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Behinderte Menschen im Arbeitsleben Informationen für Arbeitgeber Schwerpunkt: Kleinbetrieb Beispiele aus der Praxis Beratung und Information Förderung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen z B SPEZIAL

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Behinderte Menschenim ArbeitslebenInformationen für Arbeitgeber

S c h w e r p u n k t : K l e i n b e t r i e b

Beispiele aus der Praxis

Beratung und Information

Förderung von Arbeits-und Ausbildungsplätzen

Ihr Ansprechpartner bei Fragen zu Arbeit und Behinderung• Begleitende Hilfe im Arbeitsleben• Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen• Schulungs- und Bildungsmaßnahmen

für das betriebliche Integrationsteam• Ausgleichsabgabe

zBSPEZIAL

Arbeitsplätze für behinderte Menschenin Kleinbetrieben

Ein wichtiges gesellschafts-

politisches Ziel ist die be-

rufliche Integration behin-

derter Menschen. Für das Hand-

werk ist es selbstverständlich

daran mitzuarbeiten und dies als

eigenständige Aufgabe zu be-

trachten. Viele Jahre stand der

Erhalt des Arbeitsplatzes im Vor-

dergrund. Heute gibt es zahllose

schwerbehinderte Arbeitslose, die

einen Arbeitsplatz suchen. Auch

behinderte Jugendliche, die zum

Beispiel in Berufsbildungswerken

ausgebildet wurden, benötigen

einen Arbeitsplatz oder nach ih-

rer Schulzeit eine Ausbildung

oder Arbeit.

Aber nicht nur das Handwerk bie-

tet mit seiner Vielfalt an unter-

schiedlichen Beschäftigungsmög-

lichkeiten in kleineren und mittle-

ren Betrieben gute Bedingungen

für Arbeits- und Ausbildungsplätze

für behinderte Menschen. Daher

richtet sich dieses Heft nicht nur

an Handwerksbetriebe, sondern

generell an mittelständische Un-

ternehmen aus allen Wirtschafts-

bereichen und Branchen.

Ein zentrales Thema bei der Be-

schäftigung behinderter Menschen

in kleineren Betrieben ist die

Frage nach der Leistungsfähigkeit.

Häufige Arbeitsausfälle wegen

Krankheit können auf Dauer nicht

verkraftet werden. Die Praxis zeigt,

dass behinderte Arbeitnehmerin-

nen und Arbeitnehmer nicht häu-

figer krank sind als ihre nicht be-

hinderten Kollegen, wenn der

Arbeitsplatz behinderungsgerecht

ausgestattet ist. Mehr noch:

Die Betriebe stellen immer wieder

fest, dass ihre behinderten Mitar-

beiter besonders motiviert und

engagiert sind.

Eine Anpassung des Arbeitsplatzes

an die Behinderung ist meist mit

entsprechenden technischen Hil-

fen möglich. Die Leistungsfähig-

keit ist dann in der Regel voll

hergestellt. Oft genügt es auch ei-

nen Arbeitsplatz zu modernisieren

und mit neuester Technologie aus-

zustatten. Eine höhere Produkti-

vität und die Steigerung der Wett-

bewerbsfähigkeit des Betriebes

können ebenfalls daraus resul-

tieren.

Natürlich muss die Integration be-

hinderter Menschen für einen Be-

trieb betriebswirtschaftlich sinn-

voll sein. Denn mit gutem Willen

allein ist niemandem geholfen,

weder dem Betrieb noch dem Be-

troffenen. Und über gelungene In-

tegrationen – auch unter betriebs-

wirtschaftlichen Aspekten – be-

richtet dieses Heft. Auch finanzi-

elle Fördermöglichkeiten, die Ar-

beitgeber bei der Integration be-

hinderter Menschen unterstützen,

werden im Überblick vorgestellt.

Erste Ansprechpartner sind die In-

tegrationsämter und ihre Fach-

dienste. Sie beraten gezielt in

technischen, psychosozialen und

finanziellen Fragen und sorgen für

eine unbürokratische und profes-

sionelle Realisierung. Dafür steht

ein breites Spektrum an Förder-

möglichkeiten zur Verfügung.

Nutzen Sie diese Möglichkeiten

und geben Sie behinderten Men-

schen eine Chance ihre Leistungs-

fähigkeit zu beweisen.

Dieter Philipp, Präsident des Zen-

tralverbandes des Deutschen Hand-

werks

2ZB Spezial

3ZB Spezial

V o r w o r t I n h a l t

Behinderte Menschen im ArbeitslebenSchwerpunkt: Kleinbetrieb

Von de r Idee zur Rea l is ie rungEin Arbeitsplatz soll neu besetzt oder neu geschaffen werden. Warum

nicht mit einem schwerbehinderten Menschen? Wie vorgehen? Eine Über-

sicht zeigt den Ablauf von der Idee bis zur Realisierung

F inanz ie l le Leistungen an A rbeitgebe rBei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen können Arbeitgeber

finanziell unterstützt werden. Sie können dafür Leistungen erhalten von

den

p Integrationsämtern

p Arbeitsämtern

Beispie le aus de r P rax isVorgestellt werden neu geschaffene Arbeitsplätze wie auch Arbeitsplätze,

die behinderungsgerecht ausgestattet wurden. Welche Möglichkeiten

bestehen, behinderungsbedingte Defizite auszugleichen, zeigen Beispiele

aus folgenden Bereichen

p Gestaltung, Werbung 10 p Produktion 14 p Pflege, Gesundheit 18

p Lebensmittelherstellung 24 p Baugewerbe 26

p Informationstechnologie 30

Vo rbeha lte e rnst genommenGute Argumente stehen den Bedenken gegenüber, die der Beschäftigung

schwerbehinderter Menschen entgegengebracht werden

D ie Angebote de r Integ rat ionsämte r im Übe rb l ickWer ist wofür zuständig? An wen kann man sich wenden? Wie und wo

kann man sich informieren?

Zum gleichen Thema sind in der Reihe ZB Spezial noch zwei weitere

Ausgaben erschienen:

p Behinderte Menschen im Arbeitsleben

p Behinderte Menschen im Arbeitsleben

Schwerpunkt: öffentlicher Dienst

4

6

10

32

34

Arbeitsplätze für behinderte Menschenin Kleinbetrieben

Ein wichtiges gesellschafts-

politisches Ziel ist die be-

rufliche Integration behin-

derter Menschen. Für das Hand-

werk ist es selbstverständlich

daran mitzuarbeiten und dies als

eigenständige Aufgabe zu be-

trachten. Viele Jahre stand der

Erhalt des Arbeitsplatzes im Vor-

dergrund. Heute gibt es zahllose

schwerbehinderte Arbeitslose, die

einen Arbeitsplatz suchen. Auch

behinderte Jugendliche, die zum

Beispiel in Berufsbildungswerken

ausgebildet wurden, benötigen

einen Arbeitsplatz oder nach ih-

rer Schulzeit eine Ausbildung

oder Arbeit.

Aber nicht nur das Handwerk bie-

tet mit seiner Vielfalt an unter-

schiedlichen Beschäftigungsmög-

lichkeiten in kleineren und mittle-

ren Betrieben gute Bedingungen

für Arbeits- und Ausbildungsplätze

für behinderte Menschen. Daher

richtet sich dieses Heft nicht nur

an Handwerksbetriebe, sondern

generell an mittelständische Un-

ternehmen aus allen Wirtschafts-

bereichen und Branchen.

Ein zentrales Thema bei der Be-

schäftigung behinderter Menschen

in kleineren Betrieben ist die

Frage nach der Leistungsfähigkeit.

Häufige Arbeitsausfälle wegen

Krankheit können auf Dauer nicht

verkraftet werden. Die Praxis zeigt,

dass behinderte Arbeitnehmerin-

nen und Arbeitnehmer nicht häu-

figer krank sind als ihre nicht be-

hinderten Kollegen, wenn der

Arbeitsplatz behinderungsgerecht

ausgestattet ist. Mehr noch:

Die Betriebe stellen immer wieder

fest, dass ihre behinderten Mitar-

beiter besonders motiviert und

engagiert sind.

Eine Anpassung des Arbeitsplatzes

an die Behinderung ist meist mit

entsprechenden technischen Hil-

fen möglich. Die Leistungsfähig-

keit ist dann in der Regel voll

hergestellt. Oft genügt es auch ei-

nen Arbeitsplatz zu modernisieren

und mit neuester Technologie aus-

zustatten. Eine höhere Produkti-

vität und die Steigerung der Wett-

bewerbsfähigkeit des Betriebes

können ebenfalls daraus resul-

tieren.

Natürlich muss die Integration be-

hinderter Menschen für einen Be-

trieb betriebswirtschaftlich sinn-

voll sein. Denn mit gutem Willen

allein ist niemandem geholfen,

weder dem Betrieb noch dem Be-

troffenen. Und über gelungene In-

tegrationen – auch unter betriebs-

wirtschaftlichen Aspekten – be-

richtet dieses Heft. Auch finanzi-

elle Fördermöglichkeiten, die Ar-

beitgeber bei der Integration be-

hinderter Menschen unterstützen,

werden im Überblick vorgestellt.

Erste Ansprechpartner sind die In-

tegrationsämter und ihre Fach-

dienste. Sie beraten gezielt in

technischen, psychosozialen und

finanziellen Fragen und sorgen für

eine unbürokratische und profes-

sionelle Realisierung. Dafür steht

ein breites Spektrum an Förder-

möglichkeiten zur Verfügung.

Nutzen Sie diese Möglichkeiten

und geben Sie behinderten Men-

schen eine Chance ihre Leistungs-

fähigkeit zu beweisen.

Dieter Philipp, Präsident des Zen-

tralverbandes des Deutschen Hand-

werks

2ZB Spezial

3ZB Spezial

V o r w o r t I n h a l t

Behinderte Menschen im ArbeitslebenSchwerpunkt: Kleinbetrieb

Von de r Idee zur Rea l is ie rungEin Arbeitsplatz soll neu besetzt oder neu geschaffen werden. Warum

nicht mit einem schwerbehinderten Menschen? Wie vorgehen? Eine Über-

sicht zeigt den Ablauf von der Idee bis zur Realisierung

F inanz ie l le Leistungen an A rbei tgebe rBei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen können Arbeitgeber

finanziell unterstützt werden. Sie können dafür Leistungen erhalten von

den

p Integrationsämtern

p Arbeitsämtern

Beispie le aus de r P rax isVorgestellt werden neu geschaffene Arbeitsplätze wie auch Arbeitsplätze,

die behinderungsgerecht ausgestattet wurden. Welche Möglichkeiten

bestehen, behinderungsbedingte Defizite auszugleichen, zeigen Beispiele

aus folgenden Bereichen

p Gestaltung, Werbung 10 p Produktion 14 p Pflege, Gesundheit 18

p Lebensmittelherstellung 24 p Baugewerbe 26

p Informationstechnologie 30

Vo rbeha lte e rnst genommenGute Argumente stehen den Bedenken gegenüber, die der Beschäftigung

schwerbehinderter Menschen entgegengebracht werden

D ie Angebo te de r In teg ra t ionsäm te r im Übe rb l ickWer ist wofür zuständig? An wen kann man sich wenden? Wie und wo

kann man sich informieren?

Zum gleichen Thema sind in der Reihe ZB Spezial noch zwei weitere

Ausgaben erschienen:

p Behinderte Menschen im Arbeitsleben

p Behinderte Menschen im Arbeitsleben

Schwerpunkt: öffentlicher Dienst

4

6

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32

34

Von der Idee zur Realisierung

Sie sind Arbeitgeber und

überlegen, ob Sie für

schwerbehinderte Menschen

Arbeitsplätze neu schaffen

oder behinderungsgerecht

ausstatten können.

Wie vorgehen? Wer berät?

Die Grafik gibt einen Überblick.

4ZB Spezial

5ZB Spezial

R e a l i s i e r u n g R e a l i s i e r u n g

Von der Idee zur Realisierung

Beispielep der bisherige Arbeitsplatz eines schwerbehinderten

Menschen soll behinderungsgerecht gestaltet werden

p im Rahmen einer Umsetzung eines schwerbehinderten Mit-

arbeiters soll ein vorhandener oder ein neu zu schaffender

Arbeitsplatz behinderungsgerecht gestaltet werden

p ein schwerbehinderter Mensch soll neu eingestellt werden,

ein vorhandener oder ein neu zu schaffender Arbeitsplatz ist

behinderungsgerecht zu gestalten

Beispielep ein neuer Arbeitsplatz für einen z.B. schwerbehinderten

Arbeitslosen soll geschaffen werden

p ein neuer Arbeitsplatz für einen z.B. schwerbehinderten

Arbeitslosen soll geschaffen werden mit behinderungsgerechter

Zusatzausstattung

p ein neuer Arbeitsplatz für einen schwerbehinderten Mitarbei-

ter soll geschaffen werden, um die Arbeitsbedingungen zu

verbessern oder um einer drohenden Kündigung zu begegnen

(Umsetzung); ggf. mit behinderungsgerechter Zusatzaussstattung

Integ ra t ionsamtWenden Sie sich an das zuständige

Integrationsamt. Dort wird alles

Weitere mit den Fachdiensten geklärt.

Zunächst genügt eine telefonische

Konktaktaufnahme

E rste F ragen klä renBesprechung mit den Fachleuten des Integrationsamtes

O r tste rminDer Technische Berater kommt in den Betrieb: geeignete Arbeitsplätze finden und technische Ausstattung ermitteln

Lösungsvo rschlägeDas Integrationsamt entwickelt Vorschläge zur Ausstattung des Arbeitsplatzes

Ant rag stel lenVor der Realisierung Antrag auf Förderleistungen stellen. Das Integrationsamt entwickelt Vorstellungen

zur Finanzierung und hilft bei der Antragstellung

Rea l is ise rungDas Integrationsamt stellt die Fördermittel bereit, hilft bei der Einrichtung des Arbeitsplatzes, bei Inbetriebnahme

und bei der Einarbeitung. Falls notwendig und gewünscht, wird auch eine begleitende Betreuung ermöglicht

IdeeEinen bestehenden oder neuen Arbeitsplatz für einen schwerbe-

hinderten Menschen behinderungsgerecht gestalten

IdeeEinen neuen Arbeitsplatz für einen schwerbehinderten Men-

schen schaffen

A rbeitsamtBei einer Neueinstellung eines schwer-

behinderten Menschen schaltet sich das

Arbeitsamt einInteg rat ions fachdienstEr kümmert sich um besonders von ihrer

Behinderung Betroffene. Er vermittelt

sie in Arbeit und sichert ihre Beschäfti-

gung im Auftrag des Arbeitsamtes oder

z.B. des Integrationsamtes

Von der Idee zur Realisierung

Sie sind Arbeitgeber und

überlegen, ob Sie für

schwerbehinderte Menschen

Arbeitsplätze neu schaffen

oder behinderungsgerecht

ausstatten können.

Wie vorgehen? Wer berät?

Die Grafik gibt einen Überblick.

4ZB Spezial

5ZB Spezial

R e a l i s i e r u n g R e a l i s i e r u n g

Von der Idee zur Realisierung

Beispielep der bisherige Arbeitsplatz eines schwerbehinderten

Menschen soll behinderungsgerecht gestaltet werden

p im Rahmen einer Umsetzung eines schwerbehinderten Mit-

arbeiters soll ein vorhandener oder ein neu zu schaffender

Arbeitsplatz behinderungsgerecht gestaltet werden

p ein schwerbehinderter Mensch soll neu eingestellt werden,

ein vorhandener oder ein neu zu schaffender Arbeitsplatz ist

behinderungsgerecht zu gestalten

Beispielep ein neuer Arbeitsplatz für einen z.B. schwerbehinderten

Arbeitslosen soll geschaffen werden

p ein neuer Arbeitsplatz für einen z.B. schwerbehinderten

Arbeitslosen soll geschaffen werden mit behinderungsgerechter

Zusatzausstattung

p ein neuer Arbeitsplatz für einen schwerbehinderten Mitarbei-

ter soll geschaffen werden, um die Arbeitsbedingungen zu

verbessern oder um einer drohenden Kündigung zu begegnen

(Umsetzung); ggf. mit behinderungsgerechter Zusatzaussstattung

Integ ra t ionsamtWenden Sie sich an das zuständige

Integrationsamt. Dort wird alles

Weitere mit den Fachdiensten geklärt.

