Substitution eine Dienstleistung der Apotheke · Übersicht Substitutionsmittel Vom Ausgangsstoff...
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9. Nordrhein-Westfälischer
Kooperationstag
„Sucht und Drogen“ 2017
05.07.2017
Wissenschaftspark Gelsenkirchen
Apotheker Heinrich Queckenberg, Gelsenkirchen
Substitution
eine Dienstleistung der Apotheke
Übersicht
Substitutionsmittel
Vom Ausgangsstoff zum Substitut
(pharmazeutische Tätigkeiten)
Verordnung und Vergabe von Substitutionsmitteln
Dokumentation und Lagerung
Apotheke und Substitution
Substitution - eine Dienstleistung der Apotheke - Heinrich Queckenberg 205.07.2017
Substitutionsmittel
Substitution - eine Dienstleistung der Apotheke - Heinrich Queckenberg 305.07.2017
Zugelassene Substitutionsmittel
(Deutschland)
Methadon-Razemat (NRF-Rezeptur, Methaliq®, Methaddict®)
Levomethadon (l-Polamidon®, l-Polaflux®)
Buprenorphin (Subutex® und andere)
Buprenorphin + Naloxon (Suboxone®)
Morphinsulfat retardiert (Substitol®)
Diacetylmorphin (2. Wahl)
Dihydrocodein (2. Wahl)
Codein (2. Wahl)
Substitution - eine Dienstleistung der Apotheke - Heinrich Queckenberg 405.07.2017
Quelle: Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte - Substitutionsregister
Substitution - eine Dienstleistung der Apotheke - Heinrich Queckenberg 505.07.2017
43%
33%
23%
1%0% 0%
0%
Art und Anteil der gemeldeten Substitutionsmittel(Stichtag 01. 07.2016)
Methadon 42,5% Levomethadon 33,0% Buprenorphin 23,1% Diamorphin 0,8%
Morphin 0,3% Codein 0,1% Dihydrocodein 0,2%
Quelle: Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte - Substitutionsregister
Substitution - eine Dienstleistung der Apotheke - Heinrich Queckenberg 605.07.2017
72,1% 70,9%68,3%
66,2%64,1%
61,4%59,7% 58,9% 57,7%
54,8%
51,6%49,3%
46,1%44,0%
42,5%
16,2%14,8% 15,0% 15,8%
17,2%19,0%
20,6% 21,8% 23,0%25,4%
27,0%28,6%
30,3%31,8% 33,0%
9,7%
12,9%15,6%
17,2% 18,0% 18,6% 18,9% 18,6% 18,6% 19,2% 20,4% 21,3%22,6% 23,0% 23,1%
0,0%
10,0%
20,0%
30,0%
40,0%
50,0%
60,0%
70,0%
80,0%
2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016
Art und Anteil der gemeldeten Substitutionsmittel (Stichtag jeweils 01. Juli)
Methadon Levomethadon Buprenorphin
05.07.2017 Substitution - eine Dienstleistung der Apotheke - Heinrich Queckenberg 7
10.313
7.895
5.169
1171.769
4.179
7.578
254
7.933
25.438
2.207699 634 693
3.288
387
Anzahl gemeldeter Patienten nach Bundesland (Stichtag 01. Juli 2016)
46.0
00
52.7
00
57.7
00
61.0
00
64.5
00
68.8
00
72.2
00
74.6
00
77.4
00
76.2
00
75.4
00
77.3
00
77.5
00
77.2
00
78.5
00
2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016
Anzahl gemeldeter Substitutionspatienten inDeutschland 2002-2016 (Stichtag jeweils 01. Juli)
05.07.2017 Substitution - eine Dienstleistung der Apotheke - Heinrich Queckenberg 8
2.4
36 2.6
07
2.6
16
2.6
64
2.7
06
2.7
86
2.6
73
2.7
00
2.7
10
2.7
03
2.7
31
2.6
91
2.6
50
2.6
13
2.5
90
2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016
Anzahl meldender, substituierender Ärzte inDeutschland 2002 - 2016 (Stichtag jeweils 01. Juli)
428
300
140
1758
91
228
24
265
727
79
17 34 37
120
25
Anzahl meldender Ärzte nach Bundesland (Stichtag 01. Juli 2016)
Methadon-Razemat
Einsatzgebiet
zum Behandlungsstart
