Mediadaten BIT 2019 · •ECM im Geschäftsprozess •SharePoint-Lösungen OUTPUT...

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Magazin für Geschäftsprozess- und Output-Management Mediadaten 2019 Fasanenweg 18 70771 Leinfelden-Echterdingen Tel.: 0711/75 91-312 Fax: 0711/75 91-348 www.bit-news.de Auflagenkontrolle

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� Magazin für Geschäftsprozess- und Output-Management

Mediadaten 2019

Fasanenweg 1870771 Leinfelden-EchterdingenTel.: 0711/75 91-312Fax: 0711/75 91-348www.bit-news.de

Auflagenkontrolle

Profil � BIT – das Fachmagazin für effiziente Geschäftsprozesse, Kundenkommunikationund Output-Management-Prozesse.

� BIT widmet sich dem Themenspektrum Dokumenten-Management sowieEnterprise-Content- und -Information-Management in allen Facetten.

� BIT bietet wertvolle Informationen für die Planung, Auswahl und Einführung vonSystemen und Lösungen rund um Geschäftsprozesse.

� BIT zeigt, wie Dokumentenprozesse vom Eingang bis zum Versand und derArchivierung effizient gestaltet werden können.

� BIT sorgt für eine solide Wissensgrundlage bei allen Fragen zu einer modernenelektronischen Dokumentenorganisation sowie zu produktivitätssteigerndenProzessen.

BIT-Leser Geschäftsprozesse in Unternehmen und Verwaltungen:im Bereich: IT-Leiter, Verantwortliche für Prozess-Management, Leiter von Fach-abteilungen mit hohem Dokumentendurchsatz, Einkäufer von Hard- und Software.Im Bereich Output-Management:Ressortleiter Output-Management bei Banken, Versicherungen, Finanzdienstleistern;Leiter Druckzentrum bei Druckdienstleistern, Lettershops und Direct-Mail-Dienstleistern; Leiter Versand-Services bei Versanddienstleistern undZeitungsverlagen; Leiter Dokumentenerstellung bei Handel und Logistik;Poststellenleiter in mittelständischen und großen Unternehmen und Behörden; LeiterRechenzentrum; Leiter Output-Management und Dokumentenversand bei Behörden.

� Magazin für Geschäftsprozess- und Output-Management

Media-Informationen 2019

Kernthemen jeder BIT-Ausgabe

Im Bereich Geschäftsprozess-Optimierung � Drucken + Kopieren in Büros und Verwaltungen� Managed-Print und Managed-Document-Services (MPS, MDS)� Dokumenten-Management-Systeme (DMS, ECM/EIM) � Business-Process-Management (BPM)� Digitale Prozesse in der digitalen Transformation� Arbeitswelt im Wandel: Smart Workspaces

� Customer-Relationship-Management (CRM)� Business Collaboration� Blockchain-Technologie

� Geschäftskorrespondenz: individuell und automatisiert� Cloud- und SaaS-Lösungen für Dokumentenanwendungen� Scannen und Capturing-Lösungen� Sicherheit für Dokumente und Prozesse

Im Bereich Output-Management bei der Hochleistungs-Dokumentenverarbeitung� Dokumentenprozesse: Vom Druck bis zum Versand� Multichannel-Output-Management� Automatisierung von Dokumentenprozessen� Customer Communications Management (CCM) � Personalisierte Kundenkommunikation� Dokumentenpräsentationen über Portale, Zustell-Server + mobile Endgeräte� Output-Steuerung von der Fachabteilung bis zum zentralisierten

Output-Management� Postverarbeitung

Jahrgang 55. Jahrgang 2019

Erscheinungsweise 6-mal jährlich

Auflage 1. Juli 2017 – 30. Juni 2018 (pro Ausgabe im Durchschnitt) Druckauflage: 8.000 ExemplareVerbreitete Auflage: 7.787 Exemplare

Auslandsvertrieb:BIT wird in Österreich und der Schweiz in einer Auflage von 950 Exemplaren vertrieben. (Verlagsangabe)

Auflagenkontrolle:

Erscheinungs-/Redaktionsplan siehe unter Termine und Themen

Bezugspreise Einzelverkaufspreis 14,– EUR(einschl. Porto und MwSt.) Jahresabonnement 84,– EUR

Bei Auslandssendungen wird das Porto gesondert berechnet.

