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161 11. Praktische Projektsabwicklung Im Folgenden soll insbesondere für die mit Wegbeanteilungen in der Praxis befassten Personen eine praxistaugliche Anleitung gegeben werden wie Beanteilungsprojekte ökonomisch sinnvoll abgewickelt werden können. 11.1. Die Grunddaten An Grunddaten für Beanteilungsoperate werden folgende benötigt: Katasterpläne des zu beanteilenden Gebietes, Hier ist es sinnvoll planliche Grundlagen zur Verfügung zu haben, in welchen der Grenzverlauf der Grundstücke mit einem aktuellen Orthofoto ver- schnitten ist. Die Katasterpläne sollen die Grundstücksnummern sowie die Kulturgattungen enthalten. Besteht ein Grundstück aus mehreren Kulturgattungen, so ist es sinnvoll wenn die Trennlinien der Kulturgattungen dargestellt sind. Planliche Darstellungen der zu beanteilenden Weganlagen, wobei hier sämtliche Bestandteile des Wegesystems dargestellt sein sollten, insbesondere die Hauptwege, die Zubringer und Sub- zubringer. Auch die nachgelagerten Wege sollten in den planlichen Grundlagen dargestellt sein, da wie bereits mehrfach erwähnt auch die durch jeweils nachgelagerte Wege erschlossenen Grundstücke am jeweils vorgelagerten Weg bzw. am vorgelagerten Wegesystem zu beanteilen sein werden. Grundbuchsauszüge der jeweils zu beanteilenden Liegenschaf- ten. Sinnvollerweise sollten die Grundbuchauszüge noch mit den Auszügen des Katasters für die jeweiligen Einlagezahlen ergänzt werden, da insbesondere die dort ausgewiesenen Kulturgattungen für Beanteilungszwecke von besonderem Interesse sind. Detaillierte Information über die im Beanteilungsgebiet gelege- nen Baulichkeiten. Hierbei sollten detaillierte Informationen über die Hofstellen, Wohnhäuser sowie Alm und Jagdhütten und andere Gebäude vorliegen. Insbesondere bei Hofstellen sind Informationen notwendig, woraus sich der Gebäudebestand zusammensetzt und wie die einzelnen Gebäude genützt werden. Im Besonderen sind detaillierte Angaben über den Verwendungszweck sogenannter Auszugshäuser notwendig, da diese je nach Benützungsart unter- schiedlich zu beanteilen sein werden. Detaillierte Angaben über Gebäude mit Sondernutzungen z.B. Gewerbebetriebe, Beherbergungsbetriebe, Mehrparteienwohnhäu- ser etc. Dies wird insofern notwendig sein, da oben beschriebene Gebäude im Regelfall zu einer erhöhten Wegbenützung führen und daher mit gesonderten Anteilen bedacht werden müssen. Ebenso wird es notwendig sein Informationen über Sondernutzungen von

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11. Praktische Projektsabwicklung

Im Folgenden soll insbesondere für die mit Wegbeanteilungen in der Praxis befassten Personen eine praxistaugliche Anleitung gegeben werden wie Beanteilungsprojekte ökonomisch sinnvoll abgewickelt werden können.

11.1. Die Grunddaten

An Grunddaten für Beanteilungsoperate werden folgende benötigt: ▪ Katasterpläne des zu beanteilenden Gebietes, Hier ist es sinnvoll

planliche Grundlagen zur Verfügung zu haben, in welchen der Grenzverlauf der Grundstücke mit einem aktuellen Orthofoto ver-schnitten ist. Die Katasterpläne sollen die Grundstücksnummern sowie die Kulturgattungen enthalten. Besteht ein Grundstück aus mehreren Kulturgattungen, so ist es sinnvoll wenn die Trennlinien der Kulturgattungen dargestellt sind.

▪ Planliche Darstellungen der zu beanteilenden Weganlagen, wobei hier sämtliche Bestandteile des Wegesystems dargestellt sein sollten, insbesondere die Hauptwege, die Zubringer und Sub-zubringer. Auch die nachgelagerten Wege sollten in den planlichen Grundlagen dargestellt sein, da wie bereits mehrfach erwähnt auch die durch jeweils nachgelagerte Wege erschlossenen Grundstücke am jeweils vorgelagerten Weg bzw. am vorgelagerten Wegesystem zu beanteilen sein werden.

▪ Grundbuchsauszüge der jeweils zu beanteilenden Liegenschaf-ten. Sinnvollerweise sollten die Grundbuchauszüge noch mit den Auszügen des Katasters für die jeweiligen Einlagezahlen ergänzt werden, da insbesondere die dort ausgewiesenen Kulturgattungen für Beanteilungszwecke von besonderem Interesse sind.

▪ Detaillierte Information über die im Beanteilungsgebiet gelege-nen Baulichkeiten. Hierbei sollten detaillierte Informationen über die Hofstellen, Wohnhäuser sowie Alm und Jagdhütten und andere Gebäude vorliegen. Insbesondere bei Hofstellen sind Informationen notwendig, woraus sich der Gebäudebestand zusammensetzt und wie die einzelnen Gebäude genützt werden. Im Besonderen sind detaillierte Angaben über den Verwendungszweck sogenannter Auszugshäuser notwendig, da diese je nach Benützungsart unter-schiedlich zu beanteilen sein werden.

