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01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 1
http://Georg.Boll.deSteuerfachgehilfen
Investition Investition und und
FinanzierungFinanzierung
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Geschäftsidee
Marktanalyse
Beratung in Anspruch nehmen
ja
neinEnde
Absatz-möglichkeiten
vorhanden
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Beratung in Anspruch nehmen
ja
nein
Ende
Erstellung BusinessplanInvestitionsplan
FinanzierungsplanErtrags- und
Liquiditätsvorschau
Konzepttragfähig ?
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Finanzierungsgespräche mit der Hausbank
Finanzierungsgespräche mit der Hausbank
ja
neinEnde
Kreditwürdigkeitsprüfung
Konzepttragfähig ?
Kapitaldienst vorraussichtlich gewährleistet ?
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Beantragung der Fördermittel
nein
Restfinanzierung durch die Hausbank
Förderungs-voraussetzungen der DtA erfüllt ?
Finanzierung durch die
Hausbank
Tilgungsphase: regelmäßige Prüfung der Geschäftsentwicklung
durch die Hausbank
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Kriterien zur Beurteilung Kriterien zur Beurteilung von Existenzgründungsvorhabenvon ExistenzgründungsvorhabenKriterien zur Beurteilung Kriterien zur Beurteilung von Existenzgründungsvorhabenvon Existenzgründungsvorhaben
Unternehmenskonzept: Branche, Marktumfeld, Marketing,
Finanzierungsstruktur: Eigenmittel, Qualität der Investitions- und Finanzierungsrechnung,
Ertragsaussichten und Kapitaldienstfähigkeit: Ergebnis der Ertrags- und Liquiditätsplanung,
Persönliche und fachliche Eignung des Gründungsteams.
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Notwendige Informationen Notwendige Informationen zur Beurteilung des zur Beurteilung des Unternehmenskonzeptes Unternehmenskonzeptes
Notwendige Informationen Notwendige Informationen zur Beurteilung des zur Beurteilung des Unternehmenskonzeptes Unternehmenskonzeptes Business-Plan für die Gesellschaft
Gesellschaftsvertrag
Pachtvertrag (ggf. Entwurf) über Büroräume
Investitions- und Finanzierungsplan sowie die Plan-Bilanz
Liquiditäts- und Ertragsvorschau und Plan-GuV
Lebensläufe und Selbstauskünfte einschließlich Vermögensübersichten der drei Gesellschafter
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Die Beurteilung des Unternehmenskonzeptes
Businessplan Businessplan (1)(1)Businessplan Businessplan (1)(1)
welche Produkte wird das Unternehmen anbieten ?
worin liegen die Besonderheiten gegenüber der potenziellen Konkurrenz ?
Ergebnisse der zugrunde liegenden Marktanalyse :
Branche
Standort
Marktpotenzial
Wettbewerbssituation
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Businessplan Businessplan (2)(2)Businessplan Businessplan (2)(2)
welches Marketingkonzept ist geplant ?
Marktauftritt
Werbemaßnahmen
Preisgestaltung
Wachstumsstrategie
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Businessplan Businessplan (3)(3)Businessplan Businessplan (3)(3)
welche Unternehmensstrategie verfolgen die jungen Unternehmer bei ihrem Markteintritt ?
Ziele
Rechtsform
Standort welche Aufgabenverteilung ist für die Mitglieder des Gründungsteams geplant ?
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Businessplan Businessplan (4)(4)Businessplan Businessplan (4)(4)
welcher Zeitplan wird von den Gründern verfolgt ?
Gesellschaftsvertrag
Mietvertrag
Investitionen
Start von Marketing-Aktivitäten
Beginn des operativen Geschäftes
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Die Ausübung der Geschäftsführungstätigkeit istVoraussetzung für die Gewährung öffentlicherFörderdarlehen an die Gesellschafter
GesellschaftsvertragGesellschaftsvertragGesellschaftsvertragGesellschaftsvertrag
Geschäftsführungsbefugnisse im Innenverhältnis ?
Vertretung der Gesellschaft nach außen ?
ggf. aktueller Handelsregister-Auszug
Bieten die Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnisse einen hinreichenden Handlungsspielraum für die gesetzten Ziele ?
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PachtvertragPachtvertrag (1)(1)PachtvertragPachtvertrag (1)(1)
wenn möglich,
VorvertragVorvertrag abschließen oder schriftliche Option zum AbschlussOption zum Abschluss einesPachtvertrages geben lassen
Bei sofortigem Abschluss eines Pachtvertrages :
aufschiebende Bedingung („Escape-Klausel")(„Escape-Klausel") für den Fall eines Scheiterns des Gründungsvorhabens
vereinbaren
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Pachtvertrag Pachtvertrag (2)(2) Pachtvertrag Pachtvertrag (2)(2)
Der Erfolg eines jungen Unternehmens ist meistensvom gewählten Standort abhängig.
Bietet die Vertragsgestaltung die Möglichkeit sich
über die Laufzeit am Standort zu etablieren ? (ggf.über Verlängerungsoptionen)
Kann bei einem Scheitern frühzeitig wieder gekündigt werden ?
Ist der meistens relativ hohe Pachtanteil an den Fixkosten dem Vorhaben angemessen ?
Wurde die Pachthöhe in der Ertragsvorschau richtig kalkuliert ?
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Investitions- und FinanzierungsplanInvestitions- und Finanzierungsplan Investitions- und FinanzierungsplanInvestitions- und Finanzierungsplan
Der Investitionsplan ist eine Aufstellung über das benötigte Anlage- und Umlaufvermögen.
Der Finanzierungsplan gibt Auskunft darüber, wie die gesamte Investitionssumme finanziert werden soll
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sind ständig genug liquide Zahlungsmittel vorhanden und ist damit die Zahlungsfähigkeit des Unternehmenszu jedem Zeitpunkt gesichert ?
Zahlungsunfähigkeit ist ein häufiger Insolvenzgrund auch bei Unternehmen, die in ihrer Gewinn- und Verlustrechnung einen Gewinn ausweisen konnten
und augenscheinlich rentabel arbeiteten.
Liquiditäts- und Ertragsvorschau Liquiditäts- und Ertragsvorschau (1)(1)Liquiditäts- und Ertragsvorschau Liquiditäts- und Ertragsvorschau (1)(1)
Sie wird in der Regel für die ersten drei Geschäftsjahre des Unternehmens gefordert.
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Wurden Investitionen und Folgeinvestitionen in ausreichendem Maße berücksichtigt?
Ist die geplante Betriebsmittellinie (Materialeinkauf, etc.) angemessen dimensioniert?
Wurden potenzielle Risiken aus Zahlungsverzögerungen der Kunden berücksichtigt?
Liquiditäts- und Ertragsvorschau Liquiditäts- und Ertragsvorschau (2)(2)Liquiditäts- und Ertragsvorschau Liquiditäts- und Ertragsvorschau (2)(2)
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Alternativ oder in Ergänzung zur Ertragsvorschau sollte auch eine Plan-GuVPlan-GuV eingereicht werden
in welcher Höhe und aus welchen Produkten werdenUmsätze erzielt ?
aus welchen Positionen setzen sich die Kosten des Unternehmens zusammen ?
ob und in welcher Höhe wird mit dem Unternehmen ein Gewinn erzielt ?
Ertragsvorschau :Ertragsvorschau :Ertragsvorschau :Ertragsvorschau :
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Beurteilung der Beurteilung der persönlichen und fachlichen Eignung persönlichen und fachlichen Eignung (1)(1)
Beurteilung der Beurteilung der persönlichen und fachlichen Eignung persönlichen und fachlichen Eignung (1)(1)
Die Lebensläufe der Gesellschafter und die Zeugnisunterlagen geben Auskunft über die Ausbildung und den bisherigen beruflichen Werdegang des Gründungsteams.
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Die Selbstauskünfte geben einen Überblick über
die persönliche Vermögens- und Schuldensituation,
Grundvermögen und dessen Belastung sowie
die Lebenshaltungskosten der jeweiligen Privathaushalte.
Beurteilung der Beurteilung der persönlichen und fachlichen Eignung persönlichen und fachlichen Eignung (2)(2)
Beurteilung der Beurteilung der persönlichen und fachlichen Eignung persönlichen und fachlichen Eignung (2)(2)
Damit lassen sich erste Informationen über eine mögliche Besicherung der Kredite erzielen, sofern diese nicht bereits im Finanzierungsplan mit aufgeführt sind.
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Begriffe : Investition und FinanzierungBegriffe : Investition und Finanzierung
B i l a n z B i l a n z B i l a n z B i l a n z PassivaPassivaPassivaPassivaAktivaAktivaAktivaAktiva
Umlaufvermögen :Umlaufvermögen :Umlaufvermögen :Umlaufvermögen :
Anlagevermögen :Anlagevermögen :Anlagevermögen :Anlagevermögen :
....langfristig zur ....langfristig zur Verfügung gestelltVerfügung gestellt....langfristig zur ....langfristig zur
Verfügung gestelltVerfügung gestellt
Fremdkapital :Fremdkapital :Fremdkapital :Fremdkapital :
Eigenkapital :Eigenkapital :Eigenkapital :Eigenkapital :
....langfristig dem ....langfristig dem Geschäftsbetrieb dienendGeschäftsbetrieb dienend
....langfristig dem ....langfristig dem Geschäftsbetrieb dienendGeschäftsbetrieb dienend
....mittelfristig dem ....mittelfristig dem Geschäftsbetrieb dienendGeschäftsbetrieb dienend
....mittelfristig dem ....mittelfristig dem Geschäftsbetrieb dienendGeschäftsbetrieb dienend
....kurzfristig dem ....kurzfristig dem Geschäftsbetrieb dienendGeschäftsbetrieb dienend
....kurzfristig dem ....kurzfristig dem Geschäftsbetrieb dienendGeschäftsbetrieb dienend
....dauernd dem ....dauernd dem Geschäftsbetrieb dienendGeschäftsbetrieb dienend
....dauernd dem ....dauernd dem Geschäftsbetrieb dienendGeschäftsbetrieb dienend
....dauernd dem ....dauernd dem Geschäftsbetrieb dienendGeschäftsbetrieb dienend
....dauernd dem ....dauernd dem Geschäftsbetrieb dienendGeschäftsbetrieb dienend
....mittelfristig zur ....mittelfristig zur Verfügung gestelltVerfügung gestellt....mittelfristig zur ....mittelfristig zur Verfügung gestelltVerfügung gestellt
....kurzfristig zur ....kurzfristig zur Verfügung gestelltVerfügung gestellt....kurzfristig zur ....kurzfristig zur
Verfügung gestelltVerfügung gestellt
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Begriffe : Investition und FinanzierungBegriffe : Investition und Finanzierung
KapitalKapital...als zu verwendendes, zu beschaffendes oder zu verwaltendes....
Kapital ist die abstrakte Wertsumme in der Bilanz
Kapital ist Geld für Investitionszwecke
Kapital ist gleich Geld
Olfert, Klaus: Investition, 6. Aufl. Ludwigshafen 1995, S.19 ff.
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1) Perridon, Steiner: Finanzwirtschaft der Unternehmung, 10. überarb.Aufl.,München 1999 S.1472) Perridon, Steiner: Finanzwirtschaft der Unternehmung, 10. überarb.Aufl.,München 1999 S. 458ff.1) Perridon, Steiner: Finanzwirtschaft der Unternehmung, 10. überarb.Aufl.,München 1999 S.1472) Perridon, Steiner: Finanzwirtschaft der Unternehmung, 10. überarb.Aufl.,München 1999 S. 458ff.
Produktionszyklus - Vermögensumschichtung Produktionszyklus - Vermögensumschichtung 1)1)Produktionszyklus - Vermögensumschichtung Produktionszyklus - Vermögensumschichtung 1)1)
KasseKasseKasseKasse
ForderungenForderungenForderungenForderungen
VorräteVorräteVorräteVorräte
Investition/ Desinvestition 2)
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Begriffe : Investition und FinanzierungBegriffe : Investition und Finanzierung
Problem der Problem der
AnschlussinvestitionAnschlussinvestitionProblem der Problem der
AnschlussinvestitionAnschlussinvestitionProblem der Problem der
AnschlussfinanzierungAnschlussfinanzierungProblem der Problem der
AnschlussfinanzierungAnschlussfinanzierung
B i l a n z B i l a n z B i l a n z B i l a n z
VermögenVermögenVermögenVermögen
MittelverwendungMittelverwendungMittelverwendungMittelverwendung
InvestitionInvestitionInvestitionInvestition
FlexibilitätFlexibilitätFlexibilitätFlexibilität
KapitalKapitalKapitalKapital
MittelherkunftMittelherkunftMittelherkunftMittelherkunft
FinanzierungFinanzierungFinanzierungFinanzierung
DispositionsfreiheitDispositionsfreiheitDispositionsfreiheitDispositionsfreiheit
AktivaAktivaAktivaAktiva PassivaPassivaPassivaPassiva
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InvestitionsanlässeInvestitionsanlässeInvestitionsanlässeInvestitionsanlässe
SachinvestitionenSachinvestitionenSachinvestitionenSachinvestitionen FinanzinvestitionenFinanzinvestitionenFinanzinvestitionenFinanzinvestitionen sonstige Investitionensonstige Investitionensonstige Investitionensonstige Investitionen
Anlagevermögen
Rohstoffe
Halbfabrikate
Fertigerzeugnisse
Beteiligungen an anderen Unternehmen
Forderungen an Kunden
Forschung und Entwicklung
Marketing/ Werbung
Ausbildung
Sozialinvestitionen
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Investitionsbegriff :Investitionsbegriff :Investitionsbegriff :Investitionsbegriff :
Perridon, Steiner: Finanzwirtschaft der Unternehmung, 10. überarb.Aufl.,München1999 S.28 f.Perridon, Steiner: Finanzwirtschaft der Unternehmung, 10. überarb.Aufl.,München1999 S.28 f.
Aspekte des Investitionsbegriffs
Zielgerichteter Einsatz finanzieller Mittel zur Beschaffung von Gütern
des Strukturvermögens
Zielgerichteter Einsatz finanzieller Mittel zur Beschaffung von Gütern
des Strukturvermögens
Perridon / Steiner :
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Ziele im InvestitionsbereichZiele im Investitionsbereich
SicherheitSicherheit
LiquiditätLiquidität
RentabilitätRentabilität
Beachte : Zielharmonie ./. ZielkonfliktBeachte : Zielharmonie ./. Zielkonflikt
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FinanzierungsanlässeFinanzierungsanlässeFinanzierungsanlässeFinanzierungsanlässe
Erst- oder Erst- oder GründungsfinanzierungGründungsfinanzierung
Erst- oder Erst- oder GründungsfinanzierungGründungsfinanzierung
FolgefinanzierungFolgefinanzierungFolgefinanzierungFolgefinanzierung
Ersatzinvestitionen
Erweiterungsinvestitionen
Beteiligungen
Umfinanzierungen
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Merkmale von FinanzierungsartenMerkmale von FinanzierungsartenMerkmale von FinanzierungsartenMerkmale von Finanzierungsarten
EigenfinanzierungEigenfinanzierung EigenfinanzierungEigenfinanzierung FremdfinanzierungFremdfinanzierung FremdfinanzierungFremdfinanzierung
Kapitalgeber sind am Gewinn beteiligt
Kapitalgeber haben i.d.R. Einfluss auf die Geschäftsführung
Kapital steht der Unternehmung i.d.R. auf Dauer zur Verfügung
Kapitalgeber haben Anspruch auf Verzinsung und
Rückzahlung des Kapitals
Kapitalgeber haben keinen Einfluss auf die Geschäftsführung
Kapitalgeber haften nicht für die Verluste
Kapital steht dem Unternehmen nur begrenzte Zeit zur
Verfügung
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 30
F i n a n z i e r u n g F i n a n z i e r u n g (Kriterium der Kapitalhaftung)(Kriterium der Kapitalhaftung)F i n a n z i e r u n g F i n a n z i e r u n g (Kriterium der Kapitalhaftung)(Kriterium der Kapitalhaftung)
EigenfinanzierungEigenfinanzierungEigenfinanzierungEigenfinanzierung FremdfinanzierungFremdfinanzierungFremdfinanzierungFremdfinanzierung
Beteiligungs-Beteiligungs-finanzierungfinanzierung(Einlagen-(Einlagen-
finanzierung)finanzierung)
Beteiligungs-Beteiligungs-finanzierungfinanzierung(Einlagen-(Einlagen-
finanzierung)finanzierung)
Selbst-Selbst-finanzierungfinanzierung
=Finanzierung =Finanzierung aus Gewinnenaus Gewinnen
Selbst-Selbst-finanzierungfinanzierung
=Finanzierung =Finanzierung aus Gewinnenaus Gewinnen
Finanzierung Finanzierung aus Kapital-aus Kapital-freisetzungfreisetzung
Finanzierung Finanzierung aus Kapital-aus Kapital-freisetzungfreisetzung
Finanzierung Finanzierung aus Rück-aus Rück-stellungenstellungen
Finanzierung Finanzierung aus Rück-aus Rück-stellungenstellungen
Kredit-Kredit-finan-finan-
zierungzierung
Kredit-Kredit-finan-finan-
zierungzierung
InnenfinanzierungInnenfinanzierungInnenfinanzierungInnenfinanzierung
AussenfinanzierungAussenfinanzierungAussenfinanzierungAussenfinanzierung
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 31Olfert, Klaus: Investition, 6. Aufl. Ludwigshafen 1995, S.34 ff.Olfert, Klaus: Investition, 6. Aufl. Ludwigshafen 1995, S.34 ff.
Finanzierung mit Eigenkapital Finanzierung mit Eigenkapital (Kapitalarten 1)(Kapitalarten 1)Finanzierung mit Eigenkapital Finanzierung mit Eigenkapital (Kapitalarten 1)(Kapitalarten 1)
Beteiligungs-Beteiligungs-finanzierungfinanzierungBeteiligungs-Beteiligungs-finanzierungfinanzierung
Zuführung von EK in ein Unternehmen von Zuführung von EK in ein Unternehmen von außen in Form von Geldeinlagen, Sacheinlagen, außen in Form von Geldeinlagen, Sacheinlagen, RechtenRechten
Zuführung von EK in ein Unternehmen von Zuführung von EK in ein Unternehmen von außen in Form von Geldeinlagen, Sacheinlagen, außen in Form von Geldeinlagen, Sacheinlagen, RechtenRechten
Selbst-Selbst-finanzierungfinanzierung
Selbst-Selbst-finanzierungfinanzierung
erzielte Gewinne des Unternehmens in Form von erzielte Gewinne des Unternehmens in Form von Bilanzgewinnen und/oder stillen Reserven, Bilanzgewinnen und/oder stillen Reserven, werden nicht an die EK-Geber ausgeschüttetwerden nicht an die EK-Geber ausgeschüttet
erzielte Gewinne des Unternehmens in Form von erzielte Gewinne des Unternehmens in Form von Bilanzgewinnen und/oder stillen Reserven, Bilanzgewinnen und/oder stillen Reserven, werden nicht an die EK-Geber ausgeschüttetwerden nicht an die EK-Geber ausgeschüttet
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 32Olfert, Klaus: Investition, 6. Aufl. Ludwigshafen 1995, S.34 ff.Olfert, Klaus: Investition, 6. Aufl. Ludwigshafen 1995, S.34 ff.
Finanzierung mit Fremdkapital Finanzierung mit Fremdkapital (Kapitalarten 2)(Kapitalarten 2)Finanzierung mit Fremdkapital Finanzierung mit Fremdkapital (Kapitalarten 2)(Kapitalarten 2)
Fremd-Fremd-finanzierungfinanzierung
Fremd-Fremd-finanzierungfinanzierung
Zuführung von FK in ein Unternehmen Zuführung von FK in ein Unternehmen von außen in Form von von außen in Form von Geldeinlagen und SacheinlagenGeldeinlagen und Sacheinlagen
Zuführung von FK in ein Unternehmen Zuführung von FK in ein Unternehmen von außen in Form von von außen in Form von Geldeinlagen und SacheinlagenGeldeinlagen und Sacheinlagen
Finanzierung aus Finanzierung aus Rückstellungs-Rückstellungs-gegenwertengegenwerten
Finanzierung aus Finanzierung aus Rückstellungs-Rückstellungs-gegenwertengegenwerten
Im Unternehmen gebildete Rückstellungen Im Unternehmen gebildete Rückstellungen werden zur Finanzierung verwendet, soweit sie werden zur Finanzierung verwendet, soweit sie über den Verkauf der Absatzgüter als über den Verkauf der Absatzgüter als Einnahmen zugeflossen sindEinnahmen zugeflossen sind
Im Unternehmen gebildete Rückstellungen Im Unternehmen gebildete Rückstellungen werden zur Finanzierung verwendet, soweit sie werden zur Finanzierung verwendet, soweit sie über den Verkauf der Absatzgüter als über den Verkauf der Absatzgüter als Einnahmen zugeflossen sindEinnahmen zugeflossen sind
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 33Olfert, Klaus: Investition, 6. Aufl. Ludwigshafen 1995, S.34 ff.Olfert, Klaus: Investition, 6. Aufl. Ludwigshafen 1995, S.34 ff.
Finanzierung mit (Eigen- / Fremdkapital ?)Finanzierung mit (Eigen- / Fremdkapital ?)Finanzierung mit (Eigen- / Fremdkapital ?)Finanzierung mit (Eigen- / Fremdkapital ?)
Finanzierung aus Finanzierung aus Abschreibungs-Abschreibungs-
gegenwertengegenwerten
Finanzierung aus Finanzierung aus Abschreibungs-Abschreibungs-
gegenwertengegenwerten
die über den Verkauf von Absatzgütern die über den Verkauf von Absatzgütern zurückfließenden Anteile von Abschreibungen zurückfließenden Anteile von Abschreibungen werden unmittelbar wieder für werden unmittelbar wieder für Investitionszwecke verwendetInvestitionszwecke verwendet
die über den Verkauf von Absatzgütern die über den Verkauf von Absatzgütern zurückfließenden Anteile von Abschreibungen zurückfließenden Anteile von Abschreibungen werden unmittelbar wieder für werden unmittelbar wieder für Investitionszwecke verwendetInvestitionszwecke verwendet
Finanzierung Finanzierung aus sonstigen aus sonstigen
Kapitalfrei-Kapitalfrei-setzungensetzungen
Finanzierung Finanzierung aus sonstigen aus sonstigen
Kapitalfrei-Kapitalfrei-setzungensetzungen
erfolgt als Folge der Maßnahmen erfolgt als Folge der Maßnahmen zur Rationalisierung oder zur Rationalisierung oder den Verkauf von Vermögensteilen, den Verkauf von Vermögensteilen, die keine Absatzgüter sinddie keine Absatzgüter sind
erfolgt als Folge der Maßnahmen erfolgt als Folge der Maßnahmen zur Rationalisierung oder zur Rationalisierung oder den Verkauf von Vermögensteilen, den Verkauf von Vermögensteilen, die keine Absatzgüter sinddie keine Absatzgüter sind
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 34
Begriffe : Investition und FinanzierungBegriffe : Investition und Finanzierung
B i l a n z B i l a n z B i l a n z B i l a n z PassivaPassivaPassivaPassivaAktivaAktivaAktivaAktiva
Mittelherkunft Mittelherkunft Mittelherkunft Mittelherkunft Mittelverwendung Mittelverwendung Mittelverwendung Mittelverwendung
Probleme der Investition :Probleme der Investition :Probleme der Investition :Probleme der Investition :
Kapitaleinsatz :Kapitaleinsatz :
- Rentabilität- Rentabilität
-- LiquiditätLiquidität
- Sicherheit der Kapitalanlage- Sicherheit der Kapitalanlage- Sicherheit der Produktion- Sicherheit der Produktion
- Flexibilität der Beschaffung- Flexibilität der Beschaffung- Flexibilität der Produktion- Flexibilität der Produktion- Flexibilität des Absatzes- Flexibilität des Absatzes
Kapitaleinsatz :Kapitaleinsatz :
- Rentabilität- Rentabilität
-- LiquiditätLiquidität
- Sicherheit der Kapitalanlage- Sicherheit der Kapitalanlage- Sicherheit der Produktion- Sicherheit der Produktion
- Flexibilität der Beschaffung- Flexibilität der Beschaffung- Flexibilität der Produktion- Flexibilität der Produktion- Flexibilität des Absatzes- Flexibilität des Absatzes
Probleme der Finanzierung :Probleme der Finanzierung :Probleme der Finanzierung :Probleme der Finanzierung :
Fremdkapital :Fremdkapital :
- Kapitalstruktur- Kapitalstruktur
- Finanzierungsarten und- Finanzierungsarten und deren Kombination deren Kombination
-- KapitalvolumenKapitalvolumen- Kapitalbedarf- Kapitalbedarf- Kapitalkosten- Kapitalkosten- kostenoptimale- kostenoptimale Finanzierung Finanzierung
Fremdkapital :Fremdkapital :
- Kapitalstruktur- Kapitalstruktur
- Finanzierungsarten und- Finanzierungsarten und deren Kombination deren Kombination
-- KapitalvolumenKapitalvolumen- Kapitalbedarf- Kapitalbedarf- Kapitalkosten- Kapitalkosten- kostenoptimale- kostenoptimale Finanzierung Finanzierung
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 35
Liquidität : Begriffe Liquidität : Begriffe (1)(1)Liquidität : Begriffe Liquidität : Begriffe (1)(1)
als positiver Zahlungsmittelbestand als positiver Zahlungsmittelbestand
als Deckungsverhältnis von Vermögensobjekten zur Rückverwandlung in Geld ( Liquidierbarkeit ) als Deckungsverhältnis von Vermögensobjekten zur Rückverwandlung in Geld ( Liquidierbarkeit )
als Deckungsverhältnis von Vermögensobjekten zu Verbindlichkeiten (Liquiditätsgrade) als Deckungsverhältnis von Vermögensobjekten zu Verbindlichkeiten (Liquiditätsgrade)
Perridon, Steiner: Finanzwirtschaft der Unternehmung, 10. überarb.Aufl.,München1999 S.6 f.
als Eigenschaft von Wirtschaftssubjekten, ihren Zahlungsverpflichtungen bei Aufforderung in jedem Zeitpunkt nachkommen zu können.
als Eigenschaft von Wirtschaftssubjekten, ihren Zahlungsverpflichtungen bei Aufforderung in jedem Zeitpunkt nachkommen zu können.
