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Fachdienst Frauen und Chancengleichheit Schwanger?! Ein Leitfaden für werdende Mütter und Väter in der Wetterau Mit freundlicher Unterstützung von AUSGABE 2016

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FachdienstFrauen und Chancengleichheit

Schwanger?!Ein Leitfaden für werdende Mütter

und Väter in der Wetterau

Mit freundlicherUnterstützung von

AUSGABE 2016

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Impressum HerausgeberinWetteraukreis Fachdienst Frauen und Chancengleichheit

BezugFachdienst Frauen und ChancengleichheitLeonhardstraße 761169 FriedbergTel. 06031 83-5301fachdienst-frauen@wetteraukreis.dewww.wetteraukreis.dewww.frauenseiten.wetterau.de

Wir erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und garantieren nicht für die Richtigkeit aller Angaben. Diese Broschüre ist nach bestem Wissen und Gewissen verfasst. Jede Haftung ist ausge-schlossen. Gesetze und Rechtsprechungen ändern sich. Bitte beachten Sie deshalb das Erscheinungsdatum der Broschüre.

Konzept und Umsetzung: Arbeitskreis Schwanger?!

Fotos: ©murika/123rf.com, ©Claudia Paulussen, Hannes Eichinger,Harald07, Violetstar, Sandor Jackal, David Davis, Arne Pastoor,gigi1807, Franck Boston/alle Fotolia.com, ©SirName/photocase.comund Privat, Gestaltung: ©Christine Wigge

Stand 07/2016

Filiale Friedberg

Mit freundlicher Unterstützung von:

Diakonisches Werk WetterauBahnhofstraße 2663667 NiddaTel. 06043 96400schwangerenberatung@diakonie-wetterau.dewww.diakonie-wetterau.de

Caritasverband Gießen e. V.Kleine Klostergasse 1661169 FriedbergTel. 06031 [email protected]

pro familia Friedberg Saarstraße 3061169 FriedbergTel. 06031 [email protected]

Fachdienst Frauen und ChancengleichheitLeonhardstraße 761169 FriedbergTel. 06031 83-5301fachdienst-frauen@wetteraukreis.dewww.wetteraukreis.dewww.frauenseiten.wetterau.de

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Liebe Leserin, lieber Leser,

im Wetteraukreis werden jedes Jahr ca. 2500 Kindergeboren (2014 waren es genau 2447).

Ihnen als Eltern möchten wir mit der Broschüre „Schwanger?!“ eine gute Orientierung für die Schwanger-schaft und die erste Zeit mit dem Baby geben.

Der Schwerpunkt der Broschüre liegt auf den rechtlichenund sozialen Veränderungen, die es für Sie als werdendeMütter und Väter zu bewältigen gilt. Denn nicht erstdurch die Geburt Ihres Kindes, sondern bereits in denMonaten davor, verändert sich Ihr Leben grundlegend.Sie müssen sich neu orientieren, berufliche und privateZielsetzungen in Hinblick auf ein Leben mit Kind neuüberdenken und als werdende Mutter auch Rücksichtauf Ihre körperlichen Bedürfnisse nehmen.

Dies ist bereits die 4. Auflage der Broschüre. Damit dieInformationen für Sie gut nutzbar sind, wird dieBroschüre regelmäßig überarbeitet und aktualisiert.Hierfür bedanken wir uns herzlich beim Arbeitskreis„Schwanger“, der die vielen Informationen, Tipps undAdressen sorgfältig zusammengestellt hat.

Landrat Joachim Arnold Kornelia SchäferLeiterin Fachdienst Frauen und Chancengleichheit

Grußwort

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Liebe werdende Mütter und Väter,

wir, die Redakteurinnen dieses Leitfadens, beraten inunterschiedlichen Institutionen bereits seit vielen Jahrenschwangere Frauen und ihre Partner in der Wetterau.Dabei haben wir die Erfahrung gemacht, dass werdendeMütter sich medizinisch meist gut versorgt wissen undbei Unsicherheiten und Fragen ihre Frauenärztinnen und-ärzte und/oder Hebammen ansprechen. Was ihnen oftfehlt, ist eine regionale Orientierung in Bezug auf dierechtlichen und sozialen Aspekte rund um die Schwan-gerschaft und die Geburt eines Kindes.

Wie viel Geld brauchen wir für ein Leben mit Kind? Werkann uns unterstützen? Welche Anträge gilt es wo zustellen? Oder was ändert sich, wenn ich alleinerziehendbin? Diese und ähnliche Fragen will Ihnen der Leitfadenbeantworten. Außerdem finden Sie eine Checkliste amEnde der Broschüre. Hier können Sie auf einen Blicksehen, wann und was in der Schwangerschaft, rund umdie Geburt und danach erledigt werden kann.

Bei vielen Themen, wie z. B. dem Elternzeit- und Eltern-geldgesetz, hätte es den Umfang dieser Broschüre ge-sprengt, diese in allen Einzelheiten darzustellen. Statt-dessen haben wir auf bekannte kostenfreie Broschürenund Internetseiten verwiesen.

Wir danken allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern inÄmtern, Einrichtungen und Initiativen, die unsere Fragenkompetent beantwortet haben.Für Fragen, die Ihnen der Leitfaden nicht beantwortenkann, haben wir jederzeit ein offenes Ohr und werdenversuchen, Ihnen bestmöglich weiterzuhelfen!

Wir wünschen Ihnen einen guten Start in den neuenLebensabschnitt!

Ihr Arbeitskreis Schwanger

Martina Alberti, Caritasverband Gießen e. V., FriedbergSusanne Martin-Ploner, Diakonisches Werk WetterauSarah Parrish, Fachdienst Frauen und Chancengleichheit des WetteraukreisesAnke Bäumker, pro familia Friedberg (v.l.)

Einleitung

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Grußwort 3Einleitung 4Inhaltsverzeichnis 5

� Baby und Beruf 7

• Beruflicher Aus- und Wiedereinstieg 8• Mutterschutz 9• Elternzeit und Elterngeld 10• Teilzeit- und Befristungsgesetz 11• Arbeitslosigkeit 11• Schule, Ausbildung und Studium 12• Kinderbetreuung 13

� Finanzielle Hilfen 15

• Mutterschaftsgeld 16• Kindergeld 17• Elterngeld und ElterngeldPlus 18• ElterngeldPlus 19• Kinderzuschlag 21• Bundesstiftung Mutter und Kind 21• Arbeitslosengeld II (ALG II) 22• Wohngeld 24• Übernahme und Bezuschussung von Betreuungskosten 25• Bildungs- und Teilhabepaket (BUT) – Bezuschussung u. a.

von Mittagsverpflegung, Sport- und Kulturangeboten 26• BAföG 27• BaB 28

� Alleinerziehend 29

• Trennung und Scheidung 31• Anerkennung der Vaterschaft 32• Kindesunterhalt 33• Schwangerschafts- und Betreuungsunterhalt 34• Ehegattenunterhalt 34

Inhalt

inhaltsverzeichnis

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Inhalt • Beistandschaft 34• Sorge- und Umgangsrecht/Begleiteter Umgang 35• Unterhaltsvorschuss 36• Arbeitslosengeld II und Sozialgeld für Alleinerziehende 37• Weitere unterstützende Angebote 38

� Schwangerschaft, Geburt und die erste Zeit mit dem Baby 40

• Schwangerschaftsvorsorge 41• Pränataldiagnostik 41• Geburtsvorbereitung und Geburt 42• Stimmungskrisen nach der Geburt 44• Geburtsurkunde und Namensgebung 44• Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung 45• Krankenversicherung des Kindes 45• Umstandsmode, Babyausstattung und Spielsachen 46

� Beratung und Unterstützung 47

• Schwangerschaftsberatung 48• Familienunterstützende Angebote 48• Rechtsberatung 50• Beratung für Mütter und Väter ohne deutschen Pass 51• Hilfe für Frauen in Gewaltsituationen 52• Pflegefamilie/Adoption 53• Seelische und körperliche Gesundheit 53• Frühförderung für Kinder mit Behinderung 54• Schuldnerberatung 54• Tafeln 54

� Schwangerschaftskonflikt 55

• Schwangerschaftsabbruch 55• Vertrauliche Geburt/Adoption 56

� Schwangerschaftskalender mit Checkliste 57Stichwortverzeichnis 61

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Baby und Beruf

• Beruflicher Aus- und Wiedereinstieg

• Mutterschutz

• Elternzeit und Elterngeld

• Teilzeit- und Befristungsgesetz

• Arbeitslosigkeit

• Schule, Ausbildung und Studium

• Kinderbetreuung

Baby und Beruf

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Der berufliche Wiedereinstieg nach Schwangerschaftund Geburt eines Kindes kann durch eine frühzeitigePlanung erleichtert werden. Wenn Sie und Ihr Partner den beruflichen Aus- undWiedereinstieg planen, sollten Sie sich mit folgendenFragen auseinandersetzen:

• Wer von Ihnen möchte wann und wie lange Ihr Kind betreuen? Oder möchten Sie eine Kinderbetreuung, z. B. eine Tagesmutter oder eine Kinderkrippe suchen? > siehe Kinderbetreuung, S. 13

• Wie wird die Elternzeit verteilt und welche Arbeitszeitmodelle passen dazu? Hier bietet das neue ElterngeldPlus gute Möglichkeiten der partnerschaftlichen Aufteilung. > siehe Elternzeit, S. 10 und Elterngeld und ElterngeldPlus, S. 18.

• Bietet Ihr Arbeitgeber eine betriebliche Kinder-betreuung oder andere familienfreundliche Maßnahmen an, z. B. „Heimarbeit“?

• Wie können Sie den Kontakt zu Ihrem Arbeitgeber während der Familienzeit halten und beruflich auf dem Laufenden bleiben, z. B. indem Sie Fortbildun-gen besuchen oder Vertretungen übernehmen?

Beruflicher Aus- und Wiedereinstieg

Wenn Sie sich entschieden haben, sollten Sie IhreVorstellungen mit Ihrem Arbeitgeber besprechen. Sie werden Ihre Pläne vermutlich immer wieder an neue Gegebenheiten anpassen müssen, aberAbsprachen mit Ihrem Arbeitgeber haben den Vorteil,dass Sie bereits im Vorfeld signalisieren, dass Ihr Beruf Ihnen wichtig ist.

Der Fachdienst Frauen und Chancen-gleichheit des Wetteraukreises veran-staltet gemeinsam mit dem Arbeits-kreis Beruflicher Wiedereinstieg allezwei Jahre den Infotag Wiederein-stieg. Hier können Sie vor Ort Fach-

leute kennenlernen, Kontakte zu möglichen Arbeitgebernknüpfen und bekommen viele Infos rund um Bewerbung,Kinderbetreuung, Finanzielle Unterstützung und mehr.

Schreiben Sie einfach eine Mail an [email protected] mit dem Stichwort „Infotag Beruflicher Wiedereinstieg“. Dann erhalten Sie automatisch eine Einladung zum nächsten Infotag.

Fachdienst Frauen und Chancengleichheitdes WetteraukreisesLeonhardstr. 7 I 61169 Friedberg I Tel. 06031 [email protected] www.frauenseiten.wetterau.de

beruflicher wiedereinstieg8

Baby und Beruf

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Baby und Beruf

Was und für wen?

Für Sie als werdende berufstätige Mutter gilt das Mutter-schutzgesetz vor, während und nach der Schwanger-schaft. Es schützt Sie vor Kündigung, vor Gesundheits-gefahren in der Schwangerschaft und es sichert IhrenLebensstandard. Das Mutterschutzgesetz gilt für alle Frauen, die in einemArbeitsverhältnis stehen, also auch für Teilzeitbeschäf-tigte, geringfügig Beschäftigte (Minijobs), Frauen inAusbildung und Frauen in Studium und Schule. IhreStaatsangehörigkeit ist nicht entscheidend, solange IhrArbeitsplatz in Deutschland ist. Bei Bewerbungs- oder Einstellungsgesprächen sind Sienicht verpflichtet, den potentiellen Arbeitgeber über dieSchwangerschaft zu informieren (mit wenigen Ausnahmen).Die vierzehnwöchige Mutterschutzfrist beginnt sechsWochen vor der Geburt und endet in der Regel achtWochen nach der Geburt. Findet die Geburt vor demerrechneten Geburtstermin statt, verlängert sich dieMutterschutzfrist um die Anzahl der Tage, die Sie vor derGeburt nicht in Anspruch genommen haben. Während dieser Zeit besteht ein allgemeines Beschäftigungsver-bot. Auf eigenen Wunsch können Sie in der Zeit vor derGeburt weiterarbeiten. Meistens wird es jedoch zu an-strengend und Sie sollten sich Ruhe gönnen. Während der 14-wöchigen Mutterschutzfrist erhalten Sie Mutterschaftsgeld. > siehe Finanzielle Hilfen,Mutterschaftsgeld, S. 16.

Kündigungsschutz besteht ab Beginn der Schwanger-schaft bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Ent-bindung (falls Sie danach Elternzeit nehmen, verlängertsich der Kündigungsschutz bis zum Ablauf der Eltern-zeit).

Schutz am Arbeitsplatz• Sie haben während der gesamten Schwangerschaft

Anspruch auf bezahlte Freistellung für ärztliche Untersuchungs- und Beratungstermine.

• Wenn Ihr Kind geboren ist, haben Sie das Recht, Ihr Kind auch während der Arbeitszeit zu stillen.

• Am Arbeitsplatz genießen Sie einen besonderen Schutz, z. B. bei Nacht-, Wochenend- oder Mehr-arbeit, bei schwerer körperlicher Arbeit wie Akkord- oder Fließbandarbeit sowie bei Kontakt mit Gefahrenstoffen.

Broschüre Über Ausnahmen und Sonderregelungen, beispielsweise bei befristeten Arbeitsverträgen, Konkurs des Unternehmens oder für Beamtinnen informiert ausführlich die Broschüre: Leitfaden zum MutterschutzSie können sie herunterladen unter: www.bmfsfj.de, Stichwort: Publikationen

oder bestellen bei: Publikationsversand der Bundesregierung Tel. 030 182722721

Mutterschutz mutterschutz

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Sie und Ihr Partner können bis zum drittenGeburtstag Ihres Kindes Elternzeit – eine unbe-zahlte Freistellung von der Arbeit – nehmen. Dasgilt auch für befristete Verträge, für Teilzeitarbeitund geringfügige Beschäftigungen. In dieser Zeit haben Sie Kündigungsschutz, blei-ben gesetzlich krankenversichert und Ihr Arbeit-geber muss Ihnen nach der Elternzeit Ihren altenbzw. einen gleichwertigen Arbeitsplatz anbie-ten. Befristete Arbeitsverträge verlängern sichdurch die Elternzeit nicht. Finanziell werden Sie für einen Teil der Eltern-zeit durch das Elterngeld unterstützt. (> siehe Elterngeld, S. 17)

Sie können entscheiden, wer von Ihnen Elternzeit nimmt,ob Sie beide Elternzeit nehmen möchten und für wel-chen Zeitraum. Es gibt dabei ganz unterschiedlicheModelle. Beide Partner können beispielsweise gemein-sam Elternzeit nehmen und währenddessen gar nichtoder in Teilzeit arbeiten. Sie können die Elternzeit auchuntereinander und in bis zu drei Abschnitte aufteilen.

Bis zum dritten Geburtstag Ihres Kindes müssen Sie spätestens sieben Wochen vor Beginn der ElternzeitIhren Arbeitgeber schriftlich informieren. Dieser mussauf Ihre Wünsche eingehen, sofern sie nicht dem Gesetzwidersprechen. Mit der Anmeldung der Elternzeit legenSie sich verbindlich darauf fest, für welche Zeiträume Sie

Elternzeit

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itsich in den ersten drei Jahren nach der Geburt entschie-den haben. In Absprache mit dem Arbeitgeber ist jedochauch eine Änderung möglich.

Von den 36 Monaten Elternzeit können bis zu 24 Monateauch zwischen dem 3. und 8. Geburtstag des Kindesgenommen werden, z. B. in dem Jahr, in dem Ihr Kindeingeschult wird. Die Zustimmung des Arbeitgebers istnicht erforderlich. Die Anmeldefrist für Elternzeit nachdem 3. Geburtstag beträgt 13 Wochen.

Beanspruchen beide Elternteile gleichzeitig die Eltern-zeit, können Sie jeweils bis zu 3 Jahre von der Arbeit freigestellt werden, wobei sich bei dieser Variante natürlich die Frage des Lebensunterhaltes stellt.

Wird die Elternzeit zeitlich getrennt voneinander ge-nommen, ist die Elternzeit auf max. 3 Jahre pro Kind(und nicht pro Elternteil) beschränkt. Elternzeit, die dieMutter nimmt, begrenzt somit die Elternzeit für denVater und umgekehrt.

Nach der Elternzeit gilt wieder die vertraglich vereinbar-te Arbeitszeit. Sie können in Teilzeit arbeiten, wenn Siedies wünschen und keine dringenden betrieblichenGründe dagegen sprechen. (> siehe Teilzeit- und Befristungsgesetz, S.11)

Broschüre „Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit”als PDF herunterzuladen unter: www.bmfsfj.de, Stichwort: Publikationen oder zu bestellen beim Publikationsversand der Bundesregierung Tel. 030 182722721

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Baby und Beruf

Per Gesetz dürfen Sie von Vollzeit auf Teilzeit wechseln.Vorraussetzung ist, dass Sie seit mindestens 6 Monatenbei Ihrem Arbeitgeber arbeiten und der Betrieb mehr als15 Angestellte hat. Sie müssen den Antrag auf Teilzeit min-destens 3 Monate im Voraus stellen. Ihr Arbeitgeber kanndiesen nur ablehnen, wenn betriebliche Gründe dagegensprechen.Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber über die verschiede-nen Möglichkeiten flexibler Arbeitszeit oder Teilzeit, umgemeinsam eine individuelle Lösung für Ihre persönlicheSituation zu finden. In der angegebenen Broschüre undauf der Internetseite können Sie sich über verschiedeneTeilzeitmodelle informieren.

Broschüre „Teilzeit – ALLES was RECHT ist.“Rechtliche Rahmenbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, Arbeitgeber und Arbeit-geberinnen.“ Stand Januar 2015Kostenfrei zu bestellen beim

Publikationsversand der Bundesregierung Tel. 030 182722721

[email protected]/service/publikationen

www.teilzeit-info.deAuf der Seite finden Sie auch einen Teilzeitrechner!