Zunächst genügt eine telefonische

Konktaktaufnahme

E rste F ragen klä renBesprechung mit den Fachleuten des Integrationsamtes

O r tste rminDer Technische Berater kommt in den Betrieb: geeignete Arbeitsplätze finden und technische Ausstattung ermitteln

Lösungsvo rschlägeDas Integrationsamt entwickelt Vorschläge zur Ausstattung des Arbeitsplatzes

Ant rag stel lenVor der Realisierung Antrag auf Förderleistungen stellen. Das Integrationsamt entwickelt Vorstellungen

zur Finanzierung und hilft bei der Antragstellung

Rea l is ise rungDas Integrationsamt stellt die Fördermittel bereit, hilft bei der Einrichtung des Arbeitsplatzes, bei Inbetriebnahme

und bei der Einarbeitung. Falls notwendig und gewünscht, wird auch eine begleitende Betreuung ermöglicht

IdeeEinen bestehenden oder neuen Arbeitsplatz für einen schwerbe-

hinderten Menschen behinderungsgerecht gestalten

IdeeEinen neuen Arbeitsplatz für einen schwerbehinderten Men-

schen schaffen

A rbeitsamtBei einer Neueinstellung eines schwer-

behinderten Menschen schaltet sich das

Arbeitsamt einInteg rat ions fachdienstEr kümmert sich um besonders von ihrer

Behinderung Betroffene. Er vermittelt

sie in Arbeit und sichert ihre Beschäfti-

gung im Auftrag des Arbeitsamtes oder

z.B. des Integrationsamtes

Finanzielle Leistungender Integrationsämter an Arbeitgeber

6ZB Spezial

7ZB Spezial

L e i s t u n g e n

Für Arbeitsplätze von schwerbehinderten Menschen können Arbeitgeber finanzielle Leistungen erhalten.Das Integrationsamt und die Arbeitsämter sorgen für eine professionelle und unbürokratische Abwicklung.

Invest it ionskosten

Was ?Sie erhalten Zuschüsse und Darlehen zur Schaffung neuer, zusätzlicher Arbeits- und

Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Menschen. Gefördert werden Investitionen, die

ein Arbeitgeber auch bei Einstellung nicht behinderter Arbeitnehmer vornehmen würde.

Wann ?Die Förderung dieser Investitionen ist möglich,

p wenn keine gesetzliche Verpflichtung besteht, schwerbehinderte Menschen zu be-

schäftigen oder wenn diese Pflicht übererfüllt wird oder

p wenn besonders betroffene oder langzeitarbeitslose schwerbehinderte Menschen neu

eingestellt werden oder

p wenn ein bereits beschäftigter schwerbehinderter Arbeitnehmer im Betrieb nur durch

Schaffung eines neuen Arbeitsplatzes weiter beschäftigt werden kann,

p wenn der Arbeitsplatz dem schwerbehinderten Menschen langfristig gesichert ist.

W ie v ie l ?Die Leistung ist bis zur vollen Höhe der notwendigen Kosten möglich. Im Einzelfall wird

jedoch geklärt,

p in welcher Höhe eine Eigenbeteiligung des Arbeitgebers erwartet werden kann,

p ob die Förderung durch Zuschüsse, Darlehen oder durch beides erfolgt.

Die Höhe der Leistung kann unterschiedlich sein. Sie hängt unter anderem ab

p vom betriebswirtschaftlichen Vorteil, der durch die Maßnahme erreicht wird. Wenn zum

Beispiel weitere Bereiche des Betriebs davon profitieren oder die Produktivität gesteigert

wird,

p von der Schwere der Behinderung des Mitarbeiters,

p von den Vermittlungschancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt,

p von den verfügbaren Mitteln der Ausgleichsabgabe der einzelnen Integrationsämter,

p von der Höhe der Erfüllung der Beschäftigungspflicht nach dem Sozialgesetzbuch IX.

Behinde rungsge rechte E in r ichtung

Was ?Sie erhalten Zuschüsse und Darlehen zur behinderungsgerech-

ten Ausstattung von Arbeitsstätten. Dazu zählen Betriebsan-

lagen, Maschinen, Geräte und technische Arbeitshilfen. Die

Förderung kann hier über den einzelnen Arbeitsplatz hinaus-

gehen und zum Beispiel die behinderungsgerechte Gestaltung

von Zugängen und Sozialräumen mit einschließen.

Wann ?Die Förderung dieser Zusatzkosten ist möglich, wenn zur

Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen besondere

technische Einrichtungen am Arbeitsplatz oder im Betrieb

benötigt werden. Dies hängt von der konkreten Auswirkung

der Behinderung ab.

W ie v ie l ?Leistungen sind bis zur vollen Höhe der notwendigen Kosten

möglich. Die Kriterien für die Höhe der Förderung sind ähnlich

wie bei den Investitionskosten. Die Förderung wird umso höher

sein, je „behinderungsspezifischer“ die Ausstattung und je

geringer der sonstige Nutzen für den Arbeitgeber ist.

Leistungen bei auße rgewöhnl ichenBelastungen

Was ?Sie erhalten Zuschüsse als finanziellen Ausgleich, wenn mit

der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen außerge-

wöhnliche Belastungen verbunden sind. Zum Beispiel,

p wenn eine besondere persönliche Betreuung des schwer-

behinderten Menschen am Arbeitsplatz benötigt wird oder

eine Hilfskraft,

p wenn die Arbeitsleistung aus behinderungsbedingten

Gründen erheblich gemindert ist und deutlich unter dem

Durchschnitt der Arbeitsleistung eines vergleichbaren nicht

behinderten Arbeitnehmers bleibt.

Wann ?Bei der Förderung von außergewöhnlichen Belastungen wird

vorausgesetzt,

p dass alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind, die einen

schwerbehinderten Menschen zu einer durchschnittlichen Ar-

beitsleistung befähigen und ihn von fremder Hilfe unabhängig

machen, zum Beispiel durch technische Hilfen, berufliche

Qualifizierung oder organisatorische Änderungen,

p dass trotz der geminderten Leistung ein tariflicher oder

ortsüblicher Arbeitslohn bezahlt wird,

p dass dem Arbeitgeber nicht zugemutet werden kann, die

Kosten selbst zu tragen.

W ie v ie l ?Die Zuschüsse für einen Minderleistungsausgleich wie auch für

den Betreuungsaufwand orientieren sich am Arbeitsentgelt

des schwerbehinderten Menschen bzw. am Arbeitsentgelt der

Betreuungsperson. Die Gesamtleistung muss in einem vertret-

baren Verhältnis zum erzielten Arbeitseinkommen stehen.

Finanzielle Leistungender Integrationsämter an Arbeitgeber

6ZB Spezial

7ZB Spezial

L e i s t u n g e n

Für Arbeitsplätze von schwerbehinderten Menschen können Arbeitgeber finanzielle Leistungen erhalten.Das Integrationsamt und die Arbeitsämter sorgen für eine professionelle und unbürokratische Abwicklung.

Invest it ionskosten

Was ?Sie erhalten Zuschüsse und Darlehen zur Schaffung neuer, zusätzlicher Arbeits- und

Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Menschen. Gefördert werden Investitionen, die

ein Arbeitgeber auch bei Einstellung nicht behinderter Arbeitnehmer vornehmen würde.

Wann ?Die Förderung dieser Investitionen ist möglich,

p wenn keine gesetzliche Verpflichtung besteht, schwerbehinderte Menschen zu be-

schäftigen oder wenn diese Pflicht übererfüllt wird oder

p wenn besonders betroffene oder langzeitarbeitslose schwerbehinderte Menschen neu

eingestellt werden oder

p wenn ein bereits beschäftigter schwerbehinderter Arbeitnehmer im Betrieb nur durch

Schaffung eines neuen Arbeitsplatzes weiter beschäftigt werden kann,

p wenn der Arbeitsplatz dem schwerbehinderten Menschen langfristig gesichert ist.

W ie v ie l ?Die Leistung ist bis zur vollen Höhe der notwendigen Kosten möglich. Im Einzelfall wird

jedoch geklärt,

p in welcher Höhe eine Eigenbeteiligung des Arbeitgebers erwartet werden kann,

p ob die Förderung durch Zuschüsse, Darlehen oder durch beides erfolgt.

Die Höhe der Leistung kann unterschiedlich sein. Sie hängt unter anderem ab

p vom betriebswirtschaftlichen Vorteil, der durch die Maßnahme erreicht wird. Wenn zum

Beispiel weitere Bereiche des Betriebs davon profitieren oder die Produktivität gesteigert

wird,

p von der Schwere der Behinderung des Mitarbeiters,

p von den Vermittlungschancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt,

p von den verfügbaren Mitteln der Ausgleichsabgabe der einzelnen Integrationsämter,

p von der Höhe der Erfüllung der Beschäftigungspflicht nach dem Sozialgesetzbuch IX.

Behinde rungsge rech te E in r ich tung

Was ?Sie erhalten Zuschüsse und Darlehen zur behinderungsgerech-

ten Ausstattung von Arbeitsstätten. Dazu zählen Betriebsan-

lagen, Maschinen, Geräte und technische Arbeitshilfen. Die

Förderung kann hier über den einzelnen Arbeitsplatz hinaus-

gehen und zum Beispiel die behinderungsgerechte Gestaltung

von Zugängen und Sozialräumen mit einschließen.

Wann ?Die Förderung dieser Zusatzkosten ist möglich, wenn zur

Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen besondere

technische Einrichtungen am Arbeitsplatz oder im Betrieb

benötigt werden. Dies hängt von der konkreten Auswirkung

der Behinderung ab.

W ie v ie l ?Leistungen sind bis zur vollen Höhe der notwendigen Kosten

möglich. Die Kriterien für die Höhe der Förderung sind ähnlich

wie bei den Investitionskosten. Die Förderung wird umso höher

sein, je „behinderungsspezifischer“ die Ausstattung und je

geringer der sonstige Nutzen für den Arbeitgeber ist.

Leistungen bei auße rgewöhnl ichenBelastungen

Was ?Sie erhalten Zuschüsse als finanziellen Ausgleich, wenn mit

der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen außerge-

wöhnliche Belastungen verbunden sind. Zum Beispiel,

p wenn eine besondere persönliche Betreuung des schwer-

behinderten Menschen am Arbeitsplatz benötigt wird oder

eine Hilfskraft,

p wenn die Arbeitsleistung aus behinderungsbedingten

Gründen erheblich gemindert ist und deutlich unter dem

Durchschnitt der Arbeitsleistung eines vergleichbaren nicht

behinderten Arbeitnehmers bleibt.

Wann ?Bei der Förderung von außergewöhnlichen Belastungen wird

vorausgesetzt,

p dass alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind, die einen

schwerbehinderten Menschen zu einer durchschnittlichen Ar-

beitsleistung befähigen und ihn von fremder Hilfe unabhängig

machen, zum Beispiel durch technische Hilfen, berufliche

Qualifizierung oder organisatorische Änderungen,

p dass trotz der geminderten Leistung ein tariflicher oder

ortsüblicher Arbeitslohn bezahlt wird,

p dass dem Arbeitgeber nicht zugemutet werden kann, die

Kosten selbst zu tragen.

W ie v ie l ?Die Zuschüsse für einen Minderleistungsausgleich wie auch für

den Betreuungsaufwand orientieren sich am Arbeitsentgelt

des schwerbehinderten Menschen bzw. am Arbeitsentgelt der

Betreuungsperson. Die Gesamtleistung muss in einem vertret-

baren Verhältnis zum erzielten Arbeitseinkommen stehen.

Finanzielle Leistungender Arbeitsämter an Arbeitgeber

8ZB Spezial

9ZB Spezial

L e i s t u n g e n

Im Rahmen dieses Hefteskann nur ein Teil der Fördermöglichkeiten der Arbeitsämter dargestelltwerden.Die Arbeitsämter stehenIhnen mit einem umfas-senden Beratungs-Servicezur Verfügung.

Beschä f t igung schwe rbehinde r te r Menschen

Was?Sie können zur besonderen Förderung der Beschäftigung schwerbehin-

derter Menschen finanzielle Unterstützung erhalten.

Wann?Die Förderung ist möglich, wenn ein von seiner Behinderung besonders

betroffener Mensch ohne diese Leistung nicht oder nicht dauerhaft in

den Arbeitsmarkt eingegliedert werden kann. Hierbei handelt es sich um

schwerbehinderte Menschen, die

p durch Art oder Schwere der Behinderung im Arbeits- und Berufsleben

besonders betroffen sind oder

p vor Beginn des Arbeitsverhältnisses länger als zwölf Monate arbeitslos

gemeldet waren oder

p vor der Einstellung in einer anerkannten Werkstatt für behinderte

Menschen oder einem Integrationsprojekt beschäftigt waren oder

p als Teilzeitbeschäftigte eingestellt werden.

W ie v ie l?Die finanziellen Leistungen sind Zuschüsse zum Arbeitslohn. Sie können

gezahlt werden

p bis zu drei Jahre,

p bis zu einem Jahr im Anschluss an eine mit Zuschüssen geförderte

abgeschlossene Aus- oder Weiterbildung,

p bis zu fünf Jahre bei Arbeitsverhältnissen von schwerbehinderten

Menschen, die das 50. Lebensjahr vollendet haben,

p bis zu acht Jahre bei Arbeitsverhältnissen von schwerbehinderten

Menschen, die das 55. Lebensjahr vollendet haben.

Die Zuschüsse können bis zu 70 Prozent des Arbeitslohns oder sonstiger

Vergütung betragen, einschließlich des Gesamtsozialversicherungsbeitrages

des Arbeitgebers. Die Erfüllung der Beschäftigungspflicht nach dem Sozial-

gesetzbuch IX wird bei der Festsetzung der Dauer und Höhe der Förderung

entsprechend berücksichtigt.

Ausb i ldung schwe rbehinde r te r Menschen

Was?Sie erhalten zur besonderen Förderung der Ausbildung oder anderer

beruflicher Bildung von schwerbehinderten Menschen finanzielle Unter-

stützung.

Wann ?Die Förderung ist möglich, wenn

p das Ausbildungsziel ansonsten nicht erreicht werden kann.

W ie v ie l ?Die Zuschüsse sind möglich

p bis zu einer Höhe von 80 Prozent der monatlichen Ausbildungsvergütung

einschließlich des darauf entfallenden Arbeitgeberanteils am Gesamtsozial-

versicherungsbeitrag,

p in Ausnahmefällen bis zur Höhe der Ausbildungsvergütung,

p für die Dauer der Ausbildung.

P robebeschä ft igung

Was?Sie erhalten Lohnkostenzuschüsse für befristete Probebeschäftigungen.

Wann ?Die Förderung ist möglich, wenn sich dadurch die Chancen für eine

Teilhabe am Arbeitsleben verbessern.

W ie v ie l?Die Zuschüsse sind möglich

p bis zur vollen Höhe der notwendigen Kosten,

p für die Dauer von drei Monaten.

Die Integrationsämter und die Arbeitsämter erfüllen ihre Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch IX inenger Zusammenarbeit. Bei Fragen und Problemen im Zusammenhang mit der Einstellung und Beschäf-tigung behinderter Menschen können Sie sich jederzeit an beide Stellen wenden.

