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Telefon: 233 - 48361 Telefon: 233 - 48360 Telefon: 233 - 48376 Telefax: 233 - 48378 Sozialreferat Amt für Soziale Sicherung Hilfen im Alter, bei Pflege und Betreuung S - I - APB Ausbau des Netzes der Alten- und Service-Zentren in München unter Berücksichtigung der gesamtstädtischen Angebotsstruktur im Bereich offene Altenhilfe Sitzungsvorlage Nr. 02-08 / V 08115 4 Anlagen Beschluss des Sozialausschusses vom 22.06.2006 (SB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten 1. Gegenstand der Vorlage Gegenstand der Vorlage ist zum einen der Ausbauplan des Netzes der Alten- und Ser- vice-Zentren (ASZ) und zum anderen die Überprüfung der bestehenden Struktur der offenen Altenhilfe in München als Konsequenz auf die Reform der ASZ-Konzeption. Im Rahmen dieser Vorlage werden die Änderungsanträge von CSU und Bündnis 90/Die Grünen/RL zu dem Bericht über die Ergebnisse aus dem Projekt zur „Reform der Al- ten- und Service-Zentren – Fachlich inhaltliche Überprüfung und Weiterentwicklung der Leistungsfähigkeit, des Angebotes und Netzes der ASZ“ mitbehandelt. Mit Beschluss des Sozialausschusses vom 23.06.2005 wurde den Ergebnissen aus dem Projekt zur „Reform der Alten- und Service-Zentren“, der neuen Konzeption und den Vorschlägen des Sozialreferates zur Umsetzung der einzelnen Maßnahmen, inkl. der Änderungsanträge von CSU sowie Bündnis 90/Die Grünen/RL, zugestimmt. Änderungsantrag der CSU (Anlage 1) „Das Sozialreferat wird beauftragt zu prüfen, ob durch die neue Konzeption der „Die Verwaltung wird im Zuge der Überprüfung der sonstigen Angebote der offenen Al- tenhilfe eine mit dem ASZ-Konzept abgestimmte gesamtstädtische Angebotsstruktur der offenen Altenhilfe erarbeiten und die Gesamtkonzeption dem Stadtrat zur Zustim- mung vorlegen. Dem Stadtrat wird bis Mitte 2006 ein Konzept für eine gesamtstädti- sche Angebotsstruktur vorgelegt“. 2. Vorbemerkung

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SozialreferatAmt für Soziale SicherungHilfen im Alter, bei Pflegeund BetreuungS - I - APB

Ausbau des Netzes der Alten- und Service-Zentrenin München unter Berücksichtigung der gesamtstädtischen Angebotsstruktur im Bereich offene Altenhilfe

Sitzungsvorlage Nr. 02-08 / V 08115

4 Anlagen

Beschluss des Sozialausschusses vom 22.06.2006 (SB)Öffentliche Sitzung

I. Vortrag des Referenten1. Gegenstand der Vorlage

Gegenstand der Vorlage ist zum einen der Ausbauplan des Netzes der Alten- und Ser-vice-Zentren (ASZ) und zum anderen die Überprüfung der bestehenden Struktur der offenen Altenhilfe in München als Konsequenz auf die Reform der ASZ-Konzeption. Im Rahmen dieser Vorlage werden die Änderungsanträge von CSU und Bündnis 90/Die Grünen/RL zu dem Bericht über die Ergebnisse aus dem Projekt zur „Reform der Al-ten- und Service-Zentren – Fachlich inhaltliche Überprüfung und Weiterentwicklung der Leistungsfähigkeit, des Angebotes und Netzes der ASZ“ mitbehandelt.Mit Beschluss des Sozialausschusses vom 23.06.2005 wurde den Ergebnissen ausdem Projekt zur „Reform der Alten- und Service-Zentren“, der neuen Konzeption und den Vorschlägen des Sozialreferates zur Umsetzung der einzelnen Maßnahmen, inkl. der Änderungsanträge von CSU sowie Bündnis 90/Die Grünen/RL, zugestimmt.

Änderungsantrag der CSU (Anlage 1)„Das Sozialreferat wird beauftragt zu prüfen, ob durch die neue Konzeption der „Die Verwaltung wird im Zuge der Überprüfung der sonstigen Angebote der offenen Al-tenhilfe eine mit dem ASZ-Konzept abgestimmte gesamtstädtische Angebotsstruktur der offenen Altenhilfe erarbeiten und die Gesamtkonzeption dem Stadtrat zur Zustim-mung vorlegen. Dem Stadtrat wird bis Mitte 2006 ein Konzept für eine gesamtstädti-sche Angebotsstruktur vorgelegt“.

2. Vorbemerkung

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Im Bereich der „offenen Altenarbeit“ werden über das Produkt 5.1.2 mit der Bezeich-nung „Angebote der Begegnung, Bildung und Kommunikation alter Menschen“, zu dem auch die ASZ gehören, Angebote und Leistungen der „offenen Altenarbeit“ gesteuert, die den verschiedenen Lebenslagen älterer Menschen „bei drohendem Verlust der All-tagskompetenz“ Rechnung tragen. Im Rahmen der Überprüfung der von der Stadt be-zuschussten Angebote der offenen Altenarbeit wird unter Berücksichtung der o. g. Auf-träge dargestellt, wie der für das Produkt 5.1.2 in der Sitzung des Sozialausschusses gemeinsam mit dem Kinder- und Jugendhilfeausschuss vom 27.04.2006 beschlossene Sonderkonsolidierungsbeitrag in Höhe von 350.000,- € und im Bereich der ASZ in Höhe von 20.000,- € (aus dem Finanzierungsplan des städt. ASZ Ramersdorf) im Ein-zelnen erbracht wird. Die Beschreibungen und statistischen Angaben der einzelnen Zuschussprojekte sowie deren Stellenplan, Kosten- und Finanzierungsplan wurden in der Zuschussnehmerda-tei ZND im Sozialausschuss vom 21.03.2006 dargestellt. Die laufende Nr. des jeweili-gen Zuschussprojektes und die Summen der Konsolidierung für die Sonderkonsolidie-rung 2006 und die Konsolidierungsvorschläge für die Zeit bis 2011 sind der Anlage 3 zu entnehmen.

3. AusgangssituationAuf der Grundlage des Beschlusses des Sozialhilfeausschusses vom 25.04.1979 über die „Konzeption zur Realisierung eines Netzes von Alten- und Service-Zentren in München“ und des Beschlusses der Vollversammlung des Stadtrates vom 10.05.1995 zur „Konzeption für den Ausbau eines Netzes von ASZ – Fortschreibung“ wurde in München schrittweise ein Netz von Alten- und Service-Zentren (ASZ) aufgebaut, das aufgrund der dezentralen, quartiersbezogenen und nahezu flächendeckenden Ausge-staltung noch heute bundesweit als richtungsweisend bezeichnet werden kann.Das wohnortnahe Angebot fördert durch Bekanntheit und Vertrautheit die Annahme von Hilfe, erleichtert die Mitarbeit ehrenamtlicher Kräfte und ermöglicht durch über-schaubare Bereiche eine genauere Kenntnis der Bedarfssituation im Stadtteil und da-mit zeitnahes Reagieren auf eventuell auftretende Hilfebedarfe (vgl. Münchner Alten-plan, Konzeption für den Ausbau eines Netzes von Alten- und Service-Zentren, 1979).Die Stadt München stellt älteren Menschen und Personen aus deren privatem Umfeld somit ein breites Angebot an Beratung, Versorgung, Teilhabe und Integrationsmöglich-keiten zur Verfügung.

Die Konzeption für die ASZ wurde im Laufe der Jahre kontinuierlich auf dieser Basis weiterentwickelt. Anfang der achtziger Jahre wurde eine empirische Untersuchung „zur Wirkungsweise eines neuen Konzepts der Altenhilfe“ durchgeführt. Auf der Grundlage der gewonnenen Untersuchungsergebnisse wurde „die generelle Konzeption der ASZ bestätigt und Funktionsfähigkeit, Notwendigkeit und relative Kostengünstigkeit nach-drücklich verdeutlicht“ (Beschluss des Ausschusses für Jugend, Familie und Soziales vom 24.06.1986, S. 4). Eine generelle, umfassende Fortschreibung der ASZ-Konzeption erfolgte mit Be-schluss der Vollversammlung vom 10.05.1995. Die Prioritätenliste zum Ausbau der ASZ wurde auf der Basis konkreter Praxiserfahrungen, der demographischen Entwick-lung und sozialstruktureller Veränderungen mit Beschluss des Sozialhilfeausschusses vom 13.06.1991 aktualisiert.

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Vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung, veränderter Familienstruktu-ren und Veränderungen im Sozialgefüge wurde von Mai 2004 bis April 2005 das Kon-zept der ASZ mit seinen Leistungsangeboten im Rahmen des „Projektes zur Reform der Alten- und Service-Zentren – Fachlich inhaltliche Überprüfung und Weiterentwick-lung der Leistungsfähigkeit, des Angebotes und Netzes der ASZ“ fortgeschrieben und stärker an die aktuellen Bedarfe von älteren Menschen und deren Angehöriger ange-passt - insbesondere im Hinblick auf die Versorgung älterer Hilfe- und Pflegebedürfti-ger im häuslichen/ambulanten Bereich. Die Ergebnisse und zukünftigen Angebote der ASZ, die neue Schwerpunkte auf die Leistungen legen, die intensiv den Verbleib in der eigenen häuslichen Umgebung unterstützen (wie z.B. Beratungsleistungen, spezielle Angebote für hochaltrige, psychisch veränderte oder demente Menschen sowie inter-kulturelle Öffnung der ASZ und Förderung von bürgerschaftlichem Engagement) wur-den dem Stadtrat im Sozialausschuss am 23.06.2005 vorgelegt und einstimmig be-schlossen. Damit wurde die Notwendigkeit dieses präventiven und zugleich versorgen-den Konzeptes der Alten- und Service-Zentren bestätigt. Die einzelnen Komponenten der fortgeschriebenen Konzeption werden seit 01.01.2006 schrittweise in den ASZ umgesetzt.

4. Das Netz der ASZIm o.g. Beschluss zur Schaffung des Netzes der ASZ im Jahr 1979 wurden Planungs-bereiche für insgesamt 47 ASZ formuliert. Die dabei entwickelte Prioritätenliste mit den damaligen Kriterien diente als Basis und Hintergrund für die Realisierung der bisheri-gen Standorte. Die Grundlage für die Planung der einzelnen Standorte basierte auf wohnortbezogenen, und damit rein geographischen Überlegungen. Für jeden älteren Menschen sollte in fußläufiger Entfernung von 2,5 km und unter Berücksichtigung von Verkehrsbarrieren wie z.B. Autobahnen und Ringstraßen etc. ein ASZ erreichbar sein.

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4.1 Bestehende ASZ und geplante StandortverlagerungenInzwischen umfasst das Netz der ASZ 28 Standorte.Der Standort des ASZ Schwabing-Nord (bislang: Rümannstraße 60), wurde zum 01.05.2006 in einen Neubau in der Siegesstraße 31 verlegt und erhielt die Bezeich-nung ASZ Schwabing-Ost.Das ASZ Fürstenried-West, Luganoweg 5, 81475 München, das sich in drei zweckent-fremdeten, mit Mitteln des sozialen Wohnungsbaues geförderten Wohnungen befindet, deren Sondernutzung Ende 2007 endet, wird in 2008 in ein neu zu errichtendes ASZ im Stadtteil Solln (Herterichstraße 58) umziehen.

Das jährliche Betriebskostenbudget für die derzeit 28 Standorte beläuft sich auf ca. 6 Mio. €, für den Betrieb jedes weiteren ASZ sind ca. 200.000.- €/ Jahr als Betriebskos-ten einzuplanen.Für Bau- und Einrichtungskosten sind durchschnittlich einmalig jeweils ca. 1,5 Mio. € pro neuem Zentrum zu veranschlagen.

4.2 Im Bau befindliche ASZDie neuen ASZ in Riem (Platz der Menschenrechte) und Aubing (Am Wasserturm) werden im Herbst 2006 ihren Betrieb aufnehmen. Für das neue ASZ Riem werden aufgrund der derzeit aktuellen Bevölkerungsstruktur in der Messestadt und der damit einhergehenden örtlichen sozialen Problemlagen auf der Basis der ASZ-Konzeption spezielle Konzept-Bausteine mit eigenen intergenerati-ven und interkulturellen Anteilen entwickelt.

Nach Inbetriebnahme dieser beiden ASZ ist das Netz der ASZ auf 30 Standorte erwei-tert. Betriebsführende Träger von sodann 29 ASZ sind die Verbände der freien Wohl-fahrtspflege und einzelne Vereine, das ASZ in Ramersdorf wird von der Stadt Mün-chen betrieben.

4.3 In Planung befindliche ASZ Für das ASZ Maxvorstadt in der Gabelsbergerstraße wird voraussichtlich Mitte 2006 mit der Baumaßnahme begonnen, mit einer Inbetriebnahme ist voraussichtlich Anfang 2008 zu rechnen. Für die Standorte Hasenbergl und Perlach werden derzeit intensive Standortverhandlungen geführt.

5. Mittelfristige Infrastrukturplanung und Endausbaustufe auf 33 ASZDas Netz der Alten- und Service-Zentren in München ist ein unverzichtbarer Baustein der städtischen Altenhilfe und damit ein wesentlicher Beitrag zur Umsetzung des Auf-

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trags der kommunalen Daseinsfürsorge für die (älteren) Bürgerinnen und Bürger in der Stadt. Da die überwiegende Zahl der ASZ inzwischen durch die Verbesserungen beim Öf-fentlichen Personennahverkehr sehr gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen ist und der fachliche Auftrag der Einrichtungen verstärkt eine zugehende Arbeit vor-sieht, wird mit dieser Vorlage vorgeschlagen, für die Weiterentwicklung der Infrastruk-tur von der ursprünglichen wohnort- und entfernungsbezogenen Planungsgrundlage und der ehemaligen Zielvorgabe von 47 ASZ Abstand zu nehmen. Neben den fachli-chen Gründen für eine Verringerung der maximalen Zahl der ASZ in München auf 33 Standorte wäre eine Ausweitung des bestehenden Angebotes auf die ursprünglich vor-gesehene Zahl darüber hinaus nicht mehr finanzierbar. Ein Festhalten am Ausbau auf 47 Zentren würde insgesamt folgende Kosten verursachen: a. zusätzliche einmalige Investitionskosten (Bau u. Ausstattung): 14 x 1,65 Mio. € =

23,1 Mio. €b. zusätzliche jährliche Betriebskosten: 14 x 200.000 .- €/ Jahr = 2,8 Mio. €/ Jahr.

