WP/StB Nicola Penkwitt Stand der ISA-Implementierung aus deutscher und europäischer Sicht.

36
WP/StB Nicola Penkwitt Stand der ISA-Implementierung aus deutscher und europäischer Sicht

Transcript of WP/StB Nicola Penkwitt Stand der ISA-Implementierung aus deutscher und europäischer Sicht.

Page 1: WP/StB Nicola Penkwitt Stand der ISA-Implementierung aus deutscher und europäischer Sicht.

WP/StB Nicola Penkwitt

Stand der ISA-Implementierung

aus deutscher und europäischer Sicht

Page 2: WP/StB Nicola Penkwitt Stand der ISA-Implementierung aus deutscher und europäischer Sicht.

2

Überblick

Europäische Entwicklungen bei der ISA-Adoption

Veränderung der Rolle des IDW Aktuelles zur ISA-Transformation

Neuerungen für die Konzernabschlussprüfung durch ISA 600

Sonstige Neuerungen aus der ISA-Transformation Beispiele zur ISA-Implementierung in Europa

Page 3: WP/StB Nicola Penkwitt Stand der ISA-Implementierung aus deutscher und europäischer Sicht.

3

Bindungswirkung der ISA nach der 8. EU-Richtlinie

Artikel 26 I der 8. EU-Richtlinie (2006) Zielsetzung: Harmonisierung der Qualität der

Abschlussprüfung in Europa Instrument: Möglichkeit für die EU-Kommission,

die direkte Anwendung der ISA bei gesetzlichen Abschlussprüfungen vorzuschreiben

Pflicht zur unmittelbaren Anwendung der ISA nur, soweit sie von der EU angenommen sind („adoption“)

Umsetzung durch Mitgliedstaaten innerhalb von zwei Jahren § 317 V und VI HGB idF des BilMoG

Page 4: WP/StB Nicola Penkwitt Stand der ISA-Implementierung aus deutscher und europäischer Sicht.

4

Ursprünglich geplanter Endorsement-Prozess (1)

Art. 26 II der 8. EU-Richtlinie (2006) Entscheidung der EU-Kommission über die

Anwendbarkeit der ISA Voraussetzungen für die Annahme

einwandfreier due process mit angemessener öffentlicher Aufsicht und Transparenz

international allgemein anerkannte Standards Beitrag zur Erhöhung der Glaubwürdigkeit und

Qualität von Abschlüssen dienen dem europäischen Gemeinwohl

Page 5: WP/StB Nicola Penkwitt Stand der ISA-Implementierung aus deutscher und europäischer Sicht.

5

Ursprünglich geplanter Endorsement-Prozess (2)

Vorbereitungen sind (fast) abgeschlossen Beendigung des Clarity-Projekts des IAASB zwei wissenschaftliche Studien

Kosten-Nutzen-Analyse (Universität Duisburg-Essen)

Vergleichbarkeit mit PCAOB-Standards (Universität Maastricht)

Öffentliche Konsultation zur ISA-Übernahme Übersetzung der ISA in alle Mitgliedssprachen

Page 6: WP/StB Nicola Penkwitt Stand der ISA-Implementierung aus deutscher und europäischer Sicht.

6

IDW zum ISA-Endorsement

Grundsätzliche Unterstützung der ISA-Übernahme Aber: Verhältnismäßige Anwendung der ISA auf

Unternehmen verschiedener Größe und Komplexität Betonung der Möglichkeit situationsspezifischer

Anpassungen der ISA im pflichtgemäßen Ermessen des Abschlussprüfers insb. bei KMU-Prüfungen und Dokumentationen

Ziel: Erzielung eines einheitlichen Verständnisses über die Anwendung der ISA vor der Endorsement-Entscheidung Gespräche mit IAASB, EU-Kommission, Aufsichtsstellen,

Nationalem Normenkontrollrat und High-Level Group

Page 7: WP/StB Nicola Penkwitt Stand der ISA-Implementierung aus deutscher und europäischer Sicht.

7

Neueste Entwicklungen auf EU-Ebene

Ankündigung eines sog. Green Paper zum Thema „Wirtschaftsprüfung“ Zielsetzung: Diskussion über Rolle und Aufsicht

von Wirtschaftsprüfern sowie mögliche Änderungen

Konzentration auf dem Prüfermarkt Bedeutung kleiner und mittelständischer WP-

Praxen Prüfung von KMU künftige Rolle der ISA in der EU

ISA-Übernahme zur Zeit offen

Page 8: WP/StB Nicola Penkwitt Stand der ISA-Implementierung aus deutscher und europäischer Sicht.