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 36
Liquidität : Begriffe Liquidität : Begriffe (2)(2)Liquidität : Begriffe Liquidität : Begriffe (2)(2)
LiquiditätLiquiditätLiquiditätLiquiditätFähigkeit der Unternehmung, die zwingend Fähigkeit der Unternehmung, die zwingend fälligen Verbindlichkeiten jederzeit uneingechränkt fälligen Verbindlichkeiten jederzeit uneingechränkt erfüllen zu können.erfüllen zu können.
Fähigkeit der Unternehmung, die zwingend Fähigkeit der Unternehmung, die zwingend fälligen Verbindlichkeiten jederzeit uneingechränkt fälligen Verbindlichkeiten jederzeit uneingechränkt erfüllen zu können.erfüllen zu können.
Liquiditäts-Liquiditäts-engpassengpass
Liquiditäts-Liquiditäts-engpassengpass
kurzzeitige (nicht dauerhafte!) kurzzeitige (nicht dauerhafte!) Liquiditätsprobleme, die im Falle der Liquiditätsprobleme, die im Falle der Wiederholung durchaus zu einer Beeinträchtigung Wiederholung durchaus zu einer Beeinträchtigung der Bonität führen können.der Bonität führen können.
kurzzeitige (nicht dauerhafte!) kurzzeitige (nicht dauerhafte!) Liquiditätsprobleme, die im Falle der Liquiditätsprobleme, die im Falle der Wiederholung durchaus zu einer Beeinträchtigung Wiederholung durchaus zu einer Beeinträchtigung der Bonität führen können.der Bonität führen können.
Zahlungs-Zahlungs-unfähigkeitunfähigkeitZahlungs-Zahlungs-
unfähigkeitunfähigkeit
(Illiquidität) ... auf dem Mangel an Zahlungsmitteln (Illiquidität) ... auf dem Mangel an Zahlungsmitteln beruhende dauerhafte Unvermögen des beruhende dauerhafte Unvermögen des Unternehmens, seine sofort zu erfüllenden Unternehmens, seine sofort zu erfüllenden Geldschulden noch im wesentlichen begleichen Geldschulden noch im wesentlichen begleichen zu könnenzu können
(Illiquidität) ... auf dem Mangel an Zahlungsmitteln (Illiquidität) ... auf dem Mangel an Zahlungsmitteln beruhende dauerhafte Unvermögen des beruhende dauerhafte Unvermögen des Unternehmens, seine sofort zu erfüllenden Unternehmens, seine sofort zu erfüllenden Geldschulden noch im wesentlichen begleichen Geldschulden noch im wesentlichen begleichen zu könnenzu können
Perridon, Steiner: Finanzwirtschaft der Unternehmung, 10. überarb.Aufl.,München1999 S.6 f.
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 37
Liquidität : Begriffe Liquidität : Begriffe (3) (3) Liquidität : Begriffe Liquidität : Begriffe (3) (3)
Olfert, Klaus: Investition, 6. Aufl. Ludwigshafen 1995, S.45 ff.
aktuelle aktuelle LiquiditätLiquiditätaktuelle aktuelle LiquiditätLiquidität
absolute absolute LiquiditätLiquiditätabsolute absolute LiquiditätLiquidität
relative relative LiquiditätLiquiditätrelative relative
LiquiditätLiquidität
...gegenwärtige und in absehbarer Zukunft liegende...gegenwärtige und in absehbarer Zukunft liegende Liquidität... Liquidität......gegenwärtige und in absehbarer Zukunft liegende...gegenwärtige und in absehbarer Zukunft liegende Liquidität... Liquidität...
...Eigenschaften von Vermögensteilen, als...Eigenschaften von Vermögensteilen, als Zahlungsmittel verwendet oder in Zahlungsmittel Zahlungsmittel verwendet oder in Zahlungsmittel umgewandelt werden zu können... umgewandelt werden zu können...
- Liquidierbarkeit- Liquidierbarkeit- Liquidierungsdauer- Liquidierungsdauer- Liquidierungsbetrag- Liquidierungsbetrag
...Eigenschaften von Vermögensteilen, als...Eigenschaften von Vermögensteilen, als Zahlungsmittel verwendet oder in Zahlungsmittel Zahlungsmittel verwendet oder in Zahlungsmittel umgewandelt werden zu können... umgewandelt werden zu können...
- Liquidierbarkeit- Liquidierbarkeit- Liquidierungsdauer- Liquidierungsdauer- Liquidierungsbetrag- Liquidierungsbetrag
...betrachtet die Größen der Aktivseite und der...betrachtet die Größen der Aktivseite und der Passivseite der Bilanz... Passivseite der Bilanz...
- statisch- statisch - dynamisch- dynamisch
...betrachtet die Größen der Aktivseite und der...betrachtet die Größen der Aktivseite und der Passivseite der Bilanz... Passivseite der Bilanz...
- statisch- statisch - dynamisch- dynamisch
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 38
LiquiditätserhaltungLiquiditätserhaltung LiquiditätserhaltungLiquiditätserhaltung
situative situative LiquiditätssicherungLiquiditätssicherung
situative situative LiquiditätssicherungLiquiditätssicherung
...tägliche Abstimmung der Zahlungsströme und ...tägliche Abstimmung der Zahlungsströme und Bestimmung, Bildung und Auflösung der Bestimmung, Bildung und Auflösung der Liquiditätsreserve...Liquiditätsreserve...
...tägliche Abstimmung der Zahlungsströme und ...tägliche Abstimmung der Zahlungsströme und Bestimmung, Bildung und Auflösung der Bestimmung, Bildung und Auflösung der Liquiditätsreserve...Liquiditätsreserve...
kurzfristige kurzfristige FinanzierungFinanzierungkurzfristige kurzfristige
FinanzierungFinanzierung...Ausrichtung an...Ausrichtung an betrieblichen Leistungsprozessen...betrieblichen Leistungsprozessen......Disponierung des Innenfinanzierungsvolumens...Disponierung des Innenfinanzierungsvolumens
...Ausrichtung an...Ausrichtung an betrieblichen Leistungsprozessen...betrieblichen Leistungsprozessen......Disponierung des Innenfinanzierungsvolumens...Disponierung des Innenfinanzierungsvolumens
strukturelle strukturelle LiquiditätssicherungLiquiditätssicherung
strukturelle strukturelle LiquiditätssicherungLiquiditätssicherung
...fristen- und konditionenkongruente...fristen- und konditionenkongruente Finanzierung von Investitionsvorhaben... Finanzierung von Investitionsvorhaben......Problem Anschlussfinanzierung ./. Rentabilität...Problem Anschlussfinanzierung ./. Rentabilität
...fristen- und konditionenkongruente...fristen- und konditionenkongruente Finanzierung von Investitionsvorhaben... Finanzierung von Investitionsvorhaben......Problem Anschlussfinanzierung ./. Rentabilität...Problem Anschlussfinanzierung ./. Rentabilität
Perridon, Steiner: Finanzwirtschaft der Unternehmung, 10. überarb.Aufl.,München1999 S.6 f.
...Daueraufgabe, absolute Nebenbedingung für die Sicherung der Existenz......Kernaufgabe des Finanzmanagements...
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 39
Finanzielles GleichgewichtFinanzielles GleichgewichtFinanzielles GleichgewichtFinanzielles Gleichgewicht
dispositivedispositiveLiquiditätLiquidität
dispositivedispositiveLiquiditätLiquidität
strukturellestrukturelleLiquiditätLiquidität
strukturellestrukturelleLiquiditätLiquidität
RentabilitätRentabilitätRentabilitätRentabilität
Sicherung Sicherung jederzeitiger jederzeitiger
ZahlungsfähigkeitZahlungsfähigkeit
Sicherung Sicherung jederzeitiger jederzeitiger
ZahlungsfähigkeitZahlungsfähigkeit
Sicherung einer Sicherung einer gleichgewichtigen gleichgewichtigen
KapitalstrukturKapitalstruktur
Sicherung einer Sicherung einer gleichgewichtigen gleichgewichtigen
KapitalstrukturKapitalstruktur
Sicherung der Sicherung der hinreichenden hinreichenden
ErtragskraftErtragskraft
Sicherung der Sicherung der hinreichenden hinreichenden
ErtragskraftErtragskraft
zu jedem Zeitpunktgelte :
ZM-AnfangsbestandZM-Anfangsbestand
+ ZM-Einzahlungen+ ZM-Einzahlungen
- ZM-Auszahlungen- ZM-Auszahlungen
= 0 != 0 !
„anerkannte“Finanzierungsregeln werden eingehalten( Fristenstruktur,Verschuldungsgrad )
„anerkannte“Finanzierungsregeln werden eingehalten( Fristenstruktur,Verschuldungsgrad )
die leistungswirtschaft-lichen Ergebnisse reichen aus, die (risikoab-hängigen) Kosten von Fremd- und Eigenkapital mindestens zu decken
die leistungswirtschaft-lichen Ergebnisse reichen aus, die (risikoab-hängigen) Kosten von Fremd- und Eigenkapital mindestens zu decken
Per
rid
on
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r: F
ina
nzw
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chaf
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Un
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eh
mu
ng
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ber
arb
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fl.,M
ün
che
n1
999
S
.52
1
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 40
KreditgeschäfteKreditgeschäfte(grundsätzliches)(grundsätzliches)
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 41
Sachdarlehen, § 607Sachdarlehen, § 607Sachdarlehen, § 607Sachdarlehen, § 607
Gelddarlehen, §§ 488-506Gelddarlehen, §§ 488-506Gelddarlehen, §§ 488-506Gelddarlehen, §§ 488-506
Allgemeine Vorschriften §§ 488-490
Spezielle Vorschriften für Verbraucherverträge§§ 491-506 (früher: Verbraucherkreditgesetz)
D a r l e h e n D a r l e h e n D a r l e h e n D a r l e h e n
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 42
Das verzinsliche Darlehen Regeltypus
Verbesserung der Kündigungsbefugnisse
- Kündigungsrecht wegen Vermögensverschlechterung, § 490 Abs. 1 BGB
- Sonderkündigungsrecht bei grundpfandgesicherten Darlehen, § 490 Abs. 2 BGB
Darlehensvertrag Darlehensvertrag (ab Ende 2002)(ab Ende 2002)Darlehensvertrag Darlehensvertrag (ab Ende 2002)(ab Ende 2002)
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 43
§ 488 BGB Vertragstypische Pflichten beim Darlehensvertrag
(1) Durch den Darlehensvertrag wird der Darlehensgeber verpflichtet, dem Darlehensnehmer einen Geldbetrag in der vereinbarten Höhe zur Verfügung zu stellen.
Der Darlehensnehmer ist verpflichtet, einen geschuldeten Zins zu zahlen und bei Fälligkeit das zur Verfügung gestellte Darlehen zurückzuerstatten.
DarlehenDarlehen
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 44
Die Arten von Kredit - LinienDie Arten von Kredit - LinienDie Arten von Kredit - LinienDie Arten von Kredit - Linien
BankenBankenBankenBanken KapitalmarktKapitalmarktKapitalmarktKapitalmarkt ImmobilienImmobilienImmobilienImmobilien Synthetische Synthetische LinienLinien
Synthetische Synthetische LinienLinien
H e r k u n f tH e r k u n f t
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 45
BankenBankenBankenBanken
KapitalmarktKapitalmarktKapitalmarktKapitalmarkt
Gesamt - LinieGesamt - Linie
KontokorrentKontokorrent
WechselWechsel
Darlehen / KrediteDarlehen / Kredite
Avale (Bankbürgschaften)Avale (Bankbürgschaften)
LeasingLeasing
FactoringFactoring
AnleihenAnleihen
Commercial - Paper - ProgrammeCommercial - Paper - Programme
Medium Term NotesMedium Term Notes
Kredit - FazilitätenKredit - Fazilitäten
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 46
ImmobilienImmobilienImmobilienImmobilien
Synthetische Synthetische LinienLinien
Synthetische Synthetische LinienLinien
Hypotheken/ Hypotheken/
GrundschuldenGrundschulden
Einzel-RahmenEinzel-Rahmen
GleichrangrahmenGleichrangrahmen
Auflösung von Arbitrage - GeschäftenAuflösung von Arbitrage - Geschäften
Verkauf von Wertpapieren im BestandVerkauf von Wertpapieren im Bestand
Wertpapier- PensionsgeschäfteWertpapier- Pensionsgeschäfte
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 47
VorverhandlungVorverhandlung
KreditantragKreditantrag
KreditprüfungKreditprüfung
KreditbereitstellungKreditbereitstellung
KreditüberwachungKreditüberwachung
BearbeitungsstufenBearbeitungsstufeneineseinesKreditvertragesKreditvertrages
KreditzusageKreditzusage
Annahme Annahme der Kreditzusageder Kreditzusage
Kredit-Kredit-vertragvertrag
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 48
Systematik für Kennzahlen der FinanzanalyseSystematik für Kennzahlen der FinanzanalyseSystematik für Kennzahlen der FinanzanalyseSystematik für Kennzahlen der Finanzanalyse
bestandsorientiertbestandsorientiertbestandsorientiertbestandsorientiert stromgrößenorientiertstromgrößenorientiertstromgrößenorientiertstromgrößenorientiert
orientieren sich nur an den orientieren sich nur an den Größen der BilanzGrößen der Bilanz
orientieren sich nur an den orientieren sich nur an den Größen der BilanzGrößen der Bilanz
orientieren sich an den orientieren sich an den Größen der Gewinn- und Größen der Gewinn- und
VerlustrechnungVerlustrechnung
orientieren sich an den orientieren sich an den Größen der Gewinn- und Größen der Gewinn- und
VerlustrechnungVerlustrechnung
VermögensstrukturVermögensstruktur KapitalstrukturKapitalstruktur horizontale Bilanzstrukturhorizontale Bilanzstruktur
FinanzierungsregelnFinanzierungsregeln Liquiditätsregeln Liquiditätsregeln
und und LiquiditätskennzahlenLiquiditätskennzahlen
VermögensstrukturVermögensstruktur KapitalstrukturKapitalstruktur horizontale Bilanzstrukturhorizontale Bilanzstruktur
FinanzierungsregelnFinanzierungsregeln Liquiditätsregeln Liquiditätsregeln
und und LiquiditätskennzahlenLiquiditätskennzahlen
ErfolgskennzahlenErfolgskennzahlen absoluteabsolute relativerelative
AktivitätskennzahlenAktivitätskennzahlen
ErfolgskennzahlenErfolgskennzahlen absoluteabsolute relativerelative
AktivitätskennzahlenAktivitätskennzahlen
Perridon, Steiner: Finanzwirtschaft der Unternehmung, 10. überarb.Aufl.,München1999 S.524
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 49
Systematik für Kennzahlen der FinanzanalyseSystematik für Kennzahlen der FinanzanalyseSystematik für Kennzahlen der FinanzanalyseSystematik für Kennzahlen der Finanzanalyse
stromgrößenorientiertstromgrößenorientiert stromgrößenorientiertstromgrößenorientiert
da sie keine Beziehung zum Mitteleinsatz herstellen, sind sie da sie keine Beziehung zum Mitteleinsatz herstellen, sind sie zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit nur bedingt geeignetzur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit nur bedingt geeignetda sie keine Beziehung zum Mitteleinsatz herstellen, sind sie da sie keine Beziehung zum Mitteleinsatz herstellen, sind sie zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit nur bedingt geeignetzur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit nur bedingt geeignet
absolute Erfolgskennzahlenabsolute Erfolgskennzahlen absolute Erfolgskennzahlenabsolute Erfolgskennzahlen
Perridon, Steiner: Finanzwirtschaft der Unternehmung, 10. überarb.Aufl.,München1999 S.524
BilanzgewinnBilanzgewinn
JahresüberschussJahresüberschuss
geschätzter Steuerbilanzgewinngeschätzter Steuerbilanzgewinn
Cash - FlowCash - Flow
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 50
Systematik für Kennzahlen der FinanzanalyseSystematik für Kennzahlen der FinanzanalyseSystematik für Kennzahlen der FinanzanalyseSystematik für Kennzahlen der Finanzanalyse
stromgrößenorientiertstromgrößenorientiert stromgrößenorientiertstromgrößenorientiert
sie stellen eine Beziehung zum Mitteleinsatz her, daher sind sie stellen eine Beziehung zum Mitteleinsatz her, daher sind sie zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit geeignetsie zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit geeignetsie stellen eine Beziehung zum Mitteleinsatz her, daher sind sie stellen eine Beziehung zum Mitteleinsatz her, daher sind sie zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit geeignetsie zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit geeignet
relative Erfolgskennzahlenrelative Erfolgskennzahlen relative Erfolgskennzahlenrelative Erfolgskennzahlen
Perridon, Steiner: Finanzwirtschaft der Unternehmung, 10. überarb.Aufl.,München1999 S.547 f.
Die Messung der Wirtschaftlichkeit des Kapitaleinsatzes Die Messung der Wirtschaftlichkeit des Kapitaleinsatzes erfolgt durch Rentabilitätskennzahlenerfolgt durch Rentabilitätskennzahlen
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 51
Systematik für Kennzahlen der FinanzanalyseSystematik für Kennzahlen der FinanzanalyseSystematik für Kennzahlen der FinanzanalyseSystematik für Kennzahlen der Finanzanalyse
stromgrößenorientiertstromgrößenorientiert stromgrößenorientiertstromgrößenorientiert
dienen der Charakterisierung und Kontrolle der Finanzpolitikdienen der Charakterisierung und Kontrolle der Finanzpolitikdienen der Charakterisierung und Kontrolle der Finanzpolitikdienen der Charakterisierung und Kontrolle der Finanzpolitik
AktivitätskennzahlenAktivitätskennzahlen AktivitätskennzahlenAktivitätskennzahlen
Perridon, Steiner: Finanzwirtschaft der Unternehmung, 10. überarb.Aufl.,München1999 S.552 f.
UmschlagshäufigkeitenUmschlagshäufigkeiten Personalwirtschaftliche KennzahlenPersonalwirtschaftliche Kennzahlen ZahlungszieleZahlungsziele Investitions- und AbschreibungstätigkeitenInvestitions- und Abschreibungstätigkeiten
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 52
Bestimmung des Eigenkapitals Bestimmung des Eigenkapitals ( § 268 Abs.1 HGB)( § 268 Abs.1 HGB)Bestimmung des Eigenkapitals Bestimmung des Eigenkapitals ( § 268 Abs.1 HGB)( § 268 Abs.1 HGB)
gezeichnetes Kapitalgezeichnetes Kapital gezeichnetes Kapitalgezeichnetes Kapital
./. ausstehende Einlagen./. ausstehende Einlagen./. ausstehende Einlagen./. ausstehende Einlagen
+ Kapital- und Gewinnrücklagen+ Kapital- und Gewinnrücklagen+ Kapital- und Gewinnrücklagen+ Kapital- und Gewinnrücklagen
+ Bilanzgewinn (./. Bilanzverlust)+ Bilanzgewinn (./. Bilanzverlust)+ Bilanzgewinn (./. Bilanzverlust)+ Bilanzgewinn (./. Bilanzverlust)
+ Eigenkapitalanteil des Sonderpostens mit+ Eigenkapitalanteil des Sonderpostens mit Rücklagenanteil (hilfsweise 50%) Rücklagenanteil (hilfsweise 50%)+ Eigenkapitalanteil des Sonderpostens mit+ Eigenkapitalanteil des Sonderpostens mit Rücklagenanteil (hilfsweise 50%) Rücklagenanteil (hilfsweise 50%)
./. aktiviertes Disagio./. aktiviertes Disagio./. aktiviertes Disagio./. aktiviertes Disagio
= bilanzielles oder rechnerisches Eigenkapital= bilanzielles oder rechnerisches Eigenkapital= bilanzielles oder rechnerisches Eigenkapital= bilanzielles oder rechnerisches Eigenkapital
Per
rid
on
, Ste
ine
r: F
ina
nzw
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chaf
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n1
999
S
.52
8
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 53
Bestimmung des FremdkapitalsBestimmung des FremdkapitalsBestimmung des FremdkapitalsBestimmung des Fremdkapitals
langfristigelangfristige Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über fünf Jahrenvon über fünf Jahren
langfristigelangfristige Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über fünf Jahrenvon über fünf Jahren
mittelfristigemittelfristige Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr bis zu fünf Jahrenvon über einem Jahr bis zu fünf Jahren
mittelfristigemittelfristige Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr bis zu fünf Jahrenvon über einem Jahr bis zu fünf Jahren
kurzfristigekurzfristige Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahrvon bis zu einem Jahr
kurzfristigekurzfristige Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahrvon bis zu einem Jahr
Fristigkeit des Kapitals Fristigkeit des Kapitals als wichtiges Kriterium für die Kapitalstrukturals wichtiges Kriterium für die Kapitalstruktur
Perridon, Steiner: Finanzwirtschaft der Unternehmung, 10. überarb.Aufl.,München1999 S.528
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 54
Bestimmung des langfristigen Bestimmung des langfristigen FremdkapitalsFremdkapitalsBestimmung des langfristigen Bestimmung des langfristigen FremdkapitalsFremdkapitals
langfristige Verbindlichkeiten mit einerlangfristige Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über fünf Jahren Restlaufzeit von über fünf Jahren langfristige Verbindlichkeiten mit einerlangfristige Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über fünf Jahren Restlaufzeit von über fünf Jahren
+ Stiftungen und Darlehen von betriebszugehörigen+ Stiftungen und Darlehen von betriebszugehörigen Pensions- und Unterstützungskassen Pensions- und Unterstützungskassen+ Stiftungen und Darlehen von betriebszugehörigen+ Stiftungen und Darlehen von betriebszugehörigen Pensions- und Unterstützungskassen Pensions- und Unterstützungskassen
+ langfristige Rückstellungen + langfristige Rückstellungen (insbesondere Pensionsrückstellungen) (insbesondere Pensionsrückstellungen)+ langfristige Rückstellungen + langfristige Rückstellungen (insbesondere Pensionsrückstellungen) (insbesondere Pensionsrückstellungen)
= langfristiges Fremdkapital= langfristiges Fremdkapital= langfristiges Fremdkapital= langfristiges Fremdkapital
Perridon, Steiner: Finanzwirtschaft der Unternehmung, 10. überarb.Aufl.,München1999 S.528
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 55
Bestimmung des kurz- und mittelfristigen Bestimmung des kurz- und mittelfristigen FremdkapitalsFremdkapitalsBestimmung des kurz- und mittelfristigen Bestimmung des kurz- und mittelfristigen FremdkapitalsFremdkapitals
./. langfristige Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit./. langfristige Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu fünf Jahren bis zu fünf Jahren./. langfristige Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit./. langfristige Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu fünf Jahren bis zu fünf Jahren
+ kurzfristige Rückstellungen + kurzfristige Rückstellungen (sonstige Rückstellungen + Steuerrückstellungen) (sonstige Rückstellungen + Steuerrückstellungen)+ kurzfristige Rückstellungen + kurzfristige Rückstellungen (sonstige Rückstellungen + Steuerrückstellungen) (sonstige Rückstellungen + Steuerrückstellungen)
+ passive Rechnungsabgrenzung+ passive Rechnungsabgrenzung+ passive Rechnungsabgrenzung+ passive Rechnungsabgrenzung
= kurz- und mittelfristiges Fremdkapital= kurz- und mittelfristiges Fremdkapital= kurz- und mittelfristiges Fremdkapital= kurz- und mittelfristiges Fremdkapital
Perridon, Steiner: Finanzwirtschaft der Unternehmung, 10. überarb.Aufl.,München1999 S.528
VerbindlichkeitenVerbindlichkeiten VerbindlichkeitenVerbindlichkeiten
+ Fremdkapitalanteil des Sonderpostens mit+ Fremdkapitalanteil des Sonderpostens mit Rücklagenanteil (hilfsweise 50%) Rücklagenanteil (hilfsweise 50%)+ Fremdkapitalanteil des Sonderpostens mit+ Fremdkapitalanteil des Sonderpostens mit Rücklagenanteil (hilfsweise 50%) Rücklagenanteil (hilfsweise 50%)
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 56
Bestimmung des kurzfristigen Bestimmung des kurzfristigen FremdkapitalsFremdkapitalsBestimmung des kurzfristigen Bestimmung des kurzfristigen FremdkapitalsFremdkapitals
Verbindlichkeiten mit einer RestlaufzeitVerbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr von bis zu einem Jahr Verbindlichkeiten mit einer RestlaufzeitVerbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr von bis zu einem Jahr
+ passive Rechnungsabgrenzung+ passive Rechnungsabgrenzung+ passive Rechnungsabgrenzung+ passive Rechnungsabgrenzung
= kurzfristiges Fremdkapital= kurzfristiges Fremdkapital= kurzfristiges Fremdkapital= kurzfristiges Fremdkapital
Perridon, Steiner: Finanzwirtschaft der Unternehmung, 10. überarb.Aufl.,München1999 S.529
+ kurzfristige Rückstellungen+ kurzfristige Rückstellungen+ kurzfristige Rückstellungen+ kurzfristige Rückstellungen
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 57
AnalysekennziffernAnalysekennziffernAnalysekennziffernAnalysekennziffern
Kennziffern zur VermögensstrukturKennziffern zur Vermögensstruktur
Anlagen-Anlagen-quotequote
Anlagen-Anlagen-quotequote
Anlagevermögen * 100Anlagevermögen * 100Anlagevermögen * 100Anlagevermögen * 100
BilanzsummeBilanzsummeBilanzsummeBilanzsumme
Aussagen über die Anlagenintensität und Aussagen über die Anlagenintensität und über den Anteil des Anlagevermögens über den Anteil des Anlagevermögens am Gesamtvermögen.am Gesamtvermögen.