Sedierung erwünscht
wenige gravierende Begleiterkrankungen
Häufige Beschwerden
übermäßiges Schwitzen
Depressionen
Schlaflosigkeit
Gewichtszunahme
Nachlassen von Libido und Potenz
05.07.2017 Substitution - eine Dienstleistung der Apotheke - Heinrich Queckenberg 10
Levomethadon
Einsatzgebiet
Multimorbide Patienten mit gravierenden Begleiterkrankungen
Kardiologische Auffälligkeiten
Kardiologische Begleitmedikation
Schwangerschaft
Leberinsuffizienz
Chronische Schmerzen
Psychopharmakologische Begleitmedikation
05.07.2017 Substitution - eine Dienstleistung der Apotheke - Heinrich Queckenberg 11
Levomethadon
Vorteile im Vergleich zum Racemat
weniger Hormonstoffwechselstörungen
weniger Interaktionen
weniger Schlafstörungen
insbesondere in der Langzeit-Behandlung signifikante
Risikominimierung im Vergleich zum Racemat
05.07.2017 Substitution - eine Dienstleistung der Apotheke - Heinrich Queckenberg 12
Buprenorphin
Einsatzgebiet
Kurzzeitsubstitution
Entgiftung
Abdosierung, Therapieende
Schwangerschaft
Sedierung nicht erforderlich oder kontraindiziert (z.B. Berufstätigkeit)
Psychotherapeutische Begleittherapie
in USA ist seit 2016 ein Implantat
zugelassen (Probuphin®)
kontinuierliche Abgabe über sechs Monate
05.07.2017 Substitution - eine Dienstleistung der Apotheke - Heinrich Queckenberg 15
Morphinsulfat retardiert
Einsatzgebiet
bei akutem und schweren Verlauf der Abhängigkeitserkrankung
bei CYP-450 assoziierten Interaktionen
bei QT-Zeit Verlängerung
bei Unverträglichkeit anderer Substitutionsmittel
Dosis, Faktor 6-8 im Vergleich zu Methadon
weniger sedierend als Methadon aber stärker als Buprenorphin
Wirkung sehr vergleichbar mit Heroin
enthält Talkum
Problematische Analytik mit Schnelltests
(Herointest ist häufig falsch positiv)
05.07.2017 Substitution - eine Dienstleistung der Apotheke - Heinrich Queckenberg 16
Diamorphin
Dihydrocodein
Codein
05.07.2017 Substitution - eine Dienstleistung der Apotheke - Heinrich Queckenberg 17
Vom Ausgangsstoff zum
Substitut
(pharmazeutische Tätigkeiten)
Substitution - eine Dienstleistung der Apotheke - Heinrich Queckenberg 1805.07.2017
Prüfung der Ausgangsstoffe
Bei Ausgangsstoffen mit Prüfzertifikat Identitätsprüfung
entfällt bei Fertigarzneimitteln
1905.07.2017 Substitution - eine Dienstleistung der Apotheke - Heinrich Queckenberg
Defektur
Ein Defekturarzneimittel ist nach einer vorher erstellten
schriftlichen Herstellungsanweisung herzustellen.
Die Herstellung ist gemäß der Herstellungsanweisung zum
Zeitpunkt der Herstellung von der herstellenden Person zu
dokumentieren (Herstellungsprotokoll).
Für die Prüfung von Defekturarzneimitteln ist eine
Prüfanweisung anzufertigen.
Die Prüfung ist gemäß der Prüfanweisung durchzuführen und von
der Person zu dokumentieren, die die Prüfung durchgeführt hat
(Prüfprotokoll)
entfällt bei Fertigarzneimitteln
2005.07.2017 Substitution - eine Dienstleistung der Apotheke - Heinrich Queckenberg
Rezeptur
Die Anforderung über die Herstellung eines Rezeptur-
arzneimittels ist von einem Apotheker nach pharmazeutischen
Gesichtspunkten (Dosierung, Applikationsart, Art, Menge und
Kompatibilität der Ausgangsstoffe sowie die Qualität) zu
beurteilen (Plausibilitätsprüfung) und zu dokumentieren.
