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Gestaltung und Durchsetzung von deutschen Beteiligungsrechten im internationalen Konzern Bautzen, 28. Mai 2008

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Gestaltung und Durchsetzung von deutschen Beteiligungsrechten im

internationalen Konzern

Bautzen, 28. Mai 2008

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Teil 1

Deutsche Mitbestimmung im europäischen Vergleich

Teil 2

Unternehmensbeispiele: Grenzen und Möglichkeiten

deutscher und europäischer Beteiligungsrechte

Teil 3

Brauchen wir grenzüberschreitende Mitbestimmung?

Die Antwort des EMB

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Hauptsitz der EBR-fähigen Unternehmen

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Organisationsgrad in Europa

70-80%

30-50%

18-30%

< 17 %

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BetriebsratMitbestimmung

Betriebsvereinbarung

GewerkschaftTarifautonomie

Tarifvertrag

Mitbestimmung oder Tarifautonomie?

Verhandlungen → Kollektivvertrag Rechtssicherheit?

Wenn die Verhandlungen scheitern:Friedenspflicht?

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Modelle von Belegschaftsvertretungen

Betriebsrat + GewerkschaftenWorks council + trade unions

Comité d´entreprise + syndicats

BetriebsratWorks council

Comité d´entreprise

GewerkschaftenTrade unions

Syndicats

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Mediterranes Model

„Germanisches“ Modell

Angelsächsisches Modell

Transformationsländer

Skandinavisches Modell

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„Germanisches“ Modell

BROR

Ondernemingsraad (OR)

Betriebsrat (BR)

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Betriebsrat in Deutschland

Betriebsrat als zentrales Organ übt alle Verhandlungsrechte aus

Gesetzlich geregelte Mitwirkungsrechte („Mitbestimmung“)

Keine Streiks in betrieblichen Fragen, Einigungsstelle („Betriebsfrieden“)

Weitgehende Regelungen über Freistellungen und Arbeitsmittel

Gewerkschaften nur indirekt im Betrieb präsent

Gute Betreuung durch Hauptamtliche

Arbeitnehmerbeteiligung im Aufsichtsrat

Verrechtlichtes System zur „Unsicherheitsvermeidung“

„industry culture“

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Angelsächsisches Modell: Kein Betriebsrat

Nur bei Anerkennung durch den Arbeitgeber

(recognition)

Komitee der Gewerkschaftsvertreter(representatives‘ committee)

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Belegschaftsvertretung in Großbritannien

Keine gesetzliche Grundlage für Betriebsräte oder Mitbestimmung

Recht auf Information und Konsultation erst seit April 2005

Gewerkschaften verhandeln alle betrieblichen Fragen

Streiks in allen betrieblichen Fragen möglich (keine Pflicht zum

Betriebsfrieden, aber Einschränkungen aus der Thatcher-Zeit)

Eingeschränkte Freistellungsregelungen, keine Sachverständigen

Flexible und pragmatische Zusammenarbeit der Betriebsparteien

Wenig gesetzliche (oder schriftliche) Regelungen

Gewerkschaften streben Einflußnahme über Pensionsfonds an

„business culture“

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Vereinigtes Königreich

Gewerkschaften / trade unions

TUC (6,4 Mio.):

2,0 Mio. 1,3 Mio. 0,6 Mio. 0,3 Mio.

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Mediterranes Modell

Comité d´entreprise (CE)

Conseil d´entreprise (CE)

Comité de empresa (CE)

Rappresentanza Sindacale

Unitaria (RSU)

Comissões de trabalhadores (CT)

CE

GewerkschaftenSyndicats

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Belegschaftsvertretung in Frankreich

Gesetzliche Grundlage für Betriebsräte

Information und Konsultation, kein Recht auf Mitbestimmung

Keine Pflicht zum Betriebsfrieden

Gewerkschaften verhandeln alle betrieblichen Fragen

Stundenweise Freistellungsregelungen

Wenig Unterstützung durch Hauptamtliche

Rückgriff auf Sachverständige sehr weit verbreitet

Häufig konfliktbeladene Zusammenarbeit der Betriebsparteien

Schwache Arbeitnehmerbeteiligung im Verwaltungsrat

„culture patronale“

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GewerkschaftsdelegierteDélégués syndicaux

