Schuldrecht - Allgemeiner Teil · Begriff „Schuldrecht“ − „Vermöge welcher Person einer...

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Repetitorium aus Zivilrecht Schuldrecht - Allgemeiner Teil Magdalena Gruber, LL.M.(WU), BSc(WU) Herzlichen Dank an Mag. Sebastian Wöss für die zur Verfügung gestellten Folien!

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  • Repetitorium aus Zivilrecht

    Schuldrecht - Allgemeiner Teil

    Magdalena Gruber, LL.M.(WU), BSc(WU)

    Herzlichen Dank an Mag. Sebastian Wöss für die zur Verfügung gestellten Folien!

  • Magdalena Gruber 2

    Programm I. Allgemeines II. Entstehung des Schuldverhältnisses III. Inhalt der Schuld IV. Leistungsstörungen V. Erlöschen der Schuld VI. Änderung des Schuldverhältnisses VII. Mehrheit von Berechtigten und Verpflichteten

  • Magdalena Gruber 3

    Programm I. Allgemeines II. Entstehung des Schuldverhältnisses III. Inhalt der Schuld IV. Leistungsstörungen V. Erlöschen der Schuld VI. Änderung des Schuldverhältnisses VII. Mehrheit von Berechtigten und Verpflichteten

  • Magdalena Gruber 4

    Grundlagen

    − Abgrenzung Schuldrecht AT/BT − ABGB: „persönliche Sachenrechte“ − Relativität der Schuldrechte − §§ 859-1341 ABGB, ergänzt um die gemeinsamen

    Bestimmungen (§§ 1342-1503 ABGB) • vielfach dispositive Normen • (ergänzende) Vertragsauslegung

    I. Allgemeines

  • Magdalena Gruber 5

    Begriff „Schuldrecht“ − „Vermöge welcher Person einer anderen zu einer Leistung

    verbunden ist“ (§ 859 ABGB) − Rechtsverhältnisse, kraft derer eine Person einer

    anderen Person zu einer Leistung verpflichtet ist − Ausnahmsweise absolute Außenwirkung − bei Eingriff in fremde Forderungsrechte − wissentliche Verleitung zum Vertragsbruch

    I. Allgemeines

  • Magdalena Gruber 6

    Definition Schuldverhältnis

    • Schuldverhältnis − Inbegriff der zwischen Schuldner und Gläubiger

    wechselseitigen Beziehung (Rechte und Pflichten)

    • Schuldverhältnis ieS − Leistungspflicht einer Person

    • Schuldverhältnis iwS − Summe aller einem Schuldverhältnis entspringenden

    (gegenseitigen) Ansprüche

    I. Allgemeines

  • Magdalena Gruber 7

    Schuldverhältnis − Hauptleistungspflichten − Nebenleistungspflichten

    • Selbständige Nebenleistungspflichten • Unselbständige Nebenleistungspflichten

    − Schutz- und Sorgfaltspflichten

    I. Allgemeines

  • Magdalena Gruber 8

    Hauptleistungspflichten − Charakterisieren das Rechtsverhältnis − Das „Wesen“ des Rechtsgeschäftes

    − Einseitig oder wechselseitig − Genetisches und funktionelles Synallagma

    I. Allgemeines

  • Magdalena Gruber 9

    Selbständige Nebenleistungspflichten = Äquivalente Nebenpflichten − Besonderes Interesse des Gläubigers an der Erfüllung − Teil der Gegenleistung entfällt auf diese

    I. Allgemeines

  • Magdalena Gruber 10

    Unselbständige Nebenleistungspflichten = Inäquivalente Nebenpflichten − „dienende Funktion“ − Kein selbständiges Interesse an der Erfüllung − Häufig aus der ergänzenden Vertragsauslegung (§ 914

    ABGB)

