Besuchsbegleitung-Folder

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Verein für soziokulturelle Arbeit Sechshauser Straße 68-70, 1150 Wien Kontakttelefon: +43 1 892 74 00 Mail: besuchsbegleitung @zeitraum.org Web: www.zeitraum.org Standorte der Besuchscafés: Braunhirschengasse 33-37, 1150 Wien Sechshauser Straße 68-72, 1150 Wien Viktor-Kaplan-Straße 11, 1220 Wien Weitere Informationen finden Sie unter: www.besuchscafe.at Die Besuchsbegleitung wird unterstützt von: Sektion V, Abteilung 3 Stubenring 1, 1010 Wien Tel.:+43 1 711 00 – 0 Web: www.bmask.at Besuchsbegleitung Ve r ein für soziokultur elle Arbeit Ko ntakttelefon: +43 1 892 74 00 Mail: [email protected]

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Näh

ere Information

en:

Verein für soziokulturelle Arbeit

Sechshauser Straße 68-70, 1150 Wien

Kontakttelefon: +43 1 892 74 00

Mail: besuchsbegleitung @zeitraum.org

Web: www.zeitraum.org

Standorte der Besuchscafés:

■ Braunhirschengasse 33-37, 1150 Wien ■ Sechshauser Straße 68-72, 1150 Wien ■ Viktor-Kaplan-Straße 11, 1220 Wien

Weitere Informationen finden Sie unter: www.besuchscafe.at

Die Besuchsbegleitung wird unterstützt von:

Sektion V, Abteilung 3 Stubenring 1, 1010 Wien

Tel.:+43 1 711 00 – 0

Web: www.bmask.at

Besuchsbegleitung

Ve r ein für soziok ultur elle Arbeit

Kontakttelefon: +43 1 892 74 00

Mail: [email protected]

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Was ist die Besuchsbeg

Häufig kommt es nach Trennungen bzw.

Scheidungen zu einem eingeschränkten

oder abgebrochenen Kontakt zwischen

Kind(ern) und dem getrennt lebenden

Elternteil. Kinder von getrennt lebenden

Eltern haben das Recht auf einen regel-

mäßigen persönlichen Kontakt zu beiden

Eltern.

Begleitete Besuche dienen einer Wieder-

herstellung bzw. Neuaufnahme des per-

sönlichen Kontaktes zwischen minder-

jährigen Kindern und dem getrennt leben-

den Elternteil. Die Besuchsbegleitung

findet in sogenannten Besuchscafés,

einem neutralen Ort, statt.

Z

G

Geschulte BesuchsbegleiterInnen sind

neutrale Drittpersonen (PädagogInnen,

Do

en

Pr

PsychologInnen, SozialarbeiterInnen,

Lebens- und SozialberaterInnen), die ver-

Ko

suchen, das Vertrauen aller Beteiligten zu Ge

gewinnen. Sie tragen dazu bei, dass die

Besuchsbegleitung in einer entspannten

Atmosphäre und konfliktfrei ablaufen

kann.

be■ ■ ■

W

Ve r ein für soziok ultur elle Arbeit

leitung?

Ziel der Besuchsbegleitung

Im Vordergrund steht immer das Wohl

des Kindes!

Angestrebt wird die unbegleitete und

selbstständige Übergabe des Kindes bzw.

der Kinder zwischen seinen Eltern.

eiten der Besuchsbegleitung

eförderte Besuchsbegleitung findet nachmittags (Montag bis

onnerstag ab 15 Uhr, Freitags ab 13 Uhr) und ganztägig an Wochen-

den/ Feiertagen je nach Terminvereinbarung statt.

ivat getragene Besuchsbegleitungstermine werden in Absprache

der/dem Besuchsbgleiter/in vereinbart.

osten der Besuchsbegleitung

eförderte Besuchsbegleitung ist grundsätzlich kostenfrei, aber an

stimmte Voraussetzungen geknüpft:

Einkommensgrenze von € 994 (netto) pro Einzelperson

Zuweisung durch das Bezirksgericht (Gerichtsbeschluss oder

Verhandlungsprotokoll)

Umfang der Besuchsbegleitung: max. 40 Std. im Zeitraum von

12 Monaten

ir ersuchen um Verständnis und weisen darauf hin, dass Fördermittel

in sehr begrenztem Ausmaß zur Verfügung stehen!

Kosten für nicht geförderte Besuchsbegleitung betragen € 42,-

Besuchskontaktstunde.

mit

nur

Die

pro