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Ingenieurgesellschaft mbH BERATENDE INGENIEURE ERD- UND GRUNDBAU VERKEHRSWEGEBAU WASSERBAU SPEZIALTIEFBAU DEPONIEN UND ALTLASTEN Anschrift 01097 Dresden, Paul-Schwarze-Straße 2 Bankverbindung Commerzbank Dresden Telefon +49 (0) 351 / 82413-0 Bankleitzahl 850 400 00 Telefax +49 (0) 351 / 8030786 Konto-Nummer 2000 67700 E-mail [email protected] Geschäftsführer Prof. Dr.-Ing. Peter-Andreas von Wolffersdorff Internet http://www.baugrund-dresden.de Handelsregister Amtsgericht Dresden, HRB 3418 TEIL 3.3 ORIENTIERENDE UNTERSUCHUNG GPG Stollberg, Gärtnereiweg 13b, AKZ XXXXXXXX Projekt: Untersuchung des Gefährdungspotenzials von Gärtnereien Auftraggeber: Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Pillnitzer Platz 3 01326 Dresden Projektleiter: Dipl.-Ing. Frank Ohlendorf, Tel. 0351 8241-350 Projektbearbeiter: Dr. rer. nat. Ralf Herrmann, Tel. 0351 8241-374 Dipl.-Ing. Bettina Knab, Tel. 0351 8241-346 Projekt-Nr.: 09-2108-1 Dresden, den 27.10.2010 X:\2009\09-2108-1_Gefährdungspotential_von_Gärtnereien-herrm\10_Gutachten\12_Gutachten_doc\Abschlussbericht\Teil 3 Technische Untersuchungen\Teil 3.1 GPG Leipzig Holzhauasen\OU GPG Holzhausen_Text.doc Dipl.-Ing. Frank Ohlendorf Dr. rer nat. Ralf Herrmann Leiter Projektentwicklung Projektbearbeiter

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Ingenieurgesellschaft mbH

BERATENDE INGENIEURE

ERD- UND GRUNDBAU VERKEHRSWEGEBAU WASSERBAU

SPEZIALTIEFBAU DEPONIEN UND ALTLASTEN

Anschrift 01097 Dresden, Paul-Schwarze-Straße 2 Bankverbindung Commerzbank Dresden

Telefon +49 (0) 351 / 82413-0 Bankleitzahl 850 400 00 Telefax +49 (0) 351 / 8030786 Konto-Nummer 2000 67700 E-mail [email protected] Geschäftsführer Prof. Dr.-Ing. Peter-Andreas von Wolffersdorff

Internet http://www.baugrund-dresden.de Handelsregister Amtsgericht Dresden, HRB 3418

TEIL 3.3 ORIENTIERENDE UNTERSUCHUNG

GPG Stollberg, Gärtnereiweg 13b, AKZ XXXXXXXX

Projekt: Untersuchung des Gefährdungspotenzials von Gärtnereien

Auftraggeber: Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft

und Geologie Pillnitzer Platz 3 01326 Dresden Projektleiter: Dipl.-Ing. Frank Ohlendorf, Tel. 0351 8241-350 Projektbearbeiter: Dr. rer. nat. Ralf Herrmann, Tel. 0351 8241-374 Dipl.-Ing. Bettina Knab, Tel. 0351 8241-346 Projekt-Nr.: 09-2108-1 Dresden, den 27.10.2010 X:\2009\09-2108-1_Gefährdungspotential_von_Gärtnereien-herrm\10_Gutachten\12_Gutachten_doc\Abschlussbericht\Teil 3 Technische Untersuchungen\Teil 3.1 GPG Leipzig Holzhauasen\OU GPG Holzhausen_Text.doc

Dipl.-Ing. Frank Ohlendorf Dr. rer nat. Ralf Herrmann Leiter Projektentwicklung Projektbearbeiter

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INHALTSVERZEICHNIS

Seite

TABELLENVERZEICHNIS..........................................................................................................4

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS ...................................................................................................5

UNTERLAGENVERZEICHNIS....................................................................................................6

ANLAGENVERZEICHNIS...........................................................................................................7

1 ZUSAMMENFASSUNG ...................................................................................................10

2 EINLEITUNG ...................................................................................................................10

3 BESCHREIBUNG DES UNTERSUCHUNGSGEBIETS ..................................................11 3.1 Lage, Geographie und Nutzung ..................................................................................11 3.2 Geologie ......................................................................................................................12 3.3 Hydrogeologie/Hydrologie ...........................................................................................13 3.4 Klima ...........................................................................................................................14

4 ERFASSUNG UND AUSWERTUNG VORHANDENER INFORMATIONEN...................15 4.1 Vorliegende Unterlagen...............................................................................................15 4.2 Ergebnisse der Ortsbesichtigung, März 2010 .............................................................17 4.3 Empfehlungen zur Untersuchung des Standortes.......................................................18

5 ABLEITUNG DES UNTERSUCHUNGSPROGRAMMS ..................................................19 5.1 Schutzgut Boden .........................................................................................................19 5.1.1 Allgemeines ............................................................................................................19 5.1.2 Teilfläche I östlich des Sozialgebäudes..................................................................19 5.1.3 Teilfläche II westlich des Sozialgebäudes Gewächshäuser ...................................20 5.1.4 Analytik ...................................................................................................................20 5.2 Schutzgut Wasser .......................................................................................................21

6 DARSTELLUNG DER ARBEITS- UND UNTERSUCHUNGSMETHODIK.......................22 6.1 Herstellung der Aufschlüsse und Messstellen.............................................................22 6.2 Probenahme, Transport der Bodenproben und Herstellung der Mischproben............22 6.3 Probenahme Wasserproben .......................................................................................23 6.4 Analytische Untersuchungen.......................................................................................24 6.5 Vermessung ................................................................................................................25 6.6 Auswertung, Darstellung und Bewertungsgrundlagen ................................................25

7 UNTERSUCHUNGSERGEBNISSE.................................................................................26 7.1 Geologische/hydrogeologische Verhältnisse ..............................................................26 7.2 Schutzgüter .................................................................................................................28 7.2.1 Schutzgut Boden ....................................................................................................28 7.2.2 Schutzgut Wasser...................................................................................................39

8 ABSCHÄTZUNG DER RÄUMLICHEN UND ZEITLICHEN SCHADSTOFFAUSBREITUNG.......................................................................................42

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9 GEFÄHRDUNGSABSCHÄTZUNG (BEWERTUNG) .......................................................43 9.1 Allgemeines.................................................................................................................43 9.2 Exposition von Schutzgütern/Schutzobjekten .............................................................43 9.3 Formale Bewertung mit dem Programm GEFA 4.0.....................................................44 9.3.1 Schutzobjekt Boden................................................................................................44 9.3.2 Schutzobjekt Grundwasserleiter .............................................................................45 9.3.3 Schutzobjekt Oberflächenwasser ...........................................................................46 9.3.4 Handlungsbedarf aus GEFA 4.0.............................................................................47

10 ABSCHLIEßENDE BEWERTUNG...................................................................................47

11 HANDLUNGSBEDARF....................................................................................................48

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TABELLENVERZEICHNIS

Tabelle 3.1-1: Zusammenstellung der allgemeinen Angaben zum erkundeten Standort..........11

Tabelle 4.1-1: Übersicht über die Objekte auf dem Betriebsgelände der ehemaligen

GPG Stollberg, Gärtnereistrasse 13b, Lage, siehe Anlage A 2 .........................16

Tabelle 7.1-1: Korngrößenanteile und daraus geschätzte Durchlässigkeitsbeiwerte,

Auswertung Pumpversuch .................................................................................27

Tabelle 7.2-1 Analysenergebnisse Teilfläche I Bodenproben, PBSM und Schwermetalle ......28

Tabelle 7.2-2 Analysenergebnisse Teilfläche I; Bodenproben, MKW, PAK..............................30

Tabelle 7.2-3 Analysenergebnisse Teilfläche I, Bodenproben Eluate.......................................31

Tabelle 7.2-4: Analysenergebnisse Teilfläche II, Bodenproben, PBSM und Schwermetalle ....33

Tabelle 7.2-5: Analysenergebnisse Teilfläche II, Bodenproben, MKW, PAK............................34

Tabelle 7.2-6: Analysenergebnisse Teilfläche II, Eluate der Bodenproben...............................35

Tabelle 7.2-7: Analysenergebnisse Sedimentproben, Feststoffe..............................................35

Tabelle 7.2-8: Analysenergebnisse Sedimentproben, Feststoffe: MKW, PAK..........................37

Tabelle 7.2-9: Analysenergebnisse Sediment- Eluate ..............................................................38

Tabelle 7.2-10: Analysenergebnisse Grundwasser, Oberflächenwasser..................................40

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ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

ASU Amtliche Sammlung von Untersuchungsverfahren nach § 64. LFGB

AP, MP Ansatzpunkt-, Messpunkthöhe Messstelle für die Wasserstandsmessung

AVF Altlastenverdachtsfläche

DFG S19 Multimethode zur Bestimmung von Pflanzenschutzmitteln

ECD Electron Capture Detektor (elektrochemischer Detektor für die Gaschroma-

tographie)

FPD Flammphotometrische Detektoren

GC Gaschromatographie

GWM Grundwassermessstelle

HDPE Hochdruckpolyethylen

HE Historische Erkundung nach sächsischer Altlastenmethodik

LBGS Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz

LFGB Lebens- und Futtermittelgesetzbuch

LOQ Limit of Quantitation Bestimmungsgrenze

MS Massenspektrometer

NPD Stickstoff-Phosphor-Detektor

OU Orientierende Erkundung nach sächsischer Altlastenmethodik

PBSM Pflanzenschutz- und Behandlungsmittel

PSM Pflanzenschutzmittel

SO Schutzobjekt

SPE Solid Phase Extraction

SPME Solid Phase Micro Extraction

StUFa Staatliches Umweltfachamt

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UNTERLAGENVERZEICHNIS

U 1 Handbuch zur Altlastenbehandlung, Teile 1 – 9, Freistaat Sachsen, Staatsministerium

für Umwelt und Landwirtschaft

U 2 Liste SALKA-Report Gärtnereien mit erfassten Gärtnereistandorten in Sachsen, LfULG,

Stand 07.09.2009

U 3 PDF-Dateien von SALKA-Daten für 52 Standorte mit historischer Erkundung, LfULG,

Stand 09.09.2009

U 4 Formale Erstbewertung der Gärtnerei Stollberg, Gärtnereiweg 13b, ALA Analytisches

Labor GmbH, Oelsnitz, 09.11.1995

U 5 Historische Erkundung zur Gärtnerei Stollberg, Gärtnereiweg 13b, Institut für Biotech-

nologie, Laboranalytik und Consulting GmbH, Stollberg (BiLaCon), 18.09.1997

U 6 Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 9 der Stadt Stollberg „Wohngebiet Gießerei-

straße/Gärtnereiweg“, Stadt Stollberg 01.10.1996

U 7 Fachtechnische Stellungnahme und Anschreiben zur Historischen Erkundung Alt-

standort ehemalige Gärtnerei in Stollberg, AKZ XXXXXXXX, Vorschlag zur Orientie-

renden Erkundung – Erreichung von Beweisniveau (BN) 2 nach SALM, StUFa Chemnitz,

09.12.1997

U 8 Konsultation zum Betrieb, Produktionsorganisation und Verwendung von Pflanzen-

schutz- und Behandlungsmittel in Gärtnereien und Obstbaubetrieben der ehemaligen

DDR bei Herrn Dr. Lattauschke, Landesamt für Umwelt Landwirtschaft und Geologie,

01326 Dresden-Pillnitz am 25.11.2009

U 9 Pflanzenschutzmittelverzeichnis der DDR 1978/79, Akademie der Landwirtschaftswis-

senschaften der DDR, Institut für Pflanzenschutzforschung der DDR, Kleinmachnow

Deutscher Landwirtschaftsverlag Berlin

U 10 MKW-Gehalte, in verschiedenen Klärschlämmen, Begrenzung der Schadstoffeinträge

bei Bewirtschaftungsmaßnahmen in der Landwirtschaft bei Düngung und Abfallentsor-

gung, Umweltbundesamt, Forschungsbericht UBA-FB 001017, Juli 2007, Seite 107

U 11 Hydrographische Kartenwerk der DDR

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U 12 Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) vom 12.07.1999, BGBl I

1554, zuletzt geändert am 31.07.2009, BGBl I 2585

U 13 Persönliche Information von Herrn Zimmermann, ehemaliger Beschäftigter und An-

wohner, Stollberg, Gärtnereiweg vom 24.03.2010

U 14 Materialien zur Altlastenbehandlung 3/1998, Probenahme bei der technischen Erkun-

dung von Altlasten, LfUG, 1998

U 15 Informationen zu Analysenmethoden Pflanzenschutzmittelanalytik, Chemisches Labor

für Softwareentwicklung und intelligente Analytik GmbH SOFIA GmbH, Rudower

Chaussee 29, D-12489 Berlin, www.sofia-gmbh.de

U 16 Hintergrundwerte für anorganische und organische Stoff in Böden, BUND-Länder Ar-

beitsgemeinschaft Bodenschutz, LABO, 3. überarbeitete und ergänzte Auflage 2003

U 17 Bewertungshilfen bei der Gefahrenermittlung in der Altlastbehandlung, LfULG, 2008

U 18 Recherche im Informationssystem Grundwasser, Frau Lausch, Sächsisches Landesamt

für Umwelt- und Landwirtschaft und Geologie, April 2010

U 19 Hydrotec, Programm zur Auswertung von Pumpversuchen, Version 5.5, Geologic Soft-

ware 2007,

U 20 B. Hölting, Hydrogeologie, Enke-Verlag Stuttgart, 1996

ANLAGENVERZEICHNIS

A 1.1 Übersichtskarte

A 1.2 Übersichtsplan mit Orthobild

A 2 Aufschlussplan

A 3 Historische Erkundung: Liste der 1992 entsorgten Pflanzenschutzmittel

A 4 Geologische Schnitte

A 5 Aufschlussprofile Sondierungen BS 1 bis BS 15, Bohrung GWM 1/10

A 6 Felddokumente und Protokolle

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A 6.1 Liste der Vermessungsdaten, Vermessungsbüro Gert Rudl, 06.05.2010

A 6.2 Übersicht zur Zusammensetzung der Mischproben und Analytikumfang

A 6.3 Probenahmeprotokoll Wasserprobe Teich/Regensammelbecken, Baugrund Dres-

den 04.2010

A 6.4 Prüfbericht 10/0818 Boden und Wasserproben, Ergo Umweltinstitut GmbH,

15.06.2010

A 6.5 Prüfbericht 10/0818 Probenahme und Untersuchung Grundwasserprobe GWM 1/10,

Ergo Umweltinstitut GmbH, 15.06.2010

A 6.6 Originalschichtenverzeichnis der Grundwassermessstelle GWM 1/10, Protokoll zum

Klarpumpen der Messstelle, L. Grimm Geotestbohrtechnik, 19.05.10

A 6.7 Protokoll Pumpversuch Grundwassermessstelle GWM 1/10, L. Grimm Geotest-

bohrtechnik, 25.05.10

A 6.8 Bestimmung des Durchlässigkeitsbeiwertes des Grundwasserleiters aus der Aus-

wertung des Wiederanstiegs, Baugrund Dresden, 13.07.2010

A 6.9 Methoden und Nachweisgrenzen zur Analytik und Qualifizierungsnachweise der

Prüflabore

6.9.1 Analysenmethoden Ergo Umweltinstitut GmbH

6.9.2 Akkreditierungsnachweise Ergo Umweltinstitut GmbH

6.9.3 Analysenmethoden und Nachweisgrenzen Sofia GmbH

Liste B_A: Bodenproben

Liste W_A: Wasserproben

6.9.4 Akkreditierungsnachweise Sofia GmbH

A 6.10 Korngrößenverteilungen Bodenproben GWM/1/10

A 6.10.1 Ungesättigte Zone 0,3 –1,4 m

A 6.10.2 Ungesättigte Zone 1,4 – 3,0 m

A 6.11 Bestätigungsformblatt LfULG zur Übergabe geologischer Daten vom 02.07.2010

A 7 Fotodokumentation

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A 8 Prüf- und Hintergrundwerte für die Beurteilung der Analysenergebnisse

A 8.1 Böden

A 8.2 Grundwässer und Eluate

A 9 Bewertung GEFA/SALKA

A 9.1 Schutzobjekt Boden

- Kontablatt Boden

- Bewertungsprotokoll Boden

- Analysedaten Boden

A 9.2 Schutzobjekt Grundwasserleiter

- Kontablatt Grundwasser

- Bewertungsprotokoll Grundwasser

- Analysedaten Grundwasser

A 9.3 Schutzobjekt Oberflächenwasser

- Kontablatt Oberflächenwasser

- Bewertungsprotokoll Oberflächenwasser

Analysedaten Oberflächenwasser

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1 ZUSAMMENFASSUNG

Die orientierende Untersuchung des Standortes erfolgte auf der Grundlage der Historischen

Erkundung vom 18.09.1997 (U 5).

