87. Jahrgang Januar 2014 KRANKENHAUS - vlk · 2019-04-17 · Dr. Wolfgang Wesiack –Berufsverband...

36
ARZT UND KRANKENHAUS 1 87. Jahrgang Januar 2014 VLK-Online-Magazin für Leitende Krankenhausärzte Schwarz-Rot geht zusammen Der Koalitionsvertrag zum Thema Gesundheit unter der Lupe DKI-Krankenhaus-Barometer: Rote Zahlen und Ärztemangel Erlösorientierte Personalanalyse Foto: © Mellimage/fotolia.com

Transcript of 87. Jahrgang Januar 2014 KRANKENHAUS - vlk · 2019-04-17 · Dr. Wolfgang Wesiack –Berufsverband...

Page 1: 87. Jahrgang Januar 2014 KRANKENHAUS - vlk · 2019-04-17 · Dr. Wolfgang Wesiack –Berufsverband Deutscher Internisten Berufs- und Gesundheitspolitik Welche Bedeutung hat die erlösorientierte

ARZT UND KRANKENHAUS

187. JahrgangJanuar 2014

VLK-Online-Magazinfür Leitende Krankenhausärzte

Schwarz-Rot geht zusammenDer Koalitionsvertrag zum Thema Gesundheit unter der Lupe

DKI-Krankenhaus-Barometer: Rote Zahlen und Ärztemangel

Erlösorientierte Personalanalyse

Foto

: © M

ellim

age/

foto

lia.c

om

Page 2: 87. Jahrgang Januar 2014 KRANKENHAUS - vlk · 2019-04-17 · Dr. Wolfgang Wesiack –Berufsverband Deutscher Internisten Berufs- und Gesundheitspolitik Welche Bedeutung hat die erlösorientierte

Arzt und Krankenhaus 1/20142

Schwergewichtig liegt er nach langen Geburtswehen vor uns: Auf185 Seiten gibt der Koalitionsvertrag vor, „Deutschlands Zukunft“zu „gestalten“. Gerade aus der Gesundheitspolitik wissen wir:

Nicht alles, was in Koalitionsverträgen steht, wird umgesetzt. Und nichtalles, was umgesetzt wird, stand vorher auch im Koalitionsvertrag. Den-noch ist eine Analyse der gesundheitspolitischen Teile des nun vorgeleg-ten Vertragswerks aufschlussreich. Gibt sie doch das Leitbild zuerkennen, an dem sich die Koalitionäre in den nächsten vier Jahren ori-entieren wollen. – Und das ist aus Sicht des VLK durchaus korrekturbe-dürftig.

Dies zeigt sich am deutlichsten an der schillernden Verwendungdes Wortes „Qualität“ und der – natürlich – daraus abgeleiteten„Qualitätssicherung“ sowie den zahllosen „Qualitätsinstituten“,

„Qualitätsverträgen“ und „Qualitätsoffensiven“, die ausgerechnet dengesundheitspolitischen Teil des Koalitionsvertrages durchziehen. Nunsind wir Leitenden Krankenhausärzte sicher die letzten, die sich einerqualitativ hochwertigen Patientenversorgung widersetzen, dennoch istdie inflationäre Verwendung des Qualitätsbegriffs gerade im gesund-heitspolitischen Kontext des Koalitionsvertrages problematisch. Die ite-rative Beschwörung der Qualitätssteigerung suggeriert für den gesundheitspolitisch weniger kundigenDurchschnittsleser, im deutschen Gesundheitswesen läge die Qualität am Boden und die neue Bundesregierungmüsse nun mit Nachdruck Ordnung in dieses qualitätslose Geschehen bringen. Das ist nicht nur eine eklatanteFehleinschätzung der tatsächlichen hohen Versorgungsqualität in unserem Lande, sondern es untergräbt auchauf unverantwortliche Weise das Vertrauen in die aufopferungsvolle Arbeit, die Millionen von Beschäftigen imdeutschen Gesundheitswesen tagtäglich auf sich nehmen. Wir alle sollten uns künftig gegen solche indirektenUnterstellungen kontinuierlich, intensiv und gemeinsam zur Wehr setzen!

Schließlich bedürfen aber auch die Maßnahmen, die im Koalitionsvertrag zur Steigerung der Qualität an-geführt werden, einer genaueren Beleuchtung. Denn den Gesundheitskoalitionären scheint einzig undallein ein noch weiter ausuferndes Kontrollsystem als Instrument zur Steigerung von Qualität vorstellbar.

Und so werden denn der Gemeinsame Bundesausschuss und der Medizinische Dienst der Krankenkassen mitnoch umfangreicheren Kontroll- und Prüfungsbefugnissen ausgestattet, und als ob wir nicht schon genug „Qua-litätsinstitute“ in der Republik hätten (und finanzieren müssen), wird nun die Gründung eines wahrlich über-flüssigen weiteren Instituts in Aussicht gestellt, „das dauerhaft und unabhängig die Qualität der ambulantenund stationären Versorgung ermittelt und dem Gemeinsamen Bundesausschuss Entscheidungsgrundlagen lie-fert“.

Dass aber eine adäquate finanzielle Ausstattung Grundvoraussetzung für qualitativ hochwertige Ver-sorgung und motivierte Arbeit gerade für Ärzte mit Führungsverantwortung ist, davon steht im Ko-alitionsvertrag kein Wort. Und wenn dann zugleich „der Einsatz von qualifizierten nicht-ärztlichen

Gesundheitsberufen, die delegierte ärztliche Leistungen erbringen, flächendeckend ermöglicht und leistungs-gerecht vergütet werden“ soll, dann drängt sich schon die Vermutung auf, ob mit diesen Maßnahmen nicht ins-gesamt die ärztlichen Profession in ihrer Bedeutung für das deutsche Gesundheitswesen in Frage gestellt unddiskreditiert werden soll. Das läge im Trend, wäre aber eine bedrohliche Entwicklung, der wir als einzelner Ver-band, aber auch eingebunden in strategischen Allianzen mit Partnerinstitutionen so rasch wie möglich Einhaltgebieten müssten. Hier – und nicht nur hier – wird „Ihr“ VLK auch in Zukunft der Politik sehr genau auf dieFinger schauen!

Qualitäts-Chimären im Koalitionsvertrag

Editorial

Prof. Dr. Hans-Fred Weiser,Präsident des Verbandes derLeitenden Krankenhausärzte

Deutschlands e. V.

Ihr

Page 3: 87. Jahrgang Januar 2014 KRANKENHAUS - vlk · 2019-04-17 · Dr. Wolfgang Wesiack –Berufsverband Deutscher Internisten Berufs- und Gesundheitspolitik Welche Bedeutung hat die erlösorientierte

Arzt und Krankenhaus 1/2014

2

6

14

15

17

18

19

20

21

23

27

32

33

4223435

Inhalt ARZT UNDKRANKENHAUSDas VLK-Online-Magazin für Leitende Krankenhausärzte

Editorial

Qualitäts-Chimären im KoalitionsvertragProf. Dr. Hans-Fred Weiser

Titel

Die QualitätsoffensiveDas Kapitel „Gesundheit und Pflege“des Koalitionsvertrages aus Sicht des VLKGerd Norden

Der Koalitionsvertrag im Urteil anderer VerbändeKrankenhäuser hätten mehr erwartetGeorg Baum – Deutsche Krankenhausgesellschaft

Finanzielle Auszehrung geht weiterDr. Josef Düllings – Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands

Positive Ansätze, aber kein großer WurfProf. Dr. med. Frank Ulrich Montgomery – Bundesärtzekammer

Zwang zur Tarifeinheit ist rechtswidrig und freiheitsfeindlich Rudolf Henke – Marburger Bund

Gute Ansätze, um die ambulante Versorgung zu sichernDipl.-Med. Regina Feldmann – Kassenärztliche Bundesvereinigung

Wichtige WeichenstellungenFrank Bsirske – ver.di

Gute Grundlage für die Verbesserung der PatientenversorgungDr. Doris Pfeiffer – GKV Spitzenverband

Nachbesserungen für die Pflege erwartetAndreas Westerfellhaus – Deutscher Pflegerat

Koalitionsvertrag ohne LösungsansätzeDr. Wolfgang Wesiack – Berufsverband Deutscher Internisten

Berufs- und Gesundheitspolitik

Welche Bedeutung hat die erlösorientiertePersonalanalyse für die Ärzte?Wolfgang Plücker, DKI GmbH Wuppertal

Rote Zahlen und Ärztemangel – Aktuelle Ergebnissedes DKI-Krankenhaus BarometersKarl Blum, Sabine Löffert, Matthias Offermanns, Petra Steffen

Recht

Der Rechtsrat – Kurz und bündigFall 1 – PatientenaufklärungFall 2 – Digitale AufklärungsbögenNorbert H. Müller

Rubriken

Personen und Hintergünde ImpressumProdukteVLK intern

Die Qualitätsoffensive„Deutschlands Zukunft gestalten“.

Das ist der Titel des Koalitionsvertrages, den CDU, CSU und SPD Ende November 2013

als Arbeitsprogramm für die 18. Legislaturperiode konsentiert haben.

Der Koalitionsvertrag

im Urteil anderer Verbände

Der Rechtsrat – Kurz und bündigFall 1 – Patientenaufklärung

Fall 2 – Digitale Aufklärungsbögen

6

14

32

Foto: © Mellimage/fotolia.com

Foto: © DOC RABE Media/fotolia.com

Foto: Multimediadatenbank der CDU Deutschlands

Page 4: 87. Jahrgang Januar 2014 KRANKENHAUS - vlk · 2019-04-17 · Dr. Wolfgang Wesiack –Berufsverband Deutscher Internisten Berufs- und Gesundheitspolitik Welche Bedeutung hat die erlösorientierte

Personen und Hintergründe

Arzt und Krankenhaus 1/20144

Hermann Gröhe, seit 2009 General-sekretär der CDU Deutschlands,wurde am 17. Dezember 2013 vonBundespräsident Joachim Gauckzum Bundesminister für Gesund-heit ernannt. Der 52jährige Hermann Gröhe gehört dem Bun-destag seit 1994 an. Regierungser-fahrung sammelte er bereits alsStaatsminister bei der Bundeskanz-lerin von Oktober 2008 - Oktober2009. Gröhe ist seit Oktober 2009Mitglied des Bundesvorstandesder CDU Deutschlands.

Zu Parlamentarischen Staatsse-kretärinnen im Bundesgesund-heitsministerium sind dieAbgeordneten der CDU, AnnetteWidmann-Mauz und Ingrid Fisch-bach ernannt worden. AnnetteWidmann-Mauz hatte dieses Amtbereits in der vergangenen Legisla-turperiode inne. Die 47jährige istseit 1998 Mitglied des DeutschenBundestages und seit 2011 Stv.Bundesvorsitzende der Frauen-union und seit 2012 Mitglied imBundesvorstand der CDU.

Neu im Amt ist Ingrid Fischbach.Die Lehrerin für Deutsch und Ge-schichte stammt aus dem Ruhrge-biet. Die 56jährige gehört demParlament seit 1998 an und war inder letzten Legislaturperi-ode Stv. CDU-Fraktions-vorsitzende.

Unterstützt wird Bun-desminister Gröhe zudemvon CDU-SozialpolitikerKarl-Josef Laumann. Derbisherige Vorsitzende derCDU-Fraktion im nord-rhein-westfälischen Land-tag wird als beamteterStaatssekretär das neuge-schaffene Amt des Beauf-tragten für Pflege undPatienten wahrnehmen.Laumann (56) ist seit 2005Bundesvorsitzender derChristlich-DemokratischenA r b e i t n e h m e r s c h a f t(CDA). Von 1990 - 2005war Laumann Abgeordne-ter des Deutschen Bundes-

tages. Seit 2005 gehörte er demLandtag Nordrhein-Westfalen an.Von 2005 - 2010 war er in NRW Mi-nister für Arbeit, Gesundheit undSoziales.

Neue Führungsspitze im Bundesministerium für Gesundheit

Annette Widmann-Mauz Ingrid Fischbach Karl-Josef Laumann

Hermann Gröhe

Page 5: 87. Jahrgang Januar 2014 KRANKENHAUS - vlk · 2019-04-17 · Dr. Wolfgang Wesiack –Berufsverband Deutscher Internisten Berufs- und Gesundheitspolitik Welche Bedeutung hat die erlösorientierte

Arzt und Krankenhaus 1/2014 55

Personen und Hintergründe

Auf der außerordentlichen Mitglie-derversammlung wurden am10.12.2013 die Weichen für einenNeustart beim Bundesverband derFreien Berufe gestellt.

Die Mitglieder wählten eine neueFührungsmannschaft, die den BFB inden kommenden beiden Jahren lei-tet.

Mit überwältigender Mehrheitwurde Dipl.-Kfm. Dr. Horst Vinken(73) zum neuen Präsidenten desBundesverbandes der Freien Berufegewählt. Er folgt Dr. Rolf Koschorreknach. Dr. Vinken ist seit 1972 als

Steuerberater und Wirtschaftsprüferin eigener Praxis in Duisburg tätig.Den Verband der Freien Berufe inNRW e. V. führte er als Vorsitzendervon 1998 - 2006.

Zum Vizepräsidenten und Schatz-meister wählten die BFB-Mitgliederden Steuerberater und Wirtschafts-prüfer Harald Elster. Elster ist seitMitte 2013 Präsident des DeutschenSteuerberaterverbandes.

Das Team wird komplettiert durch 6Vizepräsidenten:• Dr. Peter Engel, Präsident der Bun-

deszahnärztekammer• RA Prof. Dr. Wolfgang Ewer, Präsi-dent des Deutschen Anwaltsvereins• RAuN Dr. Thomas Remmers, Prä-sident der RechtsanwaltskammerCelle• Dr.-Ing. Volker Cornelius, Präsi-dent des Verbandes beratender Inge-nieure • Apotheker Dipl.-Pharm. Fried-mann Schmidt, Präsident der ABDA• vBP/StB Gerhard Albrecht, Vize-präsident der Wirtschaftsprüferkam-mer

Bundesverband der Freien Berufe (BFB) wählt neues Präsidium

In einer am 10. Dezember 2013 ver-öffentlichten Pressemitteilung desBundesrechungshofes zu den Be-merkungen 2013 zur Haushalts-und Wirtschaftsführung kritisiertdieser u. a., dass für die Geschäfts-jahre 2011 und 2012 noch keine Ge-schäftsabschlüsse des Gesund-heitsfonds vorlägen.

