Substitution eine Dienstleistung der Apotheke · Übersicht Substitutionsmittel Vom Ausgangsstoff...

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9. Nordrhein-Westfälischer Kooperationstag „Sucht und Drogen“ 2017 05.07.2017 Wissenschaftspark Gelsenkirchen Apotheker Heinrich Queckenberg, Gelsenkirchen Substitution eine Dienstleistung der Apotheke

Transcript of Substitution eine Dienstleistung der Apotheke · Übersicht Substitutionsmittel Vom Ausgangsstoff...

9. Nordrhein-Westfälischer

Kooperationstag

„Sucht und Drogen“ 2017

05.07.2017

Wissenschaftspark Gelsenkirchen

Apotheker Heinrich Queckenberg, Gelsenkirchen

Substitution

eine Dienstleistung der Apotheke

Übersicht

Substitutionsmittel

Vom Ausgangsstoff zum Substitut

(pharmazeutische Tätigkeiten)

Verordnung und Vergabe von Substitutionsmitteln

Dokumentation und Lagerung

Apotheke und Substitution

Substitution - eine Dienstleistung der Apotheke - Heinrich Queckenberg 205.07.2017

Substitutionsmittel

Substitution - eine Dienstleistung der Apotheke - Heinrich Queckenberg 305.07.2017

Zugelassene Substitutionsmittel

(Deutschland)

Methadon-Razemat (NRF-Rezeptur, Methaliq®, Methaddict®)

Levomethadon (l-Polamidon®, l-Polaflux®)

Buprenorphin (Subutex® und andere)

Buprenorphin + Naloxon (Suboxone®)

Morphinsulfat retardiert (Substitol®)

Diacetylmorphin (2. Wahl)

Dihydrocodein (2. Wahl)

Codein (2. Wahl)

Substitution - eine Dienstleistung der Apotheke - Heinrich Queckenberg 405.07.2017

Quelle: Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte - Substitutionsregister

Substitution - eine Dienstleistung der Apotheke - Heinrich Queckenberg 505.07.2017

43%

33%

23%

1%0% 0%

0%

Art und Anteil der gemeldeten Substitutionsmittel(Stichtag 01. 07.2016)

Methadon 42,5% Levomethadon 33,0% Buprenorphin 23,1% Diamorphin 0,8%

Morphin 0,3% Codein 0,1% Dihydrocodein 0,2%

Quelle: Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte - Substitutionsregister

Substitution - eine Dienstleistung der Apotheke - Heinrich Queckenberg 605.07.2017

72,1% 70,9%68,3%

66,2%64,1%

61,4%59,7% 58,9% 57,7%

54,8%

51,6%49,3%

46,1%44,0%

42,5%

16,2%14,8% 15,0% 15,8%

17,2%19,0%

20,6% 21,8% 23,0%25,4%

27,0%28,6%

30,3%31,8% 33,0%

9,7%

12,9%15,6%

17,2% 18,0% 18,6% 18,9% 18,6% 18,6% 19,2% 20,4% 21,3%22,6% 23,0% 23,1%

0,0%

10,0%

20,0%

30,0%

40,0%

50,0%

60,0%

70,0%

80,0%

2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016

Art und Anteil der gemeldeten Substitutionsmittel (Stichtag jeweils 01. Juli)

Methadon Levomethadon Buprenorphin

05.07.2017 Substitution - eine Dienstleistung der Apotheke - Heinrich Queckenberg 7

10.313

7.895

5.169

1171.769

4.179

7.578

254

7.933

25.438

2.207699 634 693

3.288

387

Anzahl gemeldeter Patienten nach Bundesland (Stichtag 01. Juli 2016)

46.0

00

52.7

00

57.7

00

61.0

00

64.5

00

68.8

00

72.2

00

74.6

00

77.4

00

76.2

00

75.4

00

77.3

00

77.5

00

77.2

00

78.5

00

2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016

Anzahl gemeldeter Substitutionspatienten inDeutschland 2002-2016 (Stichtag jeweils 01. Juli)

