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Amtsblatt Dresdner www.dresden.de Nr. 10/2006 Donnerstag, 9. 3. 2006 Erneute Sammlung von Schadstoffen Vom 13. bis 25. März tourt das Schad- stoffmobil zum zweiten Mal in diesem Monat durch Dresden. An 52 Stellen, fast doppelt so viele wie vorige Woche, und diesmal auch in den Ortschaften, können die Dresdner kostenlos Schad- stoffe abgeben, maximal zehn Kilo- gramm. Seite 20 „Fahnen für Dresden!“ wehen zum Jubiläum Firmen können sich an der Aktion des Veranstaltungsbüros 2006 beteiligen Seit dem 6. März wehen vier rote Fah- nen mit dem Logo des 800-jährigen Stadtjubiläums auf den Türmchen des Blauen Wunders. Sie sind Teil der Ak- tion „Fahnen für Dresden!“ des Veran- staltungsbüros 2006. Fahnenschmuck bekommen auch die Augustus- und die Flügelwegbrücke, es folgen die Plätze vor der Semperoper und vor dem Ar- beitsamt sowie der Neustädter Markt. Bald sollen rote und gelbe Jubiläums- flaggen das Stadtbild prägen, um auf das große Ereignis aufmerksam zu machen. Das Veranstaltungsbüro 2006 ruft Fir- men und Institutionen auf, ihr Gelände mit Flaggen zu schmücken und damit ihre Verbundenheit zu Dresden aus- zudrücken. Es verkauft zu einem Preis von 35,75 Euro je Stück Fahnen der Größe 0,90 x 3,00 Meter oder für 47,01 Euro 1,20 x 4,00 Meter große Flaggen. Nach Absprache können Unternehmen gegen Aufpreis ihr Firmenlogo darauf anbringen lassen. Weitere Informatio- nen gibt Lüder Laskowski unter Telefon (03 51) 8 10 62 58 oder per E-Mail: [email protected] Für Dresden Flagge zeigen. Für Dresden Flagge zeigen. Für Dresden Flagge zeigen. Für Dresden Flagge zeigen. Für Dresden Flagge zeigen. In luftiger Höhe auf dem Blauen Wunder machen seit dieser Woche bunte Fahnen auf das Stadt- jubiläum aufmerksam. Weitere Brücken und Plätze bekommen bald Flaggen- schmuck. Das Veranstaltungsbüro 2006 möchte damit das Stadtbild verschönern und beleben. Unternehmen können sich an der Aktion beteiligen und damit ihre Verbundenheit zu Dresden ausdrücken. Foto: Füssel Hochwasserschutz für Lockwitz und Weißeritz Über die Hochwasserschutzkonzepte für Lockwitz und Weißeritz und die Gefahren an diesen Flüssen können sich Bürger informieren. Die Gefahrenkarten liegen im Umweltamt und den Orts- ämtern zur Einsicht aus. Seite 4 Neue Satzung für Abfallentsorgung Der Stadtrat beschloss in seiner Sit- zung am 30. Juni 2005 die neue Abfall- wirtschaftssatzung. Die Anlagen 1 und 2 nennen die Abfälle, die in Dresden eingesammelt werden. Die Satzung tritt morgen in Kraft. Seite 8 Weltwassertag: Umweltamt lädt ein Fragen zum Bauen in Überschwem- mungsgebieten, zur Nutzung von Ober- flächen- und Grundwasser sowie zu weiteren Themen rund ums Wasser be- antworten Fachleute beim Tag der of- fenen Tür am 22. März, dem Welt- wassertag. Alle Interessierten sind ins Umweltamt eingeladen. Seite 3 Helfer für Elbwiesen-Putz gesucht Die Stadt ruft die Dresdnerinnen und Dresdner für Sonnabend, 8. April zur Elbwiesenreinigung auf. Schulklassen, Vereine und andere Gruppen melden sich bitte bis 15. März beim Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft. Bei Hochwasser wird die Aktion auf den 22. April verschoben. Seite 5 Kommission sucht Zeitzeugen Die Untersuchungskommission 13.–15. Februar 1945, vom OB einberufen, er- mittelt die Opferzahl der Luftangriffe auf Dresden. Dafür braucht sie Hilfe von Bürgerinnen und Bürgern, die diese Zeit erlebt haben. Seite 7 Postplatz: Postplatz: Postplatz: Postplatz: Postplatz: Ausstellung dokumentiert Entwicklung Seite 2 Schulsport: Schulsport: Schulsport: Schulsport: Schulsport: Neue Turnhalle für 55. Mit- telschule Seite 3 Pappkartons: Pappkartons: Pappkartons: Pappkartons: Pappkartons: Große Verpackungen kostenlos abgeben Seite 5 Bebauungspläne: Bebauungspläne: Bebauungspläne: Bebauungspläne: Bebauungspläne: Prager Straße Süd/ Wiener Platz, Tittmannstraße/Augs- burger Straße Seiten 20, 21 Tagesordnungen: gesordnungen: gesordnungen: gesordnungen: gesordnungen: Jugendhilfeaus- schuss, Ortsbeirat Cotta, Ortschaftsrat Cossebaude Seite 22

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  • AmtsblattDresdner

    www.dresden.de

    Nr. 10/2006Donnerstag, 9. 3. 2006

    Erneute Sammlungvon SchadstoffenVom 13. bis 25. März tourt das Schad-stoffmobil zum zweiten Mal in diesemMonat durch Dresden. An 52 Stellen,fast doppelt so viele wie vorige Woche,und diesmal auch in den Ortschaften,können die Dresdner kostenlos Schad-stoffe abgeben, maximal zehn Kilo-gramm. Seite 20

    „Fahnen für Dresden!“ wehen zum JubiläumFirmen können sich an der Aktion des Veranstaltungsbüros 2006 beteiligen

    Seit dem 6. März wehen vier rote Fah-nen mit dem Logo des 800-jährigenStadtjubiläums auf den Türmchen desBlauen Wunders. Sie sind Teil der Ak-tion „Fahnen für Dresden!“ des Veran-staltungsbüros 2006. Fahnenschmuckbekommen auch die Augustus- und dieFlügelwegbrücke, es folgen die Plätzevor der Semperoper und vor dem Ar-beitsamt sowie der Neustädter Markt.Bald sollen rote und gelbe Jubiläums-flaggen das Stadtbild prägen, um aufdas große Ereignis aufmerksam zumachen.Das Veranstaltungsbüro 2006 ruft Fir-men und Institutionen auf, ihr Geländemit Flaggen zu schmücken und damitihre Verbundenheit zu Dresden aus-zudrücken. Es verkauft zu einem Preisvon 35,75 Euro je Stück Fahnen derGröße 0,90 x 3,00 Meter oder für 47,01Euro 1,20 x 4,00 Meter große Flaggen.Nach Absprache können Unternehmengegen Aufpreis ihr Firmenlogo daraufanbringen lassen. Weitere Informatio-nen gibt Lüder Laskowski unter Telefon(03 51) 8 10 62 58 oder per E-Mail:[email protected]

    Für Dresden Flagge zeigen. Für Dresden Flagge zeigen. Für Dresden Flagge zeigen. Für Dresden Flagge zeigen. Für Dresden Flagge zeigen. In luftigerHöhe auf dem Blauen Wunder machen seitdieser Woche bunte Fahnen auf das Stadt-jubiläum aufmerksam. Weitere Brückenund Plätze bekommen bald Flaggen-schmuck. Das Veranstaltungsbüro 2006möchte damit das Stadtbild verschönernund beleben. Unternehmen können sichan der Aktion beteiligen und damit ihreVerbundenheit zu Dresden ausdrücken.Foto: Füssel

    Hochwasserschutz fürLockwitz und WeißeritzÜber die Hochwasserschutzkonzeptefür Lockwitz und Weißeritz und dieGefahren an diesen Flüssen können sichBürger informieren. Die Gefahrenkartenliegen im Umweltamt und den Orts-ämtern zur Einsicht aus. Seite 4

    Neue Satzung fürAbfallentsorgungDer Stadtrat beschloss in seiner Sit-zung am 30. Juni 2005 die neue Abfall-wirtschaftssatzung. Die Anlagen 1 und2 nennen die Abfälle, die in Dresdeneingesammelt werden. Die Satzung trittmorgen in Kraft. Seite 8

    Weltwassertag:Umweltamt lädt einFragen zum Bauen in Überschwem-mungsgebieten, zur Nutzung von Ober-flächen- und Grundwasser sowie zuweiteren Themen rund ums Wasser be-antworten Fachleute beim Tag der of-fenen Tür am 22. März, dem Welt-wassertag. Alle Interessierten sind insUmweltamt eingeladen. Seite 3

    Helfer fürElbwiesen-Putz gesuchtDie Stadt ruft die Dresdnerinnen undDresdner für Sonnabend, 8. April zurElbwiesenreinigung auf. Schulklassen,Vereine und andere Gruppen meldensich bitte bis 15. März beim Amt fürStadtgrün und Abfallwirtschaft. BeiHochwasser wird die Aktion auf den 22.April verschoben. Seite 5

    Kommission suchtZeitzeugenDie Untersuchungskommission 13.–15.Februar 1945, vom OB einberufen, er-mittelt die Opferzahl der Luftangriffe aufDresden. Dafür braucht sie Hilfe vonBürgerinnen und Bürgern, die diese Zeiterlebt haben. Seite 7

    Postplatz:Postplatz:Postplatz:Postplatz:Postplatz: Ausstellung dokumentiertEntwicklung Seite 2

    Schulsport:Schulsport:Schulsport:Schulsport:Schulsport: Neue Turnhalle für 55. Mit-telschule Seite 3

    Pappkartons:Pappkartons:Pappkartons:Pappkartons:Pappkartons: Große Verpackungenkostenlos abgeben Seite 5

    Bebauungspläne: Bebauungspläne: Bebauungspläne: Bebauungspläne: Bebauungspläne: Prager Straße Süd/Wiener Platz, Tittmannstraße/Augs-burger Straße Seiten 20, 21

    TTTTTaaaaagesordnungen:gesordnungen:gesordnungen:gesordnungen:gesordnungen: Jugendhilfeaus-schuss, Ortsbeirat Cotta, OrtschaftsratCossebaude Seite 22

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    Dresdner Amtsblatt

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    Stadt JJJJJ|UUUUU|B|I|L|Ä|UUUUU|M 2|0|0|6

    Film in DresdenFilm in DresdenFilm in DresdenFilm in DresdenFilm in Dresden■ 9. März, 20.00 UhrFilmreihe „Drehort Dresden“,Lew Arnstam: „Fünf Tage – Fünf Nächte“Museumskino und Turmcafé der Tech-nischen Sammlungen DresdenJunghansstraße 1–3

    Ausstellung in DresdenAusstellung in DresdenAusstellung in DresdenAusstellung in DresdenAusstellung in Dresden■ 10. bis 19. März, täglich ab 10.00 UhrAusstellung „Frühling 2006“Palais im Großen Garten■ 14. März bis 29. SeptemberAusstellung Fotografie „absage an diewirklichkeit“Galerie im Sächsischen KunstvereinSt. Petersburger Straße 2

    Musik in DresdenMusik in DresdenMusik in DresdenMusik in DresdenMusik in Dresden■ 11. März, 20.00 UhrGeistliches ChorkonzertPolizeichöre Dresden, München undEssenFrauenkirche Dresden■ 12. März, 17.00 UhrGottfried August Homilius: „Johan-nespassion“, Dresdner Kreuzchor,Kreuzkirche, Altmarkt■ 16. bis 18. März, jeweils 20.00 UhrJazzwelten Festival „Europäische Jazz-metropolen in Dresden“Jazzclub Neue TonneKönigstraße 15■ 17. März, 17.00 UhrGeistliche Musik an sächsischen Höfen,Batzdorfer Hofkapelle, Solistin SaloméHallerFrauenkirche Dresden

    TTTTTaaaaagung in Dresdengung in Dresdengung in Dresdengung in Dresdengung in Dresden■ 17./18. MärzTagung zur Reihe „Ehrfurcht vor demLeben“: „Der Mensch darf niemals auf-hören, Mensch zu sein!“Dreikönigskirche

    Geschichte in DresdenGeschichte in DresdenGeschichte in DresdenGeschichte in DresdenGeschichte in Dresden■ 17. März bis 8. AprilDokumentationTil Heitmann: „POSTPLATZ_ARCHIV 04-06“: der Postplatz im UmbauGalerie Kalaschnikow, Kamenzer Straße

    Blickpunkt PostplatzAusstellung zeigt Bilder zur Entwicklung des Platzes

    Im Stadtjubiläumsjahr präsentiert dasPOSTPLATZ ARCHIV erstmals seine Ar-beit. Der Künstler Luc Saalfeld eröffnetam Donnerstag, den 16. März, um 19Uhr in der Galerie Kalaschnikow, Ka-menzer Straße 37, einen Projektraum.Bis zum 8. April sind Teile des Bild-archivs und die Ergebnisse der Bürger-befragung „Putten&Pylone?“ zu se-hen. Unter diesem Motto hatte dasPOSTPLATZ ARCHIV eine Debatte an-geregt, an der sich die DresdnerBürgerinnen und Bürger weiterhin be-teiligen können. Im Archiv_Shop gibtes Fotos und andere Artikel wie etwa

    die Postplatz-Signalweste, den Post-platz-Pflasterstein oder aber Postplatz-Streichhölzer zu kaufen.Der Projektraum ist mittwochs bis frei-tags von 15 bis 19 Uhr sowie sonn-abends von 11 bis 15 Uhr geöffnet. DieUmgestaltung des Postplatzes, die imApril 2005 begann, ist umstritten. DasPOSTPLATZ ARCHIV möchte die Ent-wicklung des Platzes dokumentierenund Diskussionen über seine Zukunftanregen.Weitere Informationen gibt es unter Te-lefon (03 51) 4 82 11 60 oder imInternet: www.postplatz-archiv.de

    Straßenzufahrt inHellerau geändertAb 20. März können Autofahrer in denHellerauer Brunnenweg nur noch überdie Straßen Am Wasserturm und Anden Teichwiesen gelangen. Von derLudwig-Kossuth-Straße und der Bolt-enhagener Straße ist die Zufahrt nichtmehr möglich. Die Ausfahrt aus demBrunnenweg auf den Knotenpunktbleibt unverändert. Alle übrigen Ver-kehrs- und Vorfahrtsregelungen auf derBoltenhagener und der Ludwig-Kos-suth-Straße sind nicht betroffen.Grund für die Änderung ist die Unfall-gefahr, weil in den Brunnenweg ein-biegende Fahrzeuge bisher die Stra-ßenbahngleise überqueren mussten.

