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Friederike Steier- Mecklenburg Qualifizierung zur geprüften Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen Schwerpunkt: psychisch behinderte Menschen Vortrag auf der 13. Sitzung des Sozialausschusses des LVR am 06.03.2012

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Qualifizierung zur geprüften Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen Schwerpunkt: psychisch behinderte Menschen Vortrag auf der 13. Sitzung des Sozialausschusses des LVR am 06.03.2012. Sonderpädagogische Zusatzausbildung gemäß Werkstättenverordnung §9. - PowerPoint PPT Presentation

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Qualifizierung zur geprüften Fachkraft zur

Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für

behinderte Menschen

Schwerpunkt: psychisch behinderte Menschen

Vortrag auf der 13. Sitzung des Sozialausschusses

des LVR am 06.03.2012

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2001 Verordnung über die Prüfung zum

anerkannten Abschluss „Geprüfte

Fachkraft zur Arbeits- und

Berufsförderung in Werkstätten für

behinderte Menschen“

Sonderpädagogische Zusatzausbildung

gemäß Werkstättenverordnung §9

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9 Bildungsträger im Rheinland:

• Akademie Gesundheitswirtschaft und Senioren, Gummersbach

• Akademie Sozial GmbH, Wuppertal

• Berufsförderungwerk, Oberhausen

• Berufskolleg der Ev. Stiftung Hephata, Mönchengladbach

• BTZ / DGSP, Köln

• Franz Sales Berufskolleg, Essen

• Lebenshilfe gGmbH – Leben und Wohnen, Kleve

• Lebenshilfe – Landesverband NW e.V., Hürth

• Verein zur Förderung der Werkstätten am Niederrhein e.V., Neuss

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Prüfung zum anerkannten Abschluss„Geprüfte Fachkraft zur Arbeits– und Berufsförderung in Werkstätten für

behinderte Menschen“

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Zur Prüfung zugelassen werden kann, wer

1.eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in

einem anerkannten Ausbildungsberuf und

danach eine mind. zweijährige Berufspraxis oder

2.eine mind. 6jährige Berufspraxis nachweist.

Davon sollten mind. 6 Monate in einer WfbM

stattgefunden haben.

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Die Prüfung besteht aus:

1.einer Klausur, die mindestens 3 aber höchstens

5 Stunden dauern soll

2.einer praxisbezogenen Projektarbeit mit

Präsentation und einem Fachgespräch

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Beispielthemen:

• Aufbau und Betreiben eines „Internetcafés“

• Aufbau und Einführung einer Lager-Logistikgruppe

• Einrichten einer Hausmeisterstelle

• Schulung zur Überprüfung von ortsveränderlichen

elektrischen Betriebsmitteln nach BGV A3

• Sicherheit in der Schreinerei – Aufbau und

Durchführung einer Sicherheitsunterweisung für

psychisch behinderte Menschen

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Inhaltlich umfasst die Prüfung die Handlungsbereiche:

1. Planung des Rehabilitationsverlaufes sowie der

Förderung in der Werkstatt für behinderte Menschen

2. Berufs- und Persönlichkeitsförderung

3. Gestaltung der Arbeit unter rehabilitativen Aspekten

4. Kommunikation und Zusammenarbeit mit den

behinderten Menschen und Institutionen ihres Umfeldes

5. Rechtliche Rahmenbedingungen der Werkstatt für

behinderte Menschen

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Lehrgangsstruktur:Praxisbesuch bei jedem/r

Teilnehmer/indurch Fachdozenten

zweiwöchigesPraktikum

Werkstattprojekt150 Unterrichtstunden

Selbstorganisierte Lerngruppen(80 Unterrichtsstunden)

12 Lehrgangswochenvon November 2011 bis Juni 2013

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Was benötigen die Fachkräfte, um den Bedürfnissen der psychisch behinderten

Menschen gerecht zu werden und die Anforderungen einer Werkstatt für

psychisch behinderte Menschen zu erfüllen?

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Die wesentlichen Elemente im Unterschied zu der

Arbeit mit geistig behinderten Menschen liegen

• in der Gestaltung der Arbeitsbeziehung.

• in der Gestaltung der Kommunikation.

• in der Gestaltung der Arbeit.

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Die Werkstatt ist ein Ort, an dem psychisch behinderte Menschen die Funktion von Arbeit erleben und verwirklichen können.

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Arbeit ermöglicht

• Tagesstrukturierung

• soziale Erfahrungen

• das Gefühl der Zugehörigkeit.

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Anforderungen an die Fachkraft:

• die besondere Bedeutung von Arbeit für ihre

Beschäftigten erkennen und wertschätzen

• die bewusste Beziehungsgestaltung

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Arbeitsfähigkeiten umfassen

Sach- und Beziehungsaspekte

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Anforderungen an die Fachkraft:

• Besondere Berücksichtigung der sozialen

Aspekte in der Arbeitsdiagnostik und

Förderplanung

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Zielsetzungen der Weiterbildung:

1.Die Fachkräfte erwerben sich Kenntnisse zu

den einzelnen Störungen, der Medikation und

evtl. Nebenwirkungen.

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2. Die Fachkräfte wissen um die Prinzipien

im Umgang mit psychisch behinderten

Menschen und wenden diese an.

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Prinzipien im Umgang mit psychischbehinderten Menschen

• bewusster Umgang mit Nähe und Distanz

• klare Kommunikation

• Transparenz der Organisation und Arbeitsabläufe

• Einbeziehung des sozialen Umfeldes

• Erfassung des beruflichen Werdegangs / Biografiearbeit

• Nutzung der vorhandenen Ressourcen

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Sozialpsychiatrische Grundhaltung

1.Verhandeln statt Behandeln

2.Gemeindeintegrierte Angebote

3.Berücksichtigung der Lebensumwelt

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Ziele der Weiterbildung

• Das Erkennen und Festigen der beschriebenen

sozialpsychiatrischen Grundhaltung

• Die Umsetzung der Grundhaltung in den pädagogischen

Auftrag

• Der Erwerb des notwendigen psychiatrischen Fachwissens

und

• Der Kenntnisse über individuell gestaltete Förder- und

Rehabilitationspläne und weiterer geeigneter Instrumente.

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Vielen Dank

für Ihre Aufmerksamkeit!