Aussagen über Aussagen über die Fixkostenintensität des Unternehmensdie Fixkostenintensität des Unternehmens
==
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 58
Kennziffern zur KapitalstrukturKennziffern zur Kapitalstruktur
Eigen-Eigen-finanzierungs-finanzierungs-
gradgrad
Eigen-Eigen-finanzierungs-finanzierungs-
gradgrad
Eigenkapital * 100Eigenkapital * 100Eigenkapital * 100Eigenkapital * 100
BilanzsummeBilanzsummeBilanzsummeBilanzsumme
Aussagen über die Unabhängigkeit Aussagen über die Unabhängigkeit der Unternehmensleitung der Unternehmensleitung von Fremdkapitalgebern (=Gläubigern)von Fremdkapitalgebern (=Gläubigern)
Fremd-Fremd-finanzierungs-finanzierungs-
gradgrad
Fremd-Fremd-finanzierungs-finanzierungs-
gradgrad
Fremdkapital * 100Fremdkapital * 100Fremdkapital * 100Fremdkapital * 100
BilanzsummeBilanzsummeBilanzsummeBilanzsumme
==
==
AnalysekennziffernAnalysekennziffernAnalysekennziffernAnalysekennziffern
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 59
Kennziffern zur Kapitalstruktur/ Kennziffern zur Kapitalstruktur/ WertpapieranalyseWertpapieranalyse
Bilanz-Bilanz-kurskurs
Bilanz-Bilanz-kurskurs
Eigenkapital * 100Eigenkapital * 100Eigenkapital * 100Eigenkapital * 100
gezeichnetes (Grund-) Kapitalgezeichnetes (Grund-) Kapitalgezeichnetes (Grund-) Kapitalgezeichnetes (Grund-) Kapital
stille Reservenstille Reservenincl. good-willincl. good-will
stille Reservenstille Reservenincl. good-willincl. good-will
gezeichnetes Kapitalgezeichnetes Kapital
** (Börsenkurs in % ./. Bilanzkurs in %) (Börsenkurs in % ./. Bilanzkurs in %)gezeichnetes Kapitalgezeichnetes Kapital
** (Börsenkurs in % ./. Bilanzkurs in %) (Börsenkurs in % ./. Bilanzkurs in %)
100 %100 %100 %100 %
==
==
AnalysekennziffernAnalysekennziffernAnalysekennziffernAnalysekennziffern
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 60
Kennziffern zur AnlagendeckungKennziffern zur AnlagendeckungAnlagendeckung ( Lit.:auch: „Deckungsgrade A,B,C“ )Anlagendeckung ( Lit.:auch: „Deckungsgrade A,B,C“ )
Anlagen-Anlagen-deckung Ideckung IAnlagen-Anlagen-deckung Ideckung I
Eigenkapital * 100Eigenkapital * 100Eigenkapital * 100Eigenkapital * 100
AnlagevermögenAnlagevermögenAnlagevermögenAnlagevermögen
Anlagen-Anlagen-deckung IIdeckung IIAnlagen-Anlagen-
deckung IIdeckung II
( Eigenkapital + lfr. Fremdkapital) * 100( Eigenkapital + lfr. Fremdkapital) * 100( Eigenkapital + lfr. Fremdkapital) * 100( Eigenkapital + lfr. Fremdkapital) * 100
AnlagevermögenAnlagevermögenAnlagevermögenAnlagevermögen
==
==
Anlagen-Anlagen-deckung IIIdeckung IIIAnlagen-Anlagen-
deckung IIIdeckung III
( Eigenkapital + lfr. Fremdkapital) * 100( Eigenkapital + lfr. Fremdkapital) * 100( Eigenkapital + lfr. Fremdkapital) * 100( Eigenkapital + lfr. Fremdkapital) * 100
==Anlageverm. + lfr.geb.UmlaufvermögenAnlageverm. + lfr.geb.UmlaufvermögenAnlageverm. + lfr.geb.UmlaufvermögenAnlageverm. + lfr.geb.Umlaufvermögen
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AnalysekennziffernAnalysekennziffernAnalysekennziffernAnalysekennziffern
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 61
„ „ goldene Finanzierungsregel “ goldene Finanzierungsregel “
= Grundsatz der Fristenkongruenz= Grundsatz der Fristenkongruenz
langfristiges Vermögenlangfristiges Vermögenlangfristiges Vermögenlangfristiges Vermögen
langfristiges Kapitallangfristiges Kapitallangfristiges Kapitallangfristiges Kapital
kurzfristiges Vermögenkurzfristiges Vermögenkurzfristiges Vermögenkurzfristiges Vermögen
kurzfristiges Kapitalkurzfristiges Kapitalkurzfristiges Kapitalkurzfristiges Kapital
==
==
<= 1<= 1
<= 1<= 1Perridon, Steiner: Finanzwirtschaft der Unternehmung, 10. überarb.Aufl.,München1999 S.530
AnalysekennziffernAnalysekennziffernAnalysekennziffernAnalysekennziffern
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 62
„ „ goldene Bilanzregel “ goldene Bilanzregel “
Eigenkapital Eigenkapital + langfristiges Fremdkapital+ langfristiges FremdkapitalEigenkapital Eigenkapital + langfristiges Fremdkapital+ langfristiges Fremdkapital
AnlagevermögenAnlagevermögenAnlagevermögenAnlagevermögen
EigenkapitalEigenkapital+ langfristiges Fremdkapital+ langfristiges FremdkapitalEigenkapitalEigenkapital+ langfristiges Fremdkapital+ langfristiges Fremdkapital
AnlagevermögenAnlagevermögen+ langfristig gebundene Teile des+ langfristig gebundene Teile des
Umlaufvermögens Umlaufvermögens
AnlagevermögenAnlagevermögen+ langfristig gebundene Teile des+ langfristig gebundene Teile des
Umlaufvermögens Umlaufvermögens
==
==
>= 1>= 1
>= 1>= 1
Perridon, Steiner: Finanzwirtschaft der Unternehmung, 10. überarb.Aufl.,München1999 S.531
AnalysekennziffernAnalysekennziffernAnalysekennziffernAnalysekennziffern
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 63
Kennziffern zur Liquidität (Zahlungsfähigkeit)Kennziffern zur Liquidität (Zahlungsfähigkeit)
BarliquiditätBarliquiditätBarliquiditätBarliquidität
LiquiditätLiquidität1. Grades1. GradesLiquiditätLiquidität1. Grades1. Grades
sofort verfügbare Mittel * 100sofort verfügbare Mittel * 100sofort verfügbare Mittel * 100sofort verfügbare Mittel * 100
kurzfristige Verbindlichkeitenkurzfristige Verbindlichkeitenkurzfristige Verbindlichkeitenkurzfristige Verbindlichkeiten
Deckung der kurzfristigen Verbindlichkeiten durch Deckung der kurzfristigen Verbindlichkeiten durch sofort verfügbare Mittel :sofort verfügbare Mittel :Kasse + Bankguthaben + Schecks + notenbank-Kasse + Bankguthaben + Schecks + notenbank-fähige Wechsel fähige Wechsel
==
AnalysekennziffernAnalysekennziffernAnalysekennziffernAnalysekennziffern
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 64
Kennziffern zur Liquidität (Zahlungsfähigkeit)Kennziffern zur Liquidität (Zahlungsfähigkeit)
Einzugsbedingte LiquiditätEinzugsbedingte LiquiditätEinzugsbedingte LiquiditätEinzugsbedingte Liquidität
LiquiditätLiquidität2. Grades2. GradesLiquiditätLiquidität2. Grades2. Grades
(Liquidität 1.Grades + Debitoren) * 100(Liquidität 1.Grades + Debitoren) * 100(Liquidität 1.Grades + Debitoren) * 100(Liquidität 1.Grades + Debitoren) * 100
kurzfristige Verbindlichkeitenkurzfristige Verbindlichkeitenkurzfristige Verbindlichkeitenkurzfristige Verbindlichkeiten
Deckung der kurzfristigen Verbindlichkeiten durch Deckung der kurzfristigen Verbindlichkeiten durch sofort verfügbare Mittel :sofort verfügbare Mittel :Kasse + Bankguthaben + Schecks + notenbank-Kasse + Bankguthaben + Schecks + notenbank-fähige Wechsel + durch Debitoreneinzug fähige Wechsel + durch Debitoreneinzug beschaffbare Mittelbeschaffbare Mittel
==
AnalysekennziffernAnalysekennziffernAnalysekennziffernAnalysekennziffern
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 65
Kennziffern zur Liquidität (Zahlungsfähigkeit)Kennziffern zur Liquidität (Zahlungsfähigkeit)
Umsatzbedingte LiquiditätUmsatzbedingte Liquidität
LiquiditätLiquidität3. Grades3. GradesLiquiditätLiquidität3. Grades3. Grades
(Liquidität 2.Grades + Vorräte) * 100(Liquidität 2.Grades + Vorräte) * 100(Liquidität 2.Grades + Vorräte) * 100(Liquidität 2.Grades + Vorräte) * 100
kurzfristige Verbindlichkeitenkurzfristige Verbindlichkeitenkurzfristige Verbindlichkeitenkurzfristige Verbindlichkeiten
Deckung der kurzfristigen Verbindlichkeiten durch Deckung der kurzfristigen Verbindlichkeiten durch sofort verfügbare Mittel :sofort verfügbare Mittel :Kasse + Bankguthaben + Schecks + notenbank-fähige Kasse + Bankguthaben + Schecks + notenbank-fähige Wechsel + durch Debitoreneinzug beschaffbare Mittel + Wechsel + durch Debitoreneinzug beschaffbare Mittel + veräußerbare Vorräte (R+H+B; UE+FE)veräußerbare Vorräte (R+H+B; UE+FE)
==
AnalysekennziffernAnalysekennziffernAnalysekennziffernAnalysekennziffern
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 66
Gesamte Verbindlichkeiten ( lang-, mittel-, kurzfristig)Gesamte Verbindlichkeiten ( lang-, mittel-, kurzfristig)Gesamte Verbindlichkeiten ( lang-, mittel-, kurzfristig)Gesamte Verbindlichkeiten ( lang-, mittel-, kurzfristig)
./. monetäres Umlaufvermögen ./. monetäres Umlaufvermögen ( soweit es innerhalb eines Jahres liquidierbar ist) ( soweit es innerhalb eines Jahres liquidierbar ist)./. monetäres Umlaufvermögen ./. monetäres Umlaufvermögen ( soweit es innerhalb eines Jahres liquidierbar ist) ( soweit es innerhalb eines Jahres liquidierbar ist)
= Effektivverschuldung= Effektivverschuldung= Effektivverschuldung= Effektivverschuldung
Perridon, Steiner: Finanzwirtschaft der Unternehmung, 10. überarb.Aufl.,München1999 S.535
EffektivverschuldungEffektivverschuldung
AnalysekennziffernAnalysekennziffernAnalysekennziffernAnalysekennziffern
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 67
Bilanzgewinn / JahresüberschussBilanzgewinn / JahresüberschussBilanzgewinn / JahresüberschussBilanzgewinn / Jahresüberschuss
Jahresüberschuss (bzw. Jahresfehlbetrag)Jahresüberschuss (bzw. Jahresfehlbetrag) Jahresüberschuss (bzw. Jahresfehlbetrag)Jahresüberschuss (bzw. Jahresfehlbetrag)
+ Gewinnvortrag ( ./. Verlustvortrag a.d. Vorjahr )+ Gewinnvortrag ( ./. Verlustvortrag a.d. Vorjahr )+ Gewinnvortrag ( ./. Verlustvortrag a.d. Vorjahr )+ Gewinnvortrag ( ./. Verlustvortrag a.d. Vorjahr )
+ Entnahmen aus Kapital- und Gewinnrücklagen+ Entnahmen aus Kapital- und Gewinnrücklagen+ Entnahmen aus Kapital- und Gewinnrücklagen+ Entnahmen aus Kapital- und Gewinnrücklagen
./. Einstellungen aus dem Jahresüberschuss ./. Einstellungen aus dem Jahresüberschuss in Gewinnrücklagen , gesetzliche Rücklagen, in Gewinnrücklagen , gesetzliche Rücklagen, Rücklagen für eigene Anteile, satzungsmäßige Rücklagen für eigene Anteile, satzungsmäßige Rücklage, andere Gewinnrücklagen) Rücklage, andere Gewinnrücklagen)
./. Einstellungen aus dem Jahresüberschuss ./. Einstellungen aus dem Jahresüberschuss in Gewinnrücklagen , gesetzliche Rücklagen, in Gewinnrücklagen , gesetzliche Rücklagen, Rücklagen für eigene Anteile, satzungsmäßige Rücklagen für eigene Anteile, satzungsmäßige Rücklage, andere Gewinnrücklagen) Rücklage, andere Gewinnrücklagen)
= Bilanzgewinn (bzw. Bilanzverlust)= Bilanzgewinn (bzw. Bilanzverlust)= Bilanzgewinn (bzw. Bilanzverlust)= Bilanzgewinn (bzw. Bilanzverlust)
Perridon, Steiner: Finanzwirtschaft der Unternehmung, 10. überarb.Aufl.,München1999 S.537
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 68
Bestimmung des Cash - Flow Bestimmung des Cash - Flow Bestimmung des Cash - Flow Bestimmung des Cash - Flow Bilanzgewinn ( bzw. Bilanzverlust )Bilanzgewinn ( bzw. Bilanzverlust ) Bilanzgewinn ( bzw. Bilanzverlust )Bilanzgewinn ( bzw. Bilanzverlust )
+ Zuführung zu den Rücklagen + Zuführung zu den Rücklagen (./. Auflösung von Rücklagen) (./. Auflösung von Rücklagen)+ Zuführung zu den Rücklagen + Zuführung zu den Rücklagen (./. Auflösung von Rücklagen) (./. Auflösung von Rücklagen)
./. Gewinnvortrag aus der Vorperiode./. Gewinnvortrag aus der Vorperiode ( + Verlustvortrag aus der Vorperiode ) ( + Verlustvortrag aus der Vorperiode )./. Gewinnvortrag aus der Vorperiode./. Gewinnvortrag aus der Vorperiode ( + Verlustvortrag aus der Vorperiode ) ( + Verlustvortrag aus der Vorperiode )
= Jahresüberschuss= Jahresüberschuss= Jahresüberschuss= Jahresüberschuss
+ Abschreibungen ( ./. Zuschreibungen )+ Abschreibungen ( ./. Zuschreibungen )+ Abschreibungen ( ./. Zuschreibungen )+ Abschreibungen ( ./. Zuschreibungen )
+ Erhöhung der langfristigen Rückstellungen+ Erhöhung der langfristigen Rückstellungen (./. Verminderung der langfristigen Rückstellungen (./. Verminderung der langfristigen Rückstellungen+ Erhöhung der langfristigen Rückstellungen+ Erhöhung der langfristigen Rückstellungen (./. Verminderung der langfristigen Rückstellungen (./. Verminderung der langfristigen Rückstellungen
= Cash Flow ( aus externer Sicht)= Cash Flow ( aus externer Sicht)= Cash Flow ( aus externer Sicht)= Cash Flow ( aus externer Sicht)
Per
rid
on
, Ste
ine
r: F
ina
nzw
irts
chaf
t d
er
Un
tern
eh
mu
ng
, 10
. ü
ber
arb
.Au
fl.,M
ün
che
n1
999
S
.54
2 f
f.
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 69
Bestimmung des Cash - Flow im weiteren SinneBestimmung des Cash - Flow im weiteren SinneBestimmung des Cash - Flow im weiteren SinneBestimmung des Cash - Flow im weiteren Sinne
Jahresgewinn ( bzw. Jahresverlust )Jahresgewinn ( bzw. Jahresverlust ) Jahresgewinn ( bzw. Jahresverlust )Jahresgewinn ( bzw. Jahresverlust )
+ Erhöhung der Rücklagen zu Lasten des Ergebnisses+ Erhöhung der Rücklagen zu Lasten des Ergebnisses + Erhöhung der Rücklagen zu Lasten des Ergebnisses+ Erhöhung der Rücklagen zu Lasten des Ergebnisses
./. Gewinnvortrag./. Gewinnvortrag ./. Gewinnvortrag./. Gewinnvortrag
+ Erhöhung der langfristigen Rückstellungen+ Erhöhung der langfristigen Rückstellungen + Erhöhung der langfristigen Rückstellungen+ Erhöhung der langfristigen Rückstellungen
./. Auflösung langfristiger Rückstellungen zug. d. Ergebnisses./. Auflösung langfristiger Rückstellungen zug. d. Ergebnisses ./. Auflösung langfristiger Rückstellungen zug. d. Ergebnisses./. Auflösung langfristiger Rückstellungen zug. d. Ergebnisses
+ Abschreibungen und Wertberichtigungen + Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Sachanlagen und Beteiligungen auf Sachanlagen und Beteiligungen + Abschreibungen und Wertberichtigungen + Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Sachanlagen und Beteiligungen auf Sachanlagen und Beteiligungen
+ außerordentliche, betriebs- u. periodenfremde Aufwendungen+ außerordentliche, betriebs- u. periodenfremde Aufwendungen + außerordentliche, betriebs- u. periodenfremde Aufwendungen+ außerordentliche, betriebs- u. periodenfremde Aufwendungen
+ Verlustvortrag+ Verlustvortrag + Verlustvortrag+ Verlustvortrag
./. Auflösung der Rücklagen zugunsten des Ergebnisses./. Auflösung der Rücklagen zugunsten des Ergebnisses ./. Auflösung der Rücklagen zugunsten des Ergebnisses./. Auflösung der Rücklagen zugunsten des Ergebnisses
./. außerordentliche, betriebs- u. periodenfremde Erträge./. außerordentliche, betriebs- u. periodenfremde Erträge ./. außerordentliche, betriebs- u. periodenfremde Erträge./. außerordentliche, betriebs- u. periodenfremde Erträge
= Cash Flow im weiteren Sinne= Cash Flow im weiteren Sinne = Cash Flow im weiteren Sinne= Cash Flow im weiteren Sinne
Olfe
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S. 4
13
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 70
Kennziffern zur RentabilitätKennziffern zur Rentabilität
KapitalrentabilitätKapitalrentabilitätKapitalrentabilitätKapitalrentabilität
Eigenkapital-Eigenkapital-rentabilitätrentabilität
Eigenkapital-Eigenkapital-rentabilitätrentabilität
Jahresüberschuss * 100Jahresüberschuss * 100Jahresüberschuss * 100Jahresüberschuss * 100
EigenkapitalEigenkapitalEigenkapitalEigenkapital
Verzinsung des eingesetzten KapitalsVerzinsung des eingesetzten Kapitals
Gesamtkapital-Gesamtkapital-rentabilität rentabilität
Gesamtkapital-Gesamtkapital-rentabilität rentabilität
(Jahresüberschuss + Fremdkapitalzinsen ) * 100(Jahresüberschuss + Fremdkapitalzinsen ) * 100(Jahresüberschuss + Fremdkapitalzinsen ) * 100(Jahresüberschuss + Fremdkapitalzinsen ) * 100
GesamtkapitalGesamtkapitalGesamtkapitalGesamtkapital
==
==
AnalysekennziffernAnalysekennziffernAnalysekennziffernAnalysekennziffern
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 71
Kennziffern zur RentabilitätKennziffern zur Rentabilität
Kapitalrentabilität auf der Basis des Cash - FlowKapitalrentabilität auf der Basis des Cash - FlowKapitalrentabilität auf der Basis des Cash - FlowKapitalrentabilität auf der Basis des Cash - Flow
Eigenkapital-Eigenkapital-rentabilitätrentabilität
Eigenkapital-Eigenkapital-rentabilitätrentabilität
Cash - Flow * 100Cash - Flow * 100Cash - Flow * 100Cash - Flow * 100
EigenkapitalEigenkapitalEigenkapitalEigenkapital
Verzinsung des eingesetzten KapitalsVerzinsung des eingesetzten Kapitals
Gesamtkapital-Gesamtkapital-rentabilität rentabilität
Gesamtkapital-Gesamtkapital-rentabilität rentabilität
(Cash - Flow + Fremdkapitalzinsen ) * 100(Cash - Flow + Fremdkapitalzinsen ) * 100(Cash - Flow + Fremdkapitalzinsen ) * 100(Cash - Flow + Fremdkapitalzinsen ) * 100
GesamtkapitalGesamtkapitalGesamtkapitalGesamtkapital
==
==
AnalysekennziffernAnalysekennziffernAnalysekennziffernAnalysekennziffern
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 72
Kennziffern zur RentabilitätKennziffern zur Rentabilität
UmsatzrentabilitätUmsatzrentabilitätUmsatzrentabilitätUmsatzrentabilität
Umsatz-Umsatz-rentabilitätrentabilitätUmsatz-Umsatz-
rentabilitätrentabilität
Betriebsergebnis * 100Betriebsergebnis * 100Betriebsergebnis * 100Betriebsergebnis * 100
Jahresumsatz (Gesamtergebnis)Jahresumsatz (Gesamtergebnis)Jahresumsatz (Gesamtergebnis)Jahresumsatz (Gesamtergebnis)
Verhältnis Betriebsgewinn zu UmsatzVerhältnis Betriebsgewinn zu Umsatz - Gesamtunternehmen / Filialen / Abteilungen - Gesamtunternehmen / Filialen / Abteilungen
==
AnalysekennziffernAnalysekennziffernAnalysekennziffernAnalysekennziffern
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 73
D a r l e h e n s a r t e n D a r l e h e n s a r t e n (aus Sicht der Bank)(aus Sicht der Bank)D a r l e h e n s a r t e n D a r l e h e n s a r t e n (aus Sicht der Bank)(aus Sicht der Bank)
Überlassung Überlassung von Liquidität von Liquidität 1)1)
Überlassung Überlassung von Liquidität von Liquidität 1)1)
Überlassung Überlassung von Bonität von Bonität 2)2)
Überlassung Überlassung von Bonität von Bonität 2)2)
kurzfristige Darlehen
Kontokorrentkredit Diskontkredit
mittel- bis langfristige Darlehen
Realkredite Kommunaldarlehen Schuldscheindarlehen
Sonderformen der Finanzierung
Factoring Leasing
Akzeptkredit Avalkredit
1) oft falsch als „Geldleihe“ bezeichnet
2) oft falsch als „Kreditleihe“ bezeichnet
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 74
(1) Steht jemand mit einem Kaufmanne derart in Geschäfts-(1) Steht jemand mit einem Kaufmanne derart in Geschäfts-verbindung, dass die aus der Verbindung entspringenden verbindung, dass die aus der Verbindung entspringenden beiderseitigen Ansprüche und Leistungen nebst Zinsen in Rechnung beiderseitigen Ansprüche und Leistungen nebst Zinsen in Rechnung gestellt und in regelmäßigen Zeitabschnitten durch Verrechnung und gestellt und in regelmäßigen Zeitabschnitten durch Verrechnung und Feststellung des für den einen oder anderen Teil sich ergebenden Feststellung des für den einen oder anderen Teil sich ergebenden Überschusses ausgeglichen werden (laufende Rechnung, Überschusses ausgeglichen werden (laufende Rechnung, Kontokorrent), so kann derjenige, welchem bei dem Kontokorrent), so kann derjenige, welchem bei dem Rechnungsabschluß ein Überschuß gebührt, von dem Tage des Rechnungsabschluß ein Überschuß gebührt, von dem Tage des Abschlusses an Zinsen von dem Überschusse verlangen, auch Abschlusses an Zinsen von dem Überschusse verlangen, auch soweit in der Rechnung Zinsen enthalten sind. soweit in der Rechnung Zinsen enthalten sind. (2) Der Rechnungsabschluß geschieht jährlich einmal, sofern nicht (2) Der Rechnungsabschluß geschieht jährlich einmal, sofern nicht ein anderes bestimmt ist. ein anderes bestimmt ist. (3) Die laufende Rechnung kann im Zweifel auch während der Dauer (3) Die laufende Rechnung kann im Zweifel auch während der Dauer einer Rechnungsperiode jederzeit mit der Wirkung gekündigt werden, einer Rechnungsperiode jederzeit mit der Wirkung gekündigt werden, dass derjenige, welchem nach der Rechnung ein Überschuß gebührt, dass derjenige, welchem nach der Rechnung ein Überschuß gebührt, dessen Zahlung beanspruchen kann.dessen Zahlung beanspruchen kann.