Im Ergebnis der Bewertung der Altlastensituation für die ehemalige Gärtnerei GPG Stollberg,

Gärtnereiweg 13b wird für das Schutzgut Boden der Handlungsbedarf „Kontrollieren“ abgeleitet.

Dies resultiert auf dem Vorhandensein von gering mit Mineralölkohlenwasserstoffen kontami-

nierten Bodenbereichen der untersuchten Teilflächen der Altlastverdachtsfläche (AVF) und

bisher nicht untersuchten Teilflächen der AFV.

Für die Schutzobjekte Grundwasser und Oberflächenwasser wurden gegenwärtig keine Ge-

fährdungen festgestellt. Aufgrund der o.g. potentiellen Kontaminationsquelle wird aber die

weitere Beobachtung empfohlen.

Grundwasser: gewichtetes mittleres Gefahrenrisiko rIV-mittel = 0,1

Maßgebendes Gefahrenrisiko Rsubjektiv = 2,0

Oberflächenwasser: gewichtetes mittleres Gefahrenrisiko rIV-mittel = 0,1

Maßgebendes Gefahrenrisiko Rsubjektiv = 2,0

Boden: gewichtetes mittleres Gefahrenrisiko rIV-mittel = 3,2

Maßgebendes Gefahrenrisiko Rsubjektiv = 2,5

Handlungsbedarf: Kontrollieren

Als Pflanzenschutzmittel mit der höchsten Persistenz waren nur zwei chlororganische PSM bzw.

deren Abbauprodukte in einer Oberbodenprobe mit Konzentrationen unter den Prüfwerten

nachweisbar.

Die Fläche ist gegenwärtig ungenutzt. Ein Beschluss zur Nutzung als Wohngebiet liegt vor.

2 EINLEITUNG

Die orientierende Untersuchung (OU) des Standortes der ehemaligen GPG Stollberg Gärtne-

reiweg 13b erfolgte im Rahmen des Projektes „Untersuchung des Gefährdungspotenziales von

Gärtnereien“ als einer von drei exemplarischen Modellstandorten. Die Notwendigkeit der Ori-

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entierenden Untersuchung wurde in einer Historischen Erkundung des Standortes (U 5) im

Vorfeld, unabhängig vom Projekt abgeleitet. Das Ziel des Gesamtprojektes zur Untersuchung

des Gefährdungspotenzials von Gärtnereien besteht darin, ein branchenbezogenes Merkblatt

als Anleitung für die Bewertung der Gefährdungssituation entsprechend Sächsischer Altlas-

tenmethodik als Grundlage für den weiteren Umgang mit ehemaligen Gärtnereistandorten zu

erstellen.

3 BESCHREIBUNG DES UNTERSUCHUNGSGEBIETS

3.1 Lage, Geographie und Nutzung

Das Betriebsgelände der ehemaligen Gärtnerei der GPG Gärtnereiweg 13b befindet sich am

Westrand von Stollberg. In Tabelle 3.1-1 sind die allgemeinen Angaben zum Standort zusam-

mengefasst.

Tabelle 3.1-1: Zusammenstellung der allgemeinen Angaben zum erkundeten Standort

Bezeichnung Gärtnerei Grebner, später GPG Stollberg Gärtnereiweg 13b

Gemeinde Stadt Stollberg/Erzgebirge

Postleitzahl 09366

Gemarkung Stollberg/Erzgebirge

Flurstücke

a)

b)

c)

Fläche 11.000 m²

Zuständige Vollzugsbehörde

Landratsamt Erzgebirgskreis, Paulus Jensius-Str 24, 09456 Annaberg-Buchholz, Abteilung 6 Umwelt, Ländliche Entwick-lung und Forst, Referat Umwelt, SG Abfall, Altlasten, Boden-schutz in 09496 Marienberg, Schillerstraße 6, Tel.: 03735 601-6137

Rechtsträger/Eigentümer

a)

b)

c)

Betriebszeitraum ca. 1930 bis ca. 1990

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Gegenwärtige Nutzung Keine

Geplante Nutzung Wohnbebauung

Altlastenkennziffer XXXXXXXX

Topographische Lage

TK 10 Blatt Hochwert: 56 19570 Rechtswert: 4554350

Durchschnittl. Höhe: 465 m ü HN

Die Geländeoberfläche liegt im Nordwesten des Standortes am Gärtnereiweg bei ca. 475 m HN

und fällt in Richtung Südost zum Fliederhain auf ca. 462 m hin ab.

Nach allen Himmelsrichtungen schließt sich lockere Wohnbebauung, nach Nordwesten land-

wirtschaftliche Nutzflächen an.

Trinkwasserschutzzonen und Vorbehaltsgebiete sind für den Standort nicht ausgewiesen. Das

nächstliegende Landschaftsschutzgebiet (LSG Lohwald) befindet sich in ca. 1,5 km Entfernung

östlich bis südöstlich des Standortes.

Die Flurstücke im Eigentum der Stadt Stollberg sind nicht umzäunt und frei zugänglich. Die

anderen Flurstücke der Altlastenverdachtsfläche sind teilweise umzäunt. Die Zufahrt ist sowohl

von Norden über den Gärtnereiweg, als auch von Süden über den Fliederhain möglich.

Eine Beschreibung des Zustandes der Altlastenverdachtsfläche mit Fotodokumentation ist in 4.2

zum Stand Mai 2010 enthalten.

3.2 Geologie

Die Beschreibung der geologischen Situation erfolgt auf der Grundlage von U 5. Regionalgeo-

logisch gehört das Untersuchungsgebiet zur Erzgebirgs-Nordrandzone, einer Teilstruktur der

Erzgebirgs-Fichtelgebirgs-Antiklinale. Es stehen ordovizische Gesteine der Phycodenserie

(Phyllite) an. Im Hangenden sind die Phyllite durch pleistozänen Verwitterungsschutt und ge-

ringmächtige pleistozäne Hanglehme überdeckt. In den Bachauen stehen fluviatile Auensedi-

mente an. Im Bereich der Bebauung sind die oberen Schichten anthropogen überprägt. Die

Hanglagen wurden für die Bebauung teilweise terrassiert.

Das geologische Normalprofil am Standort wird wie folgt beschrieben:

0 bis 2 m starke Auffüllung, umgelagerter Mineralboden, Bauschutt,

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0 bis 1 m mächtiger Hanglehm bis in etwa 2 m Tiefe, Schluff, tonig, sandig kiesig, lokal

anthropogen durch Fundamente, Leitungs- und Dränagegräben, Terrassierung des Hanges

gestört,

pleistozäner Verwitterungsschutt, kiesig, sandig mit Mächtigkeiten < 1 m,

großflächige Ausbreitung von Festgesteinszersatz, kiesig sandig, Blöcke, Steine mit san-

digem, maximal schwach schluffigem Zwischenmittel, 1-8 m mächtig,

darunter Festgestein: rötlichgrauer seidenglänzender Phyllitschiefer, tonschieferähnliche

Phyllite mit untergeordneten Quarzschiefern, Hornschiefern, Amphiboliten, dünnschiefrig,

ebenflächigspaltbar, Grundwasserführung in Störungsbereichen möglich, im klüftigen (an-

gewitterten bis verwitterten) Fels: Kluftweiten < 1mm meist mit sandigem Verwitterungs-

material gefüllt, mit SE-NE-streichendem Flächengefüge.

3.3 Hydrogeologie/Hydrologie

Der natürliche Untergrund ist teilweise durch anthropogene Auffüllungen überlagert. Der unge-

störte pleistozäne Hanglehm ist durchlässig bis schwach durchlässig (nach DIN 18 130). Der

pleistozäne Verwitterungsschutt im Liegenden (siehe Abschnitt 3.2) ist stark durchlässig. Im

Festgesteinszersatz ist von durchlässigen Verhältnissen (nach DIN 18 130) auszugehen. Die

Verwitterungsdecke und die Zone des Festgesteinszersatzes bilden den obersten lokal ausge-

bildeten Grundwasserleiter.

Der unverwitterte, ungestörte Fels ist schwach bis sehr schwach durchlässig. Hier ist keine

nennenswerte Grundwasserführung und damit auch kein Schadstofftransport zu erwarten. Im

angewitterten bzw. verwitterten Fels können durch Poren- und Kluftgrundwasserleitung durch-

lässige bis sehr durchlässige Bereiche auftreten.

Der Grundwasserflurabstand betrug 1997 nach (U 5) ca. 6,5 m (Wasserstand privater

Brauchwasserbrunnen im Abstrombereich, siehe Lageplan in Anlage A 2). Die Hauptfließrich-

tung des Grundwassers ist von Norden nach Süden bis Südost gerichtet. Am Standort ist mit

geringer Grundwasserneubildung und damit mit einer geringen Verdünnung von eindringenden

Schadstoffen zu rechnen. Dagegen kann es im Talbereich unter teilgesättigten Verhältnissen

mit Abstandsgeschwindigkeiten von 0,5 bis 2,5 m/d zu einer Verdünnung von möglichen

Schadstoffeinträgen kommen.

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Untersuchung des Gefährdungspotenzials von Gärtnereien Teil 3.3: Orient. Untersuchung GPG Stollberg, AKZ XXXXXXXX Projekt-Nr. 09-2108-1 Seite 14 von 48

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Der pleistozäne Verwitterungsschutt und Festgesteinszersatz haben ein eher geringes Filtra-

tions- und Sorptionspotential. Der obere Grundwasserleiter ist nicht flächenhaft vor eindrin-

genden Schadstoffen geschützt, die Grundwassergeschütztheitsklasse (GGK) wird mit GGK 4

bewertet. Dem Standort wird der hydrogeologische Standorttyp L3 nach Handbuch zur Altlas-

tenbehandlung Teil 3 (U 1) zugeordnet.

Das nächstgelegene Oberflächengewässer ist ein Teich südlich der AVF unmittelbar an der

Straße (Fliederhain). In etwa 400 m Entfernung fließt ein kleiner Bach. Der Hauptvorfluter in

Stollberg ist die Gablenz, die in ca. 2 km Entfernung östlich des Standortes verläuft.

Beschaffenheit des Grundwassers:

Das Grundwasser ist im Untersuchungsgebiet neutral, gering mineralisiert und als weich bis

sehr weich einzustufen, kann aber kalklösende Kohlensäure enthalten. Erhöhte Wasserhärte

und Nitratgehalte sind auf anthropogene Einflüsse zurückzuführen. Im Vergleich zu anderen

Regionen können Boden und Schicht- und Sickerwässer erhöhte Arsen- und Schwermetall-

konzentrationen enthalten. Nach (U 16) ist in der Lockergesteinszone (periglaziale Umlage-

rungsdecken über Tonschiefer, Phyllit) mit Konzentrationen für Arsen, Schwermetallen über den

Vorsorgewerten der BBodSchV (z. B. Pb, Cd, Cu, Ni, Hg) im Boden zu rechnen, siehe Ge-

genüberstellung in Anlage 8.1.

3.4 Klima

Das Klima am Standort wird durch die Lage Stollbergs im Erzgebirge bestimmt. Es herrscht ein

raues Klima mit relativ niedrigen Jahresmitteltemperaturen von ca. 6 – 7 °C, kühlen Sommern

und im Vergleich zu den Standorten im sächsischen Tiefland weniger frostfreien Tagen. Der

Wind weht hauptsächlich aus Richtung Westen bis Nordwesten. An der von Nordwest nach

Südost ansteigenden Pultscholle des Erzgebirges kann es durch die Staulage zu lang anhal-

tenden ergiebigen Niederschlägen kommen. Nach (U 11) ist für den Raum Stollberg von fol-

genden langjährigen wasserhaushaltlichen Kennwerten auszugehen:

Jahreniederschlag: 900 mm

Mittlere Verdunstungshöhe: > 475 mm/a

Mittlere Abflusshöhe > 400 mm/a

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4 ERFASSUNG UND AUSWERTUNG VORHANDENER INFORMATIONEN

4.1 Vorliegende Unterlagen

Zum Standort wurden folgende Informationen und Unterlagen ausgewertet:

Sächsisches Altlastenkataster AKZ XXXXXXXX zum Stand 09.09.2009 (U 3)

Formale Erstbewertung der Gärtnerei Stollberg, Gärtnereiweg 13b, ALA Analytisches Labor

GmbH, Oelsnitz, 09.11.1995 (U 4)

Historische Erkundung durch Institut für Biotechnologie, Laboranalytik und Consulting

GmbH, Stollberg (BiLaCon), 18.09.1997 (U 5).

Tabelle 4.1-1 und der Lage- und Aufschlussplan in Anlage 2 enthalten eine Zusammenstellung

des historischen und aktuellen Gebäudebestandes, soweit dieser aus der Historischen Erkun-

dung (U 5), der Ortsbesichtigung und den Informationen z. B. von Anwohnern, ehemaligen

Mitarbeiter der Gärtnerei (U 13) entnehmbar war.

Im Ergebnis der Historischen Erkundung mit Gutachten vom 18.09.1997 durch die BiLaCon

GmbH Stollberg (U 5) wurde aufgrund von nicht auszuschließenden Kontaminationen und der

ermittelten Risikowerte Schutzgut Boden R =7,7 (insbesondere der Stoffgefährlichkeit) und

Schutzgut Grundwasser R = 6,6 für die Schutzgüter Boden und Grundwasser eine Orientie-

rende Erkundung „mit technischen Untersuchungen zur Erkundung der konkreten Gefähr-

dungslage, insbesondere hinsichtlich der geplanten Wohnbebauung“ empfohlen. Es wurden

keine besonders zu untersuchenden Teilflächen ausgewiesen.

Angaben zur historischen Entwicklung nach (U5):

Die ehemalige Gärtnerei wurde von unterschiedlichen Nutzern (Gärtnerei Grebner, GPG Stoll-

berg) zwischen 1930 bis 1990 betrieben. Es wurde keine anderen Nutzungen der AVF als Obst-,

Gemüse- und Zierpflanzenproduktion festgestellt. Beheizt wurden die Gewächshäuser durch

eine Kohleheizanlage, () in Anlage 2. Eine nach 1990 neugebaute Ölheizanlage ging nie in

Betrieb. Das alte Heizhaus wurde abgerissen und mit einem Wohnhaus überbaut siehe auch

Abschnitt 4.2.

