LAV Jahresrückblick 2015 - Landesportal Sachsen-Anhalt · Jahresrückblick-2015. Jahresbericht des...

61
Jahresrückblick - 2015

Transcript of LAV Jahresrückblick 2015 - Landesportal Sachsen-Anhalt · Jahresrückblick-2015. Jahresbericht des...

Page 1: LAV Jahresrückblick 2015 - Landesportal Sachsen-Anhalt · Jahresrückblick-2015. Jahresbericht des Landesamtes für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt-Rückblick 2015. Impressum Herausgeber:

Jahresrückblick-

2015

Page 2: LAV Jahresrückblick 2015 - Landesportal Sachsen-Anhalt · Jahresrückblick-2015. Jahresbericht des Landesamtes für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt-Rückblick 2015. Impressum Herausgeber:
Page 3: LAV Jahresrückblick 2015 - Landesportal Sachsen-Anhalt · Jahresrückblick-2015. Jahresbericht des Landesamtes für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt-Rückblick 2015. Impressum Herausgeber:

Jahresberichtdes

Landesamtes für Verbraucherschutz

Sachsen-Anhalt-

Rückblick 2015

Page 4: LAV Jahresrückblick 2015 - Landesportal Sachsen-Anhalt · Jahresrückblick-2015. Jahresbericht des Landesamtes für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt-Rückblick 2015. Impressum Herausgeber:

Impressum

Herausgeber: Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt Freiimfelder Str. 68 06112 Halle (Saale)

www.verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de

Redaktion: Fachbereich Verwaltung - Dezernat Informationsmanagement Jana Richter-Grünewald M. A.

LAV 06/2016-249

Stand: Juni 2016

© Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt, alle Rechte vorbehalten

Dieser Bericht wurde mit Sorgfalt und nach vorhandenem Wissen erarbeitet. Eventuelle Fehler sowie inzwischen geänderter und erweiteter Kenntnisstand können jedoch nicht ausgeschlossen werden. Wenden Sie sich in diesem Fall direkt an die Redaktion.

Für weitere Informationen steht der Internetauftritt es Landesamtes für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt unter www.verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de zur Verfügung.

Bei Fragen zu einzelnen Themen wenden Sie sich bitte an [email protected].

Page 5: LAV Jahresrückblick 2015 - Landesportal Sachsen-Anhalt · Jahresrückblick-2015. Jahresbericht des Landesamtes für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt-Rückblick 2015. Impressum Herausgeber:

Vorwort

Dr.- Ing. Bernhard RäbelPräsident des Landesamtes für Verbraucherschutz

Sachsen-Anhalt

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

Annalen nannte man die Jahresrückblicke früher und sie bie-ten Jahrhunderte oder Jahrtausende später eine Schilderung der aus der Sicht des Folgejahres als vermeintlich bedeutsam betrachteten Ereignisse des vergangenen. Wenn wir 2016 auf 2015 zurückblicken, wissen wir noch nicht, ob der Zustrom von weit über einer Million Schutzsuchender aus anderen Kulturkrei-sen in einigen Jahrzehnten als Teil eines bedeutsamen quantita-tiven Veränderungsprozesses, als Beginn eines qualitativen Um-schlages oder als eine Fußnote der Geschichte gesehen werden wird. Erlebt haben wir ihn als eine große Herausforderung der deutschen Gesellschaft.

So wird es nicht überraschen, dass sich auch in diesem Jah-resrückblick des Landesamtes für Verbraucherschutz zwei Auf-sätze mit dem Thema Schutzsuchende und Gesundheit befas-sen – Gesundheit der Ankommenden und Schutz der Einwohner unseres Bundeslandes vor dem Einschleppen von Infektions-krankheiten.

Der Ihnen jetzt vorliegende Bericht gibt nur einen verkürzten Einblick in die Vielfalt der Aufgaben, die den 426 Mitarbeiterin-nen und Mitarbeitern des Landesamtes obliegen (Personalstand 31.12.2015). Viele Arbeitsaufgaben und Schwerpunkte werden nicht erwähnt, bei Abwägung zwischen Breite und Tiefe wurde diesmal zugunsten der Tiefe entschieden. Neben diesem wer-den weitere Berichte veröffentlicht, um die eigene Themenvielfalt zu bedienen: Weiter aufgefächert sind die Berichte „Infektions-krankheiten“, „Impfsituation bei Kindern im Vorschul- und Schul-alter in Sachsen-Anhalt“, „Untersuchungen zur Lebensmittelsi-cherheit“, „Jahresbericht des Fachbereiches Veterinärmedizin“ und der „Jahresbericht der Arbeitsschutzverwaltung“.

Zwei bedeutsame Fokusberichte aus dem Fachbereich Hygi-ene wurden 2015 der Öffentlichkeit vorgestellt: Herr Minister Bi-schoff präsentierte „Subjektive Gesundheit und gesundheitsrele-vantes Verhalten von Sechstklässlern in Sachsen-Anhalt“ und im Rahmen der Landesgesundheitskonferenz „Generation 65plus Sachsen-Anhalt“. Diese sind, so wie die oben genannten Be-richte, auch auf den Internetseiten des Landesamtes http://www.verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de zugänglich, wo ebenfalls viele interessante Berichte zu Schwerpunktaufgaben eingestellt sind.

Der Dienstbetrieb des Landesamtes könnte ohne den Fach-bereich Verwaltung und die Stabsstelle – und hier insbesondere die Arbeit des Qualitätsmanagementbeauftragten – nicht funktio-nieren. Diese Funktionalbereiche sind im Bericht kaum erwähnt, aber ohne ihre Mitwirkung z. B. beim Kraftakt „Einführung ei-nes neuen Labormanagement- und Informationssystems im Dezernat Umwelt- und Wasserhygiene“ wäre dessen Start am 02.01.2016 nicht möglich geworden.

Sachsen-Anhalt kam im Jah-re 2015 ohne medialen Skandal wie „Pferdefleisch“ und ohne hochge-fährliche Ereignisse wie „EHEC-Kri-se“ oder „Milzbrand“ aus. Weder das eine noch das andere ist auf Dauer vermeidbar. Ständiger Kontrolldruck durch die Veterinär- und Lebensmit-telüberwachungsämter bei sachver-ständiger Unterstützung durch die Fachbereiche Lebensmittelsicher-heit und Veterinärmedizin können die Verbraucher länger vor Gesundheits-schäden und Betrug schützen und den Tierbestand vor Krankhei-ten. Doch Kontrolldruck verlangt ausreichend gut qualifiziertes und motiviertes Personal sowie eine angemessene technische Ausstattung.

Die Personalstärken aller Fachbereiche des Landesamtes sind inzwischen grenzwertig verringert worden und sollen z. T. noch weiter sinken. Das wird dazu führen, dass Leistungen ein-geschränkt werden müssen – quantitativ und/oder qualitativ. An-dererseits erwarten die Bürger des Landes zu Recht vom Lan-desamt, dass dieses mit der technischen Entwicklung Schritt hält, sein Untersuchungsspektrum erweitert, nach einer Probe-nahme die Zeit bis zur Ergebnisübermittlung verkürzt und die Mitarbeiter auch „vor Ort“ präsent sind.

Vor-Ort-Präsenz ist besonders für Gewerbeaufsichtsbeamte ein ausschlaggebendes Kriterium. Die Verbände der Sozialpart-ner äußern mit Nuancierungen, aber insgesamt gleichlautend, dass die Kompetenz der Aufsicht im Betrieb, auf der Baustel-le gebraucht wird. Daneben muss die Sicherheit technischer Verbraucherprodukte im Rahmen der Marktüberwachung kon-trolliert werden. Wenn das aber nicht mehr überall möglich ist, müssen die richtigen Schwerpunkte risikoorientiert bestimmt und neue Wege gegangen werden. Auch davon wird in diesem Rück-blick berichtet.

Nun ist der Kreis geschlossen. Denn ob es die richtigen Schwerpunkte waren und die richtigen Wege, werden wir an den Wirkungen frühestens in einem Jahrzehnt, wohl eher in zwei oder drei, erkennen können.

Ich danke den Autoren der Beiträge und deren fleißigen Un-terstützern, ihr Engagement ist die Basis, auf der solche Rück-blicke beruhen. Und für Sie, die Leser, unterziehen wir uns sol-cher Mühe der komprimierten Ergebnisdarstellung. Ich wünsche Ihnen bei der Lektüre einen echten Erkenntniszuwachs.

Page 6: LAV Jahresrückblick 2015 - Landesportal Sachsen-Anhalt · Jahresrückblick-2015. Jahresbericht des Landesamtes für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt-Rückblick 2015. Impressum Herausgeber:

Struktur des Landesamtes für Verbraucherschutz Sachsen-AnhaltLa

ndes

amt f

ür V

erbr

auch

ersc

hutz

Sac

hsen

-Anh

alt

O

rgan

isat

ions

plan

S

tand

: 01.

07.2

014

Ethi

k-K

omm

issi

on d

es

Land

es S

achs

en-A

nhal

t

Pr

äsid

ent

Stab

sste

lle

Fach

bere

ich

Ve

rwal

tung

(Hal

le (S

aale

))

Fa

chbe

reic

h

Hyg

iene

(Mag

debu

rg)

Fa

chbe

reic

h

Lebe

nsm

ittel

sich

erhe

it

(Hal

le (S

aale

))

Fa

chbe

reic

h

Vete

rinär

med

izin

(Ste

ndal

)

Fa

chbe

reic

h

Arbe

itssc

hutz

(Des

sau-

Roß

lau)

Dez

erna

t 11

Pers

onal

, Rec

ht, O

rgan

isat

ion

D

ezer

nat 2

1 G

esun

dhei

ts- u

nd

Hyg

iene

man

agem

ent

D

ezer

nat 3

1 Ti

erisc

he L

eben

smitte

l

Dez

erna

t 41

Mik

robi

olog

isch

e un

d m

orph

olog

isch

e Ti

erse

uche

n- u

nd

Zoon

osen

diag

nost

ik

D

ezer

nat 5

1 Te

chni

sche

r und

soz

iale

r Ar

beits

schu

tz

Dez

erna

t 12

Wirt

scha

ftlic

he A

ngel

egen

heite

n

Dez

erna

t 22

Um

wel

t- un

d W

asse

rhyg

iene

Dez

erna

t 32

Pfla

nzlic

he L

eben

smitt

el

D

ezer

nat 4

2 Vi

rolo

gisc

he, s

erol

ogis

che

und

mol

ekul

arbi

olog

isch

e Ti

erse

uche

ndia

gnos

tik

D

ezer

nat 5

2 St

offli

che/

phys

ikal

isch

e G

efah

ren,

M

ediz

inis

cher

Arb

eits

schu

tz

Dez

erna

t 13

Info

rmat

ions

man

agem

ent

D

ezer

nat 2

3 M

ediz

inis

che

Mik

robi

olog

ie

D

ezer

nat 3

3 Be

darfs

gege

nstä

nde,

kos

met

isch

e M

ittel

, Rüc

kstä

nde,

Kon

tam

inan

ten

D

ezer

nat 4

3 R

ücks

tand

skon

trolle

n un

d Ti

erar

znei

mitt

elüb

erw

achu

ng

D

ezer

nat 5

3 G

ewer

beau

fsic

ht W

est

Dez

erna

t 24

Arzn

eim

ittel

prüf

stel

le

D

ezer

nat 4

5 Ti

erse

uche

nbek

ämpf

ung,

Ep

idem

iolo

gie,

Tie

rsch

utz,

te

chni

sche

Übe

rwac

hung

D

ezer

nat 5

4 G

ewer

beau

fsic

ht O

st

Dez

erna

t 55

Gew

erbe

aufs

icht

Mitt

e

Dez

erna

t 56

Gew

erbe

aufs

icht

Nor

d

Dez

erna

t 57

Gew

erbe

aufs

icht

Süd

Page 7: LAV Jahresrückblick 2015 - Landesportal Sachsen-Anhalt · Jahresrückblick-2015. Jahresbericht des Landesamtes für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt-Rückblick 2015. Impressum Herausgeber:

Inhaltsverzeichnis

1 Fachbereich Verwaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .1

Dezernat 11 - Personal, Recht, Organisation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2

Dezernat 12 - Wirtschaftliche Angelegenheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3

Dezernat 13 - Informationsmanagement . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4

2 Fachbereich Hygiene . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .5

Dezernat 21 - Gesundheits- und Hygienemanagement . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6

Dezernat 22 - Umwelt- und Wasserhygiene . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6

Dezernat 23 - Medizinische Mikrobiologie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6

Dezernat 24 - Arzneimittelprüfstelle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6

2.1 Asylbewerber und Gesundheit in Sachsen-Anhalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7

2.2 Überwachung der Warmwassersysteme als Teil der Trinkwasser-Installation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8

2.3 Laboruntersuchungen im Rahmen der Erstaufnahmeuntersuchung Asylsuchender . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10

2.4 Analytische Untersuchung von Arzneimitteln – Plan- und Verdachtsproben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11

3 Fachbereich Lebensmittelsicherheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .13

Dezernat 31 - Tierische Lebensmittel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14

Dezernat 32 - Pflanzliche Lebensmittel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14

Dezernat 33 - Bedarfsgegenstände, kosmetische Mittel, Rückstände und Kontaminanten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15

3.1 Sahne aus Automaten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16

3.2 Untersuchung von Thunfisch aus offenen Behältnissen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17

3.3 Überprüfung der Kennzeichnung von Pangasiusfilet . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18

3.4 Isotonische Erfrischungsgetränke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19

3.5 Nahrungsergänzungsmittel mit Flushing-Effekt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19

3.6 Trachtangaben bei Honig . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20

3.7 Trans-Fettsäure-Gehalte in Frittierfetten mit Erdnussfettanteil . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20

3.8 Cadmium in Kartoffelprodukten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21

3.9 Pestizidrückstände in Keltertrauben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22

3.10 Kontaminanten: Natürliche Gifte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22

4 Fachbereich Veterinärmedizin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .24

Dezernat 41 - Mikrobiologische und morphologische Tierseuchen- und Zoonosendiagnostik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27

Dezernat 42 - Virologische, serologische und molekularbiologische Tierseuchendiagnostik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27

Dezernat 43 - Rückstandskontrollen und Tierarzneimittelüberwachung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28

Dezernat 45 - Tierseuchenbekämpfung, Epidemiologie, Tierschutz, technische Überwachung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28

4.1 Untersuchungen zum Nachweis von Zoonoseerregern entlang der Lebensmittelkette . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29

4.2 Mycoplasma bovis – ein unterschätzter Mastitiserreger? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32

4.3 5 Jahre BVD-Ohrstanzdiagnostik – Ergebnisse und Ausblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33

4.4 Hepatitis E bei Haus- und Wildschweinen in Sachsen-Anhalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35

4.5 Nationaler Rückstandskontrollplan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36

Page 8: LAV Jahresrückblick 2015 - Landesportal Sachsen-Anhalt · Jahresrückblick-2015. Jahresbericht des Landesamtes für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt-Rückblick 2015. Impressum Herausgeber:

4.6 Ergebnisse der Rückstandsuntersuchungen in Sachsen-Anhalt 2015 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37

4.7 Kupfer in der Leber von Schweinen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38

4.8 Überwachung und Bekämpfung von Salmonelleninfektionen in Nutzgeflügelbeständen in Sachsen-Anhalt . . . . . . . . . . 39

5 Fachbereich Arbeitsschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .41

Dezernat 51 - Technischer und sozialer Arbeitsschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43

Dezernat 52 - Stoffliche/physikalische Gefahren, Medizinischer Arbeitsschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43

Dezernat 53 - 57 - Gewerbeaufsicht West, Ost, Mitte, Nord, Süd . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44

5.1 „Prävention macht stark - auch Deinen Rücken“ - Das GDA-Arbeitsprogramm „Muskel-Skelett-Erkrankungen“ (GDA MSE) – Eine Zwischenbilanz – . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45

5.2 Große Resonanz von Sicherheitsfachkräften und Arbeitgebern auf die Informationsveranstaltungen des LAV, Dezernat Gewerbeaufsicht West . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47

5.3 Verbraucher- und Arbeitsschutz durch Marktüberwachung: Stichprobenkontrollen bei LED-Lampen . . . . . . . . . . . . . . . 48

5.4 Schattenseite des Sonnenlichtes – Hautkrebs: Outdoorworker sind besonders gefährdet . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51

Page 9: LAV Jahresrückblick 2015 - Landesportal Sachsen-Anhalt · Jahresrückblick-2015. Jahresbericht des Landesamtes für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt-Rückblick 2015. Impressum Herausgeber:

1

FACHBEREICH VERWALTUNG

1 Fachbereich Verwaltung

Fachbereich 1 - Verwaltung

Fachbereichsleiter/in: amt. Fachbereichsleiterin Carin Kirschner Kühnauer Str. 70 06846 Dessau-Roßlau Tel.: (0340) 6501 - 150 E-Mail: [email protected]

Dezernat 11 Personal, Recht, Organisation

Dezernat 12 Wirtschaftliche Angelegenheiten

Dezernat 13 Informationsmanagement

Durch Erlass des Ministeriums für Gesundheit und Soziales1 vom 11.03.2004 (MBl. LSA Nr. 15/2004, S. 199) ist das Landes-amt für Verbraucherschutz (LAV) in einen Landesbetrieb gemäß § 26 Abs. 1 Landeshaushaltsordnung (LHO) im Geschäftsbe-reich des Ministeriums überführt worden.

2004 wurde im LAV die doppische Buchführung unter Ein-satz von SAP/R3 eingeführt.

Im Fachbereich Verwaltung erfolgt die Wahrnehmung behör-deninterner Aufgaben zur Absicherung der Rahmenbedingungen für die 4 Fachbereiche insbesondere unter dem Aspekt betriebs-wirtschaftlicher Grundsätze. Der Fachbereich ist verantwort-lich für die Fortentwicklung der Organisations- und Aufgaben- struktur, für die Wirtschaftlichkeit des Einsatzes personeller und materieller Ressourcen und die Gewährleistung der ordnungsgemäßen Geschäftsführung mit der Zielsetzung, den Zuschussbedarf zu reduzieren.

1 seit 04/2016 Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit Sachsen-Anhalt

Diese Verwaltungsaufgaben werden ergänzt durch nach au-ßen gerichteten Leistungen wie zum Beispiel der Öffentlichkeits-arbeit (Publikationen, Internetportal, Ausstellungen, Veranstal-tungen u. a.) mit dem Ziel der Verbraucheraufklärung.

Sowohl zur Darstellung des Leistungsspektrums des LAV als auch als Instrument zur globalen Steuerung durch die Ministe-rien wurden – wie auch in den Vorjahren – Zielvereinbarungen unter Federführung des Fachbereiches Verwaltung erstellt und zwischen LAV und den Fachressorts des Ministeriums für Land-wirtschaft und Umwelt sowie des Ministeriums für Arbeit und So-ziales2 abgestimmt. Besonderer Schwerpunkt war die personelle Absicherung der gesetzlich vorgegebenen Aufgaben bei gleich-zeitiger Realisierung des Personalentwicklungskonzeptes (Kon-solidierung der Stellenhaushalte) der Landesregierung.

2 seit 04/2016 Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie sowie Ministerium für Arbeit, Soziales und Intergration Sachsen-Anhalt

Page 10: LAV Jahresrückblick 2015 - Landesportal Sachsen-Anhalt · Jahresrückblick-2015. Jahresbericht des Landesamtes für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt-Rückblick 2015. Impressum Herausgeber:

2

FACHBEREICH VERWALTUNG

Dezernat 11 - Personal, Recht, Organisation

Dezernatsleiter: Klaus Lenze Kühnauer Str. 70 06846 Dessau-Roßlau Tel.: (0340) 6501 - 170 E-Mail: [email protected]

Aufgaben:• Personalverwaltung • Rechtsangelegenheiten• Dienstposten und Arbeitsplatzbewertung• Grundsatzfragen Organisation

• Innerer Dienst an insgesamt 7 Standorten, davon 3 Labors-tandorten

• Auskünfte nach Informationsgesetzen

Das Land Sachsen-Anhalt ist auch in 2015 weiterhin um ei-nen drastischen Stellenabbau bemüht. Die Begriffe Aufgaben-verzicht, Privatisierung, Aufgabenverlagerung und rationellere Aufgabenwahrnehmung mit verringertem Stellenbestand durch Zusammenlegung und Zentralisierung von Aufgaben, durch die Zusammenführung von Standorten und die Nutzung länderüber-greifender Kooperationen markieren die Wege, auf denen dies erreicht werden soll.

Entsprechend des Personalentwicklungskonzeptes des Lan-des Sachsen-Anhalt (PEK 2009 – 2025) beträgt der Zielstellen-bestand für das LAV 389 Bedarfsstellen. Die Überhangstellen der Titelgruppe 96 wurden dabei von 63 auf 180 erhöht, wovon bislang 98 Stellen durch Altersabgänge zum 31.12.2015 abge-baut wurden.

Im Jahr 2015 (Stand: 31.12.2015) arbeiteten 377 Beschäftigte (Beamte/Tarifbeschäftigte, davon 270 weiblich) als Bedarfsper-sonal im LAV, davon 106 in der Laufbahngruppe 2 / 2. Einstieg-samt (ehem. höherer Dienst), 110 in der Laufbahngruppe 2 / 1.

Einstiegsamt (ehem. gehobener Dienst) und 161 in der Lauf-bahngruppe 1 (ehem. mittlerer Dienst). 49 Beschäftigte des ab-zubauenden Personals (Titelgruppe 96) trugen darüber hinaus zur Aufgabenbewältigung bei.

In der Arbeitsschutzverwaltung wurden 4 Gewerbereferen- dare/-referendarinnen länderübergreifend ausgebildet. 9 Praktikanten/-innen der Lebensmittelchemie sowie 10 Auszubil-dende (Biologie- und Chemielaboranten/-innen) wurden darüber hinaus landesintern ausgebildet.

Auf der Grundlage des Umweltinformationsgesetzes, des Verbraucherinformationsgesetzes und des Informationszu-gangsgesetzes Sachsen-Anhalt hat Jedermann das Recht, Zu-gang zu den im Landesamt für Verbraucherschutz vorliegenden amtlichen Informationen zu beantragen. Im Jahr 2015 ist jedoch von diesem Antragsrecht kein Gebrauch gemacht worden.

Page 11: LAV Jahresrückblick 2015 - Landesportal Sachsen-Anhalt · Jahresrückblick-2015. Jahresbericht des Landesamtes für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt-Rückblick 2015. Impressum Herausgeber:

3

FACHBEREICH VERWALTUNG

Dezernat 12 - Wirtschaftliche Angelegenheiten

Dezernatsleiterin: Beate Gebühr Freiimfelder Str. 68 06112 Halle (Saale) Tel.: (0345) 5643 - 334 E-Mail: [email protected]

Aufgaben:• Wirtschaftsplanung des LHO-Betriebes und Jahresab-

schlussbericht nach Handelsgesetzbuch• Haushaltsmanagement• Finanzbuchhaltung mittels SAP/R3• eigenständiger Zahlungsverkehr und Bankwesen, inkl.

Mahnwesen

• Beschaffungswesen, Anlagenbuchhaltung und Vermögens-verwaltung

• Kosten-Leistungs-Rechnung und Controlling• Reisekostenmanagement

Das Dezernat Wirtschaftliche Angelegenheiten sichert den Dienstbetrieb des LAV durch Planung, Bereitstellung und Ab-rechnung der Haushaltsmittel, durch Beschaffungen, das Rech-nungswesen und den Zahlungsverkehr sowie eine permanente Liquiditätskontrolle.

Das LAV wird nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunk-ten geführt. Im Haushaltsjahr 2015 hat das LAV für laufenden Aufwand (Ausgaben z. B. für Personal, Material, bezogene Leis-tungen) 33,7 Mio. € verbraucht. Davon wurden ca. 4,3 Mio. € (ca. 13 % der Gesamtkosten) durch Einnahmen aus Gebühren und Entgelten für Leistungen des LAV gedeckt.

Die für das LAV geführte Kosten-Leistungs-Rechnung dient neben internen Steuerungszwecken und Wirtschaftlichkeitsun-

tersuchungen der regelmäßigen Überprüfung der Höhe von Ge-bühren und Entgelten, die für die Leistungen des LAV erhoben werden. Ziel der Gebühren- und Entgeltfestsetzung ist die Ge-währleistung der Erfüllung des Untersuchungsauftrages in ei-nem angemessenen Erlös-Kosten-Verhältnis.

Das Dezernat Wirtschaftliche Angelegenheiten beschafft die für die Aufgabenerfüllung des LAV in Labor und Verwaltung not-wendigen Anlagen, Verbrauchsmittel und Dienstleistungen, führt die Anlagenverzeichnisse und ist verantwortlich für die Inventa-risierung.

Im Berichtsjahr wurden ca. 1,2 Mio. € in die Erhaltung des Anlagenvermögens vor allem in die Laborausstattung investiert.

Page 12: LAV Jahresrückblick 2015 - Landesportal Sachsen-Anhalt · Jahresrückblick-2015. Jahresbericht des Landesamtes für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt-Rückblick 2015. Impressum Herausgeber:

4

FACHBEREICH VERWALTUNG

Dezernat 13 - Informationsmanagement

Dezernatsleiter/in: n. n. Kühnauer Str. 70 06846 Dessau-Roßlau Tel.: (0340) 6501 - 0 E-Mail: [email protected]

Aufgaben:• Gestaltung der Geschäftsprozesse• Öffentlichkeitsarbeit, Internet, Publikationen• Fachinformationssystem, Intranet, Bibliothek,• IT-Infrastruktur und Systemverwaltung für 7 dezentrale

Standorte in einer gemeinsamen IT-Domäne• IT-Benutzerbetreuung• Fachspezifische Datenverarbeitungsanwendungen, z. B. das

Informationssystem Arbeitsschutz, das Laborinformations-

und Managementsystem in den Fachbereichen Lebensmit-telsicherheit, Veterinärmedizin und Hygiene, die Wasserda-tenbank

• Mathematische Statistiken, z. B. für die Gesundheitsberichter-stattung und Schulanfängerstudie des Fachbereichs Hygiene

Die Aufgaben des Dezernates Informationsmanagement sind weit gespannt. Neben der Aufrechterhaltung der IT-Infrastruktur und Systemverwaltung für die 7 dezentralen Standorte in einer gemeinsamen IT-Domäne und der damit verbundenen Benutzer- betreuung wird die Arbeitsfähigkeit der Fachbereiche durch di-verse IT-Fachverfahren garantiert. Besondere Bedeutung haben das Informationssystem für den Arbeitsschutz (IFAS), das La-bormanagement- und Informationssystem (LIMS) im Lebensmit-tel-, Veterinärbereich sowie die zentrale Wasserdatenbank zur Sicherung der Trink- und Badewasserqualität des Landes Sach-sen-Anhalt.

Im Berichtsjahr wurde das bereits in den Laboren der Fach-bereiche Lebensmittelsicherheit und Veterinärmedizin einge-setzte LIMS LIMSOPHY auch für die Labore des Dezernates Umwelt- und Wasserhygiene des Fachbereiches Hygiene ein-geführt.

Ein Schwerpunkt der Tätigkeiten im Dezernat Informations-management ist die Informationsversorgung nach innen und au-ßen. Es werden den Mitarbeitern des LAV verschiedene Biblio-theksdienstleistungen einschließlich Normenbeschaffung und -verwaltung sowie eine Vielzahl von Fachdatenbanken zur Ver-

fügung gestellt. Das vom Dezernat gepflegte Intranet dient dem Austausch von fachlichen Materialien und zum Teil auch der or-ganisatorischen Information in den Fachbereichen und zwischen ihnen.

Die Informationsversorgung nach außen umfasst die Be-reiche Internet, Publikationen und Veranstaltungen. Die Inhal-te werden kontinuierlich erweitert und bei Bedarf auch täglich aktualisiert, um so die Bevölkerung aktuell über bestimmte Ge-fährdungslagen zu informieren. Dabei werden auch zunehmend fremdsprachige Informationsmaterialien erstellt, um so alle Be-völkerungsgruppen in Sachsen-Anhalt informieren zu können.

Jährlich werden der Gesamtjahresbericht, der Bericht zu den Untersuchungen zur Lebensmittelsicherheit, der Jahresbericht der Arbeitsschutzverwaltung (gemeinsam mit dem Ministerium für Arbeit und Soziales1), der Infektionskrankheitenbericht sowie der Bericht zur Impfsituation bei Kindern im Vorschul- und Schul-alter herausgegeben. Darüber hinaus wurden 2 Berichte im Rah-men der Gesundheitsberichterstattung des Landes Sachsen-Anhalt sowie 3 Flyer im Bereich Umwelt- und Wasserhygiene veröffentlicht.

1 seit 04/2016 Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration

Page 13: LAV Jahresrückblick 2015 - Landesportal Sachsen-Anhalt · Jahresrückblick-2015. Jahresbericht des Landesamtes für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt-Rückblick 2015. Impressum Herausgeber:

5

FACHBEREICH HYGIENE

2 Fachbereich Hygiene

Fachbereich 2 - Hygiene

Fachbereichsleiterin: Dr. Hanna Oppermann Große Steinernetischstraße 4 39104 Magdeburg Tel.: (0391) 2564 - 190 E-Mail: [email protected]

Dezernat 21 Gesundheits- und Hygienemanagement

Dezernat 22 Umwelt- und Wasserhygiene

Dezernat 23 Medizinische Mikrobiologie

Dezernat 24 Arzneimittelprüfstelle

Der Fachbereich Hygiene ist zuständig für die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, zum Schutz und zur Verbesserung des umweltbezogenen Gesundheitszustan-des sowie zur Verringerung arzneimittelbedingter Gefährdungen der Bevölkerung in Sachsen-Anhalt. Hierzu gehört u. a. die Über-wachung meldepflichtiger Infektionskrankheiten, die Umsetzung der Internationalen Gesundheitsvorschriften und des Seuchen-alarmplans im Land Sachsen-Anhalt (Infektionsschutzgesetz (IfSG) vom 20.07.2000, BGBl. I S. 1045, Gesetz zu den Interna-tionalen Gesundheitsvorschriften (IGV) vom 23. 05. 2005, BGBl. 2007 II S. 930, in der jeweils gültigen Fassung). Außerdem wer-den im Fachbereich Hygiene Informationen über die gesund-heitliche Situation, die gesundheitliche Versorgung und das ge-sundheitsrelevante Verhalten der Bevölkerung im Rahmen der Gesundheitsberichterstattung gesammelt, aufgearbeitet und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.

Der Fachbereich Hygiene hat eine Koordinierungsfunktion bei der Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen der Trink- und Badewasserhygiene. Es werden mikrobiologische und che-mische Wasseruntersuchungen durchgeführt und die zentrale Trink- und Badewasserdatenbank in Sachsen-Anhalt geführt.

Im Fachbereich Hygiene ist die Untersuchungskapazität zur Gefahrenabwehr bei Verdacht auf das Auftreten besonders ge-fährlicher Erreger sicherzustellen. Im Rahmen der laborge-stützten Sachverständigentätigkeit für Gesundheitsämter, Lan-

desbehörden und -einrichtungen erfolgt die Identifizierung von Krankheitserregern als Voraussetzung für antiepidemische Maß-nahmen, bei bedrohlichen Erkrankungen, im Seuchen- und Ha-variefall und bei Verdacht auf bioterroristische Anschläge. Mit der Surveillance für Influenza und andere akute Atemwegser-krankungen wird fortlaufend die epidemiologische Situation und die aktuelle Viruszirkulation erfasst.

Eine weitere Schwerpunktaufgabe des Fachbereiches Hygie- ne ist die Durchführung der amtlichen Untersuchungen für alle in Sachsen-Anhalt gezogenen Arzneimittelproben. Dazu gehört die regelmäßige Beprobung der zugelassenen Fertigarzneimit-tel (Planproben). Sachsen-Anhalt verfügt über eine moderne, leistungsfähige Pharmazeutische Industrie und die Zahl der Pro-dukte, für die hiesige Betriebe eine Herstellungserlaubnis besit-zen, ist seit Jahren im Anstieg begriffen. Auch Apothekenrezep-turen werden regelmäßig untersucht. Besonders wichtig für den gesundheitlichen Verbraucherschutz sind die Verdachts- und Abgrenzungsproben, die von verschiedenen Behörden einge-sandt werden, u. a. Gesundheitsämter, Zoll, Polizei und Staats-anwaltschaften.

Der Fachbereich Hygiene ist zuständige Fachbehörde für den Öffentlichen Gesundheitsdienst.

Im Folgenden wird von den einzelnen Dezernaten über fach-liche Arbeitsschwerpunkte des Jahres 2015 berichtet.

Page 14: LAV Jahresrückblick 2015 - Landesportal Sachsen-Anhalt · Jahresrückblick-2015. Jahresbericht des Landesamtes für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt-Rückblick 2015. Impressum Herausgeber:

6

FACHBEREICH HYGIENE

Dezernat 21 - Gesundheits- und Hygienemanagement

Dezernatsleiterin: Dr. Claudia Kohlstock Tel.: (0391) 2564 - 189 E-Mail: [email protected]

Aufgaben:• Surveillance meldepflichtiger Infektionskrankheiten• Surveillance für Influenza und andere akute Atemwegser-

krankungen• Gesundheitsberichterstattung• Erkennung und Prävention umweltbedingter Gesundheits-

risiken und Gesundheitsstörungen

• Koordinierung der Umsetzung hygienischer Standards in Ge-sundheits- und Gemeinschaftseinrichtungen

• Erfassung und Bewertung der gesundheitlichen Ressourcen und des Impfstatus von Kindern und Jugendlichen

• Fortbildungsmaßnahmen für den Öffentlichen Gesundheits-dienst

Dezernat 22 - Umwelt- und Wasserhygiene

Dezernatsleiterin: Uta Rädel Tel.: (0391) 2564 - 180 E-Mail: [email protected]

Aufgaben:• Prävention wasserbedingter Gesundheitsgefährdungen und

Koordinierung gesetzlicher Anforderungen• Bewertung des Gefahrenpotenzials, Lenkung risikominimie-

render Maßnahmen

• mikrobiologische und chemische Wasseruntersuchungen• Führen der Trink- und Badewasserdatenbank

Dezernat 23 - Medizinische Mikrobiologie

Dezernatsleiter: Dr. Hanns-Martin Irmscher Tel.: (0391) 2564 - 104 E-Mail: [email protected]

Aufgaben:• Virologische Surveillance für Influenza und andere akute

Atemwegserkrankungen• mikrobiologisch-epidemiologische Untersuchungen, Bewer-

tungen und Beratungen für Gesundheitsämter, Landesbe-hörden und -einrichtungen

• Sicherstellung der Untersuchungskapazität zur Gefahrenab-wehr bei Verdacht auf das Auftreten besonders gefährlicher Erreger

Dezernat 24 - Arzneimittelprüfstelle

Dezernatsleiter: PD Dr. Klaus Raith Tel.: (0391) 2564 - 230 E-Mail: [email protected]

Aufgaben:• Amtliche Arzneimitteluntersuchungen • Arzneimittelrechtliche Beratung von Behörden und Erstel-

lung von Gutachten

Page 15: LAV Jahresrückblick 2015 - Landesportal Sachsen-Anhalt · Jahresrückblick-2015. Jahresbericht des Landesamtes für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt-Rückblick 2015. Impressum Herausgeber:

7

FACHBEREICH HYGIENE

2 .1 Asylbewerber und Gesundheit in Sachsen-Anhalt

HintergrundEuropa und vor allem Deutschland erfuhren im Jahr 2015

eine der größten Flüchtlingsbewegungen seit dem 2. Weltkrieg. Im Jahr 2015 wurden laut Angaben des Bundesamtes für Mi-gration und Flüchtlinge (BAMF) 1.091.894 Zugänge von Asyl-suchenden in Deutschland registriert (Stand vom 06.01.2016). Die Hauptherkunftsländer waren Syrien, Afghanistan und Irak. Beim BAMF wurden 2015 476.649 formelle Asylanträge gestellt, 273.815 mehr als im Jahr 2014. Weitere Anträge wurden im Jahr 2016 entgegengenommen und bearbeitet.