    AusbildungsberufevorgestelltBerufe und Ausbildungsmöglichkeitenfür Mädchen und Jungen in der Re-gion Dresden stellt das Berufsinfor-mationszentrum (BIZ) der DresdnerAgentur für Arbeit vor. Die Interessier-ten sind eingeladen:■ Donnerstag, 9. März, 16 UhrDonnerstag, 9. März, 16 UhrDonnerstag, 9. März, 16 UhrDonnerstag, 9. März, 16 UhrDonnerstag, 9. März, 16 Uhr Euro-Schulen Dresden, Schweizer Straße 3:IT-Management■ TTTTTaaaaag der offenen g der offenen g der offenen g der offenen g der offenen Tür amTür amTür amTür amTür am Sonn-Sonn-Sonn-Sonn-Sonn-abend, 11. März:abend, 11. März:abend, 11. März:abend, 11. März:abend, 11. März:■ 10 bis 14 Uhr10 bis 14 Uhr10 bis 14 Uhr10 bis 14 Uhr10 bis 14 Uhr,,,,, Euro-Business-Col-lege Dresden, Wiener Platz 6: Interna-tionale Betriebswirtschaftslehre, Touris-mus- und Eventmanagement, Logistik-management■ 9 bis 12 Uhr9 bis 12 Uhr9 bis 12 Uhr9 bis 12 Uhr9 bis 12 Uhr,,,,, Berufliches Schulzen-trum Radeberg, Robert-Blum-Weg 5:Fachoberschule für Technik■ 9 bis 14 Uhr9 bis 14 Uhr9 bis 14 Uhr9 bis 14 Uhr9 bis 14 Uhr,,,,, Bildungszentrum fürinformationsverarbeitende Berufe, Pa-radiesstraße 40: Assistent für Wirt-schaftsinformatik und für Software-technologie■ Dienstag, 14. März: Dienstag, 14. März: Dienstag, 14. März: Dienstag, 14. März: Dienstag, 14. März:■ 16 Uhr16 Uhr16 Uhr16 Uhr16 Uhr,,,,, BIZ, Budapester Straße 30:Einzelhandelskaufmann, Gestalter fürvisuelles Marketing■ nach Vereinbarung, nach Vereinbarung, nach Vereinbarung, nach Vereinbarung, nach Vereinbarung, Europaserviceim BIZ, Budapester Straße 30: Studium,Aus- und Weiterbildung sowie Praktikain EuropaTerminvereibarung: Telefon (0 35 01)79 15 75 oder E-Mail : [email protected]■ Mittwoch,Mittwoch,Mittwoch,Mittwoch,Mittwoch, 15. 15. 15. 15. 15. März, März, März, März, März, 17 Uhr 17 Uhr 17 Uhr 17 Uhr 17 Uhr,,,,, Tagder offenen Tür bei der SächsischenBildungsgesellschaft für Umweltschutzund Chemieberufe mbH, Gutenberg-straße 6: Fachkraft für Wasserver-sorgungstechnik, Abwassertechnik,Kreislauf- und Abfallwirtschaft, Rohr-,Kanal- und Industrieservice

    Neue Infotafeln warnen vor Staus

    Die Stadt hat zwei neue Verkehrsin-formationstafeln auf der Meißner Land-straße und der Kötzschenbroder Stra-ße in Betrieb genommen. Sie gebenAuskunft über den Verkehrsfluss aufden umliegenden Straßen sowie dieParksituation in der Innenstadt. Zusätz-lich informiert die Tafel auf der Kötz-schenbroder Straße über die Abfahrts-zeiten der Straßenbahnlinie 9 in Rich-tung Zentrum. Bei Stau können Auto-

    fahrer ihren Wagen auf dem P+R-PlatzKaditz abstellen und gelangen in weni-ger als fünf Minuten zur Haltestelle derStraßenbahn. Ab Oktober bieten auchdie Infotafeln auf der Dohnaer Straßeund der Bautzner Landstraße diesenService an. Die Kosten für Tafeln und Soft-wareentwicklung: 180.000 Euro.

    Schneller ans Ziel. Schneller ans Ziel. Schneller ans Ziel. Schneller ans Ziel. Schneller ans Ziel. Verkehrsinfotafelauf Kötzschenbroder Straße. Foto: Nagel

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    Dresdner Amtsblatt 9. März 2006/Nr. 10

    Der Oberbürgermeistergratuliert

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    zum 90. Geburtstagzum 90. Geburtstagzum 90. Geburtstagzum 90. Geburtstagzum 90. Geburtstagam 12. Märzam 12. Märzam 12. Märzam 12. Märzam 12. MärzAlbert Endler, Plauenam 13. Märzam 13. Märzam 13. Märzam 13. Märzam 13. MärzErna Hornoff, ProhlisElsa Kegler, KlotzscheGertrud Mrosack, CottaIrmgard Petzold, Cottaam 14. Märzam 14. Märzam 14. Märzam 14. Märzam 14. MärzMarianne Kaps, BlasewitzKatharina Terp, Prohlisam 15. Märzam 15. Märzam 15. Märzam 15. Märzam 15. MärzErna Klemmt, AltstadtSophie Schlafge, AltstadtIngeborg Sprößig, Klotzscheam 16. Märzam 16. Märzam 16. Märzam 16. Märzam 16. MärzHerta Grosche, KlotzscheCharlotte Krumbiegel, AltstadtElfriede Schmidt, Neustadt

    zum 65. Hochzeitstagzum 65. Hochzeitstagzum 65. Hochzeitstagzum 65. Hochzeitstagzum 65. Hochzeitstagam 15. Märzam 15. Märzam 15. Märzam 15. Märzam 15. MärzGerhard und Margarete KuhlLangebrück

    zur Diamantenen Hochzeitzur Diamantenen Hochzeitzur Diamantenen Hochzeitzur Diamantenen Hochzeitzur Diamantenen Hochzeitam 16. Märzam 16. Märzam 16. Märzam 16. Märzam 16. MärzHeinrich und Erika Rößler, Blasewitz

    Bessere Bedingungen für den Schulsport55. Mittelschule erhält neue Turnhalle

    Der Bau der neuen Turnhalle für die55. Mittelschule „Heinz Steyer“ auf derNöthnitzer Straße in Plauen hat begon-nen. Geplant ist eine 417 Quadratme-ter große Ein-Feld-Turnhalle, die inHallenteil und Anbau gegliedert ist. EineSolaranlage erwärmt das Wasser undbeheizt das Gebäude. Planmäßige Fer-tigstellung des Neubaus ist im Augustdieses Jahres. Die Kosten betragenrund 1,1 Millionen Euro.Fördermittel des Freistaates decken 70Prozent der Gesamtsumme ab. Die üb-rigen 345.000 Euro trägt die Landes-hauptstadt.Bisher absolvierten die 317 Schüler derHeinz-Steyer-Schule ihren Sport-unterricht in einer maroden Gymnastik-halle, die nur mit Ausnahmegenehmi-gung vor der Schließung bewahrt wur-de. Zum Teil wichen sie in andereSporthallen in der Umgebung aus. Ball-

    sportarten zu spielen war nur einge-schränkt möglich.Neben den Schülern der 55. Mittel-schule werden auch der SV Felsenkellere.V. und die Sportfreunde 01 Dresdene.V. die neue Halle für Turnen bzw.Tischtennis nutzen.Um Kosten zu sparen ist geplant, dasKonzept für den Sporthallenneubauauch an der 64. Mittelschule und der106. Grundschule umzusetzen.

    TTTTTurnhal lenbau beginnt .urnha l lenbau beginnt .urnha l lenbau beginnt .urnha l lenbau beginnt .urnha l lenbau beginnt . Mit einemSpatenstich gaben am 2. März SchulleiterGert Gorski, Schülerin Carolin Schwarz,Oberbürgermeister Ingolf Roßberg, der Bür-germeister für Allgemeine Verwaltung,Winfried Lehmann, sowie Joachim Hobohmvom Regionalschulamt (von links) den Start-schuss zum Neubau einer Turnhalle für die55. Mittelschule „Heinz Steyer“ auf derNöthnitzer Straße in Plauen. Foto: Petzold

    Kostenlose Kleider fürDresden-Pass-InhaberDie Warenhalle auf der Könneritzstra-ße 25 ist nach zweimonatiger Pausewieder geöffnet. Inhaber des Dresden-Passes können dort montags bis don-nerstags von 9 bis 18 Uhr sowie frei-tags von 9 bis 16 Uhr kostenlos Warenvon Kleidung bis hin zu Möbeln erhal-ten. Am dritten Freitag jedes Monatsbleibt die Halle geschlossen.

    Verkehrseinschränkungin EschdorfDie nächsten zwei Wochen regelt eineAmpel den Verkehr an der Pirnaer Stra-ße 26 in Eschdorf. Zur Instandsetzungder Stützmauer ist die halbseitige Sper-rung vom 6. bis voraussichtlich 24. Märznotwendig. Die Bauarbeiten kosten rund20 000 Euro. Den Auftrag der Stadt über-nimmt die Wasser- und Tiefbau GmbHKamenz.

    Schwimmkursfür KinderVom 24. Juli bis 4. August könnenFünf- bis Achtjährige in der Schwimm-halle Klotzsche, Zum Windkanal 14, dasSchwimmen erlernen. Der Sport-stätten- und Bäderbetrieb bietet denIntensivkurs an. Er findet täglich – ent-sprechend der Nachfrage – vormittagsoder nachmittags statt. Anmeldungensind bis Mai jeden Donnerstag, außerin den Ferien, telefonisch unter (03 51)8 90 64 69 möglich.

    Informationen rundums Thema Wasser

    Umweltamt lädt am 22. Märzzum Tag der offenen Tür ein

    Das Umweltamt, Grunaer Straße 2, lädtam Mittwoch, 22. März, in der Zeit von9 bis 15 Uhr zum Tag der offenen Türein. Anlass ist der Internationale Tagdes Wassers.

    Schutz vor Hochwasser

    Die Fachbereiche beantworten Fragenzum Bauen in Überschwemmungsge-bieten, zur Nutzung von Oberflächen-gewässern und Grundwasser, zur Er-richtung und zum Betrieb von Erdwär-mesonden und Anlagen mit wasser-gefährdenden Stoffen, zu Wasser-schutzgebieten und zur Gewässerun-terhaltung im Stadtgebiet Dresden. In-teressierte können Einsicht in die Hoch-wasserschutzkonzepte und die Ge-fahrenkarten für Lockwitz und Weiße-ritz nehmen. Außerdem erteilt das Um-weltamt Auskünfte über Umweltdatenvon Überschwemmungsgebieten anstädtischen Gewässern sowie überwasserrechtliche Verfahren und Anträ-ge. Im Foyer des Amtes informiert eineAusstellung zum Thema „Mit Regen-wasser wirtschaften“.

    Wasser und Kultur

    Im Jahr 1992 haben die Vereinten Na-tionen den 22. März eines jeden Jah-res zum Weltwassertag erklärt. In die-sem Jahr steht der Tag unter dem Mot-to „Wasser und Kultur“. Ziel ist es, da-rauf aufmerksam zu machen, dassWasser aus unserem Kulturalltag nichtwegzudenken ist. Jedoch verfügen diewenigsten Menschen über Kenntnisseauf dem Gebiet der Trinkwassergewin-nung, der Wasserversorgung oder desSchutzes von Wasserressourcen.

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    Dresdner Amtsblatt

    K|U|L|T|U|R

    Von Textilgestaltung bis TheaterVeranstaltungen und Ausstellungen der Jugend&KunstSchule

    Die Jugend&KunstSchule Dresden hatfür den Monat März vielfältige Veran-staltungen im Programm. Der Frühlingist das Thema der „Bunten Geschich-tenecke“ am 9. März. Es werden Texteunter die Lupe genommen, die auf die-se Jahreszeit einstimmen. Die Veran-staltung beginnt um 20 Uhr im Figu-rentheater von Schloss Albrechtsberg,Bautzner Straße 130. Der Eintrittspreisbeträgt 4 Euro, ermäßigt 2,50 Euro.Am 11. März, 19 Uhr und 12. März, 15Uhr sind Interessierte zu dem Theater-stück „Wolken haben mein Leben ge-rettet“ eingeladen. Es ist die Geschich-te von Dresdnern im Zweiten Weltkrieg.Karten zum Preis von 5 Euro, ermäßigt3 Euro, können unter Telefon (03 51)89 96 07 40 reserviert werden. Spiel-ort ist die Bühne auf Schloss Albrechts-berg.

    In einem Vortrag unter dem Motto „Hur-ra, ich bin ein Schulkind!“ am 13. Märzum 19.30 Uhr auf der Rathener Straße115 haben Eltern von VorschulkindernGelegenheit sich über Voraussetzun-gen für einen gelungenen Schulstartihres Kindes zu informieren. Die Teil-nahmegebühr beträgt 2 Euro.Unter Anleitung von KunstpädagoginAnnemarie Schubert können Sie in derTextilwerkstadt Collagen, Applikationen,Seidenmalereien und vieles andere her-stellen. Der nächste Termin ist der 15.März, 16 bis 18 Uhr. Fortan treffen sichdie Textilgestalter bis zum 19. April wö-chentlich zur selben Zeit, die Nutzungaller Termine wird empfohlen. Pro Ter-min ist zuzüglich Material eine Gebührvon 5 Euro, ermäßigt 3 Euro zu ent-richten. Veranstaltungsort ist SchlossAlbrechtsberg.

    Puppentheater zu Gast

    Mä rchenwe l t . Mä rchenwe l t . Mä rchenwe l t . Mä rchenwe l t . Mä rchenwe l t . Das PuppentheaterAlfons Hein aus Hamburg gastiert vomDonnerstag, 23. März bis zum Sonntag,2. April in Dresden. Montags bis son-nabends um 16 Uhr sowie sonntags um 14Uhr zeigen die Puppenspieler das Märchen„Der Goldschatz in der Mühle“. Das be-heizte Theaterzelt mit Platz für 500 Perso-nen wird auf dem Altmarkt aufgebaut. DerKartenvorverkauf beginnt täglich um 15.30Uhr an der Theaterkasse. Foto: Puppen-theater Hamburg

    Kinder und AIDSIm Rathaus wird bis 24. März dieUNICEF-Ausstellung „Kinder und AIDS“gezeigt. Sie gewährt anhand von Bil-dern, Informationen und mittels Ge-sprächen Einblicke in die Lage der Kin-der, die vom tödlichen HI-Virus bedrohtsind. Öffnungszeiten: montags, mitt-wochs und donnerstags von 9 bis 16Uhr, dienstags von 9 bis 18 Uhr, freitagsvon 9 bis 14 Uhr. Der Eintritt ist frei.

    Gewusst?AIDS ist heute eine der größten Bedro-hungen für Kinder. Jede Minute stirbtein Kind an den Folgen, mehr als500.000 im Jahr – die meisten in Afri-ka. Für die wenigsten gibt es Schutzund Betreuung.

