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Welcome to Austria Willkommen in Österreich

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Welcome toAustria

Willkommen inÖsterreich

seite 4 ____________________ Vorwortseite 5 ____________________ Österreich auf einen Blickseite 6 ____________________ Aufenthalt p Aufenthaltstitel und Rot-Weiß-Rot-Karte p Integrationsvereinbarungseite 10 ___________________ Sprache p Deutsch lernenseite 11 ____________________ Bildung p Kindergarten und Schule p Studieren in Österreich p Anerkennung von Bildungsabschlüssen

seite 15 ___________________ Arbeit und Beruf p Arbeiten in Österreichseite 18 ___________________ Gesundheit und Familie p Krankenversicherung,

Arztbesuch und Pflegeseite 22 ___________________ Wohnen und Finanzen p Wohnung mieten und kaufen p Bankkonto und Steuerinformationseite 26 ___________________ Kultur und Freizeit p Kulturelles Angebot und Freizeitseite 28 ___________________ Die wichtigsten Telefonnummern und Links

Inhalt

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ÖIF

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ÖIF

Vorwort Österreich auf einen Blick

Liebe Leserinnen und Leser,

willkommen in Österreich! Sie haben sich dafür ent-

schieden, Ihre Zukunft in Österreich zu gestalten.

Zuwander/innen und ihr Potenzial bereichern Öster-

reich. Das System der Rot-Weiß-Rot-Karte bietet hier

klare Rahmenbedingungen, um sich in Österreich nie-

derzulassen und zu arbeiten. Es bedarf aber nicht nur

der entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen,

um Zuwander/innen das Leben und Arbeiten in Öster-

reich zu ermöglichen. Es ist mir auch ein Anliegen, dass

Zuwander/innen in Österreich willkommen geheißen wer-

den und von Anfang an möglichst gute Voraussetzun-

gen vorfinden, um in Österreich erfolgreich zu sein.

Denn: Menschen, die sich in Österreich erfolgreich inte-

grieren, schreiben nicht nur ihre persönliche Erfolgsge-

schichte, sondern sind ein Gewinn für die gesamte

Gesellschaft.

Integration passiert nicht zufällig. Neben Deutschkennt-

nissen ist auch die Anerkennung Ihrer Ausbildung be-

sonders wichtig, um rasch in Österreich Fuß fassen zu

können und einen geeigneten Arbeitsplatz zu finden.

Integration heißt aber nicht nur die Sprache zu beherr-

schen, sondern auch, sich mit den Werten und Gepflo-

genheiten Österreichs auseinanderzusetzen. Nur wenn

wir Vielfalt als Bereicherung sehen und gemeinsame

Werte teilen, kann unser Zusammenleben auf

Dauer gelingen.

Ich wünsche Ihnen das Beste für Ihren Start in

Österreich!

Sebastian Kurz

Staatssekretär für Integration

Sehr geehrte Damen und Herren,

Österreich ist ein traditionsreiches und wirtschaftlich

erfolgreiches Land im Herzen Europas. Rund 130.000

Menschen entschieden sich allein im vergangenen Jahr,

Österreich zu ihrem neuen Lebensmittelpunkt zu ma-

chen. Wir freuen uns, dass Sie mit Ihrem Potenzial und

Engagement zukünftig Ihren Beitrag in Österreich leisten.

Diese Broschüre unterstützt Sie mit praktischen Infor-

mationen bei Ihren ersten Schritten in Österreich. Sie

finden darin hilfreiche Hinweise zu Themen wie Aufent-

halt, Sprache, Bildung, Arbeit und Beruf oder Soziales

und Wohnen. Der Österreichische Integrationsfonds

steht Ihnen mit seiner Beratung am Welcome Desk (in

unseren Integrationszentren in Wien, Graz, Linz, Salz-

burg und Innsbruck) für alle Fragen zur Verfügung, die

Ihre erfolgreiche Integration in Österreich betreffen. Mit

maßgeschneiderten Angeboten und kompetenten An-

sprechpartner/innen unterstützen wir Ihren individuellen

Integrationsprozess.

Nutzen Sie die zahlreichen Services und Angebote zur

Integration, um Ihre Talente in Österreich so gut wie

möglich einsetzen zu können.

Franz Wolf-Maier

Geschäftsführer des Österreichischen Integrationsfonds

p Bevölkerung: 8,4 Millionen

p Fläche: 83.879 km2

p Hauptstadt: Wien

p Bundesländer: 9 (Burgenland, Kärnten, Nieder-

österreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark,

Tirol, Vorarlberg und Wien)

p Landeshauptstädte: Eisenstadt (Burgenland),

Klagenfurt (Kärnten), St.Pölten (Niederösterreich),

Linz (Oberösterreich), Salzburg (Salzburg), Graz

(Steiermark), Innsbruck (Tirol), Bregenz (Vorarl-

berg), Wien (Wien)

p Währung: Euro

p Regierungsform: parlamentarische Demokratie

p Mitglied der Europäischen Union, der Vereinten

Nationen sowie der meisten UN-Organisationen

Österreich auf einen Blick

NIEDER-ÖSTERREICH

Wien

BURGENLAND

VORARLBERG

TIROL

TIROL

Innsbruck

Linz

Graz

Salzburg

SALZBURG

KÄRNTEN

STEIERMARK

OBER-ÖSTERREICH

NIEDER-ÖSTERREICH

Wien

BURGENLAND

VORARLBERG

TIROL

TIROL

Innsbruck

Linz

Graz

Salzburg

SALZBURG

KÄRNTEN

STEIERMARK

OBER-ÖSTERREICH

ÖIF-Integrationszentren mit Welcome Desk

Integrationszentrum Wien

Landstraßer Hauptstraße 26, 1030 Wien

T +43/1/715 10 51–180

[email protected]

Integrationszentrum Oberösterreich

Weingartshofstraße 25, 4040 Linz

T +43/732/787 043-10

[email protected]

Integrationszentrum Steiermark

Reitschulgasse 19, 8010 Graz

T +43/316/841 720-100

[email protected]

Integrationszentrum Tirol

Lieberstraße 3, 6020 Innsbruck

T +43/512/561 771-10

[email protected]

Integrationszentrum Salzburg

Ernest-Thun-Straße 6, 5020 Salzburg

T +43/676/556 67 23

[email protected]

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ÖIF

Aufenthalt

Sie sind nach Österreich zugewandert und wollen sich

hier für längere Zeit niederlassen? Abhängig von Ihrem

Herkunftsland, der Dauer Ihres gewünschten Aufenthalts

sowie einer etwaigen Verwandtschaft oder Ehe mit

Personen mit österreichischer (bzw. EWR- oder

Schweizer) Staats bürgerschaft unterscheidet sich Ihr

Aufenthaltstitel.

Ich komme aus einem EU-/EWR-Land. Brauche ich ein

Visum/einen Aufenthaltstitel in Österreich?

Der EWR (Europäische Wirtschaftsraum) besteht aus

den EU-Mitgliedstaaten sowie den EFTA-Mitgliedstaaten

(Island, Liechtenstein und Norwegen). Als Bürger/in

aus dem EWR bzw. als Schweizer/in brauchen Sie für

die ersten drei Monate Ihres Aufenthalts kein Visum.