Finanzielle Leistungender Arbeitsämter an Arbeitgeber

8ZB Spezial

9ZB Spezial

L e i s t u n g e n

Im Rahmen dieses Hefteskann nur ein Teil der Fördermöglichkeiten der Arbeitsämter dargestelltwerden.Die Arbeitsämter stehenIhnen mit einem umfas-senden Beratungs-Servicezur Verfügung.

Beschä ft igung schwe rbehinde r te r Menschen

Was?Sie können zur besonderen Förderung der Beschäftigung schwerbehin-

derter Menschen finanzielle Unterstützung erhalten.

Wann?Die Förderung ist möglich, wenn ein von seiner Behinderung besonders

betroffener Mensch ohne diese Leistung nicht oder nicht dauerhaft in

den Arbeitsmarkt eingegliedert werden kann. Hierbei handelt es sich um

schwerbehinderte Menschen, die

p durch Art oder Schwere der Behinderung im Arbeits- und Berufsleben

besonders betroffen sind oder

p vor Beginn des Arbeitsverhältnisses länger als zwölf Monate arbeitslos

gemeldet waren oder

p vor der Einstellung in einer anerkannten Werkstatt für behinderte

Menschen oder einem Integrationsprojekt beschäftigt waren oder

p als Teilzeitbeschäftigte eingestellt werden.

W ie v ie l?Die finanziellen Leistungen sind Zuschüsse zum Arbeitslohn. Sie können

gezahlt werden

p bis zu drei Jahre,

p bis zu einem Jahr im Anschluss an eine mit Zuschüssen geförderte

abgeschlossene Aus- oder Weiterbildung,

p bis zu fünf Jahre bei Arbeitsverhältnissen von schwerbehinderten

Menschen, die das 50. Lebensjahr vollendet haben,

p bis zu acht Jahre bei Arbeitsverhältnissen von schwerbehinderten

Menschen, die das 55. Lebensjahr vollendet haben.

Die Zuschüsse können bis zu 70 Prozent des Arbeitslohns oder sonstiger

Vergütung betragen, einschließlich des Gesamtsozialversicherungsbeitrages

des Arbeitgebers. Die Erfüllung der Beschäftigungspflicht nach dem Sozial-

gesetzbuch IX wird bei der Festsetzung der Dauer und Höhe der Förderung

entsprechend berücksichtigt.

Ausb i ldung schwe rbehinde r te r Menschen

Was?Sie erhalten zur besonderen Förderung der Ausbildung oder anderer

beruflicher Bildung von schwerbehinderten Menschen finanzielle Unter-

stützung.

Wann ?Die Förderung ist möglich, wenn

p das Ausbildungsziel ansonsten nicht erreicht werden kann.

W ie v ie l ?Die Zuschüsse sind möglich

p bis zu einer Höhe von 80 Prozent der monatlichen Ausbildungsvergütung

einschließlich des darauf entfallenden Arbeitgeberanteils am Gesamtsozial-

versicherungsbeitrag,

p in Ausnahmefällen bis zur Höhe der Ausbildungsvergütung,

p für die Dauer der Ausbildung.

P robebeschä f t igung

Was?Sie erhalten Lohnkostenzuschüsse für befristete Probebeschäftigungen.

Wann ?Die Förderung ist möglich, wenn sich dadurch die Chancen für eine

Teilhabe am Arbeitsleben verbessern.

W ie v ie l?Die Zuschüsse sind möglich

p bis zur vollen Höhe der notwendigen Kosten,

p für die Dauer von drei Monaten.

Die Integrationsämter und die Arbeitsämter erfüllen ihre Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch IX inenger Zusammenarbeit. Bei Fragen und Problemen im Zusammenhang mit der Einstellung und Beschäf-tigung behinderter Menschen können Sie sich jederzeit an beide Stellen wenden.

GoldschmiedinSchmuck in Form bringen

Gabriele Plail ist halbtags als Goldschmiedin bei der Oettler OHG beschäftigt –

einem Juwelier und Goldschmiedestudio im bayerischen Hof. Die 37-Jährige ist auf

den Rollstuhl angewiesen und psychisch nicht stark belastbar.

Das P rob lem

Die junge Goldschmiedin arbei-

tete bereits seit zwölf Jahren im

Goldschmiedebetrieb Oettler an

einem behinderungsgerecht aus-

gestatteten Arbeitsplatz, zu dem

sie auch mit ihrem Rollstuhl pro-

blemlos gelangen konnte. Die

Werkstatt der Goldschmiede be-

fand sich in gemieteten Räumen,

die 1999 gekündigt wurden. Es

bestand die Möglichkeit in den

ersten Stock des gleichen Hauses

zu ziehen. Allerdings hätte Ga-

briele Plail dann ihren Arbeits-

platz verloren, denn die neuen

Räumlichkeiten waren nicht be-

hinderungsgerecht auszustatten.

Der Betrieb, der insgesamt zehn

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

beschäftigt, war mit der Arbeit

der 37-jährigen Goldschmiedin

zufrieden und wollte sie weiter-

hin beschäftigen.

D ie Lösung

Der Arbeitgeber entschied sich,

sein kurz zuvor eröffnetes zwei-

tes Geschäft großzügig zu erwei-

tern und auszustatten mit

p einem Aufzug über drei

Etagen,

p einer Küche, die auch für

Rollstuhlfahrer geeignet ist und

p einer Behindertentoilette.

Zusätzlich wurde eine Gold-

schmiede- und Uhrmacherwerk-

statt eingerichtet mit

p unterfahrbaren Arbeitsplatten,

p einer modernen Drehbank und

p einer Galvanik, in der die

Schmuckstücke auch im Sitzen

vergoldet werden können.

Speziell für Gabriele Plail wurde

ein neuer Arbeitsplatz eingerich-

tet, an dem sie Perlen auf Ket-

ten fädelt.

10ZB Spezial

G e s t a l t u n g , W e r b u n g

Problemlos die verschiede-

nen Stockwerke erreichen

Alle Arbeitsplätze sind

unterfahrbar

S tandpunk t : A rbeitgebe r

„Als wir uns entschlossen hatten unser Geschäft

zu erweitern, haben wir es bewusst behinderungs-

gerecht ausgestattet. Denn wir wollen auch

zukünftig behinderte Menschen beschäftigen.“

Erika Oettler, Geschäftsführerin Oettler OHG,

Juwelier und Goldschmiedestudio, HofPerlen auf Ketten fädeln

F inanz ie rung

Für den Umbau des Ge-

schäftsgebäudes und der be-

hinderungsgerechten Ausstat-

tung der Arbeitsplätze erhielt

die Firma Oettler vom Inte-

grationsamt Bayreuth der

Regierung von Oberfranken

einen Zuschuss von rund

110.000 EUR.

Die Gesamtkosten betrugen

230.000 EUR.

GoldschmiedinSchmuck in Form bringen

Gabriele Plail ist halbtags als Goldschmiedin bei der Oettler OHG beschäftigt –

einem Juwelier und Goldschmiedestudio im bayerischen Hof. Die 37-Jährige ist auf

den Rollstuhl angewiesen und psychisch nicht stark belastbar.

Das P rob lem

Die junge Goldschmiedin arbei-

tete bereits seit zwölf Jahren im

Goldschmiedebetrieb Oettler an

einem behinderungsgerecht aus-

gestatteten Arbeitsplatz, zu dem

sie auch mit ihrem Rollstuhl pro-

blemlos gelangen konnte. Die

Werkstatt der Goldschmiede be-

fand sich in gemieteten Räumen,

die 1999 gekündigt wurden. Es

bestand die Möglichkeit in den

ersten Stock des gleichen Hauses

zu ziehen. Allerdings hätte Ga-

briele Plail dann ihren Arbeits-

platz verloren, denn die neuen

Räumlichkeiten waren nicht be-

hinderungsgerecht auszustatten.

Der Betrieb, der insgesamt zehn

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

beschäftigt, war mit der Arbeit

der 37-jährigen Goldschmiedin

zufrieden und wollte sie weiter-

hin beschäftigen.

D ie Lösung

Der Arbeitgeber entschied sich,

sein kurz zuvor eröffnetes zwei-

tes Geschäft großzügig zu erwei-

tern und auszustatten mit

p einem Aufzug über drei

Etagen,

p einer Küche, die auch für

Rollstuhlfahrer geeignet ist und

p einer Behindertentoilette.

Zusätzlich wurde eine Gold-

schmiede- und Uhrmacherwerk-

statt eingerichtet mit

p unterfahrbaren Arbeitsplatten,

p einer modernen Drehbank und

p einer Galvanik, in der die

Schmuckstücke auch im Sitzen

vergoldet werden können.

Speziell für Gabriele Plail wurde

ein neuer Arbeitsplatz eingerich-

tet, an dem sie Perlen auf Ket-

ten fädelt.

10ZB Spezial

G e s t a l t u n g , W e r b u n g

Problemlos die verschiede-

nen Stockwerke erreichen

Alle Arbeitsplätze sind

unterfahrbar

S tandpunk t : A rbeitgebe r

„Als wir uns entschlossen hatten unser Geschäft

zu erweitern, haben wir es bewusst behinderungs-

gerecht ausgestattet. Denn wir wollen auch

zukünftig behinderte Menschen beschäftigen.“

Erika Oettler, Geschäftsführerin Oettler OHG,

Juwelier und Goldschmiedestudio, HofPerlen auf Ketten fädeln

F inanz ie rung

Für den Umbau des Ge-

schäftsgebäudes und der be-

hinderungsgerechten Ausstat-

tung der Arbeitsplätze erhielt

die Firma Oettler vom Inte-

grationsamt Bayreuth der

Regierung von Oberfranken

einen Zuschuss von rund

110.000 EUR.

Die Gesamtkosten betrugen

230.000 EUR.

GrafikerinGestaltung leicht gemacht

Sabine Laubig ist als Grafikerin im Büro der adverta Werbeagentur GmbH in Berlin

beschäftigt. Sie entwirft Layouts und gestaltet Werbemittel für Printmedien wie auch

für das Internet. Die 39-Jährige ist contergangeschädigt und körperlich stark einge-

schränkt.

Das P rob lem

Nachdem Sabine Laubig ihr Diplom

als Grafik-Designerin abgeschlos-

sen hatte, war sie für verschie-

dene Werbeagenturen tätig. Nach

kurzer Arbeitslosigkeit fand sie

1997 einen neuen Arbeitsplatz

bei der adverta Werbeagentur, die

insgesamt drei Mitarbeiterinnen

und Mitarbeiter beschäftigt. Ihr

Arbeitsplatz musste allerdings

behinderungsgerecht ausgestattet

werden, denn durch ihre körper-

lichen Einschränkungen sind für sie

Arbeiten wie etwa die Bildbear-

beitung am PC sehr beschwerlich.

D ie Lösung

Der Arbeitsplatz der Grafikerin

wurde zusätzlich ausgestattet

mit

p einem einfach zu bedienenden

Flachbrett-Scanner, der Bilder,

die am PC bearbeitet werden sol-

len, in Bilddateien umwandelt,

p einer verkleinerten Tastatur,

mit deren Hilfe Sabine Laubig

bequem am PC zeichnen kann,

und

p einem höhenverstellbaren

zweiteiligen CAD-Eckarbeitsplatz,

bei dem der Monitor und die Tas-

tatur auf den idealen Greifraum

von Sabine Laubig eingerichtet

wurden.

12ZB Spezial

G e s t a l t u n g , W e r b u n g

Mit verkleinerter Tastatur

– einem Grifftableau –

am PC zeichnen

Der ideale Greifraum garan-

tiert müheloses Arbeiten

S tandpunk t : A rbeitgebe r

„Der speziell auf Sabine Laubigs Bedürfnisse

zugeschnittene Arbeitsplatz ermöglicht ihr effi-

zient und schnell zu arbeiten. Wir sind mit ihrer

Arbeit sehr zufrieden und wollen sie in unserem

Team nicht mehr missen.“

Ralf Utz, Geschäftsführer,

adverta Werbeagentur GmbH, Berlin

F inanz ie rung

Die Kosten für die Einrich-

tung und Ausstattung des

Arbeitsplatzes bei der adverta

Werbeagentur GmbH wurden

vom Integrationsamt Berlin

des Landesamtes für Gesund-

heit und Soziales

Berlin in Höhe von rund

42.700 EUR übernommen.

GrafikerinGestaltung leicht gemacht

Sabine Laubig ist als Grafikerin im Büro der adverta Werbeagentur GmbH in Berlin

beschäftigt. Sie entwirft Layouts und gestaltet Werbemittel für Printmedien wie auch

für das Internet. Die 39-Jährige ist contergangeschädigt und körperlich stark einge-

schränkt.

Das P rob lem

Nachdem Sabine Laubig ihr Diplom

als Grafik-Designerin abgeschlos-

sen hatte, war sie für verschie-

dene Werbeagenturen tätig. Nach

kurzer Arbeitslosigkeit fand sie

1997 einen neuen Arbeitsplatz

bei der adverta Werbeagentur, die

insgesamt drei Mitarbeiterinnen

und Mitarbeiter beschäftigt. Ihr

Arbeitsplatz musste allerdings

behinderungsgerecht ausgestattet

werden, denn durch ihre körper-

lichen Einschränkungen sind für sie

Arbeiten wie etwa die Bildbear-

beitung am PC sehr beschwerlich.

D ie Lösung

Der Arbeitsplatz der Grafikerin

wurde zusätzlich ausgestattet

mit

p einem einfach zu bedienenden

Flachbrett-Scanner, der Bilder,

die am PC bearbeitet werden sol-

len, in Bilddateien umwandelt,

p einer verkleinerten Tastatur,

mit deren Hilfe Sabine Laubig

bequem am PC zeichnen kann,

und

p einem höhenverstellbaren

zweiteiligen CAD-Eckarbeitsplatz,

bei dem der Monitor und die Tas-

tatur auf den idealen Greifraum

von Sabine Laubig eingerichtet

wurden.

12ZB Spezial

G e s t a l t u n g , W e r b u n g

Mit verkleinerter Tastatur

– einem Grifftableau –

am PC zeichnen

Der ideale Greifraum garan-

tiert müheloses Arbeiten

S tandpunk t : A rbeitgebe r

„Der speziell auf Sabine Laubigs Bedürfnisse

zugeschnittene Arbeitsplatz ermöglicht ihr effi-

zient und schnell zu arbeiten. Wir sind mit ihrer

Arbeit sehr zufrieden und wollen sie in unserem

Team nicht mehr missen.“

Ralf Utz, Geschäftsführer,

adverta Werbeagentur GmbH, Berlin

F inanz ie rung

Die Kosten für die Einrich-

tung und Ausstattung des

Arbeitsplatzes bei der adverta

Werbeagentur GmbH wurden

vom Integrationsamt Berlin

des Landesamtes für Gesund-

heit und Soziales

Berlin in Höhe von rund

42.700 EUR übernommen.

MontagehelferDisplaysysteme montieren

Frank Laurich ist bei Display & Design Detlef Schulz GmbH in Oppin bei Leipzig als

Montagehelfer beschäftigt. Der 27-Jährige ist hochgradig schwerhörig.

Eine Sehschwäche und eine Wirbelsäulenschädigung belasten ihn zusätzlich.

Das P rob lem

Frank Laurich ist gelernter

Schlosser. Er war arbeitslos, be-

vor er bei Display & Design eine

neue Stelle fand. Der Betrieb

stellt unter anderem Displaysys-

teme für Werbe- und Informati-

onszwecke her. In der Produk-

tion dieser Systeme sollte Frank

Laurich eingesetzt werden. Dafür

musste ein neuer Arbeitsplatz ge-

schaffen und eingerichtet werden.

