Gemeinschaftspraxis Dr. med. Astrid und Hartmut Roos Fachärzte für Allgemeinmedizin...

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GemeinschaftspraxisDr. med. Astrid und Hartmut RoosFachärzte für Allgemeinmedizin

Patientenverfügung

Ist eine persönliche Willenserklärung, mit der Sie heute schon Ihre Behandlungswünsche für eine bestimmte Krankheitssituation festlegen können.

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Diese Erklärung wird wichtig in Behandlungssituationen, in denen Sie nicht mehr ansprechbar sind oder für Sie eine so komplexe Entscheidung eine Überforderung bedeuten würde.

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Für wen ist die Patientenverfügung?

•Ihren Bevollmächtigten•Ihren Arzt•Ihr Behandlungsteam

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Dann wissen Ihr Arzt und Ihr Bevollmächtigter wie Sie behandelt werden möchten und auf welche Behandlung sie verzichten wollen.

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Warum?

Die Patientenverfügung bringt für Sie selbst, für Ihre Bevollmächtigten

und für Ihren Arzt eine Klärung und damit eine deutliche Erleichterung.

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nicht einfach ?!

Jetzt schon Gedanken über Krankheit und Sterben ?

Unbehagen?

Ja - weil wir es nicht voraus sehen können, was die Zukunft bringt.

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3 Todesursachen

1. Plötzlich und unerwartet

2. Fortschreitende Tumorerkrankung

3. Allmählicher Abbau aller Körperfunktionen incl. Entwicklung einer Demenz,

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Was sollten Sie bedenken? ? I

- Aktuelle Lebens- und

Krankheitssituation

- Eigene Wertvorstellung und Lebenseinstellung

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? II

Was ist Ihnen wichtig im Umgang mit Krankheit, Leiden und Tod ?Welche Erfahrung haben Sie damit gemacht?Was fanden Sie gut?Was möchten Sie auf gar keinen Fall erleben?

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? III

Welche Rolle spielt in Ihnen der Wunsch, anderen nicht zur Last zu fallen? –

Können Sie Hilfe annehmen und zulassen? –

Reden Sie darüber?

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? IV

Gibt es viele „unerledigte“ Dinge oder Aufgaben in Ihrem Leben?

Welche Rolle spielen für Sie Glauben und Spiritualität?

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Sterbebegleitung ?

In den letzten Jahren hat sich viel Positives getan.

Es gibt z.B.

den ärztlichen Palliativdienst und den ambulanten Hospizdienst.

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Sterbebegleitung II

Können Sie sich vorstellen, einen anderen Menschen beim Sterben zu begleiten?

Oder selbst den Dienst für sich in Anspruch zu nehmen?

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Keine Willensbildung möglich:

1. Unmittelbarer Sterbeprozess

2. Im Endstadium einer tödlich verlaufenden Krankheit

3. Nach einer Gehirnschädigung

4. Fortgeschrittener Hirnabbauprozess (Demenz)

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Behandlungswünsche und Behandlungsausschlüsse

-Linderung von Schmerzen, Übelkeit, Angst, Unruhe und Atemnot-Bewußtseinsdämpfende Mittel-Begleitung durch Ihre Vertrauten / Seelsorger / Hospizdienst-in vertrauter Umgebung

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Abhängigkeit – Verzicht ?

Nehmen Sie für ein möglichst langes Leben auch Abhängigkeit und Fremdbestimmung in Kauf?

Verzichten Sie auf eine Behandlung und damit evtl. auf ein Weiterleben ?

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Lebenserhaltende Maßnahmen I

-Künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr

-Wiederbelebung

-künstliche Beatmung

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Lebenserhaltende Maßnahmen II

-Gabe von Blutprodukten

-Dialyse

-Antibiotika

-Krankenhauseinweisung

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Problem

Die Patientenverfügung kann nicht alle denkbaren Situationen abdecken.

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Mutmaßlicher Wille

Reden Sie über Ihre Wünsche, Erfahrungen und Wertvorstellungen

mit Ihren Angehörigen, Bevollmächtigten und Ihrem Hausarzt

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3 goldene Regeln

Für gute Entscheidungen am Lebensende

Einfach und wirkungsvoll:

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1. Reden

2. Reden

3. Reden

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