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Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode Drucksache 16/13892 14. 08. 2009 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 10. August 2009 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Ackermann, Jens (FDP) .................. 43, 44 Behm, Cornelia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) .......... 35, 36 Bellmann, Veronika (CDU/CSU) ............. 22 Bonde, Alexander (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ..... 5, 13, 51, 52 Brunkhorst, Angelika (FDP) ........ 37, 38, 63, 64 Dr. Bunge, Martina (DIE LINKE.) ........ 23, 24 Döring, Patrick (FDP) ................... 6, 7, 8 Dr. Eid, Uschi (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 1, 2 Friedrich, Horst (Bayreuth) (FDP) ............ 53 Goldmann, Hans-Michael (FDP) .............. 3 Hagemann, Klaus (SPD) .................... 68 Dr. Happach-Kasan, Christel (FDP) ........ 54, 55 Herlitzius, Bettina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) .......... 56, 57 Höfken, Ulrike (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 45 Höhn, Bärbel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . 58 Homburger, Birgit (FDP) ................. 25, 26 Kipping, Katja (DIE LINKE.) ......... 28, 29, 30 Königshaus, Hellmut (FDP) ........ 14, 15, 16, 17 Kopp, Gudrun (FDP) ....................... 27 Lenke, Ina (FDP) .................. 9, 10, 11, 12 Dr. Lotter, Erwin (FDP) .................... 18 Maisch, Nicole (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) .......... 46, 65 Meierhofer, Horst (FDP) ..... 39, 40, 41, 42, 66, 67 Rzepka, Peter (CDU/CSU) ......... 59, 60, 61, 62 Dr. Scheer, Hermann (SPD) .............. 19, 20 Schneider, Volker (Saarbrücken) (DIE LINKE.) . 31 Schuster, Marina (FDP) ...................... 4 Dr. Seifert, Ilja (DIE LINKE.) ............ 32, 33 Spieth, Frank (DIE LINKE.) ........ 47, 48, 49, 50 Toncar, Florian (FDP) ...................... 21 Zimmermann, Sabine (DIE LINKE.) .......... 34 Verzeichnis der Fragenden Abgeordnete Nummer der Frage Abgeordnete Nummer der Frage

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Deutscher Bundestag16. Wahlperiode

Drucksache 16/1389214. 08. 2009

Schriftliche Fragenmit den in der Woche vom 10. August 2009eingegangenen Antworten der Bundesregierung

Ackermann, Jens (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43, 44

Behm, Cornelia(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . 35, 36

Bellmann, Veronika (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 22

Bonde, Alexander(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 5, 13, 51, 52

Brunkhorst, Angelika (FDP) . . . . . . . . 37, 38, 63, 64

Dr. Bunge, Martina (DIE LINKE.) . . . . . . . . 23, 24

Döring, Patrick (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6, 7, 8

Dr. Eid, Uschi (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 1, 2

Friedrich, Horst (Bayreuth) (FDP) . . . . . . . . . . . . 53

Goldmann, Hans-Michael (FDP) . . . . . . . . . . . . . . 3

Hagemann, Klaus (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68

Dr. Happach-Kasan, Christel (FDP) . . . . . . . . 54, 55

Herlitzius, Bettina(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . 56, 57

Höfken, Ulrike (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 45

Höhn, Bärbel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . 58

Homburger, Birgit (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . 25, 26

Kipping, Katja (DIE LINKE.) . . . . . . . . . 28, 29, 30

Königshaus, Hellmut (FDP) . . . . . . . . 14, 15, 16, 17

Kopp, Gudrun (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27

Lenke, Ina (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9, 10, 11, 12

Dr. Lotter, Erwin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18

Maisch, Nicole(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . 46, 65

Meierhofer, Horst (FDP) . . . . . 39, 40, 41, 42, 66, 67

Rzepka, Peter (CDU/CSU) . . . . . . . . . 59, 60, 61, 62

Dr. Scheer, Hermann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 19, 20

Schneider, Volker (Saarbrücken) (DIE LINKE.) . 31

Schuster, Marina (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4

Dr. Seifert, Ilja (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . 32, 33

Spieth, Frank (DIE LINKE.) . . . . . . . . 47, 48, 49, 50

Toncar, Florian (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21

Zimmermann, Sabine (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . 34

Verzeichnis der Fragenden

Abgeordnete Nummerder Frage

Abgeordnete Nummerder Frage

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Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung

Seite Seite

Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts

Dr. Eid, Uschi(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nichteinbeziehung der örtlichen jüdischenGemeinde bei der Gestaltung des Jahres alsKulturhauptstadt 2010 der ungarischenStadt Pécs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1

Goldmann, Hans-Michael (FDP)Humanitäre Hilfe und Missionierung inKrisengebieten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2

Schuster, Marina (FDP)Umfang und Bewertung des Einsatzes vonLaptops im Auswärtigen Amt . . . . . . . . . . . . . 2

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

des Innern

Bonde, Alexander(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Kosten des Flugs der Bundeskanzlerin vonihrem Urlaubsort zu einer Buchvorstellungauf Sylt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3

D�ring, Patrick (FDP)Neueinstellungen und Beförderungen vonBeamten des höheren bzw. gehobenenDienstes in von Mitgliedern der SPD, derCDU oder der CSU geführten Bundesmi-nisterien seit 1. April 2009 im Vergleich zu2008 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3

Zur Ausübung einer Tätigkeit bzw. Neben-tätigkeit für die CDU, CSU oder die SPDfreigestellte oder beurlaubte Mitarbeiteroder Beamte des Bundeskanzleramts, dereinzelnen Bundesministerien oder nachge-ordneten Behörden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4

Lenke, Ina (FDP)Beurteilungsrichtlinien mit einzelnenGleichstellungsinstrumenten in oberstenBundesbehörden sowie Ergebnisse und Ver-öffentlichung von Evaluierungsberichtenüber Regelbeurteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 7

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

der Finanzen

Bonde, Alexander(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vorteile für Deutsche Bank AG undAllianz SE infolge der Rettungsmaßnah-men für den Bankensektor und Zahlungender Hypo Real Estate Holding AG an diebeiden Unternehmen in den letzten neunMonaten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10

K�nigshaus, Hellmut (FDP)Gesamtkosten und Fertigstellung der amneuen Flughafen Berlin Brandenburg Inter-national zu errichtenden Dienststellen desBundes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10

Dr. Lotter, Erwin (FDP)Falscher Sprachgebrauch für den Grad derBehinderung in offiziellen Formularen z. B.der Finanzverwaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12

Dr. Scheer, Hermann (SPD)Zum Verkauf ausgeschriebene Seen in denostdeutschen Bundesländern und daran be-teiligte Bundesministerien . . . . . . . . . . . . . . . 13

Toncar, Florian (FDP)Notwendigkeit eines neuen Beschlusses desLenkungsausschusses im Falle weiterer Mit-telbereitstellung zur Übernahme respektiveRekapitalisierung der Hypo Real EstateHolding AG durch den SonderfondsFinanzmarktstabilisierung . . . . . . . . . . . . . . 14

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

für Wirtschaft und Technologie

Bellmann, Veronika (CDU/CSU)Verweigerung der Antragstellung aufFörderung von Breitbanderschließungs-maßnahmen aus dem Konjunkturpaket IIdurch einzelne Bundesländer . . . . . . . . . . . . 15

Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDrucksache 16/13892 – II –

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Dr. Bunge, Martina (DIE LINKE.)Nichtannahme der Einladung des Wirt-schaftsausschusses des Landtages Mecklen-burg-Vorpommern zur Verständigung überdie Situation der Werften in Wismar undWarnemünde durch die ParlamentarischeStaatssekretärin beim Bundesminister fürWirtschaft und Technologie, DagmarWöhrl; geplante Unterstützung bei der In-vestorensuche für die dortigen Werftennach Gründung der Auffanggesellschaften . 16

Homburger, Birgit (FDP)Illegale Verbringung von durch die Ab-wrackprämie stillgelegten Fahrzeugen . . . . . 17

Kopp, Gudrun (FDP)Unterstützung der DESERTEC Founda-tion ggf. durch (außen-)politische Begleit-maßnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für

Arbeit und Soziales

Kipping, Katja (DIE LINKE.)Wohngeldzahlung für in einer Bedarfsge-meinschaft mit den Eltern lebende jungeErwachsene und Berechnung derWohnraumangemessenheit . . . . . . . . . . . . . . 19

Handlungsempfehlungen/Geschäftsanwei-sungen der Bundesagentur für Arbeit fürzu erlassende Verwaltungsakte bei der Ge-staltung von Eingliederungsvereinbarun-gen nach § 15 SGB II bzw. alternativ beiWeigerung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21

Schneider, Volker (Saarbrücken)(DIE LINKE.)

Den im Jahr 2008 verhängten Sanktionengegen unter 25-jährige Hartz-IV-Bezieherzugrunde liegende Pflichtverletzungen undMaßnahmen zur Gewährleistung ihrer Exis-tenzsicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22

Dr. Seifert, Ilja (DIE LINKE.)Gesetzliche Grundlage der Kürzung von inder DDR erworbenen Unfallrenten beimEintritt in die Altersrente . . . . . . . . . . . . . . . 24

Zimmermann, Sabine (DIE LINKE.)Mitglieder und Arbeitsbeginn des Haupt-ausschusses nach dem Mindestarbeitsbedin-gungsgesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für

Ernährung, Landwirtschaft und

Verbraucherschutz

Behm, Cornelia(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ökoeffizienz und Marktaussichten des sogenannten KDV-500-Verfahrens zurHerstellung von Diesel- bzw. BtL-Biokraftstoffen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26

Einsatz von Löschkalk bei der Bekämp-fung von Feuerbrand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26

Brunkhorst, Angelika (FDP)Wiesenvogelbestände in Deutschland sowiederen Bejagung in den EU-Mitgliedstaaten . 27

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

der Verteidigung

Meierhofer, Horst (FDP)Anzahl der Tiefflüge im Tiefflugkorridordes Abschnitts ND1-NC1 sowie intensivereNutzung bzw. Aufgabe des Flugkorridorszugunsten von Windkraftanlagen . . . . . . . . . 28

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

für Gesundheit

Ackermann, Jens (FDP)Zentrale Inhalte der Rechtsverordnung ge-mäß § 37 Absatz 2 Nummer 1 bis 7 desMedizinproduktegesetzes und an der Aus-arbeitung beteiligte Bundesministerien . . . . 30

H�fken, Ulrike(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Besondere Schutzmaßnahmen für Personenin Schweine haltenden Betrieben bei derImpfaktion gegen die Schweinegrippe . . . . . 31

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/13892– III –

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Maisch, Nicole(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Impfbestimmungen zur Schweinegrippe fürMitglieder der Bundesregierung sowieImpfbeginn für die Bevölkerung . . . . . . . . . . 31

Spieth, Frank (DIE LINKE.)Finanzielle Aufwendungen der gesetzlichKrankenversicherten für Sonderbeitrag,Zuzahlungen und Praxisgebühr in 2008 undim laufenden Jahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32

Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Schlie-ßung der finanziellen Deckungslücke fürhilfebedürftige Selbständige im Basistarifder privaten Krankenversicherung . . . . . . . . 33

Geschätzte Einnahmebußen der gesetz-lichen Krankenversicherung im Jahr 2009infolge der Finanzkrise . . . . . . . . . . . . . . . . . 33

Freigewordene und nicht wieder besetzteArztpraxen in den Landkreisen . . . . . . . . . . 34

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Bonde, Alexander(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ergebnisse des Treffens von Bundesminis-ter Wolfgang Tiefensee und Ministerpräsi-dent Günther H. Oettinger zur Rheintal-bahn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34

Friedrich, Horst (Bayreuth) (FDP)Fehlende Veröffentlichung der Projektlistezum Erprobungsversuch von Maßnahmenzur Entdröhnung von Brückenbauwerken . . 35

Dr. Happach-Kasan, Christel (FDP)Stand der Verlegung der Bundesauto-bahn 207 im Ortsbereich der GemeindeWentorf bei Hamburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35

Herlitzius, Bettina(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vorlage des Bundesrechnungshofberichtszur Auflösung der Treuhandverhältnissezwischen Bund und der THS TreuHand-Stelle für Bergmannwohnstätten im rhei-nisch-westfälischen SteinkohlebezirkGmbH (THS) in Essen und des Vergleichs-vertrags . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36

H�hn, B�rbel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)Übernahme der deutschen NormISO 362-2 für Motorräder . . . . . . . . . . . . . . . 37

Rzepka, Peter (CDU/CSU)Kosten und Finanzierung des Baus desAirports Berlin Brandenburg InternationalBBI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für

Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Brunkhorst, Angelika (FDP)Zustimmung von Bundeskanzleramt undBundesministerium für Wirtschaft undTechnologie zum Fortbestehen des Gor-leben-Moratoriums über 2010 hinaus . . . . . . 39

Maisch, Nicole(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für das Programm „Nationales Naturerbe“geeignete ehemalige militärische Liegen-schaften in Hessen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40

Meierhofer, Horst (FDP)Umsetzung der Empfehlungen des Bundes-amtes für Strahlenschutz zur Minimierungder persönlichen Strahlenbelastung undAussagekraft der Ergebnisse des DeutschenMobilfunkforschungsprogramms (DMF) . . 40

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

für Bildung und Forschung

Hagemann, Klaus (SPD)Inanspruchnahme der Mittel aus der Initia-tiave „Technikum“ und bereitgestellte Prak-tikumsplätze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42

Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDrucksache 16/13892 – IV –

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/13892– 1 –

Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts

1. AbgeordneteDr. Uschi

Eid

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsa-che, dass die jüdische Gemeinde der ungari-schen Stadt Pécs, die gemeinsam mit Essenund Istanbul Europäische Kulturhauptstadt2010 ist, angeblich aus finanziellen Gründennicht in die Umsetzung zur Gestaltung desJahres als Kulturhauptstadt integriert wurde(vgl. Artikel „Deckung suchen“ in der Jüdi-schen Allgemeinen vom 9. Juli 2009), obwohldie jüdische Bevölkerung die Stadt Pécs in derGeschichte maßgeblich geprägt hat, und ge-denkt die Bundesregierung, dies auf EU-Ebeneoder direkt gegenüber der ungarischen Regie-rung zu thematisieren?

Antwort des Staatsministers für Europa Günter Gloser

vom 10. August 2009

Die Bundesregierung kann nicht bestätigen, dass einzelne religiöseoder ethnische Gruppen von der Gestaltung des Programms für dieKulturhauptstadt 2010 in Pécs/Fünfkirchen bewusst ausgeschlossenwerden.

Das Thema „Minderheiten und Nationalitäten“ bildet einen eigenenVeranstaltungsblock im Kulturhauptstadtprogramm. Das Pécser Kul-turhauptstadtbüro EKF stellt nach Aussagen seines künstlerischenLeiters, Tamás Szalay, ca. 5 Mio. HUF (ca. 18 850 Euro) für das Pro-jekt „Pécs-Fünfkirchen-Pecuh“ (2009 bis 2010) zur Verfügung. ImRahmen dieses auch von deutschen Institutionen mitgetragenen Pro-jekts werden auch jüdische Themen (z B. jüdisches Bürgertum in derGründerzeit, die Pécser Synagoge sowie das Pécser jüdische Viertel)beleuchtet.

