„Rehabilitation im Alter: Eine empirische Untersuchung ... · PDF file102 Tab. 3.12...
Transcript of „Rehabilitation im Alter: Eine empirische Untersuchung ... · PDF file102 Tab. 3.12...
„Rehabilitation im Alter: Eine empirische Untersuchung ambulantergeriatrischer Rehabilitationsmaßnahmen“
von
Matthias Meinck (Diplom-Soziologe)
aus Magdeburg
von der Fakultät VIII - Wirtschaft und Management
der Technischen Universität Berlin,
zur Erlangung des akademischen Grades:
Doktor der Gesundheitswissenschaften / Public Health
- Dr. P.H. -
genehmigte Dissertation
Promotionsausschuss:
Vorsitzender: Prof. Dr. R. Busse, M.P.H.Gutachter: Prof. Dr. B.-P. Robra, M.P.H.Gutachter: Prof. Dr. R. Brennecke
Tag der wissenschaftlichen Aussprache: 07.04.2003
Berlin 2003D83
Inhaltsverzeichnis
Seite
Abkürzungsverzeichnis III
Verzeichnis im Text verwendeter Tabellen IVVerzeichnis im Text verwendeter Abbildungen V
Vorwort 1
1 Einführung: Alternde Bevölkerung und medizinische Rehabilitation 2
1.1 Rahmen der Arbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21.2 Demographische Entwicklung und ihr Konsequenzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51.3 Medizinische Rehabilitation älterer Menschen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 1.3.1 Implikationen gerontologischer Forschung für die Rehabilitation . . . . . . 9 1.3.2 Der geriatrische Patient – Altern und Krankheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 1.3.3 Grundsätze und Ziele der Rehabilitation älterer Menschen . . . . . . . . . . 13 1.3.4 Rehabilitation anstatt Pflegebedürftigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 1.3.5 Formen der geriatrischen Rehabilitation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 1.3.6 Interdisziplinäre Zusammenarbeit in der geriatrischen Rehabilitation . . . 19 1.3.7 Grenzen der Rehabilitation im Alter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 1.3.8 Erfassung des Reha-Bedarfs mittels des ICF-Konzepts . . . . . . . . . . . . . 21 1.3.9 Geriatrisches Assessment . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 1.3.10 Geriatrisch rehabilitative Versorgungsstrukturen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 261.4 Ambulante geriatrische Rehabilitation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 1.4.1 Begriffsbestimmung, leistungsrechtliche Abgrenzung, rechtliche
Grundlagen und Vergütung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 1.4.2 Vorteile ambulanter Leistungserbringung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 1.4.3 Organisationsmodelle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 1.4.4 Umsetzungsprobleme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 1.4.5 Stand der Forschung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 1.5 Fragestellung der Arbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52
2 Das Modellvorhaben: Ambulante Geriatrische Rehabilitation (AMBRA) 55
2.1 Konzeption des Modellvorhabens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 2.1.1 Ausgangssituation und Merkmale . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 2.1.2 Allgemeine Zielsetzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 2.1.3 Merkmale . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58 2.1.4 Zielgruppe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59 2.1.5 Reha-Einrichtungen des Modellvorhabens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61 2.1.5.1 Ambulantes Geriatrisches Reha-Zentrum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61 2.1.5.2 Mobiles Geriatrisches Reha-Team . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62 2.1.6 Reha-Anträge und sozialmedizinische Begutachtung . . . . . . . . . . . . . . . 63 2.1.7 Art und Umfang der Reha-Maßnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64 2.1.8 Vergütung der Reha-Maßnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66 2.1.9 Evaluationskonzept . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 672.2 Material und Methoden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71 2.2.1 Datenbasis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71
InhaltsverzeichnisII
2.2.2 Auswertekriterien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73 2.2.3 Erhebungsinventar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74 2.2.4 Statistische Analysen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76
3 Ergebnisse der Erprobung der Reha-Einrichtungen 78
3.1 Ausstattung der Reha-Einrichtungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 783.2 Reha-Empfehlungen und Zuweisungswege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 803.3 Antrags- und Begutachtungsverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 833.4 Teamarbeit der Reha-Einrichtungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 863.5 Patienten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 883.6 Reha-Verlauf, Therapieumfang und -mix . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92
3.7 Vergleich der Auswertungsgruppe mit den Ausgeschlossenen . . . . . . . . . . . 96 3.8 Dreizeitige Verlaufsanalyse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 97 3.8.1 Mobilität (Tinetti-Test, TUG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 97 3.8.2 Aktivitäten des täglichen Lebens (Barthel-Index, IADL-Skala) . . . . . . . . 103 3.8.3 Depressivität (GDS) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 109 3.8.4 Kognitive Leistungsfähigkeit (CCT) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 113 3.8.5 Kommunikationsfähigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 118 3.8.6 Performancetest Geldzählen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 123 3.8.7 Verbleib in der Häuslichkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 125 3.8.8 Pflegebedürftigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 126 3.8.9 Globale Bewertung von Veränderungen der Lebenssituation . . . . . . . . . 128
3.9 Patienten- und Angehörigenzufriedenheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 131
4 Diskussion 135
4.1 Einführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1354.2 Diskussion des Datenmaterials und der Methoden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1364.3 Diskussion der Ergebnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 139
4.3.1 Diskussion zu Aspekten der Struktur- und Prozessqualität . . . . . . . . . . 1394.3.2 Diskussion zu Aspekten der Ergebnisqualität . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 148
4.4 Ausblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 155
5 Zusammenfassung 160
Literaturverzeichnis 166
Eidesstattliche Erklärung
Anhang
Anlage I Formular: „Ärztlicher Befund für eine ambulante geriatrische Rehabilitation“Anlage II ErhebungsinventarAnlage III patientenbezogene LeistungsdokumentationAnlage IV Fragebogen zur Zufriedenheit der PatientenAnlage V Fragebogen zur Zufriedenheit der Angehörigen
Inhaltsverzeichnis III
Verzeichnis im Text verwendeter Abkürzungen
AGAST Arbeitsgruppe Geriatrisches AssessmentAHB AnschlussheilbehandlungenAMBRA Modellprojekt: „Ambulante Geriatrische Rehabilitation“A-P-V Arzt-Patienten-VerhältnisATG Ambulante therapeutische GemeinschaftseinrichtungBÄK BundesärztekammerBAR Bundesarbeitsgemeinschaft für RehabilitationBDA Berufsverband der Allgemeinärzte Deutschlands, Hausärzteverband e.V,BMAS Bundesministerium für Arbeit und SozialordnungBMG Bundesministerium für GesundheitBMfFSFJ Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und JugendBPflV BundespflegesatzverordnungBSHG BundessozialhilfegesetzBSMfASFF Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und
FrauenB.I. Barthel-IndexCI 95%-iges VertrauensintervallCCT Uhrergänzungstest (Clock Completion-Test)CGA Comprehensive Geriatric AssessmentDGG Deutsche Gesellschaft für GeriatrieDRG´s Diagnosis Related GroupsEBM Evidence-Based Medicineggf. gegebenenfallsGDS Geriatrische DepressionsskalaGKV Gesetzliche KrankenversicherungGLM General Linear ModelIAV-Stelle Informations-, Anlauf- und VermittlungsstelleIADL-Skala 8-Itemskala der Instrumentellen Aktivitäten des täglichen Lebens nach
Lawton und BrodyICIDH Internationale Klassifikation der Fähigkeitseinschränkungen, Schäden und
Handikaps der WHOICF Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und
Gesundheit der WHOKV Kassenärztliche VereinigungMDK Medizinischer Dienst der KrankenversicherungMfAFGS Ministerium für Arbeit, Frauen, Gesundheit und Soziales Sachsen-AnhaltPflege-VG PflegeversicherungsgesetzPPV Private PflegeversicherungRAP Rehabilitation Activities ProfileRCT Randomised Controlled Trial - randomisiert kontrollierte StudieSGB SozialgesetzbuchSPV Soziale PflegeversicherungTUG Timed „Up&Go“-TestVDAB Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V.VZ VollzeitstelleWHO Weltgesundheitsorganisationz.B. zum Beispielz.T. zum Teil
Parameterschätzer für einen Faktor im Varianzmodell
InhaltsverzeichnisIV
Verzeichnis im Text verwendeter Tabellen
Tab. 1.1 Prognose der Bevölkerungsentwicklung Deutschlands bis 2050 5Tab. 1.2 Prävalenz von Pflegebedürftigkeit in der SPV 1999 nach Alter und
Geschlecht8
Tab. 1.3 Effektschätzer ausgewählter Ergebniskriterien tagesklinischergeriatrischer Rehabilitation (Cochrane Review - Forster et al. 2001)
48
Tab. 2.1 Berücksichtigte Erhebungsinstrumente für dieVerlaufsbegutachtung
75
Tab. 3.1 Stellenplan der Reha-Einrichtungen 78Tab. 3.2 Vergleich der Antragsfristen der Reha-Einrichtungen 85Tab. 3.3 Beschreibung der Patientengruppen zu T0 88Tab. 3.4 Pflegebedarf der Patientengruppen zu T0 89Tab. 3.5 Diagnosegruppen 90Tab. 3.6 Angaben zu formalisierten Reha-Zielen der Patientengruppen der
Reha-Einrichtungen (Angaben der Reha-Teams)92
Tab. 3.7 Durchschnittliche Anzahl der Therapieeinheiten nach Therapiemixund Reha-Einrichtungen
95
Tab. 3.8 Tinetti-Test und TUG zu T0, T1 und T2 nach Reha-Einrichtungen 97Tab. 3.9 Einflussfaktoren auf die Befunde des Tinetti-Tests und des TUG
der Patienten zu T0: Ergebnisse der multivariaten Varianzanalyse100
Tab. 3.10 Veränderungen im Tinetti-Test und dem TUG: Ergebnisse derVarianzanalyse mit Messwiederholungen
101
Tab. 3.11 Einfluss der Faktoren Alter, Kognition, Geschlecht, Diagnose-gruppe und Reha-Einrichtung auf die Verlaufswerte des Tinetti-Test und des TUG: Ergebnisse der Varianzanalyse mitMesswiederholungen
102
Tab. 3.12 Barthel-Index und IADL-Skala zu T0, T1 und T2 nach Reha-Einrichtungen (ohne Ausgeschlossene)
103
Tab. 3.13 Einflussfaktoren auf die Befunde des Barthel-Index und der IADL-Skala der Patienten zu T0: Ergebnisse der Varianzanalyse
106
Tab. 3.14 Veränderungen im Barthel-Index und in der IADL-Skala:Ergebnisse der Varianzanalyse mit Messwiederholungen
107
Tab. 3.15 Einfluss der Faktoren Alter, Kognition, Geschlecht, Diagnose-gruppe und Reha-Einrichtung auf die Verlaufswerte im Barthel-Index und der IADL-Skala: Ergebnisse der Varianzanalyse mitMesswiederholungen
108
Tab. 3.16 GDS zu T0, T1 und T2 nach Reha-Einrichtungen 109Tab. 3.17 Einflussfaktoren auf die Befunde der GDS der Patienten zu T0:
Ergebnisse der Varianzanalyse110
Tab. 3.18 Veränderungen in der GDS: Ergebnisse der Varianzanalyse mitMesswiederholungen
111
Tab. 3.19 Einfluss der Faktoren Alter, Kognition, Geschlecht, Diagnose-gruppe und Rehabilitationsmodell auf die Verlaufswerte der GDS:Ergebnisse der Varianzanalyse mit Messwiederholungen
112
Tab. 3.20 Uhrergänzungstest zu T0, T1 und T2 nach Reha-Einrichtungen(ohne Ausgeschlossene)
113
Inhaltsverzeichnis V
Tab. 3.21 Einflussfaktoren auf die Befunde des Uhrergänzungstests derPatienten zu T0: Ergebnisse der Varianzanalyse
114
Tab. 3.22 Veränderungen im Uhrergänzungstest: Ergebnisse derVarianzanalyse mit Messwiederholungen
115
Tab. 3.23 Einfluss der Faktoren Alter, Geschlecht, Diagnosegruppe undReha-Einrichtung auf die Verlaufswerte des Uhrergänzungstests:Ergebnisse der Varianzanalyse mit Messwiederholungen
116
Tab. 3.24 Kommunikationsfähigkeit zu T0, T1 und T2 nach Reha-Einrichtungen (ohne Ausgeschlossene)
117
Tab. 3.25 Einflussfaktoren auf die Befunde der Kommunikationsskala nachGoodglass und Kaplan der Patienten zu T0: Ergebnisse derVarianzanalyse
118
Tab. 3.26 Veränderungen in der Kommunikationsskala nach Goodglass undKaplan: Ergebnisse der Varianzanalyse mit Messwiederholungen
119
Tab. 3.27 Einfluss der Faktoren Alter, Geschlecht, Diagnosegruppe undReha-Einrichtung auf die Verlaufswerte der Kommunikationsskala:Ergebnisse der Varianzanalyse mit Messwiederholungen
120
Tab. 3.28 Geldzähltest zu T0, T1 und T2 nach Reha-Einrichtungen (ohneAusgeschlossene)
121
Tab. 3.29 Einflussfaktoren auf die Befunde des Geldzähltest der Patienten zuT0: Ergebnisse der Varianzanalyse
123
Tab. 3.30 Veränderungen im Geldzähltest: Ergebnisse der Varianzanalysemit Messwiederholungen
124
Tab. 3.31 Einfluss der Faktoren Alter, Geschlecht, Diagnosegruppe undReha-Einrichtung auf die Verlaufswerte des Uhrergänzungstests:Ergebnisse der Varianzanalyse mit Messwiederholungen
125
Tab. 3.32 Pflegestufen zu T0 und T2 nach Reha-Einrichtung 128Tab. 3.33 Übereinstimmung der Bewertungen von Veränderungen der
globalen Lebenssituation für den Reha- und den Katamnesezeit-raum durch die Patienten und die Reha-Teams
130
Verzeichnis im Text verwendeter Abbildungen
Abb. 1.1 Verteilung der ambulanten und stationären Pflegefälle der privatenund der sozialen Pflegeversicherung auf die Pflegestufen 1, 2und 3
8
Abb. 1.2 Gegenwärtiges Verständnis der Interaktionen innerhalb derDimensionen der ICF
22
Abb. 1.3 Entscheidungspfad zur Abgrenzung medizinischer Reha-Leistungen
31
Abb. 3.1 Empfehlungen für die Reha-Einrichtungen 81Abb. 3.2 Zuweisungspfade der Patienten 82Abb. 3.3 Ort der Durchführung des Antragsassessments 83Abb. 3.4 Häufigkeiten von Schädigungen ausgewählter Bereiche als Anlass
eines Reha-Antrags91
Abb. 3.5 Häufigkeiten von Begleiterkrankungen als Anlass eines Reha-Antrages
91
InhaltsverzeichnisVI
Abb. 3.6 Boxplots der Befunde des Tinetti-Tests zu T0, T1 und T2 nachReha-Einrichtung; Punktwert
98
Abb. 3.7 Boxplots der Befunde des TUG zu T0, T1 und T2 nach Reha-Einrichtung; Zeitbedarf in Sekunden
98
Abb. 3.8 Adjustierte Verlaufsmittelwerte des Bereichs Mobilität nach Reha-Einrichtung: Ergebnisse der Varianzanalyse mitMesswiederholungen;
101
Abb. 3.9 Boxplot der Befunde des Barthel-Index zu T0, T1 und T2;Punktwerte
104
Abb. 3.10 Boxplot der Befunde der IADL-Skala zu T0, T1 und T2; Punktwerte 104Abb. 3.11 Adjustierte Verlaufsmittelwerte des Bereichs Aktivitäten des
täglichen Lebens zu T0, T1 und T2 nach Reha-Einrichtung:Ergebnisse der Varianzanalyse mit Messwiederholungen
107
Abb. 3.12 Boxplots der Befunde der GDS zu T0, T1 und T2 und Reha-Einrichtung (ohne Ausgeschlossene); Punkte
110
Abb. 3.13 Adjustierter Verlaufsmittelwert der GDS zu T0, T1 und T2 nachReha-Einrichtung (0-15 Punkte): Ergebnisse der Varianzanalysemit Messwiederholungen
111
Abb. 3.14 Boxplot der Befunde des CCT zu T0, T1 und T2 nach Reha-Einrichtung; Fehlerpunkte nach Watson
113
Abb. 3.15 Adjustierter Verlaufsmittelwert des CCT zu T0, T1 und T2 nachReha-Einrichtung und Geschlecht gesondert: Ergebnisse derVarianzanalyse mit Messwiederholungen; Fehlerpunkte nachWatson und Geschlechtern gesondert
115
Abb. 3.16 Boxplot der Befunde der Kommunikationsskala zu T0, T1 und T2nach Reha-Einrichtung; Stufen
118
Abb. 3.17 Adjustierter Verlaufsmittelwert der Kommunikationsskala zu T0, T1und T2 nach Reha-Einrichtung: Ergebnisse der Varianzanalyse mitMesswiederholungen; Stufen
120
Abb. 3.18 Boxplot der Befunde des Geldzähltests zu T0, T1 und T2;Zeitbedarf in Sekunden
122
Abb. 3.19 Adjustierter Verlaufsmittelwert des Geldzähltests zu T0, T1 und T2nach Reha-Einrichtung; Zeitbedarf in Sekunden
124
Abb. 3.20 Wohnsituation zum Reha-Ende von Patienten, die zum Reha-Beginn in der Häuslichkeit lebten
126
Abb. 3.21 Pflegebedarf nach SGB XI der Patientengruppen zu T2 nachPflegestufen und Reha-Einrichtung
127
Abb. 3.22 Globale Einschätzung von Veränderungen der Lebenssituation fürden Reha- und Katamnesezeitraum nach Reha-Einrichtungen:Patientenbewertung
129
Abb. 3.23 Gegenüberstellung der globalen Einschätzung von Veränderungender Lebenssituation der Patienten mit dem EreignisKrankenhausaufenthalt in der Katamnsephase
130
Abb. 3.24 Gesamtbewertung der Bereiche Information, Mitsprache,Betreuung und Organisation durch die Patienten
132
Abb. 3.25 Zufriedenheit der Patienten mit der absolvierten Reha-Maßnahmezum Katamnesezeitpunkt
134
Vorwort 1
Vorwort
Vorworte werden verfasst, um Rückschau zu halten und Dank zu sagen. Ersteres
soll hier aus Freude über die geleistete Arbeit erfolgen. Letzteres folgt dem
Bedürfnis, mich bei einigen Beteiligten zu bedanken. So geht mein erster Dank an
Prof. Dr. B.-P. Robra, M.P.H, für die Überlassung des Themas, die tatkräftige
Unterstützung, für Kritik und Anregung. Prof. Dr. R. Brennecke danke ich ebenfalls
für Kritik und Anregung.
Zu großem Dank verpflichtet bin ich zudem den Mitarbeitern der mobilen
geriatrischen Rehabilitationsabteilung am Geriatriezentrum der Pfeifferschen
Stiftungen Magdeburg-Cracau und des Ambulanten geriatrischen Rehakomplexes
in Schönebeck insbesondere Frau Dr. K. Freigang, Frau I. Wiebach und
Herrn Dr. B. John sowie Frau Dr. C. Keitel vom MDK Sachsen-Anhalt, die über
ihre ohnehin schon umfangreichen Arbeitsaufgaben hinaus diese Arbeit tatkräftig
unterstützt haben.
Gewidmet ist diese Arbeit meiner Frau Dr. Sabine Meinck, die mir den zeitlichen
Freiraum für die intensive Auseinandersetzung mit dem Thema ermöglicht hat,
sowie unseren Kindern Henrike, Paul und Jonas.
Magdeburg, 10.11.2002
2 Einführung: Alternde Bevölkerung und medizinische Rehabilitation
1 Einführung: Alternde Bevölkerung und medizinische Rehabilitation
1.1 Rahmen der Arbeit
Rehabilitation ist zu einem wichtigen Bestandteil der Gesundheitsversorgung
entwickelter westlicher Gesellschaften geworden. Durch demographische
Veränderungen, die u.a. mit einem Anwachsen des Anteils chronisch erkrankter,
multimorbider älterer Menschen und mit Risiken für Hilfe- und Pflegebedürftigkeit
einhergehen, wird der Bedeutungszuwachs anhalten.
Die Strategien der kurativen Medizin, die unbestritten große Erfolge aufweisen,
reichen nicht aus, um die Folgen chronischer Erkrankungen und Behinderungen
zu vermeiden bzw. zu bewältigen. Die kurative Medizin benötigt ergänzend
krankheitsvermeidende (präventive) und rehabilitative Angebote auch im Alter.
Letztere müssen verstärkt auf durch Krankheiten verursachte Aktivitäts- und
Partizipationsprobleme der Betroffenen ausgerichtet sein und dabei neben
patientenbezogenen auch umweltbezogene Ansatzpunkte aufgreifen, um die
allgemeine Lebenssituation älterer Menschen zu stabilisieren bzw. zu verbessern.
Gerade für den Personenkreis älterer Menschen fehlen jedoch wohnortnahe
Reha-Angebote, die spezifische Erfordernisse mehrfacherkrankter, von Pflege-
bedürftigkeit bedrohter oder bereits pflegebedürftiger älterer Menschen
berücksichtigen.
Gerade für hilfebedürftige und von Pflegebedürftigkeit bedrohte ältere Patienten ist
der Übergang aus dem stationären in den ambulanten Versorgungsbereich
problematisch, weil vernetzt kooperierende wohnortnahe Versorgungsangebote
i.d.R. nicht bestehen oder in ihrer Intensität, Dauer oder multiprofessionellen
Ausrichtung nicht ausreichen.
Akutstationäre Verweildauern verkürzen sich, stationäre Kapazitäten werden
abgebaut. Diese Entwicklung wird anhalten, gerade auch weil neue Vergütungs-
formen im Krankenhausbereich Anreize neu setzen bzw. verstärken. Komplexere
Versorgungsbedarfe werden zukünftig ambulant zu versorgen sein. Andererseits
müssen auch bei drohendender oder bestehender Pflegebedürftigkeit
rehabilitative Angebote den Betroffenen zur Verfügung stehen und Vorrang vor
Pflegeleistungen haben (§ 5 SGB XI).
Einführung: Alternde Bevölkerung und medizinische Rehabilitation 3
Die politischen Forderungen „Rehabilitation vor Pflege“, „ambulante vor stationäre“
und „wohnortnahe vor wohnortferne“ Leistungserbringung sind bisher jedoch nicht
versorgungswirksam umgesetzt worden.
Vor diesem Hintergrund wurden in Sachsen-Anhalt zwei ambulante Einrichtungen
für die Rehabilitation älterer Menschen im Rahmen des Modellversuchs „Aufbau
ambulanter Versorgungsstrukturen in der geriatrischen Rehabilitation in Sachsen-
Anhalt“ (AMBRA) aufgebaut. Beide Reha-Einrichtungen erprobten mit einem multi-
professionellen Team unter ärztlicher Leitung die wohnortnahe Durchführung
komplexer und zeitlich aufwendiger Reha-Maßnahmen.
Beide Angebote sollen älteren Menschen eine wirksame Chance zum Erhalt eines
weitgehend selbstbestimmten Lebens in der Häuslichkeit bieten und dabei durch
wohnortnahe Leistungserbringung eine hohe Wirtschaftlichkeit erreichen. Die
Vermeidung oder Verkürzung von Krankenhausaufenthalten und die Verzögerung
oder Vermeidung von Pflegebedürftigkeit werden explizit angestrebt. Damit sind
die wohnortnahen Reha-Angebote des Modellvorhabens von stationären Reha-
Maßnahmen, ambulanten Heilmittelverordnungen durch niedergelassene
Vertragsärzte und indikationsspezifischen Reha-Leistungen abzugrenzen.
Gefördert wurde das Vorhaben vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG),
durch das Ministerium für Arbeit, Frauen, Gesundheit und Soziales Sachsen-
Anhalt (MfAFGS), die AOK Sachsen-Anhalt und das Institut für Sozialmedizin und
Gesundheitsökonomie der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, die wissen-
schaftliche Auswertung ergänzend zudem durch die W. Woort-Stiftung für Alterns-
forschung im Stifterverband für die deutsche Wissenschaft. Die wissenschaftliche
Begleitung des Modellvorhabens ressortierte am Institut für Sozialmedizin und
Gesundheitsökonomie der Universität Magdeburg. Sie war Grundlage für die
vorliegenden Auswertungen.
Ziel der Arbeit war eine umfassende Analyse der Struktur-, Prozess- und
Ergebnisqualität der beiden Reha-Einrichtungen des Modellvorhabens „Aufbau
4 Einführung: Alternde Bevölkerung und medizinische Rehabilitation
ambulanter Versorgungsstrukturen in der geriatrischen Rehabilitation in Sachsen-
Anhalt“ (AMBRA).
Die Arbeit besteht aus 5 Teilen. Der erste Teil (Kap. 1) umfasst die
demographischen und gesellschaftlichen Entwicklungen, in deren Kontext
strukturelle Entwicklungsprozesse im Bereich der geriatrisch-rehabilitativen
Versorgung eingebettet sind. Es werden die Besonderheiten der Versorgung
älterer Patienten erläutert und die Möglichkeiten der Erfassung von medizinischen
Versorgungsbedarfen älterer Patienten mittels geriatrischen Assessments
dargestellt. Es wird auf die Grundlagen der Rehabilitation eingegangen. Nach-
folgend werden spezifische Aspekte der ambulanten Rehabilitation älterer
Menschen erläutert und in Erkenntnisse der interdisziplinären Gerontologie
(Alternsforschung) theoretisch eingebettet. Besonderheiten der Durchführung
verschiedener Organisationsmodelle und Umsetzungsprobleme ambulanter
Rehabilitation werden vorgestellt. Kapitel 2 beschreibt das Modellvorhaben
„Aufbau ambulanter Versorgungsstrukturen in der geriatrischen Rehabilitation in
Sachsen-Anhalt“ (AMBRA), dessen Evaluationskonzept, die Datenbasis und die
Auswertungsstrategie. Kapitel 3 umfasst die Ergebnisse der vorgenommenen
Analysen. Teil 1 widmet sich hierbei der Analyse von Struktur- und Prozessqualität
beider Reha-Einrichtungen. Die Resultate der Analysen zur Ergebnisqualität der
geriatrischen Rehabilitation in den Reha-Einrichtungen werden in Teil 2
dargestellt. Alle Ergebnisse werden in Kapitel 4 diskutiert und in Kapitel 5
zusammengefasst.
In der vorliegenden Arbeit wird der Begriff „Patient“ synonym zum Begriff
„Rehabilitand“ verstanden. Jedoch wird nur der zuerst genannte Begriff verwendet.
Die Bezeichnung „älterer Mensch“ schließt alle Personen ab dem 60. Lebensjahr
ein und die Bezeichnung „hochaltriger Mensch“ differenziert hiervon Personen
älter als 90 Jahre. Zur besseren Lesbarkeit wird für beide Geschlechter die
männliche Darstellungsform verwendet, sofern nicht ausschließlich weibliche
Personen gemeint sind. Der Autor meint mit der Formulierung „wohnortnahe
Rehabilitation“ die ambulante Rehabilitation, die interdisziplinär abgestimmt erfolgt
und den Verbleib der Patienten in der Häuslichkeit während der Reha-Maßnahme
Einführung: Alternde Bevölkerung und medizinische Rehabilitation 5
ermöglicht. Hiervon abweichende Darstellungen der Literatur wurden als solche
gekennzeichnet. Stationäre Reha-Angebote sind davon ausgeschlossen.
1.2 Demographische Entwicklung und ihre Konsequenzen
Der Aufbau der Bevölkerung hat sich im 20. Jahrhundert in Deutschland und in
anderen entwickelten westlichen Industrienationen aufgrund des Rückgangs der
Geburtenraten und einer deutlich gestiegenen Lebenserwartung stark verändert.
Dieser Prozess setzt sich fort. Betrug in Deutschland 1970 der Anteil von
Personen über dem 65. Lebensjahr an der Gesamtbevölkerung noch weniger als
5 %, so lag er im Jahre 1999 bereits bei 16 %. Laut Aussagen der 9. Koordinierten
Bevölkerungsvorausberechnung (vgl. Tab. 1.1) wird er bis zum Jahre 2050 in
Deutschland auf ca. 30 % ansteigen (STATISTISCHES BUNDESAMT 2000).
Tab. 1.1 Prognose der Bevölkerungsentwicklung Deutschlands bis 2050
Jahr Gesamt(.... x 1000)
unter 20Jahre
20 bis unter60 Jahre
60 Jahreund älter
1999 82 037,0 21,4 % 62,6 % 15,9 %2010 81 592,9 19,0 % 60,9 % 20,2 %2020 80 667,5 17,5 % 60,8 % 21,7 %2030 78 641,6 17,1 % 56,7 % 26,2 %2040 75 623,2 16,4 % 54,0 % 29,6 %2050 72 012,4 15,9 % 50,0 % 30,1 %
(Quelle: STATISTISCHES BUNDESAMT 2000)
Kennzeichnend für die Veränderungen der Bevölkerungsstruktur sind auch der
überproportionale Anstieg des Anteils von Personen über 90 Jahre („Hochaltrig-
keit“) (TEWS 1996) und die Geschlechterproportion, die bis in die Altersgruppe der
50-jährigen einen Männerüberschuss ausweist, der sich jedoch mit weiter
zunehmendem Alter zugunsten des Frauenanteils verschiebt („Feminisierung des
Alters“) (vgl. z.B.: BACKES, CLEMENS 1998; FISCHER et al. 1993).
Weiterhin kennzeichnen die Altersstruktur unterschiedliche Familienverhältnisse
der Geschlechter in den Altersgruppen der Bevölkerung Deutschlands. In der
Altersgruppe der 70...75-jährigen Männer sind nur 13,5 % verwitwet, während es
bei den Frauen 54,1 % sind. In der Gruppe der über 75-jährigen sind 63,5 % der
6 Einführung: Alternde Bevölkerung und medizinische Rehabilitation
Männer, jedoch nur 16,1 % der Frauen verheiratet. Verwitwet sind in dieser Alters-
gruppe 30,7 % der Männer und 70,4 % der Frauen (GÖRRES 1992).
Zusammenfassend kann mit Tews (1996) vom „dreifachen Altern“ unserer Gesell-
schaft gesprochen werden: die absolute Zahl älterer Menschen nimmt zu, der
relative Anteil älterer Menschen an der Gesamtbevölkerung steigt und das
Phänomen der „Hochaltrigkeit“ weitet sich aus.
Konsequenzen aus der Bevölkerungsentwicklung
Der Prozess der demographischen Alterung und der damit verbundene Wandel im
Krankheitspanorama der Bevölkerung sind Herausforderungen für die Gesund-
heitssysteme entwickelter Industriegesellschaften. Starben zu Beginn des 20.
Jahrhunderts die Menschen überwiegend an akuten und entzündlichen
Erkrankungen wie Pneumonie, Tuberkulose oder Gastroenteritiden, um nur die
drei häufigsten zu nennen (COCKERHAM 1992), so sind heute in Deutschland die
häufigsten Todesursachen Herzkreislauferkrankungen, bösartige Neubildungen
und Erkrankungen der Atmungs- und Verdauungsorgane (STATISTISCHES
BUNDESAMT 1999).
Die Begriffe „Krankheit“, „Todesursache“ und „Lebenserwartung“ reichen aber
aufgrund des veränderten Krankheitspanoramas nicht mehr aus, um das
Problemspektrum angemessen zu beschreiben (BICKEL 2001; SIEGRIST 1995).
Viele Krankheiten und Behinderungen sind auch mittels modernster Medizin nicht
zu heilen. So birgt eine Vielzahl häufiger Erkrankungen durch fortschrittliche
medizinische Technologien im Alter bei chronischen Verläufen (Prävention und
Kuration) keine hohen Mortalitätsrisiken mehr. Sie können jedoch einschneidend
zu alltagsrelevanten Einbussen an gesundheitsbezogener Lebensqualität der
Betroffenen beitragen und sind damit Auslöser für eingeschränkte Partizipation am
gesellschaftlichen Leben der Betroffenen.
Die Innovationen im Gesundheitssystem haben bisher nicht dazu geführt, dass die
gestiegene fernere Lebenserwartung älterer Menschen auch mit einem
Einführung: Alternde Bevölkerung und medizinische Rehabilitation 7
vergleichbaren Anstieg der ferneren Gesundheitserwartung einhergeht1
(RUWAARD et al. 1994). Evidenz für die These der „compressed morbidity“ wurde
bisher nicht vorgelegt (FRIES 1980, 1983 und 1996). Folgerichtig wird in diesem
Zusammenhang vorgeschlagen, die begrifflichen Kategorien „funktioneller Status“,
„gesundheitsbezogene Lebensqualität“ und „Gesundheitserwartung“ in die
Diskussion einzuführen, damit ein sich diversifizierendes Spektrum von
Beeinträchtigungen und Behinderungen, die zu 90 % krankheitsbedingt sind, auf
dem Kontinuum Gesund - Krank angemessener erfasst werden kann (SIEGRIST
1995).
In Deutschland ist der Großteil älterer Menschen weder pflege- noch hilfebedürftig.
Schätzungen gingen vor Einführung des Pflege-VG von einem Anteil pflege-
bedürftiger Menschen in Höhe von 1,4 % aller in Privathaushalten lebenden
Personen aus. Darüber hinaus wurde der Anteil von ausschließlich auf
hauswirtschaftliche Hilfe angewiesenen Personen an der Bevölkerung auf 2,4 %
geschätzt (SCHNEEKLOTH et al. 1996).
Die Pflegebedürftigkeit, die durch Inanspruchnahme von Leistungen des
Pflege-VG erfasst werden kann, belief sich mit Stand Ende 1999 auf rund 1,92
Mio. pflegebedürftige Personen2 was einem Anteil an der Gesamtbevölkerung von
2,7 % entspricht. Damit wurden die Schätzungen vor Einführung des Pflege-VG
nach Einführung deutlich übertroffen. Abbildung 1.1 zeigt die Aufteilung der
ambulanten und stationären Pflegefälle auf die einzelnen Pflegekategorien
getrennt für die Private und Soziale Pflegeversicherung.
1 So berichten Ruwaard et al. in einer Untersuchung aus dem Jahre 1990, dass die ferneredurchschnittliche Lebenserwartung eines 65-jährigen Mannes in den Niederlanden mit 14,4 Jahreneiner ferneren durchschnittlichen Gesundheitserwartung von 9,3 Jahren gegenübersteht. Bei denFrauen wurde eine noch größere Divergenz von 19,0 gegenüber 9,1 Jahren ermittelt (RUWAARDet al. 1994).2 Statistik der Pflegeversicherung mit Stand vom 01.01.2000 für die SozialePflegeversicherung (SPV) und vom 31.12.1998 für die Private Pflegeversicherung (PPV).
8 Einführung: Alternde Bevölkerung und medizinische Rehabilitation
Abb. 1.1 Verteilung der ambulanten und stationären Pflegefälle derprivaten und der sozialen Pflegeversicherung auf diePflegestufen 1, 2 und 3
Quelle: Geschäftsstatistik der privaten und der sozialen Pflegeversicherung
Die Prävalenz von Pflegebedürftigkeit der Versicherten der Sozialen
Pflegeversicherung (SPV) liegt bei Frauen in einigen Altersgruppen teilweise
deutlich höher als bei Männern (s. Tab. 1.2). Frauen können damit rechnen, mehr
als 4 Jahre älter als Männer zu werden. Frauen verbringen im Mittel 13 % ihrer
verbleibenden Lebenszeit über 65 Jahre in Pflegebedürftigkeit, Männer 8,6 %
(BICKEL 2001).
Tab. 1.2 Prävalenz von Pflegebedürftigkeit in der SPV 1999 nach Alter undGeschlecht
Frauen Männer
Alter
allePflege-stufen
ambulant stationärallePflege-stufen
ambulant stationär
0-64 0,6 0,5 0,1 0,8 0,6 0,265-69 2,4 1,9 0,5 2,9 2,3 0,670-74 4,5 3,4 1,1 4,6 3,7 0,875-79 9,5 6,7 2,9 8,4 6,8 1,580-84 20,0 13,2 6,9 15,1 11,9 3,185-89 36,5 22,5 14,0 26,0 19,3 6,790 undälter
60,5 33,5 27,0 44,2 30,7 13,4
(Quelle: BICKEL 2001) Alle Angaben in Prozent.
Wurde traditionell Pflegebedürftigkeit vor allem als Zustand angesehen, bei dem
„die kurative und rehabilitative Medizin nichts mehr zur Verbesserung leisten
konnte“ (Deutscher Bundestag 1994), kann diese Prämisse heute nicht mehr
aufrechterhalten werden. Rehabilitative Maßnahmen der Krankenversicherung
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
%
Pflegestufe 1 Pflegestufe 2 Pflegestufe 3 Pflegestufe 1 Pflegestufe 2 Pflegestufe 3
ambulant
stationär
Private Pflege-VersicherungStand: 31.12.1998
Soziale Pflege-VersicherungStand: 31.12.1999
Einführung: Alternde Bevölkerung und medizinische Rehabilitation 9
und Leistungen nach dem Pflege-VG können gleichzeitig gewährt werden, wobei
ersteren Vorrang eingeräumt werden muss (§ 5 (2) SGB V, vgl. auch
Abschn. 1.3.4). Gerontologische Forschungsergebnisse und der Aufbau
vornehmlich stationärer und mit Abstrichen auch ambulanter Strukturen der
geriatrisch-rehabilitativen Versorgung (SCHNABEL 1997) sind Ausdruck der
Entwicklungen auf diesem Gebiet (vgl. Abschn. 1.3.10). Sie steht im Zusammen-
hang mit den genannten demographischen Veränderungen und hat ihre
theoretische Einbettung in differentiellen Alternstheorien der interdisziplinären
Alternswissenschaften (Gerontologie) (vgl. Abschn. 1.3.1).
Die demographische Entwicklung führt gleichzeitig auch zu einem schrumpfenden
„Töchter-Pflege-Potenzial“. Abnehmende Geburtenzahlen bewirken, dass der
Tendenz nach diejenige Generation „ausfällt“, die bisher überwiegend die
häusliche Pflege von Angehörigen übernommen hat (HÄFNER, LÖFFLER 1991).
Darüber hinaus ist die für die Pflege von hochaltrigen Menschen in Frage
kommende Angehörigengeneration bereits überwiegend älter als 60 Jahre und
damit z.T. gesundheitlich nicht uneingeschränkt in der Lage, eigene Angehörige
zu pflegen oder zu aktivieren. Familiär geleistete Betreuungs- und Pflege-
maßnahmen müssen mehr und mehr professionellen Leistungsanbietern
übertragen werden (SCHWITZER, GULBIN 1992). Zukünftige Entwicklungen, die
die ambulante und stationäre Pflegeinfrastruktur sowie präventive und
rehabilitative Angebote für ältere Menschen betreffen, haben diesen Kontext zu
berücksichtigen.
1.3 Medizinische Rehabilitation älterer Menschen
1.3.1 Implikationen gerontologischer Forschung für die Rehabilitation
Die interdisziplinäre Gerontologie hat zu einer neuen Sichtweise des Alterns
beigetragen. Die früher vertretene Auffassung, dass mit zunehmendem Alter
Abbauerscheinungen und Funktionsverluste häufiger auftreten und irreversibel
sind, wurde korrigiert (LEHR, THOMAE 1987; MAYER, BALTES 1999). Es wurde
ein neues „differenzielles“ Alternsbild entworfen, welches sich vor dem
Hintergrund des „old or negative ageism“ (PALMORE 1990) deutlich abhebt.
10 Einführung: Alternde Bevölkerung und medizinische Rehabilitation
Lehr (2000) fasst sieben zentrale Erkenntnisse gerontologischer Grundlagen-
forschung zusammen, die als zentrale Prämissen für Prävention und
Rehabilitation älterer Menschen angesehen werden müssen:
• Widerlegung des Defizitmodells des Alterns:
Viele Folgen von Erkrankungen im Alter lassen sich, auch wenn sie für
irreversibel gehalten wurden („therapeutischer Nihilismus“, vgl. z.B. GÖRRES
1992), durch gezielte Maßnahmen mindern oder ganz beseitigen.
• Fördern durch Fordern:
Eine Aktivierung im körperlichen, aber auch im psychischen Bereich kann zu
Ressourcenerhalt und (-wieder)-gewinnung auch im hohen Alter beitragen.
• Infragestellung von Alternsnormen:
Reha-Maßnahmen müssen nach individuellen Reha-Plänen geplant und
durchgeführt werden. Sie müssen die Gesamtsituation und die Biographie des
Patienten angemessen berücksichtigen. Medizinische, psychologische und
soziale Aspekte sind einzubeziehen.
• Bedeutung der natürlichen und sozialen Umwelt für den Reha-Prozess:
Die Lebensumwelt muss bei Reha-Maßnahmen Beachtung finden. Oft sind auf
individuelle Bedürfnisse ausgerichtete Wohnraumanpassungen notwendig, um
beeinträchtigten Patienten Selbständigkeit und damit Teilhabe am Leben durch
Unabhängigkeit und Integration zu ermöglichen und zu sichern. Die Konstanz
natürlicher und sozialer Umwelten ermöglicht die Konzentration auf
Ressourcenerhalt und –wiedergewinnung im Krankheitsfall (GALLIKER, KLEIN
1998).
• Beachtung der kognitiven Repräsentanz:
Unter kognitiver Repräsentanz wird die individuelle Art des Erlebens von
Situationen verstanden, die im Zusammenhang mit dem Verhalten der
Personen steht (THOMAE 1970). Alle an der Betreuung von älteren Menschen
zeitweilig oder dauerhaft beteiligten Personen sollten die subjektive
Problemwahrnehmung und die subjektive Einschätzung des Wohlbefindens des
Patienten beachten, die im Zusammenhang mit Gesundheitsproblemen stehen.
Hieraus leiten sich Bedeutung und Motivation von Interventionen ab.
Einführung: Alternde Bevölkerung und medizinische Rehabilitation 11
• Beachtung von Auseinandersetzungsformen mit gesundheitlichen
Belastungen:
Die Auseinandersetzungsformen und Reaktionsformen bei gesundheits-
relevanten Ereignissen haben Bedeutung für die weitere Lebensgestaltung und
Krankheitsbewältigung. Soziale und psychische Krankheitsbewältigung und
-verarbeitung ist der Besserung funktioneller Parameter gleichgestellt.
Die hier nach Lehr (2000) zitierten Erkenntnisse der interdisziplinären
Gerontologie sind Prämissen der Rehabilitation älterer Menschen und stellen
somit auch ein gedankliches Gerüst der vorliegenden Arbeit dar. Ihre Umsetzung
in der Praxis erscheint derzeit noch nicht abgeschlossen.
1.3.2 Der geriatrische Patient - Altern und Krankheit
Die Literatur führt eine Vielzahl unterschiedlicher Definitionen des Begriffs
„geriatrischer Patient“ auf. NIKOLAUS (2000) versteht unter einem geriatrischen
Patienten „einen älteren Menschen, der in der Regel an mehreren, meist
chronischen Krankheiten leidet, die sich wechselseitig beeinflussen und die
Selbständigkeit bedrohen.“
Nach RUNGE und REHFELD (1995) kann ein Merkmalsprofil erstellt werden, das
geriatrische Patienten näher charakterisiert:
• biologisches Alter mit physiologischen Altersveränderungen wie z.B.:
- Abbau der Reserven des Herz-Kreislauf-Systems
- degenerative Veränderungen des Bewegungsapparates
- abnehmende Muskelkraft
- verminderte Geschicklichkeit und nachlassende Koordinationsfähigkeit
- Schäden an Sinnesorganen
- degenerative Veränderungen des peripheren und zentralen Nervensystems
- Verlangsamung, raschere Ermüdbarkeit, Gleichgewichtsstörungen und
Koordinationsstörungen
• multiple chronische Erkrankungen und multiple funktionelle Einschränkungen
in wechselseitiger Beeinflussung
12 Einführung: Alternde Bevölkerung und medizinische Rehabilitation
• hohe inter- und intraindividuelle Schwankungsbreite der Normwerte
• atypische Symptompräsentation
• somatisch, kognitiv und affektiv erhöhte Instabilität
• fehlende sektorale Begrenzung eines Organschadens
• kritisch begrenzte Kompensationsfähigkeit
• Gefahr der Fehlanpassung
• reduzierte Spontanrekonvaleszenz
• drohende Immobilisation
• oft unzureichende oder fehlreagierende soziale Unterstützungssysteme
• biographische Krisensituationen
• verminderte oder bedrohte Alltagskompetenz und damit Notwendigkeit der
Rehabilitation und/oder Langzeitbetreuung und -pflege
Normale Alternsprozesse können von pathogenen Prozessen überlagert sein.
Indikationsbedarfe für medizinische Reha-Maßnahmen bei älteren Menschen
können sowohl durch akute Erkrankungen als auch durch chronische und
progrediente Krankheitsverläufe bedingt sein (Rehabilitation vor und während
bestehender Pflegebedürftigkeit).
Weder die genannten Auswirkungen des physiologischen Alterns noch die
genannten Besonderheiten des geriatrischen Patienten sind a priori als
Kontraindikationen für Reha-Maßnahmen älterer Menschen anzusehen (MEIER-
BAUMGARTNER 1995), denn Alternsprozesse verlaufen interindividuell sehr
unterschiedlich (BALTES, BALTES 1992; BALTES 1996; LEHR, THOMAE 1987;
MADDOX 1987; THOMAE 1976). Diese Verschiedenheit zeigt sich aber nicht nur
durch interpersonelle Variabilität. Auch zwischen den genannten Bereichen einer
Person sind z.T. gravierende Unterschiede darstellbar (intrapersonelle
Variabilität). So kann z.B. ein hohes Maß an kognitiver Leistungsfähigkeit mit
starken Einschränkungen der Mobilität eines älteren Menschen einhergehen und
umgekehrt (SMITH, BALTES 1999).
Einführung: Alternde Bevölkerung und medizinische Rehabilitation 13
1.3.3 Grundsätze und Ziele der Rehabilitation älterer Menschen
Ziel der Rehabilitation ist allgemein die Förderung der Teilhabe am
gesellschaftlichen Leben (§ 1 SGB IX) - Finalitätsprinzip. Dabei wird unter
Rehabilitation die Re-Integration in soziale Bezüge („Reinclusion“) (WHO 1980)
verstanden. Reha-Konzepten liegt ein weitgehender sozialer und funktionaler
Behinderungsbegriff zu Grunde, der von einer defizitorientierten Sichtweise hin zu
einem positiven Konzept gesellschaftlicher Teilhabe weiterentwickelt wurde (ICF-
Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit
der WHO (2001); s. Abschn. 1.3.8). Rehabilitation zielt darauf ab, voraussichtlich
nicht nur vorübergehende Einschränkungen der Teilhabe am gesellschaftlichen
Leben zu vermeiden oder zu mindern.
Reha-Maßnahmen sind ganzheitlich auszurichten und können allgemein in
Leistungen zur medizinischen, beruflichen und psychosozialen Reintegration
unterteilt werden (KOCH, BARTH 1990). In den Sozialgesetzbüchern V, IX sowie
XI finden sich die gesetzlichen Regelungen für die medizinische Rehabilitation
älterer Menschen.
Geriatrischer Rehabilitation ist die therapeutische Arbeit im multiprofessionellen
Team unter ärztlicher Leitung (vgl. Abschn. 1.3.6). Die Arbeit stützt sich auf
anerkannte reha-medizinische Erkenntnisse. Eine umfassende Diagnostik
(geriatrisches Assessment; vgl. Abschn. 1.3.9) geht rehabilitativen Maßnahmen
voraus.
Nach RUNGE und REHFELD (1995) versteht man unter geriatrischer
Rehabilitation „die Rückführung eines geriatrischen Patienten zur größtmöglichen
Selbstständigkeit in einem selbstbestimmten Alltag, wenn nach einer Akut-
erkrankung oder aus einer progredienten Entwicklung heraus Behinderung oder
Pflegebedürftigkeit droht oder eingetreten ist. Geriatrische Rehabilitation erfordert
in einem dialogischen Prozess das Eingehen auf die persönliche Lebensplanung
und das persönliche Rehabilitationsziel der Patienten und ihrer Angehörigen“.
Das formulierte Ziel „größtmögliche Selbständigkeit in einem selbstbestimmten
14 Einführung: Alternde Bevölkerung und medizinische Rehabilitation
Alltag“ kann mittels folgender Kriterien operationalisiert werden:
• Befähigung zur Ausübung von für den Patienten relevanten und bedeutsamen
Alltagshandlungen,
• Verbesserung der Lebensqualität,
• Aktivierung von Selbsthilfepotenzialen des Patienten mittels rehabilitativer
Anstrengungen (alltagsrelevante Anforderungen, soziale Umwelt),
• Verbesserung/Stabilisierung der allgemeinen Lebenssituation im Hinblick auf
die Selbständigkeit des Patienten und
• Kompetenzvermittlung an Patienten und Angehörige.
Dabei können die Ziele sowohl durch medizinische Maßnahmen wie
therapeutische Anwendungen als auch durch umweltbezogene Interventionen
erreicht werden (z.B.: soziale Intervention: Schulung von Angehörigen und
materielle Interventionen: Wohnraum-, Hilfsmittelanpassungsmaßnahmen).
Folgende Ziele geriatrischer Reha-Maßnahmen werden allgemein genannt
(FÜSGEN 2000):
• Rückkehr bzw. Verbleib in der Häuslichkeit,
• Hinauszögern bzw. Vermeiden von Pflegebedürftigkeit und nachfolgender
längerer Abhängigkeit,
• Verbesserung von Selbständigkeit und Kompetenz und
• Vermeidung dauerhafter Handlungs- und Leistungseinschränkungen trotz
chronischer Erkrankungen.
Vereinzelt werden als Ziele auch die Verkürzung akutstationärer Aufenthalte und
die Vermeidung von Fehlbelegungen durch geriatrische Reha-Maßnahmen
genannt.
Die Operationalisierung der globalen Zielsetzungen im Einzelfall soll in enger
Abstimmung mit den Patienten und gegebenenfalls mit hinzuzuziehenden
Angehörigen erfolgen. Ein Therapieplan wird aufgestellt. Realistische Ziele werden
darin fixiert. Sie sind zeitnah zu überprüfen. Gegebenenfalls werden danach Ziele
neu definiert, wenn z.B. auf Erreichung keine Aussicht mehr besteht oder wenn
Ziele bereits vorzeitig erreicht wurden. Der Mitbestimmung von Patienten und
Einführung: Alternde Bevölkerung und medizinische Rehabilitation 15
Angehörigen wird ein hoher Stellenwert eingeräumt, da die Motivation von
Patienten und Angehörigen, sich aktiv in die Rehabilitation einzubringen, davon
abhängt.
1.3.4 Rehabilitation anstatt Pflegebedürftigkeit
Die Alltagskompetenz älterer Menschen kann aufgrund von Erkrankungen
gefährdet oder eingeschränkt sein. Unter Alltagskompetenz werden hierbei Fähig-
keiten verstanden, gewöhnliche und wiederkehrende Handlungen im Ablauf des
täglichen Lebens durchzuführen.
Im Pflege-VG (BMG 2000) werden vier zentrale Tätigkeitsbereiche unterschieden
(SGB XI, § 14), in denen Pflegebedürftigkeit auftreten kann - Alltagskompetenz
demnach eingeschränkt ist - und für die Pflegeleistungen von den Betroffenen in
Anspruch genommen werden können:
Körperpflege: Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, Kämmen, Rasieren,
Darm- und Blasenentleerung
Ernährung: mundgerechte Zubereitung oder die Aufnahme von Nahrung
Mobilität: selbständiges Aufstehen, Zu-Bett-Gehen, An- und Auskleiden,
Gehen, Stehen, Treppensteigen, Verlassen und
Wiederaufsuchen der Wohnung
Hauswirtschaft: Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung, Spülen, Wechseln
und Waschen der Wäsche und Kleidung, Heizen
Das dem Pflege-VG zugrunde liegende Konzept von wiederkehrenden
Handlungen im Ablauf des täglichen Lebens ist auf Pflegeleistungen ausgerichtet
und damit limitiert. Kommunikative Fähigkeiten finden z.B. keine Berücksichtigung.
Die eher enge Auswahl von Aktivitäten war dem Gesetzgeber bei Einführung der
Pflegeversicherung als gewollte Einschränkung bewusst, um eine finanzierbare
Pflege zu konstruieren (KLIE, KRAHMER 1998).
Die enge Verknüpfung von geriatrischer Rehabilitation mit dem Ziel der
Vermeidung oder Minderung von Hilfe- bzw. Pflegebedürftigkeit kann anhand der
16 Einführung: Alternde Bevölkerung und medizinische Rehabilitation
dargestellten Aktivitätsbereiche operationalisiert werden. Expliziter wird es im § 5
„Vorrang von Prävention und Rehabilitation“ im SGB XI gefasst:
(1) Die Pflegekassen wirken bei den zuständigen Leistungsträgern darauf hin,
dass frühzeitig alle geeigneten Maßnahmen der Prävention, der
Krankenbehandlung und der Rehabilitation eingeleitet werden, um den Eintritt
von Pflegbedürftigkeit zu vermeiden.
(2) Die Leistungsträger haben im Rahmen ihres Leistungsrechts auch nach Eintritt
von Pflegebedürftigkeit ihre medizinischen und ergänzenden Leistungen zur
Rehabilitation in vollem Umfang einzusetzen und darauf hinzuwirken, die
Pflegebedürftigkeit zu überwinden, zu mindern sowie eine Verschlimmerung
zu verhindern.
Ein Einwirken der Pflegekassen auf die Leistungsträger von medizinischer
Rehabilitation im Sinne des § 5 (1) SGB XI erfolgt i.d.R. durch eine Empfehlung
eines MDK-Gutachters zugunsten einzuleitender Reha-Maßnahmen im Rahmen
der Pflegebegutachtung. Eine bundesweit einheitliche Begutachtungsanleitung
liegt derzeit nur für die Pflegebegutachtung, nicht jedoch für die geriatrische
Rehabilitation vor. Ein erster Entwurf für eine bundesweit einheitliche
Begutachtungsanleitung für geriatrische Reha-Maßnahmen wurde vom MDS
erarbeitet, ist aber derzeit nicht konsensfähig.
WOLF und MATTHESIUS (1998) wiesen in ihrer Analyse der Pflege-
begutachtungen in Berlin und Brandenburg eine Prävalenz von Empfehlungen für
Krankengymnastik von 6,6 %, für Ergotherapie von 0,7 % und für Logopädie von
0,8 % aus. Insgesamt wurden bei 7 % aller Begutachtungen mit festgestellter
Pflegebedürftigkeit eine Reha-Empfehlung durch die Gutacher abgegeben. Als
Prädiktoren einer Reha-Empfehlung wurden Funktionseinschränkungen und
Einschränkungen in den Aktivitäten des täglichen Lebens ermittelt. Weitere nicht-
medizinische Faktoren (Bundesland, Alter der Patienten, eingerichtete
professionelle Pflege, bereits laufende krankengymnastische Behandlung,
Profession der Gutachter) hatten Einfluss auf die Empfehlungen. Wolf und
Matthesius kommen zu folgender Einschätzung:
„Die niedrige Empfehlungsquote wie die beobachteten nichtmedizinischen
Einflüsse liefern empirische Hinweise darauf, dass die Empfehlung von
Einführung: Alternde Bevölkerung und medizinische Rehabilitation 17
rehabilitativen Maßnahmen im Rahmen der Begutachtung durch den MDK noch
nicht bedarfsgerecht erfolgt.“
Rehabilitative Empfehlungen können von den MDK-Gutachtern nur im Falle
bestehender Pflegebedürftigkeit abgegeben werden. Empfehlungen selbst richten
sich an die für die medizinische Reha-Maßnahme zuständige Krankenkasse.
Vor diesem Hintergrund wird die Problematik der geteilten Zuständigkeit zwischen
Krankenkassen und Pflegekassen für die medizinische Rehabilitation älterer
Menschen deutlich. Es bestehen wenig Anreize für die Kostenträger der Reha-
Maßnahmen (GKV), die rehabilitativen Bemühungen zu intensivieren, wenn die
mit Verzögerung, Verringerung oder Vermeidung von Pflegebedürftigkeit
verbundenen Kosteneinsparungen ausschließlich der gesetzlichen Pflege-
versicherung zugute kommen (KÜHNERT 1996).
Weiterhin wird zu Recht darauf hingewiesen, dass die Abgrenzung von
aktivierender Pflege, deren Finanzierung durch die Pflegekassen erfolgt, und
rehabilitativer Pflege im Rahmen eines therapeutischen Konzeptes, deren
Finanzierung den Krankenkassen obliegt, schwierig ist (BEHR 1995). Maßnahmen
zur Förderung der sozialen Teilhabe mit präventiver Funktion werden zusätzlich
durch das BSHG abgedeckt (KÜHNERT 1996).
Erfolge geriatrischer Rehabilitation, die zu einer Minderung und Vermeidung von
Pflegebedürftigkeit führen, kann „Verlust“ oder „Minderung“ von Leistungs-
ansprüchen für die Versicherten zur Folge haben. Geriatrische Reha-Maßnahmen
mit zeitlicher Nähe zu (Neu-)Begutachtungen der Pflegebedürftigkeit durch den
MDK weisen zudem auf die Notwendigkeit der Berücksichtigung individueller
Motivationslagen und einer intensiven Informations- und Beratungstätigkeit hin, die
den Leistungserbringern eventuell zu vergüten ist.
Der Einfluss der in Deutschland eingeführten Pflegeversicherung mit eigenem
Leistungskatalog, Budget und Gesetzesvorschriften neben der GKV auf die
rehabilitative Versorgung älterer Menschen lässt sich aufgrund der Komplexität
nicht einfach bewerten. Eine gutachterliche Stellungnahme (JACOBS et al. 2001)
18 Einführung: Alternde Bevölkerung und medizinische Rehabilitation
hinterfragt die Trennung von Sozialer Pflegeversicherung (SPV) und Gesetzlicher
Krankenversicherung und benennt folgende Vorteile einer Integration der SPV in
die GKV:
• Entwicklungspotentiale zugunsten sektorübergreifender Leistungserbringung
und Finanzierung und
• Einbezug des Pflegerisikos in einen morbiditätsorientiert weiterentwickelten
Risikostrukturausgleich in der GKV und damit die wettbewerbliche Orientierung
der Absicherung von Pflegerisiken und die Vertragskompetenz auf
einzelwirtschaftlicher Ebene zwischen Kostenträgern (Krankenkassen) und
Leistungserbringern.
1.3.5 Formen der geriatrischen Rehabilitation
In der geriatrischen Rehabilitation wird unterschieden zwischen (vgl. z.B. MEIER-
BAUMGARTNER 1998a; NEHEN 1998):
• präventiver Rehabilitation,
• allgemeiner Rehabilitation und
• gezielter Rehabilitation.
Die präventive geriatrische Rehabilitation zielt auf die Erhaltung umfassender
Leistungsfähigkeit älterer Menschen und damit auf die Verhinderung von
Erkrankungen, die zu Schädigungen, Fähigkeitseinschränkungen und damit zu
Behinderungen und Desintegration der Betroffenen führen. In diesem Sinne ist
Rehabilitation Primärprävention. Unter allgemeiner Rehabilitation werden
diejenigen Bemühungen zusammengefasst, die auf chronisch kranke, behinderte
Personen ausgerichtet sind. Als Konzept liegt die aktivierende Pflege zu Grunde,
die darauf abstellt, dass alle Aktivitäten die vom Patienten verrichtet werden
können, auch von ihm verrichtet werden, auch wenn daraus ein höherer Zeitbedarf
resultiert. Gezielte geriatrische Rehabilitation hingegen umfasst alle
Bemühungen, bei denen spezielle Bereiche mit intensiviertem Aufwand und mit
einem von Patient, Angehörigen und Team (Therapeuten und Ärzte)
abgestimmten Vorgehen verbessert werden sollen (MEIER-BAUMGARTNER
1995). Es handelt sich bei diesem Konzept um ein Vorgehen bei speziellen
Einführung: Alternde Bevölkerung und medizinische Rehabilitation 19
funktionellen Ausfällen (z.B. nach Schlaganfall, nach Implantatversorgung, nach
Amputationen, bei primär chronisch degenerativer Arthritis oder bei kognitiven
Störungen). Gezielte Rehabilitation erfordert einen hohen personellen und
apparativen Aufwand. Eine gezielte geriatrische Rehabilitation ist jedoch nicht mit
indikationsspezifischen Reha-Programmen gleichzusetzen (vgl. auch Abschn.
1.4.1).
1.3.6 Interdisziplinäre Zusammenarbeit in der geriatrischen Rehabilitation
Eine Vielzahl älterer Menschen mit Reha-Bedarf weist Fähigkeitsstörungen auf,
die einen interdisziplinären Team-Ansatz erfordern (CAMPBELL, COLE 1987;
NEHEN 1998; OSTER, SCHLIERF 1998). Gerade die Heterogenität und die
Komplexität der Probleme geriatrischer Patienten bedingen, dass eine erfolgreiche
Bewältigung nicht ausschließlich oder vorwiegend aus dem Tätigkeitsbereich einer
Berufsgruppe resultieren kann.
Eine erfolgreiche Rehabilitation älterer Menschen setzt die kooperative
Zusammenarbeit von Therapeuten, Pflegekräften und Ärzten untereinander und
mit dem Patienten und seinen Angehörigen voraus. In unterschiedlichen Quellen
werden Vorstellungen zur Zusammensetzung eines interdisziplinären Teams in
der geriatrischen Rehabilitation erläutert (vgl. z.B. OSTER 2000; RUNGE,
REHFELD 1995). Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Krankenpflege und
ärztlicher Dienst werden einheitlich genannt. Dem Arzt obliegt die Leitung und
damit die Gesamtverantwortung der Rehabilitation. Vereinzelt wird das Reha-
Team um Sozialarbeit, Psychologie, Neuropsychologie, Musiktherapie und
Seelsorge erweitert. Eine klare Abgrenzung der Verantwortlichkeit innerhalb der
professionellen Teammitglieder erscheint notwendig, auch wenn die Gesamt-
verantwortlichkeit für Diagnostik und Therapie beim Arzt verbleibt.
Neben der Ganzheitlichkeit des Therapieansatzes wird auch die Einheitlichkeit des
Teams in Konzept, Sprache, Kenntnisstand, Ziel und Methoden als Determinante
der Strukturqualität verstanden (RUNGE, REHFELD 1995).
20 Einführung: Alternde Bevölkerung und medizinische Rehabilitation
Das Reha-Team arbeitet patientenzentriert. Zu Beginn einer Behandlung wird der
Patient z.T. in standardisierter Form arbeitsteilig von den verschiedenen Team-
mitgliedern untersucht (Geriatrisches Assessment; vgl. Abschn. 1.3.9). Die
Ergebnisse werden zusammengetragen und im Team diskutiert. Dabei sind
Problemeinschätzung und Zielvorstellung des Patienten zu erfassen. Sich daraus
ableitende Behandlungsziele (Nah- und Fernziele) werden nachfolgend im Team
erörtert und verbindlich vereinbart. Die Ziele richten sich an den Bedürfnissen und
Wünschen des Patienten aus und können jederzeit bei eintretenden
Veränderungen in Absprache mit dem Patienten modifiziert werden. Über die Ziele
der Reha-Maßnahmen werden gegebenenfalls auch die Angehörigen informiert.
Möglichkeiten, wie Angehörige unterstützend zum Reha-Erfolg beitragen können,
müssen zudem ausgeschöpft werden. Ein Therapieplan wird ausgearbeitet,
welcher die Umsetzung der Ziele in durchzuführende therapeutische Maßnahmen
beinhaltet. Auch hierüber sind neben dem Patienten die Angehörigen zu
informieren und ggf. einzubeziehen.
In der weiteren Abfolge geriatrischer Reha-Maßnahmen werden in Teamsitzungen
die Therapien, die auch durch ergänzende Zwischenassessments fundiert werden
sollten, fortlaufend abgestimmt. Fallkonferenzen werden strukturiert und durch
einen Fachvertreter - in der Regel durch den ärztlichen Dienst oder den fallverant-
wortlichen Therapeuten/Arzt (Case-Manager) - moderiert. Sie dienen nicht nur
dem Informationsaustausch der beteiligten Berufsgruppen sondern auch der
fachlichen Weiterbildung und der internen Teamkontrolle. Eine ergänzende
externe Supervision wird empfohlen (OSTER 2000).
1.3.7 Grenzen der Rehabilitation im Alter
Verminderte Adaptationsfähigkeiten, eingeschränkte körperliche Reserven und
Multimorbidität begrenzen die Potenziale der medizinischen Rehabilitation im Alter
insbesondere bei pflegebedürftigen oder von Pflegebedürftigkeit bedrohten
Menschen (OSTER, SCHLIERF 1998; RUNGE, REHFELD 1995; Runge 1998).
Andererseits werden rehabilitative Bemühungen durch soziale und räumliche
Umwelten übersteuert. Falsch verstandene Unterstützung pflegender Angehöriger
Einführung: Alternde Bevölkerung und medizinische Rehabilitation 21
oder das nicht ausreichend aktivierende Wirken ambulanter Pflegedienste können
Desintegration befördern und damit rehabilitative Bemühungen unterwandern.