    Bardinale: Podium für junge AutorenKurzgeschichten und Gedichte bis 18. März ans Literaturbüro

    Vom 6. bis 21. Mai lädt Dresden zuminternationalen Poesiefestival BARDI-NALE® 2006, der größten Literatur-veranstaltung der Stadt, ein.Für den Programmpunkt Poets 26 su-chen die Veranstalter noch Schüler undSchülerinnen ab der 10. Klasse und an-dere junge Erwachsene bis 26 Jahre,die eigene Kurzprosa oder Gedichte ein-bringen möchten.Bis 18. März müssen die Interessiertendrei Texte an das Literaturbüro senden,per Post an die Villa Augustin, Anton-straße 1, 01097 Dresden oder per E-

    Mail an info@dresdner-literaturbüro.de.Die Themenwahl ist den Teilnehmernfreigestellt. Die Verfasser der gelun-gensten Texte werden für den 1. und29. April zu einem Workshop mit denAutoren Kerstin Hensel und MichaelG. Fritz in die Villa Augustin eingela-den. Hier bekommen sie Tipps für deneigenen Stil und arbeiten gemeinsaman ihren Geschichten und Gedichten.Am 12. Mai, ab 14 Uhr, präsentierendie Poets 26 in der Jugendbibliothek,Freiberger Straße ihre Texte dem Bar-dinale-Publikum und der Presse.

    Konzepte zumHochwasserschutz

    Einsichtnahmein Gefahrenkarten möglich

    Über die Hochwasserschutzkonzeptesowie die Gefahrenkarten der Landest-alsperrenverwaltung für die FlüsseLockwitz und Weißeritz können sichBürger ab sofort im Umweltamt,Grunaer Straße 2, Zimmer W 123, kos-tenlos informieren. Möglich ist die Ein-sichtnahme dienstags und donnerstagsvon 9 bis 18 Uhr sowie montags undfreitags von 9 bis 12 Uhr.Darüber hinaus werden in den Orts-ämtern Cotta, Plauen und Altstadt fürdie Weißeritz sowie Leuben, Prohlis undBlasewitz für die Lockwitz die Gefahren-karten öffentlich und auf Dauer ausge-hangen.Nach dem Sächsischen Wassergesetzist die Landestalsperrenverwaltungverpflichtet, für Gewässer erster Ord-nung Schutzkonzepte auf Grundlageder neuesten Erkenntnisse des Hoch-wasserschutzes anzufertigen und die-se zu veröffentlichen.

    Zerstörtes Dresden –Wiederaufbau

    Ausstellung in Leuben

    Die Aquarell-Ausstellung „ZerstörtesDresden – Wiederaufbau“ im Bürger-saal des Rathauses Leuben, Herzstraße23 wird bis zum 17. März verlängert.Der Aquarell-Zyklus beginnt mit Moti-ven der zerstörten Stadt nach der Bom-bardierung 1945 und reicht bis in dasJahr 1950. Die Malerin Irmgard Uhligschenkte den Zyklus mit 40 Aquarel-len, von denen 20 in Leuben zu sehensind, der Städtischen Galerie. Der Ein-tritt ist frei. Öffnungszeiten: montagsbis freitags von 9 bis 18 Uhr.

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    Dresdner Amtsblatt 9. März 2006/Nr. 10

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    UmweltfreundlichesWirtschaften

    Ökoprofit-Projekt hat begonnen

    Die Umwelt zu entlasten und dabei Kos-ten zu senken ist das Ziel von 15 klei-nen und mittleren Unternehmen beimProjekt „Ökoprofit Dresden“ in dennächsten zwölf Monaten. Am 8. Märztrafen sich die teilnehmenden Betrie-be, die Umweltberater und die Projekt-partner zur Auftaktveranstaltung.

    Erstes Projekt in Sachsen

    „Ökoprofit Dresden“ bringt Unterneh-men aus unterschiedlichen Branchenzusammen. Umweltberater-Teams un-terstützen sie dabei, ihre Produktions-und Dienstleistungsprozesse zu unter-suchen, negative Umweltauswirkungenzu ermitteln und zu reduzieren. AmEnde des Projektes werden alle Firmengeprüft und erhalten eine Auszeich-nung als Ökoprofit-Betrieb.Dresden ist die erste sächsische Stadt,die das Anfang der 1990er Jahre imösterreichischen Graz entwickelte Pro-jekt umsetzt. Die Leitung übernahmendie Industrie- und HandelskammerDresden, das Leibniz-Institut für öko-logische Raumentwicklung Dresden e.V.und das Ingenieurbüro Gertec GmbH.Darüber hinaus unterstützen der Frei-staat Sachsen und die EuropäischeUnion Ökoprofit.

    Zwei Partnerregionen

    Partner Dresdens sind die Region Süd-schweden sowie die italienische RegionEmilia-Romagna. Sie testen unterschied-liche Methoden der Energieeinsparungund vergleichen ihre Ergebnisse.Zu einem ersten Erfahrungsaustauschwaren Energieberater aus Schwedenund italienische Wirtschaftsförderervor zwei Wochen in Dresden.

    Dresden macht FrühjahrsputzHelfer zur Reinigung der Elbwiesen gesucht

    Der Frühling naht und mit ihm der tra-ditionelle Frühjahrsputz. Doch nicht nurin den eigenen vier Wänden, auch aufden Dresdner Elbwiesen ist es Zeit zumAufräumen. Am Sonnabend vor Ostern,dem 8. April, sind die Dresdner Bürge-rinnen und Bürger aufgerufen, sich ander elften Elbwiesenreinigung zu be-teiligen. Schulklassen, Vereine und an-dere Gruppen, die bei der Säuberungder Elbauen mithelfen wollen, bittet dasAmt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft,ihre Teilnahme bis zum 15. März unterTelefon (03 51) 4 88 96 33 oder beiden jeweiligen Ortsämtern anzukündi-gen, damit ihr Einsatz koordiniert wer-den kann.In diesem Jahr konzentriert sich dieReinigung rechtselbisch auf die Ufer inMickten und Pieschen sowie zwischenMarienbrücke und Einmündung desMordgrundbaches und zwischen demKörnergarten und der Fähre Pillnitz.Links der Elbe freut sich die Stadt über

    Helferinnen und Helfer zwischen Caro-labrücke und Blauem Wunder, den Tol-kewitzer Elbwiesen, Am Friedhof undLaubegast, Zur Bleiche sowie zwischender Schiffswerft Laubegast und derFähre Kleinzschachwitz bis hin zurElbinsel.Erneut fördern in der Landeshauptstadtansässige Betr iebe, insbesondereInfineon Technologies und die Stadt-entwässerung Dresden, die Elbwie-senreinigung. Die Stadtreinigung Dres-den GmbH stellt Container, Müllsäckeund Einsatzfahrzeuge bereit , dieDREWAG sponsert Arbeitshandschuhe.Unterstützung von weiteren Firmen istjederzeit willkommen.Wenn die Elbe am 8. April Hochwasserführt, wird die Reinigung der Wiesenauf den 22. April verschoben.

    Wenn der Karton nichtin den Container passt

    Wertstoffhöfe nehmen großeVerpackungen kostenlos an

    Große Verpackungen aus Pappe pas-sen meist nicht in die Wertstoffcon-tainer. Sie können ab sofort gebühren-frei bei allen städtischen Wertstoffhöfen,außer auf der Heidestraße 34, abgege-ben werden.Mit diesem Angebot möchte die Stadtdazu beitragen, dass die 650 Wert-stoffcontainer für Knüllpapier und Pap-pe besser befüllt werden. Bisher sorg-ten sperrige Verpackungen vor allemin Containern mit moderner Unterflur-bauweise oft für Verstopfungen.Auch die Bürgerinnen und Bürger kön-nen dazu beitragen, dass die Contai-ner-Standplätze sauber bleiben. DasAmt für Stadtgrün und Abfallwirtschaftbittet darum, Verpackungen nicht ne-ben oder auf die Container zu stellen,sondern vor dem Einwerfen zu zerklei-nern. Ist ein Container überfüllt, solltendie Wertstoffe zum nächsten Standortgebracht werden. Die Stadt nimmt un-ter Telefon (03 51) 4 88 96 54 Meldun-gen zu Überfüllungen entgegen.

    Eishockey der Frauen:Deutschland–SchweizAm Sonnabend, 11. März, 17.30 Uhr,treffen die deutschen Eishockey-Frau-en in der Eissporthalle, Pieschener Al-lee, auf das Team der Schweiz. Kartenzum Preis von 5 Euro, ermäßigt 2 Euro,gibt es ab sofort in der Geschäftsstelleder Betriebsgesellschaft EissportclubDresden mbH auf der Löbtauer Straße67 sowie den Vorverkaufsstellen desSZ-Ticketservices und des Wochen-kuriers.

    Müll einsammeln.Müll einsammeln.Müll einsammeln.Müll einsammeln.Müll einsammeln. Freiwillige Helfer amElbufer. Foto: Archiv

    S|P|O|R|T

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    Dresdner Amtsblatt

    ÖffentlicheAusschreibungDie Landeshauptstadt Dresden schreibtdie Gestaltung und Herstellung einesFaltblattes für die Jugend- und Dro-Faltblattes für die Jugend- und Dro-Faltblattes für die Jugend- und Dro-Faltblattes für die Jugend- und Dro-Faltblattes für die Jugend- und Dro-genberatungsstellegenberatungsstellegenberatungsstellegenberatungsstellegenberatungsstelle aus.Format: DIN A4gefalzt auf 100 x 210 mm, 4-seitigPapier: 135 g/m² Bilderdruck mattFarbe: 4/4-farbigAuflage: 5.000 StückVerarbeitung:gefalzt, glatt beschnittenLieferung: frei Verwendungsstellean eine Adresse in DresdenSonstiges: Der Text wird als doc-Da-tei geliefert.Das Angebot ist nach folgenden Posi-tionen aufgeschlüsselt zu kalkulieren:■ Gestaltung nach dem städtischen Er-scheinungsbild■ Satz■ Proof (Titel)■ Druck und Verarbeitung■ Daten-CD (PC- und MAC-Format)■ Gesamtkosten (netto/brutto)■ Die Mehrwertsteuer ist auszuweisen.In den Gesamtkosten enthalten ist dieEinräumung von Nutzungsrechtengem. § 31 Abs. 3 UrhG in der Weise,dass das Werk allein von der Stadt fürden im Auftrag beschriebenen Zweckund für sämtliche daraus abgeleiteteAnwendungen (z. B. gedruckte undelektronische Produkte) genutzt wer-den kann. Mit der Angebotsabgabe un-terliegt der Bieter auch den Bedingun-gen über nicht berücksichtigte Ange-bote (§ 27 VOL/A).Angebotsfrist: 23. März 2006Angebotsfrist: 23. März 2006Angebotsfrist: 23. März 2006Angebotsfrist: 23. März 2006Angebotsfrist: 23. März 2006Ihr schriftliches Angebot (kein Fax, kei-ne E-Mail) ist in Deutsch im verschlos-senen Umschlag, mit dem Kennwort„FB Drogenberatung“„FB Drogenberatung“„FB Drogenberatung“„FB Drogenberatung“„FB Drogenberatung“ versehen, andie Landeshauptstadt Dresden, Amt fürPresse- und Öffentlichkeitsarbeit, PF12 00 20, 01001 Dresden zu richten.Rückfragen:Ina Richter, Telefon (03 51) 4 88 23 63,E-Mail: [email protected]

    Vermessungsarbeitenin WeißigDie ENSO Strom AG hat die Firma DGISService GmbH in Radeberg, Heinrich-Gläser-Straße 22 mit der Aktualisierungihrer Bestandspläne für den OrtsteilWeißig beauftragt. Zur Einmessung derKarten und Betriebsmittel müssen vonMärz/April bis Dezember 2006 in be-stimmten Fällen auch Privatgrund-stücke betreten werden.Rückfragen: ESAG EnergieversorgungSachsen Ost AG, Abt. NA, Herr Braun,Telefon: (03 51) 4 68 43 75

    Stellenausschreibungen

    Bewerbungen sind schriftlich (keine E-Mail) mit der Chiffre-Nummer und denvollständigen Unterlagen (Bewerbungs-schreiben, ausführlicher tabellarischerLebenslauf, Passbild, Kopien von Ab-schlusszeugnissen, Qualifikationsnach-weisen, Beurteilungen und Referenzen,insbesondere vom letzten Arbeitgeber)zu richten an: Landeshauptstadt Dres-den, Personalamt, Postfach 120020,01001 Dresden. Unvollständige Bewer-bungsunterlagen können nicht berück-sichtigt werden.

