Personaldienstleister 02 18 · die EU. Und dann wäre die Nachkriegs‑ ordnung, mit der die...

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THEMENSCHWERPUNKT LAMMERT, VOGEL, YOGESHWAR Der Arbeitgebertag Zeitarbeit 2018 Personaldienstleister 02 18 BAP Akademie Das Programm für das 2. Halbjahr 2018 3 Seite 13 PDK-Ausbildung 10-jähriges Jubiläum einer Erfolgsgeschichte 3 Seite 12 BGA-Präsident Bingmann Ein neues Denken für den unternehmerischen Wandel 3 Seite 3 Branchenmagazin des BAP – Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister

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THEMENSCHWERPUNKT

LAMMERT, VOGEL, YOGESHWARDer Arbeitgebertag Zeitarbeit 2018

Personaldienstleister 02 18

BAP AkademieDas Programm für das 2. Halbjahr 2018 3 Seite 13

PDK-Ausbildung10-jähriges Jubiläum einer Erfolgsgeschichte 3 Seite 12

BGA-Präsident BingmannEin neues Denken für denunternehmerischen Wandel 3 Seite 3

Branchenmagazin des BAP – Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister

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2 EinBLickE

Die Gegensätze der neuen Arbeitswelt in Einklang bringenWorld Employment conference 2018 der World Employment confederation (WEc) in Dublin.

D ie neue Arbeitswelt scheint voller Widersprüche zu sein: Auf der einen Seite wollen die Menschen mehr Flexibi‑

lität bei der Frage, wie und wo sie arbei‑ten. Auf der anderen Seite legen sie aber auch großen Wert auf Sicherheit. »Wir müssen diese Gegensätze in Einklang bringen, wenn wir wollen, dass die Ar‑beitswelt offen, inklusiv und nachhaltig ist«, sagte Annemarie Muntz, Präsidentin der World Employment Confederation (WEC), auf der Jahreskonferenz der Or‑ganisation Anfang Juni in Dublin. Die Personaldienstleister sähen sich in der Verantwortung, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Unternehmen bei dem Transformationsprozess der Arbeits‑ welt zu unterstützen. »Wir können unser

Wissen über die Arbeitsmärkte nutzen, um die Komplexität zu vereinfachen«, so Muntz weiter.

Zu einer der Herausforderungen, vor denen Unternehmen stehen, gehört, dass Belegschaften nicht mehr ausschließlich aus internen Mitarbeitern bestehen, son‑dern dass Freiberufler, befristet Beschäf‑tigte, Zeitarbeitnehmer oder anderes ex‑ ternes Personal hinzukommen. Jüngste

Analysen dieser sogenannten »extended workforce«, also »erweiterten Beleg‑schaft«, haben ergeben, dass Unterneh‑men, die auf externe Unterstützung zu‑ rückgreifen, Marktchancen schneller und agiler nutzen können. Doch wie können innovative, zukunftsorientierte Strategien des Personaleinsatzes organisiert und um‑ gesetzt werden? Und welche Rolle kann dabei die Personaldienstleistungsbranche spielen? Diese und weitere Fragen zu der Arbeitswelt von morgen hat die Delega‑tion des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister (BAP) unter Leitung von BAP‑Präsident Sebastian Lazay und BAP‑Vizepräsident Jan Ole Schneider bei der World Employment Conference mit mehr als 400 Experten aus über 40 Län‑dern diskutiert. t

WEc-Europe Präsidentin Bettina Schaller und

BAP-Präsident Sebastian Lazay

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3EDiTORiAL

»Ein Dienstwagen mit dicken Schlappen zieht schon lange nicht mehr«

W ir leben in bewegten Zei‑ten. Technologische und politische Umbrüche stel‑len vieles auf den Kopf,

was unantastbar schien. Ohne Frage, es geht uns derzeit gut. Die deutsche Wirt‑schaft boomt, die Beschäftigung steigt auf immer neue Höchststände und die Staats‑ und Sozialkassen sind voll. Das darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass wir vor großen Herausforderungen stehen. Digitalisierung, Fachkräfteman‑gel, Demografie und Zuwanderung sind nur einige Schlagworte dafür.

Wie die gesamte Wirtschaft unter‑liegt auch meine Branche, der klassische Großhandel, einem Transformations‑prozess, der durch die Digitalisierung getrieben wird. Die Digitalisierung ist als Schlagwort eigentlich nichts Neues. Sie ist in unseren Köpfen schon länger präsent, wenn es um die Weiterentwick‑lung unserer Unternehmen geht. Der Unterschied zu heute besteht darin, dass dieser Transformationsprozess vor eini‑gen Jahren leise begonnen hat und nun zu einem immer lauter werdenden Phä‑nomen wird. Die Entwicklung an den Märkten hat an Dynamik zugenommen. Der alte Gedanke der Digitalisierung bestand vor allem in der Vereinfachung von Prozessen, um die zur Verfügung stehenden Ressourcen besser zu nutzen. Dieser Gedanke ist überholt. Heute geht es darum, neue Geschäftsmodelle zu entwickeln und diese mit bestehenden Strukturen zu verbinden. Wir Unterneh‑mer müssen uns überlegen, wie wir im Prozess der Digitalisierung unsere Fir‑men neu gestalten.

Wir müssen mehr Innovation wagen und in neue Ideen investieren. Nur wenn wir Innovationsprozesse vehement und konsequent vorantreiben, können wir in Wachstumsmärkten bestehen. Jedes Unternehmen benötigt eine individuelle Strategie für die digitale Welt, die letzt‑lich einen spürbaren Mehrwert für den Kunden liefern muss. Das setzt voraus, dass wir einen Wandel in der Kultur

unserer Unternehmen und in uns selbst schaffen. Dazu braucht es neues Denken. Das ist kein Privileg der Jugend. Wenn auf den Sohn oder die Tochter als Nach‑folger gewartet wird, um mit der Digita‑lisierung anzufangen, dann geht wich‑tige Zeit verloren, die wir nicht haben. Deshalb müssen wir in unseren Unter‑nehmen auch diskutieren, was mit den alten Werten passiert. Wir müssen das Alte profitabel halten und Freiräume für Neues schaffen. Wir müssen mehr Mut haben, um Dinge auszuprobieren. Die Mitarbeiter müssen in den Verände‑rungsprozess aktiv eingebunden werden und gleichzeitig Verantwortung über‑nehmen. In diesem Zusammenhang spielen externe Innovationsnetzwerke, in denen Unternehmen und Mitarbeiter die digitale Welt kennenlernen, eine zunehmend wichtige Rolle. Respekt vor den Leistungen unserer Mitarbeiter und Interesse an ihrer persönlichen Entwick‑lung ist Basis einer agilen Unterneh‑menskultur. Schließlich sind es die Mit‑arbeiter, die mit ihrem Einsatz, ihren Beiträgen und Ideen den Unternehmens‑erfolg garantieren.

Dies geht einher mit einem Wandel der Arbeitswelt. Der Jugend von heute sind Vereinbarkeit von Familie und Beruf, flexible Arbeitszeiten und mobiles

Arbeiten wichtiger als die Vergütung. Ein Dienstwagen mit dicken Schlappen zieht schon lange nicht mehr. Projekt‑orientiertes Arbeiten führt zu projekt‑bezogenem Personalbedarf. Flexible Beschäftigungsformen sind dabei ein wichtiger Baustein zur Bewältigung des Strukturwandels.

Gerade im Dienstleistungssektor ist ein variabler Personaleinsatz von gro‑ßer Bedeutung, um am Markt bestehen zu können. Personaldienstleister sind hier unverzichtbarer Partner der deut‑schen Wirtschaft gerade auch bei der Suche nach spezialisiertem Personal, wie IT‑Fachkräften. Zeitarbeit kann bei der Umsetzung einer erweiterten Perso‑nalstrategie eine Schlüsselrolle einneh‑men und Unternehmen beim Zugriff auf externes Expertenwissen unterstüt‑zen. Gesetzliche Einschränkungen flexi‑bler Beschäftigungsformen sind des‑halb der falsche Weg. Statt mehr Bürokratie braucht die Wirtschaft mehr Freiheit. Beispielhaft sei auf das anti‑quierte Arbeitszeitgesetz verwiesen. Hier sollte der Gesetzgeber den Arbeitgebern und Arbeitnehmern mehr Freiheit ein‑räumen. Die europäische Arbeitszeit‑richtlinie lässt das zu.

Die Chancen der Digitalisierung wird der Mittelstand nur mit einer innovati‑onsoffenen Regulierung erfolgreich nut‑zen können. Die Unternehmen brau‑chen für die Gestaltung ihrer Zukunft mehr Flexibilität. Das Korsett der wirt‑schaftlichen Rahmenbedingungen, die die Politik setzt, muss wieder lockerer geschnürt werden. Wir brauchen Gestal‑tungschancen und Entfaltungsmöglich‑keiten statt neuer Barrieren. Nicht umsonst klagt gerade der Mittelstand über die überbordende Bürokratie, eine hohe Steuerlast und zu starre Arbeitszeit‑regelungen. Auch im Bildungsbereich, bei der Finanzierung und bei daten‑schutzrechtlichen Regelungen muss die Politik den digitalen Veränderungen in einer mittelstandsgerechten Form Rech‑nung tragen. t

Foto: bga

DR. HOLGER BINGMANN

ist seit September 2017 Präsident des

Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel,

Dienstleistungen (BGA). Der promovierte

Wirtschaftswissenschaftler leitet als Geschäfts-

führender Gesellschafter seit 2001 die

MELO Group mit rund 2.000 Beschäftigten.