Inadäquate räumliche Ausstattungen können zudem Unselbständigkeit bedingen
bzw. befördern. Andererseits befördert eine belastbare soziale Einbindung älterer
Menschen Rehabilitation.
Interkurrente Morbidität kann rehabilitative Bemühungen beeinträchtigen bzw. den
Abbruch einer Reha-Maßnahme erfordern.
1.3.8 Erfassung des Reha-Bedarfs mittels des ICF-Konzepts
Die Auffassungen von Rehabilitation und damit implizit auch von Reha-Bedarf
orientieren sich an der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit,
Behinderung und Gesundheit der WHO (ICF) (2001)3.
Unter Schaden wird in der ICF ein Verlust oder eine Abnormalität der Körper-
struktur oder -funktion verstanden. Aktivitäten können durch Schäden der Körper-
funktionen/-strukturen negativ beeinträchtigt sein. Der Begriff der „Aktivität“
kennzeichnet dabei die Art und das Ausmaß zielgerichteter Tätigkeiten einer
Person als autonom handelndes Subjekt. Unter Partizipation wird hingegen Art
und Ausmaß des Einbezogenseins einer Person in Lebensbereiche im Hinblick
auf Schäden, Aktivitäten, gesundheitliche Situation und der Umwelt definiert. Sie
kann ebenso wie die Aktivität in Art, Dauer und Qualität eingeschränkt sein
(SCHUNTERMANN 2001).
Die ICF eignet sich für die Feststellung des Reha-Bedarfs, für die funktionelle
Diagnostik, das Reha-Management und die Evaluation rehabilitativer Maßnahmen.
Validierte Standardinstrumente fehlen jedoch.
3 Die ICF (International Classification of Functioning, Disability and Health) ist dieWeiterentwicklung der Internationalen Klassifikation der Schädigungen,Fähigkeitseinschränkungen und Beeinträchtigungen (ICIDH) und wurde im Mai 2001 von derVollversammlung der WHO verabschiedet.
22 Einführung: Alternde Bevölkerung und medizinische Rehabilitation
Von Reha-Bedürftigkeit kann unter Bezug auf die ICF immer dann gesprochen
werden, wenn bei Vorliegen von einer oder mehreren Schädigungen der Körper-
funktionen oder -strukturen oder durch Beeinträchtigungen von Aktivität/en
und/oder Partizipation, die voraussichtlich nicht nur vorübergehend bestehen, über
kurative Maßnahmen hinaus die Methoden und Verfahren der rehabilitativen
Medizin eingesetzt werden müssen, um Auswirkungen auf den Ebenen der
Aktivitäten und der Teilhabe (Partizipation) zu beseitigen oder zumindest
(erheblich) zu mildern. Maßnahmen, die auf Modifikationen der Kontextfaktoren
abstellen, können ebenso Reha-Maßnahmen bedingen. Deutsches Recht
berücksichtigt weiter „drohende“ Behinderung.
Dabei berücksichtigt die ICF umfänglicher als die ICIDH den Lebenskontext der
Betroffenen mit den Bereichen „Umweltfaktoren“ (physikalische und soziale
Umwelt) und „personenbezogene Faktoren“ (z.B. Lebensstil, Bildung und
Geschlecht). Das gegenwärtige Verständnis des Zusammenwirkens der einzelnen
ICF-Dimensionen wird in Abb. 1.2 dargestellt.
Abb. 1.2 Gegenwärtiges Verständnis der Interaktionen innerhalb derDimensionen der ICF
(Quelle: eigene Darstellung)
Neben der Reha-Bedürftigkeit muss notwendigerweise die Reha-Fähigkeit
(physische und psychische Verfassung des Patienten) für die Entscheidung
zugunsten einer Rehabilitation berücksichtigt werden. Die Bereitschaft des
Patienten zur Rehabilitation muss zudem gegeben sein (Reha-Motivation). In
einzelnen Indikationsbereichen ist jedoch Motivation durch therapeutische
Gesundheitsproblem:(Krankheit/Störung)
Körperfunktionen/-strukturen
Aktivitäten aller Arteiner Person
Partizipation/Teilhabe
Umwelt
Einführung: Alternde Bevölkerung und medizinische Rehabilitation 23
Maßnahmen erst herzustellen und somit als Teil oder Vorleistung medizinischer
Rehabilitation anzusehen.
Weiterhin wird der Begriff der Reha-Prognose unterschieden. Unter Reha-
Prognose wird dabei eine medizinisch begründete Voraussage der Wahrschein-
lichkeit des Erreichens definierter Reha-Ziele verstanden. Dabei sind Erkrankung,
bisheriger Krankheitsverlauf und Kompensationspotenzial des Betroffenen zu
berücksichtigen. Der Begriff der „Reha-Fähigkeit“ kann somit nicht getrennt von
einer positiven Reha-Prognose gesehen werden.
Bisherige Untersuchungen haben gezeigt, dass zum Antragszeitpunkt
geriatrischer Reha-Maßnahmen durch die eingesetzte standardisierte Erfassung
oft keine ausreichend gesicherte Reha-Prognose bei älteren Patienten gegeben
werden kann (MEIER-BAUMGARTNER 1991). Prognostisch ausreichend
belastbare Instrumente scheinen derzeit nicht verfügbar (LEISTNER 2000).
Die Reha-Maßnahme muss zumutbar sein. Dies bedeutet, dass bei gegebener
Reha-Bedürftigkeit und Reha-Fähigkeit (positive Reha-Prognose) die
Rehabilitation nur durchgeführt werden darf, wenn sie dem Patienten nicht
schadet - nil nocere – (BERG et al. 1999). Medizinische Kontraindikationen sowie
soziale Aspekte (z.B. Betreuung von Angehörigen, Entfernung zum Wohnort)
werden bei der Begutachtung berücksichtigt.
Reha-Bedürftigkeit, Reha-Fähigkeit, Reha-Prognose und die Reha-Ziele werden
auf der Grundlage eines geriatrischen Assessments umfassend begutachtet.
Letzteres kann Bestandteil eines Reha-Antrags beim zuständigen Kostenträger
sein, der einer Reha-Maßnahme grundsätzlich vorangestellt ist.
Im Rahmen der Pflegebegutachtung (§ 18 SGB XI) sollen die Gutachter des MDK
Empfehlungen für rehabilitative Maßnahmen aussprechen (vgl. Abschn. 1.3.4).
Reha-Bedarf besteht vermutlich bei allen Empfängern von Leistungen nach dem
Pflege-VG (MDS 1997) und vereinzelt auch bei Personen der Pflegestufe 0. Reha-
Fähigkeit und eine positive Reha-Prognose dürften jedoch nur bei einem Teil der
potenziell bzw. tatsächlich Pflegebedürftigen vorliegen.
24 Einführung: Alternde Bevölkerung und medizinische Rehabilitation
1.3.9 Geriatrisches Assessment
Ausgangspunkt geriatrischer Reha-Maßnahmen ist ein umfassendes Assessment.
Als geriatrisches Assessment wird eine ganzheitliche Betrachtungsweise
verstanden, die gesundheitliche Problemlagen physischer, psychischer, sozialer
und ökologischer Natur unter Einbeziehung eines therapeutischen Teams in
Diagnostik und Behandlung evaluiert (vgl. z.B.: HEISS 1995; RUNGE, REHFELD
1995; STUCK et al. 1993; STUCK 1995): „Unter einem umfassenden geriatrischen
Assessment versteht man einen multidimensionalen und interdisziplinären
diagnostischen Prozess mit dem Ziel, die psychosozialen und funktionellen
Probleme und Ressourcen des Patienten zu erfassen und einen umfassenden
Behandlungs- und Betreuungsplan zu entwickeln.“ (NIKOLAUS 2000).
Das Assessment beinhaltet (RUNGE, REHFELD 1995):
• eine quantifizierende Funktionsdiagnostik (Organ- und Alltagsfunktionen),
• pflegerische Diagnostik über Kompetenz und Hilfebedürftigkeit bei der Selbst-
und Fremdpflege,
• eine überprüfbare Prognose der Reha-Möglichkeiten,
• die Erfassung von ethischen Wertvorstellungen und persönlicher Lebens-
planung und
• die gemeinsame Erarbeitung eines individuellen Reha-Ziels.
Geriatrische Assessments sollten demnach immer dann durchgeführt werden,
wenn Reha-Bedürftigkeit und Reha-Prognose, (s. Abschn. 1.3.8) zu beurteilen
sind bzw. Reha-Ziele und Reha-Pläne abgestimmt werden müssen
(STEINHAGEN-THIESSEN 1989). In diesem Sinne können sie als sozial-
medizinische Begutachtungsleistungen verstanden werden, die jedoch nicht aus-
schließlich durch den ärztlichen Dienst zu erbringen sind.
Um einer Übertragung und Übersetzung aus dem Englischen sowie dem Abgleich
und der Vereinheitlichung der Vielfalt geriatrischer Assessmentinstrumente
Vorschub zu leisten, konstituierte sich für den deutschsprachigen Raum im Jahre
1993 die Arbeitsgruppe Geriatrisches Assessment (AGAST 1995). Ihre Arbeit
führte zur Empfehlung eines zweistufigen geriatrischen Assessments, das initial
Einführung: Alternde Bevölkerung und medizinische Rehabilitation 25
ein geriatrisches Screening des Patienten beinhaltet und bei Bedarf durch
vertiefende Assessmentleistungen ergänzt wird.
Das strukturierte Screening (z.B. modifiziert nach Lachs (1990) mit 15 Fragen)
dient der Überprüfung „geriatrischer Risiko- und Problemkonstellationen sowie der
Fallidentifikation geriatrischer Patienten. Es sollen Patienten identifiziert werden,
für die eine ausführliche und weitergehende, mehrdimensionale Bewertung
erforderlich erscheint. Im genannten Sinne fungiert das geriatrische Screening
auch als präventives Instrumentarium.
Obwohl primär für neuhospitalisierte geriatrische Patienten entwickelt, wird die
grundsätzliche Eignung des gesamten Inventars auch für den ambulanten Bereich
angenommen. Evidenz ist noch durch Studien vorzulegen (AGAST 1995).
Nach NIKOLAUS (2000) können folgende institutionelle Rahmenbedingungen für
die Durchführung geriatrischer Assessments unterschieden werden:
• Assessment in spezialisierten Einrichtungen („geriatric evaluation and
management unit“),
• Assessment in geriatrischen Reha-Einrichtungen,
• Assessment in geriatrischen Tageskliniken („outpatient assessment service“),
• geriatrisches Konsil im Akutkrankenhaus („inpatient geriatrics consultation
service“),
• Assessment in der Gerontopsychiatrie,
• Assessment in der hausärztlichen Praxis,
• häusliches Assessment („home assessment service“),
• häusliches Assessment nach Klinikentlassung („hospital home assessment
service“) und
• Assessment in Alten-/Pflegeheimen.
Die Elemente des geriatrischen Assessments ermöglichen eine funktions-
bezogene Problem- und Ressourcenbeurteilung, erleichtern durch eine
einheitliche Terminologie die interdisziplinäre Kommunikation und eignen sich z.T.
auch für Verlaufskontrollen. Die Interpretation der Ergebnisse solcher
standardisierter Instrumente beruht jedoch nicht auf quantitativen Testresultaten
26 Einführung: Alternde Bevölkerung und medizinische Rehabilitation
allein, sondern erfordert immer auch eine individuelle Beurteilung mit zusätzlicher
Berücksichtigung anamnestischer und klinischer Informationen. Das Geriatrische
Assessment ist Voraussetzung für Therapieplanung und nachfolgende
Intervention.
Die „community effectiveness“ geriatrischer Interventionsmaßnahmen in
Verbindung mit einem umfassenden Geriatrischen Assessment (CGA –
Comprehensive Geriatric Assessment) liegt anhand kontrolliert-randomisierter
Studien nur für präventive und nicht für rehabilitative Interventionsprogramme vor
(STUCK et al. 1993, LANDI et al. 2001). Zur vorliegenden Evidenz von Reha-
Maßnahmen im Alter siehe Abschnitt 1.4.5.
Im stationären Sektor werden umfassende geriatrische Assessments als
Voraussetzung für geriatrische Reha-Maßnahmen angesehen (vgl. z.B.: RUNGE,
REHFELD 1995, VON RENTELN-KRUSE 2000). Im ambulanten
Versorgungsbereich werden sie hingegen selten durchgeführt. Anwendung finden
sie vereinzelt bei geriatrisch geschulten niedergelassenen Praktikern, in
geriatrischen Schwerpunktpraxen und ambulanten Reha-Einrichtungen.
1.3.10 Geriatrisch rehabilitative Versorgungsstrukturen
Geriatrische Reha-Maßnahmen werden überwiegend in stationären Betreuungs-
einrichtungen durchgeführt (SCHNABEL 1997). Durch den Aufbau solcher
Einrichtungen in Form von Abteilungen oder Kliniken nach § 109 SGB V wird die
Integration der geriatrischen Rehabilitation in das bestehende Krankenhauswesen
angestrebt. Andere stationäre Einrichtungen etablierten sich nach § 111 SGB V
als Reha-Einrichtungen.
Eine im Jahre 2000 durchgeführte Bestandserhebung weist für Deutschland 318
stationäre und 157 ambulante geriatrische Akut- und Reha-Einrichtungen aus
(FUHRMANN 2001). Unter den ambulanten Einrichtungen fanden sich 136
tagesklinische, 10 mobile Reha-Angebote sowie 11 Reha-Zentren. Die
Einführung: Alternde Bevölkerung und medizinische Rehabilitation 27
tagesklinischen Einrichtungen unterteilen sich weiterhin in 48 tagesklinische Reha-
Einrichtungen und 88 akutgeriatrische Tageskliniken.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Klinisch-Geriatrischen Einrichtungen e.V. geht
von einer Bedarfsdeckung zwischen 50 und 60 stationären Geriatriebetten und 15
Tagesklinikplätzen pro 100.000 Einwohner aus (MEIER-BAUMGARTNER et al.
1998b). Im Bundesdurchschnitt stehen etwa 19,4 geriatrische Betten und 2,5
Tagesklinikplätze pro 100.000 Einwohner zur Verfügung (FUHRMANN 2001),
wobei es große Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern gibt (Klinik:
6,9 bis 54,4 Betten pro 100.000 Einwohner; Tagesklinik: 0,8 bis 9,0 Plätze pro
100.000 Einwohner) (BMfFSFJ 2002).
Die Versorgungskonzeption der Bundesarbeitsgemeinschaft der Klinisch-
Geriatrischen Einrichtungen e.V. sieht eine stationäre Einrichtung mit
angeschlossener Tagesklinik und ergänzenden ambulanten Einrichtungen vor
(MEIER-BAUMGARTNER et al. 1998b). Bedarfszahlen für ambulante geriatrische
Reha-Angebote liegen aber nur für die tagesklinische Strukturkomponente vor.
Die genannten Bedarfszahlen für stationäre Kapazitäten werden nur im Land
Hamburg erreicht, obwohl in den letzten Jahren ein starker Zuwachs in diesem
Sektor zu verzeichnen war. Nennenswerte Kapazitätserweiterungen im
ambulanten Bereich beschränkten sich hingegen fast ausschließlich auf
tagesklinische Angebote in Anbindung an stationäre Leistungserbringer
(FUHRMANN 2001). Eine Bedarfsdeckung bei ambulanten Angeboten wurde
bisher in keinem Bundesland erreicht.
Ergänzend müssen vereinzelte rehabilitative Einrichtungen genannt werden, die
innerhalb von Alten- und Pflegeheimen vor Ort befindliche hilfe- und
pflegebedürftige Patienten zur Zielgruppe haben (OSWALD et al. 1999).
SANDHOLZER (2000) stellt fest, dass „ ... in bezug auf den Zugang der
Bevölkerung zu qualifizierter Rehabilitation (auch heute noch) große Unterschiede
bestehen“.
28 Einführung: Alternde Bevölkerung und medizinische Rehabilitation
Neben geriatrisch ausgerichteten Fachkliniken, eigenständigen und nicht-
eigenständigen Krankenhausabteilungen existieren in Deutschland im stationären
Sektor geriatrische Schwerpunkte. Diese Heterogenität kann nach Renteln-Kruse
(2000) zurückgeführt werden auf:
• lokale Klinikbesonderheiten mit etablierten Versorgungsschwerpunkten auf-
grund selektiver Zuweisungsmuster,
• regional unterschiedliche Entwicklungen und
• politische Vorgaben in Form bundeslandspezifischer Geriatriepläne oder
Konzepte, sofern solche vorhanden sind.
Der flächendeckende Aufbau stationärer Strukturen erscheint weitgehend
abgeschlossen, obwohl noch vereinzelt weitere Kapazitäten im Aufbau bzw. in
Planung sind. Nach FUHRMANN (2001) ist diese Entwicklung auf den enormen
Kostendruck in der GKV zurückzuführen. Vereinzelt wurden in Ländern wie Berlin
und Hamburg, die zügig umfängliche stationäre Überkapazitäten erreichten,
bereits Abbauprozesse angeregt und umgesetzt, die vornehmlich auf
Umstrukturierung stationärer in extrastationäre Kapazitäten abzielen. Eine
nennenswerte Ausweitung der ambulanten Leistungserbringung unterblieb.
Berücksichtigung fanden überwiegend tagesklinischer Angebote.
1.4 Ambulante geriatrische Rehabilitation
1.4.1 Begriffsbestimmung, leistungsrechtliche Abgrenzung, rechtliche
Grundlagen und Vergütung
Wichtigstes Unterscheidungskriterium zwischen ambulanter und stationärer
Leistungserbringung ist der Verbleib der Patienten in der Häuslichkeit. Dies trifft
auch auf tagesklinische Angebote zu. In der Literatur werden tagesklinische
Angebote ambulanten subsumiert (vgl. z.B. SCHMIDT-OHLEMANN 1998a;
STAMM et al. 1995), aber auch von diesen unterschieden (vgl. z.B. MEIER-
BAUMGARTNER 1999; BORCHELT, STEINHAGEN-THIESSEN 2001).
Für die Unterscheidung zwischen tagesklinischen und ambulanten
Versorgungsangeboten wird argumentiert, dass durch Anbindung von
Einführung: Alternde Bevölkerung und medizinische Rehabilitation 29
Tageskliniken an stationäre Versorgungseinrichtungen Elemente der Struktur- und
Prozessqualität stationärer Einrichtungen auch tagesklinisch betreuten Patienten
zur Verfügung stehen. Insbesondere wird auf die erweiterten diagnostischen
Möglichkeiten und eine intensivere ärztliche Überwachung bei Anbindung der
Tagesklinik an eine geriatrische Klinik/Abteilung verwiesen. Tagesklinische
Kapazitäten sind in den Krankenhausplänen der Bundesländer aufgeführt.
Bedeutsamer als die hier genannte Argumentation ist jedoch der Verweis auf die
Interessenhaushalte stationärer Leistungserbringer. Ihre Bestrebungen zielen auf
begriffliche Nähe von teilstationärer und stationärer Rehabilitation. Implizit soll
damit eine Begründung geschaffen werden, die tagesklinischen Angeboten höhere
Ausstattungsstandards und damit Vergütung sichert, als sie bei anderen
ambulanten Angeboten erzielt werden. Im Dritten Bericht zur Lage der älteren
Generation in der Bundesrepublik des BMfFSFJ (2001) wird von den
Sachverständigen ausgeführt: „Die Ziele und das Leistungsangebot der
Rehabilitation sowie die Zusammensetzung des Rehabilitationsteams
unterscheiden sich in der ambulanten Rehabilitation nicht von jenen der
Tagesklinik.“
Die Intention von Rahmenempfehlungen, Empfehlungsvereinbarungen und
Arbeitshilfen im Bereich der Rehabilitation gibt den Sachverständigen Recht. In
der Empfehlungsvereinbarung der Spitzenverbände der Kranken- und
Rentenversicherungsträger über die Durchführung von gemeinsamen
Modellvorhaben zur ambulanten/teilstationären medizinischen Rehabilitation in
Wohnortnähe (1996) wird herausgestellt, dass nur unterschiedliche Rechtsfolgen
eine Abgrenzung ambulanter und teilstationärer Maßnahmen rechtfertigen
würden. Sie bestanden hinsichtlich des Unfallversicherungsschutzes und des
Entgeltfortzahlungsanspruches und wurden mit den Neuregelungen des SGB IX
mit dem 01.07.2001 beseitigt. Insofern wird von MAIER-RIEHLE, SCHLIEHE
(2002) für die Rehabilitation in der Rentenversicherung unter Bezug auf die BAR-
Rahmenempfehlung zur indikationsspezifischen ambulanten Rehabilitation vom
20.10.2000 ausgeführt: „Aufgrund der in den letzten Jahren zu verzeichnenden
rechtlichen und konzeptionellen Entwicklungen in den Grundsätzen und
Anwendungsempfehlungen wird festgelegt, dass der Begriff „ambulante
30 Einführung: Alternde Bevölkerung und medizinische Rehabilitation
Rehabilitation“ fortan zur Bezeichnung der umfassenden nicht-stationären
Rehabilitation verwandt wird.“
Der durch die Spitzenverbände in o. g. Empfehlungsvereinbarung zuvor genannte
Begriff „Wohnortnähe“ wird nicht operationalisiert. Nach SCHMIDT-OHLEMANN
(1998a) kann der Begriff jedoch wie folgt definiert werden, wobei nur das primäre
und das Standardversorgungsgebiet als wohnortnah im engeren Sinne zu
verstehen sind:
• primäres Versorgungsgebiet: die Wohnung, das Haus, die unmittelbare
häusliche Umgebung des Rehabilitanden,
• Standardversorgungsgebiet: regionale, verkehrstechnische und kulturelle
Einheit, in der Patienten oder Reha-Dienste in 30 Fahrtminuten erreicht werden
(150.000 - 600.000 Einwohner) und
• überregionales Versorgungs-/Spezialisierungsgebiet: spezielle Angebote die
nur gelegentlich in Anspruch genommen werden müssen und in 2 - 2,5
Fahrtstunden erreicht werden (z.B. Unikliniken).
Der genannten Definition ambulanter Rehabilitation von MAIER-RIEHLE,
SCHLIEHE (2002) folgt diese Arbeit und überträgt sie auf den Bereich der
geriatrischen Rehabilitation. Für geriatrische Reha-Maßnahmen wurde bereits in
Abschnitt 1.3.3 eine Definition eingeführt.
Somit grenzen sich ambulante geriatrische Reha-Maßnahmen von ambulanten
Heilmittelverordnungen ab, da letztgenannte einzeln oder in Kombination, jedoch
nicht durch ein interdisziplinäres Reha-Team koordiniert und aufeinander
abgestimmt erbracht und hier in der Regel geriatrische Assessments nicht
angewendet werden.
Leistungsrechtliche Abgrenzung
Mittels vorliegender Begriffsbestimmung kann die ambulante geriatrische
Rehabilitation in das ausdifferenzierte Versorgungssystem der medizinischen
Rehabilitation eingeordnet werden.
Einführung: Alternde Bevölkerung und medizinische Rehabilitation 31
3. Entscheidungsebene
1. Entscheidungsebene
Auf einer vorgelagerten Entscheidungsebene ist zu prüfen, ob eine kurative
Versorgung ausreicht, um den Patienten adäquat zu versorgen. Hierbei sind
ambulante und stationäre kurative Angebote zu berücksichtigen.
Im Einzelfall ist zu prüfen, ob über die kurative Versorgung hinausgehender Reha-
Bedarf bei gegebener Reha-Fähigkeit besteht und eine positive Reha-Prognose
gegeben ist.
Abb. 1.3 Entscheidungspfad zur Abgrenzung medizinischer Reha-Leistungen
(Quelle: eigene Darstellung)
Die differenziellen Anspruchsvoraussetzungen für unterschiedliche Reha-
Leistungen sind auf folgenden Entscheidungsebenen zu prüfen:
1. Entscheidungsebene: Auf dieser Ebene sind Assessments oder
sozialmedizinische Begutachtungsleistungen zu erbringen, um die Patienten
zielkonform Strukturen und Behandlungsangeboten zuzuordnen. Nach
Inkrafttreten des SGB XI sind die „erweiterten Wunsch- und Wahlrechte“ der
Patienten zu berücksichtigen (§ 9 SGB XI). Entsprechende Konzepte hierfür liegen
jedoch noch nicht vor.
Ausgangssituation:Reha-Bedarf, Reha-Fähigkeit und Reha-Potenzial
(positive Reha-Prognose)
Indikationsspezifische Rehabilitation(z.B.: orthopädisch-traumatologische
neurologisch, kardiologischeRehabilitation)
GeriatrischeRehabilitation
2. Entscheidungsebene
stationär
Ambulante Heil-mittel-
verordnung
stationär
ambulantambulant
32 Einführung: Alternde Bevölkerung und medizinische Rehabilitation
2. Entscheidungsebene: Reicht eine ambulante Heilmittelverordnung durch den
niedergelassenen Vertragsarzt aus, dann kommen keine Reha-Angebote
(indikationsspezifisch oder geriatrisch) in Frage. Es müssen medizinische Befunde
(Epikrisen, fachärztliche Gutachten) und soziale Kontextfaktoren berücksichtigt
werden. Reicht eine ambulante Heilmittelverordnung nicht aus, müssen
indikationsspezifische von geriatrischen Reha-Bedarfen abgegrenzt werden.
Leistner (2000) weist darauf hin, dass die Abgrenzung indikationsspezifischer von
geriatrischer Rehabilitation die Erfolgsaussichten der komplexen geriatrischen
Rehabilitation möglicherweise dahingehend beeinflusst, dass prognostisch
günstigere Patienten häufiger den indikationsspezifischen Versorgungspfad
beschreiten. Studienergebnisse wurden hierzu bisher nicht publiziert. Ebenso ist
zu vermuten, dass dies auch für die Abgrenzung zur ambulanten Heilmittel-
verordnung gilt. Weiterhin wird für dieses Zuweisungsproblem von MEIER-
BAUMGARTNER (2001) ausgeführt, dass Patienten verstärkt an geriatrischen
Versorgungseinrichtungen vorbei in indikationsspezifischen Reha-Angeboten
aufgenommen werden, die damit auch ältere multimorbide Menschen versorgen,
obwohl Multimorbidität eine Kontraindikation für indikationsspezifische Maß-
nahmen darstellt.
3. Entscheidungsebene: Erst nach erfolgter Disposition zugunsten einer
geriatrischen Rehabilitation ist zu entscheiden, ob eine ambulante oder stationäre
Maßnahme erfolgen soll. Dies setzt die Existenz ambulanter und stationärer
Versorgungsangebote voraus.
Bei der Entscheidung zugunsten ambulanter oder stationärer Leistungserbringung
in der geriatrischen Rehabilitation muss im Einzelfall die effektivste Form der
Rehabilitation gewählt werden. Besteht für beide Settings die gleiche Erfolgs-
aussicht, ist einer ambulanten Maßnahmen immer Vorrang einzuräumen, insofern
die Zustimmung des Patienten und des Leistungsträgers vorliegt4.
4 Eine neue Regelung im § 9 des SGB IX („Wunsch- und Wahlrecht derLeistungsberechtigten“) sieht vor, „dass berechtigten Wünschen von Leistungsberechtigtenentsprochen wird“. Bei der Entscheidung für und bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Teilhabe- dieses sind auch medizinische Reha-Maßnahmen - wird Rücksicht genommen auf: das Alter, dasGeschlecht, die Familie sowie die religiösen und weltanschaulichen Bedürfnisse derLeistungsberechtigten. Die Stellung der Patienten wird damit gestärkt.
Einführung: Alternde Bevölkerung und medizinische Rehabilitation 33
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine Maßnahme ambulant
durchführen zu können (SPITZENVERBÄNDE DER KRANKENKASSEN 1999):
• Der Versicherte muss über die für die Inanspruchnahme ambulanter
Rehabilitation erforderliche Mobilität sowie physische und psychische Belast-
barkeit verfügen.
• Der Versicherte muss die ambulante Reha-Einrichtung in einer nach den
jeweiligen Gegebenheiten zumutbaren Fahrtzeit von seinem Wohnort
erreichen können (i.d.R. Wegstrecke von nicht mehr als 45 Minuten oder
Entfernung von nicht mehr als 30 km).
Das Mobilitätserfordernis gilt nicht für mobile d.h. zugehende Reha-Dienste.
Folgende Ausschlusskriterien für ambulante Reha-Maßnahmen wurden vereinbart
(SPITZENVERBÄNDE DER KRANKENKASSEN 1999):
• Eine ambulante Rehabilitation kommt nicht in Betracht, wenn eine stationäre
Rehabilitation angezeigt ist wegen Art und Ausmaß der Schädigungen oder
Fähigkeitsstörungen oder wegen stark ausgeprägter Multimorbidität.
• Eine ambulante Rehabilitation kommt nicht in Betracht, wenn die Notwendig-
keit der Herausnahme des Patienten aus dem sozialen Umfeld besteht.
Grundsätzlich können auch bei gravierenden Fähigkeitseinschränkungen basaler
und instrumenteller Alltagsaktivitäten wohnortnahe geriatrische Reha-Maßnahmen
durchgeführt werden, wenn ein ausreichend aktivierbares psychosoziales Netz-
werk für Unterstützungsleistungen zur Verfügung steht.
34 Einführung: Alternde Bevölkerung und medizinische Rehabilitation
Rechtliche Grundlagen und Vergütung
Geriatrische Reha-Maßnahmen fallen in den Regelungsbereich der GKV. Im
Recht der Krankenversicherung ist zwar seit 1988 mit dem § 40 des SGB V5
„Medizinische Reha-Maßnahmen“ der Vorrang ambulanter Leistungserbringung
fixiert, jedoch fehlen die notwendigen Grundlagen und Vorgaben über die
Erbringung ambulanter Reha-Leistungen im Leistungserbringerrecht des SGB V.
Mit der GKV-Reform 2000 hat der § 40 „Medizinische Reha-Maßnahmen“ die
derzeit geltende Fassung erhalten. Er sieht folgende Rehabilitationsleistungen vor:
• ambulante wohnortnahe Rehabilitation und
• stationäre Rehabilitation im Sinne des § 111 SGB V.
Damit entfällt der Begriff „ambulante Reha-Kur“, welcher sachgerecht durch den
Begriff „ambulante Reha-Leistung“ ersetzt wurde (JUNG 2001). Die Zielvor-
stellungen medizinischer Rehabilitation (§ 11 (2) SGB V6) sehen vor, „einer
drohenden Behinderung oder Pflegebedürftigkeit vorzubeugen, nach Eintritt zu
beseitigen, zu bessern oder Verschlimmerungen zu verhindern“.
JUNG (2001) benennt Mängel im Leistungserbringerrecht. Hier „fehlen aber seit
jeher die notwendigen gesetzlichen Grundlagen und Vorgaben über die
Erbringung ambulanter Reha-Leistungen. Deshalb gibt es bis heute:
• keine Verständigung zwischen Ärzten und Krankenkassen, wer ambulante
Reha-Leistungen erbringen darf,
• und es gibt auch nicht die im § 92 (1) Satz 2 Nr. 8 vorgesehenen Reha-
Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen, die eine
5 § 40 SGB V „Medizinische Reha-Maßnahmen“: (1) Reicht bei Versicherten eine ambulanteKrankenbehandlung nicht aus, um die in § 11 Abs. 2 beschriebenen Ziele zu erreichen, kann dieKrankenkasse aus medizinischen Gründen erforderliche ambulante Reha-Leistungen in Reha-Einrichtungen, für die ein Versorgungsvertrag nach § 111 besteht, oder, soweit dies für einebedarfsgerechte, leistungsfähige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten mitmedizinischen Leistungen ambulanter Rehabilitation erforderlich ist, in wohnortnahenEinrichtungen erbringen. (2) Reicht die Leistung nach Absatz 1 nicht aus, kann die Krankenkassestationäre Rehabilitation mit Unterkunft und Verpflegung in einer Reha-Einrichtung erbringen, mitder ein Vertrag nach § 111 besteht.6 § 11 SGB V „Leistungsarten“: (2) Versicherte haben auch Anspruch auf medizinische undergänzende Leistungen zur Rehabilitation, die notwendig sind, um einer drohenden Behinderungoder Pflegebedürftigkeit vorzubeugen, sie nach Eintritt zu beseitigen, zu bessern oder eineVerschlimmerung zu verhüten. Leistungen der aktivierenden Pflege nach Eintritt vonPflegebedürftigkeit werden von den Pflegekassen erbracht.
Einführung: Alternde Bevölkerung und medizinische Rehabilitation 35
ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung mit Reha-
Leistungen sicherstellen soll.“
Auf der untergesetzlichen Ebene gibt es eine Vielzahl von Rahmenempfehlungen,
Empfehlungsvereinbarungen, Arbeitshilfen und gemeinsamen Erklärungen sowie
Modellprojekte als Einzelinitiativen der einzelnen Reha-Träger. Eine gemeinsame
und abgestimmte „Aktion aller Rehabilitationsträger mit dem Ziel, der ambulanten
Rehabilitation zum Durchbruch zu verhelfen, ist aber bisher nicht unternommen
worden“ (JUNG 2001).
Die Rechtsgrundlage für kassenärztlichen Versorgungsleistungen weist im
abschließenden Katalog des § 73 SGB V nur die „Verordnung von medizinischen
Leistungen der Rehabilitation, Belastungserprobung und Arbeitstherapie“ aus,
nicht jedoch deren Durchführung. Insofern wird im rechtlichen Sinne zwischen
„ärztlicher Behandlung“ und „(ambulanter) medizinischer Rehabilitation“
unterschieden (JUNG 1997).
Der Gesetzgeber bezeichnet im § 111a des SGB V „Rahmenempfehlungen über
Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen“7 die Leistungserbringer als „ambulante
Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtung“. Ob aber die hier getroffene Regelung
auch Rehabilitation unter der Regie von Hausärzten/Vertragsärzten einbezieht,
bleibt ungeklärt (JUNG 1997).
JUNG (2001) bewertet die Strategie der Krankenkassen im Zusammenhang mit
dem § 125a im Rahmen der GKV-Reform 2000 so: Es war „vorgesehen, die
ambulante Rehabilitation insgesamt aus der vertragsärztlichen Versorgung
herauszunehmen; insoweit hat sich die Linie der Krankenkassen durchgesetzt, die
den niedergelassenen Ärzten die Durchführung ambulanter Reha-Leistungen
bislang mit Erfolg streitig gemacht haben.“
Zusammenfassend muss festgestellt werden, dass auch der derzeitig gültige § 40
SGB V „Medizinische Reha-Maßnahmen“ für die ambulante (geriatrische)
7 Eine entsprechende Rahmenempfehlung der Spitzenverbände der Krankenversicherungund ambulanter/stationärer Rehabilitationseinrichtungen liegt seit dem 12.05.1995 vor.
36 Einführung: Alternde Bevölkerung und medizinische Rehabilitation
Rehabilitation bisher nicht versorgungswirksam geworden ist. Insofern fehlt weiter
die Parallele zu belastbaren Regelungen im stationären Bereich (Ausführungen im
Leistungserbringerrecht).
Bestehende Möglichkeiten im SGB V wie § 63 „Erprobungsregelungen“ und § 43
„Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation“ müssen für eine dauerhafte
Implementierung ambulanter Leistungserbringung in die Versorgungslandschaft
als nicht ausreichend belastbar angesehen werden. Das im Juli in Kraft getretene
Sozialgesetzbuch IX hat an den genannten rechtlichen Unklarheiten und offenen
Regelungsbereichen substantiell nichts geändert (JUNG 2001).
In praxi wurden für die in Abschn. 1.4.3 genannten Einzelprojekte aus dem
„Modellprogramm zur Verbesserung der Situation von Pflegebedürftigen“ des
BMG Verträge nach den §§ 63, 40 (1) und 43 (2) SGB V abgeschlossen. Modelle
mit stationärer Anbindung bedürfen jedoch für die ambulante Leistungserbringung
der Ermächtigung des Zulassungsausschusses für Ärzte zur Teilnahme an der
vertragsärztlichen Versorgung gemäß § 95 (4) SGB V (SCHWEIZER 2001a)8.
Jung (1997 und 2001) kritisiert, dass rechtswidrig medizinische Reha-Leistungen
zu ergänzenden Leistungen der Rehabilitation erklärt wurden, falls eine
Vereinbarung mittels § 43 geschlossen wurde. Zukünftig sollten vertragliche
Abschlüsse zwischen Leistungserbringern und -trägern ausschließlich auf der
Grundlage des § 40 SGB V basieren (SCHWEIZER 2001a). Eine Einbindung von
Vertragsärzten ist hierbei aus Sicht des Verfassers bisher nur insofern möglich,
wenn diese sich zu „wohnortnahen Einrichtungen“ im Sinne des § 40 (1)
„Medizinische Reha-Maßnahmen“ zusammenschließen. Die oben aufgegriffene
Forderung nach einer Neuregelung im Leistungserbringerrecht des SGB V -
insbesondere für vertragsärztliches Handeln - bleibt davon unberührt.
Die Vergütung erfolgt in den genannten Modelleinrichtungen anhand
8 § 95 (4) „Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung“: Die Ermächtigung bewirkt,dass der ermächtigte Arzt oder die ermächtigte ärztlich geleitete Einrichtung zur Teilnahme an dervertragsärztlichen Versorgung berechtigt und verpflichtet ist. Die vertraglichen Bestimmungen überdie vertragsärztliche Versorgung sind für sie verbindlich. Die Absätze 5 bis 7, § 75 Abs. 2 und § 81Abs. 5 gelten entsprechend.
Einführung: Alternde Bevölkerung und medizinische Rehabilitation 37
pauschalierter Entgelte, wobei teilweise und in unterschiedlichem Umfang
ärztliche und nichtärztliche Leistungen unterschieden wurden (SCHWEIZER
2001a).
Internationale Erfahrungen zeigen, dass pauschalierte Entgeltsysteme zu einer
Verkürzung der Behandlungsdauer führen. Im Rechtsbereich der GKV werden
pauschalierte Entgeltsätze bereits für die Vergütung von Krankenhaus-
behandlungen, aber auch für die Vergütung medizinischer Reha-Maßnahmen
eingesetzt. Im Krankenhausbereich wird in den nächsten Jahren durch die
Einführung des DRG-Systems eine Ausweitung und Ausdifferenzierung der
pauschalierten Vergütung erfolgen. Mögliche Auswirkungen der Anwendung eines
pauschalierten Vergütungssystems (Reha-DRG´s) im Bereich der medizinischen
Rehabilitation werden kritisch diskutiert (vgl. z.B. HAAF 2002).
Eine weitere Vergütungsmöglichkeit stellen Komplexfallpauschalen dar, die neben
kurativen auch rehabilitative Leistungselemente beinhalten. Systematische
Vorbehalte gegenüber Komplexfallpauschalen dürften in der GKV nicht existieren,
da die Krankenkassen Fallpauschalen sowohl in der Kuration als auch in der
Rehabilitation bereits anwenden. Vom Bundesverband Deutscher Privatkranken-
kassenanstalten e.V. wurde eine Expertenkommission einberufen, die
methodische Grundlagen und Umsetzungschancen von DRG´s im Bereich der
medizinischen Rehabilitation prüfen und ein detailliertes Umsetzungskonzept
erarbeiten soll (CLADE 2001).
1.4.2 Vorteile ambulanter Leistungserbringung
Mit der von Politik und weiteren Akteuren geforderten Umverteilung von
Kapazitäten aus dem stationären Reha-Sektor in den ambulanten Bereich werden
verschiedene Vorteile verbunden:
• Erschließung von Patienten, die für wohnortferne Angebote nicht zur
Verfügung stehen (z.B. bei aufrechtzuerhaltender Versorgung pflegebedürftiger
38 Einführung: Alternde Bevölkerung und medizinische Rehabilitation
Angehöriger durch den Patienten),
• Einbezug des persönlichen Umfelds und von Angehörigen,
• engere Verbindung der Rehabilitation mit Akutbehandlung und Nachsorge,
• wirtschaftlichere Leistungserbringung (Kosten für Unterkunft und therapiefreie
Wochenenden entfallen),
• patientenzentriertere Therapiedauern, -intervalle und -dichten,
• Vermeidung von Fehlbelegungen in kurativen Einrichtungen/Verkürzung
stationärer Aufenthalte,
• Sicherung von Behandlungserfolgen an den Schnittstellen zwischen dem
stationären und dem ambulanten Sektor und
• Inanspruchnahme und Einbezug örtlicher Selbsthilfeaktivitäten.
Damit geht es um die zielkonforme Ersetzung stationärer durch ambulante
Leistungserbringung, um die Fortsetzung/Ergänzung stationärer Maßnahmen und
um verbesserte ambulante Nachsorge im Sinne einer „nachgehenden Betreuung“.
Zur vorhandenen wissenschaftlichen Evidenz vgl. Abschnitt 1.4.5.
1.4.3 Organisationsmodelle
In der Empfehlungsvereinbarung der Spitzenverbände der Kranken- und
Rentenversicherungsträger über die Durchführung von gemeinsamen
Modellvorhaben zur ambulanten und teilstationären medizinischen Rehabilitation
in Wohnortnähe (1996) wird die Notwendigkeit der Berücksichtigung unterschied-
licher Organisationsformen eigenständiger Reha-Einrichtungen gefordert, „um
Erkenntnisse über ihre Eignung zu gewinnen.“
Der Ausbau des Versorgungssektors beschränkt sich in Deutschland auf wenige
Projekte. Im Rahmen des „Modellprogramms zur Verbesserung der Versorgung
von Pflegebedürftigen“ des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung
(BMAS) - seit 1999 BMG - wurden ca. 7 Modelle erprobt. Übergeordnetes Ziel des
Modellprogramms ist es, die im § 5 SGB XI festgelegten Ansprüche der Pflege-
Einführung: Alternde Bevölkerung und medizinische Rehabilitation 39
bedürftigen auf Rehabilitation zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Voraus-
setzungen häuslicher Pflege praktisch zu erproben (WINKLER 1995).
Durch das Sozialministerium Baden-Württemberg wurde ein breit angelegter
Modellversuch unter Berücksichtigung unterschiedlicher Organisationsformen
ambulanter geriatrischer Rehabilitation unternommen (SCHWEIZER, BRAND
1997). Nachfolgend aufgeführte fünf Organisationsformen wurden dabei berück-
sichtigt. In Bayern wurde ein Modellversuch ausschließlich zur mobilen
Leistungserbringung bei älteren Menschen unternommen (BSMfASFF 2001).
Kritisch ist anzumerken, dass im bayrischen Modellversuch in einzelnen Modellen
kein interdisziplinäres Team vorhanden war und damit keine interdisziplinär
abgestimmte Rehabilitation erfolgte. Ein weiteres Modellvorhaben erprobte die
interdisziplinäre geriatrische Rehabilitation im Pflegeheim (OSWALD et al. 1999).
Isolierte Modellprojekte wurden in Bad Kreuznach (SCHMIDT-OHLEMANN 1998b,
SCHULZ 2001) Karlsruhe (TROESTER, SINNER 1999), in Marburg-Biedenkopf
(KARLE, LINK 1997) und im Oder-Spree-Kreis (BODEN 1997) implementiert und
erprobt. In Solingen läuft ein weiterer Modellversuch (WIAD 1999).
Nur vereinzelt tragen sich Einrichtungen der ambulanten geriatrischen
Rehabilitation selbst (z.B. Bad Kreuznach, Karlsruhe, Marburg-Biedenkopf). Die
Mehrzahl wird in Form von Modellvorhaben durch Fehlbedarfsfinanzierungen
gefördert. Eine flächendeckende und bedarfsgerechte Infrastruktur geriatrischer
Reha-Angebote im ambulanten Bereich existiert derzeit nicht. Die Strategien der
Umsetzung erscheinen noch offen.
Vor diesem Hintergrund werden in der Literatur folgende Organisationsformen
unterschieden (SCHWEIZER 1998; STAMM, RITTGERODT, GEHRKE 1995):
Therapiezentrumsmodell (Ambulante therapeutische Gemeinschafts-
einrichtung - ATG):
Hierbei handelt es sich um ein Zentrum, in dem ein interdisziplinäres
therapeutisches Team unter ärztlicher Leitung institutionell unabhängig agiert.
Therapeuten können angestellt werden oder mittels Assoziationen mit Praxen zur
40 Einführung: Alternde Bevölkerung und medizinische Rehabilitation
Verfügung stehen. Der ärztliche Dienst kann ebenso angestellt oder über einen
Honorarvertrag am Zentrum eingesetzt werden. Ohne institutionelle Anbindung
(Krankenhaus) kann eine Finanzierung z. B. als ergänzende Reha-Leistung über
§ 40 SGB V erfolgen. Ein Therapiezentrumsmodell ist keine Tagesklinik.
Hausarzt-/Facharztmodell:
Niedergelassene Ärzte verschiedener Fachrichtungen (Innere Medizin, Allgemein-
medizin, Neurologie, Orthopädie) mit geriatrischer Zusatzqualifikation stellen
Therapeuten an (geriatrische Schwerpunktpraxis), die in ihrem Auftrag die
rehabilitative Versorgung geriatrischer Patienten durchführen. Eine Zusammen-
arbeit mit einem ATG oder einem mobilen Reha-Team ist zudem möglich.
Geriatrische Institutsambulanz:
Mit einer Institutsambulanz erhält eine Klinik die Möglichkeit, ambulante Reha-
Leistungen zu erbringen, eingeschlossen ärztliche und therapeutische Leistungen.
Vorteile liegen hierbei sicherlich in der Weiterbehandlung stationär eigenversorgter
Patienten. Vor dem Hintergrund der Einführung fallpauschalierter Entgelte für
Krankenhausbehandlungen, die zu reduzierten Verweildauern und erhöhtem
Nachsorgeaufwand im ambulanten Bereich führen könnten, erscheint dieses
Modell zukünftig besonders interessant, da ein erhöhter ambulanter Versorgungs-
aufwand bei verkürzten stationären Aufenthalten durch den Leistungserbringer
z.T. selbst aufgefangen werden muss.
Mobiles Reha-Team:
Mobile Therapeutenteams erbringen patientenzugehend rehabilitative Leistungen.
Der Umfang und die Intensität der Maßnahmen sowie die personelle Ausstattung
variieren (z.B.: BODEN 1997; KARLE, LINK 1997; SINNER 1995; SCHMIDT-
OHLEMANN 1998b). Durch die Arbeit der Therapeuten in der Häuslichkeit kann
die Vertrautheit des lebensweltlichen Kontextes genutzt werden. Kognitive
Potenziale älterer Menschen werden nicht auf die Anpassung an ein künstliches
therapeutisches Milieu gerichtet, sondern auf die therapeutischen Maßnahmen
selbst. Die relevanten Alltagseinschränkungen im konkreten häuslichen Umfeld
sind Gegenstand der rehabilitativen Bemühungen. Nachteile ergeben sich u.U.
aus suboptimalen baulichen Gegebenheiten und dem Verzicht auf nicht
Einführung: Alternde Bevölkerung und medizinische Rehabilitation 41
einsetzbare rehabilitative Arbeitsmittel.
Diese Form wurde bereits in mehreren Modellprojekten mit unterschiedlichen
institutionellen Anbindungen erprobt (am Krankenhaus, am Geriatriezentrum eines
Krankenhauses, an einem Altenbetreuungszentrum) (vgl. z.B. BODEN 1997;
KARLE, LINK 1997; Schweizer 2001a; SINNER 1995, SCHMIDT-OHLEMANN
1998b).
Aus dem Kreis der Beteiligten wurde die Bundesarbeitsgemeinschaft Mobile
Rehabilitation e.V. („MORE“) gegründet, die im Jahre 2001 eine Rahmen-
konzeption „Mobile Rehabilitation“ verabschiedete. Die Rahmenkonzeption folgt
der übergeordneten Rahmenvereinbarung der BAR zur ambulanten geriatrischen
Rehabilitation (BAR 1999).
Vermittlungsmodell/IAV-Stellen-Modell:
Eine zentral verortete Informations-, Vermittlungs- und Anlaufsstelle (IAV-Stelle)
übernimmt auf Anfrage koordinative und steuernde Kompetenz im Reha-Prozess.
Die IAV-Stelle wird durch Sozialarbeiter oder Krankenschwestern mit geriatrischer
Zusatzqualifikation geleitet. Die IAV-Stelle ist eine Besonderheit in der ambulanten
Versorgung des Landes Baden-Württemberg.
Ärzte werden mit der Durchführung eines geriatrischen Assessments und der
Erstellung eines Reha-Plans auf Honorarbasis beauftragt. Empfohlene
rehabilitative Leistungen werden dann nachfolgend durch die IAV-Stelle vermittelt
und koordiniert. Die therapeutischen Maßnahmen können nach den jeweiligen
Gebühren-ordnungen durch die Praxen abgerechnet werden. Flexibel kann der
Ort der therapeutischen Durchführung nach Maßgabe individueller Erfordernisse
der Patienten gewählt werden (Praxis, Häuslichkeit). Nachteilig ist die
unverbindliche Kooperation von Ärzten und Therapeuten mit der Vermittlungs-
stelle. Eine ständige ärztliche Präsenz ist kaum gewährleistet, interdisziplinäre
Abstimmungen erfordern einen hohen zeitlichen Aufwand und sind in den
Gebührenordnungen nur bedingt abrechnungsfähig. Von einem interdisziplinären
Reha-Team kann nur bedingt gesprochen werden. Im baden-württembergischen
Modellversuch „Ambulante Geriatrische Rehabilitation“ konnten keine praktikablen
42 Einführung: Alternde Bevölkerung und medizinische Rehabilitation
Strukturen implementiert werden (SCHWEIZER, BRAND 1997).
Die Modellformen weisen Unterschiede im Grad der Verbindlichkeit der
Kooperations- und Koordinationsprozesse auf. Teilweise liegen relevante Unter-
scheidungskriterien quer zu den Organisationsformen (z.B. patientenzugehend vs.
patientenzuführend). Beispielsweise kann ein mobiles Reha-Team ärztliche
Leistungen durch Assoziationen mit niedergelassenen Vertragsärzten oder durch
einen festangestellten Arzt absichern. Feste interdisziplinäre Teams scheinen
jedoch Vorteile gegenüber sich flexibel fallweise zusammensetzenden Team-
strukturen im Hinblick auf Kooperation und Koordination zu haben. Eine
dauerhafte Verfügbarkeit des ärztlichen Dienstes ist nicht in jedem Modell
gegeben (z.B. IAV-Stellen-Modell).
Erfahrungen zu komplexen und intensivierten ambulanten geriatrischen Reha-
Angeboten unter Steuerung niedergelassener Vertragsärzte in einem Reha-
Zentrum liegen nur begrenzt vor. Im Modellversuch in Karlsruhe (SCHWEIZER
2001a) wurden Hausärzte in die Rehabilitationsteams integriert. Im Solinger
Modell (WIAD 1999) werden ähnlich dem Karlsruher Modell Hausärzte fallweise in
die Reha-Teams integriert.
Ansätze. die auf dem Case-Management aufbauen, zeigen die Begrenztheit der
Koordinierungsfunktionen von Hausärzten ohne institutionelle Einbettung im
Hinblick auf interdisziplinäre Teamstrukturen im ambulanten Versorgungsbereich.
Vornehmlich die weniger verbindliche Kooperation einer Vielzahl beteiligter
Akteure erschwert synergistische Effekte, da interdisziplinäre Austausch- und
Lernprozesse außerhalb der Teambesprechungen nur schwer zu gewährleisten
sind (STAMM 1995) und z.T. fallweise wechselnde Teamstrukturen auftreten
(WIAD 1999, SINNER 1995).
In unterschiedlichem Ausmaß wird auf den vorhandenen ambulanten und
stationären Versorgungsstrukturen aufgebaut. Die Anbindung an bestehende
stationäre oder ambulante Versorgungungseinrichtungen ist unterschiedlich. Für
vier evaluierte mobile Modelle wurde aufgezeigt, dass die institutionelle Anbindung
einen erheblichen Einfluss auf die Zuweisungswege der Patienten ausübt
Einführung: Alternde Bevölkerung und medizinische Rehabilitation 43
(SCHWEIZER 2001a).
Überlegungen zu einem bundesweiten multizentrischen Modellvorhaben (UHLIG
2001, LEISTNER 2000) zur ambulanten geriatrischen Rehabilitation waren bisher
nicht umsetzungsfähig. Eine ausreichende Anzahl von Modellstandorten, für die
einzelne Kostenträger der GKV befristete Finanzierungszusagen abzugeben bereit
waren, fehlt seit Jahren und lässt eine Umsetzung des Modellvorhabens derzeit
nicht zu.
1.4.4 Umsetzungsprobleme
Neben den bereits beschriebenen unzureichenden rechtlichen Grundlagen der
ambulanten geriatrischen Rehabilitation und der Abgrenzung der Kompetenzen
zwischen GKV und Pflegeversicherung haben weitere Problembereiche dazu
geführt, dass der Ausbau ambulanter Reha-Angebote für ältere Menschen bisher
nur sehr zögerlich vorangekommen ist. Nachfolgend wird auf die Interessen-
haushalte zentraler Akteure eingegangen und die jeweilige strategische
Ausrichtung erläutert.
Spitzenverbände, Kostenträger und Leistungsträger präferieren überwiegend ein
abgestuftes Versorgungskonzept. Neben dem Vorhandensein einer
Klinik/klinischen Abteilung ist eine Tagesklinik und ergänzend eine sonstige
ambulante Einrichtung (z.B. mobile Rehabilitation) in den einzelnen Versorgungs-
regionen vorgesehen9.
Auch in Teilen der Wissenschaft wurden strukturell voraussetzungsreiche
Konzepte für die ambulante Rehabilitation dargestellt. BORCHELT,
STEINHAGEN-THIESSEN (2001) verstehen ambulante geriatrische Reha-
Einrichtungen als viertes Element einer abgestuften Versorgungskette. Auch wenn
gesehen wird, dass Patienten auch ohne oder nach akut-stationären Aufenthalten
direkt in eine ambulante Reha-Einrichtung übernommen werden können, werden
implizit stationäre Kapazitäten vorausgesetzt.
44 Einführung: Alternde Bevölkerung und medizinische Rehabilitation
Die solchen Konzepten innewohnende, auf stationäre Leistungsträger fokussierte
Logik behindert strukturelle Entwicklungen im ambulanten Sektor nachhaltig, setzt
sie doch stationäre Versorgungsangebote für einen Auf- und Ausbau ambulanter
voraus. Des weiteren werden teilstationäre Angebote gegenüber anderen
ambulanten Angeboten präferiert. Das Vorhandensein partikularer Interessen-
haushalte, die mit spezifischem Beharrungsvermögen auf Leistungserbringerseite
einhergehen, ist zu vermuten. Sie erstrecken sich auf Sicherung stationärer
Kapazitäten und Anbau teilstationärer Angebote im Sinne von Kapazitäts-
erweiterungen. Niedergelassene Ärzte wurden bisher erfolgreich von der Durch-
führung ambulanter Reha-Leistungen ausgeschlossen.
Für die Kostenträger ergibt sich aus dieser strukturgenetischen Perspektive eine
akzeptable Ausgangskonstellation. Zwar werden von ihnen ambulante
Einrichtungen gefordert, aber die Umsetzung ist durch zusätzliche ambulante
Bedarfe nachzuweisen. Das Vorhandensein stationärer Kapazitäten reguliert
damit das Wachstum des ambulanten Sektors.
Die lückenhafte Evidenzbasis für die ambulante geriatrische Rehabilitation kann
zu Recht nur zögerliche Aktivitäten bei den Kostenträgern auslösen (vgl. Abschnitt
1.4.5). Insofern ist der in den letzten Jahren realisierte Ausbau der tagesklinischen
Reha-Angebote im geriatrischen Bereich nicht evidenzbasiert erfolgt. Vielmehr
sind partikulare Interessenhaushalte an der Versorgung Beteiligter für den Ausbau
verantwortlich.
Innovative wohnortnahe Konzepte, die dem Bereich Altenhilfe, Behindertenarbeit
entspringen, werden a priori in vielen Regionen chancenlos, wenn als Vorraus-
setzung für ambulante Reha-Leistungen stationäre und tagesklinische Angebote
definiert werden, da diese nicht in allen Versorgungsregionen bestehen.
Kostenträger geriatrischer Rehabilitation verfolgen mit dem Ausbau ambulanter
Leistungskapazitäten jedoch überwiegend Strategien, die den Abbau stationärer
Versorgungskapazitäten zum Ziel haben, da ansonsten Effekte verpuffen und
9 Die hier genannte Konzeption unterscheidet tagesklinische und ambulante Leistungserbringung.
Einführung: Alternde Bevölkerung und medizinische Rehabilitation 45
Einsparungen verfehlt werden. Von FUHRMANN (2001) wurde herausgestellt,
dass die Kostenträger das Prinzip der „Kostenneutralität“ verfolgen. Eine Blick-
richtung von ambulant nach stationär erscheint erforderlich, damit das
Vorhandensein ambulanter Strukturen maßgeblich den verbleibenden stationären
Versorgungsbedarf definiert und nicht umgekehrt.
Unklare Zuweisungskriterien und damit unklare Abgrenzungen der unterschied-
lichen Leistungsangebote bestehen im Reha-Bereich. Allein die Formen- und
Trägervielfalt sowie organisatorischen Unterschiede in den genannten Modellen
ambulanter geriatrischer Rehabilitation erschweren die fallbezogene Abgrenzung
im Hinblick auf ambulante oder stationäre Leistungserbringung. Weiterhin setzt
eine differenzielle Zugangssteuerung zwischen ambulanten Alternativen (Tages-
klinik/ambulantes Reha-Zentrum vs. mobiles Reha-Team) bei bestehender
regionaler Angebotsvielfalt abgrenzbare Indikationskriterien voraus, die derzeit
jedoch nicht existieren.
Die Vielzahl kollektiver Akteure (Bundesarbeitsgemeinschaft klinisch-geriatrischer
Einrichtungen, Spitzenverbände der Krankenversicherung und der Medizinischen
Dienste) sieht Qualitätsstandards klinischer Geriatrie auch für ambulante
Leistungserbringung vor (z.B. personelle Mindeststandards interdisziplinärer
Reha-Teams). Die Übertragung klinischer Standards auf ambulante Einrichtungen
dürfte eine kostendeckende Leistungserbringung durch kleine Einrichtungen nicht
zulassen. Auch dieses qualitätsbezogene Argument kann als Hemmnis einer Aus-
weitung ambulanter Reha-Angebote verstanden werden. Ein Aufbau nieder-
schwelliger und barrierefreier Angebote im Bereich der ambulanten geriatrischen
Rehabilitation (SANDHOLZER 2000) wird hierdurch behindert. Parallelen ergeben
sich zur „Empfehlungsvereinbarung ambulante Rehabilitation Sucht“ (EVARS), die
aufgrund eines umfangreichen personellen Ausstattungsstandards eine
Ausweitung ambulanter Rehabilitation in diesem Bereich eher behindert als
befördert hat (SCHÜTZE et al. 1998).
Die noch unzureichende Akzeptanz geriatrischer Rehabilitation und insbesondere
die der ambulanten Leistungserbringung im Gesundheitssystem erschwert die
Praxis modellhafter Initiativen. Dabei erstrecken sich Akzeptanzprobleme nicht nur
46 Einführung: Alternde Bevölkerung und medizinische Rehabilitation
auf die bereits benannten, oftmals verkannten Reha-Potenziale älterer Menschen,
sondern auch auf konkurrenzbezogene Kalküle einzelner ambulanter und
stationärer Leistungserbringer. Externe Kooperationspartner (Hausärzte, Klinik-
ärzte, ambulante Pflegedienste und Therapiepraxen) von ambulanten Reha-
Einrichtungen hinterfragen ergänzende Leistungsangebote oder neu zu
justierende leistungsrechtliche Abgrenzungen kritisch. Aber auch innerhalb eines
bisher homogen organisierten Leistungserbringers kann aufgrund zunehmender
Ausdifferenzierung Konkurrenzdenken auftreten (z.B. mobiles Reha-Team vs.
Tagesklinik vs. Akutgeriatrie) (vgl. Abschn. 3.2).
1.4.5 Stand der Forschung
Die Evidenzlage medizinischer Rehabilitation von älteren Menschen wurde schon
vor einiger Zeit in der Übersichtsarbeit „Die Effektivität von Rehabilitation bei
älteren Menschen unter besonderer Berücksichtigung psychosozialer
Komponenten bei ambulanter, teilstationärer und stationärer Betreuung“ für das
Bundesministerium für Familie und Senioren durch Meier-Baumgartner et al.
(1992) zusammengetragen. Folgende Forschungsdefizite wurden darin benannt:
• unzureichende Berücksichtigung des finalen Prinzips der Rehabilitation und
damit einer breiten Outcomedefinition in Studien zur Effektivität (i.d.R. wird nur
auf einzelne funktionelle Parameter abgestellt und die Veränderung der
Gesamtsituation der Rehabilitanden nicht ausreichend berücksichtigt),
• unzureichende Berücksichtigung von Nachsorge- und Langzeiteffekten der
Reha-Maßnahmen, insbesondere auch im psychosozialen Bereich,
• Fehlen kontrollierter multizentrischer Studien im deutschsprachigen Raum,
insbesondere in Deutschland selbst und
• Publikation von ausschließlich positiven Forschungsergebnissen.
Die benannten Forschungsdefizite haben auch derzeit noch Gültigkeit.
Im internationalen Vergleich gelten ambulante Reha-Angebote als etabliert. Die
Forschungsbemühungen zur extrastationären Rehabilitation wurden im Ausland in
den letzten Jahren intensiviert. Ergebnisse von Studien aus dem
Einführung: Alternde Bevölkerung und medizinische Rehabilitation 47
angelsächsischen Bereich werden jedoch zu wenig zur Kenntnis genommen. Als
Ergebniskriterien werden in den Forschungsarbeiten zumeist Überleben,
Institutionalisierung (Rehospitalisierungs- und Pflegeheimeinweisungsraten),
Verkürzung stationärer Aufenthalte, verminderte Inanspruchnahme ambulanter
Dienste, Alltagskompetenz, Pflegebedarf und funktionale Parameter (Mobilität,
Transferfähigkeit, Kontinenz, Kommunikation, Kognition, Depression, soziale
Fähigkeiten) berücksichtigt.
Die Wirksamkeit intensivierter ambulanter Rehabilitation nach Schlaganfall wurde
anhand randomisiert kontrollierter Studien nachgewiesen. Werner und Kessler
(1996) zeigten z.B. in ihrer Studie die mittelfristige Wirksamkeit (follow-up 9
Monate nach Reha-Ende) intensivierter ambulanter Rehabilitation trotz vorab
durchgeführter stationärer Rehabilitation in ausgewählten Ergebniskriterien
(funktionale Selbständigkeit in den Bereichen Selbstversorgung, Kontinenz,
Transfers, Fortbewegung, Kommunikation und Soziales sowie dem
Selbstwertgefühl). Verbesserungen im Bereich der Depression wurden hingegen
nicht beobachtet.
Auch vergleichende Ergebnisse zu unterschiedlichen ambulanten Reha-
Angeboten wurden publiziert. In einer Übersichtsarbeit der „Day Hospital Group“
der Cochrane Collaboration (FORSTER et al. 2001) wurden tages-klinische Reha-
Angebote mit anderen umfassenden Reha-Angeboten für ältere Menschen
(mobile und stationäre Reha-Dienste) und mit fehlender umfassender
rehabilitativer Versorgung verglichen. Die Evidenz aus 12 randomisierten Studien,
die in den genannten Cochrane-Review eingingen, wurde von Forster et al. (2001)
so eingeschätzt, dass geriatrische Tageskliniken gegenüber anderen
umfassenden ambulanten Versorgungsangeboten keine Vorteile in den unter-
suchten Resultatkriterien (Verstorben oder Inanspruchnahme institutioneller
Versorgungsangebote, Verschlechterung in den basalen Aktivitäten des täglichen
Lebens - ADL´s und Inanspruchnahme stationärer Versorgungsangebote) haben
(vgl. Tab. 1.3). Tagesklinische Maßnahmen verursachen jedoch höhere Kosten als
umfassende ambulante Angebote (FORSTER et al. 2001).
48 Einführung: Alternde Bevölkerung und medizinische Rehabilitation
Tab. 1.3 Effektschätzer ausgewählter Ergebniskriterien tagesklinischergeriatrischer Rehabilitation (Cochrane Review - Forster et al.2001)
Vergleich tagesklinische vs. andere umfassende RehabilitationVerstorben oder stationäre Versorgung 1,00 (0,69-1,44)Verschlechterung in den ADL´s 1,03 (0,65-1,65)stationäre Versorgung erforderlich 0,77 (0,52-1,13)
Vergleich tagesklinische vs. keine umfassende RehabilitationVerstorben oder stationäre Versorgung 0,53 (0,36-0,79)*
Verschlechterung in den ADL´s 0,60 (0,38-0,97)*stationäre Versorgung erforderlich 0,50 (0,26-0,98)*
Alle Angaben sind Odds Ratios, 95-% Vertrauensintervall in Klammern,Signifikanz: p<0,05*, p<0,01**, p<0,001***
Weitere indikationsbezogene Studien wurden unternommen. Der Schwerpunkt lag
auf Patienten nach stattgehabtem Schlaganfall, mit Zuständen nach
Amputationen, Frakturen des proximalen Oberschenkels und mit kardiovaskulären
Erkrankungen.
