Thesen Zur Vertreibung Der Deutschen

download Thesen Zur Vertreibung Der Deutschen

of 24

Transcript of Thesen Zur Vertreibung Der Deutschen

  • 8/8/2019 Thesen Zur Vertreibung Der Deutschen

    1/24

    Thesen zur Vertreibung

    der Deutschen

    von Alfred de Zayas

  • 8/8/2019 Thesen Zur Vertreibung Der Deutschen

    2/24

    Herausgeber:

    Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.Bismarckstr. 90, 40210 Dsseldorf, Tel. 0211/35 03 61, Fax 36 96 76,

    [email protected], http://www.bdv-nrw.deVerfasser: Prof. Dr. Dr. Alfred M. de Zayas

    Redaktion: Markus PatzkeHerstellung: Kafaii Kopie GmbH Digitales Print Studio

    ISBN 3-00-016129-6

    August 2006

  • 8/8/2019 Thesen Zur Vertreibung Der Deutschen

    3/24

    Thesen zur Vertreibung

    der Deutschen

    von Alfred M. de Zayas

  • 8/8/2019 Thesen Zur Vertreibung Der Deutschen

    4/24

    Thesen zur Vertreibung der Deutschen

    4

    Inhaltverzeichnis

    Thesen zur Vertreibung ...................................................................................5

    Historische Thesen.......................................................................................5

    Vlkerrechtliche Thesen...............................................................................9

    Schlufolgerungen .....................................................................................12

    Rede von Dr. Jose Ayala Lasso, UN-Hochkommissar fr

    Menschenrechte a. D. am 6. August 2005 in Berlin ...................................15

    Auswahlbibliographie zum Thema.................................................................22

  • 8/8/2019 Thesen Zur Vertreibung Der Deutschen

    5/24

    Thesen zur Vertreibung der Deutschen

    5

    Thesen zur Vertreibung

    Die demographische Katastrophe der Vertreibung der Deutschen und ihrelangfristigen Konsequenzen sind bisher weder in Deutschland noch in Ameri-

    ka ausreichend diskutiert und verstanden worden. Um sie besser anpackenzu knnen, wurden diese historischen und vlkerrechtlichen Thesen verfat,die in einer frheren Auflage (verffentlicht in den "Anmerkungen zur Vertrei-bung" Kohlhammer, Stuttgart) in der "Historischen Zeitschrift" und Geschich-te in Wissenschaft und Unterricht" lobend erwhnt wurden.Nach den ethnischen Suberungen im ehemaligen Jugoslawien und im Hin-blick auf die Kriegsverbrecherprozesse in Den Haag, ist eine aktualisierteFassung der Thesen notwendig geworden, um das Geschehen 1944/1950 indie Geschichte der Kriegsverbrechen und des Vlkermordes besser einord-nen zu knnen. Die aktualisierten Thesen sind im Januar 2006 als Anla-ge zum Buch "Die deutschen Vertriebenen. Keine Tter sondern Opfer" Leo-pold Stocker Verlag (Ares) in Graz erschienen.

    Historische Thesen

    1. Der Begriff Vertreibung als terminus technicus beinhaltet nicht nur diegewaltsamen Vertreibungen vom Sommer und Herbst 1945, sondernauch die Evakuierung der deutschen Bevlkerung seitens der deutschenBehrden ab dem Herbst 1944, die allgemeine Flucht im Frhjahr 1945

    sowie die organisierten Zwangsumsiedlungen ab 1946. Der Begriff Ver-treibung mu so verstanden werden, weil sowohl die Evakuierten alsauch die Geflchteten beabsichtigten, nach Beendigung der Kampfhand-lungen in ihre Wohngebiete zurckzukehren. Sie wurden jedoch von densowjetischen und polnischen Behrden daran gehindert und eben des-halb zu Vertriebenen gemacht.

    2. Nach der Niederwerfung Polens im September 1939 wandten Hitler undStalin hnliche Methoden zur dauerhaften Beherrschung ihres jeweiligenBeuteanteils an. Hitler lie etwa 650.000 Polen aus Gebieten Westpolens,

    die in das Reich eingegliedert werden sollten, deportieren, wobei im An-schlu daran dort verschiedene deutsche Volksgruppen nach ihrer Rck-fhrung aus der sowjetischen Einflusphre (Heim ins Reich) angesie-delt wurden. Whrenddessen trachtete Stalin mittels Deportationen anti-sowjetisch eingestellter Polen und durch die Ermordung der polnischenmilitrischen Elite (Katyn, 1940) die Macht ber das Gebiet stlich derRibbentrop-Molotow-Linie zu festigen. Im Ostfeldzug ab 1941 plante Hit-ler, im europischen Teil der Sowjetunion groe deutsche Siedlungskom-plexe durch Vertreibung der einheimischen Bevlkerung zu schaffen.

    3. Das, Prinzip der Zwangsumsiedlung wurde auf westlicher Seite zunchstvon dem tschechischen Exil-Politiker Eduard Benesch nach dem Mn-chener Abkommen, noch vor Kriegsausbruch, befrwortet und im Laufe

  • 8/8/2019 Thesen Zur Vertreibung Der Deutschen

    6/24

    Thesen zur Vertreibung der Deutschen

    6

    des Krieges in seinen Gesprchen mit Stalin, Churchill und Roosevelt zuseinem wesentlichen Kriegsziel aufgebaut. Zunchst waren davon nur ei-nige Hunderttausende Sudetendeutsche betroffen, die sich gegenberdem tschechischen Staat illoyal verhalten und wie Benesch behauptete

    als Hitlers Fnfte Kolonne bettigt htten. Allmhlich erfate BeneschsAusweisungsforderung immer mehr Deutsche unter Auerachtlassung jeglichen Schuldprinzips, einfach um den tschechoslowakischen Staatknftig nicht mehr mit einer nennenswerten deutschen nationalen Minder-heit zu belasten.

    4. Nachdem das Prinzip der Zwangsumsiedlung Volksdeutscher (illoyaleMinderheiten) von den Alliierten akzeptiert worden war, wurde es im Zu-sammenhang mit der geplanten Westexpansion des polnischen Staatesauch auf Reichsdeutsche (keine Minderheiten) in den stlichen Provinzen

    Deutschlands angewandt. An der Konferenz von Teheran (28. November 01. Dezember 1943) fhrte Stalins Forderung, Polen stlich der Curzon-Linie zu annektieren, zur Entscheidung, Polen im Westen auf KostenDeutschlands zu entschdigen. Mit der territorialen Entschdigung warauch der Plan zur Aussiedlung der einheimischen deutschen Bevlkerungverbunden, ohne da sich direkte Bezge zu den nationalsozialistischenVertreibungspraktiken im Osten feststellen lieen.

    5. Die einschlgigen Akten im Public Record Office in London und in den Na-tional Archives in Washington zeigen, da die Experten im Foreign Office

    und im State Department bis zu den Konferenzen von Jalta und Potsdamdafr eintraten, die territorialen Entschdigungen an Polen (zunchst nurOstpreuen, dann maximal bis zur Oder) und die damit verbundenen Um-siedlungen der Deutschen zu beschrnken (zwischen zweieinhalb undsieben Millionen). Sie sollten durch eine sog. Population Transfers Com-mission beaufsichtigt werden, um einen stufenweise geordneten Ablaufund eine Entschdigung fr zurckgelassenes Eigentum zu gewhrlei-sten. Dabei sttzten sich die Diplomaten auf den Przedenzfall des Be-vlkerungsaustausches zwischen Griechenland und der Trkei 1923 bis

    1926, der unter Aufsicht des Vlkerbundes und auf der Basis des Lau-sanner Abkommens durchgefhrt worden war.