§ 355 HGB (Kontokorrent)§ 355 HGB (Kontokorrent)
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 75
KontokorrentvertragKontokorrentvertragKontokorrentvertragKontokorrentvertragKreditinstitutKreditinstitutKreditinstitutKreditinstitut KundeKundeKundeKunde
Einstellen der beiderseitigen Forderungen in das KontokorrentEinstellen der beiderseitigen Forderungen in das KontokorrentEinstellen der beiderseitigen Forderungen in das KontokorrentEinstellen der beiderseitigen Forderungen in das Kontokorrent
Stundung Stundung der der Einzel-Einzel-ansprücheansprüche
Stundung Stundung der der Einzel-Einzel-ansprücheansprüche
Saldofeststellung Saldofeststellung am Ende der am Ende der Verrechnungs-Verrechnungs-periodeperiode
Saldofeststellung Saldofeststellung am Ende der am Ende der Verrechnungs-Verrechnungs-periodeperiode
SaldoforderungSaldoforderungSaldoforderungSaldoforderung
SollSoll HabenHabenKunden - KKKunden - KK
Stundung Stundung der der Einzel-Einzel-ansprücheansprüche
Stundung Stundung der der Einzel-Einzel-ansprücheansprüche
Forderung a.d. KundenForderung a.d. Kunden Forderung a.d. BankForderung a.d. Bank
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 76
GuthabenGuthabenGuthabenGuthaben
Haben Haben (Euro)(Euro)
Soll Soll (Euro)(Euro)
40.00040.000
20.00020.000
100.000100.000
140.000140.000
31.03.31.03. 30.04.30.04.
GuthabenGuthabenGuthabenGuthaben
Beanspruchung Beanspruchung des des
eingeräumten eingeräumten KreditsKredits
Beanspruchung Beanspruchung des des
eingeräumten eingeräumten KreditsKredits
geduldete geduldete ÜberziehungÜberziehunggeduldete geduldete
ÜberziehungÜberziehung
10.04.10.04. 20.04.20.04.
KreditlinieKreditlinie
00
13 %13 %
4% + 13 % = 17%4% + 13 % = 17%
Das KontokorrentkontoDas KontokorrentkontoDas KontokorrentkontoDas Kontokorrentkonto
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 77
Summe der Summe der ZahlungsausgängeZahlungsausgänge
Summe der Summe der ZahlungsausgängeZahlungsausgänge
Summe der Summe der ZahlungseingängeZahlungseingänge
Summe der Summe der ZahlungseingängeZahlungseingänge
Der Kontokorrentkredit Der Kontokorrentkredit (1)(1)Der Kontokorrentkredit Der Kontokorrentkredit (1)(1)
Der Kontokorrentkredit ist die geeignete Kreditart für den sich täglich verändernden Bedarf von Unternehmen an FremdkapitalDer Kontokorrentkredit ist die geeignete Kreditart für den sich täglich verändernden Bedarf von Unternehmen an Fremdkapital
Unternehmen Unternehmen Unternehmen Unternehmen
zeitliche Überbrückungzeitliche Überbrückung
KontokorrentkreditKontokorrentkreditKontokorrentkreditKontokorrentkredit
KreditinstitutKreditinstitutKreditinstitutKreditinstitut
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 78
Betriebsmittelkredit zur Finanzierung von
Betriebsmitteln Beständen an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen Halbfabrikaten und Fertigerzeugnissen
Zwischenkredit
zur Vor- und Zwischenfinanzierung von erwarteten langfristigen Darlehen
Saisonkredit
Betriebsmittelkredit zur Abdeckung saisonabhängiger Finanzbedarfe
Der Kontokorrentkredit Der Kontokorrentkredit (2)(2)Der Kontokorrentkredit Der Kontokorrentkredit (2)(2)
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 79
Vorteile für das Unternehmen :
Dispositionsfreiheit im Rahmen des vertraglichen Limits
Zinsaufwand nur für den beanspruchten Kreditbetrag
Liquiditätsreserve bis zur noch nicht ausgenutzten Kreditlinie
Keine Zweckbindung der aufgenommenen Mittel
Sofortige Tilgung durch Zahlungseingänge
Kredit steht durch Prolongation meist mehrere Jahre zur Verfügung
Der Kontokorrentkredit Der Kontokorrentkredit (3)(3)Der Kontokorrentkredit Der Kontokorrentkredit (3)(3)
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 80
Vorteile für die Bank :
Anlagemöglichkeit für liquide Mittel,insbesondere auch für kurzfristige Einlagen
Erwirtschaftung von Erträgen durch variable Verzinsung und Einnahme von weiteren Entgelten
Einblick in die Geschäftstätigkeit und Wirtschaftslage des Kunden
Der Kontokorrentkredit Der Kontokorrentkredit (4)(4)Der Kontokorrentkredit Der Kontokorrentkredit (4)(4)
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 81
Mittel- bis langfristige KrediteMittel- bis langfristige Kredite
RealkrediteRealkrediteRealkrediteRealkredite
Realkredite sind durch Grundpfandrechte, zweck- und Realkredite sind durch Grundpfandrechte, zweck- und objektgebundene Kredite anobjektgebundene Kredite an
Personen und Personen und UnternehmenUnternehmen
„ „ 1 a - Darlehen“ : 1 a - Darlehen“ : abgesichert durch eine abgesichert durch eine erstrangige Grundschulderstrangige Grundschuld
„„1 b - Darlehen“ : 1 b - Darlehen“ : abgesichert durch eineabgesichert durch einezweitrangige Grundschuld oder zweitrangige Grundschuld oder sonstige Sicherheitensonstige Sicherheiten
Kreditgeber :Kreditgeber : Banken und Sparkassen, BausparkassenBanken und Sparkassen, BausparkassenLebensversicherungenLebensversicherungen
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 82
SchuldscheindarlehenSchuldscheindarlehenSchuldscheindarlehenSchuldscheindarlehen
mittel- und langfristige Großdarlehen, die Unternehmen und der mittel- und langfristige Großdarlehen, die Unternehmen und der öffentlichen Hand gewährt werden.öffentlichen Hand gewährt werden.Zum Beweis der Darlehensschuld kann ein Schuldschein Zum Beweis der Darlehensschuld kann ein Schuldschein ausgestellt werden.ausgestellt werden.
Kreditgeber :Kreditgeber : Kreditinstitute refinanzieren sich im Schuldscheingeschäft, Kreditinstitute refinanzieren sich im Schuldscheingeschäft, indem sie Teilbeträge der dem Schuldscheindarlehen indem sie Teilbeträge der dem Schuldscheindarlehen zugrundeliegenden Forderungen an Großanleger abtreten oder zugrundeliegenden Forderungen an Großanleger abtreten oder in Pension geben („Pensionsgeschäft“)in Pension geben („Pensionsgeschäft“)
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 83
Leasing/ FactoringLeasing/ FactoringLeasing/ FactoringLeasing/ Factoring
Factoring ist der „…vertraglich festgelegte, laufende Ankauf Factoring ist der „…vertraglich festgelegte, laufende Ankauf von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (meist vor von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (meist vor Fälligkeit) durch einen Factor (spezielles Finanzierungsinstitut Fälligkeit) durch einen Factor (spezielles Finanzierungsinstitut oder Kreditinstitut) unter Übernahme bestimmter Service-oder Kreditinstitut) unter Übernahme bestimmter Service-Funktionen und häufig auch des Ausfallrisikos.“Funktionen und häufig auch des Ausfallrisikos.“1)1)
1) Perridon, Steiner: Finanzwirtschaft der Unternehmung, 10. überarb.Aufl.,München1999 S.432ff.
2) Perridon, Steiner: Finanzwirtschaft der Unternehmung, 10. überarb.Aufl.,München1999 S.436ff.
Leasing ist die Vermietung und Verpachtung beweglicher und Leasing ist die Vermietung und Verpachtung beweglicher und unbeweglicher Wirtschaftsgüter durch die Produzenten unbeweglicher Wirtschaftsgüter durch die Produzenten dieser Güter oder durch eigens dafür geschaffene dieser Güter oder durch eigens dafür geschaffene Leasinggesellschaften.Leasinggesellschaften.
„…„…werden Vertragsgestaltungen subsummiert, die vom werden Vertragsgestaltungen subsummiert, die vom normalen Mietvertrag bis zum verdeckten Raten-Kaufvertrag normalen Mietvertrag bis zum verdeckten Raten-Kaufvertrag reichen.“ reichen.“ 2)2)
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 84
LeasingLeasingLeasingLeasing
direktes Leasingdirektes Leasingdirektes Leasingdirektes Leasing
indirektes Leasingindirektes Leasingindirektes Leasingindirektes Leasing
Das Wirtschaftsgut wird durch den Hersteller selbst Das Wirtschaftsgut wird durch den Hersteller selbst oder einer Leasinggesellschaft vermietet oder oder einer Leasinggesellschaft vermietet oder verpachtetverpachtet
Das Wirtschaftsgut wird durch den Hersteller selbst Das Wirtschaftsgut wird durch den Hersteller selbst oder einer Leasinggesellschaft vermietet oder oder einer Leasinggesellschaft vermietet oder verpachtetverpachtet
Eine herstellerunabhängige Leasinggesellschaft z.B. Eine herstellerunabhängige Leasinggesellschaft z.B. Tochtergesellschaft einer Bank ( GEFA-Leasing als Tochtergesellschaft einer Bank ( GEFA-Leasing als Tochter der Deutschen Bank) vermietet oder verpachtetTochter der Deutschen Bank) vermietet oder verpachtet
Eine herstellerunabhängige Leasinggesellschaft z.B. Eine herstellerunabhängige Leasinggesellschaft z.B. Tochtergesellschaft einer Bank ( GEFA-Leasing als Tochtergesellschaft einer Bank ( GEFA-Leasing als Tochter der Deutschen Bank) vermietet oder verpachtetTochter der Deutschen Bank) vermietet oder verpachtet
Die Leasinggesellschaft trägt das Kreditrisiko wie eine herkömmliche Bank.Die Leasinggesellschaft trägt das Kreditrisiko wie eine herkömmliche Bank. Das Leasing hat somit einen „kreditähnlichen“ CharakterDas Leasing hat somit einen „kreditähnlichen“ Charakter
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 85
Leasing : LeasinggegenstandLeasing : LeasinggegenstandLeasing : LeasinggegenstandLeasing : Leasinggegenstand
Kfz, DV-Anlagen, Werkzeugmaschinen, Kfz, DV-Anlagen, Werkzeugmaschinen, Ladeneinrichtungen, Baumaschinen….Ladeneinrichtungen, Baumaschinen….Kfz, DV-Anlagen, Werkzeugmaschinen, Kfz, DV-Anlagen, Werkzeugmaschinen, Ladeneinrichtungen, Baumaschinen….Ladeneinrichtungen, Baumaschinen….
Verwaltungsgebäude, Geschäftshäuser, Verwaltungsgebäude, Geschäftshäuser, Einkaufszentren….Einkaufszentren….Verwaltungsgebäude, Geschäftshäuser, Verwaltungsgebäude, Geschäftshäuser, Einkaufszentren….Einkaufszentren….
Der Leasingnehmer verkauft ein ihm gehörendes Der Leasingnehmer verkauft ein ihm gehörendes Wirtschaftsgut an die Leasinggesellschaft, die es Wirtschaftsgut an die Leasinggesellschaft, die es anschließend an den Leasingnehmer verleast.anschließend an den Leasingnehmer verleast.
Der Leasingnehmer verkauft ein ihm gehörendes Der Leasingnehmer verkauft ein ihm gehörendes Wirtschaftsgut an die Leasinggesellschaft, die es Wirtschaftsgut an die Leasinggesellschaft, die es anschließend an den Leasingnehmer verleast.anschließend an den Leasingnehmer verleast.
Mobilienleasing Mobilienleasing Mobilienleasing Mobilienleasing
ImmobilienleasingImmobilienleasingImmobilienleasingImmobilienleasing
Sale-lease-backSale-lease-backSale-lease-backSale-lease-back
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 86
Leasing : ServiceleistungenLeasing : ServiceleistungenLeasing : ServiceleistungenLeasing : Serviceleistungen
Der Leasinggeber übernimmt (teilweise) Leistungen Der Leasinggeber übernimmt (teilweise) Leistungen wie Wartung, Reparaturen, Versicherungen des wie Wartung, Reparaturen, Versicherungen des Leasinggegenstandes („Dienstleistungsleasing“)Leasinggegenstandes („Dienstleistungsleasing“)
Der Leasinggeber übernimmt (teilweise) Leistungen Der Leasinggeber übernimmt (teilweise) Leistungen wie Wartung, Reparaturen, Versicherungen des wie Wartung, Reparaturen, Versicherungen des Leasinggegenstandes („Dienstleistungsleasing“)Leasinggegenstandes („Dienstleistungsleasing“)
Der Leasingnehmer trägt alle Leistungen selbstDer Leasingnehmer trägt alle Leistungen selbstDer Leasingnehmer trägt alle Leistungen selbstDer Leasingnehmer trägt alle Leistungen selbst
Full-Service-Leasing Full-Service-Leasing Teil-Service-LeasingTeil-Service-LeasingFull-Service-Leasing Full-Service-Leasing Teil-Service-LeasingTeil-Service-Leasing
Net-LeasingNet-LeasingNet-LeasingNet-Leasing
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 87
Operate/ Financial Leasing Operate/ Financial Leasing Operate/ Financial Leasing Operate/ Financial Leasing Operate - LeasingOperate - LeasingOperate - LeasingOperate - Leasing Financial - LeasingFinancial - LeasingFinancial - LeasingFinancial - LeasingMerkmaleMerkmaleMerkmaleMerkmale
i.d.R. nicht mehr als ein Jahri.d.R. nicht mehr als ein Jahri.d.R. nicht mehr als ein Jahri.d.R. nicht mehr als ein Jahr Mittel- bis langfristig Mittel- bis langfristig beträgt zwischen 40% und 90% der beträgt zwischen 40% und 90% der betriebsgewöhnlichen Nutzungs-betriebsgewöhnlichen Nutzungs-dauer des Leasinggegenstandesdauer des Leasinggegenstandes
Mittel- bis langfristig Mittel- bis langfristig beträgt zwischen 40% und 90% der beträgt zwischen 40% und 90% der betriebsgewöhnlichen Nutzungs-betriebsgewöhnlichen Nutzungs-dauer des Leasinggegenstandesdauer des Leasinggegenstandes
LaufzeitLaufzeitLaufzeitLaufzeit
i.d.R. jederzeit kündbar,i.d.R. jederzeit kündbar,oft jedoch Kündigungsfristoft jedoch Kündigungsfristi.d.R. jederzeit kündbar,i.d.R. jederzeit kündbar,oft jedoch Kündigungsfristoft jedoch Kündigungsfrist
Während der Laufzeit Während der Laufzeit (Grundmietzeit) keine Kündigung (Grundmietzeit) keine Kündigung möglichmöglich
Während der Laufzeit Während der Laufzeit (Grundmietzeit) keine Kündigung (Grundmietzeit) keine Kündigung möglichmöglich
Kündigung Kündigung des Leasing-des Leasing-vertragesvertrages
Kündigung Kündigung des Leasing-des Leasing-vertragesvertrages
Rückgabe;Rückgabe;Leasinggegenstand wird oft an Leasinggegenstand wird oft an weitere Leasingnehmer verleastweitere Leasingnehmer verleast
Rückgabe;Rückgabe;Leasinggegenstand wird oft an Leasinggegenstand wird oft an weitere Leasingnehmer verleastweitere Leasingnehmer verleast
- Rückgabe - Rückgabe
- Anschluss-Leasingvertrag - Anschluss-Leasingvertrag mit neuen Bedingungen mit neuen Bedingungen
- Kauf zum vereinbarten Restwert- Kauf zum vereinbarten Restwert oder zum Marktpreis oder zum Marktpreis
- Rückgabe - Rückgabe
- Anschluss-Leasingvertrag - Anschluss-Leasingvertrag mit neuen Bedingungen mit neuen Bedingungen
- Kauf zum vereinbarten Restwert- Kauf zum vereinbarten Restwert oder zum Marktpreis oder zum Marktpreis
Verfahren Verfahren am am LaufzeitendeLaufzeitende
Verfahren Verfahren am am LaufzeitendeLaufzeitende
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 88
Operate/ Financial Leasing Operate/ Financial Leasing Operate/ Financial Leasing Operate/ Financial Leasing Operate - LeasingOperate - LeasingOperate - LeasingOperate - Leasing Financial - LeasingFinancial - LeasingFinancial - LeasingFinancial - LeasingMerkmaleMerkmaleMerkmaleMerkmale
Standardprodukt (z.B. Kfz)Standardprodukt (z.B. Kfz)Standardprodukt (z.B. Kfz)Standardprodukt (z.B. Kfz) Kauf durch die Leasinggesellschaft Kauf durch die Leasinggesellschaft nach individuellen Vorstellungen nach individuellen Vorstellungen des Leasingnehmers des Leasingnehmers (z.B. Maschinen)(z.B. Maschinen)
Kauf durch die Leasinggesellschaft Kauf durch die Leasinggesellschaft nach individuellen Vorstellungen nach individuellen Vorstellungen des Leasingnehmers des Leasingnehmers (z.B. Maschinen)(z.B. Maschinen)
Leasing-Leasing-objektobjektLeasing-Leasing-objektobjekt
Leasinggeber,Leasinggeber,Leasingraten reichen nicht zur Leasingraten reichen nicht zur Amortisation des Amortisation des LeasingobjektesLeasingobjektes
Leasinggeber,Leasinggeber,Leasingraten reichen nicht zur Leasingraten reichen nicht zur Amortisation des Amortisation des LeasingobjektesLeasingobjektes
Leasingnehmer,Leasingnehmer,
Vollamortisationsvertrag: Vollamortisationsvertrag: Anschaffungswert des geleasten Anschaffungswert des geleasten Gegenstandes wird voll Gegenstandes wird voll zurückgezahltzurückgezahlt
Teilamortisationsvertrag:Teilamortisationsvertrag:Anschaffungswert des geleasten Anschaffungswert des geleasten Gegenstandes wird teilweise Gegenstandes wird teilweise zurückgezahltzurückgezahlt
Leasingnehmer,Leasingnehmer,
Vollamortisationsvertrag: Vollamortisationsvertrag: Anschaffungswert des geleasten Anschaffungswert des geleasten Gegenstandes wird voll Gegenstandes wird voll zurückgezahltzurückgezahlt
Teilamortisationsvertrag:Teilamortisationsvertrag:Anschaffungswert des geleasten Anschaffungswert des geleasten Gegenstandes wird teilweise Gegenstandes wird teilweise zurückgezahltzurückgezahlt
Investitions-Investitions-risikorisikoInvestitions-Investitions-risikorisiko
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 89
Leasing: Bedeutung für das Firmenkundengeschäft Leasing: Bedeutung für das Firmenkundengeschäft Leasing: Bedeutung für das Firmenkundengeschäft Leasing: Bedeutung für das Firmenkundengeschäft VorteileVorteileVorteileVorteile NachteileNachteileNachteileNachteile
Kein Einsatz von Eigen- oder Kein Einsatz von Eigen- oder FremdkapitalFremdkapital
Verwendung der eingesparten Mittel für Verwendung der eingesparten Mittel für andere/ weitere Investitionenandere/ weitere Investitionen
Ggf. Absetzbarkeit der Leasingrate als Ggf. Absetzbarkeit der Leasingrate als Aufwand (Grundmietzeit/ Werteverzehr)Aufwand (Grundmietzeit/ Werteverzehr)
Vermeidung der Überalterung der Vermeidung der Überalterung der Anlagen durch Rückgabe des Anlagen durch Rückgabe des LeasinggegenstandesLeasinggegenstandes
Bilanzkennzahlen – „Window-Dressing“Bilanzkennzahlen – „Window-Dressing“
Kein Einsatz von Eigen- oder Kein Einsatz von Eigen- oder FremdkapitalFremdkapital
Verwendung der eingesparten Mittel für Verwendung der eingesparten Mittel für andere/ weitere Investitionenandere/ weitere Investitionen
Ggf. Absetzbarkeit der Leasingrate als Ggf. Absetzbarkeit der Leasingrate als Aufwand (Grundmietzeit/ Werteverzehr)Aufwand (Grundmietzeit/ Werteverzehr)
Vermeidung der Überalterung der Vermeidung der Überalterung der Anlagen durch Rückgabe des Anlagen durch Rückgabe des LeasinggegenstandesLeasinggegenstandes
Bilanzkennzahlen – „Window-Dressing“Bilanzkennzahlen – „Window-Dressing“
Kein EigentumserwerbKein Eigentumserwerb
Fehlendes Anlagevermögen :Fehlendes Anlagevermögen :Minderung evtl. später notwendiger Minderung evtl. später notwendiger KreditsicherheitenKreditsicherheiten
Vollamortisation : Vollamortisation : Verlagerung des Investitionsrisikos auf Verlagerung des Investitionsrisikos auf den Leasingnehmerden Leasingnehmer
Kein Kündigungsrecht während der Kein Kündigungsrecht während der GrundmietzeitGrundmietzeit
Verlagerung der Gefahrtragung auf den Verlagerung der Gefahrtragung auf den Leasingnehmer (Untergang, Zerstörung, Leasingnehmer (Untergang, Zerstörung, mangelnde Funktionsfähigkeit).mangelnde Funktionsfähigkeit).
Kein EigentumserwerbKein Eigentumserwerb
Fehlendes Anlagevermögen :Fehlendes Anlagevermögen :Minderung evtl. später notwendiger Minderung evtl. später notwendiger KreditsicherheitenKreditsicherheiten
Vollamortisation : Vollamortisation : Verlagerung des Investitionsrisikos auf Verlagerung des Investitionsrisikos auf den Leasingnehmerden Leasingnehmer
Kein Kündigungsrecht während der Kein Kündigungsrecht während der GrundmietzeitGrundmietzeit
Verlagerung der Gefahrtragung auf den Verlagerung der Gefahrtragung auf den Leasingnehmer (Untergang, Zerstörung, Leasingnehmer (Untergang, Zerstörung, mangelnde Funktionsfähigkeit).mangelnde Funktionsfähigkeit).
