sgabe KREIS WEIMARER LAND 2018 · 30. Juni 2018 – Nummer 04/18 Seite 3 Liebe Mitbürger, die...

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24. Jahrgang 30. Juni 2018 Nummer 04/18 AMTS KREIS BLATT WEIMARER LAND Nächste Ausgabe 11. 08. 2018 Mit wachsendem Befremden beobachten wir, wie Deutschland durch die illegale Masseneinwanderung beschädigt wird. Wir solidarisieren uns mit denjenigen, die friedlich dafür demonstrieren, dass die rechtsstaatliche Ordnung an den Grenzen unseres Landes wieder hergestellt wird. („Gemeinsame Erklärung 2018“) Die gemeinsame Erklärung ist inzwischen von über 2.000 Personen, darunter Schriftsteller, Journalisten, Theologen, Philosophen unterzeichnet worden. Die Verfasser verlangen eine Erklärung, wie der durch „schrankenlose Migration eingetretene Kontrollverlust“ beendet und Hilfe nur noch für „tatsächlich Verfolgte“ organisiert werden kann. Ich schließe mich dieser Erklärung an. Sie entspricht meinen Erwartungen, die ich auch als Bürger dieses Landes aufgrund meiner Erfahrung und Verantwortung stellen muss. Hans-Helmut Münchberg Landrat – Anzeige

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24. Jahrgang 30. Juni 2018 Nummer 04/18

AMTSKREIS

BLATTWEIMARER LAND

Nächste Ausgabe

11.08.2018

Mit wachsendem Befremdenbeobachten wir,

wie Deutschland durchdie illegale Masseneinwanderung

beschädigt wird.

Wir solidarisieren uns mit denjenigen,die friedlich dafür demonstrieren,dass die rechtsstaatliche Ordnungan den Grenzen unseres Landes

wieder hergestellt wird.(„Gemeinsame Erklärung 2018“)

Die gemeinsame Erklärung ist inzwischen von über 2.000 Personen, darunter Schriftsteller, Journalisten, Theologen, Philosophen

unterzeichnet worden.

Die Verfasser verlangen eine Erklärung,wie der durch „schrankenlose Migration eingetretene Kontrollverlust“ beendet

und Hilfe nur noch für „tatsächlich Verfolgte“ organisiert werden kann.

Ich schließe mich dieser Erklärung an.Sie entspricht meinen Erwartungen,

die ich auch als Bürger dieses Landes aufgrund meiner Erfahrung und Verantwortung stellen muss.

Hans-Helmut MünchbergLandrat

– Anzeige –

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APOLDA EUROPEAN DESIGN AWARD 202020. Modenacht am 7. Juli auf dem Marktplatz in Apolda

Seite 2 30. Juni 2018 – Nummer 04/18

SPLITTER

Hinweis in eigener SacheAlle hier veröffentlichten amtlichen Be -kanntmachungen erfolgen gemäß § 27a desThüringer Verwaltungsverfahrens gesetzesgleichlautend auch auf der Internet-Präsenzdes Kreises Weimarer Land www.weima -rerland.de mittels der elektronisch einseh-baren Version dieses Amtsblattes.

Termine02.07.2018 Jugendhilfeausschuss

25.07.2018 Bau- und Vergabeausschuss

21.07.2018 – 19.08.2018 Stadt- und Dorfkirchenmusiken

im Weimarer Land

Änderungen vorbehalten

Den kulturellen Höhepunkt des Sommers erlebt Apolda seit nunmehr20 Jahren mit einem aufregenden und fashion flair durchwebten Abend –der Apoldaer Modenacht. Der Marktplatz verwandelt sich dafür am Samstag, dem 7. Juli 2018 ab 21 Uhr, wieder einmal in einen langen Open-Air-Laufsteg.

Die Modenacht ist ein Event des APOLDA EUROPEAN DESIGN AWARD2020 und wird erneut moderiert von Kristin Gräfin von Faber-Castell.

Zu Beginn werden in einer Modenschau die kreativen Ideen der ApoldaerFirmen gezeigt,wo sich traditio-nelle mit innovati-ven Modekonzep-ten vermischen.Fünf Strick- undText i lunterneh-men der RegionApolda zeigenihre brandaktuel-len Kollektionen:Anke HammerStrickArt, Kaseeedesign & art, SLModen, Strickate-lier Landgrafsowie strickchicGmbH.

Höhepunkt desAbends wird diePräsentation vonKollektionen des17. Strick- undTextilworkshops,welcher vom 11.bis 18. März die-sen Jahres inApolda durchge-führt wurde.

Förderer des Projektes sind renommierte internationale Textil- und Mode-unternehmen. Ebenso wird das Projekt von regionalen Unternehmen unddem Freistaat Thüringen unterstützt. Veranstalter sind der Kreis WeimarerLand, die Kreisstadt Apolda und die Wirtschaftsförder-Vereinigung Apolda-Weimarer Land e. V.

Weitere Informationen zum APOLDA EUROPEAN DESIGN AWARD 2020finden Sie unter www.apolda-design-award.de.

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30. Juni 2018 – Nummer 04/18 Seite 3

Liebe Mitbürger,

die meisten von Ihnen kannten bisher nur „den“ Landrat Münchberg, der sein Amt seit 28 Jahreninnehatte. Er ist Ihnen bekannt und vertraut, aber er durfte nicht wieder antreten. Sie haben am 15.04.2018 daher „eine Neue“ gewählt. Das Ergebnis der Wahl hat mich riesiggefreut, jetzt ist hier Gelegenheit, öffentlich Dank zu sagen. Ich danke Ihnen für den gewährten Vertrauensbeweis sehr herzlich! Und ich danke Hans-Helmut Münchberg für seine Unterstützung, sowohl in meinem bisherigenAmt als Beigeordnete als auch im Wahlkampf. Er hat durch meine Einarbeitung eine wesentlicheGrundlage für eine bruchlose Weiterarbeit im Kreis gelegt.Das Ergebnis verpflichtet mich, mich mit aller Kraft für die Interessen unseres Landkreises und füralle Bürger einzusetzen.

Am 01.07.2018 werde ich das Amt der Landrätin übernehmen. Ich wurde bereits nach einem 100-Tage-Programm gefragt. Ich habe keins, ich verstehe meine Arbeit als Dauerlauf und nicht als Sprint.

Aber selbstverständlich habe ich Prioritäten:1. Die Schulen bleiben erhalten. Wer den ländlichen Raum nicht als Schlagwort versteht, sondern als eigenen Wohnort gewählthat, weiß, wie wichtig ortsnahe Schulen für die Zukunft der Region sind. Und die Schulen müssen für die Zukunft gerüstet werden: bei einigen im Kreis ist der Sanierungsbedarf noch hoch, aber gleichzei-tig ist die Digitalisierung zu stemmen. Wobei die Digitalisierung zwar eines der Mittel zum Zweck ist, aber doch Bildung im Vor-dergrund stehen muss: Lesen und Schreiben, Rechnen müssen nach der Grundschule sicher beherrscht werden. Nur dann kann dieRegelschule oder das Gymnasium darauf aufbauen und den Kindern einen guten Start ins Berufsleben bieten.Was brauchen wir aber neben Schulbau und Ausstattung? Das Land ist zuständig für Lehrer und Erzieher, die die Kinder unter-richten und im Hort betreuen. Dass es zu wenig Lehrer gibt, hat auch damit zu tun, dass durch ideologisch falsch verstandeneInklusion alle Kinder in gemischten Klassen unterrichtet werden sollen. Nach meiner Beobachtung bleiben damit alle auf derStrecke: Kinder, Lehrer und Eltern sind unglücklich.Ideologie ist keine gute Grundlage für Schulpolitik und wer die Kindheit damit belastet, sollte die Verantwortung dafür abgebenmüssen. Auch wenn Kultusminister Holter das Tempo bei der Inklusion bremst, plant er für Schulen auf dem Land unrealistischeVorgaben bei den Schülerzahlen. Damit bereitet er ein Schwarzer-Peter-Spiel zur Schulschließung vor, bei dem die Landkreiseverlieren sollen. Das ist keine gute Basis für eine gute Zusammenarbeit, für eine allgemeine gute öffentliche Schulbildung. Hier werde ich wachsam sein!

2. Wer zum Thema Asyl Zeitung liest oder sich anders informiert, kann je nach Vorprägung den Eindruck haben, alles sei bestensoder wir versänken im Chaos. Weder das eine noch das andere ist wahr. Wir haben mit den Flüchtlingen eine Aufgabe bekommen, die uns strapaziert. Aber das Recht auf Asyl ist im Grundgesetz veran-kert worden aus der Erfahrung deutscher Flüchtlinge, die vor verschlossenen Grenzen standen.Ich will Menschen in Not helfen, aber dazu gehört auch, denen, die diese Hilfsbereitschaft missbräuchlich ausnutzen wollen, einklares Nein zu sagen. Wer ohne Papiere in Deutschland ankommt, muss wissen, dass das Konsequenzen hat, die unbequem sind.Wer auf Sozialleistung hofft, muss die Sprache des Antrags lernen, damit er eine Chance auf einen Job bekommt. Und wer gegenGesetze verstößt, verliert das Recht auf Schutz. Auch hier werde ich wachsam sein!

3. Im Wahlkampf haben mir viele Bürger lobende Worte für die Mitarbeiter der Verwaltung mit auf den Weg gegeben. Sie hättensich lösungsorientiert und bürgerfreundlich verhalten und nicht als Amtsschimmel gewiehert. Dafür gilt mein Dank. Und das sollso sein und bleiben, das ist auch keine Frage der digitalen Bearbeitung von Aufgaben.

Die Notwendigkeit der Digitalisierung der Verwaltung auf allen Ebenen ist für mich eine Selbstverständlichkeit. Aber es muss eineVerbesserung damit einhergehen, im Angebot für die Bürger, in der Bearbeitung durch die Verwaltung, bestenfalls für beide Sei-ten. Hier gibt es viel zu tun, das wir in den nächsten Jahren erledigen müssen.

Ich freue mich auf die Aufgaben, die vor mir liegen, und die Begegnungen mit Ihnen. Schön wäre es, wenn Sie mir Rückmeldung,Anregung oder Hinweise geben würden, per Brief oder E-Mail an [email protected].

Mit herzlichen Grüßen

Ach ja, wer den Text gendergerecht erwartete, lese ihn bitte unter der Maßgabe, dass die jeweils angewandte Form aus Gründender einfacheren Lesbarkeit gewählt wurde, selbstverständlich sind immer auch die jeweils anderen Formen mitgemeint.