Ein Rezepturarzneimittel ist nach einer vorher erstellten
schriftlichen Herstellungsanweisung herzustellen.
Die Herstellung des Rezepturarzneimittels ist von der her-
stellenden Person zu dokumentieren. (Herstellungsprotokoll)
Vor der Abgabe an den Patienten muss eine Freigabe durch
den Apotheker erfolgen.
2105.07.2017 Substitution - eine Dienstleistung der Apotheke - Heinrich Queckenberg
Methadon-RazematMethadonsubstanz
Prüfung
Defektur
Methadonhydrochlorid-Lsg. 10mg/ml (NRF 29.1)Methadonhydrochlorid-Lsg. 5mg/ml (NRF 29.1)
Methaliq® (Fertigarzneimittel, flüssig)
Methaddict® (Fertigarzneimittel, fest)
Rezeptur unverändert
Patientenindividuelle Einzeldosen Mehrdosenbehältnisse
Substitution - eine Dienstleistung der Apotheke - Heinrich Queckenberg 2205.07.2017
Levomethadon
L-Polamidon® Lösung zur Substitution (Fertigarzneimittel)
L-Polaflux® Lösung zum Einnehmen (Fertigarzneimittel)
L-Polamidon® Tabletten (Fertigarzneimittel)
Rezeptur unverändert
Patientenindividuelle Einzeldosen Mehrdosenbehältnisse
Substitution - eine Dienstleistung der Apotheke - Heinrich Queckenberg 2305.07.2017
Buprenorphin und Morphinsulfat
Subutex® Tabletten (Fertigarzneimittel)
Buprenorphin Generika (Fertigarzneimittel)
Suboxone® Tabletten (Fertigarzneimittel)
Substitol® 100/200 mg Tabletten (Fertigarzneimittel)
Rezeptur unverändert
Patientenindividuelle Einzeldosen Mehrdosenbehältnisse
Substitution - eine Dienstleistung der Apotheke - Heinrich Queckenberg 2405.07.2017
Verordnung und Vergabe
von Substitutionsmitteln
Substitution - eine Dienstleistung der Apotheke - Heinrich Queckenberg 2505.07.2017
Verschreibungshöchstmengen
Methadon 3.600 mg (120 mg/Tag)
Levomethadon 1.800 mg ( 60 mg/Tag)
Buprenorphin 800 mg ( 26 mg/Tag)
Wird die Verschreibungshöchstmenge gemäß BtMVV einer oder
mehrerer Verschreibungen innerhalb von 30 Tagen überschritten, so
ist auf dem BTM-Rezept die Kennzeichnung mit „A“ notwendig!
Substitution - eine Dienstleistung der Apotheke - Heinrich Queckenberg 2605.07.2017
Direkte Vergabe in der Arztpraxis„zum unmittelbaren Verbrauch“
Grundsätzlich gilt ...
keine Aushändigung des Rezeptes an den Patienten.
Lieferung des Substitutionsmittels von der Apotheke direkt in
die Arztpraxis bzw. Vergabe-Einrichtungen.
Vergabe durch den substituierenden Arzt oder durch das in
seiner Einrichtung eingesetzte medizinische Personal.
Die Abgabe (Mitgabe) des Substitutionsmittels an den
Patienten aus der Praxis ist nicht erlaubt.
