Nordlicht 1/2 2013

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Neue Bedarfsplanung Nicht der große Wurf nr. 1/2 | 2013 Offizielles Mitteilungsblatt der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein Nordlicht Januar/Februar 2013 | 16. Jahrgang A K T U E L L A K T U E L L serviceseiten ab seite 42

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Magazin, Ärzte

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Neue BedarfsplanungNicht der große Wurf

nr. 1/2 | 2013 Offizielles Mitteilungsblatt der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein

NordlichtJanuar/Februar 2013 | 16. Jahrgang

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InhaLT

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Die neu strukturierte Bedarfsplanung ist ein Baustein, um auch in Zukunft eine bedarfsgerechte ambulante medizinische Versorgung zu gewährleisten. Aber liefert sie auch eine Antwort auf die Frage, wie künftig mehr junge Ärzte aufs Land gelockt werden können? Wir analysieren im Titelthema Möglichkeiten der neuen Be-darfsplannung

Vorreiter KVSH: Sie veröffentlicht ihren ersten Honorarbericht und schafft so einen ausführlichen Überblick über die Vergütung ärztlicher Leistungen im ambulanten Bereich. Basis für die Auswertung sind die Honorardaten aus dem Jahr 2011.

sEITE rubrIK/ThEma

Aus dem InhalthEfT 1/2 | 2013

2440

TITELThEma4 Neue Bedarfsplanung: Wird jetzt alles besser?

8 Landesgremium: KVSH warnt vor einer Verschiebung der Kräfteverhältnisse

9 nachrIchTEn KompaKT

GEsundhEITspoLITIK16 KBV-Umfrage: „Ja“ zur Sicherstellung, aber

Unzufriedenheit mit den Rahmenbedingungen

20 Eine Ära geht zu Ende: Prof. Dr. Fritz Beske verabschiedet sich

22 Kommentar: Auf das Neue

23 Klinisches Krebsregister in Schleswig-Holstein geht an den Start

praxIs & KV

24 Honorarbericht der KVSH sorgt für Transparenz

26 Umfrage zur geplanten Reha-Infoplattform

27 Qualitätsbericht 2011 veröffentlicht

28 „Klug kodieren leicht gemacht“: Anpassung einiger Diagnoseschlüssel

31 Neue Arzneimittel, Heilmittel- und Zielvereinbarungen

32 Öffentliche Ausschreibung von Vertragspraxen

35 Richtig kooperieren: Broschüre gegen Korruption

36 Psychologie: Neuropsychologische Therapie

38 Neues aus KVen und KBV

39 Sie fragen – wir antworten

dIE mEnschEn Im Land

40 Praxisnachfolge: Über die Anstellung in der Praxis

sErVIcE42 Sicher durch den Verordnungsdschungel:

Verordnung von Betäubungsmitteln

43 Arzneimittel-Informationsgespräch: Interview mit Thomas Frohberg, Teamleiter Beratung der KVSH

44 Über die Grenzen des Beratungsservice: Interview mit Dr. Petra Jessen und Inga Grimm

46 Seminare

47 Termine

48 Ansprechpartner

51 Kreisstellen der KVSH

04

Wertvolle Informationen für Sie und Ihr Praxisteam auf den mit einem grünen „ i“ markierten Seiten

Die Suche nach einer Praxisnachfolgerin funktioniert in der Frauenarztpraxis von Katharina Schwingel in Wilster auf die sanfte Tour. Dr. Mona Wendrich-Rönne arbeitet dort in einer Einstiegsphase zunächst als angestellte Ärztin in Teilzeit.

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Liebe Leserinnen und Leser,„Planung ist die Ersetzung des Zufalls durch den Irrtum“, wusste schon Winston Churchill. Man mag fast glauben, er habe die neue ärztliche Bedarfsplanung im Visier gehabt, als er diesen Satz sprach. Bessere Abbildung der Morbiditätsveränderungen, realistische Verhältniszahlen und mehr Arzt- Patienten-Nähe durch kleinere Planungsbezirke – wird das erreicht werden oder bleibt alles heiße Luft? Was nützen uns Planzahlen und ausgewiesene neue Arztstellen, wenn es keine Ärzte dafür gibt. 51 freie Hausarztstellen im Land sprechen ihre eigene Sprache. Valide Rückschlüsse auf die Morbidi-tät und den damit verbundenen Versorgungsbedarf kann man aus Planzahlen sicher nicht ableiten.

Eher reizen Begriffe wie beplante Arztgruppen, Planungsräume und Verhältniszahlen zu Wortspielen. Dabei ist das Thema durchaus ernst und vor allem macht es Ihrer KV viel Arbeit, damit für Ärzte und Patienten die richtigen Eckdaten gesetzt werden und regionale Besonderheiten auch Berücksich-tigung finden. Wir werden die momentane Startposition sinnvoll und konstruktiv nutzen und die Kompetenz der Selbstverwaltung unter Beweis stellen.

Nicht Planung sondern Rückschau auf 2011 liefert der erste Honorarbericht Ihrer KV, den wir nicht ohne Stolz in diesen Wochen vorstellen. Zum ersten Mal traut sich eine KV, sich genau in die Karten sehen zu lassen. In großer Transparenz und ohne Tabus stellen wir die Honorarverteilungssystematik dar und begegnen damit dem immer wieder erhobenen Vorwurf, Geld sei genug da, die KVen ver-teilten es nur nicht richtig. Nun ist es jedem möglich, dem komplizierten Weg des Geldflusses vom Gesundheitsfonds bis zur Honorarauszahlung zu folgen und mancher wird erstaunt zur Kenntnis neh-men, wie viele Vorgaben einzuhalten sind und wie gering der regionale Spielraum danach noch ist.

Mit zwei großen Projekten startet also Ihre KV in das neue Jahr. Die entscheidende Frage ist aber: Gilt der Churchill-Satz auch für Honorarverhandlungen?

Ihnen allen ein erfolgreiches Jahr 2013!

vON Dr. MONiKa SchliffKe, vOrStaNDSvOrSitzeNDe Der KvSh

E D I T O R I A L

Dr. Monika Schliffke

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TITELThEma

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Mit dem am 1. Januar 2012 in Kraft getretenen Versorgungs-strukturgesetz wurde der Gemeinsame Bundesausschuss damit beauftragt, die Bedarfsplanungs-Richtlinie zu überprüfen bzw. zu aktualisieren. Insbesondere sollten die regionalen Planungs-bereiche mit Wirkung zum 1. Januar 2013 so festgelegt werden, dass eine flächendeckende Versorgung sichergestellt wird. Nach-dem es zunächst nicht danach aussah, dass der Gemeinsame Bun-desausschuss die ihm gesetzte Frist einhalten könnte und es bis zuletzt Diskussionen über Einzelheiten der neuen Bedarfsplanung im Gemeinsamen Bundesausschuss gab, ist die entsprechende Richtlinie doch am 1. Januar 2013 in Kraft getreten.

auf landesebene haben die landesausschüsse nunmehr zwei fristen einzuhaltenBis zum 15. Februar 2013 sollen die Landesausschüsse einen Beschluss über die bisher nicht von der Bedarfsplanung erfassten Arztgruppen fassen und bis zum 30. Juni 2013 über alle übrigen Arztgruppen. Seit dem 1. Januar 2013 sind alle Arztgruppen mit Ausnahme der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgen von der Bedarfsplanung erfasst und unterliegen unter Umständen Zulas-sungsbeschränkungen. Neu von der Bedarfsplanung erfasst sind folgende Arztgruppen: Humangenetiker, Kinder- und Jugend-psychiater, Laborärzte, Neurochirurgen, Nuklearmediziner, Patho-logen, Physikalische- und Rehabilitationsmediziner, Strahlen- therapeuten und Transfusionsmediziner. Für diese Arztgruppen gilt zudem ein Moratorium. Der Zulassungsausschuss konnte zuletzt nur über solche Anträge entscheiden, die bis zum

6. September 2012 rechtswirksam gestellt worden waren. Für diese galten noch keine Zulassungsbeschränkungen. Nunmehr muss zunächst der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkas-sen darüber entscheiden, ob für diese Fachgebiete Zulassungsbe-schränkungen bestehen und erst danach kann der Zulassungsaus-schuss über die jetzt noch anhängigen Anträge, die nach der oben genannten Frist eingegangen waren, entscheiden.

Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen wird voraus-sichtlich in einer Sitzung am 7. Februar 2013 über die bisher nicht von der Bedarfsplanung erfassten Arztgruppen entscheiden und gegebenenfalls Zulassungsbeschränkungen anordnen. Danach kann folglich der Zulassungsausschuss über die bisher noch zur Entscheidung anhängigen Anträge Beschlüsse fassen.

Bis zum 30. Juni 2013 gelten die Zulassungsbeschränkungen wei-ter, die zuletzt von den jeweiligen Landesausschüssen festgesetzt worden waren und zwar solange, bis ein neuer Beschluss des Landesausschusses vorliegt.

Was hat sich geändert?Der Gemeinsame Bundesausschuss ist offensichtlich zu der Auf-fassung gekommen, dass die bisherigen Planungsbereiche nicht mehr geeignet sind, eine flächendeckende Versorgung sicherzu-stellen. Die Arztgruppen sind jetzt auf vier Versorgungsebenen verteilt worden und für diese gelten jeweils unterschiedliche Planungsbereiche.

Neue Bedarfsplanung schafft keine neuen Ärzte

Die seit 1993 geltende Bedarfsplanungs-Richtlinie ist zum 1. Januar 2013 auf eine neue Grundlage gestellt worden. Ziel ist es, die ärztliche und psychotherapeutische Bedarfsplanung flexibler zu gestalten und besser auf regionale Bedürfnisse auszurichten.

A M B U L A N T E V E R S O R G U N G

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Das Ganze kann man sich als Pyramide vorstellen, die in vier Ebe-nen eingeteilt ist. Die unterste Ebene stellt die hausärztliche Ver-sorgung dar. Daran schließt sich die allgemeine fachärztliche Ver-sorgung an, zu der folgende Arztgruppen gehören: Augenärzte, Chirurgen, Frauen-, HNO-, Haut-, Kinder-, Nervenärzte, Orthopä-den, Urologen, Psychotherapeuten. Sodann folgt die spezialisierte fachärztliche Versorgung, die aus den Anästhesisten, Radiologen, Fachinternisten und Kinder- und Jugendpsychiatern besteht. Die gesonderte fachärztliche Versorgung besteht ausschließlich aus den bisher nicht von der Bedarfsplanung erfassten Fachgebieten, die oben bereits aufgelistet wurden.

Je spezieller die tätigkeit der arztgruppe, desto größer der maßgebliche Planungsraum. Die hausärztliche Versorgung soll grundsätzlich auf Mittelbereichs-ebene beplant werden, die allgemeine fachärztliche Versorgung nach wie vor auf Ebene Kreis/der kreisfreien Städte, während es für die spezialisierte fachärztliche Versorgung nunmehr als maß-geblichen Raumtyp fünf Raumordnungsregionen in Schleswig-Holstein gibt. Die gesonderte fachärztliche Versorgung wird KV-bezirksbezogen beplant, d. h. für ganz Schleswig-Holstein.

Die Planungsräume wurden in Anlehnung an Konzepte des Bun-desinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung entwickelt und dies bedeutet, dass die Planung jetzt den raumordnerischen Ziel-

vorstellungen der Daseinsvor-sorge folgt. Dort, wo die Bevöl-kerung arbeitet, einkauft und an kulturellen Veranstaltungen teilnimmt, soll sie auch Ärzte vorfinden.

Geändert hat sich auch, dass ermächtigte Ärzte und ermäch-tigte Einrichtungen zukünf-tig bei der Berechnung des Versorgungsgrades angerech-net werden sollen. Es soll auch berücksichtigt werden, ob Ärzte Leistungen nach Paragraf 116b SGB V erbringen. Eine Regelung in der Richtlinie gibt es bislang allerdings nur zu den ermächti-gten Ärzten und ist interpreta-tionsbedürftig. Die Kassenärzt-liche Vereinigung wird sich daher mit den Landesverbänden

der Krankenkassen und den Ersatzkassen darauf einigen müssen, wie sich die Anrechnung gestalten soll.

Der BedarfsplanOb die oben genannten Planungsräume letztendlich für die Bedarfsplanung in Schleswig-Holstein maßgeblich sein wer-den, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht entschieden. Mit der Bedarfsplanung sollte mehr regionale Flexibilität erreicht werden. Daher können die Kassenärztlichen Vereinigungen in ihren Bedarfsplänen von den in der Bedarfsplanungs-Richtlinie emp-fohlenen Planungsbereichen abweichen, wobei dies jedoch im Einzelfall begründet werden muss. Ganz neu ist folglich, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen in ihren Bedarfsplänen nicht lediglich die gegebene Situation darstellen und letztendlich Sta-tistiken veröffentlichen, sondern in Vorbereitung der Beschlüsse des Landesausschusses ihre Vorstellungen von einer sinnvollen ärztlichen Bedarfsplanung in dem entsprechenden KV-Bezirk dar-stellen.

Die Bedarfspläne sind im Einvernehmen mit den Landesverbän-den der Krankenkassen und den Ersatzkassen zu schreiben. Die obersten Landesbehörden haben ein Beanstandungsrecht. Die Bedarfspläne dienen als Entscheidungsgrundlage für den Lan-desausschuss der Ärzte und Krankenkassen. Teil des Bedarfsplans sind die Planungsblätter, in denen auch bereits der Versorgungs-grad und die Anzahl möglicher freier Stellen angegeben wird. Die gesamte Verfahrensweise ist folglich geändert, und mehr regio-nale Regelungskompetenz ist geschaffen worden.

Was hat sich noch nicht geändert?Es gibt weiterhin die Möglichkeit, Ärzte und selbstverständlich auch Psychotherapeuten über die Geltendmachung von Sonder-bedarf auch in gesperrten Planungsbereichen zuzulassen bzw. ihre Anstellung zu genehmigen. Die maßgeblichen Regelungen haben sich noch nicht geändert, jedoch hat der Gemeinsame Bun-desausschuss insoweit in die Richtlinie aufgenommen, dass die entsprechenden Regelungen bis zum 30. April 2013 neu gefasst werden sollen. Bis dahin gelten die alten Regelungen aus der vor-herigen Bedarfsplanungs-Richtlinie.

Drei Schritte zur Bedarfsplannung

1. teil: regionale versorgungssituation

Ärztliche Versorgung, Krankenhausversorgung, Demografie, Geografie, Ziele der Bedarfsplanung

2. teil: Bedarfsplanung

Regionale Grundlagen der Bedarfsplanung(inkl. Abweichungen von Richtlinie des G-BA)

3. teil: Planungsblätter

(inkl. Beschluss des Landesausschusses über Öffnung/Sperrung von Planungsbereichen)

Neugliederung der Planungsbereiche

Die Arztgruppen werden seit dem 1. Januar 2013 in vier Versorgungsebenen unterteilt:

Hausärztliche Versorgung

Allgemeine fach- ärztliche Versorgung

Spezialisierte fach- ärztliche Versorgung

Gesonderte fachärzt-liche Versorgung

Mittelbereiche Kreise/kreisfreie Städte Raumordnungsregionen Landesebene

Hausärzte Augenärzte Fachinternisten Physikalische und Rehabilitative Mediziner

Chirurgen Anästhesisten Nuklearmediziner

Frauenärzte Radiologen Strahlentherapeuten

HNO-Ärzte Kinder- u. Jugendpsychiater Neurochirurgen

Hautärzte Humangenetiker

Kinderärzte Laborärzte

Nervenärzte Pathologen

Psychotherapeuten Transfusionsmediziner

Orthopäden

Urologen

DIE BISHER NICHT BEPLANTEN ARZTGRUPPEN SIND ROT DARGESTELLT.

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N E U E B E D A R F S P L A N U N G

Neue verhältniszahlen Oben wurde erläutert, dass die Arztgruppen seit dem 1. Januar 2013 in vier Versorgungsebenen eingeteilt sind, und für diese unterschiedliche Planungsbereiche gelten. Grundsätz-lich gibt es pro Arztgruppe seit dem 1. Januar 2013 eine immer gleiche Verhältniszahl. Für die Hausärzte wurde die Verhältniszahl einheitlich mit einem Hausarzt zu 1.671 Einwohnern festgelegt. Allerdings kann von dieser Verhältniszahl abgewichen werden, sofern regionale Besonderheiten dies rechtfertigen. Allein durch die neue Verhältniszahl würden sich bereits neue Ergebnisse im Hinblick auf den Versorgungsgrad ergeben. Auch wenn sich die Planungsbereiche nicht zusätzlich auch geändert hätten, denn bisher galten bundesweit bzw. für Schleswig-Holstein die unter-schiedlichsten Vorgaben, von denen zudem nicht abgewichen werden konnte. So lautete die Verhältniszahl für die Hausärzte in Dithmarschen 1.474 EW/Arzt, im Herzogtum Lauenburg 1.752 EW/Arzt, in Lübeck 1.565 EW/Arzt und in Pinneberg 1.872 EW/Arzt, da diese Kreise und die kreisfreie Stadt unterschiedlichen Regions-typen zugeordnet waren.

Lediglich in der allgemeinen fachärztlichen Versorgung wird von dem Grundsatz einer immer gleichen Verhältniszahl pro Arzt-gruppe abgewichen, da sich hier Mitversorgungseffekte auswir-ken. Patienten, die in den Nahbereichen von Städten wohnen, arbeiten in den Städten und gehen dort auch zumindest zum Facharzt. Entsprechende Patientenströme wurden analysiert und

der Gemeinsame Bundesausschuss hat beschlossen, dass es fünf unterschiedliche Kreistypen mit unterschiedlich starker Mitversor-gungsausrichtung gibt.

verhältniszahlen der allgemeinen fachärztlichen versorgungStädte versorgen stark mit, sehr ländliche Gebiete, die an eine Stadt angrenzen, sind stark mitversorgt und sehr abgelegene Gebiete, in deren Nähe sich keine größeren Städte befinden, sind eigenver-sorgte Bereiche. Als eigenversorgter Bereich gelten in Schleswig- Holstein beispielsweise Dithmarschen und Nordfriesland, wohin-gegen die Städte Kiel und Lübeck stark mitversorgen (siehe Karte).

DemografieDem Gemeinsamen Bundesausschuss war auch aufgegeben wor-den, die Verhältniszahlen zu überprüfen und hierbei insbesondere die demografische Entwicklung zu berücksichtigen. Wie bereits oben dargestellt, gelten seit dem 1. Januar 2013 neue Verhält-niszahlen, die wiederum mit einem Demografiefaktor modifiziert werden. Der Demografiefaktor wird durch Altersfaktoren und Leistungsbedarfsfaktoren berechnet, wobei anzumerken ist, dass vom Demografiefaktor abgewichen werden kann. Der Gemeinsame Bundesausschuss geht offensichtlich davon aus, dass ab dem Alter von 65 Jahren ein erhöhter Behandlungsbe-darf besteht. Zum Stichtag 31. Dezember 2010 wurde ermittelt, dass in der Gesamtbevölkerung 79,4 Prozent unter 65 Jahre alt und dementsprechend 20,6 Prozent 65 Jahre und älter waren.

Da für die Fachärzte für Frauenheil-kunde und Geburtshilfe lediglich die Frauen als Maßstab gelten, wurde darüber hinaus festgestellt, dass bei den Frauen 76,8 Prozent unter 65 Jahre alt und 23,2 Prozent min-destens 65 Jahre alt waren. Nicht zur Anwendung kommt der Demo-grafiefaktor selbstverständlich für die Arztgruppen der Kinderärzte und der Kinder- und Jugendpsychiater. Im Übrigen gilt der Demografiefaktor für alle Arztgruppen mit Ausnahme der gesonderten fachärztlichen Versor-gung zugeordneten Arztgruppen.

Der Leistungsbedarfsfaktor ist in einer Anlage zur Bedarfsplanungs-Richtlinie für jedes Fachgebiet gesondert fest-gelegt. Der Leistungsbedarfsfaktor ist für die Augenärzte und die Urologen am höchsten und am niedrigsten bei den Frauenärzten und den Psychothe-rapeuten. Denkbar ist, dass ein Pla-nungsbereich, beispielsweise für die Arztgruppe der Urologen, für eine wei-tere Stelle geöffnet werden könnte.

Wird jetzt alles besser?Die Pressemitteilung des Gemein-samen Bundesausschusses zur neuen Bedarfsplanungs-Richtlinie wurde unter der Überschrift „Zielgenau, flexibel, fristgerecht: G-BA reformiert ambulante ärztliche Bedarfsplanung“ gestellt. Herr Hecken, der unpar-

Flensburg

Kiel

Lübeck

Neumünster

Dithmarschen

HerzogtumLauenburg

Nordfriesland

Ostholstein

Pinneberg

PlönRendsburg-Eckernförde

Schleswig-Flensburg

Steinburg

Stormarn

Segeberg

Typ 1 = Starke Mitversorgung

Typ 2 = Dualversorgung

Typ 3 = Stark mitversorgt

Typ 4 = Mitversorgt

Typ 5 = Eigenversorgt

�� Eigenversorgte (zumeist ländliche) Regionen werden klar identifiziert.

�� Regionen die starke Mitversorgungsleistung erbringen werden ausgewiesen.

�� Die Regionen, die von der städtischen Mitversorgung mehr oder weniger stark profitieren, werden differenziert dargestellt.

allgemeine fachärztliche versorgung

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TITELThEma

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teiische Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses, äußerte sich dahingehend, dass nun eine zielgenaue und re-gionalen Besonderheiten Rechnung tragende flexible Regelung vorgelegt worden sei, mit der die Zulassungsmöglichkeiten von Ärzten in ländlichen Regionen verbessert und Verteilungspro-bleme in der ärztlichen Versorgung zielgerichtet angegangen werden könnten. Das neue und feingliedrigere Planungsraster ermögliche es, Versorgungslücken schneller zu erkennen und zu schließen.

Es ist seit langem bekannt, dass es in Schleswig-Holstein schwer geworden ist, Hausärzte an der Westküste nachzubesetzen. Für diese Erkenntnis war die neue Richtlinie sicherlich nicht erfor-derlich. Für die Kassenärztliche Vereinigung stellt sich die Frage, ob die Nachbesetzung durch die Richtlinie möglicherweise sogar erschwert werden könnte. Dies wäre dann der Fall, wenn gewis-sermaßen in den „falschen“ Landesteilen Schleswig-Holsteins, in denen es bisher keine Nachbesetzungsprobleme gibt, freie Stellen für Hausärzte entstehen sollten, sodass die Kassenärztliche Verei-nigung Schleswig-Holstein ihr Augenmerk insbesondere hierauf richten wird. Dies dürfte nach bisherigen Berechnungen im soge-nannten Hamburger Speckgürtel der Fall sein. Für die dort bereits niedergelassenen Ärzte könnte die Öffnung der entsprechenden Planungsbereiche einen Verfall ihrer Praxiswerte bedeuten. Für die einen Nachfolger suchenden Ärzte in den nördlichen und westlichen ländlichen Regionen Schleswig-Holsteins würde sich die Nachfolgesuche vermutlich noch schwieriger gestalten.

Klar ist, dass nicht allein deswegen, weil eine nicht gewünschte Öffnung von Planungsbereichen für weitere Arztstellen Ergebnis der Richtlinie wäre, von dieser abgewichen werden kann. Abwei-chungen von der Richtlinie müssen begründet werden, sodass in den nächsten Wochen und Monaten vor allem zu prüfen sein wird, ob demografische, soziodemografische oder geografische Beson-derheiten Abweichungen von der Bedarfsplanungs-Richtlinie erforderlich machen könnten.

Ziel der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein ist es insbesondere, dass regionale Besonderheiten zukünftig bei der Bedarfsplanung berücksichtigt werden. Diese Möglichkeit bestand bisher nicht und aus diesem Grunde begrüßt die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein die neuen Regelungen. Als sehr sinnvoll wird zudem erachtet, dass im Einvernehmen mit der Kas-senseite ein Bedarfsplan geschrieben werden soll, an dem sich sodann der Landesausschuss als Organ der Selbstverwaltung bei seinen Beschlüssen über Zulassungsbeschränkungen orientieren soll. Diese Regelung stärkt die Kompetenz der Selbstverwaltung.

