Post on 18-Feb-2016
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Näh
ere Information
en:
Verein für soziokulturelle Arbeit
Sechshauser Straße 68-70, 1150 Wien
Kontakttelefon: +43 1 892 74 00
Mail: besuchsbegleitung @zeitraum.org
Web: www.zeitraum.org
Standorte der Besuchscafés:
■ Braunhirschengasse 33-37, 1150 Wien ■ Sechshauser Straße 68-72, 1150 Wien ■ Viktor-Kaplan-Straße 11, 1220 Wien
Weitere Informationen finden Sie unter: www.besuchscafe.at
Die Besuchsbegleitung wird unterstützt von:
Sektion V, Abteilung 3 Stubenring 1, 1010 Wien
Tel.:+43 1 711 00 – 0
Web: www.bmask.at
Besuchsbegleitung
Ve r ein für soziok ultur elle Arbeit
Kontakttelefon: +43 1 892 74 00
Mail: besuchsbegleitung@zeitraum.org
Was ist die Besuchsbeg
Häufig kommt es nach Trennungen bzw.
Scheidungen zu einem eingeschränkten
oder abgebrochenen Kontakt zwischen
Kind(ern) und dem getrennt lebenden
Elternteil. Kinder von getrennt lebenden
Eltern haben das Recht auf einen regel-
mäßigen persönlichen Kontakt zu beiden
Eltern.
Begleitete Besuche dienen einer Wieder-
herstellung bzw. Neuaufnahme des per-
sönlichen Kontaktes zwischen minder-
jährigen Kindern und dem getrennt leben-
den Elternteil. Die Besuchsbegleitung
findet in sogenannten Besuchscafés,
einem neutralen Ort, statt.
Z
G
Geschulte BesuchsbegleiterInnen sind
neutrale Drittpersonen (PädagogInnen,
Do
en
Pr
PsychologInnen, SozialarbeiterInnen,
Lebens- und SozialberaterInnen), die ver-
Ko
suchen, das Vertrauen aller Beteiligten zu Ge
gewinnen. Sie tragen dazu bei, dass die
Besuchsbegleitung in einer entspannten
Atmosphäre und konfliktfrei ablaufen
kann.
be■ ■ ■
W
Ve r ein für soziok ultur elle Arbeit
leitung?
Ziel der Besuchsbegleitung
Im Vordergrund steht immer das Wohl
des Kindes!
Angestrebt wird die unbegleitete und
selbstständige Übergabe des Kindes bzw.
der Kinder zwischen seinen Eltern.
eiten der Besuchsbegleitung
eförderte Besuchsbegleitung findet nachmittags (Montag bis
onnerstag ab 15 Uhr, Freitags ab 13 Uhr) und ganztägig an Wochen-
den/ Feiertagen je nach Terminvereinbarung statt.
ivat getragene Besuchsbegleitungstermine werden in Absprache
der/dem Besuchsbgleiter/in vereinbart.
osten der Besuchsbegleitung
eförderte Besuchsbegleitung ist grundsätzlich kostenfrei, aber an
stimmte Voraussetzungen geknüpft:
Einkommensgrenze von € 994 (netto) pro Einzelperson
Zuweisung durch das Bezirksgericht (Gerichtsbeschluss oder
Verhandlungsprotokoll)
Umfang der Besuchsbegleitung: max. 40 Std. im Zeitraum von
12 Monaten
ir ersuchen um Verständnis und weisen darauf hin, dass Fördermittel
in sehr begrenztem Ausmaß zur Verfügung stehen!
Kosten für nicht geförderte Besuchsbegleitung betragen € 42,-
Besuchskontaktstunde.
mit
nur
Die
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