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»Was ich nach Hause mitnehme, ist ein Wow!«impressionen von der BAP-Mitgliederversammlung, dem Arbeitgebertag Zeitarbeit und dem BAP-Sommerfest.

A m 28. Juni 2018 war es wieder so weit: Der BAP lud die Personaldienstleister zum großen Branchentref‑fen nach Berlin ein. Nach der geschlossenen Mit‑gliederversammlung lag der Fokus dieses Jahr beim

Arbeitgebertag Zeitarbeit auf den Auswirkungen einer Welt im rasanten Wandel auf Gesellschaft, Arbeitsmarkt und Politik. Dazu sprachen Prof. Dr. Norbert Lammert, Bundestagspräsident a.D. und jetziger Vorsitzender der Konrad‑Adenauer‑Stiftung,

Johannes Vogel, arbeitsmarktpolitischer Sprecher der FDP‑Bun‑ destagsfraktion, und der bekannte Wissenschaftsjournalist Ranga Yogeshwar. Angesichts der hochkarätigen Vorträge (s. Seite 6 bis 10) und des traditionellen BAP‑Sommerfestes im Kronprinzenpalais Unter den Linden brachte es eine Teilneh‑merin für alle Gäste auf den Punkt: »Was ich nach Hause mit‑nehme, ist ein Perspektivwechsel bezüglich des technischen Wandels – und ein Wow!« t

Fotos: Regina Sablotny, Tobias Rücker

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d

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6 ARBEiTGEBERTAG ZEiTARBEiT

»Die Zeitarbeit ist nicht das Problem, sondern sie ist die Lösung!«»Personaldienstleister« druckt die Rede von BAP-Präsident Sebastian Lazay zur Eröffnung des Arbeitgebertages Zeitarbeit 2018 ab.

Sehr geehrter Herr Professor Dr. Lammert, sehr geehrter Herr Yo‑geshwar, sehr geehrte Abgeord‑nete des Deutschen Bundestages,

sehr geehrte Damen und Herren, liebe Gäste unserer heutigen Veranstaltung: Herzlich willkommen zum Arbeitgeber‑tag Zeitarbeit des Bundesarbeitgeberver‑ bandes der Personaldienstleister, des B.A.P.. Ich freue mich sehr, dass Sie wie‑der so zahlreich hier und heute erschie‑nen sind, obwohl ja die Zeitarbeit in die‑sem Jahr nicht so im absoluten Fokus des politischen Berlins steht.

Es sind tatsächlich ganz andere The‑men, die im Moment die Schlagzeilen be‑ stimmen und das ist der Blick aufs Inter‑nationale. In der Türkei ist gerade erst ein Präsident wiedergewählt worden, dessen Verhältnis zum Westen ein eher brüchi‑ges geworden ist und der nicht gerade als Stabilisator in dieser Welt gelten kann. In den USA regiert ein Präsident, der mit sei‑nem »America first!« an den Grundfesten dessen rüttelt, was wir seit mehr als 50 Jahren für Gewissheiten hielten. Dass die neue Politik der USA zuerst über Twitter verkündet wird, ist allein schon gewöh‑nungsbedürftig. Aber wer hätte sich vor ein, zwei Jahren allen Ernstes vorstellen können, dass wir den freien Welthandel in Frage stellen. Wir befinden uns jetzt fast am Beginn eines Handelskrieges zwi‑ schen den USA und der EU und zwischen den USA und China. Meine Freunde aus dem Außenhandel sagen immer, dass es daran liegt, dass wir so in den Fokus ge‑ raten sind, weil aus Sicht des amerikani‑schen Präsidenten Europa eben zwischen den USA und China liegt. Wenn er ein‑fach anders herum auf die Kugel gucken würde, wären wir vermutlich schnell aus dem Fokus, aber so einfach sind manch‑mal wohl die Erklärungen. Von der Situ‑ation wird die ganze Weltwirtschaft ge‑ troffen, denn Zölle sind nicht gerade als globaler Wachstumsbeschleuniger be‑ kannt. Vor allem Deutschland als Export‑ weltmeister wird davon nicht unberührt

bleiben. Das zeigen auch schon jetzt Um‑ fragen bei den Unternehmen, aber auch bei den Wirtschaftsforschungsinstituten, die in ihren Prognosen immer weiter nach unten gehen.

Als wäre das allein nicht Grund genug zur Besorgnis, ist die EU zerstritten wie noch nie und taumelt Deutschland am Rand einer veritablen Regierungskrise. Auslöser ist der Streit über Migrations‑ströme. Dieser Streit droht aktuell nicht nur die Union von CDU und CSU zu zer‑reißen, sondern tobt in allen Parteien, in allen EU‑Ländern und in der gesamten Gesellschaft. Wenn es hier nicht gelingt, eine Lösung zu finden, zerbricht daran nicht nur die Regierungskoalition in Deutschland, sondern womöglich auch die EU. Und dann wäre die Nachkriegs‑ordnung, mit der die meisten von uns auf‑ gewachsen sind, endgültig passé.

Doch nicht nur im politischen Raum sind Umbrüche zu beobachten, deren Auswirkungen noch gar nicht absehbar sind. Auch die technische Entwicklung

in Form der Digitalisierung stellt uns vor ungeahnte Herausforderungen und unser jetziges Arbeits‑ und Gesellschaftsmodell in Frage. Wie werden wir in Zukunft ar‑ beiten? Oder arbeiten wir womöglich überhaupt nicht mehr, sondern nur noch Roboter, die durch Künstliche Intelligenz gesteuert werden? Und wer finanziert dann den Sozialstaat? Zu all diesen und weiteren Fragestellungen muss ein gesell‑ schaftlicher Konsens gefunden werden – und das auf Basis von Fakten und nicht von gefühlter Wahrheit oder rein ideolo‑gischen Erwägungen.

Das ist auch der Aspekt, der mich am meisten beunruhigt – dass es nicht mehr Fakten und Sachargumente sind, die die politische Auseinandersetzung bestim‑men und zu entsprechenden Entschei‑dungen führen. Ein sehr gutes Beispiel dafür ist die Zeitarbeit. Unsere Branche hat in der letzten Legislaturperiode mit Equal Pay nach neun Monaten und der Höchstüberlassungsdauer von 18 Mona‑ten deutlich verschärfte Regularien be‑

Foto: Tobias Rücker

BAP-Präsident Sebastian Lazay eröffnet den Arbeitgebertag Zeitarbeit 2018

»Die Zeitarbeit ist nicht das Problem, sondern sie ist die Lösung!«»Personaldienstleister« druckt die Rede von BAP-Präsident Sebastian Lazay zur Eröffnung des Arbeitgebertages Zeitarbeit 2018 ab.

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und ewig an ein Unternehmen binden wollen, sondern immer wieder neue Her‑ ausforderungen suchen.

Angesichts der oben zitierten Zahlen der Bundesagentur für Arbeit und dem Trend zur Individualisierung der Arbeits‑welt lässt sich mit Fug und Recht sagen: Die Zeitarbeit ist nicht das Problem, son‑dern sie ist die Lösung!

Doch damit soll es jetzt auch genug sein, denn ich kann Ihnen für den heu‑tigen Nachmittag einmal mehr ein viel‑fältiges und spannendes Programm ver‑sprechen. Dazu werden Sie, Herr Professor Dr. Lammert, in erheblichem Maße bei‑tragen. Sie vorstellen zu wollen, hieße, Eulen nach Athen zu tragen. Zu eindrück‑ lich sind noch Ihre Reden und Auftritte als Bundestagspräsident in Erinnerung. Das Amt des zweiten Mannes im Staate haben Sie von Oktober 2005 bis Septem‑ber 2017 bekleidet, und Sie haben dieses Amt geprägt. Erwähnen möchte ich an dieser Stelle nur noch, dass Sie Staatsse‑kretär in drei verschiedenen Bundesmi‑nisterien waren: Von April 1989 bis No‑ vember 1994 beim Bundesminister für Bildung und Wissenschaft, ab November 1994 beim Bundesminister für Wirtschaft und von Mai 1997 bis Oktober 1998 beim Bundesminister für Verkehr. Und jetzt sind Sie der Vorsitzende der Konrad‑Ade‑nauer‑Stiftung, dem CDU‑nahen Think Tank. Es gibt kaum Politikfelder, die

kommen. Begründung für die von uns zu Recht als Einschränkung empfundenen Gesetzesänderungen war die Zurückfüh‑rung unserer Branche auf ihre Kernfunk‑tionen und Schutz der Stammbeschäftig‑ten. Aber geben das die Fakten und Daten überhaupt her? Nein, das geben sie nicht. Denn alle wissenschaftlichen Studien haben belegt, dass durch Zeitarbeit keine Stammbelegschaften verdrängt werden. Der Anteil der Zeitarbeit bewegt sich seit Jahren auf einem Niveau von 2 bis 2,3 Prozent. Wäre es streng nach der Fakten‑lage gegangen, hätte die Zeitarbeit nie und nimmer solche Regulierungen erfah‑ ren dürfen, vielleicht sogar eine Förde‑rung erfahren müssen. Denn es sind die Personaldienstleister, die mit 66 Prozent die meisten Arbeitslosen und Menschen, die noch nie gearbeitet haben, in Beschäf‑ tigung bringen, die mit rund 25 Prozent Personen ohne abgeschlossene Berufsaus‑ bildung eine Chance geben und die mit fast 28 Prozent die meisten Geflüchteten in den Arbeitsmarkt integrieren.