    Das Amt für Wirtschaftsförderung,Amt für Wirtschaftsförderung,Amt für Wirtschaftsförderung,Amt für Wirtschaftsförderung,Amt für Wirtschaftsförderung,Abteilung Wirtschaftsstrategie, Kom-Abteilung Wirtschaftsstrategie, Kom-Abteilung Wirtschaftsstrategie, Kom-Abteilung Wirtschaftsstrategie, Kom-Abteilung Wirtschaftsstrategie, Kom-pe tenz fe l de rpe tenz fe l de rpe tenz fe l de rpe tenz fe l de rpe tenz fe l de r,,,,, Ne t zwerke Ne t zwerke Ne t zwerke Ne t zwerke Ne t zwerke im Ge-schäftsbereich Wirtschaft schreibt fol-gende Stelle aus:

    Sachbearbe i te r in /Sachbearbe i te rSachbearbe i te r in /Sachbearbe i te rSachbearbe i te r in /Sachbearbe i te rSachbearbe i te r in /Sachbearbe i te rSachbearbe i te r in /Sachbearbe i te rMarketing/WerbungMarketing/WerbungMarketing/WerbungMarketing/WerbungMarketing/WerbungChiffre: 80060202Chiffre: 80060202Chiffre: 80060202Chiffre: 80060202Chiffre: 80060202Das Aufgabengebiet umfasst:1. Eigenständige Erledigung von Auf-gaben der Vorbereitung, Unterstüt-zung und Koordination des Stadt- undStandortmarketings im Rahmen derZuständigkeit und Betroffenheit desAmtes für Wirtschaftsförderung2. Vorbereitung und Organisation vonProjekten des Stadt- und Standort-marketings3. Erarbeitung von Stellungnahmenund Schlussfolgerungen zum Stadt-und Standortmarketingprozess in Dres-den für die Arbeit des Amtes4. Vorschläge zur Konzeption und Ge-staltung der Öffentlichkeitsarbeit deraktiven kommunalen Wirtschafts-förderung5. Beschaffung von Materialien und In-formationen für die Öffentlichkeitsar-beit des Fachbereiches/-amtes fürWirtschaftsförderung von Externen;eigenständige Abklärung der Überlas-sungsbedingungen sowie Vorberei-tung vertraglicher Regelungen zurÜberlassung/zu den Rechten an Mate-rialien.6. Eigenständige Erarbeitung von Bei-trägen zu einer aktiven Öffentlichkeits-arbeit zum Stadt- und Standortmar-keting einschließlich der Bearbeitungvon dem Fachbereich/-amt für Wirt-schaftsförderung zugeordneten Antei-len amtsübergreifender Projekte sowieder Initiierung von Öffentlichkeitsar-beit:■ Bearbeitung von Wirtschaftsinfor-mationen■ Bearbeitung und Bebilderung vonBeiträgen

    ■ konzeptionellstrategische Überle-gungen sowie qualifizierte fachlicheBearbeitung des Internetauftrittes desAmtes■ Mitwirkung in der AG Online-Rat-haus7. Erstellung von Präsentationen fürdas Marketing im In- und Ausland fürden Wirtschaftsstandort Dresden undzur Investorengewinnung■ alleinige Zuständigkeit für konzep-tionellstrategische und fachlich fun-dierte Arbeit,■ Erstellung fremdsprachiger Präsen-tationen8. Einführung und Pflege von Daten-banken (KWIS – Kommunales Wirt-schafts- und Informationssystem, Bild-datenbanken, Multimediaprogramme),fundierte MS-Office-, PHP- oder adä-quate Kenntnisse erforderlich.Voraussetzung ist ein Fachhochschul-abschluss bzw. gleichwertiger Ab-schluss, bevorzugte Fachrichtung Mar-keting bzw. Wirtschaftswissenschaften.Erwartet werden Kenntnisse in Mar-keting, Volks- und Betriebswirtschaft,Privatrecht, insbesondere des Vertrags-rechtes, sowie des Urheberschutz- undDatenschutzrechtes, Beherrschungder englischen Sprache in Wort undSchrift und vorzugsweise Grundkennt-nisse in einer weiteren Fremdsprache.Außerdem erwartet werden EDV-Kenntnisse in Hard- und Software (Mul-timediaprogramme, Datenbanken, MS-Office, PHP oder adäquate), Kenntnis-se im Verwaltungs- und kommunalenHaushaltsrecht sowie Fähigkeiten inVerhandlungs- und Gesprächsführung,Selbstständigkeit, Initiative, Kreativität,Flexibilität, Belastbarkeit und Team-fähigkeit.Die Stelle ist nach TVöD, Entgeltgruppe9, bewertet und vorerst für zwei Jahreab Besetzungsdatum befristet.Bewerbungsfrist: 30. März 2006Bewerbungsfrist: 30. März 2006Bewerbungsfrist: 30. März 2006Bewerbungsfrist: 30. März 2006Bewerbungsfrist: 30. März 2006Frauen sind ausdrücklich zur Bewer-bung aufgefordert.

    Das Jugendamt, Abteilung SozialeJugendamt, Abteilung SozialeJugendamt, Abteilung SozialeJugendamt, Abteilung SozialeJugendamt, Abteilung SozialeJugenddienste, Stadtsozia ldienstJugenddienste, Stadtsozia ldienstJugenddienste, Stadtsozia ldienstJugenddienste, Stadtsozia ldienstJugenddienste, Stadtsozia ldienstCossebaude /Mobscha t z Cossebaude /Mobscha t z Cossebaude /Mobscha t z Cossebaude /Mobscha t z Cossebaude /Mobscha t z im Ge-

    schäftsbereich Soziales schreibt folgen-de Stelle aus:

    Sozia lpädagogin/Sozia lpädagoge/Sozia lpädagogin/Sozia lpädagoge/Sozia lpädagogin/Sozia lpädagoge/Sozia lpädagogin/Sozia lpädagoge/Sozia lpädagogin/Sozia lpädagoge/Sozialarbeiterin/SozialarbeiterSozialarbeiterin/SozialarbeiterSozialarbeiterin/SozialarbeiterSozialarbeiterin/SozialarbeiterSozialarbeiterin/SozialarbeiterChiffre: 51060301Chiffre: 51060301Chiffre: 51060301Chiffre: 51060301Chiffre: 51060301Das Aufgabengebiet umfasst:■ fallbezogene eigenverantwortlicheTätigkeit hinsichtlich der Gewährungvon Hilfen zur Erziehung■ Verantwortung, Koordinierung undEinleitung von Maßnahmen bei Krisen-intervention unter Beachtung mögli-cher Konsequenzen für die Betroffe-nen■ eigenverantwortliche Entscheidungüber hoheitliche Maßnahmen und de-ren Vollzug■ Vermittlung der Hilfen zur Erzie-hung und Hilfen für junge Volljährigenach KJHG■ Beratung und Unterstützung bei derAusübung der elterlichen Sorge, Mit-wirkung in familiengerichtlichen Ver-fahren■ Beratung bei Trennung und Schei-dung■ Beratung und Unterstützung bei Ge-walt, sexuellem Missbrauch und Ver-nachlässigung in Familien■ Vermittlung der Eingliederungs-hilfen nach § 35 a KJHG■ stadtteilbezogene Sozialarbeit.Voraussetzung ist ein Fachhochschul-abschluss als Diplomsozialarbeiter/-sozialpädagoge.Erwartet werden Berufserfahrung imsozialpädagogischen Bereich, Rechts-kenntnisse (KJHG, BGB, BSHG usw.),hohe Belastbarkeit, Kommunikations-fähigkeit sowie Kenntnisse in der Ge-sprächsführung (Moderation) und Team-fähigkeit.Die Stelle ist nach TVöD, Entgeltgruppe9 bewertet.Bewerbungsfrist: 30. März 2006Bewerbungsfrist: 30. März 2006Bewerbungsfrist: 30. März 2006Bewerbungsfrist: 30. März 2006Bewerbungsfrist: 30. März 2006

    Für beide Stellen gilt: Die wöchentlicheArbeitszeit richtet sich nach dem An-wendungstarifvertrag vom 16. Januar2006. Schwerbehinderte Menschenwerden bei gleicher Eignung mit Vor-rang berücksichtigt.

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    Dresdner Amtsblatt 9. März 2006/Nr. 10

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    Zeitzeugen gesuchtDresdner Untersuchungskommission 13.–15. Februar 1945 bittet erneut um Unterstützung

    Mit einem Aufruf bittet die DresdnerUntersuchungskommission 13.–15.Februar 1945 die Bürgerinnen undBürger erneut um Unterstützung. Siesucht Menschen, die sich an die Bom-benangriffe am 13. und 14. Februar1945 in Dresden erinnern. Viele Zeit-zeugen sagen, dass Dresden die Stadtmit den meisten Bombenopfern odermit den größten und verheerendstenFolgen der angloamerikanischen Luft-angriffe war. Dem möchte sie auf denGrund gehen. Parallel zu den realhis-torischen Untersuchungen möchte dieKommission Interviews zu ausgewähl-ten thematischen Schwerpunkten füh-ren.

    Wer erinnert sichan Flüchtlinge?

    ■ Um Überlieferungen zu prüfen, suchtdie Kommission Personen, die Anga-ben über die Toten in den eigenen undbenachbarten Wohnungen und Häu-sern machen können. Damit möchte sie

    den Stand der zusätzlichen Einquartie-rungen von Flüchtlingen, Soldaten oderAusgebombten in Wohnungen und Kel-lern darstellen. Gesucht werden auchPersonen, die während der Luftangrif-fe auf Dresden in der Pirnaischen Vor-stadt – auf der Mathildenstraße oderPirnaischen Straße – lebten.

    Wer war mit der Registrierungvon Personen beauftragt?

    ■ Die Kommission bittet Augenzeu-gen, unter anderem aus dem NSDAP-Apparat, dem Militär, der Feuerwehr,den Räumkommandos (zum BeispielHitlerjugend, KZ-Häftlinge, Zwangsar-beiter), den Friedhofskommissionenoder Versorgungsgruppen (zum Bei-spiel des Städtischen Wohlfahrtsamtesund Ernährungsamtes), sich zu mel-den. Mit ihren Aussagen will sie dieBergung rekonstruieren und die Arbeitder städtischen Behörden analysieren.■ Die Kommission sucht außerdemPersonen, die sich in der Bombennacht

    in Dresden als Soldaten aufhielten,Flüchtlinge und Ausgebombte aus an-deren Städten sowie Zwangsarbeiter,Zwangsarbeiterinnen und KZ-Häftlinge,die nach Dresden gebracht wurden.■ Darüber hinaus bittet die Kommis-sion ehemalige Angestellte der Reichs-bahn, die Auskünfte geben könnenüber die Mobilität der Flüchtlinge aufden Dresdner Bahnhöfen, sich zu mel-den. Auch all jene sind angesprochen,die während der Luftangriffe auf Dres-den Flüchtlinge und Verwundete be-treuten, zum Beispiel als DRK-Helfer,ärztliches Personal, Mitglied der Natio-nalsozialistischen Volkswohlfahrt (NSV)und der Hitlerjugend.

    Wer war vom 13. bis 15. Februarnicht in Dresden?

    ■ Außerdem sucht die KommissionPersonen, die sich zur Zeit des Angriffsnicht in Dresden aufhielten, zum Bei-spiel Soldaten, Kinderlandverschickte,evakuierte Mütter mit Kindern undaußerhalb Dienstverpflichtete.Die Kommission bittet alle Zeitzeugen,sich an das Stadtarchiv Dresden, NicoleSchönherr, Telefon (03 51) 4 88 15 17,zu wenden.■ Anschrift:Stadtarchiv DresdenBetreff: Untersuchungskommission13.–15. Februar 1945Postfach 12 00 2001001 Dresden

    Seit einem Jahr ermittelt die Unter-suchungskommission 13.–15. Febru-ar 1945, die vom Oberbürgermeisterder Landeshauptstadt Dresden einbe-rufen wurde, die Opferzahl der Luft-angriffe des 13. bis 15. Februar 1945.Sie untersucht, wie zuverlässig diebisher zusammengetragenen undausgewerteten historischen Quellensind und welche Opferzahl realistischist.Bereits im März vergangenen Jahreswandte sich die Kommission an die Öf-fentlichkeit.Für die große Resonanz – mit teilweiseneuen, für die Untersuchungen wich-tigen Hinweisen – bedankt sie sich beiallen Adressanten. Die vereinzelt ver-zögerten Eingangsbestätigungen sindauf die detaillierte Auseinandersetzungmit den Zusendungen zurückzufüh-ren.

    Die S|T|A|D|T informiert

    Freitag, 10. MärzFreitag, 10. MärzFreitag, 10. MärzFreitag, 10. MärzFreitag, 10. März10 Uhr10 Uhr10 Uhr10 Uhr10 Uhr Gesellige Tänze, Begegnungs-stätte Trachenberger Straße 614 Uhr14 Uhr14 Uhr14 Uhr14 Uhr Führung durch die Sonderaus-stellung „Die Frauenkirche zu Dresden“im Stadtmuseum15 Uhr15 Uhr15 Uhr15 Uhr15 Uhr Heitere Gedächtnisspiele, Be-gegnungsstätte Hainsberger Straße 2

    Sonnabend, 11. MärzSonnabend, 11. MärzSonnabend, 11. MärzSonnabend, 11. MärzSonnabend, 11. März11 Uhr11 Uhr11 Uhr11 Uhr11 Uhr igeltour: Neues rund um dieFrauenkirche, Treff Galerie Frauen-kirche, Georg-Treu-Platz19 Uhr19 Uhr19 Uhr19 Uhr19 Uhr „Wolken haben mein Lebengerettet“, Dresdner Stadtgeschichteauf der Bühne, Jugend&KunstSchule,Schloss Albrechtsberg20 Uhr20 Uhr20 Uhr20 Uhr20 Uhr „Die Beunruhigung“, Techni-sche Sammlungen, Junghansstraße

    Sonntag, 12. MärzSonntag, 12. MärzSonntag, 12. MärzSonntag, 12. MärzSonntag, 12. März15 Uhr15 Uhr15 Uhr15 Uhr15 Uhr „Däumelinchen“, Puppenthe-ater im Rundkino, Prager Straße15 Uhr15 Uhr15 Uhr15 Uhr15 Uhr „Viktoria und ihr Husar“, Staats-operette, Pirnaer Landstraße 13118 Uhr18 Uhr18 Uhr18 Uhr18 Uhr Schüler im Konzert, Kügelgen-haus-Museum der Dresdner Roman-tik, Hauptstraße 13

    Montag, 13. MärzMontag, 13. MärzMontag, 13. MärzMontag, 13. MärzMontag, 13. März9.30–11 Uhr9.30–11 Uhr9.30–11 Uhr9.30–11 Uhr9.30–11 Uhr Englisch für Anfänger, Be-gegnungsstätte Papstdorfer Straße 2516–18 Uhr16–18 Uhr16–18 Uhr16–18 Uhr16–18 Uhr Werkelwerkstatt 8 bis 12Jahre, kostenfrei, Jugend&KunstSchu-le, Gamigstraße 24

    Dienstag, 14. MärzDienstag, 14. MärzDienstag, 14. MärzDienstag, 14. MärzDienstag, 14. März9.15/10.15 Uhr9.15/10.15 Uhr9.15/10.15 Uhr9.15/10.15 Uhr9.15/10.15 Uhr Seniorengymnastik,Anmeldung Telefon 2 05 34 10, Jugend-&KunstSchule, Rathener Straße 11514–15 Uhr14–15 Uhr14–15 Uhr14–15 Uhr14–15 Uhr Handarbeit für einen sozia-len Zweck, Begegnungsstätte Räcknitz-höhe 5214.30–16.30 Uhr14.30–16.30 Uhr14.30–16.30 Uhr14.30–16.30 Uhr14.30–16.30 Uhr „Viktor und Vikto-ria“, Filmnachmittag, Begegnungsstät-te Altgorbitzer Ring 58

    Mittwoch, 15. MärzMittwoch, 15. MärzMittwoch, 15. MärzMittwoch, 15. MärzMittwoch, 15. März11–13 Uhr11–13 Uhr11–13 Uhr11–13 Uhr11–13 Uhr Kegeln im Gasthof Boxdorf,Anmeldung in der BegegnungsstätteSagarder Weg 5, Telefon 8 80 63 4516–20 Uhr16–20 Uhr16–20 Uhr16–20 Uhr16–20 Uhr Offene Keramikwerkstatt fürErwachsene, Jugend&KunstSchule,Räcknitzhöhe 35 a

    Donnerstag, 16. MärzDonnerstag, 16. MärzDonnerstag, 16. MärzDonnerstag, 16. MärzDonnerstag, 16. März14–15 Uhr14–15 Uhr14–15 Uhr14–15 Uhr14–15 Uhr Medizinische Gymnastik,Begegnungsstätte Schäferstraße 1 a14.30 Uhr14.30 Uhr14.30 Uhr14.30 Uhr14.30 Uhr „Von A–Z“ – das Musik-lexikon, Begegnungsstätte LaubegasterUfer 2219.30 Uhr19.30 Uhr19.30 Uhr19.30 Uhr19.30 Uhr „Findelkinder“ – Lieder vonund mit Kai Schmerschneider, Putjatin-haus, Meußlitzer Straße 83