    I. Allgemeines

  • Magdalena Gruber 11

    Schutz- und Sorgfaltspflichten (I) − Erfüllungshandlung ist so zu setzen, dass der Gläubiger

    weder an seiner Person oder an seinen Rechtsgütern geschädigt wird

    − Ergeben sich aus der (ergänzenden) Vertragsauslegung oder direkt aus dem Gesetz (§§ 1157, 1169 ABGB)

    I. Allgemeines

  • Magdalena Gruber 12

    Schutz- und Sorgfaltspflichten (II) − positive Vertragsverletzung − Schadenersatzpflicht − im Leistungsstörungsrecht: „Begleitschaden“ − Anspruchskonkurrenz zu deliktischen Ansprüchen

    I. Allgemeines

  • Magdalena Gruber 13

    WIEDERHOLUNG Beispiele

    1) Verpackung der Lieferung 2) Beilegung einer Gebrauchsanweisung 3) Montage eines Einbauschranks 4) Anfertigung eines Maßanzugs 5) Zustellung eines Bettes 6) Ausstellung einer Rechnung

    I. Allgemeines

  • Magdalena Gruber 14

    Primär- und Sekundärpflichten − Primärpflichten

    • Hauptleistungspflichten • Nebenleistungspflichten • Schutz- und Sorgfaltspflichten

    − Sekundärpflichten • Schadenersatz- und Gewährleistungspflichten • Gestaltungsrechte, Rücktritt/Wandlung

    I. Allgemeines

  • Magdalena Gruber 15

    Obliegenheiten − Rechtspflichten „minderer Art“ − begründen keine Ersatzpflichten − Sanktion: Rechtsnachteil für Belasteten − zB § 377 UGB

    I. Allgemeines

  • Magdalena Gruber 16

    Ziel- und Dauerschuldverhältnisse (I) Zielschuldverhältnis − Pflicht zur (einmaligen) Leistung − Art und Umfang der Leistung klar definiert − endet durch Erbringung der Leistung

    I. Allgemeines

  • Magdalena Gruber 17

    Ziel- und Dauerschuldverhältnisse (II) Dauerschuldverhältnis − Länger andauernde bzw wiederkehrende Leistungen − Art, nicht jedoch Umfang der Leistung definiert − Beendigung:

    • Zeitablauf • Aufkündigung

    − Grundsätze: • Recht auf Kündigung aus wichtigem Grund • ex nunc Rückabwicklung • Vgl § 987 ABGB

    I. Allgemeines

  • Magdalena Gruber 18

    Ziel- und Dauerschuldverhältnisse (III) Sukzessivlieferverträge − Erbringung von Teilleistungen − Ziel- oder Dauerschuldverhältnis

    • Zielschuldverhältnis: von vorne herein bestimmter Umfang

    • Dauerschuldverhältnis: Umfang nicht im Vorhinein festgelegt

    I. Allgemeines

  • Magdalena Gruber 19

    WIEDERHOLUNG Beispiele 1) A kauft ein Auto auf Raten. 2) B bestellt ein Zeitschriftenabo für ein Jahr. 3) C kauft ein wissenschaftliches Werk, das in vielen

    Lieferungen erscheint. 4) D gewährt E ein Darlehen. 5) F schließt für seine Wohnung einen Vertrag mit einem

    Stromanbieter.

    Vgl. Maier/Nitsch/Reidinger, Bürgerliches Recht II9 (2016) 109.

    I. Allgemeines

  • Magdalena Gruber 20

    Schuld und Haftung − Schuld: Leisten müssen − Haftung: Einstehen für die (Nicht-)Leistung − Allenfalls gerichtlich durchsetzbar − Schuldbeschränkungen und Haftungsbeschränkungen

    • Pro viribus (zB bedingte Erbantrittserklärung) • Cum viribus (zB Nachlassseparation)

    − Naturalobligationen

    I. Allgemeines

  • Magdalena Gruber 21

    Programm I. Allgemeines II. Entstehung des Schuldverhältnisses III. Inhalt der Schuld IV. Leistungsstörungen V. Erlöschen der Schuld VI. Änderung des Schuldverhältnisses VII. Mehrheit von Berechtigten und Verpflichteten