Nach der Aufgabe der GPG Stollberg im Jahr 1990 erfolgte keine weitere Nutzung der als Alt-

lastverdachtsfläche ausgewiesenen Flächen.

Alle weiteren Informationen werden im Zusammenhang mit den Ergebnissen der Ortsbesich-

tigung in Abschnitt4.2 erörtert.

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Tabelle 4.1-1: Übersicht über die Objekte auf dem Betriebsgelände der ehemaligen GPG Stoll-berg, Gärtnereistrasse 13b, Lage, siehe Anlage A 2

Nr. in Anlage A 2

Beschreibung Quelle

Lagerung von Düngemitteln, westlich Flur-

stück 1064a nach Information des Grund-

stücksbesitzers

Ortsbesichtigung v. 24.03.10

Verbinder zwischen den Gewächshäusern Ortsbesichtigung v. 24.03.10

Ehemaliges Büro- und Sozialgebäude, heutige

Nutzung als Bürogebäude

(U 13)

Ehemaliger Standort Heizhaus, Kohleheizung,

abgerissen, überbaut mit Wohnhaus, (außer-

halb Untersuchungsgebiet)

Historische Erkundung und (U

13)

früher Gärtnereifläche, hauptsächlich mit Fo-

liegewächshäusern und Lagergebäude

Pflanzenschutzmittel )1, heute Lagerfläche

Stadtbauhof Stollberg, (außerhalb Untersu-

chungsgebiet)

(U 13)

Teich in Abstromrichtung des Grund-/

Schichtwassers, Entnahme von Brauchwasser

für die Wasserversorgung der Gärtnerei für

Bewässerung, Düngung, (außerhalb Unter-

suchungsgebiet)

(U 13)

Werkstattgebäude, Betriebshandwerker, (au-

ßerhalb Untersuchungsgebiet)

Ortsbesichtigung v. 24.03.10,

Mündliche Information An-

wohner Gärtnereiweg 15

Gewächshäuser Lagepläne aus (U 6) und Orts-

besichtigung

)1 Liste der 1992 entsorgten Pflanzenschutzmittel, siehe Anlage 3

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4.2 Ergebnisse der Ortsbesichtigung, März 2010

Im Vorfeld der Erkundung wurden Genehmigungen bei allen Eigentümern der Flächen des

ehemaligen Gärtnereistandortes eingeholt. Die für eine Erkundung zugängliche Teilfläche der

Altlastenverdachtsfläche sind die Flurstücke , diese Flächen gehören der

Stadt Stollberg und umfassen eine Fläche von ca. 8.500 m². Die Flächen sind in A 2 dargestellt.

Für die übrigen Flächen (Flurstücke wurden die Erkundungsgeneh-

migungen nicht erteilt.

Die Flurstücke gehörten früher ebenfalls zur Gärtnerei, sind

jedoch heute bebaut und nicht mehr Bestandteil der Altlastenverdachtsfläche.

Am 24.03.2010 wurde mit dem Auftraggeber eine Ortsbesichtigung der Teilflächen durchge-

führt. Eine Fotodokumentation von der Ortsbegehung ist in A 7 enthalten.

Auf dem Flurstück steht das noch genutzte ehemalige Sozial- und Bürogebäude (Bild 1,

26). Es gibt keine Hinweise auf den Umgang mit potentiellen Schadstoffen. Nahezu die gesamte

Fläche des Flurstücks ist versiegelt. Deshalb wurde auf eine Erkundung dieser Fläche ver-

zichtet.

Die restlichen Flächen zur Erkundung haben eine West-Ostausdehnung von ca. 300 m. Die

Ausdehnung in Nord-Südrichtung beträgt zwischen 40 und 100 m.

Innerhalb des Flurstücks 1 , in Anlage 2 als Teilbereich I gekennzeichnet, sind wie auf den

Flurstücken Ostteil nur noch Fundamente der Gewächshäuser vorhan-

den, Bilder 19, 24, 25, 28 – 33, 35 in Anlage A 7.

Auch auf dem westlichen Teil des Flurstücks in Anlage A 2 als Teilfläche II bezeichnet,

befanden sich terrassenförmig angeordnet Gewächshäuser (U 13). Es sind unter dem Bewuchs

jedoch keine Reste von Bauwerken mehr erkennbar. An der Grenze zum Flurstück

befinden sich Betonkanäle von Heizungsleitungen und Kabelführungen, die auf Nutzug als

Gewächshäuser hindeuten, Bilder 8 – 13.

Die zu erkundenden Flächen (Flurstücke ) sind teilweise stark bewachsen,

siehe Bilder 1 – 7, 11, 13, 18, 19, 24, 27.

In den nicht zugänglichen Flächen sind Gewächshäuser nur noch auf dem Flurstück

vorhanden. Zwischen den Gewächshäusern befindet sich ein Verbinder (Gebäude ) und ein

Lagerschuppen (siehe Bild 36). Das Gebäude an der Westseite der Gewächshäuser ist die

ehemalige Werkstatt der Betriebshandwerker .

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Das ehemalige Heizhaus auf dem Flurstück (Privatbesitz) wurde abgerissen und mit

einem Wohnhaus überbaut, Bild 34. Nach Informationen von Herrn Zimmermann (U 13), befand

sich der Lagerraum für Pflanzenschutzmittel auf dem Gelände des heutigen Bauhofs der

Stadt Stollberg nördlich des Flurstücks

Nach (U 13) bezog die Gärtnerei das Wasser zum Gießen und Düngen der Pflanzen teils aus

dem Teich südlich des Flurstücks teils aus dem Trinkwassernetz. Der Teich (siehe An-

lage 7, Bilder 39, 40) befindet sich am Nordrand einer mit Einfamilienhäusern bebauten Fläche

und wird als Rückhaltebecken für die Umgebung genutzt.

4.3 Empfehlungen zur Untersuchung des Standortes

In der Historischen Erkundung (U 5) wurden durch die Gutachter auf der Grundlage der ermit-

telten Risiko-Werte für die Schutzgüter Grundwasser R= 6,6 und Boden R= 7,7 folgende Un-

tersuchungen empfohlen:

Rammkernsondierungen bis ca. 1 m Tiefe zur Beurteilung der horizontalen und vertikalen

Ausbreitung vermuteter Schadstoffe, Analyse auf gärtnereispezifisches Schadstoffspektrum,

besonders Pflanzenschutzmittel und Mineralölkohlenwasserstoffe

Entnahme von oberflächennahen Bodenproben als Mischproben und Sammelproben zur

Feststellung von flächenhaften Schadstoffbelastungen

Untersuchung von Grund- und Oberflächenwasser, Analyse relevanter Parameter wie Vor-

ortparameter, PSM, MKW.

Deklarationsanalysen für Auffüllungen und Bauschutt bei der geplanten Nutzungsänderung

(Wohnbebauung)

Die formale Bewertung nach SALM durch das ehemalige Staatliche Umweltfachamt Chemnitz

(U 7) ergab für das Schutzgut Boden den Wert R = 6,0 mit der Schlussfolgerung des weiteren

Handlungsbedarfes: „Orientierende Erkundung“ mit Schwerpunkt auf die Lagerorte von Pflan-

zenschutzmitteln und Dünger sowie sonstigen Ablagerungen im Gelände und auf zukünftig

besonders sensibel genutzten Flächen. Für den Grund- und Oberflächenwasserpfad wurde die

formale Bewertung der Historischen Erkundung wegen der Standortfaktoren auf Rsubjektiv = 2,0

gemindert und eine Erkundung des Wasserpfades als nicht unbedingt erforderlich eingeschätzt.

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5 ABLEITUNG DES UNTERSUCHUNGSPROGRAMMS

5.1 Schutzgut Boden

5.1.1 Allgemeines

Die Informationen der historischen Erkundung zu Lage und Nutzung von Flächen und Bau-

werken und deren Nutzung sind sehr lückenhaft. Innerhalb der zur Erkundung zugänglichen

Flächen (Flurstücke und wurden für eine Beprobung bevorzugt die Gewächs-

hausflächen ausgewählt, sofern deren Standorte durch Lagepläne, verbliebene Fundamente

oder mündliche Informationen lokalisierbar waren.

Wesentliche, als Kontaminationsquellen verdächtige Bereiche, wie Heizungsanlagen, Dünge-

und Pflanzenschutzmittellager, Geräteschuppen usw. liegen auf Flächen, für die keine Zu-

stimmung zur Untersuchung seitens der Eigentümer vorlag oder die bereits überbaut sind.

Deshalb konnten diese Flächen nicht untersucht werden (siehe A 2, Tabelle 4.1-1 und Hinweise

im Abschnitt 4).

Die Lage der Aufschlüsse ist aus Anlage A 2 ersichtlich. Die Untersuchungsmethoden sind in

Abschnitt 6 und die Ergebnisse in Abschnitt 7 und Anlage A 6 dargestellt. Alle Aufschlüsse

wurden durch ein Vermessungsbüro eingemessen, siehe Anlage A 6.1.

Zur Reduzierung des analytischen Aufwandes wurden in Abstimmung mit dem Auftraggeber

Teilmengen der Proben der jeweiligen Bodenschichten und der Teilflächen mit gemeinsamer Art

der Nutzung zu Mischproben zusammengefasst. Die Zusammensetzung der Mischproben aus

den Einzelproben ist aus Anlage 6.2 ersichtlich.

5.1.2 Teilfläche I östlich des Sozialgebäudes

In der Teilfläche I (siehe Anlage A 3) wurde die Untersuchung des Bodens auf Pflanzen-

schutzmittel (PSM) und Düngemittel (DM) innerhalb der Flächen der Gewächshäuser mit 5

Bohrsondierungen (BS 7, 8, 9, 10, 11) durchgeführt.

Nach (U 8) wurden üblicherweise in Gärtnereien auf einem ca. 2 m breiten Streifen um und

zwischen den Gewächshäusern häufig Herbizide eingesetzt, um diese Bereiche von Unkraut

freizuhalten. Deshalb wird der Boden im Außenbereich ebenfalls stichprobenartig durch ins-

gesamt 3 Bohrsondierungen kontrolliert (BS 12, 13, und 14).

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5.1.3 Teilfläche II westlich des Sozialgebäudes Gewächshäuser

Im westlichen Teil des Untersuchungsgebietes Gärtnerei ist die Lage der ehemaligen Ge-

wächshäuser aufgrund fehlender Fundamente und des starken Bewuchses nicht mehr zweifel-

frei feststellbar. Nur die Lage der Böschungen in Anlage 3 lässt Rückschlüsse auf die Anord-

nung und Abmessungen der Gebäude zu.

Es gibt keine Hinweise darauf, dass die Produktionsweise und das Produktspektrum in diesem

Teil der Gärtnerei anders waren, als im östlichen Teil. Innerhalb der vermuteten Innenfläche der

Gewächshäuser wurden 3 Bohrsondierungen (BS 3, 4, 5) sowie 3 weitere Bohrsondierungen

(BS 1, 2, 15), verteilt auf die übrige Fläche mit Ablagerungen von Bauschutt und Müll (Bild 41 in

Anlage 7), ausgeführt.

Eine Beprobung im Bereich des Bürogebäudes (Flurstück 1058/4) wird wegen der bis heute

unveränderten Nutzungsart und der kompletten Versiegelung der Fläche als nicht erforderlich

erachtet.

5.1.4 Analytik

In den als Altlastverdachtsflächen ausgewiesenen Bereichen sind vorrangig Pflanzenschutz-

mittel, Behandlungsmittel und Düngemittel in Betracht zu ziehen.

In der Historischen Erkundung liegt eine Liste der 1992 entsorgten Pflanzenschutzmittel vor,

siehe Abschnitt 4.1 und Anlage 3. Diese Angaben sind die einzigen konkreten Hinweise auf in

der Gärtnerei verwendete Präparate.

Eine Einschränkung der Produkte und Wirkstoffe auf die in Gärtnereien (Gemüse und Zier-

pflanzenanbau) wahrscheinlich zur Anwendung gekommenen Präparate ist über die Pflan-

zenschutzmittelverzeichnisse der DDR, zum Beispiel (U 9), möglich. Dort sind die Anwen-

dungsbereiche der Präparate für die Pflanzenarten angegeben und eine Zuordnung von Prä-

paraten sowie Handelsnamen zu den Wirkstoffen angegeben.

Eine sinnvolle weitere Eingrenzung der zu untersuchenden Wirkstoffe ist über deren Persistenz

im Boden/Wasser möglich.

Diese Informationen werden im Teil 1 des Abschlussberichtes (Erläuterungsbericht) zusam-

mengefasst.

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Die Auswertung der o. g. Informationen führt zu dem Schluss, dass mindestens nach chloror-

ganischen PSM und Triazinen gesucht werden sollte. Diese Verbindungen werden mit einer

Screening-Analyse mit GC-MS abgedeckt, siehe Abschnitt 6.4.

Weiterhin wurden die Bodenproben stichprobenartig auf in Pflanzenschutzmitteln verwendete

Schwermetalle (Cu, Sn eventuell Hg) und in Verbindung mit Düngemitteln vorkommende Sub-

stanzen wie Ammonium, Chlorid, Bromid, Sulfat, Phosphat und Nitrat untersucht.

5.2 Schutzgut Wasser

Grundwasser

Die Grundwasserführung kann lokal sehr unterschiedlich sein und ist an teilweise tiefreichende

Störungszonen des Festgesteins (Phyllit/Tonschiefer) mit Verwitterungslockergesteinen (Tal-

lagen und Klüfte) gebunden.

Je nach örtlichen und zeitlichen Gegebenheiten ist mit einem Grundwasserflurabstand von

3 – 6 m entsprechend der Hangneigung in südliche bis südöstliche Richtung zu rechnen.

In der historischen Erkundung wird der Wasserstand eines Brunnens auf einem Privatgrund-

stück im September 1997 mit 6,5 m unter GOK angegeben. Die Lage des Brunnen ist nicht

eindeutig nachgewiesen. Im weiteren Umfeld sind keine für die Beprobung des An- bzw.

Abstroms geeignete Messstellen (U 18) vorhanden.

Als Abstrommessstelle wurde deshalb im Süden des Flurstücks (siehe Anlage A 2) die

Messstelle GWM 1/10 (DN 125, Endteufe 8 m) geplant und ausgeführt, siehe Anlage A 5.9 und

Anlage 7, Bilder 44, 45.

Für den Grundwasserabstrom wurde eine Wasserprobe entnommen und die Bestimmung der

Vorortparameter, ein Pflanzenschutzmittel-Screening nach Anlage 6.9.3, Liste W_A sowie die

Analyse auf Cu, Sn, Hg und Ammonium, Chlorid, Bromid, Sulfat, Phosphat und Nitrat (Dün-

gemittel) durchgeführt.

Oberflächen-/Sickerwasser

Der von (U 13) als Brauchwasserentnahmestelle erwähnte Teich am Rand der heutigen

Wohnbebauung südlich der Straße „Fliederhain“ wurde als einziges relevantes Oberflächen-

gewässer in der näheren Umgebung des Standortes ebenfalls beprobt. Hier erfolgte eine Ana-

lyse mit PSM-Screening und weiteren Parametern wie beim Grundwasser.