Kalra et al. (2000) verglichen in einer prospektiven randomisierten Studie die
Wirksamkeit der Versorgungsangebote „stroke unit“, „stroke team“ und mobiles
Team auf die Krankheitsverläufe älterer Patienten mit leichten Schlaganfällen. Die
spezialisierte Versorgung durch eine „stroke unit“ wies dabei katamnestisch den
besten Behandlungserfolg hinsichtlich Institutionalisierung und Selbst-
versorgungskompetenz der Patienten auf. Das mobile Versorgungsteam schnitt
nachfolgend jedoch besser ab als die durch ein „stroke team“ unterstützte
internistische Abteilung eines Krankenhauses.
Roderick et al. (2001) verglichen in einer kontrolliert randomisierten Studie
Effektivität und Behandlungskosten eines zugehenden und eines tagesklinischen
Reha-Angebotes nach stationär versorgtem Schlaganfall für Patienten mit
weiterhin bestehendem Reha-Bedarf (fand unpubliziert Eingang in die Arbeit der
Cochrane Day Hospital Group; FORSTER et al. 2001). Statistisch bedeutsame
Unterschiede in der Effektivität beider Angebote (Mobilität,
Einführung: Alternde Bevölkerung und medizinische Rehabilitation 49
Selbstversorgungsfähigkeit, generischer Gesundheitszustand, soziale Aktivität)
wurden nicht aufgedeckt, jedoch zeigten sich die besseren Resultatwerte in der
zugehend versorgten Patientengruppe. Zugehend versorgte Patienten nahmen
zwar mittelfristig signifikant weniger medizinische, jedoch mehr soziale Dienste in
Anspruch als tagesklinisch versorgte Patienten. Die Gesamtkosten beider
Behandlungsansätze unterschieden sich nicht signifikant.
Eine Übersichtsarbeit zur Effektivität eines ambulanten Reha-Konzepts zur
Verbesserung des Entlassungsmanagements in York/GB (community
rehabilitation schemes) wurde von Heseltine (2001) vorgelegt. In 6 von 9
publizierten kontrollierten Studien der letzten 10 Jahre wurde über Vorteile von
Patienten im Interventionspfad berichtet. Nur in 4 Studien wurden Kostenvorteile
des Interventionsprogramms aufgezeigt, welche ausschließlich durch verkürzte
Klinikaufenthalte zustande kamen. Die Autoren schätzten damit die Evidenz im
Hinblick auf realisierte Kosteneinsparungen durch das Interventionsprogramm als
unbefriedigend ein.
Von Koch et al. (2000 und 2001) und Widén Holmquist et al. (2000) berichteten
mehrfach über eine kontrolliert randomisierte Interventionsstudie moderat
eingeschränkter Patienten nach Schlaganfall. Sie verglichen frühzeitige
Entlassungen in Ergänzung mit einem zugehenden Reha-Angebot gegenüber
einer unbeeinflussten Patientengruppe („usual care“). Die durchschnittliche
stationäre Verweildauer wurde im Interventionsstrang auf 18 Tage gegenüber 33
Tagen in der Kontrollgruppe verkürzt, ohne dass Nachteile in medizinischen
Resultatparametern auftraten. Die anfallenden Kosten eines 12 Monatsintervalls
von 4 Patienten der Kontrollgruppe reichten aus, um 5 frühzeitig entlassene
Patienten intensiviert ambulant versorgen zu können.
Für Deutschland wurden bisher keine Ergebnisse aus (randomisiert) kontrollierten
Vergleichsstudien publiziert. Vergleiche zur Wirksamkeit einzelner Settings, wie
sie derzeit im Bereich der indikationsspezifischen Rehabilitation für orthopädisch-
traumatologische, neurologische und kardiologische Interventionen unternommen
werden (GRANDE 1998; KOCH 2001; WALLESCH 2001), liegen für die
geriatrische Rehabilitation bisher nur zwischen Tagesklinik und stationärer
50 Einführung: Alternde Bevölkerung und medizinische Rehabilitation
Leistungserbringung anhand eines unkontrollierten und unstandardisierten
Vergleichs von Aufnahme- und Entlassungsassessments vor (GÖRRES, MEIER-
BAUMGARTNER 1990).
Die breite Datenbasis des Gemidas-Projektes10 (BORCHELT et al. 1999) fand für
vergleichende Auswertungen zwischen ambulanter (hier ausschließlich)
tagesklinischer und stationärer Leistungserbringung bisher keine Verwendung.
Katamnestische Verläufe werden mit dem GEMIDAS-Projekt nicht erfasst. Die
Verwendung von GEMIDAS als Vergleichsdatenbasis für die Evaluation
ambulanter Modelle wird vorgeschlagen (BORCHELT, STEINHAGEN-THIESSEN
2001).
Die in Abschnitt 1.3.10 beschriebene Leistungsausweitung im tagesklinischen
Bereich zwischen 1997 und 2000 erfolgte ohne begleitende Versorgungs-
forschung.
Versorgungsepidemiologische Untersuchungen fehlen bisher. Analytische Unter-
suchungen zu gutachterlichen Entscheidungen des MDK in Bezug auf Reha-
Bedürftigkeit, Reha-Fähigkeit und Reha-Prognose wurden bisher nicht unter-
nommen. Aussagen zu erfüllten Testgütekriterien gutachterlichen Handelns
(Validität, Reliabilität und Objektivität) liegen nicht vor.
Die im „Modellprogramm zur Verbesserung der Situation von Pflegebedürftigen
des BMG geförderten Einzelprojekte können im Hinblick auf den Umfang vorge-
legter Patientendaten, insbesondere auch mittelfristiger Verläufe, nicht
befriedigen. Im Baden-Württemberger Modellversuch wurden in einer ersten
Projektphase 168 (SCHWEIZER BRANDT 1997) und in einer zweiten Projekt-
phase 651 (SCHWEIZER 2001b), in Bad Kreuznach 49 (Schulz 2001), in
Marburg-Biedenkopf 90 (KARLE, LINK 1997), in Fürstenwalde 53 (BODEN 1997)
10 Gemidas steht für „Geriatrisches Minimum Data Set“. Das Gemidas-Projekt wurde von derBundesarbeitsgemeinschaft der Klinisch-Geriatrischen Einrichtungen e.V. alsQualitätssicherungsinstrument 1997 initiiert. Anhand standardisierter, validierter und reliablerAssessmentinstrumente wurde die Möglichkeit eines Referenzdatensatzes für die externeQualitätssicherung für stationäre und teilstationäre Einrichtungen der Akutgeriatrie undgeriatrischen Rehabilitation geschaffen (BORCHELT et al. 1999).
Einführung: Alternde Bevölkerung und medizinische Rehabilitation 51
und im Bayerischen Modellversuch 336 Patienten mittels Eingangs- und
Ausgangsassessment standardisiert dokumentiert.
Im Bad Kreuznacher Modell konnten zudem Ergebnisse katamnestischer Aus-
wertungen mittels retrospektiver Befragung 6 Monate nach Reha-Ende für
33 Patienten erhoben werden (SCHULZ et al. 2001 und SCHULZ 2001).
Telefonisch erfasste Katamnesedaten liegen aus dem Baden-Württemberger
Modellversuch vor (SCHWEIZER 2001b). In den meisten Modellversuchen wurde
keine katamnestische Dokumentation vorgenommen (vgl. z.B. BODEN 1997;
BSMfASFF 2001; KARLE, LINK 1997).
Bei der Erprobung neuer Organisationsformen im Gesundheitssystem müssen
neben Fragen der Machbarkeit und der Wirtschaftlichkeit auch Fragen zur mittel-
und langfristigen Wirksamkeit der Interventionen beantwortet werden, die
hinreichend große Fallzahlen, katamnestische Untersuchungszeitpunkte und
Kontrollgruppen erfordern. Gegebenenfalls sind multizentrische Forschungs-
strategien erforderlich, um entsprechende Fallzahlen absichern zu können. Dieses
erscheint für die ambulante geriatrische Rehabilitation derzeit nicht gegeben.
In allen bisher in Deutschland unternommenen Modellversuchen konnte kein
kontrolliertes Forschungsdesign umgesetzt werden. Bei Vergleichen unter-
schiedlicher Reha-Einrichtungen im Hinblick auf Aspekte der Ergebnisqualität
wurden keine Störgrößen berücksichtigt.
Der in der Empfehlungsvereinbarung der Spitzenverbände der Kranken- und
Rentenversicherungsträger über die Durchführung von gemeinsamen Modell-
vorhaben zur ambulanten und teilstationären medizinischen Rehabilitation in
Wohnortnähe (1996) geforderte Vergleich unterschiedlicher Organisationsformen
ist damit im genannten Modellprogramm des BMG nur bedingt umgesetzt worden,
obwohl auf der Metaebene eine entsprechende Evaluation vom BMG eingesetzt
wurde (SCHWEIZER 2001a). Eine hierfür erforderliche projektübergreifende
standardisierte Datenerfassung wurde nicht implementiert, so dass eine multi-
zentrische Auswertung nur eingeschränkt möglich wäre.
52 Einführung: Alternde Bevölkerung und medizinische Rehabilitation
Zusammenfassend muss festgestellt werden, dass in Deutschland bisher keine
kontrollierte Evidenz zur ambulanten geriatrischen Rehabilitation vorgelegt wurde.
Kontrollierte Studien aus dem Ausland sind jedoch nicht uneingeschränkt auf die
deutschen Gegebenheiten (unterschiedliches Leistungsrecht, andere Leistungs-
erbringer) übertragbar. Ein kontrollierter Wirksamkeitsnachweis steht also noch
aus.
Folgende Implikationen für die Forschung wurden unlängst von Forster, Young
und Langhorne (2001) vor dem Hintergrund der überwiegend im Ausland
vorgelegten Evidenz formuliert und zeigen den wissenschaftlichen Nachholbedarf
gerade auch für Deutschland: „The findings are limited by the relatively small
amount of data available. Further randomised trials are justifiable and should focus
on comparing services which aim to provide an equivalent intervention to day
hospital care (eg domiciliary care). Outcomes should include subjective health
status and carer well beeing.“
1.5 Fragestellung der Arbeit
Die einleitende Darstellung zeigt, dass rehabilitativen Angeboten eine wachsende
Bedeutung zukommt, um die gesundheitsbezogenen Herausforderungen einer
sich verändernden Gesellschaft zu bewältigen. Defizite in den rehabilitativen
Angebotsstrukturen für ältere Menschen bestehen einerseits im Umfang,
andererseits ist die Leistungserbringung überwiegend im stationären Sektor
angesiedelt. Die Zugangsmöglichkeiten zu ambulanten Reha-Angeboten für ältere
Menschen unterscheiden sich regional. Die gesetzlichen Prioritäten „ambulanter
vor stationärer“ und „wohnortnaher vor wohnortferner“ Leistungserbringung sind in
diesem Bereich des Gesundheitssystems derzeit nicht umgesetzt.
Die grundsätzliche Wirksamkeit der ambulanten geriatrischen Rehabilitation wurde
durch kontrollierte internationale Studien bestätigt. Die Wirksamkeit im deutschen
Versorgungssystem im Sinne einer „community effectiveness“ wurde jedoch
bisher nicht bewiesen, da Ergebnisse kontrollierter Studien für Deutschland nicht
vorliegen. Die Ergebnisse kontrollierter Studien aus anderen Ländern sind jedoch
Einführung: Alternde Bevölkerung und medizinische Rehabilitation 53
nur bedingt auf die deutschen Gegebenheiten übertragbar, da sich die Ver-
sorgungssysteme unterscheiden.
In nennenswertem Umfang erfolgte in Deutschland in den letzten Jahren ein
Ausbau der ambulanten Angebotstrukturen in der Rehabilitation für ältere
Menschen nur zugunsten tagesklinischer Einrichtungen. Internationale Studien
sehen jedoch keine outcomebezogenen Vorteile dieser Organisationsform
gegenüber anderen umfassenden ambulanten Reha-Angebote, sondern eher
wirtschaftliche Nachteile.
Angesichts dieser Defizite wurde die Chance genutzt, ein regionales
Modellvorhaben zur ambulanten geriatrischen Rehabilitation begleitend zu
evaluieren, auch wenn aus Gründen, die dargestellt wurden, nicht alle Desiderata
einer kontrollierten Bewertung eingesetzt werden konnten.
Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, eine umfassende Analyse der Struktur-,
Prozess- und Ergebnisqualität der beiden Reha-Einrichtungen des Modell-
vorhabens „Aufbau ambulanter Versorgungsstrukturen in der geriatrischen
Rehabilitation in Sachsen-Anhalt“ (AMBRA) vorzunehmen. Es wird ein
systematischer Vergleich der Reha-Einrichtungen angestrebt.
Die folgenden Fragen sollen untersucht werden:
• Wie kann die personelle und materielle Ausstattung der Reha-Einrichtungen
beschrieben werden?
• Wie gestaltete sich die interprofessionelle Zusammenarbeit innerhalb des
Reha-Teams sowie mit externen Kooperationspartnern?
• Konnte das vereinbarte Antragsverfahren in der Praxis umgesetzt werden?
Kann die angestrebte Antragsfrist eingehalten und damit ein zügiger Reha-
Beginn gewährleistet werden?
• Welche Patientengruppen wurden erreicht? Wurde das Kriterium der
Wohnortnähe erfüllt?
• Welcher Behandlungsumfang und welcher Therapiemix kamen zur
Anwendung?
54 Einführung: Alternde Bevölkerung und medizinische Rehabilitation
• Welche Determinanten gibt es für die Ausgangsbefunde der Patienten der
Reha-Einrichtungen?
• Wie kann der Verlauf ausgewählter Ergebniskriterien unter Berücksichtigung
relevanter Störgrößen beschrieben werden?
Ergänzend sollen die von den Projektbeteiligten explizit gegenüber der wissen-
schaftlichen Begleitung des Modellvorhabens formulierten Fragestellungen
diskutiert werden. Insbesondere soll dabei auf die Möglichkeiten unterschiedlicher
methodischer Designs (kontrollierte vs. formative Evaluation) eingegangen
werden. Außerdem soll eine Methodenkritik der im Modellversuch AMBRA durch-
geführten Evaluation und der hier vorgestellten Analysen vorgenommen werden.
Das Modellprojekt: Ambulante Geriatrische Rehabilitation 55
2 Das Modellvorhaben: Ambulante Geriatrische Rehabilitation
2.1 Konzeption des Modellvorhabens
2.1.1 Ausgangssituation
Geriatrische Reha-Maßnahmen werden in Sachsen-Anhalt derzeit nur in einer
stationären geriatrischen Einrichtung (Oranienbaum) nach § 111 SGB V und in
drei Geriatriezentren in den Verdichtungsräumen - Dessau, Halle, Magdeburg - in
akutgeriatrischen Abteilungen und angeschlossenen Tageskliniken durchgeführt.
Selbständige geriatrische Fachkliniken bestehen nicht und werden im Geriatrie-
konzept des Landes Sachsen-Anhalt grundsätzlich ausgeschlossen. Weitere
Einrichtungen sollen als geriatrische Schwerpunkte geführt werden, von denen im
Jahre 2000 bereits 11 existierten. Die betreffenden Einrichtungen sind im
Krankenhausbettenplan des Landes Sachsen-Anhalt aufgeführt und wurden in
den 90-er Jahren überwiegend durch Umwidmung stationärer Kapazitäten an
Krankenhäusern der Regelversorgung geschaffen.
Dem Geriatriekonzept Sachsen-Anhalts liegt eine Bedarfsannahme stationärer
Kapazitäten von 2 - 3 Betten je 10.000 Einwohnern zu Grunde, die von 1995
ausgehend in 10 Jahren erreicht werden soll, also von ca. 550 - 840 Betten
insgesamt. Eingeschlossen sind hierbei auch Plätze für Tageskliniken.
In Sachsen-Anhalt gibt es jedoch noch keine praktizierten und evaluierten
Programme für eine koordiniert abgestimmte ganzheitliche und interdisziplinäre
Rehabilitation älterer Menschen im ambulanten Bereich.
An die Erfahrungen der genannten modellhaften Erprobungen überwiegend
mobiler Reha-Angebote (vgl. Abschnitt 1.4.3) konnte das mobile geriatrische
Reha-Team (MOGERE) als Bestandteil des Modellvorhabens „Aufbau ambulanter
Versorgungsstrukturen in der geriatrischen Rehabilitation in Sachsen-Anhalt“
(AMBRA) anknüpfen (vgl. Abschn. 2.1.5.2). Darüber hinaus verfügt der Träger der
MOGERE, die Pfeifferschen Stiftungen Magdeburg-Cracau, mit dem Geriatrie-
zentrum über Erfahrungen, die in die ambulante Rehabilitation transferiert werden
sollten. Diese Erfahrungen betreffen insbesondere die Arbeit in einem inter-
disziplinären Reha-Team in der Akutgeriatrie und in der tagesklinischen
56 Das Modellprojekt: Ambulante Geriatrische Rehabilitation
Versorgung älterer Menschen.
Die Überlegungen Kassenärztlicher Vereinigungen haben bisher nur dazu geführt,
dass Konzepte zur wohnortnahen Rehabilitation unter Leitung niedergelassener
Vertragsärzte ausgearbeitet wurden. Eine Erprobung oder gar regelfinanzierte
Umsetzung in der Praxis unterblieb jedoch bisher.
Die Bemühungen der KV Sachsen-Anhalt zielen in Anlehnung an das
Geriatriekonzept des Landes auf einen dreistufigen Aufbau der ambulanten
Versorgung geriatrischer Patienten durch Vertragsärzte (KV Sachsen-Anhalt,
Zuarbeit zu einem Geriatriekonzept 1994; unveröffentlicht):
1. geriatrische Basisversorgung durch fortgebildete Vertragsärzte,
2. Unterstützung der Vertragsärzte der Basisversorgung durch geriatrische
Schwerpunktpraxen und
3. intensivierte geriatrische Behandlung und Rehabilitation durch interdisziplinäre
Teams in geriatrischen Rehabilitationskomplexen/-zentren unter Leitung
fortgebildeter Vertragsärzte.
Dabei ist davon auszugehen, dass die geriatrische Basisversorgung bereits
grundsätzlich flächendeckend implementiert ist und es einer Ausweitung
geriatrischer Fort-, Weiter- und Ausbildungsbemühungen für Vertragsärzte bedarf.
Die „Geriatrischen Schwerpunktpraxen“ entsprechen der Konzeption des
Geriatriekonzeptes Sachsen-Anhalt (MfAFGS 1995), sind jedoch bisher nicht
implementiert. Entwicklungen hierzu sind derzeit in Sachsen-Anhalt nicht
erkennbar. Geriatrische Schwerpunktpraxen, auch „Hausarzt-/Facharztmodell“
genannt (vgl. Abschnitt 1.3.3), setzen sich aus niedergelassenen Ärzten
unterschiedlicher Fachrichtungen zusammen, die Therapeuten beschäftigen und
mit rehabilitativen Aufgaben betrauen (STAMM, et al. 1995). Eine konkret
ausgearbeitetes Konzept für „Geriatrischen Schwerpunktpraxen“ und ihre Ein-
bindung in die Versorgungslandschaft Sachsen-Anhalts wurde von der KV
Sachsen-Anhalt jedoch nicht vorgelegt.
Die genannte Strukturkomponente „geriatrischer Rehabilitationskomplex/-zentrum“
Das Modellprojekt: Ambulante Geriatrische Rehabilitation 57
der KV-Konzeption ist Bestandteil des Modellvorhabens „Aufbau ambulanter
Versorgungsstrukturen in der geriatrischen Rehabilitation in Sachsen-Anhalt“
(AMBRA) und wird durch ein ambulantes geriatrisches Reha-Zentrum (AGR)
repräsentiert (vgl. Abschnitt 2.1.5.1). Die strukturell innovative Leitidee des AGR
liegt in der Möglichkeit, eine komplexe und intensivierte geriatrisch-rehabilitative
Versorgung wohnortnah unter Leitung und Verantwortlichkeit niedergelassener
Vertragsärzte durchführen zu können. Das bedeutet: vor Ort ansässige, geriatrisch
geschulte niedergelassene Ärzte koordinieren das therapeutische Handeln eines
multiprofessionellen Reha-Teams. Dabei werden Patienten der eigenen Praxis als
auch Patienten anderer niedergelassener Vertragsärzte zeitlich befristet in einem
Rehabilitationskomplex/-zentrum intensiviert rehabilitiert.
An dieser Stelle muss auf unterschiedliche Geriatriekonzeptionen der einzelnen
Bundesländer verwiesen werden, die für die Strukturgenese der Versorgungs-
landschaft differenzierte Implikationen aufweisen. Die Geriatriekonzeption des
Landes Sachsen-Anhalt sieht explizit die modellhafte Erprobung der wohnort-
nahen geriatrischen Rehabilitation vor (MfAFGS 1995). Es lässt Trägerschaft und
institutionelle Anbindung offen.
Gemeinsame Rahmenempfehlungen für ambulante und stationäre medizinische
Vorsorge- und Reha-Leistungen (vgl. Abschnitt 1.4.1) wurden berücksichtigt.
2.1.2 Allgemeine Zielsetzung
Das Modellvorhaben verfolgt die Implementierung und Erprobung von ambulanten
wohnortnahen Reha-Angeboten für geriatrische Patienten. Mit der Erprobung der
Reha-Maßnahmen sind Fragestellungen (vgl. Abschnitt 1.5) verbunden, die sich
auf die Struktur-, und die Prozessqualität der Einrichtungen und auf die Effekte der
Rehabilitationsmaßnahmen erstrecken.
58 Das Modellprojekt: Ambulante Geriatrische Rehabilitation
2.1.3 Merkmale
Der Modellversuch „Aufbau ambulanter Versorgungsstrukturen in der geriatrischen
Rehabilitation in Sachsen-Anhalt“ (AMBRA) wird anhand der Projektstandorte, der
Projektstruktur und der Projektdauer nachfolgend näher gekennzeichnet.
Projektstandorte:
Der Modellversuch umfasste drei eigenständige Teilprojekte:
• die Mobile Geriatrische Rehabilitation am Geriatriezentrum der Pfeifferschen
Stiftungen Magdeburg-Cracau (MOGERE),
• den Ambulanten Geriatrischen Rehakomplex in Schönebeck/Elbe (AGR) und
� die Kontrollgruppenregionen Stendal-Tangermünde und Bernburg.
Nur an den Standorten der MOGERE und des AGR wurden durch zusätzliche
Versorgungsangebote, die Reha-Einrichtungen, Veränderungen in der Versorgung
angestrebt. In den Kontrollregionen erhielten die rekrutierten Probanden die dort
übliche Versorgung („usual care“), die durch das Projekt nicht beeinflusst wurde.
Projektstruktur:
Es wurden für das Modellvorhaben vertragliche Vereinbarungen für beide Inter-
ventionsstandorte mit der AOK Sachsen-Anhalt als Kostenträger der
Behandlungsleistungen und Projektbeteiligten nach § 63 SGB V getroffen11. Die
vertragliche Vereinbarung zwischen den Reha-Einrichtungen und der AOK
Sachsen-Anhalt sah eine Laufzeit von drei Jahren und eine Höchstzahl von nicht
mehr als 120 zu rehabilitierenden Patienten pro Standort und Jahr vor.
Die vertraglichen Vereinbarungen regelten weiterhin:
• die Anspruchsvoraussetzungen für die Reha-Maßnahmen,
• das Antrags- und Bewilligungsverfahren,
• die Art und den Umfang der Reha-Maßnahmen,
• die personellen und qualifikatorischen Voraussetzungen der Leistungser-
11 Der Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V. und der Arbeiter-Ersatzkassen-Verbande.V. lehnten es auf Landesebene ab, sich am Modellversuch zu beteiligen. Für die Versorgungihrer Versicherten in den Reha-Einrichtungen wurde nur in Einzelfällen per Antrag der Reha-Einrichtungen eine Kostenübernahmeerklärung erreicht.
Das Modellprojekt: Ambulante Geriatrische Rehabilitation 59
bringung,
• die Abrechnung und die Vergütung,
• die Abgrenzung zu Behandlungsmaßnahmen der ambulanten Versorgung
(Arznei-, Verband- und Heilmittel),
• die Maßnahmen zur Qualitätssicherung,
• die Haftung und
• die wissenschaftliche Begleitung.
Für Koordinierungsaufgaben konnte für die gesamte Modelllaufzeit, durch das
MfAFGS Sachsen-Anhalt gefördert, eine Mitarbeiterin eingestellt werden, die der
MOGERE zugeordnet wurde.
Projektdauer:
Der Modellversuch startete am 01.09.1998 mit dem Aufbau der beiden Reha-
Einrichtungen nach rückwirkender Bewilligung der BMG-Förderung im Dezember
des gleichen Jahres. Mit den ersten Reha-Maßnahmen wurde am 01.01.1999
begonnen.
Die Rekrutierung von Kontrollpatienten wurde aufgrund der erforderlichen Nach-
verhandlungen mit der AOK Sachsen-Anhalt und dem MfAFGS jedoch erst durch
nachgezogenen Beginn am 01.11.1999 in der Region Stendal und am 01.02.2002
in Bernburg aufgenommen und ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht
abgeschlossen.
2.1.4 Zielgruppe
Die Reha-Einrichtungen MOGERE und AGR sollen geriatrische Patienten
versorgen, bei denen komplexe Reha-Bedarfe bestehen. Die Patienten müssen
ein entsprechendes biologisches, nicht chronologisches Alter aufweisen und
multimorbid sein. In der Regel sind sie damit über 65 Jahre alt. Anspruchs-
berechtigt sind gemäß der getroffenen Vereinbarung zwischen den Reha-
Einrichtungen und dem Kostenträger, der AOK Sachsen-Anhalt, Versicherte, die
folgende Voraussetzungen für eine ambulante/mobile geriatrische Rehabilitation
60 Das Modellprojekt: Ambulante Geriatrische Rehabilitation
erfüllen:
Bestehen manifeste Fähigkeitsstörungen oder drohen bzw. bestehen manifeste
Beeinträchtigungen, die mit Einschränkungen in alltagsrelevanten Tätigkeits-
bereichen einhergehen, ist eine Reha-Maßnahme im Einzelfall zu prüfen.
Die Fähigkeitsstörungen müssen mehrere alltagsrelevante Tätigkeitsbereiche
betreffen. Dies sind: Selbstversorgung, Mobilität, Verhalten und Kommunikation.
Diese Fähigkeitsstörungen/Beeinträchtigungen müssen im Zusammenhang mit
dem Vorliegen einer der nachfolgend genannten Erkrankungen stehen, die als
Vorbedingung für die Rehabilitation anzusehen sind:
• Erkrankungen des Zentralnervensystems,
• Frakturen- und Zustände nach Gelenktraumen bzw. –operationen,
• kardio-pulmonale Erkrankungen,
• Stoffwechselerkrankungen mit Folgekrankheiten/Spätschäden,
• Tumorerkrankungen,
• schwere degenerative Gelenkerkrankungen,
• chronisch entzündliche Erkrankungen und
• schwere Osteoporose.
Die vorgenannten Erkrankungen führen zu charakteristischen Schädigungen in
Form klinischer Manifestationen wie:
• aktive oder passive Bewegungseinschränkungen im Bereich des Muskel-
Skelettsystems,
• Schmerzen,
• Amputationen,
• Sensibilitätsstörungen,
• Schädigungen der Sinnesorgane,
• intellektuelle oder psychische Schädigungen und
• Schädigungen der inneren Organe.
Weiterhin wird vorausgesetzt, dass multimorbide Krankheitspanoramen jeden
einzelnen Patienten näher charakterisieren. Weitere Schädigungen wie Fehl- und
Mangelernährung, Störungen der Kognition, der Orientierung und der Aufmerk-
Das Modellprojekt: Ambulante Geriatrische Rehabilitation 61
samkeit, Schädigungen von Antrieb und Stimmung, Inkontinenz sowie Dekubital-
ulcera können weiterhin vorliegen.
Neben den genannten Kriterien der Reha-Bedürftigkeit müssen Reha-Fähigkeit
und Reha-Potenzial (positive Reha-Prognose) gegeben sein (vgl. Abschnitt 1.3.8).
Weiterhin ist die Zumutbarkeit der wohnortnahen Reha-Maßnahme zu prüfen.
Folgende Ausschlusskriterien beziehen sich auf leistungsrechtliche Aspekte der
Versorgung:
• eine Krankenbehandlung (ggf. mit Heil- und Hilfsmittelverordnung) ist als
ausreichend einzuschätzen,
• eine indikationsspezifische Reha-Maßnahme ist angezeigt,
• eine stationäre Behandlung (Rehabilitation) ist erforderlich oder
• psychiatrische Erkrankungen/Suchterkrankungen liegen als Primärdiagnose
vor.
Die Reha-Maßnahmen wurden initial als ein Versorgungsangebot neben
ambulanten Heilbehandlungen, geriatrischen Reha-Maßnahmen im stationären
Bereich und indikationsspezifischen Reha-Maßnahmen konzipiert. Substitutive
Effekte können unter Hinweis auf die leistungsrechtlich begründeten
Abgrenzungen ausgeschlossen werden.
2.1.5 Reha-Einrichtungen des Modellvorhabens
2.1.5.1 Ambulantes Geriatrisches Reha-Zentrum
Die ambulante geriatrische Reha-Einrichtung in Schönebeck/Elbe (AGR) wurde
von vier geriatrisch fortgebildeten niedergelassenen Vertragsärzten und vor Ort
ansässigen Therapeuten sowie einem ambulanten Pflege- und Transportdienst
gegründet. Ziel war die Schaffung wohnortnaher Angebote für komplex zu
rehabilitierende ältere Menschen. Dabei sollte auf vorhandenen Angebots-
strukturen aufgebaut werden. Initialer Anlass war das Fehlen von ambulanten
Reha-Angeboten für geriatrische Patienten im Landkreis Schönebeck.
62 Das Modellprojekt: Ambulante Geriatrische Rehabilitation
Im Landkreis Schönebeck befinden sich in unmittelbarer Nachbarschaft zur
Großstadt Magdeburg 28 Gemeinden mit insgesamt 78.000 Einwohnern. 25,4 %
der Bevölkerung sind 60 Jahre oder älter.
Der nähere Versorgungsbereich des AGR ist die Kreisstadt Schönebeck und die
angrenzenden Umlandgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft „Schönebeck“
(Gemeinden: Plötzky, Pretzien, Ranies). Jedoch muss der AGR auch die
Versorgung geeigneter Patienten des gesamten Landkreises und darüber hinaus
abdecken.
Die einzelnen therapeutischen Ressourcen (Physiotherapie, Ergotherapie und
Logopädie) werden über Verträge mit assoziierten Praxen bereitgestellt. Die
Patienten werden durch einen Krankentransport täglich für die Dauer von etwa 4-6
Stunden in das Reha-Zentrum gebracht. Dabei werden den Patienten Frühstück
und ein Mittagessen angeboten. Nach erfolgter Behandlung erfolgt der Rück-
transport. Der AGR operiert damit patientenzuführend.
2.1.5.2 Mobiles Geriatrisches Reha-Team
Das Krankenhaus der Pfeifferschen Stiftungen Magdeburg verfügt über drei
Kliniken (Innere Medizin, Chirurgie, Orthopädie) mit insgesamt 271 Betten
(MfAFGS 2000). Die Mobile Geriatrische Reha-Abteilung (MOGERE) wurde Teil
des Geriatriezentrums der Pfeifferschen Stiftungen Magdeburg-Cracau, welches
der Klinik für Innere Medizin angegliedert ist. Die MOGERE ergänzt die
Versorgungsangebote der stationären Akutgeriatrie (30 Betten) und der
geriatrischen Tagesklinik (10 Plätze). Die strukturellen Voraussetzungen eines
abgestuften geriatrischen Versorgungsangebots an der Schnittstelle zwischen
stationärem und ambulantem Sektor wurden geschaffen. Zudem verfügen die
Pfeifferschen Stiftungen über einen ambulanten Pflegedienst, über eine
Einrichtung des betreuten Wohnens, ein Pflegeheim und eine Beratungsstelle zur
Förderung und Erhaltung der Selbständigkeit älterer Bürger.
Gemäß der Unterscheidung einzelner Organisationsformen ambulanter
Das Modellprojekt: Ambulante Geriatrische Rehabilitation 63
geriatrischer Rehabilitation nach STAMM (1995) kann bei der MOGERE von
einem mobilen Reha-Team gesprochen werden.
Die Mitarbeiter des Reha-Teams der MOGERE suchen die Patienten in ihrem
eigenen Wohnumfeld auf (zugehendes Organisationsmodell). Grundsätzlich
können dabei alle geriatrischen Betreuungsformen im genannten Versorgungs-
gebiet erreicht werden. Neben der Wohnung der älteren Menschen sind das
Betreute Wohneinrichtungen, Seniorenresidenzen, Seniorenheime und Senioren-
pflegeheime.
Der Versorgungsbereich erstreckt sich auf die Stadt Magdeburg und die
angrenzenden Umlandgemeinden östlich der Elbe. Die Erreichbarkeit der
Patienten soll 30 Minuten pro Wegstrecke nicht überschreiten. Insgesamt wird
damit eine urbane Fläche von mehr als 200 km2 erschlossen. Der Anteil an
Personen über 60 Jahre beträgt allein an den 235.000 Einwohnern der Stadt
Magdeburg 24,9 % (STATISTISCHES LANDESAMT SACHSEN-ANHALT 2000).
Bei Bedarf wird die im Klinikum angestellte Sozialarbeiterin und die assoziativ
eingebundene niedergelassene Logopädin in die Arbeit des Reha-Teams fallweise
einbezogen. Zusätzlich muss die psychologische Betreuung durch Kooperation mit
Externen abgesichert werden. Eine Kooperationsvereinbarung mit dem Verein
activitas e.V. Magdeburg für die Zusammenarbeit in Fragen von Wohnraum-
anpassungsmaßnahmen wurde zudem getroffen.
Die investive Ausstattung umfasst neben den Räumen im Klinikum den Fuhrpark
und die therapeutischen Arbeitsinstrumente. Einzelne Hilfsmittel können den
Patienten vorab durch Eigenmittel bzw. durch probeweise Überlassung durch ein
Sanitätshaus zur Verfügung gestellt werden.
2.1.6 Reha-Anträge und sozialmedizinische Begutachtung
Gemäß der Vereinbarung der beiden Leistungserbringer (Reha-Einrichtungen
bzw. KV Sachsen-Anhalt) mit dem Kostenträger geht in beiden Reha-
64 Das Modellprojekt: Ambulante Geriatrische Rehabilitation
Einrichtungen den medizinischen Reha-Maßnahmen ein Antrags- und
Bewilligungsverfahren voraus, welches gleichermaßen für Patienten aus dem
stationären wie auch aus dem niedergelassenen Bereich angewendet wird.
Die antragstellenden Ärzte verwenden für die Beantragung ein von den
Leistungserbringern und Kostenträgern gemeinsam erarbeitetes Antragsformular
(Anlage I), welches medizinische Befunde, Aussagen zur Reha-Bedürftigkeit und
zum Reha-Potenzial, zum komplexen Reha-Ziel sowie zur Dringlichkeit der
Maßnahmen umfasst. Der Antrag wird um Standardinstrumente des geriatrischen
Assessments (Geriatrisches Screening nach Lachs, Barthel-Index, Instrumentelle
Aktivitäten nach Lawton und Brody) (vgl. Abschnitt 2.2.3 und Anlage II) ergänzt.
Die Antragsunterlagen sind gegebenenfalls bei einem akut-stationärem Aufenthalt
im Vorfeld einer Reha-Maßnahme um die Epikrise und bei gegebener Indikations-
stellung um fachärztliche Stellungnahmen zu ergänzen. Ein entsprechend
individuell ausgerichteter Therapieplan ist dem Antrag beizufügen.
Die Antragsunterlagen werden dem Kostenträger übergeben, der bei Bedarf ein
sozial-medizinisches Gutachten beim MDK einholt. Als Ziel aller Beteiligten wurde
vorab eine Bearbeitung der Anträge nach einer Einarbeitungszeit innerhalb von 6
Werktagen einschließlich der MDK-Begutachtung verabredet, jeweils 3 Werktage
für die Bearbeitung durch den Kostenträger und den MDK.
2.1.7 Art und Umfang der Reha-Maßnahmen
Der ganzheitliche Therapieansatz erfordert ein interdisziplinäres Team unter
ärztlicher Leitung und Verantwortung für die Zielgruppe. Das Zusammenwirken
der erforderlichen Therapieelemente und Maßnahmen ist zu gewährleisten.
Folgende Therapieelemente sind durch geeignete qualifizierte Mitarbeiter oder
assoziierte Kooperationspartner abzusichern:
• Krankengymnastik,
• Physikalische Therapie,
• Ergotherapie,
Das Modellprojekt: Ambulante Geriatrische Rehabilitation 65
• Logopädie,
• ggf. erforderliche psychologische Begleitung und
• Pflege, so sie während der therapeutischen Maßnahmen erforderlich ist.
Die geriatrisch fortgebildeten Ärzte können vereinbarungsgemäß Fachärzte der
Bereiche Allgemeinmedizin, Innere Medizin, Neurologie, Psychiatrie sowie
Physikalische und Rehabilitative Medizin sein. Der ärztliche Dienst übernimmt die
Leitung und Verantwortung für die medizinischen Reha-Maßnahmen,
einschließlich der Leistungen der nichtärztlichen Fachkräfte.
Alle ärztlichen Mitarbeiter der Reha-Einrichtungen absolvierten im Vorfeld des
Modellvorhabens das Curriculum „Ambulante Geriatrische Rehabilitation“ vom
Berufsverband der Allgemeinärzte Deutschlands (BDA) und der Deutschen
Gesellschaft für Geriatrie (DGG), welches 120 Stunden Kursweiterbildung und 40
Stunden Praxis umfasst. Dabei werden auch Grundlagen geriatrischer Medizin an
niedergelassene Hausärzte vermittelt (STAMM 1999 und 2001; WERNER 2000).
Das Curriculum wird seitens der DGG und des BDA als Grundlage für
Vereinbarungen über qualitätsgesicherte Modellversuche zur ambulanten
geriatrischen Rehabilitation angesehen. Den Kassenärztlichen Vereinigungen und
den Krankenkassen wird mit dem Curriculum eine qualitätssichernde Struktur-
komponente für die Umsetzung modellhafter Erprobungen an die Hand gegeben.
Die nichtärztlichen Fachkräfte müssen über eine berufliche Anerkennung verfügen
und mindestens eine zweijährige Berufserfahrung nach Möglichkeit in einer
geriatrisch-rehabilitativen Einrichtung nachweisen können. Des weiteren müssen
spezielle Behandlungsmethoden wie z.B. Bobath beherrscht oder erworben
werden. Personelle Veränderungen sind dem Kostenträger anzuzeigen.
Zu den Aufgaben des Reha-Teams zählen:
• die Erstellung des geriatrischen Assessments,
• die Festlegung der individuellen Reha-Ziele und deren Anpassung,
• die Erstellung des Reha-Planes,
• die Koordination und Überwachung der Therapie und
• die regelmäßigen Besprechungen des Reha-Teams,
66 Das Modellprojekt: Ambulante Geriatrische Rehabilitation
• die Beratung, Empfehlung sowie Training über/mit Hilfsmitteln und technischen
Hilfen unter Berücksichtigung der häuslichen Gegebenheiten,
• die Beratung von Patienten und Angehörigen,
• die Einleitung ggf. erforderlicher psychosozialer Maßnahmen,
• die notwendigen Dispositionen über die Weiterversorgung /Nachsorge,
• die Kooperation mit vor- und nachbehandelnden Ärzten, mit Konsiliardiensten
und -ärzten,
• die Dokumentation des Reha-Prozesses,
• die Erstellung eines Abschlussberichtes,
• die Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Evaluation,
• die Fort- und Weiterbildung des geriatrischen Teams.
Durch Ärzte und Therapeuten dürfen während einer Reha-Maßnahmen keine
weiteren Leistungen der Heilmittelversorgung (§ 32 SGB V) verordnet werden. Die
haus- und fachärztliche Betreuung der Patienten wird während der Reha-
Maßnahmen weitergeführt. Arznei- und Hilfsmittel dürfen somit nicht von den reha-
verantwortlichen Ärzten der Reha-Einrichtungen verordnet, abgerechnet oder
veranlasst werden. Ausnahme: der reha-verantwortliche Arzt ist zugleich Hausarzt
des Patienten.
Der Umfang bewilligter Reha-Maßnahmen erstreckt sich auf 20 Behandlungstage
mit nicht mehr als 50 Therapieeinheiten, die an bis zu 6 Behandlungstagen pro
Woche regelmäßig erbracht werden. Eine Therapieeinheit umfasst 30 - 45
Minuten, wobei Einzel- und Gruppentherapien möglich sind. In der Regel werden
2-3 Therapieeinheiten pro Behandlungstag erbracht. Verlängerungen bedürfen der
Beantragung und Bewilligung und erstrecken sich auf maximal 10
Behandlungstage.
2.1.8 Vergütung der Reha-Maßnahmen
Für die Dauer der modellhaften Erprobung erfolgt die Vergütung der rehabilitativen
Maßnahmen durch einen zwischen den Kooperationspartnern vereinbarten
pauschalierten Tagessatz. Hierdurch nicht abgesicherte Kosten sind durch eine
Das Modellprojekt: Ambulante Geriatrische Rehabilitation 67
Fehlbedarfsfinanzierung des BMG abgedeckt.
Durch die Reha-Einrichtungen wird der Zuzahlungsbetrag gemäß § 43 SGB V
vom Versicherten eingezogen. Die vom Versicherten zu leistenden Zuzahlungen
werden vom Rechnungsbetrag des Kostenträgers der medizinischen
Rehabilitation abgezogen. Die Anzahl der Versicherten der AOK Sachsen-Anhalt,
die von den Reha-Einrichtungen rehabilitiert werden können, wurde auf 120
Patienten pro Jahr und Standort begrenzt.
2.1.9 Evaluationskonzept
Die Evaluation verfolgt Ziele auf zwei Ebenen. Auf der ersten Ebene sollen die
Patienten beider Reha-Einrichtungen untereinander und mit Patienten der
Vergleichsregionen hinsichtlich medizinischer und ökonomischer Kriterien
verglichen werden. Berücksichtigt werden hierfür:
• die behandelten Patienten,
• die eingesetzten Reha-Maßnahmen,
• der mittelfristig erreichte Funktionszustand der behandelten Patienten,
• die Determinanten der Prozess- und Strukturqualität und
• die Kosten.
Auf der übergeordneten Ebene sollen eine Reihe von Fragen beantwortet werden,
die sich auf die Effekte der Rehabilitation insgesamt beziehen, vor allem im
Hinblick auf
• eine Verkürzung der Verweildauer im Akutkrankenhaus,
• einen Ersatz stationärer Reha-Maßnahmen/AHB,
• eine Sicherung des Reha-Erfolges in der häuslichen Umgebung,
• eine Vermeidung schneller Rehospitalisierungen und
• eine Vermeidung oder Verzögerung von Pflegeaufwendungen.
Insbesondere für die AOK Sachsen-Anhalt als Kostenträger sind neben den
medizinischen Zielen die durch ambulante Rehabilitation zu erzielenden Ein-
sparungen im stationären/teilstationären und nachstationären Bereich bedeutsam.
68 Das Modellprojekt: Ambulante Geriatrische Rehabilitation
Die Abschätzung der Effekte der ambulanten geriatrischen Rehabilitation
insgesamt (zweite Ebene) ist durch den Vergleich der beiden Reha-Einrichtungen
allein nicht möglich. Hierzu bedarf es einer Kontrollgruppe die in bisher üblicher
Weise versorgt wird. Die methodischen Vorteile kontrollierter Modellversuche für
die Evaluation in der geriatrischen Rehabilitation wurden einschlägig begründet
(MEIER-BAUMGARTNER et al. 1992).
Beim BMG wurden vom AGR und der MOGERE zur Projektdurchführung
Fördergelder auf der Basis einer Fehlbedarfsfinanzierung eingeworben. In den
Förderbescheid für die MOGERE wurde gleichzeitig die Finanzierung der
wissenschaftlichen Begleitforschung eingebunden. Die beantragte Finanzierung
einer Kontrollgruppe wurde vom BMG hingegen nicht bewilligt. Eine Begründung
wurde hierzu nicht abgegeben. In Gesprächen mit der AOK Sachsen-Anhalt als
Kostenträger der medizinischen Leistungen der ambulanten Rehabilitation konnte,
dem Förderbescheid des BMG nachgehend, keine Vereinbarung zur Übernahme
einer Finanzierung der Kontrollgruppe erzielt werden. Diese Entscheidung
erscheint dahingehend problematisch, da gerade die für die Kostenträger und
Leistungserbringer relevanten Fragestellungen wie Verkürzung von akut-
stationären Verweildauern vor einer ambulanten Reha-Maßnahme und die
Vermeidung von „Drehtür“-Effekten ein kontrolliertes Forschungsdesign zwingend
erfordern.
Die Argumentation der zuständigen Vertreter der AOK Sachsen-Anhalt, dass nur
Behandlungsleistungen durch Kostenträger im Modellversuch finanziert werden
können, muss auf der gesetzlichen Grundlage des § 65 im SGB V, der
„anerkannte wissenschaftliche Standards“ für die wissenschaftliche Begleit-
forschung vorsieht, als unzureichend angesehen werden. Der Gesetzgeber
verbindet mit der Erprobungsregelung im § 63 SGB V explizit die Auflage
methodische Standards sicherzustellen, die damit zwangsläufig in den Regelungs-
kreis der Kostenträger fallen. Zudem sind die Ergebnisse modellhafter
Erprobungen zu veröffentlichen.
Kontrollierte Forschungsstrategien sind wissenschaftlich gut begründet und
Das Modellprojekt: Ambulante Geriatrische Rehabilitation 69
müssen für evidenzbasierte Strukturgenese im Gesundheitswesen unkontrollierten
Designs vorgezogen werden. Dies muss gerade bei der Erprobung neuer
Versorgungsleistungen und -strukturen als prioritär angesehen werden.
Ein kontrolliert randomisiertes Studiendesign traf auf Bedenken der Projekt-
beteiligten (Leistungserbringer, Kostenträger, MDK). Es wurde argumentiert, dass
Kontrollpatienten leistungsrechtlich Anspruch auf Versorgung durch die Reha-
Einrichtungen haben. Eine „Warte“-Kontrollgruppe wurde abgelehnt, da
Kapazitätsengpässe unwahrscheinlich erschienen.
Die in der Konzeptionsphase der Evaluation gewonnenen Erfahrungen zeigen die
Notwendigkeit einer Neufassung der gesetzlichen Grundlage wissenschaftlicher
Begleitforschung für Erprobungsvorhaben im SGB V. Die explizite Berück-
sichtigung von methodisch zu präferierenden Forschungsstrategien z.B. nach den
Kriterien der „Evidence-based Medicine“ (SACKETT et al. 1997) im SGB V dürfte
die Realisierungschancen (randomisiert) kontrollierter Ansätze zukünftig deutlich
verbessern. Auf diese Weise können bewährte methodische Standards auch in
der Versorgungsforschung implementiert werden.
Die Bemühungen um Förderung einer Rekrutierung von Kontrollpatienten führten
zu einer Fördervereinbarung mit dem MfAFGS Sachsen-Anhalt, die den Aufbau
und die Betreuung der Kontrollgruppe durch das Institut für Sozialmedizin und
Gesundheitsökonomie sicherstellen sollte.
Weitere Standorte mit geriatrischer Sachkompetenz und Angebotsstruktur
(Klinik/Abteilung und Tagesklinik) wurden gesucht, um alternativ für die Reha-
Einrichtungen geeignet erscheinende Patienten in anderen Versorgungsregionen
zu rekrutieren und standardisiert zu dokumentieren.
Die Durchführung wurde dem Johanniter Krankenhaus der Altmark in Stendal mit
seiner Außenstelle in Tangermünde und dem Klinikum in Bernburg übertragen, da
hier strukturelle und qualifikatorische Voraussetzungen erfüllt sind. Für die
Rekrutierung von Patienten an diesen Krankenhäusern wurde zur Sicherstellung
von Struktur- und Beobachtergleichheit das Antrags- und Begutachtungsverfahren
70 Das Modellprojekt: Ambulante Geriatrische Rehabilitation
der Patienten der Reha-Einrichtungen - AGR und MOGERE - übernommen (vgl.
Abschnitt 2.1.6).
Durch die Unterstützung des MDK Sachsen-Anhalt und der AOK Sachsen-Anhalt
konnte für reha-bedürftig erscheinende Patienten das Antragsverfahren der Reha-
Einrichtungen damit als „fiktive“ Rehabilitationsbeantragung implementiert werden.
Eine Beantragung erfolgt bei den gleichen Reha-Beratern der Krankenkasse, eine
sozialmedizinische Begutachtung bei den gleichen Gutachtern des MDK, die auch
für die Reha-Einrichtungen tätig werden. Eine „fiktive“ Beantragung muss im
Reha-Antrag zugunsten einer Reha-Einrichtung - MOGERE oder AGR -
ausgesprochen werden.
Die Kontrollpatienten werden durch Hausärzte, Fachärzte, Therapeuten und
Pflegedienste sowie stationäre und teilstationäre Leistungserbringer unbeeinflusst
in üblicher Weise versorgt. Den Kontrollpatienten wurden keine Behandlungen
vorenthalten, damit handelt es sich um in üblicher Weise versorgte Patienten
(„usual care“). Da jedoch über den Beobachtungszeitraum in den Kontrollregionen
keine ambulanten geriatrischen Reha-Angebote wie die der Reha-Einrichtungen
bestanden, können vergleichende Aussagen zu einer üblichen Versorgung von
vergleichbaren Patienten getroffen werden. Ein Vergleich im Hinblick auf die Wirk-
samkeit der Reha-Maßnahmen wird möglich.
Dem Verständnis nach ist die wissenschaftliche Begleitforschung des Modell-
vorhabens der evaluativen Versorgungsforschung zuzuordnen (SIEGRIST 1995),
die durch eine Ethik-Kommission beratungspflichtig ist. Die Ethik-Kommission der
Universität Magdeburg hielt sich nach Prüfung für zuständig und erteilte ein
positives Votum (Zeichen: 61/99). Das positive Votum wurde auf Antrag der
Begleitforschung von der Ethik-Kommission der Ärztekammer Sachsen-Anhalt
übernommen (Zeichen: 837-240-12/01).
Das Modellprojekt: Ambulante Geriatrische Rehabilitation 71
2.2 Material und Methoden
2.2.1 Datenbasis
Die Patienten der Reha-Einrichtungen wurden zu drei Messzeitpunkten
standardisiert dokumentiert:
T0: Reha-Beginn
T1: Reha-Ende
T2: 6 Monate nach Beendigung der Rehabilitation
Eingang in die Auswertungen fanden dabei alle Patienten, für die im Zeitraum Mai
1999 bis Juni 2001 die Dokumentation einschließlich T2 abgeschlossen wurde.
Patienten der Pilotphase der Reha-Einrichtungen - Januar bis April 1999 - konnten
in den Auswertungen nicht berücksichtigt werden. Mithin konnten damit 207
behandelte Patienten in die Auswertungen einbezogen werden (91 Patienten der
MOGERE und 116 Patienten des AGR).
Neben Patienten der AOK Sachsen-Anhalt (modellbeteiligt) wurden auch für
Patienten anderer Krankenkassen Kostenübernahmeerklärungen im Einzelfall
ausgesprochen. Patienten dieser Krankenkassen wurden ebenso in den
Auswertungen der Patientendokumentation berücksichtigt.
45 Patienten mussten von der Auswertung über drei Messzeitpunkte
ausgeschlossen werden (25 Patienten der MOGERE und 20 Patienten des AGR).
Gründe waren die vorzeitige Beendigung der Rehabilitation auf Wunsch der
Patienten (N=8), interkurrente Erkrankungen (N=6), Sterbefälle während oder
nach der Rehabilitation (N=9) und sonstige Gründe (N=8; z.B. Abbruch der
Rehabilitation wegen unzureichender Mitwirkung des Patienten, verweigerte bzw.
nicht durchführbare katamnestische Untersuchung). Weitere 14 Patienten wurden
aufgrund unvollständiger Dokumentationen von der Auswertung ausgeschlossen.
Somit bilden 162 Patienten die Datenbasis für die Auswertungen über drei Mess-
zeitpunkte. Auswertungen zu Aspekten der Struktur- und Prozessqualität der
Reha-Einrichtungen wurden anhand eines Teils der dokumentierten Patienten
bereits publiziert (MEINCK et al. 2002).
72 Das Modellprojekt: Ambulante Geriatrische Rehabilitation
Die standardisierten Dokumentationsleistungen wurden von den Mitarbeitern der
jeweiligen Projektstandorte entsprechend unterschiedlicher arbeitsteiliger
Organisationsabläufe an unterschiedlichen Orten erbracht. Die Ergebnisse
diesbezüglicher Auswertungen wurden in den Abschnitten 3.1 bis 3.8
zusammengestellt.
Um die Durchführungs- und Beobachtungsgleichheit der Datengewinnung zu
gewährleisten, wurden standardisierte Handlungsanweisungen vereinbart.
Untersuchungszeitpunkte, Wiederholungsintervalle und die unmittelbare
Dokumentationspraxis wurden darin definiert.
Weiterhin wurde die Beobachtervariabilität der Dokumentation durch Ring-
versuche mit den beteiligten Mitarbeitern der Reha-Einrichtungen erfasst. Auf
belastbare Reliabilitätstests musste verzichtet werden, da ihr Aufwand aufgrund
der Zahl der an der Dokumentation beteiligten Akteure unverhältnismäßig hoch
gewesen wäre. Ergänzende Absprachen wurden getroffen.
Ärzte und Therapeuten des AGR und der MOGERE wurden zudem zum
Abschluss der Pilotphase zum Implementierungsprozess der Reha-Einrichtungen
mündlich befragt. In einer weiteren qualitativen Befragungsaktion wurden alle am
Antragsverfahren beteiligten Akteure interviewt (antragsstellende Ärzte,
Reha-Berater des Kostenträgers, MDK-Gutachter). Die Ergebnisse der Aus-
wertungen dieser leitfadengestützten qualitativen Interviews gingen in die
Ergebnisdarstellung der Abschnitte 3.1 bis 3.4 und 3.6 ein. Sie ergänzen damit die
Ergebnisse, die mit Hilfe der standardisierten Patientendokumentationen
gewonnen wurden.
Patienten- und Angehörigenzufriedenheit mit der absolvierten Reha-Maßnahme
wurden ergänzend erfasst. Exemplarisch konnten pro Reha-Einrichtung 10
konsekutiv rekrutierte Patienten und der von ihnen jeweils benannte nächste
Angehörige befragt werden12. Im Interview wurden in einem ersten Teil ein
12 Die Auswertungen zu Aspekten der Patienten- und Angehörigenzufriedenheit mit denReha-Maßnahmen wurden von C. Patzelt im Rahmen ihrer Diplomarbeit „GeriatrischeRehabilitation - ein Beitrag zur Förderung der Gesundheit im Alter“ durchgeführt (PATZELT 2001).Dieses Vorhaben wurde durch die W. Woort-Stiftung für Alternsforschung im Stifterverband derdeutschen Wissenschaft gefördert.
Das Modellprojekt: Ambulante Geriatrische Rehabilitation 73
standardisierter Fragebogen eingesetzt. Damit identifizierte Problembereiche
wurden anschließend mit offenen Fragen vertieft. Ausreichende kognitive und
kommunikative Leistungsfähigkeit wurden als Einschlusskriterien für diese
intervieweradministrierte Befragung definiert. Die Ergebnisse wurden im
Abschnitt 3.9 zusammengestellt.
Die AOK Sachsen-Anhalt erfasste für die reha-relevante Episode in Ergänzung
der standardisierten Patientendokumentation Kosten- und Leistungsdaten ihrer in
den Reha-Einrichtungen rehabilitierten Patienten. Im Einzelnen wurden Daten für
den Zeitraum eines stationären Aufenthalts im Vorfeld der ambulanten
Rehabilitation, während der Reha-Maßnahme und für weitere 6 Monate nach der
Rehabilitation erfasst. Die Auswertungen werden vom ISMHE durchgeführt und
sollen für die Entscheidung über eine Übernahme der Reha-Einrichtungen in die
Regelfinanzierung herangezogen werden. Für Versicherte anderer Kostenträger
stehen diese Daten nicht zur Verfügung. Kosten und Leistungsdaten der
Versicherer standen für die Auswertungen der vorliegenden Arbeit jedoch noch
nicht zur Verfügung.
2.2.2 Auswertekriterien
In die Analysen zur Struktur- und Prozessqualität der Reha-Einrichtungen gingen
folgende Kriterien ein:
• personelle Ausstattung,
• materielle Ausstattung,
• Teamarbeit (interdisziplinäre Abstimmung),
• Kooperation der Reha-Einrichtungen mit externen Partnern (Reha-
Empfehlungen, Zuweisungspfade der Patienten),
• Antrags- und Begutachtungsverfahren (Dauer, Ablehnungsquote, Empfehlung
der Reha-Maßnahmen) und
• Reha-Verlauf, Therapieumfang und –mix.
Die Auswertungen zu den patientenbezogenen Ergebniskriterien unter
Berücksichtigung der Patientendokumentation schließt folgende Bereiche ein:
74 Das Modellprojekt: Ambulante Geriatrische Rehabilitation
• Mobilität,
• Aktivitäten des täglichen Lebens,
• Instrumentelle Aktivitäten des täglichen Lebens,
• Depression,
• Kognitive Leistungsfähigkeit,
• Kommunikationsfähigkeit,
• Alltagsrelevante Performance,
• Verbleib in der Häuslichkeit,
• Pflegebedürftigkeit,
• Globale Bewertung der Veränderungen der individuellen Lebenssituation und
• Patienten- und Angehörigenzufriedenheit.
Den patientenbezogenen Ergebniskriterien liegt das Konzept einer breiten Ziel-
definition geriatrischer Reha-Maßnahmen zu Grunde. Es wurden ausschließlich
standardisierte Erhebungsinstrumente eingesetzt (Ausnahme: Patienten- und
Angehörigenzufriedenheit).
2.2.3 Erhebungsinventar
Der harmonisierte Einsatz von Standardinstrumenten im Bereich der Gerontologie
und Reha-Wissenschaften ist anzustreben. Relevante Empfehlungen wurden von
der Arbeitsgruppe „Variablen und Instrumente“ der Forschungsverbünde des
BMBF-VDR-Förderschwerpunkts „Rehabilitationswissenschaften“ (MUTHNY et al.
1998, BIEFANG et al. 1997) für reha-wissenschaftliche Studien formuliert. Die
Empfehlungen erscheinen für den Bereich der geriatrischen Rehabilitation jedoch
nur bedingt geeignet.
Anwendung fand der Barthel-Index. Der zu Beginn eingesetzte SF-36 (Erfassung
des subjektiven Gesundheitszustandes) fand bei den Patienten und Mitarbeitern
keine Akzeptanz und wurde nach kurzer Zeit abgesetzt. Dieses Instrument
erscheint für die Erfassung von gesundheitsbezogener Lebensqualität bei
multimorbiden reha-bedürftigen Patienten nur bedingt geeignet, da ein
ausgeprägtes Defiziterleben provoziert wird. Weitere von der Arbeitsgruppe
Das Modellprojekt: Ambulante Geriatrische Rehabilitation 75
„Variablen und Instrumente“ empfohlene Standardinstrumente konnten nicht
berücksichtigt werden. Dagegen hat die Arbeitsgruppe „Geriatrisches
Assessment“ (AGAST 1997) Instrumente für geriatrische Anforderungen
modifiziert und für den harmonisierten Einsatz empfohlen. Eine gute Überein-
stimmung der Empfehlungen liegt mit den von Applegate et al. (1990) und Runge
(1996) zusammengestellten Empfehlungen vor. Die verabredete Instrumenten-
auswahl stützt sich auf die beiden zuletzt genannten Quellen. Die für die
Auswertung der Arbeit über drei Messzeitpunkte herangezogenen Instrumente
wurden in Tabelle 2.1 dargestellt (vgl. auch Anlage II).
Tab. 2.1 Berücksichtigte Erhebungsinstrumente für die Verlaufs-begutachtung
Instrument Quelle
Mobilitätsprüfung nach Tinetti (Tinetti-Test) † TINETTI 1986,1990Timed „Up & Go“ (TUG) † PODSIADLO, RICHARDSON
1991Barthel-Index † MAHONEY, BARTHEL 1965Instrumentelle Aktivitäten des täglichen Lebens(IADL-Skala) †
LAWTON, BRODY 1969
Geriatric Depression Scale (GDS) † YESAVAGE et al. 1993Mini-Mental State Examination * (MMSE) FOLSTEIN 1975Clock-Completion Test (CCT) † SHULMAN et al. 1986; WOLF-
KLEIN et al. 1989Geldzähltest † NIKOLAUS et al. 1995a, 1995bKommunikationsskala nach Goodglass undKaplan †
GOODGLASS, KAPLAN 1972
Mit „*“ gekennzeichnete Tests wurden nur wiederholt, wenn sich zwischen T0 und T1 bzw. T1 undT2 Auffälligkeiten ergaben, die MMSE nur zu T0, da eine Verlaufsbeurteilung nicht möglich ist.† Erhebungsinstrumente, die in die Auswertungen der vorliegenden Arbeit eingegangen sind.
Für die Durchführung von Performanceaufgaben insbesondere im Bereich der
Mobilität war den Patienten die Hilfsmittelbenutzung grundsätzlich erlaubt. Die
Mini-Mental State Examination nach Folstein (1975) wurde nur zum Beginn der
Rehabilitation eingesetzt, da sie für eine verlaufsbezogene Analyse nur bedingt
geeignet ist. Zum geriatrischen Assessment gehörend, eignet sie sich zur
Aufdeckung kognitiver Defizite.
Ergänzend wurde ein Erfassungsbogen (Anlage II) erarbeitet, der neben den von
76 Das Modellprojekt: Ambulante Geriatrische Rehabilitation
der Arbeitsgruppe AGAST vorgeschlagenen Dokumentationsleistungen weitere
relevante Informationen zum Patienten und zu durchgeführten Reha-Maßnahme
erfasst. Dieser bestand aus drei Teilen. Der erste Teil wurde zu T0, der zweite Teil
zu T1 und ein dritter Teil zu T2 ausgefüllt.
In Anlehnung an den vom Deutschen Krankenhausinstitut (BLUM 1995 und 1998)
und den von Raspe et al. (1996) entwickelten Fragebogen zur Patienten-
zufriedenheit wurde ein standardisierter Fragebogen erarbeitet (vgl. Anlage IV und
Anlage IV), welcher zur Erfassung der Patienten- und Angehörigenzufriedenheit
eingesetzt wurde. Einzelne Teile bezogen sich entsprechend der Unterschiede in
den organisatorischen Abläufen der Reha-Einrichtungen jeweils nur auf einen
Standort.
2.2.4 Statistische Analysen
Die vorgenommenen Gruppenvergleiche wurden mit dem Chi2-Test, dem T-Test
bzw. wenn keine Normalverteilung vorlag mit dem Mann-Whitney U-Test
durchgeführt (2-seitig). Die interne Konsistenz eingesetzter Skalen wurde mittels
Cronbachs-Alpha und die Übereinstimmung von Selbst- und Fremdbeurteilungen
mittels des Kappa-Koeffizienten bestimmt (COHEN 1960). Die Korrelationen der
einzelnen Messwerte zu den unterschiedlichen Messzeitpunkten wurde mittels T-
Tests für verbundene Stichproben bestimmt.
Die Ausgangsbefunde der Patienten wurden einer Varianzanalyse unterzogen.
Dabei wurde dem Einfluss soziodemographischer (Alter, Geschlecht) und
morbiditätsbezogener (Diagnosegruppe, kognitive Leistungsfähigkeit) Merkmale
sowie prozessgebundener Zuweisungsmodi (Pfad, Antragsdauer) auf die
Ausgangsbefunde der Patienten nachgegangen.
Für verlaufsbezogene Analysen patientenbezogener Ergebniskriterien (vgl.
