Widerstand Gegen Rundfunkabgabe: So Gelingt Die Flucht

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Widerstand gegen Rundfunkabgabe: So gelingt die Flucht02.09.2013

Was tun, wenn der TV-Steuerbescheid kommt? Erste Hilfe gegen den neuenRundfunkbeitrag: Tipps und Tricks, wie man sich der GEZ-Krake entziehen kann.

Von Bernd Höcker

Mit acht Milliarden Euro schröpften die staatlichen Propagandamedien ihre Untertanenbisher. Der neue Rundfunkbeitrag soll die Kassen jetzt noch krasser klingeln lassen. „Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten (ARD), des ZweitenDeutschen Fernsehen (ZDF) und des Deutschlandradio“ heißt die neueAbzockmethode in Beamtendeutsch. Wer eine Wohnung hat, muss zahlen, auch wenner in einer Gartenlaube vegetiert. Ein Blankoscheck für die staatlichen Medien. EineMediensteuer, wie man sie sonst nur aus totalitären Staaten kennt. Geld für nichts.Einfach nur weil wir am Leben sind und eine Wohnung oder einen Betrieb haben. Wiewehren?

Das neue System ist so teuflisch ausgeklügelt, dass viele Menschen glauben, wirkönnten uns nun endgültig nicht mehr gegen diesen Wahnsinn wehren. Es besteht vonSeiten des Gesetzgebers offensichtlich die Absicht, ein System zu retten, das nichtmehr zu retten ist.

Doch wir können uns wehren und je stärker wir mit totalitären Methoden drangsaliertwerden, desto notwendiger ist der Widerstand! Es ist vor allem die Ungerechtigkeit undder Angriff auf Geringverdiener und Behinderte, der die Solidarität Aller notwendigmacht! Aber auch der Verlust der Vielfalt an Informationen und Meinungen, der durchein immer mächtiger werdendes Medienmonopol zu spüren ist, erfordert einentschiedenes Gegenengagement!

Erste Hilfe gegen den Rundfunkbeitrag

Hier nun eine Erste Hilfe gegen die akute Bedrohung durch den neuen sog.Beitragsservice. Unser Ziel muss es sein, den Beitrag definitiv und endgültig nicht zubezahlen.

Um der neuen Situation gerecht zu werden, sollte man umgehend seine ggf. erteilteEinzugsermächtigung oder den Dauerauftrag bei der Bank kündigen und dies der

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Adidas 80,75 € 0,00%BASF 66,93 € 0,00%Bayer 84,73 € 0,00%K+S 18,46 € 0,00%E.ON SE 12,07 € 0,00%

Continental 114,13 € -1,11%Dt. Bank 32,94 € -1,24%Daimler 51,97 € -1,25%Lufthansa 13,54 € -1,33%ThyssenKr. 15,91 € -1,51%

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zuständigen Rundfunkanstalt mitteilen. Ansonsten wird abgebucht und man kannseinem Geld später hinterherlaufen. Alle Anschreiben in dieser Sache sollten an dieRundfunkanstalt gehen und nicht an die nicht rechtsfähige Institution „Beitragsservice“.Wählen Sie immer die Form Brief plus Fax oder Einschreiben mit Rückschein.

Die ersten Briefe des Beitragsservice

Schmeißen Sie niemals Briefe des Beitragsservice weg (das brennendeGEZ-Schreiben im obigen Foto ist nur symbolisch gemeint)! Legen Sie sich einenOrdner an, in dem Sie die Korrespondenz sammeln. Die ersten Schreiben sind in derRegel harmlos. Sie mögen aber durchaus aggressive Hinweise enthalten, wie etwa dieAndrohung einer Mahngebühr. Lassen Sie sich davon nicht einschüchtern. Es ist zuerwarten, dass mehrere Zahlungserinnerungen und weitere Drohungen folgen werden.Man muss dazu wissen, dass der Beitrag gem. § 7 Abs. 3 RBStV(Rundfunkbeitragsstaatsvertrag) erst in der Mitte des Dreimonatszeitraums fällig wird.Außerdem wird die Verweigerung der Zahlung gem. § 12 Abs. 1 Nr. 3 RBStV erst nachsechs Monaten zu einer Ordnungswidrigkeit. Wir können also erstmal entspannen unddie Briefe sammeln.

Achtung: Der Beitragsbescheid!