05.07.2017 Substitution - eine Dienstleistung der Apotheke - Heinrich Queckenberg 8

2.4

36 2.6

07

2.6

16

2.6

64

2.7

06

2.7

86

2.6

73

2.7

00

2.7

10

2.7

03

2.7

31

2.6

91

2.6

50

2.6

13

2.5

90

2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016

Anzahl meldender, substituierender Ärzte inDeutschland 2002 - 2016 (Stichtag jeweils 01. Juli)

428

300

140

1758

91

228

24

265

727

79

17 34 37

120

25

Anzahl meldender Ärzte nach Bundesland (Stichtag 01. Juli 2016)

Methadon-Razemat

Einsatzgebiet

zum Behandlungsstart

Sedierung erwünscht

wenige gravierende Begleiterkrankungen

Häufige Beschwerden

übermäßiges Schwitzen

Depressionen

Schlaflosigkeit

Gewichtszunahme

Nachlassen von Libido und Potenz

05.07.2017 Substitution - eine Dienstleistung der Apotheke - Heinrich Queckenberg 10

Levomethadon

Einsatzgebiet

Multimorbide Patienten mit gravierenden Begleiterkrankungen

Kardiologische Auffälligkeiten

Kardiologische Begleitmedikation

Schwangerschaft

Leberinsuffizienz

Chronische Schmerzen

Psychopharmakologische Begleitmedikation

05.07.2017 Substitution - eine Dienstleistung der Apotheke - Heinrich Queckenberg 11

Levomethadon

Vorteile im Vergleich zum Racemat

weniger Hormonstoffwechselstörungen

weniger Interaktionen

weniger Schlafstörungen

insbesondere in der Langzeit-Behandlung signifikante

Risikominimierung im Vergleich zum Racemat

05.07.2017 Substitution - eine Dienstleistung der Apotheke - Heinrich Queckenberg 12

Buprenorphin

Einsatzgebiet

Kurzzeitsubstitution

Entgiftung

Abdosierung, Therapieende

Schwangerschaft

Sedierung nicht erforderlich oder kontraindiziert (z.B. Berufstätigkeit)

Psychotherapeutische Begleittherapie

in USA ist seit 2016 ein Implantat

zugelassen (Probuphin®)

kontinuierliche Abgabe über sechs Monate

05.07.2017 Substitution - eine Dienstleistung der Apotheke - Heinrich Queckenberg 15

Morphinsulfat retardiert

Einsatzgebiet

bei akutem und schweren Verlauf der Abhängigkeitserkrankung

bei CYP-450 assoziierten Interaktionen

bei QT-Zeit Verlängerung

bei Unverträglichkeit anderer Substitutionsmittel

Dosis, Faktor 6-8 im Vergleich zu Methadon

weniger sedierend als Methadon aber stärker als Buprenorphin

Wirkung sehr vergleichbar mit Heroin

enthält Talkum

Problematische Analytik mit Schnelltests

(Herointest ist häufig falsch positiv)

05.07.2017 Substitution - eine Dienstleistung der Apotheke - Heinrich Queckenberg 16

Diamorphin

Dihydrocodein

Codein

05.07.2017 Substitution - eine Dienstleistung der Apotheke - Heinrich Queckenberg 17

Vom Ausgangsstoff zum

Substitut

(pharmazeutische Tätigkeiten)

Substitution - eine Dienstleistung der Apotheke - Heinrich Queckenberg 1805.07.2017

Prüfung der Ausgangsstoffe

Bei Ausgangsstoffen mit Prüfzertifikat Identitätsprüfung

entfällt bei Fertigarzneimitteln

1905.07.2017 Substitution - eine Dienstleistung der Apotheke - Heinrich Queckenberg

Defektur

Ein Defekturarzneimittel ist nach einer vorher erstellten

schriftlichen Herstellungsanweisung herzustellen.

Die Herstellung ist gemäß der Herstellungsanweisung zum

Zeitpunkt der Herstellung von der herstellenden Person zu

dokumentieren (Herstellungsprotokoll).

Für die Prüfung von Defekturarzneimitteln ist eine

Prüfanweisung anzufertigen.

