Ziele des LSZ: • bedarfsgerechte, demografiefeste und nachhaltige Sozial- und...

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Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“

LSZ

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1. Ziele des LSZ

2. Innovationen im Rahmen des LSZ

3. Wie funktioniert das LSZ?

4. Entwicklung/Prozess der Erarbeitung

5. Entwicklung/Zusammensetzung der Projektgruppe

6. Die Handlungsfelder

7. Die förderfähigen Angebote und Maßnahmen

8. Begleitmaßnahmen

9. Die Modellphase

10. Das Förderprogramm

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Ziele des LSZ:

• bedarfsgerechte, demografiefeste und nachhaltige Sozial- und Bildungs-infrastruktur in den Kommunen

• neuer Dialog mit Akteuren auf kommunaler Ebene sowie landesweit

• kontinuierliche Vernetzung in der Kommune

• integrierte Planung aller vom LSZ erfassten Handlungsfelder mit den Akteuren vor Ort und unter Beteiligung der Bürger*innen

• bedarfsorientierte Angebote für Familien

• Verzahnung bestehender Angebote und Ergänzung durch neue bedarfsorientierte Angebote

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Innovationen im Rahmen des LSZ:

• Stärkung der Eigenverantwortung und Steuerungsspielräume der Kommunen

• neuer Dialog mit Akteuren in Kommune und Land

• Sozialraumorientierung als grundlegendes Prinzip der Daseinsvorsorge

• Vereinfachung von Förderverfahren

• Vernetzung der Leistungserbringer

• Verbesserung von Leistungsangeboten durch Synergien

• Vermeidung von Doppelstrukturen

• Flexibilisierung der Angebote durch die Orientierung am tatsächlichen Bedarf von Familien

• Steigerung der Identifikation von Familien mit ihrer Region

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Bestands-aufnahme

Bedarfs-erhebung

ZielbildungMaßnahme-planung

Umsetzung

Controlling/Evaluation

Information,Kommunikation

Vernetzung, Kooperation

Wie funktioniert das LSZ?

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Entwicklung/Prozess der Erarbeitung (2016-2018):dialogisch, partizipativ, prozessorientiert, ressort- und fachübergreifend

Strategische Kerngruppe

Projektgruppe

Zusammen-arbeit mit anderen

Ministerien

Zusammen-arbeit mit anderen

Ministerien

Referat Familien- u. Senioren-

politik

Referat Familien- u. Senioren-

politikIKPE

Handbuch zum LSZ

Handbuch zum LSZ

Richtlinie inkl.

Angebotskatalog

Richtlinie inkl.

Angebotskatalog

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AK Familienzentren

AK Thüringer Eltern-Kind-Zentren

AK Thüringer Familienorganisationen (AKF)

Beauftragter für Menschen mit Behinderungen

Gemeinde- und Städtebund

Gleichstellungsbeauftragte

Koordinationsstelle Lokale Bündnisse

LAG Eltern und Familie (EFiT)

LAG Frauenzentren

LAG Mehrgenerationenhäuser

Landesentwicklungsgesellschaft (LEG)

Landesjugendhilfeausschuss

Landesseniorenrat

LIGA der Freien Wohlfahrtspflege

Stiftung „FamilienSinn“

Stiftung „HandinHand“

Thüringer Ehrenamtsstiftung

Thüringer Landkreistag

TMASGFF (Abteilung 2, M2)

TMBJS

TMIK

TMIL

TMMJV

Entwicklung/Zusammensetzung der Projektgruppe:

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Die Handlungsfelder des LSZ:

• Bündelung und Beschreibung zusammengehöriger Aufgabenkomplexe

• wichtige Dimensionen der Lebensqualität von Familien

• mehrdimensional; verknüpfen berufliche, gesellschaftliche und individuelle Problemstellungen

• Verbindung von Themen, für die spezifische Maßnahmen entwickelt werden

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Handlungsfeld 1: Steuerung, Vernetzung, Nachhaltigkeit - Fokus