Und das tun wir auch noch nachhal‑tig, wie Zahlen der Bundesagentur für Ar‑ beit belegen. Von den Personen, die ihre Arbeitslosigkeit durch Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäfti‑gung in unserer Branche beendet haben, waren nach sechs Monaten noch fast drei Viertel beschäftigt und nach 12 Monaten waren es immer noch 64 Prozent.

Aber unsere Branche ist auch eine Alternative für andere Gruppen, die man zunächst vielleicht nicht mit uns verbin‑det. Für Hochschulabsolventen zum Bei‑spiel, weil sie über uns leicht einen Zu‑ gang zum Arbeitsmarkt finden und unter‑ schiedliche Unternehmen kennenlernen können. Für die Generation Y, weil wir ihnen einerseits die Sicherheit bieten können, die sie sich wünschen, aber andererseits auch die Flexibilität, die sie erwarten. Diese Art von Selbständigkeit aber eben mit voller sozialer Absicherung. Für High Professionals, insbesondere aus dem IT‑Bereich, die sich nicht für immer

*Da Johannes Vogel, arbeitsmarktpolitischer

Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion,

terminbedingt etwas später auf dem Arbeitge-

bertag Zeitarbeit 2018 eintraf, konnte er

von BAP-Präsident Lazay nicht einleitend begrüßt

werden. Einen Bericht über den Vortrag

von Herrn Vogel finden Sie auf Seite 10 dieser

Ausgabe des »Personaldienstleister«.

»Wäre es streng nach der Faktenlage gegangen, hätte die Zeitarbeit nie und nimmer solche Regulierungen erfahren dürfen, vielleicht sogar eine Förderung erfahren müssen.«

Ihnen fremd wären. Deswegen dürfen wir gespannt sein, was Sie uns gleich zu den gesellschaftlichen Entwicklungen in Deutschland sagen werden.

Herrn Vogel* werden wir später vor‑stellen und so bleibt jetzt noch Herr Yogeshwar, der uns später mit einem Vortrag seine Sicht der Dinge darstellen wird. Herr Yogeshwar gilt als der bekann‑teste Wissenschaftsvermittler Deutsch‑lands und ich habe ein Zitat herausge‑sucht. Der verstorbene FAZ‑Herausgeber Frank Schirrmacher hat über ihn gesagt: »Er ist ein einzigartiger Übersetzer von Wissenschaft in Sprache und mehr noch, er hat die besten Tugenden der Wissen‑schaft in den Journalismus importiert.« Besser hätte man es nicht sagen können.

Und jetzt möchte ich Anja Kohl auf die Bühne bitten. Frau Kohl hat uns schon vorzüglich durch die letzten Arbeit‑ gebertage Zeitarbeit geführt und wird das auch heute tun. Liebe Frau Kohl, die Bühne ist ihre! t

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E inen ganz besonderen Redner konnte der BAP für den diesjährigen Arbeitgebertag Zeitarbeit gewinnen. Denn Prof. Dr. Norbert Lammert, der jetzige Vorsit‑zende der Konrad‑Adenauer‑Stiftung, war nicht nur

langjähriger Bundestagspräsident und über 37 Jahre als Abge‑ordneter Mitglied des Deutschen Bundestages, sondern ist auch ein »Herzschrittmacher der Demokratie«. Als solchen bezeich‑nete ihn Anja Kohl, Finanzjournalistin und Moderatorin der Veranstaltung.

Gleich zu Beginn seines Vortrages über die Verantwortung des Staates für Vergangenheit und Zukunft merkte Lammert an, dass die momentane Zeit von ungewöhnlich weitreichen‑den Veränderungen geprägt sei, die zudem noch in rasendem Tempo stattfinden würden. Dies führe zu einer großen Unsi‑cherheit in der Bevölkerung, da die Folgen noch nicht abseh‑bar seien. Doch alles so zu belassen, wie es momentan sei, wäre keine Option. Denn der derzeitige Wandlungsprozess würde in jedem Fall stattfinden, offen sei nur, wie schnell er vonstatten‑gehen würde. Gerichtet an Politik und Wirtschaft betonte Lammert: »Nicht jede Veränderung stellt eine Innovation dar und nicht jede Innovation ist eine Errungenschaft.« Doch Ver‑ änderungen seien per se nichts Negatives, denn ohne sie könne eine Gesellschaft auf Dauer nicht stabil bleiben. Aller‑dings brauche es zur Bewältigung von alledem verlässliche Rah‑menbedingungen. Lammert machte deutlich, dass der Staat bei der Schaffung dieser stabilen Rahmenbedingungen in einer ganz besonderen Verantwortung stünde. Er sei jedoch nicht alleine dafür in der Pflicht, sondern dies müsse als gemein‑same Verantwortung von Staat, Politik, Wirtschaft und Gesell‑schaft aufgefasst werden.

Als zentrales Feld, das durch die Digitalisierung vor weitrei‑chenden Veränderungen stehe, benannte Lammert den Arbeits‑markt. Wegen der sich rasant vollziehenden Umbrüche sei es zwar unmöglich, eine gesicherte Perspektive über die Zukunft der Arbeitsmärkte abzugeben. Fakt sei aber, dass die Anzahl der Erwerbstätigen in Deutschland seit Jahren kontinuierlich zunimmt. So waren 2017 bereits rund vier Millionen Men‑schen mehr beschäftigt als 2007. Auch das Arbeitsvolumen sei im vergangenen Jahr so hoch wie nie zuvor gewesen. Angesichts

des komplexen Zusammenhangs zwischen technologischem Fortschritt und den aktuellen Entwicklungen auf dem Arbeits‑markt warnte Lammert vor nicht zu belegenden Negativprogno‑sen und erst recht vor Panikankündigungen.

Der ehemalige Bundestagspräsident stellte heraus, dass die Digitalisierung aber nicht nur die Wirtschaft, sondern auch Politik und Gesellschaft nachhaltiger verändern wird als sämt‑liche andere Technologiesprünge zuvor. So ginge der digitale Umwandlungsprozess in seiner Wirkung noch über die Erfin‑dung der Dampfmaschine und der Kernkraft hinaus.

Gar nicht hoch genug einzuschätzen seien die Einflüsse der Digitalisierung zudem auf die Handlungsmöglichkeiten der ein‑ zelnen Nationalstaaten, denn »die Digitalisierung perforiert territoriale Grenzen, nimmt dadurch Nationalstaaten ihre Souveränität und eliminiert das staatliche Selbstverständ‑ nis. »Die Staaten seien hierdurch nicht mehr Herren ihrer eige‑nen Angelegenheiten innerhalb der eigenen Grenzen. Die best‑mögliche Antwort auf die digitalisierte globalisierte Welt sei daher Europa und der europäische Integrationsprozess. Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen politischen Lage appel‑lierte Lammert an alle politischen Akteure, sich ihrer weitrei‑chenden Verantwortung bewusst zu sein: »Nur mit einem star‑ken und einigen Europa ist die Bewältigung der enormen globalen Herausforderungen durch die Digitalisierung über‑haupt möglich.« t

»Die Digitalisierung perforiert territoriale Grenzen, nimmt dadurch Nationalstaaten ihre Souveränität und eliminiert das staatliche Selbstverständnis.«

»Europa ist die beste Antwort auf die digitalisierte globalisierte Welt«Zur Bedeutung der Digitalisierung für Staat und Gesellschaft hielt Prof. Dr. norbert Lammert einen Gastvortrag auf dem Arbeitgebertag Zeitarbeit 2018.

Foto: Tobias Rücker

Prof. Dr. norbert Lammert, Bundestagspräsident a. D. und jetziger Vorsitzender

der konrad-Adenauer-Stiftung, auf dem Arbeitgebertag Zeitarbeit 2018

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All die Veränderungen, die sich in den vergangenen Jahren teilweise bereits voll‑ zogen haben, teilweise aber auch noch anstehen, seien nicht mehr lokaler, son‑dern globaler Art. Und dies habe auch er‑ hebliche Auswirkungen auf die Arbeits‑welt. Hierzu prognostizierte Yogeshwar eine weitreichende Änderung der Grund‑ grammatik. Das lange vorherrschende Prinzip »Oben ist der Chef in einem Be‑ trieb, der alles regelt« würde dabei durch die Digitalisierung obsolet werden. Denn künftig sei es nicht mehr üblich, dass es definierte Sender und Empfänger gebe, sondern jeder Einzelne sei künftig Sen‑der und Empfänger zugleich.