Diese Darstellung weist das Bun-desversicherungsamt (BVA) aus-drücklich zurück. Es liegen für alleGeschäftsjahre bis 2012 die Jahres-abschlüsse vor. Dass der Jahresab-schluss des Gesundheitsfonds

keinen Anhang enthält, wie ihn dieKrankenkassen ihren Jahresrech-nungen beifügen, entspricht dergeltenden Rechtslage. Darüber hi-naus informiert das BVA sowohldas Bundesministerium für Ge-sundheit als auch den GKV-Spitzen-verband laufend über diefinanzielle Entwicklung des Ge-sundheitsfonds, so dass eine umfas-sende Kenntnis der Lage desGesundheitsfonds vorherrscht.

Die Prüfung der Jahresrechnungdes Gesundheitsfonds durch die In-nenrevision des BVA entspricht

ebenfalls der geltenden Rechtslage.Der Gesetzgeber hat den Gesund-heitsfonds von der Verpflichtungzur Prüfung durch einen Wirt-schaftsprüfer ausdrücklich ausge-nommen.

„Die Beiträge der gesetzlichenKrankenversicherung sind in gutenHänden“, sagte Dr. MaximilianGaßner, Präsident des BVA. „DiePressemitteilung des Bundesrech-nungshofs erzeugt hier ein falschesBild und wird den komplexen Ver-fahren nicht gerecht“, so Dr. Gaßnerweiter.

Bundesversicherungsamt weist Darstellung des Bundesrechnungshofes zurück

Düsseldorf, 28. November 2013 -Dr. med. Andreas Weigand wirdab 1. Januar 2014 neuer geschäfts-führender Vorstand des DeutschesKrankenhausinstitut e.V. (DKI).

Mit dem 50-jährigen Medizinerbesetzt das DKI die Vorstandspo-sition mit einem Krankenhausex-perten, der über zehn JahreErfahrung im Management ver-fügt und vorher jahrelang als Arztund in der Pflege arbeitete. Zu-letzt war er Leiter des BereichsMedizin der Rhön-Klinikum AG.Zuvor verantwortete er das zen-trale Medizincontrolling der Mal-teserträgergesellschaft in Köln. Dr.

Weigand ist verheiratet und Vatervon vier Kindern.

Mit der Ernennung Weigandsverstärkt sich das DKI im Hinblickauf den steigenden Beratungsbe-darf der Krankenhäuser und zurstrategischen Neuausrichtung derpraxisorientierten Gesundheits-und Krankenhausforschung.Schwerpunkte der neuen For-schungskompetenz des Institutswerden die Weiterentwicklungder Qualitätssicherung, sektoren-übergreifende Versorgung undzukunftsorientierte Strukturen derGesundheitsversorgung sein.

Dr. Andreas Weigand neuer Vorstand des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI)

Dr. med. Andreas Weigand

Page 6: 87. Jahrgang Januar 2014 KRANKENHAUS - vlk · 2019-04-17 · Dr. Wolfgang Wesiack –Berufsverband Deutscher Internisten Berufs- und Gesundheitspolitik Welche Bedeutung hat die erlösorientierte

Arzt und Krankenhaus 1/20146

Titel

Überträgt man diese Überschriftauf den Bereich der Gesundheits-versorgung, die in diesem 185seitigen Vertragswerk auf immer-hin 12 Seiten abgehandelt wird,dann liegt die Zukunft des deut-schen Krankenhauswesens indem unentwegten Streben nachQualität:

•Die Patienten sollen in besterQualität behandelt werden

•Qualität wird als Kriterium fürEntscheidungen der Kranken-hausplanung gesetzlich veran-kert

•Ein neu zu gründendes Quali-tätsinstitut soll sektorübergrei-fend Routinedaten sammeln,auswerten und einrichtungs-bezogen veröffentlichen

•Die Qualitätsrichtlinien des G-BA sind zwingend einzuhalten

•Der Medizinische Dienst derKrankenkassen soll zur Über-prüfung der Vorgaben des G-BA zur internen und externenQualitätssicherung zukünftigunangemeldet Kontrollen inKrankenhäusern durchführen

•Die Befugnis des G-BA zurFestlegung von Mindestmen-gen soll rechtssicher ausgestal-

tet werden•Die Qualitätsberichte der

Krankenhäuser sollen ver-ständlicher, transparenter undpräziser werden

•Die OP-Sicherheits-Checklis-ten werden allgemeiner Stan-dard der Qualitätssicherung

•Die Qualität der Leistungser-bringung soll mit der Vergü-

tungshöhe gekoppelt werden•Krankenkassen sollen modell-

hafte Qualitätsverträge mitKrankenhäusern abschließenkönnen

•Qualität wird Kriterium zurTeilnahmeberechtigung an derambulanten spezialfachärztli-chen Versorgung.

Für dies alles soll eine Bund-

Gerd Norden

Die Qualitätsoffensive„Deutschlands Zukunft gestalten“. Das ist der Titel des Koalitionsvertrages, den CDU, CSU und SPDEnde November 2013 als Arbeitsprogramm für die 18. Legislaturperiode konsentiert haben.

Foto: © Mellimage/fotolia.com

Page 7: 87. Jahrgang Januar 2014 KRANKENHAUS - vlk · 2019-04-17 · Dr. Wolfgang Wesiack –Berufsverband Deutscher Internisten Berufs- und Gesundheitspolitik Welche Bedeutung hat die erlösorientierte

Arzt und Krankenhaus 1/2014 7

Titel

Länder-Arbeitsgruppe bis zumEnde des Jahres 2014 Eckpunktekonzipieren, auf deren Grundlagedann eine umfassende Kranken-hausreform erarbeitet werdensoll.

Man kann bei der Lektüre die-ser Passagen des Koalitionsver-trages den Eindruck gewinnen,die derzeitige stationäre Versor-gung vollziehe sich jenseits derBeachtung jeglichen Qualitäts-strebens und die neue Bundesre-gierung müsse nun mitNachdruck Ordnung in diesesqualitätslose Geschehen bringen.Dies ist mitnichten so: die Quali-tät der Patientenversorgung indeutschen Krankenhäusern istnach wie vor hochstehend. Siekann fraglos optimiert werden.Aber dazu ist Voraussetzung, dieKrankenhäuser in Bezug auf dieRefinanzierung ihrer Betriebs-und Investitionskosten so auszu-statten, dass sie mit ausrei-chendem Personal und moder-nen Gerätschaften den Anschlussan den medizinisch-technischenFortschritt und die internationaleWettbewerbsfähigkeit beibehal-ten können.

Nachfolgend werden die we-sentlichen krankenhausrelevan-ten Aussagen des Kapitels„Gesundheit und Pflege“ ausdem Koalitionsvertrag aufgeführtund mit entsprechenden VLK-Po-sitionierungen versehen.

1. Zulassung von Krankenhäusern zur

ambulanten Versorgung

Aussage Koalitionsvertrag: DieMöglichkeit zur Zulassung vonKrankenhäusern zur ambulantenVersortung in unterversorgten Ge-bieten wird verbessert. Dazu wirdbei der Ermächtigung in §116a SGBV das Wort „kann“ durch „muss“ersetzt.

VLK-Positionierung: DieseVorschrift stößt ins Leere: Gem.

§116a SGB V bedingt eine solcheErmächtigung im Vorfeld dieFeststellung der Unterversor-gung durch den Landesaus-schuss der Ärzte undKrankenkassen. Dieser Landes-ausschuss ist paritätisch mit Mit-gliedern der Ärzteschaft und derKrankenkassen besetzt. Ein un-parteiischer Vorsitzender undzwei weitere unparteiische Mit-glieder gehören gem. §90 SGB Vebenfalls zu diesem Gremium.Eine Regelung über die erforder-liche Stimmenmehrheit bei ent-sprechenden Beschlüssen derLandesausschüsse ist in §90 SGBV nicht vorgesehen. Hier wirdvielmehr vermerkt, dass dasBundesministerium für Gesund-heit durch Rechtsverordnung mitZustimmung des Bundesratesund nach Anhörung der KBVund des Spitzenverbandes Bundder Krankenkassen das Nähereüber die Amtsführung bestimmt.

Aus all dem folgt, dass die Fest-stellung der Unterversorgungdurch den Landesausschuss derÄrzte und Krankenkassen alszwingende Voraussetzung fürdie verpflichtende Erteilung derErmächtigung für Krankenhäu-ser zur Teilnahme an der ambu-lanten Versorgung relativunrealistisch bleibt, zumindestwird sie sich vom zeitlichen undorganisatorischen Ablauf hernicht einfach gestalten.

2. Ambulante Facharztbehandlung im Krankenhaus

Aussage Koalitionsvertrag:Kommt nach Einschaltung der zen-tralen Terminservicestelle bei derKassenärztlichen Vereinigung dieTerminierung für einen Facharztnicht innerhalb einer 4-Wochen-Frist zustande, dann bietet die Ter-minservicestelle (außer inmedizinisch nicht begründeten Fäl-len) einen Termin zur ambulantenBehandlung in einem Krankenhaus

an. Die Behandlung erfolgt dann zuLasten des jeweiligen KV-Budgets.

VLK-Positionierung: In medi-zinisch notwendigen Fällen isteine Wartefrist von 4 Wochen fürdie Behandlung bei einem Fach-arzt nicht mit dem Gebot einerbedarfsgerechten medizinischenVersorgung vereinbar. Insofernist diese 4-Wochenfrist bereitsaus medizinischer Sicht nichttragbar.

Zudem sollen den Kranken-häusern zusätzliche Versor-gungsleistungen übertragenwerden, deren Erbringung vordem Hintergrund bereits jetztfeststellbarer oft unzumutbarerArbeitsverdichtung gerade imärztlichen Bereich der stationärenVersorgung nicht zumutbar er-scheinen. Eine solche –vom Men-gengerüst her prospektiv nurunzureichend kalkulierbare - zu-sätzliche Arbeitsbelastung wärenur bei Vorhaltung zusätzlicheinzustellenden Personals abzu-leisten. Zusätzlich vorzuhalten-des Personal bedeutet aber auchzusätzliche Personalkosten, dieals Fixkosten im Budget desKrankenhauses derzeit nicht ab-bildbar sind.

3. Delegation und Substitution

ärztlicher Leistungen

Aussage Koalitionsvertrag:Der Einsatz von qualifizierten nicht-ärztlichen Gesundheitsberufen, diedelegierte ärztliche Leistungen er-bringen, soll flächendeckend ermög-licht und leistungsgerecht vergütetwerden. Modellvorhaben zur Erpro-bung neuer Formen der Substitutionärztlicher Leistungen sollen aufge-legt und evaluiert werden.

VLK-Positionierung: Aus me-dizinischer Sicht ist das Spek-trum delegierbarer ärztlicherTätigkeiten endlich: Die Delega-tion patientenbezogener Tätig-

Page 8: 87. Jahrgang Januar 2014 KRANKENHAUS - vlk · 2019-04-17 · Dr. Wolfgang Wesiack –Berufsverband Deutscher Internisten Berufs- und Gesundheitspolitik Welche Bedeutung hat die erlösorientierte

Arzt und Krankenhaus 1/20148

Titel

keiten auf nichtärztliche Heilbe-rufe darf nur in eindeutigenGrenzen stattfinden. Es mussklar sein, dass originäre ärztlicheTätigkeiten im Sinne von ärztli-cher Beratung, Aufklärung, Diag-nostik, Differenzialdiagnostikund Therapie nicht delegierbarsind.

Rechtlich betrachtet ist davonauszugehen, dass sich generelleine Verpflichtung des Arztes er-gibt, jede medizinische Leistungselbst zu erbringen. Gleichwohlist aber auch im Dienstleistungs-bereich anerkannt, dass die Ver-mutung der Höchstpersön-lichkeit der Leistungserbringungan Grenzen stößt. Hieraus wirdder Schluss gezogen, dass an dergenerellen juristischen Zulässig-keit der Delegation auch aufnichtärztliche Mitarbeiter keineZweifel bestehen. Gleichzeitigkann hieraus aber keine Rechtfer-tigung für eine generelle Dele-gierbarkeit ärztlichen Handelnsauf nichtärztliches Personal ab-geleitet werden.

Unter Haftungsaspekten ist zubeachten, dass jede Delegationvon Teilschritten der Behandlungzu weitergehenden Pflichten desArztes im Hinblick auf die Aus-wahl, Instruktion, Überwachungund Kontrolle des Mitarbeiters,der den delegierten Teilschrittdurchführt, führt. Außerdem er-fordert eine derartige Delegationauch eine ausreichende formelleund materielle Qualifikation desDelegierungsadressaten.

Unverrückbar in diesem Zu-sammenhang ist auch die Fest-stellung, dass die Letztent-scheidungsbefugnis für eine De-legation ärztlicher Tätigkeit beimArzt liegt und keinerlei Hand-lungsautonomie beim Empfän-ger der Delegation besteht.

Anders als bei der Delegation,bei der auch bei arbeitsteiligemHandeln die Letzt-und Gesamt-verantwortung des Arztes beste-hen bleibt, entzieht die

Substitution Tätigkeiten der ärzt-lichen Verantwortung und ord-net diese arztnahen Berufs-gruppen neu zu.

Die Substitution vollzieht sichim Gegensatz zur Delegationnicht unter der Führungs-undAnordnungsverantwortung desArztes und erlegt ihm auch kei-neswegs die Verantwortung fürdie Auswahl des richtigen Ar-beitsadressaten auf. Vielmehrsetzt die Substitution die Schaf-fung arztnaher Berufsgruppenvoraus, die bislang vom Arztselbst wahrgenommene Tätig-keiten nunmehr eigenverant-wortlich übernehmen. Bei derBeurteilung der Eignung derSubstitution zur Überführung indie Regelversorgung muss nachEinschätzung des VLK alsoberste Maxime der Ausschlussjeglicher zusätzlicher Risiken fürden Patienten durch die Tätigkeitdieser Berufsgruppen gelten.