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6 DARSTELLUNG DER ARBEITS- UND UNTERSUCHUNGSMETHODIK

6.1 Herstellung der Aufschlüsse und Messstellen

Kleinrammbohrungen

Die als BS bezeichneten Aufschlüsse wurden als Kleinrammbohrungen nach DIN 4021 mit

Schlitzsonden in der Regel im Durchmesser von 80 mm und 1 m Länge hergestellt. In Aus-

nahmefällen (bei hohen Bohrwiderständen) wurden bei Erkundungstiefen > 2 m auch Sonden

geringerer Durchmesser eingesetzt. Bei dem durchörterten Boden ist entsprechend (U 14),

Tabelle 5 von der Güteklasse 2-3 der gewonnenen Proben auszugehen.

Es war beabsichtigt, einen Teil der Aufschlüsse zur Feststellung der tatsächlichen geologischen

Verhältnisse, der Wasserstände und der organoleptischen Beurteilung der tieferen Bereiche bis

maximal 5 m auszuführen. Aufgrund der hohen Bohrwiderstände im oberflächennahen

Festgesteinszersatz/ Festgestein gelang das in den Aufschlüssen BS 2, BS 9 und BS 11 bis

maximal 4,80 m.

Zur Vermeidung der Kontamination des Probenmaterials durch Kohlenwasserstoffe wurden

ausschließlich elektrische Bohrhämmer eingesetzt.

Grundwassermessstelle

Die Bohrung der Grundwassermessstelle (GWM) erfolgte durch die Firma Lutz Grimm Geo-

testbohrtechnik, Hohenstein-Ernstthal als Rotationstrockenbohrung mit durchgehender Ge-

winnung gekernter Proben. Der Bohrungsaußendurchmesser betrug 300 mm, siehe Anlage 6.6.

Die Messstelle wurde mit HDPE-Vollrohr und HDPE-Filterrohr 110 x 6,6 mm (Innendurchmesser

x Wandstärke), 0,75 mm geschlitzt von 3 – 8 m unter GOK ausgebaut. Der Außendurchmesser

beträgt ca. 125 mm, siehe Schichtenverzeichnis in Anlage 5.9, Bohrmeister-Originalunterlagen

in Anlage 6.6 und Bilder 42-45 in Anlage 7.

6.2 Probenahme, Transport der Bodenproben und Herstellung der Mischproben

Die Beprobung der Bohrsondierungen erfolgte gemäß der Bundesbodenschutzverordnung

Anhang 1 über die Horizonte 0,0 bis 0,3 m, 0,3 bis 0,6 m und 0,6 bis 1,0 m und weiter alle 0,5 m

bis 1 m bzw. entsprechend der geologischen Schichtung.

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Die Proben wurden entsprechend (U 14), Abschnitt 2.3.1 sofort nach Herstellung des Auf-

schlusses in 0,5 l bzw. 1,0 l Braunglasflaschen mit Schraubverschluss abgefüllt. Aus den

Schichtenverzeichnissen in Anlage 5 sind Probenahmeintervalle, petrographische und orga-

noleptische Ansprachen der Proben ersichtlich.

Aufgrund der Witterungsbedingungen während der Erkundungen am 03. und 04.05.2010 bei ca.

16 °C wurden die Proben in Thermobehältern transportiert.

Zur Reduzierung des analytischen Aufwandes wurden für verschiedene Bereiche (Flächen

gleicher Funktion, zum Beispiel Gewächshäuser, Umfeld Gewächshäuser, Lagerfläche, usw.)

Teilmengen der Proben der jeweiligen Horizonte zu Mischproben zusammengefasst.

Die Herstellung der Mischproben erfolgte am 05.05.2010 bei Baugrund Dresden entsprechend

der in Anlage 6.2 aufgeführten Zusammenstellung. Die Einzelproben wurden homogenisiert,

entsprechend der vorhanden Probenmenge der Einzelprobe und der benötigten Mengen der

Mischprobe geteilt und gleiche Mengen der Einzelproben zu den entsprechenden Mischproben

vereinigt, kühl gelagert und am 06.05.2010 an die Prüflabore zur Analyse übergeben.

Die Proben der Bohrung der Grundwassermessstelle am 19.05.2010 wurden durch die Bohr-

firma in Kernkisten angeliefert, siehe Bilder 42, 43 in Anlage 7 und durch Baugrund Dresden

spezifiziert.

Zur Feststellung der Durchlässigkeitsbeiwerte der ungesättigten Zone wurden entsprechend der

Schichtung zwei Korngrößenverteilungen der Bohrung GWM 1/10 durch Nasssiebung aus den

Bohrproben bestimmt. Daraus erfolgte die Ermittlung/ Schätzung der Durchlässigkeitsbeiwerte

für Lockergestein mit Feinkornanteilen P zwischen 26 und 40% nach k = 10(0,00005 P·P- 0,12 P- 3,59)

m/s (Methode Kaubisch) und über 40% Feinkornanteil nach ATV A 138.

6.3 Probenahme Wasserproben

Die Probe aus dem Teich, Bilder 43, 44 in Anlage 7, wurde durch Baugrund Dresden mittels

Schöpfen entnommen und die Vorortparameter entsprechend Probenahmeprotokoll in Anlage

6.3 bestimmt.

Die Entnahme der Grundwasserprobe erfolgte durch das ERGO Umweltinstitut entsprechend

dem Prüfbericht B10/01818 in Anlage 6.5 durch Pumpen nach Konstanz der Vorortparameter

aus 6 m Tiefe bei einer Förderrate von 1l/min, Bild 45 in Anlage 7. Die Proben wurden in Kühl-

boxen bei 5-8°C transportiert und bis zur Analyse gelagert.

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6.4 Analytische Untersuchungen

Die analytischen Untersuchungen erfolgten durch die akkreditierten Prüflabore ERGO Um-

weltinstitut GmbH und für das Screening der organischen Pflanzenschutzmittel durch SOFIA

chemisches Labor für Intelligente Analytik GmbH. In Anlage 6.9 sind die verwendeten Analy-

senmethoden und die Akkreditierungen der Prüflabore zusammengestellt.

Der Hauptteil der organischen Pflanzenschutzmittel im Boden wird mit dem Screening mittels

Gaschromatographie (GC) (ASU § 35 LMBG L00.00-34 / ehemals DFG S19 //) abgedeckt, (U

15). In der Anlage 6.9.3 Liste B_A sind die 364 erfassten Verbindungen mit Bestimmungs-

grenzen (LOQ in Anlage 6.9.3) zwischen 0,01 und 0,1 mg/kg aufgeführt.

Für die Pestizidscreeninganalyse von Trinkwasser und Wasserproben vergleichbarer Qualität

wurde von der Sofia GmbH ein weitestgehend automatisiertes System entwickelt, der Pestizid-

Analyser.

Auf ihm erfolgt die Extraktion der Wasserproben mittels Solid Phase Micro Extraction (SPME)

und multipler SPME und die Screeninganalyse mittels GC/ECD/NPD.

Ein speziell für diese Aufgabenstellung weiterentwickeltes EDV-System übernimmt die Daten-

auswertung und unterbreitet Vorschläge für die weitere Vorgehensweise zur Absicherung der

Screeningdaten. Elemente zur Unterstützung und Automatisierung von Qualitätssicherungs-

maßnahmen wie beispielsweise die periodische Rekalibrierung des Chromatographiesystems

sind im System integriert.

Mit Hilfe der Solid Phase Extraction (SPE) werden die Pestizide aus dem Wasser extrahiert und

angereichert. Die analytische Bestimmung erfolgt mittels GC und den Detektoren FPD

(Flammphotometrischer Detektor), NPD (Stickstoff-Phosphor-Detektor) und Massenspektro-

meter (MS). Annähernd 300 verschiedene Pestizide können in diesem Screening erfasst wer-

den. Dabei handelt es sich um

Organochlorpestizide (z. B. Lindan, DDT, Endosulfan),

Organophosphorpestizide (z. B. Parathion, Chlorpyriphos),

stickstoffhaltige Pestizide (z. B. Atrazin, Simazin) und

Pyrethroide (z.B. Cypermethrin, Fenvalerat).

Die Bestimmungsgrenzen liegen im Bereich von 0,1 bis 0,025 µg/l (U 15). Die erfassten Ver-

bindungen sind in der Liste W_A in Anlage 6.9.3 enthalten. Zur Analyse der sonstigen Pestizide,

beispielsweise für Dithiocarbamate und Phenoxycarbonsäureherbizide, Phenylharnstoffe und

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Organozinnverbindungen sind spezielle Methoden erforderlich. Aufgrund der Kosten und der

überwiegend kurzen Halbwertszeiten dieser Verbindungen gegenüber den mit GC-MS erfass-

baren Organochlorverbindungen und Atrazinen wurden die Untersuchungen auf das

GC-MS-Screening und die in PSM vorkommenden Schwermetalle Cr, Cu, Hg, Sn beschränkt.

6.5 Vermessung

Die Vermessungsleistungen mit Anschluss an das amtliche Lage- und Höhennetz, Koordina-

tensystem RD83 wurden vom Vermessungsbüro Gert Rudl, Leukersdorf-Hauptstraße 28b in

09387 Jahnsdorf ausgeführt. In Anlage A 6.1 sind die Vermessungsergebnisse zusammenge-

stellt.

6.6 Auswertung, Darstellung und Bewertungsgrundlagen

Die Vergleichs- und Prüfwerte sind in Anlage 8.1: Boden und Anlage 8.2: Wasser tabellarisch

zusammengestellt. Die Bewertung für Böden und Auffüllungen erfolgt nach der in Anlage 8.1

(Boden) zusammengefassten Vorsorge- und Prüfwerten der Bundesbodenschutzverordnung,

den Angaben in den Bewertungshilfen bei der Gefahrenverdachtsermittlung in der Altlastbe-

handlung (U 17) und den Hintergrundwerten der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft LABO

(U16 ). Vorrang hat dabei die Bundesbodenschutzverordnung. Die Wasserproben werden nach

der Bundesbodenschutzverordnung Anhang 2, Tabelle 3.1 (Sickerwasser) und den Geringfü-

gigkeitsschwellwerten Grundwasser in der Bewertungshilfe bei der Gefahrenverdachtsermitt-

lung in der Altlastbehandlung durchgeführt. Zum Vergleich von dort nicht aufgeführten Para-

metern, z. B. den Düngemittel relevanten Anionen, werden weitere Werte, z. B. Werte aus der

Trinkwasserverordnung, herangezogen.

Die Hintergrundwerte aus (U 16) sind 90%-Percentile für die Horizonte Oberboden und Unter-

boden entsprechend dem Ausgangsgestein und der Nutzung als Ackerboden sind in Anlage 8.1

angegeben. Vergleichswert für die Schicht 0 - 30 cm (Mischprobe MP n-1, mit n= Nummer der

Mischprobe) ist in der Regel der Oberbodenhorizont. Wenn in der (U 16), Tabelle 15 – Sachsen

– keine regionalen Werte vorhanden sind, wurden die bundesweiten Werte aus Tabelle 2 an-

gegeben.

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Für die Bewertung der Summenkonzentration der PSM im Boden gibt es aktuell keinen Ver-

gleichswert in Form von Prüf- oder Orientierungswerten. Hilfsweise wird der Summenwert von

2 mg/kg aus dem Altlastenhandbuch Teil 4, Anlage 3.8, Tabelle 8 herangezogen (U 1).

Für die Bewertung der Summe der Pflanzenschutzmittel im Wasser wurde die aktuell gültige

Geringfügigkeitsschwelle (GFS) für das Grundwasser von 0,5 g/l verwendet. Dieser Wert ergibt

sich aus der Trinkwasserverordnung.

Für die Einzelstoffe sind nur Prüfwerte für Boden und Sickerwasser der drei chlororganischen

PSM: HCH, DDT und Aldrin in der Bundesbodenschutzverordnung vorhanden. In (U 17), Ta-

belle 6 sind die Geringfügigkeitsschwellwerte für Grundwässer für ca. 20 Pflanzenschutzmittel

und in Tabelle 7 die Qualitätsnormen nach Sächsischer Wasserrahmenrichtlinienverordnung für

ca. 100 Pflanzenschutzmittel in Oberflächenwässern vorhanden.

7 UNTERSUCHUNGSERGEBNISSE

7.1 Geologische/hydrogeologische Verhältnisse

Im Abschnitt 3.2 wurde bereits der prinzipielle Schichtenaufbau erläutert. In A 4 sind aus den

Aufschlüssen der Erkundung hergestellte Schnittdarstellungen vom Standort enthalten.

Das Untersuchungsgebiet ist durch seine Hanglage von Nord (Gärtnereiweg) nach Süd (Flie-

derhain) gekennzeichnet. Zur Herstellung von ebenen Flächen zum Bau der Gewächshäuser

wurde das Gelände auf der Hangseite abgetragen und auf der Talseite aufgeschüttet, so dass

auf der Hangseite der pleistozäne Gehängelehm teilweise oder ganz abgetragen und auf der

Talseite zusammen mit anderen Auffüllungen (Bauschutt, Mineralboden) bis zu Mächtigkeiten

von 1,6 m (BS 7) wieder aufgetragen wurde, siehe Schnitte in Anlage 4.

Unter bis zu 1,5 m schluffigem, sandigem, schwach kiesigem pleistozänen Verwitterungsschutt

(Gehängeschutt) wurde im oberen Zersatzbereich bis zu 4 m Tiefe kiesiger, sandiger bis stei-

niger Tonschiefer- und Phyllitzersatz und darunter bis 8 m (GWM1 /10) entfestigter/angewitterter

Tonschiefer erkundet. Im entfestigten, lagenweise zersetzen Tonschiefer wurden sandige

wasserführende Schichten angetroffen. Der Ruhewasserstand des Grundwassers lag bei

3,37 m unter Gelände (458, 84 m HN), siehe Anlage 5.

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Bei den Erkundungsarbeiten im Februar 2010 wurde im unteren Hangbereich oberflächennahes

Schichtwasser zwischen 1,0 m und 1,4 m unter Gelände angetroffen (BS 6, BS 9, BS 13).

Die Untersuchungen der Korngrößenverteilungen, siehe Anlage 6.10, ergaben die in Tabelle

7.1-1 angegebenen Kornanteile. Die daraus geschätzten Durchlässigkeitsbeiwerte für den

ungesättigten Bereich (Auffüllung und Gehängelehm) von 5 · 10-8 m/s bis kf = 5 · 10-7 m/s (Ge-

hängeschutt) sind nach DIN 18130 als schwach durchlässig einzustufen.

Tabelle 7.1-1: Korngrößenanteile und daraus geschätzte Durchlässigkeitsbeiwerte, Auswertung Pumpversuch

- Anteile [%] kf-Wert (geschätzt) Tiefe [m] Feinkorn Sand Kies Bodengruppe [m/s] Methode

0,3-1,4 44,61 32,6 22,8 - 5 · 10-8 ATV –DWVK

A138

1,4-,3,0 25,8 24,4 49,8 GU* )2 5· 10-7 Kaubisch

3,0-8,0 - )1 - )1 )1- 1 10-4 Pumpversuch

)1 Kluftgrundwasserleiter )2 Kies, stark schluffig

Die am 19.08.2010 abgeteufte Grundwassermessstelle GWM 1/10 wurde im Lockergesteins-

grundwasserleiter (Filterstrecke von 3 bis 8 m unter Gelände) ausgebaut und nach Abschluss

der Ausbauarbeiten klargepumpt. Das Schichtenverzeichnis und die Ausbauzeichnung der

GWM sind in A 5.9 dargestellt, A 6.6 enthält das Klarpumpprotokoll. Am 25.05.2010 wurde ein

Pumpversuch durchgeführt, siehe Anlage A 6.7. Die Auswertung der Wiederanstiegsmessung

der Messstelle mit dem Programm Hydrotec 5.5 (U 19) ergab einen Durchlässigkeitsbeiwert des

Grundwasserleiters von 1 · 10-4 m/s (nach DIN 18130 Einstufung in „durchlässig“).

