Die Zukunft der Mobilität in Schleswig-Holstein...Schleswig-Holstein. Der echte Norden. Die Zukunft...

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Schleswig-Holstein. Der echte Norden.

Die Zukunft der Mobilität in Schleswig-HolsteinElektrisch. Digital. Netzintegriert.

Hansestadt Lübeck, 22.05.2019

Schleswig-Holstein. Der echte Norden.

https://www.daimler-financialservices.com/de/urban-mobility/smartcities/

Die Zukunft der Mobilität?!

Schleswig-Holstein. Der echte Norden.

Inhaltsverzeichnis

1. Vorstellung der WTSH – Wer sind wir?

2. Kleine Einleitung in die Elektromobilität

3. Rahmenbedingungen für Schleswig-Holstein

4. Exkurs Eichrecht

5. Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten

6. Aktuelle Themen und Projekte

Schleswig-Holstein. Der echte Norden.

Die WTSH

Schleswig-Holstein. Der echte Norden.

Die WTSH auf einen Blick

▪ Name: Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH

▪ Gründung: 28.06.2004; Fusion der WSH + ttzSH

▪ Gesellschafter: 51 % Land Schleswig-Holstein40 % Industrie- und Handelskammern4,5 % Handwerkskammern4,5 % Hochschulen des Landes

▪ Stammkapital: € 400.000.-

▪ Beschäftigte: ca.100 Mitarbeiterinnen/Mitarbeiterdavon 20 im Ausland

▪ Geschäftsführer: Dr. Bernd Bösche

Schleswig-Holstein. Der echte Norden.

• Zielsetzungen:

• Weiterentwicklung des themenbezogenen Ideen-,

Informations-, Wissens- und Technologietransfers

• Koordination und Erhöhung der Sichtbarkeit innovativer

Aktivitäten aus SH

• Positionierung von Schleswig-Holstein im Zukunftsthema

Elektromobilität

• Konkret:

• Beratung, u.a. zu Fördermöglichkeiten

• Fachworkshops und Informationsveranstaltungen

• Vernetzung von Know-How-Trägern

• Projektinitiierung und Begleitung in der Startphase

• Öffentlichkeitsarbeit

• Mitwirkung in Arbeitskreisen und Gremien

Landeskoordinierungsstelle Elektromobilität Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein. Der echte Norden.

Inhaltsverzeichnis

1. Vorstellung der WTSH – Wer sind wir?

2. Kleine Einleitung in die Elektromobilität

3. Rahmenbedingungen für Schleswig-Holstein

4. Exkurs Eichrecht

5. Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten

6. Aktuelle Themen und Projekte

Schleswig-Holstein. Der echte Norden.

Warum Elektromobilität in SH?

Wachsender Verkehrssektor vs. anspruchsvolle Klimaschutzziele• Verkehrsleistung in D wächst von 2004 bis 2025 (+18%)*• Motorisierungsgrad/ Pkw Bestand Erwachsener wächst* • MIV – Anteil am Modal Split wächst* • -> Zunahme an Lärm- und Schadstoffemissionen• -> Steigende Mobilitätskosten• Schleswig-Holstein als Treiber der Energie- und Verkehrswende!

Elektromobilität als Wirtschaftsfaktor: Regionale Wertschöpfung/ Technologische Kompetenzen an Forschungseinrichtungen/ in Unternehmen insbesondere in den Bereichen Leistungselektronik und Batterietechnologie

* (lt. Verkehrsprognose des BMVI)

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Warum Elektromobilität in SH?

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Millio

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Anteil Verkehr

CO2-Emissionen in t

Entwicklung Kohlenstoffdioxid-Emissionen in Schleswig-Holstein

• Rückläufige Gesamtemissionen

• Verkehrssektor stagniert = Steigender Anteil des Verkehrs

Quellen: https://www.statistik-nord.de/zahlen-fakten/umwelt-energie/energie/dokumentenansicht/energie-und-co2-bilanzen-fuer-schleswig-holstein-2/

Schleswig-Holstein. Der echte Norden.

