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KV-Vorstand beim Ministerpräsidenten Seite 4 Bienvenido in Sachsen Medienandrang in Hohenstein-Ernstthal Seite 5 Studieren in Europa – Arbeiten in Sachsen Projekt geht in die heiße Phase Seite 6 9 • 2013 Wegepauschalen und die Ignoranz der Krankenkassen

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KV-Vorstand beim Ministerpräsidenten

Seite 4

Bienvenido in SachsenMedienandrang in Hohenstein-ErnstthalSeite 5

Studieren in Europa – Arbeiten in SachsenProjekt geht in die heiße PhaseSeite 6

9 • 2013

Wegepauschalen und die Ignoranz der Krankenkassen

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Die KV Sachsen stellt seit 2009 für ihre Mitglieder ein zusätzliches umfassendesBeratungsangebot zur Verfügung. Dazu hat sie ein ServiceTelefon für Mitgliederund einen EDV-Support für Mitglieder eingerichtet. Hier beraten u. a. Apotheker,

Juristen und EDV-Spezialisten die Mitglieder der KV Sachsen.

ServiceTelefon für Mitglieder EDV-Support

➤ Beratung zuallgemeinen Fragender Verordnungvon Arznei-, Heil-und Hilfsmitteln

➤ Hygiene in derArztpraxis

➤ Beratung zurAufbereitung vonMedizinprodukten

➤ Beratung zu aktuellenImpfvereinbarungen

➤ Allgemeine Beratungzu Fragen desVertragsarztrechtes

➤ Beratung zuBundesmantel-verträgen

➤ Allgemeine Beratungzu Gesetzen undRechtsverordnungender vertragsärzlichenVersorgung

➤ Onlinegestützte Quartalsabrechnungüber das Mitgliederportal

➤ Elektronische Dokumentationenund Prüfungen über KV-SafeNet*

➤ Elektronischer Heilberufsausweisund digitale Signatur

➤ Fragen zum KV-SafeNet* und Förderungen im Rahmen der Online-Initiative

➤ Sichere elektronische Kommunika-tion zwischen Ärzten, KVen und weiteren Akteuren

* Bitte beachten Sie, dass KV-SafeNet nicht mit der Firma SafeNet, Inc., USA, in firmenmäßiger oder vertraglicherVerbindung steht.

Telefon: 0341 23493722Fax: 0341 23493755

E-Mail:[email protected]

Telefon: 0341 23493737Fax: 0341 23493738

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Die ServiceTelefonefür Mitglieder der KV Sachsen

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Inhalt

Zur Lektüre empfohlen

Dr. med. Wolfgang Klemm – Landarzt aus Überzeugungund mit langer Praxistradition 10

Wir stellen vor

Astrid Lindgren 12

Anton Graff 12

Die Bibel in Bildern 12

Impressum 8

Rubriken

Berufs- und Gesundheitspolitik

KV-Vorstand beim Ministerpräsidenten 4

Medienandrang in Hohenstein-Ernstthal 5

Ungarn-Projekt geht in die heiße Phase 6

Weiterer Schritt zur Umsetzung der ASV: Einleitung desStellungnahmeverfahrens zu ersten Konkretisierungen 6

Hohes Ansehen für Ärzte und LehrerAllensbacher Berufsprestige-Skala 2013 8

Krankenkassen verweigern hunderttausendfach Leistungen 8

Nachrichten

In eigener Sache Service-Telefon: Korrektur E-Mail-Adresse 8

KVS-Mitteilungen nun auch als E-Paper 8

Köhler: Das ist das richtige Signal 11Meinung

Editorial Wegepauschalen und die Ignoranz der Krankenkassen 3

KVS-Mitteilungen Heft 9/2013

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KVS-Mitteilungen Heft 9/20132

Inhalt

Beilagen: Neue Praxen stellen sich vor

KVH aktuell, Nr. 3 – September 2013

Patienteninformation – Rabattverträge

Gutschein Hotel Bergschlößchen

Tagung Datenschutz in der Medizin

Informationen In der Heftmitte zum Herausnehmen

Verantwortungsvoller Umgang mit dem Aut-idem-Kreuz II

Sicherstellung

Fortbildung

Hinweise für die Abrechnung III

In Trauer um unsere Kollegen VPersonalia

Änderungen zur Liste der D-Ärzte in Sachsen(Stand: 9. Juli 2013) VI

Ausschreibung und Abgabe von Vertragsarztsitzen VII

Abrechnung

Prüfanträge der Krankenkassen im Zeitraum 01.01.2013 bis31.07.2013 bezüglich Prüfung der durch das Gesetz oderdie Richtlinien nach § 92 SGB V ausgeschlossenenLeistungen und Prüfung in besonderen Fällen I

Verordnung von Arznei-,Heil- und Hilfsmitteln

Informationen derPrüfungsstelle

Vertrag über ein zusätzliches/erweitertes Angebot zurHautkrebsvorsorge zwischen KV Sachsen und AOK PLUS IV

Vertrag mit der BKK Securvita über klassische Homöopathie –Beitritt der Hypovereinsbank BKK zum 1.10.2013 V

Vertragswesen

Interventionen und Netzwerk gegen Häusliche Gewaltund Stalking V

Fortbildung für Medizinische Fachangestellte VI

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Editorial

3KVS-Mitteilungen Heft 9/2013

Editorial

Wegepauschalen und die Ignoranz der Krankenkassen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Verhandlungen mit den Krankenkassengehören zum Kerngeschäft der KV. Folgerichtig nutzen wir auch das Edito-rial regelmäßig, um Sie über entspre-chende Ergebnisse zu informieren. Wennsich KV- und Kassenseite konstruktiv inden Gesprächen bewegen, ist ein Kom-promiss möglich, den dann meist die eineSeite mehr und die andere Seite wenigerbeklatscht. Dass sich eine Seite überhauptnicht bewegt, geht eigentlich gar nicht,denn dann kann das Ergebnis nur Frustund Unverständnis auf der Gegenseiteproduzieren.

Beim Thema Wegepauschalen verfällt dieKassenseite hier in Sachsen schon seit geraumer Zeit in diese destruktive Be-wegungsstarre. Die KV Sachsen forderteinen Inflationsausgleich der vor fünfJahren kalkulierten Wegepauschalen inHöhe von 15 Prozent. Jeder Autofahrerkennt die Preisentwicklung an den Zapf-säulen. Um nur eine Zahl zu nennen:Nach Angaben des ADAC betrug derjährliche durchschnittliche Kraftstoff-preis pro Liter bei Diesel im Jahr 2007noch 1,16 Euro, 2012 lag er bei 1,48 Euro(eine Steigerung um ca. 27 Prozent).

Um solche Fakten zu ignorieren, mussman schon mit einem gehörigen Maß anIgnoranz an die Sache herangehen. Nunist es nicht so, dass die KV Sachsen aufeiner Maximalforderung beharrt. Wir haben uns in den Verhandlungen z. B. da-für offen gezeigt, über unterschiedliche

Modelle zu sprechen. Bis heute sind dieKrankenkassen jedoch nicht bereit, auchnur einen müden Cent mehr für die Wege-pauschalen zu investieren.

Im Gegenteil: Die Gelder sollten anfangssogar um über drei Millionen Euro mitder fadenscheinigen Begründung gekürztwerden, man habe 2008 bei den Pauscha-len zu hoch verhandelt. Darüber hinausvergessen die Krankenkassen bei diesermerkwürdigen Betrachtungsweise auchnoch, dass es damals um einen von allenSeiten als sinnvoll angesehenen Kompro-miss ging, die Wegepauschalen über alleKassen zu vereinheitlichen.

Alles in allem hat sich beim ThemaWe ge geld in den letzten fünf Jahrennichts getan, weil die Krankenkassennichts zugelassen haben. Man stelle sichnur vor, wir würden uns auch nicht mehrbewegen und die Fahrten einstellen, weilsie rein rechnerisch ein Minusgeschäftdar stellen. Zum Glück steht für meineKolleginnen und Kollegen immer noch dieBetreuung der Patienten an oberster Stelle.

Fakt ist: die ignorante Blockadepolitikder Kassenseite ist für unsere Ärzte nichtlänger akzeptabel. Deshalb hat die KVSachsen das Schiedsamt angerufen. DerWeg zum Patienten kann im Honorarnicht abgebildet sein; schon deshalb,weil die Hausbesuchsziffern nicht nachWegezeit modifiziert sind. Das ist klar,aber die aufgewendete Zeit für die unter-schiedlich langen Wege muss bezahltwerden!

Die Verhandlung vor dem Landes-schiedsamt zum Thema Wegegeld fandam 6. September 2013 (nach Redaktions-schluss dieses Heftes) statt. Wir werdenSie in der nächsten Ausgabe der KVS-Mitteilungen über das Ergebnis informie-ren, vorher zeitnah in unserem Internet-auftritt.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

Ihr VorstandsvorsitzenderKlaus Heckemann

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Berufs- und Gesundheitspolitik

KVS-Mitteilungen Heft 9/20134

Ministerpräsident Stanislaw Tillich emp-fing am 14. August 2013 Dr. Klaus Heckemann und Prof. Dr. Heiner Porst zueinem Gespräch. Der Vorstand der KVSachsen hatte um diesen Termin gebeten,um die Suche nach Lösungen bei derNachbesetzung von Arztstellen in Sach-sen auch an dieser Stelle zu thematisie-ren. Der sächsische Ministerpräsidentnutzte den Gedankenaustausch, um De-tailinformationen zu aktuellengesundheitspolitischen Themenzu erhalten.

Interessiert nahm Stanislaw Til-lich die Ausführungen des KV-Vorsitzenden Dr. Klaus Hecke-mann zu den Problemen derärztlichen Versorgung aufgrundder demografischen Entwick-lung in Sachsen auf. In Sachsenlebt die älteste BevölkerungDeutschlands und die Kassenbekommen die entsprechendenMittel aus dem Risikostruktur-ausgleich zugewiesen. Dr. He -ckemann verwies auf den Widerspruch, dass im Gegen-satz dazu die Finanzierung der ambulan-ten Medizin in Sachsen unter dem Bun-desdurchschnitt liegt.