Ziel aller direkt oder indirekt an der Bedarfsplanung Beteiligten sollte sein, die vorhandene Versorgungssituation objek-tiv zu bewerten und anzustreben, dass auch zukünftig die Versorgung sicherge-stellt werden kann. Allerdings wird auch akzeptiert werden müssen, dass die ver-tragsärztliche Versorgung in einigen Arzt-gruppen mit Nachbesetzungsproblemen zukünftig anders gestaltet sein wird als in der Vergangenheit. Immer mehr Sitze werden vermutlich in Zweigpraxen ande-rer Praxen umgewandelt werden, sodass der zeitliche Umfang des zur Verfügung stehenden Behandlungsangebotes gerin-

ger sein wird. Zudem werden weitere Wege in Kauf genom-men werden müssen. Hier wird es möglicherweise notwendig, neue Konzepte zu entwickeln. So könnten Fahrdienste für ältere, nicht mehr mobile Patienten eingerichtet werden. Immer mehr Gemeinden gehen dazu über, aktiv für ihre Gemeinden als Nie-derlassungsort für Ärzte zu werben. Diese Aktionen werden aller-dings nicht immer erfolgreich sein, sodass es letztendlich um die Verteilung der vorhandenen Arztressourcen geht. Allerdings kann kein Arzt zur Niederlassung an einem bestimmten Ort gezwungen werden.

Konkrete auswirkungenWelche konkreten Auswirkungen die neue Bedarfsplanungs-Richtlinie haben wird, wird nach alledem erst Mitte des Jahres 2013 feststehen. In Kürze wird die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein errechnet haben, wie sich die neuen Verhält-niszahlen, die neuen Planungsbereiche und der Demografiefaktor auswirken und ob neue Arztstellen insbesondere im hausärzt-lichen Bereich vorhanden sein werden oder nicht. Parallel dazu wird die KVSH prüfen, wie die Patientenströme zurzeit sind, und ob nicht gegebenenfalls auch Mitversorgungsaspekte auf der haus- ärztlichen Ebene bei der Bedarfsplanung berücksichtigt werden müssten, sowie insbesondere die bereits oben erwähnten demo-grafischen, soziodemografischen oder geografischen Faktoren.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist die KVSH selbst noch auf das Ergebnis der neuen Bedarfsplanung gespannt und hofft, dass es mit der bestehenden Nachbesetzungsproblematik vereinbar ist und diese nicht verstärken wird. Das Hauptziel hinsichtlich der Hausärzte bleibt die Nachbesetzung sogenannter Versorgerpraxen auf dem Lande und selbstverständlich auch eine ausreichende Nachbe- setzung in den Fachgebieten, die sich in der Vergangenheit ebenfalls bereits als problematisch erwiesen haben, sowie der gesamte Bereich der Nervenheilkunde und in jüngerer Zeit insbe-sondere auch die Kinder- und Jugendmedizin.

informationsbedarfDie neue Bedarfplanungs-Richtlinie nebst ersten Erläuterungen und Stellungnahmen waren unmittelbar nach dem Inkrafttreten der Regelung auf der Homepage der KVSH zu finden. Die KVSH wird fortlaufend auf ihrer Homepage informieren und dort auch den Bedarfsplan veröffentlichen.

BIANCA HARTZ, KVSH

Bedarfsplanung 2013

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S E K T O R E N Ü B E R G R E I F E N D E V E R S O R G U N G

Stolz waren die Schleswig-Holsteiner im vergangenen Frühjahr: Als erstes Bundesland nutzte das Land die kurz zuvor durch das Versorgungsstrukturgesetz geschaffene Möglichkeit, ein „Gemein-sames Landesgremium“ zu sektorenübergreifenden Versorgungs-fragen einzurichten.

Vorausgegangen waren zähe Verhandlungen zwischen dem Bundesgesundheitsminister und seinen Kollegen aus den Län-dern. Da das Versorgungsstrukturgesetz nicht ohne ein positives Votum des Bundesrates in Kraft treten konnte, nutzten die Länder ihre Macht und pochten auf mehr Mitsprache in Versorgungs-fra-gen. Teil des Bund-Länder-Kompromisses: In das Sozialgesetzbuch V wurde ein Paragraf aufgenommen, der es den Ländern erlaubt, ein Gremium zu schaffen, in dem verschiedene Beteiligte von KVen bis zu Kommunalverbänden Fragen der sektorenübergrei-fenden Versorgung beraten und Empfehlungen abgeben.

So ganz hat es dann allerdings mit der Vorreiterrolle Schleswig-Holsteins nicht geklappt. Kaum hatte das Landesparlament das „Gesetz zur Entwicklung medizinischer Versorgungsstrukturen im Land“ im April 2012 verabschiedet, wurden die Karten mit der Landtagswahl im Mai neu gemischt – und das blieb nicht ohne Auswirkungen auf das gerade erst eingerichtete Gemeinsame Landesgremium. Seit dem Regierungswechsel stehen die Signale

auf Halt. Obwohl das Gesetz seit einem Dreivierteljahr in Kraft ist, hat das neue Gremium seine Arbeit bisher nicht aufgenommen.

Koalition will weitere Organisationen einbindenDer Grund: Die Regierungsparteien SPD, Grüne und SSW hatten schon in den Beratungen vor einem Jahr keinen Zweifel daran gelassen, dass sie im Falle eines Wahlsieges die Zusammenset-zung des Landesgremiums erneut ändern wollten. Patienten-verbände und Organisationen der medizinischen Pflegeberufe gehörten aus ihrer Sicht mit an den Tisch, zudem seien die Kran-kenkassen unterrepräsentiert.

Das soll sich nach dem Willen der Koalition nun ändern. Nach-dem sich die Regierungspartner schon im Koalitionsvertrag auf eine Überprüfung des Gremiums verständigt hatten, brachten sie jetzt eine Gesetzesnovelle auf den Weg, mit der die Forderung aus Oppositionszeiten umgesetzt werden soll. Vorgesehen ist eine Verdoppelung der Zahl der Vertreter der Krankenkassen von drei auf sechs, außerdem sollen Patientenverbände und Organisati-onen der medizinischen Pflegeberufe mit je zwei Abgesandten im Gemeinsamen Landesgremium vertreten sein. Keine Änderungen sieht der Gesetzentwurf bei den weiteren Mitgliedern vor (Land: 3 Vertreter, KVSH: 2, Krankenhausgesellschaft: 3, Ärztekammer: 2, Psychotherapeutenkammer: 2, Kommunalverbände: 2).

KVSH warnt vor einer Verschiebung der GewichteKoalition will Zusammensetzung des Gemeinsamen Landesgremiums ändern, bevor es erstmals getagt hat.

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KvSh: verdoppelung der zahl der Kassenvertreter nicht akzeptabelDer Sozialausschuss des Landtages hat, das ist bei solchen Gesetz-gebungsvorhaben eine gute parlamentarische Tradition, die betroffenen Organisationen um Stellungnahmen gebeten. Die KVSH hat gegenüber den Parlamentariern deutlich gemacht, dass für sie keine Argumente erkennbar sind, die eine Verdoppelung der Zahl der Kassenvertreter im Gemeinsamen Landesgremium rechtfertigen. Vielmehr führe die Aufstockung der Kassensitze zu einer nicht akzeptablen Verschiebung der Gewichte. Insbesondere, wenn Fragen der ambulanten Versorgung auf der Tagesordnung stehen werden, werde durch diese Maßnahme das Gewicht der KVSH als einzige Vertreterin der Vertragsärzte und -psychothera-peuten im Gemeinsamen Landesgremium einseitig geschwächt. Auch wies die KVSH darauf hin, dass im künftig 25-köpfigen Gre-mium nur die KVSH und die Kassen mit zusammen neun Sitzen eine tatsächliche gesetzliche und finanzielle Verantwortung für die ambulante Versorgung tragen.

Weitere Korrekturen am Gesetz notwendigDie Einbeziehung von Patientenverbänden und von Vertretern der medizinischen Pflegeberufe begrüßt die KVSH zwar grundsätzlich, verknüpft dies aber mit der Forderung nach einer Differenzierung der Beteiligungsrechte. Nur die vom Bundesgesetzgeber benann-ten Pflichtmitglieder (Land, KV, Kassen, Krankenhausgesellschaft) sollten im Gemeinsamen Landesgremium stimmberechtigt sein, die weiteren Organisationen hingegen als beratende Mitglie-der ohne Stimmrecht einbezogen werden. Einige Bundeslän-der, darunter das Saarland, Berlin und Thüringen, haben ent-sprechende Regelungen in ihre Landesgesetze aufgenommen. So wäre sichergestellt, dass das neue Landesgremium seine Empfehlungen möglichst konsensual und nicht mit Zufallsmehr-heiten von Mitgliedern, die keine Versorgungsverantwortung tragen, beschließt.

Warnung vor zu hohen erwartungenDer Bundesgesetzgeber hat sich aus guten Gründen entschie-den, die Zuständigkeiten der bewährten paritätisch besetzten Gremien in der ambulanten Versorgung (Landesausschuss, Zulas-sungsausschuss) nicht aufzuweichen. Die wesentlichen Entschei-dungen werden damit auch weiterhin von jenen getroffen, die die Verantwortung für die Versorgung der Patienten tragen. Ein Diskussionsforum wie das Gemeinsame Landesgremium, das Empfehlungen abgeben, aber keine rechtsverbindlichen Entschei-dungen herbeiführen kann, kann Anregungen und Anstöße liefern und die Debatte beflügeln. Seine Möglichkeiten sollte man aber nicht überschätzten und die Entstehung von Parallelstrukturen vermeiden

Manche Äußerung aus der Landespolitik hat erkennen lassen, dass die Erwartungen an dieses neue Gremium hoch sind. Doch selbst Gesundheitsministerin Kristin Alheit warnte im November im Landtag: „Wir sollten aber auch eines bedenken: Das Landes-gremium ist kein Wunschbrunnen und kein Wundergremium.“

Und letztlich gilt: Ärzte, nicht Gremien versorgen Patienten. Der Fokus aller gemeinsamen Anstrengungen im Land muss deshalb darauf gerichtet sein, Ärzte für die Tätigkeit in der ambulanten Versorgung, vor allem jenseits der größeren Städte, zu gewinnen. Das neue Gremium wird sich auch daran messen lassen müssen, ob es hierzu einen Beitrag leisten kann.

DELF KRÖGER, KVSH

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Mein Freund Bodo Kosanke ist tot, am 23. Januar 2013 durch Herzinfarkt verstorben.Ort: Pflegeheim in Lübeck, Station für Apalliker.

Er lebte schon seit Oktober 2007 nicht mehr, seit seinem schrecklichen Unfall in der Toskana mit Schädelhirntrauma. Als leidenschaftlicher Rennradfahrer hat er die unver-schuldete Kollision mit einem PKW zwar überlebt, aber die Folge war nicht das Leben,das wir meinen und das er so liebte. Dieser hochintelligente, multitalentierte und Ideen-sprühende Mann verlor in einem Moment alles, was ihn auszeichnete, und wir haben ihn verloren.

Aber nichts ist in Vergessenheit aus der gemeinsamen Zeit unseres Lebens. Er kam als Soziologe (!) zur KVSH, trat die Nachfolge von Herrn Schüttrumpf als Hauptgeschäfts-führer an. Was gab es konstruktive Unruhe, als der systemkritische, kluge, kleine Mann – mit Unterstützung des damaligen Vorstandsvorsitzenden Herrn Weisner – Modernisierung im Verwaltungsapparat und strukturelle Veränderungen durchsetzte, unbequem und konsequent.

Er verstand Selbstverwaltung als Dienstleistung für die Ärzteschaft, kämpferisch ver-teidigte er unsere Interessen – gegenüber Kassen und Politik. Überall musste man ihmRespekt zollen. Im Land und auf der Bundesebene.

Die KVSH und ihre Mitglieder sind ihm zu großem Dank verpflichtet, unsere kleine KVwar beispielhaft. Und als ich vom Vize zum Vorsitzenden dieser KV gewählt wurde, hatte ich einen Partner, der das Machbare und auch Visionen bis in die tiefe Nacht ausdiskutierte und auf den Weg brachte. Wir wurden Freunde. Bei aller Ernsthaftigkeit fanden wir – oft mit dem Vorstand – auch Zeit für heitere Entspannung durch sein Querflöten – oder auch Cellospiel. Musik war die andere Seite seines Lebens, neben sommerlichem Boule-Spiel, Renn- und Motorrad-Touren und geradezu professioneller Photographie.

Selbst bei der Gründung unserer Ärztegenossenschaft war er dabei – Freiheit neben der Körperschaft. Er dachte über Tellerränder hinweg. Vieles gäbe es noch zu berichten von diesem besonderen Mensch. Wer ihn kannte, erinnert sich. Dr. Bodo Kosanke war und bleibt ein Typ von seltenem Format!

DR. KLAUS BITTMANN, ERSTER SPRECHER DER ÄRZTEGENOSSENSCHAFT NORD,

EHRENVORSITZENDER DER KVSH, BAD SEGEBERG

N A C H R U F

Ein Typ von seltenem Format

Dr. phil. Bodo Kosanke* 10. August 1944 † 23. Januar 2013

1985-1987 stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein

1987-2005 Hauptgeschäftsführer der KVSH

2005-30.06.2006 Vorstand der KVSH

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V E R S O R G U N G S F O R S C H U N G

Hausärztemangel und LandfluchtBerlin – Die Apotheker- und Ärztebank (apoBank) und das Zen-tralinstitut für die kassen ärztliche Versorgung (ZI) veröffent-lichten die „Existenzgründungsanalyse für Ärzte 2011“. Danach nimmt unter den Ärzten die Bereitschaft ab, sich in einer haus-ärztlichen Praxis niederzulassen. Im Augenblick sind im Westen 44,9 Prozent der Vertragsärzte als Hausärzte niedergelassen, im Osten sind es 46,4 Prozent. Bei den Existenzgründern sind es aber nur 27,7 beziehungsweise 30,3 Prozent. „Es rücken nicht genügend Hausärzte nach. Die Schere geht immer weiter aus-einander – besonders im Osten. Darin sehen wir eine Gefahr für die wohnortnahe Versorgung“, sagte Georg Heßbrügge, Bereichsleiter Gesundheitsmärkte und -politik bei der apo-Bank. Die teuerste Form der Existenzgründung war in den alten Bundesländern mit 161.000 Euro die Übernahme einer Einzel- praxis. In den neuen Bundesländern kostete sie durchschnittlich 121.000 Euro. Die Analyse zeigt weiterhin, dass immer mehr Ärzte in die Kooperation gehen. Bundes weit entschied sich über alle Fachgruppen hinweg fast jeder Zweite für die kooperative Berufsausübung (49,4 Prozent). Im Westen lag der Anteil bei 53,2 Prozent, im Osten bei 30,0 Prozent. Insgesamt hat sich im Betrachtungszeitraum mehr als jeder zweite Arzt in den alten Bundesländern in einer Großstadt selbstständig gemacht (51,2 Prozent). Auf dem Land war es etwa jeder Fünfzigste (2,3 Prozent). Auch in den neuen Bundesländern lag die Groß-stadt in der Gunst der Ärzte vorne (38,8 Prozent). Für eine Praxis auf dem Land entschieden sich nur 3,0 Prozent. Datenbasis der Analyse sind ärztliche Existenzgründungen 2010/2011, welche die apoBank begleitet hat.

I N T E R N E T

Verbesserte Psychotherapeutensuche

Berlin – Um Patienten mit psychischen Erkrankungen effektiv zu unterstützen, hat die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) ihr Suchportal „Psychotherapeutensuche“ übersichtlicher strukturiert und mit qualifizierten Suchkriterien ausgestattet. So kann nicht nur nach Region, Ort und Namen gesucht wer-den, sondern auch nach Therapieverfahren, Störungsbildern und besonderen Angeboten der Psychotherapeuten. Das alles ermöglicht Suchenden ein deutlich besseres Ergebnis als bisher. Zusätzlich kann nach den Kriterien „gesetzlich versichert“ oder „privat versichert“ gesucht werden und nach Therapeuten, die über Kostenerstattung abrechnen. „Wir erleben häufig, dass das Wissen der Patienten und Angehörigen über Psychotherapie und ihre Behandlungsangebote und Wirkmechanismen sehr gering ist“, erläutert Dipl.-Psych. Barbara Lubisch, stellv. Bundesvorsit-zende der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung. „Deshalb haben wir im Jahr 2012 unsere Informationsmaterialien für Pati-enten um neue Flyer und Broschüren erweitert. Die Überarbei-tung der Psychotherapeutensuche ist ein weiterer Baustein zur Optimierung der Aufklärungsarbeit für Patienten durch unseren Verband.“  Die Psychotherapeutensuche ist unter www.psychotherapeutenliste.de abrufbar.

L K K

Neuauflage des Struktur- vertrags Augenoperationen abgelehnt

Bad Segeberg – Wie bereits im Nordlicht 12/2012 berichtet, hat die Landwirtschaftliche Krankenkasse Schleswig-Holstein und Hamburg den Strukturvertrag nach Paragraf 73a SGB V über die Durchführung und Vergütung ausgewählter Augenoperationen zum 31. Dezember 2012 gekündigt. Der Abschluss einer neuen Vereinbarung über die Erbringung und Vergütung der in dem gekündigten Strukturvertrag geregelten Leistungen wurde sei-tens der LKK bedauerlicherweise abgelehnt.

Die Abrechnung der betreffenden Leistungen erfolgt somit zukünftig entsprechend den Regelungen des Kapitels 31 EBM bzw. des AOP-Vertrags nach Paragraf 115b SGB V. Augenärzte mit der Genehmigung zur Teilnahme am AOP-Strukturvertrag (Vertrag zur Förderung der Qualität der vertragsärztlichen Ver-sorgung im Bereich des ambulanten Operierens gemäß Paragraf 73a SGB V) haben zudem die Möglichkeit, die in diesem Vertrag vereinbarten Kataraktoperationen zu den im AOP-Strukturvertrag vereinbarten Konditionen abzurechnen.

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Nordlicht a K t u e l l 1/2 | 201312

R E C H T

Berufung von Vertragsärztenbzw. Psychotherapeuten als ehrenamtliche Richter der SozialgerichtsbarkeitDie Rechtsabteilung der KVSH teilt mit: Die Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts hat folgende Ver-tragsärzte mit Wirkung vom 1. Januar 2013 für die Dauer von 5 Jah ren zu ehrenamtli chen Richtern in Angele genheiten des Vertragsarz trechtes er nannt bzw. wie der ernannt:

am Sozialgericht Kiel

Dr. phil. Dipl.-Psych. Oswald rogner Psychologischer Psychotherapeut, 24105 Kiel

Dr. med. Jochen-Michael Schäfer Facharzt für Allgemeinmedizin, 24105 Kiel

am Schleswig-holsteinischen landessozialgericht

Dr. med. Hans-Joachim commentz Praktischer Arzt, 24882 Schaalby

Rosemarie Müller-Mette Fachärztin für Allgemeinmedizin, 22850 Norderstedt

STERZIK, JUSTITIAR, KVSH

H E R Z S C H W Ä C H E U N D K O R O N A R E H E R Z K R A N K H E I T

Patienteninformationen in sechs Sprachen neu erschienen Berlin – Das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) hat im Auftrag von Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und Bundesärztekammer (BÄK) Patienteninformationen rund um die Themen „Herzschwäche und Koronare Herzkrankheit“ in sechs Sprachen übersetzen lassen. Die Informationen sollen das Gespräch mit dem Arzt unterstützen, wenn Patienten nur wenig Deutsch können. Sie vermitteln wichtige Empfehlungen und geben Tipps, was Betroffene selbst tun können. Ab sofort finden Patienten Antworten auf Arabisch, Englisch, Französisch, Rus-sisch, Spanisch und Türkisch zu den drei Themen: „Herzschwäche – was für Sie wichtig ist“, „Koronare Herzkrankheit – was ist das?“ und „Koronare Herzkrankheit – Verhalten im Notfall“. Grundlage der Informationsblätter bilden die PatientenLeitlinien des Pro-gramms für Nationale VersorgungsLeitlinien (NVL).

Die Patienteninformationen stehen allen Interessenten kosten-los zur Verfügung. Das ÄZQ stellt sie als doppelseitige pdf-Doku-mente im DIN-A4-Format zum Download bereit. Alle Überset-zungen sowie deutsche Versionen zu 30 weiteren Themen gibt es unter: www.arztbibliothek.de/kurzinformation-patienten. Außerdem finden Ärzte die Informationen auch im KV-SafeNet unter: portal.kv-safenet.de auf der Unterseite „Downloads“.

M V Z - L E I T F A D E N

Neuauflage erschienenBerlin – Die Publikation „Medizinische Versorgungszentren – Ein Leitfaden für Gründer“ der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) ist in 3. aktualisierter Auflage erschienen. Die Inhalte des MVZ-Leitfadens wurden mit Blick auf die geänderte Rechtslage durch das GKV-Versorgungsstrukturgesetz komplett überarbeitet. Vertragsärzte und -psychotherapeuten, die an einer MVZ-Grün-dung interessiert sind, erhalten mit dem Leitfaden ein umfang-reiches Arbeitsbuch zu den Themenbereichen: Unternehmensbe-schreibung, Vertragsgestaltung, Investitions- und Finanzplanung sowie Organisation und Qualitätsmanagement. Checklisten unterstützen die Entscheidungsfindung und die konkrete Planung eines Gründungsvorhabens. Entwickelt wurde der MVZ-Leitfaden von betriebswirtschaftlichen Beratern, Zulassungsexperten und Fachreferenten der Kassenärztlichen Vereinigungen und der KBV sowie externen Experten.

Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten erhalten das Handbuch kostenlos bei ihrer KV. Alle anderen Interessenten können die Publikation über den Buchhandel oder direkt über den Deutschen Ärzteverlag für 34,95 Euro beziehen.

BestellinformationenKassenärztliche Bundesvereinigung (Hrsg.)Medizinische Versorgungszentren. Ein Leitfaden für GründerISBN 978-3-7691-3518-3

V E R O R D N U N G

Neue Verträge 2013Bad Segeberg – Die Verordnungsverträge 2013 (Arzneimittel- und Heilmittelvereinbarung, Zielvereinbarung Arznei- und Heil-mittel) wurden von den regionalen Vertragspartnern unterzeich-net und sind seit dem 1. Januar 2013 in Kraft getreten. Sie finden diese im Downloadbereich auf der KVSH-Homepage unter der Rubrik Verträge.

Auf Anfrage senden wir gern gedruckte Exemplare zu: Anna-Sofie Reinhard, Tel. 04551 883 362.

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Nordlicht a K t u e l l1/2 | 2013 13

Dauer der Arbeitsunfähigkeit als konkretes Datum (Format TTMMJJ) bescheinigen und den nächsten Praxisbesuch eintragen

V E R T R Ä G E

Neues beim Ambulanten Operieren

Bad Segeberg – Der Anhang 2 zum Einheitlichen Bewertungs-maßstab (EBM) wurde zum 1. Januar 2013 an den Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) in der Version 2013 angepasst.

Daraus ergeben sich folgende Änderungen: � Die Abschnitte 1 bis 3 des Vertrags Ambulantes Operieren

und sonstige stationsersetzende Eingriffe im Krankenhaus nach §115b SGB V(AOP-Vertrag) wurden aktualisiert.

� Im Vertrag zur Förderung der Qualität der vertragsärztlichen Versorgung im Bereich des ambulanten Operierens nach §73a SGB V (AOP-Strukturvertrag) wurden folgende Ände-rungen vorgenommen: Anlage 1: Neu aufgenommen wurden die OPS 5-144.3j und 5-144.5j. Anlage 3: Der OPS 5-831.1 wurde ersetzt durch die OPS 5-831.a und 5-831.9.

� Die für den AOP-Vertrag seit dem 1. Januar 2013 gültigen Abschnitte 1 bis 3 sowie die überarbeiteten Anlagen 1 und 3 zum AOP-Strukturvertrag finden Sie auf unserer Homepage unter:

www.kvsh.de Praxis Verträge Downloadcenter Bereich Verträge Ambulante Operationen

5-144.3j Extrakapsuläre Extraktion der Linse [ECCE]: Linsenkernverflüssigung [Phakoemulsifikation] über sklero-kornealen Zugang: Mit Einführung einer irisfixierten Hinterkammerlinse, monofokale Intraokularlinse

5-144.5j Extrakapsuläre Extraktion der Linse [ECCE]: Linsen-kernverflüssigung [Phakoemulsifikation] über kor-nealen Zugang: Mit Einführung einer irisfixierten Hinterkammerlinse, monofokale Intraokularlinse

5-831.1 Exzision von erkranktem Bandscheibengewebe: Entfernung eines freien Sequesters (entfällt ab 01.01.2013)

5-831.a Exzision von erkranktem Bandscheibengewebe: Entfernung eines freien Sequesters mit Endoskopie

5-831.9 Exzision von erkranktem Bandscheibengewebe: Entfernung eines freien Sequesters ohne Endoskopie

Kiel – Die AOK NordWest bittet die Vertragsärzte darum, das Muster 17 vollständig auszufüllen. Nach Ablauf der Entgeltfort-zahlung bzw. der Fortzahlung von Entgeltersatzleistungen ist ein Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit vom Vertragsarzt auf der Bescheinigung für die Krankengeldzahlung (Muster 17) zu attestieren. Besteht weiterhin Arbeitsunfähigkeit, ist diese zu bestätigen und das Feld „ggf. voraussichtlich bis“ mit einem Datum zu versehen. Die Bescheinigung über die voraussichtliche Dauer erfordert wegen der Tragweite für den Patienten und ihrer arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen sowie wirtschaftli-chen Bedeutung besondere Sorgfalt. Die Bescheinigung sieht insbesondere vor, dass auch Angaben zum nächsten Praxis- besuch zu machen sind. Ist die Beendigung der Arbeitsunfähigkeit absehbar, ist auch dieses Datum einzutragen und gegebenen- falls das Vorliegen weiterer Behandlungsbedürftigkeit zu bestätigen. Die Frage nach dem Krankenhausaufenthalt bezieht sich nur auf einen Aufenthalt, der in den Zeitraum der derzeitigen Arbeitsunfähigkeit fällt, und ist vom Vertrags-arzt nur zu beantworten, wenn ihm die Daten bekannt sind. Darüber hinaus sind alle aktuell die Arbeitsunfähigkeit begrün-denden Diagnosen nach der ICD-10 Revision anzugeben.