Darüber sind im Kulturhauptstadtprogramm u. a. folgende Veran-staltungen vorgesehen: Das Theaterstück „Ghetto“ von Joshua Sobolsoll im Nationaltheater im Oktober 2010 aufgeführt werden. Am9. Mai 2010 findet ein „Tag der offenen Gotteshäuser“ statt, an demalle vor Ort vertretenen Religionsgemeinschaften teilnehmen werden.Das EKF hat im Februar dieses Jahres bereits das Schulprojekt zurGeschichte der Deportation von Juden aus Pécs mit dem Titel „Überuns, für uns, ohne sie – Die Auschwitz Album Ausstellung“ unter-stützt.

Die Deutsche Botschaft in Budapest verfolgt die weitere Gestaltungdes Kulturhauptstadtprogramms aufmerksam.

2. AbgeordneteDr. Uschi

Eid(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass dieNichteinbeziehung der jüdischen Gemeinde inPécs in das Kulturjahr 2010 mit dem Erstarkender rechtsextremen Partei Jobbik in Ungarnzusammenhängt?

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Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDrucksache 16/13892 – 2 –

Antwort des Staatsministers für Europa Günter Gloser

vom 10. August 2009

Verschiedene Aspekte jüdischen Lebens in Pécs sind, wie oben darge-legt, im Kulturhauptstadtprogramm aufgenommen. Der Bundesregie-rung sind keine Jobbik-Aktivitäten in Pécs bekannt, welche Einflussauf das künstlerische Programm der Kulturhauptstadt genommen hät-ten. Im Stadtparlament von Pécs ist kein Jobbik-Abgeordneter vertre-ten.

3. AbgeordneterHans-Michael

Goldmann

(FDP)

Wie bewertet die Bundesregierung die Tätig-keit von Organisationen, die in Krisengebietenneben der Leistung humanitärer Hilfe auchMissionierung betreiben?

Antwort des Staatsministers Dr. h. c. Gernot Erlervom 13. August 2009

Zahlreiche deutsche Nichtregierungsorganisationen, darunter auchkirchliche Träger, engagieren sich im Ausland zum Teil seit vielen Jah-ren, u. a. im Bereich der humanitären Hilfe in Krisengebieten.

Soweit die Bundesregierung humanitäre Hilfe durch Zuwendungenvon Bundesmitteln fördert, geschieht dies in Anwendung der humani-tären Prinzipien ausschließlich bedarfsorientiert und ohne Ansehenvon Rasse, Religion oder sonstigen Unterscheidungsmerkmale. Maß-nahmen der kirchlichen Verkündigung sind von der Förderung ausge-schlossen.

Grundsätzlich unterliegen deutsche Organisationen und natürlichePersonen, die sich im Ausland aufhalten und dort tätig sind, derRechtsordnung des Gastlandes. Die Reise- und Sicherheitshinweisebzw. Reisewarnungen des Auswärtigen Amts richten sich an Reisendein dem betreffenden Land und damit auch an die in der Fragestellunggenannten Organisationen.

4. AbgeordneteMarina

Schuster

(FDP)

In welcher quantitativen und finanziellen Grö-ßenordnung wurden bzw. werden in den Jah-ren 2007, 2008 und 2009 in der Zentrale desAuswärtigen Amts sowie an den Auslandsver-tretungen Laptops zur Unterstützung der Mo-bilität der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitereingesetzt, und hat sich diese Praxis aus Sichtder Leitung des Hauses bewährt?

Antwort des Staatsministers Dr. h. c. Gernot Erler

vom 12. August 2009

Seit der deutschen EU-Ratspräsidentschaft 2007 setzt das AuswärtigeAmt Laptops für die sichere, mobile Kommunikation der Mitarbeite-rinnen und Mitarbeiter ein. Dank des konsequenten Einsatzes vonOpen-Source-Software sind die finanziellen Aufwendungen auf die Be-

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/13892– 3 –

schaffungskosten der Hardware beschränkt. Der Bestand und die inden drei genannten Jahren entstandenen Investitionskosten (ein-schließlich Ersatzbeschaffung) sind

Jahr

Bestand (Anzahl) Kosten (Euro)

2007

880 510 000

2008

900 41 000

2009

900 3 000

Der Einsatz von Laptops mit sicheren Kommunikationstechnologienhat sich bewährt.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern

5. AbgeordneterAlexander

Bonde

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Was hat der Flug von BundeskanzlerinDr. Angela Merkel von ihrem Urlaubsort zueiner Buchvorstellung in einer Buchhandlungauf Sylt am 22. Juli 2009 gekostet, und werträgt die Kosten für diesen Flug?

Antwort des Staatssekretärs Dr. August Hanning

vom 10. August 2009

Die Bundeskanzlerin ist nicht von ihrem Urlaubsort nach Sylt geflo-gen, sondern mit einem Hubschrauber der Bundespolizei vom Bun-deskanzleramt zunächst zu einem dienstlichen Termin der Bundes-kanzlerin in Schleswig-Holstein und anschließend in ihrer Eigenschaftals Parteivorsitzende der CDU nach Sylt weitergeflogen. Die einsatz-bedingten Mehrkosten für diesen Flug betrugen 6 813,43 Euro undwurden auf der Grundlage der Richtlinien für den Einsatz von Hub-schraubern des Bundesgrenzschutzes zur Beförderung von Personendes politisch-parlamentarischen Bereichs des Bundes und der Ländersowie von Bundesrichtern am Bundesverfassungsgericht (GMBl.1989, S. 553 ff.) der Bundesgeschäftsstelle der CDU in Rechnunggestellt und beglichen.

6. AbgeordneterPatrick

Döring

(FDP)

Wie viele Neueinstellungen und Beförderun-gen von Beamten des höheren Dienstes undBeamten in herausragenden Positionen des hö-heren Dienstes bzw. aus dem höheren Dienstin eine herausragende Position des höherenDienstes oder dem gehobenen Dienst in denhöheren Dienst sind seit dem 1. April 2009 inden einzelnen, von Mitgliedern der Sozialde-mokratischen Partei Deutschlands (SPD) ge-führten Bundesministerien vorgenommen oderverbindlich zugesagt worden (bitte unterschie-den nach Laufbahngruppen), und wie viele

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Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDrucksache 16/13892 – 4 –

Neueinstellungen und Beförderungen von Be-amten des höheren Dienstes und Beamten inherausragenden Positionen des höheren Diens-tes bzw. aus dem höheren Dienst in eine he-rausragende Position des höheren Dienstesoder dem gehobenen Dienst in den höherenDienst wurden zum Vergleich insgesamt inden von Mitgliedern der SPD geführten Bun-desministerien zwischen dem 1. April und dem3. August 2008 vorgenommen bzw. verbind-lich zugesagt?

7. AbgeordneterPatrickDöring

(FDP)

Wie viele Neueinstellungen und Beförderun-gen von Beamten des höheren Dienstes undBeamten in herausragenden Positionen des hö-heren Dienstes bzw. aus dem höheren Dienstin eine herausragende Position des höherenDienstes oder dem gehobenen Dienst in denhöheren Dienst sind seit dem 1. April 2009 inden einzelnen von Mitgliedern der ChristlichDemokratischen Union (CDU) oder Christ-lich-Sozialen Union (CSU) geführten Bundes-ministerien vorgenommen oder verbindlich zu-gesagt worden (bitte unterschieden nach Lauf-bahngruppen), und wie viele Neueinstellungenund Beförderungen von Beamten des höherenDienstes und Beamten in herausragenden Posi-tionen des höheren Dienstes bzw. aus dem hö-heren Dienst in eine herausragende Positiondes höheren Dienstes oder dem gehobenenDienst in den höheren Dienst wurden zumVergleich insgesamt in den von Mitgliedernder CDU oder CSU geführten Bundesministe-rien zwischen dem 1. April und dem 31. Au-gust 2008 vorgenommen bzw. verbindlich zu-gesagt?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Peter Altmaiervom 6. August 2009

Vorbemerkung

Neueinstellungen und Beförderungen in den Bundesministerien unter-liegen der jeweiligen Ressorthoheit (Artikel 65 des Grundgesetzes –GG) und sind abhängig von den verfügbaren und freien Planstellen.In jedem Bundesministerium gibt es unterschiedliche Beurteilungszeit-räume und Zeitpunkte für Neueinstellungen und Beförderungen (ab-hängig zum Beispiel von einheitlichen Ruhestandsterminen). Dahersind die Daten für den in der Fragestellung festgelegten Bezugszeit-raum nur von begrenzter Aussagekraft, insbesondere hinsichtlich ihrerVergleichbarkeit zwischen den Ressorts. Die Beförderung richtet sichnach Eignung, Leistung und Befähigung und erfolgt grundsätzlichdurch Aushändigung einer Ernennungsurkunde. Verbindliche Zusa-gen im Sinne der Fragestellung gibt es nicht.

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/13892– 5 –

Die nachfolgenden Übersichten stellen die Neueinstellungen und Be-förderungen in den Bundesministerien in den gefragten Zeiträumendar:

gehobenen in en höheren

Dienst

40001001

gehobenen in en höheren

Dienst

40000000

chen an den Ab- Vorbereitungs-

enst zusammen.

Zu Frage 6

Tabelle 1 (Zeitraum 1.4.2009 – 31.7.2009)

BeförderungenNeueinstellungenvon Beamten

im höheren Dienst höherer Dienst

insgesamt

in herausragende Posi-tionen des höheren Dienstes (ab A 16)

vomd

AA 40* 104 28BMJ 1 2 2BMF 12 24 6BMAS 0 26 7BMG 1 0 0BMVBS 1 30 3BMU 3 33 6BMZ 0 21 5

Tabelle 2 (Zeitraum 1.4.2008 – 31.8.2008)

BeförderungenNeueinstellungenvon Beamten

im höheren Dienst höherer Dienst

insgesamt

in herausragende Posi-tionen des höheren Dienstes (ab A 16)

vomd

AA 30* 70 27BMJ 0 3 1BMF 15 51 19BMAS 0 0 0BMG 0 10 0BMVBS 4 23 12BMU 0 36 8BMZ 1 25 5* Das AA verfügt über eine amtseigene Ausbildung und stellt jährlich eine sich im Wesentligangszahlen orientierende Anzahl von Attaché(e)s, d. h. Beamte des höheren Dienstes imdienst, ein. Die Zahlen setzen sich daher ausschließlich aus Anwärtern im VorbereitungsdiDarüber hinausgehende Einstellungen wurden im genannten Zeitraum nicht vorgenommen.

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gehobenen in en höheren

Dienst

000300

gehobenen in en höheren

Dienst

001000

Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDrucksache 16/13892 – 6 –

Zu Frage 7

Tabelle 1 (Zeitraum 1.4.2009 – 31.7.2009)

BeförderungenNeueinstellungenvon Beamten

im höheren Dienst höherer Dienst

insgesamt

in herausragende Posi-tionen des höheren Dienstes (ab A 16)

vomd

BMI 5 33 15BMWi 0 50 19BMELV 1 9 9BMVg 0 25 19BMFSFJ 0 15 8BMBF 4 12 5

Tabelle 2 (Zeitraum 1.4.2008 – 31.8.2008)

BeförderungenNeueinstellungenvon Beamten

im höheren Dienst höherer Dienst

insgesamt

in herausragende Posi-tionen des höheren Dienstes (ab A 16)

vomd

BMI 5 31 5BMWi 0 13 3BMELV 1 29 15BMVg 0 29 18BMFSFJ 0 7 1BMBF 2 37 10

8. AbgeordneterPatrick

Döring

(FDP)

Wie vielen Mitarbeitern oder Beamten ausdem Bundeskanzleramt, den einzelnen Bun-desministerien oder nachgeordneten Behördenwurde seit dem 1. Januar 2009 Sonderurlauboder eine anderweitige Freistellung zur Aus-übung einer bezahlten oder unbezahlten Tätig-keit für die CDU, CSU oder die SPD oder dieErlaubnis zu einer bezahlten oder unbezahltenNebentätigkeit für die CDU, CSU oder SPDerteilt (bitte ggf. mit Angabe des jeweils neuenArbeitgebers und Hinweis, ob die Beschäfti-gung bezahlt oder unbezahlt erfolgt)?

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/13892– 7 –

Antwort des Staatssekretärs Dr. August Hanning

vom 7. August 2009

Für eine Tätigkeit bei Parteien kann Beamtinnen und Beamten wieauch Tarifbeschäftigten Sonderurlaub ohne Fortzahlung der Besol-dung bzw. des Entgelts nach § 13 der Sonderurlaubsverordnung bzw.§ 28 TVöD gewährt werden. Eine Erlaubnis setzt einen wichtigenGrund voraus und dienstliche Gründe dürfen nicht entgegenstehen.Seit 1. Januar 2009 ist Beamten für eine Tätigkeit bei der CDU undzwei Tarifbeschäftigten für eine Tätigkeit bei der SPD Sonderurlaubgewährt worden.

Im Tarifbereich ist eine Erlaubnis von Nebentätigkeiten grundsätzlichnicht erforderlich. Nebentätigkeiten, die gegen Entgelt ausgeübt wer-den, sind vorher anzuzeigen. Beamtinnen und Beamte haben nachdem Bundesbeamtengesetz für entgeltliche Nebentätigkeiten in Par-teien eine Erlaubnis zu beantragen. Seit dem 1. Januar 2009 hat je-weils ein Tarifbeschäftigter eine entgeltliche Nebentätigkeit bei derCDU und bei der SPD angezeigt.

9. AbgeordneteIna

Lenke

(FDP)

Welche obersten Bundesbehörden haben imöffentlichen Dienst Beurteilungsrichtlinien er-lassen, die einzelne Gleichstellungsinstrumenteenthalten oder auf den Grundsatz des Gender-Mainstreamings Bezug nehmen?

10. AbgeordneteIna

Lenke

(FDP)

Inwieweit werden auf Bundesebene Evaluatio-nen der Beurteilungsrichtlinien und der Regel-beurteilungen durchgeführt?

11. AbgeordneteInaLenke

(FDP)

Wie stellt sich das Ergebnis dieser Evaluatio-nen im Hinblick auf die Beurteilung von Teil-zeitkräften im Vergleich zu Vollzeitkräften unddie Gleichstellung der Geschlechter dar?

12. AbgeordneteIna

Lenke

(FDP)

In welchen Abständen werden die Evaluie-rungsberichte über die Regelbeurteilungen woveröffentlicht?

Antwort des Staatssekretärs Dr. August Hanning

vom 6. August 2009

Vorbemerkung

Die Beurteilungsregelungen in den obersten Bundesbehörden werdengrundsätzlich dezentral von Dienststellen unter Beteiligung der Perso-

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Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDrucksache 16/13892 – 8 –

nalräte, der Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschenund der Gleichstellungsbeauftragten festgelegt. Die Bundeslaufbahn-verordnung gibt für die Beurteilungsrichtlinien der Ressorts in den§§ 48 bis 50 einen Rahmen vor.

Um eine Benachteiligung einzelner Gruppen bei Beurteilungen zu ver-meiden, bestimmt die am 14. Februar 2009 in Kraft getretene Bundes-laufbahnverordnung (BLV), dass das Ergebnis eines Beurteilungs-durchgangs den Beurteilten in Form eines Notenspiegels in geeigneterForm bekannt gegeben werden soll. Hierbei soll der Anteil an Frauen,Männern, Teilzeit- und Telearbeitskräften und schwerbehindertenMenschen jeweils gesondert ausgewiesen werden, wenn die Anonymi-tät der Beurteilungen gewährt wird (§ 50 Absatz 4 BLV). Die Statisti-ken sind nach dem Abschluss eines Beurteilungsdurchgangs in der Re-gel hausintern bekannt zu geben.