PersonaldelegierteDélégués du personnel

BetriebsratComité d´entreprise

Belegschaftsvertretung in Frankreich

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BetriebsratComité d‘entreprise / Comité d‘établissement

Gewählte StellvertreterÉlus suppléants

Sekretär + Kassenwart + andereSecrétaire + trésorier + autres

Gewählte MitgliederÉlus titulaires

Experte - expert

Vorsitzender = WerksleiterPrésident = patron

Gewerkschaftsdelegierte (ernannt)Délégues syndicaux (désigné)

CE

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BetriebsratComité d‘entreprise / Comité d‘établissement

Unterrichtung und AnhörungKein Recht auf MitbestimmungVerwaltung von Sozialfonds0,2 % + x% (ca. 0,9%)

Vorsitzender = WerksleiterPrésident = patron

CE

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Gewerkschaften verhandeln alle betrieblichen FragenKeine Pflicht zum BetriebsfriedenGesetzliche Grundlage

Verhandlungen mit dem Arbeitgeber

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Betriebsratswahlen 2004/2005

Andere7,9%

CGT23,6%

CFDT20,3%

CGT-FO12,6%

CFTC6,4%

CFE-CGC6,3%

Unorganisierte22,9%

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Zusammensetzung und Arbeit des EBRDeutsches oder französisches Modell?

EBR erhält ein festes Jahresbudget und muß damit haushalten, Freistellungs-umfang ist pro Person genau definiert

EBR rechnet alle notwendigen Kosten seiner Arbeit mit dem Arbeitgeber ab, Freistellungen erfolgen nach Bedarf

Arbeitgeber lädt zur EBR-Sitzung ein und erstattet Bericht

Arbeitgeber wird zu einzelnen Tagesordnungspunkten in die EBR-Sitzung eingeladen und erstattet Bericht

Interne Angelegenheiten werden in einer Vorbesprechung der Arbeitnehmerseite besprochen

Interne Angelegenheiten werden in einer normalen EBR-Sitzung besprochen

Vorsitz liegt beim Arbeitgeber, Arbeitnehmerseite wählt einen Sprecher

Vorsitz liegt bei einem gewählten Arbeitnehmervertreter

EBR besteht aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern

EBR besteht nur aus Arbeitnehmervertretern

Französisches ModellDeutsches Modell

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In Deutschland wird schneller restrukturiert(„dank“ Mitbestimmung)

Verzögerung des Anhörungsverfahrens nur für den AG ein hohes finanzielles Risiko, Arbeitskampf für beide Seiten ein Risiko

AG kann schnelle Entscheidungen erzwingen, Einigungsstelle für beide Seiten ein schwer kalkulierbares Risiko

Individuelles Streikrecht auch während der Vertragslaufzeit, keine Einigungsstelle→ Haustarifvertrag

Einigungsstelle und Friedenspflicht in betriebsverfassungsrechtlichen Fragen → Betriebsvereinbarung

BR kann juristische Druckmittel nutzen, um das Anhörungsverfahren zu verzögern, Verhandlungen führen die Gewerkschaften

BR kann juristische Druckmittel nutzen, um Mitbestimmungsrechte zu wahren, Verhandlungen führt BR

BR braucht Informationen, um über die Gewerkschaften Proteste zu organisieren

BR braucht Informationen, um seine Mitbestimmungsrechte wahrzunehmen

AG kann einseitig handeln, sofern der BR ordnungsgemäß angehört wurde

AG kann nicht einseitig handeln, sofern Mitbestimmungstatbestände vorliegen

Französisches Modell (= EBR-Richtlinie)Deutsches Modell

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Teil 2: Unternehmensbeispiele