Bitte bedenken Sie: Mit einem korrekt ausgefüllten Vordruck lassen sich die Rückfragen seitens der Krankenkasse erheblich reduzieren. Zudem kann dadurch vermieden werden, dass das Vertrauensverhältnis zwischen Vertragsarzt und Patient unnö-tig belastet wird.

QUELLE: AOK NordWest

E I N M A L A U S Z A H L U N G S S C H E I N

Was beim Antrag auf Krankengeld zu beachten ist

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Nordlicht a K t u e l l 1/2 | 201314

G E S U N D H E I T S K O N G R E S S

Mobile Versorgung

Kiel – Rund 550 Teilnehmer aus dem gesamten Bundesgebiet und aus Dänemark besuchten den Kongress „Vernetzte Gesund-heit“. Die Veranstaltung des Landesgesundheitsministeriums stand in diesem Jahr unter dem Motto „Mobile Gesundheit – Sek-toren ade?“. In der Kieler Halle 400 drehte sich zwei Tage lang alles um die elektronische Gesundheitskarte, verschiedene Apps, hilfreiche Internetportale, das DocMobil, aber auch um neue Berufsfelder im Gesundheitswesen. Gesund heitsministerin Kri-stin Alheit eröffnete die Veranstaltung, die sich an Fachleute aus dem Gesund heitsbereich und Mediziner richtete. Dabei ging es in einer Vielzahl von Vorträgen, Workshops und Podiumsdiskussi-onen um verschiedene Aspekte der Gesundheitsversorgung. Ein besonderes Augenmerk galt dem Thema Mobilität. Alheit schloss nicht aus, dass in ländlichen Regionen Schleswig-Holsteins in absehbarer Zeit mobile Praxen zumindest erprobt werden könnten. „Wir müssen uns unter mobiler Gesundheit nicht vor-stellen, dass Versorgung nur noch und ausschließlich mobil statt-finden wird. Aber Offenheit für mehr Elemente von Mobilität, die finde ich durchaus sinnvoll“, erklärte die Landessozialministerin. Sie plädierte dafür, die Strukturen den geänderten Bedingungen anzupassen.

B Ü R G E R V E R S I C H E R U N G

Ärzteschaft uneinig

Berlin – Beim Thema „Bürgerversicherung“ sind Deutschlands Ärzte gespaltener Meinung. Das geht aus dem aktuellen MLP-Gesundheitsreport hervor, den der Finanzdienstleister jetzt vor-gelegt hat. 51 Prozent der Mediziner befürworten danach den Reformvorschlag, 41 Prozent sind dagegen. Abgelehnt wird die Bürgerversicherung der Umfrage zufolge zumeist von den Fach-ärzten, während sich 50 Prozent der Hausärzte dafür ausspra-chen. Zugleich ist der größte Teil der Ärzteschaft (47 Prozent) davon überzeugt, dass die Einführung überhaupt keine Auswir-kungen auf die Gesundheitsversorgung hätte – 26 Prozent sehen eine Verschlechterung, nur 20 Prozent eine Verbesserung. Skep-tisch äußerten sich hier vor allem die niedergelassenen Ärzte.Der MLP-Gesundheitsreport ist eine repräsentative Umfrage unter rund 2.100 Bundesbürgern und circa 500 Ärzten. Weitere Details sowie eine Bestellmöglichkeit des Reports finden Sie unter www.mlp-gesundheitsreport.de.

I N T E R N E T P O R T A L

Wege zur Pflege

Kiel – Alt sind immer nur die anderen – daher machen sich die wenigsten frühzeitig über das Thema Pflege im Alter Gedanken. Spätestens, wenn es dann die eigenen Eltern sind, die pflege-bedürftig werden, Unterstützung im Haushalt benötigen oder vereinsamen, braucht man Informationen zum Thema und Stel-len, an die man sich wenden kann. Wo kann ich Hilfe zu Pfle-gethemen finden? Wer ist zuständig? Was ist zu tun? An wen kann ich mich wenden und worauf habe ich Anspruch? Welche Angebote sind in welcher Situation sinnvoll? Antworten auf diese Fragen und erste Orientierung gibt das Pflegeportal Schleswig-Holstein. Beiträge zu Pflegethemen mit weiterführenden Links, gesetzliche Vorgaben und praktische Hilfen für den Alltag, bis hin zu regionalen Beratungs- und Unterstützungsangeboten, helfen, wenn Menschen Unterstützung im Alter benötigen – ob für das Leben in den eigenen vier Wänden oder gemeinsam mit anderen. Ein weiterer Schwerpunkt des Portals ist das Thema „Demenz“. Informationen über die Krankheit sowie Möglich-keiten zur Erleichterung und Entlastung im Alltag für Betroffene und Angehörige stehen bereit.

Die Besonderheit des Portals, das vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein betrieben wird, ist seine Spezifikation. Halten andere Portale oft nur allgemeine Informationen bereit, ist das Portal „Wege zur Pflege“ auf Schleswig-Holstein fokussiert. Das Portal ist zu erreichen unter: www.pflege.schleswig-holstein.de.

M O B I L E G E S U N D H E I T

Jahrbuch Gesundheitsland Schleswig-Holstein

Kiel – Schleswig-Holstein, ein Gesundheitsland in Bewegung – darum dreht sich alles in der aktuellen Ausgabe des Jahrbuches Gesundheitsland Schleswig-Holstein 2012/2013, veröffentlicht vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleich-stellung. Im Mittelpunkt stehen verschiedene Fachbeiträge zum Thema „Mobile Gesundheit“, u. a. ein Interview mit der Vor-standsvorsitzenden der KVSH, Dr. Monika Schliffke.

Das Jahrbuch Gesundheitsland Schleswig Holstein 2012/2013 können Sie kostenlos bei der Gesundheitsinitiative Schleswig-Holstein beziehen. Schicken Sie dazu eine E-Mail an [email protected].

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Nordlicht a K t u e l l1/2 | 2013 15

I N I T I A T I V E

Kampagne gegen sexuellen Missbrauch

Berlin – Die Bundesregierung startete die Kampagne „Kein Raum für Missbrauch“. Ziel ist es, auf das Thema „sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ aufmerksam zu machen. „Wir wis-sen heute, dass kaum etwas das Leben eines Menschen so lang-fristig belasten kann, wie sexuelle Gewalt in der Kindheit. Des-halb ist es unser Ziel, Orte, an denen sich Kinder aufhalten, sicher zu machen“, erklärte der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindermissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig. Die Kampagne richtet sich auch an die niedergelassenen Ärzte, die als wichtige Multiplikatoren um Unterstützung gebeten werden. Über einen Onlineshop können sie deshalb Kampagnenmate-rialien bestellen. Es gibt die sogenannte „Elternpostkarte“, aber auch andere Basisinformationen („Was tun im Verdachtsfall?“, „Welche Kriterien machen eine Einrichtung sicher vor sexueller Gewalt?“, „Wie mit Kindern darüber sprechen?“) Alle Informa-tionen und Plakate im DIN A4- und DIN A3-Format stehen auf der Kampagnenhomepage unter www.kein-raum-fuer-miss-brauch.de zum Download zur Verfügung.

Ä R Z T E N E T Z

MQW wählte neuen Vorstand

heide – Der Meldorfer Hausarzt und Chirurg Burkhard Sawade sowie der Brunsbütteler Internist Dr. Stefan Krüger bleiben als Vorstandssprecher an der Spitze des Medizinischen Qualitäts-netzes Westküste (MQW). Nach den Wahlen auf der Mitglieder-versammlung in Meldorf setzt sich der Vorstand des Dithmarscher Ärztenetzes darüber hinaus aus folgenden niedergelassenen Ärzten zusammen: Dr. Bernd Grunwald, Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin; Klaus-Peter Neizel-Tönnies, Facharzt für Allge-meinmedizin; Dr. Michael Behm, Facharzt für Hals-Nasen-Ohren-heilkunde; Hayo Garrelts, Facharzt für Chirurgie.

Die Zahl der Mitglieder hat sich für das MQW im vergangenen Jahr positiv entwickelt. Wie Dr. Krüger mitteilte, habe der Verein inzwischen 104 Mitglieder in 77 Praxen. Ziele des MQW seien nach wie vor, die Qualität der Patientenversorgung aktiv zu ver-bessern sowie eine angemessene Beteiligung an der Planung und Ausgestaltung der medizinischen Versorgung in Dithmar-schen.

V E R B Ä N D E

Freie Berufe ein Wachstumsmotor Kiel – In Schleswig-Holstein überstieg die Zahl der Selbststän-digen in den Freien Berufen mit rund 41.000 zum 1. Januar 2012 erstmals deutlich die Grenze von 40.000. „Damit untermauern Freiberufler ihre Position als eine zentrale wirtschaftliche, gesell-schaftliche und politische Säule in Schleswig-Holstein“, erklärte Hans-Peter Küchenmeister, Präsident des Landesverbandes der Freien Berufe in Schleswig-Holstein (LFB SH). Um Existenzgrün-dern in den Freien Berufen ihren Schritt in die Selbstständigkeit zu erleichtern, hat der LFB SH einen Leitfaden „Existenzgründung in den Freien Berufen“ herausgegeben.  Den Leitfaden finden Sie unter www.freie-berufe-sh.de unter der Rubrik „Existenzgründung“.

Der neue Vorstand des Medizinischen Praxisnetzes Westküste (von

links): Dr. Stefan Krüger, Hayo Garrelts, Dr. Bernd Grunwald, Burkhard

Sawade, Klaus-Peter Neizel-Tönnies, Dr. Michael Behm.

Ä N D E R U N G

Honorarabrechnungsordnung überarbeitet

Bad Segeberg – Der Vorstand der KVSH hat Paragraf 7 Abs. 3 der Honorarabrechnungsordnung (HAO) wie folgt geändert. Die Änderungen sind durch Fettdruck hervorgehoben und gelten mit sofortiger Wirkung.

Paragraf 7 Abs. 3:Die Honorarforderungen sind unter Angabe der arzt- und leistungsbezogen gekennzeichneten Gebührenordnungsnum-mern jeweils bis zum 10. des ersten Vierteljahresmonats für das abgelaufene Vierteljahr bei der Abrechnungsstelle (Abrech-nungsabteilung der KVSH) einzureichen. Die Abrechnungsdateien müssen die zur Begründung der Honorarforderung erforder-lichen Angaben (wie z. B. Diagnosen, Art der Untersuchung bei bestimmten Laborleistungen, Uhrzeitkennzeichnung) enthalten. Für ausschließlich im Auftrag tätige Ärzte nach den Allgemeinen Bestimmungen unter 2.15 des EBM kann, wenn an anderer Stelle im EBM nichts anderes bestimmt wird, anstelle der ICD-Codierung der Ersatzwert „UUU“ vorgesehen werden. im Übrigen können zytologisch und histologisch tätige Ärzte in diesen fällen ebenfalls anstelle der icD-codierung den ersatzwert „UUU“ angeben. Gleiches gilt für auftragsleistungen, die ohne arzt-Patienten-Kontakt von Ärzten erbracht werden.

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GEsundhEITspoLITIK

Nordlicht a K t u e l l 1/2 | 201316

K B V - U M F R A G E

Im Auftrag der KBV hatte das Marktforschungsinstitut infas die rund 150.000 niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten in Deutschland nach der Zukunft des Sicherstellungsauftrages befragt. 80.000 von ihnen nahmen an der Umfrage teil. Die Ergeb-nisse haben eine klare Botschaft: Die überwiegende Mehrheit der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten hält trotz unbe-streitbarer Probleme an dem jetzigen System fest: 76 Prozent* der Befragten sprechen sich dafür aus, den Sicherstellungsauf-trag für die ambulante Versorgung in den Händen der ärztlichen Selbstverwaltung zu belassen. 66 Prozent wollen dies nur, wenn sich die Rahmenbedingungen entscheidend ändern. Dazu gehö-ren vor allem feste und kostendeckende Preise und die Gewähr-leistung der diagnostischen und therapeutischen Freiheit. Nur zehn Prozent der befragten Ärzte sind der Meinung, dass KBV und KVen den Sicherstellungsauftrag unverändert beibehalten sol-len. Ältere Ärzte (60 Jahre und älter: 15 Prozent) vertreten diese

Position häufiger als jüngere (bis 44 Jahre: sechs Prozent). Einen Unterschied gibt es auch zwischen Ärzten und Psychotherapeuten: Mit 19 Prozent sagen deutlich mehr Psychologische Psychothera-peuten als Ärzte, dass alles so bleiben kann wie bisher. Von den Hausärzten meinen dies zehn Prozent, von den Fachärzten neun Prozent.

Sechs Prozent der Ärzte und Psychotherapeuten votieren für „ein anderes System“: Sie plädieren dafür, dass der Sicherstellungs-auftrag in die Hände außerhalb der ärztlichen Selbstverwaltung gelegt wird (z. B. Staat, Krankenkassen). Von den Psychologischen Psychotherapeuten vertreten nur drei Prozent diese Position, allerdings geben 20 Prozent von ihnen an, zur Frage des Sicher-stellungsauftrages noch keine abschließende Meinung zu haben. Im Durchschnitt sind es zwölf Prozent.

Hohe Zustimmung zum Sicherstellungsauftrag – aber kein „weiter so“Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat die Ergebnisse der Umfrage zum Sicherstellungsauftrag veröffentlicht. Eine deutliche Mehrheit der Befragten will die Wahrnehmung des Sicherstellungsauftrags nur noch unter geänderten Bedingungen akzeptieren.

6%

12%

6%

66%

10%

Mir ist der Sicherstellungsauftrag nicht klar,daher kann ich das gar nicht sagen.

Ich habe das abgewogen, aber noch keineabschließende Meinung.

Wir brauchen ein anderes System. DerSicherstellungsauftrag sollte in Hände außerhalbder ärztlichen Selbstverwaltung gelegt werden.

Es muss sich etwas verändern. DerSicherstellungsauftrag kann nur beibehalten

werden, wenn die von mir genanntenBedingungen erfüllt werden.

Es gibt keine Alternative. DerSicherstellungsauftrag kann unverändert

beibehalten werden.

frage: Wie ist Ihre Meinung zum Sicherstellungsauftrag der ärztlichen Selbstverwaltung?

QUELLE: KBV

*HINWEIS: BEI ALLEN ANGABEN HANDELT ES SICH UM GERUNDETE WERTE

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GEsundhEITspoLITIK

Nordlicht a K t u e l l1/2 | 2013 17

Große Unzufriedenheit mit rahmenbedingungen – 90 Prozent fordern Änderungen Zur Beibehaltung des Sicherstellungsauftrags und den dafür erfor-derlichen Rahmenbedingungen hat die Vertreterversammlung der KBV ein Eckpunktepapier verabschiedet. Zu einigen der darin enthaltenen Kernforderungen wurden die Ärzte und Psychothe-rapeuten um ihre Meinung gebeten. Die Bewertung erfolgte von eins für „stimme gar nicht zu“ bis fünf für „stimme voll und ganz zu“. Das sind die wichtigsten Ergebnisse:

�� feste und kostendeckende Preise Feste und kostendeckende Preise für ärztliche und psycho-therapeutische Leistungen halten 93 Prozent und damit fast alle Umfrageteilnehmer für eine entscheidende Vorausset-zung, damit das gegenwärtige Versorgungssystem fortbe-stehen kann. 86 Prozent stimmen dieser Forderung sogar „voll und ganz“ zu.

�� fortbildung ist Sache der Ärzte und Psychotherapeuten Für die Mehrheit der Ärzte und Psychotherapeuten ist klar: Über Form und Inhalt der ärztlichen und psychothe-rapeutischen Fortbildung dürfen nicht die Krankenkassen entscheiden. 93 Prozent geben an, dass dies Aufgabe der ärztlichen Selbstverwaltung sein muss.

�� Mengensteuerung darf nicht zur absenkung der einzel-leistungsvergütungen führen Auch in diesem Punkt sind sich die Umfrageteilnehmer einig: 91 Prozent stehen hinter dieser Forderung, dass eine Mengensteuerung ärztlicher Leistungen nicht zu einer Absenkung der Einzelleistungsvergütung führen darf, 81 Prozent „voll und ganz“.

�� Diagnostische und therapeutische freiheit 85 Prozent der Umfrageteilnehmer stimmen zu, dass die diagnostische und therapeutische Freiheit in den Händen der ärztlichen Selbstverwaltung und damit bei den Ärzten und Psychotherapeuten liegen soll. 69 Prozent unterstützen dieses Anliegen „voll und ganz“.

�� ambulante Behandlung ist Sache der vertragsärzte Um den Sicherstellungsauftrag beibehalten zu können, sollten ambulante Leistungen so weit wie möglich von Vertragsärzten und Vertragspsychotherapeuten erbracht werden und nicht von Krankenhäusern. Dieser Aussage stimmen 83 Prozent der Umfrageteilnehmer zu, 68 Prozent „voll und ganz“.

�� Keine regresse für verordnungen 71 Prozent stimmen der Forderung zu, dass gegen Ärzte keine Regresse wegen Arznei- und Heilmittelverordnungen ausgesprochen werden sollen. „Voll und ganz“ unterstüt-zen dieses Ziel 57 Prozent der Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten. Betrachtet man nur die Mediziner, ist die Zustimmung erheblich größer: 78 Prozent der Hausärzte und 74 Prozent der Fachärzte sagen „Ja“ zu dieser Forde-rung.

Die Ärzte und Psychotherapeuten unterstützen damit mehrheit-lich die Forderungen der Vertreterversammlungen, die erfüllt sein müssen, wenn die Politik will, dass KBV und KVen den Sicherstellungsauftrag weiter wahrnehmen.

frage: Zur Beibehaltung dieses Sicherstellungsauftrags und der dafür erforderlichen Rahmenbedingungen hat die KBV-Vertreter-versammlung folgende Kernpunkte formuliert. Dazu interessiert uns auch Ihre Einschätzung.

5 4 3 2 1

Feste und kostendeckende Preise für ärztliche Leistungen sind eine wichtige Voraussetzung für das Fortbestehen des gegenwärtigen Versorgungssystems.

86 7 2 1 3

Es muss der ärztlichen Selbstverwaltung und nicht den Krankenkassen überlas-sen bleiben, Form und Inhalt der ärztlichen Fortbildung festzulegen.

85 8 3 1 3

Eine Mengensteuerung ärztlicher Leistungen darf nicht zu einer Absenkung der Einzelvergütung führen.

81 10 3 1 3

Die diagnostische und therapeutische Freiheit bei kassenärztlichen Leistungen sollte allein in der Verantwortung der ärztlichen Selbstverwaltung liegen

69 16 6 2 4

Ambulante Leistungen sollten so weit wie möglich von zugelassenen Ver-tragsärzten und Psychotherapeuten und nicht von stationären Systemen erbracht werden.

68 15 9 2 3

Regresse für einzelne Ärzte bei Verschreibungen von Medikamenten oder Heilmitteln sollten ausgeschlossen sein.

57 14 13 5 5

Stimme voll und ganz zu (in %)

Stimme gar nicht zu (in %)

QUELLE: KBV

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GEsundhEITspoLITIK

Nordlicht a K t u e l l 1/2 | 201318

Wirtschaftliche Sicherheit an erster StelleDie wirtschaftliche Sicherheit steht für die meisten Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten an erster Stelle. Bei der Frage, welche Faktoren für sie besonders wichtig sind, um das bisherige Versorgungssystem zu erhalten, kreuzten 88 Prozent der Befragten die „Gewährleistung von festen und kostendeckenden Preisen“

an. 72 Prozent geben an, dass die diagnostische und therapeu-tische Freiheit in der Verantwortung der ärztlichen Selbstverwal-tung aus ihrer Sicht unverzichtbar ist. Dass eine Steuerung der Leistungsmenge nur ohne eine Absenkung der Einzelvergütungen erfolgen darf, erachten 63 Prozent als besonders wichtig.

2%

50%

51%

61%

63%

72%

88%

gar keine davon

ambulante Leistungen in der Hand vonVertragsärzten und Psychotherapeuten außerhalb

des stationären Systems

keine Regresse für einzelne Ärzte beiVerschreibung von Medikamenten

Form und Inhalt der ärztlichen Fortbildung inVerantwortung der ärztlichen Selbstverwaltung

Mengensteuerung ärztlicher Leistungen nur ohneeine Absenkung der Einzelvergütungen

diagnostische und therapeutische Freiheit in derVerantwortung der ärztlichen Selbstverwaltung

Gewährleistung von festen und kostendeckendenPreisen für ärztliche Leistungen

frage: Vielleicht sind Ihnen einige der Aussagen besonders wichtig und andere weniger. Kreuzen Sie bitte die Bedingungen an, die Sie für unverzichtbar halten, wenn das bisherige selbst verwaltete Versorgungssystem im Rahmen des Sicherstellungsauftrags erhalten bleiben soll. (Mehrfachnennungen möglich)

K B V - U M F R A G E

QUELLE: KBV

Page 19: Nordlicht 1/2 2013

GEsundhEITspoLITIK

Nordlicht a K t u e l l1/2 | 2013 19

hohe arbeitsbelastungDie Befragung zeigt erneut: Viele Ärzte und Psychotherapeuten sind beruflich hoch belastet. 67 Prozent geben an, zu wenig Zeit für ihre Patienten zu haben – von den Ärzten sogar 72 Prozent. Ein ähnliches Ergebnis zeigte bereits der Ärztemonitor, eine tele-fonische Befragung von rund 11.000 Vertragsärzten und Vertrags-psychotherapeuten im Sommer 2012.

40 Prozent zufrieden mit dem einkommen Mit ihrem Einkommen sind 40 Prozent der Umfrageteilnehmer zufrieden. 31 Prozent stimmen der Aussage, dass ihr Einkommen ihren Vorstellungen entspricht, „voll“ zu, neun Prozent „voll und ganz“. Nicht zufrieden mit ihrem Einkommen sind 58 Prozent. Dabei ist der Anteil der Unzufriedenen bei den Fachärzten mit 59 Prozent größer als bei den Hausärzten mit 53 Prozent. Von den Psychologischen Psychotherapeuten geben 68 Prozent an, dass ihr Honorar nicht ihren Vorstellungen entspricht.

Jede zweite Praxis läuft wirtschaftlich gut – hausärzte tendenziell zufriedener Die Aussage „Die wirtschaftliche Situation meiner Praxis ist gut“ bejaht knapp die Hälfte der Befragten, allerdings kreuzten nur neun Prozent das Feld für „voll und ganz“ an. Auch bei dieser Frage zeigt sich eine etwas höhere Zufriedenheit in der Gruppe der Hausärzte: 54 Prozent geben an, dass ihre Praxis wirtschaftlich gut läuft. In der Gruppe der Fachärzte sind es 45 Prozent, bei den Psychologischen Psychotherapeuten 38 Prozent.

trotz allem: hohe zufriedenheitswerte mit der beruflichen tätigkeit Die Unzufriedenheit mit wichtigen Rahmenbedingungen (keine kostendeckenden Preise, eingeschränkte Therapiefrei-heit, etc.) ist hoch – so die Befragungsergebnisse. Trotzdem macht den meisten (86 Prozent) die Arbeit als Arzt oder Psy-chotherapeut Spaß. Am höchsten ist diese Zufriedenheit mit 95 Prozent bei den Psychologischen Psychotherapeuten. 92 Prozent der Ärzte und Psychotherapeuten stimmen zudem der Aussage zu, dass ihre Arbeit „nützlich und sinnvoll“ ist; 68 Prozent sogar „voll und ganz“.

