seit 1995
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Friederike Steier-Mecklenburg
Qualifizierung zur geprüften Fachkraft zur
Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für
behinderte Menschen
Schwerpunkt: psychisch behinderte Menschen
Vortrag auf der 13. Sitzung des Sozialausschusses
des LVR am 06.03.2012
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seit 1995
2001 Verordnung über die Prüfung zum
anerkannten Abschluss „Geprüfte
Fachkraft zur Arbeits- und
Berufsförderung in Werkstätten für
behinderte Menschen“
Sonderpädagogische Zusatzausbildung
gemäß Werkstättenverordnung §9
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9 Bildungsträger im Rheinland:
• Akademie Gesundheitswirtschaft und Senioren, Gummersbach
• Akademie Sozial GmbH, Wuppertal
• Berufsförderungwerk, Oberhausen
• Berufskolleg der Ev. Stiftung Hephata, Mönchengladbach
• BTZ / DGSP, Köln
• Franz Sales Berufskolleg, Essen
• Lebenshilfe gGmbH – Leben und Wohnen, Kleve
• Lebenshilfe – Landesverband NW e.V., Hürth
• Verein zur Förderung der Werkstätten am Niederrhein e.V., Neuss
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Prüfung zum anerkannten Abschluss„Geprüfte Fachkraft zur Arbeits– und Berufsförderung in Werkstätten für
behinderte Menschen“
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Zur Prüfung zugelassen werden kann, wer
1.eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in
einem anerkannten Ausbildungsberuf und
danach eine mind. zweijährige Berufspraxis oder
2.eine mind. 6jährige Berufspraxis nachweist.
Davon sollten mind. 6 Monate in einer WfbM
stattgefunden haben.
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Die Prüfung besteht aus:
1.einer Klausur, die mindestens 3 aber höchstens
5 Stunden dauern soll
2.einer praxisbezogenen Projektarbeit mit
Präsentation und einem Fachgespräch
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Beispielthemen:
• Aufbau und Betreiben eines „Internetcafés“
• Aufbau und Einführung einer Lager-Logistikgruppe
• Einrichten einer Hausmeisterstelle
• Schulung zur Überprüfung von ortsveränderlichen
elektrischen Betriebsmitteln nach BGV A3
• Sicherheit in der Schreinerei – Aufbau und
Durchführung einer Sicherheitsunterweisung für
psychisch behinderte Menschen
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Inhaltlich umfasst die Prüfung die Handlungsbereiche:
1. Planung des Rehabilitationsverlaufes sowie der
Förderung in der Werkstatt für behinderte Menschen
2. Berufs- und Persönlichkeitsförderung
3. Gestaltung der Arbeit unter rehabilitativen Aspekten
4. Kommunikation und Zusammenarbeit mit den
behinderten Menschen und Institutionen ihres Umfeldes
5. Rechtliche Rahmenbedingungen der Werkstatt für
behinderte Menschen
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Lehrgangsstruktur:Praxisbesuch bei jedem/r
Teilnehmer/indurch Fachdozenten
zweiwöchigesPraktikum
Werkstattprojekt150 Unterrichtstunden
Selbstorganisierte Lerngruppen(80 Unterrichtsstunden)
12 Lehrgangswochenvon November 2011 bis Juni 2013
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Was benötigen die Fachkräfte, um den Bedürfnissen der psychisch behinderten
Menschen gerecht zu werden und die Anforderungen einer Werkstatt für
psychisch behinderte Menschen zu erfüllen?
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Die wesentlichen Elemente im Unterschied zu der
Arbeit mit geistig behinderten Menschen liegen
• in der Gestaltung der Arbeitsbeziehung.
• in der Gestaltung der Kommunikation.
• in der Gestaltung der Arbeit.
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Die Werkstatt ist ein Ort, an dem psychisch behinderte Menschen die Funktion von Arbeit erleben und verwirklichen können.
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Arbeit ermöglicht
• Tagesstrukturierung
• soziale Erfahrungen
• das Gefühl der Zugehörigkeit.
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Anforderungen an die Fachkraft:
• die besondere Bedeutung von Arbeit für ihre
Beschäftigten erkennen und wertschätzen
• die bewusste Beziehungsgestaltung
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Arbeitsfähigkeiten umfassen
Sach- und Beziehungsaspekte
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Anforderungen an die Fachkraft:
• Besondere Berücksichtigung der sozialen
Aspekte in der Arbeitsdiagnostik und
Förderplanung
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Zielsetzungen der Weiterbildung:
1.Die Fachkräfte erwerben sich Kenntnisse zu
den einzelnen Störungen, der Medikation und
evtl. Nebenwirkungen.
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2. Die Fachkräfte wissen um die Prinzipien
im Umgang mit psychisch behinderten
Menschen und wenden diese an.
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Prinzipien im Umgang mit psychischbehinderten Menschen
• bewusster Umgang mit Nähe und Distanz
• klare Kommunikation
• Transparenz der Organisation und Arbeitsabläufe
• Einbeziehung des sozialen Umfeldes
• Erfassung des beruflichen Werdegangs / Biografiearbeit
• Nutzung der vorhandenen Ressourcen
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Sozialpsychiatrische Grundhaltung
1.Verhandeln statt Behandeln
2.Gemeindeintegrierte Angebote
3.Berücksichtigung der Lebensumwelt
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Ziele der Weiterbildung
• Das Erkennen und Festigen der beschriebenen
sozialpsychiatrischen Grundhaltung
• Die Umsetzung der Grundhaltung in den pädagogischen
Auftrag
• Der Erwerb des notwendigen psychiatrischen Fachwissens
und
• Der Kenntnisse über individuell gestaltete Förder- und
Rehabilitationspläne und weiterer geeigneter Instrumente.
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Vielen Dank
für Ihre Aufmerksamkeit!