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Studienberechtigungs- & Berufsreifeprüfung Eine Broschüre der Österreichischen HochschülerInnenschaft Stand: 1. Juni 2010

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Studienberechtigungs-& Berufsreifeprüfung

Eine Broschüre der Österreichischen HochschülerInnenschaft

Stand: 1. Juni 2010

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Infos und mehr für Studierende

1. Juni 2010

Studienberechtigungs- & Berufsreifeprüfung

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Inhaltsverzeichnis

1. VORWÖRTER 006

2. BERUFSREIFEPRÜFUNG 009

2.1. Die Berufsreifeprüfung 010

3. STUDIENBERECHTIGUNGSPRÜFUNG 015

3.1. Warum die Studien berechtigungsprüfung? 0163.2. Studienberechtigungs prüfung alt 0173.3. Studienberechtigungs prüfung neu 020

4. FÖRDERUNGEN 025

4.1. Förderungen für die Vorbereitung auf die BRP 0264.2. Studienbeihilfe für SBP-KandidatInnen 0274.3. Beihilfen und Förderungen für ordentliche Studierende 029

5. KONTAKTE 035

5.1. Wichtige Adressen 0365.2. Universitäten und Universitätsvertretungen 0385.3. Pädagogische Hochschulen und Studierendenvertretungen 0435.4. Fachhochschulen 046

6. IMPRESSUM 051

Inhalt

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Genauso wie viele Wege nach Rom führen, führen viele zu einer Studienzulassung.

Neben dem Klassiker eine Matura im ersten oder zweiten Bildungsweg zu machen hast du noch zwei weitere Möglichkeiten: die Berufsreifeprüfung und die Studienberechti-gungsprüfung.

Was diese beiden Möglichkeiten bedeuten und was du dafür tun musst, an wen du dich wenden kannst und überhaupt alle Informationen, die du brauchst haben wir hier für dich zusammengefasst.

Auch haben wir die Grundlegenden Infos zur staatlichen finanziellen Unterstützung des Prozesses in Kapitel 4 unter Förderungen zusammengefasst.

Was sich bei der aktuellen Version im Gegen-zug zu den vorherigen noch stark verändert hat, ist eine große Gesetzesnovelle bei der

Liebe Studentin, lieber Student!

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Studienberechtigungsprüfung. Die Auswir-kungen dieser Novelle sind zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht ganz abzusehen, des-wegen haben wir eine Subpage unter

www.oeh.ac.at/sbp eingerichtet, auf der du immer die aktuellste Lage nachlesen kannst.

Sollten noch Fragen auftauchen kannst du unsere Beratung zur Studienberechti-gungs- und Berufsreifeprüfung in Anspruch nehmen. Diese Beratung findet wöchtent-lich statt. Die genauen Zeiten findest du unter www.oeh.ac.at/studienberatung oder du schickst uns einfach ein mail an: [email protected]

Wir wünschen dir noch viel Erfolg beim Start deiner Hochschulzeit und viel Spaß,

Deine Studien- und MaturantInnenberatung

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So ein Studi-Leben hat seine schönen Seiten – und ist trotzdem hart genug. Es gestaltet sich alles andere als einfach, den Durchblick bei Gesetzen und Verord-nungen zu Beihilfen oder deinen Rechten und Möglichkeiten im Studium zu haben. Mit dieser Broschüre unterstützen wir dich dabei ebenso wie mit der Beratung in den Referaten der ÖH Bundesvertretung – per E-mail, Telefon oder Skype.

Die ÖH ist als deine Vertretung immer die erste Anlaufstelle für all deine Fragen, Probleme, Anliegen oder Ideen. Seit 1. Juli 2009 hat die ÖH eine neue Exekutive, die die nächsten beiden Jahre für dich arbeiten wird – ganz nach dem Motto:

Politik, die wirkt. Service, das hilft.Für uns ist klar, dass Service einer der zentra-len Aufgabenbereiche der ÖH ist. Die ÖH leis-tet für dich Beratungsarbeit in allen Fragen, die dein Studierendendasein betreffen; sie

druckt Informations-Broschüren, organisiert für dich z.B. den Mensabon und die Studie-rendenversicherung, unterstützt dich bei rechtlichen Problemen und vieles mehr.

Für uns ist aber auch klar, dass Service allein nicht ausreicht, um die Studiensitu-ation an den Universitäten, den Fachhoch-schulen und Pädagogischen Hochschulen zu verbessern. Wir wollen der ÖH wieder ein politisches Gesicht geben und die bildungs-politische Diskussion konstruktiv und kritisch mitgestalten.

Um deinen Interessen Gehör zu verschaffen, braucht es eine starke, durchsetzungsfähige ÖH. Wir wollen sie dazu machen.

Deine ÖH-BundesvertretungSigrid Maurer, Thomas Wallerberger, Eva Maltschnig, Benedikt Rust

Liebe Kollegin, lieber Kollege!

V.l.n.r.: Eva, Thomas,Sigrid, Benedikt

Vorwörter

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Berufsreifeprüfung2

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Durch die Absolvierung der Berufsreifeprü-fung (kurz: BRP) erlangt man die gleichen Berechtigungen, wie durch das Ablegen einer „normalen“ Reifeprüfung (z.B. AHS oder BHS). Der Abschluss der BRP ist also einem Abschluss an einer Allgemein- oder Berufsbildenden Höheren Schule gleichzu-setzen. Der erfolgreiche Abschluss der BRP ermöglicht einen uneingeschränkten Zugang zum Besuch von Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen, und Kollegs. Darüber hinaus ermöglicht das Ablegen der BRP die Einstufung in den gehobenen Dienst beim Bund (B-Matura), wobei die Regelungen der einzelnen Bundesländer hierzu unterschied-lich sind.

Seit dem Herbst 2008 gibt es auch noch die Möglichkeit, die BRP begleitend zu einer Lehre zu absolvieren. Nähere Informationen dazu findet ihr auf den Seiten des Bundesmi-nisteriums für Unterricht, Kunst und Kultur:

�www.bmukk.gv.at/berufsmatura

Die Berufsreifeprüfung

Voraussetzungen

Die Zulassung zur BRP ist möglich nach erfolgreich absolvierter

Lehrabschlussprüfung, Facharbeiterprüfung (gemäß dem

landes- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes) oder

land- und forstwirtschaftlicher Meisterprüfung,

mindestens dreijähriger mittlerer Schule, mindestens dreijähriger Ausbildung

nach dem Gesundheits- und Kranken-pflegegesetz,

mindestens 30 Monate umfassender Ausbildung zum medizinisch-techni-schen Fachdienst oder

Meisterprüfung gemäß der Gewerbeordnung,

Befähigungsprüfung gemäß der Gewerbeordnung,

2.1Kapitel

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land- und forstwirtschaftlicher Meister-prüfung gemäß des land- und forst-wirtschaftlichen Berufsausbildungsge-setzes, außerdem nach der

Dienstprüfung bzw. Grundausbildung gemäß des Beamtendienstgesetzes oder Vertragsbedienstetengesetz es(mindestens dreijährige Dienstzeit nach dem 18. Lebensjahr erforderlich), nach dem

erfolgreichen Abschluss des III. Jahr-ganges einer Berufsbildenden Höheren Schule oder einer dritten Klasse einer höheren Anstalt für Lehrer/-innen- und Erzieher/-innenbildung (jeweils min-destens dreijährige berufl iche Tätigkeit erforderlich) oder nach dem

erfolgreichen Abschluss des vierten Semesters einer als Schule für Berufs-tätige geführten Sonderform der unter vorigem Punkt genannten Schularten.

Die erste Teilprüfung darf nicht vor dem vollendeten 15. Lebensjahr und die letzte nicht vor dem vollendeten 19. Lebensjahr abgelegt werden.

Zulassung zur BRP

Die Zulassung zur BRP muss an einer Öffentlichen oder mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Höheren Schule oder einer Bundesanstalt für Kindergarten- oder

Sozialpädagogik erfolgen, an der auch eine Externist/-innenkommission für die jeweili-gen Teilprüfungen der BRP eingerichtet ist. Dabei zu beachten ist, dass du mindestens eine der vier Teilprüfungen an der Schule, an der du den Antrag gestellt hast, ablegen musst. Für dich in Frage kommende Schulen kannst du bei den Landesschulräten bzw. beim Stadtschulrat für Wien erfahren (siehe Anhang).