Irgendwann wird uns der Beitragsservice den eigentlichen Beitragsbescheid zusenden.Dieser ist deutlich als Bescheid gekennzeichnet und muss unbedingt ernst genommenwerden. Im Gegensatz zu den vorher genannten Briefen enthält der Beitragsbescheidneben der Zahlungsaufforderung eine Rechtsmittelbelehrung. Lesen Sie sich dieseganz genau durch und achten Sie darauf, ob Sie wie in den meisten BundesländernWiderspruch gegen den Bescheid einlegen müssen oder ob der direkte Weg zumVerwaltungsgericht vorgesehen ist (s. jeweils landeseigene Ausführungsgesetze zurVwGO). Sie haben nun einen Monat Zeit, um gegen den Bescheid vorzugehen, so wiees in der Rechtsmittelbelehrung steht. Nutzen Sie die Frist, aber überziehen Sie diesenicht, sonst haben Sie verloren.

Ich gehe im folgenden davon aus, dass Sie in einem Bundesland leben, in dem Siegegenüber der Rundfunkanstalt Widerspruch einlegen können.

Widerspruch einlegen

Widersprüche sind gebührenfrei. Mit Einreichung des Widerspruchs haben Sie dasVerfahren in Ihre Hände gelegt und es kann bis zum Abschluss des Verfahrens keineZwangsvollstreckung erfolgen. Sie müssen den Widerspruch nicht begründen; fordernSie stattdessen eine rechtliche Begründung bei der Rundfunkanstalt dafür an, warumgerade Sie persönlich rundfunkbeitragspflichtig sein sollen. Spielen Sie auf Zeit.Schreiben Sie, dass eine Begründung folgt und bitten Sie um einen Termin, bis wannman die Begründung von Ihnen wünscht. Das kann ein paar mal hin und her gehen.Irgendwann folgt dann der ablehnende Widerspruchsbescheid mit einer erneutenRechtsmittelbelehrung. Jetzt ist es Zeit zu klagen.

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Haben Sie keine Scheu, vor dem Verwaltungsgericht zu klagen! Sie brauchen dafürkeinen Anwalt und Sie müssen auch kein Jurist sein, um Erfolg haben zu können. DieRichter des Verwaltungsgerichtes sind gem. § 86 Abs. 1 VwGO(Verwaltungsgerichtsordnung) dazu verpflichtet, selbst die rechtlichen und sachlichenGegebenheiten des zu behandelnden Falles zu untersuchen. So können auchSchriftsätze von juristischen Laien mit falsch formulierten Klageanträgen vom Gerichtkorrigiert werden. Auch vor den Gerichtskosten braucht man keine Angst zu haben. Deranfängliche Streitwert dürfte sich vermutlich auf die ersten drei Monate Rundfunkbeitragbeziehen, wodurch die Gerichtskosten bei ca. 70 Euro liegen.

Eine Klage muss einen „Antrag“ und eine „Begründung“ enthalten und sie mussselbstverständlich fristgerecht auf sicherem Wege bei dem im Rechtsmittelbehelfvorgegebenen Gericht eingereicht werden. Der Antrag dürfte wie folgt lauten: „Es wirdbeantragt, den Beklagten zu verurteilen, den Gebührenbescheid vom x.x.2013 sowieden Widerspruchsbescheid vom xx.x.2013 aufzuheben und sämtliche Forderungengegen den Kläger (die Klägerin) fallen zu lassen. Der Beklagte trägt die Kosten desVerfahrens.“

Erst dann folgt die Begründung. Einige Beispiel hierfür finden Sie in meinem Buch.

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Es kann sein, dass Ihnen eine Fristversäumnis vorgeworfen wird, obwohl Sie noch garkeinen Bescheid erhalten haben. Fordern Sie dann die Rundfunkanstalt dazu auf, denEmpfang des Schreibens zu beweisen. Um die Beweispflicht der Rundfunkanstaltdeutlich zu machen, zitieren Sie den Bundesgerichtshof (BGH).

Der BGH hat nämlich über die Heranziehung von Anscheinsbeweisen im Falle vonangeblich zugestellten Einschreibebriefen folgende Aussage getroffen: Es seischließlich ganz und gar typisch, dass Einschreibebriefe ihren Adressaten erreichen,und dennoch werde ein Anscheinsbeweis nicht zugelassen, weil es in 266 von 1 MillionFällen vorkomme, dass Einschreibesendungen verloren gingen (BGHZ 24, 308, 312ff.). Der Anscheinsbeweis sei nicht schon dann geführt, wenn zwei verschiedeneMöglichkeiten eines Geschehensablaufs in Betracht zu ziehen sind, von denen die einewahrscheinlicher ist als die andere (ebenda).

Für Ängstliche

Dies ist nur der Anfang einer gezieltenGegenwehr. Wir brauchen also keineAngst vor schlimmen Konsequenzenzu haben. Sollten Sie trotzdem lieberzahlen, um Ihre Ruhe zu haben,können Sie auch einenRatenzahlungsantrag bei derRundfunkanstalt stellen. Ebenfalls mitBescheid, Widerspruch,Widerspruchsbescheid undKlagemöglichkeit.