Abschnitt 2.2.2) wurden Varianzanalysen mit Messwiederholungen berechnet
(GLM). Als Messwiederholungsfaktor wurden die jeweiligen medizinischen
Verlaufsparameter (vgl. Tab. 2.1) mit den Ergebnissen der Messzeitpunkte T0, T1
und T2 eingestellt (Innersubjektfaktor). Folgende Faktoren wurden im
Das Modellprojekt: Ambulante Geriatrische Rehabilitation 77
Varianzmodell berücksichtigt: Alter und Kognition als Kovariate sowie Geschlecht,
Skeletterkrankung, gefäßbedingte Hirnfunktionsstörung und Reha-Einrichtungen
als dichotome Variablen (Zwischensubjektfaktoren). Der Gesamteffekt des
Modells prüft Unterschiede zwischen den Mittelwerten zu den drei
Messzeitpunkten. Es wird der Koeffizient Wilks-Lambda ausgewiesen, der
zwischen 0 und 1 normiert ist. Werte nahe 0 stehen für geringe und nahe 1 für
große Unterschiede geprüfter Mittelwerte. Die geschätzten Randmittel von T0, T1
und T2 wurden dabei multivariat auf Unterschiede geprüft. Berücksichtigt wurden
die Zwischensubjektfaktoren in der Weise, dass Randmittel als (ungewichteter)
Durchschnitt der Gruppenmittel verwendet wurden. Mehrfachvergleiche wurden
nach Sidak adjustiert. Kontrastanalysen wurden ebenso anhand der geschätzten
Randmittel für die einzelnen Gruppen bestimmt. Vertrauensintervalle wurden
grundsätzlich auf dem 95%-igem Vertrauensintervall berechnet.
Die statistischen Analysen wurden mit der Programmsammlung SPSS® 10.0
durchgeführt. Die Berechnung des Kappa-Koeffizienten erfolgte hiervon
abweichend mit dem Programm PEPI Version 3.0 (ABRAMSON, GAHLINGER
1999).
78 Ergebnisse der Erprobung der Rehabilitationsmodelle
3 Ergebnisse der Erprobung der Reha-Einrichtungen
3.1 Ausstattung der Reha-Einrichtungen
AGR und MOGERE verfügen über ein interdisziplinäres Reha-Team unter
ärztlicher Leitung. Alle beteiligten Ärzte absolvierten vor Beginn des Modell-
vorhabens das Curriculum „Ambulante Geriatrische Rehabilitation“ vom BDA und
der Deutschen Gesellschaft für Geriatrie, das 120 Stunden Kursweiterbildung und
40 Stunden Praxis umfasst.
Die Reha-Teams umfassen die Professionen Physiotherapie, Ergotherapie und
Logopädie (vgl. Tab. 3.1). Bei Bedarf werden Psychologen, Sozialarbeiter und
Pflegedienste hinzugezogen. Die Gesamtverantwortung obliegt dem ärztlichen
Dienst. Eine mindestens zweijährige Berufspraxis der Therapeuten ist gegeben,
Erfahrungen in der geriatrischen Rehabilitation und Zusatzqualifikationen sind
vorhanden (z.B.: Bobath). Die geforderten Anforderungen an die Personalaus-
stattung und die Qualifikation der einzelnen Teammitglieder wurden durch die
AOK Sachsen-Anhalt überprüft.
Tab. 3.1 Stellenplan der Reha-Einrichtungen
Berufsgruppe MOGERE AGR
Ärztlicher Dienst ½ ¼
Physiotherapie 1¾ 1Ergotherapie 1 1Logopädie ½ 1Pflegefachkraft - ¾Modellkoordinierung 1 1
Alle Angaben in Vollzeitstellen.
Die Therapeuten der MOGERE sind festangestellt und wurden anfänglich mit
rotierenden Einsatzplänen auch im Geriatriezentrum (Akutgeriatrie/Tagesklinik)
eingesetzt und damit weitergebildet. Die institutionelle Anbindung wurde zum
Kompetenztransfer genutzt.
Am AGR werden therapeutische Ressourcen hingegen durch assoziierte Praxen
bereitgestellt. Es handelt sich dabei um Praxen, in denen zwischen zwei und fünf
Mitarbeiter beschäftigt sind. Sie entsenden ausreichend qualifizierte und
Ergebnisse der Erprobung der Rehabilitationsmodelle 79
berufserfahrene Mitarbeiter in den AGR. Je nach Bedarf werden ein bis zwei
Mitarbeiter für die Tätigkeit im AGR abgestellt. Am AGR wurde im Verlauf des
Modellvorhabens eine Pflegefachkraft fest angestellt, die zu Beginn vom
eingesetzten Krankentrans-portdienst bereitgestellt wurde. Sie übernimmt für die
Zeit der Patientenaufenthalte im AGR (insgesamt ca. 5 - 6 Stunden pro Tag) die
pflegerische Betreuung insbesondere auch die Beschäftigung und damit
aktivierende Pflege der Patienten in den therapiefreien Zeiträumen. Zudem obliegt
ihr die Vorbereitung der Mahl-zeiten und die Unterstützung der Patienten bei der
Einnahme des Essens sowie der Toilettenbenutzung.
Die im Bedarfsfall notwendige pflegerische Betreuung der Patienten in ihrem
Wohnumfeld erfolgt jedoch in beiden Reha-Einrichtungen durch Angehörige bzw.
ambulante Pflegedienste.
Am AGR alterniert die ärztliche Leitung im wöchentlichen Wechsel. Alle vier
geriatrisch geschulten Ärzte wurden daran beteiligt. Vor Ort bereits vorhandene
therapeutische und ärztliche Versorgungsstrukturen wurden damit am Standort
des AGR in das Reha-Team einbezogen.
Aufgrund der Assoziationen des AGR mit freien Praxen und der Einbindung der
MOGERE in das Geriatriezentrum können Ausfallzeiten aufgrund Urlaub oder
Krankheit flexibel überbrückt werden. In der MOGERE ist es möglich, stationär
eingesetzte Mitarbeiter der Klinik vorübergehend in der mobilen Rehabilitation
einzusetzen. Somit führen auch hier Fehlzeiten nicht zu Ausfallzeiten.
Therapeuten der MOGERE müssen aufgrund des Transportes auf Teile ihrer
rehabilitativen Arbeitsmittel verzichten. So ist z.B. ein Transport von Therapie-
liegen nicht möglich. Probeweise oder nur zeitweise im Rahmen des Therapie-
fortschritts erforderliche Hilfsmittel werden vor Ort bei den Patienten belassen und
stehen außerhalb der therapeutischen Besuche den Patienten für die Alltagsbe-
wältigung zur Verfügung. Eine Verordnung muss jedoch vom Hausarzt erfolgen.
Am Geriatriezentrum des Krankenhauses stehen den Mitarbeitern der MOGERE
eigene Räumlichkeiten je für die Therapeuten, die Ärztin, die Projektkoordinatorin
und für das Sekretariat zur Verfügung. Teambesprechungen finden in einem
80 Ergebnisse der Erprobung der Rehabilitationsmodelle
eigens dafür vorgesehenen Team-Raum statt.
Die apparative und räumliche Ausstattung des AGR ähnelt dem einer Tagesklinik.
Neben Ruhebereichen für die Patienten steht ein großer Aufenthaltsraum zur
Verfügung. Für alle Therapiedisziplinen stehen separate Räume zur Verfügung,
die auch Gruppentherapien ermöglichen.
Der Physiotherapie stehen folgende Therapiegeräte zur Verfügung:
• GALILEO: reflektorische Muskelstimulation auf der Vibrationsplattform zur
Steigerung von Muskelleistung, Balance und Knochenfestigkeit.
• MOTOmed: motorbetriebener Bewegungstrainer.
• Beinpresse: Krafttraining der unteren Extremitäten.
• Ergofit: Ergometer mit Pulsüberwachung.
Für den Bereich der Ergotherapie stehen neben einer Lehrküche weitere Übungs-
bereiche zur Verfügung. Die Teamsitzungen und Fallbesprechungen finden in
einem eigenen Raum statt.
Vom BMG zugesagte Fördergelder standen zu einem großen Teil erst im Verlauf
bzw. nach Abschluss des Bewilligungszeitraumes zur Verfügung, so dass Teile
der apparativen Ausstattung nur mit großer zeitlicher Verzögerung angeschafft
werden konnten. Die therapeutischen Möglichkeiten des AGR und der MOGERE
wurden hierdurch eingeschränkt.
3.2 Reha-Empfehlungen und Zuweisungswege
Empfehlungen für eine Reha-Maßnahme in einer der beiden Reha-Einrichtungen
wurden am häufigsten durch Krankenhausärzte ausgesprochen (MOGERE:
45,1 % und AGR: 34,8 %) (vgl. Abb. 3.1). Empfehlungen seitens des Kosten-
trägers oder von MDK-Gutachtern wurden hingegen nur für Reha-Maßnahmen der
MOGERE abgegeben (29,7 %). Aufgrund der Integration der Ärzte des AGR in die
hausärztliche Versorgung der Region über die eigene Praxis liegt der Anteil von
Empfehlungen niedergelassener Ärzte am AGR deutlich über dem der MOGERE
Ergebnisse der Erprobung der Rehabilitationsmodelle 81
(40,8 % vs. 12,1 %). Allein 16,5 % dieser Empfehlungen für eine Rehabilitation im
AGR wurden durch einen der reha-verantwortlichen Ärzte im Rahmen der eigenen
praktischen Tätigkeit ausgesprochen.
Abb. 3.1 Empfehlungen für die Reha-Einrichtungen
Im Zeitverlauf wurde eine Zunahme von Empfehlungen für die MOGERE aus dem
Kreis niedergelassener Kollegen erreicht, die nach Einschätzung der Ärztin der
MOGERE auf gezielt durchgeführte Maßnahmen (Anschreiben der Kollegen,
Einladung zu Informationsveranstaltungen) und die positiven Erfahrungen von
Patienten mit der MOGERE zurückzuführen sind.
Empfehlungen durch in Reha-Kliniken tätige Ärzte wurden hingegen nur am AGR
in nennenswerten Umfang ausgesprochen (22,6 %). Innerhalb der Kategorie
„Sonstige“ (vgl. Abb. 3.1) sind Eigeninitiative der Patienten/Angehörigen und
ambulante Dienste (z.B. ambulante Pflegedienste) zusammengefasst.
Die Empfehlungen spiegeln mittelbar auch die institutionsgebundenen
Zuweisungspfade in die Reha-Einrichtungen wieder, da Empfehlungen i.d.R.
Dispositionen vorgelagerter Versorger sind (vgl. Abb. 3.2).
35
45
231
4112
130
0 10 20 30 40 50
%
Arzt, Krankenhaus
Arzt, Reha-Klinik
Arzt, Niederlassung
Krankenkasse/MDK MOGERE
AGR
82 Ergebnisse der Erprobung der Rehabilitationsmodelle
Abb. 3.2 Zuweisungspfade der Patienten
Eine mobile geriatrische Rehabilitation erfolgte häufiger unmittelbar im Anschluss
an einen stationären Aufenthalt als eine Rehabilitationsmaßnahme am AGR. Am
AGR schloss sich für 32,1 % aller Patienten nach einem akutstationärem
Aufenthalt eine tagesklinische Behandlung an, bevor eine ambulante
Rehabilitation begonnen wurde. Dennoch wurden von MOGERE und AGR
überwiegend Patienten nach akutstationären, insbesondere auch nach
akutgeriatrischen Aufenthalten rehabilitiert. Bei einzelnen Patienten wurde nach
absolvierter AHB bzw. stationärer Rehabilitation die rehabilitative Versorgung
weitergeführt. In geringem Umfang wurden durch beide Reha-Einrichtungen
Patienten aus Kurzzeitpflegeeinrichtungen übernommen. Patienten ohne einen
stationären Aufenthalt im unmittelbaren Vorfeld der Reha-Maßnahme fanden in
beiden Reha-Einrichtungen nur in geringem Umfang Berücksichtigung und sind in
Abb. 3.2 dem Zuweisungspfad „Primärversorgung“ zugeordnet.
Die Mitarbeiter der MOGERE berichteten über antragsrelevante Abwägungen
zwischen Leistungen der akutgeriatrischen Tagesklinik und dem mobilen Reha-
Team von Kollegen im eigenen Hause. Insbesondere in Phasen der Unteraus-
lastung der Tagesklinik wurden innerhalb des Krankenhauses Vorbehalte gegen-
über einer Leistungserbringung durch das mobile Reha-Team von ärztlichen und
sozialpädagogischen Mitarbeiter anderer Berichte vorgebracht.
4788
95
73
320
0 20 40 60 80 100
%
Krankenhaus
Reha-Klinik
Kurzzeitpflege
Tagesklinik MOGERE
AGR
Ergebnisse der Erprobung der Rehabilitationsmodelle 83
3.3 Antrags- und Begutachtungsverfahren
Die Vermeidung oder Verminderung von Pflegebedürftigkeit wurde am AGR in
95,5 % der behandelten Patienten als Grund für eine Reha-Maßnahme
angegeben. Eine Reha-Maßnahme zur Verkürzung stationärer Aufenthalte wurde
nur in 2,7 % und als eigenständige Versorgungsform nur in 1,8 % der behandelten
Patienten zur Begründung angeführt. Für Patienten der MOGERE wurde hingegen
als der häufigste Grund für eine Reha-Maßnahme ein eigenständiges
Versorgungsangebot vermerkt (57,8 %). Weitere Gründe waren mit 36,7 % die
Vermeidung oder Verminderung von Pflegebedürftigkeit, mit 4,4 % die Verkürzung
stationärer Aufenthalte und die Vermeidung von Hospitalisierungen mit 1,1 %.
Die für die Beantragung einer ambulanten Reha-Maßnahme erforderlichen
Antragsassessments der Patienten wurden durch die Ärztin der MOGERE über-
wiegend in der Häuslichkeit und seltener im Krankenhaus durchgeführt (vgl.
Abb. 3.3). Am AGR hingegen zeigt sich ein breiteres Spektrum. Erwartungsgemäß
fällt der Anteil der Antragsassessments in der Wohnung der Patienten für die AGR
deutlich geringer aus als für die MOGERE. In der Kategorie „Sonstiges“ wurden
z.B. die Arztpraxis/Ambulanz mit einem Anteil von 13,8 % und das ambulante
Reha-Zentrum selbst mit 4,3 % zusammengefasst.
Abb. 3.3 Ort der Durchführung des Antragsassessments
Angaben in Prozent.
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
AGR MOGERE
Wohnung des Patienten
Krankenhaus
Rehabilitationsklinik
Sonstiges
84 Ergebnisse der Erprobung der Rehabilitationsmodelle
Anträge wurden überwiegend für Versicherte der AOK Sachsen-Anhalt gestellt
und bewilligt (N=183). Nur per Einzelfall wurden Anträge für Versicherte anderer
Krankenkassen bewilligt (N=24). Der Anteil von AOK-Versicherten liegt mit 93 % in
der Patientengruppe der MOGERE über dem des AGR mit 84 %, was auf
regionale Besonderheiten zurückgeführt werden kann.
Nicht in allen Antragsfällen wurde von den Reha-Beratern der AOK ein MDK-
Gutachten veranlasst. Der für den AGR zuständige Reha-Berater der AOK hielt
nur zu Beginn der Projektlaufzeit (etwa 6 Monate) in einzelnen Fällen eine MDK-
Begutachtung für nicht erforderlich. Er gab als Begründung der Änderung seines
Vorgehens im Projektverlauf dienstliche Anweisungen und fehlende medizinische
Kompetenz für eine eigene Entscheidung an. Für 86 % der im AGR behandelten
AOK-Versicherten wurde damit im Antragsverfahren eine MDK-Begutachtung
durchgeführt. Der für die MOGERE zuständige Reha-Berater der AOK veranlasste
hingegen nur für wenige Patienten eine MDK-Begutachtung (15 %). Er gab im
Interview an: „Wenn aus meiner Sicht die Sachlage nicht eindeutig zu bewerten
ist, veranlasse ich eine sozialmedizinische Begutachtung“. Für Patienten anderer
Krankenkassen wurde grundsätzlich eine sozialmedizinische Begutachtung
vorgenommen. Die Auswirkungen dieser prozeduralen Unterschiede auf den
Einschluss der Patienten wird für patientenbezogene Kriterien zu berücksichtigen
sein (vgl. Abschnitt 3.8).
In einzelnen Fällen wurde bereits vor der Antragsstellung eine Zusage seitens des
Kostenträgers abgegeben (MOGERE: N=9; AGR: N=1). In der Regel handelt es
sich dabei um von einem Kostenträger oder dem MDK empfohlene Patienten.
Teilweise wurden Reha-Anträge auf stationäre Behandlungsmaßnahmen (z.B.
AHB) vom MDK abgelehnt und gleichzeitig eine ambulante Rehabilitation in einer
der Reha-Einrichtungen empfohlen. Diese Patienten sind den vom MDK
begutachteten Patienten subsumiert.
Von den Projektbeteiligten wurde zu Beginn der Erprobung eine Bearbeitungsfrist
der Reha-Anträge von maximal 6 Werktagen (jeweils 3 Werktage für den Reha-
Berater des Kostenträgers und für eine MDK-Begutachtung) als Ziel vereinbart
(vgl. Abschnitt 2.1.6). Die angestrebte Zeitdauer konnte nur für die Mehrzahl der
Ergebnisse der Erprobung der Rehabilitationsmodelle 85
Patienten der MOGERE eingehalten werden.
Die Frist zwischen Antragstellung und Kostenübernahmeerklärung durch den
Kostenträger unterscheidet sich zwischen den Reha-Einrichtungen signifikant (vgl.
Tab. 3.2).
Tab. 3.2 Vergleich der Antragsfristen der Reha-Einrichtungen
AGR MOGERE
Frist zwischen Antrag und Kostenübernahmeerklärung *** 27,3 (16) 8,2 (4)
Frist zwischen Kostenübernahme und Beginn derRehabilitation (nicht signifikant) 7,3 (4) 6,2 (5)
Mittelwerte in Kalendertagen, Median in Klammern; Signifikanz: p<0,001 ***.
Als Gründe für diesen Unterschied wurden in den mit den am Antragsverfahren
beteiligten Akteuren geführten Interviews neben unvollständigen Anträgen auch
die fehlende Kontinuität der Antragseingänge beim Kostenträger benannt. Eine
kontinuierliche Vorstellung geeigneter Patienten beim Kostenträger ist für die
ärztlichen Mitarbeiter des AGR insofern problematisch, als Anträge neben dem
laufenden Praxisbetrieb erstellt werden müssen und die Patienten zugehend in
Kliniken, geriatrischen Betreuungseinrichtungen und in der Häuslichkeit
aufgesucht werden. Außerdem bewirkt der geringere Anteil vom MDK
begutachteter Patienten der MOGERE kürzere Antragsfristen der Patienten dieser
Reha-Einrichtung.
Die Beibringung relevanter Epikrisen und Befunde durch stationäre Leistungs-
erbringer wurde durch die Ärzte beider Reha-Einrichtungen als aufwändig
eingeschätzt. Vorteile des mobilen Reha-Teams bestehen in der klinischen
Anbindung, da Vorbefunde der eigenen Klinik leichter verfügbar sind.
Bei kognitiv eingeschränkten Patienten, für die am AGR weitaus häufiger Anträge
gestellt wurden, forderte der MDK in nennenswertem Umfang geronto-
psychiatrische Konsile nach, welche im angestrebten Zeitrahmen nicht eingeholt
werden konnten.
Beide Reha-Einrichtungen erreichen im Mittel eine zügige Aufnahme der
86 Ergebnisse der Erprobung der Rehabilitationsmodelle
Rehabilitation nach erfolgter Kostenübernahmeerklärung. Dennoch mussten
aufgrund der geringen Kapazität der MOGERE zeitweilig Wartelisten angelegt
werden, so dass für einige Patienten längere Wartezeiten entstanden. Phasen der
Unterauslastung bestanden in beiden Einrichtungen zeitweilig ebenso.
Während Anträge der MOGERE nur selten (5,6 %) vom Kostenträger abgelehnt
wurden, waren es am AGR deutlich mehr abgelehnte Anträge (30,4 %).
Eine optimale Auslastung des Reha-Teams wurde durch die MOGERE mit 14
Patienten und vom AGR mit 20 gleichzeitig durchgeführten Reha-Maßnahmen
angegeben.
3.4 Teamarbeit der Reha-Einrichtungen
Das mobile Reha-Team führt unter ärztlicher Moderation drei einstündige Fall-
besprechungen pro Behandlungswoche durch. Im Rahmen der
Fallbesprechungen werden die Therapiepläne dem Therapiefortschritt der
Patienten angepasst. Die Therapeuten und die Ärztin koordinieren zudem Ihre
Einsatzplanung und besuchen die Patienten bei Bedarf in einer auf die
Bedürfnisse des Patienten abgestimmten Reihenfolge (z.B. erst Physio- dann
Ergotherapie). Die individuelle Belastbarkeit der Patienten und die Wegezeiten der
Therapeuten müssen beachtet werden. Abstimmungen mit anderen
Betreuungsdiensten (z.B. Arztbesuche, ambulante Pflegemaßnahmen,
Hauswirtschaftsdienste) sind u.U. erforderlich. Auf die Wünsche der Patienten
kann und muss bei der Durchführung der Therapien in der Häuslichkeit Rücksicht
genommen werden, da die Häuslichkeit und damit der private Bereich der
Patienten Arbeitsplatz der Therapeuten ist.
Am AGR werden täglich halbstündige Teamsitzungen abgehalten. Einmal pro
Woche finden einstündige Fallbesprechungen statt, an denen das Reha-Team,
alle am AGR beteiligten Ärzte und die Leiter der therapeutischen Praxen
teilnehmen. Die individuelle Abfolge der Therapien wird abgestimmt. Die
Koordinierung therapeutischer Maßnahmen ist weniger aufwändig als in der
Ergebnisse der Erprobung der Rehabilitationsmodelle 87
MOGERE.
Beide Reha-Einrichtungen kalkulieren eine relevanten Zeitanteil für die
interdisziplinäre Abstimmung der Reha-Maßnahmen. Von allen Beteiligten wurde
die inter-disziplinäre Abstimmung als große Bereicherung empfunden. Der
intensive kollegiale Austausch wird als neue Qualität in der Arbeit der Therapeuten
untereinander und mit den Ärzten beschrieben. Gewonnene Erkenntnisse und
Erfahrungen der Beteiligten werden in den Versorgungsalltag außerhalb des AGR
und in das Geriatriezentrum transferiert. Die Ärzte des AGR äußern die Über-
zeugung, dass sich durch die Transferleistungen, die Behandlungsqualität älterer
Patienten auch in den assoziierten Praxen bei der Heilmittelerbringung verbessert
(KV SACHSEN-ANHALT 2001). Auch wenn für die Aussage der Ärzte des AGR´s
keine Evidenz vorliegt, kann der durch die Teambesprechungen realisierte
Wissenstransfer als qualitäts-sichernde Komponente verstanden werden.
Externe Kooperationspartner wurden von beiden Reha-Einrichtungen in die
Teamarbeit eingebunden. So besteht zwischen der MOGERE und einem
eingeschriebenen Verein, der unabhängige Wohnraumberatungen offeriert, eine
Kooperationsvereinbarung. Intensive Kontakte bestehen zudem mit einem
Sanitätshaus. Am AGR wurden Kooperationen mit einem Sanitätshaus und einer
Firma eingegangen, die alten- und behindertengerechte Wohnraumanpassungen
durchführt. Beide Partner werden am AGR fallbezogen in die Maßnahmen
eingebunden und nehmen dann auch an den Fallbesprechungen des Reha-
Teams teil.
Die Koordination der Teamarbeit ist für die MOGERE somit aufwendiger als am
AGR. Der Anteil der Therapiezeit an der Arbeitszeit der Therapeuten ist zudem in
der MOGERE ungünstiger als am AGR, da die Fahrzeiten von den Therapeuten
bewältigt werden müssen. Gleiches gilt für den ärztlichen Dienst. Nachteile der
Durchführung der Therapien in der Häuslichkeit ergeben sich ferner bei
suboptimalen räumlichen Gegebenheiten. Jedoch sind Vertrautheit und Relevanz
des häuslichen Milieus als Vorteil anzusehen.
88 Ergebnisse der Erprobung der Rehabilitationsmodelle
3.5 Patienten
Tabelle 3.3 beschreibt die Patienten der mobilen Reha-Einrichtung (MOGERE;
N=91) sowie des ambulanten Reha-Zentrums (AGR; N=116). Im Durchschnitt
waren die Patienten beider Interventionsgruppen 73,9 Jahre alt, die der MOGERE
durchschnittlich 4 Jahre älter als Patienten des AGR (p=0,004). Während in der
MOGERE der Frauenanteil überwog, zeigte sich am AGR ein ausgeglichenes
Geschlechterverhältnis. Auch dieses Merkmal wies damit signifikante
Unterschiede zwischen den Patientengruppen der Reha-Einrichtungen auf
(p=0,027). Die behandelten Patienten lebten zu Beginn der Rehabilitation
überwiegend in Privathaushalten. Einzelne Patienten wurden aber auch im
Betreuten Wohnen sowie in einem Senioren- oder Pflegeheim von den Reha-
Angeboten erreicht. Die Befunde der Mini-Mental State Examination nach Folstein
der Patientengruppen unterschieden sich zu Beginn der Rehabilitation signifikant
(p=0,003).
Tab. 3.3 Beschreibung der Patientengruppen zu T0
AGR MOGERE
Alter (in Jahren) - Mittelwert 72,7 76,4 - Standardabweichung 7,6 9,8 - Minimum/Maximum 51/88 49/95
Frauenanteil (in v.H.) 51,7 67,0
Wohnverhältnisse (in v.H.) - allein im Privathaushalt 28,4 26,4 - mit Angehörigen im Privathaushalt 66,4 64,8 - Betreutes Wohnen 0,9 4,4 - Senioren- oder Pflegeheim 4,3 4,4
Mini-Mental State Examination (in Punkten) - Mittelwert 22,3 24,9 - Standardabweichung 7,0 5,3 - Minimum/Maximum 0/30 8/30
Patienten mit einer MDK-Begutachtung unterschieden sich signifikant von
Patienten ohne eine MDK-Begutachtung in folgenden Merkmalen: Alter (p<0,001),
und Geschlecht (p=0,014). Es wurden eher ältere als jüngere und mehr weibliche
Ergebnisse der Erprobung der Rehabilitationsmodelle 89
als männliche Patienten ohne eine MDK-Begutachtung in die Reha-Einrichtungen
rekrutiert als mit einer MDK-Begutachtung.
Bis zum Beginn der Reha-Maßnahmen wurde bei der Hälfte der Patienten des
AGR kein Antrag auf Pflegebegutachtung gestellt (MOGERE: 23 %). Für 24 % der
Patienten des AGR und 17 % der MOGERE war ein eingeleitetes Begutachtungs-
verfahren noch nicht abgeschlossen. Insofern ist eine Aussage zur Ausgangs-
situation der gesamten Patientengruppen nicht möglich. Der Anteil pflege-
bedürftiger Patienten gemäß SGB XI ist zu Beginn der Reha-Maßnahmen am
AGR mit 26 % deutlich geringer als in der MOGERE (53 %). Besonders deutlich
wird der Unterschied bei Patienten mit hohem Pflegebedarf (Pflegestufe 3), die am
AGR nicht in nennenswertem Umfang rehabilitiert wurden (vgl. Tab. 3.4). Vom
MDK abgelehnte Anträge auf Leistungen nach dem Pflege-VG wurden nur im für
die MOGERE dokumentiert (7 %).
Tab. 3.4 Pflegebedarf der Patientengruppen zu T0
AGR MOGERE
bisher kein Antrag auf Pflegebegutachtung gestellt 47,8 23,3Antrag in Begutachtung 23,9 16,7Pflegestufe 0 0,0 6,7Pflegestufe 1 15,0 31,1Pflegestufe 2 9,7 17,8Pflegestufe 3 0,9 4,4nicht bekannt 2,7 0,0
Angaben in Prozent. Den Pflegestufen 0-3 liegen leistungsrelevante Einstufungen zu Grunde,die vom aktuellen Pflegebedarf der Patienten abweichen können.
Zur Einschätzung der Morbidität wurden antragsrelevante Erkrankungen,
Schädigungen sowie relevante Komorbidität der Patienten erfasst.
Tabelle 3.5 fasst die antragsrelevanten Diagnosen zu folgenden Gruppen
zusammen: Erkrankungen des Skelettsystems, gefäßbedingte Hirnfunktions-
störungen und sonstige Erkrankungen. Unter sonstigen Krankheiten wurden z.B.
Morbus Parkinson, stoffwechselbedingte Spätschäden und allgemein verzögerte
Rekonvaleszenz bei bestehender Multimorbidität zusammengefasst. Grundlage
der vorgenommenen Einteilung sind die Diagnosen nach ICD des Reha-Antrages.
Hierbei wurde berücksichtigt, welche Erkrankungen entsprechend der aktuellen
90 Ergebnisse der Erprobung der Rehabilitationsmodelle
Situation für die Rehabilitation antragsleitend einzuschätzen sind und damit auch
für die Planung und Durchführung der Reha-Maßnahmen entscheidende
handlungsleitende Relevanz besitzen.
Tab. 3.5 Diagnosegruppen
AGR MOGERE
Erkrankungen des Skelettsystems *** 8,6 23,3Gefäßbedingte Hirnfunktionsstörungen *** 81,0 52,2Sonstige Erkrankungen *** 10,4 24,4
Angaben in Prozent.
Die Häufigkeit aller Diagnosegruppen unterscheidet sich signifikant zwischen den
Patientengruppen der Reha-Einrichtungen.
Erkrankungen führen zu charakteristischen Schädigungen, die eine Rehabilitation
indizieren können. Am häufigsten wurden in beiden Patientengruppen
Bewegungseinschränkungen im Bereich des Muskel-Skelettsystems der Patienten
erfasst (vgl. Abb. 3.4). Zahlenmäßig bedeutsam sind weiterhin bei mehr als 60 %
aller Patienten beider Reha-Einrichtungen Sensibilitätsstörungen. Schmerzen und
Schädigungen der Sinnesorgane waren nur bei der Mehrzahl der Patienten der
MOGERE vorhanden. Zustände nach Amputationen sind mit fast 28 % der
Patienten nur für die MOGERE bedeutsam erfasst. Damit variiert das Panorama
krankheitsbedingter Schädigungen der Patientengruppen beider Reha-
Einrichtungen deutlich.
Statistisch relevante Unterschiede zwischen den Patientengruppen der Reha-
Einrichtungen wurden bei folgenden Schädigungen ermittelt: Bewegungs-
einschränkungen im Bereich des Muskel- und Skelettsystems (p=0,015),
Schmerzen (p<0,001), Amputationen (p<0,001), Schädigungen der Sinnesorgane
(p<0,001) und Schädigungen innerer Organe (p<0,001).
Ergebnisse der Erprobung der Rehabilitationsmodelle 91
Abb. 3.4 Häufigkeiten von Schädigungen ausgewählter Bereiche alsAnlass eines Reha-Antrags
Mehrfachnennungen waren möglich.
Neben den in Abb. 3.4 genannten Schädigungen, die sich aus den vorliegenden
Erkrankungen ergeben, mussten im Einzelfall weitere begleitende Schädigungen
gegeben sein (Komorbidität), damit die Anspruchsvoraussetzungen für eine Reha-
maßnahme erfüllt wurden. Sie sind in Abb. 3.5 dargestellt.
Abb. 3.5 Häufigkeiten von Begleiterkrankungen als Anlass eines Reha-Antrages
Mehrfachnennungen waren möglich.
Es zeigen sich z.T. erhebliche Unterschiede zwischen den Patientengruppen der
Reha-Einrichtungen. Störungen der Kognition, des Antriebs und der Stimmung
sind die drei häufigsten Begleitumstände für eine Reha-Maßnahme am AGR.
Allein für über 80 % der Patienten dieser Einrichtung wurden kognitive Störungen
vermerkt. Als die häufigste Begleiterkrankung der zu rehabilitierenden Personen
15,0
20,8
65,9
65,2
50,0
16,7
81,148,6
38,4
51,4
11,0
7,3
10,0
0,9
0 20 40 60 80
Sonstige
Fehl- oder Mangelernährung
Inkontinenz
kognitive Störung
Störung des Antriebes/ der Stimmung
Aufmerksamkeitsstörung
Dekubitalulcera
%
AGR
MOGERE
43,8
93,6
83,3
81,0
28,6
37,9
61,9
27,64,5
5,4
15,3
70,5
3,1
81,3
41,4
21,6
0 20 40 60 80 100
Sonstige
Bewegungseinschränkung
Schmerzen
Amputation
Sensibilitätsstörung
Schädigung der Sinnesorgane
intellektuelle/psych. Störung
Schädigung innerer Organe
%
AGR
MOGERE
92 Ergebnisse der Erprobung der Rehabilitationsmodelle
der MOGERE wurde die Kategorie „Inkontinenz“ dokumentiert.
Statistisch relevante Unterschiede zwischen den Patientengruppen der Reha-
Einrichtungen wurden bei folgenden Begleiterkrankungen ermittelt: Fehl- oder
Mangelernährung (p=0,045), kognitive Störungen (p<0,001), Inkontinenz
(p<0,001) und Dekubitalulcera (p<0,001).
3.6 Reha-Verlauf, Therapieumfang und -mix
Zu Beginn der Reha-Maßnahmen wird in beiden Reha-Einrichtungen ein
umfangreiches geriatrisches Assessment durchgeführt. Die Kostenübernahme-
erklärung der jeweiligen Krankenkasse wird i.d.R. hierfür abgewartet. Ein
Therapieplan wird aufgestellt. Er umfasst konkret operationalisierte Therapieziele,
die weitestgehend auf die Bedürfnisse und Präferenzen der Patienten und damit
auf die spezifische Problemsituation des Patienten abgestimmt werden.
Reha-Teams und Patienten waren zu T0 aufgefordert, vereinbarte Reha-Ziele
anhand formalisierter Bereiche zu kategorisieren und entsprechend ihrer
Bedeutung einzelnen Rängen zuzuordnen. Die Ergebnisse wurden in Tab. 3.6
zusammengestellt.
Tab. 3.6 Angaben zu formalisierten Reha-Zielen der Patientengruppen derReha-Einrichtungen (Angaben der Reha-Teams)
AGR MOGERE
Pflegeerleichterung 76,1 (2,6) 65,9 (1,8)Leben in der Privatwohnung 89,3 (2,2) 92,8 (2,8Verbesserung der Lokomotion 79,2 (3,2) 95,1 (1,4)Verbesserung der Allgemeinsituation 97,3 (2,6) 75,0 (3,1)Verbesserung der Kommunikation 31,5 (3,7) 58,3 (2,9)Verbesserung im Bereich Arm/Hand 74,5 (3,5) 76,7 (2,2)Kontinenz 8,9 (5,0) 30,0 (3,8)Verbesserung der Kognition 81,7 (4,6) 40,9 (3,2)Krankheitsbearbeitung 68,5 (4,7) 23,5 (2,5)Schmerzlinderung 43,4 (3,6) 65,4 (2,6)
Angaben in Prozent (mittlerer Rang der jeweiligen Zielkategorie in Klammern).Mehrfachnennungen waren möglich.
Ergebnisse der Erprobung der Rehabilitationsmodelle 93
Die Kategorien Pflegeerleichterung, Leben in der Privatwohnung, Verbesserung
der Lokomotion, Verbesserung der Allgemeinsituation, Verbesserungen im
Bereich Arm/Hand waren für die Mehrheit der Patienten beider Reha-
Einrichtungen relevant. Die Kategorien Verbesserung der Kognition und
Kommunikation, Krankheitsbearbeitung, Schmerzminderung und Kontinenz waren
hingegen nur für einen Teil der Patienten von Bedeutung. Dabei zeigten sich z.T.
deutliche Unterschiede zwischen den Patientengruppen beider Reha-
Einrichtungen.
Neben Unterschieden in der Häufigkeit der genannten Kategorien wurden auch
Unterschiede in der Bedeutung einzelner Kategorien erfasst. So wurde zum
Beispiel die Zielkategorie Verbesserungen in der Lokomotionsfähigkeit als
häufigste und zugleich wichtigste Zielkategorie in der Patientengruppe der
MOGERE dokumentiert, während am AGR eine etwas geringere Häufigkeit mit
deutlich geringerer Relevanz einherging. Als Ursache hierfür können Unterschiede
in Bezug auf Casemix und Schweregrad der Patientengruppen vermutet werden
(vgl. auch Abschnitt 3.5).
Wichtige Elemente einer geriatrischen Rehabilitationsmaßnahme sind das
Mobilitätstraining, das Training basaler und instrumenteller Aktivitäten des
täglichen Lebens sowie das kognitive Leistungstraining, die Hilfsmittelanpassung
und die Sprachtherapie. Bei allen Patienten müssen vereinbarungsgemäß
komplexe Rehabilitationsbedarfe bestehen, die ein interdisziplinär abgestimmtes
Handeln der Therapeuten unter ärztlicher Verantwortung erforderlich machen.
Bewilligt wurden i.d.R. 50 Therapieeinheiten mit einer Zeitdauer von 30 - 45
Minuten. Am AGR wurden hiervon abweichend bei einem Patienten lediglich 10
und bei weiteren 6 Patienten lediglich 15 Therapieeinheiten vom Kostenträger
bewilligt. Die Beschränkung der Leistungserbringung auf 20 Behandlungstage
wurde nur am AGR praktiziert. Gruppentherapien können nur am AGR durchge-
führt werden.
Die Therapieschemata beider Reha-Einrichtungen sehen einheitliche Therapie-
dichten über die gesamte Rehabilitationsphase vor. Bei eintretenden
94 Ergebnisse der Erprobung der Rehabilitationsmodelle
Komplikationen kann die Therapie ausgesetzt oder die Intensität verringert
werden. Eine im Zeitverlauf ansteigende Intensität kann jedoch bei zunehmender
individueller Belastbarkeit vorgenommen werden.
Patienten der MOGERE bekommen in der Regel im wöchentlichen Wechsel an 2
vs. 3 Behandlungstagen jeweils 2 - 3 Therapieeinheiten. Es ergibt sich somit eine
Therapiedauer von i.d.R. 8 Wochen. Im Rehabilitationszentrum des AGR halten
sich die Patienten hingegen an 5 Tagen pro Woche für etwa 5 - 6 Stunden auf.
2 - 3 Einzel- bzw. Gruppentherapien wurden pro Tag durchgeführt. Die therapie-
freien Zeiten werden für aktivierende Beschäftigungen und die Einnahme von
Mahlzeiten verwandt. Damit wird i.d.R. eine Therapiedauer von 4 Wochen erreicht.
Die Reha-Einrichtung kommt hierin einer tagesklinischen Betreuung nahe.
73 % der Reha-Maßnahmen der MOGERE und 87 % des AGR konnten planvoll
entsprechend des bewilligten Therapieumfangs abgeschlossen werden.
Verlängerungen wurden auf Antrag in begründeten Fällen vom Kostenträger
bewilligt (9 % der Patienten der MOGERE und 21 % der Patienten des AGR).
Auch gaben beide Reha-Einrichtungen an, aufgrund vorzeitig ausgeschöpften
Rehabilitationspotenzials (z.B. Erreichung der Rehabilitationsziele) in einzelnen
Fällen den bewilligten Therapieumfang nicht vollständig in Anspruch genommen
zu haben.
Insgesamt wurden im Rahmen der mobilen Rehabilitation durchschnittlich 50,8
(Median: 50) und am AGR durchschnittlich 56,6 (Median: 52) Therapieeinheiten
pro Patient erbracht. Allein 80 % der Patienten der MOGERE erhielten genau 50
Therapieeinheiten13. Am AGR wurde ein individuell stärker abgestufter Therapie-
umfang erbracht. Es erhielten nur 36 % der Patienten 50 und weniger Therapie-
einheiten. 16 % der AGR-Patienten erhielten jedoch 70 und mehr Therapie-
einheiten aufgrund beantragter und bewilligter Verlängerungen der
Rehabilitationsmaßnahme.
13 Zur Vorlage beim Kostenträger wird zusätzlich zur Dokumentation der wissenschaftlichenBegleitforschung von beiden Reha-Einrichtungen eine patientenbezogene Leistungsdokumentationgeführt, in der die Patienten die Durchführung der einzelnen Leistungseinheiten bestätigen(vgl. Anlage III).
Ergebnisse der Erprobung der Rehabilitationsmodelle 95
Die Beteiligung der einzelnen Professionen sowie ihr Leistungsanteil erfolgt nach
individuellen Bedarfen der Patienten und wird unter der Rehabilitation fortlaufend
überprüft und angepasst (vgl. Tab. 3.7). Patienten des AGR bekamen mehrheitlich
Komplextherapien, die Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie umfassten.
Patienten der MOGERE erhielten hingegen in der Mehrzahl Therapien, die sich
auf Physio- und Ergotherapien erstreckten.
Tab. 3.7 Durchschnittliche Anzahl der Therapieeinheiten nachTherapiemix und Reha-Einrichtung
Therapiemix AGR MOGERE
Physiotherapie + Ergotherapie 26,0 + 21,7 (3,7) 30,5 + 20,4 (81,7)Physiotherapie + Logopädie 32,0 + 20,0 (1,2) - -Ergotherapie + Logopädie - - - -Physiotherapie + Ergotherapie+ Logopädie
25,8 + 23,0 + 8,0 (95,1) 23,4 + 11,9 + 15,4 (18,3)
Prozentanteil des Therapiemix an den Reha-Fällen der jeweiligen Reha-Einrichtung in Klammern.
Die Reha-Einrichtungen müssen sicherstellen, dass rehabilitatives Handeln auf ein
gemeinsames Ziel ausgerichtet ist und die Zielerreichung von allen unterstützt
wird. Relevante Kenntnisse werden an Angehörige oder anderweitig an der
Betreuung der Patienten beteiligte Personen vermittelt und bei Bedarf unter
Anleitung geübt (z.B.: Lagerungs- und Haltetechniken).
Der Einbezug von Angehörigen und Pflegediensten erfolgt in der MOGERE in der
Häuslichkeit der Patienten. Angehörige sind entweder bei den Therapien zugegen
oder Termine werden gesondert vereinbart. Vom AGR hingegen werden
Angehörige und Pflegedienste aufgefordert, das ambulante Rehabilitations-
zentrum aufzusuchen. Sie können an den Therapien teilnehmen bzw. Gespräche
mit Therapeuten oder dem Arzt führen. Der AGR geht regelhaft in den Fällen auf
Angehörige zu, in denen ein Bedarf erkannt wird.
Zum Abschluss der Rehabilitationsmaßnahmen werden durch die Reha-
Einrichtungen Entlassungsberichte für die betreuenden Hausärzte erstellt.
Zusätzlich führt die MOGERE eine persönliche Übergabe in der Wohnung der
Patienten mit Angehörigen und beteiligten ambulanten Pflegediensten durch. Ein
96 Ergebnisse der Erprobung der Rehabilitationsmodelle
fachlicher Austausch mit Therapeuten und Pflegediensten, die auf Grundlage von
Verordnungen des Hausarztes die Ergebnisse der Reha-Maßnahmen beachten
müssen bzw. die rehabilitativen Bemühungen fortführen, wird zudem
gewährleistet.
3.7 Vergleich der Auswertungsgruppe mit den Ausgeschlossenen
Die Gegenüberstellung der für die multivariaten Verlaufsuntersuchungen (vgl.
Abschnitt 3.8) zugelassenen Patienten („Auswertungsgruppe“), mit den
Ausgeschlossenen (vgl. Abschnitt 2.2.1) ergab keine statistisch relevanten Unter-
schiede für die in Tab. 3.3 dargestellten Ausgangsbefunde der Patientengruppen
zu T0: Alter, Geschlecht, Wohnsituation und kognitive Leistungsfähigkeit. Auch im
Hinblick auf das Ausmaß an Pflegebedürftigkeit wurden keine statistisch
relevanten Unterschiede zwischen den Gruppen beobachtet.
Die Auswertungsgruppe weicht jedoch im Hinblick auf den Anteil von Störungen
des Antriebs/der Stimmung (p=0,012), dem Anteil von Inkontinenz (p=0,027) und
vorliegender Dekubutalulcera (p=0,005) signifikant von der Gruppe der Ausge-
schlossenen ab. Die Unterschiede weisen übereinstimmend höhere Fallzahlen
betroffener Patienten in der Gruppe der Ausgeschlossenen aus.
Unterschiedliche Häufigkeiten einzelner Diagnosegruppen in den beiden
Vergleichsgruppen wurden zudem beobachtet. Patienten der Diagnosegruppe
„gefäßbedingte Hirnfunktionsstörungen“ sind in der Gruppe der Ausgeschlossenen
seltener und Patienten der Diagnosegruppen „Skelettsystemerkrankungen“ und
„sonstige Erkrankungen“ häufiger vertreten als in der Auswertungsgruppe.
Die für die verlaufsbezogenen Auswertungen herangezogenen Patienten müssen
damit als eine Positivauswahl angesehen werden, die jedoch durch die
Ausschlussgründe bedingt ist. Alle weiteren Ergebnisdarstellungen beziehen sich
ausschließlich auf die oben benannte Auswertungsgruppe. Abweichungen sind
gesondert vermerkt.
Ergebnisse der Erprobung der Rehabilitationsmodelle 97
Für alle weiteren Auswertungen finden nur noch diejenigen Patienten (N=162)
Berücksichtigung, für die eine Dokumentation zu T0, T1 und T2 durchgeführt
werden konnte. Sie werden im weiteren als Auswertungsgruppe bezeichnet.
3.8 Dreizeitige Verlaufsanalyse
3.8.1 Mobilität (Tinetti-Test und TUG)
Für die Bewertung der Ergebnisse der Reha-Maßnahmen im Bereich der Mobilität
wurden der Tinetti-Test und der zeitmessende Timed „Up & Go“-Test (TUG)
herangezogen. Der Tinetti-Test bewertet anhand von 16 Items den Gang und die
Balance der Patienten. Es wird ein Summenscore gebildet der zwischen 0 und 28
Punkten normiert ist. Zunehmende Werte stehen für Verbesserungen. Der TUG ist
hingegen ein zeitmessender Performancetest, der den Patienten das Aufstehen
vom Stuhl und das Gehen auf der Ebene abverlangt.
In Tab. 3.8 sind die Ergebnisse der Patientengruppen beider Reha-Einrichtungen
dargestellt. In beiden Patientengruppen wurden Verbesserungen zum Ende der
Rehabilitation erreicht. Mittelfristig verschlechterte sich jedoch die Leistungsfähig-
keit der Patienten wieder, ohne dabei das Ausgangsniveau zu erreichen. Nur im
Tinetti-Test verbesserte sich die Patientengruppe des AGR auch postrehabilitativ.
Tab. 3.8 Tinetti-Test und TUG zu T0, T1 und T2 nach Reha-Einrichtung(ohne Ausgeschlossene)
Tinetti-Test0-28 Punkte) †
TUG(in Sekunden) ‡
AGR T0 17,3 (6,4) 24,0 (29,2)T1 19,1 (6,5) 17,3 (14,9)T2 19,8 (5,9) 21,8 (21,5)
MOGERE T0 12,6 (7,5) 32,7 (21,7)T1 18,6 (7,2) 20,4 (14,7)T2 16,5 (8,2) 26,1 (22,6)
Angaben sind Mittelwerte, Standardabweichung in Klammern. † Zunehmende Wertestehen für Verbesserungen. ‡ Abnehmende Werte stehen für Verbesserungen.
Die Befunde der Patientengruppen variieren erheblich (vgl. Abb. 3.6 und 3.7). Eine
98 Ergebnisse der Erprobung der Rehabilitationsmodelle
Reduktion der Varianz in den Patientengruppen zum Ende der Rehabilitation der
Reha-Einrichtungen wurde nur im TUG erreicht. Zwischen T1 und T2 nimmt sie
jedoch wieder deutlich zu. Die funktionellen Zugewinne erscheinen bei der
univariaten Betrachtung in der Patientengruppe der MOGERE größer als bei
Patienten des AGR, jedoch müssen die unterschiedlichen Ausgangsniveaus der
Patientengruppen und mögliche Störgrößen beachtet werden.
Abb. 3.6 Boxplots der Befunde des Tinetti-Tests zu T0, T1 und T2 nachReha-Einrichtung; Punktwert
AGRMOGERE
Tin
ettit
est (
Pun
ktw
ert)
3028262422201816141210
86420
T0
T1
T2
� Ausreißer14
Abb. 3.7 Boxplots der Befunde des TUG zu T0, T1 und T2 nach Reha-Einrichtung; Zeitbedarf in Sekunden
AGRMOGERE
TU
G (
Zei
tbed
arf i
n se
k.)
100
90
80
70
60
50
40
30
20
10
0
T0
T1
T2
� Ausreißer � Extremwerte15
14 Ausreißer sind Fälle mit mehr als 1,5-fachem Abstand vom Interquartilbereich
Ergebnisse der Erprobung der Rehabilitationsmodelle 99
Signifikante Unterschiede bestehen zwischen den Ausgeschlossenen und der
Auswertungsgruppe (p=0,018) sowie zwischen Patienten mit und ohne MDK-
Begutachtung (p<0,001) nur in den Befunden des Tinetti-Tests. Dabei wiesen
Patienten der Auswertungsgruppe und Patienten die im Rahmen der Antrag-
stellung einer Reha-Maßnahme dem MDK vorgestellt wurden günstigere
Ausgangsbefunde im Tinetti-Test auf.
Bei univariater Betrachtung unterschieden sich die Patientengruppen zu T0
sowohl im Tinetti-Test (p<0,001) als auch im TUG (p=0,004) signifikant. Um die
Unterschiede erklären zu können, wurde mittels multivariater Varianzanalyse dem
Einfluss von soziodemographischen (Alter, Geschlecht) und morbiditätsbezogenen
(Diagnosegruppe, kognitive Leistungsfähigkeit) Merkmalen sowie prozess-
gebundenen Zuweisungsmodi (Zuweisungspfad, Antragsdauer) auf die Ausgangs-
werte der Patienten nachgegangen. Die Ergebnisse sind in Tabelle 3.9 dargestellt.
Die Varianzmodelle zeigen signifikante Einflüsse folgender Faktoren auf die
Befunde des 7LQHWWL�7HVWV� ]X� 7��� 5HKD�(LQULFKWXQJ� �02*(5(�� � � ����� PLW
CI: -1,2/-6,7) und kognitive Leistungsfähigkeit ( � � ����PLW� &,�� ���������� ,P� 78*
hingegen weisen Patienten der Diagnosegruppe „gefäßbedingte Hirnfunktions-
störungen“ einen signifikant geringeren Zeitbedarf zu T0 auf als Patienten anderer
'LDJQRVHJUXSSHQ�� �������PLW�&,� -1,0/-29,0). Wie der nichtsignifikante F-Wert für
den Faktor Reha-Einrichtung zeigt, werden die Unterschiede der Ausgangswerte
beider Patientengruppen durch die anderen im Modell berücksichtigten Merkmale
erklärt.
15 Extremwerte sind Fälle mit mehr als 3-fachem Abstand vom Interquartilbereich.
100 Ergebnisse der Erprobung der Rehabilitationsmodelle
Tab. 3.9 Einflussfaktoren auf die Befunde des Tinetti-Tests und des TUGder Patienten zu T0: Ergebnisse der Varianzanalyse
Tinetti-Test TUG
Alter (df 1) 0,2 0,4Geschlecht (df 1) 2,5 0,3MMSE (df 1) 7,3 ** 0,1Diagnosegruppe: - Gefäßbedingte Hirnfunktionsstörungen (df 1) 1,8 4,5 * - Skelettsystemerkrankungen (df 1) 0,0 0,0Zuweisungspfad (ambulant vs. stationär) 1,4 0,0Antragsdauer (Mediansplit; df 1) 0,9 0,5Reha-Einrichtung (df 1) 8,1 ** 0,2Modellgüte (R2): 0,183 0,073
Angaben sind F-Werte; df=Freiheitsgrade; Signifikanzen: p<0,05 *, p<0,01 **, p<0,001 ***
Die Ergebnisse der Varianzanalysen mit Messwiederholungen hinsichtlich des
Zeiteffekts und untersuchter Kontraste unter gleichzeitiger Berücksichtigung der
Faktoren (Alter und Kognition als Kovariate sowie Geschlecht, Diagnosegruppen
und Reha-Einrichtung als dichotome Faktoren)16 wurden in Tab. 3.10 dargestellt.
Unter simultaner Berücksichtigung der Faktoren (Störgrößen) ergeben sich für die
Patienten signifikante Verbesserungen im Beobachtungszeitraum sowohl im
Tinetti-Test als auch im TUG (Gesamteffekt/Wilks-Lambda). Mit der durchge-
führten Kontrastanalyse (vgl. Tab. 3.10) können die Zeiteffekte sowohl im Tinetti-
Test als auch im TUG auf signifikante Unterschiede zwischen den Messzeit-
punkten T0 und T1 zurückgeführt werden. Ein statistisch bedeutsamer Kontrast
zwischen den Messzeitpunkten T1 und T2 wurde hingegen nur im TUG aufge-
deckt. Im Tinetti-Test konnten damit erreichte Verbesserungen von den Patienten
auch postrehabilitativ aufrechterhalten werden. In der zeitmessenden
Performanceaufgabe des TUG wurde hingegen das mittelfristig erreichte
Leistungsniveau nicht aufrechterhalten. Statistisch bedeutsame Unterschiede der
Mittelwerte von T0 und T2 bestehen damit nur im Tinetti-Test, nicht aber im TUG.
16 Drei Patienten mussten aufgrund vorliegender Ausreißerwerte zu T0 im Modell des TUGausgeschlossen werden.
Ergebnisse der Erprobung der Rehabilitationsmodelle 101
Tab. 3.10 Veränderungen im Tinetti-Test und dem TUG: Ergebnisse derVarianzanalyse mit Messwiederholungen
Tinetti-Test TUG
Gesamteffekt/Wilks-LambdaF (df = 2) 13,9 *** 20,7 ***
Kontrast Gesamt (T2-T0)mittlere Differenz 2,6 (0,7) *** -1,8 (2,3)CI 1,0/4,2 -7,4/3,8
Kontrast Rehabilitationmittlere Differenz (T1-T0) 3,2 (0,7) *** -9,0 (1,6) ***CI 1,6/4,8 -5,1/-12,9
Kontrast Post-Rehabilitationmittlere Differenz (T2-T1) -0,6 (0,7) 7,2 (1,8) **CI -2,3/1,1 2,8/11,8
F = F-Wert; CI = Konfidenzintervall; df = Freiheitsgrade; Signifikanzniveaus: p<0,05 *; p<0,01 **;p<0,001 ***; Standardfehler in Klammern; adjustiert für die Faktoren: Alter, Geschlecht, Kognition,Diagnosegruppen und Reha-Einrichtung; Anpassung für Mehrfachvergleich nach Sidak
Die Varianzanalyse mit Messwiederholungen ermöglicht die Darstellung
adjustierter Verlaufsmittelwerte der Patientengruppen. Sie wurden in Abb. 3.8
dargestellt:
Abb. 3.8 Adjustierte Verlaufsmittelwerte des Bereichs Mobilität nach Reha-Einrichtungen: Ergebnisse der Varianzanalyse mitMesswiederholungen
Tinetti-Test (Punktwert: 0-28) † TUG (Zeitbedarf in sec.) ‡
18,1
20,0
14,8
19,6
18,9
17,8
0
4
8
12
16
20
24
28
T0 T1 T2
MOGERE
AGR
27,4
20,4
32,0
24,7
17,1
23,5
0
6
12
18
24
30
36
T0 T1 T2
MOGERE
AGR
adjustiert für Alter, Geschlecht, Kognition, Diagnosegruppe; † Zunehmende Werte stehen fürVerbesserungen. ‡ Abnehmende Werte stehen für Verbesserungen
Tabelle 3.11 zeigt die Einflüsse der im Modell mit Messwiederholungen
berücksichtigten Faktoren auf die Veränderungen beider Ergebniskriterien im
Beobachtungszeitraum. Die Zugehörigkeit zur Diagnosegruppe „Skelettsystem-
102 Ergebnisse der Erprobung der Rehabilitationsmodelle
erkrankung“ geht sowohl mit einem höheren Zeitbedarf im TUG (Durch-
schnitt: 10,0 sek.) als auch mit geringeren Befunden im Tinetti-Test (Durchschnitt:
3,4 Punkte) zu allen drei Messzeitpunkten einher. Die Patientengruppe der
MOGERE wies zu allen drei Messzeitpunkten einen höheren Zeitbedarf im TUG
auf als die Patientengruppe des AGR (Durchschnitt: 4,8 sek.). Signifikante
verlaufsbeeinflussende Effekte der Faktoren Alter, Kognition, Geschlecht und
Diagnosegruppe „gefäßbedingte Hirnfunktionsstörung“ wurden nicht beobachtet.
Tab. 3.11 Einfluss der Faktoren Alter, Kognition, Geschlecht,Diagnosegruppe und Reha-Einrichtung auf die Verlaufswerte desTinetti-Test und des TUG: Ergebnisse der Varianzanalyse mitMesswiederholungen
Tinetti-Test TUG
Alter (Kovariate, df = 1) 1,7 2,5Kognition (Kovariate, df = 1) 0,0 0,0Geschlecht (df = 1) 0,7 2,4gefäßbedingte Hirnfunktionsstörung (Dummy, df = 1) 0,5 0,0Skelettsystemerkrankung (Dummy, df = 1) 4,7 * 8,9 **Reha-Einrichtung (df = 1) 1,4 6,2 *
Angaben sind F-Werte, df=Freiheitsgrade. Signifikanzniveaus: p<0,05 *; p<0,01 **; p<0,001 ***
Im Tinetti-Test wurden unterschiedliche Verläufe beider Patientengruppen
deutlich. Während sich die Patientengruppe des AGR nahezu linear verbesserte,
zeigt sich für die Patientengruppe der MOGERE ein deutlich besserer Trend bei
jedoch schlechterem Ausgangsniveau zwischen dem Beginn und dem Ende der
Reha-Maßnahmen. Damit profitierten Patienten der MOGERE stärker von den
Reha-Maßnahmen. Sie wiesen aber gleichzeitig auch ungünstigere post-
rehabilitative Veränderungen auf als Patienten des AGR.
Positive Reha-Verläufe zeigten sich für weitere Patienten im TUG für die zu
Beginn der Rehabilitation eine Durchführung des Tests nicht möglich war und die
damit nicht in die Varianzanalysen mit Messwiederholungen eingehen konnten.
Für 5 Patienten des AGR und für 4 Patienten der MOGERE wurde zum Reha-
Ende die Durchführbarkeit des TUG erreicht, die auch über den Katamnese-
zeitraum aufrechterhalten blieb. Für 13 Patienten der MOGERE (19,7 %) und 15
Patienten des AGR (15,6 %) aus der Auswertungsgruppe blieb der TUG
undurchführbar.
Ergebnisse der Erprobung der Rehabilitationsmodelle 103
3.8.2 Aktivitäten des täglichen Lebens (Barthel-Index, IADL-Skala)
Für die Bewertung der Ergebnisse der Reha-Maßnahmen im Bereich der
Aktivitäten des täglichen Lebens wurden der Barthel-Index (Selbstversorgungs-
fähigkeit) und die IADL-Skala nach Lawton und Brody (Instrumentelle Alltags-
aktivitäten) eingesetzt. In Tabelle 3.12 werden die Patientengruppen mit ihren
Befunden zu T0, T1 und T2 gegenübergestellt.
Tab. 3.12 Barthel-Index und IADL-Skala zu T0, T1 und T2 nach Reha-Einrichtungen (ohne Ausgeschlossene)
Barthel-Index(0-100 Punkte)
IADL-Skala(0-8 Punkte.)
AGR T0 72,7 (19,8) 3,6 (2.3)T1 83,5 (15,6) 4,3 (2,4)T2 89,0 (13,0) 4,7 (2,4)
MOGERE T0 58,9 (25,1) 1,6 (1,3)T1 75,2 (22,6) 2,5 (2,1)T2 71,0 (26,1) 2,5 (2,4)
Angaben sind Mittelwerte, Standardabweichung in Klammern. ZunehmendeWerte stehen für Verbesserungen.
Durchschnittliche Verbesserungen wiesen beide Patientengruppen in beiden
Ergebniskriterien zum Ende der Rehabilitation auf. Zu T2 wurden in der Patienten-
gruppe des AGR weitere Verbesserungen beobachtet. Für Patienten der
MOGERE wurden hingegen durchschnittlich leichte Einbußen in der Selbstver-
sorgungsfähigkeit der Patienten zwischen Reha-Ende und der Nachuntersuchung
6 Monate nach Reha-Ende dokumentiert, während die Befunde der IADL-Skala
unverändert blieben.
Abbildung 3.9 zeigt deutliche durchschnittliche Verbesserungen der Patienten-
gruppen über die drei Messzeitpunkte im Barthel-Index. Der Anteil von Patienten
mit Werten über 85 hat im Beobachtungsverlauf damit deutlich zugenommen.
104 Ergebnisse der Erprobung der Rehabilitationsmodelle
Abb. 3.9 Boxplot der Befunde des Barthel-Index zu T0, T1 und T2;Punktwerte
AGRMOGERE
Bar
thel
-Ind
ex (
Pun
ktw
ert)
100
90
80
70
60
50
40
30
20
10
0
T0
T1
T2
Abb. 3.10 Boxplot der Befunde der IADL-Skala zu T0, T1 und T2;Punktwerte
AGRMOGERE
IAD
L-S
kala
(P
unkt
wer
t)
8
7
6
5
4
3
2
1
0
T0
T1
T2
Für Befunde der IADL-Skala wurden anhand der Boxplots im
Beobachtungszeitraum (vgl. Abb. 3.10) durchschnittlich positive Verläufe
erkennbar. Der Interquartilbereich vergrößerte sich bei Patienten der MOGERE
von Werten zwischen 1 und 2 Punkten zu Beginn der Rehabilitation auf Werte
zwischen 1 und 5 Punkten 6 Monate nach Beendigung der Rehabilitation. Der
Ergebnisse der Erprobung der Rehabilitationsmodelle 105
Median der Patientengruppe des AGR verbesserte sich von 3 auf 5 Punkte in der
IADL-Skala.
Die Ausgangswerte der Patientengruppen beider Reha-Einrichtungen im Barthel-
Index (p<0,001) und der IADL-Skala (p<0,001) unterscheiden sich signifikant.
Bessere Ausgangsbefunde wurden bei Patienten des AGR erfasst, die auch zu T2
erhalten blieben. Positive Verläufe sind in allen Gruppen der IADL-Skala
erkennbar. Durchschnittlich wurde pro Patient die Unabhängigkeit in einer
instrumentellen Alltagsaktivität erreicht. Die Varianz der Untersuchungsbefunde
verringert sich nur für Werte des Barthel-Index der Patientengruppe des AGR von
T0 über T1 und T2.
Unterschiede zwischen den Ausgeschlossenen und der Auswertungsgruppe
bestanden im Barthel-Index (p<0,001) und der IADL-Skala (p<0,001). Dabei
wiesen Patienten der Auswertungsgruppe sowohl im Barthel-Index (+17,7 Punkte)
als auch in der IADL-Skala (+1,2 Punkte) die günstigeren Ausgangsbefunde auf.
Insofern muss für die Auswertungen beider Verlaufskriterien von einer Positiv-
auswahl gesprochen werden. Unterschiede wurden auch zwischen Patienten mit
und ohne MDK-Begutachtung im Rahmen der Antragstellung festgestellt: Barthel-
Index (p<0,001), IADL-Skala (p<0,001). Patienten mit einer MDK-Begutachtung im
Antragsverfahren wiesen dabei die günstigeren Ausgangswerte im Barthel-Index
(+14,1 Punkte) und der IADL-Skala (+1,4 Punkte) auf.
Die durchgeführte univariate Varianzanalyse kann die Unterschiede zwischen den
Patientengruppen beider Reha-Einrichtungen im Barthel-Index und der IADL-
Skala zu T0 nur teilweise erklären (vgl. Tab. 3.13). Im statistisch relevanten
Ausmaß tragen die Merkmale Kognition ( = 1,2 mit CI: 0,6/1,7) und Diagnose-
JUXSSH�Ä6NHOHWWV\VWHPHUNUDQNXQJ³�� = -14,2 mit CI: -0,7/-27,6) zur Aufklärung der
Varianz der Ausgangswerte im Barthel-Index bei. Die Unterschiede im Barthel-
Index der Patientengruppen beider Reha-Einrichtungen verblieben jedoch weiter-
KLQ�VLJQLILNDQW��02*(5(�� �������PLW�&,��������������
Auch für die IADL-Skala wurde ein signifikanter Einfluss des Faktors kognitive
Leistungsfähigkeit auf die Befunde zu T0 ermittelt ( 0,1 mit CI: 0,0/0,2). Die
106 Ergebnisse der Erprobung der Rehabilitationsmodelle
signifikanten Unterschiede zwischen den Patientengruppen beider Reha-
(LQULFKWXQJHQ�EOLHEHQ�DXFK�LQ�GHU�,$'/�6NDOD�EHVWHKHQ��02*(5(�� -2,3 mit CI:
-1,5/-3,0).