An dieser Stelle sei auf das „Informations-portal für Lehren und Lernen Erwachsener“ des Bildungsministeriums hingewiesen (siehe www.erwachsenenbildung.at). Hier fi ndest du, neben einer Aufl istung aller Schulen und deren Angebot an Fachberei-chen, auch eine Förderungsdatenbank.

Checkliste für die Zulassung:

Nachweis über die persönliche Voraussetzung (z.B. Lehrabschluss-zeugnis)

Geburtsurkunde Entscheidung, ob die Teilprüfung

aus der lebenden Fremdsprache mündlich oder schriftlich abgelegt werden soll

Angabe des gewählten Fachbereichs Angabe der beabsichtigten

Prüfungstermine, gegebenenfalls Antrag auf Anerkennung von Prüfungen

Die Berufsreifeprüfung

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Prüfungen

Die BRP besteht aus folgenden vier Teil-prüfungen: Deutsch, Mathematik, lebende Fremdsprache und dem gewählten Fachbe-reich. Wie bereits erwähnt, muss mindestens eine der vier Teilprüfungen an jener Schule absolviert werden, an der auch der Antrag auf Zulassung zur BRP gestellt wurde.

Vor der schulischen Prüfungskommission kannst du die Teilprüfungen nach unter-schiedlichen Lehrplänen ablegen, sofern du mehr als eine Prüfung an einer Höheren Schule ablegst, müssen auch die folgen-den Prüfungen nach demselben Lehrplan absolviert werden. Du hast jedoch die Möglichkeit, die übrigen drei Teilprüfungen bei anerkannten Erwachsenenbildungsein-richtungen, nach der Teilnahme an Vorbe-reitungslehrgängen (siehe Punkt: „Vorberei-tungslehrgänge zur BRP“) zu absolvieren.

Jede nicht bestandene Teilprüfung darf maximal zweimal, jeweils nach Ablauf einer dreimonatigen Frist, wiederholt werden.Die Anforderungen für die Teilprüfungen Deutsch, Mathematik und die lebende Fremdsprache sind gleich der Reifeprüfung an einer Höheren Schule. Deutsch: fünfstündige schriftliche

Klausurarbeit Mathematik: vierstündige schriftliche

Klausurarbeit

Lebende Fremdsprache: fünfstündige schriftliche Klausurarbeit oder mündli-che Prüfung

Fachbereich: mindestens vierstündige schriftliche Klausurarbeit und mündli-che Prüfung. Diese entfällt bei einem Nachweis einer Meisterprüfung, Ab-schluss einer Werkmeisterschule oder einer mindestens drei Jahre dauernden Fachakademieausbildung.

Die schriftliche und mündliche Prüfung des Fachbereichs erfolgt über eine projektori-entierte Arbeit aus dem Berufsfeld des/der Prüfungskandidat/-in und hat „die Ausei-nandersetzung auf höherem Niveau“ mit diesem Fachgebiet zum Ziel.

Dementsprechend sind die Lehrinhalte einer entsprechenden Berufsbildenden Höheren Schule abzudecken. Diese Teilprüfung ist nicht unbedingt an die z.B. durch die Lehr-abschlussprüfung erworbenen Fähigkeiten gebunden, sofern du eine entsprechende Qualifikation durch Weiterbildung oder Be-rufserfahrung glaubhaft machen kannst.

Anerkennung bereits abgelegter Prüfungen

Die Teilprüfungen aus der lebenden Fremd-sprache und/oder dem Fachbereich können für Personen mit Zertifikaten und/oder

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berufl ichen Abschlüssen, die in der „Verord-nung des Bundesministers über den Ersatz von Prüfungsgebieten der BRP“ aufgelistet sind, entfallen.

Jedenfalls werden Deutsch, Mathematik und die lebende Fremdsprache, sofern diese im Rahmen einer Reifeprüfung positiv absol-viert wurden, anerkannt.

Während des Zulassungsverfahrens ent-scheidet die Prüfungskommission über die Anerkennung etwaiger Teilprüfungen. Gegen einen negativen Bescheid kannst du bei der zuständigen Prüfungskommission binnen zwei Wochen mit einer Begründung berufen.

Vorbereitungslehrgänge zur BRP

Neben oder statt dem Selbststudium ist es auch möglich, die Vorbereitung auf die einzelnen Teilprüfungen im Rahmen eines Vorbereitungslehrgangs zu absolvieren. Im Rahmen dieser Vorbereitungskurse dürfen je-doch nur drei der vier Teilprüfungen erfolgen und dies nur, wenn diese Vorbereitungskurse vom Bildungsministerium zur Vorbereitung auf die BRP anerkannt worden sind.

Die Lehrgänge dürfen nur von Lehrkräf-ten mit einer Zulassung, das entspre-chende Fach an einer Höheren Schule

zu unterrichten, geleitet werden. Diese Vorbereitungslehrgänge sind in der Regel gebühren pfl ichtig. Besuchst du keinen Vorbereitungslehrgang, welcher mit einer anerkannten Prüfung abschließt, musst du alle vier Teilprüfungen als Externist/-in an jener Schule ablegen, an welcher du dich für die BRP angemeldet hast.

Derzeit werden Prüfungen an folgenden Er-wachsenenbildungseinrichtungen anerkannt:

BFI (Berufsförderungsinstitut), WIFI (Wirtschaftsförderungsinstitut), VHS (Volkshochschulen) und LFI (Ländliches Fortbildungsinstitut).

Alle Infos im Wortlaut unter:

�www.bmukk.gv.at/schulen/recht/gvo/Bundesgesetz_ueber_die_B6431.xml

Die Berufsreifeprüfung

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Studienberechtigungsprüfung3

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Sofern du nicht eine vollwertige Matura oder eine Berufsreifeprüfung ablegen möchtest, gibt es für dich noch die Möglichkeit, eine Studienberechtigungsprüfung für ein Studium deiner Wahl abzulegen. Mittels der Stu-dienberechtigungsprüfung (SBP) hast du die Möglichkeit, Zugang zu Universitäten, Fach-hochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Kollegs zu erhalten. Vor dem Ablegen der SBP musst du dich jedoch für eine Studienrichtung entscheiden. Von dieser Entscheidung hängt ab, welche fünf Teilprüfungen abzulegen sind, wobei diese sich in Pflicht und Wahlfächer aufteilen. Zum 01.10.2010 wird es einige grundlegende Änderungn geben, da ab diesem Zeitpunkt die Studienberechtigungsprüfung im Universitätsgesetzt festgeschrieben ist. Deswegen findest du im folgenden Kapitel sowohl die aktuelle Regelung (Studienbe-rechtigungsprüfung alt), als auch die neue, ab dem 01.10.2010 gültige (Studienberechti-gungsprüfung neu) und außerdem hilfreiche Tipps zu beiden Prüfungsordnungen.

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Warum die Studien-berechtigungsprüfung?

3.1Kapitel

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Voraussetzungen

Entscheidung für ein bestimmtes Studium

Österreichische Staatsbürger/innen-schaft oder studienrechtliche Gleich-stellung

Mindestalter: 22 JahreAusnahmen: wenn du bereits eine Lehrabschlussprüfung absolviert hast oder eine Berufsbildende Mittlere Schu-le oder eine inländische, nach Umfang und Aufwand gleichwertige Ausbildung (z.B. Ausbildung für den Krankenpfl e-gefachdienst) abgeschlossen hast und danach deine Ausbildung fortgesetzt und insgesamt ein Ausbildungsdauer von vier Jahren nachweisen kannst.

Noch kein erfolgloser Versuch, du darfst keine der fünf Teilprüfungen bereits drei Mal negativ abgeschlos -sen haben.