Übersicht der Antriebstechnologien

http://nationale-plattform-elektromobilitaet.de/die-npe/publikationen/

Schleswig-Holstein. Der echte Norden.

„System Elektromobilität“ = Zunehmende Akteursvielfalt und Komplexität

Quelle: NPE

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1. Vorstellung der WTSH – Wer sind wir?

2. Kleine Einleitung in die Elektromobilität

3. Rahmenbedingungen für Schleswig-Holstein

4. Exkurs Eichrecht

5. Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten

6. Aktuelle Themen und Projekte

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Rahmenbedingungen: Status quo

Der „Markthochlauf“ in Schleswig-Holstein wird sichtbar:

• Zahl der Elektro- und Hybridfahrzeuge auf den Straßen steigt

• Produktvielfalt und Nachfrage nehmen zu

(auch Nutzfahrzeuge und Busse)

• Zahl der „engagierten Akteure“ steigt

• Ladeinfrastruktur wird umfassend aufgebaut

• Erste Modellprojekte wurden bzw. werden umgesetzt

• Weitreichende Ankündigungen der Fahrzeugindustrie

• Rechtliche Rahmenbedingungen sind z.T. gesetzt (eMoG, LSV),

• z.T. aber auch noch unklar (Eichrecht)

• Internationale Dynamik, Technologieentwicklung + Dieselskandal

als zusätzliche Treiber

• Aber: Informations- und Erfahrungsdefizite in verschiedenen

Bereichen

• Insbesondere Wirtschaftlichkeit/Geschäftsmodelle sind viel diskutiert

www.lemnet.org

Schleswig-Holstein. Der echte Norden.

Rahmenbedingungen: Status quo

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Anteil „BEV“ an den PkW-Neuzulassungen in SH

Quelle: Eigene Darstellung nach KBA

Quelle: NPE, Fortschrittsbericht 2014, Bilanz der Marktvorbereitung

03/2019:

• BEV in SH: 3.680*

• PHEV in SH: 2.766*

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Status Quo – Ladestationen in Schleswig-Holstein

Quelle: lemnet.org

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Status Quo – DC Ladestationen in Schleswig-Holstein

Quelle: lemnet.org

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http://schaufenster-elektromobilitaet.org/de/content/service/tco_rechner/TCO-Rechner.html

Wirtschaftlichkeit von eFahrzeugen –TCO-Betrachtung von grundlegender Bedeutung

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3. Rahmenbedingungen für Schleswig-Holstein

4. Exkurs Eichrecht

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6. Aktuelle Themen und Projekte

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Ursprüngliche Problematik

• Messung muss wahren Verbrauch des Kunden

widerspiegeln

• Verbrauchszähler muss nach dem Energiebedarf der

Säule und nach einem Gleichrichter bei DC-

Ladestationen installiert sein

• Bis Ende 2017 waren keine (geeigneten)

eichrechtskonformen DC-Zähler am Markt

• Bei vielen aktuellen Ladestationen ist ein AC-Zähler vor

dem Gleichrichter geschaltet, sodass Wandlungsverluste

dem Kunden angerechnet werden

AC

Zähler

Energiebedarf

Säule

AC

Zähler

AC

DCWandler-

verluste

Verbrauch/

Ladedaten

für Kunden

AC

Zähler

Quelle: Eichdirektion Nord

Schleswig-Holstein. Der echte Norden.

Vorläufige Lösung - DC

• Keine vollzugsseitigen Maßnahmen bis zum 31.03.2019

• Betreiber ist verpflichtet ab dem 01.04.2019 einen DC-Zähler zu verwenden (Einbau

zwingend erforderlich)

• Pauschaler Abschlag von 20 % auf den AC-Messwert, um sicherzustellen, dass der

Kunde nicht zu Unrecht belastet wird

• Hinweis auf der Abrechnung, dass eine AC-Messung durchgeführt wird und mit der

Pauschale kompensiert werden soll

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Verlängerung der Frist

• Auch nach dem 04.01.2019 teilweise keine eichrechtskonforme Hardware verfügbar

• Drohung von Ordnungswidrigkeitsverfahren und Stilllegungen

• Mögliche Verlängerung durch Vorlage eines individuellen Nachrüstplans bis zum

25.04.2019

• Aktueller Stand der Bemühungen

• Voraussichtliche Fertigstellung des Umbaus

• Bestätigung durch Landeseichbehörde oder Empfehlungen zu alternativen

Vorgehen

• Vorlage bei Landespreisbehörde

• Neue Ladeeinrichtungen müssen zwingend eichrechtskonform sein

Quelle: VSHEW

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2. Kleine Einleitung in die Elektromobilität