Eine Ermittlung des Grundwassergefälles und der Abstandsgeschwindigkeit am Standort war im

Ergebnis der Erkundung nicht möglich. Nach (U 5) wird von einer Abstandsgeschwindigkeit von

0,5 bis 2,5 m/d ausgegangen.

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7.2 Schutzgüter

7.2.1 Schutzgut Boden

Teilfläche I, Gewächshäuser (MP1-1 bis MP1-3)

Die Ergebnisse der Beprobung der Gewächshausflächen (Mischproben MP1-1 bis MP1-3) sind

in Tabelle 7.2-1: PBSM, Schwermetalle im Boden, in Tabelle 7.2-2 für Mineralölkohlenwasser-

stoffe und PAK im Boden und in Tabelle 7.2-3: Eluate der Bodenproben zusammengefasst.

Die Schwermetallkonzentrationen liegen am Ort der Probenahme (OdP) bei allen drei Proben

unter den Prüfwerten für die Direktaufnahme Wirkungspfad Boden-Mensch - Nutzung als Kin-

derspielflächen - und unter den Hintergrundwerten, (0,9-Percentil) für periglaziale Umlage-

rungsdecken über Tonschiefer, Phyllit in (U 16), siehe Tabelle 7.2-1.

Tabelle 7.2-1 Analysenergebnisse Teilfläche I Bodenproben, PBSM und Schwermetalle

Gewächshäuser Umfeld Gewächshäuser

Proben MP1-1 MP1-2 MP1-3 MP2-1 MP2-2 MP2-3 BBodSchV, BewH LABO

D-10-07-472 D-10-07-473 D-10-07-474 D-10-07-475 D-10-07-476 D-10-07-477

von m 0,0 0,2 0,7 0,0 0,2 0,5

bis m 0,35 0,7 1,0 0,25 0,6 1,1

Prüf- werte

Vorsorge- werte

HG- werte

Schluff, sandig

Schluff/ sandig

Schluff, kiesig

Schluff/sandig

Kies, schluffig

Schluff/sandig

- Schluff/ Lehm

Sand 0,9-

Perc.

Organo- chlorpestizide

mg/kg 0,116 < 0,015 < 0,015 < 0,015 < 0,015 < 0,015 Aldrin:2

Endosufan- mg/kg 0,025 BG BG BG BG BG HCH :5

Endosulfansulfat mg/kg 0,059 BG BG BG BG BG

p,p-DDT mg/kg 0,017 BG BG BG BG BG DDT:

p,p-DDE mg/kg 0,015 BG BG BG BG BG 40

Organophosphor- pestizide

mg/kg < 0,03 < 0,03 < 0,03 < 0,03 < 0,03 < 0,03 - - - -

Pyrethroide mg/kg < 0,03 < 0,03 < 0,03 < 0,03 < 0,03 < 0,03 -

Sonstige Pestizide

mg/kg < 0,1 < 0,1 < 0,1 < 0,1 < 0,1 < 0,1 -

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Fortsetzung Tabelle 7.2-1

Gewächshäuser Umfeld Gewächshäuser

Proben MP1-1 MP1-2 MP1-3 MP2-1 MP2-2 MP2-3 BBodSchV, BewH LABO

D-10-07-472 D-10-07-473 D-10-07-474 D-10-07-475 D-10-07-476 D-10-07-477

Von m 0,0 0,2 0,7 0,0 0,2 0,5 Prüf- Vorsorge- HG-

Bis m 0,35 0,7 1,0 0,25 0,6 1,1 werte werte werte

Schluff, sandig

Schluff/ sandig

Schluff, kiesig

Schluff/sandig

Kies, schluffig

Schluff/sandig

- Schluff/ Lehm

Sand 0,9-

Perc.

Summe PBSM

mg/kg 0,116 n.b. n.b. n.b. n.b. n.b. 2 )2 - -

Arsen mg/kg 20,1 18,2 15,4 38,2 31,4 9,8 25 - 53

Kupfer mg/kg 31,9 25,1 21,5 28,7 24,8 22,8 3000 )1 40 20 55

Quecksilber mg/kg 0,4 0,22 0,12 0,21 0,12 0,11 10 0,5 0,1 0,29

Zinn mg/kg < 3 < 3 < 3 < 3 < 3 < 3 500 )1 - - -

BBodSchV: Prüfwerte für Bodenverunreinigungen, Kinderspielflächen, Anhang 2, Tabelle 1.4 )1 BeWH Prüfwertvorschläge Orientierungswerte, Bewertungshilfe bei der Gefahrenverdachtser-

mittlung in der Altlastenbehandlung, Teil A, Tabelle 2 Vorsorgewerte Bundesbodenschutzverordnung Anhang 2, Tabellen 4.1, 4.2 LABO: Hintergrundwerte für anorganische und organische Stoffe in Böden, Bund-Länder-AG

Bodenschutz, LABO 2003 )2ALHB: Prüfwerte Altlastenhandbuch Teil 4., nach Anlage 3.8- Tabelle 8, Kinderspielplätze n.b. nicht berechenbar, da alle Einzelwerte unter der Bestimmungsgrenze BG Werte unter der Bestimmungsgrenze

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Tabelle 7.2-2 Analysenergebnisse Teilfläche I; Bodenproben, MKW, PAK

BBodSchV Gewächshäuser Umfeld Gewächshäuser

Prüf- werte

Vorsorge-werte

MP1-1 MP1-2 MP1-3 MP2-1 MP2-2 MP2-3

(mg/kg) )1 (mg/kg) )4 D-10-07-472 D-10-07-473 D-10-07-474 D-10-07-475 D-10-07-476 D-10-07-477

Tiefenhorizont [m] 0,0-0,35 0,2-0,7 0,7-1,0 0,0-0,25 0,2-0,6 0,5-1,1

Mineralölkohlenwasserstoffe [mg/kg TM] 100 - Sand 200 <50 <50 92 <50 <50

PAK nach EPA: -

Naphthalin [mg/kg TM] 20 - 0,015 0,015 0,017 0,036 0,018 0,02

Acenaphthylen [mg/kg TM] 200 - 0,0011 <0,001 <0,001 <0,001 <0,001 <0,001

Acenaphthen [mg/kg TM] 200 - <0,001 <0,001 <0,001 0,0021 <0,001 <0,001

Fluoren [mg/kg TM] 200 - 0,0015 <0,001 <0,001 0,0028 <0,001 <0,001

Phenanthren [mg/kg TM] - - 0,012 0,0029 0,0024 0,033 0,0041 0,0018

Anthracen [mg/kg TM] 200 - 0,0029 <0,001 <0,001 0,0088 <0,001 <0,001

Fluoranthen [mg/kg TM] 200 - 0,032 0,0049 0,0017 0,082 0,0085 0,0011

Pyren [mg/kg TM] 200 - 0,028 0,0046 0,0015 0,065 0,0072 <0,001

Benzo(a)anthracen [mg/kg TM] - - 0,017 0,0029 0,0012 0,038 0,0037 <0,001

Chrysen [mg/kg TM] 200 - 0,017 0,0034 <0,001 0,043 0,0046 <0,001

Benzo(b)fluoranthen [mg/kg TM] 2 - 0,023 0,0071 0,0017 0,049 0,0055 <0,001

Benzo(k)fluoranthen [mg/kg TM] 20 - 0,0099 0,0031 <0,001 0,023 0,0024 <0,001

Benzo(a)pyren [mg/kg TM] 2 0,3 0,018 0,003 <0,001 0,042 0,004 <0,001

Indeno(1,2,3-cd)pyren [mg/kg TM] 20 - 0,0094 0,006 <0,001 0,022 0,0026 <0,001

Dibenzo(a,h)anthracen [mg/kg TM] 2 - 0,0028 0,0017 <0,001 0,0071 <0,001 <0,001

Benzo(ghi)perylen [mg/kg TM] 200 - 0,011 0,0069 <0,001 0,026 0,0033 <0,001

PAK nach EPA [mg/kg TM] - 3 0,2 0,061 0,025 0,48 0,064 0,023

)1 Prüfwerte Bundesbodenschutzverordnung, Wirkungspfad Boden-Mensch, Anhang 2, Tabelle 1.4, Kinderspielplätze, 200 Kennzeichnung Überschreitung Prüfwert

)3 und kursiv: Prüfwertvorschlag Bewertungshilfen bei der Gefahrenverdachtsermittlung in der Altlas-tenbehandlung, Tabelle 2 – Nutzung Kinderspielflächen, LfULG 2008

)4 Vorsorgewerte Bundesbodenschutzverordnung Anhang 2, Tabellen 4.1, 4.2, Bodenart Sand, orga-nische

Parameter: Werte für ≤ 8% Humus

Die Hintergrundwerte des Bodens sind für die Erzgebirgsregion größer als die Vorsorgewerte

der Schwermetallkonzentrationen und des Prüfwertes Kinderspielflächen für Arsen der Bun-

desbodenschutzverordnung (U 12).

In der obersten Bodenschicht von 0,0 bis 0,35 m wurden in einer Probe die Organochlorpesti-

zide Endosulfan und p,p-DDT und das Abbauprodukt von DDT p,p-DDE in Konzentrationen

unter den Prüfwerten nach BBodSchV bzw. nach Handbuch zur Altlastenbehandlung Teil 4,

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Tabelle 3.8, Summenwert PBSM (U 1) nachgewiesen. Alle anderen Pflanzenschutzmittelkon-

zentrationen lagen unterhalb der Bestimmungsgrenzen.

In der gleichen Probe wird der Prüfwert für MKW um den Faktor 2 überschritten, siehe Tabelle

7.2-2. In den anderen Proben bis 1 m Tiefe liegen die MKW-Konzentrationen unter der Be-

stimmungsgrenze. Alle Einzelkonzentrationen und der Summenwert der PAK-Konzentrationen

sind kleiner als die Prüf- und Vorsorgewerte.

Tabelle 7.2-3 Analysenergebnisse Teilfläche I, Bodenproben Eluate

Gewächshäuser Umfeld Gewächshäuser

Proben MP1-1 MP1-2 MP1-3 MP2-1 MP2-2 MP2-3

D-10-07-472 D-10-07-473 D-10-07-474 D-10-07-475 D-10-07-476 D-10-07-477

Tiefe [m] 0,0-0,35 0,2-0,7 0,7-1,0 0,0-0,25 0,2-0,6 0,5-1,1

BBodSchV

Prüfwerte,

Sicker-

wasser

BewH

Geringfü-

gigkeits-

schwelle

Grundw.

elektrische Leitfähigkeit

[µS/cm] 68 30 25 56 34 38 - -

PH-Wert [im Eluat] 6,57 6,29 6,12 6,58 6,16 5,68 - 6,5-9,5 )1

Arsen [mg/l] <0,01 <0,01 <0,01 <0,01 <0,01 <0,01 0,01 0,01

Calcium [mg/l] 7,18 3,18 2,15 - -

Kupfer [mg/l] 0,019 <0,01 <0,01 0,019 <0,01 <0,01 0,05 0,014

Quecksilber [µg/l] <0,2 <0,2 <0,2 <0,2 <0,2 <0,2 1 0,2

Kalium [mg/l] 5,71 2,49 3,13 - - - - -

Ammonium [mg/l] 0,18 0,12 0,11 - - - - )1 0,5

Zinn [mg/l] <0,1 <0,1 <0,1 <0,1 <0,1 <0,1 0,04 -

Bromid [mg/l] <5 <5 <5 - - - - -

Chlorid [mg/l] <5 <5 <5 - - - - 250

Hydrogencarbonat [mg/l] 35,4 15,9 <15 - - - - -

Nitrat [mg/l] 8,5 <5 <5 - - - - )1 50

ortho-Phosphat [mg/l] 4,69 0,23 0,07 - - - - )1 0,56

max. 6,95

Sulfat mg/l Eluat] <10 <10 <10 - - - - 240 BBodSchV: Prüfwerte Bundesbodenschutzverordnung Anhang 2, Tabellen 3.1, (U 12) BewH Geringfügigkeitsschwelle Grundwasser, Bewertungshilfe bei der Gefahrenverdachtser-

mittlung in der Altlastenbehandlung, (U 17) Teil A, Tabelle 6 )1 TrinkwV: Novellierung der Trinkwasserverordnung vom 21.05.2001

Bei den Ergebnissen der Eluatuntersuchungen, siehe Tabelle 7.2-3, sind Arsen und die unter-

suchten Schwermetalle trotz der hohen geogenen Feststoffkonzentrationen unter den Bedin-

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gungen der Elution nicht freisetzbar (Wert unter der Bestimmungsgrenze). Bis auf die Gehalte

an ortho-Phosphat in der Oberflächenprobe sind alle Konzentrationen von Düngemittelbe-

standteilen unauffällig.

Teilfläche I, Umgebung der Gewächshäuser (MP2-1 bis MP2-3)

Die Analysenergebnisse der Mischproben des Gewächshausumfeldes MP2-1 bis MP2-3 sind

ebenfalls in den Tabellen 7.2-1, 7.2-2 und 7.2-3 enthalten.

Es gibt in der unmittelbaren Umgebung der Gewächshäuser keinen Hinweis auf Herbizide. Von

der Oberfläche bis in 1,0 m Tiefe konnten keine organischen Pflanzenschutzmittel nachge-

wiesen werden. Die Konzentrationen der Düngemittelinhaltsstoffe liegen wie in den Gewächs-

hausflächen im unbedenklichen Bereich. Die Konzentrationsüberschreitungen der Vorsorge-

werte nach (U 12) für Arsen und die Schwermetalle sind geogen bedingt, siehe Hintergrund-

werte in Tabelle 7.2-1.

Teilfläche II, Gewächshäuser (MP3-1 bis MP-3-3)

In den Mischproben der Gewächshausflächen wurden keine organischen Pflanzenschutzmittel

gefunden, siehe Tabelle 7.2-4.

Die Arsen- und Schwermetallkonzentrationen überschreiten die Prüfwerte Pfad Boden –Mensch

für Kinderspielflächen und die Vorsorgewerte Boden nach BBodSchV nicht. Die Ergebniswerte

sind deutlich kleiner als die Hintergrundwerte für periglaziale Umlagerungsdecken über Ton-

schiefer, Phyllit nach (U 16). Eine Tendenz der Konzentrationszu- oder -abnahme über die

Entnahmetiefe ist nicht sichtbar.

Die Konzentrationen der organischen Summenkonzentrationen MKW und PAK (Tabelle 7.2-5)

liegen ebenfalls unter den Prüfwerten und Prüfwertvorschlägen. Die Summen der

PAK-Konzentrationen sind um mehr als eine Größenordnung kleiner als der Vorsorgewert

Boden. Insgesamt sind mit zunehmender Tiefe abnehmende Konzentrationen festzustellen.

In den Bodeneluaten (Tabelle 7.2-6) werden die Konzentrationen der untersuchten Stoffe e-

benfalls mit zunehmender Beprobungstiefe kleiner. Im Eluat des Oberbodens von 0,0-0,3 m

(Probe MP3-1) ist die Kupfer-Konzentration gleich der Geringfügigkeitsschwelle Grundwasser

nach (U 17). Weitere Auffälligkeiten wurden nicht festgestellt.