4. Qualitäts-Institut

Aussage Koalitionsvertrag:Die sektorübergreifende Qualitätssi-cherung mit Routinedaten wird aus-gebaut. Wir werden gesetzlich einInstitut begründen, dass dauerhaftund unabhängig die Qualität derambulanten und stationären Versor-gung ermittelt und dem Gemeinsa-men Bundesausschuss Entschei-dungsgrundlagen liefert.

VLK-Positionierung: Der Ver-band der Leitenden Kranken-hausärzte Deutschlands begrüßtden geplanten Ausbau der sek-torübergreifenden Qualitätssi-cherung. Allerdings hält der VLKdie hierfür geplante Gründungeines neuen Institutes für über-flüssig: Zu dem in §139a SGB Vdefinierten Aufgabenbereich desbereits bestehenden Instituts fürQualität und Wirtschaftlichkeitim Gesundheitswesen (IQWiG)gehören u.a. die Erstellung vonStellungnahmen zu Fragen der

Qualität der im Rahmen der Ge-setzlichen Krankversicherung er-brachten Leistungen und dieBereitstellung von für alle Bürgerverständlichen Informationenzur Qualität in der Gesundheits-versorgung.

Der im Koalitionsvertrag ange-kündigte Ausbau der sektorüber-greifenden Qualitätssicherungkann nach Einschätzung desVLK durchaus in dieses Aufga-benspektrum des bestehendenIQWiG integriert werden. Hinzukommt, dass auch die bestehen-den „Qualitäts-Institute“ AQUA,BQS und die LQS-sen bereits seitlängerer Zeit erfolgreich gleichar-tige Aufgaben wahrnehmen. DerAufbau eines neuen Institutes istdamit überflüssig. Stattdessensollten die bestehenden Instituts-Strukturen sinnvoll ausgenutztwerden, um das Entstehen einerneuen „Monster-Bürokratie“ zu verhindern.

5. Qualität als Kriteriumder Krankenhausplanung

Aussage Koalitionsvertrag: Ineiner Qualitätsoffensive werden wirdie Qualität der stationären Versor-gung verbessern. Qualität wird alsweiteres Kriterium für Entscheidun-gen der Krankenhausplanung ge-setzlich eingeführt (§1 KHG).

VLK-Positionierung: Der Ver-band der Leitenden Kranken-hausärzte Deutschlands begrüßtdie geplante Verankerung einerqualitativ hochstehenden statio-nären Patientenversorgung in § 1des Krankenhausfinanzierungs-gesetzes. Das wäre nach Ein-schätzung des VLK nichtweniger, als die nachträglicheFestschreibung eines bereits seitjeher verfolgten Zieles des ärztli-chen und auch des pflegerischenPersonals in den Krankenhäu-sern. Allerdings weist der VLKmit Nachdruck darauf hin, dassdie Definition dieses Begriffes

Page 9: 87. Jahrgang Januar 2014 KRANKENHAUS - vlk · 2019-04-17 · Dr. Wolfgang Wesiack –Berufsverband Deutscher Internisten Berufs- und Gesundheitspolitik Welche Bedeutung hat die erlösorientierte

Arzt und Krankenhaus 1/2014 9

Titel

und die Kriterien, die zur Bewer-tung der Einhaltung dieses Zielsherangezogen werden, unzwei-deutig definiert werden und dassden Krankenhäusern die finan-ziellen Mittel an die Hand gege-ben werden, um die personellenund sachlichen Voraussetzungen,die zur Erreichung dieses Zielsnotwendig sind, finanzieren zukönnen.

6. MDK-Kontrollen

Aussage Koalitionsvertrag:Der Medizinische Dienst der Kran-kenkassen soll zu Überprüfung derVorgaben des G-BA zur internenund externen Qualitätssicherungzukünftig unangemeldet Kontrollenin den Krankenhäusern durchfüh-ren.

VLK-Positionierung: Der VLKlehnt die im Koalitionsvertragvorgesehenen Kontrollen des Me-dizinischen Dienstes der Kran-kenkassen zur Überprüfung derVorgaben des G-BA zur internenund externen Qualitätssicherungab, da die Qualität der stationärenPatientenversorgung bereits jetztpermanent kontrolliert und trans-parent dargestellt wird. Solltediese Kontrollinstanz des Medizi-nischen Dienstes aufgebaut wer-den, dann würde das eineAufblähung des Bürokratieappa-rates, eine deutliche zusätzlicheArbeitsbelastung der Kranken-häuser durch die Begleitung die-ser Kontrollen, eine nichtabzusehende Anzahl von stritti-gen Verfahren über die Einhal-tung und Erfüllung der Vorgabendes G-BA mit der Folge eines denKrankenhäusern nicht zumutba-ren längerfristigen Entzugs vonGKV-Mitteln und letztlich aucheinen Entzug von Medizinern ausdem kurativen Dienst am Patien-ten und hin zu einer behördlichenÜberwachungsfunktion bedeu-ten.

7. Mindestmengen

Aussage Koalitionsvertrag:Die Befugnis des G-BA zur Festle-gung von Mindestmengen wollenwir rechtssicher gestalten.

VLK-Positionierung: Gemäߧ137, Abs. 1 SGB V beschließt derGemeinsame Bundesausschussverpflichtende Maßnahmen derQualitätssicherung für zugelas-sene Krankenhäuser. Hierzu ge-hört auch gem. §137, Abs. 3 einKatalog planbarer Leistungen,bei denen die Qualität der Be-handlungsergebnisse in beson-derem Maße von der Menge dererbrachten Leistungen abhängigist, sowie Mindestmengen fürdie jeweiligen Leistungen je Arztoder Krankenhaus und Ausnah-metatbestände.

Als Konsequenz dieser Vor-schrift dürfen Krankenhäuser,die diese Mindestmengen nichterreichen, entsprechende Leis-tungen nicht erbringen.

Hintergrund dieser Regelungist offensichtlich die Vermutung,dass eine direkte Korrelationzwischen Quantität und Qualitätder erbrachten Krankenhausleis-tungen besteht. Gerade dies wirdaber durch die neue Rechtspre-chung in Frage stellt: Das Urteildes Bundessozialgerichtes vom18. Dezember 2012 bzgl. derMindestmengen bei zu behan-delnden Frühgeborenen mit Ge-burtsgewicht unter 1.250 g stelltin seiner Begründung unmiss-verständlich fest, dass die neuereStudienlage die beschlossene Er-höhung der Mindestmengennicht rechtfertigt. Wenn jedochdie vorerwähnte Ankündigungdes Koalitionsvertrages Wirk-lichkeit werden sollte, dann be-deutet dies, dass quantitativeLeistungsvorgaben ohne Evi-denzbasierung zum Ausschluss-kriterium für das Behandlungs-spektrum in Krankenhäusernwerden können. Dies ist nach

Auffassung des VLK nicht sach-gerecht und auch nicht verant-wortbar, da – wie das Bundes-sozialgericht in dem vorgenann-ten Urteil in seiner Begründungauch festgestellt hat – „in einzel-nen Regionen Deutschlandsdurch die Erhöhung der Min-destmenge die Behandlungsqua-lität insgesamt sinkt.“

Der VLK hält nach wie vor anseiner Forderung fest, in diesemSachzusammenhang die äußertumstrittenen Mindestmengendurch eine sachgerechte, perso-nell leistbare und gegenfinan-zierte Strukturqualität derKrankenhäuser als Indikator fürdie Eignung zur Erbringung die-ser stationären Leistungen zu er-setzen.

8. Qualitätsberichte der Krankenhäuser

Aussage Koalitionsvertrag:Die jährlich zu erstellenden Quali-tätsberichte der Krankenhäusermüssen verständlicher, transparen-ter und als Grundlage für die Pa-tientenentscheidung präziserwerden. Der G-BA wird beauftragt,in seinen Vorgaben die Aussagekraftund Verständlichkeit der Qualitäts-berichte der Krankenhäuser zu ver-bessern und Aspekte derPatientensicherheit sowie Ergeb-nisse von Patientenbefragungen zuintegrieren. Dazu soll das Quali-tätsinstitut eine online einsehbareVergleichsliste erstellen und führenund die Vielzahl von Zertifikaten be-werten und einordnen.

VLK-Positionierung: AusSicht des VLK macht es Sinn,verständliche und vergleichbareKriterien vorzugeben, nachdenen die Qualitätsberichte derKrankenhäuser inhaltlich gestal-tet werden. Allerdings haben inder Vergangenheit entspre-chende Versuche nicht zu einembefriedigenden Ergebnis im ge-schilderten Sinne geführt. Von

Page 10: 87. Jahrgang Januar 2014 KRANKENHAUS - vlk · 2019-04-17 · Dr. Wolfgang Wesiack –Berufsverband Deutscher Internisten Berufs- und Gesundheitspolitik Welche Bedeutung hat die erlösorientierte

Titel

Arzt und Krankenhaus 1/201410

daher erscheint es fraglich, obder G-BA die geeignete Institu-tion ist, um die im Koalitionsver-trag geforderte Verbesserung derQualitätsberichte durch seineVorgaben auch zu erreichen.

Sinnvoll erscheint es, die Viel-zahl der unterschiedlichsten Zer-tifikate kritisch zu durchleuchtenund auf ihren Sinngehalt zuüberprüfen. In diesem Zusam-menhang wären eine Systemati-sierung des Inhaltes derverschiedensten Zertifizierungs-verfahren und ihre Überprüfungauf den tatsächlichen Nutzeneinschließlich der Vergleichbar-keit der Ergebnisaussagen anzu-streben.

9. OP-Sicherheits-Checklisten

Aussage Koalitionsvertrag: Dieteilweise in Krankenhäusern bereitsgenutzten OP-Sicherheits-Checklis-ten werden der allgemeine Standardder Qualitätssicherung.

VLK-Positionierung: VomGrundsatz her ist die Realisie-rung dieser Maßnahme sicher-lich sachgerecht. Allerdings gibtder VLK zu bedenken, dass esdie Sicherheits-Checkliste fürOperationen nicht gibt und diezwingende Übernahme einersolchen OP-Sicherheits-Check-liste als Standardmaßnahme inder Qualitätssicherung nur Sinnmacht, wenn sie für alle Opera-tionen Allgemeingültigkeit be-sitzt.

10. Verknüpfung vonQualität und Vergütung

Aussage Koalitionsvertrag: Dasheute bestehende System der Mehr-leistungsabschläge wollen wir diffe-renzieren: Leistungen mit nach-gewiesener hoher Qualität könnenvon Mehrleistungsabschlägen ausge-nommen werden, für besonders guteQualität sind Zuschläge möglich.

Umgekehrt sollen bei unterdurch-schnittlicher Qualität für einzelneLeistungen auch höhere Abschlägemöglich sein.

VLK-Positionierung: Bei derUmsetzung dieser geplantenMaßnahme wird es sehr daraufankommen, wie die Kriterien„nachgewiesene hohe Qualität“und/oder „unterdurchschnittlicheQualität“ jeweils in Bezug auf alledenkbaren stationären Leistungendefiniert werden. Geschieht diesnicht sachgerecht und umfassend,dann wird diese geplante Maß-nahme nicht ohne großen Büro-kratieaufwand und ohne eineVielzahl von Streitigkeiten umge-setzt werden können.

Abgesehen davon ist grundsätz-lich kritisch zu hinterfragen, obdie Verknüpfung von Qualität inder Leistungserbringung und Ver-gütung für die erbrachten Leistun-gen wirklich Sinn macht. ImZweifel wird dies nach Einschät-zung des VLK wohl eher dazuführen, dass zum Zwecke der Ri-sikovermeidung und damit derVergütungsabschläge die Versor-gung schwerkranker Patientenmöglichweise vor diesem Hinter-grund erschwert wird.

11. Qualitätsverträge

Aussage Koalitionsvertrag:Zur weiteren Stärkung der Qualitätin der Versorgung wird für 4 vomG-BA ausgewählte planbare Leis-tungen den Krankenkassen in denJahren 2015 bis 2018 die Möglich-keit gegeben, modellhaft Qualitäts-verträge mit einzelnen Kranken-häusern abzuschließen. Die Krite-rien für Qualitätsverträge werdenvon den Krankenkassen auf Landes-ebene einheitlich und gemeinsamfestgelegt.

VLK-Positionierung: Der VLKlehnt diese Maßnahme ab.Durch die vorgesehene Schaf-fung von modellhaften Quali-

tätsverträgen zwischen einzel-nen Krankenhäusern und Kran-kenkassen wird der Einstieg ineine flächendeckende Selektivvertragsgestaltung vor-bereitet. Diese aber wird nachEinschätzung des VLK unterdem Vorwand einer besserenQualitätsbeschaffung für die Pa-tienten zu einer „Flucht aus demDRG-System“ führen und die fi-nanzielle Schieflage einigerKrankenhäuser noch forcieren.Zudem widerspricht die Tatsa-che, dass die Kriterien für dieseQualitätsverträge von den Kran-kenkassen einseitig festgelegtwerden sollen, dem Prinzipeiner konsentierten Vertragsge-staltung, das die Interessenslagebeider vertragsschließendenParteien angemessen berück-sichtigt.

12. Sicherstellungszu-schläge für Krankenhäuser

Aussage Koalitionsvertrag:Nicht nur in Ballungsräumen, son-dern auch in ländlichen Regionenmuss die wohnortnahe Krankenhaus-versorgung der Bevölkerung ge-währleistet sein. Hierzu wollen wirsicherstellen, dass auch Krankenhäu-ser in strukturschwachen Regionenihren Versorgungsauftrag wahrneh-men können. … Wir wollen die Län-der bei der Weiterentwicklung derKrankenhausplanung von einerstandortbasierten hin zu einer er-reichbarkeitsorientierten Versor-gungsplanung unterstützen. Dazusollen die Möglichkeiten, Sicherstel-lungszuschläge zu vereinbaren, ge-setzlich konkretisiert werden.