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    Dresdner Amtsblatt

    Auf der Grundlage des § 15 des Geset-zes zur Förderung der Kreislaufwirt-schaft und Sicherung der umwelt-verträglichen Beseitigung von Abfällen(Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz– KrW-/AbfG) vom 27. September 1994(BGBl. I S. 2705), zuletzt geändertdurch Gesetz vom 25. Januar 2004(BGBl. I S. 82) einschließlich der dazuerlassenen Verordnungen, des § 3 desSächsischen Abfallwirtschafts- undBodenschutzgesetzes (SächsABG) inder Fassung der Bekanntmachung vom31. Mai 1999 (SächsGVBl. S. 262), zu-letzt geändert durch Gesetz vom 5. Mai2004 (SächsGVBl. S. 148) sowie der§§ 4, 14 und 124 der Gemeindeord-nung für den Freistaat Sachsen (Sächs-GemO) in der Fassung der Bekanntma-chung vom 18. März 2003 (SächsGVBl.S. 55, ber. S. 159), geändert durch Ge-setz vom 13. Dezember 2002 (Sächs-GVBl. S. 333), des § 7 der Verordnungüber die Entsorgung von gewerblichenSiedlungsabfällen und von bestimmtenBau- und Abbruchabfällen (Gewerbeab-fallverordnung - GewAbfV) vom 19. Juni2002 (BGBl. I S. 1938) und des § 89 derSächsischen Bauordnung (SächsBO)vom 28. Mai 2004 (SächsGVBl. S. 200)hat der Stadtrat der LandeshauptstadtDresden in seiner Sitzung am 30. Juni2005 folgende Satzung beschlossen:

    Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:§ 1 Aufgabe und Umfang§ 2 Grundsätze§ 3 Begriffsbestimmung§ 4 Vorbildwirkung der Stadt zur Ver-meidung, Verminderung und Verwer-tung von Abfällen§ 5 Von der Entsorgung ausgeschlos-sene Abfälle§ 6 Überlassungs- und Benutzungs-recht§ 7 Überlassungs- und Benutzungs-pflicht§ 8 Festlegung der Restabfallbehälter-volumen§ 9 Meldepflicht§ 10 Erfassung von Restabfällen ausHaushalten§ 11 Erfassung von Grün- und Bioab-fällen aus Haushalten§ 12 Erfassung von Altpapier und Ver-packungen aus Haushalten§ 13 Erfassung von Sperrmüll und Alt-holz aus Haushalten§ 14 Erfassung von Elektro- und Elek-tronik-Altgeräten und Haushaltgroß-geräten aus Haushalten§ 15 Erfassung von Schadstoffen ausHaushalten

    Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Abfallwirtschaft(Abfallwirtschaftssatzung)Vom 30. Juni 2005

    § 16 Erfassung von gebrauchsfähigenGütern zur Wiederverwendung§ 17 Entsorgung von Abfällen aus an-deren Herkunftsbereichen§ 18 Abfallbehälterstandplätze§ 19 Benutzung der Abfallbehälter§ 20 Bereitstellung der Abfallbehälterzur Entleerung§ 21 Abfallbehälter auf Straßen und inöffentlichen Anlagen§ 22 Benutzung der Einrichtungen derAbfallwirtschaft§ 23 Auskunftspflicht und Nachschau-recht§ 24 Gebühren und Entgelte§ 25 Ordnungswidrigkeiten§ 26 SchlussbestimmungenAnlage 1, Teil 1:Liste der Abfälle, die von der Stadteingesammelt und transportiert wer-denAnlage 1, Teil 2:Liste der Abfälle, die vom öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger entsorgtwerdenAnlage 2:Anforderungen an Standplätze für Ab-fallbehälterAnlage 3:Festlegung von Einwohnergleichwertenfür Abfallerzeuger aus anderen Her-kunftsbereichen

    § 1§ 1§ 1§ 1§ 1AufgabeAufgabeAufgabeAufgabeAufgabe und Umfangund Umfangund Umfangund Umfangund Umfang(1)(1)(1)(1)(1) Die Landeshauptstadt Dresden - imFolgenden Stadt genannt - ist öffent-lich-rechtlicher Entsorgungsträger undbetreibt die Abfallwirtschaft in ihremGebiet nach Maßgabe der Gesetze unddieser Satzung.(2)(2)(2)(2)(2) Die Stadt sammelt und transpor-tiert die in ihrem Territorium angefalle-nen und überlassenen Abfälle, die inAnlage 1, Teil 1, aufgeführt sind.Weiterhin werden Abfälle eingesammeltund transportiert, die von der Beseiti-gung durch den Zweckverband Abfall-wirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE) entspre-chend seiner Satzung nicht ausgeschlos-sen sind, sofern die Menge mit dem inder Stadt festgelegten Sammel- undTransportsystem erfasst werden kann.(3)(3)(3)(3)(3) Durch den öffentlich-rechtlichenEntsorgungsträger werden alle in An-lage 1, Teil 2, aufgeführten Abfälle be-seitigt oder verwertet. Sofern die Stadtfür die Beseitigung von Abfällen keineeigenen Anlagen betreibt, ist der ZAOEfür die Beseitigung dieser Abfälle zu-ständig. Die zu benutzenden Anlagendes ZAOE werden ortsüblich bekanntgegeben.

    (4)(4)(4)(4)(4) Scheidet die Stadt aus dem ZAOEaus, geht die Entsorgungspflicht fürAbfälle zur Beseitigung gemäß Abs. 3an die Stadt über.(5) (5) (5) (5) (5) Die Stadt berät und informiert Ab-fallerzeuger und Abfallbesitzer priva-ter Haushaltungen – im FolgendenHaushalte genannt – und andererHerkunftsbereiche über abfallwirt-schaftliche Zielstellungen, insbeson-dere über die Abfallvermeidung, Ge-trennterfassung und Entsorgung vonAbfällen.(6) (6) (6) (6) (6) Die Stadt kann sich zur Erfüllungihrer abfallwirtschaftlichen Aufgabenganz oder teilweise Dritter (Entsor-gungsbeauftragter) bedienen. DieEntsorgungsbeauftragten werden orts-üblich bekannt gegeben.(7)(7)(7)(7)(7) Der Entsorgungsbeauftragte leitetAngaben an die Stadt weiter.(8)(8)(8)(8)(8) Dritte können Maßnahmen der Ab-fallwirtschaft im Sinne dieser Satzungnur nach Auftrag durch die Stadt durch-führen.(9)(9)(9)(9)(9) Die Stadt unterstützt das Duale Sys-tem Deutschland (DSD) bei der ge-trennten Erfassung von Verpackungen.Das anzuwendende Sammelsystem istmit der Stadt abzustimmen.

    § 2§ 2§ 2§ 2§ 2GrundsätzeGrundsätzeGrundsätzeGrundsätzeGrundsätze(1) (1) (1) (1) (1) Das Entstehen von Abfällen ist zuvermeiden, die Abfallmenge und dieSchadstoffe in Abfällen sind so geringwie möglich zu halten.(2) (2) (2) (2) (2) Abfälle, die nicht vermieden wer-den, sind der Stadt so zu überlassen,dass ein möglichst großer Anteil wieder-verwendet oder verwertet werdenkann.(3) (3) (3) (3) (3) Abfälle gelten als angefallen, wennsie entsprechend den Festlegungendieser Satzung der Stadt bzw. derenEntsorgungsbeauftragten überlassenworden sind. Sie gehen mit der Einga-be in die Entsorgungsfahrzeuge sowiebei Abgabe in den sonstigen Einrich-tungen der Abfallwirtschaft in den Be-sitz der Stadt über.(4) (4) (4) (4) (4) Die Stadt ist nicht verpflichtet, imAbfall nach verlorenen Gegenständenzu suchen. In den Abfallbehältern vor-gefundene Wertgegenstände werdenals Fundsachen behandelt.(5)(5)(5)(5)(5) Das Wegwerfen und illegale Able-gen von Abfällen auf öffentlichem Ge-lände ist untersagt. Die Einrichtungender Abfal lwirtschaft s ind best im-mungsgemäß zu benutzen.(6) (6) (6) (6) (6) Das Anbringen von Plakaten undWerbeaufschriften auf den Abfall-

    behältern bleibt der Stadt vorbehalten.Dritten ist dies grundsätzlich nicht ge-stattet. Ausnahmen bedürfen derschriftlichen Zustimmung der Stadt.(7) (7) (7) (7) (7) Die Stadt kann zu Testzwecken oderzur getrennten Erfassung der Abfälleweitere Abfallbehälter aufstellen undandere Entsorgungsformen einführenoder zulassen.

    § 3§ 3§ 3§ 3§ 3BegriffsbestimmungBegriffsbestimmungBegriffsbestimmungBegriffsbestimmungBegriffsbestimmung(1) (1) (1) (1) (1) Abfälle im Sinne dieser Satzung sindbewegliche Sachen, deren sich derBesitzer entledigt, entledigen will oderentledigen muss.(2) (2) (2) (2) (2) Die Abfallentsorgung umfasst alleMaßnahmen zur Behandlung, Verwer-tung und Beseitigung von Abfällen.(3)(3)(3)(3)(3) Haushalte im Sinne dieser Satzungsind Bereiche der privaten Lebensfüh-rung, wo Einwohner mit Haupt- bzw.Nebenwohnsitz gemeldet sind oder denOrt als zeitweiligen Wohnsitz nutzen.....Dazu zählen insbesondere Asylbewer-berheime, Internate, Wochenendhäu-ser, Ferienhäuser, Ferienwohnungen,Wohnheime sowie Einrichtungen desbetreuten Wohnens, sofern hier einrelativ eigenständiges Leben geführtwird und abgeschlossene privateRäumlichkeiten vorhanden sind.(4)(4)(4)(4)(4) Andere Herkunftsbereiche im Sinnedieser Satzung sind Anfallstellen vonAbfällen, die nicht zu den Haushaltenzählen, insbesondere Gewerbebetriebeund öffentliche Einrichtungen.Hinsichtlich der Inanspruchnahme ab-fallwirtschaftlicher Leistungen sindAbfallerzeuger anderer Herkunfts-bereiche, bei denen Restabfälle undverwertbare Abfälle in haushaltstypi-scher Art und Menge anfallen, Haus-halten gleichgestellt.(5)(5)(5)(5)(5) Restabfälle im Sinne dieser Satzungsind gemischte Siedlungsabfälle, dienach getrennter Erfassung von Abfäl-len zur Verwertung bzw. von Schad-stoffen als zu entsorgende Abfälle ver-bleiben und ohne besondere Anforde-rungen an Sammlung und Transportmittels der üblichen Abfallbehälter er-fasst werden können.Nicht zu den Restabfällen gehören flüs-sige, schlammige und pastöse Abfälle,wenn deren Beschaffenheit oder Men-ge die öffentliche Abfuhr und Entsor-gung erschwert.(6) (6) (6) (6) (6) Sperrmüll im Sinne dieser Satzungist Siedlungsabfall, der wegen seinerAbmessung, Beschaffenheit oder sei-nes Gewichtes nicht in die Abfall-behälter eingegeben werden kann oder

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    darf. Nicht als Sperrmüll anzusehen sindu. a. Altfahrzeuge, Fahrzeugzubehör,Fahrzeugreifen und Teile, die fest mitGebäuden oder sonstigen Bauwerkenverbunden waren wie Türen, Fens-ter, Sanitäreinrichtungen usw.(7)(7)(7)(7)(7) Altholz im Sinne dieser Satzung istaus Vollholz oder Spanplatten beste-hender Abfall, der nicht besondersüberwachungsbedürftig und üblicher-weise im Sperrmüll enthalten ist, ins-besondere Möbel, Spiel- und Sportge-räte sowie anderer Hausrat. Nicht alsAltholz anzusehen sind Bauholz, Fens-ter, Türen, Lauben, Gartenzäune, Mas-ten u. ä.(8) (8) (8) (8) (8) Altpapier im Sinne dieser Satzungsind Zeitungen, Zeitschriften, Schreib-papier, Umschläge, Prospekte, Katalo-ge, Knüllpapier und sonstige verwert-bare Altpapiere und Pappen, die keinegebrauchten Verpackungen sind.(9)(9)(9)(9)(9) Bioabfälle im Sinne dieser Satzungsind Abfälle wie verdorbenes Obst,Gemüsereste, Blumen, Topfpflanzen,zerkleinerte Weihnachtsbäume, Kü-chenpapier u. ä., die mittels biologischerVerfahren verwertet werden können.Dies betrifft auch Abfälle aus der Spei-senzubereitung und Speisereste, so-fern sie in haushaltstypischer Art undMenge anfallen.(10)(10)(10)(10)(10) Grünabfälle im Sinne dieser Sat-zung sind pflanzliche Abfälle, ins-besondere aus Hausgärten und Klein-gärten wie Laub, Fallobst, Rasenschnittund Gehölze einschließlich Stammholzmit einem Durchmesser bis 20 cm undeiner Länge bis 1 m.(11) (11) (11) (11) (11) Elektro- und Elektronik-Altgeräteim Sinne dieser Satzung sind ge-brauchte elektrische und elektronischeGeräte und Artikel sowie elektronischeTeile. Ab einer Kantenlänge von 60 cmzählen die Altgeräte zu den Haushalt-großgeräten wie Kühl- und Gefrier-geräte, Elektro- und Gasherde, Geschirr-spüler, Waschmaschinen, Trocknerund Schleudern.(12) (12) (12) (12) (12) Schadstoffe im Sinne dieser Sat-zung sind Abfälle, die auf Grund dervon ihnen ausgehenden Gesundheits-bzw. Umweltgefährdung besondersüberwachungsbedürftig sind und des-halb getrennt entsorgt werden müs-sen wie Farben, Lacke, Lösungsmittel,Arzneimittel, Batterien, Pflanzenschutz-mittel, Holzschutzmittel, Schädlings-bekämpfungsmittel, Spraydosen mitRestinhalten, Leuchtstoffröhren, Säu-ren, Laugen, Chemikalien und Altöl.(13) (13) (13) (13) (13) Verpackungen im Sinne dieserSatzung sind gebrauchte Verkaufs-verpackungen mit dem Grünen Punktaus Glas, Papier, Pappe sowie Leicht-verpackungen aus Aluminium, Weiß-blech, Kunststoff oder Verbundmate-rial.(14)(14)(14)(14)(14) Ein Grundstück im Sinne dieser