Die Prüfung ist gemäß der Prüfanweisung durchzuführen und von

der Person zu dokumentieren, die die Prüfung durchgeführt hat

(Prüfprotokoll)

entfällt bei Fertigarzneimitteln

2005.07.2017 Substitution - eine Dienstleistung der Apotheke - Heinrich Queckenberg

Rezeptur

Die Anforderung über die Herstellung eines Rezeptur-

arzneimittels ist von einem Apotheker nach pharmazeutischen

Gesichtspunkten (Dosierung, Applikationsart, Art, Menge und

Kompatibilität der Ausgangsstoffe sowie die Qualität) zu

beurteilen (Plausibilitätsprüfung) und zu dokumentieren.

Ein Rezepturarzneimittel ist nach einer vorher erstellten

schriftlichen Herstellungsanweisung herzustellen.

Die Herstellung des Rezepturarzneimittels ist von der her-

stellenden Person zu dokumentieren. (Herstellungsprotokoll)

Vor der Abgabe an den Patienten muss eine Freigabe durch

den Apotheker erfolgen.

2105.07.2017 Substitution - eine Dienstleistung der Apotheke - Heinrich Queckenberg

Methadon-RazematMethadonsubstanz

Prüfung

Defektur

Methadonhydrochlorid-Lsg. 10mg/ml (NRF 29.1)Methadonhydrochlorid-Lsg. 5mg/ml (NRF 29.1)

Methaliq® (Fertigarzneimittel, flüssig)

Methaddict® (Fertigarzneimittel, fest)

Rezeptur unverändert

Patientenindividuelle Einzeldosen Mehrdosenbehältnisse

Substitution - eine Dienstleistung der Apotheke - Heinrich Queckenberg 2205.07.2017

Levomethadon

L-Polamidon® Lösung zur Substitution (Fertigarzneimittel)

L-Polaflux® Lösung zum Einnehmen (Fertigarzneimittel)

L-Polamidon® Tabletten (Fertigarzneimittel)

Rezeptur unverändert

Patientenindividuelle Einzeldosen Mehrdosenbehältnisse

Substitution - eine Dienstleistung der Apotheke - Heinrich Queckenberg 2305.07.2017

Buprenorphin und Morphinsulfat

Subutex® Tabletten (Fertigarzneimittel)

Buprenorphin Generika (Fertigarzneimittel)

Suboxone® Tabletten (Fertigarzneimittel)

Substitol® 100/200 mg Tabletten (Fertigarzneimittel)

Rezeptur unverändert

Patientenindividuelle Einzeldosen Mehrdosenbehältnisse

Substitution - eine Dienstleistung der Apotheke - Heinrich Queckenberg 2405.07.2017

Verordnung und Vergabe

von Substitutionsmitteln

Substitution - eine Dienstleistung der Apotheke - Heinrich Queckenberg 2505.07.2017

Verschreibungshöchstmengen

Methadon 3.600 mg (120 mg/Tag)

Levomethadon 1.800 mg ( 60 mg/Tag)

Buprenorphin 800 mg ( 26 mg/Tag)

Wird die Verschreibungshöchstmenge gemäß BtMVV einer oder

mehrerer Verschreibungen innerhalb von 30 Tagen überschritten, so

ist auf dem BTM-Rezept die Kennzeichnung mit „A“ notwendig!

Substitution - eine Dienstleistung der Apotheke - Heinrich Queckenberg 2605.07.2017

Direkte Vergabe in der Arztpraxis„zum unmittelbaren Verbrauch“

Grundsätzlich gilt ...

keine Aushändigung des Rezeptes an den Patienten.

Lieferung des Substitutionsmittels von der Apotheke direkt in

die Arztpraxis bzw. Vergabe-Einrichtungen.

Vergabe durch den substituierenden Arzt oder durch das in

seiner Einrichtung eingesetzte medizinische Personal.

Die Abgabe (Mitgabe) des Substitutionsmittels an den

Patienten aus der Praxis ist nicht erlaubt.