Die Beurteilungszeiträume sind unterschiedlich. Gemäß § 48 Absatz 1BLV sind Regelbeurteilungen seit Inkrafttreten des Dienstrechts-neuordnungsgesetzes spätestens alle drei Jahre erforderlich. Anlass-beurteilungen sind auch zu anderen Zeiten möglich, wenn es diedienstlichen oder persönlichen Verhältnisse erfordern. Damit werdenspätestens ab dem Jahr 2012 in allen Behörden Notenspiegel über Be-urteilungen vorliegen, die dann von den jeweils zuständigen Personal-stellen, Gleichstellungsbeauftragten, Personalvertretungen und Vertre-tungen schwerbehinderter Menschen ausgewertet werden können.

Zu Frage 9

Alle obersten Bundesbehörden sind an die rechtlichen Instrumentezur Gleichstellung von Männern und Frauen bei der Erstellung vonBeurteilungen gebunden. Diese ergeben sich im Wesentlichen aus den§§ 5 bis 15 des Bundesgleichstellungsgesetzes, aus § 25 des Bundes-beamtengesetzes (BBG) und der Bundeslaufbahnverordnung (z. B.Benennung unzulässiger Beurteilungskriterien und der Benachteili-gungsverbote bei Teilzeit, Telearbeit und familienbedingter Beurlau-bung, fiktive Fortschreibung der Beurteilung während der Elternzeit).Aus diesem Grund verweisen die meisten Beurteilungsrichtlinien aufdie rechtlichen Vorgaben, fügen sie den Beurteilungsrichtlinien beioder konkretisieren einzelne Instrumente exemplarisch.

Über die rechtlichen Vorgaben hinausgehende Gleichstellungsinstru-mente in den Beurteilungsrichtlinien sind

1. exemplarische Nennung der wichtigsten Beurteilungsfehler (Aus-wärtiges Amt, Bundesministerium der Justiz, Bundesministeriumfür Bildung und Forschung),

2. frühzeitige Teilnahme der Gleichstellungsbeauftragten an den Vor-gesprächen zum Beurteilungsverfahren, Maßstäbekonferenzen, Be-richterstattergesprächen und Beurteilungskonferenzen (Bundesmi-nisterium des Innern, Bundesministerium der Justiz, Bundesminis-terium der Finanzen, Bundesministerium für Wirtschaft und Tech-nologie, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundesminis-terium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz,Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend,Bundesministerium für Gesundheit, Bundesministerium für Um-welt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Bundesministerium für

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/13892– 9 –

wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Bundesministe-rium für Bildung und Forschung, Beauftragter der Bundesregie-rung für Kultur und Medien, Presse- und Informationsamt derBundesregierung, Bundesrechnungshof),

3. Beurteilung der Führungskräfte u. a. auch nach ihrer Unterstüt-zung gleichstellungsfördernder Maßnahmen (Bundesministeriumder Justiz, Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeitund Entwicklung),

4. Schulung der Führungskräfte mit Blick auf Aspekte des Gender-Mainstreamings (Auswärtiges Amt im Rahmen von Beurteilerschu-lungen und Führungsseminaren, Bundesministerium für Umwelt,Naturschutz und Reaktorsicherheit, Bundesministerium für Bil-dung und Forschung, Bundesministerium für wirtschaftliche Zu-sammenarbeit und Entwicklung),

5. Verweise auf weiterführende Informationen, z. B. auf www.gender-kompetenz-info.de (Bundesministerium der Justiz),

6. Ablösung fähigkeitsorientierter durch verhaltensbezogene Krite-rien (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Ju-gend).

Zu den Fragen 10 bis 12

Eine Pflicht zur Evaluation einer Beurteilungsrichtlinie gibt es nicht.Die Richtlinien werden aber von den Personalstellen, den Gleichstel-lungsbeauftragten, den Vertretungen schwerbehinderter Menschenund den Personalvertretungen regelmäßig auf notwendige Anpassun-gen überprüft und bei Bedarf geändert. Hier geht es zum einen um dieAnpassung an rechtliche Änderungen (aktuell z. B. durch die Novel-lierung des Bundesbeamtengesetzes oder die Bundeslaufbahnverord-nung). So wurde zum Beispiel die fiktive Fortschreibung von Beurtei-lungen während der vollständigen Freistellung in der Elternzeit füralle Ressorts obligatorisch in die neue Bundeslaufbahnverordnungaufgenommen. Zum anderen geht es bei der Überprüfung von Beur-teilungen um Fragen der Wirkung, Akzeptanz sowie der Anpassungan veränderte Personalentwicklungskonzepte. Der Bedarf und dieNotwendigkeiten richten sich jedoch ausschließlich nach den Gege-benheiten der einzelnen Behörde.

Evaluationen von Beurteilungsrichtlinien und Regelbeurteilungenwurden in der Vergangenheit durchgeführt im Auswärtigen Amt, Bun-desministerium des Innern, Bundesministerium der Verteidigung,Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundesministerium fürErnährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Bundesministe-rium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Bundesministerium fürUmwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Bundesministerium fürwirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. In diesen oberstenBundesbehörden wurde bereits der Notenspiegel im Anschluss an dieBeurteilungsrunden im Intranet veröffentlicht oder bei der Eröffnungder Beurteilung für die entsprechende Vergleichsgruppe mit ausgehän-digt.

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Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDrucksache 16/13892 – 10 –

Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen

13. AbgeordneterAlexander

Bonde

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

In welcher Weise haben Deutsche Bank AGund Allianz SE direkt oder indirekt von Ret-tungsmaßnahmen für den Bankensektor profi-tiert, und welche Zahlungen sind in den letztenneun Monaten von der Hypo Real Estate Hol-ding AG an die beiden Unternehmen bzw. ihreTochtergesellschaften geleistet worden?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Nicolette Kressl

vom 10. August 2009

Die Deutsche Bank AG und die Allianz SE haben eine Unterstützungnach dem Finanzmarktstabilisierungsgesetz weder beantragt noch er-halten. Im Rahmen der Rekapitalisierung der Commerzbank AG hatsich die Allianz SE im Gegenteil durch Übernahme von Risikopositio-nen und in Form einer Stillen Einlage zu den gleichen Konditionenwie der Finanzmarktstabilisierungsfonds beteiligt. Inwieweit die Al-lianz SE oder die Deutsche Bank AG indirekt von Rettungsmaßnah-men für den Bankensektor profitiert haben, ist der Bundesregierungim Einzelnen nicht bekannt. Jedoch ist davon auszugehen, dass beideUnternehmen insoweit profitiert haben, als dass durch die Rettungeines für den Finanzmarkt systemrelevanten Institutes wie der HypoReal Estate Holding AG schwere Marktverwerfungen vermiedenworden sind. Informationen über etwaige Zahlungen der Hypo RealEstate Holding AG und deren Tochtergesellschaften an die DeutscheBank AG oder die Allianz SE sind vertrauliche Geschäftsgeheimnisseim Sinne von § 9 des Kreditwesengesetzes bzw. § 84 des Versiche-rungsaufsichtsgesetzes.

14. AbgeordneterHellmut

Königshaus

(FDP)

Welche Gesamtkosten entstehen dem Bundfür die Ansiedlung von Dienststellen des Bun-des am neuen Airport Berlin BrandenburgInternational BBI, die vom Flughafen Berlin-Tegel wegen dessen Schließung verlagert wer-den müssen (Grunderwerbskosten, Kosten fürdie Bestellung von Erbbaurechten und sonsti-gen dinglichen Rechten), und welche monatli-chen Betriebskosten (Mieten, Erbbauzinsen,Bauunterhalt, Betriebskosten, Verwaltungskos-ten, Flughafenbenutzungsgebühren usw.) hater dann dort direkt oder indirekt zu tragen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Karl Diller

vom 11. August 2009

Die voraussichtlichen Baukosten werden in der Entscheidungsunterla-ge Bau festgesetzt. Diese Unterlage liegt seit wenigen Tagen vor undwird nun dem haushaltsrechtlichen Genehmigungs- und Anerken-nungsverfahren unterzogen. Erst nach dem Abschluss dieses Verfah-

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/13892– 11 –

rens können genaue Angaben zu den Kosten des Bauvorhabens ge-macht werden.

Für die überwiegende, nicht im Eigentum des Bundes stehendeGrundstücksfläche soll ein Erbbaurecht bestellt werden. Dazu befin-det sich der Bund (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben) in Ver-handlungen mit der Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH (FBS). ZurHöhe des Erbbauzinses können in diesem Stadium noch keine Aussa-gen gemacht werden.

Dies trifft auch auf die zu erwartenden Betriebs-, Wartungs- und In-standhaltungskosten des Regierungsbereichs zu, da auch diese abhän-gig von den Festlegungen der Entscheidungsunterlage Bau sind.

15. AbgeordneterHellmutKönigshaus

(FDP)

Warum wurden diese Anlagen nicht bereits imPlanfeststellungsverfahren für den BBI berück-sichtigt, und werden die erforderlichen Gebäu-de und baulichen und technischen Anlagendennoch zum voraussichtlichen Zeitpunkt derSchließung des Flughafens Berlin-Tegel be-zugsfertig und betriebsbereit sein?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Karl Diller

vom 11. August 2009

Das Bundesministerium der Verteidigung hatte seinerzeit in dem Plan-feststellungsverfahren für den BBI keinen Bedarf zur Errichtung eige-ner Infrastruktur eingebracht, weil man zu diesem Zeitpunkt noch da-von ausging, durch entsprechende Anmietung von Funktionsgebäu-den und Flugbetriebsflächen auf dem Flughafen BBI den damaligenBedarf decken zu können. Im Zuge der weiteren Planentwicklung undvor dem Hintergrund der Beschaffung neuer Flugzeuge hat sich aller-dings herausgestellt, dass die Errichtung einer eigenen Infrastrukturnotwendig ist. Dadurch wurde eine Ergänzung des Planfeststellungs-verfahrens erforderlich.

Es wird angestrebt, das protokollarische Abfertigungsgebäude zur Er-öffnung des Flughafens im November 2011 fertigzustellen. Die übri-gen Gebäude für die Flugbereitschaft werden nach Inbetriebnahmefolgen.

16. AbgeordneterHellmutKönigshaus

(FDP)

Wann ist, sollte eine rechtzeitige Fertigstellungnicht möglich sein, stattdessen mit Baurechtund Fertigstellung zu rechnen, und wer trägtdie Verantwortung dafür, dass die erforderli-chen Planungen und Genehmigungsverfahrenfür die Ersatzeinrichtungen am Flughafen BBInicht rechtzeitig auf den Weg gebracht wur-den?

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Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDrucksache 16/13892 – 12 –

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Karl Diller

vom 11. August 2009

Die Bundesregierung strebt die Fertigstellung des protokollarischenAbfertigungsgebäudes zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Flugha-fens BBI in Schönefeld, d. h. für November 2011, an.

Der Beginn der Baumaßnahmen ist abhängig vom Vorliegen des Plan-feststellungsbeschlusses des Ministeriums für Infrastruktur und Raum-ordnung des Landes Brandenburg als zuständiger Planfeststellungsbe-hörde. Der Planänderungsantrag wird von der Flughafengesellschaft,die das Verfahren für den Bund betreibt, im Herbst dieses Jahres ein-gereicht werden. Mit dem Vorliegen des Planfeststellungsbescheidswird spätestens im Herbst 2010 gerechnet. Die Bauplanungen werdenbereits im Vorgriff auf den Planfeststellungsbeschluss zügig vorange-trieben. Darüber hinaus strebt der Bund zur Terminsicherung an,auch bereits vorbereitende Arbeiten, wie z. B. Baufeldfreimachungund Baufeldvorbereitung, im Vorfeld des Planfeststellungsbeschlussesdurchzuführen.

Der Beginn der Planungen und Genehmigungsverfahren für den Bun-desbereich war erst nach umfangreichen Abstimmungen mit derFlughafengesellschaft zur Verortung und Anbindung der Regierungs-flächen möglich.

17. AbgeordneterHellmut

Königshaus

(FDP)

Welche Zwischenlösungen (bitte mit Angabeder zusätzlichen Kosten) fasst die Bundesregie-rung ins Auge, und wie beabsichtigt sie die fürdie verspätete Fertigstellung Verantwortlichenzur Rechenschaft zu ziehen (Regress, Diszipli-narmaßnahmen)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Karl Dillervom 11. August 2009

Der Bund strebt an, dass eine Zwischenunterbringung für den Bereichder Abfertigung der Regierungsflüge nicht erforderlich ist und dasProtokollgebäude im zeitlichen Zusammenhang mit der Flughafener-öffnung verfügbar sein wird. Soweit sich im weiteren Prozess heraus-stellen sollte, dass dies nicht mehr erreichbar sein sollte, könnte mitvertretbarem Aufwand rechtzeitig eine Zwischennutzung im bestehen-den Flughallenterminal geschaffen werden.

Ein Fehlverhalten von Bundesbediensteten, das Anlass zu den nach-gefragten Maßnahmen geben könnte, liegt nicht vor.

18. AbgeordneterDr. Erwin

Lotter

(FDP)

Mit welcher Begründung wird z. B. im Formu-lar zur Einkommensteuererklärung 2008 (Zei-le 91 des Mantelbogens) der Grad der Behin-derung durch Vorabeindruck eines Prozentzei-chens fälschlicherweise und für den Ausfüllen-den unvermeidbar in Prozent angegeben, ob-wohl der Grad der Behinderung nicht in Pro-

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/13892– 13 –

zent gemessen wird, und ist die Bundesregie-rung der Auffassung, dass ein fälschlicherweiseeingebürgerter Sprachgebrauch Anlass genugist, diesen falschen Sprachgebrauch in offiziel-le Formulare z. B. der Finanzverwaltung auf-zunehmen?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Nicolette Kressl

vom 11. August 2009

Bei der im Mantelbogen der Einkommensteuererklärung 2008 zumGrad der Behinderung enthaltenen Prozentangabe handelt es sich umein Versehen. Eine Änderung wird im Rahmen der Überarbeitung derVordrucke für den Veranlagungszeitraum 2009 umgehend veranlasstwerden.

19. AbgeordneterDr. Hermann

Scheer

(SPD)

Welche Bundesministerien außer dem Bundes-ministerium der Finanzen sind noch in denVerkauf von Seen in den ostdeutschen Bundes-ländern, insbesondere in Brandenburg, überden derzeit in den Medien berichtet wird, in-volviert, und auf welche Beschlüsse (bitte auchbeschließende Gremien angeben) stützen sichdiese Verkäufe?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Karl Diller

vom 10. August 2009

Außer dem Bundesministerium der Finanzen ist kein weiteres Bundes-ministerium in den Verkauf von Seen in den neuen Bundesländern in-volviert.

Gesetzliche Grundlage der Privatisierung der angesprochenen Seen inden ostdeutschen Bundesländern ist das von der Volkskammer derDDR am 17. Juni 1990 beschlossene Gesetz zur Privatisierung undReorganisation des volkseigenen Vermögens (Treuhandgesetz), hierinsbesondere die 3. Durchführungsverordnung sowie der zwischender Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen DemokratischenRepublik abgeschlossene Vertrag über die Herstellung der EinheitDeutschlands (Einigungsvertrag), der in Artikel 25 unter anderem dieFortgeltung des Treuhandgesetzes regelt.

Der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) obliegt aufdieser gesetzlichen Grundlage die Verwertung von Seen, die sich inihrem Eigentum befinden.