Tab. 3.13 Einflussfaktoren auf die Befunde des Barthel-Index und der IADL-Skala der Patienten zu T0: Ergebnisse der Varianzanalyse
Barthel-Index IADL-Skala
Alter (df 1) 0,7 0,6Geschlecht (df 1) 0,3 2,3MMSE (df 1) 17,8 *** 30,0 ***Diagnosegruppe: - gefäßbedingte Hirnfunktionsstörungen (df 1) 0,1 0,2 - Skelettsystemerkrankungen (df 1) 4,3 * 1,6Zuweisungspfad (ambulant vs. Stationär) 1,3 0,0Antragsdauer (Mediansplit; df 1) 0,7 0,2Reha-Einrichtung (df 1) 10,0 ** 37,1 ***Modellgüte (R2): 0,224 0,366
Angaben sind F-Werte; df=Freiheitsgrade; Signifikanzen: p<0,05 *, p<0,01 **, p<0,001 ***
Die Ergebnisse der Varianzanalysen mit Messwiederholungen hinsichtlich des
Gesamteffekts und der geprüften Faktoren sind in Tab. 3.14 dargestellt. Unter
simultaner Berücksichtigung der im Modell eingeschlossenen Faktoren ergeben
sich für die Patienten sowohl im Barthel-Index als auch in der IADL-Skala
signifikante Verbesserungen im Beobachtungszeitraum. Die Kontrastuntersuchung
weist für die Verbesserungen im Barthel-Index zwischen T0 und T2 und zwischen
T0 und T1 signifikante mittlere Differenzen nicht jedoch für die leichten
funktionellen Einbußen zwischen T1 und T2 aus. Insofern können die erreichten
Verbesserungen im Bereich der Selbstversorgung der Patienten auch mittelfristig
aufrechterhalten werden. Ähnlich verhält es sich mit den Befunden der IADL-
Skala. Die Verbesserungen zwischen T0 und T2 sowie zwischen T0 und T1 sind
signifikant, während die Unterschiede zwischen T1 und T2 statistisch
unbedeutsam sind.
Ergebnisse der Erprobung der Rehabilitationsmodelle 107
Tab. 3.14 Veränderungen im Barthel-Index und der IADL-Skala: Ergebnisseder Varianzanalyse mit Messwiederholungen
Barthel-Index IADL
Gesamteffekt/Wilks Lambda 0,7 0,9F (df = 2) 24,4 *** 4,3 *
Kontrast Gesamtmittlere Differenz (T2-T0) 12,3 (2,4) *** 0,8 (0,3) *CI 6,6/18,0 0,1/1,4
Kontrast Rehabilitationmittlere Differenz (T1-T0) 13,7 (2,0) *** 0,7 (0,2) *CI 9,0/18,4 0,1/1,3
Kontrast Post-Rehabilitationmittlere Differenz (T2-T1) -1,4 (1,6) 0,1 (0,2)CI -5,3/2,5 -0,4/0,6
F = F-Werte; CI = Konfidenzintervalle; df = Freiheitsgrade; Signifikanzniveaus:p<0,05 *; p<0,01 **; p<0,001 ***; Standardfehler in Klammern; adjustiert für dieFaktoren: Alter, Geschlecht, Kognition, Diagnosegruppen und Reha-Einrichtung;Anpassung für Mehrfachvergleich nach Sidak
Die adjustierten Verlaufsmittelwerte der Patientengruppen der Reha-Einrichtungen
werden als Ergebnis der Varianzanalyse mit Messwiederholungen in Abb. 3.11
dargestellt:
Abb. 3.11 Adjustierte Verlaufsmittelwerte des Bereichs Aktivitäten destäglichen Lebens nach Reha-Einrichtungen
Barthel-Index (0-100 Punkte) IADL-Skala (0-7 Punkte)
65,271,2
55,2
82,479,267,8
0102030405060708090
100
T0 T1 T2
MOGERE
AGR 1,92,01,1
4,13,93,4
0,0
1,0
2,0
3,0
4,0
5,0
6,0
7,0
8,0
T0 T1 T2
MOGERE
AGR
adjustiert für Alter, Geschlecht, Kognition, Diagnosegruppe; zunehmende Werte stehen fürVerbesserungen
Sowohl die Mittelwerte des Barthel-Index als auch der IADL-Skala beider
Patientengruppen variieren zu den drei Messzeitpunkten.
Tabelle 3.15 zeigt die Einflüsse der im Modell mit Messwiederholungen
108 Ergebnisse der Erprobung der Rehabilitationsmodelle
berücksichtigten Faktoren auf den Verlauf der Werte im Barthel-Index und der
IADL-Skala. Signifikante verlaufsbeeinflussende Effekte der Faktoren Alter und
gefäßbedingte Hirnfunktionsstörung wurden nicht beobachtet. Patienten der
Diagnosegruppe „Skelettsystemerkrankung“ haben zu T0, T1 und T2 signifikant
geringere Punktwerte im Barthel-Index als Patienten der beiden anderen
Diagnosegruppen. Patientinnen weisen zu allen drei Messzeitpunkten eine höhere
Unabhängigkeit im IADL-Bereich auf. Für beide Ergebniskriterien bleiben zu allen
Messzeitpunkten ungünstigere Mittelwerte für kognitiv eingeschränkte Patienten
und für die Patientengruppe der MOGERE bestehen. Wechselwirkungen der
Faktoren mit dem Zeitfaktor wurden nicht beobachtet.
Tab. 3.15 Einfluss der Faktoren Alter, Kognition, Geschlecht,Diagnosegruppe und Reha-Einrichtung auf die Verlaufswerte imBarthel-Index und der IADL-Skala: Ergebnisse der Varianzanalysemit Messwiederholungen
Barthel-Index IADL-Skala
Alter (Kovariate, df = 1) 0,2 1,3Kognition (Kovariate, df = 1) 11,9 ** 31,0 ***Geschlecht (df = 1) 0,0 9,3 **gefäßbedingte Hirnfunktionsstörung (Dummy, df = 1) 0,3 0,0Skelettsystemerkrankung (Dummy, df = 1) 8,4 ** 3,2Reha-Einrichtung (df = 1) 16,2 *** 41,5 ***
Angaben sind F-Werte, df=Freiheitsgrade. Signifikanzniveaus: p<0,05 *; p<0,01 **; 0,001 ***
Aufgrund des bekannten Deckeneffekts des Barthel-Index wurde das Varianz-
modell mit Messwiederholungen alternativ mit der Teilmenge der Auswertungs-
gruppe berechnet, für die der Punktwert zu T0 kleiner 90 war. Hierbei zeigte sich
erwartungsgemäß ebenso ein signifikanter Verlaufseffekt mit deutlich stärkeren
Kontrasten der Befunde von T2 bzw. T1 gegenüber T0 (jeweils p<0,001). Die
mittlere Differenz lag zwischen T0 und T2 bzw. T0 und T2 jeweils über einem
Barthel-Punktwert von 15. Die Unterschiede von Patienten beider Reha-
Einrichtungen zu allen drei Messzeitpunkten und die positive Korrelation mit der
Kognition verblieben erwartungsgemäß signifikant. Ein statistisch relevanter
Unterschied zwischen den Patienten der Diagnosegruppe „Skelettsystem-
erkrankung“ und den Patienten anderer Diagnosegruppen konnte hingegen nicht
bestätigt werden.
Ergebnisse der Erprobung der Rehabilitationsmodelle 109
3.8.3 Depressivität (GDS)
Die Bewertung der Ergebnisse der Reha-Maßnahmen im Bereich der
Depressivität wurde anhand der Geriatric Depression Scale (GDS) vorgenommen.
In Tabelle 3.16 wurden die Patientengruppen mit ihren Bewertungen zu T0, T1
und T2 gegenübergestellt.
Tab. 3.16 GDS zu T0, T1 und T2 nach Reha-Einrichtungen
GDS(15-0 Punkte)
AGR T0 5,2 (3,7)T1 4,7 (3,8)T2 4,2 (3,8)
MOGERE T0 4,9 (2,2)T1 4,2 (3,1)T2 3,8 (2,5)
Angaben sind Mittelwerte, Standardabweichung in Klammern. AbnehmendeWerte stehen für Verbesserungen
Zwischen Patienten mit bzw. ohne eine MDK-Begutachtung und zwischen der
Auswertegruppe und den Ausgeschlossenen bestehen bei Befunden der GDS zu
T0 keine Unterschiede. Die Ausgangswerte der Patientengruppen beider Reha-
Einrichtungen unterschieden sich nicht signifikant. Die besseren Ausgangs-
befunde fanden sich bei Patienten der MOGERE. Die Unterschiede der Patienten-
gruppen beider Reha-Einrichtungen blieben auch zu T1 und T2 bestehen. Positive
Verläufe sind für beide Gruppen über den gesamtem Beobachtungszeitraum dem
Trend nach erkennbar.
In der graphischen Darstellung der Boxplots (vgl. Abb. 3.12) wird weiterhin
deutlich, dass die Varianz der Patientengruppen im Zeitverlauf abnimmt. Einzelne
Ausreißer weisen in der Patientengruppe der MOGERE hingegen auf ungünstige
Verläufe hin. Gemessen am Median verbessert sich nur die Patientengruppe des
AGR.
110 Ergebnisse der Erprobung der Rehabilitationsmodelle
Abb. 3.12 Boxplots der Befunde der GDS zu T0, T1 und T2 nach Reha-Einrichtung; Punkte
AGRMOGERE
GD
S (
Pun
ktw
ert)
151413121110
9876543210
T0
T1
T2
� Ausreißer
Die durchgeführte univariate Varianzanalyse führte zu keiner bedeutsamen
Varianzaufklärung der Ausgangswerte der Patienten beider Reha-Einrichtungen
zu T0 (vgl. Tab. 3.17). Keiner der berücksichtigten Faktoren kann in statistisch
relevantem Ausmaß zur Varianzaufklärung beitragen.
Tab. 3.17 Einflussfaktoren auf die Befunde der GDS der Patienten zu T0:Ergebnisse der Varianzanalyse
GDS
Alter (df 1) 0,3Geschlecht (df 1) 1,9MMSE (df 1) 0,5Diagnosegruppe: - Gefäßbedingte Hirnfunktionsstörungen (df 1) 0,1 - Skelettsystemerkrankungen (df 1) 0,4Zuweisungspfad (ambulant vs. Stationär) 1,6Antragsdauer (Mediansplit; df 1) 0,3Reha-Einrichtung (df 1) 0,5Modellgüte (R2): 0,041
Angaben sind F-Werte; df = Freiheitsgrade; Signifikanzen: p<0,05 *, p<0,01 **,p<0,001 ***.
Die Ergebnisse der Varianzanalysen mit Messwiederholungen hinsichtlich des
Zeiteffekts und der geprüften Faktoren sind in Tab. 3.18 dargestellt. Unter
simultaner Berücksichtigung der im Modell eingeschlossenen Faktoren ergeben
Ergebnisse der Erprobung der Rehabilitationsmodelle 111
sich für die Patienten keine signifikanten Verbesserungen im Beobachtungs-
zeitraum. Die Kontrastuntersuchung weist keine statistisch relevanten mittleren
Differenzen aus. Ein positiver Verlaufseffekt wurde nicht aufgedeckt.
Tab. 3.18 Veränderungen in der GDS: Ergebnisse der Varianzanalyse mitMesswiederholungen
GDS
Gesamteffekt/Wilks-LambdaF (df = 2) 1,4Kontrast Gesamtmittlere Differenz (T2-T0) -0,8 (0,5)CI -1,9/0,4Kontrast Rehabilitationmittlere Differenz (T1-T0) -0,5 (0,4)CI -1,4/0,5Kontrast Post-Rehabilitationmittlere Differenz (T2-T1) -0,3 (0,4)CI -1,3/0,7
F = F-Wert; CI = Konfidenzintervall; df = Freiheitsgrade; Signifikanzniveaus:p<0,05 *; p<0,01 **; p<0,001 ***; Standardfehler in Klammern; adjustiert für dieFaktoren: Alter, Geschlecht, Kognition, Diagnosegruppen und Reha-Einrichtung; Anpassung für Mehrfachvergleich nach Sidak
Die adjustierten Verlaufsmittelwerte der Patientengruppen der Reha-Einrichtungen
werden als Ergebnis der Varianzanalyse mit Messwiederholungen in Abb. 3.13
dargestellt:
Abb. 3.13 Adjustierter Verlaufsmittelwert der GDS zu T0, T1 und T2 nachReha-Einrichtung (0-15 Punkte): Ergebnisse der Varianzanalysemit Messwiederholungen
3,94,8 4,1
4,54,95,2
0
3
6
9
12
15
T0 T1 T2
MOGERE
AGR
adjustiert für Alter, Geschlecht, Kognition, Diagnosegruppe; abnehmende Werte stehen fürVerbesserungen
Tabelle 3.19 zeigt die Einflüsse der im Modell mit Messwiederholungen
112 Ergebnisse der Erprobung der Rehabilitationsmodelle
berücksichtigten Faktoren auf die Veränderungen der GDS-Werte im
Beobachtungszeitraum. Für keinen der im Modell eingeschlossenen Faktoren
wurden signifikante Verlaufsunterschiede aufgezeigt. Statistisch relevante
Wechselwirkungen der Faktoren mit dem Zeitfaktor wurden nicht beobachtet.
Tab. 3.19 Einfluss der Faktoren Alter, Kognition, Geschlecht,Diagnosegruppe und Reha-Einrichtung auf die Verlaufswerte derGDS: Ergebnisse der Varianzanalyse mit Messwiederholungen
GDS
Alter (Kovariate, df = 1) 0,0Kognition (Kovariate, df = 1) 1,7Geschlecht (df = 1) 3,1gefäßbedingte Hirnfunktionsstörung (Dummy, df = 1) 0,2Skelettsystemerkrankung (Dummy, df = 1) 0,0Reha-Einrichtung (df = 1) 1,4
Alle Angaben sind F-Werte, df=Freiheitsgrade. Signifikanzniveaus: p<0,05 *;p<0,01 **; p<0,001 ***.
3.8.4 Kognitive Leistungsfähigkeit (CCT)
Der Uhrergänzungstest („Clock Completion-Test“, CCT) wird als
Screeningverfahren für Demenz und weitere Hirnleistungsstörungen
(Hemineglegt, Apraxie, Hemianopsie) verwendet. In unserer Analyse wird der CCT
für die Verlaufsbewertung kognitiver Beeinträchtigungen der Patienten eingesetzt.
Die Auswertung erfolgt mit dem Scoring System nach Watson (1993).
Zum Reha-Beginn unterschieden sich die Befunde des CCT beider Patienten-
gruppen nicht signifikant (vgl. Tab. 3.20). Mittelfristige Verbesserungen wies nur
die Patientengruppe des AGR auf, die bei abnehmender Streuung im Mittel eine
Reduktion der Fehlerzahlen im CCT zwischen T1 und T2 erreichte. In der
Patientengruppe der MOGERE hingegen verschlechterte sich mittelfristig der
Befund. Verbesserungen zwischen Beginn und Ende der Reha-Maßnahmen
erreichten hingegen beide Patientengruppen.
Ergebnisse der Erprobung der Rehabilitationsmodelle 113
Tab. 3.20 Uhrergänzungstest zu T0, T1 und T2 nach Reha-Einrichtungen(ohne Ausgeschlossene)
CCT(7-0 Punkte)
AGR T0 2,7 (2,8)T1 2,3 (2,5)T2 2,2 (2,5)
MOGERE T0 1,8 (2,6)T1 1,3 (2,4)T2 2,4 (2,8)
Angaben sind Mittelwerte, Standardabweichung in Klammern. AbnehmendeWerte stehen für Verbesserungen.
Bei Betrachtung der Häufigkeitsverteilungen wird deutlich, dass auch Patienten mit
einem Ausgangswert zu T0 von 7 Fehlerpunkten im Uhrergänzungstest positive
Verläufe aufweisen. Ihr Gesamtanteil verringert sich jedoch nur moderat von
18,4 % zu T0 auf 15,5 % zu T2. Bei Betrachtung des Box-Plots ist der ungünstige
Trend in der Patientengruppe der MOGERE durch den Anstieg des Medians von 0
auf 2 Fehlerpunkte zwischen T0 und T1 und die Ausweitung des Interquartil-
bereichs von anfänglich 0 bis 2 Fehlerpunkte auf 0 bis 5 Fehlerpunkte im gleichen
Zeitraum erkennbar. In der Patientengruppe des AGR hingegen verringert sich der
Median, der Interquartilbereich wird kleiner. Die unterschiedlichen Ausgangs-
niveaus sind hier jedoch zu beachten.
Abb. 3.14 Boxplot der Befunde des CCT zu T0, T1 und T2 nach Reha-Einrichtungen; Fehlerpunkte nach Watson
AGRMOGERE
CC
T (
Feh
lerp
unkt
e na
ch W
atso
n)
7
6
5
4
3
2
1
0
T0
T1
T2
� Ausreißer
114 Ergebnisse der Erprobung der Rehabilitationsmodelle
Unterschiede zwischen Patienten mit und ohne MDK-Begutachtung zeigten sich
nicht, während sich die Auswertungsgruppe und die Gruppe der Ausge-
schlossenen signifikant unterschieden (p=0,004). Dabei wiesen Patienten der
Auswertungsgruppe durchschnittlich 1,4 Fehlerpunkte weniger auf als Patienten
aus der Gruppe der Ausgeschlossenen.
Die Ausgangsbefunde im CCT korrelieren negativ mit den Ergebnissen im MMSE
zum Zeitpunkt T0 (r = -0,38, p<0,001). Die durchgeführte multivariate Varianz-
analyse (vgl. Tab. 3.21) weist signifikante Einflüsse des Faktors *HVFKOHFKW�� = -
0,9*Mann mit CI: -0,1/-1,8) auf die Ausgangswerte der Patienten im CCT aus (vgl.
Tab. 3.20). Die signifikanten Unterschiede zwischen den Patientengruppen
werden jedoch nur unzureichend durch die berücksichtigten Merkmale erklärt und
verbleiben statistisch relevant � = -1,4*MOGERE mit CI: -0,4/-2,4).
Tab. 3.21 Einflussfaktoren auf die Befunde des CCT der Patienten zu T0:Ergebnisse der Varianzanalyse
CCT
Alter (df 1) 2,6Geschlecht (df 1) 6,3 *Diagnosegruppe: 4,7 - Gefäßbedingte Hirnfunktionsstörungen (df 1) 3,0 - Skelettsystemerkrankungen (df 1) 1,0Zuweisungspfad (ambulant vs. stationär) 0,4Antragsdauer (Mediansplit; df 1) 0,0Reha-Einrichtung (df 1) 8,9 **Modellgüte (R2): 0,125
Angaben sind F-Werte; df = Freiheitsgrade; Signifikanzen: p<0,05 *, p<0,01 **, p<0,001 ***
Die Ergebnisse der Varianzanalysen mit Messwiederholungen hinsichtlich des
Zeiteffekts und der Kontraste sind in Tab. 3.22 zusammengefasst. In Abweichung
zu den Varianzanalysen aller anderen Verlaufskriterien (Abschnitt 3.8) fand hier
der Faktor „kognitive Leistungsfähigkeit“ (MMSE-Befund) keine Berücksichtigung.
Unter Berücksichtigung der im Modell eingeschlossenen Faktoren ergibt sich kein
positiver Verlaufstrend. Statistisch relevante Kontraste wurden nicht beobachtet.
Unter Berücksichtigung der im Modell eingeschlossenen Faktoren reduzieren sich
die Fehlerpunkte unter der Rehabilitation nur geringfügig.
Ergebnisse der Erprobung der Rehabilitationsmodelle 115
Tab. 3.22 Veränderungen im CCT: Ergebnisse der Varianzanalyse mitMesswiederholungen
CCT
Zeiteffekt/Wilks-LamdaF (df = 2) 2,2
Kontrast Gesamt (T2-T0)mittlere Differenz 0,0 (0,4)CI -1,1/0,9
Kontrast Rehabilitation (T1-T0)mittlere Differenz -0,5 (0,3)CI -1,1/0,1
Kontrast Post-Rehabilitation (T2-T1)mittlere Differenz -0,4 (0,4)CI -0,5/1,3
F = F-Werte; CI = Konfidenzintervall; df = Freiheitsgrade; Signifikanzniveaus:p<0,05 *; p<0,01 **; p<0,001 ***; Standardfehler in Klammern; adjustiert für dieFaktoren: Alter, Geschlecht, Diagnosegruppen und Reha-Einrichtung;Anpassung für Mehrfachvergleich nach Sidak
Die adjustierten Verlaufsmittelwerte der Patientengruppen der Reha-Einrichtungen
wurden als Ergebnis der Varianzanalyse mit Messwiederholungen in Abb. 3.15
dargestellt:
Abb. 3.15 Adjustierter Verlaufsmittelwert des CCT zu T0, T1 und T2 nachReha-Einrichtungen und Geschlechtern gesondert: Ergebnisseder Varianzanalyse mit Messwiederholungen; Fehlerpunkte nachWatson
2,11,7 2,0
3,42,8 2,7
0
1
2
3
4
5
6
7
T0 T1 T2
MOGERE
AGR
3,3
2,2 2,62,3 2,8
2,2
0
1
2
3
4
5
6
7
T0 T1 T2
Frauen
Männer
adjustiert für Alter, Kognition, Diagnosegruppe; abnehmende Werte stehen für Verbesserungen
Tabelle 3.23 zeigt die Einflüsse der im Modell mit Messwiederholungen berück-
sichtigten Faktoren auf den Verlauf der CCT-Werte. Die Zugehörigkeit zur
Patientengruppe der MOGERE geht mit geringeren Fehlerpunkten einher als die
Zugehörigkeit zur Patientengruppe des AGR. Patienten der Diagnosegruppe
„Skelettsystemerkrankungen“ haben in statistisch relevantem Ausmaß zu allen
116 Ergebnisse der Erprobung der Rehabilitationsmodelle
drei Messzeitpunkten höhere Fehlerpunktwerte als Patienten, die einer anderen
Diagnosegruppe zugeordnet wurden.
Tab. 3.23 Einfluss der Faktoren Alter, Geschlecht, Diagnosegruppe undReha-Einrichtung auf die Verlaufswerte des CCT: Ergebnisse derVarianzanalyse mit Messwiederholungen
CCT
Alter (Kovariate, df = 1) 1,8Geschlecht (df = 1) 1,0Gefäßbedingte Hirnfunktionsstörung (Dummy, df = 1) 0,3Skelettsystemerkrankung (Dummy, df = 1) 4,9 *Reha-Einrichtung (df = 1) 4,3 *
Angaben sind F-Werte, df=Freiheitsgrade. Signifikanzniveaus: p<0,05 *; p<0,01 **;p<0,001 ***
Wechselwirkungen wurden für die Reha-Phase zwischen dem Zeitfaktor und dem
Merkmal Geschlecht sowie für die postrehabilitative Phase zwischen dem Zeit-
faktor und dem Merkmal Reha-Einrichtung ermittelt (vgl. Abb. 3.15). Damit werden
a priori vorhandene Ausgangsunterschiede zwischen den Geschlechtern zum
Reha-Ende nivelliert (p=0,003). Patienten des AGR weisen in der post-
rehabilitativen Phase weitaus günstigere Verläufe auf als Patienten der MOGERE
(p=0,012).
3.8.5 Kommunikationsfähigkeit
Ein Mindestmaß an kommunikativen Fähigkeiten ist Grundlage für eine Vielzahl
von instrumentellen Alltagshandlungen, wie z.B. Aufrechterhaltung persönlicher
Beziehungen, Telefonieren, und Erledigung von Geldgeschäften. Gerade bei
Patienten mit Zuständen nach einem Schlaganfall können kommunikative
Fähigkeiten stark eingeschränkt sein. Die Kommunikationsskala nach Goodglass
und Kaplan ist eine auf 7 Stufen normierte Ordinalskala und Bestandteil des
Aachener Aphasietests, welcher im logopädischen Arbeitsfeld häufig eingesetzt
wird:
0 keine verständliche Sprachäußerung oder kein Sprachverständnis
1 Hörer muss Sinn erschließen, erraten, Hauptlast trägt Gesprächspartner
Ergebnisse der Erprobung der Rehabilitationsmodelle 117
2 Gedanke häufig nicht übermittelt, gleich viele Kommunikationsinhalte
3 Alltagsprobleme mit geringer Unterstützung, bestimmte Themen nicht möglich
4 Sprachproduktion vermindert oder Verständnis deutlich eingeschränkt
5 Bloß subjektive oder minimale Schwierigkeiten
6 keine Beeinträchtigungen
Die Ausgangsbefunde beider Patientengruppen wurden in Tab. 3.24
zusammengefasst. Dabei zeigen sich für die Patientengruppe der MOGERE im
Durchschnitt bloß subjektive bzw. minimale Kommunikationsschwierigkeiten.
Patienten des AGR sind im Mittel um eine Stufe schlechter in der
Kommunikationsskala.
Tab. 3.24 Kommunikationsfähigkeit zu T0, T1 und T2 nach Reha-Einrichtungen (ohne Ausgeschlossene)
Kommunikationsskala nachGoodglass und Kaplan(0-8 Punkte)
AGR T0 4,6 (1,6)T1 5,0 (1,5)T2 5,1 (1,2)
MOGERE T0 5,4 (1,1)T1 5,5 (1,0)T2 5,4 (1,2)
Angaben sind Mittelwerte, Standardabweichung in Klammern. Zunehmende Werte stehenfür Verbesserungen
Nur wenige Patienten haben relevante kommunikative Fähigkeits-
einschränkungen. Die Stufen 5 und 6 „keine Beeinträchtigungen“ und „bloß
subjektive oder minimale Schwierigkeiten“ nehmen zu T0 in der Patientengruppe
der MOGERE einen Anteil von 86,6 % und von 88,3 % zu T2 ein, am AGR von
62,6 % zu T0 und von 79,7 % zu T2.
Signifikante Unterschiede zwischen Patienten der Auswertungsgruppe und den
Ausgeschlossenen sowie zwischen Patienten mit oder ohne eine MDK-
Begutachtung des Reha-Antrages bestehen nicht.
118 Ergebnisse der Erprobung der Rehabilitationsmodelle
Abb. 3.16 Boxplot der Befunde der Kommunikationsskala zu T0, T1 und T2nach Reha-Einrichtung; Stufen
AGRMOGERE
Stu
fen
der
Kom
mun
ikat
ions
skal
a
6
5
4
3
2
1
0
T0
T1
T2
� Ausreißer � Extremwerte
Die in der multivariaten Varianzanalyse berücksichtigten Einflussfaktoren auf die
Ausgangsbefunde der Kommunikationsfähigkeit können die Unterschiede
zwischen den Patientengruppen der Reha-Einrichtungen nur unzureichend
erklären (vgl. Tab. 3.25). Einzig der Faktor Kognition hat einen statistisch bedeut-
samen Einfluss auf die Ausgangswerte im Bereich Kommunikation.
Tab. 3.25 Einflussfaktoren auf die Befunde der Kommunikationsskala nachGoodglass und Kaplan der Patienten zu T0: Ergebnisse derVarianzanalyse
Kommunikationsskala
Alter (df 1) 0,7Geschlecht (df 1) 1,3Kognition (df 1) 48,0 ***Diagnosegruppe: - Gefäßbedingte Hirnfunktionsstörungen (df 1) 0,1 - Skelettsystemerkrankungen (df 1) 1,4Zuweisungspfad (ambulant vs. stationär) 0,1Antragsdauer (Mediansplit; df 1) 0,1Reha-Einrichtung (df 1) 17,8 ***Modellgüte (R2): 0,483
Angaben sind F-Werte; df=Freiheitsgrade; Signifikanzen: p<0,05 *, p<0,01 **, p<0,001 ***
Der Anteil von Patienten mit schweren und mittelschweren Einschränkungen der
Kommunikationsfähigkeit (Stufen 0-4) nimmt nur in der Patientengruppe des AGR
Ergebnisse der Erprobung der Rehabilitationsmodelle 119
zwischen dem Beginn und dem Ende der Rehabilitation ab. Fielen zu Beginn der
Rehabilitation 37,5 % der Patienten des AGR und 13,3 % der Patienten der
MOGERE unter diese Gruppe, betrug ihr Anteil zu T1 noch 18,8 % (T2: 20,3) an
den Patienten der AGR und 13,3 % (T2: 11,7) an den Patienten der MOGERE.
Die Auswertungen über die Messzeitpunkte T0, T1 und T2 zum Verlaufseffekt und
den Kontrasten wurden in Tab. 3.26 zusammengefasst. Der signifikant positive
Verlaufseffekt geht ausschließlich auf die Verbesserungen zwischen T0 und T1
zurück. Zwischen T1 und T2 eintretende Verschlechterungen bewirken, dass kein
statistisch relevanter Unterschied zwischen den Werten zu T0 und T2 bestehen
bleibt.
Tab. 3.26 Veränderungen in der Kommunikationsskala nach Goodglassund Kaplan: Ergebnisse der Varianzanalyse mitMesswiederholungen
Kommunikationsskala
Gesamteffekt/Wilks-LambdaF(df = 2) 4,3 *
Kontrast Gesamtmittlere Differenz (T2-T0) 0,1 (0,1)CI -0,3/0,4
Kontrast Rehabilitationmittlere Differenz (T1-T0) 0,2 (0,1) *CI 0,0/0,4
Kontrast Post-Rehabilitationmittlere Differenz (T2-T1) -0,2 (0,1)CI -0,5/0,1
F = F-Wert; CI = Konfidenzintervall; df = Freiheitsgrade; Signifikanzniveaus:p<0,05 *; p<0,01 **; p<0,001 ***; Standardfehler in Klammern; adjustiert für dieFaktoren: Alter, Geschlecht, Diagnosegruppen und Reha-Einrichtung; Anpassungfür Mehrfachvergleich nach Sidak
Die adjustierten Verlaufsmittelwerte der Patientengruppen der Reha-Einrichtungen
werden als Ergebnis der Varianzanalyse mit Messwiederholungen in Abb. 3.17
dargestellt. Die Unterschiede zwischen beiden Patientengruppen bleiben auch
6 Monate nach Reha-Ende nahezu unverändert bestehen.
120 Ergebnisse der Erprobung der Rehabilitationsmodelle
Abb. 3.17 Adjustierter Verlaufsmittelwert der Kommunikationsskala zu T0,T1 und T2 nach Reha-Einrichtung: Ergebnisse der Varianzanalysemit Messwiederholungen; Stufen
5,65,75,7
5,05,24,8
0
1
2
3
4
5
6
T0 T1 T2
MOGERE
AGR
adjustiert für Alter, Geschlecht, Kognition, Diagnosegruppe; Zunehmende Werte stehen fürVerbesserungen
Tabelle 3.27 zeigt die Einflüsse der im Modell mit Messwiederholungen
berücksichtigten Faktoren auf die Veränderungen der Stufen in der
Kommunikationsskala. Bei einem positiv korrelierten Einfluss des Faktors
Kognition auf die Werte der Kommunikationsskala zu allen drei Messzeitpunkten
blieben die Unterschiede zwischen den Patientengruppen ebenso statistisch
relevant.
Tab. 3.27 Einfluss der Faktoren Alter, Geschlecht, Diagnosegruppe undReha-Einrichtung auf die Verlaufswerte derKommunikationsskala: Ergebnisse der Varianzanalyse mitMesswiederholungen
Kommunikationsskala
Alter (Kovariate, df = 1) 1,0Kognition (Kovariate, df = 1) 76,0 ***Geschlecht (df = 1) 0,9gefäßbedingte Hirnfunktionsstörung (Dummy, df = 1) 0,0Skelettsystemerkrankung (Dummy, df = 1) 0,8Reha-Einrichtung (df = 1) 16,3 ***
Angaben sind F-Werte, df = Freiheitsgrade. Signifikanzniveaus: p<0,05 *; p<0,01 **; p<0,001 ***.
Wechselwirkungen wurden zwischen dem Zeitfaktor und dem Faktor Reha-
Einrichtung zwischen T0 und T1 (p=0,001) und zwischen dem Zeitfaktor und dem
Faktor Kognition postrehabilitativ ermittelt (p=0,008). Dabei weisen Patienten des
AGR günstigere Veränderungen zwischen T0 und T1 auf als Patienten der
MOGERE. Jedoch sind hier die unterschiedlichen Ausgangsniveaus zu beachten.
Ergebnisse der Erprobung der Rehabilitationsmodelle 121
Höhere kognitive Leistungsfähigkeit wirkt zudem prädiktiv zugunsten der
kommunikativen Leistungsfähigkeit von Patienten 6 Monate nach Reha-Ende.
3.8.6 Performancetest: Geldzählen
Der Umgang mit Geld ist bedeutsam für einen selbstbestimmten Alltag. Der
zeitmessende Geldzähltest überprüft die Fähigkeit, eine definierte Geldmenge
(19,80 DM) aus einer Geldbörse zu entnehmen und zu zählen. Bei drei
Fehlversuchen wird der Test abgebrochen.
4 Patienten der MOGERE und 15 Patienten des AGR waren zu Beginn der Reha-
Maßnahmen nicht in der Lage den Test erfolgreich durchzuführen. Zu T1 waren es
noch 2 Patienten der MOGERE und 9 des AGR. Nur 2 Patienten der MOGERE
büßten diese Fähigkeit im Katamnesezeitraum wieder ein. Für alle Patienten der
Auswertungsgruppe, für die eine Testdurchführung zu allen drei Messzeitpunkten
möglich war, ist der Zeitbedarf in Tab. 3.28 dargestellt.
Tab. 3.28 Geldzähltest zu T0, T1 und T2 nach Reha-Einrichtungen
Geldzähltest(in Sekunden)
AGR T0 59,5 (42,8)T1 45,1 (36,3)T2 59,0 (42,9)
MOGERE T0 55,3 (41,8)T1 50,4 (36,6)T2 54,3 (37,3)
Angaben sind Mittelwerte, Standardabweichung in Klammern. Abnehmende Werte stehenfür Verbesserungen.
Für beide Patientengruppen wird kein positiver mittelfristiger Verlauf erkennbar.
Reduzierte Zeitbedarfe, die zum Ende der Rehabilitation erreicht wurden, konnten
bis T2 nicht aufrechterhalten werden. Eine deutliche Verbesserung in der Reha-
Phase wird nur in der Patientengruppe der MOGERE erkennbar (vgl. Abb. 3.18).
122 Ergebnisse der Erprobung der Rehabilitationsmodelle
Abb. 3.18 Boxplot der Befunde des Geldzähltests zu T0, T1 und T2 nachReha-Einrichtung; Zeitbedarf in Sekunden
AGRMOGERE
Gel
dzäh
ltest
(in
sek
.)
160
140
120
100
80
60
40
20
0
T0
T1
T2
� AusreißerAuf die Darstellung der Extremwerte (Zeitbedarf>160 sek.) vonjeweils 4 Patienten beider Reha-Einrichtungen wurde verzichtet
Der Zeitbedarf der Auswertungsgruppe und der Ausgeschlossenen zu T0 sowie
von Patienten mit bzw. ohne eine MDK-Begutachtung unterschieden sich bei
univariater Betrachtung nicht signifikant voneinander. Univariate Unterschiede
zwischen den Ausgangswerten der Patientengruppen der Reha-Einrichtungen
wurden nicht beobachtet.
Die multivariate Varianzanalyse von Determinanten der Ausgangsbefunde zeigt,
dass die kognitive Leistungsfähigkeit der Patienten negativ mit dem Zeitbedarf im
Geldzähltest korreliert ( � ����� PLW� &,�� ������������� 'LH� 9DULDQ]DXINOärung von
Befunden des Geldzähltestes zu T0 durch die berücksichtigten Merkmale betrug
49 % (vgl. Tab. 3.29).
Ergebnisse der Erprobung der Rehabilitationsmodelle 123
Tab. 3.29 Einflussfaktoren auf die Befunde des Geldzähltest der Patientenzu T0: Ergebnisse der Varianzanalyse
Geldzähltest
Alter (df 1) 3,3Geschlecht (df 1) 1,5Kognition (df 1) 97,2 ***Diagnosegruppe: - Gefäßbedingte Hirnfunktionsstörungen (df 1) 0,6 - Skelettsystemerkrankungen (df 1) 0,4Zuweisungspfad (ambulant vs. stationär) 0,0Antragsdauer (Mediansplit; df 1) 0,4Reha-Einrichtung (df 1) 0,4Modellgüte (R2): 0,487
Angaben sind F-Werte; df = Freiheitsgrade; Signifikanzen: p<0,05 *, p<0,01 **,p<0,001 ***.
Die Ergebnisse der Varianzanalysen mit Messwiederholungen zum Zeiteffekt und
den Kontrasten sind in Tab. 3.30 dargestellt17. Die geschätzten Mittelwerte zu den
einzelnen Messzeitpunkten betrugen: 54,6 sek. zu T0; 48,0 sek. zu T1 und
54,8 sek. zu T2. Ein positiver mittelfristiger Verlaufseffekt kann damit auch unter
Berücksichtigung der Faktoren des Modells nicht gesichert werden. Der Zeitbedarf
6 Monate nach Reha-Ende ist auch unter Berücksichtigung relevanter Einfluss-
größen nahezu identisch mit dem Ausgangsniveau. Dabei zeigt sich ein sehr
heterogenes Bild der analysierten Patienten. Die Grenzen des Vertrauensintervalls
der mittleren Differenz zwischen Reha-Beginn und Reha-Ende weisen sowohl
deutlich reduzierte als auch deutlich erhöhte Zeitbedarfe einzelner Patienten aus.
Das Vertrauensintervall des postrehabilitativen Kontrastes umschließt sowohl
leicht reduzierte als auch stark erhöhte Zeitbedarfe in der Auswertungsgruppe.
17 4 Extremwerte pro Patientengruppe mit einem Zeitbedarf von mehr als 160 sek. zu T0wurden von der Analyse ausgeschlossen.
124 Ergebnisse der Erprobung der Rehabilitationsmodelle
Tab. 3.30 Veränderungen im Geldzähltest: Ergebnisse der Varianzanalysemit Messwiederholungen
Geldzähltest
Zeiteffekt/Wilks-LambdaF (df = 2) 1,8
Kontrast Gesamtmittlere Differenz (T2-T0) 0,0 (5,3)CI -12,8/12,9
Kontrast Rehabilitation)mittlere Differenz (T1-T0 -6,8 (3,9)CI -16,3/2,8
Kontrast Post-Rehabilitationmittlere Differenz (T2-T1) 6,8 (5,1)CI -5,6/19,3)
F = F-Wert, CI = Konfidenzintervall, df = Freiheitsgrade; Signifikanzniveaus:p<0,05 *; p<0,01 **; p<0,001 ***; Standardfehler in Klammern; adjustiert für dieFaktoren: Alter, Geschlecht, Diagnosegruppen und Reha-Einrichtung;Anpassung für Mehrfachvergleich nach Sidak
Die adjustierten Verlaufsmittelwerte der Patientengruppen der Reha-Einrichtungen
werden als Ergebnis der Varianzanalyse mit Messwiederholungen in Abb. 3.19
dargestellt.
Abb. 3.19 Adjustierter Verlaufsmittelwert des Geldzähltests zu T0, T1 undT2 nach Reha-Einrichtung; Zeitbedarf in Sekunden
59,4
50,2
45,7
56,150,2
53,4
0
10
20
30
40
50
60
T0 T1 T2
MOGERE
AGR
adjustiert für Alter, Geschlecht, Kognition, Diagnosegruppe; abnehmende Werte stehen fürVerbesserungen
Tabelle 3.31 zeigt die Einflüsse der im Modell mit Messwiederholungen
berücksichtigten Faktoren auf die Veränderungen im Zeitbedarf beim Geldzähltest
der Patienten. Die kognitive Leistungsfähigkeit korreliert negativ und das Alter der
Patienten positiv mit dem Zeitbedarf im Geldzähltest zu allen drei
Messzeitpunkten.
Ergebnisse der Erprobung der Rehabilitationsmodelle 125
Tab. 3.31 Einfluss der Faktoren Alter, Geschlecht, Diagnosegruppe undReha-Einrichtung auf die Verlaufswerte des Geldzähltests:Ergebnisse der Varianzanalyse mit Messwiederholungen
Geldzähltest
Alter (Kovariate, df = 1) 5,1 *Kognition (Kovariate, df = 1) 16,4 ***Geschlecht (df = 1) 3,8Gefäßbedingte Hirnfunktionsstörung (Dummy, df = 1) 0,6Skelettsystemerkrankung (Dummy, df = 1) 0,4Reha-Einrichtung (df = 1) 0,2
Angaben sind F-Werte, df = Freiheitsgrade. Signifikanzniveaus: p<0,05 *; p<0,01 **;p<0,001 ***
Statistisch relevante Wechselwirkungen einzelner Faktoren mit dem Zeitfaktor
wurden nicht beobachtet. Der in Abb. 3.19 gut erkennbare Unterschied in den
postrehabilitativen Verläufen der Patientengruppen beider Reha-Einrichtungen
(Wechselwirkung) ist gerade nicht mehr signifikant (p=0,051).
3.8.7 Verbleib in der Häuslichkeit
Zu Beginn der Rehabilitation wohnte die Mehrzahl der Patienten beider Reha-
Einrichtungen in der Häuslichkeit (vgl. Tab. 3.3). Es wurden aber auch einzelne
Patienten in Betreuten Wohneinrichtungen sowie in Senioren-/Pflegeheimen von
den Reha-Einrichtungen erreicht. Die übergroße Mehrheit der zu T0 in der Häus-
lichkeit wohnenden Patienten (AGR: 94,8 %, MOGERE: 91,2 %) verblieb auch zu
T2 in der Häuslichkeit (vgl. Abb. 3.18), wobei der Anteil am AGR deutlich höher
ausfällt.
Nur zwei zu T0 alleinlebende Patienten der MOGERE und ein Patient des AGR
wechselten in eine gemeinsam mit Angehörigen genutzte private Wohnung.
Jedoch wechselten auch 7 Patienten des AGR aus einer zusammen mit
Angehörigen genutzten Wohnung in ihre allein genutzte Wohnung zurück.
Erwartungsgemäß verblieben alle Patienten, die zu Beginn der Reha-Maßnahme
in einem Senioren-/Pflegeheim wohnten, dort. Ein Patient der MOGERE, der zu
T0 im Betreuten Wohnen lebte, wechselte in ein Senioren-/Pflegeheim.
126 Ergebnisse der Erprobung der Rehabilitationsmodelle
Abb. 3.20 Wohnsituation zum Reha-Ende von Patienten, die zum Reha-Beginn in der Häuslichkeit lebten
Die im Gesamtbeobachtungszeitraum erfassten Veränderungen der
Wohnsituation von Patienten, die zum Beginn einer Rehabilitationsmaßnahme in
der Häuslichkeit verortet waren, gehen ausschließlich auf Veränderungen im
Katamnesezeitraum zurück.
3.8.8 Pflegebedürftigkeit
Ein reduzierter Pflegebedarf bedeutet im Einzelfall eine von Unterstützungs-
leistungen anderer Personen oder Institutionen (z.B. Angehörige, Pflegedienste)
unabhängigere Lebensführung. Als Grund für die Beantragung einer Reha-
Maßnahme wurde nur am AGR mehrheitlich das Ziel der Vermeidung/
Verminderung von Pflegebedürftigkeit angegeben (vgl. Abschn. 3.6).
Obwohl die Erfassung der Pflegebedürftigkeit nach SGB XI zu den drei Messzeit-
punkten erfolgte, ist eine verlaufsbezogene Auswertung problematisch, da z.B.
eine Pflegebegutachtung bis zum Abschluss einer Reha-Maßnahme
aufgeschoben werden kann, wenn Veränderungen erwartet werden. In
Einzelfällen erfolgte eine Pflegebegutachtung bereits vor dem Eintreten eines
reharelevanten Akutereignisses. Die Pflegeeinstufung entspricht dann nicht dem
tatsächlichen Pflegebedarf des Patienten. Insofern soll in erster Linie das Ausmaß
der Pflegebedürftigkeit 6 Monate nach Reha-Ende interessieren und erst in
85 %
15 %
3 %1 %
96 %
HäuslichkeitBetreutes WohnenSenioren-/Pflegeheim
MOGERE AGR
Ergebnisse der Erprobung der Rehabilitationsmodelle 127
zweiter Linie die Veränderungen gegenüber der Ausgangssituation. Abb. 3.21
zeigt den zu T2 vorliegenden Pflegebedarf der Patientengruppen.
Abb. 3.21 Pflegebedarf nach SGB XI der Patientengruppen zu T2 nachPflegestufen und Reha-Einrichtung
i.B. = Antrag in Begutachtung; Pflegestufe 0 bedeutet kein Pflegebedarf nach SGB XI
Die Patientengruppe der MOGERE weist einen deutlich höheren Pflegebedarf auf
als die Patientengruppe des AGR. Der Anteil von in Begutachtung befindlichen
Patienten differiert zwischen den Patientengruppen zudem deutlich.
Veränderungen der Pflegestufen zwischen T0 und T2 werden anhand der Pflege-
stufen zu T2 gruppiert in Tab. 3.32 dargestellt. Auf die Darstellung von Patienten
mit einem in Begutachtung befindlichen Antrag zu T0 (MOGERE: 0, AGR: 15) und
ohne einen gestellten Antrag auf Pflegebegutachtung (MOGERE: 4, AGR: 32)
wurde verzichtet.
Für die Mehrheit der Patienten blieb die Pflegeeinstufung unverändert. Eine
Höherstufung war nur für wenige Patienten erforderlich. Es zeigten sich jedoch
auch vereinzelt Rückstufungen von Patienten beider Reha-Einrichtungen aus der
Pflegestufe 2 in die Pflegestufe 1 zwischen T0 und T2. Für 32 Patienten des AGR
und 4 Patienten der MOGERE, für die bis T0 noch kein Antrag gestellt worden
war, wurde auch bis T2 kein Antrag auf Pflegebegutachtung gestellt. Bei 15
Patienten des AGR war zum Katamnesezeitpunkt 6 Monate nach Ende der
0,0
16,3
26,5
40,2
44,9
23,922,4
19,6
6,1
0,005
101520253035404550
%
i.B. 0 1 2 3
Pflegestufe
MOGEREAGR
128 Ergebnisse der Erprobung der Rehabilitationsmodelle
Rehabilitation ein Antrag in Begutachtung. Im Einzelnen betrifft das 9 Patienten für
die zu T0 noch kein Antrag gestellt worden war, 5 Patienten für die zu T0 ein
Antrag in Begutachtung war und einen Patienten, für den zu T0 eine Einstufung in
die Pflegestufe 3 vorlag.
Tab. 3.32 Pflegestufen zu T0 und T2 nach Reha-Einrichtung
T0
T2
keinAntraggestellt
i.B. Pflege-stufe 0
Pflege-stufe 1
Pflege-stufe 2
Pflege-stufe 3
Pflegestufe 0- MOGERE (N=9) 66,7 11,1 22,2 - - -- AGR (N=5) - - - - - -Pflegestufe 1- MOGERE (N=22) 9,1 22,7 4,5 59,1 4,5 -- AGR (N=22) 18,2 22,7 - 54,5 4,5 -Pflegestufe 2- MOGERE (N=11) - - - 16,7 83,3 -- AGR (N=18) 5,9 29,4 - 5,9 58,8 -Pflegestufe 3- MOGERE (N=3) - - - 33,3 33,3 33,3- AGR (N=0) - - - - - -
Angaben in Prozent, i.B. = Antrag in Begutachtung, Pflegestufe 0 = kein Pflegebedarf nachSGB XI.
Durch die vorgenommene Gegenüberstellung der Pflegestufen zu T0 und T2 wird
deutlich, dass die Verlaufsentwicklung des Pflegebedarfs nach SGB XI mehr-
heitlich keine veränderte Einstufung in den Pflegestufen ausweist. Erfreulich hoch
ist der Anteil von Patienten, für die über den gesamten Beobachtungszeitraum
keine Antragstellung erforderlich wurde, bzw. bei Erstbeantragung geringer oder
kein Pflegbedarf (Pflegestufe 0 oder 1) festgestellt wurde. Eine gutachterliche Ein-
stufung der Patienten zu allen drei Messzeitpunkten wäre wünschenswert, um
auch Patienten ohne Antrag und mit in Begutachtung befindlichen Anträgen in die
Auswertungen einbeziehen zu können.
3.8.9 Globale Bewertung von Veränderungen der Lebenssituation
Globale Bewertungen von Veränderungen der Lebenssituation ermöglichen eine
Ergebnisse der Erprobung der Rehabilitationsmodelle 129
Einschätzung, ob funktionale Verbesserungen auf einer übergeordneten Ebene
auch mit Verbesserungen der Gesamtsituation der Patienten einhergehen. Sowohl
zum Ende als auch 6 Monate nach Beendigung der Rehabilitation wurden die
Patienten und das Reha-Team um Ihre Bewertung gebeten.
Die Ergebnisse der Patientenbewertungen sind in Abb. 3.22 zusammengestellt.
96 % aller Patienten der MOGERE schätzten ihre Lebenssituation über die Reha-
Phase als verbessert ein. Am AGR hingegen wurde von fast 50 % der Patienten
die Lebenssituation mit unverändert und von 45 % mit verbessert bewertet. Auch
postrehabilitativ wurden noch bei einer großen Anzahl der Patienten beider Reha-
Einrichtungen Verbesserungen berichtet. In der Patientengruppe der MOGERE
war dies sogar die am häufigsten genannte Bewertungskategorie, während es in
der Patientengruppe des AGR die Lebenssituation am häufigsten mit unverändert
eingeschätzt wurde. Hier betrug der Anteil von Verbesserungen noch fast 40 %.
Abb. 3.22 Globale Einschätzung von Veränderungen der Lebenssituationfür den Reha- und Katamnesezeitraum nach Reha-Einrichtungen:Patientenbewertung
Um die Übereinstimmung der Bewertungen der Patienten mit denen der Reha-
Teams zu bestimmen, wurde der Kappa-Koeffizient berechnet. Mit k=0,7 wurde
eine gute Gesamtübereinstimmung ermittelt, die jedoch zwischen den beiden
Messzeitpunkten (T1 und T2) und den Patientengruppen variiert (vgl. Tab. 3.28).
Während die sehr 100 %ige Übereinstimmung der Bewertungen zwischen
0
57,6
3,1
27,315,2
96,9
37,6
59,4
3,1
46,950,5
2,10
20
40
60
80
100
verschlechtert
unverändert
verbessert
verschlechtert
unverändert
verbessert
%
MOGEREAGRRehabilitation Katamnese
130 Ergebnisse der Erprobung der Rehabilitationsmodelle
Nen
nung
en
Patienten- und Teambeurteilung der MOGERE zum Katamnesezeitpunkt sich nur
leicht verschlechtert, verbessert sich diese am AGR, verbleibt aber bei einem
mittleren Übereinstimmungsgrad18.
Tab. 3.33 Übereinstimmung der Bewertungen von Veränderungen derglobalen Lebenssituation für den Reha- und denKatamnesezeitraum durch die Patienten und die Reha-Teams
Reha-Phase Katamnesephase
MOGERE 1,00 0,82AGR 0,47 0,57
Angaben sind Kappa-Koeffizienten.
Die Bewertung von Veränderungen der Lebenssituation wurden dem Ereignis
Krankenhauseinweisung in der Katamnesephase gegenübergestellt, um zu
prüfen, ob ein solches Ereignis Einfluss auf die Patientenbewertung hat (vgl.
Abb. 3.23). Es wird deutlich, dass dem Trend nach Patienten ohne
katamnestischen Krankenhausaufenthalt häufiger ihre Lebenssituation mit
unverändert bzw. mit verbessert bewerteten als Patienten mit einem
Krankenhausaufenthalt (CHI2 19,4; p<0,001; 96,2 % vs. 72,4 %).
Abb. 3.23 Gegenüberstellung der globalen Einschätzung vonVeränderungen der Lebenssituation der Patienten mit demEreignis Krankenhausaufenthalt in der Katamnesephase
Die durchschnittliche Dauer berichteter Krankenhausaufenthalte lag mit 5,6 Tagen
18 Auf die gesonderte Darstellung der Bewertungen der Rehabilitationsteams wurde aufgrundder guten Übereinstimmung mit den Angaben der Patienten verzichtet.
1 2254 6
1611
46
3
3531
0
10
20
30
40
50
nein ja nein ja
verschlechtert unverändert verbessert
MOGERE AGR
Krankenhausaufenthalt in der Katamnesephase?
Ergebnisse der Erprobung der Rehabilitationsmodelle 131
bei Patienten der MOGERE deutlich unter der von Patienten des AGR mit 14
Tagen. Als Gründe für eine Krankenhauseinweisung wurden von den Patienten
des AGR überwiegend eine erneute Erkrankung (N=6) angegeben. Von 3
Patienten wurde ein akuter Rückfall berichtet. 9 Patienten gaben sonstige Gründe
an. 6 Patienten der MOGERE nannten als Einweisungsgrund eine neue
Erkrankung, 1 Patient einen akuten Rückfall und 4 Patienten sonstige Gründe.
Die Validität der Angaben der Patienten kann leider nicht eingeschätzt werden, da
die Kosten- und Leistungsdaten von den Kostenträgern bzw. jeweiligen
Leistungserbringern derzeitig nicht zur Verfügung stehen. Ihr Zusammenhang mit
den Veränderungen der globalen Lebenssituation scheint jedoch dem Trend nach
gesichert. Demnach hat ein Krankenhausaufenthalt Einfluss auf die Bewertung
von Veränderungen der globalen Lebenssituation im Katamnesezeitraum.
3.9 Patienten- und Angehörigenzufriedenheit
Im standardisierten Teil der unmittelbar nach Beendigung der Reha-Maßnahmen
durchgeführten Zufriedenheitsbefragung wurden die Bereiche Information,
Mitsprache, Betreuung und Organisation berücksichtigt, die mit „vollkommen
zufrieden“, „eher zufrieden“, „teils/teils“, „eher unzufrieden“ und „vollkommen
unzufrieden“ von den Patienten und Angehörigen bewertet werden konnten.
Die Mehrzahl der 20 explorativ befragten Patienten bewertete alle Bereiche global
mit „völlig zufrieden“. Nur vereinzelt wurde die Antwortkategorie „eher zufrieden“
gewählt (vgl. Abb. 3.24) und nur am AGR äußerte sich einer der Patienten mit den
Mitsprachemöglichkeiten, der Betreuung und der Organisation der Reha-
Maßnahme eher unzufrieden. Die Kategorie „völlig unzufrieden“ wurde von den
Patienten nicht gewählt.
Die Patienten bewerteten im Interview übereinstimmend positiv, dass ein Verbleib
im vertrauten Umfeld während der Rehabilitation möglich war. Die Dauer der
Rehabilitation wurde von den Patienten hingegen als zu kurz eingeschätzt und
Bereitschaft für eine Fortsetzung geäußert. In Einzelfällen wurde eine
132 Ergebnisse der Erprobung der Rehabilitationsmodelle
weitergeführte Reha-Maßnahme am AGR von den Patienten kostenseitig
übernommen.
Abb. 3.24 Gesamtbewertung der Bereiche Information, Mitsprache,Betreuung und Organisation durch die Patienten
Die Betreuung durch das Reha-Team wurde von den Patienten mit freundlich,
hilfsbereit und verständnisvoll bewertet. Die eingangs gesetzten Erwartungen der
Patienten im Hinblick auf das Reha-Ergebnis wurden zumeist übertroffen, wobei
die eigenen Zielsetzungen zumeist auf die Verbesserung körperlicher
Einschränkungen ausgerichtet waren. Aus Sicht der Patienten wurde die
Rehabilitation ausschließlich mit erfolgreich bewertet. Auch wenn einzelne Fragen
der Bereiche Organisation, Mitsprache, Betreuung und Information von Patienten
beider Reha-Einrichtungen in ähnlicher Weise negativ bewertet wurden, wirkte
sich diese Kritik bei den Patienten der MOGERE nicht auf die Gesamtbewertung
dieser Bereiche aus.
Die Angehörigen empfanden die Rehabilitation nur in wenigen Fällen als
zusätzliche Belastung (z.B. frühes Aufstehen, Vereinbarkeit der Therapiezeiten mit
dem eigenen Tagesablauf). Mehrheitlich wurde eine Entlastung (überwiegend
durch Angehörige von AGR-Patienten) berichtet. Mehrheitlich würden die
nächsten Angehörigen der Patienten eine Rehabilitation durch die jeweilige Reha-
Einrichtung im Bedarfsfall erneut befürworten.
0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10
AGR
MOGERE
Anzahl der Patienten
eher zufrieden
völlig zufrieden
Organisation
Mitsprache
Mitsprache
Betreuung
Betreuung
Information
Information
Organisation
Ergebnisse der Erprobung der Rehabilitationsmodelle 133
Einige Patienten und Angehörige schätzten übereinstimmend ein, dass
Informationen über Möglichkeiten der Angehörigen, zum Reha-Erfolg
unterstützend beizutragen, nur unzureichend gegeben wurden.
Zu speziellen Aspekten der Reha-Einrichtungen die sich aus den
unterschiedlichen organisatorischen Abläufen ergeben, wurden im
standardisierten Teil des Interviews gesonderte Fragen an die Patienten der
beider Reha-Einrichtungen gerichtet.
Probleme beim täglichen Transport der Patienten in den AGR wurden nicht
berichtet. Vereinzelte Zeitverzögerungen hatten keinen Einfluss auf die
Zufriedenheit. Die Versorgung im AGR mit Frühstück und Mittagessen wurde von
allen Patienten mit gut bewertet. Als Verbesserungsvorschläge wurden die
Anschaffung zusätzlicher Trainingsgeräte und die Nutzung weiterer bereits
vorhandener Therapieräume und die Einrichtung von Ruheräumen geäußert. Der
soziale Kontakt zu den Mitpatienten wurde überwiegend positiv bewertet.
Gespräche zwischen den Patienten stellten Hilfen für die eigene
Krankheitsbewältigung dar. Einzelne Patienten empfanden es jedoch als teilweise
belastend, das Leid morbiderer Patienten zu sehen. Angehörige wurden
größtenteils durch die Patienten über die Reha-Maßnahme informiert.
Die Durchführung der geriatrischen Reha-Maßnahme in der Privatsphäre der
Patienten stellte für keinen der befragten Patienten bzw. dessen nächsten
Angehörigen eine Belastung dar. Die Patienten der MOGERE betonten die
Verbesserungen der Alltagskompetenz, die Möglichkeit, individuelle Ruhepausen
einzulegen und die freie Zeitgestaltung in der Häuslichkeit. Das Engagement der
Angehörigen, die Rehabilitation zu befördern, wurde von den Patienten mit hoch
eingeschätzt. Bei der Fortführung der Übungen in den therapiefreien Zeiträumen
sowie der Übertragung der wiedererworbenen Kompetenz in den Alltag wurden sie
als wichtige Partner von den Patienten angesehen.
Im Rahmen der standardisierten Patientendokumentation wurden alle Patienten zu
T2 von den Reha-Teams global zur Zufriedenheit mit der absolvierten und bereits
6 Monate zurückliegenden Reha-Maßnahme befragt. Die Ergebnisse wurden in
Abb. 3.25 zusammengefasst.
134 Ergebnisse der Erprobung der Rehabilitationsmodelle
Abb. 3.25 Zufriedenheit der Patienten mit der absolvierten Reha-Maßnahmezum Katamnesezeitpunkt
Auch hier wird ein hohes Maß an globaler Zufriedenheit mit den absolvierten Reha-
Maßnahmen durch die Patienten berichtet. Unterschiede zwischen den Standorten
wurden nicht beobachtet. Die Patienten wurden ferner zu T2 danach gefragt, ob
sie bei ärztlichem Anraten wieder einer ambulanten Rehabilitation zustimmen
würden. Die Antwort fiel überwiegend zugunsten einer erneuten ambulanten
Reha-Maßnahme aus (MOGERE: 64 % und AGR: 82 %).
83,3 81,3
16,7 18,80
102030405060708090
%
sehr zufrieden zufrieden
MOGERE
AGR
Diskussion 135
4 Diskussion
4.1 Einführung
Ältere Menschen sind die Bevölkerungsgruppe mit besonders hoher
(Multi-)Morbidität und Mortalität. In Deutschland stellen Sie einen wachsenden
Bevölkerungsanteil. Gleichzeitig wird versucht, einem weiteren Ausgabenanstieg
im Gesundheits- und Sozialsystem entgegenzusteuern.
Ziel einer umfassenden geriatrischen Versorgung ist neben der Verringerung der
Morbidität und Mortalität der Erhalt von Selbständigkeit älterer Menschen. Neben
präventiven, kurativen und pflegerischen Angeboten sind rehabilitative
Versorgungsleistungen notwendig, um älteren Menschen Chancen auf Erhalt einer
selbstbestimmten Lebensführung zu geben.
Rehabilitation basiert auf der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit,
Behinderung und Gesundheit der WHO (ICF) (WHO 2001). Für geriatrische Reha-
Angebote gelten die Prinzipien der Ganzheitlichkeit, Finalität und Inter-
disziplinarität. Übergeordnetes Ziel ist die Wiederherstellung, Aufrechterhaltung
oder Verbesserung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Einer ambulanten Reha-Leistung wird in Deutschland Vorrang gegenüber einer
stationären Reha-Leistung eingeräumt. Überdies haben Reha-Leistungen Vorrang
vor Leistungen nach dem Pflege-VG. Bei ambulanten geriatrischen Reha-
Angeboten bestehen angebotsseitige Strukturdefizite. Ein nennenswerter Ausbau
ambulanter Reha-Einrichtungen erfolgte in den letzten Jahren nur zugunsten
tagesklinischer Einrichtungen. Internationale Studien (FORSTER et al. 2001)
sehen jedoch keine Vorteile dieser Organisationsform gegenüber anderen
umfassenden ambulanten Reha-Angeboten für ältere Menschen, eher
wirtschaftliche Nachteile.
Ziel der vorliegenden Arbeit war es, eine struktur-, prozess- und ergebnis-
bezogene Evaluation der Reha-Einrichtungen des Modellvorhabens „Aufbau
ambulanter Versorgungsstrukturen in der geriatrischen Rehabilitation in Sachsen-
Anhalt“ (AMBRA) vorzunehmen. Das Modellvorhaben wurde im Zeitraum 1998 -
136 Diskussion
2002 durchgeführt.
4.2 Diskussion des Datenmaterials und der Methoden
Grundlage der vorliegenden Arbeit sind 207 dokumentierte Patienten der beiden
Reha-Einrichtungen des Modellvorhabens AMBRA. Die Patienten eines
ambulanten geriatrischen Reha-Zentrums (AGR) und eines mobilen geriatrischen
Reha-Teams (MOGERE) wurden zu drei Messzeitpunkten mittels standardisierter
Erhebungsinstrumente erfasst. Die Dokumentationsleistungen wurden von den
Reha-Einrichtungen durchgeführt, intern Struktur- und Beobachtergleichheit von
den Reha-Einrichtungen gewährleistet.
Der Einsatz der Erhebungsinstrumente der Dokumentation basierte auf
Empfehlungen der Bereiche Reha-Wissenschaften (MUTHNY et al. 1998,
BIEFANG et al. 1997) und Geriatrie (AGAST 1997), wobei überwiegend
Empfehlungen aus dem zuletzt genannten Bereich berücksichtigt werden konnten.
Das eingesetzte Erhebungsinventar bildet einen breiten Zielbereich geriatrischer
Reha-Maßnahmen ab, berücksichtigt jedoch die Internationale Klassifikation der
Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit der WHO (ICF (2001) nur
unvollständig, da die Partizipationsebene unzureichend abgebildet wird. Zukünftig
wird z.B. der Einsatz des Rehabilitation Activities Profile (RAP) (BENNEKOM et al.
2000) zu prüfen sein. Es berücksichtigt die Partizipationsebene und das subjektive
Problemerleben der Patienten, wurde aber in der deutschsprachigen Fassung
noch nicht validiert.
Die Ergebnisse zur Zieldimension „Patienten- und Angehörigenzufriedenheit“
wurden ergänzend durch qualitative Erhebungsmethoden abgesichert.
Die Ausgangsbefunde der Patienten streuen z.T. erheblich. Zeitmessender
Aufsteh- und Gehtest (TUG) und zeitmessender Geldzähltest konnten nur von
einem Teil der Patienten erfolgreich absolviert werden. Fähigkeitsmessende Tests
erscheinen aufgrund geringerer partieller und globaler Datenausfälle für Verlaufs-
analysen der Zielgruppe besser geeignet zu sein als zeitmessende Tests. Zum
Diskussion 137
Beispiel führt der Tinetti-Test auch bei geringfügiger Mobilitätsfähigkeit der
Patienten zu einem Testergebnis. Somit eignet sich der Tinetti-Test besser für die
Verlaufsanalyse stark mobilitätseingeschränkter Patienten als der ebenfalls
eingesetzte TUG.
Aus dem Modellversuch „Ambulante Geriatrische Rehabilitation“ in Baden-
Württemberg wurden Ergebnisse schriftlicher Patientenbefragungen im Bereich
der ambulanten geriatrischen Rehabilitation zum Reha-Ende und 6 Monate nach
Reha-Ende ohne Datenerhebung zu Beginn der Rehabilitation veröffentlicht
(SCHWEIZER 2001b). SCHULZ et al. (2001) und Schulz (2001) berichteten
hingegen über Verlaufsdaten unter Berücksichtigung eines katamnestischen
Messzeitpunkts aus dem Bad Kreuznacher Modellversuch für 33 Patienten eines
mobilen Reha-Teams anhand ausgewählter Assessmentinstrumente (Barthel-
Index, Rehabilitation Activities Profile). Die Datenbasis der vorgelegten Arbeit geht
aufgrund der Breite erfasster Ergebniskriterien und der Katamneseuntersuchung
über die bisher publizierten Ergebnisse zur ambulanten geriatrischen
Rehabilitation in Deutschland hinaus.