D ie Lösung

Frank Laurich soll kleinformatige

Aluminiumprofile auf vorgege-

bene Längen zuschneiden. Bisher

wurden dafür Doppelgehrungssä-

gen benutzt. Der neue Arbeits-

platz von Frank Laurich wurde

ausgestattet mit

p einem Zuschnitt- und Profil-

bearbeitungsautomaten.

Durch den Einsatz dieser halbau-

tomatischen Einrichtung konnten

die Stückkosten gesenkt und die

Wettbewerbsfähigkeit erhöht

werden.

14ZB Spezial

P r o d u k t i o n

Aluminiumprofile

zuschneiden und stanzen

S tandpunk t : A rbeitgebe r

„Aufgrund der guten Erfahrungen mit unseren

beiden behinderten Mitarbeitern haben wir Frank

Laurich eingestellt. Mittlerweile beschäftigen wir

insgesamt sechs hörbehinderte Kolleginnen und

Kollegen.“

Detlef Schulz, Geschäftsführer,

Display & Design Detlef Schulz GmbH, Oppin

F inanz ie rung

Für die Neuschaffung des Ar-

beitsplatzes erhielt die Firma

Display & Design vom Inte-

grationsamt Halle des Landes-

amtes für Versorgung und So-

ziales des Landes

Sachsen-Anhalt einen Zu-

schuss in Höhe von rund

48.000 EUR und gewährte

ein Darlehen in Höhe von

15.340 EUR.

Die Gesamtkosten betrugen

rund 75.700 EUR.

MontagehelferDisplaysysteme montieren

Frank Laurich ist bei Display & Design Detlef Schulz GmbH in Oppin bei Leipzig als

Montagehelfer beschäftigt. Der 27-Jährige ist hochgradig schwerhörig.

Eine Sehschwäche und eine Wirbelsäulenschädigung belasten ihn zusätzlich.

Das P rob lem

Frank Laurich ist gelernter

Schlosser. Er war arbeitslos, be-

vor er bei Display & Design eine

neue Stelle fand. Der Betrieb

stellt unter anderem Displaysys-

teme für Werbe- und Informati-

onszwecke her. In der Produk-

tion dieser Systeme sollte Frank

Laurich eingesetzt werden. Dafür

musste ein neuer Arbeitsplatz ge-

schaffen und eingerichtet werden.

D ie Lösung

Frank Laurich soll kleinformatige

Aluminiumprofile auf vorgege-

bene Längen zuschneiden. Bisher

wurden dafür Doppelgehrungssä-

gen benutzt. Der neue Arbeits-

platz von Frank Laurich wurde

ausgestattet mit

p einem Zuschnitt- und Profil-

bearbeitungsautomaten.

Durch den Einsatz dieser halbau-

tomatischen Einrichtung konnten

die Stückkosten gesenkt und die

Wettbewerbsfähigkeit erhöht

werden.

14ZB Spezial

P r o d u k t i o n

Aluminiumprofile

zuschneiden und stanzen

S tandpunk t : A rbeitgebe r

„Aufgrund der guten Erfahrungen mit unseren

beiden behinderten Mitarbeitern haben wir Frank

Laurich eingestellt. Mittlerweile beschäftigen wir

insgesamt sechs hörbehinderte Kolleginnen und

Kollegen.“

Detlef Schulz, Geschäftsführer,

Display & Design Detlef Schulz GmbH, Oppin

F inanz ie rung

Für die Neuschaffung des Ar-

beitsplatzes erhielt die Firma

Display & Design vom Inte-

grationsamt Halle des Landes-

amtes für Versorgung und So-

ziales des Landes

Sachsen-Anhalt einen Zu-

schuss in Höhe von rund

48.000 EUR und gewährte

ein Darlehen in Höhe von

15.340 EUR.

Die Gesamtkosten betrugen

rund 75.700 EUR.

ProduktionshelferinnenFlexibel und vielseitig einsetzbar

Sonja Wolf*, Christine Mayer* und Cordula Wahl* sind in der Produktion der Meyer & Sehl

OHG in Düsseldorf tätig. Die drei Frauen werden flexibel eingesetzt – vor allem sind sie

aber mit Nietarbeiten und dem Verpacken von per Computer bestellten Waren beschäftigt.

Ihr Handicap: Sie sind geistig beeinträchtigt.

Das P rob lem

Vor rund 20 Jahren wechselten

Sonja Wolf, Christine Mayer und

Cordula Wahl aus der Werkstatt

für angepasste Arbeit in Düssel-

dorf auf den ersten Arbeitsmarkt

zu Meyer & Sehl. Bei dem Betrieb,

der verschlissene Autokupplungen

aufarbeitet und damit den Groß-

handel beliefert, sind insgesamt

14 Mitarbeiterinnen und Mitarbei-

ter beschäftigt. Nach anfäng-

lichen Startschwierigkeiten haben

sich die drei Frauen gut eingelebt

und erledigen ihre Aufgaben zur

Zufriedenheit.

Sie lernten die Bohrmaschine

bedienen, bestückten die Sand-

strahlanlage, fegten die Fabrik-

halle und verpackten die bestell-

ten Waren per Hand. Im Laufe

der Jahre veralteten ihre Arbeits-

plätze.

D ie Lösung

Die Arbeitsplätze der drei Pro-

duktionshelferinnen wurden mo-

dernisiert und ausgestattet mit

p drei automatischen Niet-

maschinen,

p zwei Kehrsaugmaschinen,

p drei PCs, jeweils versehen mit

einem Drucker, zur Fertigstellung

der Versandunterlagen.

16ZB Spezial

P r o d u k t i o n

F inanz ie rung

Für die Modernisierung der

Arbeitsplätze erhielt die

Firma Meyer & Sehl nach der

Beratung durch den Techni-

schen Beratungsdienst des

Integrationsamtes des Land-

schaftsverbandes Rheinland

von der Fürsorgestelle**

Düsseldorf etwa 42.000 EUR.

Die Gesamtkosten betrugen

rund 46.500 EUR.

S tandpunk t : A rbeitgebe r

„Unsere Mitarbeiterinnen wuchsen an ihren Auf-

gaben. Sie wurden immer vielseitiger einsetzbar

und sind richtige Allrounderinnen geworden.“

Peter Meyer, Inhaber,

Meyer& Sehl OHG, Düsseldorf

Die automatische Nietmaschine

ist einfach zu bedienen

Mit der Kehrsaugmaschine wird

das Fabrikgelände sauber gehalten

Per Computer werden die

Versandunterlagen fertig gestellt

**Name wurde vonder Redaktion geändert

**In Nordrhein-Westfalen sind die ört-lichen Fürsorgestellen bei den Kreisen und Städten an den Aufgaben nachdem Sozialgesetzbuch IX beteiligt

ProduktionshelferinnenFlexibel und vielseitig einsetzbar

Sonja Wolf*, Christine Mayer* und Cordula Wahl* sind in der Produktion der Meyer & Sehl

OHG in Düsseldorf tätig. Die drei Frauen werden flexibel eingesetzt – vor allem sind sie

aber mit Nietarbeiten und dem Verpacken von per Computer bestellten Waren beschäftigt.

Ihr Handicap: Sie sind geistig beeinträchtigt.

Das P rob lem

Vor rund 20 Jahren wechselten

Sonja Wolf, Christine Mayer und

Cordula Wahl aus der Werkstatt

für angepasste Arbeit in Düssel-

dorf auf den ersten Arbeitsmarkt

zu Meyer & Sehl. Bei dem Betrieb,

der verschlissene Autokupplungen

aufarbeitet und damit den Groß-

handel beliefert, sind insgesamt

14 Mitarbeiterinnen und Mitarbei-

ter beschäftigt. Nach anfäng-

lichen Startschwierigkeiten haben

sich die drei Frauen gut eingelebt

und erledigen ihre Aufgaben zur

Zufriedenheit.

Sie lernten die Bohrmaschine

bedienen, bestückten die Sand-

strahlanlage, fegten die Fabrik-

halle und verpackten die bestell-

ten Waren per Hand. Im Laufe

der Jahre veralteten ihre Arbeits-

plätze.

D ie Lösung

Die Arbeitsplätze der drei Pro-

duktionshelferinnen wurden mo-

dernisiert und ausgestattet mit

p drei automatischen Niet-

maschinen,

p zwei Kehrsaugmaschinen,

p drei PCs, jeweils versehen mit

einem Drucker, zur Fertigstellung

der Versandunterlagen.

16ZB Spezial

P r o d u k t i o n

F inanz ie rung

Für die Modernisierung der

Arbeitsplätze erhielt die

Firma Meyer & Sehl nach der

Beratung durch den Techni-

schen Beratungsdienst des

Integrationsamtes des Land-

schaftsverbandes Rheinland

von der Fürsorgestelle**

Düsseldorf etwa 42.000 EUR.

Die Gesamtkosten betrugen

rund 46.500 EUR.

S tandpunk t : A rbeitgebe r

„Unsere Mitarbeiterinnen wuchsen an ihren Auf-

gaben. Sie wurden immer vielseitiger einsetzbar

und sind richtige Allrounderinnen geworden.“

Peter Meyer, Inhaber,

Meyer& Sehl OHG, Düsseldorf

Die automatische Nietmaschine

ist einfach zu bedienen

Mit der Kehrsaugmaschine wird

das Fabrikgelände sauber gehalten

Per Computer werden die

Versandunterlagen fertig gestellt

**Name wurde vonder Redaktion geändert

**In Nordrhein-Westfalen sind die ört-lichen Fürsorgestellen bei den Kreisen und Städten an den Aufgaben nachdem Sozialgesetzbuch IX beteiligt

AltenpflegehelferinHeben und Tragen erleichtern

Bärbel Kunze* ist seit 1996 als Altenpflegehelferin im Betrieb von Paul Wichmann,

Tages- und Kurzzeitpflege, in Coesfeld bei Münster angestellt. Die 50-Jährige kann infolge

einer schweren Operation nicht mehr heben und tragen. Der linke Arm ist stark in seiner

Funktion beeinträchtigt.

Das P rob lem

Die Tages- und Kurzzeitpflege

beschäftigt 16 Mitarbeiterinnen

und Mitarbeiter und betreut eine

Senioren-Wohnanlage. Bärbel

Kunze arbeitet auf Grund ihrer

Behinderung ausschließlich in

der stationären Pflege – im we-

niger aufwändigen Spätdienst.

Sie hilft pflegebedürftigen Seni-

oren beim Zubettgehen oder

beim Baden. Alleine kann sie die

Personen jedoch nicht anheben

oder stützen. Im Küchenbereich

erreicht sie nur mit großen

Schwierigkeiten das Geschirr in

den Oberschränken. Getränke-

kisten kann sie ebenfalls nicht

transportieren. Die Altenpflege-

helferin musste bei ihrer Arbeit

regelmäßig von Kollegen unter-

stützt werden. Dies war auf

Dauer nicht möglich.

D ie Lösung

Es wurden folgende technische

Arbeitshilfen angeschafft:

p ein Patientenlifter und eine

Aufstehhilfe, mit der Pflegebe-

dürftige aus dem Bett und dem

Stuhl zu heben sind,

p eine Aufstehhilfe mit inte-

grierter Drehscheibe für die An-

wendung in engen Räumen,

p eine elektrisch angetriebene

Treppenkarre, um Getränke-

kisten zu transportieren sowie

p ein so genannter Elefantenfuß

und eine Trittleiter, um Bewe-

gungen zu vermeiden, die nötig

sind, um etwas hochzuheben.

Bärbel Kunze kann jetzt wieder

die Betreuung im Spätdienst

alleine übernehmen.

18ZB Spezial

P f l e g e , G e s u n d h e i t

Mit technischer Hilfe

aufstehen

Regale problemlos erreichen

S tandpunk t : A rbeitgebe r

„Nicht nur Bärbel Kunze kamen die technischen

Arbeitshilfen zugute, auch ihre Kolleginnen und

Kollegen im Frühdienst nutzen sie gern – ihnen

wird die Arbeit ebenfalls erleichtert und Gesund-

heitsschäden wird vorgebeugt.“

Paul Wichmann, Geschäftsführer,

Tages- und Kurzzeitpflege, Coesfeld

F inanz ie rung

Für die behinderungsgerechte

Ausstattung des Arbeitsplat-

zes erhielt die Tages- und

Kurzzeitpflege Paul Wichmann

nach der Beratung durch den

Technischen Beratungsdienst

des Integrationsamtes Mün-

ster des Landschaftsverban-

des Westfalen-Lippe von der

Fürsorgestelle** Coesfeld

rund 6.700 EUR.

Die Gesamtkosten betrugen

etwa 8.500 EUR.

Transportieren

leicht gemacht **In Nordrhein-Westfalen sind die ört-

lichen Fürsorgestellen bei den Kreisen

und Städten an den Aufgaben nach dem

Sozialgesetzbuch IX beteiligt.*Name wurde von der Redaktion geändert

AltenpflegehelferinHeben und Tragen erleichtern

Bärbel Kunze* ist seit 1996 als Altenpflegehelferin im Betrieb von Paul Wichmann,

Tages- und Kurzzeitpflege, in Coesfeld bei Münster angestellt. Die 50-Jährige kann infolge

einer schweren Operation nicht mehr heben und tragen. Der linke Arm ist stark in seiner

Funktion beeinträchtigt.

Das P rob lem

Die Tages- und Kurzzeitpflege

beschäftigt 16 Mitarbeiterinnen

und Mitarbeiter und betreut eine

Senioren-Wohnanlage. Bärbel

Kunze arbeitet auf Grund ihrer

Behinderung ausschließlich in

der stationären Pflege – im we-

niger aufwändigen Spätdienst.

Sie hilft pflegebedürftigen Seni-

oren beim Zubettgehen oder

beim Baden. Alleine kann sie die

Personen jedoch nicht anheben

oder stützen. Im Küchenbereich

erreicht sie nur mit großen

Schwierigkeiten das Geschirr in

den Oberschränken. Getränke-

kisten kann sie ebenfalls nicht

transportieren. Die Altenpflege-

helferin musste bei ihrer Arbeit

regelmäßig von Kollegen unter-

stützt werden. Dies war auf

Dauer nicht möglich.

D ie Lösung

Es wurden folgende technische

Arbeitshilfen angeschafft:

p ein Patientenlifter und eine

Aufstehhilfe, mit der Pflegebe-

dürftige aus dem Bett und dem

Stuhl zu heben sind,

p eine Aufstehhilfe mit inte-

grierter Drehscheibe für die An-

wendung in engen Räumen,

p eine elektrisch angetriebene

Treppenkarre, um Getränke-

kisten zu transportieren sowie

p ein so genannter Elefantenfuß

und eine Trittleiter, um Bewe-

gungen zu vermeiden, die nötig

sind, um etwas hochzuheben.

Bärbel Kunze kann jetzt wieder

die Betreuung im Spätdienst

alleine übernehmen.

18ZB Spezial

P f l e g e , G e s u n d h e i t

Mit technischer Hilfe

aufstehen

Regale problemlos erreichen

S tandpunk t : A rbeitgebe r

„Nicht nur Bärbel Kunze kamen die technischen

Arbeitshilfen zugute, auch ihre Kolleginnen und

Kollegen im Frühdienst nutzen sie gern – ihnen

wird die Arbeit ebenfalls erleichtert und Gesund-

heitsschäden wird vorgebeugt.“

Paul Wichmann, Geschäftsführer,

Tages- und Kurzzeitpflege, Coesfeld

F inanz ie rung

Für die behinderungsgerechte

Ausstattung des Arbeitsplat-

zes erhielt die Tages- und

Kurzzeitpflege Paul Wichmann

nach der Beratung durch den

Technischen Beratungsdienst

des Integrationsamtes Mün-

ster des Landschaftsverban-

des Westfalen-Lippe von der

Fürsorgestelle** Coesfeld

rund 6.700 EUR.

