normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass...

360
1. AG-1 Mobilität 1.1. V-01 Verkehrsreduzierende Stadt- und Regionalplanung IKSP Hessen Öko Maßnahmentitel V-01 Verkehrsreduzierende Stadt- und Regionalplanung Maßnahme adressiert Klimaschutz und Klimaanpassung Sektor bzw. Handlungsfeld Verkehr, Mobilität, Verkehrsinfrastruktur Information Clusterung Beschreibung Begründung und Ziel der Maßnahme Das Ziel einer „Stadt der kurzen Wege“ soll als übergeordnetes Leitbild bei der Entwicklung von Quartieren in Städten und Siedlungsstandorten, im Umland und auf dem Land verfolgt werden Zudem steht die Innenentwicklung und Aufwertung von bestehenden dicht besiedelten Räumen mit einer guten ÖV-Anbindung im Fokus. Das Land fördert eine für Fußgänger und Radfahrer freundliche Nahversorgung und Aufwertung der Aufenthaltsqualität auf Quartiers- und Stadtteilebene sowie für den ländlichen Raum. Unter Beachtung der steigenden Belange der Verkehrssicherheit. Dafür werden zusammen mit den Kommunen für vier verschiedene Stadt- und Gemeindetypen (Großstadt, Mittel- und Kleinstadt, Landgemeinden) Modellprojekte in strukturschwachen und -starken Regionen Hessens entwickelt. Zur Verbreitung der Ergebnisse und Erfahrungen aus den Modellprojekten werden Arbeitskreisen auf regionaler Ebene unter Einbindung weiterer Kommunen und relevanter Akteure vom Land gebildet. Die Vorgabe der Innen(-stadt-)entwicklung und klimaschonende Nachverdichtung von Agglomerationsräumen (z.B. indem Grünflächenzuwächse größer als verdichtungsbezogenen Versiegelungszuwächse sind) werden als Ziele im Landesentwicklungsplan festgesetzt. Maßnahmen- profil Zuständigkeit (Ressort): HMWEVL Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):

Transcript of normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass...

Page 1: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

1. AG-1 Mobilität

1.1. V-01 Verkehrsreduzierende Stadt- und Regionalplanung

IKSP Hessen

Öko Maßnahmentitel

V-01 Verkehrsreduzierende Stadt- und Regionalplanung

Maßnahme adressiert Klimaschutz und Klimaanpassung

Sektor bzw. Handlungsfeld Verkehr, Mobilität, Verkehrsinfrastruktur

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der MaßnahmeDas Ziel einer „Stadt der kurzen Wege“ soll als übergeordnetes Leitbild bei der Entwicklung von Quartieren in Städten und Siedlungsstandorten, im Umland und auf dem Land verfolgt werden Zudem steht die Innenentwicklung und Aufwertung von bestehenden dicht besiedelten Räumen mit einer guten ÖV-Anbindung im Fokus.Das Land fördert eine für Fußgänger und Radfahrer freundliche Nahversorgung und Aufwertung der Aufenthaltsqualität auf Quartiers- und Stadtteilebene sowie für den ländlichen Raum. Unter Beachtung der steigenden Belange der Verkehrssicherheit. Dafür werden zusammen mit den Kommunen für vier verschiedene Stadt- und Gemeindetypen (Großstadt, Mittel- und Kleinstadt, Landgemeinden) Modellprojekte in strukturschwachen und -starken Regionen Hessens entwickelt. Zur Verbreitung der Ergebnisse und Erfahrungen aus den Modellprojekten werden Arbeitskreisen auf regionaler Ebene unter Einbindung weiterer Kommunen und relevanter Akteure vom Land gebildet.Die Vorgabe der Innen(-stadt-)entwicklung und klimaschonende Nachverdichtung von Agglomerationsräumen (z.B. indem Grünflächenzuwächse größer als verdichtungsbezogenen Versiegelungszuwächse sind) werden als Ziele im Landesentwicklungsplan festgesetzt.

Maßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort):HMWEVL

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):Landesverwaltung, Kommunalverwaltung, Unternehmen

Instrumententyp(en): direkte staatliche Förderung Planungsrecht

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:mittelfristige Umsetzung nötig/angestrebt: 2019-2025

Page 2: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

langfristige Umsetzung nötig/angestrebt: 2025-2050

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen: V-02 Am Wohnstandort Mobilität gestalten V-03 Nachhaltige Flächenentwicklung V-04 Stärkung von alternativen Mobilitätsangeboten V-06 Förderung des Rad- und Fußverkehrs SQ-03 Sicherung aufgelockerter, durchgrünter Siedlungs- und Stadtstrukturen SQ-06 Konsequente Stärkung des Quartiersbezugs in der Städtebauförderung

und Konzentration der FörderkulissenWirkung Die Maßnahme beeinflusst das Verkehrsverhalten der Verkehrsteilnehmer. Durch eine

gute Nahversorgung können Ziele mit dem Rad und zu Fuß erreicht werden. Mit einer guten ÖV-Anbindungen können weitere Wegstrecken mit dem ÖV anstatt mit dem Auto zurückgelegt werden. Die Aufwertung der Aufenthaltsqualität durch z. B. Begrünung, öffentliche Plätze ermöglicht sozialen Austausch ohne längere Wegstrecken zurücklegen zu müssen. Insgesamt können somit durch Verkehrsvermeidung und –verlagerung THG Emissionen eingespart und weiterer Flächenverbrauch im Außenbereich vermieden werden.

Synergien und -konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des Klimaschutzes V-02: Am Wohnstandort Mobilität gestalten: durch alternative Mobilitätskonzepte

können Flächen, die bisher für KFZ genutzt wurden, anderweitig, z.B. für die Aufwertung der Aufenthaltsqualität, genutzt werden

V-03: Nachhaltige Flächenentwicklung: durch klimagerechte Nachverdichtung wird der Flächenverbrauch im Außenbereich reduziert und gleichzeitig Lebensqualität im Innenbereich erhöht

Bezüge zur NachhaltigkeitsstrategieMaßnahme unterstützt folgende Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:THG Emissionen werden vermieden, Modal Split: Senkung MIV, Erhöhung umweltfreundlicher Verkehrsmittel, reduzierte Siedlungs- und Verkehrsflächen, Steigerung der EnergieproduktivitätBezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)

Transparentes BeteiligungsverfahrenBearbeitung durch AG: AG-1: Mobilität

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

1.2. V-02 Mobilität am Wohnstandort gestalten

IKSP Hessen

Öko Maßnahmentitel

Page 3: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

V-02 Mobilität am Wohnstandort gestalten

Maßnahme adressiert Klimaschutz

Sektor bzw. Handlungsfeld Verkehr, Mobilität, Verkehrsinfrastruktur

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der MaßnahmeDas Verkehrsverhalten wird vor allem durch die am Wohnstandort zur Verfügung stehenden Verkehrsmittel und Infrastrukturen geprägt. Durch alternative Mobilitätskonzepte am Wohnstandort kann daher ein wesentlicher Beitrag zur Veränderung des Verkehrsverhaltens geleistet werden.Die Mustersatzung für Stellplätze und Abstellplätze sowie die bauordnungsrechtlichen Anforderungen an Abstellplätze werden  zur  Integration nachhaltiger Mobilitätskonzepte überprüft (z.B. Carsharing Stellplätze zur Reduzierung der Kfz Stellplätze und genügend Fahrradabstellmöglichkeiten unter Berücksichtigung von (Lasten-)Pedelecs und Lastenfahrrädern). Darüber hinaus werden Vorschläge für nachhaltige Mobilitätskonzepte vom Land entwickelt und den Kommunen zur Verfügung gestellt.

Maßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort):HMWEVL

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen

Instrumententyp(en): Information, Beratung, Kampagne Ordnungsrecht

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:mittelfristige Umsetzung nötig/angestrebt: 2019-2025

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen: V-01 Verkehrsreduzierende Stadt- und Regionalplanung V-03 Nachhaltige Flächenentwicklung V-04 Stärkung von alternativen Mobilitätsangeboten V-06 Förderung des Rad- und Fußverkehrs SQ-06 Konsequente Stärkung des Quartiersbezugs in der Städtebauförderung

und Konzentration der FörderkulissenWirkung Die Maßnahme beeinflusst das Verkehrsverhalten der Verkehrsteilnehmer. Alternative

Mobilitätsoptionen werden gegenüber dem eigenen Pkw attraktiver, da diese besser zugänglich sind. Insgesamt können somit durch Verkehrsverlagerung THG Emissionen eingespart werden. Zudem entstehen Flächen, die nicht mehr von privaten KFZ, sondern anderweitig z.B. zur Verbesserung der Lebensqualität, genutzt werden können.

Synergien und - Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des Klimaschutzes

Page 4: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

konflikte V-01: Verkehrsreduzierende Stadt- und Regionalplanung: Die Aufenthaltsqualität in Quartieren kann aufgewertet werden, indem beispielweise durch Carsharing Parkraum anderweitig genutzt werden kann.

Bezüge zur NachhaltigkeitsstrategieMaßnahme unterstützt folgende Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:THG Emissionen werden vermieden, Modal Split: Senkung MIV, Erhöhung umweltfreundlicher Verkehrsmittel, reduzierte Siedlungs- und Verkehrsflächen, Steigerung der EnergieproduktivitätBezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)

Transparentes BeteiligungsverfahrenBearbeitung durch AG:

AG-1: Mobilität

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

1.3. V-03 Nachhaltige Flächenentwicklung

IKSP Hessen

UmbauStadt Maßnahmentitel

V-03 Nachhaltige Flächenentwicklung

Maßnahme adressiert Klimaschutz und Klimaanpassung

Sektor bzw. Handlungsfeld Stadt- und Quartiersentwicklung

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der Maßnahme

Der Fokus auf eine nachhaltige Flächenentwicklung sollte durch das Land in Form von Broschüren und Leitfäden zur integrierten Stadtentwicklung in die Kommunalverwaltungen transportiert und als Informationsmaterial bereitgestellt werden. Informationen sollten auf verminderte Flächeninanspruchnahme und klimaschonende Nachverdichtungsstrategien abzielen, z.B. durch ausreichende Begrünung und einen möglichst geringen Versiegelungsgrad sowie die Beachtung des Prinzips bodenschonenden Bauens. Durch Flächeneinsparungen und die Reduzierung von Verkehrsaufkommen werden gleichzeitig Klimaschutz- und Klimaanpassungsziele wie Luftreinhaltung und Hitzeschutz umgesetzt.In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, ob ggfs. spezielle Förderprogramme für

Page 5: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Kommunen, z.B. zur Revitalisierung von Grundstücksbrachen (Verkehr, Militär, Industrie, etc.) unter Berücksichtigung von Klimaschutz-/ Klimaanpassungsaspekten durch das Land aufzulegen sind, um die Zielsetzung der Maßnahme zu unterstützen.

Maßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort):

HMWEVL

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):

Landesverwaltung, Kommunalverwaltung

Instrumententyp(en):

Information, Beratung, Kampagne

Planungsrecht

direkte staatliche Förderung

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:

kurzfristiger Beginn (bis 2018)

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen:

SQ-02 Verankerung von Klimaanpassungszielen in der Landes- und Regionalplanung

V-01 Verkehrsreduzierende Stadt- und Regionalplanung LF-04 Reduktion der Emissionen durch Flächeninanspruchnahme

Wirkung Beschreibung zu Handlungsbereich (EE, Verhalten, ...) und WirkungsmechanismusReduktionspotenzial oder systemische Wirkung [quantitativ oder qualitativ]:Vermeidung von CO2-Emissionen durch Verminderung des Ausbaus von Infrastrukturen und Erweiterung von Siedlungsflächen

Synergien und -konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des Klimaschutzes

SQ-02 Verankerung von Klimaanpassungszielen in der Landes- und Regionalplanung: Über die Landes-/ Regionalplanung wird eine nachhaltige Flächenentwicklung vorbereitet. Sparsame Ausweisung von Bauflächen in regionalen Flächennutzungsplänen etc.

V-01 Verkehrsreduzierende Stadt- und Regionalplanung: Die beiden Maßnahmen entfalten eine wechselseitig positive Wirkung.

LF-04 Reduktion der Emissionen durch Flächeninanspruchnahme: Strategien zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme begünstigen eine nachhaltige Flächenentwicklung.

Bezüge zur Nachhaltigkeitsstrategie

Maßnahme unterstützt folgende Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:- Z1 Energieproduktivität (durch weniger Energieaufwand bei Erschließung)

Page 6: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

- Z9 Siedlungs- und Verkehrsflächen

Maßnahme steht im Konflikt mit folgenden Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:nicht relevant für diese Maßnahme

Bezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)

Akzeptanz schaffen

Transparentes Beteiligungsverfahren1

Bearbeitung durch AG:

AG-1: Mobilität

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

1.4. V-04 Stärkung von alternativen Mobilitätsangeboten

IKSP Hessen

Öko Maßnahmentitel

V-04 Stärkung von alternativen Mobilitätsangeboten

Maßnahme adressiert Klimaschutz

Sektor bzw. Handlungsfeld Verkehr, Mobilität

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der MaßnahmeDas Land unterstützt die Kommunen bei der Gestaltung nachhaltiger Mobilitätskonzepte durch Beratung, Erfahrungsaustausch zwischen Kommunen sowie der Förderung von strategischen Projekten zur Umsetzung und Verbesserung des Angebots. Dabei wird der Zugang und die Nutzung unterschiedlicher Mobilitätsangebote wie des ÖPNV, Carsharing und Bikesharing landesweit oder über die verschiedenen Verkehrsverbünde hinweg, beispielsweise durch Kooperationen zwischen kommunalen Verkehrsunternehmen und Mobilitätsdienstleistungen (Beispiel: RMV-Mobilitätskarte eTicket RheinMain, über landesweites Mobilitätsmanagement vereinfacht. Die Nachfrage auf kommunaler Ebene nach solchen Angeboten kann durch die AG Nahmobilität unterstützt und angeregt

1 Dieser untere Teil der Tabelle (ab hier) ist nicht Bestandteil des Maßnahmenblatts i.e.S., sondern dient der Dokumentation des Beteiligungsverfahrens; dessen inhaltliche Inputs werden oben im Maßnahmenblatt berücksichtigt; der untere Teil kann daher dann im Endbericht entfallen.

Page 7: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

werden.Die Möglichkeiten der multi- und intermodalen Verkehrsmittelnutzung werden auch für Unternehmen über betriebliches Mobilitätsmanagement und in Zusammenarbeit mit der IHK vom Land aufbereitet.

Maßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort):HMWEVL

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen

Instrumententyp(en): Information, Beratung, Kampagne Direkte staatliche Förderung Prozedurale Steuerung

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:kurzfristige Umsetzung nötig/angestrebt: bis 2018mittelfristige Umsetzung nötig/angestrebt: 2019-2025

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen: V-02 Mobilität am Wohnstandort gestalten V-07 Stärkung des Öffentlichen Verkehrs – Angebot und Vernetzung V-10 Förderung emissionsarmer Verkehrsmittel

Wirkung Multi- und intermodale Mobilitätsangebote vereinfachen die Nutzung alternativer und emissionsarmer Verkehrsmittel gegenüber dem eigenen Pkw, vor allem in Verbindung mit digitalen Informations- und Buchungssystemen. Der private Pkw-Besitz verliert dadurch an Bedeutung. Dies unterstützt eine Verlagerung hin zu effizienteren und nicht-motorisierten Verkehrsmitteln. Insgesamt werden somit THG Emissionen vermieden.

Synergien und -konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des Klimaschutzes V-02 Mobilität am Wohnstandort gestalten V-07 Stärkung des Öffentlichen Verkehrs – Angebot und Vernetzung V-10 Förderung emissionsarmer Verkehrsmittel

Bezüge zur NachhaltigkeitsstrategieMaßnahme unterstützt folgende Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:THG Emissionen werden vermieden, Modal Split: Senkung MIV, Erhöhung umweltfreundlicher Verkehrsmittel, Steigerung der EnergieproduktivitätBezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)

Transparentes BeteiligungsverfahrenBearbeitung durch AG:

AG-1: Mobilität

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche

Page 8: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

1.5. V-05 Umweltfreundliche Mobilitätsoptionen in dünnbesiedelten Räumen stärken

IKSP Hessen

Öko Maßnahmentitel

V-05 Umweltfreundliche Mobilitätsoptionen in dünnbesiedelten Räumen stärken

Maßnahme adressiert

Klimaschutz

Sektor bzw. Handlungsfeld Verkehr, Mobilität, Verkehrsinfrastruktur

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der MaßnahmeDas Land entwickelt Modellprojekte zusammen mit den Verkehrsverbünden und weiteren Anbietern nachhaltiger Mobilitätsangebote für die Gewährleistung flexibler und bedarfsorientierter Mobilitätsdienstleistungen (Ruf-Taxis, private Carsharing Initiativen, Carpooling, flexibilisierte Linienbusse) in dünn besiedelten Gebieten weiter, fördert die Umsetzung weiterer innovativer Mobilitätslösungen in Modellregionen und schafft Voraussetzungen für die Verstetigung der Projekte. Dabei werden an die bisherigen Aktivitäten wie z.B. Mobilfalt angeknüpft und die Erfahrungen fließen in die Gestaltung der Modellprojekte mit ein.

Maßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort):HMWEVL

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):Bürgerinnen und Bürger

Instrumententyp(en):direkte staatliche Förderung

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:mittelfristige Umsetzung nötig/angestrebt: 2019-2025

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen: V-01 Verkehrsreduzierende Stadt- und Regionalplanung V-04 Stärkung von alternativen Mobilitätsangeboten

Page 9: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

V-07 Stärkung des Öffentlichen Verkehrs - Angebot und Vernetzung

Wirkung Die Maßnahme beeinflusst das Verkehrsverhalten der Verkehrsteilnehmer im ländlichen Raum. Die starke Fokussierung auf Besitz und Abhängigkeit vom eigenen Pkw kann durch ein Angebot an alternativen Mobilitätsangeboten abgeschwächt werden. Insgesamt können somit durch Verkehrsverlagerung THG Emissionen eingespart werden.

Synergien und -konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des Klimaschutzes V-01: Verkehrsreduzierende Stadt- und Regionalplanung: Enge Verflechtung

zwischen Nahraumversorgung und den Bedürfnissen nach Mobilitätslösungen im ländlichen Raum

Bezüge zur NachhaltigkeitsstrategieMaßnahme unterstützt folgende Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:THG Emissionen werden vermieden, Modal Split: Senkung MIV, Erhöhung umweltfreundlicher Verkehrsmittel, Steigerung der EnergieproduktivitätBezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)

Transparentes BeteiligungsverfahrenBearbeitung durch AG:

AG-1: Mobilität

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

1.6. V-06 Förderung des Rad- und Fußverkehrs

IKSP Hessen

Öko Maßnahmentitel

V-06 Förderung des Rad- und Fußverkehrs

Maßnahme adressiert

Klimaschutz

Sektor bzw. Handlungsfeld Verkehr, Mobilität, Verkehrsinfrastruktur

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der Maßnahme

Page 10: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Das Land wird gemeinsam mit den Regionalverbänden ein Konzept zur bedarfsgerechten Bereitstellung von Radschnellwegen oder Rad-Direktverbindungen in ganz Hessen, vor allem zwischen Ober- und Mittelzentren, erarbeiten sowie die Planung und den Bau mit dem Förderhöchstsatz unterstützen, wenn dies für die Umsetzung erforderlich ist.An aktuelle Aktivitäten des Landes wie die der AG Nahmobilität wird angeknüpft: Kommunen werden beim Erfahrungsaustausch und bei Vorhaben zur Nahmobilität unterstützt. Zudem werden Kapazitäten geschaffen, z.B. über personelle Unterstützung bei der Radverkehrsplanung seitens des Landes. Ziele der Unterstützung des Landes sind: die Rad- und Fußverkehrsinfrastrukturen stärker auszubauen und zu verbessern, den Abbau von Barrieren und Lückenschluss sowie die Errichtung von Abstellmöglichkeiten in der Öffentlichkeit, am Wohnort und bei Unternehmen und Betrieben voran zu treiben, sowie das Rad als Verkehrsträger mit Vorrang in den Verkehrsfluss zu integrieren.

Maßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort):HMWEVL

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):Bürgerinnen und Bürger

Instrumententyp(en): direkte staatliche Förderung Information, Beratung, Kampagne Prozedurale Steuerung Ordnungsrecht

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:kurzfristige Umsetzung nötig/angestrebt: bis 2018mittelfristige Umsetzung nötig/angestrebt: 2019-2025

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen: V-01 Verkehrsreduzierende Stadt- und Regionalplanung V-04 Stärkung von alternativen Mobilitätsangeboten

Wirkung Die Maßnahme beeinflusst das Verkehrsverhalten der Verkehrsteilnehmer im ländlichen Raum. Die starke Fokussierung auf den und Abhängigkeit vom eigenen Pkw kann durch ein Angebot an alternativen Mobilitätsangeboten abgeschwächt werden. Insgesamt können somit durch Verkehrsverlagerung THG Emissionen eingespart werden.

Synergien und -konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des Klimaschutzes V-04 Stärkung von emissionsarmen Mobilitätsangeboten

Bezüge zur NachhaltigkeitsstrategieMaßnahme unterstützt folgende Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:THG Emissionen werden vermieden, Modal Split: Senkung MIV, Erhöhung umweltfreundlicher Verkehrsmittel, Steigerung der EnergieproduktivitätBezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)

Transparentes BeteiligungsverfahrenBearbeitung durch AG:

AG-1: Mobilität

Page 11: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

1.7. V-07 Stärkung des Öffentlichen Verkehrs - Angebot und Vernetzung

IKSP Hessen

Öko Maßnahmentitel

V-07 Stärkung des Öffentlichen Verkehrs - Angebot und Vernetzung

Maßnahme adressiert Klimaschutz

Sektor bzw. Handlungsfeld Verkehr, Mobilität, Verkehrsinfrastruktur

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der MaßnahmeEine enge Vernetzung und Harmonisierung der kommunalen Verkehrsverbünde, sowie zwischen Nah- und Fernverkehr wird weiterverfolgt. Zudem wird der Berufsverkehr im ÖV-Angebot besonders berücksichtigt und über betriebliches Mobilitätsmanagement vom Land unterstützt. Auf bestehende Angebote wird zurückgegriffen, um diese zu vernetzen, weiter auszubauen und flächendeckend in Hessen anzubieten. Das Land hat dabei die Funktion für eine gute Vernetzung zwischen den Akteuren zu sorgen, Erfahrungen und Erkenntnisse aus laufenden Aktivitäten zu verbreiten und in Regionen, in denen Nachholbedarf herrscht, gezielt Projekte zu fördern.

Maßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort):HMWEVL

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):Unternehmen, Beratungsstellen, Bürgerinnen und Bürger

Instrumententyp(en): Information, Beratung, Kampagne direkte staatliche Förderung Moderation

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:

Page 12: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

kurzfristige Umsetzung nötig/angestrebt: bis 2018mittelfristige Umsetzung nötig/angestrebt: 2019-2025

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen: V-04 Stärkung von alternativen Mobilitätsangeboten V-09 Stärkung des Umweltverbundes – Finanzierung

Wirkung Ein Modal Shift zum ÖV stellt eine zentrale Säule für den Klimaschutz dar und ist Bestandteil der Daseinsvorsorge. Durch enge Vernetzung und Harmonisierung zwischen den Verbünden, Einbezug des Berufsverkehrs aber auch Ausweitung des Angebots wird die Attraktivität gesteigert. Um eine weitreichende Verlagerung vom MIV einzuleiten, sind aber weitere Maßnahmen, wie z.B. der Infrastrukturausbau des Radverkehrs, nötig.

Synergien und -konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des Klimaschutzes V-04 Stärkung von alternativen Mobilitätsangeboten V-05 Umweltfreundliche Mobilitätsoptionen in dünnbesiedelten Räumen stärken V-09 Stärkung des Umweltverbundes – Finanzierung V-11 Nachhaltiges Mobilitätsverhalten durch Mobilitätsbildung

Bezüge zur NachhaltigkeitsstrategieMaßnahme unterstützt folgende Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:THG Emissionen werden vermieden, Modal Split: Senkung MIV, Erhöhung umweltfreundlicher Verkehrsmittel, Steigerung der Energieproduktivität

Bezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)

Transparentes BeteiligungsverfahrenBearbeitung durch AG:

AG-1: Mobilität

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

1.8. V-08 Dekarbonisierung des ÖV

IKSP Hessen

Öko Maßnahmentitel

V-08 Dekarbonisierung des ÖV

Maßnahme adressiert Klimaschutz

Sektor bzw. Handlungsfeld Verkehr, Mobilität, Verkehrsinfrastruktur

Page 13: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der MaßnahmeDie Beseitigung von Engpässen vor allem bei Frankfurt, entlang der S-Bahn Rhein-Main, der Korridoren FfM-D und FfM-MA und die Elektrifizierung insbesondere der Dieselstrecken im Ballungsraum Taunusbahn, ggfs. Niddertalbahn, Dreieichbahn, Ländchesbahn, Odenwaldbahn werden vorangetrieben.Die Förderung zur Elektrifizierung des Busverkehrs wird im Rahmen der „Grundsätze zur Förderung der Elektromobilität in Hessen“ geprüft und weiterentwickelt. Das Angebot eCoach der Initiative „Strom bewegt“, wird aufrechterhalten und proaktiv an Nahverkehrsunternehmen getragen. Daran kann angeknüpft werden, um Möglichkeiten und Bedingungen der Förderung mit den Unternehmen zu diskutieren oder ggf. anzupassen.Anreize zum inländischen Einsatz von E-Loks und Loks mit bimodalen Antrieben durch investive Förderung sowie Aufnahme in die Zielvereinbarung mit den Verkehrsverbünden oder Auflagen in den Verkehrsleistungsausschreibungen werden fortgeführt.

Maßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort):HMWEVL

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):Landesverwaltung, Unternehmen, Kommunalverwaltung

Instrumententyp(en): Information, Beratung, Kampagne direkte staatliche Förderung Prozedurale Steuerung

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:mittelfristige Umsetzung nötig/angestrebt: 2019-2025

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen: V-07 Stärkung des Öffentlichen Verkehrs - Angebot und Vernetzung V-09 Stärkung des Umweltverbundes – Finanzierung

Wirkung Die Dekarbonisierung des öffentlichen Verkehrs bietet große Potentiale aus der Perspektive des Klimaschutzes. Soll der Verkehr durch Elektrifizierung dekarbonisiert werden, ist ein Umstieg auf erneuerbare Energien eine Grundvoraussetzung.Die Gleiselektrifizierung sorgt einerseits für die Möglichkeit lokale Schienenverkehre von der Diesel- zur elektrischen Traktion zu bewegen, andererseits ist es auch ein entscheidender Stellhebel bundes- und europaweite Schienenverkehre zu elektrifizieren.Für die Umsetzung der Elektrifizierung der Busverkehre, auch durch Oberleitungs-Busse, sind die technischen Voraussetzungen häufig bereits gegeben. Somit kann eine starke Minderung der THG-Emissionen und eine komplette Dekarbonisierung in der Zukunft erreicht werden.

Synergien und -konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des Klimaschutzes V-05 Umweltfreundliche Mobilitätsoptionen in dünnbesiedelten Räumen stärken

Page 14: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

V-17 Verlagerung vom inländischen Luftverkehr auf den Schienenfernverkehr V-19 Mitwirkung des Landes auf Bundesebene, zur Unterstützung von

Maßnahmen im Bereich nachhaltiger MobilitätBezüge zur NachhaltigkeitsstrategieMaßnahme unterstützt folgende Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:THG Emissionen werden vermieden, Steigerung der EnergieproduktivitätBezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)

Transparentes BeteiligungsverfahrenBearbeitung durch AG:

AG-1: Mobilität

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

1.9. V-09 Stärkung des Umweltverbundes – Finanzierung

IKSP Hessen

Öko Maßnahmentitel

V-09 Stärkung des Umweltverbundes - Finanzierung

Maßnahme adressiert Klimaschutz

Sektor bzw. Handlungsfeld Verkehr, Mobilität, Verkehrsinfrastruktur

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der MaßnahmeDie Förderung der Verkehrsinfrastruktur soll schwerpunktmäßig auf den Ausbau des ÖPNV-Netzes und der Radverkehrsinfrastruktur ausgerichtet werden. Ansätze für die Ableitung von notwendigen Mittel für den Radverkehr bietet zum Beispiel die „Strategie zur Stärkung der Nahmobilität in Hessen“ der AG Nahmobilität.Dies betrifft infrastrukturelle Aspekte, aber auch die Bestellung des Angebots.

Maßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort):HMWEVL

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):

Page 15: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Landesverwaltung

Instrumententyp(en): Datenerhebung, Analyse, Forschung direkte staatliche Förderung Ordnungsrecht

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:mittelfristige Umsetzung nötig/angestrebt: 2019-2025langfristige Umsetzung nötig/angestrebt: 2025-2050

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen: V-04 Stärkung von alternativen Mobilitätsangeboten V-06 Förderung des Rad- und Fußverkehrs V-07 Stärkung des Öffentlichen Verkehrs - Angebot und Vernetzung V-11 Nachhaltiges Mobilitätsverhalten durch Mobilitätsbildung

Wirkung Eine deutliche Verlagerung auf den ÖV spielt in vielen Klimaschutzszenarien eine tragende Rolle. Um diese zu erreichen, bedarf es ebenso einem Ausbau von ÖV Kapazitäten und eine dementsprechende Finanzierung.Die Förderung des Radverkehrs stellt eine vergleichsweise kostengünstige und effiziente Klimaschutzmaßnahme dar, welche zugleich positive Effekte auf Gesundheit, Flächenverbrauch, Ressourcenverbrauch, Lärm und Schadstoffe mit sich bringt. Im Gegensatz zu anderen Förderinstrumenten besteht praktisch keine Gefahr von Rebound-Effekten mit ökologisch unerwünschten Folgen. Fuß- und Radverkehr haben auch eine wichtige Bedeutung als Zugangsoptionen zum öffentlichen Verkehr.

Synergien und -konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des Klimaschutzes V-04 Stärkung von alternativen Mobilitätsangeboten V-06 Förderung des Rad- und Fußverkehrs V-07 Stärkung des Öffentlichen Verkehrs - Angebot und Vernetzung V-11 Nachhaltiges Mobilitätsverhalten durch Mobilitätsbildung

Bezüge zur NachhaltigkeitsstrategieMaßnahme unterstützt folgende Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:THG Emissionen werden vermieden, Modal Split: Senkung MIV, Erhöhung umweltfreundlicher Verkehrsmittel, Steigerung der EnergieproduktivitätBezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)

Transparentes BeteiligungsverfahrenBearbeitung durch AG:

AG-1: Mobilität

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Page 16: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

1.10. V-10 Förderung emissionsarmer Verkehrsmittel

IKSP Hessen

Öko Maßnahmentitel

V-10 Förderung emissionsarmer Verkehrsmittel

Maßnahme adressiert Klimaschutz

Sektor bzw. Handlungsfeld Verkehr, Mobilität

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der MaßnahmeDie Initiative "Strom bewegt" auf Landesebene zur Förderung von Elektromobilität und anderen emissionsarmen und effizienten Antrieben, wie z.B. Brennstoffzellen, wird fortgeführt. Die Kommunen werden noch stärker angehalten und unterstützt, innovative und nachhaltige Projekte zu emissionsarmen und effizienten Verkehrsmitteln in kommunale Mobilitätsstrategien und -konzepte zu integrieren. Das „eLotsen“-Angebot wird auch genutzt, um die Hürden der Förderfähigkeit von Projekten in Abstimmung mit den Kommunen zu prüfen.

Änderungen bei den Anforderungen an die Infrastrukturen, z.B. Ausbau von Ladesäulen, müssen in die Planungsprozesse integriert werden.

Maßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort):HMWEVL

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):Landesverwaltung, Kommunalverwaltung, Bürgerinnen und Bürger

Instrumententyp(en): Kompetenzaufbau direkte staatliche Förderung Ordnungsrecht Prozedurale Steuerung

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:kurzfristige Umsetzung nötig/angestrebt: bis 2018mittelfristige Umsetzung nötig/angestrebt: 2019-2025langfristige Umsetzung nötig/angestrebt: 2025-2050 aufgrund der Weiterentwicklung von Technologien

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen: V-01 Verkehrsreduzierende Stadt- und Regionalplanung

Page 17: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

V-08 Dekarbonisierung des ÖV V-11 Nachhaltiges Mobilitätsverhalten durch Mobilitätsbildung V-16 Vorbild- und Leitfunktion der Landesinstitutionen

Wirkung Die Elektrifizierung des Verkehrs kann – insbesondere langfristig – einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Zentral hierfür ist die Versorgung mit Strom aus erneuerbaren Energien.

Synergien und -konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des Klimaschutzes Mitwirkung des Landes auf Bundesebene, zur Unterstützung von Maßnahmen im

Bereich nachhaltiger Mobilität: Es ist zu beachten, dass bei der Förderung von Elektromobilität bei Pkw eine Wechselwirkung mit den Pkw-CO2-Grenzwerten besteht. Damit durch Elektrifizierung der Pkw-Antriebstechnologie ein zusätzlicher Minderungsbeitrag erzielt wird, müssen gleichzeitig die EU Pkw-Grenzwerte ambitionierter fortgeschrieben werden. Dafür kann sich das Land einsetzen.

Bezüge zur NachhaltigkeitsstrategieMaßnahme unterstützt folgende Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:THG-Emissionen senken, Steigerung der EnergieproduktivitätBezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)

Transparentes BeteiligungsverfahrenBearbeitung durch AG:

AG-1: Mobilität

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

1.11. V-11 Nachhaltiges Mobilitätsverhalten durch Mobilitätsbildung

IKSP Hessen

Öko Maßnahmentitel

V-11 Nachhaltiges Mobilitätsverhalten durch Mobilitätsbildung

Maßnahme adressiert Klimaschutz

Sektor bzw. Handlungsfeld Verkehr, Mobilität

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der MaßnahmeMobilitätsbildung unter Umweltgesichtspunkten wird verbindlich in die Lehrpläne aufgenommen und mit stetiger Finanzierung versehen. Das Land unterstützt Schulen bei

Page 18: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

der Beschaffung von Lehrmitteln, bestehende Ansätze werden zusammengetragen und gegebenenfalls ergänzt. Die Vorschläge der AG Nahmobilität zur Mobilitätsbildung bilden eine gute Grundlage dafür. Die Vernetzung von Akteuren laufender Projekte wird vom Land initiiert.Ziel ist nachhaltige Verhaltensänderung und Bewusstseinsbildung durch mittel- und langfristige Bildungskampagnen generationsübergreifend herbeizuführen und strukturell zu verankern (Beispielsweise zum umweltfreundlichen Schulweg).

Maßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort):HMUKLV, HKM, HMWEVL

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):Bürgerinnen und Bürger, Landesverwaltung

Instrumententyp(en): Information, Beratung, Kampagne Datenerhebung, Analyse, Forschung Prozedurale Steuerung

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:kurzfristige Umsetzung nötig/angestrebt: bis 2018mittelfristige Umsetzung nötig/angestrebt: 2019-2025

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen: V-04 Stärkung von alternativen Mobilitätsangeboten V-05 Umweltfreundliche Mobilitätsoptionen in dünnbesiedelten Räumen stärken V-07 Stärkung des Öffentlichen Verkehrs - Angebot und Vernetzung

Wirkung Die Mobilitätsbildung kann eine Verlagerung auf den öffentlichen Verkehr, den Fahrrad- und Fußverkehr deutlich unterstützen. Durch Wissen, Erleben und Ausprobieren erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, umweltfreundlichere Verkehrsträger zu wählen. Auch werden die Weichen für das Mobilitätsverhalten zu einem großen Anteil bereits in der Kindheit gestellt. Dementsprechend ist es absolut wesentlich, bereits in frühen Jahren über die Möglichkeiten und Vorteile der Nutzung von ÖPNV, Fuß- und Fahrrad aufzuklären sowie sicherzustellen, dass das Fahrradfahren erlernt wird und ebenso die Nutzung des öffentlichen Verkehrs eingeübt wird.

Synergien und -konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des Klimaschutzes V-04 Stärkung von alternativen Mobilitätsangeboten V-05 Umweltfreundliche Mobilitätsoptionen in dünnbesiedelten Räumen stärken V-07 Stärkung des Öffentlichen Verkehrs - Angebot und Vernetzung

Bezüge zur NachhaltigkeitsstrategieMaßnahme unterstützt folgende Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:Mindern von THG-Emissionen, Modal Split: Senkung MIV, Erhöhung umweltfreundlicher Verkehrsmittel, Steigerung der Energieproduktivität

Bezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)

Transparentes BeteiligungsverfahrenBearbeitung durch AG:

AG-1: Mobilität

Page 19: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

1.12. V-12 Klimafreundliche Logistik stärken

IKSP Hessen

Öko Maßnahmentitel

V-12 Klimafreundliche Logistik stärken

Maßnahme adressiert Klimaschutz

Sektor bzw. Handlungsfeld Verkehr, Verkehrsinfrastruktur

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der MaßnahmeDas Land fördert neue Projekte zur City-Logistik mit besonderem Fokus auf Vernetzung und Dialog zwischen den Stakeholdern und Barrierenabbau zwischen den Unternehmen zur Effizienzsteigerung. Auch die großen Potentiale hinsichtlich der Elektrifizierung der Flotten sind in diesem Zusammenhang zu adressieren.Die Einführung und der Ausbau von dezentralen Micro-HUBs in den Städten in Kombination mit niedrig oder nicht motorisierten Fahrzeugen, zum Beispiel (Elektro-)Lastenräder, wird vom Land über Projektförderung unterstützt.

Maßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort):HMWEVL

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):Unternehmen, Kommunalverwaltung, Landesverwaltung

Instrumententyp(en):direkte staatliche Förderung,Prozedurale SteuerungModeration

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:

Page 20: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

kurzfristige Umsetzung nötig/angestrebt: bis 2018mittelfristige Umsetzung nötig/angestrebt: 2019-2025

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen: V-10 Förderung emissionsarmer Verkehrsmittel V-13 Schienengüterverkehr optimieren und stärken

Wirkung Bei der Citylogistik ist Beratung an KEP-Dienstleistern, Gewerbetreibenden und Zulieferern notwendig. Es sind hohe CO2-Einsparungen gerade in Innenstädten möglich, sowohl durch Verlagerung von Lieferverkehren auf Lastenräder oder auch auf Fahrzeuge mit alternativen Antrieben.

Synergien und -konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des Klimaschutzes V-01 Verkehrsreduzierende Stadt- und Regionalplanung: durch die Verfolgung

kurzer Wege durch eine gute Nahversorgung kann das Liefern von Produkten wie z.B. Lebensmitteln oder Kleidung beeinflusst werden.

Bezüge zur NachhaltigkeitsstrategieMaßnahme unterstützt folgende Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:THG Emissionen werden vermieden, Modal Split: Senkung MIV, Erhöhung umweltfreundlicher Verkehrsmittel, Steigerung der EnergieproduktivitätBezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)

Transparentes BeteiligungsverfahrenBearbeitung durch AG:

AG-1: Mobilität

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

1.13. V-13 Schienengüterverkehr optimieren und stärken

IKSP Hessen

Öko Maßnahmentitel

V-13 Schienengüterverkehr optimieren und stärken

Maßnahme adressiert Klimaschutz

Sektor bzw. Handlungsfeld Verkehr, Verkehrsinfrastruktur

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der Maßnahme

Page 21: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Das Förderprogramm im Schienengüterverkehr des Landes wird in Kombination mit einer Potentialbetrachtung weitergeführt und -entwickelt. Das Land berät und unterstützt ggf. bei Anträgen von Unternehmen mit förderrechtlichem Vorrang auf Bundesebene.Das Land fördert dezentrale Umschlagsanlagen und gibt Flächen für geeignete Logistikstandorte für die kommunale Bauplanung im Dialog mit Kommunen und regionalen Planern zur Optimierung des kombinierten Güterverkehrs vor.

Maßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort):HMWEVL

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):Unternehmen, Landesverwaltung, Kommunalverwaltung

Instrumententyp(en): Datenerhebung, Analyse, Forschung direkte staatliche Förderung Prozedurale Steuerung

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:mittelfristige Umsetzung nötig/angestrebt: 2019-2025

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen: V-12 Klimafreundliche Logistik stärken

Wirkung Um eine Verlagerung auf die Schiene zu gewährleisten, müssen infrastrukturseitig Netzengpässen beseitigt werden und der strategische Neubau bzw. der Reaktivierung stillgelegter Gleise verfolgt werden.Eine Beschleunigung der Zugbildung und des Umschlagvorgangs, Bau und Reaktivierung von dezentralen Umschlagplätzen reduzieren die Transportzeit und verbessern die Anbindung in Konkurrenz zum Transport auf der Straße.Im kombinierten Verkehr Schiene/Straße sind nur wenige Umschlagsanlagen im Netz der Bahn vorhanden, die mit ihrer hohen Leistungsfähigkeit vornehmlich auf Produktionskonzepte mit Direktzügen zwischen zwei Terminals abgestimmt sind. Dies führt zu relativ großen Vor- und Nachläufen der Behälter auf der Straße. Zur Verbesserung der Zugänglichkeit der Bahn und zur Vermeidung des großen Straßenvor- und -nachlaufs eignen sich effizient organisierte, dezentrale Umschlagsanlagen in Kundennähe.Mit der Gleisanschlussförderrichtlinie und der Richtlinie zur Förderung von Umschlagsanlagen des Kombinierten Verkehrs nichtbundeseigener Unternehmen besteht auf Bundesebene ein Instrument zur Förderung der genannten Ziele, welche förderrechtlich Vorrang vor Förderinstrumenten auf Landesebene hat. Der Antrag auf Bundesebene kann zu einem grundsätzlichen Rückzug des Vorhabens führen, da dieser Schritt für einige KMUs zu schwierig erscheint. Eine Beratung und Unterstützung seitens des Landes kann diese Barriere abbauen.

Synergien und -konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des Klimaschutzes V-12 Klimafreundliche Logistik stärken

Bezüge zur NachhaltigkeitsstrategieMaßnahme unterstützt folgende Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:THG Emissionen werden vermieden, Modal Split: Senkung MIV, Erhöhung

Page 22: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

umweltfreundlicher Verkehrsmittel, Steigerung der EnergieproduktivitätBezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)

Transparentes BeteiligungsverfahrenBearbeitung durch AG:

AG-1: Mobilität

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

1.14. V-14 Digitalisierung zur umweltfreundlichen Verkehrsoptimierung nutzen

IKSP Hessen

Öko Maßnahmentitel

V-14 Digitalisierung zur umweltfreundlichen Verkehrsoptimierung nutzen

Maßnahme adressiert Klimaschutz

Sektor bzw. Handlungsfeld Verkehr, Mobilität

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der MaßnahmeMittelfristig werden vom Land innovative Leitkonzepte wie Car-to-X Kommunikation sowie autonomes Fahren verfolgt werden. Zudem wird geprüft, welche Rahmenbedingungen geschaffen werden müssen, damit diese Technologien einen Beitrag zur nachhaltigen Mobilität leisten.Die vom Land bestehende Förderfähigkeit von Verkehrsbeeinflussungsanlagen und von kooperativen Systemen ist auf Aktualität insbesondere hinsichtlich der Entwicklung von dynamischen Car-to-X und X-to-Car Kommunikation stetig zu prüfen.

Maßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort):HMWEVL

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen

Instrumententyp(en):

Page 23: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Datenerhebung, Analyse, Forschung direkte staatliche Förderung Prozedurale Steuerung

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:mittelfristige Umsetzung nötig/angestrebt: 2019-2025langfristige Umsetzung nötig/angestrebt: 2025-2050

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen: V-04 Stärkung von alternativen Mobilitätsangeboten V-07 Stärkung des Öffentlichen Verkehrs - Angebot und Vernetzung

Wirkung Der Klimaschutzbeitrag durch die angesprochenen Maßnahmen beruht vor allem auf der Verflüssigung des Verkehrs bei gleichmäßiger Geschwindigkeit, hierfür sind notwendige Geschwindigkeitsbeschränkung zu beachten (z.B. 120 km/h auf Autobahnen, Tempo 30 innerstädtisch). Durch autonomes Fahren kommt die Möglichkeit hinzu, dass die Fahrzeuge in Kolonne fahren und sich ganz andere Mobilitätsmuster bilden können. Grundsätzlich sind bei den Maßnahmen zur Optimierung und Verbesserung des Verkehrs und Verkehrsflusses starke Rebound-Effekte in Form von induziertem Verkehr zu erwarten. Daher kann diese Maßnahme nur in Kombination mit anderen Maßnahmen zur Verkehrsverlagerung oder -vermeidung erfolgreich einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Dies gilt insbesondere für autonome und teilautonome Fahrzeuge, da derzeit noch nicht absehbar ist, inwiefern sich autonomes Fahren auf das Verkehrsverhalten auswirkt.

Synergien und -konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des Klimaschutzes V-05 Umweltfreundliche Mobilitätsoptionen in dünnbesiedelten Räumen stärken:

autonomes Fahren im ÖV kann beispielsweise eine Möglichkeit sein dünnbesiedelte Räume zu bedienen.

V-12 Klimafreundliche Logistik stärken: Logistik bezieht Digitalisierung in die täglichen Abläufe stark mit ein.

Autonomes Fahren kann sich auch auf andere Sektoren und Handlungsfelder, z.B. auf die Stadt und Quartiersentwicklung über eine veränderte Nutzung von Flächen auswirken.

Bezüge zur NachhaltigkeitsstrategieMaßnahme unterstützt folgende Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:THG Emissionen senken

Maßnahme steht im Konflikt mit folgenden Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:bei induziertem Verkehr: mehr MIV, Anteil umweltfreundlicher Verkehrsmittel sinktBezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)

Transparentes Beteiligungsverfahren2

Bearbeitung durch AG:

AG-1: Mobilität

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung

2 Dieser untere Teil der Tabelle (ab hier) ist nicht Bestandteil des Maßnahmenblatts i.e.S., sondern dient der Dokumentation des Beteiligungsverfahrens; dessen inhaltliche Inputs werden oben im Maßnahmenblatt berücksichtigt; der untere Teil kann daher dann im Endbericht entfallen.

Page 24: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

1.15. V-15 Verkehrsvermeidung und –entzerrung durch alternative Arbeitsformen

IKSP Hessen

Öko Maßnahmentitel

V-15 Verkehrsvermeidung und –entzerrung durch alternative Arbeitsformen

Maßnahme adressiert Klimaschutz

Sektor bzw. Handlungsfeld Verkehr, Mobilität

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der MaßnahmeDas Land unterstützt durch Beratung und Öffentlichkeitsarbeit die Möglichkeit alternativer Arbeitsformen, wie z.B. Telearbeit und flexible Arbeitszeiten zur Vermeidung von Verkehr und Entzerrung von Verkehrsspitzen. Zudem wird die angewandte Forschung zu dem Themenfeld vorangetrieben, um weitere Lösungsansätze vor allem für Kommunen mit hohem Verkehrsaufkommen und Kapazitätsengpässen zu entwickeln.

Maßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort):HMWEVL

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Landesverwaltung, Kommunalverwaltung

Instrumententyp(en): Datenerhebung, Analyse, Forschung Prozedurale Steuerung Moderation

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:mittelfristige Umsetzung nötig/angestrebt: 2019-2025

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen:kein direkter Bezug vorhanden

Wirkung In den USA wurde ermittelt, dass an Heimarbeitstagen im Schnitt nur 20 – 50 % der üblichen Verkehrsleistung erbracht werden. Besonders zu Stoßzeiten kann somit das Verkehrsaufkommen vermindert werden, was zu weniger Stau und Schadstoffemissionen

Page 25: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

führt. Verkehrswissenschaften in Deutschland kommen eher zu dem Ergebnis, dass mittel- und langfristige Effekte, sowie indirekte Effekte (Veränderungen von Raumstrukturen und Erreichbarkeiten) bewirken, dass durch Telearbeit kein Verkehr vermieden wird.Da die potenziell eingesparten Arbeitswege ggf. durch andere Wege substituiert werden, ist die Maßnahme unbedingt durch weitere Maßnahmen wie z.B. Mobilitätsbildung zu flankieren.

Synergien und –konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des Klimaschutzes V-01 Verkehrsreduzierende Stadt- und Regionalplanung V-11 Nachhaltiges Mobilitätsverhalten durch Mobilitätsbildung

Bezüge zur NachhaltigkeitsstrategieMaßnahme unterstützt folgende Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:THG-Emissionen mindernBezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)

Transparentes Beteiligungsverfahren3

Bearbeitung durch AG:

AG-1: Mobilität

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

1.16. V-16 Vorbild- und Leitfunktion der Landesinstitutionen

IKSP Hessen

Öko Maßnahmentitel

V-16 Vorbild- und Leitfunktion der Landesinstitutionen

Maßnahme adressiert Klimaschutz

Sektor bzw. Handlungsfeld Verkehr, Mobilität

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der Maßnahme

Ziel ist es die Rolle der Landesbehörden als Vorbild- und Leitfunktion wahrzunehmen und

3 Dieser untere Teil der Tabelle (ab hier) ist nicht Bestandteil des Maßnahmenblatts i.e.S., sondern dient der Dokumentation des Beteiligungsverfahrens; dessen inhaltliche Inputs werden oben im Maßnahmenblatt berücksichtigt; der untere Teil kann daher dann im Endbericht entfallen.

Page 26: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Maßnahmen umzusetzen. Die IMAG „Betriebliches Mobilitätsmanagement“, welche durch die Initiative „CO2 neutrale Landesverwaltung“ beauftragt ist, wird sich mit der Umsetzung der folgenden Maßnahme befassen:

- die Dekarbonisierung der behördlichen Fahrzeugflotte (grundsätzlicher Vorrang für die Beschaffung von CO2-armen – weniger als 50 g CO2e /km – Fahrzeugen) und CO2 Kompensation von Dienstreisen

- Überarbeitung des Reisekostengesetzes, um z.B. Car-Sharing und Zeitkarten abrechnungsfähig zu machen

- Einführung eines Mobilitätsmanagements, um Land und Kommunen bei der Umsetzung zu unterstützen

- Vereinfachung und Optimierung von Abläufen bei Dienstreisen und Dienstreiseabrechnung

- Unterstützung des Fahrradverkehrs durch z.B. ausreichende und witterungsbeständige Stellplätze

- Einbezug von Pendler und ÖPNV-Verkehren in den Betrachtungsrahmen

Maßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort):HMWEVL

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):Landesverwaltung

Instrumententyp(en): Ordnungsrecht Prozedurale Steuerung

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:kurzfristige Umsetzung nötig/angestrebt: bis 2018mittelfristige Umsetzung nötig/angestrebt: 2019-2025

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen: V-04 Stärkung von alternativen Mobilitätsangeboten V-10 Förderung emissionsarmer Verkehrsmittel V-15 Verkehrsvermeidung – und entzerrung durch alternative Arbeitsformen

Wirkung Die Rolle der Landesbehörden als Vorbild- und Leitfunktion hilft Akzeptanz für Klimaschutzmaßnahmen bei den Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und weitere Akteuren zu schaffen, diese anzukurbeln und zu verbreiten.

Synergien und –konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des Klimaschutzes

Bezüge zur NachhaltigkeitsstrategieMaßnahme unterstützt folgende Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:THG Emissionen werden vermieden, Modal Split: Senkung MIV, Erhöhung umweltfreundlicher Verkehrsmittel, Steigerung der EnergieproduktivitätBezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)

Page 27: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Transparentes BeteiligungsverfahrenBearbeitung durch AG:

AG-1: Mobilität

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

1.17. V-17 Verlagerung vom inländischen Luftverkehr auf den Schienenverkehr

IKSP Hessen

Öko Maßnahmentitel

V-17 Verlagerung vom inländischen Luftverkehr auf den Schienenverkehr

Maßnahme adressiert

Klimaschutz

Sektor bzw. Handlungsfeld Verkehr, Mobilität

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der MaßnahmeDie Strategie zur Verlagerung von Inlandsflügen auf die Schiene auf Landesebene wird weiterentwickelt.Zudem werden Informationskampagnen zu tatsächlichen Reisezeiten, zum Komfort, der Möglichkeit die Reisezeit sinnvoll nutzen zu können sowie zu den Kosten einschließlich externen Kosten zwischen Reisen mit dem Öffentlichen Fernverkehr und Flugreisen initiiert.Das Land schafft im Dienstreiserecht einen entsprechenden Rahmen, um Klimaschutzaspekte bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit des Reisemittels mit einzubeziehen. Damit kann das Land eine Vorbildfunktion einnehmen.

Maßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort):HMWEVLHIMISHMdF

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):Unternehmen, Landesverwaltung

Instrumententyp(en):

Page 28: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Datenerhebung, Analyse, Forschung direkte staatliche Förderung Prozedurale Steuerung Moderation

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:mittelfristige Umsetzung nötig/angestrebt: 2019-2025

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen: V-17 Stärkung des Öffentlichen Verkehrs - Angebot und Vernetzung: bezieht sich

auf die Maßnahmen für Berufspendler

Wirkung Eine Verlagerung von inländischen Flugverkehren auf die Schiene, senkt die THG-Emissionen, da der Luftverkehr mit hohen spezifischen Emissionen verbunden ist.Informationskampagnen helfen die Wahrnehmung der Bürgerinnen und Bürger für dieses Thema zu schärfen und Änderungen im Verkehrsverhalten zu unterstützen.

Synergien und -konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des Klimaschutzes V-11 Nachhaltiges Mobilitätsverhalten durch Mobilitätsbildung

Bezüge zur NachhaltigkeitsstrategieMaßnahme unterstützt folgende Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:Minderung von THG-Emissionen, Modal Split: Senkung MIV, Erhöhung umweltfreundlicher Verkehrsmittel

Bezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)

Transparentes BeteiligungsverfahrenBearbeitung durch AG:

AG-1: Mobilität

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

1.18. V-18 Luftverkehr nachhaltiger und effizienter gestalten

IKSP Hessen

Öko Maßnahmentitel

V-18 Luftverkehr nachhaltiger und effizienter gestalten

Maßnahme adressiert Klimaschutz

Page 29: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Sektor bzw. Handlungsfeld Verkehr, Mobilität

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der MaßnahmeFlughäfen werden bei der Entwicklung eigener Klimaschutzkonzepte vom Land unterstützt. Diesbezüglich können z.B. Ideen zur Ausgestaltung der Landeentgelte, der Elektrifizierung der Rollverkehre, etc. entwickelt und zur Verfügung gestellt werden.

Maßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort):HMWEVL

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):Unternehmen, Landesverwaltung

Instrumententyp(en): Prozedurale Steuerung Moderation

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:mittelfristige Umsetzung nötig/angestrebt: 2019-2025

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen: V-17 Verlagerung vom inländischen Luftverkehr auf den Schienenverkehr

Wirkung Klimaschutzkonzepte wie z.B. die Elektrifizierung der Rollverkehre, helfen die THG-Emissionen des Betriebs der Flughäfen zu mindern.Eine von den betroffenen Unternehmen freiwillig vorgenommene Anpassung der regionalen Landeentgelte kann dazu beitragen Luftverkehre zu reduzieren.

Synergien und -konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des Klimaschutzes V-19 Mitwirkung des Landes auf Bundesebene, zur Unterstützung von

Maßnahmen im Bereich nachhaltiger MobilitätBezüge zur NachhaltigkeitsstrategieMaßnahme unterstützt folgende Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:THG Emissionen mindern

Bezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)

Transparentes BeteiligungsverfahrenBearbeitung durch AG:

AG-1: Mobilität

Zentrale Rückmeldung

Page 30: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

en aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

1.19. V-19 Mitwirkung des Landes auf Bundesebene, zur Unterstützung von Maßnahmen im Bereich nachhaltiger Mobilität

IKSP Hessen

Öko Maßnahmentitel

V-19 Mitwirkung des Landes auf Bundesebene, zur Unterstützung von Maßnahmen im Bereich nachhaltiger Mobilität

Maßnahme adressiert Klimaschutz

Sektor bzw. Handlungsfeld Verkehr, Mobilität, Verkehrsinfrastruktur

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der Maßnahme

Die Landesverwaltung etabliert einen Prozess um sich auf Bundesebene aktiv für die Initiierung und Umsetzung von bundesweiten Maßnahmen zur Unterstützung nachhaltiger Mobilität einzusetzen.

Beispiele für Maßnahmen, die unterstützt werden können, sind folgende:

- ambitionierte Fortschreibung der EU CO2-Pkw-Grenzwerte (60 g/km in 2030)

- Umsetzung einer technologieneutralen, ökologischen und sozial ausgeglichenen Reform der Dienstwagenbesteuerung

- Überarbeitung der StVO hinsichtlich Stärkung des Radverkehrs, beispielsweise zu Vorfahrtsregelungen oder Gehwegnutzung sowie hinsichtlich Vereinfachung der geteilten Nutzung verkehrlicher Flächen (Mischflächen) und Erleichterung der Anordnung von Tempo 30-Geschwindigkeitsbegrenzungen

- bessere Anbindung von Schiene und Schiff, wie auch entsprechende Transportkapazitäten im überregionalen Netz

- Gestaltungsräume und -möglichkeiten hinsichtlich Klimaschutzmaßnahmen auf Landes- als auch kommunaler Ebene stärken:

o Länder und Kommunen dazu ermächtigen nach eigenem Ermessen auf Bundesfernstraßen Geschwindigkeits- bzw. Einfahrbeschränkungen zu erlassen

o Weiterentwicklung der Umweltplakette, um Kommunen die Möglichkeit zu geben strengere Kriterien anzusetzen

- Weiterentwicklung der Mautsysteme

- die Einführung einer Kerosinsteuer und Anhebung der Luftverkehrssteuer auf

Page 31: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Bundesebene unterstützen- die Menge und Verteilung der den Ländern zur Verfügung gestellten Mitteln für die

Planung und Umsetzung einer nachhaltigen Mobilität ist zu prüfenMaßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort):HMWEVL, HMUKLV, HMdF

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):Politik, Bürgerinnen und Bürger

Instrumententyp(en):Prozedurale Steuerung

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:mittelfristige Umsetzung nötig/angestrebt: 2019-2025langfristige Umsetzung nötig/angestrebt: 2025-2050

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen: V-06 Förderung des Rad- und Fußverkehrs V-07 Stärkung des Öffentlichen Verkehrs - Angebot und Vernetzung V-08 Dekarbonisierung des ÖV V-10 Förderung emissionsarmer Verkehrsmittel V-17 Verlagerung vom inländischen Luftverkehr auf den Schienenfernverkehr

V-18 Luftverkehr nachhaltiger und effizienter gestaltenWirkung Eine nachhaltige Mobilität auf Bundesebene zu vertreten und mitzugestalten ist

anzustreben, um die eigenen Erfahrungen einzubringen und Klimaschutz auf Bundesebene voran zu treiben.Ebenso ist die Umsetzung von einigen Maßnahmen durch die Rahmenbedingungen des Bundes behindert oder blockiert. Auch hier muss das Land Signale geben, um bei diesen Maßnahmen Anpassungen vornehmen zu können.

Synergien und -konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des Klimaschutzes V-06 Förderung des Rad- und Fußverkehrs V-07 Stärkung des Öffentlichen Verkehrs - Angebot und Vernetzung V-08 Dekarbonisierung des ÖV V-10 Förderung emissionsarmer Verkehrsmittel V-17 Verlagerung vom inländischen Luftverkehr auf den Schienenfernverkehr V-18 Luftverkehr nachhaltiger und effizienter gestalten

Bezüge zur NachhaltigkeitsstrategieMaßnahme unterstützt folgende Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:THG-Emissionen mindern, Modal Split: Senkung MIV, Erhöhung umweltfreundlicher Verkehrsmittel, Steigerung der EnergieproduktivitätBezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)

Transparentes BeteiligungsverfahrenBearbeitung durch AG:

AG-1: Mobilität

Page 32: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

1.20. V-20 Sicherung und Anpassung der Verkehrsinfrastruktur an Klimaereignisse

IKSP Hessen

UmbauStadt Maßnahmentitel

V-20 Sicherung und Anpassung der Verkehrsinfrastruktur an Klimaereignisse

Maßnahme adressiert Klimaanpassung

Sektor bzw. Handlungsfeld Verkehrsinfrastruktur

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der Maßnahme

Die Verkehrsinfrastruktur, insbesondere Verkehrswege (Straßen und Schienen) sind durch bauliche Sicherung (Hangsicherung Böschungen etc.) und Überwachung und Prüfung (Schutz vor Unterspülung und Erosion, Simulation von Abflussszenarien bei der Straßenplanung) vor Schäden durch Klimaereignisse zu schützen. Fahrbahnbeläge müssen an starke Temperaturschwankungen angepasst werden, z.B. durch hitzeangepasste Straßenbeläge. Zusätzlich sind Fahrbahnbeläge an die Folgen von Starkniederschlägen anzupassen. Dies sollte über geeignete Maßnahmen bei der Verkehrsflächengestaltung sowie durch bauliche Maßnahmen geschehen. Die beschriebenen Maßnahmen und Initiativen kann das Land Hessen für die seiner Baulast unterliegenden Verkehrswege selbstständig oder durch Information und Förderung von Kommunen und Landkreisen umsetzen.

Maßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort):

HMWEVL

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):

Landesverwaltung, Kommunalverwaltung

Page 33: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Instrumententyp(en):

Planungsrecht

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:

kurzfristiger Beginn (bis 2018)

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen:

V-21 Intensive Begrünung von Verkehrswegen zur Stärkung der Resilienz V-22 Hessenweite Gefährdungsanalysen für siedlungsnahe Verkehrsinfrastruktur

gegenüber Klimaauswirkungen SQ-01 Hessenweite Gefährdungsanalyse für Siedlungs- und Stadtstrukturen

gegenüber Klimaauswirkungen

Wirkung Die Sicherung und Anpassung von Verkehrsinfrastrukturen führt zu einer Kostenreduktion durch Vermeidung von Schäden an Verkehrswegen und leistet einen Beitrag zum Katastrophen-/ Bevölkerungsschutz.

Synergien und -konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des Klimaschutzes

SQ-01 Hessenweite Gefährdungsanalyse für Siedlungs- und Stadtstrukturen gegenüber Klimaauswirkungen: Die hessenweite Analyse liefert Wissens- und Informationsgrundlagen.

V-21 Intensive Begrünung von Verkehrswegen zur Stärkung der Resilienz: Durch die Begrünung von Verkehrswegen können sich diese widerstandsfähiger gegenüber Bodenerosionen erweisen.

V-22 Hessenweite Gefährdungsanalysen für siedlungsnahe Verkehrsinfrastruktur gegenüber Klimaauswirkungen: Analyse schafft Wissens- und Informationsgrundlage.

Bezüge zur Nachhaltigkeitsstrategie

Maßnahme unterstützt folgende Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:nicht relevant für diese MaßnahmeMaßnahme steht im Konflikt mit folgenden Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:nicht relevant für diese Maßnahme

Bezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)

nicht relevant für diese Maßnahme

Transparentes Beteiligungsverfahren4

Bearbeitung durch AG:

AG-1: Mobilität

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsp

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

4 Dieser untere Teil der Tabelle (ab hier) ist nicht Bestandteil des Maßnahmenblatts i.e.S., sondern dient der Dokumentation des Beteiligungsverfahrens; dessen inhaltliche Inputs werden oben im Maßnahmenblatt berücksichtigt; der untere Teil kann daher dann im Endbericht entfallen.

Page 34: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

rozess:

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

1.21. V-21 Intensive Begrünung von Verkehrswegen zur Stärkung der Resilienz

IKSP Hessen

UmbauStadt Maßnahmentitel

V-21 Intensive Begrünung von Verkehrswegen zur Stärkung der Resilienz

Maßnahme adressiert Klimaanpassung

Sektor bzw. Handlungsfeld Verkehrsinfrastruktur

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der Maßnahme

Extreme Klimaereignisse wie Starkniederschläge können zu einer Schädigung von Verkehrs- und Schienenwegen führen. Die Begrünung von Verkehrswegen soll zur Stärkung der Resilienz gegenüber Klimaereignissen beitragen. Straßenbäume tragen zur Verschattung bei und bilden damit einen natürlichen Hitzeschutz. Eine Gleisbegrünung stärkt die Versickerungsfunktion von Schienenwegen. Straßenbegleitgrün trägt neben seinen Versickerungseigenschaften auch durch seine Verwurzelung zur Erosionsvermeidung bei. Dabei ist die Verwendung von klimaresistenten Arten für Straßenbäume und Straßenbegleitgrün zu prüfen. Straßenbäume und Straßenbegleitgrün müssen beispielsweise standortgerecht und widerstandsfähig gegenüber extremen Klimaereignissen sein. Das Land Hessen berücksichtigt dies in den Leitlinien zum Verkehrswegeausbau bzw. bei den seiner Baulast unterliegenden Verkehrsinfrastrukturen.

Maßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort):

HMWEVL

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):

Landesverwaltung, Kommunalverwaltung

Instrumententyp(en):

Planungsrecht

Page 35: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:

kurzfristiger Beginn (bis 2018)

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen:

V-20 Sicherung und Anpassung der kommunalen Verkehrsinfrastruktur an Klimaereignisse

V-22 Hessenweite Gefährdungsanalysen für siedlungsnahe Verkehrsinfrastruktur gegenüber Klimaauswirkungen

Wirkung Die Begrünung von Verkehrsinfrastrukturen führt zu einer Kostenreduktion durch Vermeidung von Schäden an Verkehrswegen und leistet einen Beitrag zum Katastrophen-/ Bevölkerungsschutz. Darüber hinaus werden kleine Mitnahmeeffekte im Bereich Klimaschutz erzielt, da Bäume und Pflanzen luftreinigend und CO2-bindend fungieren.

Synergien und -konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des Klimaschutzes

V-20 Sicherung und Anpassung der kommunalen Verkehrsinfrastruktur an Klimaereignisse: Begrünung von Verkehrswegen ermöglicht Verschattung und dadurch Kühlung der Fahrbahn- und Gehwegbeläge.

V-22 Hessenweite Gefährdungsanalysen für siedlungsnahe Verkehrsinfrastruktur gegenüber Klimaauswirkungen: Analyse schafft Wissens- und Informationsgrundlage.

Bezüge zur Nachhaltigkeitsstrategie

Maßnahme unterstützt folgende Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:nicht relevant für diese Maßnahme

Maßnahme steht im Konflikt mit folgenden Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:nicht relevant für diese Maßnahme

Bezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)

nicht relevant für diese Maßnahme

Transparentes Beteiligungsverfahren5

Bearbeitung durch AG:

AG-1: Mobilität

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

5 Dieser untere Teil der Tabelle (ab hier) ist nicht Bestandteil des Maßnahmenblatts i.e.S., sondern dient der Dokumentation des Beteiligungsverfahrens; dessen inhaltliche Inputs werden oben im Maßnahmenblatt berücksichtigt; der untere Teil kann daher dann im Endbericht entfallen.

Page 36: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

1.22. V-22 Hessenweite Gefährdungsanalysen für Verkehrsinfrastruktur gegenüber Klimaauswirkungen

IKSP Hessen

UmbauStadt Maßnahmentitel

V-22 Hessenweite Gefährdungsanalysen für Verkehrsinfrastruktur gegenüber Klimaauswirkungen

Maßnahme adressiert Klimaanpassung

Sektor bzw. Handlungsfeld Verkehrsinfrastruktur

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der Maßnahme

Kenntnisse über die räumlich spezifische Vulnerabilität der Verkehrsinfrastruktur bezüglich Phänomenen des Klimawandels (Starkregenereignisse, Hitzeperioden, Sturmphänomene etc.) sind zu verbessern. In einer landesweiten Untersuchung und Analyse zur Vulnerabilität der Verkehrsinfrastruktur sollen Zonen und Gebiete mit starkem Anpassungsdruck ermittelt werden. Diese sind im Folgenden durch effiziente und wirksame Maßnahmenkataloge anzupassen.

Maßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort):

HMWEVL

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):

Landesverwaltung, Kommunalverwaltung

Instrumententyp(en):

Datenerhebung, Analyse, Forschung

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:

kurzfristiger Beginn (bis 2018)

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen:

V-20 Sicherung und Anpassung der kommunalen Verkehrsinfrastruktur an Klimaereignisse

V-21 Intensive Begrünung von Verkehrswegen zur Stärkung der Resilienz SQ-01 Hessenweite Gefährdungsanalyse für Siedlungs- und Stadtstrukturen

gegenüber Klimaauswirkungen

Page 37: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Wirkung Vorarbeit für die Kostenreduktion durch Vermeidung von Schäden an Verkehrsinfrastruktur, Katastrophenschutz. Analytische Vorarbeit für die strategische Umsetzung der Maßnahmen V-20 und V-21.

Synergien und -konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des Klimaschutzes

SQ-01 Hessenweite Gefährdungsanalyse für Siedlungs- und Stadtstrukturen gegenüber Klimaauswirkungen: Die hessenweite Analyse liefert Wissens- und Informationsgrundlagen.

V-20 Sicherung und Anpassung der kommunalen Verkehrsinfrastruktur an Klimaereignisse: Die hessenweite Analyse liefert Wissens- und Informationsgrundlagen sowie Schwerpunkträume.

V-21 Intensive Begrünung von Verkehrswegen zur Stärkung der Resilienz: Die hessenweite Analyse liefert Wissens- und Informationsgrundlagen sowie Schwerpunkträume.

Bezüge zur Nachhaltigkeitsstrategie

Maßnahme unterstützt folgende Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:nicht relevant für diese Maßnahme

Maßnahme steht im Konflikt mit folgenden Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:nicht relevant für diese Maßnahme

Bezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)

nicht relevant für diese Maßnahme

Transparentes BeteiligungsverfahrenBearbeitung durch AG:

AG-1: Mobilität

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

1.23. V-23 Task Force Verkehrsinfrastrukturcheck einführenIn V-22 integriert

1.24. V-24 Verkehrslenkung ausbauen

IKSP Hessen

PIK Maßnahmentitel

Page 38: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

V-24 Verkehrslenkung ausbauen

Maßnahme adressiert

Klimaanpassung

Sektor bzw. Handlungsfeld

Verkehrsinfrastruktur

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der Maßnahme

Klimawandelbedingt ist in Zukunft mit vermehrten Straßenverkehrsstörungen durch wetterbedingte Unfälle und mit Schäden an der Straßeninfrastruktur zu rechnen. Reaktive und antizipierende Verkehrslenkungseinrichtungen sind geeignet, die resultierenden Verkehrsbehinderungen minimieren. Das HMWEVL prüft, wie und wo6 der physische Ausbau voranzubringen und die Steuerung zu optimieren ist.

Maßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort):

HMWEVL

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):

Kommunalverwaltung, Landesverwaltung

Instrumententyp(en):

Information, Beratung Kampagne

Planungsrecht

direkte staatliche Förderung

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:kurzfristiger Beginn (bis 2018)

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen:

V22 Hessenweite Gefährdungsanalysen für siedlungsnahe Verkehrsinfrastruktur gegenüber Klimaauswirkungen

Wirkung Neben den vermehrten direkten Schäden durch wetterbedingte Verkehrsunfälle7 und Schädigungen der Verkehrsinfrastruktur8 führen die daraus resultierenden Verkehrsbehinderungen (z.B. Staus) zu relevanten volkswirtschaftlichen Verlusten. Zu

6 z.B. entlang der Methodik, wie sie im Teilprojekt „Risikoanalyse wichtiger Verkehrsachsen des Bundesfernstraßennetzes im Kontext des Klimawandels“ (adsvis.de) entwickelt wurde.

7 Arminger, G.; Bonne, T. (1999): Einfluss der Witterung auf das Unfallgeschehen im Straßenverkehr. ATZ -Automobiltechnische Zeitschrift 101(9): 675-678.8 Siehe die Resultate des von der BASt [Bundesanstalt für Straßenwesen] initiierten Projektes „ Adaptation der

Straßenverkehrsinfrastruktur an den Klimawandel“ (adsvis.de)

Page 39: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

deren Minimierung tragen effektive Verkehrslenkungsmaßnahmen bei, die entweder rein reaktiv oder idealerweise antizipierend sind.

Synergien und –konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des KlimaschutzesNicht relevant für diese MaßnahmeBezüge zur NachhaltigkeitsstrategieMaßnahme unterstützt folgende Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:Z6 THG-Emissionen

Maßnahme steht im Konflikt mit folgenden Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:KeineBezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)Nicht relevant für diese Maßnahme

Transparentes BeteiligungsverfahrenBearbeitung durch AG:

AG-1: Mobilität

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

1.25. V-25 Energieeffiziente Kühlung des öffentlichen Verkehrs

IKSP Hessen

PIK Maßnahmentitel

V-25 Energieeffiziente Kühlung des öffentlichen Verkehrs

Maßnahme adressiert Klimaanpassung

Sektor bzw. Handlungsfeld Energie

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der MaßnahmeGerade während der zukünftig häufiger auftretenden Hitzewellen ist die Aufrechterhaltung der Attraktivität des ÖV von großer Bedeutung, d.h. Busse, Bahnen und die Haltestelleninfrastruktur müssen gekühlt werden. Dies sollte jedoch auf energiesparende oder idealerweise passive Art erfolgen (z.B. Haltestellen sollten verschattet werden). Das HMWEVL wirkt über die hessischen Verkehrsverbünde auf die Berücksichtigung dieser Aspekte bei Neubeschaffung/bau und Instandsetzung durch entsprechende Leitlinien hin. Weiterhin sollten die Fahrgäste durch Kampagnen über die Vor- und Nachteile insbesondere für den Klimaschutz aber auch die Kosten des Verkehrsunternehmens der unterschiedlichen Kühlmethoden informiert werden.