Christiane Schmidt-Rose, Ihre Landrätin

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Seite 4 30. Juni 2018 – Nummer 04/18

AMTLICHER TEIL

Beschlüsse

Beschlüsse des Bau- und Ver-gabeausschusses vom 21.03.und 16.05.2018

Beschluss-Nr. 233-49/2018Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt:Die Planungsleistungen zu den Anlagengrup-pen 1, 2 und 3 (HLS) am Schulstandort Mellingen werden an das

Ingenieurbüro IPH Klawonn GmbHEttersburger Straße 49 - 51

99427 Weimarvergeben.

* * *

Beschluss-Nr. 234-49/2018Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt:Die Fachplanungsleistungen Elektrotechnik fürdie Grundschule Bad Sulza werden an das

Planungsbüro IT und Elektrotechnik Seyfarth, WeimarVorwerksgasse 199423 Weimar

vergeben.* * *

Beschluss-Nr. 235-49/2018Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt:Die Fachplanungsleistungen Elektrotechnikund HLS am Gymnasium Bergschule Apolda werden an das

Ingenieurbüro für Haustechnik GmbHHermann-Kiese-Straße 02

99098 Erfurt - OT Vieselbachvergeben.

* * *

Beschluss-Nr. 241-50/2018Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt:Die Ersatzbeschaffung eines Coreswitch für dasLandratsamt Weimarer Land in 3 Losen wird andie Firma

Bechtle GmbH IT-Systemhaus WeimarLindenallee 6

99428 Weimarzum geprüften Angebotspreis in Höhe von33.391,88 € vergeben.

* * *

Beschluss-Nr. 242-50/2018Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt:Die Schülerbeförderung (Hin- und Rückfahrt)zum „Staatlichen regionalen FörderzentrumHerderschule Weimar“ (ehem. FZ SpracheWeimar), 99427 Weimar, Bonhoeffer Str. 46vom 13.08.2018 bis 17.07.2020 (Lose 1 bis 3)wird an den

Taxi Kurier MietwagenJörg BuchspießBahnhofstr. 90a99425 Weimar

zum Angebotspreis für 2018 (13.08.2018 –31.12.2018) in Höhe von 18.874,76 €, für2019 (01.01.2019 – 31.12.2019) in Höhe von42.856,66 € und für 2020 (01.01.2020 –17.07.2020) in Höhe von 26.814,06 € (insge-samt: 88.545,48 €) vergeben.

* * *

Beschluss-Nr. 245-50/2018Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt:Die Bauleistungen zur grundhaften Sanierungder Kreisstraße K 104 Stobraer Straße, Apolda,

Abschnitt 2 – Straßenbau werden an die FirmaMütze & Rätzel Bauunternehmen GmbH

OT WohlmirstedtAm Bauergarten 706642 Kaiserpfalz

zum geprüften Angebotspreis in Höhe von460.294,55 € für den Auftrag Abschnitt 2 –Straßenbau und den Anteil aus Abschnitt 1(Baustelleneinrichtung und Allgemeinkosten)vergeben. * * *

Beschluss-Nr. 248-50/2018Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt:Die Planungsleistungen zu Baugrunduntersu-chungen zum Ausbau der Kreisstraße K 102 inder Ortsdurchfahrt Ulrichshalben werden andas

BaugrundbüroDr.- Ing. Weissenburg

Ingenieurgesellschaft mbHSpechsart 1

06618 Naumburg/Saalevergeben. * * *

Beschluss-Nr. 250-50/2018Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt:Die Planungsleistungen zum grundhaften Aus-bau der Kreisstraße K 102 in Ulrichshalbenwerden an

Emch + Berger GmbH Ingenieure und Planer Weimar

Coudraystraße 6 99423 Weimar

vergeben.

Karin LippoldAusschussvorsitzende

Amtliche Bekanntmachungen

Landratsamt Weimarer LandUmweltamtUntere Immissionsschutzbehörde

BekanntmachungDie Firma Windpark Gebstedt GmbH & Co. KG, Otto-Hahn-Straße 12-16in 25813 Husum/Nordsee, hat auf Grund der §§ 4, 6 und 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) i. d. g. F. einen Antrag auf Geneh-migung zur Errichtung und zum Betrieb von

7 Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 m

auf den Grundstücken in der Gemarkung Willerstedt, Flur 7, Flurstücke638/1 und 638/2; Gemarkung Nirmsdorf, Flur 4, Flurstücke 246/1, 246/2,246/3, 259, 260; Gemarkung Gebstedt, Flur 5, Flurstücke 429/2, 430 und434; Gemarkung Zottelstedt, Flur 5, Flurstücke 337/1, 337/2 und 374 und376 gestellt.

Antragsgegenstand ist die Errichtung und der Betrieb von 7 Windenergie-anlagen des Typs VESTAS V150 mit 4,2 MW Leistung, 166 m Nabenhöhe,150 m Rotordurchmesser und einer Gesamthöhe von 241 m oder vomTyp Nordex Delta4000 N149 mit 4,38 MW Nennleistung, 164 m Naben-höhe, 149 m Rotordurchmesser und einer Gesamthöhe von 238,5 m.

Das Vorhaben bedarf einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigungnach § 4 BImSchG i. V. m. Nr. 1.6.2 des Anhangs zur 4. BImSchV.

Bei den beantragten Anlagen handelt es sich um ein Vorhaben nach § 7Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i. V.m. Ziffer 1.6.2 Spalte 2 der Anlage 1 des Anhanges zum UVPG, für daseine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen ist. Für diesesVorhaben wurde eine Allgemeine Einzelfalluntersuchung erstellt (Teil derAntragsunterlagen).

Gemäß § 5 Abs. 2 S. 1 UVPG wird bekannt gegeben:Aufgrund der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 Absatz 1des UVPG wird unter Berücksichtigung der Kriterien in Anlage 3 zumUVPG festgestellt, dass mit dem geplanten Vorhaben keine erheblichennachteiligen Umweltauswirkungen verbunden sind und somit keine Ver-pflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfungbesteht.

Die wesentlichen Gründe unter Berücksichtigung der jeweils einschlägi-gen Kriterien für die Entscheidung sind nachfolgend aufgeführt:

Die Errichtung der geplanten Windenergieanlagen im Vorranggebiet W-9(nach dem 2. Entwurf des sachlichen Teilplans für Windenergie) erfolgtauf bereits intensiv genutztem Ackerland. Für versiegelte und beschädigteFlächen sollen Kompensationsmaßnahmen durchgeführt werden. DieAbstände zu vorhandenen Schutzgebieten und die Grenzwerte hinsicht-lich Lärm und Schatten an den maßgeblichen Immissionsorten (Wohnbe-bauung) werden eingehalten. Natur- und wasserrechtlich geschützteGebiete werden durch die räumlich begrenzten Auswirkungen der Wind-energieanlagen nicht gefährdet bzw. sind nicht betroffen. Möglicheerhebliche Beeinträchtigungen insbesondere des Rotmilans, Schwarz-milans und Mäusebussards auf Grund der Nähe zu Nisthabitaten werdendurch die Behörde entsprechend geprüft und berücksichtigt. Zum Schutzder vorhandenen Fledermausbestände werden entsprechende Abschalt-zeiten eingeführt. Mögliche Beeinträchtigungen auf das Landschaftsbildfür die örtliche Bevölkerung sind wegen der aktuell geringen Bedeutsam-keit als Naherholungsgebiet, der Vorbelastung (Hochspannungsleitungen,Tierhaltungsanlagen, intensiv genutzte Ackerlandschaften) und der Ein-haltung der Mindestabstände zur Wohnbebauung nur als mittlere zusätz-liche Prägung einzuschätzen. Durch Maßnahmen zur Aufwertung desNaherholungswertes umliegender Landschaftsräume soll der Wertverlustkompensiert werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Feststellung gemäß § 5 Abs. 3 UVPGnicht selbstständig anfechtbar ist. Die Entscheidungsgründe sind derÖffentlichkeit nach den Bestimmungen des Thüringer Umweltinformati-onsgesetzes (ThürUIG) i. d. g. F. im Landratsamt Weimarer Land, Umwelt-amt – Untere Immissionsschutzbehörde, Bahnhofstraße 28, 99510Apolda, Raum 19 zugänglich.

Diese Bekanntmachung wird auch auf der Homepage des LandratsamtesWeimarer Land unterhttp://www.weimarerland.de/landwirtschaft/index.html veröffentlicht.

Apolda, den 08.05.2018

ExnerAmtsleiter Umweltamt

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30. Juni 2018 – Nummer 04/18 Seite 5

Amtliche Bekanntmachungen

Landratsamt Weimarer LandUmweltamtUntere Naturschutzbehörde

Vollzug des Bundesnaturschutzgesetzes – BNatSchG –vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), der Bundesarten-schutzverordnung – BArtSchV – vom 16. Februar 2005(BGBl. I S. 258) sowie des Thüringer Gesetzes für Naturund Landschaft – ThürNatG – vom 30. August 2006(GVBl. S. 421), in den jeweils geltenden Fassungen

Beschlagnahme und Einziehung eines besonders geschützten Tieres nach§ 47 BNatSchG i. V. m. § 51 BNatSchG

Sehr geehrte Damen und Herren,der Kreis Weimarer Land als Untere Naturschutzbehörde erlässt folgen-den

Bescheid:I.

1. Die am 07.06.2018 beim Landratsamt Weimarer Land, Umweltamtabgegebene, herrenlose Vierzehen-Landschildkröte (Testudo horsfieldii;0,1; Fotodokumentation als Anlage 1) wird beschlagnahmt und eingezo-gen.

2. Für die Beschlagnahme und die Einziehung wird die sofortige Vollzie-hung angeordnet.

3. Sie haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. Für diesen Bescheidwird ein gesonderter Kostenbescheid erhoben.

Anlage 1 Fotodokumentation

Der Bescheid kann während der Sprechzeiten des Landratsamtes Wei-marer Land im Umweltamt, Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda eingese-hen werden.

i. A. ExnerAmtsleiter

Bekanntmachung zur Feststel-lung des Jahresabschlusses derEntsorgungsgesellschaft Land-kreis Weimar mbH Feststellung des Jahresabschlusses der Entsor-gungsgesellschaft Landkreis Weimar mbHfür das Wirtschaftsjahr 2016

1. Die Gesellschafterversammlung hat mitBeschluss vom 14.06.2018 den Jahresab-schluss 2016 festgestellt.

2. Der Jahresüberschuss im Jahr 2016 beträgt96.329,99 €

3. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerkder zum Abschlussprüfer bestellten Wirt-schaftsprüfungsgesellschaft HSP AUDIT GmbHfür den Jahresabschluss lautet:

„Unsere Prüfung hat zu keinen Einwändengeführt.Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei derPrüfung gewonnenen Erkenntnisse entsprichtder Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschrif-ten und den ergänzenden Bestimmungen desGesellschaftervertrages und vermittelt unter

Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßerBuchführung ein den tatsächlichen Verhältnis-sen entsprechendes Bild der Vermögens-,Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jah-resabschluss, vermittelt insgesamt ein zutref-fendes Bild von der Lage der Gesellschaft undstellt die Chancen und Risiken der zukünftigenEntwicklung zutreffend dar.“

Erfurt, 4. September 2017

HSP AUDIT GmbHWirtschaftsprüfungsgesellschaft

gez. gez.Roland Haeck Gerhard DürrschnabelWirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

4. Der Jahresabschluss 2016 mit Bilanz,Gewinn- und Verlustrechnung und Anhangsowie der Lagebericht liegen vom 02.07.2018bis 03.08.2018 während der Geschäftszeitenbei der Entsorgungsgesellschaft Landkreis Wei-mar mbH, Am Kalkteich 8 in 99510 Apoldaaus.

gez. Reinhard SchuchortGeschäftsführer

Ungültigkeitserklärung einesDienstsiegels

Das nachstehend näher beschriebene Dienst-siegel der Kreisvolkshochschule WeimarerLand ist bei einem Einbruch am 08.01.2018entwendet worden.

