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22. Jahrgang Strasburg (Um.), den 23. August 2013 ISSN 0941-1674 Nummer 07-08/2013 Unabhängiges amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Strasburg (Uckermark) 11. Preisrätsel zur Leistungsschau Pasewalk 14 Kirchliche Informationen 17 Hanse-Tour „Sonnenschein“ 2013, Informationen der FEG 18 Tanzaniatag & Benefizessen; Aktionsbündnis Vorpommern 19 Die Abfallberatung informiert! 20 Entdeckungsreise, AWO-Kita; Strasburger ABC-Schützen 20 Musikschule; Familienfest im AWO Kinder- u. Jugendhaus 21 Termine und Informationen der Vereine 22 Uckermärkischer Heimatkreis 22 Seniorenverband BRH; „Subbotnik“ wieder entdeckt 23 Neue Austellungen im Museum 24 Veranstaltungskalender August/September 2013 25 Weitere Veranstaltungen 26 Inhaltsüberblick Jubilare, Geburten, Bereitschaftsdienste 3 Satzung über die Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen der Stadt Strasburg (Um.) 3 Satzung der Stadt Strasburg (Um.) über die Erhebung von Verwaltungs- und Benutzungsgebühren 5 Wahlbekanntmachung 7 Bekanntmachung der Gemeindebehörde 8 Informationen aus der Stadtverwaltung Strasburg (Um.) 10 Wasser- und Bodenverband „Landgraben“ 10 Der Bürgermeister informiert 11 Festprogramm zum Stadt- und Feuerwehrfest 12 Leistungsschau der Uecker-Randow-Region 13

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Nr. 07-08/2013 Strasburger Anzeiger August 2013 1

22. Jahrgang Strasburg (Um.), den 23. August 2013 ISSN 0941-1674 Nummer 07-08/2013

Unabhängiges amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Strasburg (Uckermark)

11. Preisrätsel zur Leistungsschau Pasewalk 14Kirchliche Informationen 17Hanse-Tour „Sonnenschein“ 2013, Informationen der FEG 18Tanzaniatag & Benefizessen; Aktionsbündnis Vorpommern 19Die Abfallberatung informiert! 20Entdeckungsreise, AWO-Kita; Strasburger ABC-Schützen 20Musikschule; Familienfest im AWO Kinder- u. Jugendhaus 21Termine und Informationen der Vereine 22Uckermärkischer Heimatkreis 22Seniorenverband BRH; „Subbotnik“ wieder entdeckt 23Neue Austellungen im Museum 24Veranstaltungskalender August/September 2013 25Weitere Veranstaltungen 26

InhaltsüberblickJubilare, Geburten, Bereitschaftsdienste 3Satzung über die Stundung, Niederschlagung und Erlass vonForderungen der Stadt Strasburg (Um.) 3Satzung der Stadt Strasburg (Um.) über die Erhebung vonVerwaltungs- und Benutzungsgebühren 5Wahlbekanntmachung 7Bekanntmachung der Gemeindebehörde 8Informationen aus der Stadtverwaltung Strasburg (Um.) 10Wasser- und Bodenverband „Landgraben“ 10Der Bürgermeister informiert 11Festprogramm zum Stadt- und Feuerwehrfest 12Leistungsschau der Uecker-Randow-Region 13

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2 Strasburger Anzeiger August 2013 Nr. 07-08/2013

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Nr. 07-08/2013 Strasburger Anzeiger August 2013 3

Die Stadtverwaltung Strasburg gratuliert ...... und wünscht viel Gesundheit und alles Gute!

Geburtstage September 101 JahreElse Kasprzyk

94 JahreMarianne Hoyer

92 JahreMartha Klammer

91 JahreElisabeth SchulzUrsula Kühl

87 JahreHelmut Henke

86 JahreErika Oestereich

85 JahreBernhard Spieker

84 JahreBrigitte SchneiderUrsula Schuckies

83 JahreCharlotte ZingelmannGisela DittbrennerIrmgard Gimm

82 JahreIlse WieseHerta CartsburgRudi LunowErna JahnkeAnni Großklaus

81 JahreEberhard PostierHerbert SkierkeApolonia KreipelWilli Hiller

80 JahreWilli UtechAdolf Gurke

79 JahreGerhard ChristannMargarete KopperschmidtKarla LöschmannGerhard MüllerWolfgang RossowErhard SchöttlerElfriede ZimmermannArnold Dahms

78 JahreVera RossowHelga KlimaschewskiHannelore SchulzHannelore GrohsEdith SchäferChristel PetersHelga Wolf

77 JahreHelga KreibichSiegfried FunkHannelore KirchnerChristel Pawelzik

76 JahreJutta SchaakHeinz Dehn

Astrid WoldegkRuth GraffunderEdelgard LevenhagenErika Ortmann

75 JahreInge RehdersOrtrud SteffenhagenHannelore BugdahnDora DojahnRenate EschrichtHannalise Stahr

74 JahreIngrid RadischHannelore JeskePeter RobeckGerhard JarmerHartmut KeuneckeErika Hegenbarth

73 JahreJohanna BogdanIngrid BallinHelga PiontekGerda DettmannErwin KarauIrmgard GrünbergAnnarose KarauKurt von TranseheAnnelore BüngerUwe FilterGisela Böge

72 JahreIngrid BayerBrigitta Nehls

Hubert HübnerBurkhard HenkeLotte BlankInge HäckerFritz Kumpf

71 JahreKarin NeißnerWaltraut DähnPeter RauschenbachHorst KaddatzIngried Giese

70JahreGünter SternDietrich KörnerEva-Maria Krolzick

GeburtenLucy Kuhn 06.06.Jolien Fiedler 16.06.Tilda Charlott Brandt 22.06.Timo Schultz 26.06.Anna Schultz 26.06.Aranbir Sing Sunner 26.06.Alyssa-Celine Kästner 27.06.Max Barthel 30.06.Fabian Suffner 15.07.Adrian Grett 23.07.Henry Schwoy 30.07.

Hinweis: Wenn Sie nicht wünschen, dass Ihr Geburts tag bzw. Ihr Jubiläum im Strasburger Anzeiger veröffent licht wird, können Sie in der Stadtverwaltung­(Ein woh ner meldeamt) eine Übermitt­lungs sperre beantragen, so dass Ihr Name nicht aufgeführt wird.

BereitschaftsdiensteDen kassenärztlichen Notdienst: 116 117 (Notfälle können unter der Notruf-Nr. 112 angemeldet werden.)

Kontakt- und Beratungsstelle für Opfer häuslicher Gewalt:Tel.: 03973/12049975 oder Handy: 0170/8786848

Bereitschafts-/Havariedienst der Gemeinnützigen Wohnungs-baugesellschaft mbH Strasburg: Heizung/Sanitär 039753/22895, Elektro 0173/9586772, am Wochenende 0172/5337572

e.dis: Strom: 03976/28073433, Gas: (01804)551111 (0,24 e/Anruf)

GKU: Wasser, Abwasser 039753/21316 oder 0172/3017698

Amtliche Bekanntmachungen

Satzung über die Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen der Stadt Strasburg (Um.)

Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklen-burg Vorpommern (KV MV) zuletzt geändert mit Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V. S. 777) i. V. m. §§ 1, 2 und 12 des Kommunalabgabengesetzes (KAG MV) GVOBl. M-V 2005, S. 146) in der z. Zt. gültigen Fassung zuletzt geändert mit Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777, 833), der Abgabenordnung (AO) in der z. Z. gültigen Fassung zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. März 2013 (BGBl. I S. 556) und der Gemeinde-haushaltverordnung-Doppik (GemHVO-Doppik) vom 13. Dezem-ber 2011 (GVOBl. M-V S. 1118) wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung vom 20.06.2013 folgende Satzung erlassen.

§ 1 Stundung (1) Stundung ist das Hinausschieben des Fälligkeitszeitpunktes ei-

ner Forderung. Sie soll nur auf Antrag des Schuldners erfolgen.(2) Voraussetzung: Forderungen der Stadt Strasburg (Um.) dürfen auf schriftlichen

Antrag ganz oder teilweise unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs gestundet werden, wenn besondere Gründe vorliegen, die eine Stundung rechtfertigen, insbesondere dann, wenn die Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Zahlungs-pflichtigen bedeuten und die Zwangsvollstreckung erfolglos sein würde, die Forderung nach der Stundung aber voraussichtlich

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4 Strasburger Anzeiger August 2013 Nr. 07-08/2013

eingehen wird (§ 22 Abs. 1 GemHVO-Doppik, § 222 AO). Eine erhebliche Härte ist dann anzunehmen, wenn der Zahlungs-pflichtige sich auf Grund ungünstiger wirtschaftlicher Verhält-nisse ohne eigenes Verschulden, vorübergehend in ernsthaften Zahlungsschwierigkeiten befindet bzw. im Fall einer sofortigen Einziehung in diese geraten würde. Die Stundung kommt nicht in Betracht bei unzuverlässigen Schuldnern und wenn die Erfüllung der Forderung durch Hinausschieben der Fälligkeit gefährdet wird. Wird die Stundung durch Einräumung von Teilzahlung (Ra-ten) gewährt, so ist vorzusehen, dass die jeweilige Restforderung sofort zur Zahlung fällig wird, wenn Termine für die Zahlung von 2 Raten nicht eingehalten worden sind.

(3) Bis zur Entscheidung über den Antrag erfolgt keine Mahnung oder Beitreibung der Forderung.

(4) Fälligkeitstermine sollten möglichst nicht über das laufende Haushaltsjahr gesetzt werden.

(5) Gestundete Beträge sind zu verzinsen. Die Verzinsung von Steu-ern, Gebühren und Beiträgen richtet sich nach den §§ 233 bis 239 der Abgabenordnung (AO). Für privatrechtliche Forderun-gen wird ein Zinssatz von 3 v. H. über dem jeweiligen Basiszins-satz der Europäischen Zentralbank, mindestens aber in der sich nach § 238 der AO ergebenden Höhe, als angemessen angese-hen, soweit von der Stadt geschlossene Verträge oder sonstige Vorschriften keine andere Verzinsung vorsehen. Von der Berech-nung der Stundungszinsen soll nur abgesehen werden, wenn der Schuldner durch die Zinszahlung in seiner wirtschaftlichen Lage schwer geschädigt würde. Die Entscheidung hierüber richtet sich nach den Vorschriften über den Erlass von Forderungen:

(6) Beträge, die über einen Zeitraum von drei Jahren hinaus ohne Ratenzahlung gestundet werden, sind haushaltsmäßig und kas-senmäßig wie befristete Niederschlagungen zu behandeln.

(7) Der Zinsbescheid bei Stundung kommunaler Abgaben ist ein Verwaltungsakt, der mit Rechtsbehelfsbelehrung auszustatten ist (§ 157 AO).

(8) Über die Stundung entscheidet:1. bis zur Höhe von 500,00 Euro von der Kämmereiamtsleite-

rin der Stadt Strasburg (Um.),2. bis zur Höhe von 1.500,00 Euro vom Bürgermeister der

Stadt Strasburg (Um.),3. bis zur Höhe von 2.500,00 Euro vom Hauptausschuss,4. von über 2.500,00 Euro von der Stadtvertretung der Stadt

Strasburg (Um.).(9) Wenn die Erfüllung der Verbindlichkeit durch den Schuldner

zweifelhaft erscheint, muss die Stundung von einer Sicher-heitsleistung abhängig gemacht werden.

§ 2 Aussetzung der Vollziehung(1) Abgaben und Gebühren sind grundsätzlich auch dann zu zah-

len, wenn der Schuldner Rechtsbehelf einlegt (§ 80 Abs. 2 Nr.1 VwGO, § 361 Abs.1 AO). Somit hat der Rechtsbehelf keine aufschiebende Wirkung.

(2) Ist die Rechtslage zweifelhaft oder würde die sofortige Zah-lung für den Abgabenschuldner eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte bedeuten, kann (Ermessensentscheidung) die Vollziehung des Abgaben-bescheides ausgesetzt werden (§ 80 Abs. 4 VwGO, § 361 Abs. 2 AO). Die Aussetzung der Vollziehung schiebt die Fälligkeit auf, hat also die rechtliche Wirkung einer Stundung. Die Aus-setzung der Vollziehung kann von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht werden. Ausgesetzte Beträge sind bei Er-folglosigkeit des Rechtsbehelfs zu verzinsen (§ 237 AO).

(3) Über die Aussetzung der Vollziehung entscheidet:a) Soweit die Aussetzung der Vollziehung wegen erheblicher

Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Be-scheides in Betracht kommt, die Kämmereiamtsleiterin in Absprache mit dem Bürgermeister.

b) Für den Bereich Steuern die Kämmereiamtsleiterin auf der Grundlage vorliegender Grundlagenbescheide des Finanz-amtes.

§ 3 Niederschlagung (1) Niederschlagung ist eine befristete oder unbefristete Zurück-

stellung der Weiterverfolgung eines fälligen Anspruchs ohne Verzicht auf den Anspruch selbst. Die Niederschlagung ist eine verwaltungsinterne Maßnahme und kein Verwaltungsakt.

(2) Voraussetzung für eine befristete Niederschlagung:eine befristete Niederschlagung kommt in Betracht, wenn a) die Einziehung vorrübergehend keinen Erfolg haben wird.