Page 40: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Maßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort):HMWEVL

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):Unternehmen

Instrumententyp(en): direkte staatliche Förderung Information, Beratung, Kampagne

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:kurzfristiger Beginn (bis 2018)

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen: V-08: „Dekarbonisierung des ÖV“ V-04: „Stärkung von alternativen Mobilitätsangeboten“ V-07: „Stärkung des ÖPNV - Angebot und Vernetzung“ V-21: „Intensive Begrünung von Verkehrswegen zur Stärkung der Resilienz“

Wirkung Das Auftreten von Phasen mit Kühlbedarf wird durch den Klimawandel sehr stark zunehmen. Gleichzeitig stellt der ÖV eine wichtige Komponente der emissionsarmen Mobilität, also des Klimaschutzes (V-04, V-07) und der Klimaanpassung dar. Die Bedeutung des ÖV wird sich also in Zukunft noch erhöhen. Dafür ist es notwendig, dass auch unter den sich ändernden klimatischen Bedingungen ein ausreichender Nutzungskomfort für die Fahrgäste gewährleistet ist. Es ist zu befürchten, dass es in Zukunft zu einer starken Zunahme im Energieverbrauch des ÖV kommt, da auf Maßnahmen gesetzt wird, bei denen energieintensive, klima- und umweltschädliche Klimaanlagen installiert werden. Ziel dieser Maßnahme ist es, dass das Land an dieser Stelle durch Kampagnen und entsprechende ökonomische Anreize für einen verstärkten Einsatz von energiesparenden Optionen eintritt. Die energieintensive Klimaanlage sollte am Ende der Liste der geeigneten Optionen für ein Kühlsystem stehen:1. Passive Kühlmethoden

o Abgeschattete Haltestellen, welche das Warten bei Hitze erleichtern aber auch das entsprechende Fahrzeug beim Halt weniger aufheizen

o Rasengleise für Straßenbahneno Wärmedämmung der Fahrzeugeo Strahlungsgedämmte Scheibeno Intelligente Luftzirkulationssystem, angetrieben vom Fahrtwind

Energiearme aktive Kühlungo Aktive Belüftungo Luftschleieranlagen an den Türen

Energieintensive Klimatisierung (CO2-Kühlmittel) Energieintensive Klimatisierung (anderes Kühlmittel).

Auch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung der Maßnahme in den nächsten Anschaffungszyklus, welcher etwa nach 12 Jahren eintritt.Auch die Argumentation zu hoher Kosten spielt bei dieser Maßnahme eine untergeordnete Rolle, da eine intelligente energiearme Kühlung der Fahrzeuge des ÖV bereits heute massiv Kosten einspart. Eine aktuelle Fehlanpassung an dieser Stelle würde in Zukunft die Kosten zum Durchführen der MN massiv erhöhen.Energiesparende Kühlverfahren, auch die Kombination von verschiedenen oben vorgeschlagenen Optionen (z.B. Rasengleise, Abschattung und aktive Belüftung), werden darauf angewiesen sein, dass die Fahrgäste geringere Temperaturunterschiede zur Außenluft akzeptieren, als diese mit traditioneller, energieintensiver Klimatisierung zu erreichen wären. Diese Akzeptanz sollte durch Kombination mit einer

Page 41: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Informationskampagne gefördert werden.Lässt sich die Installation einer Klimaanlage nicht vermeiden, sollte auf effiziente und weniger umweltschädliche Geräte mit CO2-Kühlmittel, sowie auf die Verwendung eines festen Deltawertes zur Außenluft (im Gegensatz zu festgelegter Innentemperatur) gesetzt werden.

Synergien und -konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des KlimaschutzesDie durch die Maßnahme erwirkte Energieeinsparung fördert den Klimaschutz.Bezüge zur NachhaltigkeitsstrategieMaßnahme unterstützt folgende Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:Z-6 Vermeidung von THG-EmissionenZ-8 Positive Wirkung auf Modal Split: Senkung MIV, Erhöhung umweltfreundlicher Verkehrsmittel

Maßnahme steht im Konflikt mit folgenden Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:KeineBezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)Keine Bezüge.

Transparentes BeteiligungsverfahrenBearbeitung durch AG: AG-1: Verkehr

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

2. AG-2: Energie & Wirtschaft

2.1. A-01 Energetische Nutzung von Bio- und Grünabfall

IKSP Hessen

FRAUNHOFER ISI Maßnahmentitel

A-01 Energetische Nutzung von Bio- und Grünabfall

Maßnahme adressiert Klimaschutz

Sektor bzw. Handlungsfeld Abfall, Abwasser

Information Clusterung

Page 42: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Beschreibung Begründung und Ziel der Maßnahme

Im Rahmen der Verwertung von Abfällen gilt in der Regel eine Bevorzugung der stofflichen vor der energetischen Nutzung der Abfall- und Reststoffe. Das Standardverfahren für die stoffliche Verwertung von Bio- und Grünabfällen ist die Kompostierung. Die rein stoffliche Nutzung von Bio- und Grünabfällen in der Kompostierung kann durch einen erweiterten Ausbau der energetischen Nutzung flankiert werden. Dabei können bei der Bioabfallvergärung das stoffliche und energetische Potential der Abfälle gleichermaßen genutzt werden. Die geschlossene Behandlung in Biogasanlagen vermindert darüber hinaus das Methanbildungspotential von ausgebrachten Reststoffen. In Hessen existieren bereits gute Beispiele (Frankfurt, Marburg, Vogelsbergkreis) auf deren Erfahrungen für das geplante Programm zurückgegriffen werden kann.

Hierzu wird ein Programm zur Umrüstung von 10 Kompostierungsanlagen zur energetischen Nutzung gemeinsam mit den Kommunen und den privaten Betreibern initiiert. Der Vorrang der hochwertigen stofflichen Nutzung bleibt hiervon unberührt, eine direkte thermische Nutzung der biogenen Abfälle ist nicht vorgesehen.Durch die Kommunikation guter Beispiele und fachliche Unterstützung werden die Betreiber in Ihren Bemühungen unterstützt.

Maßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort):HMUKLV

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):Unternehmen, Kommunalverwaltung, Öffentliche Einrichtungen

Instrumententyp(en): Information, Beratung, Kampagne Planungsrecht Prozedurale Steuerung Moderation

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:kurzfristiger Beginn (bis 2018)

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen:keiner

Wirkung Durch die Umrüstung der Anlagen auf Biogaserzeugung kann eine gewisse Menge an Überschussstrom in das Netz eingespeist werden. Daneben wird der bislang zum Eigenverbrauch genutzte Stromanteil durch eigenerzeugten EE-Strom ersetzt.Als konservative Annahme wird davon ausgegangen dass nur ein Teil der erzeugten Wärme einer externen Nutzung zugeführt wird und dabei fossile Primärenergieträger ersetzt.Basierend auf den Erfahrungen mit bestehenden Anlagen in Hessen kann mit Primärenergieeinsparungen von 0,12 PJ/a und vermiedenen Treibhausgasen von 6,9 kt CO2 im Jahr gerechnet werden.

Synergien und -konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des Klimaschutzeskeine

Page 43: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Bezüge zur NachhaltigkeitsstrategieMaßnahme unterstützt folgende Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:Z7 - Erneuerbare Energien

Maßnahme steht im Konflikt mit folgenden Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:keineBezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)Ausbau der Biomassenutzung zur Wärmeerzeugung

Transparentes BeteiligungsverfahrenBearbeitung durch AG: AG-2: Energie & Wirtschaft

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

2.2. A-02 Energieeffiziente Kläranlage

IKSP Hessen

FRAUNHOFER ISI Maßnahmentitel

A-02 Energieeffiziente Kläranlage

Maßnahme adressiert Klimaschutz

Sektor bzw. Handlungsfeld Abfall, Abwasser

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der MaßnahmeDer wesentliche Treiber des Energieverbrauchs aus Kläranlagen sind die Belüftungsanlagen in den Belebungsbecken. Durch die technologischen Weiterentwicklungen in diesem Bereich sind hier erhebliche Energieeinsparungen möglich. Optimierungen sind dabei sowohl im Betrieb als auch bei der technischen Ausrüstung möglich. Die hessischen Hochschulen zählen zu den Vorreitern der Forschung in diesem Bereich. Durch eine Zielvereinbarung der Landesregierung mit den Betreibern, vertreten durch die entsprechenden Verbände (bspw. LDEW Hessen/Rheinland-Pfalz, VKU, DWA) wird eine Optimierung von mindestens 50 Anlagen (auch unter Einbeziehung von Klein- und Kleinstanlagen) angestrebt. Über die Verbände (BDEW, VKU, DWA) sind - insbesondere für die Betreiber von Klein- und Kleinstanlagen - geeignete Informationen zu den Potentialen bereitzustellen.

Maßnahmen- Zuständigkeit (Ressort):

Page 44: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

profil HMUKLV

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):Unternehmen, Kommunalverwaltung, Öffentliche Einrichtungen

Instrumententyp(en): Information, Beratung, Kampagne Prozedurale Steuerung Moderation

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:kurzfristiger Beginn (bis 2018)

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen:keiner

Wirkung Auf Grund der Heterogenität der adressierten Anlagen ist eine quantifizierte Abschätzung der Einsparpotentiale nicht sinnvoll möglich. Wesentlich ist jedoch die systemische Wirkung der Kommunikation der guten Beispiele und der breiten Nutzung der bereits vorhandenen Erkenntnisse.

Synergien und -konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des KlimaschutzeskeineBezüge zur NachhaltigkeitsstrategieMaßnahme unterstützt folgende Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:Z1 - Energieproduktivität (BIP/PEV)Z6 - THG Emissionen

Maßnahme steht im Konflikt mit folgenden Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:keineBezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)Strom sparen und Effizienz steigern

Transparentes BeteiligungsverfahrenBearbeitung durch AG: AG-2: Energie & Wirtschaft

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Page 45: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

2.3. A-03 Landesstrategie zur Abfallvermeidung

IKSP Hessen

FRAUNHOFER ISI Maßnahmentitel

A-03 Landesstrategie zur Abfallvermeidung

Maßnahme adressiert Klimaschutz

Sektor bzw. Handlungsfeld Abfall, Abwasser

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der Maßnahme

Auch wenn zum aktuellen Zeitpunkt durch die energetische Verwertung von Abfällen fossile Energieträger verwertet werden, ist eine Vermeidungsstrategie im Hinblick auf den Zielkorridor unvermeidlich. Das Land Hessen bemüht sich schon heute um Abfallvermeidung und Abfalltrennung. Diese Bemühungen sind fortzusetzen und im Bereich Bioabfälle zu verstärken, da insbesondere in vielen städtischen Ballungsgebieten ein großer Teil der Bioabfälle noch über die Restmülltonne entsorgt wird.

Daneben kurzfristigen Informationseffekten insbesondere langfristige Lerneffekte erforderlich sind, ist eine langfristige Strategie erforderlich. Eine derartige Strategie umfasst die Bereiche Forschung, Information und Bildung. Hierzu sind die Schulen als ein wesentlicher Ort der Wissensvermittlung gemeinsam mit den Entsorgungsbetrieben und anderen lokalen und regionalen Akteuren einzubinden. Eine flächendeckende Einführung wird durch die Landesverwaltung angemessen unterstützt.

Im Bereich der Forschung liegt dabei ein Schwerpunkt auf der sozialwissenschaftlich-technischen Forschung zu Hemmnissen und Potentialen, die eine weitergehende Abfallvermeidung auf Verbraucherseite ermöglichen. Daneben ist zu untersuchen, wie durch innovative Ansätze bei Unternehmen (abfallarme Verpackungen, Nutzung von eigenen Behältern im Einzelhandel, etc.) auch hersteller- und handelsseitig die Abfallmengen minimiert werden können. Diese Ansätze sind dann in einem zweiten Schritt in Pilot- oder Modellvorhaben praktisch anzuwenden und dann in die breite Anwendung zu überführen. Der Gedanke der Lebenszyklusanalyse ist dabei ein zentraler Aspekt, da durch eine Abfallvermeidung im Sinne der Ressourceneffizienz auch Produktionsprozesse beeinflusst werden.

Des Weiteren sind Informationen zur praktischen Abfallvermeidung in Haushalten und Gewerbe durch die Entsorgungsträger in Abstimmung bspw. mit den Verbraucherzentralen zu erarbeiten, auch in unterschiedlichen Sprachen (initiiert durch das HMUKLV). Dabei ist die Nutzung vorhandenen Materialien (bspw. aus dem BilRess-Netzwerk) zu prüfen.Im Hinblick auf die langfristige Perspektive sind schließlich geeignete Materialien für den Bereich der Bildung zu erarbeiten und das Thema noch aktiver in die Lehrpläne einzubringen.

Maßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort):HMUKLV

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):

Page 46: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Kommunalverwaltung, Landesverwaltung, Öffentliche Einrichtungen, Beratungsstellen

Instrumententyp(en):Information, Beratung, KampagneModeration

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:kurzfristiger Beginn (bis 2018)

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen:keiner

Wirkung Die Maßnahme erzielt keine unmittelbare Wirkung zur Reduktion von Treibhausgasen, hat jedoch im Sinne einer langfristigen Strategie zur Verminderung des Ressourcenverbrauchs eine wichtige Bedeutung. Die Vermeidung von Abfall trägt über den gesamten Lebenszyklus zur Reduktion von Energieverbrauch und Emissionen bei, da ein Produkt, das kein Abfall wird, ggf. gar nicht produziert werden muss, oder ein zu produzierendes Gut ersetzt.

Synergien und -konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des KlimaschutzesVermiedene Abfälle können nicht energetisch oder stofflich genutzt werden. Die entsprechenden Potentiale zur EE-Strom- und Wärmeerzeugung gehen dementsprechend zurück.Bezüge zur NachhaltigkeitsstrategieMaßnahme unterstützt folgende Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:Z1 - Energieproduktivität (BIP/PEV)Z6 - THG Emissionen

Maßnahme steht im Konflikt mit folgenden Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:keineBezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)

Transparentes BeteiligungsverfahrenBearbeitung durch AG: AG-2: Energie & Wirtschaft

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Page 47: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

2.4. A-04 Sicherung der Abfallentsorgung bei Hitzebelastung

IKSP Hessen

PIK Maßnahmentitel

A-04 Sicherung der Abfallentsorgung bei Hitzebelastung

Maßnahme adressiert Klimaanpassung

Sektor bzw. Handlungsfeld BK - Bevölkerungs- und Katastrophenschutz

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der Maßnahme

Zunehmende Hitzebelastungen beeinträchtigen die Kontinuität und Sicherheit der Abfallentsorgung a) durch die zunehmende Belastung der Mitarbeiter/-innen vor allem im Außendienst, b) durch vermehrte Geruchs- und Keimbelastung speziell der Bio- und ggf. der Restmülltonne. Zur Sicherung der Abfallentsorgung ist es daher erforderlich, den Arbeitsschutz im Abfallbereich zu verbessern (z.B. durch Kühlboxen, Anpassung der Abholzeiten) sowie die hitzebedingten Gefahren speziell der biogenen Siedlungsabfälle zu reduzieren (z.B. durch technische Verbesserungen oder angepasste Sammelzyklen, Klima-Check der Deponien). Das HMUKLV führt dazu mit den Regierungspräsidien und den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern des Landes (Landkreise, kreisfreie Städte oder Gemeinden) einen Runden Tisch zur Bestandsaufnahme und zur Entwicklung möglicher Maßnahmen seitens der Entsorgungsträger durch. Hierzu kann auch die Verlagerung der Entleerungszeiten in die Morgen- oder Abendstunden gehören.

Maßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort):

HMUKLV

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):

Landesverwaltung, Kommunalverwaltung

Instrumententyp(en):

Moderation

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:kurzfristiger Beginn (bis 2018)

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen:A-03 (Landesstrategie zur Abfallvermeidung)Wi-07 (Verbesserung Information und Arbeitsschutz für Risikogruppen)

Wirkung Der verbesserte Gesundheitsschutz der Mitarbeiter/-innen der Entsorgungsträger stellt die

Page 48: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Abfallentsorgung auch bei vermehrter Hitze sicher. Technische und organisatorische Anpassungen bei den Bioabfällen vermindern die Geruchs- und Keimbelastung speziell in den Sommermonaten.Aktuell stehen arbeits-/tarifrechtliche sowie praktische Gesichtspunkte (Laden- und Schulöffnungszeiten) der eventuell notwendigen Verlagerung der Abholzeiten entgegen. Dieser Aspekt wird daher voraussichtlich mittel- bis langfristig angegangen werden können, sollte aber frühzeitig in die Gesprächsrunden eingebracht werden.

Synergien und –konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des Klimaschutzesnicht relevant für diese MaßnahmeBezüge zur Nachhaltigkeitsstrategienicht relevant für diese MaßnahmeBezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)nicht relevant für diese Maßnahme

Transparentes Beteiligungsverfahren

Bearbeitung durch AG: AG-2: Energie & Wirtschaft

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

2.5. E-01 Brennstoffwechsel von Kohle zu Erdgas, Biomasse und biogenen Reststoffen bei Heizwerken bzw. KWK-Anlagen

IKSP Hessen

Öko Maßnahmentitel

E-01 Brennstoffwechsel von Kohle zu Erdgas, Biomasse und biogenen Reststoffen bei Heizwerken bzw. KWK-Anlagen

Maßnahme adressiert Klimaschutz

Sektor bzw. Handlungsfeld Energie

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der MaßnahmeAufgrund der hohen spezifischen CO2-Emissionsfaktoren von kohlebefeuerten Heizwerken und KWK-Anlagen stellt ein Brennstoffwechsel hin zu Erdgas, Biomasse und biogenen Reststoffen eine wirkungsvolle Klimaschutzmaßnahme dar. Die Maßnahme ist zudem technisch vergleichsweise leicht umsetzbar und es müssen keine neuen Kraftwerkskapazitäten oder Wärmenetze aufgebaut werden, da die bestehende Infrastruktur weitergenutzt wird9. Der Brennstoffwechsel kann dabei auch schrittweise

Page 49: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

beginnend mit einer Co-Feuerung bis zur angestrebten vollständigen Substitution durchgeführt werden.Ergänzend zum Brennstoffwechsel können auch solarthermische Wärmequellen oder mit EE-Strom betriebene Wärmepumpen sowie Wärmespeicher in das Wärmeversorgungssystem eingebunden werden.Im Fall von Klärschlamm als möglicher biogener Reststoff ist zudem der Aspekt der Nährstoffrückgewinnung (insbesondere Phosphor) zu beachten (vgl. aktuelle Abfallklärschlammverordnung bzw. dessen geplante Novellierung). Die Anforderung zur Nährstoffrückgewinnung setzt ein Phosphor-Elimination vor der Co-Feuerung von Klärschlamm oder eine Klärschlamm-Monoverbrennung voraus. Für Holz besteht zudem eine Konkurrenzsituation zur stofflichen Nutzung (z.B. Spannplattenproduktion oder Papierherstellung).Die Landesregierung gründet ein Forum mit den betreffenden Kraftwerksbetreibern und unterstützt ggf. notwendige Machbarkeitsstudien. Zu prüfen ist, inwieweit eine nachhaltige Biomassenutzung in diesem Rahmen möglich ist (z.B. geeignete Biomasse-Potenziale in Hessen, Pilotvorhaben zur energetischen Klärschlammnutzung und Nährstoffrückgewinnung).

Maßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort):HMUKLV; HMWEVL

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):Unternehmen, Kommunalverwaltung, Landesverwaltung

Instrumententyp(en): Information, Beratung, Kampagne Datenerhebung, Analyse, Forschung direkte staatliche Förderung

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:kurzfristige Umsetzung nötig/angestrebt (bis 2018)

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen:E 02: Mitwirkung auf Bundesebene zur Kohlestrategie

Wirkung Der Brennstoffwechsel von Kohle zu Erdgas, Biomasse und biogenen Reststoffen führt direkt zu einer CO2-Vermeidung in Hessen. Derzeit sind in Hessen laut Kraftwerksliste der Bundesnetzagentur neben dem Steinkohleblock „Staudinger“ (510 MW) noch 5 kohlebasierte Heizkraftwerke (280 MW) in Betrieb (z.B. Frankfurt, Offenbach). Zudem gibt es noch kohlebasierte Heizwerke und KWK-Kraftwerke kleiner 20 MW, welche nicht in der Kraftwerksliste der Bundesnetzagentur aufgeführt sind. Der Beitrag der Kohle zur Stromerzeugung in Hessen beträgt derzeit rund 31% (ca. 9 TWh) (Monitoringbericht Hessen 2015).

Synergien und –konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des KlimaschutzesKeineBezüge zur Nachhaltigkeitsstrategie

9 Zum Beispiel komplette Umstellung des Heizkraftwerks der Uni-klinik Freiburg von Kohle auf Erdgas und Holzpellets im Jahr 2012: http://www.badische-zeitung.de/freiburg/uniklinik-heizkraftwerk-verbessert-die-klimabilanz-der-green-city--70765141.html

Page 50: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Maßnahme unterstützt folgende Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie: Z6 THG Emissionen; Z7 Erneuerbare Energien

Maßnahme steht im Konflikt mit folgenden Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:KeineBezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)„Ausbau Biomasse zur Stromerzeugung“; „Technologieoffensive“ (Klärschlamm-Monoverbrennung mit Phosphorrückgewinnung); "Ausbau der Biomassenutzung zur Wärmeerzeugung"; „KWK sowie Nah- und Fernwärme“

Transparentes BeteiligungsverfahrenBearbeitung durch AG:

AG-2: Energie & Wirtschaft

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

2.6. E-02 Mitwirkung auf Bundesebene zur Kohlestrategie

IKSP Hessen

Öko Maßnahmentitel

E-02 Mitwirkung auf Bundesebene zur Kohlestrategie

Maßnahme adressiert Klimaschutz

Sektor bzw. Handlungsfeld Energie

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der MaßnahmeDie Erzeugung von Strom und Wärme aus Braun- und Steinkohle ist mit hohen spezifischen CO2-Emissionen verbunden. Aus diesem Grund führt eine Reduktion der Kohleverfeuerung zu großen Einsparungen bei den CO2-Emissionsbilanzen und leistet einen großen Beitrag zur Erreichung des Klimaschutzzieles des Landes Hessen und des Bundes.Das Land Hessen unterstützt den Bund in seinen Anstrengungen den Kohleausstieg so schnell wie möglich, aber sozialverträglich, voran zu bringen, damit das langfristige Ziel der Dekarbonisierung erreicht werden kann.

Maßnahmen- Zuständigkeit (Ressort):

Page 51: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

profil HMUKLV; HMWEVL

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):Politik

Instrumententyp(en): Information, Beratung, Kampagne Prozedurale Steuerung

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:kurzfristiger Beginn (bis 2018)die Maßnahme erfordert Aktivität über mehrere Jahre hinweg

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen:Keine

Wirkung Die Landesregierung kann durch die Mitwirkung auf Bundesebene zur Kohlestrategie Einfluss auf die zukünftigen Rahmenbedingungen der Kohleverstromung in Deutschland und die entsprechenden CO2-Emissionen nehmen. Diese Aktivität ist insbesondere deshalb wichtig, da das Land Hessen einen Großteil seiner Stromnachfrage mit „Importen“ aus anderen Bundesländern decken muss. Kohlekraftwerke emittierten in Deutschland im Jahr 2013 ca. 263 Mt CO2 und waren somit für ca. 81% der CO2-Emissionen im Stromsektor verantwortlich (BMWi 2016: Zahlen und Fakten – Energiedaten). Eine Reduktion der Kohleverstromung (und Ersatz dieser durch CO2-arme Brennstoffe) führt daher zu einer bedeutenden CO2-Vermeidung führen.

Synergien und -konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des KlimaschutzesKeineBezüge zur NachhaltigkeitsstrategieMaßnahme unterstützt folgende Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:

Z6 THG Emissionen

Maßnahme steht im Konflikt mit folgenden Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:keineBezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)Liegt zum Teil im Konflikt mit dem Handlungsfeld „fossile Energieträger“ des Energiegipfels, da dort für die mittlere Frist ein betriebswirtschaftlicher Vorteil von zentralen Kohlekraftwerken im Vergleich zu Erdgas GuD-Kraftwerken aufgrund der geringeren Brennstoffkosten aufgeführt wird.

Transparentes BeteiligungsverfahrenBearbeitung durch AG: AG-2: Energie & Wirtschaft

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Page 52: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

2.7. E-03 Potenzialerhebung und bei Nachweis von relevanten nicht genutzten Potenzialen: ggf. Förderung der energetischen Nutzung von Klärschlamm

IKSP Hessen

Öko Maßnahmentitel

E-03 Potenzialerhebung und bei Nachweis von relevanten nicht genutzten Potenzialen: ggf. Förderung der energetischen Nutzung von Klärschlamm

Maßnahme adressiert Klimaschutz

Sektor bzw. Handlungsfeld Energie

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der MaßnahmeAusbau der Klärschlammfaulung zur Strom- und Wärmeerzeugung für die Kläranlage (v.a. Eigennutzung). Die Landesregierung prüft anhand einer wissenschaftlichen Studie die Ausbaupotenziale für die Klärschlammfaulung in Hessen. Bei fehlender Wirtschaftlichkeit oder zu geringer Potenziale ist ergänzend zu prüfen, ob die Möglichkeit zur Beimischung von kommunalen Bioabfällen und Speiseresten gegeben ist und dadurch relevante zusätzliche Potenziale aufgedeckt werden können.

Maßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort):HMUKLV; HMWEVL

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):Kommunalverwaltung, Öffentliche Einrichtungen

Instrumententyp(en): Information, Beratung, Kampagne Datenerhebung, Analyse, Forschung direkte staatliche Förderung

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:kurzfristige Umsetzung nötig/angestrebt (bis 2018)

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen:E-01: Co-Feuerung mit Biomasse/Klärschlamm bei Heizwerken bzw. KWK-AnlagenA-01: Energetische Nutzung von Bio- und Grünabfall

Wirkung Durch die energetische Nutzung des im Rahmen der Klärschlammfaulung entstehenden Klärgases besteht die Möglichkeit, den Strom- und Wärmebedarf der Kläranlage zumindest anteilig durch die Nutzung dieses biogenen (und damit CO2-neutralen)

Page 53: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Kuppelprodukts Klärgas zu decken.Die Klimaschutzwirkung besteht in der Substitution des externen Strombezugs (Strommix Deutschland) durch die Eigenerzeugung mittels Klärgas sowie in der Brennstoffsubstitution der Wärmeerzeugung (z.B. Heizkessel mit Erdgas oder Heizöl durch klärgasbefeuertes BHKW im KWK-Betrieb).Zudem besteht die Möglichkeit, dass durch den höheren anaeroben Abbaugrad Methanemissionen im Klärschlammbecken reduziert werden können.

Synergien und –konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des KlimaschutzesKeineBezüge zur NachhaltigkeitsstrategieMaßnahme unterstützt folgende Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:

Z 1: Energieproduktivität (BIP/PEV), Z 6: THG Emissionen; Z 7: Erneuerbare Energien

Maßnahme steht im Konflikt mit folgenden Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:KeineBezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)„Ausbau Biomasse zur Stromerzeugung“; „Technologieoffensive“; „Ausbau der Biomassenutzung zur Wärmeerzeugung"; „KWK sowie Nah- und Fernwärme“

Transparentes BeteiligungsverfahrenBearbeitung durch AG:

AG-2: Energie & Wirtschaft

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

2.8. E-04 Erweiterung des Umweltatlas um Wärmesenken und industrielle Abwärme (z.B. Müllverbrennung)

IKSP Hessen

Öko Maßnahmentitel

E-04 Erweiterung des Umweltatlas um Wärmesenken und industrielle Abwärme (z.B. Müllverbrennung)

Maßnahme adressiert Klimaschutz

Sektor bzw. Handlungsfeld Energie

Information Clusterung

Page 54: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Beschreibung Begründung und Ziel der MaßnahmeZur Nutzung des Potentials zur überbetrieblichen Wärmeintegration ist eine Kenntnis möglicher Wärmequellen und -senken unabdingbar. Zur systematischen Erfassung erweitert die Landesregierung daher den bestehenden Umweltatlas (http://atlas.umwelt.hessen.de/atlas/) um Wärmequellen und -senken.In einem ersten Schritt kann diese Datenbank durch eine Landesbehörde oder ein beauftragtes Institut mit öffentlich zugänglichen Quellen (z.B. Statistiken und Bilanzen, wissenschaftliche Studien) befüllt werden. Diese Daten liegen üblicherweise auf einer höheren Aggregationsebene vor.Darauf aufbauend können in einem zweiten Schritt die Daten mit Hilfe geeigneter Verteilschlüssel (z.B. Einwohnerverteilung) räumlich höher aufgelöst werden.In einem dritten Schritt können individuelle Daten von Unternehmen sukzessive ergänzt oder angepasst werden (teilweise auch durch die interessierten Unternehmen selbst).Der Arbeitsaufwand für die Erstellung und Pflege der Datenbank bzw. des Webportals wird dabei vorab geprüft und die Durchführung mit dem HLNUG abgestimmt.Über eine noch ergänzend einzurichtende Kontaktstelle können sich dann geeignete Partner für eine Wärmeintegration finden. Dies kann dann beispielsweise zum Aufbau von Nahwärmenetzen in Kleinstädten und Dörfern sowie zum Ausbau von Fernwärmenetzen in größeren Städten führen.Die Kontaktstelle kann auch als Initiator für mögliche Contractingaktivitäten auftreten (vgl. Maßnahme IGHD-03).Es werden u.a. Informationen zu folgenden Themen im Umweltatlas ergänzt:

Identifikation bisher ungenutzter Abwärmequellen Potenziale zur Erweiterung bestehender Wärmenetze in Richtung bisher

ungenutzter Abwärmequellen Best Practice Beispiele im Bereich ungenutzter Abwärmequellen

Maßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort):HMUKLV; HMWEVL

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):Unternehmen, Kommunalverwaltung, Öffentliche Einrichtungen

Instrumententyp(en): Information, Beratung, Kampagne Datenerhebung, Analyse, Forschung

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:kurzfristige Umsetzung nötig/angestrebt (bis 2018)

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen:E 03: Potenzialerhebung und bei Nachweis von relevanten nicht genutzten Potenzialen: ggf. Förderung der energetischen Nutzung von Klärschlamm

Wirkung Durch die Erschließung bislang nicht genutzter Abwärmequellen und deren Integration in bestehende Wärmenetze bzw. dem erstmaligen Zusammenschluss von Abwärmequelle und Wärmeverbraucher wird die bislang bestehende Wärmequelle teilweise oder

Page 55: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

vollständig ersetzt. Die Klimaschutzwirkung besteht in der Brennstoffsubstitution der Wärmeerzeugung (z.B. Heizkessel mit Erdgas oder Heizöl durch bislang ungenutzte Abwärme).

Synergien und –konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des KlimaschutzesKeineBezüge zur NachhaltigkeitsstrategieMaßnahme unterstützt folgende Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:

Z 6: THG Emissionen

Maßnahme steht im Konflikt mit folgenden Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:KeineBezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)„KWK sowie Nah- und Fernwärme“

Transparentes BeteiligungsverfahrenBearbeitung durch AG: AG-2: Energie & Wirtschaft

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

2.9. E-05 Kampagne BHKW: Einsatz in kommunalen Gebäuden und Anreizprogramme für den Einsatz in Privatgebäuden

IKSP Hessen

Öko Maßnahmentitel

E-05 Kampagne BHKW: Einsatz in kommunalen Gebäuden und Anreizprogramme für den Einsatz in Privatgebäuden

Maßnahme adressiert Klimaschutz

Sektor bzw. Handlungsfeld Energie

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der MaßnahmeEine Kampagne für den Einsatz von Gas-BHKW zur Objektversorgung soll den Einsatz von Heizkesseln in kommunalen Gebäuden, Mehrfamilienhäusern, GHD und Industrie reduzieren. Dies geschieht anhand einer Informationskampagne sowie Beratungsangeboten. Für die Beratung wird auf die Kompetenz neutraler Fachplaner

Page 56: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

zurückgegriffen.Die Landesregierung lässt prüfen, in welchen kommunalen Gebäuden Heizkessel durch Gas-BHKW ersetzt werden können. Kommunale Liegenschaften können somit als Projektbeispiele für private Liegenschaften dienen.Zudem wird ein Anreizprogramm zur Förderung von BHKWs in Privatgebäuden aufgelegt.

Maßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort):

HMWEVL

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):

Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen

Instrumententyp(en):

Information, Beratung, Kampagne direkte staatliche Förderung

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:

kurzfristiger Beginn (bis 2018)

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen:

nicht relevant für diese Maßnahme

Wirkung Durch Nutzung des CO2-ärmeren Brennstoffs Gas sowie die effizientere Wärmeerzeugungstechnologie wird weniger Energie zur Wärmeerzeugung benötigt und die CO2-Emissionen werden reduziert.

Synergien und -konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des Klimaschutzesnicht relevant für diese MaßnahmeBezüge zur NachhaltigkeitsstrategieMaßnahme unterstützt folgende Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:Z6 THG EmissionenMaßnahme steht im Konflikt mit folgenden Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:KeineBezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)Unterstützt das Handlungsfeld „Mikro-KWK Markt“

Transparentes BeteiligungsverfahrenBearbeitung durch AG: AG-2: Energie & Wirtschaft

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Page 57: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

2.10. E-06 Prüfung eines E-Wärme-G für das Land Hessen

IKSP Hessen

Öko Maßnahmentitel

E-06 Prüfung eines E-Wärme-G für das Land Hessen

Maßnahme adressiert Klimaschutz

Sektor bzw. Handlungsfeld Energie

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der MaßnahmeZur Erreichung der Klimaschutzziele ist die Dekarbonisierung des Wärmesektors notwendig. Die Wärmenachfrage in Hessen betrug laut Monitoringbericht im Jahr 2014 ca. 74TWh. Der Anteil von erneuerbaren Energien an der Deckung dieser Nachfrage lag bei lediglich ca. 12%, wobei die biogenen Festbrennstoffe den größten Anteil beitrugen.Die Landesregierung prüft daher, ob und auf welche Weise ein hessisches Erneuerbare-Wärme-Gesetz (E-Wärme-G) dazu geeignet sein könnte, die CO2-Emissionen des Wärmesektors zu reduzieren.

Maßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort):

HMWEVL

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):

Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen

Instrumententyp(en):

Ordnungsrecht direkte staatliche Förderung

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:

kurzfristiger Beginn (bis 2018)

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen:E 01: Co-Feuerung mit Biomasse/Klärschlamm bei Heizwerken bzw. KWK-AnlagenE 04: "Erweiterung des Umweltatlas um Wärmesenken und industrielle Abwärme (z.B. Müllverbrennung)"

Wirkung Durch die Substitution von fossilen Brennstoffen zur Wärmeerzeugung durch die Nutzung von CO2-armen EE-Technologien sowie durch die Effizienzsteigerung der Wärmeerzeugung im Rahmen eines Kesselaustauschs bzw. dessen Modernisierung nehmen die spezifischen CO2-Emissionen der Wärmebereitstellung ab.

Synergien und -konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des KlimaschutzesKeineBezüge zur NachhaltigkeitsstrategieMaßnahme unterstützt folgende Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:Z6 THG EmissionenZ7 Erneuerbare Energien

Page 58: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Maßnahme steht im Konflikt mit folgenden Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:KeineBezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)Unterstützt die Handlungsfelder „Ausbau der Biomassenutzung zur Wärmeerzeugung“, „Ausbau Solarthermie“ und „Ausbau Geothermie“ des Energiegipfels.

Transparentes BeteiligungsverfahrenBearbeitung durch AG: AG-2: Energie & Wirtschaft

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

2.11. E-07 Erweiterung des Umweltatlas um Potenziale für Windenergie und PV-Flächenpotenziale

IKSP Hessen

Öko Maßnahmentitel

E-07 Erweiterung des Umweltatlas um Potenziale für Windenergie und PV-Flächenpotenziale

Maßnahme adressiert Klimaschutz

Sektor bzw. Handlungsfeld Energie

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der MaßnahmeDie Landesregierung beauftragt die Ergänzung des bestehenden Umweltatlas (http://atlas.umwelt.hessen.de/atlas/) um Potenziale für Windenergie und PV-Freiflächenanlagen (mögliche elektrische Leistung und Stromerzeugung).Für Windkraft stehen momentan Informationen zu durchschnittlichen Windgeschwindigkeiten sowie Karten mit den ausgewiesenen Windvorranggebieten zur Verfügung. Durch ein Verschneiden dieser Informationen kann in Kombination mit geeigneten Anlagenkennlinien und der Anzahl möglicher Windenergieanlagen das resultierende Gesamtpotenzial je Windvorranggebiet ermittelt und eingeteilt in verschiedene Kategorien dargestellt werden.Für PV soll Mitte 2016 das neue hessenweite Solardachkataster in Betrieb genommen werden. Parallel zu dessen Umsetzung soll ergänzend eine Informationskampagne durchgeführt werden, welche die Nutzung des Solardachkatasters aktiv bewirbt und fördert. Ergänzend zum Solardachkataster sollen im Umweltatlas Konversionsflächen und

Page 59: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Begleitflächen entlang von Verkehrswegen als mögliche Standorte für PV-Freiflächenanlagen gekennzeichnet und das mögliche Potenzial hinsichtlich elektrischer Leistung und Stromerzeugung ermittelt und eingeteilt in verschiedene Kategorien dargestellt werden.Der Arbeitsaufwand für die Ergänzung der Windpotenziale und PV-Flächenpotenziale im Umweltatlas wird vorab geprüft und die Durchführung mit dem HLNUG abgestimmt.

Maßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort):HMUKLV, HMWEVL

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Kommunalverwaltung, Landesverwaltung, Wissenschaft und Bildung

Instrumententyp(en): Information, Beratung, Kampagne Datenerhebung, Analyse, Forschung

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:kurzfristige Umsetzung nötig/angestrebt (bis 2018)

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen: G 17: Kampagne Photovoltaikanlagen an Gebäuden E 04: Erweiterung des Umweltatlas um Wärmesenken und industrielle Abwärme

(z.B. Müllverbrennung)"

Wirkung Durch die Bereitstellung von zusätzlichen Informationen wird ein mögliches Hemmnis für den Zubau von Wind- und PV-Anlagen beseitigt und die Datenbasis für interessierte Bürger, Kommunen und Investoren verbessert.Die Klimaschutzwirkung besteht bei der Realisierung von Anlagenzubau oder Repowering in der Substitution des externen Strombezugs (Strommix Deutschland) durch die regionale Stromerzeugung auf Basis von Wind und PV.

Synergien und –konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des KlimaschutzesKeineBezüge zur NachhaltigkeitsstrategieMaßnahme unterstützt folgende Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:Z6 THG Emissionen, Z7 Erneuerbare Energien

Maßnahme steht im Konflikt mit folgenden Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:KeineBezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)„Ausbau Windkraft“, „Ausbau PV“

Transparentes BeteiligungsverfahrenBearbeitung durch AG: AG-2: Energie & Wirtschaft

Zentrale Rückmeldungen aus dem

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Page 60: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Beteiligungsprozess:Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

2.12. E-08 Beratungsstelle für dezentrale/regionale Energieerzeugung

IKSP Hessen

Öko Maßnahmentitel

E-08 Beratungsstelle für dezentrale/regionale Energieerzeugung

Maßnahme adressiert Klimaschutz

Sektor bzw. Handlungsfeld Energie

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der MaßnahmeDer Ausbau der Windkraft sowie der Freiflächen-PV stößt teilweise auf Widerstände bei den betroffenen Bürgern. Die Möglichkeit zur finanziellen und planerischen Beteiligung von Bürgern sowie eine verstärkte Aktivität von regionalen Akteuren können zu höherer Akzeptanz dieser Anlagen führen.Aus diesem Grund wird ergänzend zu dem Bürgerforum Energieland Hessen, welches in erster Linie durch Informationsbereitstellung die Akzeptanz für den Ausbau von Windenergie in Hessen fördern soll, eine Beratungsstelle eingerichtet, die z.B. die Gründung und den Betrieb von lokalen Energiegenossenschaften sowie kommunalen EVU unterstützt und begleitet. Die Beratung sollte einen Fokus auf dezentrale und regionale Aktivitäten haben und neben Windparks auch Flächen-PV Anlagen berücksichtigen. Ziel ist die Erhöhung der Akzeptanz für diese Technologien durch die verstärkte Aktivität von regionalen Akteuren und die Beteiligung der Bürger. Die Beratungsstelle könnte am Regierungspräsidium angesiedelt werden. Kooperationen mit dem Landesnetzwerk Energiegenossenschaften sind zu prüfen. Die Landesregierung prüft zudem, wie sie freiwillige Initiativen zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung unterstützen kann.Es gilt ferner zu prüfen, ob diese Maßnahme mit dem „Bürgerforum Energieland Hessen“ verknüpft werden kann.

Maßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort):HMWEVL

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen

Instrumententyp(en):

Page 61: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Information, Beratung, Kampagne Kompetenzaufbau

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:kurzfristiger Beginn (bis 2018)

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen: NEU-SQ-04 Landesagentur für „Klimaschutz, Klimaanpassung und Naturschutz“

Wirkung Die Beratungsstelle für dezentrale/regionale Energieerzeugung berät Bürger sowie regionale Akteure zur Umsetzung von EE-Ausbauprojekten. Der Fokus liegt dabei auf Technologien, die potenziell zu Akzeptanzkonflikten führen können (z.B. Windenergie- und Freiflächen-PV-Anlagen). Zudem werden Bürgerbeteiligungen bei geplanten Projekten unterstützt. Diese Aktivitäten führen durch die Möglichkeit zur finanziellen und planerischen Einbindung der lokalen Bürgerinnen und Bürger zu einer erhöhten Akzeptanz für Windenergie und Freiflächen-PV Projekte. Die Erhöhung der Akzeptanz führt wiederum zu einer höheren Ausbauquote und geringeren spezifischen Projektkosten.

Synergien und -konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des KlimaschutzesKeineBezüge zur NachhaltigkeitsstrategieMaßnahme unterstützt folgende Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:

Z7 Erneuerbare EnergienMaßnahme steht im Konflikt mit folgenden Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:KeineBezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)Unterstützt die Handlungsfelder „Ausbau Windkraft“ und „Ausbau PV“ des Energiegipfels.

Transparentes BeteiligungsverfahrenBearbeitung durch AG: AG-2: Energie & Wirtschaft

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

2.13. E-09 Aktive Begleitung des Projektes C/Sells im Rahmen der Schaufensterprojekte SINTEG des BMWi

IKSP Hessen

Öko Maßnahmentitel

E-09 Aktive Begleitung des Projektes C/Sells im Rahmen der Schaufensterprojekte SINTEG des BMWi

Page 62: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Maßnahme adressiert Klimaschutz

Sektor bzw. Handlungsfeld Energie

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der MaßnahmeIm Rahmen der Schaufensterprojekte SINTEG des BMWi wird momentan das Projekt C/Sells für die Bundesländer Hessen, Bayern und Baden-Württemberg entwickelt. Innerhalb des Projekts werden Lösungen für das zukünftige Energiesystem entwickelt und erprobt. Die Landesregierung unterstützt aktiv die Entwicklung und Erprobung von Smart Grids zur Vermeidung von Netzengpässen und der dadurch resultierenden Abregelung von EE-Erzeugung, indem das Projekt C/Sells aktiv begleitet wird. Dazu werden z.B. die in dem Projekt C/Sells entwickelten Lösungsmöglichkeiten für die spezifischen Herausforderungen in Hessen geprüft und im Rahmen des Möglichen unterstützt. Die Landesregierung wird zudem durch die Mitarbeit in Begleitkreisen und ähnlichen Gremien das Projekt unterstützen.

Maßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort):HMWEVL

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):Politik

Instrumententyp(en): Information, Beratung, Kampagne Kompetenzaufbau

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:kurzfristiger Beginn (bis 2018)

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen: E 10: Smart Grids-Plattform

Wirkung Im Projekt C/Sells werden Geschäftsmodelle und Strategien für das zukünftige Energiesystem entwickelt und getestet. Kernziel ist dabei die effiziente Integration von erneuerbaren Energien in das Energiesystem. Durch eine aktive inhaltliche Begleitung des Projektes durch die Landesregierung können neue Anforderungen, Lösungsoptionen und regulatorischer Anpassungsbedarf frühzeitig erkannt werden. Dies ermöglicht der Landesregierung im Rahmen ihrer Einflussmöglichkeiten ein geeignetes Umfeld für den Ausbau und die Integration von EE zu schaffen.

Synergien und -konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des KlimaschutzesKeineBezüge zur NachhaltigkeitsstrategieMaßnahme unterstützt folgende Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:

Z7 Erneuerbare Energien

Maßnahme steht im Konflikt mit folgenden Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:KeineBezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)

Page 63: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Unterstützt die Handlungsfelder „Technologieoffensive“, „Ausbau Verteilnetze“, „Intelligente Netze“ und „Netzregulierung“ des Energiegipfels.

Transparentes BeteiligungsverfahrenBearbeitung durch AG: AG-2: Energie & Wirtschaft

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

2.14. E-10 Smart Grids-Plattform

IKSP Hessen

Öko Maßnahmentitel

E-10 Smart Grids-Plattform

Maßnahme adressiert Klimaschutz

Sektor bzw. Handlungsfeld Energie

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der MaßnahmeIntelligente Netze und die damit einhergehende Flexibilisierung des Energiesystems sind Grundvoraussetzungen für die Integration von Erneuerbaren Energien. Das veränderte Energiesystem erfordert ein Zusammenspiel von unterschiedlichen Marktakteuren, die im bisherigen System kaum Berührungspunkte haben.Die Landesregierung initiiert eine Smart Grids-Plattform in der sich die unterschiedlichen Akteure (Netzbetreiber, Erzeuger, Flexibilitätsanbieter, IKT-Ausrüster, etc.) austauschen, Strategien für das Bundesland Hessen entwickeln sowie die interdisziplinäre Vernetzung der Akteure vorantreiben können. Zudem können über die Plattform bestehende Projekte zum Themengebiet „Smart Grids“ zusammengebracht und gemeinsame Handlungsempfehlungen entwickelt werden.Es ist zu prüfen, ob eine solche Plattform mit dem Fokus auf das beschriebene Themengebiet „Smart Grids“ an das „House of Energy“10 angegliedert werden kann.

Maßnahmen- Zuständigkeit (Ressort):

10 Das House of Energy wurde als Kommunikations- und Transferplattform zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Politik gegründet. Mit Sitz an der Universität Kassel, soll das House of Energy die Umsetzung der Ergebnisse des Hessischen Energiegipfels konzeptionell begleiten.

Page 64: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

profil HMWEVL

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):Politik, Unternehmen, Wissenschaft und Bildung

Instrumententyp(en): Information, Beratung, Kampagne Kompetenzaufbau

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:kurzfristiger Beginn (bis 2018)

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen: E 09: Aktive Begleitung des Projektes C/Sells im Rahmen der

Schaufensterprojekte SINTEG des BMWi IGHD-06: Demonstrationsprojekte Lastflexibilisierung in der Industrie

Wirkung Durch den Austausch von Akteuren aus unterschiedlichen energiewirtschaftlichen Bereichen zum Thema Smart Grids wird die Grundlage für eine erfolgreiche Zusammenarbeit geschaffen. Best-Practice-Beispiele zeigen konkrete Lösungsoptionen für die Systemintegration von EE auf. Die Plattform kann zusätzlich als Ausgangspunkt für gemeinsame Forschungs- und Demonstrationsprojekte im Bereich Smart Grids dienen. Mittelfristig führt die Vernetzung der Akteure im Bereich Smart Grids zu einer verbesserten Reaktionsmöglichkeit auf die kommenden Herausforderungen im Energiesystem.

Synergien und -konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des KlimaschutzesKeineBezüge zur NachhaltigkeitsstrategieMaßnahme unterstützt folgende Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:Z7 Erneuerbare Energien

Maßnahme steht im Konflikt mit folgenden Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:KeineBezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)Unterstützt die Handlungsfelder „Technologieoffensive“, „Ausbau Verteilnetze“, „Intelligente Netze“ und „Netzregulierung“ des Energiegipfels.

Transparentes BeteiligungsverfahrenBearbeitung durch AG: AG-2: Energie & Wirtschaft

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Page 65: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

2.15. E-11 Studie zu Potenzialen von Flexibilitätsoptionen zur Flankierung des Wind- und PV-Ausbaus

IKSP Hessen

Öko Maßnahmentitel

E-11 Studie zu Potenzialen von Flexibilitätsoptionen zur Flankierung des Wind- und PV-Ausbaus

Maßnahme adressiert Klimaschutz

Sektor bzw. Handlungsfeld Energie

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der MaßnahmeDer Ausbau der fluktuierenden EE-Erzeugungstechnologien Wind und PV erfordert auch eine Erhöhung der Flexibilität im Elektrizitätssystem. Flexibilität kann z.B. durch Speicher und Lastmanagement bereitgestellt werden. Auch in Hessen bestehen Potenziale zum Ausbau von Flexibilitätsoptionen.Die Landesregierung beauftragt eine Potenzialstudie, welche geeignete Flexibilitätsoptionen identifiziert und deren Erschließungsmöglichkeiten aufzeigt. Insbesondere im Bereich Lastmanagement sind Best-Practice Beispiele von Interesse, da diese meist kurzfristig realisiert werden können.Es existieren bereits diverse einschlägige Studien auf Bundesebene. Diese Ergebnisse sollen auf Hessen übertragen und die regionalen Potenziale näher spezifiziert werden. Darüber hinaus werden entsprechende Handlungsempfehlungen für die Landesregierung mit Blick auf Rahmenbedingungen und Fördermöglichkeiten erarbeitet.

Maßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort):HMWEVL

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):Politik

Instrumententyp(en): Datenerhebung, Analyse, Forschung

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:kurzfristiger Beginn (bis 2018)

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen:IGHD-06 Demonstrationsprojekte Lastflexibilisierung in der Industrie

Wirkung Durch den Erkenntnisgewinn können frühzeitig spezifische Potenziale in Hessen erschlossen werden, indem zum Beispiel die entsprechenden Weichenstellungen durch Förderprogramme und die Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen gesetzt werden, damit die ermittelten Flexibilitätspotenziale optimal genutzt werden können.

Synergien und -konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des KlimaschutzesKeine

Page 66: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Bezüge zur NachhaltigkeitsstrategieMaßnahme unterstützt folgende Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:Z7 Erneuerbare EnergienMaßnahme steht im Konflikt mit folgenden Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:KeineBezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)Unterstützt das Handlungsfeld „Technologieoffensive“ des Energiegipfels.

Transparentes BeteiligungsverfahrenBearbeitung durch AG:

AG-2: Energie & Wirtschaft

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

2.16. E 12 Aktualisierung der Notfallpläne für Extremwettergestrichen

2.17. E-13 Förderung der vorausschauenden Energiebereitstellung für produzierende Unternehmen

IKSP Hessen

PIK Maßnahmentitel

E-13 Förderung der vorausschauenden Energiebereitstellung für produzierende Unternehmen

Maßnahme adressiert Klimaanpassung

Sektor bzw. Handlungsfeld Energie

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der MaßnahmeDie Maßnahme zielt auf Betriebe ab, welche mit einer dezentralen eigenen Energieversorgungseinheit ausgestattet sind. Durch den klimatischen Wandel wird es bei gleichbleibenden Anforderungen an die Produktion in Zukunft einen Mehrbedarf an Kälteanlagen und einen geringeren Bedarf an Heizungsanlagen geben. Die Landesregierung fördert Unternehmen darin, Simulationssysteme zu implementieren, die durch die Modellierung von Gebäuden, Maschinen und anderer Infrastruktur bei vorgegebenen Klimaszenarien eine Prognose für den Energiebedarf, die Produktivität und die Produktionskosten erstellen. Mit Hilfe solcher Prognosesysteme lässt sich die Energiebereitstellung effizienter gestalten und an das Klima anpassen. So erhöhen sich

Page 67: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

die Ausfallsicherheit und folglich auch die Wirtschaftlichkeit.Maßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort):HMWEVL

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):Unternehmen

Instrumententyp(en):Förderung

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:kurzfristiger Beginn (bis 2018)

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen: E-05: „Kampagne BHKW: Einsatz in kommunalen Gebäuden und Anreizprogramme

für den Einsatz in Privatgebäuden“ IGHD-02: „Weiterer Ausbau der Energieberatungsangebote für KMU“ IGHD-06: „Demonstrationsprojekte Lastflexibilisierung in Industrie, Gewerbe und

Immobiliensektor“ Wi-03: „Informationskampagne „Schwachstellen-Check Wetter/Klima“ für

Unternehmen“ Wi-05: „Verbesserung des klimafreundlichen sommerlichen Wärmeschutzes bei

gewerblichen (Neu-)Bauten, inkl. Beratung und Begleitung von Unternehmen“Wirkung Für produzierende Unternehmen stellen die Veränderungen durch den Klimawandel eine

Herausforderung dar. Zunehmende Extremwettereignisse und die kontinuierliche Temperaturerhöhung wirken sich auf die Bedarfe an Wärme, Kälte und Strom eines Unternehmens aus. Eine Anpassung an diese Veränderungen wird erleichtert, wenn durch Simulationssysteme eine vorrausschauende Steuerung von Produktion und Verbrauch möglich wird. Eine detaillierte Beschreibung eines Pilotprojektes zur Simulation des Bedarfes bzw. einer klimaangepassten Steuerungs- und Regeltechnik findet sich in Roßnagel et al. (2013) („Regionale Klimaanpassung: Herausforderung-Lösungen-Hemmnisse-Umsetzung am Beispiel Nordhessens“). Im Zuge eines Verstärkten Einsatzes von BHKW in Zukunft, wird diese Vorgehensweise auch für einen größeren Kreis von Nutzern sinnvoll (Siehe E-05).

Synergien und -konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des KlimaschutzesDie durch die Maßnahme erwirkte Energieeinsparung fördert den Klimaschutz.Bezüge zur NachhaltigkeitsstrategieMaßnahme unterstützt folgende Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:Z-1 Energieproduktivität erhöhenZ-6 Vermeidung von THG-Emissionen.

Maßnahme steht im Konflikt mit folgenden Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:KeineBezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)Bezug zum Handlungsfeld Energieeffizienz.

Transparentes BeteiligungsverfahrenBearbeitung durch AG:

AG-2: Energie & Wirtschaft

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Page 68: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

2.18. E-14 Datenbank zur Korrelation zwischen Wetter und Schäden sowie durchgeführten Anpassungsmaßnahmen im Energiesektor

beinhaltet E-15 und E-16

IKSP Hessen

PIK Maßnahmentitel

E-14 Datenbank zur Korrelation zwischen Wetter und Schäden sowie durchgeführten Anpassungsmaßnahmen im Energiesektor

Maßnahme adressiert Klimaanpassung

Sektor bzw. Handlungsfeld Energie

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der MaßnahmeDas Wetter, insbesondere Extremwetterlagen, haben großen Einfluss auf den Energiesektor. Das bezieht sich sowohl auf die zeitliche Verteilung als auch die Quantität von Nachfrage und Angebot, aber auch auf Schäden an der Infrastruktur selbst. Die Erkenntnisse, welche sich aus dem Monitoring dieser Zusammenhänge ergeben, können für die adäquate Implementierung von Anpassungsmaßnahmen im Zuge des Klimawandels von großem Nutzen sein. Die Landesregierung kann hierbei auf Daten von kommunalen Betreibern und möglicherweise Versicherungen zurückgreifen. Für private Versorger sind möglicherweise Änderungen in den Regelungen zur Information über Schäden notwendig. Die bisherigen Veröffentlichungspflichten in §51 und 52 EnWG betreffen lediglich die Meldepflicht bei Versorgungsstörungen. Für die Datenbank sind jedoch gerade solche Ausfälle oder Beschädigungen einer Komponente von Interesse, welche durch Redundanzen abgesichert waren und daher nicht zu einem vollständigen Ausfall der Versorgung führten – von der Meldepflicht also ausgenommen sind.Die Daten sollten Öffentlichkeit, insbesondere Nutzern im Energiebereich als auch Forschungseinrichtungen frei zugänglich sein. Eine Zunahme der Vulnerabilität des Energiesektors im Zuge des Klimawandels und der damit verbundenen Änderungen im Wettergeschehen kann dann mittels dieser Daten schneller Rechnung getragen werden.Die Maßnahme sollte auch auf andere Infrastrukturen, wie beispielsweise den Verkehrsbereich erweitert werden.

Maßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort):HMWEVL

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):Unternehmen

Instrumententyp(en):Datenerhebung, Analyse, Forschung, Ordnungsrecht

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:kurzfristiger Beginn (bis 2018)

Page 69: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen: V-22 Hessenweite Gefährdungsanalysen für Verkehrsinfrastruktur gegenüber

KlimaauswirkungenWirkung Der Klimawandel wird im Laufe des Jahrhunderts starke Auswirkungen auf die

Witterungsbedingungen in Hessen haben. Das Dargebot und die Nachfrage nach Energie sind ihrerseits wiederum stark von der Witterung, insbesondere der Temperatur abhängig. So wird die Anzahl der Heizgradtage stark abnehmen und die Häufigkeit der Kühlgradtage stark zunehmen. Dies wird entsprechende Auswirkungen auf die Heiz- und Kühlanlagennutzung haben. Jährliche und auch tägliche Energieverbrauchsmuster werden sich verändern.Neben den kontinuierlichen Klimaänderungen, werden auch die Häufigkeiten und Stärken von Extremwetterereignissen (Hitzewellen, Starkregen, usw.) zunehmen. Diese können direkt Schäden an der Versorgungsinfrastruktur nach sich ziehen.Die EnWG-Vorgaben zur Meldepflicht bei Versorgungsstörungen sind nicht ausreichend um eine drohende Zunahme der Vulnerabilität des Energieversorgungssektors durch die Öffentlichkeit und die Landesbehörden wahrzunehmen. Die Datenbank zu Wirkzusammenhängen und entsprechen vorgenommenen Anpassungsmaßnahmen kann auf verschiedene Weise die zukünftige Vulnerabilität verringern und die Versorgungssicherheit und damit die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Hessen erhalten bzw. erhöhen:

1. Wissenschaftliche Einrichtungen können Daten analysieren und Versorgern, Behörden bzw. Öffentlichkeit die aufgedeckten Wirkzusammenhänge liefern.

2. Das Land Hessen hat die Möglichkeit rechtzeitig auf eine Zunahme der Vulnerabilität durch Hinwirken auf Gesetzesänderungen auf Bundesebene bzw. eigene Regelungen auf Landesebene, zu reagieren, soweit dies möglich ist.

3. Andere Versorger können von den aufgedeckten Schwachstellen bzw. Lösungsansätzen profitieren.

Da sich vermutlich die Bereitstellung der Daten nicht durch Gesetze erzwingen lässt, sollte das Land Hessen hier auf freiwilliger Basis eine Zusammenarbeit mit den verschiedenen Verbrauchern anstreben. Diese würden ebenfalls von der Datenbank profitieren und könnten auf diese Weise auch ihren Einsatz zum Erhalt der Versorgungssicherheit öffentlich machen. Durch eine Beschränkung auf witterungsrelevante Ereignisse, welche auf hohe Außentemperaturen, Starkregen, Wind oder Trockenheit zurückzuführen sind, sollte der Aufwand und die Kosten für die Versorger möglichst gering gehalten werden. Der Mehraufwand für die Versorger wird durch vermiedene Schäden und effizienter umsetzbare Anpassungsmaßnahmen wettgemacht.

Synergien und -konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des KlimaschutzesKeine Synergien oder Konflikte mit dem Klimaschutz.Bezüge zur NachhaltigkeitsstrategieMaßnahme unterstützt folgende Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:Z-1 Energieproduktivität erhöhen, durch Verringerung von witterungsbedingten Ausfällen.

Maßnahme steht im Konflikt mit folgenden Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:KeineBezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)Beitrag zur Erhöhung der Versorgungssicherheit der Energieversorgung.

Transparentes BeteiligungsverfahrenBearbeitung durch AG:

AG-2: Energie & Wirtschaft

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Page 70: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

2.19. E-15 Anpassung der Energieversorger an sich verändernde tägliche und jährliche Lastgänge

Aufgegangen in E-14

2.20. E-16 Anpassung der Energieinfrastruktur an höhere TemperaturenAufgegangen in E-14

2.21. E-17 Pilotprojekte: Thermische Energiespeicher

IKSP Hessen

PIK Maßnahmentitel

E-17 Pilotprojekte: Thermische Energiespeicher

Maßnahme adressiert Klimaanpassung

Sektor bzw. Handlungsfeld Energie

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der MaßnahmeIm Zuge des Klimawandels werden sich tägliche und jährliche Verbrauchsmuster von Strom und Wärme verschieben. Insbesondere der Kühlbedarf im Sommerhalbjahr wird stark ansteigen. Zusätzlich werden durch die Energiewende ein immer größer werdender Teil des Stroms und der Wärme durch stärker fluktuierende erneuerbare Quellen gedeckt werden. Klimawandel und Energiewende fordern daher eine stärkere Einbindung von Speicherkapazitäten im Energiesektor. Das Land Hessen soll durch Pilotprojekte hier eine Vorreiterrolle übernehmen und damit für die Zukunftsfähigkeit des Standortes Hessen werben. Beispielsweise könnenSaisonale Aquifer-Speicher für eine zeitverzögerte Abdeckung von jahreszeitlichen Schwankungen sorgen. Dies kann in Verbindung mit KWK-Anlagen geschehen, welche dann bei warmen Witterungen nicht heruntergefahren werden müssen und weiterhin Strom produzieren können. Langfristig wäre ebenfalls die klimaneutrale Kopplung mit Solarthermieanlagen möglich. Neben den existierenden Förderungen sollte das Land die thermische Speicherung durch Kampagnen fördern und in Kooperation mit den Energieversorgern ein Gesamtkonzept für das Land Hessen erstellen.

Maßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort):HMWEVL

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen

Page 71: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Instrumententyp(en): Forschung Ordnungsrecht direkte staatliche Förderung

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:kurzfristiger Beginn (bis 2018)

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen: E-06: Prüfung eines E-Wärme-G für das Land Hessen E-05: Kampagne BHKW: Einsatz in kommunalen Gebäuden und Anreizprogramme für

den Einsatz in PrivatgebäudenWirkung Die Klimamodelle projizieren übereinstimmend im Laufe des Jahrhunderts eine stetige

Abnahme an Heizgradtagen und eine Zunahme an Kühlgradtagen. Dies führt zu einer Verschiebung im jährlichen Wärmeverbrauchsmuster. Effiziente KWK-Anlagen finden bei hohen Temperaturen im Fernwärmenetz keinen Abnehmer mehr für die überschüssige Wärme und müssen abgeschaltet werden. Die damit einhergehende Drosselung der Elektrizitätsproduktion findet dann in Zeiten statt, welche in Zukunft mit erhöhten Kühlenergiebedarfen rechnen müssen. Die Speicherung sommerlicher Wärmeproduktion beispielsweise in Aquiferen, würde die Stromproduktion von der Witterung entkoppeln und die Wärmemengen könnten für das Winterhalbjahr gespeichert werden. Auf ähnliche Weise könnte Kühlenergie verfügbar gemacht werden.Die Speicherung thermischer Energie wird weiterhin benötigt um den stark ansteigenden Anteil Erneuerbarer und stärker fluktuierender Energiequellen bei nicht-Bedarf zu speichern. So ist der Anteil der Erneuerbaren Energien (Wind, Sonne, Biomasse, Wasser) von rund 6% im Jahr 2000 auf etwa 30% in 2015 angestiegen. Überschüssiger Strom (erneuerbar und konventionell) kann beispielsweise über „Power-to-Heat“ in thermische Energie überführt werden und im Anschluss in einem thermischen Speicher für den späteren Bedarf aufbewahrt. Diese Speicherung thermischer Energie kann auf verschiedenen Wegen erfolgen: sensible Speicherung thermischer Energie, Latentwärmespeicher oder thermochemische Speicher. Letztere könnten insbesondere im Gebäudebereich Einsatz finden.Zusätzlich könnten auch KWK-Anlagen mit Kälteanlagen (Absorptionskältemaschinen) gekoppelt werden (KWKK). Deren Weiterentwicklung und breitere Nutzung könnte ebenfalls vom Land gefördert werden, um den zunehmenden Wärmeüberschuss zu nutzen (Bezug eher zu Maßnahme E-05).

Synergien und -konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des KlimaschutzesDie Maßnahme steigert die Effizienz des Energiesystems, dient damit der Verminderung von THG-Mehremissionen und zeigt daher Synergien zum gesamten Klimaschutzbereich.Bezüge zur NachhaltigkeitsstrategieMaßnahme unterstützt folgende Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:Z-6 THG-Emissionen werden durch diese Maßnahme vermieden.

Maßnahme steht im Konflikt mit folgenden Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:KeineBezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)Es besteht ein Bezug zum Handlungsfeld Energieeffizienz und zu Wärmespeichertechnologien.

Transparentes BeteiligungsverfahrenBearbeitung durch AG: AG-2: Energie & Wirtschaft

Zentrale Rückmeldungen aus dem

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Page 72: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Beteiligungsprozess:Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

2.22. E-18 Einführung einer „Wärmeabgabe“ auf Klimaanlagen zur Investition von Stadtkühlungsmaßnahmen

gestrichen

2.23. E-19 Alternative Kraftwerkskühlunggestrichen

2.24. NEU-E-20 Bildungsdialog Windkraft

IKSP Hessen

Öko Maßnahmentitel

NEU-E-20 Bildungsdialog Windkraft

Maßnahme adressiert Klimaschutz

Sektor bzw. Handlungsfeld Energie

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der MaßnahmeDer Ausbau der Windkraft setzt die Akzeptanz der betroffenen Bürgerinnen und Bürger voraus. Nur so können die mittel- und langfristigen Ausbauziele für Windenergie und somit auch die Klimaschutzziele erreicht werden.Mit Bildungsformaten wie Lernwerkstätten, Lernfesten und Planspielen sollen die Bewertungs- und Beurteilungskompetenz von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen gestärkt werden und die Auseinandersetzung mit dem Thema Windenergienutzung versachlicht werden. Die regionalen Netzwerke „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ können hier als Promotoren dienen.Dazu fördert die Landesregierung bereits erprobte aber auch neue und innovative Bildungsformate im Land Hessen.

Maßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort):HKM, HMWEVL, HMUKLV

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):Politik

Page 73: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Instrumententyp(en): direkte staatliche Förderung Information, Beratung, Kampagne Kompetenzaufbau

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:kurzfristiger Beginn (bis 2018)

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen:NEU-B-06: Lebenslang Bewusstsein für Klimaschutz und Energieeinsparung fördern

Wirkung Bildungsmaßnahmen, die ein Verständnis für Klimaschutz und EE-Technologien sowie der damit einhergehenden Vor- und Nachteile fördern, können mittel- bis langfristig die Akzeptanz für den EE-Ausbau sicherstellen.

Synergien und -konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des KlimaschutzesKeineBezüge zur NachhaltigkeitsstrategieMaßnahme unterstützt folgende Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:Z7 Erneuerbare Energien

Maßnahme steht im Konflikt mit folgenden Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:KeineBezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)Unterstützt das Handlungsfeld „Ausbau Windkraft“ des Energiegipfels.

Transparentes BeteiligungsverfahrenBearbeitung durch AG: AG-2: Energie & Wirtschaft

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

2.25. Neu-E-21 Einsatz des Landes auf Bundesebene für die Einführung eines Cap- and Trade-Systems im Wärme- und Verkehrssektor

Neue Maßnahme

IKSP Hessen

Öko Maßnahmentitel

NEU-E-21 Dialogprojekt: Einführung eines Cap- and Trade-Systems im Wärme- und Verkehrssektor

Maßnahme Klimaschutz

Page 74: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

adressiertSektor bzw. Handlungsfeld Energie

Beschreibung Begründung und Ziel der MaßnahmeDer Emissionshandel auf EU-Ebene ist als marktwirtschaftliches Instrument eine tragende Säule im Instrumentenmix der EU-Klima- und Energiepolitik. Bislang werden über den Emissionshandel Anlagen in der Stromerzeugung und einige Sektoren in der Industrie einbezogen. Das System ist wegen anfänglicher Schwächen im letzten Jahrzehnt grundlegend überarbeitet worden.Die Landesregierung initiiert zusammen mit der hessischen Wirtschaft, der Wissenschaft und weiteren klimapolitisch wichtigen Akteuren ein Dialogprojekt zu Optionen eines sektorübergreifenden Cap-and Trade System auf der 1. Handelsstufe oder paralleler sektoraler Handelssysteme im Wärme- und Verkehrssektor auf nationaler und europäischer Ebene.In dem gemeinsamen Dialogprozess sollen die Vor- und Nachteile eines solchen Systems unter der Maßgabe kurzfristiger und langfristiger Effizienz und seiner mittelfristigen politischen Realisierungschancen und Hindernisse auf der europäischen Ebene geprüft werden.Es wird dabei besonders auch auf die Interdependenzen zu bestehenden Instrumenten mit Steuerungswirkung, sowie über die wissenschaftlichen Erkenntnisse zu den Folgen der Ausweitung des Emissionshandels und der Einführung eines solchen Systems auf Bundesebene geachtet.

Maßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort):HMWEVL, HMUKLV

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):Politik

Instrumententyp(en): Information Moderation

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:kurzfristige Umsetzung nötig/angestrebt: bis 2018

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen:

Wirkung Die Maßnahme dient der Zusammenstellung von Argumenten in Bezug auf ein sog. Cap-and-Trade System und der Sondierung ggf. weiterer Handlungsoptionen in diesem Zusammenhang. Eine Wirkung kann dieser Maßnahme zum jetzigen Zeitpunkt daher nicht zugeordnet werden.

Synergien und -konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des Klimaschutzes

Bezüge zur Nachhaltigkeitsstrategie

Page 75: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Maßnahme unterstützt folgende Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie: Minderung von THG-Emissionen

Bezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)

Transparentes Beteiligungsverfahren

Bearbeitung durch AG:

AG-1: MobilitätAG-2: Energie

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

2.26. GB-07 Kommunikation Rahmenempfehlung Stromausfall

IKSP Hessen

PIK Maßnahmentitel

GB-07 Kommunikation Rahmenempfehlung Stromausfall

Maßnahme adressiert Klimaanpassung

Sektor bzw. Handlungsfeld GB – Gesundheits- und Bevölkerungsschutz

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der Maßnahme

Obwohl Stromausfälle in Deutschland im internationalen Vergleich relativ selten auftreten, kommt es doch immer wieder auch zu längeren Stromunterbrechungen (‚Blackouts‘). Das Schadenspotenzial solcher Unterbrechungen ist sehr hoch, speziell in den wirtschaftsstarken Ballungszentren Hessens. Der Klimawandel wird zu vermehrten Extremereignissen führen, die die Stromerzeugung und –verteilung beeinträchtigen können – sowohl im konventionellen als auch im Bereich erneuerbarer Energien. Studien zeigen, dass viele Menschen und Organisationen nicht (hinreichend) auf den seltenen, aber gravierenden Fall eines Blackouts eingerichtet sind.

Das HMdIS hat Rahmenempfehlungen zur Einsatzplanung des Brand- und Katastrophenschutzes bei flächendeckendem, langandauerndem Stromausfall erarbeitet. Diese Rahmenempfehlungen sollten mit den Betreibern kritischer Infrastrukturen in einem

Page 76: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

kontinuierlichen Prozess diskutiert und aktualisiert werden, mit dem Ziel, branchen-/ bereichsspezifische Notfallpläne zu entwickeln. Das HMdIS führt dazu themenspezifische Workshops durch.

Maßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort):

HMdIS

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):

Unternehmen, Kommunalverwaltung, Öffentliche Einrichtungen, Beratungsstellen

Instrumententyp(en):

Information, Beratung, Kampagne

Kompetenzaufbau

Moderation

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:kurzfristiger Beginn (bis 2018)

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen: E-14 Datenbank zur Korrelation zwischen Wetter und Schäden sowie durch-

geführten Anpassungsmaßnahmen im Energiesektor

Wirkung Ein einstündiger Stromausfall etwa in Frankfurt am Main kostet einer Studie des Hamburgischen Weltwirtschaftsinstituts zufolge im Schnitt knapp 7 Mio. €; träte er um 12:00 mittags auf, betrüge der Verlust knapp 13 Mio. €.11 Immaterielle Schäden – etwa im Gesundheitsbereich – sind dabei noch nicht berücksichtigt.Durch die Information über die Notfallpläne des Landes und die damit verbundene Anregung zum Durchspielen von Szenarien werden Entscheidungsträger verwundbarer Infrastrukturen/ Organisationen für die Möglichkeit eines Stromausfalls sensibilisiert und ggf. zur Ausarbeitung eigener Notfallpläne angeregt. Dadurch wird mittelbar auch die Sicherheit und Gesundheit der Bevölkerung sowie die Funktionsfähigkeit der hessischen Wirtschaft gestärkt.

Synergien und -konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des Klimaschutzes E-14 Datenbank zur Korrelation zwischen Wetter und Schäden sowie durch-

geführten Anpassungsmaßnahmen im EnergiesektorBezüge zur NachhaltigkeitsstrategieMaßnahme unterstützt folgende Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:Das Ziel der Stromversorgungssicherheit (Reportingindikator R 4) wird hier indirekt unterstützt.

Maßnahme steht im Konflikt mit folgenden Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:keine

11 Piaszeck, Simon; Wenzel, Lars; Wolf, André (2013): Regional Diversity in the Costs of Electricity Outages: Results for German Counties. Hamburg: HWWI Research Paper 142. http://www.hwwi.org/uploads/tx_wilpubdb/HWWI_Research_Paper_142.pdf; Zugriff: 22.03.2016.