Teilzeit- und Befristungsgesetz Arbeitslosigkeit

Sollten Sie während der Schwangerschaft arbeitsloswerden, z. B. weil Ihr Arbeitsvertrag befristet war oderIhr Betrieb in Insolvenz gehen musste, können Sie ALG Ibeantragen, sofern Ihre Anwartschaftszeit erfüllt ist.Die Regelanwartschaftszeit ist erfüllt, wenn Sie in denletzten zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung und demBeginn der Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Monate ineinem Versicherungspflichtverhältnis (Beschäftigung,Krankengeldbezug) gestanden haben. Während derMutterschutzfrist (in der Regel sechs Wochen vor undacht Wochen nach der Geburt) erhalten Sie das Mutter-schaftsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes.

Wann und Wo?

Agentur für Arbeit Frankfurt/Main I Geschäftsstelle Bad VilbelIm Rosengarten 25b I 61118 Bad VilbelTel. 0800 4555500 (kostenfrei)[email protected] (für Bad Vilbel, Karben)

Agentur für Arbeit Gießen I Geschäftsstelle FriedbergLeonhardstraße 17 I 61169 FriedbergTel. 0800 4555500 (kostenfrei)[email protected]

Agentur für Arbeit Gießen I Geschäftsstelle BüdingenAm Junkerngarten 3 I 63654 Büdingen Tel. 0800 4555500 (kostenfrei)[email protected]

Agentur für Arbeit Gießen I Geschäftsstelle GießenNordanlage 60 I 35390 Gießen Tel. 0800 4555500 (kostenfrei)[email protected]

Da die Zuständigkeitender Arbeitsagenturenöfter wechseln, könnenSie auch unterwww.arbeitsagentur.dedie Postleitzahl IhresWohnortes eingeben und aktuell überprüfen,welche Agentur für Siezuständig ist.

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Wenn Sie während der Ausbildung schwanger gewordensind, bestehen für Sie mehrere Möglichkeiten, Ihre Aus-bildung zu Ende zu führen.Sie können Ihre Ausbildung für die Zeiten der Mutter-schutzfristen unterbrechen und danach fortsetzen. WennSie Elternzeit in Anspruch nehmen (bis zu drei Jahren),bleibt während dieser Zeit Ihr Berufsausbildungsver-hältnis bestehen. Abschlussprüfungen können Sie u. U.auch während der Mutterschutzfrist absolvieren. Bei Fehlzeiten durch die Schwangerschaft können SieIhre Ausbildungszeit verlängern lassen. Anträge müssenbei der für Sie zuständigen Stelle, der Industrie- undHandelskammer (IHK) oder der Handwerkskammer(HWK), beantragt werden. Kindesväter oder Großelternkönnen sich für die Betreuung eines Kindes ganz oderteilweise freistellen lassen, wenn ihre Partnerin bzw.Tochter noch in der Ausbildung ist. Das Berufsausbildungsgesetz sieht außerdem dieMöglichkeit vor, eine Berufsausbildung in Teilzeit zumachen. Damit soll jungen Müttern und Vätern dieChance gegeben werden, trotz Elternschaft eine Berufs-ausbildung abzuschließen. Ihr Gehalt wird entsprechendIhrer Stundenzahl angepasst. Ergänzende Leistungenkönnen Sie beantragen, > vgl. hierzu das KapitelFinanzielle Hilfen. Um Ihre Situation zu besprechen undLösungsmöglichkeiten zu entwickeln, sollten Sie sich andie für Sie zuständige Ausbildungsberatung wenden.

Schule, Ausbildung und Studium

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Baby und Beruf

Wenn Sie schwanger werden und noch zur Schulegehen, ist es wichtig, alle anstehenden – insbesondereorganisatorischen – Fragen rechtzeitig mit der Schule zuklären. Hier kann der/die Vertrauenslehrer/-in ein wichti-ger Ansprechpartner sein. Bitte beachten Sie: Wenn Sieals Schülerin weiterhin am Unterricht teilnehmen möch-ten, um z. B. wichtige Klausuren nicht zu versäumen,müssen Sie die Mutterschutzfristen nicht zwingend ein-halten. > Mehr Info hierzu gibt es beim RegierungspräsidiumDarmstadt, Amt für Arbeitsschutz, Tel. 06151 120 oder bei den Schwangerenberatungsstellen, siehe unten.

Auch bei einer Schwangerschaft während des Studiumssollten rechtzeitige Planungen und Absprachen hinsicht-lich des weiteren Studienverlaufes, der Betreuungsmög-lichkeiten für das Kind, der finanziellen Unterstützungs-möglichkeiten etc. gemacht werden. (> siehe z. B. BAföG, Seite 27)

Wann und Wo?

Die Schwangerschaftsberatungsstellen in Ihrer Nähe helfen Ihnen, Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen, in Konflikten zu vermitteln oder Sie bei Behördenan-gelegenheiten zu unterstützen. > Adressen, siehe S. 48

www.schwanger-unter-20.de

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Ab dem 1.8.2013 haben Kinder ab Vollendung des erstenLebensjahres bis zum dritten Lebensjahr einen Rechtsan-spruch auf frühkindliche Förderung in einer Tagesein-richtung oder in der Kindertagespflege (Kinderförde-rungsgesetz KiföG). Danach besteht das Recht auf einenKindergartenplatz. Auch im Wetteraukreis wird das Ange-bot an Betreuungsplätzen für Kinder stetig ausgebaut,ist aber noch nicht überall ausreichend. Wenn Sie undIhr Partner innerhalb der ersten drei Jahre nach derGeburt wieder in den Beruf einsteigen möchten, eineAusbildung beginnen oder Ihre unterbrochene Aus-bildung fortsetzen wollen, empfehlen wir Ihnen, Ihr Kind so früh wie möglich, am besten bereits währendder Schwangerschaft, in einer Krippe oder bei einer/mTagesmutter/-vater anzumelden.

> siehe Übernahme und Bezuschussung vonBetreuungskosten, S. 25

Krippen und Kindergärten im Wetteraukreis

Unter www.wetteraukreis.de, Suchbegriff: Kindertagesstättensind alle Betreuungsmöglichkeiten im Wetteraukreis nach Orten und Betreuungsformen aufgelistet.

Tagesmütter/-väter im Wetteraukreis

Vermittlung von Tagesmüttern und -vätern BüdingenEvangelische Familien-BildungsstätteBahnhofstraße 29 I 63654 BüdingenTel. 06042 979470 [email protected]

Kinderbetreuung

Baby und Beruf

Tagesmütter/-väter im Wetteraukreis

Butzbach und UmgebungAWO „Beratungsstelle für Tages- und Pflegepersonen von Kindern und Jugendlichen“ I Tel. 06033 9605606(706) Griedeler Str. 39 I 35510 [email protected]

Nidda, Niddatal und UmgebungAWO „Fachservice Kindertagespflege“Ludwigstraße 13 I 63667 Nidda I Tel. 06043 [email protected]

Friedberg Evangelische Familien-BildungsstätteBismarckstr. 2 I 61169 Friedberg I Tel. 06031 1627 [email protected]

Bad Nauheim Evangelische Familien-BildungsstätteAm Goldstein 4b, Alte Wäscherei I 61231 Bad Nauheim I Tel. 06032 33497122 I [email protected]

Bad Vilbel und Dortelweil-WestEv. Familien-Bildungsstätte, Ev. Gemeindehaus „Arche“Johann-Strauß-Str. 1-3 I 61118 Bad Vilbel Tel. 06101 497926 oder 06032 3497000 [email protected] (nur Dortelweil-West)

Bad Vilbel „Haus der Begegnung“Marktplatz 2 I 61118 Bad Vilbel I Tel. 06101 2760730 [email protected]

Karben MüZe – Mütter- und Familienzentrum Karben e. V.Kindertagespflege-Büro Burg Gräfenrode I Berliner Str. 12 61184 Karben I Tel. 06034 193 99771 I [email protected]

Rosbach/Wöllstadt I Tel. 06007 939658 [email protected]

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Notmütterruf für den WetteraukreisDer Notmütterruf für den Wetteraukreis vermittelt Ihneneine Notmutter, die zu Ihnen nach Hause kommt. Siekocht, kauft ein und kümmert sich um die Kinder, wennSie oder Ihr Partner krank sind und Ihr Kind nicht betreu-en können. Ihre Krankenkasse übernimmt unter be-stimmten Bedingungen anteilige Kosten. Hierzu könnenSie sich beim Notmütterruf oder bei Ihrer Krankenkasseinformieren.

Notmütterruf für den WetteraukreisTel. 06032 35784 I Mobil 0157 [email protected] I www.muefaz.de

BabysittervermittlungDie Mütter- und Familienzentren in Bad Nauheim (Müfaz), in Karben (Müze) und in Büdingen in Kooperation mitder Ev. Familienbildungsstätte führen eine Babysitter-kartei und vermitteln zuverlässige Babysitter.

Müfaz Bad Nauheim [email protected] I Tel. 06032 31233

Müze Karben [email protected] I Tel. 06034 5098974

Planet Zukunft www.familienstadt-buedingen.deTel. 06042 9534-101 oder - 102

Ev. Familien-BildungsstätteJohann-Strauß-Str. 1-3 I 61118 Bad Vilbel Tel. 06031 1627800 I [email protected](Friedberg/Bad Nauheim, Butzbach)[email protected] (Büdingen)

Kurzfristige und flexible Kinderbetreuung

MinikindergartenHier können Kinder ab 18 Monaten ca. drei Mal wöchentlich für drei Stunden erste Erfahrungen mitGleichaltrigen ohne Mama und Papa sammeln.

Müfaz Bad Nauheimwww.muefaz.de I Voranmeldung unter Tel. 06032 31233

Müze Karben www.mueze-karben.de I Tel. 06034 5098974

Bad Vilbel www.dksb-bv.de I Tel. 06101 88219

KurzzeitbetreuungDer Planet Zukunft in Büdingen bietet außerdem eineKurzzeitbetreuung, wenn Sie z. B. einkaufen gehen odereinen Yoga-Kurs besuchen wollen. Kinder von 1,5 – 12 Jahren, Kosten 0,50 Euro pro Stunde.Di, Do, Fr 09:00 – 12:00 Uhr und 14:30 – 17:00 Uhr.Voranmeldung ist zu empfehlen.

Planet Zukunft www.familienstadt-buedingen.deTel. 06042 9534-101 oder - 102

kinderbetreuung

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Baby und Beruf

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�Finanzielle Hilfen

In diesem Kapitel haben wir für Sie Informationen undWissenswertes rund um staatliche Förderungen und finanzielle Hilfen zusammengestellt.

Im Einzelnen sind dies:

• Mutterschaftsgeld

• Kindergeld

• Elterngeld und ElterngeldPlus

• Kinderzuschlag

• Bundesstiftung Mutter und Kind

• Arbeitslosengeld II (AlG II)

• Wohngeld

• Unterhaltsvorschuss (s. Kapitel Alleinerziehend)

• Übernahme und Bezuschussung von Kinderbetreuungskosten

• Bildungs und Teilhabepaket (BUT) – Bezuschussung u. a.

von Mittagessen, Sport- und Kulturangeboten

• BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz)

• BaB (Berufsausbildungsbeihilfe)

Finanzielle hilfen

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Finanzielle Hilfen

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Während der Schutzfristen sechs Wochen vor der Geburtbis acht Wochen nach der Geburt Ihres Kindes erhaltenSie Mutterschaftsgeld, wenn Sie Mitglied einer gesetzli-chen Krankenkasse sind und in einem Arbeitsverhältnisstehen. Dies gilt auch für geringfügig Beschäftigte(Minijob) und Teilzeitbeschäftigte. Bei Mehrlings- undFrühgeburten im medizinischen Sinne verlängert sich dieFrist nach der Geburt auf 12 Wochen. Bei einer Geburtvor dem errechneten Termin verlängert sich die Schutz-frist um die Tage, die Sie vorher nicht in Anspruchgenommen haben.

Das Mutterschaftsgeld entspricht Ihrem durch-schnittlichen Nettogehalt der letzten drei Monate

vor Beginn der Mutterschutzfrist. Einen Teil bezahlt Ihre Krankenkasse (bis zu 13 Euro täglich),

den Differenzbetrag übernimmt Ihr Arbeitgeber.

Arbeitslosengeld I–Empfängerinnen erhaltenMutterschaftsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes

von Ihrer Krankenkasse.

Arbeitslosengeld II–Empfängerinnen erhalten kein Mutterschaftsgeld.

Broschüre „ Leitfaden zum Mutterschutz“ zu bestellen oder als PDF herunterzuladen unter: www.bmfsfj.de (ganz unten auf der Webseite)

Hotline: Tel. 030 20179130

Wann und Wo?

Zur Antragstellung benötigt Ihre Krankenkasse eineärztliche Bescheinigung über den voraussichtlichenGeburtstermin. Diese darf frühestens sieben Wochen vor dem errechne-ten Geburtstermin ausgestellt sein. Es ist zu empfehlen,diese in Kopie auch an Ihren Arbeitgeber zu schicken.Nach der Geburt benötigt Ihre Krankenkasse die standesamtliche Geburtsurkunde (> vgl. Kapitel Rundum die Geburt, S. 40), die Ihnen extra für Mutterschafts-leistungen ausgestellt wird.

> Wenn Sie in einem Arbeitsverhältnis stehen, aber nicht selbst Mitglied in einer gesetzlichen Kranken-versicherung sind oder privat bzw. familienversichertsind, erhalten Sie normalerweise Mutterschaftsgeld von der Mutterschaftsgeldstelle des Bundesversi-cherungsamtes.

Bundesversicherungsamt I MutterschaftsgeldstelleFriedrich-Ebert-Allee 38 I 53113 Bonn

www.mutterschaftsgeld.de

Hotline Tel. 0228 619 1888

Täglich 9:00 Uhr bis 12:00 Uhrdonnerstags 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Mutterschaftsgeld

mutterschaftsgeld

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Finanzielle Hilfen

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Mit der Geburt Ihres Kindes besteht der Anspruch aufKindergeld. Das Kindergeld ist einkommensunabhängig.Es ist nach der Zahl der Kinder gestaffelt und beträgtmonatlich (Stand 1/2016):

Für Ihre ersten zwei Kinder je 190 EuroFür Ihr drittes Kind 196 EuroFür jedes weitere Kind 221 Euro

Wenn Sie und Ihr Partner zusammenleben oder ver-heiratet sind, müssen Sie entscheiden, wer von Ihnendas Kindergeld beantragen will. Kindergeld gibt es füralle Kinder bis 21 Jahre, in Ausbildung bis 25 Jahre.

Wann und Wo?

Den Antrag auf Kindergeld stellen Sie unmittelbar nach der Geburt bis zum sechsten Lebensmonat Ihres Kindes. Sie können diesen entweder • unter www.arbeitsagentur.de (Für Bürgerinnen und Bürger

– Kindergeld –) herunterladen oder• bei der Arbeitsagentur in Friedberg oder Büdingen

abholen:

Agentur für Arbeit Gießen I Geschäftsstelle FriedbergLeonhardstraße 17 I 61169 FriedbergGeschäftsstelle Büdingen I Am Junkerngraben 363654 Büdingen I Tel. 0180 15551111

• eventuell auch bei den Stadt- oder Gemeindeverwaltungen vor Ort erhalten.

„Merkblatt Kindergeld“ zu bestellen oder als PDF herunterzuladen unter: www.bmfsfj.de (ganz unten auf der Webseite unter Publikationen)

Kindergeld

> Den ausgefüllten Antrag senden Sie zusammen mit der eigens dafür vorgesehenen Geburtsurkunde (vgl. Rund um die Geburt) an die Familienkasse, die beider örtlichen Agentur für Arbeit angesiedelt ist.Für Bürger und Bürgerinnen aus dem Wetteraukreis ist dies die: Familienkasse in Gießen I Nordanlage 60 I 35390 GießenTel. 01801 546-337 I [email protected]

Für Bürgerinnen aus Bad Vilbel und Karben ist zuständig:

Familienkasse in Frankfurt a. M.Fischerfeldstr. 10-12 I 60311 Frankfurt a. M. [email protected]

Service-Rufnummer für Kindergeld und Kinderzuschlag Tel. 0800 45555-30 (gebührenfrei)

Sind Sie Angehörige/r des öffentlichen Dienstes, wenden Sie sich an Ihren Arbeitgeber bzw. Dienst-herrn. Wenn Sie das Kindergeld erstmalig anmelden, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.

+ Kindergeld für AlleinerziehendeAls Alleinerziehende/r wird das Kindergeld an Sie ausgezahlt. Allerdings kann der unterhaltspflichtige Elternteil seine Unterhaltszahlungen grundsätzlich um die Hälfte des Kindergeldes kürzen.

+ Kindergeld für Migrantinnen und MigrantenIn Deutschland lebende Migrantinnen und Migrantenkönnen unter bestimmten ausländerrechtlichen Voraussetzungen Kindergeld erhalten. Bitte erfragen Sie bei der Familienkasse in Gießen, ob Sie diese Voraussetzungen erfüllen.

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Ab der Geburt eines Kindes können Sie und Ihr Partnerbis zu 14 Monate lang Elterngeld erhalten, wenn Sie indieser Zeit Elternzeit nehmen und Ihr Kind betreuen.Elterngeld erhalten Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitneh-mer, Beamtinnen bzw. Beamte, Selbstständige und er-

werbslose Elternteile, Studierende und Auszubildende.Sie haben Anspruch auf Elterngeld, wenn Sie

• mit Ihrem Kind in einem Haushalt leben und

• einen Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichenAufenthalt in Deutschland haben.

Beide Elternteile können den Zeitraum frei unter-einander aufteilen. Ein Elternteil allein kann dieLeistung für mindestens zwei und maximal zwölf

Monate beziehen. Alleinerziehende können die Leistung für maximal 14 Monate beziehen.

Höhe des Elterngeldes Maßgebend für die Höhe des Elterngeldes ist Ihr Netto-einkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor derGeburt des Kindes. Das Elterngeld ersetzt das nach der Geburt des Kindeswegfallende monatliche Erwerbseinkommen.