Beschreibung: rundes Dienstsiegel mit einemDurchmesser von 35 mm. Mittig befindet sich das Kreiswappen.Umschrift oben: KREISVOLKSHOCHSCHULEUmschrift unten: Weimarer Land

Das Dienstsiegel wird für ungültig erklärt.

Apolda, den 22.05.2018Olga VitzthumLeiterin KVHS Weimarer Land

Zweckvereinbarungzwischen der Gemeinde Isseroda und

der Gemeinde Bechstedtstraß zur Übertragung der Aufgabe

„Bereitstellung der erforderlichen Plätze in Kindertageseinrichtungen“ auf die Gemeinde Isseroda

Aufgrund § 3 Abs. 2 ThürKitaG vom 18. Dezember 2017 (GVBI. Nr. 12,S. 276) schließendie Gemeinde Isseroda (als aufnehmende Gemeinde) vertreten durch den Bürgermeister Ralf Loberund die Gemeinde Bechstedtstraß (als die abgebende Gemeinde) vertreten durch den Bürgermeister Klaus Eidam

Landratsamt Weimarer Land- Kommunalaufsicht -

Die „Zweckvereinbarung zwischen der Gemeinde Isseroda und derGemeinde Bechstedtstraß zur Übertragung der Aufgabe ‚Bereitstel-lung der erforderlichen Plätze in Kindertageseinrichtungen‘ auf dieGemeinde Isseroda“ wurde mit Bescheid des Landratsamtes Weima-rer Land vom 28.05.2018 rechtsaufsichtlich nach § 11 Abs. 2 desThüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit(ThürKGG) genehmigt. Nachfolgend wird diese Zweckvereinbarunggemäß § 12 Abs. 1 ThürKGG amtlich bekannt gemacht.

Hinweis: Gemäß § 27 a ThürVwVfG wird zudem auf die Veröffentlichung die-ser Bekanntmachung auf der Homepage des Landratsamtes(http://www.weimarerland.de/landratsamt) unter der Rubrik Amtsblatt(Nummer 04/18) hingewiesen.

Apolda, den 28.05.2018

Totzauer, Amtsleiterin

Zweckvereinbarung

Fortsetzung auf Seite 6

AB-04-2018_web.pdf 5 21.06.2018 16:09:02

Seite 6 30. Juni 2018 – Nummer 04/18

folgende Zweckvereinbarung nach den §§ 7 ff. des Gesetzes über diekommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) in der Fassung der Neube-kanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBI. S. 290) in der jeweils gül-tigen Fassung ab:

§ 1Aufgaben

(1) Für die Betreuung von Kindern im Alter von einem Jahr bis zumSchul eintritt, die ihren Hauptwohnsitz in der abgebenden Gemeindehaben, stellt die aufnehmende Gemeinde die erforderlichen Plätzegemäß § 3 Abs. 2 ThürKitaG in ihrer Kindertageseinrichtung zur Verfü-gung. Im Übrigen bestimmen sich die Aufgaben entsprechend der Vor-schriften des ThürKitaG und der einschlägigen Rechtsverordnungen.(2) Die aufnehmende Gemeinde hat die Betreibung der Kindertagesein-richtung an den gemeinnützigen freien Träger ASB Erfurt-Regionalver-band Mittelthüringen e. V. übergeben. Es gelten die Modalitäten derBenutzung und der Entgelterhebung des Trägers gemäß § 21 Abs. 4 Thür-KitaG. Sie gelten auch für die Aufnahme von Kindern aus der abgeben-den Gemeinde.

§ 2Aufnahme

(1) Die Kinder der beteiligten Gemeinden sind gleichrangig in der Rei-henfolge ihrer Anmeldung in der Kindertageseinrichtung aufzunehmen.(2) Kinder aus Gemeinden, die nicht an dieser Zweckvereinbarung betei-ligt sind, können im Rahmen des Wunsch- und Wahlrechts nach § 5ThürKitaG bzw. § 5 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) auf-genommen werden, soweit im Kindergarten noch Kapazitäten vorhan-den sind und noch keine Warteliste besteht.(3) Die Aufnahme in die Kindertagesstätte wird durch den Betreuungsver-trag zwischen dem gemeinnützigen freien Träger und den Erziehungsbe-rechtigten geregelt.

§ 3Elternbeiträge

Die Höhe der Elternbeiträge richtet sich nach der gültigen Entgeltord-nung des ASB Erfurt-Regionalverband Mittelthüringen e. V. für die Kin-dertagesstätte Isseroda. Das Inkrafttreten der Entgeltordnung erfolgt imEinvernehmen mit der aufnehmenden Gemeinde.

§ 4Finanzierung der ungedeckten Betriebskosten

(1) Die abgebende Gemeinde zahlt die Betriebskostenpauschale gemäßder Verwaltungsvorschrift zur Festsetzung des pauschalisierten Anteils anden Betriebskosten in der jeweiligen aktuellen Fassung an die aufneh-mende Gemeinde.(2) Die abgebende Gemeinde erstattet ferner der aufnehmendenGemeinde anteilig nach der Zahl der betreuten Kinder die nicht gedeck-ten Betriebskosten gemäß § 5 unter Berücksichtigung der gezahltenBetriebskostenpauschale nach Abs.1 (Mindestbetrag). Die Erstattungerfolgt jeweils nach Abschluss der Jahresrechnung.

§ 5Berechnung der ungedeckten Betriebskosten

(1) Die Höhe der ungedeckten Betriebskosten berechnet sich folgender-maßen:

lfd. Ausgabearten/ Gruppe imNummer Einnahmearten Gruppierungsplan

1 Personalausgaben pädagogisches Fachpersonal 40-47

2 Personalausgaben übriges Personal 40-473 Unterhalt der Grundstücke und

baulichen Anlagen, usw. 504 Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungs-

gegenstände sonstige Gebrauchsgegenstände 525 Mieten und Pachten 536 Bewirtschaftung der Grundstücke,

baulichen Anlagen usw. 547 Besondere Aufwendungen für Bedienstete 568 Weitere Verwaltungs- und Betriebsausgaben 57-639 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle 6410 Geschäftsausgaben 6511 Weitere allgemeine sächliche Ausgaben 6612 Erstattungen von Ausgaben des

Verwaltungshaushalts 6713 Kalkulatorische Kosten 6814 Verpflegungskosten 57-63

Abzuziehen sind die Einnahmen für die Kindertageseinrichtungen:

lfd. Ausgabearten/ Gruppe imNummer Einnahmearten Gruppierungsplan

15 Elternbeiträge 1116 Übernahmen der Elternbeiträge

durch das Jugendamt, die direkt an den/die Träger der Kindertageseinrichtung gezahlt werden

17 Spenden (sofern diese nicht für Investitionenzu verwenden sind) 17

18 Verpflegungsgebühren / Entgelt für Verpflegung 13

(2) Um die von der abgebenden Gemeinde nach Vorlage der Jahresab-schlussrechnung zu tragenden Kosten zu ermitteln, ist die Zahl der Kin-der aus der jeweiligen Gemeinde, die im abgelaufenen Kindergartenjahrbetreut wurden, mit den durchschnittlichen nicht gedeckten Betriebs -kosten pro Platz zu multiplizieren.(3) Wurde ein Kind nicht während des gesamten Jahres betreut (maßge-bend ist die Anmeldung), wird es nur anteilig mitgerechnet, z. B. beieiner Betreuungszeit von sechs Monaten mit 6/12 = 0,5.

§ 6Finanzierung von Investitionskosten

(1) Die für Investitionen aufzubringenden Kosten werden nach Abzugvon Investitionskostenzuschüssen und sonstigen Leistungen Dritter (z. B.Spenden), auf die an dieser Zweckvereinbarung beteiligten Gemeindenanteilig nach der Kinderzahl umgelegt (analog § 5 Abs. 2 und 3 dieserVereinbarung). Bei der Entscheidung über Investitionsvorhaben, welchedie Investitionssumme von 30.000 € übersteigen, ist die abgebendeGemeinde vorher anzuhören. ,(2) Die Investitionen sind alle notwendigen Aufwendungen (Erweite-rungs-, Rationalisierungs- und Modernisierungsinvestitionen), die zusätz-lich zu den Aufwendungen nach § 5 Abs. 1 dieser Vereinbarung erforder-lich sind.Sie umfassen insbesondere die in DIN 276 festgelegten Kosten, wie zumBeispiel:• Baukosten inkl. Nebenkosten für Renovierung, Modernisierung,

Umbau und Neubau des Gebäudes,• Maßnahmen im Bereich des Außengeländes einschließlich

neu beschaffter Außenspielgeräte,• die Beschaffung und Ergänzung der Inneneinrichtung und Inventar,• ein eventueller Grunderwerb einschließlich der Kosten für

Hausanschlüsse (zum Beispiel Wasser, Abwasser, Strom) und etwaiger Erschließungskosten für das Gebäude.

§ 7Kündigung und Auseinandersetzung

(1) Die Zweckvereinbarung ist von jedem Vertragspartner mit einer Fristvon sechs Monaten zum Jahresende ordentlich kündbar.(2) Kommt ein Vertragspartner den ihm obliegenden Verpflichtungen ausdieser Zweckvereinbarung trotz Mahnung nicht nach, hat der andereVertragspartner das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.(3) Wird die Zweckvereinbarung aufgehoben, so haben die Beteiligteneine Auseinandersetzung anzustreben. § 13 ThürKGG gilt entsprechend.

§ 8Streitigkeiten

Können Meinungsverschiedenheiten unter den Beteiligten nicht gütlichbereinigt werden, so ist die zuständige Aufsichtsbehörde zur Schlichtunganzurufen.

§ 9Inkrafttreten

Die Zweckvereinbarung bedarf der Genehmigung durch die Aufsichts-behörde und tritt am 01.01.2018 in Kraft.

Isseroda, Bechstedtstraß,den 12.04.2018 den 24.04.2018(aufnehmende Gemeinde) (abgebende Gemeinde)

Lober EidamBürgermeister Bürgermeister

ZweckvereinbarungFortsetzung von Seite 5

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30. Juni 2018 – Nummer 04/18 Seite 7

Landratsamt Weimarer LandUmweltamtUntere Wasserbehörde

Hinweise für Gewässeranlieger

Unsere Gewässer erfüllen wichtige Aufgabendes Wasser- und Naturhaushaltes und prägenunser Landschaftsbild. Für die Erhaltung unse-rer naturnahen Fließgewässer und bei der öko-logischen Aufwertung ist das Verständnis einesjeden Einzelnen ausschlaggebend. NaturnaheGewässer bereiten Freude und bieten Lebens-qualität. Immer wieder muss bei Gewässerschauen fest-gestellt werden, dass durch Gewässeranliegerunsachgemäße Ufersicherungsmaßnahmenunter Verwendung von Bauabfällen, Schutt,Bauprodukten, Kunststofffolien und allerhandanderer Abfallstoffe durchgeführt werden.Diese Arten von Uferverbauungen sind rechts-widrig, da sie ohne wasserrechtliche Genehmi-gung entstanden. In diesen Gewässerabschnit-ten besteht eine erhöhte Gefahr bei Hochwas-ser. Durch die Verringerung des Abflussquer-schnittes und aufgrund des hydraulisch glattenGewässerbettes entstehen hohe Fließgeschwin-digkeiten. Dadurch kommt es zu Sohlerosio-nen, Unterspülungen und ggf. zu Abschwem-mungen von Uferverbauungen.