Page 77: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Bezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)keine

Transparentes Beteiligungsverfahren12

Bearbeitung durch AG:

AG-2: Energie & Wirtschaft

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

2.27. IGHD-01 Unterstützung der Einrichtung von Energieeffizienznetzwerken

IKSP Hessen

FRAUNHOFER ISI Maßnahmentitel

IGHD-01 Unterstützung der Einrichtung von Energieeffizienznetzwerken

Maßnahme adressiert Klimaschutz

Sektor bzw. Handlungsfeld Industrie/GHD

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der MaßnahmeEnergieeffizienznetzwerke haben sich in der vergangenen Jahren als ein erfolgreiches Instrument erwiesen, wirtschaftliche Energieeinsparpotentiale in Unternehmen zu heben.Im Rahmen der Nationalen Aktionsplans haben die Bundesregierung und eine Vielzahl von Verbänden eine Zielvereinbarung geschlossen, so dass in Deutschland bis zum Jahr 2020 500 Energieeffizienznetzwerke entstehen sollen.Das Land unterstützt durch entsprechende Beratungs- und (ggf.) Förderangebote Initiatoren bei der Einrichtung von Energieeffizienznetzwerken.Im Rahmen der Beratung werden die zielgruppenspezifisch mögliche Netzwerkinitiatoren (EVU, Kammern und Verbände, Energiedienstleister), Energieberater und potentielle Netzwerkteilnehmer angesprochen und informiert. Im Rahmen der Förderung wird durch gestufte Anreize eine ambitionierte Zielsetzung und Maßnahmenumsetzung (incl. Monitoring) angereizt.Im Rahmen der Beratung und Förderung sind dabei auch Zielgruppen, die bislang weniger im Fokus der Netzwerkaktivitäten stehen zu adressieren (bspw. Handwerk).

Maßnahmen- Zuständigkeit (Ressort):

12 Dieser untere Teil der Tabelle (ab hier) ist nicht Bestandteil des Maßnahmenblatts i.e.S., sondern dient der Dokumentation des Beteiligungsverfahrens; dessen inhaltliche Inputs werden oben im Maßnahmenblatt berücksichtigt; der untere Teil kann daher dann im Endbericht entfallen.

Page 78: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

profil HMWEVL

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):Unternehmen, Kommunalverwaltung, Beratungsstellen

Instrumententyp(en): Information, Beratung, Kampagne direkte staatliche Förderung

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:kurzfristiger Beginn (bis 2018)

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen: IGHD-02 Weiterer Ausbau der Energieberatungsangebote für KMU IGHD-05 Energieeffiziente Gewerbegebiete

Wirkung Der Zielrahmen für die Netzwerke ist bereits durch die Bundesinitiative vorgegeben. Die Wirkung der 500 Netzwerke wurde hierfür im Rahmen des nationalen Aktionsplanes Energieeffizienz quantifiziert. Durch die Beratungs- und Förderangebote des Landes wird eine erfolgreiche Umsetzung der Maßnahme gewährleistet.

Synergien und -konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des Klimaschutzes

Bezüge zur NachhaltigkeitsstrategieMaßnahme unterstützt folgende Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:Z-1 Energieproduktivität (BIP/PEV)Z-6 THG Emissionen

Maßnahme steht im Konflikt mit folgenden Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:keineBezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)Strom sparen und Effizienz steigern

Transparentes BeteiligungsverfahrenBearbeitung durch AG:

AG-2: Energie & Wirtschaft

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Page 79: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

2.28. IGHD-02 Weiterer Ausbau der Energieberatungsangebote für KMU

IKSP Hessen

FRAUNHOFER ISI Maßnahmentitel

IGHD-02 Weiterer Ausbau der Energieberatungsangebote für KMU

Maßnahme adressiert Klimaschutz

Sektor bzw. Handlungsfeld Industrie/GHD

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der MaßnahmeEnergieberatungen für kleine und mittlere Unternehmen sind ein wichtiger Bestandteil einer ganzheitlichen Strategie zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Senkung des Energieverbrauchs. Das Land Hessen bietet bereits ein interessantes Portfolio an Beratungsangeboten. Vor dem Hintergrund der für eine erfolgreiche Energiewende notwendigen Anstrengungen werden die bestehenden Angebote zur Energieberatung für KMU weiter ausgebaut.Schon bislang hat das Land Hessen mit der Bündelung der Angebote auf der Plattform (http://www.energieeffizienz-hessen.de/) einen zentralen Zugang zu entsprechenden Angeboten geschaffen.Auf Grund der hohen Anzahl an Unternehmen ist jedoch auch mittelfristig keine Sättigung des Marktes zu erwarten. Um die teilweise nur zögerliche Inanspruchnahme der Beratungen zu erhöhen, ist mit den Kammern und den weiteren involvierten Akteuren ein intensiviertes Kommunikationskonzept zu entwickeln. Zentral ist dabei eine Bündelung und zielgruppengerechte Aufbereitung, um einen einfachen Zugang zu den Angeboten zu ermöglichen.Stärker als bislang sollen die Kommunen, insbesondere auch durch Ihre persönlichen Vertreter (Bürgermeister etc.), Wirtschaftsförderungsgesellschaften und Stadtwerke in den Prozess eingebunden werden um eine regionale Nachfrage nach den Angeboten zu stimulieren.Im Rahmen der Bildungsmaßnahmen (vgl. NEU-B-X2) wird das Angebot an kompetenten Energieberatern ausgebaut.

Maßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort):HMWEVL

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):Unternehmen, Beratungsstellen

Instrumententyp(en): Information, Beratung, Kampagne Kompetenzaufbau

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:

Page 80: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

kurzfristiger Beginn (bis 2018)

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen:IGHD-01 Unterstützung der Einrichtung von EnergieeffizienznetzwerkenNEU-B-06 Lebenslang Bewusstsein für Klimaschutz und Energieeinsparung fördern

Wirkung Geht man von einer Steigerung der Fallzahlen bei der Beratung um ca. 25 % gegenüber dem Status Quo aus, lassen sich in Anlehnung an die Abschätzungen im Projektionsbericht 2015 jährliche Primärenergieeinsparungen von ca. 0,05 PJ/a und vermiedene Treibhausgasemissionen von 2,9 kt CO2 pro Jahr erwarten.Wichtiger als die direkten Wirkungen einer solchen Maßnahme sind jedoch die systemischen und unterstützenden Wirkungen, die auf eine langfristige Bewusstseinsbildung und Verhaltensänderung abzielen, und somit einen starken Hebeleffekt auslösen können.

Synergien und –konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des KlimaschutzeskeineBezüge zur NachhaltigkeitsstrategieMaßnahme unterstützt folgende Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:Z-1 Energieproduktivität (BIP/PEV)Z-6 THG Emissionen

Maßnahme steht im Konflikt mit folgenden Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:keineBezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)Strom sparen und Effizienz steigern

Transparentes BeteiligungsverfahrenBearbeitung durch AG:

AG-2: Energie & Wirtschaft

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

2.29. IGHD-03 Energieeinsparcontracting Offensive

IKSP Hessen

FRAUNHOFER ISI Maßnahmentitel

IGHD-03 Energieeinsparcontracting Offensive

Maßnahme adressiert Klimaschutz

Page 81: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Sektor bzw. Handlungsfeld Industrie/GHD

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der MaßnahmeNeben dem bereits weiter verbreiteten Energieliefercontracting stellt das Energieeinsparcontracting ein interessantes Instrument zur Überwindung der Hemmnisse in Industrie und GHD dar. Durch die Einbindung eines Contractors wird das Risiko der Investition auf einen externen Akteur verlagert. Damit werden gleichzeitig zwei wesentliche Hemmnisse, die Kapitalverfügbarkeit und die Risikoaversion, adressiert.Schon jetzt existieren in Hessen Informations- und Beratungsangebote zu diesem Themenkomplex, die sich schwerpunktmäßig an Kommunen richten. Die weitere Verbreitung von Energieeinsparcontracting soll durch den Ausbau von Beratungsangeboten verstärkt werden. Zur Initiierung des Prozesses werden durch das Land - in Abstimmung mit den flankierenden Aktivitäten auf Bundesebene - Beratungsangebote entwickelt, die sich speziell an KMU richten. Für die Beratungsangebote wird eine Zusammenarbeit mit den Kammern sowie den regionalen Energieversorgungsunternehmen angestrebt, um den Markt für Energiedienstleistungen zu entwickeln. Die Kommunikation der Aktivitäten ist mit der Maßnahme IGHD-02 abzustimmen.

Maßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort):HMWEVL

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):Unternehmen, Kommunalverwaltung, Beratungsstellen

Instrumententyp(en):Information, Beratung, Kampagne

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:kurzfristiger Beginn (bis 2018)

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen: NEU-B-06 Lebenslang Bewusstsein für Klimaschutz und Energieeinsparung

fördern IGHD-01 Unterstützung der Einrichtung von Energieeffizienznetzwerken

Wirkung In Anlehnung an die flankierenden Maßnahmen auf Bundesebene wird davon ausgegangen, dass das erreichbare Contractingvolumen in Hessen nochmals verdoppelt wird. Dies führt zu zusätzlichen Einsparungen in Höhe von 0,02 PJ/a bzw. 1,24 kt CO2/a.

Synergien und –konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des KlimaschutzeskeineBezüge zur NachhaltigkeitsstrategieMaßnahme unterstützt folgende Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:Energieproduktivität (BIP/PEV), THG Emissionen

Page 82: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Maßnahme steht im Konflikt mit folgenden Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:keineBezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)Strom sparen und Effizienz steigern

Transparentes BeteiligungsverfahrenBearbeitung durch AG:

AG-2: Energie & Wirtschaft

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

2.30. IGHD-04 Energieeinsparcontracting Bürgschaften des Landesgestrichen

2.31. IGHD-05 Energieeffiziente Gewerbegebiete

IKSP Hessen

FRAUNHOFER ISI Maßnahmentitel

IGHD-05 Energieeffiziente Gewerbegebiete

Maßnahme adressiert Klimaschutz

Sektor bzw. Handlungsfeld Industrie/GHD

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der MaßnahmeDurch die räumliche Nähe in Gewerbegebieten lassen sich bei der Energieerzeugung, aber auch bei gemeinsamen Anstrengungen zur Verminderung des Energieverbrauchs Treibhausgasminderungspotentiale erschließen.Neben gemeinsamen Anstrengungen zur Reduktion des Energieverbrauchs lassen sich auch Potentiale zur gemeinsamen Erzeugung (KWK, PV etc.) und zur überbetrieblichen Wärmeintegration (Abwärmenutzung) nutzen. Auch die Wärmeintegration mit umliegenden Quartieren ist eine mögliche Handlungsoption.Hierzu gibt es bereits entsprechende Initiativen und Programme auf Bundesebene (im Rahmen der NKI, KfW-Quartiersprogramme, NAPE). Die NKI Programme sind in ihrer Wirkungsbreite allerdings begrenzt, die KfW Quartiersprogramme adressieren lediglich einen Teilaspekt der hier genannten Maßnahme. Im Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz liegt nur ein Prüfauftrag ohne konkrete Maßnahmenausgestaltung vor.Daher ist eine Initiative auf Landesebene sinnvoll, die die stärkere Nähe zu den regionalen

Page 83: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

und kommunalen Akteuren im Sinne der Subsidiarität nutzen kann.Um eine koordinierte Identifikation und Umsetzung dieser Maßnahmen zu erreichen, ist die Einrichtung einer Stelle zur Koordination der Energiemanagementaktivitäten ("Energiemanager für das Gewerbegebiet") sinnvoll. Sofern eine gemeinsame Erzeugungsinfrastruktur betrieben wird, kann dieser (umfassender agierende) Energiemanager in dieser Gesellschaft angesiedelt werden. Alternativ können auch EVU oder andere Energiedienstleister mit einer solchen Rolle betraut werden. Gleichzeitig wird damit der Markt für Energiedienstleistungen angeregt. Für den Bereich der Organisationsmodelle und des Standortmanagements besteht noch Forschungsbedarf der durch die hessischen Hochschulen abgedeckt werden kann.Das Land bietet eine Zuschussförderung zur Einrichtung der Energiemanagerstelle an und bietet zielgruppengerechte Beratungsangebote in Zusammenarbeit mit Kommunen, EVU, Energiedienstleistern, Verbänden und Kammern.

Maßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort):HMWEVL

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):Unternehmen, Kommunalverwaltung, Beratungsstellen

Instrumententyp(en): Information, Beratung, Kampagne Kompetenzaufbau direkte staatliche Förderung

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:kurzfristiger Beginn (bis 2018)

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen:IGHD-01 Unterstützung der Einrichtung von EnergieeffizienznetzwerkenIGHD-02 Weiterer Ausbau der Energieberatungsangebote für KMUNEU-B-06 Lebenslang Bewusstsein für Klimaschutz und Energieeinsparung fördern

Wirkung Durch die Maßnahme können Treibhausgasreduktionspotentiale erschlossen werden, die nur durch die lokale Kooperation von Unternehmen erschließbar sind.Eine Quantifizierung der Wirkung ist auf Grund der Heterogenität der Gewerbegebiete nicht möglich. Der systemische Effekt ist jedoch als hoch einzuschätzen, da in der integrierten Betrachtung von Industriestandorten große Potentiale zur Treibhausgasminderung gesehen werden.

Synergien und –konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des KlimaschutzeskeineBezüge zur NachhaltigkeitsstrategieMaßnahme unterstützt folgende Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:Energieproduktivität (BIP/PEV), THG EmissionenMaßnahme steht im Konflikt mit folgenden Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:keineBezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)Strom sparen und Effizienz steigern

Transparentes Beteiligungsverfahren

Page 84: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Bearbeitung durch AG:

AG-2: Energie & Wirtschaft

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

2.32. IGHD-06 Demonstrationsprojekte Lastflexibilisierung in Industrie und GHD

IKSP Hessen

FRAUNHOFER ISI Maßnahmentitel

IGHD-06 Demonstrationsprojekte Lastflexibilisierung in Industrie und GHD

Maßnahme adressiert Klimaschutz

Sektor bzw. Handlungsfeld Industrie/GHD

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der MaßnahmeIm Zuge der zunehmenden Integration erneuerbarer Energien steigt die Bedeutung der Lastflexibilisierung. Neben der Entwicklung von Speichertechnologien ist sie ein zentraler Baustein für die Systemintegration erneuerbarer Energien.In Hessen existieren bereits Projekte die die Potentiale der Lastflexibilisierung zeigen. Beispielsweise wird das Thema sowohl im Bereich der Produktion (η-Fabrik) und der Abwassertechnik durch die TU Darmstadt erforscht.Im Rahmen von Demonstrationsprojekten wird das Potential zur Lastflexibilisierung, bspw. durch den Einsatz von Technologie zur lastflexiblen Steuerung von Prozessen, aufgezeigt und die praktische Umsetzbarkeit entsprechender Konzepte anschaulich dargestellt.

Maßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort):HMWEVL

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):Unternehmen, Beratungsstellen

Instrumententyp(en):

Page 85: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Information, Beratung, Kampagne

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:kurzfristiger Beginn (bis 2018)

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen:A-02 Energieeffiziente KläranlageIGHD-07 Energieeffiziente Rechenzentren

Wirkung Die Darstellung erfolgreicher Demonstrationsprojekte zur Lastflexibilisierung trägt dazu bei, Bedenken und Vorurteile gegenüber dem Thema abzubauen und eine breitere Akzeptanz zu schaffen. Eine unmittelbar quantifizierbare Wirkung ist bei derartigen Projekten nicht gegeben, maßgeblich ist jedoch der informative Effekt.

Synergien und –konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des KlimaschutzeskeineBezüge zur NachhaltigkeitsstrategieMaßnahme unterstützt folgende Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:Z1 - Energieproduktivität (BIP/PEV)Z6 - THG Emissionen

Maßnahme steht im Konflikt mit folgenden Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:keineBezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)Strom sparen und Effizienz steigern

Transparentes BeteiligungsverfahrenBearbeitung durch AG:

AG-2: Energie & Wirtschaft

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

2.33. IGHD-07 Energieeffiziente Rechenzentren

IKSP Hessen

FRAUNHOFER ISI Maßnahmentitel

IGHD-07 Energieeffiziente Rechenzentren

Maßnahme adressiert Klimaschutz

Page 86: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Sektor bzw. Handlungsfeld Industrie/GHD

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der Maßnahme

Rechenzentren spielen in Hessen auf Grund des starken Dienstleistungs- und IT-Sektors eine wichtige Rolle. Als stark energieintensives Gewerbe bieten sie hohe Potentiale zur Energieverbrauchsreduktion.

Durch Beratungsprogramme, insbesondere für mittelständische Rechenzentren, soll dieses Potential genutzt werden.Dabei soll auch überprüft werden, ob die Rechenzentren auf zunehmende Hitzespitzen ausgelegt sind und welche Auffangmöglichkeiten für Ausfälle vorgesehen sind bzw. werden können. In begrenztem Rahmen können Rechenzentren auch einen Beitrag zur Lastflexibilisierung leisten.Dabei kann im Land Hessen bereits auf einzelne Erfahrungen aus einem laufenden Austausch mit Betreibern aufgebaut werden. Im Bereich der effizienten Energieversorgung der Rechenzentren existiert daneben ein aktives Beratungscluster, der als Startpunkt für eine solche Initiative dienen kann.

Maßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort):HMWEVL

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):Unternehmen, Beratungsstellen

Instrumententyp(en):Information, Beratung, Kampagne

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:kurzfristiger Beginn (bis 2018)

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen:IGHD-06 Demonstrationsprojekte Lastflexibilisierung in der Industrie

Wirkung Auf Basis der aktuellen IKT Studie der Bunderegierung kann das Einsparpotential in Rechenzentren im Grünen Szenario im Vergleich zum Referenzszenario auf 0,06 PJ/a bzw. vermiedene Treibhausgasemissionen i.H.v. 3,6 kt CO2 abgeschätzt werden.

Synergien und –konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des KlimaschutzeskeineBezüge zur NachhaltigkeitsstrategieMaßnahme unterstützt folgende Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:Z1 - Energieproduktivität (BIP/PEV)Z6 - THG Emissionen

Page 87: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Maßnahme steht im Konflikt mit folgenden Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:keineBezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)Strom sparen und Effizienz steigern

Transparentes BeteiligungsverfahrenBearbeitung durch AG:

AG-2: Energie & Wirtschaft

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

2.34. IGHD-08 Energieeffiziente Beschaffung in Verwaltungsgebäuden des Landes und der Kommunen

IKSP Hessen

FRAUNHOFER ISI Maßnahmentitel

IGHD-08 Energieeffiziente Beschaffung in Verwaltungsgebäuden des Landes und der Kommunen

Maßnahme adressiert Klimaschutz

Sektor bzw. Handlungsfeld IGHD - Industrie/GHD

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der MaßnahmeIm Bereich Beschaffung genießt die Energieeffizienz nicht immer die oberste Priorität bei den Auswahlkriterien. Gerade bei der Beschaffung von Geräten und Produkten kann aber durch einfache Kriterien, angelehnt bspw. an das europäische Energielabel oder andere freiwillige Umweltlabel, die Beschaffung von energieeffizienten Geräten gefördert werden. Für häufig beschaffte, gut standardisierbare Produkte können (bspw. anhand der Energielabels) Positivlisten definiert werden. Bei derartigen Rahmenbedingungen kann damit auch der Handel in die Lage versetzt werden, die gewünschten hocheffizienten Geräte und Produkte kurzfristig durch eine angepasste Lagerhaltung zu liefern. Neben den Verwaltungsgebäuden des Landes können auch die Kommunen einbezogen werden. Voraussetzung für die erfolgreiche Etablierung dieser Maßnahme ist die Prüfung möglicher Hemmnisse in der aktuellen Gesetzeslage und ggf. deren Ausräumung. Außerdem sind mögliche Anknüpfungspunkte zum Projekt „Nachhaltige Beschaffung“ der Nachhaltigkeitsstrategie zu berücksichtigen.

Maßnahmen- Zuständigkeit (Ressort):

Page 88: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

profil STK, HMdF, HMUKLV

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):Landesverwaltung

Instrumententyp(en):Ordnungsrecht

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:kurzfristiger Beginn (bis 2018)

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen:keiner

Wirkung Die Einsparwirkung dieser Maßnahme ergibt sich dadurch, dass grundsätzlich angestrebt wird, bei der Neubeschaffung energieverbrauchender Geräte jeweils die auf dem Markt verfügbaren Produkte mit der höchsten Energieeffizienz zu bevorzugen. Im Wesentlichen handelt es sich dabei in der Landesverwaltung um Produkte aus dem Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik (wie Computer, Monitore, Drucker, Netzwerk und Telefone, Präsentationsgeräte sowie Server) sowie der Beleuchtung. Auf diese Anwendungen entfallen über 80% des Stromverbrauchs in Verwaltungsgebäuden. Eingeschränkt wird der Einspareffekt allerdings dadurch, dass für die relevanten Produkte zunehmend Mindesteffizienzstandards unter der EU-Ökodesign-Richtlinie gelten, die schon einen relativ hohen Effizienzstandard garantieren. Dennoch lässt sich durch diese Maßnahme noch eine relevante zusätzliche Stromeinsparung und damit auch Treibhausgasminderung erzielen. Nicht zu vernachlässigen ist auch die Vorbildfunktion des Beschaffungsverhaltens der öffentlichen Verwaltung für den privaten Bereich.

Synergien und –konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des KlimaschutzeskeineBezüge zur NachhaltigkeitsstrategieMaßnahme unterstützt folgende Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:Z1 - Energieproduktivität (BIP/PEV)Z6 - THG Emissionen

Maßnahme steht im Konflikt mit folgenden Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:keineBezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)Strom sparen und Effizienz steigern

Transparentes Beteiligungsverfahren13

Bearbeitung durch AG:

AG-2: Energie & Wirtschaft

13 Dieser untere Teil der Tabelle (ab hier) ist nicht Bestandteil des Maßnahmenblatts i.e.S., sondern dient der Dokumentation des Beteiligungsverfahrens; dessen inhaltliche Inputs werden oben im Maßnahmenblatt berücksichtigt; der untere Teil kann daher dann im Endbericht entfallen.

Page 89: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

2.35. IGHD-09 Förderung von Modellprojekten "Öko-Fahrtraining in Unternehmen"

IKSP Hessen

IWU Maßnahmentitel

IGHD-09 Förderung von Modellprojekten "Öko-Fahrtraining in Unternehmen"

Maßnahme adressiert Klimaschutz

Sektor bzw. Handlungsfeld Industrie/GHD

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der Maßnahme

In sogenannten Öko-Fahrtrainings wird Kraftfahrer/-innen in einem eintägigen gegebenenfalls zweitägigen Kurs eine kraftstoffsparende Fahrweise vermittelt. Sie stellen für die Teilnehmer/-innen und für die Umwelt einen Gewinn dar, ohne dass spritsparendes Fahren mit irgendwelchen Einschränkungen verbunden wäre. Mit mehreren hessischen Unternehmen organisiert das Land Hessen beispielhafte Spritsparkurse für all jene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die regelmäßig dienstlich ein Kraftfahrzeug führen. Dies gilt auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der hessischen Landesverwaltung. So können die Emissionen und zugleich auch die Treibstoffkosten in der Fahrzeugflotte des Unternehmens spürbar gesenkt werden. Als positiver Nebeneffekt wird das Gelernte auch auf private Fahrten der Personen übertragen. Flankierend können durch Wettbewerbe o.ä. Anreize zum Spritsparen geschaffen werden.

Maßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort):HMWEVL

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):Unternehmen, Landesverwaltung

Instrumententyp(en):

Page 90: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

KompetenzaufbauInformation, Beratung, Kampagne

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:kurzfristiger Beginn (bis 2018)

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen: V-11 Nachhaltiges Mobilitätsverhalten durch Mobilitätsbildung

Wirkung Je nach bisheriger Fahrweise, Kfz-Typ usw. können pro Person bis zu 20 % des Energieverbrauchs bzw. CO2-Emissionen eingespart werden. Eine durchschnittliche Einsparung von 10 % bei einem Lkw mit einem Verbrauch von 35 l Diesel pro 100 km bringt bei einer Fahrleistung von 100.000 km eine CO2-Einsparung von knapp 9,2 t.

Synergien und Konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des Klimaschutzes

Bezüge zur NachhaltigkeitsstrategieMaßnahme unterstützt folgende Zielindikatoren der NachhaltigkeitsstrategieZ-06 THG EmissionenBezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)

AkzeptanzTransparentes BeteiligungsverfahrenBearbeitung durch AG:

AG-2: Energie & Wirtschaft

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

2.36. NEU-IGHD-10 „Fit für den Klimawandel“ – Neuauflage des Investitionsprogramms für hessische Liegenschaften

Ehemals IGHD-10 „Fit für den Klimawandel“ – Neuauflage des Investitionsprogramms für hessische Liegenschaften

IKSP Hessen

IWU Maßnahmentitel

NEU-IGHD-10 „Fit für den Klimawandel“ – Neuauflage des Investitionsprogramms für hessische Liegenschaften

Maßnahme adressiert Klimaschutz und Klimaanpassung

Sektor bzw. Gebäude

Page 91: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Handlungsfeld

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der Maßnahme

Das Land Hessen hat mit dem Programm „CO2-neutraleLandesverwaltung“ bereits wesentliche Weichen gestellt, um die Liegenschaften des Landes Hessen unter Einbeziehung erneuerbarer Energien energieeffizient herzurichten und zu bewirtschaften. Mit der Auflage eines neuen Investitionsprogramms ab 2018 wird dieser Weg nicht nur konsequent weiter fortgesetzt, sondern der Weg schließt die neuen Herausforderungen der Klimaanpassung mit ein.

Maßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort):HMdF

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):Politik, Landesverwaltung

Instrumententyp(en):direkte staatliche Förderung

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:mittelfristiger Beginn (2019 – 2025)

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen: IGHD-11 Teilnahme am Bundesprogramm "Energieeffizienter Campus" IGHD-12 Zielwerte zur Treibhausgasminderung an hessischen Hochschulen

Wirkung Der jährliche CO2—Ausstoß der Liegenschaften des Landes Hessen konnte von 2008 bis zum Jahre 2012 bereits um 46 % auf 254.000 t reduziert werden. Mit dem Investitionsprogramm soll die Zielsetzung, bis zum Jahre 2030 CO2-neutral zu werden, nachhaltig unterstützt werden. Darüber hinaus werden durch die Förderung von klimaangepasster Sanierung und klimaangepassten Neubau zusätzliche Bedarfe nach Kühlung reduziert und die Arbeitsbedingungen in den Liegenschaften verbessert.

Synergien und Konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des KlimaschutzesEs bestehen Synergien zum Thema Klimaanpassung

G-04 Anpassung von exponierten Außenbauteilen in Gebäuden G-20 Erhöhung von Rückstrahleffekten auf Gebäudeebene G-21 Hitzeschutz im Gebäudebereich

Bezüge zur NachhaltigkeitsstrategieMaßnahme unterstützt folgende Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:Z-01 - Energieproduktivität (BIP/PEV)Z-06 THG Emissionen

Page 92: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Bezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)Unterstützt die Handlungsfelder

Energieeffizienz Akzeptanz

Transparentes BeteiligungsverfahrenBearbeitung durch AG:

AG-4 Leben und Wohnen

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

2.37. IGHD-11 Teilnahme am Bundesprogramm "Energieeffizienter Campus"

IKSP Hessen

IWU Maßnahmentitel

IGHD-11 Teilnahme am Bundesprogramm "Energieeffizienter Campus"

Maßnahme adressiert Klimaschutz

Sektor bzw. Handlungsfeld Industrie/GHD

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der MaßnahmeUniversitäten und Hochschulen zählen bei den öffentlichen Liegenschaften zu den Großverbrauchern an Energie. Das Bundeswirtschaftsministerium hat deswegen ein Förderprogramm speziell für Universitäten und Hochschulen aufgelegt, um in diesem Handlungsbereich die Energieeffizienz deutlich zu steigern. Bisher nimmt erst eine hessische Hochschule an dem Bundesprogramm EnEff-Campus teil. Das Land Hessen fördert die weitere Konzept- und Antragsbearbeitung der hessischen Hochschulen mit dem Ziel einer breiteren Beteiligung.

Maßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort):HMWK, (HMUKLV)

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):Wissenschaft und Bildung

Page 93: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Instrumententyp(en): Moderation Information, Beratung, Kampagne

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:kurzfristiger Beginn (bis 2018)

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen: NEU-IGHD-10 „Fit für den Klimawandel“ – Neuauflage des Investitionsprogramms

für hessische Liegenschaften IGHD-12 Zielwerte zur Treibhausgasminderung an hessischen Hochschulen

Wirkung Von den öffentlichen Einrichtungen des Landes stellen die Universitäten und Hochschulen die größten Energieverbraucher dar, bei denen auch die größten Reduktionspotenziale zu erschließen sind. Durch die Maßnahme werden unmittelbar keine Energie- und CO2-Reduktionen erschlossen. Nach Teilnahme am Programm sind erhebliche Energieeinsparungen und somit hohe Reduktionspotenziale zu erwarten.

Synergien und Konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des Klimaschutzes

Bezüge zur NachhaltigkeitsstrategieMaßnahme unterstützt folgende Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:

Z-01 Energieproduktivität (BIP/PEV)Z-06 THG EmissionenZ-07 Erneuerbare Energien

Bezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)Unterstützt die Handlungsfelder

Energieeffizienz Akzeptanz

Transparentes BeteiligungsverfahrenBearbeitung durch AG:

AG-2: Energie & Wirtschaft

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

2.38. IGHD-12 Treibhausgasminimierung an hessischen Hochschulen

IKSP Hessen

Page 94: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

IWU Maßnahmentitel

IGHD-12 Treibhausgasminimierung an hessischen Hochschulen

Maßnahme adressiert Klimaschutz

Sektor bzw. Handlungsfeld Industrie/GHD

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der Maßnahme

Gemäß dem bis 2020 bestehenden Hessischen Hochschulpakt und die im Zuge dessen geschlossenen Zielvereinbarungen unterstützen die Hochschulen die Ziele der Landesinitiative „CO2-neutrale Landesverwaltung“ und die regelmäßige Erstellung von CO2-Bilanzen. Es ist zu prüfen, ob in der nächsten Hochschulpakt- und Zielvereinbarungsrunde ab 2021 auf dieser Grundlage konkrete Ziele zur Treibhausgansminimierung aufgenommen werden können.

Maßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort):HMWK

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):Wissenschaft und Bildung

Instrumententyp(en):Moderation

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:mittelfristiger Beginn (2019 – 2025)

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen: NEU-IGHD-10 „Fit für den Klimawandel“ – Neuauflage des Investitionsprogramms

für hessische Liegenschaften IGHD-11 Teilnahme am Bundesprogramm "Energieeffizienter Campus"

Wirkung Von den öffentlichen Einrichtungen des Landes stellen die Universitäten und Hochschulen die größten Energieverbraucher dar, bei denen auch die größten Reduktionspotenziale zu erschließen sind. Durch die Maßnahme werden unmittelbar keine Energie- und CO2-Reduktionen erschlossen. Nach Teilnahme am Programm sind erhebliche Energieeinsparungen und somit hohe Reduktionspotenziale zu erwarten.

Synergien und Konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des Klimaschutzes

Bezüge zur NachhaltigkeitsstrategieMaßnahme unterstützt folgende Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:

Z-01 Energieproduktivität (BIP/PEV)

Page 95: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Z-06 THG EmissionenZ-07 Erneuerbare Energien

Bezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)Unterstützt die Handlungsfelder

Energieeffizienz Akzeptanz

Transparentes BeteiligungsverfahrenBearbeitung durch AG:

AG-2: Energie & Wirtschaft

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

2.39. IGHD-13 Wettbewerb „Best Practices“ in Gewerbe und WirtschaftAufgegangen in NEU-IGHD-18

2.40. IGHD-14 Klimafreundliches Veranstaltungsmanagement

IKSP Hessen

PIK Maßnahmentitel

IGHD-14 Klimafreundliches Veranstaltungsmanagement

Maßnahme adressiert Klimaschutz und Klimaanpassung

Sektor bzw. Handlungsfeld IGHD – Industrie/ GHD, KSF – Kultur, Sport, Freizeit

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der Maßnahme

Der THG-Fußabdruck von öffentlichen Veranstaltungen ist teilweise erheblich (Energieverbrauch, Anreiseverkehr, Lebenszyklus-Emissionen für Speisen und Getränke etc.). Durch ein klimafreundliches Veranstaltungsmanagement kann dieser Fußabdruck deutlich reduziert werden.14 Als zusätzliche Option kann eine Neutralisierung nicht direkt

14 Vgl. BMU/UBA (2015): Leitfaden für die nachhaltige Organisation von Veranstaltungen. http://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/378/publikationen/leitfaden_fuer_die_nachhaltige_organisation_von_veranstaltungen.pdf. Zugriff: 22.01.2016.

Page 96: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

reduzierbarer Emissionen durch anspruchsvolle Kompensationsvorhaben (Gold Standard) zur Klimaneutralität der Veranstaltung beitragen.

Zunehmende Hitzebelastungen im Zuge des Klimawandels werden öffentliche (Groß-) Veranstaltungen unter freiem Himmel zunehmend mit Gesundheitsrisiken der Besucher/-innen konfrontieren. Durch präventive Maßnahmen wie Schaffung von Abkühlmöglichkeiten und kostenlose Trinkwasserversorgung kann das Gesundheitsrisiko bei Open-Air-Veranstaltungen deutlich gesenkt werden.

Alle Veranstaltungen mit Beteiligung des Landes Hessen werden in Zukunft klimafreundlich und ressourcenschonend gestaltet. Veranstaltungen des Landes Hessen werden klimaoptimiert durchgeführt. Außerdem erarbeitet das Land Hessen einen Leitfaden für klimaangepasste Open-Air-Veranstaltungen, der für alle Veranstaltungen mit Beteiligung des Landes Hessen verbindlich ist. Für sonstige Veranstalter gilt der Leitfaden als Empfehlung. Grundlage der Maßnahme ist die klimapolitische Vorbildfunktion des Landes Hessen, ein möglicher rechtlicher Ansatzpunkt das Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG).

Maßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort):

HMdF (Projekt „CO2-neutrale Landesverwaltung“) (Veranstaltungen des Landes Hessen)

HMUKLV (Leitfaden und Kommunikation)

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):

Landesverwaltung, Kommunalverwaltung, Beratungsstellen

Instrumententyp(en):

Information, Beratung, Kampagne;

Ordnungsrecht

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:kurzfristiger Beginn (bis 2018)

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen:A-03 (Landesstrategie zur Abfallvermeidung)GB-01 (Aufbau eines landesweiten Hitzeaktionsplans)

Wirkung Die Maßnahme reduziert den Klima- und Umweltfußabdruck von öffentlichen Veranstaltungen und trägt zum Gesundheitsschutz der Besucher/ -innen bei. Sie unterstreicht zudem die besondere klimapolitische Verantwortung des Landes Hessen.

Synergien und –konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des KlimaschutzesMaßnahme verbindet Klimaschutz mit Klimaanpassung und wirkt daher synergistischBezüge zur NachhaltigkeitsstrategieMaßnahme unterstützt folgende Ziele:

Z6 (Reduktion der THG-Emissionen) Z7 (Ausbau Erneuerbarer Energien) Z8 (Ausbau umweltfreundlicher Verkehrsmittel)

Bezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)Maßnahme unterstützt indirekt fast alle EE-Ziele im Handlungsfeld Energiemix

Page 97: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Transparentes Beteiligungsverfahren

Bearbeitung durch AG:

AG-2: Energie & Wirtschaft

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

2.41. IGHD-15 Alternative Zukünfte für Wintertourismus-Regionen

IKSP Hessen

PIK Maßnahmentitel

IGHD-15 Alternative Zukünfte für Wintertourismus-Regionen

Maßnahme adressiert Klimaanpassung

Sektor bzw. Handlungsfeld IGHD – Industrie/ GHD

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der Maßnahme

Hessen ist auch eine Wintersportregion; die Hessen Agentur (Tourismus- und Kongressmarketing) wirbt für sechs verschiedene Regionen in Hessen als Wintersportgebiete (https://www.hessen-tourismus.de/natur-und-landerlebnis/wintersport). Zwar ist der Sommer auch in Hessen die touristische Hochsaison (2015: monatlich rd. 1,4 Mio. Gäste), aber auch im Winter kommen noch rd. 900.000 Gäste monatlich nach Hessen (http://www.statistik-hessen.de/themenauswahl/dienstleistungen/landesdaten/tourismus/gaeste-und-uebernachtungen-monatszahlen/), viele davon nutzen die vielfältigen Wintersportangebote. Der Klimawandel wird zu einer Zunahme von milden Wintern führen, was sich auch in den hessischen Mittelgebirgsregionen negativ auf den Wintersport auswirken dürfte15. Der Winter 2015/16 etwa mit seinen schlechten Schneelagen und seiner mageren wirtschaftlichen Ausbeute konnte einen Vorgeschmack bieten. 16 Im Verein mit der Verkürzung der Wintersaison sinkt damit die Schneesicherheit und dürfte auch durch technische Beschneiungsanlagen (wie in Willingen seit der Saison 2007/08) nicht mehr aufzufangen sein. Dies gilt den hier verwendeten Klimaszenarien zufolge insbesondere ab ca. 2030.

15 Hahne, U.; Adams, C.; von Kampen, S. (2009): Tourismusdestination Nordhessen im Klimawandel: Betroffenheit und Chancen durch den Klimawandel. Arbeitspapier 1 des Projekts KLIMZUG Nordhessen. Universität Kassel. https://kobra.bibliothek.uni-kassel.de/bitstream/urn:nbn:de:hebis:34-2009121131469/1/Arbeitspapier1.pdf. Zugriff: 12.12.2015.

16 Kampf gegen Folgen des Klimawandels Skigebiete investieren Millionen – trotz „historisch schlechter“ Saison. Hessenschau 12.02.2016. Online-Version: http://hessenschau.de/wirtschaft/skigebiete-kaempfen-gegen-folgen-des-klimawandels,skigebiete-in-hessen-100.html#Skigebiete. Zugriff: 22.02.2016.

Page 98: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Um die davon betroffene Tourismuswirtschaft vor negativen wirtschaftlichen Auswirkungen besser zu schützen sind regionale und unternehmensspezifische Anpassungsstrategien zu entwickeln, etwa durch Angebotsergänzungen im Wintertourismus (Alternativen für Wintersportler, Alternativen zum Wintersport), Ganzjahresangebote oder verbesserte Kooperation der lokalen Tourismus-Akteure.

Die Hessische Landesregierung moderiert Runde Tische mit den betroffenen Regionen (Tourismusbranche, Kommunen/ Kreise, Wirtschaftsförderung, Naturschutz) und initiiert damit einen breiten Diskussionsprozess, der die Suche nach angepassten Lösungen und Alternativkonzepten stimulieren soll.

Maßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort):

HMWEVL

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):

Kommunalverwaltung, Unternehmen

Instrumententyp(en):

Moderation;

Information, Beratung, Kampagne

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:kurzfristiger Beginn (bis 2018)

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen:keine

Wirkung Die Maßnahme stärkt die Resilienz der Wintersportorte und sichert deren wirtschaftliche Kraft auch unter Klimawandelbedingungen.

Synergien und –konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des KlimaschutzeskeineBezüge zur NachhaltigkeitsstrategiekeineBezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)keine

Transparentes Beteiligungsverfahren

Bearbeitung durch AG: AG-2: Energie & Wirtschaft

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Page 99: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

der Rückmeldungen

2.42. IGHD-16 Vorbildrolle der Gemeinschaftsverpflegung

IKSP Hessen

Öko Maßnahmentitel

IGHD-16 Vorbildrolle der Gemeinschaftsverpflegung

Maßnahme adressiert Klimaschutz

Sektor bzw. Handlungsfeld Industrie/GHD

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der Maßnahme

Die Landesregierung versieht die Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung mit einer Vorbildrolle in Bezug auf gesunde und umweltfreundliche Ernährung.

Das Land Hessen wird Modellprojekte initiieren, beispielsweise nach dem Muster des „100 Kantinen Programm“ aus NRW, hier aber v.a. mit dem Ziel den Anteil ökologischer und pflanzlicher Lebensmittel in den Menüs zu steigern. Begleitend wird ein Monitoring zur Akzeptanz durchgeführt sowie akzeptanzsteigernde Maßnahmen.

Es werden Richtlinien und Empfehlungen für die Beschaffung von Lebensmitteln, die Menügestaltung und die Präsentation der Menüs erarbeitet. Diese werden Bestandteil der Pachtverträge sein oder in Zusatzverträgen aufgenommen. Gleichzeitig bietet das Land den Pächtern ein Angebot zur Weiterbildung bezüglich vegetarischer und veganer Kochpraxis an.

Das Curriculum der Aus- und Weiterbildung von Köchen und Küchenpersonal wird um den Bereich Gesundheit-Umwelt-Klimaschutz erweitert, hier wird insbesondere die praktische Anwendung von veganen Küchenpraktiken wird vermittelt.

Es wird eine allgemeine Handreichung für Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung verfasst, welche niederschwelligen Wege es für eine Verbesserung der Menügestaltung gibt (Beispielsweise

Angesichts der Notwendigkeit, auch auf Akzeptanz bei den Gästen zu stoßen, wird ein mehrgleisiges Vorgehen nötig werden – einerseits das Schaffen der Wahl guter Alternativen, begleitet mit positiven Informationen zu den Gerichten und andererseits aber die Veränderung der Menüs in kaum beachteten kleinen Schritten in Richtung vegetarischer und veganer Elemente in der Menügestaltung.

Es wird weiterhin eine Bestandsanalyse vorgenommen, welche Ansatzpunkte bereits im Land für die genannte Vorreiterrolle bestehen – u.a. in Projekten des Öko-Aktionsplans. Anknüpfungsmöglichkeit: Modellprojekt "CO2OK: CO2-optimierte Großküchen in Hessen", derzeit durchgeführt vom HMUKLV.

Maßnahmen- Zuständigkeit (Ressort):

Page 100: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

profilSTK, (HMUKLV)

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):

Öffentliche Einrichtungen

Instrumententyp(en):

Information, Beratung, Kampagne Direkte staatliche Förderung

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:

kurzfristiger Beginn (bis 2018) – Vorbereitende Schrittemittelfristiger Beginn (2019-2025) – Umsetzung, unbefristet

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen:

B-01 Ernährungsbildung in Bildungseinrichtungen HH-05 Ernährungsbildung von Verbrauchern

Wirkung Die Maßnahme wirkt sowohl direkt, durch mögliche Vorgaben zur Qualität und Menge von Lebensmitteln in der Gemeinschaftsverpflegung bzw. bei Großveranstaltungen oder durch flankierende Maßnahmen wie einen THG-Einsparwettbewerb oder die Vorgabe von THG-Einsparzielen in diesem Bereich. Sie wirkt aber auch indirekt durch die Bildungseffekte für die Akteure in diesem Feld.Ein Drittel der Lebensmittel und Getränke in Deutschland wird im Außerhausverzehr (AHV) umgesetzt. Dabei weisen die Verzehrprofile in diesem Bereich einen deutlich höheren Anteil an Fleisch, Wurst und auch Fisch auf als im Innerhausverzehr: 17 % statt 9 %17. Bei Milch- und Milchprodukten ist es umgekehrt. Würde durch öffentliche Beschaffungsvorgaben und Informations- und Bildungskampagnen eine Veränderung der Zusammensetzung der Menüs erreicht werden, könnten Treibhausgase eingespart werden.Der Lebensmittelverbrauch im AHV liegt in Deutschland bei ca. 65 kg/Person im Jahr18, die Gemeinschaftsverpflegung hat an dieser Menge etwa einen Anteil von ca. einem Drittel. Unter der Annahme, dass von den ausgegebenen Gerichten in der Gemeinschaftsverpflegung

25% eine Fleischreduktion um die Hälfte weitere 33 % vegetarisch und 10% vegan

wären, ließen sich schätzungsweise19 rund 0,15 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente jährlich einsparen. Vorausgesetzt, der Ersatz von Fleisch erfolgt durch pflanzliche Lebensmittel. Angesichts der besseren Erreichbarkeit von Bediensteten in der Gemeinschaftsverpflegung gegenüber den einzelnen Verbrauchern, ist hier eine schnellere Umsetzung als in Privathaushalten denkbar. Diese Raten könnten mit entsprechendem Engagement in 10 bis 15 Jahren umgesetzt sein (also bis 2030).Zusätzliche Effekte könnten durch den Bezug ökologischer Lebensmittel in der Gemeinschaftsverpflegung entstehen.

Synergien und -konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des KlimaschutzesSynergie mit:

HH-05 Ernährungsbildung von Verbrauchern – selbe Handlungsziele KSP-LF-10: Steuerungsmaßnahmen zur Reduktion der Tierbestände. Durch eine

17 https://www.dbu.de/media/23071403530167ft.pdf18 http://lcafood2014.org/papers/147.pdf19 Eigene Abschätzungen (Öko-Institut e.V.) auf Basis verschiedener Ökobilanzdaten von Lebensmitteln

Page 101: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

verringerte Nachfrage nach tierischen Produkten.Konflikt mit:

Möglicher Konflikt mit L-01 Grünlanderhalt, sofern eine verringerte Nachfrage nach tierischen Produkten auch eine verringerte Nachfrage nach hessischen Produkten mit grünlandbasierter Fütterung beziehen sollte.

Bezüge zur NachhaltigkeitsstrategieMaßnahme unterstützt folgende Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:

THG Emissionen (Z6) Erneuerbare Energien (Z7) Modal Split (Z8)

Maßnahme steht im Konflikt mit folgenden Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie: keine

Bezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)keine

Transparentes BeteiligungsverfahrenBearbeitung durch AG: AG-2 Energie und Wirtschaft

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

2.43. IGHD-17 - ?IGHD-17 in V-03 berücksichtigt

2.44. NEU-IGHD-18 Förderpreis EnergieeffizienzNeue Maßnahme

IKSP Hessen

FRAUNHOFER ISI Maßnahmentitel

NEU-IGHD-18 Förderpreis Energieeffizienz

Maßnahme adressiert Klimaschutz

Sektor bzw. Handlungsfeld Industrie/GHD

Information Clusterung

Page 102: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Beschreibung Begründung und Ziel der Maßnahme

Wettbewerbe sind besonders geeignet, um Anreize zu schaffen und Aufmerksamkeit zu erzielen, insbesondere wenn die Auszeichnung durch hochrangige Persönlichkeiten vorgenommen und durch entsprechende Mediendarstellungen begleitet werden.

Ein gemeinsam von der hessischen Landesregierung und der hessischen Industrie ausgelobter „Förderpreis Energieeffizienz“ kann dazu beitragen, Ideenpionieren in Hessen die Möglichkeit zu geben, die Leistungsfähigkeit ihrer Innovationen im Bereich der Energieeffizienz unter Beweis zu stellen. Gesucht werden dabei innovative Technologien, Techniken, Verfahren und Prozesse sowie neu Produkte, Dienstleistungen und Geschäfts- und Finanzierungsmodelle, die im Bereich der Energieeffizienz neue Wege beschreiten und dabei eine maßgebliche Wirkung auf die Minderung des Energieverbrauchs und der THG-Emissionen zeigen.

Als Vorbild können entsprechende Aktivitäten auf Bundesebene dienen. Hier lassen sich beispielsweise der Wettbewerb um den Deutschen Innovationspreis für Klima und Umwelt (IKU) des BMU und BDI nennen, der seit 2009 zunächst im jährlichen und ab 2011 im zweijährigen Rhythmus vergeben wird (http://www.iku-innovationspreis.de/iku-innopreis/index.php). Der Fokus dieses Preises ist allerdings breiter und umfasst alle innovativen Klima- und Umwelttechnologien. Ein wie der hier vorgeschlagene Preis auf innovative Energieeffizienzlösungen abzielende Preis ist der „Perpetuum Energieeffizienzpreis“, der seit 2014 von der Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e.V. (DENEFF) ausgelobt wird (http://www.deneff.org/). Mit einem speziell auf die Bedürfnisse hessischer Pionierunternehmen ausgerichteten Preis können solche Ansätze auf die Ebene der Bundesländer erweitert werden.

Die Auszeichnung des Siegers erfolgt durch den Ministerpräsidenten oder durch die entsprechende Ministerin oder den entsprechenden Minister. Die Ergebnisse des Wettbewerbs mit den wichtigsten eingereichten Beiträgen werden in einer Informationsbroschüre und über das Internet verbreitet.

Maßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort):HMWEVL

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):Unternehmen

Instrumententyp(en):Information, Beratung, Kampagne

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:kurzfristiger Beginn (bis 2018)

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen: IGHD-01 Unterstützung der Einrichtung von Energieeffizienznetzwerken IGHD-02 Weiterer Ausbau der Energieberatungsangebote für KMU

Wirkung Die Vergabe eines solchen Förderpreises hat eine indirekte Wirkung auf die Steigerung der Energieeffizienz und die Reduzierung von Energieverbrauch und THG-Emissionen. Die Sichtbarkeit und Werbewirkung eines solchen Preises kann zum einen den Anreiz für

Page 103: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Unternehmen erhöhen, nach innovativen Lösungen im Bereich der Energieeffizienz zu suchen. Die im Rahmen des Preises gewonnen guten Beispiele bieten zum anderen einen Anreiz für andere Unternehmen, diese ggf. zu übernehmen.

Synergien und –konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des KlimaschutzeskeineBezüge zur NachhaltigkeitsstrategieMaßnahme unterstützt folgende Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:Z1 - Energieproduktivität (BIP/PEV)Z6 - THG Emissionen

Maßnahme steht im Konflikt mit folgenden Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:keineBezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)Strom sparen und Effizienz steigern

Transparentes BeteiligungsverfahrenBearbeitung durch AG: AG-2: Energie & Wirtschaft

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

2.45. SW-01 Anpassung der Kanalsysteme an klimawandelbedingte Änderungen im Niederschlagsmuster

In SW-13 aufgegangen

2.46. SW-02 Ortsnahe Versickerung und Rückhalt des Regenwassers ermöglichenIn SW-13 aufgegangen

2.47. SW-03 Anpassung der Abwasserreinigung an häufigere Starkregenereignisse und Überflutungen

IKSP Hessen

PIK Maßnahmentitel

SW-03 Anpassung der Abwasserreinigung an häufigere Starkregenereignisse und Überflutungen

Maßnahme adressiert Klimaanpassung

Sektor bzw. Handlungsfeld Siedlungswasserwirtschaft

Page 104: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der Maßnahme

Die zukünftig vermehrt auftretenden Starkregenereignisse bergen die Gefahr häufigerer Notüberläufe aus der Mischkanalisation mit vielfältigen negativen Folgen für die Oberflächengewässer. Wenn die Maßnahmen der Retention und lokalen Versickerung (siehe Maßnahme SW-13) nicht in ausreichendem Maße realisiert werden können, bleibt nur die Speicherung in Rückhaltebecken, die so ausgelegt werden müssen, dass auch unter Klimawandel Notüberläufe auf das gewässerverträgliche Maß begrenzt bleiben.

Darüber hinaus ist in einigen Regionen Hessens (Rhein/Main, Bergstraße, Nordwesten etc.) mit einer klimawandelbedingten Zunahme der Hochwasserwahrscheinlichkeit zu rechnen (Hochwasserpegel einer gegebenen Jährlichkeit werden zunehmen). Wo Abwasserreinigungsanlagen Flusshochwassern ausgesetzt sein können, ist dies zu untersuchen und gegebenenfalls sind Nachrüstungen erforderlich, um auch während der kommenden Jahrzehnte den jetzigen Sicherheitsstandard zu halten.

Entsprechende Vorgaben werden vom HMWEVL erarbeitet.Maßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort):

HMWEVL

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):

Unternehmen, Kommunalverwaltung

Instrumententyp(en):

Ordnungsrecht

Planungsrecht

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:mittelfristiger Beginn (2019 – 2025)

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen: SW-13 Gewährleistung des Entwässerungskomforts unter Klimawandel SW-11 Klimaänderungsfaktoren für Hochwasserverschärfungen festlegen und bei

der Konzeption technischer Hochwasserschutzmaßnahmen berücksichtigen

Wirkung Bei Starkregen wächst der Abwasserfluss aus der Mischkanalisation stark an und kann gegebenenfalls die Verarbeitungskapazität des Klärwerks überschreiten. Durch Rückhaltebecken kann das nicht zu verarbeitende Abwasser temporär gespeichert werden und nach dem Starkregen sukzessive geklärt werden. Hierdurch wird der (kontrollierte) Überlauf des ungeklärten Abwassers während der Starkregenphase und damit die Oberflächengewässerverschmutzung verhindert.Außerdem können entsprechend exponierte Klärwerke durch Oberflächengewässer überflutet werden – eine Gefahr, die in einigen Regionen Hessens klimawandelbedingt zunehmen dürfte. Auch in diesem Fall gelangen ungeklärte Abwässer – u.U. auch Industrieabwässer – in die Oberflächengewässer. Dies kann z.B. durch Dammbauten und Flutmulden um das Klärwerk unwahrscheinlicher gemacht werden.Ein (verstärkter) Einsatz der oben genannten Maßnahmen kann die klimawandelbedingte Zunahme von Starkregen- und Hochwasserereignissen kompensieren und so den Schadstoffeintrag in hessische Oberflächengewässer unter Klimawandel konstant halten.

Page 105: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Es ist zu bedenken, dass im Starkregenfall die Vergrößerung von Mischkanalisationsrückhaltebecken mit erfolgreichen Niederschlagsrückhaltemaßnahmen im Siedlungsgebiet (teil)substituiert werden kann, während die Schutzmaßnahmen gegen eine Überflutung der Klärwerke alternativlos sind.

Synergien und -konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des KlimaschutzesKeine Synergien oder Konflikte mit dem KlimaschutzBezüge zur Nachhaltigkeitsstrategienicht relevant für diese MaßnahmeBezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)nicht relevant für diese Maßnahme

Transparentes BeteiligungsverfahrenBearbeitung durch AG: AG-2: Energie & Wirtschaft

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

2.48. SW-04 Berücksichtigung von Kanalsystemüberlastungen bei der Gestaltung der Straßen und bei der Planung von Siedlungsgebieten

In SW-13 integriert

2.49. SW-05 Effizientere landwirtschaftliche BewässerungAufgegangen in L-03

2.50. SW-06 Ausbau des Trinkbrunnennetzes in urbanen Räumen

IKSP Hessen

PIK Maßnahmentitel

SW-06 Ausbau des Trinkbrunnennetzes in urbanen Räumen

Maßnahme adressiert Klimaanpassung

Sektor bzw. Handlungsfeld Siedlungswasserwirtschaft

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der Maßnahme

Page 106: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Häufiger werdende Hitzeereignisse steigern die Belastung für die Bevölkerung. In urbanen Räumen wird dies noch durch den urbanen Hitzeinseleffekt verstärkt. Die Schaffung neuer Trinkbrunnen als eine leicht zugängliche Trinkwasserversorgung bei Hitze kann hier Erleichterung für die Menschen schaffen. Das HMUKLV sollte die örtlichen Wasserversorger zu dieser Installation beraten und diese ggf. fördern. Dabei sollten bestehende Erfahrungen berücksichtigt werden.

Maßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort):

HMUKLV

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):

Unternehmen, Kommunalverwaltung

Instrumententyp(en):

Beratung

direkte stattliche Förderung

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:kurzfristiger Beginn (bis 2018)

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen:

IGHD-14 Klimafreundliches Veranstaltungsmanagement

Wirkung Die Anzahl der heißen Tage (Tageshöchsttemperatur > 30°C) wird sich bis Mitte des Jahrhunderts voraussichtlich verdoppeln. Krankenhauseinlieferungsdaten zeigen einen signifikanten Anstieg von Hitzeerschöpfung, Volumenmangel (Dehydration) und Herz- Kreislaufproblemen an Hitzetagen, insbesondere bei vulnerablen Bevölkerungsgruppen – es ist ohne Gegenmaßnahmen etwa mit einer Verdopplung dieser Fälle zu rechnen. Um den Folgen der Hitzewirkung auf die Gesundheit im öffentlichen städtischen Raum zu begegnen, soll an ausgewählten Stellen (viel frequentiert, großer stätischer Hitzeinseleffekt) die problemlose Möglichkeit zur Trinkwasseraufnahme durch geeignete Brunnen gewährleistet werden. In Zusammenwirken mit anderen Maßnahmen, etwa zur Durchlüftung (SQ-07) und Erhöhung von Verdunstungskühlung (SQ-09) wird ein klimawandelbedingter Anstieg von hitzebedingter Morbidität und Mortalität im öffentlichen Raum zu verhindern sein.

Synergien und -konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des KlimaschutzesKeine Synergien oder Konflikte mit dem Klimaschutz

Bezüge zur Nachhaltigkeitsstrategienicht relevant für diese MaßnahmeBezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)nicht relevant für diese Maßnahme

Transparentes BeteiligungsverfahrenBearbeitung durch AG: AG-2: Energie & Wirtschaft

Page 107: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

2.51. SW-07 Installation von Hochwasserschiebern in der Kanalisation

IKSP Hessen

PIK Maßnahmentitel

SW-07 Installation von Hochwasserschiebern in der Kanalisation

Maßnahme adressiert Klimaanpassung

Sektor bzw. Handlungsfeld Siedlungswasserwirtschaft

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der Maßnahme

Im Zuge des Klimawandels ist mit einer Zunahme von Hochwasserereignissen in der Wintersaison zu rechnen. Um die Gefahr durch Hochwasser-Überflutungen aus den Kanalsystemen zu verhindern, müssen von Seiten des HMUKLV Vorgaben erlassen werden, um die Installation von Hochwasserschiebern im Kanalsystem durch die zuständigen Wasserentsorgungsunternehmen/Kanalnetzbetreiber in entsprechenden Risikogebieten vorzuschreiben. Diese Maßnahme bezieht sich auf großräumige Kanalabsperrungen und ist von Gebäuderückstauklappen zu unterscheiden.

Maßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort):

HMUKLV

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):

Unternehmen

Instrumententyp(en):

Ordnungsrecht

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:

Page 108: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

kurzfristiger Beginn (bis 2018)

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen: SW-08 Einbau von Rückstauklappen für Gebäudeanschlüsse durch Satzung

vorschreiben SW-11 Klimaänderungsfaktoren für Hochwasserverschärfungen festlegen und bei

der Konzeption technischer Hochwasserschutzmaßnahmen berücksichtigenWirkung Bei Hochwasserereignissen kann es zu Überflutungen von eigentlich topografisch

geschützten Geländebereichen durch die Kanalisation kommen, wenn diese unter dem Hochwasserpegel liegen. Hochwasserschieber verhindern in diesen Fällen durch die Abschottung der Kanalisation die Ausbreitung der Überflutung. Dadurch werden gegebenenfalls die Überflutungsschäden deutlich verringert, was bei der zu erwartenden klimawandelbedingten Zunahme der Häufigkeit von Hochwasserpegeln besonders relevant ist. Ansonsten handelt es sich um eine „no-regret“-Maßnahme, da auch unter der gegebenen (historischen) Hochwasserstatistik Hochwasserschäden kostengünstig verringert werden können.

Synergien und -konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des KlimaschutzesKeine Synergien oder Konflikte mit dem KlimaschutzBezüge zur Nachhaltigkeitsstrategienicht relevant für diese MaßnahmeBezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)nicht relevant für diese Maßnahme

Transparentes BeteiligungsverfahrenBearbeitung durch AG: AG-2: Energie & Wirtschaft

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

2.52. SW-08 Einbau von Rückstauklappen für Gebäudeanschlüsse durch Satzung vorschreiben

Titel geändertIKSP Hessen

PIK Maßnahmentitel

SW-08 Einbau von Rückstauklappen für Gebäudeanschlüsse durch Satzung vorschreiben

Maßnahme adressiert

Klimaanpassung

Sektor bzw. Handlungsfeld

Siedlungswasserwirtschaft

Page 109: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der Maßnahme

Die im Zuge des Klimawandels intensivierten Starkniederschlagsereignisse werden zu häufigeren Überflutungen von Kellern durch den Abwasseranschluss des Gebäudes führen. Das Land Hessen eruiert, welche Abwasserentsorgungsunternehmen in Hessen den Einbau von Rückstauklappen für alle Gebäudeanschlüsse noch nicht verbindlich vorschreiben und prüft, wie entsprechende Satzungsänderungen zu erwirken sind. Das Ziel ist die flächendeckende Ausrüstung von unterkellerten, an die Kanalisation angeschlossenen Gebäuden mit dieser relativ billigen und effizient schadensmindernden Technik durch die Gebäudeeigentümer.

Maßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort):

HMUKLV

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):

Unternehmen

Instrumententyp(en):Ordnungsrecht

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:kurzfristiger Beginn (bis 2018)

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen: SW-07 Installation von Hochwasserschiebern in der Kanalisation SW-13 Gewährleistung des Entwässerungskomforts unter Klimawandel

Wirkung Starkregenbedingt am Gebäude anstehendes Wasser kann einerseits durch Öffnungen oder Undichtigkeiten ins Haus gelangen, andererseits kann der Keller durch den gegebenenfalls erhöhten Druck im Mischkanalsystem über den Kanalanschluss geflutet werden. Während ersterem Mechanismus mit offensichtlichen und einfachen Mitteln zu begegnen ist (ableiten, durch Schwellen und Abdichtung schützen), ist der zweite, mit dieser Maßnahme adressierte Mechanismus, komplizierter und kann darüber hinaus auch auftreten, wenn noch kein Regenwasser am Haus ansteht. Die Maßnahme verringert Wasserschäden in Gebäuden deutlich, was bei der zu erwartenden klimawandelbedingten Zunahme der Häufigkeit von Starkregenereignissen besonders relevant ist. Ansonsten handelt es sich um eine „no-regret“-Maßnahme, da auch unter der gegebenen (historischen) Starkregenstatistik Schäden kostengünstig verringert werden können.

Synergien und -konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des Klimaschutzes Keine Synergien mit dem Klimaschutz

Bezüge zur Nachhaltigkeitsstrategienicht relevant für diese MaßnahmeBezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)

Page 110: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

nicht relevant für diese MaßnahmeTransparentes BeteiligungsverfahrenBearbeitung durch AG:

AG-2: Energie & Wirtschaft

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

2.53. SW-09 Adaptives Talsperrenmanagementgestrichen

2.54. SW-10 Gewässer- und Auenrenaturierung intensivierenMN in AG-2, um Zusammenhang dieser Maßnahme mit dem Siedlungshochwasserschutz zu betonen. Dieser ist mit beträchtlichen messbaren Schäden verknüpft.– stärkt die Relevanz der Maßnahme

IKSP Hessen

PIK Maßnahmentitel

SW-10 Gewässer- und Auenrenaturierung intensivieren

Maßnahme adressiert

Klimaanpassung

Sektor bzw. Handlungsfeld Siedlungswasserwirtschaft

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der Maßnahme

Die im Hessischen Hochwasserschutzkonzept vorgestellten Maßnahmen zum Erhalt und der Schaffung von Retentionsflächen sowie Renaturierungsmaßnahmen u.a. zur Verlangsamung der Fließgeschwindigkeit und des natürlichen Wasserrückhalts werden unter dem Gesichtspunkt der zu erwartenden Klimaänderung noch dringlicher. Das Land Hessen fördert die Umsetzung dieser Maßnahmen durch die Erhöhung der Fördersätze und gewährleistet, dass die erhöhte Dringlichkeit bei der Abwägung gegenüber konkurrierenden Zielen/Interessen, die nicht im Klimakontext stehen, Berücksichtigung findet. Im Rahmen der Gewässerrenaturierung sollte die Beschattung der Gewässer durch geeignete Gehölze gewährleistet werden, um der klimawandelbedingten Temperaturerhöhung des Wassers entgegenzuwirken.

Maßnahmen- Zuständigkeit (Ressort):

Page 111: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

profil HMUKLV

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):

Kommunalverwaltung

Instrumententyp(en):direkte staatliche Förderung

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:kurzfristiger Beginn (bis 2018)

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen: SW-07 Installation von Hochwasserschiebern in der Kanalisation SW-03 Anpassung der Abwasserreinigung an häufigere Starkregenereignisse und

Überflutungen L-14 Erhaltung und Weiterentwicklung von Biotopverbundsystemen und

Vermeidung weiterer Landschaftszerschneidungen

Wirkung In Zukunft ist in einigen Regionen Hessens klimawandelbedingt mit einer Erhöhung der Hochwasserwahrscheinlichkeit und damit ohne Gegenmaßnahmen mit einem signifikanten Anstieg der Hochwasserschäden zu rechnen. Natürliche Retentionsflächen wie Flussauen entschärfen die Hochwasserproblematik und schützen so Siedlungen vor Hochwasserschäden. In dieselbe Richtung wirkt die Gewässerrenaturierung, die die Fließgeschwindigkeiten und damit die Ausbreitung von Hochwasserwellen erheblich verlangsamen kann. Die Intensivierung beider Maßnahmen kann effizient dazu beitragen, die klimawandelbedingten zusätzlichen Hochwasserschäden zu mindern. Synergien ergeben sich mit den Aufgaben der Landschaftsplanung im Hinblick auf den Biotopverbund.

Synergien und -konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des Klimaschutzes Keine Synergien mit dem Klimaschutz

Bezüge zur NachhaltigkeitsstrategieSynergien mitZ9, Siedlungs- und VerkehrsflächenZ10-Artenvielfalt

KonfliktekeineBezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)nicht relevant für diese Maßnahme

Transparentes BeteiligungsverfahrenBearbeitung durch AG:

AG-2: Energie & Wirtschaft

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsp

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Page 112: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

rozess:Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

2.55. SW-11 Klimaänderungsfaktoren für Hochwasserverschärfungen festlegen und bei der Konzeption technischer Hochwasserschutzmaßnahmen berücksichtigen

IKSP Hessen

PIK Maßnahmentitel

SW-11 Klimaänderungsfaktoren für Hochwasserverschärfungen festlegen und bei der Konzeption technischer Hochwasserschutzmaßnahmen berücksichtigen

Maßnahme adressiert Klimaanpassung

Sektor bzw. Handlungsfeld Siedlungswasserwirtschaft

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der Maßnahme

Die Länder Baden-Württemberg und Bayern haben im Hinblick auf mögliche künftige Hochwasserverschärfungen nach eingehenden Untersuchungen für Gewässer innerhalb ihrer Landesfläche sogenannte Klimaänderungsfaktoren für Hochwasserabflüsse verschiedener Jährlichkeit festgelegt. Aktuelle Modellensemble-Studien (ISI-MIP 2, Kombinationen aus 9 hydrologischen Modellen, 5 Klimamodellen und 4 globalen Emissionsszenarien) zeigen teilweise ein konsolidiertes und durchaus interpretierbares Bild des klimawandelbedingten Anstiegs der Hochwasserhäufigkeit, z.B. im Rhein-Einzugsgebiet. Die Anwendung und Auswertung von State-of-the-Art Modellierungen ermöglicht mittlerweile die quantitative Abschätzung von Klimaänderungsfaktoren auch für Hessen. Das HMUKLV soll prüfen, wie Klimaänderungsfaktoren für Hochwasserabflüsse in Hessen umgesetzt werden kann.

Maßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort):

HMUKLV

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):Kommunalverwaltung, Landesverwaltung

Instrumententyp(en):

Planungsrecht

Page 113: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:mittelfristiger Beginn (2019 – 2025)

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen: SW-07 Installation von Hochwasserschiebern in der Kanalisation

Wirkung Die Auslegung des technischen Hochwasserschutzes auf die in den nächsten Jahrzehnten zu erwartenden Hochwasserwahrscheinlichkeiten (anstelle der gegenwärtigen) vermeidet größere Erwartungsschäden als erwartet sowie die nachträgliche Aufrüstung, die oft deutlich teurer kommt als eine von vorneherein angemessene Auslegung..

Synergien und -konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des KlimaschutzesKeine Synergien mit dem KlimaschutzBezüge zur Nachhaltigkeitsstrategienicht relevant für diese MaßnahmeBezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)nicht relevant für diese Maßnahme

Transparentes BeteiligungsverfahrenBearbeitung durch AG:

AG-2: Energie & Wirtschaft

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

2.56. SW-12 Informationsaktualisierung für hochwassergefährdete Gebietegestrichen

2.57. SW-13 Gewährleistung des Entwässerungskomforts in Siedlungsgebieten unter Klimawandel

(aus SW-01 & 02 & 04)

Anmerkung: Hier ist kein Gebührenaufschlag gemeint, sondern eine angemessene Erhöhung der Bemessungsniederschläge, auf deren Basis physische Auslegungen von Entwässerungssystemen bestimmt werden.

IKSP Hessen

PIK Maßnahmentitel

SW-13 Gewährleistung des Entwässerungskomforts in Siedlungsgebieten unter

Page 114: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

KlimawandelMaßnahme adressiert

Klimaanpassung

Sektor bzw. Handlungsfeld Siedlungswasserwirtschaft

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der MaßnahmeUm angesichts voraussichtlich zunehmender Starkniederschlagsereignisse den gegenwärtigen Entwässerungskomfort in Siedlungsgebieten zu erhalten, sind drei ineinandergreifende Dimensionen zu berücksichtigen: die Schaffung oder Erhaltung temporärer Retentionsräume und ortsnaher Versickerungsmöglichkeiten; dort, wo dies nicht ausreicht, die Anpassung des Kanalsystems und schließlich die Berücksichtigung von prinzipiell nicht vollständig vermeidbaren Kanalsystemüberlastungen bei der Gestaltung der Straßen und bei der Planung von Siedlungsgebieten. Diese Maßnahmen sind an aktuellen Projektionen der Statistik der Starkregenereignisse auszurichten, d.h. derzeitige Bemessungsniederschläge sind anhand der aktuellen Klimaprojektionen zu modifizieren., Für Neubaugebiete kann die Priorität von Rückhaltung und Versickerung durch ordnungsrechtliche Vorgaben im Rahmen der Bauleitplanung realisiert werden.Darüber hinaus erlässt das HMWEVL (oder untergeordneter Bauämter) Bestimmungen, nach denen in die Gestaltung von Straßen und bei der Planung von Siedlungsgebieten potentielle Kanalsystemüberlastungen Berücksichtigung finden.Das Zusammenspiel der drei oben genannten Aspekte ist als kommunale Gemeinschaftsaufgabe zu betrachten (Wasserbetriebe, Straßenbau, Siedlungsbau). Die hessische Landesregierung unterstützt diese Herangehensweise durch Leitlinien.

Maßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort):

HMUKLV, HMWEVL

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):Unternehmen, Kommunalverwaltung, Landesverwaltung

Instrumententyp(en): Planungsrecht Ordnungsrecht

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:mittelfristiger Beginn (2019 – 2025)

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen: SW-13 Gewährleistung des Entwässerungskomforts in Siedlungsgebieten unter

Klimawandel

Wirkung Mit einer auf den Klimawandel ausgerichteten, kostenoptimierten Verteilung der Starkregenflüsse auf temporäre Retention, lokale Versickerung, Abfluss durch das

Page 115: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Kanalsystem und seltene und kontrollierte Überflutungen kann der gegenwärtige Entwässerungskomfort in Siedlungsgebieten auch in Zukunft erhalten (oder sogar verbessert werden). Dies dient der Vermeidung zusätzlicher starkregenbedingter Überflutungsschäden in Siedlungsgebieten, die von Verkehrsstörungen über Infrastruktur- bis zu Bauschäden reichen.Die Priorität von Wasserrückhalt vor Abtransport dient auch der Abschwächung der Aufheizung von Siedlungsgebieten im Kontext zu erwartender zunehmender Hitzebelastung (Verdunstungskühlung).

Synergien und -konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des KlimaschutzesKeine Synergien mit dem KlimaschutzBezüge zur NachhaltigkeitsstrategieMaßnahme unterstützt folgende Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:Positive Wirkung auf Z9, Siedlungs- und VerkehrsflächenBezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)nicht relevant für diese Maßnahme

Transparentes BeteiligungsverfahrenBearbeitung durch AG:

AG-2: Energie & Wirtschaft

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

2.58. Wi-01 Bereitstellung von verlässlichen Wetter-Prognosen und Verbesserung Information und Arbeitsschutz Risikogruppen

IKSP Hessen

PIK Maßnahmentitel

Wi-01 Bereitstellung von verlässlichen Wetter-Prognosen und Verbesserung Information und Arbeitsschutz Risikogruppen

Maßnahme adressiert Klimaanpassung

Sektor bzw. Handlungsfeld IGHD – Industrie/ GHD

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der Maßnahme

Die Bereitstellung von zuverlässigen, kleinräumig aufgelösten und problem-, anwenderorientierten Wetter-Prognosen für sensible Wirtschaftsbranchen ist eine

Page 116: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Basisvoraussetzung für konkrete Anpassungsmaßnahmen der Wirtschaft (vgl. z.B. „Bauwetter-Cockpit“ des Bauindustrieverbandes Hessen-Thüringen e.V.). Die Landesregierung – vertreten durch die Ressorts Umwelt und Wirtschaft – initiiert eine informelle Gesprächsrunde mit den Anbietern von Wettervorhersagen und Unwetterwarnungen (z.B. dem DWD) einerseits und den Spitzenverbänden der hessischen Wirtschaft andererseits, um den Bedarf für die konkreten Anforderungen an und ggf. notwendige Schritte zu einem solchen Warn- und Prognosesystem zu ermitteln.

Parallel dazu werden die Prognosen genutzt, um den Arbeitsschutz von Beschäftigten im Außenbereich zu verbessern, speziell solche mit körperlich anstrengenden Tätigkeiten (etwa Beschäftigte der Baubranche, der Land- und Forstwirtschaft oder in der Abfallwirtschaft). Das HMUKLV initiiert zusammen mit dem HSMI eine moderierte Runde aus den Arbeitsschutzabteilungen der Regierungspräsidien, den Hessischen Arbeitgeberverbänden, den Gewerkschaften, den Berufsgenossenschaften und der Unfallkasse Hessen mit dem Ziel, Gefährdungsdaten für spezielle Berufsfelder auszuwerten und Handreichungen für betroffene Unternehmen und deren Beschäftigte zu erstellen. Mittelfristig wird darüber in einem gesonderten Teil des Hessischen Jahresberichts Arbeitsschutz und Produktsicherheit berichtet (HMSI).

Maßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort):

HMWEVL und HMUKLV (Wetterprognosen)

HMUKLV und HMSI (Arbeitsschutz)

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):

Unternehmen, Öffentliche Einrichtungen

Instrumententyp(en):

Moderation

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:kurzfristiger Beginn (bis 2018)

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen:A-03 (Landesstrategie zur Abfallvermeidung)GB-01 (Aufbau eines landesweiten Hitzeaktionsplans)

Wirkung Die Maßnahme verbessert die Prognosesicherheit für vulnerable Branchen/ Unternehmen und trägt damit zur Kontinuität der Wertschöpfung bei. Sie mindert auch die Anfälligkeit von dem Wetter besonders exponierten Beschäftigtengruppen.

Synergien und –konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des KlimaschutzesFür diese Maßnahme nicht anwendbarBezüge zur NachhaltigkeitsstrategieFür diese Maßnahme nicht anwendbarBezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)Für diese Maßnahme nicht anwendbar

Transparentes Beteiligungsverfahren

Bearbeitung durch AG: AG-2: Energie & Wirtschaft

Page 117: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

2.59. Wi-02 Runder Tisch Finanzwirtschaft und Klimaanpassung

IKSP Hessen

PIK Maßnahmentitel

Wi-02 Runder Tisch Finanzwirtschaft und Klimaanpassung

Maßnahme adressiert Klimaanpassung

Sektor bzw. Handlungsfeld W - Wirtschaft

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der Maßnahme

Versicherer und Rückversicherer spielen bereits heute für die Förderung von Anpassungsmaßnahmen eine wichtige Rolle, weil sie Risiken auffangen und Selbstschutz stärken. Zudem hat die Kreditwirtschaft eine wichtige indirekte Rolle, da Kredite häufig durch Grundstücke und Immobilien dinglich abgesichert werden. Da der Klimawandel auch Immobilien neuen Gefahren aussetzt, könnte die Frage der Resilienz von Gebäuden zu einem Kriterium der Kreditvergabe bzw. der genauen Konditionen werden.

Die hessische Finanzwirtschaft ist nicht nur für die hessische Wirtschaft wichtig, sondern hat eine überregionale Bedeutung. HMWEVL, HMUKLV und HMdF richten gemeinsam einen Runden Tisch für die relevanten Akteure der Finanzwirtschaft (Banken, Versicherungen, Rückversicherer, Helaba, KfW, Finanz-Forum: Klimawandel (FFKW) des Vereins für Umweltmanagement und Nachhaltigkeit in Finanzinstituten (VfU)) mit dem Ziel ein, die Optionen für eine verbesserte Anpassung der hessischen Wirtschaft zu prüfen. Zwischenziel ist ein von der Finanzwirtschaft getragenes Scoping-Papier zur Fortentwicklung bestehender Instrumente (z.B. Asset-Management, Risikoabsicherung, neue Versicherungsdienstleistungen), auf dessen Grundlage weitere Schritte zu beschließen sind.

Maßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort):

HMWEVL, HMUKLV, HMdF

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):

Page 118: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Unternehmen

Instrumententyp(en):

Moderation

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:kurzfristiger Beginn (bis 2018)

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen:keine

Wirkung Die Maßnahme aktiviert die Kompetenzen des Finanzsektors, um über diese Hebelwirkung die restliche Wirtschaft stärker für die Risiken des Klimawandels zu sensibilisieren und damit indirekt Anpassungsmaßnahmen auszulösen.

Synergien und –konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des KlimaschutzesFür diese Maßnahme nicht anwendbarBezüge zur NachhaltigkeitsstrategieFür diese Maßnahme nicht anwendbarBezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)Für diese Maßnahme nicht anwendbar

Transparentes Beteiligungsverfahren

Bearbeitung durch AG: AG-2: Energie & Wirtschaft

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

2.60. Wi-03 Informationskampagne „Schwachstellen-Check Wetter/ Klima“ für Unternehmen und Erstellung betrieblicher Klimaanpassungskonzepte

IKSP Hessen

PIK Maßnahmentitel

Wi-03 Informationskampagne „Schwachstellen-Check Wetter/ Klima“ für Unternehmen und Erstellung betrieblicher Klimaanpassungskonzepte

Maßnahme Klimaanpassung

Page 119: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

adressiertSektor bzw. Handlungsfeld W - Wirtschaft

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der Maßnahme

Der Klimawandel verändert die Basisannahmen für Verwundbarkeiten der Gebäude und Anlagen in der Wirtschaft („shifting baseline“). Daher müssen die Unternehmen sensibilisiert werden, um ihren Kapitalbestand und die Unternehmensabläufe besser gegen sich verändernde Wetterbedingungen (speziell: Hitze, Starkwind, Starkregen) zu schützen. Wirtschafts- und Umweltministerium koordinieren sich und beauftragen nach der Konsultation mit den Unternehmensverbänden und der Versicherungswirtschaft einen Schwachstellen-Check, der in eine On- wie Offline-Broschüre mündet, die vor allem den klein- und mittelständischen Unternehmen helfen soll, ihre Gebäude und Anlagen „klimawandelfester“ zu machen. Versicherungswirtschaft, IHK und Handwerkskammern sind Partner bei der Distribution.

Auf der Grundlage dieses Checks sollen besonders gefährdete Unternehmen dazu angeregt werden, systematische Anpassungsstrategien für ihre betrieblichen Infrastrukturen und Geschäftsprozesse zu entwickeln. Sie können dies im Rahmen der Hessischen Nachhaltigkeitsstrategie tun und werden dafür seitens des HMUKLV im Rahmen der bestehenden Mechanismen und Maßnahmen unterstützt. Für kleine und mittlere Unternehmen legt das HMWEVL ein eigenes Förderprogramm auf, das in Kooperation mit dem Umweltministerium abgewickelt wird.

Maßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort):

HMWEVL und HMUKLV (Schwachstellen-Check)

HMUKLV und HMWEVL (Förderung betrieblicher Konzepterstellung)

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):

Unternehmen, Öffentliche EInrichtungen

Instrumententyp(en):

Information, Beratung, Kampagne;

Moderation;

direkte staatliche Förderung

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:mittelfristiger Beginn (2019-2015)

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen:KSP Wi-01 (Wetter-Prognosen/ Arbeitssicherheit)

Wirkung Die Maßnahme regt Eigenvorsorge der hessischen Unternehmen gegenüber dem Klimawandel an. Die Förderkomponente versetzt speziell kleine und mittlere Unternehmen in die Lage, maßgeschneiderte Konzepte zu entwickeln.

Synergien und – Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des Klimaschutzes

Page 120: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

konflikte Für diese Maßnahme nicht anwendbarBezüge zur NachhaltigkeitsstrategieFür diese Maßnahme nicht anwendbarBezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)Für diese Maßnahme nicht anwendbar

Transparentes Beteiligungsverfahren

Bearbeitung durch AG: AG-2: Energie & Wirtschaft

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

2.61. Wi-04 Erstellung und Umsetzung betrieblicher KlimaanpassungskonzepteGeht in WI-03 mit auf

2.62. Wi-05 Verbesserung des klimafreundlichen sommerlichen Wärmeschutzes bei gewerblichen (Neu-)Bauten, inkl. Beratung und Begleitung von Unternehmen

IKSP Hessen

PIK Maßnahmentitel

Wi-05 Verbesserung des klimafreundlichen sommerlichen Wärmeschutzes bei gewerblichen (Neu-)Bauten, inkl. Beratung und Begleitung von Unternehmen

Maßnahme adressiert Klimaanpassung und Klimaschutz

Sektor bzw. Handlungsfeld W - Wirtschaft

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der Maßnahme

Der Anstieg der Temperaturen, speziell der sommerlichen Wärmelasten, wird insbesondere bei der Wirtschaft für eine erhöhte Nachfrage nach Gebäudekühlung sorgen. Es besteht dabei die Gefahr, dass die Klimaschutzziele des Landes Hessen durch den steigenden Strombedarf konterkariert werden, sofern der Strom für Klimakälte aus fossilen Quellen erzeugt wird. Zudem belasten konventionelle Klimaanlagen die ohnehin überwärmten Städte. Schließlich enthalten konventionelle Klimaanlagen häufig klimaschädliche wasserstoffhaltige Fluorkohlen-wasserstoffen (HFKW).20

20 UBA [Umweltbundesamt] (2015): Gebäudeklimatisierung in Deutschland; https://www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft-konsum/produkte/fluorierte-treibhausgase-fckw/anwendungsbereiche-emissionsminderung/gebaeudeklimatisierung; Zugriff: 17.12.2015

Page 121: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) regelt die energetische Inspektion (§ 12) und Effizienz (§ 15) von Gebäudeklimaanlagen und im Neubaubereich den sommerlichen Mindestwärmeschutz von Nichtwohngebäuden (§ 4), wobei für die Nachweisführung ein vereinfachtes und ein aufwendiges Verfahren zugelassen werden – letzteres lässt aber Lösungen mit geringerem baulichen oder lüftungstechnischen Aufwand zu.21 Klimafreundliche Kühltechniken (z.B. solare Kühlung, adiabate Kühlung, Fassadenschutz, Begrünungsmaßnahmen) sind am Markt bereits in großer Zahl verfügbar, werden aber noch nicht hinreichend oft eingesetzt aufgrund von Routinen, Informationsdefiziten, kurzfristig orientierten Amortisationsberechnungsmethoden oder höheren Anfangsinvestitionskosten. Um letzteren zu begegnen gibt es von Seiten des Bundesumweltministeriums das Impulsprogramm „Förderung von Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen in Unternehmen“ zur gezielten Investitionsförderung klimafreundlicher Kältesysteme (https://www.klimaschutz.de/sites/default/files/kaelte-flyer_2015_web_bf_cps.pdf). Maßnahmen zur Minimierung der thermischen Lasten und der Einsatz Klimafreundlicher Kältesysteme bringen nicht nur aus ökologischer Sicht Vorteile, sondern senken auch langfristig Kosten für Kühlung und Klimatisierung.22

Die Hessische Landesregierung fördert die Beratung von Investoren, Bauherren und Architekten durch eine Informationskampagne. Darin wird auch auf die Bundesförderung hingewiesen. Das vorhandene Förderprogramm zum Klimaschutz und Klimaanpassung des HMUKLV sollte entsprechend erweitert werden. In Vorbereitung dieser Erweiterung werden Wirtschaftsverbände, Kammern und betroffene Kommunen eingebunden.

Maßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort):

HMWEVL und HMUKLV

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):

Unternehmen, Kommunalverwaltung, Öffentliche Einrichtungen

Instrumententyp(en):

Information, Beratung, Kampagne;

direkte staatliche Förderung

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:kurzfristiger Beginn (bis 2018)

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen:keine

Wirkung Die Maßnahme begrenzt emissionsintensive Klimaanlagen im Nichtwohnbereich durch Information und Förderung. Neben der Entlastung des Stadtklimas wird auch die Treibhausgasbilanz (CO2, HCKW) verbessert.

Synergien und –konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des KlimaschutzesSynergie mit Klimaschutz durch EnergieeinsparungBezüge zur Nachhaltigkeitsstrategie

21 Karwatzki, J., Nikolova, M. (2016): Mehr als nur Wärmeschutz. GEB: Fachzeitschrift für Gebäudeenergieberater 03/2016: 32-37.22 Heinrich, C. et al. (2014): Nachhaltige Kälteversorgung in Deutschland an den Beispielen Gebäudeklimatisierung und Industrie.

https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/nachhaltige-kaelteversorgung-in-deutschland-an-den. Zugriff: 20.12.2015.

Page 122: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Z6 – THG EmissionenZ7 – Erneuerbare EnergienBezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)E16 - Energieeffizienz bei Neubauten

Transparentes Beteiligungsverfahren

Bearbeitung durch AG: AG-2: Energie & Wirtschaft

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

2.63. Wi-06 Unternehmens-Kataster Anpassungstechnologien

IKSP Hessen

PIK Maßnahmentitel

Wi-06 Unternehmens-Kataster Anpassungstechnologien

Maßnahme adressiert Klimaanpassung

Sektor bzw. Handlungsfeld W - Wirtschaft

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der Maßnahme

Viele Anpassungsmaßnahmen haben auch eine technische oder organisatorische Komponente, die durch Unternehmen im produzierenden Gewerbe oder im Dienstleistungssektor bereitgestellt werden können. Der Klimawandel schafft auch neue Märkte und damit Marktchancen für Unternehmen (z.B. beim Hochwasserschutz, alternative Gebäudekühlung, Hol- und Bringdienste in Städten, Prozesskühlung, Notfallplanung, Gebäudeautomatisierung).

HMWEVL und HMUKLV veranlassen in Kooperation mit den Wirtschaftskammern eine hessenweite Verbände- und Unternehmensbefragung, die die entsprechenden Angebote auflistet und anderen Branchen und der allgemeinen Öffentlichkeit zur Verfügung stellt. Das Online-Angebot wird regelmäßig aktualisiert. Der Zielmarkt ist neben Deutschland auch der internationale Markt.

Maßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort):

HMWEVL und HMUKLV

Page 123: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):

Unternehmen, Öffentliche Einrichtungen

Instrumententyp(en):

Information, Beratung, Kampagne;

Moderation

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:kurzfristiger Beginn (bis 2018)

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen:Wi-03 (Informationskampagne „Schwachstellen-Check Wetter/ Klima“ für Unternehmen und Erstellung betrieblicher Klimaanpassungskonzepte)

Wirkung Die Maßnahme zieht Nutzen aus den wachsenden Anpassungskompetenzen der hessischen Wirtschaft und versucht, einen Zukunftsmarkt zu erschließen. Außerdem soll es hessischen Nachfragern erleichtert werden, Unternehmenslösungen für Anpassungsprobleme zu finden.

Synergien und –konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des KlimaschutzesAuf diese Maßnahme nicht anwendbarBezüge zur NachhaltigkeitsstrategieAuf diese Maßnahme nicht anwendbarBezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)Auf diese Maßnahme nicht anwendbar

Transparentes Beteiligungsverfahren

Bearbeitung durch AG:

AG-2: Energie & Wirtschaft

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

3. AG-3 Landnutzung

3.1. L-01 Winterbegrünung der Felder

IKSP Hessen

Page 124: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

PIK Maßnahmentitel

L-01 Winterbegrünung der Felder

Maßnahme adressiert Klimaanpassung

Sektor bzw. Handlungsfeld Landwirtschaft, Landschaftswasserhaushalt

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der MaßnahmeErhöhte Bodenerosion durch vermehrte Winterniederschläge kann mit Hilfe von Winterbegrünung von Ackerflächen vermieden werden. Dem HMUKLV wird geraten, u.U. über die Beratungsabteilung des Landesbetriebs Landwirtschaft Hessen, den Hessischen Landwirten diese wirksame Anpassungsmaßnahme näherzubringen. Neben der Aufklärung über die bereits vorhandenen Fördermöglichkeiten im Rahmen von HALM sollte die Beratung praxisgerecht ausgestaltet werden (Art der Winterbegrünung, rechtzeitige Bearbeitungsmöglichkeit u.a.).Das HMUKLV sollte prüfen, ob die gegebenen Beratungs- und Fördermöglichkeiten ausreichen, um die Unternehmen auf (zukünftig) erosionsgefährdeten Ackerflächen zur Winterbegrünung zu motivieren. Falls dies nicht der Fall sein sollte, sind ordnungsrechtliche Vorgaben zu erlassen.

Maßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort):

HMUKLV

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):

Unternehmen

Instrumententyp(en):

Information, Beratung, Kampagne

direkte staatliche Förderung

Ordnungsrecht

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:mittelfristiger Beginn (2019 – 2025)

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen:keine

Wirkung Auf geneigten Ackerflächen wird besonders bei Starkregen durch Wassererosion die (lokale) Bodenfruchtbarkeit verringert. Hier ist die Bereitstellung von Karten, die entsprechend identifizierte Flächen ausweisen, ein wichtiges Hilfsmittel. Unter Klimawandel wird dieser Prozess durch die veränderte Niederschlagsstatistik verstärkt auftreten und so klimawandelbedingte Ertragsrückgänge erzeugen. Winterbegrünung verringert die Abflussgeschwindigkeit des Wassers und stabilisiert den Boden

Page 125: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

(Durchwurzelung), wodurch nachweislich die Erosionsrate reduziert wird. Der Klimawandeleffekt auf die Erosionsrate kann so kompensiert werden.

Synergien und -konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des KlimaschutzesKeine Synergien oder Konflikte mit dem KlimaschutzBezüge zur Nachhaltigkeitsstrategienicht relevant für diese MaßnahmeBezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)nicht relevant für diese Maßnahme

Transparentes BeteiligungsverfahrenBearbeitung durch AG:

AG-3 Landnutzung

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

3.2. L-02 Förderung des Wasserrückhalts

IKSP Hessen

PIK Maßnahmentitel

L-02 Förderung des Wasserrückhalts

Maßnahme adressiert Klimaanpassung

Sektor bzw. Handlungsfeld Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Biodiversität, Landschaftswasserhaushalt

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der Maßnahme

Den Auswirkungen häufigerer Trockenperioden während der Vegetationsperiode kann teilweise mit Maßnahmen zum Wasserrückhalt entgegengewirkt werden. Hier ist insbesondere die Erhöhung der Feldkapazität (Bodenverbesserung) und das Micro-Catchment Management (Speicherung von Oberflächenwasser) zu nennen. Des Weiteren ist die Erhaltung von Wegrainen sowie das Anlegen von Versickerungsmulden als Wegeseitengräben im Wald oder auf landwirtschaftlichen Flächen ein sinnvoller Beitrag hierzu. Eine kompetente Beratung der Land- und Forstwirte bezüglich des spezifischen Nutzens dieser Möglichkeiten für ihren Betrieb ist durch das HMUKLV sicherzustellen, wobei die Abwägung zwischen oberflächlicher Wasserspeicherung und Grundwasserneubildung zu berücksichtigen ist. Die schädliche Rolle der Oberflächenversieglung ist zu berücksichtigen und die Beratung mit dem Rückgriff auf

Page 126: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Best- Practice-Beispiele anderer Land- und Forstwirte anschaulich zu machen.

Weiterhin prüft das HMUKLV, ob diese Beratungsangebote ausreichen, um die Unternehmen zu den angegebenen Maßnahmen zu motivieren. Falls nicht, sollten Fördermaßnahmen aufgelegt werden.

Maßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort):

HMUKLV

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):

Unternehmen

Instrumententyp(en):

Information, Beratung, Kampagne

Kompetenzaufbau

Fördermaßnahmen

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:kurzfristiger Beginn (bis 2018)

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen: SW-10 Gewässer- und Auenrenaturierung intensivieren NEU-L-19 Handlungsstrategie: Wasserhaushalt und Klimawandel stabilisieren

Wirkung Klimawandelbedingt ist in Hessen mit häufigeren heißen Trockenperioden zu rechnen und folglich mit häufigerer und längerer Bodentrockenheit, die sich negativ auf die Erträge auswirken wird. Die Maßnahme ist auf die Erhöhung der lokal verfügbaren Wasserressource durch die Verringerung des Oberflächenabflusses aus dem Gebiet ausgerichtet. Dies kann über die Vergrößerung des Bodenwasserspeichers (Feldkapazitätserhöhung/Bodenverbesserung), die Schaffung von Möglichkeiten der oberirdischen Speicherung von Regenwasser oder durch die Förderung der Versickerung ins Grundwasser erreicht werden. Die jeweils optimale Kombination hängt von den konkreten lokalen Gegebenheiten ab. Auch wenn sich herausstellt, dass die Speichermöglichkeiten nicht ausreichen, die Bewässerung aus gebietsexternen Quellen ganz zu vermeiden, sind die Möglichkeiten der lokalen Wasserrückhaltung unbedingt auszuschöpfen, um kritischen Belastungen der Wasserversorgung entgegenzuwirken.

Synergien und -konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des KlimaschutzesKeine Synergien oder Konflikte mit dem KlimaschutzBezüge zur NachhaltigkeitsstrategieMaßnahme unterstützt folgende Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:Z9 Siedlungs- und Verkehrsflächen

Maßnahme steht im Konflikt mit folgenden Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:KeineBezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)nicht relevant für diese Maßnahme

Transparentes Beteiligungsverfahren

Page 127: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Bearbeitung durch AG:

AG-3 Landnutzung

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

3.3. L-03 Bewässerungsmaßnahmen hoher Effizienz

IKSP Hessen

PIK Maßnahmentitel

L-03 Bewässerungsmaßnahmen hoher Effizienz

Maßnahme adressiert Klimaanpassung

Sektor bzw. Handlungsfeld

Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Biodiv, Landschaftswasserhaushalt

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der Maßnahme

Diese Maßnahme dient der Kompensation von Ertragsverlusten durch vermehrte Trockenperioden dort, wo Umstellung der Sorten und Verbesserung der Wasserhaltefähigkeit unter dem zu erwartenden Klimawandel nicht ausreichend sind. Solche Regionen sind vom HMUKLV auf der Basis der aktuellen Klimawandelprojektionen zu identifizieren und (nur) dort ist die Installation besonders wassersparender Bewässerungsmethoden zu fördern. Darüber hinaus sollten in Pilotprojekten (enge Zusammenarbeit Landwirte und Wissenschaft) innovative Bewässerungsverfahren/Technologien ausgetestet und weiterentwickelt werden, um die im Rahmen des Klimawandels unumgängliche Effizienzsteigerung zu erreichen. Das HMUKLV eruiert ständig den Stand der Forschung auf diesem Gebiet und befördert davon ausgehend solche Pilotprojekte durch Beratung zu bestehenden Fördermöglichkeiten und gegebenenfalls die Bereitstellung zusätzlicher Mittel.

Maßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort):

HMUKLV

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):

Unternehmen, Forschungseinrichtungen

Page 128: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Instrumententyp(en):

direkte staatliche Förderung

Forschung

Information, Beratung, Kampagne

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:mittelfristiger Beginn (2019 – 2025)

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen:nicht relevant für diese Maßnahme

Wirkung Ineffiziente Bewässerungsverfahren führen unter zukünftigem Klimawandel zu einem verstärkten Anstieg des Wasserbedarfs, dessen Bereitstellung zu beträchtlichem Aufwand führen kann. Effiziente Bewässerungsverfahren verringern diesen Anstieg und reduzieren so die Kosten für die Erschließung neuer Quellen und/oder den (Fern-)Transport. Innovative Bewässerungsverfahren zielen darauf ab, dass ein möglichst großer Anteil des verwendeten Wassers durch die Nutzpflanzen transpiriert wird, d.h. Oberflächenabfluss, Evaporation und Versickerung minimiert werden. Die unterschiedlichen Verfahren beruhen im Wesentlich darauf, das Bewässerungswasser den Nutzpflanzen gezielt (mengenmäßig, räumlich und zeitlich) zur Verfügung zu stellen.

Synergien und -konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des KlimaschutzesKeine Synergien oder Konflikte mit dem KlimaschutzBezüge zur Nachhaltigkeitsstrategienicht relevant für diese MaßnahmeBezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)nicht relevant für diese Maßnahme

Transparentes BeteiligungsverfahrenBearbeitung durch AG:

AG-3 Landnutzung

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

3.4. L-04 Ertragsrisiken versichernWieder aufgenommen

IKSP Hessen

PIK Maßnahmentitel

Page 129: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

L-04 Ertragsrisiken versichern

Maßnahme adressiert Klimaanpassung

Sektor bzw. Handlungsfeld Landwirtschaft

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der Maßnahme

Starkregen und Trockenperioden und die damit verbundenen Ertragsverluste werden häufiger auftreten. Es ist zu prüfen, ob und wann eine Versicherung gegenüber Schutzmaßnahmen vorzuziehen ist. Hier wird dem HMUKLV geraten, die Erstellung von Entscheidungshilfen für Landwirte zu initiieren und dabei u. a. die Expertise der Versicherungswirtschaft heranzuziehen. Ein Landeszuschuß zu den Prämien ist zu erwägen, da die private Versicherung teilweise staatliche Ausgleichszahlungen für großflächige, extremwetterbedingte Ernteausfälle ersetzen kann. Gegebenenfalls ist das Offizialberatungsangebot des Landesbetriebes Landwirtschaft auf versicherungsrechtliche Fragen auszudehnen.

Maßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort):HMUKLV

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):Unternehmen

Instrumententyp(en):

• Forschung

• direkte staatliche Förderung

• Information, Beratung, Kampagne

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:kurzfristiger Beginn (bis 2018)

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen: L-01: Winterbegrünung der Felder L-02: Förderung des Wasserrückhalts L-03: Bewässerungsmaßnahmen hoher Effizienz L-06: Extremwetterangepasster Obstbau

Wirkung Physische Schutzmaßnahmen gegenüber extremwetterbedingten (Frost, Hagel, Überschwemmung, Starkregen, Sturm, Trockenheit) Ernteausfällen können – insbesondere unter Klimawandelbedingungen – keine vollständige Absicherung gewährleisten oder wären dann extrem aufwändig. Es ist zu erwägen, dieses Restrisiko mit Versicherungslösungen abzudecken, wobei zu prüfen ist, inwieweit das Versicherungsprinzip, d.h. der Ausgleich über stochastisch auftretende individuelle Einzelschadensereignisse, anwendbar ist. Da es gerade bei Extremwetterbedingungen auch zu großen flächendeckenden kollektiven Schadensereignissen kommen dürfte, ist eine Bezuschussung zu den Prämien, wie sie in anderen Ländern üblich ist, zu erwägen.

Synergien und -konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des KlimaschutzesEs gibt keine Synergien und Konflikte zum Klimaschutz.Bezüge zur Nachhaltigkeitsstrategienicht relevant für diese Maßnahme

Page 130: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Bezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)nicht relevant für diese Maßnahme

Transparentes BeteiligungsverfahrenBearbeitung durch AG:

AG-3 Landnutzung

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

3.5. L-05 Identifikation von geeigneten Sorten

IKSP Hessen

PIK Maßnahmentitel

L-05 Identifikation von geeigneten Sorten

Maßnahme adressiert Klimaanpassung

Sektor bzw. Handlungsfeld Landwirtschaft

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der Maßnahme

Von großer Bedeutung für die Anpassung an den Klimawandel in der Landwirtschaft ist die Verwendung von an das geänderte Klima angepassten Sorten (Modellierung/Feldversuche). Es besteht zum einen die Möglichkeit existierende Sorten, z.B. aus südlicheren Regionen, zu verwenden, da diese an ein wärmeres Klima angepasst sind (sofern Genehmigung wegen Neophyt möglich). Des Weiteren können auch Neuzüchtungen angestrebt werden, was durch das Sortenschutzrecht auch ökonomisch darstellbar ist. Entsprechende Aktivitäten sind vom HMUKLV zu fördern und die Notwendigkeit dieser Maßnahme durch entsprechende Informationskampagnen zu untermauern.

Maßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort):HMUKLV

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):Unternehmen, Wissenschaft und Bildung

Instrumententyp(en):

direkte staatliche Förderung

Kampagne

Page 131: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Datenerhebung, Analyse, Forschung

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:kurzfristiger Beginn (bis 2018)

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen: L-13: „Veränderung der Lebensräume und Artvorkommen kontinuierlich

dokumentieren“Wirkung Im Rahmen der INKLIM-Projekte wurden Ertragsanalysen für verschiedene

landwirtschaftliche Erzeugnisse für Klimaprojektionen regionaler Klimamodelle vorgenommen. Die Ergebnisse zeigen Ertragseinbußen von bis zu 40% und Steigerungen bis zu 20% in den nächsten 50 Jahren. Gesichert scheint eine Zunahme der Ertragsunsicherheit. Dieser Entwicklung kann durch die Auswahl geeigneter – also an das sich verändernde Klima angepasste – Sorten begegnet werden. Hier muss im Detail eine standortspezifische Untersuchung durchgeführt werden, jedoch lässt sich im Mittel für die Region Hessen sagen, dass es sich eher um Sorten handeln muss, welche an höhere Temperaturen und trockenere Sommer angepasst sind. Der Verband der Landwirtschaftskammern (2010) macht in seinem Bericht „Klimawandel und Landwirtschaft“ deutlich, dass es hierfür Länderübergreifende, neutrale Landessortenversuche nach dem Anbaugebietskonzept geben muss und deren Auswertung auf Basis definierter Boden-Klima-Räume stattfinden muss. Daraus können dann anbaugebietsspezifische Sorten-, Aussaatmengen- und Saatzeitempfehlungen abgeleitet werden. Von großer Bedeutung ist zusätzlich eine breite Risikostreuung hinsichtlich Pflanzenart, Sorte und Sortentyp. An dieser Stelle gibt es eine wichtige Querverbindung zu Maßnahme L-13, da, um die Auswirkungen des Klimawandels auf die Pflanzen überhaupt erst zu registrieren, ein regionalisiertes Monitoring stattfinden muss.

Neben direkter Förderung sollte auf die Notwendigkeit des rechtzeitigen Umsteuerns durch Kampagnen hingewiesen werden. Weiterhin sollte aufgrund der unsicheren Langzeitfolgen und der daraus folgenden Skepsis der Verbraucher auf den Einsatz von Gentechnik bei der Anpassung der Sorten verzichtet werden.

Synergien und -konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des KlimaschutzesEs gibt keine Synergien und Konflikte zum Klimaschutz.Bezüge zur NachhaltigkeitsstrategieKeine Bezüge zur Nachhaltigkeitsstrategie.Bezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)Keine Bezüge.

Transparentes BeteiligungsverfahrenBearbeitung durch AG:

AG-3 Landnutzung

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

3.6. L-06 Extremwetterangepasster Obstbau

Page 132: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

IKSP Hessen

PIK Maßnahmentitel

L-06 Extremwetterangepasster Obstbau

Maßnahme adressiert Klimaanpassung

Sektor bzw. Handlungsfeld Landwirtschaft

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der MaßnahmeIm Zuge des Klimawandels ist mit einer Zunahme von bestimmten Extremwetterereignissen zu rechnen. Diese können sich auf unterschiedlichste Weise auf Qualität und Ertrag der Obsternte auswirken. Wirksame Gegenmaßnahmen sind Schutzkonstruktionen, Beregnung oder Wahl widerstandsfähigerer Obstsorten.Dem HMUKLV wird geraten, hierzu Beratungsangebote zur optimalen Maßnahmenwahl zu initiieren, die gegebenenfalls die Abwägung der Maßnahmen mit Natur- und Landschaftsschutzbelangen einschließen. Bei naturschutzrechtlich zu genehmigenden Maßnahmen ist der Aspekt der Erhaltung des Obstanbaus unter Klimawandelbedingungen adäquat zu gewichten. Das HMUKLV fördert die in diesem Sinne jeweils optimalen Anpassungsmaßnahmen.

Maßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort):

HMUKLV

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):

Unternehmen

Instrumententyp(en):

Information, Beratung, Kampagne

direkte staatliche Förderung

Ordnungsrecht

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:kurzfristiger Beginn (bis 2018)

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen: L-02 Förderung des Wasserrückhalts

L-03 Bewässerungsmaßnahmen hoher Effizienz

WirkungZunehmende Hitzewellen, Starkregenereignisse, Trockenperioden und (wahrscheinlich) Hagelereignisse belasten den Obstbau mit zunehmenden Ertragseinbußen. Die

Page 133: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Installation von Hagelschutznetzen, Schutzkonstruktionen gegen die schädigende Wirkung von Starkregen sowie gegen übermäßige Strahlung und Temperatur schafft hier Abhilfe. Im Falle von Trockenheit kann mit zusätzlicher Beregnung reagiert werden, was im Falle einer ebenfalls installierten Schutzkonstruktion als Überkronenbewässerung möglich ist. Angesichts der Auswirkungen auf Naturschutz und Landschaftsbild sind die naturschutzrechtlichen Aspekte für die Installation solcher Systeme vorab zu klären bzw. anzupassen. Bei z.B. der Anbringung von Netzen und Folienhäusern ist der negative Einfluss auf die Biodiversität abzuwägen gegen die Ermöglichung des Fortbestands des Obstanbaus unter Klimawandelbedingungen.Dazu sollte auch die genetische Vielfalt hessischer Obstsorten erhalten und im Hinblick auf ihre Widerstandfähigkeit gegenüber Wetterextremen beobachtet werden, um auch bezüglich der Sortenwahl Empfehlungen geben zu können.

Synergien und -konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des KlimaschutzesEs gibt keine Synergien und Konflikte zum KlimaschutzBezüge zur Nachhaltigkeitsstrategienicht relevant für diese MaßnahmeBezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)nicht relevant für diese Maßnahme

Transparentes BeteiligungsverfahrenBearbeitung durch AG:

AG-3 Landnutzung

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

3.7. L-07

3.8. L-08

3.9. L-09 Weinhessen: Hang zur Rebsorten-Vielfalt

IKSP Hessen

CB Maßnahmentitel

L-09 Weinhessen: Hang zur Rebsorten-Vielfalt

Maßnahme adressiert

KlimaanpassungKlimaschutz und Klimaanpassung

Sektor bzw. Handlungsfeld L - Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Biodiv, Landschaftswasserhaushalt

Information

Page 134: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der MaßnahmeIn Deutschland und Hessen nicht heimische Rebsorten sind teilweise besser an die Klimaänderungen im Hinblick auf Trockenstress angepasst als in Hessen typische Sorten. Ihr Potential zur Erhöhung der Klimaresilienz durch die die Erweiterung des Rebsortenspiegels in hessischen Weinkellern wird durch ein vom HMUKLV gefördertes Forschungs- und Beratungsprogramm entfaltet.Aufbauend auf dem Pilotprojekt aus INKLIM+ und dem HLNUG wird dabei in bereits bestehender Zusammenarbeit von der Hochschule Geisenheim mit Winzern für in Hessen und Deutschland seltene bis nicht angebaute Rebsorten, die lokal besser an zu erwartende Klimaänderungen angepasst sind, angebaut, betreut und evaluiert. Die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Winzern wird ausgebaut. Auswirkungen auf die Insektenökologie werden dabei explizit einbezogen. Zum Thema Klimaschutz im Weinbau und wärmeliebende Rebsorten werden in den nächsten Jahren u.a. aus den von der Hochschule Geisenheim betreuten Projekten verschiedenste das Ziel befördernde Ergebnisse erwartet. Auf ein in 2014/2015 vom HMWK unterstütztes Projekt mit dem DWD kann hier u.a. aufgebaut werden.Des Weiteren werden Winzer auf Basis dieser Ergebnisse über Potentiale von Sortenumstellungen und bestehenden sowie geplanten Förderprogrammen beraten. Eine Umstellung auf an den Klimawandel besser angepasste Rebsorte kann im Rahmen der regelmäßigen Erneuerung der Rebflächen erfolgen.Es wird derzeit erwogen, das Hessische Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflegemaßnahmen HALM ab 2019 um ein Förderverfahren "Erhaltung pflanzengenetischer Ressourcen" zu erweitern. In diesem Rahmen ist grundsätzlich auch eine Förderung von alten und/oder seltenen Rebsorten möglich.

Maßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort):HMUKLV

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):

Wissenschaft und Bildung, Unternehmen

Instrumententyp(en): Datenerhebung, Analyse, Forschung Information, Beratung, Kampagne Direkte staatliche Förderung

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:mittelfristiger Beginn (2019 – 2025)

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen: NEU-L-27: Hessisches Weinerbe bewahren - klimaoptimiertes Laubwand-,

Wasser-, und Bodenmanagement

Wirkung Beschreibung zu Handlungsbereich und WirkungsmechanismusReduktionspotenzial oder systemische Wirkung

Nicht heimische Rebsorten sind teilweise besser an die Klimaänderungen im Hinblick auf Trockenstress angepasst als in Hessen typische Sorten

Aufbauend auf einem Fundus von bereits bestehenden Forschungsprojekten und

Page 135: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Kooperationen zwischen Winzern, Hochschulen, und dem Land Hessen fördert das HMUKLV ein Forschungs- und Beratungsprogramm zur Erhöhung der Klimaresilienz durch mehr Sortenvielfalt in Hessen

Der Anbau, die Betreuung und Evaluierung von seltenen bis nicht angebaute Rebsorten, die lokal besser an zu erwartende Klimaänderungen angepasst sind, wird durch die Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen Winzern und Hochschulen erweitert

Winzer werden auf Basis dieser Ergebnisse über Potentiale von Sortenumstellungen und bestehenden sowie geplanten Förderprogrammen beraten.

Synergien und -konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des KlimaschutzesEs bestehen Synergien zu folgender Klimaanpassungsmaßnahme:

L-100: Hessisches Weinerbe bewahren - klimaoptimiertes Laubwand-, Wasser-, und Bodenmanagement

Eine Umstellung auf an den Klimawandel besser angepasste Rebsorte kann im Rahmen der regelmäßigen Erneuerung der Rebflächen erfolgen. Die Beratungen beider Maßnahmen können kombiniert werden.Sowohl die Erforschung und Beratung zum Anbau neuer Sorten als auch Beratung zur Erhaltung alter Sorten ist erstrebenswert. Bei einer gesamthessischen Betrachtungsweise eines klimaangepassten, vielfältigen Weinbaus wird deutlich, dass sich diese zwei nun zu einer zusammengeführten Maßnahmen zum Bewahren des Hessischen Weinerbes nicht mit einer Förderung von in Hessen nicht heimischen Rebsorten konkurrieren. Je nach Standort kann bewahren, umstellen oder ihre Kombination am zielführendsten für Weinanbau in Hessen sein.

Es bestehen keine Synergien zum Klimaschutz.

Es bestehen keine Konflikte.Bezüge zur NachhaltigkeitsstrategieMaßnahme unterstützt folgende Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:Keine direkten Bezüge vorhanden

Maßnahme steht im Konflikt mit folgenden Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:Es bestehen keine KonflikteBezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)Keine direkten Bezüge vorhanden

Transparentes Beteiligungsverfahren23

Bearbeitung durch AG:

AG-3 Landnutzung

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

23 Dieser untere Teil der Tabelle (ab hier) ist nicht Bestandteil des Maßnahmenblatts i.e.S., sondern dient der Dokumentation des Beteiligungsverfahrens; dessen inhaltliche Inputs werden oben im Maßnahmenblatt berücksichtigt; der untere Teil kann daher dann im Endbericht entfallen.

Page 136: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

3.10. L-10 Flächen zur Kalt-und Frischluftzufuhr sichern und erweitern, Stadt abkühlen

IKSP Hessen

CB MaßnahmentitelL-10

Flächen zur Kalt-und Frischluftzufuhr sichern und erweitern, Stadt abkühlen

Maßnahme adressiert Klimaanpassung

Sektor bzw. Handlungsfeld L - Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Biodiv, Landschaftswasserhaushalt

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der MaßnahmeIn städtischen Wärmeinseln können bereits ohne Effekte des Klimawandels bis zu 10 Grad C höhere Temperaturen herrschen als im Umland. Zur städtischen Temperierung und zum Schutz vor Hitzestress ist die Flächenfreihaltung im Umland in Zukunft damit noch entscheidender. Ziel dieser Maßnahme ist sowohl die ordnungspolitische Vorrangstellung als auch zusätzliche Erweiterung von Frischluft- und Kaltluftentstehungsgebieten auf land-, forstwirtschaftlichen, und sonstigen zielführenden Flächen außerhalb von Städten zu erreichen, damit diese kühlenden Funktionen in Zukunft unter erwärmten Bedingungen garantiert werden können.Dazu schreibt die Landes- und Regionalplanung als Instrumente, die für die Sicherung der Frischluftschneisen und Kaltluftentstehungsgebiete für überörtliche und großflächige Bereiche verantwortlich ist, zusätzliche Flächen für die Kühlung von Städten fest. Dabei sollen in Zukunft diese und bestehende Flächen als Vorranggebiete in der Landes- und Regionalplanung ausgewiesen werden und gelten können. Dazu notwendige Instrumente zur Umsetzung in der Landes- und Regionalplanung gilt es wegen der zunehmenden Bedeutung der kühlenden Funktion für Städte zum gesundheitlichen Bevölkerungsschutz zu überprüfen und ggfls. anzupassen. Damit wird ebenfalls adressiert wie eine Reduzierung der Anwendung der Flächenfreihaltung durch Ausnahmeregelungen in der Planung einwirken kann. Flächen werden durch Forschungsergebnisse zur besseren Durchlüftung und Vermeidung von Hitzestaus im Stadt- und Siedlungsbau mitbestimmt. Kühlungsfunktionen bestimmter Böden werden bei der Neugewinnung von Flächen mitbedacht. Auf neu gewonnenen Flächen werden Mitigationspotentiale bedacht, z.B. dem Ausbau von Windkraft.Anpassungseffekte und Verbesserungen der Lufthygiene können bei der Umsetzung dieser Maßnahme sowohl Städten als auch Flächen und Siedlungen im Umland zugutekommen. Der Adressat dieser Anpassungsmaßnahme ist städtisch, Gegenstand bei der Neugewinnung von Flächen außerhalb bebauter Bereiche sind aber auch land- und forstwirtschaftliche Landnutzungsflächen. Es muss dabei sichergestellt werden, dass in diesen Frisch- und Kaltluftentstehungsgebieten auch weiterhin eine land- und forstwirtschaftliche Nutzung möglich ist.

Maßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort):HMUKLV, HMWEVL

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):

Page 137: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Landesverwaltung, Kommunalverwaltung

Instrumententyp(en):Planungsrecht

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:kurzfristiger Beginn (bis 2018)

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen: iKSP-SQ-02 Verankerung von Klimaschutz und -anpassungszielen in der Landes-

und Regionalplanung iKSP-SQ-03 Sicherung aufgelockerter, durchgrünter Siedlungs- und

Stadtstrukturen iKSP-SQ-08 Sicherung der Durchlüftung von Siedlungsstrukturen

Wirkung Beschreibung zu Handlungsbereich und WirkungsmechanismusReduktionspotenzial oder systemische Wirkung

In städtischen Wärmeinseln können bereits ohne Effekte des Klimawandels bis zu 10 Grad C höhere Temperaturen herrschen als im Umland. Hitzestress wird in Städten zunehmen.

Daher ist zur städtischen Temperierung und zum Schutz vor Hitzestress die Flächenfreihaltung im Umland in Zukunft damit noch entscheidender.

Um das umzusetzen und unter erwärmten Bedingungen zu garantieren ist sowohl die ordnungspolitische Vorrangstellung als auch die zusätzliche Erweiterung von Frischluft- und Kaltluftentstehungsgebieten auf land-, forstwirtschaftlichen, und sonstigen zielführenden Flächen außerhalb von Städten notwendig.

Dazu schreibt die Landes- und Regionalplanung als Instrumente, die für die Sicherung der Frischluftschneisen und Kaltluftentstehungsgebiete für überörtliche und großflächige Bereiche verantwortlich ist, zusätzliche Flächen für die Kühlung von Städten fest. Dabei sollen in Zukunft diese und bestehende Flächen als Vorrangebiete in der Landes- und Regionalplanung ausgewiesen werden und gelten können.

Dazu notwendige Instrumente zur Umsetzung in der Landes- und Regionalplanung gilt es wegen der zunehmenden Bedeutung kühlenden Funktion für Städte für gesundheitlichen Bevölkerungsschutz zu überprüfen und ggfls. anzupassen.

Anpassungseffekte und Verbesserungen der Lufthygiene können bei der Umsetzung dieser Maßnahme sowohl Städten als auch Flächen und Siedlungen im Umland zugutekommen

Weil die Bedeutung der städtischen Temperierung, Kühlung, und Durchlüftung zum Bevölkerungsschutz vor Hitzestress schon jetzt spürbar zugenommen hat, und in Zukunft noch entscheidender sein wird, ist ein kurzfristiger Beginn dieser Maßnahme (bis 2018) dringend zu empfehlen.

Synergien und -konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des KlimaschutzesEs bestehen Synergien zum Klimaschutz und Klimaanpassungmaßnahmen:Auf den gesicherten und neugewonnenen Flächen kann der Windkraft-Ausbau gefördert werden.

iKSP-SQ-07 Sicherung aufgelockerter, durchgrünter Siedlungs- und Stadtstrukturen

iKSP-SQ-08 Sicherung der Durchlüftung von Siedlungsstrukturen

Page 138: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Zu beiden Maßnahmen bestehen Synergieeffekte bei ihrer entsprechenden Abstimmung vor dem Hintergrund des Zieles der Durchlüftung und Kühlung von Städten und Siedlungen

iKSP-SQ-02 Verankerung von Klimaschutz und -anpassungszielen in der Landes- und Regionalplanung

Zu dieser Maßnahme besteht im Hinblick auf die Verankerung von Anpassungszielen wegen der größere Bedeutung der Kühlung und Durchlüftung von Städten unter Klimawandel Synergien: Es geht in diesem Falle in der Landes- und Regionalplanung um die Verankerung einer ordnungspolitischen Vorrangstellung und zusätzlichen Erweiterung von Frischluft- und Kaltluftentstehungsgebieten auf land- und forstwirtschaftlichen Flächen außerhalb von Städten.

Es bestehen keine Konflikte.Bezüge zur NachhaltigkeitsstrategieMaßnahme unterstützt folgende Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:Z1 - Energieproduktivität (BIP/PEV)Z6 - THG EmissionenZ 9 - Siedlungs- und Verkehrsflächen

Maßnahme steht im Konflikt mit folgenden Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:Trifft für MN nicht zuBezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)Handlungsfeld Energiemix: Ausbau der erneuerbaren Energien zur Strom- und Wärmeerzeugung - Ziel Ausbau Windkraft, Handlungsfeld Infrastruktur – Ziel Ausbau Übertragungsnetze, Handlungsfeld Infrastruktur - Ziel Ausbau Verteilnetze

Transparentes Beteiligungsverfahren24

Bearbeitung durch AG: AG-3 Landnutzung

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

3.11. L-11 Forst-Matching für klimasensitive Nutzungs-und Wirtschaftsplanung

IKSP Hessen

CB Maßnahmentitel

L-11 Forst-Matching für klimasensitive Nutzungs-und Wirtschaftsplanung

24 Dieser untere Teil der Tabelle (ab hier) ist nicht Bestandteil des Maßnahmenblatts i.e.S., sondern dient der Dokumentation des Beteiligungsverfahrens; dessen inhaltliche Inputs werden oben im Maßnahmenblatt berücksichtigt; der untere Teil kann daher dann im Endbericht entfallen.

Page 139: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Maßnahme adressiert Klimaanpassung

Sektor bzw. Handlungsfeld L - Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Biodiv, Landschaftswasserhaushalt

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der MaßnahmeZur Senkung und Verteilung von Risiken unter erhöhtem Trockenstress müssen herkömmliche bisher bewährte Mittel der Forstwirtschaft durch zukunftsweisende klimasensitive Maßnahmen ergänzt und trotz begrenzter Mittel beschleunigt in die Fläche gebracht werden, sobald deren Mehrwerte ausreichend abgesichert sind.Das kann durch die Replikation von diesen Maßnahmen in ähnlichen Forsten an anderen Orten in Hessen erfolgen. Gestützt durch Erfahrungen und Forschung zu Projektergebnissen von KLIMZUG Nordhessen, INKLIM, Riskman, WP-KS-KW (z.B. mit Risikokarten) identifiziert die Nordwestdeutsche Forstliche Versuchsanstalt (NW-FVA) in Zusammenarbeit mit dem Fachzentrum Klimawandel und dem Landesbetrieb Hessen-Forst Wälder mit weitgehend ähnlichen Bedingungen und ähnlicher erwarteter Klimaentwicklung. Dieses „Matching“ geschieht auf wissenschaftlich fundierter Grundlage.Darauf aufbauend fördert der Landesbetrieb Hessen-Forst mit vertretbarem Arbeitsaufwand die Netzwerkbildung und den informierten Austausch zwischen den Eigentümern und Bewirtschaftern von jeweils wenigen weitgehend ähnlichen solcher Waldgebiete. Das mittelfristige Ziel der Maßnahme ist die Beschleunigung der Flächenwirkung von ausgewiesen klimasensitiven Maßnahmen durch deren Transfer in diese “gematchten” Waldgebiete.

Maßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort):HMUKLV

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):Bürgerinnen und Bürger, Wissenschaft und Bildung, Kommunalverwaltung, Landesverwaltung

Instrumententyp(en): Datenerhebung, Analyse, Forschung Moderation Information, Beratung, Kampagne

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:kurzfristiger Beginn (bis 2018)

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen: iKSP-L-12 Klimarisiko- und Optimierungskarten Forst - Verbesserte

Planungsgrundlagen für neue Herausforderungen an hessische Waldbesitzer iKSP-L-14 Erhaltung und Weiterentwicklung von Biotopverbundsystemen und

Vermeidung weiterer Landschaftszerschneidungen LF-06 Förderung nachhaltiger, multifunktionaler Forstwirtschaft

Page 140: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Wirkung Beschreibung zu Handlungsbereich und WirkungsmechanismusReduktionspotenzial oder systemische Wirkung

Zur Senkung und Verteilung von Risiken unter erhöhtem Trockenstress müssen herkömmliche bisher bewährte Mittel der Forstwirtschaft durch zukunftsweisende klimasensitive Maßnahmen ergänzt und beschleunigt in die Fläche gebracht werden, sobald deren Mehrwerte ausreichend abgesichert sind.

Gestützt durch Erfahrungen und Forschung zu Projektergebnissen aus KLIMZUG Nordhessen, INKLIM, Riskman, WP-KS-KW (z.B. mit Risikokarten) identifiziert die Nordwestdeutsche Forstliche Versuchsanstalt (NW-FVA) in Zusammenarbeit mit dem Fachzentrum Klimawandel und dem Landesbetrieb Hessen-Forst auf wissenschaftlich fundierter Basis Wälder mit weitgehend ähnlichen Bedingungen und ähnlicher erwarteter Klimaentwicklung.

Zwischen wenigen weitgehend ähnlichen solcher „gematchten“ Waldgebiete fördert der Landesbetrieb Hessen-Forst die Netzwerkbildung und den informierten Austausch zwischen den Eigentümern und Bewirtschaftern.

Das mittelfristige Ziel der Maßnahme ist die Beschleunigung der Flächenwirkung von ausgewiesen klimasensitiven Maßnahmen durch deren Transfer in diese “gematchten” Waldgebiete.

Weil Wälder besonders träge Systeme darstellen, und Netzwerkbildung und der informierte Austausch zwischen den Eigentümern und Bewirtschaftern ebenfalls Zeit in Anspruch nimmt, ist ein kurzfristiger Beginn dieser Maßnahme (bis 2018) dringend zu empfehlen.

Synergien und -konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des KlimaschutzesEs bestehen Synergien zu Klimaschutz und Klimaanpassungsmaßnahmen:

LF-06 Förderung nachhaltiger, multifunktionaler Forstwirtschaft

Es bestehen Synergien mit dem Klimaschutz: Die Maßnahme des Forst-Matchings kann die Flächenwirkung von Maßnahmen, die nachhaltige, multifunktionale Forstwirtschaft fördern, durch deren Transfer in “gematchte” Waldgebiete beschleunigen.

iKSP-L-12 Klimarisiko- und Optimierungskarten Forst - Verbesserte Planungsgrundlagen für neue Herausforderungen an hessische Waldbesitzer

Die Maßnahme des Forst-Matchings kann die Flächenwirkung von ausgewiesen klimasensitiven Maßnahmen, die durch Klimarisiko- und Optimierungskarten flächenscharf identifiziert werden, durch deren Transfer in “gematchte” Waldgebiete beschleunigen.

Es bestehen keine Konflikte.Bezüge zur NachhaltigkeitsstrategieMaßnahme unterstützt folgende Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:Z6 - THG Emissionen

Maßnahme steht im Konflikt mit folgenden Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:Triff nicht auf die MN zuBezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)Nicht relevant

Transparentes Beteiligungsverfahren25

Bearbeitung durch AG: AG-3 Landnutzung

Zentrale Rückmeldungen aus dem

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

25 Dieser untere Teil der Tabelle (ab hier) ist nicht Bestandteil des Maßnahmenblatts i.e.S., sondern dient der Dokumentation des Beteiligungsverfahrens; dessen inhaltliche Inputs werden oben im Maßnahmenblatt berücksichtigt; der untere Teil kann daher dann im Endbericht entfallen.

Page 141: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Beteiligungsprozess:Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

3.12. L-12 Klimarisiko- und Optimierungskarten Forst - Verbesserte Planungsgrundlagen für neue Herausforderungen an hessische Waldbesitzer

IKSP Hessen

CB MaßnahmentitelL-12 Klimarisiko- und Optimierungskarten Forst - Verbesserte Planungsgrundlagen für

neue Herausforderungen an hessische WaldbesitzerMaßnahme adressiert Klimaanpassung

Sektor bzw. Handlungsfeld Landwirtschaft

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der MaßnahmeDer Landesbetrieb HessenForst entwickelt (ggf. mit der Servicestelle FOB-GEO) auf der Basis der Ergebnisse der Klimafolgenforschung der Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt (NW-FVA), und mit deren Zusammenarbeit, flächenscharfe Informationen a) über Risiken, die mit dem Anbau von typischen Baumarten verbunden sind, und b) über die Veränderungen von Risiken und Anbau in einer Zukunft, die durch Klimawandel geprägt ist. Dabei werden sowohl abiotische (z.B. Trockenheit) als auch biotische (z.B. Schädlinge) Risiken berücksichtigt.

Des Weiteren werden Entscheidungsunterstützungssysteme mit Darstellungen in Form von Klimaoptimierungskarten für die klimasensitive standortgemäße Baumartenwahl und Bestandsbehandlung entwickelt. Die Baumartenwahl berücksichtigt Aspekte der Stabilität der Wälder, des Naturschutzes und der Wirtschaftlichkeit. Jedoch werden auch alle verfügbaren Baumarten, die schon jetzt absehbar den Klimawandel und die projizierte Entwicklung besser, oder schlechter, als andere tolerieren, und/oder in der Lage sind durch höhere Zuwachsleistungen CO2 zu binden, mit in Betracht gezogen.Damit wird eine Planungsgrundlage für die Beratung von allen Waldbesitzern geschaffen, aus denen die Anbaurisiken von ausgewählten Waldbaumarten hervorgehen. Mit den Risiko- und Optimierungskarten werden Umbauschwerpunkte erkannt und bei Umbauvorhaben wird von einer sichereren Basis ausgegangen.Erkenntnisse aus bestehenden Informations-und Forschungsprojekten werden in den Prozess mit einbezogen. Darunter fallen Fortschritte der Klimafolgenforschung der NW-FVA zu Standort-, Leistungs- und Standort-Risikobezug, das Projekt Fit Clim bezüglich der Samen- und Artenwahl, die gezielte Gewinnung und Auslese forstlichen Saatguts von klima- und

Page 142: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

trockensresistent(er)en Baumindividuen vor dem Hintergrund der Situation im hessischen Ried, sowie die Klima-Risikokarten der Bayerischen Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft.Das HMUKLV prüft die mögliche Konkurrenz im Abgleich mit dem Naturschutzgesetz: Ab 2020 sollen laut Gesetz nur einheimische Arten verwendet werden. Dies kollidiert evtl. mit den Entscheidungshilfen zur Baumartenwahl. Wenn der Klimaschutz als vorrangig erachtet wird, muss das Gesetz geändert werden bzw. die Diskrepanz aufgelöst werden.Beratung vor Ort bedarf ausreichenden Forstpersonals. Daher schätzt der Landesbetrieb HessenForst den Personalbedarf zur Zielerreichung der Maßnahme im Vorfeld ab.

Maßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort):HMUKLV

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):

Kommunalverwaltung, Landesverwaltung, Wissenschaft und Bildung, Beratungsstellen

Instrumententyp(en):

Information, Beratung, Kampagne

Datenerhebung, Analyse, Forschung

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:kurzfristiger Beginn (bis 2018)

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen: L-11 Forst-Matching für klimasensitive Nutzungs- und Wirtschaftsplanung L-13 Veränderung der Lebensräume und Artvorkommen kontinuierlich

dokumentieren LF-06 Förderung nachhaltiger, multifunktionaler Forstwirtschaft

Wirkung Beschreibung zu Handlungsbereich und WirkungsmechanismusReduktionspotenzial oder systemische Wirkung

Der fortschreitende Klimawandel setzt Wälder als träge Systeme erheblich unter Druck

Bestehende und zukünftige Risiken, die mit dem Anbau von Baumarten verbunden oder zu vermeiden sind, werden vom Landesbetrieb HessenForst, der Servicestelle FOB-GEO) und der Nordwestsdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt (NW-FVA) als flächenscharfe Informationen aufbereitet

Diese Klimarisiko- und Optimierungskarten dienen als verbesserte informatorische und beratende Planungsgrundlagen für neue Herausforderungen an hessische Waldbesitzer

Diese Darstellungen werden in Entscheidungsunterstützungssystemen für die klimasensitive, standortgemäße Baumartenwahl und Bestandsbehandlung aufbereitet

Damit wird eine Planungsgrundlage für die Beratung von allen Waldbesitzern geschaffen, aus denen die Anbaurisiken von ausgewählten Waldbaumarten hervorgehen.

Mit den Risiko- und Optimierungskarten werden Umbauschwerpunkte erkannt und bei Umbauvorhaben wird von einer sichereren Basis ausgegangen

Page 143: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Weil Wälder besonders träge Systeme darstellen, und die Ausarbeitung von Risiko- und Optimierungskarten Zeit in Anspruch nimmt, ist ein kurzfristiger Beginn dieser Maßnahme (bis 2018) dringend zu empfehlen.

Synergien und -konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des KlimaschutzesEs bestehen Synergien mit Klimaschutz und Klimaanpassungsmaßnahmen:

LF-06 Förderung nachhaltiger, multifunktionaler ForstwirtschaftDie Maßnahme dieses Steckbriefes kann Forstbehörden und Waldbesitzern bei der Identifizierung von waldbaulichen Situationen, in denen Synergien zwischen Klimaschutz, Anpassung der Wälder an den Klimawandel und Erhalt der biologischen Vielfalt bereits jetzt bestehen und ausgebaut werden können, unterstützen

L-11 Forst-Matching für klimasensitive Nutzungs- und WirtschaftsplanungDiese Maßnahmen kann auf die Ergebnisse dieser Maßnahme aufbauen

L-13 Veränderung der Lebensräume und Artvorkommen kontinuierlich dokumentieren

Monitoring der Klimarisiko- und Optimierungskarten kann mit der Dokumentation der Artvorkommen ggf. einhergehen

LF-06 Förderung nachhaltiger, multifunktionaler ForstwirtschaftKlimarisiko- und Optimierungskarten ermöglichen eine bessere Planungsgrundlage für nachhaltige, multifunktionale Forstwirtschaft. Klimarisiko- und Optimierungskarten bilden ein Stütze für Forstbehörden und Waldbesitzer, waldbauliche Situationen zu identifizieren, in denen Synergien zwischen Klimaschutz, Anpassung der Wälder an den Klimawandel und Erhalt der biologischen Vielfalt bereits jetzt fehlen, bestehen, und ausgebaut werden können.

Es bestehen keine Konflikte.Bezüge zur NachhaltigkeitsstrategieMaßnahme unterstützt folgende Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:Z6 – THG Emissionen

Maßnahme steht im Konflikt mit folgenden Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:Es bestehen keine KonflikteBezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)keine

Transparentes BeteiligungsverfahrenBearbeitung durch AG:

AG-3 Landnutzung

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

3.13. L-13 Veränderung der Lebensräume und Artvorkommen kontinuierlich dokumentieren

Page 144: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

IKSP Hessen

PIK Maßnahmentitel

L-13 Veränderung der Lebensräume und Artvorkommen kontinuierlich dokumentieren

Maßnahme adressiert Klimaanpassung

Sektor bzw. Handlungsfeld Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Biodiv, Landschaftswasserhaushalt

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der MaßnahmeUm der sich beschleunigenden Klimadynamik Rechnung zu tragen, müssen die Veränderungen der Lebensräume und Artvorkommen kontinuierlich dokumentiert werden. Besonderes Augenmerk ist auf neue, invasive Arten und einheimische "Klimagewinner" (Libellen, Heuschrecken) zu legen. Dem HMUKLV wird geraten, die Intensivierung bereits bestehender diesbezüglicher Aktivitäten zu fördern.

Maßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort):HMUKLV

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):Bürgerinnen und Bürger, Umweltverbände, Kommunalverwaltungen, Wissenschaft und Bildung

Instrumententyp(en): Datenerhebung, Analyse, Forschung direkte staatliche Förderung Information, Beratung, Kampagne

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:kurzfristiger Beginn (bis 2018)

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen: GB-03: „Hessisches Vektoren-Monitoring (HVM)“ L-14: „Erhaltung und Weiterentwicklung von Biotopverbundsystemen und Vermeidung

weiterer Landschaftszerschneidungen“Wirkung Der Klimawandel wird durch veränderte Niederschlags- und Temperaturmuster die

Habitate von einheimischen Pflanzen- und Tierarten beeinflussen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, diese Entwicklung zu dokumentieren um rechtzeitig weitere Schritte einleiten zu können. Um den Arten das „mitwandern“ mit den sich verschiebenden klimatischen Bereichen zu ermöglichen, muss dann beispielsweise auf die Biotopverbundsysteme geachtet werden (Siehe MN L-14).Weiterhin werden durch den zunehmenden globalen Handel und Tourismus Pflanzen- und Tierarten an andere Orte auf der Welt transportiert. Davon war das Land Hessen in der Vergangenheit und wird auch in der Zukunft verstärkt betroffen sein. Der klimatische Wandel sorgt an dieser Stelle zusätzlich für eine Verschärfung, da manchen Arten auch ohne menschliche Hilfe die Einwanderung ermöglicht wird und einmal eingewanderte Arten eher günstigere Lebensbedingungen vorfinden, welche Ihre weitere Verbreitung begünstigen.Im Land Hessen werden bereits Infokampagnen zu Beseitigung und Handhabung solcher invasiver Arten durchgeführt. Dies sollte verstärkt weitergeführt werden. Um den knappen Ressourcen Rechnung zu tragen sollte zur Erfassung und Bewertung verstärkt auch auf ehrenamtliche Helfer zurückgegriffen werden. Hierfür können Infokampagnen dienen,

Page 145: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

welche Gärtner oder andere Naturinteressierte zur Mithilfe aktivieren.Synergien und -konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des KlimaschutzesEs bestehen keine Wechselwirkungen zum Klimaschutz.Bezüge zur NachhaltigkeitsstrategieMaßnahme unterstützt folgende Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:Z10 – Artenvielfalt

Maßnahme steht im Konflikt mit folgenden Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:keineBezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)Keine Bezüge.

Transparentes BeteiligungsverfahrenBearbeitung durch AG:

AG-3 Landnutzung

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

3.14. L-14 Erhaltung und Weiterentwicklung von Biotopverbundsystemen und Vermeidung weiterer Landschaftszerschneidungen

Enthält L-15

IKSP Hessen

PIK Maßnahmentitel

L-14 Erhaltung und Weiterentwicklung von Biotopverbundsystemen und Vermeidung weiterer Landschaftszerschneidungen

Maßnahme adressiert Klimaanpassung

Sektor bzw. Handlungsfeld Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Biodiv, Landschaftswasserhaushalt

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der MaßnahmeWanderung der Arten als Klimawandelanpassung und zur allgemeinen Stabilisierung der Arten ermöglichen - Konzeption und Umsetzung von zonalen und azonalen Wanderkorridoren zu Biotopverbundsystemen (z.B. Auenstandorte, Grünland mittlerer Standorte, Höhenstufen, Fließgewässer). Es wird dem HMUKLV und dem HMWEVL geraten, bestehende Richtlinien zu diesem Thema in diesem Sinne auszulegen oder, wenn nötig, auf deren Veränderung hinzuwirken. Dazu kann u.a. der Bericht

Page 146: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

"Landesweiter Biotopverbund für Hessen" (2013) des HMUKLV und des HMWEVL, der den Klimawandel noch nicht explizit berücksichtigt, als ein Hilfsmittel herangezogen werden.Der Biotopverbund dient dem Erhalt der Biodiversität. Des Weiteren kann eine Habitat-generierende Bewirtschaftungsform in Betracht gezogen werden. Das kann sich auf extensive landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Nutzungsformen beziehen.Die Maßnahme sollte auch Förderungen umfassen, welche zum einen die Kommunen fördern, sich am Biotopverbund zu beteiligen, aber auch Land- und Forstwirte finanziell unterstützen um biotopschonende Nutzungsformen ökonomisch tragfähig zu machen.

Maßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort):HMUKLV, HMWEVL

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):Bürgerinnen und Bürger, Umweltverbände, Kommunalverwaltungen

Instrumententyp(en): direkte staatliche Förderung Planungsrecht

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:kurzfristiger Beginn (bis 2018)

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen: L-13: „Veränderung der Lebensräume und Artvorkommen kontinuierlich

dokumentieren“Wirkung Pflanzen- und Tierarten sind an bestimmte Temperatur- und Niederschlagsmuster

angepasst. Der fortschreitende Klimawandel ändert diese klimatischen Bedingungen und verschiebt damit die Habitate der verschiedenen Arten. Sind die Möglichkeiten der Arten ausgeschöpft, sich an die veränderte Witterungsbedingungen anzupassen, verbleibt lediglich die Wanderung als Anpassungsoption. Das Land Hessen ist als zentrales Transit-Bundesland innerhalb Deutschlands naturräumlich durch Verkehrsinfrastrukturen wie Autobahnen und Gleisbetten stark zerschnitten. Um die Wanderung vom Klimawandel betroffener Arten zu ermöglichen, wird seit längerem auf Bundes- wie auch auf Ebene des Landes Hessens die Vernetzung von Biotopen vorangetrieben. Diese Maßnahme zielt darauf ab diesen Prozess weiter zu intensivieren und das Augenmerk auch auf besonders stark vom Klimawandel oder anderen anthropogenen Stressoren betroffene Arten zu legen (z.B. Rote Liste Arten). Für die erfolgreiche Umsetzung des Biotopverbundes sollte verstärkt auf Förderungen gesetzt werden. Kommunen haben so ein stärkeres Interesse an der Teilnahme am Verbund. Gleiches gilt für Land- und Forstwirte, welche für die biotopschonende oder Habitat-fördernde extensive Nutzung finanzielle Förderung benötigen. Auf diese Weise wird der Gewinn von der Nutzungsweise entkoppelt.

Synergien und -konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des KlimaschutzesEs bestehen keine Wechselwirkungen zum Klimaschutz.Bezüge zur NachhaltigkeitsstrategieMaßnahme unterstützt folgende Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:R16 LandschaftszerschneidungZ10 Artenvielfalt

Bezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)Keine Bezüge.

Transparentes BeteiligungsverfahrenBearbeitung durch AG:

AG-3 Landnutzung

Page 147: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

3.15. L-15 Bei der Umgestaltung der Forste und der Ackernutzung Biodiversitätsaspekte einbeziehen

gestrichen

3.16. L-16 Gründung einer Klimaschutz-, Energie- und NaturschutzagenturAufgegangen in NEU-SQ-04

3.17. NEU-L-17 Klimavulnerabilität der Böden erfassen, bei Abwägungsentscheidungen berücksichtigen und kommunizieren

IKSP Hessen

PIK Maßnahmentitel

NEU-L-17 Klimavulnerabilität der Böden erfassen, bei Abwägungsentscheidungen berücksichtigen und kommunizieren

Maßnahme adressiert Klimaanpassung

Sektor bzw. Handlungsfeld Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Biodiversität, Landschaftswasserhaushalt

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der Maßnahme

Die Präzisierung der Folgewirkungen des Klimawandels sowie von (potentiellen) Klimawandelanpassungsmaßnahmen in Hessen für den Schutz der Bodenfunktionen ist dringend geboten. Hierzu ist zunächst eine räumlich aufgelöste, hessenweite Einschätzung der Vulnerabilität der Böden zu erstellen, die dann ermöglicht, die Zielkonflikte zu anderen Maßnahmen der Planung eindeutig zu benennen und die Belange des Bodenschutzes besser zu berücksichtigen. Darüber hinaus ermöglicht eine solche landesweite Vulnerabilitätsdarstellung die Rolle der Böden im und für den Klimawandel stärker hervorzuheben und für die Öffentlichkeit hinreichend verständlich darzustellen.

Maßnahmen- Zuständigkeit (Ressort):

Page 148: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

profil HMUKLV

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):

Landesverwaltung, Kommunalverwaltung, Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger

Instrumententyp(en):

Datenerhebung, Analyse, Forschung

Information, Beratung, Kampagne

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:kurzfristiger Beginn (bis 2018)

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen:Keine

Wirkung Die möglichen gravierenden Folgen des Klimawandels für den Wasser-, Nährstoff-, Energie- und Humushaushalt der Böden, ihre Gefährdung durch Erosion und Verdichtung sowie die Bodendiversität ist für die Vielzahl der Kombinationsmöglichkeiten der Standort- und Boden-eigenschaften für die einzelnen Standorte und Böden sehr unterschiedlich. Um lokal angepasste Strategien entwickeln zu können, bedarf es zunächst einer Einschätzung und Bewertung der unterschiedlichen Vulnerabilität der Böden gegenüber dem Klimawandel im Maßstab 1 : 50.000. Der Nutzungsdruck auf die Böden wird durch den Klimawandel aber auch durch Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel weiter zunehmen, aber auch durch steigende Versorgungsansprüche der Bevölkerung und Kompensation des Verlustes von landwirtschaftlichen Nutzflächen durch Steigerung der Bewirtschaftungsintensität. Durch die Vulnerabilitätserhebung sind die Zielkonflikte zu anderen Maßnahmen der Planung eindeutig zu benennen und die Wirkung einer Umnutzung deutlicher herauszuarbeiten (Folgewirkung). So sind qualifizierte Beiträge im Rahmen der Abwägung zu erreichen.

Synergien und -konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des KlimaschutzesKeine Synergien oder Konflikte mit dem Klimaschutz

Bezüge zur Nachhaltigkeitsstrategienicht relevant für diese MaßnahmeBezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)nicht relevant für diese Maßnahme

Transparentes BeteiligungsverfahrenBearbeitung durch AG:

AG-3 Landnutzung

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der

Page 149: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

der Rückmeldungen

endgültigen Fassung der Steckbriefe.

3.18. L-18 Nutzungsdruck auf Böden…Nr. wurde nur intern vergeben (für IMA-Neuvorschlag), der aber in L-17 integriert wurde (s. IFOK Liste)

3.19. NEU-L-19 Handlungsstrategie: Wasserhaushalt unter Klimawandel stabilisieren

IKSP Hessen

PIK Maßnahmentitel

NEU-L-19 Handlungsstrategie: Wasserhaushalt unter Klimawandel stabilisieren

Maßnahme adressiert Klimaanpassung

Sektor bzw. Handlungsfeld Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Biodiv, Landschaftswasserhaushalt

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der Maßnahme

Durch klimawandelbedingte Niederschlags- und Temperaturregimeänderungen sind Änderungen im Wasserhaushalt in Hessen zu erwarten, die für eine Vielzahl von ökologischen Wirkungen des Klimawandels (Habitatverschiebungen, Ertragseinbußen etc.) verantwortlich sind. Die Stabilisierung des Wasserhaushalts unter Klimawandel ist demnach geeignet, um negative Klimawirkungen zu vermeiden. Einige der vorgeschlagenen Anpassungsmaßnahmen adressiert dies entweder aus hydrologischer Sicht (z.B. Wasserrückhaltung) oder im Sinne der Milderung der Auswirkungen (z.B. Wanderungskorridore eröffnen). Die Identifikation wasserbilanzbezogener Problemlagen unter zukünftigem Klimawandel ermöglicht die Auswahl effizienter Maßnahmenkombinationen, die aus einer sektoralen Sichtweise schwerer möglich ist. Zur Institutionalisierung dieser Sichtweise soll das HMUKLV eine Handlungsstrategie „Wasserhaushalt stabilisieren“ entwickeln, die die effektive Koordination der unterschiedlichen Anpassungsmaßnahmen in diesem Bereich ermöglicht.

Maßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort):

HMWEVL, HMUKLV

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):

Landesverwaltung

Instrumententyp(en):

Page 150: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Planungsrecht

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:kurzfristiger Beginn (bis 2018)

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen: SW-10 Gewässer- und Auenrenaturierung intensivieren L-02 Förderung des Wasserrückhalts

Wirkung Im Klimawandelkontext ist die Stabilisierung des Wasserhaushaltes ein wichtiger Aspekt im Artenschutzkontext, im Kontext der Anpassung von Land- und Forstwirtschaft, im Hochwasserschutz sowie bei der Kaltluftentstehung zur Kühlung von Siedlungsgebiete, um nur einige zu nennen. Eine Handlungsstrategie „Wasserhaushalt stabilisieren“ ermöglicht die Wirkungsvolle Auswahl/Kombination unterschiedlicher sektoraler Maßnahmen zur Klimaanpassung in diesen Problemfeldern.

Synergien und -konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des KlimaschutzesKeine Synergien oder Konflikte mit dem KlimaschutzBezüge zur Nachhaltigkeitsstrategienicht relevant für diese MaßnahmeBezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)nicht relevant für diese Maßnahme

Transparentes BeteiligungsverfahrenBearbeitung durch AG:

AG-3 Landnutzung

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

3.20. L-20 bis L-22 Nummern nur intern vergeben, Inhalte wurden anderen MN zugeordnet, vergleiche IFOK Liste

L-20 Präzisierung der Folgewirkung des Klimawandels und der Anpassungsmaßnahmen in Hessen für den Schutz der Bodenfunktionen.

