Der Koordinator in der Ausführungsphase...

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Der Koordinator in der Ausführungsphase

Baustellenordnung

Fachtagung „Arbeitsschutz im Wandel“am 11.09.2015 in Neumünster

Dipl.-Ing. Andreas Heiland, Prävention BG BAU

300783
UR

Dipl.-Ing. Andreas Heiland Seite 2

Baustellenverordnung (Juni 1998)

Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz au f Baustellen

Arbeitsschutzgesetz

Baustellenverordnung (BaustellV)

Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB)wie z. B. RAB 30 „Geeigneter Koordinator“

� Normadressat = Arbeitgeber

� Normadressat = Bauherr

Foto Heiland, BG BAU

Dipl.-Ing. Andreas Heiland Seite 3

Ziel der Baustellenverordnung

Ziel:„Wesentliche Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf der Baustelle.“

Konzept:Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren erhalten die Aufgabe, im Auftrag des Bauherrn die Belange des Arbeitsschutzes in das Bauvorhaben zu integrieren.

� Verbesserung der Organisation und Koordination

Bestellung eines Koordinators nach BaustellV . . .

Dipl.-Ing. Andreas Heiland Seite 4

. . . wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden

. . . für die Planung der Ausführung und für die Ausführungsphase

. . . durch den Bauherrn

� Bauherr wird verpflichtet, einen Arbeitsschutzexperten zubeauftragen

Dipl.-Ing. Andreas Heiland Seite 5

Wesentliche Aufgaben des Koordinator während der Planung der Ausführung

SiGe-Plan erstellen (Sicherheit für die Bauphase)

� Wesentliche Inhalte ergeben sich aus „Schnittstellen-Gefährdungen“.

Dipl.-Ing. Andreas Heiland Seite 6

Schnittstellen -Gefährdungen

Firma AFirma B

Firma C

Gefahren durch Baustellen-umfeld

gegenseitige Gefährdungen

gemeinsam genutzte Einrichtungen, von denen eine Gefahr ausgeht

z. B. durchHochspannungsleitung Arbeiten auf Werksgelände öffentlichen Verkehr

Baustelle

Dipl.-Ing. Andreas Heiland Seite 7

Wesentliche Aufgaben des Koordinator während der Planung der Ausführung (Planungsphase)

SiGe-Plan erstellen (Sicherheit für die Bauphase)• Schutzmaßnahmen für ein sicheres Nebeneinander- und

Nacheinander-Arbeiten der Baufirmen• Schutzmaßnahmen gegen Gefahren aus dem Baustellenumfeld

außerdem• besonders gefährliche Arbeiten nach Anhang II der BaustellV• optional: Arbeiten und Einrichtungen der Baustelle, durch die Dritte

gefährdet werden können (Passantenschutz)

Unterlage für spätere Arbeiten erstellen (Sicherheit für Instandhaltungsarbeiten für die Betriebsphase)

Dipl.-Ing. Andreas Heiland Seite 8

Wesentliche Aufgaben des Koordinator während der Ausführung (Bauphase)

Quelle: Offensive Gutes Bauen

Schnittstellen-Gefährdungen vermeiden bzw. für Schutzmaßnahmen sorgen� darauf hinwirken, dass SiGePlan umgesetzt wird� Zusammenarbeit der Arbeitgeber organisierenaußerdem• SiGePlan anpassen bzw. fortschreiben• Unterlage für spätere Arbeiten

anpassen bzw. fortschreiben

Dipl.-Ing. Andreas Heiland Seite 9

Sowohl bei der Erstellung als auch bei der Umsetzung des SiGePlans ist die Hierarchie der Schutzmaßnahmen zu beachten (allgemeine Grundsätze gemäß ArbSchG).

1. Gefahr beseitigen2. technische Schutzmaßnahmen3. organisatorische Schutzmaßnahmen

(räumliche oder zeitliche Trennung)4. Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung

Hierarchie der Schutzmaßnahmen

Fassadengerüst und

Hausanschlüsse

Dipl.-Ing. Andreas Heiland Seite 10

Foto Heidtmann, BG BAU

Was tun, wenn in der Planungsphase kein SiGePlan erstellt wurde?