Sie sind zu einem Aufenthalt, der länger als drei Monate

dauert, berechtigt, wenn Sie in Österreich Arbeitneh-

mer/in bzw. Selbstständige/r sind oder eine Ausbildung

machen und für sich und Ihre Familienangehörigen über

ausreichende Existenzmittel und eine Krankenversiche-

rung verfügen. Mehr Informationen dazu finden Sie

unter www.migration.gv.at p Formen der Zuwanderung

p Mobilität innerhalb der EU.

Ich komme aus einem Drittstaat (Nicht EU-/

EWR-Land). Brauche ich ein Visum/einen

Aufenthaltstitel in Österreich?

Drittstaatsangehörige (Personen, die aus keinem EU-

oder EWR-Land bzw. der Schweiz kommen) brauchen

einen Aufenthaltstitel, wenn sie länger als sechs Monate

in Österreich bleiben wollen. Mehr Informationen dazu

finden Sie unter www.migration.gv.at p Formen der

Zuwanderung.

Welche Aufenthaltstitel gibt es in Österreich?

Es gibt verschiedene Arten von Aufenthaltstiteln, die für

einen bestimmten Zweck erteilt werden: Für vorüberge-

henden Aufenthalt, befristete oder unbefristete Nieder-

lassung mit beschränktem oder unbeschränktem

Arbeits marktzugang. Befristete Aufenthaltstitel werden

grundsätzlich für eine Dauer von zwölf Monaten ausge-

stellt. Die Gültigkeitsdauer beginnt mit dem Ausstel-

lungsdatum. Mehr Informationen zu den einzelnen

Aufenthaltstiteln finden Sie unter www.help.gv.at p

Leben in Österreich p Aufenthalt und Visum p

Aufenthaltstitel.

KAPITEL 1: Aufenthalt

Aufenthaltstitel und Rot-Weiß-Rot-Karte

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ÖIF

Wo kann ich meinen

Aufenthaltstitel verlängern lassen?

Sie sollten rechtzeitig – frühestens aber drei Monate vor

Ablauf Ihres Aufenthaltstitels – einen Verlängerungsantrag

einbringen. Nach Ablauf der Gültigkeit gilt Ihr Antrag

wieder als Erstantrag. Sie müssen die Verlängerung per-

sönlich bei der zuständigen inländischen Niederlassungs-

behörde (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat)

ein bringen. Beachten Sie, dass Sie für die Verlängerung

möglicherweise die Integrationsvereinbarung (siehe

Seite 9) erfüllt haben müssen. Mehr Informationen

finden Sie unter www.help.gv.at p Leben in Österreich

p Aufenthalt und Visum p Aufenthalt von Drittstaats-

angehörigen p Erteilung von Aufenthaltstiteln –

Verlängerungsantrag.

Was ist die Rot-Weiß-Rot-Karte?

Österreich hat mit der Rot-Weiß-Rot-Karte ein neues

System für die Zuwanderung qualifizierter Arbeitskräfte

eingeführt, das qualifizierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten

und ihre Familienmitglieder in Anspruch nehmen können.

Die Rot-Weiß-Rot-Karte wird für zwölf Monate ausge-

stellt und berechtigt zur befristeten Niederlassung und

zum Arbeiten bei einem bestimmten Arbeitgeber. Mehr

Informationen zur Rot-Weiß-Rot-Karte, Rot-Weiß-Rot-

Karte plus und zur Blauen Karte EU erhalten Sie unter

www.migration.gv.at p Formen der Zuwanderung p

Dauerhafte Zuwanderung.

InfoAchten Sie darauf, Ihren Aufenthaltstitel rechtzeitig zu

verlängern. Nach Ablauf der Gültigkeit wird jeder Ver-

längerungsantrag wieder als Erstantrag gewertet. Für

die Verlängerung ist Ihre Bezirkshauptmannschaft

oder Ihr Magistrat zuständig.

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ÖIF

Aufenthalt

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ÖIF

Aufenthalt

Die Integrationsvereinbarung (IV) dient der sprachlichen

Integration von Migrant/innen, die sich dauerhaft in

Österreich niederlassen wollen. Sie betrifft Drittstaats-

angehörige (Nicht-EWR-Bürger/innen), die seit dem 1.

Juli 2011 nach Österreich gekommen sind. Mit der Unter-

zeichnung der Integrationsvereinbarung verpflichten Sie

sich, innerhalb von zwei Jahren ausreichende Deutsch-

kenntnisse zu erwerben. Mehr Informationen finden Sie

unter www.sprachportal.at p Wissenswertes FAQ.

Wer muss die

Integrationsvereinbarung erfüllen?

Die Integrationsvereinbarung müssen Drittstaatsange-

hörige (Nicht-EWR-Bürger/innen) erfüllen, die nach

dem 1. Juli 2011 nach Österreich gekommen sind. Von

der IV-Pflicht ausgenommen sind Inhaber/innen einer

Aufenthaltsbewilligung, einer „Blauen Karte EU“, einer

Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte sowie

Unmündige und Schwerkranke.

Gibt es eine Unterstützung für

die Kosten der Deutschkurse?

Ja. Sie können für die Erfüllung der Integrationsverein-

barung Unterstützung in Form des blauen ÖIF-Bundes-

gutscheins beantragen.

Den Gutschein erhalten Drittstaatsangehörige, die

Familienangehörige von Österreicher/innen, EWR-

Bürger/innen oder Schweizer/innen sind, und Familien-

angehörige von Drittstaatsangehörigen mit längerem

Aufenthaltstitel. Sie bekommen den Gutschein bei der

für Sie zuständigen Niederlassungsbehörde (Magistrat

oder Bezirkshauptmannschaft).

Damit der Gutschein gilt, müssen Sie innerhalb von

18 Monaten einen zertifizierten Deutsch-Integrations-

kurs auf A2-Niveau oder B1-Niveau mit ÖIF-Prüfung

(ÖIF-Test 2011 oder DTÖ – Deutschtest für Österreich)

abschließen. Dann erhalten Sie bis maximal 50 Prozent

der Kurskosten (höchstens 750 Euro) zurück.

Wo kann ich einen passenden

Deutschkurs besuchen?

Der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) hat eine

Liste von Kursinstituten in ganz Österreich. Der ÖIF

überprüft die Qualität dieser Institute regelmäßig.

Eine vollständige Liste finden Sie online unter

www.sprachportal.at.

Integrations- vereinbarung

Personen aus Drittstaaten, die sich

dauerhaft in Österreich niederlassen wollen,

müssen die Integrations-verein barung erfüllen.

Wie gut muss ich Deutsch sprechen,

um die österreichische Staatsbürgerschaft

bekommen zu können?

Um die österreichische Staatsbürgerschaft beantragen

zu können, brauchen Sie einen Nachweis über das

Sprachniveau B1.

Unter gewissen Voraussetzungen (z.B. ehrenamtliches

Engagement, Deutschkenntnisse auf B2-Niveau) kann

ein Anspruch auf die österreichische Staatsbürgerschaft

bereits nach sechs Jahren bestehen.

Wann ist ein Deutschkurs verpflichtend?

Als IV-pflichtige Person sind Sie verpflichtet, ein offiziell

anerkanntes Deutschzertifikat auf A2-Niveau vorzuwei-

sen. Wenn Sie bereits ausreichende Deutschkenntnisse

haben oder auf andere Weise Deutsch lernen, müssen

Sie keinen Kurs besuchen.

Wo kann ich eine Prüfung machen?