  • Magdalena Gruber 22

    Begründung des Schuldverhältnisses

    Schuldverhältnisse gründen sich − unmittelbar auf ein Gesetz − auf einen Vertrag oder − auf eine erlittene Beschädigung (vgl § 859 ABGB)

    II. Entstehung des Schuldverhältnisses

  • Magdalena Gruber 23

    Entstehung durch zweiseitiges Rechtsgeschäft (Vertrag)

    − Prinzip der Vertragsfreiheit − Einseitige, zwei- oder mehrseitige Willenserklärungen − Auch atypische Verträge zulässig (zB Garantievertrag) − Auch gemischte Verträge zulässig

    • Kombinationstheorie • Absorptionstheorie

    II. Entstehung des Schuldverhältnisses

  • Magdalena Gruber 24

    Auslobung (§ 860 ABGB) − Zusage einer Belohnung gegen Erbringung einer

    bestimmten Leistung an unbestimmte Personen − öffentliche Bekanntmachung (Aushang, Internet) − Bedarf keiner Annahme − Widerruf bis zu tatsächlichen Leistungserbringung

    möglich, vgl jedoch § 860a ABGB − Erbringung der Leistung durch Mehrere: § 860b ABGB

    II. Entstehung des Schuldverhältnisses

  • Magdalena Gruber 25

    Preisausschreiben − Fall der Auslobung − Auswahl findet durch den Auslobenden oder durch

    Dritte statt − Mehrere Erfolge erwartet − Fristsetzung erforderlich − Verbot der Willkür − Glücksvertrag? − Öffentliche Ausschreibungen?

    II. Entstehung des Schuldverhältnisses

  • Magdalena Gruber 26

    Das vorvertragliche Schuldverhältnis (I) − Rechtsanalogie (§§ 874, 878 ABGB) − Durch Anbahnung des geschäftlichen Kontakts − Bloße Aufklärungs-, Schutz- und Sorgfaltspflichten − Was durfte der Erklärungsempfänger an Aufklärung

    erwarten bzw was war für diesen – aus Sicht des Erklärenden – notwendig

    − Aufklärungspflichten dürfen nicht überspannt werden

    II. Entstehung des Schuldverhältnisses

  • Magdalena Gruber 27

    Das vorvertragliche Schuldverhältnis (II) − Aufklärung über

    • Beschaffenheit des potentiellen Leistungsgegenstandes • rechtliche Hindernisse • mangelnde Vertretungsmacht

    − Grundloses Abgehen von den Vertragsverhandlungen (vgl jedoch § 861 ABGB)

    − Vortäuschen des Abschlusswillens

    II. Entstehung des Schuldverhältnisses

  • Magdalena Gruber 28

    Das vorvertragliche Schuldverhältnis (III) − Verletzung der vorvertraglichen Pflichten = culpa in

    contrahendo − Rechtsfolgen

    • Ersatz des Schadens nach vertraglichen Grundsätzen • Ersatz des Vertrauensschadens (negatives

    Vertragsinteresse) • uU auch Ersatz nach deliktischen Prinzipien

    II. Entstehung des Schuldverhältnisses

  • Magdalena Gruber 29

    Das nachvertragliche Schuldverhältnis?

    − Beispiel • Hinweis auf nachträglich erkannte Gefahren • Rückrufpflicht • Geheimhaltungspflicht von Betriebsgeheimnissen

    II. Entstehung des Schuldverhältnisses

  • Magdalena Gruber 30

    Nebenabreden − Dienen zur Bestärkung oder Abschwächung

    rechtgeschäftlicher Pflichten − Durch übereinstimmende Willenserklärungen − Schadensunabhängig − Formen:

    • Angeld • Reugeld • Vertragsstrafe • Verwirkungsabrede

    II. Entstehung des Schuldverhältnisses

  • Magdalena Gruber 31

    Angeld (§ 908 ABGB) (I) − Erbringung einer Leistung bei Vertragsschluss zur

    Sicherstellung der Erfüllung − Setzt gültigen Vertrag voraus − Schadensunabhängig

    II. Entstehung des Schuldverhältnisses

  • Magdalena Gruber 32

    Angeld (§ 908 ABGB) (II) Rechtsfolgen

    • Verschulden des Angeldschuldners: Angeld verfällt • Verschulden des Angeldgläubigers: Angeld doppelt

    zurückzuerstatten • Ansprüche auf Erfüllung oder Schadenersatz auf

    Nichterfüllung bleiben unberührt • Angeld iZw Anzahlung • Richterliches Mäßigungsrecht (§ 1336 ABGB, § 7 KSchG)

    II. Entstehung des Schuldverhältnisses

  • Magdalena Gruber 33

    Reugeld (§ 909-911 ABGB) − Voraussetzung: gültiger Vertrag − Vertraglich vereinbarte Ersatzleistung bei Ausübung

    eines Kündigungsrechtes − Leistung erst nach Ausübung des Rücktrittsrechtes

    • Wahlrecht des Leistungspflichtigen • Nur dann zu leisten, wenn nicht ohnehin ein

    Rücktrittsrecht besteht − Mäßigungsrecht nach § 7 KSchG

    II. Entstehung des Schuldverhältnisses

  • Magdalena Gruber 34

    Vertragsstrafe (§ 1336 ABGB) (I) − pauschalierter Schadenersatz − statt dem Schadenersatz wegen Nichterfüllung (§ 921

    ABGB, dispositiv) − Nachweis des Schadens muss nicht erbracht werden

    (kein Schaden schadet nicht)

    II. Entstehung des Schuldverhältnisses

  • Magdalena Gruber 35

    Vertragsstrafe (II) − Darüberhinausgehender Schaden

    • grundsätzlich ersatzfähig (§ 1336 Abs 3 Satz 1 ABGB) • Verbraucher: im Einzelnen ausgehandelt (§ 1336 Abs 3

    Satz 2 ABGB) − iZw muss Verschulden vorliegen − Auch für Nichteinhaltung von Erfüllungsort/-zeit

    zulässig, iZw kann dann „daneben“ auch noch Erfüllung begehrt werden (§ 1336 Abs 1 letzter Satz ABGB)

    − Mäßigungsrecht § 1336 Abs 2 ABGB

    II. Entstehung des Schuldverhältnisses

  • Magdalena Gruber 36

    Verwirkungsabrede

    − Vertragsverletzung eines Teils führt zum Verlust bereits erbrachter Leistungen

    − Vgl Terminsverlust • Vereinbarung, wonach der Verzug mit einer Teilleistung

    zur Fälligkeit aller künftigen Leistungen führt • zB Kreditvertrag (Achtung § 14 Abs 3 VKrG)

    II. Entstehung des Schuldverhältnisses

  • Magdalena Gruber 37

    Programm I. Allgemeines II. Entstehung des Schuldverhältnisses III. Inhalt der Schuld IV. Leistungsstörungen V. Erlöschen der Schuld VI. Änderung des Schuldverhältnisses VII. Mehrheit von Berechtigten und Verpflichteten

  • Magdalena Gruber 38

    Bestimmtheit der Leistung (§ 869 ABGB) − Geschuldete Leistung muss ausreichend bestimmt oder

    bestimmbar sein (§ 869 ABGB) − idR durch die Parteien selbst

    • Auch durch eine Partei zulässig • Allenfalls ergänzende Vertragsauslegung • Wenn erfolglos: Nichtigkeit (Dissens)

    − Konkretisierung durch Dritte

    III. Schuldinhalt

  • Magdalena Gruber 39

    Arten der Leistung (was kann geschuldet werden?) − Tun oder Unterlassen (§ 861 ABGB)