(3) Voraussetzung für eine unbefristete Niederschlagung: eine unbefristete Niederschlagung ist zulässig, wenn

a) die Einziehung nachweislich dauernd ohne Erfolg bleiben wird, oder

b) die Kosten der Einziehung außer Verhältnis zur Höhe des Anspruchs stehen (§ 22 Abs. 2 GemHVO-Doppik, § 261 AO).

(4) Über die Niederschlagung wird der Schuldner nicht infor-miert. Die Niederschlagung bedarf keines Antrages eines Schuldners. Durch die Niederschlagung erlischt der An-spruch nicht. Die weitere Rechtsverfolgung wird daher nicht ausgeschlossen.

(5) Ansprüche können niedergeschlagen werden:1. bis zur Höhe von 500,00 Euro von der Kämmereiamtsleite-

rin der Stadt Strasburg (Um.),2. bis zur Höhe von 1.500,00 Euro vom Bürgermeister der

Stadt Strasburg (Um.),3. bis zur Höhe von 2.500,00 Euro vom Hauptausschuss,4. von über 2.500,00 Euro von der Stadtvertretung der Stadt

Strasburg (Um.),(6) Befristet niedergeschlagene Forderungen sind in Abstimmung

mit dem jeweiligen Fachamt weiter zu verfolgen. Die wirt-schaftlichen Verhältnisse des Schuldners sind mindestens ein-mal im Jahr zu überprüfen um die Verjährung rechtzeitig zu unterbrechen. (§§ 228, 231 AO).

(7) Die niedergeschlagenen Beträge sind in einer Niederschlags-überwachungsliste durch die Stadtkasse aufzulisten.

Ergibt sich nachträglich die Möglichkeit der Einziehung, sind diese Forderungen in der Niederschlagsliste des Kassenkontos wieder aufleben zu lassen.

§ 4 Erlass(1) Ein Erlass ist ein Verzicht auf einen Anspruch.(2) Ansprüche dürfen ganz oder teilweise erlassen werden, wenn

ihre Einziehung nach Lage des einzelnen Falles für den Schuldner eine besondere Härte bedeuten würde. Das gleiche gilt für die Minderung von Forderungen und die Rückzah-lung oder Anrechnung von geleisteten Beträgen (§ 22 Abs. 3 GemHVO-Doppik).

Der Erlass soll nur auf Antrag erfolgen.(3) Über den Erlass entscheidet:

1. bis zur Höhe von 500,00 Euro von der Kämmereiamtsleite-rin der Stadt Strasburg (Um.),

2. bis zur Höhe von 1.500,00 Euro vom Bürgermeister der Stadt Strasburg (Um.),

3. bis zur Höhe von 2.500,00 Euro vom Hauptausschuss,4. von über 2.500,00 Euro von der Stadtvertretung der Stadt

Strasburg (Um.).(4) Die Stadtkasse hat sich die Entscheidungen nach Abs. 3

schriftlich einzuholen und eine Abgangsanordnung für den Er-lass zu erteilen.

(5) Erlassene Forderungen werden mit dem Erlass als Forderung ausgebucht. Eine Wertberichtigung ist nicht erforderlich.

§ 5 Kleinbeträge(1) Die Stadt Strasburg (Um.) kann davon absehen, Ansprüche

von weniger als 10,00 Euro geltend zu machen, es sei denn, dass die Einziehung aus grundsätzlichen Erwägungen geboten ist (§ 23 GemHVO-Doppik).

§ 6 Wertberichtigungen(1) Abzinsungen

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Unverzinsliche, niedrig verzinsliche und zinslos gestundete Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als 3 Jahren sind mit ihrem Barwert unter Berücksichtigung eines Zinssatzes von 5,5 v. H. anzusetzen.- unverzinsliche: vereinbarter Zinssatz 0 v. H./p. a.- niedrig verzinsliche: vereinbarter Zinssatz zwischen 0 v. H.– 3 v. H./ p. a. - zinslos gestundet: auf die Erhebung wird verzichtet.

Der Barwert (abgezinste Nominalwert) errechnet sich aus: Nominalwert x Abzinsungsfaktor = Barwert Abzinsungsfaktor = (1+i)-n, i = Zinssatz; n = Laufzeit zum

Bilanzstichtag Die Berechnung ist mit der Kämmereiamtsleiterin abzustim-

men und als Jahresabschlussbuchung zu buchen.(2) Niederschlagungen Niedergeschlagene Forderungen sind zum Jahresabschluss

zu berichtigen. Die Wertberichtigung kann bis zu 100 v. H. der Forderung betragen. Die Höhe der Wertberichtigung ist schriftlich zu begründen.

(3) Erlassene Forderungen

Erlassene Forderungen werden mit dem Erlass als Forderung ausgebucht. Eine Wertberichtigung ist somit nicht erforderlich.

§ 7 InkrafttretenDiese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über Stundung, Niederschlagung und Erlass vom 16.12.1999 außer Kraft.

Strasburg, den 24.06.2013

Norbert RaulinBürgermeister

Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formfehler verstoßen wurde, können diese nach § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli (GVOBl. M-V 2011 S. 777, 833), nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- und Bekannt-machungsvorschriften.

Aufgrund der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg Vor-pommern (KV MV) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011 S. 777) und der §§ 1, 2 und 5 des Kommunalabgabengesetzes M-V (KAG MV) vom 12. April 2005 (GVOBl. 2005 S. 148) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777, 833) wird nach Beschlussfassung der Stadtvertretung vom 20.06.2013 folgende Satzung erlassen.

§ 1 AllgemeinesFür Amtshandlungen und sonstige Verwaltungstätigkeiten im ei-genen Wirkungskreis oder für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen und Anlagen werden nach dieser Satzung Gebühren und Auslagen – im nachfolgenden Kosten genannt – erhoben, wenn der Beteiligte die besondere Leistung beantragt hat oder wenn sie ihn unmittelbar begünstigt. Verwaltungstätigkeiten sind auch Ent-scheidungen über förmliche Rechtsbehelfe.(1) Kosten werden auch erhoben, wenn ein auf Vornahme einer

kostenpflichtigen Verwaltungstätigkeit gerichteter Antrag ab-gelehnt oder nach Aufnahme der Verwaltungstätigkeit vor der Entscheidung zurückgenommen wird.

(2) Die Erhebung von Kosten aufgrund anderer Rechtsvorschrif-ten bleibt unberührt.

§ 2 KostentarifDie Höhe der Kosten bemisst sich unbeschadet des § 6 nach den Gebührensätzen (Anlage 1), die Bestandteil dieser Satzung sind.

§ 3 Gegenstand der Gebühren(1) Ist für den Ansatz von Gebühren durch den Gebührentarif (sie-

he Anlage) ein Rahmen (Mindest- oder Höchstsatz) bestimmt, so sind bei der Festsetzung der Gebühr das Maß des Verwal-tungsaufwandes, sowie der Wert des Gegenstandes zur Zeit der Beendigung der Verwaltungstätigkeit zu berücksichtigen.

(2) Werden mehrere gebührenpflichtige Verwaltungstätigkeiten nebeneinander vorgenommen, so ist für jede Verwaltungstätig-keit eine Gebühr zu erheben.

(3) Wird ein Antrag auf Vornahme einer Verwaltungstätigkeit- ganz oder teilweise abgelehnt,- zurückgenommen, bevor die Verwaltungstätigkeit beendet ist

so sind 10 bis 75 % der Gebühr zu erheben, die bei ihrer Vor-nahme zu erheben wäre.

(4) Wird der Antrag wegen Unzuständigkeit abgelehnt, so ist kei-ne Gebühr zu erheben.

Dasselbe gilt bei Rücknahme des Antrages, wenn mit der sach-lichen Bearbeitung noch nicht begonnen wurde.

Satzung der Stadt Strasburg (Um.) über die Erhebung von Verwaltungs- und Benutzungsgebühren (Verwaltungs- und Benutzungsgebührensatzung)

(5) Wird eine zunächst abgelehnte Verwaltungstätigkeit auf einen Rechtsbehelf hin vorgenommen, so wird die für die Ablehnung erhobene Gebühr angerechnet.

§ 4 Gebühren für Widerspruchsbescheide(1) Soweit ein Rechtsbehelf erfolglos bleibt, darf eine Gebühr

erhoben werden, wenn der Verwaltungsakt, gegen den der Wi-derspruch erhoben wird, gebührenpflichtig ist.

Die Gebühr beträgt höchstens die Hälfte der für den angefoch-tenen Verwaltungsakt festzusetzenden Gebühr. War für die an-gefochtene Entscheidung keine Gebühr zu erheben, so richtet sich die festzulegende Gebühr nach Punkt 30 des Gebühren-verzeichnisses (Anlage 1).

(2) Wird dem Rechtsbehelf teilweise stattgegeben, so ermäßigt sich die aus Absatz 1 ergebene Gebühr im Verhältnis der Ab-weisung. Im Falle der teilweisen bzw. vollständigen Rück-nahme des Rechtsbehelfs gilt § 3 Abs. 3 der Satzung entspre-chend.

§ 5 Gebührenbefreiungen(1) Gebühren werden nicht erhoben für

- mündliche Auskünfte- Zeugnisse und Bescheinigungen in folgenden Angelegen-

heitena) Arbeits- und Dienstsachenb) Besuch von Schulenc) Zahlung von Ruhegeldern, Unterstützungen und der-

gleichen aus öffentlichen und privaten Kassend) Nachweis der Bedürftigkeit

- Verwaltungstätigkeiten, die die Stundung, Niederschla-gung oder den Erlass von Verwaltungskosten betreffen

- für die Vergabe öffentlicher Aufträge- Verwaltungstätigkeiten, zu denen

a) in Ausübung öffentlicher Gewalt eine andere Behörde im Lande, eine Behörde des Bundes oder die Behörden eines anderen Landes Anlass gegeben hat, es sei denn, dass die Gebühr einem Dritten zur Last zu legen ist.

b) Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemein-schaften des öffentlichen Rechts einschließlich ihrer öffentlich-rechtlichen Verbände, Anstalten und Stiftun-gen, es sei denn, dass die Gebühr einem Dritten zur Last zu legen ist.

(2) Vor der Erhebung einer Gebühr kann außer den in Absatz 1 genannten Fällen ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn daran ein öffentliches Interesse besteht.

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6 Strasburger Anzeiger August 2013 Nr. 07-08/2013

§ 6 Auslagen(1) Werden bei der Vorbereitung oder bei der Vornahme einer Ver-

waltungstätigkeit besondere Auslagen notwendig, so hat der Kostenschuldner sie ohne Rücksicht darauf, ob eine Gebühr zu entrichten ist, zu erstatten. Dies gilt nicht für besondere Aus-lagen bei der Bearbeitung eines Rechtsbehelfs, soweit diesem stattgegeben wird. Maßgebend hierfür ist das Verwaltungskos-tengesetz.

(2) Als Auslagen werden insbesondere erhoben:- Porto bzw. Postgebühren für Zustellungen und Nachnahmen

sowie für die Ladung von Zeugen und Sachverständigen. - Wird durch Bedienstete der Behörde zugestellt, so werden

die für die Zustellung durch die Post mit Zustellungsur-kunde entstehenden Postgebühren erhoben.

- Gebühren für Telefongespräche und Telefax-Benutzung,- Kosten öffentlicher Bekanntmachungen,- Zeugen- und Sachverständigengebühren,- bei Dienstgeschäften entstehende Reisekosten,- Kosten für Verwahrung oder Beförderung von Sachen,- Beträge, die anderen Behörden oder Personen für ihre Tä-

tigkeit zu zahlen sind,- Schreibgebühren für weitere Ausfertigungen, Auszüge, Fo-

tokopien, Lichtpausen und Vervielfältigungen nach dem Gebührentarif enthaltenen Sätzen.

(3) Beim Verkehr mit Behörden des Landes und den Gebietskör-perschaften im Lande werden, soweit Gerechtigkeit verbürgt ist, Auslagen nur erhoben, wenn sie in Einzelfall 10,00 Euro überschreiten.

§ 7 Gebührenpflichtiger(1) Zur Zahlung der Kosten ist verpflichtet, wer:

a) die Amtshandlung veranlasst hat oder zu dessen Gunsten sie vorgenommen wird.

b) die Kosten durch eine vor der zuständigen Behörde abge-gebene oder ihr mitgeteilte Erklärung übernommen hat.

c) für die Kostenschuld kraft Gesetzes haftet.(2) Gebührenpflichtig nach § 4 ist derjenige, der den Rechtsbehelf

eingelegt hat.(3) Mehrere Gebührenpflichtige sind Gesamtschuldner.

§ 8 Entstehung der Gebührenpflicht(1) Die Gebührenpflicht entsteht, soweit ein Antrag notwendig ist,

mit dessen Eingang, im Übrigen mit Beendigung der gebüh-renpflichtigen Amtshandlung.

(2) Die Gebühren- und die Auslagenerstattung werden fällig, wenn die Leistung vollendet ist und wenn die Entscheidung bzw. Genehmigung ausgehändigt wird.

(3) Die Gebühr kann vor Vornahme der Amtshandlung (z. B. Stan-desamt, Meldeamt) gefordert werden, es kann Sicherheit ver-langt werden.

(4) Der Gebührenpflichtige soll möglichst vor der Leistung auf die Gebührenpflicht und deren Höhe hingewiesen werden.

§ 9 InkrafttretenDiese Gebührensatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung der Stadt Strasburg vom 14. Oktober 1999 außer Kraft.