Studienberechtigungs -prüfung alt

Nachweis einer berufl ichen oder außerberufl ichen Vorbildung für die angestrebte Studienrichtung. Diese muss eindeutig über die Erfüllung der allgemeinen Schulpfl icht hinausge-hen, zum Beispiel durch Berufs- oder Fachschulzeugnisse, Zeugnisse über berufl iche Fortbildungsveranstaltun-gen, Dienstprüfungen, Lehrabschluss-zeugnis, Arbeitszeugnis, Zeugnisse über universitäre Lehrveranstaltungen als außerordentliche/-r Hörende/-r. In jedem Fall ist ein Lebenslauf, welcher die Vorbildung beinhaltet, vorzulegen.

Vorbildung

Falls deine bisherige Vorbildung nicht ausreicht, kannst du diese, nach Rückspra-che mit dem/der jeweiligen Referent/-in,

Studienberechtigungs prüfung alt

3.2Kapitel

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natürlich nachholen, unter anderem durch Prüfungen an einer Universität, Praktika, das Verfassen schriftlicher Arbeiten, etc.

Eine weitere Form der eingeschränkten Studienberechtigung an Hochschulen wurde mit 1. September 1990 wirksam. Ab diesem Zeitpunkt können Menschen ohne Matura, welche Akademien für Sozialarbeit, bzw. eine Pädagogische oder Religionspädagogi-sche Akademie abgeschlossen haben, ohne weitere Prüfungen zu gewissen ordentlichen Studien zugelassen werden.

Zulassung

Entscheidung für eine bestimmte Stu-dienrichtung, Beschaffung ausreichen-der Informationen über das jeweilige Studium

Gespräch mit dem/der zuständigen Referent/ -in, um die Zulassungsvor-aussetzungen zu klären

Antrag auf Zulassung bei der zuständi-

gen Universität, Fachhochschule, Päda-gogischen Hochschule oder dem Kolleg, mittels Formular, Lebenslauf unter Berücksichtung der besonderen Vorbil-dung, Geburtsurkunde, Staatsbürger/-innenschaftsnachweis. Kontaktdaten der an den Universitäten zuständigen Stellen findest du im Anhang

Prüfung des Antrags durch die Referent/-innen der entsprechenden Fakultät: Persönliches Gespräch mit dem/der Referent/-in zur Überprüfung des Fachinteresses

Entscheidung durch das Rektorat

Schriftlicher Bescheid über die Ent-scheidung

Fällt die Entscheidung negativ aus, kann da-gegen binnen zwei Wochen beim jeweiligen Akademischen Senat, bzw. beim Universi-tätskollegium der entsprechenden Univer-sität berufen werden. Zusätzlich kannst du das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung um Ausübung seines Auf-sichtsrechtes ersuchen.

Erweiterte Studienberechtigung

Du kannst natürlich auch für mehrere Studi-enrichtungen eine SBP ablegen, musst dann aber dementsprechend mehr Prüfungen ablegen. Gleichwertige Prüfungen kannst du anrechnen lassen. Externist/-innenprüfun-gen und Prüfungen der Berufsreifeprüfungen können ebenso angerechnet werden.

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Prüfungen

Die SBP besteht aus fünf Teilprüfungen, die studienspezifi sch sind. Für alle Studi-enrichtungen muss jedoch ein Aufsatz über ein allgemeines Thema, im Ausmaß einer vierstündigen schriftlichen Prüfung, verfasst werden.

Prüfungsmodus (schriftlich, mündlich) und die Anzahl der Wahlfächer sind abhängig von der jeweiligen Studienrichtung.

Die Reihenfolge, in der du die Prüfungen ablegst, ist beliebig. Auch, wie viel Zeit du dir dafür lässt, ist dir überlassen, denn be-reits positiv abgelegte Prüfungen behalten ihre Gültigkeit.

Du musst jedoch mindestens eine Prüfung an der Institution ablegen, an der du später studieren möchtest.

Du kannst dich im Selbststudium oder in Vorbereitungskursen (z.B. an einer Universi-tät, VHS, WiFi, BfI,... siehe Anhang) auf die Prüfungen vorbereiten.

Den genauen Prüfungsstoff erfährst du von dem/der jeweiligen Prüfer/-in. Die Prü-fungstermine (mit Angaben zum Prüfer/zur Prüferin) sind per Aushang am jeweiligen Institut veröffentlicht und natürlich auf den entsprechenden Homepages.

Anerkennung von Prüfungen

Prinzipiell können auch bereits abgelegte Prüfungen für die SBP angerechnet werden, dies trifft jedoch nur für folgende zu:

Abschluss eines Hochschullehrganges, der zur Vorbereitung einer Fachprüfung der SBP eingerichtet wurde.

Abschluss eines Hochschullehrganges, dessen Inhalt jenem der Fachprüfung der SBP entspricht, sofern dieser von der zuständigen Studienkommission akzeptiert wird.

Universitätssprachprüfung der ersten Leistungsstufe. Sofern eine Gleichwer-tigkeit gegeben ist, werden auch in-ländische oder ausländische Nachweise über die Beherrschung einer Fremd-sprache anerkannt.

Erfolgreich abgelegte Teile einer Reife-prüfung oder Externist/-innenprüfung, sofern diese in Umfang und Inhalt der für die SBP benötigten Fachprüfung entsprechen.

Abschlussprüfungen an Erwachsenen-bildungseinrichtungen, welche vom Ministerium für Wissenschaft und Forschung als gleichwertig anerkannt werden.

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Paragraph 64a regelt also ab dem 01.10.2010 die Studienberechtigungsprüfung, womit eben noch nicht klar ist, ob und wie die Studienberechtigungsprüfung in Zukunft für den Zugang an einer Fachhochschule und/oder Pädagogischen Hochschule geeignet sein wird. Informationen dazu wirst Du, sobald wir es wissen, unter www.oeh.ac.at/sbp finden. Die Informationen in dieser Broschüre beziehen sich auf dem Stand zum 01.03.2010. Da sich noch einiges in den Details der Umsetzung tun wird, besuch also auf jeden Fall die Homepage.

Voraussetzungen

Entscheidung für eine bestimmte Studiengruppe (Die Zuordnung eines Studiums zu einer der 16 Studiengrup-pen übernimmt die jeweilige Universi-

Studienberechtigungs - prüfung neu

tät. Die meisten haben es bisher noch nicht getan, wir rechnen mit einer Entscheidung im Juni 2010)

Nachweis der Staatsangehörigkeit aus dem Europäischen Wirtschaftsraum oder studienrechtliche Gleichstellung

Mindestalter: 20 Jahre Nachweis über die Vorbildung. Diese

muss eindeutig über die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht hinausge-hen, zum Beispiel durch Berufs- oder Fachschulzeugnisse, Zeugnisse über berufliche Fortbildungsveranstaltun-gen, Dienstprüfungen, Lehrabschluss-zeugnis, Arbeitszeugnis, Zeugnisse über universitäre Lehrveranstaltungen als außerordentliche/-r Hörende/-r. In jedem Fall ist ein Lebenslauf, welcher die Vorbildung beinhaltet, vorzulegen.

Einen schriftliche Erklärung über die An-zahl der erfolglosen Versuche (Du darfst in keiner der fünf Teilprüfungen bereits dreimal negativ abgeschlossen haben).

