Produzieren – Alles was Recht ist Respekt vorm Mitnutzer und dessen Eigentum Dieses Werk bzw....

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Produzieren – Alles was Recht ist

Respekt vorm Mitnutzer und dessen Eigentum

Dieses Werk bzw. Inhalt steht unter einer Creative Commons Namensnennung-Nicht-kommerziell-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Deutschland Lizenz.

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Eine Information des Arbeitskreises

InternetFachmodul: Urheberrecht

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Urheberrecht?

Urheberrechtlich geschützt sind alle Inhalte im Internet, die mit einem Mindestmaß an Individualität und eigenartiger Prägung von einem Menschen erstellt wurden.

Übernahme auf die eigene Homepage? wenn eine Erlaubnis des Urhebers vorliegt. wenn eine gesetzliche Schranke die Übernahme erlaubt.

Eigene Inhalte auf fremden Websites? Auch eigene Inhalte sind – soweit die oben genannten

Voraussetzungen erfüllt sind – urheberrechtlich geschützt!

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Was ist verwendbar?

Selbst erstellte Inhalte sind verwendbar, es sei denn es werden andere Personen, die nicht zugestimmt

haben oder Personen der Zeitgeschichte sind oder lediglich als Beiwerk zum Hauptmotiv erscheinen, erkennbar abgebildet oder beschrieben.

Fremde Inhalte sind verwendbar, wenn eine Erlaubnis des Urhebers/Rechteinhabers

vorliegt; eine gesetzliche Schranke es ausdrücklich gestattet.

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Wie bekomme ich eine Erlaubnis des Rechteinhabers?

Der Inhalt ist vom Urheber/Rechteinhaber bereits lizenziert z.B. DIPP-Lizenz/General Public License/Creative

Commons Public License – in der Regel: unentgeltlich eingeräumtes, einfaches Nutzungsrecht;

Wer fragt, bekommt eine Antwort: der Urheber/Rechteinhaber stimmt – beispielsweise

per eMail – der beabsichtigten Nutzung auf Anfrage zu (Einzellizenz);

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Auf welche gesetzlichen Schranken kann ich mich berufen?

Keine Privatkopie bei Übernahme auf die eigene Website! Vervielfältigungen geschützter Inhalte, soweit diese

ausschließlich zum privaten Gebrauch erfolgen, sind zwar erlaubt. Die Zugänglichmachung auf der eigenen Homepage ist jedoch kein privater Gebrauch mehr.

Zitat: Zur Unterstützung des eigenen Gedankenganges darf auf

Inhalte anderer Personen zurückgegriffen werden, sofern dies ausreichend Kenntlich gemacht wird (Anführungszeichen, Quellenangabe) und der eigene Inhalt eine Auseinandersetzung mit dem fremden Inhalt zum Gegenstand hat.

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Besondere Schranke für Unterricht und Forschung?

Aufgrund des überragenden Interesses an einer Weiterentwicklung dürfen zu Zwecken von Unterricht und Forschung einzelne Beiträge geringen Umfanges oder kleine Teile eines geschützten Inhalts (ca. 10 % vom

Gesamtumfang), mit Ausnahme von Schulbüchern und Filmen, die vor weniger als

zwei Jahren in den Kinos zu sehen waren, in einem nur den Unterrichtsteilnehmern oder Forschern

zugänglichen Bereich (Passwortschutz) zu nicht kommerziellen Zwecken

zugänglich gemacht werden, soweit dies zum jeweiligen Zweck geboten ist.

ACHTUNG!

VERGÜTUNGSPFLICHT ÜBER VERWERTUNGSGESELLSCHAFTEN BEACHTEN!

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Wie lang dauert der urheberrechtliche Schutz an?

Der urheberrechtliche Schutz endet: bei Texten und Noten 70 Jahre nach dem Tod des Autors, bei Notenstichen und Audioaufnahmen 50 Jahre nach ihrer

Entstehung, bei Fotos 50 Jahre nach Erscheinen oder Herstellung,

sofern das Foto erlaubterweise erschienen ist, bei wissenschaftlichen Ausgaben 25 Jahre nach ihrem

Erscheinen.

Von Anfang an nicht geschützt sind: amtliche Werke wie Gesetze und Verordnungen sowie

solche, die dazu bestimmt sind, von der Allgemeinheit zur Kenntnis genommen zu werden.

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Haftung für Links?

Soweit auf fremde Inhalte verlinkt wird der fremde Inhalt nicht in das eigene Website-

Design eingebunden (geframed) wird und keine redaktionelle Kontrolle und selektive Auswahl

vor der Übernahme auf die eigene Homepage vorgenommen wird,

keine ausdrückliche Billigung des fremden Inhalts erfolgt

ist der Linksetzende nicht für den fremden Inhalt verantwortlich zu machen.

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Weitere Fragen?

Europäische EDV-Akademie des Rechts gGmbH

- remus -

Torstraße 43a

D-66663 Merzig/Saar

+49 6861 793711

[email protected]

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