Anschließend sprach der KV-Vorstanddie Versorgungsprobleme an, die vonder Finanzierungsproblematik überlagertwird. Besondere Aufmerksamkeit legten

die Gesprächsteilnehmer auf die fehlen-den Allgemeinmediziner und Kinder-ärzte. Es wurden verschiedene Lösungs-ansätze diskutiert. Dr. Heckemann regteu. a. an, die Universitäten finanziell an einem höheren Anteil späterer Allge-meinmediziner zu interessieren.

Prof. Heiner Porst stellte das Förderpro-gramm „Studieren in Ungarn – arbeiten

in Sachsen“ vor. Er verwies zunächst aufden unmittelbaren Nutzen, dass zusätzli-che Ärzte ausgebildet werden, die zielge-nau in Sachsen wohnortnah hausärztlichtätig werden und die Nachfolge gestande-ner Kollegen übernehmen. Inzwischenversuchen auch andere Bundesländer, diesächsischen Ideen aufzugreifen. Erste

Reaktionen aus bundespolitischen Krei-sen zeigen, dass über Gesetzesänderun-gen nachgedacht wird, um künftig zu-sätzliche Studienplätze auch in Deutsch-land zu ermöglichen. Diese sollten an dieZielvereinbarung geknüpft werden, an-schließend in schlecht versorgten Regio-nen Deutschlands hausärztlich tätig zuwerden.

Die ebenfalls anwesende Staatssekretärinim Sozialministerium, Andrea Fischer,bestätigte die gute Zusammenarbeit zwi-schen dem Sozialministerium und der KVSachsen insbesondere bei den verschie-denen Förderprogrammen. Übereinstim-mend stellten die Anwesenden fest, dassdie demografische Entwicklung in denländlichen Regionen an alle Verantwortli-chen neue Herausforderungen stellt. Zu-nehmend gilt das nicht nur für große TeileOstdeutschlands, sondern auch für struk-turschwache Gebiete der alten Bundes-länder. Dieser Fakt bietet Ge legenheit zugemeinsamen Abstimmungen auch aufder Ebene der Ministerpräsidenten. Einigwaren sich alle Gesprächsteilnehmer,dass die Koordination und Zusammen-arbeit zwischen den ärztlichen Interes-senvertretern und den politischen Ent-scheidungsträgern bei der Lösung dieserHerausforderungen unabdingbar ist.Dazu konnte dieses Gespräch auch bei-tragen.

– Öffentlichkeitsarbeit/im –

v. l: Andrea Fischer, Stanislaw Tillich, Dr. Klaus Heckemann, Prof. Heiner Porst

Dr. Heckemann erläutert die Probleme der ärztlichenVersorgung

KV-Vorstand beim Ministerpräsidenten

Berufs- und Gesundheitspolitik

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Berufs- und Gesundheitspolitik

5KVS-Mitteilungen Heft 9/2013

Medienandrang in Hohenstein-Ernstthal

Volle Arztpraxen sind an sich nicht unge-wöhnlich in Sachsen. Wenn die Besucherstatt einer Chipkarte Mikrofon, Kameraund sehr viele Blumen in den Händen hal-ten, muss es sich um einen besonderenTag handeln. Die Öffentlichkeit hatte am25. Juli 2013 Gelegenheit, eine am 1. Julierfolgte Praxisübergabe zu begleiten. Dasgroße Medienecho war dem Umstand ge-schuldet, dass mit Mohd Salibi Salibierstmals ein Spanier eine sächsische Pra-xis übernimmt.

Vorausgegangen ist ein Modellprojekt derKV Sachsen, mit dem zusätzlich zu an-deren Sicherstellungs- und Fördermaß-nahmen für besonders versorgungswich-tige Praxen berufserfahrene Praxis-nachfolger gefunden werden. In über-versorgten spanischen Regionen fündiggeworden, erwarben die übersiedlungs-willigen Kolle gen mit intensiver KV-Un-

terstützung entsprechende Deutschkennt-nisse und das Know-how der vertrags-ärztlichen Arbeit.

Der Internist Dr. Klaus Stiegler (71) inHohenstein-Ernstthal hatte im vergange-nen Jahr die Hoffnung aufgegeben, einenNachfolger für seine Praxis zu finden, alsdie KV Sachsen ihm das Projekt vor-stellte. Einer Radioreporterin sagt er:„Seit dem 65. Lebensjahr hatte ich einenAntrag bei der KV auf Übernahme ge-stellt. Meine persönlichen Bemühungensind leider alle fehlgeschlagen. Da kamdann dieses Projekt. Ich habe das ganz ak-tiv begleitet. Der erste Kontakt war imApril vergangenen Jahres. Die ganze Fa-milie ist uns von Anfang an bekannt."

Neun Monate lang begleitete Mohd SalibiSalibi seinen Praxisvorgänger bei der täg-lichen Arbeit bis er selbst Inhaber wurde.Die gemeinsame Arbeit, das Kennenler-nen der Patienten und der deutschen Spra-che im Arzt-Patienen-Gespräch stellt einen wichtigen Teil des Projekts dar. DieArzthelferinnen werden übernommenund sind wie auch bei anderen Praxis-übergaben ein „wichtiges Pfund“. Dakann Frau Ute Stiegler, die ihrem Mannviele Jahre auch in der Praxis zur Seitestand, beruhigt mit in den Ruhestand gehen.

Die Dankbarkeit und Offenheit der anwe-senden Patienten gegenüber dem neuenArzt sind neben der guten Vorbereitungbeste Voraussetzungen um in den näch-sten Jahren eine stabile Praxis führen undviele Patienten versorgen zu können.

Die Vertreter der BezirksgeschäftsstelleChemnitz um Geschäftsführerin CarmenBaumgart konnten nach großen Mühenim letzten Jahr in dankbare Gesichter sehen.

Der Stellvertretende Vorstandsvorsit-zende der KV Sachsen Prof. Dr. HeinerPorst lobte, dass sie „auf unerprob-tem Neuland mit viel Engagement undImprovisationstalent im Sinne unsererÄrzte und Patienten Lösungen gefundenhaben, die durch reines Abarbeiten vonVorschriften nicht möglich gewesen wären“.

– Öffentlichkeitsarbeit/im –Glückwünsche zur erfolgreichen Praxisabgabe an Dr. Klaus Stiegler, rechts Prof. Dr. Heiner Porst

Einarbeitungszeit für Mohd Salibi Salibi(links) an der Seite von Dr. Stiegler

Andrea Kessler überbringt die Grüße von Frau Staatsministerin Christine Clauß

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Der zuständige Unterausschuss des Ge-meinsamen Bundesausschusses (G-BA)hat für die ersten beiden Konkretisierun-gen der Richtlinie ambulante spezialfach-ärztliche Versorgung (ASV) die Einlei-

tung eines Stellungnahmeverfahrens be-schlossen. Gegenstand sind die Konkre-tisierungen der Tuberkulose sowie derGastrointestinalen Tumoren und Tumo-ren der Bauchhöhle. Die Heilberufe-

kammern und der Bundesbeauftragte fürden Datenschutz und die Informations-freiheit bekommen damit Gelegenheit,sich zu dem Entwurf der Regelungen zuäußern.

Berufs- und Gesundheitspolitik/Nachrichten

KVS-Mitteilungen Heft 9/20136

Ungarn-Projekt geht in die heiße Phase

Es geht los: Das Projekt „Studieren in Eu-ropa – arbeiten in Sachsen“ geht mit Stu-dienjahresbeginn 2013/2014 in die heißePhase. Prof. Dr. Heiner Porst, Stellvertre-tender Vorstandsvorsitzender der KVSachsen, begrüßte am 15. August 2013 inden Räumen der KV Sachsen die sächsi-schen Studenten, die das Pilotprojekt mitihrer Immatrikulation an der UniversitätPécs starten.

Das Modellprojekt ist eine der Initiativender KV Sachsen zur mittel- und lang-fristigen Bekämpfung des Hausärzte-mangels in Sachsen (siehe auch www.kvsachsen.de → Fördermaßnahmen).

Die KV Sachsen übernimmt gemeinsammit den Kassen die Studiengebühren für20 Studenten an der Universität Pécs inUngarn. Finanziert wird das Studium ausdem Strukturfond zur Sicherstellung dermedizinischen Versorgung. Möglich istdieses Projekt auch, da die ärztliche Aus-bildung europaweit anerkannt wird unddie Voraussetzungen auf europäischerEbene harmonisiert wurden.

Insgesamt 85 Abiturienten bewarben sichum diese Möglichkeit ihren Traumberufzu erlernen und auszuüben. 63 wurdenzum Auswahltest eingeladen, 40 davon zuden anschließenden Auswahlgesprächen.Aus den 30 von der KV Sachsen vorge-schlagenen Kandidaten erteilte die Uni-versität Pécs für 20 sächsische, höchstmotivierte Studentinnen und Studentendie Zulassung im Rahmen des Modell-projektes. Diese belegen ab dem begin-nenden Studienjahr den deutschsprachi-gen Studiengang Humanmedizin. DieÜbernahme der Studiengebühren erfolgt

für die Dauer der Regelstudienzeit von12 Semestern. Während des Studiums absolvieren die geförderten Studentenin den Sommersemesterferien jeweils12 Praxistage in anerkannten deutschenPatenpraxen.

Nach erfolgreichem Abschluss des Stu-diums praktizieren sie mindestens fünfJahre als Hausarzt in Sachsen außerhalbder Städte Dresden, Radebeul, Leipzigund Chemnitz. Die Möglichkeiten derBerufsausübung in einer hausärztlichenPraxis bzw. Praxisgründung oder die Aufnahme einer angestellten hausärzt-lichen Tätigkeit stehen den Absolventendann offen.

Der anwesende Medizinstudent Maximi-lian Braun, der an der Universität Pécs

außerhalb dieses Projekts im zweiten Semester studiert, informierte seine künf-tigen Kommilitonen über seine persön-lichen positiven Erfahrungen und zu De-tails des Studiums in Pécs. Als Mitglieddes Studierendenbüros der Universität,steht er diesen auch vor Ort für Fragen zurVerfügung.