    • Unterlassungsansprüche mit (vorbeugender) Unterlassungsklage durchzusetzbar

    − Erfolg oder gebotene Sorgfalt • Nach Vereinbarung zu beurteilen

    III. Schuldinhalt

  • Magdalena Gruber 40

    Teilbare und unteilbare Leistungen − Teilbar: zwischen der ganzen und der teilweisen Leistung gibt es

    einen quantitativen Unterschied − Unteilbar: qualitativer Unterschied − Nach subjektiven Kriterien zu beurteilen − Auswirkung auf Rechtsfolgenebene

    III. Schuldinhalt

  • Magdalena Gruber 41

    Vertretbare und unvertretbare Sachen − Objektive Kriterien ausschlaggebend (Verkehrsauffassung)

    III. Schuldinhalt

  • Magdalena Gruber 42

    Gattungs- und Stückschuld (Speziesschuld) − Stückschuld: Leistungsgegenstand durch individuelle

    Merkmale bestimmt − Gattungsschuld: Leistungsgegenstand durch generelle

    Merkmale bestimmt • Beschränkte Gattungsschuld

    − Subjektive Kriterien (Parteiwille) maßgebend − Unterscheidung wichtig für die Gefahrtragung

    III. Schuldinhalt

  • Magdalena Gruber 43

    Konzentration − Absonderung aus der Masse − Gattungsschuld wird Stückschuld − Änderung der Rechtsfolgen insb für den zufälligen

    Untergang der Sache − Zeitpunkt:

    • wenn fällig und • gehörig angeboten

    III. Schuldinhalt

  • Magdalena Gruber 44

    Wahlschuld (§§ 906 ff ABGB) − Eine Schuld kann durch verschiedene Leistungen erfüllt

    werden − Wahlberechtigter:

    • Parteienvereinbarung • Im Zweifel Schuldner

    − Getroffene Wahl kann einseitig nicht mehr abgeändert werden (§ 906 Abs 1 Satz 2)

    − Rückforderung • Irrtümlich beide geleistet? • Leistung einer Sache in Unkenntnis des Wahlrechts?

    − Abgrenzung zur Alternativermächtigung (facultas alternativa)

    III. Schuldinhalt

  • Magdalena Gruber 45

    Wahlschuld (II) Wahlberechtigter trifft keine Entscheidung

    1. Schuldnerverzug: §§ 918 ff ABGB, „alternative“ Klagemöglichkeit des Gläubigers, Exekution auf eine Leistung

    2. Gläubigerverzug: a. Wahlrecht geht auf den Schuldner über b. oder Rücktritt vom Vertrag (§§ 918 ff ABGB) In beiden Fällen Schadenersatz (§ 906 Abs 2 Satz 4 ABGB)

    III. Schuldinhalt

  • Magdalena Gruber 46

    Wahlschuld (III)

    Zufälliger Untergang eines Wahlstückes − keine (zwingende) Bindung des Wahlberechtigten an den

    Vertrag

    Verschuldeter Untergang eines Wahlstückes: − Haftung des Verpflichteten, sofern der Gläubiger sich

    nicht für die andere Sache entscheidet

    III. Schuldinhalt

  • Magdalena Gruber 47

    Leistungszeit (§ 904 ABGB) 1. Parteienvereinbarung 2. Allenfalls Natur und Zweck der Leistung 3. Sonst „sogleich“ (ohne unnötigen Aufschub) (§ 904

    Satz 1 ABGB, vgl § 7a KSchG)

    III. Schuldinhalt

  • Magdalena Gruber 48

    Leistungszeit (§ 904 ABGB) − Gläubiger kann am Beginn des Tages der Fälligkeit

    fordern − Verzug tritt jedoch erst mit Ende des Tages der

    Fälligkeit ein − Fälligkeit kann nachträglich einvernehmlich geändert

    werden (§ 1413 ABGB) • Stundung: neuer Fälligkeitstermin • Reine Stundung: Fälligkeit bleibt aufrecht, Verzicht auf