Teilfläche II, Freifläche (MP4-1 bis MP-4-3)

In der auf PSM untersuchten Mischprobe von 0,2 bis 0,6 m Tiefe wurden keine Stoffe über der

Bestimmungsgrenze gefunden (Tabelle 7.2-4).

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Tabelle 7.2-4: Analysenergebnisse Teilfläche II, Bodenproben, PBSM und Schwermetalle

Gewächshäuser Freifläche

Proben MP3-1 MP3-2 MP3-3 MP4-1 MP4-2 MP4-3 BBodSchV LABO

D-10-07-483 D-10-07-484 D-10-07-485 D-10-07-478 D-10-07-479 D-10-07-480

von m 0,0 0,3 0,7 0,0 0,3 0,6

bis m 0,30 0,7 1,0 0,3 0,6 1,0

Prüf- werte

Vorsorge- werte

HG-

Werte

Bodenart Schluff, sandig

Schluff/ kiesig

Schluff, kiesigSchluff/sandig

Schluff/sandig

Schluff/Kies

- Schluff/ Lehm

Sand0,9-

Perc.

Organo- chlorpestizide

mg/kg < 0,015 < 0,015 < 0,015 - < 0,015 - Aldrin:2 HCH :5

Organo- phosphor- pestizide

mg/kg < 0,03 < 0,03 < 0,03 - < 0,03 - DDT:

40 - - -

Pyrethroide mg/kg < 0,03 < 0,03 < 0,03 - < 0,03 -

Sonstige Pestizide

mg/kg < 0,1 < 0,1 < 0,1 - < 0,1 -

Summe PBSM

mg/kg <0,175 <0,175 <0,175 - <0,175 - 2 )2 - -

Arsen mg/kg 19,1 15,3 8,86 2,9 13,5 10,3 25 - 53

Kupfer mg/kg 25,3 4,1 20,5 26,9 19,6 18,3 3000 )1 40 20 55

Quecksilber mg/kg 0,28 0,25 0,04 0,4 0,19 0,06 10 0,5 0,1 0,29

Zinn mg/kg < 3 < 3 < 3 < 3 < 3 < 3 500 )1 - - -

BBodSchV: Prüfwerte für Bodenverunreinigungen, Kinderspielflächen, Anhang 2, Tabelle 1.4 )1 Prüfwertvorschläge Orientierungswerte, Bewertungshilfe bei der Gefahrenverdachtser-

mittlung in der Altlastenbehandlung, Teil A, Tabelle 2 Vorsorgewerte Bundesbodenschutzverordnung Anhang 2, Tabellen 4.1, 4.2 LABO: Hintergrundwerte für anorganische und organische Stoffe in Böden, Bund-Länder-AG

Bodenschutz, LABO 2003 )2ALHB: Prüfwerte Altlastenhandbuch Teil 4, nach Anlage 3.8- Tabelle 8, Kinderspielplätze

Die Konzentrationen der PSM-typischen Schwermetalle im Boden sind unauffällig. Der

MKW-Wert der Oberflächenprobe (MP4-1) überschreitet den Prüfwertvorschlag der Bewer-

tungshilfe geringfügig (10%), siehe Tabelle 7.2-5.

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Tabelle 7.2-5: Analysenergebnisse Teilfläche II, Bodenproben, MKW, PAK

BBodSchV Gewächshäuser Freifläche

Prüf- werte

Vorsorge- Werte

MP3-1 MP3-2 MP3-3 MP4-1 MP4-2 MP4-3

(mg/kg) )1 (mg/kg) )4 D-10-07-483 D-10-07-484 D-10-07-485 D-10-07-478 D-10-07-479 D-10-07-480

Tiefenhorizont [m] 0,0-0,3 0,3-0,7 0,7-1,0 0,03 0,3-0,6 0,6-1.0

Mineralölkohlen- Wasserstoffe

[mg/kg TM] 100 - 55 <50 <50 110 <50 <50

PAK nach EPA: -

Naphthalin [mg/kg TM] 20 - 0,012 0,017 0,031 0,033 0,027 0,06

Acenaphthylen [mg/kg TM] 200 - <0,001 <0,001 <0,001 <0,001 <0,001 <0,001

Acenaphthen [mg/kg TM] 200 - <0,001 <0,001 <0,001 <0,001 <0,001 <0,001

Fluoren [mg/kg TM] 200 - <0,001 <0,001 <0,001 <0,001 <0,001 <0,001

Phenanthren [mg/kg TM] - - 0,0037 0,0045 0,0025 0,0091 0,0037 0,005

Anthracen [mg/kg TM] 200 - <0,001 <0,001 <0,001 0,0014 <0,001 <0,001

Fluoranthen [mg/kg TM] 200 - 0,0081 0,0078 0,001 0,02 0,0064 0,0053

Pyren [mg/kg TM] 200 - 0,0073 0,0063 <0,001 0,017 0,006 0,0042

Benzo(a)anthracen [mg/kg TM] - - 0,0044 0,0043 <0,001 0,0087 0,0033 0,0029

Chrysen [mg/kg TM] 200 - 0,005 0,0048 <0,001 0,01 0,0036 0,0035

Benzo(b)fluoranthen [mg/kg TM] 2 - 0,0065 0,0061 <0,001 0,013 0,0042 0,0045

Benzo(k)fluoranthen [mg/kg TM] 20 - 0,0025 0,0021 <0,001 0,006 0,0017 0,0016

Benzo(a)pyren [mg/kg TM] 2 0,3 0,0049 0,0046 <0,001 0,01 0,0034 0,0034

Indeno(1,2,3-cd)pyren [mg/kg TM] 20 - 0,0028 0,0024 <0,001 0,0056 0,0017 0,0021

Dibenzo(a,h)anthracen [mg/kg TM] 2 - <0,001 <0,001 <0,001 0,0016 <0,001 <0,001

Benzo(ghi)perylen [mg/kg TM] 200 - 0,0031 0,0027 <0,001 0,0067 0,0021 0,0028

PAK nach EPA [mg/kg TM] - 3 0,06 0,063 0,035 0,14 0,063 0,095

)1 Prüfwerte Bundesbodenschutzverordnung, Wirkungspfad Boden-Mensch, Anhang 2, Tabelle 1.4, Kinderspielplätze, 110 Kennzeichnung Überschreitung Prüfwert

)3 und kursiv: Prüfwertvorschlag Bewertungshilfen bei der Gefahrenverdachtsermittlung in der Altlas-tenbehandlung, Tabelle 2 – Nutzung Kinderspielflächen, LfULG 2008

)4 Vorsorgewerte Bundesbodenschutzverordnung Anhang 2, Tabellen 4.1, 4.2, Bodenart Sand, orga-nische

Parameter: Werte für ≤ 8% Humus

Die Summen der PAK-Konzentrationen sind deutlich kleiner als der Vorsorgewert Boden. Die

Konzentrationen der organischen Stoffe nehmen im Wesentlichen mit zunehmender Tiefe ab.

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Tabelle 7.2-6: Analysenergebnisse Teilfläche II, Eluate der Bodenproben

Gewächshäuser Freifläche

Proben MP3-1 MP3-2 MP3-3 MP4-1 MP4-2 MP4-3

D-10-07-483 D-10-07-484 D-10-07-485 D-10-07-478 D-10-07-479 D-10-07-480

Tiefe M 0,0-0,3 0,3-0,7 0,7-1,0 0,03 0,3-0,6 0,6-1.0

BBodSchV Prüfwerte,

Sicker- wasser

BewH Gering-

fügigkeits-schwelle Grundw.

elektrische Leitfähigkeit

[µS/cm] 33 132 21 35 19 23 - -

pH-Wert [im Eluat] 6,01 7,22 5,54 5,77 5,51 5,76 - 6,5-9,5 )1

Arsen [mg/l] <0,01 <0,01 <0,01 <0,01 <0,01 <0,01 0,01 0,01

Calcium [mg/l] 5,49 24,7 4,67 2,27 1,35 1,4 - -

Kupfer [mg/l] 0,014 0,010 <0,01 0,014 0,010 <0,01 0,05 0,014

Quecksilber [µg/l] <0,2 <0,2 <0,2 <0,2 <0,2 <0,2 1 0,2

Kalium [mg/l] 5,71 3,1 1,4 5,99 2,49 3,62 - -

Ammonium [mg/l] 0,12 <0,1 <0,1 0,25 0,13 0,11 - )1 0,5

Zinn [mg/l] <0,1 <0,1 <0,1 <0,1 <0,1 <0,1 0,04 -

Bromid [mg/l] <5 <5 <5 <5 <5 <5 - -

Chlorid [mg/l] <5 <5 <5 <5 <5 <5 - 250

Hydrogencarbonat [mg/l] 18,9 82,4 <15 15,9 <15 <15 - -

Nitrat [mg/l] 6,6 5,9 <5 6 6 <5 - )1 50

ortho-Phosphat [mg/l] 0,81 0,18 <0,05 0,63 0,08 0,05 - )1 0,56

max. 6,95

Sulfat [mg/l Eluat] <10 <10 <10 <10 <10 <10 - 240

BBodSchV: Prüfwerte Bundesbodenschutzverordnung Anhang 2, Tabellen 3.1 BewH Geringfügigkeitsschwelle Grundwasser, Bewertungshilfe bei der Gefahrenverdachtser-

mittlung in der Altlastenbehandlung, Teil A, Tabelle 6 )1 TrinkwV: Novellierung der Trinkwasserverordnung vom 21.05.2001

Die Eluatkonzentrationen von Arsen und Schwermetallen liegen unter den Prüfwerten und

unterschreiten bis auf Kupfer die Geringfügigkeitsschwelle für Grundwasser, siehe Tabelle

7.2-6. Potenzielle Düngemittelbestandteile wie Ammonium, Nitrat, Phosphat, Sulfat und Chlorid

weisen ebenfalls Konzentrationen unter den Grenzwerten auf.

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Sedimentproben Kanal und Teich (SP1, SP2)

In beiden Sedimentproben gibt es im Feststoff keine Hinweise auf Rückstände von Pflanzen-

schutzmitteln, siehe Tabelle 7.2-7.

Tabelle 7.2-7: Analysenergebnisse Sedimentproben, Feststoffe

Sedimentproben

Proben SP1 SP2

BBodSchV LABO

D-10-07-482 D-10-07-481

Kanal Teich

Prüf- werte Vorsorgewerte Hintergrund-

werte

Bodenart Schluff, sandig

Schluff/ Lehm

- Schluff/Lehm

Sand 0,9-

Perc.

Organochlorpestizide mg/kg < 0,015 < 0,015 Aldrin:2 HCH :5

Organophosphor- pestizide

mg/kg < 0,03 < 0,03 DDT:

40 - - -

Pyrethroide mg/kg < 0,03 < 0,03

Sonstige Pestizide mg/kg < 0,1 < 0,1

Summe PBSM mg/kg <0,175 <0,175 2 )2 - -

Arsen mg/kg 14,4 15,9 25 - 53

Kupfer mg/kg 43,2 31,2 3000 )1 40 20 55

Quecksilber mg/kg 0,04 0,07 10 0,5 0,1 0,29

Zinn mg/kg < 3 < 3 500 )1 - - -

BBodSchV: Prüfwerte für Bodenverunreinigungen, Kinderspielflächen, Anhang 2, Tabelle 1.4 )1 Prüfwertvorschläge Orientierungswerte, Bewertungshilfe bei der Gefahrenverdachtser-

mittlung in der Altlastenbehandlung, Teil A, Tabelle 2, Vorsorgewerte Bundesbodenschutzverordnung Anhang 2, Tabellen 4.1, 4.2 LABO: Hintergrundwerte für anorganische und organische Stoffe in Böden, Bund-Länder-AG

Bodenschutz, LABO 2003 )2ALHB: Prüfwerte Altlastenhandbuch Teil 4., nach Anlage 3.8- Tabelle 8, Kinderspielplätze

Die Kupferkonzentration im Sediment des Rohrkanal ist größer als der Vorsorgewert nach

BBodSchV, liegt aber unter dem Hintergrundwert für die Region und unter dem Orientie-

rungswert für den Wirkungspfad Boden-Mensch, Nutzungsart Kinderspielflächen nach (U 17).

Die PAK-Konzentrationen sind unauffällig. Die MKW-Konzentrationen sind in beiden Sedi-

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mentproben größer als der Orientierungswert Kinderspielflächen, aber deutlich kleiner als der

Orientierungswert für die Nutzung als Wohngebiet, siehe Tabelle 7.2-8.

Die Konzentrationen im Eluat liefern keine Hinweise auf eine Kontamination der Sedimente

durch anorganische Bestandteile von Pflanzenschutz- oder Düngemitteln, siehe Tabelle 7.2-9.

Die anderen Konzentrationen (Arsen und pflanzenschutzmitteltypische Schwermetalle) sind

unauffällig, d. h. kleiner als die Prüfwerte bzw. Prüfwertvorschläge und Vorsorgewerte.

Tabelle 7.2-8: Analysenergebnisse Sedimentproben, Feststoffe: MKW, PAK

BBodSchV Sedimentproben

Einheit Prüf- werte

Vorsorge- Werte

SP1 SP2

(mg/kg) )1 (mg/kg) )4 D-10-07-482 D-10-07-485

Kanal Teich

Mineralölkohlen- wasserstoffe

[mg/kg TM] 100

1000 )3 - 170 290

PAK nach EPA: -

Naphthalin [mg/kg TM] 20 - 0,036 0,036

Acenaphthylen [mg/kg TM] 200 - <0,001 <0,001

Acenaphthen [mg/kg TM] 200 - 0,0012 <0,001

Fluoren [mg/kg TM] 200 - 0,0014 0,0011

Phenanthren [mg/kg TM] - - 0,01 0,016

Anthracen [mg/kg TM] 200 - 0,0013 0,0033

Fluoranthen [mg/kg TM] 200 - 0,021 0,039

Pyren [mg/kg TM] 200 - 0,017 0,033

Benzo(a)anthracen [mg/kg TM] - - 0,0089 0,017

Chrysen [mg/kg TM] 200 - 0,012 0,021

Benzo(b)fluoranthen [mg/kg TM] 2 - 0,013 0,024

Benzo(k)fluoranthen [mg/kg TM] 20 - 0,0053 0,011

Benzo(a)pyren [mg/kg TM] 2 0,3 0,0095 0,02

Indeno(1,2,3-cd)pyren [mg/kg TM] 20 - 0,0059 0,011

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Fortsetzung Tabelle 7.2-8

BBodSchV Sedimentproben

Einheit Prüf- werte

Vorsorge- Werte

SP1 SP2

(mg/kg) )1 (mg/kg) )4 D-10-07-482 D-10-07-485

Kanal Teich

Dibenzo(a,h)anthracen [mg/kg TM] 2 - 0,0018 0,0032

Benzo(ghi)perylen [mg/kg TM] 200 - 0,0075 0,013

PAK nach EPA [mg/kg TM] - 3 0,15 0,25

)1 Prüfwerte Bundesbodenschutzverordnung, Wirkungspfad Boden-Mensch, Anhang 2, Tabelle 1.4, Kinderspielplätze

)2 und kursiv: Prüfwertvorschlag Bewertungshilfen bei der Gefahrenverdachtsermittlung in der Altlas-tenbehandlung, Tabelle 2 – Nutzung Kinderspielflächen, LfULG 2008

)3 Tabelle 2 – Nutzung Wohngebiete, LfULG 2008 )4 Vorsorgewerte Bundesbodenschutzverordnung Anhang 2, Tabellen 4.1, 4.2, Bodenart Sand, orga-

nische Parameter : Werte für ≤ 8% Humus

Tabelle 7.2-9: Analysenergebnisse Sediment- Eluate

SP1 D-10-07-482

SP2 D-10-07-485 Proben Einheit

Kanal Teich

BBodSchV Prüfwerte,

Sicker- wasser

BewH Geringfügigkeits-

schwelle Grundw.