Das Sozialreferat schlägt daher vor, die bisherige Zielzahl von 47 ASZ aufzugeben und die maximale Anzahl der ASZ in München auf künftig 33 Zentren zu beschränken. Die-se Zahl ergibt sich aus der Anzahl bestehender bzw. in Realisierung befindlicher Zen-tren (30 ASZ, inkl. ASZ Riem und ASZ Aubing), zuzüglich der in konkreter Planung be-findlichen Zentren (Maxvorstadt, Hasenbergl und Perlach).

Als Planungsgrundlage sollen künftig folgende Festlegungen dienen: Jeder Stadtbezirk soll über mindestens ein ASZ verfügen (Prinzip der gleichwerti-

gen regionalen Versorgung und der Schaffung eines flächendeckenden Angebotes in München). Dies bedeutet, dass, anders als 1979 festgelegt, von der kleinräumi-gen Einteilung der Zuständigkeit eines ASZ (in einem Radius von ca. 2,5 km) Ab-stand genommen wird und jedes ASZ für den gesamten Stadtbezirk zuständig ist. Befinden sich in einem Stadtbezirk mehrere ASZ, muss die Zuordnung der Zustän-digkeit gesondert betrachtet und geregelt werden.

Zur Ermittlung einer Grundlage für die flächendeckende und regional ausgewogene Verteilung der ASZ innerhalb der Stadt München schlägt das Sozialreferat die Bil-dung eines bevölkerungsabhängigen Richtwertes pro Stadtbezirk und ASZ vor. Als Bezugsgröße wurde hierbei die 65-jährige und ältere Bevölkerung gewählt, da die-se Altersgruppe auf der Basis der ASZ-Statistik als Hauptzielgruppe der Zentren identifiziert ist. Die Verwendung anderer Altersgruppen (60+ und 75+) hätte in der nachfolgend dargestellten Bedarfsberechnung bezüglich der regionalen Rangfolge identische Ergebnisse hervorgebracht, so dass die Entscheidung für die Alters-gruppe der 65-Jährigen und Älteren keine Vor- oder Nachteile für einzelne Regio-nen im Vergleich zur Wahl anderer Altersgruppen ergibt.

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Um konkrete Ergebnisse für die Infrastrukturplanung ableiten zu können, wurde zu-nächst ein Plan-Versorgungsrichtwert gebildet, der für eine regionale Versorgung als ausreichend gilt.

Als Leitgröße dient dabei die Zahl, die sich aus der Relation zwischen aktueller Ge-samtbevölkerung 65+ (=ca. 245.000) und maximaler ASZ-Zahl (=33) ergibt (= ca. 7.500).

Da künftig die Zahl von 33 ASZ nicht mehr überschritten werden soll, die ältere Be-völkerung jedoch weiter wachsen wird, wird ein Richtwert gebildet, der diese Ent-wicklungen künftig mit einbezieht.

Bei einem unterstellten maximalen Anwachsen der 65-jährigen und älteren Bevöl-kerung in München auf ca. 300.000 Personen ergibt sich daher ein zukunftsfester Richtwert von rund 9.000 Einwohner 65+ pro ASZ und Stadtbezirk.

Auf der Basis altersspezifischer Prävalenzraten sind rund 10% der 65-jährigen und Älteren pflegebedürftig im Sinne des SGB XI. Hinzu kommt ein vergleichbarer An-teil von Bürgerinnen und Bürgern, die hilfebedürftig sind, jedoch (noch) nicht über eine Pflegeeinstufung verfügen.1 Für München bedeutet dies eine Zahl von rund 50.000 Personen, die (neben anderen Angeboten) insbesondere auch durch die Angebote der ASZ erreicht werden sollen (1.500 pro ASZ) und damit die Kernziel-gruppe des Zentrums-Angebotes darstellen.

Ein ASZ erreicht bisher durchschnittlich ca. 750 unterschiedliche Personen pro Jahr und damit einen wesentlichen Teil (50%) der o.g. regionalen Zielgruppe von durchschnittlich 1.515 Personen. Durch die Umsetzung der neuen Konzeption wird sich die Zusammensetzung der Zielgruppe vermutlich verändern (mehr Menschen mit umfangreichen und komplexen Hilfebedarfen) und somit steigende qualitative Anforderungen an die Arbeit der ASZ stellen (intensivere und zeitlich längere Bera-tungs- und Begleitungsprozesse für die Kundinnen und Kunden).

Der o.g. Richtwert von 9.000 Einwohnerinnen und Einwohnern pro ASZ und Stadt-bezirk kann insofern als bedarfsrelevant bezeichnet werden, als die daraus ableit-bare Hauptzielgruppe der ASZ (s.o.) bereits zu wesentlichen Teilen von den ASZ erreicht wird. Richtwert und Inanspruchnahmequote stehen daher in einem unmit-telbaren Verhältnis zueinander. Es kann daher mit Berechtigung davon ausgegan-gen werden, dass der Richtwert (unter Einbeziehung einer weiterhin sehr starken Zunahme der älteren Bevölkerung in München) den Kapazitäten der ASZ auch künftig entsprechen wird und sie ihrem Versorgungsauftrag auf dieser Basis ge-recht werden können.

Um regionale Schwankungen auszugleichen, wird ein Korridor gebildet, der ein Über- oder Unterschreiten des Mittelwertes von 9.000 Personen pro Stadtbezirk und ASZ um jeweils 40% (= 3.600) zulässt. Das heißt es besteht ein Korridor von 12.600 bis 5.400 Personen, innerhalb dessen die Versorgung der älteren Bürgerin-

1 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: „Dritter Bericht zur Lage der älteren Ge-neration“, Berlin 2001

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nen und Bürger in einer Region mit den Angeboten der ASZ als gesichert angese-hen wird (Kernzielgruppe = 10% bzw. 1.260 und 540) und weder eine Ausweitung noch eine Reduzierung des Angebotes erfolgt. Eine Über- bzw. Unterversorgung in einem Stadtbezirk besteht erst dann, wenn der Korridor entsprechend unter- oder überschritten wird.

Überschreitet ein Stadtbezirk diesen Richtwert, besteht ein Bedarf bezüglich der Schaffung eines weiteren Zentrums.

Unterschreitet ein Stadtbezirk diesen Richtwert, sind die entsprechenden regiona-len ASZ-Standorte mittelfristig zu überprüfen.

Das Sozialreferat schlägt vor, dass die Schaffung weiterer Zentren, die über die o.g. dargelegte maximale Zahl von 33 ASZ hinausgehen würde, künftig nur noch unter Be-rücksichtigung der folgenden Maßgaben erfolgen sollte: Es muss ein Bedarf nach den oben genannten Kriterien vorliegen (Überschreiten

des Versorgungsrichtwertes oder Fehlen eines ASZ im Stadtbezirk). Die Mittel für Investition (Kosten für Bau und Ausstattung) und Betrieb (Personal-

und Sachkosten) sind bereits gesichert. Falls dies nicht der Fall ist, ist zu prüfen, ob ein Zentrum in einem Stadtbezirk, in

dem der o.g. Versorgungsrichtwert unterschritten wird, zu Gunsten des dringenden Bedarfes eines neuen Zentrums entsprechend verlagert wird (dies allerdings nur dann, wenn der „abgebende“ Stadtbezirk weiterhin noch über mindestens ein ASZ verfügt!).

Vor dem Hintergrund dieser Überlegungen hat das Sozialreferat regionale Versor-gungsrichtwerte ermittelt, um regionale Bedarfsüber- oder unterdeckungen aufzuzei-gen. Da von diesen Überlegungen Investitions- und Infrastrukturentscheidungen für die weitere Zukunft der Altenhilfe in München abhängen, wurde das Referat für Stadtpla-nung und Bauordnung gebeten eine belastbare Prognoserechnung für die Bevölke-rungsentwicklung der Zielgruppe (65-Jährige und Ältere) in den Stadtbezirken bis zum Jahr 2015 zur Verfügung zu stellen. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung kam hierbei zu folgendem Ergebnis (Tabelle 1):

Tabelle 1 : Prognostizierte Entwicklung der wohnberechtigten Bevölkerung 65+ nach Stadtbezirken

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Stbz. (Nr.)

Stadtbezirk Bevölkerung 65 + in 2005 (ZIMAS, 31.12.05)

Bevölkerung 65 + in 2015 (Progno-sedaten PlanR)

1 Altstadt-Lehel 3.716 3.8002 Ludwigvorstadt-Isarvorstadt 6.115 6.1003 Maxvorstadt 6.738 6.8004 Schwabing-West 10.908 12.0005 Au-Haidhausen 8.580 9.1006 Sendling 5.647 5.9007 Sendling-Westpark 10.121 11.1008 Schwanthalerhöhe 3.495 4.1009 Neuhausen-Nymphenburg 15.836 16.90010 Moosach 8.714 10.00011 Milbertshofen-Am Hart 10.816 12.10012 Schwabing-Freimann 10.193 11.70013 Bogenhausen 15.151 17.700

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14 Berg am Laim 7.277 7.60015 Trudering-Riem 8.259 10.10016 Ramersdorf-Perlach 18.847 21.60017 Obergiesing 8.105 8.60018 Untergiesing-Harlaching 10.485 10.30019 Thalk.-Obersendl.-Fürsten.-

Forstenr.-Solln18.412 19.000

20 Hadern 9.599 10.00021 Pasing-Obermenzing 12.490 14.30022 Aubing-Lochhausen-Langw. 8.067 9.40023 Allach-Untermenzing 5.779 5.80024 Feldmoching-Hasenbergl 11.051 11.10025 Laim 10.713 10.500

Quelle: Referat für Stadtplanung und Bauordnung 2006, Wohnberechtigte, gerundet

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Anzumerken ist, dass es sich hier um eine Prognose für Teilräume handelt, die aus methodischen Gründen nicht mit den Ergebnissen der Planungsprognose für die Ge-samtstadt übereinstimmt. Bei kleinräumigen Prognosen spielen eine Vielzahl lokaler Einflüsse, insbesondere auch die schwierige Vorausschätzung der Bautätigkeit, sowie auch prognosetechnische Besonderheiten wie z.B. Rundungsprobleme eine große Rolle, so dass eine Aufsummierung teilräumlicher Prognoseergebnisse problematisch ist.

Legt man nun die bestehende Anzahl der ASZ in den Stadtbezirken und die o.g. Ver-sorgungsrichtwerte (inklusive des Korridors) zugrunde ergibt sich folgende Bedarfsrei-henfolge nach Stadtbezirken (Tabelle 2):Tabelle 2: Reihenfolge der Stadtbezirke nach Bedarf

Position nach Be-darf

Stadtbezirk Anzahl ASZ Bevölkerung 65+ in 2015 pro ASZ

1 Feldmoching - Hasenbergl 0 **2 Ramersdorf - Perlach 1 21.6003 Bogenhausen 1 17.7004 Neuhausen - Nymphenburg 1 16.9005 Milbertshofen - Am Hart 1 12.1006 Schwabing - West 1 12.0007 Sendling - Westpark 1 11.1008 Laim 1 10.5009 Trudering - Riem 1* 10.100

10 Moosach 1 10.00010 Hadern 1 10.00011 Aubing - Lochhausen – Langwied 1* 9.40012 Obergiesing 1 8.60013 Berg am Laim 1 7.60014 Pasing - Obermenzing 2 7.15015 Maxvorstadt 1* 6.80016 Thalk' - Obersendl. - Fürsten-/Forstenried –

Solln3 6.333

17 Ludwigsvorstadt - Isarvorstadt 1 6.10018 Sendling 1 5.90019 Schwabing - Freimann 2 5.85020 Allach - Untermenzing 1 5.80021 Untergiesing - Harlaching 2 5.15022 Au - Haidhausen 2 4.55023 Schwanthalerhöhe 1 4.10024 Altstadt - Lehel 2 1.900

31** = In Realisierung befindliche Standorte (Riem, Aubing, Maxvorstadt) sind bereits berücksichtigt.

** = Da Feldmoching-Hasenbergl bislang über kein ASZ verfügt, muss hier vorrangig ein Angebot ge-

schaffen werden (= Priorität 1)

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Auf der Basis dieses Ergebnisses ergibt sich folgende Situation:

5.1 Stadtbezirke ohne Ausbaubedarf aufgrund eines ausreichenden Versorgungs-gradesUnter Einbeziehung der bereits in Realisierung befindlicher ASZ-Standorte Riem, Au-bing und Maxvorstadt besteht in folgenden Stadtbezirken kein weiterer Ausbaubedarf:

Ludwigvorstadt-Isarvorstadt (Stbz.Nr. 2) Maxvorstadt (Stbz.Nr. 3) Schwabing-West (Stbz.Nr. 4) Sendling (Stbz.Nr. 6) Sendling-Westpark (Stbz.Nr. 7) Moosach (Stbz.Nr. 10) Milbertshofen-Am Hart(Stbz.Nr. 11) Schwabing-Freimann (Stbz.Nr.12) Berg am Laim (Stbz.Nr. 14) Trudering-Riem (Stbz.Nr. 15) Obergiesing (Stbz.Nr. 17) Thalkirchen-Obersendling-Fürstenried-Forstenried-Solln (Stbz.Nr. 19) Hadern (Stbz.Nr. 20) Pasing-Obermenzing (Stbz.Nr. 21) Aubing-Lochhausen-Langwied (Stbz.Nr. 22) Allach-Untermenzing (Stbz.Nr. 23) Laim (Stbz.Nr. 25)

Eine Sondersituation ergibt sich im Stadtbezirk 20 (Hadern). Für den Stadtbezirk 20 (Hadern) wurde am 16.02.2005 vom Stadtrat der Bebauungsplan Nr. 1817 gebilligt, über den eine Gemeinbedarfsfläche für eine „Kindertagesstätte und ein Alten- und Ser-vice-Zentrum“ ausgewiesen wurde. Die Stadt München hat in der Folge das für den Bau eines ASZ benötigte Grundstück im Neubaugebiet am Stiftsbogen vorsorglich für eine soziale Nutzung erworben, da in Hadern keine weiteren Grundstücke für die Schaffung sozialer Einrichtungen zur Verfügung stehen. Die Realisierung einer Einrich-tung auf dieser Fläche kann unabhängig von der übrigen Bebauung des Areals durch-geführt werden.Der Stadtbezirk 20 (Hadern) verfügt über ein ASZ (Kleinhadern-Blumenau) in der Al-penveilchenstraße 42, 80689 München. Da dieses eher im Norden des Stadtbezirkes gelegene ASZ von den Seniorinnen und Senioren der südlichen Teile des Stadtbezir-kes nicht gut erreichbar ist und außer dem Wohnstift Augustinum keine Angebote für ältere Menschen vorgehalten werden, wird empfohlen, dieses Grundstück für die so-ziale Nutzung für alte Menschen zu reservieren.