Neben den politischen, gesellschaftlichen, organisatorischen und finanziellen Herausforderungen, welche diese Entwicklung in der Konsequenz mit sich führte, liegt eine Weitere im Bereich der Gesundheit. Insbesondere übertragbare Erkrankungen rückten schnell in den Fokus des öffentlichen Gesundheitswesens und der Politik. Aufgrund der anstrengenden Reise, des oft fehlen-den Impfschutzes und der beengten Situation in den Aufnah-meeinrichtungen musste mit dem Auftreten von Infektionskrank-heiten unter Asylsuchenden gerechnet werden. Zu den akut behandlungsbedürftigen - für Deutschland ungewöhnlichen In-fektionskrankheiten - die bei Asylsuchenden auftreten können, gehören Malaria, Läuserückfallfieber, Fleckfieber/Flecktyphus, Typhus, Amöbenleberabszess, Viszerale Leishmaniose, Lassa- fieber, Krim-Kongo-Fieber, Meningitis, Leptospirose, Tetanus, Tuberkulöse Meningitis und andere bakterielle Meningitiden.1 Eine Mensch-zu-Mensch-Übertragung und ein Ausbreitungsri-siko in Gemeinschaftseinrichtungen sind bei einigen dieser Er-krankungen gegeben.

Entsprechend dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) und dem Gesundheitsdienstgesetz des Landes Sachsen-Anhalt über-wacht der Öffentliche Gesundheitsdienst Gemeinschaftsunter-künfte für Flüchtlinge und Asylsuchende in Bezug auf die An-forderungen der Hygiene und der Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten. Asylbewerber werden gemäß § 62 Asylgesetz in Verbindung mit landesrechtlichen Regelungen be-reits bei ihrer Erstaufnahme in Sachsen-Anhalt durch das Ge-sundheitsamt auf Infektionskrankheiten untersucht. Hierzu wurde 2015/16 in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Arbeit und Soziales2, ausgewählten Gesundheitsämtern und dem Dezernat Gesundheits- und Hygienemanagement des LAV ein Durchfüh-rungserlass zum Runderlass „Gesundheitliche Betreuung von Asylbewerbern durch die Gesundheitsämter" erstellt. Dieser re-gelt die Erstaufnahmeuntersuchung, das Impfmanagement und die Laboruntersuchungen in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes Sachsen-Anhalt und wurde vom Ministerium für Ar-beit und Soziales am 01.03.2016 erlassen. Die Erstaufnahme-untersuchung von Asylbewerbern in Sachsen-Anhalt umfasst demnach eine allgemeine körperliche Untersuchung und eine Untersuchung auf eine behandlungsbedürftige Lungentuberku-lose. Weitergehende Untersuchungen, z. B. auf impfpräventable Krankheiten, Lues, Hepatitis C, HIV sowie Stuhluntersuchungen auf pathogene Keime und Parasiten, werden im Dezernat Medi-zinische Mikrobiologie des LAV durchgeführt, wenn dies klinisch, anamnestisch oder epidemiologisch angezeigt ist.

Bei dieser Untersuchung festgestellte meldepflichtige Erkran-kungen bzw. Infektionserreger, werden gemäß IfSG dem für den Aufenthaltsort des Betroffenen zuständigen Gesundheitsamt ge-meldet. Ebenso werden meldepflichtige Erkrankungen bzw. In-

1 Epid Bull (2015) Nr. 382 seit 04/2016 Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration

fektionserreger, welche bei Asylbewerbern unabhängig von der Erstuntersuchung bzw. bei anderen ausländischen Personen sowie deutschen Staatsbürgern festgestellt werden, gemeldet. Um sowohl Infektionswege als auch Infektionsrisiken speziell bei Asylbewerbern einschätzen zu können, werden seit der 40. Mel-dewoche 2015 bei Asylbewerbern zusätzliche Angaben gem. § 11 Abs. 1 Nr. 6 IfSG übermittelt. Dies umfasst Angaben zum Ge-burtsland, zum Datum der Einreise nach Deutschland und zur Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft. Im Folgenden wird eine Auswertung der Daten, die aufgrund dieser zusätzli-chen Angaben im Meldewesen vom Dezernat Gesundheits- und Hygienemanagement durchgeführt werden konnte, für die 40. bis 53. Meldewoche 2015 vorgestellt. Inkludiert sind Asylbewer-ber mit Aufenthaltsort in Sachsen-Anhalt, welche im Jahr 2015 eingereist sind.

Meldepflichtige Erkrankungen und Infektionserreger bei Asylbewerbern in Sachsen-Anhalt 2015

In Sachsen-Anhalt wurden von der 40. bis zur 53. Meldewo-che 77 meldepflichtige Infektionskrankheiten bei Asylsuchenden, welche 2015 einreisten, übermittelt (Tabelle 1). Vor allem Hepati-tiden, gastrointestinale und impfpräventable Erkrankungen wur-den bei Asylbewerbern gemeldet. Von 75 Fällen waren 61 in ei-ner Gemeinschaftsunterkunft untergebracht. Bei 2 Fällen waren keine Angaben zum Aufenthalt in einer Gemeinschaftsunterkunft vorhanden. Der überwiegende Anteil der 77 Fälle war aus Syrien (57 %) und Afghanistan (18 %). Etwa 65 % der Fälle waren männlich. Vorwiegend waren Kleinkinder bis zu 2 Jahren, Kin-der und Jugendliche sowie junge Erwachsene bis 30 Jahre be-troffen.

Im Vergleich zur Gesamtbevölkerung traten im genannten Zeitraum bei Asylbewerbern insbesondere Hepatitis B, Tuberku-lose, Hepatitis A, Giardiasis, Mumps, Hepatitis C, Shigellose und Meningokokken-Meningitis überproportional auf (Tabelle 1).

Bei der Bewertung der Daten muss berücksichtigt werden, dass bei der Erstaufnahme von Asylsuchenden Untersuchungen auf Lungentuberkulose und weitere Erkrankungen durchgeführt werden (soweit klinisch, epidemiologisch oder anamnestisch an-

Kategorie Asylbewerber Gesamtbevölkerung Hepatitis B 14 46

Norovirus 12 2.553

Tuberkulose 10 58

Rotavirus 8 208

Windpocken 8 137

Hepatitis A 6 15

Influenza 6 101

Giardiasis 4 35

Mumps 3 5

Hepatitis C 2 23

Campylobacter 1 494

Kryptosporidiose 1 29

Shigellose 1 4

Meningokokken 1 2

Gesamt 77 3.710 Stand: 24.05.2016

Tab. 1 Infektionskrankheiten in Sachsen-Anhalt, 40. Meldewoche bis 53. Meldewoche 2015

Page 16: LAV Jahresrückblick 2015 - Landesportal Sachsen-Anhalt · Jahresrückblick-2015. Jahresbericht des Landesamtes für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt-Rückblick 2015. Impressum Herausgeber:

8

FACHBEREICH HYGIENE

2 .2 Überwachung der Warmwassersysteme als Teil der Trinkwasser-Installation

gezeigt). Unvollständige Angaben und eine starke Fluktuation der Asylbewerber erschweren eine Auswertung zusätzlich. Ein Vergleich dieser Daten mit Daten aus der Allgemeinbevölkerung ist somit nur bedingt sinnvoll. Eine Berechnung von Inzidenzen bezogen auf die Gesamtzahl der Asylsuchenden oder auf ein be-stimmtes Herkunftsland ist an dieser Stelle nicht möglich.

SchlussfolgerungenSystematische Erhebungen von Daten zu meldepflichtigen

Infektionskrankheiten bei Asylbewerbern in Sachsen-Anhalt zei-gen, dass Flüchtlinge für die gleichen Infektionen wie die ansäs-sige Bevölkerung anfällig sind. Dazu gehören z. B. Influenza, gastroenteritische Erkrankungen wie Noro- und Rotavirus-Gast-roenteritis und impfpräventable Erkrankungen wie Windpocken, Mumps und Hepatitis B. Asylbewerber scheinen häufiger als die Gesamtbevölkerung von impfpräventablen Krankheiten (ein-schließlich Hepatitis A und B) und Tuberkulose betroffen zu sein.

Deutschlandweit und in Europa zählen zu den Infektions-krankheiten, welche Flüchtlinge besonders häufig betreffen oder

Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV 20011) beschreibt die Anforderungen an die Trinkwasserqualität auf der Basis der EU-TWRL2 von der Rohwassergewinnung bis zum Zapfhahn des Verbrauchers einschließlich weiterer Konkretisierungen auf nati-onaler Ebene. Mit der 1. Verordnung zur Änderung der Trinkwas-serverordnung in der Bekanntmachung vom 28.11.2011 wurde der technische Maßnahmenwert für Legionella spec. eingeführt sowie die Überwachungspflichten des Betreibers (Unternehmer oder sonstiger Inhaber einer Wasserversorgungsanlage = UsI) weiter untersetzt.

Nach § 4 TrinkwV 2001 muss Trinkwasser „so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädi-gung der menschlichen Gesundheit insbesondere durch Krank-heitserreger nicht zu besorgen ist“. Das Trinkwasser muss ge-nusstauglich und rein sein. Die vorgenannten Anforderungen gelten als erfüllt, wenn• bei der Wasseraufbereitung und -verteilung mindestens die

allgemein anerkannten Regeln der Technik und• die in der TrinkwV 2001 genannten Anforderungen eingehal-

ten werden.Damit sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik un-mittelbarer Bestandteil der rechtlich vorgegebenen Anforderun-gen an die Trinkwasserqualität auch im Bereich der Trinkwasser-Installation. Zu den allgemein anerkannten Regeln der Technik zählen insbesondere die Arbeits- und Hinweisblätter des Deut-schen Vereins des Gas- und Wasserfaches (DVGW), die Richt-linien des Verein Deutscher Ingenieure (VDI) und verschiedene DIN-Normen zur Wasserverteilung. So beschreibt die VDI/DVGW 60233 die grundsätzlichen Anforderungen an eine Trink-

1 Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung – TrinkwV 2001) i. d. Fassung der Bekanntmachung vom 10.03.2016 (BGBl. I S. 459)

2 Richtlinie 98/83/EG des Rates vom 3.11.1998 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (ABl. L 330 vom 5.12.1998, S. 32) i. d. Fassung der VO (EG) Nr. 596/2009 des Europäischen Parla-ments und des Rates vom 18.06.2009 (ABl. L 188 vom 18.07.2009, S. 14)

3 DVGW/VDI 6023 „Hygiene in Trinkwasser-Installationen: Anforderungen an Planung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung“

wasser-Installation hinsichtlich Planung, Montage, Inbetriebnah-me sowie Nutzung, Betriebsweise und Instandhaltung. Wesent-liche Kriterien für eine den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechende Planung, Montage und Inbetriebnahme sind u. a.• eine angepasste Werkstoffauswahl entsprechend der vom

Wasserversorger bereitgestellten Trinkwasserqualität,• die Beachtung der Normenreihe EN 806 ff. und DIN 1988 ff.

sowie der DIN EN 1717,• die Einrichtung von fachgerechten Probennahmestellen zur

Überwachung der hygienischen Beschaffenheit des Trink-wassers,

• die Vermeidung von Stagnation und nicht bzw. nicht ausrei-chend durchströmten Leitungsabschnitten,

• die Gewährleistung der vorgegebenen Maximal- bzw. Mini-maltemperaturen im Kalt- bzw. Warmwasserbereich.

Hinsichtlich der Betriebsweise ist auf einen bestimmungsgemä-ßen Gebrauch der Wasserverteilungssysteme zu achten. Die genannten Anforderungen gelten gleichermaßen im Kalt- und im Warmwasserbereich.

Eine besondere Überwachungspflicht besteht für UsI einer Wasserversorgungsanlage (Trinkwasser-Installation oder mobile Wasserversorgungsanlage), in der sich eine Großanlage4 zur Trinkwassererwärmung befindet und das Trinkwasser im Rah-men einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit abgegeben wird. In diesen Fällen besteht seitens des UsI die Pflicht zur re-gelmäßigen Durchführung systemischer Untersuchungen an verschiedenen repräsentativen Probennahmestellen (§ 14 Abs. 3 TrinkwV 2001).

Eine Überschreitung des technischen Maßnahmenwerts zeigt, dass im System mindestens eines der Elemente der allge-mein anerkannten Regeln der Technik nicht eingehalten wird und 4 Großanlage i. S. der TrinkwV 2001 nach § 3 Nr. 12 sind a) Speicher-Trinkwassererwärmer oder zentrale Durchfluss-Trinkwasse-

rerwärmer jeweils mit einem Inhalt von mehr als 400 Litern oder b) mit einem Inhalt von mehr als 3 Litern in mindestens einer Rohrlei-

tung zwischen Abgang des Trinkwassererwärmers und Entnahmestelle ohne Berücksichtigung der Zirkulationsleitung.

aufgrund der Schwere der Erkrankung erwähnenswert sind akute Atemwegserkrankungen, Läuserückfallfieber, Diphtherie, Ska-bies, Masern, Meningokokken-Meningitis, Shigellose, Typhus, Hepatitis A, Tuberkulose und Malaria. Nach Einschätzung des European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) führen diese Krankheitsfälle jedoch nicht zu einer erhöhten Ge-fahr für die Allgemeinbevölkerung, sondern gefährden insbeson-dere die Flüchtlinge selbst. So sind z. B. viele Flüchtlinge aus Tuberkulose-Hochprävalenzländern bereits latent infiziert, wenn sie nach Deutschland kommen. Zudem bergen die Bedingun-gen auf der Flucht und Aufenthalte in Gemeinschaftsunterkünf-ten mögliche Expositions- und Infektionsrisiken und sind oft mit einer großen psychosozialen Belastung verbunden. Auch das Robert Koch-Institut (RKI) schätzt die Möglichkeit des Imports und der Weitergabe von seltenen Infektionskrankheiten nach Deutschland durch Flüchtlinge und Asylsuchende – wenngleich diese Gefahr besteht – bisher als gering ein.

Page 17: LAV Jahresrückblick 2015 - Landesportal Sachsen-Anhalt · Jahresrückblick-2015. Jahresbericht des Landesamtes für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt-Rückblick 2015. Impressum Herausgeber:

9

FACHBEREICH HYGIENE

ggf. Handlungsbedarf besteht. § 16 Abs. 1 und 7 beschreiben detailliert, was in diesen Fällen durch den UsI zu veranlassen ist. Dabei sind die Empfehlungen des Umweltbundesamtes nach Anhörung der Trinkwasserkommission von 2012 zu beachten.

Da mit der 1. und 2. Verordnung zur Änderung der TrinkwV 2001 der UsI stärker in die Pflicht zur Durchführung der syste-mischen Untersuchungen genommen wurde, wurde für den Öf-fentlichen Gesundheitsdienst ein Rückgang der Untersuchungs-leistungen zum Nachweis von Legionellen prognostiziert. Im Dezernat Umwelt- und Wasserhygiene gehören diese Untersu-chungen bereits seit vielen Jahren zum Spektrum. Die Tabelle 1 zeigt, dass die Untersuchungszahlen nach einem kurzzeitigen Rückgang seit 2014 wieder das Niveau der Untersuchungshäu-figkeit von vor 2012 und sogar darüber erreicht haben. Diese Zu-nahme ist vermutlich sowohl auf die verstärkte Kontrolltätigkeit in öffentlichen Einrichtungen (Tabelle 2) als auch darauf zurück zu führen, dass dieses Thema in den Medien immer stärker präsent ist und es in der Bevölkerung eine immer größere Sensibilität besitzt. Treten Überschreitungen des technischen Maßnahmen-werts auf, muss der UsI nach § 16 Abs. 1 und 7 TrinkwV 2001 Gesundheitsamt und Verbraucher informieren. Müssen aufgrund von hohen Belastungen Nutzungseinschränkungen wie z. B. ein Duschverbot ausgesprochen werden oder führen die nachge-wiesenen Legionellenkonzentrationen sogar zur Schließung von Einrichtungen, werden derartige Geschehnisse sehr schnell von den Medien aufgegriffen. Die nachhaltige Beseitigung einer Kon-tamination führt zu erheblichen finanziellen Belastungen, sodass eine regelmäßige Kontrolle und Instandhaltung des Verteilungs-systems nach VDI/DVGW 6023 effektiver ist als kostenintensive und logistisch aufwendige Sanierungsmaßnahmen.

Die im Dezernat Umwelt- und Wasserhygiene durchgeführten Untersuchungen zeigen, dass die Zahl der beanstandeten Pro-ben von 13,8 % in 2011 auf 8,5 % in 2015 gesunken ist. Aller-dings stellen die Proben keine repräsentative Auswahl dar. Die Entnahmen wurden in den jeweiligen Jahren in unterschiedlichen Objekten entnommen, z. T. sind auch Mehrfachuntersuchungen je Objekt dabei, z. B. im Zusammenhang mit Nachkontrollen. Die Auswahl der zu untersuchenden Objekte erfolgt durch die

Gesundheitsämter nach spezifischen Gesichtspunkten, so sind es vorrangig Einrichtungen, in denen sich besonders gefährdete Personengruppen aufhalten oder die Trinkwasser-Installationen risikobehaftet sind.

Für diese Auswertung wurden alle Proben berücksichtigt, de-ren Untersuchungsergebnis mit > 100 KBE/100 ml den techni-schen Maßnahmenwert überschritten hat ohne weitere Betrach-tung der tatsächlich ermittelten Konzentration und unabhängig davon, ob es sich um eine orientierende Untersuchung oder um weitergehende Untersuchungen nach DVGW W 5515 handelt. In-sofern kann die genannte Reduzierung der Beanstandungsrate nicht verallgemeinert werden. Dennoch scheint sich die verstärkte Überwachungstätigkeit und konsequente Umsetzung der Vorga-ben der TrinkwV 2001 positiv auszuwirken.

Eine Gesamtübersicht über die Anzahl beanstandeter Pro-ben mit Bezug zu Konzentration an Legionellen im Trinkwasser entsprechend DVGW W 551 Tab. 1 b zeigt Tabelle 3. Die Über-sicht zeigt, dass der prozentuale Anteil der beanstandeten Pro-ben mit einer Legionellenkonzentration im Bereich > 1.000 KBE/ 100 ml und ≤ 10.000 KBE/100 ml (hohe Konzentration nach DVGW W 551) in 2011 bei 4,7 % lag und in den letzten beiden Jahren auf 2,2 bzw. 2,4 % gesunken ist. Die Zahl der Proben mit Beanstandungen > 10.000 KBE/100 ml liegt in dem gesamten betrachteten Zeitraum bei max. 1 %. Dieses wird in der Tabelle 3 dargestellt.

Insgesamt kann festgestellt werden, dass die überwiegende Zahl der Proben zu keiner Überschreitung des technischen Maß-nahmenwertes geführt hat (2011: 86 % bis 2015: 91 %). Den-noch ist jede einzelne Überschreitung des technischen Maß-nahmenwertes in der Regel ein Hinweis auf technische oder betriebstechnische Mängel in der Trinkwasser-Installation und daher technisch vermeidbar.

5 DVGW-Arbeitsblatt W 551 – Trinkwassererwärmungs- und Trinkwas-serleitungsanlagen; Technische Maßnahmen zur Verminderung des Legionellenwachstums; Planung, Errichtung, Betrieb und Sanierung von Trinkwasser-Installationen

Tab. 1 Anzahl untersuchter Proben zum Nachweis von Legionellen im Trinkwasser 2011 – 2015

Anzahl untersuchter Proben2011 4.114

2012 3.078

2013 3.586

2014 4.774

2015 4.658

Zahl der überwachten Objekte2011 817

2012 849

2013 895

2014 1.037

2015 1.038

Tab. 2 Kontrolltätigkeit 2011 – 2015: Anzahl der überwachten Objekte

Anzahl untersuchter

Proben

Beanstandungen > 100 KBE/ 100 ml, ≤ 1.000 KBE/ 100 ml

Beanstandungen> 1 .000 KBE/ 100 ml, ≤ 10.000 KBE/ 100 ml

Beanstandungen> 10 .000 KBE/ 100 ml

Anzahl Proben Anteil in % Anzahl Proben Anteil in % Anzahl Proben Anteil in %2011 4.204 581 13,8 196 4,7 33 0,8

2012 3.122 341 10,9 100 3,2 32 1,0

2013 3.607 344 9,5 113 3,1 23 0,6

2014 4.821 435 9,0 108 2,2 44 0,9

2015 4.691 400 8,5 114 2,4 43 0,9

Tab. 3 Übersicht über die Anzahl beanstandeter Proben von Legionellennachweisen im Trinkwasser entsprechend DVGW W 551

Page 18: LAV Jahresrückblick 2015 - Landesportal Sachsen-Anhalt · Jahresrückblick-2015. Jahresbericht des Landesamtes für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt-Rückblick 2015. Impressum Herausgeber:

10

FACHBEREICH HYGIENE

Jahr Probeneingang Asylsuchende

Probeneingang Sonstige

Probeneingang gesamt

(Serumproben)

Anteil Proben Asylsuchende

in %

untersuchte Parameter

Asylsuchende

untersuchte Parameter sonstige

untersuchte Parameter

gesamt (Serum)

Anteil Parameter

Asylsuchende in %

2013 1.276 2.603 3.879 32,89 1.771 11.232 13.003 13,61

2014 1.288 2.405 3.693 34,87 2.699 10.999 13.698 19,7

2015 2.381 2.665 5.046 47,18 9.710 11.968 21.678 44,79

Tab. 1 Entwicklung Probenzahlen im Serologie-Labor

Ausländer, die in Sachsen-Anhalt in einer Aufnahmeeinrich-tung oder Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen haben, sind ge-mäß § 62 Asylgesetz (AsylG) und § 36 Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Verbindung mit § 1 Abs. 8 Aufnahmegesetz (AufnG) sowie dem Runderlass des Ministeriums für Arbeit und Soziales (MS)1 „Gesundheitliche Betreuung von Asylbewerbern durch die Gesundheitsämter" nach ihrem Eintreffen in einer Landeserst-aufnahmeeinrichtung (LAE) in Sachsen-Anhalt umgehend vom zuständigen Gesundheitsamt oder von den vom Gesundheits-amt beauftragten Ärzten zu untersuchen.

Diese Untersuchung ist in der Regel bei Schwangeren so-wie in Fällen, in denen es klinisch, anamnestisch oder epidemio-logisch angezeigt ist, mit der Veranlassung von serologischen, immundiagnostischen und medizinisch-mikrobiologischen Un-tersuchungen verbunden, die im Fachbereich Hygiene des LAV vorgenommen werden.

In der Vergangenheit war der Untersuchungsumfang zumeist auf einen HIV-Antikörpertest beschränkt, in einem Teil der Fälle wurde zusätzlich die Hepatitis-B-Serologie veranlasst. Seit 2014 werden zunehmend weitere Untersuchungen veranlasst, inzwi-schen gehören dazu regelmäßig auch Nachweise von Masern-, Röteln- und Varizellen-Antikörpern sowie (seit 2016) die Durch-führung eines Interferon-Gamma-Release-Assay (IGRA-Test). Bei gegebenem Anlass werden zudem serologische Untersu-chungen, z. B. auf Mumps, Pertussis, Hepatitis A, Hepatitis C und Lues, Sputumuntersuchungen auf Tuberkulose sowie Stuhl-untersuchungen auf Erreger gastrointestinaler Infektionen und auf Parasiten, durchgeführt.

Der Umfang der Erstaufnahmeuntersuchung einschließ-lich Laboruntersuchungen ist jetzt geregelt im „Durchführungs-erlass zum RdErlass ‚Gesundheitliche Betreuung von Asyl-bewerbern durch die Gesundheitsämter‘ zur Regelung der Erstaufnahmeuntersuchung, des Impfmanagements und der Labo-runtersuchungen in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes Sachsen-Anhalt“2.

Die Entwicklung bei der Veranlassung von Laboruntersu-chungen hat – in Verbindung mit der größeren Zahl ankommen-der Asylsuchender – im Jahr 2015 insbesondere im Serologie- Labor zu einem erheblichen Aufwuchs der Proben und Unter-suchungszahlen geführt: im Vergleich zum Vorjahr erhöhte sich die Probenzahl um mehr als ein Drittel, die Zahl der untersuch-ten Parameter stieg um fast 60 % (vgl. Tabelle). Unter anderem wurden die nachfolgend genannten Untersuchungsergebnisse erzielt:

1 seit 04/2016 Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration2 Erlass des MS vom 01.03.2016 im Einvernehmen mit dem Ministerium

des Innern

Abb. 1 Serologie-Labor im Dezernat Medizinische Mikrobiologie

• 12 Proben wurden mit negativem Ergebnis auf Hepatitis A untersucht,

• in 342 Proben wurden 1.157 Parameter zur Diagnose der He-patitis B bestimmt; in 19 Fällen wurde eine chronische Hepa-titis-B/HBsAg-Carrier-Status diagnostiziert; in 95 Fällen war Immunschutz bei zurückliegender Infektion bzw. Impfung vorhanden,

• eine von 8 Proben zum Hepatitis-C-Nachweis wurde positiv getestet,

• in 2.346 Proben zur HIV-Testung wurde 19 x HIV 1 und 1 x HIV 2 nachgewiesen,

• in 2.356 Proben zum Nachweis von Varizella-Zoster-Virus-Antikörpern wurde in 416 Fällen fehlender Immunschutz fest-gestellt, 1 akute Infektion wurde diagnostiziert,

• die Masernserologie wies in 211 von 2.343 Proben auf feh-lenden/nicht ausreichenden Immunschutz hin,

• in 232 von 523 Proben wurde fehlender/nicht ausreichender Immunschutz gegen Röteln festgestellt.

Häufig leben in Erstaufnahmeeinrichtungen und in den kom-munalen Gemeinschaftsunterkünften für Asylsuchende Men-schen über längere Zeit eng zusammen. In dieser Situation besteht eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für Ausbrüche von In-fektionskrankheiten in diesen Einrichtungen, zumal ein nen-nenswerter Anteil der Asylsuchenden auch für impfpräventable Krankheiten nicht über einen ausreichenden Immunschutz ver-fügt.

Mit den durchgeführten Laboruntersuchungen wird ein we-sentlicher Beitrag geleistet, Impflücken sowie auftretende In-fektionskrankheiten frühzeitig zu erkennen, um u. a. geeignete Maßnahmen zur Verhinderung von Erkrankungsausbrüchen er-greifen zu können.

2 .3 Laboruntersuchungen im Rahmen der Erstaufnahmeuntersuchung Asylsuchender

Page 19: LAV Jahresrückblick 2015 - Landesportal Sachsen-Anhalt · Jahresrückblick-2015. Jahresbericht des Landesamtes für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt-Rückblick 2015. Impressum Herausgeber:

11

FACHBEREICH HYGIENE

2 .4 Analytische Untersuchung von Arzneimitteln – Plan- und Verdachtsproben

Moleküls ab. Verwendet man daher einen UV-Detektor, der ei-nen ganzen Wellenlängenbereich verarbeiten kann, so kann ein Spektrum aufgenommen werden, welches eine qualitative In-formation über den Stoff beinhaltet. In der Arzneimittelprüfstel-le wird die Umkehrphasenchromatographie mit UV-Detektion als Standardmethode verwendet.

Bestimmte Moleküle zeigen die Eigenschaft der Fluoreszenz, die ebenfalls zur Detektion in der HPLC ausgenutzt werden kann. Hier ist die Empfindlichkeit, d. h., die Möglichkeit kleinste Men-gen nachzuweisen, noch höher als in der UV-Detektion. Es gibt allerdings eine Reihe von Substanzen, die mangels anregbarer Elektronen weder für die UV-Spektroskopie noch für die Fluores-zenz geeignet sind. Für diese steht in der Arzneimittelprüfstelle eine HPLC-Anlage mit Brechungsindex-Detektor zur Verfügung. Der Brechungsindex ist eine optische Materialeigenschaft von Flüssigkeiten, wobei Lösungen von Substanzen einen anderen Brechungsindex zeigen als das jeweilige reine Lösungsmittel.

Die Kopplung der HPLC mit der Massenspektrometrie (LC/MS) nutzt ein Massenspektrometer als Detektor für die HPLC. Vorteil ist, dass diese Detektion nahezu universell einsetzbar ist (soweit sich die Substanz ionisieren lässt) und umfassende Strukturinformationen über die Moleküle liefert. Die LC/MS wird in der Arzneimittelprüfstelle vor allem zur Untersuchung von Ver-dachtsproben mit unbekannten Inhaltsstoffen verwendet.

In der pharmazeutischen Analytik wird die HPLC zur Unter-suchung von Identität, Gehalt und Reinheit der Wirkstoffe in den Zubereitungen wie Tabletten, Kapseln, Salben oder Lösungen verwendet. Der Pharmazeutische Unternehmer muss zur Be-antragung der Zulassung die Analysenmethoden umfassend beschreiben und nachweisen, dass diese valide und jederzeit reproduzierbare Ergebnisse liefern. Bei der amtlichen Unter-suchung kann auf diese validierten Methoden zurückgegriffen werden. Jede Änderung der Methoden muss der Zulassungs-behörde angezeigt und begründet werden. Dieser mit Blick auf die Sicherstellung einer gleichbleibenden Qualität sinnvolle An-satz führt allerdings auch dazu, dass neue wissenschaftliche Er-kenntnisse nur mit großer Verzögerung in die pharmazeutische Qualitätskontrolle Einzug halten.

Der wissenschaftliche Fortschritt in der HPLC zeigte sich in den letzten Jahren u. a. darin, dass neue Packungsmaterialien entwickelt wurden, die eine Trennung in kürzerer Zeit, mit grö-ßerer Empfindlichkeit und geringerem Lösungsmittelverbrauch

Im Jahre 2015 wurden im Dezernat Arzneimittelprüfstelle 336 Arzneimittelproben untersucht, davon waren 230 Planpro-ben vorwiegend industrieller Fertigarzneimittel. Für die Überwa-chung der Pharmaindustrie in Sachsen-Anhalt mit ihrer außeror-dentlich breiten Produktpalette ist das Landesverwaltungsamt, Referat Gesundheitswesen, Pharmazie zuständig. Gesetzli-che Grundlage für die Probenahme ist § 65 Arzneimittelgesetz (AMG), detaillierte Ausführungsbestimmungen sind in der Ver-waltungsvorschrift zur Durchführung des AMG (AMGVwV) nie-dergelegt. Dort wird festgelegt, dass jedes Bundesland eine Arz-neimitteluntersuchungsstelle, im europäischen Sprachgebrauch auch als Official Medicines Control Laboratory (OMCL) bezeich-net, zu benennen hat und wie diese personell und apparativ aus-gestattet sein muss.

Die Zahl der Verdachtsproben war mit 106 niedriger als im Vorjahr. Diese kamen überwiegend von Strafverfolgungsbehör-den wie Polizei und Staatsanwaltschaften. Neben der rechtli-chen Beurteilung, ob die sichergestellten Asservate Arzneimittel sind, standen quantitative Untersuchungen im Vordergrund, ob es sich um Dopingmittel gemäß der Definition in § 6 a AMG in ei-ner nicht geringen Menge handelt. Hierzu gibt es eine Auflistung in der Dopingmittelmengenverordnung (DmMV), wie für die je-weiligen Stoffe die nicht geringe Menge definiert ist.

Die mit Abstand wichtigste Untersuchungsmethode der phar-mazeutischen Analytik ist weiterhin die Hochdruckflüssigchroma-tographie (HPLC). Bei chromatographischen Verfahren werden Stoffgemische durch unterschiedliche Verteilung ihrer Einzelbe-standteile zwischen einer stationären und einer mobilen Phase aufgetrennt. Den Namen Chromatographie prägte der russische Botaniker Michail Zwet, als er zu Beginn des 20. Jahrhundert Pflanzenfarbstoffe analysierte.

Bei der HPLC besteht die stationäre Phase aus eng gepack-ten kleinen Partikeln aus modifiziertem Kieselgel. Bei sogenann-ten Normalphasenverfahren wird polares Kieselgel als stationä-re Phase verwendet und unpolare, organische Lösungsmittel als mobile Phase. In der pharmazeutischen Analytik wird mehrheit-lich die sogenannte Umkehrphasenchromatographie verwendet, bei der mit unpolaren Kohlenwasserstoffketten belegtes Kiesel-gel als stationäre Phase dient, während Gemische aus polaren organischen Lösungsmitteln mit Wasser als mobile Phase die-nen.

Da Arzneistoffe im wässrigen System des Körpers in gelös-ter Form transportiert werden müssen und ihre Wirkung durch Wechselwirkung mit polaren Eiweißstrukturen wie Rezeptoren, Ionenkanälen oder Enzymen entfalten, müssen sie polare Ei-genschaften haben und eignen sich daher in aller Regel besser für die HPLC als für die Gaschromatographie.

Um das Ergebnis der Trennung sichtbar und auswertbar zu machen, muss die Lösung nach der Trennsäule durch einen De-tektor geleitet werden, der in der Lage ist, die Substanzen anzu-zeigen. Sehr vielseitig einsetzbar ist der Nachweis mit Hilfe von ultraviolettem Licht (UV). Dabei wird UV-Licht eingestrahlt und von den Substanzen teilweise absorbiert. Eine solche Absorpti-on ist nach den Erkenntnissen der Quantenphysik nur möglich, wenn Licht der passenden Wellenlänge Elektronen in den be-troffenen Molekülen zeitweise auf ein höheres Energieniveau hebt. Welche Energie dafür nötig ist, hängt von der Struktur des Abb. 1 Mitarbeiterinnen der Arzneimittelprüfstelle bei der HPLC-Analytik.