Bemühungen um ein kontrolliert randomisiertes Forschungsdesign scheiterten,
obwohl die methodischen Vorteile für eine wissenschaftliche Evaluation gut
begründet sind (MEIER-BAUMGARTNER et al. 1992) und allen Beteiligten
dargestellt wurden (vgl. Abschnitt 2.1.9). Zum einen stellte sich der § 65 SGB V,
der Begleitevaluationen für Modellvorhaben nach § 63 SGB V nach dem Stand der
Wissenschaften vorschreibt, als nicht ausreichend belastbar heraus. Von den
Projektbeteiligten wurden leistungsrechtliche Bedenken gegen ein kontrolliert
randomisiertes Studiendesign vorgebracht (im Sinne gleicher Leistungsansprüche
für alle Versicherten). Andererseits bestand keine Sicherheit in Bezug auf die
Auslastung der beiden Reha-Einrichtungen des Modellvorhabens, so dass ein
Design mit Wartekontrollgruppe nicht erfolgversprechend erschien.
Die explizit formulierten Fragestellungen des beteiligten Kostenträgers zu
Verkürzungspotenzialen akutstationärer Aufenthalte sowie zu Vermeidungs- bzw.
Minderungsmöglichkeiten von Pflegebedürftigkeit durch die ambulanten
Maßnahmen der Reha-Einrichtungen bedürfen eines kontrollierten
138 Diskussion
Forschungsdesigns. Eine Berücksichtigung dieser Fragestellungen erscheint aus
Sicht der Wissenschaft uneingeschränkt gerechtfertigt. Die Haltung des
Kostenträgers zu einem kontrolliert randomisierten Vorgehen im Modellvorhaben
führte jedoch dazu, dass geforderte Fragestellungen nicht mit dem geeignetsten
Methoden untersucht werden und damit ihre belastbare Beantwortung
beeinträchtigt ist. Letzteres liegt wiederum nicht im Interesse des beteiligten
Kostenträgers.
Um dennoch einen kontrollierten Ansatz zu ermöglichen, wurden
Kooperationspartner für eine in gewöhnlicher Weise versorgte Vergleichsgruppe
gewonnen. Die Datenerfassung an den Kontrollstandorten begann nachgezogen,
da das BMG die beantragte Finanzierung der Vergleichsgruppe ohne Begründung
ablehnt und eine andere Fördermöglichkeit mit dem Sozialministerium Sachsen-
Anhalt gefunden werden musste.
Für die Auswertungen ergibt sich damit ein erhöhter analytischer Aufwand, da die
Unterschiede der Ergebniskriterien aufgrund relevanter Störgrößen zu Beginn der
Reha-Maßnahmen größer sind als bei kontrolliert randomisierten
Gruppenzuweisungen. Die Datenerfassung für die Kontrollgruppe ist noch nicht
abgeschlossen. Damit standen Daten für Patienten der Kontrollgruppe noch nicht
in ausreichendem Umfang zur Verfügung. Auf ihre Einbeziehung musste daher
verzichtet werden.
45 Patienten beider Reha-Einrichtungen mussten von den Auswertungen über die
drei Messzeitpunkte ausgeschlossenen werden (MOGERE: 27 % und
AGR: 17,2 %). Darin enthaltene Sterbefälle und die Anzahl der Reha-Abbrüche
sind für die geriatrische Rehabilitation keine ungewöhnlichen Komplikationsraten.
Borchelt et al. (1999) ermittelten eine Todesrate bei 3,6 % aller Patienten-
aufenthalte des Jahres 1997 (N=15.639) in den Bereichen Akutgeriatrie und
geriatrische Rehabilitation von 27 Kliniken in Deutschland, die am Gemidas-
Projekt der Bundesarbeitsgemeinschaft der Klinisch-Geriatrischen Einrichtungen
e.V. beteiligt sind. Für weitere 7,2 % der Patienten wurde eine vollstationäre
Verlegung erforderlich. Katamnesedaten liegen aus dem Gemidas-Projekt bisher
Diskussion 139
nicht vor. In den Reha-Einrichtungen MOGERE und AGR zusammen lag die
Letalität bei 4,3 % über den gesamten Beobachtungszeitraum, die Katamnese
eingeschlossen. Sterbefälle von Patienten der MOGERE ereigneten sich
ausschließlich während der Rehabilitation, von Patienten der AGR hingegen
ausschließlich nach Beendigung der Rehabilitation. Die Letalität ist in den Reha-
Einrichtungen des Modellvorhabens über einen längeren Zeitraum als im
Gemidas-Projekt ähnlich hoch und damit besser.
Signifikante Unterschiede zwischen der Auswertungsgruppe und der Gruppe der
Ausgeschlossenen zeigten sich in den Bereichen Mobilität (hier jedoch nur im
Tinetti-Test), in den Aktivitäten des täglichen Lebens und der Kognition, nicht aber
in den Bereichen Depressivität, Kommunikationsfähigkeit und der Performance-
aufgabe Geldzählen. Die Gruppe der Ausgeschlossenen wies dabei grundsätzlich
ungünstigere Befunde auf als die Auswertungsgruppe. Die Auswertungsgruppe ist
damit eine Positivauswahl, was mit den Ausschlussgründen erklärt werden kann.
Ein Vorteil der durchgeführten Varianzanalysen mit Messwiederholungen liegt
darin, dass alle Patienten mit vollständigen Datensätzen zu den drei Messzeit-
punkten in die Auswertungen eingehen konnten. Die durchgeführten
Varianzanalysen ermöglichten die Berücksichtigung mehrerer Störgrößen. Deren
Berücksichtigung war notwendig, da zum einen a priori Unterschiede in relevanten
Verlaufskriterien der Patientengruppen beider Reha-Einrichtungen zum Beginn der
Reha-Maßnahmen bestanden und weiterhin Faktoren mit Verlaufsbeeinflussungen
beachtet werden sollten. Es kann von einer adjustierten Analyse gesprochen
werden.
4.3 Diskussion der Ergebnisse
4.3.1 Diskussion zu Aspekten der Struktur- und Prozessqualität
Anhand der forschungsleitenden Fragen der vorliegenden Arbeit (vgl.
Abschnitt 1.5) werden nachfolgend die Ergebnisse zu Aspekten der Struktur- und
Prozessqualität der Reha-Einrichtungen des Modellvorhabens AMBRA diskutiert.
140 Diskussion
Wie kann die personelle und materielle Ausstattung der Reha-Einrichtungen
beschrieben werden?
In beiden Reha-Einrichtungen wurden ganzheitlich ausgerichtete und inter-
disziplinär abgestimmte Reha-Maßnahmen durchgeführt. Für beide Einrichtungen
ist es nicht leicht, vor dem Hintergrund der regionalen Besonderheiten
ausreichend Personal (vornehmlich Therapeuten) mit den erwünschten Weiter-
bildungsnachweisen einzustellen. Teilweise wurden Zusatzqualifikationen erst im
Verlauf des Modellvorhabens erworben. Die fallbezogene Erweiterung des
ansonsten festen Reha-Teams wurde durch beide Reha-Einrichtungen praktiziert,
wenn auch ärztlicher Dienst, Ergotherapie, Physiotherapie und Logopädie fest
zum Team gehören. Ausreichend belastbare Kooperationen konnten eingegangen
werden, so dass neben Sozialarbeit und Psychotherapie auch unabhängige
Anbieter von Wohnraumberatungen fallweise in die rehabilitativen Bemühungen
integriert wurden.
Grundsätzliche Unterschiede beider Reha-Einrichtungen bestanden darin, dass
durch das ambulante Reha-Zentrum (AGR) in Schönebeck etablierte Strukturen
der ambulanten ärztlichen, pflegerischen und therapeutischen Versorgung genutzt
wurden, um ein umfassendes Reha-Angebot aufzubauen, während mit dem
mobilen Reha-Team in Magdeburg (MOGERE) ein neues sektorübergreifendes
Leistungsangebot aufgebaut wurde. Der AGR agiert institutionell unabhängig,
während die MOGERE an das Geriatriezentrum eines Krankenhauses der Regel-
versorgung angebunden ist. In Ausstattung und Arbeitsweise gleicht der AGR eher
einer Tagesklinik. Die Leitung der Reha-Einrichtungen übernahmen geriatrisch
geschulte Ärzte, wobei diese am AGR zusätzlich als niedergelassene Allgemein-
mediziner tätig sind.
Vorteile der genannten Zusammensetzung der Teams gegenüber einem sich
fallweise zusammensetzenden Reha-Team liegen in der Belastbarkeit der Team-
strukturen. Die kollegiale Abstimmung und der fallübergreifende Erfahrungsaufbau
ist aufgrund höherer Fallzahlen vereinfacht und synergistische Effekte werden
erzielt.
Diskussion 141
Ausfallzeiten konnten von beiden Einrichtungen durch personellen Ersatz (Klinik
bei der MOGERE bzw. assoziierte Praxen beim AGR) aufgefangen werden, so
dass auch bei kleinem Team die Therapie kontinuierlich fortgeführt werden
konnte.
Die räumliche Ausstattung beider Einrichtungen ist großzügig bemessen. Am AGR
wurden aufgrund der verzögerten Bereitstellung der Fördermittel einzelne
Bereiche erst verspätet eingerichtet und genutzt (Lehrküche, ergotherapeutische
Werkstatt). Auch die Ausstattung der Reha-Einrichtungen mit therapeutischen
Arbeitsmitteln wurde negativ von der verzögerten Auszahlung der Fördergeldern
durch das BMG belastet.
Der Einsatz therapeutischer Arbeitsmittel durch das mobile Reha-Team der
MOGERE ist aufgrund der Transportkapazitäten und teilweise auch durch die
Gegebenheiten bei den Patienten vor Ort limitiert. Durch den Einsatz portabler
Therapiemittel (z.B. tragbare Physiotherapiegeräte) können zukünftig noch
Verbesserungen in diesem Bereich erzielt werden. Als Vorteil muss jedoch
gesehen werden, dass spezifische Gegebenheiten der Häuslichkeit der Patienten
in die Reha-Maßnahmen einbezogen werden können.
Wie gestaltete sich die interprofessionelle Zusammenarbeit innerhalb des
Reha-Teams sowie mit externen Kooperationspartnern?
Beide Reha-Teams kalkulieren relevante Zeitanteile für die interdisziplinäre
Abstimmung in Teamsitzungen und Fallbesprechungen, an denen bei Bedarf
fallweise externe Kooperationspartner teilnehmen. Am AGR alterniert die ärztliche
Leitung wöchentlich.
Die Abfolge der therapeutischen Einheiten wird bei Patienten der MOGERE auf
die Erfordernisse des Patienten abgestimmt. Sie hat zusätzlich die Wegzeiten der
Therapeuten sowie die Arbeit anderer Betreuungsdienste (z.B. Besuche vom
Hausarzt oder ambulanten Pflegediensten) zu beachten.
Ärzte und Sozialarbeiter im Krankenhausbereich können Reha-Empfehlungen
142 Diskussion
aussprechen und Kontakte zu den Reha-Einrichtungen vermitteln. Beide Reha-
Einrichtungen bemühten sich, diese Zusammenarbeit im Projektverlauf zu
intensivieren.
Nach Einschätzung der Mitarbeiter des mobilen Reha-Teams gibt es selbst
innerhalb des eigenen Krankenhauses Unterschiede in der Bereitschaft, mit dem
mobilen Reha-Team zu kooperieren. Rehabilitative Potenziale wurden in
Einzelfällen durch Krankenhaus-Mitarbeiter verneint („therapeutischer Nihilismus“),
in denen von der rehabilitativ geschulten Ärztin und den Therapeuten der
MOGERE durchaus Reha-Bedarf, Reha-Fähigkeit und eine positive Reha-
Prognose gesehen wurde. Ein intensiverer Kontakt besteht mit den Sozialarbeitern
der eigenen Klinik. Eine schlechte Auslastung der akutgeriatrischen Tagesklinik
wurde von einigen Mitarbeitern anderer Funktionsbereiche der eigenen Klinik in
Verbindung mit der MOGERE gebracht, was hausintern Vorbehalte gegenüber
dem mobilen Reha-Team zur Folge hatte.
MDK und Krankenkasse empfahlen Reha-Maßnahmen nur für das mobile Reha-
Team. Ihr Anteil an allen Empfehlungen der MOGERE lag bei ca. 30 %. Die gute
Auslastung der MOGERE wäre ohne diese Empfehlungen nicht erreicht worden.
Kooperationen mit anderen stationären und ambulanten medizinischen und
sozialen Diensten sind zu intensivieren, damit mehr geeignete Patienten von
externen Leistungserbringern der MOGERE angeboten werden. Die Hausärzte
des AGR übersehen innerhalb ihrer Versorgungsregion besser die
Patientenkarrieren der Zielpatienten als die ärztliche Mitarbeiterin der MOGERE.
Die Integration des AGR in die hausärztliche Versorgung ist aufgrund der
praktischen Tätigkeit der beteiligten Ärzte gegeben. Patienten mit progredienten
Verschlechterungen, chronischen Erkrankungen und nach stationären
Aufenthalten können im AGR, soweit sie durch die Ärzte des AGR auch als
Hausarzt versorgt werden, systematischer einbezogen werden. Die
Zusammenarbeit mit Hausärzten, die nicht am AGR tätig sind, ist durch partikulare
Interessenhaushalte belastet. Es wurden Befürchtungen geäußert, dass Patienten
nach einer ambulanten Reha-Maßnahme den Hausarzt wechseln könnten. Jedoch
haben Hausärzte wenig Einfluss auf die Dispositionsentscheidungen an der
Schnittstelle zwischen stationärer und ambulanter Versorgung. Perspektivisch
Diskussion 143
sollte eine Kooperationsvereinbarung mit stationären Leistungserbringern der
Region zur Übernahme von Patienten in den AGR (im Sinne einer integrierten
Versorgung) angestrebt werden.
Therapeuten sahen durch die Aktivitäten der Reha-Einrichtungen des
Modellvorhabens die leistungsrechtliche Abgrenzung zwischen
Heilmittelverordnungen des Hausarztes und ambulanter geriatrischer
Rehabilitation zuungunsten des Ausmaßes von Heilmittelverordnungen tangiert. In
der Versorgungsregion der MOGERE äußerten ambulante Pflegedienste die
Vermutung, dass sich Patienten nach absolvierter mobiler Rehabilitation für den
ambulanten Pflegedienst des Krankenhauses, an dem die MOGERE angebunden
ist, entscheiden könnten.
Das Potenzial an Patienten aus der eigenen stationären Versorgung
(insbesondere dem Geriatriezentrum) reicht für eine Auslastung der MOGERE
nicht aus. Darüber hinaus wurden Patienten anderer Kliniken und durch
Empfehlungen ambulanter Leistungserbringer versorgt. Ebenso reicht der
Patientenstamm der Praxen der vier am AGR beteiligten niedergelassenen Ärzte
nicht aus, um eine gute Auslastung zu sichern. Neben dem stationären Bereich
müssen auch andere niedergelassene Ärzte dem AGR Patienten anbieten.
Wie ließ sich das vereinbarte Antragsverfahren in der Praxis umsetzen?
Konnte die angestrebte Antragsfrist eingehalten und damit ein zügiger Reha-
Beginn gewährleistet werden?
Unterschiedliche Vorraussetzungen zeigten sich im Hinblick auf die Antragstellung
durch die Ärzte beider Reha-Einrichtungen. Ärzte des AGR erstellen neben ihrem
laufenden Praxisbetrieb Anträge für eine Reha-Maßnahme am AGR. Zugänge zu
stationär aufgenommenen Patienten und Befunden müssen teilweise hergestellt
werden. In Einzelfällen wurden Teile der Anträge (geriatrisches Screening) bereits
von Klinikärzten erhoben. Für Ärzte der MOGERE ist der Zugang zu Patienten der
eigenen Klinik bzw. deren Befundung weniger voraussetzungsreich. Für Patienten
anderer stationärer Leistungserbringer sind keine systematischen Unterschiede
zwischen MOGERE und AGR erkennbar.
144 Diskussion
Obwohl für jeden Patienten im Reha-Antragsverfahren eine MDK-Begutachtung
vorgesehen war, wurde diese nicht bei allen Patienten durchgeführt. Unterschiede
zeigten sich im Anteil der vom MDK begutachteten Patienten zwischen den Reha-
Einrichtungen, was auf das unterschiedliche Handeln der Reha-Berater der
beteiligten AOK-Geschäftsstellen zurückgeführt werden kann. Während die
Mehrzahl der Reha-Anträge des AGR (85 %) einer MDK-Begutachtung unter-
zogen wurden, waren es bei Anträgen der MOGERE (15 %) nur wenige.
Individuelle Verhaltensabweichungen sind Realität in der medizinischen
Versorgung. Für die Versorgungsforschung, die auf kooperativen Vereinbarungen
beruht und keine Weisungsbefugnis gegenüber den Kooperationspartnern
beinhaltet, sind sie nur begrenzt steuerbar.
Die unterschiedlichen Anteile vom MDK begutachteter Patienten erklären
zumindest teilweise Unterschiede in den mittleren Antragsfristen zwischen den
Patientengruppen der Reha-Teams. Die Antragsfristen sind für Patienten des AGR
im Durchschnitt deutlich länger als bei Patienten der MOGERE. Insgesamt sind
die ermittelten Antragsfristen für Teile der Patienten beider Reha-Einrichtungen
noch zu lang. Nach Eingang einer Kostenübernahmeerklärung wurde ein zügiger
Beginn der Reha-Maßnahmen durch beide Reha-Einrichtungen sichergestellt.
Bisher sind die Antragsverfahren nicht in die Routine der Antragsbearbeitung von
medizinischen Reha-Leistungen der Kostenträger integriert. Anträge für
Leistungen der medizinischen Anschlussrehabilitation (dazu gehören neben den
indikationsspezifischen auch stationäre geriatrische Reha-Maßnahmen) werden
bei der AOK Sachsen-Anhalt in einem Kompetenzzentrum auf Landesebene
bearbeitet. Es erscheint sinnvoll, das Antragsverfahren für die Reha-Einrichtungen
des Modellvorhabens hier zu integrieren. Entsprechende konzeptionelle
Vorarbeiten wurden von den Projektbeteiligten bereits unternommen. Vorteile
bieten sich bei der differentiellen Antragsprüfung indikationsspezifischer
gegenüber geriatrischer Reha-Bedarfe, bei der Abwägung ambulanter und
stationärer Leistungserbringung und hinsichtlich des Umfangs der Antrags-
unterlagen. Die von den Leistungserbringern und der AOK erarbeiteten
Antragsformulare (vgl. Anlage I) erscheinen bisher zu umfangreich. Die im
Diskussion 145
Rahmen der medizinischen Anschlussrehabilitation von der AOK Sachsen-Anhalt
eingesetzten Antragsformulare sind deutlich kürzer.
Signifikante Unterschiede in den Ausgangsbefunden der Patientengruppen mit
und ohne MDK-Begutachtung beider Patientengruppen fanden sich in den
Dimensionen Mobilität (nur Tinetti-Test) und Aktivitäten des täglichen Lebens,
nicht aber in den Bereichen Depressivität, Kognition, Kommunikation und im
Performancetest Geldzählen. Patienten mit einer MDK-Begutachtung zeigen
grundsätzlich günstigere Befunde als Patienten ohne eine MDK-Begutachtung.
Damit stand als Frage für die MDK-Begutachtung im Vordergrund, ob eine Reha-
Maßnahme noch erforderlich ist.
Welche Patientengruppen wurden von den Reha-Einrichtungen erreicht?
Wurde das Kriterium der Wohnortnähe erfüllt?
Die Patienten beider Reha-Einrichtungen sind im Durchschnitt älter als 70 Jahre.
Unterschiede bestehen beim Anteil weiblicher Patienten, der in der Patienten-
gruppe der MOGERE überwiegt. In der Patientengruppe des AGR entspricht der
Anteil weiblicher Patienten dem der männlichen Patienten. Beide Reha-
Einrichtungen erreichten überwiegend Patienten, die allein oder mit Angehörigen
im Privathaushalt wohnten. Univariate Unterschiede zwischen den Patienten-
gruppen zeigten sich in den Bereichen Kognition, Pflegebedarf und Morbidität.
Patienten des AGR waren kognitiv eingeschränkter, jedoch weniger pflege-
bedürftig und wurden mit weniger antragsrelevanten Schädigungen und Begleit-
erkrankungen dokumentiert als Patienten der MOGERE. Das Diagnosespektrum
ist in der Patientengruppe der MOGERE weitaus ausgeglichener besetzt als in der
Patientengruppe des AGR, bei dem allein 81 % aller Patienten in die Gruppe mit
Zuständen nach gefäßbedingten Hirnfunktionsstörungen eingeordnet wurden.
Im Vergleich mit anderen Modellvorhaben der ambulanten geriatrischen
Rehabilitation zeigt sich weitgehende Übereinstimmung in den sozio-
demographischen Merkmalen der rehabilitierten Patientengruppen (BSMfASFF
2001; KARLE, LINK 1997; SCHWEIZER 2001a und 2001b; SCHMIDT-
OHLEMANN 1998; WIAD 1999). Die zwischen den beiden Reha-Einrichtungen
146 Diskussion
dargestellten Unterschiede finden sich auch in der Literatur zwischen einzelnen
mobil rehabilitierten Patientengruppen anderer Modellvorhaben. Ein einseitiges
Diagnosespektrum zugunsten von Erkrankungen des ZNS, wie es bei der AGR
auftrat, wurde auch aus dem Modellvorhaben in Marburg-Biedenkopf mit einem
Anteil von 83 % berichtet (KARLE, LINK 1997).
Im Vergleich mit den von 27 geriatrischen Reha-Kliniken bzw. akutgeriatrischen
Abteilungen/Kliniken stationär versorgten Patienten (Gemidas-Projekt, vgl.
BORCHELT et al. 1999) zeigten sich keine bedeutsamen Unterschiede zu den
Patientengruppen der MOGERE und des AGR. Die stationär geriatrisch
rehabilitierten Patienten sind im Mittel geringfügig älter. Der Frauenanteil
entspricht mit 70 % in etwa dem der MOGERE. Der ausgewiesene Anteil an
Patienten aus dem Pflegeheim liegt im Gemidas-Projekt mit 6,2 % geringfügig
über den Anteilen von MOGERE und AGR. Die kognitive Leistungsfähigkeit
gemessen mit der Mini-Mental State Examination liegt im Gemidas-Projekt mit
23,2 Punkten zwischen den Mittelwerten der Patientengruppen beider Reha-
Einrichtungen.
Die Patienten beider Reha-Einrichtungen sind multimorbid. Die Mehrzahl der
versorgten Patienten beider Reha-Einrichtungen wiesen aktive oder passive
Bewegungseinschränkungen des Muskel-Skelettsystems und Sensibilitäts-
störungen auf, die Mehrzahl der Patienten der MOGERE zudem Schmerzen und
Schädigungen der Sinnesorgane als antragsrelevante Schädigungen. Als
antragsrelevante Begleiterkrankungen wurden bei der Mehrzahl der Patienten der
MOGERE Inkontinenz, Störungen des Antriebs und der Stimmung, bei der
Mehrzahl der Patienten des AGR hingegen Aufmerksamkeitsstörungen und
kognitive Defizite vermerkt.
Wohnortnähe der Leistungserbringung wurde mit max. 30 km Entfernung vom
AGR und maximaler Wegezeit von 45 Minuten erfüllt.
Diskussion 147
Welcher Behandlungsumfang und welcher Therapiemix kommen zur
Anwendung?
Nach einem umfangreichen geriatrischen Assessment wird zu Beginn der
Rehabilitation ein Therapieplan für jeden Patienten aufgestellt, in den die
Therapieziele aufgenommen werden. Als Zielbereiche wurden für die Mehrheit der
Patienten beider Reha-Einrichtungen der Verleib in der Privatwohnung, die
Verbesserung der Lokomotion und Pflegeerleichterung dokumentiert.
Bewilligt wurden i.d.R. 50 Therapieeinheiten mit einer Zeitdauer von 30 - 40
Minuten. Eine Beschränkung auf 20 Behandlungstage wurde nur am AGR
praktiziert, so dass die übliche Therapiedauer am AGR 4 Wochen und bei mobilen
Reha-Maßnahmen 8 Wochen betrug. Die Theapieschemata sehen einheitliche
Therapiedichten vor, die nur bei Komplikationen oder Belastungssteigerung
modifiziert wurden.
Durch die MOGERE wurde weniger intensiviert an 2 - 3 Behandlungstagen pro
Woche rehabilitiert, während der AGR 5 Behandlungstage durchführte. Durch den
AGR wurden durchschnittlich 6 Therapieeinheiten mehr pro Patient erbracht als
durch die MOGERE. Gruppentherapien kamen nur am AGR zu Anwendung.
Therapiefreie Zeiten wurden am AGR für aktivierende Beschäftigungen genutzt.
73 % der Reha-Maßnahmen der MOGERE und 87 % des AGR wurden planvoll
beendet.
Alle Patienten erhielten Komplextherapien aus mindestens zwei Therapie-
disziplinen. Der Anteil an Therapiemaßnahmen bestehend aus Physiotherapie,
Ergotherapie und Logopädie lag am AGR deutlich über dem der MOGERE, was
auf den höheren Anteil von Patienten mit gefäßbedingten Hirnfunktionsstörungen
zurückgeführt werden kann.
Die Vorgaben der „Gemeinsamen Rahmenempfehlung für ambulante und
stationäre Vorsorge und Reha-Leistungen auf der Grundlage des § 111a des
SGB V“ zwischen den Spitzenverbänden der Krankenkassen und auf der Bundes-
ebene maßgeblicher Spitzenorganisationen (BAR 1995) werden durch die Reha-
148 Diskussion
Einrichtungen des Modellvorhabens AMBRA erfüllt.
4.3.2 Diskussion zu Aspekten der Ergebnisqualität
Die Analysen zu patientenbezogenen Ergebniskriterien berücksichtigten folgende
Bereiche: Mobilität (Tinetti-Test, TUG: Timed „Up&Go“-Test), Aktivitäten des
täglichen Lebens (Barthel-Index, IADL-Skala), Depressivität (GDS: Geriatrische
Depressionsskala), kognitive Leistungsfähigkeit (CCT: Uhrergänzungstest),
Kommunikationsfähigkeit (Kommunikationsskala), alltagsrelevante Performance
(Geldzähltest), Verbleib in der Häuslichkeit, Pflegebedürftigkeit, globale Bewertung
der Veränderungen der individuellen Lebenssituation sowie Patienten- und
Angehörigenzufriedenheit.
Signifikante univariate Unterschiede zwischen den Patientengruppen beider Reha-
Einrichtungen bestanden zu Beginn der Rehabilitation im Bereich der Mobilität
(Tinetti-Test und TUG), den Aktivitäten des täglichen Lebens (Barthel Index und
IADL-Skala) und der Kommunikation, nicht aber in den Bereichen Depressivität,
Kognition und bei Befunden des zeitmessenden Performancetest Geldzählen.
Neben dem für die Verlaufsanalyse der kognitiven Fähigkeiten herangezogenen
Uhrergänzungstest wurde zu Beginn der Rehabilitation auch die Mini-Mental State
Examination nach Folstein (1975) eingesetzt. Nur bei letzterer fanden sich
signifikante Gruppenunterschiede zwischen den Patientengruppen der Reha-
Einrichtungen.
Varianzanalytisch wurden ein bedeutsamer Einfluss der kognitiven
Leistungsfähigkeit auf die Ausgangsbefunde im Tinetti-Test und der Zugehörigkeit
zur Diagnosegruppe „gefäßbedingte Hirnfunktionsstörung“ auf die Ausgangs-
befunde des TUG gesichert. Die Leistungsfähigkeit im Bereich der Aktivitäten des
täglichen Lebens korrelierte positiv mit der Kognition der Patienten. Eine Zuge-
hörigkeit zur Diagnosegruppe „Skelettsystemerkrankungen“ ging zudem mit
ungünstigeren Ausgangsbefunden im Barthel-Index einher. Die Kommunikations-
fähigkeit war positiv mit den kognitiven Fähigkeiten der Patienten assoziiert. Nur
im TUG konnten die untersuchten Faktoren die signifikanten univariaten
Diskussion 149
Unterschiede der Ausgangsbefunde der Patientengruppen beider Reha-
Einrichtungen erklären. Die Unterschiede der Ausgangsbefunde in den Bereichen
Mobilität (nur Tinetti-Test), Aktivitäten des täglichen Lebens (Barthel-Index und
IADL-Skala) und der Kommunikation beider Patientengruppen können hingegen
nicht durch Merkmale der Patienten (Alter, Geschlecht, Kognition, Diagnose-
gruppe) und auch nicht durch prozessbezogene Zuweisungsmerkmale
(Zuweisungspfad, Antragsdauer) erklärt werden. Damit ist zu vermuten, dass die
Verortung einer ambulanten geriatrischen Reha-Einrichtung Einfluss auf die
Zusammensetzung der Patienten hat.
Auch in den Bereichen, in denen keine univariaten Unterschiede zwischen den
Ausgangswerten beider Reha-Einrichtungen bestanden, erzielten einzelne
Faktoren eine signifikante Varianzaufklärung. So fand sich bei weiblichen
Patienten eine signifikant höhere kognitive Leistungsfähigkeit als bei männlichen
Patienten. Kognition korrelierte wiederum positiv mit den kommunikativen Fähig-
keiten der Patienten. Einzig im Bereich der Depression konnte keiner der
einbezogenen Faktoren signifikant zur Varianzaufklärung der Ausgangsbefunde
beitragen.
Mittelfristige Verbesserungen (Kontrast zwischen Reha-Beginn und 6 Monaten
nach Beendigung der Rehabilitation) zeigten die Varianzanalysen mit Messwieder-
holungen im Bereich der Aktivitäten des täglichen Lebens (Barthel-Index und
IADL-Skala). Im Bereich der Mobilität hatten die zwei Indikatoren Tinetti-Test und
TUG unterschiedliche Entwicklungen. Signifikante Verbesserungen zwischen dem
Beginn der Reha-Maßnahmen und 6 Monaten nach Beendigung der Rehabilitation
wurden nur im Tinetti-Test festgestellt. In der Patientengruppe der MOGERE lag
der Zeitbedarf im TUG 6 Monate nach Reha-Ende unter und in der Patienten-
gruppe des AGR über dem Zeitbedarf zum Beginn der Reha-Maßnahmen.
Unterschiede in den mittelfristigen Ergebnissen der beiden Mobilitätsbewertungen
können zum einen damit erklärt werden, dass Patienten, für die im Beobachtungs-
verlauf die Durchführung des TUG erst erreicht wurde, in die Varianzanalysen
nicht eingehen konnten. Andererseits kann ein im Reha-Verlauf erreichter
reduzierter Hilfsmittelgebrauch mit unveränderten, verkürzten oder verlängerten
150 Diskussion
Zeiten im TUG einhergehen. Beide Aspekte bewirken, dass der mittelfristig
positive Gesamteffekt durch den TUG unterschätzt wird. Zusätzlich wurden daher
die Patientenzahlen im Ergebnisteil benannt, für die eine Testdurchführung
während der Reha-Phase erreicht wurde. Sie beläuft sich auf 5 Patienten des
AGR und 4 Patienten der MOGERE. Damit stützen auch die Ergebnisse des TUG
die positiven Entwicklungen im Bereich der Mobilität.
Kurzfristige Verbesserungen zeigten die Varianzanalysen mit Messwieder-
holungen (Kontrast zwischen Reha-Beginn und Reha-Ende) für die Bereiche
Mobilität (hier Tinetti-Test und TUG), Aktivitäten des täglichen Lebens und
Kommunikation. In den Bereichen Depressivität und Kognition sowie der
Performanceaufgabe Geldzählen wurden keine signifikanten Verbesserungen
erreicht, obwohl in diesen Bereichen und der Performanceaufgabe Geldzählen
positive Entwicklungen dem Trend nach erkennbar wurden.
Einige der untersuchten Faktoren nahmen Einfluss auf die Verläufe in den durch
Varianzanalysen mit Messwiederholungen untersuchten Ergebniskriterien.
Patienten der Diagnosegruppe Skelettsystemerkrankungen wiesen im Bereich
Mobilität (Tinetti-Test und TUG), den Aktivitäten des täglichen Lebens (nur
Barthel-Index, nicht IADL-Skala) und dem Bereich Kognition zu allen drei Mess-
zeitpunkten schlechtere Befunde auf als Patienten anderer Diagnosegruppen.
Höheres Alter korrelierte einzig negativ mit dem Zeitbedarf der Performance-
aufgabe Geldzählen. Weibliche Patienten wiesen ungünstigere Befunde in der
IADL-Skala zu allen drei Messzeitpunkten auf als Männer. Für kognitiv leistungs-
fähigere Patienten wurden zu T0, T1 und T2 günstigere Befunde in den Aktivitäten
des täglichen Lebens (Barthel-Index und IADL-Skala), in der Kommunikations-
fähigkeit und in der Performanceaufgabe Geldzählen aufgezeigt. Unterschiede im
Vergleich der Patientengruppen der untersuchten Reha-Einrichtungen zeigten sich
in der Mobilität (nur TUG, nicht Tinetti-Test), in den Aktivitäten des täglichen
Lebens (Barthel-Index und IADL-Skala) sowie den kognitiven und kommunikativen
Fähigkeiten der Patienten. Dabei wies die Patientengruppe der MOGERE mit
Ausnahme des Bereichs Kognition zu allen Messzeitpunkten signifikant
ungünstigere Befunde auf als die Patientengruppe des AGR. Nur für das
Ergebniskriterium Depressivität wurden keine signifikanten Einflüsse von im
Diskussion 151
Varianzmodell mit Messwiederholungen berücksichtigten Faktoren ermittelt.
Wechselwirkungen jeweils mit dem Zeitfaktor wurden für die Faktoren Geschlecht,
Kognition und Reha-Einrichtung beobachtet. Die Wechselwirkung des Zeitfaktors
mit dem Merkmal Geschlecht wurde im Bereich Kognition zwischen Reha-Beginn
und Reha-Ende beobachtet. Weibliche Patienten gewannen bei schlechteren
Ausgangsbefunden im Bereich der Kognition deutlich stärker als männliche
Patienten. Die Wechselwirkung des Zeitfaktors mit dem Faktor Kognition zeigte
sich im Bereich Kommunikation für die postrehabilitative Phase, so dass sich
kognitiv leistungsfähige Patienten nach der Rehabilitation günstiger entwickelten
als kognitiv eingeschränkte Patienten.
Hinweise auf differenzielle Verläufe der Patientengruppen beider Reha-
Einrichtungen ergaben sich durch Wechselwirkungen des Zeitfaktors mit dem
Faktor Reha-Einrichtung. Sie wurden im Bereich der Mobilität (nur Tinetti-Test),
der Kognition und der Kommunikation statistisch gesichert. Im Bereich Mobilität
verbesserte sich die Patientengruppe der MOGERE in der Reha-Phase stärker als
die Patientengruppe des AGR, was aber nur bei den Ergebnissen des Tinetti-
Tests statistisch abgesichert werden konnte. Gleichzeitig zeigten sich für die
Patientengruppe der MOGERE im statistisch bedeutsamen Ausmaß ungünstigere
postrehabilitative Veränderungen im Tinetti-Test. Die Patientengruppe des AGR
wies im Durchschnitt günstigere postrehabilitative Verläufe im Bereich Kognition
auf als die Patientengruppe der MOGERE. Im Bereich der Kommunikation
verbesserte sich die Patientengruppe des AGR bei deutlich ungünstigeren
Ausgangswerten zwischen T0 und T1 stärker als die Patientengruppe der
MOGERE.
Damit wurden differenzielle Verläufe zwischen den Patientengruppen beider
Reha-Einrichtungen in der Reha-Phase im Bereich Mobilität (nur Tinetti-Test) und
der Kommunikation gesichert. Hinweise auf Effektivitätsunterschiede der beiden
Reha-Einrichtungen können ohne Bezug zu einer Kontrollgruppe daraus jedoch
nicht abgeleitet werden, da sich die Ausgangsniveaus in den jeweiligen Bereichen
und der Fallmix zwischen den Patientengruppen deutlich unterschieden.
152 Diskussion
In den Ergebniskriterien Mobilität und Aktivitäten des täglichen Lebens zeigten
sich damit günstigere Entwicklungen als in der Depressivität, Kognition,
Kommunikation und der Performanceaufgabe Geldzählen. Dies entspricht dem
Interventionsprofil der Reha-Einrichtungen, das vor allem auf Maßnahmen zur
Verbesserung der Mobilität und den Aktivitäten des täglichen Lebens und weniger
auf kognitive Verbesserungen ausgerichtet ist.
Der Vergleich mit den Patienten aus 27 geriatrischen Reha-Kliniken bzw. akut-
geriatrischen Abteilungen/Kliniken Deutschlands, die im Gemidas-Projekt
mitwirken (BORCHELT et al. 1999), zeigte für Befunde des Barthel-Index, dass
die Eingangswerte für den stationären Bereich (49,5 Punkte) deutlich unter denen
der MOGERE (58,9 Punkte) und des AGR (72,7 Punkte) liegen. Die Differenz der
Befunde im Barthel-Index zwischen Reha-Beginn und Reha-Ende betrug bei
Gemidas-Patienten im Durchschnitt 18,8 Punkte. Zwischen Reha-Beginn und
Reha-Ende verbesserten sich Patienten der MOGERE um 16,3 Punkte und der
AGR um 10,8 Punkte im Barthel-Index. Bei bekanntem Deckeneffekt sind die
unterschiedlichen Ausgangsniveaus der Gruppen zu berücksichtigen.
Im Modellversuch Baden-Württembergs wurde bei einem durchschnittlichen
Punktwert von 70,0 im Barthel-Index zum Reha-Beginn eine Verbesserung um 9,0
Punkte zum Ende der Rehabilitation erreicht (SCHWEIZER 2001b). Dabei lag der
Ausgangswert für das mobile Reha-Angebot bei einem Punktwert von 52,0 mit
einem Zugewinn von 14,8 Punkten zum Reha-Ende und in der Institutsambulanz
bei einem Punktwert von 80,9 und einem Zugewinn von 10,7 Punkten. Das mobile
Reha-Angebot entspricht damit weitgehend der MOGERE und die Instituts-
ambulanz weitgehend dem AGR, was sich mit ähnlichen Organisationsstrukturen
deckt. Noch stärkere Veränderungen berichtete Boden (1997) aus einem Modell-
vorhaben zur mobilen geriatrischen Rehabilitation im Oder-Spree-Kreis.
Ausgehend von einem Punktwert im Barthel-Index von 58,8 Punkten wurde eine
durchschnittliche Verbesserung zwischen Beginn und Ende der Rehabilitation um
23,5 Punkte im Barthel-Index erreicht. Die durchschnittliche Therapiedauer betrug
10,6 Wochen.
Die Reha-Maßnahmen der MOGERE und des AGR zielten nicht auf kognitive
Diskussion 153
Verbesserungen. Bei Beibehaltung von Fallmix und Schweregrad in den
Patientengruppen ist jedoch der verstärkte Einbezug psychosozialer Elemente in
die Reha-Maßnahmen notwendig. Unter den gegebenen Rahmenbedingungen
erscheint eine Ausweitung des Leistungsangebotes auf gerontopsychiatrische
Patienten nicht gerechtfertigt.
Die Mehrheit der Patienten beider Reha-Einrichtungen (AGR: 94,8 % und
MOGERE: 91,2 %) lebte zu Beginn der Reha-Maßnahmen in Privathaushalten.
Auch Patienten in Betreuten Wohneinrichtungen sowie Senioren- und Pflege-
heimen wurden erreicht. 96 % der Patienten des AGR und 85 % der MOGERE,
die zu Beginn der Reha-Maßnahme in der Häuslichkeit lebten, verblieben dort
auch 6 Monate nach Reha-Ende. Der Anteil von Patienten, die in ein Senioren-
und Pflegeheim wechselten, betrug am AGR 1 % und in der MOGERE 15 % (vgl.
Abschn. 3.8.7). Vergleichswerte liegen aus dem Baden-Württemberger Modell-
versuch vor (SCHWEIZER 2001b), wo bei 87 % der Patienten die Wohnsituation
im halben Jahr nach Beendigung der Rehabilitation unverändert blieb, 5 % in ein
Senioren- oder Pflegeheim und 8 % in eine Betreute Wohneinrichtung wechselten.
Im Modellvorhaben AMBRA wurde auf eine direkte Begutachtung des
Pflegebedarfs aufgrund des hohen Aufwandes zu den drei Messzeitpunkten
verzichtet. Eine Beurteilung anhand alternativer Klassifikationen (vgl. z.B. BODEN
1997) wurde nicht vorgenommen, da sich die expliziten Fragestellungen von
Kostenträgern auf die Reduktion von Pflegebedürftigkeit im Sinne des Pflege-VG
beziehen und Angaben zur Selbstversorgungsfähigkeit bereits dem Barthel-Index
entnommen werden können. Die Eignung des Barthel-Index zum möglichen
Ersatz des Begutachtungsverfahrens des MDK wurde unlängst untersucht
(MAIDHOF et al. 2002). Mittels Diskriminanzanalyse wurde anhand der 10 Items
des Barthel-Index eine 80-prozentige Übereinstimmung mit dem
Beurteilungsverfahren des MDK (30 Items) erreicht.
Der vorgelegten Arbeit lagen nur Angaben zum Pflegestatus der Patienten zu den
drei Messzeitpunkten vor. Neben Patienten, für die kein Antrag gestellt worden
war, gab es auch Patienten mit einem Antrag in Begutachtung. Für diese
Patienten liegen keine Angaben zur aktuellen Pflegebedürftigkeit vor. Auch bei
154 Diskussion
bereits vor einiger Zeit begutachteten Patienten kann es Abweichungen zwischen
dem aktuellen Ausmaß der Pflegebedürftigkeit und der Pflegestufe geben. Der
Schwerpunkt der Auswertungen wurde daher auf das Ausmaß an
Pflegebedürftigkeit 6 Monate nach Beendigung der Rehabilitation gelegt.
Pflegebedürftigkeit liegt bei Patienten der MOGERE zu T0 häufiger (MOGERE:
73,4 % und AGR: 43,5 %) vor und ist gemäß der Einteilung in Pflegestufen höher
als bei Patienten des AGR. Erwartungsgemäß verringert sich bis T2 der Anteil an
Patienten, für die ein Antrag in Begutachtung oder noch gar kein Antrag gestellt
worden war. Erfreulich hoch verbleibt jedoch der Anteil an Patienten, für die über
den gesamten Beobachtungszeitraum keine Antragsstellung erforderlich wurde
beziehungsweise kein oder nur geringer Pflegebedarf festgestellt wurde. Eine
aktuelle, einheitliche und valide Begutachtung aller Patienten anhand der Kriterien
des Pflege-VG und der Begutachtungsanleitung des MDS wäre in zukünftigen
Untersuchungen sicher vorteilhaft.
Die Analyse von globalen Veränderungen der Lebenssituation folgt dem
Finalitätsprinzip des rehabilitativen Konzepts. Die Mehrheit der Patienten der
MOGERE (96 %) und knapp die Hälfte der Patienten des AGR (45 %) schätzten
ihre Lebenssituation durch die Reha-Maßnahme als verbessert ein. Etwa 50 % der
Patienten des AGR bewerteten ihre Lebenssituation als unverändert.
Verschlechterungen wurden nur sehr selten berichtet. Erfreulich hoch war der
Anteil von Verbesserungen, die von den Patienten aus dem Katamnesezeitraum
berichtet wurden. In der Patientengruppe der MOGERE war dies die am
häufigsten genannte Antwortkategorie, während von Patienten des AGR die
Lebenssituation am häufigsten mit unverändert eingeschätzt wurde.
Die Bewertungen zu Veränderungen der globalen Lebenssituation sind mit dem
Ereignis von Krankenhausaufenthalten in der Katamnesephase assoziiert. Der
Anteil der Patienten, die in den 6 Monaten nach der Rehabilitation stationär
aufgenommen werden mussten, lag in beiden Patientengruppen unter 20 %.
Patienten mit stationären Aufenthalten in den 6 Monaten nach Reha-Ende
bewerteten dem Trend nach ihre Lebenssituation häufiger verschlechtert als
Patienten ohne einen stationären Aufenthalt in diesem Zeitraum. Die Validität der
Diskussion 155
Patientenangaben zu stationären Aufenthalten in der Katamnesephase kann leider
nicht eingeschätzt werden, da die Leistungsdaten der Kostenträger noch nicht zur
Verfügung stehen.
Eine Säule der Qualitätssicherung im Rehabilitationssystem sind Befragungen zur
Patientenzufriedenheit. Global zum Ende der Rehabilitation zur Zufriedenheit mit
der absolvierten Reha-Maßnahme befragt, antworteten mehr als 80 % der
Patienten beider Reha-Einrichtungen mit „sehr zufrieden“ und weitere 15 % mit
zufrieden. Damit wird ein hohes Maß an globaler Zufriedenheit geäußert. Ein
solches Ergebnis kann durchaus mit partieller Kritik einhergehen. Die ergänzend
durchgeführte vertiefende schriftliche Befragung eines Teils der Patienten beider
Reha-Einrichtungen mit nachgeschalteten problemfokusssierten Interviews stützt
das Ergebnis der global sehr hohen Patientenzufriedenheit. Auch auf spezielle
organisatorische Aspekte wie z.B. den Besuch der Therapeuten in der
Häuslichkeit durch das mobile Reha-Team, den Transport zum sowie den
mehrstündigen Aufenthalt am AGR angesprochen, äußerten sich die Patienten
überwiegend positiv. Vereinzelte Kritik wurde am unzureichenden Einbezug von
Angehörigen und einer als zu kurz eingeschätzten Dauer der Reha-Maßnahme
geübt.
Die befragten nächsten Angehörigen empfanden die Rehabilitation überwiegend
als Entlastung. Informationsangebote, wie Angehörige unterstützend zum Reha-
Erfolg beitragen können, wurden vereinzelt (überwiegend von AGR-Patienten) als
unzureichend bewertet. Hier zeigen sich Vorteile des zugehenden
Organisationsmodells der MOGERE, da hier der Einbezug von Angehörigen
niederschwelliger ist, als das Aufsuchen des ambulanten Reha-Zentrums durch
die Angehörigen.
4.4 Ausblick
In Abschnitt 1.4.1 wurde deutlich gemacht, dass Vorbehalte und rechtliche
Unklarheiten gegenüber einer ambulanten geriatrischen Rehabilitation unter
Führung niedergelassener Vertragsärzte bestehen. Der AGR stellt jedoch ein
156 Diskussion
Beispiel dar, wie qualifizierte Allgemeinärzte ambulante Reha-Einrichtungen
initiieren und leiten können, die entsprechenden Vorgaben zur Struktur- und
Prozessqualität genügen.
Die Frage nach der Versorgungswirksamkeit der Reha-Maßnahmen des mobilen
Reha-Teams (MOGERE) und des Ambulanten Geriatrischen Reha-Zentrums
(AGR) konnte durch den hier vorgestellten unkontrollierten Vergleich bisher nicht
beantwortet werden. Hierzu werden die Daten der ergänzend rekrutierten
Vergleichsgruppe zu berücksichtigen sein. Zukünftige kontrollierte
Forschungsvorhaben können zu anderen Ergebnissen kommen. Es besteht
weiterhin Bedarf an kontrollierten Evaluationsstudien mit größeren Fallzahlen.
Katamnestische Untersuchungsbefunde (z.B. 6 Monate nach Beendigung der
Rehabilitation) sollten dabei erhoben werden. Der Zielbereich geriatrischer Reha-
Maßnahmen muss weit gefasst werden. Insbesondere sind Lebensqualität und die
subjektive Zielerreichung (goal attainment) der Patienten zu berücksichtigen.
Kontrollierte Ansätze sollten zudem ambulante und stationäre Kosten- und
Leistungsdaten der GKV zu berücksichtigen, um sektorübergreifende Effekte des
neuen Versorgungsangebots darstellen zu können.
Der vergleichende Wettbewerb der hier gefundenen Organisationsformen
zwischen dem primär stationär (MOGERE) und dem primär ambulant (AGR)
verankerten Leistungserbringer ist ein sinnvoller Schritt, um Klarheit in die berufs-
und interessenpolitischen Ansprüche beteiligter Akteure zu tragen. Dabei ist zu
beachten, dass beide Organisationsformen nicht auf ganz vergleichbare
Patientengruppen abzielen. Eine ausschließlich durch stationäre Leistungs-
erbringer abgesicherte ambulante geriatrische Rehabilitation erreicht nur einen
Teil der rehabilitationsbedürftigen geriatrischen Patienten.
Die Evidenzproduktion in der realen Versorgung setzt eine zeitlich befristete
modellhafte Struktur für die experimentelle Versorgungsforschung voraus.
Dadurch unterscheidet sie sich von klinischen Studien, die ein neues Vorgehen
innerhalb bestehender Versorgungsstrukturen prüfen. Diese modellhaften
Strukturen müssen der Gewinnung kontrollierter Evidenz dienen. Scheitert der
Evidenznachweis, müssen die Modellstrukturen abgebaut oder restrukturiert neu
Diskussion 157
erprobt werden. Dabei besteht jedoch folgendes Problem: Neue
Interventionsangebote werden bereits als Kern einer generalisierten Entwicklung
missverstanden und ihre Evaluation formativ betrieben. Das Ziel heißt dann
Regelversorgung und nicht Wirksamkeitsnachweis. Expertenwissen wird mit
Evidenzproduktion und Praxisbewährung mit Vertragsreife im Hinblick auf die
Regelversorgung verwechselt.
Vorhandene Evidenz aus internationalen Studien begründet die Entwicklung einer
ambulanten geriatrischen Rehabilitation. In das deutsche Versorgungssystem soll
damit eine neue Leistungsart eingeführt, nicht eine bestehende verbessert
werden. Das bedeutet, dass weitere kontrollierte Evidenz zur Umsetzung
generiert, nicht bloß ein erfahrungsbasierter Verbesserungszyklus (formative
Evaluation) angestoßen werden muss.
Bisher wurde eine überschaubare Anzahl an Modellvorhaben zur ambulanten
geriatrischen Rehabilitation durchgeführt. Nur wenige Einrichtungen tragen sich
aus den eigenen Einnahmen über die Modelllaufzeit hinaus. Überwiegend
kommen Fehlbedarfsfinanzierungen zur Anwendung. Eine dem Evidenznachweis
im Sinne einer „community effectiveness“ vorgreifende flächendeckende Struktur-
entwicklung hätte zur Folge, dass die Evidenzproduktion unter erschwerten
Bedingungen nachgeholt werden muss. Dabei besteht grundsätzlich bis zum
Wirksamkeitsnachweis das Risiko, unwirksame Strukturen entwickelt zu haben.
Der beteiligte Kostenträger verband mit dem Modellvorhaben „Aufbau ambulanter
Versorgungsstrukturen in der geriatrischen Rehabilitation in Sachsen-Anhalt“
(AMBRA) explizite Fragestellungen, die nur durch einen kontrollierten Vergleich
zwischen einem Interventions- und einem Kontrollstrang beantwortet werden
können (z.B. Verkürzung akutstationärer Verweildauern vor einer Reha-
Maßnahme, Vermeidung von Re-Hospitalisierungen, Vermeidung von Pflege-
bedürftigkeit durch ambulante geriatrische Rehabilitation). Der beteiligte Kosten-
träger war aber grundsätzlich nicht bereit, das auf Verbesserung der Versorgung
zielende Forschungsvorhaben in einem randomisiert kontrollierten Forschungs-
design durchzuführen. Eine Finanzierung der wissenschaftlichen Begleitung wurde
vom Kostenträger zudem abgelehnt. Erprobungsvorhaben gemäß der §§ 63
158 Diskussion
und 65 SGB V zielen aber explizit auf Verbesserungen der solidarisch getragenen
medizinischen Versorgung. Ein Verzicht auf Forschung durch Krankenkassen in
diesem Rahmen wird zum Entwicklungshemmnis. Verzögerungen bei der
Verbesserung der Evidenzbasierung der ambulanten geriatrischen Rehabilitation
im deutschen Gesundheitssystem führen vermutlich auch zu einem weiteren
Ausbau stationärer Kapazitäten.
Förderer und Modellbeteiligte sollten in weiteren Modellvorhaben zur ambulanten
geriatrischen Rehabilitation zukünftig kontrollierte Forschungsdesigns anwenden,
um den Nachweis der Versorgungswirksamkeit im Sinne der „community
effectiveness“ der ambulanten geriatrischen Rehabilitation im deutschen
Gesundheitssystem zu erbringen. Am besten erfolgt dies anhand der expliziten
Fragestellung zur Vermeidung, Verminderung und Verzögerung von
Pflegebedarfen durch ambulante geriatrische Rehabilitation. Leistungsrechtliche
Bedenken gegenüber kontrolliert randomisierten Forschungsdesigns können
überwunden werden, wie aktuelle Studien zeigen (vgl. z.B. WALTER et al. 2002).
Die am Modellvorhaben „Aufbau ambulanter Versorgungsstrukturen in der
geriatrischen Rehabilitation in Sachsen-Anhalt“ (AMBRA) beteiligten
Leistungserbringer in den Reha-Einrichtungen verfolgten eine prioritär auf
Strukturbildung ausgerichtete Strategie. Für zu beteiligende Leistungserbringer in
Kontrollregionen ohne Änderung der Versorgungspraxis ergibt sich durch die
Beteiligung am Modellvorhaben die Möglichkeit, den Bedarf an ambulanter
geriatrischer Rehabilitation nachzuweisen, welcher zukünftig zur Begründung von
Versorgungsangeboten in den Kontrollregionen genutzt werden kann. Jedoch sind
diese Argumente abhängig von der Wirksamkeit der erprobten Interventionen.
Auch wenn das Evaluationsdesign des Modellvorhabens bisher keinen
belastbaren kontrollierten Wirksamkeitsnachweis der ambulanten geriatrischen
Rehabilitation im deutschen Versorgungssystem erbracht hat, stärkt der Nachweis
von Reha-Bedarfen in den Kontrollregionen durch Rekrutierung von
Kontrollpatienten grundsätzlich die Relevanz des Modellvorhabens und die
Verhandlungsposition der Leistungserbringer in den Kontrollregionen mit
zukünftigen Kostenträgern der erprobten ambulanten geriatrischen Rehabilitation.
Diskussion 159
Weiterer Forschungsbedarf besteht hinsichtlich einer Abgrenzung von
indikationsspezifischen und geriatrischen Reha-Bedarfen sowie hinsichtlich einer
empirischen Bedarfserhebung für ambulante geriatrische Reha-Maßnahmen. Die
Entwicklung und Validierung von Erhebungsinstrumenten, die die Partizipations-
ebene und das individuelle Problemerleben der Patienten berücksichtigen, sollten
Gegenstand weiterer Forschungsbemühungen sein.
Kostenträger geriatrischer Reha-Maßnahmen sind die gesetzlichen Kranken-
kassen. Pflegeleistungen, die durch geriatrische Rehabilitation vermieden werden
sollen, werden jedoch durch die institutionell unabhängigen Pflegekassen
getragen. Reha-Maßnahmen haben Vorrang vor Pflegeleistungen. Die Integration
der Pflegeversicherung in die gesetzliche Krankenversicherung würde diese
Interessenkollision, die zu Schnittstellenproblemen und Externalisierungseffekten
führt, aufheben.
160 Zusammenfassung
5 Zusammenfassung
Geriatrische Rehabilitation gewinnt in Deutschland vor dem Hintergrund der
demographischen Veränderungen an Bedeutung. Der Vorrang ambulanter vor
stationärer Leistungserbringung wurde schon vor einigen Jahren gesetzlich
verankert. Der Anteil ambulanter Reha-Maßnahmen an den geriatrischen Reha-
Leistungen ist jedoch gering. Eine Ausweitung dieses Leistungsbereiches erfolgte
in Deutschland in den letzten Jahren fast ausschließlich zugunsten tagesklinischer
Versorgungsangebote.
Grundsätzlich ist die Wirksamkeit der ambulanten geriatrischen Rehabilitation
durch kontrolliert randomisierte Studien belegt (FORSTER et al. 2001). Die
Wirksamkeit der ambulanten geriatrischen Rehabilitation im deutschen
Versorgungssystem im Sinne einer „community effectiveness“ ist jedoch offen.
Partikulare Interessenhaushalte auf Seiten der Leistungserbringer und auf Seiten
der Kostenträger sowie der noch ausstehende Nachweis der Versorgungs-
wirksamkeit im deutschen Gesundheitssystem haben bisher zu keiner bedarfs-
gerechten Versorgung mit ambulanten geriatrischen Reha-Leistungen in
Deutschland geführt.
Ziel der vorliegenden Arbeit war es, die im Modellvorhaben „Aufbau ambulanter
Versorgungsstrukturen in der geriatrischen Rehabilitation in Sachsen-Anhalt“
(AMBRA) erprobten Reha-Einrichtungen zu evaluieren. Neben dem ambulanten
geriatrischen Reha-Zentrum (AGR) unter Führung niedergelassener Vertragsärzte
wurde ein mobiles Reha-Team (MOGERE) aufgebaut und erprobt.
In der vorgelegten Arbeit wurden neben Analysen zur Struktur- und
Prozessqualität die Reha-Verläufe der Patienten hinsichtlich Mobilität, Aktivitäten
des täglichen Lebens, Depressivität, Kognition, Kommunikation, Performancetest
Geldzählen, Pflegebedarf, globaler Veränderungen der Lebenssituation und
Verbleib in der Häuslichkeit beschrieben. Die Ergebnisse basieren auf der
standardisierten Dokumentation aller Patienten des Behandlungszeitraums Mai
1999 bis Juni 2001. Die Patienten wurden zum Beginn, zum Ende, und 6 Monate
nach Beendigung der Rehabilitation standardisiert dokumentiert. 45 Patienten
Zusammenfassung 161
mussten von den Varianzanalysen mit Messwiederholungen ausgeschlossen
werden, so dass 162 Patienten in die ergebnisbezogenen Auswertungen eingehen
konnten. Ergänzend wurden Ergebnisse problemfokussierter Interviews zum
Antragsverfahren mit den antragstellenden Ärzten, den Reha-Beratern des
beteiligten Kostenträgers (AOK Sachsen-Anhalt) und den MDK-Gutachtern
geführt. Eine konsekutiv rekrutierter Teil der Patienten und ihrer nächsten
Angehörigen wurden zur Zufriedenheit mit der von ihnen absolvierten Reha-
Maßnahme befragt. Die Ergebnisse der unterschiedlichen Datenquellen stützen
sich wechselseitig.
Beide Reha-Einrichtungen des Modellvorhabens erfüllen die Vorgaben der
Gemeinsamen Rahmenempfehlung für ambulante und stationäre Vorsorge- und
Rehabilitationsleistungen auf der Grundlage des § 111a SGB V der Bundes-
arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR 1995), das mobile Reha-Team zudem
die Rahmenkonzeption der Bundesarbeitsgemeinschaft Mobile Rehabilitation e.V.
Die Reha-Einrichtungen versorgten multimorbide und in ihrer Alltagskompetenz
eingeschränkte geriatrische Patienten wohnortnah oder in ihrem häuslichen
Umfeld. Der Diagnosemix zeigte am AGR eine einseitige Ausrichtung zugunsten
gefäßbedingter Hirnfunktionsstörungen.
Beide Reha-Einrichtungen koordinierten umfangreiche interdisziplinäre Reha-
Maßnahmen mit durchschnittlich mehr als 50 Leistungseinheiten pro Patient.
Gruppentherapien wurden nur am AGR durchgeführt. Der Schwerpunkt der Reha-
Maßnahmen lag auf Physiotherapie und Ergotherapie. Logopädie stand im
ausreichendem Umfang zur Verfügung. Psychosoziale und gesundheitsfördernde
(edukative) Angebote wurden hingegen nur selten eingesetzt.
Das mobile Reha-Team versorgte im Durchschnitt kognitiv leistungsfähigere (Mini-
Mental State Examination), jedoch in der Mobilität (Tinetti-Test und Timed
„Up&Go“-Test, TUG), den Aktivitäten des täglichen Lebens (Barthel-Index und
IADL-Skala) und der Kommunikationsfähigkeit stärker eingeschränkte Patienten
als das ambulante Reha-Zentrum. Keine relevanten Unterschiede zwischen den
Patientengruppen beider Einrichtungen wurden zum Reha-Beginn in den
162 Zusammenfassung
Bereichen Depressivität, Kognition und bei Befunden des zeitmessenden
Performancetest Geldzählen ermittelt. Unterschiede verblieben auch bei
multivariater Berücksichtigung soziodemographischer, morbiditäts- und prozess-
bezogener Merkmale signifikant. Einzig Unterschiede im Bereich Mobilität (TUG)
der Patientengruppen zum Reha-Beginn wurden durch die berücksichtigten
Merkmale erklärt. Die sich anschließende Ergebnisevaluation berücksichtigte
daher die unterschiedlichen Ausgangsniveaus und ihre Determinanten.
Mittelfristige Verbesserungen (Kontrast zwischen Reha-Beginn und 6 Monaten
nach Reha-Ende) der beiden Patientengruppen wurden durch eine Varianz-
analyse mit Messwiederholungen in den Bereichen Mobilität (nur Tinetti-Test) und
Aktivitäten des täglichen Lebens (Barthel-Index und IADL-Skala) aufgezeigt. Die
positiven Veränderungen im Bereich der Mobilität werden durch den zeit-
messenden TUG in den Varianzanalysen unterschätzt, da einzelne Patienten erst
im Verlauf der Rehabilitation den Test durchführen konnten und daher bei
Auswertungen über die drei Messzeitpunkte nicht berücksichtigt wurden. Zudem
reduzierte sich bei Patienten der Unterstützungsbedarf durch Hilfsmittel im Reha-
Verlauf.
Kurzfristige Verbesserungen (Kontrast zwischen Reha-Beginn und Reha-Ende)
ergaben sich im Bereich der Mobilität, den Aktivitäten des täglichen Lebens und
der Kommunikation. In den Bereichen Depressivität und Kognition sowie dem
Performancetest Geldzählen wurden keine signifikanten Verbesserungen erreicht,
obwohl positive Entwicklungen dem Trend nach erkennbar wurden.
Patienten der Diagnosegruppe Skelettsystemerkrankungen wiesen zu allen Mess-
zeitpunkten in den Ergebniskriterien Mobilität, Aktivitäten des täglichen Lebens
und Kognition signifikant ungünstigere Befunde auf als Patienten anderer
Indikationsbereiche. Das Alter der Patienten korrelierte positiv mit dem Zeitbedarf
der Patienten im Geldzähltest. Weibliche Patienten wiesen günstigere Befunde in
der IADL-Skala auf als männliche Patienten. Kognitiv leistungsfähigere Patienten
zeigten zu T0, T1 und T2 günstigere Befunde in den Aktivitäten des täglichen
Lebens (Barthel-Index und IADL-Skala), in der Kommunikationsfähigkeit und in
der Performanceaufgabe Geldzählen.
Zusammenfassung 163
Bei Veränderungen der Ergebniskriterien im Zeitverlauf wurden Unterschiede der
Patientengruppen auch bei multivariater Berücksichtigung soziodemographischer
und morbiditätsbezogener Kriterien festgestellt (Mobilität, Aktivitäten des täglichen
Lebens, kognitive und kommunikative Fähigkeiten). Dabei wies die Patienten-
gruppe der MOGERE mit Ausnahme der Kognition zu allen drei Messzeitpunkten
die ungünstigeren Befunde auf.
Differenzielle Veränderungen zwischen den Patientengruppen in der Reha-Phase
wurden in der Mobilität (nur Tinetti-Test) und im Bereich Kommunikation
festgestellt. Sie geben jedoch aufgrund der deutlichen Unterschiede zum Beginn
der Rehabilitation keinen Aufschluss über Unterschiede in der Wirksamkeit der
beiden Reha-Teams. Hierfür wäre eine randomisierte Zuteilung der Patienten in
standortspezifische Interventions- und Kontrollgruppen notwendig gewesen, die
leistungsrechtlich und aus Gründen der Akzeptanz nicht umsetzungsfähig war.
Für die zu Beginn der Rehabilitation mehrheitlich in der Häuslichkeit lebenden
Patienten konnte überwiegend die Wohnsituation aufrechterhalten bleiben. Ein
Wechsel aus einer Privatwohnung in eine Betreute Wohneinrichtung oder ein
Senioren- und Pflegeheim war bis 6 Monate nach Reha-Ende nur für Patienten
der MOGERE in nennenswerten Umfang erforderlich (MOGERE: 15 %,
AGR 4 %). Veränderungen der Wohnsituation erfolgten erst nach Beendigung der
Rehabilitation.
