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FLÄCHENNUTZUNGSPLAN VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT STADT LÖFFINGEN - GEMEINDE FRIEDENWEILER LANDKREIS BREISGAU - HOCHSCHWARZWALD ______________________________________________________________________ BEGRÜNDUNG ZUR 5. PUNKTUELLEN ÄNDERUNG Fassung zur Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB (27.11. - 29.12.2017) Verfasser im Auftrag der Verwaltungsgemeinschaft Löffingen - Friedenweiler: PLANUNGSBÜRO DIPL. - ING. ULRICH RUPPEL STÄDTEBAU BAULEITPLANUNG STRUKTURPLANUNG EICHBERGWEG 7 79183 WALDKIRCH Tel. 07681/9494 Fax 07681/24500 E-Mail: [email protected]

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FLÄCHENNUTZUNGSPLAN VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT STADT LÖFFINGEN - GEMEINDE FRIEDENWEILER LANDKREIS BREISGAU - HOCHSCHWARZWALD

______________________________________________________________________

BEGRÜNDUNG ZUR 5. PUNKTUELLEN ÄNDERUNG Fassung zur Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB (27.11. - 29.12.2017)

Verfasser im Auftrag der Verwaltungsgemeinschaft Löffingen - Friedenweiler:

PLANUNGSBÜRO DIPL. - ING. ULRICH RUPPEL

STÄDTEBAU BAULEITPLANUNG STRUKTURPLANUNG

EICHBERGWEG 7 79183 WALDKIRCH

Tel. 07681/9494 Fax 07681/24500 E-Mail: [email protected]

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Verwaltungsgemeinschaft Stadt Löffingen – Gemeinde Friedenweiler, 5.punktuelle FNP-Änderung Seite 1

Begründung, Fassung zur Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB (27.11. – 29.12.2017)

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Inhalt

Seite

Verfahrensvermerke 3

1 Verfahren zur 5. punktuellen Änderung 4

2 Begründung der geplanten Änderungen 4

2.1 Ortsteil Unadingen Sonderbaufläche „Solarpark Löffingen“ 4

(Nr. 3.10, 5,30 ha), private Grünfläche 4

2.1.1 Ziele und Randbedingungen 4

2.1.2 Standortuntersuchung 4

2.1.3 Bestand im FNP 9

2.1.4 Planung, Darstellung um FNP 9

2.2 Ortsteil Löffingen, Sonderbaufläche „Tier- und Freizeitpark“

(Nr. 2.10, 11,89 ha), Parkanlage, Parkplätze und SO „Hotel“ (Nr. 24) 10

2.2.1 Ziele, Randbedingungen 10

2.2.2 Bestand: Flächennutzungsplan und Bebauungsplan im Bereich

Schwarzwaldpark 10

2.2.3 Planung: 5. punktuelle FNP-Änderung im Bereich Schwarzwaldpark 12

2.2.3.1 Sonderbaufläche „Tier- und Freizeitpark“ (Nr. 2.10) 12

2.2.3.2 Sonderbaufläche Nr. 24 (Hotel) 14

2.2.3.3 Private Grünfläche (Parkanlage), Waldflächen, landwirtschaftliche Fläche 14

2.2.3.4 Parkplatzflächen 14

2.2.3.5 Flächenbilanz 14

Anhang, Karten

Solarpark Löffingen, Unadingen: 16

Bestand: FNP-Ausschnitt Löffingen - Friedenweiler, Teilplan Unadingen 16

Planung: 5. FNP-Änderung, Sonderbaufläche „Solarpark Löffingen“ 16

Deckblatt: 5. FNP-Änderung, Sonderbaufläche „Solarpark Löffingen“ 17

Tier- und Freizeitpark, Löffingen

Bestand: FNP-Ausschnitt Löffingen - Friedenweiler 18

Planung: 5. FNP-Änderung, Sonderbaufläche „Tier- und Freizeitpark“ 19

Deckblatt: 5. FNP-Änderung, Sonderbaufläche „Tier- und Freizeitpark“

private Grünflächen (Parkanlage), SO „Hotel“, Parkplatzflächen 20

Umweltbericht „Solarpark Löffingen“

Natura 2000-Vorprüfung (siehe Bebauungsplan. „Solarpark Löffingen“)

Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung (siehe B-Plan. „Solarpark Löffingen“)

Umweltbericht „Tier- und Freizeitpark“

Allg. UVP-Vorprüfung „Schwarzwaldpark“ (s. 2. Änd. B-Pl. „Schwarzw.-Park“)

Zusammenfassende Erklärung (folgt)

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Verfahrensvermerke

1. Änderungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 BauGB) 11.07.2017

2. Behördenbeteiligung mit Scoping (§ 4 Abs. 1 BauGB) 26.07. – 29.08.2017

3. Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB)

in Löffingen 20.07.2017

in Friedenweiler 04.09.2017

4. Öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) 27.11. – 29.12.2017

5. Feststellungsbeschluss ……..…………

Löffingen, den ……..………… ..........................................................

(Tobias Link, Vorsitzender)

6. Genehmigungsvermerk

7. Rechtswirksamkeit

Durch Bekanntmachung der Genehmigung in Löffingen am ........................

und in Friedenweiler am ........................

ist die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes seit dem ........................

rechtswirksam.

Löffingen, den .................................. ..........................................................

(Tobias Link, Vorsitzender)

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1 Verfahren zur 5. punktuellen Änderung

Der Flächennutzungsplan (FNP) der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Stadt Löffingen -

Gemeinde Friedenweiler (Zieljahr 2005, rechtswirksam seit dem 01.05.1998) wurde

bisher 4 Mal punktuell geändert. Eine generelle Fortschreibung ist noch nicht geplant.

Er wird punktuell zum 5. Mal geändert, um durch Ausweisung insbesondere von

Sonderbauflächen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen für

1. den „Solarpark Löffingen“, Stadt Löffingen, Ortsteil Unadingen und

2. den Schwarzwaldpark als „Tier- und Freizeitpark“ in Löffingen.

Parallel zur 5. punktuellen FNP-Änderung werden für beide Vorhaben Bebauungspläne

aufgestellt bzw. geändert.

Für den Solarpark in Unadingen wird parallel der Bebauungsplan „Solarpark

Löffingen“ aufgestellt (Planungsstand: frühzeitige Behördenbeteiligung vom 26.07. –

29.08.2017). Hierbei soll für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage ein „Sonstiges

Sondergebiet“ nach § 11 Abs. 2 BauNVO ausgewiesen werden („Gebiete für Anlagen,

die der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung erneuerbarer Energien, wie Wind- und

Sonnenergie, dienen“).

Die Sonderbaufläche im Flächennutzungsplan hat eine Gesamtgröße von ca. 5,3 ha,

zuzüglich private Grünflächen für interne Ausgleichsmaßnahmen.

Für den Schwarzwaldpark in Löffingen wird der rechtswirksame Bebauungsplan

„Schwarzwaldpark“ schrittweise geändert:

- Die 2. Bebauungsplanänderung umfasst eine geringe Erweiterung des Sonder-

gebietes 1 (SO 1) in westlicher Richtung und die Regelung für die Zulässigkeit eines

Turmes (Freefall-Tower), Planungsstand: die frühzeitige Behördenbeteiligung wurde in

der Zeit vom 26.07. – 29.08.2017 durchgeführt (Anmerkung: diese war als „Offenlage“

nach § 13 BauGB deklariert. Durch Umstellung auf das zweistufige Regelverfahren

wird diese als frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB und als

Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB gewertet).

- Durch die 3. Bebauungsplanänderung soll die Zulässigkeit von Fahrgeschäften mit

einer Höhe von 35 m im bestehenden Sondergebiet 1 geregelt werden.

- In einer 4. umfassenden Änderung werden die bisherigen Sondergebiete im

Bebauungsplan auf einen einzigen mittleren Bereich konzentriert (Erweiterung des

Sondergebiets 1 nach Osten, Wegfall der Sondergebiete für die Sommerrodelbahn und

für Aktivitäten in der Natur als Entwicklung aus der 5. FNP-Änderung).

Die 5. Punktuelle FNP-Änderung soll die o.g. Bebauungsplanänderungen vorbereiten.

Aufgrund der Dringlichkeit der Vorhaben wird diese 5. Änderung von anderen

anstehenden Flächenänderungen in der Verwaltungsgemeinschaft abgekoppelt.