▪ Detaillierte Angaben über Gebäude mit Sondernutzungen z.B. Gewerbebetriebe, Beherbergungsbetriebe, Mehrparteienwohnhäu-ser etc. Dies wird insofern notwendig sein, da oben beschriebene Gebäude im Regelfall zu einer erhöhten Wegbenützung führen und daher mit gesonderten Anteilen bedacht werden müssen. Ebenso wird es notwendig sein Informationen über Sondernutzungen von

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Grundstücken und Baulichkeiten, welche Rückwirkungen auf die Weginanspruchnahme haben einzuholen. Beispielhaft seien hier gewerblich genützte Flächen wie Schottergruben, Campingplätze, gewerbliche Lagerplätze etc. angeführt.

▪ Waldwirtschaftspläne und Almwirtschaftspläne. Sind im Bean-teilungsgebiet größere Alm- und Waldflächen von einzelnen Besitzern vorhanden so ist es von Vorteil wenn diese größeren Grundbesitzer ihre Waldwirtschaftspläne und Almwirtschaftspläne zu verfügen stel-len, da diese einen besseren Aufschluss über die Kulturgattungen der Teilflächen geben und diese im Regelfall auch genauer bzw. klein-maßstäblicher dargestellt sind als dies in den Katastergrundlagen der Fall ist. Ebenso ist es von Vorteil die Daten und das Planmate-rial der jeweiligen Waldentwicklungspläne zur Verfügung zu haben, da damit insbesondere eine Abgrenzung zwischen Wirtschaftswald und Schutzwald relativ einfach vorgenommen werden kann.

▪ Großmaßstäbliches Kartenmaterial. Um eine überblicksmäßige Darstellung des Beanteilungsgebietes geben zu können, empfiehlt sich auch die Heranziehung eines geeigneten Kartenmateriales, um eine verbale Beschreibung des Beanteilungsgebietes durchführen zu können.

▪ Höhenschichtlinien. Eine weitere wertvolle Datengrundlage kann ein Plan der Höhenschichtenlinien im Beanteilungsgebiet darstellen, da man anhand der Höhenschichtenlinien Rückschlüsse auf die Bewirtschaftbarkeit der Fläche ziehen kann. Weiters können mittels des Höhenschichtenlinienplanes gute Rückschlüsse auf die Brin-gungsmöglichkeiten aus den Grundstücken gemacht werden.

▪ Bestehende Rechtsgrundlagen. Eine weitere wesentliche Grund-lage bei der Durchführung von Beanteilungen stellen die bereits vorhandenen Rechtsgrundlagen hinsichtlich der zu betrachtenden Weganlage dar. Insbesondere sind dies der Baubescheid der Weg-anlage sowie allfällig bereits vorhandene alte Wegbeanteilungen und ähnlich Rechtsgrundlagen. Auch die rechtlichen Festlegungen hinsichtlich des Weganfanges, des Wegendes und des Umfanges der Weganlage sind für die Erstellung eines Beanteilungsoperates notwendig.

Es ist heute durchaus üblich und jedenfalls sehr vorteilhaft, wenn die oben angeführten Grundlagen in digitaler Form vorliegen, da für die Plandarstellung diese unterschiedlichen planlichen Inhalte miteinander verschnitten werden können und somit diese Planoperate einen we-sentlich höheren Informationsgehalt bieten. Optimal wäre es, wenn all diese Daten in Form eines geographischen Informationssystems vor-liegen, da in diesem Fall die planliche Darstellung der einzelnen Grundstücke mit den Grundstücksdaten wie Fläche, Kulturgattung, Er-tragsmesszahlen, Einlagezahlen etc. hinterlegt sind und dies das Be-arbeiten wesentlich vereinfacht. Für die Durchführung der Anteilsbe-rechnung empfiehlt sich die Anwendung einer geeigneten EDV-Lösung, im Regelfall werden dies Tabellenkalkulationsprogramme wie Excel oder ähnliche Produkte anderer Hersteller sein.

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11.2. Die Qualität der Grunddaten

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11.2. Die Qualität der Grunddaten

Voraussetzung für ein qualitativ hochwertiges Beanteilungsoperat ist eine dementsprechende Qualität der in die Berechnung und in die planliche Darstellung einfließenden Grunddaten. Hinsichtlich der Daten des Katasters und des Grundbuches ist anzuführen, dass insbesondere im Hinblick auf die Kulturgattungen hier große Unterschiede zwischen dem Naturstand und den schriftlich vorliegenden Daten vorhanden sind und hinsichtlich der Qualität der Angabe der Kulturgattungen, die ja für Beanteilungsverfahren wesentlich sind, sowohl Kataster als auch Grundbuch inhomogen sind. Dies hängt in erster Linie damit zusam-men, dass eine Kontrolle der Übereinstimmung des Naturzustandes mit den jeweiligen Katasterangaben durch das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen zwar regelmäßig, aber in unterschiedlichen Intervallen, durchgeführt wird. So war es Ende des letzten Jahrhun-derts durchaus üblich den Katasterstand mittels sogenannten Feldver-gleichs in jeweils 10 Jahresschritten richtig zu stellen. Heute erfolgt diese Anpassung der planlichen Darstellung des Katasters und damit auch des Grundbuches in wesentlich kürzeren Intervallen, da dies an Hand von Orthofotos erfolgt.