Page 20: LAV Jahresrückblick 2015 - Landesportal Sachsen-Anhalt · Jahresrückblick-2015. Jahresbericht des Landesamtes für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt-Rückblick 2015. Impressum Herausgeber:

12

FACHBEREICH HYGIENE

ermöglichen. Eine Möglichkeit hierzu ist die Verwendung sta-tionärer Phasen mit kleineren Partikeln, da dann eine größere Oberfläche zur Verfügung steht. Allerdings entsteht dann ein hö-herer Druck, sodass die HPLC-Anlagen diesen Anforderungen angepasst werden müssen. Während in Forschung und Ent-wicklung solche neuen Systeme inzwischen weit verbreitet sind, dominieren in der Qualitätskontrolle noch immer konventionelle Systeme. Für die Arzneimittelprüfstelle besteht die Herausforde-rung darin, einerseits qualitätsgesichert zu arbeiten und in die-sem Sinne möglichst wenig von den vorliegenden validierten Methoden abzuweichen, andererseits den wissenschaftlichen Fortschritt nutzbar zu machen, um möglichst schnell und kos-tengünstig arbeiten zu können. Mit moderner Ausstattung und regelmäßiger Fortbildung der Mitarbeiter soll diese Balance ge-funden werden.

Page 21: LAV Jahresrückblick 2015 - Landesportal Sachsen-Anhalt · Jahresrückblick-2015. Jahresbericht des Landesamtes für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt-Rückblick 2015. Impressum Herausgeber:

13

LEBENSMITTELSICHERHEIT

3 Fachbereich Lebensmittelsicherheit

Fachbereich 3 - Lebensmittelsicherheit

Fachbereichsleiter/in: n. n. Freiimfelder Str. 68 06112 Halle (Saale) Tel.: (0345) 5643 - 0 E-Mail: [email protected] Dezernat 31 Tierische Lebensmittel

Dezernat 32 Pflanzliche Lebensmittel

Dezernat 33 Bedarfsgegenstände, Kosmetik, Rückstände, Kontaminanten

Im Fachbereich Lebensmittelsicherheit des Landesamtes für Verbraucherschutz (LAV) werden amtliche Untersuchungen von Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen und Kosmetika für das Land Sachsen-Anhalt durchgeführt. Die Untersuchungstätigkeit gründet sich auf die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäi-schen Parlamentes und des Rates zur Festlegung der allgemei-nen Grundsätze des Lebensmittelrechts (EU-Basis-VO) sowie das Lebensmittel-, Bedarfsgenstände- und Futtermittelgesetz-buch (LFGB) und das EU-Weinrecht und umfasst die Überprü-fung der Einhaltung aller einschlägigen lebensmittelrechtlichen Bestimmungen. Alle Untersuchungen erfolgen nach den Grund-sätzen eines zertifizierten Qualitätsmanagements.

Oberstes Ziel der Untersuchungstätigkeit ist der Schutz des Verbrauchers vor gesundheitlichen Risiken und wirtschaftlichen Nachteilen (Schutz vor Irreführung und Täuschung) im Bereich des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeverkehrs. Zusätzliche Beachtung gebührt hier der Tatsache, dass die Lebensmittelwirt-schaft in Sachsen-Anhalt zu den umsatz- und beschäftigungs-stärksten Wirtschaftszweigen gehört. Auch unter diesem Aspekt ist dem anerkannt hohen fachlichen Standard der Lebensmittel-untersuchung in Sachsen-Anhalt besondere Bedeutung beizu-messen.

Risikoorientiert werden amtlich entnommene Proben hin-sichtlich mikrobiologisch bedingter Verunreinigungen (z. B. pa-thogen Keime), auf Pflanzenschutzmittelrückstände, Umwelt-kontaminanten und natürlich vorkommende giftige Inhaltsstoffe von Lebensmitteln geprüft. Kontrollbedürftig sind weiterhin der Eintrag gentechnisch veränderter Rohstoffe in die Nahrungs-kette, die rechtmäßige Verwendung von Zusatzstoffen, die all-gemeine stoffliche Zusammensetzung der Lebensmittel, Be-darfsgegenstände und Kosmetika sowie die rechtskonforme Produktkennzeichnung.

Im Fachbereich Lebensmittelsicherheit wurden 2015 10.835 Lebensmittelproben sowie 1.096 Proben von Bedarfsgegen-ständen und Kosmetika untersucht. Darüber hinaus wurden 2015 durch den Fachbereich Lebensmittelsicherheit insgesamt 18 Schwerpunktaufgaben zu speziellen Themen der amtlichen Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeuntersuchung entwickelt und bearbeitet. Die Berichte dazu finden Sie unter http://www.verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de/lebensmittelsicherheit/publikationen/schwerpunktaufgaben/schwerpunkte-2015/ veröf-fentlicht.

Die enge Zusammenarbeit zwischen den Kontrollbehörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten und dem Fachbereich Lebensmittelsicherheit des LAV ist für das Erkennen von Risiken im Lebensmittelverkehr von essentieller Bedeutung. Die Sach-verständigen des Fachbereiches Lebensmittelsicherheit bringen hier ihr spezielles Fachwissen durch Teilnahme an Teamkont-rollen insbesondere in überregional arbeitenden Betrieben ein.

Nachstehende Berichte geben Einblicke zu speziellen Auf-gaben der Untersuchungstätigkeit des Jahres 2015. Auf den ausführlichen Jahresbericht des Fachbereiches Lebensmittelsi-cherheit sei der interessierte Leser in diesem Zusammenhang ausdrücklich hingewiesen. Weitere Informationen zum Thema Lebensmittelsicherheit sind über die Homepage unter www.ver-braucherschutz.sachsen-anhalt.de zu entnehmen.

Page 22: LAV Jahresrückblick 2015 - Landesportal Sachsen-Anhalt · Jahresrückblick-2015. Jahresbericht des Landesamtes für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt-Rückblick 2015. Impressum Herausgeber:

14

LEBENSMITTELSICHERHEIT

Dezernatsleiterin: Dr. Amal Wicke Tel.: (0345) 5643 - 319 E-Mail: [email protected]

Dezernat 31 - Tierische Lebensmittel

Aufgaben:In 4 Sachgebieten erfolgt die amtliche Untersuchung und sach-verständige Beurteilung von:• Milch, Milchprodukten und Speiseeis• Fleisch, Fleischerzeugnissen und Wurst• Fisch, Fischerzeugnissen, Krusten-, Schalen und Weichtiere• Feinkostsalaten, Mayonnaisen und emulgierten Soßen• Eiern und Eiprodukten

• Proben im Zusammenhang mit lebensmittelbedingten Er-krankungen

• Untersuchung von Lebensmitteln auf gentechnisch verän-derte Organismen

• Hygienekontrollen

Dezernatsleiter: Dr. Rainer Imming Tel.: (0345) 5643 - 430 E-Mail: [email protected]

Dezernat 32 - Pflanzliche Lebensmittel

Aufgaben:In den 4 Sachgebieten dieses Dezernates erfolgt die amtliche Untersuchung und sachverständige Beurteilung der gesamten Vielfalt pflanzlicher Lebensmittel: • Obsterzeugnisse, alkoholfreie Getränke, Fruchtsaft • Wein, Bier, Spirituosen• Nahrungsergänzungsmittel, Diätetische Lebensmittel, Säug-

lingsnahrung• Gemüseerzeugnisse, Pilzerzeugnisse, Hülsenfrüchte

• Getreideerzeugnisse • Kaffee, Tee, Honig, Zucker,• Fette und Öle, Kakaoerzeugnisse, Gewürze• Gemeinschaftsverpflegung, Fertiggerichte, Süßwaren

Des Weiteren erfolgt im Dezernat die mikrobiologische Un-tersuchung aller pflanzlichen Lebensmittel, Kosmetika und Be-darfsgegenstände. Als zentrale Aufgabe für den gesamten Fach-bereich werden die Untersuchung auf gentechnisch veränderte Organismen, Tierartennachweis, Bestimmung der Glutamin-säure, Gesamtfett-/Milchfettgehalt und Proteinbestimmungen, Probenannahme und Laborservice wahrgenommen.

Die Untersuchung von Lebensmittelproben umfasst je nach Lebensmittelart und Prüfauftrag mikrobiologische Untersuchun-gen (Keimzahlbestimmungen sowie Untersuchungen auf patho-gene Mikroorganismen wie z. B. Salmonella spp., Listeria (L.)

monocytogenes, Shiga-Toxin bildenden Escherichia (E.) coli, Yersinia enterocolitica, Campylobacter spp., sulfitreduzierende Clostridien, Bacillus cereus, koagulasepositive Staphylokokken, Toxinbildungsvermögen und Toxinnachweis, Viren), histologi-sche Untersuchungen sowie molekularbiologische Untersuchun-gen, chemische Untersuchungen der Zusammensetzung im Hinblick auf wertgebende Inhaltsstoffe, Zusatzstoffe, Verderbs-indikatoren und Toxine. Je nach Untersuchungsziel wird eine Er-weiterung des Untersuchungsspektrums auf Rückstände und Kontaminanten veranlasst.

Als zentrale analytische Aufgaben für den gesamten Fach-bereich werden unter anderem wahrgenommen die Bestimmung von Mykotoxinen, von Zusatzstoffen wie Konservierungsstoffe, Farbstoffe und Süßstoffe und von Vitaminen. Dem Dezernat zu-geordnet ist auch die amtliche Weinkontrolleurin des Landes Sachsen-Anhalt für das Weinanbaugebiet Saale-Unstrut.

Der Untersuchungsumfang der insgesamt 37 verschiedenen Warengruppen umfasst eine Vielzahl von Parametern: Basispa-rameter wie Fette, Stärke, Mono- und Disaccharide oder Eiwei-ße, spezielle Inhaltstoffe wie Vitamine, Triglyceride, Purinalkaloi-de, spezielle Kohlenhydrate und organische Säuren und andere sekundäre Pflanzeninhaltsstoffe sowie sehr produktspezifische Parameter wie z. B. die charakteristischen Inhaltstoffe von Wein und anderen alkoholischen Getränken oder Enzymaktivitäten in

Honig. Entsprechend der Entwicklung sowohl der Lebensmittel-technologie als auch der Analysentechnik müssen diese Unter-suchungsmethoden kontinuierlich angepasst und ergänzt wer-den. Darüber hinaus werden die Lebensmittel risikoorientiert weiteren Untersuchungen in den anderen Dezernaten des Fach-bereiches zugeführt. Dies umfasst insbesondere die mikrobiolo-gische Beschaffenheit, Pflanzenschutzmittelrückstände, anorga-nische Kontaminanten sowie gentechnische Veränderungen. Die Sachverständigen des Dezernates werden regelmäßig von den Lebensmittelüberwachungsämtern der Kreise und kreisfreien Städte des Landes Sachsen-Anhalt zu Teamkontrollen bei grö-ßeren Lebensmittelherstellern eingeladen, bei denen sie ihre produktspezifischen Fachkenntnisse effizient einbringen kön-nen.

Page 23: LAV Jahresrückblick 2015 - Landesportal Sachsen-Anhalt · Jahresrückblick-2015. Jahresbericht des Landesamtes für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt-Rückblick 2015. Impressum Herausgeber:

15

LEBENSMITTELSICHERHEIT

Dezernat 33 - Bedarfsgegenstände, kosmetische Mittel, Rückstände und Kontaminanten

Dezernatsleiter: Dr. Andreas Pfalzgraf Tel.: (0345) 5643 - 173 E-Mail: [email protected]

Aufgaben:Amtliche Untersuchung und sachverständige Beurteilung von• Mineralwasser• Bedarfsgegenständen• kosmetischen Mitteln• Obst, Gemüse, Kartoffeln, Rückstände von Pflanzenschutz-

mitteln in Lebensmitteln, Spurenelemente

Im Dezernat erfolgt die Untersuchung von Lebensmitteln, Be-darfsgegenständen und kosmetischen Mitteln hinsichtlich mögli-cher Risiken für die Verbraucher durch gesundheitsschädigende Stoffe sowie auf Täuschungstatbestände. Geprüft wird insbe-sondere auf Rückstände von Pestiziden und Nitrat/Nitrit sowie auf Kontaminanten. Zu den möglichen Kontaminanten zählen Schwermetalle, Toxine, polychlorierte Biphenyle (PCBs), polyzy-klische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAKs), endokrine Dis-ruptoren wie Phthalate, Bisphenol A, Organozinnverbindungen oder Nonylphenole, Monomere und Additive aus Verpackungs-materialien, Lösungsmittel und die bei der Herstellung von Le-bensmitteln durch chemische Reaktionen von Inhaltsstoffen ent-stehenden Schadstoffe wie Nitrosamine, Acrylamid oder Furan. Bei den kosmetischen Mitteln kommt als spezielle Aufgabe hin-zu, die anzugebenden Inhaltsstoffe mit der tatsächlichen Rezep-tur und den Werbeaussagen zu vergleichen. Dies erfordert die Analytik der teilweise sehr komplexen Inhaltsstoffe von kosmeti-schen Mitteln. Durch diese Analytik sollte sich ein stimmiges Bild von Produkt und Aufmachung ergeben. Dem Verbraucher wird nicht immer das geboten, was die Kennzeichnung verspricht. Derartige Täuschungstatbestände stellen häufig auch ein ge-sundheitliches Risiko für bestimmte Personengruppen wie All-ergiker dar, die sich auf die Richtigkeit der Produktinformationen verlassen können müssen.

Als besondere Herausforderung gilt es eine große Vielfalt an unterschiedlichsten potentiell schädlichen Stoffen im Blick zu be-

halten. Für die Erzeugung pflanzlicher Lebensmittel finden über 600 zugelassene Wirkstoffe Verwendung. Diese sind ebenso wie die nicht mehr zugelassenen Stoffe nicht nur in den ess-baren Pflanzenteilen, sondern auch in verarbeiteten Lebensmit-teln zu kontrollieren. Bei den kosmetischen Mitteln ist die Zahl der geregelten, also verbotenen oder beschränkt verwendbaren Stoffe noch etwa dreimal so groß. Im Dezernat Bedarfsgegen-stände, kosmetische Mittel, Rückstände und Kontaminanten wurde hierzu im vergangenen Jahr die Analytik von speziellen Pflanzenextrakten, bei denen es sich um meist komplexe Gemi-sche mit natürlich schwankenden Anteilen handelt weiter ausge-baut. Der Bereich der Bedarfsgegenstände umfasst unterschied-liche rechtliche Regelungsbereiche.

Für die Gegenstände mit Lebensmittelkontakt sind etwa 2.000 Substanzen als Monomere und Additive oder als Konta-minanten in weitgehend europäisch harmonisierten Vorschriften erfasst, deren Einhaltung im Dezernat geprüft werden soll. Noch bunter ist die Welt der Spielwaren und Textilien. Hier sind al-lein als Farbstoffe über 1.600 Verbindungen bekannt, von de-nen etwa die Hälfte gesundheitlich nicht unbedenklich ist. Der Schwerpunkt liegt bei diesen Produkten auf der Kontrolle der besonders gefährlichen Stoffe, die als krebserregend, mutagen oder reproduktionstoxisch eingestuft sind. Darüber hinaus sind bei vielen Materialien mit Körperkontakt allergene Stoffe ein Pro-blem.

Page 24: LAV Jahresrückblick 2015 - Landesportal Sachsen-Anhalt · Jahresrückblick-2015. Jahresbericht des Landesamtes für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt-Rückblick 2015. Impressum Herausgeber:

16

LEBENSMITTELSICHERHEIT

Im Jahr 2015 wurden 74 Proben aufgeschlagene Sahne aus Sahneautomaten untersucht, wobei 69 Proben mit entsprechen-der Vergleichsprobe aus dem Originalgebinde eingesandt wur-den. Dies ist notwendig, um später den Kontaminationsverlauf eingrenzen zu können. Die Richt- und Warnwerte der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) waren die Grundlage für die Bewertung von aufgeschlagener Sahne, wo-bei seit diesem Jahr der Warnwert für Enterobakterien um den Faktor 10 reduziert wurde (Tabelle 1).

Unter Berücksichtigung dieser Werte ergaben sich für die mikrobiologische Beurteilung die Tabelle 2 dargestellten Ergebnisse. Resultierend aus diesen Werten wurde 1 Probe (1 %) als „nicht zum Verzehr geeignet“ nach Art. 14 (1) VO (EG) Nr. 178/2002 und 31 Proben (42 %) wegen „nachteiliger Beein-flussung“ nach § 2 (1) Nr. 1 der Lebensmittelhygiene-Verord-nung (LMHV) beanstandet. Zusätzlich wurde in 25 Fällen (34 %) der Gewerbetreibende auf den erhöhten Keimgehalt hingewie-sen. In der Summe waren somit 57 Proben (77 %) mikrobiolo-gisch auffällig. Die Ergebnisse enthalten 6 Nachproben, die im Zuge eines Gutachtens zur Untersuchung eingesandt wurden. Von diesen Nachproben mussten 2 Proben erneut nach § 2 (1) Nr. 1 LMHV (B23) beanstandet werden.

Es gelangten nur wenige gesüßte Proben zur Untersuchung. Offenbar ist süße Schlagsahne in Sachsen-Anhalt weniger ver-breitet als in anderen Bundesländern. Hierbei kommen Zucker oder Süßstoffe zum Einsatz, wobei letztere in Verbindung mit der Bezeichnung direkt oder als Fußnote kenntlich gemacht werden müssen. Bei 2 Proben fehlte diese jedoch, sodass sie dement-sprechend gemäß Zusatzstoffzulassungsverordnung beanstan-det werden mussten.

In der Abbildung sind die Ergebnisse der untersuchten Keim-zahlen und die Anzahl der eingesandten Proben im Vergleich zu den letzten 4 Jahren dargestellt. Die Verringerung der Proben-zahl ist sowohl der Bevölkerungs- als auch der Personalentwick-lung geschuldet.

Während die Anzahl der Warn- und Richtwertüberschreitun-gen bei der Gesamtkeimzahl (GKZ), E. coli und Pseudomona-den seit drei Jahren relativ gleichbleibend ist, geht die Zahl bei

3 .1 Sahne aus Automaten

Keimart Richtwert [KbE/g] Warnwert [KbE/g]Gesamtkeimzahl 1.000.000 -

Enterobakterien 1.000 10.000

E. coli 10 100

Pseudomonaden 1.000 -

Tab. 1 2016 geänderte Warnwerte für Enterobakterien in aufgeschlagener Sahne

Gesamtkeimzahl(Vergleichsprobe)

Enterobakterien (Vergleichsprobe)

E. coli(Vergleichsprobe)

Pseudomonaden (Vergleichsprobe)

≤ Richtwert 51 (85) 36 (75) 57 (83) 22 (68)

> Richtwert 19 (3) 13 (4) 0 (1) 48 (16)

> Warnwert - 21 (6) 13 (1) -

Anzahl der Vergleichsproben sind z. T. höher als angegeben Gesamtprobenanzahl, da z. T. neben der aufgeschlagenen Sahne und der Originalsahne auch eine Probe aus dem Vorratsbehälter des Sahneautomaten eingesandt wurde.

Tab. 2 Untersuchungsergebnisse für die mikrobiologische Beurteilung von aufgeschlagener Sahne

den Enterobakterien seit 4 Jahren kontinuierlich zurück. War-um das nur diese Keime betrifft, kann nicht zufriedenstellend er-klärt werden. Möglicherweise ist dies auf die verbesserte Rei-nigung oder die Selektivität der verwendeten Reinigungsmittel zurückzuführen. Wie erwartet erhöht sich mit der Verringerung des Warnwertes für Enterobakterien die Zahl der Warnwert-überschreitungen deutlich. Da sich jedoch in gleichem Maße die Richtwertüberschreitungen reduzieren, ändert sich die Sum-me aus beiden nicht. Da Warnwertüberschreitungen in der Re-gel zu einer Beanstandung führen, trägt diese Warnwertredu-zierung durchaus zu einer Erhöhung der Beanstandungsquote bei. Im Kontext betrachtet, spielt dieser Sachverhalt jedoch eine untergeordnete Rolle. Gerade Richt- und Warnwertüberschrei-tungen bei E. coli von über 10 % sowie der Nachweis von Pseu-domonas aeruginosa in 15 % der Proben lassen eine Verbesse-rung nicht vermuten.

Insgesamt wiesen wieder 77 % der Proben mikrobielle Män-gel auf. Untersuchungen an Nachproben haben auch gezeigt, dass der Aufbau der Geräte eine Reinigung teilweise erschwert. Wenn einmal eine Kontamination im Gerät vorhanden ist, lässt sich diese mitunter nur mit sehr viel Aufwand wieder entfernen. Der vom Hersteller angebotene Service ist natürlich nur für grö-ßere Betriebe realisierbar. Somit liegt es in der Eigenverantwor-tung eines jeden Betriebes, für eine ausreichende Hygiene zu sorgen.

Die mikrobielle Beschaffenheit aufgeschlagener Sahne lässt sich nur durch regelmäßige Kontrollen überwachen. Kontinuier-liche Untersuchungen eröffnen auch die Möglichkeit, Trends zu erkennen und ggfs. darauf zu reagieren. Eine weitere intensive Beprobung erscheint daher im Sinne des Verbraucherschutzes unumgänglich.

0

20

40

60

80

100

120

1402011 2012 2013 2014 2015

0

10

20

30

40

50

60

70

80

GKZ Enterobakterien E.coli Pseudomonaden

Prob

enan

zahl

Untersuchungsjahr

Ante

il an

den

unt

ersu

chte

n Pr

oben

[%]

2011 2012 2013 2014 2015 Probenanzahl

Abb. 1 Warn- und Richtwertüberschreitungen

Page 25: LAV Jahresrückblick 2015 - Landesportal Sachsen-Anhalt · Jahresrückblick-2015. Jahresbericht des Landesamtes für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt-Rückblick 2015. Impressum Herausgeber:

17

LEBENSMITTELSICHERHEIT

3 .2 Untersuchung von Thunfisch aus offenen Behältnissen

70%

11%

12%

5% 2%

ohne Beanstandung Bemängelung hoher Keimgehalte

nachteilige Beeinflussung nicht zum Verzehr geeignet

gesundheitschädlich

Abb. 1 Übersicht von Untersuchungsergebnissen der Thunfischproben

Um die lebensmittelhygienische Beschaffenheit von losem Thunfisch zu prüfen, wurden 2015 Gaststätten, Imbisseinrich-tungen und Pizzerien im Rahmen der Schwerpunktaufgabe „Un-tersuchung mikrobiologischer, chemischer (biogene Amine) und sensorischer Beschaffenheit von in offenen Behältnissen vor-rätig gehaltenem Thunfisch aus Gaststätten, Pizzerien, Pasta-Restaurants und Imbisseinrichtungen“ beprobt. Der Thunfisch, welcher zumeist aus Vollkonserven (Großgebinde) stammt, ver-bleibt nach dem Öffnen in der Dose oder wird in andere Behält-nisse umgefüllt. Durch oftmals unhygienische Handhabung so-wie unsachgemäße Lagerung bei inadäquaten Temperaturen nach dem Öffnen der Konservendosen findet eine aktive Ver-mehrung von Verderbniskeimen statt.

Durch den Verderb von Lebensmitteln werden zahlreiche Stoffwechsel- und Abbauprodukte gebildet, die für den Menschen toxisch sein können. Vor allem in eiweißreichen Lebensmitteln wie u. a. Fisch, werden durch Decarboxylierung der Aminosäu-ren biogene Amine gebildet. Dabei ist ein besonderes Augen-merk auf das Histamin zu legen, für das als einziges biogenes Amin ein Grenzwert in der Verordnung (EG) Nr. 2073/2008 über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel festgelegt wurde. Dieser Grenzwert wurde mit 200 mg/kg für Fischerzeugnisse von Fischarten bei denen ein hoher Gehalt an Histidin auftritt (Fi-sche der Familien Scombridae, Clupeidae, Engraulidae, Coryfe-nidae, Pomatomidae und Scombraesosidae) festgelegt.

Im Jahr 2015 wurden 56 Proben loser Thunfisch aus Gast-stätten, Pizzerien, Pasta-Restaurants und Imbisseinrichtungen auf ihre sensorische und mikrobiologische Beschaffenheit sowie den Gehalt an biogenen Aminen untersucht. Die unten stehende Abbildung 1 ist eine Übersicht der Untersuchungsergebnisse. Bei 11 % aller untersuchten Proben wurden die Gesamtkeim-gehalte sowie die Gehalte an Enterobakterien und Hefen als zu hoch eingeschätzt. Auf die erhöhten Werte wurde bei diesen Pro-ben hingewiesen. Eine Auswertung in den betroffenen Gastro- nomieeinrichtungen, insbesondere zum Hygienemanagement, wurde dringend empfohlen.

Als nachteilig beeinflusst im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 LMHV wurden 12 % der Proben mit hohen Gesamtkeimgehalten und Ge-halten an Enterobakterien in Kombination mit auffälligen Gehalten verschiedener biogener Amine beurteilet. In einer Probe wurden zusätzlich Listeria (L.) monocytogenes in einer Größenordnung von unter 10 KbE/g nachgewiesen. 3 Proben (5 %) wurden aufgrund der sensorischen Abweichungen und der nachgewie-senen bakteriellen Kontamination in Kombination mit auffälligen Gehalten an biogenen Aminen als für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet im Sinne von Art. 14 Abs. 2 b) der Verord-nung (EG) Nr. 178/2002 beurteilt.

Eine Probe wies neben der sensorischen Abweichung und der hohen mikrobiologischen Belastung einen Histamingehalt von 1.904 mg/kg auf. Dieser Wert übersteigt den in der Verord-nung (EG) Nr. 2073/2005 festgelegten Grenzwert von 200 mg/kg um das 9-fache. Da die Histaminkonzentration ab 500 mg/kg als toxisch angesehen wird1, wurde die betroffene Probe als ge-sundheitsschädliches Lebensmittel im Sinne von Artikel 14 Abs. 2 a) der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 beurteilt.

6 geöffneten Thunfischdosen wurden bei erhöhter Tempera-tur von bis zu 16,6 °C in den Betrieben gelagert. Leicht verderb-liche Lebensmittel tierischer und pflanzlicher Herkunft sollten je-doch bei höchstens +7 °C aufbewahrt werden.

Im Vergleich zur letzten Statuserhebung im 2014 wurde eine Erhöhung der Beanstandungsquote ermittelt (2014: 15 %, 2015: 19 %). Der Anteil der Beanstandungen aufgrund der nachteiligen Beeinflussung des Lebensmittels hat sich im Berichtsjahr ver-doppelt. Zusätzlich wurde im Jahr 2015 eine Probe als gesund-heitsschädliches Lebensmittel im Sinne von Art. 14 2 a) der Ver-ordnung (EG) Nr. 178/2002 beurteilt.

Konserven sind in der Regel steril und die Gehalte an bio-gene Amine liegen in derartigen Erzeugnissen unter der Be-stimmungsgrenze. Die zum Teil erheblichen Keimgehalte in den untersuchten Proben sprechen für eine Kontamination des Thunfisches durch unhygienische Handhabung sowie unsach-gemäße Lagerung nach dem Öffnen der Konservendosen. Die erhöhte mikrobielle Aktivität führt zur Bildung von biogenen Ami-nen.

Die Ergebnisse der Untersuchungen zeigen, dass der Thun-fisch aus angebrochenen Thunfischkonserven in den gastrono-mischen Einrichtungen aus mikrobiologischer Sicht ein sehr sen-sibles Produkt ist, welches auch gesundheitlichen Gefahren für Verbraucher bergen kann.

1 Fehlhaber, K., Kleer, J., Kley, F. (Hrsg.): Handbuch Lebensmittelhygiene, II Kapitel 2.2.5, XII Kapitel 5.4.2, Hamburg: Behr`s, 2007

Page 26: LAV Jahresrückblick 2015 - Landesportal Sachsen-Anhalt · Jahresrückblick-2015. Jahresbericht des Landesamtes für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt-Rückblick 2015. Impressum Herausgeber:

18

LEBENSMITTELSICHERHEIT

3 .3 Überprüfung der Kennzeichnung von Pangasiusfilet

Abb. 1 Bild 1: Hautseite behandeltes Filet, Bild 2: Innenseite behandeltes Fi-let, Bild 3: Ausschnitt Bild 2, Bild 4: gegartes behandeltes Filet (Haut- und Innenseite)

Abb. 2 Bild 5: Hautseite unbehandeltes Filet, Bild 6: Innenseite unbehandel-tes Filet, Bild 7: Ausschnitt Bild 6, Bild 8: gegartes unbehandeltes Filet (Haut- und Innenseite)

Aufgrund diverser Veröffentlichungen der letzten Jahre über die Behandlung von Fischfilet mit wasserbindenden Substanzen wurden 2015 Proben vom Pangasiusfilet aus Großhandel und Gastronomie in Sachsen-Anhalt gezogen und hinsichtlich der Sensorik, Zusammensetzung und Kennzeichnung im Rahmen der Schwerpunktaufgabe „Überprüfung der Kennzeichnung von Pangasiusfilet aus Großhandel und gastronomischen Einrich-tungen unter Berücksichtigung der Ergebnisse von chemischen und sensorischen Untersuchungen“ geprüft. Untersucht wurden tiefgefrorene Waren in Fertigpackungen.

Von den 15 untersuchten Proben waren nur 6 Proben sen-sorisch und chemisch unauffällig und wiesen zum Teil nur kleine Kennzeichnungsmängel auf. Nur 3 davon enthielten keine was-serbindenden Zusatzstoffe. Die Verwendung dieser wurde bei den weiteren 12 Proben im Zutatenverzeichnis der Verpa-ckung deklariert. Bei 9 mit Lebensmittelzusatzstoffen (Citrate und/oder Phosphate) behandelten Proben wurden deutlich er-niedrigte Eiweißgehalte (7 % – 11 %) und hohe Wassergehalte (86 % – 91 %) ermittelt. Entsprechend der Literaturangabe sind Wassergehalte von durchschnittlich 80,1 % und Proteingehalte von durchschnittlich 17,2 % für unbehandeltes Pangasiusfilet als authentisch anzusehen.1 Das natürliche Wasser-Eiweiß-Verhält-nis in unbehandelten Pangasiusfilet beträgt somit 4,7.

Die Anwendung wasserbindender Zusatzstoffe wie Phos-phate und Citrate bewirkt, dass die äußere Schicht des Fischfi-lets aufquillt und zusätzliches Wasser eingelagert wird. Dadurch kommt es zu Änderungen im pH-Wert des Fischmuskelfleisches. Das natürliche Wasser-Eiweiß-Verhältnis wird größer. Senso-risch war diese Veränderung bei 9 Proben mit erhöhtem Wasser- Eiweiß-Verhältnis (7,8 – 12,4) durch sülzig veränderte und trans-parent aufgequollene Innenseite des Fischfilets (Bild 2 und 3) gut erkennbar, ebenso wie die Bläschenbildung durch das Aus-treten des Kohlendioxids aus dem Fischfleisch. Im gegarten Zu-stand wurde die Konsistenz als leicht gummiartig sowie senso-risch weich beschrieben. Beim Andrücken des Filets trat Wasser mit Bläschen aus.1 Horst Karl et al., Composition and quality attributes of conventionally

and organically farmed Pangasius Fillets (Pangasius hypophthalmus) on the german market, International Journal of Food Science & Technology 2010, 45, 56 – 66

In den Bildern 1 bis 4 (Abbildung 1) ist beispielhaft ein mit phosphat- und citrathaltigen Zusatzstoffen behandeltes rohes Pangasiusfilet dargestellt. Zur Unterscheidung ist in den Bildern 5 bis 8 ein unbehandeltes Pangasiusfilet abgebildet (Abbildung 2). Deutlich sind hier im rohen und gegarten Zustand die blättrige Struktur und das feste Gewebe erkennbar.

Die ermittelten Analyseergebnisse zeigten, dass 9 von 15 un-tersuchten Proben Pangasiusfilet aus 37 % bis 56 % zugesetz-tem Wasser bestanden. Der tatsächliche Gehalt an Pangasius-filet wurde auf der Verpackung nicht angegeben. Diese Proben wichen aufgrund des hohen Wassergehaltes, des geringen Ei-weißgehaltes in Kombination mit den eingesetzten Zusatzstof-fen, aber insbesondere durch die Sensorik, so stark von den un-ter der Bezeichnung „Filet“ allgemein bekannten Erzeugnissen ab, dass es nicht mehr der gleichen Kategorie zugerechnet wer-den kann, sondern ein Erzeugnis eigener Art, ein Aliud, ist.

Weitere Kennzeichnungsmängel ergaben sich bei diesen Proben noch zusätzlich:

Bei 4 Proben wichen die in der chemischen Untersuchung nachgewiesenen Gehalte an Salz und Eiweiß von den deklarier-ten erheblich ab. Bei einer Probe fehlte im Zutatenverzeichnis die Zutat Salz, bei der anderen wurde die Zutat Wasser nicht ange-geben. Die Verwendung dieser Zutaten wurde durch die chemi-sche Untersuchung ermittelt. Die vom Hersteller vorgenomme-nen Nährwertangaben und Kenntlichmachung von verwendeten Lebensmittelzusatzstoffen entsprachen bei 3 verpackten Proben nicht den aktuellen Forderungen des Lebensmittelrechtes.

Die Überprüfung von Kennzeichnung sowie die Ergebnisse der chemischen und sensorischen Untersuchungen vom Pan-gasiusfilet aus Großhandel und gastronomischen Einrichtungen zeigten, dass der Großteil von beprobten Erzeugnissen den An-forderungen des aktuellen Lebensmittelrechtes nicht genügt und geeignet ist, den Verbraucher über die tatsächliche Beschaffen-heit des Erzeugnisses, zu täuschen.

Page 27: LAV Jahresrückblick 2015 - Landesportal Sachsen-Anhalt · Jahresrückblick-2015. Jahresbericht des Landesamtes für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt-Rückblick 2015. Impressum Herausgeber:

19

LEBENSMITTELSICHERHEIT

3 .4 Isotonische Erfrischungsgetränke

Bei zahlreichen Erfrischungsgetränken verschiedener, auch sachsen-anhaltinischer Hersteller wird mit der Eigenschaft „iso-tonisch“ geworben. Der Begriff beschreibt die Eigenschaft einer Flüssigkeit, den gleichen osmotischen Druck wie eine andere Flüssigkeit aufzuweisen. Bezogen auf Getränke: Isotonische Ge-tränke enthalten die gleiche Zahl gelöster Teilchen je Kilogramm Flüssigkeit wie das Blutplasma. Sie können dadurch schnell vom Körper aufgenommen werden. Die Art der Teilchen in der Flüs-sigkeit ist dabei nicht entscheidend, es sind jedoch vor allem Zu-cker und Mineralstoffe für diese Eigenschaft verantwortlich. Zur Beurteilung der Eigenschaft „isotonisch“ dient die Osmolalität.

Der Begriff „isotonisch“ ist im deutschen Lebensmittelrecht nicht definiert. Zur Beurteilung derartig beworbener Getränke wird eine Stellungnahme des Arbeitskreises Lebensmittelchemi-scher Sachverständiger der Länder und des BVL (ALS) aus dem Jahr 2011 herangezogen. Die Osmolalität soll hiernach einen Wert von 300 mmol/kg mit einer Toleranz von ± 10 % erreichen.