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2 Begründung der geplanten Änderungen

(Die angegebenen Flächen-Nr. beziehen sich auf die Darstellungen im FNP)

2.1 Ortsteil Unadingen, Sonderbaufläche „Solarpark Löffingen“ (Nr. 3.10,

5,30 ha), private Grünfläche

2.1.1 Ziele und Randbedingungen

Durch die Bauleitplanung soll auf kommunaler Ebene ein Betrag zum Klimaschutz

geleistet werden. Da andere regenerative Energiequellen, wie Windenergie oder

Wasserkraft, auf den Gemarkungsflächen der Stadt Löffingen und der Gemeinde

Friedenweiler nicht in wünschenswerter Weise zur Verfügung stehen, ist die Photo-

voltaik besonders geeignet und weist noch Ausbaupotentiale auf Freiflächen aus.

Da die Energiegewinnung mit dem Solarpark durch das EEG gefördert werden muss,

um wirtschaftlich betrieben werden zu können, sind besondere Standortvoraus-

setzungen zu beachten. Das geänderte Erneuerbare-Energien-Gesetz trat am

01.01.2017 in Kraft, wobei bestimmt wurde, dass die Förderhöhe für die meisten

Erneuerbaren-Energien-Anlagen zukünftig über Ausschreibungen festgelegt wird. Hin-

sichtlich der Teilnahmebedingungen für PV-Freiflächenanlagen hat sich die Flächen-

kulisse dahingehend erweitert, dass grundsätzlich auch Freiflächenanlagen auf

Seitenrandstreifen mit einer Tiefe von 110 Meter entlang von Autobahnen und

Schienenwegen, weiterhin Konversionsflächen, versiegelten Flächen sowie Flächen im

Eigentum des Bundes an der Ausschreibung teilnehmen können.

Auf Flächen der Verwaltungsgemeinschaft Stadt Löffingen - Gemeinde Friedenweiler

kommen von den oben genannten jedoch nur Flächen entlang der Bahnlinie zwischen

Friedenweiler, Ortsteil Rötenbach, und Unadingen in Frage.

Der Solarpark wird durch die EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Stuttgart, als

Energieversorgungsunternehmen projektiert, wobei die Planungshoheit bei der

Verwaltungsgemeinschaft Löffingen-Friedenweiler liegt.

2.1.2 Standortuntersuchung

Die EnBW Solar hat eine Flächenrecherche für potentielle Standorte von PV-

Freiflächenanlagen im Oktober 2015 auf den Gemarkungen der Stadt Löffingen und

der Gemeinde Friedenweiler vorgelegt, die nachfolgend als Ergebnisdarstellung

wiedergegeben wird (Autor: Tim Morath, EnBW Energie Baden-Württemberg AG,

Stuttgart, „Photovoltaik-Potentiale“ vom 26.10.2015).

Die Auswahlkriterien für potentielle PV-Standorte waren folgende:

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Flächenrestriktionen:

die Größe des Solarparks soll zwischen 5 - 15 ha liegen

es sollen keine Schutzgebiete betroffen sein

die Vergütungsfähigkeit muss gewährleistet sein

die Fläche muss auf Seitenstreifen auf einer Breite von 110 Metern längs von

Autobahnen und Schienenwegen liegen, oder

auf Konversionsflächen aus wirtschaftlicher Nutzung (z. B. aufgegebene Industrie-

standorte), militärischer Nutzung (z. B. stillgelegte militärische Übungsgebiete),

verkehrlicher Nutzung (z. B. stillgelegte Bahnlinien) oder wohnungsbaulicher

Nutzung (z. B. Abriss von Wohngebäuden), oder

auf nicht bebauten Gewerbe- und Industriegebieten und versiegelten Flächen (z. B.

Parkplätze)

es ist das PV-Ausschreibungsmodell ab 2015 anzuwenden, ab 2016 zusätzlich:

„Benachteiligte Flächen“, max. 10 Projekte/Jahr

BImA-Flächen

Anforderungen an die technische Realisierbarkeit:

verschattungsfreie und ebene Flächen

nahgelegener Netzverknüpfungspunkt

bestehende Wirtschaftswege zur Erschließung der Fläche

eine Eingliederung in das Landschaftsbild muss gegeben oder möglich sein.