Was ist eigentlich Gewässerunterhaltung undwer ist dafür zuständig?Die Unterhaltung eines Gewässers umfasst diePflege und Entwicklung. Unsere Gewässererfüllen unterschiedliche Funktionen. In ersterLinie gehört zur Gewässerunterhaltung dieErhaltung des Gewässerbettes zur Sicherungdes ordnungsgemäßen Wasserabflusses, dieErhaltung der Ufer und die Erhaltung und För-derung der ökologischen Funktionsfähigkeit.

Eigentümer der Bäche und Flüsse sind der Frei-staat Thüringen, die Kommunen oder dieEigentümer. Zuständig für die Unterhaltung derIlm und der Saale ist der Freistaat Thüringenund für die anderen Gewässer 2. Ordnung dieGemeinden als öffentlich-rechtliche Verpflich-tung. Der Unterhaltungspflichtige führt deshalbdie notwendigen Unterhaltungsmaßnahmendurch, wie z. B. Gehölzpflege oder die Freihal-tung des Abflussprofils. Diese Maßnahmenmüssen von Gewässeranliegern und Eigentü-mern geduldet werden.

Kompost und HolzlagerungenKomposthaufen, Holzlager und Strohballengehören nicht ans Gewässer. Ablagerungen zunah am Gewässer können bei Hochwasserabgeschwemmt werden und sich an unterhalbliegenden Durchlässen, Einläufen und Brückenverkeilen. Dadurch kann das Wasser nichtmehr ungehindert abfließen, es kommt zumAufstau, tritt über die Ufer und führt in derFolge zu Ausuferungen sowie Überschwem-mungen. Dadurch entstehen Schäden durchHochwasser.Gelangen Grün- und Rasenschnitt ins Gewäs-ser, werden die chemischen Gewässereigen-schaften nachteilig verändert. Rasenschnittwird als organischer, gewässerfremder Stoff imWasser ausgelaugt und verfault unter Sauer-stoffverbrauch. Er belastet und verunreinigt dasWasser. Das Selbstreinigungsvermögen derGewässer kann durch derartige Einträge über-fordert werden.Dieser Nährstoffeintrag ins Oberflächengewäs-ser kann auf einfache Weise durch Verlegungder Grünschnitt- und Kompostplätze verhindertwerden. Die Gewässeranlieger werden gebe-ten, Grün- und Rasenschnitt nur in einem aus-reichenden Abstand zum Gewässer (mindes -tens 5 bis 10 m) abzulagern.

Bauliche AnlagenBauliche Anlagen sind z. B. Hütten, Zäune,Ufermauern und Brücken. Sie dürfen denZugang zum Gewässer nicht behindern, damitdieser für den Unterhaltungspflichtigen jeder-zeit möglich ist. Darüber hinaus schränkenbauliche Anlagen das Gewässer in seinernaturnahen Entwicklung ein und können beiHochwasser ein Abflusshindernis darstellen.Außerorts sind 5 m Abstand per Gesetz vorge-sehen. Deshalb sollten auch innerorts baulicheAnlagen einen Abstand zum Gewässer vonmindestens 5 m aufweisen. Für jede baulicheAnlage in, an, über oder unter Gewässernbedarf es einer wasserrechtlichen Genehmi-gung durch die zuständige Behörde. Um den Gewässern ihre Überschwemmungs-gebiete als Rückhalteflächen bei Hochwasser-ereignissen zu erhalten, werden diese Gebieteper Rechtsverordnung gesichert. Dies ist beider Ilm der Fall. In festgesetzten Überschwem-mungsgebieten ist die Zulassung von bauli-chen Anlagen nur in bestimmten Ausnahmengestattet und bedarf generell einer Ausnahmege-nehmigung durch die Untere Wasserbehörde.

WasserentnahmeOftmals dient das Fließgewässer dem Anliegerzum Gießen seines Anwesens. Statthaft imSinne des Gemeingebrauchs ist nur die Entnah-me von Wasser mit Handschöpfgeräten (z. B.Gießkanne, Eimer). Die Entnahme von Wassermit einer Pumpe bedarf einer wasserrechtli-chen Erlaubnis durch die Untere Wasserbehör-de beim Landratsamt Weimarer Land. Dabeidarf das Gewässer nicht angestaut werden.Dies behindert die Durchgängigkeit der Fischeund Kleinlebewesen. Auch ist der Bau vonTreppen zum Gewässer nicht statthaft. Ziel solles sein, unsere naturnahen Ufer zu erhalten.

Exner, Amtsleiter

Landratsamt Weimarer LandBauamt Beseitigung

von HochwasserschädenDer Kreis Weimarer Land saniert im Rah-men der Beseitigung von Hochwasserschä-den aus 2013 in diesem Jahr drei weitereIngenieurbauwerke im Bereich seines Kreis-straßennetzes. Dies betrifft die Brücke überden Flutgraben der Ilm am Sportplatz Zot-telstedt im Zuge der Kreisstraße K 111 (För-dernummer EIF00957) sowie die Ilm-brücken im Zuge der Kreisstraße K 107 zwi-schen Nauendorf und Wickerstedt(EIF01023) und zwischen Wickerstedt undFlurstedt (EIF01024).

Die Förderung für alle drei Maßnahmenerfolgt dabei nach der „Richtlinie desThüringer Minis teriums für Bau, Landesent-wicklung und Verkehr über die Gewährungvon staatlichen Zuwendungen aus dem Auf-bauhilfefonds des Bundes und der Länder“für ein „Aufbauhilfeprogramm zur Wieder-herstellung der Infrastruktur in den Gemein-den infolge des Hochwassers vom 18. Maibis zum 4. Juli 2013 in Thüringen“, ver -öffentlicht im Thüringer Staatsanzeiger, Son-derdruck (ThürStAnz. SD) Nr. 4/2013.

Die bauliche Umsetzung dieser gefördertenMaßnahmen zur Schadensbeseitigungerfolgt innerhalb des vorgegebenen Bewilli-gungszeitraumes bis zum Dezember 2018.

Sokoll, Amtsleiter

Landratsamt Weimarer LandJugend- und Sportamt

Vorankündigung zur 4. Fachtagung im BereichFrühe Hilfen/Kinderschutz

im Weimarer Land am 26.09.2018

Am 26.09.2018 organisiert das Jugend- undSportamt Weimarer Land die 4. Fachtagungim Bereich Frühe Hilfen/Kinderschutz unterdem diesmaligen Thema

Kinder im Kontext häuslicherGewalt

Zeit: 9.00 Uhr – 13.30 Uhr Veranstaltungsort: Mehrgenerationenhaus

„Geschwister Scholl“Dornburger Str. 1499510 Apolda

Es wird gebeten, sich diesen Termin vorzu-merken.

Rückfragen unter:Frau NolteTel.: 03644/540 542 E-Mail: [email protected] Schlömilch-MüllerTel.: 03644/540 550 E-Mail:[email protected]

Die Apoldaer Beteiligungs -gesellschaft mbH informiert ...

Wegen Umbauarbeiten bleibenSchwimmhalle und Sauna noch biseinschließlich 19.08.2018geschlossen.

Besuchen Sie uns während derSchließzeit gern in unseremFreibad „Am Sportpark 3“.Bitte haben Sie jedoch auch Ver-ständnis, dass wir bei schlechterWitterung das Freibad schließen.

Ihr Bäderteam Apolda

Informationen

AB-04-2018_web.pdf 7 21.06.2018 16:09:02

Brief des Landrates an die Intendantin des MITTELDEUTSCHEN RUNDFUNKS

Seite 8 30. Juni 2018 – Nummer 04/18

Sehr geehrte Frau Prof. Dr. Wille,

am 11. Juni 2018 hat eine JournalistinIhres Senders eine Interviewanfrage zuo. g. Thematik gestellt. Anlass für denSendebeitrag sind die Zweifel einer Bür-gerin zur Sicherheitslage durch Asylbe-werber und Wirtschaftsflüchtlinge inApolda. Ich habe mich den Interviewfra-gen auf dem Marktplatz von Apoldagestellt und ca. 10 Minuten Fragenbeantwortet.Ich kannte den Anlass des Filmes desMDR vorher nicht und konnte demzufol-ge auch nur die gestellten Fragen beant-worten.Ich habe die objektive Lage im KreisWeimarer Land zu den vom Land zuge-wiesenen Asylbewerbern und Wirt-schaftsflüchtlingen beschrieben:u. a. circa 500 junge Männer, randvollmit Testosteron und voller Hoffnungen,die irgendwann begreifen, dass dieDeutschen ihre Hoffnungen nicht erfül-len können oder nicht erfüllen werden.Das wäre einfach zu recherchieren ge-we sen, es sei denn, es war nicht gewollt.

Der Film-Beitrag im MDR gibt dieSicherheitssituation in Apolda nicht wie-der. Wir alle müssen uns nicht wundern,wenn das Vertrauen in JournalistInnenschwindet.Der Sendebeitrag vertuscht, er sediert,Fakten wurden unterschlagen, weil sieoffenbar nicht in das angestrebte rosa -rote Bildchen des Beitrages passten.

Ich habe auf eine Interviewfrage u. a.gesagt, dass sich der Rechtsstaat das Ver-trauen der Bürger immer wieder verdie-nen muss. Warum stellt man mir Fragennach dem Rechtsstaat, wenn meine Ant-wort nicht interessiert? Weil ich als „har-ter Hund“ gelte? (O-Ton der Journalistin)

Gleiches gilt für Journalisten:Auch Journalisten müssen sich immerwieder das Vertrauen der Hörer undLeser verdienen, dass sie umfangreichrecherchiert haben und ein realistischesBild wiedergeben.

Apolda ist derzeit von Gewaltkrimina-lität von einigen Asylbewerbern mehr alsandere Städte betroffen. Die Polizei hatdeswegen extra eine Arbeitsgruppe miteinem Kriminalhauptkommissar an derSpitze gebildet – keine Information darü-ber im Sendebeitrag.

Ich gehe davon aus, dass die Journalistindies recherchiert hat.Zumindest konnte sie das recherchieren,wenn sie gewollt hätte. Wenn sie esnicht recherchiert hätte, wäre dies einVersäumnis an der journalistischen Sorg-faltspflicht.Im Sendebeitrag dazu: Kein Wort, keinBild, kein Kommentar.

Ich habe berichtet, dass eine Apoldaerin(Frau H.) öffentlich von einem bekanntenIntensivtäter mit Flüchtlingshintergrund(A. F.) bedroht wird. Sie habe bei mirvorgesprochen und um meine Hilfegebeten. Sie hat berechtigterweise Angst – sie hatdem Täter eine Festnahme „verschafft“.Der Täter kennt sie und ihr Haus.Dies ist doch wohl eine bedrohliche Ge -fähr dungssituation.Der Täter geht derzeit nicht abzuschie-ben, weil er keinen Pass hat, wie fast alleFlüchtlinge. Er weiß von der OhnmachtDeutschlands und lässt es die Polizeihöh nisch wissen.Folgenlos macht den Menschen dreist.Die bedrohte Frau H. war zum Aufnah-mezeitpunkt auf dem Markt. Ich teilteder Journalistin Ihres Senders das mit. Recherche wäre möglich gewesen – keinjournalistisches Interesse.Ich habe die Journalistin mehrfach aufdie Anwesenheit der bedrohten Frau hin-gewiesen. Es wäre Gelegenheit gewesen,diese Frau zu befragen.Dies wäre eine neutrale und ausführli-che sachgerechte Recherche gewesen.Dies wurde nicht geleistet.

