Antrag auf Agrarförderung 2009 für alle flächenbezogenen Beihilfen und Prämien in Umsetzung der...

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Antrag auf Agrarförderung 2009

für alle flächenbezogenen Beihilfen und Prämien

in Umsetzung der EU-Agrarreform

Antrag auf Agrarförderung 2009

• VO (EG) Nr. 1782/2003 vom 29.09.2003

ersetzt durch VO (EG) Nr. 73/2009 vom 19.01.2009

Art. 1 Abs. 1 VO (EG) Nr. 73/2009

a) Modulation der Direktzahlung ab

5.000 € bis 300.000 € = 7%

b) Zahlungen über 300.000 € zusätzlich

um weitere 4 %

Antrag auf Agrarförderung 2009

• Art. 28 VO (EG) 73/2009 Mindestanforderung 1 ha beihilfefähige Fläche des Betriebes ab 2010

• Art. 34 (2) a VO (EG) 73/2009 Bedingung 1: Beihilfefähige Fläche: jeder ha LF Bedingung 2: Nutzung landw. Tätigkeit

Antrag auf Agrarförderung 2009

• Flächen müssen die Beihilfebe-dingungen während des gesamten Kalenderjahres erfüllen

• Achtung bei Flächenübergaben

Antrag auf Agrarförderung 2009

• Art. 42 VO (EG) 73/2009 :

Einzug nicht genutzter ZA nach 2 Jahren in die Nationale Reserve (gilt vollständig für ZA, die 2009/2010 nicht aktiviert werden, zuvor 3 Jahre Übergangsregelung für ZA 2007/8 und 2008/9)

• Abschaffung Flächenstilllegung bereits 2009• Abschaffung Energiepflanzenbeihilfe 2010

Aktivierung von Zahlungsansprüchen

• Grundsatz: Ein Zahlungsanspruch kann nur mit einer entsprechenden beihilfe-fähigen Fläche und in der Region in der er entstanden ist aktiviert werden

• Stilllegungszahlungsansprüche:

werden wie normale Zahlungsansprüche behandelt

• Standardreihenfolge: auf Grundlage der beihilfefähigen Fläche

• Eigene Rangfolge: Basis ZA-Konto der ZID (muss eigenständig eingetragen und abge- rufen und dem Antrag beigefügt werden)

• Aktivierung besonderer Zahlungsansprüche Beibehaltung von mindestens 50% der landwirtschaftlichen Tätigkeit ausgedrückt in GVE

• Verpachtung von Zahlungsansprüchen ist nur mit Fläche möglich (s. Anlage 6 des Antrages). Beachten ZA = Fläche

Parzellenbildung

• bindungsreine Schläge (z. B. Energiepflanzenvertrag)

• Mindestgröße 0,3 ha

• Beim KULAP ist bei der Beantragung auf die Beibehaltung der Schlagbe-zeichnung und - größe sowie der Lage der Schläge (Lagestabilität) innerhalb

5-jährige Bindungspflicht zu achten

Verfahrensänderungen bei Energiepflanzen(BGBl.I Nr. 5 S.149 vom 14.02.2008)

• Verträge und Anbauerklärungen sind nur noch der zuständigen Landesbehörde (AfL) mit dem Antrag auf Agrarförderung zum 15.5. vorzulegen

• Vertragsänderungen sind bis zum 31. Mai dem zuständigen AfL mitzuteilen

• Sicherheitshöhe beträgt unverändert

60 € pro Hektar

• Betriebseigene Biogasanlagen müssen für eigene Flächen keine Sicherheit bei der BLE hinterlegen

• Antragsteller müssen eine dem festge- setzten Repräsentativertrag ent- sprechende Menge an Rohstoffen ab- liefern bzw. bei Selbstverarbeitung diese verarbeiten

• Abschaffung Energiepflanzenbeihilfe 2010 Vertragsmuster unter www.BLE.de

Eiweißpflanzenprämie

• Beim Anbau von Süßlupinen muss der Saatgutbeleg dem Antrag beigefügt werden

• Beim einmaligen Nachbau gilt der Sorten-beleg vom Vorjahr

• Bei jedem weiteren Nachbau ist ein amtlicher Beleg über den Bitterkorn-anteil des verwendeten Saatgutes beizufügen

