Ein Streifzug durch die Gemeindeordnung Schleswig-Holstein Gemeindeordnung Schleswig-Holstein.

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Ein Streifzug durch die Gemeindeordnung

Schleswig-Holstein

GemeindeordnungSchleswig-Holstein

§§ 1 und 2 der GO Selbstverwaltung / Selbstverwaltungsaufgaben

>Art. 28 Grundgesetz / das Recht auf Selbstverwaltung

>Das Recht gemeindliche Aufgaben auf Dritte zu übertragen

>Die Rechtsgrundlage für Gleichstellungsbeauftragte

§ 3 Weisungsangelegenheiten

Meldeamt – Passbehörde – Ordnungsamt

Amtsverwaltung!

§ 4 Satzungsrecht

Rechtsgrundlage für das Ortsrecht

Kann-Bestimmung Pflicht: Hauptsatzung Ausfertigung: Bürgermeister/in! einfache Mehrheit

§ 6 Einwohner / Bürger

Bürger: wahlberechtigt

Einwohner: nur Wohnsitz (s. Einwohnerversammlung)

§ 10 Repräsentation

Bürgermeister / Bürgervorsteher

§ 11 Name der Gemeinde

Kann geändert werden (2/3 Mehrheit)

§§ 13 ff Gebiet einer Gemeinde

Freiwillig / Gesetz

Voraussetzung: öffentliches Wohl

§ 16 a Unterrichtung der Einwohner / Bürger

Pflichtaufgabe!

>siehe § 16 b Einwohnerversammlung

mindestens einmal im Jahr

Vorschläge und Anregungen müssen behandelt werden

§ 16 c Einwohnerfragestunde

Zwingender Bestandteil einer GV

Ausschuss: kann, muss aber nicht

§ 16 d Hilfe bei Verwaltungsangelegenheiten

Problem: Amtshaftung

§ 16 e Anregungen und Beschwerden

Schriftlich gegenüber der Gemeindevertretung

Vorbehaltene Aufgabe, nicht übertragbar

§ 16 f Einwohnerantrag

Einwohner, nicht nur Bürger ab 14 Jahre, mind. 5 v.H. der

Einwohner

§ 16 g Bürgerentscheid

Basisdemokratie

2/3 Mehrheit der gesetzlichen Zahl

Bürgerbegehren

Gemeinde entscheidet nicht selbst

Beispiel: Sylt

10 v.H. der Bürger/innen

Entscheidung

20 v.H. der Stimmberechtigten

Bindung: 2 Jahre

Nicht rückholbar

§ 17 Abschluss- und Benutzungszwang

Dringendes Bedürfnis

> Beispiele: Wasserversorgung Kanal Abfallentsorgung Bedingung: Schutz der Gesundheit

Natürliche Grundlagen des Lebens > Unterschied Anschlusszwang,

Benutzungszwang

§ 18 Öffentliche Einrichtungen

Ermächtigung zur Verwendung von Steuern

Recht zur Benutzung

! Aber ! Kostentragung

§ 19 Ehrenamtliche Tätigkeit

PflichtBeispiel: Wahlhelfer

§ 20: Ablehnungsgründe

§ 21: Pflichten

§ 22 Befangenheit

Unmittelbarkeit Dritte Pflicht zur Selbsterklärung Berufs-/Bevölkerungsgruppen Ordnungswidrigkeit Heilung