Die Gesamtkosten betrugen

etwa 8.500 EUR.

Transportieren

leicht gemacht **In Nordrhein-Westfalen sind die ört-

lichen Fürsorgestellen bei den Kreisen

und Städten an den Aufgaben nach dem

Sozialgesetzbuch IX beteiligt.*Name wurde von der Redaktion geändert

ErgotherapeutinSich im Praktikum beweisen

Katrin Maier arbeitet als Ergotherapeutin in der ergotherapeutischen Praxis Nefer Muhs

in Mainz-Finthen. Zu ihrem Patientenkreis gehören hauptsächlich Kinder. Die 26-Jährige

hat eine künstliche Herzklappe und ist deshalb körperlich nicht stark belastbar.

Das P rob lem

Katrin Maier absolvierte in der

ergotherapeutischen Praxis Nefer

Muhs, in der weitere drei Mitar-

beiterinnen beschäftigt sind, er-

folgreich ein Berufspraktikum.

Das Praktikum verlief zur vollen

Zufriedenheit von Nefer Muhs

und Katrin Maier: Sie passte gut

ins Team. Die Inhaberin der er-

gotherapeutischen Praxis beab-

sichtigte Katrin Maier nach dem

erfolgreichen Abschluss ihrer

Prüfung als Ergotherapeutin

einen Arbeitsplatz anzubieten,

aber die dafür notwendigen Mit-

tel reichten nicht aus.

D ie Lösung

Es wurde ein neuer Arbeitsplatz

für Katrin Maier geschaffen und

ausgestattet mit

p einem Computer mit Monitor,

CD-Brenner, Drucker und Lern-

programmen,

p einer Rollenbahn,

p einer Hängematte,

p einer Frostig-Box, um die

visuelle Wahrnehmung der Pa-

tienten zu schulen,

p zwei Turn- und Spielmatten,

p drei Armlehnstühlen und ver-

schiedenen Schränken.

Eine behinderungsbedingte Aus-

stattung des Arbeitsplatzes war

nicht notwendig.

20ZB Spezial

P f l e g e , G e s u n d h e i t

Zu Übungen anleiten und

Bewegungsabläufe

trainieren

Ergebnisse mit dem

Computer erfassen und

auswerten

S tandpunk t : A rbeitgebe r

„Schon das Praktikum zeigte, dass Katrin Maier

gut in unser Team passt. Deshalb haben wir uns

auch bemüht einen Arbeitsplatz für sie einzu-

richten. Ihre Behinderung ist für uns überhaupt

kein Problem.“

Nefer Muhs, Praxisinhaberin,

Ergotherapeutische Praxis Nefer Muhs, Mainz

F inanz ie rung

Für den neu geschaffenen

Arbeitsplatz erhielt die ergo-

therapeutische Praxis Nefer

Muhs vom Integrationsamt

Mainz des Landesamtes für

Soziales, Jugend und Versor-

gung Rheinland-Pfalz rund

4.000 EUR.

Die Gesamtkosten betrugen

etwa 4.350 EUR.

ErgotherapeutinSich im Praktikum beweisen

Katrin Maier arbeitet als Ergotherapeutin in der ergotherapeutischen Praxis Nefer Muhs

in Mainz-Finthen. Zu ihrem Patientenkreis gehören hauptsächlich Kinder. Die 26-Jährige

hat eine künstliche Herzklappe und ist deshalb körperlich nicht stark belastbar.

Das P rob lem

Katrin Maier absolvierte in der

ergotherapeutischen Praxis Nefer

Muhs, in der weitere drei Mitar-

beiterinnen beschäftigt sind, er-

folgreich ein Berufspraktikum.

Das Praktikum verlief zur vollen

Zufriedenheit von Nefer Muhs

und Katrin Maier: Sie passte gut

ins Team. Die Inhaberin der er-

gotherapeutischen Praxis beab-

sichtigte Katrin Maier nach dem

erfolgreichen Abschluss ihrer

Prüfung als Ergotherapeutin

einen Arbeitsplatz anzubieten,

aber die dafür notwendigen Mit-

tel reichten nicht aus.

D ie Lösung

Es wurde ein neuer Arbeitsplatz

für Katrin Maier geschaffen und

ausgestattet mit

p einem Computer mit Monitor,

CD-Brenner, Drucker und Lern-

programmen,

p einer Rollenbahn,

p einer Hängematte,

p einer Frostig-Box, um die

visuelle Wahrnehmung der Pa-

tienten zu schulen,

p zwei Turn- und Spielmatten,

p drei Armlehnstühlen und ver-

schiedenen Schränken.

Eine behinderungsbedingte Aus-

stattung des Arbeitsplatzes war

nicht notwendig.

20ZB Spezial

P f l e g e , G e s u n d h e i t

Zu Übungen anleiten und

Bewegungsabläufe

trainieren

Ergebnisse mit dem

Computer erfassen und

auswerten

S tandpunk t : A rbeitgebe r

„Schon das Praktikum zeigte, dass Katrin Maier

gut in unser Team passt. Deshalb haben wir uns

auch bemüht einen Arbeitsplatz für sie einzu-

richten. Ihre Behinderung ist für uns überhaupt

kein Problem.“

Nefer Muhs, Praxisinhaberin,

Ergotherapeutische Praxis Nefer Muhs, Mainz

F inanz ie rung

Für den neu geschaffenen

Arbeitsplatz erhielt die ergo-

therapeutische Praxis Nefer

Muhs vom Integrationsamt

Mainz des Landesamtes für

Soziales, Jugend und Versor-

gung Rheinland-Pfalz rund

4.000 EUR.

Die Gesamtkosten betrugen

etwa 4.350 EUR.

OrthopädieschuhmacherIm Sitzen arbeiten

Frank Fellberg arbeitet als Orthopädieschuhmacher bei Willi Niemann Orthopädie Schuh +

Technik in Brandenburg. Der 30-Jährige hat durch einen Unfall seinen rechten Unterschen-

kel und die linke Ferse verloren. Er benötigt zwei Unterarmstützen zum Gehen.

Das P rob lem

Nach seiner Umschulung zum Or-

thopädieschuhmacher war Frank

Fellberg arbeitslos. Er fand 1997

im Betrieb der Familie Niemann

einen Arbeitsplatz und wurde ei-

ner von fünf Beschäftigten. Län-

geres Gehen und Stehen ist ihm

nicht möglich. Aufgrund der Be-

nutzung von Unterarmstützen

kann er auch nicht tragen. Stän-

diges Hinsetzen und Aufstehen

fällt ihm schwer. Der 30-Jährige

kann auch nicht – wie üblich – die

Schuhe zwischen die Knie klem-

men, wenn er sie bearbeitet.

D ie Lösung

Es wurde ein neuer Arbeitsplatz

für Frank Fellberg geschaffen. Die

Steharbeitsplätze wurden so weit

möglich zu Sitzarbeitsplätzen

umgestaltet und sind dem Ar-

beitsablauf entsprechend ange-

ordnet. Die Werkstatt wurde aus-

gestattet mit

p höhenverstellbaren Werkbän-

ken und Tischen,

p Schränken, welche im Sitzen

erreichbar sind,

p einer Tischpresse und einem

höhenverstellbaren Ständer, in

dem die Schuhe festgeklemmt

werden – einem Varistat –,

p drei Arbeitsdrehstühlen auf

Rollen mit höhenverstellbaren

und wegklappbaren Armlehnen,

die das Hinsetzen und Aufstehen

mit Unterarmstützen ermögli-

chen,

p einer elektro-hydraulischen

Schwenkarmstanzmaschine, mit

der im Stehen unter geringem

Zeit- und Kraftaufwand Rohlinge

zugeschnitten werden können,

p einem Kleinförderband, das

die einzelnen Werkstücke zu den

verschiedenen Arbeitsinseln be-

fördert.

22ZB Spezial

P f l e g e , G e s u n d h e i t

Eine Stehhilfe unterstützt

bei stehend auszuführenden

Arbeiten

Höhenverstellbare und

wegklappbare Armlehnen

sind Voraussetzung

S tandpunk t : A rbeitgebe r

„Von der behinderungsgerechten Ausstattung un-

serer Werkstatt profitieren nicht nur unsere beiden

gehbehinderten Mitarbeiter, sondern wir haben

dadurch auch eine fast neue, mit modernen Gerä-

ten ausgestattete Werkstatt erhalten.“

Roger Niemann, Geschäftsführer,

Willi Niemann Orthopädie Schuh + Technik, Brandenburg

F inanz ie rung

Für die behinderungsgerechte

Ausstattung der Werkstatt

und für den neu geschaffenen

Arbeitsplatz erhielt die Firma

Willi Niemann Orthopädie

Schuh + Technik vom Integra-

tionsamt des Landes Branden-

burg beim Landesamt für So-

ziales und Versorgung,

Zweigstelle Cottbus, rund

36.000 EUR.

Die Gesamtkosten betrugen

71.580 EUR.

Mit Hilfe eines höhen-

verstellbaren Ständers Schuhe

sitzend bearbeiten

OrthopädieschuhmacherIm Sitzen arbeiten

Frank Fellberg arbeitet als Orthopädieschuhmacher bei Willi Niemann Orthopädie Schuh +

Technik in Brandenburg. Der 30-Jährige hat durch einen Unfall seinen rechten Unterschen-

kel und die linke Ferse verloren. Er benötigt zwei Unterarmstützen zum Gehen.

Das P rob lem

Nach seiner Umschulung zum Or-

thopädieschuhmacher war Frank

Fellberg arbeitslos. Er fand 1997

im Betrieb der Familie Niemann

einen Arbeitsplatz und wurde ei-

ner von fünf Beschäftigten. Län-

geres Gehen und Stehen ist ihm

nicht möglich. Aufgrund der Be-

nutzung von Unterarmstützen

kann er auch nicht tragen. Stän-

diges Hinsetzen und Aufstehen

fällt ihm schwer. Der 30-Jährige

kann auch nicht – wie üblich – die

Schuhe zwischen die Knie klem-

men, wenn er sie bearbeitet.

D ie Lösung

Es wurde ein neuer Arbeitsplatz

für Frank Fellberg geschaffen. Die

Steharbeitsplätze wurden so weit

möglich zu Sitzarbeitsplätzen

umgestaltet und sind dem Ar-

beitsablauf entsprechend ange-

ordnet. Die Werkstatt wurde aus-

gestattet mit

p höhenverstellbaren Werkbän-

ken und Tischen,

p Schränken, welche im Sitzen

erreichbar sind,

p einer Tischpresse und einem

höhenverstellbaren Ständer, in

dem die Schuhe festgeklemmt

werden – einem Varistat –,

p drei Arbeitsdrehstühlen auf

Rollen mit höhenverstellbaren

und wegklappbaren Armlehnen,

die das Hinsetzen und Aufstehen

mit Unterarmstützen ermögli-

chen,

p einer elektro-hydraulischen

Schwenkarmstanzmaschine, mit

der im Stehen unter geringem

Zeit- und Kraftaufwand Rohlinge

zugeschnitten werden können,

p einem Kleinförderband, das

die einzelnen Werkstücke zu den

verschiedenen Arbeitsinseln be-

fördert.

22ZB Spezial

P f l e g e , G e s u n d h e i t

Eine Stehhilfe unterstützt

bei stehend auszuführenden

Arbeiten

Höhenverstellbare und

wegklappbare Armlehnen

sind Voraussetzung

S tandpunk t : A rbeitgebe r

„Von der behinderungsgerechten Ausstattung un-

serer Werkstatt profitieren nicht nur unsere beiden

gehbehinderten Mitarbeiter, sondern wir haben

dadurch auch eine fast neue, mit modernen Gerä-

ten ausgestattete Werkstatt erhalten.“

Roger Niemann, Geschäftsführer,

Willi Niemann Orthopädie Schuh + Technik, Brandenburg

F inanz ie rung

Für die behinderungsgerechte

Ausstattung der Werkstatt

und für den neu geschaffenen

Arbeitsplatz erhielt die Firma

Willi Niemann Orthopädie

Schuh + Technik vom Integra-

tionsamt des Landes Branden-

burg beim Landesamt für So-

ziales und Versorgung,

Zweigstelle Cottbus, rund

36.000 EUR.

Die Gesamtkosten betrugen

71.580 EUR.

Mit Hilfe eines höhen-

verstellbaren Ständers Schuhe

sitzend bearbeiten

MüllerMehlsäcke abfüllen und transportieren

Peter Hirz arbeitet als Müller in der Antersdorfer Mühle in Simbach bei Passau.

Bei dem 28-Jährigen liegt eine spastische Halbseitenlähmung vor. Er ist gehbehindert

und hat starke Wirbelsäulenbeschwerden.

Das P rob lem

Seit 1990 ist Peter Hirz bei der

Antersdorfer Mühle beschäftigt.

Er hat auch dort seine Ausbil-

dung zum Müller absolviert. Zu

seinen Aufgaben gehört, den

Mahlvorgang zu überwachen so-

wie das „Absacken“ der verschie-

denen Mehlsorten. Das heißt,

der 28-Jährige muss die Säcke in

eine spezielle Einrichtung

einspannen, damit sie mit Mehl

gefüllt werden können. Nachdem

der automatische Einfüllvorgang

beendet ist, muss er den vollen

Sack zur Handnähmaschine

transportieren und ihn zunähen.

Anschließend werden die bis zu

25 Kilogramm schweren Säcke

auf Paletten bis zu einer Höhe

von 1,20 Meter gestapelt. Peter

Hirz musste ständig heben und

tragen. Dadurch verschlimmerten

sich seine gesundheitlichen Pro-

bleme. Das Arbeitsverhältnis war

in Gefahr.

D ie Lösung

Der Arbeitsplatz wurde mit einer

Einrichtung versehen, die das

Einfüllen und den Transport der

Mehlsäcke erleichtert. Die An-

lage ist ausgestattet mit

p einem Flachband, das die

Säcke befördert,

p einer halbautomatischen Näh-

station zum Zunähen der Mehl-

säcke,

p einem Sackumleger, der die

Säcke auf das Förderband legt,

p einem steigenden Förderband,

das die Säcke zum Palettierplatz

transportiert und

p einem Palettenlift zum Stapeln

der vernähten Säcke.

Mit Hilfe dieser Anlage wurde die

körperliche Belastung von Peter

Hirz erheblich vermindert. Trotz

allem benötigt er in regelmäßi-

gen Abständen Pausen.

24ZB Spezial

L e b e n s m i t t e l h e r s t e l l u n g

Die Mehlsäcke werden

abgefüllt,

... zugenäht und

S tandpunk t : A rbeitgebe r

„Durch die Umgestaltung des Arbeitsplatzes von

Peter Hirz konnte er nicht nur bei uns weiterhin

beschäftigt bleiben, sondern wir haben auch eine

moderne Anlage erhalten, die unsere Wettbewerbs-

fähigkeit steigert.“

Johann Priemeier, Geschäftsführer,

Antersdorfer Mühle GmbH, Simbach

F inanz ie rung

Für die behinderungsgerechte

Ausstattung des Arbeitsplat-

zes erhielt die Antersdorfer

Mühle vom Integrationsamt

Landshut der Regierung von

Niederbayern rund 35.800

EUR. Die Gesamtkosten betru-

gen etwa 104.000 Mark.

Ein monatlicher Zuschuss von

409 EUR gleicht die behinde-

rungsbedingte Minderleistung

aus.

... automatisch umgelegt

MüllerMehlsäcke abfüllen und transportieren

Peter Hirz arbeitet als Müller in der Antersdorfer Mühle in Simbach bei Passau.

Bei dem 28-Jährigen liegt eine spastische Halbseitenlähmung vor. Er ist gehbehindert

und hat starke Wirbelsäulenbeschwerden.