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 90
Leasing : Steuerrechtliche BehandlungLeasing : Steuerrechtliche BehandlungLeasing : Steuerrechtliche BehandlungLeasing : Steuerrechtliche Behandlung
ohne Kaufoptionohne Kaufoptionohne Kaufoptionohne Kaufoption Mit Miet- Mit Miet- verlängerungsoptionverlängerungsoption
Mit Miet- Mit Miet- verlängerungsoptionverlängerungsoption
Zuordnung Zuordnung zum zum
Zuordnung Zuordnung zum zum
WennWennGMZ 40% - 90% GMZ 40% - 90% der NDder ND
WennWennGMZ 40% - 90% GMZ 40% - 90% der NDder ND
+ Anschlussmiete ist + Anschlussmiete ist größer als der größer als der Wertverzehr des WGWertverzehr des WG
+ Anschlussmiete ist + Anschlussmiete ist größer als der größer als der Wertverzehr des WGWertverzehr des WG
Leasingeber: Leasingeber: WennWennGMZ 40% - 90% GMZ 40% - 90% der NDder ND
Leasingeber: Leasingeber: WennWennGMZ 40% - 90% GMZ 40% - 90% der NDder ND
WennWennGMZ:GMZ:Weniger als 40% Weniger als 40% oder mehr als oder mehr als 90% der ND90% der ND
WennWennGMZ:GMZ:Weniger als 40% Weniger als 40% oder mehr als oder mehr als 90% der ND90% der ND
oder :oder :wenn bei einer GMZ wenn bei einer GMZ von mind.40% und von mind.40% und höchstens 90% höchstens 90% die Anschlussmiete die Anschlussmiete kleiner als der kleiner als der Wertverzehr des WG Wertverzehr des WG istist
oder :oder :wenn bei einer GMZ wenn bei einer GMZ von mind.40% und von mind.40% und höchstens 90% höchstens 90% die Anschlussmiete die Anschlussmiete kleiner als der kleiner als der Wertverzehr des WG Wertverzehr des WG istist
Leasingnehmer:Leasingnehmer:WennWennGMZ:GMZ:Weniger als 40% Weniger als 40% oder mehr als oder mehr als 90% der ND90% der ND
Leasingnehmer:Leasingnehmer:WennWennGMZ:GMZ:Weniger als 40% Weniger als 40% oder mehr als oder mehr als 90% der ND90% der ND
mit Kaufoptionmit Kaufoptionmit Kaufoptionmit Kaufoption
oder :oder :wenn bei einer GMZ wenn bei einer GMZ von mind.40% und von mind.40% und höchstens 90% höchstens 90% der Optionspreis der Optionspreis kleiner als der kleiner als der Restbuchwert istRestbuchwert ist
oder :oder :wenn bei einer GMZ wenn bei einer GMZ von mind.40% und von mind.40% und höchstens 90% höchstens 90% der Optionspreis der Optionspreis kleiner als der kleiner als der Restbuchwert istRestbuchwert ist
GMD = GrundmietzeitGMD = GrundmietzeitWG = WirtschaftsgutWG = WirtschaftsgutND = NutzungsdauerND = Nutzungsdauer
+ Optionskaufpreis + Optionskaufpreis ist größer als der ist größer als der Restbuchwert des Restbuchwert des WGWG
+ Optionskaufpreis + Optionskaufpreis ist größer als der ist größer als der Restbuchwert des Restbuchwert des WGWG
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 91
Factoring Factoring (1)(1)Factoring Factoring (1)(1)
Factoring ist der „…vertraglich festgelegte, laufende Ankauf von Factoring ist der „…vertraglich festgelegte, laufende Ankauf von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (meist vor Fälligkeit) durch Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (meist vor Fälligkeit) durch einen Factor (spezielles Finanzierungsinstitut oder Kreditinstitut) unter einen Factor (spezielles Finanzierungsinstitut oder Kreditinstitut) unter Übernahme bestimmter Service-Funktionen und häufig auch des Übernahme bestimmter Service-Funktionen und häufig auch des Ausfallrisikos.“Ausfallrisikos.“1)1)
1) Perridon, Steiner: Finanzwirtschaft der Unternehmung, 10. überarb.Aufl.,München1999 S.432ff.
FactorFactorFactorFactor
KundeKunde==
KäuferKäufer
KundeKunde==
KäuferKäufer
Forderung Forderung 1111 Forderung Forderung 4444
Verkauf der Forderung Verkauf der Forderung 2222
Bereitstellung des Kaufpreises Bereitstellung des Kaufpreises 3333
KlientKlient==
VerkäuferVerkäufer
KlientKlient==
VerkäuferVerkäufer
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 92
Factoring Factoring (2)(2)Factoring Factoring (2)(2)
Factoring-Institute sind häufig Tochtergesellschaften von Kreditinstituten Factoring-Institute sind häufig Tochtergesellschaften von Kreditinstituten oder Gesellschaften, die weitere Finanzgeschäfte betreiben. Sie verpflichten oder Gesellschaften, die weitere Finanzgeschäfte betreiben. Sie verpflichten sich, für den Klienten verschiedene Funktionen zu übernehmen:sich, für den Klienten verschiedene Funktionen zu übernehmen:
DienstleistungsfunktionDienstleistungsfunktionDienstleistungsfunktionDienstleistungsfunktion
DelkrederefunktionDelkrederefunktionDelkrederefunktionDelkrederefunktion
FinanzierungsfunktionFinanzierungsfunktionFinanzierungsfunktionFinanzierungsfunktion
- Debitorenbuchhaltung- Debitorenbuchhaltung- Mahnwesen- Mahnwesen- Inkassowesen- Inkassowesen- Beratungswesen- Beratungswesen
- Debitorenbuchhaltung- Debitorenbuchhaltung- Mahnwesen- Mahnwesen- Inkassowesen- Inkassowesen- Beratungswesen- Beratungswesen
Mit ihr wird das Risiko einer möglichen Mit ihr wird das Risiko einer möglichen Zahlungsunfähigkeit übernommenZahlungsunfähigkeit übernommenMit ihr wird das Risiko einer möglichen Mit ihr wird das Risiko einer möglichen Zahlungsunfähigkeit übernommenZahlungsunfähigkeit übernommen
Hier erfolgt die Bevorschussung der angekauften Hier erfolgt die Bevorschussung der angekauften ForderungenForderungenHier erfolgt die Bevorschussung der angekauften Hier erfolgt die Bevorschussung der angekauften ForderungenForderungen++
== Unechtes FactoringUnechtes Factoring
++
== echtes Factoringechtes Factoring
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 93
Factoring Factoring (3)(3)Factoring Factoring (3)(3)
offenes offenes FactoringFactoringoffenes offenes
FactoringFactoringstilles stilles
FactoringFactoringstilles stilles
FactoringFactoringhalboffenes halboffenes
FactoringFactoringhalboffenes halboffenes
FactoringFactoring
Hinweis in der Rechnung Hinweis in der Rechnung an den Kunden des an den Kunden des Klienten, dass die Klienten, dass die Forderung abgetreten Forderung abgetreten und nur noch an den und nur noch an den Factor zu zahlen ist.Factor zu zahlen ist.
Hinweis in der Rechnung Hinweis in der Rechnung an den Kunden des an den Kunden des Klienten, dass die Klienten, dass die Forderung abgetreten Forderung abgetreten und nur noch an den und nur noch an den Factor zu zahlen ist.Factor zu zahlen ist.
Kein Hinweis in der Kein Hinweis in der Rechnung an den Kunden Rechnung an den Kunden des Klienten, dass die des Klienten, dass die Forderung abgetreten ist.Forderung abgetreten ist.Der Kunde zahlt Der Kunde zahlt ausschließlich an den ausschließlich an den Klienten, der die Zahlung Klienten, der die Zahlung weiterleiten muss. weiterleiten muss.
Kein Hinweis in der Kein Hinweis in der Rechnung an den Kunden Rechnung an den Kunden des Klienten, dass die des Klienten, dass die Forderung abgetreten ist.Forderung abgetreten ist.Der Kunde zahlt Der Kunde zahlt ausschließlich an den ausschließlich an den Klienten, der die Zahlung Klienten, der die Zahlung weiterleiten muss. weiterleiten muss.
Hinweis in der Rechnung Hinweis in der Rechnung an den Kunden des an den Kunden des Klienten, dass mit einem Klienten, dass mit einem Factor zusammen-Factor zusammen-gearbeitet wird, ohne zu gearbeitet wird, ohne zu sagen, dass die Forderung sagen, dass die Forderung abgetreten ist. abgetreten ist. Der Kunden kann dann an Der Kunden kann dann an beide Partner leisten. beide Partner leisten.
Hinweis in der Rechnung Hinweis in der Rechnung an den Kunden des an den Kunden des Klienten, dass mit einem Klienten, dass mit einem Factor zusammen-Factor zusammen-gearbeitet wird, ohne zu gearbeitet wird, ohne zu sagen, dass die Forderung sagen, dass die Forderung abgetreten ist. abgetreten ist. Der Kunden kann dann an Der Kunden kann dann an beide Partner leisten. beide Partner leisten.
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 94
FestdarlehenFestdarlehen
jährliche oder halbjährliche Zinszahlungjährliche oder halbjährliche Zinszahlung
Tilgung des Darlehens Tilgung des Darlehens am Ende der Laufzeit in einer Summeam Ende der Laufzeit in einer Summe
(z.B. durch fällige Kapitallebensversicherung (z.B. durch fällige Kapitallebensversicherung oder ein Bauspardarlehen)oder ein Bauspardarlehen)
Darlehensarten nach ihrer Zins- und Darlehensarten nach ihrer Zins- und Tilgungsvereinbarung (1)Tilgungsvereinbarung (1)Darlehensarten nach ihrer Zins- und Darlehensarten nach ihrer Zins- und Tilgungsvereinbarung (1)Tilgungsvereinbarung (1)
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 95
FestdarlehenFestdarlehen
1111
LeistungLeistungdes ersten des ersten
JahresJahres
2222 3333 4444 5555 6666
LeistungLeistungdes letzten des letzten ( 7.) Jahres( 7.) Jahres
Tilg
ung
Tilg
ung
Tilg
ung
Tilg
ung
LaufzeitLaufzeit(Jahre)(Jahre)
EuroEuro
00
Z i n s e n Z i n s e n
Gesamt-Gesamt-leistung leistung des 7. des 7. JahresJahres
7777
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 96
AbzahlungsdarlehenAbzahlungsdarlehen
fallende Jahresleistung bestehend fallende Jahresleistung bestehend aus Zins- und Tilgungsanteilaus Zins- und Tilgungsanteil
Tilgungsbeträge bleiben gleich, die Jahresleistung Tilgungsbeträge bleiben gleich, die Jahresleistung sinkt um die eingesparten Zinsensinkt um die eingesparten Zinsen
Darlehensarten nach ihrer Zins- und Darlehensarten nach ihrer Zins- und Tilgungsvereinbarung (2)Tilgungsvereinbarung (2)Darlehensarten nach ihrer Zins- und Darlehensarten nach ihrer Zins- und Tilgungsvereinbarung (2)Tilgungsvereinbarung (2)
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 97
AbzahlungsdarlehenAbzahlungsdarlehen
LeistungLeistungdes ersten des ersten
JahresJahres
2222 3333 4444 5555 6666
LeistungLeistungdes letzten des letzten (7.) Jahres(7.) Jahres
TilgungsanteilTilgungsanteilTilgungsanteilTilgungsanteil LaufzeitLaufzeit(Jahre)(Jahre)
EuroEuro
00
1111
Z i n s e n Z i n s e n 7777
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 98
Tilgungsdarlehen (Annuitätendarlehen)Tilgungsdarlehen (Annuitätendarlehen)
gleichbleibende Annuitätgleichbleibende Annuität(jährliche Belastung aus Zins- und Tilgungsleistung)(jährliche Belastung aus Zins- und Tilgungsleistung)
Tilgungsbeträge steigen im Umfang der eingesparten Tilgungsbeträge steigen im Umfang der eingesparten Zinsen; Zinsen; die verstärkte Tilgung führt zu einer Laufzeitverkürzungdie verstärkte Tilgung führt zu einer Laufzeitverkürzung
Darlehensarten nach ihrer Zins- und Darlehensarten nach ihrer Zins- und Tilgungsvereinbarung (3)Tilgungsvereinbarung (3)Darlehensarten nach ihrer Zins- und Darlehensarten nach ihrer Zins- und Tilgungsvereinbarung (3)Tilgungsvereinbarung (3)
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 99
AnnuitätendarlehenAnnuitätendarlehen
LeistungLeistungder ersten der ersten
PeriodePeriode
2222 3333 4444 55556666
LeistungLeistungder letzten der letzten
( 7.) Periode( 7.) Periode
PeriodenPerioden
EuroEuro
Z i n s e n Z i n s e n
T i l g u n g s a n t e i lT i l g u n g s a n t e i lT i l g u n g s a n t e i lT i l g u n g s a n t e i l
1111
7777
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 100
Die Kreditsicherung Die Kreditsicherung (aus der Sicht der Bank)(aus der Sicht der Bank) Die Kreditsicherung Die Kreditsicherung (aus der Sicht der Bank)(aus der Sicht der Bank)
KreditrisikoKreditrisikoKreditrisikoKreditrisiko
Gefahr des Ausfalls von Kreditforderungen (Zinszahlungen, Tilgungen), falls der Kreditnehmer seine Verpflichtungen aus dem Kreditvertrag nicht, nicht termingerecht oder nicht im vollen Umfang erfüllt.
Gefahr des Ausfalls von Kreditforderungen (Zinszahlungen, Tilgungen), falls der Kreditnehmer seine Verpflichtungen aus dem Kreditvertrag nicht, nicht termingerecht oder nicht im vollen Umfang erfüllt.
KreditsicherungKreditsicherung
KreditsicherungKreditsicherung
Alle Maßnahmen der Vorsorge gegen die Gefahr einer vorübergehenden oder dauerhaften Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsunwilligkeit eines Kreditnehmers.
Alle Maßnahmen der Vorsorge gegen die Gefahr einer vorübergehenden oder dauerhaften Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsunwilligkeit eines Kreditnehmers.
KreditsicherheitKreditsicherheit
KreditsicherheitKreditsicherheit
Schuldrechtlicher oder dinglicher Anspruch des Kreditgebers (Sicherungsrecht) für den Fall, dass der Kreditnehmer seine Verpflich-tungen aus dem Kreditvertrag nicht erfüllt.
Schuldrechtlicher oder dinglicher Anspruch des Kreditgebers (Sicherungsrecht) für den Fall, dass der Kreditnehmer seine Verpflich-tungen aus dem Kreditvertrag nicht erfüllt.
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 101
SicherungsmittelSicherungsmittel
SicherungsmittelSicherungsmittel
Vermögenswerte eines Kreditnehmers, durch die der Kreditgeber seine Ansprüche aus dem Kreditvertrag in dem Fall abdecken kann, in dem der Kreditnehmer seine Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht vertragsgemäß erfüllt
Kredit-Kredit-sicherungs-sicherungs-
vertragvertrag
Kredit-Kredit-sicherungs-sicherungs-
vertragvertrag
Die Besicherung eines Kredits kann im Darlehensvertrag selbst oder in einem selbständigen Sicherungsvertrag vereinbart werden. Der Sicherungsvertrag regelt Rechte und Pflichten des Kreditgebers ( = Sicherungsnehmer ) und des Kreditnehmers ( = Sicherungsgeber ) hinsichtlich der im Vertrag bestellten Sicherheiten
Die Besicherung eines Kredits kann im Darlehensvertrag selbst oder in einem selbständigen Sicherungsvertrag vereinbart werden. Der Sicherungsvertrag regelt Rechte und Pflichten des Kreditgebers ( = Sicherungsnehmer ) und des Kreditnehmers ( = Sicherungsgeber ) hinsichtlich der im Vertrag bestellten Sicherheiten
Die Kreditsicherung Die Kreditsicherung (aus der Sicht der Bank)(aus der Sicht der Bank) Die Kreditsicherung Die Kreditsicherung (aus der Sicht der Bank)(aus der Sicht der Bank)
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 102
Zweck-Zweck-bestimungs-bestimungs-
klauselklausel
Zweck-Zweck-bestimungs-bestimungs-
klauselklausel
Bei jeder Kreditbesicherung ist eine Vereinbarung über den Sicherungszweck erforderlich. Sie stellt die Verbindung zwischen der Sicherheit und der zu besichernden Forderung dar.
Bei jeder Kreditbesicherung ist eine Vereinbarung über den Sicherungszweck erforderlich. Sie stellt die Verbindung zwischen der Sicherheit und der zu besichernden Forderung dar.
Rating nach Rating nach Basel IIBasel II
Rating nach Rating nach Basel IIBasel II
Aussage über die Wahrscheinlichkeit des Ausfalls des Unternehmens in der ZukunftAussage über die Wahrscheinlichkeit des Ausfalls des Unternehmens in der Zukunft
Die Kreditsicherung Die Kreditsicherung (aus der Sicht der Bank)(aus der Sicht der Bank)Die Kreditsicherung Die Kreditsicherung (aus der Sicht der Bank)(aus der Sicht der Bank)
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 103
Maßnahmen der Kreditsicherung :Maßnahmen der Kreditsicherung :
Kreditprüfung Kreditprüfung (aus der Sicht der Bank)(aus der Sicht der Bank) Maßnahmen der Kreditsicherung :Maßnahmen der Kreditsicherung :
Kreditprüfung Kreditprüfung (aus der Sicht der Bank)(aus der Sicht der Bank)
KreditfähigkeitKreditfähigkeit
KreditwürdigkeitKreditwürdigkeit
angebotenen Sicherheitenangebotenen Sicherheiten
Prüfung des antragstellenden Kreditnehmers :Prüfung des antragstellenden Kreditnehmers :
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 104
Prüfung der Kreditfähigkeit Prüfung der Kreditfähigkeit (aus der Sicht der Bank)(aus der Sicht der Bank)
Prüfung der Kreditfähigkeit Prüfung der Kreditfähigkeit (aus der Sicht der Bank)(aus der Sicht der Bank)
beibei
PrivatkundenPrivatkundenPrivatkundenPrivatkunden FirmenkundenFirmenkundenFirmenkundenFirmenkunden
ledige, natürliche Personenledige, natürliche Personen
EhepartnerEhepartner
EinzelunternehmungenEinzelunternehmungen
juristische Personenjuristische Personen
Personenhandels-Personenhandels-gesellschaftengesellschaften
(nicht) rechtsfähige (nicht) rechtsfähige PersonenvereinigungenPersonenvereinigungen
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 105
Kreditwürdigkeit Kreditwürdigkeit (aus der Sicht der Bank)(aus der Sicht der Bank)Kreditwürdigkeit Kreditwürdigkeit (aus der Sicht der Bank)(aus der Sicht der Bank)
persönliche Kreditwürdigkeitpersönliche Kreditwürdigkeitpersönliche Kreditwürdigkeitpersönliche Kreditwürdigkeit
- Zuverlässigkeit- Zuverlässigkeit- berufliche Qualifikation- berufliche Qualifikation- unternehmerische Fähigkeiten- unternehmerische Fähigkeiten- Erfahrung, Fleiß, Tüchtigkeit- Erfahrung, Fleiß, Tüchtigkeit
materielle Kreditwürdigkeit materielle Kreditwürdigkeit (wirtschaftliche Kreditwürdigkeit)(wirtschaftliche Kreditwürdigkeit)
materielle Kreditwürdigkeit materielle Kreditwürdigkeit (wirtschaftliche Kreditwürdigkeit)(wirtschaftliche Kreditwürdigkeit)
PrivatkundenPrivatkundenPrivatkundenPrivatkunden FirmenkundenFirmenkundenFirmenkundenFirmenkunden
- Einkommens-- Einkommens- verhältnisse verhältnisse
- Vermögens-- Vermögens- verhältnisse verhältnisse
- Ertragslage- Ertragslage- Vermögenslage- Vermögenslage- Kapitalstruktur- Kapitalstruktur- Liquiditätslage- Liquiditätslage- Auftragslage- Auftragslage
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 106
Unterlagen für die Kreditwürdigkeitsprüfung (3)Unterlagen für die Kreditwürdigkeitsprüfung (3)
Firmenkunden Firmenkunden (aus der Sicht der Bank)(aus der Sicht der Bank)
Unterlagen für die Kreditwürdigkeitsprüfung (3)Unterlagen für die Kreditwürdigkeitsprüfung (3)
Firmenkunden Firmenkunden (aus der Sicht der Bank)(aus der Sicht der Bank)
Jahresabschlüsse im Zeit- und BranchenvergleichJahresabschlüsse im Zeit- und Branchenvergleich- - Finanzierung ?Finanzierung ?- Investierung ?- Investierung ?- Liquidität ?- Liquidität ?- Vermögensaufbau ?- Vermögensaufbau ?- Kapitalstruktur ?- Kapitalstruktur ?
Geschäftsbücher / LageberichteGeschäftsbücher / Lageberichte- - Rentabilität ?Rentabilität ?- Auftragsbestand ?- Auftragsbestand ?- Beschäftigungssituation ?- Beschäftigungssituation ?- Debitoren- / Kreditorenziele ?- Debitoren- / Kreditorenziele ?- stille Reserven ?- stille Reserven ?- Umsatzentwicklung ?- Umsatzentwicklung ?
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 107
Unterlagen für die Kreditwürdigkeitsprüfung (3)Unterlagen für die Kreditwürdigkeitsprüfung (3)
Firmenkunden Firmenkunden (aus der Sicht der Bank)(aus der Sicht der Bank)
Unterlagen für die Kreditwürdigkeitsprüfung (3)Unterlagen für die Kreditwürdigkeitsprüfung (3)
Firmenkunden Firmenkunden (aus der Sicht der Bank)(aus der Sicht der Bank)
Auskunft der KontoführungAuskunft der Kontoführung
Externe AuskünfteExterne Auskünfte
RegisterauszügeRegisterauszüge
GesellschaftsverträgeGesellschaftsverträge
GrundbuchauszügeGrundbuchauszüge
BetriebsbesichtigungenBetriebsbesichtigungen
Aktennotizen/ Besprechungsprotokolle Aktennotizen/ Besprechungsprotokolle
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 108
Ratingbausteine Ratingbausteine (1) (1) (aus der Sicht der Bank)(aus der Sicht der Bank)
RatingsystemRatingsystemgem.Basel IIgem.Basel II
R a t i n g R a t i n g (aus der Sicht der Bank)(aus der Sicht der Bank)
ManagementqualitätManagementqualität
BranchenentwicklungBranchenentwicklung Marktposition des UnternehmensMarktposition des Unternehmens
spezielle Risikenspezielle Risiken
FinanzkennzahlenFinanzkennzahlen
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 109
Ratingbausteine Ratingbausteine (2) (2) (aus der Sicht der Bank)(aus der Sicht der Bank) Ratingbausteine Ratingbausteine (2) (2) (aus der Sicht der Bank)(aus der Sicht der Bank)
BranchenentwicklungBranchenentwicklungBranchenentwicklungBranchenentwicklung
Marktposition Marktposition des Unternehmensdes UnternehmensMarktposition Marktposition des Unternehmensdes Unternehmens
ManagementqualitätManagementqualitätManagementqualitätManagementqualität
Umsatzentwicklung durchschnittliche Ertragsstärke Insolvenzquote
...
Entwicklung im Vergleich zur Branche Besonderheiten des Leistungsangebotes Gefährdungspotentiale durch Wettbewerber
...
Erfahrung und Kompetenz Mitarbeiterführung Organisationsstruktur strategisches Konzept Controlling
...
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 110
Spezielle RisikenSpezielle RisikenSpezielle RisikenSpezielle Risiken
FinanzkennzahlenFinanzkennzahlenFinanzkennzahlenFinanzkennzahlen
Personenrisiken Kundenrisiken Kundenabhängigkeit technische Risiken
...
Ratingbausteine Ratingbausteine (3) (3) (aus der Sicht der Bank)(aus der Sicht der Bank) Ratingbausteine Ratingbausteine (3) (3) (aus der Sicht der Bank)(aus der Sicht der Bank)
Veränderung der Eigenkapitalquote Deckungsgrad des Anlagevermögens Cash-Flow in Relationen
...
Analyse, Bewertung und Gewichtung durch das Analyse, Bewertung und Gewichtung durch das Rating-System für zum Rating, einer Aussage über die Rating-System für zum Rating, einer Aussage über die Wahrscheinlichkeit des Ausfalls des Unternehmens Wahrscheinlichkeit des Ausfalls des Unternehmens in der Zukunftin der Zukunft
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 111
KreditgewährungKreditgewährungKreditgewährungKreditgewährung
„„ BlankoBlanko””„„ BlankoBlanko”” „„ Personalsicherheit Personalsicherheit ””„„ Personalsicherheit Personalsicherheit ”” „„ Realsicherheit Realsicherheit ””„„ Realsicherheit Realsicherheit ””
ohne ohne Bestellung von Bestellung von SicherheitenSicherheiten
gegen Verpflichtung gegen Verpflichtung einer einer
zusätzlichen Personzusätzlichen Person
gegen Bestellung gegen Bestellung dinglicher Rechtedinglicher Rechte
für den Kreditgeber für den Kreditgeber
Rechte des Kreditgebers bei Zahlungsverzug des KreditnehmersRechte des Kreditgebers bei Zahlungsverzug des Kreditnehmers
Zugriff auf das Zugriff auf das Vermögen des Vermögen des Kreditnehmers, Kreditnehmers, jedoch ohne ein jedoch ohne ein Vorrecht Vorrecht gegenüber gegenüber anderen anderen GläubigernGläubigern
- Zahlungsanspruch gegen- Zahlungsanspruch gegen die dritte Person die dritte Person- evtl. Zugriff auf das - evtl. Zugriff auf das Vermögen des Kredit- Vermögen des Kredit- nehmers oder des Dritten, nehmers oder des Dritten, jedoch ohne Vorrecht jedoch ohne Vorrecht gegenüber anderen gegenüber anderen Gläubigern Gläubigern
- Bevorrechtigter Zugriff auf- Bevorrechtigter Zugriff auf bestellte Sicherheit bestellte Sicherheit- evtl. Zugriff auf weiteres- evtl. Zugriff auf weiteres Vermögen des Kredit- Vermögen des Kredit- nehmers, jedoch ohne nehmers, jedoch ohne Vorrecht gegenüber Vorrecht gegenüber anderen Gläubigern anderen Gläubigern
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 112
(1) Umfang (1) Umfang Der Kunde räumt hiermit der Sparkasse ein Der Kunde räumt hiermit der Sparkasse ein PfandrechtPfandrecht ein ein an Werten jederan Werten jeder Art, die im bankmäßigen GeschäftsverkehrArt, die im bankmäßigen Geschäftsverkehr durch den Kunden oder durch durch den Kunden oder durch Dritte für seine Rechnung in ihren Besitz oder ihre sonstige Dritte für seine Rechnung in ihren Besitz oder ihre sonstige Verfügungsmacht Verfügungsmacht gelangengelangen. .