20. AbgeordneterDr. Hermann

Scheer

(SPD)

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dassdas öffentliche Eigentum an Oberflächenge-wässern kein schützenswertes Gut mehr ist,und wie viele Seen in den ostdeutschen Bun-desländern, insbesondere in Brandenburg, ste-

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Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDrucksache 16/13892 – 14 –

hen derzeit noch zum Verkauf oder sollen innaher Zukunft zum Verkauf ausgeschriebenwerden?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Karl Dillervom 10. August 2009

Es ist der Wille des Gesetzgebers, das Treuhandvermögen zu privati-sieren. Dieser Auftrag ist für die Bundesregierung bindend. Allerdingseröffnen die geltenden Regelungen zur Privatisierung der Seen durchdie BVVG den Kommunen die Möglichkeit, die Seen vorrangig zu er-werben. Vor der öffentlichen Ausschreibung der Seen durch dieBVVG wird zunächst der jeweiligen Kommune der See zum Kauf an-geboten. Sieht die Kommune von einem Kauf ab, erhält der Pächterdes Fischereirechts ein entsprechendes Kaufangebot. Erst nach dessenAbsage wird öffentlich ausgeschrieben. Im Falle der Veräußerung istdie BVVG gehalten, durch vertragliche Regelungen schutzwürdige Be-lange der Kommune zu sichern (z. B. kommunale Badeeinrichtungen,Zugänglichkeit der Ufer).

Seen im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben sindentsprechend dem Verwertungsauftrag für entbehrliches Bundesver-mögen nach den Vorgaben des Gesetzes zur Gründung einer Bundes-anstalt für Immobilienaufgaben (BImA-Errichtungsgesetz) und denBestimmungen der Bundeshaushaltsordnung nach wirtschaftlichenKriterien zu verwerten.

Der Gemeingebrauch der Seen ist in den Wassergesetzen der jeweili-gen Länder geregelt. Die Nutzung von Seen durch die Allgemeinheitist auch nach seiner Privatisierung entsprechend dieser landesgesetzli-chen Bestimmungen vom Eigentümer zu dulden (z. B. §§ 14, 43 desBrandenburgischen Wassergesetzes).

In Erfüllung des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPDvom 11. November 2005 werden gesamtstaatlich repräsentative Na-turschutzflächen des Bundes unentgeltlich in eine Bundesstiftung ein-gebracht oder an die Länder übertragen, darunter auch Seen.

Derzeit stehen der Fahrländer See und der Schulzensee zum Verkauf.Die BVVG führt hierzu Gespräche mit der Stadt Potsdam und derStadt Fürstenberg. Für die nahe Zukunft sind keine Ausschreibungender BVVG zum Verkauf vorgesehen. Von der Bundesanstalt für Im-mobilienaufgaben werden aktuell in den neuen Bundesländern keineSeen zum Verkauf angeboten.

21. AbgeordneterFlorian

Toncar

(FDP)

Bedarf auf Grundlage der Antwort der Bun-desregierung zu Frage 16 auf Bundestags-drucksache 16/13875 eine gegebenenfallsweitere Mittelbereitstellung zur Übernahmerespektive Rekapitalisierung der Hypo RealEstate Holding AG durch den SonderfondsFinanzmarktstabilisierung einen neuen Be-schluss des Lenkungsausschusses, oder könn-ten Mittel aus den bereits grundsätzlich bewil-ligten Mitteln in Höhe von 5,6 Mrd. Euro fürderartige Maßnahmen genutzt werden?

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/13892– 15 –

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Karl Diller

vom 12. August 2009

Wie bereits in der Antwort meiner Kollegin Nicolette Kressl auf IhreFrage ausgeführt, steht der Differenzbetrag zwischen den 5,6 Mrd.Euro, die grundsätzlich als maximal mögliches Volumen für eineÜbernahme der Hypo Real Estate Holding AG vom Lenkungsaus-schuss bewilligt wurden, und den 2,96 Mrd. Euro, die schließlich hier-für zum Einsatz kamen, nicht als offene Linie zur Verfügung. Somitbedürfte auch eine weitere Mittelbereitstellung für die HRE einesneuen Antrages, der durch den Lenkungsausschuss bewilligt werdenmüsste.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaftund Technologie

22. AbgeordneteVeronika

Bellmann

(CDU/CSU)

Inwiefern ist es gerechtfertigt, dass einzelneBundesländer für ihren Geltungsbereich fürdie Förderung von Breitbanderschließungs-maßnahmen aus dem Konjunkturpaket II ausGründen der Nichteinleitung der beihilferecht-lichen Vorgaben der Europäischen Union (An-bieter-, Techniker-, Vergabementalität) bereitsdie Antragstellung verweigern?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Peter Hintze

vom 10. August 2009

Aus Sicht der Bundesregierung ist es zu begrüßen, wenn die Beihilfe-vorschriften des EG-Vertrages in allen Stadien der Förderverfahren,also auch bereits bei der Antragstellung, Berücksichtigung finden.

Soweit es sich bei Maßnahmen zur Förderung der Breitbanderschlie-ßung, die teilweise auch mit Mitteln aus dem Konjunkturpaket IIfinanziert werden, um Beihilfen im Sinne des Artikels 87 Absatz 1 desEG-Vertrages handelt, ist sicherzustellen, dass diese mit dem gemein-samen Markt vereinbar sind. Dies gilt unabhängig davon, ob die För-derung durch den Bund, ein Land oder eine Kommune erfolgt.

In ihrer Entscheidungspraxis verlangt die Europäische Kommissiondie Erfüllung einer Reihe von Bedingungen, um die betreffende staat-liche Beihilfe und die potentiellen Wettbewerbsverzerrungen auf einMinimum zu beschränken. Zu diesen Bedingungen gehören insbeson-dere auch der Einsatz offener Ausschreibungsverfahren, die keinenBieter diskriminieren, und die Gewährleistung der Technologieneutra-lität (vgl. den Entwurf der Leitlinien der Gemeinschaft für die Anwen-dung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhangmit dem schnellen Breitbandausbau, http://ec.europa.eu/competition/consultations/2009_broadband_guidelines/guidelines_de.pdf, nochnicht veröffentlicht).

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Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDrucksache 16/13892 – 16 –

Diese Bedingungen wurden auch bei den von der Europäischen Kom-mission für die Breitbandförderung in Deutschland genehmigtenRichtlinien wie denen von Baden-Württemberg (GenehmigungN 570/2007 vom 23. Dezember 2007), Sachsen (N 150/2008 vom5. November 2008), Niedersachsen (N 237/2008 vom 5. November2008) und Bayern (N 266/2008 vom 5. November 2008) berücksich-tigt.

23. AbgeordneteDr. Martina

Bunge

(DIE LINKE.)

Welche Umstände bzw. Gründe führten dazu,dass die Koordinatorin der Bundesregierungfür die maritime Wirtschaft, die Parlamenta-rische Staatssekretärin beim Bundesministerfür Wirtschaft und Technologie, DagmarWöhrl (CSU), der Einladung des Wirtschafts-ausschusses des Landtages Mecklenburg-Vor-pommern zur Verständigung über die Situa-tion der Werften in Wismar und Warnemündenicht gefolgt ist, obwohl die Landesparlamen-tarier ihre Erwartungen an das Engagementder Bundesregierung deutlich artikuliert hat-ten?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Peter Hintzevom 10. August 2009

Der Wirtschaftsausschuss des Landtags Mecklenburg-Vorpommernhat der Parlamentarischen Staatssekretärin Dagmar Wöhrl zwei Ter-mine (8. bzw. 15. Juli 2009) vorgeschlagen. Dagmar Wöhrl hätte denTermin am 8. Juli 2009 einrichten können. Bevor dies abschließendgeklärt werden konnte, hat der Wirtschaftsausschuss des LandtagsMecklenburg-Vorpommern diesen Termin jedoch abgesagt. DasBMWi wartet hier auf einen neuen Terminvorschlag seitens des Wirt-schaftsausschusses des Landtags Mecklenburg-Vorpommern.

24. AbgeordneteDr. Martina

Bunge

(DIE LINKE.)

Welche Maßnahmen plant die Bundesregie-rung nach der Gründung der Auffanggesell-schaften für die Werftarbeiter in Wismar undWarnemünde, um die dortige Investorensuchefür die Sicherung des Standortes und die Zu-kunft der Region zu unterstützen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Peter Hintze

vom 10. August 2009

Der Bund stellt weitere 194 Mio. Euro als Massekredit für die Wadan-Werften in Aussicht, dessen Auszahlung jedoch an die Abnahme vonzwei im Bau befindlichen Ro-Pax-Schiffen durch die schwedische Ree-derei Stena und an ein belastbares Unternehmenskonzept mit günsti-ger Projektion für die Wadan-Werften gebunden ist. Es laufen Ver-handlungen des Insolvenzverwalters mit der Reederei Stena, die zu-gleich nach einem neuen Investor sucht. Der Massekredit kann, nichtmit Sicherheit aber mit hoher Wahrscheinlichkeit, zu einer Verringe-

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/13892– 17 –

rung des vor der Insolvenz eingegangenen Bundesengagements ausdem Sonderprogramm der KfW Bankengruppe führen (166 Mio.Euro, davon 90 Prozent Bundesgarantie). Im Falle der absoluten Ver-tragstreue und störungsfreien Abwicklung durch die Reederei Stenakann das Altengagement völlig verlustfrei beendet werden. Bis Mitte2010 wird Beschäftigung für einen Großteil der Arbeitnehmer inWismar gesichert. Das bereits in 2009 drohende Ende der Produktionauf beiden Werften kann vermieden werden.

25. AbgeordneteBirgit

Homburger

(FDP)

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierungdarüber, wie viele (in absoluten Zahlen und inProzent) Fahrzeuge, für die eine Abwrackprä-mie gezahlt wurde, bislang illegal ins Auslandverbracht worden sind und wohin diese Fahr-zeuge illegalerweise exportiert wurden?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Peter Hintze

vom 10. August 2009

Die Bundesregierung hat Kenntnis davon, dass seit Inkrafttreten derRichtlinie zur Förderung des Absatzes von Personenkraftwagen in84 Fällen ermittelt wird. Dabei besteht der Verdacht, dass Altfahrzeu-ge, für die ein Verwertungsnachweis ausgestellt und wahrscheinlichauch eine Abwrackprämie beantragt wurden, entgegen den Bestim-mungen der Altfahrzeug-Verordnung und der Förderrichtlinie in dasAusland verschoben werden sollen oder verschoben wurden. Ein Teildieser Fälle geht auf sechs Verwertungsbetriebe zurück, die wiederholtAusgangspunkt von Verschiebungen waren.

Die Zielorte der illegalen Verbringung sind der Bundesregierung nichtbekannt. Ermittlungen bzw. Kontrollen der zuständigen Landesbehör-den dauern in diesen Fällen an.

Bis zum 4. August 2009 hat die Bundesregierung rund 655 000 Um-weltprämien (im Wert von rd. 1,64 Mrd. Euro) ausgezahlt. Es ist abernicht bekannt, ob in allen 84 Verdachtsfällen der illegalen Verbrin-gung des Altautos die Umweltprämie ausgezahlt wurde.

Bis zum 4. August 2009 waren 1 723 444 Anträge beim Bundesamt fürWirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingegangen. Somit liegtbei 0,0048 Prozent aller Anträge der Verdacht auf eine rechtswidrigevollendete oder versuchte Verschiebung von Altfahrzeugen ins Aus-land vor.

26. AbgeordneteBirgit

Homburger

(FDP)

Warum hat die Bundesregierung nicht frühzei-tig für entsprechende Kontrollen gesorgt, umdie massenhafte illegale Verbringung vonFahrzeugen, für die eine Abwrackprämie be-zahlt wurde, zu verhindern, zumal sie dafürHinweise auch im parlamentarischen Verfah-ren von der Fraktion der FDP erhalten hat(siehe Bundestagsdrucksachen 16/12929 und16/13132)?

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Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDrucksache 16/13892 – 18 –

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Peter Hintze

vom 10. August 2009

Die der Bundesregierung bislang bekannten niedrigen Fallzahlen spre-chen gegen eine massenhafte illegale Verbringung von Altfahrzeugen,für die eine Umweltprämie gezahlt wurde, ins Ausland. Einzelne, mithoher krimineller Energie umgesetzte Missbrauchsfälle können nieausgeschlossen werden.

Die Bundesregierung hat allerdings in der Förderrichtlinie umfangrei-che Vorkehrungen getroffen, um einer missbräuchlichen Wiederzulas-sung oder dem Export von im Rahmen der Umweltprämie zu ver-schrottenden Altfahrzeugen entgegenzuwirken.

• Um einem Missbrauch vorzubeugen, sieht die Förderrichtlinie zumNachweis der Verschrottung die Vorlage des Verwertungsnachwei-ses sowie die verbindliche Bestätigung eines anerkannten Demonta-gebetriebs im Antragsformular vor, dass die Restkarosse einerSchredderanlage übergeben wird.

• Diese Betriebe müssen sämtliche Altfahrzeuge und ihre einzelnenVerwertungsschritte in einem Betriebstagebuch festhalten.

• Der Antragsteller muss dem Bundesamt für Wirtschaft und Aus-fuhrkontrolle seit Inkrafttreten der Förderrichtlinie das Originaldes entsprechend gekennzeichneten und entwerteten Fahrzeug-briefs des Altfahrzeugs vorlegen.

• Das BAFA kann auch im Nachhinein die Daten zum Fahrzeugund zum Verwertungsnachweis aus dem Zentralen Fahrzeugregis-ter des Kraftfahrt-Bundesamtes abrufen und in ZweifelsfällenÜberprüfungen vornehmen.

Flankierend wurden die Fahrzeugzulassungsverordnung und die Alt-fahrzeug-Verordnung entsprechend geändert.

Nach der im Grundgesetz festgelegten Aufgabenverteilung zwischenBund und Ländern sind es die Bundesländer, die die Überwachungder mit der Entsorgung von Altfahrzeugen beauftragten zertifiziertenBetriebe übernehmen. Dies geschieht nach den rechtlichen Vorgabender Altfahrzeug-Verordnung und wird von den Ländern eigenständigwahrgenommen. Sie bestimmen die für die Überwachung der Altfahr-zeugentsorgung zuständigen Behörden. Die Liste der anerkanntenDemontagebetriebe unterhält die Gemeinsame Stelle Altfahrzeugeder Bundesländer (GESA).

Die Bundesländer wurden bereits Anfang Februar dieses Jahres aufge-fordert, im Zusammenhang mit der Verschrottungsregelung bei derUmweltprämie verstärkt – auch durch Stichproben – darauf hinzuwir-ken, dass die Altfahrzeug-Verordnung korrekt vollzogen wird.

Im Übrigen nehmen die deutschen Strafverfolgungsbehörden ihreAufgabe wahr, gegen illegale Praktiken vorzugehen.

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/13892– 19 –

27. AbgeordneteGudrun

Kopp

(FDP)

Inwiefern wird die Bundesregierung dieDESERTEC Foundation ggf. durch (außen-)-politische Begleitmaßnahmen unterstützen,und wie sollen einzelne Ressorts nach Auffas-sung der Bundesregierung dabei eingebundenwerden?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Peter Hintze

vom 10. August 2009

Unter aktiver Mitwirkung der Bundesregierung wird im Rahmen derUnion für den Mittelmeerraum ein Solarplan entwickelt, dessen Zieles in erster Linie ist, die Potentiale erneuerbarer Energien rund umdas Mittelmeer zu erschließen.