Strasburg, den 24.06.2013

Norbert RaulinBürgermeister

Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formfehler verstoßen wurde, können diese nach § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli (GVOBl. M-V 2011 S. 777, 833), nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- und Bekannt-machungsvorschriften.

Anlage 1

Gebührenverzeichnis der Verwaltungs- und Benutzungsgebührensatzung der Stadt Strasburg (Um.) vom 24.06.2013 – Allgemeine Gebührensätze

lfd. Nr. Gegenstand Betrag in Euro1. Ablehnung eines Antrages wegen Unzuständigkeit gebührenfrei2. Genehmigungen, Erlaubnisse, Bescheide, Ausnahmebewilligungen und Bescheinigungen, soweit nicht eine andere Gebühr oder

Gebührenfreiheit vorgeschrieben ist; - je angefangene viertel Stunde 10,00

3. Hand- oder maschinenschriftlich hergestellte Ausfertigungen, Abschriften oder Auszüge aus Akten, Protokollen, von öffentlichen Verhandlungen, amtlichen Büchern, Registern usw., soweit sie auf Antrag erteilt werden, je angefangene Seite

5,00

4. Bestätigungen: von Unterschriften od. Handzeichen „Ablichtung stimmt mit Original überein“

2,003,30

5. Kopierleistungen:eine Kopie A4 einseitigeine Kopie A4 doppelseitigeine Kopie A3 einseitigeine Kopie A3 doppelseitig

0,120,250,200,30

6. Akteneinsicht: Die Einsicht von Akten, Karteien, Registern und dgl., soweit sie nicht zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt sind- erhöhter Zeitaufwand- sofortiger Zugriff

10,003,30

7. Schriftliche Auskünfte für wirtschaftliche Dispositionen und Prognosen an interessierte Gesellschaften u. ä.Grundgebührzuzüglich je angefangene Seite

10,003,30

8. Abgabe von Druckstücken (Orts-und Gebührensatzung, Plänen, Tarifen, Straßen- und Stimmbezirksverzeichnissen und dgl.)für jede angefangene Seitemindestens jedoch

0,301,00

9. Schriftliche Aufnahme eines Antrages oder einer Erklärung, die von Privatpersonen zu deren Nutzen gewünscht wirdje angefangene Seite 10,00

10. Benutzung Archiv (von der Erhebung der Gebühr kann abgesehen werden, wenn die Inanspruchnahme wissenschaftlichen Zwecken dient), Benutzung der Archivräume zur Recherche:pro angefangenen Tag

10,00

11.

Anfertigung von Abschriften und Auszügen aus Archivgutje angefangene Seite 10,00

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Nr. 07-08/2013 Strasburger Anzeiger August 2013 7

12. Benutzung des Faxgerätes je angefangene Seite 1,0013.

Vervielfältigungen Amtsblatta) innerhalb des Jahresb) nach Ablauf des Jahres je angefangene Seite je Amtsblatt

gebührenfrei

0,302,00

14.

Verwaltungstätigkeiten, die nach Art und Umfang in der Gebührensatzung nicht näher bestimmt werden können und mit besonderer Mühewaltung verbunden sind - je angefangene Viertelstunde

10,00

15. Zweitausfertigung von Steuer- und sonstigen Quittungen 3,3016.

Bescheinigung über öffentliche Abgaben früherer Jahrefür jedes Jahr

3,30

17. Ersatz für verlorene und unbrauchbar gewordene Hundesteuermarken+ Steuermarke

3,301,00

18. Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung 5,3019. Bearbeitung für Kauf- und Erbbaurechtsverträge 155,0020.

Ausstellen eines Zeugnisses über das Nichtbestehen bzw. das Nichtausüben eines Vorkaufsrechts nach § 24 BauGB und den Verzicht des Vorkaufsrechts, sowie Rangrücktrittserklärung

52,00

21.

Vervielfältigungen (Kopien) aus zeichnerischen Druckstücken der Stadt Strasburg (Um.) einschließlich deren Textteilen (B-Pläne, F-Pläne, Rahmenpläne, Sanierungs- und Erhaltungssatzungen, Abrundungs- und Außenbereichssatzungen usw.DIN A3 und DIN A4 je Seite

3,30

22. Gebühren für genehmigungspflichtige Vorhaben, Teilungen und Rechtsvorgänge nach §§ 144, 145 BauGB 40,0023.

Benutzung der Haus- und Bauakten zu privaten und gewerblichen Zwecken pro Akte - sofortiger Zugriff- bei längerem Suchvorgang

3,3010,00

24. Genehmigung zur Aufstellung nichtamtlicher Hinweisschilderm pro Standort 26,0025. Bestätigung des Fundbüros 10,0026. Ausstellung einer Erteilung für ein genehmigungsfreies Bauvorhaben gem. § 62 BauGB 30,0027. Erstellung einer Aufgrabegenehmigung im öffentlichen Verkehrsraum 20,0028. Gebühren für Bescheide gem. §§ 7g, 10 f und 11a EStG je angefangene Stunde 30,0029. Ausstellung von Pachtverträgen 10,0030. Rechtsbehelfe, Entscheidungen über förmliche Rechtsbehelfe, soweit nicht in § 3 dieser Satzung anzuwenden ist, einschließlich

der Entscheidung über Widersprüche Dritte 60,00

1. Am 22. September 2013 findet die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag statt.

Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.2. Die Gemeinde Strasburg (Um.) ist in folgende 5 Wahlbezirke

eingeteilt:

Wahlbezirk 1: Westteil der Stadt mit Ortsteilen und Ortsbe-reichen, Wahlraum: Grundschule Strasburg (Um.), Baustr. 26

Wahlbezirk 2: Nordteil der Stadt mit Ortsteilen und Ortsberei-chen, Wahlraum: Kulturhaus Strasburg (Um.), Bahnhofstr. 19

Wahlbezirk 3: Gehren, Klepelshagen, Neuensund, Wahlraum: Gemeindezentrum Gehren, Gehren 10 (barrierefrei)

Wahlbezirk 4: Südostteil der Stadt mit Ortsteilen und Orts-bereichen, Wahlraum: Max-Schmeling-Halle Strasburg (Um.) (Stadthalle), Lindenstr. 6 (barrierefrei)

Wahlbezirk 5: Innenstadt Strasburg (Um.), Wahlraum: Volks-solidarität (Haus der Fam. und Begegnung), Schulstr. 11 (bar-rierefrei)

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 19. August 2013 bis 1. September 2013 über-sandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.

Der Briefwahlvorstand der Stadt Strasburg (Um.) tritt zur Ermittlung der Briefwahlergebnisse für die Bundestags-wahl um 15.30 Uhr im Rathaus der Stadt Strasburg (Um.), Schulstr. 1, Raum 3.04 zusammen.

3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er ein-getragen ist.

Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Perso-nalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.

Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln.

Wahlbekanntmachung Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes den Stimm-

zettel ausgehändigt. Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.

Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummera) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Na-

men der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese; bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem das Kennwort und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung,

b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Be-zeichnung der Parteien und sofern sie eine Kurzbezeich-nung verwenden, auch diese, sowie jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kenn-zeichnung.

Der Wähler gibt seine Erststimme in der Weise ab,

dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarz-druck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewer-ber sie gelten soll,

und seine Zweitstimme in der Weise, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck)

durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.

Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum ge-kennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist.

Die Wahlbezirke IV und V der Stadt Strasburg (Um.) sind in die repräsentative Wahlstatistik der Bundestagswahl 2013 ein-

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8 Strasburger Anzeiger August 2013 Nr. 07-08/2013

bezogen. Die Wähler der aufgeführten Wahlbezirke erhalten für die Stimmabgabe einen Stimmzettel mit Unterscheidungs-aufdruck nach Altersgruppen und Geschlecht. Weitere Hinwei-se zur repräsentativen Wahlstatistik enthält die Ergänzung zu dieser Wahlbekanntmachung.

Ein Blinder oder sehbehinderter Wähler kann sich im Wahl-raum zur Kennzeichnung des Stimmzettels einer Wahlschab-lone bedienen. Die Wahlschablone ist vom Wahlberechtigten für die Stimmabgabe persönlich mitzubringen. Auskünfte zu Wahlunterlagen für blinde und sehbehinderte Menschen erhal-ten Sie unter der Tel.-Nr.: 01805/666456 (0,14 EUR/Min. bei Anrufen aus dem deutschen Festnetz, maximal 0,42 EUR/Min. bei Anrufen aus deutschen Mobilfunknetzen).

Rollstuhlfahrer oder Wähler mit Schwierigkeiten beim Treppensteigen werden gebeten mit Wahlschein im Wahlraum des Wahlbezirks 4 – Max-Schmeling-Halle zu wählen. Dazu muss der Wahlschein bis zum 20. September 2013 bei der Ge-meindewahlbehörde beantragt werden. Bitte nutzen Sie dazu den Vordruck auf Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte.

4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahl-handlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jeder hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses

Wahlkreises oderb) durch Briefwahl

teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Ge-meindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefum-schlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzet-tel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unter-schriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbrief-umschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.

6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. (§ 14 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes)

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Frei-heitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbu-ches).

Strasburg (Um.), 8. August 2013

Die GemeindebehördeAndrea Schilling

Ergänzung zur WahlbekanntmachungDurchführung einer repräsentativen Wahlstatistik bei der

Wahl zum 18. Deutschen Bundestag am 22. September 2013

1. Auf der Grundlage § 2 des Wahlstatistikgesetzes vom 21. Mai 1999 (BGBl. I S. 1023), geändert durch Gesetz vom 23. April

1. Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl f. die Gemeinde die Wahlbezirke der Gemeinde Strasburg (Uckermark) wird

in der Zeit vom 2. September 2013 (20. Tag vor der Wahl) bis 6. September 2013 (16. Tag vor der Wahl) – während der allgemeinen Öffnungszeiten – Stadtverwaltung Strasburg

Bekanntmachung der Gemeindebehördeüber das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen

für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 22. September 2013

(Um.), Schulstr. 1, 17335 Strasburg (Um.), Raum 1.05 und 1.06 (barrierefrei) für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme be-reitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter

2013 (BGBl. I S. 962) werden zur Bundestagswahl 2013 unter Wahrung des Wahlgeheimnisses in ausgewählten allgemeinen Wahlbezirken und Briefwahlbezirken repräsentative Auszäh-lungen nach dem Wahltag durchgeführt.

Aus den Ergebnissen werden in den Folgemonaten repräsenta-tive Wahlstatistiken übera) die Wahlberechtigten, Wahlscheinvermerke und die Betei-

ligung an der Wahl nach Geschlecht und 10 Geburtsjahres-gruppen, sowie

b) die Wähler und ihre Stimmabgabe für die einzelnen Wahl-vorschläge nach Geschlecht und 5 Geburtsjahres-Gruppen sowie die Gründe für die Ungültigkeit von Stimmen

als repräsentative Bundes- bzw. Landesstatistiken erstellt.

Die ausgewählten allgemeinen Stichprobenwahlbezirke müs-sen mindestens 400 Wahlberechtigte und die ausgewählten Stichprobenbriefwahlbezirke mindestens 400 Wähler umfas-sen.Die statistischen Auszählungen- der Wählerverzeichnisse nach a) werden in den Gemeinde-

behörden, in denen ausgewählte Wahlbezirke liegen und - der Stimmzettel nach b) im Statistischen Amt Mecklen-

burg-Vorpommerndurchgeführt.

Nach § 6 des Wahlstatistikgesetzes dürfen die Wählerverzeich-nisse und die gekennzeichneten Stimmzettel bei den wahlsta-tistischen Auszählungen nicht zusammengeführt werden.

2. In die repräsentative Wahlstatistik sind die allgemeinen Wahlbezirke mit den Wahlbezirksnummern IV (Max-Schmeling-Halle) und V (Volkssolidarität) der Stadt Stras-burg (Um.) einbezogen.

3. In den ausgewählten repräsentativen Wahlbezirken werden nur Stimmzettel verwendet, die einen für die repräsentative Wahl-statistik nachfolgend aufgeführten Zusatzaufdruck enthalten.

A. Mann, geboren 1989 bis 1995B. Mann, geboren 1979 bis 1988C. Mann, geboren 1969 bis 1978D. Mann, geboren 1954 bis 1968E. Mann, geboren 1944 bis 1953F. Mann, geboren 1943 und früherG. Frau, geboren 1989 bis 1995H. Frau, geboren 1979 bis 1988I. Frau, geboren 1969 bis 1978K. Frau, geboren 1954 bis 1968L. Frau, geboren 1944 bis 1953M. Frau, geboren 1943 und früher

Der Wähler erhält für die Stimmabgabe einen in Abhängigkeit vom Geschlecht und Alter mit Unterscheidungsaufdruck ver-sehenen Stimmzettel ausgehändigt.

Briefwähler in repräsentativen Briefwahlbezirken erhal-ten mit den Briefwahlunterlagen ebenfalls Stimmzettel mit Unterscheidungsaufdruck zugesandt.

Die repräsentative Wahlstatistik hat keinen Einfluss auf die Er-mittlung der Ergebnisse der Bundestagswahl durch die Wahl-vorstände in den repräsentativen Wahlbezirken.

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Nr. 07-08/2013 Strasburger Anzeiger August 2013 9

die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrich-tigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses erge-ben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 21 Abs. 5 des Melderechtsrahmenge-setzes entsprechenden Vorschriften der Landesmeldegesetze eingetragen ist.

Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren ge-führt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät mög-lich.

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetra-gen ist oder einen Wahlschein hat.

2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis 16. Tag vor der Wahl, spätestens am 6. September 2013 (16. Tag vor der Wahl) bis 12.00 Uhr bei der Gemeindewahlbehörde Stadt Strasburg (Um.), Schulstr. 1, 17335 Strasburg (Um.), Raum 2.04 Ein-spruch einlegen.

Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Nie-derschrift eingelegt werden.

3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 1. September 2013 (21. Tag vor der Wahl) eine Wahlbenachrichtigung.

Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wähler-verzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.

Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeich-nis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbe-nachrichtigung.

4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 16 „Mecklenburgische Seenplatte I – Vorpommern-Greifswald II“- durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahl-

bezirk) dieses Wahlkreises oder- durch Briefwahl

teilnehmen.5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag

5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberech-tigter

5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlbe-rechtigter,a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die

Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung, bis zum 1. September 2013 (21. Tag vor der Wahl) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung bis zum 6. September 2013 (16. Tag vor der Wahl) versäumt hat,

b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 18 Abs. 1 der Bundes-wahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung entstanden ist.

c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchs- oder Beschwerde-verfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist.

Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetra-genen Wahlberechtigten bis zum 20. September 2013 (2. Tag vor der Wahl), 18.00 Uhr, bei der Gemeindebehörde mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden.

Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsu-chen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, gestellt werden.

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der be-antragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstaben a bis c angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, stellen.

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu be-rechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.

6. Ergibt sich aus dem Wahlscheinantrag nicht, dass der Wahlbe-rechtigte vor einem Wahlvorstand wählen will, so erhält er mit dem Wahlschein zugleich die erforderlichen Briefwahlunterla-gen für die Bundestagswahl übersandt.

Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte- einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,- einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag,- einen amtlichen mit der Anschrift, an die der Wahlbrief

zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag,- ein Merkblatt für die Briefwahl.

Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für ei-nen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Emp-fangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bemächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schrift-lich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.

Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die ange-gebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht.

Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutsch-land ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.

Strasburg (Um.), 08.08.2013

Die GemeindebehördeAndrea Schilling

Stadtverwaltung StrasburgStadtverwaltung Strasburg (Um.)

Schulstraße 1 • 17335 Strasburg • Tel. 03 97 53/2 72-0 • Fax: 2 18 37Sprechzeiten Montag geschlossenDienstag 8.00–12.00 Uhr 13.30–17.30 UhrMittwoch geschlossenDonnerstag 8.00–12.00 Uhr 13.30–16.00 UhrFreitag 8.00–12.00 Uhr

BürgermeisterNorbert Raulin Tel. 03 97 53/2 72-371. Stadträtin/Bau- u. OrdnungsamtsleiterinAnke Heinrichs, Tel. 03 97 53/2 72-402. Stadträtin und HauptamtsleiterinAndrea Schilling, Tel. 03 97 53/2 72-24Kämmereiamtsleiterinab 01.04.2013, Tel. 039753/272-34

Friedhofsverwaltung Strasburg (Um.)Silke Struck, Tel. 039753/272-26SchiedstellePeter Weirauch, Tel. 0397 53/21226, dienstl. 03973/255-408GleichstellungsbeauftragteAndrea Müller, Tel. 039753/27225, mobil: 0176/62033079

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10 Strasburger Anzeiger August 2013 Nr. 07-08/2013

Weitere Bekanntmachungen

Informationen aus der Stadtverwaltung Strasburg (Um.)

Neubesetzung des Schiedsamtes der Stadt Strasburg (Um.)

Für die Schiedsstelle der Stadt Strasburg (Um.) wurden Frau Ma-nuela Jablonski als Vorsitzende und Herr Peter Weirauch als Stellvertreter berufen.Bei Streitigkeiten zivilrechtlicher Art bzw. einiger strafrechtlicher Delikte können Sie sich hier informieren oder die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens beantragen.Die Schiedsstelle befindet sich im Rathaus der Stadtverwaltung Strasburg (Um.). Anträge sind schriftlich an die Stadt Strasburg (Um.) -Schiedsstelle-; Schulstraße 1 in 17335 Strasburg (Um.) zu richten.Frau Manuela Jablonski ist unter folgender Telefonnummer zu erreichen: 0174/9005696.In dringenden Fällen besteht auch die Möglichkeit der Kontaktauf-nahme über das Ordnungsamt, Tel. 039753/27215.

Norbert RaulinBürgermeister

Nachrücken einer Ersatzperson in der Stadtvertretung Strasburg (Um.)

Gemäß § 46 (5) Landes- und Kommunalwahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern wird festgestellt, dass der Sitz des mit Wirkung vom 20.06.2013 aus der Stadtvertretung Strasburg (Um.) ausgeschie-denen Herrn Peter Nagel (CDU) entsprechend der Festlegung der Reihenfolge der Ersatzpersonen auf Grund des Gemeindewahler-gebnisses in der Stadt Strasburg (Um.) am 02.07.2013 auf Herrn Dr. Ulrich Irle übergegangen ist. Herr Dr. Ulrich Irle nahm die Wahl an. Der Übergang des Sitzes wird hiermit öffentlich bekannt gegeben.

gez. Andrea SchillingStadtwahlleiterin

Mit der Seesanierung wurde begonnenAm 1. August diesen Jahres fand die Bauanlaufberatung zur Sanie-rung des Stadtsees statt.Den Auftrag für die Saugspülbaggerung erhielt die Firma Baustoff und Gewässersanierung GmbH Dessau.Das baubegleitende Planungsbüro ist die Bioplan GmbH aus dem Ostseebad Nienhagen. Es werden durch Saugspülung ca. 27.000 m3 Seesedimente aus dem Stadtsee gepumpt. Dazu werden Spülfelder und ein Becken zur Aufbereitung des Ablaufwassers südlich des Sees auf angrenzenden Grünlandflächen angelegt. Die Baggerung des Seesedimentes soll voraussichtlich im Dezember 2013 abgeschlossen sein. Das Betreten der Spülfelder ist verboten, Eltern sollten ihre Kinder auf die Gefahren hinweisen.Das Sediment wird in den Spülfeldern abgelagert und getrocknet. Nach der Trocknung wird es auf angrenzende Ackerflächen ausge-bracht. Das Wasser wird gereinigt und in den See zurückgeleitet. Im Bereich des Zulaufes des Strasburger Mühlbaches wird eine Art Kanal ausgebaut, damit das Wasser aus dem Mühlbach in den See gelangen kann um nicht auf kürzestem Weg den See wieder zu verlassen. Die Spülfelder werden voraussichtlich im Herbst 2014 zurückgebaut.

Anke HeinrichsErste Stadträtin, Bau­ und Ordnungsamtsleiterin

Pressemitteilung des Wasser- und Bodenverban-des „Landgraben“ zum Baubeginn der Maßnahme Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit im

Strasburger MühlbachDie Stadt Strasburg als zum Gewässerausbau verpflichtete Körper-schaft des öffentlichen Rechts hat den Wasser- und Bodenverband „Landgraben“ beauftragt eine Renaturierung des Strasburger Mühl-baches innerhalb des Stadtgebietes vorzubereiten. Nachdem die Bescheide mit den bewilligten Zuwendungen am 17. Juli 2013 beim WBV „Landgraben“ eingegangen sind, konnte das Bauunternehmen Ruff Hoch- und Tiefbau GmbH aus Löcknitz, das sich an der öffentlichen Ausschreibung beteiligt hatte, mit den Bauar-beiten zur Umsetzung des Projektes Strasburger Mühlbach zwischen B104 und Zulauf Hellteich, mit dem Kernstück „Durchlass Thomas-Müntzer-Straße“, beauftragt werden. Mit dem Baubeginn wird Mitte August gerechnet, nachdem noch einige Formalitäten, wie Einholen der sogenannten Schachtscheine bei den Versorgungsunternehmen und die Sperrgenehmigung bei der Verkehrsbehörde, erledigt sind.Der Strasburger Mühlbach ist eines der wichtigsten Hauptgewässer innerhalb des Verbandsgebietes und wurde in der Bewirtschaftungs-vorplanung im Rahmen der EU-Wasserrahmenrichtlinie betrachtet. Die Bestandsaufnahme während der Begehungen im Rahmen der Bewirtschaftungsvorplanung ergab eine Reihe von Defiziten, denen durch eine Vielzahl von Maßnahmen zur Renaturierung begegnet

Der Wasser- und Bodenverband „Landgraben“ informiertwerden soll. Der Strasburger Mühlbach als Gewässer zweiter Ord-nung wird dabei in seiner Gesamtheit betrachtet. Es soll der gute ökologische Zustand zwischen der Landesgrenze zu Brandenburg bis zum Lauenhagener See erreicht werden. Neben der Ökologie spielen auch das Abflussvermögen und der Wasserrückhalt eine große Rolle. Das Sommerhochwasser 2011 hat noch niemand vergessen.

I. Kalinin, Geschäftsführerin

Unterhaltungsarbeiten an den Gewässern 2. OrdnungDer WBV „Landgraben“ Friedland lässt im Rahmen seiner ge-setzlichen Verpflichtung zur Gewässerunterhaltung im Zeitraum vom 01.07.2013 bis 15.12.2013 die Unterhaltungsarbeiten an den Gewässern zweiter Ordnung ausführen.Im Wesentlichen richtet sich der Ablauf der Gewässerunterhaltung nach der Baufreiheit auf den landwirtschaftlichen Flächen im Ver-bandsgebiet.Auf die Duldungspflicht der Eigentümer des Gewässerbettes, der Anlieger und der Hinterlieger auf Grund § 66 des Wassergesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird verwiesen.Insbesondere ist der freie Zugang zu den Gewässern zu gewährleis-ten. Zäune und andere Hindernisse sind für diesen Zeitraum aus dem Unterhaltungsbereich zu entfernen.

I. Kalinin, Geschäftsführerin

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Nr. 07-08/2013 Strasburger Anzeiger August 2013 11

Der Bürgermeister informiert

Auszug aus der Pasewalker Zeitung – Nordkurier – vom 9. Juli 2013Strasburgs braune Brüder mit der weißen Weste

von Robert Kiesel

Sie errichten Naturlehrpfade, Spenden für das Städtejubiläum und pflanzen Gemüsegärten: Die Interessengemeinschaft „Schöneres Strasburg“ nimmt ihren Namen ernst. Hinter der bürgerlichen Fas-sade aber lauern offenkundige Bezüge zum Rechtsextremismus.Geahnt hatte sie es ja schon länger, aber in dieser Deutlichkeit, das überrascht Andrea Schilling dann doch. Nazi-Verschwörungs-theorien als „hochinteressante Abendlektüre“, Sklavenwitze über afrikanische Kinder oder Kritik an einer angeblichen Hetzjagd auf NSU-Terroristin Beate Zschäpe, auf seinem facebook-Profil lässt Andre Heise wirklich nichts aus.Warum die stellvertretende Bürgermeisterin der Stadt Strasburg das interessiert?Neben Frank Schröder ist eben jener Andre Heise der führende Kopf hinter der 2009 gegründeten Interessengemeinschaft „Schöneres Strasburg“ (IG). Jegliche Verbindungen zu rechtsextremistischen Gedankengut lehnte die Gruppe „von Bürgern zwischen 20 und 55 Jahren“ seit jeher aber vehement ab.Wer sich aber die Mühe macht und die Spuren Heises im Internet verfolgt, bekommt einen gänzlich anderen Eindruck. Für jedermann sichtbar postet dieser da Bilder von brennenden amerikanischen Flaggen oder Sprüche wie „weiß hat frei – schwarz muss arbeiten“. Ganz normale Botschaften? Wohl eher nicht.Und auch ein Blick in die ebenfalls öffentliche Facebook-Freun-desliste des 39-jährigen Strasburgers offenbart interessante Details. Nicht nur regionale NPD-Kader wie Enrico Hamisch oder Norman Runge sind dort anzutreffen.Auch bundesweit bekannten und zum weiteren Kreis der NSU-Unterstützer zählende Rechtsextremisten wie André Kapke scheint Heise zumindest dort freundschaftlich verbunden zu sein. Zur Erinnerung: Kapke verbrachte viele Jahre in unmittelbarer Nähe zu dem aktuell im NSU-Prozess auf der Anklagebank sitzenden Ralf Wohlleben, organisierte mit ihm zusammen eines der europaweit größten Neonazi-Treffen – das „Fest der Völker“.