Als zentrales Kernelement der Digita‑lisierung benannte Yogeshwar die Künst‑ liche Intelligenz. Diese greife immer wei‑ter um sich, es sei die Zeit der »Landge‑winnung der Künstlichen Intelligenz.« Dabei könnten Maschinen alles, was in irgendeiner Form mit Mustererkennung zu tun hat, mittlerweile besser als Men‑schen. Auch würde ihr Fähigkeitsvor‑sprung weiterhin rasant zunehmen, denn sie seien enorm lernfähig und könnten immer besser differenzieren. Ausdrück‑lich betonte Yogeshwar aber, dass die

Künstliche Intelligenz kein Jobkiller, son‑ dern ein Jobveränderer und ‑schaffer sei. Es sei davon auszugehen, dass mittelfris‑tig vorrangig solche Arbeiten vollständig digitalisiert werden, die die Menschen als »nervig« empfinden, wie beispielsweise die Arbeit im Call‑Center. Gleichzeitig würde die Digitalisierung im immer stär‑keren Maße eine Vielzahl neuer Berufs‑bilder schaffen, durch die zahlreiche neue Jobs entstehen würden.

»Wir stehen vor der größten Innova‑tion der neueren Geschichte«, zeigte sich Yogeshwar überzeugt. Dabei werde die digitale Transformation auch zu einem tiefgreifenden Umbau der Gesellschaft führen. Um hieraus eine Erfolgsgeschich‑ te zu machen, sei es unbedingt notwen‑dig, dass dieser gesellschaftliche Wandel nicht von Einzelinteressen angetrieben werden dürfe. Stattdessen müsse sich eine »Wir‑Gesellschaft« entwickeln, die von gesamtgesellschaftlicher Offenheit und Aufgeschlossenheit geprägt ist. Jeder ein‑zelne sollte hierfür offen sein, denn schließlich, betonte Yogeshwar abschlie‑ßend, »ist es momentan die spannendste Zeit, in der man überhaupt nur leben kann.« t

»Die Menschheit steht vor der größten innovation der neueren Geschichte«Unter dem Leitgedanken »nächste Ausfahrt Zukunft« referierte Wissenschaftsjournalist Ranga Yogeshwar über neue Technologien und ihre Folgen.

E r selbst sei ein erklärter Opti‑mist. So stellte sich der Wissen‑ schaftsjournalist, Physiker und TV‑Moderator Ranga Yogesh‑

war den Teilnehmern des Arbeitgeberta‑ges Zeitarbeit vor und zeigte damit so‑gleich die Stoßrichtung seines Vortrags auf. Dieser stand unter dem Leitgedan‑ken »Letzte Ausfahrt Zukunft«. Gleich zu Beginn verdeutlichte Yogeshwar die Tragweite des Themas, denn »Digitalisie‑rung ist mehr als ein Add‑on in irgendei‑nem Prozess«, sondern sie verändere die Perspektive grundlegend: weg vom Pro‑dukt hin zum Prozess. Es handele sich da‑bei um eine Zeit, in der die Welt sich nicht ändert, weil es eine Laune der Na‑tur ist. Nein, machte der Wissenschafts‑journalist klar, es sind die Menschen selbst, die diese Veränderungen bewusst initiieren.

Veränderungen als solche seien dabei jedoch nichts neues, aber einzigartig sei bei der Digitalisierung die Geschwindig‑keit. Diese führe dazu, dass »wir die erste Generation sind, die die Welt verändert, und diese Veränderungen auch noch er‑ leben kann.« Dringend notwendig sei es hierbei aber, den Menschen die oftmals vorhandene Angst vor Veränderungen zu nehmen. Schließlich, bemerkte Yogesh‑war, sei der Mensch selbst das Ergebnis von disruptiven Prozessen. Ansonsten würde auf dem Arbeitgebertag Zeitarbeit eine Gesellschaft von Einzellern tagen statt menschlichen Vertretern aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft.

»Wir sind die erste Generation, die die Welt verändert, und diese Veränderungen auch noch erleben kann.«

Foto: Tobias Rücker

Der Wissenschaftsjournalist und TV-Moderator Ranga Yogeshwar spricht beim Arbeitgebertag Zeitarbeit

2018 über die Digitalisierung und ihre Folgen

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»Die Politik muss die Zeitarbeit endlich von unnötigen Fesseln befreien«Der FDP-Bundestagsabgeordnete Johannes Vogel stellte das neue Arbeitsmarktkonzept der Liberalen vor.

Recruiting‑Abteilung, betonte Brabandt. Anstelle der standardisierten Abfrage des Skriptes im Bewerbungsgespräch müsse der Fokus viel stärker auf individualisierte Prozesse gelegt werden. t

»Wichtig beim cultural Fit ist ein gesundes Maß«HR-Lounge mit Prof. Dr. niels Brabandt auf dem Arbeitgebertag Zeitarbeit 2018.

I m Rahmen des Arbeitgebertages Zeitarbeit hatte der BAP nach der sehr positiven Resonanz im Vor‑jahr zum zweiten Mal zur HR‑

Lounge eingeladen. Diese geht auf den Fachbereich Personalvermittlung (VBPV) des BAP zurück, der damit die zuneh‑mende Bedeutung des Recruitings auf‑grund von Digitalisierung und demo‑grafischen Wandel in den Fokus nimmt.

Mit vielen konkreten Beispielen aus der Praxis referierte Prof. Dr. Niels Bra‑bandt, Vorstandsvorsitzender der NB Net‑ works Group und Management‑Experte im Bereich der nachhaltigen Unterneh‑mensführung, zum Thema »Cultural Fit: Substanz vs. Hype«. Cultural Fit ist ein Begriff aus der Personalpsychologie und beschreibt die Übereinstimmung zwi‑schen Bewerbern und Arbeitgebern be‑

Foto: Tobias Rücker

Prof. Dr. niels Brabandt in der HR-Lounge des BAP

züglich Handlungsweisen und Wertevor‑ stellungen. Dass Unternehmen sich mit diesem Ansatz auseinandersetzen, lasse sich daran erkennen, so Brabandt, dass sie plötzlich am Markt bekannt und re‑ levant werden und es schaffen würden, Mitarbeiter wie Magnete auf sich zu zie‑hen. »Potentielle Bewerber sind dabei der festen Überzeugung, dass das Arbeiten in solchen Unternehmen Spaß macht, et‑ was Gutes ist und mehr als nur das, was monatlich die Miete bezahlt«. Wenn Fir‑men einen solchen Ruf genießen, dann lägen sie im Cultural Fit ganz vorne. Wichtig sei dabei aber ein gesundes Maß, denn der Cultural Fit dürfe nicht vor die Gewinnorientierung von Unternehmen gestellt werden. Eng verknüpft mit die‑sem Ansatz ist das Erfordernis einer höher qualifizierten und professionalisierten

A ngesichts des digitalen Wan‑dels und über 15 Jahre nach der letzten Arbeitsmarktre‑form sei es endlich Zeit, die

Arbeits‑ und Sozialsysteme in Deutsch‑land fit für die Zukunft zu machen. So kündigte Johannes Vogel, arbeitsmarkt‑politischer Sprecher der FDP‑Bundestags‑ fraktion, das neue Arbeitsmarktkonzept der Liberalen »Neue Antworten für eine neue Arbeitswelt« an, das er auf dem Ar‑beitgebertag Zeitarbeit vorstellte.

Als einen wichtigen Punkt nannte Vogel die Zeitarbeit. »Sie ist tragende Säule und wesentlicher Faktor eines mo‑ dernen Arbeitsmarktkonzeptes. Die Zeit‑ arbeit muss in Zukunft eine ganz neue Rolle spielen, denn sie ist so vielfältig wie die Menschen in unserem Land und leistet Beeindruckendes bei der Integra‑tion von Flüchtlingen in Deutschland«, sagte Vogel. Unter Applaus des Publikums

sprach er sich vehement für die Abschaf‑fung der Höchstüberlassungsdauer aus. Sie passe nicht zum deutschen Arbeitge‑bermodell der Zeitarbeit und schaffe gera‑ de bei der projektorientierten Arbeitneh‑ merüberlassung neue Probleme. »Die Po‑ litik muss die Zeitarbeit endlich von unnötigen Fesseln befreien«, so Vogel.

Durch tarifvertragliche Regelungen für Lohnzuschläge bei längerem Kunden‑einsatz seien kritische Punkte bereits ge‑ löst worden. Daher war, betonte Vogel, das regulative Eingreifen des Gesetzge‑bers völlig unnötig. Gerade weil Zeitar‑beit für viele Beschäftigte zunehmend ein gewünschter Mittelweg zwischen Selb‑ständigkeit und der Arbeit in ein und demselben Unternehmen sei, dürfe die Politik diese Option nicht so massiv erschweren.