Temporäre Treppengeländer

Dipl.-Ing. Andreas Heiland Seite 11

Fotos Heidtmann, BG BAU

Fahrstuhlschacht

Dipl.-Ing. Andreas Heiland Seite 12

Fotos Heidtmann, BG BAU

Treppenöffnungen

Dipl.-Ing. Andreas Heiland Seite 13

Fotos Brüggemann und Fischoeder, BG BAU

Dacharbeiten und Fanggerüst

Dipl.-Ing. Andreas Heiland Seite 14

Fotos Heidtmann, BG BAU

Dipl.-Ing. Andreas Heiland Seite 15

Verkehrswege auf Baustellen, Sauberkeit und Ordnung

Verkehrswege auf Baustellen,Zugang Fassadengerüst

Fotos Goldschmidt-Marquard und Schlüter, BG BAU

Dipl.-Ing. Andreas Heiland Seite 16

Fotos Schlüter, BG BAU

Verkehrswege auf Baustellen,Zugang Baugrube

Dipl.-Ing. Andreas Heiland Seite 17

Fotos Schlüter, BG BAUKranbetrieb, Lastaufnahmeeinrichtungen

Fassadengerüst, Abstand zwischen Bauwerk und Gerüstbelag

Dipl.-Ing. Andreas Heiland Seite 18

Fassadengerüst bei noch nicht verfüllter Baugrube

obere Entladestelle beim Dachdeckerschrägaufzug

Fotos Goldschmidt-Marquard und Klein, BG BAU

Dipl.-Ing. Andreas Heiland Seite 19

Was tun, wenn in der Planungsphase kein SiGePlanerstellt wurde?

Geplante Schutzmaßnahmen bei voraussehbaren Schnittstellen-Gefährdungen frühzeitig hinterfragen und deren Umsetzung koordinieren:

- Was ist geplant?- Wer macht was?- Auch für spätere Gewerke geeignet?- Wer ist für Instandhaltung zuständig?

Problem sind ausschreibungsrelevante Maßnahmen wie z. B. Treppenturm am Gerüst aufgrund von Nachträgen.

Was tun, wenn in der Planungsphase keine Unterlage für spätere Arbeiten erstellt wurde?

Dipl.-Ing. Andreas Heiland Seite 20

Gespräch mit PlanerZugänge Dach und Fassade hinterfragenBeratung bzw. Angebot, Unterlage für spätere Arbeiten nachträglich zu erstellen

Fassadenreinigung, FensterreinigungWartungs- und Reparaturarbeiten auf dem Dach

Fotos BGI 8683

Koordinator in der Ausführungsphase

Vorgehen in der Praxis

Dipl.-Ing. Andreas Heiland Seite 21

Informationen einholen• SiGePlan des Koordinators der Planungsphase• Unterlage für spätere Arbeiten des Koordinators der

Planungsphase• Baustellenordnung• Baustellen-Organigramm• Kontaktliste der ausführenden Firmen und anderen

Projektbeteiligten

Handlungshilfe „Check Gute Koordination“

Dipl.-Ing. Andreas Heiland Seite 22

Sich bekannt machen und vorstellen• Bauleiter nach LBO• Bauleiter des GU• Führungskräfte der ausführenden Firmen • Arbeitsschutzbehörde und BG BAU

Koordinator in der Ausführungsphase

Vorgehen in der Praxis

Dipl.-Ing. Andreas Heiland Seite 23

Baustelle kennenlernen und geplante Abläufe versteh en, um Schnittstellen-Gefährdungen frühzeitig zu erkennen• Ausmaß typischer Gefährdungen

- Absturz, hochgelegene Arbeitsplätze- umstürzende oder herabfallende Gegenstände- Stolpern/Rutschen/Stürzen, Verkehrswege- rangierende Fahrzeuge- verschüttet werden, Baugruben und Gräben- elektrischer Strom- . . .