(Ausnahme Codein oder Dihydrocodein)

gestrichen (3.BtMVVAEndV 2017)

Substitution - eine Dienstleistung der Apotheke - Heinrich Queckenberg 2705.07.2017

Varianten der direkten Vergabe in der Praxis

Vordosierung der Tageseinzeldosen in der Apotheke

Substitution mit Tabletten

EDV-gestützte, qualitätsgesicherte Dosier- und

Dokumentationssysteme (kurz „Dosierautomaten“)

Patientenbezogene Verordnung von Einzelflaschen

Direkte Vergabe in der Arztpraxis„zum unmittelbaren Verbrauch“

Substitution - eine Dienstleistung der Apotheke - Heinrich Queckenberg 2905.07.2017

Dosiersystem

(EDV-gestützt, qualitätssichernd)

Substitution - eine Dienstleistung der Apotheke - Heinrich Queckenberg 3005.07.2017

Der Automat steht in der Arztpraxis

Einzelautomat

Doppelautomat

Nur für die Lieferung des Substitutionsmittel

wird ein BtM-Rezept ausgestellt

keine Abrechnungsgrundlage

nur für die Dokumentation

Individualdosierung in der Arztpraxis

Qualitätsgesicherte umfassende

Dokumentation in der Praxis

Individuelle Abrechnung am Monatsende auf

Kassenrezepten (Muster 16-Formular)

Dosiersystem

(EDV-gestützt, qualitätssichernd)

Substitution - eine Dienstleistung der Apotheke - Heinrich Queckenberg 3105.07.2017

Patientenbezogene Einzelflaschen

Vorteile

• kostengünstig

• schnelle Dosisanpassung

• Reichdauer darf 30 Tage Frist überschreiten

mögliche Nachteile• arbeitsaufwändig in der Arztpraxis

• Dosierungsfehler

• Umfangreiche Lagerung

• AM-Vernichtung falls Patient nicht mehr wiederkommt

Vordosierung

(Tablettengabe)

Vorteile

• kein zeitaufwändiges Abmessen/ Dispensieren der Tageseinzeldosen in der Praxis notwendig

• Erleichterte Dokumentation in der Arztpraxis

mögliche Nachteile• kurzfristige Dosisanpassungen

erschwert / neues Rezept notwendig (Vordosierung)

• Höhere Kosten für den Patienten

Dosierautomaten

Vorteile

• Vergabe und Dokumentation in einem Arbeitsschritt

• geringste Verlustquote

• schnelle Dosisanpassung

• Automaten für jede Praxisgröße

• Muster 16 Formulare

mögliche Nachteile• etwas teurer als die Vergabe aus

Einzelflaschen

Direkte Vergabe in der Arztpraxis„zum unmittelbaren Verbrauch“

Substitution - eine Dienstleistung der Apotheke - Heinrich Queckenberg 3205.07.2017

BTM-Rezept bei Vergabe in der Praxis

Rezeptangaben (gemäß BtMVV)

(1) Name, Vorname, Geburtsdatum und

Anschrift des Patienten

(2) Ausstellungsdatum (Gültigkeit bis

zum 8. Tag)

(3) Eindeutige Arzneimittelbezeichnung,

Darreichungsform

(4) Gesamtmenge des verschriebenen

Arzneimittels in Gramm, Milliliter,

Stückzahl der abgeteilten Form

(„N1“/“OP“ reicht nicht!)

(5) Gebrauchsanweisung mit Einzel- und

Tagesgabe(6) Kennzeichen:

„S“ für das Verschreiben von allen Substitutionsmitteln

„A“ bei Überschreitung der monatlichen Höchstmenge

(7) Name, Vorname des verschreibenden Arztes, Berufsbezeichnung und Anschrift sowie

Telefonnummer

Substitution - eine Dienstleistung der Apotheke - Heinrich Queckenberg 3305.07.2017

A

... durch medizinisches, pharmazeutisches oder

pflegerisches Personales muss eine Vereinbarung mit dem substituierendem Arzt vorliegen

in einer stationären Einrichtung der medizinischen Rehabilitation,

einem Gesundheitsamt,

einem Alten - und Pflegeheim,

einem Hospiz,

einer anderen geeigneten Einrichtung die zu diesem Zweck von der zuständigen Behörde anerkannt sein muss)

bei einem Hausbesuch vom substituierenden Arzt oder von ihm eingesetzten medizinischen Personal

Sichtbezug außerhalb der Arztpraxis„zum unmittelbaren Verbrauch“

neu!

neu!

neu!

(neu!)

neu!