Das Vorhaben der DESERTEC Foundation, im Nahen Osten undNordafrika solarthermische Anlagen und andere Erneuerbare-Ener-gien-Anlagen zur Produktion elektrischer Energie zu errichten, wurdebislang maßgeblich von der DESERTEC Foundation vorangetriebenund verfolgt eine ähnliche Zielrichtung.

Die Bundesregierung begrüßt die Gründung der DESERTEC Indust-rial Initiative (DII), die als privatwirtschaftliche Initiative zwölf nam-hafter Unternehmen mit der DESERTEC Foundation das Vorhabender DESERTEC Foundation aufgreift. Vertreten durch die maßgeb-lich betroffenen Ressorts, hat die Bundesregierung auf der Grün-dungsveranstaltung der DII am 13. Juli 2009 ihr Interesse an diesemVorhaben deutlich bekundet. Es befindet sich allerdings noch in einemsehr frühen Stadium. Zunächst soll eine Machbarkeitsstudie erstelltwerden, auf deren Basis eine Entscheidung über die Realisierung wei-terer Schritte getroffen werden kann.

Angesichts der Tatsache, dass jetzt erst Grundlagenermittlung vorge-nommen werden muss, gibt es noch keine Festlegung der Bundes-regierung auf konkrete politische Begleitmaßnahmen. Dies wird zueinem späteren Zeitpunkt erfolgen.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeitund Soziales

28. AbgeordneteKatja

Kipping(DIE LINKE.)

Ist der Bundesregierung bekannt, dass vonTrägern der Grundsicherung für Arbeitsuchen-de (Zweites Buch Sozialgesetzbuch – SGB II)das Wohngeld von jungen Erwachsenen, diezwar mit ihren Eltern in einer Wohnung woh-nen, aber aufgrund eigener Einkünfte aus derBedarfsgemeinschaft der Eltern fallen, ganzoder teilweise den Eltern zugerechnet wird,und wie bewertet die Bundesregierung dierechtliche Zulässigkeit dieses Vorgehens?

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Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDrucksache 16/13892 – 20 –

Antwort des Staatssekretärs Detlef Scheele

vom 11. August 2009

Die von der Fragestellerin geschilderte Verfahrensweise ist der Bun-desregierung nicht bekannt. Sie wäre auch rechtswidrig.

Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz ist eine Einnahme in Geld unddamit grundsätzlich nach § 11 Absatz 1 Satz 2 SGB II als Einkommenbeim Arbeitslosengeld II und Sozialgeld zu berücksichtigen.

Wohngeldberechtigt für den Mietzuschuss ist nach § 3 Absatz 1 Satz 1des Wohngeldgesetzes (WoGG) je Haushalt eine natürliche Person,die Wohnraum gemietet hat und diesen selbst nutzt. In aller Regel istdies in Haushaltsgemeinschaften und/oder Bedarfsgemeinschaften mitKindern ein Elternteil.

Beziehen der oder die Elternteile Arbeitslosengeld II, sind sie nach § 7Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 WoGG vom Wohngeld ausgeschlossen.Wird jedoch mit mindestens einem zu berücksichtigen Haushaltsmit-glied eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft geführt, verliert der El-ternteil nicht die Wohngeldberechtigung (§ 3 Absatz 4 WoGG). Beiden wohngeldrechtlich zu berücksichtigenden Haushaltsmitgliedernkann es sich dabei unter anderem um Kinder der wohngeldberechtig-ten Person handeln, die aufgrund eigenen, bedarfsdeckenden Einkom-mens nicht der Bedarfsgemeinschaft angehören.

In den vorstehend beschriebenen Fällen erhält demnach die wohngeld-berechtigte Person Wohngeld, bezieht selbst aber Arbeitslosengeld II.Für diese Fälle bestimmt § 40 WoGG, dass dieses Wohngeld nicht alsEinkommen der wohngeldberechtigten Person bei anderen Sozialleis-tungen zu berücksichtigen ist. § 40 WoGG schließt es jedoch nichtaus, das Wohngeld bei den Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft an-zurechnen, die bei der Wohngeldberechnung als Haushaltsmitgliederberücksichtigt wurden. Das Wohngeld ist dann nach § 9 Absatz 2Satz 2 SGB II bei den Kindern zu berücksichtigen.

Soweit infolge der Berücksichtigung des Wohngeldes bei einem imHaushalt der wohngeldberechtigten Person lebenden Kind das Kin-dergeld für dieses Kind nicht mehr oder nur noch in geringerem Um-fang zur Sicherung des Lebensunterhaltes des betroffenen Kindes be-nötigt wird, führt dies nach § 11 Absatz 1 Satz 3 SGB II zu einer ent-sprechenden Berücksichtigung des Kindergeldes als Einkommen beider oder dem Kindergeldberechtigten.

29. AbgeordneteKatja

Kipping

(DIE LINKE.)

Wie wird in der benannten Konstellation dieWohnraumangemessenheit der Bezieherin/desBeziehers von Arbeitslosengeld II bzw. derBedarfsgemeinschaft berechnet?

Antwort des Staatssekretärs Detlef Scheele

vom 11. August 2009

Die Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II werdenim Rahmen der zweigeteilten Trägerschaft in der Grundsicherung für

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/13892– 21 –

Arbeitsuchende von den kommunalen Trägern erbracht, die der Lan-desaufsicht unterliegen.

Allgemein ist unter Berücksichtigung des Urteils des Bundessozialge-richts vom 18. Juni 2008 (B 14/11b AS 61/06 R) festzustellen, dass dieAngemessenheit der Aufwendungen für Unterkunft und Heizunginnerhalb einer Haushaltsgemeinschaft für die jeweiligen enthaltenenBedarfsgemeinschaften separat zu betrachten ist. Besteht eine Haus-haltsgemeinschaft beispielsweise aus vier Personen, von denen dreiPersonen eine Bedarfsgemeinschaft bilden und die vierte Person auf-grund eigenen Einkommens nicht leistungsberechtigt ist, ist die Ange-messenheit auf der Basis von drei Vierteln der Aufwendungen (kopf-teilige Aufteilung) unter Zugrundelegung der abstrakten Angemessen-heit für eine Drei-Personen-Bedarfsgemeinschaft zu prüfen.

30. AbgeordneteKatja

Kipping

(DIE LINKE.)

Welche konkreten Handlungsempfehlungen/Geschäftsanweisungen hat die Bundesagenturfür Arbeit für die Inhalte von Eingliederungs-vereinbarungen nach § 15 SGB II bzw. alterna-tiv bei Weigerung zu erlassende Verwaltungs-akte erlassen, und ist es zutreffend, dass hier-nach die Teilnahme an einer Trainingsmaßnah-me gegenüber der Aufnahme eines 400-Euro-Jobs als vorrangig gilt, obwohl die Aufnahmeeiner – auch geringfügigen – Beschäftigungdem Ziel des SGB II – Verringerung der Hilfs-bedürftigkeit entspricht?

Antwort des Staatssekretärs Detlef Scheele

vom 11. August 2009

Zur Umsetzung von § 15 SGB II hat die Bundesagentur für Arbeit die„Arbeitshilfe Eingliederungsvereinbarung SGB II“ mit Empfehlungen(Stand: April 2009) sowie die Geschäftsanweisung SGB II Nr. 28/2006 mit verbindlichen Weisungen veröffentlicht.

Nach Auskunft der Bundesagentur für Arbeit hat diese keine Hand-lungsempfehlung/Geschäftsanweisung erlassen, nach der die Teilnah-me an einer Trainingsmaßnahme (seit 1. Januar 2009 aufgegangenin Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, § 46SGB III i. V. m. § 16 SGB II) gegenüber geringfügiger Beschäftigungals vorrangig gilt. Eingliederungsstrategie und Eingliederungsleistun-gen richten sich nach den Umständen des konkreten Einzelfalls.

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Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDrucksache 16/13892 – 22 –

31. AbgeordneterVolker

Schneider

(Saarbrücken)

(DIE LINKE.)

Welche konkreten Pflichtverletzungen nachdem SGB II lagen 2008 den fast 100 000 ver-hängten Sanktionen von 100 Prozent der SGB-II-Regelleistung bei den unter 25-jährigenHartz-IV-Bezieherinnen und -Beziehern zu-grunde (vgl. Bundestagsdrucksache 16/13557)– dies entspricht einem Anteil von fast 4 Pro-zent der arbeitslosen Hilfeberechtigten in die-ser Altersgruppe –, und mit welchen konkre-ten, dokumentierten Aktivitäten und Unter-stützungen haben die Träger der Grundsiche-rung für Arbeitsuchende die Existenzsicherunggewährleistet?

Antwort des Staatssekretärs Detlef Scheele

vom 10. August 2009

Bei unter 25-jährigen Personen wird das Arbeitslosengeld II um100 Prozent der Regelleistung vermindert, wenn ein Tatbestand nach§ 31 Absatz 1 oder 4 SGB II vorliegt.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die im Jahr 2008 gegenüber den unter25-jährigen Beziehern von SGB-II-Leistungen festgestellten Sanktio-nen (256 373) hochgerechnet für ganz Deutschland auf der Grundlagevon Angaben aus dem Bereich der Arbeitsgemeinschaften und derAgenturen für Arbeit bei getrennter Aufgabenwahrnehmung, aufge-schlüsselt nach Tatbeständen. Meldepflichtverletzungen sind in derÜbersicht unabhängig von der Höhe der Minderung ausgewiesen. DieMinderung beträgt hier bei der erstmaligen Pflichtverletzung 10 Pro-zent, bei wiederholten Pflichtverletzungen ein Mehrfaches von 10 Pro-zent, genauere Differenzierungen werden in dieser Auswertung nichtvorgenommen. Details zu der Art der Pflichtverletzung, etwa welchePflichten aus einer Eingliederungsvereinbarung verletzt wurden oderwelche Arten von Beschäftigungsverhältnissen abgelehnt wurden,werden nicht statistisch messbar erfasst (vgl. Bundestagsdrucksache16/13577), Antwort zu Frage 2).

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/13892– 23 –

Sind die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende aufgrundeiner Sanktion um mehr als 30 Prozent der maßgebenden Regelleis-tung zu mindern, kann der zuständige Träger der Grundsicherung fürArbeitsuchende in angemessenem Umfang ergänzende Sachleistungenoder geldwerte Leistungen erbringen. Bei einer Minderung von100 Prozent der Regelleistung konnte im Jahr 2008 eine Person unter25 Jahren z. B. Lebensmittelgutscheine in Höhe von 147 Euro erhal-ten. Zusätzlich war die Übernahme der Abschläge für Stromzahlun-gen durch direkte Zahlung an den Energieversorger möglich, umStromschulden zu vermeiden. Der Einsatz der genannten ergänzen-den Leistungen wird nicht statistisch messbar erfasst.

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Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDrucksache 16/13892 – 24 –

Im Übrigen wird auf die Ausführungen der Bundesregierung zu denFragen 9 und 10 auf Bundestagsdrucksache 16/13577 verwiesen.

32. AbgeordneterDr. Ilja

Seifert(DIE LINKE.)

In welchem Umfang und auf Grundlage wel-cher gesetzlichen Regelungen können in derDDR erworbene Unfallrenten (die nach 1990weitergezahlt wurden) beim Eintritt in die Al-tersrente gekürzt werden?

Antwort des Staatssekretärs Franz-Josef Lersch-Mense

vom 7. August 2009

Mit dem Renten-Überleitungsgesetz wurde auch für die gesetzlicheUnfallversicherung die Rechtseinheit in den beiden Teilen Deutsch-lands hergestellt. Alle vor dem 31. Januar 1992 eingetretenen und an-erkannten Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten aus der Sozialversi-cherung der ehemaligen DDR wurden als Arbeitsunfälle und Berufs-krankheiten im Sinne der Rechtsversicherungsordnung (RVO) vonden Unfallversicherungsträgern übernommen. Dabei wurde der fest-gestellte Grad des Körperschadens der in den alten Ländern gelten-den Minderung der Erwerbsfähigkeit gleichgestellt.

Die Entschädigungsfunktion der Verletztenrente der gesetzlichen Un-fallversicherung umfasst sowohl den Ersatz des unfallbedingt entgan-genen Lohnes (Lohnersatzfunktion) als auch den Ersatz immateriellerSchäden und unfallbedingten Mehraufwands.

Ebenso wie die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung hat dieRente aus der gesetzlichen Unfallversicherung neben dem Ersatz einesimmateriellen Schadens und eines unfallbedingten MehraufwandsLohnersatzfunktion. Bei vollem Anspruch auf beide Renten würdeder Lohn doppelt ersetzt. Um eine solche Kumulation von Leistungenzu vermeiden, wird eine der beiden Leistungen gekürzt. Entsprechen-de Regelungen sind schon seit 1891 im Rentenrecht enthalten.

Von der seinerzeit getroffenen Entscheidung, die Rente aus der Ren-tenversicherung (und nicht die Unfallrente) zum Ruhen zu bringen, istder Gesetzgeber auch im Zuge der Herstellung des einheitlichen Ren-tenrechts nicht abgerückt. Überschreiten Rente und Unfallrente zu-sammen einen bestimmten Grenzbetrag, wird die Rente aus der Ren-tenversicherung entsprechend herabgesetzt. Bei der Frage, was alsUnfallrente zu berücksichtigen ist, bleibt aber ein Betrag außer An-satz, der bei gleichem Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit alsRente nach dem Bundesversorgungsgesetz zu leisten wäre. Durch die-sen Freibetrag wird ein Ausgleich für den immateriellen Schadensichergestellt.

33. AbgeordneterDr. Ilja

Seifert

(DIE LINKE.)

Inwieweit gibt es hier Gemeinsamkeiten undUnterschiede für bis 1990 in der DDR und inder Bundesrepublik Deutschland im Bergbautätige Personen, die zum Beispiel infolge einesUnfalls nicht mehr unter Tage arbeiten durf-ten, eine Unfall- bzw. Berufsunfähigkeitsrente

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/13892– 25 –

erhalten und in einem anderen Beruf tätig wa-ren?

Antwort des Staatssekretärs Franz-Josef Lersch-Mense

vom 7. August 2009

Abgesehen von den im Rahmen der Rentenüberleitung für Bestands-rentner und für Angehörige der rentennahen Jahrgänge mit einemRentenbeginn bis zum 31. Dezember 1996 anzuwendenden Besitz-und Vertrauensschutzregelungen gibt es nach dem seit dem 1. Januar1992 in der gesetzlichen Unfallversicherung und der knappschaftli-chen Rentenversicherung geltenden einheitlichen Recht keine Unter-schiede. Das Recht für die Berechnung von Renten nach den Vor-schriften des Beitrittsgebiets ist für Rentenzugänge bis zum 31. De-zember 1996 auch nur dann zur Anwendung gekommen, wenn sichnach dem abgelösten Recht der ehemaligen DDR ein höherer Zahlbe-trag ergeben hätte. In solchen Fällen kam es zur Zahlung eines statisti-schen Rentenzuschlags, der bei Rentenanpassungen in bestimmtemUmfang abzuschmelzen ist.

34. AbgeordneteSabine

Zimmermann

(DIE LINKE.)

Welche Mitglieder hat die Bundesregierung inden Hauptausschuss nach dem Mindestarbeits-bedingungsgesetz berufen (bitte Mitglieder mitFunktion im Hauptausschuss und nach Vor-schlag der Sozialpartner nennen), und wannwird der Hauptausschuss seine Arbeit aufneh-men, um soziale Verwerfungen in einzelnenBranchen zu prüfen und Fachausschüsse zubilden, damit die Regierung noch in dieserWahlperiode in einzelnen Branchen wie derCall-Center-Branche Mindestentgelte festlegenkann?