• besondere Gefährdungen und Arbeitsverfahren- Abbrucharbeiten- Arbeiten in kontaminierten Bereichen- Gefahrstoffe- . . .

Koordinator in der Ausführungsphase

Vorgehen in der Praxis

Dipl.-Ing. Andreas Heiland Seite 24

Führungskräfte der ausführenden Firmen einweisen• über Besonderheiten der Baustelle informieren• über Schutzmaßnahmen und interne Baustellen-Regeln

informieren• Baustellen bezogene Unterweisung aller Beschäftigten durch

ausführende Firmen nahelegen

Koordinator in der Ausführungsphase

Vorgehen in der Praxis

Foto Bernd Nohdurft, BG BAU

Dipl.-Ing. Andreas Heiland Seite 25

Begehungen und Besprechungen vereinbaren• auf Akteure zugehen• Gefährdungen/Mängel ansprechen, Schutzmaßnahmen

vorschlagen und protokollieren• sich abzeichnende Schnittstellen-Gefährdungen ansprechen,

Schutzmaßnahmen vorschlagen und protokollieren• ggf. Arbeitsschutzbehörde und BG BAU beteiligen

Quelle: Offensive Gutes Bauen

Dipl.-Ing. Andreas Heiland Seite 26

Informationsflüsse effektiv gestalten• Koordinator informiert betroffene Akteure

inkl. des Bauherrn über Ergebnisse von Begehungen und Besprechungen

• Koordinator wirkt darauf ein, dass er über relevante Änderungen im Bauablauf informiert wird (Verfahren, Termine)

• möglichst vorhandene Projekt-kommunikationssysteme nutzen(alternativ E-Mail-Verkehr)

Koordinator in der Ausführungsphase

Vorgehen in der Praxis

Vertreter des Bauherrn

Koordi-nator

Ausfüh-rende

Firmen

Dipl.-Ing. Andreas Heiland Seite 27

Konfliktregelungen unterstützen• Koordinator ist der Arbeitsschutzexperte des Bauherrn und gibt

Hinweise.• Für die Beseitigung von Schnittstellen-Gefährdungen und das

Erstellen von Schutzmaßnahmen sind andere zuständig.• Koordinator soll erläutern und Lösungen vorschlagen und dabei

auch die Rolle eines Moderators übernehmen.

Koordinator in der Ausführungsphase

Vorgehen in der Praxis

Termindruck Schutzmaßnahmen umsetzen

Umgang mit Nachunternehmern

Dipl.-Ing. Andreas Heiland Seite 28

Durch Weitergabe von Aufträgen besteht die Gefahr, dass Nachunternehmer nicht in das Sicherheitssystem der Baustelle eingebunden werden:

• Wer ist für die einzelnen Schnittstellen-Gefährdungen zuständig?

• Welche internen Arbeitsschutzregeln gelten für die Baustelle?

• Welche besonderen Gefährdungen hat diese Baustelle?

• Bauherrenseitige Bauleitung und Koordinator verlieren den Überblick

Umgang mit Nachunternehmern

Dipl.-Ing. Andreas Heiland Seite 29

Lösungsmöglichkeiten

• Auftragnehmer werden verpflichtet, Bauherrn, Bauleitung und Koordinator bei Beauftragung von Nachunternehmern zu informieren

• Auftragnehmer werden verpflichtet, seine Nachunternehmern über besondere Gefährdungen und Baustelle-Regeln zu informieren

• Einbeziehen der Nachunternehmer in den Adressatenkreis der Baustellenordnung

Wie soll der Koordinator tätig werden?

Dipl.-Ing. Andreas Heiland Seite 30

. . . informieren und erläutern . . .

. . . bekannt machen . . .

. . . hinwirken auf Einhaltung . . .

. . . organisieren des Zusammenwirkens . . .

. . . koordinieren der Überwachung . . .