Um das notwendige Deutschzertifikat zu erhalten, müssen

Sie eine ÖIF-Prüfung ablegen. Auch ÖSD, Goethe-Institute

oder TELC bieten Prüfungen an, die als anerkannter

Nachweis gelten. Die Prüfungen können bei vielen zerti-

fizierten Instituten abgelegt werden. Alle Prüfungstermine

in Ihrer Umgebung, Infos über die Voraussetzungen für

die Prüfung sowie die Kosten finden Sie unter

www.sprachportal.at.

Info Personen aus Drittstaaten (Nicht-EWR-Bürger/innen),

die sich dauerhaft in Österreich niederlassen wollen,

müssen die Integrationsvereinbarung erfüllen.

Das bedeutet:

Vor der Einreise...

müssen Sie Deutschkenntnisse auf A1-Niveau nach-

weisen.

Nach der Einreise...

müssen Sie innerhalb von zwei Jahren Deutsch auf

A2-Niveau lernen. Um einen dauerhaften Aufenthalts-

titel zu erhalten, müssen Sie B1-Niveau erreichen.

Für die österreichische Staatsbürgerschaft…

müssen Sie ebenfalls Deutschkenntnisse auf B1-Niveau

erwerben.

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KAPITEL 2: Sprache

Deutsch lernen

Um in Österreich leben und arbeiten zu können, sind

Deutschkenntnisse unverzichtbar. Egal, ob im Super-

markt, beim Arzt oder im Beruf: Wer Deutsch spricht,

kann sich besser verständigen und kommt voran.

Auch die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben, das

Gespräch mit Freund/innen und Kolleg/innen, der

Besuch von Veranstaltungen oder Ihr Engagement in

Vereinen fällt leichter. Deutschkenntnisse sind entschei-

dend für Ihre Lebens- und Karrierechancen in Österreich.

Wichtige Informationen zum Thema Deutschlernen

finden Sie unter www.sprachportal.at. Für persönliche

Beratung rufen Sie unsere Sprachhotline unter

+43/1/715/105 12 50 an.

Wo kann ich einen

Deutschkurs besuchen?

In ganz Österreich gibt es zahlreiche Deutschkursinsti-

tute, auch der Österreichische Integrationsfonds selbst

bietet Deutschkurse an.

Auf der Website www.sprachportal.at finden Sie alle

Deutschkursanbieter in Ihrer Umgebung.

Welche Kurse bietet

der ÖIF an?

Der ÖIF bietet Deutschkurse auf zahlreichen verschie-

denen Niveaustufen an. Für Menschen, die die lateinische

Schrift nicht beherrschen, gibt es Alphabetisierungs-

kurse. Außerdem sind berufsspezifische Deutschkurse

und EDV-Kurse im Angebot. Das gesamte Kursangebot

finden Sie unter www.sprachportal.at.

Wer kann an ÖIF-Deutschkursen teilnehmen?

Die Deutschkurse des ÖIF sind speziell auf die Bedürf-

nisse von Zuwander/innen ausgerichtet. Migrant/innen,

Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte

können einen ÖIF-Deutschkurs besuchen.

ACHTUNG: Der ÖIF bietet keine Deutsch-Integrations-

kurse im Rahmen der Integrationsvereinbarung (siehe

Seite 9) an.

Welche Sprachniveaus gibt es

und was bedeuten sie?

Es gibt sechs Sprachniveaus von A1 bis C2. Das A1-Ni-

veau umfasst einfache Grundkenntnisse. Man kann be-

kannte, alltägliche Ausdrücke und sehr einfache Sätze

verstehen. A2-Niveau bedeutet, dass man selbstständig

Alltagssituationen wie Einkauf oder Arztbesuch bewälti-

gen kann. Mit Kenntnissen auf B1-Niveau versteht man

bereits Gespräche über abstraktere Themen wie Arbeit

oder Hobbies. A1, A2 und B1 sind die niedrigsten von

den insgesamt sechs Sprachniveaus des Gemein samen

Europäischen Referenzrahmens.

Mehr Informationen zu den einzelnen Sprachniveaus

finden Sie unter www.osd.at p Profile Deutsch p

Die Referenzniveaus.

InfoMit dem ÖIF-Sprachportal können Sie jederzeit nach

einem passenden Deutschkurs in Ihrer Nähe suchen,

kostenlose Deutsch-Übungen online absolvieren und

in Probetests Ihr Sprachniveau testen. Alle Informa-

tionen finden Sie unter www.sprachportal.at.

KAPITEL 3: Bildung

Kindergarten und Schule

Österreich hat ein gut entwickeltes Bildungssystem, das

für alle offen steht. Nutzen Sie diese Chancen und infor-

mieren Sie sich über die Möglichkeiten für die Ausbil-

dung Ihres Kindes.

Welche Formen der Kinderbetreuung

gibt es in Österreich?

Kinder unter drei Jahren können eine Kinderkrippe be-

suchen. Ab drei Jahren können sie in den Kindergarten

wechseln. Der Kinderhort ist in der Regel für Kinder ab

sechs Jahren. Hier werden sie nach dem Schulunterricht

betreut. Es gibt auch Kinderbetreuungsangebote von

Tagesmüttern und privaten Initiativen.

Wann und wo muss ich mein Kind

zum Kindergarten anmelden?

Sie müssen Ihr Kind am Gemeindeamt bzw. Magistrat

anmelden. Eine möglichst frühe Anmeldung ist hilfreich.

Mehr Informationen finden Sie unter www.help.gv.at p

Familie und Partnerschaft p Kinderbetreuung.

Muss mein Kind

in den Kindergarten?

Im letzten Jahr vor der Schule müssen Kinder den

Kindergarten besuchen. Diese Kindergartenpflicht gilt

für Kinder, die vor dem 1. September des jeweiligen

Jahres fünf Jahre alt werden. Sie müssen einen Kinder-

garten oder eine Kindergruppe besuchen. Dieses

Kindergartenjahr (Halbtagsbetreuung) ist verpflichtend

und daher kostenlos.

Wann muss ich mein Kind für die Schule anmelden?

Kümmern Sie sich rechtzeitig um die Schulanmeldung

Ihres Kindes. Die Anmeldung zur Schule ist von

Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Auf

www.landesschulrat.at finden Sie alle Informationen

zu Ihrem Bundesland.

Muss mein Kind in die Schule gehen?

Für alle Kinder, die dauerhaft in Österreich leben,

besteht die Schulpflicht vom 6. bis zum 15. Lebensjahr.

Das heißt: Alle Kinder müssen die Schule besuchen.

Verstöße werden streng geahndet.

Welche Schulformen gibt es in Österreich?

In den ersten vier Schuljahren: Volksschule. Vom 5. bis

8. Schuljahr: Hauptschule (HS), Neue Mittelschule (NMS)

oder allgemein bildende höhere Schule (AHS). Ab dem

9. Schuljahr: Polytechnische Schule oder Weiterbesuch

einer mittleren oder höheren Schule. Mehr Informationen

finden Sie unter www.bmukk.gv.at p Bildung, Schulen

p Bildungs wesen in Österreich.

InfoDie Schulferien sind von Bundesland zu Bundesland

unterschiedlich geregelt. Die genauen Ferienzeiten für

Ihr Bundesland finden Sie unter www.bmukk.gv.at p

Schulen p Beratung & Service p Ferien.

WIcHTIG: Es ist nicht erlaubt, Ihre Kinder außerhalb

der Ferien aus dem Unterricht zu nehmen. Sollte das

aus einem wichtigen Grund notwendig sein, informieren

Sie so früh wie möglich den/die Schulleiter/in!

