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28.11.2018 Seite 1 28.11.2018 Seite 1 INKLUSION HERAUSFORDERUNG FÜR DIE JUGENDBERUFSHILFE PROF. DR. PETRA LIPPEGAUS-GRÜNAU SRH HOCHSCHULE HAMM Kooperationsfachtagung „Bitte neu aufstellen!“ 14./15. November 2018 in Würzburg

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INKLUSION – HERAUSFORDERUNG FÜR DIE JUGENDBERUFSHILFE

PROF. DR. PETRA LIPPEGAUS-GRÜNAUSRH HOCHSCHULE HAMM

Kooperationsfachtagung „Bitte neu aufstellen!“

14./15. November 2018

in Würzburg

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1. Begriffliche Verständigung

2. Inklusion in der Berufsausbildung

3. Aktuelle Entwicklungen

4. Herausforderungen in der Jugendberufshilfe

GLIEDERUNG

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BEGRIFFLICHE VERSTÄNDIGUNG

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„Jugendberufshilfe als gesetzlich nicht definierter Begriff bezeichnet

im engeren Sinne das Angebotsspektrum arbeitsweltbezogener

Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII … (Schruth 2018, S. 78).

JUGENDBERUFSHILFE –

ENGER ODER WEITER BEGRIFF

Im weitesten Verständnis umfasst Jugendberufshilfe …

alle sozialpädagogisch begleiteten Angebote, die vor allem

als benachteiligt oder potenziell benachteiligt geltende

junge Menschen bei ihrem Übergang von der Schule in

eine Berufsausbildung, während ihrer Ausbildung und beim

Übergang in Erwerbsarbeit unterstützen (Enggruber

2013).“

Quelle: https://www.socialnet.de/lexikon/Jugendberufshilfe

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„Soziale Arbeit befähigt und ermutigt

Menschen so, dass sie die Heraus-

forderungen des Lebens bewältigen

und das Wohlergehen verbessern,

dabei bindet sie Strukturen ein.“

GRUNDLAGE SOZIALPÄDAGOGISCHER

BEGLEITUNG„Die Prinzipien sozialer Gerechtigkeit,

die Menschenrechte, die gemeinsame

Verantwortung und die Achtung der

Vielfalt bilden die Grundlage der

Sozialen Arbeit.“

Deutschsprachige Definition Sozialer Arbeit (DBSH 2016)

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Benachteiligtenförderung – (altes) enges Verständnis (BA):

• BaE (Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen)

• abH (ausbildungsbegleitende Hilfen)

BENACHTEILIGTENFÖRDERUNG

Assistierte Ausbildung (Asa)

Erweiterte Benachteiligtenförderung

Jugendsozialarbeit:

z. B.

niedrigschwellige

Angebote

Schulmüdenprojekte

Beratung

Kommunale

Koordinierung

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Soziale Arbeit > Teilhabe, Lebensbewältigung

> Persönlichkeitsentwicklung

> Biografiegestaltung

> Ressourcen, Kompetenzen (Empowerment)

> Selbstbestimmung /Partizipation

> Lebensweltorientierung

> Blick für soziale Benachteiligungen

> Jugendarbeitslosigkeit als gesellschaftliches Problem

> Unterstützung (Hilfe)

> Interdisziplinäre Teamarbeit

SPANNUNGSFELD

JUGENDBERUFSHILFE / BNF

Arbeitsmarktpolitik• hoher Beschäftigungsstand

• Verringerung der Arbeitslosenzahlen

• Anpassung an Anforderungen des Arbeitsmarktes

(„Normalitätsmuster“)

• Konzentration auf Verwertbarkeit am Ausbildungs- und Arbeitsmarkt

(„Ausbildungsreife“, „Vermittelbarkeit“)

• Arbeitswelt im Fokus

• Individuelle Defizite als Voraussetzung für die Förderung

• Steuerung / Disziplinierung (Kontrolle)

• Eher: additiv, Feuerwehrfunktion, Unterordnung

Ziele

Orien-

tierung

Problem

-sicht

Rolle

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INKLUSIONSVERSTÄNDNIS

Enges Verständnis:

• Personen mit Behinderungen

• Andere Zielgruppen mit spezifischen Merkmalen / Defiziten

Breites Verständnis:

• Verengung des Blicks auf eine bestimmte

Personengruppe nicht zulässig (vgl. Neises 2018)

• Keine normativen Festlegungen /

Defizitzuschreibungen

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Artikel 24 Bildung

• Recht auf Bildung ohne Diskriminierung auf der Grundlage der Chancengleichheit

- Achtung von den Menschenrechten, den Grundfreiheiten und der menschlichen Vielfalt stärken

- Persönlichkeit, Begabungen und Kreativität sowie körperliche und geistige Fähigkeiten voll zur Entfaltung bringen

- zur wirklichen Teilhabe an der Gesellschaft befähigen

• Verwirklichung des Rechts- kein Ausschluss vom allgemeinen Bildungssystem

- gleichberechtigter Zugang in der Gemeinschaft, in der sie leben

UN-KONVENTION:

AUFGABEN FÜR DIE BILDUNG

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Gemeinsame Vision:

• Es ist normal, verschieden zu

sein.

Bildungsqualität

eine untrennbare heterogene Gruppe (nicht binär)

Ressourcen nicht für einzelne Personen, sondern für die Gemeinschaft

bedürfnisorientiertes Qualitätskonzept

Förderung von Werten und Einstellungen

Förderung gesellschaftlicher Verantwortung

verstärkte Partizipation an Lernprozessen, Kultur und Gemeinwesen

Reduzierung von Exklusion / Verbesserung von Lebensqualität

Jeder Mensch ist vollwertig, unabhängig von seinen Leistungen.

KONZEPT DER INKLUSION

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zwischen Jugendberufshilfe* und Inklusion:

ÜBEREINSTIMMUNGEN

Verwirklichung der

Menschenrechte

Ressourcenorientierung

Individuelle Förderung

der gesamten Persönlichkeit

Teilhabe- und

Ermöglichungschancen

Partizipation

*sozialpädagogische Grundlagen

Widersprüche und

Spannungsfelder z. B.

zu Normalitätsmustern

und

Selektionsmechanisme

n der

Leistungsgesellschaft

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INKLUSION IN DER BERUFSAUSBILDUNG

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ORIENTIERUNGSGRÖSSEN

DER BERUFLICHEN BILDUNG

Persönlichkeits-entwicklung

Ausformung der vorhandenen

Begabungen und Neigungen

Anforderungen eines sich

wandelnden Arbeitsmarktes

ökonomische Verwertungsmöglichkeiten

Funktion für das gesamte soziale – bzw.

nationale – System

regulierende Einflüsse, zweckgebundene gesellschaftliche

Sozialisationsaufgaben

Widerspruch

Wechselbeziehung

(vgl. Kutscha 2003)

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Berufsausbildung soll den jungen Menschen befähigen, „in der

arbeitsteiligen Gesellschaft eine Funktion zu übernehmen, die seinen

Eignungen, Neigungen, Interessen und Wünschen entspricht und die

ihm den eigenständigen Erwerb seines Lebensunterhaltes ermöglicht“

Berufe

• beinhalteten insofern… „schon immer die Prinzipien der

Integration, Teilhabe und die Möglichkeit zur individuellen

Entwicklung.“

• „sind als in sich geschlossene ‚Werte-‘ bzw.

‚Praxisgemeinschaften‘ zu betrachten, in die der Einzelne integriert

wird“(Heisler 2016, S. 1)

BERUFE: ZENTRALE

VORAUSSETZUNG SOZIALER

TEILHABE (DIETMAR HEISLER)

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• Selektionskriterien: „Anforderungen und Erwartungen der Berufe“

• Zugangskriterien: Keine offiziellen, aber marktförmige Organisation

und ökonomische Prinzipien

• Soziale und formale Kontrolle der Berufszugänge: „z. B. aufgrund

sozialer Herkunft oder wegen (nicht) erreichten Bildungsabschlüssen“

• Formale Berufsabschluss: „Distributor sozialer Chancen, aber …

auch sozialer Risiken.“ (Heisler 2016, S. 1)

„Entzauberung des Berufs“(Huisinga 2015, 66 zitiert nach Heisler)

BERUFE: BEITRAG ZU SELEKTION

UND SOZIALER UNGLEICHHEIT

(HEISLER)

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• Anforderungen festschreiben

• Maßstäbe als „normal“ definieren

• Menschen auf negativ bewertete

Eigenschaften reduzieren

(etikettieren)

• Benachteiligte abwerten

(stigmatisieren)

Wie wird jemand benachteiligt?