(Ausnahme Codein oder Dihydrocodein)
gestrichen (3.BtMVVAEndV 2017)
Substitution - eine Dienstleistung der Apotheke - Heinrich Queckenberg 2705.07.2017
Varianten der direkten Vergabe in der Praxis
Vordosierung der Tageseinzeldosen in der Apotheke
Substitution mit Tabletten
EDV-gestützte, qualitätsgesicherte Dosier- und
Dokumentationssysteme (kurz „Dosierautomaten“)
Patientenbezogene Verordnung von Einzelflaschen
Direkte Vergabe in der Arztpraxis„zum unmittelbaren Verbrauch“
Substitution - eine Dienstleistung der Apotheke - Heinrich Queckenberg 2905.07.2017
Dosiersystem
(EDV-gestützt, qualitätssichernd)
Substitution - eine Dienstleistung der Apotheke - Heinrich Queckenberg 3005.07.2017
Der Automat steht in der Arztpraxis
Einzelautomat
Doppelautomat
Nur für die Lieferung des Substitutionsmittel
wird ein BtM-Rezept ausgestellt
keine Abrechnungsgrundlage
nur für die Dokumentation
Individualdosierung in der Arztpraxis
Qualitätsgesicherte umfassende
Dokumentation in der Praxis
Individuelle Abrechnung am Monatsende auf
Kassenrezepten (Muster 16-Formular)
Dosiersystem
(EDV-gestützt, qualitätssichernd)
Substitution - eine Dienstleistung der Apotheke - Heinrich Queckenberg 3105.07.2017
Patientenbezogene Einzelflaschen
Vorteile
• kostengünstig
• schnelle Dosisanpassung
• Reichdauer darf 30 Tage Frist überschreiten
mögliche Nachteile• arbeitsaufwändig in der Arztpraxis
• Dosierungsfehler
• Umfangreiche Lagerung
• AM-Vernichtung falls Patient nicht mehr wiederkommt
Vordosierung
(Tablettengabe)
Vorteile
• kein zeitaufwändiges Abmessen/ Dispensieren der Tageseinzeldosen in der Praxis notwendig
• Erleichterte Dokumentation in der Arztpraxis
mögliche Nachteile• kurzfristige Dosisanpassungen
erschwert / neues Rezept notwendig (Vordosierung)
• Höhere Kosten für den Patienten
Dosierautomaten
Vorteile
• Vergabe und Dokumentation in einem Arbeitsschritt
• geringste Verlustquote
• schnelle Dosisanpassung
• Automaten für jede Praxisgröße
• Muster 16 Formulare
mögliche Nachteile• etwas teurer als die Vergabe aus
Einzelflaschen
Direkte Vergabe in der Arztpraxis„zum unmittelbaren Verbrauch“
Substitution - eine Dienstleistung der Apotheke - Heinrich Queckenberg 3205.07.2017
BTM-Rezept bei Vergabe in der Praxis
Rezeptangaben (gemäß BtMVV)
(1) Name, Vorname, Geburtsdatum und
Anschrift des Patienten
(2) Ausstellungsdatum (Gültigkeit bis
zum 8. Tag)
(3) Eindeutige Arzneimittelbezeichnung,
Darreichungsform
(4) Gesamtmenge des verschriebenen
Arzneimittels in Gramm, Milliliter,
Stückzahl der abgeteilten Form
(„N1“/“OP“ reicht nicht!)
(5) Gebrauchsanweisung mit Einzel- und
Tagesgabe(6) Kennzeichen:
„S“ für das Verschreiben von allen Substitutionsmitteln
„A“ bei Überschreitung der monatlichen Höchstmenge
(7) Name, Vorname des verschreibenden Arztes, Berufsbezeichnung und Anschrift sowie
Telefonnummer
Substitution - eine Dienstleistung der Apotheke - Heinrich Queckenberg 3305.07.2017
A
... durch medizinisches, pharmazeutisches oder
pflegerisches Personales muss eine Vereinbarung mit dem substituierendem Arzt vorliegen
in einer stationären Einrichtung der medizinischen Rehabilitation,
einem Gesundheitsamt,
einem Alten - und Pflegeheim,
einem Hospiz,
einer anderen geeigneten Einrichtung die zu diesem Zweck von der zuständigen Behörde anerkannt sein muss)
bei einem Hausbesuch vom substituierenden Arzt oder von ihm eingesetzten medizinischen Personal
Sichtbezug außerhalb der Arztpraxis„zum unmittelbaren Verbrauch“
neu!
neu!
neu!
(neu!)
neu!
Substitution - eine Dienstleistung der Apotheke - Heinrich Queckenberg 3405.07.2017
… außerdem in diesen Einrichtungen und bei Vorliegen
einer Vereinbarung mit dem substituierendem Arzt:
bei einem Hausbesuch
vom medizinischen oder pflegerischen Personal eines ambulanten
Pflegedienstes
vom medizinischen oder pflegerischen Personal einer Einrichtung der
spezialisierten ambulanten Palliativversorgung
in einer Apotheke
in einem Krankenhaus,
in einer staatlich anerkannten Einrichtung der Suchtkrankenhilfe
Sichtbezug außerhalb der Arztpraxis„zum unmittelbaren Verbrauch“
neu!