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Bildung

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ÖIF

Bildung

Studieren inÖsterreich

Alle Statistiken zeigen: Je höher die Bildung, desto besser

die Einkommens- und Karrierechancen. Informieren Sie

sich über die Voraussetzungen für Ihr Studium in Öster-

reich!

Wo kann ich in Österreich studieren?

Österreich verfügt über ein breites Angebot an Studien-

möglichkeiten. Es gibt aktuell rund 60 verschiedene

Universitäten, Fachhochschulen und Privatuniversitäten

in ganz Österreich. An den österreichischen Hochschulen

gilt das Bologna-System der Europäischen Union. Stu-

dien gliedern sich in der Regel in Bachelor-, Master- und

PhD-Studien. Insgesamt werden über 800 verschiedene

Studien angeboten.

Muss ich Studiengebühren bezahlen?

Österreichische Staatsbürger/innen, EU-Bürger/innen

und Konventionsflüchtlinge zahlen keine Studienge-

bühren, wenn sie die Regelstudiendauer pro Studien-

abschnitt um nicht mehr als zwei Semester (Universität)

bzw. ein Semester (Pädagogische Hochschule) über-

schreiten. Ausländische Studierende aus Drittstaaten

müssen pro Semester 726,72 Euro bezahlen. Studierenden

aus bestimmten Staaten werden die Studiengebühren

erlassen. Eine Liste dieser Staaten und mehr Informatio-

nen zum Thema finden Sie unter www.bmwf.gv.at p

Studierende p Studieren in Österreich p Informationen

für Studierende p Studienbeiträge.

Welche Fördermöglichkeiten gibt es?

Österreichische Studierende sowie gleichgestellte

Ausländer/innen und Staatenlose können in Österreich

Studienbeihilfe beziehen. Voraussetzungen dafür sind

soziale Bedürftigkeit sowie ein guter Studienerfolg.

Hervorragende Studienleistungen können außerdem –

unabhängig von der sozialen Bedürftigkeit – mit einem

Leistungsstipendium gefördert werden. Mehr Informa-

tionen dazu finden Sie auf www.stipendium.at.

Wie kann ich mich als Erwachsene/r weiterbilden?

In Österreich gibt es ein breites Angebot an Erwachsenen-

bildung. Viele Angebote können auch berufsbegleitend

genutzt werden. Mehr Informationen finden Sie unter

www.erwachsenenbildung.at, www.vhs.or.at, www.bfi.at

oder www.wifi.at.

InfoDie ÖIF-Informationsbroschüre „Studieren & Arbeiten

in Österreich“ liefert wichtige Infos für Studierende

aus Drittstaaten und informiert über Aufenthaltsrecht

für Studierende aus Drittstaaten, das Arbeiten wäh-

rend des Studiums sowie die Arbeitssuche nach dem

Studienabschluss. Mehr Informationen erhalten Sie

unter www.integrationsfonds.at p Publikationen p

Informationsbroschüren für Zuwander/innen.

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Bildung

Anerkennung von Abschlüssen

Viele Migrant/innen kommen bereits mit guten Qualifi-

kationen nach Österreich, lassen sich ihre Ausbildung in

Österreich aber nicht anerkennen. Informieren Sie sich

über die verschiedenen Möglichkeiten der Anerkennung

ihres Bildungsabschlusses und ihrer Berufsausbildung!

Wo kann ich Schulzeugnisse

anerkennen lassen?

Damit Ihre Schulzeugnisse in Österreich als gleichwertig

anerkannt werden, müssen sie vom Unterrichtsministerium

geprüft und mit dem österreichischen Bildungssystem

verglichen werden. Es kann sein, dass Sie einzelne

Prüfungen nachholen müssen.

Mehr Informationen dazu finden Sie unter

www.bmukk.gv.at p Bildung/Schulen p Unterricht

und Schule p Nostrifizierung ausländischer Zeugnisse.

Wo kann ich meinen Schulabschluss

anerkennen lassen?

Für die Anerkennung von Reifezeugnissen ist das Wis-

senschaftsministerium zuständig. Es gibt verschiedene

Staaten, deren Reifezeugnisse automatisch anerkannt

werden. Eine Liste und weitere Informationen finden Sie

unter: www.bmwf.gv.at p Studierende p Academic

Mobility p ENIC NARIC AUSTRIA p FAQ p Anerken-

nung von Reifezeugnissen.

Wo kann ich meinen Hochschulabschluss

anerkennen lassen?

Für die Anerkennung Ihres Studienabschlusses müssen

Sie einen Antrag an einer österreichischen Universität

bzw. Fachhochschule oder bei der zentralen Informati-

onsstelle ENIC NARIC des Wissenschaftsministeriums

stellen. Auch bei Hochschulabschlüssen gibt es Abkom-

men zwischen Österreich und anderen Staaten, die eine

Anerkennung Ihres Diploms vereinfachen. Information,

Anlaufstellen und Beratungsmöglichkeiten dazu finden

Sie unter www.nostrifizierung.at.

Wo kann ich meine Berufsausbildung

anerkennen lassen?

Es gibt für die unterschiedlichen Berufssparten ver-

schiedene Stellen, die für die Anerkennung der jeweili-

gen Berufsausbildung zuständig sind. Einen einfachen

Überblick über alle zuständigen Einrichtungen finden

Sie unter www.berufsanerkennung.at.

Je höher die Bildung, desto besser die Einkommens- und Karrierechancen.

KAPITEL 4: Arbeit und Beruf

Arbeiten in Österreich

Österreich ist ein wirtschaftlich erfolgreiches Land.

Arbeitnehmer/innen bilden mit ihrer Leistung das Fun-

dament dieses Erfolgs. Informieren Sie sich über die Job-

und Karrierechancen in Österreich und bringen Sie Ihr

Potenzial erfolgreich in den österreichischen Arbeits-

markt ein.

Darf ich in Österreich arbeiten?

Ob Sie in Österreich arbeiten dürfen oder ob Sie mögli-

chen Beschränkungen unterliegen, hängt von Ihrem

Aufenthaltsstatus ab. Mehr Informationen dazu finden

Sie unter www.ams.at p Arbeitssuchende p Auslän-

derInnen p Einreise, Aufenthalt, Arbeitspapiere.

Welche Arten von

Anstellungen gibt es?

In Österreich gibt es verschiedene Arten von Beschäfti-

gungen und Verträgen. Sie unterscheiden sich in Art

und Umfang in Bezug auf die soziale Absicherung.

Sie können als Angestellte/r in Teilzeit oder Vollzeit

arbeiten. Als freie/r Dienstnehmer/in sind Sie nicht fix

angestellt, sondern werden nach Stunden bezahlt.

Mehr Informationen zu den Beschäftigungsformen

finden Sie unter www.migration.gv.at p Leben und

Arbeiten in Österreich p Arbeiten.

Wer unterstützt mich bei der Arbeitssuche?

Das Arbeitsmarktservice (AMS) unterstützt Sie bei der

Suche nach einer Arbeitsstelle oder einer Lehrstelle. Das

AMS hilft Ihnen auch, wenn Sie einen Job haben, aber

eine berufliche Veränderung planen. Mehr Informa-

tionen dazu finden Sie unter www.ams.at. Auch das

ÖIF-Jobcenter in Wien unterstützt Sie bei der Jobsuche.

Mehr Informationen dazu unter

www.integrationsfonds.at p Habibi p Habibi-Jobcenter

Wohin wende ich mich, wenn ich Probleme

mit meinem Arbeitgeber habe?