In dem Sendebeitrag des MDR „IstApolda noch sicher?“ gibt es keineErwähnung des bedrohlichen Sachver-

haltes, geschweige denn, dass diebedrohte Frau zu Wort kommt.

Diese Art von Weglassen ist kein red -licher Journalismus.Ich habe auf Fragen dargelegt, dass eseine Reihe von Intensivtätern mit Flücht-lingshintergrund gibt, die mit falschenIdentitäten dem Kreis Weimarer Landvom Land Thüringen zugewiesen wor-den sind. Ich habe des Weiteren einender Intensivtäter benannt und Straftatenbeispielhaft nur im letzten Vierteljahrbeschrieben: Widerstand gegen Voll-streckungsbeamte, Körperverletzung,schwere Körperverletzung. Ich habe imGespräch eine solche schwere Körper-verletzung aus früherer Zeit an einemBeispiel erläutert. Als der Täter dem Wei-marer Land 2016 „zugewiesen“ wurde,weil hier eine etwas „härtere Hand“herrschte, hatte er bereits 43 Delikte ver-übt, damals ebenfalls vorwiegendGewaltstraftaten. Davon fehlt alles in dem Sendebeitrag.

Ich habe von den Anwohnern der Louis-Braille-Straße in Apolda berichtet, diejede Nacht vom Lärm der Flüchtlinge imbenachbarten Wohnheim in ihremSchlaf terrorisiert werden.Das wäre leicht zu recherchieren gewe-sen. Dieser Fakt geht unter im Nirwanajournalistischen Wegschauens.

Selbst mein Satz, wir müssten langsamvon der Willkommenskultur zur Nicht-willkommenskultur kommen, scheint ineinem Interview nicht so wichtig,obwohl es eigentlich den Landrat als„harten Hund“ „entlarven“ könnte.

Tatsachen werden journalistisch ignoriertund zum Tenor des Sendebeitrags dieeinzelne Aussage eines auf dem Markt-platz überraschten Apoldaers gemacht:Journalistin: „Fühlen Sie sich … in Apolda … nochsicher?“ Antwort: „Na klar, warum nicht?“ „Ichsehe hier nichts.“

Fortsetzung auf Seite 9

AB-04-2018_web.pdf 8 21.06.2018 16:09:03

Frau Prof. Dr. Karola Wille zum TV-Bericht am 11. Juni 2018 im MDR, „Ist Apolda noch sicher“

30. Juni 2018 – Nummer 04/18 Seite 9

Fortsetzung von Seite 8

Auf dem Markt hat die Journalistingegen über dem stellvertretenden Bürger-meister, Herrn Heerdegen, die Fragegestellt, dass sie „wenig Ausländer“ aufdem Markt sehe.Herr Heerdegen hat in meiner Gegen-wart die Frage damit beantwortet, dassjetzt Ramadan sei.

Im Beitrag äußert sich die Journalistingenau gegenteilig: Es seien viele Auslän-der auf dem Markt. Unabhängig davon,ob nun wenig oder viele Asylbewerberzu dieser Zeit auf dem Markt waren –Was soll das?

Zielführend zur Klärung der vom MDRaufgeworfenen Fragestellung wäre gewe-sen, bei der Ausländerbehörde des Land-kreises zu fragen, ob und welche krimi-nellen oder Gewaltdelikte es seitens deruns gegen unseren Willen zugewiesenenNordafrikaner gegeben habe. Anfrage?Fehlanzeige.

Der Beitrag im MDR erweckt den Ein-druck: Die Bürgerin, die dem MDRgeschrieben und die Filmaufnahmenausgelöst hat, ist eh eine „Rechte“. Sowird sie in der Sendung auch denun-ziert.Ich werde lediglich mit dem Satz zitiert,dass der Staat richtig hart zugreifenmüsse. Dieser Satz ist nur logische Folgemeiner Beschreibungen von Sachverhal-ten, die alle im Sendebeitrag unterdrücktwerden.Mein Satz wird im Übrigen später durchdie befragten Bürger, die sich nicht„bedroht fühlen“, ad absurdum geführt,Kenntnisse werden den befragten Bür-gern nicht vermittelt, was sie an tatsäch-lichem Wissen haben, nicht erfasst. Siewerden mit Fakten, z. B. der Einsetzungder Sonderarbeitsgruppe der Polizei (fürApolda), nicht bekannt gemacht.

Kenntnislos kann man leicht heiterenSinnes sein.

Wenn Sachverhalte für einen kurzenFilmbeitrag derart eingeengt ausgewähltund aneinander geklittert werden,erweckt das oder soll das den Eindruckerwecken: Ist doch alles okay mit derSicherheitslage, alles andere ist nurPanikmache von „Rechten“.

Saubere, umfassende und neutraleRecherche sieht anders aus. Auch wennich kein Journalist bin, meine ich, ein-schätzen zu können, dass hier journalis -tisches Handwerk grottenschlecht aus-geübt worden ist.Zu jedem Beruf gehört ein Ethos. Dasjournalistische Ethos einer sauberenRecherche scheint verletzt.

Mir geht es darum, einen der Wirklich-keit und recherchierbaren Fakten ent-sprechenden Film im MDR sehen zukönnen.Es erübrigt sich fast der Hinweis, dassmich eine relativ große Anzahl von Men-schen nach diesem Fernsehbeitrag spon-tan mit gleicher Kritik angesprochen hat.

Der MDR hat sich, zumindest in Apolda,keinen Dienst erwiesen, was seinen Rufbetrifft.

Hätte ich die Frage beantworten müssen,ob Apolda sicher ist, hätte ich möglicher-weise auch „ja“ gesagt, aber Bedingun-gen daran geknüpft: Ja, Apolda ist sicher, wenn die Gewalt -täter nordafrikanischer Herkunft, die ihreHerkunft in Syrer gefälscht haben, ent-weder hinter Gittern oder außer Landessind, wenn A. F. hinter Gittern ist, der esinzwischen auf eine dreistellige Anzahlvon Straftaten gebracht haben dürfte,wenn M. ausgewiesen oder hinter Git-tern ist.

Und dann das zum Schluss des Sende -beitrages:Journalistin zu unbegleitetem Minder-jährigen aus Somalia (auf der Schaukel):„Hallo, und was macht ihr am Abend?“Flüchtling: „Wir haben Fußball gespielt,

wir sind ein bisschen rudern und jetztsitzen wir hier (auf dem Spielplatz) bisdie Sonne unterging.“Das wirkt wie Realsatire.

Rosawölkigerer Journalismus in Sachengewalttätiger und gewaltbereiter Flücht-linge geht kaum.

Guter Journalismus setzt neugierige,wiss begierige und informierte Journalis -ten voraus.Ich habe Ihre Mitarbeiterin auch auf dieGefahren des Vertrauensverlustes unddie Notwendigkeit des Vertrauensauf-baus zwischen Journalisten und Publi-kum angesprochen. Das war nicht als Smalltalk gemeint.

Diese schwache journalistische Leistungist ein guter Anlass, uns alle zu warnen:Wenn das Vertrauen zwischen Journalis-mus und Bürgern einmal zerstört ist,haben wir alle ein großes Problem. DasProblem haben auch die Journalisten,die sich derzeit mit vorgeschobener jour-nalistischer Freiheit für einseitig linkeBerichterstattung herausreden, Vertrauenbelasten und nicht merken, dass sie sichauch einem Urteil des Publikums stellen,immer, mit jeder Sendeminute und jederZeile.

Andere Medien („Spiegel“, „Die Zeit“)sind mit ihren Ansätzen zu Selbstkritikinzwischen viel weiter.

Falls Sie sich die vollständige Aufnahmeanschauen, werden Ihnen die Anlässe fürmeine Kritik sicherlich verständlich.

Ich wünschte, ich hätte zum Nachden-ken angeregt.

Freundliche Grüße

Hans-Helmut Münchberg

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Seite 10 30. Juni 2018 – Nummer 04/18

Asylgesetze ändern!Das deutsche Asylrecht ist ein großzügiges, humanes, zutiefstmenschliches Recht.Es wurde geschrieben aus der Verantwortung vor der Geschich-te und aus der Erfahrung aus Zeiten des Nationalsozialismus,als in Europa verfolgten Juden zu wenig Schutz geboten wurde.Deutschland hat sich mit seinen Regelungen in den Artikeln 16und 16 a des Grundgesetzes seiner Verantwortung gestellt.Dieses Asylrecht, das Schutz für wirklich Verfolgte garantiert,muss unantastbar bleiben.

Eine hohe Bedeutung nimmt bei Rechtsgelehrten die Entste-hungsgeschichte eines Gesetzes ein.Was die Väter des Grundgesetzes und die späteren Väter desAsylbewerberleistungsgesetzes und des Aufenthaltsgesetzesnicht vorhersehen konnten, war, dass ein solches großherzigesRecht auch im großen Stil missbraucht werden kann.

In Afrika zerfallen nach dem Kampf der Völker gegen die Kolo-nialherren die Staaten.Einstige Rebellen sind zu Autokraten und Diktatoren mutiertund wirtschaften nur noch in ihre Taschen. Die Bevölkerung wächst immens. 40 % aller Afrikaner sindjünger als 15 Jahre. Das sind die Wirtschaftsflüchtlinge von2020.Die Menschen, besonders die Jugend, haben dort kaum eineZukunft.Diese Menschen sehen in ihrer Hoffnungslosigkeit das reicheEuropa, besonders das reiche Deutschland.Deutschland, von Linken geschmäht und verachtet, ist dasgelobte Land, das Ziel ihrer Träume. Deshalb steigen sie, vonSchleppern animiert, in lebensgefährliche Schlauchboote undversuchen, das Mittelmeer zu überwinden und von dereuropäischen Marine aufgenommen zu werden.Wieso wird ein von Schleppern aus Mittelafrika verfrachteterFlüchtling in einem maroden Schlauchboot 5 Meilen vor derlibyschen Küste entfernt aufgenommen, von Gutmenschennach Europa gebracht und hier das „Asylverfahren“ geführt?Unsere Gesetze lassen es derzeit zu.

„Die meisten Flüchtlinge beantragen immer noch Asyl, ohneDokumente vorzulegen. Sie sehen das in der Regel als vorteil-haft an. Nur wenn es um Familiennachzug geht, hätten dieAntragsteller fast immer Dokumente bei sich.“ (FAZ,23.05.2018).Handys gehen auf der Flucht fast nie „verloren“.

„Sie wollen alle nach Deutschland“, hat der frühere Bundes -präsident Johannes Rau (SPD) vor über 25 Jahren gesagt, „weil,hier bekommen sie Bares, hier bekommen sie ein langes Ver-fahren und hier bekommen sie ein faires Verfahren.“

Es wäre an der Zeit, wieder über Sachleistungen und Einkaufs-gutscheine zu befinden. Die kann man nicht in die Heimatüberweisen. Das minderte die Pull-Faktoren (Anreize) für Ein-wanderungsversuche nach Deutschland.