    Geltendmachung • kein Abzug von Zwischenzinsen (aber § 16 VKrG)

    III. Schuldinhalt

  • Magdalena Gruber 49

    Erfüllungsort (§ 905 ABGB) 1. Parteiendisposition 2. allenfalls Natur und Zweck des Geschäftes 3. Sonst Wohn- oder Geschäftssitz des Schuldners (§ 905

    Abs 1 ABGB, Holschuld)

    III. Schuldinhalt

  • Magdalena Gruber 50

    Erfüllungsort (§ 905 ABGB)

    • Erfüllungsort beim Gläubiger Schuldner muss für die Beförderung der Leistung zum Gläubiger sorgen (Bringschuld)

    • Erfüllungsort beim Schuldner Schuldner muss Leistung

    • für den Gläubiger bereithalten (Holschuld; gesetzlicher Regelfall)

    • oder die Leistung zum Gläubiger absenden (Schickschuld)

    III. Schuldinhalt

  • Magdalena Gruber 51

    Geldschulden − Geld ieS: staatlich anerkanntes Zahlungsmittel, für das

    Annahmezwang besteht (Bargeld) − Geld iwS: alles, was im Verkehr als Zahlungsmittel

    angenommen wird (zB Buchgeld) − Geldschulden grds Bargeldschulden

    III. Schuldinhalt

  • Magdalena Gruber 52

    Geldschulden − Sonderfall der Gattungsschuld

    • Keine Unmöglichkeit • Nicht in „mittlerer Qualität und Güte zu leisten“

    − Bringschuld (§ 907a ABGB) • Muss bei Fälligkeit verfügbar sein • Gefahrtragung bei Banküberweisung • Ausnahme: § 6a Abs 2 KSchG, § 15 Abs 3 MRG

    − Fremdwährungsschulden • § 907b ABGB facultas alternativa • Effektivklausel

    − Wertsicherung

    III. Schuldinhalt

  • Magdalena Gruber 53

    Zinsen − Entgelt für die Nutzung von Kapital − Berechnung − Begriffe

    • Verzugszinsen • Zins • Zwischenzinsen

    − Nebengebühren (§ 912)

    III. Schuldinhalt

  • Magdalena Gruber 54

    Zinsen als Entgelt − Höhe:

    • Parteiendisposition • Sonst § 1000 ABGB: 4% p.a.

    − Schranke: Wucherbestimmungen (§ 879 Abs 2 Z 4 ABGB, § 7 WucherG)

    III. Schuldinhalt

  • Magdalena Gruber 55

    Verzugszinsen − unabhängig von Verschulden oder Schaden − Parteiendisposition, sonst gesetzliche Regelungen − Höhe:

    • Unternehmensbezogene Geschäfte: 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszins (§ 456 UGB) (Achtung § 459 UGB)

    • Allgemein 4 % (§ 1333 Abs 1 iVm § 1000 ABGB) • Verbrauchergeschäft: § 6 Abs 1 Z 13 KSchG

    − Weitergehender Schadenersatz bleibt unberührt

    III. Schuldinhalt

  • Magdalena Gruber 56

    Zinseszinsen − Können begehrt werden, wenn ausdrücklich vereinbart

    (§ 1000 Abs 2 ABGB) − Höhe unterliegt der Parteiendisposition (sonst 4 %) − Weitergehender Schadenersatz bleibt unberührt

    III. Schuldinhalt

  • Magdalena Gruber 57

    Leistung Zug um Zug (I) • §§ 1052, 1062 ABGB • Dispositiv • Vertraglich oder gesetzliche Vorleistungspflicht (zB

    §§ 1154, 1170 ABGB) • Verschiedene Zurückbehaltungsrechte

    III. Schuldinhalt

  • Magdalena Gruber 58

    Leistung Zug um Zug (II) Einrede des nicht (gehörig) erfüllten Vertrag (§ 1052 Satz 1 ABGB) − Schuldner hat seine Leistung angeboten − Besteht nur hinsichtlich Leistungen, die im