Die Arbeiterkammer berät Sie in Fragen zum Arbeits-

recht. Kontaktieren Sie dazu die Arbeiterkammer in

Ihrer Nähe. Alle Kontaktadressen finden Sie unter

www.arbeiterkammer.at p Kontakt.

Muss ich mich selbst versichern?

Als Angestellte/r und freie/r Dienstnehmer/in werden

Sie von Ihrem Arbeitgeber versichert und bezahlen

automatisch für Ihre Sozialversicherung.

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Arbeit und Beruf

Bringen Sie Ihr Potenzial erfolgreich in den österreichischen Arbeitsmarkt ein.

Das heißt, dass Sie kostenlos zum Arzt gehen können,

Arbeitslosengeld bekommen, wenn Sie Ihren Job verlie-

ren und in höherem Alter Anspruch auf eine Pension

haben. Wenn Sie einen Werkvertrag haben, müssen Sie

sich selbst bei der Versicherung anmelden und die Bei-

träge bezahlen. Wenn sie weniger als 386,50 Euro im

Monat (Stand 2013) verdienen, liegen Sie unter der Ge-

ringfügigkeitsgrenze und sind nur teilversichert. Auch

in diesem Fall müssen Sie sich selbst um Ihre Kranken-

versicherung kümmern.

Muss ich Steuern bezahlen?

Wenn Sie als Angestellte/r arbeiten – das heißt un-

selbstständig arbeiten – ist das Abführen der Lohn-

steuer Pflicht des Arbeitgebers. Diese Steuer wird von

Ihrem Arbeitgeber direkt an das Finanzamt weitergelei-

tet. Die Höhe der Lohnsteuer hängt von Ihrem Einkom-

men ab. Wenn Sie freie/r Dienstnehmer/in sind, mit

Werkvertrag oder als Selbstständige/r arbeiten, müssen

Sie Einkommensteuer bezahlen. Sie müssen jedes

Jahr selbstständig eine Einkommensteuererklärung

ans Finanzamt schicken. Mehr Informationen zum

Thema Steuern finden Sie unter

www.bmf.gv.at p Steuern p Tipps für die Arbeit-

nehmerveranlagung 2011 p Allgemeines zu Lohn-

und Einkommenssteuer.

Ich möchte mich selbstständig machen.

Wo kann ich mich beraten lassen?

Sie haben eine Geschäftsidee, möchten einen Betrieb

übernehmen oder Franchising betreiben? Vor der

Gründung können Sie sich durch das Gründerservice

der Wirtschaftskammer beraten lassen. Mehr Informa-

tionen dazu unter www.gruenderservice.at

und www.mingo.at.

Sie haben eine abgeschlossene Ausbildung,

aber Schwierigkeiten bei der Jobsuche?

Dann könnte „Mentoring für MigrantInnen“ das Richtige

für Sie sein: Erfahrene Persönlichkeiten aus der Wirt-

schaft – Mentor/innen – unterstützen gut qualifizierte

Migrant/innen – Mentees – sechs Monate lang bei der

Integration in den Arbeitsmarkt. Das Projekt wird in allen

Bundesländern angeboten. Mehr Informationen dazu

finden Sie unter www.integrationsfonds.at/mentoring.

Info Es ist in Österreich üblich, bei einer längerfristigen

Beschäftigung einen Vertrag abzuschließen. Sie sollten

darauf bestehen, einen schriftlichen Vertrag zu bekom-

men. So sind Sie im Fall von Streitigkeiten mit Ihrem

Arbeitgeber bzw. Ihrer Arbeitgeberin abgesichert.

Arbeit und Beruf

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Gesundheit und Familie

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ÖIF

KAPITEL 5: Gesundheit und Familie

Krankenversicherung, Arztbesuch und Pflege

Österreich hat ein im internationalen Vergleich exzellentes

Gesundheitssystem. Insgesamt rund 280 öffentliche

Krankenanstalten stehen Ihnen in ganz Österreich zur

Verfügung. Krankenhausaufenthalte, Besuche bei Arzt

oder Ärztin und eine Vorsorgeuntersuchung pro Jahr

werden durch Ihre Krankenversicherung gedeckt.

Bin ich krankenversichert?

In Österreich muss jeder arbeitende Mensch versichert

sein (Pflichtversicherung). Wie Sie versichert sind, ent-

scheidet Ihr Arbeitsverhältnis (siehe p „Muss ich mich

selbst versichern?“, Seite 17). Minderjährige und Studie-

rende können sich bei ihren Eltern mitversichern, Ehe-

partner/innen können ebenfalls mitversichert werden.

Mehr Informationen dazu finden Sie unter

www.sozialversicherung.at.

Wie kann ich meine Frau, meinen Mann,

mein Kind krankenversichern?

Angehörige, die selbst nicht versichert sind und mit

Ihnen im Familienverband leben, können Sie bei sich

mitversichern. Mehr Informationen dazu finden Sie unter

www.sozialversicherung.at p Service p Für Versi-

cherte p Online-Ratgeber p Ratgeber Mitversiche-

rung von Angehörigen.

Was ist mit der Krankenversicherung abgedeckt?

Ihre Krankenversicherung deckt ärztliche Hilfe, Spitals-

aufenthalte, Hauskrankenpflege, Rehabilitation, die

Verabreichung von Medikamenten oder die Anschaffung

von Heilbehelfen (z.B. Rollstuhl) ab. Nicht abgedeckt

sind Besuche bei einem Wahlarzt.

Wo bekomme ich eine E-card?

Jede/r Versicherte erhält eine E-Card. Die E-Card wird

Ihnen automatisch per Post zugeschickt. Die erstmalige

Ausstellung der E-Card ist kostenlos. Ihr/e Arbeitgeber/

in hebt jährlich 10 Euro als Serviceentgelt ein. Weitere

Informationen erhalten Sie unter www.chipkarte.at.

Wo gilt die E-card?

Die E-Card gilt bei Vertragsärzt/innen (Zahn-, Fach-

oder Praktischer Arzt bzw. Ärztin), jeder Versicherungs-

einrichtung, in den Einrichtungen der Sozialversicherung,

im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung und für Unter-

suchungen im Rahmen des Mutter-Kind-Passes.

Wohin gehe ich, wenn ich Beschwerden habe?

In Österreich ist es – außer in Notfällen – nicht üblich,

ein Krankenhaus aufzusuchen. Gehen Sie für reguläre

Untersuchungen zu Hausarzt oder -ärztin. Dort werden

Sie, wenn nötig, zu Fachärzt/innen oder in ein Kranken-

haus überwiesen. Auf www.praxisplan.at finden Sie die

für Ihre Anforderungen richtige ärztliche Versorgung.

Was ist eine Vorsorgeuntersuchung?

Eine Vorsorgeuntersuchung macht man, ohne akute

Beschwerden zu haben. Sie dient der möglichst frühen

Erkennung und Vorbeugung von Krankheiten. Jede Per-

son über 18 Jahre kann einmal pro Jahr eine kostenlose

Untersuchung in Anspruch nehmen. Sie können Ihre

Vorsorgeuntersuchung bei niedergelassenen Ärzt/

innen, Ambulatorien der Krankenversicherungsträger

und in Wien bei der MA 15 machen. Mehr Informationen

dazu finden Sie unter www.gesundheit.gv.at p

Gesundheitsvorsorge p Vorsorgeuntersuchung.