Antwort des Staatssekretärs Detlef Scheele

vom 11. August 2009

Die Berufung der Mitglieder des Hauptausschusses wird derzeit vor-bereitet. Danach kann der Hauptausschuss seine Arbeit aufnehmen.

Ob und in welcher Branche Mindestarbeitsentgelte durch Rechtsver-ordnung festgelegt werden, hängt davon ab, ob der Hauptausschussbei der Prüfung einer Branche feststellt, dass in dieser Branche eineTarifbindung von unter 50 Prozent besteht, soziale Verwerfungen vor-liegen und Mindestarbeitsentgelte festgesetzt werden sollen. Die Höheder Mindestarbeitsentgelte für diese Branche legt dann ein durch dasBundesministerium für Arbeit und Soziales zu errichtender Fachaus-schuss fest.

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Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDrucksache 16/13892 – 26 –

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung,Landwirtschaft und Verbraucherschutz

35. AbgeordneteCornelia

Behm(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie schätzt die Bundesregierung die Ökoeffi-zienz des so genannten KDV-500-Verfahrens(KDV = Katalytische Drucklose Verölung) zurHerstellung von Diesel- bzw. von BtL-Biokraft-stoff ein, und wie bewertet sie die Marktaus-sichten dieses Verfahrens?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin

Ursula Heinen-Esser

vom 12. August 2009

Als BtL-Biokraftstoff wird in der Regel ein synthetischer Kraftstoffbezeichnet, der aus der Vergasung von Biomasse hergestellt wird. Beider anschließenden Kraftstoffsynthese können grundsätzlich sowohlOtto- als auch Dieselkraftstoff gewonnen werden.

Im Gegensatz dazu stellt das Verfahren der KDV eine Möglichkeitdar, biogene oder erdölbasierende Roh- und Reststoffe mittels Kataly-satoreinsatz in Dieselkraftstoff umzuwandeln. Vorbild für den Prozessist die natürliche Erdölbildung.

Zum speziellen KDV-500-Verfahren liegen der Bundesregierung nichtausreichend belastbare Informationen vor, um eine Aussage zu mögli-chen Marktaussichten treffen zu können. Gleiches gilt für die Ökoeffi-zienz.

Unter Wissenschaftlern wird das Verfahren kontrovers diskutiert. Sokönnen je nach genutztem Ausgangsrohstoff Schwankungen derKraftstoffqualität (Siedepunkt, Cetanzahl) des Endprodukts auftretenund motortechnische Probleme hervorrufen.

36. AbgeordneteCornelia

Behm

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie bewertet die Bundesregierung den Einsatzvon Löschkalk – Ca(OH)2 – anstelle von Anti-biotika wie Streptomycin als Pflanzenschutz-mittel gegen die Bakteriose Feuerbrand, undwie gedenkt sie gegebenenfalls tätig zu werden,um den verstärkten Einsatz von Löschkalk beider Bekämpfung von Feuerbrand zu fördern?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin

Ursula Heinen-Esservom 7. August 2009

Feuerbrand ist eine Bakterienkrankheit, die besonders im Kernobst-bau zu großen Ausfällen führen kann. Auch der landschaftsprägendeStreuobstbau ist durch die Krankheit bedroht. Im Rahmen der Strate-gie zur Bekämpfung des Feuerbranderregers im Obstbau ohne Anti-biotika, die von mit Pflanzenschutzfragen befassten Bundes- und Län-derbehörden und Vertretern des konventionellen und ökologischenObstbaus, des Verbraucherschutzes, der Imkerei sowie des Umwelt-

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/13892– 27 –

und Naturschutzes im Konsens entwickelt wurde, erfolgt seit 2003 einbreit angelegter Diskussionsprozess zu Alternativen.

Diese Strategie umfasst auch Forschungsaktivitäten, die auf die Suchenach Alternativen zur Anwendung antibiotikahaltiger Pflanzenschutz-mittel ausgerichtet sind. Trotz umfangreicher nationaler und interna-tionaler Forschungsaktivitäten gelang es bislang nicht, durchgreifendeBekämpfungsverfahren für diese Pflanzenkrankheit zu entwickeln, dieganz ohne antibiotikahaltige Pflanzenschutzmittel auskommen.

Da Löschkalk nur eine direkte Wirkung auf Feuerbrandbakterien auf-weist, muss dieser während der Obstblüte angewendet werden. Darausergeben sich auch erforderliche Maßnahmen zur Beschränkung hin-sichtlich des Bienenfluges. Zudem ist von einer starken Gefährdungvon Nützlingen auszugehen. In den vergangenen Jahren durchgeführ-te Versuche in den Ländern und im Julius Kühn-Institut (JKI) zeigtendes Weiteren erhebliche Probleme in der Anwendung, insbesondereim Hinblick auf starke Abtrift und hohe Anwendungshäufigkeit. Zu-dem erwiesen sich die Wirkungsgrade als unbefriedigend gering undnicht annähernd hinreichend für eine wirksame Bekämpfung desFeuerbrandes. Dies wird auch durch Versuche in Österreich und inder Schweiz gestützt.

Diese Sachverhalte geben daher keinen hinreichenden Anlass, seitensder Bundesregierung speziell einen verstärkten Einsatz von Löschkalkzu fördern.

37. AbgeordneteAngelika

Brunkhorst

(FDP)

In welchen Mitgliedstaaten der EU werdenWiesenvögel, die in Deutschland unter Schutzstehen, nach Kenntnis der Bundesregierungbejagt, und welche Vogelarten sind betroffen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Gerd Müllervom 10. August 2009

Die EU-Vogelschutzrichtlinie gilt in allen EU-Mitgliedstaaten.

Inwieweit bei Wiesenvögeln, die in Deutschland unter Schutz stehen,in anderen Mitgliedstaaten Defizite beim Vollzug der Richtlinie beste-hen, entzieht sich unserer Kenntnis. Es gibt jedoch Anhaltspunkte fürVollzugsdefizite der EU-Vogelschutzrichtlinie in einigen EU-Mitglied-staaten.

38. AbgeordneteAngelika

Brunkhorst

(FDP)

Wie haben sich die Wiesenvogelbestände inDeutschland seit 1990 entwickelt, und inwie-weit sieht die Bundesregierung aufgrund dieserEntwicklung Handlungsbedarf?

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Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDrucksache 16/13892 – 28 –

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Gerd Müller

vom 10. August 2009

Die Situation von einzelnen Wiesenvogelarten hat sich in Deutschlandverschlechtert. Bei wenigen anderen Arten hat sie sich verbessert. Dieals Ersatzlebensräume geeigneten Feuchtgrünländer unterliegen in-zwischen z. T. ebenfalls Änderungen. Dies kann dazu führen, dass derentstandene Lebensraumverlust nicht mehr kompensiert werdenkann.

Nach der Roten Liste sind unter den Arten mit den stärksten Be-standsrückgängen von über 50 Prozent (Abnahme der Brutpaare zwi-schen 1980 und 2005) die „klassischen“ Wiesenlimikolen Kiebitz,Uferschnepfe, Bekassine und Kampfläufer.

Dieses Bild wird durch eine genaue Analyse des Nachhaltigkeitsindi-kators für die Artenvielfalt (NHI) gestützt. Der NHI ist Teil der natio-nalen Nachhaltigkeitsstrategie und der nationalen Biodiversitätsstrate-gie der Bundesregierung. Der Teilindikator Agrarlandschaft des NHIist in den letzten zehn Jahren auf dem gleichen Niveau geblieben. Da-mit weist der Teilindikator Agrarlandschaft ebenso wie auch die ande-ren Teilindikatoren (außer Wälder) nur ein Niveau von etwa zweiDritteln des Zielwertes auf. Der Teilindikator Agrarland enthält dreiWiesenvogelarten: Braunkehlchen, Kiebitz und Uferschnepfe. Nachden jährlichen Bestandsangaben für diese Arten aus dem bundeswei-ten Vogelmonitoring für den Zeitraum 1990 bis 2007 haben die Be-stände aller drei Arten in diesem Zeitraum abgenommen. 2007 hattendie drei Arten folgende Bestände im Vergleich zu 1990 (= 100 Pro-zent): Braunkehlchen 58 Prozent, Kiebitz 30 Prozent, Uferschnepfe51 Prozent.

Bund und Länder fördern bereits jetzt nachhaltige Landbewirtschaf-tungsformen, die u. a. auch die Anlage von Lebens- und Rückzugsräu-men für Vögel ermöglichen. Grundsätzlich werden daneben von derBundesregierung eine Reihe von Maßnahmen auch mit dem Ziel derVerbesserung der Wiesenvogelbestände, wie z. B. Erhaltung und Ver-mehrung von ökologisch wertvollen, extensiv genutzten Lebensräu-men (Hecken, Grünland) u. a. mittels staatlicher Anreizinstrumenteangestrebt.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung

39. AbgeordneterHorst

Meierhofer

(FDP)

Wie viele Tiefflüge sind im Tiefflugkorridordes Abschnittes ND1-NC1 in den vergangenenJahren durch die Luftwaffe der Bundeswehrerfolgt (bitte nach Jahren auflisten)?

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/13892– 29 –

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Thomas Kossendey

vom 11. August 2009

Im Abschnitt ND1-NC1 des militärischen Nachttiefflugsystems wurdein den vergangenen Jahren folgende Gesamtzahl an Einsätzen durch-geführt:

Jahr

Anzahl

2006

19

2007

35

2008

35

40. AbgeordneterHorst

Meierhofer

(FDP)

Welche Voraussetzungen müssen vorliegen,damit der Tiefflugkorridor des AbschnittsND1-NC1 intensiver genutzt wird, und welcheVoraussetzungen müssen vorliegen, damit dergleiche Tiefflugkorridor aufgegeben werdenkann?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Thomas Kossendey

vom 11. August 2009

Die Nutzung des militärischen Nachttiefflugsystems insgesamt ist vomAusbildungsbedarf der Streitkräfte abhängig, der sich u. a. aus den ak-tuellen und zu erwartenden Einsatzszenarien ergibt. Die anteilige Nut-zung der einzelnen Streckenabschnitte des Nachttiefflugsystems er-folgt in Abhängigkeit von regional vorherrschenden Wetterbedingun-gen, einer möglichst gleichmäßigen Verteilung der durch den Übungs-betrieb verursachten Belastungen und den unterschiedlichen Erforder-nissen der übenden Verbände.

Bereits mit der Aufgabe nur eines Streckenabschnitts des militärischenNachttiefflugsystems würden sich Beschränkungen der Übungsmög-lichkeiten für die Fliegenden Verbände der Bundeswehr in realitäts-nahen Szenarien ergeben. Vor dem Hintergrund der bestehendenAusbildungserfordernisse, auch für die derzeit laufenden Einsätzeder Bundeswehr, ist dies nicht hinnehmbar.

41. AbgeordneterHorst

Meierhofer

(FDP)

Ist die Bundesregierung der Meinung, dass si-cherheitspolitische Vorteile durch den Tiefflug-korridor des Abschnitts ND1-NC1 in seinerjetzigen Form den Vorteil neuer, hocheffizien-ter Windkraftanlagen überwiegen?

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Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDrucksache 16/13892 – 30 –

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Thomas Kossendey

vom 11. August 2009

Der Ausbau erneuerbarer Energien ist ein wichtiger Pfeiler der Um-weltpolitik in der Bundesrepublik Deutschland. Auch die Bundeswehrals die größte staatliche Organisation ist sich ihrer Verantwortung füreinen nachhaltigen Einsatz von Ressourcen, insbesondere des Einsat-zes erneuerbarer Energien, sehr bewusst. Gleichwohl müssen bei derUmsetzung konkreter Maßnahmen zur Förderung regionaler Investi-tionsprogramme zum Bau von Windkraftanlagen die damit einherge-henden Einschränkungen für den militärischen Übungsbetrieb unterbesonderer Berücksichtigung der gesamtstaatlichen Aufgabe der Bun-deswehr einbezogen und sorgfältig abgewogen werden.

42. AbgeordneterHorst

Meierhofer

(FDP)

Wenn ja, warum, wenn nein, warum nicht?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Thomas Kossendey

vom 11. August 2009

Siehe Antwort zu Frage 41.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit

43. AbgeordneterJens

Ackermann

(FDP)

Welche Referate welcher Ministerien sind beider Ausarbeitung der Rechtsverordnung ge-mäß § 37 Absatz 2a Nummer 1 bis 7 des Medi-zinproduktegesetzes beteiligt?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rolf Schwanitz

vom 13. August 2009

Da zurzeit ein erster Arbeitsentwurf vorbereitet wird, ist derzeit nurdas zuständige Fachreferat im Bundesministerium für Gesundheit(BMG) an der Ausarbeitung beteiligt. Im Rahmen der Ressortabstim-mung werden zu einem späteren Zeitpunkt alle Bundesministerien be-teiligt, deren Geschäftsbereich von dem Vorhaben tangiert ist.

44. AbgeordneterJens

Ackermann(FDP)

Was sind zum jetzigen Zeitpunkt die Eckpunk-te mit den zentralen Inhalten der Rechtsver-ordnung?

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/13892– 31 –

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rolf Schwanitz

vom 13. August 2009

Es wurde mit der Zusammenstellung der notwendigen Regelungs-inhalte für die Rechtsverordnung nach § 37 Absatz 2 des Medizinpro-duktegesetzes begonnen.

Nach jetzigem Stand ist vorgesehen, Regelungen zu Aufgaben, Ver-antwortungsbereichen und Verfahren hinsichtlich der Planung, Ge-nehmigung, Durchführung, Dokumentation und Überwachung vonklinischen Prüfungen gemäß den §§ 20 bis 23a sowie von Leistungs-bewertungsprüfungen gemäß § 24 des Medizinproduktegesetzes auf-zunehmen.

45. AbgeordneteUlrikeHöfken

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Plant die Bundesregierung bei der bevorste-henden großangelegten Impfaktion gegen dienordamerikanische Virusgrippe (Schweine-grippe) besondere Schutzmaßnahmen fürSchweinehalter bzw. Beschäftigte in Schweinehaltenden Betrieben, da diese Berufsgruppeeinem besonderen Risiko unterliegt?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rolf Schwanitz

vom 13. August 2009

Bei der Infektion durch das neue Influenzavirus A (H1N1) handelt essich um eine Humaninfektion; das Virus kann sehr effizient vonMensch zu Mensch übertragen werden. Bevor es erstmals im April2009 beim Menschen auftrat, wurde es nie bei Schweinen nachgewie-sen.

Im Verlauf der Pandemie wurden einzelne Übertragungen des Virusvom Menschen auf Schweine berichtet. Das bestätigt, dass das Virusauch Schweine infizieren und sich in Schweineherden vermehrenkann. Um eine Übertragung vom Menschen auf das Schwein zu ver-hindern, ist es erforderlich, Hygieneempfehlungen besonders sorgfäl-tig zu beachten und im Fall einer Erkrankung an der neuen Influen-za A (H1N1) der Arbeitsstelle fernzubleiben.

Da das Virus Schweinebestände bislang noch nicht erfasst hat, bestehtkein erhöhtes Risiko für Schweinehalter bzw. Beschäftigte in Schwei-nemastbetrieben, sich in ihrem Betrieb mit der neuen Influenza A(H1N1) zu infizieren. Eine vorrangige Impfung dieser Berufsgruppenist daher nicht vorgesehen.