    6. Auf der Potsdamer Konferenz im Juli 1945 wurde zwar der bekannte Arti-kel XIII ber den Transfer der Deutschen angenommen, jedoch ist er hu-fig falsch ausgelegt worden, wenn behauptet wird, da die Anglo-Amerikaner den Umfang der Umsiedlung befrwortet htten. Im Gegen-teil: Artikel XIII stellt eine Notmanahme dar, die in hchster Eile verfatund angenommen werden mute, weil die nicht genehmigten, wilden Ver-treibungen aus der Tschechoslowakei, aus Polen und aus den deutschen

    Ostgebieten eine vllig chaotische Situation in der amerikanischen undder britischen Besatzungszone verursacht hatten, nicht zuletzt auch inBerlin, wie in unzhligen amerikanischen und britischen Berichten aus

  • 8/8/2019 Thesen Zur Vertreibung Der Deutschen

    7/24

    Thesen zur Vertreibung der Deutschen

    7

    dieser Zeit belegt ist. Somit war Artikel XIII kein Blankoscheck fr die Ver-treiberstaaten. Vielmehr bezweckte er zunchst ein Vertreibungsmoratori-um und die bertragung der Zustndigkeit fr Umfang und Zeitpunkt desTransfers an den Alliierten Kontrollrat in Berlin.

    7. Die amerikanische und die britische Regierung protestierten in Warschauund Prag wiederholt wegen der inhumanen Behandlung der deutschenBevlkerung und der Nichteinhaltung der Richtlinien des Artikels XIII.

    8. Die Umsiedlungen, die nach der Aufstellung eines Aufnahmeplans des Alli-ierten Kontrollrates im November 1945 erfolgten, verliefen weniger ver-lustreich. Jedoch urteilte 1950 die Walter-Kommission des amerikani-schen Reprsentantenhauses in einem ausfhrlichen Bericht ber dieVertreibung der Deutschen, da keine Phase der Vertreibung als humanbezeichnet werden knne.

    9. Ein noch schwereres Schicksal traf mehr als anderthalb Millionen Ver-schleppter. Nur 55 Prozent berlebten. Hier ist die anglo-amerikanischeMitverantwortung gut belegbar, denn Churchill und Roosevelt akzeptiertenam 11. Februar 1945 auf der Konferenz von Jalta das Prinzip, wonachdeutsche Zwangsarbeit als Kriegsentschdigung zugelassen wurde.Durch diesen gemeinsamen Beschlu, der ebenfalls von Stalin unter-zeichnet wurde, wurden Volksdeutsche aus Rumnien, Jugoslawien undUngarn und Reichsdeutsche aus Ostpreuen, Pommern und Schlesien Mnner wie Frauen zur Sklavenarbeit in die Sowjetunion verschleppt,gewissermaen als lebende Reparationen.

    10. Flucht, Vertreibung und Verschleppung haben ber zwei Millionen un-schuldige Opfer das Leben gekostet und dies zum Teil quasi als Frie-densmanahmen bzw. nach der deutschen Kapitulation. Ein solches Er-eignis mu von der Welt zur Kenntnis genommen werden ohne Polemikund ohne Vorwurf der Aufrechnung eben als historisches Faktum. Indiesem Zusammenhang mu auch der Verzicht auf Gewalt und Vergel-tung in der Charta der Heimatvertriebenen vom August 1950 besonders

    gewrdigt werden.

  • 8/8/2019 Thesen Zur Vertreibung Der Deutschen

    8/24

    Thesen zur Vertreibung der Deutschen

    8

    Alfred M. de ZayasDie deutschen Vertriebenen - Keine Tter, sondern OpferHintergrnde, Tatsachen, Folgen232 Seiten, zahlreiche S/W-Abbildungen, 15 x 23 cm, ISBN 3-902475-15-3

    Wer aus den Fehlern der Vergangenheit nicht lernen will, istverdammt, sie zu wiederholen. Bosnien, Ruanda und Dafurbelegen diese alte Weisheit. Der Autor, ein US-amerikanischerVlkerrechtler und Historiker, der in Genf lehrt, hat in seinemnun in 5. Auflage vorliegenden Buch Anmerkungen zurVertreibung ein einfhrendes Werk geschaffen, das nicht beider bloen Beschreibung der oft schrecklichen Geschehnissehaften bleibt, sondern darber hinaus den Vorgang historisch

    korrekt einbettet. Die Vorgeschichte der Vertreibung der Deutschen aus dem Osten, dieVertrge von Versailles und St. Germain, die Lage der Deutschen in Polen und der Tsche-

    choslowakei in der Zwischenkriegszeit, die antideutschen Pogrome in Polen nach Kriegs-beginn 1939, aber auch Hitlers Lebensraum-Ideen werden ausfhrlich behandelt, wobeideutlich wird, da letztere nicht als Ursache oder Entschuldigung der Vertreibung heran-gezogen werden knnen.Einen groen Teil des Buches nimmt die Beschreibung der Vertreibung selbst ein, wobeidie Berichte von Zeitzeugen, Dokumente, Zahlen und Abbildungen dabei helfen, dasschreckliche Geschehen nachvollziehbar zu machen. 15 Millionen Menschen wurden da-bei nach Westen vertrieben, mehr als zwei Millionen kamen um oder wurden direkt get-tet. Sind die Verbrechen Hitlers tatschlich der Grund fr die Massenvertreibungen oderspielten andere Planungen im Osten wie bei den Westalliierten eine bedeutende Rolle?Auch dieser Frage geht der Autor nach, um abschlieend die Eingliederung der Heimat-vertriebenen in der Bundesrepublik zu schildern.Neu verffentlichte Fotos aus dem Fundus des Roten Kreuzes in Genf machen das Buchin besonderer Weise unverzichtbar.

    19,90

    Er fngt die Ergebnisse in ... historischen und vlkerrechtlichen Thesen ein, die durch ihreKlarheit und durch das Bemhen des Verfassers um Gerechtigkeit einen festen Platz inder Historiographie zur Geschichte der Vertreibung gewinnen drften.

    Historische Zeitschrift

    Eine erschtternde Mahnung. Die Welt

    Fast ein Klassiker .... Es stellt ein im besten Sinne des Wortes populrwissenschaftliches,mit 120 Fotos reichbebildertes Kompendium dar, das sich an ein breites, historisch inter-essiertes Publikum wendet. Es vermittelt anschaulich, gut lesbar, quellenorientiert und oh-ne Polemik Grundwissen zu einem nach wie vor wichtigen Thema."

    Frankfurter Allgemeine Zeitung

    Zu beziehen berBdV-Buchdienst, Bismarckstr. 90, 40210 Dsseldorf

    www.bdv-buchdienst.de

  • 8/8/2019 Thesen Zur Vertreibung Der Deutschen

    9/24

    Thesen zur Vertreibung der Deutschen

    9

    Vlkerrechtliche Thesen

    1. Heimatrecht ist Menschenrecht.

    2. Das Selbstbestimmungsrecht der Vlker, das als jus cogensanerkannt

    wird, beinhaltet notwendigerweise das Recht auf die Heimat, denn mankann nur das Selbstbestimmungsrecht ausben, wenn man aus der Hei-mat nicht vertrieben wird.

    3. Die Vertreibung der Deutschen war vlkerrechtswidrig.

    4. Die Haager Landkriegsordnung von 1907 war im Zweiten Weltkrieg an-wendbar. Artikel 4256 beschrnken die Befugnisse von Okkupanten inbesetzten Gebieten und gewhren der Bevlkerung Schutz, insbesondereder Ehre und der Rechte der Familie, des Lebens der Brger und des Pri-

    vateigentums (Artikel 46), und verbieten Kollektivstrafen (Artikel 50). EineMassenvertreibung ist mit der Haager Landkriegsordnung in keiner Weisein Einklang zu bringen. Auch gem der Martenschen Klausel in derPrambel der IV. Haager Konvention von 1907 sind Vertreibungen rechts-widrig.