BENACHTEILIGUNG ALS

VERWEHRTER ZUGANG

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EXKLUSION UND SELEKTION IN

AUSBILDUNG UND ARBEIT

Ohne berufliche Qualifikation: 14,3 Prozent (2016)

Altersgruppe 20 bis 34 Jahre (2,14 Millionen Menschen)

(vgl. Bundesministerium für Bildung und Forschung 2018, S. 14)

Junge Mütter (16-24 J.) ohne Berufsabschluss: 52,8 %, rund 104.000 , sie besuchten weder Schule noch Ausbildung. (De-Statis,

Mikrozensus)

Menschen mit Behinderung im erwerbsfähigen Alter: über die Hälfte nicht im Arbeitsmarkt,

ein erheblicher Teil in Werkstätten für behinderte Menschen oder Sondersystemen

Zahl der Werkstattbeschäftigten stieg „seit 2007 …

um rund 20 Prozent und damit stärker als die Zahl der Menschen mit Behinderungen

(vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2017).“

(Quelle: Neises

2018, S. 56)

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WAS IST INKLUSIVE

BERUFSAUSBILDUNG?

Alle an einer Ausbildung interessierten jungen Menschen können unmittelbar im Anschluss an die allgemeinbildende Schule eine vollqualifizierende Berufsausbildung beginnen.

Sie müssen vor keine Zugangsvoraussetzungen vorweisen und diese auch nicht in einer Maßnahme der Übergangs erwerben.

Die Ausbildung findet in der Regel in einem ganz normalen Betrieb inklusiv statt, d. h. ohne Zuweisung zu bestimmten Zielgruppen und ohne erkennbare Stigmatisierung durch personifizierte Hilfe.

Allen Auszubildenden, allen Ausbildungsbetrieben sowie den Berufsschulen werden passende Hilfen angeboten.

(vgl. Enggruber et al. 2014 sowie Enggruber 2013).

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Inklusive Kultur Abschied von

Normalitätsbildern und „normalen“ Maßstäben („Ausbildungsreife“)

hohe Erwartungen an alle Identifizieren und Beseitigen

von Hindernissen Blick auf mehr Dimensionen

des Lebens / der Ungleichheit: Wohnen, wirtschaftliche Not, Selbstbild, Beziehungen …

Sozialräumliche Gemeinschaften

Inklusive Praktiken

Flexible und individuelle Anforderungen

Ressourcen zur Unterstützung

Subjektorientierung / Leistungsförderliche

Bewertung individueller Bildungserfolge

Gemeinsames Lernen

Inklusive Struktur offene Zugänge der

Regelsysteme für alle schaffen Sonderwege umstrukturieren Probleme definieren, nicht

Zielgruppen Ressourcen aufspüren alle Formen von Unterstützung

koordinieren Professionalisieren

INKLUSION – HERAUSFORDERUNGEN

FÜR DIE BERUFLICHE BILDUNG

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Zugänge (für alle) schaffen

• Ausbildung für alle ermöglichen

• Normalität statt Sonderwege, inkludierende

Dienstleistungen

• Biografie- und bedarfsorientierte

Bildungsangebote

Rahmenbedingungen

anpassen

• Ausbildung am Subjekt ausrichten

(Ausbildungsplan an individuellen Dispositionen)

• Ausbildung flexibilisieren (Stufenausbildung…)