    Austauschverhältnis stehen − § 6 Abs 1 Z 6 KSchG: kann im Verbrauchergeschäft nicht

    ausgeschlossen werden

    III. Schuldinhalt

  • Magdalena Gruber 59

    Leistung Zug um Zug (III) Unsicherheitseinrede (§ 1052 Satz 2 ABGB) − Vorleistungspflicht − Keine Einrede des nicht gehörig erfüllten Vertrages

    möglich − Leistung bis zur Sicherstellung der Gegenleistung

    zurückbehalten − Erbringung der Gegenleistung durch die

    Vermögensverhältnisse gefährdet (§ 1052 Satz 2 ABGB)

    III. Schuldinhalt

  • Magdalena Gruber 60

    Zurückbehaltungsrecht Einrede der Gewährleistung − Wenn Sache bereits übergeben und der Empfänger

    Verbesserung/Austausch verlangen kann − Setzt Recht auf Leistung voraus − Steht nach hA nur hinsichtlich von (Gegen-)Leistungen

    zu, welche im Austauschverhältnis stehen − hA: ganzer Betrag kann zurückbehalten werden

    III. Schuldinhalt

  • Magdalena Gruber 61

    Zurückbehaltungsrecht nach § 471 ABGB Herausgabe einer Sache nur gegen Berichtigung des mit der Sache in Verbindung stehenden gemachten Aufwandes oder des durch die Sache verursachten Schadens − Ausnahme: § 1440 Satz 2 ABGB − § 6 Abs 1 Z 6 KSchG − Ohne Vertragsverhältnis?

    III. Schuldinhalt

    Repetitorium aus Zivilrecht� �Schuldrecht - Allgemeiner Teil���Magdalena Gruber, LL.M.(WU), BSc(WU)ProgrammProgrammGrundlagenBegriff „Schuldrecht“Definition SchuldverhältnisSchuldverhältnisHauptleistungspflichtenSelbständige NebenleistungspflichtenUnselbständige NebenleistungspflichtenSchutz- und Sorgfaltspflichten (I)Schutz- und Sorgfaltspflichten (II)WIEDERHOLUNGPrimär- und SekundärpflichtenObliegenheitenZiel- und Dauerschuldverhältnisse (I)Ziel- und Dauerschuldverhältnisse (II)Ziel- und Dauerschuldverhältnisse (III)WIEDERHOLUNGSchuld und HaftungProgramm Begründung des SchuldverhältnissesEntstehung durch zweiseitiges Rechtsgeschäft (Vertrag)Auslobung (§ 860 ABGB)PreisausschreibenDas vorvertragliche Schuldverhältnis (I)Das vorvertragliche Schuldverhältnis (II)Das vorvertragliche Schuldverhältnis (III)Das nachvertragliche Schuldverhältnis?NebenabredenAngeld (§ 908 ABGB) (I)Angeld (§ 908 ABGB) (II)Reugeld (§ 909-911 ABGB)Vertragsstrafe (§ 1336 ABGB) (I)Vertragsstrafe (II)VerwirkungsabredeProgrammBestimmtheit der Leistung (§ 869 ABGB)Arten der Leistung (was kann geschuldet werden?)Teilbare und unteilbare LeistungenVertretbare und unvertretbare SachenGattungs- und Stückschuld (Speziesschuld)KonzentrationWahlschuld (§§ 906 ff ABGB)Wahlschuld (II)Wahlschuld (III)Leistungszeit (§ 904 ABGB)Leistungszeit (§ 904 ABGB)Erfüllungsort (§ 905 ABGB)Erfüllungsort (§ 905 ABGB)GeldschuldenGeldschuldenZinsenZinsen als EntgeltVerzugszinsenZinseszinsenLeistung Zug um Zug (I)Leistung Zug um Zug (II)Leistung Zug um Zug (III)ZurückbehaltungsrechtZurückbehaltungsrecht nach § 471 ABGB