Welche Nummer wähle ich im Notfall?

Rufen Sie im Notfall die kostenlose Telefonnummer

144 an – ohne Vorwahl. Sie werden zur nächsten

Rettung verbunden. Diese Nummer ist in ganz

Österreich kostenlos. Sie erreichen sie auch von öffentli-

chen Telefonzellen, ohne Geld einzuwerfen, und von

Mobiltelefonen ohne SIM-Karte. Neben dem Rettungs-

notruf (144) gibt es auch den Polizei-Notruf unter 133

und den Feuerwehr-Notruf unter 122. In allen europäi-

schen Ländern steht der einheitliche Notruf unter der

Nummer 112 zur Verfügung.

InfoNehmen Sie Ihre E-card zu jedem Besuch bei Arzt

oder Ärztin mit! Auf ihr sind alle Daten gespeichert,

die der Arzt oder die Ärztin von Ihnen braucht.

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Gesundheit und Familie

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Gesundheit und Familie

In Österreich gibt es verschiedene Beratungs- und

Informationsstellen für den Sozialbereich – von der

Pflege und Betreuung älterer Menschen oder der

Förderung von Behinderten bis hin zum Angebot für

Frauen, die Opfer familiärer Gewalt wurden.

Wo bekomme ich Informationen zur Pflege

von älteren und behinderten Menschen?

Wenn Sie Ihre Angehörigen nicht selbst pflegen können,

bieten Hilfsdienste professionelle Unterstützung für die

Betreuung zu Hause an. Wer pflegebedürftig ist, hat

unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf

Pflegegeld. Mehr Informationen dazu finden Sie unter

www.pflegedaheim.at p Service p Beratung.

Wo finde ich Informationen zu

Angeboten für Behinderte?

Informationen zu Themen wie Behindertenausweisen,

Bildungsmöglichkeiten und Beihilfen für Menschen mit

Behinderung finden Sie unter www.help.gv.at p Behin-

derung. Für Fragen zur Gleichstellung von Menschen

mit Behinderung wenden Sie sich an die kostenlose

Hotline 0800 201 611.

Ich bin schwanger. Was muss ich wissen?

Sie haben ein Anrecht auf Mutterschutz während der

letzten acht Wochen vor der Entbindung und acht Wo-

chen nach der Entbindung. Sie können während dieser

Zeit beispielsweise nicht entlassen werden und sind vor

schädlichen Arbeitsbedingungen geschützt. Der Mutter-

schutz gilt unabhängig von Staatsbürgerschaft, Dauer

des Dienstverhältnisses und Ihrer Arbeitszeit. Nach dem

Mutterschutz gibt es verschiedene Möglichkeiten von

Karenz. Während der Karenz erhalten Sie Kinderbetreu-

ungsgeld. Mehr Informationen finden Sie unter www.

bmwfj.gv.at p Familie p Finanzielle Unter stützungen

InfoDer Mutter-Kind-Pass schreibt wichtige ärztliche Un-

tersuchungen während der Schwangerschaft und bis

zum 5. Lebensjahr des Kindes vor. Diese Untersuchungen

sind kostenlos (Ausnahme: Wahlärzt/innen). Sie be-

kommen den Mutter-Kind-Pass bei Ihrem Arzt bzw.

Ihrer Ärztin, der/die die Schwangerschaft feststellt.

Mehr Informationen zum Mutter-Kind-Pass unter www.

gesundheit.gv.at p Eltern & Kind p Mutter-Kind-Pass.

Österreich hat ein im internationalen Vergleich exzellentes Gesundheitssystem.

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Wohnen und Finanzen

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KAPITEL 6: Wohnen und Finanzen

Miete und EigentumZu Ihrer erfolgreichen Integration in Österreich gehört,

dass Sie eine geeignete Wohnung für sich und Ihre

Familie finden. Der private Wohnungsmarkt, aber auch

Gemeinden und gemeinnützige Bauvereinigungen stel-

len vielleicht das für Sie passende Wohnangebot zur

Verfügung.

Wo kann ich eine Wohnung finden?

Informationen über freie private Wohnungen erhält man

in Tageszeitungen, bei Immobilienmakler/innen und auf

diversen Internetseiten. Beachten Sie: Wenn Ihnen ein/e

Makler/in eine Wohnung vermittelt, müssen Sie ihm/ihr

Provision zahlen. Die Provision kann bis zu zwei Monats-

mieten (brutto) betragen.

Viele Städte und Gemeinden stellen günstige Wohnun-

gen zur Verfügung. Die Voraussetzungen, um sich für

eine solche Wohnung vormerken zu lassen, variieren

aber stark. Mehr Informationen zu Gemeindewohnungen

finden Sie unter www.help.gv.at p Bauen und Wohnen

p Wohnen p Gemeindewohnung.

Ich bin neu in eine Wohnung eingezogen,

wo muss ich mich melden?

Sie müssen sich innerhalb von drei Tagen nach Ihrem

Einzug beim für Sie zuständigen Gemeindeamt oder

Magistrat anmelden. Dann erhalten Sie einen Meldezettel

(Meldebestätigung). Mehr Informationen zur An- und

Abmeldung finden Sie unter www.help.gv.at p Bauen

p Wohnen p An-/Abmeldung des Wohnsitzes.

Ich habe ein Radio / einen Fernseher.

Muss ich Gebühren zahlen?

Wenn Sie ein Radio- oder Fernsehgerät haben oder

Fernsehen und Radio übers Internet empfangen

können, müssen Sie Rundfunk- bzw. Fernsehgebühren

zahlen. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Sie

von den Rundfunkgebühren befreit. Mehr Informationen

zu Anmeldung und Gebühren finden Sie unter

www.gis.at.

Wo kann ich Strom, Gas und Heizung anmelden?

In Österreich gibt es 130 unterschiedliche regionale und

überregionale Strom- und Gasanbieter. Sie können den

Anbieter selbst aussuchen bzw. wechseln. Mehr Infor-

mationen dazu finden Sie unter www.e-control.at p

Konsumenten.

Welche Arten von Mietverträgen gibt es?

In Österreich gibt es unbefristete und befristete Miet-

verträge. Wenn Sie einen befristeten Mietvertrag haben,

heißt das, dass Sie zu einem bestimmten Zeitpunkt aus-

ziehen bzw. den Vertrag erneuern müssen.

Als Hauptmieter/in mieten Sie selbst eine Wohnung an.

Als Untermieter/in wird Ihnen vom Hauptmieter bzw.

der Hauptmieterin eine Wohnung oder der Teil einer

Wohnung weitervermietet.

Was ist eine Kaution?

Wenn Sie neu in eine Wohnung einziehen, müssen Sie

Kaution für mögliche Schäden am Mietobjekt zahlen.

Die Höhe der Kaution beträgt üblicherweise drei Brutto-

monatsmieten (Nettomiete plus Betriebskosten und 10

Prozent Umsatzsteuer). Die Kaution erhalten Sie, wenn

keine groben Schäden an der Wohnung entstehen, nach

Ihrem Auszug wieder zurück.

ACHTUNG: Überprüfen Sie den Zustand der Wohnung,

bevor Sie den Mietvertrag unterschreiben und melden

Sie bestehende Schäden!

Mehr Informationen zu Kosten bei der Anmietung finden

Sie unter www.migration.gv.at p Leben und Arbeiten

in Österreich p Wohnen p Anfangskosten von Miet-

wohnungen.

Ich möchte ein Haus oder eine Wohnung kaufen.