Elterngeld und ElterngeldPlus

Höhe des Elterngeldes bei einem Nettoeinkommen von:• 1240 Euro und mehr – 65 % des Netteinkommen

(Maximal 1800 Euro im Monat)• 1220 bis 1240 Euro – 66 % des Nettoeinkommen• 1000 – 1200 Euro – 67 % des Nettoeinkommen• Unter 1000 Euro – gleitende Anhebung der

Ersatzrate bis zu 100 %

Den Mindestbetrag von 300 Euro erhalten Sie auch,wenn Sie nicht erwerbstätig sind oder Sozialleistungenwie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Wohngeld oder einenKinderzuschlag erhalten.

Das Elterngeld wird auf Sozialleistungen grundsätzlichvoll als Einkommen angerechnet. Es muss trotzdembeantragt werden. Eltern, die vor der Geburt Erwerbs-einkünfte hatten, erhalten einen Elterngeldfreibetrag.Dieser entspricht dem Einkommen vor der Geburt undbeträgt höchstens 300 Euro. Bis zu dieser Höhe ist dasElterngeld beim Arbeitslosengeld II, bei der Sozialhilfeund beim Kinderzuschlag anrechnungsfrei und steht denFamilien also zusätzlich zu diesen Leistungen zurVerfügung. Bei anderen Sozialleistungen, z. B. beimBAföG und beim Wohngeld, wird das Elterngeld bis zur Höhe des Mindestbetrages nicht als Einkommen berücksichtigt. > Siehe ElterngeldPlus, Seite 19

Finanzielle Hilfen

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ElterngeldPlus

Das ElterngeldPlus ist eine gute Lösung, wenn Siebereits während des Elterngeldbezugs wieder in Teilzeitarbeiten wollen. Das Elterngeld Plus gilt für alle Eltern,deren Kinder ab dem 1. Juli 2015 geboren sind. 

ElterngeldPlus bedeutet, dass Sie bei einer Teilzeittätig-keit bis zu dreißig Wochenstunden für jeden Elterngeld-monat einen Zweiten dazu bekommen. Das heißt, derZeitraum des Elterngeldbezugs kann sich verdoppeln.Wie beim bisherigen Elterngeld auch, ersetzt dasElterngeldPlus das wegfallende Einkommen um 65 biszu 100 Prozent, abhängig vom Voreinkommen. Sie erhal-ten in dieser Zeit höchstens die Hälfte des Elterngeldes,dass Ihnen ohne Teilzeiteinkommen zustünde.

Zusätzlich gibt es einen Partnerschaftsbonus, wennbeide Eltern mindestens vier Monate parallel zwischen25 und 30 Stunden arbeiten. Beide Elternteile erhaltenvier zusätzliche Elterngeldmonate. Den Bonus bekom-men auch Alleinerziehende. 

Außerdem ermöglicht das neue Gesetz eine deutlicheFlexibilisierung der Elternzeit. Weiterhin sind 36 Monate(3 Jahre) unbezahlte Auszeit vom Job bis zum drittenLebensjahr des Kindes möglich. Davon können aber 24 Monate statt bisher zwölf zwischen dem dritten undachten Geburtstag des Kindes eingesetzt werden.

Außerdem kann die Elternzeit in drei Zeitabschnitte proElternteil eingeteilt werden.Wenn Sie mehrere Kinderhaben, wird das Elterngeld erhöht.

Den Geschwisterbonus erhalten Sie, wenn ein weiteresKind geboren wird, bevor das erste Kind 36 Monate altist oder wenn Sie neben dem Baby noch zwei Kinderunter 6 Jahren haben. Der Geschwisterbonus beträgt10% des Elterngeldes, mindestens aber 75 Euro. BeiMehrlingsgeburten gibt es auch nur 1x Elterngeld proGeburt und nicht pro Kind. Allerdings gibt es einenMehrlingszuschlag von 300 Euro für jedes weitere Kind.

Achtung! Mutterschaftsleistungen, wie etwa dasMutterschaftsgeld einschließlich des Arbeitgeber-zuschusses, werden auf das Elterngeld angerechnet. Das heißt, die Mutter erhält in den ersten 8 Wochennach der Geburt, wenn Sie Arbeitnehmerin ist und deshalb Mutterschaftsgeld erhält, kein Elterngeld. Sie kann dann de facto nur noch für weitere 10 MonateBasisElterngeld beantragen bzw. für maximal 20 MonateElterngeldPlus.

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Finanzielle Hilfen

Wann und Wo?

Das Elterngeld muss nach der Geburt schriftlich bean-tragt werden. Jeder Elternteil kann für sich einmal einenAntrag auf Elterngeld stellen. Der jeweilige Antrag kanneinmal ohne Angabe von Gründen und zusätzlich einmalin Härtefällen geändert werden. Falls Sie den Antragnicht direkt nach der Geburt stellen, beachten Sie bitte,dass rückwirkende Zahlungen nur für die letzten dreiMonate vor Beginn des Monats geleistet werden, in dem der Antrag auf Elterngeld eingegangen ist.

>Die Anträge erhalten Sie• bei vielen Gemeinde- u. Stadtverwaltungen im Wetteraukreis

im Internet unter www.familien-atlas.deunter Geld – Finanzielle Hilfen – Elterngeld – Publikationen zusammen mit weiteren Informationen rund um das Thema Elterngeld

>Den ausgefüllten Antrag senden Bürgerinnen und Bürger des Wetteraukreises an dasHessische Amt für Versorgung und Soziales GießenPostanschrift: Postfach 101052 I 35340 GießenHausanschrift: Südanlage 14 A I 35390 GießenTel. 0641 7936-0 (AB) [email protected]

Außerdem bietet das Hessische Versorgungsamt bei der Stadt Friedberg eine Sprechstunde an (jeden 2. Monat am ersten Dienstag des Monats von 13:00 bis 16:30 Uhr).

Stadtverwaltung Friedberg I Mainzer-Tor-Anlage 6 61169 Friedberg I Tel. 06031 88-1 I (Standesamtgebäude)

BroschüreÜber Einzelheiten, Ausnahmen und Sonderregelungen informiert ausführlich die Broschüre: Elterngeld und ElternzeitZu bestellen oder als PDF herunterzuladen unter: www.bmfsfj.de, Stichwort: Publikationen

TIPP!

www.familien-wegweiser.de/ElterngeldrechnerHier finden Sie einen Elterngeldrechner mit Planer für alle Geburten ab dem 01.07.2015. Sie können Elterngeld, ElterngeldPlus und den Partner-schaftsbonus kombinieren. Der Planer hilft, die beste Aufteilung für Ihre Familie zu finden.

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kinderzuschlagKinderzuschlag

Ist Ihr Einkommen ausreichend, um Ihren eigenen Bedarfzu decken, aber zu niedrig, um darüber hinaus denBedarf Ihres Kindes bzw. Ihrer Kinder zu decken, könnenSie einen Kinderzuschlag beantragen, wenn• der Bedarf der Familie durch den Kinderzuschlag

und evtl. Wohngeld gedeckt ist und kein Anspruch auf ALG II besteht.

Wenn Sie Unterhalt für Ihr Kind bekommen, gilt dieserals Einkommen des Kindes und wird mit dem Kinderzu-schlag verrechnet. Der Kinderzuschlag beträgt bis zu 160Euro monatlich je Kind. Beachten Sie jedoch, dass vieleAnträge in der Vergangenheit abgelehnt wurden, da nursehr wenige Familien tatsächlich einen Anspruch haben.

Wann und Wo?

Kinderzuschlag können Sie nach der Geburt des Kindes,ggf. gemeinsam mit dem Kindergeld, bei Ihrer Familien-kasse beantragen. Für Bürgerinnen und Bürger des Wetteraukreises ist dies die

Familienkasse in Gießen I Nordanlage 60 I 35390 GießenTel. 01801 546-337 I 0800 455530 [email protected]

Auch für Angehörige des öffentlichen Dienstes ist nicht ihrDienstherr, sondern die für Ihren Wohnort zuständigeFamilienkasse zuständig.

> Mehr Infos gibt es unter • www.familienkasse.de • www.kinderzuschlag.de• Die Anträge können Sie auch bei der Agentur für Arbeit in

Friedberg oder der Stadtverwaltung Friedberg abholen

(eventuell auch bei Ihren Stadt- oder Gemeinde-verwaltungen vor Ort).

Agentur für Arbeit Gießen I Geschäftsstelle FriedbergLeonhardstraße 17 I 61169 Friedberg I Tel. 0180 1555 111

Stadtverwaltung Friedberg I Mainzer-Tor-Anlage 661169 Friedberg I Tel. 06031 88-1

> Den ausgefüllten Antrag senden Sie zusammen mit den erforderlichen Nachweisen über Ihr Einkommen etc. an die oben genannte Familienkasse in Gießen.

Wenn Sie Kinderzuschlag erhalten, haben Sie auch Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe, siehe S. 26.

Bundesstiftung „Mutter und Kind –Schutz des ungeborenen Lebens“

Diese Stiftung wurde im März 1993 eingerichtet und wirdaus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Ziel derStiftung ist es, eine Notlage, die durch eine Schwanger-schaft entstehen kann, zu mildern oder zu beseitigen.

Sie können Geld aus der Bundesstiftung beantragen, wenn• Sie schwanger sind,• Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutsch-

land ist und • Ihr Einkommen bzw. das Familieneinkommen unter

einer bestimmten Obergrenze liegt.

Finanzielle Hilfen

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Durch eine Schwangerschaft und die Geburt einesKindes können werdende Mütter und Väter in eineschwierige finanzielle Lage geraten. Wenn Sie keinEinkommen haben, können Sie Arbeitslosengeld II beantragen. Wenn Sie ein geringes Einkommen haben,mit dem Sie den Bedarf für sich und Ihre Familie nichtdecken können, beantragen Sie ergänzendes Arbeits-losengeld II.

Schwangere ab der 13. Schwangerschaftswoche undMütter mit einem Kind unter sechs Jahren können elternunabhängig ALG II beantragen. Dies gilt z. B. auchfür schwangere Schülerinnen, die noch bei ihren Elternwohnen, unabhängig vom Einkommen ihrer Eltern. Wenn Sie mit Ihrem Partner zusammenleben, gelten Sie als Bedarfsgemeinschaft, das heißt, Ihr gemeinsa-mes Einkommen gilt als Berechnungsgrundlage dafür,ob Sie hilfebedürftig sind. Dies gilt für verheiratete und nicht verheiratete Paare.Eine Arbeitsaufnahme bis zum dritten Lebenjahr IhresKindes ist für das betreuende Elternteil nur dann zumut-bar, wenn eine für das Kind adäquate Kinderbetreuunggewährleistet ist.

Schwangere erhalten:• ab der 13. Schwangerschaftswoche bis zur Entbin-

dung einen Mehrbedarf wegen Schwangerschaft in Höhe von 17% des Regelsatzes,

Arbeitslosengeld II (ALG II)

Finanzielle Hilfen

Andere Ihnen evtl. zustehende Sozialleistungen, wie z. B. Wohngeld, ALG II etc., müssen vorrangig beantragtwerden. Die Mittel aus der Stiftung sind in der Regel ein-malige Leistungen für die Erstausstattung des Kindes. In seltenen begründeten Fällen kann eine finanzielleHilfe bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres desKindes gewährt werden.Der Zuschuss darf nicht aufandere Sozialleistungen wie z. B. ALG II angerechnetwerden und er ist steuerfrei. Es besteht jedoch keinRechtsanspruch auf Mittel aus der Bundesstiftung.

Wann und Wo?

Den Antrag auf Mittel aus der Bundesstiftungmüssen Sie vor der Geburt stellen.Im Wetteraukreis können Sie bei einer der folgenden Schwangerenberatungsstellen einen Antrag stellen:

Caritasverband Gießen e. V. Außenstelle FriedbergKleine Klostergasse 16 I 61169 Friedberg

Tel. 06031 5834 I [email protected]

Diakonisches Werk WetterauBahnhofstraße 26 I 63667 NiddaTel. 06043 9640-0 I [email protected]

pro familia Friedberg I Saarstraße 30 I 61169 FriedbergTel. 06031 2336 I [email protected]

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• ab der 13. Schwangerschaftswoche einen einmaligenZuschuss für Schwangerschaftsbekleidung,

• ab der 32. Schwangerschaftswoche einen Zuschuss für Babybekleidung, Kinderwagen, Hochstuhl, Kinderbett, Matratze, Kleiderschrank für das Kind, Kissen, Bezüge, Decke etc. (soweit Bedarf besteht).

Wann und Wo?

> Wenn Sie ALG II beantragen möchten, sollten Sie dies bei dem Jobcenter möglichst früh während Ihrer Schwangerschaft tun. Sie erhalten dort den Antrag und Informationen darüber, welche Unter-lagen Sie benötigen. Bitte beachten Sie, dass Sie dieBehörde möglichst früh über Ihre Schwangerschaft in Kenntnis setzen sollten (z. B. durch Kopie oder Vorlage Ihres Mutterpasses), da Ihnen als Schwangere ab der 13. Schwangerschaftswoche ein Mehrbedarf zusteht.

Der Tag Ihrer Antragstellung ist der Beginn des Berechnungszeitraumes für die Leistungen, die Sie erhalten.

> Im Wetteraukreis können Sie ALG II in dem Ihrem Wohnort am nächsten gelegenen Jobcenter in Friedberg oder Büdingen beantragen.

arbeitslosengeld ||

Jobcenter FriedbergSchulze-Delitzsch-Str. 1 I 61169 Friedberg Tel. 06031 6849-0 [email protected]

Jobcenter Büdingen IGymnasiumstr. 2 I 63654 Büdingen I Tel. 06042 957-0 [email protected]

Der Bescheid über die Höhe des Ihnen zustehendenArbeitslosengeldes kann für Laien schwer nachvollzieh-bar sein. Wenn Sie Unterstützung benötigen oder Fragenzur Antragstellung haben, können Sie sich an folgendeBeratungsstellen im Wetteraukreis wenden:

Caritasverband Gießen e. V. I Außenstelle FriedbergKleine Klostergasse 16 I 61169 FriedbergTel. 06031 5834 I [email protected]

Diakonisches Werk WetterauBahnhofstraße 26 I 63667 NiddaTel. 06043 9640-0 I [email protected]

pro familia FriedbergSaarstraße 30 I 61169 FriedbergTel. 06031 2336 I [email protected]

+ ALG II für Alleinerziehende, siehe S. 37

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Finanzielle Hilfen

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Wohngeld ist ein Mietzuschuss oder ein Lasten-zuschuss für Wohneigentümer. Beides ist einkommensabhängig. Bezieher von Arbeitslosengeld II erhalten keinWohngeld.

Durch die Geburt Ihres Kindes kann dieSituation eintreten, dass Ihre finanziellen MittelIhren Bedarf nicht mehr decken. Dann habenSie die Möglichkeit, Wohngeld zu beantragen. Der Bezug von Wohngeld hängt u.a. von der

Personenzahl im Haushalt, der Höhe der Miete und demEinkommen der Haushaltsmitglieder ab. Die Beträge richten sich nach dem örtlichen Mietniveau.

Wohngeld kann auch als Lastenzuschuss für Besitzereiner Eigentumswohnung oder eines Eigenheimesgewährt werden.

Wann und Wo?

> Die Wohngeldbehörde des Wetteraukreises in Friedberg ist für die Bearbeitung von Anträgen für alle Städte und Gemeinden im Wetteraukreis zuständig.

Wohngeld

Wetteraukreis I Fachstelle Besondere Soziale LeistungenWohngeldbehördePfingstweide 7 I 61169 Friedberg

Öffnungzeiten: Di, Do und Freitag von 8:30 Uhr – 12:30 Uhr,Donnerstag auch von 13:30 – 18:00 UhrAnsprechpersonen sind erreichbar unter:

Frau Dallwitz Tel. 06031 83-3441(Erstantrag und Terminvergabe)

Frau Schneider Tel. 06031 83-3554Frau Solisch Tel. 06031 83-3553Frau Nies Tel. 06031 83-3436Frau Eidel Tel. 06031 83-3520Frau Müller Tel. 06031 83-3439

Tipp!

Die Mieten für öffentlich geförderte Sozialwohnungensind in der Regel niedriger als die Mieten auf dem freienWohnungsmarkt. Bei einem niedrigen Einkommen oderSozialleistungsbezug können Sie einen Wohnberechti-gungsschein erhalten, mit dem Sie sich auf eine solcheWohnung bewerben können. Die Wartezeiten auf eineWohnung können allerdings sehr lang sein.

Zuständig hierfür sind die jeweiligen Stadt- oderGemeindeverwaltungen.

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Wenn Sie über ein geringes Einkommen verfügen, könnenSie als ergänzende Hilfe zu Ihrem Erwerbseinkommeneine finanzielle Unterstützung für die Betreuung IhrerKinder erhalten. Ihr Familieneinkommen darf hierfür eine maßgeblicheEinkommensgrenze, die individuell ermittelt wird, nichtübersteigen.

Wann und Wo?

Sobald Sie eine Betreuung gefunden haben, sei es eineTagesmutter, eine Kinderkrippe, einen Kinderhort odereinen Kindergarten, können Sie einen Antrag auf Kosten-übernahme beim Fachdienst Jugend, Familie undSoziales des Wetteraukreises stellen.

Bei der Betreuung von Kindern unter 1 Jahr und über sechs Jahren ist die Voraussetzung für eineBezuschussung, dass die Eltern oder Elternteile wegen Berufstätigkeit oder Ausbildung (auch schulischer) auf eine Betreuung angewiesen sind.

Übernahme und Bezuschussung von Betreuungskosten

Finanzielle Hilfen

Anträge und ein Merkblatt mit allen benötigtenUnterlagen erhalten Sie bei dem:

Wetteraukreis I Der KreisausschussFachbereich Jugend und SozialesFachstelle FamilienförderungGebäude B I Europaplatz I 61169 [email protected]

für Kitas, Krippen, Betreuungschulen und HorteFrau Hirtz, Tel. 06031 83-3327Frau Ebert, Tel. 06031 83-3335Frau Schiemann, Tel. 06031 83-3325

für die TagespflegeFrau Munsch, Tel. 06031 83-3337Frau Voss, Tel. 06031 83-3326undim Internet unter www.wetteraukreis.de unter Service – Kinder, Jugend, Familie und Frauen – Stichwort: Kinderbetreuungskosten können Sie die Anträge herunterladen und erhalten weitere Infos und eine Liste mit allen benötigten Unterlagen.