3.3Kapitel

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Tabelle der Studiengruppen

(aus dem Universitätsgesetz)

1. Theologische Studien2. Rechtswissenschaftliche Studien3. Sozial- und Wirtschaftswissen-

schaftliche Studien (z.B. Betriebs-wirtschaft, Wirtschaftspädagogik, Statistik, Soziologie)

4. Medizinische Studien (z.B. Humanmedizin, Zahnmedizin, Veterinärmedizin, Pferdewissen-schaften)

5. Historisch-Kulturwissenschaftliche Studien (z.B. Alte Geschich-te, Altertumskunde, Klassische Archäologie, Kunstgeschichte, Wirtschafts- und Sozialgeschichte)

6. Philologisch-Kulturwissenschaft-liche Studien (z.B. Germanistik, Vergleichende Literaturwissen-schaft, Klassische Philologie, Romanistik, Slawistik)

7. Philosophische, Kunst- und Bildungswissenschaftliche Studien (z.B. Pädagogik, Philosophie, Publizistik- und Kommunikations-wissenschaft, Politikwissenschaft)

8. Naturwissenschaftliche Studien 1 (z.B. Mathematik, Physik, Astrono-mie, Meteorologie und Geophysik)

9. Naturwissenschaftliche Studien 2 (z.B. Chemie, Pharmazie, Erdwis-

senschaften, Biologie, Ernährungs-wissenschaften)

10. Naturwissenschaftliche Studien 3 (z.B. Sportwissenschaften, Psychologie)

11. Bautechnische Studien (z.B. Architektur, Bauingenieurwesen, Raumplanung, Wirtschaftsingeni-eurwesen-Bauwesen)

12. Industrietechnische Studien (z.B. Maschinenbau, Elektrotechnik, Verfahrenstechnik, Mechatronik)

13. Technisch-Naturwissenschaftliche Studien (z.B. Technische Chemie, Technische Physik, Vermessungs-wesen, Informatik, Telematik)

14. Montanwissenschaftliche Studien15. Agrarwissenschaftliche Studien 16. Künstlerische Studien

Vorbildung

Ob deine Vorbildung ausreicht, entscheidet das Rektorat (die Ansprechstelle wird wahr-scheinlich noch genauer defi niert werden, schau dazu auf die Homepage). Eventuell kannst du wie bisher diese nachholen, unter anderem durch Prüfungen an einer Univer-sität, Praktika, das Verfassen schriftlicher Arbeiten, etc.

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Zulassung

Entscheidung für eine bestimmte Stu-diengruppe, Beschaffung ausreichender Informationen über das/die jeweilige Studium/Studiengruppe

Du solltest im Gespräch mit dem Rektorat (die Ansprechstelle wird wahrscheinlich noch genauer definiert werden, schau dazu auf die Homepage) die Zulassungsvoraussetzungen klären.

Dann stellst du einen Antrag auf Zulas-sung bei der zuständigen Universität, mittels Formular, Lebenslauf unter Berücksichtung der besonderen Vorbil-dung, Geburtsurkunde, die Wahlfächer deiner Studienberechtigungsprüfung und Staatsangehörigkeitsnachweis (Die Kontaktdaten der Universitäten findest du im Anhang).

Die Prüfung des Antrags erfolgt durch das Rektorat (die Ansprechstelle wird wahrscheinlich noch genauer definiert werden, schau dazu auf die Homepage) der entsprechenden Universität. Ob ein persönliches Gespräch zur Überprüfung des Fachinteresses stattfinden wird, wie es bisher üblich war, ist noch nicht klar.

Dann erfolgt die Entscheidung durch das Rektorat.

Du erhältst einen schriftlichen Be-scheid über die Entscheidung.

Dann kannst Du deine Studienberechti-gungsprüfung ablegen.

Erweiterte Studienberechtigung

Du kannst natürlich auch für mehrere Stu-dienbereiche eine SBP ablegen, musst dann aber dementsprechend mehr Prüfungen ablegen. Gleichwertige Prüfungen kannst du anrechnen lassen. Externist/-innenprüfun-gen und Prüfungen der Berufsreifeprüfungen können ebenso angerechnet werden.

Prüfungen

Die SBP besteht aus fünf Teilprüfungen, die studienbereichsspezifisch sind. Für alle Studienrichtungen muss jedoch ein Aufsatz über ein allgemeines Thema, im Ausmaß einer vierstündigen schriftlichen Prüfung, verfasst werden. Prüfungsmodus (schriftlich, mündlich) und die Anzahl der Wahlfächer sind abhängig von der jeweiligen Studien-richtung (entweder ein oder zweis Wahlfä-cher).

Die Reihenfolge, in der du die Prüfungen ablegst, ist beliebig. Auch, wie viel Zeit du dir dafür lässt, ist dir überlassen, denn be-reits positiv abgelegte Prüfungen behalten ihre Gültigkeit.

Du musst jedoch mindestens eine Prüfung an der Institution ablegen, an der du später studieren möchtest.

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Du kannst dich im Selbststudium oder in Vorbereitungskursen (z.B. an einer Universi-tät, VHS, WiFi, BfI,... siehe Anhang) auf die Prüfungen vorbereiten.

Den genauen Prüfungsstoff erfährst du vom Rektorat (die Ansprechstelle wird wahr-scheinlich noch genauer defi niert werden, schau dazu auf die Homepage). Die Prü-fungstermine (mit Angaben zum Prüfer/zur Prüferin) werden per Aushang vom Rektorat (die Ansprechstelle wird wahrscheinlich noch genauer defi niert werden, schau dazu auf die Homepage) auf den entsprechenden Homepages veröffentlicht.

Anerkennung von Prüfungen

Prinzipiell können auch bereits abgelegte Prüfungen für die SBP angerechnet werden, wie die genaue Regelung dazu ist, müssen die Universitäten noch festlegen, sobald dies entschieden ist, werdet ihr auf unserer Homepage darüber informiert.

Studienberechtigungs prüfung neu

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Förderungen4

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Für den Besuch von Vorbereitungslehrgän-gen zur BRP können weder die Schüler/-innenbeihilfe noch die Studienbeihilfe bezogen werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft vergibt jedoch, gemeinsam mit dem WIFI und den Wirtschaftskammern der Länder, die so genannte Begabtenförderung. Lehrlinge und Lehrabsolvent/-innen unter 30 Jahren können diese beantragen, sofern ihr/e Arbeitgeber/-in bestätigt, dass durch die Ablegung der BRP berufliche Aufstiegs-chancen entstehen.

Zusätzlich muss entweder der Lehrabschluss mit Auszeichnung absolviert worden sein oder ein ausgezeichneter Erfolg im Jahres-Abschlusszeugnis der Berufsschule vorlie-gen. Nähere Informationen dazu erhältst du bei der Wirtschaftskammer oder dem WIFI (siehe Anhang).

In einzelnen Bundesländern gibt es auch seitens der AK – natürlich nur für AK-

Mitglieder – Förderungen für Kurse an einer Erwachsenenbildungseinrichtung. Nähere Informationen hierzu erhältst du bei den einzelnen Erwachsenenbildungseinrichtun-gen (siehe Anhang). Mitglieder einzelner Fachgewerkschaften können auch von die-sen Förderungen beziehen, informiere dich bei deiner Gewerkschaft.

Förderungen für die Vorbereitung auf die BRP

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Studienbeihilfe für SBP- KandidatInnen

Achtung:

Die Studienbeihilfenbehörde fördert die SBP nur, sofern sie an einer Universität abgelegt wird.

Wenn du dich auf die SBP vorbereitest, hast du, genauso wie ein/e ordentliche Studierende/r, die Möglichkeit auf ein Stipendium. Zuständig für die Bearbeitung deines Antrages ist die jeweilige Studien-beihilfenbehörde des Studienortes, bzw. des Zulassungsortes zur SBP.

Einen Antrag dazu kannst du im Zulassungs-semester (Datum des Bescheids), bzw. im darauf folgenden Semester stellen, dies ist dir freigestellt. Damit du bereits bezogene Beihilfen nicht zurückzahlen musst, musst du spätestens drei Monate nach Beendigung der Gleichstellung wenigstens die Hälfte der zu absolvierenden Prüfungen positiv abgelegt haben. Sofern in mehr als zwei Fächern Prüfungen abzulegen sind, bist du für höchstens zwei Semester mit ordentli-chen Studierenden gleichgestellt, ansons-ten für ein Semester. Du kannst für den Zeitraum der Gleichstellung ein Stipendium beziehen.

Voraussetzungen

Finanzielle Förderungswürdigkeit Die Altersgrenze von 30 Jahren

darf bei Studienbeginn nicht über-schritten sein (Ausnahme ist das Selbsterhalter/-innenstipendium)

Es darf bisher noch keine Studien-berechtigung für ein ordentliches Studium abgelegt worden sein

Österreichische oder gleichgestellte Staatsangehörigkeit bzw. Staaten-losigkeit

Positiver Zulassungsbescheid zur Studienberechtigungsprüfung

Studienbeihilfe für SBP-KandidatInnen

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Höchststudienbeihilfe

• wenn die Eltern am Studienort (oder in der Nähe des Studienorts) wohnen: 5.700 Euro pro Jahr (475 Euro/Monat)

• für auswärtige Studierende, Vollwaisen, verheiratete Studierende, Studierende mit Kind(ern), Selbsterhalter/-innen: 8.148 Euro pro Jahr (679 Euro/Monat)

• Studierenden mit Kind(ern) gebührt ein Zuschlag von 804 Euro pro Jahr (67 Euro pro Monat). Für Studierende mit bestimmten Behinderungen sind ebenfalls Zuschläge (in unterschiedli-cher Höhe) vorgesehen.