• Unterstützungsstrukturen stärken und

Instrumente im Regelbetrieb nutzen

Individualisierte

Unterstützungsangebote

• Leistungsförderliche Bewertung individueller

Erfolge, Lernen in heterogenen Gruppen

• Stärken- und Ressourcenorientierung

• Arbeiten in multiprofessionellen Teams

Quelle: Frank Neises, BIBB

INKLUSIVE AUSBILDUNG -

ZENTRALE EMPFEHLUNGEN

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EMPFEHLUNGEN BIBB

HAUPTAUSSCHUSSFörderung innerhalb der Regelsysteme

- keine Sonderwege außerhalb des dualen Systems, bessere

individuelle Förderung

- Förderstrukturen entwickeln, die betriebliche Ausbildung und

konsistente Wege in Ausbildung stärken

- Junge Menschen individuell besser fördern

(Quelle: Empfehlungen des BIBB-Hauptausschuss zum Übergang

Schule-Beruf 2007 und 2011)

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• Vorrang: Betriebliche Ausbildung

• Assistierte Ausbildung und ausbildungsbegleitende Hilfen

• Ggf. Einstiegsqualifizierung (nur bei Bedarf)

• Außerbetriebliche Ausbildung als Ausnahme

(Vgl. Krautschat, Trinko 2015)

DBG: AUSBILDUNGSGARANTIE

ALS WEG ZUR INKLUSION

Umlage-

finanzierung

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AKTUELLE ENTWICKLUNGEN

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Unvermittelte Bewerber*innen

80.221 bzw. 14,6% der Bewerber*innen unvermittelte Bewerber*innen :

• offiziell unversorgten Bewerber*innen (23.712 bzw. 4,3%)

• alternativ verbliebenen Bewerber/-innen, die weiterhin in eine

Berufsausbildung vermittelt werden wollten (56.509 bzw. 10,3%).

• Anteil der unvermittelten Bewerber*innen variierte in den

Berichtsjahren 2009 bis 2017 zwischen 13,2% (2011) und 15,7%

(2009). (vgl. BIBB Datenreport 2018, S. 52)

„FAKTENCHECK“ BIBB DATENREPORT

2018

Einmündungsquoten in eine Ausbildung:

2017 : 48,4% aller Bewerber*innen

Gesamtentwicklung: ab 2013 wieder unter 50% (vgl. ebd., S. 53)

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Gefahr:

„pädagogische Leistung scheint …

zunehmend aus dem Blick zu geraten“(ebd.)

PLÄDOYER FÜR AUGENMASS

(HEISLER)Widerspruch gegen die

„Normalisierungsthese“

Heisler geht davon aus:

„1.) dass es auch künftig Jugendliche geben wird, die auf berufliche

Fördermaßnahmen außerhalb des dualen Systems angewiesen

sein

werden und es deshalb

2.) sozialstaatlich organisierter Unterstützungsangebote bedarf,

die diese jungen Menschen unterstützen.“ (Heisler 2016, S. 15)

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HERAUSFORDERUNGEN

JUGENDBERUFSHILFE / BNF

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1. Die Fachkräfte der Benachteiligtenförderung sind die

Expert*innen für Inklusion, sie übernehmen die Rolle

der Dienstleister*innen für Unternehmen.

2. Inklusion bietet für die Träger der Benachteiligtenförderung

ein neues Geschäftsfeld - als „wohnortnahe Reha“.

3. Inklusion funktioniert nicht, zumindest bezogen auf bestimmte

Berufe und in bestimmten Betrieben.

REAKTIONEN DER PRAXIS

Vorläufige Ergebnisse der Expertenbefragung im Projekt:

„Transformationsprozesse in der Benachteiligtenförderung“

Prof. Dr. Dietmar Heisler und Susanne Schemmer, Universität Paderborn

Vielen

Dank!

Neues

Geschäft

sfeld

Dienst-

leister*innen

Skepsis

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„Leistungsspektrum diversifizieren

• Bei der Diversifizierung ihres Leistungsspektrums haben

Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation behinderter Menschen

verschiedene Optionen. Dazu zählt die Entwicklung von

Maßnahmen für neue Zielgruppen mit vergleichbarem

Förderbedarf ….