Um die Chancen der Digitalisierung zu nutzen, forderte Vogel Maßnahmen für lebenslanges Lernen und einen »Auf‑bruch für Selbständige und Unterneh‑mer«. Als weitere zentrale Schwerpunkte des neuen FDP‑Arbeitsmarktprogramms nannte er die Modernisierung des Arbeits‑ zeitgesetzes, den Ausbau von Langzeitar‑beitskonten und ein flexibles Rentensys‑tem nach skandinavischem Vorbild. t

Foto: Regina Sablotny

Johannes Vogel, MdB, bei seinem Vortrag auf dem

Arbeitgebertag Zeitarbeit 2018

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Fakten, Fakten, Fakten – über die Zeitarbeit

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WUSSTEN SIE SCHON , …

Dass für die Zeitarbeit in Deutschland das Arbeitgeberprinzip gilt?

Das heißt: Die Pflichten von Arbeitge‑ bern in der Zeitarbeit unterscheiden sich nicht von denen in anderen Bran‑ chen. Der Zeitarbeitnehmer hat mit sei‑nem Zeitarbeitsunternehmen ein völlig reguläres Arbeitsverhältnis. Dazu ge‑hören unter anderem ein in der Regel unbefristeter Arbeitsvertrag mit Ren‑ten‑, Kranken‑, Arbeitslosen‑, Pflege‑ und Unfallversicherung, bezahlter Ur‑laub, Lohnfortzahlung im Krankheits‑ fall und bei fehlenden Einsatzmöglich‑ keiten sowie gesetzlicher Kündigungs‑schutz. Der einzige Unterschied zu an‑deren Arbeitsverhältnissen ist also nur

der Wechsel von Arbeitsorten und Ein‑satzbetrieben.

In anderen Ländern gibt es in der Mehrzahl andere Zeitarbeitsmodelle. In Frankreich greift beispielsweise das Agenturprinzip: Das bedeutet, dass mit dem Einsatzende im Kundenbetrieb auch die Beschäftigung beim Zeitar‑beitsunternehmen endet. Das ist sogar zwingend gesetzlich so vorgeschrieben. Zeitarbeitnehmer erhalten in Frankreich deshalb auch keine Lohnfortzahlung bei Nichteinsatz oder Krankheit. Als Kompensation bekommen französische Zeitarbeitnehmer dafür das gleiche Ent‑

gelt wie Stammmitarbeiter und einen zehnprozentigen Zuschlag – den gibt es aber nur, wenn sie nicht vom Kunden übernommen werden. t

3 interesse an weiteren Zahlen und

Fakten über die Zeitarbeit? Beiträge

aus der BAP-Rubrik »Wussten Sie

schon …?« finden Sie auf der Ver-

bandswebsite (personaldienstleister.

de/ueber- die-branche/wussten-sie-

schon.html) oder im Twitter-kanal

des BAP (@bap_berlin).

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12 BiLDUnG

»Für Personaldienstkaufleute gibt es gute Einstiegs- und Aufstiegschancen«Vor zehn Jahren wurde die PDk-Ausbildung aus der Taufe gehoben – Rückblick auf eine Erfolgsgeschichte.

» In meinem Job bleibt man nicht stehen. Jeder Tag ist anders und man muss sich immer wieder in neue Themen einarbeiten – an‑

gefangen beim Gesundheits‑ und Arbeits‑ schutz bis hin zu den ständig wechseln‑den politischen Rahmenbedingungen«, erklärt Olga Dassel von der Firma I.K. Hofmann. Nach zweieinhalbjähriger Aus‑ bildung zur Personaldienstleistungskauf‑ frau arbeitete sie für ein Jahr als Perso‑naldisponentin und leitet seither die Niederlassung in Aurich. »Solche Karrie‑rewege sind in der Branche nicht selten«, so Wilhelm Oberste‑Beulmann, für Bil‑dung zuständiger Vizepräsident beim BAP. »Denn für Personaldienstleistungs‑kaufleute gibt es gute Einstiegs‑ und Auf‑stiegschancen.« Abhängig von entspre‑chender Weiterqualifizierung und Be‑ rufserfahrung sei sowohl bei Personal‑dienstleistungsfirmen als auch in Perso‑nalabteilungen in Unternehmen beinah jede Position möglich. Dass die Ausbil‑dung nicht nur für Schulabgänger inter‑

essant ist, liegt an ihrem modularen Auf‑ bau. Für jedes Ausbildungsjahr ist genau festgelegt, was die Auszubildenden im Unternehmen und in der Berufsschule lernen. Dadurch ist es möglich, sich vor‑handene Qualifikationen aus anderen Berufen anrechnen zu lassen.

PRAKTISCHER BEZUG ALS FUNDAMENTALER BESTANDTEILDen Impuls für den PDK‑Ausbildungsbe‑ruf legten die führenden Branchenver‑bände im Jahr 2008. »Der Bedarf nach einer fokussierten Qualifizierung unserer Mitarbeiter war sehr groß, denn bei den angestammten kaufmännischen Berufen lagen die Schwerpunkte in der Ausbil‑dung einfach zu weit weg von dem, was unseren Alltag ausmacht«, erinnert sich Wilhelm Oberste‑Beulmann. Gemeinsam mit dem Deutschen Industrie‑ und Han‑delskammertag (DIHK), dem Bundesins‑titut für Berufsbildung (BIBB) sowie der Bundesvereinigung der Deutschen Ar‑ beitgeberverbände (BDA) entwickelten

Vorzeitiger Prüfungs-

erfolg

14,13 %

Durchschnitt-liche Erfolgs-

quote

96,9 %

Die Zahlen hinter den PDk-Azubis

GEScHLEcHT

Männer

Quelle: Statistisches Bundesamt, Zeitraum 2011-2017

34,2 %

Frauen

65,8 %

ALTER PRÜFUnGSERFOLG

</= 16

17

18

19

20

21

22

23

>/= 24

9,6 %

12,8 %

14,1 %

12,7 %

0,5 %

1,9 %

6,1 %

16,2 %

26,1 %

Quelle: Statistisches Bundesamt, Zeitraum 2011-2017

Die Zahlen hinter den PDK-Azubis

die Vorgängerverbände des BAP und der Interessenverband Deutscher Zeitarbeits‑ unternehmen (iGZ) den Lehrplan und die Prüfungsinhalte. Rund 7.100 Azubis durchliefen zwischen 2011 und 2017 er‑ folgreich die Prüfungen, die am Ende der dreijährigen Ausbildung stehen. Der praktische Bezug ist fundamentaler Be‑ standteil der Ausbildung. »Am besten gefiel mir, dass man schnell Verantwor‑tung übernehmen konnte«, berichtet Carina Sternke von der Letterservice‑Agentur GmbH. Die Jahrgangsbeste aller PDKs in Nordrhein Westfalen war vom ersten Ausbildungstag an bei Verhand‑lungen mit Kundenunternehmen dabei, unterbreitete Angebote und betreute Mit‑arbeiter.

VIELFALT UND PERSPEKTIVE MACHEN DEN BERUF SO ATTRAKTIVAuf die Frage an Carina Sternke, was ihr an ihrer Tätigkeit am besten gefällt, folgt eine lange Aufzählung: »Vorstellungsge‑spräche führen, Arbeitsverträge erstellen, den Kontakt zu den Kunden halten …«. Vielleicht ist es diese Vielfalt, die jährlich zum Schuljahresbeginn im September rund 1.000 Menschen dazu veranlasst, eine Ausbildung in der Personaldienst‑leistungsbranche zu beginnen. »Die an‑ haltend positiven Zahlen unseres Aus‑bildungsberufes freuen uns jedes Jahr aufs Neue und bestätigen uns darin, dass wir mit seinen Inhalten und der Aus‑richtung auf dem richtigen Kurs liegen«, so Thorsten Rensing, für Bildung zustän‑diges Mitglied im iGZ‑Bundesvorstand. Mit Blick in die Zukunft werden sich auch die Herausforderungen an die PDK‑Aus‑bildung verändern. Wilhelm Oberste‑Beulmann zeigt sich zuversichtlich: »Per‑ sonalexperten sind in Zeiten des Fach‑ kräftemangels gefragter denn je. Gerade im Hinblick auf den technologischen Fortschritt, der auch in unserer Branche Einzug hält, werden Intuition und men‑ schliche Empathie immer wichtiger. Und dies sind die Schlüsseleigenschaften eines guten Personaldienstleisters.« t

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13BiLDUnG

BAP Akademie: Das Programm für das zweite Halbjahr 2018Zahlreiche neue Veranstaltungen im Angebot des auf die Personaldienstleistungsbranche spezialisierten Bildungsträgers.