Zu den erfassten Werten zählen Zu den erfassten Werten zählen sämtliche Sachen und Rechtesämtliche Sachen und Rechte jeder Art jeder Art (Beispiele: Waren, Devisen, Wertpapiere einschließlich der Zins-, Renten- (Beispiele: Waren, Devisen, Wertpapiere einschließlich der Zins-, Renten- und Gewinnanteilscheine, Sammeldepotanteile, Bezugsrechte, Schecks, und Gewinnanteilscheine, Sammeldepotanteile, Bezugsrechte, Schecks, Wechsel, Konnossemente, Lager- und Ladescheine). Wechsel, Konnossemente, Lager- und Ladescheine).
Erfasst werden auch Ansprüche des Kunden gegen die Sparkasse (z.B. aus Erfasst werden auch Ansprüche des Kunden gegen die Sparkasse (z.B. aus Guthaben). Guthaben).
Forderungen des Kunden gegen Dritte sind an die Sparkasse abgetreten, Forderungen des Kunden gegen Dritte sind an die Sparkasse abgetreten, wenn über die Forderungen ausgestellte Urkunden im bankmäßigen wenn über die Forderungen ausgestellte Urkunden im bankmäßigen Geschäftsverkehr in die Verfügungsmacht der Sparkasse gelangen. Geschäftsverkehr in die Verfügungsmacht der Sparkasse gelangen.
AGB-Pfandrecht, Nachsicherung, Sicherheitenfreigabe AGB-Pfandrecht, Nachsicherung, Sicherheitenfreigabe
Nr. 21 – Pfandrecht, SicherungsabtretungNr. 21 – Pfandrecht, Sicherungsabtretung
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 113
Nr. 22 – Nachsicherung und Freigabe Nr. 22 – Nachsicherung und Freigabe (1) Nachsicherungsrecht (1) Nachsicherungsrecht Die Sparkasse kann vom Kunden die Bestellung oder Verstärkung von Die Sparkasse kann vom Kunden die Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten für seine Verbindlichkeiten verlangen, wenn sich aufgrund Sicherheiten für seine Verbindlichkeiten verlangen, wenn sich aufgrund nachträglich eingetretener oder bekannt gewordener Umstände, z.B. nachträglich eingetretener oder bekannt gewordener Umstände, z.B. aufgrund einer Verschlechterung oder drohenden Verschlechterungaufgrund einer Verschlechterung oder drohenden Verschlechterung der der wirtschaftlichen Verhältnissewirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden, eines Mithaftenden oder Bürgen des Kunden, eines Mithaftenden oder Bürgen oder des Werts bestehender Sicherheiten, oder des Werts bestehender Sicherheiten, eine Veränderung der Risikolage eine Veränderung der Risikolage ergibt. ergibt. (2) Freigabe-Verpflichtung (2) Freigabe-Verpflichtung Die Sparkasse ist Die Sparkasse ist auf Verlangenauf Verlangen zur zur Freigabe von SicherheitenFreigabe von Sicherheiten nach ihrer nach ihrer Wahl verpflichtet, soweit der realisierbare Wert aller Sicherheiten den Wahl verpflichtet, soweit der realisierbare Wert aller Sicherheiten den Gesamtbetrag aller Forderungen der Sparkasse nicht nur vorübergehend Gesamtbetrag aller Forderungen der Sparkasse nicht nur vorübergehend um mehr als 10 v. H. übersteigtum mehr als 10 v. H. übersteigt. Diese Deckungsgrenze erhöht sich um den . Diese Deckungsgrenze erhöht sich um den jeweils aktuellen Umsatzsteuersatz, soweit die Sparkasse im jeweils aktuellen Umsatzsteuersatz, soweit die Sparkasse im Verwertungsfall mit der Abführung der Umsatzsteuer aus Verwertungsfall mit der Abführung der Umsatzsteuer aus Verwertungserlösen belastet ist. Die Sparkasse wird bei der Auswahl der Verwertungserlösen belastet ist. Die Sparkasse wird bei der Auswahl der freizugebenden Sicherheiten auf die berechtigten Belange des Kunden freizugebenden Sicherheiten auf die berechtigten Belange des Kunden Rücksicht nehmen. Rücksicht nehmen.
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 114
KreditsicherheitenKreditsicherheitenKreditsicherheitenKreditsicherheiten
Personal-Personal-sicherheitensicherheiten
Personal-Personal-sicherheitensicherheiten RealsicherheitenRealsicherheitenRealsicherheitenRealsicherheiten
Rechte an SachenRechte an SachenRechte an SachenRechte an Sachen Rechte Rechte an Rechtenan Rechten
Rechte Rechte an Rechtenan Rechten
bewegliche bewegliche Sachen Sachen
(Mobilien)(Mobilien)
bewegliche bewegliche Sachen Sachen
(Mobilien)(Mobilien)
unbewegliche unbewegliche Sachen Sachen
(Immobilien)(Immobilien)
unbewegliche unbewegliche Sachen Sachen
(Immobilien)(Immobilien)
- Bürgschaft- Bürgschaft- Garantie- Garantie- Schuldbeitritt- Schuldbeitritt
- Pfandrecht- Pfandrecht- Sicherungs-- Sicherungs- übereignung übereignung
- Hypothek- Hypothek- Grundschuld- Grundschuld- Rentenschuld- Rentenschuld
- Abtretung (Zession)- Abtretung (Zession)- Pfandrecht an- Pfandrecht an Forderungen Forderungen- Pfandrecht an- Pfandrecht an sonstigen Rechten, sonstigen Rechten, z.B. Lizenzen z.B. Lizenzen
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 115
SicherungsübereignungSicherungsübereignung
SicherungsabtretungSicherungsabtretung
SicherungsgrundschuldSicherungsgrundschuld
SicherungsübereignungSicherungsübereignung
SicherungsabtretungSicherungsabtretung
SicherungsgrundschuldSicherungsgrundschuld
Akzessorische Akzessorische SicherheitenSicherheitenAkzessorische Akzessorische SicherheitenSicherheiten
BürgschaftBürgschaft
Pfandrecht an beweglichen Pfandrecht an beweglichen Sachen und ForderungenSachen und Forderungen
HypothekHypothek
BürgschaftBürgschaft
Pfandrecht an beweglichen Pfandrecht an beweglichen Sachen und ForderungenSachen und Forderungen
HypothekHypothek
Abstrakte Abstrakte SicherheitenSicherheitenAbstrakte Abstrakte SicherheitenSicherheiten
Rechtlicher Zusammenhang Rechtlicher Zusammenhang zwischen Sicherheit und Forderungzwischen Sicherheit und Forderung
Rechtlicher Zusammenhang Rechtlicher Zusammenhang zwischen Sicherheit und Forderungzwischen Sicherheit und Forderung
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 116
Akzessorische SicherheitenAkzessorische SicherheitenAkzessorische SicherheitenAkzessorische Sicherheiten
Es besteht Es besteht einein unmittelbarer rechtlicher Zusammenhang unmittelbarer rechtlicher Zusammenhang zwischen dem Sicherungsumfang und dem Umfang der zu zwischen dem Sicherungsumfang und dem Umfang der zu sichernden Forderung.sichernden Forderung.
Die Sicherheit ist vom Umfang der gesicherten Forderung Die Sicherheit ist vom Umfang der gesicherten Forderung abhängig.abhängig.
Besteht die zu sichernde Forderung noch nicht oder nicht Besteht die zu sichernde Forderung noch nicht oder nicht mehr, so entfällt auch die Sicherheit.mehr, so entfällt auch die Sicherheit.
Es besteht Es besteht einein unmittelbarer rechtlicher Zusammenhang unmittelbarer rechtlicher Zusammenhang zwischen dem Sicherungsumfang und dem Umfang der zu zwischen dem Sicherungsumfang und dem Umfang der zu sichernden Forderung.sichernden Forderung.
Die Sicherheit ist vom Umfang der gesicherten Forderung Die Sicherheit ist vom Umfang der gesicherten Forderung abhängig.abhängig.
Besteht die zu sichernde Forderung noch nicht oder nicht Besteht die zu sichernde Forderung noch nicht oder nicht mehr, so entfällt auch die Sicherheit.mehr, so entfällt auch die Sicherheit.
Merkmale:Merkmale:
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 117
Es besteht Es besteht keinkein unmittelbarer rechtlicher Zusammenhang unmittelbarer rechtlicher Zusammenhang zwischen dem Sicherungsumfang und dem Umfang der zu zwischen dem Sicherungsumfang und dem Umfang der zu sichernden Forderung.sichernden Forderung.
Die Sicherheit ist vom Umfang der gesicherten Forderung Die Sicherheit ist vom Umfang der gesicherten Forderung unabhängig.unabhängig.
Es besteht Es besteht keinkein unmittelbarer rechtlicher Zusammenhang unmittelbarer rechtlicher Zusammenhang zwischen dem Sicherungsumfang und dem Umfang der zu zwischen dem Sicherungsumfang und dem Umfang der zu sichernden Forderung.sichernden Forderung.
Die Sicherheit ist vom Umfang der gesicherten Forderung Die Sicherheit ist vom Umfang der gesicherten Forderung unabhängig.unabhängig.
Abstrakte SicherheitenAbstrakte SicherheitenAbstrakte SicherheitenAbstrakte Sicherheiten
Merkmale:Merkmale:
= Fiduziarische ( treuhänderische) Sicherheiten= Fiduziarische ( treuhänderische) Sicherheiten
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 118
BürgschaftenBürgschaften
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 119
(1) (1) Durch den Bürgschaftsvertrag verpflichtet sich der BürgeDurch den Bürgschaftsvertrag verpflichtet sich der Bürgegegenüber dem Gläubiger eines Dritten, für die Erfüllunggegenüber dem Gläubiger eines Dritten, für die Erfüllungder Verbindlichkeit des Dritten einzustehen.der Verbindlichkeit des Dritten einzustehen.
(2) (2) Die Bürgschaft kann auch für eine künftige oderDie Bürgschaft kann auch für eine künftige odereine bedingte Verbindlichkeit übernommen werden.eine bedingte Verbindlichkeit übernommen werden.
§ 765 BGB . ( Wesen der Bürgschaft )§ 765 BGB . ( Wesen der Bürgschaft )
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 120
Zur Gültigkeit des Bürgschaftsvertrags ist schriftliche Erteilung Zur Gültigkeit des Bürgschaftsvertrags ist schriftliche Erteilung der Bürgschaftserklärung erforderlich.der Bürgschaftserklärung erforderlich.Soweit der Bürge die Hauptverbindlichkeit erfüllt, wird der Soweit der Bürge die Hauptverbindlichkeit erfüllt, wird der Mangel der Form geheilt.Mangel der Form geheilt.
Formvorschriften bei BürgschaftenFormvorschriften bei Bürgschaften
§ 766 BGB. ( Schriftform der Bürgschaftserklärung )§ 766 BGB. ( Schriftform der Bürgschaftserklärung )
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 121
Auf eine Bürgschaft, ein Schuldversprechen oder ein Auf eine Bürgschaft, ein Schuldversprechen oder ein Schuldanerkenntnis finden, sofern die Bürgschaft auf der Schuldanerkenntnis finden, sofern die Bürgschaft auf der Seite des Bürgen, das Versprechen oder das Anerkenntnis Seite des Bürgen, das Versprechen oder das Anerkenntnis auf der Seite des Schuldners ein Handelsgeschäft ist, die auf der Seite des Schuldners ein Handelsgeschäft ist, die Formvorschriften des § 766 Satz 1, des § 780 und des Formvorschriften des § 766 Satz 1, des § 780 und des § 781 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs keine § 781 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs keine Anwendung.Anwendung.
Formvorschriften bei BürgschaftenFormvorschriften bei Bürgschaften
§ 350. HGB ( Formfreiheit )§ 350. HGB ( Formfreiheit )
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 122
Die Akzessorietät der BürgschaftDie Akzessorietät der Bürgschaft
Die Bürgschaft ist abhängig von dem jeweiligen Bestand der zu sichernden Die Bürgschaft ist abhängig von dem jeweiligen Bestand der zu sichernden HauptschuldHauptschuld
„Schicksalsgemeinschaft“§ 767 BGB
Haupt-Haupt-schuldschuld
Bürgschafts-Bürgschafts-schuldschuld
Erhöhung nur Erhöhung nur durch die Kosten der durch die Kosten der
Rechtsverfolgung möglichRechtsverfolgung möglich
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 123
Abhängigkeit der Bürgschaft :Abhängigkeit der Bürgschaft :
in der Entstehungin der Entstehungin der Entstehungin der Entstehung Die Verpflichtung des Bürgen entsteht erst mit Die Verpflichtung des Bürgen entsteht erst mit dem Bestehen der Hauptschulddem Bestehen der Hauptschuld
im Umfangim Umfangim Umfangim Umfangverringert sich die Hauptschuld, verringert sich verringert sich die Hauptschuld, verringert sich die die Bürgschaftsschulddie die Bürgschaftsschulderhöht sich die Hauptschuld durch Zinsen und erhöht sich die Hauptschuld durch Zinsen und andere Nebenkosten, erhöht sich die andere Nebenkosten, erhöht sich die BürgschaftsschuldBürgschaftsschuld
im Erlöschenim Erlöschenim Erlöschenim Erlöschen erlischt die Hauptschuld, erlischt die erlischt die Hauptschuld, erlischt die BürgschaftsschuldBürgschaftsschuld
in den Einredenin den Einredenin den Einredenin den Einredender Bürge kann alle dem Hauptschuldner der Bürge kann alle dem Hauptschuldner zustehenden Einreden (z.B. Stundung, Verjährung, zustehenden Einreden (z.B. Stundung, Verjährung, Aufrechnung) geltend machen, selbst wenn der Aufrechnung) geltend machen, selbst wenn der Hauptschuldner darauf verzichtet hatHauptschuldner darauf verzichtet hat
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 124
D i e B ü r g s c h a f tD i e B ü r g s c h a f tD i e B ü r g s c h a f tD i e B ü r g s c h a f t
DritterDritter (Hauptschuldner)
BürgeBürge
KreditvertragKreditvertrag
+ Kreditauszahlung+ Kreditauszahlung
= Hauptforderung= Hauptforderung
NebenforderungNebenforderung
BürgschaftsvertragBürgschaftsvertrag
GläubigerGläubiger(Kreditinstitut )(Kreditinstitut )
++
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 125
Arten der BürgschaftArten der BürgschaftArten der BürgschaftArten der Bürgschaft
gewöhnlichegewöhnlicheBürgschaft Bürgschaft
gewöhnlichegewöhnlicheBürgschaft Bürgschaft
selbstschuldnerischeselbstschuldnerischeBürgschaftBürgschaft
selbstschuldnerischeselbstschuldnerischeBürgschaftBürgschaft
AusfallbürgschaftAusfallbürgschaftAusfallbürgschaftAusfallbürgschaft
modifiziertemodifizierteAusfallbürgschaftAusfallbürgschaft
modifiziertemodifizierteAusfallbürgschaftAusfallbürgschaft
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 126
Die BürgschaftDie Bürgschaft
Gewöhnliche BürgschaftGewöhnliche BürgschaftDie BürgschaftDie Bürgschaft
Gewöhnliche BürgschaftGewöhnliche Bürgschaft
DritterDritter (Hauptschuldner)
BürgeBürge
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Inanspruchnahme
Inanspruchnahme
GläubigerGläubiger(Kreditinstitut )(Kreditinstitut )
InanspruchnahmeInanspruchnahme
erfolgloserfolglos
Einrede der Vorausklage
1111
2222
3333
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 127
Die BürgschaftDie Bürgschaft
Selbstschuldnerische BürgschaftSelbstschuldnerische BürgschaftDie BürgschaftDie Bürgschaft
Selbstschuldnerische BürgschaftSelbstschuldnerische Bürgschaft
DritterDritter (Hauptschuldner)
BürgeBürge
Fälligkeit Fälligkeit 1)1)
Inanspruchnahme
Inanspruchnahme
GläubigerGläubiger(Kreditinstitut )(Kreditinstitut )
2222
1111
1)1) Bürgschaftsvertrag :
... wird fällig, wenn der Hauptschuldner mit insgesamt zwei Raten im Verzug ist.....
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 128
Die BürgschaftDie Bürgschaft
AusfallbürgschaftAusfallbürgschaftDie BürgschaftDie Bürgschaft
AusfallbürgschaftAusfallbürgschaft
DritterDritter (Hauptschuldner)
BürgeBürge
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Inanspruchnahme
Inanspruchnahme
GläubigerGläubiger(Kreditinstitut )(Kreditinstitut )
2222
1111erfolglos (=Ausfall)erfolglos (=Ausfall)
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 129
Die BürgschaftDie Bürgschaft
Modifizierte AusfallbürgschaftModifizierte AusfallbürgschaftDie BürgschaftDie Bürgschaft
Modifizierte AusfallbürgschaftModifizierte Ausfallbürgschaft
DritterDritter (Hauptschuldner)
BürgeBürge
3. Mahnung 3. Mahnung 1)1)
Inanspruchnahme
Inanspruchnahme
GläubigerGläubiger(Kreditinstitut )(Kreditinstitut )
2222
1111
1)1) Bürgschaftsvertrag :
... bei der dritten erfolglosen Mahnung gilt der Ausfall als erwiesen....
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 130
Kreditsicherheiten Kreditsicherheiten (Wh)(Wh)Kreditsicherheiten Kreditsicherheiten (Wh)(Wh)
Personal-Personal-sicherheitensicherheiten
Personal-Personal-sicherheitensicherheiten RealsicherheitenRealsicherheitenRealsicherheitenRealsicherheiten
Rechte an SachenRechte an SachenRechte an SachenRechte an Sachen Rechte Rechte an Rechtenan Rechten
Rechte Rechte an Rechtenan Rechten
bewegliche bewegliche Sachen Sachen
(Mobilien)(Mobilien)
bewegliche bewegliche Sachen Sachen
(Mobilien)(Mobilien)
unbewegliche unbewegliche Sachen Sachen
(Immobilien)(Immobilien)
unbewegliche unbewegliche Sachen Sachen
(Immobilien)(Immobilien)
- Bürgschaft- Bürgschaft- Garantie- Garantie- Schuldbeitritt- Schuldbeitritt
- Pfandrecht- Pfandrecht- Sicherungs-- Sicherungs- übereignung übereignung
- Hypothek- Hypothek- Grundschuld- Grundschuld- Rentenschuld- Rentenschuld
- Abtretung (Zession)- Abtretung (Zession)- Pfandrecht an- Pfandrecht an Forderungen Forderungen- Pfandrecht an- Pfandrecht an sonstigen Rechten, sonstigen Rechten, z.B. Lizenzen z.B. Lizenzen
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 131
Das Pfandrecht ist ein zur Sicherung einer Forderung bestelltes, dingliches Recht, das dem Pfandgläubiger die Befugnis einräumt, unter bestimmten Voraussetzungen Befriedigung aus dem verpfändeten Gegenstand zu suchen (§§ 1204ff. BGB).
Die verschiedenen Pfandrechte gewähren dem jeweiligen Pfandgläubiger die gleichen Rechte. (§§ 804 ZPO, 1257 BGB)
PfandrechtePfandrechte
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 132
VertraglichesPfandrecht
VertraglichesPfandrecht
GesetzlichesPfandrecht
GesetzlichesPfandrecht
Pfändungs-pfandrecht Pfändungs-pfandrecht
PfandrechtePfandrechtePfandrechtePfandrechte
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 133
Arten Arten (1)(1) Arten Arten (1)(1) EntstehungEntstehungEntstehungEntstehung
VertraglichesPfandrecht VertraglichesPfandrecht
Das Pfandrecht entsteht durch Vertrag zwischen dem Verpfänder und dem Pfandgläubiger. Beispiele: - AGB-Pfandrecht Banken - Pfandvertrag zwischen Kreditnehmer und Kreditgeber
Das Pfandrecht entsteht durch Vertrag zwischen dem Verpfänder und dem Pfandgläubiger. Beispiele: - AGB-Pfandrecht Banken - Pfandvertrag zwischen Kreditnehmer und Kreditgeber
GesetzlichesPfandrecht
GesetzlichesPfandrecht
Das Pfandrecht besteht kraft Gesetzes, ohne dass die beteiligten Parteien vertraglich eine Verpfändung vereinbart haben. Beispiele: - Pfandrecht des Kommissionärs (§ 397 HGB) - Vermieterpfandrecht (§ 562 BGB) - Verpächterpfandrecht (§ 592 BGB)
Das Pfandrecht besteht kraft Gesetzes, ohne dass die beteiligten Parteien vertraglich eine Verpfändung vereinbart haben. Beispiele: - Pfandrecht des Kommissionärs (§ 397 HGB) - Vermieterpfandrecht (§ 562 BGB) - Verpächterpfandrecht (§ 592 BGB)
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 134
Pfändungs-pfandrecht Pfändungs-pfandrecht
Das Pfandrecht entsteht im Wege der Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen eines säumigen Schuldners (§§ 803, 804 ZPO).
Die Pfändung der im Eigentum des Schuldners befindlichen beweglichen Sachen erfolgt dadurch, dass der Gerichtsvollzieher diese Sachen in Besitz nimmt oder durch Anbringung des Pfandsiegels die Pfändung des Gegenstandes deutlich macht (§ 808 ZPO).
Die Pfändung von Forderungen erfolgt durch Zustellung eines gerichtlichen Pfändungsbeschlusses (§ 829 ZPO).
Im Überweisungsbeschluss wird der Drittschuldner zur Zahlung an den Gläubiger aufgefordert.
Das Pfandrecht entsteht im Wege der Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen eines säumigen Schuldners (§§ 803, 804 ZPO).
Die Pfändung der im Eigentum des Schuldners befindlichen beweglichen Sachen erfolgt dadurch, dass der Gerichtsvollzieher diese Sachen in Besitz nimmt oder durch Anbringung des Pfandsiegels die Pfändung des Gegenstandes deutlich macht (§ 808 ZPO).
Die Pfändung von Forderungen erfolgt durch Zustellung eines gerichtlichen Pfändungsbeschlusses (§ 829 ZPO).
Im Überweisungsbeschluss wird der Drittschuldner zur Zahlung an den Gläubiger aufgefordert.
Arten Arten (2)(2) Arten Arten (2)(2) EntstehungEntstehungEntstehungEntstehung
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 135
Eine bewegliche Sache kann zur Sicherung einer Forderung in der Weise belastet werden, dass der Gläubiger berechtigt ist, Befriedigung aus der Sache zu suchen.
„„Faustpfandprinzip":Faustpfandprinzip":
Die Bestellung erfolgt durch Einigung über die Entstehung des Pfandrechtes und Übergabe der Sache (§ 1205 BGB).
Bedingtes Verwertungsrecht:Bedingtes Verwertungsrecht:
Der Pfandgläubiger kann das Pfand nur bei Nichterfüllung des Kreditvertrages verwerten (§ 1228 BGB).
Pfandrecht an beweglichen Sachen Pfandrecht an beweglichen Sachen (Mobiliarpfandrecht)(Mobiliarpfandrecht)Pfandrecht an beweglichen Sachen Pfandrecht an beweglichen Sachen (Mobiliarpfandrecht)(Mobiliarpfandrecht)
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 136
Bedingtes Verwertungsrecht: Bedingtes Verwertungsrecht:
Der Pfandgläubiger kann das Pfand bei Nichterfüllung des Kreditvertrages verwerten (§ 1228 BGB).