Weiters ist hinsichtlich der Katasterqualität anzumerken, dass, ins-besondere in Gebirgslage, oftmals große Abweichungen hinsichtlich des jeweiligen Grenzverlaufes zwischen dem Katasterstand und dem Naturstand vorhanden sind. Dies erklärt sich dadurch, dass zum einen die Katasterdarstellung des Grenzverlaufes jeweils nur eine Ersicht-lichmachung ist und mit Ausnahme des Grenzkatasters keine Rechts-verbindlichkeit hat. Weiters ist anzuführen, dass der Kataster ursprüng-lich aus Gründen der Grundstücksbesteuerung angelegt wurde und waren die relativ unproduktiven Flächen in Gebirgslage steuerlich der-maßen uninteressant, dass es nicht nötig war hier bei der Anlegung des Katasters mit der gleichen Genauigkeit vorzugehen, wie dies bei den wertvollen Flächen in Tallagen oder in Ballungsgebieten notwen-dig war. Des Weiteren standen zum Zeitpunkt der Anlegung des Katas-ters die heute verfügbaren technischen Möglichkeiten nicht zur Verfü-gung und erfolgte die Anlegung des Katasters mit dem sogenannten Messtischverfahren. Dabei wurde auch nicht der jeweils in der Natur vorhandene Grenzverlauf detailliert aufgenommen, sondern wurden, zumindest in den Gebirgslagen, jeweils markante Punkte für die Katas-teraufnahme ausgewählt und diese markanten Punkte im Regelfall mit geraden Linien verbunden. Aufgrund der oben beschriebenen Vor-gangsweise differieren auch die im Grundbuch und Kataster ausgewie-senen Flächen mit den tatsächlich in der Natur vorhanden Flächen eines jeweiligen Grundstückes. Da in jenem Bereich, in welchem der Kataster größere Ungenauigkeiten gegenüber dem Naturstand auf-weist, aufgrund der geringeren Wertigkeit dieser Flächen diese auch mit einem geringeren Anteilsschlüssel versehen werden, wird im Re-gelfall auf eine genaue Vermessung der Grundstücke für Beantei-lungszwecke zu verzichten sein. Eine genaue Flächenermittlung, ent-weder geodätisch oder auf der Basis der Orthofotos am PC kann als

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verfahrensökonomisch durchaus aufwendig und daher nicht sinnvoll bezeichnet werden. Sollten größerer landwirtschaftliche oder forstwirt-schaftliche Betriebe Wirtschaftspläne wie zum Beispiel Waldwirtschafts-pläne oder Almwirtschaftspläne besitzen, so sind in diesem Karten-material die Flächen meistens genauer ermittelt als dies im Kataster der Fall ist, da im Regelfall die Umfangsgrenzen und Abteilungsgren-zen des Besitzes mittels einer sogenenannten Bussolenmessung in der Natur ermittelt wurden und daher, insbesondere im Hinblick auf die unterschiedliche Zusammensetzung der einzelnen Kulturgattungen, eine relativ höhere Genauigkeit aufweisen.

Die Qualität der Grunddaten für den Gebäudebestand und die Son-dernutzungen bzw. gewerbliche Nutzungen kann man zum Einen in den Gemeinden erheben zum Anderen erfolgt die Erarbeitung eines Beanteilungsoperates ohnehin immer in Zusammenarbeit mit Reprä-sentanten der vor Ort ansässigen Bevölkerung und wissen diese über den Gebäudebestand und dessen Nutzung meist genau Bescheid. Nächtigungszahlen für die Bewertung von Beherbergungsbetrieben oder anderen touristischen Infrastrukturen können mit hinreichender Genauigkeit beim jeweiligen Tourismusbüro erhoben werden. Hinsicht-lich des Gebäudebestandes konnte durch den Autor die Erfahrung gemacht werden, dass in einem Beanteilungsgebiet die sogenannte soziale Kontrolle im Regelfall sehr gut funktioniert. Das bedeutet, dass Versuche einzelner Liegenschaftseigentümer den Gebäudebestand ge-ringer bewerten lassen zu wollen, von den anderen Mitgliedern im Beanteilungsgebiet im Regelfall sofort richtig gestellt wird.

11.3. Analyse des Beanteilungsgebietes

Liegen die oben angeführten Grundlagen und das Kartenmaterial für die Beanteilung vor, ist in einem nächsten Arbeitsschritt das Beantei-lungsgebiet einer Analyse zu unterziehen.