Professor Porst stellte die Ansprechpart-ner in der KV Sachsen vor und sicherteden zukünftigen Studenten die Unterstüt-zung der KV Sachsen zu. Er gab diesenmit auf den Weg: „Sie sind die ersten, diediese Chance haben, nutzen sie diese,konzentrieren sie sich zuerst auf das Physikum und freuen sie sich auf ihrespätere Arbeit in Sachsen.“

– Öffentlichkeitsarbeit –

Prof. Porst im Gespräch mit den angehenden Studenten

Nachrichten

Weiterer Schritt zur Umsetzung der ASV: Einleitung desStellungnahmeverfahrens zu ersten Konkretisierungen

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Informationen der Prüfungsstelle Informationen zum Herausnehmen

IKVS-Mitteilungen Heft 9/2013

Übersicht der am häufigsten durch die Krankenkassen gestellten Prüfanträge (im Zeitraum 1. Januar 2013 bis 31. Juli 2013)

Verordnung Anzahl Antragsgrundlage

1 Berodual N Dosieraerosol 183 § 12 Abs. 1 SGB V

2 Pletal 95 § 12 Abs. 1 SGB V i. V. m. § 9 Abs. 1 S. 1 AM-RL

3 Berodual Respimat Loesung zur Inhalation 43 § 12 Abs. 1 SGB V

4 Verordnung nach dem Todestag 17 § 190 Abs. 1 SGB V, § 15 Abs. 2 BMV-Ä, § 13 Abs. 3 EKV

5 Verordnung während des Krankenhausaufenthaltes 15 § 39 Abs. 1 SGB V, § 15 Abs. 2 BMV-Ä bzw. § 13 Abs. 3 EKV

6 Edronax 4 mg Tabletten 14 § 16 Abs. 3 Kapitel H i. V. m. Nr. 51 Anlage III AM-RL

7 Tepilta Beutel Suspension 13 § 16 Abs. 3 Kapitel H i. V. m. Nr. 7 Anlage III AM-RL

8 Arthotec forte Manteltabletten 11 § 16 Abs. 3 Kapitel H i. V. m. Nr. 18 Anlage III AM-RL

9 Solvex Tabletten 11 § 16 Abs. 3 Kapitel H i. V. m. Nr. 51 Anlage III AM-RL

10 Utrogest Kapseln 6 Off-Label-Use

Der nachstehenden Übersicht sind dieArzneimittel und die Antragsbegründun-gen zu entnehmen, die im betrachtetenZeitraum am häufigsten Gegenstand derPrüfanträge durch die Krankenkassenwaren.

Einen Schwerpunkt bilden Prüfanträgezu Verordnungen von Berodual RespimatLösung und Berodual N Dosierspray. Be-anstandet werden in diesen Fällen auf derGrundlage der gängigen Rechtsprechungdes Bundessozialgerichtes (Az: B 6 KA44/06 R) die Verordnungen von Mehr-

mengen gegenüber der festgelegten maxi-malen Zahl an Inhalationen in Höhe von16 Hüben pro Tag.

Die Prüfanträge zu Verordnungen vonPletal 100 mg Tabletten werden von derantragstellenden Kasse damit begründet,dass gemäß Anlage IV der AM-RL (The-rapiehinweise) der Einsatz des Arzneimit-tels Pletal 100 mg Tabletten für Versi-cherte mit einer Claudicatio intermittensnur unter den im Therapiehinweis ge-nannten Voraussetzungen als wirtschaft-lich zu betrachten ist. Nach Ansicht der

antragstellenden Krankenkasse werdendurch den verordnenden Arzt sowohl dieNikotinkarenz als auch limitierende Fak-toren wie eine Gonarthrose oder Polyneu-ropathie nicht hinreichend berücksich-tigt, so dass von einer unwirtschaftlichenVerordnungsweise ausgegangen wird.

(Bitte beachten Sie die Veröffentlichun-gen der KV Sachsen zur Wirtschaftlich-keit von Pletal-Verordnungen und denRote-Hand-Brief zum Arzneimittel unterwww.kvsachsen.de → Mitglieder →Verordnungen →Arzneimittel A–Z).

Informationen der Prüfungsstelle

Prüfanträge der Krankenkassen im Zeitraum 01.01.2013 bis 31.07.2013bezüglich Prüfung der durch das Gesetz oder die Richtlinien nach§ 92 SGB V ausgeschlossenen Leistungen und Prüfung in besonderen Fällen(gemäß Anlage 6 und Anlage 7 der Prüfungsvereinbarung i. d. F. vom 26.04.2012)

Ergänzend zur Übersicht möchtedie Prüfungsstelle auf Folgendeshinweisen:

1. Prüfanträge, deren PrüfgegenständeVerordnungen während des stationä-ren Aufenthaltes, während einer Reha-bilitationsmaßnahme bzw. nach demTod des Versicherten sind, werdendurch die Prüfungsstelle nach der Ent-scheidung des BSG im Verfahren mit

dem Az. B 6 KA 13/10 R entschieden.Maßgeblich ist dabei, inwieweit beider Fehlerhaftigkeit der Art und Wei-se der streitgegenständlichen Verord-nung ein Verschulden des Arztes vor-liegt. Dabei geht die Prüfungsstelle inaller Regel nicht von einem vorsätzli-chen Verschulden aus. Der Aspekt desfahrlässigen Verschuldens hingegenwird an Hand der ärztlichen Stellung-nahme geprüft.

In diesem Zusammenhang verweistdie Prüfungsstelle auf ein Urteil desSozialgerichtes Gotha mit dem Az.S 7 KA 1911/09. Darin urteilt dieKammer, dass die klagende Ärztinfahrlässig schuldhaft gehandelt hat,weil sie der zwingenden Pflicht, durchgeeignete Vorkehrungen bzw. Maß-nahmen in der Praxis sicherzustellen,dass Arzneimittel nicht während einesstationären Aufenthaltes der Versi-

Statistik von 1. Januar 2013 bis 31. Juli 2013

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Informationen der Prüfungsstelle/Verordnung von AHHInformationen zum Herausnehmen

KVS-Mitteilungen Heft 9/2013II

Beim Thema „Aut-idem-Substitution“befinden sich die sächsischen Vertrags-ärzte stets im Spannungsfeld zwischenärztlicher Therapiehoheit und Sicherheitder Arzneimitteltherapie einerseits sowiedem Wirtschaftlichkeitsgebot und denRabattverträgen der Krankenkassen an-dererseits.

Aktuell wird im bundesdeutschen Ver-gleich in Sachsen das (nec)-aut-idem-Kreuz auffällig häufig bei nicht rabatt-begünstigten Arzneimitteln verwendet.

Die Orientierung des Arztes am preis-günstigsten Arzneimittel der Praxissoft-ware bedeutet nicht gleichzeitig, dass das

wirtschaftlichste Arzneimittel verordnetwurde. Die Rabatte, die zwischen Kran-kenkassen und Hersteller vereinbart wur-den, werden nicht in der Praxissoftwareabgebildet.

Lässt der Arzt bei der Medikamentenver-ordnung das Aut-idem-Feld frei, wird

Verordnung von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln

Verantwortungsvoller Umgang mit dem Aut-idem-Kreuz

cherten getätigt werden, nicht nach-gekommen war. Es genügt lt. Urteils-begründung nicht, von einer nach § 15Abs. 2 S. 1 BMV-Ä im Rahmen einerlaufenden Behandlung zulässiger-weise persönlichen Vorstellung desPatienten abzusehen und das Rezeptan allein anwesende Dritte (hier dieMutter) abzugeben. In einem solchenFall hat die verordnende Ärztin bzw.das entsprechend angewiesene Perso-nal der Praxis zumindest durch eineentsprechende Nachfrage sicherzu-stellen, dass der Versicherte nicht sta-tionär untergebracht ist und eineunzulässige Verordnung ausscheidet.Das grundsätzliche Vertrauen auf dieeigenständige Mitteilung der anwe-senden Dritten genügt nicht.

2. Anträge zu Off-Label-Use-Verord-nungen werden seit geraumer Zeitdurch die Kassen wesentlich strin-genter und enger ausgelegt. Warenbisher vor allem Verordnungen vonArzneimitteln in einem Indikations-gebiet außerhalb der Zulassung An-tragsgegenstand, so werden derzeitderartige Anträge auch zur Prüfunggestellt, wenn die verordnete Dosie-rung des Arzneimittels nicht der Zu-lassung entspricht bzw. Einschrän-kungen der Zulassung missachtetwerden. Dazu zählen u. a. Geschlecht,Lebensalter und die Applikation unterstationären oder ambulanten Bedin-gungen.

3. Um einen medizinisch begründetenEinzelfall i. S. v. § 31 Abs. 1 S. 4 SGBV i. V. m. § 16 Abs. 5 Kapitel H AM-RL bewerten zu können, ist dringendeine patientenspezifische Stellung-nahme des jeweiligen Vertragsarztesnotwendig. Der medizinisch begrün-

dete Einzelfall muss nachvollziehbardargelegt werden. Pauschale Äuße-rungen sind nicht hilfreich und kön-nen nicht anerkannt werden. Da dermedizinisch begründete Einzelfallnicht als generelle Öffnungsklauselder Verordnungsausschlüsse bzw. Ver-ordnungseinschränkungen der AnlageIII AM-RL ausgelegt wird, sind auchTherapiealternativen, die nicht zumBehandlungserfolg führten, zu benen-nen. Zudem muss der medizinisch begründete Einzelfall als solcher inder ärztlichen Dokumentation zeit-gleich mit dem Zeitpunkt der Verord-nung erkennbar sein (Landessozial-gericht Berlin-Brandenburg, Az. L 9KR 292/10 und Sozialgericht Ham-burg, Az: S 3 KA 139/11 zum medi-zinisch begründeten Einzelfall mitBegründung).