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Für ein ASZ können an diesem Standort wegen fehlender Priorität und ausreichenden Versorgungsgrades im Verhältnis zur Zahl der 65-jährigen und älteren Einwohnerinnen und Einwohner im Planungszeitraum bis 2011 jedoch keine Mittel zur Realisierung be-reitgestellt werden.

5.2 Stadtbezirke mit Ausbaubedarf aufgrund eines unzureichenden Versorgungsgrades

Zur Realisierung jedes einzelnen ASZ bedarf es eines gesonderten Stadtratsbeschlus-ses, in welchem die benötigten Investitionskosten zur Verfügung freigegeben werden. Für die geplanten ASZ Hasenbergl und Perlach ist ab 2008 im Mehrjahresinvestitions-programm (MIP) II eine jährliche Investitionspauschale von 500.000 .- € angemeldet.Wie in Punkt 5 dargestellt, werden erfahrungsgemäß für die Realisierung eines neuen ASZ Investitionsmittel in Höhe von 1,5 Mio. € benötigt, sodass innerhalb von fünf bis sechs Jahren stufenweise die beiden ASZ (inklusive des Anteils zweckgebundener Stiftungsmittel aus dem Nachlass einer Perlacher Bürgerin für die Realiserung eines ASZ in Perlach) realisiert werden können.

Für das ASZ Perlach ist davon auszugehen, dass einerseits die hierfür vorhandenen Stiftungsmittel in Höhe von ca. 400.000.- € zur Verfügung stehen und andererseits die geplante gemeinschaftliche Nutzung von Cafeteria und Gymnastikraum im Bürgerzen-trum am Hanns-Seidel-Platz durch Sozial- und Kulturreferat sich kostenreduzierend auf die Investitionssumme auswirken wird.

Die beiden als vorrangig dringlich einzuschätzenden ASZ Hasenbergl und Perlach können somit über den MIP-Haushalt II ab 2008 finanziert werden.

Feldmoching-Hasenbergl (Stbz.Nr. 24)Der 24. Stadtbezirk verfügt als einziger Stadtbezirk bislang noch über kein eigenes ASZ. Obgleich die älteren Menschen in der Region von den Einrichtungen der offenen Altenarbeit der Diakonie Hasenbergl e.V. (Seniorenpavillon), Pfarrer-Steiner-Platz 1, 80933 München und dem Seniorenzentrum der Caritas am Ludwigsfeld, Kristallstraße 8a, 80995 München, versorgt werden, besteht dringender Realisierungsbedarf für ein ASZ. Die genannten Einrichtungen verfügen nicht über die erforderlichen Kapazitäten, um das umfassende Leistungsspektrum eines ASZ anbieten zu können.Im vergangenen Jahr wurden Verhandlungen bzgl. eines in unmittelbarer U-Bahn-Nähe gelegenen ASZ-Standortes an der Dülfer-/Blodigstraße aufgenommen. In Zu-sammenhang mit einer umfangreicheren Bebauungsplanung wird die Integration eines ASZ in das gesamte Bauvorhaben vorangetrieben. Mit Realisierung des ASZ würden die Angebote der Diakonie Hasenbergl e.V. aufgegeben bzw. in das ASZ-Angebot inte-griert werden. Das Seniorenzentrum der Caritas am Ludwigsfeld muss aufgrund der

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speziellen Situation der Siedlungsbewohner/-innen als Anlaufstelle erhalten bleiben und kann durch ein ASZ am Hasenbergl nicht ersetzt werden (vgl. auch Punkt 6.1).

Ramersdorf-Perlach (Stbz.Nr. 16)Im 16. Stadtbezirk ist ein ASZ im Stadtteil Ramersdorf (Rupertigaustraße 61a) in Be-trieb. Die besonders hohe Zahl älterer Menschen über 65 Jahren im gesamten 16. Stadtbezirk erfordert einen weiteren Standort in Perlach. Seit 1986 steht ein Standort in Neuperlach am Hanns-Seidel-Platz zur Diskussion, an dem ein Bürgerzentrum mit Alten- und Service-Zentrum verwirklicht werden soll. Der Standort wäre für den Betrieb eines ASZ hervorragend geeignet und mit öffentlichen Verkehrsmitteln aus ganz Per-lach sehr gut zu erreichen. Zwischenzeitlich geprüfte andere Standorte (z.B. Karl-Marx-Ring/Friedrich-Engels-Bogen) mussten aufgrund ihrer ungünstigen Lage verwor-fen werden. Die Realisierung des ASZ-Standortes am Hanns-Seidel-Platz soll nun-mehr intensiv vorangetrieben werden. Der vom Caritas-Verband in der Quiddestraße betriebene Stützpunkt offene Altenarbeit übernimmt schon seit 1988 weitgehend ASZ-identische Aufgaben und fungiert als Vor-läuferprogramm für ein ASZ. Das Vorläuferprogramm würde zu Gunsten des neuen ASZ aufgegeben bzw. in das ASZ überführt werden (vgl. auch Punkt 6.1).

Bogenhausen (Stbz.Nr. 13)Im 13. Stadtbezirk Bogenhausen befindet sich bislang ein ASZ (Rosenkavalierplatz 9). Auch im Stadtbezirk 13 wird die Zahl älterer Menschen deutlich ansteigen. Daraus er-gibt sich ein Bedarf für einen zweiten Standort im Stadtbezirk Bogenhausen. Für die Realisierung eines zweiten ASZ in Bogenhausen kann die Finanzierung über die vom Stadtrat vorgesehenen Mittel in dem absehbaren Planungszeitraum bis 2011 nicht gesichert werden. Die Investitionskosten für einen Teileigentumserwerb oder die Einräumung z.B. einer Dienstbarkeit auf 30 Jahre zu Gunsten der Stadt München ste-hen aus derzeitiger Sicht nicht zur Verfügung. Im Falle einer Verfügbarkeit von Drittmit-teln (z.B. Stiftungen) könnte die Planung eines zweiten ASZ grundsätzlich schneller vorangetrieben werden.

Neuhausen-Nymphenburg (Stbz.Nr. 9)Im Stadtbezirk 9 Neuhausen-Nymphenburg wird ein ASZ in der Nymphenburger Stra-ße 171, 80634 München betrieben.Bis 2015 wird die Zahl der über 65-jährigen Bevölkerung im 9. Stadtbezirk deutlich zu-nehmen. Diese Tatsache begründet einen zweiten Standort für ein ASZ. Um dem stei-genden Bedarf im Stadtbezirk langfristig Rechnung tragen zu können, wird das Verfah-ren für eine Grundstückssicherung für ein ASZ eingeleitet. Aus den eben genannten Gründen ist jedoch auch hier eine Realisierung nicht vor 2011 gewährleistet, da die er-forderlichen MIP-Mittel bzw. Drittmittel nicht zur Verfügung stehen.

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Der 9. Stadtbezirk ist jedoch mit zusätzlichen Angeboten der offenen Altenhilfe durch den Seniorentreff Neuhausen (Paritätischer Wohlfahrtsverband) in der Leonrodstraße 14b, sowie das Gemeinschaftszentrum im Integrierten Wohnen der Diakonie (Menzin-ger Straße 16), gut versorgt. Die genannten Einrichtungen erbringen zum Teil ASZ-Leistungen, die über entsprechende Leistungsvereinbarungen festgelegt wurden. Ein zusätzliches ASZ im 9. Stadtbezirk könnte langfristig nur durch die Aufgabe bzw. Ver-lagerung der Förderung der entsprechenden Leistungen in diesen Einrichtungen reali-siert werden (vgl. Punkt 6.1).

5.3 Regionen, deren Angebot aufgrund der Unterschreitung der Richtwerte mittel-fristrig zu überprüfen ist

Untergiesing-Harlaching (Stbz.Nr. 18) Altstadt-Lehel (Stbz.Nr. 1) Au-Haidhausen (5)

Der 8. Stadtbezirk Schwanthalerhöhe unterschreitet zwar mit einem ASZ den Richt-wert um 1.300, weswegen der Standort grundsätzlich zu überprüfen wäre. Da der Be-zirk jedoch nur über ein Zentrum verfügt und der Grundsatz „ein ASZ pro Stadtbezirk“ eingehalten werden soll, erfolgt hier keine Standortüberprüfung.

Es wird betont, dass keine Auflösung eines der oben genannten Standorte vorgesehen ist. Eine Standortverlagerung müsste es grundsätzlich über entsprechende Einzelbe-schlüsse im Stadtrat festgelegt werden.Auch der Bezirksauschuss 5 (Au-Haidhausen) fordert in seiner Stellungnahme den Aufrechterhalt von beiden ASZ (Au und Haidhausen).

5.4 Regelmäßige Überprüfung der Planungsgrundlagen und der ReihenfolgeDie Entwicklung der Stadtbevölkerung - insbesondere auf der teilräumigen Ebene der Stadtbezirke - ist ein sehr komplexer und dynamischer Prozess. Daher sind Progno-sen immer mit einer gewissen Unsicherheit verbunden. Vor diesem Hintergrund müs-sen die errechneten Richtwerte kontinuierlich und die entsprechende Reihenfolge der Bedarfsprioritäten in regelmäßigen Abständen überprüft werden. Das Sozialreferat schlägt deshalb vor, dass für Entscheidungen im Zusammenhang mit der Ausweitung oder Überprüfung von ASZ-Standorten in den jeweiligen Stadtbezirken grundsätzlich eine Überprüfung der entsprechenden Bevölkerungszahlen und – prognosen erfolgen muss.

Zusammenfassend ist die Fortführung bzw. der Ausbau des Netzes der ASZ auf 33 Standorte als flächendeckendes, regional ausgewogenes Angebot zukünftig unbedingt erforderlich. Leistungserbringung und Einhaltung erforderlicher Qualitätsstandards sind

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per Vertrag, z. B. durch Jahresplanungs- und Auswertungsgespräche, Leistungsbe-schreibungen und Leistungsdokumentation sowie ständiger Anpassungen gesichert.

6. Gesamtstädtische Angebotsstruktur der „offenen Altenarbeit“ / Überprüfung von Doppelstrukturen

Nachdem das Netz der ASZ nahezu flächendeckend aufgebaut ist und dadurch die flä-chendeckende Grundversorgung im Bereich der offenen Altenarbeit durch die ASZ er-bracht wird, muss das sonstige Angebot auf Doppelstrukturen überprüft werden. Im Rahmen dieser Überprüfung ist auch der Konsolidierungsbeitrag von 350.000,- €, der mit Beschluss des Sozialausschusses gemeinsam mit dem Kinder- und Jugendhilfe-ausschuss vom 27.04.2006 als Sonderkonsolidierung 2006 beschlossen wurde, zu er-bringen und wird nachfolgend dargestellt.

Der vierte Altenbericht der Bundesregierung weist auf Tendenzen zur steigenden Ein-samkeit und Isolation im Alter hin. Aufgrund der zunehmenden Auflösung intakter pri-vater Netzwerke sowie der sinkenden Beteiligung in Vereinen und Verbänden, sind durch die offene Altenarbeit auf der kommunalen Ebene soziale Netzwerke, kontaktför-dernde Begegnungsangebote und sonstige niederschwellige Angebote zu stärken. Ge-zielte Angebote können helfen, Gefahren der Vereinsamung mit gesundheitlichen Fol-geschäden abzuwenden. Der stadtteilbezogene Schwerpunkt des Angebotes der „offe-nen Altenarbeit“ liegt bei den ASZ. Bis zum vollständigen Ausbau des Netzes sind die sogenannten ASZ-Vorläufereinrichtungen in den Stadtbezirken Feldmoching-Hasen-bergl (Stbz. 24), Ramersdorf-Perlach (Stbz. 16) und Neuhausen-Nymphenburg (Stbz. 9) weiter zu betreiben (vgl. P. 6.1).

Ebenfalls weiter förderwürdig sind Zuschussprojekte, die Zusatzleistungen für beson-dere regionale Bedarfe für die Betreuung z. B. in Altenwohnanlagen oder der Siedlung Ludwigsfeld oder der „Alten Heimat“ erbringen, die über die ASZ nicht zu leisten sind. Für diese zusätzlichen Bedarfe besteht die Notwendigkeit, die jeweiligen „Anlaufstel-len“ mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die Betreuung und Versorgung älterer Menschen als zusätzliche Leistungen für den regionalen Bedarf fortzuführen (vgl. P 6.2).

Der traditionelle Bereich der „Altenbetreuung“, der über die Wohlfahrtsverbände geleis-tet wird, wird zum überwiegenden Teil aus Teilnehmerbeiträgen, kirchlichen und sons-tigen Mitteln finanziert. Das Sozialreferat leistet zum Erhalt dieses Angebotes einen er-gänzenden Zuschuss in unterschiedlicher Höhe. Da die Altenbetreuung bei den einzel-nen Verbänden sehr unterschiedlich organisiert ist, leistet das Sozialreferat zur Förde-rung einen ergänzenden Zuschuss in unterschiedlicher Höhe. Eine anteilige Kürzung der Zuschüsse für die „Altenbetreuung“ bei den einzelnen Verbänden ist vorzunehmen (vgl. P.6.3).

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Die Förderung von themen- und zielgruppenspezifischen Angeboten und Einrichtun-gen mit eigenständigem zentralen Auftrag für ganz München (z. B. die Arbeit der Alz-heimergesellschaft München e.V. oder die zentrale Koordinierung von Hilfen für ältere Menschen mit Migrationshintergrund) ist als unverzichtbare Ergänzung und fachspezi-fische Kooperationsmöglichkeit für die ASZ auch für die Zukunft notwendig zu erhalten und teilweise sogar weiterzuentwickeln (vgl. P. 6.4).