Verweigerung transnationaler Kontakte: Kühne + Nagel / Valora

Drohende Produktionsverlagerung: Forbo

Gerichtliche Geltendmachung des Informationsanspruchs: Alcatel-Lucent

Mindeststandards für Restrukturierungen: Generali / RWE Energy

Vorausschauende Bewältigung des Wandels („anticipation of change“):

Deutsche Bahn / Schneider Electric / BP

Soziale Garantien bei Unternehmensfusion: Gaz de France

Verhandlungen über Standortfragen: General Motors

Gerichtsverfahren beunruhigen Arbeitgeber: Thomson / Michelin

Personalpolitik und Arbeitssicherheit: Areva / Freudenberg

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Kühne + Nagel

1976 Flucht vor der Mitbestimmung in die Schweiz

1995 erste Versuche zur EBR-Gründung

1997 Reisekosten eingeklagt

2000 Übersetzungskosten eingeklagt

2004 Urteil des Europäischen Gerichtshofs

2007 Urteil in Österreich

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Valora

1996 „freiwillige“ Vereinbarung vor Inkrafttreten des EBR-Gesetzes

Schriftliche Information durch Spartengeschäftsführer (nur auf Anfrage)

Dieses Informationsverfahren ersetzt die Gründung eines EBR

Oktober 2003 Versuche zur Gründung eines EBR

Juli 2005 kurz vor Erlaß einer einstweiligen Verfügung legt der

Arbeitgeber erstmals grenzübergreifende Informationen vor

Dezember 2007 LAG Baden-Württemberg stärkt Arbeitgeber

Gang zum BAG eingeleitet

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Siegling GmbH (Forbo-Konzern)

Ende 2003 Gerüchte über Werksneubau in der Slowakei

Gefahr der Produktionsverlagerung

Wirtschaftsausschuß erhält keine Auskunft, weil er für internationale

Fragen nicht zuständig ist

EBR erhält keine Auskunft, weil nur ein einziges Land betroffen ist,

nämlich die Slowakei (EBR ist nur bei transnationalen Fragen zuständig)

GBR ruft die Einigungsstelle an

September 2004 Verfahren vor dem LAG Niedersachsen

Einen Tag vor Fristablauf legt der Arbeitgeber alle Informationen offen,

sowohl dem Wirtschaftsausschuß als auch dem EBR

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Alcatel-Lucent

Dezember 2006: Fusion Alcatel (F) mit Lucent Technologies (USA)

Folge: 12.500 Arbeitsplätze sollen abgebaut werden, in Deutschland sind

insbesondere die Werke in Stuttgart und Nürnberg betroffen.

15. März 2007: europaweiter Protesttag

23. März 2007: Lauschangriff des Arbeitgebers in der EBR-Sitzung

27. April 2007: Französische Richter stellen Kriterien auf, die auch

deutsche Betriebsräte stärken.

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Alcatel-Lucent

Der Arbeitgeber muß dem EBR folgendes vorlegen: einen präzisen, bezifferten Bericht über die Gründe für Stilllegung,

Verlagerung und Zusammenlegung von Geschäftsaktivitäten eine präzise bezifferte Darlegung der Berechnungsmethode und der

Elemente, die zur Kalkulation des angeblichen Personalüberhangs dienen die Anzahl der geplanten Stellenstreichungen, und zwar für jede Sparte

und für jedes Land, getrennt nach Arbeitnehmerkategorien eine genaue und bezifferte Begründung für diese Verteilung und den

vorgesehenen Zeitplan für den geplanten Stellenabbau

Diese Informationen müssen „komplett und präzise genug sein, um

dem EBR die Beschäftigungsentwicklung auf europäischem Niveau

zu erklären und um einen Meinungsaustausch und Dialog mit dem

Management angesichts voller Kenntnis der Fakten zu ermöglichen“.