    5. Vertreibungen waren im Jahre 1945 vlkerrechtswidrig, auch in Friedens-zeiten, denn sie verletzen die Minderheitenschutzvertrge, die Polen unddie Tschechoslowakei verpflichteten.

    6. Die Rechtsprechung des Internationalen Militr-Tribunals in Nrnberg ver-

    urteilte die Vertreibungen, die von den Nationalsozialisten durchgefhrtworden waren, als Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Mensch-heit. Das Vlkerrecht hat per definitionemuniversale Geltung, und darumstellten die Vertreibungsaktionen gegen die Deutschen, gemessen andenselben Prinzipien, ebenfalls Kriegsverbrechen und Verbrechen gegendie Menschheit dar.

    7. Artikel XIII des Potsdamer Protokolls konnte nicht und hat auch keine Le-galisierung der Vertreibung der Deutschen bewirkt. Die Alliierten hattenkeine unbeschrnkte Verfgungsgewalt ber das Leben der Ostdeut-

    schen. Auch wenn es ein Interalliiertes Transferabkommen gegeben ht-te (und Artikel XIII stellt kein solches Abkommen dar), mte es nach vl-kerrechtlichen Prinzipien beurteilt werden.

    8. Nach dem Stand des heutigen Vlkerrechts sind Zwangsumsiedlungenvlkerrechtswidrig. Artikel 49 der IV. Genfer Konvention ber den Schutzvon Zivilpersonen in Kriegszeiten vom 12. August 1949 verbietet Zwangs-umsiedlungen. Sie sind ausnahmsweise nur dann gestattet, wenn zwin-gende militrische Grnde zu dem einzigen Zweck, die Bevlkerung zuschtzen, eine Evakuierung erfordern. Solche Evakuierungen, die sowieso

    nur vorbergehend sein drfen, sind illegal, wenn sie aus einer Lebens-raumpolitik abgeleitet werden.

  • 8/8/2019 Thesen Zur Vertreibung Der Deutschen

    10/24

    Thesen zur Vertreibung der Deutschen

    10

    9. In Friedenszeiten verstoen Vertreibungen gegen die UNO-Charta, gegendie Menschenrechtserklrung vom 10. Dezember 1948 und gegen dieMenschenrechtspakte von 1966. Fr die Unterzeichner des Vierten Proto-kolls der Europischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und

    der Grundfreiheiten gelten Artikel 3: Niemand darf aus dem Hoheitsgebietdes Staates, dessen Staatsangehriger er ist, durch eine Einzel- oder eineKollektivmanahme ausgewiesen werden ; und Artikel 4: Kollektivaus-weisungen von Fremden sind nicht zulssig.

    10. In Kriegs- sowie Friedenszeiten stellen Vertreibung und Verschleppungvlkerrechtliche Verbrechen dar. Gem Artikel 8 des Statuts des Interna-tionalen Strafgerichtshofs gelten Vertreibungen als Kriegsverbrechen, ge-m Art. 7 als Verbrechen gegen die Menschheit.

    11. Vertreibung und Verschleppung knnen sehr wohl als Vlkermord be-

    zeichnet werden, wenn die Absicht des Vertreiberstaates nachweislich ist,eine Volksgruppe auch nur teilweise zu vernichten. Dies war zweifelsohnedie Absicht Beneschs, wie in seinen Reden und in den Benesch-Dekretenausreichend belegt. Dies ist auch die Auffassung fhrender Vlkerrechts-lehrer u. a. Felix Ermacora und Dieter Blumenwitz. Somit erfllte die Ver-treibung der Sudetendeutschen den Tatbestand des Vlkermordes im Sin-ne der UNO-Vlkermordskonvention von 1948. Auch Teilaspekte der Ver-treibung der Deutschen durch Polen und Jugoslawien sind nachweislichGenozid.

    12. Die entschdigungslose Enteignung von Privateigentum fremderStaatsbrger ist vlkerrechtswidrig. Wenn eine Enteignung im Zusammen-hang mit einem Verbrechen gegen die Menschheit steht, bzw. Bestandteileines Genozids ist, darf die Staatengemeinschaft diese Enteignung nichtanerkennen. Der Staat der Nationalitt der Opfer dieser Enteignungen istzum diplomatischen Schutz seiner Brger verpflichtet, denn die Ausbungdes diplomatischen Schutzes ist in diesen Fllen keine Ermessensfrage.

    13. Das Vlkerrecht gilt gleichermaen fr alle. Darum sind die Staaten er-ga omnes verpflichtet, die Normen des Vlkerrechts konsequent anzu-wenden, ohne willkrliche Ausnahmen. Ein Staat gefhrdet die Rechtssi-cherheit und stellt die Glaubwrdigkeit der vlkerrechtlichen Rechtsord-nung in Frage, wenn er nach unterschiedlichen Mastben han-delt. Vlkermord und Verbrechen gegen die Menschheit mssen stets ver-urteilt werden, unabhngig von der Nationalitt der Opfer.

    14. Flchtlinge und Vertriebene haben ein Recht auf Rckkehr sowie einRecht auf Restitution (Siehe UNO-Unterkommission fr Menschenrechte,Resolutionen 2002/30 und 2005/21 sowie der Schlubericht derUnterkommission ber Vertreibung und die Menschenrechte UN DocE/CN. 4/Sub. 2/1997/23 und die Ausfhrungen des ersten UN-Hochkommissars fr Menschenrechte Dr. Jos Ayala Lasso vom 28. Mai1995 in Frankfurt a. M. und 6. August 2005 in Berlin).

  • 8/8/2019 Thesen Zur Vertreibung Der Deutschen

    11/24

    Thesen zur Vertreibung der Deutschen

    11

    Alfred M. de ZayasHeimatrecht ist MenschenrechtDer mhsame Weg zu Anerkennung und Verwirklichung2001, 1. Auflage296 Seiten geb. mit SU

    Alle wesentlichen Bestandteile des Rechts auf die Heimat sindbereits in positiven Rechtsnormen enthalten. Darber hinaus -hnlich wie das Recht auf Leben, das durch ein positivrechtlicTtungsverbot bewehrt ist - wird das Recht auf Heimat durchpositivrechtliches Vertreibungsverbot konkretisiert. Die Tatsache,da Vertreibungen bzw. ethnische Suberungen weiterhin vor-kommen, bedeutet nicht, da kein Recht auf die Heimat existiert.

    hesein

    et, da seine Befolgung - wie leider auch die vieler

    chsanweisung fr die Wahrnehmung des Rechts auf die

    19,90

    lfred M. de Zayastsdam

    ie Vertreibung der Deutschen

    der ergnzten und aktualisierten Fassung seines Buches-

    erer

    24,90

    on tiefem Ernst und bohrender Grndlichkeit"Sueddeutsche Zeitung

    Zu beziehen ber

    BdV-Buchdienst, Bismarckstr. 90, 40210 Dsseldorf

    Es bedeutanderer Menschenrechte - nur teilweise gewhrleistet ist.

    Der Verfasser hat eine GebrauHeimat vorgelegt, die ber den Kreis der Vlkerrechtler hinaus von Bedeutung sein drf-te." DIE WELT

    ADie Nemesis von PoDie Anglo-Amerikaner und d

    14,6 x 22,0 cm ca. 392 Seiten mit BildteilISBN 3-7766-2454-X

    Inuntersucht de Zayas die verhngnisvolle Rolle der Westalliierten bei Kriegsende. Dabei skizziert er ihre Vorstellungen voneiner geregelten und humanen Umsiedlung, kritisiert Chur-chills Leichtfertigkeit in Teheran und Moskau sowie denDilettantismus Roosevelts und widerlegt die sowjetisch-polnisch-tschechische These, wonach die Umsiedlung dDeutschen in bereinstimmung mit Artikel XIII des Potsdam

    Protokolls erfolgte. Er zeigt aber auch die Anstrengungen derUSA und Grobritanniens, die Vertreibung zu beschrnken.