Neu, bisher nur bei ärztlich bescheinigter Pflegebedürftigkeit!
Substitution - eine Dienstleistung der Apotheke - Heinrich Queckenberg 3505.07.2017
Ausnahmeregelung
„eigenverantwortlichen Einnahme“
wenn,
die Kontinuität der Substitutionsbehandlung anderweitig nicht
gewährleistet werden kann,
der Verlauf der Behandlung dies zulässt,
Risiken der Selbst- oder Fremdgefährdung soweit wie möglich
ausgeschlossen sind,
die Sicherheit und Kontrolle des Betäubungsmittelverkehrs
nicht beeinträchtigt werden.
Direkte Vergabe in der Arztpraxis
Substitution - eine Dienstleistung der Apotheke - Heinrich Queckenberg 3605.07.2017
Ausnahmeregelung
„eigenverantwortlichen Einnahme“
in folgenden Mengen,
für bis zu zwei aufeinanderfolgende Tage,
in der für das Wochenende, vorangehende oder folgende
Feiertage, auch einschließlich eines dazwischen liegenden
Werktages benötigten Menge, höchstens für fünf Tage ,
sowie,
nur einmal innerhalb einer Kalenderwoche,
Ausgabe im Rahmen einer persönlichen Konsultation,
ist nach dem Buchstaben „S“ zusätzlich mit „Z“ zu kennzeichnen.
Tagesdosen in Abgabegefäßen mit kindergesichertem Verschluss.
Direkte Vergabe in der Arztpraxis
neu!
Substitution - eine Dienstleistung der Apotheke - Heinrich Queckenberg 3705.07.2017
Eigenverantwortliche Einnahme gemäß den Feststellungen der
Bundesärztekammer
grundsätzlich in der für bis zu sieben Tage benötigten Menge
in begründeten Einzelfällen in der Menge für bis zu 30 Tage
medizinische Begründung
Festlegung in der Richtlinie der Bundesärztekammer
andere Begründung
zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
die Erwerbstätigkeit betreffend
Abgabe des Rezeptes nur im Rahmen einer persönlichen
Konsultation
Take-Home Vergabe„eine Überlassung zum unmittelbaren Verbrauch ist nicht mehr erforderlich“
neu!
Substitution - eine Dienstleistung der Apotheke - Heinrich Queckenberg 3805.07.2017
Eigenverantwortliche Einnahme gemäß den Feststellungen der
Bundesärztekammer
ist nach dem Buchstaben „S“ zusätzlich mit „T“ zu kennzeichnen
der substituierende Arzt kann patientenindividuelle Zeitpunkte
festlegen für:
die Sicht-Vergabe in der Apotheke
die Sicht-Vergabe in der Arztpraxis
die Überlassung zum unmittelbaren Verbrauch
die notwendigen Vorgaben werden
auf dem Rezept direkt vermerkt oder,
dem Patienten schriftlich mitgeteilt
Hinweis auf dem Rezept über diese schriftlichen Vorgaben.
Take-Home Vergabe„eine Überlassung zum unmittelbaren Verbrauch ist nicht mehr erforderlich“
neu!
neu!
Mischrezepte
Substitution - eine Dienstleistung der Apotheke - Heinrich Queckenberg 3905.07.2017
Gemäß BÄK Richtlinie sollte bei „Take-Home-Verordnungen“ mindestens
einmal pro Woche eine kontrollierte Einnahme unter Sicht erfolgen.
Vergabe-Varianten (Empfehlungen der Bundeopiumstelle):
„Take-Home“ für 6 Tage, sowie zusätzlich eine patientenbezogene
Verordnung für die wöchentliche Gabe in der Praxis.
Haltbarkeit der Rezeptur ist der limitierende Faktor
„Take-Home“ für 7 Tage, Lieferung einer Dosierung durch die Apotheke
an die Arztpraxis.