Zur Untersuchung eingereicht wurden 35 Proben Erfri-schungsgetränke mit der Auslobung „isotonisch“. Die Erfri-schungsgetränke wurden auf die Parameter Osmolalität, Sac-charose, Glucose, Fructose, Natrium, Kalium, Magnesium, Calcium, Chlorid und Sulfat untersucht.

Nach dem Ergebnis der Osmolalitätsbestimmung lagen die Werte von je einer Probe deutlich unterhalb und oberhalb der

Grenzen. Für beide Proben war die Auslobung nicht zutreffend, die Kennzeichnung wurde als irreführend beanstandet. 94 % der als isotonisch ausgelobten Erfrischungsgetränke entsprachen hinsichtlich der Osmolalität den durch den ALS-Beschluss for-mulierten Anforderungen.

Anhand der 35 eingereichten Proben war es darüber hinaus möglich, einen Überblick über die Produktgattung „isotonisches Erfrischungsgetränk“ zu gewinnen. Aus den Untersuchungser-gebnissen aller 35 Proben ergab sich für die Summe an den Zu-ckern ein Mittelwert von 39,7 g/l mit einer Schwankungsbreite zwischen 26,1 g/l und 60,7 g/l. Allen Produkten wurden Mineral- stoffe in Form verschiedener Mineralstoffverbindungen zuge-setzt. Für die Summe der Mineralstoffe ergibt sich ein Mittelwert von 505 mg/l bei einer Schwankungsbreite zwischen 129 mg/l und 1.273 mg/l.

Im Durchschnitt wurden den vorgelegten isotonischen Ge-tränken 5 Vitamine zugesetzt, nur 1 Erzeugnis wies keinen Vi-taminzusatz auf. Die überwiegende Zahl der Erzeugnisse, die fast ausschließlich in der Geschmacksrichtung „Citrus“, vor al-lem Grapefruit/Zitrone angeboten werden, wurden mit Süßungs-mitteln gesüßt.

3 .5 Nahrungsergänzungsmittel mit Flushing-Effekt

Nahrungsergänzungsmittel für jede Verbrauchergruppe und jede Lebenslage sind seit etwa 15 Jahren in zunehmendem Maße auf dem deutschen Lebensmittelmarkt zu finden und ver-mitteln dem Verbraucher den Eindruck, dass eine ausreichende und ausgewogene Ernährung allein mit üblichen und vertrauten Lebensmitteln nicht (mehr) möglich sei. Gesundheitsbewusst-sein, aber auch die Angst vor fehlenden Nährstoffen in den Pro-dukten der modernen Lebensmittelindustrie lassen viele Men-schen zu konzentrierten oder isolierten Nährstoffpräparaten greifen; umfangreiche Werbung tut ihr Übriges dazu. Nach den Ergebnissen der Nationalen Verzehrsstudie II, die in den Jahren 2005 bis 2007 durchgeführt wurde, nehmen 28 % der deutschen Bevölkerung (30 % der Frauen und 19 % der Männer) Nahrungs-ergänzungsmittel zu sich. Besonders häufig werden derartige Supplemente von Menschen verzehrt, die allgemein Wert auf eine gesunde Lebensweise legen und sportlich aktiv sind. Ne-ben dem Aspekt der optimalen vielseitigen Ernährung spielt der Trend zur Selbstoptimierung im Hinblick auf Leistungsfähigkeit, aber auch Aussehen eine große Rolle bei der Entscheidung von Sportlern zur Einnahme spezieller Ergänzungsnahrung (Nah-rungsergänzungsmittel und diätetische Sportlernahrungsmittel). Nach Literaturangaben nutzen 79 – 91 % der Leistungssportler bzw. Nachwuchsathleten Nahrungsergänzungsmittel.1 Für Brei-tensportler liegen hier aktuell keine Angaben zur Nutzungs-häufigkeit vor; gerade für die populären Supplemente wie Vitaminpräparate, Kreatinverbindungen, Protein- und Kohlenhy-dratkonzentrate, Mineralstofferzeugnisse, isotonische Getränke 1 Müser, D. (2016): Leistungssport und Nahrungsergänzungsmittel.

Vortrag auf der Euroforum-Jahrestagung Nahrungsergänzungsmittel Frankfurt 2016

und spezielle Aminosäurepräparate ist jedoch von einem hohen Verbrauch auszugehen.

Vertrieben wird Sportlernahrung weniger im klassischen Le-bensmitteleinzelhandel oder in Drogeriemärkten als vielmehr in Sport- und Sportlernahrungsfachgeschäften und zunehmend im Versand- und Internethandel. Die Produkte stammen dabei häufig von nichtdeutschen Herstellern.

Über die risikoorientierte Probenahme und Zollanfragen ge-langen Sportlernahrungsmittel zur Beurteilung in den Fachbe-reich Lebensmittelsicherheit des Landesamtes für Verbraucher-schutz Sachsen-Anhalt.

Im Jahr 2015 wurde ein Nahrungsergänzungsmittel für Sport-ler aufgrund einer Warnmeldung im europäischen Schnellwarn-system RASFF wegen eines erhöhten Nicotinsäuregehalts als Verdachtsprobe eingereicht. Auf der Verpackung war das Vita-min Niacin in Form von Niacinamid als Inhaltsstoff angegeben. „Niacin“ ist ein Sammelbegriff für die wasserlöslichen Vitamin-verbindungen Nicotinamid und Nicotinsäure sowie deren Deri-vate aus der Vitamin-B-Gruppe. Die chemische Untersuchung ergab jedoch keinen nachweisbaren Gehalt an Nicotinamid, son-dern ausschließlich an Nicotinsäure. Bei der Bewertung der Si-cherheit von Niacinverbindungen muss deutlich zwischen Niacin-amid und Nicotinsäure unterschieden werden. Der Verzehr von Nicotinsäure kann dosisabhängig zu unerwünschten Wirkungen führen. Bei Dosen über 30 mg treten gefäßerweiternde Reakti-onen auf. Typisch ist das sogenannte Flushing bei Zufuhren ab 30 mg bis 50 mg: vorübergehende, anfallsartige Hautrötungen vor allem im Bereich von Gesicht, Nacken und Armen, Hitze-gefühl, Juckreiz, Urticaria (Nesselsucht), teilweise auch in Ver-

Page 28: LAV Jahresrückblick 2015 - Landesportal Sachsen-Anhalt · Jahresrückblick-2015. Jahresbericht des Landesamtes für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt-Rückblick 2015. Impressum Herausgeber:

20

LEBENSMITTELSICHERHEIT

bindung mit Schmerzbeschwerden. Es ist davon auszugehen, dass die Effekte, da unerwartet, von den Betroffenen zumindest als unangenehm, wenn nicht sogar – aufgrund ihrer Ähnlichkeit mit einer allergischen Reaktion – als angstauslösend empfunden werden. Für Personen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen bzw. Verbraucher, die blutdrucksenkende Arzneimittel einnehmen, könnte wegen des möglichen Auftretens eines vorübergehenden Blutdruckabfalls sogar ein höheres Risiko bestehen.

Flushing wurde in einer entsprechenden Studie bei 5 % bzw. mehr als 50 % der Personen beobachtet, denen Einzeldosen

von 50 mg bzw. 100 mg Nicotinsäure verabreicht wurden. Aus-gehend von diesen Beobachtungen wurde von der europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA eine tolerierbare tägliche Zufuhrmenge (Tolerable Upper Intake Level – UL; sichere Ober-grenze für die lebenslange tägliche Aufnahme aus allen verfüg-baren Quellen) von 10 mg für Nicotinsäure (gegenüber einem UL von 900 mg für Nicotinamid) abgeleitet. In der untersuchten Probe war dieser Wert mit 72 mg pro Tagesdosis deutlich über-schritten; das Nahrungsergänzungsmittel wurde daher als ge-sundheitsschädlich beurteilt.

3 .6 Trachtangaben bei Honig

Bekanntermaßen produzieren Bienen Honig. Sie fliegen dazu Blüten an, um Nektar zu sammeln. Alternativ sammeln Bie-nen Honigtau – Ausscheidungen einiger Insekten wie Blattläu-se, den man z. B. auf Fichten und Tannen finden kann – und produzieren daraus Honig. Haben Bienen eine Nektarquelle ge-funden, bleiben sie in der Regel dieser Quelle treu. Man spricht von Blütenstetigkeit – die Bienen sammeln Nektar von Blüten ei-ner Pflanzenart. So ist es dem Imker möglich, auch Sortenhoni-ge anzubieten. Kaum verwunderlich ist es daher, dass es auch verschiedene Sortenhonige gibt – abhängig eben vom Pflan-zenangebot. Die heimischen Honige bieten daher auch einen kleinen Einblick in die Pflanzenvielfalt einer Region bzw. eines Landes. Wenig überraschend also, dass ein Großteil der 2015 auch im Rahmen eines Schwerpunktprogrammes zur Überprü-fung der Trachtangaben eingereichten Honige aus Sachsen- Anhalt Rapsblütenhonige waren. Im Frühling blüht zu mindest auf dem Land fast überall in Sachsen-Anhalt Raps. Aus den Städten kamen 2015 hingegen oftmals Robinienhonige. Weitere im letz-ten Jahr untersuchte Honige mit Sortenangabe waren 2 Majo-ranhonige, 1 Sommertrachthonig mit Fenchel und 1 Lindenhonig sowie ein Sonnenblumenhonig. Grundlage für die Beurteilung derartiger Angaben bildet die Honigverordnung. § 3 Abs. 3 Nr. 1 dieser Rechtsnorm fordert bei Angabe der botanischen Her-kunft, dass der Honig vollständig oder überwiegend den genann-ten Blüten oder Pflanzen entstammt und die entsprechenden or-ganoleptischen, physikalisch-chemischen und mikroskopischen Merkmale aufweist. Ergänzend dazu beschreiben die Leitsätze für Honig des Deutschen Lebensmittelbuches die in Deutsch-

land häufig vorkommenden Sortenhonige wie Raps oder Linde. Am spannendsten für den Verbraucher dürfte dabei wohl nicht die Unterscheidung der Sortenhonige hinsichtlich elektrischer Leitfähigkeit und Zuckerspektrum sein, sondern eher die Unter-schiede bezüglich Aussehen, Geruch und Geschmack. Wer als Verbraucher bei einem Honig ein honigaromatisches, honiggel-bes Lebensmittel erwartet, dürfte bei der ein oder anderen Ho-nigsorte daher überrascht sein. So begründete sich eine 2015 eingereichte Beschwerdeprobe dadurch, dass der gekaufte Ho-nig u. a. einen an Medizin erinnernden Geschmack und Geruch aufwies. Dieses Geruchs- und Geschmackserlebnis wird wohl auf einen Lindenanteil zurückzuführen sein, der in dieser Probe mikroskopisch (und eben auch sensorisch) nachgewiesen wer-den konnte. Lindenhonige weisen nach den Leitsätzen für Honig u. a. einen medizinisch-minzigen Geruch und Geschmack auf. Im Vergleich dazu sind Geruch und Geschmack eines Robinien-honigs nur schwach ausgeprägt. Rapshonige charakterisieren sich durch einen schwach blumigen Geruch und Geschmack, sie können sogar kohlartig riechen. Manche Sortenhonige wir-ken allerdings auf die Nase zunächst auch einmal unange-nehm wie Buchweizenhonige, deren Geruch als würzig-anima-lisch beschrieben werden kann. Auch ein Waldhonig trifft nicht jedermanns Geschmack, so können diese durchaus recht herb schmecken.

Nach Abschluss der zur Untersuchung eingereichten Honige kam bei einer Probe, einem Lindenhonig, der Verdacht auf, dass die angegebene Tracht nicht stimmt. Insbesondere die sensori-schen Eigenschaften eines Lindenhonigs fehlten hier völlig.

3 .7 Trans-Fettsäure-Gehalte in Frittierfetten mit Erdnussfettanteil

Trans-Fettsäuren sind ungesättigte Fettsäuren, die mindes-tens eine Doppelbindung in trans-Konfiguration aufweisen. Es handelt sich hierbei um ungesättigte Fettsäuren, die in ihren Ei-genschaften den gesättigten Fettsäuren ähneln. Trans-Fettsäu-ren entstehen bei der teilweisen Härtung von Pflanzenölen und sind daher insbesondere in Frittierfetten, Backmargarinen und den damit hergestellten Erzeugnissen anzutreffen. Aus ernäh-rungsphysiologischer Sicht zählen trans-Fettsäuren zu den un-erwünschten Bestandteilen unserer Nahrung. Hohe Dosen an trans-Fettsäuren erhöhen den Gesamtcholesterin- sowie den Low-Density-Lipoprotein-(LDL)-Cholesterinspiegel und senken

gleichzeitig den High-Density-Lipoprotein-(HDL)-Cholesterin-spiegel im Blut. Sie können dadurch das Risiko von Herz-Kreis-lauf-Erkrankungen erhöhen.

Entscheidend ist dabei die Menge an trans-Fettsäuren, die Verbraucher aufnehmen. Nach einer Stellungnahme des Bun-desinstituts für Risikobewertung (BfR) steigt bei einer trans-Fett-säure-Aufnahme oberhalb von 2 % der Nahrungsenergie das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen an. Daher sollten nicht mehr als 1 % der täglichen Nahrungsenergie als trans-Fettsäu-ren aufgenommen werden. Auf europäischer Ebene gibt es bis-her Grenzwerte für trans-Fettsäure-Gehalte in Lebensmitteln

Page 29: LAV Jahresrückblick 2015 - Landesportal Sachsen-Anhalt · Jahresrückblick-2015. Jahresbericht des Landesamtes für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt-Rückblick 2015. Impressum Herausgeber:

21

LEBENSMITTELSICHERHEIT

lediglich für Säuglingsnahrung und für Olivenöl. Um die trans-Fettsäure-Gehalte zu begrenzen, wurden im Jahr 2012 Leitlinien zur Minimierung der trans-Fettsäure-Gehalte in Lebensmitteln beschlossen. An der Initiative waren das zuständige Bundesmi-nisterium sowie verschiedene Verbände der Lebensmittelwirt-schaft, des Handels und der Gastronomie beteiligt.

Erdnussfetthaltige Frittierfette waren in den vergangenen Jahren häufig durch stark erhöhte Gehalte an trans-Fettsäuren (bis 45 % Elaidinsäure) auffällig. Diese werden dann in zum Teil beträchtlichem Anteil mit den darin frittierten Lebensmitteln mit verzehrt. Insofern erschien die Untersuchung erdnussfetthalti-ger Frittierfette auf ihren trans-Fettsäure-Gehalt angezeigt.

Im Rahmen der durchgeführten Untersuchungen wurden ne-ben 10 erdnussfetthaltigen Frittierfetten auch 7 Erdnussöle und 4 Erdnussbuttererzeugnisse mittels GC-FID untersucht. Sowohl die Erdnussöle als auch die Erdnussbuttererzeugnisse wiesen

nur sehr geringe trans-Fettsäure-Gehalte (< 0,1 %) auf. Dage-gen waren die erdnussfetthaltigen Frittierfette mit sehr hohen trans-Fettsäure-Gehalten zwischen 42,8 % und 47,9 % belastet. Lediglich ein erdnussfetthaltiges Frittierfett wies mit 22,6 % trans-Fettsäuren einen niedrigeren Gehalt auf. Da der konkrete Erdnussfettanteil der Proben unbekannt war, ist anzunehmen, dass der Erdnussfettanteil nur etwa halb so hoch wie bei den üb-rigen Proben war.

Obwohl es derzeit in Deutschland für Frittierfette und dar-aus hergestellte Produkte keine rechtsverbindlichen Grenzwerte gibt, wurde den Betreibern der Fritteusen (überwiegend Bäcke-reien) nahe gelegt, nachhaltige Maßnahmen zur Reduzierung des trans-Fettsäure-Gehaltes zu ergreifen. Es sollte insbeson-dere künftig auf ausreichend verfügbare erdnussfettfreie Frittier-fette zurückgegriffen werden.

3 .8 Cadmium in Kartoffelprodukten

Cadmium ist ein Schwermetall, welches über die Nahrung in den menschlichen Körper gelangt und angereichert wird. Es führt zu einer chronischen Vergiftung, die sich durch verschiedene Symptome (u. a. Durchfall, Nierenschädigung, Schäden am zen-tralen Nerven- und Immunsystem, Verlust des Geruchssinns und weitere Symptome) äußern kann. Lebensmittel, die in großen Mengen verzehrt werden, tragen, selbst wenn die Menge an ent-haltenem Cadmium gering ist, deutlich zur Cadmiumaufnahme bei.

Kartoffeln sind in Deutschland ein beliebtes Lebensmittel. Der Pro-Kopf-Verzehr liegt bei etwa 50 kg im Jahr. Die Ursache liegt in der vielseitigen Verwendung. Sie werden als Beilage bei vielen Gerichten genutzt. Außerdem können aus Kartoffeln Klö-ße, Chips, Kroketten, Pommes frites und weitere Produkte her-gestellt werden.

Für Cadmium wird in der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 als zulässiger Höchstgehalt in Kartoffeln 0,10 mg je kg Frischge-wicht genannt. Durch Verarbeitungsschritte kann sich der Cad-

miumgehalt ändern. Es erschien angebracht, eine Datenerhe-bung über Cadmiumgehalte verschiedener Kartoffelprodukte zu beginnen. Als Produktgruppen wurden gewählt: Klöße und Kloß-massen, Pommes frites, Chips fettreduziert.

„Klöße und Kloßmassen“ weisen den geringsten Gehalt an Cadmium (deutlich unterhalb der geregelten Höchstmenge für Kartoffeln) auf. Der höchste gemessene Wert in dieser Katego-rie lag bei 0,054 mg/kg und damit immer noch deutlich unter der Höchstmenge. Für „Pommes frites“ liegt der durchschnittliche Wert mit 0,039 mg/kg etwas höher. Der höchste Einzelwert lag bei 0,051 mg/kg. Die Ursache ist hier darin zu sehen, dass auf-grund des Frittierprozesses der Wassergehalt gegenüber zur fri-schen Kartoffel (Wassergehalt ca. 75 %, Fettgehalt praktisch 0, Kartoffeltrockenmasse ca. 25 %) verringert und damit die Kartof-feltrockenmasse im frittierten Produkt (Wassergehalt ca. 50 %, Fettgehalt ca. 13 %, Kartoffeltrockenmasse ca. 37 %) erhöht wird. Damit erfolgt natürlich auch eine gewisse Erhöhung des Cadmiumgehaltes.

Noch deutlicher wird dieser Effekt, wenn man sich den durch-schnittlichen Cadmiumgehalt für „Chips fettreduziert“ anschaut. Dieser wurde mit 0,101 mg/kg bestimmt, der höchste Einzelwert war 0,124 mg/kg. Dieser Wert liegt über der in der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 geregelten Höchstmenge für frische Kartof-feln. Da „Chips fettreduziert“ üblicherweise einen Wassergehalt von maximal 3 % und einen Fettgehalt von ca. 23 % aufweisen, ist hier die Kartoffeltrockenmasse mit ca. 74 % und damit auch der Cadmiumgehalt deutlich höher.

Produktgruppe Durchschnittlicher Cadmiumgehalt in mg/kg

Klöße und Kloßmassen (11 Proben)

0,033

Pommes frites (4 Proben) 0,039

Chips fettreduziert (3 Proben) 0,101

Tab. 1 Verteilung der Proben über Produktgruppen und durchschnittlicher Cadmiumgehalt

Page 30: LAV Jahresrückblick 2015 - Landesportal Sachsen-Anhalt · Jahresrückblick-2015. Jahresbericht des Landesamtes für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt-Rückblick 2015. Impressum Herausgeber:

22

LEBENSMITTELSICHERHEIT

Anfang des Jahres gab es mehrere Schlagzeilen wie diese: „Gift im Wein – Sachsen zieht Goldriesling aus dem Verkehr“.1 Bedroht jetzt „dieses Gift“, gemeint ist das Pflanzenschutzmittel Dimetheoat, auch das Weinanbaugebiet Saale-Unstrut? Diese Frage ist bisher mit „nein“ zu beantworten. Bereits seit dem Jahr 1999 werden systematisch Keltertrauben und auch Weine auf ihre Belastung mit Pflanzenschutzmitteln vom Landesamt für Verbraucherschutz, Fachbereich Lebensmittelsicherheit ge-prüft. Somit wurden auch 2015 wieder 17 Keltertraubenproben in unmittelbarem Zusammenhang mit der Traubenlese entnom-men und untersucht. Pflanzenschutzmittelrückstände waren in diesen Proben immer nachweisbar. Die untersuchten Proben wiesen überwiegend Mehrfachbelastungen auf. Durchschnittlich wurden 8 verschiedene Wirkstoffe nachgewiesen. Die maximal festgestellte Belastung bei Keltertrauben waren 14 verschiedene Wirkstoffe pro Probe.

Die Abbildung zeigt ein Vergleich der mittleren Pestizidbelas-tung der Keltertrauben in den letzten 5 Jahren und die mittlere Anzahl an eingesetzten Wirkstoffen.

Nach einer Zunahme der Spritzmittelmenge im Jahr 2012 sind die nachgewiesenen Gehalte wieder rückläufig im Rahmen

1 z. B. http://www.lvz.de/Mitteldeutschland/News/Gift-im-Wein-Sachsen-zieht-Goldriesling-aus-dem-Verkehr - Artikel veröffentlicht: 28. Januar 2016 09:00 Uhr

3 .9 Pestizidrückstände in Keltertrauben

der analytisch bedingten Schwankungsbreite. Die eingesetzten Wirkstoffe lagen in den letzten Jahren im Mittel zwischen 6 bis 8 pro Traubenprobe. Bei einigen Winzern ist durch die kontinuier-liche Kontrolle tatsächlich ein Einsatz von weniger Spritzmitteln zu verzeichnen, denn der Spruch „Viel hilft viel.“ trifft hier nicht zu. Auch mit dem gezielten Einsatz von 1 – 3 Spritzmitteln ist ein Schutz der Reben vor Schädlingen und Pilzen zu erreichen.

Abb. 1 Untersuchungsergebnisse bei Keltertrauben

Pyrrolizidin-AlkaloideIm Gegensatz zum pflanzlichen Primärstoffwechsel, der pri-

mär auf die Erhaltung und Vermehrung des Lebens ausgerich-tet ist und die grundlegenden Stoffwechselprozesse im Zusam-menhang mit Wachstum (Biosynthese der Biopolymere und ihrer Bausteine, der makromolekularen Strukturen der Zelle und der Zellorganellen), Energieerzeugung und Energietransforma-tion sowie dem Umsatz der Zellbestandteile reguliert, bilden 10 – 15 % aller Gefäßpflanzen zur Entsorgung von überschüs-sigem Stickstoff im Sekundärstoffwechsel stickstoffhaltige, basi-sche Alkaloide als Abbauprodukte.

Die Bildung von Alkaloiden bei Tieren ist selten, da Alkaloide meist als Nervengifte (Neurotoxine) wirken, aber sie sind z. B. als Bufotenin bei Kröten, Chinazolin-Alkaloide beim Feuersala-mander und Methyl-Chinolin beim Stinktier nachgewiesen.

In Pflanzen werden Alkaloide aufgrund ihrer hohen Stabili-tät im Stoffwechsel oft als Endprodukte akkumuliert. Sie können in allen Pflanzenteilen vorkommen, werden oft in gewissen, von Fall zu Fall verschiedenen Organen gehäuft angetroffen (z. B. in Samen, Rinden, Wurzeln, Blättern, Früchten), während gleich-zeitig die übrigen Teile der betreffenden Pflanze alkaloidfrei sein können. Bestimmte Pflanzenarten bilden diese Stoffe, um Fraß-feinde abzuwehren.

Alkaloidhaltige Pflanzenextrakte zählen zu den ältesten Dro-gen der Menschheit (z. B. Opium). Sie wirken spezifisch auf be-stimmte Zentren des Nervensystems. Die meisten Alkaloide sind starke Giftstoffe, z. B. Strychnin, Coniin, Nicotin, andere jedoch dienen in entsprechender Dosis als Heilmittel, z. B. Morphin, Chi-nin, Atropin. Wieder andere werden als Anregungsmittel in Kaf-

3 .10 Kontaminanten: Natürliche Gifte

Abb. 1 Aminosäure-Quellen der Alkaloide: Einteilung und Ableitung einiger Alkaloid-Familien (modifiziert nach Richter, Stoffwechselphysiologie der Pflanzen, Thieme-Verlag; www.chemgapedia.de )

fee (Koffein), Tee (Koffein und Theophyllin) und Kakao (Koffein und Theobromin) oder als Betäubungsmittel und Rauschgifte (Halluzinogene) verwendet.

Pyrrolizidin-Alkaloid-(PA)-haltige Pflanzen werden vor-nehmlich den Familien der Korbblütler (Asteraceae), der Rauh-blatt- oder Borretschgewächse (Boraginaceae) und der Hülsen-früchtler (Fabaceae) zugeordnet. Zu den bei uns heimischen PA-haltigen Pflanzen gehören z. B. das Jakobskreuzkraut, das Gemeine Greiskraut oder der Natternkopf. Chemisch handelt es sich bei den PA um Ester aus einem 1-Hydroxy-methylpyrrolizi-din (Necinbase) und aliphatischen Mono- oder Dicarbonsäuren (Necinsäuren).

Page 31: LAV Jahresrückblick 2015 - Landesportal Sachsen-Anhalt · Jahresrückblick-2015. Jahresbericht des Landesamtes für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt-Rückblick 2015. Impressum Herausgeber:

23

LEBENSMITTELSICHERHEIT

Die typischen toxischen Wirkungen der PA betreffen die Le-ber und z. T. auch die Lunge. Im Tierversuch haben sich be-stimmte PA als genotoxische Kanzerogene erwiesen. Obwohl keine Befunde vorliegen, die eine solche Wirkung beim Men-schen bestätigen, werden die tierexperimentellen Daten auch für die Risikobeurteilung beim Menschen als relevant betrachtet. Aus Tierversuchen ist auch die embryotoxische Wirkung be-stimmter PA bekannt, jedoch sind die Daten unvollständig und es liegen keine Kenntnisse über mögliche entwicklungstoxische Effekte beim Menschen vor.1

PA können über die Ausbreitung von PA-haltigen Pflanzen auf Produktionsflächen in die pflanzliche Nahrung eingetragen werden. PA sind beispielsweise in den Lebensmitteln Kräuter-tees, Getreide, Salate, Blattgemüse und Honig nachgewiesen worden. Mit Unterstützung des Bundesinstituts für Risikobewer-tung (BfR) wurde eine Analysenmethode, basierend auf der LC-MS/MS-Technik, etabliert, um in einem Projekt zum Lebensmit-telmonitoring Tee-Proben auf das Vorkommen von PA hin zu untersuchen.

Von den mehr als 500 bekannten PA wurden 28 Sub- stanzen, die käuflich zu erwerben sind, in die Analysenmethode zur Bestimmung der Gehalte aufgenommen. Die PA können bis auf Senkirkin (Sk) und Trichodesmin (Td) auch als N-Oxide vor-kommen. Als Beispiel seien Echimidin und Echimidin-N-oxid (Em/EmN) genannt. Mit dem Analyseverfahren wurden 15 PA und 13 N-Oxide quantifiziert.

Insgesamt wurden 27 Proben Tee untersucht, davon als größte Gruppe 19 Kräutertees. Während eine Probe davon kei-ne PA enthielt, konnten in 94,7 % der Proben PA nachgewiesen

1 http://www.bfr.bund.de/de/fragen_und_antworten_zu_pyrrolizidinalkaloi-den_in_lebensmitteln-187302.html

Abb. 2 Vorkommen von Pyrrolizidin-Alkaloiden in Tee, dargestellt in Prozent-Anteilen der Gehaltsbereiche negativ, < 100, 100 – 400 und > 400 µg/kg

0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100%

19xKraeuter

2x Kamille-Fenchel

KiNa

2x Rooibos

1x Pfeffer-minz

1x Brenn-nessel

1x Kamille-Fenchel

1xLemongras

-Ananas

27x TEEgesamt

> 400

100 - 400

< 100

neg

0

5

10

15

20

25

Em /EmN

Er / ErN Eu / EuN Hn / HnN Im / ImN Jb / JbN Lc / LcN La / LaN Mc /McN

Re / ReN Sc / ScN Sp / SpN Sv / SvN Sk Td

PA PA N-oxid

Abb. 3 Häufigkeit des Vorkommens der bestimmten Pyrrolizidin-Alkaloiden in Tee

werden. Dabei wiesen 31,6 % eine geringe Belastung von bis zu 100 µg/kg PA auf. In 36,8 % der Proben wurden Gehalte in Bereich von 100 – 400 µg/kg PA festgestellt. In 26,3 % der un-tersuchten Kräutertees wurden Gehalte über 400 µg/kg PA ge-messen, wobei der höchste Gehalt mit 764 µg/kg PA bestimmt wurde.

2 als Kindernahrung (KiNa) in Verkehr gebrachte Tees von Fenchel und Kamille-Fenchel waren PA-frei. Während ein Roi-boos-Tee gering belastet war, enthielt ein zweiter über 400 µg/kg. 3 weitere Tees (Pfefferminz, Brennnessel, Kamille-Fenchel) wa-ren mit weniger als 100 µg/kg gering belastet, während bei ei-nem Lemongras-Ananas-Tee ein etwas höherer Gehalt im Be-reich von 100 – 400 µg/kg gemessen wurde.

Es wurden bisher noch keine Höchstmengen für PA festge-legt. Bei der Arbeitsgruppe „Lebensmittel, Bedarfsgegenstände, Wein und Kosmetika“ (ALB) der Länderarbeitsgemeinschaft Ver-braucherschutz (LAV) werden Eingreifwerte zwischen 100 (Kin-dernahrung) und 350 µg/kg je nach Lebensmittel diskutiert.

In den untersuchten Tees auf PA und deren N-Oxide wurden Trichodesmin (Td) sowie Erucifolin (Er/ErN), Jacobin (Jb/JbN), Monocrotalin (Mc/McN) nicht nachgewiesen. Die prominentesten Vertreter der PA gemeinsam mit ihren N-Oxid-Derivaten waren Senecionin (Sc/ScN), Retrorsin (Re/ReN) und Lycopsamin (La/LaN). Mit geringer Häufigkeit wurden Lasiocarpin (Lc/LcN), Sen-kirkin (Sk) und Intermedin (Im/ImN) gefunden, während deutlich häufiger Echimidin (Em/EmN), Senecivernin (Sc/ScN), Europin (Eu/EuN), Heliotrin (Hn/HnN) und Seneciphyllin (Sc/ScN) auftra-ten. In Anbetracht dieser Ergebnisse erscheint es sinnvoll, die aufwendige Analytik auf einige wenige Leit-Analyten zu konzen-trieren.

Page 32: LAV Jahresrückblick 2015 - Landesportal Sachsen-Anhalt · Jahresrückblick-2015. Jahresbericht des Landesamtes für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt-Rückblick 2015. Impressum Herausgeber:

VETERINÄRMEDIZIN

24

4 Fachbereich Veterinärmedizin

Fachbereich 4 - Veterinärmedizin

Fachbereichsleiter: Dr. Wolfgang Gaede Haferbreiter Weg 132 - 135 39576 Stendal Tel.: (03931) 631 - 151 E-Mail: [email protected]

Dezernat 41 Morphologische und mikrobiologische Tierseuchen- und Zoonosendiagnostik

Dezernat 42 Virologische, serologische und molekularbiologische Tierseuchendiagnostik

Dezernat 43 Rückstandskontrollen und Tierarzneimittelüberwachung

Dezernat 45 Tierseuchenbekämpfung, Epidemiologie, Tierschutz, technische Überwachung

Die Tierseuchensituation war im Ergebnis wirksamer Be-kämpfungs- und Vorbeugemaßnahmen der letzten Jahre durch das Ausbleiben großer und medienwirksamer Seuchenausbrü-che gekennzeichnet. Dennoch bestehen für viele Seuchen infol-ge der epidemiologischen Situation in einigen deutschen Bun-desländern oder auch europäischen Nachbarländern sowie teilweise infolge noch nicht abgeschlossener Eradikationspro-gramme in einigen Bundesländern hohe Infektionsrisiken auch für die Tierbestände in Sachsen-Anhalt. Dem kann im Wesent-lichen nur mit strikten und intensivierten Biosicherheitsmaßnah-men begegnet werden. Welches Schadenspotential und wirt-schaftliche Folgen Infektionen in zuvor freien Beständen und demzufolge bei immunologisch naiven Tieren haben können, zeigt beispielgebend der Seuchenausbruch in einem Rinderbe-stand nach Infektion mit dem Bovinen Herpesvirus Typ 1 (BHV1) im Dezember 2015.

Zu Jahresbeginn stellte zunächst die Anerkennung der BHV1-Freiheit beim Rind nach Artikel 10 der Richtlinie 64/432/EWG einen Meilenstein in der Tierseuchenbekämpfung in Sachsen-Anhalt dar. Dieser formale Abschluss ist allerdings nur ein vorläu-figer Erfolg, da das Virus offenbar noch nicht vollständig aus der deutschen Rinderpopulation entfernt werden konnte. Nachdem in Sachsen-Anhalt bereits Ende 2013 ein Ausbruch mit schwerer klinischer Symptomatik und Virusnachweis in einem Mastbe-stand festgestellt worden war (s. Jahresbericht für 2013), kam es kurz vor Jahresende 2015 zu einem erneuten Ausbruch in einem Mastbestand unseres Bundeslandes. Wie zuvor ergaben die epidemiologischen Erhebungen zur Seucheneinschleppung so-wie Nachuntersuchungen in möglichen Kontaktbeständen keine gesicherten Hinweise auf den Infektionsweg. Eine Weiterverbrei-tung fand nicht statt. Diese wie auch jüngste Fälle in anderen Bundesländern unterstreichen die Wichtigkeit konsequenter Bio-sicherheitsmaßnahmen.

Zunächst auf Basis einer Landesverordnung ist die Bovine Virusdiarrhoe (BVD) in Sachsen-Anhalt seit 2004 untersu-chungs- und bekämpfungspflichtig. Seit Inkrafttreten der BVD-Bundes-VO im Jahr 2011 wird dazu die Ohrstanzendiagnostik bei allen neugeborenen Rindern durchgeführt. Die Bilanz dieses nunmehr fünfjährigen Verfahrens wird in einem eigenen Beitrag dargestellt. Nachdem es in den Vorjahren infolge von Reinfektio-nen in einigen wenigen Beständen zur Stagnation der Herden-prävalenz - wenngleich auf einem sehr niedrigen Niveau – kam, konnte 2015 der erhoffte Rückgang der Prävalenz verzeichnet werden. Diese positive Zwischenbilanz darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass infolge des sehr unterschiedlichen Be-

kämpfungsfortschritts innerhalb Deutschlands nach wie vor gro-ße Risiken für den Viruseintrag und damit für massive Infektio- nen in den inzwischen meist voll empfänglichen Rinderbestän-den Sachsen-Anhalts bestehen. Durch das extrem hohe Scha-denspotential ist daher auch mit Blick auf die BVD-Infektion die strikte Einhaltung und Verbesserung der Biosicherheitsmaßnah-men in den Rinderbeständen trotz oder gerade wegen des ge-genwärtig immensen Kostendrucks auf die Tierhalter unabding-bar.