Verfassungsschutz gibt ersten Anstoß Doch zurück zu Andre Heise und seinen Strasburger Kumpanen. Diese waren, wiederum ganz öffentlich, bereits in den vergangenen Jahren wiederholt in die Schlagzeilen geraten. Begonnen hatte dies mit der Erwähnung der IG im Verfassungsschutzbericht des Landes M-V 2010. Dort war der Gruppe bzw. einzelnen Mitgliedern „Ver-bindungen zu einer rechtsextremistischen Gruppierung im Raum Uecker-Randow“ bescheinigt worden. Zudem wies der Verfassungs-

schutz auf die Ähnlichkeit zwischen dem „Strasburger Beobachter“, einer in unregelmäßigen Abständen erscheinenden Postille der IG sowie der NPD-gefärbten Botenreihe hin.Während die IG dies von sich wies, verstärkte eine Solidaritätser-klärung des rechtsextremen Nachrichtenportals „MUPInfo“ den Eindruck der IG als rechter Tarnorganisation.Getarnt und doch erkennbar wiederum zogen Frank Schröder und And-re Heise beim Festumzug zum 800-jährigen Jubiläum der Gemeinde Löcknitz durch den von Zuschauern gesäumten Ort. Ob zufällig oder nicht, beide paradierten breit lächelnd in Wehrmachtsuniformen. Nur wenige Meter hinter ihnen marschierten jene Rechtsextreme, die durch ihren spontanen Aufzug für jede Menge Furore sorgten.Aufregung, die auch Andrea Schilling nur zu gut kennt. Ähnlich wie in Löcknitz verhinderte ein fehlendes Problembewusstsein eine kritische Auseinandersetzung mit den Rechtsauslegern.Deren Darstellung als „ganz normale Bürger“ hatte sich bis ins Rathaus durchgesetzt. „Es hat lange gedauert, ehe wir in der Stadt-vertretung einen einheitlichen Umgang mit der Gruppe gefunden haben“, erklärt Schilling.Mittlerweile aber herrsche Konsens, das mit Heise und Co. keine gemeinsame Sache gemacht werde. „Rechtsextreme sind für uns keine Partner“, so Schilling.Auf diese Einsicht hofft sie auch bei der Bevölkerung. Zur Not hilft ein Blick in das Internet.

Kontakt zum Autor: [email protected]

Immer wieder wenden sich Einwohner unserer Stadt offiziell oder auch anonym an die Stadt Strasburg (Um.) mit der Bitte, ihnen bei der Durchsetzung von Ordnung und Sauberkeit, aber auch beim Ordnen des Ruhenden Verkehrs behilflich zu sein.Für jeden von uns sollte es selbstverständlich sein, auch auf die-sem Gebiet einen kleinen Beitrag zu leisten, um unsere Stadt noch schöner zu machen. Denn da, wo wir alle wohnen, wollen wir es schön haben, das alles in seinen geordneten Bahnen geht und das auftretende Störungen schnell beseitigt werden.Dazu gehört, dass das Parken z. B. bei Feuerwehrzufahrten grund-sätzlich vermieden wird, aber auch in den Wohngebieten Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme bei allen Kraftfahrzeugbesitzern oberstes Prinzip sein muss.Viele Anwohner aus der Birkensiedlung haben sich mit der Bitte an die Stadt Strasburg (Um.) gewandt, dafür zu sorgen, dass Anwohner

Ordnung, Sauberkeit und falsches Parken – auch ein Dauerbrenner in unserer Stadtund Besucher nicht auf den Bürgersteigen parken oder sogar in den Nachtstunden und am Wochenende ihre Privatfahrzeuge an offizi-ellen Zufahrten im Wohngebiet stehen lassen.Nicht nur die Verkehrssicherheit insgesamt, sondern auch besonders das Spielen unserer Kinder, die Bewegungsfreiheit der Fußgänger und der Behinderten, ja auch der Rollstuhlfahrer wird dabei rück-sichtslos gefährdet und behindert.

Mein Appell richtet sich nochmals an alle Einwohnerrinnen und Einwohner, selbst mit ihrem Verhalten dafür zu sorgen, dass Ord-nung, Sauberkeit und Verkehrssicherheit ein Grundprinzip unseres Zusammenlebens sein kann.

Norbert RaulinBürgermeister

Foto: Nordkurier

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12 Strasburger Anzeiger August 2013 Nr. 07-08/2013

Freitag, 30. August 201318.00 Uhr Die Eröffnung der Feierlichkeiten nehmen der Bürgermeister der Stadt Strasburg

(Um.), Herr Norbert Raulin, und der Ortswehrführer, Herr Arno Gosse vor.anschl. Historische Brandbekämpfung der FFw Strasburg auf der Festwiese19.00 Uhr Konzert mit der Schalmeienkapelle Penkun20.30 Uhr Fackelumzug mit der Schalmeienkapelle Penkunanschl. Lagerfeuer auf der Reuterkoppel21.30 Uhr Höhenfeuerwerk – ein Kunstwerk am Himmel20.00–02.00 Uhr Strasburger Musiknacht mit Diskothek Duo TiDo

Samstag, 31. August 201310.00 Uhr Festempfang der Freiwilligen Feuerwehr Strasburg (Gerätehaus)

10.30 Uhr Technikschau der Freiwilligen Feuerwehr Strasburg (Gerätehaus)

11.00 Uhr Ehrenappell der Freiwilligen Feuerwehr Strasburg (Gerätehaus)

11.30 Uhr Musikalischer Auftakt mit der Schalmeienkapelle Altwarp (Gerätehaus)

13.00 Uhr Modenschau in der Schulstraße 27 – das Modehaus Schröder stellt gemeinsam mit der Pasewalker Friseure e. G. neue Herbst- und Wintermode vor

14.00 Uhr Festwiese Reuterkoppel: Schausteller, Vereine und Händler stellen sich vor14.00 Uhr Großer Festumzug der Freiwilligen Feuerwehr Strasburg, der Vereine und der Gast-

feuerwehren/Beginn FFw (Gerätehaus), Ende Reuterkoppel14.15 Uhr Begrüßung des Festumzuges am Markt, Höhe ZMV, Moderation Frank Zabel15.00 Uhr Technikschau der Freiwilligen Feuerwehr Strasburg (Reuterkoppel)15.30 Uhr XXL-Playback-Show, Volkssolidarität Pasewalk16.00 Uhr Kinderprogramm „Rabazzz mit Clown Maxxx“ – großes Programm für die Kleinen17.00 Uhr Tanzshow der Tanzgruppen „360°“ und „Honeymoon“ der AWO stellen sich vor20.00 Uhr Strasburger Musiknacht mit DJ Ma-Pe – die Partykanone, im Programm Dana Franzis – Schlagerpop mit Herz und Seele, Eintritt 5,00 e ASERKOP … Die Feuershow – ein brennendes Spektakel zum Jubiläum

am 30.08. & 31.08.2013 auf der Festwiese der Reuterkoppel

Feierlichkeiten zum 130-jährigen Jubiläum der Freiwilligen Feuerwehr Strasburg (Um.)

­ Änderungen vorbehalten ­

Schaustellerbetrieb Frank Rathsack lädt am

30. & 31.08.2013 mitAutomatic­Scooter,

Babyflug, Zuckerbäckerei,

Verlosung,Schießhalle

und Glücksgreifer ein.

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Kirchliche Informationen

Evangelisches Pfarramt StrasburgVeranstaltungen 2013

24.08.2013 14.00 Uhr Gemeindefest, Blumenhagen24.08.2013 19.00 Uhr Posaunenchorkonzert, Kirche Strasburg25.08.2013 09.30 Uhr Gottesdienst, Kirche Strasburg 14.00 Uhr Gottesdienst, Spiegelberg27.08.2013 14.30 Uhr Seniorennachmittag, Pfarrhaus30.08.2013 10.00 Uhr Gottesdienst, Altenhilfezentrum01.09.2013 09.30 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl, Kirche 14.00 Uhr Gottesdienst, Wismar07.09.2013 Gemeindeausflug08.09.2013 09.30 Uhr Gottesdienst mit Kirchenkaffee, Kirche10.09.2013 14.30 Uhr Seniorennachmittag, Pfarrhaus13.09.2013 10.00 Uhr Gottesdienst, Altenhilfezentrum15.09.2013 09.30 Uhr Gottesdienst, Kirche Strasburg22.09.2013 9.30 Uhr Gottesdienst mit Konfirmationsjubilä-

um, Kirche Strasburg 14.00 Uhr Gottesdienst mit Posaunenchor aus

Westfalen, Gr. Luckow

Es sind noch Anmeldungen zur Feier des Konfirmationsjubiläums möglich. Am Sonntag, dem 22. September 2013, um 9.30 Uhr sind alle die in die Marienkirche nach Strasburg eingeladen, die vor 50, 60, 65 oder 70 Jahren konfirmiert wurden.Bitte laden Sie auch Ihnen bekannte Jubilare ein oder informieren Sie uns über deren Adressen.Teilnehmen kann auch, wer nicht in Strasburg konfirmiert wurde. Anmeldungen sind im Gemeindebüro bis zum 10.9.2013 möglich.

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18 Strasburger Anzeiger August 2013 Nr. 07-08/2013

Sonstiges

Hanse-Tour „Sonnenschein“ 2013 auf Zwischenstation in Strasburg (Um.)Seit 16 Jahren setzt sich die Hanse-Tour-Sonnenschein für krebs-kranke und chronisch kranke Kinder ein. Der Startschuss für 2013 fiel diesmal in Rostock. Für die diesjährige Tour hatten sich über 200 Teilnehmer angemeldet, die eine rund 496 Kilometer lange Fahrt von Rostock über 24 Stationen wieder nach Rostock fuhren.Es ging ihnen dabei nicht um Ruhm und Rekorde, Punkte oder Prämien, sondern sie stellten sich mit ihrer Teilnahme ganz in den Dienst einer guten Sache.Jeder Mitfahrer entrichtet 170 Euro „Sattelgeld“, so dass die während der Fahrt gesammelten Spenden voll an ausgewählte Gesundheits-einrichtungen gehen.

Am 8. August war Strasburg Etappenort der Spenden-Fahrt. Die Kinder und Erzieher des Hortes der Volkssolidarität begrüßten die Radfahrer mit lustigen Liedern.Anke Heinrichs, Erste Stadträtin, überreichte einen Check von der Stadt Strasburg (Um.). Dem schlossen sich die VR-Bank Uckermark Randow eG, die Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft mbH Strasburg, die Strasburger Wohnungsgenossenschaft e. G. und die

Häusliche Krankenpflege von Christine Henschke an. Auch Strasbur-ger Bürger nutzten die Gelegenheit, für die gute Sache zu spenden.Ein großes Dankeschön an alle Sponsoren, die diese Spendenaktion so unbürokratisch und schnell unterstützt haben, aber auch an die Kinder und die Erzieherin Frau Holtz des Hortes der Volkssolida-rität, die sich nicht lange bitten ließen und fröhlich ein paar Lieder zu Gehör brachten. Nach Strasburg waren unter anderem Friedland, Anklam, Usedom und Zinnowitz Stationen der Fahrt. Fehlen durfte natürlich auch nicht der legendäre Fahrradachter, ein roter Riesen-Pkw, der nicht von einem Motor, sondern von den Beinen der 8 kräftigen Insassen angetrieben wird. Auf der Bühne sorgte der neue Titelsong „Die Hanse-Tour sind wir“ von Sebastian Megow und Christian Gohr für viel Begeisterung.Weitere Informationen über die Tour, Bilder und Pressemittei-lungen zur Spendenverwendung finden Sie auf www.hanse-tour-sonnenschein.de

Text & Fotos: Kerstin Gerhardt

Einladung zum Unternehmerabend am 10. September 2013

Ganz gleich, ob Sie schon ein gestandener Unternehmer sind oder gerade erst als frischgebackener Jungunternehmer durchstarten, Möglichkeiten zu Ihrer Altersvorsorge sollten Sie nicht außer Acht lassen.Die Sparkasse Uecker-Randow und die FEG Uecker-Region mbH laden herzlich zu einem Unternehmerabend zum Thema „Unterneh-merrente – Möglichkeiten für Ihre Altersvorsorge“ am 10. September 2013, um 19.00 Uhr, ins Restaurant des Hotels „Villa Knobelsdorff“ in Pasewalk, Ringstraße 121, ein.

Vertreter der Deutschen Rentenversicherung Nord und der Provinzial Versicherung stellen verschiedene Produkte für die Absicherung im Alter vor. Darüber hinaus stehen an dem Abend ein Steuerberater und weitere Anbieter von Altersvorsorge-Produkten für individuelle Gespräche zur Verfügung. Sicherlich gibt es eine Menge Fragen zu diesem Thema, wozu die Experten gern Rede und Antwort stehen werden.Aus organisatorischen Gründen wird um eine Anmeldung bis zum 06.09.2013 per Telefon: 03973/228812 oder per E-Mail: [email protected] gebeten.

Informationen der Förder- und Entwicklungsgesellschaft Uecker-Region mbHJahresabschluss zum 31. Dezember 2012

1. Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers für den Jahres-abschluss zum 31.12.2012 wurde am 06.03.2013 erteilt.

2. Der Feststellungsvermerk des Landesrechnungshofes Meck-lenburg-Vorpommern wurde am 12.06.2013 erteilt.

3. In der Gesellschafterversammlung vom 21.03.2013 wird der geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2012 mit einer Bilanz-summe von EUR 101.422,57 und einem Jahresüberschuss von EUR 8.634,75 festgestellt. Der Jahresüberschuss wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Entsprechend § 14 Abs. 5 Kommunalprüfungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern erfolgt die öffentliche Auslegung des Jahresabschlus-ses zum 31.12.2012 und des dazugehörigen Lageberichtes in der Zeit vom 14. bis 22. Oktober 2013 in den Geschäftsräumen der FEG.