• Zusammenarbeit verschiedener Fachbereiche innerhalb der Kommunalverwaltung, freien Trägern, Kommunalpolitik, zivilgesellschaftlicher Akteure und Familien

• Etablierung regelmäßig tagender Gremien (Zusammensetzung obliegt dem jeweiligen Landkreis/kreisfreien Stadt)

• Gremien mit Aufgaben und Zielen im Hinblick auf einen transparenten Gesamtprozess untersetzen

• Informationen mittels multipler Kanäle bereitstellen

• Koordination/Steuerung des Gesamtprozesses klar definiert, innerhalb der Verwaltung angesiedelt und durch ein Ämter übergreifendes Gremium unterstützt

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Handlungsfeld 1: Steuerung, Vernetzung, Nachhaltigkeit - Ziele

• Planungsprozesse wirken interdisziplinär, ressortübergreifend und koordinierend

• Leitbild, das Partizipation, Mitwirkung und die Einbeziehung von Betroffenen als Grundgedanken formuliert

• integrierte Sozialplanung, insbesondere für Angebote der Jugend-, Familien-, Sozial- und Altenhilfe, die eine kontinuierliche Bürgerbeteiligung gewährleisten

• Landkreise/kreisfreie Städte werden in die Lage versetzt, bedarfsgerechte Angebote für Familien eigenverantwortlich zu planen und zu steuern

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Handlungsfeld 1: förderfähige Angebote und Maßnahmen

• Austauschplattformen für lokale Akteure

• Beteiligungs- und Partizipationsstrategien

• Koordinierung lokaler Netzwerke und Bündnisse

• Fortbildungen zum LSZ

• Prozess- und Projektbegleitung

• Planungsprozesse

• Öffentlichkeitsarbeit

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Handlungsfeld 2: Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Mobilität - Ziele

• Bedingungen die es ermöglichen, Kinder gut zu betreuen/versorgen/ erziehen und gleichzeitig einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Gleiches gilt für berufstätige pflegende Angehörige.

• Unternehmen unterstützen die Sorgetätigkeit von erziehenden Eltern/pflegenden Angehörigen durch eine lebensphasenorientierte Personalpolitik zur Fachkräftebindung und einer familienfreundlichen Unternehmenskultur.

• Kommunen schaffen eine unterstützende Infrastruktur für Eltern und pflegende Angehörige, damit diese erwerbstätig bleiben können.

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Handlungsfeld 2: förderfähige Angebote und Maßnahmen

• familienentlastende Angebote außerhalb des familiären Umfeldes

• Förderung von bedarfsgerechten und flexiblen Kinderbetreuungsangeboten außerhalb der gesetzlichen Norm

• Unterstützung von Bündnissen und Projekten zur Kompetenzsteigerung hinsichtlich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf

• Auditierungs- und Zertifizierungsprozesse zur Familienfreundlichkeit

• Unterstützung generationssensibler Personalpolitik

• Koordinierungsleistungen zur Organisation von Fahrdiensten, mobilen Dienstleistungen und Unterstützung ehrenamtlicher Strukturen

• Entwicklung von Mobilitätskonzepten und -strategien für den ländlichen Raum

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Handlungsfeld 3: Bildung im familiären Umfeld - Ziele

• Familien finden ihren Interessen/Bedarfen entsprechende Bildungs-angebote und können diese wahrnehmen.

• Bildung und Bildungsangebote befördern den familiären Dialog zwischen den Generationen.

• Menschen können in jeder Lebensphase differenzierte Bildungs-angebote wahrnehmen, die sich auf ihre unmittelbaren Lebens-situationen beziehen.

• Bildungsangebote beziehen sich auf gesellschaftliche Herausforderungen (bspw. Digitalisierung, Analphabetismus, Integration von Geflüchteten, Lebenssituationen von Hochaltrigen und pflegenden Angehörigen zu Hause und in Pflegeeinrichtungen).