    Satzung ist jedes zusammenhängendeund einem gemeinsamen Zweck die-nende Grundeigentum desselben Ei-gentümers, das eine selbstständige Ein-heit bildet, auch wenn es sich um meh-rere Grundstücke oder Tei le vonGrundstücken im Sinne des Grund-stücksrechtes handelt, und wenn hierdie Möglichkeit des Entstehens vonüberlassungspflichtigen Abfällen be-steht.(15) (15) (15) (15) (15) Eigentümer von Grundstücken imSinne dieser Satzung sind die als Ei-gentümer im Grundbuch Eingetrage-nen. Besteht an dem Grundstück einErbbaurecht, Wohnungs- oder Teil-eigentum, ein Dauernutzungs- oderDauerwohnrecht, Gebäudeeigentum imSinne des Art. 233 § 4 Abs. 1 des Ein-führungsgesetzes zum BürgerlichenGesetzbuch (EGBGB) oder ein Nut-zungsrecht im Sinne des Art. 233 § 4Abs. 2 EGBGB, so wird der jeweils ding-lich Berechtigte abweichend von Satz 1als Eigentümer betrachtet. Soweit derGrundstückseigentümer nicht im Grund-buch eingetragen oder die Eigentums-und Berechtigungslage aus sonstigenGründen ungeklärt ist, wird der berech-tigte Besitzer des betroffenen Grund-stückes als Eigentümer angesehen. Beimehreren Eigentümern eines Grund-stückes ist jeder berechtigt und ver-pflichtet, sie haften als Gesamtschuld-ner.(16)(16)(16)(16)(16) Einrichtungen der Abfallwirtschaftim Sinne dieser Satzung sind■ Abfallbehälter zur Erfassung vonRestabfällen, Bioabfällen, Verpackun-gen, Unterwegsabfällen, Altpapier,■ die öffentliche Abfuhr von Restab-fäl len, Bioabfäl len, Sperrmüll undHaushaltgroßgeräten,■ mobile Sammlungen, insbesonderefür Schadstoffe, Grünabfälle,■ Annahmestellen zur Erfassung vonAbfällen, insbesondere Wertstoffhöfe,■ Anlagen zur Verwertung, Behand-lung und Beseitigung von Abfällen, dieim Auftrag der Stadt aufgestellt, durch-geführt bzw. betrieben werden.(17) (17) (17) (17) (17) Entsorgungsbeauftragte im Sinnedieser Satzung sind Unternehmen, dievon der Stadt mit Aufgaben im Sinnedieser Satzung beauftragt wurden.

    § 4§ 4§ 4§ 4§ 4Vorbildwirkung der Stadt zur Vermei-Vorbildwirkung der Stadt zur Vermei-Vorbildwirkung der Stadt zur Vermei-Vorbildwirkung der Stadt zur Vermei-Vorbildwirkung der Stadt zur Vermei-dung, Verminderung und Verwertungdung, Verminderung und Verwertungdung, Verminderung und Verwertungdung, Verminderung und Verwertungdung, Verminderung und Verwertungvon Abfällenvon Abfällenvon Abfällenvon Abfällenvon Abfällen(1)(1)(1)(1)(1) Die Dienststellen in öffentlichen Ein-richtungen der Stadt haben ihr Be-schaffungswesen so auszurichten,dass die Entstehung von Abfällen weit-gehend vermieden und die Wieder-verwendung oder die Verwertung ge-fördert wird. Bei der Beschaffung sindinsbesondere Erzeugnisse auszuwäh-len, die sich durch Langlebigkeit,

    Reparaturfreundlichkeit und Wieder-verwendbarkeit oder Verwertbarkeitauszeichnen, im Vergleich zu anderenErzeugnissen zu weniger Abfällen füh-ren oder die aus Recyclingmaterialienhergestellt sind.(2)(2)(2)(2)(2) Die Stadt wirkt auf Gesellschaften,an denen sie beteiligt ist, dahingehendein, dass diese die Entstehung vonAbfällen weitgehend vermeiden oderdie Wiederverwendung oder Verwer-tung von Abfällen fördern.(3)(3)(3)(3)(3) Die Stadt verpflichtet Verkaufsein-richtungen und Händler auf öffentli-chen Flächen, für den Ausschank vonGetränken sowie für Lebensmittel zumSofortverzehr wiederverwendbareoder kompostierbare Geschirre undBestecke einzusetzen. KompostierbareGeschirre und Bestecke sind zurück-zunehmen und einer Verwertung zu-zuführen.

    § 5§ 5§ 5§ 5§ 5Von der Entsorgung ausgeschlosse-Von der Entsorgung ausgeschlosse-Von der Entsorgung ausgeschlosse-Von der Entsorgung ausgeschlosse-Von der Entsorgung ausgeschlosse-ne Abfällene Abfällene Abfällene Abfällene Abfälle(1)(1)(1)(1)(1) Ausgeschlossen vom Einsammelnund Transportieren sind alle nicht inAnlage 1, Teil 1, genannten Abfälle ausanderen Herkunftsbereichen, die we-gen ihrer Art (Überschreiten desSchadstoffgehaltes nach TA Siedlungs-abfall bzw. Abfallablagerungsver-ordnung), Beschaffenheit (f lüssig,schlammig, pastös) oder wegen ihrerMenge nicht mit Restabfall aus Haus-halten gemeinsam eingesammelt undtransportiert werden können.(2)(2)(2)(2)(2) Ausgeschlossen von der Beseiti-gung und Verwertung sind alle nichtin Anlage 1, Teil 2 genannten Abfälle.Das sind Abfälle, die nicht verwertetwerden oder die wegen der Überschrei-tung der Zuordnungskriterien für dieAblagerung entsprechend Anhang Bder TA Siedlungsabfall bzw. Abfall-ablagerungsverordnung nicht abgela-gert werden dürfen.(3)(3)(3)(3)(3) Abfälle zur Beseitigung, die nichtvon der Stadt eingesammelt und trans-portiert werden und die nicht in vonder Stadt betriebenen Anlagen ange-nommen werden, sind dem ZAOE zuüberlassen, wenn kein Ausschluss vonder Beseitigung durch den ZAOE er-folgt ist. § 1 Abs. 4 ist zu beachten.Die Übergabestellen werden ortsüblichbekannt gegeben.(4)(4)(4)(4)(4) Durch den öffentlich-rechtlichenEntsorgungsträger werden Abfälle vonder Entsorgung ausgeschlossen, dieauf Grund einer nach § 24 KrW-/AbfGerlassenen Rechtsverordnung oder aufGrund der Verpackungsverordnungdurch bestehende Rücknahmeein-richtungen erfasst werden.(5) (5) (5) (5) (5) Mit Zustimmung der zuständigenBehörde können weitere Abfallarten vonder Entsorgung ausgeschlossen wer-

    den, wenn diese im Einzelfall nicht nachArt, Menge und Beschaffenheit mit denAbfällen aus Haushalten entsorgt wer-den können.

    § 6§ 6§ 6§ 6§ 6Überlassungs- und BenutzungsrechtÜberlassungs- und BenutzungsrechtÜberlassungs- und BenutzungsrechtÜberlassungs- und BenutzungsrechtÜberlassungs- und Benutzungsrecht(1) (1) (1) (1) (1) Jeder Eigentümer eines Grundstü-ckes im Stadtgebiet hat im Rahmen die-ser Satzung das Recht, sein Grund-stück an die Einrichtungen der Abfall-wirtschaft anzuschließen und die Abfällesatzungsgemäß zu überlassen (Über-lassungsrecht). Abfallerzeuger aus an-deren Herkunftsbereichen, die nichtGrundstückseigentümer sind, habendas Recht, sich direkt an die Abfall-wirtschaft anzuschließen, wenn hierzueine schrif t l iche Zustimmung desGrundstückseigentümers nachgewie-sen werden kann. Die Haftung desGrundstückseigentümers als Gesamt-schuldner bleibt bestehen.(2)(2)(2)(2)(2) Jeder Abfallbesitzer im Stadtgebiethat im Rahmen dieser Satzung dasRecht, die Einrichtungen der Abfall-wirtschaft bestimmungsgemäß zu nut-zen (Benutzungsrecht).

    § 7§ 7§ 7§ 7§ 7Überlassungs- und BenutzungspflichtÜberlassungs- und BenutzungspflichtÜberlassungs- und BenutzungspflichtÜberlassungs- und BenutzungspflichtÜberlassungs- und Benutzungspflicht(1)(1)(1)(1)(1) Jeder Eigentümer eines Grundstü-ckes im Gebiet der Stadt ist verpflich-tet, dieses im Rahmen dieser Satzungan die Abfallwirtschaft anzumelden undallen Grundstücksnutzern eine aus-reichende Behälterkapazität zur Erfas-sung der erzeugten Abfälle zuzuord-nen, wobei eine gemeinsame Erfassungder Abfälle aus Haushalten und ande-ren Herkunftsbereichen bei gemisch-ter Grundstücksnutzung zulässig ist.(2) (2) (2) (2) (2) Jeder Abfallbesitzer überlassungs-pflichtiger Abfälle ist verpflichtet, dieAbfallbehälter und die sonstigen Ein-richtungen der Abfallwirtschaft zu be-nutzen. Dem öffentlich-rechtlichenEntsorgungsträger zu überlassen sindAbfälle, soweit Abfallerzeuger oder-besitzer aus privaten Haushalten zueiner Verwertung nicht in der Lage sindoder diese nicht beabsichtigen. ZurÜberlassung verpflichtet sind ebenfallsErzeuger und Besitzer von Abfällen zurBeseitigung aus anderen Herkunfts-bereichen, soweit sie diese nicht in ei-genen Anlagen beseitigen oder über-wiegende öffentliche Interessen eineÜberlassung erfordern.Das Verbrennen, Vergraben und Kom-postieren von Restabfällen ist nicht zu-lässig. Restabfälle sind in die Abfall-behälter auf dem Grundstück einzuge-ben, auf dem die Abfäl le erzeugtwurden.Ebenso gilt dies für Bioabfälle, sofernsie nicht eigenständig einer Verwer-tung zugeführt werden.

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    (3) (3) (3) (3) (3) Wenn die öffentliche Abfuhr derAbfälle auf Grund der besonderen Lagedes Grundstückes nicht oder nur miteinem nicht vertretbar hohen Aufwandzu realisieren ist, sind gesonderteVereinbarungen zwischen der Stadtund dem Eigentümer des Grundstü-ckes zu treffen.(4) (4) (4) (4) (4) Auf Anzeige bzw. Antrag gemäߧ 11 Abs. 3 und 4 kann ein Verpflich-teter von der öffentlichen Bioabfaller-fassung befreit werden.(5 )(5 )(5 )(5 )(5 ) Bei einer vorübergehenden Ein-schränkung der Abfuhr von Abfällen aufGrund besonderer Umstände, insbe-sondere durch Baumaßnahmen, hatdies der Eigentümer des Grundstückesund der Verursacher der Einschrän-kung dem Entsorgungsbeauftragtenanzuzeigen und geeignete Lösungen zurEntsorgung mit ihm zu vereinbaren.

    § 8§ 8§ 8§ 8§ 8Festlegung der Restabfallbehälter-Festlegung der Restabfallbehälter-Festlegung der Restabfallbehälter-Festlegung der Restabfallbehälter-Festlegung der Restabfallbehälter-volumenvolumenvolumenvolumenvolumen(1) (1) (1) (1) (1) Das abzufordernde und zur Benut-zung bereitzuhaltende Abfallbehälter-volumen für Haushalte beträgt alsRichtwert 10 Liter für Restabfall und 4Liter für Bioabfall jeweils pro Personund Woche, mindestens aber 80 Literpro Grundstück. Für die Erfassung vonLeichtverpackungen sind Gelbe Tonnensowie in Ausnahmefällen Gelbe Säckezu benutzen.(2)(2)(2)(2)(2) Werden Grundstücke durch Abfall-erzeuger anderer Herkunftsbereichegenutzt, wird das Behältervolumen fürdie Erfassung der Restabfälle unterZugrundelegung von Einwohnergleich-werten (EWG) ermittelt. Je EWG wirdein Mindestvolumen von 10 Litern proWoche zur Verfügung gestellt, sofernBioabfälle separat erfasst und verwer-tet werden. Erfolgt keine getrennte Bio-abfallerfassung, wird das Mindest-volumen auf 14 Liter pro Woche undEWG festgelegt. Abweichend kann aufAntrag das festgelegte Volumen redu-ziert werden, wenn vom Antragstellerdie Einhaltung der gesetzlichen Vor-gaben bezüglich der Verwertung dergewerblichen Siedlungsabfälle nachge-wiesen wird. Die Stadt bestimmt aufGrund der vorgelegten Nachweise undggf. eigenen Ermittlungen oder Er-kenntnissen das zur Gewährleistungeiner ordnungsgemäßen Entsorgungerforderliche Behältervolumen.(3) (3) (3) (3) (3) Einwohnergleichwerte sind in Anlage3 festgelegt. Werden durch Kunden, Be-sucher usw. zusätzlich relevante Abfall-mengen erzeugt, ist das Abfallbehälter-volumen bedarfsgerecht zu erhöhen.(4)(4)(4)(4)(4) Das unter Beachtung des Abfuhr-turnus berechnete Behältervolumen wirdauf Restabfallbehältergrößen entspre-chend dieser Satzung aufgerundet.

    Für nicht in Abs. 3 aufgeführte Fällewerden Behältervolumen festgesetzt,die sich am Bedarf ähnlicher Einrich-tungen orientieren.(5)(5)(5)(5)(5) Bei Grundstücken, auf denen Abfäl-le aus privaten Haushalten und ande-ren Herkunftsbereichen anfallen, diegemeinsam gesammelt werden kön-nen, werden die einzeln ermitteltenVolumen addiert.(6) (6) (6) (6) (6) Die Stadt ist berechtigt, zur Sicher-stellung einer geordneten Entsorgungdie Art und Anzahl der Abfallbehälterzu bestimmen und insbesondere beiwiederholter Überfüllung der Abfall-behälter oder bei NebenablagerungenAbfallbehälter zuzustellen. Die Eigen-tümer des Grundstückes sind davonvorher schriftlich in Kenntnis zu set-zen..... Für jede Abfallart werden grund-sätzlich nur Abfallbehälter einheitlicherGröße an einem Standplatz gestellt.(7)(7)(7)(7)(7) Das festgelegte Behältervolumen istbereitzuhalten und zur Eingabe derAbfälle zu nutzen.