Das P rob lem

Seit 1990 ist Peter Hirz bei der

Antersdorfer Mühle beschäftigt.

Er hat auch dort seine Ausbil-

dung zum Müller absolviert. Zu

seinen Aufgaben gehört, den

Mahlvorgang zu überwachen so-

wie das „Absacken“ der verschie-

denen Mehlsorten. Das heißt,

der 28-Jährige muss die Säcke in

eine spezielle Einrichtung

einspannen, damit sie mit Mehl

gefüllt werden können. Nachdem

der automatische Einfüllvorgang

beendet ist, muss er den vollen

Sack zur Handnähmaschine

transportieren und ihn zunähen.

Anschließend werden die bis zu

25 Kilogramm schweren Säcke

auf Paletten bis zu einer Höhe

von 1,20 Meter gestapelt. Peter

Hirz musste ständig heben und

tragen. Dadurch verschlimmerten

sich seine gesundheitlichen Pro-

bleme. Das Arbeitsverhältnis war

in Gefahr.

D ie Lösung

Der Arbeitsplatz wurde mit einer

Einrichtung versehen, die das

Einfüllen und den Transport der

Mehlsäcke erleichtert. Die An-

lage ist ausgestattet mit

p einem Flachband, das die

Säcke befördert,

p einer halbautomatischen Näh-

station zum Zunähen der Mehl-

säcke,

p einem Sackumleger, der die

Säcke auf das Förderband legt,

p einem steigenden Förderband,

das die Säcke zum Palettierplatz

transportiert und

p einem Palettenlift zum Stapeln

der vernähten Säcke.

Mit Hilfe dieser Anlage wurde die

körperliche Belastung von Peter

Hirz erheblich vermindert. Trotz

allem benötigt er in regelmäßi-

gen Abständen Pausen.

24ZB Spezial

L e b e n s m i t t e l h e r s t e l l u n g

Die Mehlsäcke werden

abgefüllt,

... zugenäht und

S tandpunk t : A rbeitgebe r

„Durch die Umgestaltung des Arbeitsplatzes von

Peter Hirz konnte er nicht nur bei uns weiterhin

beschäftigt bleiben, sondern wir haben auch eine

moderne Anlage erhalten, die unsere Wettbewerbs-

fähigkeit steigert.“

Johann Priemeier, Geschäftsführer,

Antersdorfer Mühle GmbH, Simbach

F inanz ie rung

Für die behinderungsgerechte

Ausstattung des Arbeitsplat-

zes erhielt die Antersdorfer

Mühle vom Integrationsamt

Landshut der Regierung von

Niederbayern rund 35.800

EUR. Die Gesamtkosten betru-

Ein monatlicher Zuschuss von

409 EUR gleicht die behinde-

rungsbedingte Minderleistung

aus.

... automatisch umgelegt

gen etwa 53.000 EUR.

KalkulatorKostenangebote mit dem PC erstellen

Thomas Groß* arbeitet als Kalkulator bei der Firma Holzapfel Bedachungen GmbH

im thüringischen Heilbad Heiligenstadt. Er erstellt Angebote, holt die Preise dafür ein

und betreut das Materiallager. Der 29-Jährige ist körperlich nicht belastbar.

Das P rob lem

Thomas Groß absolvierte bereits

seine Ausbildung zum Dach-

decker bei der Firma Holzapfel

und arbeitete dann einige Jahre

als Geselle bei dem Dachdecker-

betrieb, der insgesamt 14 Mitar-

beiterinnen und Mitarbeiter be-

schäftigt. Nach einer schweren

Operation konnte er den körper-

lich anstrengenden Beruf nicht

mehr ausüben. Der Arbeitgeber

wollte seinen qualifizierten Mit-

arbeiter und auch dessen Know-

how nicht verlieren.

D ie Lösung

Kalkulationen zu erarbeiten, das

war bisher die Aufgabe des Ar-

beitgebers. Im Laufe der Zeit

wurde diese Arbeit so umfang-

reich, dass eine Arbeitskraft da-

mit weitgehend ausgelastet war.

Da Thomas Groß über das erfor-

derliche Fachwissen verfügt,

sollte er als Kalkulator im Be-

trieb eingesetzt werden. Dazu

benötigte er einen PC-Arbeits-

platz ausgestattet mit

p einer entsprechenden Büro-

einrichtung: Aktenschränken und

Regalen, einer Schreibtischkom-

bination und einem Arbeitsstuhl,

p einer Computerausstattung,

die aus einem Serversystem, einer

Computeranlage und einer für

das Handwerk speziellen Software

besteht.

Die erforderlichen Kenntnisse für

den Umgang mit dem PC und zum

Erstellen von Angeboten erwarb

sich Thomas Groß durch Weiter-

bildungsmaßnahmen, die vom

Arbeitgeber teilweise finanziert

wurden.

26ZB Spezial

B a u g e w e r b e

S tandpunk t : A rbeitgebe r

„Thomas Groß hat bei uns im Betrieb gelernt und

gearbeitet. Für mich war es selbstverständlich und

eine soziale Verpflichtung ihn weiterhin zu be-

schäftigen. Mit der Lösung, die wir jetzt gefunden

haben, bin ich sehr zufrieden.“

Karl-Josef Holzapfel, Geschäftsführer,

Holzapfel Bedachungen GmbH, Heilbad Heiligenstadt

F inanz ie rung

Für die Ausstattung des neu-

en Arbeitsplatzes erhielt die

Firma Holzapfel Bedachungen

GmbH vom Integrationsamt

Thüringen 7.670 EUR.

Die Gesamtkosten betrugen

rund 11.750 EUR.

* Name wurde von der Redaktion geändert

Am PC kalkulieren und

Angebote erstellen

Kunden informieren

und beraten

KalkulatorKostenangebote mit dem PC erstellen

Thomas Groß* arbeitet als Kalkulator bei der Firma Holzapfel Bedachungen GmbH

im thüringischen Heilbad Heiligenstadt. Er erstellt Angebote, holt die Preise dafür ein

und betreut das Materiallager. Der 29-Jährige ist körperlich nicht belastbar.

Das P rob lem

Thomas Groß absolvierte bereits

seine Ausbildung zum Dach-

decker bei der Firma Holzapfel

und arbeitete dann einige Jahre

als Geselle bei dem Dachdecker-

betrieb, der insgesamt 14 Mitar-

beiterinnen und Mitarbeiter be-

schäftigt. Nach einer schweren

Operation konnte er den körper-

lich anstrengenden Beruf nicht

mehr ausüben. Der Arbeitgeber

wollte seinen qualifizierten Mit-

arbeiter und auch dessen Know-

how nicht verlieren.

D ie Lösung

Kalkulationen zu erarbeiten, das

war bisher die Aufgabe des Ar-

beitgebers. Im Laufe der Zeit

wurde diese Arbeit so umfang-

reich, dass eine Arbeitskraft da-

mit weitgehend ausgelastet war.

Da Thomas Groß über das erfor-

derliche Fachwissen verfügt,

sollte er als Kalkulator im Be-

trieb eingesetzt werden. Dazu

benötigte er einen PC-Arbeits-

platz ausgestattet mit

p einer entsprechenden Büro-

einrichtung: Aktenschränken und

Regalen, einer Schreibtischkom-

bination und einem Arbeitsstuhl,

p einer Computerausstattung,

die aus einem Serversystem, einer

Computeranlage und einer für

das Handwerk speziellen Software

besteht.

Die erforderlichen Kenntnisse für

den Umgang mit dem PC und zum

Erstellen von Angeboten erwarb

sich Thomas Groß durch Weiter-

bildungsmaßnahmen, die vom

Arbeitgeber teilweise finanziert

wurden.

26ZB Spezial

B a u g e w e r b e

S tandpunk t : A rbeitgebe r

„Thomas Groß hat bei uns im Betrieb gelernt und

gearbeitet. Für mich war es selbstverständlich und

eine soziale Verpflichtung ihn weiterhin zu be-

schäftigen. Mit der Lösung, die wir jetzt gefunden

haben, bin ich sehr zufrieden.“

Karl-Josef Holzapfel, Geschäftsführer,

Holzapfel Bedachungen GmbH, Heilbad Heiligenstadt

F inanz ie rung

Für die Ausstattung des neu-

en Arbeitsplatzes erhielt die

Firma Holzapfel Bedachungen

GmbH vom Integrationsamt

Thüringen 7.670 EUR.

Die Gesamtkosten betrugen

rund 11.750 EUR.

* Name wurde von der Redaktion geändert

Am PC kalkulieren und

Angebote erstellen

Kunden informieren

und beraten

BauzeichnerinGehörlose beschäftigen und ausbilden

Alexandra Kallmeyer ist als Bauzeichnerin im Architekturbüro Seul-Mayrböck in Nettetal

bei Mönchengladbach beschäftigt. Sie ist auch zuständig für die Ausbildung der hörbehin-

derten Auszubildenden im Betrieb. Die 30-Jährige ist gehörlos.

Das P rob lem

Das aus fünf Beschäftigten be-

stehende Architekturbüro Seul-

Mayrböck entschloss sich vor

einigen Jahren eine Bauzeich-

nerin und zwei Auszubildende

einzustellen. Das Besondere: Die

drei neuen Mitarbeiterinnen und

Mitarbeiter waren hochgradig

schwerhörig oder gehörlos. Sie

benötigten Arbeitsplätze, die

ihren Bedürfnissen entsprachen.

D ie Lösung

Die Arbeitsplätze wurden behin-

derungsgerecht eingerichtet mit

p drei Computern – ausgestattet

mit entsprechender EDV – und

CAD-Hardware sowie Büromöbeln,

p einem Schreibtelefon, um die

Verständigung zu erleichtern,

p einer Lichtanlage, die anzeigt,

wenn es an der Tür klingelt.

Einige Jahre später stellte das

Architekturbüro erneut zwei hör-

behinderte Auszubildende ein.

Es wurde notwendig, die bereits

vorhandenen Arbeitsplätze nach-

zurüsten mit

p einer modernen Hard- und Software, die

für Gehörlose geeignet ist.

Zwischenzeitlich wurden im Architektur-

büro Seul-Mayrböck sieben Hörbehinderte

zur Bauzeichnerin oder zum Bauzeichner

ausgebildet. Alexandra Kallmeyer ist eine

von ihnen. Heute hat Sie die Aufgabe, sich

um die hörbehinderten Auszubildenden zu

kümmern, die nach erfolgreichem Abschluss

ihrer Ausbildung an andere Betriebe ver-

mittelt werden. Verständigt wird sich durch

kurze schriftliche Mitteilungen oder Gebär-

den. Mittlerweile verfügen die Mitarbeiter

des Architekturbüros über Kenntnisse der

Gebärdensprache.

28ZB Spezial

B a u g e w e r b e

S tandpunk t : A rbeitgebe r

„Wir haben durch die Zusammenarbeit mit un-

seren hörbehinderten Kolleginnen und Kollegen

einen neuen Blick für die Probleme behinderter

Menschen erhalten. Eine Erfahrung, die wir nicht

missen wollen. Wir werden weiter hörbehinderte

Jugendliche ausbilden.“

Elfie Seul-Mayrböck, Geschäftsinhaberin,

Architekturbüro Seul-Mayrböck, Nettetal

F inanz ie rung

Für die Schaffung und behin-

derungsgerechte Ausstattung

erhielt das Architekturbüro

Seul-Mayrböck vom Integrati-

onsamt Köln des Landschafts-

verbandes Rheinland rund

45.000 EUR. Die Gesamtkos-

ten betrugen fast 56.250

EUR. Die Nachrüstung der

Computer wurde mit rund

37.800 EUR bezuschusst.

Die Gesamtkosten beliefen

sich auf 47.245 EUR.

Bauzeichnungen erstellen

Sich mittels Gebärden

wie auch durch …

… unterstützende Gesten oder

Aufschriebe verständigen

BauzeichnerinGehörlose beschäftigen und ausbilden

Alexandra Kallmeyer ist als Bauzeichnerin im Architekturbüro Seul-Mayrböck in Nettetal

bei Mönchengladbach beschäftigt. Sie ist auch zuständig für die Ausbildung der hörbehin-

derten Auszubildenden im Betrieb. Die 30-Jährige ist gehörlos.

Das P rob lem

Das aus fünf Beschäftigten be-

stehende Architekturbüro Seul-

Mayrböck entschloss sich vor

einigen Jahren eine Bauzeich-

nerin und zwei Auszubildende

einzustellen. Das Besondere: Die

drei neuen Mitarbeiterinnen und

Mitarbeiter waren hochgradig

schwerhörig oder gehörlos. Sie

benötigten Arbeitsplätze, die

ihren Bedürfnissen entsprachen.

D ie Lösung

Die Arbeitsplätze wurden behin-

derungsgerecht eingerichtet mit

p drei Computern – ausgestattet

mit entsprechender EDV – und

CAD-Hardware sowie Büromöbeln,

p einem Schreibtelefon, um die

Verständigung zu erleichtern,

p einer Lichtanlage, die anzeigt,

wenn es an der Tür klingelt.

Einige Jahre später stellte das

Architekturbüro erneut zwei hör-

behinderte Auszubildende ein.

Es wurde notwendig, die bereits

vorhandenen Arbeitsplätze nach-

zurüsten mit

p einer modernen Hard- und Software, die

für Gehörlose geeignet ist.

Zwischenzeitlich wurden im Architektur-

büro Seul-Mayrböck sieben Hörbehinderte

zur Bauzeichnerin oder zum Bauzeichner

ausgebildet. Alexandra Kallmeyer ist eine

von ihnen. Heute hat Sie die Aufgabe, sich

um die hörbehinderten Auszubildenden zu

kümmern, die nach erfolgreichem Abschluss

ihrer Ausbildung an andere Betriebe ver-

mittelt werden. Verständigt wird sich durch

kurze schriftliche Mitteilungen oder Gebär-

den. Mittlerweile verfügen die Mitarbeiter

des Architekturbüros über Kenntnisse der

Gebärdensprache.

28ZB Spezial

B a u g e w e r b e

S tandpunk t : A rbeitgebe r

„Wir haben durch die Zusammenarbeit mit un-

seren hörbehinderten Kolleginnen und Kollegen

einen neuen Blick für die Probleme behinderter

Menschen erhalten. Eine Erfahrung, die wir nicht

missen wollen. Wir werden weiter hörbehinderte

Jugendliche ausbilden.“

Elfie Seul-Mayrböck, Geschäftsinhaberin,

Architekturbüro Seul-Mayrböck, Nettetal

F inanz ie rung

Für die Schaffung und behin-

derungsgerechte Ausstattung

erhielt das Architekturbüro

Seul-Mayrböck vom Integrati-

onsamt Köln des Landschafts-

verbandes Rheinland rund

45.000 EUR. Die Gesamtkos-

ten betrugen fast 56.250

EUR. Die Nachrüstung der

Computer wurde mit rund

37.800 EUR bezuschusst.

Die Gesamtkosten beliefen

sich auf 47.245 EUR.

Bauzeichnungen erstellen

Sich mittels Gebärden

wie auch durch …

… unterstützende Gesten oder

Aufschriebe verständigen

KartographinLandkarten per PC animieren

Jana Dietrich ist als Diplom-Ingenieurin für Kartographie bei BHI – Bernhard Holfter

Informationssysteme – in Leipzig beschäftigt. Bei der 27-Jährigen liegt eine Erkrankung

des Haltungs- und Bewegungsapparates vor. Beide Hände kann sie nur eingeschränkt

benutzen.

Das P rob lem

Die Firma BHI wurde von Bern-

hard Holfter 1997 neu gegründet.

Sie verbindet die Methoden geo-

graphischer Informationssysteme

mit den Möglichkeiten moderner

Grafikprogramme, um auf der Ba-

sis digitaler Karten Präsentatio-

nen, Animationen und interaktive

Internetseiten zu erzeugen.