Ergänzend zum Kurs- und Gruppenangebot in den ASZ sind die Seniorenbildungsan-gebote und die Schulung für Bürgerschaftliches Engagement durch Umstrukturierung der Organisation und veränderte Angebotschwerpunkte mit gekürztem Budget weiter-hin zu erbringen (vgl. P. 6.5).

6.1 ASZ-Vorläufereinrichtungen Bis zum Ausbau der weiteren geplanten ASZ bieten die sogenannten ASZ-Vorläufer-einrichtungen mit reduziertem Umfang das Angebot der ASZ in den Stadtbezirken Ha-senbergl (Stbz. 24), Perlach (Stbz. 16) und Neuhausen-Nymphenburg (Stbz. 9). Diese Zuschussprojekte erhalten ihren Zuschuss für Angebote im jeweiligen Stadtbe-zirk, die anteilig Versorgungsangebote eines ASZ umfassen. Bei Eröffnung eines ASZ in dem jeweiligen Stadtbezirk ist das Leistungsangebot in das ASZ zu übertragen und die bisherige Einrichtung nicht weiter zu fördern.Dies betrifft im Stbz. 24 den „Seniorenpavillion“ der Diakonie Hasenbergl (Lfd. Nr. 6, Anlage 3), im Stbz. 9 den Seniorentreff Neuhausen (Lfd. Nr. 23) und Teile des Angebo-tes im Gemeinschaftszentrum des Integrierten Wohnens IWO (Lfd. Nr. 20) sowie im Stbz. 16 die offene Altenhilfe Neuperlach (Lfd. Nr. 17).

Obgleich auf Grund der Bevölkerungsentwicklung der 65-Jährigen und Älteren für den Stbz. 15 (Trudering-Riem) der Versorgungsbedarf mit dem im Herbst 2006 in Betrieb gehenden ASZ Riem gedeckt ist (vgl. Tabelle 2), sollte im Stadtteil Trudering die offe-ne Altenarbeit Trudering „Promenadentreff“ (Lfd.Nr. 19) als Anlaufstelle erhalten blei-ben bis Erfahrungswerte vorliegen, inwieweit spezifische durch die Bevölkerungsstruk-tur im neuen Stadtteil Messestadt-Riem bedingte Bedarfe mit den Bedürfnissen der Seniorinnen und Senioren aus Trudering im Hinblick auf Kommunikations-, Gruppen- und Unterstützungsangebote in Einklang gebracht werden können.Die Konzeption der ASZ wird auch im ASZ Riem mit ihrem kompletten Leistungsange-bot umgesetzt werden. Zusätzlich werden entsprechend der Bedarfe der Bevölkerung im Einzugsgebiet Messestadt-Riem verstärkt Angebote mit deutlich intergenerativen und interkulturellen Schwerpunkten zur Verfügung gestellt werden. Es sollten daher erst Erfahrungen vorliegen, inwieweit die Angebote im ASZ Riem für den gesamten Stbz.15 wirksam werden können, bevor über die Zukunft der bewährten Arbeit des „Promenadentreffs“ entschieden wird.

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6.2 „Anlaufstellen“ wegen zusätzlicher regionaler Bedarfe Ergänzend zum Netz der ASZ ist die Betreuung auf Grund regionaler Bedarfe wie in Altenwohnanlagen und gebunden an Siedlungen und deren Belegung mit einer ver-dichteten Struktur mit hoher Anzahl alter Menschen über zusätzliche „Anlaufstellen“ fortzuführen.

Die Altenbetreuung am Rose-Pichler-Weg 38 (Lfd. Nr. 21/22) Stbz. 11 Die Lage des Zentrums für die Altenbetreuung Rose-Pichler-Weg 38 befindet sich am Münchner Harthof, mitten in der „Nordheide“ mit 2500 Menschen in einem Wohngebiet ausschließlich mit sozialem Wohnungsbau und städt. Notunterkünften. Über diese Ein-richtung werden ältere Menschen (alle Empfänger der Grundsicherung), häufig mit Suchtproblematik und z. T. mit Lebensphasen als nichtsesshafte Personen, mit spezifi-schen Anforderungen an die Betreuung begleitet. Der erhöhte Bedarf an Versorgung für die in der unmittelbar umgebenden Siedlung lebenden älteren Menschen, der über Angebote und Leistungen dieser Einrichtung abgedeckt wird, kann nicht über Leistun-gen der ASZ erbracht werden. In dieser Einrichtung werden zusätzlich 1 mal in der Woche Lebensmittel von der „Münchner Tafel“ an über 100 Personen ausgeteilt. Es wird daher vorgeschlagen, den Zuschuss für die Altenhilfe Rose-Pichler-Weg unter der Trägerschaft des BRK in voller Höhe zu erhalten.

Spiel- und Begegnungszentrum (SBZ) am Hart, Arnauer Str. 5 (Lfd Nr.32) Stbz. 11 Die sozialpädagogische Arbeit für ältere Menschen wird im Rahmen des generationen-übergreifenden Ansatzes der Konzeption des Spiel- und Begegnungszentrum (SBZ) gefördert. Das SBZ bietet spezifische Angebote und Hilfen zur Verwirklichung indivi-dueller alters- sowie gruppen- und szenespezifischen Freizeitinteressen. Das Zentrum wird von Bewohnerinnen und Bewohnern der umliegenden Siedlungen am Hart ge-nutzt, speziell auch von immobilen älteren Menschen, die über den vereinseigenen Fahrdienst abgeholt werden. Die speziell auf die überwiegend alleinlebenden Seniorin-nen und Senioren ausgerichteten Angebote zielen auf den Erhalt der Selbständigkeit und Förderung der Alltagskompetenzen. Hierzu werden spezielle Gruppenangebote durchgeführt wie Gesundheitswerkstatt, Gedächtnistraining, Kreativtreff u.a. Mit der Vielzahl generationenübergreifender Angebote ist das SBZ beispielhaft für eine zukunftsweisende Altenarbeit, mit der Kontakte zwischen den Generationen im Sinne der Gemeinwesenarbeit gestaltet werden und Lernprozesse ermöglicht werden, die ein Neben- und Miteinander aller Altersgruppen mit Toleranz, Rücksichtnahme und gegen-seitigem auch interkulturellem Verständnis fördert. Für den Bereich der Altenarbeit wird daher vorgeschlagen, die Förderung der beiden Halbtagstellen für die Sozialpäd-agoginnen weiterhin zu erhalten.

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Seniorenzentrum Psychosoziale Betreuung Ludwigsfeld (Lfd. Nr. 16) Stbz. 24In der Altbausiedlung Ludwigsfeld, die sich im Eigentum des Bundes befindet, leben 2500 Menschen, davon ca. 900 Menschen über 60 Jahre, darunter viele Alleinlebende. Die Wohnungen verfügen bis auf wenige Ausnahmen über eine Substandard-Ausstat-tung. Sie werden mit Einzelöfen beheizt, Bäder, Warmwasser und Waschmaschine fehlen. Die Lage der Siedlung ist nach wie vor sehr isoliert, mit ungünstiger öffentliche Verkehrsanbindung und infrastruktureller Unterversorgung. Die Siedlung diente bis in die 60er Jahre als Durchgangslager. Die Quote der bei der örtlichen Bezirkssozialar-beit bekannten Bevölkerung der Siedlung Ludwigsfeld liegt bei 40 %. Für den sehr ho-hen Anteil an älteren Menschen sind die Möglichkeiten der Begegnung und Aktivie-rung, Hausbesuche und Einsatz von Hilfen bei der Betreuung in der Wohnung über das Seniorenzentrum als „Stützpunkt“ erforderlich. Die spezifischen Anforderungen zur Betreuung insbesondere der Hochaltrigen, die mit ihren besonderen Bedarfen inner-halb der Siedlung betreut werden müssen, erfordern spezielle Versorgungsangebote über das Seniorenzentrum Ludwigsfeld, die von den Leistungen der ASZ nicht er-bracht werden können. Bei der Betreuung der Pflegebedürftigen erfolgt eine sehr enge Zusammenarbeit mit der in der Siedlung tätigen Caritas-Sozialstation. Die Caritas, die Träger des Seniorenzentrums Ludwigsfeld ist, bietet in der Siedlung Ludwigsfeld auch einen Kindergarten und ein Begegnungszentrum für Jugendliche an. Zum Erhalt der Angebote für die älteren Menschen der Siedlung Ludwigsfeld wird daher vorgeschla-gen, den Zuschuss in voller Höhe zu erhalten.

Alte Heimat (Lfd. Nr. 35) Stbz. 25Die Siedlung Alte Heimat wurde zu Beginn der 60er Jahre erbaut, um eine Rückfüh-rung von evakuierten Münchnern und Münchnerinnen, deren Wohnungen im Krieg zer-stört wurden, zu ermöglichen. Die Siedlung umfasst 505 Wohnungen. Die ursprüngli-che Belegung erfolgte gemäß dem Stiftungszweck der Alten Heimat ausschließlich mit über 60-Jährigen. Da die Nachfrage jedoch nachließ und die Wohnungen auch nicht altengerecht ausgestattet sind (Häuser ohne Lift, EG im Hochparterre mit Stufen) wur-de die Belegung im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus auch für jüngere Mieter er-möglicht. Diese Öffnung für unter 60-jährige Mieter hat jedoch nicht zu einer Entschär-fung der Situation und mehr Nachbarschaftshilfe, sondern eher zu einer Kumulierung von sozialen Problemen geführt und erfordert nach wie vor ein hohes Maß an Betreu-ungsarbeit für die Seniorinnen und Senioren.Für die Siedlung Alte Heimat ist daher die gesonderte Betreuungsarbeit in enger Zu-sammenarbeit mit dem SBH und dem Netz der Hilfsangebote einschließlich der ambu-lanten Dienste, der Altenwohnanlage Thomas-Wimmer-Haus und dem ASZ Laim, das mitten in der Siedlung liegt, erforderlich. Es wird daher vorgeschlagen den Zuschuss für die sozialpädagogische Betreuung in der Siedlung Alte Heimat in voller Höhe zu er-halten.

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Altentagesstätte des kath. Familien- und Altenpflegewerkes, Mitterfeldstr.20 (lfd.Nr. 3) Stbz. 21Die Altentagesstätte des kath. Familien- und Altenpflegewerks in der Mitterfeldstraße befindet sich in der Wohnanlage der Gewofag, die 850 Wohnungen „betagtes Wohnen “ umfasst. Die Mitarbeiter/-innen der Altentagesstätte sind neben der Durchführung der aktivierenden Angebote in der Tagesstätte auch beratend für alle Belange der Bewoh-ner/-innen analog der Betreuung in einer Altenwohnanlage tätig. Es wird daher vorge-schlagen den Zuschuss für die Betreuung der Wohnanlage Mitterfeldstr. einschl. des Zuschusses für die Altentagesstätte in voller Höhe zu erhalten.

Altentagesstätte der Diakonie Hasenbergl Schleißheimer Straße 450 (Lfd. Nr. 7 ) Stbz. 11Die Tagesstätte der Diakonie Hasenbergl im Erdgeschoss der Altenwohnanlage Schleißheimer Str. 450 ist ein unverzichtbarer Stützpunkt für die sozialpädagogische Betreuung der Bewohner/-innen und als Begegnungsstätte mit Angeboten auch für die Kontakte für Bewohner/-innen aus dem Stadtteil notwendig. Seit 2005 ist in dieser Al-tenwohnanlage auch intensiv betreutes Einzelwohnen für psychisch kranke Seniorin-nen und Senioren implementiert, das nach einer Anschubfinanzierung über das Sozial-referat dauerhaft über den Bezirk Oberbayern finanziert wird. Es wird ein regional be-dingter Bedarf für den Betrieb der Tagesstätte gesehen und daher vorgeschlagen, den Zuschuss für die Altentagesstätte in voller Höhe zu erhalten.

Integriertes Wohnen (IWO) Menzinger Straße (Lfd. Nr. 20) Stbz. 9Das IWO mit dem Gemeinschaftszentrum in der Menzinger Straße wurde beim Bau der Wohnanlagen IWO 1 und IWO 2 mit eingeplant. Die Angebote des Gemeinschafts-zentrums IWO umfassen Beratung und Vermittlung von Hilfen, Anregung sozialer Kon-takte auch in den Stadtteil, Krisenintervention und Integrationsangebote altersübergrei-fend für alle Bewohnerinnen und Bewohner der Wohnanlage. Mit den pflegebedürftigen Bewohnerinnen und Bewohnern der 20 betreuten Altenwohnungen sind vertragliche Leistungen im Rahmen des betreuten Wohnens festgelegt. Für das IWO wurde das Budget im Rahmen des Betriebsführungsvertrages lediglich für ein weiteres Jahr bis Ende 2006 abgeschlossen. Für eine weitergehende Förde-rung sind die Leistungen und Angebote des Begegnungszentrums an die Bedarfe im Stadtbezirk anzupassen und für die Bewohner/-innen der betreuten Altenwohnungen eine Vergleichbarkeit zu anderen Angeboten des betreuten Wohnens in München her-zustellen. Die ursprüngliche Konzeption des Projektes, das als Erstes in München im sozialen Wohnungsbau implementiert wurde, ist bereits mit der Einführung der Pflege-versicherung 1995 verändert worden. Durch die zwischenzeitliche Weiterentwicklung des betreuten Wohnens in einer Reihe von Einrichtungen und Angebotsformen ist die Konzeption erneut zu aktualisieren und sind die Fördermodalitäten anzupassen. Für die Vertragsverlängerung und weitere Förderung ist die Gleichbehandlung mit anderen

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Projekten des betreuten Wohnens entsprechend dem Beschluss des Sozialausschus-ses vom 01.12.2005 „Projektförderung - Betreutes Wohnen zu Hause“ zu prüfen. Es wird vorgeschlagen, das Projekt zunächst fortzuführen, allerdings mit dem Auftrag an das Sozialreferat, das Angebot bis Ende 2007 zu überprüfen und den Erfahrungen aus dem Projekt betreutes Wohnen zu Hause anzu-passen. In diesem Zuge ist auch die Finanzierung zu überprüfen. Betreuung in den 8 Altenwohnanlagen (Lfd. Nr. 73-80)Jeweils eine Altenpflegekraft oder Sozialpädagogin betreut die Bewohnerinnen und Bewohner der 8 Altenwohnanlagen mit dem Auftrag der Sicherung der Hilfen, Unter-stützung bei der Versorgung, Vermittlung von Pflege, Förderung der Selbständigkeit und des Kontaktes untereinander und in die Einrichtungen des Stadtteils. Mit Be-schluss des Sozialausschusses vom 11.11.2004 „Betreuung der Altenwohnanlagen“ wurde die neue an die veränderte Bewohnerstruktur angepasste Konzeption verab-schiedet, und auf dieser Basis wurden die neuen Verträge mit der entsprechenden Leistungsvereinbarung und Budgetvereinbarung auf 3 Jahre (2005-2007) abgeschlos-sen. Da die Wohnanlagen jeweils ca.100 Bewohnerinnen und Bewohner mit einem Al-tersdurchschnitt von über 80 Jahren aufweisen und durch die räumliche Nähe eine Ku-mulierung von Problemen zu bewältigen ist, wird hier auch ein jeweils regional beding-ter Bedarf der Förderung gesehen und daher vorgeschlagen, die Finanzierung in voller Höhe zu erhalten.