L-21 Entwicklung von lokalen Konzepten zum Schutz der Bodenfunktionen L-22 Ausrichtung der Agrarumweltmaßnahmen auf bodenbezogene Klimaschutz- und -

anpassungsmaßnahmen

Page 151: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

3.21. L-23 Identifizierung und Bewertung von Böden mit einem wesentlichen Beitrag zur Klimafolgenbewältigung in Städten (Kühlfunktion, Teilnahme am Wasserkreislauf)

War nur intern vergebenin verschiedenen Maßnahmen bereits adressiert, vergl. LF-04, V-03, V21, SQ-03

3.22. L-24 bis L-26Waren nur intern vergeben

L-24:Einschätzung und Bewertung der unterschiedlichen Vulnerabilität der Böden gegenüber dem Klimawandel – Aspekte wurden in L-17 integriert

L-25:"Förderung der Beseitigung von Wanderhindernisse bzw. Herstellung der Durchgängigkeit der Fließgewässer" wurde in L-14 aufgenommen

L-26 Förderung der Beschattung von Gewässern =in SW-10 adressiert

3.23. NEU-L-27 Hessisches Weinerbe bewahren - klimaoptimiertes Laubwand-, Wasser-, und Bodenmanagement

IKSP Hessen

CB Maßnahmentitel

NEU-L-27 Hessisches Weinerbe bewahren - klimaoptimiertes Laubwand-, Wasser-, und Bodenmanagement

Maßnahme adressiert Klimaanpassung

Sektor bzw. Handlungsfeld L - Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Biodiv, Landschaftswasserhaushalt

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der MaßnahmeIn Weinhessen wird eine Mehrfachbelastung der Reben durch den Klimawandel erwartet. Zum einen hat sich die Vegetationsperiode für Weinreben bereits verlängert, und dieser Trend wird sich fortsetzen. Die weitere Verfrühung der Reife hätte weitere negative Konsequenzen für den Anbau typischer Rebsorten in Hessen. Zum anderen wird in Teilen Weinhessens eine Mehrfachbelastung des Bodens erwartet, der negative Auswirkungen auf Ertrag und Qualität von in Hessen typischen Rebsorten haben würde: Zunehmender Trockenstress; zunehmender Hitzestress, der zur Erhöhung von Abbauraten organischen Materials führt; sowie zunehmende Starkregen, die zu erhöhter Bodennährstoffauswaschung führen. Um bei der Anpassung im Weinbau das hessische Weinerbe zu bewahren, erhalten Winzer eine standortspezifische Beratung durch das Hessische Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflegemaßnahmen (HALM). Diese findet u.a. auf Basis existierender Risikoanalysen zu Rebstandorten statt. Das Ziel dieser Beratung ist eine standortspezifische Risikoabschätzung und langfristigen Resilienzerhöhung des Hessischen Weinerbes.Die Beratung beinhaltet:1) Verändertes Laubwandmanagements um die Reife von den warmen Sommermonaten nach hinten zu verzögern. Beratung zu klimafolgenbedingten Änderungen ergänzen das bestehende Laubwandmanagement, welches zur guten fachliche Praxis gehört. Voraussetzung für diese Maßnahme ist die abschließende Bewertung der Kosten,

Page 152: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Chancen und Risiken dieses Managements anhand existierender Studien (INKLIM +).2) Maßnahmen zu klimaoptimiertem Bodenmanagement. Dazu gehört ein verändertes Humusmanagement mit verstärktem Eintrag an organischer Masse um die Wasserspeicherfähigkeit der Böden zu erhöhen und den höheren Abbauraten entgegenzuwirken. Des Weiteren wird über die Abdeckung mit organischem Material für wassersparendes Bodenmanagement beraten. Ziel dieser Maßnahme ist die Erhöhung der Resilienz von typischen Rebsorten gegenüber Trockenstress, Hitzestress, und Nährstoffmangel auf Basis der örtlichen Bedingungen. Verdunstungsschutz (Mulch) zur Minderung der unproduktiven Verdunstung und zur Erhöhung der Speicherung wird in die Beratung einbezog, ebenso die ggfls. notwendige Anpassung der Düngung.3) Beratung zur ggf. notwendigen Änderung der Bewässerung, da die Rebe als mehrjährige tiefwurzelnde Pflanze ihren Wasserbedarf vor allem aus dem Unterboden bezieht. Diese ist bereits jetzt aus dem NSP Wein förderfähig, wobei die Wasserbeschaffung und –bevorratung ungeklärt ist. Für die Bewässerung sind die potentiellen Auswirkungen von 2) und 3) auf den Wasserbedarf klar einzubeziehen und mit den standortspezifischen Chancen der Resilienzerhöhung der Weinreben abzuwägen.

Maßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort):HMUKLV

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):Unternehmen, Beratungsstellen, Wissenschaft und Bildung

Instrumententyp(en): Information, Beratung, Kampagne

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:kurzfristiger Beginn (bis 2018)

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen:

L-09 Weinhessen: Hang zur Rebsorten-Vielfalt

Wirkung Beschreibung zu Handlungsbereich und WirkungsmechanismusReduktionspotenzial oder systemische Wirkung

In Weinhessen wird eine Mehrfachbelastung der Reben durch den Klimawandel durch Vegetationsperiodenverschiebungen, zunehmendem Hitze.- und Trockenstress, und Starkregen erwartet

Eine Risikoabschätzung und langfristigen Resilienzerhöhung des Hessischen Weinerbes wird durch eine standortspezifische Beratung für Winzer durch das durch das Hessische Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflegemaßnahmen (HALM) vorgenommen

Diese Beratung geht ein auf Klimaanpassung durch Laubwandmanagement zur besseren Bewältigung der Reifeverzögerungen; Bodenmanagement zur Erhöhung der Resilienz typischer Rebsorten gegenüber Trockenstress, Hitzestress, und Nährstoffmangel, und einer besseren Wasserspeicherfähigkeit

Potentielle Auswirkungen von 2) und 3) auf den Wasserbedarf werden in die Beratung einbezogen und mit den standortspezifischen Chancen der Resilienzerhöhung der Weinreben abgewogen

Page 153: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Synergien und –konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des KlimaschutzesEs bestehen Synergien zu folgender Klimaanpassungsmaßnahme:

L-09 Weinhessen - Hang zur Rebsorten-VielfaltSowohl die Erforschung und Beratung zum Anbau neuer Sorten als auch die Beratung zur Erhaltung alter Sorten ist erstrebenswert. Bei einer gesamthessischen Betrachtungsweise eines klimaangepassten, vielfältigen Weinbaus wird deutlich, dass sich diese zwei nun zu einer zusammengeführten Maßnahmen zum Bewahren des Hessischen Weinerbes nicht mit einer Förderung von in Hessen nicht heimischen Rebsorten konkurrieren. Je nach Standort kann bewahren, umstellen oder ihre Kombination am zielführendsten für Weinanbau in Hessen sein.

Es bestehen keine Synergien zum Klimaschutz.

Es bestehen keine Konflikte.Bezüge zur NachhaltigkeitsstrategieMaßnahme unterstützt folgende Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:Keine direkten Bezüge vorhanden

Maßnahme steht im Konflikt mit folgenden Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:Es bestehen keine KonflikteBezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)Trifft für diese Maßnahme nicht zu.

Transparentes Beteiligungsverfahren26

Bearbeitung durch AG:

AG-3 Landnutzung

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

3.24. LF-01 Erhalt und Förderung von Dauergrünland

IKSP Hessen

Öko Maßnahmentitel

LF-01 Erhalt und Förderung von Dauergrünland

Maßnahme adressiert Klimaschutz

Sektor bzw. Handlungsfeld Landwirtschaft und LULUCF

26 Dieser untere Teil der Tabelle (ab hier) ist nicht Bestandteil des Maßnahmenblatts i.e.S., sondern dient der Dokumentation des Beteiligungsverfahrens; dessen inhaltliche Inputs werden oben im Maßnahmenblatt berücksichtigt; der untere Teil kann daher dann im Endbericht entfallen.

Page 154: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der MaßnahmeDauergrünlandflächen weisen in der Regel einen hohen Kohlenstoffgehalt auf. Seit 2015 ist der Erhalt von Dauergrünland sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht als Greening-Komponente (GAP) adressiert. In Hessen ist der Anteil an Dauergrünland seit 2003 als stabil einzustufen. Diese positive Situation soll erhalten werden durch:1) Das Land Hessen fördert die Vermarktung von Produkten aus der Weidewirtschaft durch Landwirte und Lebensmittelketten (z.B. Aufpreis-Programm für Fleisch aus Weidehaltung) sowie die Vermarktung von Produkten aus Grünschnitt durch die Industrie (z.B. Dämmmaterialien). Ein Schwerpunkt liegt auf Produkten von extensiven Grünlandflächen. Anknüpfungspunkt: "Kompetenzzentrum HessenRohstoffe".2) In dem Fall, dass ein Rückgang des Dauergrünlands von mehr als 1% stattfindet, erlässt das Land Hessen eine Verordnung, die einen Umbruch von Dauergrünland in Ackerland durch Landwirte unterbindet (aufbauend auf dem "Leitfaden Naturschutzrechtliche Behandlung des Umbruchs von Grünlandstandorten in Hessen" und angelehnt an beispielsweise die entsprechende Verordnung in NRW zum Umbruchverbot).

Maßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort):

HMUKLV

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):

Landesverwaltung, Beratungsstellen, Unternehmen

Instrumententyp(en):

Prozedurale Steuerung

direkte staatliche Förderung

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:kurzfristiger Beginn (bis 2018)Laufzeit bis 2050.

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen: L-02 Förderung des Wasserrückhalts L-10 Freiflächen sichern, Stadt abkühlen LF-08 Einführung einer umfangreichen Erstberatung bis 2020 mit Klimaschutz als

integralem Bestandteil LF-10 - Einsatz Hessens auf Bundesebene zur Extensivierung der Tierhaltung LF-15 - Schutz von Moorböden

Wirkung Beschreibung zu Handlungsbereich und WirkungsmechanismusReduktionspotenzial oder systemische Wirkung:Grünland wird in der Landwirtschaft vor allem zur Erzeugung von Viehfutter (Mahd, Beweidung) genutzt. Auch eine Nutzung des Grünschnittes in Biogasanlagen oder eine stoffliche Nutzung wird praktiziert oder ist möglich. Oft ist der erzielbare Deckungsbeitrag je Hektar Grünland niedriger als der von Ackerland. Dies kann dazu führen, dass Landwirte aus ökonomischen Gründen Grünland in Ackerland umwandeln. Zum Grünland werden Grünland i.e.S. und Gehölze (Brachflächen, Hecken, etc.) gerechnet.In Hessen liegt die Grünlandfläche laut dem Hessischen Statistischen Landesamt (2015)27

Page 155: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

im Jahr 2014 bei 283.485 ha. Im Rahmen der THG-Inventare geht das Thünen-Institut von 418.500 ha Grünland im Jahr 2014 aus. Die Differenz ergibt sich aus Unterschieden in der methodischen Erhebung und dadurch, dass der Begriff Grünland im Rahmen der THG-Inventare weiter gefasst wird (inkl. z.B. Brachen, Hecken, etc.), als in der Bodennutzungserhebung des Landes. Dies ist bei der Bewertung der nachfolgenden Flächenänderungen zu berücksichtigen.Grünlandflächen zeichnen sich im Vergleich zu Ackerland durch einen höheren Kohlenstoffgehalt aus. Die Dynamik zwischen Ackerland und Grünland stellte sich in 2014 und im Zeitraum von 2010 bis 2014 wie folgt dar28:

Im Jahr 2014 wurden in Hessen etwa 2.000 ha/a Grünland zu Ackerland und 2.300 ha/a Ackerland zu Grünland umgewandelt (Saldo von 300 ha/a an Grünland). Dies führte in der Summe zu einer Fixierung von ca. -1.900 t/CO2äq/a (Senke).

Im Zeitraum von 2010 bis 2014 wurden im Mittel über die Jahre in Hessen etwa 2.250 ha/a Grünland zu Ackerland und 1.050 ha/a Ackerland zu Grünland umgewandelt (Saldo von -1.200 ha/a Grünland). Dies führte in der Summe zu einer Emission von ca. 3.100 t/CO2äq/a (Quelle).

In der Summe ist die Dynamik der Grünlandflächen in Hessen als stabil anzusehen und die aktuelle Tendenz zeigt in Richtung einer leichten Zunahme an Grünland (siehe 2014 im Vergleich zum Mittelwert für 2010-2014). Entsprechend niedrig sind THG-Emissionen. Allerdings können – im Fall einer verstärkten Umwandlung von Grünland – die Emissionen deutlich ansteigen.

Synergien und -konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des Klimaschutzes Synergie mit L-02 Förderung des Wasserrückhalts: Grünland hat ein besseres

Wasserrückhalteverhalten als Ackerland. Synergie mit L-10 Freiflächen sichern, Stadt abkühlen: Grünlandflächen können

einen höheren Kühlungseffekt als Ackerflächen aufweisen. Synergie mit LF-08 Einführung einer umfangreichen Erstberatung bis 2020 mit

Klimaschutz als integralem Bestandteil: Beratung zu Grünlandflächenerhalt. Synergie mit LF-15 Schutz von Moorböden: Grünland auf Moorböden wird

erhalten.Bezüge zur NachhaltigkeitsstrategieMaßnahme unterstützt folgende Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:

Z6 THG Emissionen: Emissionen werden vermieden.Maßnahme steht im Konflikt mit folgenden Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:

nicht relevant für diese MaßnahmeBezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)

nicht relevant für diese Maßnahme

Transparentes BeteiligungsverfahrenBearbeitung durch AG:

AG-3 Landnutzung

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der Rückmeldung

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

27 Hessisches Statistisches Landesamt (2015): Statistische Berichte - Bodennutzung in Hessen 2015 (Endgültiges Ergebnis). Kennziffer: C I 1 - j/15. Wiesbaden.

28 Quelle: Eigene Berechnungen auf Basis von THG-Inventardaten für Hessen für die Jahre 2010-2014 des UBA und des Thünen-Instituts.

Page 156: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

en

3.25. LF-02 Aufbau und Stabilisierung des Humusgehaltes in landwirtschaftlich genutzten Böden

Geht in LF-03 auf

3.26. LF-03 Förderung des ökologischen Landbaus

IKSP Hessen

Öko Maßnahmentitel

LF-03 Förderung des ökologischen Landbaus

Maßnahme adressiert Klimaschutz

Sektor bzw. Handlungsfeld Landwirtschaft und LULUCF

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der Maßnahme

In Hessen werden derzeit 12% der landwirtschaftlichen Nutzfläche ökologisch bewirtschaftet. Das Land Hessen fördert bereits den ökologischen Landbau in der Erzeugung sowie in der Verarbeitung und Vermarktung durch Beratungs- und Förderleistungen und auch in der Forschung.

1) Die Förderung wird intensiviert. Es wird auch über das Jahr 2025 hinaus ein weiterer Anstieg des Ökolandbaus angestrebt.

2) In der Forschung wird die Förderung um Forschungsprojekte ausgedehnt, die die Praktiken des Ökolandbaus hinsichtlich Ihrer Klimarelevanz optimieren.

3) Die Förderung wird verstärkt an ein Vermarktungskonzept geknüpft, um Risiken eines Überangebots und eines Preisverfalls von Produkten entgegenzuwirken. Insbesondere werden regionale Versorgungssysteme unterstützt.

Maßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort):

HMUKLV

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):

Unternehmen, Beratungsstellen, Politik, Bürgerinnen und Bürger, Wissenschaft und Bildung

Instrumententyp(en):

direkte staatliche Förderung

Datenerhebung, Analyse, Forschung

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:

Page 157: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

kurzfristiger Beginn (bis 2018)Laufzeit bis 2025 und ggf. darüber hinaus.

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen: LF-08 Einführung einer umfangreichen Erstberatung bis 2020 mit Klimaschutz als

integralem Bestandteil LF-09 (Einsatz Hessens auf Bundesebene für ein engagiertes Düngegesetz) LF-10 (Einsatz Hessens auf Bundesebene zur Extensivierung der Tierhaltung ) LF-12 (Minderung der N-Überschüsse in der Landwirtschaft durch strengere

Anwendung bestehender Gesetze)Wirkung Beschreibung zu Handlungsbereich und Wirkungsmechanismus

Reduktionspotenzial oder systemische Wirkung:Der ökologische Landbau kann gegenüber der konventionellen Landwirtschaft positiv auf den Klimaschutz wirken. Zu nennen sind insbesondere:1) Bodenkohlenstoff: Durch die Unterschiede in der Bewirtschaftung der Böden liegt im Ökolandbau der Anteil des Bodenkohlenstoffs im Mittel um 3,5 t höher als im konventionellen Landbau. Dabei kann erwartet werden, dass im Ökolandbau bis zu 0,45 t/ha/Jahr mehr an CO2 gespeichert werden kann (Gattinger et al. 2012)29. Als konservativer Schätzwert wird an dieser Stelle für die Umstellung von konventionellem zu ökologischem Landbau von einer CO2-Speicherung von 0,3 t CO2/ha/Jahr ausgegangen (vgl. auch Osterburg et al. 2013)30. Zudem wird angenommen, dass sich ein neues Gleichgewicht im Bodenkohlenstoff nach 10 Jahren eingestellt hat. Aktuell werden in Hessen 12% der landwirtschaftlichen Flächen ökologisch nach den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau bewirtschaftet. Bei einer landwirtschaftlichen Fläche von 885.857 ha31 in Hessen entspräche eine Erhöhung der Ökolandbaufläche um einen weiteren Prozentpunkt einer landwirtschaftlichen Fläche von 8.856 ha. Als Abschätzung des Klimaschutzbeitrags errechnet sich für diese Fläche eine CO2-Speicherung von 2.658 t CO2/ha/a und zwar für einen Zeitraum von ca. 10 Jahren (neues Gleichgewicht im Bodenkohlenstoff).2) THG-Emissionen pro Fläche und pro Produkteinheit: Das Thünen Institut und die Technische Universität München haben daher über den Zeitraum 2008 – 2014 ein Netzwerk ausgewählter Pilotbetriebe etabliert, um die Klimawirkung und die Nachhaltigkeit ökologischer und konventioneller Betriebssysteme zu erfassen. Es zeigt sich, dass ökologisch wirtschaftende Betriebe (sowohl reine Marktfruchtbetriebe als auch Milchvieh/Gemischtbetriebe) geringere THG-Emissionen aufweisen: Pro Hektar liegen die THG im Ökolandbau über 50 % unter den THG der konventionellen Betriebe, pro GJ Produkt liegen die THG-Emissionen im Ökolandbau rund 10 % unter den Emissionen konventioneller Produkte.32 Allerdings spielen das Betriebsmanagement und der naturräumliche Standort ebenfalls eine sehr große Rolle für die THG-Emissionen.

Synergien und -konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des Klimaschutzes Zahlreiche Maßnahmen in der Landwirtschaft können die Wirtschaftlichkeit der

Produktion im ökologischen Landbau im Vergleich zur konventionellen Landwirtschaft verbessern (Synergien). Hierzu zählen: LF-09 Einsatz Hessens auf Bundesebene für ein engagiertes Düngegesetz;LF-10 Einsatz Hessens auf Bundesebene zur Extensivierung der Tierhaltung ;

29 Gattinger A, Mullera A, Haenia M, Skinnera C, Fliessbacha A, Buchmannb N, Mädera P, Stolzea M, Smithc P, El-Hage Scialabbad N, Nigglia U (2012): Enhanced top soil carbon stocks under organic farming. In: PNAS, 15. Oktober 2012, doi: 10.1073/pnas.1209429109

30 Osterburg B, Rüter S, Freibauer A, Witte T de, Elsasser P, Kätsch S, Leischner B, Paulsen HM, Rock J, Röder N, Sanders J, Schweinle J, Steuk J, Stichnothe H, Stümer W, Welling J, Wolff A (2013) Handlungsoptionen für den Klimaschutz in der deutschen Agrar- und Forstwirtschaft. Johann Heinrich von Thünen-Institut, Thünen Rep 11, Braunschweig.

31 Hessisches Statistisches Landesamt (2015): Statistische Berichte - Bodennutzung in Hessen 2015 (Endgültiges Ergebnis). Kennziffer: C I 1 - j/15. Wiesbaden.

32 Hülsbergen K-J, Rahmann G (eds.) (2013) Klimawirkungen und Nachhaltigkeit ökologischer und konventioneller Betriebssysteme - Untersuchungen in einem Netzwerk von Pilotbetrieben. Braunschweig:Johann Heinrich von Thünen-Institut, 412 p, Thünen Rep 8

Page 158: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

LF-12 Minderung der N-Überschüsse in der Landwirtschaft durch strengere Anwendung bestehender Gesetze

Synergie mit LF-08 Einführung einer umfangreichen Erstberatung bis 2020 mit Klimaschutz als integralem Bestandteil: Die Beratung mit einem Schwerpunkt auf ökologischen Landbau kann die Umstellung von konventionellen Betrieben fördern/erleichtern.

Bezüge zur NachhaltigkeitsstrategieMaßnahme unterstützt folgende Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:

Z6 THG Emissionen: Emissionen werden vermieden.Maßnahme steht im Konflikt mit folgenden Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:

nicht relevant für diese Maßnahme

Bezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel) nicht relevant für diese Maßnahme

Transparentes BeteiligungsverfahrenBearbeitung durch AG:

AG-3 Landnutzung

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

3.27. LF-04 Reduktion der Emissionen durch Flächeninanspruchnahme

IKSP Hessen

ÖKO Maßnahmentitel

LF-04 Reduktion der Emissionen durch Flächeninanspruchnahme

Maßnahme adressiert Klimaschutz

Sektor bzw. Handlungsfeld Landwirtschaft und LULUCF

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der Maßnahme

Das Land Hessen fühlt sich weiterhin der Reduktion der Emissionen durch Flächeninanspruchnahme verpflichtet. Als Instrumente können z.B. eine Förderung der Innen-entwicklung in Ortskernen, die Einführung von Flächenkontingenten und ein Handel mit diesen Kontingenten bis hin zu strikten ordnungsrechtlichen Maßnahmen eingesetzt werden (z.B. Nutzen der Möglichkeiten des Bodenschutzes in Raumordnungsprogrammen, Planungsgesetzten und Landesentwicklungsplänen/-programmen). Im Fall einer Flächeninanspruchnahme werden nach Möglichkeit kohlenstoffreiche Flächen ausgespart (z.B. Wald, Grünland, Feuchtgebiete).

Page 159: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Maßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort):

HMUKLV

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):

Kommunalverwaltung, Landesverwaltung

Instrumententyp(en): Ordnungsrecht

Datenerhebung, Analyse, Forschung

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:kurzfristiger Beginn (bis 2018)Laufzeit ggf. bis 2050.

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen: V-03 Nachhaltige Flächenentwicklung

Wirkung Beschreibung zu Handlungsbereich und WirkungsmechanismusReduktionspotenzial oder systemische Wirkung:Die Flächeninanspruchnahme findet durch den Bau von Siedlungen und Infrastruktur statt und führt direkt zur Umwandlung von Flächen mit hohem Kohlenstoffgehalt (z.B. Wald, Grünland). Zudem bewirkt die Flächeninanspruchnahme eine zunehmende Verknappung von Flächen, infolge dessen indirekte Flächendynamiken zur Umwandlung von Flächen mit hohem Kohlenstoffgehalt führen können (indirekte Effekte wie z.B. Grünlandumbruch zu Ackerland, weil Ackerland Siedlungsfläche wurde).Insbesondere durch ordnungsrechtliche Maßnahmen werden eine generelle Reduktion der Flächeninanspruchnahme und eine Lenkung der nicht vermeidbaren Flächeninanspruchnahme hin zu Flächen mit geringem Kohlenstoffgehalt erreicht, um die genannten Effekte zu reduzieren.Direkte Effekte durch eine Flächenumwandlung hin zu Siedlungsfläche für das Jahr 2014 sind33:

Wald (mineralische Böden) zu Siedlungsfläche: 50 ha/a (0,14 ha/Tag) bewirken 588 t CO2äq/a (11,78 t CO2äq/ha/a) (Quelle)

Ackerland (mineralische Böden) zu Siedlungsfläche: 1.147 ha/a (3,14 ha/Tag) bewirken -875 t CO2äq/a (-0,76 t CO2äq/ha/a) (Senke)

Grünland (mineralische Böden) zu Siedlungsfläche: 399 ha/a (1,09 ha/Tag) bewirken 933 t CO2äq/a (2,34 t CO2äq/ha/a) (Quelle)

Grünland (organische Böden) zu Siedlungsfläche: 3 ha/a (0,01 ha/Tag) bewirken 116 t CO2äq/a (33,46 t CO2äq/ha/a) (Quelle)

Summe Wald, Acker und Grünland zu Siedlungsfläche:1.600 ha/a (4,38 ha/Tag) bewirken 762 t CO2äq/a (Quelle)

Summe Siedlungsflächen zu Wald und Grünland:499 ha/a (1,37 ha/Tag) bewirken -2.093 t CO2äq/a (Senke)

Saldo (Umwandlung zu Siedlungsflächen):1.101 ha/a (3,01 ha/Tag) bewirken -1.332 t CO2äq/a (Senke)

Dies zeigt, dass kleine Flächenanteile von Wald und Grünland auf organischen Böden in

33 Quelle: Eigene Berechnungen auf Basis von THG-Inventardaten für Hessen für das Jahr 2014 des UBA und des Thünen-Instituts; negative Emissionen = Senke, positive Emissionen = Quelle.

Page 160: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

deutlichen Emissionen resultieren. Die Umwandlung von Ackerland zu Siedlungsfläche führt hingegen zu einer CO2-Fixierung. In der Summe wurden im Jahr 2014 ca. 760 t/CO2äq durch die Flächeninanspruchnahme emittiert.Die Flächeninanspruchnahme im Jahr 2014 in Hessen lag nach den Daten des Thünen-Instituts (2016) bei ca. 4,38 ha/Tag. Gleichzeitig wurden ca. 1,37 ha/Tag Siedlungsfläche in Wald oder Grünland umgewandelt (Saldo: 3,01 ha/Tag). Nach Hessisches Statistisches Landesamt (2014)34 lag im Jahr 2013 die Flächeninanspruchnahme bei 2,2 ha/Tag bzw. 2,7 ha/Tag (gleitendes 4-Jahresmittel). Diese Unterschiede sind mit Unterschieden in der Erhebungsmethode zu erklären.In der THG-Bilanzierung wird nur die Flächenumwandlung hin zur Siedlungsfläche der Flächeninanspruchnahme zugeschrieben, die Flächenumwandlung von Siedlung zu Wald oder Grünland hingegen diesen Flächentypen. Folgt man dieser Bilanzierungslogik, so muss das Land Hessen eine weitere Reduktion der Flächeninanspruchnahme von etwa 1,8 ha/Tag bis 2020 erreichen. Dies entspräche – bei gleichen Flächenanteilen – einer Reduktion um ca. 320 t/CO2 äq/a auf 420 t/CO2 äq/a. Bei einer Abnahme der kohlenstoffreichen Flächen können diese direkten Emissionen weiter reduziert werden.Indirekte Effekte sind nicht bzw. nur mit Hilfe modellgestützter Szenarien-Analysen abschätzbar.

Synergien und -konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des Klimaschutzes Synergien mit V-03 Nachhaltige Flächenentwicklung

Bezüge zur NachhaltigkeitsstrategieMaßnahme unterstützt folgende Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:

Z9 Siedlungs- und Verkehrsflächen: direkte positive Wirkung durch MN Z6 THG Emissionen: Emissionen werden vermieden

Maßnahme steht im Konflikt mit folgenden Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie: Z7 Erneuerbare Energien: Konflikt, wenn neue Flächen für EE-Anlangen in

Anspruch genommen werden.Bezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)

nicht relevant für diese Maßnahme

Transparentes BeteiligungsverfahrenBearbeitung durch AG:

AG-3 Landnutzung

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

3.28. LF-05 Speicherung von Kohlenstoff in langlebigen Holzprodukten und Substitution energieintensiver Materialien durch Holz

IKSP Hessen

ÖKO Maßnahmentitel

34 Hessisches Statistisches Landesamt (2014): Flächeninanspruchnahme in Hessen 1991–2013. Kennziffer: C I 7 - j/13. Wiesbaden.

Page 161: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

LF-05 Speicherung von Kohlenstoff in langlebigen Holzprodukten und Substitution energieintensiver Materialien durch Holz

Maßnahme adressiert Klimaschutz

Sektor bzw. Handlungsfeld Landwirtschaft und LULUCF

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der Maßnahme

1) Das Land Hessen fördert Holzbau vermehrt durch Förderprogramme (Neubau und Sanierung). Dabei sind insbesondere Hersteller innovativer Holzprodukte und deren Vermarktung zu unterstützen (nicht bestehende Praxis wie Holz-Dachstühle) und relevante Handwerksbetriebe zu beraten. (Anknüpfungspunkt: Holzbaupreis des Landes)

2) Das Land Hessen überarbeitet baurechtliche Regelungen, die dem vermehrten Bauen mit Holz entgegenstehen.

3) Das Land Hessen passt die Beschaffungsrichtlinie des Landes an hin zu einer verstärkten Nutzung von Holz als Baustoff und andere langlebige Holzprodukte (z.B. zu erwartende Lebensdauer von mindestens 25 Jahren).

4) Das Land Hessen verstärkt die Förderung zu Forschung, Entwicklung und Vermarktung von innovativen und langlebigen Holzwerk- und -dämmstoffen unter Berücksichtigung der stofflichen Wiederverwendung von Holz (Kaskade) sowie der Verwendung von Holz als Substitution von energieintensiven Materialien. (Anknüpfung an die bestehende Maßnahme "Kompetenzzentrum HessenRohstoffe")

5) Das Land Hessen fördert Maßnahmen zur Erhöhung der Menge bzw. des Anteils des rezyklierbaren Sekundärholzanfalls als Grundlage eines Ausbaus der Kaskadennutzung.

Maßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort):

HMUKLV

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):

Landesverwaltung, Unternehmen, Wissenschaft und Bildung, Öffentliche Einrichtungen, Bürgerinnen und Bürger

Instrumententyp(en):

Planungsrecht

direkte staatliche Förderung

Datenerhebung, Analyse, Forschung

Information, Beratung, Kampagne

Prozedurale Steuerung

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:kurzfristiger Beginn (bis 2018)Laufzeit bis 2050.

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen: LF-06 Förderung nachhaltiger, multifunktionaler Forstwirtschaft G-03 Verpflichtung der Kommunen für die kommunalen Gebäude Sa-

Page 162: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

nierungsfahrpläne aufzustellen G-09 Beratungsoffensive „Energetische Sanierung von Altbauten und

denkmalgeschützten Gebäuden“ G-14 Zielvereinbarung mit den Wohnungsunternehmen in Hessen E-01 Co-Feuerung mit Biomasse/Klärschlamm bei Heizwerken bzw. KWK-

Anlagen E-06 Prüfung eines E-Wärme-G für das Land Hessen NEU-IGHD-10 „Fit für den Klimawandel“ – Neuauflage des

Investitionsprogramms für hessische LiegenschaftenWirkung Beschreibung zu Handlungsbereich und Wirkungsmechanismus

Reduktionspotenzial oder systemische Wirkung:Bäume speichern mit ihrem Zuwachs Kohlenstoff im Holz, d.h. im Wald im s.g. Holzvorrat. Wird das Holz geerntet, kann der Kohlenstoff in langlebigen Produkten weiter gespeichert werden (z.B. Holzkonstruktionen, Parkett). Der Speicherzeitraum kann über eine Kaskadennutzung von Holzprodukten erhöht werden. Weniger langlebig sind z.B. Möbel. Kurzlebige Produkte sind insbesondere Papierprodukte. Bei einer energetischen Nutzung wird der gespeicherte Kohlenstoff direkt wieder freigesetzt.Der Deutsche Holzwirtschaftsrat (DHWR) hat ein Bundesländerranking erstellt, in dem analysiert wird, welche Landesbauordnungen die Verwendung von Holz als Bau- und Werkstoff begünstigen oder behindern.35 In diesem Ranking belegt Hessen einer der hinteren Plätze, was das Handlungspotenzial unterstreicht.Die Bilanzierung des Kohlenstoffspeichers in Holzprodukten ist ein komplexer Prozess, der u.a. Zu- und Abflüsse in den Holzprodukt-Pool berücksichtigt. Zudem ist es sinnvoll, die Holzspeicherung im Wald mit denen in Holzprodukten zu vergleichen (siehe Maßnahme LF-06 „Förderung nachhaltiger, multifunktionaler Forstwirtschaft“).Im aktuellen THG-Inventar für Deutschland werden für das Jahr 2014 THG-Einsparungen von -2.300 t CO2 ausgewiesen. Die Abschätzung umfasst alle in Deutschland produzierten Holzprodukte, deren Holz aus heimischem Einschlag stammt und die stofflich genutzt werden. Die THG-Einsparungen durch Holzprodukte in Hessen – anteilig berechnet an der Bevölkerungszahl – betragen ca. -173 t CO2 im Jahr 2014. Dieser Wert spiegelt die Zunahme des Holzprodukt-Pools wieder. Jede weitere Tonne Holz, die zusätzlich in diesen Pool als langlebiges Holzprodukt eingeht, bewirkt eine CO2-Fixierung von ca. 1,8 t (Vergleich: der Dachstuhl eines Einfamilienhauses wiegt ca. 2,2 t).

Synergien und -konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des Klimaschutzes Synergien treten zu Maßnahmen auf, im Zuge derer langlebige Holzprodukte

eingesetzt werden können: G-03 Verpflichtung der Kommunen für die kommunalen Gebäude Sanierungsfahrpläne aufzustellen; G-09 Beratungsoffensive "Energetische Sanierung von Altbauten und denkmalgeschützten Gebäuden"; G-14 Zielvereinbarung mit den Wohnungsunternehmen in Hessen.

Konflikte oder Synergien mit LF-06 Förderung nachhaltiger, multifunktionaler Forstwirtschaft: je nach der waldbaulichen Situation kann es sinnvoller sein, den Holzvorrat aufzubauen anstatt Holz als langlebige Produkte zu nutzen.

Wird mehr Holz in langlebigen Holzprodukten gespeichert und die Kaskadennutzung erhöht, verringert dies die Menge an Holz, die zur Energetischen Nutzung bereitsteht. Dieser Konflikt kann alle Maßnahmen betreffen, in denen Holzenergie eine Rolle spielen kann: E-01 Co-Feuerung mit Biomasse/Klärschlamm bei Heizwerken bzw. KWK-Anlagen; E-06 Prüfung eines E-Wärme-G für das Land Hessen; NEU-IGHD-10 „Fit für den Klimawandel“ – Neuauflage des Investitionsprogramms für hessische Liegenschaften.

Bezüge zur NachhaltigkeitsstrategieMaßnahme unterstützt folgende Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:

Z6 THG Emissionen: Emissionen werden vermieden.Maßnahme steht im Konflikt mit folgenden Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:

35 Siehe http://dhwr-news.de/dhwr/presse_pressearchiv.php?id=395

Page 163: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

nicht relevant für diese Maßnahme

Bezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel) Ausbau Biomasse zur Stromerzeugung (Konflikt zu erwarten). Ausbau der Biomassenutzung zur Wärmeerzeugung (Konflikt zu erwarten).

Transparentes BeteiligungsverfahrenBearbeitung durch AG:

AG-3 Landnutzung

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

3.29. LF-06 Förderung nachhaltiger, multifunktionaler Forstwirtschaft

IKSP Hessen

ÖKO Maßnahmentitel

LF-06 Förderung nachhaltiger, multifunktionaler Forstwirtschaft

Maßnahme adressiert Klimaschutz

Sektor bzw. Handlungsfeld Landwirtschaft und LULUCF

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der Maßnahme

1) Das Land Hessen fördert Forschungsprojekte sowie die Durchführung von Pilotprojekten in Zusammenarbeit mit Forstbetrieben, die die komplexen Zusammenhänge zwischen Vorratsaufbau, verstärkter Holznutzung, Substitutionseffekten, Natur und Artenschutz , Boden- und Gewässerschutz, Erholungswert und Ökonomie sektorübergreifend erforschen.

2) Das Land Hessen unterstützt Forstbehörden und Waldbesitzer, waldbauliche Situationen zu identifizieren, in denen Synergien zwischen Klimaschutz, Anpassung der Wälder an den Klimawandel und Erhalt der biologischen Vielfalt bereits jetzt bestehen und ausgebaut werden können.

3) Das Land Hessen unterstützt die Waldbesitzer bei der Sicherung der Bereitstellung eines nachhaltig ausreichenden Laub- und Nadelrohholzangebotes. Als Mindeststandards sollen die Anforderungen der „Richtlinie für die forstliche Förderung in Hessen (vom 17.12.2015) eingehalten werden. Bei einer Bewertung der Nachhaltigkeit werden Monitoringdaten (z.B. Bodenzustandserhebung, Waldinventuren) herangezogen und deren ausreichende Erhebung sichergestellt. Zudem werden genutzte Flächen mit ungenutzten Referenzflächen verglichen.

4) Die oben genannten Punkte werden vom Land Hessen auf allen Waldflächen in Hessen und mit einem besonderen Augenmerk auf den Waldflächen im Hessischen Ried

Page 164: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

angewandt.Maßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort):

HMUKLV

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):

Unternehmen, Landesverwaltung, Kommunalverwaltung, Beratungsstellen

Instrumententyp(en):

Information, Beratung, Kampagne

Datenerhebung, Analyse, Forschung

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:kurzfristiger Beginn (bis 2018)Laufzeit bis 2050.

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen: LF-05 Speicherung von Kohlenstoff in langlebigen Holzprodukten und Substitution

energieintensiver Materialien durch Holz E-01 Co-Feuerung mit Biomasse/Klärschlamm bei Heizwerken bzw. KWK-

Anlagen E-06 Prüfung eines E-Wärme-G für das Land Hessen NEU-IGHD-10 „Fit für den Klimawandel“ – Neuauflage des

Investitionsprogramms für hessische Liegenschaften L-11 Forst-Matching für klimasensitive Nutzungs-und Wirtschaftsplanung L-12 Klimarisiko- und Optimierungskarten Forst - Verbesserte

Planungsgrundlagen für neue Herausforderungen an hessische Waldbesitzer L-14 Erhaltung und Weiterentwicklung von Biotopverbundsystemen und

Vermeidung weiterer LandschaftszerschneidungenWirkung Beschreibung zu Handlungsbereich und Wirkungsmechanismus

Reduktionspotenzial oder systemische Wirkung:Laut dem Hessischen Statistischen Landesamt (2015)36 nahm die Waldfläche in Hessen im Jahr 2014 847.683 ha ein. Für die Berechnung der THG-Inventare geht das Thünen-Institut von einer Waldfläche von 835.250 ha aus. Durch den Zuwachs der Wälder wird Kohlenstoff im Holz gespeichert (Holzvorrat) und durch Nutzung oder natürliche Mortalität und die anschließende Oxidation des Holzes wird der Kohlenstoff wieder freigesetzt. Zudem wird im Waldboden Kohlenstoff eingelagert bzw. freigesetzt.Im Jahr 2014 fand in den Wäldern in Hessen eine CO2-Einlagerung in Höhe von -4.350 t CO2 statt. Davon entfielen ca. -3.200 t CO2 auf die Fixierung im Holzvorrat und ca. -1.150 t CO2 auf die Einlagerung in Böden.Für die CO2-Senke im Waldboden kann erwartet werden, dass sie auch in Zukunft einen ähnlichen Wert einnehmen wird.Ob der Holzvorrat zukünftig ebenfalls weiter steigen wird, ist stark von der Bewirtschaftung abhängig. In dem Fall, dass es sich aus Klimaschutzsicht – und unter Berücksichtigung von z.B. Naturschutz – als vorteilhaft erweist, den Zuwachs stärker zu nutzen und damit in anderen Sektoren fossile Energieträger oder energieintensive Produkte (z.B. Aluminium) zu ersetzen, wird die Senke „Holzvorrat“ zukünftig entsprechend geringer ausfallen. Eine Abschätzung des Klimabeitrags ist aber komplex. Beispielsweise schätzen Osterburg et

36 Hessisches Statistisches Landesamt (2015): Statistische Berichte - Bodennutzung in Hessen 2015 (Endgültiges Ergebnis). Kennziffer: C I 1 - j/15. Wiesbaden.

Page 165: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

al. (2013)37 ab, dass eine Verlängerung der Umtriebszeiten um ca. 20 Jahre (spätere Holzentnahme) zu einer Erhöhung der Senkenwirkung um ca. 40% führen kann (Vorratsaufbau). Eine Verkürzung der Umtriebszeiten um ca. 20 Jahre (frühere Holzentnahme) kann hingegen einer Verringerung der Senkenwirkung (Vorratsabbau) um -50% entsprechen.Zu den komplexen Zusammenhängen zwischen Vorratsaufbau, verstärkter Holznutzung, Substitutionseffekten, Natur und Artenschutz, Boden- und Gewässerschutz, Erholungswert und Ökonomie besteht sektorübergreifender Forschungsbedarf.In diesem Zusammenhang stellt der Wald im Hessischen Ried (11.200 ha; 1,3% der hessischen Waldfläche) eine Herausforderung dar. Die Änderungen der Grundwassersituation durch Wasserentnahme haben in den Waldbeständen z.T. zu erheblichen Schäden geführt. Als Ergebnis des „Runden Tisch – Verbesserung der Grundwassersituation im Hessischen Ried“ soll diesen Schäden durch Waldbaumaßnehmen und Waldumbau sowie auf einem Teil der Fläche durch Grundwasseraufspiegelung entgegengewirkt werden, um den Wald zu erhalten und FFH-Gebiete weiter zu entwickeln.38

Synergien und -konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des Klimaschutzes Konflikte oder Synergien mit LF-05 Speicherung von Kohlenstoff in langlebigen

Holzprodukten und Substitution energieintensiver Materialien durch Holz: je nach der waldbaulichen Situation kann es sinnvoller sein, den Holzvorrat aufzubauen anstatt Holz als langlebige Produkte zu nutzen.

Konflikte oder Synergien können zu Maßnahmen auftreten, die eine energetische Nutzung von Holz adressieren. Hierzu zählen: E-01 Co-Feuerung mit Biomasse/Klärschlamm bei Heizwerken bzw. KWK-Anlagen; E-06 Prüfung eines E-WärmeG für das Land Hessen; NEU-IGHD-10 „Fit für den Klimawandel“ – Neuauflage des Investitionsprogramms für hessische Liegenschaften

Synergien mit L-11 Forst-Matching für klimasensitive Nutzungs-und Wirtschaftsplanung

Synergien mit L-12 Klimarisiko- und Optimierungskarten Forst - Verbesserte Planungsgrundlagen für neue Herausforderungen an hessische Waldbesitzer

Konflikte oder Synergien mit L-14 Bei der Umgestaltung der Forste und der Ackernutzung Biodiversitätsaspekte einbeziehen: je nach Intensität der Waldnutzung.

Bezüge zur NachhaltigkeitsstrategieMaßnahme unterstützt folgende Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:

Z6 THG Emissionen: CO2 wird gespeichert oder THG-Emissionen vermieden, entweder durch Aufbau des Holzvorrats oder durch Holznutzung in anderen Sektoren

Z7 Erneuerbare Energien: für den Fall, dass die energetische Holznutzung vorteilhaft ist.

Maßnahme steht im Konflikt mit folgenden Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie: Z7 Erneuerbare Energien: für den Fall, dass die energetische Holznutzung nicht

vorteilhaft ist.Bezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)

Ausbau Biomasse zur Stromerzeugung (Konflikt zu erwarten). Ausbau der Biomassenutzung zur Wärmeerzeugung (Konflikt zu erwarten).

Transparentes BeteiligungsverfahrenBearbeitung AG-3 Landnutzung

37 Osterburg B, Rüter S, Freibauer A, Witte T de, Elsasser P, Kätsch S, Leischner B, Paulsen HM, Rock J, Röder N, Sanders J, Schweinle J, Steuk J, Stichnothe H, Stümer W, Welling J, Wolff A (2013) Handlungsoptionen für den Klimaschutz in der deutschen Agrar- und Forstwirtschaft. Johann Heinrich von Thünen-Institut, Thünen Rep 11, Braunschweig.

38 RUNDER TISCH – Verbesserung der Grundwassersituation im Hessischen Ried. Abschlussberich 2015. https://umweltministerium.hessen.de/sites/default/files/media/hmuelv/abschlussbericht_vom_april_2015.pdf

Page 166: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

durch AG:Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

3.30. LF-07 Förderung der Neuanpflanzung von Bäumen

IKSP Hessen

ÖKO Maßnahmentitel

LF-07 Förderung der Neuanpflanzung von Bäumen

Maßnahme adressiert Klimaschutz

Sektor bzw. Handlungsfeld Landwirtschaft und LULUCF

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der Maßnahme

1) Das Land Hessen fördert aktiv die Pflanzung von Bäumen im urbanen Raum durch Gemeinden/Kommunen und/oder Bürger/-innen sowie entlang von Verkehrswegen. Einer Pflanzung geht eine naturschutzfachliche Bewertung voraus und ökologisch sensible Flächen werden ausgenommen.

2) Das Land Hessen fördert Anlage und Erhalt von Hecken und Streuobstwiesen sowie für die Begründung von Wald auf Brachflächen durch finanzielle Anreize und Beratung von Gemeinden/Kommunen und/oder Bürger/-innen. Dabei werden Restriktionen durch und Synergien mit dem Naturschutz aktiv berücksichtigt (z.B. ökologisch verträgliche Nutzung und Bewirtschaftung von Hecken, Feldgehölzen innerhalb und außerhalb von Schutzgebieten sowie von Straßenbegleitgrün) und Konflikte vermieden (z.B. keine Bewaldung einer artenreichen Grünlandbrache). Eine Neubegründung von Wald auf mineralischen Ackerböden ist dabei auszuschließen.

3) Das Land Hessen unterstützt die Kommunen bei der Verwendung von Landschaftspflegeholz (z.B. thermische Verwertung) durch Informationen über erfolgreiche Beispiele (u.a. aufbauend auf dem Modellprojekt des HMUKLV im Werra-Meißner-Kreis).

Maßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort):

HMUKLV; HMWEVL

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):

Page 167: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Kommunalverwaltung, Landesverwaltung, Beratungsstellen

Instrumententyp(en):

direkte staatliche Förderung

Information, Beratung, Kampagne

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:kurzfristiger Beginn (bis 2018)Laufzeit bis 2050.

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen: LF-06 Förderung nachhaltiger, multifunktionaler Forstwirtschaft

Wirkung Beschreibung zu Handlungsbereich und WirkungsmechanismusReduktionspotenzial oder systemische Wirkung:Mit ihrem Wachstum entziehen Bäume der Atmosphäre CO2 und speichern einen Teil des Kohlenstoffs als Holz. Anfallende Holzbiomasse aus Pflegemaßnahmen kann zudem energetisch genutzt werden. Neben diesem positiven Effekt für den Klimaschutz können Bäume gerade im Sommer das Mikroklima positiv verändern.Zum Pflanzen von Einzelbäumen im urbanen Bereich kann der Klimaschutzbeitrag je Baum in den ersten 20 Jahren wie folgt abgeschätzt werden: Laut der Bundeswaldinventur (BWI-3) haben Laubwaldflächen mit einem Alter von unter 20 Jahren einen Baumdichte von ca. 530 Bäumen pro ha. Bei einer THG-Reduktion von ca. 14 t CO2äq/ha/a bedeutet das pro Baum eine Speicherung von ca. 26 kg CO2/a. Für freistehende Bäume kann aufgrund der fehlenden Konkurrenz ggf. mit einem höheren, bei schlechten Wuchsbedingungen aber auch mit einem niedrigeren Wert gerechnet werden. Die Zuwachswerte unterscheiden sich zudem je Baumart und werden z.B. bei Obstbäumen niedriger ausfallen. Um eine CO2-Fixierung von einer 1  Tonne zu erreichen, wäre die Anpflanzung von ca. 40 Bäumen nötig.Bei der Begründung von Waldflächen kann auf mineralischen Böden in den ersten 20 Jahren mit einer CO2-Fixierung von ca. 11,1 t CO2äq/ha/a gerechnet werden. Auf organischen Böden liegt dieser Wert bei etwa 6,0 t CO2äq/ha/a. Aufgrund der hohen Flächenkonkurrenz sollte eine Neubegründung von Wald nicht auf mineralischen Ackerböden stattfinden. Insgesamt wird der Anteil an Flächen, die in Hessen für die Begründung von Waldflächen zur Verfügung stehen könnten, als niedrig eingestuft (z.B. 232 ha Brachland39, ein Anteil der 250 ha Ackerland auf organischen Böden anstelle einer Wiedervernässung).

Synergien und -konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des Klimaschutzes Synergien mit LF-06 Förderung nachhaltiger, multifunktionaler Forstwirtschaft

Bezüge zur NachhaltigkeitsstrategieMaßnahme unterstützt folgende Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:

Z6 THG Emissionen: CO2 wird gespeichert. Z7 Erneuerbare Energien: positiv durch Nutzung des Landschaftspflegeholzes

Maßnahme steht im Konflikt mit folgenden Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie: Keine.

Bezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel) Ausbau Biomasse zur Stromerzeugung.

39 Hessisches Statistisches Landesamt (2015): Statistische Berichte - Bodennutzung in Hessen 2015 (Endgültiges Ergebnis). Kennziffer: C I 1 - j/15. Wiesbaden.

Page 168: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Ausbau der Biomassenutzung zur Wärmeerzeugung.

Transparentes BeteiligungsverfahrenBearbeitung durch AG:

AG-3 Landnutzung

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

3.31. LF-08 Einführung einer umfangreichen Erstberatung bis 2020 mit Klimaschutz als integralem Bestandteil

Neuer TitelAlt: 1.1. Verpflichtende einzelbetriebliche Beratung mit Klimaschutz als integralem Bestandteil

IKSP Hessen

Öko Maßnahmentitel

LF-08 Einführung einer umfangreichen Erstberatung bis 2020 mit Klimaschutz als integralem Bestandteil

Maßnahme adressiert Klimaschutz und Klimaanpassung

Sektor bzw. Handlungsfeld Landwirtschaft und LULUCF

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der Maßnahme

Die landwirtschaftliche Fachberatung in Hessen wird so ausgerichtet, dass auf der Ebene von Einzelbetrieben aktive Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen entwickelt werden (vergl. z.B. AgriClimateChange der Bodenseestiftung40).

Hierzu wird eine Software zum Einsatz kommen, die die Nutzung von Stickstoff und Energie bilanziert, Treibhausgasemissionen ermittelt und die Bestandteil des Beantragungsverfahrens für die EU-Agrarzahlungen an die Landwirte wird. Die Konzeption ist mit den bestehenden Beratungseinrichtungen in Hessen zu entwickeln, Offizialberatung sowie eine enge Vernetzung mit der Wasserschutzberatung. Letztere könnten auch für Erfolgskontrollen einbezogen werden.

Hierzu unternimmt das Land Hessen folgende Anstrengungen:

40 http://www.bodensee-stiftung.org/projekte/agriclimatechange-mehr-klimaschutz-der-landwirtschaft

Page 169: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

1. Umfassender Kapazitätsaufbau in Bezug auf Klimaschutz und Klimaanpassung im bestehenden Netz der Betriebsberatung (vergleiche Maßnahme NEU-B-05),

2. Entwicklung bzw. Ankauf und Einführung einer entsprechenden Software,3. Einführung einer umfangreichen Erstberatung bis 2020 mit Fokus Betrieben mit

erhöhten Emissionsrisiken sowie kontinuierliche Folgeberatungen.4. Eine Weiterentwicklung hin zur Einführung von geeigneten Minderungszielen und

ein entsprechendes Monitoring werden angestrebt.5. Grünlanderhalt und Nutzung (insbes. extensives Grünland) werden ein

besonderer Schwerpunkt der Beratung.

Um von 2018 bis 2025 flächendeckend Beratungen dieser Art zu realisieren, müssten jedes Jahr rund 2000 Betriebe in Hessen beraten werden. Angesichts des mehrtägigen Zeitaufwands pro Betrieb erscheint es sinnvoller mit Betrieben mit einer erhöhten Emissionswahrscheinlichkeit zu beginnen (Tierhaltungen, Gemüsebau).

Maßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort):

HMUKLV

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):

Landesverwaltung, Beratungsstellen, Wissenschaft und Bildung

Instrumententyp(en): Kompetenzaufbau Ordnungsrecht Prozedurale Steuerung

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:kurzfristiger Beginn (bis 2018)Laufzeit der Maßnahme: bis 2050

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen: NEU-B-05: Klimaschutz und -anpassung in der Aus- und Fortbildung von

Landwirten verankern LF-01 Erhalt und Förderung von Dauergrünland LF-12: Minderung der N-Überschüsse in der Landwirtschaft durch strengere An-

wendung bestehender Gesetze LF-13: Steigerung der N-Effizienz durch technische Verbesserung für die

Lagerung und Ausbringung von Gülle und Gärresten L-01: Winterbegrünung der Felder L-02: Förderung des Wasserrückhalts

Wirkung Der Klimaschutzbeitrag dieser Maßnahme erfolgt sowohl direkt über eine Optimierung der landwirtschaftlichen Praxis infolge der Beratung als auch indirekt über einen Kompetenzaufbau im Rahmen der Aus- und Fortbildung in der Landwirtschaft und ihren Beratungspersonen.Der Ansatz einer Beratung mit einem Schwerpunkt auf Klimaschutz ist sinnvoll, da die meisten Arbeiten auf den Betrieben mit Treibhausgasemissionen verbunden sind und somit ein Optimierungspotenzial bergen. Dies betrifft

1. den effizienten Einsatz von Energie (Treibstoffe, Klimatisierung, Trocknung etc.) und den Einsatz erneuerbarer Energien

2. die wirksame Begrenzung von Stoffausträgen in die Umwelt sowie von Stickstoffüberschüssen

3. die Bindung von Kohlenstoff in den Böden.Für die Einbeziehung von Klimafolgen und Optimierungsmöglichkeiten als Bestandteil der einzelbetrieblichen Beratung gibt es bereits gute Beispiele, wie die Bodenseestiftung die dabei das AgriClimateChangeTool erfolgreich einsetzt. Bisher lagen die Energie- und

Page 170: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Treibhausgaseinsparungen in den einzelnen Betrieben bei 10 % bis 40 %.Unter der Annahme, dass durch die umfassende Beratung durchschnittlich THG-Minderungen von 10 % auf jedem Betrieb erreicht werden können, ergibt sich aus der Erstberatung insgesamt eine geschätzte Minderung von 2,3 Mio. t CO2-äq. (ausgehend von den Emissionen im Startjahr der Vorstudie) im Zeitraum bis 2025.Wird ein kleinerer Anteil der Betriebe mit der Beratung erreicht, sinkt die Reduktionsmenge an Treibhausgasen durch diese Maßnahme.

Synergien und -konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des KlimaschutzesSynergien mit

NEU-B-05: Klimaschutz und -anpassung in der Aus- und Fortbildung von Landwirten verankern – ist die Voraussetzung für das Gelingen dieser Maßnahme.

LF-01 Erhalt und Förderung von Dauergrünland – ist als Beratungsschwerpunkt in dieser Maßnahme benannt.

LF-12: Minderung der N-Überschüsse in der Landwirtschaft durch strengere An-wendung bestehender Gesetze – durch Steigerung der N-Effizienz und Minderung des Betriebsmitteleinsatzes.

LF-13: Steigerung der N-Effizienz durch technische Verbesserung für die Lagerung und Ausbringung von Gülle und Gärresten - – durch Steigerung der N-Effizienz und Minderung des Betriebsmitteleinsatzes.

L-01: Winterbegrünung der Felder dienen auch als sog. Catch Crops und vermindern Nährstoffauswaschungen im Winterhalbjahr.

L-08: Hessisches Weinerbe bewahren - Neue weinbauliche Fördermaßnahmen "Klimaoptimiertes Bodenmanagement" – hier können durch die Beratung die Auswaschungsgefährdung durch gelöste organische Stickstoffverbindungen vermieden werden.

Konflikte mit: keine

Bezüge zur NachhaltigkeitsstrategieMaßnahme unterstützt folgende Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:THG-Emissionen

Maßnahme steht im Konflikt mit folgenden Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:Keine

Außerdem hat die Maßnahme eine Schnittstelle zur Ressourcenschutzstrategie: Sie dient der Reparatur des gestörten Stickstoff-Nährstoffkreislaufes sowie dem Schutz der natürlichen Ressourcen Wasser und Luft.Bezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)Unterstützt das Handlungsfeld Energieeffizienz und steigert den Einsatz erneuerbarer Energien.

Transparentes BeteiligungsverfahrenBearbeitung durch AG: AG-3 Landnutzung

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Page 171: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Rückmeldungen

3.32. LF-09 Einsatz Hessens auf Bundesebene für weitere Schritte, die eine signifikante Minderung des N-Überschusses ermöglichen

IKSP Hessen

Öko Maßnahmentitel

LF-09 Einsatz Hessens auf Bundesebene für weitere Schritte, die eine signifikante Minderung des N-Überschusses ermöglichen

Maßnahme adressiert Klimaschutz

Sektor bzw. Handlungsfeld Landwirtschaft und LULUCF

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der Maßnahme

Durch die Reduktion des Mineraldüngereinsatzes bei gleichzeitig verbesserter Ausnutzung des anfallenden Wirtschaftsdüngers können Emissionsminderungen in der Landwirtschaft erreicht werden. Daher setzt sich das Land Hessen auf Bundesebene für folgende Schritte zur Minderung des N-Überschusses ein:

Verbindliche Obergrenzen für N-Bilanzüberschüsse auf Betriebsebene. Diese liegen im ersten Schritt bei 50 kg-N/ha41 und im zweiten Schritt (bis 2050 umzusetzen) werden sie auf die unvermeidbaren N-Überschüsse festgelegt. Diese sind nach der Methode der Brutto-Hoftorbilanz, im Dreijahresmittel zu erstellen.

Entsprechend soll eine Hoftorbilanz für bundesweit alle Betriebe in der DüngeV festgeschrieben werden.

Die Zahlung der EU-Agrargelder an die Betriebe wird von der Einhaltung dieser Obergrenze abhängig gemacht. Das setzt die notwendige Datenbereitstellung für einen effizienten und wirksamen Vollzug voraus.

Ferner setzt sich das Land Hessen dafür ein, dass weitere Instrumente zum Einsatz kommen, falls das Ziel bezüglich der Bilanzüberschüsse flächendeckend nicht erreicht wird.Teile dieser Maßnahme hängen vom Ergebnis der Novellierung der Düngegesetzgebung ab. Nicht erfüllte Aspekte werden weiterhin verfolgt werden.

Maßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort):

LV-HE (und HMUKLV)

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):Politik, Landesverwaltung

Instrumententyp(en):

41 https://www.umweltbundesamt.de/themen/boden-landwirtschaft/umweltbelastungen-der-landwirtschaft/lachgas-methan

Page 172: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Steuern Ordnungsrecht

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:kurzfristiger Beginn (bis 2018) auf europäischer Ebene (nächste GAP-Reform)mittelfristiger Beginn (2019 – 2025) auf nationaler Ebene (da bis Ende 2016 aktuelle Novellierungsprozess läuft)Dauer der Maßnahme: bis Umsetzung erreicht ist.

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen: LF-12: Minderung der N-Überschüsse in der Landwirtschaft durch strengere An-

wendung bestehender Gesetze LF-13: Steigerung der N-Effizienz durch technische Verbesserung für die

Lagerung und Ausbringung von Gülle und GärrestenWirkung Der Einsatz von stickstoffhaltigen Düngemitteln führt zu hohen Lachgasemissionen aus

den Böden. Pro kg eingesetztem Stickstoffdünger werden aus den Böden ca. 8,4 kg CO2-Äq. emittiert. (IPCC 2006). Zusätzlich kommt es zu weiteren Emissionen bei der Herstellung von mineralischen Stickstoffdüngern (15,8 kg CO2-Äq. inklusive der direkten Emissionen). Auch wenn Hessen in Bezug auf die N-Bilanzüberschüsse unter dem Bundesdurchschnitt liegt, weist der Wert von 67,2 kg- pro Hektar und Jahr (im Dreijahresmittel für 2013) immer noch auf ein Reduktionspotenzial von mindestens 20 kg/ha hin.Eine Reduktion von 20 kg N/ha in Form von stickstoffhaltigem Mineraldünger entspricht einer Emissionsreduktion von 0,13 Millionen Tonnen im Landwirtschaftssektor und 0,11 Millionen Tonnen in anderen Sektoren – also insgesamt ca. 0,24 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente. Zwar ist diese Emissionsreduktion im Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 des Bundes bereits berücksichtigt, doch weisen auch die Umwelträte in ihrem offenen Brief von Februar 2016 auch auf die erkannten Mängel der aktuellen Entwürfe von Düngegesetz und –verordnung hin. Insofern wäre diese Maßnahme ein wichtiger Baustein im Erreichen von Emissionsminderungen in der Landwirtschaft, in Hessen wie in Deutschland insgesamt.

Die Wirkungsbeschreibung dieser Maßnahme ist identisch mit den anderen Maßnahmen die die Reduktion von Nährstoffüberschüssen adressieren. Es wird davon ausgegangen, dass die berechneten Emissionsreduktionen dieser Maßnahmen sich überlagern und keine darüber hinausgehenden Emissionsreduktionen möglich sind. Andererseits wird aber auch davon ausgegangen, dass die Kombination der Maßnahmen nötig ist, um überhaupt das genannte Reduktionspotenzial aktivieren zu können.

Synergien und -konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des KlimaschutzesSynergien mit

NEU-B-05: Klimaschutz und -anpassung in der Aus- und Fortbildung von Landwirten verankern – ist die Voraussetzung für das Gelingen dieser Maßnahme.

LF-03: Förderung des ökologischen Lanbaus. Der damit einhergehende Mineraldüngerverzicht auf den Ökolandbauflächen führt insgesamt zu einem geringeren Düngemitteleinsatz und damit zu einem geringeren Verlustrisiko.

LF-12: Minderung der N-Überschüsse in der Landwirtschaft durch strengere An-wendung bestehender Gesetze – durch Steigerung der N-Effizienz und Minderung des Betriebsmitteleinsatzes.

LF-13: Steigerung der N-Effizienz durch technische Verbesserung für die Lagerung und Ausbringung von Gülle und Gärresten - – durch Steigerung der N-Effizienz und Minderung des Betriebsmitteleinsatzes.

L-01: Winterbegrünung der Felder dienen auch als sog. Catch Crops und vermindern Nährstoffauswaschungen im Winterhalbjahr.

Konflikt mit:

Page 173: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

L-08: Hessisches Weinerbe bewahren - Neue weinbauliche Fördermaßnahmen "Klimaoptimiertes Bodenmanagement" –erhöhte Auswaschungsgefährdung von gelösten organischen Stickstoffverbindungen.

Bezüge zur NachhaltigkeitsstrategieMaßnahme unterstützt folgende Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:THG-Emissionen

Maßnahme steht im Konflikt mit folgenden Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:Keine

Außerdem hat die Maßnahme eine Schnittstelle zur Ressourcenschutzstrategie: Sie dient der Reparatur des gestörten Stickstoff-Nährstoffkreislaufes sowie dem Schutz der natürlichen Ressourcen Wasser und Luft.Bezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)Nicht relevant für diese Maßnahme

Transparentes BeteiligungsverfahrenBearbeitung durch AG: AG-3 Landnutzung

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

3.33. LF-10 Einsatz Hessens auf Bundesebene zur Extensivierung der TierhaltungNeuer Titel(alt = Einsatz Hessens auf Bundesebene für Steuerungsmaßnahmen zur Reduktion der Tierbestände)

Anmerkung: Durch neue Darstellung leider keine Annahmen zur Wirkungsquantifizierung mehr möglich.

IKSP Hessen

Öko Maßnahmentitel

LF-10 Einsatz Hessens auf Bundesebene zur Extensivierung der Tierhaltung

Maßnahme adressiert Klimaschutz

Sektor bzw. Handlungsfeld Landwirtschaft und LULUCF

Information Clusterung Bildung

Page 174: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Beschreibung Begründung und Ziel der MaßnahmeDie Viehhaltung in Deutschland ist für knapp die Hälfte der THG-Emissionen der Landwirtschaft durch direkte Emissionen aus der Verdauung und der Lagerung und Ausbringung der Tierexkremente verantwortlich. Hinzu kommen indirekte Emissionen durch regionale Nährstoffüberschüsse als Folge von Futtermittelimporten und einer unzureichenden Verteilung der Wirtschaftsdünger auf der Fläche sowie durch den Futterbau. In Hessen ist zwar der Handlungsdruck angesichts der geringen Viehbesatzdichte gering, aber die Maßnahme kann den Intensivierungsdruck auf die hessischen Viehhalter mindern, indem bundesweit die Wirtschaftsweise extensiviert wird. Das wäre gleichzeitig mit günstigen Auswirkungen für den Grünlanderhalt in den Mittelgebirgslagen verbunden.Hessen setzt sich daher auf Bundesebene für die Extensivierung der Viehhaltung ein. Hierfür wird das Land z.B. über die Agrarministerkonferenz oder den Bundesrat Impulse für die Einführung geeigneter Steuerungsmaßnahmen ergreifen. Geeignete Maßnahmenvorschläge sollten dabei die Schließung von Stoffkreisläufen und den Grünlanderhalt bewirken.Das Land Hessen setzt sich weiterhin dafür ein, dass auf Bundesebene bis 2020 eine integrierte Strategie zur Verringerung der Emissionen in der Tierhaltung entwickelt wird. Diese soll verbindliche Zielvorgaben der THG-Emissionen aus der Tierhaltung und wirksame Umsetzungsmaßnahmen erarbeiten und sowohl Wirtschaftsweise und Produktionsumfang als auch die Nachfrageseite adressieren.Flankierend sollten im Land nachfrageorientierte Maßnahmen ergriffen werden, mit dem Ziel die Akzeptanz für die höheren Preise von Produkten aus ressourcenschonender (und gleichzeitig auch artgerechter) Tierhaltung zu verbessern (vergl. Maßnahme LF-01 zum Grünlanderhalt)..

Maßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort):HMUKLV

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):

Politik, Landesverwaltung

Instrumententyp(en):

Ordnungspolitik

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:kurzfristiger Beginn (bis 2018)Dauer bis vermutlich 2050, da dies einen langfristigen Transformationsprozess auf der Angebots- wie auf der Nachfrageseite umfasst.

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen:Kein direkter Bezug

Wirkung Direkt ist Hessen von dieser Maßnahme fast nicht direkt betroffen. Indirekt würde die Maßnahme in Hessen aber trotzdem greifen, da der Intensivierungsdruck auf die Viehhalter sinkt und die grünlandbasierte Milchkuh- und Rinderhaltung gestärkt wird, was positiven Einfluss auf den Grünlanderhalt hat. Die Klimaschutzwirkungen durch Grünlanderhalt sind im Rahmen der Maßnahme LF-01: Erhalt und Förderung von Dauergrünland dargelegt worden.

Synergien und -konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des KlimaschutzesSynergien mit:

B-01: Ernährungsbildung in Bildungseinrichtungen - durch reduzierte Nachfrage nach tierischen Lebensmitteln

HH-05: Kampagne zu Ernährungsbildung von Verbrauchern - durch reduzierte

Page 175: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Nachfrage nach tierischen Lebensmitteln IGHD-16 Vorbildrolle Gemeinschaftsverpflegung - durch reduzierte Nachfrage

nach tierischen Lebensmitteln

Konflikte mit: Keine

Bezüge zur NachhaltigkeitsstrategieMaßnahme unterstützt folgende Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:THG-Emissionen

Maßnahme steht im Konflikt mit folgenden Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:Keine

Außerdem hat die Maßnahme eine Schnittstelle zur Ressourcenschutzstrategie: Sie dient der Reparatur des gestörten Stickstoff-Nährstoffkreislaufes sowie dem Schutz der natürlichen Ressourcen Wasser und Luft.Bezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)Nicht relevant für diese Maßnahme.

Transparentes Beteiligungsverfahren

Bearbeitung durch AG: AG-3 Landnutzung

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Page 176: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

3.34. LF-11 Minderung der N-Überschüsse in der Landwirtschaft durch die Ausweisung von Gebieten mit hohem Handlungspotenzial und Bewirtschaftungsauflagen

gestrichen

3.35. LF-12 Minderung der N-Überschüsse in der Landwirtschaft durch strengere Anwendung bestehender Gesetze

IKSP Hessen

Öko Maßnahmentitel

LF-12 Minderung der N-Überschüsse in der Landwirtschaft durch strengere Anwendung bestehender Gesetze

Maßnahme adressiert Klimaschutz

Sektor bzw. Handlungsfeld Landwirtschaft und LULUCF

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der MaßnahmeKlimafolgen der Landwirtschaft sind eng mit deren Stickstoffverwendung gekoppelt. Somit ist das Ziel der Minderung von N-Überschüssen in der Landwirtschaft oberstes Gebot und bedarf einer strengen Anwendung bestehender Gesetze:

Das Land Hessen macht keinerlei Gebrauch von Ausnahmen und Verrechnungsmöglichkeiten der Düngegesetzgebung, die hinter gesetzlich festgelegte Obergrenzen von N-Überschüssen zurückfallen. Der Gestaltungsraum für die Länder (z.B. durch entsprechende Öffnungsklauseln) wird also allenfalls für Verschärfungen bundesweit gesetzter Regelungen in Anspruch genommen.

Gleiches gilt für die Erteilung von klimawirksamen Ausnahmetatbeständen bezüglich der Einhaltung der Grenzwerte durch die Wasserrahmenrichtlinie. Bestehende Ausnahmen werden bei Ablauf nicht verlängert.

Flankierend gewährleistet die Landesregierung weiterhin eine ausreichend strenge behördliche Kontrolle in Bezug auf Stoffeinträge in Grund- und Oberflächenwasser, nötigenfalls durch zusätzliches Personal. Gleichzeitig werden in die einzelbetriebliche Beratung die Ziele Klimaschutz und Klimaanpassung integriert (s.a. Maßnahme LF-08).

Maßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort):

HMUKLV

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):

Landesverwaltung

Page 177: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Instrumententyp(en): prozedurale Steuerung Ordnungsrecht

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:kurzfristiger Beginn (bis 2018)Dauer der Maßnahme: fortdauernd

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen: LF-09: Einsatz Hessens auf Bundesebene für weitere Schritte, die eine

signifikante Minderung des N-Überschusses ermöglichen LF-13: Steigerung der N-Effizienz durch technische Verbesserung für die

Lagerung und Ausbringung von Gülle und GärrestenWirkung Der Einsatz von stickstoffhaltigen Düngemitteln führt zu hohen Lachgasemissionen aus

den Böden. Pro kg eingesetztem Stickstoffdünger werden aus den Böden ca. 8,4 kg CO2-Äq. emittiert. (IPCC 2006). Zusätzlich kommt es zu weiteren Emissionen bei der Herstellung von mineralischen Stickstoffdüngern (15,8 kg CO2-Äq. inklusive der direkten Emissionen). Auch wenn Hessen in Bezug auf die N-Bilanzüberschüsse unter dem Bundesdurchschnitt liegt, weist der Wert von 67,2 kg- pro Hektar und Jahr (im Dreijahresmittel für 2013) immer noch auf ein Reduktionspotenzial von mindestens 20 kg/ha hin.Eine Reduktion von 20 kg N/ha in Form von stickstoffhaltigem Mineraldünger entspricht einer Emissionsreduktion von 0,13 Millionen Tonnen im Landwirtschaftssektor und 0,11 Millionen Tonnen in anderen Sektoren – also insgesamt ca. 0,24 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente. Zwar ist diese Emissionsreduktion im Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 des Bundes bereits berücksichtigt, doch weisen auch die Umwelträte in ihrem offenen Brief von Februar 2016 auch auf die erkannten Mängel der aktuellen Entwürfe von Düngegesetz und –verordnung hin. Insofern wäre diese Maßnahme ein wichtiger Baustein im Erreichen von Emissionsminderungen in der Landwirtschaft, in Hessen wie in Deutschland insgesamt.

Die Wirkungsbeschreibung dieser Maßnahme ist identisch mit den anderen Maßnahmen die die Reduktion von Nährstoffüberschüssen adressieren. Es wird davon ausgegangen, dass die berechneten Emissionsreduktionen dieser Maßnahmen sich überlagern und keine darüber hinausgehenden Emissionsreduktionen möglich sind. Andererseits wird aber auch davon ausgegangen, dass die Kombination der Maßnahmen nötig ist, um überhaupt das genannte Reduktionspotenzial aktivieren zu können.

Synergien und -konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des KlimaschutzesSynergien mit

NEU-B-05: Klimaschutz und -anpassung in der Aus- und Fortbildung von Landwirten verankern – ist die Voraussetzung für das Gelingen dieser Maßnahme.

LF-03: Förderung des ökologischen Landbaus. Der damit einhergehende Mineraldüngerverzicht auf den Ökolandbauflächen führt insgesamt zu einem geringeren Düngemitteleinsatz und damit zu einem geringeren Verlustrisiko.

LF-09: Einsatz Hessens auf Bundesebene für weitere Schritte, die eine signifikante Minderung des N-Überschusses ermöglichen – durch Steigerung der N-Effizienz und Minderung des Betriebsmitteleinsatzes.

LF-13: Steigerung der N-Effizienz durch technische Verbesserung für die Lagerung und Ausbringung von Gülle und Gärresten - – durch Steigerung der N-Effizienz und Minderung des Betriebsmitteleinsatzes.

L-01: Winterbegrünung der Felder dienen auch als sog. Catch Crops und vermindern Nährstoffauswaschungen im Winterhalbjahr.

Konflikt mit:

Page 178: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

L-08: Hessisches Weinerbe bewahren - Neue weinbauliche Fördermaßnahmen "Klimaoptimiertes Bodenmanagement" –erhöhte Auswaschungsgefährdung von gelösten organischen Stickstoffverbindungen.