VLK-Positionierung: Sicher-stellungszuschläge, die denZweck verfolgen, auch in ländli-chen Regionen eine wohnortnaheKrankenhausversorgung der Be-völkerung zu gewährleisten, wer-den vom VLK ausdrücklichbegrüßt. Vor dem Hintergrundder vom Verband der Kranken-

Page 11: 87. Jahrgang Januar 2014 KRANKENHAUS - vlk · 2019-04-17 · Dr. Wolfgang Wesiack –Berufsverband Deutscher Internisten Berufs- und Gesundheitspolitik Welche Bedeutung hat die erlösorientierte

Titel

Arzt und Krankenhaus 1/2014 11

hausdirektoren vorgelegtenjüngsten Umfrage, der zufolgerund 50% der Krankenhäuser -vor allem kleinere Häuser, die fürdie Grundversorgung der Bevöl-kerung in Frage kommen- roteZahlen schreiben, ist dieser ge-planter Sicherstellungszuschlagüberlebensnotwendig, vorausge-setzt, dass die hierfür erforderli-chen Kriterien sachgerechtfestgelegt werden.

13. Finanzierung der Notfallversorgung

Aussage Koalitionsvertrag: Esist auch zu überprüfen, ob für Kran-kenhäuser die Vorhaltekosten, insbe-sondere für die Notfallversorgung,aktuell ausreichend finanziert wer-den.

VLK-Positionierung: DieseForderung aus dem Koalitions-vertrag wird vom VLK vorbehalt-los unterstützt: Bereits in seinemGrundsatzpapier zur Gesund-heitspolitik aus dem Jahre 2009hat der VLK gefordert, dass dieGesundheits-und Notfallversor-gung in allen Bereichen flächen-deckend und bürgernah seinmuss. Bestehenden Engpässen inForm von unzumutbaren Warte-zeiten und überlangen Anfahrts-wegen ist durch geeigneteMaßnahmen im Bereich Ressour-cenvorhaltung entgegen zu wir-ken.

14. Recht auf Zweitmeinung

Aussage Koalitionsvertrag:Die Menschen müssen sich daraufverlassen können, dass nur Opera-tionen durchgeführt werden, dieauch tatsächlich medizinisch not-wendig sind. Daher haben Patien-ten zukünftig regelhaft dieMöglichkeit, eine Zweitmeinungbei einem weiteren Facharzt oderKrankenhaus einzuholen. Dies be-trifft vom G-BA zu definierende

mengenanfällige planbare Behand-lungen. Die Ärzte müssen bei Indi-kationsstellung die Patienten überderen Recht zur Einholung einerZweitmeinung verbindlich aufklä-ren. Diese Aufklärung muss min-destens 10 Tage vor der Operationerfolgen. Die Kosten übernehmendie Krankenkassen.

VLK-Positionierung: Der Ge-danke, dem Patienten die Mög-lichkeit zu einer Einholungeiner Zweitmeinung einzuräu-men, ist nicht neu. Der VLK be-grüßt deshalb diese Aussage desKoalitionsvertrages, bemängeltaber, dass dies nur für vom G-BA zu präzisierende mengenan-fällige Indikationsstellungengelten soll. Nach Auffassungdes VLK muss diese zu Lastender GKV gehende Einholungvon Zweitmeinungen jedem Pa-tienten jederzeit gewährt wer-den.

Unabhängig davon muss nachAuffassung des VLK eine ergeb-nisoffene Diskussion über dieNotwendigkeit von Operatio-nen geführt werden. Hierbeimüssen sowohl die stringenteIndikationsstellung wie auchunter Berücksichtigung der de-mographischen Entwicklungder berechtigte Wunsch des Pa-tienten nach Aufrechterhaltungseiner Mobilität und Selbstän-digkeit gleichermaßen beachtetwerden. Die Problematik lässtsich beispielsweise anschaulichfür den Bereich der vieldisku-tierten Wirbelsäulenoperationenverdeutlichen: Wirbelsäulen-operationen sind medizinisch inder Regel nur dann notwendig,wenn neurologische Defizitevorliegen. Andererseits sindWirbelsäulenoperationen sinn-voll, wenn dem Patienten hier-durch Schmerzerleichterungverschafft werden kann.

Harte medizinische Faktenkönnen nach Auffassung desVLK nicht das alleingültige Kri-

terium für die Notwendigkeiteiner Operation sein. Vielmehrmuss auch dem Wunsch des Pa-tienten nach Erhalt seiner Mobi-lität und Lebensqualität hierbeiRechnung getragen werden.

15. Berücksichtigung der Personalkosten

Aussage Koalitionsvertrag:Wir wollen gewährleisten, dass aufEbene der DRG-Kalkulation diePersonalkosten, insbesondere die derPflege, in ausreichender Höhe undGewichtung berücksichtigt werden.Dass die Krankenhäuser diese Mit-tel auch tatsächlich für Personalkos-ten eingesetzt haben, müssen sie inden Budgetverhandlungen in geeig-neter Weise unbürokratisch nach-weisen.

VLK-Positionierung: Der VLKbegrüßt die Intention der Bun-desregierung, die tatsächlich ent-stehenden Personalkosten imärztlichen und pflegerischen Be-reich auch in der DRG-Kalkula-tion in tatsächlicher Höhe zuberücksichtigen. Die Forderung,dass die Krankenhäuser in denBudgetverhandlungen unbüro-kratisch in geeigneter Weisenachzuweisen haben, dass dieseMittel auch tatsächlich für Perso-nalkosten eingesetzt wurden, istnach Einschätzung des VLK legi-tim.

16. Nutzen- und Sicherheitsstudien

Aussage Koalitionsvertrag:Krankenhäuser, in denen neue Me-dizinprodukte mit hoher Risiko-klasse zum Einsatz kommen, sollenverpflichtet werden, sich in derPhase nach der Markteinführung anNutzen-und Sicherheitsstudien desG-BA zu beteiligen.

VLK-Positionierung: Es stelltsich die Frage, warum Nutzen-und Sicherheitsstudien für neue

Page 12: 87. Jahrgang Januar 2014 KRANKENHAUS - vlk · 2019-04-17 · Dr. Wolfgang Wesiack –Berufsverband Deutscher Internisten Berufs- und Gesundheitspolitik Welche Bedeutung hat die erlösorientierte

Titel

Arzt und Krankenhaus 1/201412

Medizinprodukte mit hoher Risi-koklasse erst nach der Marktein-führung eingeführt werdensollen. Diese Untersuchungenmüssten nach Einschätzung desVLK erfolgen, bevor diese Medi-zinprodukte Bestandteil der Re-gelversorgung werden. DieKosten für diese Untersuchun-gen sollten – auch nicht anteilig– von den Krankenhäusern, son-dern alleine von den anbieten-den Industrieunternehmengetragen werden.

17. Register-Aufbau

Aussage Koalitionsvertrag:Register verbessern aufgrund ihrerLangzeitbeobachtungen die Patien-tensicherheit und Qualität. Wirwerden als ersten Schritt ein Trans-plantationsregister und ein Implan-tate-Register aufbauen, dieDatenlieferung ist verpflichtend.

VLK-Positionierung: Der VLKbegrüßt dem Grunde nach diesebeabsichtigte Maßnahme, da sieder Steigerung der Patientensi-cherheit dient. Der VLK regt aberin diesem Zusammenhang diesachgerechte Nutzung und denAusbau bereits bestehender Re-gister an, um die unwirtschaftli-che Schaffung vonDoppelstrukturen zu vermeiden.

18. Nivellierung der Landesbasisfallwerte

Aussage Koalitionsvertrag:Bestimmte Unterschiede in denLandesbasisfallwerten lassen sichnicht durch Besonderheiten in derVersorgungs-und Kostenstrukturoder der unterschiedlichen Umset-zung gesetzlicher Verpflichtungenbegründen. Sie sollen aufgehobenwerden. Die Bund-Länder-Arbeits-gruppe erarbeitet auf der Basis deshierzu vorzulegenden GutachtensEckpunkte.

VLK-Positionierung: DieseFormulierung des Koalitionsver-

trages unterstellt, dass nicht ob-jektivierbare Gründe Unter-schiede in den Landesbasisfall-werten begründen. Wenn dieseausgemerzt werden sollen, dannmüssen die Autoren des Koaliti-onsvertrages auch Farbe beken-nen und diese Gründe namhaftmachen. Nur dann kann beur-teilt werden, ob diese Unter-schiede in den Landes-basisfallwerten wirklich aufnicht objektivierbaren Tatbestän-den beruhen. Und nur dannkann auf eine Angleichung die-ser Werte hingearbeitet werden.Ansonsten gehört diese Forde-rung aus dem Koalitionsvertragin den Bereich der populisti-schen Forderungen.

19. Optimierung des Orientierungswertes

Aussage Koalitionsvertrag:Die Kosten der Krankenhäuser sol-len mit der Fortentwicklung derKrankenhauspreise über den Orien-tierungswert besser berücksichtigtwerden; dieser muss deshalb auchstärker auf die spezifischen Gege-benheiten im Krankenhausbereichabstellen.

VLK-Positionierung: Der VLKbegrüßt diese Intention der Au-toren des Koalitionsvertrages.Bereits in seinem Grundsatzpa-pier zur Gesundheitspolitik imJahre 2009 hat der VLK für diezeitnahe Entwicklung eines Ori-entierungswertes plädiert, derdie tatsächlich für den Kranken-hausbereich zu erwartendenPreissteigerungen mit der Steige-rung der Krankenhausbudgetsin Einklang bringen sollte. DieserOrientierungswert muss die we-sentlichen Kostenbestandteileder Krankenhausbudgets inihrer realistischen Quotierungund mit einer aktuellen Preis-Steigerungs-Indizierung auswei-sen, vom StatistischenBundesamt unter Verwendung

geeigneter Parameter zeitaktuellerrechnet werden und darf inseiner Anwendungshöhe nicht –wie im KHRG vorgesehen- vonder politischen Willkür abhängigsein. Dieser Forderung des VLKwird durch die Formulierung imKoalitionsvertrag voll inhaltlichRechnung getragen.

20. Vergütung derHochkostenfälle

Aussage Koalitionsvertrag:Wir werden die besonderen Aufga-ben der Universitätskliniken undder Krankenhäuser der Maximalver-sorgung besser im DRG-Systemvergüten. Für Hochkostenfälle, dienicht durch Fallpauschalen sachge-recht abgebildet werden können, hatdas Institut für das Entgeltsystemim Krankenhaus bis Ende 2014 einegeeignete gesonderte Vergütungs-form vorzulegen.

VLK-Positionierung: Der VLKbegrüßt diese Ankündigung imKoalitionsvertrag, da sie daraufabzielt, eine bestehende Lückeim DRG-System sachgerecht zuschließen.

21. Qualität als Teilnah-meberechtigung an ASV

Aussage Koalitionsvertrag:Die Qualität wird als Kriterium zurTeilnahmeberechtigung an der am-bulanten spezialfachärztlichen Ver-sorgung (§116b SGB V) gestärkt.Wie die Qualitätsnachweise zu füh-ren sind, legt der G-BA fest.

VLK-Positionierung: NachEinschätzung des VLK ist dieseAnkündigung im Koalitionsver-trag überflüssig: Der 116b SGB Vbesagt bereits, dass die ambu-lante spezialfachärztliche Versor-gung die Diagnostik undBehandlung komplexer, schwertherapierbarer Krankheiten um-fasst, die je nach Krankheit einespezielle Qualifikation, eine in-

Page 13: 87. Jahrgang Januar 2014 KRANKENHAUS - vlk · 2019-04-17 · Dr. Wolfgang Wesiack –Berufsverband Deutscher Internisten Berufs- und Gesundheitspolitik Welche Bedeutung hat die erlösorientierte

Titel

Arzt und Krankenhaus 1/2014 13

terdisziplinäre Zusammenarbeitund besondere Ausstattungenerfordern.

Insofern ist die Aussage, dasskünftig Qualität als Kriteriumzur Teilnahmeberechtigung aneiner ambulanten spezialfach-ärztlichen Versorgung gestärktwerden soll, überflüssig und alspopulistisch zu werten.

22. Masterplan Medizinstudium

Aussage Koalitionsvertrag:Für eine zielgerichtete Auswahl derStudienplätze der Bewerber, zurFörderung der Praxisnähe und zurStärkung der Allgemeinmedizin imStudium wollen wir in einer Konfe-renz der Gesundheits-und Wissen-schaftsminister von Bund undLändern einen „Masterplan Medi-zinstudium 2012“ entwickeln.

VLK-Positionierung: Der VLKbegrüßt diese im Koalitionsver-trag angekündigte Maßnahmeund verweist in diesem Zusam-menhang auf seine bereits imJahre 2009 gegenüber der Politikgeäußerte Empfehlung, vor demHintergrund des Ärztemangelseinen Masterplan zur Beseiti-gung dieses Mangels aufzule-gen, die Schaffung weitererStudienplätze für Humanmedi-ziner in die Wege zu leiten, dieModifikation des Numerus clau-sus für Medizinstudenten vorzu-nehmen, die Entwicklunggeeigneter, Zeugnisnoten-unab-hängiger Auswahlkriteriendurch die Universitäten in An-griff zu nehmen und/oder einenneuen Studiengang - Medizin-ökonomie – zu schaffen.

23. Weiterbildung imambulanten Einrichtungen

Aussage Koalitionsvertrag:Die Förderung der Weiterbildung inder Allgemeinmedizin wird um50% erhöht und bei Bedarf länder-

übergreifend koordiniert. Zudemstößt die Vermittlung praxisrelevan-ten Wissens ausschließlich in Klini-ken an Grenzen. Daher wollen wirdie ärztliche Weiterbildung allergrundversorgenden Fachgebiete inambulanten Einrichtungen fördern.

VLK-Positionierung: Der VLKsteht dieser Aussage des Koaliti-onsvertrages skeptisch gegen-über. Es bestehen insbesondereZweifel sowohl an der Kapazitätwie auch an den qualitativenMöglichkeiten, in ambulantenEinrichtungen die ärztliche Wei-terbildung aller grundversorgen-den Fachgebiete in signifikanterAnzahl zu erhöhen.

