Medizinischer Arbeitsschutz 14.7.2011 Dr.Jürgen Pietsch Arzt für Arbeitsmedizin /Umweltmedizin

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Medizinischer Arbeitsschutz 14.7.2011 Dr.Jürgen Pietsch Arzt für Arbeitsmedizin /Umweltmedizin Betriebsärztlicher Dienst Universität / Uni-Klinikum Freiburg Betriebsärztlicher Dienst

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Betriebsärztlicher Dienst. Medizinischer Arbeitsschutz 14.7.2011 Dr.Jürgen Pietsch Arzt für Arbeitsmedizin /Umweltmedizin Betriebsärztlicher Dienst Universität / Uni-Klinikum Freiburg. Betriebsärztlicher Dienst. Facharzt für Arbeitsmedizin. Weiterbildungszeit 5 Jahre - PowerPoint PPT Presentation

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Medizinischer Arbeitsschutz14.7.2011

Dr.Jürgen PietschArzt für Arbeitsmedizin /Umweltmedizin

Betriebsärztlicher Dienst

Universität / Uni-Klinikum Freiburg

Betriebsärztlicher Dienst

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Weiterbildungszeit 5 Jahre

• 2 Jahre Weiterbildung in Innerer Medizin• 3 Jahre Weiterbildung in der Arbeitsmedizin

davon ein 3-monatiger theoretischer Kurs.

Betriebsärztlicher Dienst

Facharzt für Arbeitsmedizin

Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin

Weiterbildungszeit 3 Jahr

• 1 Jahr Innere/Allgemeinmedizin• 2 Jahre Weiterbildung in der Arbeitsmedizin (+ 3monatigen Kurs)

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Betriebsärztlicher Dienst

Normenhierarchie Arbeitsschutz

Grundgesetz

Bundesgesetze

- Arbeitssicherheitsgesetz

- Arbeitsschutzgesetz

- Gentechnikgesetz - Atomgesetz - Chemikaliengesetz - Infektionsschutzgesetz

SGB VII - Berufsgenossenschaften

Unfallverhütungsvorschriften Rechtsverordnungen

- ArbeitsstättenV - BiostoffV - GefahrstoffV - BKV - ArbMedVV

Verwaltungsvorschriften Merkblätter zurErlasse UVV

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§ 3 Aufgaben der Betriebsärzte

1. Die Betriebsärzte haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen des Gesundheitsschutzes zu unterstützen. Sie haben insbesondere

1.den Arbeitgeber und die sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen zu beraten beraten, insbesondere bei a. der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und von sozialen und sanitären Einrichtungen, b. der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen,

c. der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln,

d. arbeitsphysiologischen, arbeitspsychologischen und sonstigen ergonomischen sowie arbeitshygienischen Fragen, insbesondere des Arbeitsrhythmus, der Arbeitszeit und der Pausenregelung, der Gestaltung der Arbeitsplätze, des

Arbeitsablaufs und der Arbeitsumgebung,

e. der Organisation der "Ersten Hilfe" im Betrieb,

f. Fragen des Arbeitsplatzwechsels sowie der Eingliederung und Wiedereingliederung Behinderter in den Arbeitsprozeß,

g. der Beurteilung der Arbeitsbedingungen

Betriebsärztlicher Dienst

§ 3 Aufgaben der Betriebsärzte

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2.die Arbeitnehmer zu untersuchenArbeitnehmer zu untersuchen, arbeitsmedizinisch zu beurteilen und zu beraten sowie die Untersuchungsergebnisse zu erfassen und auszuwerten,

3.die Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beobachten und im Zusammenhang damit

a. die Arbeitsstätten in regelmäßigen Abständen zu begehenAbständen zu begehen und festgestellte Mängel dem Arbeitgeber oder der sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Person mitzuteilen, Maßnahmen zur Beseitigung dieser Mängel vorzuschlagen und auf deren Durchführung hinzuwirken,

b. auf die Benutzung der Körperschutzmittel zu achten,

c. Ursachen von arbeitsbedingten Erkrankungen zu untersuchenUrsachen von arbeitsbedingten Erkrankungen zu untersuchen die

Untersuchungsergebnisse zu erfassen und auszuwertenauszuwerten und dem Arbeitgeber Maßnahmen zur Verhütung dieser Erkrankungen vorzuschlagen,

4. darauf hinzuwirken, daß sich alle im Betrieb Beschäftigten den Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung entsprechend verhalten, insbesondere sie über die

Unfall- und Gesundheitsgefahren, denen sie bei der Arbeit ausgesetzt sind, sowie über die Einrichtungen und Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahren zu belehren und bei der Einsatzplanung und Schulung der Helfer in "Erster Hilfe" und des medizinischen Hilfspersonals mitzuwirken.

5. Die Betriebsärzte haben auf Wunsch des Arbeitnehmers diesem das Ergebnis arbeitsmedizinischer Untersuchungen mitzuteilen; § 8 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.

II. Zu den Aufgaben der Betriebsärzte gehört es nicht, Krankmeldungen der Zu den Aufgaben der Betriebsärzte gehört es nicht, Krankmeldungen der Arbeitnehmer auf ihre Berechtigung zu überprüfen. Arbeitnehmer auf ihre Berechtigung zu überprüfen.