Bezüge zur NachhaltigkeitsstrategieMaßnahme unterstützt folgende Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:THG-Emissionen

Maßnahme steht im Konflikt mit folgenden Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:Keine

Außerdem hat die Maßnahme eine Schnittstelle zur Ressourcenschutzstrategie: Sie dient der Reparatur des gestörten Stickstoff-Nährstoffkreislaufes sowie dem Schutz der natürlichen Ressourcen Wasser und Luft.Bezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)Nicht relevant für diese Maßnahme

Transparentes BeteiligungsverfahrenBearbeitung durch AG: AG-3 Landnutzung

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

3.36. LF-13 Steigerung der N-Effizienz durch technische Verbesserung für die Lagerung und Ausbringung von Gülle und Gärresten

IKSP Hessen

Öko Maßnahmentitel

LF-13 Steigerung der N-Effizienz durch technische Verbesserung für die Lagerung und Ausbringung von Gülle und Gärresten

Maßnahme adressiert Klimaschutz

Sektor bzw. Handlungsfeld Landwirtschaft und LULUCF

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der Maßnahme

Treibhausgasemissionen und gleichzeitige Verluste reaktiver Stickstoffverbindungen führen während der Lagerung und der Ausbringung von Wirtschaftsdüngern zu Umweltbelastungen. Verbesserte Techniken können diese reduzieren und führen dadurch gleichzeitig zu einer verbesserten Ausnutzung des Wirtschaftsdüngers. Dadurch ist eine

Page 179: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

weitere Reduzierung des Mineraldüngereinsatzes möglich.

Das Land Hessen regelt die Minderung der Emissionen aus Gülle und Gärresten, indem es

eine per Landesverordnung verbindliche Pflicht zur Abdeckung aller Gülle- und Gärrestlager einführt. Sollte später eine entsprechende Anforderung über Bundesrecht erfolgen, geht die Landesverordnung dann im entsprechenden Recht auf.

per Landesverordnung die unverzügliche Einarbeitung in den Boden festlegt. Ergänzend werden standortabhängig Injektionstechniken oder Schlitztechniken für die Ausbringung von Gülle und Gärresten gefördert.

Maßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort):

HMUKLV

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):

Landesverwaltung

Instrumententyp(en):

Ordnungsrecht

Förderung

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:kurzfristiger Beginn (bis 2018) Abdeckungspflicht – fortbestehende Dauermittelfristiger Beginn (2019 – 2025) Förderung – Förderung über 7 bis 10 Jahre

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen: LF-09: Einsatz Hessens auf Bundesebene für weitere Schritte, die eine

signifikante Minderung des N-Überschusses ermöglichen LF-12: Minderung der N-Überschüsse in der Landwirtschaft durch strengere

Anwendung bestehender GesetzeWirkung Abdeckung von Gülle- und Gärrestlagern: Die Wirkung dieser Maßnahme wird nicht

näher quantifiziert, da die aktuellen Emissionen von vielen Einflussfaktoren abhängen (Tierart, Einsatz in einer Biogasanlage, Vorhandensein von Schwimmschichten etc.).

Ausbringungstechniken bzw. unverzügliche Einarbeitung: Auch hier sind die Minderungen schwer feststellbar, da sie von der bisherigen Praxis abhängen. Je mehr Zeit zwischen Ausbringung und Einarbeitung in den Boden liegt, desto höher fallen die Emissionen aus und desto mehr lohnt sich die Investition in eine Ausbringungstechnik, die beide Arbeitsschritte bereits integriert. Dann können durch landtechnische Verfahren 70-90 % der Ammoniakemissionen eingespart werden. Gegenüber einer unverzüglichen Einarbeitung ergeben sich dagegen quasi keine Vorteile.

Beide Verfahren haben aber den Vorteil, neben Treibhausgasen auch die Ammoniakemissionen42 zu reduzieren und weisen damit Synergien zu anderen Umwelthandlungsfeldern auf.

Synergien und -konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des KlimaschutzesSynergien mit

42 Ammoniak ist eine reaktive Stickstoffverbindung und wirkt in der Umwelt versauernd und eutrophierend und kann sich in verschiedene umweltwirksame Stickstoffverbindungen umwandeln. Dies ist mit negativen Folgen für die Qualität der Atemluft (Bildung von Feinstaub und Ozon), die Wasserqualität (Nitrat in Grundwasser) und die Verschärfung des Klimawandels (Lachgas) verbunden.

Page 180: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

NEU-B-05: Klimaschutz und -anpassung in der Aus- und Fortbildung von Landwirten verankern – ist die Voraussetzung für das Gelingen dieser Maßnahme.

LF-03: Förderung des ökologischen Landbaus. Der damit einhergehende Mineraldüngerverzicht auf den Ökolandbauflächen führt insgesamt zu einem geringeren Düngemitteleinsatz und damit zu einem geringeren Verlustrisiko.

LF-09: Einsatz Hessens auf Bundesebene für weitere Schritte, die eine signifikante Minderung des N-Überschusses ermöglichen – durch Steigerung der N-Effizienz und Minderung des Betriebsmitteleinsatzes.

LF-12: Minderung der N-Überschüsse in der Landwirtschaft durch strengere Anwendung bestehender Gesetze - durch Steigerung der N-Effizienz und Minderung des Betriebsmitteleinsatzes.

L-01: Winterbegrünung der Felder dienen auch als sog. Catch Crops und vermindern Nährstoffauswaschungen im Winterhalbjahr.

Konflikt mit: L-08: Hessisches Weinerbe bewahren - Neue weinbauliche Fördermaßnahmen

"Klimaoptimiertes Bodenmanagement" –erhöhte Auswaschungsgefährdung von gelösten organischen Stickstoffverbindungen.

Bezüge zur NachhaltigkeitsstrategieMaßnahme unterstützt folgende Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:THG-Emissionen

Maßnahme steht im Konflikt mit folgenden Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:KeineBezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)Nicht relevant für diese Maßnahme

Transparentes BeteiligungsverfahrenBearbeitung durch AG: AG-3 Landnutzung

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

3.37. LF-14 Steigerung der N-Effizienz durch technische Verbesserung bei der Nutzung organischer Dünger

Gestrichen durch Fachkonsortium

3.38. LF-15 Schutz von Moorböden

IKSP Hessen

ÖKO Maßnahmentitel

Page 181: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

LF-15 Schutz von Moorböden

Maßnahme adressiert Klimaschutz

Sektor bzw. Handlungsfeld HMUKLV

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der MaßnahmeDer Schutz von Moorböden ist eine sehr effiziente Klimaschutzmaßnahme. Moorböden nehmen in Hessen aber einen nur untergeordneten Flächenanteil ein und stehen z.T. bereits unter Schutz. Zudem haben Moorböden als Wasserspeicher positive lokalklimatische Effekte.Das Land Hessen fördert – unter Berücksichtigung von Naturschutzbelangen – den Schutz des Kohlenstoffgehalts in Moorböden (organische Böden inklusive Niedermoorstandorte). Hierzu veranlasst das Land Hessen, dass Moorflächen aus der landwirtschaftlichen Nutzung genommen, Landwirte bei Bedarf entschädigt und die Moorflächen nach Möglichkeit wiedervernässt werden. Alternativ kann eine Bewaldung oder extensive Grünlandnutzung ohne oder mit teilweiser Wiedervernässung ein sinnvoller Schutz der organischen Böden sein. Das Land Hessen prüft Fördermöglichkeiten der Wiedervernässung, z.B. im Rahmen einer Flurneuordnung oder in Form der Honorierung der Leistungen für Klima-, Gewässer- und Artenschutz (2. Säule, GAP) sowie für eine Bewaldung (z.B. im Rahmen der Richtlinie für die forstliche Förderung vom 17. Dezember 2015). Darüber hinaus fördert das Land Hessen die Renaturierung von Waldmooren.Das Land Hessen beauftragt eine Erhebung, welche Moorflächen für welche Form des Moorschutzes in Frage kommen, welche Kosten durch die Wiedervernässung, Bewaldung oder Grünlandnutzung entstehen und welche Dauer und THG-Einsparungen diese Maßnahmen haben würden. Es werden insbesondere die Ergebnisse des Runden Tisches „Verbesserung der Grundwassersituation im Hessischen Ried“ berücksichtigt und Eigentümer und Nutzer in den Prozess aktiv eingebunden.

Maßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort):

HMUKLV

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):Unternehmen, Landesverwaltung

Instrumententyp(en):

Datenerhebung, Analyse, Forschung

direkte staatliche Förderung

Ordnungsrecht

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:kurzfristiger Beginn (bis 2018)Laufzeit bis 2050.

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen:

Page 182: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

LF-01 Erhalt und Förderung von Dauergrünland LF-07 Förderung der Neuanpflanzung von Bäumen

Wirkung Beschreibung zu Handlungsbereich und WirkungsmechanismusReduktionspotenzial oder systemische Wirkung:In Hessen kommen organische Böden vor allem als Niedermoore (Ackerland: 271 ha; Grünland: 2.400 ha; Gehölze: 1.700 ha; Wald: 285 ha)43,44 vor. Ihre größte Verbreitung ist in der Oberrhein- und Mainebene sowie in der Horloffniederung zu finden.45 Zudem treten einige wenige Hochmoore in Hessen auf (z.B. Rotes Moor in der Rhön).Je nach Nutzung weisen organische Böden (oB) unterschiedliche Emissionen auf:46, 27

Altes Ackerland (oB): 30,4 t CO2äq/ha/a Altes Grünland (oB): 25,6 t CO2äq/ha/a Alte Gehölze (oB): 8,9 t CO2äq/ha/a Alter Wald (oB): 5,1 t CO2äq/ha/a

Dies zeigt, dass Ackerland und Grünland auf organischen Böden zu fünf- bis sechsfach höheren THG-Emissionen führen als Wald.Eine Umwandlung dieser Flächen resultiert für 20 Jahre in folgenden Emissionen (ohne Wiedervernässung):27

Altes Ackerland (oB) zu neuem Grünland (oB): 25,7 t CO2äq/ha/a Altes Ackerland (oB) zu neuen Gehölzen (oB): 4,5 t CO2äq/ha/a Altes Ackerland (oB) zu neuem Wald (oB): -5,6 t CO2äq/ha/a Altes Grünland (oB) zu neuen Gehölzen (oB): -1,2 t CO2äq/ha/a Altes Grünland (oB) zu neuem Wald (oB): -4,8 t CO2äq/ha/a Alte Gehölze (oB) zu neuem Wald (oB): -0,6 t CO2äq/ha/a

Wiedervernässung wird bisher im THG-Inventar für Deutschland nicht berichtet. Nach den IPCC-Leitfäden für Feuchtgebiete47 können folgende Emissionen angenommen werden:

Neue wiedervernäßte organische Böden 5,2 t CO2äq/ha/aDas Einsparpotenzial ergibt sich aus der Differenz der alten und der neuen Flächenkategorie (z.B. altes Ackerland (oB) zu neuem Wald (oB): -5,6 t minus 30,4 = 36,0 t CO2äq/ha/a).Die Analyse der Emissionswerte zeigt, dass aus Klimaschutzsicht eine Umwandlung von Ackerland und Grünland auf organischen Böden hin zu Wald, Gehölzen und wiedervernäßten Flächen sinnvoll ist.Beispielhaft werden im Folgenden zwei Annahmen zur Behandlung der organischen Böden berechnet:1) Unter der Annahme, dass Ackerland, Grünland und Gehölze auf organischen Böden

zu 100% wiedervernäßt würden, könnte mit einer THG-Reduktion von 62.000 t CO2äq/a über die nächsten 20 Jahre gerechnet werden.

2) Unter der Annahme, dass Ackerland, Grünland und Gehölze auf organischen Böden zu 100% zu Wald (ohne Wiedervernässung) umgewandelt würden, könnte mit einer THG-Reduktion von 98.000 t CO2äq/a über die nächsten 20 Jahre gerechnet werden.

Im Falle der Wiedervernässung von Flächen sollte auf bestehende Informationen und Ergebnisse zurückgegriffen werden (z.B. „Runden Tisch – Verbesserung der Grundwassersituation im Hessischen Ried“48).

43 Quelle: Eigene Berechnungen auf Basis von THG-Inventardaten für Hessen im Jahre 2014 des UBA und des Thünen-Instituts.44 In Hessen werden anhand von Bodenkarten 5.500 ha (pers. Mittl. Herrn Steinicke (HLNUG)). Aus methodischen Gründen ist die

Fläche, die das Thünen-Institut in ihrer Bilanz verwendet, kleiner. Da die Berechnungen nach Thünen-Institut die Grundlage für die Berechnung des THG-Inventars in Deutschland ist, werden diese Daten zugrunde gelegt.

45 Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie (HLUG) (2012): Boden des Jahres 2012 – Niedermoor. HLUG, Wiesbaden.46 Alte Flächen sind älter als 20 Jahre. Neue Flächen sind jünger als 21 Jahre.47 IPCC (2006): 2013 Supplement to the 2006 IPCC Guidelines for National Greenhouse Gas Inventories: Wetlands.

http://www.ipcc-nggip.iges.or.jp/public/wetlands/pdf/Wetlands_Supplement_Entire_Report.pdf48 RUNDER TISCH – Verbesserung der Grundwassersituation im Hessischen Ried. Abschlussberich 2015.

https://umweltministerium.hessen.de/sites/default/files/media/hmuelv/abschlussbericht_vom_april_2015.pdf

Page 183: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass – obwohl in Hessen nur ein relativ kleiner Flächenanteil an organischen Böden vorliegt – der Schutz dieser Böden ein sehr hohes THG-Reduktionspotenzial aufweist.

Synergien und -konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des Klimaschutzes Synergien mit LF-01 Erhalt und Förderung von Dauergrünland: im Fall einer

Wiedervernässung von Flächen. Synergien mit LF-07 Förderung der Neuanpflanzung von Bäumen: im Fall einer

Begründung von neuen Waldflächen.Bezüge zur NachhaltigkeitsstrategieMaßnahme unterstützt folgende Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:

Z6 THG Emissionen: Emissionen werden vermieden.Maßnahme steht im Konflikt mit folgenden Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:

nicht relevant für diese MaßnahmeBezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)

nicht relevant für diese Maßnahme

Transparentes BeteiligungsverfahrenBearbeitung durch AG:

AG-3 Landnutzung

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

3.39. LF-16 Reduktion von Torfeinsatz

IKSP Hessen

ÖKO Maßnahmentitel

LF-16 Reduktion von Torfeinsatz

Maßnahme adressiert Klimaschutz

Sektor bzw. Handlungsfeld Landwirtschaft und LULUCF

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der Maßnahme

1) Das Land Hessen unterstützt Betriebe im Gartenbau bei der Substitution von Torfsubstraten durch Betriebsberatung, durch die Erstellung von Informationen (online, Broschüren) und Leitfäden sowie durch die Vernetzung der Akteure.

2) Das Land Hessen fördert die Produktion qualitativ geeigneter Torfersatzstoffe in Hessen (z.B. aus Komposten aus der Abfallverwertung) und unterstützt örtliche Versorger bei der Vermarktung von regionalen Torfersatzstoffen (an Betriebe im Gartenbau, örtliche

Page 184: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Handelspartner) durch die Vernetzung der Akteure.

3) Das Land Hessen passt die Beschaffungsrichtlinie des Landes an hin zu einer verstärkten Nutzung von Torfersatzstoffen (z.B. bei Vergabe von Aufträgen).

Maßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort):

HMUKLV

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):

Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger, Landesverwaltung, Kommunalverwaltung, Beratungsstellen

Instrumententyp(en):

Information, Beratung, Kampagne

direkte staatliche Förderung

Prozedurale Steuerung

Moderation

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:kurzfristiger Beginn (bis 2018)Laufzeit bis 2025, auch länger, sofern der Torfeinsatz weiterhin hoch bleibt.

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen: nicht relevant für diese Maßnahme

Wirkung Beschreibung zu Handlungsbereich und WirkungsmechanismusReduktionspotenzial oder systemische Wirkung:Der Torfverbrauch in Deutschland beträgt ca. 10 Mio. m³/a. Davon werden etwa 7 Mio. m³/a in Deutschland abgebaut und weitere 2-3 Mio. m³/a vor allem aus baltischen Staaten importiert.49 Bei einer Rohdichte50 für trockenen Torf von ca. 100 kg/m³, einem Trockensubstanzgehalt von 95% und einem Kohlenstoffgehalt von ca. 50% entspricht dies ca. 0,48 Mio. t C/a bzw. 1,74 Mio. t CO2/a (nach Zersetzung). Für Hessen ergeben sich – anteilig zur Bevölkerungszahl – THG-Emissionen aus dem Torfverbrauch von ca. 130.000 t CO2äq/a.Es ist aber festzuhalten, dass diese THG-Einsparung nicht auf der hessischen Landesfläche erreicht wird und damit nicht in die THG-Bilanz Hessens eingerechnet werden kann.Grundsätzlich kann Torf durch andere Substrate ersetzt werden. Im Hinblick auf die Qualitätssicherung von Torfersatzstoffen und deren Eignung für unterschiedliche Einsatzbereiche sollte auf bestehende Qualitätssiegel wie das RAL Gütezeichen51 zu Kompost, Abwasserschlamm und Gärprodukt aufgebaut werden.

Synergien und -konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des Klimaschutzes nicht relevant für diese Maßnahme

Bezüge zur Nachhaltigkeitsstrategie

49 Siehe Zusammenfassung in Haubold-Rosar et al. (2016): Chancen und Risiken des Einsatzes von Biokohle und anderer „veränderter“ Biomasse als Bodenhilfsstoffe oder für die C-Sequestrierung in Böden. TEXTE 04/2016, UBA, Dessau-Roßlau.

50 Siehe „Gütekriterien für Hochmoortorf (RAL-GZ 250/5-2)“.51 Siehe http://www.ral-guetezeichen.de

Page 185: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Maßnahme unterstützt folgende Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie: Z6 THG Emissionen: Emissionen werden vermieden (aber nicht in Hessen, da

Torfabbau in anderen Bundesländern oder außerhalb von Deutschland stattfindet).

Maßnahme steht im Konflikt mit folgenden Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie: nicht relevant für diese Maßnahme

Bezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel) nicht relevant für diese Maßnahme

Transparentes BeteiligungsverfahrenBearbeitung durch AG:

AG-3 Landnutzung

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

3.40. NEU-LF-17 Ausrichtung der Natura 2000-Maßnahmenplanung auch auf die Ziele des Klimaschutzes

ID geändert, Kennzeichnung als NEU

IKSP Hessen

ÖKO Maßnahmentitel

NEU-LF-17 Ausrichtung der Natura 2000-Maßnahmenplanung auch auf die Ziele des Klimaschutzes

Maßnahme adressiert Klimaschutz

Sektor bzw. Handlungsfeld Landwirtschaft und LULUCF

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der Maßnahme

Zahlreiche geplante Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen in den hessischen FFH- und VS-Gebieten dienen direkt oder indirekt auch dem Klimaschutz. Das Spektrum der Maßnahmen reicht von der Wiedervernässung von Moorstandorten (Reduktion der Freisetzung von Kohlendioxid) und ehemaligen Feucht- und Nasswiesen über Pflanzmaßnahmen (Hecken, Feldgehölze, Waldneuanlage oder Lückenschluss alter Streuobstwiesen) mit der Bindung von Kohlenstoff in der wachsenden Biomasse bis hin zur klimaneutralen thermischen Verwertung von in Schutzgebieten anfallender Biomasse. Natura 2000- und Vogelschutzgebiete machen rund 21 % der Landesfläche aus. Alle Maßnahmen mit Klimaschutzpotenzial sollen konsequent und zeitnah umgesetzt werden. Hierzu erstellt das Land eine Prioritätenliste, die diese Synergien zwischen Naturschutz und Klimaschutz sichtbar machen und räumt diesen Maßnahmen nach Möglichkeit Vorrang in deren Umsetzung ein. Eine Priorisierung auf Aktivitäten, die auch dem

Page 186: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Klimaschutz nützen, darf aber nicht den Schutz anderer Arten beeinträchtigen.Maßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort):

HMUKLV

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):

Kommunalverwaltung, Landesverwaltung

Instrumententyp(en):

Prozedurale Steuerung

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:kurzfristiger Beginn (bis 2018)Laufzeit bis 2020.

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen: LF-01 Erhalt und Förderung von Dauergrünland LF-06 Förderung nachhaltiger, multifunktionaler Forstwirtschaft LF-07 Förderung der Neuanpflanzung von Bäumen LF-15 Schutz von Moorböden

Wirkung Beschreibung zu Handlungsbereich und WirkungsmechanismusReduktionspotenzial oder systemische Wirkung:Naturschutzmaßnahmen wirken sich oft positiv auf den Klimaschutz aus (z.B. Wiedervernässung von Niedermooren, Anlage von Hecken, Feldgehölze und Streuobstwiesen, Erhalt von Dauergrünland, Schutz alter Waldbestände, etc.). Auch die energetische Nutzung von Landschaftspflegematerial aus Schutzgebieten kann THG-Emissionen reduzieren. Da Schutzgebiete einen relevanten Flächenanteil in Hessen einnehmen (z.B. Natura 2000- und Vogelschutzgebiete = 20,9% der Landesfläche)52, kann durch die Maßnahmen ein deutlicher Beitrag zum Klimaschutz erreicht werden.Im Hinblick auf eine Bilanzierung der THG-Reduktion ist festzuhalten, dass nicht neue Naturschutzmaßnahmen stattfinden werden, sondern lediglich bereits bestehende Naturschutzmaßnahmen vorrangig und damit früher als bisher geplant durchgeführt werden. Wäre z.B. eine Wiedervernässung einer Grünlandfläche auf Niedermoorboden von 10 ha in einem FFH-Gebiet bis 2025 angestrebt, würde dies z.B. jetzt bereits bis 2020 realisiert (fünf Jahre früher). Der Maßnahme NEU-LF-17 kann dann die THG-Reduktion von 2020 bis 2024 angerechnet werden, nicht aber die THG-Reduktion ab 2025, da die Wiedervernässung dann auch ohne den Klimaschutzplan durchgeführt worden wäre.Ein wichtiger Punkt ist, dass durch eine Priorisierung von Aktivitäten, die auch dem Klimaschutz nützen, der Schutz anderer Arten nicht beeinträchtigt werden darf. Dies bedeutet, dass zeitnah zusätzliche Mittel für die priorisierte Durchführung von Naturschutzmaßnahmen zur Verfügung stehen müssen. Bei Ausgleichsmaßnahmen wäre es z.B. denkbar, in geringem Umfang zusätzliche Punkte zu vergeben, wenn eine Maßnahme auch klimarelevant ist.

Synergien und -konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des Klimaschutzes Wenn Flächen in Schutzgebieten liegen, dann Synergien mit LF-01 (Erhalt und

Förderung von Dauergrünland), LF-06 (Förderung nachhaltiger, multifunktionaler Forstwirtschaft), LF-07 (Förderung der Neuanpflanzung von Bäumen) und LF-15

52 Siehe https://umweltministerium.hessen.de/umwelt-natur/naturschutz/schutzgebiete/europaeisches-schutzgebietenetz-natura-2000

Page 187: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

(Schutz von Moorböden).Bezüge zur NachhaltigkeitsstrategieMaßnahme unterstützt folgende Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:

Z6 THG EmissionenMaßnahme steht im Konflikt mit folgenden Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:

nicht relevant für diese MaßnahmeBezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)

Ausbau Biomasse zur Stromerzeugung Ausbau der Biomassenutzung zur Wärmeerzeugung

Transparentes BeteiligungsverfahrenBearbeitung durch AG:

AG-3 Landnutzung

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

4. AG-4 Leben und Wohnen

4.1. B-01 Ernährungsbildung in Bildungseinrichtungen

IKSP Hessen

Öko Maßnahmentitel

B-01 Ernährungsbildung in Bildungseinrichtungen

Maßnahme adressiert Klimaschutz

Sektor bzw. Handlungsfeld Bildung

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der Maßnahme

Wirksamer Klimaschutz erfordert Verhaltensänderungen jedes Einzelnen. Dazu ist auch Wissen über den Zusammenhang Landwirtschaft-Gesundheit-Klimawandel notwendig und über die Bedeutung eines reduzierten Verzehrs von Fleisch- und Milchprodukten nötig.

Damit das Thema nachhaltig in längerfristigen Angeboten im Alltag der Bildungseinrichtungen verankert werden kann, unternimmt das Land Hessen folgende Schritte:

Bestandsaufnahme an hessischen Schulen, wie der Themenkomplex Ernährung-Landwirtschaft-Umwelt-Gesundheit bisher verankert ist; Positivbeispiele

Page 188: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

herausstellen und deren Übertragbarkeit prüfen (Projektunterricht, fächerübergreifender Unterricht, Praxisunterricht, außerschulische Lernorte & Praktika).

Themenkomplex in der Ausbildung und Fortbildung von Lehrkräften und Erzieher/-innen etablieren, insbesondere auch im Bereich der Küchenpraxis der vegetarischen und veganen Ernährung.

Angesichts der Komplexität und ihrer Bedeutung werden zwei Themen als eigenes Modul entwickelt:

o Milch und Rinderhaltung und deren (regionale) Bedeutung des Grünlanderhalt

o Die eigene Ernährung und deren globale Auswirkung: Flächenbedarf und Landnutzungsänderungen und deren Folgen

Bestandsaufnahme in den Bildungseinrichtungen, inwiefern die Voraussetzungen für einen praktischen Kochunterricht gegeben sind. Einrichtungen mit geeigneten Bedingungen können an einer Pilotstudie teilnehmen.

Die Aufgabe der Pilotstudie sollte auch umfassen, wie die Angebote in den Alltag und bestehendes eingebunden werden könnten, beispielsweise

o Ernährungsführerschein für Grundschulen

o Zusammenarbeit mit der Schulverpflegung (Vernetzungsstelle Schulverpflegung, HMUKLV/HKM)

o Module Klimafreundliches Frühstück, Nachhaltige Ernährung

Ein weiterer wichtiger Anknüpfungspunkt ist die Ressourcenstrategie des Land Hessen, die bereits eine vermehrt pflanzliche Ernährung zum Thema hat.

Maßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort):HKM, HMUKLV

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):Wissenschaft und Bildung

Instrumententyp(en): Information, Beratung, Kampagne Kompetenzaufbau

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:kurzfristiger Beginn (bis 2018) - Bestandsaufnahmenmittelfristiger Beginn (2019 – 2025) Umsetzung mit zunächst nicht begrenzter Laufzeit

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen: HH-05 Kampagne zur Ernährungsbildung von Verbrauchern HH-05 Ernährungsbildung von Verbrauchern

Wirkung Nach einer WWF Studie aus dem Jahr 2012 liegen die direkten ernährungsbedingten Treibhausgasemissionen pro Person bei ca. 2,0 t CO2 Äq. in Deutschland.53 Diese 2,0 t CO2-Äqu. beinhalten die CO2 Emissionen die durch den Energieeinsatz in der Produktion, beim Transport als auch bei der Verarbeitung, der Zubereitung und der Entsorgung von Lebensmittelabfällen entstehen. Zusätzlich berücksichtigt werden die Lachgas- und

53 WWF Deutschland (Hrsg); 2012: Klimawandel auf dem Teller. Berlin 2012.

Page 189: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Methanemissionen die durch Düngeeinstätze in den Böden, Verdauungsprozesse von Wiederkäuern, dem Anfall von organischen Düngern und beim Reisanbau entstehen. Betrachtet man zusätzlich die indirekten Emissionen die mit Landnutzungsänderung (z.B. Umwandlung von Grünland in Ackerland) zum Anbau von Futtermitteln einhergehen, erhöhen sich die ernährungsbedingten Treibhausgase pro Person um weitere 20 %.Bei einer Umstellung von der derzeitig verbreiteten Ernährung auf eine gesündere wissenschaftlich empfohlene Ernährung lassen sich nach WWF Deutschland (2012) ca. 8% der direkten ernährungsbedingten Treibhausgase einsparen.Bei Treibhausgasen von 2,0 t CO2-Äq. ergibt dies ein Einsparpotenzial von 160 kg CO2-Äq. pro Person und Jahr. Laut Hessisches Statistisches Landesamt liegt die Bevölkerungsprognose im Jahr 2030 bei ca. 5,8 Mio. Einwohnern. Würden mit Ernährungsbildung in Kindergärten und Schulen und Verbraucherkampagnen ca. 10% der Einwohner Hessens erreicht, ergäbe sich durch die Umstellung auf eine gesündere, klimaschonendere Ernährung ein Reduktionspotenzial der direkten Treibhausgase die bei der Produktion, dem Transport, der Verarbeitung, Zubereitung und Entsorgung der Lebensmittel entstehen von ca. 0,09 Mio. t CO2 Äquivalent. Könnten bis zu 30% der Bevölkerung durch diese Maßnahmen erreicht werden läge das Einsparpotenzial bei 0,28 Mio. t CO2 Äquivalent.Nicht alle Emissionsreduktionen können dem Landwirtschaftssektor zugeordnet werden, da hier zusätzlich die Emissionen bei Herstellung und Transport als auch Entsorgung berücksichtigt werden.Werden zusätzlich indirekte Treibhausgase bilanziert, die aus der Umstellung der Flächennutzung resultieren, ist das Einsparpotenzial bedeutend höher. Die indirekten Emissionen durch Landnutzungsänderungen treten überwiegend in anderen Ländern auf und werden daher im Emissionsinventar nicht dargestellt. Nichts destotrotz sollten auch die indirekten Emissionen berücksichtigt werden.

Diese Darstellung umfasst die Wirkungsabschätzung für die beiden Bildungsmaßnahmen im Ernährungsbereich (HH-05 Kampagne zur Ernährungsbildung von Verbrauchern Synergie und B-01 Ernährungsbildung in Bildungseinrichtungen). Zusätzlich kann es aber auch zu Überschneidungen mit dem Reduktionspotenzial der Maßnahme IGHD-16 Vorbildrolle der Gemeinschaftsverpflegung kommen, die nicht quantifizierbar sind. Allerdings basiert die THG-Quantifizierung der B-01 und HH-05 auf der Annahme, dass nur bis zu 30 % der Bevölkerung mit Ernährungsbildung erreicht werden können. Wird tatsächlich der Großteil der Gemeinschaftsverpflegung umgestellt, dann können die THG Reduktionen dieser Maßnahme durchaus zusätzlich erfolgen, da ein Großteil der Bevölkerung erreicht wird.

Synergien und -konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des KlimaschutzesSynergien:

HH-05 Ernährungsbildung von Verbrauchern – verfolgt gleiche Inhalte, hat aber andere Zielgruppe

LF-10: Einsatz Hessens auf Bundesebene für Steuerungsmaßnahmen zur Reduktion der Tierbestände durch eine verringerte Nachfrage nach tierischen Produkten.

Konflikt: Möglicher Konflikt mit L-01 Grünlanderhalt, sofern eine verringerte Nachfrage

nach tierischen Produkten auch eine verringerte Nachfrage nach hessischen Produkten mit grünlandbasierter Fütterung beziehen sollte.

Bezüge zur NachhaltigkeitsstrategieMaßnahme unterstützt folgende Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:

THG Emissionen

Maßnahme steht im Konflikt mit folgenden Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie: keine

Page 190: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Außerdem hat die Maßnahme eine Schnittstelle zur Ressourcenschutzstrategie: Sie unterstützt das dort genannte Ziel zur Ernährung. Durch mehr Bewusstsein und einer verbesserten Umwelt-, und Alltagskompetenz im Bereich der Ernährung werden Elemente einer nachhaltigen Ernährung in die Praxis umgesetzt.Bezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)Keine

Transparentes BeteiligungsverfahrenBearbeitung durch AG: AG-4 Leben und Wohnen

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

4.2. B-02 Verfügbarmachen von Daten für kommunale KlimaschutzkonzepteGestrichen ist jetzt Ü-03

4.3. NEU-B-03 Klimakampagnen in HessenID geändert, als NEU gekennzeichnet

IKSP Hessen

Öko Maßnahmentitel

NEU-B-03 Klimakampagnen in Hessen

Maßnahme adressiert Klimaschutz und Klimaanpassung

Sektor bzw. Handlungsfeld Bildung

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der MaßnahmeUmfassende Maßnahmen zum Klimaschutz bedürfen der Akzeptanz der Bevölkerung. Ziel von Kampagnen im Bereich Klimaschutz und Klimaanpassung ist es daher zu informieren, Akzeptanz für das Thema zu schaffen und Menschen dafür zu begeistern. Eine Kampagne soll sich an Menschen aller Bevölkerungsgruppen (Alter, Kultur, Bildungsschicht etc.) und es soll auch die nicht-interessierte Öffentlichkeit erreicht werden. Die Kampagnen sollen in Bezug auf Handlungsmöglichkeiten und Transformationsbedarf in verschiedenen Lebensbereichen und Bedürfnisfeldern informieren (wie z.B. Konsum, Energieverbrauch, Mobilität, Haushalt) und sie sollen eine positive Stimmung bei der

Page 191: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Bevölkerung erzeugen.

Das Land Hessen stellt finanzielle Mittel für die Beauftragung der Kampagnen/Aktionen zur Verfügung. Die Kampagnen sind verknüpft mit Angeboten für individuelle Handlungsmöglichkeiten (z.B. Senkung der Raumtemperatur). Weitere Mittel sind notwendig um die Kommunen bei der Durchführung von regionalen Aktionen (wie z.B. Stadtradeln) zu unterstützen. Hier kann auch eine Ergänzung zu bestehenden Kampagnen des Bundes stattfinden. Allerdings muss vorher geprüft werden, ob das Land damit Hemmnisse abbaut und die Bundesmittel noch wirksamer macht oder ob dadurch nur Mitnahmeeffekte entstehen.

Die Kampagnen werden sowohl Online als auch in Printform gestaltet, um eine möglichst große Breitenwirkung zu erreichen. Bewährt haben sich Herstellung von Video auf der Plattform „Youtube“, wie schon erfolgreich vom BMUB durchgeführt. Damals wurde die Zielgruppe junger Erwachsener durch einfallsreiche und witzige Videos angesprochen. Ebenfalls denkbar sind Werbeformate in im Hörfunk und Fernsehen.

Maßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort):HMUKLV, STK

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):Landesverwaltung

Instrumententyp(en): Information, Beratung, Kampagne

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:kurzfristiger Beginn (bis 2018)stetig neue Kampagnen

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen: E-05 Kampagne BHKW: Einsatz in kommunalen Gebäuden und

Anreizprogramme für den Einsatz in Privatgebäuden E-08 Kampagne: Erhöhung der Akzeptanz für Windparks G-16 Medienkampagne Reduzierung der Raumtemperatur um 1 Grad G-17 Kampagne Solaranlagen an Gebäuden HH-02 Informationskampagne für effiziente Stromnutzung in privaten Haushalten KSF-03 Kampagne "Sommernächte in Hessen" WI-03 Informationskampagne „Schwachstellen-Check Wetter/Klima“ für

Unternehmen V-04: Stärkung von alternativen Mobilitätsangeboten V-05: Umweltfreundliche Mobilitätsoptionen in dünnbesiedelten Räumen stärken V-06: Förderung der Nahmobilität V-07: Stärkung des ÖPNV - Angebot und Vernetzung V-15: Verkehrsvermeidung und –entzerrung V-17: Verlagerung vom Luftverkehr auf den Schienenfernverkehr

Wirkung Beschreibung zu Handlungsbereich und WirkungsmechanismusReduktionspotenzial oder systemische Wirkung:Die Maßnahme zielt auf Akzeptanzförderung und potenzielle Verhaltensänderungen für die Bereiche Klimaschutz und Klimaanpassung ab. Die Einsparung soll durch Verhaltensänderung oder Durchführung von eigenen Maßnahmen, wie z.B. Absenkung

Page 192: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

der Raumtemperatur, Anbringung einer PV-Anlage auf dem Hausdach erzeugt werden.Eine Abschätzung des Reduktionspotenzials ist nicht möglich.

Synergien und -konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des KlimaschutzesZiele der folgenden Maßnahmen kann die Kampagne aufgreifen:

E-05 Kampagne BHKW: Einsatz in kommunalen Gebäuden und Anreizprogramme für den Einsatz in Privatgebäuden

E-08 Kampagne: Erhöhung der Akzeptanz für Windparks G-16 Medienkampagne Reduzierung der Raumtemperatur um 1 Grad G-17 Kampagne Solaranlagen an Gebäuden HH-02 Informationskampagne für effiziente Stromnutzung in privaten Haushalten KSF-03 Kampagne "Sommernächte in Hessen" WI-03 Informationskampagne „Schwachstellen-Check Wetter/Klima“ für

Unternehmen Stärkung von alternativen Mobilitätsangeboten V-05: Umweltfreundliche Mobilitätsoptionen in dünnbesiedelten Räumen stärken V-06: Förderung der Nahmobilität V-07: Stärkung des ÖPNV - Angebot und Vernetzung V-15: Verkehrsvermeidung und –entzerrung V-17: Verlagerung vom Luftverkehr auf den Schienenfernverkehr

Mögliche Konflikte:Die Bürgerinnen und Bürger sollten nicht gelangweilt sondern angeregt und motiviert werden, damit die Kampagne nicht kontraproduktiv wirkt.

Bezüge zur NachhaltigkeitsstrategieMaßnahme unterstützt folgende Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:

THG Emissionen (Z6) Erneuerbare Energien (Z7) Modal Split (Z8)

Maßnahme steht im Konflikt mit folgenden Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie: keine

Bezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel) Nr. 1-14 Ausbau EE und Technologienutzung Nr. 19/20 Netzausbau Nr. 18 Strom sparen und Effizienz steigern Nr. 23 Akzeptanz schaffen

Transparentes BeteiligungsverfahrenBearbeitung durch AG: AG-4 Leben und Wohnen

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Page 193: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

4.4. NEU-B-04 Klimabildung in Hessen

IKSP Hessen

Öko Maßnahmentitel

NEU-B-04 Klimabildung in Hessen

Maßnahme adressiert Klimaschutz und Klimaanpassung

Sektor bzw. Handlungsfeld Bildung

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der Maßnahme

Bildungsmaßnahmen im Bereich Klimaschutz und Nachhaltigkeit richten sich an Bildungseinrichtungen (Schulen und Kindergärten), wobei das Verständnis für komplexe Zusammenhänge für Klimaschutz und Klimaanpassung entwickelt werden soll und dabei Akzeptanz geschaffen wird. Die Maßnahme zielt darauf ab, das eigene Handeln zu verstehen, und nachhaltige Entscheidungen selbst und/oder gemeinschaftlich zu treffen. Dies betrifft u.a. die Bereiche Energieverbrauch, Mobilität, Abfall. In Hessen existiert bereits eine Vielzahl an Bildungsmaßnahmen, Wettbewerben und Initiativen. Dieser Status muss zunächst dahingehend überprüft werden, wie die bestehenden Maßnahmen gebündelt, verstetigt oder auch abgeschafft werden können. Des Weiteren beinhaltet die Maßnahme folgende Aspekte:

Dabei baut das Land Hessen das bestehende Internetportal www.energie-und-schule.hessen.de aus, indem es zum Internetportal „Klimabildung Hessen“ wird und verstetigt die Aktualisierung und regelmäßige Pflege des Portals.

Das Land Hessen stellt Mittel für die Einrichtung außerschulischer Lernwerkstätten für Klima und Energie bereit. Diese werden an bestehende regionale Umwelt- und Nachhaltigkeitszentren angeschlossen. Die Lernmodule werden mit Unterstützung des Landes Hessen erstellt und auch auf dem Internetportal „Klimabildung Hessen“ zum Download angeboten.

Das Land Hessen stellt finanzielle Mittel für die Unterstützung von Klimaschutzwettbewerben bereit. Ziel ist es

Page 194: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

hier Energieeinsparpotenziale an Schulen auszuschöpfen (insbesondere zu Gebäuden und Schulmobilität). Auch hier wird das Internetportal „Klimabildung Hessen“ genutzt, um den Austausch zu organisieren und Erfolge zu präsentieren.

Das Hessische Kultusministerium verankert das Thema Klimabildung an hessischen Grundschulen und weiterführenden Schulen langfristig. Es werden nachhaltigkeitsspezifische Module in den Lehrplan integriert und entsprechende Materialien für das Lehrpersonal zur Verfügung gestellt. Auch hier kann die Internetplattform „Klimabildung Hessen“ mit einem speziellen Zugangscode für Lehrpersonal erweitert werden, um das Material (z.B. Gestaltung von Unterrichtseinheiten) schnell und aktuell zur Verfügung zu stellen.

Maßnahmen-profil Zuständigkeit (Ressort):HKM, HMUKLV, HMWEVL

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):Bürgerinnen und Bürger, Wissenschaft und Bildung, Beratungsstellen

Instrumententyp(en): Information, Beratung, Kampagne Kompetenzaufbau

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:kurzfristiger Beginn (bis 2018)

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen: HH-05 Kampagne zu

Ernährungsbildung von Verbrauchern

Wirkung Beschreibung zu Handlungsbereich und WirkungsmechanismusReduktionspotenzial oder systemische Wirkung:Die Maßnahme zielt auf Kompetenzaufbau, Akzeptanzförderung und potenzieller Verhaltensänderung für die Bereiche Klimaschutz und Klimaanpassung u.a. bei Energiethemen, Mobilität und Abfall im Haushalt. Viele weitere klimabezogene Themengebiete sind für die Klimabildung in Hessen denkbar.

Page 195: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Die Einsparung soll durch Verhaltensänderung oder Durchführung von eigenen Maßnahmen, wie z.B. Umstellung auf Ökostrom, verminderte Nutzung des PKW oder Reduktion des eigenen Lebensmittelabfallaufkommens erzeugt werden.Eine Abschätzung des Reduktionspotenzials ist nicht möglich.

Synergien und -konflikte Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des KlimaschutzesSynergien zu

B-01 Ernährungsbildung in Bildungseinrichtungen

Synergie mit GB-05 Finanzierungshilfen für „klimaangepasste Schule“

Synergie mit verschiedenen Maßnahmen im Bereich Mobilität, Gebäude, Energie durch Akzeptanzschaffung

Bezüge zur NachhaltigkeitsstrategieMaßnahme unterstützt folgende Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:

THG Emissionen (Z6) Erneuerbare Energien (Z7) Modal Split (Z8)

Maßnahme steht im Konflikt mit folgenden Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:

Keine

Außerdem unterstützt die Maßnahme verschiedene Aspekte der Hessischen Ressourcenschutzstrategie.Bezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)

Nr. 18 Strom sparen und Effizienz steigern

Nr. 23 Akzeptanz schaffen

Transparentes BeteiligungsverfahrenBearbeitung durch AG: AG-4 Leben und WohnenZentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess: Wird nach Abschluss des

Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Page 196: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

4.5. NEU-B-05 Klimaschutz und -anpassung in der Fort- und Weiterbildung landwirtschaftlicher Berufe

Titel geändert

IKSP Hessen

Öko Maßnahmentitel

NEU-B-05 Klimaschutz und -anpassung in der Fort- und Weiterbildung landwirtschaftlicher Berufe

Maßnahme adressiert Klimaschutz und Klimaanpassung

Sektor bzw. Handlungsfeld Bildung

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der MaßnahmeDie Entstehung von Treibhausgasen in der Landwirtschaft und durch vorgelagerte Sektoren ist sehr komplex. Einerseits gibt es viele Quellen und Einflussgrößen (Tierverdauung und -exkremente, Düngeranwendung, Landnutzungsänderungen etc.) andererseits sind verschiedene Treibhausgase (CO2, Methan und Lachgas) gleichermaßen betroffen. Erschwerend kommt hinzu, dass die genannten Aspekte in enger Beziehung und Wechselwirkungen zueinander stehen und gleichzeitig die Landwirtschaft vom bereits einsetzenden Klimawandel betroffen sind. Eine klimaoptimierte Landwirtschaft erfordert daher ein großes Know-how von allen Beteiligten. Dieses Wissen muss umgehend zum integralen Bestandteil der Ausbildung und Weiterbildung in allen landwirtschaftlichen Berufen werden.

Dazu wird das Land Hessen ein Fort- und Weiterbildungsprogramm zu Klimaschutz und Klimaanpassung in der Landwirtschaft für landwirtschaftliche Berufe einführen. Ziel ist eine Verbesserung des Kenntnisstands zu THG-Minderungsmöglichkeiten bei der landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Produktion.

Vertieftes Wissen sollten insbesondere die Akteure des landwirtschaftlichen Beratungswesens erwerben, zumal sich verschiedene Synergien in Bezug auf die Lösung anderer Umweltprobleme ergeben. Aus diesem Grunde bietet das Land hier nicht nur ein Fort- und Weiterbildungsprogramm an, sondern fordert auch Fortbildungsnachweise in diesem Bereich.

Weiterhin werden Klimaschutz und Klimaanpassung fest in der Ausbildung von Studiengängen und Ausbildungsberufen in der Landwirtschaft verankert.

Maßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort):

HKM, HMUKLV

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):

Landesverwaltung, Wissenschaft und Bildung

Instrumententyp(en):

Kompetenzaufbau

Moderation

Page 197: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:

kurzfristiger Beginn (bis 2018) - Konzeptionmittelfristiger Beginn (2019 – 2025) - Umsetzung

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen: LF-08: Einführung einer umfangreichen Erstberatung bis 2020 mit Klimaschutz als

integralem Bestandteil indirekt alle Maßnahmen im Bereich Landwirtschaft (Klimaschutz und

Klimaanpassung)Wirkung Der Klimaschutzbeitrag dieser Maßnahme erfolgt indirekt über eine Optimierung der

landwirtschaftlichen Praxis infolge verbesserter Ausbildung und Beratung.

Eine Quantifizierung wird in der Maßnahme LF-08 Einführung einer umfangreichen Erstberatung bis 2020 mit Klimaschutz als integralem Bestandteil vorgenommen. Diese Maßnahme ist eher als Voraussetzung zu sehen, dass die THG-Minderungen in LF-08 tatsächlich realisiert werden können.

Synergien und -konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des KlimaschutzesSynergien mit:

LF-08: Einführung einer umfangreichen Erstberatung bis 2020 mit Klimaschutz als integralem Bestandteil – da in dieser Maßnahme u.a. der Kompetenzaufbau aus dieser Maßnahme seinen Niederschlag findet.

indirekt alle Maßnahmen im Bereich Landwirtschaft (Klimaschutz und Klimaanpassung), da ein besseres Wissen über die Zusammenhänge des eigenen Wirtschaftens mit dem Klimaschutz bzw. der Klimaanpassung geschaffen wird.

Konflikte: keine

Bezüge zur NachhaltigkeitsstrategieMaßnahme unterstützt folgende Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:Z-06 Treibhausgase

Maßnahme steht im Konflikt mit folgenden Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:keineBezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)Nicht relevant für diese Maßnahme

Transparentes BeteiligungsverfahrenBearbeitung durch AG: AG-4 Leben und Wohnen, AG-3: Landnutzung

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Page 198: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

4.6. NEU-B-06 Lebenslang Bewusstsein für Klimaschutz und Energieeinsparung fördern

ID und Titel geändert, ehemals B-08 (B-07 und B-06 waren aber nie vergeben)

IKSP Hessen

FRAUNHOFER ISI Maßnahmentitel

NEU-B-06 Lebenslang Bewusstsein für Klimaschutz und Energieeinsparung fördern

Maßnahme adressiert Klimaschutz

Sektor bzw. Handlungsfeld Bildung

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der MaßnahmeLeitlinien für das Bewusstsein für Energieeinsparung sowie Umwelt- und Klimaschutz sollten schon ab dem Kindesalter vermittelt werden. Das Land Hessen soll seinen Einfluss nutzen, um diese Themen stärker in Bildungseinrichtungen/Curricula zu verankern. Dabei sollen alle Alters- und Zielgruppen (Kinder, Heranwachsende, Erwachsene) adressiert werden, angefangen bei den Schulen über Universitäten bis hin zur beruflichen Weiterbildung für bereits im Arbeitsleben Stehende. Ein weiteres Element dieser Maßnahme ist die Bündelung bereits bestehender Bildungsangebote/-projekte an zentraler Stelle (z.B. Energiescouts (IHK), Energiecoaches (NKI), Projekte freier Träger) und die Ausweitung bereits initiierter erfolgreicher Ansätze.

Maßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort):HMWK

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Wissenschaft und Bildung, Beratungsstellen

Instrumententyp(en): Kompetenzaufbau

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:kurzfristiger Beginn (bis 2018)

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen: IGHD-02: Weiterer Ausbau der Energieberatungsangebote für KMU NEU-B-05 Klimaschutz in der Fort- und Weiterbildung landwirtschaftlicher Berufe

Wirkung Die Umsetzung dieser Maßnahme kann im Sinne eines Klimaschutzbeitrags als sinnvoll

Page 199: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

erachtet werden. Als wirkende Mechanismen können vor allem angenommen werden: Etablierung einer umweltbewussten Einstellung durch schulsystemübergreifende

Bildungszielvorgaben Erreichbarkeit kompletter Generationen aufgrund der Schulpflicht Multiplikatorwirkung indem Informationen über Zielgruppen hinweg weitergetragen

werden, z.B. wenden die Kinder ihr erlerntes Wissen im Familienkontext an Langfristige Effekte durch (frühzeitige) Aufklärung und Bewusstseinsbildung, um

in Zukunft informierte Entscheidungen sowie eine entsprechende Meinungs- und Einstellungsbildung zu ermöglichen.

Dauerhaftigkeit der Effekte durch Adressierung der Energieverbraucher in unterschiedlichen Alters- und Lebenslagen.

In diesem Sinne stellt diese Maßnahme eine wichtige flankierende Maßnahme zur Erreichung der hessischen Energiewendeziele dar. Eine belastbare Quantifizierung ist jedoch nicht möglich, da die Wirkung je nach Inhalt, Zielgruppe und Wirkungsverzögerung von der Informationsvermittlung in den Bildungseinrichtungen bis hin zur Umsetzung variiert bzw. zahlenmäßig nicht bemessen werden kann. Grundsätzlich ist aber zumindest mittel- bis langfristig ein signifikanter Beitrag für die Energieeinsparung und den Klimaschutz zu erwarten.

Synergien und –konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des KlimaschutzeskeineBezüge zur NachhaltigkeitsstrategieMaßnahme unterstützt folgende Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:Z-01 Energieproduktivität (BIP/PEV)Z-06 THG Emissionen

Maßnahme steht im Konflikt mit folgenden Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:keineBezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)Strom sparen und Effizienz steigern

Transparentes BeteiligungsverfahrenBearbeitung durch AG: AG-4 Leben und Wohnen

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

4.7. B-07 - keine MaßnahmeID war nie vergeben

4.8. B-08 Weiterbildung EnergieeffizienzTitel und ID geändert, ist NEU-B-06 geworden

Page 200: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

4.9. G-01 Aufbau eines systematischen Monitorings des hessischen Gebäudebestandes

IKSP Hessen

IWU Maßnahmentitel

G-01 Aufbau eines systematischen Monitorings des hessischen Gebäudebestandes

Maßnahme adressiert Klimaschutz

Sektor bzw. Handlungsfeld G - Gebäude

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der Maßnahme

Auf Basis regelmäßiger Erhebungen werden der energetische Zustand und die Verbrauchswerte des hessischen Gebäudebestandes systematisch erfasst und fortgeschrieben – zunächst für Wohngebäude, dann auch für Nichtwohngebäude. Die Ergebnisse werden in Form der aktuellen energetischen Modernisierungsrate und nach energetischem Zustand differenzierter Verbrauchsbenchmarks veröffentlicht. Einzelgebäude, aber auch Teilbestände/Gebäudeportfolios, können so bezüglich ihres Modernisierungsfortschritts und der tatsächlich erzielten Verbrauchsminderung bewertet werden. Ein solches Energieeffizienz-Monitoring wird modellhaft in hessischen Wohnungsunternehmen und für öffentliche Liegenschaften eingeführt, dient dann auch der Verifizierung von CO2-Minderungen (s. Maßnahme Zielvereinbarung für Wohnungsunternehmen) und stellt die Grundlage für Benchmarks in Verbrauchsabrechnungen bereit (s. Maßnahme Benchmarks Wärmeverbrauch). Das Energieeffizienz-Monitoring kann als Vorbild für andere Bundesländer und für das Bundesgebiet dienen.

Die Maßnahme umfasst 2 Stufen für jeweils unterschiedliche Gebäudebestände:(1) Stichprobenerhebung Gesamtbestand (wissenschaftliche Aufgabe): (a) Wohngebäude (b) Nichtwohngebäude;(2) spezifische Gebäude-Portfolios (Datenbanken) in der Verantwortung der jeweiligen Ge-bäudeeigentümer: Aufbau und Pflege der Daten von (a) Mietwohngebäuden je Wohnungsun-ternehmen (b) Nichtwohngebäude-Bestand auf kommunaler, Kreis- und Landesebene.

Situation derzeit:zu (1a): befindet sich derzeit für das Land Hessen in Vorbereitung (Forschungsprojekt), aller-dings nur bezogen auf die Modernisierungsrate, ohne Verbrauchserhebung;zu (1b): derzeit nicht vorhanden, sollte längerfristig angestoßen werden;zu (1) insgesamt: Der erzielte Fortschritt sollte mindestens alle 5 Jahre gemessen werden.u (2a) und (2b); einzelne Ansätze vorhanden, allerdings kein systematisches Monitoring von Modernisierungsrate und Zuordnung von Verbrauchswerten.

Insgesamt: Die Methodik sollte einheitlich sein, um Zuordnungen zu ermöglichen (z.B. Portfo-lio des Wohnungsunternehmens xy im Vergleich mit dem Wohngebäudebestand Hessen).

Maßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort):

HMWEVL

Page 201: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):Unternehmen, Kommunalverwaltung, Landesverwaltung

Instrumententyp(en): Datenerhebung, Analyse, Forschung Information, Beratung, Kampagne

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:kurzfristiger Beginn (bis 2018)

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen: G-12: Benchmarks zum Wärmeverbrauch in den Energieabrechnungen der

Energieversorgungsunternehmen (EVUs) in Hessen

Wirkung Voraussetzung für das Steuern von Prozessen. Verantwortliche für größere Gebäudeport-folios sollten die Modernisierungsraten und die durch Maßnahmen tatsächlich erreichte Ener-gieeinsparung ihrer Bestände kennen. Beitrag zur Erschließung des Reduktionspotenzials im Gebäudebestand.

Synergien und Konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des Klimaschutzes

Bezüge zur NachhaltigkeitsstrategieMaßnahme unterstützt folgende Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:

Z-01 Energieproduktivität (BIP/PEV)Z-06 THG EmissionenZ-07 Erneuerbare Energien

Bezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)Unterstützt die Handlungsfelder

Energiemix, Energieeffizienz, AkzeptanzTransparentes BeteiligungsverfahrenBearbeitung durch AG: AG-4 Leben und Wohnen

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Page 202: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

4.10. G-02 Aufbau eines Netzes regionaler Energieberatungszentren zur Energieeffizienz im Gebäudebereich

IKSP Hessen

IWU Maßnahmentitel

G-02 Aufbau eines Netzes regionaler Energieberatungszentren zur Energieeffizienz im Gebäudebereich

Maßnahme adressiert Klimaschutz

Sektor bzw. Handlungsfeld Gebäude

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der Maßnahme

Trotz umfangreicher Energieberatungsaktivitäten sowohl im Bundesgebiet als auch speziell in Hessen fehlt ein System an Energieberatungsstellen, welches lokal und regional Eigentümer ortsnah erreicht, über eine umfassende Beratungskompetenz verfügt und den regionalen Bedingungen angepasste Beratungstätigkeit für private und öffentliche Gebäudeeigentümer anbietet. Die regionalen Energieberatungszentren sollten kreisbezogen bzw. in Kooperation mehrerer Kreise organisiert werden, für das Gebiet des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain könnte ein zentrales Beratungszentrum eingerichtet werden. Die Beratungszentren dienen auch der kommunalen Beratung.

In Hessen existieren bereits verschiedene lokale und regionale Beratungszentren oder befinden sich im Aufbau. Das Land stellt zudem über das Hessische Energiegesetz Fördermittel für Kommunen zur Verfügung, um entsprechende Beratungseinrichtungen aufbauen zu können. Darüber hinaus bieten Verbraucherzentralen und verschiedene Energieversorgungsunternehmen ebenfalls Beratungsleistungen an. Allerdings besteht der Bedarf nach einer neutralen Beratung. Das Land Hessen setzt sich zum Ziel, Lücken in der Fläche des Landes Hessen zu schließen, Anregungen und Anreize zu geben, verschiedene Beratungsangebote in der Region zu bündeln und die Vernetzung zwischen den regionalen Beratungszentren zu organisieren.

Das Land Hessen initiiert, unterstützt konzeptionell und finanziell die Umsetzung dieser Ziele in Zusammenarbeit mit den Kreisen bzw. dem Regionalverband FrankfurtRheinMain.

Maßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort):

HMWEVL

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):

Kommunalverwaltung, Landesverwaltung

Instrumententyp(en): Kompetenzaufbau Information, Beratung, Kampagne direkte staatliche Förderung

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:

Page 203: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

kurzfristiger Beginn (bis 2018)

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen: G-05 Unterstützung und Förderung von räumlich konzentrierten Aktivitäten für

eine Erstberatung zur energetischen Gebäudesanierung (Energiekarawanen) G-06 Unterstützung hessischer Kommunen zur verstärkten Inanspruchnahme des

KfW-Programms 432 (energetische Stadtsanierung) G-09 Beratungsoffensive "Energetische Sanierung von Altbauten und

denkmalgeschützten Gebäuden"Wirkung Die Maßnahme erzielt keine direkten Wirkungen, trägt aber wesentlich dazu bei, dass

hohe Einsparpotenziale im Gebäudesektor Realität werden. Stehen Beratungsangebote zur Verfügung und werden diese in Anspruch genommen, dann führen diese zu einer vermehrten Kopplung von Modernisierungsaktivitäten mit energetischen Sanierungen, zu mehr vorzeitig ergriffenen energetischen Sanierungen und zu einer verbesserten Sanierungsqualität.Durch diese indirekten Wirkungen trägt die Maßnahme dazu bei, dass im Gebäudesektor mehrere Millionen Tonnen CO2 eingespart werden.Da durch die indirekten Wirkungen auch Investitionen zur Energieeinsparung umgesetzt werden, fördert das das regionale Handwerk und vermeidet Geldabflüsse in andere Regionen durch reduzierten Bedarf an fossilen Energieträgern.

Synergien und Konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des KlimaschutzesEs bestehen Synergien mit fast allen gebäudebezogenen Maßnahmen zur Klimaanpassung, wie z. B.

G-04 Anpassung von exponierten Außenbauteilen in Gebäuden,da die Beratungszentren auf die bautechnischen Gemeinsamkeiten zwischen Effizienz- und Anpassungsmaßnahmen hinweisen können.Bezüge zur NachhaltigkeitsstrategieMaßnahme unterstützt folgende Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:

Z-01 Energieproduktivität (BIP/PEV)Z-06 THG EmissionenZ-07 Erneuerbare Energien

Maßnahme steht im Konflikt mit folgenden Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:keineBezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)Unterstützt die Handlungsfelder

Energiemix Energieeffizienz Akzeptanz

Transparentes BeteiligungsverfahrenBearbeitung durch AG: AG-4 Leben und Wohnen

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der Rückmeldung

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Page 204: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

en

4.11. G-03 Unterstützung der Kommunen für die kommunalen Gebäude Sanierungsfahrpläne aufzustellen

IKSP Hessen

IWU Maßnahmentitel

G-03 Unterstützung der Kommunen für die kommunalen Gebäude Sanierungsfahrpläne aufzustellen

Maßnahme adressiert Klimaschutz

Sektor bzw. Handlungsfeld Gebäude

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der Maßnahme

Ziel ist es, dass die energetische Sanierung kommunaler Gebäude planmäßig fortgeführt und verstetigt wird. Dabei sind insbesondere Gebäude in den Fokus zu nehmen, die schlechte Energiekennwerte und gleichzeitig einen insgesamt hohen Verbrauch haben. Durch ein mehrjähriges Handlungsprogramm werden die energetischen Sanierungsmaßnahmen und die zugehörigen Finanzbedarfe systematisch erfasst und priorisiert.

Die Aufstellung von Effizienz- und Modernisierungsfahrplänen ist bereits über Richtlinie zur energetischen Förderung im Rahmen des Hessischen Energiegesetzes (Teil II Nr. 4.3.2) förderfähig. Darüber hinaus sind investive Maßnahmen über KFA-Programm (Richtlinien zur Förderung der energetischen Modernisierung von kommunalen Nichtwohngebäuden) und KIP (Förderrichtlinie zum Kommunalinvestitionsprogramm) ergänzend förderfähig. Zusätzlich besteht noch die Möglichkeit im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative Teilkonzepte zu kommunalen Liegenschaften fördern zu lassen.

Damit besteht eine gut nutzbare Förderkulisse für die Kommunen, deren Ausschöpfung durch die hessischen Kommunen noch ausbaufähig ist. Um die Umsetzung der Effizienz- und Modernisierungsfahrpläne auf kommunaler Ebene zu stärken, sind förmliche Beschlüsse der Kommunen sinnvoll, die die Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die investiven Eigenanteile über einen längeren Zeitraum sichern. Kommunalpolitik und Kommunalverwaltung sind gleichermaßen gefordert.Das Land unterstützt die Kommunen zum einen durch Informationskampagnen und Beratungsaktivitäten aktiv diese Förderprogramme in Anspruch zu nehmen. Zum anderen werden erhöhte Fördermittel für die Kommunen zur Verfügung gestellt, die förmliche haushaltsrelevante Beschlüsse zur Umsetzung der Effizienz- und Modernisierungsfahrpläne fassen.

Maßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort):HMWEVL, HMUKLV

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):

Page 205: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Politik, Kommunalverwaltung

Instrumententyp(en):

Information, Beratung, Kampagne direkte staatliche Förderung

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:kurzfristiger Beginn (bis 2018)

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen: G-02 Aufbau eines Netzes regionaler Energieberatungszentren zur

Energieeffizienz im Gebäudebereich

Wirkung Für die Vielzahl der kommunalen Liegenschaften lassen sich erhebliche Reduktionspotenziale durch systematische Sanierungsfahrpläne und deren Umsetzung erschließen, insbesondere wenn Passivhausstandards bei der energetischen Sanierung realisiert werden können. Auf Grund des Sanierungsstaus bei vielen Kommunen liegen Reduktionspotenziale, je nach realisiertem Sanierungsstandard, zwischen 40 % und über 80 % für die gesamten Liegenschaften einer Kommune im Wärmebereich und gut 40 % im Strombereich vor.

Synergien und Konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des KlimaschutzesEs bestehen Synergien mit fast allen gebäudebezogenen Maßnahmen zur Klimaanpassung, wie z. B.

G-04 Anpassung von exponierten Außenbauteilen in Gebäuden,da die Sanierungsfahrpläne die bautechnischen Gemeinsamkeiten zwischen Effizienz- und Anpassungsmaßnahmen beachten sollen.Bezüge zur NachhaltigkeitsstrategieMaßnahme unterstützt folgende Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:

Z-01 Energieproduktivität (BIP/PEV)Z-06 THG EmissionenZ-07 Erneuerbare Energien

Maßnahme steht im Konflikt mit folgenden Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:keineBezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)Unterstützt die Handlungsfelder

Energiemix Energieeffizienz

Transparentes BeteiligungsverfahrenBearbeitung durch AG: AG-4 Leben und Wohnen

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Page 206: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

der Rückmeldungen

4.12. G-04 Anpassung von exponierten Außenbauteilen in Gebäuden

IKSP Hessen

UmbauStadt Maßnahmentitel

G-04 Anpassung von exponierten Außenbauteilen in Gebäuden

Maßnahme adressiert Klimaanpassung

Sektor bzw. Handlungsfeld Gebäude

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der MaßnahmeDie zu erwartenden Schäden an Gebäuden durch extreme Klimaereignisse (Niederschläge, Sturm etc.) sind durch das Land zu adressieren. Durch bauteilbezogene Maßnahmen können Gebäude und ihre Außenanlagen besser an Klimaereignisse (Starkniederschläge, Sturm etc.) angepasst werden. Durch bauliche Maßnahmen wie Markisen, Vordächer, Windschutz für Fenster etc. sind Gebäude effektiver vor Schäden durch Phänomene des Klimawandels geschützt. Das Land Hessen kann die genannten Maßnahmen bei der Errichtung landeseigener Bauvorhaben berücksichtigen aber auch bei Planungswettbewerben zur Vorgabe machen. Über Beratungsinitiativen können die Anpassungsmaßnahmen auch in den privaten Sektor diffundieren.

Maßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort):

HMWEVL, HMUKLV, HMdF

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):Landesverwaltung, Kommunalverwaltung, Öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger

Instrumententyp(en): Planungsrecht Information, Beratung, Kampagne

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:kurzfristiger Beginn (bis 2018)

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen:

Page 207: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

SQ-01 Hessenweite Gefährdungsanalyse für Siedlungs- und Stadtstrukturen gegenüber Klimaauswirkungen

Wirkung Die Maßnahme leistet einen Anpassungsbeitrag zur Stärkung des Gebäudebereichs vor Klimaereignissen (Starkregen, Stürmen, etc.) bspw. im Sinne des Katastrophenschutzes. In diesem Zusammenhang sind zusätzlich Kosteneinsparungen durch die Vermeidung von Gebäudeschäden zu erwarten.

Synergien und -konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des Klimaschutzes SQ-01 Hessenweite Gefährdungsanalyse für Siedlungs- und Stadtstrukturen

gegenüber Klimaauswirkungen: Die hessenweite Analyse definiert Schwerpunkträume.

Bezüge zur NachhaltigkeitsstrategieMaßnahme unterstützt folgende Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:nicht relevant für diese Maßnahme

Maßnahme steht im Konflikt mit folgenden Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:nicht relevant für diese MaßnahmeBezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)nicht relevant für diese Maßnahme

Transparentes BeteiligungsverfahrenBearbeitung durch AG:

AG-4 Leben und Wohnen

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

4.13. G-05 Unterstützung und Förderung von räumlich konzentrierten Aktivitäten für eine Erstberatung zur energetischen Gebäudesanierung (Energiekarawanen)

IKSP Hessen

IWU Maßnahmentitel

G-05 Unterstützung und Förderung von räumlich konzentrierten Aktivitäten für eine Erstberatung zur energetischen Gebäudesanierung (Energiekarawanen)

Maßnahme adressiert Klimaschutz

Sektor bzw. Handlungsfeld Gebäude

Information

Page 208: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der MaßnahmeInformationen nach dem "Gießkannenprinzip" stehen Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümern vielfältig zur Verfügung. Die direkte Ansprache und räumlich konzentrierte Aktionen, die gegebenenfalls auf die besonderen baulichen Eigenschaften und Ausgangsbedingungen eingehen können, erfahren zum Teil hohe Erfolgsquoten in Bezug auf Erstberatungen (s. Energiekarawanen in verschiedenen hessischen Städten). Diese Herangehensweise ist erfolgversprechender als ausschließlich auf allgemeine Beratungsmöglichkeiten hinzuweisen und sollte deshalb konzeptionell, praktisch und finanziell vom Land gefördert werden. Die Kommunen können für diese Aufgabe bereits Fördermittel im Rahmen des Hessischen Energiegesetzes (Teil II Nr. 5.1.und 5.2 der Richtlinie) nutzen. Zudem steht die Hessische Energiesparaktion als Unterstützungspartner zur Verfügung. Das Land startet eine Informationsoffensive zum Einsatz von räumlich konzentrierten Energieberatungskampagnen, fördert den Erfahrungsaustausch zwischen den Kommunen zu dieser Form von Aktivitäten, stellt im Rahmen des Hessischen Energiegesetzes für diese Beratungsform weiterhin Fördermittel zur Verfügung und prüft, ob ein festes vom Land finanziertes Beratungsteam die Kommunen über 5 Jahre unterstützen kann. Das Land achtet zudem darauf, dass bei den Beratungskampagnen auch Belange des Schutzes gebäudebewohnender Tierarten berücksichtigt werden.

Maßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort):

HMWEVL

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):Kommunalverwaltung

Instrumententyp(en):

Information, Beratung, Kampagne direkte staatliche Förderung

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:kurzfristiger Beginn (bis 2018)

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen: G-02 Aufbau eines Netzes regionaler Energieberatungszentren zur

Energieeffizienz im Gebäudebereich G-03 Unterstützung der Kommunen für die kommunalen Gebäude

Sanierungsfahrpläne aufzustellen G-09 Beratungsoffensive "Energetische Sanierung von Altbauten und

denkmalgeschützten Gebäuden" HH-02 Informationskampagne für effiziente Stromnutzung in privaten Haushalten HH-06 Energiesparinformationen und Angebote für energetische Erstberatungen

für Haushalte mit geringem Einkommen

Wirkung Erfahrungen zeigen, dass durch aufsuchende Energieberatungen zusätzliche Sanierungsmaßnahmen initiiert werden. Evaluationen belegen konkret, dass aktive und unabhängige Energieberatungen zu vorgezogenen, umfangreicheren und mit effizienteren Maßnahmen durchgeführten Sanierungsaktivitäten führen.

Page 209: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Das BAFA-Angebot der Vor-Ort-Beratung etwa führt zu einer Emissionsminderung pro Beratungsfall von rund 1.700 kg/Jahr in Einfamilienhäusern und rund 3.200 kg/Jahr in (kleinen) Mehrfamilienhäusern. Die Erstberatungsquote in Quartieren, in denen aufsuchende Beratungskampagnen durchgeführt werden, liegt erfahrungsgemäß zwischen 25 % und 35 %, wie Beispiele aus Langen, Offenbach oder Viernheim zeigen. Von den spezifischen örtlichen Bedingungen hängt es ab, wie viele davon zu einer intensiven Vor-Ort-Beratung führen.

Synergien und Konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des KlimaschutzesEs bestehen Synergien mit fast allen gebäudebezogenen Maßnahmen zur Klimaanpassung, wie z. B.

G-04 Anpassung von exponierten Außenbauteilen in Gebäuden,da die Beratungsaktivitäten die bautechnischen Gemeinsamkeiten zwischen Effizienz- und Anpassungsmaßnahmen beachten sollen.Bezüge zur NachhaltigkeitsstrategieMaßnahme unterstützt folgende Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:

Z-01 Energieproduktivität (BIP/PEV)Z-06 THG EmissionenZ-07 Erneuerbare Energien

Maßnahme steht im Konflikt mit folgenden Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:keineBezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)Unterstützt die Handlungsfelder

Energiemix Energieeffizienz Akzeptanz

Transparentes BeteiligungsverfahrenBearbeitung durch AG: AG-4 Leben und Wohnen

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

4.14. G-06 Unterstützung hessischer Kommunen zur verstärkten Inanspruchnahme des KfW-Programms 432 (energetische Stadtsanierung)

IKSP Hessen

IWU Maßnahmentitel

G-06 Unterstützung hessischer Kommunen zur verstärkten Inanspruchnahme des KfW-Programms 432 (energetische Stadtsanierung)

Maßnahme adressiert Klimaschutz

Page 210: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Sektor bzw. Handlungsfeld Gebäude

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der Maßnahme

Das KfW-Programm 432 wird zwar von mehreren hessischen Kommunen in Anspruch genommen, aber es liegt genügend Potenzial vor, um den Umfang der Antragstellungen auszubauen. Das Land Hessen führt gemeinsam mit dem Werra-Meißner-Kreis ein Pilotprojekt durch, um für sechs Kommunen im Kreis eine beispielhafte Unterstützung zur Wahrnehmung des KfW-Programms zu testen. Auf Basis der Erfahrungen dieses Pilotprojektes baut das Land Hessen die Angebote aus, um hessische Kommunen gezielt über die Möglichkeiten dieses Programms zu informieren, um Beratungskapazitäten für die Hilfestellung bei der Antragstellung bereitzustellen und um die Kommunen durch Förderung und Beratung bei dem Aufbringen des Eigenanteils zu unterstützen. Diese Angebote gelten auch für die Folgeanträge zur Förderung eines Sanierungsmanagers.

Maßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort):

HMWEVL, HMUKLV

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):

Kommunalverwaltung

Instrumententyp(en):

Information, Beratung, Kampagne direkte staatliche Förderung

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:kurzfristiger Beginn (bis 2018)

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen: G-02 Aufbau eines Netzes regionaler Energieberatungszentren zur

Energieeffizienz im Gebäudebereich G-05 Unterstützung und Förderung von räumlich konzentrierten Aktivitäten für

eine Erstberatung zur energetischen Gebäudesanierung (Energiekarawanen) IGHD-02 Weiterer Ausbau der Energieberatungsangebote für KMU IGHD-05 Energieeffiziente Gewerbegebiete SQ-05 Verankerung von Klimaschutz- und Klimaanpassungszielen in der

Städtebauförderung Stadtentwicklungs- und Stadterneuerungsprozessen SQ-06 Konsequente Stärkung des Quartiersbezugs in der Städtebauförderung

und Konzentration der Förderkulissen V-02 Auf Quartiersebene und am Wohnstandort Mobilität gestalten

Wirkung Die Maßnahme erzielt keine direkten Wirkungen, trägt aber wesentlich dazu bei, dass hohe Einsparpotenziale im Gebäudesektor erschlossen werden können. Wenn die energetischen Quartierskonzepte mit Unterstützung von Sanierungsmanagern zu einer

Page 211: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

vermehrten Kopplung von Modernisierungsaktivitäten mit energetischen Sanierungen, zu mehr vorzeitig ergriffenen energetischen Sanierungen, zu einer verbesserten Sanierungsqualität, zu einer unter intensiver Einbindung von erneuerbare Energien optimierten Energieversorgung, zu einem verstärkten Einsatz energiesparender Technologien im Gewerbebereich und zu einer umweltverträglicheren Mobilität im Quartier führen, dann kommt es zu erheblichen Reduktionen von Treibhausgasen.Da durch die indirekten Wirkungen auch Investitionen zur Energieeinsparung umgesetzt werden, fördert das das regionale Handwerk und vermeidet Geldabflüsse in andere Regionen durch reduzierten Bedarf an fossilen Energieträgern.

Synergien und Konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des KlimaschutzesEs bestehen Synergien mit zu gebäude-, quartiers- und siedlungsbezogenen Maßnahmen zur Klimaanpassung, wie z. B.