Umfangsanalyse: 2017 = 6 AusgabenGesamtumfang: 408 Seiten = 100,0 %Redaktionsteil: 333 Seiten = 81,6 %Anzeigenteil: 75 Seiten = 18,4 %Beilagen: 1 Stück

Internet www.bit-news.deZugriffszahlen je Monat (August 2018):Visitors: 41.701, Page Impressions: 129.130

Herausgeber Dipl.-Kfm. Karl-Heinz Weinbrenner †Dipl.-Kfm. Claudia Weinbrenner-Seibt

Verlagsleitung Siegfried ElsaßTelefon: 0711/75 91-355Telefax: 0711/75 91-348

Chefredaktion Torsten Wiegand (verantwortlich)Telefon: 0711/75 91-3771E-Mail: [email protected]

Anzeigenleitung Joachim AhnfeldtTelefon: 0711/75 91-312E-Mail: [email protected]

Verlag bit-Verlag Weinbrenner GmbH & Co. KGFasanenweg 1870771 Leinfelden-EchterdingenTelefon: 0711/75 91-355Telefax: 0711/75 91-348

Postanschrift Postfach 10011670745 Leinfelden-Echterdingen

Titelseite auf Anfrage

Sonderwerbeformen wie Ausklapp, Aufkleber etc.auf Anfrage

Grundpreis je einspaltige Millimeterzeile EUR 3,90

Preise für je 40 mm breite Millimeterzeile EUR 1,95Stellengesuche

Chiffregebühren EUR 8,–; Luftpostgebühren gesondert;Nachforderungen bei Portomehraufwandvorbehalten

Farbzuschlag je Zusatzfarbe (Euroskala)EUR 540,– für 1/1 Seite, kleinere Formateanteilig, Sonderfarben auf Anfrage

Formatzuschlag 10 % vom sw-Preis

Platzierung Für verbindliche Platzierungs-VorschriftenZuschlag 20 % vom sw-Preis (Mindestgröße: 1/2 Seite)

AE-Provision 15 %

Nachlässe Malstaffel für mehrmalige Veröffentlichungeninnerhalb eines Jahres (ohne Sonderausgaben)2-mal 3 % 2 Seiten 5 %4-mal 5 % 4 Seiten 10 %6-mal 10 % 6 Seiten 15 %

Media-Informationen 2019

Preisliste Nr. 54 (Gültig ab 1. Januar 2019)

Anzeigenformate (Breite x Höhe in mm) und Preise (Euro)

Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird zusätzlich berechnet.* Jeweils zzgl. 3 mm Beschnitt an allen Seiten.

� Magazin für Geschäftsprozess- und Output-Management

Format Satzspiegel Heft-Format* Grund-preis s/w

4-farbig

4-farbig incl. Anschnitt

1/1 Seite 180 x 264 210 x 297 4.100,– 5.720,– 6.130,–

3/4 Seite180 x 198135 x 264

210 x 223157 x 297

3.090,– 4.305,– 4.614,–

2/3 Seite180 x 176120 x 264

210 x 198140 x 297

2.740,– 3.820,– 4.094,–

1/2 Seite180 x 13285 x 264

210 x 148105 x 297

2.050,– 2.860,– 3.065,–

1/3 Seite180 x 8858 x 264

210 x 9970 x 297

1.370,– 1.910,– 2.047,–

1/4 Seite180 x 6640 x 264

210 x 7452 x 297

1.030,– 1.435,– 1.538,–

1/6 Seite180 x 4458 x 132

210 x 4970 x 148

680,– 950,– 1.018,–

1/8 Seite180 x 3388 x 66

210 x 3752 x 148

510,– 780,– 831,–

Insel-anzeige

85 x 132 1.650,–

Dreieck-anzeige

58 x 65 565,–

Einhefter

Memo-Stick

Beilagen

Teilbelegung

Liefermenge

Versandanschrift für Einhefter und Beilagen

Gestaltung und Druck IhrerWerbemittel

Höchstformat 210 mm breit x 297 mm hoch zzgl. 5 mm Beschnitt am Kopf und 3 mm im Bund (= 218 × 307 mm)2-seitig EUR 310,– per ‰4-seitig EUR 330,– per ‰6-seitig EUR 350,– per ‰Höchstgewicht 30 Gramm,Hefter mit größerem Umfangund höherem Gewicht auf Anfrage.