Dr. Ralf Dietrich, Geschäftsführer

Blutspendetermine4. September 2013 • 16.00–19.00 Uhr

Feuerwehr, K.-Liebknecht-Str. 1

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Nr. 07-08/2013 Strasburger Anzeiger August 2013 19

Tanzaniatag und 11. BenefizessenSpiel, Spaß und Informationen zur Vereinsarbeit – das ist unser Tan-zaniatag. In diesem Jahr wird er am 13. September 2013 stattfinden. Der Freundeskreis Arusha/Tanzania e. V. lädt dazu insbesondere Kinder auf den Straußenhof in Canzow bei Woldegk.Straußeneikegeln, Ponyreiten und Unterhaltung mit den Clowns Clowndine und Kleks stehen auf dem Programm. Auch einen Ku-chenbasar und einen Flohmarkt wird es geben. Wir freuen uns auf Anmeldungen von Schulklassen und Kindergartengruppen.Auch die Vorbereitungen für unser 11. Benefizessen laufen bereits auf Hochtouren. Zum festlichen Büfett – gesponsert von Unterstüt-zern des Vereins – laden wir ebenfalls am 13. September Mitglieder und ins Kulturhaus von Strasburg ein.Das Duo Midi 2 und die Sängerin Sylvia Quast sorgen für den musi-kalischen Rahmen. Wir wollen über die Arbeit des Freundeskreises berichten und in die Zukunft schauen. Dabei unterstützen uns auch in diesem Jahr tansanische Gäste. Der Lehrer Joseph Kivuyo wird dabei sein. Er unterrichtet an einer der Kindergartenschulen unseres Vereins.Seinen Aufenthalt in Deutschland will er nutzen, um in Partner-schulen zu hospitieren und diese bei den auch in diesem Jahr wieder geplanten Spendenläufen zu unterstützen. Ebenfalls zu Gast ist Glory Mwanri, die die Vereinsarbeit vor Ort im Projektgebiet mitorganisiert.Vorrangiges Ziel unseres Benefizessens ist natürlich das Spenden sammeln. Vergangenes Jahr konnten wir einen Erlös von 8200 Euro

erreichen. Das Geld kommt unseren Kindergartenschulen in den Massaidörfern Oldonyosambu, Losinoni Juu, Engutukoit und Beth-saida in der Nähe von Arusha zu Gute. Dort lernen rund 300 Kinder.Im Vorfeld der Veranstaltung bitten wir unsere Gäste um einen Spen-denbeitrag von jeweils mindestens 50 Euro. Bitte überweisen Sie den Betrag auf das Vereinskonto. Aus organisatorischen Gründen ist eine Anmeldung bis zum 5. September per Email hilfreich. E-Mail: [email protected]

Harald Pfeiffer

Mit dem Benefizessen sammeln wir Spenden. 2012 beteiligte sich auch Lehrer Loshiva aus Losinoni Juu.

Aktionsbündnis „Vorpommern: Weltoffen – Demokratisch – Bunt!“Ein herzliches Willkommen an alle Geflüchteten

und AsylbewerberInnen!Möglicher Zuzug von Familien und Einzelpersonen aus Syrien In den letzten Wochen haben bereits einige Städte im Landkreis Vorpommern-Greifswald die Information bekommen, dass Men-schen dringend Asyl in ihren Gemeinden benötigen. Das Aktionsbündnis „Vorpommern: weltoffen, demokratisch, bunt!“ bereitet sich auf einen möglichen Zuzug von Familien und Einzelper-sonen aus Syrien im Alt-Landkreis Uecker-Randow vor. Geflüchtete und Asyl suchende Familien und Einzelpersonen sollen herzlich willkommen geheißen werden. Das Aktionsbündnis möchte gemein-sam mit den Bürgerinnen und Bürgern Ideen finden, praktische Un-terstützungsarbeit für notleidende Menschen zu leisten. Menschen, die nach Deutschland kommen, weil existenzielle Rechte in ihren

Heimatländern ernsthaft gefährdet sind, sollen in unseren Städten und Dörfern Schutz vor Verfolgung finden. Darüber hinaus sind wir sehr neugierig und freuen uns auf die Begegnungen, die sich daraus entwickeln werden.Um unsere Unterstützung zu koordinieren, werden wir uns in naher Zukunft auch im Rahmen der Treffen des Aktionsbündnisses „Vor-pommern: weltoffen, demokratisch, bunt!“ zusammenfinden. Das nächste Treffen findet am 27.08.2013 um 18.00 Uhr in Torgelow, Martin-Luther-Haus, Ueckerstr. 12 statt. Weitere Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben. Anfragen können auch per E-Mail [email protected] oder telefonisch unter 0160/98081129 gestellt werden.

Für das AktionsbündnisPeter Porwitzki, Mitglied Sprecher Innenrat

& Benno Plassmann, Sprecher AG Kultur

(PN/PM). Seit einem Jahr haben vorpommersche Bürgerinnen und Bürger unermüdlich für eine Kultur der Weltoffenheit und Demokratie geworben und sich gegen Neonazi-Aktivitäten gestellt. Zum einjährigen Bestehen hat das Aktionsbündnis am 10. August in Pasewalk die Werte „weltoffen, demokratisch, bunt“ mit einem außergewöhnlichen Aktionstag begangen, unter dem Motto: Karneval der Demokratie!Der Start des Aktionstages begann um 13.00 Uhr mit dem Bündnis der Bür-germeister für Toleranz und Menschenrechte des LK Vorpommern-Greifswald, gegründet am 11. August 2012. Die Bürgermeister stellten sich u. a. der Frage: „Wie kann wehrhafte Demokratie im ländlichen Raum gestärkt werden?“ Ge-meinsam mit den teilnehmenden politischen Stiftungen wurde den Möglichkeiten der Unterstützung vor Ort nachgegangen. Rechtsextremismus-Experte Günther Hoffmann informierte darüber, wie die neonazistische Szene auf die erstarkende Protestkultur der zivilgesellschaftlichen Kräfte in der Region reagiert und stellte sich den Fragen der Bürgermeister. Neben Bürgermeister Rainer Dambach aus Pa-sewalk nahmen Bürgermeister bzw. deren VertreterInnen aus Anklam, Löcknitz-Penkun, Ueckermünde, Neubrandenburg, Prenzlau, Schwedt, Templin, Wolgast, Heringsdorf, Loitz, Leopoldshagen, Krackow, Papendorf und Viereck teil.Um 15.00 Uhr ging es dann richtig los! Hunderte von Pasewalkern und Gästen zogen in einem farbenfrohen Umzug durch die Stadt, flankiert von wiederum mehr als Hundert Zuschauern, die am Straßenrand mit tanzten und sangen. Von

der Pommernscheune bis zum Marktplatz wurde die Devise: „Vorpommern IST weltoffen, demokratisch und bunt!“ immer wieder vermittelt.Einen besonderen Halt gab es dann in der Ueckerstraße für den Umzug. Hier wurde es plötzlich ganz still, denn an diesem Tag wurden in Pasewalk von dem Künstler Gunter Demnig 6 weitere Stolpersteine verlegt. Die Bürgermeister und Teilnehmer des Umzugs legten weiße Rosen an den Stolpersteinen nieder und gedachten in einer Schweigeminute an die jüdischen Opfer des National-sozialismus. Pasewalk kann nun auf insgesamt 61 Stolpersteine verweisen!Gegen 17.30 Uhr fuhren die ersten Wagen des Umzugs auf den Marktplatz, wo sich wiederum viele Gäste zum „Tanz der 1.000 Paare“ versammelt hat-ten. Leider fiel der Tanzabend buchstäblich ins Wasser, denn eine große Re-genfront zog über den Markt-platz. Aber auch hier zeigten sich die Veranstalter kreativ! Der „Tanz der 1.000 Paare“ wurde kurzfristig auf den 30. August verschoben und wird dann – gemeinsam mit dem Moonlightshopping – die Pa-sewalker und deren Gäste zum Tanz auffordern!

Karneval der Demokratie

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20 Strasburger Anzeiger August 2013 Nr. 07-08/2013

Aus der Welt der Kinder und Jugendlichen

Auf Entdeckungsreise in der AWO-Kita „Kunterbunte Kinderwelt“ …Am Mittwoch, dem 3. August war es so weit, die Kinder der AWO Kindertagesstätte „Kunterbunte Kinderwelt“ wollten den neuen Spielplatz erobern. Schon morgens ging es bei schönem Wanderwetter los. Erster Stopp war die Wiese am Rosengarten. Hier gab es eine Frühstückspick-nickpause. Gut gestärkt ging es durch unsere Stadt weiter zum See. Schon von Weitem sahen wir das neue Spielensemble. Jetzt gab es kein Halten mehr. Unsere Kinder erstürmten den Spielplatz. Nach kurzer Obstpause und dem Mittagessen wurde weiter geklettert, gehangelt und gerutscht. Am frühen Nachmittag konnten begeisterte Kinder ihren Eltern von den Erlebnissen am See berichten.

Erzieherteam

Strasburger ABC-Schützen des Jahrgangs 2013Am 3. August 2013 konnten wieder 2 Klassen in die Grundschule Strasburg eingeschult werden. In der Aula wurde ein kleines Pro-gramm der Schüler unserer jetzigen 3. Klassen für die Schulanfänger,

Klasse 1b: Lehrerin Frau Fredrich, Julian Borinski, Florian Brauer, Alina­Chantal Foot, Lara Marie Harms, Dave Richard Hömke, Erik Korytni, Felix Maron, Pia Marsch, Arvid Meier, Jean­Luca Meyer, Gabriela Mpletsas, Lea Postier, John­Pierre Scheeler, Julie Seewald, Paula Taedke, Jonas Westphal, Niklas Zimdars

Eltern und Gäste aufgeführt. Im Anschluss lernten die Kinder ihre neuen Klassenräume kennen. Zum Abschluss konnten noch Fotos zur Erinnerung an diesen ereignisreichen Tag gemacht werden.

Klasse 1a: Lehrerin Frau Meier, Jannes Becker, Torben Beyer, Maximi­lian Bünger, Lena­Sophie Guske, Eva Herbertz, Chantal Hoff, Julian­Piter Höll, Ben Luca Jablonski, Jonas Kästner, René Klein, Cornell Krüger, Maxi Krüger, Dajana Leser, Rocco Mann, Evelyn Pirner, Marlon Winkler Fotos: Holger Wulff

Gleich und gleich gesellt sich gern, hat sich wohl schon mancher gesagt und so bleibt auch eine Schubkarrenladung mit Rasenschnitt oder Grünabfall im Wald nicht selten allein.Immer wieder ist zu beobachten, wie gedankenlos Gärtner und Grundstücksbesitzer ihre Gartenabfälle in die nahe gelegenen Wald-stücke schleppen. Ihnen ist wahrscheinlich gar nicht bewusst, welche Schäden sie hier anrichten können. So werden durch das Abladen von Grünschnitt und Gartenabfällen wichtige Lebensräume für Pflanzen und Tiere zerstört und die spe-ziell den Waldrändern angepasste Flora und Fauna völlig verändert. Die örtliche Bodenvegetation erstickt, die dort lebenden Tiere wer-den verdrängt und durch Nährstoffanreicherung der vorhandene Lebensraum nachhaltig gestört. Außerdem werden oft Samen unserer Gartenpflanzen oder anderer sich schnell vermehrender Zierpflanzen mit in den Wald geschleppt,

Die Abfallberatung informiert! – Der Wald und seine Abfälledie sich dann dort ausbreiten und die natürliche Flora verdrängen. Dadurch sind immer mehr einheimische Wildblumen und Kräuter vom Aussterben bedroht. Aber gerade diese bieten, im Gegensatz zu den oft exotischen Gartenpflanzen, den Tieren Nahrung.Übrigens, dort wo früher artenreiche Vielfalt herrschte, stellen sich nach dem Faulungsprozess des Rasenschnitts hauptsächlich nur Brennnesseln ein. Also nochmals der eindringliche Appell an alle Gartenbesitzer, ihre Grünabfälle ordnungsgemäß zu beseitigen, z. B. auf den Wertstoff- und Abfallannahmehöfen im Altkreis Uecker-Randow (siehe Ab-fallfibel) oder auf dem eigenen Grundstück als wertvolle Rohstoffe zu kompostieren.Petra Brentführer, Abfallberaterin für das Entsorgungsgebiet Ue­cker­Randow beantwortet unter der Telefon­Nr.: 03834/87603295 gern auftretende Fragen.

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Nr. 07-08/2013 Strasburger Anzeiger August 2013 21

Achtung! Die Feuerwehr braucht Unterstützung!

Die Jugendfeuerwehr Strasburg (Um.) sucht Nachwuchs.Kinder ab 10 Jahren, die Interesse an Technik und Fahrzeugen der Feuerwehr haben und gerne mitmachen wollen, können bei Sport, Wanderungen, Wettkämpfe und Ausscheiden viel erleben und neue Freundschaften finden.

Also einfach montags in der Zeit von 16.00 bis 18.00 Uhr mal reinschauen. Wir freuen uns auf Euch oder ruft unter der Nummer 0175/8364923 an.

Toni NagelJugendfeuerwehrwart

Familienfest des Kinder- und Jugendhauses der AWO

Dass die Beschäftigung mit Musik förderlich u.a. für das Hören, Singen, die Sprache und das Gedächtnis für die Kinder ist, ist inzwischen hinlänglich bekannt. Aber auch soziale Kompetenzen, Ausdauer, Gemeinschaftsgefühl und die Entwicklung der gesamten Persönlichkeit werden besonders durch Musik geschult. Neben Mu-sik hören, Bewegungsspielen, Tanz und Singen, ist auch das Spiel mit Orff’schem Instrumentarium vorgesehen, was den Kindern immer besonders viel Spaß macht.