• Ernte erst nach der Milchreife

Ausgleichszahlungen 2008

Antrag 2.7 - Antrag 33 – AGZ für benachteiligteGebiete

a) Tierbesatz: 0.3 GVE/ha LN b) Aktueller Grundsteuermessbescheid (auf

Antragsfläche bezogen) beifügen c) AK-Nachweis ab 12.000 € je Betrieb d) Kennzeichnung der Flächen in der Anlage 1 (Attribut am Feldblock, Anwendung der Sanktions- vorschriften bei Beantragung außerhalb der Gebiets- kulisse )

Artikel 38 RiLi Flächen im Natura 2000 Gebiet mit Naturschutzauflagen

• Antrag 2.8 Antrag 650 - Natura 2000 (Art. 38 –Richtlinie)

• Zugangsvoraussetzung a) Flächen liegen im NATURA 2000 Gebiet und b) Gebiet mit Bewirtschaftungsauflagen

• Erforderlich Bestätigungsvermerk der UNB

• Kennzeichnung der Flächen in der Anlage 1 (Hinweis Attribut am Feldblock, Gemarkung muss in der Kulisse liegen

Anwendung der Sanktionsvorschriften bei Beantragung außerhalb der Gebietskulisse)

Maßnahmen im Kulturlandschaftsprogramm

Umstellung des Antragsverfahrens

KULAP 2007

Agrarumweltmaßnahmen

• Antrag 2.9 Antrag 656 – Spreewaldwiesen

nur Spreewaldkulisse

• Antrag 2.10 Auszahlung KULAP 2000

• Antrag 2.11 Auszahlung KULAP 2007 VJ 08/09

• Antrag 2.12 Auszahlung KULAP 2007 VJ 09/10• Antrag 2.13 Neu- und Erweiterungsantrag

KULAP 2007

Maßnahmen im Kulturlandschaftsprogramm

• Allgemeine Zugangsvoraussetzung

a) Tierbesatz im Unternehmen unter

2 GVE je ha LF

b) für flächenbezogene Maßnahmen gilt:

keine Verringerung des Grünlandanteils

c) Landwirt im Sinne des Alterssicherungsgesetz

d) Bagatellgrenze: 150 Euro je Unternehmen

und Jahr

Neu- und Erweiterungsantrag KULAP 2007

• Erweiterung der eingegangenen fünfjährigen Verpflichtung bis höchsten 2 Jahre vor Ende des Verpflichtungszeitraumes

(Beginn des Verpflichtungsjahr jeweils am 01.07. Ende des Verpflichtungsjahr jeweils am 30.06. des folgenden Kalenderjahres)

• Erweiterungsantrag bis 80 % der Erstbewilligung laut Ziffer 1.5.1 der Richtlinie

• Bei Erweiterungsantrag über 80 % der Erstbe-willigung ▬►Neuantrag

Maßnahmen im Kulturlandschaftsprogramm

• Antragsverfahren für alle noch be-stehenden KULAP 2000-Verpflichtungen (KULAP- Alt) Keine Änderung

• für alle bestehenden KULAP 2007-Ver-pflichtungen (KULAP- Neu) werden einmalig im Antragsjahr 2009 zwei Auszahlungsanträge gestellt