D ass Recruiting und Social Media für die Personal‑dienstleister brandaktuelle Themen sind, spiegelt sich auch im neuen Programm der Bundesakade‑mie für Personaldienstleistungen GmbH (BAP Aka‑

demie) wider. Ergänzend zu den bewährten Seminaren inner‑halb der Rubriken »Recht und Tarif«, »Vertrieb« und »Personal‑wesen« bietet die BAP Akademie zahlreiche neue Veranstal‑tungen an. Beispielsweise erhalten die Teilnehmer in den Online‑Seminaren zu den Themen Recruiting und Social Me‑dia hilfreiche Tipps zur Nutzung von Social Media‑Kanälen,

um erfolgreich neue Mitarbeiter zu gewinnen. In den Präsenz‑seminaren legen die Dozenten Wert darauf, dass sie – neben der Vermittlung neuer Erkenntnisse – die Teilnehmer dabei unterstützen, eigene Handlungsmöglichkeiten zu erkennen sowie Lösungsansätze zu entwickeln. Schließlich sollen sie in die Lage versetzt werden, mit den steigenden Anforderungen in der Personaldienstleistungsbranche noch erfolgreicher um‑zugehen. Durch die exklusive Kooperation mit der Akademie für Zeitarbeit von Edgar Schröder® wird das Weiterbildungs‑angebot abgerundet. t

RECHT UND TARIF Den Umgang mit den gesetzlichen Regelungen und den BAP-Tarifverträgen lernen Sie in diesen Seminaren.qq Einführungsseminar: Das BAP‑DGB‑Tarifwerk und arbeitsrechtliche Grundlagen qq AÜG und Branchenzuschläge: Die gesetzlichen und tariflichen Neuregelungen im Überblick

PERSONALWESEN Ob Mitarbeiterführung oder Recruiting – das nötige Rüstzeug wird ihnen in diesen Seminaren vermittelt.qq Mitarbeitergewinnung und aktive Platzierung: Wichtige Bausteine für den Unternehmenserfolgqq Online‑Seminar: Recruiting – Möglichkeiten einer zeitgemäßen Bewerberanspracheqq Online‑Seminar: Recruiting – Wie Sie mit Ihrer Karriere‑Webseite überzeugenqq Online‑Seminar: Recruiting – Wie Sie mit Social Media‑Anzeigen Kandidaten gewinnenqq Mitarbeiterführung: Zeitarbeitnehmer erfolgreich führenqq Mitarbeiterführung mit psychologischer Kenntnis: Kooperationsseminar

VERTRIEBPraxisorientierte Trainings und Online-Seminare unterstüt-zen Sie beim erfolgreichen Vertriebsprozess.qq Telefonakquise: Mit Köpfchen und Freude zu mehr Erfolgqq Kundengespräche: Strategien für die erfolgreiche Kommunikationqq Online‑Seminar: Netzwerken erfolgreich für den Vertrieb nutzenqq Online‑Seminar: Einstieg in das Online‑Marketing

3 Das vollständige Seminarprogramm der BAP Akademie und

detaillierte informationen zu den einzelnen Veranstaltungen

finden Sie unter www.bap-akademie.com.

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14 URTEiLE

Arbeitsrecht: Wie haben die Gerichte entschieden?

Entgeltfortzahlungsanspruch bei kündigung aus Anlass der Arbeitsunfähigkeit

W ird eine Kündigung im zeitlichen Zusammenhang mit einer Arbeitsunfähig‑ keit ausgesprochen, spricht

der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass die Kündigung aufgrund der Er‑ krankung ausgesprochen wurde. Sofern der Arbeitgeber diesen Zusammenhang nicht widerlegen kann, endet die Entgelt‑fortzahlungspflicht nicht mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Das hat das LAG Berlin‑Brandenburg entschieden.

Die klagende Krankenkasse macht gegenüber dem beklagten Arbeitgeber aus übergangenem Recht gemäß § 115 Abs. 1 zehntes Sozialgesetzbuch (SGB X) in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Satz 1, § 3 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Entgeltfortzahlungs‑

gesetz (EFZG) Ansprüche auf Erstattung des an den Arbeitnehmer geleisteten Krankengeldes geltend.

Der Arbeitnehmer war bei dem Arbeit‑ geber seit dem 01.07.2018 tätig. Nachdem der Arbeitnehmer vom 18.07. bis zum 25.07.2018 erkrankte, wurde ihm am 26.07.2018 gekündigt. Nach Aussage des Arbeitnehmers hat dieser den Arbeitgeber zuvor am 26.07.2018 telefonisch über die Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit in Kennt‑ nis gesetzt.

Das LAG folgt dem Arbeitsgericht Cottbus, das der Klage der Krankenkasse stattgegeben hat. Grundsätzlich ende die Entgeltfortzahlungspflicht des Arbeitge‑bers mit dem Ende des Arbeitsverhält‑nisses. Das gilt nach § 8 Abs. 1 Satz 1

EFZG dann nicht, wenn der Arbeitgeber »aus Anlass der Arbeitsunfähigkeit« kün‑digt. Die Arbeitsunfähigkeit muss nicht alleiniger Grund gewesen sein. Ausrei‑chend ist, wenn sie den Kündigungsent‑schluss wesentlich beeinflusst hat. Wurde die Kündigung im zeitlichen Zu‑ sammenhang mit einer Krankheit aus‑gesprochen, spricht der erste Anschein für eine Anlasskündigung. Der Arbeit‑geber muss beweisen, dass ein solcher Zusammenhang nicht bestand und ihn andere Gründe zur Kündigung bewo‑gen haben. t

3 LAG Berlin-Brandenburg,

Urteil vom 01. März 2018,

Az.: 10 Sa 1507/17

kündigung eines Schwerbehinderten

D as Arbeitsgericht (ArbG) Hagen hat entschieden, dass eine (Änderungs‑)Kündigung unwirksam ist,

wenn die Schwerbehindertenvertret‑ ung erst nach Stellung des Zustim‑mungsantrags beim Integrationsamt unterrichtet und angehört wurde.

Die Rechtsunwirksamkeit der Kün‑digung folge aus § 95 Absatz 2 Satz 3 Sozialgesetzbuch (SGB) IX in der bis zum 31.12.2017 gültigen Fassung (§ 178 Absatz 2 Satz 3 SGB IX seit dem 01.01.2018), da die Schwerbehinder‑tenvertretung nicht ordnungsgemäß beteiligt wurde. Die Regelung bestimmt, dass die Kündigung eines schwerbehin‑ derten oder gleichgestellten Menschen, die der Arbeitgeber ohne eine Beteili‑gung der Schwerbehindertenvertre‑tung ausspricht, unwirksam ist.

Die Unwirksamkeitsfolge tritt nach Auffassung des ArbG Hagen auch bei einer fehlerhaften Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung ein, weil in diesem Fall ebenfalls keine ordnungs‑ gemäße Beteiligung vorliege. Des Wei‑teren müsse die Unterrichtung »unver‑ züglich und umfassend« erfolgen. Die Unverzüglichkeit fordere vom Arbeit‑geber, die Schwerbehindertenvertre‑tung ohne schuldhaftes Zögern anzu‑hören, sobald er seinen Kündigungs‑ willen gebildet habe. Die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung müs‑ se daher am Beginn der vom Arbeitge‑ber zu treffenden Maßnahmen stehen. Die Zustimmung des Integrationsamts dürfe erst danach beantragt werden.

Im vorliegenden Fall hatte die Be‑ klagte zunächst mit dem Schreiben vom 27.06.2017 beim Integrationsamt

die Zustimmung zur beabsichtigten Kündigung der Klägerin beantragt und erst danach mit dem Schreiben vom 29.06.2017 die Schwerbehindertenver‑ tretung angehört sowie um Stellung‑nahme gebeten.

Die Beklagte hat Berufung zum Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm ein‑ gelegt. t

3 ArbG Hagen, Urteil vom 06. März

2018, Az.: 5 ca 1902/17

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15URTEiLE

D as BAG hat entschieden, dass eine arbeitsvertragli‑che Ausschlussfrist in ent‑ sprechender Anwendung

des § 203 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gehemmt sei, solange die Parteien vorgerichtliche Vergleichsverhandlungen führen.

Die Parteien streiten um Zahlungs‑ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis. Der Arbeitsvertrag enthält eine Klausel, nach der die Ansprüche aus dem Arbeits‑verhältnis innerhalb von drei Monaten ab Fälligkeit schriftlich gegenüber der Gegenseite geltend gemacht und bei Ab‑ lehnung innerhalb von weiteren drei Monaten ab Zugang der Ablehnung bei

Gericht anhängig gemacht werden müssen. Bei Nichteinhaltung

dieser Vorgaben verfallen die Ansprüche.

Nach Beendigung des Arbeitsverhält‑ nisses forderte der Kläger den Beklagten auf, 32 Urlaubstage abzugelten sowie eine Überstundenvergütung zu leisten. Der Beklagte lehnte dies ab, wies jedoch darauf hin, dass er eine einvernehmliche Lösung anstrebe. Im Folgenden führten die beauftragten Rechtsanwälte beider Parteien Vergleichsverhandlungen durch. Nachdem diese erfolglos blieben, erhob der Kläger Klage beim Arbeitsgericht.