Dabei wird es notwendig sein, in einem ersten Schritt das Beantei-lungsgebiet abzugrenzen. Hierbei ist festzustellen, welche Grundstücke durch ein bestimmtes Wegesystem und dessen nachgelagerte Wege erschlossen wird. Dabei ist es von Vorteil mit ortskundigen Personen zusammenzuarbeiten, da diese die Bringungssituationen im Gebiet im Regelfall im Detail besser kennen, als der von außen kommende Sachbearbeiter einer Verwaltungsbehörde. Vor einer planlichen Aus-arbeitung der Umfangsgrenzen des Gebietes empfiehlt sich jedenfalls ein Ortsaugenschein im Gebiet um sich über Geländeverhältnisse, Weganlagen und die übliche Struktur der Landwirtschaftsbetriebe im Gebiet etc. einen Überblick zu verschaffen. Großes Augenmerk muss dabei jenen Bereichen geschenkt werden, welche im Grenzgebiet zum Einzugsgebiet anderer benachbarter Weganlagen gelegen sind. Viel-fach ist es der Fall, dass besonders größere Grundstücke nicht zur Gänze auf nur eine Weganlage gravitieren, sondern dass die Produkte aus großen Flurstücken oftmals über zwei verschiedene Weganlagen gebracht werden.

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11.4. Analyse des Wegesystems

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11.4. Analyse des Wegesystems

Sind die Umfangsgrenzen festgelegt, so besteht der nächste Schritt in der Analyse des jeweiligen Wegesystems.

Anhand der bestehenden rechtlichen Definition der Weganlage, diese ist im Regefall im Gründungsbescheid einer bereits bestehenden Bringungsgemeinschaft oder im Baubescheid enthalten, ist zuerst der Umfang der Weganlage festzustellen. Das bedeutet, es muss genau definiert werden, wo sich der Wegbeginn befindet, und wo das Wegende und weiters aus welchen Bestandteilen (Hauptwege, Zubringer, Sub-zubringer) die Weganlage besteht. Im Regelfall wird es auch notwen-dig sein auf der planlichen Grundlage eine Hektometrierung sowohl des Hauptweges als auch der Zubringer durchzuführen. Hinsichtlich des Wegbeginns und des Wegendes wird der Hauptweg dergestalt zu beschreiben sein, dass der Weganfang und das Wegende sowohl hinsichtlich der Parzelle, auf welcher er gelegen ist beschrieben wird als auch hinsichtlich der allenfalls vorgelagerten Weganlage, in welche der Hauptweg einmündet. Ebenso wird das Wegende des Hauptweges parzellenscharf angegeben und werden im Regelfall die nachgelager-ten Wegenalgen dabei angeführt.

Bei der Beschreibung der Zubringer empfiehlt es sich den Beginn des Zubringers einerseits zu definieren, indem beschrieben wird bei welcher Hektometrierung dieser vom Hauptweg abzweigt und wird andererseits festzulegen sein auf welcher Parzelle diese Abzweigung des Zubringerweges vom Hauptweg erfolgt. Zudem empfiehlt sich eine verbale Beschreibung wo diese Abzweigung des Zubringers erfolgt (z.B. eine bestimmt Kehre, eine bestimmte Flurbezeichung etc.). Das Wegende der Zubringer wird ebenfalls dergestalt beschrieben, dass das Endes durch das Grundstückes, auf welchem es sich befindet, wiedergegeben wird und allenfalls dem Zubringer nachgelagerte Weg-anlagen, welche nicht mehr Teil des zu beanteilenden Wegesystems sind, angeführt werden. Es empfiehlt sich auch eine kurze verbale Beschreibung des Wegesystems.

Das Wegesystem und die Umfangsgrenzen des Gebietes sind die Haupteinflussfaktoren für die Festlegung eines geeigneten Beantei-lungsmodells. Bei der Wahl eines geeigneten Beanteilungsmodells ist in einem ersten Schritt ein geeigneter, gesetzeskonformer Beantei-lungsschlüssel festzulegen. Beanteilungsschlüssel sind im Regelfall so aufgebaut, dass einer bestimmten Fläche, meist angegeben in Hektar, mit einer bestimmten Kulturgattung zahlenmäßig fixierte Anteile zuge-ordnet werden. Neben der Definition des Anteilsschlüssels muss vor-weg auch festgelegt werden, welche weiteren Kriterien bei der Anteils-bemessung berücksichtigt werden. In erster Linie wird dabei festzule-gen sein, ob die tatsächlich benützte Weglänge berücksichtigt wird und wieweit die sogenannte Abseitslage zu berücksichtigen sein wird. In weiterer Folge wird dann festzulegen sein, ob ein aus Hauptweg und Zubringern bestehendes Wegesystem als Gesamtes beanteilt wird, oder ob jeweils der bzw. die Hauptwege und die Zubringer gesondert beanteilt werden. Bei einem Anteilssystem, bei welchem Hauptwege

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und Zubringer in einem beanteilt werden ergibt sich ein in der prakti-schen Durchführung relativ einfach zu verwaltendes Wegesystems, da innerhalb des Beanteilungsgebietes jeder Grundstückseigentümer für seine in diesem Gebiet gelegenen Flächen jeweils eine Anteilssumme hält, unabhängig davon ob diese am Hauptweg oder an einem be-stimmten Zubringer gelegen sind.