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Generali-Versicherung

Oktober 2006: europaweiter Aktionstag gegen Umstrukturierungen

November 2006: Europäische Sozialcharta

Förderung von Kompetenzentwicklung und betrieblicher Weiterbildung im

Fall von Umstrukturierungen

In allen Ländern sollen Arbeitnehmervertretungen in Zukunft rechtzeitig in

Konsultationsverfahren eingebunden werden.

Dezember 2007: neue EBR-Vereinbarung präzisiert Anhörungsverfahren

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RWE Energy

März 2007: Vereinbarung über die Geltung von Mindeststandards bei

Umstrukturierungen in Deutschland, Tschechien, Ungarn, Polen, Slowakei,

Österreich und Niederlande

„... ist es erforderlich, daß die Arbeitnehmervertreter auf nationaler Ebene

über nahezu zeitgleiche und vergleichbare Informationen des Unternehmens

über beabsichtigte Umstrukturierungsmaßnahmen verfügen.“

Die Parteien beabsichtigen keine Umstrukturierungen, die ausschließlich

dem Ziel der Verschlechterung von Beteiligungsrechten, Arbeitsbedingungen

und Altersversorgungssystemen dienen.

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EBR-Projekt 2007/2008

Strukturen und Lösungen zur besseren Wirksamkeit des EBR bei der

vorausschauenden Bewältigung des Wandels am Güterverkehrsmarkt

Mit der Erweiterung der internationalen Geschäftstätigkeiten der DB AG

verändern sich die Zuständigkeiten der EBR-Mitglieder und damit das

Informationsbedürfnis und die Kommunikationswege

Prävention von Streitigkeiten im Kontext von Umstrukturierungen,

Fusionen, Übernahmen oder Betriebsverlagerungen

Analyse der Entwicklung der Logistikunternehmen mit den Perspektiven

für den Erhalt von Know-how, Qualifikationen und Arbeitsplätzen

Drei Verkehrsachsen (Nord, West/Süd, Ost/Süd-Ost) bei Schenker und

Railion, Bereiche Personenverkehr und Infrastruktur werden hinzugezogen

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Schneider Electric12. Juli 2007

Europäische Vereinbarung über die sozialverträgliche Gestaltung der

Unternehmenspolitik („vorausschauendes Veränderungsmanagement“)

Kompetenzentwicklung und Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer

Vorgehensweise bei Arbeitsplatzabbau

Monitoring wird einer eigenen Kommission übertragen

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Schneider Electric

Die Parteien sind sich einig, dass eine Antizipierung der Veränderungen

voraussetzt, daß Prioritäten und die grundlegende Ausrichtung der Gruppe

den Arbeitnehmervertretern so früh wie möglich mitgeteilt werden. Jede

lokale Leitung muß die Weitergabe der Informationen über die Strategie

von Schneider Electric und mögliche bedeutende und vorhersehbare

Konsequenzen im jeweiligen Bereich an ihre Arbeitnehmervertreter selbst

organisieren. Es werden ein lokaler Aktionsplan zur Vorbereitung auf die

Veränderungen sowie ein Zeitplan für die Nachverfolgung erstellt.

Die Anwendungsmodalitäten der länderübergreifenden Aktionspläne, die

sich aus der Strategie der Gruppe ergeben, sind Gegenstand einer

Konsultation der lokalen Arbeitnehmervertretung in den betroffenen

Einheiten (gemäß den geltenden nationalen Bestimmungen).

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Schneider Electric

Monitoring: Es wird eine Überprüfungskommission geschaffen, die sich

aus EMB-Vertretern und Mitgliedern des EBR-Präsidiums zusammensetzt.

Die Kommission tritt einmal jährlich zusammen, um die Umsetzung der

Vereinbarung in den verschiedenen Einheiten der Gruppe zu analysieren. 

Es wird vereinbart, daß anläßlich dieser Analyse über Maßnahmen

berichtet wird, die positiv zur Umsetzung beigetragen haben. Es werden

Möglichkeiten zum Austausch geschaffen und „empfohlene Verfahren“

aufgestellt, die allen Einheiten der Gruppe zur Verfügung gestellt werden.