    "V

    "In der Beweisfhrung von bestechender Przision" Die ZEIT

    www.bdv-buchdienst.de

  • 8/8/2019 Thesen Zur Vertreibung Der Deutschen

    12/24

    Thesen zur Vertreibung der Deutschen

    12

    Schlufolgerungen

    . Aller Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft mu mit Ehrfurcht gedacht

    2. D and wissenschaft-

    3. kers, ge-

    4. D n Schuld und Shne betrachtet

    5. E anke der Kollektivschuld ist, wie Vic-

    1

    werden. Der Versuch, manche Verbrechen zu verharmlosen oder gar zu

    verschweigen, verstt nicht nur gegen das Ethos der Wissenschaft. Erist Hohn und Unbarmherzigkeit den Opfern gegenber.

    ie Vertreibung der Deutschen ist ein legitimer Gegenstlicher Forschung. Sie gehrt zu den folgenschwersten Ereignissen derZeitgeschichte, weil durch sie ein in Jahrhunderten gewachsenes Zu-sammenleben von Slawen und Deutschen ausgelscht wurde. Daherkann sie nicht einfach aus der gemeinsamen europischen Erfahrungausgeklammert werden. Trotzdem existiert immer noch eine gewisse Ta-buisierung dieser Thematik, die zwar nicht die Forschung, wohl aber die

    offene Diskussion hemmt. Es ist einfach eine Frage der historischen Voll-stndigkeit, sich auch diesem Kapitel der Geschichte zu stellen.

    Es ist die wissenschaftliche und moralische Pflicht des Historischichtliche Vorgnge zu erforschen und darzustellen, indem er die Fak-ten feststellt und sie in grere Zusammenhnge einordnet. Es ist einerfreien Gesellschaft und einer freien Wissenschaft unwrdig, wenn manZeithistorikern, die sich in seriser Weise mit politisch heiklen oder garunerwnschten Themen befassen, unterstellt, ihre Untersuchungen dien-ten der Aufrechnung oder Apologie von Verbrechen. Das Bild einer

    Epoche wird unweigerlich verflscht, wenn man um politischer Wirkungenwillen bestimmte Teilbereiche ausblendet.

    ie Vertreibung darf nicht als eine Frage vowerden. Die Aufgabe, die fr Krieg und Kriegsverbrechen Schuldigen zubestrafen, war den Nrnberger Prozessen bertragen, und sie stellten da-zu ein neues vlkerrechtliches Prinzip auf, das der persnlichen Haftungvon Politikern und Soldaten fr ihre Handlungen. Jedoch wurden 15 Mil-lionen Deutsche vertrieben oder zur Flucht gezwungen, was faktischdasselbe bedeutet offensichtlich, ohne nach ihrer persnlichen Schuld

    oder Unschuld zu fragen. Eine Strafe, die von der Bercksichtigung per-snlicher Schuld und der Verhltnismigkeit der Mittel absieht, ist juri-stisch und moralisch nicht vertretbar.

    s gibt keine Kollektivschuld. Der Gedtor Gollancz treffend feststellte, ein unsinniger, unliberaler, antichristli-cher, beklagenswert nazistischer Gedanke (Stimme aus dem Chaos, S.320). Schuld ist, wie Unschuld, persnlich und eben nicht kollektiv. Darumkann ein Prinzip der Kollektivschuld ebensowenig fr die Vertreibung wiefr den Krieg selbst angewandt werden. Es besteht jedoch sicherlich eine

    kollektive Sittlichkeit, die uns alle zu humanem Umgang miteinander ver-pflichten sollte.

  • 8/8/2019 Thesen Zur Vertreibung Der Deutschen

    13/24

    Thesen zur Vertreibung der Deutschen

    13

    6. Es gibt keine humanen Zwangsumsiedlungen, dies ist ein Widerspruch insich, denn der erzwungene Verlust der Heimat kann nie human sein.

    7. Die Errterung der Vertreibung hat eine eminente Bedeutung fr die Ge-genwart. Sie ist kein abgeschlossenes Kapitel der Geschichte, denn es

    ereignen sich heute noch weitere Vertreibungen in der Welt, die von derVlkergemeinschaft verurteilt werden mssen.

    8. In der neuen Weltordnung, die nach dem Ende des Kalten Krieges im Ent-stehen ist, braucht man vor allem historische Aufrichtigkeit und Objektivi-tt. Es ist zu hoffen, da die neue Generation der Historiker aus Polen,der Tschechischen Republik, der Slowakaei, Ungarns, Sloweniens, Kroa-tiens, Serbiens und der Russischen Fderation die Vertreibung der Deut-schen in ihrer geschichtlichen Tragweite und Tragik und damit den ei-genen Teil an Verantwortung erkennt und anerkennt. Gute Nachbarschaftverlangt gegenseitige Offenheit und die Bereitschaft, die eigenen Fehlerzuzugeben. In der europischen Union sollte dies selbstverstndlich sein.

    9. TterOpfer: Es bedeutet eine geschichtliche Klitterung und sogar eineVerletzung der Menschenrechte, die deutschen Vertriebenen als Tter zudiffamieren. Die Vertriebenen waren Opfer der Unmenschlichkeit der Sie-ger und heute sind sie oft Opfer der Diffamierung durch die Medien unddurch Zeitgeist-Historiker. Der absurden Tter- und Opferschablone mukonsequent widersprochen werden.

    10. Das Zentrum gegen Vertreibungen: Das Phnomen Vertreibung ist keinausschlielich deutsches Problem. Die Armenier und die Griechen wurdenim Ersten Weltkrieg vertrieben und massakriert. Griechische -Zypriotenwurden 1974 in den Sden Zyperns verjagt. In den 90er Jahren wurdenKosovaren, Bosnier und Kroaten durch Serben ethnisch gesubert, Serbenwurden aus der Krajina vertrieben. Heute werden Menschen im Sudan (v.a. in Darfur) vertrieben. Darum will das Zentrum gegen Vertreibungen inBerlin alle Vertreibungen dokumentieren und erforschen, um den Opfern zugedenken und knftige Vertreibungen verhindern zu helfen.

    Diese Thesen wurden bereits in mehreren amerikanischen Universitten erfolgreich ein-gesetzt, und die englische Fassung des Buches "Die deutschen Vertriebenen" ist im Mai2006 bei Palgrave/Macmillan in New York unter dem Titel "A Terrible Revenge. The EthnicCleansing of the East European Germans 1944-1950" erschienen.Es ist an der Zeit, da die Vertreibung der Deutschen in allen Schulen gelehrt wird, ebenals ein Kapitel in der Geschichte Deutschlands und der Welt. Die Thematik darf nicht mehrausgeklammert, noch relativiert, oder bagatellisiert werden.