24. Schlussbemerkung

Die Aussagen des Koalitions-vertrages zum Themenbereich„Gesundheit und Pflege“ kapri-zieren sich vornehmlich auf denBereich der Qualität. Die wirt-schaftlichen Probleme derKrankenhäuser werden großzü-gig ausgespart. Lediglich dieAbsichtserklärung, über einebessere inhaltliche Gestaltungder Orientierungswertes die tat-sächlichen Kosten der Kranken-häuser künftig besser abbildenzu wollen und die Ankündi-gung, künftig die doppelte De-gression – d.h. die Berück-sichtigung der Abschläge beiMehrleistungen zum einen beiden Krankenhäusern vor Ortund zum anderen im Landes-budget - abzuschaffen, enthält –allerdings in rudimentärer Form– Hinweise auf geplante finan-zielle Besserungsmaßnahmenfür die Krankenhäuser.

Völlig außen vor bleibt in demKoalitionsvertrag der Bereichder Investitionsfinanzierungder Krankenhäuser. Hier bestehtganz eindeutig ein massiver Re-gelungsbedarf. Von daher ist esvöllig unverständlich, dass nichteinmal eine einzige Aussage die-

sem Bereich im Koalitionsver-trag gewidmet wird. Aus diesemGrunde wiederholt der VLK andieser Stelle noch einmal seineebenfalls bereits im Jahre 2009postulierte Empfehlung an diePolitik:

Der VLK fordert die Gewäh-rung von Investitionsmitteln, diees den Krankenhäusern ermög-licht, Anschluss an den medizi-nisch-technischen Fortschritt zuhalten und im internationalenVergleich wettbewerbsfähig zubleiben.

Vor diesem Hintergrund plä-diert der VLK für die Verdoppe-lung der derzeit von denBundesländern pro Jahr gewähr-ten förderungsfähigen Aufwen-dungen nach dem KHG von 2,7Milliarden € auf einen jährlichenBetrag von 5,5 Milliarden € mitangemessener Indizierung.

Dieser Betrag sollte jeweilshälftig von den Bundesländernund dem Gesundheitsfonds zurVerfügung gestellt werden.

Die Quotierung dieses Gesamt-betrages für Maßnahmen zur Er-richtung, Erstausstattung undWiederbeschaffung langfristigerWirtschaftsgüter einerseits undfür Pauschalförderung der Kran-kenhäuser andererseits bedarfeiner sachgerechten Festlegungdurch die Bundesländer.

Der demnach für die Pauschal-förderung festzulegende Betragsollte zielgenau als Pauschalenauf die von den Krankenhäusernabgerechneten DRGs zzgl. einesDRG-unabhängigen Sockelbetra-ges insbesondere für Kranken-häuser mit unverzichtbarenVersorgungsaufgaben ausge-schüttet werden.

Weitere Informationen:Dipl.-Volksw. Gerd NordenHauptgeschäftsführer des Verbandes der Leitenden Krankenhausärzte Deutschlands e. V. Tersteegenstr. 9, 40474 Düsseldorf

Page 14: 87. Jahrgang Januar 2014 KRANKENHAUS - vlk · 2019-04-17 · Dr. Wolfgang Wesiack –Berufsverband Deutscher Internisten Berufs- und Gesundheitspolitik Welche Bedeutung hat die erlösorientierte

Titel

Arzt und Krankenhaus 1/201414

Berlin, 27. November 2013 –„Der Koalitionsvertrag formulierthinsichtlich Qualitäts- und Perso-nalvorhaltung höchste Anforde-rungen an die Krankenhäuser.Aber über die Verbesserung derfinanziellen Ressourcen zur Si-cherung der Leistungsfähigkeitder Krankenhäuser werden keinebzw. nur rudimentäre Aussagengetroffen“, kommentierte derHauptgeschäftsführer der Deut-schen Krankenhausgesellschaft(DKG), Georg Baum, das Ergeb-nis der Koalitionsverhandlungen.

Die unbestritten unzureichendeInvestitionsmittelbereitstellungdurch die Bundesländer werdeüberhaupt nicht thematisiert, mo-nierte Baum. Die dringend not-wendigen Veränderungen imVergütungssystem bei der Refi-nanzierung der laufenden Kos-ten, insbesondere der Personal-kosten, würden zwar erkannt,blieben aber ebenfalls ohne kon-kreten Vorschlag. Gleichwohl seizu begrüßen, so der DKG-Haupt-geschäftsführer weiter, dass diePersonalkosten auf der Ebene der

Georg Baum

Sigmar Gabriel (SPD), Angela Merkel (CDU) und Horst Seehofer (CSU) nach der Unterzeichnung des Koalitionsvertrag

Fotos (2): Multimediadatenbank der CDU Deutschlands

Georg Baum – Deutsche Krankenhausgesellschaft

Krankenhäuser hätten mehr erwartetDKG zu den zentralen Inhalten des Koalitionsvertrages im Hinblick auf die stationäre Versorgung

Der Koalitionsvertrag im Urteil anderer Verbände

Page 15: 87. Jahrgang Januar 2014 KRANKENHAUS - vlk · 2019-04-17 · Dr. Wolfgang Wesiack –Berufsverband Deutscher Internisten Berufs- und Gesundheitspolitik Welche Bedeutung hat die erlösorientierte

Titel

Arzt und Krankenhaus 1/2014 15

DRG-Kalkulation in ausreichen-der Höhe und Gewichtung be-rücksichtigt werden sollen.Immerhin positiv sei, dass Pro-bleme wie die doppelte Degres-sion, Mängel des Orientierungs-wertes und die unzureichendeAusgestaltung des Sicherstel-lungszuschlages als solche er-kannt würden und dieFinanzierung der Extremkosten-fälle verbessert werden solle. „Esist aber wenig hilfreich, die Kran-kenhäuser zu Soll-Personalvor-haltungen zwingen zu wollen,wenn nicht klar geregelt wird,

dass die jährlichenPersonalkostensteigerungen

über die Vergütungen refinan-ziert werden“, so Baum.

Baum unterstrich, dass dieQualität der deutschen Kranken-hausmedizin auf weltweit aner-kanntem hohemNiveau sei. Schonheute würden inden jährlich veröf-fentlichten Quali-tätsberichten um-fassende Informa-tionen einschließ-

lich Qualitätsvergleichen gelie-fert. Baum warnte: „Eine Ver-knüpfung von Vergütung undQualität ist der falsche Weg. Erfördert die Risikovermeidungund erschwert die medizinischeVersorgung schwerstkranker Pa-tienten.“

Berlin, 2. Dezember 2013. DieKoalition aus CDU/CSU undSPD will eine Flächen deckendeKrankenhausversorgung undmehr Qualität in diesem Be-reich. Sie ignoriert aber fast völ-lig die tatsächlichen Problemeder Kliniken und setzt vorallem auf mehr Repression undKontrolle. Zu diesem Fazitkommt der Verband der Kran-kenhausdirektoren Deutsch-lands (VKD) angesichts derwenigen Seiten im Koalitions-vertrag, die sich mit der künfti-gen stationären Versorgungbeschäftigen.

Die Bewertung des Koaliti-onspapiers bezüglich der künf-tigen Krankenhauspolitik fälltauch deswegen sehr kritischaus, weil der Verband der Kran-kenhausmanager bisher durch-aus den Eindruck hatte, dassalle Parteien inzwischen die bri-sante wirtschaftliche Situation

der deutschen Krankenhäusererkannt hätten. Bereits im Sep-tember dieses Jahres hatte diediesjährige Umfrage des VKDunter seinen Mitgliedern ge-zeigt, dass rund die Hälfte derKrankenhäuser in wirtschaftli-chen Schwierigkeiten und Bes-serung nicht in Sicht ist.Betroffen waren vor allem klei-nere Häuser, die für die Grund-versorgung der Bevölkerung dasind. Bestätigt wurde dies vomaktuell veröffentlichten Kran-kenhaus Barometer des Deut-schen Krankenhausinstituts(DKI).

„Wäre die Hälfte aller Unter-nehmen in einer anderen Bran-che in dieser Lage, würden alleAlarmglocken läuten“, erklärteVKD-Präsident Dr. Josef Dül-lings. Die Koalition aber setztim Krankenhausbereich lieberauf noch mehr Kontrollen, aufdie Bildung eines neuen Quali-

tätsinstituts – noch einer weite-ren Behörde – und streichtdafür die avisierten 500 Millio-nen Euro für Strukturanpassun-gen in ländlichen Regionen. Siesetzt also vor allem auf mehrBürokratie und weniger Geld.

Dr. Düllings warnt: „Die wirt-schaftliche Sicherung der Kran-

Dr. Josef Düllings – Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands

Finanzielle Auszehrung geht weiterKoalitionsvertrag geht an den Problemen der Krankenhäuser vorbei

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverbandder Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessender 28 Mitglieder – 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände – in der Bundespolitik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufga-ben wahr. Die 2.045 Krankenhäuser versorgen jährlich 18,3 Millionen stationäre Patienten und 18 Millionen ambulante Behandlungsfälle mit 1,1 Millionen Mitarbeitern. Bei 83,4 Milliarden Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusernhandelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen.

Dr. Josef Düllings

Page 16: 87. Jahrgang Januar 2014 KRANKENHAUS - vlk · 2019-04-17 · Dr. Wolfgang Wesiack –Berufsverband Deutscher Internisten Berufs- und Gesundheitspolitik Welche Bedeutung hat die erlösorientierte

Titel

Arzt und Krankenhaus 1/201416

kenhäuser ist nicht mehr gege-ben. Trotz wiederholter Hin-weise und Empfehlungen derKrankenhausverbände findetsich im Koalitionsvertrag vonCDU/CSU und SPD so gut wienichts zur Lösung der Finanz-misere, die in den vergangenenJahren durch die Politik selbstverursacht wurde. Dabei ist dieRechtslage für Bund und Län-der nach § 1 Absatz 1 Kranken-h a u s f i n a n z i e r u n g s g e s e t z(KHG) eindeutig: ‚Zweck die-ses Gesetzes ist die wirtschaftli-che Sicherung derKrankenhäuser‘. Seit Jahrenwird diese zentrale Vorschriftvon Bund und Ländern ver-letzt.“ So werde die Investiti-onsfinanzierung durch dieLänder auf einem immer deso-lateren Niveau bedient. DerBund wiederum verordne denKliniken eine permanente Un-terfinanzierung der Tariflohn-steigerungen. So hätten dieKrankenhäuser in den letztenJahren nur gut 50 Prozent derTariflohnsteigerungen überPreisanpassungen refinanziertbekommen. Bei einem Budget-anteil für Personal von rund 60Prozent müssten die anderen 50Prozent über eine kontinuier-lich fortschreitende Ausdün-nung der Personaldeckerefinanziert werden. In deut-schen Krankenhäusern werdennach OECD Angaben mehr alsdoppelt so viele Patienten jePflegekraft betreut wie in ande-ren vergleichbaren Ländern,etwa Dänemark, Holland, derSchweiz oder Frankreich. Wei-tere Studien belegen, dass eineso erzwungene ökonomischeMaximalrationalisierung zueiner Gefährdung von Patien-ten führen kann.

Von den Krankenhäusern er-warte man dagegen Gesetzes-treue in der Hygiene, bei derErbringung und Abrechnung

stationärer Leistungen, bei derBezahlung ihrer Mitarbeiter, beider Arbeitszeitgestaltung undin vielen anderen rechtlich rele-vanten Bereichen, die die Kran-kenhäuser auch erfüllten.

Für alle diese Probleme zeigtdas Koalitionspapier nur rudi-mentäre Lösungen auf. „Die ge-plante Bund-Länder-Arbeits-gruppe ist ein richtiger Schritt“,so der VKDPräsident. „VieleKrankenhäuser haben abernicht mehr die Zeit, bis Ende2014 auf Eckpunkte zu warten“.

Die vorgesehene Möglichkeitfür die Krankenkassen, für ei-nige Behandlungsarten ausdem bisherigen Kollektivver-tragssystem auszuscheren,sieht der VKD ebenfalls sehrkritisch, da sie einer Flächen de-ckenden Versorgung entgegen-steht sowie geeignet ist, diefinanzielle Misere weiter zuverstärken und die Wege fürPatienten zu verlängern.

Strikt abgelehnt werden auchdie geplanten Kontrollen derexternen und internen Qualitätder Krankenhäuser durch dieMedizinischen Dienste derKrankenkassen (MDK). „DieQualität der Kliniken wird be-reits jetzt permanent kontrol-liert und transparentdargestellt. Die MedizinischenDienste müssten dafür zusätzli-che Kompetenzen aufbauen.Wieder mehr Bürokratie und,was noch schlimmer ist, wiedermehr Mediziner, die als Kon-trolleure in der direkten Patien-tenbehandlung fehlen werden“,so Dr. Düllings.

Der VKD fordertBund und Länderdazu auf, ihrenständigen Rechts-bruch zu beendenund endlich für

die wirtschaftliche Sicherungder Krankenhäuser zu sorgen.Sonntagsreden vor Wahlen nüt-zen nichts, wenn nach denWahlen keine Taten folgen.Krankenhausbehandlung istTeil der öffentlichen Daseins-vorsorge. Sie ist kein Konsum-gut, das dem freien Wettbewerbunterliegt. Daher müssen be-darfsnotwendige Leistungenauch von den Krankenkassenfinanziert werden.

Statt fairer Finanzierung wirdjedoch auch durch die neue –mögliche – Koalition die Aus-zehrung der Krankenhäuserfortgesetzt. Bund und Ländergehen den Weg einer gesetzes-widrigen Strukturbereinigungder Krankenhausversorgung„auf kaltem Wege“ weiter. Dasgeschieht letztlich auf dem Rü-cken der Patienten und Be-schäftigten und ist sowohlpolitisch als auch rechtlich einunerhörter Skandal.

Der VKD fordert die Bundes-und Landespolitiker dazu auf,das Vertrauen der Krankenhäu-ser in die Rechtstaatlichkeitwiederherzustellen und ihrengesetzlich vorgeschrieben Bei-trag zur wirtschaftlichen Siche-rung der Krankenhäuser zuleisten, wie man auch von denKrankenhäusern ihren Beitragzur Sicherstellung einer hoch-wertigen Patientenversorgungin Deutschland erwartet.