• Davon werden jedoch noch zumutbare Unterhaltsleistungen der Eltern, des Ehe-partners/der Ehepartnerin, zumutbare Ei-genleistungen sowie die Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag abgezogen.

Antragsfristen für die Studienbeihilfe

• Wintersemester: 20. Sep. bis 15. Dez.• Sommersemester: 20. Feb. bis 15. Mai

Die Antragsformulare und weitere Beratung erhältst du bei der Stipendienstelle oder deinem ÖH-Sozialreferat. Online sind sie unter www.stipendium.at abrufbar.

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Beihilfen und Förderungen für ordentliche Studierende

Studienbeihilfe

Voraussetzungen, Höchststudienbeitrag und Antragsfristen sind mit jenen der SBP-Kandidat/-innen deckungsgleich.

• günstiger Studienerfolg: Nach den ersten beiden Semestern (auch bei Studienwechsel) muss ein bestimmtes Ausmaß (14 Semesterstunden oder 30ECTS-Punkte) an positiv absolvier-ten Prüfungen erbracht werden. Der günstige Studienerfolg ist spätestens bis zum Ende der Antragsfrist des dritten Semesters nachzuweisen, damit weiterhin Anspruch auf Studienbeihilfe besteht.

• Mindeststudienerfolg: Der Mindeststu-dienerfolg umfasst 7 ECTS-Punkte. Er muss in der Antragsfrist des dritten Semesters nachgewiesen werden, um

eine Rückforderung der bezogenen Studienbeihilfe auszuschließen.

• Anspruchsdauer nicht überschritten: Die Anspruchsdauer umfasst die Mindest-studienzeit des jeweiligen Studiums zuzüglich eines Semesters. Sie kann aus wichtigen Gründen verlängert werden.

• Studienbeihilfe für ein weiterführendes Studium (Doktorats- oder Masterstu-dium): Anspruch auf Studienbeihilfe für ein Masterstudium besteht trotz Absolvierung eines Bachelorstudiums, wenn der oder die Studierende das Mas-terstudium spätestens 18 Monate nach Abschluss des Bachelors aufgenommen hat und die vorgesehene Studienzeit zur Absolvierung des Bachelors um nicht mehr als zwei Semester überschritten hat.

• Anspruch auf Studienbeihilfe für ein Doktoratsstudium besteht, wenn der

Beihilfen und Förderungen für ordentliche Studierende

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oder die Studierende das Doktorats-studium spätestens zwölf Monate nach Abschluss des vorangegangenen Studiums aufgenommen hat. Dabei darf die vorgesehene Studienzeit zur Absolvierung des Zweiten und Dritten Abschnitts des Diplomstudiums oder des Bachelor- oder Masterstudiums, bzw. des Fachhochschul-Studiengangs, um nicht mehr als zwei Semester über-schritten worden sein.

• Überschreitungen der Studienzeit können bei Vorliegen wichtiger Gründe vom Leiter/der Leiterin der Studienbei-hilfenbehörde nachgesehen werden.

• Zeiten des Präsenz- und Zivildienstes und des Mutterschutzes sind in die Fristen zur Aufnahme eines weiter-führenden Studiums (zwölf oder 18 Monate) nicht einzurechnen.

Verdienstgrenze

Pro Jahr kannst du 8.000 Euro dazu ver-dienen, ohne dass es zu Kürzungen bei der Studienbeihilfe kommt.

Wenn du für eigene Kinder Unterhalt leistest, erhöht sich die Einkommensgrenze (um mindestens 2.762 Euro pro Kind). Als Einkommen gelten auch Leistungen, wie z.B. (Waisen-)Pensionen, (Waisen-)Renten, Kinderbetreuungsgeld.

Studienwechsel

Maximal zwei Studienwechsel sind erlaubt. Das vorangegangene Studium darf nicht mehr als zwei Semester inskribiert worden sein. Wechselst du zu oft oder zu spät, ver-lierst du den Anspruch auf Studienbeihilfe!

Ausnahmen gibt es nur in drei Fällen:

1. wenn der Studienwechsel durch ein unabwendbares Ereignis zwingend her-beigeführt wurde (Beispiel: bleibende Handverletzung bei Klavierstudium)

2. wenn nach dem Studienwechsel alle Vorstudienzeiten, auf Grund der abge-legten Prüfungen, von der Studienbei-hilfenbehörde für die Anspruchsdauer der neuen Studienrichtung berücksich-tigt werden können

3. wenn du in dem Studium, das du nach einem zu spät erfolgten Wechsel betreibst, so viele Semester inskribiert hast wie in den zuvor betriebenen Studien (inklusive aller Vorstudien).

Wichtig Bei laufendem Bezug von Studienbei-hilfe muss der Wechsel der Studienbei-hilfenbehörde gemeldet und unbedingt neuerlich ein Antrag gestellt werden, da die Studienbeihilfe für die erste Studienrichtung gewährt wurde und mit dem Wechsel der Anspruch erlischt!

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ACHTUNG: Wenn du Studienbeihilfe beziehst und bis Mitte November keinen Bescheid erhältst, kontaktiere die zuständige Studi-enbeihilfenstelle.

Selbsterhalter/innen-stipendium

Selbsterhalter/-innen sind Studierende, die sich vor der ersten Zuerkennung von Studienbeihilfe mindestens vier Jahre zur Gänze selbst erhalten haben (d.h. jährlich mindestens 7.272 Euro verdient haben).

Ein Vorteil ist, dass in diesem Fall das Einkommen der Eltern keine Rolle spielt. Hast du dich länger als die erforderlichen vier Jahre selbst erhalten, kann auch die Altersgrenze für den Studienbeginn höher sein (maximal 35. Geburtstag). Ansonst gelten für Selbsterhalter/-innen dieselben Kriterien wie für alle anderen Bezieher/-innen von Studienbeihilfe.

Studienabschluss-Stipendium

Das SAS ist eine Förderung für Studieren-de, die sich in der Studienabschlussphase befi nden und in den letzten vier Jahren mindestens drei Jahre zumindest teilzeit-

beschäftigt waren und zum Zeitpunkt der Zuerkennung des SAS noch nicht 41 Jahre alt sind.

Zeiten des Mutterschutzes und der Kinder-erziehung während eines Karenzurlaubs werden berücksichtigt. Die Höhe des SAS ist abhängig vom Ausmaß der vorangegange-nen Berufstätigkeit und beträgt zwischen 550 Euro und 1000 Euro monatlich.

Für im gemeinsamen Haushalt lebende, noch nicht schulpfl ichtige Kinder kann zusätzlich ein Kinderbetreuungszuschuss gewährt werden. Für die Zuerkennung ist die Studienbeihilfenbehörde zuständig.

Auf www.oeh.ac.at/stipendienrechner_bv/stipr.htm fi ndest du ein Berechnungspro-gramm und ausführliche Informationen über Studienbeihilfe, Antragstellung und Einspruch gegen negative Bescheide.

Familienbeihilfe

Familienbeihilfe können Eltern für ihre Kin-der, die noch in Berufsausbildung stehen, bis zum 26. (in Ausnahmefällen 27.) Ge-burtstag beziehen. Für 19 bis 26 (27)-Jäh-rige beträgt sie mindestens 152,70 Euro monatlich. Bei mehreren Kindern gibt es Zuschläge. Für erheblich behinderte Kinder erhöht sich die Familienbeihilfe monatlich

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um 138,30 Euro. Der Kinderabsetzbetrag wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt und beträgt einheitlich 50,90 Euro monatlich pro Kind.

Leistungsnachweis und Anspruchsdauer

Nach den ersten zwei Semestern sind Zeug-nisse über acht Semesterwochenstunden für den Weiterbezug der FB erforderlich.