    Mehr Informationen auf den Webseitenwww.alfreddezayas.com

    http://www.bdv-buchdienst.de/

    http://www.bdv-buchdienst.de/http://www.bdv-buchdienst.de/
  • 8/8/2019 Thesen Zur Vertreibung Der Deutschen

    14/24

    Thesen zur Vertreibung der Deutschen

    14

    Der Autor:

    Alfred-Maurice de Zayas, US-amerikanischer Vlkerrechtler(Dr.iur. Harvard) und Historiker

    (Dr. phil. Gttingen), kam nachDeutschland als Fulbright Stipen-diat und arbeitete am Institut frVlkerrecht der Universitt Gt-tingen und am Max Planck Institutfr Vlkerrecht in Heidelberg.22 Jahre lang war er hhereUNO Beamte im Zentrum frMenschenrechte und im Bro

    de UNO Hochkommissars frMenschenrechte, u.a. als Sekre-tr des Menschenrechtsausschusses, und als Chef der Beschwerdeabteilungttig. Seit seiner frhzeitigen Pensionierung ist er Gastprofessor des Vlker-rechts an verschiedenen Universitten, u.a. Chicago, British Columbia. Ma-drid, Trier und Genf. Er verffentlichte zahlreiche Bcher und wissenschaftli-che Abhandlungen, u.a. auch eine kommentierte zweisprachige Ausgabe vonRainer Maria Rilkes Larenopfer. Er wohnt in Genf und ist Prsident desPEN Clubs in der franzsischen Schweiz. www.alfreddezayas.com

    Prof. Dr. Dr. Alfred de Zayas (r.),BdV-Vizeprsident Hans-GntherParplies, NRW-Ministerprsident

    Jrgen Rttgers

    Rainer Maria RilkeLarenopferdoppelsprachige Ausgabe in der bersetzung vonAlfred M.de ZayasMit den Gedichten des Lyrikbandes Larenopfer (1896) huldigtder damals 20jhrige Rainer Maria Rilke (18751926) seinerHeimatstadt Prag. Diese poetische Topographie der Golde-nen Stadt" mit ihren behbigen Palsten, alten Kirchen und

    stillen Winkeln ist ein Bilderreigen voll Schwermut und zarterInnerlichkeit.Der Dichter belebt die stimmungsvollen Vedutenmit Episoden und Gestalten aus der tschechischen, deut-schen und jdischen Landesgeschichte, die auf diese Weisezu einer selbstverstndlichen Einheit zusammenwchst.

    15,-

    "ganz neu und frisch ist die erste bersetzung von Rilkes zum Jahresende 1895 erschie-nenem Gedichtband Larenopfer ins Englische... Selbst fr deutschsprachige Leser ist einsolches Unternehmen eine groe Hilfe. Das Nebeneinander der Texte, des Originals undseiner bersetzung, bringt einen Dialog in Gang, der sehr zum Gewinn auch fr den mut-

    tersprachlichen Lesers werden kann...Was Alfred de Zayas mit seiner bersetzung er-reicht, eine erneute und intensive Beschftigung mit dem Rilkeschen Text..."Bltter der Rilke Gesellschaft

    http://www.alfreddezayas.com/http://www.alfreddezayas.com/
  • 8/8/2019 Thesen Zur Vertreibung Der Deutschen

    15/24

    Thesen zur Vertreibung der Deutschen

    15

    Rede von Dr. Jose Ayala Lasso, UN-Hochkommissar fr Menschenrech-te a. D. am 6. August 200

    5 in Berlin

    or zehn Jahren hatten

    m Zeitpunkt

    tz in einer Broschre verffentlicht wurde. In die-

    bereits

    Dr. Jose Ayala Lasso beim Tag der Heimat

    V

    Sie mich aus Anla desfnfzigsten Jahrestagesdes Endes des ZweitenWeltkriegs und des Be-ginns der Vertreibungvon 15 Millionen Deut-schen aus ihrer Heimatim Osten eingeladen, ander Gedenkfeier am 28.

    Mai 1995 in der Frank-furter Paulskirche teilzu-nehmen.Zu jenekonnte ich leider nichtselbst kommen, da mei-ne Aufgaben als Hoch-kommissar fr Men-schenrechte meine An-

    wesenheit in Ruanda er-forderten; dennoch habeich Ihnen damals einGruwort gesandt, das,wie mir berichtet wurde,in deutscher berset-zung verlesen wurde undauch spter durchProfessor Dieter Blumenwi

    sem Gruwort erinnerte ich an die Resolutionen der Unterkommission derVereinten Nationen zur Frderung und zum Schutz der Menschenrechte,darunter insbesondere an das Recht , auf ein Leben in der eigenen Heimatund das Recht auf Rckkehr in die Heimat in Sicherheit und Wrde .Wir alle erinnern uns, da der Krieg im ehemaligen Jugoslawien 1995

    am 6. August 2005 in Berlin

    Hunderttausende zu Flchtlingen gemacht hatte - das Ergebnis einer alsethnische Suberung bekannt gewordenen Politik. Auch wenn dieser Begriffneu geprgt wurde, benennt er doch eine alte und besonders grausamestaatliche Praxis, die Zivilbevlkerung zu terrorisieren und Mnner, Frauen

    und Kinder zu zwingen, ihre Huser zu verlassen und ins Unbekannte zu flie-hen.

  • 8/8/2019 Thesen Zur Vertreibung Der Deutschen

    16/24

    Thesen zur Vertreibung der Deutschen

    16

    Der Krieg in Jugoslawien ist nun beendet, dennoch scheint die Welt keines-wegs sicherer geworden zu sein, und noch immer sind Menschen den Grau-samkeiten ungerechter Kriege und ungerechter Friedenslsungen ausge-setzt.

    Einer meiner Nachfolger als Hochkommissar fr Menschenrechte, SergioVieira de Mello, mute sein Leben lassen im Kampf fr eine bessere Welt. Erstarb als Vertreter des UNO-Generalsekretrs im August 2003 in Bagdadbeim schlimmsten Angriff, dem die Vereinten Nationen jemals ausgesetzt wa-ren. Ich verneige mich vor seinem Andenken.Ich bin berzeugt, da die Vereinten Nationen und insbesondere das Amtdes Hochkommissars fr Menschenrechte, das derzeit unter der fhigen Fh-rung von Richterin Louise Arbour steht, beharrlich an der viel Geduld erfor-dernden Aufgabe weiterarbeiten werden, eine universale Kultur der Men-

    schenrechte aufzubauen. In den vergangenen sechzig Jahren haben dieVereinten Nationen Groes geleistet beim Kodifizieren von Normen. Es wur-den Fachorgane eingerichtet, welche die Einhaltung dieser Normen berwa-chen. Es wurden Verfahren entwickelt, die es Einzelpersonen ermglichen,ihre Rechte vor diesen Organen einzuklagen. Die Zivilgesellschaften undNichtregierungsorganisationen haben aktiv Beitrge hierzu geleistet und neh-men weiterhin an diesem Proze teil. All diese rechtlichen Errungenschaftensind wichtig, aber der Erfolg des Systems der Menschenrechte hngt in gro-em Mae vom Engagement der Zivilgesellschaft und der Entwicklung natio-

    naler Institutionen und Infrastrukturen fr die Menschenrechtsarbeit ab.Derzeit nimmt uns die bergeordnete Aufgabe der Reformierung und Moder-nisierung des Systems der Vereinten Nationen stark in Anspruch. Eine derwesentlichen Sulen dieser Reform ist die Strkung der Menschenrechts-kommission. Erst vor kurzem hat der Generalsekretr der Vereinten Nationendarauf hingewiesen, da die Allgemeine Erklrung der Menschenrechte wei-terhin eine der wichtigsten Errungenschaften der Weltorganisation ist. berallbildet sich eine neue Auffassung von kollektiver Sicherheit heraus, und jedererkennt den Zusammenhang zwischen Armut und Unsicherheit, Achtung der

    Menschenrechte und Frieden. Aus diesen Grnden hat die von Kofi Annaneingerichtete Expertengruppe, deren Aufgabe die Erarbeitung von Vorschl-gen zur Bewltigung der Herausforderungen des neuen Millenniums ist, inihrem Bericht an den UNO-Generalsekretr die Empfehlung ausgesprochen,die Menschenrechtskommission zu reformieren und einen Menschenrechtsratmit universeller Mitgliedschaft einzurichten, der die Gesamtverantwortung frdie Frderung und den Schutz aller Menschenrechte trgt.Meiner Auffassung nach unterstreichen die ernsten Probleme in Bezug aufDemokratie, Entwicklung, Regierbarkeit, die kollektive Sicherheit, den Kampf

    gegen den Terrorismus und die internationalen Beziehungen die Notwendig-keit, die Menschenrechte besser als bisher zu frdern und zu schtzen.Wenn wir wirklich eine neue internationale Ordnung schaffen wollen, mssen

  • 8/8/2019 Thesen Zur Vertreibung Der Deutschen

    17/24

    Thesen zur Vertreibung der Deutschen

    17

    wir anerkennen, dass es dringend und unabdingbar ist, den Vorrang derMenschenrechte ganz neu in das Bewusstsein zu rcken. Ein neuer Huma-nismus muss sich herausbilden, und wir alle sind aufgerufen, einzeln undgemeinsam unseren Beitrag fr die Grundlagen dieser neuen ra zu leisten.