8

Rechtliche vs. faktische Bedeutung der ISA

Von EU-Übernahme unabhängiger, eigener Erstanwendungszeitpunkt in den Standards

Abschlussprüfungen für am oder nach dem 15.12.2009 beginnende Geschäftsjahre

Mitglieder im „Forum of Firms“ der IFAC Selbstverpflichtung zur ISA-Anwendung 20 internationale Netzwerke

Ausstrahlung auf übrigen Berufsstand (insb. über ISA 600)

Page 9: WP/StB Nicola Penkwitt Stand der ISA-Implementierung aus deutscher und europäischer Sicht.

9

Überblick

Europäische Entwicklungen bei der ISA-Adoption Veränderung der Rolle des IDW Aktuelles zur ISA-Transformation

Neuerungen für die Konzernabschlussprüfung durch ISA 600

Sonstige Neuerungen aus der ISA-Transformation Beispiele zur ISA-Implementierung in Europa

Page 10: WP/StB Nicola Penkwitt Stand der ISA-Implementierung aus deutscher und europäischer Sicht.

10

Das IDW als Standardsetter (1)

Status quo: Keine ausschließliche, unmittelbare Geltung der ISA bei gesetzlichen Abschluss-prüfungen

IDW als IFAC-Mitgliedsorganisation Verpflichtung zur Umsetzung der ISA in nationale

Verlautbarungen HFA: Sukzessive Transformation der Clarified ISA

aktuelle Änderung von zehn IDW PS ISA zur Formulierung des Bestätigungsvermerks in Arbeit: ISA 600 zur Konzernabschlussprüfung

Page 11: WP/StB Nicola Penkwitt Stand der ISA-Implementierung aus deutscher und europäischer Sicht.

11

Das IDW als Standardsetter (2)

Zukünftig: (nach Annahme der ISA durch die EU-Kommission) unmittelbare Geltung der ISA mit nationalen

Erweiterungen / Einschränkungen durch Gesetz oder RechtsVO

IDW PS zu nicht in ISA geregelten Prüfungs-fragen (z.B. Lagebericht, Prüfungsbericht)

IDW Verlautbarungen zu Themen außerhalb der Abschlussprüfung

Page 12: WP/StB Nicola Penkwitt Stand der ISA-Implementierung aus deutscher und europäischer Sicht.

12

Begleitung der ISA-Implementierung: Verständnis der ISA

Heranführen an die Clarified ISA neue Struktur angelsächsische Sprachkultur

Bereitstellung von ISA-Übersetzungen Einführungsaufsätze zur ISA-Transformation geplante ISA-Aufsatzreihe in der WPg Erörterung von Zweifelsfragen und

Interpretationsspielräumen Gezielte Aus- und Fortbildungsmaßnahmen

insb. für mittelständische Prüfungspraxen

Page 13: WP/StB Nicola Penkwitt Stand der ISA-Implementierung aus deutscher und europäischer Sicht.

13

Begleitung der ISA-Implementierung: Praktische Umsetzung der ISA („Tools“)

Entwicklung von Praxishilfen, insb. zur situations-spezifischen Anpassung der ISA bei der Prüfung von KMU

Fortentwicklung der IDW Praxishandbuchs zur Qualitätssicherung Kommunikation mit Softwareanbietern Prüfungsprozess Arbeitshilfen elektronisches Tool?

Page 14: WP/StB Nicola Penkwitt Stand der ISA-Implementierung aus deutscher und europäischer Sicht.

14

Überblick

Europäische Entwicklungen bei der ISA-Adoption Veränderung der Rolle des IDW Aktuelles zur ISA-Transformation

Neuerungen für die Konzernabschlussprüfung durch ISA 600

Sonstige Neuerungen aus der ISA-Transformation Beispiele zur ISA-Implementierung in Europa

Page 15: WP/StB Nicola Penkwitt Stand der ISA-Implementierung aus deutscher und europäischer Sicht.

15

ISA 600: Anwendungsbereich

Prüfung von Konzernabschlüssen Andere Prüfungen, bei denen Teilbereichsprüfer

einbezogen sind, d.h. sich ein Prüfungsteam auf die Arbeit eines anderen Prüfungsteams stützt (auch innerhalb einer WPG oder eines Netzwerks) Einzelabschlussprüfung bei Zweigniederlassungen

mit gesonderten Buchungskreisen

Page 16: WP/StB Nicola Penkwitt Stand der ISA-Implementierung aus deutscher und europäischer Sicht.