Tipp!

Elternteile, die beide berufstätig sind oder erwerbs-tätige Alleinerziehende können zwei Drittel ihrerBetreuungskosten als Sonderausgaben geltend machen und steuerlich absetzen (pro Kind bis zu 4000 Euro jährlich).

Mehr dazu unter www.familien-wegweiser.deStichwort: Kinderbetreuungskostenbetreuungskosten

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Fußballspielen im Verein, Mittagessen in der Schulkanti-ne oder ein Klassenausflug – da kommt für Sie als Elternoft viel Geld zusammen. Wenn Sie nicht viel Geld zurVerfügung haben, können Sie für diese Sachen Kosten-übernahme oder einen Zuschuss beantragen.

Sie können den Zuschuss beantragen, wenn Sie und/oder Ihre Kinder • Arbeitslosengeld 2 (ALG II/ Hartz IV) oder Sozialgeld

bekommen• Kinderzuschlag oder Wohngeld bekommen• Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter bekommen• Leistungen nach dem Asylbewerber-Gesetz

bekommen

Welche Leistungen gibt es?

Mittagessen – für Kinder in Kindergärten, Krippen oder bei der Tagesmutter, für Schülerinnen und Schüler – die Eltern zahlen 1 Euro pro Mittagessen, der Rest wird bezahlt.Lernförderung – für Schülerinnen und Schüler, die versetzungsgefährdet sind– Gesamtkosten werden übernommen.Fahrtkosten – für Schülerinnen und Schüler ab der 11. Klasse (oder Oberstufe)– die Eltern zahlen 5 Euro im Monat. Der Rest wird übernommen.Ausflüge und Klassenfahrten – für Kinder in Kinder-gärten, Krippen oder bei der Tagesmutter, für

Bildungspaket– Übernahme und/oder Zuschuss zu Mittagessen, Schülerfahrkarten,Klassenfahrten und Ausflügen, Musik, Sport und Vereinen, Schulmaterial und Lernförderung

Schülerinnen und Schüler – die Kosten werden über-nommen.Sport, Musik, Kultur – für alle Kinder unter 18 Jahren– 10 Euro im Monat.Schulmaterial – für Schülerinnen und Schüler unter 25 Jahren – 100 Euro pro Schuljahr

Wo stellen Sie den Antrag?Die Anträge können Sie im Internet unter:

www.wetteraukreis/bildungspaket herunterladen, beimJobcenter Wetterau oder beim Wetteraukreis bekommen.

Je nachdem, welche Leistung Sie beziehen, müssen Sie IhrenAntrag beim Jobcenter oder beim Wetteraukreis abgeben:

Für Eltern, die Arbeitslosengeld II bekommen, ist das Jobcenterzuständig:

Jobcenter Friedberg I Schulze-Delitzsch-Str. 1 61169 Friedberg I Tel. 06031 [email protected]

Jobcenter Büdingen I Gymnasiumstr. 2 I 63654 BüdingenTel. 06042 957-0 I [email protected]

Für Eltern, die Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oderGrundsicherung oder Leistungen nach dem § 2 Asylbewerber-Gesetz bekommen, ist der Wetteraukreis zuständig:

Kreisausschuss WetteraukreisFachstelle Besondere Soziale LeistungenPfingstweide 7 I 61169 Friedberg I Tel. 06031 83-3444Tel. 06031 83-3552 und 06031 83-3551 [email protected] I Ansprechpersonen: Wencke Beimert, Claudia Göbel und Monika Schurig

Finanzielle Hilfen

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Finanzielle Hilfen

Schüler-BafögAls Schülerin haben Sie unter bestimmten Voraussetzun-gen die Möglichkeit, eine staatliche Unterstützung, das so genannte BAföG, zu erhalten. Voraussetzung istdie Unterschreitung einer Einkommensgrenze. Hierbeiwerden das eigene Einkommen, das Einkommen IhresPartners/Ihrer Partnerin und das Einkommen Ihrer Elternberücksichtigt. (Die Einkommensgrenzen hängen vonunterschiedlichen Faktoren ab und werden individuellberechnet).In der Regel ist die Altersgrenze für dasSchüler-Bafög 30 Jahre. Wenn jedoch 1 Kind unter 10 imHaushalt lebt, kann die Altersgrenze höher gesetzt wer-den. Anders als das Studierenden-Bafög, muss dasSchüler-Bafög nicht zurückgezahlt werden. Es kann nichtrückwirkend beantragt werden, sondern wird ab demZeitpunkt der Antragstellung gewährt.

Informationen zum Schüler-BAföG im WetteraukreisFachstelle Besondere Soziale Leistungen I Straßheimer Str. 161169 Friedberg I Tel. 06031 83-3510 oder Durchwahl - 3519Ansprechpersonen: Frau Luft, Frau Keiner und Frau Weizel.Die Anträge können Sie im Internet unter www.bafög.de www.bafög-hessen.de ausfüllen, ausdrucken und an oben genannte Adresse schicken. (Hier finden Sie auch eine Listeder Schulformen, die infrage kommen.)

Studierenden-BafögSonderregelungen für Schwangere und Studierende mit Kindern: Sie haben die Möglichkeit, Ihr Studiumfortzuführen oder Ihr Studium zu unterbrechen. Wenn

Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Sie Ihr Studium fortführen, wird Ihre BAföG-Förderungs-zeit verlängert.Verlängerung der finanziellen Förderung:Für die Schwangerschaft wird die Förderungszeit für einSemester verlängert. Bis zur Vollendung des 5. Lebens-jahrs des Kindes wird die Förderungszeit für ein Semester pro Lebensjahr verlängert. Für das 6. und 7. Lebensjahrdes Kindes wird die Förderung um ein weiteres Semesterverlängert und für das 8. und 9. Lebensjahr auch um einweiteres Semester. Die BAfög-Förderung verlängert sichalso, wenn gewünscht, um insgesamt maximal 8 Semester.

Wichtig: Ihre BAföG-Schulden erhöhen sich dadurchjedoch nicht, da die Verlängerung der finanziellen För-derungen als Zuschuss und nicht als Darlehen erfolgt.Außerdem bekommen Sie einen Kinderbetreuungs-zuschlag von monatlich 113 Euro für anfallende Kinder-betreuungskosten für das erste Kind, 85 Euro für jedesweitere Kind (erfolgt pauschal, ohne Nachweis entspre-chender Betreuungskosten).

Wenn Sie oder Ihr Partner das Studium unterbrechen,um Ihr Kind nach der Geburt zu betreuen, wird dasBAföG zunächst für drei Monate weitergezahlt. Danachkönnen Sie sich beurlauben lassen und haben mögli-cherweise Anspruch auf ALG II. > siehe ALG II, S. 22Wichtig: Als Studierende haben Sie selbst keinenAnspruch auf Regelleistungen nach dem SGB II (Arbeits-losengeld II/Hartz IV). Einkommensabhängig haben Sieaber Anspruch auf Mehrbedarf für Alleinerziehende, auf

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Berufsausbildungsbeihilfe (BaB)

Mehrbedarf wegen Schwangerschaft und auf eine Erst-ausstattung für Ihr Kind. Ihr Kind kann außerdemAnspruch auf Sozialgeld haben, (hängt ebenfalls vonIhrem Einkommen und dem Ihres Partners ab). Alle diese Leistungen müssen Sie beim Jobcenter Wetterau, > siehe S. 23 beantragen. • www.das-neue-bafög.de (Hier besonders das

Merkblatt für Schwangerschaft und Kindererziehung)• www.studis-online.de • www.bafoeg.bmbf.de

Wichtig: BAföG muss jedes Jahr neu beantragt werdenund wird nicht rückwirkend bezahlt. Die Hälfte derBAföG-Gelder bezahlt der Staat, die andere Hälfte mussnach dem Studium zurückgezahlt werden.

Wann und Wo?

Anträge über das Amt für AusbildungsförderungHotline zum BAföG: 0800 2236-341

Mehr Infos Studentenwerk Gießen – Hochschulorte im Zuständigkeitsbereich: Friedberg, Fulda, Gießen

Studentenwerk Gießen Otto-Behaghel-Straße 23-27 I 35394 Gießen I Tel. 0641 40008-0 I Fax: 0641 40008-109studentenwerk@studwerk.uni-giessen.dewww.studentenwerk-giessen.de

Tipp! Umfangreiche Informationen finden Sie auf der Seite desDeutschen Studentenwerkes in Berlin www.studentenwerke.deVor Ort können Sie sich bei den Sozialberatungsstellen desDeutschen Studentenwerkes an den Universitäten, Fachhoch-schulen etc. informieren.

Befinden Sie sich in einer beruflichen Ausbildung oder in einer berufsvorbereitenden Maßnahme und könnenwährend Ihrer Ausbildung nicht bei Ihren Eltern wohnen,da die Ausbildungsstätte zu weit vom Elternhaus ent-fernt ist, können Sie Berufsausbildungsbeihilfe beantra-gen. Sind Sie älter als 18 Jahre oder verheiratet oderhaben bereits ein Kind, können Sie auch eine BaB erhal-ten. Der Antrag ist bei der Agentur für Arbeit zu stellen,die für Ihren Wohnort zuständig ist > siehe S. 11. Dort werden die Voraussetzungen für die Förderung geprüftunter Heranziehung Ihres eigenen Einkommens, dasIhrer Eltern und Ihres Ehegatten bzw. Lebenspartners. Wichtig! Der Antrag gilt für 18 Monate, danach müssenSie einen erneuten Antrag stellen!Wichtig! Häufig reicht die BaB nicht aus, um denLebensunterhalt für sich und Ihr Kind zu decken. Siekönnen daher unter Umständen ergänzend zur BaB nochweitere Leistungen beantragen. Darunter fallen:• KdU (Zuschuss für Kosten der Unterkunft) beim Jobcenter

Wetterau, siehe Seite 20 oder Wohngeld beim Wetterau-kreis, S. 23 • Mehrbedarf für Alleinerziehende beim Jobcenter Wetterau, siehe Seite 23 • Sozialgeld für Ihr Kind(Ihre Kinder) beim Jobcenter Wetterau, siehe Seite 23

• Kindergeld für sich, wenn Sie unter 27 sind. (Ihre Eltern müssen das Kindergeld beantragen, Sie können dann einenAbzweigungsantrag stellen) bei der Agentur für Arbeit, S. 17

• Kindergeld für Ihr Kind, S. 17 • Zuschuss zur Kinderbetreuung, siehe Seite 25• Unterhaltsvorschuss, siehe Seite 36• Elterngeld, siehe Seite 18 • Bildungspaket, siehe Seite 26

Finanzielle Hilfen

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alleinerziehend

Alleinerziehend

Im Folgenden haben wir für Sie kurz die rechtlichen Aspekte einer Trennungund/oder Scheidung mit einem oder mehreren Kindern aufgelistet. Wenn Sie alleinerziehend ein Kind erwarten, sich trennen möchten oder gerade getrennt haben, empfehlen wir Ihnen zunächst die allgemeinenBeratungsangebote im Wetteraukreis zu nutzen. Hier können Sie klären, welche Leistungen und rechtlichen Aspekte für Sie von Bedeutung sind und welche Schritte Sie als nächstes angehen sollten.

• Trennung und Scheidung

• Anerkennung der Vaterschaft

• Kindesunterhalt

• Schwangerschafts- und Betreuungsunterhalt

• Ehegattenunterhalt

• Beistandschaft

• Sorge- und Umgangsrecht/Begleiteter Umgang

• Unterhaltsvorschuss

• Arbeitslosengeld II und Sozialgeld für Alleinerziehende

• weitere unterstützende Angebote

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Online-Wegweiser für Alleinerziehende im WetteraukreisJede Menge Infos, Tipps und Ansprech-partnerinnen bietet Ihnen der Online-Wegweiser des Wetterauer Netzwerkes für Alleinerziehende (A-Net), z. B. zu den Themen: Trennung und Scheidung,Freizeitangebote mit Kindern, FinanzielleUnterstützung, Beruf, Aus- und Weiter-bildung, Kinderbetreuung und Treffpunkte.

www.alleinerziehende.wetterau.de

Tipp!

Alleinerziehend

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Alleinerziehend

Wenn Sie und Ihr/e Partner/-in sich während derSchwangerschaft oder nach der Geburt des Kindes tren-nen oder scheiden lassen, ist dies meist mit tiefgreifen-den Veränderungen für Sie als Eltern und für IhrKind/Ihre Kinder verbunden. Sie und Ihr/e Partner/inkönnen auf verschiedene Angebote im Wetteraukreiszurückgreifen, die den Trennungsprozess begleiten undunterstützen. Bitte beachten Sie, dass Sie hier zwarauch rechtliche Informationen erhalten, unterUmständen kann es jedoch notwendig sein, sich rechtli-chen Beistand bei einer Anwältin/einem Anwalt zuholen. > (siehe auch Rechtsberatung, Seite 50)

Allgemeine BeratungsangeboteDie Beraterinnen und Berater unterstützen Sie, gebenrechtliche Basisinformationen und helfen Ihnen bei derEntscheidungsfindung.

pro familia FriedbergFamilienberatung, Sozial- und Familienrecht Saarstr. 30 I 61169 FriedbergTel. 06031 2336 I [email protected]

Diakonisches Werk WetterauEhe-, Familien- und LebensberatungSaarstr. 55 I 61169 Friedberg I Tel. 06031 7252-0www.diakonie-wetterau.deund Bahnhofstraße 26 I 63667 NiddaTel. 06043 96400

Trennung und Scheidung

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Caritasverband Gießen e. V.Ehe-, Familien und Lebensberatung Kleine Klostergasse 16 I 61169 FriedbergTel. 06031 5834 I [email protected]

Caritasverband Gießen e. V.Berliner Str. 2 I 63654 BüdingenTel. 06042 3922 I [email protected]

WetteraukreisBeratungsstelle für Kinder, Jugendliche und ElternHomburger Str. 17, 1. OG I 61169 FriedbergTel. 06031 83-3241

Allgemeiner Sozialer Dienst des Wetteraukreises (ASD)Die MitarbeiterInnen der Fachstellen Jugendhilfe des ASD bieten Beratung zu Trennungs- und Scheidungsfragen, Umgangsrecht/Besuchsrecht, Hilfe bei Sorgerechtsentschei-dungen und Hilfe bei Not-Konflikt-Situationen in der Familie.Bitte lassen Sie sich mit der/m zuständigen Mitarbeiter/-in fürIhren Wohnort verbinden!

WetteraukreisFachstelle Jugendhilfe Büdingen (zuständig für Altenstadt, Büdingen, Glauburg, Kefenrod, Limeshain, Ortenberg, Echzell, Gedern, Hirzenhain, Nidda, Ranstadt)Berliner Straße 31 I 63654 Büdingen I Tel. 06042 989-3221

WetteraukreisFachstelle Jugendhilfe Friedberg (zuständig für Florstadt, Friedberg, Niddatal, Reichelsheim, Rosbach, Wölfersheim, Wöllstadt, Bad Vilbel, Karben, Bad Nauheim, Ober-Mörlen, Butzbach, Münzenberg, Rockenberg) Gebäude B I Europaplatz I 61169 FriedbergTel. 06031 83-3231

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trennung scheidung

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Alleinerziehend

Wenn Sie zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet sind/waren, gilt der Ehemann als der rechtliche Vater, eineAnerkennung ist nicht notwendig. Ist der Ehemann nichtder leibliche Vater, bedarf es ggf. einer Vaterschaftsan-erkennung des leiblichen Vaters. Wenn Sie zum Zeitpunkt der Geburt mit dem Vater nichtverheiratet sind, kann dieser die Vaterschaft beimJugendamt des Wetteraukreises (Fachstelle Unterhaltund Vormundschaft, Adressen > siehe S. 33) oder beimStandesamt anerkennen. Dies können Sie auch bereitsvor der Geburt Ihres Kindes erledigen. Sie müssen als Mutter der Anerkennung zustimmen. Wenn der Vater Ihres Kindes die Vaterschaft nicht aner-kennt, kann eine gerichtliche Feststellung angeordnetwerden. Als alleinerziehende Mutter kann die Anerken-nung der Vaterschaft durch den Vater für Sie notwendigsein, damit Sie Ihre und die Ansprüche Ihres Kindes/Ihrer Kinder geltend machen können, z. B. den Unter-halt.Um diese zu erwirken, haben Sie verschiedeneMöglichkeiten:

• Im Rahmen einer freiwilligen Beistandschaft (siehe Beistandschaft S. 34) hilft Ihnen das Jugendamt bei der Feststellung der Vaterschaft.

• Sie lassen sich durch einen Anwalt/eine Anwältin vertreten. Die Kosten müssen Sie selbst überneh-men. In den Gelben Seiten finden Sie unter dem Stichwort Familienrecht Anwälte und Anwältinnen, die hierauf spezialisiert sind. Wenn Sie über ein

Anerkennung der Vaterschaft

> Mediation – Konflikte konstruktiv lösen

Mediation heißt „Vermittlung“ und kann als außer-gerichtliches Verfahren bei strittigen Fragen im Verlaufe einer Trennung/Scheidung genutzt werden.Seit 2012 gibt es ein Mediationsgesetz, in demRahmenbedingungen eines Mediationsverfahrens fest-gehalten sind. Die Ergebnisse werden in einerAbschlussvereinbarung festgehalten, die notariell beurkundet oder als Anwaltsvergleich vor Gerichtgeschlossen werden kann.

Mehr Infos: www.dgm-web.de(Deutsche Gesellschaft für Mediation)

www.bafm-mediation.de(Bundes-Arbeitsgemeinschaft für Familien-Mediation e. V.)

Tipp!

Pro familia Gießen/Friedberg gibt die Broschüre „Trennungsleitfaden“ heraus. Zu bestellen bei pro familia Friedberg e. V.oder im Internet als Download unter www.alleinerziehende.wetterau.de/publikationen

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geringes Einkommen verfügen, kann der Anwalt Prozesskostenhilfe beantragen. Um die Kosten für das Erstgespräch abzudecken, können Sie bei geringem Einkommen einen „Beratungshilfe-schein“ beim Amtsgericht beantragen.

• Sie reichen eine Vaterschaftsklage bei der Rechts-antragsstelle des zuständigen Familiengerichts am Amtsgericht ein. Diese nimmt den Antrag jedoch nur entgegen und darf bei Rückfragen keine rechtliche Auskunft erteilen.