    Fr uns alle bleibt die Verwirklichung der Menschenrechte eine groe Her-ausforderung, da die Durchsetzung der Normen vom politischen Willen derStaaten abhngt. Es gibt keine edlere Aufgabe, als fr die Verwirklichung al-ler Menschenrechte zu arbeiten.Von den kollektiven Rechten ist fr uns natrlich das Recht auf Selbstbe-stimmung von besonderer Bedeutung. Bei der Entkolonialisierung in Asienund Afrika und der Abschaffung der Apartheid spielten die Vereinten Natio-nen eine wichtige Rolle. Andere kollektive Rechte einschlielich der Rechtevon Minderheiten und des Rechts auf die eigene Heimat sind noch nicht voll-

    stndig umgesetzt. Das Recht auf die eigene Heimat ist allerdings nicht nurein kollektives, sondern auch ein individuelles Recht und eine Grundvoraus-setzung fr die Ausbung zahlreicher brgerlicher, politischer, wirtschaftli-cher, sozialer und kultureller Rechten.Whrend meiner Amtszeit als Hochkommissar fr Menschenrechte hat dieUnterkommission zur Frderung und zum Schutz der Menschenrechte einewichtige Studie zur Dimension der Menschenrechte bei Bevlkerungsum-siedlungen erarbeitet. Zur Diskussion dieser Studie wurde in Genf eine Ex-pertenkonferenz unter Vorsitz des Berichterstatters der Unterkommission,

    Awn Shawkat Al Khasawneh, der heute Richter beim Internationalen Strafge-richtshof ist, abgehalten. Im Abschlussbericht der Unterkommission(E/CN.4/Sub.2/1997/23) zog Richter Al Khasawneh die Schlufolgerung, dadas Recht auf die eigene Heimat ein grundlegendes Menschrecht ist und daStaaten nicht das Recht haben, Menschen gewaltsam aus ihrer Heimat zuvertreiben. In der dem Bericht angefgten Erklrung heit es (Art. 4, Abs. 1):Jeder Mensch hat das Recht, in Frieden, Sicherheit und Wrde in seinerWohnsttte, in seiner Heimat und in seinem Land zu verbleiben. . Und weiter(Art. 8): Jeder Mensch hat das Recht, in freier Entscheidung und in Sicher-

    heit und Wrde in das Land seiner Herkunft sowie innerhalb dessen an denOrt seiner Herkunft oder Wahl zurckzukehren.Auch wenn wir noch weit von der Erreichung dieser Ziele entfernt sind, auchwenn es in der Welt von heute Millionen von Heimatlosen gibt, ist es dochwichtig, diese Grundprinzipien zu bekrftigen und nach Mitteln und Wegen frihre Umsetzung zu suchen. Aus diesem Grunde untersttze ich auch dieIdee, ein internationales Zentrum zum Kampf gegen Bevlkerungsumsied-lungen einzurichten, dessen Aufgabe nicht nur das Dokumentieren und Erfor-schen von Vertreibungen in der Vergangenheit sein soll, sondern das sich

    ebenfalls zum Ziel setzt, zuknftige Vertreibungen berall auf der Welt zuverhindern. Indem es Aufklrung betreibt und das ffentliche Bewusstseinschrft fr die Schrecken, die durch gewaltsame Bevlkerungsumsiedlungenentstehen. Indem es Frhwarnstrategien entwickelt und die Manahmen der

  • 8/8/2019 Thesen Zur Vertreibung Der Deutschen

    18/24

    Thesen zur Vertreibung der Deutschen

    18

    Vereinten Nationen auf diesem Gebiet untersttzt. Ich bin berzeugt, dassBerlin ein geeigneter Ort fr solch ein Zentrum wre.Ich glaube, dass wir aus dem Beispiel der deutschen Vertriebenen besondersviel lernen knnen. Wenn wir uns des Umfangs der Vertreibung und der

    Trauer ber den Verlust von Gebieten bewusst werden, die fr Menschen wieImmanuel Kant, Arthur Schopenhauer, Johann Gottfried Herder, Joseph vonEichendorff und andere Heimat waren, dann mssen wir gleichzeitig aner-kennen, dass die Vertriebenen erhebliche Opfer gebracht haben, indem sieden Weg der friedlichen Integration whlten. Wir knnen nicht umhin, die mo-ralische Strke dieser Menschen und die Klugheit ihrer Fhrung zu bewun-dern, die jeglicher Art von Gewalt eine Absage erteilten und sich ent-schlossen, sich eine neue Heimat im Westen aufzubauen, ohne dabei dieLiebe zu ihren Wurzeln aufzugeben, zu den Landschaften, in denen sie auf-

    gewachsen sind, zu den Kirchen und Gotteshusern, in denen sie beteten, zuden Friedhfen, auf denen ihre Vorfahren be-graben sind.Ich mchte die heutige Gelegenheit nutzen, uman die Charta der Vertriebenen zu erinnern,die am 5. August 1950 in Stuttgart verkndetwurde. In dieser wichtigen Charta entsagen dieOpfer der Vertreibung in aller Form jegli-chem Gedanken an Rache und Vergeltung.

    Dieser Entschlu ist uns ernst und heilig imGedenken an das unendliche Leid, welches imbesonderen das letzte Jahrzehnt ber dieMenschheit gebracht hat. Mit diesem Gewalt-verzicht wurde der Teufelskreis aus Vergeltungund Gegenvergeltung durchbrochen. Darberhinaus verpflichtete die Charta die Vertriebe-nen, fr den Wiederaufbau Deutschlands undEuropas, das eines Tages vereint sein sollte,zu arbeiten. Dies ist in der Tat ein bemerkens-wertes Dokument.

    Dr. Jose Ayala Lasso

    Im Amt des Hochkommissars fr Flchtlinge wird hufig eine Zeile aus demChor von Euripides Medea zitiert:Es gibt kein grres Leid auf Erdenals den Verlust des Heimatlands.Als ehemaliger Hochkommissar fr Menschenrechte wrde ich hinzufgen,da wir verpflichtet sind, diese Leiden zu mildern, Mitgefhl zu zeigen mit denOpfern von Vertreibung, sie bei der Bewahrung ihrer Kultur und Identitt zu

    untersttzen, ihnen Hilfe zukommen zu lassen und, wenn mglich, die friedli-che Rckkehr in ihr Heimatland zu ermglichen. Das Recht auf das eigenenHeimatland ist, wie ich 1995 sagte, ein grundlegendes Menschenrecht, und