Akzessorietät: Akzessorietät:
Das Pfand haftet für die Forderung in ihrem jeweiligem Bestand (§ 1210 BGB).Rückgabepflicht des Pfandes bei Beendigung des Kreditverhältnisses (§ 1223 BGB).
Rückgabepflicht Rückgabepflicht
Pflicht zur Rückgabe des Pfandes bei Beendigung des Kreditverhältnisses (§ 1223 BGB).
Pfandrecht an beweglichen Sachen Pfandrecht an beweglichen Sachen (Mobiliarpfandrecht)(Mobiliarpfandrecht)Pfandrecht an beweglichen Sachen Pfandrecht an beweglichen Sachen (Mobiliarpfandrecht)(Mobiliarpfandrecht)
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 137
VoraussetzungenVoraussetzungen
1. PfandreifeDie pfandgesicherte Forderung muss fällig sein (§ 1228 BGB).
2. Androhung der Pfandverwertung (§ 1234 BGB)
3. Verwertung nach Ablauf einer Wartefrist:- bei Privatleuten: ein Monat nach Androhung der Pfandverwertung (§ 1234 BGB)
- bei Kaufleuten: eine Woche nach Androhung der Pfandverwertung (§ 368 HGB)
Ein erzielter Verwertungsüberschuss steht dem Kreditnehmer zu.
Ein Fehlbetrag bleibt als Forderung zu Gunsten des Gläubigers bestehen.
Verwertung des PfandesVerwertung des PfandesVerwertung des PfandesVerwertung des Pfandes
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 138
Verwertung des Pfandrechtes Verwertung des Pfandrechtes Verwertung des Pfandrechtes Verwertung des Pfandrechtes
Pfandobjekt Pfandobjekt Pfandobjekt Pfandobjekt Formen der Verwertung Formen der Verwertung Formen der Verwertung Formen der Verwertung
beweglicheSachen undWertpapiere
beweglicheSachen undWertpapiere
Grundsatz: öffentliche VersteigerungZeit und Ort der Versteigerung sind dem Verpfänder mitzuteilen sowie öffentlich bekannt zu machen.Pfandgläubiger und Verpfänder können bei der Versteigerung mitbieten.
Ausnahme:
freihändiger Verkauf- Voraussetzung: das Pfand hat einen Börsen- oder Marktpreis- Verkauf durch öffentlich ermächtigten
Handelsmakler (z.B. Verkauf von Effekten an der Börse)
Grundsatz: öffentliche VersteigerungZeit und Ort der Versteigerung sind dem Verpfänder mitzuteilen sowie öffentlich bekannt zu machen.Pfandgläubiger und Verpfänder können bei der Versteigerung mitbieten.
Ausnahme:
freihändiger Verkauf- Voraussetzung: das Pfand hat einen Börsen- oder Marktpreis- Verkauf durch öffentlich ermächtigten
Handelsmakler (z.B. Verkauf von Effekten an der Börse)
Rechtsgrundlage Rechtsgrundlage Rechtsgrundlage Rechtsgrundlage
§ 1221 BGB § 1235 BGB§ 1237 BGB§ 1239 BGB§ 1293 BGB § 1295 BGB
§ 1221 BGB § 1235 BGB§ 1237 BGB§ 1239 BGB§ 1293 BGB § 1295 BGB
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 139
Forderungen
Forderungen
Einziehung der Forderung durch den Pfandgläubiger
Nach der Pfandreife kann der Drittschuldner mit schuldbefreiender Wirkung nur noch an den Pfandgläubiger zahlen.
Einziehung der Forderung durch den Pfandgläubiger
Nach der Pfandreife kann der Drittschuldner mit schuldbefreiender Wirkung nur noch an den Pfandgläubiger zahlen.
§ 1282 BGB § 1282 BGB
Verwertung des Pfandrechtes Verwertung des Pfandrechtes Verwertung des Pfandrechtes Verwertung des Pfandrechtes
Pfandobjekt Pfandobjekt Pfandobjekt Pfandobjekt Formen der Verwertung Formen der Verwertung Formen der Verwertung Formen der Verwertung Rechtsgrundlage Rechtsgrundlage Rechtsgrundlage Rechtsgrundlage
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 140
❍ Der Pfandgegenstand wurde rechtmäßig verwertet (§ 1242 BGB)
❍ Die Forderung, für die das Pfandrecht bestellt wurde, besteht nicht mehr (§ 1252 BGB)
❍ Der Pfandgläubiger gibt das Pfand dem Verpfänder zurück (§ 1253 BGB).
❍ Der Pfandgläubiger verzichtet auf das Pfandrecht (§ 1255 BGB).
Erlöschen des PfandrechtsErlöschen des PfandrechtsErlöschen des PfandrechtsErlöschen des Pfandrechts
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 141
Verpfändung von beweglichen SachenVerpfändung von beweglichen Sachen
Grundsatz : Das Pfandrecht setzt stets den Besitz des Pfandgläubigers voraus.
Pfand-Pfand-gegenstandgegenstandPfand-Pfand-gegenstandgegenstand Besitz d. Pfand-Besitz d. Pfand-
gegenstandes gegenstandes vor der vor der VerpfändungVerpfändung
Besitz d. Pfand-Besitz d. Pfand-gegenstandes gegenstandes vor der vor der VerpfändungVerpfändung
DurchführungDurchführungDurchführungDurchführung
EdelmetalleSchmuckInhaberschuld-verschrei-bungen/Inhaberaktien/Investment-zertifikate
EdelmetalleSchmuckInhaberschuld-verschrei-bungen/Inhaberaktien/Investment-zertifikate
beim Verpfänderbeim Verpfänder
§ 1205 (1)S.1, § 1293§ 1205 (1)S.1, § 1293
Verpfänder= KreditnehmerVerpfänder= Kreditnehmer
Pfandgläubiger= KreditgeberPfandgläubiger= Kreditgeber
Bestellung : 1. Einigung über die Entstehung des Pfandrechts2. + Übergabe der Sache an den Pfandgläubiger
Bestellung : 1. Einigung über die Entstehung des Pfandrechts2. + Übergabe der Sache an den Pfandgläubiger
EinigungEinigung
Übergabe„Faustpfandprinzip“
Übergabe„Faustpfandprinzip“
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 142
Verpfändung von beweglichen SachenVerpfändung von beweglichen Sachen
Grundsatz : Das Pfandrecht setzt stets den Besitz des Pfandgläubigers voraus.
Pfand-Pfand-gegenstandgegenstandPfand-Pfand-gegenstandgegenstand Besitz d. Pfand-Besitz d. Pfand-
gegenstandes gegenstandes vor der Verpfän-vor der Verpfän-dungdung
Besitz d. Pfand-Besitz d. Pfand-gegenstandes gegenstandes vor der Verpfän-vor der Verpfän-dungdung
DurchführungDurchführungDurchführungDurchführung
Inhaber-wertpapierebei der Bank
Inhaber-wertpapierebei der Bank
beim Pfandgläubigerbeim Pfandgläubiger
§ 1205 (1)S.2§ 1205 (1)S.2
Verpfänder= KreditnehmerVerpfänder= Kreditnehmer
Pfandgläubiger= KreditgeberPfandgläubiger= Kreditgeber
Bestellung : 1. Einigung über die Entstehung des PfandrechtsBestellung : 1. Einigung über die Entstehung des Pfandrechts
EinigungEinigung
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 143
Sicherungs-Sicherungs-übereignungenübereignungen
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 144
E i g e n t u m s e r w e r bE i g e n t u m s e r w e r bE i g e n t u m s e r w e r bE i g e n t u m s e r w e r b
Eigentümer wird der Hersteller
Eigentümer wird der Hersteller
Bisherige Eigentümer werden Miteigentümer
Bisherige Eigentümer werden Miteigentümer
Das Eigentum am Grundstück erstreckt sich auch auf bewegliche Sachen, die mit ihm verbunden und wesentlicher Bestandteil werden.
Das Eigentum am Grundstück erstreckt sich auch auf bewegliche Sachen, die mit ihm verbunden und wesentlicher Bestandteil werden.
Herstellung einer neuen, wertvolleren Sache
Herstellung einer neuen, wertvolleren Sache
Der Eigentümer der Hauptsache erwirbt Allein-eigentum
Der Eigentümer der Hauptsache erwirbt Allein-eigentum
Die Sache bleibt im unmittelbaren Besitz des Veräußerers
Die Sache bleibt im unmittelbaren Besitz des Veräußerers
Die Sache ist bei einem Dritten
Die Sache ist bei einem Dritten
Die Sache ist beim Erwerber
Die Sache ist beim Erwerber
§ 946 BGB§ 946 BGB§§ 873 /925 BGB§§ 873 /925 BGB
§ 950 BGB§ 950 BGB§§ 947/948 BGB
§§ 947/948 BGB
§ 930 BGB§ 930 BGB§ 931 BGB§ 931 BGB§ 929 BGB§ 929 BGB§ 929 BGB§ 929 BGB
VerbindungVerbindungAuflassung(Einigung)undEintragung imGrundbuch
Auflassung(Einigung)undEintragung imGrundbuch
VerarbeitungVerarbeitungVermischungVermengungVerbindung
VermischungVermengungVerbindung
Einigungund Besitzkonstitut
Einigungund Besitzkonstitut
Einigung und Abtretung des Herausgabe-anspruchs
Einigung und Abtretung des Herausgabe-anspruchs
EinigungEinigungEinigung und Übergabe
Einigung und Übergabe
Bei Grundstücken Bei Grundstücken (unbeweglichen Sachen)(unbeweglichen Sachen)
Bei Grundstücken Bei Grundstücken (unbeweglichen Sachen)(unbeweglichen Sachen)
Bei beweglichen SachenBei beweglichen Sachen
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 145
E i g e n t u m s v o r b e h a l t eE i g e n t u m s v o r b e h a l t eE i g e n t u m s v o r b e h a l t eE i g e n t u m s v o r b e h a l t e
Hersteller der BauteileComputermontageComputermontage
§ 455 [Eigentumsvorbehalt]
Hat sich der Verkäufer einer beweglichen Sache das Eigentum bis zur Zahlung des Kaufpreises vorbehalten, so ist im Zweifel anzunehmen, daß die Übertragung des Eigentums unter der aufschiebenden Bedingung vollständiger Zahlung des Kaufpreises erfolgt unddaß der Verkäufer zum Rücktritte von dem Vertrage berechtigt ist, wenn der Käufer mit der Zahlung in Verzug kommt.
Verarbeitungs-Verarbeitungs-vorbehaltvorbehalt
AnschlußzessionAnschlußzession
Forderung aus Kaufvertrag
Multimedia GmbH Computech GmbH
Fischer Gmbh & Co. KG
Computergroßhandel
§ 950. [Verarbeitung]
(1) Wer durch Verarbeitung oder Umbildung eines oder mehrerer Stoffe eine neue bewegliche Sache herstellt, erwirbt das Eigentum an der neuen Sache, sofern nicht der Wert der Verarbeitung oder der Umbildung erheblich geringer ist als der Wert des Stoffes......
(2) Mit dem Erwerbe des Eigentums an der neuen Sache erlöschen die an dem Stoffe bestehenden Rechte.
EigentumsvorbehaltEigentumsvorbehalt
Eigentumsvorbehalt verlängert um Eigentumsvorbehalt verlängert um
Eigentumsvorbehalt verlängert um Eigentumsvorbehalt verlängert um Verarbeitungs-Verarbeitungs-vorbehalt mitvorbehalt mit
§ 398. [Abtretung]
Eine Forderung kann von dem Gläubiger durch Vertrag mit einem anderen auf diesen übertragen werden (Abtretung). Mit dem Abschlusse des Vertrags tritt der neue Gläubiger an die
Stelle des bisherigen Gläubigers.
Forderung aus Kaufvertrag
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 146
Sicherungsübereignung Sicherungsübereignung (1)(1)Sicherungsübereignung Sicherungsübereignung (1)(1)
Gesetzlich ist die Sicherungsübereignung nicht geregelt. Sie wurde als eine Art „besitzloses Pfandrecht“ geschaffen und ist in der Rechtsprechung anerkannt.
Die Sicherungsübereignung ist eine Eigentumsübertragung auf die Bank mit der Vereinbarung, dem Kreditnehmer die Nutzung (Besitz) zu überlassen und die zur Sicherung übereignete Sache nur bei Nichterfüllung der gesicherten Forderung zu verwerten.
Die Sicherungsübereignung bietet sich insbesondere dann an, wenn der Kreditnehmer die angebotene Sicherheit zur Ausübung seines Berufes oder für Zwecke seines Unternehmens benötigt (Kfz, Maschinen, DV-Anlagen Lagerbestände)
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 147
Sicherungsübereignung Sicherungsübereignung (2)(2)Sicherungsübereignung Sicherungsübereignung (2)(2)
Die Sicherungsübereignung erfolgt nach den allgemeinen Vorschriften über die Eigentumsübertragung durch Einigung und Besitzkonstitut (§930 BGB
Kredit-Kredit-nehmer nehmer
DarlehensvertragDarlehensvertrag
BesitzkonstitutBesitzkonstitut
GläubigerGläubiger(Kreditinstitut )(Kreditinstitut )
1111
2222
3333
EinigungEinigung
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 148
Sicherungsübereignung Sicherungsübereignung (3)(3)Sicherungsübereignung Sicherungsübereignung (3)(3)
KreditnehmerKreditnehmer
SicherungsgeberSicherungsgeber
KreditnehmerKreditnehmer
SicherungsgeberSicherungsgeber
KreditinstitutKreditinstitut
SicherungsnehmerSicherungsnehmer
KreditinstitutKreditinstitut
SicherungsnehmerSicherungsnehmer
bleibt unmittelbarer bleibt unmittelbarer Besitzer des Besitzer des Sicherungsgutes Sicherungsgutes aufgrund eines aufgrund eines Besitzmittlungs-Besitzmittlungs-verhältnissesverhältnisses
darf das darf das Sicherungsgut Sicherungsgut weiter nutzenweiter nutzen
bleibt unmittelbarer bleibt unmittelbarer Besitzer des Besitzer des Sicherungsgutes Sicherungsgutes aufgrund eines aufgrund eines Besitzmittlungs-Besitzmittlungs-verhältnissesverhältnisses
darf das darf das Sicherungsgut Sicherungsgut weiter nutzenweiter nutzen
Wird im Wird im Außenverhältnis Außenverhältnis uneingeschränkter uneingeschränkter Eigentümer des Eigentümer des SicherungsgutesSicherungsgutes
wird im wird im Innenverhältnis Innenverhältnis treuhänderischer treuhänderischer Eigentümer des Eigentümer des SicherungsgutesSicherungsgutes
Wird im Wird im Außenverhältnis Außenverhältnis uneingeschränkter uneingeschränkter Eigentümer des Eigentümer des SicherungsgutesSicherungsgutes
wird im wird im Innenverhältnis Innenverhältnis treuhänderischer treuhänderischer Eigentümer des Eigentümer des SicherungsgutesSicherungsgutes
Darlehensvertrag Darlehensvertrag
(z.B. Betriebsmittelkredit)(z.B. Betriebsmittelkredit)
Einigung über den Eigentums-Einigung über den Eigentums-wechsel am Sicherungsgutwechsel am Sicherungsgut
++Vereinbarung eines Vereinbarung eines
BesitzmittlungsverhältnissesBesitzmittlungsverhältnisses
Sicherungsabrede zur Sicherungsabrede zur
genauen Spezifizierung genauen Spezifizierung
des Sicherungsgutes des Sicherungsgutes
(Bestimmtheitsgebot)(Bestimmtheitsgebot)
Rückübertragung des Eigen-Rückübertragung des Eigen-
tumsrechts am Sicherungsgut tumsrechts am Sicherungsgut
nach Kreditrückzahlungnach Kreditrückzahlung
4444
3333
1111
2222
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 149
Sicherungsübereignung Sicherungsübereignung (4)(4)Sicherungsübereignung Sicherungsübereignung (4)(4)
Sicherungsübereignung Sicherungsübereignung
von einzelnen von einzelnen
GegenständenGegenständen
Sicherungsübereignung Sicherungsübereignung
von einzelnen von einzelnen
GegenständenGegenständen
RaumsicherungsübereignungRaumsicherungsübereignung
(Übereignung sämtlicher Gegenstände, (Übereignung sämtlicher Gegenstände,
die sich in einem die sich in einem
abgegrenzten Raum befinden)abgegrenzten Raum befinden)
RaumsicherungsübereignungRaumsicherungsübereignung
(Übereignung sämtlicher Gegenstände, (Übereignung sämtlicher Gegenstände,
die sich in einem die sich in einem
abgegrenzten Raum befinden)abgegrenzten Raum befinden)
Kraftfahrzeuge
Maschinen
Praxiseinrichtungen
Warenlager
mit festem Bestand
Warenlager
mit wechselndem Bestand
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 150
Risiken der Sicherungsübereignung Risiken der Sicherungsübereignung (1)(1)Risiken der Sicherungsübereignung Risiken der Sicherungsübereignung (1)(1)
RisikenRisikenRisikenRisikenErforderliche Maßnahmen zur Erforderliche Maßnahmen zur
Verminderung des RisikosVerminderung des Risikos
Erforderliche Maßnahmen zur Erforderliche Maßnahmen zur
Verminderung des RisikosVerminderung des Risikos
- Kreditnehmer ist nicht Eigentümer.- Kreditnehmer ist nicht Eigentümer.
- Sache steht unter - Sache steht unter Eigentumsvorbehalt, Eigentumsvorbehalt, - Sache ist gemietet, geliehen oder- Sache ist gemietet, geliehen oder - Sache ist bereits an - Sache ist bereits an Dritte übereignet Dritte übereignet (Doppelübereignung) (Doppelübereignung)
- Kreditnehmer ist nicht Eigentümer.- Kreditnehmer ist nicht Eigentümer.
- Sache steht unter - Sache steht unter Eigentumsvorbehalt, Eigentumsvorbehalt, - Sache ist gemietet, geliehen oder- Sache ist gemietet, geliehen oder - Sache ist bereits an - Sache ist bereits an Dritte übereignet Dritte übereignet (Doppelübereignung) (Doppelübereignung)
- Kontrolle der Bezahlung - Kontrolle der Bezahlung der Lieferantenrechnungen der Lieferantenrechnungen
- Erklärung des Kreditnehmers - Erklärung des Kreditnehmers über die Eigentumsverhältnisse über die Eigentumsverhältnisse
- Prüfung auf Kennzeichnung - Prüfung auf Kennzeichnung durch Dritte durch Dritte
- Kontrolle der Bezahlung - Kontrolle der Bezahlung der Lieferantenrechnungen der Lieferantenrechnungen
- Erklärung des Kreditnehmers - Erklärung des Kreditnehmers über die Eigentumsverhältnisse über die Eigentumsverhältnisse
- Prüfung auf Kennzeichnung - Prüfung auf Kennzeichnung durch Dritte durch Dritte
- Unerlaubte Veräußerung- Unerlaubte Veräußerung- Unerlaubte Veräußerung- Unerlaubte Veräußerung
Den gutgläubigen Erwerb durch Den gutgläubigen Erwerb durch Dritte verhindern durch : Dritte verhindern durch :
- Markierung der Güter mitMarkierung der Güter mit Eigentumsvermerk Eigentumsvermerk
- Einbehaltung des KFZ-BriefesEinbehaltung des KFZ-Briefes
Den gutgläubigen Erwerb durch Den gutgläubigen Erwerb durch Dritte verhindern durch : Dritte verhindern durch :
- Markierung der Güter mitMarkierung der Güter mit Eigentumsvermerk Eigentumsvermerk
- Einbehaltung des KFZ-BriefesEinbehaltung des KFZ-Briefes
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 151
Risiken der Sicherungsübereignung Risiken der Sicherungsübereignung (2)(2)Risiken der Sicherungsübereignung Risiken der Sicherungsübereignung (2)(2)
RisikenRisikenErforderliche Maßnahmen zur
Verminderung des Risikos
Erforderliche Maßnahmen zur
Verminderung des Risikos
- Wertverlust der Sache- Wertverlust der Sache - Regelmäßige Besichtigung und Bewertung
- Schwundmarge einrechnen
- Überdeckung
- Versicherungen abschließen und abtreten lassen
- Regelmäßige Besichtigung und Bewertung
- Schwundmarge einrechnen
- Überdeckung
- Versicherungen abschließen und abtreten lassen
- Gesetzliches Pfandrecht (Vermieter, Verpächter, Spediteur)- Gesetzliches Pfandrecht (Vermieter, Verpächter, Spediteur)
- Mieten, Pachten per Dauerauftrag ausführen und überwachen lassen
- Vertragliche Vereinbarungen mit berechtigten Personen
- Mieten, Pachten per Dauerauftrag ausführen und überwachen lassen
- Vertragliche Vereinbarungen mit berechtigten Personen
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 152
ZessionenZessionen
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 153
Die Sicherungsabtretung (Sicherungszession)
ist ein Vertrag,
- durch den der bisherige Gläubiger (Zedent, Sicherungsgeber)
- seine Forderung gegenüber einem Dritten (Drittschuldner)
- auf einen anderen (Zessionar, Sicherungsnehmer)
- überträgt (§§ 398 ff. BGB).
Sicherungsabtretung (Zession)Sicherungsabtretung (Zession)Sicherungsabtretung (Zession)Sicherungsabtretung (Zession)
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 154
Sicherungsgeber (Kreditnehmer)
Zedent
Sicherungsgeber (Kreditnehmer)
Zedent
Kreditinstitut (Kreditgeber)
Zessionar
Kreditinstitut (Kreditgeber)
Zessionar
Abtretungsvertrag
= Vereinbarung über den
Forderungsübergang
Abtretungsvertrag
= Vereinbarung über den
Forderungsübergang
DarlehensvertragDarlehensvertrag
Dritt-schuldner
Dritt-schuldner
Forderung Forderung
Sicherungsabtretung : EntstehungSicherungsabtretung : EntstehungSicherungsabtretung : EntstehungSicherungsabtretung : Entstehung
+
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 155
Arten der AbtretungArten der AbtretungArten der AbtretungArten der Abtretung
stille Zessionstille Zessionstille Zessionstille Zessionoffene Zessionoffene Zessionoffene Zessionoffene Zession
der Drittschuldner wird von der der Drittschuldner wird von der Zession Zession benachrichtigtbenachrichtigt
der Drittschuldner zahlt mit der Drittschuldner zahlt mit schuldbefreiender Wirkung schuldbefreiender Wirkung an den an den ZessionarZessionar
der Drittschuldner wird von der der Drittschuldner wird von der Zession Zession benachrichtigtbenachrichtigt
der Drittschuldner zahlt mit der Drittschuldner zahlt mit schuldbefreiender Wirkung schuldbefreiender Wirkung an den an den ZessionarZessionar
der Drittschuldner wird von der der Drittschuldner wird von der Zession Zession nicht benachrichtigtnicht benachrichtigt
Der Drittschuldner zahlt mit Der Drittschuldner zahlt mit schuldbefreiender Wirkung schuldbefreiender Wirkung an den an den Zedenten Zedenten (§407 BGB)(§407 BGB)
der Drittschuldner wird von der der Drittschuldner wird von der Zession Zession nicht benachrichtigtnicht benachrichtigt
Der Drittschuldner zahlt mit Der Drittschuldner zahlt mit schuldbefreiender Wirkung schuldbefreiender Wirkung an den an den Zedenten Zedenten (§407 BGB)(§407 BGB)
Eine stille Zession kann jederzeit durch die Zessionsanzeige an den Eine stille Zession kann jederzeit durch die Zessionsanzeige an den Drittschuldner zu einer offenen Zession umgewandelt werden. Drittschuldner zu einer offenen Zession umgewandelt werden. Das Kreditinstitut lässt sich für den Fall einer späteren Offenlegung der Das Kreditinstitut lässt sich für den Fall einer späteren Offenlegung der Zession vom Kreditnehmer blanko unterzeichnete Zession vom Kreditnehmer blanko unterzeichnete Benachrichtigungsschreiben aushändigen.Benachrichtigungsschreiben aushändigen.