Mit dem Ausbruch der Blauzungenkrankheit (BT/BTV) bei Wiederkäuern in den Jahren 2006 bis 2008 wurde das enor-me Risikopotential vektorübertragener Infektionen offenbar, die zuvor als exotische Tierseuchen eingestuft worden waren. Eine noch rasantere Ausbreitung wurde 2011 und 2012 durch das neuartige Schmallenbergvirus (SBV) bei Wiederkäuern be-obachtet. Die stärkere Verbreitung und Überwinterung der als Vektoren infrage kommenden Gnitzen stellen möglicherweise di-rekte Folgen des Klimawandels dar. Insbesondere im Hinblick auf die Bedrohung durch fortgesetzte Ausbrüche durch BTV4 in Südosteuropa und BTV8 in Frankreich ist ein ununterbrochenes Risikobewusstsein („Awareness“) bei Rinderhaltern und Veteri-närmedizinern erforderlich. Vereinzelte Nachweise des an sich schwer aufzufindenden SBV in 2015 belegen nicht nur die Prä-senz dieses Virus, sondern auch der für die Übertragung nötigen Vektoren.

Hinsichtlich der Tierart Schwein war das Jahr 2015 weiterhin von der akuten Bedrohung durch die Afrikanische Schweinepest (ASP) gekennzeichnet. Für diese bei Hausschweinen wie auch bei Schwarzwild mit hohen Tierverlusten einhergehende Seu-che wurden auch 2015 Ausbrüche bei Haus- und Wildschwei-nen in den drei baltischen Staaten sowie bei Wildscheinen in Polen festgestellt. Die molekularbiologischen Untersuchun-gen zum Virusnachweis im Rahmen des Wildschweinemonito-rings wurden fortgesetzt und umfassten 1.859 Proben mit aus-schließlich negativen Ergebnissen. Um einen zu befürchtenden Viruseintrag frühzeitig erkennen zu können, sollte weiterhin ver-stärkt auf Fallwild geachtet und dies konsequent zur Diagnos-tik beprobt werden. Auch die in diesem Zusammenhang einge-gangenen 14 Tierkörper waren negativ für das ASP-Virus. Die Schärfung des Problembewusstseins bei den Jagdausübungs-berechtigten bleibt eine nach wie vor bestehende Aufgabe. Bei diagnostischen Untersuchungen bei Hausschweinen wurde in Abhängigkeit vom Vorbericht die seit mehreren Jahren prakti-zierte molekularbiologische Ausschlussdiagnostik fortgesetzt.

Page 33: LAV Jahresrückblick 2015 - Landesportal Sachsen-Anhalt · Jahresrückblick-2015. Jahresbericht des Landesamtes für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt-Rückblick 2015. Impressum Herausgeber:

VETERINÄRMEDIZIN

25

Tab. 1 Im Fachbereich Veterinärmedizin im Jahr 2015 diagnostizierte anzeigepflichtige Tierseuchen

Tierseuche Tierart Anzahl der betroffenen TierbeständeBovine Virus Diarrhoe (BVD) Rind 2

Bovine Herpesvirus Typ 1 (BHV1) Rind 1

Salmonellose der Rinder Rind 1

Transmissible Spongiformen-Enzephalopathie (atypische Form der Scrapie) Schaf 2

Koi-Herpesvirus-Infektion (KHV) Koikarpfen 2

Virale Hämorrhagische Septikämie d. Salmoniden (VHS) Forelle 1

Amerikanische Faulbrut Biene 7

Beim Geflügel steht weiterhin die Aviäre Influenza (AI) im Mittelpunkt der staatlichen Tierseuchenüberwachung. Aus ver-schiedensten Hausgeflügelbeständen (Hühner-, Puten, Enten- und Gänsebestände sowie von anderen Geflügelhaltungen, z.B. Strauße oder Zoovögel) wurden wie in den Vorjahren nach Stich-probenplan festgelegte Proben serologisch untersucht. Im Wild-vogelmonitoring wurden 129 Untersuchungen durchgeführt, da-von 27 Vögel im passiven und 102 im aktiven Monitoring. Eine Stockente und 2 Graugänse als wurden AI-positiv identifiziert. Virus vom Subtyp H5 oder H7 konnte jedoch ausgeschlossen werden.

Breiten Raum nehmen nach wie vor dezernatsübergreifen-de Untersuchungen im Zusammenhang mit dem nationalen und EU-Zoonosemonitoring ein. Diese Untersuchungen entwickelten sich in den zurückliegenden Jahren in immer stärkerem Maße zu einer den gesundheitlichen Verbraucherschutz unmittelbar be-treffenden Schwerpunktaufgabe. Dementsprechend sind auch ihnen im Jahresbericht spezielle Kapitel gewidmet.

Neben diesen bekannten Zoonosen muss immer auch mit dem Auftreten neuer Erkrankungen gerechnet werden. Im Jahr 2015 betraf dies Untersuchungen von Bunthörnchen zur Auf-klärung der Todesursache bei Züchtern dieser Tiere. Durch den Nachweis enzephalitischer Veränderungen bei einem Tier und die nachfolgende Weiterleitung des Materials an das Friedrich-Loeffler-Institut wurde durch den Fachbereich der initiale dia-gnostische Hinweis erbracht, der im weiteren Verlauf der Un-tersuchungen zur Entdeckung des neuartigen Bornavirus der Bunthörnchen führte.

Für die Untersuchungen zum Nachweis pharmakologisch wirksamer Stoffe enthält der Jahresrückblick einen speziellen Bericht.

Neben der Homepage des LAV stellen Veranstaltungen, Veröffentlichungen und Vorträge wichtige Elemente der Öffent-lichkeitsarbeit des Fachbereiches Veterinärmedizin dar. Eine vollständige Übersicht befindet sich im Jahresrückblick der Fachbereiches.

Ein Höhepunkt war das vom 06. bis zum 08. Mai 2015 in Zusammenarbeit mit der Tierärztekammer Sachsen-Anhalt zum neunten Mal veranstaltete Stendaler Symposium zu Tierseu-chenbekämpfung, Tierschutz und Tierarzneimittel bei der Tier-art Rind. Dazu konnten die Veranstalter insgesamt ca. 300 Gäs-te aus der gesamten Bundesrepublik, der Schweiz, Österreich,

den Niederlanden, Frankreich und aus Großbritannien begrü-ßen. Der Tradition der Stendaler Symposien entsprechend, lag der Fokus zunächst im Bereich der Tierseuchen. Neben den Vor-trägen am ersten Tag fand auch ein diagnostischer Workshop in den Laboren des Fachbereiches am Standort Stendal statt. Am zweiten Tag wurden die Aspekte der Tierseuchenbekämpfung und wesentliche Tierkrankheiten beim Rind beleuchtet. Dabei wurde deutlich, dass Sachsen-Anhalt bei der Tilgung der BHV1 und der BVD deutschlandweit einen der vorderen Plätze belegt und Deutschland insgesamt in der Bekämpfung dieser beiden Tierseuchen sehr gut vorangekommen ist. Darüber hinaus wur-de die Situation bei weiteren Seuchen beleuchtet.

In programmatischer Weiterentwicklung der vorherigen Sym-posien wurden am dritten Tag Aspekte des Tierschutzes und der Antibiotikaanwendung/-erfassung, der Antibiotikaresisten-zen sowie der Möglichkeiten der Reduzierung des Einsatzes der Antibiotika beim Rind auf die Tagesordnung gesetzt. Das Ta-gungsprogramm, die Vorträge sowie Bilder und Eindrücke des diesjährigen Symposiums sind zu finden unter: http://www.ver-braucherschutz.sachsen-anhalt.de/veterinaermedizin/veranstal-tungen/

Neben dem auf überregionalen Austausch ausgerichteten Stendaler Symposium führte der Fachbereich am 11. Novem-ber 2015 eine an vorrangig aus Sachsen-Anhalt kommende Teil-nehmer gerichtete Fortbildungsveranstaltung als Fachgespräch Tierseuchenbekämpfung und Tiergesundheit zum Thema „Der Tierseuchenkrisenfall – Aviäre Influenza “ in der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau des Landes Sachsen-An-halt in Bernburg-Strenzfeld durch. Seit 2013 war dies die drit-te Veranstaltung zum Themenkomplex „Bekämpfung hoch an-steckender und gefährlicher Tierseuchen“, die federführend von der Task Force Tierseuchenbekämpfung organisiert und durch-geführt wurde. Als Teilnehmer konnten 97 Kolleginnen und Kol-legen aus der tierärztlichen Praxis, der Veterinärverwaltung und der Veterinärdienste des Landes Sachsen-Anhalt begrüßt wer-den. Die Vorträge sind ebenfalls online abrufbar unter http://www.verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de/veterinaermedizin/veranstaltungen/fachgespraech/

Eine Übersicht zu den Nachweisen von Erregern anzeige- und meldepflichtiger Tierseuchen sowie detaillierte Informatio-nen zu einigen ausgewählten Tätigkeitsschwerpunkten des Jah-res 2015 sind auf den nachfolgenden Seiten dargestellt.

Page 34: LAV Jahresrückblick 2015 - Landesportal Sachsen-Anhalt · Jahresrückblick-2015. Jahresbericht des Landesamtes für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt-Rückblick 2015. Impressum Herausgeber:

VETERINÄRMEDIZIN

26

Tab. 2 Im Fachbereich Veterinärmedizin im Jahr 2015 diagnostizierte meldepflichtige Tierkrankheiten

Tierkrankheit/Erreger Tierart 2015Campylobacteriose (thermophile Campylobacter)

Huhn 45

Ente/Gans 9

Taube 3

sonstiges Geflügel 5

Hund 11

Katze 2

Schaf 2

Rind 13

andere Tierarten 12

Chlamydiose (einschl. Psittakose)

Rind 3

Schwein 1

Schaf 2

Huhn 2

Taube 8

Psittaciden 4

Coxiella burnetii

Rind 2

Schaf 1

Echinokokkose Fuchs 121

Infektiöse Laryngotracheitis des Geflügels (ILT) Huhn 5

Listeriose Huhn 2

Schaf 4

Rind 3

andere Tierarten/sonst. Zootiere 2

Leptospirose Schwein 7

Mareksche Krankheit Huhn 30

Paratuberkulose Rind 20

Kanarienvogel 1

Salmonellose (Salmonella spp. außer Rind) Schwein 32

Wildschwein 2

Pferd 1

Taube 13

Katze 3

Hund 6

Huhn 2

Geflügel, Entenvögel, Taubenartige 4

sonstige Vögel 1

andere Tierarten/sonst. Zootiere 11

Vogelpocken Huhn 3

andere Tierarten 1

Tuberkulose ausgenommen Mycobacterium bovis sowie deren Subspezies-Infektionen, soweit die Anzeigepflicht nach § 1 Nr. 36 der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen besteht.

andere Tierarten/sonst. Zootiere 1

Verotoxin (=Shiga-Toxin)-bildende Escherichia coli Schwein 6

andere Tierarten/sonst. Zootiere 1

407

Page 35: LAV Jahresrückblick 2015 - Landesportal Sachsen-Anhalt · Jahresrückblick-2015. Jahresbericht des Landesamtes für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt-Rückblick 2015. Impressum Herausgeber:

VETERINÄRMEDIZIN

27

Dezernat 41 - Mikrobiologische und morphologische Tierseuchen- und Zoonosen- diagnostikDezernatsleiterin: Dr. Annette Schliephake Tel.: (03931) 631 - 492 E-Mail: [email protected]

Aufgaben:• Sektionen und feingewebliche (mikroskopische) Untersu-

chungen• Bakteriologische, parasitologische und mykologische Unter-

suchungen bei Haus- und Wildtieren• Untersuchungen auf Transmissible Spongiforme Enzephalo-

pathien (TSE)• Tollwutuntersuchungen• Elektronenmikroskopische Virusschnelldiagnostik• Bakteriologische Fleischuntersuchungen• Hemmstofftests im Rahmen des Nationalen Rückstandskon-

trollplanes (NRKP)• Bakteriologische Untersuchungen im Rahmen staatlicher

Monitoringprogramme zur Überwachung bzw. zur Risikobe-urteilung des Vorkommens von Zoonose-Erregern im Be-reich der Lebensmittelprimärproduktion

• Untersuchungen zur Kontrolle von Reinigung und Desinfektion in Schlachtbetrieben

• Untersuchungen zur Schlachtkörperhygiene• Mastitisdiagnostik: Auf der Grundlage einer Vereinbarung

zwischen dem Landeskontrollverband für Leistungs- und Qualitätsprüfung Sachsen-Anhalt e. V. (LKV-ST) und dem Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt wer-den diese Untersuchungen, sofern sie freiwillige Eigenkon-trolluntersuchungen der Rinderhalter zur Überwachung der Eutergesundheit darstellen, seit dem 01.11.2013 durch den LKV-ST durchgeführt. Das Dezernat führt weiterhin Untersu-chungen zur Abklärung von Eutergesundheitsstörungen im Einzelfall, insbesondere hinsichtlich der Diagnostik seltener Mastitiden oder zur Abklärung bestimmter Mastitiserreger durch, zum Beispiel von Mykoplasmen oder euterassoziier-ten Keimen mit Zoonoserelevanz.

Dezernat 42 - Virologische, serologische und molekularbiologische Tier-seuchendiagnostik

Dezernatsleiterin: Dr. Kerstin Albrecht Tel.: (03931) 631 - 425 E-Mail: [email protected]

Aufgaben:Das Dezernat ist für virologische, molekularbiologische und se-rologische Untersuchungen zur Überwachung der Tierbestände auf anzeigepflichtige Tierseuchen und meldepflichtige Tierkrank-heiten zuständig.

Die hierfür zu bearbeitenden Proben werden aus verschiedenen Anlässen entnommen:• Zum weitaus überwiegenden Teil erfolgt die Untersuchung

im Rahmen staatlicher Bekämpfungsprogramme für anzei-gepflichtige Seuchen bei den verschiedenen Nutztierarten. Dabei dienen die Untersuchungen der Fortführung von staat-lichen Tilgungsprogrammen, z. B. Herpesvirusinfektionen (BHV1) und Virusdurchfall/Schleimhauterkrankungen (BVD) bei Rindern. Bei anderen Infektionen sind sie auf die Überwa-chung der Tierseuchenfreiheit ausgerichtet, z. B. Brucellose und Enzootische Leukose bei Rindern.

• Ursachenermittlung für Todesfälle und Erkrankungen bei (Nutz-)Tieren. Hierzu zählen insbesondere Abklärungsunter-suchungen bei Tierseuchenverdachtsfällen.

• Nachweis bzw. Ausschluss von Zoonosenerregern bei Heim- und Nutztieren, z. B. Chlamydia psittaci als Erreger der Orni-those des Menschen und Q-Fieber.

• Nachweis der Wirksamkeit der Tollwutimpfung bei Heimtie-ren durch serologische Untersuchung

• Monitoringprogramme im Rahmen epidemiologischer Erhe-bungen zur Seuchenfreiheit bzw. zur Verbreitung von Tier-seuchen- und Zoonosenerregern bei Haus- und Wildtieren auf der Basis von Vorgaben der Europäischen Union, des Bundes oder des Landes Sachsen-Anhalt (z. B. Influenza, Klassische Schweinepest, Afrikanische Schweinepest, Bru-cellose, Hepatitis E, Aujeszkysche Krankheit, Blauzungen-krankheit, Paratuberkulose).

Page 36: LAV Jahresrückblick 2015 - Landesportal Sachsen-Anhalt · Jahresrückblick-2015. Jahresbericht des Landesamtes für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt-Rückblick 2015. Impressum Herausgeber:

VETERINÄRMEDIZIN

28

Dezernat 43 - Rückstandskontrollen und Tierarzneimittelüberwachung

Dezernatsleiter: Steffen Lorenz Tel.: (03931) 631 - 254 E-Mail: [email protected]

Aufgaben:• Untersuchungen auf Rückstände pharmakologisch wirksa-

mer Stoffe (PWS) im Rahmen des Nationalen Rückstands-kontrollplans (NRKP), einschließlich Planung der amtlichen Probenahme und Berichterstattung

• Untersuchungen auf Rückstände pharmakologisch wirksa-mer Stoffe (PWS) im Rahmen der Lebensmittelüberwachung

Dezernatsleiter: Dr. Benno Ewert Tel.: (03931) 631 - 461 E-Mail: [email protected]

Dezernat 45 - Tierseuchenbekämpfung, Epidemiologie, Tierschutz, technische Überwachung

Aufgaben:• Sachverständige Unterstützung der zuständigen Behörden

bei der Bekämpfung amtlich festgestellter Tierseuchen und der Bekämpfung von Zoonosen sowie beim Vollzug der re-levanten Rechtsvorschriften bzw. tierschutzrechtlichen Vor-schriften vor Ort

• Organisation, Durchführung und Auswertung von Tierseu-chenbekämpfungsübungen

• Erstellung und Pflege landesspezifischer Dokumente des Tierseuchenbekämpfungshandbuches des Bundes und der Länder

• auf der Grundlage epidemiologischer, administrativer und dia- gnostischer Daten Erstellung von Risikobewertungen, Erar-beitung von Auswertungen, Statistiken und kartografischen Darstellungen

• Beratung von Behörden, Tierärzten und Landwirten und

Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen für Behör-den, Tierärzte und Landwirte in Fragen des vorbeugenden Tierseuchenschutzes und Tierschutzes

• Beratung und Begutachtung zur Einhaltung der Anforderun-gen an Tierhaltungseinrichtungen, der Aufstellung von Maß-nahmeplänen im Rahmen der amtlichen Überwachung von Tierbeständen sowie der projektbezogenen Erarbeitung, Be-wertung und Überprüfung von Tierwohlkriterien

• sachverständige technische Überprüfung von Geräten und Anlagen bei der Betäubung und Schlachtung sowie Tötung von Tieren, der Be- und Verarbeitung von Milch und tieri-schen Nebenprodukten hinsichtlich der Einhaltung der recht-lichen Vorschriften bei der Nutzung

Page 37: LAV Jahresrückblick 2015 - Landesportal Sachsen-Anhalt · Jahresrückblick-2015. Jahresbericht des Landesamtes für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt-Rückblick 2015. Impressum Herausgeber:

VETERINÄRMEDIZIN

29

4 .1 Untersuchungen zum Nachweis von Zoonoseerregern entlang der Lebensmittelkette

ESBL (Kot) MRSA (Socken) Salmonellen (Kot) kommensale E. coli (Kot)

Anzahl positive Proben von xAnteil positiver Proben

Zuchtsauen 14 von 2751,8 %

0 von 270

4 von 2714,8 %

3 von 2711,1 %

Läufer 13 von 2748,1 %

5 von 2718,5 %

3 von 2711,1 %

6 von 2722,2 %

Tab. 1 Ergebnisse der Untersuchungen zur Erregerprävalenz bei Zuchtschweinen/Läufern

Für die Bewertung von Entwicklungstendenzen von Zoonosen und Zoonoseerregern sowie der Quellen von Erkrankungen des Menschen wird bundesweit einheitlich das Zoonosen-Monito-ring gemäß Zoonosen-Stichprobenplan durchgeführt. Der Fach-bereich Veterinärmedizin führte hierbei Untersuchungen zum Nachweis von Zoonoseerregern entlang der Lebensmittelkette nach Probenahme aus Erzeuger- und Schlachtbetrieben im Rahmen des Zoonosen-Stichprobenplanes durch.

Die Grundlage für das Zoonosen-Monitoring bildet die All-gemeine Verwaltungsvorschrift über die Erfassung, Auswertung und Veröffentlichung von Daten über das Auftreten von Zoonosen und Zoonoseerregern entlang der Lebensmittelkette (AVV Zoo-nosen Lebensmittelkette). Die AVV Zoonosen Lebensmittelkette basiert auf der Richtlinie 2003/99/EG zur Überwachung von Zoo-nosen und Zoonoseerregern, nach der die Mitgliedstaaten der EU verpflichtet sind, repräsentative und vergleichbare Daten über das Auftreten von Zoonosen und Zoonoseerregern sowie diesbezügliche Antibiotikaresistenzen in Lebensmitteln, Futter-mitteln und lebenden Tieren zu erfassen, auszuwerten und zu veröffentlichen.

Dabei ändern sich die zu betrachtenden Produkt-/Lebensmit-telketten und die zu untersuchenden Parameter in regelmäßigen Abständen, um einerseits die EU-rechtlichen Vorgaben einzu-halten und anderseits die epidemiologische Situation in die ziel-gerichtete Beprobung und Untersuchung einfließen zu lassen. Diese Bewertung einschließlich der Planung wird durch eine Expertenfachgruppe gewährleistet, die sich aus Vertretern der Überwachungs- und Untersuchungseinrichtungen des Bundes und der Länder zusammensetzt.

Im Nachfolgenden wird über die Untersuchungen und Ergeb-nisse auf der Ebene Erzeuger-/Schlachtbetrieb im Jahr 2015 be-richtet. Aufgrund der Produktionsstruktur in Sachsen-Anhalt lag der Schwerpunkt auf der Lebensmittelkette Schwein (Erzeuger-betrieb: Zuchtschwein/Läufer, Schlachtbetrieb: Schwein, Wild-schwein).

Untersuchungen Erzeugerbetrieb Zuchtschweine/LäuferDie Probenahmen wurden in Betrieben, die sowohl Zucht-

schweine (Sauen) als auch Mastschweine (hier: Läufer mit max. 30 kg Körpergewicht) halten, durchgeführt. Es gelangten jeweils Kotproben (Nachweis Salmonella spp., kommensale Escheri-chia (E.) coli, ESBL/AmpC-bildende E. coli) und Sockentupfer-proben (Nachweis MRSA) zur Untersuchung.

Ziel war es, neben der Ermittlung der Erregerprävalenz Isolate zu gewinnen und diese in weiterführenden Untersuchungen durch die zuständigen Referenzlaboratorien auf ihre Antibiotika-resistenz zu prüfen. Die Ergebnisse der Untersuchungen zur Er-regerprävalenz sind in Tabelle 1 dargestellt.

ESBL(Extended-Spectrum-Betalaktamasen)-bildende E. coli gehören zu den Problemkeimen, die für eine Vielzahl von thera-

pieresistenten Hospitalinfektionen bei Menschen verantwortlich sind. In diesem Zusammenhang wird, ähnlich wie für MRSA, die Frage kontrovers diskutiert, inwieweit die Zunahme der Hospital-infektionen durch ESBL-Keime bei Intensivpatienten (annähern-de Verfünffachung zwischen 2003 und 2009) im Zusammenhang mit dem Antibiotikaeinsatz in der Tierproduktion steht. Der Nach-weis in 50 % der untersuchten Kotproben zeigt zumindest, dass diese Keime in der Schweineproduktion in nicht unerheblichem Maß vorhanden sind; einen unmittelbaren Rückschluss auf kau-sale Zusammenhänge zu den beschriebenen Hospitalinfektio-nen lassen die Untersuchungsergebnisse allerdings nicht zu.

Als MRSA (Methicillin-resistente Staphylococcus aureus) wird eine durch den breiten Einsatz von Antibiotika gehäuft auf-tretende multiresistente Staphylokokkenspezies bezeichnet. In Kliniken und Pflegeeinrichtungen spielen MRSA als Verursacher von im Krankenhaus erworbenen, mehr oder minder therapie-resistenten Infektionen eine wichtige Rolle. MRSA konnten aus den Sockentupfern, mit denen die Stallbodenflächen von den Probenehmern begangen wurden, bei den Zuchtsauen nicht iso-liert werden; die Nachweisrate bei den Läufern betrug immerhin etwa 18 %. Hier ist zu hinterfragen, ob Medikationen während der Ferkelaufzucht die beobachteten MRSA-Nachweise induzie-ren. Da im Rahmen der Probenahme die Arzneimittelanwendun-gen nicht erfasst wurden, lässt sich die Frage anhand der unter-suchten Stichprobe nicht beantworten.

Die Salmonellose (Erkrankung durch Salmonella spp.) ist eine bereits seit langem bekannte Zoonose, bei der sich sowohl der Mensch am Tier als auch das Tier am Menschen anstecken kann. Auch die Infektion über verschiedenartige Lebensmittel/Futtermittel ist nicht selten anzutreffen. Trotz deutlich rückläu-figer Zahlen der Meldungen humaner Salmonellosen (vor allem bedingt durch die effektive Bekämpfung von Salmonellen in der Geflügelwirtschaft) sind Salmonella spp. in den Schweinebestän-den Deutschlands weiterhin ein bedeutsames Problem. Diese Aussage wird durch die vorliegenden Untersuchungsergebnisse gestützt. Neben der Häufigkeit der Nachweise (ca. 15 % bei Zuchtsauen und ca. 11 % bei Läufern) ist die Heterogenität der nachgewiesenen Salmonella spp. auffallend. Isoliert wurden:• bei den Zuchtsauen:

2 x Salmonella Derby, 2 x Salmonella Infantis,• bei den Läufern:

2 x Salmonella Ohio, 1 x Salmonella Kedougou.Anzumerken bleibt, dass Salmonella Typhimurium aus keiner Probe isoliert werden konnte und dass nur in einem Bestand so-wohl aus dem Zuchtsauen- als auch aus dem Läuferbestand der Salmonellennachweis (Zuchtsau: S. Infantis, Läufer: S. Ohio) gelang.

Kommensale E. coli sind normale, üblicherweise nicht krank machende Darmbakterien und wurden ausschließlich zur Be-

Page 38: LAV Jahresrückblick 2015 - Landesportal Sachsen-Anhalt · Jahresrückblick-2015. Jahresbericht des Landesamtes für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt-Rückblick 2015. Impressum Herausgeber:

VETERINÄRMEDIZIN

30

ESBL (Kot) Salmonellen (Kot) Campylobacter (Kot) kommensale E. coli (Kot)Anzahl positive Proben von xAnteil positiver Proben

7 von 2825,0 %

3 von 2810,7 %

15 von 2853,6 %

12 von 2842,8 %

MRSA(Kratzschwamm)

Salmonella(Kratzschwamm)

Anzahl positive Proben von xAnteil positiver Proben

13 von 2846,4 %

0 von 280

Tab. 2 Ergebnisse der Untersuchungen zur Erregerprävalenz bei Mast-schweinen (Schlachtkörperoberfläche)

Abb. 1 Duncker´scher Muskelegel, Ansicht im Trichinoskop

wertung der Entwicklung der Antibiotikaresistenz durch das Bun-desinstitut für Risikobewertung (BfR) isoliert und an das dort angebundene Nationale Referenzlabor weitergeleitet. Diese Un-tersuchungen dienen dem Ziel, genetische Veränderungen von Bakterien, die zur Resistenzentwicklung führen, frühzeitig zu er-kennen.

Untersuchungen Schlachtbetrieb MastschweineDie Probenahmen wurden in 2 großen Schlachtbetrieben

durchgeführt, die mehr als 80 % der in Sachsen-Anhalt ge-schlachteten Tiere repräsentieren. Es gelangten jeweils (Blind-darm-)Kotproben (Nachweis ESBL/AmpC-bildende E. coli, Sal-monella spp., Campylobacter spp., kommensale E. coli) und Kratzschwammproben (Nachweis MRSA, Salmonella spp.) zur Untersuchung. Hinsichtlich der Zielstellung der Untersuchungen wird auf den Abschnitt Erzeugerbetrieb Zuchtschweine/Läufer verwiesen. Die Ergebnisse der Untersuchungen zur Erregerprä-valenz sind in den Tabellen 2 und 3 dargestellt.

ESBL-bildende E. coli waren in einem Viertel der Proben nachweisbar. Die deutlich geringere Prävalenz als in den Pro-ben aus den Erzeugerbetrieben ist aufgrund der geringen Stich-probengröße und der nicht identischen Herkunft der Proben nicht interpretierbar. Trotzdem widersprechen diese Ergebnisse nicht der im Abschnitt Erzeugerbetrieb Zuchtschweine/Läufer gemachten Aussage, dass diese Keime in der Schweineproduk-tion in nicht unerheblichem Maß vorhanden sind.

Campylobacter spp. haben in den letzten Jahren die Sal-monellen als häufigste Erreger von Durchfallerkrankungen des Menschen abgelöst. Jährlich werden in Deutschland ca. 60.000 bis 70.000 Fälle gemeldet; die Zahl der Meldungen humaner Sal-monellosen beträgt dagegen ca. 20.000 mit fallender Tendenz.1

Im Rahmen der Untersuchungen im Fachbereich Veterinär-medizin wurden aus über der Hälfte aller Kotproben Campylo-bacter spp. isoliert und ausschließlich als Campylobacter coli typisiert. Die Ergebnisse stützen die Aussage, dass Campylo-bacter coli den Schweinedarm regelmäßig besiedelt. Trotz die-ser Tatsache spielt Schweinefleisch als Ursache für humane Campylobacteriosen anscheinend eine untergeordnete Rolle, da hier überwiegend der Zusammenhang zwischen Geflügelfleisch und Campylobacter jejuni hergestellt werden kann. Das ist umso bemerkenswerter, da Schweinefleisch in nicht unerheblichen Maß als Hackfleisch roh zum Verzehr gelangt. Somit scheint die Schlachttechnologie beim Schwein den Übergang von Campylo-bacter vom Darminhalt auf den Schlachtkörper relativ zuverläs-sig zu verhindern.

Bei Salmonella spp. konnte mit 10,7 % positiver Kotproben eine ähnliche Prävalenz wie in den Erzeugerbetrieben nach-gewiesen werden, wobei die isolierten Salmonellen durch das Nationale Referenzlabor beim BfR 2 x als Salmonella Typhimu-rium und 1 x als Salmonella Brandenburg typisiert wurden. Da-gegen wurden Salmonella spp. auf den Schlachtkörperoberflä-chen nicht nachgewiesen (Tabelle 3). Das stützt die Aussagen zur Schlachttechnologie (siehe Campylobacter).

Die ermittelte, nicht unerhebliche Prävalenz von MRSA in Höhe von 46,4 % auf Schlachtkörperoberflächen (Probenah-me von ca. 400 cm2) stützt Aussagen, wonach diese Keime bei

1 Robert Koch-Institut: Infektionsepidemiologisches Jahrbuch meldepflich-tiger Krankheiten für 2015

Schlachtschweinen mit zunehmender Häufigkeit gefunden wer-den. So wurden bei Studien in Dänemark eine Erhöhung der Nachweisrate im Zeitraum von 2011/2012 von 44 % auf 88 % be-obachtet; eine Infektion von Menschen durch den Konsum von infiziertem Schweinefleisch konnte jedoch in keinem Fall nach-gewiesen werden.

Untersuchungen WildschweineZiel der Untersuchungen war die Prävalenzschätzung für das

Vorkommen des sogenannten Duncker´schen Muskelegels im Fleisch von erlegten Wildschweinen. Dieser ist die Mesozerka-rie, d. h. eine Larvenform des parasitisch lebenden Saugwurmes Alaria alata. Beim Verzehr von belastetem, nicht ausreichend er-hitzten Fleisch können Verbraucher an larvaler Alariose erkran-ken.

Routinemäßig wird Wildschweinfleisch derzeit nicht auf den Duncker´schen Muskelegel untersucht. Bisher galt der Nachweis des Duncker´schen Muskelegels als Nebenbefund in der amtli-chen Trichinenuntersuchung, wobei diese Methode nur sehr be-dingt für den sicheren Nachweis der Mesozerkarie geeignet ist. Deshalb wurde die sogenannte Alaria alata migration technique (AMT) angewendet.

Insgesamt wurden 186 Wildschweinproben aus 14 Land-kreisen/kreisfreien Städten mit der AMT untersucht. Aus 4 (ent-spricht 2,1 %) der Proben konnte der Duncker´sche Muskelegel (Abbildung 1) in unterschiedlicher Befallsintensität nachgewie-sen werden. Dabei waren 3 der 4 Proben einem Landkreis zu-zuordnen (Tabelle 4). Bei der Interpretation der Ergebnisse ist zu beachten, dass der Lebenszyklus von Alaria alata an Feucht-biotope gebunden ist, da Wasserschnecken bzw. Amphibien als potentielle Zwischenwirte vorhanden sein müssen. Insofern sind die Untersuchungsergebnisse sehr stark vom Probenahmeort und dem Probenahmezeitpunkt abhängig.

Tab. 3 Ergebnisse der Untersuchungen zur Erregerprävalenz bei Mastschweinen (Kot)

Page 39: LAV Jahresrückblick 2015 - Landesportal Sachsen-Anhalt · Jahresrückblick-2015. Jahresbericht des Landesamtes für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt-Rückblick 2015. Impressum Herausgeber:

VETERINÄRMEDIZIN

31

Abb. 2 Waschbärspulwurn in Sachsen-Anhalt 2015

Schlussfolgernd aus den Ergebnissen versus der Tri-chinenuntersuchung und dem zoonotischen Potential des Duncker´schen Muskelegels sollte über die flächendeckende Einführung der AMT in der fleischhygienischen Untersuchung von Wildschweinen nachgedacht werden.

Tab. 4 Regionale Verteilung und Ergebnisse der Untersuchungen zum Duncker´scher Muskelegel

Landkreis/Kreisfreie Stadt

Untersuchungen

negativ positiv Summe LK

Altmarkkreis Salzwedel 10 0 10

Anhalt-Bitterfeld 35 0 35

Bördekreis 20 0 20

Burgenlandkreis 9 0 9

Dessau 8 3 11

Halle (Saale) 7 0 7

Harzkreis 10 0 10

Jerichower Land 13 0 13

Magdeburg 5 0 5

Mansfeld-Südharz 10 0 10

Saalekreis 15 0 15

Salzlandkreis 11 0 11

Stendal 9 1 10

Wittenberg 20 0 20

Gesamt: 182 4 186

Parasitologische Untersuchungen auf Zoonoseerreger bei Wildtieren

Die Trichinellose ist eine Parasitenerkrankung infolge einer Infektion mit Rundwürmern der Gattung Trichinella. Sie kommt bei Fleisch- und Allesfressern (Carni- und Omnivoren) weltweit vor. Da der Mensch durch die Aufnahme von trichinösem Fleisch ebenfalls an der Trichinellose erkranken kann, stellt diese eine echte Zoonose dar.

In Europa bestimmt der silvatische (durch Wildtiere bedingte) Zyklus die Epidemiologie der Trichinellose maßgeblich. Trotz der gesetzlich vorgeschriebenen Trichinenuntersuchung wird durch trichinenhaltiges Wildschweinfleisch oder daraus hergestellte rohe Produkte (Schinken, Rohwürste) sporadisch und regional begrenzt von Trichinelloseerkrankungen des Menschen berich-tet. Nicht restlos geklärt ist, inwieweit neben dem Wildschwein weitere Wildtiere an der Aufrechterhaltung des Erregerkreislau-fes beteiligt sind.