Was muss ich beachten?

Viele Menschen entscheiden sich, eine Wohnung oder

ein Haus zu kaufen, statt zu mieten. Als Wohnungsei-

gentümer fallen nur die Betriebskosten (Wasserkosten,

Rauchfangkehrung, Müllabfuhr, Aufwendung für Haus-

reinigung, Lift kosten o.ä.) sowie Instandhaltungskosten

(Reparaturen) an. Prüfen Sie vor dem Kauf Ihre finanzi-

ellen Möglichkeiten und prüfen Sie aktuelle Finanzie-

rungsangebote verschiedener Banken. Wenn Sie

unsicher sind, lassen Sie den Vertrag, bevor Sie ihn un-

terschreiben, von einem Anwalt oder Notar überprüfen.

Ich möchte ein Haus bauen.

Was muss ich beachten?

Wenn Sie als Ausländer/in ein Grundstück kaufen möch-

ten, um z.B. ein Haus zu bauen, benötigen Sie eine Ge-

nehmigung. Das Genehmigungsverfahren dauert in der

Regel zwei bis drei Monate und ist in jedem Bundes land

unterschiedlich geregelt. Wenden Sie sich vor der An-

tragsstellung direkt an die zuständige Grundverkehrsbe-

hörde. Mehr Informationen finden Sie unter www.

migration.gv.at p Leben und Arbeiten in Österreich p

Wohnen p Wohnungseigentum.

Ich habe Probleme mit meinem/r Vermieter/in

oder brauche andere rechtliche Auskunft.

Wo kann ich mich beraten lassen?

Die Arbeiterkammer berät Sie in Ihrer Nähe kostenlos

zum Mietrecht. Mehr Informationen finden Sie unter

www.arbeiterkammer.at p Beratung p Konsumenten-

schutz p Bauen & Wohnen.

Beratung bieten Ihnen auch die Mietervereinigung und

der Mieterschutzverband Österreich, in beiden Vereinen

müssen Sie allerdings einen Mitgliedsbeitrag bezahlen.

Mehr Informationen finden Sie unter www.mieterverei-

nigung.at bzw. www.mieterschutzverband.at.

Gibt es Unterstützungsmöglichkeiten

für Mietkosten?

Wenn Sie Probleme haben, Heizkosten oder Ihre Miete

zu bezahlen, gibt es die Möglichkeit, Wohnbeihilfe zu

beantragen. Diese Förderung wird von den Bundeslän-

dern gewährt, die Regelungen sind unterschiedlich.

Mehr Informationen zur Wohnbeihilfe in Ihrem Bundes-

land finden Sie unter www.help.gv.at p Bauen und

Wohnen p Wohnen p Förderung und Finanzierungen

in den Bundesländern.

InfoAcHTUNG! Melden Sie sich nach einem Umzug inner-

halb von drei Tagen bei Ihrem zuständigen Gemeinde-

amt oder Magistrat an. Bewahren Sie die Meldebestä ti-

gung auf, sie ist für viele Behördengänge notwendig.

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Wohnen und Finanzen

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Wohnen und Finanzen

Bankkonto und Steuerinformation

Wofür brauche ich ein Bankkonto?

Mit der Eröffnung eines Bankkontos kann Ihr Gehalt

direkt auf Ihr Konto überwiesen werden, Sie erhalten

außerdem eine Bankomatkarte, mit der Sie an Geldauto-

maten Bargeld abheben oder direkt im Geschäft bar-

geldlos zahlen können. Mit einem Dauerauftrag von

Ihrem Konto kann in festgelegten Intervallen ein be-

stimmter Betrag (z.B. Ihre Miete) auf ein anderes Konto

überwiesen werden. Jede Bank bietet unterschiedliche

Konto-Pakete. Informieren Sie sich über die Kosten, die

sich von Bank zu Bank unterscheiden können.

Wo kann ich mich über Steuern informieren?

In Österreich gibt es verschiedene Arten von Steuern.

Als Arbeitnehmer/in bzw. als Selbstständige/r zahlen

Sie Lohnsteuer bzw. Einkommensteuer (siehe S. 18). Die

Mehrwertsteuer (10 bzw. 20 Prozent) wird automatisch

auf jede Rechnung aufgeschlagen und besteuert den

Austausch von Lieferungen und Leistungen. Wichtige

Informationen zu Ihrer Steuer erhalten Sie online unter

finanzonline.bmf.gv.at bzw. unter www.bmf.gv.at p

Steuern.

Wo erhalte ich einen Kredit?

Banken bieten Ihnen verschiedene Kredite an, die sich

in Höhe und Laufzeit unterscheiden. Vergleichen Sie die

Angebote und lassen Sie sich die Rahmenbedingungen

genau erklären – etwa was passiert, wenn Sie mit der

Kreditrückzahlung in Verzug geraten oder den Kredit-

betrag vorzeitig zurückbezahlen möchten. Geben Sie

Acht, wenn Sie Ihr Konto überziehen: Geld, das Sie sich

auf diesem Weg von der Bank ausborgen, muss mit

hohen Zinsen zurückgezahlt werden.

Ich habe Schulden, wo kann ich mich beraten lassen?

Schulden können zu einem großen Problem werden,

wenn Sie sich nicht rechtzeitig darum kümmern. Wer

seine Miete nicht bezahlt, kann seine Wohnung verlieren.

Auch Strom und Gas werden nicht geliefert, wenn Sie

mit der Zahlung zu sehr in Rückstand geraten. Verein-

baren Sie einen Termin bei einer Beratungsstelle, etwa

der Schuldnerberatung in Ihrem Bundesland.

Mehr Informationen dazu finden Sie unter

www.schuldnerberatung.at

InfoBevor Sie ein Bankkonto oder ein Sparbuch eröffnen

oder einen Kreditvertrag unterschreiben, informieren

Sie sich genau über die Konditionen der verschiede-

nen Banken, die sich teils stark unterscheiden können.

Unter www.bankenrechner.at finden Sie einen Ver-

gleich der verschiedenen Bankkonditionen.

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Kultur und Freizeit

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KAPITEL 7: Kultur und Freizeit

Kulturelles Angebot und Freizeit

Österreich bietet Ihnen zahlreiche Möglichkeiten zur

Freizeitgestaltung: Neben Museum, Theater und Oper

gibt es verschiedenste Möglichkeiten, sich sportlich zu

betätigen, die Natur zu genießen oder sich in ehren-

amtlicher Arbeit zu engagieren.

Welches kulturelle Angebot bietet Österreich?

In ganz Österreich gibt es unzählige Museen und Aus-

stellungsräume. Sie reichen von Bildender Kunst über

Fotografie bis zu Design, Natur und Technik. Mehr Infor-

mationen und eine Liste aller Museen finden Sie unter

www.museum.at.

Es gibt in ganz Österreich eine Vielzahl an Theatern, Ka-

baretts und Kleinkunstbühnen. Auch ein breites musika-

lisches Angebot hat in Österreich lange Tradition.

International besonders bekannt sind die Wiener Phil-

harmoniker. Informationen dazu finden Sie unter: www.

austria-info.atp Planen p Kunst & Kultur in Öster-

reich.

Welche wichtigen Fernsehanstalten gibt es?