Liefervermerk für einzelne Dosierungen an die Arztpraxis - in Abstimmung mit dem
Patienten - auf dem Rezept notwendig
„Take-Home“ für 7 Tage, Patient bringt eine Dosis zur Praxis
Cave: Manipulationsgefahr
kombinierte Take-Home Vergabe„eine Überlassung zum unmittelbaren Verbrauch ist nicht mehr erforderlich“
bisher notwendig!
Substitution - eine Dienstleistung der Apotheke - Heinrich Queckenberg 4005.07.2017
… in der Apotheke:
Substitut-Abgabe an den Patienten direkt in der Apotheke
Tagesdosen in Abgabegefäßen mit kindergesichertem Verschluss
sofern vom Arzt gewünscht, kann das Substitut mit viskosen Zusätzen
versehen werden, um eine parenterale Anwendung zu erschweren
Aufbewahrungshinweise
Für Kinder unzugänglich aufbewahren!
Nicht zur Injektion
Lebensgefahr! Diese Einzeldosis kann für nicht gewohnte Personen tödlich
sein!
Take-Home Vergabe„eine Überlassung zum unmittelbaren Verbrauch ist nicht mehr erforderlich“
Substitution - eine Dienstleistung der Apotheke - Heinrich Queckenberg 4105.07.2017
BTM-Rezept bei Take-home VergabeRezeptangaben (gemäß BtMVV)(1) Name, Vorname, Anschrift und
Geburtsdatum des Patienten
(2) Ausstellungsdatum (Gültigkeit bis
zum 8. Tag)
(3) Eindeutige Arzneimittelbezeichnung
(4) Gesamtmenge des verschriebenen
Arzneimittels in Gramm, Milliliter,
Stückzahl der abgeteilten Form
(„N1“/“OP“ reicht nicht!)
(5) Exakte Gebrauchsanweisung mit
- Einzel- und Tagesgabe
(12) - Reichdauer in Tagen (Datum)
(7) Kennzeichen:
„S“ für das Verschreiben von allen Substitutionsmitteln
„A“ bei Überschreitung der monatlichen Höchstmenge
„Z“ wenn die Kontinuität der Behandlung anderweitig nicht sichergestellt werden kann
„T“ bei Take-Home
(8) Name, Vorname des verschreibenden Arztes, Berufsbezeichnung und Anschrift sowie
die Telefonnummer
T
neu!
Substitution - eine Dienstleistung der Apotheke - Heinrich Queckenberg 4205.07.2017
A Z
Dokumentation
und Lagerung
Substitution - eine Dienstleistung der Apotheke - Heinrich Queckenberg 4305.07.2017
Dokumentation und Lagerung
Alle Einrichtungen, in denen Substitutionsmittel den Patienten zum
unmittelbaren Verbrauch überlassen werden, sind verpflichtet zur
Patientenbezogenen Dokumentation(gem.§§ 13,14 BTMVV)
unverzüglich nach jeder Bestandsveränderung,
kann auch mittels EDV erfolgen,
monatliche Prüfung der Nachweisführung sowie des Bestands durch
den verantwortlichen Arzt,
sofern die Vergabe delegiert wurde:
monatliche, schriftliche oder elektronische Information des Arztes
über die erfolgte Nachweisführung und Prüfung
neu!
Substitution - eine Dienstleistung der Apotheke - Heinrich Queckenberg 4405.07.2017
In der Arztpraxis, der Apotheke sowie den weiteren
mit der Abgabe betreuten Einrichtungen unter der
Verantwortung des Arztes:
Patientenbezogene Lagerung
Sicherungsmaßnahmen
Tresor (gem. Ziffer 2 der Richtlinie 4114-K)
Widerstandsgrad 0 oder höher, unter 200 kg im Boden verankert
der Vorrat sollte den Monatsbedarf nicht überschreiten
Dokumentation und Lagerung
Substitution - eine Dienstleistung der Apotheke - Heinrich Queckenberg 4505.07.2017
bei der Take Home Vergabe:
die Patienten lagern die ihnen verordneten BtM eigenverantwortlich
keine Dokumentation
Sicherungsmaßnahmen
für Kinder unzugänglich aufbewahren,
Kindergesicherte Verpackungen/Verschlüsse
kein Zugang für „nicht gewohnte“ Personen
Dokumentation und Lagerung
Substitution - eine Dienstleistung der Apotheke - Heinrich Queckenberg 4605.07.2017
Apotheke und Substitution
Substitution - eine Dienstleistung der Apotheke - Heinrich Queckenberg 4705.07.2017
Apotheker und Apotheke
(Nicht-) Akzeptanz der Substitutionstherapie?