3. Rahmenbedingungen für Schleswig-Holstein

4. Exkurs Eichrecht

5. Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten

6. Aktuelle Themen und Projekte

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Maßnahmen der Bundesregierung –im Gesamtzusammenhang „Sofortprogramm Saubere Luft“

Elektrifizierung des urbanen

Wirtschaftsverkehrs

Digitalisierung des VerkehrsAusbau der Ladeinfrastruktur

Nachrüstung von

Dieselbussen im ÖPNV

Elektrifizierung von Taxen,

Mietwagen, Carsharing

Elektrifizierung der Busse im

ÖPNV

• FRL Elektromobilität (BMVI)

• FRL Erneuerbar Mobil (BMUB)

• Weitere FRL in Vorb. (BMUB)

• FRL Elektromobilität (BMVI)

• FRL Elektrobusse (BMUB)

• FRL Elektro-Mobil (BMWI)

• FRL Ladeinfrastruktur (BMVI)

• FRL Digitalisierung kommunaler

Verkehrssysteme (BMVI)

• Weitere FRL in Vorb. (BMUB)

• FRL Nachrüstung von

Dieselbussen (BMVI)

• FRL Elektromobilität (BMVI)

• FRL Erneuerbar Mobil (BMUB)

FRL=Förderrichtlinie

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• Das Laden von BEVs im Betrieb des Arbeitsgebers ist

steuerfrei

• Privates Aufladen kann über pauschale steuerfrei

erstattet werden

• Anwendung der 0,5 %- Regelung für Firmenwagen

• Die Steuerbefreiung von Elektrofahrzeugen beträgt 10

Jahre bei Erstzulassung zwischen dem 18. Mai 2011 und

dem 31. Dezember 2020 (§ 3d Abs. 1 KraftStG).

• Außerdem: Umweltbonus (4.000 Euro für rein elektrische

Fahrzeuge und 3.000 Euro für Plug-In Hybride)

Fahrzeuge in Firmenflotten

Steuervorteile als Förderung der eMobilität

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2. Kleine Einleitung in die Elektromobilität

3. Rahmenbedingungen für Schleswig-Holstein

4. Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten

5. Aktuelle Themen und Projekte

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Landesstrategie Elektromobilität Schleswig-Holstein - Status

• Auszug aus dem Koalitionsvertrag 2017-22: Elektromobilität und neue

Mobilitätskonzepte:

Neuen Mobilitätskonzepten und der Elektromobilität stehen wir sehr aufgeschlossen gegenüber.

Es zeichnet sich immer mehr ab, dass auch im individuellen und öffentlichen Verkehr neue

Eigentums-, Antriebs- und Betriebskonzepte zunehmend Akzeptanz finden. Wir werden uns

dafür einsetzen, dass in Schleswig-Holstein aus Bundes- und EU-Mitteln finanzierte

Modellregionen für Elektromobilität und autonomes Fahren entstehen und ein

Elektromobilitätskonzept für Schleswig-Holstein gemeinsam mit Automobilherstellern,

Energieversorgern und interessierten Verbänden entwickeln. Darin muss insbesondere die

Frage nach dem Ausbau der öffentlich zugänglichen Ladenetzinfrastruktur zufriedenstellend

gelöst werden. Auch Konzepte einer Wasserstoffwirtschaft werden wir in unseren

Mobilitätskonzepten berücksichtigen.

• Fortschreibung der Landesstrategie Elektromobilität

• Vom Kabinett beschlossen (Drucksache 19/852 (neu))

• Inhaltliche Schwerpunktsetzung für die kommenden Jahre

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Ansätze und Themen in Schleswig-Holstein:

Fotoquelle: SV Lübeck

Schleswig-Holstein. Der echte Norden.