Substitution - eine Dienstleistung der Apotheke - Heinrich Queckenberg 3405.07.2017

… außerdem in diesen Einrichtungen und bei Vorliegen

einer Vereinbarung mit dem substituierendem Arzt:

bei einem Hausbesuch

vom medizinischen oder pflegerischen Personal eines ambulanten

Pflegedienstes

vom medizinischen oder pflegerischen Personal einer Einrichtung der

spezialisierten ambulanten Palliativversorgung

in einer Apotheke

in einem Krankenhaus,

in einer staatlich anerkannten Einrichtung der Suchtkrankenhilfe

Sichtbezug außerhalb der Arztpraxis„zum unmittelbaren Verbrauch“

neu!

Neu, bisher nur bei ärztlich bescheinigter Pflegebedürftigkeit!

Substitution - eine Dienstleistung der Apotheke - Heinrich Queckenberg 3505.07.2017

Ausnahmeregelung

„eigenverantwortlichen Einnahme“

wenn,

die Kontinuität der Substitutionsbehandlung anderweitig nicht

gewährleistet werden kann,

der Verlauf der Behandlung dies zulässt,

Risiken der Selbst- oder Fremdgefährdung soweit wie möglich

ausgeschlossen sind,

die Sicherheit und Kontrolle des Betäubungsmittelverkehrs

nicht beeinträchtigt werden.

Direkte Vergabe in der Arztpraxis

Substitution - eine Dienstleistung der Apotheke - Heinrich Queckenberg 3605.07.2017

Ausnahmeregelung

„eigenverantwortlichen Einnahme“

in folgenden Mengen,

für bis zu zwei aufeinanderfolgende Tage,

in der für das Wochenende, vorangehende oder folgende

Feiertage, auch einschließlich eines dazwischen liegenden

Werktages benötigten Menge, höchstens für fünf Tage ,

sowie,

nur einmal innerhalb einer Kalenderwoche,

Ausgabe im Rahmen einer persönlichen Konsultation,

ist nach dem Buchstaben „S“ zusätzlich mit „Z“ zu kennzeichnen.

Tagesdosen in Abgabegefäßen mit kindergesichertem Verschluss.

Direkte Vergabe in der Arztpraxis

neu!

Substitution - eine Dienstleistung der Apotheke - Heinrich Queckenberg 3705.07.2017

Eigenverantwortliche Einnahme gemäß den Feststellungen der

Bundesärztekammer

grundsätzlich in der für bis zu sieben Tage benötigten Menge

in begründeten Einzelfällen in der Menge für bis zu 30 Tage

medizinische Begründung

Festlegung in der Richtlinie der Bundesärztekammer

andere Begründung

zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben

die Erwerbstätigkeit betreffend

Abgabe des Rezeptes nur im Rahmen einer persönlichen

Konsultation

Take-Home Vergabe„eine Überlassung zum unmittelbaren Verbrauch ist nicht mehr erforderlich“

neu!

Substitution - eine Dienstleistung der Apotheke - Heinrich Queckenberg 3805.07.2017

Eigenverantwortliche Einnahme gemäß den Feststellungen der

Bundesärztekammer

ist nach dem Buchstaben „S“ zusätzlich mit „T“ zu kennzeichnen

der substituierende Arzt kann patientenindividuelle Zeitpunkte

festlegen für:

die Sicht-Vergabe in der Apotheke

die Sicht-Vergabe in der Arztpraxis

die Überlassung zum unmittelbaren Verbrauch

die notwendigen Vorgaben werden

auf dem Rezept direkt vermerkt oder,

dem Patienten schriftlich mitgeteilt

Hinweis auf dem Rezept über diese schriftlichen Vorgaben.

Take-Home Vergabe„eine Überlassung zum unmittelbaren Verbrauch ist nicht mehr erforderlich“

neu!

neu!

Mischrezepte

Substitution - eine Dienstleistung der Apotheke - Heinrich Queckenberg 3905.07.2017

Gemäß BÄK Richtlinie sollte bei „Take-Home-Verordnungen“ mindestens

einmal pro Woche eine kontrollierte Einnahme unter Sicht erfolgen.

Vergabe-Varianten (Empfehlungen der Bundeopiumstelle):

„Take-Home“ für 6 Tage, sowie zusätzlich eine patientenbezogene

Verordnung für die wöchentliche Gabe in der Praxis.