KASSENÄRZTLICHE BUNDESVEREINIGUNG (KBV)

alle informationen zur Umfrage finden Sie unter www.kbv.de/befragung.html

5 4 2 1

Meine Arbeit macht mir Spaß. 44 42 11 2

Am Ende des Arbeitstages bin ich völlig erledigt. 28 36 27 7

Meine Arbeit ist nützlich und sinnvoll. 68 24 4 1

Meine Tätigkeit stimmt mit den Erwartungen überein, die ich bei der Berufs-wahl hatte.

13 36 34 14

Für die Behandlung meiner Patienten steht mir ausreichend Zeit zur Verfügung.

8 23 37 30

Die wirtschaftliche Situation meiner Praxis ist gut. 9 38 34 15

Mein persönliches Einkommen entspricht meinen Vorstellungen. 9 31 36 22

Stimme voll und ganz zu (in %)

Stimme gar nicht zu (in %)

frage: Wie sehr stimmen Sie den folgenden Aussagen zu Ihrer aktuellen beruflichen Tätigkeit zu?

QUELLE: KBV

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GEsundhEITspoLITIK

Nordlicht a K t u e l l 1/2 | 201320

Im Fall von Professor Fritz Beske, der im Dezember anlässlich sei-nes Geburtstages sowie seines zeitgleichen Rückzuges aus der Leitung des Fritz Beske Institut für Gesundheits-System-Forschung zu einem Empfang nach Kiel geladen hatte, konnten sich viele der Gratulanten trotz des hohen Alters des Jubilars kaum vorstel-len, dass er sich künftig nicht mehr in die gesundheitspolitische Debatte einschalten wird. In allen Grußworten klang die Hoffnung durch, Beske werde auch künftig seine Stimme erheben, wenn es um die Gestaltung der medizinischen Versorgung der Zukunft geht.

Wie hoch das Ansehen des 90-jährigen studierten Arztes, ehe-maligen Staatssekretärs und langjährigen wissenschaftlichen Politikberaters ist, zeigte die Schar hochrangiger Gratulanten, die den Weg an die Förde gefunden hatten. Dr. Rainer Hess, lang-jähriger Hauptgeschäftsführer der KBV und bis zum vergangenen

Jahr unparteiischer Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesaus-schusses, würdigte in seiner Laudatio Beskes Lebensleistung. Es folgten Grußworte von Professor Dr. Frank-Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer, Dr. Doris Pfeiffer, Vorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Dr. Volker Leienbach, Verbandsdirek-tor des Verbandes der Privaten Krankenversicherungen, sowie von Henning Fahrenkamp, Hauptgeschäftsführer des Bundesver-bandes der Pharmazeutischen Industrie. In einer kurzen, sehr per-sönlichen Ansprache machte der ehemalige Ministerpräsident des Landes, Peter Harry Carstensen, deutlich, wie sehr er in seiner Amtszeit den kompetenten Rat des renommierten Kieler Politik-beraters geschätzt hat.

Die KVSH und die Ärztekammer bedankten sich in einer gemein-samen Erklärung ausdrücklich für das unermüdliche Engagement des Jubilars. Beske sei ein „geschätzter Berater für Gesundheits-politik und Ärzteschaft – seine Stimme hat Gewicht“, betonte die KVSH-Vorstandsvorsitzende Dr. Monika Schliffke. Ärztekammer-präsident Dr. Franz-Joseph Bartmann hob hervor, dass die Gut-achten des Instituts „nie abstrakte akademische Abhandlungen, sondern konkrete Handlungsempfehlungen“ gewesen seien.

Mit dem Rückzug Beskes endet nach einer Übergangszeit im nächsten Frühjahr auch die Tätigkeit des Fritz Beske Instituts für Gesundheits-System-Forschung. Beske wird die Einrichtung bis dahin noch als kommissarischer Direktor leiten – auch, um noch zwei laufenden Projekte abzuschließen, wie er ankündigte. Denn zwei Bücher seien noch in Arbeit. Eines zu einer gesundheitspoli-tischen Fragestellung sowie ein Ratgeber, wie man sich als Bürger auf das Älterwerden vorbereiten sollte.

DELF KRÖGER, KVSH

Ende einer ÄraDass der Abschied aus dem aktiven Berufsleben auf den Tag des neunzigsten Geburts-tages fällt, ist trotz aller politischen Debatten um längere Lebensarbeitszeiten eher ungewöhnlich.

Zu den Gratulanten gehörten Dr. Rainer Hess (3.v. li.), Dr. Frank Ulrich Montgomery und der ehemalige Ministerpräsident Peter Harry Carstensen

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GEsundhEITspoLITIK

Nordlicht a K t u e l l1/2 | 2013 21

V E R S O R G U N G S P R O G N O S E 2 0 6 0

Handlungsbedarf bei der Pflege Berlin – Das deutsche Gesundheitssystem ist nach Ansicht des Gesundheitsökonomen Prof. Fritz Beske nicht ausreichend auf den demografischen Wandel und eine immer älter werdende Bevölkerung vorbereitet. Bereits ab 2020 würden die Anforde-rungen an die Gesundheitsversorgung steigen, bevor sie 2040 ihren Höhepunkt erreichten, erklärte Beske bei der Vorstellung der neuesten Studie „Versorgungsprognose 2060“ des Insti-tuts für Gesundheits-System-Forschung Kiel (IGSF). Trotz einer bis 2060 um 17 Millionen auf 65 Millionen sinkenden Bevöl-kerungszahl werden demnach die Leistungsanforderungen in der Krankenhausversorgung, ambulanten Versorgung und Arz-neimittelversorgung zunehmen. Es seien „immer mehr kom-plexe, anspruchsvolle, personalintensive und daher teure Leis-tungen erforderlich“, wie zum Beispiel in der Intensivmedizin oder in der Schlaganfallbehandlung. Einzig die Leistungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene werden laut der Studie in den kommenden Jahrzehnten wegen des Bevölke-rungsschwundes sinken. Den größten Handlungsbedarf sieht die Studie in der Versorgung Pflegebedürftiger.

Bis 2060 sind danach 783.000 zusätzliche Pflegekräfte erfor-derlich. Weil besonders die Schwer- und Schwerstpflegebe-dürftigkeit zunehme, würden vor allem höher qualifizierte Pflegekräfte benötigt. Außerdem werde sich der Bedarf an Pflegeheimplätzen bis 2060 von derzeit 845.000 Plätze auf rund 1,95 Millionen mehr als verdoppeln. Die Ausgaben der Pflegeversicherung werden demnach zwischen 2009 und 2060 allein aufgrund der Bevölkerungsentwicklung von 19,7 auf 41,6 Milliarden Euro steigen. „Unser Gesundheits- und Sozialwesen ist auf den Sturm des demografischen Wandels noch nicht vorbereitet und die Zeit drängt“, mahnte Beske. Die Politik sei verpflichtet, die Bevölkerung in Anbetracht der alarmierenden Zahlen, die sich in der „Versorgungsprognose 2060“ erneut bewiesen haben, endlich aufzuklären. Jeder ein-zelne müsse die Möglichkeit haben, sich „vorbereiten“, sagte Beske.

Blumen für den Jubilar und seine Frau Lore (li.). 200 kamen zu der Verabschiedung von Professor Beske nach Kiel.

Peter Harry Carstensen und Professor Fritz Beske

Professor Beske nahm Glückwünsche von Dr. Renée Buck,

Abteilungsleiterin Gesundheit im Sozialministerium, und Dr. Heiner

Garg, ehemaliger Sozialminister, entgegen.

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GEsundhEITspoLITIK

Nordlicht a K t u e l l 1/2 | 201322

T H E M A

Kaum, dass der Weltuntergang am 21. Dezember 2012 ins Was-ser fiel, kündigen sich für das neue Jahr Ereignisse ähnlicher Dimension an: Sonnenstürme „ungeahnten Ausmaßes“, Kom-munalwahlen in Schleswig-Holstein und das vorläufige Ende des Dschungelcamps. Während Dschungelcamper Helmut Berger es schon hinter sich hat, suchte die CDU auch bei Redaktions- schluss immer noch einen Vorsitzenden. Nun sind die Prü-fungen in der Landes-CDU nicht ganz so ausgeklügelt wie im Dschungelcamp von RTL. Mitglied in der Partei sollte man aber schon sein, wenn man den Vorsitz erringen will – auch wenn in Führungskreisen der SPD angeblich sondiert wird, Peer Stein-brück für das Amt der Spitze der schleswig-holsteinischen CDU zu empfehlen. Hier kennt er sich jedenfalls aus und schon des-halb hätte er vielleicht realistische Chancen.

Wer den Jahreswechsel ohne Schaden an Herz, Leber und Partnerschaft geschafft hat, wer wieder frei ist von guten Vor-sätzen und Déjà-vus im Stundentakt, der kann sich eigentlich richtig auf das Neue Jahr freuen: Neue Chancen bedeuten auch neues Glück und all das, was wir uns und unseren Nächsten gewünscht haben. Dazu gehören auch – ohne den Wunschzettel nachzubeten – Mut und Realitätssinn bei der Lösung der drän-genden Probleme in unserem Land, aber auch der Chancen, die wir haben. Zu den größten Herausforderungen – von Proble-men spricht man heute nicht mehr (!) – gehört unverändert die Reform unseres Gesundheitssystems und insbesondere die Sicherung der Zeit von Alter und Pflege.

Und statt weiter fehlendes Geld, schlechtes Personal und man-gelnde Eigenvorsorge zu beklagen, sollten wir die Chancen erkennen, die im Wachstumspotential dieser Herausforderung stecken. Es hilft uns keinen Schritt weiter, jedes halbvolle Glas als halbleer anzusehen und darüber zu jammern, wie viel von der Flüssigkeit schon fehlt. Nicht nur in der Politik, aber beson-ders dort, pflegt man gern die Dämonisierung von Problemen und bedient damit die Ängste der Menschen vor Veränderung – letztlich oft genug, um sich selber als Problemlöser zu emp-fehlen. Selten geht das gut.

Welche Blüten das zuweilen treibt, hat Familienministerin Schröder vor Weihnachten in einem Interview enthüllt. Danach wandelt sie die Märchen, die sie ihren Kindern erzählt, gern ab, um ihnen die Grausamkeiten aus der Fantasie der Brüder Grimm oder des Herrn Hauff zu ersparen. Vielleicht wäre es mit

der Erklärung, was Märchen sind, schon getan. Aber sicher ist sicher. Grausamkeiten verderben die gute Laune – nicht nur bei Kindern, auch in der Politik. Vielleicht lesen sich auch des-halb viele politische Statements so nett. Wirklichkeit unter der Puderwolke – aber bitte nur Weihnachten.

Passend zum Anlass erfuhren wir dann auch noch, dass bei Schröders (CDU) Gott als „das“ bezeichnet und verstanden wird. Das ist endlich mal was Neues und ein willkommenes Arbeitsprogramm für alle Schnitzer auf dieser Welt. Millionen von Krippenfiguren müssen ausgetauscht werden: Das Josef, der Maria, die Jesus und das liebe Vieh – ach nein, da passt es ja wieder. Und damit ist sie nicht allein: Das Kanzler, pardon: das Kanzleramt, fand das auch ganz in Ordnung.

Hier auf Erden sollte auch Frau Schröder alle Kräfte darauf ver-wenden, die großen Themen der Gesundheits- und Sozialpoli-tik voranzubringen. Die Liste ist lang und muss an dieser Stelle nicht erneut in Gänze aufgezählt werden. Erste Hinweise, was in diesem Jahr hier in Schleswig-Holstein ansteht und wie es vorwärts gehen kann, hat der Kongress „Vernetzte Gesundheit“ gegeben. Die Aussage von Sozial- und Gesundheitsministerin Kristin Alheit, „künftige Gesundheitsversorgung lebt nicht vom Arzt oder Krankenhaus allein. Sie lebt davon, dass alle Akteure an einem Strang ziehen: Und da sollte es möglichst keine Grä-ben oder Grenzen geben, auch nicht zu denen, um die es am Ende in der Gesundheitswirtschaft geht – die Patienten“, sollte als Appell und Leitlinie des Jahres 2013 von allen Beteiligten angesehen werden. Damit wäre schon viel gewonnen und des-halb einmal mehr: „auf das Neue“.

PETER WEIHER, JOURNALIST

Auf das NeueKommEnTar

„Millionen von Krippenfiguren müssen

ausgetauscht werden: Das Josef, der

Maria, die Jesus und das liebe Vieh

– ach nein, da passt es ja wieder.“

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GEsundhEITspoLITIK

Nordlicht a K t u e l l1/2 | 2013 23

In Kiel hat sich der Verein „Klinisches Krebsregister Schleswig-Holstein“ gegründet. Ziel des Zusammenschlusses ist es, ein flächendeckendes Krebsregister für Schleswig-Holstein zu ent-wickeln, das Patientendaten für den klinischen Gebrauch und als Grundlage einer vernetzten klinischen Forschung und Qualitätssi-cherung liefern soll. In Ergänzung des bereits bestehenden Epide-miologischen Krebsregisters Schleswig-Holstein (EKR-SH) soll das Klinische Krebsregister (KKR-SH) in erster Linie den Krankheitsver-lauf und die therapeutischen Maßnahmen dokumentieren, um so die Qualität der Tumorbehandlung zu überprüfen und zu fördern. Anfang Juli 2012 hat das KKR-SH seinen Betrieb aufgenommen.

zielsetzungDer flächendeckende Auf- und Ausbau Klinischer Krebsregister ist ein Schwerpunkt des Nationalen Krebsplans. „Durch eine trans-parente Darstellung der onkologischen Versorgungsergebnisse aus klinischen Krebsregistern können wir alle Beteiligten – Kli-niken, Ärzte, Betroffene, Kostenträger und Öffentlichkeit – bei anstehenden wichtigen Entscheidungen unterstützen“, sagt Prof. Dr. Bernd Kremer, Vorsitzender des Vereins und ehemaliger Kli-nischer Direktor des Krebszentrums Nord (CCC) am Universitäts-klinikum Schleswig-Holstein. Auf diesem Wege werde ein aktiver und fortwährender Beitrag zur Verbesserung der Behandlungs-qualität in Schleswig-Holstein geleistet. Die Krebsregistrierung in Schleswig-Holstein ist im Landeskrebsregistergesetz geregelt und verpflichtet seit 1997 alle Krankenhäuser, Institute und nieder-gelassenen Ärzte per Meldepflicht, ihre onkologischen Patienten über eine bei der Ärztekammer Schleswig-Holstein angesiedelte Vertrauensstelle an das bereits bestehende EKR-SH zu melden. Es dient vor allem dazu, das räumliche und zeitliche Auftreten von Krebserkrankungen im Land gezielt zu beobachten und kann Fra-gen zu ungewöhnlichen Krebshäufigkeiten, z. B. im Bereich eines Kernkraftwerkes beantworten. Zudem dienen die Daten des EKR-SH auch zur Bewertung von Krebsfrüherkennungsmaßnahmen. Das EKR-SH erfasst und speichert jedoch keine Verlaufsdaten, wie z. B. das Auftreten von Rezidiven (Krankheitsrückfällen) und Metastasen und auch keine ausführlichen Angaben zu durchge-führten Therapien. Gerade diese Angaben sind aber erforderlich, um eine leitliniengerechte und hochqualitative Behandlung von Krebserkrankten sicherzustellen und transparent zu machen. argumenteAus diesem Defizit ergibt sich nach Ansicht der Vereinsgründer die Notwendigkeit, ein Klinisches Krebsregister Schleswig-Holstein aufzubauen (KKR-SH), welches die notwendige Datenbasis für eine regional übergreifende Qualitätssicherung und eine vernetzte klinische Forschung bietet. Daten zu jeder Tumorbehandlung in Schleswig-Holstein sollen im KKR-SH erfasst und aufbereitet wer-den. Durch die zentrale Dokumentation der Krankheitsverläufe durch alle beteiligten Ärzte kann die Behandlung einer Erkran-kung sicherer und effektiver durchgeführt und überprüft werden.

Zudem steht der Krebsforschung damit eine umfassende Daten-basis für eine Verbesserung der Behandlungsstrategien zur Ver-fügung.

Die Initiative des Vereins „Klinisches Krebsregister Schleswig-Holstein“ geht auf den Nationalen Krebsplan (NKP) zurück, der im Juni 2008 vom Bundesgesundheitsministerium für Gesundheit (BMG) ins Leben gerufen wurde. Die drei Initiatoren des NKP, die Deutsche Krebshilfe (DKH), die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) und die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren (ADT) haben sich für den bundesweiten flächendeckenden Ausbau kli-nischer Krebsregister ausgesprochen, um belastbare Aussagen zur Qualität der onkologischen Versorgung in Deutschland treffen zu können und somit konkrete Verbesserungen für Patientinnen und Patienten zu ermöglichen.

Am 22. August 2012 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung und zur Qualitätssicherung durch klinische Krebsregister auf den Weg gebracht. Hauptziel des Gesetzes ist neben der verbes-serten Krebsfrüherkennung die flächendeckende Einführung von Klinischen Krebsregistern in Deutschland. Schon ab 2014 sollen diese nach einheitlichen Standards arbeiten und von den Kran-kenkassen gefördert werden. Dazu gehörten insbesondere die vollständige Erfassung der einbezogenen Krebserkrankungen, die Durchführung notwendiger Maßnahmen der Qualitätssicherung, die Zusammenarbeit der einzelnen klinischen Krebsregister unter-einander sowie mit dem Gemeinsamen Bundesausschuss und den epidemiologischen Krebsregistern.

StrukturGründungsmitglieder des neuen Vereins sind Vertreter onkolo-gischer Schwerpunktkrankenhäuser des Landes, Vertreter der niedergelassenen onkologisch und strahlentherapeutisch tätigen Ärzte und das Institut für Krebsepidemiologie e. V. Das Vorhaben wird sowohl vom Wirtschafts- und Wissenschaftsministerium als auch vom Sozialministerium des Landes Schleswig-Holstein sowie vom Landesdatenschutz gefördert und begleitet. Die opera- tionalen Aufgaben des Klinischen Krebsregisters wird der Verein übernehmen. Für die Patienten ist die Teilnahme am KKR-SH frei-willig (Zustimmung durch Unterschrift) und kann jederzeit wider-rufen werden. Die gespeicherten Daten unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht bzw. dem datenschutzrechtlichen Zweckbin-dungsprinzip und dürfen ausschließlich für die Zwecke der Qua-litätssicherung und Überprüfung der Versorgung genutzt werden.

für rückfragen steht zur verfügung:Klinisches Krebsregister Schleswig-Holstein e. V., Dr. Christian Krauss, Tel.: 0431 26092260, E-Mail: [email protected]

DR. CHRISTIAN KRAUSS,

KLINISCHES KREBSREGISTER SCHLESWIG-HOLSTEIN E. V.

F O R S C H U N G

Vernetzung verbessert Krebsbehandlung„ Klinisches Krebsregister Schleswig-Holstein e. V.“ will Behandlungsqualität steigern und vereinheitlichen – Krankheitsverläufe und Therapien werden dokumentiert.

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praxIs & KV

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Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein berichtet seit Jahren über ihre Aufgabenwahrnehmung bei der Qualitäts-sicherung in der vertragsärztlichen Versorgung. Sie informiert mit ihrem Versorgungsbericht regelmäßig über die Sicherstellung im Land. Nur ihr Kerngeschäft, die Honorierung ärztlicher Leistungen, war bislang nicht Gegenstand einer öffentlichen Beschreibung.

Es war ein gewagtes Unterfangen, die Idee des Honorarberichts. Wollen das die Vertragsärzte wirklich wissen? Können so kompli-zierte Sachverhalte überhaupt allgemeinverständlich beschrieben werden? Schaffen wir mit dem Bericht nicht einen Wissensdurst bei den Ärzten, den wir am Ende nicht stillen können? Das waren die Fragen, die wir uns gestellt haben.

� Zur ersten Frage: Ja. Aus den Debatten in der Abgeordne-tenversammlung sowie in Gesprächen mit Kreisstellen, Berufsverbänden und Praxisnetzen wissen wir: Es besteht der Bedarf an einer umfassenden Beschreibung des Vergütungssystems.

� Zur zweiten Frage: Ja. Wir sind der Meinung, dass wir dem Anspruch der Verständlichkeit gerecht geworden sind. Viele positive Rückmeldungen bestärken uns darin. Dass wir einiges besser machen können, und werden, ist selbstverständlich.

� Zur dritten Frage: Jein. Dort, wo Umsatzzahlen oder QZV sich nur auf wenige Ärzte beziehen, stößt die Transparenz auf den Datenschutz. Wir meinen jedoch, dass nun jeder Arzt die Chance der besseren Information in den Händen hält. Der Bericht macht vielleicht keinen Anruf bei der KV obsolet, er wird ihn auf jeden Fall für beide Seiten etwas einfacher machen.

Was erwartet den leser?Der Bericht beginnt beim Gesundheitsfonds und endet mit Hono-rarzahlen jeder Arztgruppe. „Vom Krankenkassenbeitrag zum vertragsärztlichen Honorar“ könnte der Untertitel des Berichts lauten. Wir beschreiben die Struktur der Gesamtvergütung, die Berechnung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) und erklären den Fremdkassenzahlungsausgleich. Einen großen Teil nimmt die RLV- und QZV-Systematik ein. Anhand ausgewähl-ter Arztgruppen schauen wir auf Honorarunterschiede zwischen Arztpraxen in der Stadt und auf dem Land.

Warum ein Bericht für 2011?Aller Anfang ist schwer. Die im Bericht veröffentlichten Zahlen gibt es nicht sofort. Die unterschiedlichen Bezüge „Arzt als Person“ und „Arzt nach Tätigkeitsumfang“ müssen auseinander gehalten werden. Die Differenzierung der Arztpraxen nach Raumordnungs-kategorien (siehe Artikel Stadt.Land.Geld!, Honorarbericht 2011, Seite 44 ff.) hat es so auch noch nicht gegeben. Der Blick auf das Detail wirft neue Sachverhalte auf, die Erklärungen benötigen. Letztendlich bestimmt unser Quartalsgeschäft den Zeitpunkt der Veröffentlichung. Alle Honorardaten eines Jahres liegen erst nach Abschluss des Fremdkassenzahlungsausgleichs zum Sommer des Folgejahres vor.

Was nützt der Bericht?Wir hören den Vorwurf: „Ich will eine angemessene Vergütung und keine Erklärung, warum das Honorar immer geringer wird!“ Das kann der Bericht leider nicht einlösen. Die dargebotene Transparenz gibt dem Leser jedoch die Möglichkeit, sich mit seiner eigenen Arztgruppe und anderen zu verglei-chen. Bin ich in meiner Gruppe wirk-lich unterdurchschnittlich, wie setzt sich der mittlere Umsatz zusammen, wie steht meine Gruppe gegenüber anderen?

V E R Ö F F E N T L I C H U N G

Erster Honorarbericht der KVSHÜber Geld spricht man nicht – die KVSH tut es trotzdem. Sie hat ihren ersten Honorar-bericht veröffentlicht. Dieser sorgt für mehr Transparenz in einem hochkomplizierten Verteilungssystem.

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praxIs & KV

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Beispiel Gynäkologen: Nahezu die Hälfte des GKV-Umsatzes entfällt auf Leistungen außerhalb der MGV. Dabei hat die Prävention mit rund 37 Prozent am Gesamtumsatz den größ-ten Anteil. Dies spiegelt sich in der Verteilung des Umsatzes innerhalb der Gynäkologen wider. Der durchschnittliche GKV-Jahresumsatz eines Frauenarztes liegt oberhalb des mittleren Drittels der Gruppe. Die Ärzte im oberen Umsatzdrittel weisen durchschnittlich sogar einen Anteil von rund 54 Prozent des extrabudgetären Honorars auf.

Beispiel hausärzte: Etwa 18 Prozent des GKV-Umsatzes entfallen auf Leistungen außerhalb der MGV. Dabei haben Leistungen der Prävention und Strukturierte Behandlungs-programme (DMP) mit je fünf Prozent sowie Besuche in Pflegeheimen mit vier Prozent die größten Anteile. Das durchschnittliche Honorar des mittleren Drittels der Gruppe ist gleich dem Durchschnittshonorar der gesamten Arztgruppe. Nahezu 86 Prozent des MGV-Umsatzes der Hausärzte ent-fallen auf das Regelleistungsvolumen. Leistungen der QZV, Laborleistungen sowie Hausbesuche bestimmen den übrigen Teil.

Warum erstellt die KvSh einen solchen Bericht?Die Vorworte zum Bericht machen deutlich: Die Rückkehr der Honorarverteilungshoheit in 2012 öffnet wieder die Mottenkiste der Honorarverteilungsdebatte. „Die KV verteilt das Geld falsch.“ oder „Die Honorarverteilung ist eine Black Box.“ sind gern genom-mene Vorwürfe. Dem wollen wir vorbeugen. Wir erhoffen uns mit dem Bericht mehr Sachlichkeit und Fairness in der emotional geführten Diskussion um das Geld.