Einseitig bedruckter Sticker, selbstklebend, ablösbar auf redaktioneller Seite platziert EUR 410,– per ‰

Höchstformat 200 mm breit × 290 mm hoch zum Gewicht von 20 g EUR 320,– per ‰zum Gewicht von 30 g EUR 350,– per ‰jedes weitere Gramm EUR 2,55 per ‰Zusätzliche Postgebühren fallen nicht an

Belegung von Teilauflagen ist nur mit Beilagen möglich (nur komplette Postleitzonen), Aufpreis hierfür 30 % (Mindestauflage: 3.000 Stück).

Benötigte Anzahl Beilagen/Einhefter: 8.200 Ex.

Druckerei Silber Druck oHGOtto-Hahn-Straße 2534253 Lohfelden

Wir erleichtern Ihnen gerne die Abwicklung bei Einhefter- und Beilagen-Dispositionen: Auf Wunsch gestalten wir Ihre Prospekte und vermitteln leistungsfähige Druck-Dienstleister zu günstigen Konditionen und in bester Qualität. So sparen Sie Lieferzeit und Kosten und erhalten „alles aus einer Hand“.

Kombinations- Jeweils 3 % zur Malstaffel pro zusätzlich Rabatt gebuchtem Magazin aus dem bit-Verlag.

BIT-Kompass EUR 1.225,– pro Jahr (6 Ausgaben) und pro Rubrik inkl. Internet

Druck- und Offset, KlebebindungBindeverfahren

Druckunterlagen Per E-Mail ([email protected]) oder auf CD-ROM an die Verlagsanschrift.

Anschrift für bit-Verlag, Fasanenweg 18,Druckunterlagen 70771 Leinfelden-Echterdingen

Zahlungs- Zahlbar innerhalb 10 Tagen bedingungen nach Rechnungsdatum mit 2 % Skonto,

innerhalb 30 Tagen rein netto, bei Bankeinzug oder Vorauskasse mit 3 % Skonto.

Zahlungs- Baden-Württembergische Bank möglichkeiten Kontonummer 2 998 299

Bankleitzahl 600 501 01 IBAN DE50 6005 0101 0002 9982 99 BIC SOLADEST

Kreditkarten:Eurocard/MasterCard, Visa, American Express

USt-Id-Nr. DE 147646018

BIT 1-2019 FebruarGESCHÄFTSPROZESSE• Sicherheit für Dokumente und Prozesse• Mobile Enterprise: Integration, Sicherheit, Komfort• Digitale Prozesse in der digitalenTransformation

OUTPUT• Zentraler Druck- und Dokumentenservice• Effiziente Dokumentenverarbeitung: Input, Output, Workflow• Kundenkommunikation im digitalen Zeitalter

BIT 3-2019 Juni GESCHÄFTSPROZESSE• Cloudbasierte Dokumentenprozesse• Scannen und Capturing-Lösungen• Digitale Geschäftsmodelle: Lösungen fürmobile Services

OUTPUT• Outsourcing von Dokumentenprozessen• Zentraler Druck- und Dokumentenservice• Customer-Communication-Management: unterwegs auf allen Kanälen

Messen: DOXNET Fachkonferenz, Baden-Baden, 24. bis 26. Juni 2019

BIT 2-2019 AprilGESCHÄFTSPROZESSE• Elektronische Rechnungsverarbeitung,ZUGFeRD, Rechnungsworkflow

• Smart Workspaces – Arbeitsplatz der Zukunft• Drucker und MFP im Dokumentenprozess

OUTPUT• Omnichannel-Kommunikation• Social Media: Einbindung von Facebook & Co. in das Marketing• Effiziente Dokumentenverarbeitung: Input, Output, Workflow

BIT 4-2019 AugustGESCHÄFTSPROZESSE• Business Collaboration: Für einenreibungslosen Austausch

• ECM im Geschäftsprozess• SharePoint-Lösungen

OUTPUT• Output-Management-Plattformen• Output-Lösungen für den PC: Von derBrieferstellung bis zum Versand