  • 8/8/2019 Thesen Zur Vertreibung Der Deutschen

    19/24

    Thesen zur Vertreibung der Deutschen

    19

    die gesamte Weltgemeinschaft ist aufgerufen, dieses Recht zu achten. WennMenschen zum Verlassen ihrer Heimat gezwungen wurden, sollte ihnen dieMglichkeit gegeben werden zurckzukehren.Allerdings kann es, das mu auch gesagt werden, einander entgegenstehen-

    de Ansprche auf dieselbe Heimat geben. Mit gutem Willen und internationa-ler Hilfe lassen sich solche Konflikte aber friedlich lsen, so da alle, die ihreWurzeln lieben, das Recht auf Heimat genieen knnen. Die Liebe zur Hei-mat ist in der Tat ein positiver Wert. Nur wer seine Heimat liebt, arbeitet dar-an, sie zu verbessern, sie zu einem besseren Ort fr Kinder und Enkelkinderwerden zu lassen und sie einzugliedern in das hhere Konzept der Weltsoli-daritt.Vor sechzig Jahren versammelten sich die Siegermchte in Berlin, um dieWelt nach dem Krieg zu planen. Auf der Potsdamer Konferenz diskutierten

    sie nicht nur die Herausforderungen des Friedensstiftens, sondern beschf-tigten sich ebenfalls mit den enormen logistischen und humanitren Proble-men, die durch die Vertreibung von Millionen von Menschen verursacht wur-den - Deutsche aus Ostpreuen, Pommern, Schlesien, die vor den Angriffender sowjetischen Armee geflohen waren, und weitere Millionen, die in ihrerHeimat geblieben waren und in jenem grausamen Sommer 1945 vertriebenwurden. Wir verneigen uns vor den Opfern der Nazi-Aggression im Osten.Gleichzeitig stehen wir dem Leiden von unschuldigen Mnnern, Frauen undKindern aus Ostpreuen, Pommern und Schlesien nicht blind gegenber, die

    Opfer des ungerechten und unmoralischen Prinzips der kollektiven Bestra-fung wurden.Die Nrnberger Prozesse wurden 1945 auf der Grundlage des Prinzips derstrafrechtlichen Verantwortung des Einzelnen gefhrt, um jene politischenFhrer zu bestrafen, die den Angriffskrieg entfesselten und Kriegsverbrechenund Verbrechen gegen die Menschlichkeit befahlen. Die Verbrechen, wegenderer fhrende Nationalsozialisten angeklagt und verurteilt wurden, umfatenauch die verbrecherischen gewaltsamen Bevlkerungsumsiedlungen undDeportationen in die Zwangsarbeit. Die Urteile von Nrnberg wurden 1946

    von der Generalversammlung besttigt, und spter wurde der Vlkerrechts-kommission die Aufgabe bertragen, einen Kodex der Verbrechen gegenFrieden und Sicherheit der Menschheit zu erarbeiten. In den Artikeln 18 und20 des 1996 angenommenen Entwurfs werden Massenvertreibungen undDeportation in die Zwangsarbeit als Kriegsverbrechen und Verbrechen gegendie Menschlichkeit definiert. 1998 dann wurde auf der Konferenz von Romdas Statut des Internationalen Strafgerichtshofs angenommen, in dem in Arti-kel 7 und 8 in hnlicher Weise das Verbrechen der Vertreibung verurteilt wird.Die Schaffung des Internationalen Strafgerichtshofs ist ein wichtiger Schrittzur Strkung der Rechtsstaatlichkeit im Bereich der internationalen Bezie-hungen. Jeglichem Versuch, das Statut von Rom zu schwchen oder seineBedeutung zu miachten, mu entschieden entgegengetreten und mit schar-fer Kritik begegnet werden.

  • 8/8/2019 Thesen Zur Vertreibung Der Deutschen

    20/24

    Thesen zur Vertreibung der Deutschen

    20

    Das Internationale Strafgericht fr das ehemalige Jugoslawien zieht derweiljene zur Rechenschaft, die fr die Umsetzung der Politik der ethnischen Su-berungen verantwortlich sind. Auf sehr direkte Weise ist das Verfahren gegenSlobodan Milosevic ein Verfahren, in dem das Recht auf die eigene Heimat

    bekrftigt wird, und zwar nicht nur das Recht der Bosnier, der Kroaten undder Kosovaren auf ihre Heimat, sondern letztendlich auch das der Krajina-Serben. Zweifelsohne werden die zur Zeit in Den Haag gefhrten Prozessezu wichtigen Przedenzfllen im Vlkerrecht fhren.Lassen Sie mich abschlieend auf den Gedanken der Menschenrechte ein-gehen, einen Gedanken, der so alt ist wie die Menschheit selbst, auch wenner dann nur sehr schrittweise in der Bibel, in den Schriften der chinesischen,indischen und griechischen Philosophen, in den Werken von Jean JacquesRousseau und in den franzsischen und amerikanischen Erklrungen des

    achtzehnten Jahrhunderts artikuliert wurde, lange bevor sich der Vlkerbundmit seinem System des Schutzes von Minderheitenrechten und die VereintenNationen mit ihrer Menschenrechtskommission konstituierten.Dieser Gedanke, der uns so sehr am Herzen liegt, beruht auf der Achtung vorallen Lebewesen, auf dem Glauben an gleiche Wrde und gleiche Rechte fralle Menschen, unabhngig von Hautfarbe, Herkunft, Religion und gesell-schaftlichem Status. Auf dieser Grundlage entwickelten die modernen Ge-sellschaften die Konzepte von Solidaritt und gegenseitiger Abhngigkeit. Wirknnen bei Verletzungen von Menschenrechten nicht gleichgltig bleiben, wo

    immer sie auch vorkommen. Daher mssen wir gegen Armut und Ungerech-tigkeit kmpfen, und zwar berall.Als Lateinamerikaner untersttze ich mit allem Nachdruck die Ausbung allerMenschenrechte durch die indigenen Vlker. Ein wichtiger Schritt in der lan-gen Entwicklung des Menschenrechtskonzepts war der lang andauerndeDisput innerhalb des Indienrates im Spanien des sechzehnten Jahrhundertsber die Frage, ob die indigenen Vlker Amerikas als Menschen zu betrach-ten wren. Zwei Dominikaner, Bartolom de las Casas und Antonio Montesi-nos, vertraten vor dem Habsburger Kaiser Karl V. die Auffassung, da die

    indigenen Vlker Menschen mit einer Seele und mit Rechten seien. Ihre ent-schiedenes Auftreten fhrte dazu, dass Gesetze zum Schutz der Rechte derindigenen Vlker erlassen wurden, die ihrem Wesen nach Menschenrechts-gesetze waren. Auch wenn diese Gesetze ungestraft gebrochen wurden, sofhrten sie doch zu einem Bewutsein fr das, was richtig und was falsch ist.Wir sollten uns daran erinnern, da auch die indigenen Vlker Amerikas einRecht auf ihre Heimat hatten, da sie gewaltsam ihrer Lnder und ihres Ei-gentums beraubt und in sklavereihnliche Verhltnisse gezwungen wurden.In Lateinamerika stehen wir vor der neuen Form eines alten Problems. In der

    Vergangenheit hat die Weltgemeinschaft Manahmen gegen gewaltsameBevlkerungsumsiedlungen ergriffen. Heute erleben wir solche Umsiedlun-gen in Form von massenhafter Emigration, ausgelst durch die Verschlechte-

  • 8/8/2019 Thesen Zur Vertreibung Der Deutschen

    21/24

    Thesen zur Vertreibung der Deutschen

    21

    rung der wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen in vielen Lndern, auchin meinem Heimatland Ecuador. Mehr als 20 Prozent der Gesamtbevlkerunghat in den vergangenen drei oder vier Jahren das Land verlassen. Die Kon-sequenzen fr das Land sind dramatisch, und diese Situation wirkt sich zwei-

    fellos auch auf die Ziellnder dieser massenhaften Migrationsbewegung aus.Ich bestrke die Menschenrechtskommission darin, dieses Problem aus derneuen Perspektive der Solidaritt beim Schutz von Menschenrechten zu un-tersuchen.Die Frderung und der Schutz der Menschenrechte ist ein unablssigerKampf fr die Anerkennung und die Achtung der Menschenwrde. Wir kn-nen bei dieser hehren Aufgabe nicht gleichgltig bleiben. In der Vergangen-heit wurden groe Fortschritte durch gemeinsame Anstrengungen seitens derVereinten Nationen, internationaler Organisationen, Nichtregierungsorganisa-

    tionen und der Zivilgesellschaft erreicht. Diese Arbeit mu jedoch dauerhafterfolgen und erfordert die aktive Teilnahme aller Menschen.Daher ermutige ich Sie, in Ihrem Engagement fr die Menschenrechte nichtnachzulassen und weiter dafr zu wirken, da alle Menschenrechte, und da-mit auch das Recht auf das eigene Heimatland, berall anerkannt und re-spektiert werden. Auf diese Weise werden wir zu einer neuen Weltordnungbeitragen, die sich auf die Grundprinzipien der Wrde und Gerechtigkeit fralle grndet.