� keine Weisungsbefugnis

Entscheidend für den Erfolg des Koordinators ist seine Akzeptanz auf der Baustelle.

Leitfaden für die Erstellung einer

Baustellenordnung

Eine Praxishilfe von Offensive Gutes Bauen

Entstehung der Handlungshilfe

Dipl.-Ing. Andreas HeilandSeite 32

Anfrage an Offensive Gutes Bauen

Fertigstellung im März 2014

Musterbaustellenordnung der BG BAU Anfang 2011 zurückgezogen

Wozu soll eine Baustellenordnung gut sein?

Ein nebeneinander und nacheinander Tätigwerden vieler Baubetriebe erfordert ein hohes Maß an Absprachen und Informationsaustausch.

• Organisation und Kommunikation

• Fahrzeugverkehr, Anlieferung und Abtransport

• Verkehrswege

• Baustromversorgung

• Ordnung und Sauberkeit, Abfallbeseitigung

• Notfallmanagement (Erste Hilfe, Brandschutz)

• Tragepflicht von PSA

• Besucher

• Nachunternehmer

• Passantenschutz . . .

Dipl.-Ing. Andreas HeilandSeite 33

Foto Heiland, BG BAU

Wozu soll eine Baustellenordnung gut sein?

Firmenübergreifende Regelungen zum Verhalten und zur Zusammenarbeit für alle Beteiligten des Bauvorhabens fördern einen störungsfreien Bauablauf.

Baustellenordnung =„Hausordnung“ für die Baustelle

� Informationsquelle für Baustelleneinweisungen (Bauherr)� Informationsquelle für baustellenbezogene Unterweisungen

(Unternehmer)

Dipl.-Ing. Andreas HeilandSeite 34

FotoHeiland, BG BAU

Überarbeitung der alten Musterbaustellenordnung?

Dipl.-Ing. Andreas HeilandSeite 35

Konzept der Handlungshilfe

Zielgruppe des Leitfadens = Bauherr und seine Unterstützer

keine Mustertexte, sondern Leitfaden

• (alte) Mustertexte wurden häufig unreflektiert und

unangepasst für neues Bauvorhaben übernommen

• Ersteller muss entscheiden, welche Punkte relevant sind

• Ziel = passgenaue Baustellenordnung bezogen auf Baustelle

und Wünsche des Bauherrn

Aufbau und Anwendung des Leitfadens

Kapitel 3

Allgemeine Regelungen sowie Vorgaben des Bauherrn

• Baustellenbetriebszeit

• Zeiten für An- und Abtransporte

• Nachunternehmer, Weitervergabe von Aufträgen

• Besucher, baustellenfremde Personen

• Benutzungspflicht von PSA

• Ordnung und Sauberkeit

• . . .

Dipl.-Ing. Andreas HeilandSeite 36

Dipl.-Ing. Andreas Heiland Seite 37

Aufbau und Anwendung des Leitfadens

►BaustellenbetriebszeitPraxisproblem

Beschränkungen für die Ausführungszeiten für Bauarbeiten, z. B.

aufgrund von Lärmschutz für Anwohner, Anforderungen der

Baustellenlogistik oder andere Randbedingungen, werden nicht

berücksichtigt oder zu spät erkannt.

Lösungsvorschläge – Was Sie tun können► regelmäßige werktägliche Betriebszeit für die Baustelle festlegen► Regelungen zum Arbeiten an Sonn- und Feiertagen für die

Baustelle treffen► Regelungen für Ausnahmen von der werktäglichen

Baustellenbetriebszeit treffen (z. B. Information, Erlaubnis)► Verbinden mit Zugangskontrolle zur Baustelle

Dipl.-Ing. Andreas Heiland Seite 38

Aufbau und Anwendung des Leitfadens

BaustellenbetriebszeitLösungsvorschläge – Was Sie tun können► regelmäßige werktägliche Betriebszeit für die Baustelle festlegen► Regelungen zum Arbeiten an Sonn- und Feiertagen für die