16Art. 27 AP-Richtlinie; § 317 III HGB; ISA 600

Verantwortung des Konzernabschlussprüfers

Theoretisch denkbare Ansätze, wenn Konzern- und Teilbereichsprüfer nicht identisch sind Geteilte Verantwortung (in Deutschland unzulässig) Gesamtverantwortung des Konzernabschlussprüfers

Alt. 1: Ersetzen von Teilbereichsprüfern durch den Konzernabschlussprüfer

Alt. 2: Wiederholung der Tätigkeit von Teilbereichs-prüfern durch den Konzernabschlussprüfer

Alt. 3: Einbindung des Konzernabschlussprüfers in die Tätigkeit von Teilbereichsprüfern

Page 17: WP/StB Nicola Penkwitt Stand der ISA-Implementierung aus deutscher und europäischer Sicht.

17

Abgestufte Einbindung des Konzernabschlussprüfers

Risikoorientierung: abgestufte Einbindung des Konzernabschlussprüfers (“sliding scale”) Umfang der Einbeziehung des Konzernabschluss-

prüfers ist wesentlich abhängig von der Bedeutsamkeit eines Teilbereichs der Einschätzung des Teilbereichsprüfers und

seiner Tätigkeit

Das IDW hat sich erfolgreich für die Umsetzung der abgestuften Einbindung eingesetzt. In Vorentwürfen sollte der Konzernabschlussprüfer seine Prüfungs-handlungen allein deshalb reduzieren dürfen, weil der Teilbereichsprüfer Mitglied desselben Netzwerks ist.

Page 18: WP/StB Nicola Penkwitt Stand der ISA-Implementierung aus deutscher und europäischer Sicht.

18

Abgrenzung der Teilbereiche

Teilbereiche

Bedeutsame Teilbereiche

Nicht bedeutsame Teilbereiche

Bedeutsamer Teilbereich aufgrund

wirtschaftlichen Gewichts/finanzieller

Größe

Teilbereiche mit bedeutsamen Risiken aufgrund spezifischer

Merkmale oder Umstände

Einbindung des Konzernprüfungsteams in die Arbeit des Teilbereichsprüfers

In der Regel nur analytischePrüfungshandlungen durch

Konzernprüfungsteam

Page 19: WP/StB Nicola Penkwitt Stand der ISA-Implementierung aus deutscher und europäischer Sicht.

19

Einschätzung des Teilbereichsprüfers und seiner Tätigkeit

Relevante Faktoren Maßgebliche Berufspflichten (insb. Unabhängigkeit) Fachkompetenz regulatorisches Umfeld Möglichkeit der Einbindung

Nicht per se relevanter Faktor:Mitgliedschaft in demselben Netzwerk

Page 20: WP/StB Nicola Penkwitt Stand der ISA-Implementierung aus deutscher und europäischer Sicht.

20

Anwendungsbeispiel

Dieselbe Prüfungsgesellschaft prüft den Konzernabschluss der Muttergesellschaft sowie den Einzelabschluss eines Tochterunternehmens. Die Prüfungsteams sind aber unterschiedlich.

→ Das Konzernprüfungsteam hat in Bezug auf den Teilbereichsprüfer die gleichen Pflichten zu erfüllen, als wenn der Einzelabschluss von einem anderen Prüfer geprüft worden wäre. (Gehören beide Prüfungsteams derselben Prüfungsgesellschaft an, werden diese Pflichten allerdings leichter zu erfüllen sein.)

Page 21: WP/StB Nicola Penkwitt Stand der ISA-Implementierung aus deutscher und europäischer Sicht.

21

Zwischenfazit

ISA 600… …verlangt nicht, dass der gesamte Konzern von

einer Prüfungsgesellschaft oder einem Netzwerk geprüft wird

…verlangt keine Einbindung des Konzern-abschlussprüfers in die Tätigkeit des Teilbereichs-prüfers bei nicht bedeutsamen Teilbereichen

…erlaubt nicht, dass der Konzernabschlussprüfer seine Prüfungshandlungen allein deshalb reduziert, weil der Teilbereichsprüfer derselben Gesellschaft angehört oder Mitglied desselben Netzwerks ist

Page 22: WP/StB Nicola Penkwitt Stand der ISA-Implementierung aus deutscher und europäischer Sicht.

22

Pflichten des Konzernabschlussprüfers bei bedeutsamen Teilbereichen (1)

Bestimmung von Art und Umfang der Einbindung nach pflichtgemäßem Ermessen

Mindestumfang der Einbindung bei der Risiko-beurteilung Erörterung der Geschäftstätigkeit des Teilbereichs Erörterung der Anfälligkeit des Teilbereichs für

wesentliche (beabsichtigte oder unbeabsichtigte) falsche Darstellungen

Durchsicht der Dokumentation des Teilbereichs-prüfers zu festgestellten bedeutsamen Fehler-risiken im Konzernabschluss

Page 23: WP/StB Nicola Penkwitt Stand der ISA-Implementierung aus deutscher und europäischer Sicht.