Kommunale Vorgaben

Die Fläche ist mit der aktuellen Kommunalplanung abzustimmen (Erweiterung

von Wohn- und Gewerbegebieten usw.).

Nach Anwendung vorgenannter Kriterien, insbesondere nach Ausschluss der Flächen,

die auf Grund von Schutzgebieten ausscheiden (FFH-Gebiete, Landschaftsschutz-

gebiete, Biotope, Naturschutzgebiete, Waldbiotopkartierung, wobei jedoch alle im

Naturpark Südschwarzwald liegen, s. Karte nächste Seite), wurden in einem ersten

Suchlauf folgende 3 Standorte identifiziert:

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Schutzgebiete

Übersichtskarte PV-Standorte (blau markiere Streifen entlang Bahnlinie):

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Luftbilder der Potentialflächen Standort 1: Friedenweiler/Löffingen, südlich der B 31

Standort 2: Löffingen-Bachheim, nördlich der Bahnlinie

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Standort 3: Löffingen-Unadingen, südlich der B 31, westlich der Bahnlinie

Als Ergebnis konnte festgestellt werden, dass der Standort 3 keine Restriktionen

hinsichtlich geschützter Gebiete auf (FFH; LSG, NSG, Biotope, Wasserschutzgebiete)

aufweist.

Entlang der Bahnlinie bzw. der B 31 auf der Gemarkung der Stadt Löffingen sind sonst

keine ähnlich gut geeigneten Flächen vorhanden, insbesondere sind keine geeigneten

- Brachflächen

- Waldflächen

- oder annähernd gleichgroße Flächen auf Gebäudedächern

vorhanden, die für die PV–Nutzung zur Verfügung stünden.

Dachflächen von landwirtschaftlichen oder gewerblich genutzten Gebäuden sind in

Löffingen und den Ortsteilen bereits überdurchschnittlich hoch mit privaten PV-Anlagen

bestückt. So sind im „Gewerbegebiet an der B 31“ (Gesamtgröße 16 ha incl. Unbe-

baute Restgrundstücke) über 80% der dafür geeigneten Dachflächen bereits mit PV-

Anlagen bestückt. Ein ähnlicher Wert ergibt sich im Gewerbegebiet „Auf der Breiten

und ehemaliges Fabrikgelände Benz“ in Löffingen und bei den Betriebsgebäuden in

Ortsteil Unadingen. Lediglich im Ortsteil Dittishausen, der aber nur über ein sehr

kleines Gewerbegebiet (ca. 1,3 ha) verfügt, liegt die Ausnutzung der Dachflächen für

PV-Anlagen bei gewerblich genutzten Gebäuden unter 50%.

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In einem zweiten Suchlauf wurden die drei o.g. Flächen hinsichtlich der Mitwirkungs-

bereitschaft der Grundstückseigentümer geprüft. Nur wenn diese an einer Umnutzung

ihrer landwirtschaftlichen Flächen interessiert sind, kann das Projekt kurzfristig

verwirklicht werden.

Nachdem diese Gespräche geführt wurden, schieden die Flächen 1 (Friedenweiler/

Löffingen) und 2 (Löffingen-Bachheim) aus. Lediglich die Fläche 3 (Löffingen-

Unadingen) erfüllte teilweise das Kriterium „Mitwirkungsbereitschaft“, musste aber im

südlichen Teil reduziert werden, sodass letztlich die Fläche übrig blieb, die im

laufenden Bebauungsplanververfahren uneingeschränkt für die PV-Freiflächenanlage

zur Verfügung steht.

In weiteren Untersuchungen und Gesprächen wurden die technischen Randbedingen

für diese Fläche geklärt (Pachtverträge, genaue Lage des Netzverknüpfungspunktes,

Belegungsplan). Dabei wirkten sich einige Standortfaktoren günstig aus (Vorbelastung

durch die B 31, zusätzlich zur Vorbelastung durch die Bahnlinie, Verschattungsfreiheit,

Lage der Fläche in einer ebenen Senke, nahegelegener Netzverknüpfungspunkt und

vorhandene Wirtschaftswege für die Erschließung).