    § 9§ 9§ 9§ 9§ 9MeldepflichtMeldepflichtMeldepflichtMeldepflichtMeldepflicht(1 )(1 )(1 )(1 )(1 ) Neuanschluss oder Eigentums-übernahme eines Grundstückes hatder Eigentümer dem zuständigen Ent-sorgungsbeauftragten schriftl ich –mindestens vier Wochen vor der ers-ten Entleerung der Abfallbehälter –anzuzeigen und seine vollständigeAdresse einschließlich Vor- und Zuna-men, die Anschrift des betreffendenGrundstückes, die Zahl der Bewohnerbzw. Nutzer und die Art und Anzahlder benötigten Abfallbehälter anzuge-ben. Bei Wechsel des Grundstücks-eigentümers oder bei Aufgabe einesGrundstückes ist der bisherige Eigen-tümer gegenüber dem zuständigenEntsorgungsbeauftragten zu einerschriftlichen Abmeldung - mindestensvier Wochen vor der letzten Entleerungder Abfallbehälter - verpflichtet.(2) (2) (2) (2) (2) Veränderungen der Anzahl oder Artder benötigten Abfallbehälter und an-dere gebührenrelevante Veränderun-gen sind vom Eigentümer des Grund-stückes beim zuständigen Entsor-gungsbeauftragten mindestens vierWochen vorher unter Angabe der Kun-dennummer, des betreffenden Stand-platzes und des Grundes für die Verän-derung schriftlich zu beantragen. Be-fristete Veränderungen werden nurfür einen Zeitraum von mindestenssechs Monaten vorgenommen.(3) (3) (3) (3) (3) Der Entsorgungsbeauftragte leitetdie unter Abs. 1 und 2 genannten An-gaben an die Stadt weiter.

    § 10§ 10§ 10§ 10§ 10Er fassung von Res tab fä l l en ausEr fassung von Res tab fä l l en ausEr fassung von Res tab fä l l en ausEr fassung von Res tab fä l l en ausEr fassung von Res tab fä l l en ausHaushaltenHaushaltenHaushaltenHaushaltenHaushalten(1)(1)(1)(1)(1) Die Erfassung von Restabfall erfolgt

    in Abhängigkeit von der Bebauungs-form mittels80-l-, 120-l-, 240-l-, 660-l-, 1100-l-,2500-l-Abfallbehältern sowie in Aus-nahmefällen mittels 120-l-Abfallsä-cken mit dem Aufdruck „Landeshaupt-stadt Dresden, Abfallsack, Gebührbe-zahlt“.(2) (2) (2) (2) (2) Die Abfuhr der Restabfälle erfolgtgrundsätzlich:■ für 80-l-, 120-l-, 240-l-Abfall-behälter mindestens 4-wöchentlich,■ für 660-l-, 1100-l- und 2500-l-Abfallbehälter mindestens 2-wöchent-lich.Als entleerungspflichtig gelten nurAbfallbehälter, die mindestens zu 75Prozent gefüllt sind oder vom Grund-stückseigentümer unabhängig vomFüllgrad zur Entleerung bereitgestelltwurden.Die Abfuhrtage und den Abfuhrturnusgibt der zuständige Entsorgungsbe-auftragte dem Eigentümer des Grund-stückes in geeigneter Form bekannt.(3)(3)(3)(3)(3) Die Entleerung der Restabfallbe-hälter wird grundsätzlich mit Datumund Uhrzeit elektronisch registriertund ist Grundlage für die Gebührenle-gung.

    § 11§ 11§ 11§ 11§ 11Erfassung von Grün- und BioabfällenErfassung von Grün- und BioabfällenErfassung von Grün- und BioabfällenErfassung von Grün- und BioabfällenErfassung von Grün- und Bioabfällenaus Haushaltenaus Haushaltenaus Haushaltenaus Haushaltenaus Haushalten(1)(1)(1)(1)(1) Bioabfälle und Grünabfälle sind indie dafür zur Verfügung gestellten Ab-fallbehälter einzugeben. Feuchte Bio-abfälle sollen in saugfähiges Altpapiereingewickelt werden, um Anhaftungenbzw. Anfrieren im Bioabfallbehälter zuvermeiden.(2) (2) (2) (2) (2) Die Erfassung von Bio- und Grün-abfällen erfolgt in 80-l-, 120-l-, 240-l-und 660-l-Abfallbehältern. Sie werdengrundsätzlich wöchentlich - unabhän-gig vom Füllgrad - entleert.(3)(3)(3)(3)(3) Eine Freistellung von der öffentli-chen Bioabfallerfassung erfolgt, wenndurch den Eigentümer des Grundstü-ckes angezeigt wurde, dass alle aufdem Grundstück anfallenden Bioabfälleselbst kompostiert werden. Auf Verlan-gen ist die sachgerechte Kompos-tierung nachzuweisen.(4)(4)(4)(4)(4) Eine Freistellung von der öffentli-chen Bioabfallerfassung kann auf An-trag bei der Stadt ebenfalls erfolgen,wenn die Abfallmengen so gering sind,dass ein 80-l- oder 120-l-Restabfall-behälter zur gemeinsamen Erfassungder Rest- und Bioabfälle auf dem Grund-stück ausreicht.(5) (5) (5) (5) (5) Grünabfälle, die das Maß der Bio-tonne oder die Möglichkeiten zur Eigen-kompostierung übersteigen, sind in denentsprechenden Annahmestellen abzu-geben oder den gesonderten Samm-lungen zuzuführen. Diese werden orts-üblich bekannt gegeben.

    § 12§ 12§ 12§ 12§ 12Erfassung von Altpapier und Verpa-Erfassung von Altpapier und Verpa-Erfassung von Altpapier und Verpa-Erfassung von Altpapier und Verpa-Erfassung von Altpapier und Verpa-ckungen aus Haushaltenckungen aus Haushaltenckungen aus Haushaltenckungen aus Haushaltenckungen aus Haushalten(1) (1) (1) (1) (1) Altpapier, Verpackungen aus Pap-pe und Papier sowie Glas nach Farbengetrennt (weiß, grün, braun) werdenin Depotcontainern erfasst. Die Benut-zung der Depotcontainer ist nur zu denfestgelegten Zeiten gestattet.(2)(2)(2)(2)(2) Die Standplätze der Depotcontainerdürfen nicht verschmutzt werden. EineAblagerung neben oder auf den Depot-containern ist nicht zulässig.(3)(3)(3)(3)(3) Leichtverpackungen werden im Hol-system hausnah in Gelben Tonnen oderin Ausnahmefällen in Gelben Säckenerfasst.

    § 13§ 13§ 13§ 13§ 13Erfassung von Sperrmüll und AltholzErfassung von Sperrmüll und AltholzErfassung von Sperrmüll und AltholzErfassung von Sperrmüll und AltholzErfassung von Sperrmüll und Altholzaus Haushaltenaus Haushaltenaus Haushaltenaus Haushaltenaus Haushalten(1) (1) (1) (1) (1) Sperrmüll und Altholz bis insgesamt2 m³ pro Halbjahr sind im Rahmen deröffentlichen Abfuhr oder durch Abga-be in den öffentlich bekannt gegebe-nen Annahmestellen der Stadt zu über-lassen.(2) (2) (2) (2) (2) Bei Abholung durch den Entsor-gungsbeauftragten hat die Bereitstel-lung des Sperrmülls/Altholzes aus-schließlich am bestätigten Ort und zumfestgelegten Zeitpunkt zu erfolgen.(3) (3) (3) (3) (3) Sperrmüll und Altholz über 2 m³pro Halbjahr sind den Behandlungsan-lagen der Stadt zuzuführen.

    § 14§ 14§ 14§ 14§ 14Erfassung von Elektro- und Elektro-Erfassung von Elektro- und Elektro-Erfassung von Elektro- und Elektro-Erfassung von Elektro- und Elektro-Erfassung von Elektro- und Elektro-nik-Altgeräten und Haushaltgroß-nik-Altgeräten und Haushaltgroß-nik-Altgeräten und Haushaltgroß-nik-Altgeräten und Haushaltgroß-nik-Altgeräten und Haushaltgroß-geräten aus Haushaltengeräten aus Haushaltengeräten aus Haushaltengeräten aus Haushaltengeräten aus HaushaltenElektro- und Elektronik-Altgeräte undHaushaltgroßgeräte sind dem Handelzurückzugeben oder den öffentlichbekannt gegebenen Annahmestellenzuzuführen. Haushaltgroßgeräte wer-den nach Anforderung vom zuständi-gen Entsorgungsbeauftragten amGrundstück abgeholt.

    § 15§ 15§ 15§ 15§ 15Er fassung von Schadsto f fen ausEr fassung von Schadsto f fen ausEr fassung von Schadsto f fen ausEr fassung von Schadsto f fen ausEr fassung von Schadsto f fen ausHaushaltenHaushaltenHaushaltenHaushaltenHaushaltenSchadstoffe sind getrennt zu haltenund sollen möglichst den Verkaufsein-richtungen zurückgegeben werden. Isteine Rückgabe nicht möglich, sind die-se Abfälle in den öffentlich bekanntgegebenen Wertstoffhöfen oder beimobilen Sammlungen abzugeben.

    § 16§ 16§ 16§ 16§ 16Erfassung von gebrauchsfähigen Gü-Erfassung von gebrauchsfähigen Gü-Erfassung von gebrauchsfähigen Gü-Erfassung von gebrauchsfähigen Gü-Erfassung von gebrauchsfähigen Gü-tern zur Wiederverwendungtern zur Wiederverwendungtern zur Wiederverwendungtern zur Wiederverwendungtern zur WiederverwendungNoch gebrauchsfähige Möbel undHaushaltsgegenstände, die sich in gu-tem Zustand befinden, können zurWiederverwendung den bekannt ge-gebenen Einrichtungen der Abfall-wirtschaft überlassen werden.

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    § 17§ 17§ 17§ 17§ 17Entsorgung von Abfällen aus ande-Entsorgung von Abfällen aus ande-Entsorgung von Abfällen aus ande-Entsorgung von Abfällen aus ande-Entsorgung von Abfällen aus ande-ren Herkunftsbereichenren Herkunftsbereichenren Herkunftsbereichenren Herkunftsbereichenren Herkunftsbereichen(1) (1) (1) (1) (1) Restabfälle aus anderen Herkunfts-bereichen sind der Stadt grundsätz-lich im Rahmen der öffentlichen Ab-fuhr zu überlassen.(2)(2)(2)(2)(2) Die Erfassung und Abfuhr der Rest-abfälle erfolgt analog § 10.(3) (3) (3) (3) (3) Auf Antrag des Eigentümers desGrundstückes kann die Stadt eineGenehmigung für den Einsatz andererAbfallbehälter, anderer Beförderer so-wie die Überlassung auf anderenGrundstücken erteilen, wenn die Ent-sorgung der Restabfälle im Rahmen deröffentlichen Abfuhr nicht, nur mit un-verhältnismäßigem Aufwand oder un-ter starker Beeinträchtigung des Be-triebsablaufes sichergestellt werdenkann.Der Antrag ist schriftlich unter Angabeder betreffenden Grundstücke, der Art,Menge und Entleerungshäufigkeit dervorgesehenen Abfallbehälter, des Ab-fuhrunternehmens und des Grundesfür die beantragte Abweichung von derRegelung des Abs. 1 oder 2 bei derStadt einzureichen. Die Stadt weist diezu benutzenden Einrichtungen derAbfallwirtschaft zu.(4) (4) (4) (4) (4) Schadstoffe sind getrennt zu haltenund zu entsorgen. In haushaltstypi-scher Art und Menge können sie denim Auftrag der Stadt betriebenen Ein-richtungen überlassen werden.(5)(5)(5)(5)(5) Bioabfälle sowie Grünabfälle sindeiner Verwertung zuzuführen. Sie kön-nen im Rahmen der öffentlichen Bioab-fallerfassung überlassen oder bei sehrgeringem Aufkommen gemeinsam mitRestabfällen erfasst werden.Ausgenommen davon sind in Art, Men-ge und Beschaffenheit nicht haus-haltstypische Abfälle, insbesondereaus der Speisenzubereitung und Spei-sereste.(6)(6)(6)(6)(6) Altpapier und Verpackungen ausPapier und Pappe in gewerblicher Artund Menge dürfen nicht in die Depot-container entsprechend § 12 Abs. 1eingegeben werden und sind auf Kos-ten des Abfallbesitzers einer Verwer-tung zuzuführen.

    § 18§ 18§ 18§ 18§ 18AbfallbehälterstandplätzeAbfallbehälterstandplätzeAbfallbehälterstandplätzeAbfallbehälterstandplätzeAbfallbehälterstandplätze(1)(1)(1)(1)(1) Der Eigentümer eines Grundstü-ckes ist verpflichtet, auf seinem Grund-stück Abfallbehälterstandplätze - imFolgenden Standplätze genannt - undTransportwege für Abfallbehälter her-zustellen und den Zugang zu gewähr-leisten.Bei gemeinsamen Standplätzen fürmehrere Grundstücke sind die Grund-stückseigentümer verpflichtet, die Ab-fallbehälter den einzelnen Grundstü-cken zuzuordnen und dies dem Ent-

    sorgungsbeauftragten mitzuteilen.(2)(2)(2)(2)(2) Die Standplätze sind so anzulegen,dass eine ausreichende Anzahl vonAbfallbehältern aufgestellt werdenkann. Sie sind mit einem Sicht- undVerwehungsschutz zu umgeben. Bau-technische Einzelheiten sind entspre-chend Anlage 2 zu realisieren.(3) (3) (3) (3) (3) Die Eigentümer von Grundstückensind verpflichtet, die Planungsunter-lagen zum Bau bzw. zu Veränderun-gen von Standplätzen von der Stadtbestätigen zu lassen. Die Stadt ist be-rechtigt, Auflagen zu erteilen.Ist der Standplatz nicht durch bau-technische Bestimmungen bereits fest-gelegt, kann er nach Anhörung desEigentümers des Grundstückes von derStadt bestimmt werden.(4)(4)(4)(4)(4) Der Standplatz ist in möglichst kur-zer Entfernung zum Fahrbahnrandoder zum nächstmöglichen Halteplatzdes Entsorgungsfahrzeuges und ohneSichtbehinderung für den Straßenver-kehr so einzurichten, dass ein Rück-wärtsfahren des Entsorgungsfahr-zeuges nicht erforderlich wird.Die Entfernung zum Halteplatz desEntsorgungsfahrzeuges soll bei Stand-plätzen■ mit 80-l-, 120-l-, 240-l-Abfall-behältern 15 m,■ mit 660-l- und 1100-l-Abfal l-behältern 10 m und■ mit 2500-l-Abfallbehältern 5 mnicht übersteigen.Bei erschwerten Transportbedingun-gen oder größeren Entfernungen wer-den Zuschläge gemäß Abfal lwirt-schaftsgebührensatzung der Landes-hauptstadt Dresden erhoben, soferndie Bereitstellung in diesen Fällen nichtdurch den Grundstückseigentümeroder durch einen von ihm Beauftrag-ten erfolgt.(5)(5)(5)(5)(5) Begehbare Räume, in denen Stand-plätze für Abfallbehälter angeordnetsind, müssen mindestens 2 m hochsein.(6)(6)(6)(6)(6) Die Eigentümer von Grundstückenhaben die Standplätze für Abfal l-behälter sowie die Transportwege zumHalteplatz des Entsorgungsfahrzeugessauber und im Winter schnee- und eis-frei zu halten oder zu streuen.(7)(7)(7)(7)(7) Kann die sonst übliche Zu- undAbfahrt zum Standplatz nicht benutztwerden und wird dadurch der Trans-port der Abfallbehälter durch den Ent-sorgungsbeauftragten in unzumutba-rer Weise erschwert, kann die Stadteine vorübergehende Verlegung desStandplatzes oder die Bereitstellung derAbfallbehälter durch den Grundstücks-eigentümer anordnen.