Amtsgericht Frankfurt (zuständig für Bad Vilbel)Gerichtsstr. 2 I 60313 Frankfurt I Tel. 069 1367-01

Amtsgericht Friedberg I Homburger Str. 1861169 Friedberg I Tel. 06031 603-0

Amtsgericht Büdingen I Stiegelweise 1 63654 Büdingen I Tel. 06042 982-0

> Sie können auch eine Rechtsberatung einholen, siehe S. 50

KindesunterhaltGrundsätzlich sind beide Eltern ihren minderjährigenKindern gegenüber unterhaltspflichtig. Derjenige, beidem das Kind lebt, leistet den so genannten Natural-unterhalt in Form von Betreuung und Versorgung; derandere Elternteil leistet den Barunterhalt in Form vonmonatlichen Geldzahlungen. Für die Berechnung desKindesunterhaltes orientieren sich die Gerichte an dersogenannten „Düsseldorfer Tabelle“. Diese ist unterteilt

vaterschaft Alleinerziehend

in Einkommens- und Altersstufen. Das Kindergeld wirdzur Hälfte auf den zu leistenden Barunterhalt angerech-net. Sie können sich mit ihrem ehemaligen Partner ge-richtlich oder auch außergerichtlich auf den zu zahlen-den Barunterhalt einigen. Bei einer außergerichtlichenEinigung können Sie den Unterhaltsanspruch gemein-sam beim Wetteraukreis ermitteln und beurkunden lassen.

Dies macht die Fachstelle Unterhalt und Vormundschaft, Wetteraukreis

Fachstelle Unterhalt und Vormundschaft Friedberg(zuständig für Florstadt, Friedberg, Niddatal, Reichelsheim, Rosbach, Wölfersheim, Wöllstadt, Bad Vilbel, Karben, Bad Nauheim,Ober-Mörlen, Butzbach, Münzenberg, Rockenberg) I Gebäude BEuropaplatz I 61169 Friedberg I Tel. 06031 83-3280

Fachstelle Unterhalt und Vormundschaft Büdingen(zuständig für Altenstadt, Büdingen, Glauburg, Kefenrod, Limeshain,Ortenberg, Echzell, Gedern, Hirzenhain, Nidda, Ranstadt)Berliner Straße 31 I 63654 BüdingenTel. 06042 989-3811

Allgemeine Fragen zum Kindesunterhalt beantworten:

pro familia FriedbergSaarstr. 30 I 61169 FriedbergTel. 06031 2336 I [email protected]

Kornelia Brückmann I Evangelisches Dekanat Büdingen Diakonisches Werk NiddaBahnhofstr. 26 I 63360 Nidda I Tel. 06043 9640-0

Wenn die Geltendmachung Ihrer Unterhaltsansprüche schwierigverläuft, können Sie beim Jugendamt eine Beistandschaft bean-tragen, siehe Seite 34.

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Alleinerziehend

Für die Zeit von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt schuldet der Kindsvater der KindsmutterSchwangerschaftsunterhalt. Nach einer Trennung hat derjenige von Ihnen, bei demdie Kinder leben, Anspruch auf Betreuungsunterhaltmindestens bis zum dritten Geburtstag des Kindes. Ob Sie verheiratet waren oder nicht, ist hierfür uner-heblich.

Ob der Betreuungsunterhalt auch nach dem drittenGeburtstag bezahlt werden muss, hängt von derBetreuungssituation vor Ort und anderen Faktorenab, die eine Vollzeitbeschäftigung des alleinerzie-

henden Elternteils erschweren. Grundsätzlich sind Sieauf eine freiwillige Leistung des anderen Elternteils odereine gerichtliche Einzelfallentscheidung angewiesen. Im Einzelfall kann unter Berücksichtigung Ihrer Lebens-bedingungen auch ein Betreuungsunterhalt über das 3. Lebensjahr hinaus gerichtlich festgelegt werden. (Der BGH stellte jüngst in einem Urteil klar, dass Allein-erziehenden nicht generell ein Vollzeitjob zugemutetwerden kann.)

EhegattenunterhaltWenn Sie verheiratet sind und sich trennen wollen odergetrennt leben, schuldet der/die besserverdienendeEhepartner/-in Trennungsunterhalt bis zur Rechtskraftder Ehescheidung. Der/die unterhaltsbedürftigeEhepartner/-in ist im ersten Trennungsjahr nicht ver-

Schwangerschafts- und Betreuungsunterhalt

pflichtet, eine Erwerbstätigkeit auszuweiten oder aufzu-nehmen. Sind die Ehepartner geschieden, gilt der Grund-satz der Eigenverantwortung. Oftmals kann aus tatsäch-lichen oder rechtlichen Gründen nachehelicher Unterhaltgefordert werden.

> vgl. Allgemeine Beratung, Wetteraukreis, S. 31Vgl. Kindesunterhalt, S. 33

BeistandschaftDie Beistandschaft ist eine freiwillige Unterstützungs-leistung, die allen Müttern nicht ehelicher Kinder vom Jugendamt angeboten wird. Eine Beistandschaft ist sinn-voll, wenn die Vaterschaftsfeststellung oder die Geltend-machung von Unterhaltsansprüchen schwierig verläuft.

Durch die Beistandschaft wird die elterliche Sorge nichteingeschränkt. Neben Beratung und Unterstützung kanndas Jugendamt so für das Kind den Unterhalt beimunterhaltspflichtigen Elternteil geltend machen. Es kanngerichtliche Verfahren und sogar die Pfändung desUnterhalts einfordern.

Im Wetteraukreis können Sie bei der Fachstelle Unterhalt undVormundschaft eine Beistandschaft beantragen, Adressen siehe Seite 33.

Broschüre! „Die Beistandschaft“ Hrsg. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und JugendGlinkastr. 24 I 10117 Berlin I www.bmfsfj.de

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Wenn Sie alleinerziehend ohne Partner sind, haben Siezum jetzigen Zeitpunkt das alleinige Sorgerecht. SeitOktober 2010 hat der Vater des Kindes die Möglichkeit,auch wenn die Mutter nicht zustimmt, das gemeinsameSorgerecht beim Familiengericht zu beantragen. Das Gericht entscheidet dann zum Wohl des Kindes.Sind Sie als Eltern Ihres Kindes verheiratet oder habenSie übereinstimmend Sorgeerklärungen für Ihr Kindabgegeben, üben Sie auch nach einer Trennung oderScheidung die elterliche Sorge gemeinsam für Ihr Kindaus. Wenn einer von Ihnen einen Antrag auf alleinigeSorge stellen möchte, wird das Gericht überprüfen, welche Sorgerechtsform dem Wohl des Kindes dient. Unabhängig vom Sorgerecht hat das von der Trennungbetroffene Kind/die von der Trennung betroffenenKinder ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen.Außerdem hat jedes Elternteil, die Großeltern desKindes, die Geschwister des Kindes und enge Bezugs-personen, die für das Kind tatsächlich Verantwortungtragen oder getragen haben, ein Recht auf Umgang.Auch nach einer Trennung oder Scheidung sollen diegewachsenen familiären Beziehungen so weit wie mög-lich erhalten bleiben. Wichtig für eine gemeinsame Entscheidung hinsichtlich des Umganges ist es, dasWohl Ihres Kindes in den Mittelpunkt zu stellen. Das persönliche Gespräch mit Ihrem Kind und das genaue Wahrnehmen seiner Wünsche und Bedürfnissesind von zentraler Bedeutung.

Wenn es zwischen Ihnen als Eltern Uneinigkeit übergetroffene Regelungen zum Umgang gibt, können Siesich gemeinsam beraten lassen oder eine Mediation inAnspruch nehmen.> Beratungsangebote im Wetteraukreis, siehe S. 31

Broschüre „Wegweiser für den Umgang nach Trennung und Scheidung“ zu bestellen und herunterzuladen unter www.vamv.de/Publikationen/VAMVBroschüren

Elternvertrag: Sorgevereinbarung – gelebte Eltern-autonomie bei Trennung und Scheidungzu bestellen unter www.vamv.de oder in der VAMV-Geschäftsstelle Hessen I Adalbertstr. 15/1760486 Frankfurt I Tel. 069 97981879 I [email protected]

Begleiteter UmgangIhr Kind hat ein Recht auf Umgang mit beiden Eltern-teilen. Eine tragfähige Beziehung zu beiden Elternteilenwirkt sich auf die Entwicklung Ihres Kindes positiv aus.Ist die Förderung des Kontaktes zwischen Kind und demElternteil, bei dem es nicht lebt, wegen hochstrittigerKonflikte nicht möglich, kann ein begleiteter Umgang der Anbahnung, Wiederherstellung und Weiterführungder Umgangskontakte dienen. Psychologische bzw. sozi-alpädagogische Fachkräfte beraten und unterstützendiesen Prozess und werden durch die zuständigen Fach-stellen Jugendhilfe des Wetteraukreises vermittelt. (> Adressen siehe Seite 31). Der begleitete Umgangwird durch das Familiengericht angeordnet.

Sorge- und Umgangsrecht

unterhalt

sorgerecht

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Wann und Wo?

> Den Antrag auf Unterhaltsvorschuss erhalten Sie bei allen Städte- und Gemeindeverwaltungen des Wetteraukreises. Sie benötigen für die Antragstel-lung außer dem Antrag auch eine aktuelle Melde-bescheinigung. Diese können Sie zusammen mit dem Antrag bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwal-tung abholen. Den ausgefüllten Antrag schicken Sie bitte an

Wetteraukreis I Fachstelle Unterhalt und VormundschaftBerliner Straße 31 I 63654 BüdingenTel. 06042 989-3811

> Mehr Infos und den Antrag finden Sie auch im Internet unter www.wetteraukreis.de I Service Kinder, Jugend, Familie, Frauen I Unterhaltsvorschuss I Antrag und Merkblatt

Broschüre „Der Unterhaltsvorschuss“, zu beziehen über den Publikationsversand der Bundesregierung, Tel.030 182722721 I [email protected]

unterhalt

Alleinerziehend

Unterhaltsvorschuss

Erziehen Sie Ihr Kind alleine und bekommt Ihr Kind keinen oder nur Unterhalt unterhalb des Mindestunter-halts, können Sie bei der UnterhaltsvorschusskasseUnterhaltsvorschuss beantragen.

Die Höhe richtet sich nach dem Alter Ihres Kindes und beträgt

• für Kinder bis unter 6 Jahren 145 EUR/Monat(ab 01.01.2016)

• für ältere Kinder bis unter 12 Jahren 194 EUR/Monat(ab 01.01.2016)

Die Auszahlung erfolgt kalendermonatlich im Voraus.Diese Leistung erhalten Sie längstens für 72 Monate.

Die Zahlung endet spätestens, wenn Ihr Kind 12 Jahre altwird. Sie sind verpflichtet, Auskunft über den unterhalts-pflichtigen Elternteil zu erteilen. Verweigern Sie Ihre Mit-wirkung bei der Feststellung der Vaterschaft, ist der An-spruch auf Unterhaltsvorschussleistung ausgeschlossen.

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Sind Sie ohne eigenes Einkommen oder reicht IhrEinkommen nicht für den Lebensunterhalt für Sie undIhr/e Kind/er, sollten Sie für sich ALG II und für Ihr KindSozialgeld beantragen. Anspruch auf ALG II haben Sie,wenn Sie zwischen 15 und 64 Jahre alt sind, in der Lagewären, mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zusein und Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschlandhaben.Wenn Sie ein Kind bis zur Vollendung des dritten Lebens-jahres haben, wird Ihnen eine Erwerbstätigkeit nicht zu-gemutet. Nach dem dritten Lebensjahr ist eine Erwerbs-tätigkeit zumutbar, wenn die Betreuung Ihres Kindes ineiner Kindertagesstätte oder in Tagespflege gewähr-leistet ist.Der Regelbedarf für eine Alleinerziehende beträgt zumjetzigen Zeitpunkt 404 Euro. Hinzu kommt ein Mehrbe-darf von 36 Prozent des Regelbedarfs, wenn Sie mit einem Kind unter sieben Jahren oder mit zwei oder dreiKindern unter 16 Jahren zusammenleben. Im anderen Fall werden 12 Prozent Mehrbedarf für jedes minderjähri-ge Kind zuerkannt, höchstens jedoch 60% des Regel-bedarfs. Den Kindern stehen Leistungen (Sozialgeld) wie folgt zu:

• Kinder bis zum 6. Geburtstag 237 Euro

• Kinder bis zum 14. Geburtstag 270 Euro

• Kinder 14 – 17. Geburtstag 306Euro

• Kinder bis zum 25. Geburtstag 324 Euro

Hinzu kommen die Kosten für die Unterkunft und Heizung in der Höhe der tatsächlichen Aufwendungen.Die Höhe der Unterkunftskosten wird bemessen amRaumbedarf der Bedarfsgemeinschaft und am örtlichenMietzinsniveau.

Leben Sie zu Beginn der Schwangerschaft noch im Haus-halt Ihrer Eltern bzw. eines Elternteils, können Sie ALG IIbeantragen oder Unterhalt von Ihren Eltern fordern. Die Wahl liegt bei Ihnen. Sie haben ungeachtet dessen, ob ein Unterhaltsanspruch gegenüber IhrenEltern besteht, die Möglichkeit, ALG II/Sozialgeld zu beantragen.

Wenn Sie sich entscheiden, ALG II zu beantragen, erhal-ten Sie den Regelsatz für Kinder bis zum 25. Geburtstag(da Sie noch bei Ihren Eltern leben) zuzüglich des Mehr-bedarfs für Schwangere.Nach der Geburt des Kindes haben Sie Anspruch auf dieRegelleistung für Alleinerziehende zuzüglich des Mehr-bedarfs für Alleinerziehende.

Arbeitslosengeld II und Sozialgeld für Alleinerziehende

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Wann und Wo?

> Im Wetteraukreis können Sie ALG II bei dem Ihrem Wohnort am nächsten gelegenen Jobcenter in Friedberg oder Büdingen beantragen:

Jobcenter FriedbergSchulze-Delitzsch-Straße 1 I 61169 Friedberg ITel. 06031 6849-0Jobcenter-Wetterau.Friedberg@jobcenter-ge.dewww.jobcenter-wetterau.de

Jobcenter BüdingenGymnasiumstr. 2 I 63654 Büdingen I Tel. 06042 957-0Jobcenter-Wetterau.Buedingen@jobcenter-ge.dewww.jobcenter-wetterau.de

Begleitung von alleinerziehenden Müttern und Vätern in Konfliktsituationen

Kornelia BrückmannEvangelisches Dekanat Büdingen Diakonisches Werk NiddaBahnhofstr. 26 I 63667 Nidda I Tel. 06043 [email protected]

Treffpunkt für Alleinerziehende in Niddajeweils am zweiten Samstag im MonatEvangelisches Gemeindehaus Auf dem Graben 37 I 63667 NiddaBitte erfragen Sie die genauen Termine bei Kornelia Brückmann I Tel. 06043 9640-0mit Kinderbetreuung

Treffpunkt für Alleinerziehende in BüdingenDas Familienzentrum Planet Zukunft und der Caritasverbandbieten gemeinsam einen Treffpunkt für Alleinerziehende imFamilienzentrum „Planet Zukunft“ in Büdingen an. Die Treffenfinden immer samstagmorgens statt ( 10 – 14 Uhr). Eine Kinderbetreuung ist möglich.

Familienzentrum Planet ZukunftCafé La Porta I Vorstadt I 9-11 BüdingenTel. 06042 9534101 I [email protected]

Mehr Treffpunkte für (Allein-)Erziehende finden Sie auch unter www.alleinerziehende.wetterau.de/treffpunkte

Alleinerziehend

Weitere unterstützende Angebote

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Tipp!

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Freizeit- und BildungsangeboteDer Caritasverband, die Ev. Familienbildungsstätte, die vhs wetterau, das Ev. Dekanat Büdingen und dieMütter- und Familienzentren bieten Vorträge, Work-shops, kreative Hobbies, Yoga, Ferienprogramme und vieles mehr für (alleinerziehende) Mütter und Väter und ihre Kinder an.

> Adressen, siehe Seiten 48 und 49.

Wetterauer Netzwerk für Alleinerziehende (A-Net)A-Net ist ein Zusammenschluss aus Institutionen, die gemeinsam die Situation für Alleinerziehende im Wetteraukreis verbessern wollen. Hierfür führen sie unterschiedliche Projekte und Aktionen durch.

Infos zu aktuellen Veranstaltungen und Arbeits-schwerpunkten von A-Net finden Sie unter

www.alleinerziehende.wetterau.de

Mutter-Kind-Kur Kindererziehung, Job, Haushalt und vielleicht eine Tren-nung ... wenn alles zuviel wird, kann eine so genannteMutter/Vater-Kind-Kur helfen. Diese ist eine medizini-sche Leistung, die von den Krankenkassen finanziertwird. Ihre Kinder können Sie mitnehmen, sie werden vor Ort betreut.

Sie müssen eine Mutter-Kind-Kur bei Ihrer Kranken-kasse beantragen und sie muss von Ihrem Hausarzt als sinnvoll und medizinisch notwendig erachtet werden.In der Regel nennt Ihnen Ihre Krankenkasse so genannteVertragshäuser, prinzipiell können Sie die Kur aber auchin jeder anderen geeigneten und zugelassenen Klinikmachen. Bei der Antragsstellung und der Wahl einer geeigneten Klinik helfen die Beratungsstellen. > S. 53

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schwangerschaftgeburt

� Schwangerschaft, Geburtund die erste Zeit mit dem Baby

• Schwangerschaftsvorsorge

• Pränataldiagnostik

• Geburtsvorbereitung und Geburt

• Stimmungskrisen nach der Geburt

• Geburtsurkunde und Namensgebung

• Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung

• Krankenversicherung des Kindes

• Umstandsmode, Babyausstattung und Spielsachen

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Schwangerschaft Geburt

Erste Zeit mit dem Baby

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Die Schwangerschaftsvorsorge besteht aus regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen, die meistens von Ihrer Frauen-ärztin/Ihrem Frauenarzt durchgeführt werden. Die mei-sten Vorsorgeuntersuchungen können auch von einer Hebamme durchgeführt werden. Es besteht ein gesetzli-cher Anspruch auf diese Untersuchungen. Sie werdenvon den Krankenkassen bezahlt. Mindestens zehn Termine für Vorsorgeuntersuchungensind heute für jede Schwangere eingeplant, bei gesund-heitlichen Problemen auch mehr. Alle wichtigen Datenund Untersuchungsergebnisse werden im Mutterpasseingetragen. Diesen sollten Sie immer bei sich tragen.