2.1.3 Bestand im FNP

Im rechtswirksamen FNP (Zieljahr 2005) ist der Änderungsbereich ausschließlich als

landwirtschaftliche Fläche dargestellt (s. Anhang S. 16/20) und liegt somit im Außen-

bereich.

2.1.4 Planung, Darstellung im FNP

Zur Sicherung der Bauleitplanung wird im Flächennutzungsplan im Ortsteil Unadingen

eine Sonderbaufläche (Solarpark Löffingen) dargestellt. Die geplante Photovoltaik-

Freiflächenanlage hat eine Nettofläche von 4,6 ha und erbringt eine Leistung von ca.

2,7 MWp. Der Netzverknüpfungspunkt befindet sich im Ortsteil Unadingen, zu dem ein

20 kv-Kabel mit einer Länge von ca. 170 m führt.

Hinsichtlich der Größe ist die Fläche in wirtschaftlicher Hinsicht noch vertretbar, liegt

aber am unteren Rand des Suchkriteriums (5 - 15 ha). Eine größere Fläche zur

Nutzung durch Photovoltaik wäre wünschenswert gewesen, war aber im Hinblick auf

die Wahrung landwirtschaftlicher Belange nicht möglich.

Im Einzelnen wird auf den Entwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Löffingen“ sowie

den im Anhang beigefügten Umweltbericht hingewiesen.

Für ökologische Ausgleichsmaßnahmen wird eine private Grünflächen ausgewiesen,

auf welcher Maßnahmen zum Schutz, Entwicklung von Natur und Landschaft

durchgeführt werden sollen (Näheres siehe Bebauungsplan „Solarpark Löffingen“).

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2.2 Ortsteil Löffingen, geplante Sonderbaufläche „Tier- und Freizeitpark“

(Nr. 2.10, 11,89 ha), private Grünfläche (Parkanlage), Sonderbaufläche

„Hotel“ (Nr. 24), Wald, und Parkplätze

2.2.1 Ziele, Randbedingungen

Der „Schwarzwaldpark“ befindet sich am Nordrand der Löffinger Gemarkung, östlich

des Ortsteiles Dittishausen und nördlich der Bundesstraße 31. Die verkehrliche

Erschließung erfolgt von der Bundesstraße 31 Abfahrt Löffingen/Dittishausen über die

K 4994 und eine gute Zufahrtsstraße (Ausbau 1994) zum Schwarzwaldpark. Eine

zweite Verbindung besteht von der Löffinger Innenstadt über die Maienlandstraße zum

Parkgelände. Diese Verbindung ist jedoch nur für Besucher aus der Kernstadt

Löffingen von Bedeutung. Eine Änderung der Erschließung ist derzeit nicht erforderlich.

Nachdem im Frühjahr 2017 ein Eigentümerwechsel des Schwarzwaldparks statt-

gefunden hat, soll der Schwarzwaldpark grundlegend in Richtung auf einen Tier- und

Freizeitpark umgebaut und erneuert werden, indem der Gebäudebestand modernisiert,

alte Anlagen und Fahrgeschäfte abgerissen und neue Gebäude, Attraktionen und ein

neuer Afrika-orientierter Tierbestand aufgebaut werden soll. Dadurch wird eine

Ergänzung zu dem Freizeitpark in Oberried (Steinwasenpark, mit Fahrgeschäften und

einheimischen Tierarten), dem Mundenhof in Freiburg oder dem Schwarzwaldzoo in

Waldkirch (beide ohne Fahrgeschäfte) geschaffen, wo auch keine Raubtierarten

gehalten werden. Neben den Raubtieren ist die Haltung weiterer Tierarten ins-

besondere in einem Afrika-Gehege geplant.

Neben der Erweiterung und Umstellung der Tierhaltungen sollen als zweites Standbein

attraktive(re) Fahrgeschäfte im Kernbereich des Schwarzwaldparkes errichtet werden.

Die im Osten bestehende Fläche für die Sommerrodelbahn, die Motocrossbahn, sowie

die bestehende Bootsschleppanlage sollen abgebaut bzw. durch zeitgemäßere

Attraktionen ersetzt werden.