Vor diesem Hintergrund wurden 2015 insgesamt 609 Mus-kelproben von Wildkarnivoren (527 Füchse, 61 Waschbären, 13 Marderhunde, 7 Dachse und ein Polarfuchs) auf Trichinella spp. untersucht. Alle Untersuchungen verliefen mit negativem Ergeb-nis.

Der Waschbärspulwurm Baylisascaris procyonis gelangte mit dem Waschbären von Amerika nach Europa. Er lebt im Dünn-darm von Waschbären und vermehrt sich dort geschlechtlich. Mit jedem Gramm Kot werden täglich 20.000 – 26.000 Spulwurmeier ausgeschieden. Für den Menschen stellt der Waschbärspul-wurm eine gefährliche Zoonose dar, da die Larven (Larva mi-grans) durch Wanderbewegungen das Gewebe zerstören und je nach Befallsort entsprechende Organstörungen verursachen wie z. B. Erblindung beim Eindringen ins Auge. Ein Befall des zentralen Nervensystems durch mit Larven des Waschbärspul-wurms verläuft in den meisten Fällen tödlich.

Mit dem Anstieg der Populationsdichte des Waschbären in Deutschland steigt auch das Risiko für die Verbreitung des Waschbärspulwurms. Da die Spulwurmeier gegenüber Umwelt-einflüssen sehr resistent sind, bleiben sie im Freiland jahrelang infektiös. Auch der jagdliche Umgang mit dem Waschbären birgt die Gefahr einer Infektion.

Um eine erste Risikoabschätzung für das Vorkommen des Waschbärspulwurms in Sachsen-Anhalt vornehmen zu können, wurden 35 Waschbären auf den Waschbärspulwurm untersucht. Von den untersuchten Tieren wurde bei 13 (37,1 %) der Spul-wurmbefall nachgewiesen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass aufgrund des Zustandes einiger Tierkörper (Unfalltiere, Durch-schüssen – Zerstörung des Darmtraktes) nicht alle eingesandten Waschbären zur Untersuchung geeignet waren.

22 negative

13;( 37,1 %) positive

negativ positiv

Page 40: LAV Jahresrückblick 2015 - Landesportal Sachsen-Anhalt · Jahresrückblick-2015. Jahresbericht des Landesamtes für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt-Rückblick 2015. Impressum Herausgeber:

VETERINÄRMEDIZIN

32

4.2 Mycoplasma bovis – ein unterschätzter Mastitiserreger?

Mycoplasma bovis (M. bovis) ist eine für Rinder pathogene Mykoplasmenspezies. Neben der seit 1929 in Deutschland aus-gerotteten Lungenseuche des Rindes (M. mycoides ssp. myco-ides) ist M. bovis die bedeutendste Mykoplasmenspezies beim Rind. Der Erreger verursacht neben den häufig therapieresis-tenten Euterentzündungen (Mastitiden) auch Lungen-, Gelenks- und Mittelohrentzündungen (vor allem bei Kälbern).

Die Ansteckung von Euter zu Euter erfolgt meist im Melk-stand. Mykoplasmenmastitiden können unterschiedlich schwer-wiegend verlaufen. Teilweise kommt es zu einer seuchenhaften Ausbreitung im Bestand mit Entzündung aller vier Euterviertel. Häufig werden die Viertel durch die Entzündung zerstört, sodass es zu hohen wirtschaftlichen Verlusten kommt. Teilweise verläuft die Infektion auch symptomlos. Gerade diese symptomlosen Trägertiere sind aber für die Aufrechterhaltung der Infektion im Bestand verantwortlich.

Der Erreger wird in der normalen bakteriologischen Unter-suchung auf Mastitiserreger nicht untersucht, da Mykoplasmen spezielle Ansprüche an Nährmedien haben. Die Untersuchung muss deswegen gezielt beauftragt werden. Sie kann in Sachsen- Anhalt nur am Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) durchge-führt werden. Deshalb kann es schnell passieren, dass der Erre-ger lange unentdeckt bleibt.

Sehr häufig sind Mykoplasmenmastitiden therapieresistent, sodass eine antibiotische Therapie nicht zu empfehlen ist. Zur Verhinderung der Ausbreitung im Bestand sind folgende Maß-nahmen unerlässlich:

Es wird empfohlen, Tiere mit klinischen Mykoplasmenmasti-tiden zu merzen. In betroffenen Betrieben muss strikt auf die all-gemeine Hygiene und vor allem auf eine ausgezeichnete Melk-hygiene geachtet werden. Dazu gehören eine Desinfektion der behandschuhten Melkerhände nach jedem Tier, eine Melkzeug-zwischendesinfektion und das Vormelken in einen Vormelkbe-cher. Tiere mit Mykoplasmenmastitis müssen als letzte gemol-ken werden. Keinesfalls darf Milch von mit M. bovis infizierten Tieren unerhitzt an Kälber verfüttert werden. Beim Kalb führt eine Infektion mit Mycoplasma bovis häufig zu schweren Lun-gen-, Gelenks- oder auch Mittelohrentzündungen.

Seit 2015 steigt im LAV die Nachfrage nach einer schnellen Untersuchung auf Mycoplasma bovis aus Mastitisproben. Bei den Tierärzten und Tierhaltern wächst das Bewusstsein über die Konsequenzen von M.-bovis-Infektionen im Bestand.

Der Nachweis kann auf verschiedene Arten erfolgen. Der Er-regernachweis mittels Kultur erfordert für die anspruchsvollen Erreger Spezialnährmedien und dauert mindestens eine Woche. In der Kultur können die verschiedenen Mykoplasmenspezies nicht weiter unterschieden werden.

Der Nachweis mittels Polymerase-Kettenreaktion (PCR) ist schnell. Innerhalb von 2 – 3 Tagen ist ein Nachweis von Myko-plasmengenom allgemein sowie speziell von Mycoplasma-bovis-Genom möglich. Es werden mit dieser Methode geringe Keim-zahlen ab 100 Kolonie bildende Einheiten pro ml Milch erkannt.

Während im Jahr 2014 noch keine Beauftragung dieser Un-tersuchung erfolgte, wurden im Jahr 2015 im LAV bereits 38

Milchproben mittels PCR auf Mykoplasmen und 132 Milchpro-ben mittels Real-time PCR auf Mycoplasma bovis untersucht.

Eingesandt wurden Sammelmilchproben, Einzelmilchpro-ben, Proben bei klinischem Verdacht, Proben zur Gesamtbe-standsuntersuchung. Sowohl bei den Milchproben als auch bei den mitgeschickten Auftragsformularen gab es eine große Band-breite. Nicht immer wurde der Untersuchungsgrund angegeben, sodass keine Differenzierung der Ergebnisse in Nachweise bei mastitiskranken Kühen und Nachweise bei Screeninguntersu-chungen erfolgen kann.

Aufgrund der geringen Anzahl an Proben pro Einsendung (Mittelwert 6,6) kann aber wahrscheinlich von einer Untersu-chung bei mastitiskranken Tieren ausgegangen werden.

Folgende Ergebnisse wurden erzielt:gesamt positiv verdächtig** negativ

M. bovis 132* 21 (15,9%)

2 (1,5%)

96 (72,7%)

Mycoplasmen (Gattungs-nachweis)

38 29 (76,3%)

9(23,7)

* 13 Proben waren aufgrund zu langer Transportzeiten in zu schlechter Qualität.** „verdächtig“ bedeutet dass das Ergebnis im Bereich der Nachweisgrenze der verwendeten Methode liegt.

Die Diskrepanz im positiven Nachweis zwischen Mykoplas-men allgemein und Mycoplasma bovis lässt sich wahrscheinlich dadurch erklären, dass es neben M. bovis noch weitere pathoge-ne, fakultativ pathogene und apathogene Mykoplasmenspezies gibt, welche im Euter des Rindes nachgewiesen werden können. Dazu gehören M. bovigenitalium, M. dispar und M. californicum.

Durch u. a. experimentelle Sequenzierung konnte auch im eigenen Probengut M. californicum aus Mykoplasmen-positiven, aber Mycoplasma-bovis-negativen Milchproben nachgewiesen werden. Routinemäßig ist der Nachweis der klinisch weniger re-levanten Mykoplasmen im LAV nicht möglich.

Hinweise auf Mykoplasmen als Ursache von Mastitiden kön-nen einige klinisch sichtbare Charakteristika geben:

Das Milchsekret ist häufig gelblich-bräunlich verfärbt, wäss-rig und hat sandartige Beimengungen. Oft „springt“ die Entzün-dung von Viertel zu Viertel. Herkömmliche Mastitistherapie bleibt ohne Erfolg; im Gegenteil gehen die erkrankten Viertel oft voll-ständig kaputt („veröden“). Wenn ein solcher Verlauf bei Euter-entzündungen im Rinderbestand auftritt, sollte unbedingt an My-koplasmen gedacht und entsprechende Diagnostik eingeleitet werden. Hier ist die Zusammenarbeit mit dem Hoftierarzt/der Hoftierärztin angeraten.

Die Probennahme muss unter hygienisch einwandfreien Be-dingungen erfolgen, um zu verhindern, dass Mykoplasmen aus Schmutzpartikeln aus der Umgebung des Euters nachgewiesen werden! Außerdem sind sterile Probenröhrchen zu verwenden, die über das LAV bestellt werden können.

Page 41: LAV Jahresrückblick 2015 - Landesportal Sachsen-Anhalt · Jahresrückblick-2015. Jahresbericht des Landesamtes für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt-Rückblick 2015. Impressum Herausgeber:

VETERINÄRMEDIZIN

33

4 .3 5 Jahre BVD-Ohrstanzendiagnostik – Ergebnisse und Ausblick

Abb. 1 „Dummy“-Ohrstanze für Nachbeprobung Abb. 2 BD-Nachweis in Sachsen-Anhalt in den Jahren 2010 bis 2015

Ab dem 01.01.2011 wurde die BVD-Virusdiagnostik mittels Ohrstanzproben zum verpflichtenden flächendeckenden Verfah-ren in Sachsen-Anhalt. Damit ist dieses Verfahren seit nunmehr 5 Jahren das zentrale Instrument bei der Tilgung der Bovinen Virus- diarrhoe/Mucosal Disease (BVD).

RückblickVor Einführung der Ohrstanzendiagnostik wurde seit 2004 in

Sachsen-Anhalt als erstem Bundesland die BVD staatlich ver-pflichtend bekämpft. Dazu wurde am 20.02.2004 die „Verord-nung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Erreger der Bovinen Virusdiarrhoe und zu ihrer Tilgung (BVD-VO) erlas-sen. Zu diesem Zeitpunkt gab es noch kein bundesweites Be-kämpfungsprogramm. Gemäß der BVD-VO wurden vor allem die weiblichen Rinder im Alter von 3 bis 9 Monaten mittels PCR und/oder ELISA aus Blutproben auf BVD-Virus untersucht. Trotz ei-niger Schwachstellen dieser Verfahrensweise, z. B. die fehlende Untersuchung der männlichen Kälber, oder dem relativ späten Untersuchungstermin mit 3 – 9 Monaten konnten damit in Sach-sen-Anhalt große Fortschritte bei der BVD-Tilgung erzielt wer-den.

Durch das Inkrafttreten der BVD-Bundesverordnung zum 01.01.2011 wurde die BVD-Bekämpfung für alle deutschen Rin-derhalter verpflichtend. Außerdem ergaben sich durch die da-mit verbundene Einführung der Ohrstanzendiagnostik wesent-liche Vorteile.

Vorteile der BVD-Ohrstanzendiagnostik1. Die Möglichkeit zur Untersuchung auf Virusträgerschaft (per-

sistente BVDV-Infektionen) unmittelbar nach der Geburt, wo-durch im positiven Fall infizierte Tiere als Infektionsquellen schnell aus den Beständen entfernt werden können.

2. Die Probenahme erfolgt kostengünstig durch den Rinderhal-ter direkt in einem Arbeitsgang mit der Tierkennzeichnung in-nerhalb der ersten 7 Lebenstage des Rindes.

3. Der Gewebecontainer ist mit der Tiernummer gekennzeich-net, es entfällt die aufwendige Erfassung der Tiernummern auf den Untersuchungsanträgen.

4. Es wird eine lückenlose Zuordnung der Probe zum Tier er-reicht. Dies ermöglicht das Untersuchungsergebnis vom La-bor direkt in die Rinderdatenbank HI-Tier (HIT) einzustellen.

Damit kann das Qualitätsmerkmal „BVDV-negativ“ frühzeitig dem Tier zugeordnet werden.

5. Die frühe Untersuchung gewährleistet, dass das erforderli-che negative Untersuchungsergebnis zum Verbringen von Kälbern vorliegt.

Aktueller StandIm Jahr 2015 wurde mit insgesamt 158.387 durchgeführten

Ohrstanzenuntersuchungen das Niveau der letzten Jahre wie-derum erreicht. Die Untersuchungen auf BVD-Virus erfolgen im Fachbereich Veterinärmedizin grundsätzlich mit den dafür zuge-lassenen Pool-PCR- und ELISA-Tests.

Im Ergebnis der Untersuchungen am Landesamt für Ver-braucherschutz Sachsen-Anhalt (LAV) hatte Sachsen-Anhalt 2 Bestände in denen bei 10 Kälbern und einer Kuh eine persis-tente Infektion mit BVD-Virus nachgewiesen werden konnte. Die Abbildung 2 zum Nachweis von BVD in Sachsen-Anhalt auf Her-den- und Einzeltierebene zeigt den asymptotischen Verlauf wäh-rend der Eradikation. Im Bereich der PI-Tiere ist das LAV bereits bei Nachweisen im Bereich von 0,01 % der untersuchten Tiere angekommen. Die letzten PI-Tiere, diagnostiziert durch Ohrstan-zenuntersuchung, wurden im Juli 2015 nachgewiesen.

Erfahrungen und Probleme bei der ProbenahmeDamit das Qualitätsmerkmal „BVDV-negativ“ direkt im Rin-

derstammdatenblatt (dem „Rinderpass“) eingetragen werden kann, wird vom LAV angestrebt, das Ergebnis bereits zum 10. Lebenstag an HIT zu übermitteln. Um diesen engen Zeitrahmen einzuhalten, ist allerdings ein vollständiges Ausschöpfen der Frist zur Tierkennzeichnung nach Viehverkehrsverordnung und damit der Probenahme bis zum Ende der ersten Lebenswoche durch die Betriebe nicht möglich. In der Regel ist ein zwei- maliger Probenversand pro Woche an das Labor erforderlich. Die zunehmende Beachtung dieser zeitlichen Bedingungen hat zur Verbesserung der Quote direkter Eintragungen des BVD-Status auf dem Rinderstammdatenblatt geführt.

Bei der Probenahme während der Tierkennzeichnung kann es in Einzelfällen vorkommen, dass in den Gewebecontainern kein Gewebe enthalten ist. Für diese Tiernummern erfolgt vom LAV an den Besitzer die Benachrichtigung „kein Material vorhan-den“. Die Gründe dafür liegen fast ausschließlich bei der Probe-

Page 42: LAV Jahresrückblick 2015 - Landesportal Sachsen-Anhalt · Jahresrückblick-2015. Jahresbericht des Landesamtes für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt-Rückblick 2015. Impressum Herausgeber:

VETERINÄRMEDIZIN

34

nahme und können verschiedene Ursachen haben, wie z. B.: • Zange abgenutzt oder verbogen,• Zange wird nicht zügig genug und/oder weit genug durchge-

drückt,• Dornteil der Marke wird nicht von der Ohrinnenseite her ein-

gezogen,• Blutgefäße werden durchstanzt.Wichtig ist eine genügend starke Knorpelschicht in der Stanzpro-be zu haben. Im Labor werden die Probengefäße automatisch geöffnet und in Reaktionsgefäße überführt. Auch dabei kann es in Einzelfällen technische Probleme geben. Nach Beobachtun-gen betrifft das maximal eine von 500 Proben.

Da ohne Material keine Untersuchung durchgeführt wird, erfolgt auch keine Kostenberechnung an die Tierseuchenkas-se. Für die erforderliche Nachprobe kann eine sogenannte „Dummy“-Ohrstanze mit fortlaufender Nummerierung beim LKV bezogen werden (Abbildung 1). Die Probenahme erfolgt analog zur üblichen Gewebeohrmarke. Die Untersuchungskosten für das Material aus der „Dummy“-Ohrstanze übernimmt die Tier-seuchenkasse. Allerdings ist für Nachproben zwingend der Un-tersuchungsantrag an das LAV aus der HIT-Datenbank zu erzeu-gen, um die sichere Übermittlung der von der Bundesverordnung geforderten Daten zu gewährleisten. Dabei ist immer auf die Ver-wendung der Untersuchungsanträge des Landes Sachsen-An-halt zu achten, um die Einstellung der Untersuchungsergebnisse ins HIT zu ermöglichen.

Nachtestungen auf den BVD-Virus sind auch aus EDTA-Blut-proben möglich. Diese verursachen höhere Kosten und werden von der Tierseuchenkasse nicht übernommen.

Risikobewertung und -minimierungDurch schnelles Entfernen der BVD-Virämiker konnten Neu-

und Reinfektionen mit dem BVD-Virus sowie fortgesetzte Be-standsinfektionen in Sachsen-Anhalt weitgehend verhindert wer-den. Dennoch scheiden die PI-Tiere in kurzer Zeit massiv Virus aus und lösen bei Kontakttieren vorübergehende (transiente) In-fektionen aus. Die transient infizierten Tiere scheiden wesentlich weniger Virus aus als die echten Virämiker. Offenbar reicht diese verminderte Ausscheidung trotzdem aus, um das Virus weiter zu verbreiten.

Diese transienten Infektionen kommen nicht nur im Ur-sprungsbestand des BVD-Virämikers vor, sondern auch auf Transporten, Schauen und Auktionen. Dafür genügen auch zwi-schenbetriebliche Personenkontakte von Tierhaltern, Händlern, Besamern oder Tierärzten, insbesondere wenn kein Wechsel der Kleidung oder keine Desinfektion von Gerätschaften vorge-nommen wird. Dadurch kann das Virus in BVD-unverdächtige Rinderbestände gelangen und durch Neuinfektion zu massi-ven (wirtschaftlichen) Schäden führen. Dieses Risiko wird in der Neufassung der BVD-Verordnung insofern berücksichtigt, dass Betrieben mit positiven Virusnachweis eine mehrwöchige Han-delssperre ausgesprochen wird.

Vor einem Virus-Neueintrag können sich Rinderhalter am besten durch optimale allgemeine seuchen-hygienische Absi-cherung nach dem Vorbild der Schweine- und Geflügelbestän-de schützen. Hinweise zu solchen Biosicherheitsmaßnahmen

enthält das vom Fachbereich Veterinärmedizin erarbeitete Merk-blatt „Empfehlungen zu Biosicherheitsmaßnahmen und Früh-warnsystem in Rinderhaltungen“1

Grundsätzlich sollte vermieden werden, viele Tiere von vie-len verschiedenen Beständen zuzukaufen. Betrieben, die darauf nicht verzichten können oder wollen, ist eine regelmäßige Be-standsimpfung dringend zu empfehlen.

Eine Bestandsimpfung muss immer das Ziel haben, die fe-tale Infektion und damit die Entstehung von persistent infizier-ten Kälbern zu verhindern. Aus diesem Grund sollte ein Impfstoff mit der Eigenschaft „fetaler Schutz“ verwendet werden. Den-noch ist für die Zulassung von Impfstoffen mit dieser Eigenschaft nur ein 90%iger Schutz (mindestens 9 von 10 Feten geschützt) nachzuweisen. Von vielen Wissenschaftlern wird nachdrücklich die Verwendung eines Lebendimpfstoffs empfohlen, da sie eine stärkere und länger anhaltende Immunität hervorrufen als Inakti-vatimpfstoffe. Oft wird das so genannte zweiphasige Impfverfah-ren zur Grundimmunisierung verwendet (erst Impfung mit Inak-tivat-, drei bis vier Wochen später mit Lebendimpfstoff). Dieses Verfahren hat sich in einer am LAV durchgeführten Studie, die voraussichtlich am Ende des Jahres 2016 in der Berliner und Münchner Tierärztlichen Wochenschrift erscheinen wird, als vor-teilhaft erwiesen.

Es sollte dennoch jedem Rinderhalter bewusst sein, dass auch trotz regelmäßiger Bestandsimpfung eine BVD-Infektion stattfinden kann und ein geringes Risiko für die Entstehung von persistierenden Virämiker bestehen bleibt.

Schlussfolgerungen und flankierende MaßnahmenAus Sicht der Tilgung bestehender BVD-Bestandsinfektionen

und zur Vorbeugung vor Wiedereinschleppung ist die Ohrstan-zendiagnostik aller Kälber weiterhin unerlässlich. Derzeit gibt es keine ähnlich sichere und komfortable Alternative zur diesem Verfahren.

In die BVD-Virusuntersuchungen sollten auch abortierte, tot geborene und vor der Kennzeichnung verendete Kälber einbe-zogen werden, da bei ihnen das Risiko einer BVD-Infektion am höchsten ist. Dazu können direkt „Dummy“-Ohrstanzmarken un-ter Angabe des Muttertieres verwendet werden. In der derzeit gültigen BVD-Verordnung ist geregelt, dass die Behörde die Un-tersuchung verendeter oder tot geborener Tiere anordnen kann.

Zusätzlich ist die stichprobenartige serologische Kontrolle der 12 bis 15 Monate alten Jungrinder, die keine maternalen An-tikörper mehr haben können und garantiert nicht geimpft sind, eine sinnvolle zusätzliche Sicherheitsmaßnahme. Damit können positive Antikörperreaktionen einen Viruseintrag vor der eventu-ellen Geburt neuer Virämiker anzeigen.

Darüber hinaus ist es unerlässlich, dass Rinderhalter die Bio-sicherheit für ihre Betriebe erhöhen – nicht nur wegen des Risi-kos eines BVD-Neueintrags, sondern auch um sich vor vielen anderen infektiösen Erkrankungen zu schützen.

1 http://www.verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MS/LAV_Verbraucherschutz/veterinaermedizin/wiederkaeuer/biosicherheit_rinder.pdf

Page 43: LAV Jahresrückblick 2015 - Landesportal Sachsen-Anhalt · Jahresrückblick-2015. Jahresbericht des Landesamtes für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt-Rückblick 2015. Impressum Herausgeber:

VETERINÄRMEDIZIN

35

4 .4 Hepatitis E bei Haus- und Wildschweinen in Sachsen-Anhalt

Landkreise/ kreisfreie Städte

Proben-zahl

Anzahl positiver Proben

Anzahl positiver Proben in %

MD 6 0 0,0

HAL 15 0 0,0

DE 32 5 15,6

SAW 483 71 14,7

SDL 105 13 12,4

BK 151 44 29,1

JL 18 2 11,1

HZ 388 156 40,2

SLK 49 11 22,4

ABI 115 23 20,0

WB 267 61 22,8

MSH 134 53 39,6

SK 69 6 8,7

BLK 24 2 8,3

Summe Sachsen-Anhalt 1.856 447 24,1

Tab. 1 Ergebnisse der serologischen HEV-Untersuchungen im Schwarzwild-monitoring 2015

Das Hepatitis-E-Virus (HEV) kann beim Menschen eine akute Hepatitis auslösen. HEV kommt weltweit vor. Erkrankungen in Deutschland werden oft auf Reiseinfektionen zurückgeführt. Als eine weitere Ursache dieser meldepflichtigen Erkrankung wird eine zoonotische Erregerübertragung aus Tierreservoiren ver-mutet. Im Fokus steht dabei der Genotyp 3 (HEV 3), der bei Menschen aber auch in Hausschweinbeständen und in der Wild-schweinpopulation vorkommt. HEV 3 wurde in vielen Regionen der Welt, Europas und Deutschlands nachgewiesen. In Sachsen- Anhalt stiegen die festgestellten menschlichen HEV-Erkrankun-gen in den letzten Jahren kontinuierlich an, von 10 Erkrankten im Jahr 2011 auf 84 Erkrankte im Jahr 2015.1

Für die Untersuchung auf HEV-Antikörper bei Schweinen stehen seit dem Jahr 2011 indirekte Multispezies-ELISA zur Ver-fügung. Durch Verwendung eines rekombinanten Kapsid-Anti-gens des HEV 3 werden ausschließlich Antikörper gegen diesen Genotyp detektiert. Seit 2011 werden auf der Grundlage eines jährlichen Erlasses des Ministeriums für Landwirtschaft und Um-welt2 zum Tierseuchenmonitoring bei Schwarzwild am Landes-amt für Verbraucherschutz (LAV) blutserologische Untersuchun-gen bei Planproben von erlegten Wildschweinen durchgeführt.

In die serologischen Untersuchungen wurden Blutproben von insgesamt 1.856 im Jahr 2015 erlegten Wildschweinen ein-bezogen. Aus allen 11 Landkreisen und den 3 kreisfreien Städ-ten gingen Proben in diese HEV-Untersuchung ein, allerdings mit deutlichen Unterschieden in der Beprobungsintensität (vgl. die Abbildung).

Grundsätzlich ist mit dem Auftreten der Infektion bei Schwarz-wild im gesamten Bundesland zu rechnen. Aus allen Landkrei-sen und aus der kreisfreien Stadt Dessau-Roßlau wurden in den Proben Antikörper gegen HEV Genotyp 3 nachgewiesen.

Die Tabelle weist allerdings auf erhebliche regionale Unter-schiede in der Prävalenz hin. Überdurchschnittlich hohe Pro-

1 Robert Koch-Institut, SurvStat@RKI 2.0 2 seit 04/2016 Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie

Sachsen-Anhalt

Abb. 1 serologische Testergebnisse der HEV-Diagnostik beim Wildschwein in Sachsen-Anhalt

benprävalenzen von ca. 40 % weisen die Landkreise Harz und Mansfelder Land auf. Das relative Risiko für das Vorliegen ei-ner HEV-Infektion bei Wildschweinen ist generell in den mittleren und westlichen Regionen Sachsen-Anhalts deutlich erhöht. Die-ser Trend ist reproduzierbar und wird bestätigt durch die sero-logischen Ergebnisse im Schwarzwildmonitoring im Verlauf der letzten 5 Jahre. Daher ist davon auszugehen, dass die Schwarz-wildpopulation im gesamten Bundesland Sachsen-Anhalt ein gesichertes HEV-Reservoir beherbergt und somit ein zu beach-tendes Gefährdungspotential hinsichtlich einer humanen HEV-Infektion darstellt.

Im Jahr 2014 kam es im Landkreis Wittenberg zu einer Häu-fung von Erkrankungen durch HEV 3 bei Menschen mit teilweise sehr schweren klinischen Verläufen. Aufgrund dieser epidemio-logisch unklaren HEV-Situation wurden im Jahr 2015 in Zusam-menarbeit mit dem Konsiliarlabor für HEV an der Universität Re-gensburg stichprobenartig serologische Untersuchungen bei Hausschweinen aus dem Landkreis Wittenberg auf Vorhanden-sein von Antikörper gegen das Virus der Hepatitis E durchge-führt. Ziel dieser Untersuchungen war eine Probenvorauswahl, um die Chancen auf eine erfolgreiche Virusisolation und nach-folgender Feintypisierung durch Virussequenzierung durch das Konsiliarlabor zu erhöhen.

Hierfür wurden aus dem Probeneingang des Landkreises Wittenberg insgesamt 106 Hausschweinblutproben aus 3 Haus-schweinebeständen ausgewählt und vom LAV an das Konsiliar-labor übersandt. Von diesen Proben waren 80 Einzelproben se-rologisch positiv für HEV-Antikörper. Die Antikörperprävalenz in diesen Beständen bewegte sich zwischen 42,9 und 100 %.

Ergänzend wurden 222 Blutproben von Wildschweinen aus dem Probeneingang der Jagdgebiete des Landkreises Witten-berg an das HAV/HEV-Konsiliarlabor der Universität Regens-burg übergeben, davon waren nach eigenen Untersuchungen 52 Proben serologisch positiv für HEV-Antikörper.

Bei den an der Universität Regensburg durchgeführten mo-lekularbiologischen Untersuchungen konnte bislang aus keiner vom LAV übersandten Haus- und Wildschweinblutprobe HEV-RNA isoliert werden.

Page 44: LAV Jahresrückblick 2015 - Landesportal Sachsen-Anhalt · Jahresrückblick-2015. Jahresbericht des Landesamtes für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt-Rückblick 2015. Impressum Herausgeber:

VETERINÄRMEDIZIN

36

4 .5 Nationaler Rückstandskontrollplan

Tab. 1 Probenzahlen NRKP 2015

NRKP-Planproben Anzahldavon:

Erzeugerbetrieb - Rotfleisch 128

Schlachtbetrieb - Rotfleisch 2.214

Erzeugerbetrieb - Geflügel 155

Schlachtbetrieb - Geflügel 331

Aquakulturen 7

Milch 71

Eier 36

Kaninchen 2

Wild 3

Honig 4

Verfolgsproben 1

Summe Sachsen-Anhalt 2015 2.952

Abb. 1 Arbeitsgänge bei der Analytik

Der Nationale Rückstandskontrollplan (NRKP) ist ein EU-weit nach einheitlichen Maßstäben durchgeführtes Programm zur Untersuchung von Lebensmittel liefernden Tieren und tieri-schen Erzeugnissen auf pharmakologisch wirksame Stoffe und Kontaminanten. Die zu analysierende Probenzahl wird dabei auf der Grundlage der Schlachtzahlen und der Produktionszahlen aus den gemeldeten Erzeugerbetrieben des Vorjahres festge-legt.

Der Nachweis verbotener Stoffe führt im Regelfall zur Sper-rung des Betriebes beziehungsweise dazu, dass Tiere nicht mehr transportiert oder an andere Betriebe abgegeben werden dürfen. Betriebe, die gegen das bestehende Recht verstoßen haben, stehen für einen bestimmten Zeitraum unter verstärkter Kontrolle.

Zur Untersuchung gelangten Proben von Tieren (Blut, Harn oder Organmaterial) und Tränkwasser aus Erzeugerbetrie-ben (Mastkälber, Mastrinder, Kühe, Schweine, Masthähnchen, Lege-/Suppenhühner, Truthühner, Enten, Fische, Wild) und aus Schlachtbetrieben (Mastrinder, Schweine, Masthähnchen, Lege-/ Suppenhühner, Enten) sowie von tierischen Erzeugnissen (Milch, Eier, Honig).

2015 waren in Sachsen-Anhalt 2.952 NRKP-Proben zu un-tersuchen. Die Tabelle 1 zeigt die Art der Proben im Detail.Das Untersuchungsspektrum im Dezernat Rückstandskontrol-len und Tierarzneimittelüberwachung umfasste:• pharmakologisch wirksame Substanzen (Hormone, Thyreo-

statika, β-Agonisten, Antibiotika, Chemotherapeutika, Anti-parasitika, Kokzidiostatika, Glukokortikoide, Sedativa, nicht-

steroidale Antiphlogistika und Farbstoffe) mit insgesamt 630 Einzelstoffen in 64 Prüfmethoden. Einige Untersuchungen wurden dabei im Rahmen der Länderkooperation „Initiative Mitteldeutschland“ in den amtlichen Laboratorien in Sachsen bzw. in Thüringen durchgeführt;

• chemisch-analytische Spezifizierung positiver Proben aus dem mikrobiologischen Hemmstofftest (mikrobiologisches Screening im Dreiplattentest im Dezernat Mikrobiologische, morphologische Tierseuchen- und Zoonosendiagnostik).

Page 45: LAV Jahresrückblick 2015 - Landesportal Sachsen-Anhalt · Jahresrückblick-2015. Jahresbericht des Landesamtes für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt-Rückblick 2015. Impressum Herausgeber:

VETERINÄRMEDIZIN

37

4 .6 Ergebnisse der Rückstandsuntersuchungen in Sachsen-Anhalt 2015

Abb. 1 Kristallviolett (links) und Leukokristallviolett

Insgesamt führten 7 NRKP-Planproben zu Beanstandungen.

Farbstoffe in FischIm Untersuchungsjahr 2015 wurden insgesamt 8 Fische auf

Triphenylmethanfarbstoffe untersucht. Bei einer dieser Proben, einer Forelle, wurden signifikante Rückstandsmengen der nicht zugelassenen Substanz Leukokristallviolett nachgewiesen. Die Forelle entstammte einer Lieferung von Importfischen aus Dä-nemark.

Triphenylmethanfarbstoffe haben in der Zierfischhaltung eine große Verbreitung, da sie ein bewährtes Tierarzneimittel ins-besondere gegen die Ichthyophthiriose (auch Weißpünktchen-krankheit oder Grießkörnchenkrankheit) darstellen. Sie sind leicht verfügbar, kostengünstig und werden aufgrund ihrer anti- mykotischen und antiparasitären Wirkung bei einem weiten Spektrum von Krankheiten angewandt. Hierbei ist die Substanz Malachitgrün hinsichtlich der Häufigkeit ihres Einsatzes von be-sonderer Bedeutung, jedoch kommen auch weitere Stoffe wie Kristallviolett, Brillantgrün und Victoriablau zum Einsatz.

Bei den Fischkrankheiten stellt die Ichthyophthiriose in der kommerziellen Fischzucht eine existenzielle Bedrohung für die Fischbestände und betroffene Unternehmen da. Sie wird durch den weltweit in allen Süßgewässern vorkommenden Parasiten Ichthyophthirius multifiliis (lat. was so viel bedeutet wie Fischlaus mit vielen Kindern, basierend auf dessen Fortpflanzungsverhal-ten) verursacht, der die Kiemen und die Haut der Fische befällt. Der Parasit verursacht besonders starke Schäden, wenn viele Fische auf engem Raum gehalten werden, weshalb die Erkran-kung weltweit durch die Intensivierung der Fischproduktion sehr zugenommen hat. Bei geschwächten Fischen nach der Winte-rung und bei der Brut und den Setzlingen der Fische führt ein sol-cher Befall unbehandelt zu hoher Mortalität. Im Kiemengewebe verschmelzen die Sekundärlamellen durch Entzündungsprozes-se, wodurch sich die Oberfläche der Kiemen verkleinert. Befalle-ne Fische leiden unter Atemnot, nicht selten tritt ein Massenster-ben unter den Jungfischen auf. Überlebende Fische entwickeln eine belastbare Immunität. Stark befallene Fische zeigen über den ganzen Fischkörper verstreut weiße, stecknadelkopfgroße Punkte auf der Haut, daher der Name Weißpünktchenkrankheit.

Der Lebenszyklus der Parasiten ist immer direkt, das heißt er findet ohne Zwischenwirt statt. Der Vermehrungszyklus ist stark von der Wassertemperatur abhängig und dauert bei 26 °C 12 Stunden und bei 4 °C 6 Tage. Der ausgereifte sogenannte Tro-phont wird dabei bis zu 1 mm im Durchmesser groß. Nach seiner Reifung verlässt er den Wirt und durchbricht die Haut, wodurch es bei Massenbefall zu einer osmotischen Imbalanz kommt. Im Wasser sucht er sich ein geeignetes Substrat aus, an dem er sich festsetzt und Zysten bildet. In diesen erfolgt durch wieder-holte Teilung die Bildung von bis zu 1.000 Tochterparasiten, den sogenannten Schwärmern. Die Schwärmer wiederum sind für den Fisch invasionsfähig.