G-04 Anpassung von exponierten Außenbauteilen in Gebäuden, SQ-05 Verankerung von Klimaschutz- und Klimaanpassungszielen in der

Städtebauförderung Stadtentwicklungs- und StadterneuerungsprozessenUnter Umständen entstehen Konflikte zur Maßnahme

SQ-03 Sicherung aufgelockerter, durchgrünter Siedlungs- und Stadtstrukturen,da Nachverdichtung und Nutzung von Solaranlagen mit stärkerer Durchgrünung im Einzelfall im Widerspruch stehen können.Bezüge zur NachhaltigkeitsstrategieMaßnahme unterstützt folgende Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:

Z-01 Energieproduktivität (BIP/PEV)Z-06 THG EmissionenZ-07 Erneuerbare EnergienZ-08 Modal Split: Senkung MIV, Erhöhung umweltfreundlicher Verkehrsmittel

Maßnahme steht im Konflikt mit folgenden Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:keineBezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)Unterstützt die Handlungsfelder

Energiemix Energieeffizienz

Transparentes BeteiligungsverfahrenBearbeitung durch AG: AG-4 Leben und Wohnen

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

4.15. G-07 In den Handlungsempfehlungen (HE-HBO) zum Vollzug der HBO Ausnahmetatbestände zu Gunsten des Klimaschutzes einarbeiten

IKSP Hessen

Page 212: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

IWU Maßnahmentitel

G-07 In den Handlungsempfehlungen (HE-HBO) zum Vollzug der HBO Ausnahmetatbestände zu Gunsten des Klimaschutzes einarbeiten

Maßnahme adressiert Klimaschutz

Sektor bzw. Handlungsfeld Gebäude

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der Maßnahme

Die Hessische Bauordnung (HBO) regelt das Baurecht in Hessen. In den Handlungsempfehlungen zum Vollzug der HBO werden unbestimmte Rechtsbegriffe und Vollzugsverfahren präzisiert. In den Handlungsempfehlungen sollen Ausnahmetatbestände zu Gunsten des Klimaschutzes dargestellt und somit verbindlich geregelt werden (z. B. § 9 Gestaltung: wenn Gestaltungssatzungen das Anbringen von Dachsolaranlagen verhindern; § 44 Garagen, Stell-plätze für Kraftfahrzeuge, Abstellplätze für Fahrräder: Klimaschutz mit städtebaulichen Grün-den gleichsetzen, um Stellplätze für Kraftfahrzeuge restriktiv handhaben zu können).

Maßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort): HMWEVL

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):

Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Kommunalverwaltung, Landesverwaltung, Öffentliche Einrichtungen

Instrumententyp(en):

Ordnungsrecht

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:kurzfristiger Beginn (bis 2018)

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen: keine

Wirkung Die Maßnahme erzielt keine direkten Wirkungen, trägt aber wesentlich dazu bei, dass weitere Einsparpotenziale im Gebäudesektor erschlossen werden können.Da durch die indirekten Wirkungen auch Investitionen zur Energieeinsparung umgesetzt werden, fördert das das regionale Handwerk und vermeidet Geldabflüsse in andere Regionen durch reduzierten Bedarf an fossilen Energieträgern.

Synergien und Konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des KlimaschutzesUnter Umständen entstehen Konflikte zur Maßnahme

SQ-03 Sicherung aufgelockerter, durchgrünter Siedlungs- und Stadtstrukturen,

Page 213: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

da Nachverdichtung und Nutzung von Solaranlagen mit stärkerer Durchgrünung im Einzelfall im Widerspruch stehen können.Bezüge zur NachhaltigkeitsstrategieMaßnahme unterstützt folgende Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:

Z-06 THG EmissionenZ-07 Erneuerbare EnergienZ-08 Modal Split: Senkung MIV, Erhöhung umweltfreundlicher Verkehrsmittel

Maßnahme steht im Konflikt mit folgenden Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:KeineBezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)

Energiemix Energieeffizienz

Transparentes BeteiligungsverfahrenBearbeitung durch AG: AG-4 Leben und Wohnen

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

4.16. G-08 Finanzielle Förderung von Sanierungsgemeinschaftengestrichen

4.17. G-09 Beratungsoffensive "Energetische Sanierung von Altbauten und denkmalgeschützten Gebäuden"

IKSP Hessen

IWU Maßnahmentitel

G-09 Beratungsoffensive "Energetische Sanierung von Altbauten und denkmalgeschützten Gebäuden"

Maßnahme adressiert Klimaschutz

Sektor bzw. Handlungsfeld Gebäude

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der Maßnahme

14 % der hessischen Gebäude sind vor 1919 gebaut worden und 3,5 % aller Gebäude

Page 214: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

unterliegen Auflagen des Denkmalschutzes. In einzelnen Städten und Gemeinden und in einer Vielzahl von Quartieren stellen diese Gebäude einen dominanten Teil des Gebäudebestandes dar. Aus wirtschaftlichen und technischen Erwägungen sowie aus Gründen einer mangelnden Kenntnis geeigneter Sanierungsmaßnahmen wird ein großer Teil dieses Gebäudebestandes nur zögerlich energetisch effizient saniert.

Die energietechnische Altbausanierung erfordert eine individuelle Gebäudediagnose und eine auf gegebene bau- und anlagentechnische Randbedingungen (Versorgungssituation, Heizsystem, zentrale/dezentrale Warmwasserbereitung, denkmalgeschützte Außenbauteile, ohnehin erforderliche Instandhaltungsmaßnahmen) abgestimmte Modernisierungsstrategie. Mit einer Beratungsoffensive des Landes Hessen soll dieses schwierige Sanierungsthema über einen begrenzten Zeitraum (z. B. zwei bis drei Jahre) intensiv massiv beworben werden. Bei dieser Beratungsoffensive werden zielgerichtete Beratungsmaterialien, Schwerpunktberatungsstellen mit speziell ausgebildeten Energieberatern, beispielhafte Kampagnen in ausgewählten Stadtteilen mit hohem Anteil an Alt- und denkmalgeschützten Bauten und Förderung von einer breiteren Anzahl an Modellsanierungen bereitgestellt oder organisiert. Dabei werden die bereits vorhandenen Fördermöglichkeiten des Landes, beispielhafte Materialien, z. B. Broschüre der Stadt Frankfurt/M. und erste Modellprojekte, z. B. begleitet von der Hessischen Energiesparaktion, einbezogen.

Maßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort):

HMWEVL,HMWK

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):

Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Kommunalverwaltung, Landesverwaltung, Öffentliche Einrichtungen

Instrumententyp(en): Information, Beratung, Kampagne direkte staatliche Förderung

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:kurzfristiger Beginn (bis 2018)

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen: G-05 Unterstützung und Förderung von räumlich konzentrierten Aktivitäten für

eine Erstberatung zur energetischen Gebäudesanierung (Energiekarawanen)

Wirkung Die Maßnahme erzielt keine direkten Wirkungen, trägt aber wesentlich dazu bei, dass hohe Einsparpotenziale im Gebäudesektor erschlossen werden können. Die 14 % der hessischen Gebäude, die vor 1919 gebaut worden sind, sind mit gut 20 % überproportional an den CO2-Emissionen im Gebäudebereich beteiligt. Eine deutliche Reduktion der CO2-Emissionen dieses Gebäudebestandes ist somit eine wesentliche Grundlage zur Erreichung von Klimaschutzzielen im Gebäudebereich.Da durch die indirekten Wirkungen auch Investitionen zur Energieeinsparung umgesetzt werden, fördert das das regionale Handwerk und vermeidet Geldabflüsse in andere Regionen durch reduzierten Bedarf an fossilen Energieträgern.

Synergien und Konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des KlimaschutzesEs bestehen Synergien mit gebäude-, quartiers- und siedlungsbezogenen Maßnahmen

Page 215: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

zur Klimaanpassung, wie z. B. G-04 Anpassung von exponierten Außenbauteilen in Gebäuden, SQ-05 Verankerung von Klimaschutz- und Klimaanpassungszielen in der

Städtebauförderung Stadtentwicklungs- und Stadterneuerungsprozessen

Bezüge zur NachhaltigkeitsstrategieMaßnahme unterstützt folgende Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:

Z-01 Energieproduktivität (BIP/PEV)Z-06 THG EmissionenZ-07 Erneuerbare Energien

Maßnahme steht im Konflikt mit folgenden Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:KeineBezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)Unterstützt die Handlungsfelder

Energiemix Energieeffizienz Akzeptanz

Transparentes BeteiligungsverfahrenBearbeitung durch AG: AG-4 Leben und Wohnen

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

4.18. G-10 Erleichterung der energetischen Sanierung bei Gebäuden unter Denkmalschutz

gestrichen

4.19. G-11 Erstellung und Verbreitung von Mietspiegeln mit wärmetechnischer Beschaffenheit als zusätzliches Merkmal

Kommentar/Frage:Nach RS Hausleitung die Maßnahme als einen Prüfauftrag formulieren: Wie kann dies unter Berücksichtigung der Wohnungsknappheit etc. verfolgt bzw. ausgestaltet werden? S. auch Kommentare Fachreferat und SK unter der Maßnahmenbeschreibung.

Antwort IWU:Die Kommentare vom Fachreferat als auch von der Staatskanzlei sind durch die Neuformulierung vollständig berücksichtigt worden. Es ist kein Bezug zur Wohnungsbauförderung mehr enthalten und es sind die Besonderheiten der Wohnungsmärkte beachtet worden sowie durch Verlagerung auf die Bundesebene die wesentliche Neuordnung (kleine Kommunen) an die richtige Stelle adressiert worden.Der Prüfauftrag ist im Maßnahmentitel mit integriert.

Page 216: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

IKSP Hessen

IWU Maßnahmentitel

G-11Überprüfung und Förderung einer wohnungsmarktgerechten Optimierung von „energetischen“ Mietspiegeln

Maßnahme adressiert Klimaschutz

Sektor bzw. Handlungsfeld Gebäude

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der MaßnahmeIm Mietwohnungsbestand bleibt die Umsetzung von Energiesparmaßnahmen hinter den Erwartungen zurück, unter anderem weil der Nutzen der Energiesparinvestition nicht dem Vermieter, sondern dem Mieter zufällt. Insbesondere bei angespannten Wohnungsmärkten, in denen quasi jede Wohnung gleichgültig welcher Qualität vermietbar ist, ist es wichtig, Vermietern Anreize zur energetischen Sanierung anzubieten.Über qualifizierte Mietspiegel kann der Einfluss der wärmetechnischen Beschaffenheit auf die Miethöhe korrekt abgebildet werden. Damit kann ein wesentlicher Anreiz für Investitionen in energiesparende Maßnahmen geschaffen werden, da dadurch ein rechtlich gesicherter Anspruch auf zusätzliche Mieteinnahmen nach der Umsetzung von Energiesparmaßnahmen besteht. Das Land Hessen überprüft und fördert beispielhaft die Erstellung entsprechender Mietspiegel in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten. Das Land Hessen setzt sich zudem auf Bundesebene dafür ein, dass Mietspiegel auch auf Kreisebene zulässig sind, damit auch für kleinere Kommunen, die in Kreisen mit angespannten Wohnungsmärkten liegen, qualifizierte Mietspiegel nutzungs- und kostengerecht erstellt werden können.

Maßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort):

HMUKLV

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):

Kommunalverwaltung, Politik

Instrumententyp(en): direkte staatliche Förderung Ordnungsrecht

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:kurzfristiger Beginn (bis 2018)

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen: G-14 Zielvereinbarung mit den Wohnungsunternehmen in Hessen

Page 217: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Wirkung Die Maßnahme erzielt keine direkten Wirkungen, trägt aber wesentlich dazu bei, dass weitere erhebliche Einsparpotenziale im Gebäudesektor erschlossen werden können. Eine deutliche Reduktion der CO2-Emissionen dieses Gebäudebestandes ist somit eine wesentliche Grundlage zur Erreichung von Klimaschutzzielen im Gebäudebereich.Da durch die indirekten Wirkungen auch Investitionen zur Energieeinsparung umgesetzt werden, fördert das das regionale Handwerk und vermeidet Geldabflüsse in andere Regionen durch reduzierten Bedarf an fossilen Energieträgern.

Synergien und Konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des Klimaschutzes Keine

Bezüge zur NachhaltigkeitsstrategieMaßnahme unterstützt folgende Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:

Z-01 Energieproduktivität (BIP/PEV)Z-06 THG Emissionen

Maßnahme steht im Konflikt mit folgenden Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:KeinerBezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)Unterstützt die Handlungsfelder

Energieeffizienz Akzeptanz

Transparentes BeteiligungsverfahrenBearbeitung durch AG: AG-4 Leben und Wohnen

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

4.20. G-12 Benchmarks zum Wärmeverbrauch in den Energieabrechnungen der Energieversorgungsunternehmen (EVUs) in Hessen

IKSP Hessen

IWU Maßnahmentitel

G-12 Benchmarks zum Wärmeverbrauch in den Energieabrechnungen der Energieversorgungsunternehmen (EVUs) in Hessen

Maßnahme adressiert Klimaschutz

Sektor bzw. Handlungsfeld Gebäude

Information Clusterung

Page 218: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Beschreibung Begründung und Ziel der Maßnahme

In den Verbrauchsabrechnungen der Energieversorgungsunternehmen (EVUs) sind Angaben zum durchschnittlichen Stromverbrauch von privaten Haushalten zu finden. Für den Wärmebereich fehlen bisher derartige Angaben, so dass den Verbrauchern keine Orientierungs- und Vergleichsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Das Land Hessen lädt lokale und regionale EVUs zu einem Runden Tisch "Benchmarks zum Wärmeverbrauch in den Verbrauchsabrechnungen" ein. Des Weiteren werden mit EVUs in Abstimmung mit dem Gebäudemonitoring (s. Maßnahme Gebäudemonitoring) Modellprojekte initiiert, wie aussagekräftige und nutzerfreundliche Vergleichswerte in den Verbrauchsabrechnungen aussehen können. Dabei sollen die Benchmarks auch nach den jeweiligen Modernisierungszuständen differenziert werden können, um Verbraucherinnen und Verbrauchern zuverlässige Anhaltspunkte zu geben, welche Energieeinsparung durch Effizienzmaßnahmen praktisch im Mittel erreicht werden können. Wichtig ist, eine übersichtliche und für Verbraucherinnen und Verbrauchern leicht verständliche Darstellungsform zu finden.Gegebenenfalls könnten auch die im Mietwohnungsbereich arbeitenden Messdienstleister in den Prozess mit einbezogen werden.

Maßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort):HMWEVL

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):

Unternehmen

Instrumententyp(en): Information, Beratung, Kampagne Datenerhebung, Analyse, Forschung

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:kurzfristiger Beginn (bis 2018)

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen: G-01 Aufbau eines systematischen Monitorings des hessischen

Gebäudebestandes G-16 Medienkampagne Reduzierung der Raumtemperatur um 1 Grad

Wirkung Verbrauchsabrechnungen für Stromkunden enthalten bereits Vergleichswerte, an denen sich Verbraucherinnen und Verbraucher orientieren können. Konsumenten mit überdurchschnittlichen Verbräuchen werden so zu einer kritischen Prüfung ihrer Verbräuche bewegt. Der Wärmebereich stellt bei privaten Haushalten einen wesentlich größeren Energieverbrauchsbereich als der Strombereich dar. Die überdurchschnittlichen Verbräuche können durch veraltete Heizungstechnologien, unzulänglichen Wärmeschutz oder durch spezifisches Verbrauchsverhalten bedingt sein. Die Maßnahme ist ein ergänzender Beitrag, um die hohen Reduktionspotenziale im Gebäudebereich zu erschließen. Die Maßnahme kann ein zusätzliches Reduktionspotenzial von 10 % Energieeinsparung und CO2-Emissionen durch Veränderung von Verbraucherverhalten ermöglichen.

Synergien und Konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des Klimaschutzes keine

Page 219: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Bezüge zur NachhaltigkeitsstrategieMaßnahme unterstützt folgende Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:

Z-06 THG Emissionen

Bezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)Unterstützt die Handlungsfelder

Energieeffizienz Akzeptanz

Transparentes BeteiligungsverfahrenBearbeitung durch AG: AG-4 Leben und Wohnen

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

4.21. G-13 Evaluierung der Inanspruchnahme der energetisch bedingten Fördermittel in den Wohnungsbauförderprogrammen des Landes Hessen

IKSP Hessen

IWU Maßnahmentitel

G-13 Evaluierung der Inanspruchnahme der energetisch bedingten Fördermittel in den Wohnungsbauförderprogrammen des Landes Hessen

Maßnahme adressiert Klimaschutz

Sektor bzw. Handlungsfeld Gebäude

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der Maßnahme

In den hessischen Förderprogrammen zur Wohnungsbauförderung (Förderung von Mietwohnungen Neubau und Bestand, Hessen-Darlehen und Hessen Baudarlehen) stehen Gebäudeeigentümern über die WI-Bank beispielhaft vergünstigte Kredite und Zuschüsse für die Umsetzung energetischer Maßnahmen zur Verfügung. Es sollte durch eine Evaluation geprüft werden, wie umfangreich diese Mittel abgerufen werden und wodurch möglicherweise eine noch bessere Nutzung dieser Fördermittel unterstützt werden kann.

Maßnahmen- Zuständigkeit (Ressort):

Page 220: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

profil HMUKLV

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):Politik, Landesverwaltung

Instrumententyp(en): direkte staatliche Förderung Datenerhebung, Analyse, Forschung

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:kurzfristiger Beginn (bis 2018)

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen:Kein Bezug vorhanden

Wirkung Die Maßnahme erzielt keine direkten Wirkungen, trägt aber dazu bei, dass weitere Einsparpotenziale im Gebäudesektor erschlossen werden können, wenn über eine verbesserte Förderung vermehrt energieeffiziente Gebäude errichtet oder energetische Sanierungen durchgeführt werden.Da durch eine verbesserte Förderung auch verstärkt Investitionen zur Energieeinsparung umgesetzt werden, fördert das das regionale Handwerk und vermeidet Geldabflüsse in andere Regionen durch reduzierten Bedarf an fossilen Energieträgern.

Synergien und Konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des Klimaschutzes keine

Bezüge zur NachhaltigkeitsstrategieMaßnahme unterstützt folgende Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:

Z-01 Energieproduktivität (BIP/PEV)Z-06 THG EmissionenZ-07 Erneuerbare Energien

Maßnahme steht im Konflikt mit folgenden Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:keineBezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)Unterstützt die Handlungsfelder

Energiemix Energieeffizienz

Transparentes BeteiligungsverfahrenBearbeitung durch AG: AG-4 Leben und Wohnen

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Page 221: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

4.22. G-14 Zielvereinbarung mit den Wohnungsunternehmen in HessenHMUKLV, Ref. IV 6: Hiermit sind zusätzliche Belastungen der Wohnungsunternehmen verbunden. Dies widerspricht den Zielen der Allianz für Wohnen.

Antwort IWU: Die partnerschaftliche Zielvereinbarung schließt Angemessenheit der Ziele und damit auch die Zielsetzung der Allianz für Wohnen ein.

IKSP Hessen

IWU Maßnahmentitel

G-14 Zielvereinbarung mit den Wohnungsunternehmen in Hessen

Maßnahme adressiert Klimaschutz

Sektor bzw. Handlungsfeld Gebäude

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der Maßnahme

Das Land Hessen schließt Zielvereinbarungen mit den Wohnungsunternehmen ab, die über Wohnungsbestände in hessischen Städten und Gemeinden verfügen. Durch Zielvereinbarungen mit den Wohnungsunternehmen soll ein gemeinsamer Prozess zur Erreichung der Klimaschutzziele in Hessen unterstützt werden. Zielvereinbarungen sind auf eine gegenseitige und partnerschaftliche Unterstützung ausgerichtet, schaffen gemeinsame Orientierungshilfe und erleichtern die Umsetzung von konkreten Klimaschutzmaßnahmen der Beteiligten. Die Zielvereinbarung sollte auf jeden Fall sowohl die Nassauische Heimstätte als auch die GWH-Wohnungsgesellschaft einschließen. Sie sollte Zielwerte zur energetischen Sanierungsquote und Angaben zur Mitwirkung am Gebäudemonitoring einschließen (s. Maßnahme Gebäudemonitoring).

Maßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort):HMUKLV

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):Unternehmen

Instrumententyp(en): Moderation

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:

Page 222: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

kurzfristiger Beginn (bis 2018)

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen: G-01 Aufbau eines systematischen Monitorings des hessischen

Gebäudebestandes G-11 Erstellung und Verbreitung von Mietspiegeln mit wärmetechnischer

Beschaffenheit als zusätzlichem Merkmal G-13 Evaluierung der Inanspruchnahme der energetisch bedingten Fördermittel in

den Wohnungsbauförderprogrammen des Landes Hessen

Wirkung Die Maßnahme erzielt keine direkten Wirkungen, trägt aber dazu bei, dass weitere Einsparpotenziale im Gebäudesektor erschlossen werden können. Denn gut 10 % der hessischen Wohnungen befinden sich im Eigentum von Wohnungsgenossenschaften, öffentlichen oder privaten Wohnungsunternehmen.Durch eine Umsetzung der Zielvereinbarungen werden auch verstärkt Investitionen zur Energieeinsparung umgesetzt, was wiederum das regionale Handwerk fördert und Geldabflüsse in andere Regionen durch reduzierten Bedarf an fossilen Energieträgern vermeidet.

Synergien und Konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des KlimaschutzesEs bestehen Synergien zu

SQ-03 Sicherung aufgelockerter, durchgrünter Siedlungs- und Stadtstrukturen SQ-05 Verankerung von Klimaschutz- und Klimaanpassungszielen in der

Städtebauförderung, Stadtentwicklungs- und Stadterneuerungsprozessen SQ-06 Konsequente Stärkung des Quartiersbezugs in der Städtebauförderung

und Konzentration der FörderkulissenBezüge zur NachhaltigkeitsstrategieMaßnahme unterstützt folgende Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:

Z-01 Energieproduktivität (BIP/PEV)Z-06 THG EmissionenZ-07 Erneuerbare Energien

Maßnahme steht im Konflikt mit folgenden Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:keineBezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)Unterstützt die Handlungsfelder

Energiemix Energieeffizienz Akzeptanz

Transparentes BeteiligungsverfahrenBearbeitung durch AG: AG-4 Leben und Wohnen

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der Rückmeldung

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Page 223: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

en

4.23. G-15 Förderung der Vernetzung von kommunalem und regionalem Energiemanagement

gestrichen

4.24. G-16 Medienkampagne Reduzierung der Raumtemperatur um 1 Grad

IKSP Hessen

IWU Maßnahmentitel

G-16 Medienkampagne Reduzierung der Raumtemperatur um 1 Grad

Maßnahme adressiert Klimaschutz

Sektor bzw. Handlungsfeld Gebäude

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der MaßnahmeFür die Heizung der Wohnräume wird besonders viel Energie verbraucht. Dabei ist vielen Menschen nicht bewusst, dass eine scheinbar geringe Erhöhung der Raumtemperatur von zum Beispiel 21 Grad Celsius auf 22 Grad Celsius bereits einen deutlichen Anstieg des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen zur Folge hat. Deswegen ist es wichtig, die Menschen stärker hinsichtlich dieses Zusammenhangs zu sensibilisieren. Heizen verbraucht viel Energie und unnötig hohe Raumtemperaturen verbrauchen unnötig viel Energie. Das Land Hessen startet zusammen mit Medienpartnern eine werbewirksame Kampagne "1 Grad weniger - richtig heizen und lüften" oder mit dem Slogan „Pulli statt T-Shirt“.

Maßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort):HMUKLV

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):Bürgerinnen und Bürger

Instrumententyp(en): Information, Beratung, Kampagne

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:kurzfristiger Beginn (bis 2018)

Page 224: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen: G-05 Unterstützung und Förderung von räumlich konzentrierten Aktivitäten für

eine Erstberatung zur energetischen Gebäudesanierung (Energiekarawanen) HH-06 Energiesparinformationen und Angebote für energetische Erstberatungen

für Haushalte mit geringem Einkommen

Wirkung Eine Absenkung der Raumtemperatur um 1 Grad spart nicht nur 6 % Heizkosten, sondern verringert die CO2-Emissionen bei einer Wohnung von 70 qm, die mit Heizöl beheizt wird, um rund 330 kg pro Jahr.

Synergien und Konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des KlimaschutzeskeineBezüge zur NachhaltigkeitsstrategieMaßnahme unterstützt folgende Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:

Z-01 Energieproduktivität (BIP/PEV)Z_06 THG Emissionen

Bezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)Unterstützt die Handlungsfelder

Energieeffizienz Akzeptanz

Transparentes BeteiligungsverfahrenBearbeitung durch AG: AG-4 Leben und Wohnen

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

4.25. G-17 Kampagne Solaranlagen an GebäudenTitel geändert

IKSP Hessen

IWU Maßnahmentitel

G-17 Kampagne Solaranlagen an Gebäuden

Maßnahme adressiert Klimaschutz

Sektor bzw. Handlungsfeld Gebäude

Information Clusterung

Page 225: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Beschreibung Begründung und Ziel der Maßnahme

Durch eine Informationskampagne des Landes Hessen, die sich an alle Gebäudeeigentümer richtet, soll der Ausbau von Photovoltaik und solarthermischen Anlagen an Wohn- und Gewerbegebäuden gesteigert werden. Dabei sollen Instrumente wie die bereits vorhandenen örtlichen "Solarkataster" oder das in Kürze zur Verfügung stehende flächendeckende „Solarkataster“ des Landes genutzt und durch gezielte Informationen breit bekannt gemacht werden. Neben einer allgemeinen, breit angelegten Kampagne, die gerade auch die wirtschaftlichen Aspekte und die vorhandenen Fördermöglichkeiten betont, sollten auch räumlich konzentrierte Aktionen für Quartiere mit hohem ungenutztem Potenzial für Solaranlagen als beispielhafte Vorgehensweisen entwickelt werden. Zu Letzterem zählt auch die Erschließung des Potenzials von Dachflächen großer Gewerbeimmobilien.

Maßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort):HMWEVL

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):

Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen

Instrumententyp(en): Information, Beratung, Kampagne

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:kurzfristiger Beginn (bis 2018)

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen: G-05 Unterstützung und Förderung von räumlich konzentrierten Aktivitäten für

eine Erstberatung zur energetischen Gebäudesanierung (Energiekarawanen)

Wirkung Die Maßnahme selbst stellt keine Energieeinsparung im eigentlichen Sinne dar, trägt jedoch dazu bei, dass weitere Solaranlagen installiert und somit vermehrt Strom und Wärme aus erneuerbaren Energien gewonnen und damit weniger fossile Energieträger verbraucht werden. Werden mit Hilfe dieser Kampagne 1.000.000 m² Solaranlagen in Hessen verteilt installiert, dann können damit gegenüber den aktuellen Bedingungen rund 115.000 MWh Strom oder rund 310.000 MWh Wärme erzeugt bzw. 46.000 t oder 64.000 t CO2-Emissionen pro Jahr vermieden werden.

Synergien und Konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des KlimaschutzesUnter Umständen entstehen Konflikte zur Maßnahme

SQ-03 Sicherung aufgelockerter, durchgrünter Siedlungs- und Stadtstrukturen,da Nachverdichtung und Nutzung von Solaranlagen in einzelnen Fällen im Widerspruch mit stärkerer Durchgrünung, dazu zählen auch Dachbegrünungen, stehen können.Bezüge zur NachhaltigkeitsstrategieMaßnahme unterstützt folgende Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:

Energieproduktivität (BIP/PEV) THG Emissionen

Page 226: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Erneuerbare Energien

Bezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)Unterstützt die Handlungsfelder

Energiemix Energieeffizienz Akzeptanz

Transparentes BeteiligungsverfahrenBearbeitung durch AG: AG-4 Leben und Wohnen

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

4.26. G-18 Erneuerbare-Energien-Anlagen in Mietwohngebäuden: Vermieter-Mieter-Kooperationsmodelle

gestrichen

4.27. G-19 Landesförderprogramm "Haus & Hof-Begrünung"

IKSP Hessen

UmbauStadt Maßnahmentitel

G-19 Landesförderprogramm "Haus & Hof-Begrünung"

Maßnahme adressiert Klimaschutz und Klimaanpassung

Sektor bzw. Handlungsfeld Gebäude

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der MaßnahmeEin Landesförderprogramm zur Begrünung von Dach- und Fassadenflächen sowie von Hof- bzw. Gartenbereichen soll dabei helfen, verschiedene Aspekte von Klimaanapassung im Gebäudebereich umzusetzen (sowohl Altbauten als auch Neubauten). Durch die Steigerung von Grünvolumina auf Gebäuden und in deren Außenanlagen werden Anpassungsfaktoren wie Verschattung und Kühlung in Gebäuden adressiert. Dazu können spezielle Gebietskulissen entsprechend den Ergebnissen der Maßnahme SQ-01 ausgewählt werden. Bei landeseigenen Bau- und Planungsvorhaben sollte die Steigerung

Page 227: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

von Grünvolumina ebenfalls einbezogen werden.In der kommunalen verbindlichen Bauleitplanung kann über rechtliche Festsetzungen der Faktor von Dach- und Fassadenbegrünung speziell in Neubau- bzw. Konversionsgebieten erhöht werden. In diesen Bereichen kann das Land z.B. über Maßnahme NEU-SQ-04 Informations- und Beratungsangebote ermöglichen.Die Maßnahme verfügt gleichzeitig über Klimaschutzaspekte, da Bäume und Pflanzen durch Verschattung zur natürlichen Gebäudekühlung (Energieeffizienz) beitragen und luftreinigende Wirkung haben und CO2 binden.

Maßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort):

HMUKLV, HMdF

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):

Kommunalverwaltung, Öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger

Instrumententyp(en): direkte staatliche Förderung Information, Beratung, Kampagne

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:kurzfristiger Beginn (bis 2018)

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen: NEU-SQ-04 Landesagentur für „Klimaschutz, Klimaanpassung und Naturschutz“ SQ-03 Sicherung aufgelockerter, durchgrünter Siedlungs- und Stadtstrukturen SQ-01 Hessenweite Gefährdungsanalyse für Siedlungs- und Stadtstrukturen

gegenüber Klimaauswirkungen

Wirkung Der Bewuchs von Dächern, Fassaden und Grundstücken schützt vor Schäden an Gebäuden (Kosteneinsparungen) und begünstigt Klimaanpassung , z.B. erhöhte Versickerungseigenschaften bei Starkregen.Durch die zusätzliche natürliche Kühlungsfunktion (Verschattung) wird die Energieeffizienz in Gebäuden erhöht und dadurch zur CO2-Reduktion beigetragen.

Synergien und -konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des Klimaschutzes SQ-01 Hessenweite Gefährdungsanalyse für Siedlungs- und Stadtstrukturen

gegenüber Klimaauswirkungen: Die hessenweite Analyse definiert Schwerpunkträume.

SQ-03 Sicherung aufgelockerter, durchgrünter Siedlungs- und Stadtstrukturen: Liefert teilweise die planerische Vorarbeit für die Begrünung von Gebäuden und Grundstücken.

NEU-SQ-04 Landesagentur für „Klimaschutz, Klimaanpassung und Naturschutz““: Kann als operative Einheit das Förderprogramm koordinieren.

Bezüge zur NachhaltigkeitsstrategieMaßnahme unterstützt folgende Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:

- Z6 THG Emissionen (Begrünung)- Z1 Energieproduktivität (weniger Energie für Gebäudekühlung nötig)

Maßnahme steht im Konflikt mit folgenden Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:

Page 228: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

- Z7 Erneuerbare Energien (Solaranlagen bei Dachbegrünung)Bezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)Nicht relevant für diese Maßnahme

Transparentes BeteiligungsverfahrenBearbeitung durch AG: AG-4 Leben und Wohnen

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

4.28. G-20 Erhöhung von Rückstrahleffekten auf Gebäudeebene

IKSP Hessen

UmbauStadt Maßnahmentitel

G-20 Erhöhung von Rückstrahleffekten auf Gebäudeebene

Maßnahme adressiert Klimaanpassung

Sektor bzw. Handlungsfeld Gebäude

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der MaßnahmeUm der Problematik der Entstehung von überhitzenden Stadtquartieren (heat-island-Problematik) vorzubeugen, sollten bei der Wahl des Anstrichs bzw. des Gebäudeputzes oder der Dachoberflächen Rückstrahleffekte (Albedo) berücksichtigt werden. Bei Bauvorhaben (Neubau und Sanierungen) des Landes sowie ihm nachgeordneter Einrichtungen (bspw. Wohnungsbaugesellschaften) können in einer Art Selbstverpflichtung die Verwendung von Putz und Anstrich sowie Dachoberflächen mit hohem Rückstrahleffekt eingeführt werden. Für Kommunen und nachgeordnete Einrichtungen kann das Land Impulse zur Umsetzung von Putz-und Anstrichformaten sowie Dachüberzügen mit hohem Rückstrahlvermögen durch Informations- und Beratungsangebote setzen. Das Land kann zusätzlich darauf einwirken, dass das Thema in bestehende und zukünftige kommunale Gestaltungssatzungen aufgenommen wird.

Maßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort):

HMWVEL, HMdF, HMUKLV

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):

Page 229: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Landesverwaltung, Kommunalverwaltung, Öffentliche Einrichtungen

Instrumententyp(en): Information, Beratung, Kampagne

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:kurzfristiger Beginn (bis 2018)

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen: NEU-SQ-04 Landesagentur für „Klimaschutz, Klimaanpassung und Naturschutz“

Wirkung Durch die Funktion der natürlichen Gebäudekühlung der Maßnahme werden Siedlungsstrukturen vor Überhitzung geschützt. Dies trägt zum einen zum Bevölkerungsschutz im Sinne einer Verbesserung gesundheitlicher Faktoren ab. Zum anderen wird die Energieeffizienz und –suffizenz im Gebäudesektor verbessert, da weniger Energieaufwand für Gebäudekühlung notwendig wird.

Synergien und -konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des Klimaschutzes NEU-SQ-04 Landesagentur für „Klimaschutz, Klimaanpassung und Naturschutz“:

Kann als operative Einheit das Förderprogramm koordinieren.Bezüge zur NachhaltigkeitsstrategieMaßnahme unterstützt folgende Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:

- Z1 Energieproduktivität (weniger Energie für Gebäudekühlung nötig)

Maßnahme steht im Konflikt mit folgenden Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:nicht relevant für diese MaßnahmeBezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)nicht relevant für diese Maßnahme

Transparentes BeteiligungsverfahrenBearbeitung durch AG: AG-4 Leben und Wohnen

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

4.29. G-21 Hitzeschutz im Gebäudebereich

Page 230: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

IKSP Hessen

UmbauStadt MaßnahmentitelG-21 Hitzeschutz im Gebäudebereich

Maßnahme adressiert

Klimaanpassung

Sektor bzw. Handlungsfeld Gebäude

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der MaßnahmeDas Bundesland Hessen sollte für den Gebäudebereich effektive Hitzeanpassung anstreben. Dazu sind intensive Begrünungsaktivitäten aber auch bauliche Veränderungen (Markisen, Jalousien, Vertikallamellen und Vordächer) nötig, um den Hitzeschutz im Gebäudesektor zu verbessern. Auf der planerischen Seite kann durch Ausrichtung der Gebäudekörper und der Fenster bereits eine Verschattung eingeplant werden. Zusätzlich können Grundrisse hinsichtlich der Lüftungseigenschaften optimiert werden. Das Land Hessen sollte die genannten Vorhaben bei der Errichtung öffentlicher Bauvorhaben ebenso berücksichtigen wie bei Planungswettbewerben. Über Beratungsinitiativen können die Anpassungsmaßnahmen auch in den privaten Sektor durchsickern.

Maßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort):

HMdF, HMWEVL, HMUKLV

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):

Kommunalverwaltung, Öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger

Instrumententyp(en): Planungsrecht Information, Beratung, Kampagne

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:kurzfristiger Beginn (bis 2018)

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen: SQ-01 Hessenweite Gefährdungsanalyse für Siedlungs- und Stadtstrukturen

gegenüber Klimaauswirkungen

Wirkung Durch die Funktion der natürlichen Gebäudekühlung werden Siedlungsstrukturen vor Überhitzung geschützt. Dies trägt zum einen zum Bevölkerungsschutz im Sinne einer Verbesserung gesundheitlicher Faktoren bei. Zum anderen wird die Energieeffizienz und –suffizenz im Gebäudesektor verbessert, da weniger Energieaufwand für Gebäudekühlung notwendig wird.

Synergien und - Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des Klimaschutzes

Page 231: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

konflikte SQ-01 Hessenweite Gefährdungsanalyse für Siedlungs- und Stadtstrukturen

gegenüber Klimaauswirkungen: Die hessenweite Analyse definiert Schwerpunkträume.

SQ-05 Verankerung von Klimaschutz- und Klimaanpassungszielen in der Städtebauförderung

SQ-06 konsequent Stärkung des Quartiersbezugs in der Städtebauförderung und Konzentration der Förderkulissen

Bezüge zur NachhaltigkeitsstrategieMaßnahme unterstützt folgende Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:

- Z1 Energieproduktivität (weniger Energie für Gebäudekühlung nötig)Maßnahme steht im Konflikt mit folgenden Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:nicht relevant für diese MaßnahmeBezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)nicht relevant für diese Maßnahme

Transparentes BeteiligungsverfahrenBearbeitung durch AG: AG-4 Leben und Wohnen

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

4.30. G-22 Verbesserung der Versickerungs- und Retentionseigenschaften von Gebäuden und Grundstücken

s. Kommentar aus IMA HMWEVL I 1: "Frage: Welche Anpassung der Landesbauordnung wird seitens der Experten für erforderlich erachtet?BauGB, HBO, (Abwasserabgabe) bieten bereits zahlreiche Möglichkeiten für Festlegungen einer hochwasserangepassten Bauweise / zur effizienteren Versickerung."Könnte hier noch eine Präzisierung/Bespiel ergänzt werden?

Antwort:Die Maßnahme kann unseres Erachtens nur oberflächlich juristische Regelungsmöglichkeiten vorskizzieren. Andernfalls würde die Maßnahmenbeschreibung stark ausufern. Zu Erreichung der ambitionierten KA-Ziele des Landes sind unserer Meinung schärfere Vorgaben notwendig als derzeit im § 39 HBO vorgegeben werden.

IKSP Hessen

UmbauStadt Maßnahmentitel

G-22 Verbesserung der Versickerungs- und Retentionseigenschaften von Gebäuden und Grundstücken

Maßnahme Klimaanpassung

Page 232: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

adressiertSektor bzw. Handlungsfeld Gebäude

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der MaßnahmeGebäude in vulnerablen Siedlungsgebieten müssen mit Maßnahmen zum Hochwasserschutz und zur effizienteren Versickerung in ihrer Resilienz gestärkt werden. Eine wirksame Grundstücksversickerung, entsprechend der geologischen Ausgangsbedingungen, kann durch Entsiegelung und Begrünung erfolgen, indem zusätzliche Retentionsflächen und –systeme geschaffen werden. Die Sicherung von Kellerschächten und die Verlagerung empfindlicher Einrichtungen (Stromverteiler etc.) leisten ebenfalls einen Beitrag zur Resilienz. Das Land hat zur Umsetzung dieser Maßnahmen Möglichkeiten über die Anpassung der Landesbauordnung (Regelungen zu Dach- und Hofbegrünung, Biotopflächenfaktor, Nutzung von Rigolen, Sicherung techn. Gebäudeinfrastruktur) und ggfs. über die Planungs-/ Bauleitplanungsverfahren nachgeordneter Einrichtungen/ Unternehmen Einfluss zu nehmen. Über Informations- und Beratungsangebote kann die Maßnahme in den privaten Sektor diffundieren.

Maßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort):HMUKLV, HMWEVL

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):

Kommunalverwaltung, Öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger

Instrumententyp(en): Planungsrecht Information, Beratung, Kampagne

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:kurzfristiger Beginn (bis 2018)

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen:SQ-01 Hessenweite Gefährdungsanalyse für Siedlungs- und Stadtstrukturen gegenüber Klimaauswirkungen

Wirkung Durch die Verbesserung der Retentionseigenschaften wird die Klimaanpassungsfunktion von Siedlungsgebieten verbessert. Die Maßnahme läßt zusätzlich eine Kostenreduzierung bei Gebäudeschäden durch Hochwasser-/ Starkregenereignisse erwarten.

Synergien und -konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des Klimaschutzes SQ-01 Hessenweite Gefährdungsanalyse für Siedlungs- und Stadtstrukturen

gegenüber Klimaauswirkungen: Die hessenweite Analyse definiert Schwerpunkträume.

Bezüge zur Nachhaltigkeitsstrategie

Page 233: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Maßnahme unterstützt folgende Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:nicht relevant für diese MaßnahmeMaßnahme steht im Konflikt mit folgenden Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:nicht relevant für diese Maßnahme

Bezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)nicht relevant für diese Maßnahme

Transparentes BeteiligungsverfahrenBearbeitung durch AG: AG-4 Leben und Wohnen

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

4.31. NEU-G-23 Beseitigung des Vollzugsdefizits bei der Energieeinsparverordnung

IKSP Hessen

IWU Maßnahmentitel

NEU-G-23 Beseitigung des Vollzugsdefizits bei der Energieeinsparverordnung

Maßnahme adressiert

Klimaschutz

Sektor bzw. Handlungsfeld Gebäude

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der Maßnahme

Es wird wiederholt von fachlicher Seite darauf hingewiesen, dass bei Sanierung und Neubau die Anforderungen der EnEV in der Praxis nicht eingehalten werden. Die Maßnahme zielt auf die Beseitigung des Vollzugsdefizits bei der Energieeinsparverordnung ab. Es geht um die Entwicklung von Verfahren, um die Einhaltung der EnEV besser zu überprüfen. Hier ist die untere Aufsichtsbehörde zuständig. Derzeit erfolgt kaum eine Kontrolle. Es besteht ein Umsetzungsdefizit. In den Kommunen fehlen für eine Kontrolle die personellen Ressourcen. Im Rahmen der Maßnahme sollte auch eine Überprüfung der Dunkelziffer stattfinden und Lösungen zur Verbesserung der Umsetzung erarbeitet werden (z. B. Personal, Fachkompetenz in neuem Themengebiet). Hierzu kann auch abgeglichen werden, wie andere Länder die EnEV umsetzen und Ansatzpunkte

Page 234: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

recherchiert werden (Eingabe für Hessische Gemeindeordnung, Ordnungstatbestand, Fälle von Bußgeldern, auch national, Thema auch im Bundesklimaschutzplan 2050). Möglichkeiten der Refinanzierung (Bußgelder für Ordnungswidrigkeiten) sind ergänzend aufzuzeigen. Oberste Baubehörde ist mit einzubinden.

Das Land entwickelt ein Verfahren, wie die Einhaltung der EnEV in Zukunft auf örtlicher Ebene besser kontrolliert werden kann. Hierfür könnte ein Stichprobenverfahren getestet werden. Für die Erprobung stellt das Land Geld zur Verfügung. Das Land sorgt dafür, dass die Einhaltung der EnEV anderen Baubestimmungen, wie z.B. Statik, Brandschutz, gleichgestellt wird.

Maßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort): HMWEVL

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):Kommunalverwaltung

Instrumententyp(en): Ordnungsrecht

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:kurzfristiger Beginn (bis 2018)

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen: G-01 Aufbau eines systematischen Monitorings des hessischen

Gebäudebestandes

Wirkung Es wird unterstellt, dass durch die Beseitigung des Vollzugdefizits der EnEV die Verbrauchswerte bei Neubauten und nach Sanierungen um 10 % besser sind als gegenüber bisheriger, unkontrollierter Baupraxis. Dadurch ergeben sich erhebliche zusätzliche Reduktionen im Energieverbrauch und bei den CO2-Emissionen. Die CO2-Reduktionen liegen deutlich über 5.000 t im Jahr unter Berücksichtigung aktueller Kennwerte.

Synergien und Konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des Klimaschutzes

Bezüge zur NachhaltigkeitsstrategieMaßnahme unterstützt folgenden Zielindikator der Nachhaltigkeitsstrategie:

Z-06 THG EmissionenBezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)Unterstützt das Handlungsfeld

EnergieeffizienzTransparentes BeteiligungsverfahrenBearbeitung durch AG: AG-4 Leben und Wohnen

Zentrale Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt

Page 235: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

– erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

4.32. NEU-G-24 Machbarkeitsstudie – Einführung einer Wohnflächenkomponente in den KfW-Förderprorammen „Energieeffizient Bauen“ und „Energieeffizient Sanieren“

IKSP Hessen

IWU Maßnahmentitel

NEU-G-24Machbarkeitsstudie – Einführung einer Wohnflächenkomponente in den KfW-Förderprorammen „Energieeffizient Bauen“ und „Energieeffizient Sanieren“

Maßnahme adressiert Klimaschutz

Sektor bzw. HandlungsfeldGebäude

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der MaßnahmeDer Energieverbrauch und die CO2-Emissionen pro Jahr sind bezogen auf den m² Wohnfläche deutlich rückläufig, werden jedoch durch den Anstieg an beanspruchter Wohnfläche pro Kopf zum Teil wieder „aufgefressen“. Neben dem demografischen Wandel spielen hierbei die Zunahme des Einkommens und die erhöhten Komfortansprüche eine wichtige Rolle. Die Förderprogramme der KfW „Energieeffizient Bauen“ und „Energieeffizient Sanieren“ sollten diese erhöhten Ansprüche nicht zusätzlich fördern. Aus diesem Grunde bietet es sich an, bei den Förderbedingungen eine Wohnflächenkomponente mit einzubauen. Orientierungen können Förderprogramme bieten, die bereits eine Wohnflächenkomponente enthalten (z.B. Wohngeld, Förderung des sozialen Wohnungsbaus). Das Land Hessen setzt sich dafür ein, dass von Seiten des BMUB eine Machbarkeitsstudie zu diesem Thema in Auftrag gegeben wird.

Maßnahmen-profil Zuständigkeit (Ressort):

Page 236: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

HMUKLV

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):Politik

Instrumententyp(en): Datenerhebung, Analyse, Forschung

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:kurzfristiger Beginn (bis 2018)

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen:

Wirkung Die Maßnahme erzielt keine direkten Wirkungen, trägt aber dazu bei, dass weitere Einsparpotenziale im wichtigen Bereich Wohngebäude erzielt werden.

Synergien und Konflikte Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des Klimaschutzes

Bezüge zur NachhaltigkeitsstrategieMaßnahme unterstützt folgenden Zielindikator der Nachhaltigkeitsstrategie:

Z-06 THG EmissionenBezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)Unterstützt das Handlungsfeld

EnergieeffizienzTransparentes BeteiligungsverfahrenBearbeitung durch AG: AG-4 Leben und WohnenZentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess: Wird nach Abschluss des

Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

4.33. GB-01 Aufbau eines landesweiten Hitzeaktionsplans (HHAP)

Page 237: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

IKSP Hessen

PIK Maßnahmentitel

GB-01 Aufbau eines landesweiten Hitzeaktionsplans (HHAP)

Maßnahme adressiert Klimaanpassung

Sektor bzw. Handlungsfeld GB - Gesundheits- und Bevölkerungsschutz

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der Maßnahme

Das seit 2008 bestehende hessische Hitzewarnsystem mit dem DWD als zentralem Informationsgeber soll mittelfristig in einen integrierten landesweiten Hitzeaktionsplan nach den Vorgaben der WHO fortentwickelt werden, das neben der direkten Warnung auch Sensibilisierungsmaßnahmen, abgestimmte Handlungspläne und Monitoring- und Evaluierungsmaßnahmen vorsieht. Mit den Projekten HEAT (Hessischer Aktionsplan zur Vermeidung hitzebedingter Gesundheitsbeeinträchtigungen der Bevölkerung) I und II der Hochschule Fulda liegen hier gute Grundlagen für Hessen vor.

In der Bund-Länder Ad-hoc Arbeitsgruppe „Gesundheitliche Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ wird derzeit für die Länder als Handreichung eine Empfehlung für einen Hitzeaktionsplan erarbeitet. Hessen ist dabei durch HLPUG und Fachzentrum für Klimawandel des HLNUG beteiligt. Es wird empfohlen, dieser Handreichung folgend einen landesweiten Hitzeaktionsplan aufzubauen.

Das HMUKLV wird zusammen mit dem HMSI und dem HMdIS eine Initiative starten, um einen solchen Hitzeaktionsplan zu entwickeln. Die im Rahmen des Projekts HEAT II in 2016 zu erwartenden Ergebnisse für ein Surveillance-System werden als Grundlage für ein begleitendes Monitoringkonzept genutzt, das hitzebezogene Morbiditäts- und Mortalitätsdaten landesweit erhebt und für die weitere Planung nutzt. Die Ozonwarnungen des HLNUG sind in zukünftige Hitzewarnungen und den Hitzeaktionsplan einzubeziehen.

Maßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort):

MMUKL, HMSI, HMdIS

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):

Landesverwaltung, Öffentliche Einrichtungen

Instrumententyp(en):

Moderation

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:kurzfristiger Beginn (bis 2018)

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen:

Page 238: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Wi-07 (Verbesserung Information und Arbeitsschutz für Risikogruppen)

Wirkung Der Hessische Hitzeaktionsplan wird besonders betroffene Bevölkerungsgruppen (z.B. Hochbetagte, chronisch Kranke, Personen mit besonderer Medikation) durch Vorschläge für anlassbezogene Verhaltensmaßnahmen besser schützen, insbesondere im Bereich der stationären und häuslichen Pflege. Durch die Einbeziehung von medizinischen „Multiplikatoren“ wie Ärzten oder Apotheken wird auch die allgemeine Bevölkerung besser über Selbstschutzmaßnahmen informiert. Damit reduzieren sich die Fallzahlen (Morbidität, Mortalität). Die Maßnahme kann weitere Anpassungsmaßnahmen (z.B. baulicher Wärmeschutz) einleiten. Die erhobenen Mortalitäts- und Morbiditätsdaten können auch dem Arbeitsschutz sowie der Krankenhausplanung dienen.

Synergien und –konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des KlimaschutzesAuf diese Maßnahme nicht anwendbarBezüge zur NachhaltigkeitsstrategieAuf diese Maßnahme nicht anwendbarBezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)Auf diese Maßnahme nicht anwendbar

Transparentes Beteiligungsverfahren

Bearbeitung durch AG: AG-4 Leben und Wohnen

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

4.34. GB-02 Schaffung einer Datengrundlage für Mortalität und/oder Morbidität bei Extremwetterereignissen

In GB-01 enthalten

4.35. GB-03 Unterstützung eines bundesweiten Mückenmonitorings

IKSP Hessen

PIK MaßnahmentitelGB-03 Unterstützung eines bundesweiten Mückenmonitorings

Maßnahme adressiert Klimaanpassung

Sektor bzw. Handlungsfeld GB - Gesundheits- und Bevölkerungsschutz

Page 239: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der Maßnahme

Der Klimawandel begünstigt das Auftreten exotischer Mückenarten (z.B. Asiatische Tigermücke, Japanische Buschmücke) in Deutschland, die als Vektoren für unterschiedliche Viren zur Ausbreitung bisher in Deutschland nicht heimischer Infektionskrankheiten (z.B. Dengue, Chikunguya, Gelbfieber) beitragen können. Studien im Auftrag des Umweltbundesamtes zufolge kann der Oberrheingraben aufgrund seiner klimatischen Gunstlage als „Eintrittspforte“ für invasive Mückenarten betrachtet werden; häufige Fundorte finden sich entlang von Autobahnen, an Binnenhäfen, an Flughäfen sowie an Containerstationen und Altreifendepots.54 Hessen als Transitland und als Rheinanlieger gehört zu den besonders gefährdeten Regionen.

Ein bundesweites Monitoringprogramm für invasive Mückenarten existiert noch nicht. Eine Nationale Expertenkommission „Stechmücken als Überträger von Krankheitserregern“ hat im März 2016 ihre Arbeit aufgenommen. Das Friedrich-Loeffler-Institut (Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit (FLI)) koordiniert derzeit ein BMEL-Forschungsvorhaben „Stechmücken und Stechmücken übertragene Zoonosen in Deutschland“ (CuliFo), an dem u.a. auch hessische Institutionen beteiligt sind (vgl. auch das Forschungsprojekt 7-4.3 am BIK-F, das sich auf genetischer Basis mit den Verbreitungswegen in Europa befasst). Das Vorhaben läuft bis 2019. Im Auftrag des UBA wird noch bis 2017 die Ausbreitung exotischer Mückenarten entlang der Autobahnen aus dem Süden untersucht. Das noch nicht existierende bundesweite Monitoring invasiver Stechmücken könnte damit auf guten Grundlagen aufbauen.

Das Land Hessen unterstützt Bestrebungen des Bundes und anderer Länder zur Etablierung eines bundesweiten Monitorings invasiver Stechmücken. Unterstützend fördert das HMSI eine Geschäftsstelle (z.B. am Hessischen Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen (HLPUG)), die gezielt Fachexpertise von Universitäten und Forschungseinrichtungen einholen kann und ansonsten auf bestehende landes- oder bundesweite (z.B. Mückenatlas) Monitoringprogramme zurückgreift und diese räumlich explizit für Hessen auswertet. Die Sachmittelausstattung dieser Geschäftsstelle erlaubt auch die Durchführung jährlicher Fachtagungen sowie die Unterhaltung einer Webseite für die allgemeine Öffentlichkeit.

Maßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort):

HMSI

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):

Landeseinrichtungen; Bürgerinnen und Bürger

Instrumententyp(en):

Datenerhebung, Analyse, Forschung;

Information, Beratung, Kampagne

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:kurzfristiger Beginn (bis 2018)

54 Vgl. Tannich, Egbert (2015): Auswirkungen des Klimawandels auf die Verbreitung krankheitsübertragender Tiere: Importwege und Etablierung invasiver Mücken in Deutschland. Dessau-Roßlau: Umweltbundesamt. https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/auswirkungen-des-klimawandels-auf-die-verbreitung; Zugriff: 22.02.2016.

Page 240: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen: GB-04 (Hessisches Vektoren-Bekämpfungsprogramm)

Wirkung Ein bestehendes Monitoringsystem würde – neben seinem Wert für die Forschung – vor allem schnelle Gegenreaktionen möglich machen, etwa die Herausgabe von Warnhinweisen verbunden mit Schutzempfehlungen (z.B. Tragen langer Kleidung, Nutzen von Insekten-Repellentien, Moskitonetzen etc.). Durch eine erhöhte Sensibilisierung der Bevölkerung für die Risiken einer Stechmückeninfektion sind im Übertragungsfall raschere Behandlungserfolge und damit eine geringere Sterblichkeit zu erwarten.Die Maßnahme verbessert die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern im Rahmen der Deutschen Anpassungsstrategie (DAS).

Synergien und –konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des KlimaschutzesAuf diese Maßnahme nicht anwendbarBezüge zur NachhaltigkeitsstrategieAuf diese Maßnahme nicht anwendbarBezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)Auf diese Maßnahme nicht anwendbar

Transparentes Beteiligungsverfahren

Bearbeitung durch AG: AG-4 Leben und Wohnen

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

4.36. GB-04 Vektoren-Bekämpfungsprogramm (VBP)

IKSP Hessen

PIK Maßnahmentitel

GB-04 Vektoren-Bekämpfungsprogramm (VBP)

Maßnahme adressiert

Klimaanpassung

Sektor bzw. Handlungsfeld GB - Gesundheits- und Bevölkerungsschutz

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der Maßnahme

Page 241: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Im Zuge des Klimawandels breiten sich auch in Hessen Überträger-Organismen (Vektoren) für infektiöse Krankheiten weiter aus (z.B. Mücken, Zecken). Insbesondere invasive Stechmücken stellen aufgrund ihrer Wirtsfunktion für bisher nicht heimische Infektionskrankheiten ein wachsendes Risikopotenzial dar.

Das Land Hessen unterstützt die Kommunen und Landkreise durch ein Vektoren-Bekämpfungsprogramm (VBP), das nach Vektoren, Saison, Standorten und Risikolagen angepasst formuliert wird. Vorbild und Partner kann die Kommunale Aktionsgemeinschaft zur Bekämpfung der Schnakenplage (KABS e.V.) sein, die am Oberrheingraben aktiv ist und auch zahlreiche hessische Mitgliedsgemeinden hat. Im Zuge des Klimawandels ist mit einer Ausweitung der Brut- und Bekämpfungsgebiete zu rechnen. Managementregeln für die Prävention (z.B. Müllmanagement an Grill- und Spielplätzen, Landschaftspflegemaßnahmen) sind Bestandteil des Programms. Die Belange des Naturschutzes sind zu berücksichtigen und durch Absprachen mit den Regierungsbezirken als oberen Naturschutzbehörden zu konkretisieren.

Maßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort):

HMUKLV, Regierungspräsidien

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):

Kommunalverwaltungen, Bürgerinnen und Bürger

Instrumententyp(en):

Direkte staatliche Förderung

Ordnungsrecht

Information, Beratung, Kampagne

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:mittelfristiger Beginn (2019 – 2025)

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen: GB-03 (Unterstützung eines bundesweiten Mückenmonitorings)

Wirkung Die gezielte Bekämpfung von Vektoren reduziert die Wahrscheinlichkeit des Auftretens seltener, aber gefährlicher Infektionskrankheiten und steigert damit die Resilienz der Bevölkerung.

Synergien und -konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des KlimaschutzesAuf diese Maßnahme nicht anwendbarBezüge zur NachhaltigkeitsstrategieAuf diese Maßnahme nicht anwendbarBezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)Auf diese Maßnahme nicht anwendbar

Transparentes Beteiligungsverfahren

Bearbeitung AG-4 Leben und Wohnen

Page 242: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

durch AG:

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

4.37. GB-05 Finanzierungsbeihilfen „klimaangepasste Schule“

IKSP Hessen

PIK Maßnahmentitel

GB-05 Finanzierungsbeihilfen „klimaangepasste Schule“

Maßnahme adressiert Klimaanpassung

Sektor bzw. Handlungsfeld GB - Gesundheits- und Bevölkerungsschutz

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der Maßnahme

Durch den Klimawandel wird es vermehrt zu sommerlicher Hitzebelastung kommen. Kinder und Jugendliche sind hierbei besonders anfällig. Viele Schulen sind derzeit nicht hinreichend mit baulichem Wärmeschutz versehen, auch kostenfreie Trinkgelegenheiten an Schulen stehen nicht überall zur Verfügung.

Schulträger können in Zukunft verstärkt Fördermittel des Landes Hessen gezielt für einen klimafreundlichen sommerlichen Wärmeschutz in Gebäuden und auf Freiflächen (z.B. Beschattung) sowie zur Einrichtung kostenfreier Trinkgelegenheiten (z.B. schulweite Installierung frei zugänglicher Trinkbrunnen/frei zugängliche Wasserspender) nutzen - etwa im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs (Schulträgeraufgaben) sowie des kommunalen Investitionsprogramms. Das HMUKLV ergänzt seine bereits bestehenden Förderrichtlinien. Das HMdF ergänzt entsprechend die Förderrichtlinie des Kommunalen Investitionsprogramms und den die Schulträgeraufgaben betreffenden Teil des Kommunalen Finanzausgleichs. Aktuell wird hier kein Bedarf für Mittelaufstockung gesehen. Nach ersten Erfahrungen des angemeldeten Bedarfs der Schulträger (ca. nach 5 Jahren) wird der Mittelbedarf aber geprüft.

Maßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort):

HMdF, HMUKLV

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):

Page 243: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Wissenschaft und Bildung, Kommunalverwaltung

Instrumententyp(en):

Direkte staatliche Förderung;

Planungsrecht

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:mittelfristiger Beginn (2019 – 2025)

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen:keine

Wirkung Durch den verbesserten sommerlichen Wärmeschutz und die verbesserte Flüssigkeitsaufnahme reduziert sich das wärmebedingte Gesundheitsrisiko der Schülerinnen und Schüler. Klimafreundliche Gebäudekühlung (z.B. adiabate Systeme) unterstützen den Klimaschutz durch Dämpfung des fossilen Energieverbrauchs im Sommer.

Synergien und –konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des KlimaschutzesSynergie mit Klimaschutz (energieeffiziente Gebäudekühlung)Bezüge zur NachhaltigkeitsstrategieMaßnahme unterstützt folgende Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:Z 6: Minderung von THG-EmissionenMaßnahme steht im Konflikt mit folgenden Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:Auf diese Maßnahme nicht anwendbarBezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)Handlungsfeld Energieeffizienz (Verringerung des Energiebedarfs durch energetische Sanierung des Gebäudebestands; Landesregierung als Vorbild; Strom sparen und Effizienz steigern)

Transparentes Beteiligungsverfahren

Bearbeitung durch AG: AG-4 Leben und Wohnen

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

4.38. GB-06 Langfristige Sicherung der Trinkwasserqualität

Page 244: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

IKSP Hessen

PIK Maßnahmentitel

GB-06 Langfristige Sicherung der Trinkwasserqualität

Maßnahme adressiert Klimaanpassung

Sektor bzw. Handlungsfeld BK – Bevölkerungs- und Katastrophenschutz

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der Maßnahme

Der Klimawandel wird die Wasserwirtschaft in verschiedener Hinsicht betreffen; dies gilt sowohl für die Wassergewinnung, die Wasseraufbereitung, Speicherung/ Druckhaltung sowie Transport und Verteilung. Besondere wasserwirtschaftliche Herausforderungen birgt der Klimawandel aufgrund der Zunahme von Trockenperioden bei gleichzeitiger Verstärkung von Starkregenereignissen sowie der Zunahme der Sommertemperaturen. Die deutsche Wasserwirtschaft betrachtet den Klimawandel daher als eine Zukunftsherausforderung, der durch Forschung und Sensibilisierung der Unternehmen begegnet werden sollte.55 Forschungsergebnisse des Projekts dynaklim (Ruhreinzugsgebiet) zeigen, dass die Wasserwirtschaft zu den vulnerablen Sektoren gehört und der Klimawandel die Wasserqualität beeinträchtigen kann. 56 Die Wasserwirtschaft, insbesondere die Wasserwerke, haben aber grundsätzlich das organisatorische und technische Potenzial, diesen Beeinträchtigungen gegenzusteuern und damit die Vorgaben der Trinkwasserverordnung auch unter Klimawandelbedingungen einzuhalten. Voraussetzung ist allerdings, dass eine fallspezifische Risikoanalyse vorgenommen und insgesamt ein proaktives Risikomanagement verfolgt wird.57

Zur langfristigen Sicherung der Trinkwasserqualität in Hessen wird das zuständige HMSI (ggf. zusammen mit dem HMWK) ein Forschungsvorhaben ausschreiben und fördern, das eine integrierte Risikobewertung des Klimawandels für die Trinkwasserqualität vornimmt (hydrologische Auswirkungen der vom iKSP benutzten Klimaszenarien und andere Wandelfaktoren, Szenarien der Wasserverfügbarkeit und –qualität, Potenzialanalyse zur anlagenbezogenen Leistungsfähigkeit der hessischen Wasserwirtschaft, Entwicklung von alternativen Technologie- und Betriebsoptionen, ggf. mit Pilotprojekten, Anpassungsmaßnahmen und Umsetzungsplanung). Auf der Grundlage der Studienergebnisse adressiert das HMSI (evtl. in Kooperation mit dem HMUKLV) die Verantwortlichen der hessischen Wasserwirtschaft (Hessenwasser etc.), um über die mittel- und langfristige Umsetzung der Empfehlungen zu diskutieren. Im Zuge dieses Diskussionsprozesses wird dann auch über Fragen der Finanzierung und der möglicherweise erforderlichen Förderung entschieden.

Maßnahmen- Zuständigkeit (Ressort):

55 ATT/ BDEW/ DBVW/ DVGW/ DWA/ VKU (2015): Branchenbild der deutschen Wasserwirtschaft 2015. Bonn: Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH. http://www.dvgw.de/fileadmin/dvgw/presse/branchenbild_2015_langfassung.pdf; Zugriff: 10.04.2016.

56 Staben, N.; Nahrstedt, A. (2014): Anpassungsoptionen der Trinkwassergewinnung und –aufbereitung an sich ändernde Rahmenbedingungen. Mülheim an der Ruhr: dynaklim-Publikation Nr. 53. http://www.dynaklim.de/dynaklim2pub/index/5000_service/5100_aktuelles_und_newsletter/5110_archiv_uebersicht/5116_archiv_2014/128_IWW_Trinkwasser.html; Zugriff: 13.04.2016.

57 Bolle, F.-W.; Krebs, P. (Hrsg.) (2015): Siedlungswasserwirtschaft klimarobust gestalten. Methoden und Maßnahmen zum Umgang mit dem Klimawandel. München: Oekom-Verlag.

Page 245: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

profil HMSI, ggf. HMWK, ggf. HMUKLV

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):

Unternehmen, Kommunalverwaltung

Instrumententyp(en):

Datenerhebung, Analyse, Forschung

Moderation

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:Kurzfristiger Beginn (bis 2018) Forschungmittelfristiger Beginn (2019 – 2025) Moderation

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen:SW-13 Gewährleistung des Entwässerungskomforts in Siedlungsgebieten unter KlimawandelSW-06 Ausbau des Trinkbrunnennetzes in urbanen Räumen

Wirkung Das Forschungsvorhaben wird die spezifischen Risiken und Handlungsoptionen der Unternehmen der hessischen Wasserwirtschaft im Rahmen des Klimawandels verdeutlichen. Der Moderationsprozess wird die Umsetzbarkeit der ggf. nötigen Maßnahmen ermitteln und deren Finanzierungsbedarf. Darauf aufbauend kann auch die Bevölkerung auf die Vorteile wie ggf. Kosten der Anpassungsmaßnahmen informiert werden. Insgesamt wird die Resilienz der hessischen Wasserwirtschaft gesteigert und die langfristige Einhaltbarkeit der Trinkwasserverordnung sichergestellt.

Synergien und –konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des KlimaschutzesAuf diese Maßnahme nicht anwendbarBezüge zur NachhaltigkeitsstrategieAuf diese Maßnahme nicht anwendbarBezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)Auf diese Maßnahme nicht anwendbar

Transparentes Beteiligungsverfahren

Bearbeitung durch AG: AG-4 Leben und Wohnen

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Page 246: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

4.39. GB-07 Kommunikation Rahmenempfehlung StromausfallIn AG-2 aufgelistet (Kap. 2)

4.40. HH-01 Förderung effizienter Kühlgeräte für einkommensschwache Haushaltegestrichen

4.41. HH-02 Informationskampagne für effiziente Stromnutzung in privaten Haushalten

IKSP Hessen

FRAUNHOFER ISI Maßnahmentitel

HH-02 Informationskampagne für effiziente Stromnutzung in privaten Haushalten

Maßnahme adressiert Klimaschutz

Sektor bzw. Handlungsfeld Haushalte

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der Maßnahme

Ein Haupthemmnis für eine effiziente Stromnutzung in privaten Haushalten liegt in der Verbraucherinformation:

1. Informationen erreichen die Verbraucher/-innen nicht zum richtigen Zeitpunkt - beispielsweise bei der Vorbereitung und Durchführung einer Kaufentscheidung bzw. im Nutzungskontext.

2. Die vorliegenden Informationen haben Schwächen in der Darstellung - z.B. in Bezug auf die Verständlichkeit, Sichtbarkeit und das Aufzeigen von Handlungsalternativen

3. Auch kann die fehlende Vertrauenswürdigkeit einer Informationsquelle ein Hemmnis darstellen.

Eine breit angelegte Informationskampagne kann bestehenden informationsseitigen Hemmnissen entgegen wirken. Mögliche Schwerpunkte könnten sein: eine informative Flankierung der in 2016 vorgesehenen Revision der Energieverbrauchskennzeichnungsrichtlinie, deren wichtigstes Ziel ist es, dem EU-Label wieder seine volle Aussagekraft zurückzugeben; die Erarbeitung und geeignete Kommunikation von Zusatzinformationen für Verbraucher/-innen, die es ihnen ermöglicht, den Aspekt der Energieeffizienz umfassend in die Kaufentscheidung einzubeziehen (insbesondere Informationen zu den Energiekosten über die gesamte Lebensdauer der Produkte). Um das Vertrauen in die Informationsquellen zu stärken, kann eine Zusammenarbeit mit der Energieberatung der Verbraucherzentralen als neutrale und vertrauenswürdige Institution initiiert werden. Das setzt allerdings voraus, dass die Verbraucherzentralen sollten noch kundenorientierter und servicefreundlicher werden als bisher (z.B. im Hinblick auf längere Öffnungszeiten), um eine größere Breitenwirkung zu erzielen. Außerdem sollten Synergien mit der Nationalen Top-Runner-Initiative (NTRI) genutzt werden, die im Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) vereinbart wurde

Page 247: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

und sich derzeit in der Umsetzung befindet. Ein Element der NTRI sind ebenfalls an die Verbraucher gerichtete Informationskampagnen, deren Wirkung im Rahmen der hier vorgeschlagenen Maßnahme verstärkt und explizit auf das Land Hessen zugeschnitten werden könnte.

Maßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort):HMUKLV, HMWEVL

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):Bürgerinnen und Bürger, Beratungsstellen

Instrumententyp(en): Information, Beratung, Kampagne

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:kurzfristiger Beginn (bis 2018)

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen:keiner

Wirkung Die Maßnahme zielt auf den Abbau informationsseitiger Hemmnisse in den privaten Haushalten bei der Kaufentscheidung für stromverbrauchende Geräte. Damit soll die Marktdurchdringung hocheffizienter elektrischer Geräte und Anwendungen (wie Geräte der Information und Kommunikation, große elektrische Haushaltsgeräte, Beleuchtung) beschleunigt und die bestehenden Einsparpotenziale stärker ausgeschöpft werden.In dem in Kürze veröffentlichten „Mit-Weiteren-Maßnahmen-Szenario“ des Projektionsberichtes 2015 der Bundesregierung gemäß Verordnung 525/2013/EU wird die durch die NTRI erreichbare Energieeinsparung in den privaten Haushalten in Deutschland insgesamt im Jahr 2025 auf rund 9,4 PJ/a geschätzt. Dies entspricht etwa 2% des jährlichen Stromverbrauchs. Eine Einsparung in ähnlicher Größenordnung kann auch durch eine auf Hessen zugeschnittene Informationskampagne erwartet werden. Dies entspräche im Jahr 2025 einer Stromeinsparung von rund 0,7 PJ/a.

Synergien und -konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des KlimaschutzeskeineBezüge zur NachhaltigkeitsstrategieMaßnahme unterstützt folgende Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:Z-01 Energieproduktivität (BIP/PEV)Z-06 THG Emissionen

Maßnahme steht im Konflikt mit folgenden Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:keineBezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)Strom sparen und Effizienz steigern

Transparentes Beteiligungsverfahren

Bearbeitung AG-4 Leben und Wohnen

Page 248: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

durch AG:

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

4.42. HH-03 Ausbau der Marktüberwachunggestrichen

4.43. HH-04 Wiederauflage des Förderprogramms für den Austausch ineffizienter Heizungsumwälzpumpen

gestrichen

4.44. HH-05 Kampagne zu Ernährungsbildung von Verbrauchern

IKSP Hessen

Öko Maßnahmentitel

HH-05 Kampagne zu Ernährungsbildung von Verbrauchern

Maßnahme adressiert Klimaschutz

Sektor bzw. Handlungsfeld Bildung

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der Maßnahme

Wirksamer Klimaschutz erfordert Verhaltensänderungen jedes Einzelnen. Dazu ist Wissen über den Zusammenhang Landwirtschaft-Gesundheit-Klimawandel notwendig. Das Land Hessen initiiert daher eine Bildungskampagne mit Handlungsanleitungen zu Themen wie reduzierter Verzehr von Fleisch- und Milchprodukten, Vermeidung von Lebensmittelabfällen, ökologische Landwirtschaft, Aussehen von Gemüse und Obst. Adressaten sind Verbraucher/-innen, der Lebensmitteleinzelhandel, Gemeinschaftsverpflegung/Gastronomie, Ärzte, Krankenkassen oder andere geeignete Organisationen. Je nach Adressat können auch verwandte Themen einbezogen werden – beispielsweise Bewegung und Gesundheit und als Paket gefasst werden (nachhaltige Mobilität: Fahrt mit dem Fahrrad zur Arbeit), so dass die Kampagnen-Themen sinnvoll aufeinander abgestimmt sind.

Bestehende Anknüpfungspunkte auf Landesseite sind der Ökoaktionsplan des HMUKLV, der Runde Tisch "Bildung für Nachhaltige Entwicklung" das Projekt CO2OK des Landes

Page 249: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

sowie die hessische Ressourcenschutzstrategie. Bei der Konzeption müssen außerdem die Schnittstellen auf die Bundesebene beachtet werden, beispielsweise das jüngst verabschiedete Nationale Programm für Nachhaltigen Konsum, um Dopplungen zu vermeiden bzw. Synergien zu nutzen. Ebenso gibt es auch Aktivitäten von weiteren Stellen (Netzwerk Bildung für nachhaltige Entwicklung, Kommunen58, Verbraucherberatung), die mit aufgegriffen werden können. Eine vorherige Auswertung zu Vorarbeiten sollte also dringend angestrebt werden, ebenso eine Zusammenführung und Verstetigung dieser Aktivitäten.

Idealerweise sollten Aktionen in der Weise angelegt werden, dass neben der Vermittlung von Bildung auch praktische Bezüge in den Alltag der Verbraucher und Verbraucherinnen entstehen – beispielsweise durch ein Angebot von krummen Obst-/Gemüsesorten zu günstigeren Preisen (Ansatzpunkt wäre hier etwa der Anreiz für den Einzelhandel).

Die Bandbreite der Aktivitäten soll alle Bevölkerungsgruppen erreichen, interessant sind insbesondere Gruppen, mit hohem Handlungspotenzial und Handlungsbereitschaft.

Maßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort):HMUKLV

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):Bürgerinnen und Bürger, Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaft

Instrumententyp(en): Information, Beratung, Kampagne Moderation

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:Mittelfristiger Beginn (bis 2019-2025)Verhaltensänderungen sind nur langsam zu erreichen, entsprechend sollte damit früh angefangen werden um die Ziele in der Landwirtschaft bis 2050 zu erreichen.