Die Auswertungen zum Pflegebedarf zeigen nur wenige Höherstufungen von
Patienten im Beobachtungszeitraum. Überwiegend verbleiben getroffene
Einstufungen auf dem Ausgangsniveau. Erstbegutachtungen wurden in
relevantem Umfang sowohl der Pflegestufe 0 als auch der Pflegestufe 1
zugeordnet. Ein durch die Reha-Maßnahmen reduzierter Pflegebedarf im Sinne
des Pflege-VG konnte durch die vorliegenden Daten und das eingesetzte
Auswertungsverfahren jedoch nicht gesichert werden. Zukünftige Studien sollten
eigene Begutachtungen durch entsprechende Gutachter zu den einzelnen
Messzeitpunkten vornehmen, um die Rate partiell fehlender Werte, die z.B. durch
die Kategorie „Antrag in Begutachtung“ entstehen, zu vermeiden.
164 Zusammenfassung
Die Mehrheit der Patienten der MOGERE (96 %) und knapp die Hälfte der
Patienten des AGR (45 %) schätzten zum Ende der Rehabilitation ihre
Lebenssituation als verbessert ein. Etwa 50 % der Patienten des AGR bewertete
die Lebenssituation als unverändert. Auch in der Katamnesephase zeigten sich
noch in nennenswertem Umfang selbst eingeschätzte Verbesserungen der
individuellen Lebenssituation der Patienten bei wenigen Verschlechterungen.
Insgesamt gaben 9 Patienten des AGR (9,4 %) und 11 Patienten der MOGERE
(16,7 %) an, in den 6 Monaten nach Reha-Ende erneut stationär aufgenommen
worden zu sein. Die durchschnittliche Dauer von den Patienten berichteter
Krankenhausaufenthalte betrug 5,6 Tage. Erforderliche stationäre Aufnahmen im
Katamnesezeitraum hatten einen negativen Einfluss auf die Bewertung der
Lebenssituation durch die Patienten.
Die Zufriedenheit mit der absolvierten Reha-Maßnahme war hoch. Die Patienten
äußerten sich fast ausschließlich zufrieden bzw. sehr zufrieden. Partielle Kritik zu
den Bereichen Organisation, Mitsprache, Betreuung und Information bezog sich
nur auf die Teilaspekte Einbezug von Angehörigen in die Reha-Maßnahmen und
die als zu kurz angesehene Dauer der Reha-Maßnahme. Die positive
Gesamtbewertung wurde davon nicht tangiert.
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass durch beide Einrichtungen
Reha-Maßnahmen durchgeführt werden, die den Anforderungen an eine inter-
disziplinäre und ganzheitlich ausgerichtete Rehabilitation multimorbider
geriatrischer Patienten gerecht werden. Der AGR hat gezeigt, dass wohnortnahe
geriatrische Rehabilitation unter Leitung geriatrisch geschulter Hausärzte unter
Nutzung etablierter pflegerischer und therapeutischer Angebote möglich ist. Der
Zugang des mobilen Reha-Teams in den Lebenskontext des Patienten ist
einerseits ein Vorteil, weil konkrete Lebensumstände in die Reha-Maßnahmen
einbezogen werden können. Andererseits sind therapeutische Arbeitsmöglich-
keiten zumindest zeit- und fallweise eingeschränkt (nicht transportfähige
Therapiemittel, bauliche Gegebenheiten im Wohnumfeld der Patienten).
Die unkontrollierten Ergebnisse sprechen für eine Fortführung beiden Reha-
Zusammenfassung 165
Einrichtungen. Mit der Rekrutierung von Kontrollpatienten wurde begonnen.
Erprobungsmodelle müssen zukünftig systematischer zur kontrollierten
Evidenzgewinnung im deutschen Gesundheitssystem eingesetzt werden.
Insbesondere bei einer neuen Leistungsart, die die ambulante geriatrische
Rehabilitation ist, sind unkontrollierte formative Evaluationsbemühungen
ungeeignet, solidarisch zu finanzierende medizinische Versorgungsleistungen
wissenschaftlich zu begründen. Erst wenn die Wirksamkeit der ambulanten
geriatrischen Rehabilitation im Sinne von „community effectiveness“ nachge-
wiesen wurde, kann ein erfahrungsbasierter Qualitäts-Verbesserungs-Zyklus zur
Weiterentwicklung der ambulanten geriatrischen Versorgung einsetzen.
Ergebnisse noch ausstehender kontrollierter Forschungsvorhaben sind
abzuwarten, bevor im deutschen Gesundheitswesen über die regelhafte
Implementierung der ambulanten geriatrischen Rehabilitation entschieden werden
kann.
Literaturverzeichnis166
Literaturverzeichnis
Abramson JH, Gahlinger PM (1999). Computer Programs for Epidemiologist: PEPIVersion 3.0. London, Stone Mountain
Applegate WB, Blass JP, Williams TF (1990). Instruments for the functionalassessment of older patients. N Engl J Med 322:1207-1214
AGAST - Arbeitsgruppe Geriatrisches Assessment (Hrsg.) (1997). GeriatrischesBasisassessment. Handlungsanleitungen für die Praxis. 2. aktualisierte Aufl.,München, MMV Medizin Verl.
Backes GM, Clemens W (1998). Lebensphase Alter: Eine Einführung in diesozialwissenschaftliche Alternsforschung. Weinheim u.a.: Juventa Verl.
Baltes PB, Baltes MM (1992). Gerontologie: Begriff, Herausforderung undBrennpunkte. In: Baltes PB, Mittelstraß (Hrsg.). Zukunft des Alterns undgesellschaftliche Entwicklung. Berlin: de Gruyter, 1-34
Baltes PB (1996). Über die Zukunft des Alterns: Hoffnung mit Trauerflor. In: BaltesM, Montada L (Hrsg.). Produktives Leben im Alter. Frankfurt a.M.: Campus Verl.,29-68
BAR - Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (Hrsg.) (1995). Rahmen-empfehlungen zur ambulanten medizinischen Rehabilitation. 2. November 1995
BSMfASFF - Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familieund Frauen (Hrsg.) 2001). Mobile ambulante geriatrische Rehabilitation imFreistaat Bayern. Ein Bericht der I + G Gesundheitsforschung München,Kurzfassung (Selbstverlag)
Behr R (1995). Nur eine Frage der Kostenträger? Zur Abgrenzung aktivierenderund rehabilitativer Pflege aus Sicht der Pflege. Durchblick: Journal/VDAB 3:18-19
Bennekom CAM van, Jelles F, Lankhorst GJ, Bouter LM (1996). Responsivenessof the Rehabilitation Activities Profile and the Barthel Index. J Clin Epidemiol49:39-44.
Bennekom CAM van, Jelles F, Lankhorst GJ (2000). Reha-Aktivitäten-Profil - RAP:Handbuch und Beschreibung ; ein Projekt der Abteilung Revalidatie - AcademischZiekenhuis Vrije Universiteit Amsterdam, Niederlande. Ulm: Univ.-Verl. Ulm
Berg A, Hackhausen W, Jochheim K-A, Leistner K, Schreiber U u.a. (1999). DieRehabilitationsbegutachtung für sozialmedizinische Gutachter – einDiskussionsbeitrag zur Qualitätssicherung. Die Rehabilitation 38:107-126
Bickel H (2001). Lebenserwartung und Pflegebedürftigkeit in Deutschland. DasGesundheitswesen 63:9-14
Literaturverzeichnis 167
Biefang S, Birkner B, Thien U, Härtel U, Bullinger M (1997). Harmonisierung derMessung von Outcomes, Prädiktoren und Kosten sowie Prüfung geschlechts-spezifischer Unterschiede in der rehabilitationswissenschaftlichen Forschung. DieRehabilitation 36:213-223
Blum K (1995). Patientenbefragung als Instrument der Qualitätssicherung beimambulanten Operieren im Krankenhaus, Schriftenreihe/Wissenschaft und Praxisder Krankenhausökonomie. Deutsches Krankenhausinstitut e.V. (Hrsg.), Bd. 1,Düsseldorf: Dt. Krankenhaus Verl.-Gesellschaft
Blum K (1998). Patientenzentrierte Evaluation des ambulanten Operierens imKrankenhaus. In: Ruprecht TM (Hrsg.). Experten fragen - Patienten antworten:patientenzentrierte Qualitätsbewertung von Gesundheitsdienstleistungen;Konzepte, Methoden, praktische Beispiele. St. Augustin: Asgard-Verl. Hippe, 169-184.
BMfFSFJ - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.)(1993). Die Lebenssituation älterer Menschen. Erster Bericht zur Lage der älterenGeneration in der Bundesrepublik Deutschland. Bonn
BMfFSFJ - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.)(2001). Altern und Gesellschaft. Dritter Bericht zur Lage der älteren Generation inder Bundesrepublik Deutschland. Berlin (Bundestagsdrucksache 14/5130)
BMfFSFJ - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.)(2002). Risiken, Lebensqualität und Versorgung Hochaltriger - unter besondererBerücksichtigung demenzieller Erkrankungen. Vierter Bericht zur Lage der älterenGeneration in der Bundesrepublik Deutschland. Berlin(http://www.bmfsfj.de/dokumente/Artikel/ix_76412.htm)
BMG – Bundesministerium für Gesundheit (Hrsg.) (2000). Pflegeversicherungs-gesetz - Textausgabe. Bonn
Boden K (1997). Der Einfluss der Mobilen Rehabilitation auf Selbständigkeit undKompetenz bei geriatrischen Patienten. Humboldt-Universität zu Berlin,Dissertation
Borchelt M, Vogel W, Steinhagen-Thiessen E (1999). Das Geriatrische MinimumData Set (GEMIDAS) der Bundesarbeitsgemeinschaft der Klinisch-GeriatrischenEinrichtungen e.V. als Instrument der Qualitätssicherung in der stationärenGeriatrie. Z Gerontol Geriat 32:11-23
Borchelt M, Steinhagen-Thiessen E (2001). Ambulante geriatrische Rehabilitation- Standortbestimmung und Perspektiven. Z Gerontol Geriat 34:I/21-I/29
Campbell LJ, Cole KD (1987). Geriatric assessment teams. Clin Geriatr Med 3:99-110
Clade H (2001). Plädoyer für modifiziertes Klassifikationssystem - Internationalerprobte Systeme für Rehabilitation, Geriatrie und Pflege. Dt Arztebl 98:2382
Literaturverzeichnis168
Cockerham WC (1992). Medical Sociology. 5th ed., Englewood Cliffs: Prentice Hall
Cohen J (1960). A coefficient for agreement of nominal scales. Educational andPsychological Measurement 20:37-46
Deutscher Bundestag (Hrsg.) (1994). Zwischenbericht der Enquetekommission„Demographischer Wandel“. Herausforderungen unserer älter werdendenGesellschaft an den einzelnen und die Politik. Bonn: Deutscher Bundestag
Empfehlungsvereinbarung der Spitzenverbände der Kranken- undRentenversicherungsträger über die Durchführung von gemeinsamenModellvorhaben zur ambulanten und teilstationären medizinischen Rehabilitationin Wohnortnähe vom 14.05.1996. In: Grigoleit H, Schliehe F, Wenig M (Hrsg.).Handbuch der Rehabilitation und Vorsorge. St. Augustin, Bd. 1, 8/22-8/31
Fischer B, Greß-Heister M, Heister E (1993). Ein komplexes System - Geriatrie,Gerontologie, geriatrisch-gerontologische Rehabilitation und geratrisch-gerontologische Prävention. Ebersberg: Vless
Folstein MF, Folstein SE, Mc Mugh PR (1975). „Mini Mental State“: a practicalmethod for grading the cognitive state of patients for the clinican. J Psychiatr Res12:189-198
Forster A, Young J, Langhorne P for the Day Hospital Group. Medical day hospitalcare for the elderly versus alternative forms of care (Cochrane Review). In: TheCochrane Library, Issue 2, 2001. Oxford: Update Software.
Fries JF (1980). Aging, natural death and the compression of morbidity. N Engl JMed 303:130-135
Fries JF (1983). The compression of morbidity. Milbank Mem Fund Q Healt Soc61:397-419
Fries JF (1996). Physical activity, the compression of morbidity, and the health ofelderly. J R Soc Med 89:64-68
Füsgen I (2000). Der ältere Patient: problemorientierte Diagnostik und Therapie.3. Aufl., München u.a.: Urban & Fischer
Fuhrmann R (2001). Übersicht über die Versorgungsstrukturen der klinischen undrehabilitativen Geriatrie und ihre Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland.Z Gerontol Geriat 34:I/16-I/20
Galliker M, Klein M (1998). Konstante soziale und räumliche Umwelt im Alter:Gedächtnistheorie, Fallbeispiele und Praxisrelevanz. Z Gerontol Geriat 31:104-111
Goodglass H, Kaplan E (1972). The assessment of aphasia and related disorders.Philadelphia: Lea, Febiger
Literaturverzeichnis 169
Görres S, Meier-Baumgartner H-P (1990). Stationäre Patienten undTagesklinikpatienten in der geriatrischen Rehabilitation: Ein Vergleich. Z Geriatrie3:10-16
Görres S (1992). Geriatrische Rehabilitation und Lebensbewältigung:alltagsbezogene Faktoren im Rehabilitationsprozess und in der Nachsorgechronisch kranker älterer Menschen. Weinheim u.a.: Juventa.
Grande G, Schott T, Badura B (1999). Ergebnisevaluation kardiologischerRehabilitation: Ein Langzeitvergleich über 3 Jahre zwischen stationären undambulanten Versorgungsformen. In: Badura B, Siegrist J (Hrsg.). Evaluation imGesundheitswesen: Ansätze und Ergebnisse. Weinheim u.a.: Juventa-Verl., 203-226
Haaf H-G (2002). Gesundheitsökonomische Analyse der Vergütung mitFallpauschalen in der medizinischen Rehabilitation. Die Rehabilitation 41:14-30
Häfner H, Löffler W (1991). Die Entwicklung der Anzahl von Alters-demenzkranken und Pflegebedürftigen in den kommenden 50 Jahren - eine demo-graphische Projektion auf der Basis epidemiologischer Daten für die Bundes-republik Deutschland (alte Bundesländer). Öff Gesundheitswes 53:681-686
Heiß HW (1995). Das Geriatrische Assessment. Z ärztl Fortbil 89: 791-801
Heseltine D (2001). Communtity outreach rehabilitation. Age Ageing 30:Suppl. 3:40-42
Jacobs K, Igl G, Wasem J (2001). Potentiale und Grenzen der Integration vonGesetzlicher Krankenversicherung (GKV) und Sozialer Pflegeversicherung (SPV).Expertise im Auftrag der Enquete-Kommission Demographischer Wandel desDeutschen Bundestages vom Juni 2001 (unveröffentlicht)
Jung K (1997). Ambulante und stationäre Reha-Leistungen in der GKV. Die BKK9:378-389
Jung K (2001). Rechtliche Grundlagen der ambulanten medizinischenRehabilitation - Forderungen für die Umsetzung. 1. Forum des wissenschaftlichenBeirats der MATERNUS-Kliniken AG „Ambulante Rehabilitation flexibel gestalten“vom 15. – 16.-03.2001 in Bad Oeynhausen, Tagungsband. 2-22
Kalra L, Evans A, Perez I, Knapp M, Donaldson N, Swift CG (2000). Alternativestrategies for stroke care: a prospective randomised controlled trial. Lancet 356:894-899
Karle S, Link L (1997). Mobile Ambulante Geriatrische Rehabilitation im LandkreisMarburg-Biedenkopf. Zwischenbericht Januar 1997 - Oktober 1997(unveröffentlicht)
Klie T, Krahmer U (1998) (Hrsg.). Soziale Pfflegeversicherung: Lehr- undPraxiskommentar (LPK - SGB XI). Baden-Baden: Nomos-Verl.
Literaturverzeichnis170
Koch L von, Widén Holmqvist L, Kostulas V, Almazán J, de Pedro-Cuesta J(2000). A randomized controlled trial of rehabilitation at home after stroke inSouthwest Stockholm: Outcome at six months. Scand J Rehabil Med 32:80-86
Koch L von, de Pedro-Cuesta J, Kostulas V, Almazan J, Widen Holquist L (2001).Randomized controlled trial of rehabilitation at home after stroke: one-year follow-up of patient outcome, resource use and cost. Cerebrovasc Dis 12: 131-138
Koch U, Barth M (1990). Kritische Übersicht über das System der medizinischenRehabilitation. Psychomed 2:217-221
Koch U (2001). Wirksamkeitsvergleich zwischen ambulanter und stationärerorthopädischer Rehabilitation - Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung imRahmen der Empfehlungsvereinbarung von Kranken- und Rentenversicherung.Vortrag auf dem Rehabilitationsforum der Bundesversicherungsanstalt fürAngestellte „Rehabilitation 2001: Flexibilisierung - Fortschritte für dieRehabilitation“, 1.-2. Februar 2001 in Berlin, 73-92
Kruse A (1995b). Das geriatrische Team in der ambulanten (mobilen)Rehabilitation. Ergebnisse aus einer Längsschnittstudie zu Effekten der ambu-lanten Rehabilitation. Z Gerontol Geriat 28:104-112
Kühnert S (1996). Rehabilitation vor Pflege: Realisierungsmöglichkeiten undUmsetzungserfordernisse geriatrischer Rehabilitation. In: Schott T, Badura B,Schwager H-J, Wolf P, Wolters P (Hrsg.). Neue Wege in der Rehabilitation: Vonder Versorgung zur Selbstbestimmung chronisch Kranker. Weinheim u.a.:Juventa-Verl., 122-134
KV Sachsen-Anhalt (2001). Sachlicher Zwischenbericht über den Zeitraum01.05.1999 - 31.12.2000. (unveröffentlicht)
Lachs MS, Feinstein AR, Cooney LM, Drickamer MA, Marottoli RA, Pannill FC,Tinetti ME (1990). A simple procedure for general screening for functionaldisability in elderly patients. Ann intern Med 112:699 -706
Landi F, Onder G, Tua E, Carrara B Zuccalá, Gambasse G, Carbonin PG,Bernabei R (2001). Impact of an new assessment system, the MDS-HC, onfunctioning and hospitalisation of homebound older people: a controlled clinicaltrial. J Amer Geriatr Soc 49:1288-1293
Lawton MP, Brody EM (1969). Assessment of older people: self-maintaining andinstrumental activities of daily living. Gerontologist 3:179-186
Lehr U (2000). Erkenntnisse gerontologischer Grundlagenforschung fürPräventions- und Rehabilitationsmaßnahmen. In: Nikolaus T (Hrsg.). KlinischeGeriatrie. Berlin u.a.: Springer, 73-79
Lehr U, Thomae H (Hrsg.) (1987). Formen seelischen Alterns: Ergebnisse derBonner Gerontologischen Längsschnittsstudie (BOLSA). Stuttgart: Enke
Literaturverzeichnis 171
Leistner K (2000). Evaluierung in der geriatrischen Rehabilitation aus derPerspektive des Medizinischen Dienstes der Spitzenverbände der Krankenkassene.V. (MDS). Z Gerontol Geriat 22:90 -95
Maddox GL (1987). Aging differently. Gerontologist 27:557-564
Mahoney FI, Barthel DW (1965). Functional evaluation. The Barthel Index. MdState Med J 14:61-65
Maidhof R, Schneider F, Rachold U, Gerber J, Niehoff J-U, Sann J (2002). DerBarthel-Index: Eine Alternative zum Begutachtungsverfahren in derPflegeversicherung? Gesundheitswesen 64:54-59
Mayer KU, Baltes PB (Hrsg.) (1999). Die Berliner Alterstudie. 2. korr. Aufl., Berlin:Akademie Verlag
Maier-Riehle B, Schliehe F (2002). Neue Entwicklungen in der ambulantenRehabilitation - Grundsätze und Anwendungsempfehlungen der gesetzlichenRentenversicherung zur ambulanten medizinischen Rehabilitation. DeutscheRentenversicherung 1/2002:42-57
MDS - Medizinischer Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen e.V. (Hrsg.)(1997). Richtlinien der Spitzenverbände der Pflegekassen zur Begutachtung vonPflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches. 1. Auflage,
Meier-Baumgartner H-P (1991). Geriatrische Rehabilitation im Krankenhaus.Heidelberg; Wiesbaden: Quelle & Meyer
Meier-Baumgartner H-P, Nehrenheim-Duscha I, Görres S (1992). Die Effektivitätvon Rehabilitation bei älteren Menschen unter besonderer Berücksichtigungpsychosozialer Komponenten bei ambulanter, teilstationärer und stationärerBetreuung. Schriftenreihe des Bundesminsiteriums für Familie und Senioren. Bd.12.2, Stuttgart: Kohlhammer
Meier-Baumgartner H-P (1995). Rehabilitation im Alter. In: Allhoff PJ, Leidel J,Ollenschläger G, Voigt P (Hrsg.). Präventivmedizin: Praxis, Methoden,Arbeitshilfen. Berlin u.a.: Springer 06.03, 1-29 (Loseblattsammlung)
Meier-Baumgartner H-P (1998a). Das Modell einer geriatrischen Fachabteilung inder Rehabilitation. In: Kruse A (Hrsg.). Psychosoziale Gerontologie. Bd. 2:Intervention. Göttingen u.a: Hogrefe 140-154
Meier-Baumgartner H-P, Hain G, Oster P, Steinhagen-Thiessen E, Vogel W(1998b). Empfehlungen für die Klinisch-Geriatrische Behandlung. Jena: GustavFischer
Meier-Baumgartner H-P (1999). Rehabilitation im Alter. Versicherungsmedizin51:24-29
Literaturverzeichnis172
Meier-Baumgartner H-P (2001). Geriatrie - Einbettung in die Versorgungs-landschaft der Bundesrepublik Deutschland (Einführungsreferat). Z GerontolGeriat 34:I/1-I/9
Meinck M, Freigang K, John B, Keitel C, Puls E, Robra B-P (2002). Wohnortnahegeriatrische Rehabilitation - Zur Struktur- und Prozessqualität eines mobilen undeines ambulanten Rehabilitationsmodells. Z Gerontol Geriat 35:463-473
MfAFGS - Ministerium für Arbeit Frauen, Gesundheit und Soziales Sachsen-Anhalt (Hrsg.) (1995). Geriatriekonzept: Vorstellungen zur Verbesserung derVersorgung alter kranker Menschen im Land Sachsen-Anhalt. Magdeburg
MfAFGS - Ministerium für Arbeit, Frauen, Gesundheit und Soziales Sachsen-Anhalt (Hrsg.) (2000). Krankenhausplan des Landes Sachsen-Anhalt. Stand:01.01.2000, MBl. LSA 5/2000 vom 09.02.2000
Muthny FA, Bullinger M, Kohlmann T, unter Mitarbeit von Biefang S, Brennecke R,Haaf HG, Herschbach P, Irle H, Krischke NR, Morfeld M, Petermann F, SchulteRM, Tiemann F, Zwingmann C. Abschlussbericht der Arbeitsgruppe „Variablenund Instrumente” im Förderschwerpunkt Rehabilitationswissenschaften. Standvom 23.12.1998. (unveröffentlicht)
Nehen HG (1998). Rehabilitation in der Geriatrie aus Sicht verschiedenerDisziplinen. In: Kruse A (Hrsg.). Psychosoziale Gerontologie, Bd. 2: Intervention.Göttingen u.a.: Hogrefe 127-139
Nikolaus T, Bach M, Specht-Leible N, Oster P, Schlierf G (1995a). The Timed Testof Money Counting, A short physical performance test for manual dexterity andcognitive capacity. Age Ageing 24:257-258
Nikolaus T, Bach M, Oster P, Schlierf G (1995b). The Timed Test of MoneyCounting. A simple method of recognizing geriatric patients at risk for increasinghealth care. Aging Clin Exp Res 7:179-183
Nikolaus T (2000). Geriatrisches Assessment: Grundlagen. In: Nikolaus T (Hrsg.).Klinische Geriatrie. Berlin u.a.: Springer, 161-188
Oster P, Schlierf G (1998). Die gesundheitliche Situation älterer Menschen. In:Kruse A (Hrsg.) Psychosoziale Gerontologie, Bd. 1: Grundlagen, Göttingen u.a.:Hogrefe 79-86
Oster P (2000). Geriatrisches Assessment: Das geriatrische Team. In: Nikolaus T(Hrsg.). Klinische Geriatrie. Berlin u.a.: Springer, 189-195
Oswald WD, Gunzelmann T, Rupprecht R, Fricke C, Jaensch P unter Mitarbeitvon Bruder J, Hofmann A (1999). Rehabilitation im Pflegeheim: Modellprojekt derDeutschen Gesellschaft für Gerontologie und Geriatrie im Auftrag desBundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung (Abschlussbericht), Erlangen(unveröffentlicht)
Palmore EB (1990). Ageism: negative and positive. New York: Springer
Literaturverzeichnis 173
Patzelt C (2001). Geriatrische Rehabilitation - ein Beitrag zur Gesundheit im Alter.Eine empirische Studie zur Bewertung wohnortnaher geriatrischerRehabilitationsmaßnahmen durch Patienten und Angehörige. (Diplomarbeit)Hochschule Magdeburg-Stendal, Magdeburg
Podsiadlo D, Richardson S (1991). The Timed „Up & Go“: a test of basic functionalmobility for frail elderly persons. J Am Geriatr Soc 39:142-148
Raspe H, Voigt S, Herlyn K, Feldmeier U, Meier-Rebentisch K (1996)."Zufriedenheit" in der medizinischen Rehabilitation - ein sinnvoler Outcome-Indikator? Das Gesundheitswesen 58:372-378
Renteln-Kruse W von (2000). Geriatrische Klinik/Krankenhausabteilung. In:Nikolaus T (Hrsg.). Klinische Geriatrie. Berlin u.a.: Springer, 103-109
Roderick P, Low J, Day R, Peasgood T, Mullee MA, Turnball JC, Villar T, Raftery J(2001). Stroke rehabilitation after hospital discharge: a randomized trial comparingdomiciliary and day-hospital care. Age Ageing 30:303-310
Ruwaard D, Kramers PGN, van den Berg J, Achterberg PW (Hrsg.) (1994). Publichealth status and forecast: The health status of the Dutch population over theperiod 1950 - 2010. The Hague: Sdu
Runge M, Rehfeld G (1995). Geriatrische Rehabilitation im TherapeutischenTeam. Stuttgart, New York: Thieme
Runge M, Wahl JH (1996). Ambulantes geriatrisches Assessment: Werkzeuge fürdie ambulante geriatrische Rehabilitation. Darmstadt: Steinkopff
Runge M (1998). Gehstörungen, Stürze, Hüftfrakturen. Darmstadt: Steinkopff
Sackett DL, Richardson WS, Rosenberg W, Brian H (1997). Evidence-basedMedicine: how to practice and teach EBM. New York u.a.: Churchill Livingstone
Sandholzer H (2000). Strukturen geriatrischer Versorgung: Ambulante geriatrischeRehabilitation. In: Nikolaus T (Hrsg.). Klinische Geriatrie. Berlin u.a.: Springer,110-116
Schmidt-Ohlemann M (1998a). Ambulante Geriatrische Rehabilitation – Versucheiner Standortbestimmung. In: Schmidt-Ohlemann M, Zippel C, Blumenthal W,Fichtner H-J. Ambulante wohnortnahe Rehabilitation - Konzepte für die Gegenwartund Zukunft. Bericht zm DVfR-Kongress im September 1997 in Erkner / [Hrsg.:Deutsche Vereinigung f. d. Rehabilitation Behinderter e.V. Heidelberg] Ulm:Universitätsverl. Ulm, 27-45
Schmidt-Ohlemann M (1998b). Der mobile Rehabilitationsdienst der KreuznacherDiakonie – Ein Modellversuch für die Versorgung von Menschen mit chronischenKrankheiten und Mobilitätsbehinderungen. Abschlussbericht. Bad Kreuznach(unveröffentlicht)
Literaturverzeichnis174
Schnabel E (1997) Ambulante geriatrische Rehabilitation – Rahmenbedingungen,Modelle, Perspektiven. Z Gerontol Geriat 30:425-429
Schneekloth U, Potthoff P, Piekara R, v. Rosenbladt B (1996). Hilfe- undPflegebedürftige in privaten Haushalten: Endbericht; Bericht zur Reprä-sentativerhebung im Forschungsprojekt „Möglichkeiten und Grenzen selbständigerLebensführung". Stuttgart u.a.: Kohlhammer
Schütze F, Böhm M, Reim T (1998). Auswirkungen der EmpfehlungsvereinbarungAmbulante Rehabilitation Sucht“ auf die Sicherstellung und Verbesserung derRehabilitationsarbeit mit Suchtkranken. Ergebnisbericht. Magdeburg
Schulz M, Behrens J, Schmidt-Ohlemann M (2001). Die rehabilitative Versorgungchronisch Kranker und pflegebedürftiger Menschen im häuslichen Umfeld durchMobile Rehabilitation – Die ersten katamnestischen Ergebnisse auf diesemForschungsgebiet. DRV-Schriften 26:461-463
Schulz MP (2001). Ergebnisorientierte Evaluation ambulanter (Mobiler)Rehabilitation - ein Beitrag zur pflege- und rehabilitationswissenschaftlichenMethodenentwicklung und zur qualitätssichernden Entscheidung imGesundheitswesen. Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Dissertation
Schuntermann MF (2001). Behinderung nach ICF und SGB IX - Erläuterungenund Vergleich. BAR-Information 6:20-23
Schweizer C, Brandt F (1997). Ambulante Geriatrische Rehabilitation – Endberichtzum Modellversuch des Sozialministeriums / [Hrsg.:Soziamministerium Baden-Württemberg]. Stuttgart
Schweizer C (1998). Organisationsformen ambulanter geriatrischer Rehabilitation.In: Schmidt-Ohlemann M, Zippel C, Blumenthal W, Fichtner H-J. Ambulantewohnortnahe Rehabilitation - Konzepte für die Gegenwart und Zukunft. Bericht zmDVfR-Kongress im September 1997 in Erkner / [Hrsg.: Deutsche Vereinigung f. d.Rehabilitation Behinderter e.V. Heidelberg] Ulm: Universitätsverl. Ulm
Schweizer C (2001a). Mobile Rehabilitation – Ein Rehabilitationskonzept fürPflegebedürftige. / [Hrsg.: Institut für Sozialforschung und SozialwirtschaftSaarbrücken e.V. (iso), Saarbrücken (Selbstverlag)
Schweizer C (2001b). Ambulante Geriatrische Rehabilitation. Endbericht zumModellversuch der AOK Baden-Württemberg und der LandwirtschaftlichenKrankenkasse Baden-Württemberg / [Hrsg.: Institut für Sozialforschung undSozialwirtschaft Saarbrücken e.V. (iso)], Saarbrücken (Selbstverlag)
Schwitzer KP, Gulbin K (1992). Leben im Alter - demographische Entwicklung undsoziale Lage im Alter. In: Schütz R-M, Kulmey K, Tews HP (Hrsg.). Altern inDeutschland. Basel
Shulmann K, Shedletski R, Silver I (1986). The challenge of time: Clock-drawingand cognitive function in the elderly. Int J Gen Psychiatry 1:135-149.
Literaturverzeichnis 175
Siegrist J (1995). Medizinische Soziologie. 5. Aufl., München u.a.: Urban &Schwarzenberg
Sinner U (1995). Therapie zwischen Küchentisch und Kühlschrank. Ergotherapie& Rehabilitation 3:278-283
Smith, J, Baltes, PB (1999). Trends and profiles of psychological functioning invery old age. In: Mayer KU, Baltes PB (Hrsg:). The Berlin Aging Study: Aging from70 to 100. New York: Cambridge University Press 197-226
Stamm T, Rittgerodt K, Gehrke A (1995). Ambulante Geriatrische Rehabilitation –Konzepte, Chancen und Forderungen an die beteiligten Ärzte. Z ärztl Fortbild89:847-857
Stamm T (1999). Ambulante geriatrische Rehabilitation: Lehr- und Seminar-programm für Hausärzte. München: Medien & Medizin Verl.
Stamm T (2001). Aus-, Fort- und Weiterbildung in der Geriatrie und geriatrischenRehabilitation. Z Gerontol Geriat 34:I/43-I/48
Statistisches Bundesamt (Hrsg.) (1999). Statistisches Jahrbuch 1999 für dieBundesrepublik Deutschland. Stuttgart: Metzler-Poeschel
Statistisches Bundesamt (Hrsg.) (2000). Bevölkerungsentwicklung Deutschlandsbis zum Jahr 2050 - Ergebnisse der 9. koordinierten Bevölkerungsvorausbe-rechnung. Statistsiches Bundesamt, Wiesbaden (kein Verlag)
Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt (Hrsg.) (2000). Statistisches JahrbuchSachsen-Anhalt 2000. Teil 2, Halle: (kein Verlag)
Steinhagen-Thiessen E (1989). Konzept der Geriatrischen Rehabilitation. GeriatriePraxis 3:32-36
Stuck AE (1995). Geriatrisches Assessment: Möglichkeiten und Grenzen,Z Gerontol Geriat 28: 3-6
Stuck AE, Siu AL, Wieland GD, Adams J, Rubenstein LZ (1993). Comprehensivegeriatric Assessment: a meta analysis of controlled trials. Lancet 342:1032-1036
Tews HP (Hrsg.) (1996). Altern und Politik. Melsungen: Bibliomed
Thomae H (1970). Theory of aging and cognitive theory of personality. HumanDevelopment 13:1-16
Thomae H (1976). Patterns of Aging: Findings from the Bonn Longitudinal Study ofAging. Bd.3, Basel: Karger
Tinetti ME (1986). Performance-oriented assessment of mobility problems inelderly patients. J Am Geriatr Soc 34:119-126
Literaturverzeichnis176
Tinetti ME (1990). A simple procedure for general screening for functionaldisability in elderly patients. Ann Intern Med 112:699-706.
Troester A, Sinner U (1999). Aufbau wohnortnaher mobiler Rehabilitation.Abschlussbericht. Karlsruhe (unveröffentlicht)
Uhlig T (2001). Entwicklung der Geriatrie in der Bundesrepublik Deutschland. ZGerontol Geriat 34:I/70-I/78
Wallesch C-W (2001). Möglichkeiten und Grenzen der ambulanten Rehabilitationin der Neurologie. Vortrag auf dem Rehabilitationsforum derBundesversicherungsanstalt für Angestellte „Rehabilitation 2001: Flexibilisierung –Fortschritte für die Rehabilitation“, 1.-2. Februar 2001 in Berlin, 93-99
Walter U, Hoopmann M, Krauth C, Reichle C, Schwartz FW (2002). UnspezifischeRückenschmerzen: Medizinische und ökonomische Bewertung eines ambulantenPräventionsansatzes. Dt Ärztebl 99:B1925-B1929
Watson YI, Arfken CL, Birge SJ (1993). Clock Completion: An Objective ScreeningTest for Dementia. J Am Geriatr Soc 41:1235-1240
Werner H (2000). Aus-, Fort- und Weiterbildung in der Geriatrie in Deutschland. In:Nikolaus T (Hrsg.). Klinische Geriatrie. Berlin u.a.: Springer, 867-870
Werner RA, Kessler S (1996). Effectiveness of an outpatient rehabilitation programfor postacute stroke patients. Am J Phys Med Rehabil 75:114-120
WHO - World Health Organisation (ed.) (1998). ICIDH-2: InternationalClassification of Impairments, Activities and Participation. Beta-1 Draft for fieldtrials. Geneva: World Health Organization
WHO - World Health Organisation (ed.) (2001). International classification offunctioning, disability and health: ICF. Geneva : World Health Organization
WIAD - Wissenschaftliches Institut der Ärzte Deutschlands e.V. (Hrsg.) (1999).Erprobungsregelung „Ambulante Rehabilitation geriatrischer Patienten“ (SolingerModell) - Zwischenbericht der wissenschaftlichen Begleitung. Bonn(unveröffentlicht)
Widén Holmqvist L, von Koch L, Kostulas V, Holm M, Widsell G, Tegler H,Johansson K, Almazán J, de Pedro-Cuesta J (1998). A randomized controlled trialof rehabilitation at home after stroke in Southwest Stockholm. Stroke 29:591-597.
Winkler W (1997). Mobile Rehabilitation – Die Chance im modernen Gesundheits-wesen: Ergebnisse von Modellvorhaben des Bundesarbeitsministeriums. In:Schmidt-Ohlemann M, Zippel C, Blumenthal W, Fichtner H-J. Ambulantewohnortnahe Rehabilitation - Konzepte für die Gegenwart und Zukunft. Bericht zmDVfR-Kongress im September 1997 in Erkner / [Hrsg.: Deutsche Vereinigung f. d.Rehabilitation Behinderter e.V. Heidelberg] Ulm: Universitätsverl. Ulm, 208-215
Literaturverzeichnis 177
Wolf N, Matthesius G (1998). Empfehlung von rehabilitativen Maßnahmen beiälteren Menschen durch den medizinischen Dienst der Krankenversicherung inBerlin und Brandenburg. Das Gesundheitswesen 60:65-74
Wolf-Klein GP, Silverstone FA, Levy AP (1989). Screening for Alzheimer´s diseaseby clock drawing. J Am Geriatr Soc 37:730-734
Yesavage JA, Brink TL, Rose TL, Lum O, Huang V, Adey M, Leirer VO (1983).Development and validation of a geriatric depression screening scale: apreliminary report. J Psychiatr Res 39:37-49
- Anhang -
Verzeichnis des Anhangs
Anlage I Formular: „Ärztlicher Befund für eine ambulante geriatrischeRehabilitation“
Anlage II Erhebungsinventar
Anlage III patientenbezogene Leistungsdokumentation
Anlage IV Fragebogen zur Zufriedenheit der Patienten
Anlage V Fragebogen zur Zufriedenheit der Angehörigen
Anlage I
ggf. Name und Anschrift desAnsprechpartners
Ärztlicher Befund für eine ambulante geriatrische Rehabilitation
Für den/die o. g. Patienten/-in ist eine ambulante geriatrischeRehabilitationsmaßnahme erforderlich.
1. Antragsrelevante Rehabilitationsdiagnosen, inklusive Datum, akutes Ereignis, z. B.Insult (bitte ggf. aktuelle Untersuchungsbefunde beifügen), ICD 9. Rev./10. Rev.
____________________________________________________________________
_______________________________________________ seit wann? _________
_______________________________________________ seit wann? _________
_______________________________________________ seit wann? _________
_______________________________________________ seit wann? _________
_______________________________________________ seit wann? _________
_______________________________________________ seit wann? _________
_______________________________________________ seit wann? _________
_______________________________________________ seit wann? _________
Anlage I
- 2 -
2. ➊ Weitere Diagnosen (akute interkurrente Erkrankungen)________________________________________________ seit wann? ________
________________________________________________ seit wann? ________
➋ Stationäre Krankenhausbehandlung/Tagesklinik in den letzten 2 Jahren(soweit bekannt)
Krankenhaus Tagesklinik
vom: _________ bis: ____________ vom: _________ bis: ____________
Diagnose: ______________________ Diagnose: ______________________
vom: _________ bis: ____________ vom: _________ bis: ____________
Diagnose: _____________________ Diagnose: ______________________
ggf. Ergänzungen durch die AOK: _____________________________________
_____________________________________
➌ Stationäre Reha-Maßnahme (einschl. AHB) in den letzten 2 Jahren (soweit bekannt)
vom: _________ bis: ___________ vom: _________ bis: ___________
Diagnose: ______________________ Diagnose: _________________________
ggf. Ergänzungen durch die AOK: _____________________________________
_____________________________________
➍ gegenwärtige Medikation
Medikament: Dosierung: Medikament: Dosierung:
Anlage I
- 3 -
Angaben zum Allgemeinbefinden
3. Wie beurteilen Sie den Ernährungszustand des/der Patienten/-in?
❏ gut ❏ ausreichend ❏ schlecht
4. Welche der folgenden Therapien wurden in den letzten Monaten durchgeführt?
❏ Krankengymnastik ❏ Ergotherapie ❏ Logopädie❏ physikalische Therapie ❏ Psychotherapie ❏ ________________
5. Liegen Hinweise auf eine Depression vor?
❏ ja ❏ nein
• ist der/die Patient/-in orientiert: ja, ❏ örtlich❏ zeitlich❏ zur Person❏ zur Situation
• zeitweise verwirrt: ❏ ja ❏ nein• ist der/die Patient/-in in der Lage, sich
ausreichend visuell zu orientieren: ❏ ja ❏ nein
6. Leidet der/die Patient/-in häufig unter Schmerzen?
❏ ja, welche: _____________________________
_____________________________
❏ nein
7. Wie häufig ist der/die Patient/-in in den letzten 3 Monaten gestürzt?
________ mal
8. Ist mit dem/der Patienten/-in eine ausreichende Kommunikation möglich?
➊ ❏ ja ❏ nein
➋ Bestehen Sprachstörungen: ❏ ja ❏ neinSchluckstörungen: ❏ ja ❏ neinKaustörungen: ❏ ja ❏ nein
Anlage I
- 4 -
9. Bestehen Lähmungen?
❏ ja, welche ____________________ ❏ nein
____________________
❏ spastisch❏ schlaff
10 . Bestehen Dekubitalulzera?
❏ ja ❏ nein
11. Gibt es Einschränkungen der kardiopulmonalen Leistungsfähigkeit in Bezugauf die empfohlene Rehabilitationsmaßnahme?
❏ ja, welche ____________________ ❏ nein
Anlage I
- 5 -
Rehabilitationsbedürftigkeit und -ziele, Dringlichkeit der Maßnahme
12. ➊ Bei welchen Funktions- bzw. Fähigkeitsstörungen sehen Sie dieNotwendigkeit für eine geriatrische Rehabilitation?
__________________________________________________________________
__________________________________________________________________
__________________________________________________________________
__________________________________________________________________
__________________________________________________________________
__________________________________________________________________
__________________________________________________________________
__________________________________________________________________
__________________________________________________________________
__________________________________________________________________
__________________________________________________________________
__________________________________________________________________
__________________________________________________________________
__________________________________________________________________
➋ Darstellung des komplexen Rehabilitationszieles, welches mit hoherWahrscheinlichkeit erreichbar ist
__________________________________________________________________
__________________________________________________________________
__________________________________________________________________
__________________________________________________________________
__________________________________________________________________
__________________________________________________________________
__________________________________________________________________
__________________________________________________________________
__________________________________________________________________
__________________________________________________________________
__________________________________________________________________
__________________________________________________________________
__________________________________________________________________
Anlage I
- 6 -
➌ Erläutern Sie bitte das Rehabilitationspotential
__________________________________________________________________
__________________________________________________________________
__________________________________________________________________
__________________________________________________________________
__________________________________________________________________
__________________________________________________________________
__________________________________________________________________
__________________________________________________________________
__________________________________________________________________
__________________________________________________________________
13. Welche Form der ambulanten geriatrischen Rehabilitation ist für den/diePatienten/-in zumutbar bzw. geeignet?
❏ mobile geriatrische Rehabilitation, weil:
__________________________________________________________________
__________________________________________________________________
❏ ambulanter geriatrischer Rehakomplex, weil:
__________________________________________________________________
__________________________________________________________________
14. Ist ein kurzfristiger Beginn der Rehabilitation erforderlich?
❏ ja, spätestens ab:........................... ❏ nein
weil:
__________________________________________________________________
__________________________________________________________________
_____________________________ _________________________________Ort, Datum Unterschrift/Stempel der/des Ärztin/ArztesAnlagenAuszug aus dem geriatrischen Assessment(einschließlich Rehabilitationsplan)
Anlage I
- 1 -
Angaben der/des Versicherten
1. Weitere behandelnde Ärzte
_______________________________________________ Tel. ______________
_______________________________________________ Tel. ______________
_______________________________________________ Tel. ______________
2. Aufenthaltsort und Versorgungssituation
❏ eigene Wohnung: alleinlebend ❏ ja ❏ nein❏ Alten-/Wohnheim ❏ Pflegeheim seit wann? _____________________
❏ oder beantragt?
❏ Pflegestufe: ________________Werden andere Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz bezogen?
❏ ja welche: ________________
seit wann? ________________
❏ beantragt, welche: ________________
❏ nein
3. Ist eine Betreuung eingerichtet?
❏ ja ❏ nein ❏ beantragtAktenzeichen: ____________________
ggf. Name und Anschrift, Tel.-Nr. des Betreuers:
___________________________________________________________________
___________________________________________________________________
4. Welche Hilfsmittel werden derzeit genutzt?
❏ Pflegebett ❏ Rollstuhl ❏ Gehhilfen ❏ Sehhilfen❏ Hörhilfen ❏ Prothesen
andere:
___________________________________________________________________
___________________________________________________________________
Anlage I
- 2 -
Ich erkläre mich zur Mitarbeit im Rahmen des Modellvorhabens der ambulantengeriatrischen Rehabilitation bereit.
Ich erkläre mich damit einverstanden, dass durch die AOK Sachsen-Anhalt zurWeiterleitung für die ärztliche Begutachtung durch den Medizinischen Dienst derKrankenversicherung sozialmedizinische Untersuchungsunterlagen von denbehandelnden Ärzten angefordert werden können, die ich angegeben habe oder dieaus den eingereichten Unterlagen ersichtlich sind. Hier handelt es sichausschließlich um Unterlagen, die für die Entscheidung über meine Teilnahme amModellvorhaben erforderlich sind. Insoweit entbinde ich o. g. behandelnde Ärztevon der Schweigepflicht.
Ich bin darauf hingewiesen worden, dass mir durch eine Verweigerung dieserEinverständniserklärung keine Nachteile entstehen.
_____________________________ ______________________________Ort, Datum Unterschrift des/der Versicherten
Anlage II
Erfassungsbogen
Bevor Sie mit dem Ausfüllen des Fragebogens beginnen, noch einige Bemerkungen:1. Als Bezeichnungen werden ambulante gleich mobile, teil-stationäre und stationäre
Rehabilitation unterschieden.2. Der Fragebogen wird vom untersuchenden Arzt bzw. von Mitarbeitern des multi-
professsionellen Teams ausgefüllt. Dabei ist der erste Teil zu Beginn derRehabilitationsmaßnahme und der zweite Teil zum Ende der Rehabilitation zu erheben.
3. Die Beantwortung der Fragen ist einfach, Sie tragen bitte die Zahl, die vor der zutreffendenAntwortvorgabe steht, in das dafür vorgesehene Kästchen ein.
4. Sollten Mehrfachnennungen möglich sein, so sind die Fragen jeweils als solche ausgewiesen.5. Sollen statt Ziffern Kreuze eingetragen werden, so ist dies ebenso kenntlich gemacht.6. Bitte berücksichtigen Sie unbedingt alle Fragen.
Teil I – Rehabilitationsbeginn
Id.- Nr.:
1. Modellstandort:1 MOGERE Magdeburg2 AGR Schönebeck3 sonstiger:
2. Alter des Rehabilitanden:
(in Jahren)3. Geschlecht des Rehabilitanden:
1 weiblich2 männlich
4. Familienstand:1 ledig2 verheiratet3 geschieden4 verwitwet5 in Lebensgemeinschaft zusammenlebend
5. Krankenkasse1 AOK2 sonstige: ..................................................................................................
6. a, Wohnort des Patienten:
b, Postleitzahl des Wohnsitzes:
Modellprojekt des Bundesministeriums für Gesundheit,des Ministeriums für Arbeit, Frauen, Gesundheit und Soziales Sachsen-
Anhalt und der AOK Sachsen-Anhalt
Anlage II
7. Wo lebt der Patient normalerweise?1 allein in einem Privathaushalt2 zusammen mit Angehörigen in einem Privathaushalt3 im Betreuten Wohnen4 in einem Senioren- oder Pflegeheim
8. Wo wurde die Antragsbewertung des Patienten durchgeführt?1 in der Praxis/ in der Ambulanz2 in der Wohnung des Patienten3 im Krankenhaus4 in einer geriatrischen Station eines Krankenhauses5 in einer Rehabilitationsklinik6 im AGR7 in einer Tagesklinik8 in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung9 sonstiges: ....................................................................................................
.....................................................................................................................9. Wer hat die Beantragung der Rehabilitationsmaßnahme empfohlen?
1 der für die Reha verantwortliche Arzt selbst (auch als Hausarzt des Pat.)2 Arzt im Krankenhaus (Akutbehandlung)3 Arzt in Rehaklinik (stationäre, teilstationäre Reha)4 Hausarzt, behandelnder Arzt (nicht identisch mit Reha-Arzt)5 Arzt des MDK6 Krankenkasse, Pflegekasse7 Eigeninitiative, Anfrage des Patienten8 Sozialstation, Ambulanter Dienst9 Niedergelassener Therapeut10 Koordinierungs-, Beratungsstelle11 sonstiges:.....................................................................................................
.....................................................................................................................10. Ist der Patient pflegebedürftig im Sinne des SGB Xl?
1 bisher kein Antrag gestellt2 Antrag gestellt, Verfahren noch nicht abgeschlossen3 Leistungsvoraussetzungen nicht erfüllt („Stufe 0")4 ja, und zwar Pflegestufe I5 ja, und zwar Pflegestufe II6 ja, und zwar Pflegestufe III7 nicht bekannt
11. Welche Einrichtungen hat der Patient innerhalb der reharelevantenEpisode im Vorfeld der Begutachtung aufgesucht? ja nein
11.1 Krankenhaus (Akutbehandlung)11.2 Rehabilitationsklinik11.3 Geriatriezentrum eines Krankenhauses (geriatrische Station)11.4 eigene Wohnung + Tagesklinik11.5 Kurzzeitpflegeeinrichtung11.6 Sonstige: ...................................................................................................11.7 keine
� 1� 1� 1� 1� 1� 1� 1
� 2� 2� 2� 2� 2� 2� 2
12. Welche Einrichtung (s. Frage 11.) wurde vom Patienten zuletztfrequentiert?
13. An welchem Tag wurde der Patient aus der zuletzt frequentiertenEinrichtung aus Frage 12. entlassen?
(Datumsangabe)
Anlage II
14. Standen Berichte oder Ergebnisse von den angegebenen reharelevantenEinrichtungen aus Frage 11. für die Antragsbeurteilung zur Verfügung?
1 nein2 ja, vollständig3 teilweise, vor allem aktuelle Daten4 teilweise, relevante Lücken
15. Wurden Teile der Antragsbeurteilung bereits von vorgelagertenÄrzten/Kliniken durchgeführt?
1 neinja, und zwar:
2 vom Hausarzt3 vom behandelnden Allgemeinarzt4 von Ärzten eines Krankenhauses5 von Ärzten einer geriatrischen Klinik/Station6 von Ärzten einer Rehabilitationsklinik
16. Welche Erkrankungen/Schädigungen haben zur Beantragung einerRehabilitation Anlaß gegeben? (Bitte kreuzen Sie zutreffendes an,Mehrfachnennungen sind möglich)
• Erkrankungen: ja nein16.1 Erkrankung des Zentralnervensystems � 1 � 216.2 Fraktur oder Zustand nach einem Gelenktrauma bzw. –operation � 1 � 216.3 Kardio-pulmonale Erkrankung � 1 � 216.4 Stoffwechselerkrankung mit Folgekrankheit/Spätschaden � 1 � 216.5 Tumorerkrankung � 1 � 216.6 degenerative Gelenkerkrankung � 1 � 216.7 chronisch entzündliche Erkrankung � 1 � 216.8 schwere Osteoporose � 1 � 2
• Schädigungen:16.9 aktive/passive Bewegungseinschränkungen im Bereich des Muskel-
Skelettsystems � 1 � 216.10 Schmerzen � 1 � 216.11 Amputation � 1 � 216.12 Sensibilitätsstörung � 1 � 216.13 Schädigung der Sinnesorgane � 1 � 216.14 intellektuelle oder psychische Schädigung � 1 � 216.15 Schädigungen innerer Organe � 1 � 216.16 Sonstige:............................................... � 1 � 2
17. Welche der folgenden Begleiterkrankungen liegen vor?(Bitte kreuzen Sie zutreffendes an, Mehrfachnennungen sind möglich.) ja nein
17.1 Fehl- oder Mangelernährung � 1 � 217.2 kognitive Störungen � 1 � 217.3 Schädigungen des Antriebes und der Stimmung � 1 � 217.4 Schädigung der Aufmerksamkeit � 1 � 217.5 Inkontinenz � 1 � 217.6 Dekubitalulcera � 1 � 217.7 Sonstige: ................................................................................................... � 1 � 2
Anlage II
a, sindvorhanden
b, werdengenutzt
18. Welche technischen Hilfen/Hilfsmittel waren vorhandenbzw. benutzte der Patient vor Beginn derRehabilitationsmaßnahme? (Bitte kreuzen Sie zutreffendes an,Mehrfachnennungen sind möglich.)
ja nein ja nein18.1 Toilettenstuhl � 1 � 2 � 1 � 218.2 Rollstuhl � 1 � 2 � 1 � 218.3 Gehbock, Rollator, Gehwagen � 1 � 2 � 1 � 218.4 Gehstock, UA-Gehstütze, Vierpunktstock � 1 � 2 � 1 � 218.5 Badelifter � 1 � 2 � 1 � 218.6 Toilettensitzerhöhung � 1 � 2 � 1 � 218.7 Haltestangen, -griffe � 1 � 2 � 1 � 218.8 Scalamobil � 1 � 2 � 1 � 218.9 Eß- und Greifhilfen � 1 � 2 � 1 � 218.10 orthopädische Schuhe, Orthesen, Schienen � 1 � 2 � 1 � 218.11 Kompressionsstrümpfe � 1 � 2 � 1 � 218.12 Krankenbett � 1 � 2 � 1 � 218.13 Strumpfanzieher � 1 � 2 � 1 � 218.14 Prothesen � 1 � 2 � 1 � 218.15 andere: .............................................................................. � 1 � 2 � 1 � 2
19. Welche der genannten ambulanten Dienste bzw. sonstigen Angebote fürHilfe- oder Pflegebedürftige nahm der Patient vor Beginn derRehabilitationsmaßnahme in Anspruch? (Zutreffendes bitte ankreuzen,Mehrfachnennungen sind möglich) ja nein
19.1 Sozialstation, ambulanter Pflegedienst ................................................. � 1 � 219.2 Tagespflege ........................................................................................... � 1 � 219.3 Essen auf Rädern ................................................................................... � 1 � 219.4 Nachbarschaftshilfe .............................................................................. � 1 � 219.5 Hausnotruf ............................................................................................. � 1 � 219.6 Sozialpsychiatrischer Dienst ................................................................. � 1 � 219.7 regelmäßige Transportdienste ............................................................... � 1 � 219.8 Hauswirtschaftshilfe � 1 � 219.9 sonstige .................................................................................................. � 1 � 2
Die folgende Frage bezieht sich ausschließlich auf die Modellstandorte der mobilen geriatrischenRehabilitation (andere Standorte➔ weiter mit Frage Nr. 21)
20. Welches der genannten Ziele war ausschlaggebend für die Beantragung derambulanten geriatrischen Rehabilitation?
1 Verkürzung des stationären Krankenhausaufenthaltes als Anschluß-heilbehandlung
2 zur Vermeidung/Verminderung von Pflegebedürftigkeit (“Reha vorPflege”)
3 als eigenständige Versorgungsform anstelle der stationären Reha4 zur wesentlichen Verkürzung der stationären Rehabilitation, wenn sich
dadurch die gesamte Rehabilitationsdauer nicht verlängert5 als zeitliche Überbrückung vor einer stationären/teilstationären
Aufnahme6 Verhinderung eines Krankenhausaufenthaltes (“ambulant vor stationär”)
Anlage II
21. Allgemeine Formalisierung des funktionellen Rehabilitationszieles:Welche Verbesserungen des Gesundheitszustandes oder der Alltagssituation sollen erreichtwerden?(Zutreffendes bitte zunächst ankreuzen/danach Rangfolge der angekreuzten Items – „funktionelleRehabilitationsziele“ - bestimmen/Mehrfachnennungen sind möglich)
a, Patient: c, Beurteiler:
Bereich nein ja b, Rang nein ja d, Rang21.1 Pflegeerleichterung �1 �2 �1 �221.2 Leben in Privatwohnung �1 �2 �1 �221.3 Lokomotion �1 �2 �1 �221.4 Allgemeine Besserung �1 �2 �1 �221.5 Kommunikation �1 �2 �1 �221.6 Besserung Arm/Hand �1 �2 �1 �221.7 Kontinenz �1 �2 �1 �221.8 Kognitive Verbesserung �1 �2 �1 �221.9 Krankheitsbearbeitung �1 �2 �1 �221.10 Schmerzlinderung �1 �2 �1 �221.11 Sonstiges: ......... �1 �2 �1 �221.12 Sonstiges: ......... �1 �2 �1 �2
22. a, Datum der Antragsbewertung:
b, Datum des Eingangs der Rehabilitationszusage (mündlichbzw. schriftlich):
c, Datum des Rehabilitationsbeginns:
23. Zahl der bewilligten Behandlungstage:a, Erstbewilligung: ....................................................................................
b, Verlängererung/Wiederholung: .............................................................
Datum: Untersucher:
Anlage II
Erfassungsbogen Teil II (Ende der Rehabilitation)
24. Wurden die im Eingangsassessment formulierten Rehabilitationszieleerreicht?
1 ja2 teilweise3 nein
25. Wo wohnt der Patient nach Abschluß der Rehabilitation?1 allein in einem Privathaushalt2 zusammen mit Angehörigen in einem Privathaushalt3 im Betreuten Wohnen4 in einem Senioren- oder Pflegeheim
26. Ist der Patient bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrendenVerrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens (Körperpflege, Ernährung,Mobilität) auf Hilfe angewiesen?
1 nein, nicht auf Hilfe angewiesen2 ja, geringfügig auf Hilfe angewiesen
(nicht pflegebedürftig nach SGB XI)3 ja, in erheblichem Maße auf Hilfe angewiesen
(pflegebedürftig nach SGB XI)(Wenn diese Frage mit Nein beantwortet wurde dann weiter mit 28.)
27. Ist der Patient pflegebedürftig im Sinne des SGB Xl?1 bisher kein Antrag gestellt2 Antrag gestellt, Verfahren noch nicht abgeschlossen3 Leistungsvoraussetzungen nicht erfüllt („Stufe 0")4 ja, und zwar Pflegestufe I5 ja, und zwar Pflegestufe II6 ja, und zwar Pflegestufe III
28. Wurde die geriatrische Rehabilitation vorzeitig beendet bzw. abgebrochen?1 nein, planmäßige Beendigung gemäß der bewilligten
Behandlungstage2 ja, vorzeitige Beendigung/vorzeitiger Abbruch
(Wurde diese Frage mit nein beantwortet dann weiter mit Frage 31.)29. Am wievielten Behandlungstag wurde die geriatrische Rehabilitation
vorzeitig abgebrochen?(in Tagen)
30. Welche Gründe waren für das vorzeitige Ende ausschlaggebend?1 Rehaziele erreicht, keine weitere geriatrische Rehabilitation
erforderlich2 Wechsel in stationäre Rehabilitation3 Wechsel in teilstationäre Rehabilitation4 Wechsel in ambulante Rehabilitation5 diese Form der Rehabilitation aus medizinischen Gründen nicht mehr
ausreichend/angebracht6 diese Form der Reha aus organisatorischen Gründen nicht mehr
möglich7 Abbruch wegen interkurrenter Erkrankung (ggf. stationäre
Behandlung)8 Abbruch wegen unzureichender Mitwirkung des Patienten9 Abbruch auf Wunsch des Patienten10 sonstiges: .............................................................................................
Anlage II
31. Welche der genannten ambulanten Dienste bzw. sonstigen Angebote fürHilfe- oder Pflegebedürftige nimmt der Patient zum Rehabilitationsende inAnspruch? (Zutreffendes bitte ankreuzen, Mehrfachnennungen sind möglich) ja nein
31.1 Sozialstation, ambulanter Pflegedienst ................................................. � 1 � 231.2 Tagespflege ........................................................................................... � 1 � 231.3 Essen auf Rädern ................................................................................... � 1 � 231.4 Nachbarschaftshilfe ............................................................................... � 1 � 231.5 Hausnotruf ............................................................................................. � 1 � 231.6 Sozialpsychiatrischer Dienst ................................................................. � 1 � 231.7 regelmäßige Transportdienste ............................................................... � 1 � 231.8 Tagespflege ............................................................................................ � 1 � 231.9 soziale Betreuung, Beratung ................................................................. � 1 � 231.10 teilstationäre Rehabilitation .................................................................. � 1 � 231.11 stationäre Rehabilitation ....................................................................... � 1 � 231.12 Hauswirtschaftspflege .......................................................................... � 1 � 231.13 sonstige .................................................................................................. � 1 � 2
32. Welche technischen Hilfen/Hilfsmittel sind am Ende derReha vorhanden bzw. benutzt der Patient? (Bitte kreuzenSie zutreffendes an, Mehrfachnennungen sind möglich.)
a, sindvorhanden
b, werdengenutzt
ja nein ja nein32.1 Toilettenstuhl � 1 � 2 � 1 � 232.2 Rollstuhl � 1 � 2 � 1 � 232.3 Gehbock, Rollator, Gehwagen � 1 � 2 � 1 � 232.4 Gehstock, UA-Gehstütze, Vierpunktstock � 1 � 2 � 1 � 232.5 Badelifter � 1 � 2 � 1 � 232.6 Toilettensitzerhöhung � 1 � 2 � 1 � 232.7 Haltestangen, -griffe � 1 � 2 � 1 � 232.8 Scalamobil � 1 � 2 � 1 � 232.9 Eß- und Greifhilfen � 1 � 2 � 1 � 232.10 orthopädische Schuhe, Orthesen, Schienen � 1 � 2 � 1 � 232.11 Kompressionsstrümpfe � 1 � 2 � 1 � 232.12 Krankenbett � 1 � 2 � 1 � 232.13 Strumpfanzieher � 1 � 2 � 1 � 232.14 Prothesen � 1 � 2 � 1 � 232.15 andere: ................................................................ � 1 � 2 � 1 � 2
33. Wurden im Rahmen der Rehabilitation Wohnraumanpassungsmaßnahmendurchgeführt?
1 nein2 ja, und zwar: ......................................................................................
............................................................................................................
............................................................................................................
Anlage II
34. Formalisierung des funktionellen Rehabilitationszieles:Welche Verbesserungen des Gesundheitszustandes oder der Alltagssituation wurdenerreicht?(Zutreffendes bitte zunächst ankreuzen/danach Rangfolge der angekreuzten Items – „funktionelleRehabilitationsziele“ - bestimmen/Mehrfachnennungen sind möglich)
a, Patient: c, Beurteiler:
Bereich nein ja b, Rang nein ja d, Rang34.1 Pflegeerleichterung �1 �2 �1 �234.2 Leben in Privatwohnung �1 �2 �1 �234.3 Lokomotion �1 �2 �1 �234.4 Allgemeine Besserung �1 �2 �1 �234.5 Kommunikation �1 �2 �1 �234.6 Besserung Arm/Hand �1 �2 �1 �234.7 Kontinenz �1 �2 �1 �234.8 Kognitive Verbesserung �1 �2 �1 �234.9 Krankheitsbearbeitung �1 �2 �1 �234.10 Schmerzlinderung �1 �2 �1 �234.11 Sonstiges: ......... �1 �2 �1 �234.12 Sonstiges: ......... �1 �2 �1 �235. Globale Beurteilung der Rehabilitation durch den Arzt/das Team:
1 Lebenssituation hat sich verschlechtert2 Lebenssituation ist gleichgeblieben3 Lebenssituation hat sich leicht verbessert4 Lebenssituation hat sich mittel verbessert5 Lebenssituation hat sich stark verbessert
36. Globale Beurteilung der Rehabilitation durch den Patienten:1 Lebenssituation hat sich verschlechtert2 Lebenssituation ist gleichgeblieben3 Lebenssituation hat sich leicht verbessert4 Lebenssituation hat sich mittel verbessert5 Lebenssituation hat sich stark verbessert
37. War die Rehabilitation beeinträchtigt durch relevante pathologischeEinflüsse?
1 nicht beeinträchtigt2 leicht beeinträchtigt3 mittelstark beeinträchtigt4 stark beeinträchtigt
38. War die Rehabilitation beeinträchtigt durch relevante Komplikationen?1 nicht beeinträchtigt2 leicht beeinträchtigt3 mittelstark beeinträchtigt4 stark beeinträchtigt
39. Wie viele Teambesprechungen haben während des Rehabilitationsverfahrensstattgefunden?
Fallbesprechungen (mit Arzt) (Anzahl)
Anlage II
40. Wie viele Therapieeinheiten wurden im Verlauf der Rehabilitation imeinzelnen erbracht?
a, Krankengymnastik ................................................................. (Anzahl) ....b, Physikalische Therapie ......................................................................... ....c, Logopädie .............................................................................................. ....d, Ergotherapie .......................................................................................... ....e, Rehabilitative Pflege ............................................................................. ....