Therapeutisch ist eine direkte Behandlung schwierig, da die in der Epidermis bzw. dem Kiemenepithel angesiedelten Para-siten weder von außen noch über den Blutweg erreichbar sind. Die Bekämpfung beschränkt sich daher auf die freischwimmen-den Schwärmer und sollte zwei bis dreimal erfolgen. Bei den Zierfischen können die am besten geeignetsten Mittel Malachit-grün und Kristallviolett verwendet werden.

Jedoch sind Triphenylmethanfarbstoffe, darunter auch Mala-chitgrün und Kristallviolett, in der EU bei allen für die Lebens-mittelgewinnung bestimmten Aquakulturen aus Gründen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes verboten. Präventions-maßnahmen gegen die Ichthyophthiriose sind deshalb von gro-ßer Bedeutung.

Laut einem Gutachten der Europäischen Behörde für Le-bensmittelsicherheit (EFSA) zur Toxikologie von Farbstoffen, die illegal in Lebensmitteln in der EU enthalten sind, werden der Farbstoff Malachitgrün und dessen Leukobase Leukomalachit-grün als genotoxisch und karzinogen bewertet, das heißt diese Substanzen schädigen die DNA von Zellen und stehen im be-gründeten Verdacht, beim Menschen Krebs zu erzeugen. Mala-chitgrün ist mit Kristallviolett strukturell und chemisch sehr eng verwandt, bei Malachitgrün tragen zwei der drei aromatischen Ringe elektronenliefernde Substituenten (sog. Auxochrome), beim Kristallviolett sind alle drei Sechser-Ringe N-methyliert.

Von Fischen werden die Farbstoffe schnell resorbiert und im Organismus verteilt. Dabei werden sie zu den farblosen Leuko-basen umgewandelt (Abbildung 1). Die Leukoformen sind im Ge-gensatz zu den Muttersubstanzen schlecht wasserlöslich, daher erfolgt die Ausscheidung nur sehr verlangsamt und es kommt zu einer Anreicherung im Fettanteil der Fische. Die Persistenz der Leukoformen im Körper ist um ein Sechsfaches höher im Ver-gleich zu der Muttersubstanz. Dadurch lassen sich Rückstände dieser Verbindungen je nach äußeren Bedingungen auch Monate nach der Aufnahme analytisch noch sehr gut erfassen.

Aufgrund der genotoxischen und karzinogenen Eigenschaf-ten der Triphenylmethanfarbstoffe ist es toxikologisch nicht mög-lich, abschließend Schwellenwerte für eine unbedenkliche maxi-male tägliche Aufnahmemenge festzulegen, da bereits kleinste Mengen der Substanzen zu schädlichen Wirkungen auf die menschliche Gesundheit führen können. Lediglich in theoreti-schen Modellen können wahrscheinliche unbedenkliche Höchst-mengen errechnet werden, die je nach zugrunde gelegtem An-satz zwischen 0,15 µg Aufnahme pro Tag bis zu 120 µg/Tag bezogen auf einen 60 kg schweren Menschen variieren.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) kommt in einer 2014 erschienenen toxikologischen Bewertung zu dem Ergeb-nis, dass Triphenylmethanfarbstoffe nicht in lebensmittelliefern-den Tieren angewendet werden dürfen.

Dem entgegen wurden im Rahmen eines Freihandelsabkom-mens mit Drittstaaten EU-weit Höchstgehalte für Malachitgrün von 2 µg/kg erlassen. Diese Gehalte sind nicht toxikologisch ab-geleitet, sondern dienen einem freien Warenverkehr. Nach ei-nem späteren EU-Beschluss sind diese Höchstgehalte unter dem Gesichtspunkt gleicher Wettbewerbsbedingungen auch für den EU-Binnenhandel anzuwenden. Die Europäische Kommis-

Page 46: LAV Jahresrückblick 2015 - Landesportal Sachsen-Anhalt · Jahresrückblick-2015. Jahresbericht des Landesamtes für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt-Rückblick 2015. Impressum Herausgeber:

VETERINÄRMEDIZIN

38

Abb. 2 Gruppe von Regenbogenforellen und Nahaufnahme

4 .7 Kupfer in der Leber von Schweinen

Abb. 1 Zuchtsau beim Säugen

sion hat deshalb eine Mindestleistungsgrenze (MRPL) für die Bestimmung von Malachitgrün und dem Stoffwechselabbaupro-dukt Leukomalachitgrün von 2 µg/kg eingeführt, unterhalb der zwar noch die Ursache der Belastung ermittelt werden soll, die Proben aber nicht beanstandet werden. Für Kristallviolett oder Leukokristallviolett gibt es solche Grenzwerte bislang nicht, wes-halb de jure eine Nulltoleranz besteht.

Die Verbraucher in Deutschland werden - zwar nur vereinzelt - aber über die Jahre hinweg wiederkehrend durch nachgewie-sene illegale Anwendungen von Triphenylmethanfarbstoffe an Speisefischen mit diesen unzulässigen Substanzen und deren Abbauprodukten exponiert, auch in Konzentrationen, die die ma-ximale duldbare Höchstmenge überschreiten.

Auch aus Industrie- und Klärabwässern können Rückstände an Triphenylmethanfarbstoffen in freilebende Wildpopulationen

eingetragen werden. Triphenylmethanfarbstoffe sind wichtige Industriefarbstoffe und finden unter anderem Anwendung beim Färben von Wolle, Leder, Seide und Papier, in der Drucktech-nik, in Kopierstiften oder als Indikatoren. Derzeit übliche Aufbe-reitungsverfahren filtern die Farbstoffe bislang noch nicht ausrei-chend aus dem in die Flüsse geleiteten Abwasser heraus.

Die im Rahmen des NRKP 2015 untersuchte Forelle wies eine Konzentration an Leukokristallviolett von 1,01 µg/kg auf. Im Hinblick auf die zum Zeitpunkt der Probenahme vorherrschende geringe Wassertemperatur und die relativ niedrige Höhe des er-mittelten Gehaltes legen diese Indizien eine weit vor der Probe-nahme stattgefundene Exposition des Fisches nahe.

Die Probe wurde in einem gastronomischen Betrieb mit ei-gener Fischhälterung entnommen, deren Fischbestand üblicher-weise so klein gehalten wurde, dass die Tiere direkt abverkauft oder sehr zeitnah im angegliederten Restaurant als Gerichte serviert wurden. Selbst eine Fütterung der Tiere fand nicht statt. Das Wasser der Fischhälterung stammt aus einem Fluss, der im Ursprungsgebiet an einem Trinkwasserschutzgebiet vorbeiführt und im weiteren Verlauf durch ein Fauna-Flora-Habitat fließt, was einen Eintrag aus Industrieabwässern ebenfalls unwahr-scheinlich machte.

Deshalb ist eine bereits zum Zeitpunkt des Erwerbs vorlie-gende Belastung der Fische mit Leukokristallviolett eine wahr-scheinliche Ursache für den positiven Befund. Nachbeprobun-gen des Betriebes waren negativ.

Bei 6 Lebern von Zuchtschweinen wurde die gesetzliche Höchstmenge für Kupfer überschritten. Alle 6 Proben wurden beanstandet. Die ermittelten Gehalte betrugen 123 mg/kg, 124 mg/kg, 130 mg/kg, 141 mg/kg, 169 mg/kg und 537 mg/kg. Nach Verordnung (EG) Nr. 396/2005 beträgt die gesetzliche Höchstmenge für Kupfer in Lebern von Schweinen 30 mg/kg.

Kupfer ist als Futtermittelzusatzstoff nach der Verordnung (EG) Nr. 1334/2003 zugelassen. Als essentielles Spurenele-ment ist Kupfer ein wesentlicher Futtermittelbestandteil und un-verzichtbar in der Aufzucht der Tiere. Jedoch sind die erlaubten Mengen in den Futtermitteln vergleichsweise hoch. Über die Le-bensspanne eines Zuchtschweins hinweg nimmt das Tier stets mehr Kupfer auf, als es ausscheiden kann. Es kommt daher zu einer Akkumulation im Speicherorgan, der Leber. Derzeit befin-det sich der gesetzliche Höchstgehalt von 30 mg/kg an Kupfer in der Leber auf Ebene der Europäischen Kommission in Neu-bewertung. Die Anpassung der gesetzlichen Höchstmengen ist Gegenstand der wissenschaftlichen und politischen Diskussion.

Da Kupfer eine bakterizide Wirkung aufweist, kann es auch bei unzulässiger Anwendung zu Mastzwecken missbraucht wer-den. Die Darmflora der Masttiere verringert sich und verbraucht damit nicht mehr so viele Nährstoffe. Die Nährstoffe kommen

dem Masttier zugute, es nimmt schneller an Gewicht zu. Jedoch wird der Verbraucher in unzulässiger Weise mit hohen Rückstän-den dieses Schwermetalls exponiert. Dies kann bei bestimmten Risikogruppen zu gesundheitlichen Problemen führen, insbe-sondere da Lebensmittel tierischer Herkunft nicht die Hauptauf-nahmequelle für Kupfer in der menschlichen Ernährung darstel-len.

Page 47: LAV Jahresrückblick 2015 - Landesportal Sachsen-Anhalt · Jahresrückblick-2015. Jahresbericht des Landesamtes für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt-Rückblick 2015. Impressum Herausgeber:

VETERINÄRMEDIZIN

39

4 .8 Überwachung und Bekämpfung von Salmonelleninfektionen in Nutzgeflügel- beständen in Sachsen-Anhalt

Abb. 1 Menschliche Erkrankungen an Salmonellose und Campylobacter-En-teritis im Zeitraum 2008 – 2015

Abb. 2 Anteil TOP-2-positiver Legehennenherden in Sachsen-Anhalt im Ver-gleich zur Bundesrepublik Deutschland im Zeitraum 2011 – 2015

0

20.000

40.000

60.000

80.000

2008 2011 2015

Salmonellose Campylobacteriose

0%

2%

4%

6%

8%

10%

12%

2011 2014 2015

11,1%

4,0% 3,8%

1,2%0,6%

Sachsen-Anhalt Deutschland

Gesetzliche Bestimmungen, Leitlinien, BeihilfenGesetzliche Grundlage der Zoonosenbekämpfung bei Nutz-

tieren in der EU sind die RL 99/2003/EG sowie die Verordnung (EG) Nr. 2160/2003, beide wurden vom EU-Parlament verab-schiedet. Überwachungspflichtige Zoonosen sind danach beim Nutzgeflügel die Salmonellose und die Campylobacteriose und ihre Erreger. Menschliche Salmonelloseerkrankungen sind in den letzten Jahren deutlich reduziert aufgetreten. So wurden im Jahr 2008 insgesamt 45.413, im Jahr 2011 noch 26.124 und schließlich 2015 nur noch 15.695 Krankheitsfälle in Deutschland gemeldet. Zugenommen haben jedoch die Campylobacteriosen (2008: 67.274 / 2011: 74.187/ 2015: 77.155 gemeldete Fälle von Campylobacter-Enteritis).1

Die EU-Kommission hat eine Reihe von Verordnungen erlas-sen, die zunächst die Gemeinschaftsziele zur Senkung der Prä-valenz von Salmonella Serotypen bei Zuchtherden von Gallus gallus, bei Legehennen, bei Masthähnchen und bei Puten sowie die spezifischen Bekämpfungsmethoden im Rahmen nationaler Salmonellenbekämpfungsprogramme und die Verfahrensweise hinsichtlich des Inverkehrbringens von Eiern aus Salmonellen infizierten Legehennenherden und für frisches Geflügelfleisch festlegen. In Deutschland spezifizieren die Geflügel-Salmonel-len-Verordnung sowie nationale Programme für die einzelnen Geflügelarten und Nutzungsrichtungen die Verfahrensweise der Salmonellenbekämpfung. Zur Bekämpfung von Infektionen des Nutzgeflügels mit Campylobacter wurden von der EU-Kommis-sion und auf nationaler Ebene bisher noch keine Verordnungen und Programme erstellt.

Der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft hat zur praktischen Umsetzung der nationalen Programme Leitfä-den zur Salmonellenbekämpfung bei Legehennen sowie in der Hähnchen- und Putenhaltung erstellt. Die Empfehlungen des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt (MLU)2 Sachsen- Anhalt über Biosicherheitsmaßnahmen und Frühwarnsysteme in Geflügelhaltungen wurden im Ministerialblatt veröffentlicht. Beihilfen der Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt erstatten die Kosten der amtlich angeordneten Laboruntersuchungen auf Sal-monellen in Brütereien, Hühnerzucht-, Hühneraufzucht-, Lege-

1 Robert Koch-Institut, SurvStat@RKI 2.0 2 Bekanntmachung des MLU vom 23.03.2007 (MBL. LSA (2007) Nr.

20 vom 29.05.2007 S. 415) und Bekanntmachung des MLU vom 23.07.2007 (MBL. LSA (2007) Nr. 32 vom 10.09.2007 S. 731); Das MLU heißt seit 04/2016 Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Sachsen-Anhalt.

hennen-, Masthühner- und Putenbetrieben und entschädigen 50 % des gemeinen Wertes von Zuchthühnern, Jung- und Le-gehennen im Fall der Schlachtung oder Tötung salmonelleninfi-zierter Bestände.

Durchführung der Salmonellenüberwachung in Sachsen-Anhalt

Sämtliche Laboruntersuchungen im Rahmen der Amtlichen Zoonosenüberwachung werden im Fachbereich Veterinärmedi-zin des Landesamtes für Verbraucherschutz durchgeführt. Zur Gewährleistung einer einheitlichen Vorgehensweise der Über-wachungsbehörden wurden vom Geflügelseuchenbekämp-fungsdienst (GSBD) spezielle Einsendeformulare für Untersu-chungsmaterial sowie Merkblätter für amtliche Probenehmer erstellt. Der GSBD wird bei den amtlichen Bestandskontrollen in den Brütereien und Nutzgeflügelbeständen regelmäßig betei-ligt und im Fall positiver Befunde zur Unterstützung der Bekämp-fungsmaßnahmen hinzugezogen. Daneben ist der GSBD an der jährlichen Berichterstattung der Veterinärverwaltung des Landes an den Bund sowie die EU-Kommission im Rahmen der EU-Ko-finanzierung beteiligt.

Ergebnisse in ZuchthühnerherdenBekämpfungspflichtig sind bei Zuchthühnerherden 5 Salmo-

nellenserovare: S. Enteritidis, S. Typhimurium, S. Hadar, S. Vir-chow und S. Infantis (TOP 5).

Im Jahr 2015 wurden 1.382 bakteriologische Untersuchun-gen (BU) aus 142 Zuchthühnerherden im Fachbereich Vete-rinärmedizin durchgeführt und dabei 2 x S. Enteritidis und 1 x S. Saintpaul jeweils aus einer Zuchtherde nachgewiesen. Die Herdenprävalenz für die TOP 5 betrug somit in Sachsen-Anhalt 0,7 %, d. h. 1 S.-Enteritidis-positive Zuchthühnerherde. Die Her-de war am Ende der Legeperiode in der 54. Lebenswoche (LW) von der S.-Enteritidis-Infektion betroffen. Sie wurde behördlich gesperrt und es wurden epidemiologische Nachforschungen eingeleitet. Durch die umgehende Bestandsräumung konnte die Sperre wieder aufgehoben werden. Das Gemeinschaftsziel von unter 1 % TOP-5-positiver Zuchthühnerherden wurde bundes-weit schon im Jahr 2010 erreicht. Im Jahr 2014 erfolgte bei 5 von 768 untersuchten Herden der Nachweis von bekämpfungspflich-tigen Salmonellen (0,7 %), für 2015 liegt bundesweit noch keine Auswertung vor.

Page 48: LAV Jahresrückblick 2015 - Landesportal Sachsen-Anhalt · Jahresrückblick-2015. Jahresbericht des Landesamtes für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt-Rückblick 2015. Impressum Herausgeber:

VETERINÄRMEDIZIN

40

Abb. 3 Anteil TOP-2-positiver Mastputenherden in Sachsen-Anhalt im Ver-gleich zur Bundesrepublik Deutschland im Zeitraum 2011 – 2015

0%

1%

2%

3%

4%

5%

6%

2011 2014 2015

0,0% 0,0%

6,0%

0,4%0,0%

Sachsen-Anhalt Deutschland

Ergebnisse in LegehennenherdenBekämpfungspflichtig sind bei Legehennenherden die bei-

den Salmonellenserovare S. Enteritidis und S. Typhimurium (TOP 2).

Im Jahr 2015 wurden 66 bakteriologische Untersuchungen (BU) aus 53 Legehennenherden im Fachbereich Veterinärme-dizin durchgeführt und dabei 2 x S. Enteritidis und 1 x S. Agona aus 3 Legehennenherden nachgewiesen.

Die Herdenprävalenz für die TOP 2 betrug in Sachsen- Anhalt im Jahr 2011 11,1 % und im Berichtsjahr somit nur noch 3,77 %, d. h. 2 S.-Enteritidis-positive Legehennenherden. Das Gemeinschaftsziel von unter 2 % TOP-2-positiver Legehennen-herden wurde bundesweit schon im Jahr 2010 erreicht. Im Jahr 2014 erfolgte im Bundesgebiet bei 31 von 5.256 untersuchten Herden der Nachweis von TOP 2 (23 x S. Enteritidis; 8 x S. Ty-phimurium), das entspricht einer Herdenprävalenz von 0,6 %.

Im Berichtsjahr wurde der GSBD zur Salmonellenbekämp-fung in beiden betroffenen Legehennenbetrieben beratend ein-bezogen. Beide Legehennenherden waren am Ende der Lege-periode (1 x 65. LW, 1 x 74. LW) von der S.-Enteritidis-Infektion betroffen. Problematisch für den Vollzug staatlicher Maßnahmen (Konsumeiervermarktungssperre) waren im 1. Halbjahr noch die teilweise langen Zeiträume vom Erstnachweis im LAV bis zur Bestätigung bzw. Ausschluss eines Salmonellenimpfstammes durch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in Berlin von bis zu 4 Wochen. Durch intensive Kommunikation mit dem Na-tionalen Referenzlabor und Einführung validierter Tests konnte dieser Zeitraum auf ca. eine Kalenderwoche verkürzt werden. Diese Verkürzung der Zeitspanne bis zur Bestätigung oder Aus-schluss einer Salmonelleninfektion ermöglicht nunmehr ein effi-zientes behördliches Vorgehen. In einem Legehennenhaltungs-betrieb wurde gemeinsam mit dem zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt eine intensive Schwachstellen-analyse durchgeführt. Defizite hinsichtlich des Impfregimes und der Biosicherheit (mangelnde Kontrolle des Schadnagerbefalls) wurden offensichtlich, es wurde ein betriebliches Bekämpfungs-konzept erstellt.

Ergebnisse in MasthähnchenherdenBekämpfungspflichtig sind bei Masthähnchenherden 2 Sal-

monellenserovare: S. Enteritidis und S. Typhimurium (TOP 2).Im Jahr 2015 wurden 14 bakteriologische Untersuchungen

(BU) aus 14 Masthähnchenherden im Fachbereich Veterinärme-dizin durchgeführt und dabei keine Salmonellen nachgewiesen. Die Herdenprävalenz für die TOP 2 betrug somit in Sachsen-Anhalt 0 %.

Das Gemeinschaftsziel von unter 1 % TOP-2-positiver Mast-hähnchenherden wurde bundesweit schon seit einigen Jahren erreicht. Im Jahr 2014 erfolgte bei 30 von 21.934 untersuchten Herden der Nachweis von TOP 2 (3 x S. Enteritidis; 27 x S. Ty-phimurium), das entspricht einer Herdenprävalenz von 0,1 %.

Ergebnisse in TruthühnerherdenBekämpfungspflichtig sind bei Zucht- und Mastputenherden

2 Salmonellenserovare: S. Enteritidis und S. Typhimurium (TOP 2).

Im Jahr 2015 wurden 2 bakteriologische Untersuchungen (BU) aus 1 Zuchtputenherde im Fachbereich Veterinärmedizin durchgeführt und dabei keine Salmonellen nachgewiesen. Die Herdenprävalenz für die TOP 2 betrug somit in Sachsen-Anhalt 0 %. Das Gemeinschaftsziel von unter 1 % TOP-2-positiver Her-den wurde bundesweit schon seit einigen Jahren erreicht. Im Jahr 2014 erfolgte bei keiner von 84 untersuchten Herden der Nachweis von TOP 2, das entspricht einer Herdenprävalenz von 0 %.

Bei Mastputen wurden im Jahr 2015 insgesamt 41 bakterio-logische Untersuchungen (BU) aus 33 Herden durchgeführt und dabei 2 x S. Typhimurium nachgewiesen. Die Herdenprävalenz für die TOP 2 betrug somit in Sachsen-Anhalt 6,0 %, d. h. 2 S-Ty-phimurium-positive Herden. Dies ist eine Verschlechterung ge-genüber dem in den Vorjahren erreichten Stand. Das Gemein-schaftsziel von < 1 % TOP-2-positiver Herden wurde bundesweit schon seit einigen Jahren erreicht. Im Jahr 2014 erfolgte bun-desweit bei keiner von 3.637 untersuchten Herden der Nach-weis von TOP 2, das entspricht einer Herdenprävalenz von 0 %.

Fazit Bei sämtlichen Nutzgeflügelarten, für die es staatliche Sal-

monellenbekämpfungsprogramme gibt, werden bundesweit seit einigen Jahren die Gemeinschaftszielwerte für die zulässigen Herdenprävalenzen erreicht.

Dieser Erfolg spiegelt sich in kontinuierlichem Rückgang der humanen Salmonelloseerkrankungen wieder. Diesen Stand zu halten ist für die Zucht- und Nutzgeflügelhalter eine ständige He-rausforderung. In Sachsen-Anhalt sind weitere Anstrengungen erforderlich um Salmonelleninfektionen vor allem in Legehen-nen- und Mastputenbeständen abzusenken. Im Ereignisfall ist es erforderlich umgehend epidemiologische Nachforschungen einzuleiten, Schwachstellenanalysen durchzuführen und Be-kämpfungskonzepte aufzustellen.

Page 49: LAV Jahresrückblick 2015 - Landesportal Sachsen-Anhalt · Jahresrückblick-2015. Jahresbericht des Landesamtes für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt-Rückblick 2015. Impressum Herausgeber:

ARBEITSSCHUTZ

41

5 Fachbereich Arbeitsschutz

Fachbereich 5 - Arbeitsschutz

Fachbereichsleiter/in: n. n. Kühnauer Str. 70 06846 Dessau-Roßlau Tel.: (0340) 6501 - 0 E-Mail: [email protected]

Dezernat 51 Technischer und Sozialer Arbeitsschutz

Dezernat 52 Stoffliche/physikalische Gefahren, Medizinischer Arbeitsschutz

Dezernat 53 Gewerbeaufsicht West

Dezernat 54 Gewerbeaufsicht Ost

Dezernat 55 Gewerbeaufsicht Mitte

Dezernat 56 Gewerbeaufsicht Nord

Dezernat 57 Gewerbeaufsicht Süd

Der Fachbereich Arbeitsschutz ist die zuständige Behörde für den Vollzug des technischen, medizinischen und sozialen Ar-beitsschutzes, des technischen Verbraucherschutzes und der allgemeinen Produktsicherheit. Er leistet einen Beitrag zur Ver-besserung des Arbeits-, Gesundheits-, Dritt- und technischen Verbraucherschutzes sowie der Geräte- und Produktsicherheit in Sachsen-Anhalt durch Kontrolle der Einhaltung der entspre-chenden Gesetze und Verordnungen mit dem Ziel der Gesund-erhaltung der Beschäftigten, Patienten und Verbraucher sowie zur Senkung der Kosten im Sozialsystem.

Es werden Revisionen in den Unternehmen und auf Baustel-len zum Vollzug der entsprechenden Gesetze durchgeführt. Im Rahmen von Genehmigungs- und Erlaubnisverfahren wird die Arbeits- und Gesundheitssituation in Unternehmen entschei-dend mitbestimmt. Außerdem werden Arbeitgeber, Beschäftigte, Verbraucher, Hersteller und Inverkehrbringer von Produkten be-raten. Im Rahmen der Marktüberwachung werden Medizin- und Verbraucherprodukte geprüft. Dabei sind 81 Gesetze und Ver-ordnungen zu vollziehen.

Im Jahr 2015 hat die Arbeitsschutzverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt neben der Erreichung der in den Zielvereinba-rungen verankerten Einzelmaßnahmen eine Reihe von anderen Arbeitsschwerpunkten realisiert.

Trotz der im Personalentwicklungskonzept für den Fachbe-reich Arbeitsschutz festgelegten Personalreduzierung konnten 2015 insgesamt 5.272 Betriebsrevisionen durchgeführt, 2.495 Baustellen überprüft, 2.445 Bescheide und Stellungnahmen er-teilt sowie 701 Berufskrankheitenverfahren bearbeitet werden.

Außerdem wurden im Rahmen von Marktüberwachungsun-tersuchungen 1.109 Verbraucherprodukte hinsichtlich ihrer mög-lichen Gefährlichkeit überprüft. Bei den Betriebskontrollen muss-ten die Vollzugsbeamten insgesamt 19.415 Beanstandungen

feststellen. Dies entsprach fast exakt der Beanstandungsquote des Vorjahres.

Betrachtet man die Beanstandungen differenzierter, so ent-fielen 5.617 auf die überprüften Arbeitsplätze, 5.266 auf die Ar-beitsmittel sowie 5.120 auf unsachgemäße Arbeitsschutzorgani-sation. Im Bereich des sozialen Arbeitsschutzes mussten über tausend Arbeitszeitverstöße registriert werden. Hier gilt es, auch unter dem Gesichtspunkt der rasant zunehmenden psychischen Fehlbelastungen, zukünftig verstärkt auf die Einhaltung der ge-setzlichen Regelungen behördlicherseits Einfluss zu nehmen.

Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) bildete auch im Jahr 2015 den zentralen Arbeitsschwerpunkt für die Arbeitsschutzverwaltung des Landes Sachsen-Anhalts.Hier konnten für die 3 bundesweiten Programme• Verbesserung der Organisation des betrieblichen Arbeits-

schutzes (ORGA),• Verringerung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren

und Erkrankungen im Muskel- und Skelettbereich (MSE) so-wie

• Schutz und Stärkung der Gesundheit bei arbeitsbedingter psychischer Belastung (PSYCHE)

die für Sachsen-Anhalt vereinbarten Aktivitäten, in vollem Um-fang erfüllt werden. Dafür gebührt den Kolleginnen und Kollegen des Fachbereiches Arbeitsschutz ein besonderer Dank!

In diesem hier vorliegenden Gesamtbericht des Landesam-tes wird beispielhaft eine Zwischenbilanz der Aktion „Prävention macht stark – auch Deinen Rücken“ aus dem GDA-Programm MSE dargestellt.

Daneben gibt der spezielle Jahresbericht der Arbeitsschutz-verwaltung für 2015 zu den beiden anderen GDA-Programmen weitere Detailinformationen.

Aus den insgesamt 12 Einzelbeiträgen dieses Jahresberich-tes der Arbeitsschutzverwaltung, wurden neben dem erwähnten

Page 50: LAV Jahresrückblick 2015 - Landesportal Sachsen-Anhalt · Jahresrückblick-2015. Jahresbericht des Landesamtes für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt-Rückblick 2015. Impressum Herausgeber:

ARBEITSSCHUTZ

42

Beitrag zum GDA-Programm MSE, drei weitere für diesen Ge-samtbericht ausgewählt.

So zeigt der Bericht über die Informationsveranstaltung des Dezernates Gewerbeaufsicht West für Fachkräfte für Arbeitssi-cherheit und Arbeitgeber, welch große Resonanz erzielt werden kann, wenn die Themenauswahl den Nerv des Publikums trifft. Die weit über 100 Teilnehmer aus ganz Sachsen-Anhalt, Thürin-gen und Sachsen hoben besonders die gelungene Verbindung von Theorie und Praxis hervor.

Ein weiterer Beitrag befasst sich mit den Ergebnissen der Stichprobenkontrollen bei LED-Lampen im Rahmen der Markt-überwachung. Diese Sonderaktion hat gezeigt, dass 24 % der 50 überprüften unterschiedlichen LED-Lampen die geltenden gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen nicht erfüllen. Die bemängelten Produkte wurden auf Veranlassung des Fach-bereiches Arbeitsschutz des LAV als zuständige Marktüber-wachungsbehörde vom Markt genommen. Die behördlichen Maßnahmen richteten sich dabei primär an die Hersteller bzw. Einführer der mängelbehafteten Produkte.

Der Vierte hier ausgewählte Beitrag beleuchtet eindring-lich die Schattenseite des Sonnenlichtes, das zum gefürchteten Hautkrebs führen kann. Wissenschaftliche Untersuchungen ha-ben vor längerer Zeit zu der Erkenntnis geführt, dass bestimmte Hauterkrankungen durch langjährige UV-Licht-Exposition be-rufsbedingt verursacht werden können. Seit dem Jahr 2015 wur-de deshalb eine neue Berufskrankheit (BK) in die entsprechende BK-Liste aufgenommen. So können zukünftig Betroffene, Leis-tungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung beanspruchen.

Für den Fachbereich Arbeitsschutz als Arbeitsschutzbehörde gilt es nun, bei unseren Betriebs- und Baustellenrevisionen ver-stärkt auf praxistaugliche Lösungen zum wirksamen Schutz der Beschäftigten vor UV-Strahlung hinzuwirken.

Page 51: LAV Jahresrückblick 2015 - Landesportal Sachsen-Anhalt · Jahresrückblick-2015. Jahresbericht des Landesamtes für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt-Rückblick 2015. Impressum Herausgeber:

ARBEITSSCHUTZ

43

Dezernat 51 - Technischer und sozialer Arbeitsschutz

Dezernatsleiter: Dr. Ulrich Bärenwald Kühnauer Str. 70 06846 Dessau-Roßlau Tel.: (0340) 6501 - 255 E-Mail: [email protected]

Aufgaben:• Genehmigungs- und Erlaubniserteilung in speziellen, kompli-

zierten und selten herangezogenen Rechtsgebieten• Prüfung von gesetzlich vorgeschriebenen Anzeigen in Spe-

zialgebieten• Stellungnahmen zu Genehmigungsverfahren• Aufsicht, Revision und Beratung in Betrieben zu Spezialge-

bieten, d. h. zu speziellen Gesetzen und Verordnungen• Abgabe von Stellungnahmen an die Dezernate 53 bis 57 und

Gutachten an andere Behörden sowie Dritte, insbesonde-re bei der Ermittlung von Ursachen von Arbeitsbelastungen, Unfällen und Havarien

• Vorbereitung und Lenkung von Projekten und Schwerpunkt-kontrollen zu besonderen Problemen im Bereich des Arbeits-

schutzes, der Marktüberwachung, des technischen Verbrau-cherschutzes und des Drittschutzes

• Betrieb der Strahlenschutzmessstelle• Betrieb der technischen Geräteuntersuchungsstelle• Zentrale Koordinierung der Aufgaben des Fachbereichs Ar-

beitsschutz, Strategieentwicklung und Jahresplanung, ein-schließlich Fachcontrolling und Qualitätssicherung

• Planung und Koordinierung der Aus- und Fortbildung des Fachbereiches

• Vollzugsunterstützung zu speziellen Fragen des Arbeits- und Drittschutzes für die Dezernate 53 bis 57

Dezernat 52 - Stoffliche/physikalische Gefahren, Medizinischer Arbeitsschutz

Dezernatsleiter: Dr. Claus-Peter Maschmeier Kühnauer Str. 70 06846 Dessau-Roßlau Tel.: (0340) 6501 - 240 E-Mail: [email protected]

Aufgaben:• Genehmigungs- und Erlaubniserteilung in speziellen, kompli-

zierten und selten herangezogenen Rechtsgebieten• Stellungnahme zu Genehmigungsverfahren• Abgabe von Stellungnahmen an die Dezernate 53 - 57 und

Gutachten an andere Behörden sowie Dritte, insbesondere bei der Ermittlung von Ursachen von Arbeitsbelastungen Be-schäftigter, Un- und Störfällen

• Vorbereitung und Lenkung von Projekten und Schwerpunkt-kontrollen zu besonderen Problemen im Bereich Arbeits-schutz, Marktüberwachung, technischer Verbraucherschutz und Drittschutz

• Betrieb der stofflichen und physikalischen Messstelle für den Arbeits- und Drittschutz

• Koordinierung des medizinischen Arbeitsschutzes für das Land Sachsen-Anhalt

• Begutachtung von Berufskrankheiten• Ermächtigung von Ärzten für Vorsorgeuntersuchungen• Ausbildung von Fachärzten im Bereich Arbeitsmedizin durch

Ermächtigung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt

Page 52: LAV Jahresrückblick 2015 - Landesportal Sachsen-Anhalt · Jahresrückblick-2015. Jahresbericht des Landesamtes für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt-Rückblick 2015. Impressum Herausgeber:

ARBEITSSCHUTZ

44

Dezernat 53 - 57 - Gewerbeaufsicht West, Ost, Mitte, Nord, Süd

Gewerbeaufsicht WestDezernatsleiterin: Christine Schimrosczyk Klusstr. 18 38820 Halberstadt Tel.: (03941) 586 - 0 E-Mail: [email protected]

Gewerbeaufsicht OstDezernatsleiterin: Ulrike Kalfa Kühnauer Str. 70 06846 Dessau-Roßlau Tel.: (0340) 6501 - 250 E-Mail: [email protected]

Gewerbeaufsicht MitteDezernatsleiter: Dietrich Probst Große Steinernetischstr. 4 39104 Magdeburg Tel.: (0391) 2564- 201 E-Mail: [email protected]

Gewerbeaufsicht NordDezernatsleiterin: Petra Willmann Priesterstr. 14 39576 Stendal Tel.: (03931) 494 - 15 E-Mail: [email protected]

Gewerbeaufsicht SüdDezernatsleiter: Joachim Krüger Dessauer Str. 104 06118 Halle (Saale) Tel.: (0345) 5243 - 0 E-Mail: [email protected]

Aufgaben:• Erteilung von Genehmigungen und Erlaubnissen• Prüfung von gesetzlich vorgeschriebenen Anzeigen• Aufsicht und Revision in Betrieben, auf Baustellen• Überwachung von Handelseinrichtungen, Messen und Märk-

ten im Rahmen der Marktüberwachung• Marktüberwachung auf dem Gebiet des technischen Ver-

braucherschutzes und von Medizinprodukten• Stellungnahmen zu Genehmigungsverfahren nach Bundes-

immissionsschutzgesetz und Bauordnung• Genehmigung und Überwachung im Bereich des Strahlen-

schutzes und des Sprengstoffrechts

• Untersuchung von Un- und Störfällen, Arbeitsbelastungen und Berufskrankheiten

• Stellungnahmen im Berufskrankheitenverfahren• Beratung von Beschäftigten, Arbeitgebern, Arbeitnehmerver-

tretungen, Sicherheitsfachkräften, Kammern, Verbänden so-wie Verbrauchern und Händlern

• Abrechnungen der Untersuchungen nach dem Jugendar-beitsschutzgesetz

Page 53: LAV Jahresrückblick 2015 - Landesportal Sachsen-Anhalt · Jahresrückblick-2015. Jahresbericht des Landesamtes für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt-Rückblick 2015. Impressum Herausgeber:

ARBEITSSCHUTZ

45

Manche Sportarten sind in „Drittel“ geteilt. Andere wiederum lassen wie beim Handball eine Trainerauszeit während der Halb-zeit zu. Der kurze Moment zwischen den Dritteln, die Auszeit oder aber auch die Halbzeitpause ist der Augenblick, in dem der Spielstand analysiert wird und der Trainer nachjustiert. Ein sol-ches Innehalten außerhalb des Spielfeldes ist meist das Jahres-ende. Man reflektiert, ermittelt den Zwischenstand, legt fest wie es weiter gehen muss, um das gesteckte Ziel zu erreichen.