Was verdient ein arzt?Immer dann, wenn Honorarverhandlungen auf der Bundesebene anstehen, geistern Einkommensgrößen durch die Medien. Sie sol-len die Neiddebatte anfachen und die Forderung der Ärzteschaft für „mehr Geld für die Versorgung“ torpedieren. Mit dem Honorar-bericht wollen wir uns dieser Diskussion nicht entziehen. Jedoch gibt es keine Zahlen für Schleswig-Holstein. Für das Kapitel „Vom Honorarumsatz zum Nettoeinkommen“ greifen wir daher auf die Statistiken des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (ZI) zurück.

Dabei ist zu beachten: Zu dem GKV-Umsatz kommen die Hono-rare aus privatärztlicher Behandlung und sonstigen Kostenträgern hinzu. Davon müssen die Betriebsausgaben für Personal (z. B. auch angestellte Ärzte), Räume, Material, Energie und die In-vestitionskosten abgezogen werden. Zudem werden noch Steu-ern, Altersvorsorge sowie Pflege- und Krankenversicherung fällig.

Wie geht es weiter?Die ersten Reaktionen auf den ersten Honorarbericht bestätigen uns in der Arbeit. Dafür bedanken wir uns herzlich und hoffen, jedes Jahr eine neue Ausgabe präsentieren zu können. Diese wer-den in der Beschreibung etwas schlanker sein, der Analyseteil wird zunehmen. Änderungen in der Honorarverteilungssystema-tik und die Auswirkungen auf die Arztgruppen stehen dann im Vordergrund.

Den ersten Honorarbericht der KVSH finden Sie zum Download auf www.kvsh.de. Sie können ihn auch über die Formularausgabe bestellen: Tel. 04551 883 250 oder Fax an 04551 883 209.

EKKEHARD BECKER, KVSH

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Die medizinische Rehabilitation wird angesichts der älter wer-denden Bevölkerung und mit der Zunahme chronischer Erkran-kungen ein immer wichtigerer Baustein der hausärztlichen Ver-sorgung werden. Niedergelassene Haus- und Fachärzte sind auch in diesem Bereich die ersten Ansprechpartner für ihre Patienten. Das Stellen eines Reha-Antrags gehört allerdings nicht zu den beliebtesten Aufgaben in einer Arztpraxis. Die Gründe dafür sind vielfältig. Da ist zunächst der bürokratische Aufwand, den Ärzte mit einer Reha-Antragstellung verbinden. Zahlreiche, nach Kostenträger zu unterscheidende Antragsformulare, die zeitinten-siv auszufüllen und aus Sicht der niedergelassenen Ärzte wenig hilfreich sind. Dazu kommt ein wenig transparentes Antrags- und vor allem Bewilligungsverfahren.

Wissensdefizit bei Ärzten verringernEine Kommunikation zwischen Hausarzt und Reha-Klinik oder Kostenträger findet größtenteils nicht statt, und wenn, dann nur auf schriftlichem Wege. Schließlich verfügen Hausärzte nur über ein begrenztes Wissen über die Rehabilitation und ihre Angebote sowie über sozialrechtliche Voraussetzungen: Konzept und Inhalte der medizinischen Rehabilitation waren bis vor wenigen Jahren kaum ein Thema in der Medizinausbildung. Das bedeutet, die Feststellung eines begründeten Rehabilitationsbedarfs bei Pati-enten ist häufig mit Unsicherheiten behaftet. Vielen Ärzten fällt es aufgrund des Wissensdefizits schwer, ihre Patienten über die verschiedenen Arten der Rehabilitation zu informieren und eine entsprechende Maßnahme zum richtigen Zeitpunkt einzuleiten. Diese Probleme sind alle nicht neu, der Versuch sie zu lösen war schon mehrfach Gegenstand verschiedener Studien. Allerdings

waren diese Studie eher defizitorientiert und beschränkten sich überwiegend auf die Beschreibung des Status quo. Ein vor kurzem abgeschlossenes Projekt1 war nun ressourcenorientiert angelegt. Eine interdisziplinär zusammengesetzte Arbeitsgruppe, an der alle an der Rehabilitation Beteiligten vertreten waren, erarbeitete Lösungsmöglichkeiten für die prominenten Probleme im Zusam-menhang mit der medizinischen Rehabilitation und leitete daraus praxisnahe Empfehlungen ab. Eine Empfehlung, die von allen Beteiligten einvernehmlich getragen wurde, ist die Erstellung einer Reha-Homepage, speziell für niedergelassene Haus- und Fachärzte. Durch gezielte Informationen und Downloads könnten die oben genannten Probleme deutlich verringert werden.

Präferenzen werden abgefragtDamit die Homepage möglichst effizient für niedergelassene Ärzte wird, sollen vorrangig die Themen auf der Homepage platziert werden, die der Zielgruppe selbst als besonders wichtig erschei-nen. Deshalb erhalten alle niedergelassenen Ärzte in Schleswig- Holstein, die im E-Mail-Verteiler der KVSH sind, in den kommen-den Tagen eine E-Mail mit einem Link zu einem Online-Fragebo-gen mit der Bitte zugesandt, ihre Präferenzen zur Homepage im Fragebogen anzugeben.

Alle niedergelassenen Haus- und Fachärzte werden gebeten, sich an dieser Befragung zu beteiligen. Die Beantwortung der Fra-gen wird nur wenige Minuten kosten. Je mehr Ärzte sich an der Befragung beteiligen, desto problemorientierter kann die Reha-Homepage aufgebaut werden. Sollten Sie von uns keine E-Mail erhalten, z. B. weil keine Adresse von Ihnen vorliegt, nutzen Sie bitte diesen Link: https://de.surveymonkey.com/s/rehainfos

Kontakt:Anna Lena Walther, M.A. Institut für Sozialmedizin, Universität Lübeck Tel. 0451 500 5875

DR. RUTH DECK, PROF. DR. JENS-MARTIN TRÄDER, LÜBECK

1 DR. R. DECK, PROF. J.-M. TRÄDER, PROF. DR. M. SCHERER:

OPTIMIERUNG DER ZUSAMMENARBEIT VON REHA-KOSTENTRÄGERN,

REHA-EINRICHTUNGEN UND AMBULANTER VERSORGUNG

GEFÖRDERT VOM vffr DER DRV NORD

M E D I Z I N I S C H E R E H A B I L I T A T I O N

Reha-Infoplattform im InternetDas Institut für Sozialmedizin der Universität zu Lübeck hat eine Umfrage gestartet. Ziel ist es, eine Homepage zur medizinischen Rehabilitation speziell für niedergelassene Ärzte zu erstellen. In der Umfrage werden Ärzte zunächst nach ihren Informationsbe-dürfnissen befragt, damit die Homepage möglichst passgenau gestaltet werden kann.

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In Schleswig-Holstein durchlaufen inzwischen mehr als 40 Unter-suchungs- und Behandlungsmethoden – von der Akupunktur bis zur Zervix-Zytologie – regelmäßige Qualitätskontrollen durch die Kassenärztliche Vereinigung. Ärzte und Psychotherapeuten dür-fen in diesen Bereichen nur dann tätig werden, wenn sie ihre Fertigkeiten kontinuierlich und regelmäßig nachweisen. Die KVSH überprüft, ob der jeweils geforderte Qualitätsstandard erbracht und auch eingehalten wird, nur dann erhält der Arzt eine Geneh-migung für die Behandlung. Das Spektrum dabei ist groß – in eini-gen Bereichen müssen Zeugnisse und zertifizierte Fortbildungen nachgewiesen werden, in anderen gibt es in Abhängigkeit der Komplexität strengere Kontrollen. Beispielsweise werden jedes Jahr ambulante medizinische Behandlungen wie Gelenkspiege-lungen oder Röntgen- und Ultraschalluntersuchungen durch Stich-proben überprüft.

„Die Qualität in den Praxen Schleswig-Holsteins stimmt, die Patienten sind in guten Händen“, sagte Dr. Monika Schliffke, Vorstandsvorsitzende der KVSH anlässlich der Veröffentlichung des Qualitätsberichts. Untermauert werde dies durch die Tat-sache, dass im Berichtsjahr bei der KVSH rund 759 Anträge auf Genehmigungen qualitätsgesicherter Leistungen gestellt wur-den und nur knapp sieben Prozent der Anträge abgelehnt wer-den mussten, weil die Voraussetzungen für eine Genehmigung nicht erfüllt waren. Ziel der Qualitätssicherungsmaßnahmen sei, das bestehende Niveau nicht nur zu erhalten, sondern weiter zu verbessern.

Bei der Qualitätssicherung arbeiten Niedergelassene und Kas-senärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein Hand in Hand. Rund 100 besonders sachverständige Ärzte unterstützen die KVSH, indem sie sich neben ihrer Praxistätigkeit in Qualitätssicherungs-kommissionen engagieren. „Dieses Zusammenspiel gehört zu den Stärken einer selbstverwalteten und freiberuflichen Ärzte-schaft, die immer im Interesse ihrer Patienten handelt“, betonte Schliffke. Qualitätssicherungskommissionen und Arbeitsgruppen gibt es zum Beispiel für die Bereiche Ambulante Operationen, Onkologie und Sonografie. Neben den routinemäßigen Qualitäts-prüfungen nehmen die Kommissionsmitglieder weitere wichtige Aufgaben wahr: Stellen sich bei einer Prüfung Qualitätsmängel heraus, bieten sie ihren Kollegen fachliche Beratung an. Ziel die-ser Gespräche ist es, Handlungsmöglichkeiten zur Qualitätsver-besserung zu erarbeiten. Außerdem geben besonders erfahrene Kommissionsmitglieder ihr Wissen in Fortbildungsveranstaltungen an Ärzte und Praxispersonal weiter. So gibt es zum Beispiel Semi-nare zu speziellen Aufnahmetechniken in der radiologischen Diagnostik.

Neben Zahlen, Daten und Fakten bietet der Qualitätsbericht außerdem Einblicke in die praktische Umsetzung von Qualitätssi-cherung in der ambu lanten medizinischen Versorgung.

Der Qualitätsbericht 2011 steht im Internet unter www.kvsh.de zum Download bereit. Er kann auch per E-Mail bestellt werden: [email protected]

MARCO DETHLEFSEN, KVSH

V E R Ö F F E N T L I C H U N G

Die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten in Schleswig-Holstein versorgen ihre Patienten auf einem hohen Niveau. Das belegt der aktuelle Qualitätsbericht, den die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein für das Jahr 2011 präsentiert hat.

Qualität in Schleswig- Holsteins Praxen stimmt

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praxIs & KV

Nordlicht a K t u e l l 1/2 | 201328

iDiagnoseschlüsselgeändertDer ICD-10-GM wurde vom Deutschen Institut für medizinische Dokumentation und Information überarbeitet. Es wurden für das Jahr 2013 neben redaktionellen Änderungen auch inhaltliche Anpassungen vorgenommen.

In die neue Version flossen u. a. die Änderungen der Welt-gesundheitsorganisation (WHO) ein. Darüber hinaus wurden 56 Vorschläge von Fachgesellschaften, Fachleuten aus Ärzteschaft, Krankenkassen und Kliniken sowie Organisationen der Selbstver-waltung im Gesundheitswesen umgesetzt.

Kleinere Änderungen betreffen u. a. die Kodes:� D68.- Koagulopathien, Purpura und sonstige hämorrhagische Diathesen, � I72.- Sonstige Aneurysma und sonstige Dissektion, � K91.- Krankheiten des Verdauungssystems nach medizi- nischen Maßnahmen, andernorts nicht klassifiziert, � M23.- Binnenschädigung des Kniegelenks, � R95.- Plötzlicher Kindstod, � Z45.- Anpassung und Handhabung eines implantierten medizinischen Gerätes.

Über die größeren Änderungen informieren wir Sie auf den fol-genden Seiten. Die komplette aktuelle Version 2013 beziehungs-weise die vollständige Aktualisierungsliste können Sie unter www.dimdi.de einsehen.

Auch in Ihre Praxissoftware werden diese Änderungen per Update für das erste Quartal 2013 aufgenommen. Bei der Verschlüsselung von Behandlungsdiagnosen bitten wir Sie diese Änderungen zu beachten und gegebenenfalls eigene Listen von häufig verwen-deten Diagnoseschlüsseln daraufhin zu überprüfen.

K O D I E R H I L F E

Klug kodierenleicht gemacht

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iiX. Kapitel: Krankheiten des KreislaufsystemsDer Kode I48.- für Vorhofflimmern und Vorhofflattern wurde neu unterteilt. Dabei wurden die bereits bestehenden Viersteller mit neuem Inhalt besetzt:

Der Kode I84.- Hämorrhoiden wurde gelöscht und neu als Kode K64.- Hämorrhoiden und Perianalvenenthrombose in das XI. Kapitel aufgenommen. Hämorrhoiden als Komplikation bei Geburt und Wochenbett (O87.2) und Schwangerschaft (O22.4) sind exklusive.

icD-10-GM 2013

vorhofflattern und vorhofflimmern

1.-3. Stelle 4. Stelle

i48

.0 Vorhofflimmern, paroxysmal

.1 Vorhofflimmern, persistierend

.2 Vorhofflimmern, permanent

.3 Vorhofflattern, typisch (Vorhofflattern Typ I)

.4 Vorhofflattern, atypisch (Vorhofflattern Typ II

.9 Vorhofflimmern und Vorhofflattern, nicht näher bezeichnet

icD-10-GM 2012

vorhofflattern und vorhofflimmern

1.-3. Stelle 4. Stelle 5. Stelle (falls vorhanden)

i48

.0 Vorhofflattern 0 Paroxysmal

1 Chronisch

9 Nicht näher bezeichnet

.1 Vorhofflimmern 0 Paroxysmal

1 Chronisch

9 Nicht näher bezeichnet

icD-10-GM 2012

hämorrhoiden

1.-3. Stelle 4. Stelle

i84

.0 Innere thrombosierte Hämorrhoiden

.1 Innere Hämorrhoiden mit sonstigen Komplikationen

.2 Innere Hämorrhoiden ohne sonstige Komplikationen

.3 Äußere thrombosierte Hämorrhoiden

.4 Äußere Hämorrhoiden mit sonstigen Komplikationen

.5 Äußere Hämorrhoiden ohne sonstige Komplikationen

.6 Marisken als Folgezustand von Hämorrhoiden

.7 Nicht näher beteichnete thrombosierte Hämorrhoiden

.8 Nicht näher bezeichnete Hämorrhoiden mit sonstigen Komplikationen

.9 Hämorrhoiden ohne Komplikationen, nicht näher bezeichnet

icD-10-GM 2013

hämorrhoiden

1.-3. Stelle 4. Stelle

K64

.0 Hämorrhoiden 1. Grades

.1 Hämorrhoiden 2. Grades

.2 Hämorrhoiden 3. Grades

.3 Hämorrhoiden 4. Grades

.4 Marisken als Folgezustand von Hämorrhoiden

.5 Perianalvenenthrombose

.8 Sonstige Hämorrhoiden

.9 Hämorrhoiden, nicht näher bezeichnet

Ko

die

rh

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der

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gen

des

Ic

d-1

0-G

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013

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mel

exem

plar

14

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praxIs & KV

Nordlicht a K t u e l l 1/2 | 201330

icD-10-GM 2012

hernia ventralis

1.-3. Stelle 4. Stelle

K43.0 Hernia ventralis mit Einklemmung, ohne Gangrän

.1 Hernia ventralis mit Gangrän

.9 Hernia ventralis ohne Einklemmung und ohne Gangrän

icD-10-GM 2013

hernia ventralis

1.-3. Stelle 4. Stelle 5. Stelle (falls vorhanden)

K43

.0 Narbenhernie mit Einklemmung, ohne Gangrän

.1 Narbenhernie mit Gangrän

.2 Narbenhernie ohne Einklemmung und ohne Gangrän

.3 Parastomale Hernie mit Einklemmung, ohne Gangrän

.4 Parastomale Hernie mit Gangrän

.5 Parastomale Hernie ohne Einklemmung und ohne Gangrän

.6 Sonstige und nicht näher bezeichnete Hernia ventralis mit Einklemmung, ohne Gangrän

0 Epigastrische Hernie mit Einklemmung, ohne Gangrän

8 Sonstige Hernia ventralis mit Einklemmung, ohne Gangrän (hypogastrisch, Mittellinien-, Spieghel-, subxiphoidal)

9 Nicht näher bezeichnete Hernia ventralis mit einklemmung, ohne Gangrän

.7 Sonstige und nicht näher bezeichnete Her-nia ventralis mit Gangrän

0 Epigastrische Hernia ventralis mit Gangrän

8 Sonstige Hernia ventralis mit Gangrän(hygastrisch, Mittellinien-, Spieghel-, subxiphoidal)

9 Nicht näher bezeichnete Hernia ventralis mit Gangrän

.9 Sonstige und nicht näher bezeichnete Her-nia ventralis ohne Einklemmung und ohne Gangrän

0 Epigastrische Hernie ohne Einklemmung und ohne Gangrän

8 Sonstige Hernia ventralis ohne Einklemmung und ohne Gangrän (hypogastrisch, Mittellinien-, Spieghel-, subxiphoidal)

9 Nicht näher bezeichnete Hernia ventralis ohne Einklemmung und ohne Gangrän (Hernia ventralis o.n.A.)

Xi. Kapitel: Krankheiten des verdauungssystemsHernia ventralis (K43.-) wurde überarbeitet und weiter unterteilt.

XXii. Kapitel: Schlüsselnummern für besondere zweckeDer Kode U80! (Erreger mit bestimmten Antibiotikaresistenzen, die besondere therapeutische oder hygienische Maßnahmen erfordern) wurde auf der fünften Stelle weiter unterteilt. Da hiervon die Vergütungsregelungen für MRSA (U80.0-!) betroffen sind, wird in den entsprechenden Gremien derzeit über eine Anpassung beraten. Sobald uns Informationen dazu vorliegen, werden wir Sie informieren.

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praxIs & KV

Nordlicht a K t u e l l1/2 | 2013 31

inhalte zielvereinbarung arzneimittel 2013

V E R O R D N U N G S V E R T R Ä G E 2 0 1 3

Mehr Geld im Bereich Arznei- und HeilmittelKassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein und Krankenkassen haben sich auf neue Sollausgaben und Zielvereinbarungen in den Bereichen Arznei- und Heilmittel für 2013 verständigt.

Für Arznei- und Verbandmittel steht in Schleswig-Holstein in die-sem Jahr mehr Geld zur Verfügung. Das Ausgabenvolumen konnte im Vergleich zum Vorjahr um 3,13 Prozent (925 Millionen Euro brutto) und für Heilmittel um 9,90 Prozent (173,7 Millionen Euro brutto) gesteigert werden. Wichtig für Sie zu wissen: Über die neuen Richtgrößen, die ab dem 1. April 2013 gelten, informieren wir Sie im März. Bis dahin gelten noch die Richtgrößen des Jahres 2012.

Die Zielvereinbarung Arzneimittel 2012 wird im Jahr 2013 im wesentlichen weitergeführt. Die wenigen Änderungen haben wir für Sie in der unten stehenden Tabelle rot markiert. Da Schleswig-Holstein im Bundesvergleich höhere Pro-Kopf-Aus-gaben für Heilmittel ausweist, wurde in der Zielvereinbarung Heilmittel ein Volumen von 161 Millionen Euro als mittelfristiges

Ausgabenziel vereinbart. Dieses Ziel soll u. a. durch gezielte gemeinsame Informationsgespräche mit Ärzten erreicht werden. Wir bieten dazu in diesem Jahr Beratungen an. 300 Termine sind bereits vereinbart.

Auch Sie können das Beratungsangebot nutzen. Bitte wenden Sie sich dazu an die Abteilung Beratung unter der Tel. 04551 883 362 oder per Email an [email protected].

Alle oben genannten Vereinbarungen finden Sie auf www.kvsh.de Praxis Verträge

TIMO EMCKE, KVSH

Wirtschaftlichkeitsziele

verordnungsbereiche zielarten

1 Statine Anteil Tagestherapiekosten

2 Clopidogrel Anteil Tagestherapiekosten

3 Protonenpumpeninhibitoren Anteil Tagestherapiekosten

4 Betablocker Anteil Tagestherapiekosten

5 Orale AntidiabetikaAnteil Leitsubstanz (Metformin, Glibenclamid, Glimepirid, Metformin + Sulfonylharnstoff)Anteil Tagestherapiekosten

6ACE-Hemmer, Sartane, Renininhibitoren

Anteil Leitsubstanz (ACE-Hemmer, Kombinationspräparate mit ACE-Hemmern + HCT)Anteil Tagestherapiekosten

7 BTM-Opioidanalgetika Anteil Leitsubstanz (Generika), Anteil Tagestherapiekosten

8 Antidepressiva Anteil Leitsubstanz (Citalopram, Amitriptylin, Mirtazapin, Doxepin)

9 Statine plus Ezetimib Anteil Leitsubstanz (Begrenzung Anteil Ezetimib – inkl. in Kombination mit Statin)

10 NSAR Anteil Leitsubstanz (Begrenzung Anteil Coxibe)

11 Erythropoetin Anteil Leitsubstanz (Förderung Anteil Biosimilar)

12 Koloniestimulierende Faktoren Anteil Leitsubstanz (Förderung Anteil Biosimilar)

13 Alle Antidiabetika außer Insulin Anteil Leitsubstanz, (Begrenzung Anteil GLP-1-Analoga und DPP-4-Hemmer)

Qualitätsziele (Nur information: Keine Prüfung!)

14 Polymedikation im Alter Information über Patienten mit Wirkstoffen, die evtl. zu unerwünschten Arzneimittelwirkungen bei älteren Patienten führen können

15 aut idem Anteil der aut idem-Verordnungen

16 Blutzuckerteststreifen Anteil günstiger Bluckzuckertestreifen lt. Empfehlungsliste der Krankenkassen

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Nordlicht a K t u e l l 1/2 | 201332

Öffentliche Ausschreibung von VertragspraxenDie Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein schreibt auf Antrag von Ärzten/Psychotherapeuten deren Praxen zur Übernahme durch einen Nachfolger aus, sofern es sich bei dem maßgeblichen Planungsbereich um ein für weitere Zulassungen gesperrtes Gebiet handelt.

gemäß Paragraf 103 Abs. 4 SGB V

fachgebiet/arztgruppe Planungs bereich* Praxisform Bewerbungs frist** ausschreibungs nummer

Kinder- und Jugendlichen-psychotherapeuten- halbe Zulassung -Sonderbedarf

NMS/RD-E EP 28.02.2013 15104/2012

Psychotherapeuten- halbe Zulassung -

Kiel EP 28.02.2013 14822/2012

Psychotherapeuten- halbe Zulassung -

Kiel EP 28.02.2013 14823/2012

Psychotherapeuten Segeberg EP 28.02.2013 15032/2012

Psychotherapeuten- halbe Zulassung - Kiel EP 31.03.2013 15199/2012

Psychotherapeuten Segeberg EP 31.03.2013 15318/2012

Psychotherapeuten- halbe Zulassung -

FL/SL EP 31.03.2013 15466/2012

Psychotherapeuten Kiel EP 31.03.2013 15103/2012

Psychotherapeuten- halbe Zulassung -

NMS/RD-E EP 31.03.2013 15650/2012

Psychotherapeuten- halbe Zulassung -

NMS/RD-E EP 31.03.2013 15703/2012

Psychotherapeuten Pinneberg EP 31.03.2013 15536/2012

Psychotherapeuten- halbe Zulassung -

NMS/RD-E EP 31.03.2013 15829/2012

B E K A N N T M A C H U N G E N

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Nordlicht a K t u e l l1/2 | 2013 33

* Die Stadt Kiel und die Stadt Lübeck stellen jeweils einen Planungsbereich dar. Alle übrigen Planungsbereiche richten sich nach den Kreisgrenzen, außer der Kreisregion Stadt Neumünster/Kreis Rendsburg-Eckernförde (NMS/RD-E) und der Kreisregion Stadt Flensburg/Kreis Schleswig-Flensburg (FL/SL-FL).

** Die Bewerbungsfrist ist eine Ausschlussfrist, das heißt, es können nur Bewerbungen akzeptiert werden, die innerhalb der Bewerbungsfrist eingehen. Sollte innerhalb der Bewerbungsfrist keine Bewerbung eingehen, so gilt die Ausschreibung maxi- mal für ein weiteres Jahr. Die Bewerbungsfrist ist gewahrt, wenn aus der Bewerbung eindeutig hervorgeht, auf welche Aus- schreibung sich die Bewerbung bezieht, für welche Adresse die Zulassung beantragt wird und ein Arztregisterauszug beigefügt wurde.