6.3 „Altenbetreuung“ über die Träger der freien Wohlfahrtpflege Der traditionelle Bereich der „Altenbetreuung“ wird durch die unterschiedliche Ver-bandsstruktur bei den Trägern der öffentlichen Wohlfahrtspflege bisher in unterschiedli-cher Form bezuschusst. Die Zuschüsse enthalten z. T. die Förderung für die Qualifizie-rung und Anleitung von Fachpersonal und Ehrenamtlichen, z.B. als Clubleiterinnen und Clubleiter und die Entwicklung und Organisation von niederschwelligen Angeboten wie Clubtreffen, Begegnungsmöglichkeiten, aktivierenden Angeboten, Freizeitgestaltung. Sie enthalten auch anteilig die Bezuschussung von Planungsbeauftragten bzw. Koordi-natoren im Overhead der Verbände für den Bereich der Altenhilfeplanung. Es werden daher die Zuschussprojekte Lfd. Nr.1,2,4,5 und 10 hier nachfolgend zunächst kurz be-schrieben. Die detaillierte Aufstellung der einzelnen geförderten Leistungen sind der Anlage 4 „Tabelle Übersicht `Altenbetreuung`“ zu entnehmen. Im Anschluss daran wird der Vorschlag zur Reduzierung in diesem Bereich dargestellt.

Altenbetreuung der AWO (Lfd. Nr. 1) mit 6 AltentagesstättenÜber die Altenbetreuung der AWO wird anteilig eine Altenhilfe-Referentin sowie eine Koordinatorin für die Seniorenclubarbeit bezuschusst.Die Seniorenclubarbeit umfasst 49 AWO-Altenclubs mit je ca. 40 Personen.

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Durch die entsprechende organisatorische und finanzielle Hilfe konnte mit jährlich wachsender Anzahl die Selbstorganisation der Angebote für Seniorinnen und Senioren über die AWO z.B. „Wir Sechziger“ und Helferdienst (mit knapp 1000 Einsatzstunden jährlich) und über die AWO-Ehrenamt-Agentur (mit 52 ehrenamtlichen Kräften über-wiegend in der Nachbarschaftshilfe) weiter ausgebaut werden.Als Teil der „Altenbetreuung“ der AWO werden für 6 Altentagesstätten die Mitarbeiter/-innen und anteilige Raumkosten gefördert. Die Angebote in 4 dieser Tagesstätten fungieren als „Anlaufstelle“ für die Bewohner/-innen der Wohnheime. Dies sind: Alten-tagesstätte Stösserstr. 14 im „AW-Dorf Hasenbergl“, Altentagesstätte Plievierpark 15 im AWO-Zentrum-Neuperlach, Altentagesstätte Leopoldstr. 261 im Wohnheim Rudolf Schulte Haus und Altentagesstätte am Reinmarplatz im Wilhelmine-Lübke-Haus. Ohne Verbund mit einem Wohnheim werden die Altentagesstätten Arcisstr. 45 (Stb.3) und Altentagesstätte St.-Michael-Str. 118 (Stb. 14) betrieben. Dieses Tagesstättenangebot ist, entsprechend dem regionalen Bedarf, wie er für die anderen „Anlaufstellen“ in Punkt 6.2.dargestellt wurde, zu erhalten. Dieses spezifische regional integrierte Leis-tungsangebot kann nicht durch die Leistungen der ASZ erbracht werden. CV zentrale Altenbetreuung (Lfd. Nr.2)Über die Zentrale Altenbetreuung bei der Caritas werden die Fachreferentin für die of-fene Altenarbeit und Organisation, Anleitung und gezielte Angebote für die Altenclubar-beit mit 115 Clubs finanziert.

DW Altenbetreuung (Lfd. Nr. 4) und DW offene Altenarbeit (Lfd. Nr. 5)Über diese beiden Zuschussprojekte wird die Club- und Gruppenarbeit in 45 evangeli-schen Kirchengemeinden mit 107 Altenclubs gefördert (Lfd. Nr. 4), und die Personal-kosten für den Fachreferenten für Altenhilfe und Organisation der offenen Altenarbeit (Lfd. Nr. 5).

BRK Altenbetreuung (Lfd. Nr. 10)Über die Altenbetreuung wird beim BRK anteilig der Fachreferent für die offene Alten-arbeit und Organisation und Anleitung für die Altenclubarbeit finanziert.

Für die Zuschussprojekte im Bereich der Altenbetreuung wird vorgeschlagen, im Hin-blick auf den anstehenden Konsolidierungszeitraum 2007-2011 eine Reduzierung i.H.v. 250.000,- € vorzunehmen; Anlage 4 enthält hierzu einen Vorschlag, wie die Sum-me auf die jeweiligen Projekte verteilt werden könnte. Zum einen muss grundsätzlich die Finanzierung der sogenannten Altenhilfefachreferenten im Overhead in Frage gestellt werden. Diese werden zusätzlich zu den 5 % anerkannte zentrale Verwaltungskostenpauschale und den Planungsbeauftragten der Verbände, für die jeder Wohlfahrtsverband einen Zuschuss in Höhe von 86.921.- € erhält (s. Be-schluss des Kinder- und Jugendhilfeausschusses und des Sozialausschusses in der

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gemeinsamen Sitzung vom 21.03.2006 „Zuschussnehmerdatei 2006 Vollzug des Haushaltsplans 2006 für den Bereich „Kooperation mit freien Trägern“ des Sozialrefe-rates/Zentrale“), finanziert. Diese zusätzliche Finanzierung von Fachreferenten ist bei anderen Projekten nicht üblich und sollte damit in Frage gestellt werden. Zum anderen muss allerdings die Organisationshoheit des jeweiligen Verbandes und damit die un-terschiedliche Organisation der Projekte anerkannt werden. Dies führt dazu, dass nicht sämtliche Personalkosten aus der Förderung genommen werden sollten bzw. nicht sämtliche sonstige Kosten im Rahmen der Altenbetreuung unangetastet bleiben soll-ten. So organisiert z. B. das Projekt der laufenden Nr. 2 seine gesamte Altenclubarbeit in der Weise, dass über die bezuschussten Personalkosten quasi keine weiteren Kos-ten für die LHM anfallen. Dies sollte somit akzeptiert werden, da der Output mit den sonstigen Projekten vergleichbar ist.Das Projekt der laufenden Nr. 4 und 5 hingegen erhält für quasi den vergleichbaren Output nahezu die dreifache Fördersumme, da hier zusätzlich an die einzelnen Ge-meinden für die Altenarbeit Zuschüsse ausgereicht werden. Dies bedeutet, dass an dieser Stelle über die Personalkosten hinaus auch die sonstigen Projektkosten in Fra-ge zu stellen sind.

6.4 Themen- und zielgruppenspezifische Angebote und Einrichtungen mit eigenständigem zentralen Auftrag für ganz MünchenErgänzend zum flächendeckenden Angebot der ASZ wird es auch künftig notwendig sein, themen- und zielgruppenspezifische Angebote und Einrichtungen zentral zu koor-dinieren und diese zu fördern. Als zentrale Einrichtungen oder Förderprogramme, die zur Ergänzung der Arbeit der ASZ zu erhalten sind, werden die 5 folgenden Zuschuss-projekte genannt :

- Alzheimergesellschaft mit Netzwerk „DemenzhelferInnen“- Helferpauschalen im Rahmen des Städt. Förderprogramms- IKG Fachberatung für spezifische Anliegen für älterer Kontingentflüchtlinge aus den GUS-Staaten - Wohnraum für Hilfe- Zentrale Organisation vernetzter Angebote für ältere Menschen mit Migrations- hintergrund

Alzheimergesellschaft (Lfd. 34) Stbz. 13und Schulung von Helfer/-innen (Lfd. Nr. 39)Für die große Zahl der Alzheimer-Patienten und ihre Angehörigen ist die Alzheimerge-sellschaft München eine zentrale Anlauf- und Hilfestelle. Ebenso leistet die Alzheimer-gesellschaft München mit ihrem fachlich spezialisierten Angebot Fachberatung für Kol-leginnen und Kollegen. Angesichts der zu erwartenden steigenden Zahl der Demenz-kranken wird die Alzheimergesellschaft als zentraler und kompetenter Anbieter in Mün-chen zur Weiterentwicklung von spezifischen Angeboten und Maßnahmen mit unmit-

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telbarer Wirkung in den Stadtbezirken, wie derzeit z. B. für den Aufbau von speziellen Betreuungsangeboten für Demenzkranke in den ASZ, die Organisation der Informati-onskampagne 2006 und die Erstellung eines Demenzwegweisers für München und Umgebung benötigt. Die Alzheimergesellschaft München hat zudem ein 3-jähriges Modellprojekt übernom-men, das jährlich i. H. von 19.000,-€ mit Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen und der Pflegekassen sowie mit 5000,- € im Jahr über das Sozialreferat gefördert wird. Dieses Modellprojekt endet im Januar 2007. Ziel des Modellprojektes ist der Aufbau einer Münchner Helferzentrale und die Koordination und Vernetzung des Helferkreises der Alzheimergesellschaft mit den weiter auszubauenden Helferkreisen in München. Das Modellprojekt beinhaltet zu-dem den Aufbau und die Qualitätsentwicklung und -sicherung von Schulungen für die sog. „Demenzhelfer“. Zur Fortführung und Verstetigung dieses Angebot werden gem. dem Beschluss des Sozialausschusses vom 10.11.2005 „Verbundsystem speziell für eine durchgängige Versorgung von Menschen mit Demenz“ Stiftungsmittel für die Dauer von zwei Jahren (2007 und 2008) zur Weiterführung einer Halbtags-Sozialpäd-agogenstelle und dem weiteren Aufbau eines Helferverbunds eingesetzt. Diese Förde-rung sollte ab 2009 über Zuschussmittel fortgeführt werden, jedoch unter Anrechnung der bisher geförderten Schulung von Helfern i. H. von 10.000,- € (Lfd. Nr. 39 , von de-nen für das Modellprojekt für die Dauer von 3 Jahren 5000,-€/jährlich eingesetzt wur-den). Somit wird vorgeschlagen, in der Regelförderung ab dem Jahr 2009 (unter der Lfd. Nr. 39) die Bezuschussung um 15.000,- € auf einen Gesamtzuschuss von 25.000,- € zu erhöhen.

Helferpauschalen im Rahmen des städtischen Förderprogramms zur Verbesse-rung der ambulanten Pflege (Lfd.Nr. 41)Mit Beschluss des Sozialausschusses am 18.01.2001 und des Sozialhilfeausschusses am 01.02.2001 wurde als eine Maßnahme im Rahmen des „städtischen Förderpro-gramms zur Verbesserung der Situation in der ambulanten Pflege“ die Bezuschussung der Einsätze von geschulten freiwilligen Helferinnen und Helfern vorgesehen. Diese werden stundenweise gezielt eingesetzt, um pflegende Angehörige zu entlasten oder bei alleinlebenden älteren Menschen, die einen Bedarf an unterstützenden Hilfen ha-ben. Der Einsatz der jeweiligen Helferin oder des Helfers erfolgt immer über eine Ein-richtung der offenen Altenarbeit, wie ASZ, Beratungsstellen, ambulante Pflegedienste oder gerontopsychiatrische Dienste, die jeweils auch den konkreten Bedarf für den Einsatz feststellen. Der im Jahr 2001 zum damaligen Zeitpunkt ermittelte Bedarf an Helfereinsätzen spezi-ell bei Demenzkranken ergab einen hohen Zuschussbedarf, der ein Jahr später durch das Pflegeleistungsergänzungsgesetz (PfLEG) und die darin verankerte Regelung für Pflegebedürftige mit „erheblichem Bedarf an Beaufsichtigung und Betreuung“ aner-kannt wurde. Über diese gesetzliche Regelung wurde seit 01.04.2002 die Möglichkeit