Auf der Grundlage dieser Analyse können Empfehlungen erarbeitet

werden, um die Anwendung der Vereinbarung zu verbessern.

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Was heißt Monitoring?

2003 hatte der Autozuliefer- und Rüstungskonzern Rheinmetall ein internationales

Rahmenabkommen geschlossen und sich verpflichtet, weltweit Kernarbeitsnormen zu

beachten und für Chancengleichheit und Gesundheitsschutz zu sorgen.

Im Juni 2007 organisierte der Internationale Metallgewerkschaftsbund (IMB) in

Neckarsulm ein Treffen des EBR und südamerikanischer Arbeitnehmervertreter, um

die Einhaltung des Abkommens zu diskutieren.

Das Treffen wurde vom Arbeitgeber nicht unterstützt, was der damalige Vorsitzende

der IG Metall, Jürgen Peters, als Verletzung demokratischer Spielregeln, ja als Bruch

des Abkommens bezeichnete.

Erst nachdem die Presse berichtet hatte, bot die Konzernleitung einer Delegation

des Europäischen Betriebsrates den Besuch brasilianischer Fabriken an. Zwar will der

EBR-Vorsitzende Peter Winter das Angebot annehmen, sieht es aber nicht als Ersatz

für weltweite Monitoring-Treffen. (EBR-News 2/2007)

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BP-Abkommen über Restrukturierung2. April 2008

Kundendienst- und Finanzaktivitäten werden bis 2010

an einem einzigen Standort in einem Niedriglohnland zusammengefaßt

Offener Dialog mit dem EBR über Projektziele und Umsetzung

Management will Entlassungen vermeiden und Alternativen prüfen, z. B.

innerbetriebliche Versetzungen, Umschulungen, Frühverrentungen

EBR ist in der Steuerungsgruppe des Managements vertreten

Mitglieder der Steuerungsgruppe erhalten Zugang zu allen Dokumenten,

spezielle Schulungen und können eigene Experten hinzuziehen

Umsetzungsplan mit Zeitrahmen wird derzeit erarbeitet

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Gaz de France

November 2006: EBR stoppt per einstweiliger Verfügung

die Fusion mit dem Suez-Konzern

Januar 2008: höchstes französisches Gericht bestätigt die Entscheidung

→ Aufsichts- und Verwaltungsräte multinationaler Unternehmen dürfen

keine Fusion mit anderen Unternehmen beschließen, bevor die Anhörung

des EBR nicht in allen Details korrekt stattgefunden hat und abgeschlossen

wurde. Zum Verfahren gehört auch eine betriebswirtschaftliche Analyse

durch Beratungsgesellschaften, die der EBR selbst auswählt. Die Richter

räumen dem EBR ein eigenständiges Beteiligungsrecht ein – unabhängig

von den Rechten der Betriebsräte einzelner Länder.

Höhepunkt einer Reihe von Urteilen in Frankreich, die die Bedeutung

transnationaler Arbeitnehmervertretungen stärken

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Gaz de France

12. September 2007: Wiederaufnahme des Anhörungsverfahrens

26. Oktober 2007: außerordentliche EBR-Sitzung

20./21. Dezember 2007: neuerliche EBR-Sitzung, Arbeitnehmerseite

fordert weitere Dokumente

8./9. Januar 2008: turbulente EBR-Sitzung, Arbeitnehmerseite

verabschiedet fünf Resolutionen

16. Januar 2008: oberstes französisches Berufungsgericht bestätigt

mangelhafte Anhörung des EBR

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Gaz de France

22. Januar 2008: ein weiteres Urteil bestätigt die mangelhafte Anhörung

des französischen GBR

Konzernleitung legt jetzt alle Dokumente vor

21. Februar 2008: Diskussion im EBR

11. März 2008: Abschluß des Anhörungsverfahrens, soziale Garantien

Zusage: Auch die deutschen Betriebsräte werden regelmäßig über die

Umsetzung des Abkommens informiert.