Bernhard Holfter suchte eine

Mitarbeiterin, die am PC Landkar-

ten erstellt, animiert und in 3D

visualisiert, Multi-Media-Präsen-

tationen bearbeitet und sich mit

Geoinformationssystemen aus-

kennt. Jana Dietrich erfüllte als

Diplom-Kartographin die gefor-

derten beruflichen Voraussetzun-

gen. Sie benötigte einen behin-

derungsgerechten Arbeitsplatz.

D ie Lösung

Es wurde ein neuer PC-Arbeits-

platz geschaffen, der ausgestat-

tet wurde mit

p der erforderlichen Hard- und

Software,

p einer Handballenauflage an

der Tastatur,

p einer Infrarot-PC-Maus in er-

gonomisch günstiger Ausführung,

die kabellos und leicht zu bedie-

nen ist.

Außerdem nahm die Diplom-Kar-

tographin an einer Software-

Schulung teil.

Der Arbeitsplatz erhielt eine be-

hinderungsgerechte Büroausstat-

tung mit

p einem Standcontainer,

p einer variablen Tischeinheit

bestehend aus einem Eckarbeits-

tisch und einem Schreibtisch, die

auf die gewünschte Höhe einge-

stellt werden können,

p einem Steharbeitspult, an dem

abwechselnd im Stehen und Sit-

zen gearbeitet werden kann.

30ZB Spezial

Informationstechnologie

Die Infrarot-PC-Maus ist

mühelos zu handhaben

Eine Handballenauflage

erleichtert das Arbeiten

mit der Tastatur

S tandpunk t : A rbeitgebe r

„Jana Dietrich ist eine hoch qualifizierte Mitar-

beiterin, die wesentlich daran beteiligt ist, dass

unser kleiner Betrieb erfolgreich ist. Die optimale

PC- und Büroausstattung trägt ebenfalls ihren Teil

dazu bei.“

Bernhard Holfter, Geschäftsführer BHI, Leipzig

F inanz ie rung

Für den neu geschaffenen

Arbeitsplatz erhielt die Firma

BHI – Bernhard Holfter Infor-

mationssysteme vom Integra-

tionsamt Chemnitz des Säch-

sischen Landesamtes für

Familie und Soziales rund

13.300 EUR.

Die Gesamtkosten betrugen

rund 14.850 EUR.

KartographinLandkarten per PC animieren

Jana Dietrich ist als Diplom-Ingenieurin für Kartographie bei BHI – Bernhard Holfter

Informationssysteme – in Leipzig beschäftigt. Bei der 27-Jährigen liegt eine Erkrankung

des Haltungs- und Bewegungsapparates vor. Beide Hände kann sie nur eingeschränkt

benutzen.

Das P rob lem

Die Firma BHI wurde von Bern-

hard Holfter 1997 neu gegründet.

Sie verbindet die Methoden geo-

graphischer Informationssysteme

mit den Möglichkeiten moderner

Grafikprogramme, um auf der Ba-

sis digitaler Karten Präsentatio-

nen, Animationen und interaktive

Internetseiten zu erzeugen.

Bernhard Holfter suchte eine

Mitarbeiterin, die am PC Landkar-

ten erstellt, animiert und in 3D

visualisiert, Multi-Media-Präsen-

tationen bearbeitet und sich mit

Geoinformationssystemen aus-

kennt. Jana Dietrich erfüllte als

Diplom-Kartographin die gefor-

derten beruflichen Voraussetzun-

gen. Sie benötigte einen behin-

derungsgerechten Arbeitsplatz.

D ie Lösung

Es wurde ein neuer PC-Arbeits-

platz geschaffen, der ausgestat-

tet wurde mit

p der erforderlichen Hard- und

Software,

p einer Handballenauflage an

der Tastatur,

p einer Infrarot-PC-Maus in er-

gonomisch günstiger Ausführung,

die kabellos und leicht zu bedie-

nen ist.

Außerdem nahm die Diplom-Kar-

tographin an einer Software-

Schulung teil.

Der Arbeitsplatz erhielt eine be-

hinderungsgerechte Büroausstat-

tung mit

p einem Standcontainer,

p einer variablen Tischeinheit

bestehend aus einem Eckarbeits-

tisch und einem Schreibtisch, die

auf die gewünschte Höhe einge-

stellt werden können,

p einem Steharbeitspult, an dem

abwechselnd im Stehen und Sit-

zen gearbeitet werden kann.

30ZB Spezial

Informationstechnologie

Die Infrarot-PC-Maus ist

mühelos zu handhaben

Eine Handballenauflage

erleichtert das Arbeiten

mit der Tastatur

S tandpunk t : A rbeitgebe r

„Jana Dietrich ist eine hoch qualifizierte Mitar-

beiterin, die wesentlich daran beteiligt ist, dass

unser kleiner Betrieb erfolgreich ist. Die optimale

PC- und Büroausstattung trägt ebenfalls ihren Teil

dazu bei.“

Bernhard Holfter, Geschäftsführer BHI, Leipzig

F inanz ie rung

Für den neu geschaffenen

Arbeitsplatz erhielt die Firma

BHI – Bernhard Holfter Infor-

mationssysteme vom Integra-

tionsamt Chemnitz des Säch-

sischen Landesamtes für

Familie und Soziales rund

13.300 EUR.

Die Gesamtkosten betrugen

rund 14.850 EUR.

Vorbehalte ernst genommen

Die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen stößt häufig auf Vorbehalte. Verständlich,

da viele Arbeitgeber keine Erfahrung im Umgang wie auch mit der Beschäftigung behinder-

ter Menschen haben. Gegen die vorgebrachten Bedenken gibt es allerdings gute Argumente.

„Der typische Behinderte ist Rollstuhlfahrer“

In Deutschland leben 6,6 Millionen schwerbehinderte Menschen. Das

heißt: Jeder zwölfte deutsche Einwohner hat mindestens einen Grad der

Behinderung von 50. Das Bild des Behinderten, der im Rollstuhl sitzt,

ist ein Klischee. Denn die weitaus häufigste Behinderungsart ist eine

Funktionsbeeinträchtigung der inneren Organe. Behinderungen werden

in fast allen Fällen – zu 86 Prozent – von Krankheiten verursacht, die

im Laufe eines Lebens auftreten.

„Schwerbehinderte Menschen sind nicht leistungsfähig“

Selbstverständlich spielt die Art der Behinderung bei der Arbeitsplatz-

wahl eine wichtige Rolle. Aber viele schwerbehinderte Menschen sind in

ihrer körperlichen, psychischen oder geistigen Belastbarkeit nicht ein-

geschränkt. Sie benötigen lediglich einen geeigneten Arbeitsplatz, der

ihren Fähigkeiten entspricht. Unter Umständen muss er behinderungs-

gerecht ausgestattet werden.

„Schwerbehinderte Menschen haben nicht die erforderliche Qualifikation“

Das kann zutreffen. Gerade dies zeigt, wie wichtig es ist qualifizierte

Einarbeitungs-, Ausbildungs- und Weiterbildungsplätze für sie zu schaf-

fen. Um eine gezielte Qualifizierung zu erreichen, sind begleitende und

unterstützende Maßnahmen möglich sowie eine finanzielle Förderung.

Viele behinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer brauchen nur

eine Chance, um ihre Fähigkeiten zu beweisen!

32ZB Spezial

33ZB Spezial

A r g u m e n t e

„Schwerbehinderte Menschen sind nicht überall einsetzbar“

Sicherlich kann dies im Einzelfall zutreffen. Bei der Mehrzahl der behin-

derten Beschäftigten gibt es jedoch keine Probleme. Das Integrations-

amt bemüht sich in solchen Fällen in Zusammenarbeit mit dem Arbeit-

geber um Lösungen, die für die Unternehmen keine unzumutbaren

wirtschaftlichen oder organisatorischen Belastungen zur Folge haben.

Ansatzpunkte sind medizinische, technische und arbeitsorganisatorische

Maßnahmen.

Übrigens: Dieses Problem kann auch bei nicht behinderten Mitarbeite-

rinnen und Mitarbeitern auftreten.

„Schwerbehinderte Menschen sind häufig krank“

Die Praxis zeigt, dass behinderte Mitarbeiter nicht häufiger krank sind

als nicht behinderte Mitarbeiter. Sollte dies im Einzelfall anders sein,

kann es auch ein Anzeichen dafür sein, dass der Arbeitsplatz der Behin-

derung nicht angepasst ist.

Zu beobachten ist, dass viele behinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeit-

nehmer besonders engagiert und motiviert sind. Viele Gründe sind hier-

für denkbar: Ein entscheidender dürfte sein, dass die Arbeit im Leben

eines schwerbehinderten Menschen einen größeren Stellenwert einnimmt

als bei einem nicht behinderten Arbeitnehmer. Denn Arbeit bedeutet

nicht nur finanzielle Absicherung, sondern auch gesellschaftliche Aner-

kennung.

„Schwerbehinderten Menschen kann man nicht kündigen“

Der besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen bedeu-

tet nicht, dass sie unkündbar sind, sondern lediglich, dass das Integra-

tionsamt einer Kündigung zustimmen muss. Es ist natürlich bestrebt

den Arbeitsplatz nach Möglichkeit zu erhalten – aber ein unzumutbares

Festhalten am Arbeitsplatz gibt es nicht. Die Mehrzahl der erhaltenen

Arbeitsplätze bleibt im Rahmen einer gütlichen Einigung mit dem

Arbeitgeber erhalten.

Übrigens: Vor Ablauf der Probezeit kanndas Arbeitsverhältnis eines be-

hinderten Arbeitnehmers ebenso beendet werden wie bei jedem nicht

behinderten Arbeitnehmer auch.

Die häufigsten Funktionseinschränkungen:

Innere Organe 30%

Gliedmaßen 15%

Wirbelsäule, Rumpf, Brustkorb 15%

Geist, Psyche 15%

Augen 5%

Sonstiges 20%

Quelle: Statistisches Bundesamt (1998)

Kündigungsverfahren:

Erhalt des Arbeitsplatzes 23,6%

Verlust des Arbeitsplatzes 76,4%

Quelle: ZB Info 4/2000

Vergleichbare Berufsausbildung:

Berufsausbildung Alle Schwerbeh.Arbeitslosen Arbeitslose

Ohne abgeschl.Berufsausbildung 37,8% 40,1%

Mit abgeschl.Berufsausbildung 62,2 % 59,9 %

davon:

betriebliche Ausbildung 52,1 % 53,2 %

Berufsschule/Fachschule 5,2% 4,4 %

Fachhochschule 1,4% 0,8 %

Hochschule/Universität 3,4% 1,5 %

Insgesamt: 100 % 100 %

Quelle: Strukturanalyse September 2000,Bundesanstalt für Arbeit

Vorbehalte ernst genommen

Die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen stößt häufig auf Vorbehalte. Verständlich,

da viele Arbeitgeber keine Erfahrung im Umgang wie auch mit der Beschäftigung behinder-

ter Menschen haben. Gegen die vorgebrachten Bedenken gibt es allerdings gute Argumente.

„Der typische Behinderte ist Rollstuhlfahrer“

In Deutschland leben 6,6 Millionen schwerbehinderte Menschen. Das

heißt: Jeder zwölfte deutsche Einwohner hat mindestens einen Grad der

Behinderung von 50. Das Bild des Behinderten, der im Rollstuhl sitzt,

ist ein Klischee. Denn die weitaus häufigste Behinderungsart ist eine

Funktionsbeeinträchtigung der inneren Organe. Behinderungen werden

in fast allen Fällen – zu 86 Prozent – von Krankheiten verursacht, die

im Laufe eines Lebens auftreten.

„Schwerbehinderte Menschen sind nicht leistungsfähig“

Selbstverständlich spielt die Art der Behinderung bei der Arbeitsplatz-

wahl eine wichtige Rolle. Aber viele schwerbehinderte Menschen sind in

ihrer körperlichen, psychischen oder geistigen Belastbarkeit nicht ein-

geschränkt. Sie benötigen lediglich einen geeigneten Arbeitsplatz, der

ihren Fähigkeiten entspricht. Unter Umständen muss er behinderungs-

gerecht ausgestattet werden.

„Schwerbehinderte Menschen haben nicht die erforderliche Qualifikation“

Das kann zutreffen. Gerade dies zeigt, wie wichtig es ist qualifizierte

Einarbeitungs-, Ausbildungs- und Weiterbildungsplätze für sie zu schaf-

fen. Um eine gezielte Qualifizierung zu erreichen, sind begleitende und

unterstützende Maßnahmen möglich sowie eine finanzielle Förderung.

Viele behinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer brauchen nur

eine Chance, um ihre Fähigkeiten zu beweisen!

32ZB Spezial

33ZB Spezial

A r g u m e n t e

„Schwerbehinderte Menschen sind nicht überall einsetzbar“

Sicherlich kann dies im Einzelfall zutreffen. Bei der Mehrzahl der behin-

derten Beschäftigten gibt es jedoch keine Probleme. Das Integrations-

amt bemüht sich in solchen Fällen in Zusammenarbeit mit dem Arbeit-

geber um Lösungen, die für die Unternehmen keine unzumutbaren

wirtschaftlichen oder organisatorischen Belastungen zur Folge haben.

Ansatzpunkte sind medizinische, technische und arbeitsorganisatorische

Maßnahmen.

Übrigens: Dieses Problem kann auch bei nicht behinderten Mitarbeite-

rinnen und Mitarbeitern auftreten.

„Schwerbehinderte Menschen sind häufig krank“

Die Praxis zeigt, dass behinderte Mitarbeiter nicht häufiger krank sind

als nicht behinderte Mitarbeiter. Sollte dies im Einzelfall anders sein,

kann es auch ein Anzeichen dafür sein, dass der Arbeitsplatz der Behin-

derung nicht angepasst ist.

Zu beobachten ist, dass viele behinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeit-

nehmer besonders engagiert und motiviert sind. Viele Gründe sind hier-

für denkbar: Ein entscheidender dürfte sein, dass die Arbeit im Leben

eines schwerbehinderten Menschen einen größeren Stellenwert einnimmt

als bei einem nicht behinderten Arbeitnehmer. Denn Arbeit bedeutet

nicht nur finanzielle Absicherung, sondern auch gesellschaftliche Aner-

kennung.

„Schwerbehinderten Menschen kann man nicht kündigen“

Der besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen bedeu-

tet nicht, dass sie unkündbar sind, sondern lediglich, dass das Integra-

tionsamt einer Kündigung zustimmen muss. Es ist natürlich bestrebt

den Arbeitsplatz nach Möglichkeit zu erhalten – aber ein unzumutbares

Festhalten am Arbeitsplatz gibt es nicht. Die Mehrzahl der erhaltenen

Arbeitsplätze bleibt im Rahmen einer gütlichen Einigung mit dem

Arbeitgeber erhalten.

Übrigens: Vor Ablauf der Probezeit kanndas Arbeitsverhältnis eines be-

hinderten Arbeitnehmers ebenso beendet werden wie bei jedem nicht

behinderten Arbeitnehmer auch.