Unsere Angebote:Musikalische Früherziehung direkt in allen Kooperations-Kin-dergärten der Kreismusikschule:In allen Kooperations-Kindergärten (Bereich des Altkreises Ue-cker-Randow) nehmen wir wieder neue Kinder der Altersgruppe 3+ für die Gruppen der Musikalischen Früherziehung auf. Bitte jetzt bei uns erkundigen und anmelden.

Den Musikgarten (Altersgruppe 18 Monate bis 3 Jahre) gibt es auch in Strasburg. Immer am Montag um 16.15 Uhr lädt Frau Kroll dazu ein. Ort sind die Musikschulräume der Pfarrstraße.

„Wir machen gemeinsam Musik“ – Angebote für das neue SchuljahrInstrumentenkarussell für die Altersgruppe 6–9: In Pasewalk findet dieses Angebot immer donnerstags, 16.15 Uhr statt und wird von Constantin Simion unterrichtet.

Zu Beginn des neuen Schuljahres ist es in den ersten zwei Wochen möglich, in eine Schnupperstunde zu kommen. Eine vorherige unverbindliche Anmeldung unter 039771/23151 oder [email protected] ist erforderlich.Die Gebühren für alle Angebote richten sich nach der Gebührensat-zung der Kreismusikschule. Diese ist unter www.kms-uer.de einzu-sehen. Ermäßigungen und Unterstützungen sind soweit möglich, dass jedes Kind die Musikalische Früherziehung, den Musikgarten oder das Instrumentenkarussell besuchen kann. Bitte lassen Sie sich dazu beraten.

Zu weiteren Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.Kreismusikschule Uecker-Randow, Apfelallee 2, 17373 Ueckermünde,Tel. 039771/23151, Email: [email protected], Website: www.kms-uer.de

Am 27.07.2013 veranstaltete die Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Uecker-Randow gemeinsam mit der Max-Schmeling-Stiftung und dem Spielepark e. V. Hamburg bei wunderbaren 32° auf der Reu-terkoppel in Strasburg ein tolles Familienfest. Die Kleinen und Großen staunten über die Vielzahl und die Größen der Hüpfburgen, welche vom Spielepark e. V. Herr Kebernik und der Max-Schmeling-Stiftung, ermöglicht durch Frau de Jonge, gesponsert wurden.An dieser Stelle danken wir als Organisatoren allen, welche für das Gelingen einen Beitrag geleistet haben. Herr Fredrich und Herr unterhielten uns den ganzen Tag mit guter Laune und Musik. Die Freiwillige Feuerwehr Strasburg sorgte auch für eine tolle Überra-schung bei dem Wetter. Sie baute einen mobilen Springbrunnen auf (ohne Abkühlung wäre es wohl allen Aktiven und Gästen unerträg-lich gewesen) und fuhr mit den Kindern und Jugendlichen mit den Feuerwehrfahrzeugen durch die Stadt. Der Arbeitslosenverband hat mit den Kindern gebastelt. Zwei Künstler des Pinsels, Arite Dittmann und Susanne Lindner, schminkten die Kinder. Für das leibliche Wohl sorgten neben den Mitarbeitern des Kinder- und Jugendhauses Stras-burg, der Demokratische Frauenbund e. V. und Herr Dojahn vom „Rosengarten“. Allen Kindern und Eltern schmeckten die leckere Bratwurst vom Grill, das erfrischende Eis und kräftiger Kaffee. Ein uns sehr verbundenes Elternteil, Herr Kay Lade, stellte das große, schattenspendende Zelt zur Verfügung, ohne dass wir in der Hitze sicherlich alle einen Sonnenbrand bekommen hätten.

Wir denken, dass die „Stadtväter und -mütter“ stolz auf die Initiativen Ihrer Bürgerinnen und Bürger und im speziellen auf die in Strasburg tätigen Vereine sein können, denn selbstverständlich ist solch ein Event zum Sommerferienausklang nicht. Die AWO freut sich auf weitere Veranstaltungen mit den anderen Aktiven im Sinne unserer Kinder und Jugendlichen.

Kinder­ und Jugendhaus der ArbeiterwohlfahrtKreisverband Uecker­Randow

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22 Strasburger Anzeiger August 2013 Nr. 07-08/2013

Aus dem Vereinsleben

Regelmäßige Veranstaltungendes Demokratischen Frauenbundes

jeden Mo. 09.00 Uhr ÄnderungsschneidereiMo.–Mi. 10.00 Uhr InternetcaféDi. 14.00 Uhr Frauentreff: Das Thema wird jeweils am vorherigen

Dienstag festgelegt.Mi. 14.00 Uhr Spielenachmittag

Änderungen vorbehalten!

Termine und InformationenVeranstaltungen des Arbeitslosenverbandes

Strasburg e. V.Unsere Leistungen:- Kuchenangebot im und außer Hausverkauf, täglich von Mon-

tag bis Donnerstag 8.30–13.00 Uhr- Verkauf von Bekleidung in unserer Kleiderbörse für Damen,

Herren und Kinder sowie große Auswahl von Büchern- Vermittlung und Durchführung von Haushaltsauflösungen- Handarbeitsnachmittag und Erfahrungsaustausch in Handar-

beitstechnik für Interessenten- Bewerbungshilfe

Weitere Leistungen für Bedürftige:- Mittagstisch von Montag bis Freitag 11.30 Uhr–12.15 Uhr- Wäschewaschen für Bedürftige, täglich von Montag bis Don-

nerstag 8.30–13.00 UhrCornett Pietschmann

Arbeitslosenverband Arbeitslosentreff Strasburg e. V.

„GeroMobil“ Fahrplan/TourenplanIm September ist das Modellprojekt „GeroMobil“ in Strasburg und steht jedem, der Beratung, Hilfe und Unterstützung mit dem Schwerpunkt Demenz – Demenzfrüherkennung möchte, kostenlos zur Verfügung.

05.09.2013, 09.45 bis 11.00 Uhr, Strasburg Marktplatz

Ziel ist es, dass Betroffene so lange wie möglich in ihrer vertrauten Umgebung verbleiben können und dabei möchten wir Ihnen und Ihrer Angehörigen helfend zur Seite stehen.

Ansprechpartner: Monika ClasenTelefonnummer: 03976/238225, mobil: 0151/58781007

E­Mail: geromobil­[email protected]

Uckermärkischer Heimatkreis Strasburg e. V.Tag des offenen Denkmals in Strasburg (Um.)

Dazu wird zum 8. September 2013 eingeladen.Das Denkmal, welches gezeigt werden soll, ist aber nicht ständig zugänglich. Also nicht ganz „offen“. Die Schulstraße 10, früher wohnte dort der Rechtsanwalt Sommermeyer und auch zeitweilig Bürgermeister Hermann Merk mit seiner Familie, war einst auch das Domizil der Katholischen Kirche.Um 1860 gab es in Strasburg sehr wenig Menschen katholischen Glaubens. Durch den Zugang polnischer Saisonarbeiter (Schnitter) verstärkte sich die katholische Gemeinde. Das besagte Haus gehörte damals dem Stiefelfabrikanten Wegener, der in der zweiten Etage in dem parallel zum Wall befindlichen Gebäude einen Raum für die in-zwischen gewachsene katholische Gemeinde zur Verfügung stellte.Aus dieser Zeit stammt noch ein Teil der Decken- und Wandbe-malung.Diese Bemalung kam bei der Sanierung des Hauses im Jahre 2000 bei der Entfernung einer eingezogenen Decke zum Vorschein. Das Haus wurde dann auf die Denkmalliste gesetzt.Diese kann nun Dank der Aufgeschlossenheit der Volkssolidarität am 8. September 2013 in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr besichtigt werden.

H. WegenerUckermärkischer Heimatkreis Strasburg e. V.

Rosenpracht un RegenschauerWir vom Uckermärkischen Heimatkreis Strasburg e. V. fuhren am 28. Juni zur Landesgartenschau nach Prenzlau. Voller Erwartung stiegen wir am Rathaus aus dem Bus.Die Blumenhalle in der Nähe des Eingangs war für viele das erste Ziel. Sie überraschte uns auf zwei Etagen mit herrlicher Blumen-pracht.Rosen, Lilien, Orchideen und viele andere Arten haben uns total begeistert. In wundervollen Dekorationen wurden die Blumen prä-sentiert. Draußen in der Parkanlage lockten Rundbeete, wunder-schöne Blumenkästen und am Wasser ein fantasievoller Spielplatz zum Anschauen. Verschiedenfarbige Bänke luden zum Ausruhen ein. Sehenswert ist auch der Rosengarten, der zu dieser Jahreszeit seine volle Pracht entwickelt. Für das leibliche Wohl war auch gesorgt. Eine große Gaststätte am See und Imbissstände stehen zur Verfügung. Verkaufsstände sorgen für Abwechslung im bunten Bild der Landesgartenschau. Wer wollte, konnte über die Straße in den Park gehen und weiterhin die Bepflanzungen bestaunen. Die Freilichtbühne hat schon einige Veranstaltungen erlebt. Leider gab es einen großen Regenschauer und damit war unser Rundgang beendet. Mit dem Bus fuhren wir zum Hotel „Wenden-könig“ um Kaffee zu trinken. Mit leckerer Erdbeertorte und netten Unterhaltungen ging der Nachmittag zu Ende.Als wir wieder in Strasburg ankamen, hatten sich die Regenschauer verzogen. Die Meinung der Mitglieder des Heimatkreises – die Landesgartenschau in Prenzlau ist ein schönes Erlebnis.

Gundila Meyer

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Nr. 07-08/2013 Strasburger Anzeiger August 2013 23

„Subbotnik wieder entdeckt“Am 14.06.2013 fand auf dem Gelände „Haus zur Umkehr“ der Suchtkrankenhilfe Torgelow gGmbH ein Subbotnik statt.Viele Helfer waren gekommen, um mit den Bewohnern und ihren Betreuerinnen Frau Holtz und Frau Heling, eine Streuobstwiese anzulegen. Dank der Anwachsgarantie von Gartenbaufirma Runge und logistischer Hilfe durch Herrn Holtz, hoffen alle Beteiligten, die ersten Früchte schon im nächsten Jahr ernten zu können.

Seniorenverband BRH StrasburgEinladung

Nach der Sommerpause findet unsere nächste Mitgliederversamm-lung am 29.08. um 14.00 Uhr im Gebäude der Volkssolidarität statt.Als Referent wird Prof. Dr. Rühle auftreten. Prof. Rühle war wie-derholt Gastreferent sowohl zu medizinischen als auch historischen Themen. Seine Ausführungen wurden stets mit Interesse und Auf-merksamkeit aufgenommen. Das Thema für die Mitgliederversamm-lung im August wird ein Reisebericht über die kulturell-historische Entwicklung Griechenlands sein. Alle Mitglieder unseres Verbandes sind herzlich eingeladen. Wir können sicher wieder einen interes-santen Nachmittag erwarten.

H. Schmekel

BRH-AktivitätenDie Veranstaltung am 27.06. stand unter dem Thema der Bundes-tagswahl im September 2013. Geladen waren die Kandidaten von den 5 Parteien SPD, Linke, CDU, FDP und Grüne. Leider waren von den geladenen Parteien nur Vertreter der Linken (Herr Torsten Koplin) und der SPD (Herr Holm-Hennig Freier) erschienen, um die Positionen beider Parteien darzulegen. Als Gesprächsführer fungier-te der Chefreporter des Nordkurier Rainer Marten. Hauptthemen der Wahlveranstaltung waren Rentenrecht, Krankenversicherung und Mindestlohn.

Bedauerlicherweise ließ die Teilnehmerzahl an der Mitgliederver-sammlung zu wünschen übrig. Lag es am „Sommerloch“, oder war es Desinteresse an der Thematik?Während der Diskussion wurde deutlich, dass es eine Reihe von ähn-lichen Positionen zu wichtigen Themen der Gesellschaft gibt. Jeder soll für sich im September verantwortungsvoll eine Wahl treffen.Ein Dankeschön an Frau Hildebrand, Mitarbeiterin des Landtagsab-geordneten Heinz Müller. Frau Hildebrand hatte wesentlichen Anteil an der Vorbereitung der Veranstaltung.

H. Schmekel

Gewiss gibt es im nächsten Jahr wieder eine gemeinsame Aktion. Vielleicht gelingt es ja, Bienen direkt auf dem Gelände der Streuobst-wiese zu halten. Interesse ist auf jedenfall bei allen Beteiligten da.Dank gilt auch den zahlreichen Sponsoren, die sich an der Baum-finanzierung beteiligten.

Suchtkrankenhilfe Torgelow gGmbHFrau Holz, Betreuerin

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24 Strasburger Anzeiger August 2013 Nr. 07-08/2013

Museum/Ausstellungen

Dienstag und Freitag Sonntag10.00–12.00 Uhr und 14.00–16.00 Uhr 15.00–17.00 Uhr

Öffnungszeiten des Museums:

Besuche und Führungen nach Absprache:Tel.: 039753/20046auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.