Perspektiven – Projekte in Schleswig-Holstein

• Feldtest eHighway Schleswig-Holstein (FESH)

• Führung durch MWVATT und MELUND

• 10 km der A1 nahe Lübeck werden mit

Oberleitungen für LKWs versehen

• Pantographen als Stromabnehmer auf der

Fahrerkabine der LKW

• Antrieb der elektrischen Motoren der hybriden

LKWs

Sources: https://www.ehighway-sh.de/de/

https://www.ehighway-sh.de/de/oberleitungs-lkw.html

https://www.ehighway-sh.de/de/baugeschehen.html

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Perspektiven – Projekte in Schleswig-Holstein

• Projekt KielFlex – 6,5 Millionen €

• ABB AG Mannheim, Fraunhofer-Institut, IFF Magdeburg, KVG, Seehafen Kiel,

Landeshauptstadt Kiel, Stadtwerke Kiel

• Aufbau eines flexiblen und intelligenten Stromnetzes mit möglichst geringen Baukosten

• Bis zu 36 elektrische Busse im ÖPNV in Kiel

• Aufbau von bis zu 200 neuen Ladepunkten

• Elektrische Versorgung von Kreuzfahrtschiffen und Fähren im Kieler Hafen

• Umstellung mindestens 50 % der Flotte der Stadtwerke Kiel auf elektrisch betriebene

Fahrzeuge

Sources: https://www.uni-kiel.de/de/detailansicht/news/020-kielflex/

Schleswig-Holstein. Der echte Norden.

Fazit

Elektromobilität…

…funktioniert

…leistet einen Beitrag zum Klimaschutz

…nimmt (weltweit) Fahrt auf

…bleibt nicht nur auf den Pkw beschränkt

…ist ein Erlebnis und macht Spaß

…wird gefördert

…bietet Chancen für den Wirtschaftsstandort SH

ABER… erfordert die gedankliche Auseinandersetzung

mit dem eigenen Fahrverhalten!

Schleswig-Holstein. Der echte Norden.

Vielen Dank für Ihre

Aufmerksamkeit!

Kontakt :

Jens Sandmeier

Landeskoordination Elektromobilität

Schleswig-Holstein

Tel.: (0431) 66 66 6 807

E-Mail: sandmeier@wtsh.de

Internet: www.wtsh.de

Schleswig-Holstein. Der echte Norden.

Batteriebetrieb

Erneuerbarer Strom 100 %

Übertragung (95 %)

Wirkungsgrad 69 %

Batterienutzung 86 %

Elektromotor (85 %)

Mechanik (95 %)

Brennstoffzellennutzung

Erneuerbarer Strom 100 %

Übertragung (90 %)

Elektrolyse (70 %)

Wasserstoff 67 %

Kompression / Transport (80 %)

Quelle: Studie über die zukünftigen Kosten strombasierter synthetischer Brennstoffe aus der Agora Verkehrs- und Energiewende 2018

Brennstoffzelle32 %

Elektromotor (85 %)

Mechanik (95 %)

26 % Wirkungsgrad

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Erneuerbarer Strom 100 %

Übertragung (90 %)

Elektrolyse (70 %)

Wasserstoff 67 %

Power-to-liquid (70 %)

Ferntransport (95 %)

Flüssigkraftstoff44 %

Verbrennungsmotor (30 %)

Mechanik (95 %)

13 % Wirkungsgrad

Schleswig-Holstein. Der echte Norden.

Session Fee ab dem 1. April 2019

• Gemäß § 3 Preisangabenverordnung (PAngV) ist eine verbrauchsabhängige

Abrechnung nach KWh zu ermöglichen

• Die sog. Session Fee ist damit ab dem 1. April 2019 grundsätzlich nicht mehr

zulässig

• Vollzug liegt im Zuständigkeitsbereich der Länder

• Berücksichtigung der technischen Umstände durch Landespreisbehörden

Quelle: Deutscher Bundestag Drucksache 19/9187