Die häufigsten Funktionseinschränkungen:

Innere Organe 30%

Gliedmaßen 15%

Wirbelsäule, Rumpf, Brustkorb 15%

Geist, Psyche 15%

Augen 5%

Sonstiges 20%

Quelle: Statistisches Bundesamt (1998)

Kündigungsverfahren:

Erhalt des Arbeitsplatzes 23,6%

Verlust des Arbeitsplatzes 76,4%

Quelle: ZB Info 4/2000

Vergleichbare Berufsausbildung:

Berufsausbildung Alle Schwerbeh.Arbeitslosen Arbeitslose

Ohne abgeschl.Berufsausbildung 37,8% 40,1%

Mit abgeschl.Berufsausbildung 62,2 % 59,9 %

davon:

betriebliche Ausbildung 52,1 % 53,2 %

Berufsschule/Fachschule 5,2% 4,4 %

Fachhochschule 1,4% 0,8 %

Hochschule/Universität 3,4% 1,5 %

Insgesamt: 100 % 100 %

Quelle: Strukturanalyse September 2000,Bundesanstalt für Arbeit

Die Angebote der Integrationsämter im Überblick

Ihr Partner in Fragen der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ist das Integrations-

amt. Es bietet einen unbürokratischen und umfassenden Service: Experten aus unter-

schiedlichen Fachgebieten stehen zur Verfügung.

W i r be ra ten

Die Integrationsämter und ihre

Fachdienste beraten und infor-

mieren in allen Fragen, die mit

der Beschäftigung schwerbe-

hinderter Menschen zusammen-

hängen. Zum Beispiel bei techni-

schen Hilfen zur behinderungsge-

rechten Ausstattung, finanzieller

Förderung und arbeitsrechtlichen

Problemen. Auch die individuelle

Beratung und Betreuung von be-

hinderten Mitarbeiterinnen und

Mitarbeitern gehören zu ihren

Aufgaben.

Fachdienste

Viele Probleme, die bei der beruf-

lichen Integration von schwerbe-

hinderten Menschen auftreten,

sind nicht nach einem vorgefer-

tigten Handlungsschema zu lö-

sen: Individuelle Lösungen sind

gefragt. Hierfür sind Fachdienste,

die auch vor Ort tätig werden,

zuständig:

34ZB Spezial

35ZB Spezial

I h r e P a r t n e r

Das Aufgabengebiet der Integra-

tionsfachdienste umfasst zwei

Schwerpunkte:

p Sicherung von Arbeitsplätzen

Unter dem Dach der Integrations-

fachdienste unterstützen berufs-

begleitende oder psychosoziale

Dienste schwerbehinderte Be-

schäftigte, die zum Beispiel

wegen einer seelischen Behinde-

rung besondere Probleme haben,

ihren Arbeitsplatz zu erhalten.

p Arbeitsvermittlung

Gleichfalls unter dem Dach der

Integrationsfachdienste wenden

sich arbeitsvermittelnde Dienste

p an Arbeitgeber, die schwer-

behinderten Arbeitslosen eine

Beschäftigung anbieten wollen,

und

p an schwerbehinderte Arbeits-

lose, die aufgrund ihrer Behinde-

rung nicht ohne intensive Betreu-

ung einen Arbeitsplatz finden.

Für einige Integrationsämter sind

weiter Fachdienste tätig, zum Bei-

spiel für hörbehinderte oder blinde

Menschen.

ImpressumZB SpezialBehinderte Menschen im ArbeitslebenInformationen für Arbeitgeber

Ausgabe 2001

Herausgeber: Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und HauptfürsorgestellenVerlag: Universum Verlagsanstalt GmbH KG,65175 WiesbadenTechnische Herstellung: Gerald SchindlerRedaktion: Anja Schilbach (Assistenz), VolkhardSchwarz, Sabine Wolf (verantwortlich)Fotos: Klaus Lipa, Claudius Pflug, Peter WirtzLayout: Karin Neumert, Trashline studios,Mathias RoyDruck: Main-Echo, AschaffenburgNachdruck: November 2003Redaktionsschluss: Mai 2001Bildnachweis Titelseite: Photodisc

In der Reihe ZB Spezial sind erschienen

p Behinderte Menschen im Arbeitslebenp Behinderte Menschen im Arbeitsleben

Schwerpunkt: öffentlicher Dienstp Behinderte Menschen im Arbeitsleben

Schwerpunkt: Kleinbetrieb

p Der Technische Beratungsdienst

Die Beratenden Ingenieure des

Technischen Fachdienstes sind für

alle technischen Fragen zuständig,

die bei der Beschäftigung schwer-

behinderter Menschen auftreten.

Sie informieren, beraten und ent-

wickeln konkrete Lösungsvor-

schläge. Ihre Aufgaben:

p Bei der richtigen Auswahl des

Arbeitsplatzes helfen.

p Neue Arbeitsplätze für schwer-

behinderte Menschen einrichten.

p Bereits vorhandene Arbeits-

plätze behinderungsgerecht um-

gestalten.

Integrationsfachdienste

Die Integrationsämter und die

Arbeitsämter haben bei freien

Trägern Integrationsfachdienste

eingerichtet. Sie unterstützen

vor allem Menschen, die durch

ihre Behinderung besonders

beeinträchtigt sind. Zum Beispiel

Menschen mit einer seelischen

oder geistigen Behinderung oder

einer Körper-, Sinnes- oder Mehr-

fachbehinderung.

Integrations-vereinbarungen

Die Integrationsämter können

zur Unterstützung an den Ver-

handlungen über eine Integrati-

onsvereinbarung eingeladen wer-

den. Das Sozialgesetzbuch IX

sieht Integrationsvereinbarungen

vor. Hierbei handelt es sich um

innerbetriebliche Vereinbarun-

gen, die zwischen dem Arbeitge-

ber, der Schwerbehindertenver-

tretung und dem Betriebs- oder

Personalrat getroffen werden. Sie

beinhalten Regelungen in Zusam-

menhang mit der Eingliederung

schwerbehinderter Menschen,

insbesondere zur Personalpla-

nung, Arbeitsplatzgestaltung,

Gestaltung des Arbeitsumfeldes,

Arbeitsorganisation, Arbeitszeit

sowie Regelungen über die Um-

setzung der getroffenen Zielver-

einbarungen.

Wir schulen

Die Integrationsämter bieten

Schulungs- und Informationsver-

anstaltungen für Schwerbehin-

dertenvertretungen, Personal-

und Betriebsräte sowie für Be-

auftragte der Arbeitgeber an.

Wir informieren

Zur Orientierung und Information

geben die Integrationsämter ver-

schiedene Broschüren und Schrif-

ten heraus. Sie informieren über

Themen, die zur Eingliederung

und Beschäftigung von schwer-

behinderten Menschen ins Ar-

beitsleben wichtig sind. Hierzu

gehören

p ZB Zeitschrift: Behinderte Men-

schen im Beruf. Sie erscheint vier-

mal jährlich und richtet sich an

die betrieblichen Integrationsteams:

Schwerbehindertenvertretungen,

Beauftragte der Arbeitgeber und

Personal- oder Betriebsräte.

p Behindertenrecht. Dies ist eine

Fachzeitschrift für Fragen der

Rehabilitation, die siebenmal

jährlich erscheint und über den

Richard Boorberg Verlag oder

den Buchhandel zu beziehen ist.

p ABC der Behindertenhilfe. Das

Handbuch enthält ein Fachlexikon

und Hintergrundinformationen

zum Thema Behinderung und

Beruf sowie Rechtsgrundlagen.

p Informationsbroschüren zu

speziellen Themen. Einzelne

Integrationsämter geben eben-

falls zu bestimmten Themen In-

formationsbroschüren heraus,

die für die Arbeit der betrieb-

lichen Integrationsteams vor Ort

wichtig sind.

Wir informieren online

Die deutschen Integrationsämter

sind mit einem umfangreichen

Informationsangebot im Netz

vertreten:

www.intergrationsaemter.de

Das Angebot enthält Informatio-

nen zu folgenden Themenberei-

chen:

p Aufgaben und Leistungen der

Integrationsämter

p Regelungen zum Kündigungs-

schutz und zur Ausgleichsabgabe

p Wissenwertes zum Thema Be-

hinderung und Beruf

p die jeweils aktuelle ZB sowie

ein Archiv, in dem bereits er-

schienene Ausgaben abgelegt sind

p gesetzliche Grundlagen im

Volltext sowie eine Sammlung

wichtiger Urteile

p Partner der Integrationsämter

p Kontaktaufnahme zum zustän-

digen Integrationsamt

Die Angebote der Integrationsämter im Überblick

Ihr Partner in Fragen der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ist das Integrations-

amt. Es bietet einen unbürokratischen und umfassenden Service: Experten aus unter-

schiedlichen Fachgebieten stehen zur Verfügung.

W i r be raten

Die Integrationsämter und ihre

Fachdienste beraten und infor-

mieren in allen Fragen, die mit

der Beschäftigung schwerbe-

hinderter Menschen zusammen-

hängen. Zum Beispiel bei techni-

schen Hilfen zur behinderungsge-

rechten Ausstattung, finanzieller

Förderung und arbeitsrechtlichen

Problemen. Auch die individuelle

Beratung und Betreuung von be-

hinderten Mitarbeiterinnen und

Mitarbeitern gehören zu ihren

Aufgaben.

Fachdienste

Viele Probleme, die bei der beruf-

lichen Integration von schwerbe-

hinderten Menschen auftreten,

sind nicht nach einem vorgefer-

tigten Handlungsschema zu lö-

sen: Individuelle Lösungen sind

gefragt. Hierfür sind Fachdienste,

die auch vor Ort tätig werden,

zuständig:

34ZB Spezial

35ZB Spezial

I h r e P a r t n e r

Das Aufgabengebiet der Integra-

tionsfachdienste umfasst zwei

Schwerpunkte:

p Sicherung von Arbeitsplätzen

Unter dem Dach der Integrations-

fachdienste unterstützen berufs-

begleitende oder psychosoziale

Dienste schwerbehinderte Be-

schäftigte, die zum Beispiel

wegen einer seelischen Behinde-

rung besondere Probleme haben,

ihren Arbeitsplatz zu erhalten.

p Arbeitsvermittlung

Gleichfalls unter dem Dach der

Integrationsfachdienste wenden

sich arbeitsvermittelnde Dienste

p an Arbeitgeber, die schwer-

behinderten Arbeitslosen eine

Beschäftigung anbieten wollen,

und

p an schwerbehinderte Arbeits-

lose, die aufgrund ihrer Behinde-

rung nicht ohne intensive Betreu-

ung einen Arbeitsplatz finden.

Für einige Integrationsämter sind

weiter Fachdienste tätig, zum Bei-

spiel für hörbehinderte oder blinde

Menschen.

ImpressumZB SpezialBehinderte Menschen im ArbeitslebenInformationen für Arbeitgeber

Ausgabe 2001

Herausgeber: Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und HauptfürsorgestellenVerlag: Universum Verlagsanstalt GmbH KG,65175 WiesbadenTechnische Herstellung: Gerald SchindlerRedaktion: Anja Schilbach (Assistenz), VolkhardSchwarz, Sabine Wolf (verantwortlich)Fotos: Klaus Lipa, Claudius Pflug, Peter WirtzLayout: Karin Neumert, Trashline studios,Mathias RoyDruck: Main-Echo, AschaffenburgNachdruck: November 2003Redaktionsschluss: Mai 2001Bildnachweis Titelseite: Photodisc

In der Reihe ZB Spezial sind erschienen

p Behinderte Menschen im Arbeitslebenp Behinderte Menschen im Arbeitsleben

Schwerpunkt: öffentlicher Dienstp Behinderte Menschen im Arbeitsleben

Schwerpunkt: Kleinbetrieb

p Der Technische Beratungsdienst

Die Beratenden Ingenieure des

Technischen Fachdienstes sind für

alle technischen Fragen zuständig,

die bei der Beschäftigung schwer-

behinderter Menschen auftreten.

Sie informieren, beraten und ent-

wickeln konkrete Lösungsvor-

schläge. Ihre Aufgaben:

p Bei der richtigen Auswahl des

Arbeitsplatzes helfen.

p Neue Arbeitsplätze für schwer-

behinderte Menschen einrichten.

p Bereits vorhandene Arbeits-

plätze behinderungsgerecht um-

gestalten.

Integrationsfachdienste

Die Integrationsämter und die

Arbeitsämter haben bei freien

Trägern Integrationsfachdienste

eingerichtet. Sie unterstützen

vor allem Menschen, die durch

ihre Behinderung besonders

beeinträchtigt sind. Zum Beispiel

Menschen mit einer seelischen

oder geistigen Behinderung oder

einer Körper-, Sinnes- oder Mehr-

fachbehinderung.

Integrations-vereinbarungen

Die Integrationsämter können

zur Unterstützung an den Ver-

handlungen über eine Integrati-

onsvereinbarung eingeladen wer-

den. Das Sozialgesetzbuch IX

sieht Integrationsvereinbarungen

vor. Hierbei handelt es sich um

innerbetriebliche Vereinbarun-

gen, die zwischen dem Arbeitge-

ber, der Schwerbehindertenver-

tretung und dem Betriebs- oder

Personalrat getroffen werden. Sie

beinhalten Regelungen in Zusam-

menhang mit der Eingliederung

schwerbehinderter Menschen,

insbesondere zur Personalpla-

nung, Arbeitsplatzgestaltung,

Gestaltung des Arbeitsumfeldes,

Arbeitsorganisation, Arbeitszeit

sowie Regelungen über die Um-

setzung der getroffenen Zielver-

einbarungen.

Wir schulen

Die Integrationsämter bieten

Schulungs- und Informationsver-

anstaltungen für Schwerbehin-

dertenvertretungen, Personal-

und Betriebsräte sowie für Be-

auftragte der Arbeitgeber an.

Wir informieren

Zur Orientierung und Information

geben die Integrationsämter ver-

schiedene Broschüren und Schrif-

ten heraus. Sie informieren über

Themen, die zur Eingliederung

und Beschäftigung von schwer-

behinderten Menschen ins Ar-

beitsleben wichtig sind. Hierzu

gehören

p ZB Zeitschrift: Behinderte Men-

schen im Beruf. Sie erscheint vier-

mal jährlich und richtet sich an

die betrieblichen Integrationsteams:

Schwerbehindertenvertretungen,

Beauftragte der Arbeitgeber und

Personal- oder Betriebsräte.

p Behindertenrecht. Dies ist eine

Fachzeitschrift für Fragen der

Rehabilitation, die siebenmal

jährlich erscheint und über den

Richard Boorberg Verlag oder

den Buchhandel zu beziehen ist.

p ABC der Behindertenhilfe. Das

Handbuch enthält ein Fachlexikon

und Hintergrundinformationen

zum Thema Behinderung und

Beruf sowie Rechtsgrundlagen.

p Informationsbroschüren zu

speziellen Themen. Einzelne

Integrationsämter geben eben-

falls zu bestimmten Themen In-

formationsbroschüren heraus,

die für die Arbeit der betrieb-

lichen Integrationsteams vor Ort

wichtig sind.

Wir informieren online

Die deutschen Integrationsämter

sind mit einem umfangreichen

Informationsangebot im Netz

vertreten:

www.intergrationsaemter.de

Das Angebot enthält Informatio-

nen zu folgenden Themenberei-

chen:

p Aufgaben und Leistungen der

Integrationsämter

p Regelungen zum Kündigungs-

schutz und zur Ausgleichsabgabe

p Wissenwertes zum Thema Be-

hinderung und Beruf

p die jeweils aktuelle ZB sowie

ein Archiv, in dem bereits er-

schienene Ausgaben abgelegt sind

p gesetzliche Grundlagen im

Volltext sowie eine Sammlung

wichtiger Urteile

p Partner der Integrationsämter

p Kontaktaufnahme zum zustän-

digen Integrationsamt

Behinderte Menschenim ArbeitslebenInformationen für Arbeitgeber

S c h w e r p u n k t : K l e i n b e t r i e b

Beispiele aus der Praxis

Beratung und Information

Förderung von Arbeits-und Ausbildungsplätzen

Ihr Ansprechpartner bei Fragen zu Arbeit und Behinderung• Begleitende Hilfe im Arbeitsleben• Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen• Schulungs- und Bildungsmaßnahmen

für das betriebliche Integrationsteam• Ausgleichsabgabe

zBSPEZIAL