Flensburg

Kiel

Lübeck

Neumünster

Dithmarschen

HerzogtumLauenburg

Nordfriesland

Ostholstein

Pinneberg

PlönRendsburg-Eckernförde

Schleswig-Flensburg

Steinburg

Stormarn

Segeberg

Lübeck

Nähere informationen zu den ausgeschriebenen Praxen erhalten Sie unter folgenden telefonnummern:

04551 883 378 04551 883 291

Der Bewerbung sind ein Auszug aus dem Arztregister sowie ein unterschriebener Lebenslauf beizufügen. Ferner ist ein polizeiliches Führungszeugnis der Belegart „O“ (Behörden-führungszeugnis) zu beantragen.

hinweis: Die Wartelisteneintragung ersetzt nicht die Bewerbung!

Bewerbungen richten Sie bitte an: KVSH, Zulassung/Praxisberatung, Bismarckallee 1– 6, 23795 Bad Segeberg

folgende Ärzte/Psychotherapeuten/Mvz wurden zugelassen und haben um veröffentlichung gebeten:

Name Ort fachgruppe Beginn Nachfolger von

Dipl.-Psych. Elisabeth Nierth- halbe zulassung -

24943 Flensburg, Zur Baumschule 9

Psychologische Psychotherapeutin

02.01.2013 Dipl.-Psych. Renée tackenberg-Pohl

Susann haltenhoff 25348 Glückstadt, Große Kremperstraße 8

Psychosomatische Medizin und Psychotherapie

01.12.2012 Dr. med. Klaus-Detlef Siemann

Dipl.-Psych. Regina eich- halbe zulassung -

23552 Lübeck, Musterbahn 1

Psychologische Psychotherapeutin

05.12.2012 Christiane Schweyda

Psychotherapeuten- halbe Zulassung -

KielEP 31.03.2013 69/2013

Psychotherapeuten - Umwandlung einer Halb-tags-Angestelltenstelle -

Kiel EP 31.03.2013 540/2013

Psychotherapeuten- halbe Zulassung -

FL/SL EP 31.03.2013 15203/2012

Psychotherapeuten- halbe Zulassung - Herzogtum Lauenburg EP 31.03.2013 74/2013

Psychotherapeuten- halbe Zulassung -

PinnebergEP 31.03.2013 75/2013

Psychotherapeuten- halbe Zulassung -

Herzogtum Lauenburg EP 31.03.2013 76/2013

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praxIs & KV

Nordlicht a K t u e l l 1/2 | 201334

Name des anstellenden arztes/Mvz

Ort fachgruppe Beginn Name des angestellten

Dr. med. Ilka röhl 23568 Lübeck, Fuchssprung 9

Facharzt für Psychothera-peutische Medizin

07.01.2013 Klaus-Peter voget

zoGez zollhaus Gesundheits-zentrum Brücke Mvz Gmbh

24340 Eckernförde, Schiffbrücke 8

Psychologische Psychotherapeutin

01.11.2012 Inka-Maria Wolf

folgende Ärztin wurde zugelassen und hat um veröffentlichung gebeten:

Name Ort fachgruppe Beginn Nachfolger von

Dr. med. Stefanie tönder 24114 Kiel, Sophienblatt 44 - 46

ausschließlich psychothe-rapeutisch tätige Fach-ärztin für Psychiatrie und Psychotherapie

07.01.2013 Dr. med. Annelies löffler

folgende Ärzte/Psychotherapeuten/Mvz haben anstellungsgenehmigungen erhalten und um veröffentlichung gebeten:

B E K A N N T M A C H U N G E N

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Nordlicht a K t u e l l1/2 | 2013 35

Was ein niedergelassener Arzt darf und was nicht, ist klar gere-gelt. Dennoch sorgte ein Grundsatzbeschluss des Bundesgerichts-hofs im Juni dieses Jahres für Verwirrung. Er besagt, dass sich Ärzte nicht strafbar machen, wenn sie Provisionen, beispielsweise von Pharmaunternehmen, annehmen. Der Grund: Vertragsärzte sind keine Amtsträger und Beauftragte der Krankenkassen. „Diese Entscheidung stärkt die ärztliche Freiberuflichkeit“, erklärte der KBV-Vorstandsvorsitzende, Dr. Andreas Köhler. Doch das sahen nicht alle so. Es hagelte negative Schlagzeilen, die glauben lie-ßen, Bestechung sei bei Ärzten legal. Die Schaffung eines eige-nen Straftatbestandes für korrupte Ärzte und Psychotherapeuten wurde gefordert. „Dies ist gar nicht nötig“, macht Rechtsanwalt Jürgen Schröder, stellvertretender Leiter der KBV-Rechtsabteilung, deutlich. „Mit unserer Broschüre wollen wir darlegen, dass es im berufsrechtlichen und im sozialrechtlichen Rahmen schon jetzt ausreichend Möglichkeiten gibt, um Sanktionen zu ergreifen.“ Unter anderem geht es um die Zusammenarbeit zwischen Ver-tragsärzten untereinander, Sponsoring durch die Industrie sowie

Kooperationen zwischen Krankenhaus und Vertragsarzt. Ein kurzer Einleitungstext erklärt jeweils die Problematik, konkrete Fallbei-spiele sorgen für Anschaulichkeit. Die Broschüre gibt Handlungs-maximen an die Hand und zeigt Folgen straf- und berufsrecht-licher Verstöße auf.

aus dem leben gegriffenDarf ein Arzt, der Aktien einer Pharmafirma besitzt, regelmäßig Arzneimittel dieses Unternehmens verordnen? Ja, da seine Ver-ordnungen nicht den Umsatz des Unternehmens steigern können. Beteiligt sich der Arzt jedoch an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die Anteile an einer Labormedizin-GmbH hat, kann dies unzulässig sein. Dann nämlich, wenn sich die Gewinnzu- teilung an den Laboraufträgen ausrichtet.

Lassen sich Ärzte zu Fortbildungsveranstaltungen von Arzneimit-tel, Heilmittel und Hilfsmittel-Herstellern einladen, so bleibt dies dann folgenlos, wenn sie sich beispielsweise die Reisekosten oder die Teilnahmegebühren erstatten lassen. Beziehen Ärzte dage-gen ein Luxushotel, lassen sich die Kosten für die Übernachtung einer Begleitperson oder das Rahmenprogramm bezahlen, ist dies unzulässig. Nicht erlaubt ist außerdem, wenn Sponsoren Betriebs-ausflüge oder Weihnachtsfeiern finanziell unterstützen oder einen „Tag der offenen Tür“ ausrichten.

„Die Auflistung in der Broschüre ist nicht abschließend“, darauf legt Schröder Wert. „Man kann nicht sagen: Das steht nicht in der Broschüre und deshalb dürfen wir das.“ Letztendlich liege es ganz im Interesse der mehrheitlich korrekt handelnden Ärzte, Transparenz und damit Sicherheit zu schaffen. Als Beispiel nennt er das Thema Anwendungsbeobachtung. „Wir sind seit langem hinterher, dass hier mehr Transparenz herrscht“, erklärt er. Die entsprechenden Forderungen habe die KBV auch im Vorfeld des seit 2012 geltenden Versorgungsstrukturgesetzes beim Gesetzge-ber eingebracht – bisher ohne Erfolg.

DAGMAR VOHBURGER, KASSENÄRZTLICHE BUNDESVEREINIGUNG

P R A X I S W I S S E N

Kooperation fördern, Korruption verhindernMit der neuen Broschüre „ Richtig kooperieren“ gibt die Kassenärztliche Bundesver- einigung (KBV) niedergelassenen Ärzten einen Überblick, welche For men der Zusammen-arbeit im Praxisalltag zulässig sind und welche nicht.

Die Broschüre aus der Reihe PraxisWissen kann unter www.kbv.de/42541.html heruntergeladen werden. 

QUELLE: KASSENÄRZTLICHE BUNDESVEREINIGUNG (KBV)

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Nordlicht a K t u e l l 1/2 | 201336

P S y C H O T H E R A P I E

Bereits seit Mitte der 70er Jahre erleben neuropsychologische Behandlungsansätze einen stetigen Aufschwung und zuneh-mende Anerkennung. Doch eine regelhafte Durchführung war im ambulanten Bereich bislang kaum möglich, dieses blieb allein dem stationären Sektor vorbehalten. Oft zum Nachteil der Patienten, konnte doch ihre stationär durchgeführte Therapie ambulant meist nicht fortgeführt werden. Erst in den letzten Jah-ren kam hier Bewegung auf. Der Therapiebereich wurde vom wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie anerkannt, 2006 verab-schiedete der Deutsche Psychotherapeutentag die Weiterbildung in Klinischer Neuropsychologie und zum 23. Februar 2012 trat der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) in Kraft, der lautete, die ambulante neuropsychologische Therapie in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung aufzu-nehmen. Hieraus folgte die nun vollzogene Aufnahme der Neuro-psychologischen Therapie in den Einheitlichen Bewertungsmaß-stab (EBM). Damit kann diese Leistung nun auch im ambulanten Bereich von entsprechend qualifizierten Psychotherapeuten und Ärzten regulär erbracht werden.

Die Entwicklung der ambulanten Neuropsychologie mit ihrem positiven Ausgang nicht nur für eine stattliche Anzahl von Patienten, sondern auch für viele Psychotherapeuten und Ärzte, gab den Anlass, noch einmal die Frage zu stellen:

Was ist eigentlich Neuropsychologie?Die Neuropsychologische Therapie wurde primär für Patienten mit organisch bedingten psychischen Störungen entwickelt; man spricht deshalb auch von Psychotherapie bei erworbener Hirnschä-digung. Die Etablierung dieses Behandlungsansatzes ging einher mit einem enorm zunehmenden Interesse an der Hirnforschung. Dieses wurde vor über 30 Jahren zunächst auch gefördert durch die zunehmende Zahl von Verkehrsunfällen. Ferner führten die rasante Entwicklung der Notfallmedizin sowie die medizinischen Möglichkeiten überhaupt dazu, dass immer mehr Menschen eine Apoplexie, ein schweres Schädelhirntrauma oder die Behand-lung eines Hirntumors überlebten, wenn oft auch mit bleibenden Einschränkungen. Es kam zu einer stark anwachsenden Zahl von Patienten mit organisch bedingten psychischen Störungen. Heute

Ambulante Neuropsychologische Therapie ist jetzt reguläre GKV-Leistung.

Neuropsychologische Therapie

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praxIs & KV

Nordlicht a K t u e l l1/2 | 2013 37

ist der Versorgungsbedarf immens und so ist es Standard, dass in jeder neurologischen Rehabilitationsklinik, aber auch in Akutkran-kenhäusern und geriatrischen Einrichtungen, Neuropsychologen diagnostische Untersuchungen und Behandlungen durchführen. Für Haftpflichtversicherer und Berufsgenossenschaften war die ambulante Durchführung einer Neuropsychologischen Therapie schon bereits eine Selbstverständlichkeit. Wie oben dargelegt, ist es jetzt auch möglich, im Rahmen der GKV eine ambulante Versorgung aufzubauen. Von den jährlich etwa eine halbe Mil-lion neurologischen Neuerkrankungen oder durch Unfallschäden beeinträchtigte Patienten kommen schätzungsweise 40.000 bis 60.000 Patienten für eine ambulante Therapie in Frage.

Grundannahmen neuropsychologischer therapieEin wesentliches Postulat der neuropsychologischen Therapie ist die Annahme, dass normales Verhalten und Erleben ein intaktes Zentralnervensystem voraussetzt. Nur wenn die vorhandenen neuronalen Systeme, die sich im Laufe der Entwicklung ausdiffe-renziert haben, Sinnesinformationen adäquat verarbeiten und für die Bildung entsprechender mentaler Repräsentationen sorgen, ist ungestörtes zielgerichtetes Verhalten aber auch normales Erle-ben möglich. Ebenso wird davon ausgegangen, dass alle Formen des Lernens ein strukturelles oder biochemisches Äquivalent auf-weisen und nur dann ungestört möglich sind, wenn die neuro-nalen Systeme intakt sind. Die neuropsychologische Therapie geht ferner von einer großen Plastizität des Gehirns als Voraussetzung für solche Leistungen aus. Die Plastizität ist auch hilfreich in Situa-tionen, in denen es durch äußere oder innere Einflüsse zu Funkti-onsbeeinträchtigungen neuronaler Systeme kommt.

Neuropsychologisches Grundverständnis psychischer Störungen und ihrer Behandlung.Ursache einer organisch bedingten psychischen Störung ist bei vorher ungestörter Funktion des Zentralorgans eine erworbene Hirnschädigung (z. B. Krankheit, Unfall). Es gibt unterschiedliche Vorstellungen über die bereitstehenden oder zu erwerbenden Reparaturmechanismen im Gehirn, die eine Funktionsverbesse-rung nach Läsion erklären, angefangen von der Ebene der neuro-nalen physiopsychischen Veränderung nach Läsion bis hin zu rein funktionellen Veränderungen.

therapieziele und ablauf der Behandlung Ziel einer neuropsychologischen Therapie ist es, die nach einer erworbenen Hirnschädigung vorhandenen kognitiven, emotio-nalen, motivationalen Störungen sowie die daraus resultierenden oder damit einhergehenden psychosozialen Beeinträchtigungen und Aktivitätseinschränkungen eines Patienten zu beseitigen oder, falls dies nicht mehr vollständig möglich sein sollte, Kompensa-tionsstrategien auf der Basis vorhandener kognitiver Ressourcen aufzubauen. Auch die Therapie von sekundären psychischen Stö-rungen im Rahmen der Krankheitsverarbeitung spielt eine wich-tige Rolle. Darüber hinaus kann neuropsychologische Therapie in der Regel nur unter Einbeziehung der Angehörigen funktionie-ren. Diese Angehörigenarbeit ist auch expliziter Bestandteil der Neuropsychologie-Richtlinie vom 24. November 2011. Darin sind auch, sofern die Voraussetzungen gegeben sind, Möglichkeiten zur Supervision der beruflichen Wiedereingliederung geregelt.

Neuropsychologische Therapie setzt eine ausführliche Diagnostik voraus. Auf diese aufbauend beginnt die Therapie-planung mit einer Problemanalyse, in der neben den kognitiven Funktionen auch relevante Aspekte des Verhaltens, des Befindens

und der psychosozialen Begebenheiten erfasst werden. Aufgrund der speziellen Kenntnisse in diesen Bereichen, der Kenntnisse über die neuronalen Prozesse und deren krankhafte Störungen sowie des Wissens über die grundlegenden neurologischen Prin-zipien der medizinischen Therapie und des Krankheitsverlaufes wird der Einsatz neuropsychologischer Behandlungsmethoden indiziert.

Neuropsychologische interventionen: restitution, Kompen-sation und integrierte verfahrenRestitutive Maßnahmen haben zum Ziel, gestörte neuronale Systeme durch wiederholte Interventionen zu reaktivieren. Die biologische Grundlage für die Reaktivierung (Restitution) einer Funktion stellt die Plastizität des Gehirns dar. Hinweise auf erfah-rungsabhängige synaptische Veränderungen im Zentralnerven-system gibt es bereits seit langer Zeit.

Neben den auf Restitution von Funktionen abzielenden Inter-ventionen stellt der auf Kompensation ausgerichtete Behand-lungsansatz, der vor allem bei chronischen Störungen zum Ein-satz kommt, die zweite Säule der Neuropsychologischen Therapie dar. Es wird davon ausgegangen, dass auf neuronaler Ebene eine Funktionsverbesserung möglich wird, indem intakt gebliebene Systeme dazu gebracht werden, Aufgaben geschädigter Systeme zu übernehmen.

Zusätzlich zu den auf Restitution und Kompensation ausgerich-teten Behandlungselementen werden von Neuropsychologen auch Methoden klassischer psychotherapeutischer Verfahren ver-wendet. Es handelt sich bei diesen integrierten Verfahren vor allem um die in der Verhaltenstherapie entwickelten operanten Techniken, die vorwiegend zur Therapie von Verhaltensstörungen eingesetzt werden. Allerdings hat sich gezeigt, dass diese Metho-den nicht ohne Modifikation und Adaptation bei hirngeschädigten Patienten angewendet werden können. Beispielsweise reagieren hirngeschädigte Patienten nicht in dem Ausmaß auf Verstärkungs-kontingenzen wie hirngesunde Personen, und auch die Effektivi-tät kognitiver oder Selbstinstruktionstechniken ist aufgrund der kognitiven Defizite der Patienten oft begrenzt.

indikationsbereicheNeuropsychologische Therapie ist bei allen Personen mit orga-nischen psychischen Störungen unterschiedlicher Ätiologie indi-ziert. Diese sind: kognitive Störungen (Aufmerksamkeitsstörungen, zerebrale Blindheit, Neglect, visuoperzeptive und visuokognitive Störungen, Agnosie, räumlich-perzeptive, räumlich-kognitive, räumlich-konstruktive und räumlich-topografische Störungen, Lern- und Gedächtnisstörungen, Störungen exekutiver Funkti-onen, Apraxie, Störungen von Sprache und Sprechen, Störungen der Schriftsprachverarbeitung, Störungen der Zahlenverarbei-tung), emotionale und affektive Störungen, Motivationsstörungen und Verhaltensstörungen nach Schädelhirntrauma, cerebrovasku-läre Erkrankungen, toxische und hypoxischen Schädigungen des Gehirns, entzündliche und Tumorerkrankungen des Gehirns, bei Zuständen nach Hirntumorbehandlungen, demenzielle und neu-rodegenerative Erkrankungen des Gehirns sowie Epilepsien und Schizophrenie.

DIPL.-PSyCH. HEIKO BORCHERS, PSyCHOLOGISCHER PSyCHOTHERAPEUT,

KINDER- UND JUGENDLICHENPSyCHOTHERAPEUT, KIEL

DIPL.-PSyCH. STEPHAN STOLZ, PSyCHOLOGISCHER PSyCHOTHERAPEUT,

KLINISCHER NEUROPSyCHOLOGE GNP, HATTSTEDT

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praxIs & KV

Nordlicht a K t u e l l 1/2 | 201338

KV Hessen mit neuem Vorstandfrankfurt – Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen hat Frank Dastych (51), HNO-Arzt aus Bad Arolsen, zum neuen Vorsitzenden des Vorstandes gewählt. Neuer stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes ist Dr. Günter Haas (61), Hausarzt aus Lautertal. Beide haben langjährige Erfahrung in der Selbstverwaltung. Dastych war acht Jahre lang Vorsitzender der Vertreterversammlung. Er wurde nun mit 43 von 50 abgegebenen Stimmen zum Ver-treter des fachärztlichen Versorgungsbereiches in den Vor-stand gewählt. Haas vertritt hier künftig den hausärztlichen Versorgungsbereich. Er gehörte vorher acht Jahre lang dem Hauptausschuss der KV Hessen an und erhielt 48 der 50 abge-gebenen Stimmen. Bei der anschließenden Wahl zum Vorsit-zenden des Vorstandes, die wie schon die beiden Wahlgänge um die Vorstandsposten zuvor ohne Gegenkandidaten verlief, erlangte Dastych 43 von 50 möglichen Stimmen.

N E U E S A U S K V E N U N D K B V

Hamburger Ärzte verurteilen Forderung der Techniker Krankenkasse

hamburg – Mitglieder der Vertreterversammlung und der Selbstverwaltung der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg haben mit Empörung und Ablehnung auf die jüngsten Äuße-rungen des Vorstandsvorsitzenden der Techniker Krankenkasse (TK), Dr. Jens Baas, reagiert. Dieser hatte in einem Interview mit dem Handelsblatt die generelle Abschaffung der Privaten Krankenversicherung gefordert.

„Herr Baas redet mit gespaltener Zunge“, so Dr. Michael Späth, Vorsitzender der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg. „Auf der einen Seite fordert er die Abschaffung der PKV, auf der anderen Seite schließt die TK hier in Hamburg mit dem Dermatologikum, einer rein privaten Berufsausübungsgemeinschaft, einen Vertrag, der die TK-Mit-glieder in den Genuss von Leistungen bringt, die im Katalog der GKV nicht enthalten sind. Das ist paradox.“ Besonderen Unmut hat bei Späth der Umstand erregt, dass sich hinter die-sen drastischen Vorstößen der Krankenkassen vor allem eine Strategie verbirgt, die vom eigentlichen Problem ablenken soll: „Herr Baas predigt Wasser, schenkt aber Wein aus. Wenn er die PKV für überflüssig hält, dann sollte er vor allem damit beginnen, die im gesetzlichen Leistungskatalog verankerten Maßnahmen adäquat zu vergüten.“

Bahr kommt zur KBV MesseBerlin – Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) hat seine Teilnahme an der KBV Messe 2013 in Berlin zugesagt. Am 17. April diskutiert er mit Dr. Andreas Köhler, Vorstands-vorsitzender der KBV, über aktuelle gesundheitspolitische Themen. Die Versorgungsmesse startet am Tag zuvor mit einer Veranstaltung mit internationaler Besetzung zum Thema „Anreizmodelle kooperativer Versorgungsformen im interna-tionalen Vergleich“. Ein weiterer Programmpunkt der Messe ist die Podiumsdiskussion zum Thema „Sinnvolle Dokumenta-tion oder entbehrliche Bürokratie? – Verwaltungsaufwand in der Praxis“. Mehr Informationen zur Veranstaltung finden Sie auf www.versorgungsmesse.net. Dort wird ab Februar 2013 auch das komplette Messe-Programm veröffentlicht. Besucher haben ab Mitte Februar die Möglichkeit, sich online für die Messe anzumelden.

Monopolisierte Ausschreibungen von Grippe-impfstoffen untersagen

Münster – Die Spitzenvertreter der Apothekerkammer, des Apothekerverbandes und der Kassenärztlichen Vereinigung in Westfalen-Lippe kritisieren die erneute Monopol-Bildung bei der Versorgung mit Grippeimpfstoffen im Sprechstun-denbedarf in der Saison 2013/14. Wenn der jeweilige Aus-schreibungsgewinner nicht lieferfähig ist, wären auf einen Schlag gleich mehrere Millionen Patienten betroffen, warnen Gabriele Regina Overwiening, Dr. Klaus Michels und Dr. Wolf-gang-Axel Dryden.

„Die Organisation der Grippeimpfstoffversorgung über Aus-schreibungsverträge ist in hohem Maße störanfällig. Dies bele-gen die Erfahrungen mit monopolisierenden Lieferverträgen in Schleswig-Holstein, Hamburg und Bayern in der laufenden Saison,“, sagt Dr. Wolfgang-Axel Dryden, 1. Vorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe. Dennoch habe sich die Arbeitsgemeinschaft der Gesetzlichen Krankenver-sicherung erneut dazu entschlossen, die Versorgung mit Gripp-eimpfstoffen für ganz Nordrhein-Westfalen auszuschreiben. Der Zuschlag soll je Gebietslos an nur einen Bieter erfolgen. Ein Losgebiet ist das gesamte Gebiet der KV Nordrhein, eines das der KV Westfalen-Lippe.

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Nordlicht a K t u e l l1/2 | 2013 39

iSie fragen – wir antwortenanTworTEn dEs sErVIcE-TEams

Wir sind eine hausärztliche Praxis und führen bei einem Patienten die sogenannte „Quad-del-Therapie“ durch. Im EBM ist diese mit der Ziffer 02360 abgebildet. Können wir diese abrechnen?

Nein, im hausärztlichen Bereich ist die Behandlung mit Lokal-anästhetika in der Versichertenpauschale enthalten und kann somit nicht gesondert abgerechnet werden.

Können Reiseimpfungen zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung abge-

rechnet werden?

Grundsätzlich ist dies nicht möglich. Reiseimpfungen sind Privatleistungen. Es gibt allerdings Sonderverträge mit einigen Krankenkassen (z. B. Techniker Krankenkasse und BKK VOR ORT), in denen einige Reiseimpfungen enthalten sind und somit über diese Krankenkassen abgerechnet werden können. Welche Impfungen enthalten sind und über welche Ziffern sie abgerechnet werden können, ist auf unserer Internetseite (www.kvsh.de Downloadcenter Verträge Impfverein-barungen) einsehbar.

In diesen Fällen erfolgt die Verordnung der Impfstoffe auf dem Muster 16 auf den Namen des Patienten zulasten der jewei-ligen Kasse. Unbedingt die 8 (Impfstoffe) ankreuzen.

Wir sind eine hausärztliche Praxis und rech-nen bisher den postoperativen Behandlungs-

komplex (31600 EBM) auf Über-weisung ab. Benötigen die Patienten dann

trotz des Wegfalls der Praxisgebühr eine Überweisung für diese Leistung?

Ja, da sich der Leistungstext (Postoperative Behandlung bei Überweisung durch den Operateur) der Ziffer nicht ändert, ist für die Erbringung und Abrechnung dieser Leistung weiterhin ein Überweisungsschein zwingend

erforderlich.