Werden die acht Stunden nicht erbracht, besteht (vorläufig) kein Anspruch auf FB. Erst, wenn neuerlich Prüfungen über acht Semesterwochenstunden abgelegt werden, kann wieder FB bezogen werden. Die Semes-terzählung läuft aber trotzdem weiter.

Hast du diesen Leistungsnachweis erbracht, wird dir die Familienbeihilfe für die gesamte restliche Mindeststudienzeit des ersten Abschnitts, plus ein Toleranzsemester, gewährt. Das Finanzamt kann dich aber auffordern, ein ernsthaftes und zielstrebiges Studium nachzuweisen. Ansonsten genügt es, die Fortsetzungsbestätigung zu schi-cken. Überschreitest du die vorgegebene Semesteranzahl, wird die Familienbeihilfe so lange eingestellt, bis du den Abschnitt abgeschlossen hast. In den folgenden Ab-schnitten hast du wieder während der Min-deststudienzeit zuzüglich eines Semesters Anspruch auf FB. Verlängerungsgründe sind z.B. Krankheit, Auslandssemester, unvor-

hergesehene oder unabwendbare Ereignisse (z.B. Unfall).

Studienwechsel

Für die FB gilt hinsichtlich eines Studien-wechsels im Großen und Ganzen dasselbe wie für die Studienbeihilfe (siehe oben).

Verdienstgrenze

Wenn dein zu versteuerndes Einkommen pro Jahr 9.000 Euro übersteigt, besteht kein Anspruch auf FB. In dem jeweiligen Jahr be-reits bezogene FB muss bei Überschreitung zur Gänze zurückgezahlt werden.

ÖH-Fonds

Für Studierende, die sich in einer besonde-ren Notlage befinden, gibt es die Möglich-keit, um eine einmalige finanzielle Unter-stützung aus den ÖH-Fonds anzusuchen. Derzeit gibt es folgende Fonds: Sozialfonds, Wohnfonds, Kinderfonds, Kinderbetreuungs-fonds, Mediationsfonds, Psychotherapiekos-tenfonds und das Alfred Dorfer Stipendium für alleinerziehende Studierende.

Antragsformulare und Informationen über die Vergaberichtlinien gibt es bei den ÖH-Sozialreferaten.

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Leistungs- und Förderungsstipendien

Leistungsstipendien dienen der Anerken-nung hervorragender Studienleistungen. Mit Förderungsstipendien werden wissenschaft-liche oder künstlerische Arbeiten geför-dert. Soziale Bedürftigkeit ist hierbei kein Kriterium. Die Ausschreibung und Zuerken-nung erfolgt durch die jeweilige Universität. Informationen und Formulare sind in den Dekanaten (Prüfungsabteilungen) erhältlich.

Beihilfen für Auslandsstudien

BezieherInnen von Studienbeihilfe, die eines oder auch mehrere Semester im Ausland studieren, können während dieser Zeit, zusätzlich zur Studienbeihilfe, eine Auslandsbeihilfe erhalten. Zu beantragen ist sie bei der Studienbeihilfenbehörde.

Daneben gibt es auch noch andere Förde-rungen für Studierende, die ins Ausland gehen (z.B. Erasmus). Auf der Website des Österreichischen Austauschdienstes ( www.oead.ac.at) fi ndest du eine Daten-bank mit den entsprechenden Stipendien, ebenso unter www.grants.at.

Beihilfen und Förderungen für ordentliche Studierende

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Kontakte5

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Bundesvertretung der ÖHStudien- und MaturantInnenberatungTaubstummengasse 7-9, 1040 WienTel: +43/1/[email protected]

www.oeh.ac.at/studienberatung

Spezialinfos zur „Studienberech-tigungsprüfung neu“ findest du unter:

www.oeh.ac.at/sbp

Kammern, Ministerien und Studienbeihilfe

Arbeiterkammer ÖsterreichPrinz Eugen Straße 20-22, 1040 WienTel: +43/01 50165

www.arbeiterkammer.at

Bundesministerium für Wissenschaft und ForschungMinoritenplatz 5, 1014 WienTel: +43/1/53 120-0

www.bmwf.gv.at

Bundesministerium für Wirtschaft und ArbeitStubenring 1, 1011 WienTel: +43/1/[email protected]

www.bmwa.gv.at

Bundesministerium für Unterricht, Kunst und KulturMinoritenplatz 5, 1014 WienTel: +43 1 53120-0

StudienbeihilfenbehördeGudrunstraße 179, 1100 Wien Tel +43 (1) 60 173-0

www.stipendium.at

Wichtige Adressen

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Erwachsenen-bildungsinstitute

Berufsförderungsinstitut ÖsterreichKaunitzgasse 2, A-1060 WienTel.: +43/1/586 37 03info@bfi .at, www.bfi .or.at

Ländliches FortbildungsinstitutSchaufl ergasse 6, 1014 WienTel 01 / 53441-8566lfi @lk-oe.at, www.lfi .at

Verband Österreichischer VolkshochschulenWeintraubengasse 13, 1020 WienTel: +43/1/[email protected], www.vhs.or.at

Wirtschaftsförderungsinstitut ÖsterreichWiedner Hauptstraße 63, 1045 WienTel: +43/05/90 900 [email protected], www.wifi .at

Online-Datenbanken

www.adulteducation.at/de/struktur/(Datenbank mit Suchfunktion für sämt-liche Erwachsenenbildungsinstitutionen Österreichs)

www.erwachsenenbildung.at(Informationsportal für Erwachsenenbildung)

www.kursfoerderung.at(Datenbank zur Weiterbildungsförderung)

Wichtige Adressen

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Universität Wien1010 Wien, Dr.-Karl-Lueger-Ring 1Tel.: +43 (0) 1/4277 – 0

www.univie.ac.at

Universitätsvertretung1090 Wien, Spitalgasse 2, Hof 1, Trakt 2B, EGTel.: +43 (0) 1/4277 – 19501

www.oeh.univie.ac.at

Technische Universität Wien1040 Wien, Karlsplatz 13Tel.: +43 (0) 1/58801 – 0Fax: +43 (0)1/58801 – 41099

www.tuwien.ac.at

Universitätsvertretung1040 Wien, Wiedner Hauptstraße 8-10Tel.: +43 (0)1/58801 – 49501/49502Fax: +43 (0) 1/586 91 54

www.htu.at

Wirtschaftsuniversität Wien1090 Wien, Augasse 2-6Tel.: +43 (0) 1/31336 – 0Fax: +43 (0) 1/31336 – 740

www.wu-wien.ac.at

Universitätsvertretung1090 Wien, Augasse 2-6Tel.: +43 (0) 1/31336 – 5400Fax: +43 (0) 1/31336 – 748

www.oeh-wu.at

Universität für Bodenkultur Wien1180 Wien, Gregor-Mendel-Straße 33Tel.: +43 (0) 1/47654 – 0

www.boku.ac.at

Universitätsvertretung1180 WienPeter-Jordan-Straße 76Tel.: +43 (0) 1/47654 – 2000

oeh.boku.ac.at

Universitäten und Universitätsvertretungen

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Universität für angewandte Kunst Wien1010 Wien, Oskar-Kokoschka-Platz 2Tel.: +43 (0) 1/71133 – [email protected], www.dieangewandte.at

Universitätsvertretung1010 Wien, Oskar-Kokoschka-Platz 2Tel.: +43 (0) 1/ 71133 – 2270Fax: +43 (0) 1/ 712 87 73oeh_offi [email protected]

www.dieangewandte.at/oeh

Akademie der bildenden Künste Wien1010 Wien, Schillerplatz 3Tel.: +43 (0) 1/58816 – 1818Fax: +43 (0) 1/58816 – 1898

www.akbild.ac.at

Universitätsvertretung1010 Wien, Schillerplatz 3Tel.: +43 (0) 1/58816 – [email protected]

pages.akbild.ac.at/oeh

Universität für Musikund darstellende Kunst Wien1030 Wien, Anton-von-Webern-Platz 1Tel.: +43 (0)1/71155 – 0Fax: +43 (0) 1/71155 - 199

www.mdw.ac.at

Universitätsvertretung1030 Wien, Anton-von-Webern-Platz 1Tel.: +43 (0) 1/71155 – 8901