Die Stadt Löffingen unterstützt die Planung, da dringend notwendige Erhaltungs- und

Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt werden, der Umbau des Parks sich positiv

auf den Tourismus und die gastronomischen Betriebe auswirken wird, Arbeitsplätze

geschaffen werden und die heimische (Tourismus-)Wirtschaft gestärkt wird.

2.2.2 Bestand: Flächennutzungsplan und Bebauungsplan im Bereich

Schwarzwaldpark

Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan (s. Anhang Seite 18/20) ist die Fläche des

Schwarzwaldparks als Parkanlage (Grünfläche, Zweckbestimmung „Wildpark“ und

„Sommerrodelbahn“) und als Wald dargestellt. Am Eingangsbereich des

Schwarzwaldparkes ist ein Sonderbaufläche „Hotel“ (Nr. 24) dargestellt. Im Südwesten

befindet sind eine Parkplatzfläche für die Besucher des Schwarzwaldparks.

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Ein rechtswirksamer Bebauungsplan „Schwarzwaldpark“ besteht seit 2003 (siehe

nächste Seite).

Die Korrektur des FNP hatte bisher noch nicht stattgefunden und wird mit dieser 5.

punktuellen Änderung vorgenommen.

Im Bebauungsplan „Schwarzwaldpark“ sind insgesamt 6 Sondergebiete (SO)

festgesetzt wie aus dem zeichnerischen Teil hervorgeht (s.u.).

Karte: Rechtswirksamer Bebauungsplan „Schwarzwaldpark“ vom 02.01.2003

Hinweis: das kleine SO 6 (nicht beziffert) befindet zwischen SO 1 und SO 4.

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Im rechtswirksamen Bebauungsplan „Schwarzwaldpark“ sind für die Sonder-

gebiete folgende (Haupt-)Nutzungen festgesetzt (Auszug, siehe auch Flächenbilanz

Seite 13/20):

SO 1: Zentrale Gebäude und Anlagen (Restaurants, Speisewirtschaften, Läden,

Grillhütten, Aussichtsturm, Fahrgeschäfte, Gebäude für Tiere)

SO 2: Bahnanlagen (Sommerrodelbahn, Bobcartbahn, Bahnhof, Kassenhaus, Kiosk)

SO 3: Anlangen für Aktivitäten in der Natur (wie Klettergarten, Bogenschießen,

Trimmpfade)

SO 4: Hotelkomplex, (ehemalige) Eingangsanlage, Schank- u. Speisewirtschaft,

Betriebsleiterwohnung, Personalwohnungen, Kassenhaus, Wellness-

Einrichtungen

SO 5: Betriebsleiterbüro, Sozialräume, Lagergebäude, Lagerplätze für Baustoffe

SO 6: Technische Nebengebäude (Heizzentrale), (Inhalt der 1. Bebauungsplan--

änderung)

In der als „Parkanlage“ gekennzeichneten Grünfläche sind nur zulässig: Wildgehege,

untergeordnete Einrichtungen und Anlagen wie Stallungen und Futterhäuser, max. vier

Grillplätze, Falknerei mit Aufzuchtstation.

Im Südwesten sind 3 Parkplätze für die Besucher des Schwarzwaldparkes festgesetzt.

Weiterhin enthält der Bebauungsplan Waldflächen.

2.2.3 Planung: 5. punktuelle FNP-Änderung im Bereich „Schwarzwaldpark“

2.2.3.1 Sonderbaufläche Nr. 2.10 (Tier- und Freizeitpark)

Die Umstrukturierung des Schwarzwaldparkes in einen Tier- und Freizeitpark erfordert

eine Weiterentwicklung der Bauleitpläne. Die 5. punktuelle FNP-Änderung soll dabei

die Grundlage für die nachfolgenden Änderungen des Bebauungsplanes bilden.

Die Darstellung einer Sonderbaufläche „Tier- und Freizeitpark“ ist erforderlich,

nachdem sich der Schwarzwaldpark bereits vor dem Eigentümerwechsel 2017 schon

in Richtung eines Freizeitparks entwickelt hatte, indem verschiedene Fahrgeschäfte

errichtet wurden, die aufgrund des bestehenden Bebauungsplanes zwar zulässig sind,

ein Freizeitpark ist jedoch nicht mehr aus einer Grünfläche bzw. einem Wildpark laut

Darstellung im Flächennutzungsplan entwickelbar, weshalb die Ausweisung einer

entsprechenden Sonderbaufläche erforderlich ist.