Elektrische Leitfähigkeit

[µS/cm] 105 79 - -

pH-Wert [im Eluat] 6,98 6,16 - 6,5-9,5 )1

Arsen [mg/l] <0,01 0,014 0,01 0,01

Calcium [mg/l] 11,2 10,2 - -

Kupfer [mg/l] 0,011 <0,01 0,05 0,014

Quecksilber [µg/l] <0,2 <0,2 1 0,2

Kalium [mg/l] 5,2 5,9 - -

Ammonium [mg/l] 0,31 0,88 - )1 0,5

Zinn [mg/l] <0,1 <0,1 0,04 0,01

Bromid [mg/l] <5 <5 - -

Chlorid [mg/l] <5 <5 - 250

Hydrogencarbonat [mg/l] 58,6 44,5 - -

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Fortsetzung Tabelle 7.2-9

SP1 D-10-07-482

SP2 D-10-07-485 Proben Einheit

Kanal Teich

BBodSchV Prüfwerte,

Sicker- wasser

BewH Geringfügigkeits-

schwelle Grundw.

Nitrat [mg/l] 8,9 <5 - )1 50

ortho-Phosphat [mg/l] 1,19 0,26 - )1 0,56

max. 6,95

Sulfat [mg/l Eluat] <10 <10 - 240 BBodSchV: Prüfwerte Bundesbodenschutzverordnung Anhang 2, Tabellen 3.1 BewH Geringfügigkeitsschwelle Grundwasser, Bewertungshilfe bei der Gefahrenverdachtser-

mittlung in der Altlastenbehandlung, Teil A, Tabelle 6 )1 TrinkwV: Novellierung der Trinkwasserverordnung vom 21.05.2001

7.2.2 Schutzgut Wasser

Grundwasser

Die Untersuchung der am 03.06.2010 in der Messstelle GWM 1/10 bei einem Wasserstand von

4,12 m unter MP (463,20 m HN) entnommenen Grundwasserprobe im Abstrom des oberflä-

chennahen Grundwasserleiters/Schichtwassers ergab die in Tabelle 7.2-10 aufgeführten Ana-

lysewerte. Die Vorortparameter weisen keine Auffälligkeiten auf. Sämtliche Konzentrationen der

untersuchten organischen Pflanzenschutzmittel sind kleiner als die Bestimmungsgrenzen. Die

Konzentrationen der anderen organischen Verbindungen sind kleiner als die Prüfwerte der

Bundesbodenschutzverordnung. Die Konzentrationen der anorganischen PSM-Inhaltsstoffe

sind kleiner als die Prüfwerte Sickerwasser nach (U 12) und die Geringfügigkeitsschwellenwerte

nach (U 17) bzw. kleiner als die Bestimmungsgrenzen. Mögliche Düngemittelinhaltsstoffe wie

Nitrat, Kalium, Ammonium, ortho-Phosphat und Phosphor gesamt liegen im geogenen Kon-

zentrationsbereich.

Insgesamt liefern die Ergebnisse der chemischen Analyse keine Hinweise auf eine anthropo-

gene Beeinflussung des oberflächennahen Grundwassers.

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Tabelle 7.2-10: Analysenergebnisse Grundwasser, Oberflächenwasser

Parameter Einheit GWM 1/10D-10-08-964

BBodSchV Prüfwerte Sickerw.

BewH GFS

Grundw.

OW1 D-10-07-471

Sächs. WRRLVOBesorgnis-

werte

Wassertemperatur [°C] 8,4 - - 13,0 -

pH-Wert [-] 5,77 - 6,0-9,5 )1 6,48 -

elektrische Leitfähigkeit [mS/cm

] 0,69 - 2,5 )1 0,41 -

Redoxpotenzial [mV] 305 - - 360 -

Sauerstoffgehalt [mg/l] 9,9 - - 4,48 -

Arsen [mg/l] <0,01 0,01 0,01 <0,01 -

Calcium [mg/l] 54,6 - - 30,2 -

Cadmium [mg/l] <0,0005 0,005 0,0005 <0,0005 0,001

Chrom-ges. [mg/l] <0,005 0,05 0,007 <0,005 -

Kupfer [mg/l] <0,01 0,05 0,014 0,012 -

Quecksilber [µg/l] <0,2 1 0,2 <0,2 1

Kalium [mg/l] 7,46 - - 5,54 -

Ammonium [mg/l] <0,1 - 0,5 )1 0,66 -

Nickel [mg/l] 0,049 0,05 0,014 <0,01 0,020

Blei [mg/l] <0,005 0,025 0,007 <0,005 0,0072

Zink [mg/l] 0,3 0,5 0,058 < 0,01 -

Bromid [mg/l] <5 - - < 5 -

Chlorid [mg/l] 74 - 250 71,9 -

Chrom-VI [mg/l] <0,008 0,008 0,008 )2 <0,008 -

Fluorid [mg/l] <0,2 0,75 0,75 <0,2 -

Hydrogencarbonat [mg/l] 23,2 - - 50,6 -

Nitrat [mg/l] 15,5 - 50 )1 5,1 -

Ortho-Phosphat [mg/l] 0,079 - 0,56 max. 6,95

)1 0,012 -

Sulfat [mg/l] 122 - 240 31 -

Benzol [µg/l] <0,5 1 1 - 10

Summe BETX [µg/l] n.b. 20 20 - -

Mineralölkohlenwasser-stoffe

[mg/l] < 0,1 0,2 0,1 < 0,1 -

Naphthalin [µg/l] < 0,005 2 1 < 0,005 1

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Untersuchung des Gefährdungspotenzials von Gärtnereien Teil 3.3: Orient. Untersuchung GPG Stollberg, AKZ XXXXXXXX Projekt-Nr. 09-2108-1 Seite 41 von 48

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Fortsetzung Tabelle 7.2-10

Parameter Einheit GWM 1/10D-10-08-964

BBodSchV Prüfwerte Sickerw.

BewH GFS

Grundw.

OW1 D-10-07-471

Sächs. WRRLVOBesorgnis-

werte

Summe PAK nach EPA [µg/l] 0,0151 0,20 0,2 0,011 -

Phosphor, gesamt [mg/l] 0,092 - - -

Organochlorpestizide [µg/l] < BG < BG Ca. 100

Organophosphorpestizi-de

[µg/l] < BG Einzelstoff < BG Einzel-

Pyrethroide [µg/l] < BG - 0,1 < BG Subst.

Sonstige Pestizide [µg/l] < BG < BG

PBSM [µg/l] n.b. 0,5 n.b. -

BBodSchV: Prüfwerte Sickerwasser Bundesbodenschutzverordnung Anhang 2, Tabellen 3.1 BewH Geringfügigkeitsschwelle (GFS) Grundwasser, Bewertungshilfe bei der Gefahren- verdachtsermittlung in der Altlastenbehandlung, Teil A, Tabelle 6 )2 Besorgniswert )1 TrinkwV: Novellierung der Trinkwasserverordnung vom 21.05.2001 SächsWRRLVO: Sächsische Wasserrahmenrichtlinienverordnung < BG: unter der Bestimmungsgrenze n.b. nicht berechenbar, da die Konz. aller Einzelsubstanzen unter der Bestimmungsgrenze liegen

Oberflächenwasser

Aus dem Teich am „Fliederhain“, siehe Lageplan, Anlage A 2 wurde eine Oberflächenwasser-

probe entnommen und auf PSM und düngemitteltypische Stoffe untersucht. Die Ergebnisse sind

in Tabelle 7.2-10 enthalten. Die elektrische Leitfähigkeit von rund 0,4 mS/cm und die anderen

Vorortparameter pH, Sauerstoffgehalt und Redoxpotential liegen im für Oberflächenwasser zu

erwartenden Bereich. Es gibt keine Hinweise auf eine Kontamination durch Pflanzenschutz-

mittel, PSM-typische Schwermetalle oder Düngemittelinhaltsstoffe. Der einzige nachweisbare

polycyclische aromatische Kohlenwasserstoff nach EPA war Phenanthren mit 0,011 mg/l, siehe

Prüfbericht in Anlage 6.4. Die Konzentration der Mineralölkohlenwasserstoff ist ebenfalls kleiner

als die Bestimmungsgrenze.

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8 ABSCHÄTZUNG DE R RÄUML ICHEN U ND ZEITLI CHEN SCHADSTOF FAUS-BREITUNG

Schutzgut Boden

Nach (U 6) ist als zukünftige Nutzung der Altlastenverdachtsfläche Wohnbebauung vorgesehen.

Eine sensible Nutzung für das Schutzgut Boden und den Wirkungspfad Direktkontakt

Boden – Mensch bei einer Nutzung als Kinderspielflächen ist damit nicht ausgeschlossen.

Deshalb wurden die Untersuchungsergebnisse nach der sensibelsten Nutzung Kinderspielflä-

chen bewertet.

Bei insgesamt zwei Bodenproben (MP 1-1 und MP 4-1), jeweils in der Oberflächenschicht (0,0 -

0,3 m) und in der Sedimentprobe SP1 wird der Orientierungswert nach (U 17) des Parameters

MKW für die Nutzung als Kinderspielflächen überschritten. Eine vertikale Ausbreitung anhand

der bis 1m Tiefe untersuchten Schichten ist nicht nachweisbar.

Überschreitungen der Vorsorgewerte für Arsen und Schwermetalle sind durch die relativ hohen

Hintergrundwerte für diese Stoffe in den „Periglazialen Umlagerungsdecken über Tonschiefer,

Phyllit“ begründet, siehe Anlage A 8.

Hinweise auf einen Austrag aus dem Quellmaterial über den Bodenpfad (Analysenergebnisse

der unterliegenden Schichten bis 1,0 m) wurden nicht festgestellt. Meist ist eine Abnahme der

Konzentrationen der untersuchten Stoffe mit zunehmender Beprobungstiefe festzustellen.

Schutzgut Grundwasser

Eine geeignete Anstrommessstelle für den gesamten Gärtnereistandort stand nicht zur Verfü-

gung bzw. wurde innerhalb des Projektes nicht errichtet, so dass Informationen zu Hinter-

grundwerten bzw. Konzentrationsunterschieden zwischen An- und Abstrom des Standortes

nicht vorliegen.

Für das Schutzgut Grundwasser wurden in den Analysenergebnissen der untersuchten

Grundwasserprobe im Abstrom keine Hinweise auf eine Schadstoffausbreitung über den Pfad

Boden-Grundwasser gefunden. Die Eluate der Mischproben weisen keine Konzentrationen über

den Prüfwerten für Sickerwasser nach BBodSchV der untersuchten Schadstoffe auf.

Das Erreichen der Geringfügigkeitsschwelle Kupfer für zwei Eluate des Oberbodens nach den

Bewertungshilfen bei der Gefahrenverdachtsermittlung in der Altlastenbehandlung Wirkungs-

pfad Boden-Grundwasser, Tabelle 6 sind die einzigen Auffälligkeiten.

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Damit sind aus den untersuchten Teilflächen der Altlastenverdachtsfläche keine wesentlichen

Freisetzungen von Schadstoffen und Transport über den Bodenpfad mit Eintrag aus Auffüllung

und Boden, über die ungesättigte Zone zum Grundwasserleiter zu besorgen.

Im Abstrom des Grundwasserleiters gemessene Konzentrationen der relevanten Schadstoffe

zeigen im Ergebnis der Untersuchungen derzeit keine Hinweise auf eine Kontamination des

Schutzgutes Grundwasser durch Schwermetalle, Pflanzenschutzmittel oder Düngemittelin-

haltsstoffe.

9 GEFÄHRDUNGSABSCHÄTZUNG (BEWERTUNG)

9.1 Allgemeines

Die Bewertung erfolgt nach Bundesbodenschutzgesetz/-verordnung, Handbuch zur Altlasten-

behandlung Teile 3, 4, 5, 6 und Material „Bewertungshilfen bei der Gefahrenverdachtsermittlung

in der Altlastenbehandlung“ auf dem vorliegenden Niveau einer Orientierenden Erkundung

(Beweisniveau 2).

Innerhalb der gesamten Altlastenverdachtsfläche mit den Flurstücken

konnten wegen der verweigerten Erkundungsgenehmigungen nur die

FIurstücke , untersucht werden.

9.2 Exposition von Schutzgütern/Schutzobjekten

Schutzgut Boden

Eine Exposition des Schutzgutes Bodens oberhalb der Prüfwertvorschläge für den Wirkungs-

pfad Direktkontakt Boden - Mensch im Bereich der untersuchten Flächen der Gärtnerei Stollberg

ist nur durch MKW im Oberbodenbereich der Gewächshäuser (Teufenbereich 0 – 0,3 m) und der

Freiflächen nachweisbar. Im Teufenbereich von 0,3 bis 1 m sind keine Bodenkontaminationen

festgestellt worden.

Nach mündlichen Informationen von Anwohnern befinden sich auf den nicht untersuchten

Flächen z. B. auf dem Flurstück neben teilweise zerstörten Gewächshäusern Lager-

räume vermutlich mit Düngemitteln aus der Betriebszeit der Gärtnerei, die gegebenenfalls eine

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Kontamination des Bodens und Wasserpfades besorgen lassen. Die zuständige Mitarbeiterin

der Stadtverwaltung Stollberg wurde informiert.

Schutzgüter Grund- und Oberflächenwasser

Aufgrund der Analysenergebnisse der Eluate der Bodenproben, der Wasserproben aus dem

Abstrom des Grundwasserleiters (GWM 1/10) und aus dem Teich (OW1) als nächstliegendes

Oberflächengewässer im Abstrom kann für den Abstrombereich der untersuchten Flächen eine

Gefährdung des Schutzgutes Grundwasser über den Wirkungspfad Altlast-Boden-Grundwasser

und Oberflächenwasser im gegenwärtigen Zustand des Standortes ausgeschlossen werden.

In Berücksichtigung der Entstehung der Altlast und der vorliegenden Untersuchungsergebnisse

des Bodens kann der Wirkungspfad Bodenluft - Mensch ebenfalls ausgeschlossen werden.

9.3 Formale Bewertung mit dem Programm GEFA 4.0

9.3.1 Schutzobjekt Boden

Das KONTA-Blatt des Wirkungspfades Boden für die gesamte Altlast, das Bewertungsprotokoll

und die zur Bewertung herangezogenen Analysedaten sind in der Anlage 9.1 enthalten.

Als zukünftige Nutzung wird durch (U 6) Wohnbebauung festgelegt. Damit ist die Nutzung von

Teilflächen als Kinderspielflächen gegeben.

Ausgehend von dem Wert der mittleren Stoffgefährlichkeit r0 = 2,3 ergibt sich für das Schutz-

objekt Boden ein gewichtetes Mittel des rIV -Wertes von 3,2. Der rIV-Wert wird im Wesentlichen

durch die Stoffgefährlichkeit und die angesetzte sensible Nutzung Kinderspielflächen bestimmt.