Weitere Informationen:VKD-Geschäftsstelle BerlinTel.: 030 - 28 88 59 12, [email protected] Peter AschéKfm. Direktor Universitätsklinikum AachenTel.: 0241 - 8 08 80 00, [email protected]

Der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands e.V. (VKD)vertritt mit rund 2.500 Mitgliedern das Management fast aller deut-schen Krankenhäuser einschließlich der Rehabilitationskliniken undPflegeeinrichtungen. Er versteht sich als Ansprechpartner insbeson-dere in Fragen der Krankenhauspraxis und des Klinikmanagements.

Page 17: 87. Jahrgang Januar 2014 KRANKENHAUS - vlk · 2019-04-17 · Dr. Wolfgang Wesiack –Berufsverband Deutscher Internisten Berufs- und Gesundheitspolitik Welche Bedeutung hat die erlösorientierte

Titel

Arzt und Krankenhaus 1/2014 17

Berlin, 27.11.2013 – „Der Ko-alitionsvertrag zeigt durchausgesundheitspolitische Ansätze,die in die richtige Richtung wei-sen. Die hausärztliche Versor-gung wird gestärkt. Junge Ärztesollen durch die Erhöhung derFörderung der Weiterbildung inder Allgemeinmedizin für die-ses Fachgebiet gewonnen wer-den. Die Finanzierung vonKrankenhäusern der Maximal-versorgung und der Universi-tätskliniken wird stabilisiertund endlich sollen auch die Per-sonalkosten in die DRG-Kalkulation einfließen. Undauch die langjährige Forderungder Ärzteschaft nach einer kla-ren, strafrechtlichen Regelungzu Korruption im Gesundheits-wesen ist aufgenommen wor-den.

Leider müssen wir aber auchfeststellen, dass die Große Koali-tion in der Gesundheitspolitikkeinen wirklich großen Wurfvorgelegt hat. Mit detailistischerAkribie soll im Gesundheitswe-sen die Kontrollbürokratie nochweiter verschärft werden. DieKompetenzausweitung des Ge-meinsamen Bundesausschussesist so umfassend geplant, dassdie Selbstverwaltung an Gestal-tungskraft verliert. Und aber-mals sollen die Interventions-möglichkeiten der Kostenträger-organisationen erheblich aus-gebaut werden. Kassen-funktionäre können jetzt nachGusto den MedizinischenDienst zu unangemeldeten Raz-

zien in Krankenhäuser schicken.Das alles ist mehr geprägt vonlängst überwunden geglaubterMisstrauenskultur als vom An-spruch auf Freiberuflichkeit undTherapiefreiheit.

Eine Große Koalition hätte esin der Hand gehabt, die Finan-zierung des Krankenversiche-rungssystems jetzt demografie-fest und generationengerecht zugestalten.

Auch ist nicht ersichtlich, wieder Bund gemeinsam mit denLändern die dringend notwen-digen Investitionen für dieKrankenhausversorgung aufDauer gewährleiten will.

Im Gegensatz zum letzten Ko-alitionsvertrag findet sich in die-sem Vertrag auch kein Wort zurGOÄ, weder zum jetzt dringenderforderlichen Inflationsaus-gleich, noch zur Notwendigkeiteiner grundsätzlichen Novellie-rung. Bedauerlich ist auch, dassdie Großkoalitionäre die geplan-ten Mittel zur Prävention undGesundheitsförderung in einernächtlichen Rotstiftaktion wie-der gestrichen haben.

Schließlich fehlen der Blicküber die Grenzen und der er-kennbare Wille, europäische Ge-sundheitspolitik nur auf dieFelder von echtem Mehrwert zubegrenzen. Die europäischenNormungsvorhaben im Bereichder Medizin zeigen den dringli-chen Handlungsbedarf auf.

Verfassungsrechtlich bedenk-lich und für die Patientenversor-gung gefährlich ist diegesetzliche Erzwingung der Ta-rifeinheit in Betrieben. Arztspe-zifische Tarifverträge verbesserndie Arbeitsbedingungen für an-gestellte Ärztinnen und Ärzteund tragen mit dazu bei, dassdiese der kurativen Medizin inDeutschland erhalten bleiben.Eine erzwungene Tarifeinheitwäre da höchst kontraproduktiv.

Wir alle werden bei der kom-menden Gesetzgebung sehr aufden Grundsatz des bürokrati-schen Minimalismus achtenmüssen: Weniger ist mehr.“

Weitere Informationen:Alexander DückersSamir RabbataTel. 030 - 40 04 56-700, Fax 030 - 40 04 56-707www.bundesaerztekammer.de, [email protected]

Prof. Dr. med. Frank Ulrich Montgomery – Bundesärtzekammer

Positive Ansätze, aber kein großer WurfStatement von BÄK-Präsident Montgomery zum Koalitionsvertrag

Prof. Dr. med. Frank Ulrich Montgomery

Page 18: 87. Jahrgang Januar 2014 KRANKENHAUS - vlk · 2019-04-17 · Dr. Wolfgang Wesiack –Berufsverband Deutscher Internisten Berufs- und Gesundheitspolitik Welche Bedeutung hat die erlösorientierte

Titel

Arzt und Krankenhaus 1/201418

27.11.2013 – „Die Koalition ausUnion und SPD hat sich mit ihrerAnkündigung, die Tarifeinheit ge-setzlich regeln zu wollen, eineschwere Hypothek aufgeladen. Esist widersinnig, rechtswidrig undfreiheitsfeindlich, das Recht allerBerufe in Frage zu stellen, sich ge-werkschaftlich zu organisierenund eigenständig Tarifverträge zuschließen. Wir hoffen, dass sich imLaufe der weiteren Beratungendie Einsicht durchsetzt, dass einegesetzlich verordnete Tarifeinheitim klaren Widerspruch zu denGrundwerten unserer Verfassungsteht“, erklärte Rudolf Henke, 1.Vorsitzender des Marburger Bun-des, zu der im Koalitionsvertragvorgesehenen Regelung, denGrundsatz der Tarifeinheit nachdem betriebsbezogenen Mehr-heitsprinzip gesetzlich festzu-schreiben.

„Es ist auch in sich höchst wi-

dersprüchlich, im Koalitionsver-trag einerseits der freien Wahl vonBürgern Vorrang zu geben, so bei-spielsweise bei der Krankenver-sicherung oder bei der Entschei-dung für eine doppelte Staatsbür-gerschaft, andererseits aber beider Ausgestaltung der Arbeits-und Wirtschaftsbeziehungen vonArbeitnehmern und Arbeitgeberneinen Einheitszwang zu verord-nen. Überall soll das Prinzip derVielfalt gestärkt werden, in derKultur und in den Medien. Nurdie Tarifautonomie soll in eineMonokultur verwandelt werden.Das passt hinten und vorne nichtzusammen“, kritisierte Henke.

Es müsse auch weiterhin dasRecht der angestellten Ärzte undanderer Arbeitnehmer sein, selbstzu entscheiden, wer sie vertrittund wer für sie Tarifverhandlun-gen führt. Das Bundesarbeitsge-richt habe in seinem von

Marburger Bund-Mitgliedern er-strittenen Urteil zur Anerkennungder Tarifpluralität vom 7. Juli 2010(4 AZR 537/08) keinen Zweifeldaran gelassen, dass die Verdrän-gung eines Tarifvertrages nachdem Grundsatz der Tarifeinheitim Betrieb mit dem Grundrechtder Koalitionsfreiheit aus Art. 9Abs. 3 Grundgesetz nicht zu ver-einbaren ist, so Henke.

Berlin, 27. November 2013 – „Wirsehen in der Koalitionsvereinba-rung einige gute Ansätze, um dieambulante Versorgung der Versi-cherten in Deutschland auch in Zu-kunft zu sichern.“ Das hat Vorstandder Kassenärztlichen Bundesverei-

nigung (KBV), Dipl.-Med. ReginaFeldmann, heute zur Einigung vonUnion und SPD erklärt.

Die KBV begrüßt, dass die heuti-gen Wirtschaftlichkeitsprüfungenbei der Verordnung von Arznei-

und Heilmitteln durch regionaleVereinbarungen von Krankenkas-sen und Kassenärztlichen Vereini-gungen ersetzt werden sollen.„Damit ist eine alte Forderung derKBV aufgegriffen worden. Vielejunge Mediziner schreckt die Be-

Rudolf Henke – Marburger Bund

Zwang zur Tarifeinheit ist rechts-widrig und freiheitsfeindlich

Dipl.-Med. Regina Feldmann – Kassenärztliche Bundesvereinigung

Gute Ansätze, um die ambulanteVersorgung zu sichernKoalitionsvertrag – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung sieht einige positive Ansätze für die Gesundheitspolitik. Vieles entscheidet sich jedoch erst im konkreten Gesetzgebungsverfahren.

Rudolf Henke

Page 19: 87. Jahrgang Januar 2014 KRANKENHAUS - vlk · 2019-04-17 · Dr. Wolfgang Wesiack –Berufsverband Deutscher Internisten Berufs- und Gesundheitspolitik Welche Bedeutung hat die erlösorientierte

Titel

Arzt und Krankenhaus 1/2014 19

drohung, für ihre Verordnungen inRegress genommen zu werden, voneiner Niederlassung ab“, sagteFeldmann.

Nach den Plänen von Schwarz-Rot soll die Förderung der Weiter-bildung in Allgemeinmedizindeutlich erhöht und zudem dieärztliche Weiterbildung allergrundversorgender Fachgebiete inambulanten Einrichtungen geför-dert werden. Die Entwicklung einesKonzeptes zur Stärkung der Allge-meinmedizin im Studium durcheine Bund-Länder-Konferenz hält dieKBV ebenfalls fürzielführend. Damitsetzt die Politikwichtige Signale zurStärkung der haus-und fachärztlichenGrundversorgung

der Bevölkerung.

„Die Kassenärztlichen Vereini-gungen (KVen) und die KBV wer-den sich aktiv einbringen undVorschläge erarbeiten, beispiels-weise zu dem Vorstoß im Koaliti-onsvertrag, die Wartezeiten aufeinen Termin beim Facharzt aufvier Wochen zu begrenzen und an-sonsten die Patienten ins Kranken-haus zu überweisen, oder aber dieAusgestaltung der Strukturen vonKBV und KVen“, erklärte Feld-mann.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV):Die KBV vertritt die politischen Interessen der rund 153.900 nieder-gelassenen und ermächtigten Ärzte und Psychotherapeuten aufBundesebene. Sie ist der Dachverband der 17 Kassenärztlichen Ver-einigungen (KVen), die die ambulante medizinische Versorgung für70 Millionen gesetzlich Versicherte in Deutschland sicherstellen. DieKBV schließt mit den gesetzlichen Krankenkassen und anderen Sozi-alversicherungsträgern Vereinbarungen, beispielsweise zur Honorie-rung der Ärzte und zum Leistungsspektrum der gesetzlichenKrankenkassen. Die KVen und die KBV sind als Einrichtung der ärzt-lichen Selbstverwaltung Körperschaften des öffentlichen Rechts.Mehr Informationen im Internet unter: www.kbv.de.

Dipl.-Med. Regina Feldmann

27.11.2013. "Mindestlohn, Er-leichterung der Allgemeinver-bindlichkeitserklärung und dieÖffnung des Arbeitnehmerentsen-degesetzes für alle Branchen stär-ken das Tarifvertragssystem. FürMillionen von Menschen werdenso Löhne und Arbeitsbedingun-gen verbessert. Der Koalitions-kompromiss stellt hier wichtigeWeichen", sagte der Vorsitzendeder Vereinten Dienstleistungsge-werkschaft (ver.di), Frank Bsirske,zum Abschluss des Koalitionsver-trags zwischen CDU/CSU undSPD.

Bsirske lobte, dass die Möglich-keit, mit 63 Jahren bei 45 Beitrags-jahren abschlagsfrei in Rentegehen zu können, für viele Arbeit-nehmerinnen und Arbeitnehmerfaktisch den Verzicht auf die Rentemit 67 bedeute. Dass Zeiten derArbeitslosigkeit als Beitragszeiten

angerechnet würden, helfe insbe-sondere Menschen in Regionenmit hoher Arbeitslosigkeit."Schwarz-Rot geht hier ebensowie bei den Verbesserungen beider Erwerbsminderungsrente undder Anrechnung von Kindererzie-hungszeiten vor 1992 ersteSchritte, um der massenhaft dro-henden Altersarmut entgegen zuwirken", sagte Bsirske.

Der ver.di-Vorsitzende verwiesferner darauf, dass Schwarz-Rotmit den finanzpolitischen Rah-mensetzungen des Koalitionsver-trags zugleich eine Dauerbaustelleeröffne, da den gesellschaftlichenInvestitionsbedarfen bei Bildung,Gesundheit, Pflege, Energie-wende, Verkehr und Infrastrukturmit dem jetzt gefundenen Kom-promiss nicht Rechnung getragenwerden könne.

ver.di werde dies in den kom-

menden Jahren genauso zum Ge-genstand der gesellschaftlichenAuseinandersetzung machen wiedie Erhöhung des gesetzlichenMindestlohns bereits deutlich vordem Jahr 2018.

Weitere Informationen:Jan Jurczyk | ver.di-BundesvorstandPaula-Thiede-Ufer 10, 10179 BerlinTel.: 030 - 69 56-1011 bzw. -1012Fax: 030 - 69 56-3001E-Mail: [email protected]

Frank Bsirske

Weitere Informationen:Dezernat KommunikationHerbert-Lewin-Platz 2, 10623 BerlinPostfach 12 02 64, 10592 BerlinTel.: 030 - 40 05-2202, Fax: 030 - 40 05-2290E-Mail: [email protected], Internet: www.kbv.deAnsprechpartner für die Presse:Dr. Roland Stahl, Tel.: 030 - 40 05-2201Tanja Hinzmann, Tel.: 030 - 40 05-2240

Frank Bsirske – ver.di

Wichtige Weichenstellungen

Page 20: 87. Jahrgang Januar 2014 KRANKENHAUS - vlk · 2019-04-17 · Dr. Wolfgang Wesiack –Berufsverband Deutscher Internisten Berufs- und Gesundheitspolitik Welche Bedeutung hat die erlösorientierte

Titel

Arzt und Krankenhaus 1/201420

Anlässlich der Vereinbarung desKoalitionsvertrages erklärt Dr.Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsit-zende des GKV-Spitzenverban-des:

„Der vorgestellte Koalitionsver-trag ist eine gute Grundlage fürdie Verbesserung der Patienten-versorgung. Von der Verkürzungder Wartezeiten auf einen Arztter-min über die Flexibilisierung beider ambulanten Versorgung bishin zur Stärkung der Präventionund der Möglichkeit, dass Kran-kenkassen mit einzelnen KlinikenQualitätsverträge abschließendürfen, reichen die geplantenMaßnahmen. Besonders ist her-vorzuheben, dass sich die Verbes-serung der Qualität dergesundheitlichen Versorgung alsroter Faden durch den gesamtenGesundheits- und Pflegeteil desKoalitionsvertrags zieht.