Unterstützungsangebote für neue Zielgruppen

• Mit dem gesellschaftspolitischen Ziel der Inklusion rücken auch

Personengruppen ohne Behindertenstatus verstärkt in den Fokus

der beruflichen Rehabilitation, so zum Beispiel Jugendliche mit

Benachteiligungen“ (Goth 2017, 14)

STRATEGIEN FÜR EINRICHTUNGEN

DER BERUFLICHEN

REHABILITATION Neues

Geschäftsfeld

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SCHLUSSFOLGERUNGEN I

• Jugendberufshilfe als

„Spannungsfeld von Inklusion und Exklusion“ reflektieren -

„Benachteiligtenförderung“ überwinden

• inklusiven Auftrag der Jugendberufshilfe im Kontext der

SGB VIII Reform weiter entwickeln:

> inklusive Gesamtausrichtung, inklusive Infrastruktur –

keine Einzelförderung

> Leistungen aus einer Hand

> mehrdimensionaler Zugang zu Förderung, Hilfe, Entwicklung

und Teilhabe

(vgl. Prüfsteine der Erziehungsfachverbände, AFET et al 2018)

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• einseitige Orientierung an wirtschaftlichen Interessen, Beiträge

zur „Bestenauslese“ und eine Verengung der Jugendberufshilfe auf

eine Dienstleistungsfunktion für Betriebe ebenso verhindern wie

Einsparung unter dem Etikett „Inklusion“

• Verschiebung von Zielgruppen unter dem Etikett Inklusion

hinterfragen

• Erfahrungen, Konzepte und Ansätze, Qualifikationen offensiv in

die Reformen / Regelangebote einbringen

• Jugendberufshilfe als pädagogisch und gesellschaftlich notwen-

digen, selbstverständlichen und festen Bestandteil innerhalb des

Regelsystems der beruflichen Bildung etablieren

SCHLUSSFOLGERUNGEN II

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Visionen:

• Ermöglichung von Zugang und Teilhabe:

Ausbildung für alle!

• Inklusive Berufliche Bildung

Umsetzung:

• Selbstbewusste Rolle der Jugendberufshilfe in der dualen

Ausbildung

• Verteidigung notwendiger Unterstützungsstrukturen

• Innovation beruflicher Bildung durch flexible (nicht

stigmatisierende) sozialpädagogische Angebote für alle

HERAUSFORDERUNGEN - KURZ UND

KNAPP

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"Jeder Mensch hat das Recht auf Arbeit, auf freie

Berufswahl, auf angemessene und befriedigende

Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz gegen

Arbeitslosigkeit."

Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen

Artikel 23, 10.12.1948

Und in der digitalen Gesellschaft?

Welche Herausforderungen stellen sich für die Jugendberufshilfe

(und die Inklusion), wenn ein großer Teil der Arbeiten (Berufe?)

durch digitale Technologien ersetzt wird?

AUSBLICK

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28.11.2018 Seite 3628.11.2018 Seite 36Prof. Dr. Petra Lippegaus-Grünau

Arndt, Ingrid / Neises, Frank, Weber, Klaus (Hrsg.) (2018): Inklusion im Übergang von

der Schule in Ausbildung und Beruf Hintergründe, Herausforderungen und Beispiele

aus der Praxis (Erscheinen für November 2018 geplant)

AFET / BVKE / EREV / IGFH (2018): Fragen und Prüfsteine an die SGB VIII Reform

und ein inklusives Kinder- und Jugendhilfegesetz

https://www.igfh.de/cms/sites/default/files/Prüfsteine_Verbände_Stand_11102018.pdf

DBSH Deutscher Berufsverband für Soziale Berufe (2016): Deutschsprachige

Definition Sozialer Arbeit. Berlin (https://www.dbsh.de/profession/definition-der-

sozialen-arbeit.html)

Bundesinsitut für Berufsbildung (2018): Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2018

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Hrsg.): Zweiter Teilhabebericht der

Bundes-regierung über die Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen.

Berlin 2017

Bundesministerium für Bildung und Forschung (Hrsg.) (2018): Berufsbildungsbericht

2018. Bonn

Enggruber, Ruth (2013): Kompetenzentwicklung von sogenannten „Benachteiligten“

in einem „inklusiven“ Berufsausbildungssystem – ein Plädoyer. In: Seufert, Sabine;

Metzger, Christoph: Kompetenzentwicklung in unterschiedlichen Lernkulturen.

Paderborn, S. 392-406

LITERATUR

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LITERATUR (FORTSETZUNG)