4. Es gibt Fälle, in denen der Vertrags-arzt/die Vertragsärztin über den be-stehenden Verordnungsausschlussbzw. die Verordnungseinschränkungzum tätigen Zeitpunkt der Verordnungeines Arzneimittels keine Kenntnisbesitzt. Ebenso ist es möglich, dassSoftwaresysteme in der Praxis oderder Apotheke Verordnungsausschlüs-se nicht anzeigen. Die Prüfungs-stelle kann bei der Entscheidungüber den Prüfantrag diese Sachver-halte jedoch auf Grund der gültigenRechtsprechung nicht entlastend werten.

Für Fragen im Zusammenhang mit Prüf-anträgen der Krankenkassen in Sachsenstehen Ihnen neben den Sachbearbei-tern für die Wirtschaftlichkeitsprüfungauch die Beratungsapothekerinnen derPrüfungsstelle gern zur Verfügung(0351-213 26 0).

Die Prüfungsstelle bittet um Beachtung:

In den letzten drei Jahren sieht sich diePrüfungsstelle mit einer nahezu gleich-bleibend hohen Anzahl von Prüfanträgenkonfrontiert. Trotz großer Bemühungen,die Bearbeitung der Prüfanträge effektivzu gestalten, beläuft sich die Zahl der ent-scheidungsoffenen Prüfanträge konstantbei ca. 3.000 Stück. Die Information dervon einem Prüfantrag betroffenen Ärzteerfolgt innerhalb von zwei bis drei Wo-chen nach Eingang des Prüfantrages inder Prüfungsstelle. Die Bearbeitung derPrüfanträge wird, bis auf wenige Ausnah-men, chronologisch nach deren Eingangvorgenommen. Daraus resultieren leiderfür die betroffenen Ärzte sehr lange Bear-beitungszeiten bis zur Entscheidung dereinzelnen Prüfanträge. Es ist nicht selten,dass zwischenzeitlich mehrere Prüfan-träge zur gleichen Verordnung bei u. U.dem selben Patienten für unterschied-liche Zeiträume der Verordnung durchdie Krankenkassen gestellt werden.

Dieser Zustand ist weder für die betroffe-nen Ärzte bzw. die weiteren Verfahrens-beteiligten noch für die Prüfungsstelleselbst annähernd zufriedenstellend. Lei-der ist eine kurzfristige Änderung nichtmöglich. Bitte nutzen Sie vorerst dieMöglichkeit, sich bei erneuten Prüfanträ-gen zu gleichen Verordnungen und Pa-tienten aus Vorquartalen auf bereits ein-gereichte Stellungnahmen zu berufen.Dies kann zeitsparend, beispielsweise telefonisch, erfolgen. Eigenständig ist esder Prüfungsstelle nicht möglich, Vorver-fahren zu neuen streitgegenständlichenVerfahren hinzuzuziehen.

Prüfungsstelle der Ärzteund Krankenkassen Sachsen

Beate Junge, Leiterin der Prüfungsstelle

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Verordnung von AHH/Abrechnung Informationen zum Herausnehmen

IIIKVS-Mitteilungen Heft 9/2013

dem Apotheker die Substitution erlaubt.*Voraussetzungen hierfür sind jedoch:

● identischer Wirkstoff und -stärke

● gleiche bzw. austauschbare Dar-reichungsform

● ein gleiches Anwendungsgebiet

● gleiches Packungsgrößenkennzeichen.

Die Wahl des Therapieprinzips, des Wirk-stoffes, der Wirkstärke, des Applikations-ortes und der verschriebenen Mengenverbleiben uneingeschränkt beim Arzt.Damit bleibt die Therapiehoheit im We-sentlichen unangetastet.

Neben der therapeutischen trägt der Arztauch eine wirtschaftliche Verantwortungfür seine Verordnungen. Ein generellesSetzen des Aut-idem-Kreuzes ist unwirt-schaftlich und kann zu Problemen imRahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfungführen.

In medizinisch begründeten Einzelfällenkann der Ausschluss der Aut-idem-Sub-stitution jedoch geboten sein, um eineverlässliche Arzneimitteltherapie abzu-sichern. Das betrifft insbesondere fol-gende Konstellationen, bei denen das Setzen des Aut-idem-Kreuzes gerechtfer-tigt sein kann:

● Es werden Wirkstoffe mit geringer the-rapeutischer Breite (z. B. Antiepilep-

tika, Schilddrüsenhormone) bzw. beibesonders gefährdeten Risikogruppen(z. B. Transplantatträger) eingesetzt.

● Die Teilbarkeit, Applikationsart odereine bestimmte Freigaberate kannnicht sichergestellt werden.

● Die Sondengängigkeit eines Medika-mentes muss gesichert werden.

● Es bestehen nachgewiesene Allergienoder Unverträglichkeiten gegenüberHilfs- und Zusatzstoffen.

Wenn Sie sich für einen Substitutions-ausschluss in medizinisch begründetenEinzelfällen entscheiden, sollte die Be-gründung immer in der Patientenakte dokumentiert werden, um im Fall einesWirtschaftlichkeitsprüfungsverfahrensargumentieren zu können.

Der Deutsche Apothekerverband (DAV)und der GKV-Spitzenverband arbeitenmomentan gemeinsam an einer "Substi-tutionsausschlussliste", um die Entschei-dung für oder gegen ein Aut-idem-Kreuzzu erleichtern. Nach Veröffentlichung er-folgt dazu eine Information in den KVS-Mitteilungen.

Für Versicherte, die sich bewusst für einpreisintensives Arzneimittel („Wunsch-arzneimittel“) entscheiden, besteht imRahmen der Mehrkostenregelung des

Fünften Sozialgesetzbuches (§ 129 Abs.1 Satz 5) seit dem 1. Januar 2011 eineWahlmöglichkeit. Sie können nach Vor-lage eines Kassenrezeptes in der Apo-theke statt des Rabattarzneimittels odereines der drei preisgünstigsten Arznei-mittel ein anderes Arzneimittel erhalten,sofern die oben genannten Substitutions-voraussetzungen erfüllt sind. Der Ver-sicherte muss sein Wunschmedikamentzunächst selbst bezahlen und kann sichanschließend einen Teil der entstande-nen Kosten (nach Abzug von Pauschalenfür gesetzliche Zuzahlungen, entgangeneRabatte aus Rabattverträgen und Verwal-tungskosten) von seiner Krankenkassezurückerstatten lassen.

Wir haben diese Informationen ebenfallsfür Ihre Patienten zusammengefasst. Siefinden als Beilage zu diesen KVS-Mittei-lungen und auf der Homepage der KVSachsen eine entsprechende Patientenin-formation.

(Information des Verbandes derErsatzkassen in Zusammenarbeit mit

der KV Sachsen, der Knappschaft undder IKK classic)

* Weitere Informationen zur Arzneimittelsubstitu-tion in der Apotheke finden Sie in den KVS-Mit-teilungen Heft 5/2012 „Original, Generikum oderrabattbegünstigtes Arzneimittel? – Die Regeln derSubstitution in der Apotheke“.

Hinweise für die Abrechnung

Abrechnung

Screening auf Gestationsdiabetes

Auf der Grundlage des Beschlusses desGemeinsamen Bundesausschusses zurÄnderung der Richtlinien über die ärztli-che Betreuung während der Schwanger-schaft und nach der Entbindung (Mutter-schafts-Richtlinien) vom 15. Dezember2011 wurden mit Wirkung zum 1. Juli2013 die Leistungen nach den Gebühren-ordnungspositionen 01776, 01777 und01812 als neue Leistungen in den Ab-schnitt 1.7.4 des EBM aufgenommen.

Die neuen Gebührenordnungspositionen01176 und 01777 sind dabei neben Gynä-kologen auch von Allgemeinmedizinern,Praktischen Ärzten, hausärztlichen Inter-

nisten und fachärztlichen Internisten be-rechnungsfähig. Die Gebührenordnungs-position 01812 ist neben den genanntenArztgruppen auch von Laborärzten abre-chenbar.

Zur Vermeidung unnötiger Kosten durchDoppeluntersuchungen werden die ge-nannten Ärzte aufgefordert, den Befunddes Testes auf Gestationsdiabetes den Patientinnen zur Übergabe an den wei-ter- bzw. mitbehandelnden Arzt auszu-händigen bzw. bei einer Überweisung der Patientin zu einem der genannten Ärzteeinen Hinweis auf dem Überweisungs-schein zu geben, wenn der Test auf Ge-stationsdiabetes bereits durchgeführtwurde.

Abrechnung GOP 01100 und01101 – Uhrzeitangabe

Wird ein Vertragsarzt durch einen Pa-tienten unvorhergesehen in Anspruch ge-nommen, so kann hierfür als Aufwands -erstattung der Inanspruchnahme dieGebührenordnungsposition 01100 oder01101 abgerechnet werden.

Je nach Zeitpunkt der unvorhergesehenenInanspruchnahme sind die Gebührenord-nungspositionen 01100 und 01101 wiefolgt anzusetzen:

01100 Unvorhergesehenen Inanspruch-nahme des Vertragsarztes durcheinen Patienten

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Abrechnung/VertragswesenInformationen zum Herausnehmen

KVS-Mitteilungen Heft 9/2013IV

– zwischen 19:00 und 22:00 Uhr– an Samstagen, Sonntagen und

gesetzlichen Feiertagen, am24. Dezember und 31. Dezemberzwischen 07:00 und 19:00 Uhr

01101 Unvorhergesehene Inanspruch-nahme des Vertragsarztes durcheinen Patienten– zwischen 22:00 und 07:00 Uhr– an Samstagen, Sonntagen und

gesetzlichen Feiertagen, am24. Dezember und 31. Dezemberzwischen 19:00 und 07:00 Uhr

Die Gebührenordnungspositionen 01100und 01101 sind nicht berechnungsfähig,wenn Sprechstunden vor 07:00 Uhr odernach 19:00 Uhr stattfinden oder Patientenzu diesen Zeiten bestellt werden. DesWeiteren sind die Gebührenordnungspo-sitionen 01100 und 01101 nicht nebenBesuchen und nicht im Notfalldienst be-rechnungsfähig.