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Handlungsfeld 3: förderfähige Angebote und Maßnahmen

• Stärkung der Erziehungs- und Alltagskompetenz von Eltern

• Bildungsangebote zur Stärkung von Paarbeziehungen

• generationenübergreifende Bildungsangebote

• Bildungsangebote zur Stärkung von Alleinerziehenden

• Angebote von Trägern der Erwachsenen-, Frauen – und Seniorenbildung

• aufsuchende Dienste für Senior*innen

• wohnortnahe bedarfsgerechte Freizeitangebote für Familien

• Bildungsangebote im Bereich Alltag, Pflege und Vorsorge

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Handlungsfeld 3: weitere förderfähige Angebote und Maßnahmen

• Bildungsangebote im Bereich Medienkompetenz

• Bildungsangebote im Bereich Sport und Gesundheit

• Bildungsangebote im Bereich Umwelt, Ökologie und Nachhaltigkeit

• Bildungsangebote im Bereich Kultur, Kreativität und Kunst

• Bildungsangebote im Bereich Gesellschaft und Politik

• mobile Freizeitangebote

• Familienpass

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Handlungsfeld 4: Beratung, Unterstützung, Information - Ziele

• Familien/unterstützungsbedürftige Zielgruppen sind über relevante Angebote, Leistungsansprüche und über Unterstützungsmöglichkeiten informiert.

• Familien können sich niedrigschwellig professionell, entsprechend ihrer Lebenssituation beraten lassen und finden an zentralen Orten Ansprechpartner.

• Menschen finden für ihre spezifischen Situationen Unterstützung und Hilfeangebote.

• Menschen, die eingeschränkt sind und Beratungsangebote nicht wahrnehmen können oder deren Teilhabe gefährdet ist, finden mobile Unterstützungsangebote.

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Handlungsfeld 4: förderfähige Angebote und Maßnahmen

• spezifische Beratungsangebote für verschiedene Zielgruppen und Lebenslagen bzw. Informationsstellen (vor Ort/mobil)

• mobile Familienberatungs- und Informationsangebote

• Familienzentren

• Thüringer Eltern-Kind-Zentren (ThEKiZ)

• Frauenzentren

• Fortbildung für ehrenamtliche Begleitstrukturen

• Unterstützung der Strukturen der Selbsthilfegruppen

• Maßnahmen zur Vermittlung von Haushaltsführungskompetenzen

• familienorientierte Unterstützungsangebote

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Handlungsfeld 5: Wohnumfeld und Lebensqualität - Ziele

• Familien haben die Möglichkeit, differenzierten Interessen nachzugehen und leben gern in ihrem Wohnumfeld.

• Familien nehmen ihr Wohnumfeld familienfreundlich wahr.

• Familien können in ihrem Wohnumfeld auf eine ausreichende und passgenaue Versorgungs- und Infrastruktur zurückgreifen.

• Familien finden einen für ihre spezifische Lebenslage adäquaten Wohnraum, der ihnen die Teilhabe und soziale Gemeinschaft ermöglicht.

• Familien können in ihrem Wohnumfeld sinnstiftende soziale Beziehungen eingehen, sich engagieren und füreinander Sorge tragen.

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Handlungsfeld 5: förderfähige Angebote und Maßnahmen

• innovative Wohnformen und Konzepte/Wohnprojekte

• Informationen zur Konzeptentwicklung für altersgerechtes und generationenübergreifendes Wohnen und Wiederbeleben ländlicher Bausubstanz und Brachflächen

• wohnortnahe unterstützende Dienstleistungen

• Entlastungsangebote

• Förderung ehrenamtlicher/generationsübergreifender Betreuungs-angebote

• Hausbesuchsprogramme

• integrierte kommunale Versorgungskonzepte

• soziale Dorfentwicklung

• wohnortnahe unterstützende Dienstleistungen

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Handlungsfeld 5: weitere förderfähige Angebote und Maßnahmen

• Förderung von Alltagsbegleitern und -hilfen

• integrierte Versorgungskonzepte/DORV-Konzept

• Bürgercafés

• Patenschaften alt-jung; Großelterndienste, Mentoren, Lesepatenschaften etc.