Die Stoffgefährlichkeit wird durch die Überscheitung des Orientierungswertes nur eines Para-

meters (MKW-Gehalte bis 200 mg/kg) ausschließlich in der Oberbodenschicht bzw. in der

Auffüllung bestimmt. Da aufgrund der Historie und der organoleptischen Ansprache keine

Hinweise auf eine MKW-Kontamination bestehen, gibt es möglicherweise andere Ursachen.

Eine Möglichkeit besteht in der Zersetzung pflanzlichen Materials im Oberboden und organi-

schen Bestandteile. Höhermolekulare unpolare Abbauprodukte, Pflanzenbestandteile, Hu-

minstoffe etc können erhöhte MKW-Werte analog zu Klärschlamm siehe (U 10) hervorrufen. In

Teichschlämmen werden z. B. ohne nachweisbare sonstige Kohlenwasserstoffkontaminationen

u. U. 200-400 mg/kg MKW gefunden.

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Aus den genannten Gründen wurde das maßgebliche Gefahrenrisiko für den Handlungsbedarf

durch die subjektive Bewertung auf 2,5 reduziert.

Eine weitere Reduzierung des maßgeblichen Gefahrenrisikos ist aufgrund der potentiellen

Schadstoffquellen auf den für die Untersuchung nicht zugänglichen Teilflächen der AVF nicht

angezeigt.

Die wesentlichen Einflussfaktoren für die Bewertung sind:

Risikominderung durch Risikoerhöhung durch

Nur oberflächliche Kontamination des Bodens mit relativ geringen Absolutkonzentrationen

Große Flächen

Geringe Löslichkeit der festgestellten Schad-stoffe

Mögliche sensible Nutzung von Teilflächen (Kinderspielflächen)

„Abdeckung“ durch dichten Bewuchs im kon-taminierten Bereich

Potentielle Schadstoffquellen auf dem Flur-stück , keine Untersuchungen von den Flurstücken ,

Geringe bis mittlere Löslichkeit Keine schädlichen Abbauprodukte

9.3.2 Schutzobjekt Grundwasserleiter

Die formale Bewertung des Schutzobjektes Grundwasserleiter (Konta-Blatt, Bewertungsproto-

koll und bewertete Analysendaten) enthält Anlage 9.2. Das gewichtete Mittel des rIV Wertes

beträgt 0,1.

Durch die Schadstoffquellen auf den für die Untersuchung nicht zugänglichen Teilflächen der

AVF (Düngemittellager) besteht die potentielle Gefahr der Grundwasserkontamination durch die

Freisetzung der gelagerten Substanzen.

Deshalb wird die R durch die subjektive Einschätzung auf Rsubj = 2,0 festgelegt.

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Die wesentlichen Einflussfaktoren für die Bewertung sind:

Risikominderung durch Risikoerhöhung durch

Keine Schadstoffkonzentrationen über den Besorgniswerten bzw. Orientierungswerten in Grundwasserproben und Eluaten für den un-tersuchten Bereich

Potentielle Schadstoffquellen auf dem Flur-stück 1064/1, keine Untersuchungen von den Flurstücken 1063/1, 1065, 1064/1

„Abdeckung“ durch dichten Bewuchs Geringer Abstand zum Grundwasserleiter

In großen Bereichen relativ bindige Deck-schicht als Stauer bis zum Grundwasserleiter

Mittlere bis geringe Löslichkeit der festgestell-ten Schadstoffe

Geringe Grundwasserdynamik

9.3.3 Schutzobjekt Oberflächenwasser

Die Bewertung des Schutzobjektes Oberflächenwasser nach GEFA enthält Anlage 9.3. Die

formale Bewertung ergibt den rIV-Wert von 0,1. Aus den gleichen Gründen wie beim Schutz-

objekt Grundwasserleiter wird subjektiv ein maßgebendes Gefahrenrisiko von Rsubj = 2,0 fest-

gelegt.

Die wesentlichen Einflussfaktoren für die Bewertung sind:

Risikominderung durch Risikoerhöhung durch

Keine Schadstoffkonzentrationen über den Besorgniswerten bzw. Orientierungswerten im nächstgelegenen Oberflächengewässer (Teich)

Potentielle Schadstoffquellen auf dem Flur-stück , keine Untersuchungen von den Flurstücken ,

Hohe Evapotranspiration durch dichten Be-wuchs

Mittlere bis geringe Löslichkeit der festgestell-ten Schadstoffe

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9.3.4 Handlungsbedarf aus GEFA 4.0

Der Handlungsbedarf wird bestimmt durch das Schutzobjekt Boden mit dem maximalen R-Wert

der betrachteten Schutzobjekte (Boden: 2,5, Grundwasser: 2,0, Oberflächenwasser 2,0).

Solange die potentiellen Schadstoffquellen in Teilflächen der AVF noch vorhanden sind, erfolgt

die Einschätzung des Handlungsbedarfes:

(C) Kontrollieren.

Bei der geplanten Nutzungsänderung zu Wohngebiet für die gesamte AFV wird Kontrolle

(Bestätigung) der Ergebnisse für die bisher nicht untersuchten Flächen und die Entfernung der

potentiellen Gefahrenquelle empfohlen.

Kann der Gefahrenverdacht dort ausgeräumt bzw. die Quelle beseitigt werden, ist eine Redu-

zierung des maßgeblichen Gefahrenrisikos zu empfehlen und damit eine Herunterstufung des

Handlungsbedarfes auf Belassen oder Ausscheiden möglich.

10 ABSCHLIEßENDE BEWERTUNG

Aufgrund des vorliegenden Bebauungsplanes ist die zukünftige Nutzung als Wohnbebauung

vorgesehen. Es wurden in den untersuchten Teilen der Altlastenverdachtsfläche keine Hinweise

auf eine nachhaltige Belastung der Schutzgüter Boden und Grundwasser durch branchentypi-

sche Schadstoffe, wie Bestandteile anorganischer und organischer Pflanzenschutz- und Be-

handlungsmittel oder von Düngemittelbestandteilen mit Konzentrationen über den Prüf- bzw.

Orientierungswerten festgestellt.

Schutzgut Boden

In einem Teilbereich sind im Boden chlororganische PBSM aufgrund ihrer geringen Abbau-

barkeit und guten Sorptionseigenschaften nachweisbar.

In der Oberbodenschicht bis 0,3 m wurden Mineralölkohlenwasserstoffkonzentrationen bis ca.

200 mg/kg Werte gemessen. Die Werte sind kleiner als der Prüfwertvorschlag für die Nutzung

„Wohnbebauung“ und liegen aber über dem Prüfwertvorschlag für die Nutzung „Kinderspiel-

flächen“.

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Aufgrund der hohen Hintergrundwerte der Region übersteigen die gemessen- und Arsen- und

Schwermetallkonzentrationen die Vorsorgewerte nach BBodschV teilweise.

Die Aufschlussdichte ist einer orientierenden Erkundung und den Ergebnissen der Historischen

Erkundung angemessen.

Auf dem Beweisniveau 2 wurden stoffliche Untersuchungen der nutzungsrelevanten Schad-

stoffe in Bodenproben überwiegend an Mischproben durchgeführt. Dadurch kann nicht ausge-

schlossen werden, dass das bei Untersuchungen von Einzelproben höhere Konzentrationen

auftreten.

Schutzgut Wasser

In den Wasseranalysen sind keine Pflanzenschutzmittel nachweisbar. Auf der Grundlage der

Analysendaten der untersuchten Teilfläche ist keine Gefährdung der Schutzgüter von Grund-

und Oberflächenwasser abzuleiten.

11 HANDLUNGSBEDARF

Bei der Nutzung als Wohngebiet besteht auf den untersuchten Flächen1 kein Handlungsbedarf

für weitere Untersuchungen (Detailerkundung) bzw. Sanierungsmassnahmen.

Bei der Nutzung als Kinderspielflächen sind die relevanten Flächen gegebenenfalls weiter zu

untersuchen und die Ergebnisse zu verifizieren. Bestätigen sich die Befunde für die betreffen-

den Flächen, genügen einfache Sanierungsmaßnahmen (z. B. Bodenaustausch), um eine sen-

siblere Nutzung zu erreichen.

Bei der Realisierung der geplanten Nutzung und eventuell damit verbundenem Abbruch von

Fundamentresten und Abtrag Auffüllungen ist eine Verwertung/Entsorgung entsprechend den

Regelungen des Kreislaufwirtschaftgesetzes und den dort festgelegten Zuordnungswerten für

die Verwertung oder Deponierung erforderlich. Der Erfolg der Dekontamination ist dann gege-

benenfalls durch weitere Untersuchungen zu verifizieren.

1 Die Fläche des Flurstücks konnte nicht untersucht werden, da keine Erlaubnis des Eigentümers

vorlag. In den Gebäuden sind aber nach Informationen der Anwohner wahrscheinlich Düngemittel oder

PSM vorhanden. Diese Fläche ist deshalb noch zu untersuchen.

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Anlage 3

Seite 1 von 2

Teil 3.3 Orientierende Untersuchung

GPG-Stollberg AKZ

Projekt-Nr.: 09-2108-1

GPG Stollberg, Liste der 1992 entsorgten Pflanzenschutzmittel, [Bilacon-09/97]

Handelsnamen, Produkte Kurzbezeichn.

Des Wirkstoffes

Chemische Bezeichnung

1 2 3

Apollo Clofentezin 3,6-Bis-(2-chlorphenyl)-1,2,4.5-tetrazin

Arbitex-Bodenstreumittel, Arbitex-Spritzpulver,Lindan gamma-1,2,3,4,5,6-Hexachlorcyclohexan

bercema-Mancozeb 80, Mancozeb Mangan-Zink-äthylendiamin-bis-dithio-carbamat

bercema-Ruscalin SP Lindan gamma-1,2,3,4,5,6-Hexachlorcyclohexan

bercema-Ruscalin, Lindan gamma-1,2,3,4,5,6-Hexachlorcyclohexan

bercema-Zineb 90 Zineb Zink-äthylen-1,2-bis-dithiocarbamat

bercema-Zineb-Schwefel, Malipur S,

Siarkol-Extra (Pol-Sulkol-Extra),

Sickosul, Sulikol K

Schwefel S

Bi 3411-Neu Chloralhalbacetal Trichloracetaldehydmono- methylacetal

Decis EC 2,5 Deltamethrin α-Cyano-3-phenoxybenzyl-2,2-di-methyl-3-(2,2-

dibromvinyl)-cyclo-propancarboxylat

Elbanil-Spritzpulyer, Elbanox, Keim-

Stop,

Chlorpropham N-(3-Chlorphenyl)-isopropyl-carbamat

Elbanox Propham Isopropyl-N-phenylcarbamat

Elbatan LenaciI 3-Cyclohexyl-5,6-trimethylenuracil

Falimilbon 30 EC Dinobuton Isopropyl-[2-(1-methyl-n-propyl}-4,6-dinitrophenyl]-

carbonat

Falisan-CX-Universal-Trockenbeize Carboxin 5,6-Dihydro-2-metriyl-1,4-oxathiin-3-carboxanilid

Fekama-Dichlorvos 50, Fekama-

Dichlorvos 80

Dichlovos o-(2,2-Dichlorvinyl)-o.o-dimethylphosphat

Filitox Methamidophos o,S-Dimethyl-aminophosphat

Flibol E, Flibol E 40, Flibol-

Fliegenband, Flibol-Fliegenkugel,

Flibol-Locutex, Wotexit 80 SP,

Wotexit-Spritzmittel

Trichlorfon o,o-Dimethyl-(2,2,2-trichlor-1-hydroxy-äthyl)-

phosphonat

Flordimex - Ethephon (2-ChioräthyD-phosphonsäure

Funaben 50, Thicoper Carbendazim Methyl-2-benzimidazolcarbamat

Fusilade Super Fluazifop-P-butyl (R)-Butyl-2-[4-(5-trifluormethyl- 2-pyridyloxy)-phenoxy]-

propionat

Hedolit-Konzentrat DNOC 4,6-Dinitro-o-kresol

Melensol nicht bekannt nicht bekannt

Milbol EC Dicofol (Kelthane) 2,2,2-Trichlor-1,1-bis-(4-chlorphenyl )-ethanol

Mitax nicht bekannt nicht bekannt

Morestan-Spritzpulver Chinomethionat 6-Methyl-2,3-chinoxalin-dithiol-cyclocarbonat

Nematin Metham-Natrium Natrium-N -methyldithiocarbamat

Olpisan Trichlordinitrobenzol Trichlordinitrobenzol

Omite 30 W Propargit [2-(p-tert-Butylphenoxy)-cyclohexyl]-propargyl-sulfit

Peropal Azocyciotin Tri(cyclohexyl)-(1,2,4-triazol- 1 -yl)-zinn

Pirimor 50 DP, Pirimor-Räucherdose Pirimicarb 5,6-Dimethyl-2-Dimethylamino-4-pyrimidinyl-

dimethylcarbamat

Plantvax 75 Oxycarboxin 2,3-Dihydro-5-carboxanilido-6-methyl-1,4-oxathiin-4,4-

dioxid

Pol-Funobeen nicht bekannt nicht bekannt

Saprol Triforin 1,4-bis-(2,2,2-Trichlor-1 -formamido-äthyl)-piparazin

Satecid 65 WP Propachlor 2-Chlor-N-isopropylacetanilid

Spritz-Cupral 45 Kupferoxidchlorid Kupferoxidchlorid

SYS 67 MPROP Mecoprop (CMPP) . 2-{4-Chlor-2-methylphenoxy)-propionsäure

SYS 67 Omnidel-Kombi, MCPA 2-Methyl -4-chlorphenoxy-essigsäu re

Tenoran 50 WP Chloroxuron 3-[4-(4-Chlorphenoxy-phenyl)1]-1,1-di-methyl-

harnstoff

Tenysan-Spritzpulver Tetradifon 2,4,4',5-Tetrachlordiphenylsulfon

Thiodan 35 flüssig, Thiodan-

Spritzpulver, 17,5%ig

Endosulfan 6,7,8,9,10,10-Hexachlor-1,5,5a,6,9,9a- hexahydro-6,9-

methano-2,3,4-benzo(e)-dioxathiepin-3-oxid

Datei:A 3 entsorgte PSM.xls, Tabelle:Stollberg

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Anlage 3

Seite 2 von 2

Teil 3.3 Orientierende Untersuchung

GPG-Stollberg AKZ

Projekt-Nr.: 09-2108-1

GPG Stollberg, Liste der 1992 entsorgten Pflanzenschutzmittel, [Bilacon-09/97]

Handelsnamen, Produkte Kurzbezeichn.

Des Wirkstoffes

Chemische Bezeichnung

1 2 3

Topusyn Desmetryn 2-lsopropylamin-4-methylamino-6-methylthio-1,3,5-

triazin

Ultracid 40 WP Methidathion o,o-Dimethyl-S-(2-methoxy-1,3,4-thiadiazol-5-

[4H-onyl-[4]methyl)-dithiophosphat

Uvon, Uvon-Kombi 33 Prometryn 2-Methylthio-4,6-bis-isopropylamin-s-triazin

Wofalin Paraffine, techn. (C15)

Wofatox-Aerosprühmit- tel, Wofatox-

Konzentrat 50, Wofatox- Spritzmittel,

Wofatox-Spritzpulver 30, Wofatox-

Staub

Parathion-methyl o,o-Dimethyl-o-(4-nttrophenyt )-mo no- thiophosphat

Wolfen-Thiuram 85 Thiram (Thiuram,

TMTD)

Tetramethylthiuramdisulfid

Yjotin nicht bekannt nicht bekannt

Datei:A 3 entsorgte PSM.xls, Tabelle:Stollberg