Krankenhäuser spielen eine zen-trale Rolle für die Versorgung derMenschen. Deshalb geben dieKrankenkassen bereits heutejeden dritten Euro für Kranken-hausbehandlungen aus. Weil eskeine Operationen ohne Risiko fürdie Patienten gibt, müssen wir denTrend zu medizinisch nicht not-wendigen Operationen stoppen.Mit den genannten Möglichkeiten,wie z. B. die Qualität von Opera-tionen bei der Vergütung zu be-rücksichtigen, geht die Koalitionin die richtige Richtung. Aller-dings wird die eigentliche Arbeiterst noch in der Bund-Länder-Ar-beitsgruppe zu leisten sein. Eswird darauf ankommen, was in

dieser Arbeitsgruppe tatsächlichvereinbart wird.

Für die Patienten und Beitrags-zahler ist das Signal wichtig, dassdie Systematik der Preisverhand-lungen für neue Medikamente be-stätigt wurde und derGroßkundenrabatt jetzt mit siebenProzent erhalten bleibt. Allerdingswird das Einsparvolumen ausGroßkundenrabatt und Preismora-torium hinter dem zurückbleiben,was die Bewertung des Bestands-marktes gebracht hätte. Die Frageder angemessenen Höhe desGroßkundenrabattes werden wirbei dessen geplanter jährlichenÜberprüfung thematisieren.

Es ist wichtig, dass die angehen-den Koalitionäre eine klare Ent-scheidung über den zukünftigenfinanziellen Rahmen der Pflege-versicherung getroffen haben,auch wenn damit nicht allesmachbar sein wird. Gerade des-halb ist die Konzentration auf dieLeistungsverbesserungen für De-menzkranke richtig. Auch im Be-reich der Pflege sollen undmüssen die Qualität und dieTransparenz von Leistungen insZentrum gerückt werden. Wichtigwird es sein, dass die im Koaliti-onsvertrag skizzierten Leitplan-ken tatsächlich im Gesetzwirksam umgesetzt werden.

Noch nicht abschließend geklärtscheint hingegen, in welcher Höhedie Finanzierung der versiche-rungsfremden Leistungen zukünf-tig durch den Bundes-

zuschuss erfolgen wird. Wirhaben die Sorge, dass diese Leis-tung, die eigentlich der gesetzli-chen Krankenversicherung perGesetz zugesichert ist, einmalmehr als Steinbruch für den Fi-nanzminister herhalten muss. JedeKürzung des Bundeszuschusseslehnen wir ab. Richtig wäre esvielmehr, ihn per Gesetz fest andie Entwicklung der Ausgaben fürdie versicherungsfremden Leis-tungen zu koppeln.

Wir werden uns nun an die De-tailauswertung der Vorschlägemachen und, sobald die neue Re-gierung steht, mit unserer ganzenKraft daran arbeiten, die Versor-gung der Versicherten und Patien-ten auf Basis der politischenVorgaben weiter zu verbessern.“

Dr. Doris Pfeiffer – GKV Spitzenverband

Gute Grundlage für die Verbesse-rung der PatientenversorgungGKV-Spitzenverband zum Koalitionsvertrag

Dr. Doris Pfeiffer

Weitere Informationen:GKV-SpitzenverbandStabsbereich KommunikationReinhardtstraße 30, 10117 BerlinTel: 030 - 206288-4200, Fax: 030 - 206288-84201Email: [email protected]: www.gkv-spitzenverband.de

Page 21: 87. Jahrgang Januar 2014 KRANKENHAUS - vlk · 2019-04-17 · Dr. Wolfgang Wesiack –Berufsverband Deutscher Internisten Berufs- und Gesundheitspolitik Welche Bedeutung hat die erlösorientierte

Titel

Arzt und Krankenhaus 1/2014 21

Berlin, 28. November 2013 – DerDeutsche Pflegerat e.V. (DPR) alsBundesarbei tsgemeinschaftPflege und Hebammenwesen be-grüßt die positiven Ansätze imKapitel „Gesundheit und Pflege“des gerade geschlossenen Koaliti-onsvertrages von CDU, CSU undSPD, erwartet aber von der Gro-ßen Koalitionnoch deutlich mehr.Andreas Westerfellhaus, Präsi-dent des DPR, bewertete den Ver-trag heute in Berlin: „Nach wievor liegt die Herausforderung derZukunft in den Arbeitsbedingun-gen für Pflegekräfte sowie in derdramatischen Entwicklung desFachkräftemangels“, sagte er.„Jede Reform wird in ihrer Wir-kung verpuffen, wenn die Frageder Leistungserbringung durchprofessionelle Pflegekräfte – undzwar in allen Sektoren – ausge-klammert wird“. Ansätze seienzwar in der Nachjustierung desDRGSystems zu erkennen, be-dürften aber einer dringendenund konsequenten Umsetzung.

„Enttäuschend ist leider auch,dass eine große Reform der Pfle-geversicherung auf Grundlageeines neuen Pflegebedürftigkeits-begriffes nicht sofort angegangenwird“, so Westerfellhaus.

In der Bewertung des Koaliti-onsvertrags konstatiert der DPR,dass die Angleichung der Leis-tungen durch ambulante und sta-tionäre Pflege zu unterstützen sei,ebenso wie die Lösung derSchnittstellenprobleme zwischenden Sozialgesetzbüchern V undXI. Zu begrüßen sei auch der neueAnlauf für ein Präventionsgesetz.Die Ansätze für eine bessere Per-sonalausstattung –nicht nur im Kran-kenhaus – und zurAufwertung desBerufsbildes seienzu begrüßen; hierbedürfe es ange-sichts der Arbeits-bedingungen undder zunehmenden

Flucht aus dem Beruf dringendeiner Intervention des Gesetzge-bers.

Kritisch bemerkt der DPR, dassdiejenigen Passagen des Koaliti-onsvertrages, die direkte Auswir-kungen auf die Pflegeberufehaben, zum Teil vage blieben unddass bei der Reform der Ausbil-dung an mehreren Stellen nichteindeutig sei, was gemeint ist. Dieakademische Ausbildung als Va-riante fehle vollständig.

Andreas Westerfellhaus – Deutscher Pflegerat

Nachbesserungen für die Pflege erwartet

Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegrundet, um die Positio-nen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und derenpolitische Arbeit zu koordinieren. Daruber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 15 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Seit 2003 handelt der DeutschePflegerat e.V. als eingetragener, gemeinnutziger Verein. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesensund Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt derDeutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigtender Pflege. Über die berufliche Interessenvertretung hinaus ist derEinsatz fur eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerates.

Weitere Informationen:Deutscher Pflegerat e.V., Alt-Moabit 91, 10559 BerlinTel.: 030 - 39877-303, Fax: 030 - [email protected]

Mit dem Koalitionsvertrag hatsich eine zukünftige Bundesregie-rung aus CDU, CSU und SPD vondem großen Wurf einer Gesund-heitsreform schon vor Beginn derLegislaturperiode verabschiedet.

Die vom Berufsverband Deut-scher Internisten (BDI) geforderteBefreiung der Vertragsärzte undder Krankenhäuser aus denZwängen der Budgetierung hatkeinen Eingang in das Koalitions-

papier gefunden. Die sogenanntenLeistungserbringer werden weiterzur heimlichen Rationierung ge-zwungen.

Das bürokratische Korsett derKörperschaft Kassenärztliche Ver-

Dr. Wolfgang Wesiack – Berufsverband Deutscher Internisten

Koalitionsvertrag ohne LösungsansätzeWesiack: Bürokratisches Korsett noch enger geschnürt

Page 22: 87. Jahrgang Januar 2014 KRANKENHAUS - vlk · 2019-04-17 · Dr. Wolfgang Wesiack –Berufsverband Deutscher Internisten Berufs- und Gesundheitspolitik Welche Bedeutung hat die erlösorientierte

Titel | Berufs- und Gesundheitspolitik

Arzt und Krankenhaus 1/201422

Der Berufsverband Deutscher Internisten e.V.ist mit 24.000 Mitgliedern aus allen Versor-gungsbereichen der größte europäischeFachärzteverband.

einigung wird sogar noch engergeschnürt, kritisiert BDI-PräsidentDr. Wolfgang Wesiack. Man drohtmit sogenannten „Muss-Vorschrif-ten“: so wird die Ermächtigungvon Krankenhäusern in der flä-chendeckenden Versorgung for-ciert, obwohl man vonvorneherein weiß, dass dies dortmangels Ressourcen nicht funktio-nieren kann. Und obwohl alle wis-sen, dass die ambulanteBedarfsplanung sich auch nachihrer Reform nicht an dem echtenVersorgungsbedarf orientiert, ver-schärft man die Möglichkeit, in so-genannten überversorgtenGebieten Vertragsarztsitze beiAusscheiden ihres Inhabers einzu-ziehen. Die selbst in angeblichüberversorgten Gebieten von derBevölkerung empfundene Unter-versorgung wird damit weiterverstärkt.

Der BDI sagt voraus, dass dieseRegelung nur zu unabsehbarenRechtsstreitigkeiten führen unddas Problem der Unterversorgungnicht lösen wird. Die vorgeseheneRegelung zu einer 4-Wochen-Fristbei Facharztterminen wird außerBürokratie nichts ändern.

Die Kassenärztliche Vereinigungwird reformiert durch eine paritä-tische Zusammensetzung ihrerVertreterversammlung. Dies wirdnur zu einer weiteren Sektoren-grenze im Gesundheitswesen füh-

ren, obwohl sonst alle derenAbbau fordern. Das geht nochweit über die Forderungen desHausärzteverbandes hinaus. Diegemeinsame vertragsärztlicheSelbstverwaltung wird dadurchgeschwächt.

Den Forderungen der Kranken-kassen nach selektiven Verträgenmit Krankenhäusern gibt mannach, indem man solche Modellezulässt. Wie dies mit einer funktio-nierenden Bedarfsplanung derKrankenhäuser durch die Ländervereinbar ist, wird nicht erklärt.

Alle Macht dem GemeinsamenBundesausschuss. Jetzt soll dieserauch noch die Vorgaben für dieQualitätsberichte der Kranken-häuser ausarbeiten, obwohl erschon jetzt mit seinen Aufgabenzeitlich nicht mehr klar kommt,wie bei der Umsetzung der ambu-lanten spezialfachärztlichen Ver-sorgung (ASV) mehr als deutlichsichtbar wird.

Das Wort Bürgerversicherungerscheint in dem Vertrag nicht.Die Parteien scheinen sich einig zusein, dass sich auch ohne entspre-chende gesetzliche Vorgaben diegesetzliche und die private Kran-kenversicherung auf einander zubewegen. Die von der Bundesärz-tekammer und der privaten Kran-kenversicherung ausgearbeitetenVorschläge zur Struktur einer

neuen Gebührenordnung fürÄrzte bestätigen dies.

Wenigstens hat man wiederetwas mehr Wettbewerb bei den-Krankenkassen über Beiträge zu-gelassen.

Der BDI sieht im Koalitionsver-trag keine Lösungsansätze füreine vernünftige Weiterentwick-lung unseres Gesundheitswesensund fürchtet weitere vier JahreStillstand und zunehmenden Re-formstau.

Dr. Wolfgang Wesiack

Weitere Informationen:BDI – Berufsverband Deutscher Internisten e.V.Dipl.-Betrw. Tilo Radau, GeschäftsfuhrerPostfach 15 66, D-65005 WiesbadenTel.: 0611 - 18133-0, E-Mail: [email protected]

ImpressumHerausgeber:Verband der Leitenden KrankenhausärzteDeutschlands e.V., Haus der ÄrzteschaftTersteegenstraße 9, 40474 DüsseldorfTelefon: (0211) 45499-0www.vlk-online.de, [email protected] des Verbandes der LeitendenKrankenhausärzte Deutschlands e.V.Chefredaktion:Dipl.-Volkswirt Gerd NordenHaus der ÄrzteschaftTersteegenstraße 9, 40474 DüsseldorfTelefon: (0211) 45499-0, Fax: (0211) 45419 14E-Mail: [email protected]

Prof. Dr. med. Karl Heinz SchriefersKarl-Härle-Straße 9, 56075 KoblenzTelefon: (02 61) 5 66 44, Fax: (02 61) 5 10 05Satz:creativ-studio arenz GmbH, RotenburgRedaktionsbeirat:Dipl.-Volkswirt Gerd Norden (Düsseldorf),Prof. Dr. Dietrich Paravicini (Bielefeld),Prof. Dr. Günter Schmoz (Meißen),PD Dr. Michael A. Weber (Dachau),Prof. Dr. Hans-Fred Weiser (Scheeßel)Verantwortlich für Arzt und Recht:Rechtsanwalt Bernd KlostermannKortumstraße 100, 44787 BochumTelefon: (0234) 961650, Fax: (0234) 9616599

Das Onlinemagazin und alle in ihm enthaltenenBeiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschutzt. Jede Verwertung außerhalb derengen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes istohne Zustimmung des Herausgebers unzulässigund strafbar. Das gilt insbesondere fur Verviel-fälti gungen, Übersetzungen, Mikroverfilmun-gen und die Einspeicherung und Bearbeitung inelektronischen Systemen. Mit Verfassernamengekennzeichnete Beiträge geben nicht unbe-dingt die Meinung der Redaktion wieder. Furzgesandte Manuskripte, Bildmaterial und Zu-schriften wird keinerlei Gewähr ubernommen.

Arzt und Krankenhaus erscheint monatlich als Online-Magazin.