Betriebsärztlicher DienstASIG § 3

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Betriebsärztlicher Dienst

Arbeitsschutzgesetz

§ 4 ArbSchG Grundsätze und Grundpflichten des Arbeitgebers

1. Gesundheitsschutz

2. Stand von Technik, Arbeitsmedizin… gesicherten arbeitswissenschaftliche Erkenntnissen

6. spezielle Gefahren für besonders schutzbedürftige Beschäftigtengruppen sind zu berücksichtigen;

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Hochschule: BelastungenQuelle: Gesundheit Berlin, A. Metz Uni Potsdam 2005

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Arbeitsumgebung

Arbeitsmittel

Arbeitsorganisation

Mitarbeiter

Produktivität, Qualität, GesundheitUnternehmensentwicklung

Präventive Gestaltung des gesunden Arbeitsplatzes

AuftragArbeits-ergebnis

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Analysieren

Beurteilen

Ziele setzenLösungen entwickeln

Auswahl und Umsetzung

Wirkungskontrolle

Schritte der kontinuierlichen Verbesserung der Büroarbeit

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Arbeitsüberlastung Hinweise aus medizinischer Sicht

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Arbeitsüberlastung - Stress - Burn-out

Wissen

Es ist schwierig insbes. Burn-out selbst wahrzunehmen und sich einzugestehen

Erkennen - Symptome

• emotionale Erschöpfung (übergehen eigener Bedürfnisse)

• Depersonalisation ( eigene Peron als verändert, fremd, nicht zu-sich-gehörig, leblos, fern oder unwirklich empfinden)

• Leistungsminderung

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Arbeitsüberlastung - Stress - Burn-out

Phasen

• Aggressivität – Aktivität

• Flucht – Rückzug

• Isolation – Passivität

u.U. dann Sucht, körperlicher Erschöpfung/Zusammenbruch

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Körperliche Symptome

• Schwindel, Schlafstörungen, Müdigkeit

• Blutdruck- , Tachykardie, Angina Pectoris

• häufigere Infekte, Erkältungen, Allergien,

• Atemnot

• Rückenschmerzen, Schulter-Nacken-Schmerzen, Zähneknirschen

• Tinnitus

• Libidoverlust und Zyklusstörungen

• Gewichtsabnahme, - zunahme

• Magen- Darmbeschwerden

• Sucht

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Arbeitsüberlastung - Stress - Burn-out

Unterscheiden

• Stress ist schwer abzugrenzen

• Stress / Eustress hohe Belastung bei hohem Maß an Eigeneinfluß

• Stress mit Berufszufriedenheit schützt vor Burn-out

• Stress mit Unzufriedenheit ist Wegbereiter für Burn-out

• Stress natürliche Fähigkeit zur Regeneration nimmt ab

• Burn-out hohe Belastung mit geringem Eigeneinfluß

• Burn-out gibt es selten ohne Depression

• Burn-out Ausgebrannt sein, Lebenssinn? Erschöpfung

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Betriebsärztlicher Dienst

Mitarbeiterorientierung

• Klare Zielsetzungen Aufgaben Termine, verantwortliche Ansprechpartner

• Einsatz nach Qualifikation

• Neue Mitarbeiter einarbeiten

• Information - Kommunikation Einweisung in Arbeitsmittel, Erreichbarkeit des Vorgesetzten etc.

• Arbeitsbedingungen analysieren

• Planung und Beschaffung Beteiligung der Nutzer und Fachberater wie BÄ

• Verbesserungsvorschläge Regelungen schaffen, positives Klima signalisieren

• Prozesse dokumentieren

• Arbeitsschutz kommunizieren arbeitsmed. VorsorgeUntersuchungen G 37

Ergonomie beachten

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Arbeitsüberlastung - Stress - Burn-out

Was hilft?

Zufriedenheit /Innere Ausgeglichenheit

Selbstbestimmung

Empathiefähigkeit

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Arbeitsüberlastung - Stress - Burn-out

Was hilft persönlich ? Was hilft Kollegen ?

Achtsamkeit, Innehalten, Pausen

Entschleunigen – wenn das Hamsterrad wieder läuft

Warnsignale wahrnehmen ( Gereiztheit, Erschöpfung, Unlust)

Wahrnehmung eigener Bedürfnisse

Gute Freunde – eigene Grenzen respektieren

Professionelle Hilfe, ambulante Psychotherapie

Stationäre Behandlung, längere Auszeit - Neuorientierung

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Betriebsärztlicher Dienst

Merkmale gesundheitsförderlicher Arbeitsbedingungen

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Betriebsärztlicher Dienst

• Arbeitsorganisation (med. Belange)

• Arbeitsmittel

• Persönliche Gesundheit

• Beratungsangebote

- Ergonomie

- psychische Belastungen

- sozialmed. Probleme ( Reha, Schwerbehinderung, BEM)

- Mutterschutz)

- Betriebl. Gesundheitsmanagement (BGM)

Med. Arbeitsschutz Beratung

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Was ist sonst noch gut für die Gesundheit :

- persönliches Verhalten !!!!!

Bewegung – Sport

Richtige Ernährung ( kein Übergewicht ! )

Kein Nikotin !

Zum Aufhören ist es niemals zu spät!Rauchen ist out - nicht rauchen ist in!Rauchfrei leben ist:sportlichunabhängignatürlichumweltbewusstrücksichtsvollkinderfreundlichkostenlos

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Arbeitsmedizinischer Dienst

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