Ziel des Antragsverfahrensfür KULAP 2007 - Verpflichtungen

• zeitkonforme Kontrolle aller im Sammel-antrag gestellten Beihilfeanträge

• zeitliche Korrespondenz mit Referenz-flächenabgleich

• Zuordnung von VOK-Ergebnissen• Entzerrung der Zahlungstermine

Prinzip des Antragsverfahrensfür KULAP 2007 - Verpflichtungen

• Beantragung der Auszahlung unmittelbar

vor Beginn des jeweiligen Verpflichtungs-

jahres

• bei Neuanträgen gleichzeitig 1. Aus-

zahlungsantrag

Antragstellung 2009 bei laufender Verpflichtung

• Auszahlungsantrag

für KULAP 2007 – Verpflichtungen

Antrag 2.11

und

Antrag 2.12

• Zeitraum01.07.2008 bis 30.06.2009

Kennzeichnung mit 5xx

gleichzeitig

• Zeitraum01.07.2009 bis 30.06.2010

Kennzeichnung mit 6xx

Antragstellung 2009 bei Maßnahmebeginn

• Neuantrag/Erweiterung für KULAP 2007 –

Verpflichtungen

Antrag 2.12

und

Antrag 2.13

• Zeitraum

01.07.2009 bis 30.06.2010

Kennzeichnung mit 4xx

gleichzeitig

Kennzeichnung mit 6xx

Antragstellung 2009 bei auslaufender Verpflichtung und bei Maßnahmebeginn

• Auszahlungsantrag für KULAP 2000 -

Verpflichtungen • Neuantrag für KULAP 2007 –

Verpflichtungen

Antrag 2.10Antrag 2.12 und Antrag 2.13

• Zeitraum01.07.2008 bis 30.06.2009

Kennzeichnung mit 3xx

gleichzeitig

• Zeitraum01.07.2009 bis 30.06.2010

Kennzeichnung mit 4xxKennzeichnung mit 6xx

Weitere umstellungsbedingte Besonderheiten im Übergangsjahr

2009

• zwei Anträge auf Basis eines

Flächennutzungs- und Tierbestands-nachweises

• somit übergangsweise Verwaltungs-kontrollen ggf. einmal für 2 verschiedene Anträge

Neue Bindungen im KULAP 2007

• FP 673• Fördergegenstand: Einführung des ökolo.

Landbaus• Zuwendungshöhe: 150 € je Hektar Ackerland 150 € je Hektar Grünland 340 € je Hektar Gemüse etc 640 € je Hektar DKBindungen: 423 AE bis DE und 623 AE bis DE

Definition „Neueinsteiger“

Das Antrag stellende Unternehmen hat bislang weder in eineranderen Rechtsform noch unter diesem oder einem anderen Namenbzw. mit dieser oder einer anderen Bezeichnung Öko-Förderungerhalten und stellt in 2009 erstmals einen Antrag auf die diesbe-zügliche Beihilfe.

Der Anteil übernommener Flächen von Unternehmen, die in den letzten

beiden Jahren Ökoförderung erhielten, beträgt maximal 25 % derAntragsfläche. Dabei sind sowohl Flächen aus KULAP Verpflicht- ungsübernahmen, als auch solche Flächen zu berücksichtigen, die bedingt durch Betriebsinhaberwechsel, Änderung der Rechtsform sowie Betriebsteilungen oder – Zusammenschlüssen in das Antrag stellende Unternehmen übernommen wurden.

Sonstige Änderungen in 2009

• Fernerkundung auch bei KULAP

• neue Bindungen in den FP 673 und 681• Teilschläge sind ab 2009 generell nicht mehr

zulässig.• Bitte beachten Sie, dass bei allen

vorgetragenen Schlägen nicht die aktuellen Daten übernommen wurden

• Fehlerquelle: Übernahme fehlerhafter Schlagskizzen und Daten der Vorjahre

Beachten Sie für das Antragsjahr2009

• auf der Grundlage Ihrer aktuellen Bescheide sind die vorgetragenen Daten zu prüfen

• Nutzungsberechtigung der Flächen

• Verstöße im Fachrecht greifen in alle Auszahlungsanträge

Termine

• 15. Mai 2009 letzter Tag zur Einreichung des Sammelantrages

• 25 Kalendertage ab 15. Mai Nachreichung möglich, mit jeweils 1% Verringerung des Anspruches auf Beihilfezahlung

• Folgende Änderungen sind bis zum 31. Mai zulässig: Änderung der Nutzung oder der Antragstellung für einzelne Schläge

• Ausschluss vom Antragsverfahren ab 10.06.2009

Hinwiese

• Korrektur der Hinwiesbroschüre

unter H 7 Spalte 6 NC 923 und 924 (sonstige Flächen Seite 23 darf

keine 1 stehen - nicht beihilfefähig

• Antragsverfahren KULAP Seite 32

Grünlanderhaltungsgebot• Bei Einsaat von Grünfutterpflanzen der NC

421 (Klee), 422 (Kleegras), 423 (Luzerne) und 424 (Ackergras) gelten diese Flächen als potentielles Dauergrünland, wenn sie min. 5 Jahre nicht Bestandteil der Fruchtfolge waren, also ab dem 6. Antragsjahr

• bundeseinheitliche Ausgestaltung der Rahmen-regelungen zur Rückverfolgung dieser Flächen und zur Genehmigung des Umbruchs von DGL und der Wiederansaat wird auf Bund-Länder-ebene entschieden.