    § 19§ 19§ 19§ 19§ 19Benutzung der AbfallbehälterBenutzung der AbfallbehälterBenutzung der AbfallbehälterBenutzung der AbfallbehälterBenutzung der Abfallbehälter(1)(1)(1)(1)(1) Die Abfallbehälter zur Erfassung der

    Bioabfälle, Restabfälle und Leicht-verpackungen werden ausschließlichvom zuständigen Entsorgungsbeauf-tragten zur Verfügung gestellt. DieseAbfallbehälter bleiben sein Eigentum,werden von ihm unterhalten und beiBedarf erneuert.(2) (2) (2) (2) (2) Der Eigentümer des Grundstückeshat die Abfal lbehälter auf seinemGrundstück zu dulden und haftet so-wohl bei Verlust der Abfallbehälter alsauch bei Beschädigung infolge nichtordnungsgemäßer Benutzung. DemEigentümer des Grundstückes obliegtdie Verpflichtung, geeignete Maßnah-men zur Abwehr des Zugriffs Dritterauf die Abfallbehälter zu ergreifen undhierfür den Nachweis zu führen.(3) (3) (3) (3) (3) Die Abfallbehälter sind schonend zubehandeln und durch den Grund-stückseigentümer in einem sauberenZustand zu halten. Abfall ist so einzu-geben, dass das Abfallbehältervolumenausgenutzt wird. Nach der Benutzungist der Abfallbehälter dicht zu schlie-ßen.(4) (4) (4) (4) (4) Es ist verboten, heiße Stoffe in dieAbfallbehälter einzugeben, Abfälle ein-zuschlämmen oder maschinell zu ver-dichten.(5)(5)(5)(5)(5) Das Eingeben ausgeschlossenerAbfälle oder von nicht für die Abfall-behälter vorgesehenen Abfällen sowiesperriger Gegenstände und Flüssigkei-ten ist nicht gestattet.Abfälle, die üblicherweise nicht in Haus-halten anfallen, z. B. Maschinen- oderAutoteile, dürfen auch nach Zerlegungnicht in die Abfallbehälter eingegebenwerden.(6)(6)(6)(6)(6) Die Ablagerung von Abfällen außer-halb der Behälter ist untersagt. Wider-rechtliche Nebenablagerungen vonRestabfällen an den Standplätzen wer-den vom Entsorgungsbeauftragteneingesammelt. Für die Entsorgung wirdentsprechend der Abfallwirtschafts-gebührensatzung der Landeshaupt-stadt Dresden eine gesonderte Gebührerhoben. Für an den Standplätzen ab-gelegte Gegenstände wird keine Haf-tung übernommen.(7) (7) (7) (7) (7) Für überfüllte Abfallbehälter, die beider Entleerung einen besonderen Auf-wand verursachen, wird analog Abs. 6eine gesonderte Gebühr erhoben.(8)(8)(8)(8)(8) Bei zeitweilig erhöhtem Abfallanfallkann der Benutzungspflichtige Abfall-säcke mit der Aufschrift „Landes-hauptstadt Dresden, Abfallsack, Gebührbezahlt“ erwerben. In die Abfallsäckedürfen keine scharfkantigen oder spit-zen Abfälle eingegeben werden. DasGewicht darf 35 kg nicht überschrei-ten.(9)(9)(9)(9)(9) Die Benutzung der Abfallbehälterder Grundstücke ist nur den jeweiligenEigentümern der Grundstücke sowiederen Mietern bzw. Nutzungsberech-

    tigten gestattet. Gegebenenfalls ist dieZuordnung zu einzelnen Standplätzenvon den Eigentümern der Grundstü-cke vorzunehmen und den Mieternbekannt zu geben.

    § 20§ 20§ 20§ 20§ 20Bereitstellung der Abfallbehälter zurBereitstellung der Abfallbehälter zurBereitstellung der Abfallbehälter zurBereitstellung der Abfallbehälter zurBereitstellung der Abfallbehälter zurEntleerungEntleerungEntleerungEntleerungEntleerung(1)(1)(1)(1)(1) Der Transport der Abfallbehälter vomStandplatz zum Entsorgungsfahrzeugund zurück erfolgt grundsätzlich durchden zuständigen Entsorgungsbeauf-tragten.(2) (2) (2) (2) (2) Sofern Abfallbehälter nicht durchden Entsorgungsbeauftragten zur Ent-leerung transportiert werden, hat dieBereitstellung durch den Grundstücks-eigentümer zu erfolgen. Insbesonderetrifft dies zu bei■ Standplätzen, die nicht den Anfor-derungen des § 18 genügen,■ Standplätzen in verschlossenenGrundstücken,■ Unterbringung in Tiefgaragen, inAbfallbehälterschränken, schrank-ähnlichen Unterstellräumen,■ ständig wiederkehrenden Einschrän-kungen der Abfuhr, insbesonderedurch den ruhenden Verkehr,■ Vorliegen einer Vereinbarung mitdem Entsorgungsbeauftragten, dassdie Abfallbehälter selbst transportiertwerden oder■ wenn die Abfallbehälter nicht zu 75Prozent gefüllt sind und dennoch ent-leert werden sollen.(3)(3)(3)(3)(3) In Fällen gemäß Abs. 2 sind dieAbfallbehälter rechtzeitig durch denEigentümer des Grundstückes amGehwegrand bzw. außerhalb derGrundstückseinfriedung bereitzustel-len und nach der Entleerung zurück-zustellen. Ist dort ein Halten des Ent-sorgungsfahrzeuges nicht möglich,sind die Behälter am nächstmöglichenHaltepunkt des Entsorgungsfahrzeugesbereitzustellen und nach der Entlee-rung zurückzustellen. Dies hat so zuerfolgen, dass keine Personen gefähr-det, geschädigt, mehr als unvermeid-bar behindert oder belästigt werdenund keine Sachbeschädigung erfolgt.(4)(4)(4)(4)(4) Die Stadt ist berechtigt, die Flächezu bestimmen, an der die Abfallbehälterbereitzustellen sind.(5)(5)(5)(5)(5) In Ausnahmefällen kann der Grund-stückseigentümer mit dem zuständi-gen Entsorgungsbeauftragten andereRegelungen schriftlich vereinbaren.(6)(6)(6)(6)(6) Die verschlossenen Abfallsäcke ge-mäß § 19 Abs. 8 sind neben den Ab-fallbehältern auf den Standplätzen zurAbfuhr bereitzustellen. Andere als in § 10Abs. 1 genannte Säcke oder Behältnis-se sind nicht zulässig und werden alsNebenablagerung gemäß § 19 Abs. 6behandelt.

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    Dresdner Amtsblatt

    (7)(7)(7)(7)(7) Andere Leistungen zur Bereitstel-lung und Unterhaltung der Abfall-behälter, insbesondere das Entnehmenaus den Abfallbehälterschränken sowieReinigungsleistungen, sind von denEigentümern der Grundstücke mit demzuständigen Entsorgungsbeauftragtenprivatrechtlich zu vereinbaren.(8)(8)(8)(8)(8) Abfallbehälter auf Märkten und Veran-staltungen sind entsprechend einer ge-sonderten Vereinbarung mit dem Entsor-gungsbeauftragten bereitzustellen.

    § 21§ 21§ 21§ 21§ 21Abfal lbehälter auf Straßen und inAbfal lbehälter auf Straßen und inAbfal lbehälter auf Straßen und inAbfal lbehälter auf Straßen und inAbfal lbehälter auf Straßen und inöffentlichen Anlagenöffentlichen Anlagenöffentlichen Anlagenöffentlichen Anlagenöffentlichen Anlagen(1)(1)(1)(1)(1) Die auf öffentlichen Flächen aufge-stellten Abfallbehälter (Papierkörbe)dürfen nur für die Eingabe von Unter-wegsabfällen durch private Abfaller-zeuger benutzt werden.(2)(2)(2)(2)(2) Verkaufseinrichtungen und Händ-ler auf öffentlichen Flächen haben zurErfassung der aus dem Verkauf ihrerWaren anfallenden Abfälle Behälter auf-zustellen oder aufstellen zu lassen unddie darin erfassten Abfälle der Stadt zurEntsorgung zu überlassen, sofern die-se Abfälle nicht selbst verwertet wer-den.(3) (3) (3) (3) (3) Bei Veranstaltungen haben die Aus-richter die Bereitstellung von Abfall-behältern bzw. Abfallsäcken mit demEntsorgungsbeauftragten abzustim-men.Nach Abschluss der Veranstaltungensind veranstaltungsbedingte Abfälle imbetreffenden Gebiet einzusammeln undder Stadt zur Entsorgung zu überlas-sen, sofern diese Abfälle nicht selbstverwertet werden.

    § 22§ 22§ 22§ 22§ 22Benutzung der Einr ichtungen derBenutzung der Einr ichtungen derBenutzung der Einr ichtungen derBenutzung der Einr ichtungen derBenutzung der Einr ichtungen derAbfallwirtschaftAbfallwirtschaftAbfallwirtschaftAbfallwirtschaftAbfallwirtschaft(1)(1)(1)(1)(1) Die Nutzung von Einrichtungen derAbfallwirtschaft ist nur zur Entsorgungvon Abfällen aus dem Gebiet der Stadtzulässig. Ausnahmen bedürfen dervorherigen schriftlichen Zustimmungder Stadt.(2)(2)(2)(2)(2) Für die im Auftrag der Stadt betrie-benen Anlagen, Wertstoffhöfe, An-nahmestellen und mobilen Sammlun-gen werden Standorte, Öffnungszeitenund angenommene Abfälle ortsüblichbekannt gegeben.(3)(3)(3)(3)(3) Die Benutzung der Wertstoffhöfe,Annahmestellen und Depotcontainer istnur zur Abgabe haushaltstypischerAbfallarten und -mengen gestattet.Gewerbetreibenden, deren GewerbeTransport- und/oder Entsorgungsleis-tungen zum Inhalt hat, ist die Benut-zung der Wertstoffhöfe und Annah-mestellen untersagt. Sie haben die vonder Stadt bekannt gegebenen Ent-sorgungsanlagen zu benutzen.

    (4)(4)(4)(4)(4) Der Anlieferer von Abfällen haftetfür Schäden und Aufwendungen, diedem Betreiber der Einrichtung durchdie Anlieferung von nicht zugelasse-nen Abfällen entstehen.

    § 23§ 23§ 23§ 23§ 23Auskunftspflicht und NachschaurechtAuskunftspflicht und NachschaurechtAuskunftspflicht und NachschaurechtAuskunftspflicht und NachschaurechtAuskunftspflicht und Nachschaurecht(1)(1)(1)(1)(1) Soweit zur Durchführung dieserSatzung erforderlich, müssen Grund-stückseigentümer und die Besitzer undErzeuger von Abfällen die notwendi-gen Auskünfte erteilen.(2) (2) (2) (2) (2) Die Stadt ist u. a. befugt, den Inhaltder Abfallbehälter zu kontrollieren, Ab-fälle aus anderen Herkunftsbereichenzu untersuchen sowie Nachweise überden genutzten Entsorgungsweg, ins-besondere Wiegescheine, Entsorgungs-nachweise und Übernahmescheine, zuverlangen.(3)(3)(3)(3)(3) Den Beauftragten der Stadt ist Zu-tritt zum Grundstück zu gewähren,soweit dies für den Vollzug dieser Sat-zung erforderlich ist.(4) (4) (4) (4) (4) Die Beauftragten der Stadt habensich mit einem von der Stadt ausge-stellten Dienstausweis oder durch Voll-macht auszuweisen.

    § 24§ 24§ 24§ 24§ 24Gebühren und EntgelteGebühren und EntgelteGebühren und EntgelteGebühren und EntgelteGebühren und Entgelte(1) (1) (1) (1) (1) Die Stadt erhebt für die Maßnah-men der Abfallwirtschaft Gebühren undEntgelte.(2 )(2 )(2 )(2 )(2 ) Die Höhe der Gebühren soll einekostendeckende Abfallwirtschaft gewähr-leisten sowie die Abfallvermeidung unddie Verwertung von Abfällen fördern.(3) (3) (3) (3) (3) Die Gebühren für die Benutzung derEinrichtungen der Abfallwirtschaft sindin der Abfallwirtschaftsgebührensat-zung der Landeshauptstadt Dresdenfestgelegt. Gebühren für die Beseiti-gung von Abfällen auf Deponien desZAOE sind in der Gebührensatzung fürdie Benutzung der Deponien des ZAOEgeregelt.(4)(4)(4)(4)(4) Für abfallwirtschaftliche Leistungenim Auftrag der Stadt oder im Auftragdes Abfallbesitzers, für die in der Abfall-wirtschaftsgebührensatzung keine Ge-bühren festgelegt wurden, werdenEntgelte erhoben.(5) (5) (5) (5) (5) Bei vorübergehender Einschrän-kung, Unterbrechung oder Verspätungder Abfuhr oder anderer Leistungeninfolge Betriebsstörungen, betriebs-notwendiger Arbeiten, behördlicherVerfügungen, Streiks, extrem ungüns-tiger Witterung, höherer Gewalt oderVerhinderung der Abfuhr durch Drittebesteht kein Anspruch auf Schadens-ersatz oder Ermäßigung der Gebührenoder Entgelte.

    § 25§ 25§ 25§ 25§ 25OrdnungswidrigkeitenOrdnungswidrigkeitenOrdnungswidrigkeitenOrdnungswidrigkeitenOrdnungswidrigkeitenGemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 und 3, Abs. 2

    und 3 SächsGemO stellen Verstößegegen diese Satzung Ordnungswidrig-keiten dar und können durch Geldbu-ßen bis 500 EUR geahndet werden.Ordnungswidrig im Sinne dieser Sat-zung handelt, wer vorsätzlich oder fahr-lässig:1. entgegen § 1 Abs. 8 dieser Satzungohne Beauftragung der Stadt Maßnah-men der Abfallwirtschaft durchführtund überlassungspflichtige Abfälle ent-sorgt,2. entgegen § 2 Abs. 5 dieser SatzungAbf