Um den korrekten Ansatz dieser Leis-tungen beurteilen zu können, ist ab demQuartal IV/2013 die Angabe der Uhr-zeit in der Feldkennung 5006 bei denGebührenordnungspositionen 01100und 01101 Abrechnungsvorrauset-zung. Die KV Sachsen wird ab demQuartal IV/2013 diese Gebührenord-nungspositionen verstärkt prüfen.

Abrechnung GOP 21216

Im Bereitschaftsdienst ist vermehrtdie Gebührenordnungsposition 21216„Fremdanamnese und/oder Anleitungbzw. Betreuung von Bezugspersonenschwer psychisch erkrankter Patientenmit dadurch gestörter Kommunikations-fähigkeit“ zur Abrechnung gelangt. AusSicht der KV Sachsen erscheint die Ab-rechnung der Gebührenordnungsposi-tion 21216 im Notfall jedoch nur im

Ausnahmefall gerechtfertigt. Wir bittenum Beachtung der Leistungslegende undden korrekten Ansatz der Gebührenord-nungsposition 21216.

E-Mail-Verkehr und Sozialdaten

Zunehmend werden Unterlagen, z. B.vom Operateur ausgestellte Überwei-sungsscheine für die postoperative Be-treuung, an die Bezirksgeschäftsstellender KV Sachsen per E-Mail versandt.Diese Unterlagen enthalten dabei auchSozialdaten, welche schutzwürdig sind.

Wir bitten Sie daher, entsprechende Un-terlagen aus Datenschutzgründen zu-künftig in einem verschlossenen Um-schlag einzureichen.

– Abrechnung/eng-silb –

Vertrag über ein zusätzliches/erweitertes Angebot zur Hautkrebsvorsorge zwischen KV Sachsen und AOK PLUS

Der aktuelle Modellvertrag „Ganzkör-peruntersuchung Haut-Check“ für dieVersicherten von 14 bis 34 Jahre endetam 30. September 2013. Seitens derAOK PLUS besteht die Absicht, diese

Leistungen auch weiterhin für diese Altersgruppe anzubieten. Darüber hinaussollen im Zusammenhang mit dem Hautkrebsscreening (GOP 01745) Ver-sicherte ab 35 Jahre eine ggf. erforder-

liche Auflichtmikroskopie in Anspruchnehmen können. Zu den Vertragsinhalten besteht bereits Einigung zwischen denVertragspartnern. Vergütungsfähig ist zu-künftig:

Die im Rahmen dieser Hautkrebs-vorsorge durchgeführte Untersuchungist in der Patientenakte zu dokumen-tieren.

Die Verwendung des bisherigen Doku-mentationsbogens ist ab Oktober nichtmehr notwendig.

Die Abrechnung dieser Leistungen er-folgt mit der regulären Quartalsab-rechnung nach Abschluss des Quartals

gegenüber der KV Sachsen (Abrech-nungsabgabe).

Da es sich um eine Satzungsleistung han-delt, muss der Verwaltungsrat der AOKPLUS über diese entscheiden.

Eine detaillierte Information über dieVertragsinhalte, Abrechnungsbestim-mungen und Fortführung der Mehrleis -tung zur Hautkrebsvorsorge erhalten Siedaher zeitnah nachdem die abschließen-

den Entscheidungen der Gremien vor-liegen.

Die Leistungen zur Probeexzision (GOP99190A, 99190B), die Kostenpauschalefür histopathologisches Versandmaterial(GOP 99190H) sowie die histopatholo-gische Untersuchung (GOP 99190P,99190Q) sind ab 1. Oktober 2013 nichtmehr gesondert abrechnungsfähig son-dern gemäß EBM anzusetzen.

– Vertragswesen/is –

Für Versicherte ab dem Alter von 14 Jahren bis zum Alter von 34 Jahren

99190 Untersuchung zur Hautkrebsvorsorge (jedes 2. Jahr) 26,00 EUR

99190Z ggf. erforderliche Auflichtmikroskopie, sofern diese in derselben Behandlung wie die 7,00 EURAbrechnungsnummer 99190 erbracht wurde

Für Versicherte ab dem Alter von 35 Jahren

99190Y ggf. erforderliche Auflichtmikroskopie, sofern diese in derselben Behandlung wie eine 7,00 EURFrüherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs gemäß der Gebührenordnungsposition01745 EBM erbracht wurde

Vertragswesen

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Vertragswesen/Personalia/Fortbildung Informationen zum Herausnehmen

VKVS-Mitteilungen Heft 9/2013

Fortbildung

Wohin vermittle ich betroffene Patientinnen/Patienten?Interventionen und Netzwerk gegen Häusliche Gewalt und Stalking Veranstalter: IKOS Chemnitz und Zentrum für Psychotherapie gGmbH

Referentin: Frau Ina Bannert (IKOS Chemnitz)

Anzahl der Teilnehmer: max. 25

Termine: 29. Oktober 2013, 18.30 Uhr – 20.00 Uhr oder 27. November 2013, 17.30 Uhr – 19.00 UhrAnschließend steht die Referentin für Fragen zur Verfügung.

Ort: Zentrum für Psychotherapie, Zwickauer Straße 58, 09112 Chemnitz

Zertifizierung: 3 Fortbildungspunkte

Anmeldung: bis 22. Oktober bzw. 20. November 2013 – siehe auch beiliegendes Anmeldeformular

In Trauer um unsere Kollegen

Personalia

Frau Gerlinde Käuffelingeb. 20.01.1951 gest. 28.04.2013

Praktische Ärztin in Treuen

Herr Dr. med. Heinz Martingeb. 23.02.1936 gest. 04.06.2013

bis 30.06.2000 als niedergelassener Facharzt für Radiologie in Zwickau tätig

Frau Dr. med. Marlies Schönherrgeb. 12.05.1968 gest. 29.06.2013

Fachärztin für Anästhesiologie in Frankenberg

Vertrag mit der BKK Securvita über klassische Homöopathie – Beitritt der Hypovereinsbank BKK zum 1.10.2013

Mit Wirkung zum 1. Juli 2009 wurde derVertrag zur Versorgung mit klassischerHomöopathie gemäß § 73c SGB V zwi-schen der Securvita BKK und der KBV(handelnd im Namen der AG Vertragsko-ordinierung) abgeschlossen, der gegen-über der KV Sachsen Wirkung entfaltet.

Die Hypovereinsbank BKK tritt mit Wir-

kung zum 1. Oktober 2013 diesem Ver-trag bei. Die von Seiten der Ärzte gegen-über der Securvita BKK abgegebenenTeilnahmeerklärungen behalten weiter-hin Gültigkeit für alle an der Verein-barung teilnehmenden BKK.

Für den Beitritt der HypovereinsbankBKK ab dem 1. Oktober 2013 ist die Ab-

gabe einer erneuten Teilnahmeerklärungdemnach nicht erforderlich.

Eine Übersicht über die dem Vertrag beigetretenen BKK steht Ihnen auf unse-rer Homepage (www.kvsachsen.de →Mitglieder → Verträge → Buchstabe „H“)zur Verfügung.

– Vertragswesen/py –

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Fortbildung/SicherstellungInformationen zum Herausnehmen

KVS-Mitteilungen Heft 9/2013VI

Sicherstellung

Fortbildungen für Medizinische Fachangestellte

Kommunikation und Selbstmanagement (16 Std.)(eigene Stressbewältigung für MFA)Termin: 27.09. – 28.09.2013Freitag 14.00 Uhr beginnendGebühren: 112,00 EUR

Grundkurs Qualitätsmanagement (12 Std.)Termin: 28.09.2013, 08.30 – 18.30 Uhr Gebühren: 104,00 EUR

Kommunikationstraining für die Arztpraxis (20 Std.)Termin: 11.10. – 13.10.2013Freitag 14.00 Uhr beginnendGebühren: 110,00 EUR

Für alle genannten Fortbildungen:

Ort: Sächsische Landesärztekammer, Schützenhöhe 16, 01099 Dresden

Anmeldung/Auskunft: Sächsische Landesärztekammer, Fortbildung Medizinische FachangestellteFrau Leuner, Tel.: 0351 8267 -378, Fax: -377, E-Mail: [email protected] Anmeldeformulare finden Sie unter www.slaek.de.

Allgemeine Hygiene in der ArztpraxisTermin: 08.11. – 09.11.2013jeweils 8.30 – 15.30 UhrGebühren: 104,00 EUR

LabordiagnostikTermin: 15.11. – 16.11.2013Freitag 14.00 Uhr beginnendGebühren: 78,00 EUR

Reanimationskurs (8 Std.)Termin: 07.12.2013, 08.30 – 15.30 Uhr Gebühren: 40,00 EUR

Neu bestellt:

04849 Bad DübenDr. Christian SchmidtKrankenhaus Bad DübenGustav-Adolf-Straße 15a

08469 ReichenbachDr. Jörg PanzertBAG Dres. Panzert/Ungethüm/BeierAlbert-Schweitzer-Straße 1

08209 AuerbachDr. Jörg PanzertBAG Dres. Panzert/Ungethüm/BeierBreitscheidstraße 13

08209 AuerbachDirk BeierBAG Dres. Panzert/Ungethüm/BeierBreitscheidstraße 13

08209 AuerbachDr. Peter UngethümBAG Dres. Panzert/Ungethüm/BeierBreitscheidstraße 13

04129 LeipzigDr. Klaus AdlerChirurgische PraxisWittenberger Straße 38

08060 ZwickauDr. Uwe ButzkeParacelsusklinikWerdauer Straße 68

04299 LeipzigUwe ZimmertChirurgische PraxisGletschersteinstraße 32

04275 LeipzigDr. Jörg LorenzMVZ SüdvorstadtAugust-Bebel-Straße 26

09599 FreibergDr. Peik MutzeKrankenhaus FreibergDonatsring 20

Ausgeschieden:

01139 DresdenDr. Michael LauterbachChirurgische PraxisOverbeckstraße 33

08060 ZwickauDr. Jürgen RenzParacelsusklinikWerdauer Straße 68

01129 DresdenDr. Peik MutzeKrankenhaus Dresden-NeustadtIndustriestraße 40

Datenänderungen:

09111 ChemnitzDr. Hans OstDiakomed MVZ Chemnitz gGmbHCarolastraße 7a

– Sicherstellung/bö –

Änderungen zur Liste der D-Ärzte in Sachsen (Stand: 9. Juli 2013)

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Sicherstellung Informationen zum Herausnehmen

VII

Ausschreibung und Abgabe von Vertragsarztsitzen

Ausschreibung von Vertragsarztsitzen

Von der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen werden gemäß § 103 Abs. 4 SGB V folgende Vertragsarztsitze in den Planungs-bereichen zur Übernahme durch einen Nachfolger ausgeschrieben:

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

*) Bei Ausschreibungen von Fachärzten für Allgemeinmedizin können sich auch Fachärzte für Innere Medizin bewerben, wenn sieals Hausarzt tätig sein wollen.Bei Ausschreibungen von Fachärzten für Innere Medizin (Hausärztlicher Versorgungsbereich) können sich auch Fachärzte fürAllgemeinmedizin bewerben.