§ 23 Treuepflicht

Verbot Ansprüche Dritter geltend zu machen

§ 24 Entschädigungen

Kein Verzicht

Keine Übertragung

Satzungspflicht

§ 24 a Kündigungsschutz

Keine Kündigung, Versetzung, Benachteiligung

Gewährung der notwendigen Zeit

§ 25 Vertretung der Gemeinde in Vereinigungen

Weisungsgebunden

§ 27 Gemeindevertretung

Ziele und Grundsätze

Übertragung möglich

Recht auf Unterrichtung

Dienstvorgesetzter des Bürgermeisters

§ 28 Vorbehaltene Aufgaben

§ 29 Interessenwiderstreit

Verträge mit Gemeindevertretern

§ 30 Kontrollrecht

Für einzelne GemVertreter und Ausschussmitglieder

Auskunft und Akteneinsicht Einsichtnahme, keine

Herausgabe von Akten Kopien: kein Anspruch, sollte

aber ermöglicht werden

§ 31 a Unvereinbarkeit

Auch für Ausschussmitglieder

Auch für Ortsbeiräte

§ 32 Rechte und Pflichten

Unter anderem die Mitteilung vergüteter Tätigkeiten

§ 32 a Fraktionen

§ 33 Vorsitz

Gebundenes Vorschlagsrecht

Bürgermeister / Bürgervorsteher

§ 34 Einberufung der GV

1 mal im Vierteljahr / Regelung durch Hauptsatzung

Auf Verlangen 1/3 der Mitglieder Innere Angelegenheiten:

Geschäftsordnung Ladungsfrist beträgt mind. 1 Woche Unterschreitung

möglich/Widerspruch 1/3

Fortsetzung § 34 Einberufung der GV

Tagesordnung

Öffentliche Bekanntmachung

Erweiterung um dringende Angelegenheiten

§ 35 Öffentlichkeit der Sitzungen

Ausschluss der Öffentlichkeit ist eine Ausnahme

Bekanntgabe nach der Sitzung

§ 36 Pflichten des Bürgermeisters

§ 38 Beschlussfähigkeit

Hälfte der gesetzlichen Zahl

Feststellung am Anfang der Sitzung

mind. 1/3 GV

2. Einberufung

§ 39 Beschlussfassung

Stimmenmehrheit

Offene Abstimmung

§ 40 Wahlen

Müssen als Wahl bezeichnet sein

Geheim auf Antrag

Gewählt, wer die meisten Stimmen erhält

§ 40 a Abberufungen

Einfache Mehrheit

2/3 bei Bgm

§ 41 Niederschrift

Kein Wortprotokoll

2 Unterschriften

Einwendungen: GV

Öffentliche Einsichtnahme

§ 42 Ordnung in den Sitzungen

Vorsitzender

Ordnungsruf

§ 43 Widerspruch rechtswidrige Beschlüsse

Amtspflicht

Aufschiebende Wirkung

Beanstandung

§ 45 Bildung von Ausschüssen

§ 45 c Berichtswesen

Seit 2002

Kontrolle des Bgm

Nur bei hauptamtlichen Gemeinden Pflicht

§ 46 Ausschüsse

Verhältniswahl Auch bürgerliche Mitglieder Vorsitzende: Wahl durch GV bei

ständigen Ausschüssen Grundsätzlich öffentlich Alle GV können teilnehmen +

Rederecht

Fortsetzung § 46 Ausschüsse

Verlangen jeder Fraktion auf Neubesetzung möglich

Vorschriften über GV gelten analog

Widerspruch durch Bgm!

§§ 47 a ff. Ortsteilsverfassung

§ 47 f Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

§ 50 Ehrenamtlicher Bürgermeister

Vorsitz Vorbereitung der Beschlüsse Verantwortung für sachliche

Erledigung Zuständigkeit für dringende

Maßnahmen (Pflicht!) Ehrenbeamte

§ 51 Gesetzliche Vertretung

§§ 55 ff Hauptamtlicher Bürgermeister

§§ 75 ff Haushaltswirtschaft

§ 81 Vorläufige Haushaltsführung

§ 86 Keine Sicherheiten zu Gunsten Dritter

§ 88 Rücklagenbildung § 89 / 90 Erwerb /

Veräußerung von Vermögen

§§ 101 ff Wirtschaftliche Unternehmen

Anzeigepflicht KAB nach § 108 GO

§ 114 ff. Rechnungsprüfungsamt

§§ 120 ff Kommunalaufsicht

§ 123 Beanstandungsrecht § 124 Anordnungsrecht § 125 Ersatzvornahme § 127 Beauftragte

§ 134 Ordnungswidrigkeiten durch GV

Geltendmachung von Ansprüchen

Fernbleiben von Sitzungen Mitteilung Befangenheit Verletzung

Verschwiegenheitspflicht Ablehnung Ehrenamt