21. Mai 2008: erneute Klage des französischen Betriebsrates eingereicht

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General MotorsProduktion der neuen Astra

und Zafira-Modelle

Fünf Standorte sollten gegeneinander konkurrieren („beauty contest“)

20.000 Beschäftigte betroffen

Konzernleitung: „nur drei Werke können überleben“

Konzernleitung streut Gerüchte über Zugeständnisse örtlicher Betriebe

Gerüchte über neue Produktionskapazitäten in Osteuropa

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General Motors

2000 erstes europaweites Rahmenabkommen (GM-Fiat-Allianz)

2000 erster europäischer Aktionstag gegen Werksschließung Luton (UK)

Dezember 2005 „Europäisches Solidaritätsversprechen“ mit

wissenschaftlicher Projektbegleitung durch EU-Finanzierung

Juni 2006 europaweite Aktionen gegen Werksschließung in Azambuja

(Portugal)

März 2007 Beginn der Verhandlungen über Astra und Zafira-Produktion

Mai 2007 Aktionstag zur Unterstützung des Werks Antwerpen (Belgien)

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General Motors

29. April 2008

Europaweites Rahmenabkommen über die Produktion der neuen Astra

und Zafira-Modelle

Standortgarantien für Ellesmere Port (UK), Bochum (Deutschland),

Trollhättan (Schweden) and Gleiwitz (Polen) bis 2016

Antwerpen wird durch eine andere Produktlinie abgesichert

Ausschluß betriebsbedingter Kündigungen

Mitsprache bei Outsourcing in allen europäischen Standorten

Soziale Absicherung bei Personaltransfer (5 Jahre)

Örtliche Betriebsvereinbarungen werden Teil dieses Abkommens

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„Europäische Betriebsräte spannen ihre Muskeln“

Gewerkschaften mißbrauen die Europäischen Betriebsräte dazu, um die

Arbeitgeber in Schwierigkeiten zu bringen. Nach mehreren Jahren Frieden

und Harmonie beeinflussen sie jetzt über den Europäischen Betriebsrat

Entscheidungen von multinationalen Unternehmen auf dem Gerichtsweg.

Dies ist eine neue Strategie, weil sie bei der Europäischen Kommission in

Sachen Revision der EBR-Richtlinie nicht weiter kommen.

Personalleitungen sollten daher unter fachkundiger Beratung eine

Risikoabschätzung betreiben, um nicht das nächste Opfer derartiger

Gewerkschaftsstrategien zu werden. (European Study Group,

Presseerklärung, London, 20. Januar 2007)

Gewerkschaften: Aufruf, die EBR-Richtlinie zu verletzen

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Arbeitgeber sehen Gerichtsverfahren als Risiko

Produktionsverlagerung von Luxemburg und Großbritannien nach Polen

Keine vorherige Unterrichtung und Anhörung des EBR

EBR-Sekretär wurde Zugang zu den Werken verwehrt

8. Februar 2007: EBR von Thomson beschließt gerichtliche Schritte

Unverzügliche Reaktion der Konzernleitung: Maßnahme in beiden

Ländern werden vorübergehend gestoppt und dem EBR wird ein

betriebswirtschaftliches Gutachten finanziert. Der EBR will soziale

Mindeststandards durchsetzen, die Bestandteil eines Sozialplans in den

betroffenen Werken werden sollen.

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3. April 2007: EBR von Michelin stoppt gerichtliche Schritte, nachdem der

Arbeitgeber in letzter Minute einlenkt.