Der ORF (Österreichischer Rundfunk) ist die größte

TV-Anstalt Österreichs. Neben dem ORF gibt es Privat-

sender wie Puls 4, ATV und Servus TV. Um Fernsehen

zu können, brauchen Sie entweder einen digitalen

Antennenempfang (DVBT), Kabel- oder Satellitenan-

schluss. Außerdem müssen Sie Rundfunkgebühr

(GIS siehe Seite 23) bezahlen. Mehr Informationen

finden Sie unter www.gis.at. Ausgewählte Sendungen

des ORF können Sie auch im Internet unter

www.tvthek.orf.at ansehen.

Welche wichtigen Radiosender gibt es?

In Österreich gibt es zahlreiche öffentliche, aber auch

private Radiosender. Die Frequenzen, unter denen Sie

Radiosender empfangen können, sind von Ort zu Ort

unterschiedlich. Mehr Informationen zu den Radiofre-

quenzen in Österreich finden Sie unter www.rtr.at p

Medien p Verzeichnisse p Frequenzbücher

Welche wichtigen Tageszeitungen gibt es?

Zeitungen spielen eine wichtige Rolle im öffentlichen

Leben in Österreich.

Derzeit gibt es insgesamt 18 Tageszeitungen, darunter

15 Kauf- und drei Gratiszeitungen. In ganz Österreich

erscheinen folgende Tageszeitungen, die Sie auch

online abrufen können: Heute (www.heute.at), Kurier

(www.kurier.at), Kronen Zeitung (www.krone.at),

Österreich (www.oe24.at), Die Presse (diepresse.com),

Der Standard (derstandard.at), Wiener Zeitung

(www.wienerzeitung.at) und Wirtschafts blatt (www.

wirtschaftsblatt.at). Regional erscheinen folgende

Tageszeitungen: Kleine Zeitung Kärnten/Steiermark

(www.kleinezeitung.at), Oberösterreichische Nachrichten

(www.nachrichten.at), Tiroler Tageszeitung (www.tt.com),

Salzburger Nachrichten (www.salzburg.com) und Vor-

arlberger Nachrichten (www.vol.at). Darüber hinaus

gibt es zahlreiche bundesweite und regionale Wochen-

zeitungen und Magazine.

Wo kann ich Sport machen?

Sportvereine bieten eine gute Möglichkeit, körperlich

fit zu bleiben und zugleich rasch neue Kontakte zu

knüpfen und Einheimische kennenzulernen. Die Palette

der Sportarten ist breit gefächert: von Fußball über

Gymnastik bis hin zum österreichischen „Nationalsport“

Skifahren. Den richtigen Sportverein finden Sie unter

www.bso.or.at / www.askoe.at / www.sportunion.at /

www.asvoe.at.

Wo kann ich mich ehrenamtlich engagieren?

Österreich ist für seine Tradition ehrenamtlicher Tätig-

keit bekannt. 61 Prozent der Österreicher/innen geben

an, ehrenamtlich aktiv zu sein. Es gibt zahlreiche Vereine

und Organisationen, in denen Sie oder Ihre Kinder sich

einbringen können: etwa Rotes Kreuz, die Caritas, die

Volkshilfe, das Hilfswerk, die Freiwillige Feuerwehr,

verschiedene Sportvereine oder die Pfadfinder/innen

Österreich. Mehr Informationen zu den einzelnen

Organisationen finden Sie unter

www.zusammen-oesterreich.at p Organisationen.

Wie kann ich mich im Umweltschutz einbringen?

Der Schutz der Umwelt ist in Österreich ein besonders

wichtiges Thema. Korrekte Mülltrennung trägt dazu bei,

die Natur sauber zu halten. Mehr Informationen zur

Mülltrennung finden Sie unter: www.richtigsammeln.at.

InfoTipp! Werden Sie Mitglied in einem Sportverein oder

einer anderen ehrenamtlichen Organisation. So finden

Sie schnell Anschluss an die einheimische Bevölkerung

und können den Verein bzw. die Organisation mit

Ihren eigenen Erfahrungen bereichern.

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Telefonnummern und Links

Die wichtigsten Telefonnummern und Links auf einen Blick

Notruf

Rettung 144

Feuerwehr 122

Polizei 133

Frauennotruf 0800 222 555

Aufenthalt

Aufenthaltstitel und Rot-Weiß-Rot-Karte

www.migration.gv.at

www.help.gv.at

Integrationsvereinbarung und Sprache

www.sprachportal.at

Sprachniveaus nach dem Europäischen Referenzrahmen:

http://www.osd.at/default.aspx?SIid=25&LAid=1

Bildung

Kindergarten und Schule

Kinderbetreuung / Kindergarten: www.help.gv.at

Österreichisches Schulsystem: www.bmukk.gv.at

Schulanmeldung: www.landesschulrat.at

Studieren in Österreich

Allgemeine Information: www.bmwf.gv.at

Studieren & Arbeiten:

www.integrationsfonds.at/publikationen

Fördermöglichkeiten: www.studium.at

Anerkennung von Bildungsabschlüssen

Anerkennung von Berufsausbildung und Studium

www.berufsanerkennung.at

Arbeit und Beruf

Ausländische Arbeitnehmer/innen in Österreich:

www.ams.at, www.wirtschaftskammer.at

Steuern in Österreich: www.bmf.gv.at

Selbstständigkeit:

www.mingo.at, www.gruenderservice.at

Mentoring für MigrantInnen:

www.integrationsfonds.at/mentoring

Gesundheit und Familie

Krankenversicherung, Arztbesuch und Pflege

Krankenversicherung: www.sozialversicherung.at

Verzeichnis von Ärzt/innen: www.praxisplan.at

Vorsorgeuntersuchung: www.gesundheit.gv.at

Wohnen und Finanzen

Wohnung mieten und kaufen

An- und Abmeldung: www.help.gv.at

Allgemeines zur Anmietung: www.migration.gv.at

Probleme mit dem/der Vermieter/in:

www.arbeiterkammer.at

Bankkonto und Steuerinformation

Steuerinformation: www.bmf.gv.at/steuern

Vergleich Bankkonditionen: www.bankenrechner.at

Kultur und Freizeit

Kunst und Kultur: www.austria.info/at

Fernsehgebühren: www.gis.at

ORF: http://orf.at/uebersicht/

Sportvereine: www.bso.or.at, www.askoe.at,

www.asvoe.at, www.sportunion.at

Ehrenamtliches Engagement:

www.zusammen-oesterreich.at

Religionsfreiheit

Gesetzlich anerkannte Kirchen, Religions- und

Bekenntnisgemeinschaften: www.bmukk.gv.at

ImpressumMedieninhaber und Herausgeber: Österreichischer Integrationsfonds – Fonds zur Integration von Flüchtlingen

und Migrant/innen (ÖIF) * A-1030 Wien, Schlachthausgasse 30 * T +43/1/710 12 03-100, [email protected]

Verlags- und Herstellungsort: A-1030 Wien, Schlachthausgasse 30 * Redaktion: Österreichischer Integrationsfonds

Fotos: Getty Images/Troels Graugaard (Cover), Martin Siepmann/imagebroker/Corbis (S. 2/3), plainpicture/fStop

(S. 7), plainpicture/Johner (S. 12), plainpicture/Fancy Images (S. 17), Getty Images/Wavebreakmedia Ltd (S. 20), plain-

picture/Fancy Images (S. 25), Bundesministerium für Inneres (S. 27), Hybrid Images/cultura/Corbis (S. 29), Wien

Tourismus/Christian Stemper (S. 30/31) * Produktion: Lindenau Productions GmbH

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Überzeile

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ÜberzeileWien von oben: Am Graben