Das Service-Team erreichen Sie unter der Rufnummer 04551 883 883• montags bis donnerstags von 8.00 bis 17.00 Uhr• freitags von 8.00 bis 14.00 Uhr

Auf dieser Seite gehen wir auf Fragen ein, die dem Service-Team der KVSH immer wieder gestellt werden. Die Antworten sollen Ihnen helfen, Ihren Praxisalltag besser zu bewältigen.

S E R V I C E - T E A M

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dIE mEnschEn Im Land

Schon beim ersten Blick in die Praxis für Frauenheilkunde und Geburtshilfe im schmucken Backsteinbau in der Innenstadt Wil-sters wird klar, dass hier eine Ärztin praktiziert, die Wert auf stimmige Gestaltung und ein angenehmes Arbeitsumfeld legt. Die Einzelpraxis ist modern und freundlich eingerichtet. Das War-tezimmer wirkt durch die integrierten Glaswände transparent und offen. Weiße Möbel und viel warmes Licht schaffen eine behagliche Atmosphäre. Im Foyer hängt eine liebevoll gestaltete Fotowand mit vielen Babybildern, die dankbare Eltern der Pra-xisinhaberin Katharina Schwingel (65) geschenkt haben. Eigent-lich eine Praxis zum Wohlfühlen, eine in der man gerne arbei-ten möchte. Dennoch gab es hier lange Zeit ein Problem, denn die Praxis erwies sich trotz guter wirtschaftlicher Rahmenbedin-gungen als schwer vermittelbar. Vier Jahre lang bemühte sich die Wilsteraner Frauenärztin intensiv, aber letztlich erfolglos um einen Nachfolger. „Es war zum Verzweifeln. Ich wollte die Praxis, die quasi mein Lebenswerk ist, abgeben und in den Ruhestand gehen, aber ich konnte es nicht. Einfach aufhören kam für mich aber auch nicht in Frage, denn letztlich trage ich für die Versor-gung der Frauen vor Ort eine hohe Verantwortung“, erklärt sie.

UrsachenforschungInteressenten gab es eigentlich genug. Es waren hauptsächlich Frauen, die sich in Wilster vorstellten. Allen gefiel die Praxis sehr gut, aber letztlich war den Bewerberinnen entweder das wirt-schaftliche Risiko, eine Einzelpraxis zu übernehmen zu hoch oder sie konnten sich nicht vorstellen, Familie und Praxis angesichts der zu erwartenden Belastung als Praxisinhaber miteinander zu

vereinbaren. Helmut Schwingel, der seine Frau beim Praxismanagement unterstützt und u. a. für Rechnungswesen, Buchhal-tung, Technik, Sicherheit, Marketing und Qualitätsmanagement verantwortlich ist, nennt zwei Ursachen für die Nichtvermitt-lung. Eine liege in der Altersstruktur der niedergelassenen Ärzteschaft. Eine ganze Ärztegeneration gehe nahezu geschlos-sen in den Ruhestand. So entstehe eine große Lücke, die durch den nachrü-ckenden Nachwuchs schon rein zahlen-mäßig nicht mehr geschlossen werden könne. „Das ist in ländlich geprägten Regionen nicht nur im hausärztlichen Bereich Fakt, sondern immer mehr auch im fachärztlichen Bereich“, erklärt der Fachwirt für Soziales und Gesundheit. Die zweite Ursache machen er und seine Frau daran fest, dass immer mehr Frauen den Arztberuf ergreifen. „Das ist auch gut so, aber Frauen haben nun mal eine andere Lebensplanung und wollen sich neben der Praxis auch um ihre Familie küm-

mern, besonders wenn in der Familie noch kleine Kinder sind. Die Selbstständigkeit bei voller Berufstätigkeit erscheint dann vielen als eine zu große Belastung“, meint Helmut Schwingel.

Die lösungAuf der Suche nach Alternativen kam dem Ehepaar daher die Idee, sich bei der Praxisübergabe ganz nach den neuen Bedürfnissen der Interessentinnen zu richten. „Wir haben uns mit der KVSH zusam-men gesetzt und gemeinsam ein Übernahmemodell entworfen, dass jungen Kolleginnen Sicherheit bietet und sie langsam an die Praxisübernahme heranführt“, erklärt Helmut Schwingel. Es sieht vor, dass Praxisinhaberin Katharina Schwingel die Praxis zunächst weiter leitet und eine Kollegin vorerst als angestellte Ärztin in Teilzeit beschäftigt, mit der Option auf eine Praxisübernahme in der Zukunft. Was die Belastung durch vereinbarte Arbeitszeiten anbelangt, ist so ein hohes Maß an Flexibilität im Interesse beider Seiten möglich.

JAKOB WILDER, KVSH

P R A X I S N A C H F O L G E

Sanfter EinstiegÜber die Anstellung zur eigenen Praxis: Für die Frauenarztpraxis Schwingel in Wilster im Kreis Steinburg haben sich bei der Suche nach einem Praxisnachfolger neue Perspektiven ergeben.

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dIE mEnschEn Im Land

Nordlicht: Wie sind Sie auf die Arztstelle in Wilster aufmerk-sam geworden?

Dr. Mona Wendrich-rönne: Eine gute Freundin von mir ist Patientin von Frau Schwingel. Sie hat mir berichtet, dass sie eine Nachfolgerin oder eine Ärztin zur Unterstützung suchte. Nordlicht: Was gefällt Ihnen an der Arbeit in der frauenarzt-praxis im eher ländlich geprägten Wilster?

Wendrich-rönne: Hier ist es nicht so anonym wie in einer Groß-stadt. Unsere Patientinnen kennen sich zum Teil untereinander. Wir kennen teilweise die familiären Hintergründe. Ich mag den persönlichen Kontakt zu meinen Patientinnen. Vorher habe ich in einer großen Klinik im Schichtdienst gearbeitet. Dort habe ich viele Patienten wegen der unregelmäßigen Arbeitszeiten nur einmal gesehen. Ein System, das für Ärzte und Patienten gleichermaßen unbefriedigend ist. Darüber hinaus schätze ich, dass ich in der Praxis allein Entscheidungen treffen kann, zu denen ich dann 100%ig stehe. In der Klinik herrscht ein hie-rarchisches System, das einen Assistenzarzt in Konfliktsituati-onen bringen kann.

Nordlicht: Sie haben zwei kleine Kinder und wohnen in Itze-hoe. Wie schaffen Sie es, familie und Beruf unter einen Hut zu bringen?

Wendrich-rönne: Wir sind gut organisiert und nutzen vor allem in Ferienzeiten und bei Krankheit der Kinder die Unter-stützung der Großeltern. Hier in der Praxis habe ich eine regel-

mäßige Arbeitszeit. Ich kann mit Frau Schwingel wegen famili-ärer Termine meine Arbeitszeiten tauschen. Ohne weiteres ist dies in einer Klinik nicht möglich, weil der Schichtdienstplan kaum Raum für kurzfristige Änderungen zulässt. Dort hatte ich mit einer halben Stelle je nach Dienstplan eine wöchentliche Arbeitszeit von 0 bis über 40 Stunden. Die Arbeit an teilweise zwei Wochenenden im Monat, am dritten Wochenende dann womöglich noch eine Fortbildung… Das war mit Familie - ins-besondere mit kleinen Kindern - kaum zu schaffen.

Nordlicht: Über die Anstellung zur eigenen Praxis. Welche vorteile hat der „sanfte“ Einstieg für Sie und Ihre Lebenspla-nung?

Wendrich-rönne: Die Entscheidung, von der Klinik in eine Praxis zu wechseln, ist mir nicht leicht gefallen. Daher ist es natürlich sehr angenehm, nicht gleich allein mit der Praxisorga-nisation und der Verantwortung für die Angestellten dastehen zu müssen. Außerdem bietet dieses Modell die Möglichkeit zu prüfen, ob die Übernahme einer Praxis tatsächlich das Richtige für mich ist.

Nordlicht: Was müsste die KvSH unternehmen, um noch mehr Ärztinnen für die Niederlassung zu gewinnen?

Wendrich-rönne: Möglicherweise könnten mehr Informatio-nen, z. B. über das Abrechnungswesen und die Möglichkeiten der Arbeitsteilung in einer Praxis, das Interesse anderer Ärz-tinnen wecken. Es ist natürlich eine Hemmschwelle da, das wirtschaftliche Risiko einer Niederlassung einzugehen, gerade dann, wenn zusätzlich Kinder zu versorgen sind.

Nordlicht: Umfragen belegen, dass gerade Ärztinnen gerne kooperative Praxisformen bevorzugen. Hat die „klassische“ Einzelpraxis aus Ihrer Sicht ausgedient?

Wendrich-rönne: Gerade in der Gynäkologie mit einem sehr hohen Anteil an Ärztinnen wird es wohl immer weniger Einzel-praxen geben. Meistens steht doch – aller Emanzipation zum Trotze - der Beruf der Väter im Vordergrund, die Mütter müs-sen Familie und Beruf vereinbaren. Sicher gibt es Ausnahmen. Ich denke, die meisten Ärztinnen mit Kindern wünschen sich wegen der höheren Flexibilität und der geteilten finanziellen Verantwortung eine kooperative Praxisform. Hinzu kommt, natürlich der finanzielle Aufwand, die Investitionen in moderne Ultraschallgeräte, usw. welche sich gemeinsam besser nutzen lassen.

DAS INTERVIEW FÜHRTE JAKOB WILDER, KVSH

Win-Win-Situation in Wilster: Dr. Katharina Schwingel (65) und

Dr. Mona Wendrich-Rönne (38)

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Eine Lösung nach Maß Seit dem 1. September 2012 arbeitet Dr. Mona Wendrich-Rönne (38) als angestellte Ärztin in Teilzeit in der Frauenarztpraxis Schwingel in Wilster. Sie wohnt mit ihrer Familie im nahegelegenen Itzehoe. Für sie biete das Modell des sanften Praxisein- stiegs nur Vorteile, wie Dr. Mona Wendrich-Rönne im Interview erklärt.

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T E A M B E R A T U N G

Sicher durch den Verordnungs-Dschungel

Welche Arzneimittel sind grundsätzlich verordnungsfähig? Wie viele Heilmittel dürfen pro Rezept verordnet werden? Welche Budgetgrenzen sind zu beachten? Diese Fragen stellen sich niedergelassene Ärzte immer wieder, denn die Gefahr ist groß, in die „Regress-Falle“ zu tappen. Damit Sie sicher durch den Verordnungs-Dschungel kommen, in formieren wir Sie auf dieser Seite über die gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien bei der Verordnung von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln.

haben Sie fragen? Dann rufen Sie das team Beratung der KvSh an:

ihr ansprechpartner im Bereich arzneimittel, heilmittel und impfstoffe

Thomas FrohbergTel. 04551 883 304 [email protected]

ihre ansprechpartnerin im Bereich Sprech- stundenbedarf

Heidi DabelsteinTel. 04551 883 353 [email protected]

ihre ansprechpartnerin im Bereich Sprechstundenbedarf

Anna-Sofie ReinhardTel. 04551 883 362 [email protected]

Verordnung von Betäubungsmitteln

Zum einen handelt es sich um die Betäubungsmittel-Pflicht (BTM-Pflicht) von Tilidin in nicht-retadierter Form. Am 1. Januar 2013 sind somit Tilidin-Tropfen BTM pflichtig geworden. Hintergrund ist, dass die Tropfen sich in der entsprechenden Szene als Mode-droge etabliert haben, da die Tropfen applikationsfähig sind. Hier-durch soll der missbräuchliche Einsatz erschwert werden.

Zum anderen wird das BTM-Rezept neu aufgelegt. Dies wird im Laufe des Jahres 2013 erfolgen. Die alten Formulare dür-fen aufgebraucht werden. Ein genauer Termin steht noch nicht fest. Durch die Änderung des Vordruckes soll das BTM-Rezept fälschungssicherer werden. Die zu beschriftenden Felder werden – soweit möglich – dem Muster 16 angepasst. Die Randleiste, an der die drei Rezeptblätter befestigt sind, wird von der rechten auf die linke Seite verlegt, und es wird nun eigene Felder für BSNR und LANR geben. Die neuen Rezepte tragen eine deut-lich sichtbare, fortlaufende, 9-stellige Rezeptnummer, mit der

sie dem verschreibenden Arzt eindeutig zugeordnet werden können. In jeder Lieferung mit BTM-Rezepten findet sich ein Sendungsbeleg, dem der Nummern-kreis der gelieferten Rezepte zu entnehmen ist. Der Sendungsbeleg ist aufzubewahren und der ärztlichen BTM-Dokumentation beizufügen. Insbesondere in Ein-richtungen, in denen mehrere ärztliche Personen BTM verschreiben, ist auf eine getrennte BTM-Dokumenta-tion zu achten.Das Verfahren für die Nachbestellung ändert sich nicht

THOMAS FROHBERG, KVSH

Bitte beachten Sie zwei wichtige Änderungen.

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Nordlicht: Wer führt das Arzneimittel-Informations-gespräch durch?thomas frohberg: Das Beratungsgespräch wird von einem Beratungsapo-theker der AOK NordWest und einem Beratungsarzt der KVSH bzw. einem qua-lifizierten Mitarbeiter der KVSH gemeinsam durch-geführt. Vorrang haben von unserer Seite die Beratungsärzte. Es ist aber

auch schon vorgekommen, dass ein KV-Mitarbeiter angefordert wurde, da kein Beratungsarzt gewünscht wurde.

Nordlicht: Welche Informationen werden für das Gespräch herangezogen? frohberg: Für die gemeinsamen Beratungen stellen alle Kran-kenkassen-/Verbände die Apothekenverordnungsdaten zur Ver-fügung, die KVSH steuert die Fallzahlen aus der Abrechnung bei, sodass eine kassenartenübergreifende Beratung gewährleistet ist.

Nordlicht: Erfordert das Gespräch eine vorbereitung?frohberg: Oh ja! Sowohl für den Berater als auch für den zu beratenen Arzt, denn man muss sich schon mit den zugrunde liegenden, jeweils ganz individuellen Auswertungen auseinan-dersetzen, zumal jede Statistik ihre eigenen Fragen aufwirft. Und je individueller, um so größer der Nutzen für den Einzelnen. Nordlicht: Wie läuft ein individuelles Arzneimittel-Informati-onsgespräch ab? Was sind die Themen? frohberg: Zunächst wird erläutert, wie das Beratungsangebot zustande gekommen ist und nach welchen Kriterien die Pra-xen ausgewählt werden, denen eine Beratung angeboten wird. Darüber hinaus wird klargestellt, dass dieses Beratungsangebot nichts mit der gesetzlichen Regelung „Beratung vor Regress“ zu tun hat. Es ist in der Regel die erste Frage, die gestellt wird, ob denn mit dieser Beratung die Chance auf Beratung vor Regress vertan ist. Danach werden die Statistiken Seite für Seite erläu-tert und einzelne Punkte diskutiert.

Nordlicht: Ist es richtig, dass der Beratungsschwerpunkt im Bereich der hausärztlichen versorgung liegt?frohberg: Der Schwerpunkt der Arzneimittel-Informationsge-spräche liegt zweifelsohne im verordnungsstarken hausärzt-lichen Bereich, was aber nicht heißt, dass wir vor fachärztlichen Themen zurückschrecken. Wir versuchen uns dann entweder zu fachärztlichen Verordnungsfragen kundig zu machen oder es werden – sofern verfügbar – spezielle fachärztliche Berater eingesetzt.

Nordlicht: Wie ist die Gesprächsatmosphäre?frohberg: Die Gespräche verlaufen in der Regel in einer ent-spannten Atmosphäre. Wir Berater sagen den Teilnehmern, dass in dieser Beratung nur Anregungen gegeben werden, um vielleicht gewisse Verordnungsauffälligkeiten zu über-denken. Umgekehrt kommt es auch vor, dass die Berater aus den Gesprächen Erkenntnisse mitnehmen, die z. B. bei zukünftigen Verhandlungen eine Rolle spielen können. Es ist beiden Seiten klar, das die Begrenzung des Anteils an GLP1 Analoga auf maximal ein Prozent in Diabetisschwerpunktpra-xen nicht umsetzbar ist. Wir wollten aber keine fachgruppen-spezifischen Zielvereinbarungen. Das erste Beratungsgespräch, das ich mit Dr. Herzig von der AOK NordWest durchgeführt habe, ist in der Praxis so gut angekommen, dass die Inhabe-rinnen quasi dafür „Werbung“ gemacht haben. Eine weitere Praxis wollte danach gern beraten werden, obwohl sie nach unseren Auswertungen nicht im Fokus zur Beratung stand.

Nordlicht: Hat das Gespräch Auswirkungen auf die Wirtschaft-lichkeitsprüfung?frohberg: Nein – es sei denn, der Beratene selbst thematisiert die Beratung oder Beratungsinhalte im Rahmen eines Prüfver-fahrens, z. B. um sich zu entlasten und zu sagen – seht her, das war doch alles schon Thema eines Beratungsgespräches. Und zur Dokumentation gibt es ein Gesprächsprotokoll, das der Beratene gegebenenfalls als Beleg heranziehen kann. Nordlicht: Kann ein solches Arzneimittel-Informationsge-spräch auch mehr als einmal in Anspruch genommen werden?frohberg: Unbedingt, denn anders als in der Wirtschaftlich-keitsprüfung wird ohne Regressdruck beraten. Statt „Beratung vor Regress“ gilt eher das Motto „Beratung ohne Regress“.Das Beratungsangebot kann beliebig oft in Anspruch genom-men werden.

DAS INTERVIEW FÜHRTE JAKOB WILDER, KVSH

A R Z N E I M I T T E L V E R O R D N U N G

Hilfreich, konstruktiv, und stressfreiSeit 2010 werden ausgewählte Praxen im Rahmen eines Arzneimittel-Informations-gesprächs zu ihrem Verordnungsverhalten beraten. Thomas Frohberg, Teamleiter Beratung, erklärt im Nordlicht-Interview die Bedeutung des Serviceangebots.

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Nordlicht: Wie wurden Sie auf das gemeinsame Beratungs-angebot von KvSH und Krankenkassen in Arzneiverordnungs-fragen aufmerksam?

Dr. Petra Jessen: Kollegen haben es uns empfohlen. inga Grimm: Als wir dann auch im Nordlicht davon gelesen hat-ten, war für uns klar, dass wir es für unsere Praxis in Anspruch nehmen möchten.

Nordlicht: Wie war Ihre erste reaktion auf das Angebot?

Grimm: Wir waren zunächst beide etwas skeptisch. Wir befürch-teten, dass sich hinter dem Angebot eine rein wirtschaftliche Debatte ohne Einzelfallbesprechung verbergen könnte. Am Ende dachten wir uns allerdings, dass wir eigentlich nur gewin-nen und profitieren können.

Nordlicht: Erforderte das Informationsgespräch eine vorbereitung?

Jessen: Wir haben uns eigentlich überhaupt nicht vorbereitet. Ganz im Gegensatz zu den Beratern, die perfekt präpariert waren und wirklich alle Details unseres Verordnungsverhaltens kannten.

Nordlicht: Mit welchen Erwartungen gingen Sie in das Gespräch?

Jessen: Unser Ziel ist es, nicht in die Mühle der Richtgrößenprü-fung zu geraten. Wir hofften also auf umsetzbare Hinweise und Verbesserungsvorschläge, die wir konkret in der Praxis umset-zen können.

Guter Service mit systembedingten GrenzenDr. Petra Jessen und Inga Grimm nutzten das individuelle Arzneimittel-Informa-tionsgespräch von KVSH und Krankenkassen. Beide Ärztinnen führen seit 2004 eine große fachübergreifende Gemeinschaftspraxis, in der neben Allgemeinmedizin auch Facharztspezifikationen in den Bereichen Innere Medizin, Gastroenterologie, Proktologie und Palliativmedizin angeboten werden.

Dr. Petra Jessen und Inga Grimm (von links)

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Nordlicht: Was hat man Ihnen denn empfohlen?

Jessen: Zum einen, dass großes Einsparpotenzial im Bereich der Rabattverträge entsteht, wenn man das „aut-idem Kreuz“ nicht immer nutzt. Eine enge Einbindung und Schulung des Praxisper-sonals im Bereich Verordnung hilft auch.

Grimm: Bei „teuren“ Patienten ist eine genaue Dokumenta-tion der Behandlung und insbesondere auch der Folgebehand-lung sehr wichtig. Gleiches gilt für den optimalen Einsatz der Packungsgrößen bei Medikamenten.

Nordlicht: Waren die Empfehlungen plausibel und im Praxis-alltag umsetzbar?

Grimm: Das meiste schon, aber nicht alles ist in der Praxis auch wirklich umsetzbar. Schwierig wird es z. B. immer dann, wenn sich durch schnell wechselnde Rabattverträge etwas ändert. Leider erfahre ich als verordnender Arzt dann eben nicht, welches Medikament der Patient am Ende tatsächlich erhält. Gerade ältere Patienten kommen dann oft durcheinander oder vertragen ein Generikum eben doch nicht so gut. Das Verord-nungsrisiko liegt aber weder beim Apotheker noch bei den Krankenkassen, sondern eben bei uns als verordnende Ärzte.

Jessen: Das ist wirklich ein großes Problem, denn hier stößt die ansonsten wirklich sehr gute Arzneimittelberatung an ihre systembedingte Grenze.

Nordlicht: Würden Sie das individuelle Arzneimittelinforma-tionsgespräch weiterempfehlen?

Grimm: Unbedingt. Man wird sensibilisiert und weiß am Ende wo man wirklich steht.Jessen: Man lernt außerdem zu verstehen, wie die Krankenkas-senseite über die eigenen Verordnungen denkt. Wir würden das Angebot am liebsten regelmäßig in Anspruch nehmen, denn das Feedback der Berater ist wirklich gut.

Nordlicht. Haben Sie noch verbesserungsvorschläge?

Jessen: Leider liegt der zeitliche Zwischenraum zwischen Bera-tungsgespräch und den vorliegenden Verordnungsdaten sehr weit auseinander. Da ist das Kind dann oft schon in den Brun-nen gefallen. Am liebsten hätte ich jedes Halbjahr eine aktuelle Auswertung meines Verordnungsverhaltens, um schneller rea-gieren zu können.

Nordlicht: Bitte charakterisieren Sie das individuelle Arznei-mittel-Informationsgespräch durch drei Eigenschaften.

Grimm: informativ, freundlich-kollegial und problemorientiert.

Jessen: Die ersten beiden Punkte würde ich auch nennen. Als dritten Punkt leider auch „frustrierend“, weil ich eine Richt-größenprüfung selbst dann, wenn ich alle Empfehlungen exakt befolge, eben doch nicht vermeiden kann.

DAS INTERVIEW FÜHRTE JAKOB WILDER, KVSH

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FÜR ÄRZTE UNDQM-MITARBEITER tHeMa: Qualitätsmanagement – die G-BA Richtlinie erfüllen

datuM: 27. FEBRUAR, 14.00 BIS 18.00 UHR

Wie sind die Anforderungen aus der Richtlinie „Qualitätsmanagement in der vertragsärztlichen Versorgung“ des Gemeinsamen Bundesausschusses mit möglichst geringem Aufwand umzusetzen? Welche gesetzlichen An-forderungen stellen ggf. ein Haftungsrisiko für die Praxis dar? Wie kann ein QM-System die Umsetzung erleichtern?

In dem Seminar werden unter anderem die folgenden Inhalte behandelt:• Was muss zur Erfüllung der Richtlinie dokumentiert werden? • Wie kann die Dokumentation schnell und systematisch erfolgen?• Welche Beauftragten muss meine Praxis haben?• Welche Themen sind regelmäßig zu unterweisen?• Welche Anforderungen bestehen bei Themen wie Arbeitsschutz,

Medizinprodukte und Hygiene?

In dem Seminar erhalten Sie neben nützlichen Informationen u. a. auch Checklisten und Unterweisungsunterlagen, die Sie direkt in Ihrer Praxis einsetzen können. Sie erfahren außerdem wie Sie Ihre KV bei der Umset-zung von QM unterstützt.

ORT: Sitzungszentrum der KVSH, Raum „Auto“ Bismarckallee 1– 6, 23795 Bad Segeberg,

TEILNAHMEGEBÜHR: 50 Euro

FORTBILDUNGSPUNKTE: 5

TEILNAHMEBEDINGUNGEN: Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge des Posteingangs berücksichtigt. Erhalten Sie keine Absage, so gilt die Teilnahme als bestätigt.