Mit welchen Zielen junge Afrikaner ihre Heimat verlassen,steht in einem berührenden Artikel im letzten „Spiegel“.

Fakt ist, wer es einmal nach Deutschland „geschafft“ hat, auchals Wirtschaftsflüchtling, Gefährder oder IS-Mann, kann prak-tisch hierbleiben.

Aufenthaltsgesetz und Asylbewerberleistungsgesetz warenpraktikabel für wenige tausend Menschen, die wegen wirkli-cher Verfolgung Asyl suchen müssen. Das Aufenthaltsgesetzregelt, welcher Ausländer unter welchen Bedingungen inDeutschland bleiben darf.

Auch diese Gesetze, wie unsere Regelungen des Grundgeset-zes, sind großzügig, menschenfreundlich, human und vor allenDingen: viel weitergehend als die UNO-Flüchtlingskonventiongebietet.Inzwischen werden die Asylentscheidungen zu einer Schlachtvor den Gerichten.Jede Gerichtsinstanz verlängert auch den unberechtigten Auf-enthalt in Deutschland um Jahre.

Parallel dazu gibt es eine Gutmenschenmeinung, dass, wersehr lange in Deutschland ist, gleich aus welchen Gründen,seinen Aufenthalt „verfestigt“ hat und ein „Bleiberecht“ erhal-ten sollte.Derzeit wollen die Gutmenschen die rechtlichen Möglichkei-ten gegen Abschiebung noch ausweiten. Den Bayern, die dasnicht wollen und kurze Verfahren anstreben, wird „Blockade“vorgeworfen.

Inzwischen werden von speziell darauf spezialisierten Anwäl-ten die Möglichkeiten des Verwaltungsrechtes auch rechtsmiss -bräuchlich genutzt.

Rechtsmissbrauch ist die nach den Umständen des Einzelfallstreuwidrige Inanspruchnahme einer formal bestehendenRechtsposition. Auch wer über ein formal einklagbares Rechtverfügt, darf dieses nicht missbräuchlich ausüben.

Übrigens, manche Verfechter eines Einwanderungsgesetzeswollen nicht klarere Regelungen, sondern hoffen auf weitereviele Hintertürchen, um noch mehr „Schutzbedürftigen“ einenAufenthalt in Deutschland zu ermöglichen, denn die Möglich-keit für Qualifizierte, nach Deutschland zu kommen, die soge-nannte Blue Card, gibt es jetzt schon.Verrücktes Land!

Im Weimarer Land leben derzeit ca. 500 junge Männer, die mithochfliegenden Plänen und Hoffnungen nach Deutschlandgekommen sind.

Ich glaube nicht, dass Deutschland deren Träume und Hoffnun-gen, die ich menschlich verstehe, erfüllen kann.

Fortsetzung auf Seite 11

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30. Juni 2018 – Nummer 04/18 Seite 11

68,5 Millionen Menschen sind derzeit auf der Flucht vor widri-gen Lebensverhältnissen in ihren Heimatländern.„Wir können nicht alle aufnehmen.“, hat die Kanzlerin zuRecht irgendwann mal gesagt.Das bedeutet aber auch, dass die Gesetze so gestaltet werdenmüssen, dass nicht jeder, der unter Missbrauch unsere großzü-gigen und humanen Gesetze „irgendwie“ hierbleibt, nach vie-len Rechts- und Winkelzügen auch hierbleiben darf. DieseGesetze sind zu ändern.

Das Ausländerrecht mit Kommentaren ist ein Wälzer von 7 cmDicke und zweieinhalb Kilo Papier.Auf dünn bedruckten Seiten stehen all die Regelungen, dieauch den Missbrauch möglich machen, dass praktisch jeder,der einmal in Deutschland ist, hierbleiben kann.Wenn eine Abzuschiebende auf dem Flughafen an der Gang-way sagt: „Ich habe Flugangst!“, dann wird die Abschiebungabgebrochen.Verrücktes Land!

Wir sollten bitte auch nicht glauben, dass in Europa „verteilte“Flüchtlinge dort blieben, wo sie die EU hin verdonnert hat. Siewollen alle nur nach Deutschland.

Auch die jetzt in Spanien aufgenommenen Flüchtlinge werdenin kurzer Zeit Deutschland ansteuern.

Früher wollten die Flüchtlinge noch bevorzugt nach Schweden. Die großzügigen Schweden haben die bösen Folgen ihrer laxenEinwanderungspolitik seit einiger Zeit erkannt: Parallelgesell-schaften, Gegenden, in die sich die Polizei nicht mehr hineinwagt, Kriminalität. Jetzt steuern die Schweden dagegen – mit Konsequenz. Unddie für die Flüchtlingsmisere verantwortlichen Sozialdemokra-ten werden bei Wahlen gnadenlos vom Wähler abgestraft.

Kanada, gepriesen als weltoffenes Einwanderungsland, nimmtmit einem strengen Auswahlverfahren nur die Sprachmächtigenund Gebildeten, die dem Land Nützlichen.

Wer Ländern, die zerfallen oder eigentlich aufgebaut werdenmüssten, noch ihre besten Köpfe wegnimmt, betreibt übrigensden schlimmsten Kolonialismus, den man sich vorstellen kann.Köpfe abzuwerben, ist viel schlimmer als Coltan, als Kupferund Cobalt für einen Appel und ein Ei in Entwicklungsländernabzubaggern.Keinesfalls können Fluchtursachen so bekämpft werden.

Wenn die Verhältnisse nicht mehr wie zum Zeitpunkt des Erlas-ses eines Gesetzes sind, ist es Zeit, die Gesetze und Regeln andie Realitäten des Lebens anzupassen.

„Wir dürfen uns nicht wegducken.“, hat der SPD-Außenmini-ster in anderem Zusammenhang gesagt.Wir dürfen uns auch nicht wegducken, Flüchtlinge, die wenigeKilometer von der libyschen Küste entfernt aufgefischt werden,nach Libyen zurückzubringen und das diplomatisch zu verhan-deln.

Politiker müssen weiter denken als die Autoscheinwerfer ihrerDienstwagen reichen.

Deshalb:Unsere Asylgesetze müssen geändert werden. Jetzt.

Ihr Landrat

Hans-Helmut Münchberg

Fortsetzung von Seite 10

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Seite 12 30. Juni 2018 – Nummer 04/18

Information der Apoldaer Wasser GmbH

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30. Juni 2018 – Nummer 04/18 Seite 13

InformationenThüringer Freilichtmuseum Hohenfelden

Traktoren- und Oldtimertag im Thüringer Freilichtmuseum HohenfeldenAm 8. Juli von 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr sind am Traktoren- und Old -timertag wieder historische Fahrzeuge im Thüringer FreilichtmuseumHohenfelden auf dem Museumgelände „Am Eichenberg“ zu bestaunen. Dazu gehören sowohl Traktorenveteranen, wie z. B. Lanz Bulldog, Deutzoder Fahr als auch Nutzfahrzeuge, wie bspw. das historische Feuerwehr-auto der Freiwilligen Feuerwehr Hohenfelden. Doch auch zahlreichePkw und Zweiradoldtimer werden wieder zu sehen sein. Höhepunkt der Veranstaltung ist der Corso der Fahrzeuge um 11.00 Uhr.Eintritt: Erwachsene 4,– Euro

Kinder 1,– Euro

Soziale Integration von Flüchtlingen im KreisWeimarer Land

Diakonie bietet vielfältigeMöglichkeiten zur lockerenBegegnungEs gibt positive Entwicklungen in der Integra -tion Geflüchteter und schöne Begegnungenvon Migranten und Bürgern des Kreises Wei-marer Land.So hat beispielsweise ein junger Mann, derAnfang 2016 aus Syrien nach Apolda kam,gemeinnützige Arbeit in Apolda geleistet undim Herbst 2017 ein Studium in Jena aufgenom-men. Eine junge Frau, die im gleichen Jahr ausAfghanistan vor den Taliban geflohen ist,beginnt nun eine Ausbildung zur Steuerfachan-gestellten. „Bürger aus Apolda, Bad Sulza, Bad

Berka und Eckolstädt, die Patenschaften zuGeflüchteten pflegen, geben oft die Rückmel-dung, dass sie viel Freude an diesem Kontakthaben.“, berichtet Cornelia Hammer von derKoordinierungsstelle für die soziale Integrationvon Flüchtlingen im Weimarer Land.Mit der Koordinierungsstelle bietet das Diako-niewerk Apolda vielfältige Möglichkeiten zurlockeren Begegnung mit Migranten. So sindalle interessierten Frauen herzlich eingeladen,das Frauencafé zu besuchen, das jeden Mitt-woch 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr im Begeg-nungszentrum der Apoldaer Tafel stattfindet. ImRahmen der Veranstaltungsreihe „Miteinanderin Bad Sulza“ lädt die Koordinierungsstelle fürdie soziale Integration von Flüchtlingen am30.07.2018 wieder zu Kaffee und Gebäck indas Familienzentrum Bad Sulza ein. JedenMonat bietet diese gemütliche Kaffeerunde dieMöglichkeit zum Kennenlernen von Bad Sulza-

ern und ihren neuen Nachbarn aus Afghanistanund der Türkei. Am 16.07.2018 trifft man sich in ähnlichemRahmen zum „Miteinander in Bad Berka“ inden Räumen der Evangelischen Kirchgemeindein Bad Berka. In der großen Runde oder auchim Zwiegespräch finden sich vielfältige The-men wie Sport, Familie oder kulturelle Unter-schiede und Gemeinsamkeiten. Nicht zuletzt bietet der „Arbeitskreis Eckolstädt– Fremdheit überwinden“ regelmäßig Gelegen-heiten, ungezwungen ins Gespräch zu kom-men. Aber vielleicht ergibt sich auch von selbstdas eine oder andere Gespräch im Supermarkt,im Kindergarten oder sonst irgendwo im KreisWeimarer Land.

Cornelia HartmannKoordinierungsstelleTelefon: 03644/5159811

Neue Sonderausstellung öffnetAb dem 1. Juli 2018 ist im Alten Pfarrhaus im Thüringer FreilichtmuseumHohenfelden die neue Sonderausstellung „Made in Thüringen. Ent-deckungen und Erfinder“ zu sehen.Die Spannbreite von Erfindungen und Innovationen aus Thüringen aufden verschiedensten Gebieten ist sehr groß. Bei manchen der Erfindun-gen ist vielen Menschen gar nicht mehr bewusst9, dass sie aus Thüringenstammen, wie z. B. das Thermometer oder die Weihnachtskugel. Des-halb soll die Sonderausstellung im Thüringer Freilichtmuseum Hohenfel-den an diese klugen Köpfe erinnern undihre Leistung würdigen – manchmal auchmit einem Augenzwinkern. So wurde dervielgeschmähte Gartenzwerg Geburtshelferfür die über mehrere Jahrzehnte blühendekeramische Industrie in Thüringen. Kleineund kleinste Betriebe – immer auf der Stufezwischen Manufaktur und Industriebetrieb –fertigten sowohl künstlerische als auch tech-nische Keramik. Mehr als 120 sind mittler-weile bekannt. Aber auch geistige Innovationen, wie bspw.die Entwicklung des Kindergartens durchFriedrich Fröbel, spielen eine Rolle in derAusstellung.