• Dialogbegleitung

• Unterstützung zur Ehrenamtsvermittlung

• Besuchsdienste

• Wohnen für Hilfe

• Nachbarschaftsnetzwerke

• Nachbarschaftshelfer

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Handlungsfeld 6: Dialog der Generationen - Ziele

• Menschen können innerhalb ihrer Familie sorgende Verantwortung füreinander übernehmen. Vor allem die mittlere und ältere Generation, die Kinder erziehen und Sorgeverantwortung für ihre Eltern übernehmen, erfahren Unterstützung und Hilfe.

• Kinder, Jugendliche und Hochaltrige finden in ihrer Familie eine adäquate solidarische Gemeinschaft vor, die ihnen Zuwendung und Geborgenheit vermittelt.

• In Kommunen bestehen Möglichkeiten der generationsübergreifenden Begegnung, die soziale Beziehungen und den Austausch von Erfahrung sowie Hilfe und Unterstützung vermitteln.

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Handlungsfeld 6: förderfähige Angebote und Maßnahmen

• Pflegestützpunkte

• Sozialraum- und Stadtteilbüros

• Dorf-/Stadtteilkümmerer/Lotsen

• kooperative Genossenschaftsmodelle

• Quartiersmanagement

• Generationenbüros

• Generationenbeiräte/Generationenbeauftragte

• Mehrgenerationenhäuser (MGHs)

• Orte der Begegnung wie Seniorenbüros etc.

• Koordination von Nachbarschaftsnetzwerken

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Begleitmaßnahmen:

• allgemeine wissenschaftliche Begleitung und strategische Beratung durch IKPE

• Dokumentation und fachliche (Weiter)Entwicklung durch IKPE

• Entwicklung von Qualitätskriterien für fachspezifische Planungsabläufe der Kommunen durch

• fachliche Begleitung und Prozessevaluation der Modellkommunen durch IKPE

• Förderung von Sozialplanern (ab 2018 in allen Landkreisen/kreisfreien Städten

• Qualifizierung, Prozessbegleitung, Servicestelle

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Richtlinie regelt LSZ-Förderung ab 01.01.2019, nicht Modellphase

Fördergegenstand:

Maßnahmen in den Handlungsfeldern mit Verweis auf Angebotskatalog

Angebotskatalog wird derzeit aus Ergebnissen UAG´s 1-6 erstellt

Zuwendungsempfänger:

Landkreise und kreisfreie Städte; Weitergabe der Mittel an Träger

Zuwendung:

Anteilsfinanzierung

Förderprogramm ab 01.01.2019

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Förderprogramm ab 01.01.2019

Zuwendungsvoraussetzungen:

• Bestandssicherung bisher geförderter Einrichtungen für zwei Jahre

• fachspezifische, wirkungsorientierte, vernetzte und beteiligungsorientierte Planung

• Einhaltung der Qualitätskriterien des TMASGFF

• Einhaltung Fachlicher Empfehlungen und Qualitätsstandards, soweit geregelt

• Einhaltung Fachkräftegebot, soweit geregelt

• Gewährleistung Trägerpluralität, tarifgerechte Vergütung und Subsidiaritätsprinzip

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Indikatoren:

• Bevölkerungszahl 25 %

• Abhängigenquotient 25 %

• Mindestsicherung 25 %

• Bevölkerungsdichte25 %

Festschreibung der daraus errechneten Zuweisung für jeweils drei Jahre,

dann Neuberechnung kommunaler Finanzierungsanteil 30 %,

ab 2021 40 % wie örtliche Jugendförderung

Förderprogramm ab 01.01.2019

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Zeitschiene Abstimmung Richtlinie und Angebotszusammenstellung:

• 49. KW Versand an alle Projektgruppenmitglieder

• 22. Januar 2018 Projektgruppensitzung mit Ministerin

• Einleitung des Abstimmungsverfahrens mit Ressorts

• 1. Juli 2018 Mitteilung der Förderhöchstbeträge an die Landkreise und kreisfreien Städte

• 15. Oktober 2018 Antragstellung beim TMASGFF

• Januar 2019 Mittelzuweisung an die Landkreise und kreisfreien Städte

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