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Begründung, Fassung zur Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB (27.11. – 29.12.2017)

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Ziel der Darstellung der Sonderbaufläche ist die Schaffung eines zentralen und

erweiterten Bereiches insbesondere für Fahrgeschäfte und Gebäude für Gastronomie,

Verwaltung und Versorgung des Freizeitparkes. Im Einzelnen sind folgende

Änderungen vorgesehen:

Die Sondergebiete SO 1 - 3 und SO 5 - 6 des Bebauungsplanes werden zentral als

Sonderbaufläche „Tier- und Freizeitpark“ (Nr. 2.10) im FNP dargestellt.

Die Größe der derzeit bebauten bzw. im Bau befindlichen Fläche im Schwarzwaldpark

beträgt ca. 5,7 ha (zuzüglich wegfallende Sommerrodelbahn).

Der voraussichtliche jährliche Bedarf liegt bei etwa 1,0 - 1,5 ha Sonderbaufläche.

Daher werden für die Erweiterung in den nächsten 3-5 Jahren ca. 6,2 ha benötigt.

Diese Fläche ist erforderlich, um die Planungssicherheit für eine wirtschaftliche Ent-

wicklung des Betriebes gewährleisten zu können. Zusammen mit den Bebauungs-

planänderungen erfolgt daher eine Angebotsplanung, die jedoch in Abhängigkeit von

der Entwicklung des Schwarzwaldparks nach Bedarf fortgeschrieben werden soll.

Die Sondergebiete aus dem Bebauungsplan „Schwarzwaldpark“ werden flächenmäßig

wie folgt im Flächennutzungsplan dargestellt:

Flächenbilanz Sonderbauflächen (Größen in ha):

Flächenbezeichnung

Bestand Planung

FNP 2005 Bebauungsplan

„Schwarzwaldpark“

5. punktuelle

FNP - Änderung

SO 1 (zentrale Gebäude und Anlagen) - 7,49 11,89

SO 2 (Bahnanlagen) - 2,36 0,0

SO 3 (Anlagen für Natur-Aktivitäten) 1,91 0,0

SO 4 (Hotelkomplex, Eingangsanlage) 1,09 1,09 1,09

SO 5 (Betriebsgebäude) - 0,60 0,0 (in SO 1)

SO 6 (Technische Nebengebäude) - 0,06 0,0 (in SO 1)

Summe Sonderbauflächen 1,09 13,51 12,98

2.2.3.2 Sonderbaufläche Nr. 24 (Hotel)

Das Sondergebiet 4 des Bebauungsplanes „Schwarzwaldpark“ (Hotelkomplex) bleibt

im FNP als Sonderbaufläche SO Nr. 24 bestehen und wird dem Bestand entsprechend

sowie für eine geringfügige Erweiterung arrondiert. Es ist wirtschaftlich nicht mit dem

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Begründung, Fassung zur Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB (27.11. – 29.12.2017)

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Betrieb des Schwarzwaldparks verbunden, hat eine eigene Nutzungsstruktur und wird

daher auch durch eine getrennt gelegene Sonderbaufläche dargestellt.

2.2.3.3 Private Grünfläche (Parkanlage), Waldflächen, landwirtschaftliche Fläche

Die Sondergebiete SO 2 und 3 des Bebauungsplanes „Schwarzwaldpark“ werden nicht

als Sonderbaufläche dargestellt, sondern bleiben weiterhin „private Grünfläche

(„Parkanlage“). Die übrigen privaten Grünflächen nördlich und östlich des zentralen

Sondergebietes „Tier- und Freizeitpark“ werden weiterhin als Tiergehege genutzt oder

bei Bedarf für interne Ausgleichsmaßnahmen herangezogen.

Die im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Schwarzwaldpark“ bisher dargestellten

Waldflächen sind bis auf die Fläche im Eingangsbereich (westlich SO 24) nicht mehr

Wald im Sinne des LWaldG. Eine Waldumwandlung ist daher nicht mehr erforderlich

(Stellungnahme des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald, FB Forst, vom

23.08.2017). Diese Flächen werden daher in private Grünflächen (Parkanlage)

umgewidmet, ebenso die bisherige landwirtschaftliche Fläche nordöstlich der

Sonderbaufläche Nr. 24 (Hotel).