• Dokumentenverarbeitung: Optimierung der Prozessphasen

Media-Informationen 2019

Termine und Themen � Magazin für Geschäftsprozess- und Output-Management

BIT 1-2019Erscheinungstermin

11.02.2019

Anzeigen- und Druckunterlagenschluss

21.01.2019

Redaktionsschluss14.01.2019

BIT 2-2019Erscheinungstermin

08.04.2019

Anzeigen- und Druckunterlagenschluss

18.03.2019

Redaktionsschluss12.03.2019

BIT 4-2019Erscheinungstermin

12.08.2019

Anzeigen- und Druckunterlagenschluss

22.07.2019

Redaktionsschluss15.07.2019

BIT 3-2019Erscheinungstermin

17.06.2019

Anzeigen- und Druckunterlagenschluss

24.05.2019

Redaktionsschluss20.05.2019

BIT 6-2019 DezemberGESCHÄFTSPROZESSE• Compliance und Governance in IT und ECM• MFP und Drucker: Managed-Print undManaged-Document-Services

• Mobile Security: Sicherheit für unterwegs

OUTPUT• Output- und Input-Management:Dokumentenprozesse aus einem Guss

• Mailings: Personalisierung, Veredelung, Response-Optimierung• Produktionsdruck: Flexible Systeme für die Kleinauflage

BIT 5-2019 OktoberGESCHÄFTSPROZESSE• Migration von ECM-Systemen: Services & Support• Scannen, Capturing-Lösungen, PDF• Digitale Geschäftsmodelle: Lösungen fürmobile und personalisierte Services

OUTPUT• Multichannel-Dokumentenverarbeitung• Whitepaper-Produktion: Ausgereifte Anwendungenund Fallbeispiele

• Output-Management als Drehscheibe der Kundenkommunikation

BIT 5-2019Erscheinungstermin

15.10.2019

Anzeigen- und Druckunterlagenschluss

23.09.2019

Redaktionsschluss16.09.2019

BIT 6-2019Erscheinungstermin

09.12.2019

Anzeigen- und Druckunterlagenschluss

18.11.2019

Redaktionsschluss11.11.2019

Media-Informationen 2019

Bannerplätze und Werbeformate

D i e Z u k u n f t i s t C R O S S M E D I A L !� Magazin für Geschäftsprozess- und Output-Management

Kat. A

Kat. B

Kat. B

Kat. BKat. C

Kat. C

Kat. C

Kat. D

www.bit-news.de

*Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Preistabelle „Online-Werbeformen“ auf der Folgeseite

Newsletter-WerbungFull Banner oder Textanzeige

Videos, Platzierung aufBannerplatz der Kat. C

Kategorie A:*Half Banner

Kategorie B:*Full BannerRectangle

Kategorie C:*Super BannerMedium RectangleSkyscraper

Kategorie D:*Wall PaperExpandableLayer

Online-Advertorial

Banner

Kat. A

Kat. B

Kat. B

Kat. C

Text ca. 3.500 Zeichen+ Bilder

Anzeigenform Einzelpreis * Paketpreis** Laufzeit Pixel

Kategorie A:

Half Banner700,– 400,– 4 Wochen 234 × 60

Kategorie B:

Full Banner, Rectangle

850,– 500,– 4 Wochen468 × 60180 × 150

Kategorie C:

Super Banner, Medium Rectangle, Skyscraper

1.200,– 700,– 4 Wochen728 × 90300 × 250120 × 600

Kategorie D:

Wall Paper, Expandable,Layer

1.700,– 1.000,– 4 Wochen728 × 90 + 120 × 800

420 × 600400 × 400

Video (Bannerplatz der Kat. C) 1.200,– 700,– 4 Wochen —

Newsletter-Werbung(Full Banner oder Textanzeige)

1.700,– 1.000,– 4 Wochen 468 × 60

Online-Advertorial 1.700,– 1.000,– 4 Wochen —

PR-News (online + Newsletter) — 500,– 1 Woche —

Stellenanzeige 250,– — 4 Wochen inkl. NL-Versand

Whitepaper 1.700,– — 4 Wochen —

Media-Informationen 2019

� Magazin für Geschäftsprozess- und Output-Management

+

Für Ihre Online-Werbung bieten wir Ihnen aufwww.bit-news.de eine Vielzahl moderner, digitaler Werbeformate wie:

� Banner� Videos� Newsletter-Werbung� PR-News� Online-Advertorials� Whitepapers� Online-Stellenanzeigen

Banner-, Videos, Newsletter-Werbung und Stellenanzeigen sind regulär AE-fähig. PR-News, Online-Advertorials und Whitepapers sind nicht AE-fähig.