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geschaffen, bei Pflegebedürftigen die Kosten für zusätzliche Betreuungsleistungen nach PfLEG i.H.v. bis zu 460,- € im Jahr anzuerkennen. Das städtische Förderpro-gramm wurde daraufhin über die Festlegung in den Leitlinien so ausgestaltet, dass die Gewährung der gesetzlichen Leistungen nach dem PfLEG Vorrang haben vor der Be-zuschussung über freiwillige Leistungen aus dem städt. Förderprogramm. Der Perso-nenkreis für die Förderung über städt. Zuschüsse sind Pflegebedürftige, bei denen (noch) keine Pflegestufe anerkannt wurde, und Personen mit Pflegestufe, bei denen über den Einsatz der Helferinnen und Helfer eine Stabilisierung ihrer Situation erreicht werden kann; vor allem dient der Einsatz der Vermeidung sozialer Isolation oder Ver-wahrlosung. Für die Vergabe von Aufwandsentschädigungen für die Helfereinsätze wurden Leitlini-en festgelegt. Berechtigt sind Personen über 60 Jahre, die mit ihrem Einkommen un-terhalb der Einkommensgrenzen gem. § 53 der Abgabenordung liegen. Eine Auf-wandsentschädigung von 39,- € im Monat wird nach dem Antrag durch die einsetzen-de Stelle für den einzelnen Klienten zentral im Sozialreferat, Abteilung Hilfen im Alter bei Pflege und Betreuung, genehmigt.Seit 2001 konnte ein Helfernetz aufgebaut werden, an dem inzwischen verteilt über das gesamte Stadtgebiet 20 Einrichtungen beteiligt sind. Im Jahr 2005 kamen 122 Hel-ferinnen und Helfer zum Einsatz, die 206 ältere Menschen betreuten (mit 1.967 Ein-satzmonaten). Hierfür wurden insgesamt knapp 80.000,- € über das städtische Förder-programm bewilligt. Im Haushalt sind für dieses Förderprogramm Mittel i. H. von 260.838,-€ bereitgestellt. Eine Kürzung des bereitgestellten Betrages um 60.636,- € wird vorgeschlagen. Eine weitere Mittelkürzung ist nicht vorgesehen, da das Helfernetz noch erweitert wird und weitere Helferkreise z.B. mit Migrationshintergrund und Helfer für Betreuungsfälle im Aufbau sind. IKG Sprachkurs für ältere Kontingentflüchtlinge (Lfd. Nr. 38) Stbz. 5Die Israelitische Kultusgemeinde München und Oberbayern hat Anfang 2004 im Rah-men des „Projektes zur Förderung von Sprachkompetenz im Rahmen von sozialem Lernen für ältere Kontingentflüchtlinge aus den GUS-Staaten“ Sprachkurse, die zuvor über die VHS angeboten und gefördert wurden, übernommen. Nach in Kraft treten des Zuwanderungsgesetzes wurden in 2005 als Übergangsjahr die Sprach- und Integrati-onskurse für den Personenkreis der älteren Kontingentflüchtlinge aus den GUS-Staa-ten weitergeführt. Die Änderungen des Zuwanderungsgesetzes enthalten auch die Aufhebung der Altersbegrenzung für die Förderung von Sprach- und Integrationskur-sen. Nach Beendigung des Wintersemesters ist daher im Jahr 2006 eine Umstellung der Sprach- und Integrationskurse auf die Förderbedingungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erforderlich. Die IKG hat eine Zulassung als Sprach-kursträger, um die Kurse über das Bundesförderprogramm selbst anzubieten. Nach dem ersten Quartal 2006 wird lediglich eine sozialpädagogische Fachkraft mit einer

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Wochenarbeitszeit von 19,25 Std. für die Beratung und Begleitung der vielen älteren jüdischen Zuwanderer über die IKG gefördert. Diese Fachkraft übernimmt angebunden an den Sozialdienst der IKG auch die Fachberatung für spezifische Fragestellungen zu dieser Personengruppe für die SBH, die ASZ und andere Einrichtungen. Die Förderung belief sich bisher auf 66.980,- €. In 2006 werden lediglich bis zum Ende des ersten Quartals als Übergangsregelung die Honorarkosten für die Sprach- u. Inte-grationskurse anerkannt, da durch die Aufhebung der Altersbegrenzung für die Förde-rung dieser Kurse Bundesmittel eingesetzt werden können. Es wird daher vorgeschla-gen, den Zuschuss ab 2006 auf 27.000,- € zur Finanzierung einer Halbtags-Sozialpäd-agogenstelle zurückzufahren, d.h. im Rahmen der Sonderkonsolidierung 2006 können 39.980,- € eingespart werden.

Wohnraum für Hilfe im Seniorentreff Neuhausen (Lfd.Nr. 24)Das seit 10 Jahren bestehende Projekt „Wohnraum für Hilfe“, für das Räumlichkeiten und die technische Ausstattung des Seniorentreffs Neuhausen genutzt werden, ist ein zentrales Angebot für München. Zusammen mit dem Studentenwerk werden in (größe-re) Wohnungen von Seniorinnen und Senioren jüngere Mieterinnen und Mieter gegen Hilfeleistung im Haushalt vermittelt. Dem älteren Menschen ermöglicht es durch die konkreten Hilfeleistungen das Leben in der angestammten Wohnung so lange wie möglich fortzuführen, aber auch der soziale und kommunikative Aspekt ist u. a. als Verbindung zwischen den Generationen wichtig und sinnstiftend. Seit Projektbeginn konnten ca. 200 Wohnpartnerschaften vermittelt werden. Das Projekt erfordert viel Öf-fentlichkeitsarbeit und intensive Einzelberatung damit das Miteinander-Wohnen auf der Basis von „Wohnraum für Hilfe“ gelingt. Zu Anfang des Projektes stand die Klärung der rechtlichen Situation und die Erarbeitung von Verträgen (Vereinbarung des Mietvertra-ges gegen Hilfeleistungen) im Vordergrund. Öffentlichkeitsarbeit, Beratung und Betreu-ung der Wohnpartnerschaften mit ihren sehr individuellen Bedarfslagen und die Wei-terentwicklung der Standardisierung dieser Alternativen Wohnform umfassen derzeit die Hauptaufgaben der Projektleitung und der drei ehrenamtlichen Helfer. Von ihnen werden jährlich durchschnittlich 200 persönlichen Beratungen von Mietinteressenten durchgeführt. Die Anzahl der Vermittlungen in Wohnpartnerschaften umfasst seit dem Jahr 2000 durchschnittlich 26 im Jahr. Nachdem die vertraglichen Regelungen, die zu Beginn des Projektes erarbeitet werden mussten, feststehen und als standardisierte Vertragsformulare zur Verfügung stehen und wiederkehrende Konflikte aus der Erfah-rung mit dem Projekt mit weniger Zeitaufwand zu bewältigen sind kann davon ausge-gangen werden, dass die Vermittlung und Begleitung von Wohnpartnerschaften auch mit einer geringeren Stundenzahl von hauptamtlichen Kräften zu leisten ist. Es wird daher vorgeschlagen, den Zuschuss von bisher 22.250,- € auf neu 12.250,- € zu redu-zieren. Damit kann in Rahmen der Sonderkonsolidierung 2006 ein Betrag von 10.000,- € eingebracht werden. Mit Schreiben vom 17.05.2006 hat der Verein mit eindringlichen Argumenten sich gegen eine Kürzung ausgesprochen. Dieser Kürzungsvorschlag steht

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daher unter dem Vorbehalt einer weiteren Klärung mit dem Träger.

Donna Mobile (lfd.Nr. 15)Donna Mobile leistet mehrsprachige Gesundheitsberatung und bietet Informationsver-anstaltungen zu Gesundheitsthemen. Im Rahmen der interkulturellen Altenarbeit hat Donna Mobile den Auftrag, Angebote in die ASZ zu implementieren und die Öffnung der Regeldienste und die Zusammenarbeit mit den Migrationsdiensten zu fördern. Die Schulung von Leiterinnen für Selbsthilfegruppen und die Ausbildung freiwilliger Helfe-rinnen mit Migrationshintergrund gehört ebenfalls zu seinem Leistungsangebot. Es wird vorgeschlagen Donna Mobile in voller Höhe weiter zu bezuschussen, da es mit seinem zentralen Angebot wesentliche Impulse und Fachberatung bietet, um die Schwellenängste älterer Migrantinnen und Migranten gegenüber der Inanspruchnahme von Versorgungsleistungen und Pflege zu überwinden. Fachberatung bietet Donna Mobile auch bei der Umsetzung von Angeboten für ältere Menschen mit Migrationshin-tergrund entsprechend der Ausrichtung der neuen Konzeption der ASZ.

IM Integrationsdienst älterer Ausländer (Lfd. Nr. 36)Über den Integrationsdienst der IM werden insbesondere für in der Altenarbeit tätige Kolleginnen und Kollegen zentrale Fachberatung sowie eine Reihe von Schulungen, Veranstaltungen und Fachtagungen entwickelt und angeboten. Dieser seit 1999 beste-hende Integrationsdienst hat zudem die Aufgabe, die Nutzung der Angebote der beste-henden Regeldienste für ältere Migrantinnen und Migranten zu erhöhen. Im Rahmen der Studie „Lebenssituation älterer Migrantinnen und Migranten in München“, die Herr Dr. Anderson im Auftrag des Sozialreferates durchführt und deren Ergebnisse bis Ende 2006 vorliegen, werden u.a. auch die erfolgreichen Beratungsleistungen des Mi-grationsdienstes der IM und deren positive Wirkung in Bezug auf die Reduzierung von Schwellenängsten und die Integration älterer Menschen mit Migrationshintergrund mit einbezogen werden. Es wird daher vorgeschlagen, den Zuschuss in voller Höhe weiter zu gewähren.

6.5 Seniorenbildung und Förderung von bürgerschaftlichem Engagement von und für ältere Menschen

6.5.1 Seniorenbildung Seniorenbildung wird als zentraler Auftrag für die 3 Bildungswerke gefördert. Die in- haltliche Abgrenzung der Schwerpunkte zum ASZ Kurs- und Gruppenangebot wird

wie in der neuen ASZ-Konzeption festgelegt über die AGMES (Arbeitsgemeinschaft Münchner Erwachsenenbildungseinrichtungen – Seniorenprogramm) vorgenom- men. Darüber hinaus werden in der AGMES übergreifende Schulungskonzepte und

Fachtage entwickelt und durchgeführt.

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Evangelisches Bildungswerk (lfd.Nr.12 und 14) Münchner Bildungswerk (lfd.Nr. 11 und 13)

Mit diesen beiden Bildungswerken wurde für den Budgetzeitraum 2006 – 2008 ein Vertrag für das Seniorenbildungsprogramm abgeschlossen.Evangelisches Bildungswerk und Münchner Bildungswerk machen in gegenseitiger Abstimmung den Seniorinnen und Senioren gezielte Angebote, um die Urteilsbil-dung, Persönlichkeits- und Interessenswahrnehmung älterer Menschen zu fördern. Damit unterstützen sie eine erfolgreiche Reflexion von Lebensfragen und die Aus-einandersetzung mit altersspezifischen Entwicklungsthemen. Über ein gemeinsa-mes Bildungsbedürfnis werden individuelle Netzwerke gefördert.Darüber hinaus machen sie konkrete Qualifizierungs- und Orientierungsangebote für Menschen, die sich im Bereich Bürgerschaftliches Engagement interessieren, erschließen Felder, in denen Interessierte tätig sein und ihre Kompetenzen einbrin-gen können und erschließen dadurch zusätzliche Betreuungs- und Selbsthilfepoten-tiale. Diese seniorengerechte Grundausbildung ist wesentliche Voraussetzung, um z.B. in den ASZ Gruppenleitungen zu übernehmen, die vor Ort als Methode einge-setzt werden, tragfähige soziale Netzwerke aufzubauen und älteren Menschen mit psychischen oder sozialen Einschränkungen die Teilhabe an einer Gemeinschaft zu ermöglichen. In Form von Fachtagen bieten sie konkrete Weiterbildungsmöglichkeiten und Multi-plikatorenschulungen für haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.Da die beiden Bildungswerke die einzigen Anbieter in München sind, die diese ge-zielten Angebote entwickeln und umsetzen, wird vorgeschlagen, die Förderung in vollem Umfang weiter zu gewähren.

Seniorenprogramm der MVHS (lfd. Nr. 37) Das Seniorenbildungsprogramm der Münchner Volkshochschule (MVHS) wird seit 1997 vom Sozialreferat als gesonderter Aufgabenbereich innerhalb der MVHS be-zuschusst. Die Seniorenbildung stellt einen Teilbereich der MVHS dar, die für ihre Angebote in der Erwachsenenbildung Zuschüsse vom Kulturreferat erhält. Über das Seniorenprogramm fördert die MVHS mit ihren Lehr- und Studiengängen den Dialog zwischen den Generationen, Kulturen und Religionen und wirbt für eine Kommunikationsstruktur, die es ermöglicht, gegenseitige Teilnahmslosigkeit und Gewalt abzubauen. Sie erreicht insbesondere eine Zielgruppe mit hoher Erwartung an Inhalt und Qualität des Bildungsangebotes. Darüber hinaus treibt die MVHS eine funktionierende Vernetzung zwischen MVHS und Stadtbüchereien sowie Schulen voran.Die Finanzierung der Seniorenprogrammentwicklung und Organisation der Kurse an drei Standorten wird weiterhin bezuschusst, es wird jedoch vorgeschlagen, die Zu-schusssumme um 100.000,- € zu kürzen. Die MVHS hat sich bereit erklärt, die Kon-

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solidierung um 100.000,- € durch höhere Einnahmen aus dem Kursbetrieb um 25.000,- € und eine Senkung der Verwaltungskostenanteile um 75.000,- € zu erbrin-gen. Die höheren Einnahmen werden durch größere Teilnehmerzahlen je Angebot und partielle Erhöhung der Kursgebühren erzielt, jedoch nur bis maximal zu der Höhe der Gebühren, die auch bei den übrigen Kursen im Erwachsenenbildungsbe-reich für die vom Kulturreferat bezuschussten Angebote erhoben werden. Das Sozi-alreferat erhält den Auftrag, einen entsprechenden Vertrag mit der MVHS für den Budgetzeitraum bis Ende 2008 zu schließen. Ab 2009 ist eine weitere Kürzung der Verwaltungskostenanteile um 50.000,-€ vorzunehmen, hierzu ergeht der Auftrag an das Sozialreferat, einen Vertrag mit der entsprechend reduzierten Summe mit der MVHS zu vereinbaren.

6.5.2 Förderung des bürgerschaftlichen Engagements von und für ältere MenschenDie nachfolgenden 6 bezuschussten Projekte des bürgerschaftlichen Engagements (BE) sind zur Ergänzung der Arbeit mit älteren Menschen von Bedeutung. Sie dienen den ASZ, aber auch anderen Einrichtungen der Altenarbeit z. B. auch der ambulanten Pflege und den Heimen als Partner, zum einen als Zulieferer von geschulten Perso-nen, zum anderen mit der Entwicklung von Angeboten, die als Bedarf aus den Pflege-heimen, den ASZ , Pflegediensten u.a. Einrichtungen erwachsen und mit Laienkräften organisiert oder durchgeführt werden können. Eine enge Zusammenarbeit mit den An-geboten des BE über die Träger der freien Wohlfahrtspflege, über

Tatendrang als Freiwilligen-Agentur und mit FöBE ist dabei selbstverständliche Vor-aussetzung.