AB-04-2018_web.pdf 13 21.06.2018 16:09:04

Kreiswerke Weimarer LandRestmülltonne begleitet Läuferteam beim ThüringerUnternehmenslauf

Seite 14 30. Juni 2018 – Nummer 04/18

Im 10. Jubiläums-jahr des RUNThüringer Unter-nehmenslaufsam 06.06.2018in Erfurt war erst-mals auch einTeam der Kreis-verwaltung Wei-marer Land amStart. Mit vier Teilneh-mern nahmen die

Kreiswerke unter insgesamt rd. 10.000 Star-tern an diesem Laufevent teil.Das Team aus drei aktiven Läufer/innenwurde unterstützt durch eine 120 l-Müllton-ne des Kreises, die unter Teilnehmern undZuschauern große Aufmerksamkeit erregte.

Corinna Kopp (im Bild rechts), Grit Wittigund Manfred Wüpper gingen in kommunal -orangen T-Shirts und in Begleitung einerschwarzen Restmülltonne für die Kreiswerkeauf die rd. 5 km lange Laufstrecke.Nicht ein Platz auf dem Siegerpodest, son-dern viel Spaß und der Teamgeist standenim Vordergrund für die Läufer/innen desKreises, was bei traumhaftem Wetter auchvoll erreicht wurde. Viele Läufer sahen dieApoldaer Aktiven trotzdem nur von hinten,wie die Thüringer Allgemeine bereits amFolgetag dokumentierte.

Zahlreiche Zuschauer am Straßenrand, inCafés und Restaurants sowie in den Fensternder Häuser entlang der Laufstrecke durchdie Erfurter Altstadt spendeten den Lauf -begeisterten bei hochsommerlichen Tempe-raturen ihren wohlverdienten Beifall.Für die Teilnahme am 11. RUN ThüringerUnternehmenslauf im nächsten Jahr habenschon weitere Mitläufer/innen der Kreisver-waltung ihr Interesse bekundet.

Manfred Wüpper

Am 9. Juni 2018 fand der Tag der offenenBetriebe im Gewerbegebiet U.N.O. inNohra statt. 11 ansässige Unternehmenluden zur Besichtigung ihrer Werkshallenein und boten ein buntes Unterhaltungspro-gramm für die ganze Familie.

Nach dem offiziellen Startschuss um 10.00Uhr und dem Erreichen der ersten Shuttle-Busse aus Weimar sowie Erfurt füllten sichdie Betriebshöfe der Unternehmen. Diesewählten verschiedene Wege, um auf sichaufmerksam zu machen. Schon von weitem hörte man beispielweisedie Musik an der HEM-Großtankstelle: Hiergab es neben einem umfangreichen Kinder-programm, eine Sexy-Carwash-Show undeinen Frauen-Flohmarkt.

Zum Bild des Gewerbegebiets gehörte andiesem Samstag auch ein gelber amerikani-

scher Schulbus (Foto)! Achim Werner vonder Weimarer Firma Gelb Reisen sorgte fürden schnellen Besuchertransport zwischen

den Unternehmen und fuhr unermüdlichseine Runden durch das U.N.O. Einen direkten Einblick in die Produktiongab es indes bei der Schenkelberg Druck

Weimar GmbH. Schon am Eingang zum Fir-mengelände zeugten riesige Papierrollenvon den Dimensionen im Inneren, wo u. a.der Weimarer Rathauskurier gedruckt wird.Geschäftsführer Ernst-Ullrich Dill nutzte dassonnige Wetter direkt, um gleichzeitig dasjährliche Betriebsfest durchzuführen. Soherrschte über den ganzen Tag eine festlicheund einladende Stimmung.

Seinen Ausklang fand das diesjährigeGewerbegebietsfest bei der FahrzeugbauPopp GmbH mit der Band RAMM TAMMTILDA aus Erfurt.

Die Veranstalter von der Wirtschaftsförder-Vereinigung Apolda-Weimarer Land e. V.,der Stadt Weimar, der Gemeinde Nohra unddem Kreis Weimarer Land möchten auf die-sem Wege der Sparkasse Mittelthüringen fürihr Sponsoring-Engagement danken!

Gemischtes

Gewerbegebiet U.N.O. feierte bei bestem Sommerwetter11 Unternehmen präsentierten Betriebsgelände, Karrieremöglichkeiten und vor allem Feierlaune

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30. Juni 2018 – Nummer 04/18 Seite 15

Stellenausschreibung

Im Zuge einer geplanten Altersnachfolge suchen die Kreiswerke Wei-marer Land (KWL) mit Sitz in Apolda zum nächstmöglichen Termineine fachlich wie menschlich überzeugende Führungspersönlichkeit,die zunächst als

Assistent/in (m/w/d) und stellvertretende Werkleitung (m/w/d)

unser leistungsstarkes Dienstleistungsunternehmen mit seinen abfall-wirtschaftlichen Zielen kennen lernt und nach der Übernahme deralleinigen Verantwortung systematisch führt und weiterentwickelt.

Es handelt sich um eine unbefristete Stelle im Umfang von 40 Wochen-stunden, die nach TVöD vergütet wird. SchwerbehinderteBewerber/innen (m/w/d) werden bei gleicher Eignung und Befähigungbevorzugt berücksichtigt. Ein Nachweis über die bestehende Schwer-behinderung ist der Bewerbung beizufügen

Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte mit den üblichenUnterlagen (Bewerbungsschreiben, tabellarischer Lebenslauf, Arbeits-zeugnisse, vollständige Kopie des Ausbildungsabschlusses, möglicherEintrittstermin) bis zum 13. Juli 2018 an das

Landratsamt Weimarer LandHaupt- und Personalamt

Bahnhofstraße 2899510 Apolda.

Für einen ersten vertraulichen Kontakt steht Ihnen der Werkleiter derKreiswerke unter der Rufnummer 03644-540680 gern zur Verfügung.

Die vollständige Stellenausschreibung sowie die aktuellen daten-schutzrechtlichen Hinweise gemäß DSGVO finden Sie im Internetunterhttp://www.weimarerland.de/landratsamt/index.html.

Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen in Kopie ein. NachAbschluss des Verfahrens werden die Unterlagen nicht berücksichtigterBewerber/innen (m/w/d) vernichtet. Durch die Bewerbung entstehendeKosten werden nicht erstattet. Aus datenschutzrechtlichen Gründen istdie Zusendung der Bewerbungsunterlagen per E-Mail nicht erwünscht.Bitte beachten Sie, dass keine Eingangsbestätigung versandt wird.

Verpachtung

Der Kreis Weimarer Land schreibt folgende Flächen zur

Verpachtung ab 01.11.2018 aus:

Bad Sulza und

Sonnendorf – Auf der Sonnenkuppe

ca. 26.400 m²

zur Grünlandbewirtschaftung nach

naturschutzfachlichen Vorgaben

Der Pachtzins beträgt jährlich mindestens

280,00 Euro.

Ihre schriftlichen Angebote richten Sie bitte bis zum

31.07.2018 an:

Landratsamt Weimarer Land

Liegenschaften, Frau Rößler

Bahnhofstraße 28

99510 Apolda

Tel.: 03644/540 262

Nähere Angaben finden Sie auf unserer

Internetseite www.weimarerland.de.

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Ausschreibungen

Veranstaltungstipps

KulturGut Ulrichshalben

Sonntag, 19. August 2018, 17.00 Uhr

in der Peterskirche Oßmannstedt

„Die Octavians mit Orgel und Schlagwerk“

mit den Octavians, Gesang, Matthias Eisenberg, Orgel und

peter A. Bauer, Schlagwerk

Reservierungen und Information unter:

[email protected] oder

das Kontaktformular auf der Homepage

(www.kulturgut-ulrichshalben.de)

bzw. unter Tel. 036 462 / 929 736

Am Steingraben 20 · 99510 Apolda/OberndorfTel. (036465) 40326

www.fahrrad-meisezahl.deMo–Fr 16:00 Uhr–19:00 Uhr und nach Vereinbarung

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Seite 16 30. Juni 2018 – Nummer 04/18

Kreisvolkshochschule Weimarer Land Tel.: (03644) 55 48 41Ackerwand 13 Fax: (03644) 51 56 6299510 Apolda E­Mail: info@kvhs­weimarerland.de

Angebote von Juli bis August an der Kreisvolkshochschule Weimarer Land!Bitte melden Sie sich zuvor zu den hier aufgeführten Angeboten verbindlich an!

Gesundheit und Fitness

Yoga – SommerkursYin Yoga ist eine besonders sanfte Variante desYogas. Sie verweilen lange in entspannendenPositionen und finden so zu innerer Ruhe undGelassenheit. Gleichzeitig mobilisieren SieFaszien und Muskeln. Sie stärken dadurch IhreKraft und Beweglichkeit.Ziel des Kurses ist es, Stress abzubauen undEntspannung zu fördern. Spüren Sie, wie Sievitaler und beweglicher werden und sich Kon-zentration und Belastbarkeit erhöhen. (Ein beratendes Gespräch mit Ihrem Arzt istempfehlenswert.)Mitzubringen sind bequeme, warme Kleidung,eine Decke oder Übungsmatte, festes Schuh-werk oder dicke Wollsocken sowie Trinkwas-ser.

40,00 EUR Gruppe ab 8 Personen50,00 EUR Gruppe ab 5 Personen12 UE, 6 VeranstaltungenCarina Herffurth, KVHS, Raum 01, Ackerwand 11 in Apoldamontags und donnerstags, 02.07.2018 - 19.07.2018, 17.00 Uhr - 18.30 Uhr, 6 Veranstaltungen

Sprachen und Verständigung

Sie suchen einen passenden Sprachkurs? Sie können auf Wunsch einen kleinen Test beiuns machen. Wir stehen Ihnen auch ohne Testberatend – kostenlos und unverbindlich – gernzur Verfügung.Beratung Spanisch, Französisch, Italienisch:Frau Vitzthum, Telefon: 03644/55 48 42Beratung Englisch: Frau Kratzer, Telefon: 03644/51 56 89Beratung Deutsch als Fremdsprache: Herr Speiser, Telefon: 03644/55 48 43

Nach einer kurzen Beratung ist ein Einstieg inbereits laufende Kurse jederzeit möglich!

Gesellschaft

Apolda – eine blühende Stadt im 19. Jahrhun-dert und auch heute – Kostümführung –Wussten Sie, dass Apolda das ManchesterDeutschlands genannt wurde? Und dass dieseStadt die reichste im Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach war? Madame Paulineerzählt auf ihrem Rundgang von dieser Blüte-zeit und möchte Ihnen die Augen auch für dasErblühen ihrer Heimatstadt in der Gegenwartöffnen. Sie werden wunderschöne Gebäudeaus verschiedenen Epochen sehen, Denkmaleund Brunnen und interessante Geschichten

hören. Seien Sie neugierig! Sie werden sicherviel Neues entdecken. Also folgen Sie ihr!