* Für reine Online-Buchungen giltPreisliste I* („Einzelpreise“).

** Für Print-Werbekunden (ab 2.447 Euro) gilt Preisliste II** („Paketpreise“)für Online-Werbeaktivitäten. Diese im Vergleich zu den Einzelprei-sen deutlich günstigeren Sonder-preise sind grundsätzlich nicht rabattfähig.

+ PR-News sind ausschließlich Crossmedia-Kunden vorbehalten.

Online-Werbeformen+ Preise (Euro)

Auszug aus unseren CROSSMEDIA-Paketen (Euro)

Crossmedia-Paket 1 2.447,– Crossmedia-Paket 2 3.565,–

1/3 Seite Print-Anzeige (quer oder hoch)2.047,– (einzeln)

1 × Half Banner 700,– (einzeln)

1/2 Seite Print-Anzeige (quer oder hoch)3.065,– (einzeln)

Wahlweise 1 × Full Banner oder 1 × Rectangle850,– (einzeln)

+ +

Paketpreis: 2.447,–Ersparnis: 300,–(gegenüber Einzelbuchung)

Paketpreis: 3.565,–Ersparnis: 350,–(gegenüber Einzelbuchung)

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Media-Informationen 2019

Strukturanalyse der Empfänger/Kooperationen

Marktdurchdringung nach Branchen/Fachrichtungen

KooperationenBIT kooperiert mit den wichtigsten nationalen und internationalen Verbändenim Bereich Dokumenten technologien. Die Mitglieder folgender Verbändeerhalten BIT im Abonnement:

BIT ist offizielles Verbandsorgan des Doxnet – The Document X-perts Network e.V.

VOI – Verband Organisations- und Informationssysteme e.V.

Der BITKOM-KompetenzbereichECM ist Medienpartner der BIT

Der Arbeitskreis Output Solutions im BITKOMist Medienpartner der BIT

BIT ist offizielles Verbandsorgan der PDF Association

FMI – Fachverband für multimedialeInformationsverarbeitung.

Wirtschaftsverband Kopie & Medientechnik e.V.

BIT-Empfängergruppen Exemplare Anteil

Anwender mit großen Dokumentenvolumina 5.542 71,17 %

Banken und Versicherungen 2.569 31,99 %

Krankenkassen 100 1,29 %

Versanddienstleister 82 1,05 %

Versorger (Gas, Wasser, Strom) 797 10,24 %

Telekommunikationsdienstleister 77 0,99 %

Ämter und Behörden 951 12,21 %

Großverlage 54 0,69 %

Service-Rechenzentren 104 1,34 %

Druckdienstleister 692 8,89 %

Handel und Logistik 115 1,48 %

Mittelständische Industrie 2.245 28,83 %

Fertigung/Anlagen-/Maschinenbau 1.009 12,96 %

Elektrotechnik 129 1,66 %

Chemie 406 5,21 %

Automotive 468 6,01 %

Metallverarbeitung 233 2,99%

Verbreitete Auflage 100 %7.787

Ansprechpartner

Joachim AhnfeldtAnzeigenleitungTel.: 0711/75 [email protected]

Informationen

Dateiformate:GIF, JPEG, PNG, SWF, HTML, Text

Bannergewicht:max. 100 Kb

Flashbanner können sowohl mit eingebauten Links und dem Ziel _blank, oder mit clickTag und targetTag geliefert werden. Fallbackdateien sollten das Format png, jpg oder gif haben.

Newsletter:Textanzeigen: max. 300 Zeichen inkl. Link und GIF-Logo. Banner: kein Flash.

Bedingungen für Bannerschaltung:Mindestlaufzeit: 4 WochenRabatt: 10 % Rabatt ab 3 Monate

15 % Rabatt ab 6 Monate

Stellenanzeigen:Word-Dokument inkl. Firmenlogo oder eine PDF-Datei.

Bannerservice:Gerne erstellen wir Ihren Banner für Sie, Preis auf Anfrage.