Abt. QualitätssicherungBismarckallee 1 – 6, 23795 Bad Segeberg Angelika Ströbel Regina Steffen Telefon 04551 883 204 04551 883 292Fax 04551 883 7204 04551 883 7292E-Mail [email protected] [email protected]

k o n t a k t + a n m e l d u n g

datuM: 26. APRIL, 15.00 BIS 21.00 UHR 27. APRIL, 9.00 BIS 17.00 UHR

FÜR ÄRZTE UND PSycHOTHERAPEUTENtHeMa: Moderatorengrundausbildung für Qualitätszirkel

Ergebnisorientiertes Arbeiten im Qualitätszirkel erfordert Moderation. Sie sollte zielorientiert, achtsam und methodisch sein. Dies erfordert Übung und Methodik. Beides sind wesentliche Bestandteile dieser speziellen Moderatorengrundausbildung für die Qualitätszirkelarbeit. In den letzten Jahren wurden viele Techniken und sogenannte Qualitätszirkeldramatur-gien erwickelt, die dem Moderator die Arbeit erheblich erleichtern können. Die Teilnehmer werden in der Grundausbildung qualifiziert, • das Setting eines Qualitätszirkels zu erarbeiten,• den Zirkel zu moderieren,• verschiedene QZ-Techniken bedarfsgerecht einzusetzen,• die Gruppenprozesse in Qualitätszirkelsitzungen zu steuern und• mit schwierigen Situationen in Gruppenprozessen umzugehen.

INHALTE DES SEMINARS:• Moderationstechniken• Dramaturgien• Übung von Moderationssituationen• Umgang mit Teilnehmern• Kommunikation und Gruppendynamik• Rahmenbedingungen zur Qualitätszirkelarbeit• Gründung von Qualitätszirkeln

ORT: Sitzungssaal der Abgeordnetenversammlung im Hause der KVSH, Bismarckallee 1 – 6, 23795 Bad Segeberg

TEILNAHMEGEBÜHR: 200 Euro pro Person, inkl. Tagungspauschale für Material und Verpflegung

FORTBILDUNGSPUNKTE: 20TEILNAHMEBEDINGUNGEN: Die vorhandenen Seminarplätze werden nach Eingang der Rückmeldung und vorrangig an Mitglieder der KVSH vergeben.

Abt. QualitätssicherungBismarckallee 1 – 6, 23795 Bad Segeberg Detlef Greiner Regina Steffen Tel. 04551 883 527 04551 883 292Fax 04551 883 7527 04551 883 7292E-Mail: [email protected] [email protected]

k o n t a k t + a n m e l d u n g

SeminareW A S , W A N N , W O ?

Zu Seminaren wird nicht mehr persönlich eingeladen.

Bekanntmachungen erfolgen ausschließlich über das

Nordlicht.

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Veranstaltungen Wir übernehmen nur

für KVSH-Termine Gewähr.

KVSH6. MÄRZ, 14.00 BIS 17.00 UHROffene SprechstundeOrt: Zulassung/Praxisberatung der KVSHInfo: An jedem ersten Mittwoch im Monat für alle niederlassungswilligen Ärzte und Ärzte, die ihre Praxis abgeben möchten. Ohne vorherige Terminvergabe. Das Angebot gilt auch für Psychotherapeuten. Sabrina Pingel, Zulassung/Praxisberatung, Tel. 04551 883 255, E-Mail: [email protected] www.kvsh.de

KVSH-Kreisstellen7. FEBRUAR, 17.00 UHRDepression und Schmerz Ort: Cafeteria PsychiatrieInfo: Nähere Informationen unter: Tel. 0461 812 2103, www.diako.de oder unter Tel. 0461 816 2511, www.malteser-franziskus.de, für Veranstaltungen des ECS, Anmeldung und Kontakt unter: 04551 883130 oder www.aeksh.de/ecs

13. FEBRUAR, 17.30 UHRDiabetes-Fortbildung: Bedeutung der HypoglykämieOrt: Blauer SaalInfo: Nähere Informationen unter: Tel. 0461 812 2103, www.diako.de oder unter Tel. 0461 816 2511, www.malteser-franziskus.de, für Veranstaltungen des ECS, Anmeldung und Kontakt unter: 04551 883130 oder www.aeksh.de/ecs

27. FEBRUAR, 18.00 UHRchir. Klinik: Interdisziplinäre Therapie des ÖsophaguskarzinomsOrt: Strandhotel, GlücksburgInfo: Nähere Informationen unter: Tel. 0461 812 2103, www.diako.de oder unter Tel. 0461 816 2511, www.malteser-franziskus.de, für Veranstaltungen des ECS, Anmeldung und Kontakt unter: 04551 883130 oder www.aeksh.de/ecs

Schleswig-Holstein13. FEBRUAR, 13.30 BIS 15.00 UHRNeuroenhancement – Doping fürs GehirnOrt: AHG Klinik Lübeck, Vortragsraum Haus 2, Weidenweg 9 –15, 23562 LübeckInfo: Referent: Dr. Kai Wendt, Oberarzt Tel. 0451 5894 0, Fax 0451 5894 331E-Mail: [email protected] www.ahg.de/luebeck

21. FEBRUAR, 20.00 UHRTumorbedingte FatiqueOrt: ConventGarten, RendsburgInfo: Referent: Prof. K. Reif, Bremen Dr. Achim Diestelkamp, Tel. 04331 6639 66, Fax 04331 6639 29E-Mail: [email protected] www.aev-rd.de

21. FEBRUAR BIS 22. FEBRUAR9th EuroFlow, Flow cytometry for fast and sensitive dia-gnosis and follow-up of heamatological malignanciesOrt: Hotel Maritim, Bismarckallee 2, 24105 KielInfo: Inges Kunft, Fax +49 431 16971264, the Symposium is accredited by the Medical Association of Schleswig-Holstein and is designated for 12 credit points. E-Mail: [email protected] www.uksh.de/med2-kiel/Veranstaltungen www. euroflow.org

27. FEBRUAR, 13.30 BIS 15.00 UHRTherapeutische BeziehungsgestaltungOrt: AHG Klinik Lübeck, Vortragsraum Haus 2, Weidenweg 9 –15, 23562 LübeckInfo: Referent: Dr. Wiebke Sander, Leitende Psychologin Tel. 0451 5894 0, Fax 0451 5894 331E-Mail: [email protected] www.ahg.de/luebeck

Deutschland15. BIS 16. MÄRZ 20139. Mitteldeutsche FortbildungstageOrt: Georg-Friedrich-Händel-Halle, Salzgrafenplatz 1, 06108 Halle/SaaleInfo: Anmeldung bis zum 8. März, Fax 0341 4206562, Tel. 0341 4809270, Zertifizierung: Punkte beantragt.15. März 2013 (Freitag)

Kurs 1: 8.30 bis 13.00 Uhr, Die Zukunft der freiberuflichen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen; Kurs 2: 13.30 bis 17.45 Uhr, Berufspolitik/Praxisführung; Kurs 3: 9.00 bis 15.00 Uhr, Pharmakotherapie für Ärzte und Apotheker; Kurs 4: 13.00 bis 18.00 Uhr, Pädiatrie für Pädiater und Hausärzte; Kurs 5: 13.00 bis 17.15 Uhr, Impfkurs für med. Assistenzpersonal und Ärzte; Kurs 6: 12.00 Uhr bis 17.30 Uhr, Medizinrecht für Ärzte und Medizinrechtsanwälte;16. März 2013 (Samstag) Kurs 7: 8.30 Uhr bis 15.15 Uhr, Medizinrecht für Ärzte und Medizinrechtsanwälte; Kurs 8: 8.30 Uhr bis 14.30 Uhr, Zahnmedizin für Zahnärzte; Kurs 9: 8.30 Uhr bis 13.30 Uhr, Hygienekurs; Kurs 10: 8.30 Uhr bis 17.00 Uhr, Hautkrebs-Screening für Dermatologen und Hausärzte;E-Mail: [email protected], www.mcg-online.de

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Ansprechpartner der KVSHK O N T A K T

VorstandVorstandsvorsitzende Dr. Monika Schliffke ........................................................ 206/217/355Stellvertretender Vorstandsvorsitzender Dr. Ralph Ennenbach ....................................................... 206/217/355

Geschäftsstelle Operative Prozesse Ekkehard Becker .................................................... ..........................486

Selbstverwaltung Regine Roscher ...................................................... ..........................218

AbteilungenAbrechnung Petra Lund (Leiterin)/Ernst Sievers (stellv. Leiter) ................. 306/245 Fax ................................................................................................... 322Abteilung Recht – Justitiar Klaus-Henning Sterzik (Leiter) ................................................. 230/251Abteilung Recht Maria Behrenbeck ........................................................................... 251 Hauke Hinrichsen ............................................................................. 265 Tom-Christian Brümmer ................................................................... 474 Esther Petersen................................................................................ 498Ärztlicher Bereitschaftsdienst Thomas Miklik (BD-Beauftr. d. Vorstands) ...................................... 579 Alexander Paquet (Leiter) ............................................................... 214Akupunktur Doreen Knoblauch ........................................................................... 445Ambulantes Operieren Stephanie Purrucker ........................................................................ 459Arthroskopie Stephanie Purrucker ........................................................................ 459Ärztliche Stelle (Röntgen) Kerstin Weber .................................................................................. 529 Uta Markl ......................................................................................... 393 Tanja Ohm-Glowik ............................................................................ 386Ärztliche Stelle (Nuklearmedizin/Strahlentherapie) Kerstin Weber .................................................................................. 529 Nina Söth ......................................................................................... 325Arztregister Anja Scheil/Dorit Scheske ............................................................... 254Assistenz-Genehmigung Brigitte Gottwald ............................................................................. 255 Renate Tödt ..................................................................................... 358 Petra Fitzner .................................................................................... 384Balneophototherapie Michaela Schmidt ............................................................................ 266Betriebswirtschaftliche Beratung Marion Grosse .................................................................................. 343chirotherapie Michaela Schmidt ............................................................................ 266Dermatohistologie Marion Frohberg .............................................................................. 444Dialyse-Kommission/LDL Marion Frohberg .............................................................................. 444

Diabetes-Kommission Aenne Villwock ................................................................................ 369DMP Team Marion Frohberg ............................................................................. 444 Helga Hartz ..................................................................................... 453 Caroline Polonji .............................................................................. 280 Carolin Tessmann ............................................................................. 326 Tanja Glaw ....................................................................................... 685 Drogensubstitution Astrid Patscha .................................................................................. 340 Christine Sancion ............................................................................. 470EDV in der Arztpraxis Timo Rickers .................................................................................... 286 Janin Looft ....................................................................................... 324 Tobias Kantereit ............................................................................... 320Ermächtigungen Susanne Bach-Nagel ......................................................................... 378 Daniel Jacoby .................................................................................... 259 Katja Fiehn ....................................................................................... 291 Tyneke Grommes ............................................................................. 462ESWL Monika Nobis .................................................................................. 938Finanzen Karl-Heinz Buthmann (Leiter) .......................................................... 208Formularausgabe Sylvia Warzecha ............................................................................... 250Fortbildung/Veranstaltungen Nadine Kruse ................................................................................... 332Fortbildungspflicht nach Paragraf 95 SGB V Detlef Greiner .................................................................................. 527Früherkennungsuntersuchung Kinder (Hausärzte) Heike Koschinat ............................................................................... 328Gesundheitspolitik und Kommunikation Marco Dethlefsen (Leiter Kommunikation) .................................... 381 Delf Kröger (Leiter Gesundheitspolitik) ........................................... 454Hautkrebs-Screening Kevin Maschmann .......................................................................... 321Hausarztzentrierte Versorgung Heike Koschinat .............................................................................. 328Herzschrittmacherkontrollen Monika Vogt .................................................................................... 366Hilfsmittel Anna-Sofie Reinhard ........................................................................ 362Histopathologie im Rahmen Hautkrebs-Screening Kevin Maschmann ........................................................................... 321HIV/AIDS Doreen Knoblauch ........................................................................... 445Hörgeräteversorgung Doreen Knoblauch ........................................................................... 445Homöopathie Heike Koschinat ............................................................................... 328HVM-Team/Service-Team Stephan Rühle (Leiter) .................................................................... 334Internet Jakob Wilder .................................................................................... 475 Borka Totzauer ................................................................................. 356

Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-HolsteinBismarckallee 1 - 6, 23795 Bad SegebergZentrale 04551 883 0, Fax 04551 883 209

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Invasive Kardiologie Monika Vogt .................................................................................... 366Interventionelle Radiologie Daniela Leisner ............................................................................... 533Kernspintomographie Ute Tasche ....................................................................................... 485Koloskopie Carolin Tessmann ............................................................................. 326Koordinierungsstelle Weiterbildung Petra Fitzner .................................................................................... 384Krankengeldzahlungen Doris Eppel ....................................................................................... 220Laborleistung (32.3) Marion Frohberg ............................................................................. 444Langzeit-EKG Monika Vogt .................................................................................... 366Mammographie (kurativ/Screening) Kathrin Zander ................................................................................. 382 Anja Liebetruth ................................................................................ 302Molekulargenetik Marion Frohberg .............................................................................. 444MRSA Angelika Ströbel .............................................................................. 204Niederlassung/Zulassung/Psychotherapeuten Susanne Bach-Nagel ........................................................................ 378 Katja Fiehn ....................................................................................... 291Niederlassung/Zulassung/Zweigpraxis/Ärzte Evelyn Kreker .................................................................................. 346 Tyneke Grommes ............................................................................. 462 Daniel Jacoby ................................................................................... 259 Nicole Geue ..................................................................................... 303 Petra Fitzner .................................................................................... 384 Karsten Wilkening............................................................................ 561Nordlicht aktuell Borka Totzauer ............................................................................... 356 Jakob Wilder .................................................................................... 475Nuklearmedizin Daniela Leisner ................................................................................ 533Onkologie Doreen Knoblauch ........................................................................... 445Otoakustische Emissionen Michaela Schmidt ............................................................................ 266Patientenauskunft Paragraf 305 SGB V Detlef Greiner .................................................................................. 527Personal Christine Storm ................................................................................. 260 Lars Schönemann .............................................................................. 275 Yvonne Neumann ............................................................................. 577 Anke Siemers .................................................................................. 333 Dirk Ludwig ....................................................................................... 425 Fax ................................................................................................... 451Phototherapeutische Keratektomie Stephanie Purrucker ........................................................................ 459Photodynamische Therapie am Augenhintergrund Stephanie Purrucker ........................................................................ 459Physikalisch-Medizinische Leistungen Michaela Schmidt ............................................................................ 266Plausibilitätsausschuss Hauke Hinrichsen .............................................................................. 265 Susanne Hammerich ......................................................................... 686 Ulrike Moszeik ................................................................................. 336 Rita Maass ....................................................................................... 467

K O N T A K T

Polygraphie/Polysomnographie Christine Sancion ............................................................................. 470Pressesprecher Marco Dethlefsen ............................................................................ 381 Fax .................................................................................................. 396Psychotherapie Kevin Maschmann ........................................................................... 321Qualitätssicherung Aenne Villwock (Leiterin) ........................................................ 369/262 Fax ................................................................................................... 374Qualitätszirkel/Qualitätsmanagement Angelika Ströbel .............................................................................. 204 Detlef Greiner .................................................................................. 527 Regina Steffen ................................................................................. 292 Fax ................................................................................................... 374QuaMaDi Kathrin Zander ................................................................................. 382Radiologie-Kommission Aenne Villwock ................................................................................ 369Röntgen (Anträge) Daniela Leisner ................................................................................ 533Röntgen (Qualitätssicherung) Ines Deichen .................................................................................... 571Rückforderungen der Kostenträger Björn Linders .................................................................................... 564Schmerztherapie Monika Vogt .................................................................................... 366Service-Team/Hotline Telefon ..................................................................................... 388/883 Fax ................................................................................................... 505Sonographie (Anträge) Ute Tasche ....................................................................................... 485Sonographie (Qualitätssicherung) Susanne Paap .................................................................................. 228 Christina Bernhardt .......................................................................... 315Sozialpsychiatrie-Vereinbarung Kevin Maschmann ........................................................................... 321Soziotherapie Kevin Maschmann ........................................................................... 321Sprechstundenbedarf Heidi Dabelstein .............................................................................. 353Strahlentherapie Daniela Leisner ................................................................................ 533Struktur und Verträge Simone Eberhard (Kommisarische Leiterin) .................................... 331 Fax ................................................................................................... 488Team Beratung Thomas Frohberg ............................................................................. 304Telematik-Hotline ................................................................................. 888Teilzahlungen Brunhild Böttcher............................................................................. 231Tonsillotomie, BKK VAG-Nord, BARMER GEK, Bahn-BKK Doreen Knoblauch ........................................................................... 445Umweltmedizin/Umweltausschuss Marion Frohberg ............................................................................. 444Vakuumbiopsie Dagmar Martensen ......................................................................... 687Verordnung medizinische Rehaleistungen Christine Sancion ............................................................................. 470Widersprüche (Abteilung Recht) Gudrun Molitor ................................................................................ 439

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Zulassung Bianca Hartz (Leiterin) ............................................................. 255/358 Fax ................................................................................................... 276Zytologie Marion Frohberg .............................................................................. 444

Stelle nach Paragraf 81a SGB V: Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen Klaus-Henning Sterzik .............................................................. 230/251

PrüfungsstelleRosenstr. 28, 23795 Bad Segebergtel. 04551 9010 0, Fax 04551 901022

Beschwerdeausschuss Dr. Johann David Wadephul (Vorsitzender) ................................. 90100 Prof. Günther Jansen (Stellvertreter) .......................................... 90100Leiter der Dienststelle Markus Eßfeld ............................................................................ 901021Verordnungsprüfung Elsbeth Kampen ........................................................................ 901023 Dr. Michael Beyer ...................................................................... 901015 Dorthe Flathus-Rolfs .................................................................. 901015 Astrid Stamer ............................................................................. 901024 Evelyn Sonnenrein ..................................................................... 901024 Katja Junge ................................................................................ 901024 Ina Buchholz .............................................................................. 901024Sprechstundenbedarfs-, Honorar- und Zufälligkeitsprüfung Birgit Wiese ............................................................................... 901012 Catherin Weh ............................................................................. 901011 Iris Flägel ................................................................................... 901011 Stefanie Kuhlee ......................................................................... 901013Zweitmeinungsverfahren Gastroenterologie und Rheuma Nadja Kleinert ............................................................................ 901025Organisation Dorina Schadendorf .................................................................. 901020 Tanja Bauer ........................................................................... ..... 901016 Sabine Kruse ............................................................................. 901016 Elisabeth Möller-Kammritz ....................................................... 901017 Gabriele Stüven ........................................................................ 901017 Susanne Schuldt.................................................................... ..... 901017 Melanie Buchbach ................................................................ ..... 901019 Lina Fitzner ........................................................................... ..... 901019

K O N T A K T

An diese Stelle nach Paragraf 81a SGB V kann sich jede Person wenden. Es handelt sich um eine organisatorisch verselbstständigte und weisungsungebundene Einrichtung. Sie hat im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages allen genügend substanziierten Hinweisen auf Sachverhalte nachzugehen, die auf Unregelmäßigkeiten oder auf eine rechtswidrige oder zweckwidrige Nutzung von Finanzmitteln im Zusammenhang mit den Aufgaben der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein hindeuten und die aufgrund der einzelnen Anga-ben oder der Gesamtumstände glaubhaft erscheinen.

Nordlicht aktuell

Offizielles Mitteilungsblatt der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein

Herausgeber Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein Dr. Monika Schliffke (v.i.S.d.P.)Redaktion Marco Dethlefsen (Leiter); Prof. Jens-Martin Träder (stellv. Leiter); Borka Totzauer (Layout); Jakob Wilder Redaktionsbeirat Ekkehard Becker; Dr. Ralph Ennenbach; Reinhardt Hassenstein; Dr. Monika Schliffke; Druck Grafik + Druck, Kiel Fotos iStockphoto

Anschrift der Redaktion Bismarckallee 1– 6, 23795 Bad Segeberg,Tel.: 04551 883 356, Fax: 04551 883 396, E-Mail: [email protected], www.kvsh.de

Das Nordlicht erscheint monatlich als Informationsorgan der Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein. Namentlich gekennzeichnete Beiträge und Leserbriefe geben nicht immer die Meinung des Herausgebers wieder; sie dienen dem freien Meinungsaustausch. Jede Einsendung behandelt die Redaktion sorgfältig. Die Redaktion behält sich die Auswahl der Zuschriften sowie deren sinnwahrende Kürzung ausdrücklich vor. Die Zeitschrift, alle Beiträge und Abbildungen sind urheberrecht-lich geschützt. Nachdruck nur mit schriftlichem Einverständnis des Herausgebers. Wenn aus Gründen der Lesbarkeit die männliche Form eines Wortes genutzt wird („der Arzt“), ist hiermit selbstver-ständlich auch die weibliche Form gemeint („die Ärztin“).

I m p r e s s u m

Zentrale Stelle Mammographie-ScreeningBismarckallee 7, 25876 Bad Segeberg Tel ................................................................................................... 898900Fax ............................................................................................... 8989089Dagmar Hergert-Lüder (Leiterin) ..................................................... 8989010

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Nordlicht a K t u e l l1/2 | 2013 51

KielKreisstelle: Herzog-Friedrich-Str. 49, 24103 Kiel Tel .............................................................................................. 0431 93222 Fax ......................................................................................... 0431 9719682Wolfgang Schulte am Hülse, AllgemeinarztTel ............................................................................................ 0431 541771 Fax ........................................................................................... 0431 549778 E-Mail ..................................................................... [email protected]

LübeckKreisstelle: Parade 5, 23552 Lübeck, Tel .............................................................................................. 0451 72240 Fax ......................................................................................... 0451 7063179Dr. Andreas Bobrowski, LaborarztTel ........................................................................................... 0451 610900 Fax ......................................................................................... 0451 6109010 E-Mail .............................................................. [email protected]

FlensburgKreisstelle: Berglücke 5, 24943 FlensburgTel ............................................................................................. 0461 42939 Fax ............................................................................................. 0461 46891Dr. Wolfgang Barchasch, FrauenarztTel .............................................................................................. 0461 27700 Fax ............................................................................................ 0461 28149 E-Mail ............................................................ [email protected]

NeumünsterJörg Schulz-Ehlbeck, hausärztl. InternistTel ........................................................................................... 04321 47744 Fax ........................................................................................... 04321 41601 E-Mail ..................................................... [email protected]

Kreis DithmarschenBurkhard Sawade, Praktischer ArztTel .............................................................................................. 04832 8128 Fax ............................................................................................. 04832 3164 E-Mail ..................................................... [email protected]

Kreis Herzogtum LauenburgRaimund Leineweber, AllgemeinarztTel .............................................................................................. 04155 2044 Fax ............................................................................................ 04155 2020 E-Mail .......................................................... [email protected]

Kreis NordfrieslandDr. Martin Böhm, InternistTel ............................................................................................. 04841 5037 Fax ............................................................................................. 04841 5038 E-Mail ..................................................... [email protected]

Kreis OstholsteinDr. Thomas Schang, chirurgTel ............................................................................................ 04521 72606 Fax ......................................................................................... 04521 409433 E-Mail ......................................................... [email protected]

Kreis PinnebergDr. Zouheir Hannah, OrthopädeTel ............................................................................................ 04106 82525 Fax ........................................................................................... 04106 82795 E-Mail ........................................................... [email protected]

Kreis PlönDr. Joachim Pohl, AllgemeinarztTel .............................................................................................. 04526 1000 Fax ............................................................................................ 04526 1849 E-Mail .................................................................. [email protected]

Kreis Rendsburg-Eckernfördecarl culemeyer, AllgemeinarztTel .............................................................................................. 04353 9595 Fax ............................................................................................. 04353 9555 E-Mail ....................................................................... [email protected]

Kreis Schleswig-FlensburgDr. carsten Petersen, InternistTel .......................................................................................... 04621 951950 Fax .......................................................................................... 04621 20209 E-Mail ........................................................... [email protected]

Kreis SegebergDr. Dieter Freese, AllgemeinarztTel ............................................................................................ 04551 83553 Fax ........................................................................................ 04551 879728 E-Mail ............................................................ [email protected]

Kreis SteinburgDr. Klaus-Heinrich Heger, InternistTel .............................................................................................. 04124 2822 Fax ............................................................................................ 04124 7871 E-Mail ............................................................ [email protected]

Kreis StormarnDr. Hans Irmer, ArztTel ............................................................................................ 04102 52610 Fax .......................................................................................... 04102 52678 E-Mail ............................................................. [email protected]

Kreisstellen der KVSH

K O N T A K T

Page 52: Nordlicht 1/2 2013

20136. März | 3. April | 6. Juni | 3. Juli | 7. August 4. September | 2. Oktober | 6. November | 4. Dezember

Neue BedarfsplanungNicht der große Wurf

für alle Ärzte und Psychotherapeuten zu Themen aus dem Bereich der

Zulassung (Praxisübergabe, Anstellung, Verlegung, Kooperation etc.)

ohne vorherige Terminvergabe

Sabrina Pingel, Zulassung/Praxisberatung,Tel. 04551 883 255, E-Mail: [email protected]

Ort

An jedem ersten Mittwoch im Monat

Zulassung/Praxisberatung der KVSH

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