Fax: +43 (0) 1/71155 – 8999

www.hmdw.ac.at

Veterinärmedizinische Universität Wien1210 Wien, Veterinärplatz 1Tel.: +43 (0) 1/250 77 – 0Fax: +43 (0) 1/250 77 – 1090

www.vu-wien.ac.at

Universitätsvertretung1210 Wien, Veterinärplatz 1Tel.: +43 (0) 1/250 77 – 1700Fax: +43 (0) 1/250 77 – 1790

hvu.vu-wien.ac.at

Medizinische Universität Wien1090 Wien, Spitalgasse 23Tel.: +43 (0) 1/40160 – 0Fax: +43 (0) 1/40160 910 – [email protected]

www.meduniwien.ac.at

Universitätsvertretung1090 Wien, Währinger Gürtel 18-20Leitstelle 6M, NAKHTel.: +43 (0) 1/40160 – [email protected], www.uv-medizin.at

Universität Linz4040 Linz, Altenbergstraße 69Tel.: +43 (0) 732/2468 – 0Fax: +43 (0) 732/2468 – 8822

www.uni-linz.ac.at

Kontakte: Universitäten

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Universitätsvertretung4040 Linz, Altenbergstraße 69Tel.: +43 (0) 732/2468 – 8535oder +43 (0) 732/2468 – 1122Fax: +43 (0) 732/2468 – [email protected]

www.oeh.uni-linz.ac.at

Universität für künstlerischeund industrielle Gestaltung Linz4010 Linz, Hauptplatz 8Tel.: +43 (0) 732/7898 – 0Fax: +43 (0) 732/783 508

www.ufg.ac.at

Universitätsvertretung4040 Linz, Sonnensteinstraße 11-13Tel.: +43 (0) 732/7898 – 320oder Tel.: +43 (0) 732/7898 – 321Fax: +43 (0) 732/73 69 [email protected]

www.oeh.ufg.ac.at

Universität Graz8010 Graz, Universitätsplatz 3Tel.: +43 (0) 316/380 – 0Fax: +43 (0) 316/380 – 9140

www.kfunigraz.ac.at

Universitätsvertretung8010 GrazSchubertstraße 6aTel.: +43 (0) 316/380 – 2900

oehweb.uni-graz.at

Technische Universität Graz8010 Graz, Rechbauerstraße 12Tel.: +43 (0) 316/873 – 0Fax: +43 (0) 316/873 – [email protected], www.tugraz.at

Universitätsvertretung8010 Graz, Rechbauerstraße 12Tel.: +43 (0) 316/873 – 5111oder Tel.: +43 (0) 316/873 – 5101Fax: +43 (0) 316/873 – [email protected], htu.tugraz.at

Universität für Musikund darstellende Kunst Graz8010 Graz, Leonhardstraße 15Tel.: +43 (0) 316/389 – [email protected]

www.kug.ac.at

Universitätsvertretung8010 Graz, Brandhofgasse 21 (Zi. E. 10)Tel.: +43 (0) 316/389 – 1600oder +43 (0) 316/389 – 1603Fax: +43 (0) 316/389 – [email protected]

oeh.kug.ac.at

Medizinische Universität Graz8036 Graz, Auenbruggerplatz 2/4Tel.: +43 (0) 316/385 – [email protected]

www.meduni-graz.at

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Universitätsvertretung8036 Graz, Stiftigtalstraße 24Tel.: +43 (0) 316/385 – 73080Fax: +43 (0) 316/385 – [email protected]

oeh.meduni-graz.at

Universität Klagenfurt9020 Klagenfurt, Universitätsstraße 65-67Tel.: +43 (0) 463/2700 – 9200Fax: +43 (0) 463/2700 – [email protected]

www.uni-klu.ac.at

Universitätsvertretung9020 Klagenfurt, Universitätsstraße 65-67Tel.: +43 (0) 463/2700 – 8800Fax: +43 (0) 463/2700 – [email protected]

www.oeh-klagenfurt.at

Universität Salzburg5020 Salzburg, Kapitelgasse 4-8Tel.: +43 (0) 662/8044 – 0Fax: +43 (0) 662/8044 – [email protected]

www.uni-salzburg.at

Universitätsvertretung5010 Salzburg, Kaigasse 28-30Tel.: +43 (0) 662/8044 – 6000

oeh-salzburg.at

Universität Mozarteum Salzburg5020 Salzburg, Mirabellplatz 1Tel.: +43 (0) 662/6198 – 0Fax: +43 (0) 662/6198 – 3033

www.moz.ac.at

Universitätsvertretung5020 Salzburg, Mirabellplatz 1Tel.: +43 (0) 662/6198 – 4900oder Tel.: +43 (0) 662/6198 – 4910Fax: +43 (0) 662/6198 – [email protected]

oeh.moz.ac.at

Montanuniversität Leoben8700 LeobenFranz-Josef-Straße 18Tel.: +43 (0) 3842/402 – 0Fax: +43 (0) 3842/402 – 7702offi [email protected]

www.unileoben.ac.at

Universitätsvertretung8700 LeobenFranz-Josef-Straße 18Tel.: +43 (0) 3842/45 272 – 0Fax: +43 (0) 3842/45 272 – 45

oeh.unileoben.ac.at

Universität Innsbruck6020 Innsbruck, Christoph-Probst-PlatzInnrain 52Tel.: +43 (0) 512/507 – 0

www.uibk.ac.at

Kontakte: Universitäten

040

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Universitätsvertretung6020 Innsbruck, Josef-Hirn-Straße 7Tel.: +43 (0) 512/507 – [email protected]

www.oehweb.at

Medizinische Universität Innsbruck6020 Innsbruck, Christoph-Probst-Platz Innrain 52Tel.: +43 (0) 512/9003 – 0

www.i-med.ac.at

Universitätsvertretung6020 Innsbruck, Schöpfstraße 41Tel. + Fax: +43 (0) 512/9003 – [email protected]

www.skalpell.at

Bundesvertretung der ÖH1040 Wien, Taubstummeng. 7-9/4. StockTel.: +43 (0) 1/ 310 88 80-0

www.oeh.ac.at

Sozialreferat Tel.: +43 (0) 1/ 310 88 [email protected]

042

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Page 43: Studienberechtigungs- & Berufsreifeprüfung fileStudienbeihilfe für SBP-KandidatInnen 027 4.3. Beihilfen und Förderungen für ordentliche Studierende 029 5. KONTAKTE 035 5.1. Wichtige

Pädagogische Hochschule Wien1100 WienGrenzackerstraße 18Tel.: +43 (0) 1/601 18 – [email protected]

www.phvienna.at

StudierendenvertretungTel.: +43 (0) 1/601 18 – 4000oder Tel.: +43 (0) 1/601 18 – [email protected]

pabw.dachverband-stuv.ac.at

Pädagogische Hochschule Niederösterreich2500 BadenMühlgasse 67Tel.: +43 (0) 2252/885 70 – 0Fax: +43 (0) 2252/885 70 – 180offi [email protected]

www.ph-noe.ac.at

Pädagogische Hochschule Oberösterreich4020 Linz, Kaplanhofstraße 40Tel.: +43 (0) 732/7470 – 0Fax: +43 (0) 732/7470 – 3090offi [email protected], www.ph-ooe.at

StudierendenvertretungTel.: +43 (0) 676/847 888 [email protected]

Pädagogische Hochschule Steiermark8010 Graz, Hasnerplatz 12Tel.: +43 (0) 316/8067 – 0Fax: +43 (0) 316/8067 – 3199offi [email protected], www.ph-stmk.at