Datenanlieferung:Zwei Werktage vor Schaltbeginn per E-Mail: [email protected]

PR-News sind nicht einzeln buchbar; diese können ausschließlich vonCrossmedia-Paketkunden für jeweils 500,– Euro hinzugebucht werden.

Alle Preise sind Nettopreise, die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuerwird zusätzlich berechnet.

Torsten WiegandRedaktion (verantwortlich)Tel.: 0711/75 [email protected]

Peter KreuzerInternetTel.: 0711/75 [email protected]

� Magazin für Geschäftsprozess- und Output-Management

1 „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag zwischenVerlag und Auftraggeber über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen oder anderer Werbemittel (nachfolgendinsgesamt als „Anzeigen“ bezeichnet) von Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten (nachfolgend insgesamt als„Werbungtreibende“ bezeichnet) in einer Zeitung oder Zeitschrift zum Zweck der Verbreitung.

2 Ein „Abschluss“ ist ein Vertrag über die Veröffentlichung mehrerer Anzeigen unter Beachtung der dem Werbung -treibenden gemäß Preisliste zu gewährenden Rabatte, wobei die jeweiligen Veröffentlichungen auf Abruf des Auftrag -gebers erfolgen. Rabatte werden nicht gewährt für Unternehmen, deren Geschäftszweck unter anderem darin besteht,für verschiedene Werbungtreibende Anzeigenaufträge zu erteilen, um eine gemeinsame Rabattierung zu beanspruchen.Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalbeines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb eines Jahres nachVertragsschluss abgerufen und veröffentlicht wird.

3 Werden einzelne oder mehrere Abrufe eines Abschlusses aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zuvertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen demgewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Der Auftraggeberhat, wenn nichts anderes vereinbart ist, rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigeninnerhalb eines Jahres entsprechenden Nachlass.

4 Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.

5 Aufträge für Anzeigen, die nur in bestimmten Heftnummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzender Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber nochvor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzei -gen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

6 Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an Text und nicht an andere Anzeigen angren-zen. Anzeigen, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit demWort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.

7 Der Verlag behält sich vor, Anzeigen auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses abzulehnen, wenn• deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder• deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder• deren Veröffentlichung für den Verlag wegen des Inhalts, der Gestaltung, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist• Anzeigen, die Werbung Dritter oder für Dritte enthalten.Aufträge für andere Werbemittel sind für den Verlag erst nach Vorlage des Musters und dessen Billigung bindend.Anzeigen, die Werbung Dritter oder für Dritte enthalten (Verbundwerbung), bedürfen in jedem Einzelfall der vorherigenschriftlichen Annahmeerklärung des Verlages. Diese berechtigt den Verlag zur Erhebung eines Verbundaufschlages. Die Ablehnung einer Anzeige oder eines anderen Werbemittels wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

8 Für die rechtzeitige Lieferung und die einwandfreie Beschaffenheit geeigneter Druckunterlagen oder andererWerbemittel ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Bei der Anlieferung von digitalen Druckunterlagen ist der Auftrag -geber verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder den technischen Vorgaben des Verlages entspre-chende Vorlagen für Anzeigen rechtzeitig vor Schaltungsbeginn anzuliefern.Kosten des Verlages für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen der Druckvorlagen hat der Auftraggeber zu tragen.

Unsere Geschäftsbedingungen

(Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften)

so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung derAnzeige.

16a Aus einer Auflagenminderung kann vorbehaltlich der Regelung der Ziffer 16b nach Maßgabe des Satzes 2 beieinem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn imGesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die Garantieauflage unterschritten wird.Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigender Mangel, wenn und soweit siebei einer Garantieauflage bis zu 50.000 Exemplaren mindestens 20 v. H.,bei einer Garantieauflage bis zu 100.000 Exemplaren mindestens 15 v. H.,bei einer Garantieauflage bis zu 500.000 Exemplaren mindestens 10 v. H.,bei einer Garantieauflage über 500.000 Exemplaren mindestens 5 v. H. beträgt.Eine Auflagenminderung aus Gründen der Ziff. 23 bleibt unberücksichtigt.Als Garantieauflage gilt die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder, wenn eineAuflage nicht genannt ist, die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tat-sächlich verbreitete) Auflage des vorausgegangenen Kalenderjahres . Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggebervon dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vomVertrag zurücktreten konnte.