23

Pflichten des Konzernabschlussprüfers bei bedeutsamen Teilbereichen (2)

Einbindung in die Reaktionen des Teilbereichs-prüfers, wenn wahrscheinlich bedeutsame Risiken vorliegen Beurteilung der (geplanten) Prüfungshandlungen,

um den identifizierten Risiken zu begegnen Beurteilung, ob der Konzernabschlussprüfer in

diese oder weitere Prüfungshandlungen einge-bunden werden muss (abhängig vom Verständnis des Teilbereichsprüfers)

Page 24: WP/StB Nicola Penkwitt Stand der ISA-Implementierung aus deutscher und europäischer Sicht.

24

Kommunikation zwischen Konzernab-schlussprüfer und Teilbereichsprüfer

Ziel der Kommunikation Information, bevor die Tätigkeit ausgeführt wird Verbesserung der wechselseitigen Kommunikation

mit dem Teilbereichsprüfer Anforderungen des Konzernprüfungsteams müssen

rechtzeitig mitgeteilt werden und Folgendes enthalten: auszuführende Tätigkeit Verwertung dieser Arbeit Art und Inhalt der notwendigen Kommunikation

ISA enthält detailliertere Vorgaben als bisher sowieArbeitshilfen

Page 25: WP/StB Nicola Penkwitt Stand der ISA-Implementierung aus deutscher und europäischer Sicht.

25

Beurteilung der Berichterstattung des Teilbereichsprüfers durch den Konzern-abschlussprüfer

Festgestellte bedeutsame Sachverhalte müssen mit dem Teilbereichsprüfer, dem Teilbereichsmanagement oder dem Konzernmanagement besprochen werden

Es ist festzulegen, ob eine Durchsicht anderer relevanter Teile der Prüfungsdokumentation erforderlich ist

Sofern die Tätigkeit unzureichend ist, muss das Konzernprüfungsteam zusätzliche Prüfungs-handlungen festlegen und von wem diese durchzuführen sind

Page 26: WP/StB Nicola Penkwitt Stand der ISA-Implementierung aus deutscher und europäischer Sicht.

26

Überblick

Europäische Entwicklungen bei der ISA-Adoption Veränderung der Rolle des IDW Aktuelles zur ISA-Transformation

Neuerungen für die Konzernabschlussprüfung durch ISA 600

Sonstige Neuerungen aus der ISA-Transformation

Kommunikation mit dem Aufsichtsorgan Prüfung nahe stehender Personen Prüfung der Eröffnungsbilanzwerte bei Erstprüfungen

Beispiele zur ISA-Implementierung in Europa

Page 27: WP/StB Nicola Penkwitt Stand der ISA-Implementierung aus deutscher und europäischer Sicht.

27

Neuerungen bei der Kommunikation mit dem Aufsichtsorgan

Nicht nur mündliche Berichterstattung des Abschlussprüfers gegenüber dem Aufsichtsrat in der Bilanzsitzung, sondern

wechselseitige Kommunikation bereits während der Planung und Durchführung

der Prüfung (in angemessener Zeit) Austausch insb. über während der Prüfung

festgestellte bedeutsame Sachverhalte Abschließende Beurteilung, ob Kommunikation für

Prüfungszweck angemessen war

Page 28: WP/StB Nicola Penkwitt Stand der ISA-Implementierung aus deutscher und europäischer Sicht.

28

Neuerungen bei der Prüfung nahe stehender Personen (1)

Umfassende Neuregelungen Ziel: Aufmerksamkeit des Prüfers stärker auf die

mit nahe stehende Personen verbundenen Fehlerrisiken zu lenken

Neue Prüfungspflichten zur Identifikation und Beurteilung wesentlicher Fehlerrisiken Erörterung im Prüfungsteam bereits bei der

Prüfungsplanung und Verpflichtung zum Austausch

Befragungen der gesetzlichen Vertreter und anderer Personen

Page 29: WP/StB Nicola Penkwitt Stand der ISA-Implementierung aus deutscher und europäischer Sicht.

29

Neuerungen bei der Prüfung nahe stehender Personen (2)

Besondere Mitteilungs- und Prüfungspflichten, bei neu identifizierten nahe stehenden Personen

Besondere Prüfungshandlungen bei bedeutsamen Geschäftsvorfällen außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit

Prüfungshandlungen zur Erlangung ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise bei einer impliziten Aussage zur Marktüblichkeit von Geschäften

Page 30: WP/StB Nicola Penkwitt Stand der ISA-Implementierung aus deutscher und europäischer Sicht.