Schulung zur Seniorenbegleiterin im evangelischen Bildungswerk Mit Beschluss des Sozialausschusses am 18.01.2001 und des Sozialhilfeausschusses am 01.02.2001 wurde als eine Maßnahme im Rahmen des „städtischen Förderpro-gramms zur Verbesserung der Situation in der ambulanten Pflege“ die Bezuschussung eines speziell zu entwickelnden Schulungsprogramms für „Seniorenbegleiterinnen“ be-schlossen. Mit dem Aufbau der Schulung wurde noch im gleichen Jahr begonnen, und es konnten jeweils 2 Schulungskurse im Jahr stattfinden. Die Schulung zur Senioren-begleiterin ist weiterhin sehr nachgefragt bei Menschen, die sich für eine ehrenamtli-che Tätigkeit ausbilden lassen möchten. Die geschulten Seniorenbegleiterinnen sind im Bereich der Betreuung von Menschen in der eigenen Häuslichkeit unersetzbar ge-worden. Da die Werbung für den Kurs und das Curriculum für die Schulung erprobt und sehr gut eingespielt ist, kann die Schulung für Seniorenbegleiterinnen integriert in das Schulungsprogramm für Ehrenamtliche beim Evangelischen Bildungswerk mit auf-genommen werden. Damit wird diese Schulung für Helferinnen weiter angeboten wer-den, in der Struktur im Gesamt-Schulungsprogramms für ehrenamtliche Kräfte des Evangelischen Bildungswerkes sind hierzu die entsprechenden Veränderungen vorzu-

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nehmen. Es wird daher vorgeschlagen, den zum Aufbau der Seniorenbegleiterinnen-schulung gewährten Zuschuss zu beenden, d.h. im Rahmen der Sonderkonsolidierung für 2006 können 20.452,- € eingespart werden.

DSW (Lfd. Nr. 27-29)Das Deutsche Sozialwerk leistet im Bereich der Einsätze freiwilliger Helfer die Anwer-bung, Schulung und Begleitung. Hierzu werden 2 Projekte gefördert. Für Einsätze bei älteren Menschen in der eigenen Wohnung werden Einzelfälle überwiegend von der Bezirkssozialarbeit und den SBH benannt, bei denen der Bedarf für den Einsatz eines Helfers festgestellt wurde (jährlich werden 40 Personen von 23 Helfer/-innen besucht). Im Bereich der Heime ist ein Kreis von Helfern aufgebaut, der den Heimen für Besuchsdienste bei den Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern zur Verfügung steht (jährlich werden 44 Personen von 22 Helfer/-innen besucht). Für die konkreten Helfereinsätze werden Helferpauschalen für den Besuchsdienst zu hause (mit 39,-€ monatl.) und den Besuchsdienst im Heim (mit 30,-€ monatl.) über die jeweili-gen Förderprogramme gesondert gewährt. Bisher wurden dem DSW die Kosten für die Räume in der Schwanthalerstraße bezuschusst, die als Zentrum der DSW Gruppe München einschließlich Büro dienen. Es wird davon ausgegangen, das der DSW dau-erhaft die Raumkosten über die Vereinsarbeit und Spenden aufbringen kann. Daher wird vorgeschlagen, den Zuschuss für die Raumkosten nicht mehr

weiter zu gewähren. Im Rahmen der Sonderkonsolidierung können somit 19.920,-€ eingespart werden.

Seminar für ehrenamtliche (pflegerische) Dienste der IM (Lfd. Nr. 42)Im Seminar für ehrenamtliche (pflegerische) Dienste werden Helferinnen und Helfer zum Einsatz bei Pflegebedürftigen und ihre Familien, in der Nachbarschaftshilfe oder Gemeinde geschult. Die geschulten Kräfte werden über eine enge Zusammenarbeit des Seminars für ehrenamtliche Dienste mit allen Einrichtungen der offenen Altenhilfe und den Gemeinden auch direkt an ihre Einsatzstellen weitervermittelt. Jährlich finden 9 Altenhilfekurse mit ca. 140 Teilnehmerinnen und Teilnehmern statt. 5 Einzel- und 14 Fortbildungsveranstaltungen werden von ca. 400 Personen besucht. Da das Seminar für ehrenamtliche Dienste auch Schulungsmodule für die Schulung von Demenzhelfern und Inhouseschulung für Einrichtungen zur Schulung freiwilliger Helfer in einer Region z. B. in ASZ anbietet, und Schulungsmodule für die Schulung von Helferinnnen mit Mi-grationshintergrund in Planung ist, wird vorgeschlagen, den Zuschuss in voller Höhe beizubehalten.

Freiwilligen Zentrum Nord der Caritas (Lfd. Nr. 18)Zum Netz der Caritas Freiwilligen Zentren München gehört das Freiwilligen Zentrum Nord, das seit 2004 bezuschusst wird, um freiwilliges ehrenamtliches Engagement für

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und von älteren Menschen zu fördern. Das Zentrum umfasst dabei 3 Arbeitsschwer-punkte, die Vermittlungsstelle mit Beratungs- und Öffentlichkeitsarbeit , das Forum frei-willigen Engagements und die Werkstatt sozialer Aktionen. Es wird vorgeschlagen, dieses Projekt in voller Höhe weiter zu bezuschussen.

Seniorenbörse und „Spurwechsel“ (Lfd. Nr. 30 u.31)Die Seniorenbörse in der Rumfordstr. 25 bietet Menschen ein Forum, die ihre Fähig-keiten einbringen und an andere weitergeben möchten. Das Angebot umfasst dabei 5 Schwerpunkte: offener Treff für Frauen und Männer ab 55, Informations- und Bera-tungsstelle, Vermittlung Netzwerk „Senioren für Senioren“, Kurse zur Erweiterung der eigenen Kenntnisse und Fähigkeiten und themenorientierte Arbeits- und Gesprächs-kreise.Das Projekt „Spurwechsel-Neue Chancen nach der Lebensmitte“ wurde aus den Er-fahrungen der Frauenbörse entwickelt und spricht Frauen ab 55 an, die nach Jahren der Familienarbeit und häufig mit Doppelbelastung durch Erwerbsarbeit, Zeit für sich selbst finden. Ziel der 3 x im Jahr angebotenen Orientierungskurse ist es, zu selbstbe-wusster Lebensgestaltung zu befähigen, sich der eigenen Lebensbiographie zu stellen, sich mit Bedingungen der Gegenwart auseinander zu setzen und Perspektiven für das eigene Altern und für ein Leben im Rentenalter zu entwickeln. Im Rahmen der Kurses lernen die Teilnehmerinnen auch alle Möglichkeiten des Bürgerschaftlichen Engage-ments kennen und entwickeln für sich die geeignete Form des Einsatzes. Es wird vorgeschlagen, sowohl die Seniorenbörse als auch das Projekt „Spurwechsel“ in voller Höhe weiter zu bezuschussen.

ZAB (Lfd. Nr. 9)ZAB „Zusammen Aktiv Bleiben e.V.“ entstand 1981 als Initiative für Sport-/Spiel- und Bewegungsangebote vor allem auch als Begegnungsmöglichkeit zwischen den Gene-rationen zunächst über ehrenamtliches Engagement, für das eine Anlaufstelle in der Rumfordstr. 21 a installiert wurde. Schwerpunkt ist die Organisation von Aktivitäten und Begegnungsmöglichkeiten vor allem in Gruppen, die über geschulte Honorarkräfte (33) oder Ehrenamtliche (6) geleitet werden. In die Gruppen werden auch mobilitäts-eingeschränkte Personen und häufig Personen, die ohne die Vertrautheit und den Schutz der Gruppe nicht mehr an Aktivitäten teilnehmen könnten, mit einbezogen. Die Angebote dienen der Einbindung in das soziale Umfeld und tragen stark zur gesund-heitlichen Prävention und Rehabilitiation bei. Ein über Spendenmittel finanzierter Kleinbus wird hierzu bei ZAB eingesetzt. Über ZAB werden auch Gruppenangebote für jüngere Menschen organisiert und angeboten mit sehr guten Erfahrungen mit gemein-samen generationenübergreifenden Aktivitäten. Es wird vorgeschlagen ZAB in voller Höhe weiter zu bezuschussen.

6.6 Förderung von Einzelangeboten

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VdK (Lfd.Nr. 25)Der Verband der Kriegs- und Wehrdienstopfer, Behinderten und Sozialrentner Deutschlands e. V, KV München übernimmt die Beratung, Betreuung und Vertretung seiner Mitglieder in Angelegenheiten der Kriegs- und Wehrdienstopferversorgung, So-zialversicherung, Sozialhilfe und des Schwerbehindertengesetzes. Mit dem Zuschuss werden Veranstaltungen und Maßnahmen zur Begleitung und Schulung von ehrenamt-lichen Mitgliedern unterstützt. Da mit dem Zuschuss i.H.v.9.960,-€ lediglich das Defizit von Veranstaltungen des Verbandes, sowie Aufwendungen für die Anerkennung von Ehrenamtliche erstattet werden, wird vorgeschlagen, diesen Zuschuss über die Regel-förderung einzustellen. Sollte in den nächsten Jahren ein Bedarf für Einzelveranstal-tungen oder im Bereich des Ehrenamtes bestehen, der nicht über Spenden und Ver-bandseinnahmen gedeckt wäre, kann dieser als Einzelmaßnahme beantragt werden. Es wird dann geprüft, ob hierfür ggf. über Zuschüsse für einzelne Angebote (Lfd. Nr. 43) eine einmalige Zuwendung gewährt werden kann.

VdH (Lfd.Nr. 26) Der Verband der Heimkehrer, Kriegsgefangenen und Vermisstenangehörige Deutsch-lands e.V., KV München gewährt seinen Mitgliedern Beratung und Hilfe in Rechts- und Versorgungsfragen, in Wohnungs- und Rentenangelegenheiten. Da dieser Zuschuss i.H.v.2.000,- € lediglich der Deckung des Defizits von Veranstaltungen des Verbandes dient, wird vorgeschlagen, den Zuschuss über die Regelförderung zu beenden. Sollte in den nächsten Jahren ein Bedarf für Einzelveranstaltungen bestehen, der nicht über Spenden und Verbandseinnahmen gedeckt wäre, kann dieser als Einzelmaßnahme beantragt werden. Es wird dann geprüft, ob hierfür ggf. über Zuschüsse für einzelne Angebote (Lfd. Nr. 43) eine einmalige Zuwendung gewährt werden kann.

Soziale Betreuung durch Musik (Lfd. Nr. 33)Über das Zivildienst-Musikprojekt des Vereins soziale Betreuung durch Musik e. V. werden in Pflegeheimen, ASZ, Krankenhäusern und Behinderteneinrichtungen musika-lische Veranstaltungen durchgeführt. Unter Anleitung von 3 Fachkräften aus dem mu-sikalischen, pädagogischen und musiktherapeutischen Bereich werden junge ange-hende Musiker auf diese Aufgaben vorbereitet. Im Rahmen des Zivildienstes sind die jungen Musiker von ihrem Einsatz im sozialen Bereich zur Hälfte befreit. Das Münch-ner Zivildienst-Musikprojekt besteht seit 1990. Vom Musikprojekt werden ca. 140 Ver-anstaltungen im Jahr durchgeführt. Die jeweilige Einrichtung zahlt für den Auftritt der Musiker ein Honorar. In den letzten Jahren hat der Bezirk Oberbayern den Zuschuss für das Projekt weiter gekürzt. Zudem kann derzeit nicht mehr so viel an Eigenmitteln eingespielt werden. Durch den starken Rückgang der Zahl der Zivildienstleistenden und die Verkürzung der Dauer des Zivildienstes ist das Projekt gefährdet, nicht mehr die ausreichende Zahl von Teilnehmern gewinnen zu können. Zudem sollten die (weni-gen) Zivildienstleistenden zum direkten Einsatz auf den Stellen im sozialen Hilfsdienst

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kommen. Für Veranstaltungsangebote in den Heimen, ASZ u. a. sozialen Einrichtun-gen gibt es eine ausreichende Auswahl an Musikern und überwiegend durch Initiativen bürgerschaftlichen Engagements entwickelte Darbietungen wie Theatergruppen, Se-niorenchor etc. Daher wird vorgeschlagen den Zuschuss zu beenden. Damit kann ein Konsolidierungsbeitrag im Rahmen der Sonderkonsolidierung 2006 in Höhe von 25.290,- € beigetragen werden. LAB (Lfd. Nr. 8) LAB- „Lange Aktiv-Bleiben“ ist 1960 aus der Lebensabendbewegung, der ersten Selbsthilfeorganisation älterer Menschen, entstanden. Die Altentagesstätte LAB in der Schwanthalerstraße, die auch Sitz des LAB-Landes-verbandes Bayern ist, bietet den 320 Mitgliedern und anderen interessierten Personen Beratung, psychosoziale Begleitung, Begegnung und aktivierende Angebote. Die Mit-glieder von LAB und Nutzer der Tagesstätte sind überwiegend Heimatvertriebene, z.B. Ostpreußen, Donauschwaben, Bosnier, Polen, Letten, aus der Altersgruppe zwischen 75 und 85 Jahre. Die Nutzer kommen überwiegend aus dem direkten Einzugsbereich der Innenstadt, aber auch aus dem gesamten Stadtgebiet Münchens. Die Nutzer ha-ben oft keinen Kontakt zu anderen Einrichtungen der offenen Altenarbeit. Ein Sozial-pädagoge und eine Bürokraft (Teilzeit) bieten zusammen mit 24 ehrenamtlichen Kräf-ten das Programm der Tagesstätte an und leisten Beratung und Einzelfallhilfe. Wegen des Rückgangs der Mitglieder gibt es seit 8 Jahren keinen LAB-Bundesver-band mehr. Auch in der Münchner Tagesstätte von LAB ist ein Rückgang der Mitglie-der und Besucher zu beobachten. In Augsburg wurde 2005 der Treffpunkt und die Ver-einstätigkeit von LAB beendet. Weitere LAB –Tagesstätten in Bayern befinden sich nur noch in Bad Füssing und Regensburg. In Kassel wird für die Mitglieder der Lebens-abendbewegung lediglich ein Mietzuschuss für die Räumlichkeiten gegeben, die Orga-nisation und die Veranstaltungen erfolgen dort auf rein ehrenamtlicher Basis. Im Zeit-raum bis 2011 sollte daher die Beendigung des Treffpunktes für LAB in der Schwan-thalerstraße und die Beendigung der Zuschüsse für die Räumlichkeiten und die haupt-amtlichen Mitarbeiter vorbereitet werden. Dies sollte jedoch in einer Form erfolgen, dass Aktivitäten und Begegnungsmöglichkeiten der verbleibenden Gruppen von LAB in andere Räumlichkeiten z.B. in ASZ stattfinden können.