2.2.3.4 Parkplatzflächen

Südlich des SO Nr. 24 Hotel werden zwei bereits bestehende Parkplätze gemäß

Festsetzung im Bebauungsplan in einer Fläche dargestellt. Die Parkplatzfläche im Süd-

westen wird lagemäßig dem Bestand entsprechend korrigiert und arrondiert. Erweite-

rungen sollen einer späteren Änderung vorbehalten bleiben, sofern der Bedarf eintritt.

2.2.3.5 Flächenbilanz

Die Flächenbilanz für die 5. punktuelle FNP-Änderung im Bereich Schwarzwaldpark

ergibt somit folgendes Bild:

Flächenbilanz (ha) Bestand (ha) Planung (ha) Umwidmungen (ha)

FNP 2005 5. Änderung Bestand/Planung

Parkanlage, Grünfläche 27,1694 30,5197 + 3,3503

Wald 18,4794 2,9268 - 15,5526

Landwirtschaftliche Fläche 0,0750 - - 0,0750

SO Tier- und Freizeitpark - 11,8937 + 11,8937

SO Hotel 1,0125 1,0875 + 0,0750

Parkplatz (Bestand) 1,6920 1,7727

Parkplatz (bei Hotel) - 0,2279 + 0,3086

Verkehrsfläche 0,3700 0,3700 0,0

Gesamtfläche 48,7983 48,7983

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Anhang zur Begründung, Fassung zur Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB (27.11. – 29.12.2017)

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ANHANG, KARTEN

Solarpark Löffingen, Unadingen

Bestand: FNP-Ausschnitt Löffingen - Friedenweiler, Teilplan Unadingen

Planung: 5. FNP-Änderung, Sonderbaufläche „Solarpark Löffingen“

Deckblatt: 5. FNP-Änderung, Sonderbaufläche „Solarpark Löffingen“

Tier- und Freizeitpark, Löffingen

Bestand: FNP-Ausschnitt Löffingen - Friedenweiler

Planung: 5. FNP-Änderung, Sonderbaufläche „Tier- und Freizeitpark“

private Grünfläche (Parkanlage), SO „Hotel“, Wald, Parkplatzflächen

Deckblatt: 5. FNP-Änderung, Sonderbaufläche „Tier- und Freizeitpark“,

private Grünfläche (Parkanlage), SO „Hotel“, Wald, Parkplatzflächen

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Anhang zur Begründung, Fassung zur Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB (27.11. – 29.12.2017)

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Sonderbaufläche „Solarpark Löffingen“, Unadingen

Bestand: FNP-Ausschnitt VG Löffingen - Friedenweiler, Teilplan Unadingen (Original-M.: 1:10.000, Bereich der 5. Änderung rot umrandet)

Planung: 5. FNP-Änderung, Sonderbaufläche „Solarpark Löffingen“

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Anhang zur Begründung, Fassung zur Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB (27.11. – 29.12.2017)

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Deckblatt zur 5. FNP-Änderung, Sonderbaufläche „Solarpark Löffingen“

(Original-M. 1 : 5.000)

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Anhang zur Begründung, Fassung zur Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB (27.11. – 29.12.2017)

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Tier- und Freizeitpark, Löffingen

Bestand: FNP-Ausschnitt VG Löffingen - Friedenweiler

(Original-M.: 1:10.000, Bereich der 5. Änderung rot umrandet)

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Anhang zur Begründung, Fassung zur Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB (27.11. – 29.12.2017)

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Planung: 5. FNP-Änderung, SO „Tier- und Freizeitpark“, Löffingen,

private Grünflächen (Parkanlage), SO „Hotel“, Wald, Parkplatzflächen

(Original-M.: 1:10.000)

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Anhang zur Begründung, Fassung zur Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB (27.11. – 29.12.2017)

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Deckblatt zur 5. FNP-Änderung, SO „Tier- und Freizeitpark“, Löffingen,

private Grünflächen (Parkanlage), SO „Hotel“, Wald, Parkplatzflächen

(Original-M. 1 : 5.000)