16b (Sondervorschrift bei Auflagenminderungen für Titel, die heftbezogene Auflagendaten veröffentlichen) Abwei -chend von Nummer 16a berechtigt eine Auflagenminderung bei Titeln, die heftbezogene Auflagendaten veröffentlichen,nur dann zu einer Preisminderung, wenn und soweit sie bei einer Auflage (Garantieauflage) von bis zu 500.000Exemplaren 10 v.H. und bei einer Auflage (Garantieauflage) von über 500.000 Exemplaren 5 v.H. überschreitet. EineAuflagenminderung aus Gründen der Ziff. 23 bleibt unberücksichtigt. Die der Garantie zugrundeliegende Auflage ist die gesamte verkaufte Auflage im Sinne der Definition der IVW. Sie errechnet sich für das Insertionsjahr aus demAuflagendurchschnitt der vier Quartale vor dem Insertionsjahr, soweit nicht vom Verlag eine absolute Auflagenzahl alsGarantie in der jeweiligen Preisliste angegeben wurde. Voraussetzung für einen Anspruch auf Preisminderung ist ein rabattfähiger Abschluss auf Basis der Mengenstaffel undfür mindestens drei Ausgaben.Grundlage für die Berechnung der Preisminderung ist der Auftrag pro Unternehmen, soweit nicht bei Auftragserteilungeine Abrechnung nach Marken, die bei Auftragserteilung zu definieren sind, vereinbart wurde. Die möglicheAuflagenminderung errechnet sich als Saldo der Auflagenüber- und Auflagenunterschreitungen der belegten Ausgabeninnerhalb des Insertionsjahres.Die Rückvergütung erfolgt am Kampagnenende auf Basis des Kundennettos unter Berücksichtigung der bereitsgewährten Agenturvergütung als Naturalgutschrift oder wenn dies nicht mehr möglich ist als Entgelt. Ein Anspruch aufRückvergütung besteht nur, wenn die Rückvergütungssumme mindestens 2.500 Euro beträgt.

17 Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalteines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Expressbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem norma-len Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieserFrist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zusein.Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle undim erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A 4 (Gewicht ... g) überschrei-ten, sowie Waren, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werdennicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann jedoch ausnahmsweise für den Fall vereinbartwerden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt.

18 Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages.Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlichrechtlichenSondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht imMahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz.Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt derKlageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichenAufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.

19 Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen undAbrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten.

20 Preisänderungen für erteilte Anzeigenaufträge sind gegenüber Unternehmern wirksam, wenn sie vom Verlag min-destens einen Monat vor Veröffentlichung der Anzeige oder des anderen Werbemittels angekündigt werden. Im Falleeiner Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 14 Tagen inTextform nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden.

21 Wird für konzernverbundene Unternehmen eine gemeinsame Rabattierung beansprucht, ist der schriftlicheNachweis des Konzernstatus des Werbungtreibenden erforderlich. Konzernverbundene Unternehmen im Sinne dieserBestimmung sind Unternehmen, zwischen denen eine kapitalmäßige Beteiligung von mindestens 50 Prozent besteht.Der Konzernstatus ist bei Kapitalgesellschaften durch Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers oder durch Vorlage des letz-ten Geschäftsberichtes, bei Personengesellschaften durch Vorlage eines Handelsregisterauszuges nachzuweisen.Der Nachweis muss spätestens bis zum Abschluss des Insertionsjahres erbracht werden. Ein späterer Nachweis kannnicht rückwirkend anerkannt werden.Konzernrabatte bedürfen in jedem Fall der ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung durch den Verlag.Konzernrabatte werden nur für die Dauer der Konzernzugehörigkeit gewährt. Die Beendigung der Konzern zugehörigkeitist unverzüglich anzuzeigen; mit der Beendigung der Konzernzugehörigkeit endet auch die Konzernrabattierung.

22 Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung der Anzeige erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zurVerfügung gestellten Text- und Bildunterlagen sowie der zugelieferten Werbemittel. Er stellt den Verlag im Rahmen desAnzeigenauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehenkönnen. Ferner wird der Verlag von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber istverpflichtet, den Verlag nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüberDritten zu unterstützen.Der Auftraggeber überträgt dem Verlag sämtliche für die Nutzung der Werbung in Print- und Online-Medien aller Art, ein-schließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsschutz, Leistungsschutz und sonstigen Rechte, insbeson-dere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, öffentliche Zugänglichmachung, Entnahme auseiner Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigenUmfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen.