Die Vorsorgeuntersuchungen werden in der Regel zuBeginn der Schwangerschaft einmal pro Monat, ab der32. Schwangerschaftswoche zweimal pro Monat und abder 36. Schwangerschaftswoche wöchentlich durchge-führt. Die Vorsorgestandardtests sind: drei Ultra-schall-untersuchungen, Gewichts- und Blutdruckkontrollen,Blut- und Urinuntersuchungen.

Broschüre: Rund um Schwangerschaft und Geburt, BZgA Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, kostenlos erhältlich bei der BZgA I 51101 Köln oder per E-Mail: [email protected] I Best.-Nr. 13500000

Im Wetteraukreis bekommen Sie die Broschüre bei allen Schwangerenberatungsstellen, Adressen > siehe S. 56

Schwangerschaftsvorsorge Pränataldiagnostik

Im Rahmen der Vorsorge werden Ihnen von Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt häufig weitere Untersuchungen angeboten,um mit Hilfe spezieller Verfahren eventuelle Fehlbildun-gen oder Auffälligkeiten zu erkennen bzw. eine Risiko-einschätzung zu geben. Hierfür gibt es sog. individuelle Gesundheitsleistungen(IGeL), die nicht zur Basisversorgung der Krankenkassengehören. Die Kosten müssen Sie selbst tragen. Hierzugehört z. B. der AFP-Test (Alphafetoproteintest), aberauch alle über die drei Standarduntersuchungen hinaus-gehenden Ultraschalluntersuchungen. Besteht ein auffäl-liger Wert oder liegen andere Risiken vor, werden zurAbklärung von den Ärztinnen/Ärzten Spezialunter-suchungen, wie z. B. eine Fruchtwasseruntersuchung(14. bis 20. Woche) oder eine Chorionzottenbiopsie(Untersuchung von Teilen des Mutterkuchens, 10. bis 12.Woche), empfohlen. Sind die zusätzlichen Untersuchun-gen medizinisch indiziert, werden sie von den gesetzli-chen Krankenkassen übernommen. Ein auffälliger Wertmuss nicht immer bedeuten, dass tatsächlich eine Ent-wicklungsverzögerung oder Behinderung des Kindes vor-liegt. Die Untersuchungsverfahren können nicht voraus-sagen, wie schwer Ihr Kind wirklich betroffen ist und wel-chen Verlauf die Erkrankung nehmen wird. Bevor Sie sichfür eine Untersuchung entscheiden, sollten Sie und IhrPartner sich genau informieren und mit den eventuellenFolgen auseinandersetzen. Sie sollten bedenken, dassdie Befunde nicht immer eindeutig sind. Sie haben einRecht auf Wissen, aber auch ein Recht auf Nicht-Wissen.

schwangerschaftsvorsorge

Wird pränatal eineSchädigung des Kindesdiagnostiziert, könnenSie und Ihr Partner einevertiefende psychoso-ziale Beratung in An-spruch nehmen, (§ 2SchKG). Ihr Frauenarzt/Ihre Frauenärztin ist verpflichtet, Sie auf dieAngebote der zuständi-gen Schwangerenbera-tungsstellen (s. S. 56)hinzuweisen.

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Um sich und Ihren Partner auf die Geburt einzustimmen,Atem- und Entspannungstechniken zu erlernen, Informa-tionen rund um Schwangerschaft, Geburt und Wochen-bett zu erhalten oder auch, um andere Schwangere ken-nen zu lernen, bieten sich Geburtsvorbereitungskursean. Die Anmeldung erfolgt ca. in der 10. Schwanger-schaftswoche, die Kurse beginnen zwischen der 26. und28. Schwangerschaftswoche.Werden die Kurse von Hebammen geleitet, übernehmendie Krankenkassen die entstehenden Kosten ganz oderteilweise. Für Schwangere im Wetteraukreis bieten Hebammen,Familien- und Mütterzentren, Geburtshäuser, dasHochwaldkrankenhaus und die Evangelische Familien-Bildungsstätte unterschiedliche Kurse zur Vorbereitungauf die Geburt an. Kursinhalte sind z. B. Schwangeren-gymnastik, Yoga für Schwangere, Risikoschwanger-schaftsbetreuung, allgemeine Geburtsvorbereitung oder Rückbildungsgymnastik.

> Hochwaldkrankenhaus, siehe rechts> Hebammen und Geburtshäuser, siehe S. 43> Familien- und Mütterzentren, siehe Adressen auf S.49

Evangelische Familien-Bildungsstätte WetterauBismarckstraße 2 I 61169 Friedberg Tel. 06031 1627800 I Fax: [email protected] www.ev-familien-bildungsstaette.de

Um sich gut auf die Geburt vorzubereiten, ist es wichtig,dass Sie rechtzeitig mit einer Hebamme und der gewün-schten Geburtsklinik oder einem Geburtshaus Kontaktaufnehmen. Sie haben meist auch die Möglichkeit, denKreißsaal bzw. die Räumlichkeiten der Geburtshäuser zubesichtigen, um sich ein Bild vor Ort zu machen. MitHilfe einer Hebamme sind auch Hausgeburten möglich.

KrankenhäuserIm Wetteraukreis ist das Hochwaldkrankenhaus in BadNauheim das einzige Krankenhaus mit einer Entbin-dungsstation. Sie können aber auch in einem Kranken-haus in der Umgebung Ihr Kind zur Welt bringen, z. B. inFrankfurt, Hanau, Lich, Gießen und Bad Homburg.

Hochwaldkrankenhaus – Gesundheitszentrum Wetterau Chaumont-Platz 1 I 61231 Bad NauheimZentrale: Tel. 06032 7020 I Infos zu Kursen: Elternzentrum Bad Nauheim: Tel. 06032 702-2347

GeburtshäuserNeben der Geburt im Krankenhaus gibt es auch die Möglichkeit, in einem so genannten Geburtshaus zu ent-binden. Hier werden Sie nur von Hebammen, nicht vonÄrzten oder Ärztinnen, betreut. Geburtshäuser bietenauch häufig Infoveranstaltungen bzw. Kurse zu Themenrund um Schwangerschaft und Geburt an, z. B. Geburts-vorbereitung, Rückbildungsgymnastik, Stilltreffs oderKrabbelgruppen. Geburtshäuser rechnen über dieKrankenkassen ab.

Geburtsvorbereitung Geburt

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Schwangerschaft Geburt

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Unter www.geburtshaus.de und unter www.hebammensuche.de finden Sie verschiedene Listen mit Geburtshäusern in Deutschland. Bitte beachten Sie, dass diese nicht vollständig sind.

HebammenBei einer Geburt im Krankenhaus sind immer auch eineoder mehrere Hebammen anwesend. Wenn Sie sichergehen möchten, dass Sie die Hebamme kennen, die Siebei der Geburt betreut, können Sie eine so genannteBeleghebamme buchen. Diese betreut Sie bereits wäh-rend der Schwangerschaft und führt Vorsorgeuntersu-chungen bei Ihnen zu Hause durch. Sie verpflichtet sichaußerdem, Sie bei der Geburt im Krankenhaus zu be-gleiten und übernimmt meist auch die Nachsorge imWochenbett. Die Krankenkasse übernimmt die Kostenfür eine Hebamme in der Schwangerschaft, während derGeburt und in den ersten acht Wochen nach der Geburtdes Kindes. Im Wochenbett und während der Stillzeitkönnen Sie eine Stillberatung von einer Hebamme inAnspruch nehmen. Einige Hebammen bieten auch dieMöglichkeit einer Hausgeburt an. Fragen Sie nach.

www.wetteraukreis.de Unter Service/ Gesundheit /Hebammen im Wetteraukreis

www.hebammen-hessen.de (nach Landkreisen sortiert)

Wetteraukreis Der Kreisausschuss Gesundheit, Medizinalaufsicht I Europaplatz I Gebäude B61169 Friedberg I Tel. 06031 83 2311

Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands e.V.Geschäftsstelle I Kasseler Str. 1A 60486 Frankfurt a. M. I Tel. 069 79534971

FamilienhebammenWünschen Sie über die Betreuung durch eineHebamme hinaus noch weitere Betreuung,kann Ihnen eine Familienhebamme zur Seitestehen. Diese kann Mutter und Kind bis zueinem Jahr nach der Geburt betreuen.Familienhebammen beraten und helfen bei derAlltagsbewältigung, geben Hilfe zur Selbsthilfe inschwierigen Lebensumständen, fördern die Mutter-Kind-Beziehung und unterstützen die junge Familie darin, dieZeit nach der Geburt gut zu gestalten. Wenn Sie eineFamilienhebamme suchen, können Sie sich an FrauNickel, Koordinatorin des Netzwerkes Frühe Hilfen im Wetteraukreis wenden. Sie stellt den Kontakt zu einermöglichst wohnortnahen Familienhebamme her.Die Kosten für eine Familienhebamme werden vomWetteraukreis im Rahmen der „Bundesinitiative Netz-werke Frühe Hilfen und Familienhebammen 2012 - 2015“übernommen. (Ein Rechtsanspruch auf diese Hilfe-leistung besteht allerdings nicht.)

Wetteraukreis Fachstelle FamilienförderungNetzwerk Frühe Hilfen I Romy Nickel Tel. 06031 83-3322 I [email protected] g

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Schwangerschaft Geburt

Erste Zeit mit dem Baby

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Kurz nach der Geburt fallen viele Mütter in ein unerwar-tetes Stimmungstief (Postpartale Stimmungskrisen).Dieses Tief wird auch als „Babyblues“ oder „Heultage“bezeichnet. Statt der erwarteten Freude über das Neu-geborene stellt sich häufig ein Gefühl der Traurigkeit ein.Ursache hierfür ist die ausgeprägte hormonelle Umstel-lung in Verbindung mit der Erschöpfung durch die Geburt. Diese leichte Verstimmungsphase – häufig eine Mischung von Traurigkeit, Verunsicherung, Erschöpfung und Ängst-lichkeit – kommt bei 60% aller Wöchnerinnen vor undklingt meist nach einigen Stunden oder Tagen nach der Geburt wieder ab. Es ist also etwas ganz normales. Neben diesen leichten und kurzfristigen Verstimmungszustän-den kann es in wenigen Fällen auch zu einer Wochenbett-depression oder sogar zu einer postpartalen Psychosekommen. Hierbei handelt es sich um Erkrankungen, dieeiner ärztlichen Behandlung bedürfen.

Die psychosomatische Ambulanz in Gießen gibt Frauenmit Verdacht auf postpartale Depression kurzfristigTermine (innerhalb von 3-8 Tagen).

Psychosomatische Ambulanz I Ludwigstr. 7635392 Gießen I Tel. 0641 99-45631 I Telefon. Anmeldung Mo. – Fr. 8:00 – 13:00 Uhr I Auch für Frauen, die nicht aus dem Raum Gießen kommen, also z. B. Wetteraukreis.

Für Frauen, die an einer postpartalen Depression leiden, gibt es auch eine Selbsthilfegruppe im Wetteraukreis.

Selbsthilfegruppe „Schatten und Licht e. V., Bad Vilbel und Wetterau” Informationen und Kontakt Tel: 06101 5585578 [email protected] I www.schatten-und-licht.de

Die Geburt Ihres Kindes muss dem Standesamt, in dessen Bezirk Ihr Kind geboren wurde (nicht des Wohnortes!),innerhalb einer Woche angezeigt werden. In der Regelwird dies von der Entbindungsklinik veranlasst. Vom Standesamt erhalten Sie mehrere Geburtsurkunden, die Sie z. B. für die Beantragung des Kindergeldes, des Elterngeldes oder für religiöse Zwecke benötigen. Bei der Antragstellung müssen die Originale eingereichtwerden.

Bestimmung des GeburtsnamensSpätestens einen Monat nach der Geburt muss derNachname Ihres Kindes dem zuständigen Standesamtmitgeteilt werden. Sind Sie und der Vater des Kindesmiteinander verheiratet und haben Sie einen gemeinsa-men Ehenamen, wird dieser der Geburtsname IhresKindes. Haben Sie keinen gemeinsamen Ehenamen oder sind Sie nicht miteinander verheiratet ohne gemeinsameelterliche Sorge für das Kind, müssen beide Elternteilevor dem Standesbeamten eine schriftliche Erklärungüber den Geburtsnamen des Kindes abgeben. Ein Kinddarf nur einen Nachnamen besitzen. Der Doppelname der Eltern kann nicht auf das Kindübertragen werden. Wenn keine gemeinsame elterlicheSorge besteht, erhält das Kind in der Regel den Namendes sorgeberechtigten Elternteils. Die Standesämter sindbei den Städten und Gemeindeverwaltungen vor Ortangesiedelt. Bitte fragen Sie vor Ort nach.

Geburtsurkunde und NamensgebungStimmungskrisen nach der Geburt

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Schwangerschaft Geburt

Erste Zeit mit dem Baby

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Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung

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Wenn Sie und Ihr Partner zusammenleben, aber nichtverheiratet sind, muss der Vater des Kindes die Vater-schaft urkundlich anerkennen, die Mutter muss dieserAnerkennung urkundlich zustimmen. Dies können Sievor oder nach der Geburt erledigen. Wenn Sie und IhrPartner zusammenleben, aber nicht verheiratet sind,können Sie außerdem das gemeinsame Sorgerecht fürIhr Kind ausüben.

Wann und Wo?

Zuständig für die Vaterschaftsanerkennung und dieSorgerechtserklärung im Wetteraukreis ist die Fach-stelle Unterhalt und Vormundschaft des FachbereichesJugend, Familie und Soziales. Bitte erfragen Sie vorabtelefonisch die jeweiligen Öffnungszeiten und zuständi-gen Sachbearbeiter. Mitzubringen sind der Mutterpass(vor der Geburt) bzw. die Geburtsurkunde des Kindes(nach der Geburt) und die Personalausweise oderReisepässe beider Elternteile. Die Anerkennung und

Sorgerechtserklärung sind kostenlos.

Wetteraukreis Fachstelle Unterhalt und Vormundschaft

in Friedberg (zuständig für Florstadt, Friedberg, Niddatal, Reichelsheim, Rosbach, Wölfersheim, Wöllstadt, Bad Vilbel, Karben, Bad Nauheim, Ober-Mörlen, Butzbach, Münzenberg, Rockenberg)Europaplatz I 61169 Friedberg I Tel. 06031 83-3280

in Büdingen (zuständig für Altenstadt, Büdingen, Glauburg, Kefenrod, Limeshain, Ortenberg, Echzell, Gedern, Hirzenhain, Nidda, Ranstadt)Berliner Straße 31 I 63654 Büdingen I Tel. 06042 989-3811

Sie sollten Ihr Kind möglichst bald nach der Geburt bei einer Krankenkasse anmelden.

• Sind Sie und der Vater des Kindes in der gesetzlichen Krankenversicherung, so steht es Ihnen frei, bei welchem Elternteil Ihr Neugeborenes beitragsfrei in der gesetzlichen Familienversicherung mitversichert wird.

• Ist ein Elternteil oder beide Elternteile privatversichert, sollten Sie prüfen lassen, ob ihr Kindgesetzlich versichert werden kann oder auchprivat krankenversichert werden sollte.

• Wenn Sie getrennt leben, ist es üblich, das Kind bei dem Partner mit krankenzuversichern, bei dem das Kind wohnt.

Krankenversicherung des Kindes

krankenversicherung

Schwangerschaft Geburt

Erste Zeit mit dem Baby

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Wenn Sie ein geringes Einkommen haben, besteht fürSie die Möglichkeit, sich eine Berechtigungskarte fürden Second-Hand-Kinderladen „Kinderkiste“ desCaritasverbandes ausstellen zu lassen (im Caritaszen-trum in der Kleinen Klostergasse 16 in Friedberg). In der „Kinderkiste“ erhalten Sie preiswerte gebrauchteKinderkleidung und Spielzeug.

In den Kleiderläden des Deutschen Roten Kreuzes, imZonta Club in Bad Nauheim oder im Kleiderstübchen inButzbach erhalten Sie ebenfalls gebrauchte Kleidung.

Viele Kindergärten und Kirchengemeinden bieten regel-mäßig Flohmärkte für Kinderutensilien an. Orte undTermine entnehmen Sie bitte der örtlichen Presse odererfragen Sie sie vor Ort.

Caritasverband Gießen e. V.Kleiderladen „Kinderkiste” Schirngasse 5 I 61169 FriedbergTel. 0176 52369318 I Tel. 06031/5834

Kleiderstübchen(Katholische Pfarrgemeinden und Malteser Hilfsdienst)Griedeler Str. 64 (Jugendbahnhof) I 35510 ButzbachTel. 06033 5237

DRK KleiderlädenHomburger Straße 26 I 61169 Friedberg Tel. 06031 6000252

Limesgalerie I Jakob-Rumpf-Str. 235510 Butzbach I Tel. 06033 745-1664

Vorstadt 15 I 63654 BüdingenTel. 06042 9751065

Forsthausstr. 2 I 63683 Ortenberg-BleichenbachTel. 06041 8238112

Landgrabenstr. 10 I 61118 Bad VilbelTel. 06101 9876238

Bad Nauheimer Str. 8 I 61203 ReichelsheimTel. 06035 1895890

Homburger Str. 58 I 61184 KarbenTel. 06039-4859170

Zonta Club KleiderkammerBlücherstraße 23 I 61231 Bad NauheimTel. 06032 927848

Umstandsmode, Babyausstattung und Spielsachen

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babyausstattungSchwangerschaft Geburt

Erste Zeit mit dem Baby

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Beratung und Unterstützung

• Schwangerschaftsberatung

• Familienunterstützende Angebote

• Rechtsberatung für Mütter und Väter ohne deutschen Pass

• Hilfe für Frauen in Gewaltsituationen

• Pflegefamilie/Adoption

• Seelische und körperliche Gesundheit

• Frühförderung für Kinder mit Behinderung

• Schuldnerberatung

• Tafeln

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Beratungsstellen für Schwangere

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Wenn Sie Fragen haben, sich verunsichert fühlen, Informationen benötigen oder einfach jemanden brauchen, der Ihnen zuhört, können Sie sich an folgendeBeratungsstellen wenden:

Caritasverband Gießen e.V.Kleine Klostergasse 16 I 61169 FriedbergTel. 06031 5834 I [email protected]

Diakonisches Werk WetterauSaarstr. 55 I 61169 Friedberg I Tel. 06031 72520undRaum 2 I 63667 Nidda I Tel. 06043 [email protected]

pro familia Friedberg Saarstr. 30 I 61169 FriedbergTel. 06031 2336 I [email protected]

Familienunterstützende Angebote

Wellcome – praktische Hilfe für Familien nach der GeburtHier erhalten Sie praktische Unterstützung nach der Geburt vonehrenamtlichen Mitarbeiterinnen. Sie kommen ca. zweimal dieWoche zu Ihnen nach Hause und entlasten Sie für einigeStunden.