Die Vorinstanzen lehnten einen An‑ spruch des Klägers ab, da die Ansprüche nicht innerhalb der vertraglichen Aus‑schlussfrist gerichtlich geltend gemacht wurden. Die Revision des Klägers hatte vor dem fünften Senat des BAG Erfolg. Nach Ansicht des BAG habe der Kläger die dreimonatige Ausschlussfrist zur ge‑ richtlichen Geltendmachung seiner An‑ sprüche gewahrt, da diese für die Dauer

der Vergleichsverhandlungen in entspre‑chender Anwendung des § 203 Satz 1 BGB gehemmt seien. Der Zeitraum, während dessen die Vergleichsverhandlungen an‑ dauern, werde entsprechend § 209 BGB in die Ausschlussfrist nicht eingerechnet. § 203 Satz 2 BGB, der bestimmt, dass die Verjährung frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung eintritt, finde jedoch keine entsprechende Anwendung.

Das BAG hat die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung über die eingeklagten Ansprüche an das LAG Nürnberg zurückverwiesen. t

3 BAG, Urteil vom 20. Juni 2018,

Az.: 5 AZR 262/17

Hemmung einer Ausschlussfrist wegen Vergleichsverhandlungen

Mindestlohnfreie Dauer eines Orientierungspraktikums sowie Abgrenzung Praktikanten- und Arbeitsverhältnis

D as LAG Düsseldorf befass‑ te sich zum einen mit der mindestlohnfreien Dauer eines Orientierungsprakti‑

kums von drei Monaten sowie zum anderen mit der Abgrenzung von Praktikanten‑ und Arbeitsverhältnissen.

Das LAG stellte fest, dass die zuläs‑sige Dauer von drei Monaten nicht überschritten sei, wenn die Parteien mehrere Zeitabschnitte vereinbaren, die die Dauer von drei Monaten nicht überschreiten. Das gelte jedenfalls dann, wenn die Vereinbarung auf Wunsch und im Interesse des Prakti‑kanten erfolge. Der Zeitraum der Unterbrechung sei bei der Berechnung

des Dreimonatszeitraums sodann nicht zu berücksichtigen mit der Folge, dass nicht bereits nach Ablauf von drei Kalendermonaten eine Zahlungspflicht entstehe.

Des Weiteren führt das LAG aus, dass allein der Umstand, dass der Prak‑tikant sich bei Ausübung einer be‑ stimmten betrieblichen Tätigkeit in die – auch arbeitszeitmäßige – Organi‑sation eines Betriebes eingliedern muss, nicht gegen die Annahme eines Ori‑entierungspraktikums sprechen müsse. Zum Erwerb praktischer Kenntnisse und Erfahrungen gehöre auch, die be‑ ruflich anfallenden Tätigkeiten nicht nur sporadisch, sondern durchaus auch

arbeitstäglich unter Einhaltung vorge‑gebener Arbeitszeiten kennenzulernen. Entscheidend dafür, ob »noch« ein Ori‑entierungspraktikum oder »schon« ein Arbeitsverhältnis vorliege, dürfte die Beantwortung der Frage sein, ob der Praktikant eingesetzt wird, damit er sich ein Bild von der angestrebten beruflichen Tätigkeit machen kann oder um einen ansonsten fehlenden Arbeitnehmer zu ersetzen.

Gegen das Urteil wurde Revision zum Bundesarbeitsgericht (BAG) ein‑gelegt. t

3 LAG Düsseldorf, Urteil vom 25. Okto-

ber 2017, Az.: 7 Sa 995/16

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16 ZAHLEn

»Zeitarbeit ist weder ein Skandal noch die Lösung für alle Probleme in der Pflege«Zahlen der Bundesagentur für Arbeit widerlegen mediale Berichterstattung über die Flucht von Pflegekräften in die Zeitarbeit.

in diesem Bereich nur einen verschwindend kleinen Anteil von etwas mehr als 1,5 Prozent gehabt hat. Sage und schreibe 98,5 Prozent des Beschäftigungszuwachses in der Altenpflege hat also außerhalb der Zeitarbeit stattgefunden. Dazu passt eine weitere Zahl der Bundesagentur für Arbeit: Auch inner‑halb der Zeitarbeit sind Altenpflegetätigkeiten nur ein kleines Segment, denn bloß 1,2 Prozent aller Zeitarbeitskräfte sind in diesem Bereich tätig.

Kaum anders sieht es in der Krankenpflege aus. Hier fasst die Bundesagentur für Arbeit allerdings eine ganze Reihe von Gesundheitsberufen zusammen und weist die Krankenpflege nicht separat aus. Bei den Gesundheitsberufen gab es zwi‑schen Juni 2015 und Juni 2017 in der Tat einen Zuwachs in der Zeitarbeit – jedoch auf geringem Niveau: Lag der Anteil der Branche im Juni 2015 bei 1,3 Prozent, waren es zwei Jahre spä‑ter 1,5 Prozent. Und es gibt noch eine weitere Zahl der Bundes‑agentur für Arbeit, die sehr aufschlussreich ist: Am Beschäfti‑gungszuwachs in den Gesundheitsberufen hat die Zeitarbeit nur einen Anteil von 7,9 Prozent. Ähnlich wie in der Alten‑pflege ist mit 92,1 Prozent der Großteil des Beschäftigungsauf‑baus auch außerhalb der Zeitarbeit vonstattengegangen.

Die hier vorgestellten Daten der Bundesagentur für Arbeit geben die in den Medien viel beschworene Flucht von Pflege‑kräften in die Zeitarbeit beim besten Willen nicht her. »Zeitar‑beit ist also weder ein Skandal noch die Lösung für alle Pro‑ bleme in der Pflege«, stellt denn auch BAP‑Präsident Sebastian Lazay klar. Eine Einheit seines Unternehmens ist mit der Marke »Extra Team Pflege« selbst im Pflegebereich tätig. Die Zeitarbeit trägt aber dazu bei, dass Menschen dauerhaft in der Pflege tätig bleiben, weil sie bei den Personaldienstleistern gute Arbeitsbedingungen vorfinden und ihre Wünsche und Bedürfnisse berücksichtigt werden können. Das liegt in der Systematik der Zeitarbeit begründet. So können Zeitarbeitneh‑mer ihre Einsätze in Pflegeeinrichtungen gemeinsam mit ihrem Personaldienstleister Wochen im Voraus planen und auf ihre Bedürfnisse abstimmen. »Dass wir Menschen nach‑haltig in der Pflege halten, ist angesichts des strukturellen Per‑sonalmangels in diesem Bereich enorm wichtig«, betont Lazay und weist zugleich auch auf die Grenzen der Branche hin: »Da

I mmer wieder taucht in den letzten Monaten in unter‑schiedlichen Medien die Geschichte von der angeblich massenhaften Flucht von Pflegekräften in die Zeitarbeit auf. Ob Print, TV oder online, der Tenor bei der Bericht‑

erstattung ist immer ein ähnlicher: Viele Pflegerinnen und Pfleger wechseln zu Zeitarbeitsunternehmen, weil sie dort bes‑sere Arbeitsbedingungen finden würden. Durch diese »Ab‑wanderung« würde sich die angespannte Situation im Pflege‑bereich noch mehr verschärfen. Doch gibt es einen solchen Trend überhaupt oder handelt es sich um ein mediales Som‑mermärchen?

Aufschluss darüber geben Daten der Bundesagentur für Arbeit – und die sprechen eine eindeutige Sprache: Im Juni 2017 waren 12.122 Zeitarbeitskräfte in der Altenpflege tätig. Zum Vergleich – zur selben Zeit arbeiteten insgesamt 624.618 Menschen in diesem Bereich. Der Anteil der Zeitarbeit an der Altenpflege lag zu diesem Zeitpunkt also bei gerade einmal 1,9 Prozent. Diese ohnehin geringe Quote hat sogar leicht abge‑nommen, denn im Juni 2015 waren es noch 2,0 Prozent. Der leichte Rückgang ist der Tatsache geschuldet, dass zwischen Juni 2015 und Juni 2017 nur 765 Altenpflegekräfte in der Zeit‑arbeit hinzugekommen sind. Gleichzeitig wuchs jedoch die Beschäftigung in der Altenpflege insgesamt um 50.828 Perso‑nen. Das heißt, dass die Zeitarbeit am Beschäftigungsaufbau

Anteil der Zeitarbeit bei den Gesundheitsberufen

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Juni 2017

GESAMT ZEiTARBEiT

1,5 %98,5 %

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Juni 2017

Anteil der Zeitarbeit bei den Gesundheitsberufen

»Dass wir Menschen nachhaltig in der Pflege halten, ist angesichts des strukturellen Personalmangels in diesem Bereich enorm wichtig.«