Nähere Informationen hinsichtlich des räumlichen Zuschnitts sowie der arztgruppenbezogenen Zuordnung zu den einzelnen Planungsbereichen bzw. Versorgungsebenen sind in der Internetpräsenz der KVS (www.kvsachsen.de →mitglieder → arbeiten-als-arzt → bedarfsplanung-und-saechsischer-bedarfsplan) abrufbar.

Wir weisen außerdem darauf hin,• dass sich auch die in den Wartelisten eingetragenen Ärzte bei Interesse um den betreffenden Vertragsarztsitz bewerben müssen,• dass diese Ausschreibungen ebenfalls im Ärzteblatt Sachsen veröffentlicht worden sind,• dass bei einer Bewerbung die betreffende Registrierungs-Nummer (Reg.-Nr.) anzugeben ist.

Bezirksgeschäftsstelle Chemnitz

Reg.-Nr. Fachrichtung Planungsbereich Bewerbungsfrist

Hausärztliche Versorgung

13/C046 Allgemeinmedizin*) Annaberg 11.10.2013(hälftiger Vertragsarztsitz in einer Berufsausübungsgemeinschaft)

13/C047 Allgemeinmedizin*) Annaberg 24.09.2013(hälftiger Vertragsarztsitz in einer Berufsausübungsgemeinschaft)

13/C048 Innere Medizin – hausärztlich*) Annaberg 24.09.2013(Abgabe des hälftigen Vertragsarztsitzes)

Allgemeine fachärztliche Versorgung

Kinder- und Jugendmedizin13/C049 (hälftiger Vertragsarztsitz in einer Berufsausübungsgemeinschaft) Chemnitz, Stadt 24.09.2013

ZB: Allergologie

13/C050 Neurologie und Psychiatrie Chemnitz, Stadt 11.10.2013

Kinder- und Jugendmedizin13/C051 (Vertragsarztsitz in einer Berufsausübungsgemeinschaft) Chemnitzer Land 11.10.2013

ZB: Allergologie

13/C052 Augenheilkunde Döbeln 11.10.2013

13/C053 Psychologische Psychotherapie (Verhaltenstherapie) Aue-Schwarzenberg 24.09.2013

KVS-Mitteilungen Heft 9/2013

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SicherstellungInformationen zum Herausnehmen

KVS-Mitteilungen Heft 9/2013VIII

Fachrichtung Planungsbereich Bemerkung

Hausärztliche Versorgung

Allgemeinmedizin*) Hohenstein-Ernstthal Praxisübergabe: ab 1/2014

Allgemeinmedizin*) Limbach-Oberfrohna Praxisübergabe: 01.02.2014

Reg.-Nr. Fachrichtung Planungsbereich Bewerbungsfrist

Spezialisierte fachärztliche Versorgung

Anästhesiologie13/C054 (hälftiger Vertragsarztsitz in einer Südsachsen 11.10.2013

überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft)

Gesonderte fachärztliche Versorgung

13/C055 Physikalische und Rehabilitative Medizin Sachsen 24.09.2013(Abgabe des hälftigen Vertragsarztsitzes)

Schriftliche Bewerbungen sind unter Berücksichtigung der Bewerbungsfrist an die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen, Bezirks-geschäftsstelle Chemnitz, Postfach 11 64, 09070 Chemnitz, Tel. 0371 2789-406 oder -403 zu richten

Bezirksgeschäftsstelle Dresden

Schriftliche Bewerbungen sind unter Berücksichtigung der Bewerbungsfrist an die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen, Bezirks-geschäftsstelle Dresden, Schützenhöhe 12, 01099 Dresden, Tel. 0351 88 28-310 zu richten.

Abgabe von Vertragsarztsitzen

Von der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen werden folgende Vertragsarztsitze zur Übernahme veröffentlicht:

Bezirksgeschäftsstelle Chemnitz

Interessenten wenden sich bitte an die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen, Bezirksgeschäftsstelle Chemnitz, Postfach 11 64,09070 Chemnitz, Tel. 0371 2789-406 oder-403.

Bezirksgeschäftsstelle Dresden

Interessenten wenden sich bitte an die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen, Bezirksgeschäftsstelle Dresden, Schützenhöhe 12,01099 Dresden, Tel. 0351 8828-310.

– Sicherstellung/we –

Reg.-Nr. Fachrichtung Planungsbereich Bewerbungsfrist

Allgemeine fachärztliche Versorgung

13/D034 Kinder- und Jugendmedizin Weißeritzkreis 11.10.2013

Fachrichtung Planungsbereich Bemerkung

Hausärztliche Versorgung

Allgemeinmedizin*) Hoyerswerda Praxisübergabe: 01.07.2014

Allgemeinmedizin*) Meißen Praxisübergabe: 2014

Allgemeinmedizin*) Zittau Praxisübergabe: 01.01.2014

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Nachrichten/Anzeigen

7KVS-Mitteilungen Heft 9/2013

Fortbildungsveranstaltungim MedizinrechtArzthaftungsrecht für Heilberufe – update

Wann? Mittwoch, den 23. 10. 2013, um 18.00 Uhr

Wo? Hotel Martha Dresden, Nieritzstraße 11, 01097 Dresden

Wer? Rechtsanwalt Dr. Jürgen Trilsch, Fachanwalt für Medizinrecht, DresdenVorherige Anmeldung erforderlich, Teilnahmegebühr entfällt, begrenzte Teilnehmerzahl;E-Mail: [email protected]; Fax: 0351/8 11 65-15; Tel.: 0351/81 16 50;Parkmöglichkeit Parkplatz Theresienstraße 15, 01097 Dresden (kostenpflichtig)

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„Der G-BA hält seinen Zeitplan ein undsetzt die im März beschlossenen Eck-punkte um. Wir steuern weiterhin ziel-strebig darauf zu, noch binnen Jahresfristeine Beschlussfassung über die erstenAnlagen herbeizuführen, damit der neueVersorgungsbereich im Laufe des erstenHalbjahrs 2014 endlich „scharfgeschal-tet“ werden kann“, sagte Dr. Regina Kla-kow-Franck, unparteiisches Mitglied imG-BA und Vorsitzende des Unteraus-schusses ASV am Dienstag in Berlin.

„Nach Rücklauf und Auswertung der ein-gegangenen Stellungnahmen wird vor

allem auch die seit langem erwartete end-gültige Festlegung der allgemeinen Krite-rien für eine schwere Verlaufsform beionkologischen Erkrankungen entschie-den werden.“

Weiterhin wird im Zuge der Konkreti-sierungen auch der jeweilige Behand-lungsumfang auf Basis der Gebühren-positionen des Einheitlichen Bewer-tungsmaßstabes (EBM) beschrieben.

Die ASV-Richtlinie regelt für den neuenVersorgungsbereich die Anforderungen,die grundsätzlich für alle in den An-

lagen konkretisierten schweren Verlaufs-formen von Erkrankungen mit besonde-ren Krankheitsverläufen, seltenen Er-krankungen und Erkrankungszuständenmit entsprechend geringen Fallzahlen sowie hochspezialisierten Leistungengleichermaßen gelten (§ 116b SGB V).Der G-BA hatte die Erstfassung derRichtlinie im März 2013 beschlossen, diedann im Juli durch das Bundesminis-terium für Gesundheit genehmigt wor-den war.

(Pressemitteilung des G-BAvom 20. August 2013)

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Nachrichten/In eigener Sache

KVS-Mitteilungen Heft 9/20138

KVS-MitteilungenOrgan der Vertragsärzte des Freistaates SachsenKassenärztliche Vereinigung Sachsen

HerausgeberKASSENÄRZTLICHE VEREINIGUNG SACHSENKörperschaft des öffentlichen RechtsISSN 0941-7524RedaktionDr. med. Klaus HeckemannVorstandsvorsitzender (V. i. S. d. P.)

Prof. Dr. med. habil. Heiner PorstStellvertretender Vorstandsvorsitzender

Dr. agr. Jan KaminskyHauptgeschäftsführer

Dipl.-Ing. oec. Andreas AltmannStellvertretender Hauptgeschäftsführer

Dipl.-Wirtsch. Klaus SchumannAnschrift Redaktion KASSENÄRZTLICHE VEREINIGUNG SACHSENLandesgeschäftsstelleRedaktion „KVS-Mitteilungen“Schützenhöhe 12 · 01099 DresdenTel.: 0351 8290630 · Fax: 0351 8290565E-Mail: [email protected] der Bezirksgeschäftsstellen:Chemnitz: [email protected]: [email protected]: [email protected] Druckerei BöhlauRanftsche Gasse 14 · 04103 LeipzigTel.: 0341 6883354 · ISDN: 0341 9608307-8Fax: 0341 9608309E-Mail: [email protected] Zeit ist die Anzeigenpreisliste Nr. 10 gültig.Anzeigenschluss ist der 20. des Vormonats.Satz und DruckDruckerei Böhlau, Ranftsche Gasse 14, 04103 LeipzigBuchbindereiG. Fr. Wanner, Leipzig Für unaufgefordert eingesandte Manuskripte wirdkeine Haftung übernommen. Mit vollem Namen ge-kennzeichnete bzw. Fremdbeiträge decken sichnicht immer mit den Ansichten des Herausgebers.Sie dienen dem freien Meinungsaustausch der Ver -tragsärzte. Die Redaktion behält sich vor, ggf. Bei -träge zu kürzen.Wichtiger Hinweis: Für den Inhalt von Anzeigensowie für Angaben über Dosierungen und Applika -tionsformen in Beiträgen und Anzeigen kann vonder Redaktion keine Gewähr übernommen werden.Die Zeitschrift erscheint monatlich jeweils am 20. des Monats (ein Heft Juli/August).Bezugspreis: jährlich € 33,–; Einzelheft € 3,–. Be -stellungen werden von der KV Sachsen, Landesge -schäftsstelle, Schützenhöhe 12, 01099 Dresden, ent -gegengenommen.Die Kündigungsfrist für Abonnements beträgt 6 Wochen zum Ende des Kalenderjahres.Für die Mitglieder der Kassenärztlichen Verei -nigung Sachsen ist der Bezugspreis mit der Mitgliedschaft abgegolten.