2. April 2008: neue EBR-Vereinbarung präzisiert EBR-Anhörungen

Arbeitgeber sehen Gerichtsverfahren als Risiko

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Areva

16. November 2006

Vereinbarung zur Gleichbehandlung der Geschlechter und von

Menschen mit Behinderung für 13 EU-Länder

Örtliche Aktionspläne und Schulungen, europaweites Monitoring

Fragebogenaktion in allen europäischen Werken vom EBR durchgeführt

(Juni bis Dezember 2005)

Vergleich „best practice“ und Schwachpunkte, statistische Auswertung

Besuch von Standorten (u. a. Mönchengladbach)

Verhandlungen: vier Sitzungen zwischen Juni und November 2006

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Freudenberg

Gefährdungsanalyse mit Hilfe eines Sicherheits- und

Gesundheitsmappings

EBR-Projekt für Deutschland, Großbritannien, Dänemark, Schweden,

Spanien, Frankreich, Italien, Ungarn, Österreich und die Niederlande seit

Herbst 2007

Durchführung des Mapping erfolgt durch die Arbeitnehmervertretung

Mappingtrainer werden durch externe Berater qualifiziert

Mapping soll europaweit einheitliche Standards erfüllen

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Freudenberg

„Wir erleben ganz praktisch, wie unterschiedliche Kulturen in Europa an

gemeinsamen Themen und Projekten konstruktiv arbeiten können. Es ist

für uns eine wunderbare Möglichkeit, die Zusammenarbeit im EBR und

zwischen einzelnen Ländern zu intensivieren. So fahren deutsche

Betriebsräte in die Niederlande, nach Frankreich oder Österreich,

schwedische Kollegen fahren nach Nordengland usw. Dieser direkte

Austausch macht nicht nur Spaß, sondern führt zu einer noch besseren

Vernetzung der Betriebsräte vor Ort – auch ohne die Institution EBR. Das

ist ein großer Vorteil für alle.“

EBR-Vorsitzender Bernd Schneider, Weinheim

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Aspocomp

Am 19. Juni 2007 verurteilte der höchste französische Gerichtshof ("Cour

de cassation") das finnische Elektronikunternehmen Aspocomp, für ihr

früheres Werk Évreux in der Normandie Sozialplankosten in Höhe von 11

Mio. € zu übernehmen. Die Entlassungen waren 2002 betriebswirtschaftlich

begründet worden, nach Meinung des Gerichts aber mißbräuchlich erfolgt.

Die zentrale Leitung in Helsinki muß jetzt für Kosten aufkommen, die von

der inzwischen zahlungsunfähigen französischen Tochtergesellschaft zu

tragen gewesen wären.

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• EBR ist wichtig, um die Strategie zu erkennen und den eigenen Standort/das eigene Land einzuordnen

• Kontakt zum europäischen Top-Management• Gegeneinander-Ausspielen ist sehr erschwert• Am wichtigsten: der direkte Kontakt der

Arbeitnehmervertreter untereinander

Was sind real die Vorteile des EBR?

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• „Ich kann mir vorstellen, daß sich das Gremium mal in Richtung Verhandlung entwickelt.“

• „Ich hoffe, daß der EBR dann auch Vereinbarungen abschließen kann und daß die Sprachprobleme behoben sind. Wir müssen dahin kommen.“

• „Der EBR wird wichtiger sein als die nationalen Gremien. Auf der Managementseite ist es heute schon so.“

Wo stehen wir in zehn Jahren?

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• Es geht nicht um „Mitbestimmung“, sondern um Verhandlungsrechte

• Wichtigster Punkt: Mitsprache bei Produktionsverlagerungen

• Beispiel: General Motors• Beispiel: Positionspapier des EMB (Juni 2005) für

den Umgang mit Restrukturierungen

Brauchen wir grenzüberscheitende Mitbestimmung?

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• Entwicklung eines Frühwarnsystems• Volle Einhaltung der Info- und Beratungsrechte• Bildung einer ad hoc-Arbeitsgruppe• Völlige Informationstransparenz• Schaffung einer gemeinsamen politischen Plattform• Erwägung konkreter Verhandlungslösungen• Entwicklung einer Kommunikationsstrategie• Planung grenzüberschreitender Aktivitäten• Beteiligung am EU-Fusionskontrollverfahren• Bindende Verpflichtung (intern + mit Arbeitgeber)

EMB-Grundsätze bei grenzüberschreitenden Umstrukturierungen