5,00 EUR2 UE, 1 AbendGisela Heubach, Eingang Hotel am SchlossMittwoch, 04.07.2018, 18.00 Uhr - 19.30 Uhr

Der Paulinenpark und seine Geschichte – Kostümführung –Madame Pauline führt Sie durch den schönstenPark ihrer Heimatstadt – den Paulinenpark –und entführt Sie ins 19. Jahrhundert. Wunder-schön restaurierte Villen erzählen ihre schö-nen, manchmal auch traurigen Geschichtenund auch der Park spricht zu Ihnen: Sind Sieneugierig geworden? Dann folgen Sie ihr undlassen Sie anschließend den Tag ausklingen imbezaubernden Café Ella.

5,00 EUR2 UE, 1 AbendGisela Heubach, Eingang GlockenStadtMuseumMittwoch, 11.07.2018, 18.00 Uhr - 19.30 Uhr

Studienfahrten und -wanderungen an derKVHS Weimarer Land„Die beste Bildung findet ein gescheiterMensch auf Reisen“ („Wilhelm Meisters Lehr-jahre“, Johann Wolfgang von Goethe)Ganz im Sinne dieses treffenden Gedankensdes großen Klassikers bieten wir Ihnen, unse-ren neugierigen Besucherinnen und Besu-chern, Ziele an, die gar nicht so weit, abererstaunlich interessant sind. Wir lernen haut-nah die Kulturgeschichte der Region.Wir gestalten unsere Studienprogramme selbst,indem wir oft und dankbar Hinweise aus demKreis der VHS-Teilnehmerinnen und -Teilneh-mer aufnehmen, die Ideen unserer Kursleitungumsetzen und viel Recherche bei lokalen Ver-einen, Touristeninformationen und Museenbetreiben. Alle sind zum Entdecken erstaunlicher Dingeherzlich willkommen, die offen aufeinanderzugehen, gemeinsam dazulernen, sich vergnü-gen wollen und das Interesse am besuchtenZiel haben.

Unterwegs nach Laucha – auf den Spuren derGlockengießerfamilie Ulrich –Wussten Sie, dass die Lauchaer Glockengieße-rei über 5000 Glocken gegossen hat? 1732sollte Meister Johann Georg Ulrich aus Hers-feld, den es auf seiner Wanderschaft nachLaucha verschlug, für die Lauchaer Kirche eineneue Glocke gießen. Die vorherige Glocke warnach dem Stadtbrand von 1722 unbrauchbargeworden. Da ein Transport von Glocken sehrmühselig war, musste man früher die Glockendort gießen, wo sie gebraucht wurden. Sobaute Meister Ulrich seinen Gießofen hinterder Kirche auf und goss dort am 17.06.1732ein neues Geläut für Laucha. Das und weitereinteressante Details rund um die GlockenstadtLaucha wollen wir während unserer Tagesfahrtnach Laucha und dem Besuch des LauchaerGlockenmuseums entdecken. Wir bekommenvon einer erfahrenen Ortschronistin einenÜberblick über die Glockengießerei bis zurErrichtung des Museums. Nach der Stilllegungder Gießerei im Jahre 1911 wurde die Gießerei

von der Firma Schilling aus Apolda gekauft.Jene vermachten diese geschichtsträchtigeGlockengießerei dem Altertums- und Heimat-verband des Kreises Querfurt. Dem Verbands-vorsitzenden Dr. Richard Jaeckel aus Querfurtgelang es, dieses historische, dem Verfall preis-gegebene Gebäude als Museum zu erhalten.Am 19. Juni 1932 wurde das LauchaerGlocken museum eingeweiht. Der Tag derEröffnung, ein Sonntag, war ein Festtag fürLaucha und seine Bürger.Die Busfahrt beginnt um 9.00 Uhr am Bus-bahnhof in Apolda und führt entlang alter Ter-rassenweinberge und zahlreicher Weingüter,Straußenwirtschaften und Weinbauinseln,durch das nördlichste Qualitätsweinanbau -gebiet Deutschlands - die Weinroute an derWeißen Elster. Um 10.00 Uhr wartet dieFührung durch das Glockenmuseum Lauchaund um 11.00 Uhr holt die Gruppe der Stadt-führer Herr Pietsch für eine Stunde LaucherGeschichte ab. Zwischen 12.00 Uhr und 14.00Uhr haben wir die Zeit für eine Mittagspausevorgesehen, danach geht es zurück nachApolda. Wir wollen die Gelegenheit nutzen und einekleine Pause in einem gemütlichen Weinguteinlegen, bevor es nach Hause geht.

Die Veranstaltung wird in Zusammenarbeit mitdem StadtGlockenMuseum Apolda vorbereitet.

40,00 EUR8 UE, 1 VeranstaltungOlga Vitzthum, Treff: Busbahnhof ApoldaFreitag, 13.07.2018, 9.00 Uhr - 17.00 Uhr

Fandango, Bolero, Tango, Neo-Tango ... spanische und lateinamerikanische TänzeSpanische Rhythmen, Leidenschaft, Tanz: Wasliegt näher, als an Flamenco zu denken? Dochschon im 18. Jahrhundert sorgten seine Vorläu-fer für reichlich Aufruhr: der Fandango und derBolero. Prof. Dr. Helmut C. Jacobs (UniversitätDuisburg-Essen), der kürzlich zwei CDs mitspanischen Fandangos und Boleros der ZeitGoyas eingespielt hat, stellt diese Tänze ineinem Vortrag mit Konzert vor und spielt sielive auf dem Konzertakkordeon. Auch lässt erdie Reisenden zu Wort kommen, die über dieals sehr erotisch angesehenen Tänze in Spani-en berichtet haben. Das 19. Jahrhundert wirddurch die kubanischen Tänze von Ignacio Cer-vantes repräsentiert, das 20. Jahrhundert durchargentinische Tangos von Astor Piazzolla. DasProgramm schließt mit einem Neo-Tango desjungen baskischen Komponisten Gorka Her-mosa. In allen Werken kommen die klang -lichen und rhythmischen Möglichkeiten desAkkordeons voll zur Entfaltung. So vermitteltdie Veranstaltung einen lebendigen Überblicküber typische spanische und lateinamerikani-sche Tänze vom 18. Jahrhundert bis in dieGegenwart.

Eintritt 5,00 EURReferent Herr Prof. Helmut C. Jacobs (Uni Duisburg-Essen), Ort: KVHS, Raum 9, Ackerwand 13 in ApoldaFreitag, 27.07.2018, 18.00 Uhr - 19.30 Uhr

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30. Juni 2018 – Nummer 04/18 Seite 19

Herzlichen Glückwunsch

Margarete Rost Kromsdorfzum 102. Geburtstag

Emma Vitzthum Bad SulzaGisela Heyder Bad BerkaFrieda Bamberg Bad BerkaFrieda Krombholz BlankenhainElsa Krempler Blankenhain

zum 95. GeburtstagJohanna Mendl ApoldaLieselotte Hartmann ApoldaGertrud Lindner ApoldaJutta Arndt ApoldaFranz Bienert ApoldaWaltraud Ziegenhorn ApoldaIngeburg Minner ApoldaWilly Gothe ApoldaUrsula Hesse Bad SulzaHans-Joachim Schmidt Bad BerkaRuth Müller Bad BerkaAxel Grade Bad Berka, OT TiefengrubenRuth Sauer Bad BerkaLuise Schmidt Bad BerkaGisela Lerz Blankenhain, OT HochdorfDorothea Eulenstein Großschwabhausen, OT HohlstedtHarry Kötschau KleinschwabhausenChrista Weyland KranichfeldRolf Rauch TonndorfKlara Wündsch KranichfeldHannelore Voigt Ilmtal-Weinstraße, OT MattstedtRolf Caspar KrautheimIsolde Zierfuß KrautheimSiegfried Schwerz KleinobringenSilvia Gröschner RohrbachFrida Vogt ButtelstedtMarga Richter RamslaChrista Wilhelm Berlstedt

zum 90. Geburtstagim Mai und Juni 2018

Impressum:

Herausgeber:Kreis Weimarer Land

Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil:Landrat des Kreises Weimarer Land

Redaktion:Pressestelle des Landratsamtes des Kreises Weimarer LandSilke Schmidt

Anschrift:Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda, Telefon: 03644/540152Fax: 03644/540115, e-mail: [email protected]

Verantwortlich für den Anzeigenteil:Pressestelle des Landratsamtes des Kreises Weimarer Land

Erscheinungsweise:In der Regel siebenmal im Jahr, kostenlos an alle erreichbaren Haus-halte des Kreises Weimarer Land.Bei Bedarf können Einzelexemplare zum Preis von 1,00 Euro beimLRA Weimarer Land, Pressestelle, Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda,bestellt werden.

Redaktionsschluss:In der Regel 10 Tage vor Erscheinen des Amtsblattes.

Druck:Druckerei Friedr. Kühn,Bernhardstraße 43, 99510 Apolda,Tel. 03644/5033-0, Fax: 03644/503399,e-mail: [email protected]

Vertrieb:Allgemeiner Anzeiger Werbe- und Vertriebsgesellschaft mbHGottstedter Landstraße 6, 99092 Erfurt

Wir gratulieren nachträglich Margot und Ernst Adolf Bauer

aus Blankenhain zurDiamantenen Hochzeit,

die sie am 31. Mai 2018 gefeiert haben.

Wir gratulieren nachträglich Ingeburg und Adolf Büchner

aus Apolda zurDiamantenen Hochzeit,

die sie am 27. Mai 2018 gefeiert haben.

Wir gratulieren nachträglich Ingelore und Günter Schwarzer

aus Apolda zurDiamantenen Hochzeit,

die sie am 24. Mai 2018 gefeiert haben.

Wir gratulieren nachträglich Hedwig und Edwin Heltscher

aus Blankenhain, OT Thangelstedt zurEisernen Hochzeit,

die sie am 24. Mai 2018 gefeiert haben.

Wir gratulieren nachträglich Vera und Dieter Knabe

aus Rannstedt zurDiamantenen Hochzeit,

die sie am 24. Mai 2018 gefeiert haben.

Wir gratulieren nachträglich Helga und Horst Müller

aus Bad Berka zurDiamantenen Hochzeit,

die sie am 24. Mai 2018 gefeiert haben.

Wir gratulieren nachträglich Irmgard und Harry Kötschau

aus Kleinschwabhausen zur Gnadenhochzeit,

die sie am 6. Juni 2018 gefeiert haben.

Wir gratulieren nachträglich Gisela und Kurt Kölbel

aus Blankenhain, OT Kleinlohma zurEisernen Hochzeit,

die sie am 23. Mai 2018 gefeiert haben.

Wir gratulieren nachträglich Irena und Wolfgang Beck

aus Apolda zurEisernen Hochzeit,

die sie am 23. Mai 2018 gefeiert haben.

Wir gratulieren nachträglich Ingrid und Harry Klink

aus Mönchenholzhausen, OT Hayn zurDiamantenen Hochzeit,

die sie am 23. Mai 2018 gefeiert haben.

Wir gratulieren nachträglich Helga und Kurt Fröbelaus Kranichfeld, OT Stedten zur

Eisernen Hochzeit,die sie am 23. Mai 2018 gefeiert haben.

Wir gratulieren nachträglich Minna und Gerhardt Link

aus Bad Berka zurDiamantenen Hochzeit,

die sie am 16. Mai 2018 gefeiert haben.

Wir gratulieren nachträglich Sieglinde und Manfred Lehmann

aus Ilmtal-Weinstraße, OT Mattstedt zurDiamantenen Hochzeit,

die sie am 24. Mai 2018 gefeiert haben.

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