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17ZAHLEn

wir jedoch im Pflegebereich nur in Zusammenarbeit mit Pfle‑geeinrichtungen ausbilden können, können wir den Fachkräf‑temangel höchstens mildern, indem wir Personal dort einset‑zen, wo die Not am größten ist. Doch selbst die Zeit‑ arbeitsbranche ist letztlich dadurch begrenzt, dass es einfach nicht genug Arbeitskräfte auf dem Markt gibt.«

Es mag also sein, dass Pflegekräfte in die Zeitarbeit wech‑seln, aber das ist – wie schon die Zahlen der Bundesagentur für Arbeit zeigen – die Ausnahme. Außerdem gehen Zeitarbeits‑kräfte weiterhin durch Übernahmen auch zu Kunden aus dem Pflegebereich, nachdem sie sich durch Einsätze in verschiede‑nen Häusern selbst ein Bild von ihrem potentiellen neuen Arbeitgeber gemacht haben. Gleichzeitig wird aber durch den Einsatz von Zeitarbeitnehmern die Betreuungssicherheit in

Anteil der Zeitarbeit in der Altenpfl ege

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Juni 2017

GESAMT 624.618

ZEiTARBEiT 12.122

98,1 % 1,9 %

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Juni 2017

Anteil der Zeitarbeit in der Altenpflege

»Manchmal werden Leiharbeitnehmer eingesetzt, damit das Stammpersonal überhaupt dazu kommt, Urlaub zu nehmen oder Überstunden abzubauen.«

Pflegeeinrichtungen bewahrt, die ansonsten häufig gar nicht mehr gegeben wäre. Vor allem nicht, ohne zu Lasten der Stammmitarbeiter zu gehen. Zu diesem Befund ist auch schon eine Studie des Instituts Arbeit und Technik (IAT) im Auftrag der DGB‑nahen Hans‑Böckler‑Stiftung im Jahr 2010 gekom‑men, die Zeitarbeit »als Mittel zur Aufrechterhaltung der Ver‑sorgung bei zu geringer Personalausstattung« beschreibt und bestätigt damit die Einschätzung von BAP‑Präsident Sebastian Lazay. Beim Einsatz von Zeitarbeit gehört deswegen »die sehr dünne Personaldecke in vielen Einrichtungen«, bei der schon allein einzelne krankheitsbedingte Ausfälle »die Personalpla‑ner regelmäßig in Bedrängnis« bringen, zum entscheidenden Motiv, wie die Studienautoren schreiben. Und noch drasti‑scher heißt es an anderer Stelle: »Manchmal werden Leihar‑beitnehmer eingesetzt, damit das Stammpersonal überhaupt dazu kommt, Urlaub zu nehmen oder Überstunden abzu‑bauen.« t

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18 EinBLickE

Der BAP wirbt für ihren nachwuchsnutzen Sie die Vorteile einer Mitgliedschaft!

IMPRESSUM

Herausgeber BAP – Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V.Thomas Hetz (v.i.S.d.P.), HauptgeschäftsführerUniversitätsstraße 2 – 3a, 10117 BerlinTelefon 030 206098-0, Telefax 030 206098-70info@personaldienstleister.dewww.personaldienstleister.de

Auflage 15.000 Exemplare

Redaktion Dr. Anja Clarenbach

Anzeigen KONTEXT public relations GmbHMelli-Beese-Straße 19, 90768 FürthTelefon 0911 97478-0, Telefax 0911 [email protected], www.kontext.com

Realisation NORDSONNE IDENTITY GmbHLinienstraße 153, 10115 BerlinTelefon 030 400558-0, Telefax 030 [email protected], www.nordsonne.de

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1.

2.3.

4.

D er Fachkräftemangel trifft alle Branchen – auch die der Personaldienstleister. Dass es für sie einen eigenen Ausbil‑

dungsberuf gibt, geht auf die Initiative der Vorgängerverbände des BAP mit an‑deren Institutionen zurück (s. dazu auch Beitrag auf Seite 12). Seit zehn Jahren wirbt der Verband für den Beruf der/des »Personaldienstleistungskauffrau/‑kauf‑mannes« (PDK). Jährlich starten rund 1.000 Menschen eine PDK‑Ausbildung – aufmerksam wurden sie darauf auch durch die Marketingaktionen des BAP.

Aber auch über den Ausbildungsbe‑ruf hinaus befasst sich der BAP mit An‑ geboten zur branchenspezifischen Weiter‑ bildung und steht dafür in engem Kon‑takt zu relevanten Bildungsträgern wie etwa der Edgar Schröder® Akademie der Zeitarbeit, der Deutschen Angestellten‑Akademie (DAA) und der BAP Akademie.

Seine Mitglieder versorgt der BAP mit umfangreichen Serviceangeboten:

qq Regelmäßige, aktuelle Informationen zu Arbeits‑ und Tarifrecht, Bildungs‑themen, zur Arbeitssicherheit und zu relevanten politischen Entwicklun‑gen für die Branche in Deutschland und auf europäischer Ebene

qq Individuelle Rechtsberatung – selbstverständlich auch telefonisch

qq Musterverträge und ‑vorlagen, auch in Fremdsprachen

qq Seminare, Schulungen und Weiter‑ bildungen an der BAP Akademie GmbH – zu Sonderkonditionen

qq Teilnahme an Studien und (exklusive) Nutzung der Ergebnisse

qq Veranstaltungen, Foren und Kongresse – regional und einmal jährlich die BAP‑Jahrestagung

Außerdem profitieren Sie als Mitglied zusätzlich auch noch von den Werten, für die der BAP steht und mit denen er verbunden wird: Fairness, Transparenz und die Einhaltung eines Verhaltensko‑dex – Werkzeuge, mit denen Sie im Tagesgeschäft sowohl bei Bewerbern als auch bei Kundenunternehmen regelmä‑ßig punkten. t

3 interessiert an einer Mitgliedschaft beim BAP? Dann schauen Sie sich gern auf unserer Website um (www.personaldienstleister.de/ mitglied-werden) oder treten Sie einfach direkt mit uns in kontakt: 030 206098-0 bzw. [email protected].

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19EinBLickE

BAP-TickerVerbandsengagement im öffentlichen Raum – eine Auswahl der BAP-Aktivitäten für die Branche im Überblick.

07.05. Beim »BAP-Fokus: Recht und Praxis« in Berlin lassen sich mehr als 300 Teilnehmer von hochkarätigen Experten über aktuelle Branchenthemen wie Equal Pay, die Prüfpraxis der Bundesagentur für Arbeit und die Datenschutz-Grundverordnung unterrichten.

12. – 13.05. Der BAP informiert auf seinem Stand beim FDP-Bundes-parteitag die Delegierten über aktuelle Entwicklungen in der Zeitarbeit.

17.05. Beim Festakt zum 20. Geburtstag der iGZ spricht BAP-Haupt-geschäftsführer Thomas Hetz über die Zusammenarbeit der beiden Verbände und die politische Lage der Branche.

28.05. BAP-Hauptgeschäftsführer Thomas Hetz hält im Lions Club Sanssouci in Berlin einen Vortrag über das deutsche Modell für die Zeitarbeit und aktuelle Entwicklungen in der Branche.

MAI

JUNI

JULI

AUGUST

01. – 31.07. Abgeordnete des Deutschen Bundestages besuchen im Rahmen der BAP-Aktion »Praxistest Zeitarbeit« und »Praxis für Politik« des Bundesverbandes der Dienstleistungswirtschaft (BDWi) Mitgliedsunternehmen, um sich selbst ein Bild von der Arbeit der Personaldienstleister zu machen.

03.07. BAP-Präsident Sebastian Lazay, BAP-Vizepräsident Wilhelm Oberste-Beulmann und BAP-Hauptgeschäftsführer Thomas Hetz tauschen sich beim politischen Sommerfest des Parlamentskreises Mittelstand der CDU/CSU-Bundestagsfraktion mit Vertretern aus Politik und Wirtschaft aus.

11.07. Beim Abschluss der politischen Sommerfeste in Berlin spricht BAP-Vizepräsident Wilhelm Oberste-Beulmann bei der Veranstaltung des Bundesverbandes der Dienstleistungswirtschaft (BDWi) mit Politikern und Unternehmern.

01. – 31.08. Die parlamentarische Sommerpause (1. Juli bis 31. August) nutzen Bundestagsabgeordnete, um in ihrem Wahlkreis bei BAP-Mitgliedern den »Praxistest Zeitarbeit« zu machen bzw. sich an der BDWi-Aktion »Praxis für Politik« zu beteiligen.

07. – 08.06. BAP-Präsident Sebastian Lazay und BAP-Vizepräsident Jan Ole Schneider vertreten die deutschen Personaldienstleister beim Weltkongress der World Employment Confederation (WEC) in Dublin.

18.06. Beim politischen Sommerfest des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) sprechen BAP-Präsident Sebastian Lazay, der beim BGA der für Dienstleistungen zuständige Vizepräsident ist, und BAP-Hauptgeschäftsführer Thomas Hetz mit Vertretern aus Politik und Wirtschaft.

28.06. In Berlin finden der Arbeitgebertag Zeitarbeit und das BAP-Sommerfest statt (s. Berichte Seite 4 bis 10).

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