46. AbgeordneteNicole

Maisch

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie sehen die Impfbestimmungen bzw. Pla-nungen in Sachen Schweinegrippe für Mitglie-der der Bundesregierung aus, und wann ist miteinem Impfbeginn für die Bevölkerung zurechnen?

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Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDrucksache 16/13892 – 32 –

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rolf Schwanitz

vom 7. August 2009

Die Bundesregierung hat Impfstoff bestellt, um Mitarbeiterinnen undMitarbeiter in ausgewählten Bereichen der Bundesverwaltung eineImpfung gegen die Influenza A (H1N1) anbieten zu können, damitdie Funktionsfähigkeit der Bundesregierung sichergestellt ist. Es istvorgesehen, zunächst Beschäftigten eine Impfung anzubieten, die ausGründen des Arbeitsschutzes geschützt werden müssen. Hierzu zählenzum Beispiel Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Vorortteams desRobert Koch-Instituts, Laborkräfte in zentralen Instituten im Ge-schäftsbereich oder des ärztlichen Dienstes. Sukzessive soll zusätzli-ches Schlüsselpersonal der Bundesverwaltung, insbesondere Beschäf-tigte der Krisenstäbe, geimpft werden. Hierzu gehören auch die Mit-glieder der Bundesregierung.

Es ist zu erwarten, dass die Impfungen zeitgleich mit dem Beginn derImpfungen der Bevölkerung in den Ländern stattfinden werden.

Der Beginn der Impfung hängt von den weiteren Fortschritten derImpfstoffentwicklung und dem Zeitpunkt der Zulassung ab. Derzeitwird ab Ende September/Anfang Oktober 2009 mit der Auslieferungerster Impfstoffdosen gerechnet.

47. AbgeordneterFrank

Spieth

(DIE LINKE.)

Wie hoch waren in 2008 die finanziellen Auf-wendungen, die von den gesetzlich Kranken-versicherten neben dem paritätisch finanzier-ten Beitragsanteil für Sonderbeitrag, Zuzahlun-gen und Praxisgebühr erbracht werden muss-ten, und wie sieht die Entwicklung dazu im lau-fenden Jahr aus?

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinMarion Caspers-Merk

vom 10. August 2009

Im Jahr 2008 haben die gesetzlich Krankenversicherten neben demparitätisch finanzierten Beitragsanteil rund 8,9 Mrd. Euro über denrein mitgliederfinanzierten Zusatzbeitragssatz von 0,9 Prozent desBruttoeinkommens an Beiträgen aufgebracht. Informationen für dasJahr 2009 liegen noch nicht vor.

Das Zuzahlungsvolumen lag 2008 bei insgesamt 4,9 Mrd. Euro; davonentfielen rund 1,5 Mrd. Euro auf die Praxisgebühr für Ärzte und rund0,4 Mrd. Euro auf die Praxisgebühr für Zahnärzte. Im Vergleich zumBeginn der statistischen Erfassung der Zuzahlungen im Jahr 2005 sinddie Zuzahlungen insgesamt um 12,4 Prozent gesunken. Die Zahl derZuzahlungsbefreiten ist seit dem Startjahr der Neuregelung um6,4 Prozent auf rd. 7,1 Millionen Versicherte im Jahr 2008 angewach-sen.

Für 2009 liegen Daten des ersten Quartals vor. Die Gesamthöhe derZuzahlungen betrug rund 1,3 Mrd. Euro; davon entfielen rund405 Mio. Euro auf die Praxisgebühr für Ärzte und rund 98 Mio. Eurofür Zahnärzte. Im Vergleich zum Vorjahresquartal ist die Praxisge-

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/13892– 33 –

bühr für Ärzte um rund 4 Prozent gesunken, für Zahnärzte um rund23 Prozent.

48. AbgeordneterFrank

Spieth(DIE LINKE.)

Plant die Bundesregierung noch für diese Le-gislatur eine seit Monaten angekündigte Geset-zesänderung, um endlich die finanzielle De-ckungslücke für hilfebedürftige Selbständigeim Basistarif der privaten Krankenversiche-rung zu schließen und die finanzielle Überfor-derung dieser Menschen zu beenden, undwenn nein, welche Hilfe bietet die Bundesre-gierung dann ersatzweise diesen Menschen an?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin

Marion Caspers-Merkvom 10. August 2009

Eine gesetzliche Regelungslücke bezüglich der Tragung des Beitragszu einer privaten Krankenversicherung besteht nur in den Fällen, indenen eine versicherte Person unabhängig von der Höhe des zu ent-richtenden Beitrags hilfebedürftig im Sinne des Zweiten Buches So-zialgesetzbuch ist. Werden privat Versicherte allein durch die Zahlungdes Beitrags hilfebedürftig, kommt diese Beitragslücke im Basistarifnicht zum Tragen; in diesen Fällen beteiligt sich der Grundsicherungs-träger im erforderlichen Umfang, soweit dadurch Hilfebedürftigkeitvermieden wird. Auch bei Bezug von Leistungen nach dem ZwölftenBuch Sozialgesetzbuch (SGB XII) besteht nach Auffassung der Bun-desregierung keine Regelungslücke. Denn gemäß § 32 Absatz 5SGB XII hat der zuständige Sozialhilfeträger den Beitrag zu tragen,soweit dieser „angemessen“ ist.

Eine gesetzliche Neuregelung zur Behebung der beschriebenen Rege-lungslücke ist in dieser Legislaturperiode nicht mehr möglich. Wichtigfür alle Betroffenen in dieser Situation ist, dass der Krankenversiche-rungsschutz in jedem Fall sichergestellt ist. So darf der Krankenversi-cherungsvertrag vom Versicherer auch bei ausstehenden Beitragszah-lungen keinesfalls gekündigt werden. Zudem ist der Versicherer trotzeventueller Beitragsrückstände verpflichtet, die vollen Leistungen desBasistarifs zu erbringen, denn er darf diese nicht ruhend stellen (§ 193Absatz 6, Satz 5 des Versicherungsvertragsgesetzes, VVG). Eine Auf-rechnung der eingereichten Rechnungen des Versicherten mit dennoch ausstehenden Beitragszahlungen ist ebenfalls nicht zulässig.

49. AbgeordneterFrank

Spieth

(DIE LINKE.)

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Ein-nahmeeinbußen der gesetzlichen Krankenver-sicherung (GKV) in diesem Jahr aufgrund derFinanzkrise?

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Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDrucksache 16/13892 – 34 –

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin

Marion Caspers-Merk

vom 10. August 2009

Der Schätzerkreis hat in seiner letzten Sitzung am 1. Juli 2009 auf-grund des Konjunktureinbruchs und der damit verbundenen Auswir-kungen auf Lohn- und Beschäftigungsentwicklung im Vergleich zurSchätzung im Oktober 2008 im Konsens aller Beteiligten Minderein-nahmen in einer Größenordnung von 2,9 Mrd. Euro veranschlagt.

50. AbgeordneterFrank

Spieth

(DIE LINKE.)

In wie vielen und welchen Landkreisen konn-ten frei gewordene Kassenarztsitze nicht wie-der besetzt werden?

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinMarion Caspers-Merk

vom 10. August 2009

Der Bundesregierung liegen keine Daten vor, in wie vielen und wel-chen der 395 Planungsbereiche frei gewordene Vertragsarztsitze nichtwieder besetzt werden konnten. Aus dem Umstand, dass einzelne freiwerdende Vertragsarztsitze nicht oder nicht sofort nachbesetzt werdenkönnen, lässt sich noch nicht auf sich abzeichnende Versorgungspro-bleme schließen. Vielmehr sind die konkreten Verhältnisse vor Ortmaßgeblich.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr,Bau und Stadtentwicklung

51. AbgeordneterAlexander

Bonde

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Was wurde beim Treffen von BundesministerWolfgang Tiefensee und MinisterpräsidentGünther H. Oettinger am 10. Juli 2009 zurRheintalbahn beschlossen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Kasparick

vom 6. August 2009

Auf Vorschlag von Bundesminister Wolfgang Tiefensee wurde be-schlossen einen Projektbeirat zu bilden, in dem die betroffenen Kom-munen und Kommunalverbände repräsentativ vertreten sind. Die ba-den-württembergische Landesregierung hat bei dem Treffen einerechtlich abgesicherte und begrenzte Förderung zur Ermöglichungsinnvoller, aber rechtlich nicht zwingender Maßnahmen nicht ausge-schlossen.

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/13892– 35 –

52. AbgeordneterAlexander

Bonde

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung an-gesichts des Gesprächsergebnisses aus der da-nach erfolgten Aussage der Deutschen BahnAG, dass bei den geltenden Bestimmungen diebeantragte Trasse bereits die verträglichste Va-riante sei?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Kasparick

vom 6. August 2009

Die Aussage der Deutschen Bahn AG, dass die beantragte Variantedie verträglichste Variante sei, entspricht den Vorgaben aus den zuvorerfolgten landesplanerischen Beurteilungen.

53. AbgeordneterHorstFriedrich

(Bayreuth)

(FDP)

Aus welchen Gründen wurde die in der Ant-wort zu Frage 62 auf Bundestagsdrucksache16/13307 angekündigte Projektliste zum Er-probungsversuch von Maßnahmen zur Ent-dröhnung von Brückenbauwerken bisher nochnicht veröffentlicht, und wann ist nach Ein-schätzung der Bundesregierung nunmehr miteiner solchen Veröffentlichung zu rechnen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Achim Großmann

vom 10. August 2009

Eine Veröffentlichung ist erfolgt. Die Projektliste zum Erprobungs-versuch von Maßnahmen zur Entdröhnung von Brückenbauwerkenumfasst nur eine kleine Anzahl von Pilotprojekten zur Entwicklungverschiedener innovativer Techniken zur Minderung von Lärm undErschütterungen an Schienenwegen, die naturgemäß zunächst nurAnwendung in ausgewählten Einzelfällen finden. Veröffentlichungenerfolgten daher zielgerichtet in der örtlichen Presse in denjenigen Re-gionen, in denen die Pilotprojekte realisiert werden sollen.

54. AbgeordneteDr. Christel

Happach-Kasan

(FDP)

Wie ist der Stand der Verlegung der Bundes-autobahn 207 im Ortsbereich der GemeindeWentorf bei Hamburg von der Berliner Land-straße auf den parallel verlaufenden Südring,den die Gemeinde bereits vor drei Jahren zurUmsetzung ihrer Planung zur Beruhigung derOrtsmitte beantragt hat, und wann ist mit einerEntscheidung zu rechnen?

55. AbgeordneteDr. Christel

Happach-Kasan

(FDP)

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung,dass aufgrund der singulären Situation in derGemeinde Wentorf, die mit anderen Umwid-mungsverfahren kaum vergleichbar ist, undder Tatsache, dass eine gute Alternative zumjetzigen Verlauf der Bundesautobahn 207 be-

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Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDrucksache 16/13892 – 36 –

reits vorhanden und das betroffene Teilstückder Bundesautobahn 207 nur kurz ist (knapp2,5 km), die beantragte Verlegung eine durch-aus kurzfristig zu treffende Einzelfallentschei-dung ist, und wenn nein, warum nicht?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Kasparick

vom 6. August 2009

Die Fragen 54 und 55 werden wegen ihres Sachzusammenhangs ge-meinsam beantwortet.

Eine Entscheidung zu der vorgeschlagenen Umstufung der Bundes-straße 207 im Ortsbereich der Gemeinde Wentorf bei Hamburg kannnoch nicht getroffen werden, da das Bundesministerium für Verkehr,Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) derzeit prüft, welche Streckenihre Fernverkehrsbedeutung aus Sicht des Bundes verloren haben.Diese Prüfung erfolgt, um den gleichlautenden Entschließungen vonDeutschem Bundestag und Bundesrat vom 12. Juni 2009 bzw. 29. Mai2009 zur Umsetzung der Beschlüsse der Kommission zur Modernisie-rung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen nachzukommen. Entspre-chend den Entschließungen wird das BMVBS diese Prüfung zügig ab-schließen. Sobald das Ergebnis der Prüfung zur Bundesstraße 207 vor-liegt, wird unverzüglich über den Antrag der Gemeinde Wentorf ent-schieden werden.

Die Situation in der Gemeinde Wentorf ist durchaus mit anderen Um-widmungsverfahren vergleichbar.

56. AbgeordneteBettina

Herlitzius

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Liegt der Bericht des Bundesrechnungshofs be-züglich der Auflösung des Treuhandverhältnis-ses zwischen Bund und der THS TreuHand-Stelle für Bergmannwohnstätten im rheinisch-westfälischen Steinkohlebezirk GmbH (THS)in Essen und des Vergleichsvertrags, geschlos-sen zwischen THS, Bundesministerium der Fi-nanzen und Bundesministerium für Verkehr,Bau und Stadtentwicklung, mittlerweile vor,und was sagt dieser aus?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Karin Roth

vom 10. August 2009

Der Bericht liegt seit April 2008 vor. Danach sind Zweckmäßigkeitund Wirtschaftlichkeit des Vergleichs nicht zu widerlegen.

57. AbgeordneteBettina

Herlitzius

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wird es, falls der Bericht des Bundesrech-nungshofs bezüglich der Auflösung des Treu-handverhältnisses zwischen Bund und derTHS und des Vergleichsvertrags, geschlossenzwischen THS, Bundesministerium der Finan-zen und Bundesministerium für Verkehr, Bau

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/13892– 37 –

und Stadtentwicklung, vorliegt, dazu in dernächsten Legislaturperiode einen Bericht/eineBefassung im Ausschuss für Verkehr, Bau undStadtentwicklung geben?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Karin Rothvom 10. August 2009

Hierüber entscheidet der Deutsche Bundestag.

58. AbgeordneteBärbel

Höhn

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie beurteilt die Bundesregierung die Über-nahme der deutschen Norm ISO 362-2 fürMotorräder angesichts der wachsenden Lärm-emission von Zweirädern?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Kasparickvom 7. August 2009

Die Bundesregierung betrachtet es als vorrangiges umweltpolitischesZiel, die vom Straßenverkehr ausgehenden Geräuschemissionen wei-ter zu senken. Besondere Bedeutung hat hierbei eine Minderung derEmissionen an der Quelle, also der Emissionen der Kraftfahrzeuge.

Heute regelt die Richtlinie 97/24/EG des Europäischen Parlamentsund des Rates vom 17. Juni 1997 die Geräuschanforderungen anKrafträder in der Europäischen Union. Die Richtlinie schreibt dasGeräuschmessverfahren und die Geräuschgrenzwerte vor. Im Rah-men der Typgenehmigung muss die Einhaltung der Vorschriften nach-gewiesen werden.

Auch aufgrund einer Initiative der Bundesregierung wird das Ge-räuschmessverfahren derzeit auf internationaler Ebene fortentwickeltund stärker an die Gegebenheiten im realen Verkehr angepasst. DieMessmethode der ISO 362 soll in die entsprechende ECE-Regelungfür die Typzulassung von Krafträdern (ECE-R 41) übernommen wer-den. Dabei setzt sich die Bundesregierung auch dafür ein, die Kontrol-le der Einhaltung der Geräuschvorschriften im Verkehr zu erleichtern.In einem zweiten Schritt soll auf Initiative der Europäischen Kommis-sion das überarbeitete Geräuschmessverfahren in der oben genanntenEG-Richtlinie für die Typgenehmigung obligatorisch vorgeschriebenwerden.