Einzelne Angebote der Begegnung, Kommunikation und Bildung für alte Men-schen (Lfd. Nr. 43) Dieser Haushaltsansatz dient der Einzelförderung mit kleinen Beträgen für spezielle Angebote z.B. Russlandhilfe, Förderung von Info-Veranstaltung zur Gesundheit durch den „Gesundheitsladen“, einzelne Fachtage, Initiativen, Aktionen zu gerontologischen oder altenpolitischen Themen.Für die zweckgebundene Vergabe von Einzelzuschüssen ist eine niedrigere Summe ausreichend. Es wird vorgeschlagen, einen Konsolidierungsbeitrag von 62.762,- € im

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Rahmen der Sonderkonsolidierung 2006 zu erbringen.

Anhörung des BezirksausschussesIn dieser Beratungsangelegenheit ist die Anhörung der Bezirkausschüsse vorgeschrieben (vgl. Anlage 1 der BA-Satzung). Die Gremien wurden um eine Stellungnahme gebeten. Folgende Bezirksausschüsse haben zu der Beschlussvorlage Stellung genommen und zu-gestimmt: Bezirksausschuss 1 (Altstadt-Lehel), Bezirksausschuss 6 (Sendling), Bezirks-ausschuss 10 (Moosach), Bezirksausschuss 11 (Milbertshofen-Am Hart), Bezirksaus-schuss 12 (Schwabing-Freimann), Bezirksausschuss 14 (Berg am Laim), Bezirksaus-schuss 19 (Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln), Bezirksausschuss 21 (Pasing-Obermenzing).

Folgende 8 Bezirksausschüsse haben zu der Beschlussvorlage Stellung genommen:

Der Bezirksausschuss 4 (Schwabing-West) weist darauf hin, dass trotz „Verlegung des ASZ Rümannstraße in die Siegesstraße dieses ASZ dem 4. Stadtbezirk zugerechnet wird, obwohl es im Stadtbezirk 12 liegt!“ Die Verwaltung hat den Hinweis aufgenommen und die Angaben nach dem Umzug des ASZ in die Siegesstraße (im Mai 2006) im Text der Vorlage und den Anlagen berichtigt. Daraus ergibt sich zwar eine veränderte Bedarfsreihenfolge der Stadtbezirke, jedoch keine Veränderung im aktuellen Ausbauplan. Seitens der Stadt ist keine Änderung des ASZ-Standortes Schwabing-West vorgesehen.

Der Bezirksausschuss 5 (Au-Haidhausen) hat Stellung genommen „zum weiteren Ausbau-plan der ASZ sowie einer möglichen Schließung von Standorten und betont dabei die Be-deutung der kirchlichen und verbandlichen Altenarbeit und die Vernetzung mit den ASZ-An-geboten.“Die Anliegen der Stellungnahme werden berücksichtigt. Es ist keine Auflösung von ASZ-Standorten vorgesehen. Über eine Standortverlagerung würde, wie auf Seite13 des Be-schlusstextes erläutert, in jedem Fall über einen Einzelbeschluss im Stadtrat entschieden werden.

Der Bezirksausschuss 13 (Bogenhausen) „fordert in seiner vorläufigen Stellungnahme das Sozialreferat auf, mit der katholischen Kirchengemeinde St. Emmeram und dem Diakonie-verein Immanuelkirche e.V. erneut Verhandlungen aufzunehmen, inwieweit die alten Pla-nungen für das ASZ Bogenhausen-Ost wieder aufleben könnten. Falls das ursprüngliche Grundstück nicht mehr zur Verfügung stehen sollte, bittet der BA darum, die Suche nach einem neuen geeigneten Standort aufzunehmen. Für die Sicherung eines neuen Standorts empfehlen wir auch zu prüfen, ob sich hierzu das Gelände der Prinz-Eugen-Kaserne, das gerade in den Besitz der LHM übergegangen ist, eignet. Außerdem bittet der BA darum,

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nachzuforschen, welche städtischen Stiftungsmittel in Frage kämen, um den Bau eines zweiten ASZ schneller vorantreiben zu können.“Die dargestellten Argumente werden vom Sozialreferat berücksichtigt. Die wachsende Zahl über 65-jähriger Menschen im Stadtbezirk 13 bestätigt einen Bedarf für ein zweites ASZ. Von Seiten des Sozialreferates werden die erforderlichen Schritte eingeleitet, um die ge-nannten Grundstücke zu prüfen und das Planungsverfahren in Angriff zu nehmen. Die be-nötigten Investitionskosten können jedoch vor 2011 nicht in Aussicht gestellt werden.

Der Bezirksausschuss 15 (Trudering-Riem) „beantragt, dass aufgrund des vorhandenen Bedarfes weiterhin Planungen für das zweite Alten- und Service-Zentrum im Stadtbezirk 15 fortgeführt und realisiert werden.“ Darüber hinaus stellt der BA 15 den Antrag, „ die be-grenzten personellen Ressourcen des ASZ Riem vordringlich für die Betreuung von und die Arbeit mit Senioren und ihren Angehörigen zu nutzen und durch eine Bestandsgarantie für den Promenadentreff im Stadtquartier Gartenstadt Trudering und Waldtrudering die Ver-sorgung der Seniorinnen und Senioren zu gewährleisten.“Diese Anliegen werden vom Sozialreferat berücksichtigt. Das ASZ Riem wird das komplet-te Leistungsangebot eines ASZ umsetzen und seine Angebote den Seniorinnen und Senio-ren des gesamten Stadtbezirkes zur Verfügung stellen. Der Promenadentreff wird als not-wendiges Angebot der offenen Altenhilfe im Quartier erhalten.

Der BA 16 Ramersdorf-Perlach "musste feststellen, dass die Beschlussvorlage zahlreiche Kürzungen enthält. Hiergegen protestiert der BA 16 ausdrücklich und wird diese so nicht hinnehmen, zumal der Bevölkerungsanteil unserer älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger vor allem im Stadtteil Ramersdorf immens hoch ist. Auch muss bedacht werden, dass die Anzahl älterer Bürgerinnen und Bürger mit Migrationshintergrund ständig wächst, dies soll-te als Argument unbedingt in die weiteren Planungen einbezogen werden." Das Anliegen des BA 16 wurde berücksichtigt. Der Stb. 16 ist im Bedarfsplan (Punkt 5 der Vorlage) mit der zweithöchsten Dringlichkeit für die Schaffung eines ASZ bewertet. Im Stb. 16 sowie im Bereich der Arbeit mit älteren Menschen mit Migrationshintergund sind keine Kürzungen vorgesehen.

Der Bezirksausschuss 18 (Untergiesing-Harlaching) weist darauf hin, „dass das ASZ Unter-giesing räumlich dem Stadtbezirk 5 (Au-Haidhausen) zuzuordnen ist und sich somit im Stadtbezirk 18 nur ein ASZ (Harlaching) befindet.“Dieser Hinweis wurde berücksichtigt und begründete sich aus der ursprünglichen, schwieri-gen Planung und Standortsuche für ein ASZ in Untergiesing. Zum damaligen Zeitpunkt wurde bereits festgelegt, dass das ASZ Untergiesing mit seinem Standort Kolumbusstraße 33 den ASZ-Auftrag für die Versorgung der Seniorinnen und Seniorenschwerpunktmäßig im Einzugsbereich Untergiesing übernimmt, obwohl es geographisch am Rande des Stadt-bezirks 5 liegt.

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Der Bezirksausschuss 20 (Hadern) „fordert, die Planung und den Bau des ASZ Stiftsbogen auf Anfang 2007 vorzuziehen und die entsprechenden Mittel im MIP einzustellen.“Das Anliegen des Bezirksausschuss 20 (Hadern) wurde geprüft. Leider kann dem Antrag nicht stattgegeben werden, da nach Bedarfsplan (Punkt 5 der Vorlage) in diesem Stadtbe-zirk ein ausreichender Versorgungsgrad vorhanden ist und im Planungszeitraum bis 2011 keine Investitionsmittel für die Realisierung eines ASZ am Stiftsbogen zur Verfügung ste-hen.

Der Bezirksausschuss 24 „begrüßt die Einrichtung eines Alten- und Service-Zentrums im 24. Stadtbezirk. Dieses Alten- und Service-Zentrum soll im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 1763g, Dülferstraße (südlich), Ittlingerstraße (westlich), Rainfarnstraße (östlich) errichtet werden (nicht an der Blodigstraße). Der Seniorenpavillon am Pfarrer-Steiner-Platz soll er-halten bleiben und das Programm in das Alten-und Service-Zentrum integriert werden.“Das Aliegen des Bezirksausschusses 24 wird berücksichtigt. Der Standort ist an der Dül-ferstraße/ Ittlingerstraße vorgesehen. Das Programm des Seniorenpavillons ist in das ASZ zu integrieren.

Folgende Bezirksausschüsse haben Fristverlängerungen beantragt: Bezirksausschuss 9 (Neuhausen-Nymphenburg), Bezirksausschuss 17 (Obergiesing), Bezirksausschuss 23 (Al-lach-Untermenzing), Bezirksausschuss 25 (Laim).

Von den Bezirksausschüssen 2, 3, 7 und 22 sind die Stellungnahmen bisher nicht einge-gangen.Dem Korreferenten, Herrn Stadtrat Benker, dem Verwaltungsbeirat, Herrn Stadtrat Straßer, der Stadtkämmerei, dem Kommunalreferat, dem Kulturreferat, dem Referat für Stadtpla-nung und Bauordnung, der Frauengleichstellungsstelle, dem Seniorenbeirat, der Beauftrag-ten des Oberbürgermeisters für den Altenpflegebereich, dem Sozialreferat/Interkulturelle Arbeit und Migration, dem Behindertenbeirat, dem Behindertenbeauftragten und den Vorsit-zenden, sowie den Kinder- und Jugendbeauftragten und den Fraktionssprechern/innen der Stadtbezirke ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden.

II. Antrag des Referenten 1. Der Bedarfsermittlung und der daraus abgeleiteten Bedarfsreihenfolge sowie der Ände-

rung des ursprünglichen Ausbauplans für die ASZ mit der Begrenzung auf 33 Zentren wird zugestimmt.

2. Das Sozialreferat wird beauftragt, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel ent-sprechend dem vorgelegten ASZ-Ausbauplan insgesamt 33 Zentren zur Sicherung des flächendeckenden Angebotes der ASZ-Leistungen gemäß der neuen, am 23.06.2005 im Stadtrat beschlossenen Konzeption einzurichten.

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3. Im jeweiligen Stadtratsbeschluss für die Realisierung jedes weiteren, über die 33 Standorte hinausgehenden, ASZ wird eine aktualisierte Darstellung der Bevölkerungs-entwicklung der über 65-Jährigen in München zur Überprüfung des Bedarfs in dem je-weiligen Stadtbezirk erneut vorgelegt.

4. Das Sozialreferat wird beauftragt, im Bereich der offenen Altenhilfe sowohl spezifische Angebote wegen zusätzlicher regionaler Bedarfe als auch (zentrale) themen- und ziel-gruppenspezifische Angebote und Einrichtungen in dem dargestellten Umfang als not-wendige Angebote zu fördern.

5. Der in Anlage 3 dargestellten Verteilung der Sonderkonsolidierungssumme in Höhe von 350.000,- € zur Umsetzung der Sonderkonsolidierung 2006 im 2. Nachtragshaushalts-plan 2006 bzw. im Schlussabgleich zum Haushalt 2007 wird zugestimmt.

6. Das Sozialreferat wird beauftragt, in Absprache mit den Trägern die Zuschüsse zu den in Ziffer 6.3 des Vortrages und in Anlage 4 der Beschlussvorlage näher erläuterten Pro-jekten um 250.000.- € zu kürzen. Die Zuordnung der Kürzungen zu den einzelnen Pro-jekten erfolgt im Rahmen des Feinkonzeptes für die Haushaltsjahre 2010 und 2011.

7. Das Sozialreferat wird beauftragt, das Angebot des Integrierten Wohnens (IWO) (Lfd. Nr. 20) bis Ende 2007 zu überprüfen und nach Auswertung der Erfahrungen mit dem Projekt „betreutes Wohnen zu hause“ die Konzeption anzupassen.

8. Das Sozialreferat wird beauftragt, für das Seniorenprogramm der Münchner Volkshoch-schule (Lfd. Nr. 37) das Budget für den Zeitraum ab 2009 um weitere 50.000,- € zu kür-zen.

9. Das Sozialreferat wird beauftragt, beim Projekt „Lange aktiv bleiben“ (LAB) die Entwick-lung dahingehend zu verfolgen, dass bei weiter abnehmender Zahl der Teilnehmerin-nen und Teilnehmer an den Angeboten das Zuschussprojekt im Zeitraum bis 2011 be-endet werden kann.

10. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.

III. Beschlussnach Antrag.

Der Stadtrat der Landeshauptstadt München

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Die Vorsitzende Der Referent

Christine Strobl Friedrich GraffeBürgermeisterin Berufsm. Stadtrat

IV. Abdruck von I. mit III.über den Stenografischen Sitzungsdienstan das Direktorium - Dokumentationsstellean die Stadtkämmereian das Revisionsamtan die Frauengleichstellungsstellean die Beauftragte des Oberbürgermeisters für den Altenpflegebereichz. K.

V. Wv. Sozialreferat1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird

bestätigt.2. An das Kommunalreferat

An den SeniorenbeiratAn das Referat für Stadtplanung und BauordnungAn das KulturreferatAn die Vorsitzenden, die Kinder- und Jugendbeauftragten und die Fraktionsspre-cher/innen der Bezirksausschüsse der Stadtbezirke 1-25 An das Sozialreferat, S-III-MAn den BehindertenbeiratAn den Behindertenbeauftragtenz.K.

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I. A.

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