30

Prüfung der Eröffnungsbilanzwerte bei Erstprüfungen

Von anderem Abschlussprüfer (Vorjahresprüfer) geprüfter VorjahresabschlussDurchsicht des Prüfungsberichts des

Vorjahresprüfers und ggf. Erörterung bedeutsamer Sachverhalte mit ihm

falls hierdurch keine ausreichenden Prüfungs-nachweise

Nachweise für Eröffnungsbilanzwerte durch Prüfungshandlungen der laufenden Prüfung

spezielle Prüfungshandlungen zu Eröffnungsbilanzwerten oder

Durchsicht der Arbeitspapiere des Vorjahresprüfers

Page 31: WP/StB Nicola Penkwitt Stand der ISA-Implementierung aus deutscher und europäischer Sicht.

31

Zusammenfassung (1)

Über direkte Anwendung der ISA bei gesetzlichen Abschlussprüfungen hat EU-Kommission noch nicht entschieden, derzeit besteht keine Rechtssicherheit über ISA-Übernahme

Faktisch aber schon heute praktische Relevanz möglich (insb. in Konzernsituationen)

Reaktion des IDW noch bestehende Lücken der ISA-Transformation

schließen Implementierungsunterstützung bei Umsetzung

des risikoorientierten Prüfungsansatzes gemäß Clarified ISA / fortentwickelten IDW PS

Page 32: WP/StB Nicola Penkwitt Stand der ISA-Implementierung aus deutscher und europäischer Sicht.

32

Zusammenfassung (2)

ISA 600, der von hoher praktischer Relevanz für die Planung und Durchführung von Konzernabschlussprüfungen ist, wird derzeit in einen IDW Prüfungsstandard umgesetzt

Gesamtverantwortung des Konzernabschluss-prüfers bedeutet nicht den konzerneinheitlichen Abschlussprüfer sondern Einbindung des Konzernabschlussprüfers in die Arbeit von Teilbereichsprüfern Pflichten des ISA 600 gelten genauso bei

Teilbereichsprüfern aus demselben Netzwerk / derselben Prüfungsgesellschaft

Page 33: WP/StB Nicola Penkwitt Stand der ISA-Implementierung aus deutscher und europäischer Sicht.

33

Überblick

Europäische Entwicklungen bei der ISA-Adoption Veränderung der Rolle des IDW Aktuelles zur ISA-Transformation

Neuerungen für die Konzernabschlussprüfung durch ISA 600

Sonstige Neuerungen aus der ISA-Transformation Beispiele zur ISA-Implementierung in Europa

Page 34: WP/StB Nicola Penkwitt Stand der ISA-Implementierung aus deutscher und europäischer Sicht.

34

ISA-Implementierung in UK/Irland

APB (UK and Ireland) „an audit is an audit“ Übernahme in nationale Prüfungsstandards

ISA: Geschäftsjahre, die am oder nach dem 15.12.2004 beginnen

Clarified ISA: Geschäftsjahre, die am oder nach dem 15.12.2010 beginnen

Implementierungshilfen, z.B. ICAEW Arbeitsgruppen Roadshows, Roundtables Praxishinweise (z.B. ISA 550, ISA 600) Clarified ISA Coaching

Page 35: WP/StB Nicola Penkwitt Stand der ISA-Implementierung aus deutscher und europäischer Sicht.

35

ISA-Implementierung in den Niederlanden

Royal NIVRA (Niederlande) „an audit is an audit“ Umsetzung der ISA in den nationalen Prüfungsstandards Übernahme der Clarified ISA in 2010

für die Prüfung von Geschäftsjahren, die am oder nach dem 15.12.2010 beginnen

Verpflichtendes ISA-Training für Mitglieder Implementierungshilfen, z.B.

Übersetzung der Clarified ISA Aufsätze SMP-Handbook ggf. Übersetzung des IFAC SMP ISA-Guide

Page 36: WP/StB Nicola Penkwitt Stand der ISA-Implementierung aus deutscher und europäischer Sicht.

36

ISA-Implementierung in Belgien

IBR-IRE (Belgien) „an audit is an audit“ aktuell: nationale Prüfungsstandards, die mit den

ISA vergleichbar sind zukünftig: Übernahme der Clarified ISA

für Geschäftsjahre, die am 15.12.2012 bzw. 15.12.2014 enden

Implementierungshilfen, z.B. Übersetzung der Clarified ISA Training Kommunikation mit Softwareanbietern Kommunikation mit dem Berufsstand