Werden Hauptwege und Zubringer getrennt beanteilt, so ist eine in-nere Gliederung des Beanteilungsgebietes vorzunehmen, da dabei ja festgelegt werden muss, welche Grundstücke bzw. Teilflächen auf welchen Zubringer gravitieren. In diesem Fall gibt es neben einer An-teilsliste für den Hauptweg auch jeweils eine Anteilsliste für jeden Zu-bringer, der Teil des Wegesystems ist. Daher hält bei einer solchen Wegbeanteilungssystematik oftmals ein Grundeigentümer Anteile an mehreren Zubringern und jedenfalls am Hauptweg. Der Vorteil dieses System liegt darin, dass er die Wirklichkeit der Wegbeanspruchung wesentlich besser abbildet, da in diesem Fall ein Grundstückeigentü-mer jeweils nur jenen Zubringer mit zu erhalten hat, an dem seine Grundstücke gelegen sind. Der Grundstückseigentümer hat also nicht, wie dies bei einem Gesamtsystem der Fall wäre, auch jene Zubringer im Rahmen einer einzigen Gesamtbeanteilung mit zu erhalten, an denen er keine Grundstücke besitzt.

Eine weitere Möglichkeit ein Wegesystem zu gliedern besteht darin, dieses in verschiedene Wegabschnitte zu teilen. Dies wird insbesonde-re dann empfohlen, wenn unterschiedliche Abschnitte eines Weges durch jeweils unterschiedliche Nutznießer beansprucht werden oder wenn eine Weganlage aus bautechnisch unterschiedlich aufwendigen Abschnitten besteht. Beispielhaft kann hierbei eine Weganlage ange-führt werden, welche nur über eine bestimmte Länge, im Regelfall vom Wegbeginn bis zu einer geschlossenen Ortschaft, als Asphaltweg aus-geführt wird und der dahinter liegende Teil der Weganlage, welcher bis zur nächsten Forststraße führt, lediglich als beschotterte Weganlage ausgeführt wurde. Dabei wird hinsichtlich der rechtlich einheitlich ge-regelten Weganlage diese in zwei Abschnitte gegliedert, wobei ein Abschnitt den asphaltierten Teil umfasst und der weitere Abschnitt den nicht asphaltierten Teil der Weganlage. Ähnlich wird verfahren, wenn an bestimmten Stellen eines Hauptweges Zubringer einmünden, wel-che jeweils einzelne größere Weiler erschließen. Es wird dabei vielfach eine Abschnittsregelung verwendet, da die hierbei zuvorderst gelege-nen Weiler bei einer Abschnittsgliederung des Hauptweges nicht jenen Teil des Hauptweges mitfinanzieren müssen, welcher zu weiter hinten gelegenen Weilern oder Dörfern führt.

Die Entscheidungsfindung zur Wahl eines geeigneten Beantei-lungsmodells sollte immer in Zusammenarbeit mit den künftigen Mit-gliedern bzw. Interessenten erfolgen und sollten die unterschiedlichen Beanteilungsmodelle diesem Personenkreis im Rahmen einer Aufklä-rungsveranstaltung vorgestellt werden und sollten auch deren Vor- und Nachteile, jeweils in Abstimmung auf die vorliegende Situation, erläu-tert werden.

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11.5. Die Bestandteile eines Beanteilungsoperates

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11.5. Die Bestandteile eines Beanteilungs-operates

Wurde ein geeignetes Beanteilungsmodell gefunden, so ist durch den jeweiligen Sachverständigen ein Beanteilungsoperat zu erstellen. Da-bei empfiehlt es sich, wenn die technische Möglichkeit besteht, ein geographisches Informationssystem zu verwenden, da dabei die Grund-stückdaten mit den planlichen Darstellungen in optimaler Weise mitei-nander verknüpft werden können. Steht diese technologische Möglich-keit nicht zu Verfügung, so kann empfohlen werden das Rechenoperat mittels eines Tabellenkalkulationsprogramms durchzuführen und paral-lel dazu das Planoperat, vorzugsweise ebenfalls auf digitaler Basis, zu erstellen.

Ein Beanteilungsoperat besteht immer aus mehreren Bestandteilen, es handelt sich dabei einerseits um ein Schriftoperat, andererseits auch um ein Planoperat und um ein Berechnungsoperat.

Im Folgenden soll beschrieben werden, aus welchen Projekts-bestandteilen ein Beanteilungsoperat im Regelfall sinnvollerweise zu bestehen hat.

11.5.1. Erläuterungen/Schriftoperat

In den Erläuterungen zu einem Beanteilungsoperat ist festzuhalten, aufgrund welchen Auftrages die Beanteilung erfolgte, weiters sind die für die Erstellung eines Operates verwendeten Grundlagen im Detail anzuführen (z.B. Katasterpläne, Grundbuchauszüge, bestehende Be-scheide und Urkunden etc.).

In einem nächsten Schritt ist der derzeitige rechtliche Zustand der zu betrachtenden Weganlage zu beschreiben und wiederzugeben aus welchen Bestandteilen die Weganlage besteht. Es empfiehlt sich dabei auch jeweils einen kurzen Abriss über die technische und rechtliche Entstehungsgeschichte der jeweiligen Weganlage zu geben.