Wellcome Bad Vilbel Ev. Familien-BildungstätteMarktplatz 2 I 61118 Bad Vilbel Tel. 0152 04915171 I [email protected]

Wellcome Karben Mütter- und Familienzentrum Karben e.V.Berliner Str. 1 I 61184 Karben I Tel. 06034 [email protected]

Wellcome Bad Homburg Kath. Pfarrheim Herz-JesuGartenfeldstr. 47 I 61350 Bad Homburg I Tel. 0179 2799579 [email protected]

Netzwerk Frühe HilfenIm Netzwerk Frühe Hilfen wirken Berufsgruppen zusam-men, die mit Schwangeren, (werdenden) Eltern undKindern im Alter von 0-3 Jahren arbeiten. Frühzeitigangebotene, aufeinander abgestimmte Unterstützungsoll Familien befähigen, ausreichend für ihre Kinder zusorgen, damit eine gesunde Entwicklung möglich ist.Einen Schwerpunkt der Frühen Hilfen bildet der Einsatzvon Familienhebammen, siehe S. 43.

Wetteraukreis Fachstelle FamilienförderungNetzwerk Frühe Hilfen I Romy Nickel Tel. 06031 83-3322 I [email protected]

Mütter- und FamilienzentrenIn den Mütter- und Familienzentren finden Sie umfang-reiche Angebote für Schwangere, junge Mütter undFamilien:

Evangelisches Familienzentrum Friedberg e. V.Bismarckstr. 2 I 61169 Friedberg I Tel. 06031 188201 [email protected] www.ev-familien-bildungsstaette.de

Beratung undUnterstützung

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Evangelisches Familienzentrum Butzbach Schillerstr. 18 I 35510 Butzbach www.ev-familien-bildungsstaette.de

Familienzentrum Dorftreff Neue Mitte in Nidda-WallernhausenUntergasse 18 I 63667 Nidda-WallernhausenTel. 06043 8019705 I [email protected]

Müfaz – Mütter- und Familienzentrum e. V. Bad NauheimFriedberger Str. 10 I 61231 Bad Nauheim Tel. 06032-31233 I [email protected] I www.muefaz.de

MüZe – Mütter- und Familienzentrum Karben e. V.Berliner Str. 12 I 61184 Karben (Burg-Gräfenrode)Tel. 06034 5098974 I [email protected]

PaMuKi – Familienzentrum e. V.Vogelsbergstr. 21 I 63674 Altenstadt I Tel. 06047 [email protected] I www.pamuki.de

Mütterzentrum im Deutschen Kinderschutzbund Bad VilbelFrankfurter Straße 85 I 61118 Bad VilbelTel. 06101 88219 I [email protected] I www.dksb-bv.de

Mehrgenerationenhaus Friedberg (in FAB gGmbH)Ansprechpartnerin Gudrun Haas I Grüner Weg 8 61169 Friedberg I Tel.06031 [email protected] I www.mgh-wetterau.de

Planet Zukunft Büdingen I Vorstadt 9-11 63654 Büdingen I Tel. 06042 9534-101 oder -102 [email protected]

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Beratung undUnterstützung

Frauenzentrum Wetterau e. V. Auch hier werden diverseKurse und Gesprächskreise für Frauen angeboten.

Frauenzentrum Wetterau e. V.Wintersteinstraße 3 I 61169 Friedberg I Tel. 06031 2511frauenzentrum.wetterau@t-online.dewww.frauenzentrum-wetterau.de

Frauen Arbeit Bildung gGmbH (FAB)FAB bietet in den Bereichen Bildung, Betreuung und

Ernährung ein umfangreiches Angebotsspektrum insbe-sondere für Frauen. Darüber hinaus sorgt das FABiS-Team für Betreuung – Hauswirtschaft – Reinigung.

FAB I Grüner Weg 8 I 61169 FriedbergTel. 06031 693719-68 I [email protected]

Evangelische Familien-Bildungsstätte WetterauAuch hier können Sie ein breites Kursangebot nutzen.

Evangelische Familien-Bildungsstätte WetterauBismarckstraße 2 I 61169 Friedberg I Tel. 06031 16 27 800Tel. 06032 3497000 I [email protected]

Es kann Situationen oder Phasen in Ihrem Leben geben,in denen Sie sich überfordert fühlen oder eine familiäreKrise Sie belastet. Hier bekommen Sie Unterstützung:

Wetteraukreis I Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und ihre Eltern I Am Seebach 1c I 61169 FriedbergTel. 06031 833241 I [email protected]

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Ausländer- und Asylrecht, Familienrecht, Arbeits-, Sozial- und MietrechtOrganisiert über das Internationale Zentrum Friedberg könnenFlüchtlinge, Migranten/-innen und mittellose Deutsche eineRechtsberatung erhalten. Die Beratung kostet 10 Euro.

Internationales Zentrum Die aktuellen Termine finden Sie unter www.internationales-zentrum-friedberg.de Anmeldung: Tel. 06031 693719-64 I [email protected] Ort: Albert Stohr Haus (Bibliothek kath. Gemeindehaus)Ludwigstr. 34 I 61169 Friedberg

Anwaltssprechstunde Familie und Recht am 1. Donnerstag imMonat, 11:00 Uhr – 12:00 Uhr, kostenlos – bitte anmelden bei:

Müfaz – Mütter- und Familienzentrum e.V. Bad NauheimFriedberger Str. 10 I 61231 Bad Nauheim I Tel. 06032 [email protected] I www.muefaz.de

Familienrechtliche Erstberatung an jedem 2. Donnerstag imMonat 9:00 Uhr – 12:30 Uhr, für 10 Euro – bitte anmelden bei:

: Frauen-Notruf Wetterau e.V.Hinter dem Brauhaus 9 I 63667 NiddaTel. 06043 4471 I [email protected]

Familienrechtliche Beratung an jedem 3. Donnerstag im Monatvon 16:30 Uhr bis 20:00 Uhr, für 30 Euro – bitte anmelden bei:

pro familia Friedberg I Saarstraße 30 I 61169 FriedbergTel. 06031 2336

Wetteraukreis I Fachbereich Jugend, Familie und SozialesAllgemeiner Sozialer Dienst (ASD)Europaplatz I 61169 Friedberg I Tel. 06031 83-3210Berliner Str. 21 I 63654 Büdingen I Tel. 06042 989-3220

Diakonisches Werk Wetterau, Ehe-, Familien- und Lebens-beratung I Saarstr. 55 I 61169 Friedberg Tel. 06031 72520 I [email protected]

Diakonisches Werk Wetterau, Ehe-, Familien- und Lebens-beratung I Raun 2 I 63667 Nidda I Tel. 06043 [email protected]

Fachdienst Frauen und ChancengleichheitLeonhardstraße 7 I 61169 Friedberg I Tel. 06031 83-5301fachdienst-frauen@wetteraukreis.dewww.frauenseiten.wetterau.de

SelbsthilfegruppenIm Wetteraukreis gibt es verschiedene Selbsthilfegrup-pen, die Ihnen die Möglichkeit bieten, sich mit Menschen, die sich in vergleichbaren Situationen befinden, auszu-tauschen.

Selbsthilfe-Kontaktstelle des WetteraukreisesEuropaplatz I 61169 Friedberg I Tel. 06031 83-23458:00 Uhr bis 12:00 Uhr I [email protected] www.wetteraukreis.de I www.selbsthilfe.wetterau.deoderSelbsthilfe-Kontaktstelle der Bürgeraktive Bad Vilbel e. V.Am Marktplatz 2-4 I 61118 Bad Vilbel I Tel. 06101 1384 [email protected] www.buergeraktive-bad-vilbel.de

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Beratung undUnterstützung

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Beratung für Mütter und Väter ohne deutschen Pass

beratung Beratung undUnterstützung

Rechtberatung bei Gericht konnen Sie in der Nahe nur beimAmtsgericht in Frankfurt einholen. Diese kostet einmalig 10Euro. Sie konnen allerdings nicht anrufen, sondern mussen mitIhren Unterlagen vorsprechen.

Amtsgericht Frankfurt I Gebaude B, 1. Stock, Zi. 108Gerichtsstr. 2 I 60313 Frankfurt I Tel. 069 1367-0Täglich 9:30 – 11:45 Uhr I Do. 9:30 – 14:00 Uhr

Für Rechtsberatung und die Inanspruchnahme einesRechtsanwaltes/einer Rechtsanwältin bei familienrechtli-chen und aufenthaltsrechtlichen Fragen können Sie beiniedrigem Einkommen Beratungshilfe und Verfahrens-kostenhilfe bekommen. Den Antrag auf Beratungshilfemüssen Sie bei dem Amtsgericht stellen, das für IhrenWohnort zuständig ist. Am besten, Sie erkundigen sichvorab telefonisch nach den Zuständigkeiten. Dortbekommen Sie einen Beratungshilfeschein, mit dem Siefür ein Erstgespräch zu einem Anwalt/einer Anwältingehen können.

Die größeren Amtsgerichte, die für Orte im Wetterau-kreis zuständig sind, sind:

Amtsgericht FriedbergHomburger Straße 18 I 61169 Friedberg I Tel. 06031 603-0

Amtsgericht Büdingen BetreuungsgerichtStiegelwiese 1 I 63654 Büdingen I Tel. 06042 982-0

Amtsgericht Frankfurt am Main (Amtsgerichtsbezirk Bad Vilbel) I Gebäude B I Gerichtsstraße 260313 Frankfurt am Main I Tel. 069 1367-0

Alle Beratungsmöglichkeiten, die in dieser Broschüregenannt werden, können Sie auch ohne deutschen Passin Anspruch nehmen. Weitere Beratungsstellen fürMigranten/-innen sind:

Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband FriedbergMigrationsberatung für Erwachsene (Friedberg, Butzbach, Bad Vilbel)61169 Friedberg I Homburger Str. 26 I Tel. 06031 [email protected] I www.drk-friedberg.deFrau Yilmaz, Frau Polak, Frau Popa

Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband BüdingenCarmen Hobohm (zuständig für den Ostkreis) Migrationsberatung für Erwachsene63654 Büdingen I Vogelsbergerstr. 94 I Tel. 06042 880617

Jugendmigrationsdienstfür junge Leute von 12 – 27 JahrenAnsprechpartnerin: Shiva Dost61169 Friedberg I Bismarckstr. 2 I Tel. 06031 [email protected]

Internationales Zentrum FriedbergIntegrationslotsen I Tel. 06031 12364

Frauenzentrum Wetterau e. V. Wintersteinstr. 3 I 61169 Friedberg I Tel. 06031 [email protected]

Deutsch-ausländischer Freundschaftskreis DAF e. V.61184 Karben I Bahnhofstr. 205 I Tel. 06039 6742

Fortsetzung auf der nächsten Seite >

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Beratung undUnterstützung

Hilfe für Frauen in GewaltsituationenWenn Sie unter der Gewalttätigkeit Ihres Partners oderanderer Personen leiden, holen Sie sich Unterstützungund Hilfe. Sie können sich wenden an:

Frauen-Notruf für den Wetteraukreis e. V.Hinter dem Brauhaus 9 I 63667 Nidda I Tel. 06043 [email protected]

Beratungsstelle für von Gewalt betroffene Frauen und ihre KinderSaarstaße 30 I 61169 Friedberg I Tel. 06031 166773

Frauenhaus Wetterau e. V. I Postfach 10 03 2761169 Friedberg I Tel. 06031 15353 oder 15354www.frauenhaus-wetterau.de

Wildwasser Wetterau e.V.In der Burg 18 I 61169 Friedberg I Tel. 06031 64000www.wildwasser-wetterau.de

(Finanzielle) UnterstützungsleistungenDie meisten (finanziellen) Unterstützungsleistungensind abhängig von Ihrem Aufenthaltsstatus bzw. der auf-enthaltsrechtlichen Situation Ihres Partners. Bei Fragendazu welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen kön-nen, können Sie gerne in die Schwangerenberatungs-stellen vom Diakonischen Werk, von pro familia odervom Caritasverband kommen, > Adressen siehe S. 48. Falls Sie noch nicht gut genug Deutsch sprechen, möchten wir Sie bitten, eine Person Ihres Vertrauens alsDolmetscher/-in mitzubringen.

Familien- und AufenthaltsrechtFür aufenthaltsrechtliche Fragestellungen sind folgendeStellen zuständig:

Fachstelle Migration beim Wetteraukreis(Leistungen AsylbLG, Betreuung von Flüchtlingen, Krankenhilfe, Spätaussiedler und Vertriebene)61169 Friedberg I Bismarckstr. 2 I Tel. 06031 83-3501

Ausländerbehörde (zuständig für die Regelung des Aufenthalts) I Europaplatz Gebäude A I 61169 FriedbergTel. 06031 83-2535

Bei familien- und aufenthaltsrechtlichen Fragen kann es unter Umständen notwendig sein, sich von einem Anwalt/einer Anwältin beraten zu lassen.

> Siehe hierzu: Rechtsberatung S. 50

Medizinische VersorgungAuch bei Unsicherheiten über Ihre medizinischeVersorgung oder falls Sie keine Krankenversicherunghaben, können Sie sich zunächst an dieSchwangerenberatungsstellen wenden, > s.S.48

Speziell für FlüchtlingeEine gute Übersicht über Hilfen für Flüchtlinge im Wetteraukreis finden Sie unter

www.ag-fluechtlingshilfe-wetterau.de

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Seelische und körperliche Gesundheit Zentrum für Jugendberatung und Suchthilfe für den Wetteraukreis I Schützenrain 9 I 61169 Friedberg I Tel. 06031 7210-0 I [email protected] I www.drogenberatung-jj.de

Caritasverband Gießen e. V., Psychosoziale Beratungsstellefür Suchtkranke I Kleine Klostergasse 16 I 61169 FriedbergTel. 06031 4488 I [email protected]

Außensprechstunde Psychosoziales Betreuungs- und Beratungszentrum I Langgasse 22- 24 I 35510 ButzbachTel. 06033 96669-0 I donnerstags von 14:00 – 17:00 Uhr

Beratung undUnterstützung

Internationaler Bund (IB) Psychosoziale Kontakt- und Beratungsstelle I Pfingstweide 4 I 61169 FriedbergTel. 06031 1614422 I [email protected]

Für akute Krisensituationen:In Deutschland gibt es zahlreiche Einrichtungen und Initiativen,die in akuten Not- und Krisensituationen weiterhelfen, darunterFrauenhäuser, Kinderschutzzentren, Kindernotdienste,Bereitschaftspflegestellen, Aufnahme- oder Wohnheime, poli-zeiliche Notruf- und Beratungsstellen sowie die Jugendämter.Krisentelefone sind größtenteils Tag und Nacht zu erreichen.

Elterntelefon (gebührenfrei) I Tel. 0800 1110-550

Rund um die Uhr steht Ihnen gebührenfrei die Telefonseelsorge zur Verfügung unter Tel. 0800 1110-111 oder Tel. 0800 1110-222

Müttertelefon (gebührenfrei) täglich 20:00 - 22:00 Uhr Tel. 0800 3332-111

Hilfetelefon Schwangere in Not – anonym und sicher (gebührenfrei, barrierefrei, wird mehrsprachig angeboten) Tel. 0800 4040020

Folgende Beratungsstellen vermitteln Mutter-Kind-Kuren:

Caritasverband Gießen e. V. I Berliner Str. 2 I 63654 BüdingenTel. 06042 3922 I [email protected]

Diakonisches Werk Wetterau I Saarstr. 55 I 61169 FriedbergTel. 06031 7252-0 I [email protected]

Diakonisches Werk Wetterau I Bahnhofstr. 26 I 63667 NiddaTel. 06043 96400 I [email protected]

Pflegefamilie/Adoption

Neben der Inanspruchnahme von Beratung oder familien-unterstützenden Maßnahmen (S. 48/49) besteht die Mög-lichkeit oder manchmal auch die Notwendigkeit, Ihr Kindkurz- oder langfristig in einer Pflegefamilie unterzubringenoder, wenn es Ihr Wunsch ist, zur Adoption freizugeben.

Fachservice Pflegefamilie, Projekt PetraZiegelhütte 2 I 36381 Schlüchtern I el. 06661 [email protected]

Gemeinsame Adoptionsvermittlung des Wetteraukreises, der Stadt Gießen und des Landkreises Gießen Rathaus der Stadt Gießen Berliner Platz 1 I 35390 Gießen Ansprechpartnerinnen: Gabi Bandze I Tel. 0641 306-2242Binka Cinka 0641 306-2363, Annette Berndt 0641 306-2368

Verein für Pflege und Adoptivkinder Beratung und Informa-tion für Interessierte, Erfahrungsaustausch, Ansprechpart-nerin Fr. Tensing I Tel. 06403 690897 I www.pfad-giessen.de

> siehe auch Vertrauliche Geburt/Adoption, S. 56

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Beratung undUnterstützung

Frühförderung ist ein Angebot von Hilfen für alle Kinderim Säuglings-, Kleinkind- und Kindergartenalter, diebehindert oder von einer Behinderung bedroht sind, wie auch für ihre Eltern und andere Bezugspersonen im Lebensumfeld des Kindes.