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 156
Sicherungsabtretungen von Forderungen Sicherungsabtretungen von Forderungen aus Warenlieferungen und Leistungenaus Warenlieferungen und Leistungen
Sicherungsabtretungen von Forderungen Sicherungsabtretungen von Forderungen aus Warenlieferungen und Leistungenaus Warenlieferungen und Leistungen
GlobalzessionAbtretung aller gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen gemäß Debitorenliste
GlobalzessionAbtretung aller gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen gemäß Debitorenliste
MantelzessionAbtretung existierender Forderungen gemäß Debitorenlisten
MantelzessionAbtretung existierender Forderungen gemäß Debitorenlisten
Rahmenabtretungenlaufende Abtretung von Forderungen
bis zu einer festgesetzten Höhe
Rahmenabtretungenlaufende Abtretung von Forderungen
bis zu einer festgesetzten Höhe
Einzel-abtretungen
Einzel-abtretungen
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 157
Vergleich Mantelzession und GlobalzessionVergleich Mantelzession und GlobalzessionVergleich Mantelzession und GlobalzessionVergleich Mantelzession und GlobalzessionMantelzessionMantelzessionMantelzessionMantelzession GlobalzessionGlobalzessionGlobalzessionGlobalzession
GrundlageGrundlageGrundlageGrundlage RahmenvertragRahmenvertragRahmenvertragRahmenvertrag
ZweckZweckZweckZweck laufende Abtretung von Forderungenlaufende Abtretung von Forderungenlaufende Abtretung von Forderungenlaufende Abtretung von Forderungen
Übergang Übergang der der ForderungenForderungen
Übergang Übergang der der ForderungenForderungen
Einreichung der Debitorenlisten Einreichung der Debitorenlisten bzw. der Rechnungsduplikatebzw. der RechnungsduplikateEinreichung der Debitorenlisten Einreichung der Debitorenlisten bzw. der Rechnungsduplikatebzw. der Rechnungsduplikate
mit Entstehen der Forderungenmit Entstehen der Forderungenmit Entstehen der Forderungenmit Entstehen der Forderungen
Einzureichende Einzureichende UnterlagenUnterlagenEinzureichende Einzureichende UnterlagenUnterlagen
- DebitorenaufstellungenDebitorenaufstellungen- Rechnungsduplikate, Rechnungsduplikate, - Blankobenachrichtigungs-- Blankobenachrichtigungs- schreiben schreiben
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- monatliche- monatliche Bestandsmeldungen, Bestandsmeldungen, - Blankobenachrichtigungs-- Blankobenachrichtigungs- schreiben schreiben
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Wirkung der Wirkung der EinreichungEinreichungWirkung der Wirkung der EinreichungEinreichung konstitutivkonstitutivkonstitutivkonstitutiv deklaratorischdeklaratorischdeklaratorischdeklaratorisch
Bestimm-Bestimm-barmachung der barmachung der ForderungenForderungen
Bestimm-Bestimm-barmachung der barmachung der ForderungenForderungen
- Debitorenaufstellungen- Debitorenaufstellungen- Rechnungsduplikate- Rechnungsduplikate- Debitorenaufstellungen- Debitorenaufstellungen- Rechnungsduplikate- Rechnungsduplikate
durch genaue Kennzeichnung durch genaue Kennzeichnung der Forderungsgruppender Forderungsgruppendurch genaue Kennzeichnung durch genaue Kennzeichnung der Forderungsgruppender Forderungsgruppen
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 158
Einzelabtretungen(Abtretung von Forderungengegenüber einem Drittschuldner)
Einzelabtretungen(Abtretung von Forderungengegenüber einem Drittschuldner)
Rahmenabtretungen(Globalzession)(Abtretung von Forderungen gegenüber mehreren Drittschuldnern)
Rahmenabtretungen(Globalzession)(Abtretung von Forderungen gegenüber mehreren Drittschuldnern)
stille Zessionstille Zession
Lebensversicherungs-ansprüche
Ansprüche aus sonstigen Versicherungen (z.B. Feuerversicherung, Kaskoversicherung)
Ansprüche aus BausparverträgenKontoguthaben bei anderen Kreditinstituten
Lebensversicherungs-ansprüche
Ansprüche aus sonstigen Versicherungen (z.B. Feuerversicherung, Kaskoversicherung)
Ansprüche aus BausparverträgenKontoguthaben bei anderen Kreditinstituten
Lohn- und Gehaltsabtretung Lohn- und Gehaltsabtretung
Abtretung von Forderungen aus Lieferungen und LeistungenAbtretung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
offene Zession
offene Zession
Vergleich Mantelzession und GlobalzessionVergleich Mantelzession und GlobalzessionVergleich Mantelzession und GlobalzessionVergleich Mantelzession und GlobalzessionMantelzessionMantelzessionMantelzessionMantelzession GlobalzessionGlobalzessionGlobalzessionGlobalzession
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 159
So erfolgt die Eigentumsübertragung
Start
Kauf- bzw. Verkaufsangebot
Annahme des
Angebots
Notarielle
Beurkundung
Notarieller Grundstücks-kaufvertrag
schuldrechtlicher
Teil nach § 313 BGB
sofortige Auflassung
NEIN z.B. Zahlung
des Kaufpreises
Auflassung = dingliche Einigung
vor dem Notar
§ 311 b (1) Vertrag über Übertragung oder Erwerb eines Grundstückseigentums Ein Vertrag, durch den sich der eine Teil verpflichtet, das Eigentum an einem Grundstück zu übertragen oder zu erwerben, bedarf der notariellen Beurkundung. Ein ohne Beobachtung dieser Form geschlossener Vertrag wird seinem ganzen Inhalte nach gültig, wenn die Auflassung und die Eintragung in das Grundbuch erfolgen.
Ausfertigung einer
Auflassungsurkunde
Eintragung einer
Auflassungsvormerkung
Antrag auf Eintragung
des Eigentümerwechsels
Vorlage der
notwendigen Bescheinigungen
Eigentums-übertragung
nach § 873 BGB
Eintragung des Eigentümerwechsels
im Grundbuch
Nachricht über die
Eigentumsänderung
Ende
§ 873.Erwerb durch Einigung und Eintragung (1) Zur Übertragung des Eigentums an einem Grundstücke, zur Belastung eines Grundstücks mit einem Rechte sowie zur Übertragung oder Belastung eines solchen Rechtes ist die Einigung des Berechtigten und des anderen Teiles über den Eintritt der Rechtsänderung und die Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch erforderlich, soweit nicht das Gesetz ein anderes vorschreibt. (2) Vor der Eintragung sind die Beteiligten an die Einigung nur gebunden, wenn die Erklärungen notariell beurkundet oder vor dem Grundbuchamt abgegeben oder bei diesem eingereicht sind oder wenn der Berechtigte dem anderen Teile eine den Vorschriften der Grundbuchordnung entsprechende Eintragungsbewilligung ausgehändigt hat.
+
JA
MEIST
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 160
§ 93. Wesentliche Bestandteile
Bestandteile einer Sache, die voneinander nicht getrennt werden können, ohne dass der eine oder der andere zerstört oder in seinem Wesen verändert wird (wesentliche Bestandteile), können nicht Gegenstand besonderer Rechte sein.
§ 94. Wesentliche Bestandteile eines Grundstücks
(1) Zu den wesentlichen Bestandteilen eines Grundstücks gehören die mit dem Grund und Boden fest verbundenen Sachen, insbesondere Gebäude, sowie die Erzeugnisse des Grundstücks, solange sie mit dem Boden zusammenhängen. Samen wird mit dem Aussäen, eine Pflanze wird mit dem Einpflanzen wesentlicher Bestandteil des Grundstücks.
Das Grundstück ist ein im Grundbuch eingetragener, abgegrenzter Teil der Erdoberfläche
Das GrundstückseigentumDas GrundstückseigentumDas GrundstückseigentumDas Grundstückseigentum
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 161
§ 95. Scheinbestandteile
(1) Zu den Bestandteilen eines Grundstücks gehören solche Sachen nicht, die nur zu einem vorübergehenden Zwecke mit dem Grund und Boden verbunden sind. Das gleiche gilt von einem Gebäude oder anderen Werke, das in Ausübung eines Rechtes an einem fremden Grundstücke von dem Berechtigten mit dem Grundstücke verbunden worden ist.
(2) Sachen, die nur zu einem vorübergehenden Zwecke in ein Gebäude eingefügt sind, gehören nicht zu den Bestandteilen des Gebäudes.
§ 96. Rechte als Bestandteile eines Grundstücks
Rechte, die mit dem Eigentum an einem Grundstücke verbunden sind, gelten als Bestandteile des Grundstücks.
Das GrundstückseigentumDas GrundstückseigentumDas GrundstückseigentumDas Grundstückseigentum
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 162
§ 97. Zubehör(1) Zubehör sind bewegliche Sachen, die, ohne Bestandteile der Hauptsache zu sein, dem wirtschaftlichen Zwecke der Hauptsache zu dienen bestimmt sind und zu ihr in einem dieser Bestimmung entsprechenden räumlichen Verhältnisse stehen. Eine Sache ist nicht Zubehör, wenn sie im Verkehre nicht als Zubehör angesehen wird.
(2) Die vorübergehende Benutzung einer Sache für den wirtschaftlichen Zweck einer anderen begründet nicht die Zubehöreigenschaft. Die vorübergehende Trennung eines Zubehörstücks von der Hauptsache hebt die Zubehöreigenschaft nicht auf.
Das GrundstückseigentumDas GrundstückseigentumDas GrundstückseigentumDas Grundstückseigentum
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 163
Urkundenrolle II Nr. 845/19..
Reutlingen Geschehen am 30.6.19.. - dreißigsten Juni neunzehnhundert... Vor mir, dem
Notar Werner Rechthaber erschienen heute in meinem Amtszimmer in Reutlingen Olgastraße 22, unbeschränkt geschäftsfähig 1. Frau Sieglinde Becker, Notariatsangstellte, handelnd bei Abgabe ihrer nachstehenden Erklärung als Bevollmächtigte von: a) Richard Trautz, b) Ruth Trautz, geb. Miller, beide wohnhaft in Reutlingen, Richterstr. 10 c) Detlef Rieber, d) Gerda Rieber, geb. Rath, beide wohnhaft in Reutlingen, Hauptstr. 5 aufgrund der in § 11 des Kaufvertrages vom 27.4.19 .. II UR 19.. Nr. 380 des beurkundenden Notars erteilten Vollmacht. Die Erschienene ist persönlich bekannt und erklärt mit der Bitte um notarielle Beurkundung: Ich nehme Bezug auf den vorgenannten Kaufvertrag von 27.4.19.. und stelle dazu fest, daß die zur Erklärung der Auflassung bestimmten Voraussetzungen erfüllt sind. Der Kaufpreis ist in voller Höhe bezahlt. Die zur Eintragung erforderlichen Unterlagen liegen inzwischen vor. Ich erkläre nunmehr die folgende
AUFLASSUNG Verkäufer und Käufer sind sich darüber e i n i g, daß das Eigentum an dem Grundstück der Markung Reutlingen, Flur 12, eingetragen im Grundbuch von Reutlingen Blatt 600 Bestandsverzeichnis Nr. 1 Flst. Nr. 1754, Richterstr. 10, Hof und Gebäudefläche, Garten 13 a und 14 qm auf Detlef Rieber und seine Ehefrau Gerda Rieber, geb. Rath, je zur Hälfte übergeht. Namens der Veräußerer bewillige, namens der Erwerber beantrage ich die Eintragung der Eigentumsänderung im Grundbuch. Ferner beantrage ich, die zugunsten der Käufer in Blatt 600 Abteilung II Nr. 2 eingetragene Auflassungsvormerkung im Grundbuch zu löschen. Vorstehende Niederschrift wurde der Erschienenen vom Notar vorgelesen, von dieser genehmigt und eigenhändig unterschrieben wie folgt: Unterschrift ( Becker) Unterschrift (Notar)
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 164
Abteilung III: GrundpfandrechteAbteilung III: Grundpfandrechte
Abteilung II : Lasten und BeschränkungenAbteilung II : Lasten und Beschränkungen
Abteilung I : EigentümerAbteilung I : Eigentümer
Gliederung des GrundbuchsGliederung des GrundbuchsGliederung des GrundbuchsGliederung des Grundbuchs
BestandsverzeichnisVerzeichnis der GrundstückeBestandsverzeichnisVerzeichnis der Grundstücke
Amtsgerichtsbezirk Tübingen
Grundbuchamt Mössingen
Band/ Blatt bzw. Heft
Nr. 2094
Amtsgerichtsbezirk Tübingen
Grundbuchamt Mössingen
Band/ Blatt bzw. Heft
Nr. 2094
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 165
GrundbucheintragungenGrundbucheintragungenGrundbucheintragungenGrundbucheintragungen
Antrag eines Beteiligten (§13 GBO) und
Eintragungsbewilligung desjenigen, dessen Recht durch die Eintragung betroffen wird (§ 19 GBO)
Der Antrag ist formfrei
Bewilligungen müssen notariell beurkundet werden
Grundbucheintragungen erfolgen auf :
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 166
§ 13. GBO: Antragsgrundsatz
(1) Eine Eintragung soll, soweit nicht das Gesetz ein anderes vorschreibt, nur auf Antrag erfolgen. Der Zeitpunkt in welchem ein Antrag bei dem Grundbuchamt eingeht soll auf dem Antrage genau vermerkt werden. Der Antrag ist bei dem Grundbuchamt eingegangen, wenn er einem zur Entgegennahme zuständigen Beamten vorgelegt ist. Wird er zur Niederschrift eines solchen Beamten gestellt, so ist er mit Abschluß der Niederschrift eingegangen.(2) Antragsberechtigt ist jeder dessen Recht von der Eintragung betroffen wird oder zu dessen Gunsten die Eintragung erfolgen soll.
§ 19. GBO: Bewilligungsgrundsatz
Eine Eintragung erfolgt, wenn derjenige sie bewilligt, dessen Recht von ihr betroffen wird.
GrundbucheintragungenGrundbucheintragungenGrundbucheintragungenGrundbucheintragungen
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 167
Rangordnungen :
Für Rechte in derselben Abteilung ist die räumliche Reihenfolge der Eintragungen maßgeblich
Für Rechte in verschiedenen Abteilungen gilt die zeitliche Reihenfolge der Eintragungen
GrundbucheintragungenGrundbucheintragungenGrundbucheintragungenGrundbucheintragungen
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 168
Abweichende Rangverhältnisse :
Sollen mehrere Rechte eingetragen werden, können die Beteiligten bestimmen, dass diese Rechte bei der Eintragung einen abweichenden Rang erhalten
Rangänderung : - Rangtausch- Einräumung eines Gleichrangs -Einräumung eines Vorrangs
Rangvorbehalt : - Der Eigentümer behält sich einen bestimmten Rangplatz vor
GrundbucheintragungenGrundbucheintragungenGrundbucheintragungenGrundbucheintragungen
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 169
Die Löschung von Eintragungen erfolgt durch
Unterstreichen (rot) der Eintragung,
Vermerk der Löschung in besonderer Rubrik.
Sie erfordert die Löschungsbewilligung desjenigen, der aus der Eintragung berechtigt war.
Löschung von Eintragungen
GrundbucheintragungenGrundbucheintragungenGrundbucheintragungenGrundbucheintragungen
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 170
Die dinglichen Rechte inDie dinglichen Rechte in Abteilung II des Grundbuches Abteilung II des Grundbuches
Die dinglichen Rechte inDie dinglichen Rechte in Abteilung II des Grundbuches Abteilung II des Grundbuches
LastenLastenLastenLasten Verfügungs-Verfügungs-beschränkungenbeschränkungen
Verfügungs-Verfügungs-beschränkungenbeschränkungen
Vormerkungen Vormerkungen und Widersprücheund Widersprüche
Vormerkungen Vormerkungen und Widersprücheund Widersprüche
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 171
Die beschränkt dinglichen Rechte in Die beschränkt dinglichen Rechte in Abteilung 2 des GrundbuchesAbteilung 2 des Grundbuches
Die beschränkt dinglichen Rechte in Die beschränkt dinglichen Rechte in Abteilung 2 des GrundbuchesAbteilung 2 des Grundbuches
Grunddienstbarkeit
Beschränkte persönliche Dienstbarkeiten, z. B. Wohnrecht
Nießbrauch
Vorkaufsrecht
Erbbaurecht
...
Grunddienstbarkeit
Beschränkte persönliche Dienstbarkeiten, z. B. Wohnrecht
Nießbrauch
Vorkaufsrecht
Erbbaurecht
...
L a s t e nL a s t e n
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 172
Die beschränkt dinglichen Rechte in Die beschränkt dinglichen Rechte in Abteilung 2 des GrundbuchesAbteilung 2 des Grundbuches
Die beschränkt dinglichen Rechte in Die beschränkt dinglichen Rechte in Abteilung 2 des GrundbuchesAbteilung 2 des Grundbuches
Zwangsversteigerungs - und Zwangsverwaltungsvermerk
Insolvenz-/ Konkursvermerk
Testamentsvollstreckervermerk
Umlegungs -, Sanierungs- und Entwicklungsvermerk
....
Zwangsversteigerungs - und Zwangsverwaltungsvermerk
Insolvenz-/ Konkursvermerk
Testamentsvollstreckervermerk
Umlegungs -, Sanierungs- und Entwicklungsvermerk
....
VerfügungsbeschränkungenVerfügungsbeschränkungen
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 173
Die beschränkt dinglichen Rechte in Die beschränkt dinglichen Rechte in Abteilung 2 des GrundbuchesAbteilung 2 des Grundbuches
Die beschränkt dinglichen Rechte in Die beschränkt dinglichen Rechte in Abteilung 2 des GrundbuchesAbteilung 2 des Grundbuches
Auflassungsvormerkungen
Widerspruch wegen Abweichens der Eintragung von der Rechtslage
Auflassungsvormerkungen
Widerspruch wegen Abweichens der Eintragung von der Rechtslage
Vormerkungen und WidersprücheVormerkungen und Widersprüche
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 174
Beschränkt persönliche
Dienstbarkeit
§ 1090. (Begriff)
(1) Ein Grundstück kann in der Weise belastet werden, dass derjenige, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, berechtigt ist, das Grundstück in einzelnen Beziehungen zu benutzen, oder dass ihm eine sonstige Befugnis zusteht, die den Inhalt einer Grunddienstbarkeit bilden kann (beschränkte persönliche Dienstbarkeit).
Beschränkt persönliche
Dienstbarkeit
§ 1090. (Begriff)
(1) Ein Grundstück kann in der Weise belastet werden, dass derjenige, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, berechtigt ist, das Grundstück in einzelnen Beziehungen zu benutzen, oder dass ihm eine sonstige Befugnis zusteht, die den Inhalt einer Grunddienstbarkeit bilden kann (beschränkte persönliche Dienstbarkeit).
Nießbrauch
§ 1030. (Begriff)
(1) Eine Sache kann in der Weise belastet werden, dass derjenige, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, berechtigt ist, die Nutzungen der Sache zu ziehen (Nießbrauch).
(2) Der Nießbrauch kann durch den Ausschluß einzelner Nutzungen beschränkt werden.
Nießbrauch
§ 1030. (Begriff)
(1) Eine Sache kann in der Weise belastet werden, dass derjenige, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, berechtigt ist, die Nutzungen der Sache zu ziehen (Nießbrauch).
(2) Der Nießbrauch kann durch den Ausschluß einzelner Nutzungen beschränkt werden.
Der Berechtigte erhält ein Nutzungsrecht am Grundstück, der Eigentümer des belasteten Grundstücks hat das zu dulden
Der Berechtigte erhält ein Nutzungsrecht am Grundstück, der Eigentümer des belasteten Grundstücks hat das zu dulden
Grunddienstbarkeit
§ 1018. (Begriff)
Ein Grundstück kann zugunsten des jeweiligen Eigentümers eines anderen Grundstücks in der Weise belastet werden, dass dieser das Grundstück in einzelnen Beziehungen benutzen darf oder dass auf dem Grundstücke gewisse Handlungen nicht vorgenommen werden dürfen oder dass die Ausübung eines Rechtes ausgeschlossen ist, das sich aus dem Eigentum an dem belasteten Grundstücke dem anderen Grundstücke gegenüber ergibt (Grunddienstbarkeit).
Grunddienstbarkeit
§ 1018. (Begriff)
Ein Grundstück kann zugunsten des jeweiligen Eigentümers eines anderen Grundstücks in der Weise belastet werden, dass dieser das Grundstück in einzelnen Beziehungen benutzen darf oder dass auf dem Grundstücke gewisse Handlungen nicht vorgenommen werden dürfen oder dass die Ausübung eines Rechtes ausgeschlossen ist, das sich aus dem Eigentum an dem belasteten Grundstücke dem anderen Grundstücke gegenüber ergibt (Grunddienstbarkeit).
D i e n s t b a r k e i t e nD i e n s t b a r k e i t e nD i e n s t b a r k e i t e nD i e n s t b a r k e i t e nDer Berechtigte erhält ein Nutzungsrecht an der Sache, der Eigentümer der Sache hat das zu dulden
Der Berechtigte erhält ein Nutzungsrecht an der Sache, der Eigentümer der Sache hat das zu dulden
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 175
Gegenstände Gegenstände des Pfandrechtsdes PfandrechtsGegenstände Gegenstände
des Pfandrechtsdes Pfandrechts
Unbewegliche SachenUnbewegliche SachenG r u n d p f a n d r e c h t G r u n d p f a n d r e c h t Unbewegliche SachenUnbewegliche SachenG r u n d p f a n d r e c h t G r u n d p f a n d r e c h t
Bewegliche SachenBewegliche Sachen
MobiliarpfandrechtMobiliarpfandrecht
Bewegliche SachenBewegliche Sachen
MobiliarpfandrechtMobiliarpfandrecht
Pfandrechte anPfandrechte an
Grundstücken und Grundstücken und
grundstücksgleichen Rechtengrundstücksgleichen Rechten
(Wohnungseigentum , Erbbaurecht(Wohnungseigentum , Erbbaurecht
Pfandrechte anPfandrechte an
Grundstücken und Grundstücken und
grundstücksgleichen Rechtengrundstücksgleichen Rechten
(Wohnungseigentum , Erbbaurecht(Wohnungseigentum , Erbbaurecht
H y p o t h e k H y p o t h e k H y p o t h e k H y p o t h e k G r u n d s c h u l dG r u n d s c h u l dG r u n d s c h u l dG r u n d s c h u l d
P f a n d r e c h t eP f a n d r e c h t eP f a n d r e c h t eP f a n d r e c h t e
SachenSachenSachenSachen RechteRechteRechteRechte
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 176
Das Grundstück
die wesentlichen Bestandteile
die getrennten Erzeugnisse und sonstigen Bestandteile
Zubehör, soweit im Eigentum des Grundstückseigentümers
Miet- und Pachtzinsforderungen
Ansprüche aus wiederkehrenden Leistungen zugunsten des Grundstückseigentümers
die Versicherungsforderungen
Umfang des dinglichen AnspruchsUmfang des dinglichen AnspruchsUmfang des dinglichen AnspruchsUmfang des dinglichen Anspruchs
Im Rahmen des Grundpfandrechtes haften :
01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll 177
Grundpfandrechte : Überblick / ArtenGrundpfandrechte : Überblick / ArtenGrundpfandrechte : Überblick / ArtenGrundpfandrechte : Überblick / Arten
GrundschuldGrundschuldGrundschuldGrundschuldHypothekHypothekHypothekHypothek
§ 1191. [Begriff]§ 1191. [Begriff](1) Ein Grundstück kann in der Weise belastet werden, dass an denjenigen, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, eine bestimmte Geldsumme aus dem Grundstücke zu zahlen ist (Grundschuld).(2) Die Belastung kann auch in der Weise erfolgen, dass Zinsen von der Geldsumme sowie andere Nebenleistungen aus dem Grundstücke zu entrichten sind.
§ 1191. [Begriff]§ 1191. [Begriff](1) Ein Grundstück kann in der Weise belastet werden, dass an denjenigen, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, eine bestimmte Geldsumme aus dem Grundstücke zu zahlen ist (Grundschuld).(2) Die Belastung kann auch in der Weise erfolgen, dass Zinsen von der Geldsumme sowie andere Nebenleistungen aus dem Grundstücke zu entrichten sind.
§ 1198. [Zulässige Umwandlungen]§ 1198. [Zulässige Umwandlungen]Eine Hypothek kann in eine Grundschuld, eine Grundschuld kann in eine Hypothek umgewandelt werden. Die Zustimmung der im Range gleich- oder nachstehenden Berechtigten ist nicht erforderlich.
§ 1198. [Zulässige Umwandlungen]§ 1198. [Zulässige Umwandlungen]Eine Hypothek kann in eine Grundschuld, eine Grundschuld kann in eine Hypothek umgewandelt werden. Die Zustimmung der im Range gleich- oder nachstehenden Berechtigten ist nicht erforderlich.
§ 1113. [Begriff]§ 1113. [Begriff](1) Ein Grundstück kann in der Weise belastet werden, dass an denjenigen, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, eine bestimmte Geldsumme zur Befriedigung wegen einer ihm zustehenden Forderung aus dem Grundstücke zu zahlen ist (Hypothek).(2) Die Hypothek kann auch für eine künftige oder eine bedingte Forderung bestellt werden.
§ 1113. [Begriff]§ 1113. [Begriff](1) Ein Grundstück kann in der Weise belastet werden, dass an denjenigen, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, eine bestimmte Geldsumme zur Befriedigung wegen einer ihm zustehenden Forderung aus dem Grundstücke zu zahlen ist (Hypothek).(2) Die Hypothek kann auch für eine künftige oder eine bedingte Forderung bestellt werden.