Das Arbeitsprogramm „Prävention macht stark – auch Dei-nen Rücken“ (MSE) dient dem Erreichen des Arbeitsschutzzie-les „Verringerung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefährdun-gen und Erkrankungen im Muskel-Skelett-Bereich“. Initiiert durch die Arbeitsschutzverwaltung sollen Betriebe selbständig eine Präventionskultur entwickeln, in der die Gestaltung gesundheits-gerechter Arbeitsplätze mit im Fokus unternehmerischer Bemü-hungen steht. Parallel dazu, wie die zweite Seite einer Medaille, ist es notwendig, die Gesundheitskompetenz der Beschäftigten zu verbessern. Sie sollen selbst in eigener Verantwortung in der Lage sein, durch ein gesundheitsgerechtes Verhalten ihr Wohl-befinden und ihre Beschäftigungsfähigkeit langfristig zu erhal-ten.

Stand der BesichtigungenZu diesem Zweck wurden bis zum Jahresende 2015 durch

die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Arbeitsschutzverwaltung 95 Betriebe aufgesucht. Der Schwerpunkt des Handelns lag in den vorgegebenen Risikobranchen (Tabelle 1).

Die Betriebe gehörten zu folgenden Größenklassen (Tabelle 2). In den fast 80 % der Betriebe der Größenklasse 20 bis 999 Mitarbeiter wurden 17 unterschiedliche Branchen berücksichtigt. Ein Beleg dafür, dass physische Belastungen fast überall zu fin-den sind.

Erste ErgebnisseGrundlage für die Gestaltung gesundheitsgerechter Arbeits-

plätze ist eine gut funktionierende Arbeitsschutzorganisation im Unternehmen. Und so steht beim Arbeitsprogramm GDA MSE

5 .1 „Prävention macht stark - auch Deinen Rücken“ - Das GDA-Arbeitsprogramm „Muskel-Skelett-Erkrankungen“ (GDA MSE) – Eine Zwischenbilanz –

Branche Anzahl der Betriebe

Prozentuale Verteilung [%]

Nahrungs- und Genussmittel 21 22

Hochschulen, Gesundheitswesen 15 16

Verkehr 14 15

Bau, Steine, Erden 8 8

Handel 8 8

Weitere 19 Branchen 29 31

Summe 95 100

Tab. 1 Aufgesuchte Betriebe nach Branchen

Größenklasse Anzahl der Betriebe

Prozentuale Verteilung [%]

Über 1.000 Mitarbeiter 2 2

20 bis 999 Mitarbeiter 75 79

1 bis 19 Mitarbeiter 18 19

Summe 95 100

Tab. 2 Aufgesuchte Betriebe nach Größenklassen

die Überprüfung der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation am Beginn einer betrieblichen Überprüfung. Dabei werden folgende Aspekte berücksichtigt:• das Vorhandensein eines Arbeitsschutzmanagementsys-

tems, • die Art der betrieblichen Gesundheitsförderung,• die Aufgabenübertragung und Kontrolle der Aufgabenerledi-

gung,• die Art der sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen

Betreuung,• die Aus- und Weiterbildung der Verantwortlichen,• die Organisation der Durchführung der Gefährdungsbe-

urteilung und • die Regelungen für Durchführung und Dokumentation von

Unterweisungen.Bei der Gesamtbewertung (Tabelle 3) wurde ein besonderer Stellenwert auf die Art der Durchführung der Gefährdungsbeur-teilung gelegt.

Positiv zu bewerten ist, dass ca. 1/3 der Betriebe eine ge-eignete betriebliche Arbeitsschutzorganisation vorweisen konn-ten. Die Hälfte der untersuchten Betriebe hatte eine teilweise ge-eignete Arbeitsschutzorganisation. D.h., diese Betriebe wurden im Nachgang der Kontrolle in einem abschließenden Beratungs-gespräch mit Beratungsprotokoll oder in einem Revisionsschrei-ben aufgefordert, fehlerhafte oder fehlende Organisationsele-mente nachzureichen bzw. zu veranlassen. Fast jeder fünfte aufgesuchte Betrieb hatte eine nicht geeignete Arbeitsschutz-organisation. Hier wurden die Betriebe in der Regel mit einem Revisionsschreiben aufgefordert in einer engen Fristsetzung die Mängel abzustellen. Für die Risikobranchen ist das Ergebnis in Tabelle 4 dargestellt.

Neben der Qualität der Arbeitsschutzorganisation wurde in einem zweiten Schritt die Qualität der Arbeitsschutzpraxis kon-trolliert.

Die Arbeitsschutzorganisation war …

Anzahl der Betriebe

Prozentuale Verteilung [%]

… geeignet 30 32

… teilweise geeignet 48 50

… nicht geeignet 17 18

Summe 95 100

Tab. 3 Ergebnisse der Gesamtbewertung der Arbeitsschutzorganisation

Branche Anzahl der Betriebe

Die Arbeitsschutzorganisation war…

geeignet [%]

teilweise geeignet

[%]

nicht geeignet

[%]

Nahrungs- und Genussmittel 21 24 52 24

Hochschulen, Gesundheitswesen 15 40 47 13

Verkehr 14 21 71 7

Bau, Steine, Erden 8 38 62 -

Handel 8 50 25 25

Tab. 4 Ergebnisse Bewertung der Arbeitsschutzorganisation nach Risiko-branchen

Page 54: LAV Jahresrückblick 2015 - Landesportal Sachsen-Anhalt · Jahresrückblick-2015. Jahresbericht des Landesamtes für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt-Rückblick 2015. Impressum Herausgeber:

ARBEITSSCHUTZ

46

In den aufgesuchten Betrieben wurden die in Tabelle 5 dar-gestellten Belastungsarten vorgefunden. Abschließend bewerte-te das Aufsichtspersonal zusammenfassend die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung zu den physischen Belastungen (Tabelle 6).

Wie am Anfang ausgeführt, geben die Zahlen und Ergebnisse einen Zwischenstand wieder. Aber bereits jetzt ist erkennbar, dass das Arbeitsprogramm „Prävention macht stark – auch Dei-nen Rücken“ organisatorischen und praktischen Handlungsbe-

darf in den Betrieben aufzeigt. Ein erster Schritt ist getan, aber das Ziel ist noch lange nicht erreicht. Durch das gemeinsame Vorgehen der Gesetzlichen Unfallversicherungsträger und der Arbeitsschutzverwaltungen der Länder sowie durch das Mitwir-ken zahlreicher Kooperationspartner sollte es gelingen, das The-ma der physischen Fehlbelastungen in den Betrieben noch in-tensiver zu thematisieren, zum Wohle der Beschäftigten und der Betriebe.

Belastungsart Anzahl der BetriebeSchweres Heben und Tragen 61

Ziehen und Schieben 43

Zwangshaltungen 42

Arbeiten mit erhöhter Kraftanstrengung/ Krafteinwirkung 37

Repetitive Tätigkeiten 16

Ganzkörper-Vibrationen 16

Hand-Arm-Vibrationen 22

Bewegungsarme Tätigkeiten 30

Tab. 5 Festgestellte Belastungsarten

Die Durchführung der Gefähr-dungsbeurteilung zu den physi-

schen Belastungen war …

Anzahl der Betriebe

Prozentuale Verteilung [%]

… angemessen 27 29

… nicht angemessen 40 42

… nicht durchgeführt 20 21

(keine Angaben) 8 8

Summe 95 100

Tab. 6 Bewertung der Gefährdungsbeurteilung zu den physischen Belastun-gen

Page 55: LAV Jahresrückblick 2015 - Landesportal Sachsen-Anhalt · Jahresrückblick-2015. Jahresbericht des Landesamtes für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt-Rückblick 2015. Impressum Herausgeber:

ARBEITSSCHUTZ

47

Das Dezernat Gewerbeaufsicht West des Landesamtes für Verbraucherschutz (LAV) in Halberstadt führt seit 2001 jähr-lich eine Informationsveranstaltung für Fachkräfte für Arbeitssi-cherheit und Arbeitgeber durch. Während das 1. Treffen mit 32 Gästen in den eigenen Räumlichkeiten des Amtes durchgeführt werden konnte, musste aufgrund der Eigendynamik der Veran-staltung inzwischen auf größere Räumlichkeiten ausgewichen werden. Dabei konnten u. a. mehrfach Räume der Fachhoch-schule Harz und in den letzten Jahren des Leibniz-Institutes für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung in Gatersleben kostenlos genutzt werden. Nur so war es möglich diese Veran-staltung mit über 100 Sicherheitsfachkräften und Arbeitgebern durchzuführen. Die Teilnehmer kamen nicht mehr nur aus dem Aufsichtsbereich des Dezernates Gewerbeaufsicht West, son-dern aus allen Teilen des Bundeslandes Sachsen-Anhalt sowie aus Thüringen und Sachsen.

Wie kam es zu dieser Informationsveranstaltung? Mit dem Erlass des Arbeitsschutzgesetzes im August 1996

wurden die Arbeitsschutzbehörden beauftragt, nicht nur die Ar-beitsschutzvorschriften zu überwachen, sondern zu diesen auch die Arbeitgeber zu beraten. Daher war es naheliegend, mit den Sicherheitsfachkräften, die den Arbeitgeber im Betrieb beratend zur Seite stehen, und mit den Arbeitgebern selbst, einen Erfah-rungsaustausch ins Leben zu rufen. Dieser sollte das Ziel ha-ben, den Austausch von Informationen zwischen der Behörde und den Fachkräften für Arbeitssicherheit, aber auch unter den Sicherheitsfachkräften selbst zu fördern. Außerdem sollte über neue Rechtsvorschriften und Arbeitsschwerpunkte der Behörde informiert werden.

Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation, Bereitstellung sicherer Maschinen und Anlagen, sichere Arbeitsstätten und Baustellen, Umgang mit Gefahrstoffen sowie das Arbeitszeit-recht sind Dauerthemen. Aber auch Änderungen in dem viel-fältigen Gesetzesbereichen der Sozialvorschriften im Straßen-verkehr und die speziellen Regelungen für Handwerksbetriebe gehören dazu. Spezielle Themen wie beispielsweise Lärm und Vibration in Arbeitsstätten, Lüftungsfragen in Arbeitsräumen, der sichere Umgang mit Hubarbeitsbühnen oder auch das Erschei-nen der Änderung der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverord-nung im Jahr 2013 führten zu vielfältigen Diskussionen.

Als ein besonderer Schwerpunkt entwickelte sich im Laufe der Jahre die Information über bemerkenswerte Unfälle durch

5 .2 Große Resonanz von Sicherheitsfachkräften und Arbeitgebern auf die Informationsveranstaltungen des LAV, Dezernat Gewerbeaufsicht West

die Behörde. Gerade die Vorstellung praktischer Beispiele zeigte Schwerpunkte für das tägliche Handeln der Betriebsvertreter auf. Ein Vortrag der Staatsanwaltschaft Halberstadt zu den mög-lichen strafrechtlichen Folgen bei einem Arbeitsunfall mit Körper-verletzung und der Juristin des LAV zu der Thematik Verantwort-lichkeit im Arbeitsschutz rundeten solche Themen ab.

Die meisten Vorträge wurden durch die Mitarbeiter der Ge-werbeaufsicht in Halberstadt erarbeitet und vorgestellt. Mit dem Ausscheiden von Fachkräften in Halberstadt wurden häufiger Mitarbeiter der anderen Standorte der Arbeitsschutzverwaltung des Landes beteiligt. Weiterhin informierten bei 3 Veranstaltun-gen Mitarbeiter der Berufsgenossenschaften über Änderungen im berufsgenossenschaftlichen Regelwerk und zu fachspezifi-schen Themen. Besonderes Interesse fand die Verbindung von Theorie und Praxis, indem ein Unternehmen aus dem Aufsichts-bereich Halberstadt die Umsetzung der rechtlichen Vorgaben im Betrieb vorstellte.

Die Arbeitsschutzschwerpunkte der behördlichen Kontrollen der letzten Jahre waren durch die Gemeinsame Deutsche Ar-beitsschutzstrategie (GDA) geprägt. Gezielte Informationen zur GDA Organisation oder der GDA Psychische Belastungen soll-ten die Unternehmen besser auf betriebliche Kontrollen des LAV vorbereiten.1

Die jährliche Informationsveranstaltung zum Arbeitsschutz des Dezernates Gewerbeaufsicht West hat sich im Land Sachsen-Anhalt zu einem festen Bestandteil der Beratungstä-tigkeit und Wissensvermittlung für Fachkräfte für Arbeitssicher-heit und Arbeitgeber nicht nur aus Sachsen-Anhalt etabliert. Die Beiträge der letzten Jahre wurden im Internet veröffentlicht.2 Der Bedarf an solchen Veranstaltungen ist sehr groß, was sich an der stetig wachsenden Teilnehmerzahl und dem gleichbleiben-den Interesse zeigt. Gerade bei den geringer werdenden Ka-pazitäten der Fachleute im Arbeitsschutz im LAV ist eine solche Veranstaltung mit einer großen Anzahl von betrieblichen Fach-kräften eine gute Möglichkeit, dem Beratungsauftrag des Ar-beitsschutzgesetzes nachzukommen.

1 weitere Informationen zum Thema GDA im Abschnitt Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie dieses Berichtes

2 http://www.verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de/arbeitsschutz/veran-staltungen/fasi/

Page 56: LAV Jahresrückblick 2015 - Landesportal Sachsen-Anhalt · Jahresrückblick-2015. Jahresbericht des Landesamtes für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt-Rückblick 2015. Impressum Herausgeber:

ARBEITSSCHUTZ

48

Das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) bestimmt, dass Her-steller, Einführer (Importeure) und Händler in Deutschland nur solche Produkte auf dem Markt bereitstellen dürfen, die den für sie geltenden Anforderungen genügen. Überwacht wird die Ein-haltung des ProdSG in Sachsen-Anhalt durch den Fachbereich Arbeitsschutz des Landesamtes für Verbraucherschutz (LAV). Das geschieht im Rahmen der reaktiven Marktüberwachung und insbesondere der aktiven Marktüberwachung. Die aktive Markt-überwachung beinhaltet geplante Aktionen mit Stichprobenkont-rollen bei ausgewählten Produktgruppen.

AufgabeFür eine Sachsen-Anhalt-weite Marktüberwachungsakti-

on im Jahr 2015 wurde die Produktgruppe „neue LED-Lampen“ ausgewählt. Der Grund dafür waren zahlreiche in- sowie auslän-dische Berichte über Mängel an LED-Lampen. Beispielsweise informierte die Europäische Kommission in der 3. Ausgabe ih-res Newsletters „SAFETY CHECK“ darüber, dass im Vereinig-ten Königreich von Juli bis November 2014 zur Überwachung des Marktes Kontrollen bei LED-Lampen durchgeführt und dabei 64 % der geprüften/bewerteten LED-Lampen als unsicher und/oder nicht den Vorschriften entsprechend eingestuft wurden (Ab-bildung 1).1

Allgemeine (Sicherheits-)Anforderungen, die für viele LED-Lampen gelten, sind in der Ersten Verordnung zum ProdSG (1. ProdSV) gestellt. Diese Verordnung setzte im Jahr 2015 die Richtlinie 2006/95/EG inhaltsgleich in deutsches Recht um. Kon-kretisiert wurden die in der 1. ProdSV gestellten allgemeinen Anforderungen hinsichtlich der meisten LED-Lampen für Span-nungen von größer 50 bis 250 Volt im Jahr 2015 durch die har-monisierte Norm DIN EN 62560: 2013-11.

Die Stichprobenkontrollen sollten bei 50 unterschiedlichen LED-Lampen, auf die die DIN EN 62560: 2013-11 anwendbar war, durchgeführt werden. Umfassen sollten die Stichproben-kontrollen bei den LED-Lampen Besichtigungen, physische Kon-trollen (soweit ohne Mess-/Prüfgeräte durchführbar) und Labor-prüfungen. Mit den Laborprüfungen sollte eine externe Prüfstelle beauftragt werden. Über die eigenen Stichprobenkontrollen bei den LED-Lampen, also über die Besichtigungen und „einfachen“ physischen Kontrollen, galt es festzustellen, ob folgende Anfor-derungen eingehalten sind:• Das Ursprungszeichen (z. B. der Herstellername), die Be-

messungsspannung, die Bemessungsleistung sowie die Be-messungsfrequenz müssen lesbar und dauerhaft auf der LED-Lampe aufgebracht sein.

• Auf der LED-Lampe muss die CE-Kennzeichnung dauerhaft angebracht sein. Die Mindesthöhe der CE-Kennzeichnung beträgt 5 mm.

• Die LED-Lampe ist eine nicht reparierbare, bei der Herstel-lung verschlossene Einheit; also eine Einheit, die nicht aus-einander genommen werden kann, ohne auf Dauer beschä-digt zu werden.

• Die LED-Lampe darf keine scharfen Kanten oder Stellen be-sitzen, die eine Gefahr für den Anwender bei der Montage/Demontage darstellen.

1 64 % der LED-Lampen als unsicher/nicht den Vorschriften entsprechend eingestuft In: Europäische Kommission (Hrsg.): Safety Check (2015) Nr. 3, S. 10

5 .3 Verbraucher- und Arbeitsschutz durch Marktüberwachung: Stichprobenkontrollen bei LED-Lampen

Und die externe Prüfstelle sollte bei den LED-Lampen fol-gende Prüfungen durchführen:• Prüfung des Schutzes gegen zufällige Berührung aktiver Tei-

le,• Prüfung des Isolationswiderstandes,• Prüfung der Spannungsfestigkeit,• Prüfung der mechanischen Festigkeit und• Prüfung bei Betrieb unter Fehlerbedingungen.

Im Wesentlichen kann mittels dieser Prüfungen festgestellt werden, ob an einer LED-Lampe, wenn sie verwendet wird, die Gefahr durch elektrischen Schlag besteht.

VorgehensweiseAls Erstes wurde per Ausschreibung die externe Prüfstelle

gesucht. Den Zuschlag erhielt eine auf den Gebieten Produkt-prüfung und Zertifizierung tätige mitteldeutsche GmbH. Sie war im Jahr 2015 u. a. für die Richtlinie 2006/95/EG (1. ProdSV) no-tifiziert.

Als Zweites wurde die Prüfliste erarbeitet, in die pro LED-Lampe sämtliche Ergebnisse der eigenen Stichprobenkontrol-len zur 1. ProdSV und die Ergebnisse der Prüfungen, mit denen das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt die noti-fizierte Stelle beauftragt hatte, eingetragen werden sollten. Zur Untersuchung der Einhaltung des Energieverbrauchskennzeich-nungsgesetzes (EnVKG) wurde ferner die Frage in die Prüflis-te aufgenommen, ob die nachfolgend genannten Anforderungen

Abb. 1 Beitrag „LED-Lampen“ aus der 3. Ausgabe des Newsletters „Safety CHECK“ der Europäischen Kommission

Page 57: LAV Jahresrückblick 2015 - Landesportal Sachsen-Anhalt · Jahresrückblick-2015. Jahresbericht des Landesamtes für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt-Rückblick 2015. Impressum Herausgeber:

ARBEITSSCHUTZ

49

aus der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV) in Verbindung mit der Verordnung (EU) Nr. 874/2012 erfüllt sind:

Auf der Verpackung oder einem der Verpackung der LED-Lampe beigefügten Etikett müssen• die Energieeffizienzklasse der LED-Lampe (A++, A+, A, B,

C, D oder E) und• der gewichtete Energieverbrauch der LED-Lampe in

kWh/1.000 hangegeben sein (Abbildung 2).

Damit reagierte der Fachbereich Arbeitsschutz auf eine In-formation aus 2 Ministerien des Landes Sachsen-Anhalt, gemäß der dem LAV auch die Zuständigkeit für die Marktüberwachung bei energieverbrauchsrelevanten Produkten nach dem EnVKG übertragen werden sollte. Die an der Marktüberwachungsaktion beteiligten Mitarbeiter wurden allerdings gebeten, gegebenen-falls keine Maßnahmen nach dem EnVKG zu ergreifen, solange die betreffende Zuständigkeit nicht gegeben ist.Und als Drittes erfolgte:a) die Entnahme der Proben zu 50 unterschiedlichen LED-Lam-

pen bei 30 Händlern,b) die Durchführung der eigenen Stichprobenkontrollen zur 1.

ProdSV sowie zur EnVKV und

LED-Lampe mit festgestelltem Mangel MangelProbe 53M1 gewichteter Energieverbrauch nicht angegeben

Probe 53M2 Prüfung der mechanischen Festigkeit nicht bestanden

Probe 53M3 - Bemessungsleistung auf der LED-Lampe nicht angegeben- Bemessungsfrequenz auf der LED-Lampe nicht angegeben

Probe 53M4 - Energieeffizienzklasse nicht angegeben- gewichteter Energieverbrauch nicht angegeben

Probe 54M Prüfung des Isolationswiderstandes nicht bestanden

Probe 55M Prüfung der mechanischen Festigkeit nicht bestanden

Probe 56M1 Bemessungsfrequenz auf der LED-Lampe nicht angegeben

Probe 56M2 auf der LED-Lampe: Piktogramm „Dimmen erlaubt“ und auf der Lampenverpackung: Piktogramm „Dimmen nicht erlaubt“

Probe 56M3 - Bemessungsstrom nicht angegeben- „Dimmen erlaubt/nicht erlaubt“ nicht angegeben

Probe 56M4 - Bemessungsfrequenz auf der LED-Lampe nicht angegeben- CE-Kennzeichnung auf der LED-Lampe nicht angebracht

Probe 57M1 - Prüfung des Schutzes gegen zufällige Berührung aktiver Teile nicht bestanden- Bemessungsstrom nicht angegeben- Aufschriften nicht dauerhaft auf der LED-Lampe aufgebracht- Höhe der CE-Kennzeichnung auf der LED-Lampe kleiner als 5 mm

Probe 57M2 Bemessungsstrom nicht angegeben

Tab. 1 Mängel an LED-Lampen

c) die Übergabe der LED-Lampen an die notifizierte Stelle.

Um für die Stichprobenkontrollen ausschließlich unterschied-liche LED-Lampen zu erhalten, wurden die Händler nacheinan-der besucht und 3 Listen der Proben geführt (Liste 1: Lampen mit Bajonettsockeln, Liste 2: Lampen mit Schraubsockeln, Liste 3: Lampen mit Stiftsockeln). LED-Lampen, die ein GS-Zeichen hatten, das von der notifizierten Stelle zuerkannt worden war, kamen nicht als Proben infrage. Insgesamt wurden ca. 300 Lam-pen ausgeliehen oder gekauft, da die notifizierte Stelle für die Prüfungen pro LED-Lampe 5 bis 7 Exemplare benötigte.

ErgebnisseBei den eigenen Stichprobenkontrollen zur 1. ProdSV sowie

zur EnVKV und bei den Prüfungen durch die notifizierte Stelle wurde festgestellt, dass 12 (24 %) der 50 unterschiedlichen LED-Lampen für sie geltende Anforderungen nicht erfüllten. Die einschlägigen Mängel (Beispiel Abbildung 3) sind in der Tabelle zusammengestellt. Zu diesen Mängeln gehören auch nicht ein-gehaltene Anforderungen, die der notifizierten Stelle bei der Ab-arbeitung des Prüfauftrags nebenbei aufgefallen sind. Konkret geht es hier um folgende Anforderungen der DIN EN 62560:

Abb. 2 Muster für das Energie-Etikett für elektri-sche Lampen aus der Verordnung (EU) Nr. 874/2012

Abb. 3 LED-Lampe, die die Prüfung der mechanischen Festigkeit nicht be-standen hat (Schutz vor elektrischem Schlag ungenügend)

Page 58: LAV Jahresrückblick 2015 - Landesportal Sachsen-Anhalt · Jahresrückblick-2015. Jahresbericht des Landesamtes für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt-Rückblick 2015. Impressum Herausgeber:

ARBEITSSCHUTZ

50

• Angegeben sein muss der Bemessungsstrom der LED-Lam-pe.

• Und angegeben sein muss, ob das Dimmen der LED-Lampe erlaubt ist oder nicht.

4 der 12 LED-Lampen mit festgestellten Mängeln hatten die Prü-fung des Schutzes gegen zufällige Berührung aktiver Teile, die Prüfung des Isolationswiderstandes oder die Prüfung der me-chanischen Festigkeit nicht bestanden. Bei 3 davon wurde von der notifizierten Stelle eingeschätzt, dass sie aufgrund der Män-gel auch folgende in der DIN EN 62560 gestellte Anforderung nicht erfüllten: „Die Lampen müssen so konstruiert und ausge-legt sein, dass sie im bestimmungsgemäßen Gebrauch zuver-lässig arbeiten und keine Gefährdung für den Anwender oder die Umgebung bilden.“

MaßnahmenErlangt die zuständige Marktüberwachungsbehörde Kennt-

nis davon, dass Produkte Mängel im Sinne des ProdSG aufwei-sen, hat sie Maßnahmen zu treffen, damit diese Produkte vom Markt genommen oder die Mängel beseitigt werden. Die behörd-lichen Maßnahmen sind primär an die Hersteller oder Einführer der mangelhaften Produkte zu adressieren, um maximale Wirk-samkeit zu erreichen. Wenn die Kontrollen jedoch im Handel stattgefunden haben, wie das in Sachsen-Anhalt der Fall war, gilt es deshalb gegebenenfalls, die für die „Quelle der Lieferket-te“ zuständige Marktüberwachungsbehörde über die Ergebnisse der bisherigen Aktivitäten zu unterrichten. Dafür steht das inter-

netgestützte Informations- und Kommunikationssystem ICSMS der Europäischen Kommission zur Verfügung, welches das An-legen und schnelle Weiterleiten von Produktinformationsdateien ermöglicht. Eine gute Produktinformationsdatei enthält u. a. An-gaben über das Produkt, die Wirtschaftsakteure, den Prüfum-fang und die festgestellten Mängel.

Der Fachbereich Arbeitsschutz des LAV hat zu den 3 LED-Lampen, die von der notifizierten Stelle als besonders gefährlich eingestuft wurden, Informationsdateien im ICSMS angelegt und diese den für die Hersteller oder Einführer zuständigen Markt-überwachungsbehörden zugesandt. Das Gleiche erfolgte auch zu 5 weiteren mängelbehafteten LED-Lampen.

Beispielsweise wurde die Informationsdatei (Abbildung 4), in der es um die LED-Lampe „Probe 53M2“ (siehe Tabelle) geht, an das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Hannover geschickt. Das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Hannover konsultierte darauf-hin den Hersteller der LED-Lampe. Dieser antwortete, dass er den Mangel kürzlich selbst erkannt und zwischenzeitlich besei-tigt hat. Zum Erreichen der mechanischen Festigkeit setzt der Hersteller bei der LED-Lampe nun eine Schutzeinrichtung und besser geeigneten Klebstoff ein. Darüber hinaus kann im Hin-blick auf dieses Beispiel berichtet werden, dass der sachsen-anhaltische Händler, bei dem die Entnahme der LED-Lampe zur Prüfung erfolgte, die Bereitstellung identischer Exemplare auf dem Markt aufgrund der Anhörung durch den Fachbereich Ar-beitsschutz des LAV freiwillig beendete.

Abb. 4 Auszug aus der Informationsdatei im ICSMS zur LED-Lampe „Probe 53M2“

Page 59: LAV Jahresrückblick 2015 - Landesportal Sachsen-Anhalt · Jahresrückblick-2015. Jahresbericht des Landesamtes für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt-Rückblick 2015. Impressum Herausgeber:

ARBEITSSCHUTZ

51

Wer kennt sie nicht die „Sonnenanbeter“? Viele Menschen sehnen sich nach Sonne, Wärme und Hautbräunung. Sie rei-sen deshalb in Länder mit intensiver und langzeitiger Sonnen-einstrahlung oder nutzen dafür das Sonnenstudio. Aber halt! Zu viel davon ist schädlich. Nicht nur ein Sonnenbrand kann sich entwickeln, sondern auch Hautkrebs.

Von diesem Risiko, durch Sonnenlichtexposition an Haut-krebs zu erkranken, sind auch Menschen betroffen, die einen Großteil ihrer Arbeitszeit im Freien verbringen müssen, sog. Out-doorworker. Zum Beispiel sind das Straßenbauarbeiter, Dachde-cker, Landwirte oder Seeleute. Insgesamt arbeiten in Deutsch-land etwa zweieinhalb Millionen Arbeitnehmer im Freien. Eine wesentliche Ursache der Entwicklung bösartiger Hautverände-rungen ist die ultraviolette Strahlung des Sonnenlichtes, kurz UV-Licht. Anteile des UV-Lichtes zerstören das Erbgut in den Hautzellen und können so zu Hautkrebserkrankungen führen. Bei Arbeiten im Freien sind der Kopf, insbesondere das Gesicht, der Hals, der Nacken, die Unterarme und die Hände oft unge-schützt dem Sonnenlicht ausgesetzt. Auch bei einem Wolken-himmel ist die UV-Strahlung vorhanden.

Wissenschaftliche Untersuchungen führten zu der Erkennt-nis, dass bestimmte Hautkrebserkrankungen durch langjährige UV-Lichtexposition berufsbedingt verursacht werden können. Deshalb wurde ab 2015 eine neue Berufskrankheit in die Liste der Berufskrankheiten mit der Ziffer 5103 aufgenommen: Platten- epithelkarzinome oder multiple aktinische Keratosen der Haut durch natürliche UV-Strahlung. Betroffene können nun Leistun-gen aus der Gesetzlichen Unfallversicherung beanspruchen: medizinische Behandlungen, präventive Maßnahmen und gege-benenfalls auch Rentenleistungen. Voraussetzung ist, dass die krankhaften Hautveränderungen ärztlich festgestellt werden und an Körperstellen auftreten, die berufsbedingt dem Licht im Frei-en ausgesetzt waren. Nachdem die Gesetzliche Unfallversiche-rung die Meldung über den Verdacht auf eine beruflich verur-sachte Hautkrebserkrankung erhalten hat, wird geprüft, ob eine ausreichend lange berufliche Sonnenbelastung stattgefunden hat. Das sind Zeitspannen von durchschnittlich 15 – 30 Outdoor-Arbeitsjahren. Es ist keine einfache Aufgabe, diese weit zurück-liegenden Arbeitsverhältnisse bei unterschiedlichen Tätigkeiten in verschiedenen Unternehmen mit ihren jeweiligen Zeitanteilen von Arbeiten im Freien zu beurteilen.

Für die Zukunft gilt es, arbeitsbedingte Hautkrebserkrankun-gen zu vermeiden. Hierfür müssen praxistaugliche Lösungen entwickelt und umgesetzt werden, die Beschäftigte im Freien wirksam vor UV-Strahlung schützen. Vorrangig sind durch die

5 .4 Schattenseite des Sonnenlichtes – Hautkrebs Outdoorworker sind besonders gefährdet

Arbeitgeber technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen. Das können z. B. Abdeckungen, Überdachungen oder Arbeitszeitverlagerungen sein. Aber auch persönliche Schutz-maßnahmen können dazu beitragen, das Erkrankungsrisiko, z. B. durch bedeckende Kleidung oder das Auftragen von Haut-schutzcremes mit entsprechendem Lichtschutzfaktor, zu ver-ringern. Für das erfolgreiche Umsetzen der Arbeitsschutzmaß-nahmen ist das Wissen der Betroffenen über die Gefährdung Voraussetzung. Deshalb ist die Aufklärung über die schädlichen Wirkungen der UV-Strahlung notwendig. Neben diesen Arbeits-schutzmaßnahmen soll es zukünftig auch arbeitsmedizinische Vorsorgemaßnahmen geben. Entsprechende Kriterien werden derzeit in Fachgremien erarbeitet.

Die Tatsache, dass bestimmte Hautkrebserkrankungen seit 2015 als Berufskrankheit anerkannt werden können, spiegelte sich auch in der Anzahl der Berufskrankheiten-Feststellungsver-fahren (BK-FV) wider. In Sachsen-Anhalt beteiligten sich die Ge-werbeärzte in 107 Fällen durch gutachterliche Stellungnahmen in BK-FV zur BK-Ziffer 5103. Von den 107 begutachteten Erkran-kungen waren bei 58 Personen (54 %) die Kriterien für diese Be-rufskrankheit erfüllt, sodass Empfehlungen zur Anerkennung als Berufskrankheit ausgesprochen wurden. Im Vergleich zu ande-ren Berufskrankheiten, einschließlich anderer beruflicher Krebs-erkrankungen, nehmen damit die Hautkrebserkrankungen eine „Spitzenposition“ ein (vgl. Tabelle 5 im Anhang dieses Berichts).

Weiterführende Informationen zum Thema• Berufskrankheiten-Verordnung:

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bkv/gesamt.pdf

• Wissenschaftliche Begründung zur BK 5103:http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Berufskrankheiten/pdf/Begruendung-5103.pdf?__blob=publicationFile&v=3

• Solare UV-Exposition von Arbeitnehmern im Freien:http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Optische-Strah-lung/Solare-UV-Exposition.html

• Licht und Schatten, Schutz vor Sonnenstrahlung für Beschäf-tigte im Freien:https://www.baua.de/cae/servlet/contentblob/696146/publi-cationFile/46920/A53.pdf

• Gefährdungsbeurteilung für solar UV-Exponierte Arbeits-plätze und Schutzmaßnahmen zur Expositionsreduktion In: Strahlenschutzpraxis (2015) Nr. 4, S. 31 – 37

Page 60: LAV Jahresrückblick 2015 - Landesportal Sachsen-Anhalt · Jahresrückblick-2015. Jahresbericht des Landesamtes für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt-Rückblick 2015. Impressum Herausgeber:
Page 61: LAV Jahresrückblick 2015 - Landesportal Sachsen-Anhalt · Jahresrückblick-2015. Jahresbericht des Landesamtes für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt-Rückblick 2015. Impressum Herausgeber:

www .verbraucherschutz .sachsen-anhalt .de