Haltbarkeit der Rezeptur ist der limitierende Faktor

„Take-Home“ für 7 Tage, Lieferung einer Dosierung durch die Apotheke

an die Arztpraxis.

Liefervermerk für einzelne Dosierungen an die Arztpraxis - in Abstimmung mit dem

Patienten - auf dem Rezept notwendig

„Take-Home“ für 7 Tage, Patient bringt eine Dosis zur Praxis

Cave: Manipulationsgefahr

kombinierte Take-Home Vergabe„eine Überlassung zum unmittelbaren Verbrauch ist nicht mehr erforderlich“

bisher notwendig!

Substitution - eine Dienstleistung der Apotheke - Heinrich Queckenberg 4005.07.2017

… in der Apotheke:

Substitut-Abgabe an den Patienten direkt in der Apotheke

Tagesdosen in Abgabegefäßen mit kindergesichertem Verschluss

sofern vom Arzt gewünscht, kann das Substitut mit viskosen Zusätzen

versehen werden, um eine parenterale Anwendung zu erschweren

Aufbewahrungshinweise

Für Kinder unzugänglich aufbewahren!

Nicht zur Injektion

Lebensgefahr! Diese Einzeldosis kann für nicht gewohnte Personen tödlich

sein!

Take-Home Vergabe„eine Überlassung zum unmittelbaren Verbrauch ist nicht mehr erforderlich“

Substitution - eine Dienstleistung der Apotheke - Heinrich Queckenberg 4105.07.2017

BTM-Rezept bei Take-home VergabeRezeptangaben (gemäß BtMVV)(1) Name, Vorname, Anschrift und

Geburtsdatum des Patienten

(2) Ausstellungsdatum (Gültigkeit bis

zum 8. Tag)

(3) Eindeutige Arzneimittelbezeichnung

(4) Gesamtmenge des verschriebenen

Arzneimittels in Gramm, Milliliter,

Stückzahl der abgeteilten Form

(„N1“/“OP“ reicht nicht!)

(5) Exakte Gebrauchsanweisung mit

- Einzel- und Tagesgabe

(12) - Reichdauer in Tagen (Datum)

(7) Kennzeichen:

„S“ für das Verschreiben von allen Substitutionsmitteln

„A“ bei Überschreitung der monatlichen Höchstmenge

„Z“ wenn die Kontinuität der Behandlung anderweitig nicht sichergestellt werden kann

„T“ bei Take-Home

(8) Name, Vorname des verschreibenden Arztes, Berufsbezeichnung und Anschrift sowie

die Telefonnummer

T

neu!

Substitution - eine Dienstleistung der Apotheke - Heinrich Queckenberg 4205.07.2017

A Z

Dokumentation

und Lagerung

Substitution - eine Dienstleistung der Apotheke - Heinrich Queckenberg 4305.07.2017

Dokumentation und Lagerung

Alle Einrichtungen, in denen Substitutionsmittel den Patienten zum

unmittelbaren Verbrauch überlassen werden, sind verpflichtet zur

Patientenbezogenen Dokumentation(gem.§§ 13,14 BTMVV)

unverzüglich nach jeder Bestandsveränderung,

kann auch mittels EDV erfolgen,

monatliche Prüfung der Nachweisführung sowie des Bestands durch

den verantwortlichen Arzt,

sofern die Vergabe delegiert wurde:

monatliche, schriftliche oder elektronische Information des Arztes

über die erfolgte Nachweisführung und Prüfung

neu!

Substitution - eine Dienstleistung der Apotheke - Heinrich Queckenberg 4405.07.2017

In der Arztpraxis, der Apotheke sowie den weiteren

mit der Abgabe betreuten Einrichtungen unter der

Verantwortung des Arztes:

Patientenbezogene Lagerung

Sicherungsmaßnahmen

Tresor (gem. Ziffer 2 der Richtlinie 4114-K)

Widerstandsgrad 0 oder höher, unter 200 kg im Boden verankert

der Vorrat sollte den Monatsbedarf nicht überschreiten

Dokumentation und Lagerung

Substitution - eine Dienstleistung der Apotheke - Heinrich Queckenberg 4505.07.2017

bei der Take Home Vergabe:

die Patienten lagern die ihnen verordneten BtM eigenverantwortlich

keine Dokumentation

Sicherungsmaßnahmen

für Kinder unzugänglich aufbewahren,

Kindergesicherte Verpackungen/Verschlüsse

kein Zugang für „nicht gewohnte“ Personen

Dokumentation und Lagerung

Substitution - eine Dienstleistung der Apotheke - Heinrich Queckenberg 4605.07.2017

Apotheke und Substitution

Substitution - eine Dienstleistung der Apotheke - Heinrich Queckenberg 4705.07.2017

Apotheker und Apotheke

(Nicht-) Akzeptanz der Substitutionstherapie?