StudierendenvertretungTel.: +43 (0) 316/675 [email protected]@bpa-graz.at

oeh.phgraz.at

Pädagogische Hochschulen und Studierendenvertretungen

Kontakte: Pädagogische Hochschulen

5.3Kapitel

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Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik1130 WienAngermayergasse 1Tel.: +43 (0) 1/877 22 66 – 0Fax: +43 (0) 1/877 23 [email protected]

www.agrarumweltpaedagogik.ac.at

Kirchliche Pädagogische Hochschule Wien1010 WienSingerstraße 7/4Tel.: +43 (0) 1/515 52 – 3084oder Tel.: +43 (0) 676/30 93 [email protected]

www.kphvie.at

[email protected]@[email protected],

stuv.kphvie.at

Kirchliche Pädagogische Hochschule Graz8020 GrazGeorgigasse 85-89Tel.: +43 (0) 316/581 670 – [email protected]

kphgraz.at

StudierendenvertretungTel.: +43 (0) 316/581 670 – 78

www.pze.at/stv

Kirchliche Pädagogische Hochschule Linz4020 LinzSalesianumweg 3Tel.: +43 (0) 732/77 26 66Fax: +43 (0) 732/79 73 [email protected]

www.phdl.at

StudierendenvertretungTel.: +43 (0) 732/77 26 66 – 4314Fax: +43 (0) 732/79 73 [email protected]

Pädagogische Hochschule Tirol6010 InnsbruckPastorstraße 7Tel.: +43 (0) 512/599 23 – [email protected]

www.ph-tirol.ac.at

[email protected]@aon.at

Pädagogische Hochschule Salzburg5020 Salzburg, Akademiestraße 23Tel.: +43 (0) 662/6388 – 0Fax: +43 (0) 662/6388 – [email protected]

www.phsalzburg.at

StudierendenvertretungTel.: +43 (0) 662/6388 – 1057

044

045

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Pädagogische Hochschule Kärnten9022 Klagenfurt, Hubertusstraße 1Tel.: +43 (0) 463/508 508Fax: +43 (0) 463/508 508 – 829offi [email protected]

www.ph-kaernten.ac.at

StudierendenvertretungTel.: +43 (0) 463/508 508 – 824oder Tel.: +43 (0) 650/93 400 [email protected]

Pädagogische Hochschule Vorarlberg6800 Feldkirch, Liechtensteinstraße 33-37Tel.: +43 (0) 5522/311 99offi [email protected]

www.ph-vorarlber.ac.at

[email protected]

Kirchliche Pädagogische Hochschule Edith Stein (in Stams)6020 Innsbruck, Rennweg 12Tel.: +43 (0) 512/561 763 – 10oder Tel.: +43 (0) 676/87 305 603Fax: +43 (0) 512/561 763 – [email protected]

www.kph-es.at

Private Pädagogische Hochschule Burgenland7000 Eisenstadt, Thomas-Alva-Edison-Str. 1

Tel.: +43 (0) 590/ 10 30 – 0Fax: +43 (0) 590/ 10 30 – 1offi [email protected]

www.ph-burgenland.at

Privater Studiengang für das Lehramt für islamische Religion1070 Wien, Neustiftgasse 117Tel.: +43 (0) 1/ 786 322 41Fax: +43 (0) 1/ 786 322 [email protected]

www.irpa.ac.at

[email protected]

Katholische Pädagogische Hochschuleinrichtung Kärnten9020 Klagenfurt, Tarviser Straße 30Tel.: +43 (0) 463/ 5877 2229Fax: +43 (0) 463/ 5877 [email protected]

www.kphe-kaernten.at

StudierendenvertretungTel: +43 (0) 432/ 513 12

Privater Studiengang für das Lehramt für Jüdische Religion an Pfl ichtschulen1020 Wien, Rabbiner-Schneerson-Platz 1Tel.: +43 (0) 1/ 334 18 18 – 12Fax: +43 (0) 1/ 334 18 18 – 18

Kontakte: Pädagogische Hochschulen

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Bundesministerium für Landesverteidigung1090 Wien, Roßauer Lände 1Tel.: +43 (0) 1/5200 – 24727www.bmlv.gv.at

CAMPUS 02 – Fachhochschule der Wirtschaft GmbH8021 Graz, Körblergasse 126Tel.: +43 (0) 316 – [email protected]

Fachhochschule Technikum Kärnten9701 Spittal a. d. Drau, Villacher Straße 1Tel.: +43 (0) 4762/90500 – 0Fax: +43 (0) 4762/90500 – 9910www.fh-kaernten.at

Fachhochschule des bfi Wien GmbH1020 Wien, Wohlmutstraße 22

Tel.: +43 (0) 1/720 12 86 – 0Fax: +43 (0) 1/720 12 86 – [email protected]

Fachhochschule Salzburg GmbH5412 Puch, Urstein Süd 1Tel.: +43 (0) 50/2211 – 0Fax: +43 (0) 50/2211 – 1099www.fh-salzburg.ac.at

Fachhochschule St. Pölten GmbH3100 St. Pölten, Matthias-Corvinus-Straße 15Tel.: +43 (0) 2742/313 [email protected]

FH OÖ Studienbetriebs GmbH4600 Wels, Franz-Fritsch-Straße 11/3

Fachhochschulen

5.4Kapitel

046

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Tel.: +43 (0) 7242/44 808Fax: +43 (0) 7242/44 808 – [email protected]

Fachhochschule Technikum Wien1200 Wien, Höchstädtplatz 3Tel.: +43 (0) 1/588 [email protected]

FHG – Zentrum für Gesundheitsberufe Tirol GmbH6020 Innsbruck, Innrain 98Tel.: +43 (0) 50/8648 – 4700Fax: +43 (0) 50/8648 – 67 4700www.fhg-tirol.ac.at

FHWien – Studiengänge der WKO Wien1180 Wien, Währinger Gürtel 97Tel.: +43 (0) 1/476 77Fax: +43 (0) 1/476 77 – [email protected]

Fachhochschulstudiengänge Burgenland GmbH7000 Eisenstadt, Campus 1Tel.: +43 (0) 5/90 10 609 – 0Fax: +43 (0) 5/90 10 609 – 15offi [email protected]

IMC Fachhochschule Krems GmbH3500 Krems a. d. Donau, Piaristengasse 1Tel.: +43 (0) 2732/802 – 0Fax: +43 (0) 2732/802 – 4offi [email protected]

Fachhochschule Vorarlberg GmbH6850 Dornbirn, Hochschulstraße 1Tel.: +43 (0) 5572/792 – 0Fax: +43 (0) 5572/792 – [email protected]

Fachhochschule Wiener Neustadt für Wirtschaft und Technik GmbH2700 Wr. Neustadt, Johannes-Gutenberg-Straße 3Tel.: +43 (0) 2622/89 084 – 0offi [email protected]

Ferdinand Porsche Fern FH-Studiengänge GmbH1040 Wien, Lothringerstraße 4-8Tel.: +43 (0) 1/505 47 76offi [email protected]

Fachhochschule Campus Wien1100 Wien, Daumegasse 3Tel.: +43 (0) 1/606 68 77 – 100

Kontakte: Fachhochschulen

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Fax: +43 (0) 1/606 68 77 – [email protected]

FH JOANNEUM GmbH8020 Graz, Alte Poststraße 149Tel.: +43 (0) 316/5453 – [email protected]

FH Kufstein Tirol Bildungs GmbH6330 Kufstein, Andreas-Hofer-Straße 7Tel.: +43 (0) 5372/718 19Fax: +43 (0) 5372/718 19 – [email protected]

Lauder Business School1190 Wien, Hofzeile 18-20Tel.: +43 (0) 1/369 18 [email protected]

MCI – Management Center Innsbruck Internationale Fachhochschulgesellschaft GmbH6020 Innsbruck, Universitätsstraße 15Tel.: +43 (0) 512/[email protected]

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Notizen

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Medieninhaberin, Verlegerin und Herausgeberin: Österreichische HochschülerInnenschaft, Taubstummengasse 7-9, 1040 Wien

Redaktion: Martin Olesch

Koordination: Studien- und MaturantInnenberatung

Illustrationen: shutterstock

Grafi sche Gestaltung und Satz: Gabriel Moinat

Herstellung: Donau Forum Druck Ges.m.b.H., Druckort Wien

Erscheinungsort- und Datum: Wien, Verlagspostamt 1040 Wien / Juni 2010

Redaktions- und Verlagsanschrift: 1040 Wien, Taubstummengasse 7-9

Diese Broschüre spiegelt die aktuelle Rechtslage zum 1. Juni 2010 wieder. Es wird darauf hingewiesen, dass alle Angaben trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr erfolgen und eine Haftung der Herausgeberin oder des AutorInnenteams ausgeschlossen ist.

Impressum:

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