Opfer – eine Ausstellung des Weißen Rings

Wer durch eine Straftat, seelische und körperliche Verletzungen erlitten hat, weiß oft nicht, wie es weitergehen soll. Opfer einer kriminellen Handlung zu werden, können sich viele Menschen gar nicht vorstellen.Das Interesse gilt fast ausschließlich nur dem Tatgeschehen, der Persönlichkeit des Täters sowie seiner Verfolgung und Verurtei-lung. An das betroffene Opfer und seine Situation nach der Tat, wird noch immer zu wenig gedacht. Dies zu ändern, ist Aufgabe und Ziel des Weißen Rings.Bereits ein Telefongespräch, der Besuch am Krankenbett, die Hilfestellung im Umgang mit den Behörden, einfach das Gefühl, als Opfer einer Straftat nicht „vergessen“ zu sein, können den Betroffenen wieder Mut und Hoffnung geben.Doch um dies alles leisten zu können, ist der Weiße Ring auf die Unterstützung engagierter Menschen angewiesen, denen das Schicksal der Kriminalitätsopfer nicht einerlei ist.Wenn auch Sie die Arbeit des Weißen Rings unterstützen möchten, leisten Sie damit eine notwendige Hilfe für Menschen, die als Opfer einer Straftat, unverschuldet, von einer Sekunde auf die Andere, aus ihrer Lebensbahn gerissen wurden.

Eine erneute Opferausstellung vom 19.08.2013 bis 30.08.2013 im Torgelower Rathaus soll einen kleinen Einblick über erlittenes Leid von Opfern vermitteln.

Angela StraßburgAußenstellenleiterin, 039752/85750

Ausstellung „Kunst & Handwerk“Im Museum kann noch bis zum 8. September die Ausstellung „Kunst & Handwerk in Strasburg (Um.)“ besucht werden. Aus-steller sind: Marion Zimmermann, Malerei & Keramik; Joachim Zimmermann, Holzarbeiten; Wolfgang Galla, Airbrush; Gerhard Jarmer, „Rund um den Strasburger Markt“; Susanne Krause, Patchwork.

„Reisebilder“ – eine neue Ausstellung im Museum!

Nach der heißen Sommerpause laden wir alle kunstinteressierten Strasburger und Gäste am 12. September 2013 um 19.00 Uhr zur Eröffnung der Ausstellung „Reisebilder“ von Hartwig K. Neuwald in das Museum ein.Die Musikschule Uecker-Randow wird die Eröffnung musika-lisch begleiten.

Der Museumsbeirat

Hartwig K. Neuwald

1953 geboren in Hoppenwalde/Vorpommern1971–1974 Militärdienst, Ausbildung Fotographie/Polygraphie1972 erste Kontakte zu Prof. Otto Niemeyer-Holstein

auf Usedom1974–1979 Studium an der Kunsthochschule Berlin1977 Kurs Glasgestaltung am Institut für baugebundene

Kunst Berlin1979 Diplom im Fachbereich Malerei, Beginn der frei-

beruflichen Tätigkeit als Maler und Graphiker1986–1993 Tätigkeit in der Gießerei Ueckermünde sowie in

verschiedenen medizinischen Einrichtungen1994 Wiederaufnahme der freiberuflichen Tätigkeit als

Maler und Graphiker1995/1996 Teilnahme am internationalen Kunstprojekt

„Grenzkunst 95“ und am deutsch-polnischen Kunstprojekt „Umweltschutz grenzenlos“

seit 1998 Lehrtätigkeit an verschiedenen Bildungseinrich-tungen, u. a. in Anklam, Bremen, Neubrandenburg

Erinnerung an Böhmen

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Nr. 07-08/2013 Strasburger Anzeiger August 2013 25

Strasburger Veranstaltungskalender

Veranstaltungen in den Monaten August/September 201330./31.08. Reuterkoppel Stadt- und Feuerwehrfest – 130 Jahre Freiwilligen Feuerwehr

Strasburg (Um.) (Programm auf S. 12)06.09. 14.00 Uhr Haus d. Fam. u. Begegnung Kartoffelball, Volkssolidarität08.09. 15.00–17.00 Uhr Schulstraße 10 Tag des offenen Denkmals, dort besteht die Möglichkeit, die

Wandbemalung der ehemaligen Katholischen Kirche zu be-sichtigen. (s. S. 22)

13.09. Canzow Tanzaniatag auf dem Straußenhof in Canzow und das Kulturhaus 11. Benefizessen im Kulturhaus(s. S. 18)14.09. 20.00 Uhr Kulturhaus Sommernachtsparty, Disko MusicUp mit W & M15.09. 14.00 Uhr Ferdinandshof, Brandstall Gemeindefest mit Chorkonzert19.09. 19.00 Uhr Museum Buchlesung „Geheime Orte in Mecklenburg-Vorpommern“

von Claus-Dieter Steyer (s. S. 26)20.09. 19.00 Uhr St. Marien Kirche Konzert, Uckermärkischer Heimatkreis Strasburg e.V.01.10. 19.00 Uhr Foyer Max-Schmeling-Halle Dia-Film-Show „Kältepol – die Neuentdeckung“ (s. S. 26)

Ausstellungen/Vorträgebis 13.09. Rathaus Ausstellung „Die Zukunft und ich“ der Regionalen Schule 24.09. 10.00 Uhr Rathaus Ausstellungseröffnung „Von Tagträumern und Idealrealisten“

Tabea Hartmann, Barth bis 08.09. Museum Ausstellung „Kunst & Handwerk in Strasburg (Um.)“ (s. S. 24)12.09.–17.11. 19.00 Uhr Museum Eröffnung der Ausstellung „Reisebilder“ von Hartwig K.

Neuwald, Eggesin

Vereine und VerbändeChorgemeinschaft Strasburg e. V.jeden Mittwoch 19.30 Uhr Grundschule Strasburg, Aula Chorprobe

Sozialverband Deutschland e.V., Ortsverband Strasburg04.09. 14.00 Uhr Haus d. Fam. u. Begegnung Ausflug zur Landesgartenschau nach Prenzlau02.10. Haus d. Fam. u. Begegnung Mitgliederversammlung

Uckermärkischer Heimatkreis Strasburg20.–22.09. Gaststätte Rosengarten Jahreshauptversammlung

Seniorenverband-BRH (Bund der Ruheständler, Rentner und Hinterbliebenen)29.08.2013 14.00 Uhr Haus d. Fam. u. Begegnung Mitgliederversammlung12.09.2013 14.00 Uhr Haus d. Fam. u. Begegnung Vorstandssitzung

Seniorenbeirat der Stadt Strasburg (Um.)03.09. 14.00 Uhr Woldegk Beiratssitzung und Erfahrungsaustausch,

DRK Seniorenwohnanlage Woldegk

Schützenverein Strasburg 1490 e. V.07.09.2013 15.00 Uhr Linchenshöh GK-Ordonnanzschießen Wanderpokal08.09.2013 10.00 Uhr Linchenshöh Wanderpokal Könige der Könige

IG Bauen-Agrar-Umwelt20.09. 16.00 Uhr im „Bierstübchen“ Vorstandssitzung 17.00 Uhr Kegelbahn 2 Stunden Kegeln und Informationen

Nächste Ausgabe 20.09.2013

Anzeigen-schluss10.09.2013

Redaktionsschluss05.09.2013

Beiträge an:[email protected]

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ISSN 0941-1674

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Weitere Veranstaltungen

Großes Kartoffelfest am Samstag, dem 28.09.2013,

auf dem Gut Baumgarten Das Gut Baumgarten liegt 5 km nördlich von Prenzlau in Richtung Brüssow. Seit 1995 gibt es diesen Gutsbetrieb mit einer bewirt-schafteten Fläche von ca. 740 ha. Beginnend mit einem Erntedankgottesdienst findet am Samstag, dem 28. September 2013, das 13. Kartoffelfest statt. Neben einem Bauernmarkt gibt es dazu auch ein buntes – von den Landfrauen unterstütztes – Veranstaltungsprogramm. Hier treten z. B. Folklo-regruppen auf. Aber auch für die Liebhaber alter Technik und Ma-schinen gibt es mit dem Oldtimer-Traktor-Treff etwas zu sehen! Ab Mitte September werden von Montag bis Freitag von 16.00 bis 18.00 Uhr und am Samstag von 9.00 bis 14.00 Uhr erntefrische Kartoffeln vom Gut Baumgarten verkauft.

Verwalter Familie BrennstuhlGut Baumgarten, 17291 Schenkenberg

Geistliche Bläsermusik24. August 2013 um 19.00 Uhr

in der Ev. Kirche Strasburg

Bläserkreis Mecklenburg-VorpommernOrgel: Christian Röske, Leitung: LPW Martin Huss

Einladung„Geheime Orte in Mecklenburg-Vorpommern“

von Claus-Dieter Steyer

Reste des größten Spionagetunnels von 1956 in Pasewalk, das NS-Musterdorf Alt Rehse oder einen Geisterbahnhof, an dem sich einst die Wege Hunderter Menschen kreuzten: Mehr als 25 solcher geheimen Schauplätze abseits der bekannten Touristen-wege werden in diesem Band vorgestellt. Naturfreunde finden darüber hinaus ideale Beobachtungsorte für die Hirschbrunft auf dem Darß sowie für Kraniche, Silberreiher und Seeadler. Alle Ausflüge sind mit Hinweisen zur Anreise und weiteren Erlebnis-möglichkeiten in der Umgebung versehen. Landkarten und Fotos helfen bei der Orientierung. Ein unterhaltsames Lesebuch und ein handlicher und informativer Wegbegleiter zu den geheimen Orten Mecklenburg-Vorpommerns.

Die Lesung findet am Donnerstag, dem 19. September 2013

um 19.00 Uhr im Museum in Strasburg statt.

Dazu laden wir Sie recht herzlich ein.Der Eintritt beträgt 6.00 Euro

Um Vorbestellung wird gebeten.

Ihre Buchhandlung Görl

die wissenschaftlichen Messinstru-mente zur Verfügung. Der geographi-sche Endpunkt der Tour: Marble Bar (heißester Ort Australien).Bei der Ankunft in Jutschjugei trafen Winter und Prokein einen alten Be-kannten. Ihm mussten einen Monat zu-vor seine erfrorenen Hände amputiert werden. Mit einem Motorschlitten war der kleine Jakute, namens Polikari, bei -50 Grad Celsius im Eis eingebrochen und musste nun über zwanzig Kilometer in der Nacht nach Hause laufen. In der Taiga verunfallte das Auto der Mecklenburger mehrfach und vereiste. Ein betrunkener Ewene (Ureinwohner Sibiriens) hielt die beiden Abenteurer mit einem Beil in Schach.In der Mongolei mussten sie, aufgrund bürokratischer Hürden, den Lada und ihren mitgereisten Schäferhund Arthus zurücklassen. Win-ter und Prokein sprachen mit einem ehemaligen Vietnamkämpfer und begaben sich an alte Kriegsschauplätze. In Laos begegneten sie den freundlichsten Menschen der Reise. Ein Busfahrer bestahl Winter in Thailand im eigenen Bus. Die zwei Rostocker trennten sich für einige Tage in Singapur. Prokein war in der Zeit fast mittellos, ein Kind der Straße. Mit einem gekauften Toyota setzten sie die Tour in Australien gemeinsam fort. Bei 43 Grad Celsius im Schatten lief Prokein die letzten 100 Kilometer durch menschen-leere Prärie, bis Marble Bar. Der größte Respekt galt den Schlangen. Auf der Rückfahrt rammte ihr Auto eine Kuh. Nachdem die Rostocker ein zweites Mal nach Sibirien gereist sind, bekamen sie durch Jörg Kachelmann die sensationelle Nachricht das in Jutschugej noch tie-fere Temperaturwerte gemessen wurden als in Oimjakon. Ein neuer bewohnter Kältepol der Erde ist entdeckt! In einer großen Hilfsaktion spendeten die Menschen in ganz Mecklenburg-Vorpommern Geld für Polikari. Auch Udo Lindenberg, Matthias Reim, G. G. Anderson u. a. Prominente beteiligten sich an der Aktion mit selbst gemalten Rentieren die später für den guten Zweck versteigert wurden.Mit den Spendengeldern reisten Andy Winter und Ronald Prokein wiederrum nach Sibirien um unter anderem Polikari von dem Erlös Prothesen zu finanzieren.Das Buch „Die Entdeckung des Kältepol Jutschjugei“, mit einem Vorwort von Jörg Kachelmann, ist zudem neu erschienen. Mehr Infos: GOOGLE: Ronald Prokein, Tel.: 0381/3835131, Handy: 0176/49413480.

Herzliche Einladung zur Dia-Film-Show mit Ronald Prokein

Kältepol – die Neuentdeckung am 1. Oktober um 19.00 Uhr in das Foyer der Max-Schmeling-Halle Strasburg

Nach der Weltumradlung, der Kajaktour auf der Lena, dem Europa-lauf und anderen spektakulären Reisen, unternahm Ronald Prokein, der Russlandexperte, seine siebente Tour, diesmal wieder mit Partner Andy Winter. Mit einem Lada Niva ging es nach Osten. Von Rostock fuhren sie über Russland in die Mongolei, weiter mit unterschied-lichen Gefährten nach China, Vietnam, Laos, Thailand, Malaysia, Singapur bis Australien. Hauptmission: Erstmaliger Aufbau zweier Wetterstationen in Jutschjugei (Nordostsibirien). Die meteorologi-schen Stationen sollten beweisen, dass die Region noch kälter ist als der offiziell kälteste bewohnte Ort der Welt: Oimjakon (-71,2 Grad Celsius – Guinness Buch Rekord).Enger Kooperationspartner des Projekts ist der Meteorologe Jörg Kachelmann. Der bekannteste „Wetterfrosch“ Mitteleuropas stellte

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