Tipp: Senden Sie per Post einenVerrechnungsscheck an die Beitragsabteilung Ihrer Anstalt und warten Sie ab, dassdieser Scheck eingelöst wird. Eigentlich ist diese Zahlungsart nach der Satzung nichtvorgesehen, aber wenn's darum geht, irgendwie an Geld zu kommen, wird die Anstaltzugreifen. Probieren Sie es aus! Falls er nicht eingelöst wird, haben Sie auch nichtsverloren!

Nur eines dürfen wir nicht tun: Wir dürfen es nicht durchgehen lassen, dass dieRundfunkanstalten uns unser Geld unwidersprochen abnehmen, nur weil wir eineWohnung haben!

Immer mehr Institutionen lassen sich den Rundfunkbeitrag nicht mehr gefallen: DieDrogeriekette Rossmann klagt, der Autovermieter Sixt zahlt ebenfalls nicht, die StadtKöln boykottiert und die Kirche protestiert. Wir sind also in guter Gesellschaft!

gez-abschaffen.de

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36 Kommentare Kommentar schreibenbestbewertet älteste neueste

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# 35 GEZ 2. September 2013 - 06:55 + 1

TV-Steuerbescheid - der Bescheid ist nicht unterschrieben und somit nicht gültig.Das Wort TV Steuerbescheid ist schon ein Witz.Belest euch über die Rechtslage in der sog. "BRD" Es gilt Besatzungsrecht!

Antwort

# 31 Gottes Beweis 2. September 2013 - 05:51 - 1

Gott lässt euch machen was ihr wollt. Das ist der Beweis.

Gott lässt euch sogar denken, träumen und wohnen wo ihr wollt.

Der Antichrist lässt euch aber nicht gerne machen was ihr wollt. Nur ein Beispiel. Ihrkönnt ja mal nackt durch die Innenstadt laufen und schon habt ihr die Armee desAntichristen am Hals.

Antwort

# 32 Problem erkannt. Bravo!! 2. September 2013 - 06:26 + 1

und die Wortwahl, zugeschnitten auf Kinder im Vorschulalter.

komisch nur, aus meiner Sicht, und Sammlung von Zitaten, dass sich trotzdem soviele auf der andern Seite der Barriere befinden.

Leckt's mich am Oarsch

# 28 Liege gerade im Hafen. GEZ auch 2. September 2013 -05:28

+ 1

hier aktiv? Muss ich auch hier mit Verfolgung und Eintreibung der GEZ-Gebührrechnen? Im Gegensatz zu meinem festen Wohnsitz an Land guck ich hier aufm Schiffschon mal deutsches Fernsehen! Die Raymarine Antenne spürt ja jeden Satelittenauf. Was tun, wenn die Zecken an Bord wollen? Mitnehmen und auf See entsorgen ??Dummposter

p.s. Deutsches TV ist aber nur max. an, danach immerr dieser. Würgereiz... :-()

Antwort

# 29 max. 5 Min. 2. September 2013 - 05:30 0

mehr TV geht nicht... sonst Reihern ohne Pause

# 25 Löschfuzzi, walte Deines Amtes! 2. September 2013 - 04:46 0

o.w.T.

Antwort

# 24 Test2: an die Kötels 2. September 2013 - 04:43 + 3

na, ihr Aufpasser, schaut den Leuten wieder ganz genau auf die Finger, mit euremHolzauge, was?

kicher

Antwort

# 13 Blueberry Hill 2. September 2013 - 02:14 + 1

www.youtube.com…

Antwort

# 15 Und Gerard der Depperte 2. September 2013 - 02:24 0

sitzt klatschend mittendrin?

# 17 Fast gleich gut: 2. September 2013 - 02:27 0

Fetz Domino: www.youtube.com…

Elvis Presselmaier: www.youtube.com…

Lois strenger Arm: www.youtube.com…

Elton schon: www.youtube.com…

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(2) die globale Wirtschaftsentwicklung,

(3) die Auswirkungen und Änderungen der fiskalen, monetären, kommerziellen und steuerlichen Politik sowie Währungsschwankungen,

(4) politische und soziale Entwicklungen, einschliesslich Krieg, öffentliche Unruhen, terroristische Aktivitäten,

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(6) die Fähigkeit, genügend Liquidität zu halten, und der Zugang zu den Kapitalmärkten,

(7) operative Faktoren wie Systemfehler, menschliches Versagen,

(8) die Auswirkungen der Änderungen von Gesetzen, Verordnungen oder Rechnungslegungsvorschriften oder -methoden,

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