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen: B-01 Ernährungsbildung in Bildungseinrichtungen NEU-B-04 Klimabildung in Hessen NEU-B-03 Klimakampagnen in Hessen

Wirkung Nach einer WWF Studie aus dem Jahr 2012 liegen die direkten ernährungsbedingten Treibhausgasemissionen pro Person bei ca. 2,0 t CO2 Äq. in Deutschland.59 Diese 2,0 t CO2-Äqu. beinhalten die CO2 Emissionen die durch den Energieeinsatz in der Produktion, beim Transport als auch bei der Verarbeitung, der Zubereitung und der Entsorgung von Lebensmittelabfällen entstehen. Zusätzlich berücksichtigt werden die Lachgas- und Methanemissionen die durch Düngeeinstätze in den Böden, Verdauungsprozesse von Wiederkäuern, dem Anfall von organischen Düngern und beim Reisanbau entstehen. Betrachtet man zusätzlich die indirekten Emissionen die mit Landnutzungsänderung (z.B. Umwandlung von Grünland in Ackerland) zum Anbau von Futtermitteln einhergehen, erhöhen sich die ernährungsbedingten Treibhausgase pro Person um weitere 20 %.Bei einer Umstellung von der derzeitig verbreiteten Ernährung auf eine gesündere wissenschaftlich empfohlene Ernährung lassen sich nach WWF Deutschland (2012) ca. 8% der direkten ernährungsbedingten Treibhausgase einsparen.Bei Treibhausgasen von 2,0 t CO2-Äq. ergibt dies ein Einsparpotenzial von 160 kg CO2-Äq. pro Person und Jahr. Laut Hessisches Statistisches Landesamt liegt die Bevölkerungsprognose im Jahr 2030 bei ca. 5,8 Mio. Einwohnern. Würden mit Ernährungsbildung in Kindergärten und Schulen und Verbraucherkampagnen ca. 10% der Einwohner Hessens erreicht, ergäbe sich durch die Umstellung auf eine gesündere, klimaschonendere Ernährung ein Reduktionspotenzial der direkten Treibhausgase die bei

58 Z.B. Ausstellung und Lernwerkstatt "Klimagourmet" der Stadt Frankfurt59 WWF Deutschland (Hrsg); 2012: Klimawandel auf dem Teller. Berlin 2012.

Page 250: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

der Produktion, dem Transport, der Verarbeitung, Zubereitung und Entsorgung der Lebensmittel entstehen von ca. 0,09 Mio. t CO2 Äquivalent. Könnten bis zu 30% der Bevölkerung durch diese Maßnahmen erreicht werden läge das Einsparpotenzial bei 0,28 Mio. t CO2 Äquivalent.Nicht alle Emissionsreduktionen können dem Landwirtschaftssektor zugeordnet werden, da hier zusätzlich die Emissionen bei Herstellung und Transport als auch Entsorgung berücksichtigt werden.Werden zusätzlich indirekte Treibhausgase bilanziert, die aus der Umstellung der Flächennutzung resultieren, ist das Einsparpotenzial bedeutend höher. Die indirekten Emissionen durch Landnutzungsänderungen treten überwiegend in anderen Ländern auf und werden daher im Emissionsinventar nicht dargestellt. Nichts destotrotz sollten auch die indirekten Emissionen berücksichtigt werden.Diese Darstellung umfasst die Wirkungsabschätzung für die beiden Bildungsmaßnahmen im Ernährungsbereich (HH-05 Kampagne zur Ernährungsbildung von Verbrauchern Synergie und B-01 Ernährungsbildung in Bildungseinrichtungen). Zusätzlich kann es aber auch zu Überschneidungen mit dem Reduktionspotenzial der Maßnahme IGHD-16 Vorbildrolle der Gemeinschaftsverpflegung kommen, die nicht quantifizierbar sind. Allerdings basiert die THG-Quantifizierung der B-01 und HH-05 auf der Annahme, dass nur bis zu 30 % der Bevölkerung mit Ernährungsbildung erreicht werden können. Wird tatsächlich der Großteil der Gemeinschaftsverpflegung umgestellt, dann können die THG Reduktionen dieser Maßnahme durchaus zusätzlich erfolgen, da ein Großteil der Bevölkerung erreicht wird.

Synergien und -konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des KlimaschutzesSynergien:

B-01 Ernährungsbildung in Bildungseinrichtungen, da Anregungen aus dieser Maßnahme hiermit in den Familien ihre Entsprechung finden.

IGDH-16 Vorbildrolle der Gemeinschaftsverpflegung - unterstützt die gleichen Ziele.

LF-10 Einsatz Hessens auf Bundesebene für Steuerungsmaßnahmen zur Reduktion der Tierbestände - durch eine verringerte Fleischnachfrage.

Konflikt:Möglicher Konflikt mit L-01 Grünlanderhalt, sofern eine verringerte Nachfrage nach tierischen Produkten auch eine verringerte Nachfrage nach hessischen Produkten mit grünlandbasierter Fütterung beziehen sollte.

Bezüge zur NachhaltigkeitsstrategieMaßnahme unterstützt folgende Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:

THG Emissionen (Adipositas bei Erwachsenen)60

Maßnahme steht im Konflikt mit folgenden Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie: keine

Bezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)

keineTransparentes BeteiligungsverfahrenBearbeitung durch AG: AG-4 Leben und Wohnen

Zentrale Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der

60 •Eine gesündere Ernährung die auf einem geringeren Fleischkonsum beruht, hat positive Auswirkungen auf die Kosten des Gesundheitssystems. Nach einer Studie der Martin-Luther Universität Halle-Wittenberg entstehen dem Gesundheitssystem jährlich Folgekosten von 16,8 Milliarden Euro durch den Konsum von zu viel Zucker, Salz und Fetten. In diesem Sinne hat die beschriebene Maßnahme schlechtesten falls eine neutrale Wirkung.

Page 251: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

4.45. HH-06 Energiesparinformationen und Angebote für energetische Erstberatungen für Haushalte mit geringem Einkommen

IKSP Hessen

IWU Maßnahmentitel

HH-06 Energiesparinformationen und Angebote für energetische Erstberatungen für Haushalte mit geringem Einkommen

Maßnahme adressiert Klimaschutz

Sektor bzw. Handlungsfeld Haushalte

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der Maßnahme

Einsparung von Energiekosten ist insbesondere für Haushalte mit geringem Einkommen von großer Bedeutung. Auf Grund des geringeren Einkommens sind die Handlungsmöglichkeiten zum einen für Investitionen begrenzt und zum anderen ist vielen Haushalten nicht bekannt, welche Möglichkeiten sie im Wärme- und Strombereich zur Einsparung von Energie trotz geringem Haushaltsbudget haben. Das Land Hessen arbeitet Energiesparinformationen für Haushalte mit geringem Einkommen aus. Das Land entwickelt für die Wohngeldstellen ein Konzept, wie die Energiesparinformationen systematisch an Empfängern von Wohngeld (ca. 70.000 Haushalte) und Lastenzuschüssen (ca. 8.000 Haushalte) übermittelt werden können. Für Empfänger von Lastenzuschüssen (private Gebäudeeigentümer) sollen gleichzeitig kostenlose Angebote für eine energetische Erstberatung angeboten werden, die mit Mitteln des Landes finanziert werden. . Die Maßnahme steht im engen Zusammenhang mit der Maßnahmen HH-07 (s. unten).

Maßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort):HMWEVL, HMSI

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):Bürgerinnen und Bürger

Page 252: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Instrumententyp(en): Information, Beratung, Kampagne direkte staatliche Förderung

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:kurzfristiger Beginn (bis 2018)

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen: HH-07 Landesweite Ausdehnung des Stromspar-Checks für

einkommensschwache Haushalte

Wirkung Ein Haushalt in Hessen verbraucht durchschnittlich für „Wohnen“ ungefähr 19.000 kWh pro Jahr (Basis 2013/2014). Davon entfallen ungefähr 3.600 kWh auf den Verbrauchsbereich Strom und 15.400 kWh auf den Bereich Wärme. Durch verhaltensbedingte Veränderungen und mit Hilfe von kleininvestiven Maßnahmen können im Stromverbrauch bis zu 20 % und im Bereich der Raumwärme bis ca. 10 % bei Mietern und bis zu 20 % bei Eigentümern an Energie und CO2-Emissionen eingespart werden.

Synergien und Konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des KlimaschutzeskeineBezüge zur NachhaltigkeitsstrategieMaßnahme unterstützt folgende Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:

Z-01 Energieproduktivität (BIP/PEV)Z-06 Emissionen

Bezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)Unterstützt die Handlungsfelder

Energieeffizienz Akzeptanz

Transparentes BeteiligungsverfahrenBearbeitung durch AG: AG-4 Leben und Wohnen

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

4.46. HH-07 Landesweite Ausdehnung des Stromspar-Checks für einkommensschwache Haushalte

IKSP Hessen

IWU Maßnahmentitel

Page 253: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

HH-07 Landesweite Ausdehnung des Stromspar-Checks für einkommensschwache Haushalte

Maßnahme adressiert Klimaschutz

Sektor bzw. Handlungsfeld Haushalte

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der Maßnahme

Die Initiative Stromspar-Check für einkommensschwache Haushalte (Transferleistungsempfänger nach SGBII und SGBXII) in Zusammenarbeit der Caritas und verschiedenen Arbeitsagenturen ist in verschiedenen Städten Hessens in den letzten Jahren erfolgreich realisiert worden (z. B. Stadt Frankfurt). Allerdings wurde dieses Konzept bisher nur in einzelnen Städten und Regionen umgesetzt. Ziel ist es, anknüpfend an den bisherigen Erfahrungen dieser Initiative das Grundkonzept landesweit auszudehnen. Das Land Hessen entwickelt in Zusammenarbeit mit den Arbeitsagenturen, hessischen Beratungseinrichtungen, wie zum Beispiel Hessische Energiesparaktion, regionale Energieberatungszentren, Verbraucherzentrale., und den Sozialverbänden ein Konzept, wie eine landesweite Umsetzung aussehen kann. Die Umsetzung des Konzeptes und die dafür notwendigen finanziellen Mittel werden im zweiten Schritt festgelegt. Die Maßnahme steht im engen Zusammenhang mit der Maßnahme HH-06 (s. unten).

Maßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort):HMWEVL, HMSI

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):Bürgerinnen und Bürger

Instrumententyp(en): Information, Beratung, Kampagne direkte staatliche Förderung

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:kurzfristiger Beginn (bis 2018) – Konzeptentwicklung,Beginn der Umsetzungsphase spätestens (2019 – 2025)

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen: HH-06 Energiesparinformationen und Angebote für energetische Erstberatungen

für Haushalte mit geringem Einkommen

Wirkung Ein Haushalt in Hessen verbraucht durchschnittlich im Jahr ungefähr 3.600 kWh an Strom (Basisjahr 2013). Durch verhaltensbedingte Veränderungen und mit Hilfe von kleininvestiven Maßnahmen können im Stromverbrauch bis zu 20 % an Energie und CO2-Emissionen pro Haushalt eingespart werden. Bei 10.000 Haushalten entspricht dies einer Reduktion an CO2-Emissionen von rund 4.000 t (Basis aktuelle Verbrauchswerte und

Page 254: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Emissionsfaktoren).Synergien und Konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des KlimaschutzeskeineBezüge zur NachhaltigkeitsstrategieMaßnahme unterstützt folgende Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:

Z-01 Energieproduktivität (BIP/PEV)Z-06 Emissionen

Bezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)Unterstützt die Handlungsfelder

Energieeffizienz Akzeptanz

Transparentes BeteiligungsverfahrenBearbeitung durch AG: AG-4 Leben und Wohnen

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

4.47. HH-08 Förderung von hessischen Städten und Regionen zur Einführung von sogenannten Klimasparbüchern

IKSP Hessen

IWU Maßnahmentitel

HH-08 Förderung von hessischen Städten und Regionen zur Einführung von sogenannten Klimasparbüchern

Maßnahme adressiert Klimaschutz

Sektor bzw. Handlungsfeld Haushalte

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der MaßnahmeNach den Beispielen verschiedener Kommunen und Regionen in Deutschland sollen in mindestens 5 hessischen Städten und Regionen Klimasparbücher für Bürger/-innen eingeführt werden. Das Konzept für ein sogenanntes „Klimasparbuch“ wurde 2010 in München entwickelt und zum Beispiel in Hessen in Frankfurt/M. erfolgreich eingesetzt. Das sogenannte Klimasparbuch ist ein handliches, praxisorientiertes Ratgeber für den Klimaschutz in allen Bereichen des Alltags. Es kann mit einem Gutscheinheft verknüpft

Page 255: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

werden. Mit Hilfe des sogenannten Klimasparbuchs werden die Bürgerinnen und Bürger einer Stadt oder Region an die Hand genommen und in ihrer Stadt oder Region an all die Ecken geführt, in denen man Einkaufen, Essen und Entspannen kann und dabei sowohl das Klima als auch den eigenen Geldbeutel schont. Ausgehend von den Erfahrungen der Stadt Frankfurt/M. werden Städte und Regionen in Hessen aufgerufen mit Unterstützung des Landes ein sogenanntes Klimasparbuch zu erstellen und praktisch einzusetzen.

Maßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort):HMUKLV

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):Bürgerinnen und Bürger

Instrumententyp(en): Information, Beratung, Kampagne

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:kurzfristiger Beginn (bis 2018)

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen:Keine

Wirkung Es sind keine direkten Wirkungen bei dieser Maßnahme quantifizierbar. Allerdings ist sie ein Baustein zu bewussterem Konsum und Verhalten, denn ein Klimasparbuch gibt Anregungen und zeigt Möglichkeiten auf, wie ein klimabewusstes Verhalten dort realisiert werden kann, wo Bürgerinnen und Bürger selber wohnen und leben.

Synergien und Konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des KlimaschutzesEs bestehen Synergien zum Thema Klimaanpassung, da

in dem Klimasparbuch das Thema Klimawandel und besondere Aspekte der Klimaanpassung mit behandelt werden können.

Bezüge zur NachhaltigkeitsstrategieMaßnahme unterstützt folgende Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:

Z-06 THG EmissionenBezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)

Energieeffizienz Akzeptanz

Transparentes BeteiligungsverfahrenBearbeitung durch AG: AG-4 Leben und Wohnen

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsp

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Page 256: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

rozess:Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

4.48. KSF-01 Festsetzung verbindlicher Regelungen für (Groß-) Veranstaltungen im Bereich Hitzeschutz/Gesundheit

In IGHD-14

4.49. KSF-02 Hitzestress in Sportstätten reduzieren

IKSP Hessen

PIK Maßnahmentitel

KSF-02 Hitzestress in Sportstätten reduzieren

Maßnahme adressiert Klimaanpassung

Sektor bzw. Handlungsfeld KSF – Kultur, Sport, Freizeit

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der Maßnahme

Über 2 Millionen Menschen in Hessen – über ein Drittel der Bevölkerung – gehören einem der rd. 7.800 Sportvereine des Landes an; die Sportförderung des Landes betrug (2012) über 48 Mio. € (https://innen.hessen.de/sport/daten-und-statistik). Der Klimawandel wird zu einer Zunahme von (sommerlichen) Hitzespitzen führen. Besonders gefährdet sind dabei Sportfreianlagen, etwa Fußball-, Leichtathletik- oder Tennisplätze. Eine Gefährdung besteht in erster Linie für die Aktiven „auf dem Platz“, aber auch für die Zuschauer/-innen, hier speziell Ältere und Kinder.

Die Sportvereine mit betroffenen Außenanlagen müssen im Rahmen von Information und Runden Tischen frühzeitig für die Problematik der zunehmenden Hitzebelastung durch den Klimawandel sensibilisiert werden, um eigenständig niedrigschwellige technische (Verschattung z.B. durch Bäume oder mobile Sonnensegel), Verhaltens- (z.B. Trinkverhalten) und organisatorische Anpassungen (z.B. Verlegung von Trainings- oder Wettkampfzeiten) vornehmen zu können. Das Land Hessen führt Runde Tische mit den betroffenen Sportverbänden durch, die Verbände wählen breitenwirksame Formate der Information und Sensibilisierung für ihre Vereine.

Die Richtlinien für den Neu- und Umbau von Sportstätten müssen mittelfristig angepasst werden. Hierzu soll das Sonder-Investitionsprogramm „Sportland Hessen“ modifiziert und die Förderungsgrundsätze des Landes Hessen für Zuwendungen im Sportstättenbau erweitert werden, in denen bereits heute die Bevorzugung von umweltfreundlichen Werkstoffen und ressourcenschonenden Verfahren zu den Zuwendungsvoraussetzungen gehört. Außerdem ist zu prüfen, ob für den Fall der Verschiebung von Nutzungszeiten der Sportanlagen in die Morgen- oder Abendstunden die Sportanlagenlärmschutzverordnung (Rechtskreis Bundes-Immissionsschutzgesetz) geändert werden muss; eine entsprechende Bundesratsinitiative wäre in diesem Fall erforderlich.

Page 257: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Maßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort):

HMdIS; Sportverbände

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):

Bürgerinnen und Bürger, Kommunalverwaltung

Instrumententyp(en):

Information, Beratung, Kampagne;

Direkte staatliche Förderung;

Ordnungsrecht

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:Kurzfristiger Beginn (bis 2018) Information, Runder Tisch Verbände/ VereineMittelfristiger Beginn (2019 – 2025) Änderung der Förderrichtlinien, Gesetzesprüfung, ggf. Bundesratsinitiative

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen:keine

Wirkung Durch die frühzeitige Einbindung und Sensibilisierung der Verbände und Vereine wird die Möglichkeit für dezentral angepasste Lösungen geschaffen. Durch die Anpassung der Förderrichtlinien des Landes Hessen wird die Möglichkeit geschaffen, auch höher investive Maßnahmen bei den Vereinen durchzuführen. Insgesamt trägt die Maßnahme zum längerfristigen Schutz des „Sportlands Hessen“ im Zeichen des Klimawandels bei.

Synergien und –konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des KlimaschutzesAuf diese Maßnahme nicht anwendbarBezüge zur NachhaltigkeitsstrategieIndirekter Beitrag zum Zielindikator Z11 (Abbau Adipositas) durch Stabilisierung der Nutzbarkeit von Sportanlagen auch in Hitzephasen.Bezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)Auf diese Maßnahme nicht anwendbar

Transparentes Beteiligungsverfahren

Bearbeitung durch AG: AG-4 Leben und Wohnen

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Page 258: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

4.50. KSF-03 Kampagne "Sommernächte in Hessen"

IKSP Hessen

CB Maßnahmentitel

KSF-03 Kampagne "Sommernächte in Hessen"

Maßnahme adressiert Klimaschutz

Sektor bzw. Handlungsfeld Kultur, Sport, Freizeit

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der MaßnahmeDurch den erwarteten weiteren Anstieg der Anzahl extrem heißer Tage, tropischer Nächte und der Dauer von Hitzewellen wird die Nachfrage nach abendlichen Open-Air-Veranstaltungen steigen. Für Kommunen und Gemeinden können sich dadurch abends neue kulturelle Spielräume ergeben, oder bestehende Spielräume müssen in die Abende hinein verschoben werden - auch durch die erwärmungsbedingte Verlängerung der Open Air-Saison.Das Land Hessen initiiert gemeinsam mit der Tourismusbranche und Akteuren des Regionalmarketings eine Kampagne "Sommernacht in Hessen". Dadurch wird eine Diskussion in den Landkreisen, Landkreisverbünden, und Kommunen angestoßen, die mögliche Verschiebungen von bestehenden Veranstaltungen in den Abend zum Thema hat, und wie sie mit Veranstaltungen/Veranstaltungsreihen von wärmeren Abenden und Nächten profitieren, sowie kulturelle Alleinstellungsmerkmale sichtbarer machen können. Dabei wird thematisiert, welche weiteren organisatorischen Belange (z.B. Auswirkungen auf den Naturschutz, Lärmschutz, ÖPNV für An- und Abreise der Besucher/-innen, Hessentag) zu berücksichtigen und gegeneinander abzuwägen wären. Anforderungen des BnatSchG und der BImSchV sind zu beachten. Des Weiteren wird diese Kampagne genutzt um abendliche Veranstaltungen auch für Informationskampagnen zur Klimaanpassung zu nutzen.

Maßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort):

HKM

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):

Bürgerinnen und Bürger, Kommunalverwaltung

Instrumententyp(en):

Information, Beratung, Kampagne

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:

mittelfristiger Beginn (2019 – 2025)

Page 259: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen:

IGHD-14 Klimafreundliches Veranstaltungsmanagement

Wirkung Beschreibung zu Handlungsbereich und WirkungsmechanismusReduktionspotenzial oder systemische Wirkung

Ein weiterer Zunahme der Anzahl extrem heißer Tage, tropischer Nächte und der Dauer von Hitzewellen wird erwartet

Diese verursacht vor allem tagsüber eine Zunahme von Hitzestress, die bisweilen gefährliche gesundheitliche Konsequenzen haben kann

Eine durchdachte Verlagerung oder Neuinitiierung von kulturellen Freiluftveranstaltungen in kühlere(n) Abendstunden kann diese Konsequenzen reduzieren, und auch Potential für Kommunen entfalten

Diese kulturellen Veranstaltungen werden zudem für Informationskampagnen zur Klimaanpassung genutzt

Synergien und –konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des Klimaschutzes IGHD-14 Klimafreundliches Veranstaltungsmanagement

Abendliche Freiluftveranstaltungen werden zu Plattformen klimafreundlichen VeranstaltungsmanagementsBezüge zur NachhaltigkeitsstrategieMaßnahme unterstützt folgende Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:Keine direkte Unterstützung

Maßnahme steht im Konflikt mit folgenden Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:Es besteht kein KonfliktBezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)Keine

Transparentes BeteiligungsverfahrenBearbeitung durch AG: AG-4 Leben und Wohnen

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

4.51. KSF-04 Sportplätze für Starkregenereignisse fitmachen (Neubau/Nachrüstung)

Integriert in IGHD-14

4.52. KSF-05 Anpassung für Kur- und Erholungsorte

IKSP Hessen

Page 260: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

PIK Maßnahmentitel

KSF-05 Anpassung für Kur- und Erholungsorte

Maßnahme adressiert Klimaanpassung

Sektor bzw. Handlungsfeld KSF – Kultur, Sport, Freizeit

Information Clusterung keine

Beschreibung Begründung und Ziel der Maßnahme

In Hessen gibt es rd. 150 prädikatisierte Kur- und Erholungsorte, darunter 44 Luftkurorte, 5 heilklimatische Kurorte und 70 Erholungsorte (Stand: 29.1.2016).61 Neben ihrer medizinischen Bedeutung stellen Kur- und Erholungsorte auch ein wichtiges Standbein des Tourismus in Hessen dar.

Der Klimawandel wird mittelfristig mit den klimatischen Gegebenheiten auch die bioklimatischen Parameter für diese Orte ändern.62 Durch wärmere Sommer etwa kann es dazu kommen, dass der für die Anerkennung als Kurort erforderliche Nachweis einer nächtlichen Abkühlung nicht mehr erbracht werden kann. Im Jahr 2012 konnte erstmals in Hessen der anerkannte Erholungs- und Luftkurort Hirschhorn am Neckar die alle 10 Jahre erforderlichen bioklimatischen Nachweise nicht mehr erbringen, das Prädikat wurde ausnahmsweise nur noch für fünf Jahre erteilt (Auskunft Regierungspräsidium Kassel). In Baden-Württemberg sind solche Fälle in der jüngeren Vergangenheit schon öfter aufgetreten. Derzeit läuft beim DWD (Standort Freiburg: Zentrum für Medizin-Meteorologische Forschung (ZMMF)) ein Forschungsprojekt zu den Auswirkungen des Klimawandels auf die Biometeorologie der Kur- und Erholungsorte. Aktuell besteht - anders als bei der Frage Wintertourismus – bei den hessischen Kur- und Erholungsorten hinsichtlich der Folgen des Klimawandels kein Problembewusstsein (Auskunft Regierungspräsidium Kassel).

Angesichts der medizinischen und touristischen Bedeutung der Kur- und Erholungsorte wirkt die Hessische Landesregierung darauf hin, dass die Verantwortlichen für das Thema sensibilisiert werden und frühzeitig geeignete Anpassungsstrategien entwickeln können, etwa die Verbreiterung der Angebotspalette oder die Verstärkung der Kooperation. Auch örtliche Maßnahmen zur Verbesserung der klimatischen Situation (Begrünung, Wasser, Kaltluftschneisen) sind sinnvoll. Das Land Hessen wird sich, sollten alle diese Maßnahmen nicht den gewünschten Erfolg haben, weiterhin im Lichte der Forschungsergebnisse des DWD Freiburg dafür einsetzen, dass die Begriffsbestimmungen und Qualitätsstandards für die Prädikatisierung von Kurorten, Erholungsorten und Heilbrunnen in Deutschland (durch den Deutschen Tourismusverband (DTV) und den Deutschen Heilbäderverband (DHV)) den veränderten Bedingungen des Klimawandels überdacht und ggf. langfristig angepasst werden. Eine denkbare Möglichkeit wäre es, die bioklimatischen Anforderungen (z.B. mit Blick auf die Nachtabkühlung) zu lockern, weil die „bioklimatische Differenz“ zwischen hitzeexponierten Regionen (in Hessen etwa das Rhein-Main-Gebiet) und den meist in Mittelgebirgen gelegenen Kur- und Erholungsorten erhalten bleibt.

Maßnahmen- Zuständigkeit (Ressort):

61 Regierungspräsidium Kassel, Prädikatisierte Orte. https://rp-kassel.hessen.de/sites/rp-kassel.hessen.de/files/content-downloads/2016-Internet.pdf. Zugriff: 10.04.2016.

62 Adams, C.; Hahne, U.; von Kampen, S. (2010):Gesundheitstourismus in Nordhessen: Aktuelle Herausforderungen im Kontext der Klimaanpassung. Arbeitspapier 3, KLIMZUG Nordhessen. Universität Kassel. https://kobra.bibliothek.uni-kassel.de/bitstream/urn:nbn:de:hebis:34-2010050332741/1/Arbeitspapier3.pdf. Zugriff: 22.12.2015.

Page 261: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

profil HMWEVL, Regierungspräsidium Kassel

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):

Kommunalverwaltungen, Unternehmen

Instrumententyp(en):

Information, Beratung, Kampagne

Moderation

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:Kurzfristiger Beginn (bis 2018) Information, SensibilisierungMittelfristiger Beginn (2019 – 2025) Initiative bei DTV/DHV

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen:keine

Wirkung Durch die frühzeitige Einbindung und Sensibilisierung der Kommunen und der Tourismuswirtschaft wird eine Sensibilisierung geschaffen, die örtlichen Anpassungsmaßnahmen (wirtschaftlich, städtebaulich) führt. Gegebenenfalls werden Standards angepasst.

Synergien und –konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des KlimaschutzesKeineBezüge zur NachhaltigkeitsstrategieKeineBezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)Keine

Transparentes Beteiligungsverfahren

Bearbeitung durch AG: AG-4 Leben und Wohnen

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

4.53. KSF-06 Berücksichtigung der Tourist/-innen als vulnerable Gruppe im Katastrophenschutz und beim Städtetourismus

gestrichen

Page 262: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

4.54. KSF-07 Zusammenhänge zwischen Natur und Tourismus besser erforschen

IKSP Hessen

PIK Maßnahmentitel

KSF-07 Zusammenhänge zwischen Natur und Tourismus besser erforschen

Maßnahme adressiert Klimaanpassung

Sektor bzw. Handlungsfeld KSF – Kultur, Sport, Freizeit

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der Maßnahme

Der Tourismus stellt einen wichtigen Wirtschafts- und Imagefaktor für das Land Hessen dar. 2015 wurden 32,2 Millionen Übernachtungen gezählt. Rund 220.000 Arbeitsplätze (Vollzeitäquivalente) hängen direkt oder indirekt vom Tourismus ab. Daraus resultiert ein Bruttoumsatz von 12,6 Mrd. € und Einkommen in Höhe von 5,9 Mrd. €, das entspricht etwa 3,6% des hessischen Volkseinkommens.63 Neben dem Rhein-Main-Gebiet, das vor allem einen großen Anteil kürzerer Aufenthalte zu verzeichnen hat, sind es insbesondere die Natur- und Kulturlandschaften Hessens (Rheingau, Taunus, Rhön. Nordhessen etc.), die Tourist/-innen aus dem In- und Ausland anziehen. 64

Der Klimawandel ändert die Profile der touristischen Destinationen. Damit können Vor- und Nachteile verbunden sein. So könnten deutsche Regionen attraktiver werden, wenn es etwa im Mittelmeerraum noch heißer und trockener wird. Umgekehrt kann der Wintertourismus in Hessen leiden. Die komplexen Reaktionen des Naturraums auf den Klimawandel und die Rolle des Faktors Natur bei der touristischen Destinationswahl müssen besser verstanden werden, damit sich die hessischen Tourismusdestinationen auf den Klimawandel einstellen können – analog zu den Auswirkungen des demographischen Wandels, die für den hessischen Tourismus bereits untersucht wurden.65

Das Land Hessen fördert Forschungsvorhaben, die diese Zusammenhänge für die verschiedenen Regionen empirisch erforschen und verschiedene Anpassungsszenarien ausarbeiten. Auf der Basis dieser Forschungsergebnisse moderiert das Land einen Runden Tisch „Klimawandel und die Zukunft des Tourismus in Hessen“ mit den wichtigsten Akteuren.

Maßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort):

HMWEVL (Studie)

HMWEVL, Touristische Arbeitsgemeinschaften, Naturschutz (Runder Tisch)

63 HMWEVL (2016): Tourismus in Hessen 2016.Zahlen und Fakten. https://wirtschaft.hessen.de/sites/default/files/media/hessen.de_land/touri-ld_final_web.pdf. Zugriff: 17.04.2016.

64 Hessisches Statistisches Landesamt (2015): Sonderauswertung der Tourismusstatistik nach Destinationen 2012 bis 2014 für das Hessische Wirtschaftsministerium. https://wirtschaft.hessen.de/sites/default/files/media/hmwvl/sonderauswertung_destinationen_2012_2014.pdf. Zugriff: 12.01.2016.

65 Kobernuß, J. et al. (2014): Zukunftstrends im Tourismus – Wirtschaftliche Auswirkungen des demographischen Wandels auf den Tourismus in Hessen Endbericht. https://wirtschaft.hessen.de/sites/default/files/media/hmwvl/zukunftstrends_im_tourismus_-_wirtschaftliche_auswirkungen_des_demographischen_wandels_auf_den_tourismus_in_hessen_1.pdf. Zugriff: 22.12.2015.

Page 263: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):

Unternehmen

Instrumententyp(en):

Datenerhebung, Analyse, Forschung

Moderation

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:Kurzfristiger Beginn (bis 2018) StudieMittelfristiger Beginn (2019 – 2025) Runder Tisch

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen:KSF-05 (Anpassung der Zertifizierung der Kur- und Erholungsorte)IGHD-15 (Alternative Zukünfte für Wintertourismus-Regionen)

Wirkung Durch die Studie werden Auswirkungen des Klimawandels nach Tourismusregionen differenziert abschätzbar und grundsätzliche Optionen aufgezeigt. Durch den Runden Tisch werden die Tourismus-Regionen sensibilisiert und können sich besser auf den Klimawandel vorbereiten.

Synergien und –konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des KlimaschutzesAuf diese Maßnahme nicht anwendbarBezüge zur NachhaltigkeitsstrategieAuf diese Maßnahme nicht anwendbarBezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)Auf diese Maßnahme nicht anwendbar

Transparentes Beteiligungsverfahren66

Bearbeitung durch AG: AG-4 Leben und Wohnen

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

4.55. SQ-01 Hessenweite Gefährdungsanalysen für Siedlungs- und Stadtstrukturen gegenüber Klimaauswirkungen

IKSP Hessen66 Dieser untere Teil der Tabelle (ab hier) ist nicht Bestandteil des Maßnahmenblatts i.e.S., sondern dient der Dokumentation des

Beteiligungsverfahrens; dessen inhaltliche Inputs werden oben im Maßnahmenblatt berücksichtigt; der untere Teil kann daher dann im Endbericht entfallen.

Page 264: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

UmbauStadt Maßnahmentitel

SQ-01 Hessenweite Gefährdungsanalysen für Siedlungs- und Stadtstrukturen gegenüber Klimaauswirkungen

Maßnahme adressiert Klimaanpassung

Sektor bzw. Handlungsfeld Stadt- und Quartiersentwicklung

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der MaßnahmeKlimawandel und Extremwetterereignisse führen zu Anpassungsbedarfen in der Siedlungs- und Stadtstruktur. Ziel der Maßnahme ist die hessenweite Erfassung, Projektion und Vermittlung dieser ggf. regional unterschiedlichen Auswirkungen, Gefährdungen und Anpassungsbedarfe der Siedlungs- und Stadtstruktur durch das Land Hessen als Grundlage für Vorgaben der Landes- und Regionalplanung. Die Analysen sollen räumlich konkrete Gefährdungspotenziale (Hitze, Sturmereignisse, Starkregen) beschreiben und Anpassungsvorschläge erarbeiten. Dies umfasst auch die kontinuierliche Zusammenfassung und Ergänzung der Grundlagenforschung zu regionalen Auswirkungen des Klimawandels und möglichen siedlungsstrukturellen Anpassungsmaßnahmen und deren anschauliche, im Verwaltungshandeln und der Akteursbeteiligung einsetzbare Vermittlung. Das ermittelte Grundlagenwissen dient als Basis für gesetzliches Handeln und zahlreiche weitere Maßnahmen aus dem Klimaschutz- und Klimaanpassungsbereich.Der Einbezug von existierenden Datengrundlagen aus hessischen Modellprojekten sowie der Richtlinie des Landes zur Förderung von kommunalen Klimaschutz- und Klimaanapassungsprojekten soll im weiteren Prozess geprüft werden.

Maßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort):

HMWEVL, HMUKLV

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):

Landesverwaltung

Instrumententyp(en):

Datenerhebung, Analyse, Forschung

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:kurzfristiger Beginn (bis 2018)

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen: V-22 Hessenweite Gefährdungsanalysen für siedlungsnahe Verkehrsinfrastruktur

gegenüber Klimaauswirkungen G-04 Anpassung von exponierten Außenbauteilen in Gebäuden G-19 Landesförderprogramm "Haus- & Hof-Begrünung" G-20 Erhöhung von Rückstrahleffekten auf Gebäudeebene

Page 265: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

G-21 Hitzeschutz im Gebäudebereich G-22 Verbesserung der Versickerungs- und Retentionseigenschaften von

Gebäuden und Grundstücken

Wirkung Kein direktes Reduktionspotenzial, die Maßnahme dient zur Vorbereitung zahlreicher anderer Maßnahmen und Initiativen.

Synergien und -konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des Klimaschutzes V-22 Hessenweite Gefährdungsanalysen für siedlungsnahe Verkehrsinfrastruktur

gegenüber Klimaauswirkungen: Analyse schafft Wissens- und Informationsgrundlage, die auch für Siedlungsstrukturen nützlich ist.

G-04 Anpassung von exponierten Außenbauteilen in Gebäuden: Die hessenweite Analyse definiert Schwerpunkträume.

G-19 Landesförderprogramm "Haus & Hof-Begrünung": Die hessenweite Analyse definiert Schwerpunkträume.

G-20 Erhöhung von Rückstrahleffekten auf Gebäudeebene: Die hessenweite Analyse definiert Schwerpunkträume.

G-21 Hitzeschutz im Gebäudebereich: Die hessenweite Analyse definiert Schwerpunkträume.

G-22 Verbesserung der Versickerungs- und Retentionseigenschaften von Gebäuden und Grundstücken: Die hessenweite Analyse definiert Schwerpunkträume.

Bezüge zur NachhaltigkeitsstrategieMaßnahme unterstützt folgende Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:nicht relevant für diese Maßnahme

Maßnahme steht im Konflikt mit folgenden Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:nicht relevant für diese MaßnahmeBezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)nicht relevant für diese Maßnahme

Transparentes BeteiligungsverfahrenBearbeitung durch AG: AG-4 Leben und Wohnen

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

4.56. SQ-02 Verankerung von Klimaschutz- und Klimaanpassungszielen in der Landes- und Regionalplanung

IKSP Hessen

UmbauStadt Maßnahmentitel

SQ-02 Verankerung von Klimaschutz- und Klimaanpassungszielen in der Landes- und Regionalplanung

Page 266: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Maßnahme adressiert Klimaschutz und Klimaanpassung

Sektor bzw. Handlungsfeld Stadt- und Quartiersentwicklung

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der MaßnahmeKlimawandel und Extremwetterereignisse haben durch ihre unmittelbare räumliche Wirkung Einfluss auf Zielstellungen und Erfordernisse der Landes- und Regionalplanung. Auf der Grundlage einer hessenweiten Gefährdungsanalyse (vgl. SQ-01) sollen die identifizierten klimaschutz- und klimaanpassungsrelevanten Aspekte in Ziele und Umsetzungsstrategien der Landesentwicklungs- und Regionalpläne überführt und ggfs. weiter präzisiert werden. In den Regionalplänen können die bestehenden Schutz- und Ausgleichzonen (bspw. überregionale Frischluftschneisen) gesichert werden oder neue thematische Flächenkategorien (z.B. Sicherung geeigneter Flächen für Erneuerbare Energien) ergänzt werden. Auch das Thema bodenschonendes Bauen soll hier berücksichtigt werden.Zudem sollen Ausführungshilfen für die nachgeordneten Verwaltungseinheiten zur Ausgestaltung der Ziele und Umsetzungsstrategien in der regionalen und lokalen Bauleitplanung angefertigt werden.

Maßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort):

HMWEVL

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):

Landesverwaltung, Kommunalverwaltung

Instrumententyp(en):

Planungsrecht

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:kurzfristiger Beginn (bis 2018)

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen: SQ-01 Hessenweite Gefährdungsanalyse für Siedlungs- und Stadtstrukturen

gegenüber Klimaauswirkungen SQ-03 Sicherung aufgelockerter, durchgrünter Siedlungs- und Stadtstrukturen

SQ-07 Sicherung der Durchlüftung von SiedlungsstrukturenWirkung Vorkehrungen auf der Planungsebene, um Reduktionspotenziale und systemische

Wirkung auf der nachfolgenden Planungsebene zu erzielen

Synergien und -konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des Klimaschutzes SQ-01 Hessenweite Gefährdungsanalyse für Siedlungs- und Stadtstrukturen

gegenüber Klimaauswirkungen: Die hessenweite Analyse liefert Wissens- und Informationsgrundlagen.

SQ-03 Sicherung aufgelockerter, durchgrünter Siedlungs- und Stadtstrukturen:

Page 267: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Planungsrechtliche Vorbereitung der Sicherung durchgrünter und aufgelockerter Siedlungsstrukturen (SQ-03).

SQ-07 Sicherung der Durchlüftung von Siedlungsstrukturen: Planungsrechtliche Vorbereitung der Sicherung durchgrünter und aufgelockerter Siedlungsstrukturen (SQ-03) sowie durchlüfteter Siedlungsstrukturen (SQ-07).

Bezüge zur NachhaltigkeitsstrategieMaßnahme unterstützt folgende Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:

- Z6 THG-Emissionen- Z8 Modal Split, kann indirekt Auswirkungen auf Verkehrs-/Mobilitätsentwicklung

haben-

Maßnahme steht im Konflikt mit folgenden Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:- Z9 Siedlungs-/ Verkehrsflächen – Maßnahme birgt Konfliktpotenzial zwischen

Nachverdichtungsstrategien und Bestrebungen zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme.

Bezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)nicht relevant für diese Maßnahme

Transparentes BeteiligungsverfahrenBearbeitung durch AG: AG-4 Leben und Wohnen

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

4.57. SQ-03 Sicherung aufgelockerter, durchgrünter Siedlungs- und Stadtstrukturen

IKSP Hessen

UmbauStadt Maßnahmentitel

SQ-03 Sicherung aufgelockerter, durchgrünter Siedlungs- und Stadtstrukturen

Maßnahme adressiert Klimaschutz und Klimaanpassung

Sektor bzw. Handlungsfeld Stadt- und Quartiersentwicklung

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der MaßnahmeDie Entwicklung und Erhaltung eines durchdachten Freiraumsystems ist gerade in verdichteten Siedlungsräumen eine wesentliche Voraussetzung für die Anpassung an den

Page 268: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Klimawandel. Auf Basis der in übergeordneten Plänen verankerten Klimaanpassungsziele (vgl. SQ-02) ist eine entsprechend aufgelockerte Siedlungsstruktur vor allem durch die aus der Landesentwicklungsplanung zu entwickelnden Bauleitpläne zu sichern. Dazu können Handlungsleitfäden, Ausführungshilfen und Beratungsangebote entwickelt werden, um Kommunen zielgerichtet zu unterstützen. Bei Vorhaben der Bauleitplanung, an denen das Land durch nachgeordnete Einrichtungen oder Unternehmen beteiligt ist, sollten die gegebenen Zielstellungen ebenfalls angewendet werden.Konflikte im Rahmen von Nachverdichtungsprozessen müssen frühzeitig adressiert und beachtet werden.

Maßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort):

HMWEVL

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):

Landesverwaltung, Kommunalverwaltung

Instrumententyp(en): Information, Beratung, Kampagne Planungsrecht

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:kurzfristiger Beginn (bis 2018)

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen: G-19 Landesförderprogramm "Haus & Hof-Begrünung"

Wirkung Die Maßnahme wirkt in zweierlei Hinsicht, durch Bäume und Pflanzen begrünte Flächen wird ein Kühlungseffekt bewirkt und gleichzeitig binden sie CO2. Durch die Kühlung der Stadtstruktur entstehen wiederum positive Effekte durch Energieeinsparungen angesichts eines geringeren Kühlungsbedarfs.

Synergien und –konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des Klimaschutzes G-19 Landesförderprogramm "Haus & Hof-Begrünung": Beide Maßnahmen

beeinflussen sich wechselseitig positiv.Bezüge zur NachhaltigkeitsstrategieMaßnahme unterstützt folgende Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:

- Z6 THG-Emission- Z9 Siedlungs- und Verkehrsflächen

Maßnahme steht im Konflikt mit folgenden Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:- Z9 Siedlungs- und Verkehrsflächen (Nachverdichtung)

Bezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)nicht relevant für diese Maßnahme

Transparentes BeteiligungsverfahrenBearbeitung durch AG: AG-4 Leben und Wohnen

Zentrale Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt

Page 269: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

– erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

4.58. NEU-SQ-04 Landesagentur für „Klimaschutz, Klimaanpassung und Naturschutz“

In dieser Maßnahme ist Maßnahme L-16 aufgegangen, Maßnahme wurde dadurch deutlich erweitert, Titel ist angepasst worden.

IKSP Hessen

UmbauStadt Maßnahmentitel

NEU-SQ-04 Landesagentur für „Klimaschutz, Klimaanpassung und Naturschutz“

Maßnahme adressiert Klimaschutz und Klimaanpassung

Sektor bzw. Handlungsfeld Stadt- und Quartiersentwicklung, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Biodiversität

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der MaßnahmeKlimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel sowie der Naturschutz sind neben den strukturellen und demografischen Anpassungsbedarfen die zentralen Herausforderungen der kommunalen Stadtentwicklung. Die Aufgaben der neu zu gründenden Agentur umfassen Beratung, Bildung und Öffentlichkeitsarbeit sowie die Abwicklung von Förderprogrammen zu den Themen Klimaschutz und Klimawandelanpassung, Energieeffizienz, Erneuerbare Energien sowie Naturschutz und Biodiversität. Die Agentur soll als operative Einheit des Landes Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen landesweit unterstützen und zusammenführen sowie Aufgaben des Naturschutzes wahrnehmen. Sie bündelt bestehende Aktivitäten und Initiativen (Nationale Plattform Zukunftsstadt etc.), bildet eine übergeordnete Basis des Austauschs und der Information insbesondere für kommunale Akteure und dem Land nachgeordnete Einheiten (Entwicklungsgesellschaften, Wohnungsbauunternehmen etc.) und entwickelt zielgerichtete Beratungs- und Informationsangebote. Verschiedene Veranstaltungsformate, intensive Öffentlichkeitsarbeit und Planungsleitfäden sind die zentralen Instrumente der Agentur zum Austausch mit anderen Landesverwaltungseinheiten sowie wichtigen Akteuren und Stakeholdern. Die Landesagentur könnte zusätzlich operative Einheit für die Ausgestaltung und Umsetzung von möglichen Förderinitiativen (z.B. G-19 - „Haus & Hof-Begrünung“) sein. Vorstellbar ist eine "externe" nachgeordnete Einrichtung, analog zur Hessenagentur im Bereich der Wirtschaftsförderung, aber auch ein vom HMUKLV gesteuertes Kommunikationskonzept, welches durch eigene oder externe Personen ausgeführt wird.

Maßnahmen- Zuständigkeit (Ressort):

Page 270: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

profil HMUKLV in Zusammenarbeit mit HMWEVL

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):

Kommunalverwaltung, Öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger, Beratungsstellen, Wissenschaft und Bildung

Instrumententyp(en): Information, Beratung, Kampagne Kompetenzaufbau Moderation direkte staatliche Förderung

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:mittelfristiger Beginn (2019 – 2025)

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen: G-02 Aufbau eines Netzes regionaler Energieberatungszentren zur

Energieeffizienz im Gebäudebereich G-19 Landesförderprogramm "Haus & Hof-Begrünung" SQ-06 Konsequente Stärkung des Quartiersbezugs in der Städtebauförderung

und Konzentration der Förderkulissen L-13: „Veränderung der Lebensräume und Artvorkommen kontinuierlich

dokumentieren“ L-14: „Erhaltung und Weiterentwicklung von Biotopverbundsystemen und

Vermeidung weiterer Landschaftszerschneidungen“ A-03: „Landesstrategie zur Abfallvermeidung“

Wirkung Die Maßnahme NEU-SQ-04 löst diverse Reduktionspotenziale in den verknüpften Maßnahmen aus, da die Landesagentur als strategische aber umsetzungsorientierte Verwaltungseinheit Maßnahmen und Projekte zu Klimaschutz/ Klimaanpassung einleitet, koordiniert, finanziert oder unterstützt.Für die erfolgreiche und effiziente Umsetzung von Maßnahmen in den Nachhaltigkeitsbereichen Klimaschutz und Klimawandelanpassung, Energieeffizienz, Erneuerbare Energien sowie Naturschutz und Biodiversität sind folgende Instrumente von großer Bedeutung:1. Beratung für Bürger, Kommunen, Verbände, Industrie und Handwerk usw. über den

Zugang zur finanziellen Förderungen für die Umsetzung von Maßnahmen in den oben genannten Nachhaltigkeitsbereichen

2. Bildungsangebote für Schulen, Berufsschulen, Verbände usw. zu den oben genannten Nachhaltigkeitsbereichen. Diese können z.B. beinhalten:

a. Bildungsangebote für Landwirte über die Bedeutung von Landnutzung für Hochwasserschutz, Biotopverbund, Biodiversitätserhaltung usw. (incl. Fördermöglichkeiten)

b. Bildungsangebote für Schüler/Jugendliche zur Nutzung des Umweltverbunds (ÖPNV, Fahrrad, Fuß)

3. Öffentlichkeitsarbeit und Kampagnen zu den oben genannten Nachhaltigkeitsbereichen um durchgeführte oder angestrebte Maßnahmen für die Öffentlichkeit nachvollziehbar zu machen. Eventuell kann auf diese Weise auch um Unterstützung in der Öffentlichkeit geworben werden (z.B. L-13 oder A-03)

4. Berichterstattung zu den Entwicklungen der genannten Bereiche, sowie zu den Auswirkungen der umgesetzten Maßnahmen.

Page 271: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Synergien und -konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des Klimaschutzes G-02 Aufbau eines Netzes regionaler Energieberatungszentren zur

Energieeffizienz im Gebäudebereich: Aufbau der Beratungszentren könnte durch die Landesagentur koordiniert werden. Ggfs. wäre auch die Durchführung der Beratungsangebote als Aufgabe der Agentur denkbar.

G-19 Landesförderprogramm "Haus & Hof-Begrünung": Das Förderprogramm könnte durch Landesagentur koordiniert werden.

SQ-06 Konsequente Stärkung des Quartiersbezugs in der Städtebauförderung und Konzentration der Förderkulissen: Die Landesagentur unterstützt Umsetzungsstrategien auf Quartiersebene (Beratung oder Förderung).

Bezüge zur NachhaltigkeitsstrategieMaßnahme unterstützt folgende Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:

- Z6 THG Emissionen- Z7 Erneuerbare Energien

Maßnahme steht im Konflikt mit folgenden Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:nicht relevant für diese MaßnahmeBezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)Akzeptanz schaffen, indirekt: Ausbau Erneuerbare Energien, Verringerung des Energiebedarfs durch energetische Sanierung des Gebäudebestands, Energieeffizienz bei Neubauten

Transparentes BeteiligungsverfahrenBearbeitung durch AG: AG-4 Leben und Wohnen

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

4.59. SQ-05 Verankerung von Klimaschutz- und Klimaanpassungszielen in der Städtebauförderung

IKSP Hessen

UmbauStadt Maßnahmentitel

SQ-05 Verankerung von Klimaschutz- und Klimaanpassungszielen in der Städtebauförderung

Maßnahme adressiert Klimaschutz und Klimaanpassung

Sektor bzw. Handlungsfeld Stadt- und Quartiersentwicklung

Information Clusterung

Page 272: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Beschreibung Begründung und Ziel der MaßnahmeDie verschiedenen Programme der Städtebauförderung sind ein entscheidendes Instrument der Einflussnahme des Landes auf die Stadtentwicklung. Die Verankerung von Klimaschutz- und Klimaanpassungszielen und die Entwicklung entsprechender Maßnahmen in Entwicklungskonzepten und vorbereitenden Untersuchungen ist Voraussetzung für die zukünftige Landesförderung von Stadtentwicklungs- und Stadterneuerungsprozessen.Bei der Fortschreibung der Richtlinien zur Nachhaltigen Stadtentwicklung in Hessen – RiLiSE werden Klimaschutz und Klimaanpassung als Ziele integriert und entsprechende Fördermöglichkeiten geschaffen. Dadurch werden Kommunen darin unterstützt werden, Maßnahmen zu Klimaschutz/-anpassung im Rahmen der Städtebauförderung umzusetzen. Die Kommunen werden angeregt, kommunale Klimaschutz- sowie Klimaanpassungskonzepte im Zusammenhang mit integrierten Stadtentwicklungskonzepten zu entwickeln, um ein konsistentes Ziel- und Maßnahmenkonzept erarbeiten zu können.Auch in Förderprogrammen, die in ihrer originären Ausgestaltung andere Schwerpunkte setzen müssen, können Maßnahmen zum Klimaschutz (Energieeffizienz, Energiesuffizienz etc.) und zur Klimaanpassung flankierend umgesetzt werden.Um die ambitionierte Zielstellung des Landes im Bereich der CO2-Reduktion zu erreichen, ist eine Aktivierung des großen Potenzials der Städtebauförderung unverzichtbar. Derzeit befinden sich ca. 150 Kommunen in der Städtebauförderung des Landes. In den betroffenen Fördergebieten verfügt man über detaillierte Informationen zur Siedlungs- und Akteursstruktur sowie den Umsetzungsmöglichkeiten diverser Maßnahmen im Bereich von Klimaschutz und Klimaanpassung.Das Land Hessen sollte sich in diesem Zusammenhang für eine stärkere Gewichtung der Themen Klimaschutz und Klimaanpassung in der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung auf Bundesebene einsetzen.

Maßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort):

HMUKLV, , LV-HE

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):

Kommunalverwaltung, Politik

Instrumententyp(en): Planungsrecht direkte staatliche Förderung Information, Beratung, Kampagne

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:kurzfristiger Beginn (bis 2018)

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen: SQ-06 Konsequente Stärkung des Quartiersbezugs in der Städtebauförderung

und Konzentration der Förderkulissen

Wirkung Die Maßnahmen beinhalten ein besonders hohes Reduktionspotenzial, durch die direkt vorhandenen räumlichen Anknüpfungspunkte der Städtebauförderung. Durch die Wechselwirkung mit der Maßnahme SQ-06 können zahlreiche lokale Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekte effizient umgesetzt und dabei diverse Handlungsfelder (Energieeffizienz und Energiesuffizienz, Ausbau Erneuerbarer Energien, Bevölkerungs- /

Page 273: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Gesundheitsschutz u.v.m.) adressiert werden.

Synergien und -konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des Klimaschutzes SQ-06 Konsequente Stärkung des Quartiersbezugs in der Städtebauförderung

und Konzentration der Förderkulissen: Vorbereitung und Finanzierung der Maßnahmen auf Quartiersebene.

Bezüge zur NachhaltigkeitsstrategieMaßnahme unterstützt folgende Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:

- Z6 THG Emissionen- Z7 Erneuerbare Energien- Z8 Modal Split- Z9 Siedlungs- und Verkehrsflächen

Maßnahme steht im Konflikt mit folgenden Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:nicht relevant für diese MaßnahmeBezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)Akzeptanz schaffen, indirekt: Ausbau Erneuerbare Energien, Verringerung des Energiebedarfs durch energetische Sanierung des Gebäudebestands, Energieeffizienz bei Neubauten

Transparentes BeteiligungsverfahrenBearbeitung durch AG: AG-4 Leben und Wohnen

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

4.60. SQ-06 Konsequente Stärkung des Quartiersbezugs in der Städtebauförderung und Konzentration der Förderkulissen

IKSP Hessen

UmbauStadt Maßnahmentitel

SQ-06 Konsequente Stärkung des Quartiersbezugs in der Städtebauförderung und Konzentration der Förderkulissen

Maßnahme adressiert Klimaschutz und Klimaanpassung

Sektor bzw. Handlungsfeld Stadt- und Quartiersentwicklung

Information Clusterung

Page 274: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Beschreibung Begründung und Ziel der MaßnahmeDie Quartiersebene ist für die Umsetzung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen von entscheidender Bedeutung. Das KfW-Programm Energetische Stadtsanierung nimmt hierauf unmittelbar Bezug, sollte mit seinen Förderzwecken und -kulissen aber mit anderen kommunalen Förderansätzen koordiniert bzw. kombiniert werden. Zusätzlich soll das Umsetzungsmanagement des KfW-Programms gestärkt werden. Der Einbezug der Themen Klimaschutz und Klimaanpassung in die Programme der Städtebauförderung (vgl.SQ-05) sowie eine mögliche Bündelung der Fördermittel und des dazugehörigen Managements auf ausgewählte Quartiere kann ein wichtiger Schlüssel für den Umsetzungserfolg von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen sein.Ggfs. kann die zeitnahe Realisierung von Modellquartieren zusätzlich zur Wirksamkeit der Maßnahmen beitragen. Gesondert förderfähig sollten darüber hinaus freiwillige Quartiersinitiativen (etwa nachbarschaftlich organisierte Sanierungsgemeinschaften) zur Umsetzung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekten werden.In Bezug zur Maßnahme NEU-SQ-04 könnte das Land über eine mögliche operative Einheit gezielt Fördergelder einsetzen oder Beratungsangebote schaffen, um auf Quartiersebene Maßnahmen zur Energieeffizienz und zum Ausbau erneuerbarer Energien usw. zu fördern.

Maßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort):

HMUKLV

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):

Kommunalverwaltung, Öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger

Instrumententyp(en): direkte staatliche Förderung Information, Beratung, Kampagne Moderation

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:kurzfristiger Beginn (bis 2018)

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen: SQ-05 Verankerung von Klimaanpassungszielen in der Städtebauförderung G-19 Landesförderprogramm "Haus & Hof-Begrünung" IGHD-05 Energieeffiziente Gewerbegebiete

Wirkung Im Rahmen der Maßnahme können diverse lokale Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekte effizient umgesetzt und dabei diverse Handlungsfelder (Energieeffizienz und Energiesuffizienz, Ausbau Erneuerbarer Energien, Bevölkerungs- / Gesundheitsschutz u.v.m.) adressiert werden.

Synergien und -konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des Klimaschutzes SQ-05 Verankerung von Klimaanpassungszielen in der Städtebauförderung:

Städtebauförderung liefert die finanzielle sowie koordinative Basis für Maßnahmen auf der Quartiersebene.

G-19 Landesförderprogramm "Haus & Hof-Begrünung": Gezielte Fördermaßnahmen oder Beratungsinitiativen zur Auslösung von Maßnahmen zur Haus- und Hof-Begrünung auf Quartierebene koordinieren.

Page 275: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

IGHD-05 Energieeffiziente Gewerbegebiete: Prüfung von Unterstützungsmöglichkeiten bspw. im Rahmen des Förderprogramms Aktive Kernbereiche.

Bezüge zur NachhaltigkeitsstrategieMaßnahme unterstützt folgende Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:

- Z6 THG Emissionen- Z7 Erneuerbare Energien- Z8 Modal Split- Z9 Siedlungs- und Verkehrsflächen

Maßnahme steht im Konflikt mit folgenden Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:- nicht relevant für diese Maßnahme

Bezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)Ausbau Erneuerbarer Energien, Verringerung Energiebedarf durch energetische Sanierung des Gebäudebestands, Energieeffizienz bei Neubauten, Akzeptanz schaffen

Transparentes BeteiligungsverfahrenBearbeitung durch AG: AG-4 Leben und Wohnen

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

4.61. SQ-07 Sicherung der Durchlüftung von Siedlungsstrukturen

IKSP Hessen

UmbauStadt Maßnahmentitel

SQ-07 Sicherung der Durchlüftung von Siedlungsstrukturen

Maßnahme adressiert Klimaanpassung

Sektor bzw. Handlungsfeld Stadt- und Quartiersentwicklung

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der MaßnahmeAngesichts zunehmender Hitzeereignisse ist die Sicherung der Frischluftzufuhr auch in stark verdichteten Siedlungsräumen ein wichtiges Instrument der Klimaanpassung. Die Bebauungsplanung ist in diesem Zusammenhang sinnvoll an übergeordnete Instrumente wie die Flächennutzungsplanung und Stadtklimakarten anzupassen, in denen besonders belastete Bereiche und freizuhaltende Frischluftschneisen und Kaltluftentstehungsgebiete

Page 276: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

festgeschrieben werden. Darüber hinaus können auf Basis einer verstärkten Grundlagenforschung und Beispielsammlungen aus anderen Klimazonen Planungsleitfäden für eine bessere Durchlüftung und die Vermeidung von Hitzestaus im Stadt- und Siedlungsbau erstellt werden (Best-Practice-Beispiele bspw. durch Landesagentur – NEU-SQ-04). In den Planungs- und Bauleitplanungsverfahren mit Beteiligung des Landes bzw. seiner nachgeordneten Einrichtungen und Unternehmen sollen Durchlüftungsziele verbindlich festgeschrieben werden.Bei dieser Maßnahme ist die Flächenkonkurrenz im Rahmen planvoller Nachverdichtungsprozesse besonders zu berücksichtigen und zu adressieren.

Maßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort):

HMWEVL

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):

Landesverwaltung, Kommunalverwaltung

Instrumententyp(en): Planungsrecht Information, Beratung, Kampagne

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:kurzfristiger Beginn (bis 2018)

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen: SQ-03 Sicherung aufgelockerter, durchgrünter Siedlungs- und Stadtstrukturen L-10 Flächen sichern, Stadt abkühlen

Wirkung Natürliche Kühlung von Stadt- und Siedlungsstrukturen leistet einen Beitrag zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung sowie zur Energieeffizienz im Gebäudebereich.

Synergien und -konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des Klimaschutzes SQ-03 Sicherung aufgelockerter, durchgrünter Siedlungs- und Stadtstrukturen:

Aufgelockerte Stadtstrukturen ermöglichen die Aufrechterhaltung von Frischluftschneisen.

L-10 Flächen sichern, Stadt abkühlen: Natürliche Kühlungsfunktion für Stadtstrukturen nutzen.

Bezüge zur NachhaltigkeitsstrategieMaßnahme unterstützt folgende Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:

- Z9 Siedlungs- und Verkehrsflächen (verringerte Flächeninanspruchnahme)

Maßnahme steht im Konflikt mit folgenden Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:- Z9 Siedlungs- und Verkehrsflächen (Nachverdichtung)

Bezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)nicht relevant für diese Maßnahme

Transparentes BeteiligungsverfahrenBearbeitung durch AG: AG-4 Leben und Wohnen

Page 277: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

4.62. SQ-08 Förderinitiative "Wasser in der Stadt“

IKSP Hessen

UmbauStadt Maßnahmentitel

SQ-08 Förderinitiative "Wasser in der Stadt“

Maßnahme adressiert Klimaanpassung

Sektor bzw. Handlungsfeld Stadt- und Quartiersentwicklung

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der MaßnahmeNeben Grünflächen kann das Element Wasser in der Stadt erheblich zur Klimaanpassung, insbesondere an zunehmende Hitzeereignisse beitragen. Neben der Erschließung und Öffnung natürlicher Wasserläufe können Brunnen, Wasserrinnen, offene Wasserflächen etc. erheblich zur natürlichen Kühlungsfunktion für Siedlungsgebiete und auch zur realen und psychologischen Erfrischung sowie zur gestalterischen Aufwertung beitragen. Eine Kombination mit im Sinne der Anpassung an Starkregenereignisse nötigen Wasserrückhaltevorrichtungen (Speicher, Rigolen etc., vgl. SQ-9) ermöglicht interessante Synergieeffekte. Der Bodenschutz bei Baumaßnahmen entfaltet in diesem Zusammenhang eine gewisse Bedeutung und kann mitadressiert werden. Das Land kann in diesem Zusammenhang durch die Förderung entsprechender Projekte (bspw. im Rahmen der bestehenden Richtlinie zur Förderug von kommunalen Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekten)), die Grundlagenforschung und die Erstellung von Planungsleitfäden tätig werden.

Maßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort):

HMWEVL, HMUKLV

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):

Landesverwaltung, Kommunalverwaltung, mit Abstrichen: Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger

Instrumententyp(en):

Page 278: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Datenerhebung, Analyse, Forschung direkte staatliche Förderung

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:kurzfristiger Beginn (bis 2018)

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen: NEU-SQ-04 Landesagentur für „Klimaschutz, Klimaanpassung und Naturschutz“

Wirkung Natürliche Kühlung von Stadt- und Siedlungsstrukturen leistet einen Beitrag zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung sowie zur Energieeffizienz im Gebäudebereich. Zusätzlich entsteht eine Verbesserung der Retentionseigenschaft von Siedlungsstrukturen bei Hochwasser- und Starkregenereignissen.

Synergien und -konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des Klimaschutzes NEU-SQ-04 Landesagentur für „Klimaschutz, Klimaanpassung und Naturschutz“:

Landesagentur könnte die Förderinitiative operativ abwickeln.Bezüge zur NachhaltigkeitsstrategieMaßnahme unterstützt folgende Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:nicht relevant für diese Maßnahme

Maßnahme steht im Konflikt mit folgenden Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:nicht relevant für diese MaßnahmeBezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)nicht relevant für diese Maßnahme

Transparentes BeteiligungsverfahrenBearbeitung durch AG: AG-4 Leben und Wohnen

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

4.63. SQ-09 Hochwasserschutz in Stadt- und Quartier

IKSP Hessen

UmbauStadt Maßnahmentitel

SQ-09 Hochwasserschutz in Stadt und Quartier

Maßnahme adressiert Klimaanpassung

Page 279: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Sektor bzw. Handlungsfeld Stadt- und Quartiersentwicklung

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der MaßnahmeZunehmende Starkregen- und Hochwasserereignisse induzieren einen verstärkten Anpassungsbedarf von Stadt- und Quartiersstrukturen. Entscheidende Instrumente des Hochwasserschutzes sind einerseits die Freihaltung bzw. Wiederherstellung großzügiger Überschwemmungsbereiche und Retentionsflächen, andererseits der zusätzliche Schutz überschwemmungsgefährdeter Siedlungsbereiche und Gebäude. Bei den Baumaßnahmen an den Gebäuden bzw. auf den Grundstücken sind die Belange des Bodenschutzes zu beachten.Starker Anpassungsbedarf besteht zudem bei der Kanalisation und der Vorhaltung eines intelligenten Regenwasserrückhaltemanagements. Speicher, Rigolen und Versickerungsflächen erlauben Synergieeffekte mit der "Initiative Wasser in der Stadt" (SQ-08). Derartige Maßnahmen sollten in den Bauvorhaben der öffentlichen Hand (öffentlicher Raum, Quartiersentwicklung) Berücksichtigung finden. Das Land Hessen kann eigene Vorhaben (z.B. in nachgeordneten Einrichtungen und Unternehmen) gemäß den Parametern umsetzen und Kommunen sowie private Akteure zur gleichen Handlungsweise auffordern und ggfs. mit Informations- und Beratungsleistungen unterstützen.

Maßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort):

HMWEVL, HMUKLV

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):

Landesverwaltung, Kommunalverwaltung, Öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger

Instrumententyp(en): Planungsrecht Information, Beratung, Kampagne

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:kurzfristiger Beginn (bis 2018)

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen: SQ-01 Hessenweite Gefährdungsanalyse für Siedlungs- und Stadtstrukturen

gegenüber Klimaauswirkungen

Wirkung Die Verbesserung der Retentionseigenschaft von Siedlungsstrukturen schützt vor den negativen Folgen von Hochwasser- und Starkregenereignissen. Es kann eine Vermeidung von Schäden an Gebäuden (Kosteneinsparung) erwartet werden.

Synergien und -konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des Klimaschutzes SQ-01 Hessenweite Gefährdungsanalyse für Siedlungs- und Stadtstrukturen

gegenüber Klimaauswirkungen: Die hessenweite Analyse definiert Schwerpunkträume.

Page 280: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Bezüge zur NachhaltigkeitsstrategieMaßnahme unterstützt folgende Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:nicht relevant für diese MaßnahmeMaßnahme steht im Konflikt mit folgenden Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:nicht relevant für diese MaßnahmeBezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)nicht relevant für diese Maßnahme

Transparentes BeteiligungsverfahrenBearbeitung durch AG: AG-4 Leben und Wohnen

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

4.64. NEU-Ü-01 Einrichtung eines Klimabeirates auf Landesebene

IKSP Hessen

IWU Maßnahmentitel

NEU-Ü-01 Einrichtung eines Klimabeirates auf Landesebene

Maßnahme adressiert Klimaschutz und Klimaanpassung

Sektor bzw. Handlungsfeld Sektoren/Handlungsfelder übergreifend

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der Maßnahme

Durch die Einrichtung eines Klimabeirates, in dem alle wichtigen gesellschaftlichen Akteure eingebunden sind, soll der Prozess Klimaschutz und Klimaanpassung im Land auf breiter Ebene verstetigt werden. Durchführung von regelmäßigen Sitzungen zur Überprüfung der Umsetzung des Klimaschutzplans Hessen und Initiierung von weiteren Maßnahmen. Es könnte entsprechend dem Energiegipfel ein Klimagipfel installiert werden oder der derzeitige Steuerungskreis Klimaschutz und Klimawandelanpassung könnte in den Beirat überführt werden.

Maßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort):HMUKLV, STK

Page 281: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):Politik

Instrumententyp(en): Prozedurale Steuerung Moderation

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:kurzfristiger Beginn (bis 2018)

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen:

Wirkung Keine direkten Wirkungen zuordenbar, die Maßnahme ist aber sehr wichtig, da sie die Umsetzung aller anderen Maßnahmen unterstützt.

Synergien und Konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des KlimaschutzesMögliche Synergien mit allen Maßnahmen

Bezüge zur NachhaltigkeitsstrategieMaßnahme unterstützt folgende Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:

Z-01 Energieproduktivität (BIP/PEV)Z-06 THG EmissionenZ-07 Erneuerbare EnergienZ-08 Modal Split: Senkung MIV, Erhöhung umweltfreundlicher VerkehrsmittelZ-09 Siedlungs- und Verkehrsflächen

Bezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)Unterstützt die Handlungsfelder

Energiemix Energieeffizienz Infrastruktur Akzeptanz

Transparentes BeteiligungsverfahrenBearbeitung durch AG: AG-4 Leben und Wohnen

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Page 282: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

4.65. NEU-Ü-02 Klimaschutz- und Klimawandelpakt des Landes Hessen mit den kommunalen Spitzenverbänden des Landes

IKSP Hessen

IWU Maßnahmentitel

Ü-02 Klimaschutz- und Klimawandelpakt des Landes Hessen mit den kommunalen Spitzenverbänden des Landes

Maßnahme adressiert Klimaschutz und Klimaanpassung

Sektor bzw. Handlungsfeld Sektoren/Handlungsfelder übergreifend

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der Maßnahme

Die Umsetzung der Klimaschutzziele und der Anpassung an den Klimawandel auf kommunaler Ebene ist ein zentraler Baustein für das Erreichen der ambitionierten Ziele in Bezug auf Klimaschutz und Klimaanpassung. Hessischer Landkreistag, Hessischer Städte- und Gemeindebund sowie Hessischer Städtetag sind zentrale Vermittler in Richtung der hessischen Kommunen und Kreise. Das Land Hessen schließt mit den drei Spitzenverbänden einen Klimaschutz- und Klimawandelpakt ab, wie die Kommunen vor Ort als Partner für die Umsetzung der Klimaziele erreicht und einbezogen werden können. Sukzessive kann der Klimaschutz- und Klimawandelpakt auf weitere relevante Akteursverbände ausgedehnt werden.

Maßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort):HMUKLV

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):Politik

Instrumententyp(en): Moderation

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:kurzfristiger Beginn (bis 2018)

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen: NEU-SQ-04 Landesagentur für „Klimaschutz, Klimaanpassung und

Naturschutz“

Wirkung Keine direkten Wirkungen zuordenbar, die Maßnahme ist aber sehr wichtig, da sie die Umsetzung aller Maßnahmen auf der lokalen Ebene unterstützt.

Page 283: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Synergien und Konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des Klimaschutzes

Bezüge zur NachhaltigkeitsstrategieMaßnahme unterstützt folgende Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:

Z-01 Energieproduktivität (BIP/PEV)Z-06 THG EmissionenZ-07 Erneuerbare EnergienZ-08 Modal Split: Senkung MIV, Erhöhung umweltfreundlicher VerkehrsmittelZ-09 Siedlungs- und Verkehrsflächen

Bezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)Unterstützt die Handlungsfelder

Energiemix Energieeffizienz Infrastruktur Akzeptanz

Transparentes BeteiligungsverfahrenBearbeitung durch AG: AG-4 Leben und Wohnen

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

4.66. NEU-Ü-03 Verfügbarmachen von Daten für kommunale Klimaschutzkonzepte

Ehemals B-02

IKSP Hessen

IWU Maßnahmentitel

NEU-Ü-03 Verfügbarmachen von Daten für kommunale Klimaschutzkonzepte

Maßnahme adressiert Klimaschutz

Sektor bzw. Handlungsfeld Sektoren/Handlungsfelder übergreifend

Information Clusterung

Beschreibung Begründung und Ziel der MaßnahmeDie Qualität der Ermittlung von tatsächlichen Energieverbräuchen und CO2-Emissionen sowie von Potenzialen zur Reduktion hängen stark von der Qualität der zur Verfügung

Page 284: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

stehenden Daten ab. Unterschiedliche Datenzugänge, unterschiedliche Bilanzierungstools und Fehlen von Daten für wichtige Sektoren führen zu sehr verschiedenen Qualitäten von Klimaschutzkonzepten bzw. schränken die Aussagemöglichkeiten ein. Von Seiten des Landes Hessensind gute Grundvoraussetzungen geschaffen worden, die Erstellung von Klimaschutzkonzepten zu unterstützen (z. B. Vereinbarung mit der Innung der Schornsteinfeger, Bereitstellung von Daten durch das Statistische Landesamt, Initiative „100 Kommunen für den Klimaschutz“). Allerdings zeigt die Praxis, dass diese Voraussetzungen noch nicht ausreichen. Das Land Hessen richtet einen Fach- und Praxisarbeitskreis „Daten für Klimaschutzkonzepte“ ein. Dieser Arbeitskreis hat die Aufgabe die derzeitige Datensituation zu überprüfen und Vorschläge zur Verbesserung zu entwickeln.

Maßnahmen-profil

Zuständigkeit (Ressort):HMUKLV

Adressaten der Maßnahme (Zielgruppe):Kommunalverwaltung, Wissenschaft und Bildung

Instrumententyp(en): Datenerhebung, Analyse, Forschung

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme:kurzfristiger Beginn (bis 2018)

Bezug zu anderen IKSP-Maßnahmen: zu allen Maßnahmen auf der lokalen Ebene

Wirkung Keine direkten Wirkungen zuordenbar, die Maßnahme ist aber sehr wichtig, da sie die Umsetzung aller Maßnahmen auf der lokalen Ebene unterstützt.

Synergien und Konflikte

Synergien und Konflikte mit dem Ziel der Klimaanpassung bzw. des Klimaschutzes

Bezüge zur NachhaltigkeitsstrategieMaßnahme unterstützt folgende Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie:

Z-01 Energieproduktivität (BIP/PEV)Z-06 THG EmissionenZ-07 Erneuerbare EnergienZ-08 Modal Split: Senkung MIV, Erhöhung umweltfreundlicher VerkehrsmittelZ-09 Siedlungs- und Verkehrsflächen

Bezüge zu Energiezielen des Landes Hessen (Energiegipfel)Unterstützt die Handlungsfelder

Energiemix Energieeffizienz Infrastruktur Akzeptanz

Transparentes Beteiligungsverfahren

Page 285: normal Öko-Institutluedeke/Allerlei/W_160510/Stec… · Web viewAuch für den Fall, dass Investitionen in den Fuhrpark schon getätigt wurden, verschiebt sich lediglich die Durchführung

Bearbeitung durch AG: AG-4 Leben und Wohnen

Zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess:

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.

Fachliche Einschätzung der Rückmeldungen

Wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgefüllt – erscheint erst in der endgültigen Fassung der Steckbriefe.