ImpressumHohes Ansehen für Ärzte und LehrerAllensbacher Berufsprestige-Skala 2013

Seit Jahrzehnten erhebt das Institut fürDemoskopie Allensbach regelmäßig dasAnsehen bestimmter Berufe in der Bevöl-kerung. Erneut liegt dabei der Beruf desArztes unangefochten an der Spitze derBerufsprestige-Skala: 76 % der Deut-schen zählen den Arzt zu den fünf Be-rufen, die sie am meisten schätzen.

Den zweiten Rang belegt abermals dieKrankenschwester mit 63 %. An dritterStelle im Ranking folgt der Beruf desPolizisten, der von 49 % geschätzt wird.Dahinter liegen Lehrer mit 41 % undHandwerker mit 38 %. Zu den Schluss-

lichtern der Rangliste gehören unver-ändert Fernsehmoderatoren (3 %) undBanker (3 %). Nur geringfügig besserschneidet der Beruf des Politikers ab, dervon nur 6 % der Bevölkerung zu den Berufen gezählt wird, vor denen man ammeisten Achtung hat.

Weitere Details sind im Internet nach-lesbar unter www.ifd-allensbach.de → studien-und-berichte → allensbacher-kurzberichte.html

(aus dem Allensbacher Kurzbericht desIfD Allensbach vom 20. August 2013)

In eigener Sache

ServiceTelefone: Korrektur E-Mail-AdresseIn der Ausgabe 7-8/2013 der KVS-Mit-teilungen wurde auf der Umschlagseite„Die ServiceTelefone für Mitglieder derKV Sachsen“ im Text für den EDV-Support leider eine fehlerhafte E-Mail-Adresse veröffentlicht.

Wir bitten um Entschuldigung.

Auf der Umschlagseite in diesem Heftfinden Sie die korrekte [email protected]

– die Redaktion –

KVS-Mitteilungen nun auch als E-PaperAb sofort erscheinen die KVS-Mitteilun-gen parallel zur gedruckten Heftausgabeals E-Paper im PDF-Format. Die elektro-nische Ausgabe ist für viele Leser einesinnvolle Ergänzung, da sie nach demHerunterladen bequem auf dem Rechner,einem iPad oder anderem Tablet sowieauf Smartphones und E-Readern gelesenwerden kann – auch ohne Internetverbin-dung. Neben allen Artikeln des Monats-hefts besteht bei der PDF-Version zudem

die Möglichkeit zur Volltextsuche undZoomfunktion.

Sie finden das E-Paper auf der Seite derKV Sachsen unter www.kvsachsen.de→ Mitglieder → KVS-Mitteilungen imrechten Rand der jeweiligen Ausgabe.Die E-Paper-Ausgabe steht allen Nutzernkostenlos zur Verfügung.

– Öffentlichkeitsarbeit/dms –

Krankenkassen verweigernhunderttausendfach LeistungenWie aus Gutachten des MedizinischenDienstes der Krankenkassen hervorgeht,wurden hunderttausendfach Rehamaß-nahmen, Krankengeld oder Hilfsmittelabgelehnt.

In 16 Prozent von 1,5 Millionen Fällenurteilten die Prüfer sogar, dass krankge-schriebene Arbeitnehmer eigentlich wie-der arbeiten könnten. Bundesgesund-heitsminister Daniel Bahr (FDP) hat die

Krankenkassen wegen ihrer Bewilli-gungspraxis von Leistungen kritisiert.

Es dürfe nicht zu massenweisen Ableh-nungen kommen, sagte Bahr. „Versichertehaben einen Anspruch auf Leistungen.“Er kündigte an, dass sein Ministeriumprüfen werde, ob ein systematisches Han-deln der Krankenkassen vorliegt.

(Die Welt und Südeutsche Zeitungvom 20. August 2013)

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9KVS-Mitteilungen Heft 9/2013

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Wir stellen vor

KVS-Mitteilungen Heft 9/201310

Wir stellen vor

Dr. med. Wolfgang Klemm, FA für Allgemeinmedizin in Glaubitz:Landarzt aus Überzeugung und mit langer Praxistradition

Glaubitz, eine Gemeinde im LandkreisMeißen, zählt ca. 2.000 Einwohner.Dr. Wolfgang Klemm kennen in sei-nem Heimatort alle. Der Allgemein -mediziner ist in der alteingesessenenLandarztpraxis für seine Patienten daund darüber hinaus auch ehrenamtlichsehr aktiv.

„Mein Vater war ein passionierter, sehranerkannter Landarzt und ein Vorbild füruns“, sagt Dr. Wolfgang Klemm. SeineEhefrau (und deren Vater), Tochter undSchwiegersohn, Bruder – alles Medizi-ner. „Wir sind schon mit dem Arztgen infiziert“, schmunzelt der Facharzt fürAllgemeinmedzin. „Ich hatte das Glück,schon mit 17 Medizin studieren zu kön-nen, erinnert er sich. „Damals war Notam Mann, weil die Mauer noch nicht dawar und viele Ärzte in den Westen gingen.“ 1977 übernahmen seine Frauund er die Landarztpraxis in Glaubitz beiRiesa. Die Chance einer eigenen Nieder-lassung gab es in Zeiten der Staatsmedi-zin nur für Wenige. Dass man so „dieDDR-Zeiten weitgehend unpolitischüberleben konnte“, betrachtet der 71-Jäh-rige im Nachhinein als Geschenk.

Praxisgründung im Jahr 1900

1990 gründete das Ehepaar Klemm danneine Gemeinschaftspraxis, zu der 2002noch Tochter Bettina hinzukam. Die Pa-tienten in Glaubitz kommen im Wesentli-chen aus der Gemeinde und den umlie-genden Ortschaften. „Aber ich habe heutenoch treue Seelen in der Sprechstundeoder beim Hausbesuch, die ich von mei-ner Facharztausbildung aus Großenhainher kenne“, berichtet der bei den Leutenbeliebte Doktor. 2007 haben die „Alt-chefs“ Wolfgang und Beate das „Praxis-zepter“ in die Hände von Tochter undSchwiegersohn gelegt, sind aber als ange-stellte Ärzte weiter gefragt. Mit der Über-gabe an die nächste Generation kann dieTradition einer Landarztpraxis weiterge-führt werden, die bis ins Jahr 1900 zu-rückreicht. Der damalige Praxisgründerhieß Dr. Hartmann. Aktuell umfasst die

Dr. Wolfgang Klemm, der Arzt:

… ist sich der Tradition bewusst. … ist immer für die Patienten da.

Dr. Wolfgang Klemm, der ehrenamtlich Tätige:

Bericht zum Haushalt in der VV Protest (hier 2006), wenn es Not tut.

auch fotografisch in den Praxisräumenaufbereitete „Ahnengalerie“ bereits achtÄrztinnen bzw. Ärzte.

Dr. Wolfgang Klemm gehört zu denLandärzten aus Überzeugung: „Hier kannman im ärztlichen Beruf den Patientenam nächsten kommen.“ Er verweist aufdie gute Praxisausstattung (u. a. EKG,Langzeit-EKG, Ergometrie, Sonografie),die vielfältige Möglichkeiten zur Unter-suchung bietet. Im Vergleich zur Land-arzttätigkeit früherer Zeit sieht er heuteeinige Erleichterungen: „Das war eine

unglaubliche Knochenarbeit, sechs Tagein der Woche, einschließlich Nachtdienstund Außensprechstunden.“ Der Medizi-ner kann deshalb – auch angesichts be-stehender Fördermaßnahmen – nichtnachvollziehen, dass es relativ wenigNachwuchsmediziner in ländliche Ge-genden zieht. „Ich würde gern mit Stu-denten darüber reden und ihnen das Dasein eines Landarztes heute schil-dern“, bietet er an. Bezüglich seiner eigenen Nachfolger lobt der jetzige an-gestellte Arzt: „Wir ergänzen uns her-vorragend.“

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Wir stellen vor/Meinung

11KVS-Mitteilungen Heft 9/2013

Mann der ersten Stunde

Das Ehepaar Klemm hatte die Übergabean Tochter Bettina und SchwiegersohnGregor Gauer schon länger geplant. „Manmuss sich im Alter auch mal zurückneh-men können.“ Allerdings trifft das mitdem Zurücknehmen für einen vielseitigaktiven Mann wie Wolfgang Klemm wohlnur bedingt zu. So steht er z. B. in der KV Sachsen als Vorsitzender an derSpitze des Finanzausschusses der Ver-treterversammlung (VV). Als „Mann der ersten Stunde“ war er bei allen bis-herigen 58 VV seit 1990 mit dabei. Seinein den Beratungen mit einem hohen Maßan Sachverstand vorgetragenen Finanz-analysen finden durchweg den Beifallseiner Amtskollegen, was bei einemHaushälter schon viel über die Qualitätdes Mannes aussagt.