(Nicht-) wissen über die Substitutionstherapie?
(Nicht-) Akzeptanz der Substitutionspatienten?
Unterstützung durch Berufsvertretungen?
Apothekerkammern
Apothekerverbände
BVKA
Arbeitskreise, Qualitätszirkel
….
Apotheke und Substitution
Substitution - eine Dienstleistung der Apotheke - Heinrich Queckenberg 4805.07.2017
Apotheker und Arzt
Regelmäßiger Austausch Weitergabe von Informationen
Abgestimmtes Vorgehen bei „zahlungsunwilligen“ Klienten Kontrahierungszwang des Apothekers
notwendiges, kaufmännisches Handeln des Apothekers
Verordnungen durch andere Ärzte
Benzodiazepine
andere Psychopharmaka
Pregabalin
Unterstützung bei der Vergabe durch den Apotheker
Verhalten bei „Beikonsum“ und „Alkohol“
Apotheke und Substitution
Substitution - eine Dienstleistung der Apotheke - Heinrich Queckenberg 4905.07.2017
Apotheker in der
Prävention, Betreuung und Beratung
Pharmazeutische Betreuung für Take-Home Patienten
Detektieren „gefährlicher“ Verordnungen
Anlaufstelle für Hilfesuchende
Lotsendienst
Drogenscreening
Analyse rauschgiftverdächtiger Stoffe (20,00 €, keine Strafverfolgung)
Projekt „Apotheke macht Schule“
….
Apotheke und Substitution
Substitution - eine Dienstleistung der Apotheke - Heinrich Queckenberg 5005.07.2017
Substitution zwischen
Anspruch und Wirklichkeit
Anspruch
• Gesetzgebung
• Therapiefreiheit der
substituierenden Ärzte
• Drogenabstinenz
• Akzeptanz der Patienten
• Substitution ist Goldstandard
Wirklichkeit
• Nicht alles geregelt
• Wirtschaftlichkeitsdenken der
Kostenträger
• Dauertherapie
• Abhängige werden ausgegrenzt
• Therapie wird nicht akzeptiert
Substitution - eine Dienstleistung der Apotheke - Heinrich Queckenberg 5105.07.2017
Vielen Dank
Für weitere Fragen und
eine lebhafte Diskussion
stehe ich
Ihnen jetzt gerne zur Verfügung
Substitution - eine Dienstleistung der Apotheke - Heinrich Queckenberg 5205.07.2017
Leitlinien und Empfehlungen
Leitlinie der Bundesapothekerkammer
Herstellung und Abgabe der Betäubungsmittel zur
Opiatsubstitution
Leitlinie der Bundesärztekammer
zur Durchführung der substitutionsgestützten Behandlung
Opiatabhängiger
BfArM
Häufig gestellte Fragen zur BtMVV und zum BtMGhttp://www.bfarm.de/SharedDocs/Downloads/DE/Bundesopiumstelle/Betaeubungsmittel/faq/FAQsBtMVV.html
BtMVV
3. BtMAEndV 2017
Anhang
Substitution - eine Dienstleistung der Apotheke - Heinrich Queckenberg 5305.07.2017
Gesetze und Vorschriften
Betäubungsmittelgesetz
Betäubungsmittelverschreibungsverordnung
§ 5 Verschreiben zur Substitution
§ 9 Angaben auf dem BtM-Rezept
§ 13, 14 Dokumentations- und Nachweispflichten
BfArM Richtlinien
zur Sicherung gem. § 15 BtMG
ApoBetrO
Herstellung und Prüfung
Anhang
Substitution - eine Dienstleistung der Apotheke - Heinrich Queckenberg 5405.07.2017