23 Bei Betriebsstörungen oder in Fällen höherer Gewalt, illegalem Arbeitskampf, rechtswidriger Beschlagnahme,Verkehrsstörungen, allgemeiner Rohstoff oder Energieverknappung und dergleichen sowohl im Betrieb des Verlages alsauch in fremden Betrieben, derer sich der Verlag zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten bedient hat der Verlag Anspruchauf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn das Verlagsobjekt mit 80% der im Durchschnitt der letzten vierQuartale verkauften oder auf andere Weise zugesicherten Auflage vom Verlag ausgeliefert worden ist. Bei geringerenVerlagsauslieferungen wird der Rechnungsbetrag im gleichen Verhältnis gekürzt, in dem die garantierte verkaufte oderzugesicherte Auflage zur tatsächlich ausgelieferten Auflage steht.

Vereinbart ist die für den belegten Titel nach Maßgabe der Angaben in der Preisliste sowie in der Auftrags be stätigungübliche Beschaffenheit der Anzeigen oder anderen Werbemittel im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenenMöglichkeiten. Dies gilt nur für den Fall, dass der Auftraggeber die Vorgaben des Verlages zur Erstellung und Übermitt-lung von Druckunterlagen einhält.

9 Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zurAufbewahrung der Druckunterlagen endet drei Monate nach der erstmaligen Verbreitung der Anzeige.

10 Entspricht die Veröffentlichung der Anzeige nicht der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit bzw. Leistung, sohat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige bzw. Ersatz veröf fent -lichung des anderen Werbemittels, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige oder des anderen Werbe -mittels beeinträchtigt wurde. Der Verlag hat das Recht, eine Ersatzanzeige bzw. Ersatzveröffentlichung zu verweigern,wenn - diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und der Gebote vonTreu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Auftraggebers steht, oder diese fürden Verlag nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich wäre. Lässt der Verlag eine ihm für die Ersatzanzeige oder der Veröffentlichung des anderen Werbemittels gestellte angemes-sene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige/Ersatzveröffentlichung erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftrag -geber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Bei unwesentlichen Mängeln derAnzeige oder der Veröffentlichung des anderen Werbemittels ist die Rückgängigmachung des Auftrags ausgeschlossen.Reklamationen bei nicht offensichtlichen Mängeln müssen binnen eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginngeltend gemacht werden.

Der Verlag haftet für sämtliche Schäden, gleich ob aus vertraglicher Pflichtverletzung oder aus unerlaubter Hand -lung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen: Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung im kaufmänni-schen Verkehr auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens; diese Beschränkung gilt nicht, soweit der Scha -den durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte des Verlages verursacht wurde.Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verlag nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. In solchen Fällenist die Haftung auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt. Bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftetder Verlag nach den gesetzlichen Vorschriften. Reklamationen müssen außer bei nicht offensichtlichen Mängeln inner-halb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.Alle gegen den Verlag gerichteten Ansprüche aus vertraglicher Pflichtverletzung verjähren in einem Jahr ab dem gesetz-lichen Verjährungsbeginn, sofern sie nicht auf vorsätzlichem Verhalten beruhen.

11 Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm bis zumAnzeigenschluss oder innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.

12 Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächlicheAbdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.

13 Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fallschriftlich eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werdennach der Preisliste gewährt.

14 Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden bankübliche Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. DerVerlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen.Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch währendder Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich verein-bartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages zum Anzeigenschlusstermin und von dem Ausgleich offenste-hender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

15 Der Verlag liefert auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden An -zeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden,

Wir sind Mitglied der Fachgruppe Fachzeitschriftenim Verband Deutscher Zeitschriftenverleger e.V.

Anzeigenleitung/Mediaberatungbit-Verlag Weinbrenner GmbH & Co. KG Fasanenweg 1870771 Leinfelden-Echterdingen

AnzeigenleitungJoachim AhnfeldtTel. 0711/75 91-312Fax 0711/75 91-348 E-Mail: [email protected]

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