(Nicht-) wissen über die Substitutionstherapie?

(Nicht-) Akzeptanz der Substitutionspatienten?

Unterstützung durch Berufsvertretungen?

Apothekerkammern

Apothekerverbände

BVKA

Arbeitskreise, Qualitätszirkel

….

Apotheke und Substitution

Substitution - eine Dienstleistung der Apotheke - Heinrich Queckenberg 4805.07.2017

Apotheker und Arzt

Regelmäßiger Austausch Weitergabe von Informationen

Abgestimmtes Vorgehen bei „zahlungsunwilligen“ Klienten Kontrahierungszwang des Apothekers

notwendiges, kaufmännisches Handeln des Apothekers

Verordnungen durch andere Ärzte

Benzodiazepine

andere Psychopharmaka

Pregabalin

Unterstützung bei der Vergabe durch den Apotheker

Verhalten bei „Beikonsum“ und „Alkohol“

Apotheke und Substitution

Substitution - eine Dienstleistung der Apotheke - Heinrich Queckenberg 4905.07.2017

Apotheker in der

Prävention, Betreuung und Beratung

Pharmazeutische Betreuung für Take-Home Patienten

Detektieren „gefährlicher“ Verordnungen

Anlaufstelle für Hilfesuchende

Lotsendienst

Drogenscreening

Analyse rauschgiftverdächtiger Stoffe (20,00 €, keine Strafverfolgung)

Projekt „Apotheke macht Schule“

….

Apotheke und Substitution

Substitution - eine Dienstleistung der Apotheke - Heinrich Queckenberg 5005.07.2017

Substitution zwischen

Anspruch und Wirklichkeit

Anspruch

• Gesetzgebung

• Therapiefreiheit der

substituierenden Ärzte

• Drogenabstinenz

• Akzeptanz der Patienten

• Substitution ist Goldstandard

Wirklichkeit

• Nicht alles geregelt

• Wirtschaftlichkeitsdenken der

Kostenträger

• Dauertherapie

• Abhängige werden ausgegrenzt

• Therapie wird nicht akzeptiert

Substitution - eine Dienstleistung der Apotheke - Heinrich Queckenberg 5105.07.2017

Vielen Dank

Für weitere Fragen und

eine lebhafte Diskussion

stehe ich

Ihnen jetzt gerne zur Verfügung

Substitution - eine Dienstleistung der Apotheke - Heinrich Queckenberg 5205.07.2017

Leitlinien und Empfehlungen

Leitlinie der Bundesapothekerkammer

Herstellung und Abgabe der Betäubungsmittel zur

Opiatsubstitution

Leitlinie der Bundesärztekammer

zur Durchführung der substitutionsgestützten Behandlung

Opiatabhängiger

BfArM

Häufig gestellte Fragen zur BtMVV und zum BtMGhttp://www.bfarm.de/SharedDocs/Downloads/DE/Bundesopiumstelle/Betaeubungsmittel/faq/FAQsBtMVV.html

BtMVV

3. BtMAEndV 2017

Anhang

Substitution - eine Dienstleistung der Apotheke - Heinrich Queckenberg 5305.07.2017

Gesetze und Vorschriften

Betäubungsmittelgesetz

Betäubungsmittelverschreibungsverordnung

§ 5 Verschreiben zur Substitution

§ 9 Angaben auf dem BtM-Rezept

§ 13, 14 Dokumentations- und Nachweispflichten

BfArM Richtlinien

zur Sicherung gem. § 15 BtMG

ApoBetrO

Herstellung und Prüfung

Anhang

Substitution - eine Dienstleistung der Apotheke - Heinrich Queckenberg 5405.07.2017