59. AbgeordneterPeter

Rzepka

(CDU/CSU)

Treffen Presseberichte zu (z. B. Berliner Zei-tung vom 1. Juli 2009), nach denen die Bau-kosten für den Airport Berlin BrandenburgInternational BBI von 2,2 auf 2,5 Mrd. Eurosteigen werden und der überwiegende Anteildaran – 2,4 Mrd. Euro – per Kredit finanziertwerden soll?

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Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDrucksache 16/13892 – 38 –

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Kasparick

vom 7. August 2009

Die Berliner Flughäfen haben am 30. Juni 2009 offiziell bekannt gege-ben, die BBI-Startkapazität aufgrund der überdurchschnittlichenNachfrage im Luftverkehr der Hauptstadtregion von 22 bis 25 auf27 Millionen Passagiere anzuheben. Im Zuge dieser Kapazitätsaufsto-ckung steigen die BBI-Investitionen auf 2,5 Mrd. Euro. Dies hat keineAuswirkungen auf die Fremdmittelaufnahme.

60. AbgeordneterPeter

Rzepka

(CDU/CSU)

Wie hoch schätzt die Bundesregierung das Pas-sagieraufkommen und die Erlöse in den Jah-ren nach Eröffnung von BBI ein?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Kasparickvom 7. August 2009

Die Berliner Flughäfen gehen für das Eröffnungsjahr des BBI 2011von einem Passagieraufkommen von bis zu 27 Millionen Passagierenaus.

Umsatz- und Erlöserwartungen sind von den zugrunde liegenden Ge-schäftsmodellen abhängig und vertrauliche Geschäftsgeheimnisse derProjektträgerin Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH (FBS).

61. AbgeordneterPeter

Rzepka

(CDU/CSU)

Trifft es zu, dass die Berliner Flughafengesell-schaft als Betreiber des BBI nur 220 Mio. EuroEigenkapital und damit nicht einmal ein Zehn-tel der Baukosten aus eigenen Mitteln aufbrin-gen wird, und wie bewertet die Bundesregie-rung dies?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Kasparick

vom 7. August 2009

Nein. Die Berliner Flughäfen erbringen für die Finanzierung des BBIunverändert einen Eigenanteil von 440 Mio. Euro.

62. AbgeordneterPeter

Rzepka

(CDU/CSU)

Wie beurteilt die Bundesregierung das Verhält-nis von 300 Mio. Euro Mehrkosten zu einerKapazitätssteigerung um zwei Millionen Pas-sagiere (von 25 auf 27 Millionen), und wärediese Steigerung nicht durch die Offenhaltungdes Tempelhofer Flughafens kostengünstigerzu bewältigen gewesen?

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/13892– 39 –

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Kasparick

vom 7. August 2009

Die Erweiterung der BBI-Startkapazität ist die Konsequenz der positi-ven Entwicklung des hauptstädtischen Luftverkehrs und diese ist wie-derum der klaren strategischen Ausrichtung der Luftverkehrspolitikfür die deutsche Hauptstadt geschuldet. Mit dem Konsensbeschlussvom Mai 1996 wurde die Konzentration des Luftverkehrs im Groß-raum Berlin auf den Singleairport BBI beschlossen. Dieser Flughafen-standort bietet Berlin sowohl in qualitativer als auch in quantitativerHinsicht in den nächsten Jahrzehnten erhebliche Wachstumspoten-tiale.

Dem Konsensbeschluss folgend wurde der Flughafen Berlin-Tempel-hof als erster Schritt der Konzentration des Berliner Luftverkehrs imOktober 2008 geschlossen. Dabei waren Kostengesichtspunkte nebender strategischen Ausrichtung der Neuordnung des Luftverkehrs imGroßraum Berlin von Bedeutung.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt,Naturschutz und Reaktorsicherheit

63. AbgeordneteAngelika

Brunkhorst(FDP)

Wurde der Satz „Das bedeutet nichts anderes,als dass die gesamte Bundesregierung vomFortbestand des Moratoriums über 2010 hi-naus ausgeht.“ der Pressemitteilung Num-mer 243/09 des Bundesministeriums für Um-welt, Naturschutz und Reaktorsicherheit vom22. Juli 2009 vor Veröffentlichung der Presse-mitteilung mit dem Bundeskanzleramt unddem Bundesministerium für Wirtschaft undTechnologie abgestimmt?

Antwort des Staatssekretärs Matthias Machnig

vom 30. Juli 2009

Nein. Die Haushaltsplanungen der jetzigen Bundesregierung gehenfür die nächsten Haushaltsjahre aber von den Kosten für einen reinenOffenhaltungsbetrieb des Erkundungsbergwerks Gorleben aus.

64. AbgeordneteAngelika

Brunkhorst(FDP)

Wenn nein, stimmen das Bundeskanzleramtund das Bundesministerium für Wirtschaftund Technologie der Aussage, dass die gesam-te Bundesregierung vom Fortbestand des Mo-ratoriums über 2010 hinaus ausgeht, zu?

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Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDrucksache 16/13892 – 40 –

Antwort des Staatssekretärs Matthias Machnig

vom 30. Juli 2009

Nein.

65. AbgeordneteNicoleMaisch

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche stillgelegten militärischen Liegenschaf-ten in Hessen kommen aus Sicht der Bundesre-gierung für das Programm „Nationales Natur-erbe“ mit welcher fachlichen Begründung inBetracht?

Antwort des Staatssekretärs Matthias Machnig

vom 12. August 2009

Die Flächen, die für das Nationale Naturerbe in Betracht kommen,wurden in einem mehrjährigen aufwändigen Prozess auf der Grund-lage von zwischen Bund und Ländern abgestimmten Kriterien identifi-ziert. Für die ersten 100 000 ha steht die Flächenkulisse fest. Für Hes-sen ist eine 184 ha große Fläche im Raum Wetzlar Teil dieser Flächen-kulisse. Weitere 25 000 ha sollen übertragen werden, sobald diese zueinem späteren Zeitpunkt aus der vorwiegend militärischen Nutzungfallen. Welche konkreten Flächen für diese „2. Tranche“ in Betrachtkommen, wird – neben den naturschutzfachlichen Kriterien – davonabhängen, ob und wann eine Fläche aus der Nutzung fällt. Dies stehtnoch nicht fest.

66. AbgeordneterHorst

Meierhofer

(FDP)

Wie will die Bundesregierung den Wider-spruch zwischen den Empfehlungen des Bun-desamtes für Strahlenschutz, die persönlicheStrahlenbelastung zu minimieren, und derständigen Erhöhung der Strahlenbelastungdurch neue Anwendungen auflösen?

Antwort des Staatssekretärs Matthias Machnigvom 12. August 2009

Zum Schutz der Bevölkerung vor elektromagnetischen Feldern wer-den in Deutschland durch die 26. Bundes-Immissionsschutzverord-nung (26. BImSchV) und die Verordnung über das Nachweisverfah-ren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) verbindli-che Grenzwerte für Funkanlagen vorgegeben, die auf den Empfehlun-gen der Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisieren-der Strahlung (ICNIRP) und der EU-Ratsempfehlung 1999/519/EGbasieren. Das von der Bundesregierung durchgeführte Deutsche Mo-bilfunk Forschungsprogramm (DMF) hat nochmals bestätigt, dass esnach heutigem Erkenntnisstand der Wissenschaft keine Anhaltspunktedafür gibt, dass die gültigen Grenzwerte zum Schutz der Bevölkerungunzureichend sind. Trotzdem bekennt sie sich auch weiterhin zu Vor-sorgemaßnahmen.

Die persönliche Exposition wird zum überwiegenden Teil durch dieNutzung von Mobilfunkendgeräten bestimmt, während Mobilfunkba-

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/13892– 41 –

sisstationen und andere Funkanlagen nur einen geringen Anteil zurGesamtexposition beitragen. So können relativ einfache Verhaltens-maßnahmen die persönliche Exposition wesentlich reduzieren. Ent-sprechende Empfehlungen und Verhaltensanleitungen des Bundesam-tes für Strahlenschutz für den Umgang mit Mobiltelefonen liegen seitJahren vor. Die Minimierung der persönlichen Strahlenbelastung liegtsomit zum größten Teil in der Verantwortung des Einzelnen. Es wirdhier nochmals betont, dass diese Empfehlungen allein aus Gründender Vorsorge gemacht werden, da es keine wissenschaftlich gesicher-ten Erkenntnisse gibt, dass die geltenden Grenzwerte für den Schutzder gesamten Bevölkerung ungenügend sind.

67. AbgeordneterHorstMeierhofer

(FDP)

Wie aussagekräftig sind die Ergebnisse desDeutschen Mobilfunkforschungsprogramms(DMF) vor dem Hintergrund, dass diverseStudien (u. a. Simko et al. 1989/Lerch et al.2005/Bornhausen et al. 2004 oder Interphone-Studiengruppe) zu teils deutlich abweichendenResultaten kommen?

Antwort des Staatssekretärs Matthias Machnig

vom 12. August 2009

Die Ergebnisse der 54 Projekte des Deutschen Mobilfunk For-schungsprogramms (DMF) zielten darauf ab, Kenntnislücken zuschließen und die zu Beginn des Forschungsprogramms vorliegendEinzelhinweise zu verifizieren. Die Projekte zeichneten sich durch einhohes Maß an Qualität aus, vor allem hinsichtlich der Expositionsbe-dingungen und des Erreichens der angestrebten Ziele. Auf diese Weiseleisteten die Ergebnisse des DMFs einen wesentlichen Beitrag zum ak-tuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand.

Für eine gesundheitliche Bewertung, z. B. einer neuen Technologie,ist jedoch stets die Gesamtheit der wissenschaftlichen Publikationenauf diesem Gebiet zu berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund kannnicht allgemein von teils deutlich abweichenden Resultaten gespro-chen werden. Von Simko et al. sind aus 1989 keine Studien zu hoch-frequenten Feldern bekannt. Auch von Lerch et al. 2005 (vermutlichLerchl et al.) lässt sich aus 2005 keine Studie mit abweichenden Resul-taten finden. Dasselbe trifft auf Bornhausen et al. 2004 zu. Es handeltsich in allen drei Fällen um Wissenschaftler, die auch am DMF betei-ligt waren.

Darüber hinaus ist ein Bezug zu einer einzelnen Interphone-Studien-gruppe nicht herzustellen, da die gesamte Studie aus einer Vielzahlvon Einzelstudien besteht. Grundsätzlich ist die Aussagekraft einereinzelnen nationalen Studie aufgrund der geringen Fallzahlen und so-mit der geringen statistischen Aussagekraft stark eingeschränkt. DieStudie muss daher in ihrer Gesamtheit bewertet werden. Diese Aus-wertung liegt bis jetzt noch nicht vor.

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Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDrucksache 16/13892 – 42 –

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildungund Forschung

68. AbgeordneterKlaus

Hagemann(SPD)

In welchem Umfang wird das neu geschaffene„Technikum“ bisher insbesondere von denAbiturienten des Jahrgangs 2009 – jeweilsnach Bundesländern – im Hinblick auf die An-zahl der angemeldeten interessierten Jugendli-chen, die Zahl der gemeldeten interessiertenBetriebe, die abgeschlossenen Praktikumsver-träge mit staatlicher Förderung sowie der auf-grund des Mittelansatzes potentiell möglichenZahl von Praktikumsplätzen nachgefragt, undin welcher Größenordnung sind von den dafürbereitgestellten Geldern in Höhe von 4 Mio.Euro zwischenzeitlich Mittel jeweils für dieFörderung von Praktikumsplätzen in Betrie-ben, für das pädagogische Begleitprogramm,für die Service- und Programmstelle Techni-kum sowie für Werbemaßnahmen festgelegtbzw. verausgabt?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Andreas Stormvom 11. August 2009

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat nach Vorlageeiner Konzeption des Bundesministeriums für Bildung und Forschungam 18. März 2009 die qualifizierte Mittelsperre für das „Technikum“aufgehoben. Am 14. Mai 2009 wurde die Förderrichtlinie veröffent-licht. Zwar wurden auch in der Zwischenzeit vorbereitende Arbeitengeleistet, gleichwohl konnten erst von diesem Zeitpunkt an für dieÖffentlichkeit erkennbar auf das neue Angebot hingewiesen und diedafür notwendige Infrastruktur aufgebaut werden.

Bislang haben sich über das Webportal www.technikum.de bis zum5. August 2009 146 junge Menschen angemeldet, die sich wie folgtnach Ländern und Ausgabe der Abiturzeugnisse verteilen:

Page 47: Schriftliche Fragen - Bundestagdipbt.bundestag.de/dip21/btd/16/138/1613892.pdf · und Istanbul Europäische Kulturhauptstadt 2010 ist, angeblich aus finanziellen Gründen nicht in

urienten des

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/13892– 43 –

Verteilung auf Länder Jugendliche Gesamt Davon

Abiturientinnen/Abit

Jahrgangs 2009

146 109

Baden-Württemberg 14 9

Bayern 13 12

Berlin 18 14

Brandenburg 4 2

Bremen 2 1

Hamburg 3 1

Hessen 14 11

Mecklenburg-Vorpommern 1 0

Niedersachsen 16 10

Nordrhein-Westfalen 35 30

Rheinland-Pfalz 4 3

Saarland 2 2

Sachsen 9 4

Sachsen-Anhalt 3 3

Schleswig-Holstein 7 6

Thüringen 1 1

Insgesamt 19 Betriebe (Unternehmen und Forschungseinrichtungen)haben sich bis zum 5. August 2009 angemeldet und dabei angegeben,47 Praktikumsplätze zur Verfügung zu stellen.

Zurzeit befindet sich das „Technikum“ in der Anmeldephase; Prakti-kumsverträge sind daher noch nicht abgeschlossen worden. Parallelwird die notwendige Infrastruktur, insbesondere für die Veranstaltun-gen des Pädagogischen Begleitprogramms, aufgebaut, um das „Tech-nikum“ in vollem Umfang durchführen zu können. Vorgemerkt sindMittel für eine Zahl von bis zu 1 000 Praktikanten jährlich.

Für das Pädagogische Begleitprogramm wurden bisher keine Mittelverausgabt; Mittel sind im Zeitraum bis 2011 in Höhe von über1,8 Mio. Euro gebunden. In Abhängigkeit von der Teilnehmerzahlentstehen weitere variable Kosten. Für die Service- und Programm-stelle „Tehnikum“ sind bis 2011 Mittel in Höhe von über 2,9 Mio.Euro festgelegt; davon sind bisher rund 640 000 Euro verausgabtworden.

Zur Zielgruppenansprache und Fachinformation von jungen Men-schen, Betrieben und Hochschulen (Internetportal, Programmflyer,

Page 48: Schriftliche Fragen - Bundestagdipbt.bundestag.de/dip21/btd/16/138/1613892.pdf · und Istanbul Europäische Kulturhauptstadt 2010 ist, angeblich aus finanziellen Gründen nicht in

GeVertrieb: Bundes

Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDrucksache 16/13892 – 44 –

Versand an Schulen und Fachbereiche der Hochschulen, Auftritt aufJugendmessen sowie der Bundesschülerkonferenz) wurden rund190 000 Euro aus dafür vorgesehenen Mitteln der Service- und Pro-grammstelle „Technikum“ verausgabt, zur Schaltung von Informa-tionsanzeigen in zielgruppengerechten Print- und Onlinemedien rund320 000 Euro.

samtherstellung: H. Heenemann Gmanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, A

Berlin, den 14. August 2009

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ISSN 0722-8333