Post on 05-Apr-2015
AG-Sitzung: 01.Oktober 2004 Präs_3.AG_üa
Leitbilder laut LEP der flächensparenden und nachhaltigen
Raumnutzung der am ÖV orientierten Siedlungsentwicklung der dezentralen Konzentration der Erhaltung und Wiederherstellung der
Funktionsvielfalt des Erhaltes und der gezielten Steigerung der
Wirtschaftskraft einer multifunktionalen und nachhaltigen Land-
und Forstwirtschaft einer nachhaltigen und zeitgemäßen
Berücksichtigung des Umwelt-und Naturschutzes
AG-Sitzung: 01.Oktober 2004 Präs_3.AG_üa
Leitbild für Siedlungsentwicklung im Zentralraum laut SP Konzentration des Wohnungswachstums
und der Betriebsstandorte von überörtlicher Bedeutung an einigen ausgewählten Entwicklungsstandorten
Entlastung der Räume zwischen den Entwicklungsstandorten vom Suburbanisierungsdruck
Verlagerung von Verkehrsmittelanteilen auf den Öffentlichen Verkehr, insbesondere auf das Schienenverkehrsmittel (Vermeidung von langen Wegen und von Autoabhängigkeit)
AG-Sitzung: 01.Oktober 2004 Präs_3.AG_üa
StrukturmodellÜberblick über bestehende FestlegungenLEP/Sachprogramm
Salzburg
Regionalzentrum
Auszubauendes Regionalzentrum
Golling
Hallein
Wals-Siezenheim
Bürmoos
Neumarkt
Kuchl
Oberalm
StraßwalchenLamprechtshausen
Thalgau
SeekirchenOberndorf
Ergänzungsgemeinden
Regionales Nebenzentrum
Göming
B
BB
B
A
A*
C
C
D-
_
D
D
DD-
_
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Entwicklungsstandorte lt. SP Regionalzentren
Stadt Salzburg Hallein Oberndorf Neumarkt/
Straßwalchen Regionale
Nebenzentren Bürmoos Seekirchen
Thalgau Kuchl/Golling
Ergänzungsgemeinden Göming Lamprechtshause
n Wals-Siezenheim Oberalm
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StrukturmodellÜberblick über bestehende FestlegungenEuregio-Konzept
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Grundlagen für Entwurf eines Srukturmodelles
Fortschreibung des bestehenden Leitbildes des SP
Überarbeitung im Hinblick auf Übereinstimmung mit LEP/Euregio-Konzept und unter Berücksichtigung bestehender Festlegungen in Regionalprogrammen
AG-Sitzung: 01.Oktober 2004 Präs_3.AG_üa
Abstimmungserfordernis - Regionalzentren
Seekirchen neu: ZO der Stufe B Neumarkt, Strasswalchen, Oberndorf
sind ebenfalls ZO der Stufe B Regionalzentren laut Sachprogramm
sind Salzburg, Hallein, Oberndorf, Neumarkt/ Strasswalchen
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Abstimmungserfordernis – Regionale Nebenzentren
„Regionalzentrum Osterhorn“ Thalgau ist im Sachprogramm
„Regionales Nebenzentrum“ St. Gilgen und Hof sind im LEP, wie
Thalgau auch, ZO der Stufe D weitere ZO der Stufe D
Bürmoos: ist im SP „Reg. Nebenzentrum“ Mattsee: ist im SP „Sonstige Gemeinde“
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Abstimmungserfordernis - Ergänzungsgemeinden
Ergänzungsgemeinden lt. SP Wals-Siezenheim, Lamprechtshausen,
Göming, Oberalm Stadt- und Umlandbereich lt. LEP
Kernstädte Salzburg/Hallein, Anif, Bergheim, Elsbethen, Grödig, Hallwang, Koppl, Oberalm, Puch, Wals-Siezenheim, Ainring, Freilassing, Piding
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Strukturmodell Entwurf
AG-Sitzung: 01.Oktober 2004 Präs_3.AG_üa
Strukturmodell Entwurf Regionalzentren:
Neumarkt/Straßwalchen/Seekirchen werden Regionalzentren in Funktionsteilung (Funktionsteilung ist im RP formuliert)
Stadt- und Umlandbereich Salzburg: Abgrenzung der Standorträume samt
Funktionszuweisung (inklusive zentralörtlicher Standortbereiche) sollte im Rahmen einer noch zu vergebenden Studie beantwortet werden
anstelle von Ergänzungsgemeinden
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Strukturmodell Entwurf Wals-S. und Oberalm innerhalb dieses
Bereiches Ergänzungsfunktion von
Lamprechtshausen, Göming wird verbalisiert
Regionale Nebenzentren: zentrale Orte der Stufe C oder D
Sonstige Gemeinden
AG-Sitzung: 01.Oktober 2004 Präs_3.AG_üa
AG-Sitzung: 01.Oktober 2004 Präs_3.AG_üa
Ziele/Aufgaben der Gemeinden des Strukturmodelles Regionalzentren:
Schwerpunkte der zukünftigen Wohnbautätigkeit – verstärkter Wohnungszuwachs;
Definition einer Mindestwohnbauleistung, die als Grundlage für die Baulandbedarfsermittlung heranzuziehen ist;
Definition von Qualitätszielen für das auszuweisende Wohnbauland;
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Ziele/Aufgaben der Gemeinden des Strukturmodelles
Stadt- und Umlandbereiche „Zwischenstadt“ ? Abgrenzung der Standorträume samt
Funktionszuweisung Definition von Qualitätszielen für das
Wohnbauland
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Ziele/Aufgaben der Gemeinden des Strukturmodelles Regionale Nebenzentren
sollen über den jeweiligen gemeindeeigenen Bedarf an Wohnungen auch zuwandernde Wohnbevölkerung aufnehmen
Wohnbaulandbedarf nach Maßgabe der bestehenden sozialen Infrastruktur, maximal jedoch Wohnungszuwachs von 35 % ;
Definition von Qualitätszielen für das auszuweisende Wohnbauland;
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Ziele/Aufgaben der Gemeinden des Strukturmodelles
Sonstige Gemeinden sollen vorrangig den
gemeindeeigenen Bedarf an Wohnungen decken;
max. Wohnungszuwachs von 15 %; Definition von Qualitätszielen für das
auszuweisende Wohnbauland;