In einem weiteren Punkt ist darzulegen, warum das vorliegende Be-anteilungsoperat durchgeführt wurde und welche die Hintergründe für eine Festsetzung bzw. Neufestsetzung der Anteile an der Weganlage waren.

In einem weiteren Schritt ist darzulegen, was künftighin Umfang der Weganlage sein wird, aus welchen Bestandteilen diese besteht und wie sie sich gliedert.

In der Folge wird dokumentiert, welches Beanteilungsmodell aus welchen Gründen gewählt wurde und welche Gliederung des Wegsys-tems vorgenommen wurde.

Anschließend ist detailliert zu beschreiben, wie die Berechnung der Anteile erfolgte, das heißt es wird dokumentiert welcher Beanteilungs-schlüssel zur Anwendung gelangt und wie sich letztendlich die Anteile errechnen (z.B. Angabe der mathematischen Formeln). Dabei müssen sämtliche Besonderheiten die hinsichtlich der Beanteilung vorgenom-men werden dokumentiert werden. So ist es z.B. unerlässlich Son-

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dernutzungen im Beanteilungsgebiet detailliert anzuführen und auch zu dokumentieren, wie sich die Anteile aufgrund dieser Sondernutzungen errechnet haben.

In einer Zusammenfassung der Erläuterungen, wird wiedergegeben, wie hoch sich die Summe der Anteile des gesamten Beanteilungsge-bietes beläuft, wobei hierbei Hauptweg und Zubringer bzw. einzelne Wegabschnitte gesondert angegeben werden. Weiters wird anzuführen sein, wie groß die gesamte beanteilte Fläche ist und aus welchen Teil-flächen verschiedener Kulturgattungen sich diese zusammensetzen. Auch wird festzuhalten sein, welche Gebäude und Baulichkeiten in Summe an der Weganlage beanteilt sind und welcher Art die Son-dernutzungen im Beanteilungsgebiet sind. Ebenso wird die Zahl der künftigen Mitglieder bzw. Interessenten zu dokumentieren sein. Wei-ters sollen noch einmal die Kerndaten der betrachteten Weganlage angeführt werden, wie z.B. Länge des Hauptweges und der Zubringer, Länge des Gesamtwegesystems etc.

11.5.2. Übersichtslageplan

Einen weiteren Projektbestandteil stellt der sogenannte Übersichts-lageplan dar. Dabei wird in einem großmaßstäblichen Lageplan, im Regelfall empfiehlt sich ein Ausschnitt aus der Österreichischen Karte ÖK50 oder ein Orthofoto des jeweiligen Gebietes, in welchem jeweils der Verlauf der Weganlage eingezeichnet wird, damit man auf den ersten Blick sieht, in welchem geographischen Raum die Weganlage gelegen ist und welche Beziehungen die betrachtete Weganlage zum höherrangigen Straßennetz hat.

Abb. 11/1: Beispiel eines Übersichtslageplanes

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11.5.3. Anteilsberechnung

Dieser Bestandteil des Beanteilungsoperates kann wohl als Kernbe-standteil jeder Beanteilung bezeichnet werden Diese eigentliche An-teilsberechnung wird im Regelfall mittels eines Tabellenkalkulations-programms durchgeführt. Dabei sollte für jeden Liegenschaftseigentü-mer ein eigenes Anteilsberechnungsblatt erstellt werden. Dieses An-teilsberechnungsblatt sollte folgende Daten enthalten: ▪ Bezeichnung und Anschrift des Eigentümers ▪ Einlagezahl und Katastralgemeinde der jeweiligen zu beanteilen-

den Liegenschaft ▪ ein Verzeichnis der beanteilten Parzellen, wobei sinnvollerweise die

Anteile jeweils für eine Parzelle berechnet werden sollten und nicht für die Gesamtfläche der beanteilten Liegenschaft, da Bringungsrechte jeweils für Grundstücke eingeräumt werden und sich aus diesem Grunde eine parzellenscharfe Beanteilung empfiehlt. Dies bedeutet, dass jede Parzelle einer Liegenschaft gesondert beanteilt werden sollte.

▪ Katastralgemeinde des Grundstückes. Bei jedem Grundstück sollte die Katastralgemeinde, in welcher dieses Grundstück gelegen ist angegeben werden, da in einer Einlagezahl fallweise auch Über-landgrundstücke, das heißt Grundstücke die in einer anderen Ka-tastralgemeinde gelegen sind als die Einlagezahl, vorhanden sind.

▪ Grundstücksgesamtfläche. Weiters ist jeweils die Gesamtfläche des beanteilten Grundstückes anzugeben, wobei hier in erster Linie die Daten des Grundbuches bzw. des Katasters herangezogen wer-den.

▪ Kulturgattung und zugehörige (Teil-)Fläche der einzelnen Grund-stücke. Entsprechend dem gewählten Anteilsschlüssel ist anzufüh-ren, welche Teilfläche eines Grundstückes welcher Kulturgattung zugeordnet wird und welche Art von zu beanteilenden Gebäuden auf dem jeweiligen Grundstück situiert sind.