Baustelle treffen► Regelungen für Ausnahmen von der werktäglichen

Baustellenbetriebszeit treffen (z. B. Information, Erlaubnis)► Verbinden mit Zugangskontrolle zur Baustelle

��

��

Beispieltext für Baustellenordnung:

„Grundsätzlich gilt eine werktägliche Rahmen-

arbeitszeit von 6:00 bis 20:00 Uhr. Abweichungen

hiervon sind mit der Bauleitung abzustimmen.“

Dipl.-Ing. Andreas Heiland Seite 39

Aufbau und Anwendung des Leitfadens

►ErdbaumaschinenPraxisproblem

Aufenthalt unbefugter Personen im Fahr- und Schwenkbereich

(Gefahrbereich) von Erdbaumaschinen, z. B. Bagger, Radlader.

Lösungsvorschläge – Was Sie tun können► Regelung, dass Personen den Gefahrbereich von

Erdbaumaschinen grundsätzlich nicht betreten dürfen► Festlegung, dass Personen im Gefahrbereich des

Maschinenführers Warnwesten tragen müssen► Festlegung, dass Erdbaumaschinen nur durch beauftragte

Personen bedient werden dürfen

Dipl.-Ing. Andreas Heiland Seite 40

Aufbau und Anwendung des Leitfadens

►ErdbaumaschinenPraxisproblem

Aufenthalt unbefugter Personen . . . �

Lösungsvorschläge – Was Sie tun können► . . .Hinweis Regelungen, die nur den Betreiber von Erdbaumaschinen betreffen, sollten vertraglich mit diesem geregelt werden und nicht innerhalb der Baustellenordnung, z.B.:

► Ausstattung von Erdbaumaschinen mit Sichteinschränkungen mit

Kamera-Monitor-Systemen

► Abschalten oder Schutz gegen unbeabsichtigtes Berühren von

elektrischen Freileitungen im Arbeitsbereich der Erdbaumaschine

► . . .

Baustellenordnung und SiGePlan

Dipl.-Ing. Andreas Heiland Seite 41

Baustellenordnung SiGePlan

Vertragsbestandteil Hinweise des SiGeKo

starr, unflexibel dynamisch, ist anzupassen

ProblemSoll der beschreibende Teil des SiGePlans in die Baustellenordnung integriert

werden?

ProRegelungen, die fast alle Beteiligten betreffen � Thema für Baustellenordnung

1 Thema an 2 Stellen � nicht anwenderfreundlich

Kontra

Umsetzung im LeitfadenBaustellenordnung kann SiGePlan ergänzen, jedoch nicht ersetzenBeschränkung auf wesentliche Punkte, und Punkte kenntlich machen

Baustellenordnung und Bauvertrag

Baustellenordnung = freiwillige Unterlage des Bauherrn

Baustellenordnung = verbindliche Regelungen des Bauherrn

�kostenrelevante Regelungen müssen vor Angebotsabgabe bekannt sein

�kostenrelevante Regelungen in Leistungsbeschreibungen und Bauverträgen einfügen

Dipl.-Ing. Andreas HeilandSeite 42

Foto Heiland, BG BAU

Baustellenordnung und Bauvertrag

Dipl.-Ing. Andreas HeilandSeite 43 Gefährdungsbeurteilung des Unternehmers

Ausblick

1. Printversion liegt vor, Broschüre und Download

2. anschließend Internetversion mit zusätzlichen Funktionen

� Erstellen einer To-Do-Liste (Handlungsbedarf)

gemäß „Ampel“

� Erstellen einer Ergebnisliste durch Markieren der

ausgewählten Lösungsvorschläge

� Auflistung, was im Bauvertrag zu regeln ist

� Kennzeichnung, welche Punkte als Ergänzung zum

SiGePlan gelten

� Hinweis auf Praxishilfen der Partner der Offensive

Gutes Bauen

Dipl.-Ing. Andreas Heiland Seite 44

� Leitfaden Baustellenordnung spiegelt gute Praxis wi der.