41. Welche der folgenden Berufe kamen während der ambulanten Rehaebenfalls zum Einsatz? (Zutreffendes bitte ankreuzen, Mehrfachnennungen sindmöglich.) ja nein
a, keine weiteren ....................................................................................... � 1 � 2b, Sozialarbeiter/-pädagoge ....................................................................... � 1 � 2c, Psychologe ............................................................................................ � 1 � 2d, Seelsorger .............................................................................................. � 1 � 2e, sonstige: ............................................................................................... � 1 � 2
42. Sind weitere Maßnahmen nach Abschluß der geriatrischen Rehabilitationerforderlich?
42.1 1 nein 2 ja,
42.2 Wenn ja welche? (Zutreffendes bei 42.2 bitte ankreuzen,Mehrfachnennungen sind möglich.): ja nein
a Krankengymnastik ................................................................................ � 1 � 2b Ergotherapie ......................................................................................... � 1 � 2c Logopädie ............................................................................................. � 1 � 2d Einbeziehung professioneller Pflegedienste ......................................... � 1 � 2e Einbeziehung von Nachbarschaftshilfe ................................................. � 1 � 2f physikalische Therapie .......................................................................... � 1 � 2g soziale Betreuung .................................................................................. � 1 � 2h Tagespflege ........................................................................................... � 1 � 2i teilstationäre Rehabilitation .................................................................. � 1 � 2j stationäre Rehabilitation ....................................................................... � 1 � 2k Krankenhausaufenthalt (Akutbehandlung) ........................................... � 1 � 2
43. Globale Einschätzung der Compliance des Patienten während derRehabilitation:
1 gut2 vermindert3 wechselhaft4 unbekannt
Datum: Untersucher:
Anlage II
Erfassungsbogen Teil III(Befragung des Patienten 6 Monate nach Rehaende)
Id.- Nr.:
50. Konnte die Begutachtung und Befragung 6 Monate nach Rehaendedurchgeführt werden?
1 Ja2 nein, weil der Patient in der Zwischenzeit verstorben ist3 nein, weil der Patient durch Umzug nicht mehr erreichbar ist4 nein, weil der Patient die Einwilligung verweigerte5 nein, weil der Zustand des Patienten dies nicht ermöglicht6 nein, weil: ...........................................................................................
Wurde die Frage 50. mit nein beantwortet, bitte hier beenden.51. Sind die im Eingangsassessment der ambulanten geriatrischen Rehabilitation
gestellten Rehabilitationsziele erfüllt?1 ja2 teilweise3 nein
52. Wo wohnt der Patient nach Abschluß der Rehabilitation?1 allein in einem Privathaushalt2 zusammen mit Angehörigen in einem Privathaushalt3 im Betreuten Wohnen4 in einem Senioren- oder Pflegeheim
53. Ist der Patient bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrendenVerrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens (Körperpflege, Ernährung,Mobilität) auf Hilfe angewiesen?
1 nein, nicht auf Hilfe angewiesen2 ja, geringfügig auf Hilfe angewiesen
(nicht pflegebedürftig nach SGB XI)3 ja, in erheblichem Maße auf Hilfe angewiesen
(pflegebedürftig nach SGB XI)54. Ist der Patient pflegebedürftig im Sinne des SGB Xl?
1 bisher kein Antrag gestellt2 Antrag gestellt, Verfahren noch nicht abgeschlossen3 Leistungsvoraussetzungen nicht erfüllt („Stufe 0")4 ja, und zwar Pflegestufe I5 ja, und zwar Pflegestufe II6 ja, und zwar Pflegestufe III
Anlage II
55. Welche der genannten ambulanten Dienste bzw. sonstigen Angebote für Hilfe-oder Pflegebedürftige nimmt der Patient 6 Monate nach Rehaende inAnspruch? (Zutreffendes bitte ankreuzen, Mehrfachnennungen sind möglich) ja nein
55.1 Sozialstation, ambulanter Pflegedienst ................................................. � 1 � 255.2 Tagespflege ........................................................................................... � 1 � 255.3 Essen auf Rädern ................................................................................... � 1 � 255.4 Nachbarschaftshilfe ............................................................................... � 1 � 255.5 Hausnotruf ............................................................................................. � 1 � 255.6 Sozialpsychiatrischer Dienst ................................................................. � 1 � 255.7 regelmäßige Transportdienste ............................................................... � 1 � 255.8 Tagespflege ........................................................................................... � 1 � 255.9 soziale Betreuung, Beratung ................................................................. � 1 � 255.10 teilstationäre Rehabilitation � 1 � 255.11 stationäre Rehabilitation � 1 � 255.12 Hauswirtschaftspflege � 1 � 255.13 sonstige .................................................................................................. � 1 � 2
56. Welche technischen Hilfen/Hilfsmittel sind derzeitvorhanden bzw. benutzt der Patient? (Bitte kreuzen Siezutreffendes an, Mehrfachnennungen sind möglich.)
a, sindvorhanden
b, werdengenutzt
ja nein ja nein56.1 Toilettenstuhl � 1 � 2 � 1 � 256.2 Rollstuhl � 1 � 2 � 1 � 256.3 Gehbock, Rollator, Gehwagen � 1 � 2 � 1 � 256.4 Gehstock, UA-Gehstütze, Vierpunktstock � 1 � 2 � 1 � 256.5 Badelifter � 1 � 2 � 1 � 256.6 Toilettensitzerhöhung � 1 � 2 � 1 � 256.7 Haltestangen, -griffe � 1 � 2 � 1 � 256.8 Scalamobil � 1 � 2 � 1 � 256.9 Eß- und Greifhilfen � 1 � 2 � 1 � 256.10 orthopädische Schuhe, Orthesen, Schienen � 1 � 2 � 1 � 256.11 Kompressionsstrümpfe � 1 � 2 � 1 � 256.12 Krankenbett � 1 � 2 � 1 � 256.13 Strumpfanzieher � 1 � 2 � 1 � 256.14 Prothesen � 1 � 2 � 1 � 256.15 andere: ................................................................ � 1 � 2 � 1 � 2
57. Wurden im Zeitraum nach Beendigung der RehabilitationWohnraumanpassungsmaßnahmen durchgeführt?
1 nein2 ja, und zwar: ......................................................................................
............................................................................................................
............................................................................................................
Anlage II
58. Formalisierung des funktionellen Rehabilitationszieles:Welche Verbesserungen des Gesundheitszustandes oder der Alltagssituation wurden in denformalisierten Bereichen in den letzten 6 Monaten erreicht?(Zutreffendes bitte zunächst ankreuzen/danach Rangfolge der angekreuzten Items – „funktionelleRehabilitationsziele“ - bestimmen/Mehrfachnennungen sind möglich)
a, Patient: c, Beurteiler:
Bereich nein ja b, Rang nein ja d, Rang58.1 Pflegeerleichterung �1 �2 �1 �258.2 Leben in Privatwohnung �1 �2 �1 �258.3 Lokomotion �1 �2 �1 �258.4 Allgemeine Besserung �1 �2 �1 �258.5 Kommunikation �1 �2 �1 �258.6 Besserung Arm/Hand �1 �2 �1 �258.7 Kontinenz �1 �2 �1 �258.8 Kognitive Verbesserung �1 �2 �1 �258.9 Krankheitsbearbeitung �1 �2 �1 �258.10 Schmerzlinderung �1 �2 �1 �258.11 Sonstiges: ...................... �1 �2 �1 �258.12 Sonstiges: ...................... �1 �2 �1 �259. Globale Beurteilung der Veränderung der Lebenssituation des Patienten nach
einem halben Jahres durch den Arzt/das Team:1 Lebenssituation hat sich verschlechtert2 Lebenssituation ist gleichgeblieben3 Lebenssituation hat sich leicht verbessert4 Lebenssituation hat sich mittel verbessert5 Lebenssituation hat sich stark verbessert
60. Globale Beurteilung der Veränderung der Lebenssituation nach einem halbenJahr durch den Patienten:
1 Lebenssituation hat sich verschlechtert2 Lebenssituation ist gleichgeblieben3 Lebenssituation hat sich leicht verbessert4 Lebenssituation hat sich mittel verbessert5 Lebenssituation hat sich stark verbessert
61. War das halbe Jahr beeinträchtigt durch relevante pathologische Einflüsse?1 nicht beeinträchtigt2 leicht beeinträchtigt3 mittelstark beeinträchtigt4 stark beeinträchtigt
62. War das halbe Jahr beeinträchtigt durch relevante Komplikationen?1 nicht beeinträchtigt2 leicht beeinträchtigt3 mittelstark beeinträchtigt4 stark beeinträchtigt
63. Wie oft wurde im vergangen halben Jahr vom Patienten der Hausarztkonsultiert?
1 mind. 3x in der Woche2 mind. 1x in der Woche3 mind. 1x im Monat4 seltener als 1x im Monat5 gar nicht
Anlage II
64. Wie viele ambulante Therapieeinheiten wurden im Verlauf des halben Jahresim einzelnen vom Patienten in Anspruch genommen?
a, Krankengymnastik ................................................................. (Anzahl) ....b, Physikalische Therapie ......................................................................... ....c, Logopädie .............................................................................................. ....d, Ergotherapie .......................................................................................... ....e, Rehabilitative Pflege ............................................................................. ....
65. Welche der folgenden Berufsgruppen wurden im letzten halben Jahr vomPatienten konsultiert? (Zutreffendes bitte ankreuzen, Mehrfachnennungen sindmöglich.) ja nein
a, keine weiteren ....................................................................................... � 1 � 2b, Sozialarbeiter/-pädagoge ....................................................................... � 1 � 2c, Psychologe ............................................................................................ � 1 � 2d, Seelsorger .............................................................................................. � 1 � 2e, sonstige: ............................................................................................... � 1 � 2
66. Sind weitere Maßnahmen erforderlich?66.1 1 nein
2 ja,
66.2 Wenn ja welche? (Zutreffendes bei 66.2 bitte ankreuzen,Mehrfachnennungen sind möglich.) ja nein
a Krankengymnastik ................................................................................ � 1 � 2b Ergotherapie ......................................................................................... � 1 � 2c Logopädie ............................................................................................. � 1 � 2d Einbeziehung professioneller Pflegedienste ......................................... � 1 � 2e Einbeziehung von Nachbarschaftshilfe ................................................. � 1 � 2f physikalische Therapie .......................................................................... � 1 � 2g soziale Betreuung .................................................................................. � 1 � 2h Tagespflege ........................................................................................... � 1 � 2i teilstationäre Rehabilitation .................................................................. � 1 � 2j stationäre Rehabilitation ....................................................................... � 1 � 2k Krankenhausaufenthalt (Akutbehandlung) ........................................... � 1 � 2
Zum Abschluß richten Sie bitte noch einige persönliche Fragen an den Patienten.
67. Wie geht es Ihnen zur Zeit?1 mir geht es sehr gut2 mir geht es gut3 mit geht es mittelmäßig4 mir geht es schlecht5 mir geht es sehr schlecht
68. Gab es im letzten halben Jahr, also nach Beendigung der Rehabilitation,besonders belastende Ereignisse oder Veränderungen in Ihrem Leben?
1. nein2 ja Falls ja, was ist vorgefallen? ......................................................................
.....................................................................................................................
.....................................................................................................................
.....................................................................................................................
Anlage II
69. Ist die Hilfe, die Sie in Anspruch nehmen, ausreichend?1 ja, die Hilfe die ich habe ist ausreichend2 nein, ich brauche mehr Hilfe
70. Wenn Sie die vorhergehende Frage mit nein beantwortet haben: In welchemBereich benötigen Sie mehr Hilfe?
1 in der Pflege2 in der Hauswirtschaft3 sonstige Bereiche: ....................................................................................
........................................................................................(Bitte angeben.)71. Waren Sie im letzten halben Jahr im Krankenhaus?
a, 1 nein, ich war nicht im Krankenhaus2 ja: wie lange dauerte der Aufenthalt?
b, und zwar für Tage
a,
72. Warum waren Sie im Krankenhaus:1 neue Erkrankung2 akuter Rückfall3 erneute Rehabilitation4 sonstiges:
..................................................................................................................
..................................................................................................................73. Wie zufrieden sind Sie mit der absolvierten Rehabilitationsmaßnahme?
1 sehr zufrieden2 zufrieden3 etwas zufrieden4 weiß nicht5 etwas unzufrieden6 unzufrieden7 gar nicht zufrieden
74. Wie wichtig war es Ihnen, die Rehabilitation in Ihrem unmittelbarenWohnumfeld durchführen zu können?
1 sehr wichtig2 etwas wichtig3 weder/noch4 unwichtig
75. Können Sie sich vorstellen, falls es ihnen von ärztlicher Seite empfohlen wird, inZukunft wieder an einer ambulanten Rehabilitationsmaßnahme teilzunehmen?
1 ja2 nein
76. Welche der nachfolgenden Alternativen würden Sie rückblickend einerambulanten Rehabilitation vorziehen?
1 Rehabilitation in einer geriatrischen Station eines Akutkrankenhauses2 Rehabilitation in einer Rehabilitationsklinik3 Rehabilitation in einer Tagesklinik4 Sonstige medizinische Einrichtung: ....................................5 Verzicht auf jegliche Rehabilitationsmaßnahme6 keine
Anlage II
77. Haben die nachfolgend aufgeführten Dienstleistungen im Rahmen der Rehabilitation für Siepersönlich spürbare Verbesserungen gebracht? (Bei dieser Frage sind Mehrfachnennungenmöglich. Zutreffendes bitte ankreuzen.)
ja neina Beratung � 1 � 2b Behandlung/Therapie � 1 � 2c Pflege � 1 � 2d soziale Unterstützung � 1 � 2
78. Welche der angebotenen Dienstleistungen der ambulanten Rehabilitation warfür Sie persönlich die wichtigste? (Nur eine Nennung ist möglich.)
1 nicht zutreffend (Frage 79. a - d mit nein beantwortet)2 soziale Unterstützung3 Behandlung/Therapie4 Pflege5 Beratung
Datum: Untersucher:
Anlage II
Id.-Nr.:
Untersucher:
Datum:Untersuchungszeitpunkt:�1 Reha-Beginn�2 Reha-Ende�3 6 Monate nach Reha-Ende
Tinetti-Test
I. Balancetest
a, Gleichgewichtim Sitzen
unsicher�0
sicher, stabil�1
b, Aufstehenvom Stuhl
nicht möglich
�0
nur mit Hilfe
�1
diverseVersuche,
rutscht nachvorn
�2
brauchtArmlehneoder Halt
(nur 1Versuch)
�3
in einerfließendenBewegung
�4
c, Balance inden ersten 5 s
unsicher
�0
sicher, mit Halt
�1
sicher, ohneHalt�2
d, Stehsicher-heit
unsicher
�0
sicher, aber ohnegeschlossene Füße
�1
sicher, mitgeschlossenen
Füßen�2
e, Balance mitgeschl. Augen
unsicher�0
sicher, ohne Halt�1
f, Drehung 360°mit offenenAugen
unsicher, brauchtHalt
�0
diskontin,Bewegung, bd.Füße am Boden
vor dem nächstenSchritt
�1
kont.Bewegung
sicher
�2
g, Stoß gegendie Brust
fällt ohne Hilfeoder Halt
�0
muß Füßebewegen, behältGleichgewicht
�1
gibt sicherenWiderstand
�2
h, Hinsetzen läßt sichplumpsen,unzentriertbraucht Lehne
�0
flüssige Bewegung
�1
Balance-Score:
Anlage II
II. Gehprobe
a, Schrittauslösung(Patient wirdaufgefordert zugehen)
Gehen ohne fremdeHilfe nicht möglich
�0
zögert, mehrereVersuche, stockender
Beginn�1
beginnt ohne Zögern zugehen, fließende
Bewegungen�2
b, Schritthöhe (vonder Seitebeobachtet)
kein selbständigesGehen möglich
�0
Schlurfen,übertriebenesHochziehen
�1
Fuß total vom Bodengelöst
max. 2-4 cm�2
c, Schrittlänge (vonZehen des einenbis Ferse desanderen Fußes)
weniger als Fußlänge
�1
mindestens Fußlänge
�2
d, Schrittsymmetrie Schrittlänge variiert,Hinken
�0
Schrittlänge bds.gleich�1
e, Gangkontinuität kein selbständigesGehen möglich
�0
Phasen mit Beinen amBoden,
diskontinuierlich�1
beim Absetzen des einenwird der andere Fuß
gehoben, keine Pausen�2
f, Wegabweichung kein selbständigesGehen möglich
�0
Schwanken, einseitigeAbweichung
�1
Füße werden entlangeiner imaginären Linie
abgesetzt�2
g, Rumpfstabilität Abweichung,Schwanken,Unsicherheit
�0
Rücken, Kniegestreckt, kein
Schwanken, Armewerden nicht zur
Stabilisierunggebraucht
�1
h, Schrittbreite ganz breitbeinigüberkreuz
�0
Füße berühren sichbeinahe
�1
Gang-Score:
Balance-Score:
Gesamtpunktzahl:
Anlage II
Id.-Nr.:
Untersucher:
Datum:Untersuchungszeitpunkt:�1 Reha-Beginn�2 Reha-Ende�3 6 Monate nach Reha-Ende
Timed „Up & Go“ -Test
Der Proband sitzt auf einem Stuhl mit Armlehne (Sitzhöhe ca. 46 cm). Er darf ggf. einHilfsmittel (z.B. Stock) benutzen. Die Arme liegen locker auf den Armstützen und derRücken liegt der Rücklehne des Stuhles an.Beim Erreichen dieser Position hilft der Untersucher nicht mit. Nach Aufforderung soll derProband mit einem normalen und sicheren Gang bis zu einer Linie laufen, die in 3 MeternEntfernung vor dem Stuhl auf dem Boden angezeichnet ist, sich dort umdrehen, wiederzurück zum Stuhl gehen und sich in die Ausgangsposition begeben.Die dafür benötigte Zeit wird in Sekunden notiert; es ist keine Stoppuhr vorgeschrieben. Vorder eigentlichen Zeitmessung kann der Proband den Bewegungsablauf üben. DerUntersucher darf den Bewegungsablauf einmal demonstrieren.
1. Patient hat Sekunden gebraucht.
2. Hat der Patient eine Gehhilfe benutzt?a, 1 nein
2 ja und zwar:
b. Patient hat folgende Gehhilfe benutzt: ................................................................
Ergebnisinterpretation:unter 10 Sekunden: keine Einschränkungenzwischen 11 und 19 Sek.: Mobilität ist eingeschränkt (für die Erfordernisse des täglichen
Lebens nicht relevant)zwischen 20 und 29 Sek.: Mobilität ist eingeschränkt (mit funktionellen Auswirkungen
muß gerechnet werden)über 30 Sekunden: ausgeprägte Mobilitätseinschränkung (intensive Betreuung und
adäquate Hilfsmittelversorgung erforderlich)
Anlage II
Id.-Nr.:
Untersucher:
Datum:Untersuchungszeitpunkt:�1 Reha-Beginn�2 Reha-Ende�3 6 Monate nach Reha-Ende
Barthel-IndexPunkte
1. Essen• unabhängig, ißt selbständig, benutzt Geschirr und Besteck (10)• braucht etwas Hilfe, z.B.: Fleisch oder Brot schneiden (5)• nicht selbständig, auch wenn o.g. Hilfsmittel gewährt wird (0)2. Bett/(Roll-) Stuhltransfer• unabhängig in allen Phasen der Tätigkeit (15)• geringe Hilfe oder Beaufsichtigung erforderlich (10)• erhebliche Hilfe beim Transfer, Lagerwechsel, Liegen/Sitz selbständig (5)• nicht selbständig auch wenn o.g. Hilfe gewährt wird (0)3. Waschen• unabhängig beim Waschen von Gesicht und Händen, Kämmen und Zähneputzen (5)• nicht selbständig bei o. g. Tätigkeiten (0)4. Toilettenbenutzung• unabhängig in allen Phasen der Tätigkeit (inkl. Reinigung) (10)• benötigt Hilfe, z.B. wegen unzureichenden Gleichgewichts o. Kleidung/Reinigung (5)• nicht selbständig, auch wenn o.g. Hilfe gewährt wird (0)5. Baden• unabhängig bei Voll- und Duschbad in allen Phasen der Tätigkeit (5)• nicht selbständig bei o.g. Tätigkeit (0)6. Gehen auf der Flurebene bzw. Rollstuhlfahren• unabhängig beim Gehen über 50 m, Hilfsmittel erlaubt, nicht aber Gehwagen (15)• geringe Hilfe oder Überwachung erforderlich, kann mit Hilfsmittel 50 m gehen (10)• nicht selbständig beim Gehen, kann aber Rollstuhl selbständig bedienen, auch um
Ecken herum und an einem Tisch heranfahren; Strecke mind. 50 m (5)• nicht selbständig beim Gehen oder Rollstuhlfahren (0)7. Treppensteigen• unabhängig bei der Bewältigung einer Treppe (mehrere Stufen) (10)• benötigt Hilfe oder Überwachung beim Treppensteigen (5)• nicht selbständig, kann auch mit Hilfe nicht Treppensteigen (0)8. An- und Auskleiden• unabhängig beim An- und Auskleiden (ggf. auch Korsett oder Bruchband) (10)• benötigt Hilfe, kann aber 50 % der Tätigkeit selbständig durchführen (5)• nicht selbständig, auch wenn o.g. Hilfe gewährt wird (0)9. Stuhlkontrolle• ständig kontinent (10)• gelegentlich inkontinent, max. 1x / Woche (5)• häufiger/ ständig inkontinent (0)10. Urinkontrolle• ständig kontinent, ggf. unabhängig bei Versorgung mit DK/Cystofix (10)• gelegentlich inkontinent, max. 1x Tag, Hilfe bei ext. Harnableitung (5)• häufiger/ ständig inkontinent (0)11. Summe
(Bitte neurologische Zusatzfragen auf der Rückseite beachten!)
Anlage II
Zusatzfaktoren (für neurologische Rehabilitation):
12. absaugepflichtige Tracheostoma ja �1 oder nein �2
13. intermittierende Beatmung ja �1 oder nein �2
14. beaufsichtigungspflichtige Verwirrtheit ja �1 oder nein �2
15.a, beaufsichtigungspflichtige Verhaltensstörung ja �1 oder nein �2
15.b, mit Eigen- und/oder Fremdgefährdung ja �1 oder nein �2
16. schwere Sprach- und Kommunikationsstörung ja �1 oder nein �2
Anlage II
Id.-Nr.:
Untersucher:
Datum:Untersuchungszeitpunkt:�1 Reha-Beginn�2 Reha-Ende�3 6 Monate nach Reha-Ende
Instrumentelle Aktivitäten des täglichen Lebens(nach Lawton und Brody) Code
Telefon1 benützt Telefon in Eigeninitiative, schlägt Tel.-Nr. nach, wählt etc.2 wählt einige wenige gut bekannte Nummern3 bedient Telefon, wenn er/sie angerufen wird4 kann Telefon nicht benützen
�1�1�1�0
B. Einkaufen1 kümmert sich selbständig um alle Einkäufe2 erledigt kleine Einkäufe selbständig3 muß bei jedem Einkaufen begleitet werden4 völlig unfähig einzukaufen
�1�0�0�0
C. Kochen1 adäquate Mahlzeiten werden selbständig geplant, zubereitet und serviert2 adäquate Mahlzeiten werden zubereitet, wenn Zutaten zur Verfügung gestellt
werden3 wärmt Mahlzeiten auf, serviert und bereitet sie zu oder bereitet Mahlzeiten
zu, aber hält keine angemessene Nahrungsaufnahme aufrecht4 Mahlzeiten müssen vorbereitet und serviert werden
�1
�1
�0�0
D. Hauswirtschaft1 führt Hauswirtschaftsarbeiten selbständig durch oder mit nur gelegentlicher
Hilfe (z.B. für schwere Arbeiten Haushaltshilfe)2 führt leichte tägliche Arbeiten aus, wie Geschirrspülen und Betten machen3 führt leichte tägliche Arbeiten aus, kann aber kein akzeptables Niveau der
Sauberkeit aufrechterhalten4 braucht Hilfe bei allen Arbeiten zur Aufrechterhaltung des Haushaltes5 nimmt nicht an irgendwelchen Haushaltsaufgaben teil
�1�1
�1�0�0
E. Wäsche waschen1 wäscht persönliche Wäsche völlig selbständig2 wäscht kleine Teile, z.B. Strümpfe3 die gesamte Wäsche wird von anderen gewaschen
�1�1�0
Anlage II
F. Transport/Reisen1 benutzt selbständig öffentliche Verkehrsmittel oder fährt das eigene Auto2 benutzt öffentliche Verkehrsmittel in Begleitung anderer3 Reisen begrenzt auf Taxifahrten oder Fahrten im Auto in Begleitung anderer4 reist nicht
�1�1�0�0
G. Medikamente1 ist kompetent, die Medikamente in korrekter Dosierung und zur rechten Zeit
einzunehmen2 ist kompetent, die Medikamente einzunehmen, wenn sie in separaten
Dosierungen vorbereitet sind3 ist nicht zur selbständigen Medikamenteneinnahme in der Lage
�1
�0�0
H. Geldhaushalt1 erledigt finanzielle Angelegenheiten selbständig (Haushaltsplan, schreibt
Schecks aus, zahlt Miete und Rechnungen, geht zur Bank); regeltGeldeinnahmen und ist über seine Einkünfte auf dem laufenden
2 erledigt alltägliche Einkäufe, aber braucht Hilfe in Bankangelegenheiten undbei größeren Einkäufen
3 nicht in der Lage, finanzielle Angelegenheiten zu regeln
�1
�1�0
I. Summe
(max. 8 Punkte)
J. Für welche der angesprochenen Aktivitätsbereiche erhalten Sie Unterstützung? Von wemund wie oft?
1. Unterstützung? 2. Von wem? 3. Wie oft?
A Telefonbenutzung � � �
B Einkaufen � � �
C Zubereitung von Mahlzeiten � � �
D Hauswirtschaft � � �
E Wäsche waschen � � �
F Transport/Reisen � � �
G Medikamentenkompetenz � � �
H Finanzaktivitäten � � �1. Unterstützung?1 ja2 nein
2. Von wem?1 vom Partner2 von anderen Angehörigen3 von Freunden4 von professionellen Helfern
3. Wie oft?1 mehrmals täglich2 ein-/mehrmals in der Woche3 selten (ein- bis zweimal im
Monat)4 (fast) nie
Anlage II
Id.-Nr.:
Untersucher:
Datum:Untersuchungszeitpunkt:�1 Reha-Beginn�2 Reha-Ende�3 6 Monate nach Reha-Ende
Geriatrische Depressionsskala (GDS)
ja nein
1. Sind Sie grundsätzlich mit Ihrem Leben zufrieden?1
Ì2�
2. Haben Sie viele Ihrer Aktivitäten und Interessen aufgegeben?1�
2Ì
3. Haben Sie das Gefühl, Ihr Leben sei unausgefüllt?1�
2Ì
4. Ist Ihnen oft langweilig?1�
2Ì
5. Sind Sie die meiste Zeit guter Laune?1
Ì2�
6. Haben Sie Angst, dass Ihnen etwas Schlimmes zustoßen wird?1�
2Ì
7. Fühlen Sie sich die meiste Zeit glücklich?1
Ì2�
8. Fühlen Sie sich oft hilflos?1�
2Ì
9. Bleiben Sie zu Hause, anstatt auszugehen und Neues zu unternehmen?1�
2Ì
10. Glauben Sie, mehr Probleme mit dem Gedächtnis zu haben als die meistenanderen?
1�
2Ì
11. Finden Sie, es sei schön, jetzt zu leben?1
Ì2�
12. Kommen Sie sich in Ihrem jetzigen Zustand ziemlich wertlos vor?1�
2Ì
13. Fühlen Sie sich voller Energie?1
Ì2�
14. Finden Sie, dass Ihre Situation hoffnungslos ist?1�
2Ì
15. Glauben Sie, dass es den meisten Leuten besser geht als Ihnen?1�
2Ì
16. Summe
Gezählt werden die Kreuze in: �Das Maximum beträgt somit 15 Punkte.
0 – 4 Punkte: normal 5 – 10 Punkte: leichte und mäßige Depression 11- 15 Punkte: schwere Depression
Anlage II
Id.-Nr.:
Untersucher:
Datum:Untersuchungszeitpunkt:�1 Reha-Beginn
Mini-Mental State Examination (MMSE)Punkte
17. Was für ein Datum ist heute?18. Welche Jahreszeit?19. Welches Jahr haben wir?20. Welcher Wochentag ist heute?21. Welcher Monat?
�0�0�0�0�0
�1�1�1�1�1
6. Wo sind wir jetzt?7. 8. 9. 10.
Welches Bundesland?Welcher Landkreis/ Welche Stadt?Welche Stadt/ Welcher Stadtteil?Welches Krankenhaus, Welche Tagesklinik? (ggf.ändern)Welche Station/ Welches Stockwerk? (ggf. ändern)
�0�0�0�0
�0
�1�1�1�1
�111. Bitte merken Sie sich:12. 13.
ApfelPfennigTisch
�0�0�0
�1�1�1
14. Anzahl der Versuche …Ziehen Sie von 100 jeweils 7 ab oder buchstabieren Sie „STUHL“ rückwärts:15. 9316. 8617. 7918. 7219. 65
LHUTS
�0�0�0�0�0
�1�1�1�1�1
Was waren die Dinge, die sie sich vorher gemerkt haben?20. Apfel21. Pfennig22. Tisch
�0�0�0
�1�1�1
23. Was ist das?24. 25. Sprechen Sie bittenach
UhrBleistift/Kugelschreiber„Ohne wenn und aber“
�0�0�0
�1�1�1
26. Machen Sie bittefolgendes:
27. 28.
Nehmen Sie das Blatt Papier in die Hand,falten es in der Mitte undlassen es auf den Boden fallen.
�0�0�0
�1�1�1
29. Lesen Sie und machen Sie es bitte („AUGEN ZU“, Vorlage s. Folgeseite)30. Schreiben Sie bitte einen Satz (mind. Subjekt und Prädikat)31. Kopieren Sie bitte die Zeichnung (zwei Fünfecke, Vorlage s. Folgeseite)
�0�0�0
�1�1�1
32. Summe …
Anlage II
Name:
Id.-Nr.:
Mini-Mental State Examination - zu Fragen 29. / 30. / 31.
zu Frage 29.
Augen zu
zu Frage 30.
______________________________________________________________________________________________________________________________________________________
zu Frage 31.
Anlage II
Id.-Nr.:
Untersucher:
Datum:Untersuchungszeitpunkt:�1 Reha-Beginn�2 Reha-Ende�3 6 Monate nach Reha-Ende
Clock Completion - Test (CCT)
Bitte zeichnen Sie in den unten vorgegebenen Kreis die Ziffern einerUhr ein:
Punktzahl im Quadrant: I _____ II _____ III _____ IV _____Gesamtpunktzahl: ____________
Anlage II
Id.-Nr.:
Untersucher:
Datum:Untersuchungszeitpunkt:�1 Reha-Beginn�2 Reha-Ende�3 6 Monate nach Reha-Ende
Geldzähltest
Untersuchungsanleitung:Die Testperson soll einen definierten Geldbetrag von 19,80 DM zählen. Das Geld befindetsich in einer Geldbörse (Größe ca. 12 x 9 cm) mit einem Außenfach für Geldscheine undeinem Fach für Münzen (ca. 7 x 9 cm), welches mit einem Druckknopf verschlossen ist. Indem Münzfach sind ein 5-Mark Stück, zwei 2-Mark Stücke, ein 50-Pfennig Stück und drei10-Pfennig Stücke. Der 10-Mark Schein im Außenfach ist nicht zusammengefaltet.
Der Untersucher erklärt dem Probanden vor dem Beginn des „Geldzählens“, dass sich inder Geldbörse verschiedene Münzen und ein Geldschein befinden und zeigt ihm dieentsprechenden Fächer. Nach Aufforderung beginnt der Proband aus der geschlossenenBörse das Geld herauszunehmen und zu zählen. Die benötigte Zeit wird bei richtigerNennung des Betrages in Sekunden notiert. Verzählt sich der Proband, macht derUntersucher ihn auf seinen Fehler aufmerksam. Nach drei Fehlversuchen oder nach 300Sekunden wird der Test abgebrochen.
1. Dauer:
2. Anzahl der Fehlversuche:
Ergebnisinterpretationunter 45 Sekunden: Proband ist selbständig45 - 70 Sekunden: Risiko für Hilfsbedürftigkeitüber 70 Sekunden: Risiko für erhebliche Hilfsbedürftigkeitverringerte kognitive Kapazität bei > 300 Sekunden oder mehr als 3 VersuchenMittelwerte- bei pflegeabhängigen Personen 123 sek., bei völlig selbständigen Personen 31 sek.
Anlage II
Id.-Nr.:
Untersucher:
Datum:Untersuchungszeitpunkt:�1 Reha-Beginn�2 Reha-Ende�3 6 Monate nach Reha-Ende
Kommunikationsskala nach Goodglass und Kaplan
Untersuchungsanleitung:Bitte bewerten Sie bei diesem Test die kommunikativen Fähigkeiten des Patientenentsprechend der aufgeführten Skala:
0 keine verständliche Sprachäußerung oder kein Sprachverständnis1 Hörer muss Sinn erschließen, erraten, Hauptlast trägt Gesprächspartner2 Gedanke häufig nicht übermittelt, gleich viele Kommunikationsinhalte3 Alltagsprobleme mit geringer Unterstützung, bestimmte Themen nicht
möglich4 Sprachproduktion vermindert, oder Verständnis deutlich eingeschränkt5 Bloß subjektive oder minimale Schwierigkeiten6 keine Beeinträchtigungen
Anlage III
Modellvorhaben „Ambulante geriatrische Rehabilitation“
Patientenbezogene Leistungsdokumentation
Name des Patienten: __________________________ Geb.-Datum: _________
Versichertennummer: __________________________
Behand-lungstag/Datum
Leistungseinheiten (mind. 30 – 45 Min.)* Während meiner Reha-Maßnahme habe ich dienachstehenden Behandlun-gen erhalten.
Kranken-gymnastik
Physio-therapie
Logo-pädie
Ergo-therapie
Psycho-therapie
Datum/Unterschrift desPatienten
Es wird bestätigt, dass für den Patienten die genannten Leistungseinheiten durchge-führt wurden.
________________________________________________Ärztlicher Koordinator, AGR Schönebeck
* Je Behandlungstag sind die durchgeführten Leistungseinheiten mit G (Gruppenbehandlung) oder E(Einzelbehandlung) zu kennzeichnen. Bei 20 Behandlungstagen müssen mindestens 50 Leistungsein-heiten erbracht werden.
Anlage IV
Zufriedenheitsfragebogen zu Maßnahmen der ambulanten undmobilen geriatrischen Rehabilitation
- Patienten -
Handlungsanweisungen für den Interviewer:1. Bitte lesen Sie sich diese Anweisungen vor dem Besuch beim Patienten gründlich durch.2. Die Identifikationsnummer kann in der Reha-Einrichtung erfragt werden und wird auf dem
Fragebogen vermerkt. Eine positive Einschätzung der Eignung des Patienten durch die Reha-Einrichtung (s. Ausschlusskriterien) muss vorliegen.
3. Bitte übergeben Sie zu Beginn der Befragung dem Patienten das Patienteninformationsblatt.Auf Wunsch erläutern Sie dem Patienten bitte Unklarheiten und beantworten seine Nachfragen.Eine schriftliche Einwilligungserklärung des Patienten ist nicht notwendig, jedoch muss er dar-auf hingewiesen werden, dass er die Möglichkeit hat, die Befragung abzulehnen und abzubre-chen.
4. Bitte übergeben Sie dem Patienten den Umschlag mit dem Informationsblatt und dem Einwilli-gungsformular für den nächsten Angehörigen mit der Bitte um Weitergabe. Ein Termin solltetelefonisch mit dem Institut für Sozialmedizin und Gesundheitsökonomie vereinbart werden.Sollte der Angehörige vor Ort sein, kann die Befragung auch gleich erfolgen, bzw. der Um-schlag persönlich überreicht werden.
5. Kursive Anweisungen im Fragebogen sind sinngemäß dem Patienten zu übermitteln. Alle An-gaben in eckigen Klammern gelten als Anweisungen für den Interviewer, die im Verlauf desBefragung befolgt werden sollen.
IDNR
Bevor wir mit der Befragung beginnen, möchten wir Ihnen noch einige kurze Erläuterun-gen zu den Fragen geben. Um Ihnen das Antworten zu erleichtern, geben wir Ihnen dieAntwort gleich vor. Sie entscheiden bitte, welche der zur Auswahl stehenden Bewertungs-möglichkeiten für Sie zutreffend ist.Das Vorgehen möchten wir mit Ihnen an einem einfachen Beispiel üben. Die Beispielaus-sage lautet:
Heute ist das Wetter schön.
Jetzt nennen wir Ihnen 5 Bewertungsmöglichkeiten für die Aussage. Bitte sagen Sie uns, obdie eben gemachte Aussage für Sie ... [Bitte die Antwortvorgaben vorlesen.]
... trifft ... trifft ... trifft ... trifft ... trifft nicht zu. eher nicht zu. teilweise zu. eher zu. zu.
1-------------------2-------------------3--------------------4 --------------------5
So einfach ist die Bewertung der Aussagen. Haben Sie jetzt noch Fragen? [....Pause....]Nein? [....Pause....] Dann können wir jetzt mit der Befragung beginnen. Bitte lassen Siesich Zeit bei der Bewertung der vorgegebenen Antworten. Lassen Sie sich bitte nur vonIhrer eigenen Meinung leiten.
[Sollten Probleme bei der Beantwortung der Beispielaufgabe aufgetreten sein oder/und dasWetter nicht realitätsgemäß bewertet worden sein, können weitere Beispielaufgaben ge-stellt werden. Gegebenenfalls muss von einer Befragung Abstand genommen werden.]
Anlage IV
Einleitend möchten wir Ihnen einige Aussagen zu Ihrer Information und Aufklärung durchdie von Ihnen besuchte Reha-Einrichtung vorlegen: Wir bitten Sie, diese zu bewerten.
1 Ich bin ausreichend über die Notwendigkeit meiner Reha-Maßnahme informiert worden.
trifft trifft trifft trifft trifft nicht zu eher nicht zu teilweise zu eher zu zu
1-------------------2-------------------3--------------------4 --------------------5
2 Ich bin ausreichend über Art, Umfang und Dauer der Reha-Maßnahme aufgeklärt worden.
trifft trifft trifft trifft trifft nicht zu eher nicht zu teilweise zu eher zu zu
1-------------------2-------------------3--------------------4 --------------------5
3 Ich bin ausreichend informiert worden, wie ich zum Reha-Erfolg unterstützend beitragen kann.
trifft trifft trifft trifft trifft nicht zu eher nicht zu teilweise zu eher zu zu
1-------------------2-------------------3--------------------4 --------------------5
4 Meine Angehörigen sind ausreichend informiert worden, wie sie zum Reha-Erfolg unterstüt-zend beitragen können.
trifft trifft trifft trifft trifft nicht zu eher nicht zu teilweise zu eher zu zu
1-------------------2-------------------3--------------------4 --------------------5
5 Ich bin ausreichend informiert worden, welche Maßnahmen ich bei möglicherweise auftreten-den Komplikationen zu ergreifen habe.
trifft trifft trifft trifft trifft nicht zu eher nicht zu teilweise zu eher zu zu
1-------------------2-------------------3--------------------4 --------------------5
6 Es bestanden für mich während der gesamten Behandlungsdauer ausreichende Möglichkeiten,Fragen an die einzelnen Mitglieder des Reha-Teams zu stellen.
trifft trifft trifft trifft trifft nicht zu eher nicht zu teilweise zu eher zu zu
1-------------------2-------------------3--------------------4 --------------------5
7 Wenn Sie noch einmal die voranstehenden Aspekte zu Information und Aufklärung insge-samt betrachten:
Waren Sie alles in allem mit der Information und Aufklärung durch die Reha-Einrichtungzufrieden?
völlig eher teils- eher völlig unzufrieden unzufrieden teils zufrieden zufrieden
1-------------------2-------------------3--------------------4 --------------------5
Des Weiteren interessiert uns, ob Sie mit Ihren Mitsprache- und Einflussmöglichkeiten imHinblick auf die Behandlung zufrieden waren oder nicht. Hierzu bitten wir Sie wieder einigeAussagen zu bewerten.
8 Die Reha-Einrichtung legte sehr viel Wert darauf, die Rehabilitationsziele und die Behandlun-gen mit mir abzustimmen.
trifft trifft trifft trifft trifft nicht zu eher nicht zu teilweise zu eher zu zu
1-------------------2-------------------3--------------------4 --------------------5
Anlage IV
9 Die Reha-Einrichtung legte sehr viel Wert darauf, dass die Patientinnen und Patienten lernen,mit Ihren Einschränkungen bei alltäglichen Verrichtungen umzugehen.
trifft trifft trifft trifft trifft nicht zu eher nicht zu teilweise zu eher zu zu
1-------------------2-------------------3--------------------4 --------------------5
10 Die Reha-Einrichtung legte sehr viel Wert darauf, sich mit den krankheits- und behinderungs-bedingten Problemen im privaten Leben auseinander zusetzen.
trifft trifft trifft trifft trifft nicht zu eher nicht zu teilweise zu eher zu zu
1-------------------2-------------------3--------------------4 --------------------5
11 Die Reha-Einrichtung legte sehr viel Wert darauf, sich den seelischen Problemen in Zusam-menhang mit der Krankheit und ihrer Behandlung zuzuwenden.
trifft trifft trifft trifft trifft nicht zu eher nicht zu teilweise zu eher zu zu
1-------------------2-------------------3--------------------4 --------------------5
12 Wenn Sie noch einmal die voranstehenden Aspekte zu Mitsprache- und Einflussmöglichkei-ten insgesamt betrachten:
Waren Sie alles in allem mit Ihren Mitsprache- und Einflussmöglichkeiten im Hinblick auf dieBehandlung zufrieden?
völlig eher teils- eher völlig unzufrieden unzufrieden teils zufrieden zufrieden
1-------------------2-------------------3--------------------4 --------------------5
Im Folgenden möchten wir wissen, wie zufrieden Sie mit der Betreuung durch die Reha-Einrichtung waren. Insbesondere interessiert uns, ob Sie mit dem Personal (Ärzten, Schwes-tern, Therapeuten) zufrieden waren oder nicht. Dazu geben wir Ihnen erneut einige Aussagenzu Ihrer Bewertung vor.
13 Das Personal war freundlich und hilfsbereit.
trifft trifft trifft trifft trifft nicht zu eher nicht zu teilweise zu eher zu zu
1-------------------2-------------------3--------------------4 --------------------5
14 Meine Sorgen und Ängste wurden vom Personal ernst genommen.
trifft trifft trifft trifft trifft nicht zu eher nicht zu teilweise zu eher zu zu
1-------------------2-------------------3--------------------4 --------------------5
15 Das Personal nahm sich Zeit für mich.
trifft trifft trifft trifft trifft nicht zu eher nicht zu teilweise zu eher zu zu
1-------------------2-------------------3--------------------4 --------------------5
16 Die Ärztin/der Arzt/die Ärzte war/waren einfühlsam und verständnisvoll.
trifft trifft trifft trifft trifft nicht zu eher nicht zu teilweise zu eher zu zu
1-------------------2-------------------3--------------------4--------------------5
17 Ich habe ausreichend ärztliche Betreuung erhalten.
trifft trifft trifft trifft trifft nicht zu eher nicht zu teilweise zu eher zu zu
1-------------------2-------------------3--------------------4 --------------------5
Anlage IV
18 Das Reha-Team hat mir alles, was mit meinen Beschwerden/Beeinträchtigungen zusammen-hängt, verständlich erklärt.
trifft trifft trifft trifft trifft nicht zu eher nicht zu teilweise zu eher zu zu
1-------------------2-------------------3--------------------4 --------------------5
19 Das Reha-Team hat die für mich richtigen Behandlungen und Therapien veranlasst.
trifft trifft trifft trifft trifft nicht zu eher nicht zu teilweise zu eher zu zu
1-------------------2-------------------3--------------------4 --------------------5
An welchen der folgenden Behandlungen haben Sie während Ihrer Reha-Maßnahme teilge-nommen und wie bewerten Sie diese?
Teilgenommen? Falls ja, Urteil:
⇓ sehrschlecht
eherschlecht
teil/teils eher gut sehr gut
Krankengymnastik einzeln Nein � Ja � � � � � �Krankengymnastik in der Gruppe[nur AGR] Nein � Ja � � � � � �
Ergotherapie Nein � Ja � � � � � �Logopädie Nein � Ja � � � � � �Psychotherapie Nein � Ja � � � � � �
20
Haben wir noch etwas verges-sen? Wenn ja, was: ...........................................................................
Nein � Ja � � � � � �
21 Mit der vorgenommen Aufteilung der Behandlung in die unterschiedlichen Maßnahmen (s.Frage 20) bin ich zufrieden.
trifft trifft trifft trifft trifft nicht zu eher nicht zu teilweise zu eher zu zu
1-------------------2-------------------3--------------------4 --------------------5
22 Wenn Sie noch einmal die voranstehenden Aspekte zur Ihrer Betreuung durch die Reha-Einrichtung insgesamt betrachten:
Waren Sie alles in allem mit der Betreuung durch die Reha-Einrichtung zufrieden?
völlig eher teils- eher völlig unzufrieden unzufrieden teils zufrieden zufrieden
1-------------------2-------------------3--------------------4 --------------------5
Die folgenden Aussagen beziehen sich darauf, wie zufrieden Sie mit dem Ablauf und derOrganisation Ihrer Reha-Maßnahme waren. Auch hier bitten wir Sie einige Aussagen zubewerten.
23 Es gab keine Schwierigkeiten, einen baldigen Termin für den Beginn der Reha-Maßnahme zubekommen.
trifft trifft trifft trifft trifft nicht zu eher nicht zu teilweise zu eher zu zu
1-------------------2-------------------3--------------------4 --------------------5
24 Die Dauer meiner Reha-Maßnahme empfand ich als zu lang.
trifft trifft trifft trifft trifft nicht zu eher nicht zu teilweise zu eher zu zu
1-------------------2-------------------3--------------------4 --------------------5
Anlage IV
25 Die zeitliche Abstimmung der Therapien untereinander und mit meinem Tagesablauf klapptereibungslos.
trifft trifft trifft trifft trifft nicht zu eher nicht zu teilweise zu eher zu zu
1-------------------2-------------------3--------------------4 --------------------5
26 Die Therapeuten wechselten im Verlauf der Rehabilitation zu häufig. [MoGeRe weiter mitFrage 30]
trifft trifft trifft trifft trifft nicht zu eher nicht zu teilweise zu eher zu zu
1-------------------2-------------------3--------------------4 --------------------527 [nur AGR:] Der Transport in den Reha-Komplex verlief ohne Probleme.
trifft trifft trifft trifft trifft nicht zu eher nicht zu teilweise zu eher zu zu
1-------------------2-------------------3--------------------4 --------------------5
28 [nur AGR:] Die Räumlichkeiten des Reha-Komplexes und deren Ausstattung haben mich völ-lig befriedigt.
trifft trifft trifft trifft trifft nicht zu eher nicht zu teilweise zu eher zu zu
1-------------------2-------------------3--------------------4 --------------------5
29 [nur AGR:] Die Essenversorgung während des Aufenthaltes im Reha-Komplex war gut. [wei-ter mit Frage 31]
trifft trifft trifft trifft trifft nicht zu eher nicht zu teilweise zu eher zu zu
1-------------------2-------------------3--------------------4 --------------------5
30 [nur MoGeRe:] Die Durchführung der Therapien in meiner eigenen Wohnung/meinem Zim-mer war für mich keine Belastung.
trifft trifft trifft trifft trifft nicht zu eher nicht zu teilweise zu eher zu zu
1-------------------2-------------------3--------------------4 --------------------5
31 Für meine nächsten Angehörigen waren die durchgeführten Maßnahmen der Rehabilitationkeine zusätzliche Belastung.
trifft trifft trifft trifft trifft nicht zu eher nicht zu teilweise zu eher zu zu
1-------------------2-------------------3--------------------4 --------------------5
32 Wenn Sie noch einmal dem gesamten Ablauf und die Organisation betrachten:
Sind Sie alles in allem mit der Rehabilitation zufrieden?
völlig eher teils- eher völlig unzufrieden unzufrieden teils zufrieden zufrieden
1-------------------2-------------------3--------------------4 --------------------5
Abschließend möchten wir Ihnen noch folgende Aussage zu Ihrer Bewertung vorgeben, die Sieebenso bitte bewerten.
33 Ich würde meinen Angehörigen oder Freunden empfehlen, sich durch ein ambulantes / mobi-les Reha-Team rehabilitieren zu lassen.
trifft trifft trifft trifft trifft nicht zu eher nicht zu teilweise zu eher zu zu
1-------------------2-------------------3--------------------4 --------------------5
Wir danken Ihnen für Ihre Mitarbeit und wünschen Ihnen alles Gute!
Anlage V
Zufriedenheitsfragebogen zu Maßnahmen der ambulanten undmobilen geriatrischen Rehabilitation
- Angehörige –
IDNR des rehabilitierten Angehörigen
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,
der vorliegende Fragebogen befasst sich mit Ihrer Bewertung der geriatri-schen Rehabilitationsmaßnahme Ihrer/Ihres Angehörigen. Hierzu werdenwir Ihnen einige Fragen stellen. Die gleichen Fragen werden Ihrer/IhremAngehörigen, der die Rehabilitation absolvierte, gestellt. Wir bitten Siejedoch beim Ausfüllen des Fragebogens, sich nur von Ihrer eigenen Mei-nung leiten zu lassen.
Die meisten Fragen wurden als Aussagen formuliert, die Sie nur noch be-werten müssen. Dieses erfolgt wie in dem folgenden Beispiel beschrieben.
Heute ist das Wetter schön. Diese Aussage ... ... trifft nicht zu. �
... trifft eher nicht zu. �
... trifft teilweise zu. �
... trifft eher zu. �
... trifft zu. � Diese Aussage kann ich nicht bewerten. �
Bitte lesen Sie sich die Fragen gut durch, bevor Sie antworten. Bitte ach-ten Sie darauf, dass Sie alle Fragen beantworten und keine Frage auslas-sen.
Wir danken Ihnen bereits im voraus für Ihre Mitarbeit.
Ihr Forschungsteam
Anlage V
Einleitend möchten wir Ihnen einige Aussagen zur Information und Aufklärung durch dievon Ihrer/Ihrem Angehörigen besuchten Reha-Einrichtung vorlegen. Wir bitten Sie, diesezu bewerten.
Meine Angehörige/mein Angehöriger ist ausreichend über die Notwendigkeit der Reha-Maßnahme informiert worden.
Diese Aussage ... ... trifft nicht zu. �
... trifft eher nicht zu. �
... trifft teilweise zu. �
... trifft eher zu. �
... trifft zu. �
1
Diese Aussage kann ich nicht bewerten. �
Meine Angehörige/mein Angehöriger ist ausreichend über Art, Umfang und Dauer der Reha-Maßnahme aufgeklärt worden.
Diese Aussage ... ... trifft nicht zu. �
... trifft eher nicht zu. �
... trifft teilweise zu. �
... trifft eher zu. �
... trifft zu. �
2
Diese Aussage kann ich nicht bewerten. �
Meine Angehörige/mein Angehöriger ist ausreichend informiert worden, wie sie/er zum Reha-Erfolg unterstützend beitragen kann.
Diese Aussage ... ... trifft nicht zu. �
... trifft eher nicht zu. �
... trifft teilweise zu. �
... trifft eher zu. �
... trifft zu. �
3
Diese Aussage kann ich nicht bewerten. �
Ich bin ausreichend informiert worden, wie ich zum Reha-Erfolg unterstützend beitragen kann.
Diese Aussage ... ... trifft nicht zu. �
... trifft eher nicht zu. �
... trifft teilweise zu. �
... trifft eher zu. �
... trifft zu. �
4
Diese Aussage kann ich nicht bewerten. �
Meine Angehörige/mein Angehöriger ist ausreichend darüber informiert worden, welcheMaßnahmen bei möglicherweise auftretenden Komplikationen zu ergreifen sind.
Diese Aussage ... ... trifft nicht zu. �
... trifft eher nicht zu. �
... trifft teilweise zu. �
... trifft eher zu. �
... trifft zu. �
5
Diese Aussage kann ich nicht bewerten. �
Anlage V
Ich bin ausreichend darüber informiert worden, welche Maßnahmen bei möglicherweise auf-tretenden Komplikationen zu ergreifen sind.
Diese Aussage ... ... trifft nicht zu. �
... trifft eher nicht zu. �
... trifft teilweise zu. �
... trifft eher zu. �
... trifft zu. �
6
Diese Aussage kann ich nicht bewerten. �
Es bestanden für meine Angehörige/meinen Angehörigen während der gesamten Behand-lungsdauer ausreichende Möglichkeiten, Fragen an die einzelnen Mitglieder des Reha-Teamszu stellen.
Diese Aussage ... ... trifft nicht zu. �
... trifft eher nicht zu. �
... trifft teilweise zu. �
... trifft eher zu. �
... trifft zu. �
7
Diese Aussage kann ich nicht bewerten. �
Es bestanden für mich während der gesamten Behandlungsdauer ausreichende Möglichkeiten,Fragen an die einzelnen Mitglieder des Reha-Teams zu stellen.
Diese Aussage ... ... trifft nicht zu. �
... trifft eher nicht zu. �
... trifft teilweise zu. �
... trifft eher zu. �
... trifft zu. �
8
Diese Aussage kann ich nicht bewerten. �
Wenn Sie noch einmal die voranstehenden Aspekte zu Information und Aufklärung insge-samt betrachten:
Waren Sie alles in allem mit der Information und Aufklärung durch die Reha-Einrichtungzufrieden?
völlig unzufrieden �
eher unzufrieden �
teils-teils �
eher zufrieden �
9
völlig zufrieden �
Des Weiteren interessiert uns, wie Sie die Mitsprache- und Einflussmöglichkeiten Ih-rer/Ihres Angehörigen im Hinblick auf die Behandlung einschätzen.
In der Reha-Einrichtung wurde sehr viel Wert darauf gelegt, die Rehabilitationsziele und dieBehandlungen mit Ihrer/Ihrem Angehörigen abzustimmen.
Diese Aussage ... ... trifft nicht zu. �
... trifft eher nicht zu. �
... trifft teilweise zu. �
... trifft eher zu. �
... trifft zu. �
10
Diese Aussage kann ich nicht bewerten. �
Anlage V
In der Reha-Einrichtung wurde sehr viel Wert darauf gelegt, dass die Patientinnen und Pati-enten lernen, mit Ihren Einschränkungen bei alltäglichen Verrichtungen umzugehen.
Diese Aussage ... ... trifft nicht zu. �
... trifft eher nicht zu. �
... trifft teilweise zu. �
... trifft eher zu. �
... trifft zu. �
11
Diese Aussage kann ich nicht bewerten. �
In der Reha-Einrichtung wurde sehr viel Wert darauf gelegt, sich mit den krankheits- und be-hinderungsbedingten Problemen im privaten Leben auseinander zusetzen.
Diese Aussage ... ... trifft nicht zu. �
... trifft eher nicht zu. �
... trifft teilweise zu. �
... trifft eher zu. �
... trifft zu. �
12
Diese Aussage kann ich nicht bewerten. �
In der Reha-Einrichtung wurde sehr viel Wert darauf gelegt, sich den seelischen Problemen inZusammenhang mit der Krankheit und ihrer Behandlung zuzuwenden.
Diese Aussage ... ... trifft nicht zu. �
... trifft eher nicht zu. �
... trifft teilweise zu. �
... trifft eher zu. �
... trifft zu. �
13
Diese Aussage kann ich nicht bewerten. �
Wenn Sie noch einmal die voranstehenden Aspekte zu Mitsprache- und Einflussmöglichkei-ten insgesamt betrachten:
Waren Sie alles in allem mit den Mitsprache- und Einflussmöglichkeiten Ihrer/Ihres Angehö-rigen im Hinblick auf die Behandlung zufrieden?
völlig unzufrieden �
eher unzufrieden �
teils-teils �
eher zufrieden �
14
völlig zufrieden �
Waren Sie alles in allem mit Ihren Mitsprache- und Einflussmöglichkeiten im Hinblick aufdie Behandlung zufrieden?
völlig unzufrieden �
eher unzufrieden �
teils-teils �
eher zufrieden �
völlig zufrieden �
Anlage V
Im Folgenden möchten wir wissen, wie zufrieden Sie mit der Betreuung durch die Reha-Einrichtung waren. Insbesondere interessiert uns, ob Sie mit dem Personal (Ärzten, Schwes-tern, Therapeuten) zufrieden waren oder nicht.
Die Sorgen und Ängste meiner/meines Angehörigen wurden vom Personal ernst genommen.
Diese Aussage ... ... trifft nicht zu. �
... trifft eher nicht zu. �
... trifft teilweise zu. �
... trifft eher zu. �
... trifft zu. �
15
Diese Aussage kann ich nicht bewerten. �
Das Personal war freundlich und hilfsbereit.
Diese Aussage ... ... trifft nicht zu. �
... trifft eher nicht zu. �
... trifft teilweise zu. �
... trifft eher zu. �
... trifft zu. �
16
Diese Aussage kann ich nicht bewerten. �
Das Personal nahm sich Zeit für meine Angehörige/meinen Angehörigen.
Diese Aussage ... ... trifft nicht zu. �
... trifft eher nicht zu. �
... trifft teilweise zu. �
... trifft eher zu. �
... trifft zu. �
17
Diese Aussage kann ich nicht bewerten. �
Die Ärztin/der Arzt/die Ärzte war/waren einfühlsam und verständnisvoll.
Diese Aussage ... ... trifft nicht zu. �
... trifft eher nicht zu. �
... trifft teilweise zu. �
... trifft eher zu. �
... trifft zu. �
18
Diese Aussage kann ich nicht bewerten. �
Meine Angehörige/mein Angehöriger hat ausreichend ärztliche Betreuung erhalten.
Diese Aussage ... ... trifft nicht zu. �
... trifft eher nicht zu. �
... trifft teilweise zu. �
... trifft eher zu. �
... trifft zu. �
19
Diese Aussage kann ich nicht bewerten. �
Anlage V
Das Reha-Team hat meiner/meinem Angehörigen alles, was mit den Beschwer-den/Beeinträchtigungen zusammenhängt, verständlich erklärt.
Diese Aussage ... ... trifft nicht zu. �
... trifft eher nicht zu. �
... trifft teilweise zu. �
... trifft eher zu. �
... trifft zu. �
20
Diese Aussage kann ich nicht bewerten. �
Das Reha-Team hat die für meine Angehörige/meinen Angehörigen richtigen Behandlungenund Therapien veranlasst.
Diese Aussage ... ... trifft nicht zu. �
... trifft eher nicht zu. �
... trifft teilweise zu. �
... trifft eher zu. �
... trifft zu. �
21
Diese Aussage kann ich nicht bewerten. �
An welchen der folgenden Behandlungen hat Ihre Angehörige/Ihr Angehöriger während IhrerReha-Maßnahme teilgenommen und wie bewerten Sie diese?
Teilgenommen? Falls ja, Urteil:
⇓ sehrschlecht
eherschlecht
teil/teils
ehergut
sehrgut
Krankengymnastik einzeln Nein � Ja � � � � � �
Krankengymnastik in derGruppe [nur AGR]
Nein � Ja � � � � � �
Ergotherapie Nein � Ja � � � � � �
Logopädie Nein � Ja � � � � � �
22
Psychotherapie Nein � Ja � � � � � �
Mit der vorgenommen Aufteilung der Behandlungen in Maßnahmen der Physiotherapie, Er-gotherapie und Logopädie war meine Angehörige/mein Angehöriger zufrieden.
Diese Aussage ... ... trifft nicht zu. �
... trifft eher nicht zu. �
... trifft teilweise zu. �
... trifft eher zu. �
... trifft zu. �
23
Diese Aussage kann ich nicht bewerten. �
Wenn Sie noch einmal die voranstehenden Aspekte zur Betreuung Ihrer/Ihres Angehörigendurch die Reha-Einrichtung insgesamt betrachten:
Waren Sie alles in allem mit der Betreuung Ihrer/Ihres Angehörigen durch die Reha-Einrichtung zufrieden?
völlig unzufrieden �
eher unzufrieden �
teils-teils �
eher zufrieden �
24
völlig zufrieden �
Anlage V
Und wie war es mit Ihnen selbst? Die Mitarbeiter der Reha-Einrichtung haben mich als Ange-hörigen zufriedenstellend betreut.
Diese Aussage ... ... trifft nicht zu. �
... trifft eher nicht zu. �
... trifft teilweise zu. �
... trifft eher zu. �
... trifft zu. �
25
Diese Aussage kann ich nicht bewerten. �
Die folgenden Aussagen beziehen sich darauf, wie zufrieden Sie mit dem Ablauf und derOrganisation der Reha-Maßnahme Ihrer/Ihres Angehörigen waren.
Es gab keine Schwierigkeiten, einen baldigen Termin für den Beginn der Reha-Maßnahmemeiner/meines Angehörigen zu bekommen.
Diese Aussage ... ... trifft nicht zu. �
... trifft eher nicht zu. �
... trifft teilweise zu. �
... trifft eher zu. �
... trifft zu. �
26
Diese Aussage kann ich nicht bewerten. �
Die Dauer der Reha-Maßnahme empfand meine Angehörige /mein Angehöriger als zu lang.
Diese Aussage ... ... trifft nicht zu. �
... trifft eher nicht zu. �
... trifft teilweise zu. �
... trifft eher zu. �
... trifft zu. �
27
Diese Aussage kann ich nicht bewerten. �
Die zeitliche Abstimmung der Therapien untereinander und mit dem Tagesablauf mei-ner/meines Angehörigen klappte reibungslos.
Diese Aussage ... ... trifft nicht zu. �
... trifft eher nicht zu. �
... trifft teilweise zu. �
... trifft eher zu. �
... trifft zu. �
28
Diese Aussage kann ich nicht bewerten. �
Die Therapeuten wechselten im Verlauf der Rehabilitation zu häufig. [MoGeRe weiter mitFrage 33]
Diese Aussage ... ... trifft nicht zu. �
... trifft eher nicht zu. �
... trifft teilweise zu. �
... trifft eher zu. �
... trifft zu. �
29
Diese Aussage kann ich nicht bewerten. �
Anlage V
[nur AGR:] Der Transport meiner / meines Angehörigen in den Reha-Komplex verlief ohneProbleme.
Diese Aussage ... ... trifft nicht zu. �
... trifft eher nicht zu. �
... trifft teilweise zu. �
... trifft eher zu. �
... trifft zu. �
30
Diese Aussage kann ich nicht bewerten. �
[nur AGR:] Die Räumlichkeiten des Reha-Komplexes und deren Ausstattung haben meineAngehörige / meinen Angehörigen vollauf befriedigt.
Diese Aussage ... ... trifft nicht zu. �
... trifft eher nicht zu. �
... trifft teilweise zu. �
... trifft eher zu. �
... trifft zu. �
31
Diese Aussage kann ich nicht bewerten. �
[nur AGR:] Die Essenversorgung während des Aufenthaltes im Reha-Komplex war gut. [wei-ter mit Frage 34]
Diese Aussage ... ... trifft nicht zu. �
... trifft eher nicht zu. �
... trifft teilweise zu. �
... trifft eher zu. �
... trifft zu. �
32
Diese Aussage kann ich nicht bewerten. �
Die Durchführung der Therapien in der eigenen Wohnung/ Zimmer war für mich keine Be-lastung.
Diese Aussage ... ... trifft nicht zu. �
... trifft eher nicht zu. �
... trifft teilweise zu. �
... trifft eher zu. �
... trifft zu. �
33
Diese Aussage kann ich nicht bewerten. �
Für mich als nächsten Angehörigen waren die durchgeführten Maßnahmen der Rehabilitationkeine zusätzliche Belastung
Diese Aussage ... ... trifft nicht zu. �
... trifft eher nicht zu. �
... trifft teilweise zu. �
... trifft eher zu. �
... trifft zu. �
34
Diese Aussage kann ich nicht bewerten. �
Anlage V
Wenn Sie noch einmal dem gesamten Ablauf und die Organisation der Reha-Maßnahmebetrachten:
Sind Sie alles in allem mit der Rehabilitation Ihrer/Ihres Angehörigen zufrieden?
völlig unzufrieden �
eher unzufrieden �
teils-teils �
eher zufrieden �
35
völlig zufrieden �
Ich würde meinen Freunden empfehlen, ihre Angehörige durch ein ambulantes / mobiles Re-ha-Team rehabilitieren zu lassen
Diese Aussage ... ... trifft nicht zu. �
... trifft eher nicht zu. �
... trifft teilweise zu. �
... trifft eher zu. �
... trifft zu. �
36
Diese Aussage kann ich nicht bewerten. �
Abschließend möchten wir einige Fragen zu Ihrer Person stellen.
Welches Geschlecht haben Sie?� männlich� weiblich
Wie alt sind Sie? ....................... Jahre
In welchem verwandtschaftlichen Verhältnis stehen Sie zu Ihrer rehabilitiertenAngehörigen, Ihrem rehabilitierten Angehörigen?
Ich bin:
der Ehepartner/der Lebensgefährte. �
die Tochter/der Sohn. �
die Schwester/der Bruder. �
die Enkeltochter, der Enkelsohn. �
die Tante, der Onkel. �
Sonstiges: ............................................. �
Bitte sehen Sie jetzt noch einmal den Fragebogen durch, ob Sie alle Fragen beantwor-tet haben.
Bitte lassen Sie uns einige Aspekte der ambulanten bzw. mobilen Rehabilitation imAnschluss in einem mündlichen Interview vertiefen!