▪ Tatsächlich benützte Weglänge. Wurde ein Beanteilungsmodell gewählt, welches die Berücksichtigung der tatsächlich benützten Weglänge vorsieht, so ist auch diese tatsächlich benützte Weglänge für jedes Grundstück anzuführen.

▪ Anteile der einzelnen Grundstücke. In einer weiteren Tabellen-spalte sind dann, gesondert für jede Parzelle, in Abhängigkeit vom gewählten Beanteilungsmodell, die Anteile anzuführen. Wurde ein Beanteilungssystem gewählt, welches entweder eine Gliederung der Weganlage in mehrere Abschnitte vorsieht oder bei welchem Grundstücke getrennt auf Hauptweg und Zubringer zu beanteilen sind, so ist jeweils anzuführen an welchem Wegabschnitt bzw. wel-chem Weg (Hauptweg, Zubringer) welches Grundstück welche An-teile künftig erhalten wird. Weiters ist im Anteilsberechnungsblatt die Summe der Anteile einer jeweiligen Liegenschaft (EZ) anzufüh-ren und ist die Anteilssumme einer Liegenschaft, je nach gewähltem Rundungsverfahren, auf die entsprechende Anzahl von Anteilen zu runden.

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Bsp. 11/1: Beispiel einer Anteilsberechnung

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11.5. Die Bestandteile eines Beanteilungsoperates

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11.5.4. Anteilszusammenstellung

Ein weiterer Projektsbestandteil ist die Anteilszusammenstellung. Bei der Anteilszusammenstellung werden die einzelnen Liegenschaftsei-gentümer jeweils mit der Adresse angeführt sowie mit der ihrem Eigen-tum befindlichen Einlagezahlen und mit der Summe der Anteile, wel-che die jeweiligen Liegenschaftseigentümer an der Weganlage halten. Die Anteilszusammenstellung umfasst sozusagen die Anteilsberech-nungsblätter mit deren Summenwerte zusammen.

Anteilein %

1 ***** ***** 73 ***** 13,00 3,45vlg. ********* 5PLZ ********

2 AG "NB *********" 72 ***** 32,00 8,49Obm.: **** *********** 5PLZ ********

3 ***** ***** 349 ***** 107,00 28,38Kirchbach 64PLZ ********

4 ***** ***** 491 ***** 220,00 58,36********* 1 485 *****PLZ ******** 343 *****

5 ***** ***** 374 ***** 5,00 1,33vlg. ************** 3PLZ ********Deutschland

6 ***** ***** 67 ***** 0,00 0,00vlg. ***************** 77PLZ ********Deutschland

377,00 100,00 Summe

Brennholzabfuhr für den Eigenverbrauch der Liegenschaft lt .

ABB-130/2/67

AnmerkungNr Eigentümer EZ KG Anteile

Bsp. 11/2: Beispiel einer Anteilszusammenstellung

11.5.5. Verzeichnis der beanspruchten Parzellen

Ein weiterer Bestandteil des Beanteilungsoperates ist das Verzeichnis der durch die Weganlagen beanspruchten Parzellen. Die beanspruch-ten Parzellen sind jene Parzellen, über welche die Weganlage mit ihren Wegbestandteilen führt. Auf diesen Parzellen müssen ja die ent-sprechenden Bringungsrechte eingeräumt werden, daher ist es unum-gänglich eine Liste der durch die Weganlage beanspruchten Parzellen anzuführen. Ergänzend ist dabei anzumerken, dass insbesondere Weganlagen nach dem Forstgesetz und nach dem Güter- und Seilwe-gelandesgesetz im Regelfalle nicht vermessen werden und daher auch nicht in das Eigentum der jeweiligen Bringungsgemeinschaft oder Bringungsgenossenschaft übertragen werden. Das bedeutet also, dass der Eigentümer des Grundstückes auch nach der Errichtung der Weg-anlage Eigentümer von Grund und Boden, auf welchem die Weganlage

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gelegen, ist bleibt und er der Bringungsgemeinschaft oder Bringungs-genossenschaft jeweils nur ein Recht einräumt seine Grundstückfläche für die Errichtung, Benützung und Erhaltung der Weganlage zu bean-spruchen. Das Verzeichnis der beanspruchten Parzellen stellt also einen wichtigen Bestandteil für die Rechtssicherheit sowohl der Belas-teten als auch der Berechtigten dar.