Geworben für die ehrenamtliche KV-Ar-beit hat ihn der frühere Hauptgeschäfts-führer der KV Bayerns, Erich Ulbrich(damals „Aufbauhelfer“ in der KV Sach-

sen), der nach einer Infoveranstaltungunvermittelt in Glaubitz auftauchte. „Ichbin schon von Anfang an ein Vertreter derKV-Idee gewesen, da fiel die Zusagenicht schwer“, blickt er zurück. Kollegen,die weniger von der KV halten, hält erheute entgegen: „Derzeit gibt es noch134 Krankenkassen, es waren einmalüber 1.000. Das ist eine Monopolbildung,da kann man als einzelner Arzt keingleichberechtigter Partner sein.“ Dass erinnerhalb der KV seinen Beitrag im Fi-nanzausschuss leistet, bezeichnet Dr.Klemm als Zufall. Als Zahlenfetischistsieht er sich nicht, musste sich als Arzterst mit viel Fleiß in die Finanzmaterieeinarbeiten.

B 98 und Hochwasser

Die ehrenamtliche Tätigkeit bleibt beiDr. Klemm, wenn es Not tut, keineswegsauf die KV beschränkt. Im Rahmen einerBürgerinitiative engagiert er sich bei-spielsweise für eine Ortsumfahrung derB 98, die momentan mit wachsendem

LKW- und PKW-Verkehr die Glaubitzernervt. Auch das Thema Hochwasserkennt Dr. Klemm nur zu gut: „2013 hat-ten wir im Gegensatz zu anderen Glück.Die Elbe stand am Bahnhof, etwa einenKilometer von der Praxis entfernt.“ Auchin diesem Jahr haben er und sein Praxi-steam wie selbstverständlich beim Be-füllen von Sandsäcken zugepackt. „In-nerhalb von einer Stunde hatten sich un-gefähr 100 Leute eingefunden. Es war einunglaublich gutes Erlebnis, auch weil vorallem viele junge Leute mit geholfen haben", zeigt er sich von der Solidaritätbeeindruckt.

Trotz eines großen Pensums nimmt sichDr. Wolfgang Klemm die Zeit für seineHobbys. „Ich fahre jedes Jahr zwei Wo-chen Ski in Südtirol und so oft es gehtFahrrad. Außerdem bin ich ein passio-nierter Leser politischer Bücher.“ Zu denFavoriten gehören da Egon Bahr, HelmutSchmidt oder Peter Scholl-Latour.

– Öffentlichkeitsarbeit/ks –

Zu den Ergebnissen der Kostenstruk-turerhebung bei Arztpraxen des Sta-tistischen Bundesamtes erklärt derVorstandsvorsitzende der Kassenärzt-lichen Bundesvereinigung, Dr. AndreasKöhler:

„Die vom Statistischen Bundesamt aus-gewiesenen Überschüsse für die Jahre2007 bis 2011 bedeuten einen jährlichenZuwachs von vier Prozent. Nach Abzugdes Inflationsausgleiches konnten Ver-tragsärzte somit eine reale Steigerung vonjährlich zwei Prozent erzielen. Ein Zu-wachs in dieser Höhe ist nicht nur ge-rechtfertigt, sondern nach mehr als zwan-zig Jahren strikter Budgetierung dringenderforderlich.

Wenn wir junge Ärzte für die ambulanteVersorgung gewinnen wollen, brauchenwir eine ausreichende Finanzierung. Des-halb sind die Zahlen des StatistischenBundesamtes das richtige Signal. Es gehtdarum, die ambulante medizinische Ver-sorgung einer immer älter werdenden

Bevölkerung auch in Zukunft sicherzu-stellen.

Der Überschuss (Reinertrag) einer Arzt-praxis ist im Übrigen nicht mit demBrutto- oder Nettoeinkommen eines Arbeitnehmers vergleichbar.

Aus dem Überschuss, den das StatistischeBundesamt für 2011 mit 166.000 Eurobeziffert, zahlen die Ärzte nicht nur dieEinkommenssteuer (rund 47.000 Euro),die Altersvorsorge (etwa 18.000 Euro)sowie die Kranken- und Pflegeversiche-rung (8.000 Euro). Daraus müssen auchInvestitionen bezahlt und Kredite getilgtwerden, die die Ärzte aufnehmen, um denPraxisbetrieb zu finanzieren.

Die Ergebnisse des Statistischen Bun-desamtes zeigen auch, dass die Kosten inden Arztpraxen wie für Personal, Miete,Heizung und Strom in den Jahren 2007bis 2011 um 21 Prozent gestiegen sind.Deshalb ist der Anstieg der Umsätze ab-solut gerechtfertigt. Jahrelang war der

Kostenanstieg in den Praxen nicht ausrei-chend berücksichtigt worden. Dies giltauch für die zunehmende Zahl von Be-handlungen aufgrund der verändertenMorbidität und der Verlagerung vonLeis tungen aus dem Krankenhaus in denambulanten Sektor. Dadurch haben dieÄrzte immer mehr Leistungen ohne Ver-gütung erbracht.

Allerdings, das weist der Bericht auchaus, stammen die Zuwächse zum großenTeil aus der privatärztlichen Versorgung.Nur 69 Prozent der Einnahmen der Arzt-praxen im Jahr 2011 resultierten aus derBehandlung von gesetzlich krankenversi-cherten Patienten, obwohl rund 90 Pro-zent der Bundesbürger bei einer gesetzli-chen Krankenkasse und nicht privatversichert sind. Dies ist auch ein Grunddafür, dass die Einnahmen der Vertrags-ärzte bundesweit sehr unterschiedlichsind.“

(Pressemitteilung der KBVvom 16. August 2013)

Meinung

Köhler: Das ist das richtige Signal

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Zur Lektüre empfohlen

KVS-Mitteilungen Heft 9/201312

Birgit Dankert

Astrid LindgrenEine lebenslange Kindheit

2013.320 Seiten, ca. 20 s/w Abbildungen Format 14,5 x 22,0 cm Gebunden, € 24,90Lambert Schneider VerlagISBN: 978-3-650-25526-6

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Astrid Lindgren war bereits zu Lebzeiteneine Legende. Doch der Erfolg ihrer Bü-cher und die zahllosen Ehrungen, die ihrzuteil wurden, drohen den Blick auf Lebenund Werk dieser außergewöhnlichen Frauzu verstellen. Ein gutes Jahrzehnt nachdem Tod der weltberühmten Autorin legtdie Kinderbuch-Expertin Birgit Dankerteine aktuelle Biographie vor. Sie zeigt eindifferenziertes Bild Astrid Lindgrens, dieTrost und Zuversicht in ihren literarischenEntwürfen einer glücklichen Kindheitsuchte und lebenslang für Kinderrechte,Frieden und Gerechtigkeit eintrat. DieDarstellung erlaubt eine NeubewertungLindgrens, lässt aber auch den Siegeszugder genialen Kinderbücher in neuem Lichterscheinen. Mit Empfehlungen für Elternund Pädagogen, einer Werkübersicht undeiner Bibliographie.

Hrsg. Marc Feldmann, Birgit Verwiebe

Anton GraffGesichter einer Epoche

2013.336 Seiten, 121 Farbtafeln, 98 Abbildungen in FarbeFormat 23,0 x 28,5 cm Gebunden, € 39,90Hirmer Verlag, MünchenISBN: 978-3-7774-2050-9

Anton Graff war der führende Bildnis-maler der deutschen Aufklärung. Zeit-genossen bewunderten seine Fähigkeit,über die äußere Ähnlichkeit der Modelle„bis in das Innere der Seele“ zu schauen,doch war sein größter Verdienst, dass erdie führenden Persönlichkeiten seinerEpoche porträtierte und so ein Panoramader bedeutendsten Dichter, Denker undMonarchen hinterließ.

Anton Graff (1736 bis 1813) verfolgteseine künstlerische Laufbahn vornehm-lich in Dresden, Leipzig und Berlin undwurde zu einer Symbolfigur für jungeRomantiker. Im Buch werden sein Lebenund Werk, seine Bedeutung in der deut-schen Porträtkunst im 18. Jahrhundert,ebenso wie im europäischen Kontext,ausführlich behandelt. Der Hirmer Verlagveröffentlicht diesen Katalog zur erstenumfassenden Retrospektive des Künstlersseit über 50 Jahren, die 2013 im MuseumOskar Reinhart in Winterthur und in derAlten Nationalgalerie Berlin gezeigtwird. Die Ausstellungen umfassen 90 Ge-mälde und ca. 135 Zeichnungen. Dabei istdas begleitende Buch weit mehr als nureine Reminiszenz, sondern auch eine Ver-beugung vor einem großen Maler derKunstgeschichte.

Julius Schnorr von Carolsfeld

Die Bibel in BildernReprint der Ausgabe 1860

2013.264 Seiten, mit 240 AbbildungenFormat 22,0 x 29,0 cm Gebunden, € 49,90Reprint Verlag, LeipzigISBN 978-3-89678-657-9

Die repräsentative Ausgabe vereint alle240 Holzstiche des zwischen 1851 und1860 entstandenen Zyklus von Bibelillu-strationen. Mit ihnen festigte JuliusSchnorr von Carolsfeld seinen Rang alsGrafiker in der Tradition der Nazarenerund avancierte zum wichtigsten Bibel-illustrator des 19. Jahrhunderts neben Gustave Doré.

Ludwig Schnorr von Carolsfelds filigrangezeichnete Bibelillustrationen haben im19. Jahrhundert die Bibelfrömmigkeit inDeutschland nachhaltig beeinflusst –auch über die Konfessionsgrenzen hin-aus. Er gilt nicht nur als namhafter Vertre-ter der Kunstrichtung der Nazarener, son-dern auch als herausragender Bibel-illustrator des 19. Jahrhunderts. Seit 1817in Italien lebend, schloss er sich in Romder Künstlergruppe der Nazarener an, deren bedeutendster Landschaftsmaler erwar. Früh schon widmete er sich religiö-sen Motiven. Allen Abbildungen dieserAusgabe sind Textausschnitte aus dem jeweiligen Bibelkapitel beigestellt. Da-durch gelingt eine ideale Synthese vondargestellten Personen, Ereignissen undLandschaften mit dem bildkünstlerischinterpretierten Bibeltext.

Zur Lektüre empfohlen

– Recherchiert und zusammengestellt von der Redaktion –

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