    Zur Person:

    Dr. Jose Ayala Lasso war der erste Hoch-kommissar fr Menschenrechte der VereintenNationen (1994/97). Er war Auenminister vonEcuador, sowie Botschafter in Frankreich, Bel-gien, Luxemburg, im Pakistan und Peru. AlsHochkommissar wurde er dafr bekannt, da ersich fr alle Opfer von Menschenrechtsverlet-zungen einsetzte, und da er sich gegen dieDiskriminierung von Opfern aussprach, denn frihn haben alle Opfer dieselbe Menschenwrde,auch die deutschen Opfer von Flucht und Ver-treibung. Am 28. Mai 1995, als er in Ruandawar, wurde sein Gruwort an die Vertriebenenin der Paulskirche zu Frankfurt vorgelesen. Am6. August 2006 sprach er persnlich an die Ver-triebenen anllich der Veranstaltung 60 JahreVertreibung in Berlin.

    Dr. Jose Ayala Lasso beimTag der Heimat am 6. August2005 in Berlin mit Bundes-kanzlerin Angela Merkel

    http://de.wikipedia.org/wiki/Jos%C3%A9_Ayala_http://en.wikipedia.org/wiki/Jos%C3%A9_Ayala-Lasso

    http://de.wikipedia.org/wiki/Jos%C3%A9_Ayala_Lassohttp://en.wikipedia.org/wiki/Jos%C3%A9_Ayala-Lassohttp://en.wikipedia.org/wiki/Jos%C3%A9_Ayala-Lassohttp://de.wikipedia.org/wiki/Jos%C3%A9_Ayala_Lasso
  • 8/8/2019 Thesen Zur Vertreibung Der Deutschen

    22/24

    Thesen zur Vertreibung der Deutschen

    22

    Auswahlbibliographie zum Thema

    Foreign Relations of the United States, The Conferences at Malta and Yalta,1945.Foreign Relations of the United States, The Conference at Berlin, Bd. 1 und2, 1945.Foreign Relations of the United States, 1945, Bd. 2, General, Political andEconomic Matters, Washington D.C.House of Representatives, Commiteeon the Judiciary, Report No. 1841. 81stCongress, 2nd Session, Expellees and Refugees of German Ethnic Origin,genannt Walter Report, Mrz 1950, Washington.

    Bacque, James, Verschwiegene Schuld, Ullstein, 1996.Blumenwitz, Dieter, Der Prager Vertrag, Bonn 1985.Blumenwitz, Dieter, Flucht und Vertreibung, Berlin 1987.Blumenwitz; Dieter, Rechtsgutachten ber die Verbrechen an den Deut-schen in Jugoslawien, Juristische Studien, Mnchen 2002.Brandes, Detlef, Der Weg zur Vertreibung 1938/1945, Mnchen 2001.Ermacora, Felix, Die sudetendeutschen Fragen, Mnchen 1992.Frantzioch, Marion, Die Vertriebenen, Berlin 1987.Gollancz, Victor, In Darkest Germany, London 1947Gollancz, Victor, Our Threatened Values, London, 1946.Gollancz,Victor, Stimme aus dem Chaos, Zrich 1947.Gornig, Gilbert, Das nrdliche Ostpreuen gestern und heute. Bonn, 1995.Grass,Gnther, Im Krebsgang, Gttingen 2002.Habel, Fritz Peter, Dokumente zur Sudetenfrage, Mnchen 2003.Haus der Geschichte (Hrsg.), Flucht, Vertreibung, Integration, Bonn 2005.Hillgruber,Andreas, Zweierlei Untergang, Berlin 1986.Kimminich, Otto, Das Recht auf die Heimat, Bonn, 1980.Klein, Eckart, Diplomatischer Schutz im Hinblick auf Konfiskationen deut-schen Vermgens durch Polen, Bonn, 1992.Klein, Eckart, Gutachten zur Rechtslage des im heutigem Polen entzogenenPrivateigentums Deutscher, Potsdam, 2005.Lemberg,Hans und K. Erik Franzen, Die Vertriebenen. Berlin 2001.Lenz,Siegfried, Heimatmuseum, Hamburg, 1978.Naimark, Norman, Die Russen in Deutschland, Berlin 1997.Prinz, Friedrich, Geschichte Bhmens, Mnchen 2003.Reichling, Gerhard, Die deutschen Vertriebenen in Zahlen, Teil 1/2, Bonn1995.

  • 8/8/2019 Thesen Zur Vertreibung Der Deutschen

    23/24

    Thesen zur Vertreibung der Deutschen

    23

    Schieder, Theodor et al (Hrsg.) , Dokumentation der Vertreibung der Deut-schen aus Ost-Mitteleuropa, Bd. 1-8, dtv reprint, 1984.Solschenizyn, Alexander, Ostpreuische Nchte, Darmstadt, 1976.Statistisches Bundesamt, Die deutschen Vertreibungsverluste, Wiesbaden

    1958.Stickler, Matthias, Ostdeutsch heit Gesamtdeutsch, Dsseldorf, 2004.Vardy, Stephen, Tooley Hunt (Hrsg.), Ethnic Cleansing in Twentieth CenturyEurope, New York 2003.Zayasde Alfred, Die Deutschen Vertriebenen, Graz 2006.Zayasde Alfred, Heimatrecht ist Menschenrecht, Mnchen 2001.Zayasde, Alfred, Die Nemesis von Potsdam, Mnchen 2005.Zayasde, Alfred, Population Expulsion and Transfer, in Rudolf Bernhard

    Encyclopedia of Public International Law, Bd. 3, Amsterdam 1997, S. 1062-1068.Zayasde, Alfred, Das Recht auf die Heimat, ethnische Suberungen unddas Internationale Kriegsverbrechertribunal fr das ehemalige Jugoslawien,in: Archiv des Vlkerrechts, Bd. 35, Heft 1997, S. 29-72.

    Alle lieferbaren Bcher sind beim BdV-Buchdienst, Bismarckstr. 90,40210 Dsseldorf, Tel. 0211/35 03 61, Fax 36 96 76, [email protected]

    oder ber den Internetshop http://www.bdv-nrw.de zu beziehen.

    Flucht, Vertreibung, IntegrationKatalog zur Ausstellung in der Stiftung Haus derGeschichte der Bundesrepublik Deutschland, Bonn,2005/6, im Deutschen Historischen Museum, Berlin, 2006,im Zeitgeschichtlichen Forum Leipzig, 2006/7. 208 S. m.90 meist farbigen. Abb.

    Das Kapitel "Vertreibung und Vlkerrecht" verfate Alfredde Zayas.

    26,90

  • 8/8/2019 Thesen Zur Vertreibung Der Deutschen

    24/24

    ISBN 3-00-016129-6

    Schutzgebhr: 3,-