Nr Eigentümer EZ KG Beanspruchte Unterschrift AnmerkungParzellen

11 ****** ******* 9 Rott 454******* 24 455/1PLZ ******* 455/2

477160 Rott 286

28713 ****** ******* 131 Rott 284

****** 52 285PLZ *******

26 ****** ******* 13 Rott 275vlg. ***** 277********* 11 278PLZ ******* 279

27 ****** ******* 12 Rott 290vlg. ***** 292********* 14PLZ *******

34 vlg. ***** 5 Rott 170vlg. ***** 478******* 5 479PLZ ***** 481/1

481/2 Bsp. 11/3: Verzeichnis der beanspruchten Parzellen

11.5.6. Lageplan des Beanteilungsgebietes

Einen planlichen Operatsbestandteil stellt der Lageplan des Beantei-lungsgebietes dar. In diesem Lageplan des Beanteilungsgebietes wer-den im Katastermaßstab die beanteilten Flächen dargestellt. Dabei sollte jedem Grundstückseigentümer entsprechend den Anteilsberech-nungsblättern für die Darstellung des jeweiligen Besitzstandes eine eigene Farbe oder eigene Schraffur zugeordnet werden. Dadurch wird es möglich sehr schnell und auf einem Blick zu ersehen welche Flä-chen eines Grundstückseigentümer an der Weganlage beanteilt sind. Weiters ist es bei der Anwendung dieser Methode auch sofort ersicht-lich, ob Flächen vergessen wurden zu beanteilen, da diese Flächen dann im Planoperat keine Farbe aufweisen würden.

Diese Flächenfärbelung der einzelnen Mitglieder der Bringungsge-meinschaft bzw. Interessentenschaft kann entweder lediglich im Katas-terplan mit den Grundstückgrenzen erfolgen, oder kann der Kataster-plan mit einem Orthofoto hinterlegt werden, da dieses einen wesentlich

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11.5. Die Bestandteile eines Beanteilungsoperates

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höheren Informationsgehalt hat als lediglich ein Plan der Grundstück-grenzen.

Jede planliche Grundlage sollte zudem eine Legende enthalten wo dargestellt ist welchem Grundstückseigentümer welche Schraffur bzw. welche Darstellungsfarbe zugeordnet wurde. Weiters soll der Lageplan des Gebietes auch eine Darstellung der Weganlage mit all ihren Be-standteilen (Hauptwege und Zubringer) enthalten.

Abb. 11/2: Lageplan des Beanteilungsgebietes mit den Vorteilsflächen

11.5.7. Lageplan der Weganlage

Einen weiteren Projektbestandteil stellt der Lageplan der Weganlage dar. Dieser wird im Regelfall etwas großmaßstäblicher als der Lage-plan des Gebietes sein und hat der Lageplan der Weganlage den Zweck, zum einen den genauen Verlauf der Weganlage darzustellen, zum an-deren auch ersichtlich zu machen welche Grundstücke durch die Weg-anlage beansprucht werden. Auch hierbei empfiehlt es sich die einzelnen gesondert geregelten Wegbestandteile (einzelne Wegabschnitte oder Hauptweg und Zubringer) farblich unterschiedlich darzustellen.

11.5.8. Technische Ausführungsunterlagen

Schlussendlich enthält ein Beanteilungsoperat auch noch einen Ope-ratsbestandteil „Technische Ausführungsunterlagen“. In den techni-schen Ausführungsunterlagen werden all jene Unterlagen zusammen-geschlossen, welche zur Erstellung des Operates dienten. Hierzu kön-nen beispielhaft angeführt werden, sämtliche betreffend die Weganla-ge vorhanden Urkunden, Bescheide, Verordnungen etc., die verwen-den Auszüge aus dem Kataster bzw. Grundbuchauszüge, allenfalls ältere, bisher in Geltung befindliche Anteilslisten, Angaben hinsichtlich der Sondernutzungen etc.)

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11. Praktische Projektsabwicklung

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11.6. Berechnungs- und Arbeitsmethoden

Hinsichtlich der Berechnungs- und Arbeitsmethoden dürfen folgende Empfehlungen abgegeben werden.

Es empfiehlt sich das Berechnungsoperat und das Planoperat jeweils parallel zu erstellen, da erfahrungsgemäß dadurch Fehler vermieden werden und der mit der Operatserstellung befasste Sachverständige im Regelfall die gerade behandelten Datensätze präsent hat. Das heißt also, dass jeweils die Grundstücke eines Liegenschaftseigentümers hinsichtlich der Anteile berechnet werden sollten und parallel dazu die entsprechenden Flächen im Plan dargestellt werden sollten.

Es empfiehlt sich auch die rechtlichen Grundlagen der zu behandel-ten Weganlagen präsent zu haben, so kann z.B. schon während der Berechnung eruiert werden, ob irgendwelche Grundstücke im Beantei-lungsgebiet über freie Fahrtrechte verfügen. Diese dürfen dann ja nicht beanteilt werden, da wie bereits erwähnt, freie Fahrtrechte bestehen bleiben. Die Eigentümer derjenigen Grundstücke, welche diese freien Fahrtrechte innehaben, haben einen Anspruch auf die Beibehaltung der freien Fahrtrechte auf der jeweiligen Weganlage.

Die zügigste Arbeitsmethode wird sich dann ergeben, wenn zur Be-arbeitung eines Beanteilungsoperates ein geographisches Informati-onssystem zur Verfügung steht, da in diesem Fall eine Verknüpfung zwischen den Grundbuchsdaten und der planlichen Darstellung vor-handen ist und ebenso andere planungsrelevante Daten, wie Wald-entwicklungspläne, Höhenschichtenlinien etc., ohne große Probleme sofort planlich dargestellt werden können und sich durch die Ver-schneidung der Datensätze ein sehr hoher Informationsgehalt über das Beanteilungsgebiet erzielen lässt.