Informationen über die Frühförderung im Wetteraukreis erhalten Sie beim Fachdienst Familienförderung des Wetteraukreises Tel: 06031 83-3328 oder 06031 83-3301 und über die

Lebenshilfe e. V. I FrühförderstelleHauptstr. 25-29 I 61169 Friedberg I Tel: 06031 68456-120fruehfoerderung@lebenshilfe-wetterau.dewww.lebenshilfe-wetterau.de

SchuldnerberatungSchuldner- und Insolvenzberatung gGmbHKurstraße 23 I 61231 Bad NauheimTel. 06032 347987 I [email protected]

FAB gGmbH Thiergartenstraße 2 I 63654 BüdingenTel. 06042 975030-0 (Menschen, die Leistungen nach dem SGB II oder SGBX II beziehen > siehe Kapitel 3+4)

AWO I Haushalts- und SchuldnerberatungRathausplatz 1 Stadtverwaltung I 61184 Karbenjeden 1. und 3. Montag im Monat 14:00 bis 15:00 Uhr

Marktplatz. 2 „Haus der Begegnung“ I 61118 Bad Vilbel Tel. 0176 51007904 I Sprechzeiten: Mi. 13-14 Uhr info@schuldnerberatung-badvilbel.dewww.schuldnerberatung-badvilbel.de

TafelnWenn Sie ein niedriges Einkommen haben, können Siean verschiedenen Orten im Wetteraukreis Lebensmittelvon den „Tafeln“ erhalten. Hierfür benötigen Sie eineKundenkarte. Wo diese ausgestellt wird und welcheZugangsbedingungen bestehen, erfragen Sie bitte beider für Ihren Wohnort zuständigen Tafel.

Friedberger TafelKleine Klostergasse 11 I 61169 FriedbergTel. 06031 6844624

Büdinger Tafel (zusätzliche Ausgabestellen in Ortenberg und Altenstadt)Orleshäuser Str. 5 I 63654 Büdingen I Tel. 06042 955744

Butzbacher TafelHaydnstr. 29 I 35510 Butzbach I Tel. 06033 7487177

Bad Vilbeler TafelRitterstraße 34 I 61118 Bad Vilbel I Tel. 06101 8027272

Schottener Tafel – Ausgabestelle Niddac/o Ev. Stadtmission NiddaJohanniterstr. 15 I 63667 Nidda I Tel. 06043 9869-597

Frühförderung für Kinder mit Behinderung

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Schwanger zu sein, bedeutet nicht für jede Frau oderjedes Paar Glück und Freude. Häufig werden durch eineSchwangerschaft auch Gefühle von Angst, Unsicherheitund Zweifel hervorgerufen. Nicht jede Schwangerschaftist geplant und erwartet.

Wenn Sie Zweifel haben und verunsichert sind, solltenSie die Hilfe und Unterstützung der zuständigenSchwangerschaftsberatungsstellen vor Ort in Anspruchnehmen. Hier werden Ihnen Möglichkeiten aufgezeigt,auch in persönlich sehr schwierigen Lebenssituationenein Leben mit Kind zu meistern. Sie werden unterstütztund auf dem Weg zu einer Entscheidung begleitet.

Sollten Sie einen Schwangerschaftsabbruch erwägen, so ist die Schwangerschaftskonfliktberatung nach § 219 StGB gesetzlich vorgeschrieben. Die Beratung wird ergebnisoffen geführt.

Im Mittelpunkt der Beratung stehen die Hilfe für dieschwangere Frau und der Schutz des ungeborenenLebens. Die Beratung ist kostenfrei, auf Wunsch anonymund unterliegt der Schweigepflicht. In einem geschütz-ten Raum wird Ihnen die Möglichkeit gegeben, IhreSorgen und Nöte zu besprechen, mit der Sicherheit, in Ihrer Entscheidung angenommen und akzeptiert zuwerden.

�Schwangerschaftskonflikt

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schwangerschaftskonflikt

Ein Schwangerschaftsabbruch ist bis zum Ende der 12. Woche nach der Empfängnis straffrei, wenn • Sie ein Beratungsgespräch in einer anerkannten

Beratungsstelle, die Ihnen auf Wunsch einen Beratungsschein ausstellt, hatten

• Sie den Abbruch möchten und durch einen Arzt/eine Ärztin durchführen lassen

• mindestens drei Tage zwischen dem Beratungs-gespräch und dem Abbruch liegen

• Sie dem Arzt/der Ärztin die Beratungsbescheinigung nach § 219 StGB vorlegen.

Nach einer Beratung (§ 219 StGB) stellen im Wetterau-kreis das Diakonische Werk und pro familia auf IhrenWunsch hin einen Beratungsschein aus. Der Caritas-verband berät ebenfalls im Schwangerschaftskonflikt,stellt aber keine Scheine aus.Wenn Ihr Einkommen unter einer bestimmten Grenzeliegt, übernimmt das Land Hessen die Kosten für einenSchwangerschaftsabbruch. Hierfür müssen Sie einenAntrag bei Ihrer Krankenkasse stellen.

Caritasverband Gießen e. V.Kleine Klostergasse 16 I 61169 Friedberg I Tel. 06031 [email protected] I www.caritas-giessen.de

Diakonisches Werk WetterauBahnhofstraße 26 I 63667 Nidda I Tel.06043 96400schwangerenberatung@diakonie-wetterau.dewww.diakonie-wetterau.de

pro familia Friedberg I Saarstraße 30 I 61169 FriedbergTel. 06031 2336 I [email protected]

Schwangerschaftsabbruch

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Es gibt viele Lebenssituationen, in der sich eineSchwangerschaft wie eine aussichtslose Notlage anfühlen kann. Keine schwangere Frau muss damit allein zurechtkommen oder gar ihr Kind heimlich zurWelt bringen. Die Schwangerenberatungsstellen stehenwährend und nach der Schwangerschaft hilfreich zurSeite – wenn Sie das möchten. Dabei können Sie viel-fältige Lösungsmöglichkeiten kennen lernen und für sichentscheiden, welcher Weg für Sie der richtige ist. DieBeratung ist wertschätzend und ergebnisoffen. Wenn Sie sich für eine vertrauliche Geburt entscheiden, wer-den Sie von sorgsam geschulten Beraterinnen anonymund unter Wahrung der Schweigepflicht beraten.

Vertrauliche Geburt meint, dass Sie Ihr Kind medizinischsicher und vertraulich zur Welt bringen und es an-schließend zur Adoption freigeben.

Damit Ihr Kind mit 16 Jahren mehr über seine Herkunfterfahren kann, wird Ihre Identität in einem speziellenVerfahren nur an einer Stelle erfasst. Die persönlichenDaten werden sicher hinterlegt und sind für niemandenaußer Ihrem Kind zugänglich.

Adressen der Beratungstellen im Wetteraukreis

Caritasverband Gießen e. V.Kleine Klostergasse 16 I 61169 Friedberg I Tel. 06031 [email protected] I www.caritas-giessen.de

Diakonisches Werk WetterauBahnhofstraße 26 I 63667 Nidda I Tel.06043 96400schwangerenberatung@diakonie-wetterau.dewww.diakonie-wetterau.de

pro familia Friedberg I Saarstraße 30 I 61169 FriedbergTel. 06031 2336 I [email protected]

www.geburt-vertraulich.dewww.schwanger-und-viele-Fragen.de

Broschüre: „Die vertrauliche Geburt“unter www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/publikationen

Schwanger und die Welt steht Kopf? Hilfetelefon „Schwangere in Not“ Kostenlos, vertraulich und auf Wunsch anonym I Tel. 0800 40 40 0 20

Vertrauliche Geburt/Adoption

Schwangerschafts-konflikt

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WANNDer richtige Zeitpunkt, um aktiv zu werden

Während der Schwangerschaft

3./4. MonatWenn Sie über kein oder ein geringes Einkommen verfügen

3./4. MonatWenn Sie über kein oder ein geringes Einkommen verfügen

Frühschwangerschaft3./4. Monat

Frühschwangerschaft 3./4. Monat

WASWas Sie jetzt schon erledigen können

Finanzielle Unterstützung: Antrag bei der Bundesstiftung Mutterund Kind (einkommensabhängig)

Finanzielle Unterstützung: Antrag auf ALG IIund auf Mehrbedarf für Schwangere undSchwangerschaftsbekleidung

Hebamme suchen für die Betreuung währendder Schwangerschaft und nach der Geburtoder eine Beleghebamme, die Sie bei derGeburt begleitet

Sie können Ihren Arbeitgeber über dieSchwangerschaft informieren, Mitteilungs-pflicht besteht nur in wenigen Fällen.Bedenken Sie aber, dass der Mutterschutzerst in Kraft treten kann, wenn dieSchwangerschaft bekannt ist (z. B. Schutzbei Kontakt mit Gefahrenstoffen bei derArbeit u. ä.)

INFOS

Kapitel Finanzielle Hilfen, S. 21www.bundesstiftung-mutter-und-kind.de

Kapitel Finanzielle Hilfen, S. 22

Kapitel Rund um Schwangerschaftund Geburt, S. 43

Kapitel Baby und Beruf,Mutterschutz, S. 9

57

Checkliste

�Checkliste für werdende Eltern in der WetterauIn dieser Liste finden Sie alles Organisatorische, das für Sie als werdende Eltern wichtig ist: während der Schwangerschaft, rund um die Geburt und nach der Geburt Ihres Kindes. Damit Sie den notwendigen„Papierkram“ möglichst schnell erledigen können, haben wir die jeweils frühest möglichen Termine angegeben.

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Checkliste

WANN

Ab 5. Monat

Mitte bis Ende der Schwangerschaft

Mitte bis Ende der Schwangerschaft

Mitte bis Ende der Schwangerschaft

Mitte bis Ende der Schwangerschaft

Zehn Wochen vor dem errechneten Geburtstermin, wenn Sie ALG II beziehen

Ab 6. Monat, wenn Sie nicht verheiratet sind

INFOS

Kapitel Rund um Schwanger-schaft und Geburt,Geburtsvorbereitung, S. 42

Kapitel Baby und Beruf, Elternzeitund Elterngeld, S. 10

Kapitel Finanzielle Hilfen,Kindergeld, S. 17

Kapitel Finanzielle Hilfen,Elterngeld, S. 18, 19

Kapitel Baby und Beruf,Kinderbetreuung, S. 13

Kapitel Finanzielle Hilfen,Arbeitslosengeld II, S. 22

Kapitel Rund um Schwanger-schaft und Geburt, S. 45

WAS

Geburtsvorbereitungskurs und andereKurse, wie z. B. Schwangerschaftsgymnastik,Schwangerschaftsyoga, Säuglingspflegekurs

Dauer und Aufteilung der Elternzeit mitIhrem Partner planen und ggf. mit Ihrenjeweiligen Arbeitgebern besprechen

Antrag auf Kindergeld besorgen und aus-füllen, aber erst nach der Geburt einreichen

Antrag auf Elterngeld besorgen und ausfüllen, aber erst nach der Geburt mit Geburtsurkunde einreichen

Zu empfehlen! Anmeldung in einerKinderkrippe, wenn eine Betreuung in denersten zwei Jahren gewünscht ist

Antrag auf Babyausstattung stellen

Vaterschaftsanerkennung

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INFOS

Kapitel Alleinerziehend,Beistandschaft, S. 34

Kapitel Finanzielle Hilfen,Mutterschaftsgeld, S. 16

Kapitel Rund um Schwanger-schaft und Geburt, Geburtsur-kunde u. Namensgebung, S. 44

Kapitel Rund um Schwanger-schaft und Geburt, Krankenver-sicherung des Kindes, S. 45

Kapitel Baby und Beruf, Elternzeitund Elterngeld, S. 10

Kapitel Finanzielle Hilfen,Elterngeld, S. 18, 19

WAS

Beistandschaft beantragen

Mutterschaftsgeld beantragen

Anmeldung des Kindes beim Standesamt(Geburtsurkunde wird dort erstellt)

Antrag auf Familienkrankenversicherung

Schriftliche Anmeldung der Elternzeit, fallsdiese direkt nach der Mutterschutzfristbeginnen soll

Antrag auf Elterngeld zusammen mit derGeburtsurkunde einreichen. Es empfiehltsich, die Anträge auf Eltern- und Kindergeldschon vor der Geburt vorzubereiten.

WANN

Ab etwa 8. Monat, falls Vaterschaft und/oderUnterhaltszahlungen klärungsbedürftig sind

Frühestens sieben Wochen vordem errechneten Geburtstermin

Rund um die Geburt

Direkt nach der Geburt

Direkt nach der Geburt

Binnen einer Woche nach der Geburt

Nach der GeburtBis zu drei Monate nach derGeburt (eine rückwirkende Aus-zahlung des Elterngeldes kannnur für drei Monate erfolgen)

Checkliste

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Checkliste

WANN

Nach der Geburt

Nach der Geburt

Nach der Geburt, wenn Sie BAföG oder BaB bekommen

Nach der Geburt

Nach der Geburt

Nach der Geburt, wenn Sie und der Vater des Kindesgetrennt leben

WAS

Antrag auf Kindergeld und ggf. Kinderzuschlag zusammen mit derGeburtsurkunde des Kindes abgeben

Kinderbetreuungszuschlag beantragen

Antrag auf Sozialgeld für das Kind, wenn Sie ALG II oder BAföG beziehen

Antrag auf Wohngeld (einkommensab-hängig), nicht für Bezieher/-innen von ALG II

Unterhalt vom Vater des Kindes, wenn er zahlungsfähig ist;Unterhaltsvorschuss beantragen, wenn der Vater nicht zahlungsfähig ist

INFOS

Kapitel Finanzielle Hilfen, S. 17und S. 21

Kapitel Finanzielle Hilfen, BAföG,S. 27

Kapitel Finanzielle Hilfen, S. 22, 23 und 27

Kapitel Finanzielle Hilfen,Wohngeld, S. 24

Kapitel Alleinerziehend, S. 33und Unterhaltsvorschuss, S. 36

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Adoption S. 53, S. 56

Alleinerziehend S. 30 ff.

Arbeitslosengeld I S. 11

Arbeitslosengeld II S. 22, S. 37

Arbeitslosigkeit S. 11

Ausbildung S. 12, S. 27, S. 28

Babyausstattung S. 46, S. 21

Babyblues S. 44

Begleiteter Umgang S. 35

Behinderung des Kindes S. 54

Beistandschaft S. 32, S. 34

Beratung S. 47 ff.

Beratungsschein S. 55

Beruflicher Aus- und Wiedereinstieg S.8

Berufsausbildung S. 12

Berufsausbildungsbeihilfe (BaB) S. 28

Beschäftigungsverbot S. 9

Betreuungskosten S. 25

Betreuungsunterhalt S. 34

Bildungs- und Teilhabepaket (BUT) S. 26

Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) S. 27

Bundesstiftung „Mutter und Kind –

Schutz des ungeborenen Lebens” S. 21

Caritasverband S. 48

Chorionzottenbiopsie S. 41

Diakonisches Werk S. 48

Ehegattenunterhalt S. 34

Elternzeit S. 10

Elterngeld und ElterngeldPlus S. 18, S. 19

Elterntelefon S. 53

Evangelische Familien-Bildungsstätte S. 49

Fachdienst Frauen und Chancengleichheit S. 50

Familienhebammen S. 43

Familienkasse S. 17

Familienunterstützende Angebote S. 48

Frauen Arbeit Bildung (FAB) S. 49

Frauenhaus S. 52

Frauen-Notruf S. 52

Frauenzentrum S. 49

Fruchtwasseruntersuchung S. 41

Frühe Hilfen, Netzwerk S. 48

Frühförderung S. 54

Geburt S. 42

Stichwortverzeichnis

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a

b

b

cde

f

g

Stichwort-verzeichnis

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Stichwort-verzeichnis

gm

n

p

Geburtshaus S. 42

Geburtskliniken S. 42

Geburtsurkunde S. 44

Geburtsvorbereitung S. 42

Gesundheit S. 53

Gewalt S. 52

Hausgeburt S. 43

Hebamme S. 43

Hebammenliste S. 43

Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) S. 41

Jobcenter S. 23

Kinderbetreuung S. 13

Kinderbetreuungszuschlag S. 27

Kindergärten S. 13

Kindergartenplatz S. 13

Kindergeld S. 17

Kinderzuschlag S. 21

Kindesunterhalt S. 33

Krankenhaus S. 42

Krankenversicherung (Kind) S. 45

Krippen S. 13

Krisensituationen S. 53

Kündigungsschutz S. 9

Mediation S. 32

Mehrbedarf ALG II S. 22, S. 37

Mehrlingsgeburten S. 16

Mietzuschuss S. 24

Migrantinnen und Migranten S. 51

Mutter-Kind-Kuren S. 53, S. 39

Mutterschaftsgeld S. 16

Mutterschaftsgeldstelle S. 16

Mutterschaftsleistungen S. 16

Mutterschutz S. 9

Mutterschutzfrist S. 9

Mutterschutzgesetz S. 9

Mütterzentren S. 48, S. 49

Namensgebung S. 44

Notmütterruf S. 14

Pflegefamilie S. 53

Pränataldiagnostik S. 41

pro familia S. 48

Psychische Probleme S. 53

h

k

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w

t

Rechtsberatung S. 50

Scheidung S. 31

Schuldnerberatung S. 54

Schule S. 12

Schutz am Arbeitsplatz S. 9

Schwangerenberatungsstellen S. 48

Schwangerschaftsabbruch S. 55

Schwangerschaftsbekleidung S. 46, S. 21

Schwangerschaftskonflikt S. 55

Schwangerschaftsvorsorge S. 41

Second-Hand-Läden S. 46

Selbsthilfegruppen S. 50

Sorgerecht S. 35, S. 44

Sorgerechtserklärung S. 45

Sozialpsychiatrisches Krisentelefon S. 53

Sozialwohnung S. 24

Spielsachen S. 46

Stillzeit S. 9

Studentenwerk S. 27

Studium S. 12, S. 27

Sucht S. 53

Tafeln S. 54

Tagesmütter S. 13

Teilzeit- und Befristungsgesetz S. 11

Teilzeitarbeit S. 11

Telefonseelsorge S. 53

Trennung S. 31

Ultraschalluntersuchung S. 41

Umgangsrecht S. 35

Umstandsmode S. 46

Unterhalt S. 33, S. 34

Unterhaltsvorschuss S. 36

Vaterschaftsanerkennung S. 32, S. 45

Vorsorgeuntersuchung S. 41

Wellcome S. 48

Wildwasser S. 52

Wohnberechtigungsschein S. 24

Wohngeld S. 24

Wohngeldstelle S. 24

s

u

v

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Stichwort-verzeichnis

r

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Gefördert durch:

Filiale Friedberg