Page 23: 87. Jahrgang Januar 2014 KRANKENHAUS - vlk · 2019-04-17 · Dr. Wolfgang Wesiack –Berufsverband Deutscher Internisten Berufs- und Gesundheitspolitik Welche Bedeutung hat die erlösorientierte

Berufs- und Gesundheitspolitik

Arzt und Krankenhaus 1/2014 23

Folgen der Aufhebungdes Selbstkosten-deckungsprinzips

Wenn auch mit dem Gesund-heitsstrukturgesetz von 1993 dassogenannte und immer wiedergern zitierte Selbstkostende-ckungsprinzip aufgehobenwurde, mussten die Leistungser-bringer im Krankenhaus doch mitder Zeit erkennen, dass keine adä-quaten anderen Personalberech-nungen dafür zu nutzen waren.

Da die DKG nicht mehr verant-wortlich war für die Vorgabe vonAnhaltszahlen, die Kostenträgerebenfalls ihre Verantwortung hier-für gar nicht weiter diskutierenwollten – schließlich wurde jetztüber ein Erlösbudget verhandelt –wurden die Verantwortlichen imKrankenhaus mit dem Problemder ausreichenden oder sogar bes-seren Personalausstattung alleingelassen.

Die leistungsorientierte Perso-nalbedarfsermittlung – seit 1951 inder deutschen Krankenhausland-schaft ein immerwährendesThema ohne die Chance auf eineabschließende Lösung – hattetrotz vielfacher Änderungen in

den Vorgabewerten und heißenDiskussionen, ob nun z.B. beieiner Appendektomie 15 MinutenSchnitt-/Naht-Zeit konventionelloder endoskopisch zu berechnenwäre oder eher die Naht-/Schnitt-Zeiten die großen Personalbin-dungen bedeuten; ganz abge-sehen von der Patientenindivi-dualität, - nie eine zufriedenstel-lende Lösung erbracht. Dennochmusste in der Folge festgestelltwerden, dass bei einer nicht uner-heblichen Anzahl offener Fragendie Personalbedarfsberechnung inder klassischen Form der Leis-tungszahlennutzung immer wie-der genutzt wurde.

Dieses auch leistungsorientiertePersonalbedarfsermittlung ge-nanntes Berechnungsverfahrenwurde für alle Berufsgruppen imKrankenhaus – also auch dieÄrzte – angewandt.

Die dabei herangezogenenWerte wurden über die vielenJahre immer wieder aktualisiert,so dass gegenüber den Ur-sprungsdaten wesentliche Verän-derungen und Modifizierungen –häufig auch neue Werte für späterhinzugekommene Berufsgruppen– als Maßstab dienten.

Verfahren der Personal-bedarfsermittlung

Dabei sind, von der Arbeitswis-senschaft abgeleitet, die nachste-hend erläuterten Verfahren derPersonalbedarfsermittlung gän-gige Praxis:• Kennzahlen-/Anhaltszahlen-

rechnung• Arbeitsplatzrechnung• Leistungseinheitsrechnung

In den letzten Jahren haben sichaber die Arbeitsbedingungen imKrankenhaus für alle Berufsgrup-pen, also auch für die Ärzte, er-heblich geändert. Neben derständigen Reduzierung der Ver-weildauern und der Zunahme der

Wolfgang Plücker

Wolfgang Plücker, DKI GmbH Wuppertal

Welche Bedeutung hat die erlösorientierte Personal-analyse für die Ärzte?Bis 1993 war man mehr oder weniger gut damit gefahren, einmal im Jahr die eigene Leistung möglichstgenau zu erfassen, diese mit gängigen Formeln der DKG, der Hessischen Bölke-Zahlen oder WiK inBaden-Württemberg zu vergleichen und dann, zugegebenermaßen nicht immer ganz entspannt, mitdem errechneten Ergebnis der kaufmännischen Leitung entgegen zu treten. Manchmal übernahm dieseBerechnung sogar die Personalabteilung – ein Personalcontrolling gab es damals noch gar nicht. Mitdem Hinweis auf einen „Anspruch“ auf die geforderten Stellen konnte manche Diskussion schnell indie für den „Forderer“ richtigen Bahnen gelenkt werden. Die Einführung der deutschen Fallpauschalen (DRG) hat in den deutschen Krankenhäusern dann fürerhebliche Veränderungen gesorgt.

Page 24: 87. Jahrgang Januar 2014 KRANKENHAUS - vlk · 2019-04-17 · Dr. Wolfgang Wesiack –Berufsverband Deutscher Internisten Berufs- und Gesundheitspolitik Welche Bedeutung hat die erlösorientierte

Berufs- und Gesundheitspolitik

Arzt und Krankenhaus 1/201424

Patientendurchläufe haben sichauch die Rahmenbedingungenverändert. Dabei ist ein ganz we-sentlicher Faktor die gesetzlicheArbeitszeitregelung mit der An-rechnung des Bereitschaftsdiens-tes auf die Arbeitszeit – für allekleineren Fachdisziplinen eineexistenzgefährdende Situation.Die gesetzliche Verpflichtung zurDienstplangestaltung in allenLeistungsbereichen, also auch inder Medizin, mit den Komponen-ten der täglichen Soll-Zeit, Ist-Zeitund jeweiligen Abweichung fürjede Mitarbeiterin bzw. jeden Mit-arbeiter sowie die Anrechnungder Bereitschaftsdienste – Bereit-schaftsdienst ist seit dem Arbeits-zeitgesetz 2003 mit Wirkung ab2007 Arbeitszeit - auf die wöchent-liche Höchstarbeitszeit von 48Stunden fordert bei der Dienstge-staltung andere Abläufe; wennman es denn auch akzeptiert.

Zusätzlich sind die gerade inden letzten Jahren gewachsenenadministrativen Tätigkeitsanteileim Arztdienst kritisch unter dieLupe zu nehmen. Bei durch-schnittlich 30 % Administrations-tätigkeiten ist häufig festzu-

stellen, dass zumindest die Hälftedieser Tätigkeiten an andere Be-rufsgruppen abgegeben werdenkann.

Erlösorientierte Personalanalyse

Mit der Einführung der DRG-Fi-nanzierung hat sich nun eine wei-tere Personalbetrachtung nebender leistungsorientierten Personal-bedarfsermittlung ergeben - die er-lösorientierte Personalanalyse. Dasin den ersten Jahren nach der Ein-führung der DRG noch sehr kri-tisch gesehene Berechnungs-verfahren auf der Basis von Durch-schnittswerten hat allerdings mitt-lerweile eine hohe Akzeptanzhervorgerufen.

Unabhängig von der Relevanzmancher Kostenanteile – es han-delt sich bekanntlich auch hier umermittelte Durchschnitte – werdendie in der Kalkulation der G-DRGin den einzelnen Komponentenenthaltenen Personalanteile ent-sprechend berücksichtigt und dietatsächlichen Erlöse und Personal-kosten gegenübergestellt. Diedazu ableitbaren Werte können

darüber hinaus bei den anstehen-den Überlegungen zur Prozessop-timierung in Verbindung mitmedizinisch-pflegerischen Leitli-nien eine wichtige Hilfestellungleisten.

Das Ziel einer erlösorientiertenPersonalanalyse ist es dann, valideAussagen zum Umfang des ausKrankenhausleistungen finanzier-ten Personals auf der Ebene der je-weiligen Fachabteilungen, Berufs-gruppen und Organisationsberei-che zu erhalten. Hierzu werdenu.a. die erlösfinanzierten Voll-kräfte mit den eingesetzten Voll-kräften abgeglichen. Werden mehrVollkräfte eingesetzt als über Er-löse finanziert sind, besteht einepersonelle Überdeckung; bei einerpersonellen Unterdeckung ist ent-sprechend mehr Personal finan-ziert als im Ist vorgehalten wird -völlig unabhängig von möglichenQuersubventionierungen.

In der nachfolgenden Darstel-lung ist der ärztliche Personalbe-reich nach der InEK- Kalku-lationssystematik – natürlich ano-nymisiert – für einige Fachdiszip-linen dargestellt (vgl. Tabelle 1:Arztdienst).

Weitere Detaillierungen sind inder Praxis durchaus denkbar undabhängig von den in den einzel-nen Krankenhäusern häufig vor-zufindenden Besonderheiten (z.B.Honorarkräfte, Outsourcing vonLeistungsbereichen, Berücksichti-gung der Belegabteilungen). DieGegenüberstellung der Vollkräfteerfolgt auf Personalkosten-/ Erlös-basis. Hierbei werden die aktuellzum Stichtag eingesetzten Voll-kräfte mit den erlösfinanziertenVollkräften auf der Ebene der Be-rufsgruppen, Fachabteilungenund Organisationsbereiche abge-glichen. Insbesondere die Differen-zen zwischen leistungs- underlösorientierter Ermittlung sowiedie damit verbundenen Erforder-nisse einer Kostenausgliederungfür den nicht-stationären Bereichkönnen Aufschluss über z.B. ab-

Foto: © Kurhan/fotolia.com

Page 25: 87. Jahrgang Januar 2014 KRANKENHAUS - vlk · 2019-04-17 · Dr. Wolfgang Wesiack –Berufsverband Deutscher Internisten Berufs- und Gesundheitspolitik Welche Bedeutung hat die erlösorientierte

Berufs- und Gesundheitspolitik

Arzt und Krankenhaus 1/2014 25

laufbedingte Hemmnisse oderräumliche Erschwernisse geben.

Problem der Mindestbesetzung

Geht man des Weiteren davonaus, dass eine medizinische Fach-abteilung auch unter dem Ge-sichtspunkt der Wirtschaftlich-keit betrachtet werden muss, isteines dieser Wirtschaftlichkeitskri-terien eben die personelle Ausstat-tung.

Untersuchungen zeigen, dass beibis zu 3.000 Fällen je nach Art undUmfang einer Fachabteilung häu-fig personelle Mindestbesetzun-gen erforderlich werden, wobeihier auch die erforderliche Präsenzvon mehr als einer Ärztin/einemArzt parallel zu berücksichtigenist.

Diese Mindestbesetzung kannsich je nach Organisationsform derDienste noch erhöhen, wenn nichtgleichzeitig Veränderungen im Ta-gesablauf bis hin zu einer Tätig-keitsverlagerung erfolgen. Dabeiist natürlich der Facharztstandardverpflichtend, aber durchaus imRahmen des Rufbereitschafts-dienstes vorzuhalten. Bei konse-quenter Anwendung dererlösbasierten Fallzahlwerte, mitdenen die ärztlichen Personalkos-

ten entsprechend anteilig finan-ziert werden, ergeben sich in Ab-leitung der notwendigenPersonalvorhaltungen unter Ein-haltung von Arbeitszeitgesetz, ta-rifrechtlichen Bereitschaftsdienst-regelungen ohne Ausnahmeregu-lierungen (z.B. Opt-Out) die in dernachfolgenden Tabelle aufgeführ-ten Mindestfallzahlen der aufge-führten Fachabteilungen.

Hierin sind die Regel- und Be-reitschaftsdienste (auch Sectiobe-reitschaften in der Anästhesie undGeburtshilfe) personell berück-sichtigt.

Eine Unterschreitung dieser Fall-zahlen – sofern mit dem durch-schnittlichen CM-Wert berechnet –bedeutet dabei dann eine notwen-dige Fremdfinanzierung im Sinneeiner Quersubventionierung überdie Fachabteilungen oder durchandere Berufsgruppen, wie in derPraxis immer wieder zu beobach-ten (vgl. Tabelle 2: Mindestfall-zahl).

Konsequenzen für den leitenden Arzt

Was bedeutet dies nun für denverantwortlichen Arzt der Fach-abteilung?• Er muss den stationären Umsatz

aus DRG-Erlösen – die soge-

nannten § 21 Daten – seinerFachabteilung kennen. DieseDaten sind natürlich im Hausvorhanden und das Controllingist Ansprechpartner.

•Er muss die Personaldaten sei-ner Abteilung kennen. Dazu ge-hören der aktuelle Stellenplanund die durchschnittlichen ärzt-lichen Personalkosten seiner Ab-teilung. Hier gibt diePersonalabteilung gerne Aus-kunft. Dabei muss berücksich-tigt werden, dass die Kosten derHonorarärzte, wenn auch alsSachkosten verbucht, hier i≤ndie Personalkosten mit einflie-ßen.

• Er muss die InEK-Matrix ken-nen und wissen, dass in der ers-ten Spalte „Arztdienst“ nichtnur eigene Ärzte der Fachabtei-lung, sondern auch andererFachabteilungen, z.B. Anästhe-sie, Labor, Röntgen, in diesenKostenanteilen berücksichtigtwerden müssen.

• Er sollte mindestens einmal imJahr seinen erlösorientiertenStellenplan rechnen oder rech-nen lassen.

•Er sollte sich darüber im Klarensein, dass Differenzen zwischender erlösgedeckten Personal-menge, der Ist-Personalausstat-tung und möglichen personellen

Fachabteilung

Anästhesie

Allgemeinchirurgie

Gynäkologie/Geburtshilfe

Innere Medizin

Unfallchirurgie

Urologie

GESAMT

Tabelle 1:Arztdienst – Abgleich der VollkräfteVollkräfte– gesamt –

9,5

14,5

9,5

12,5

13,0

7,0

66,0

Personal-kosten

– gesamt –

1.282.500

1.421.000

902.500

1.262.500

1.261.000

700.000

6.829.500

ø Personal-kosten

135.000

98.000

95.000

101.000

97.000

100.000

Erlöse– gesamt –

985.000

1.250.000

750.000

1.385.000

1.050.000

550.000

5.970.000

Erlös-finanzierteVollkräfte

7,3

12,8

7,9

13,7

10,8

5,5

58,0

VK-DifferenzIst-Erlös

2,2

1,7

1,6

-1,2

2,2

1,5

8,0

Page 26: 87. Jahrgang Januar 2014 KRANKENHAUS - vlk · 2019-04-17 · Dr. Wolfgang Wesiack –Berufsverband Deutscher Internisten Berufs- und Gesundheitspolitik Welche Bedeutung hat die erlösorientierte

Berufs- und Gesundheitspolitik

Arzt und Krankenhaus 1/201426

Überlastungen im Arbeitsablauf,und seien sie auch nur zeitweise,häufig nicht personal- sondernorganisationsgetrieben sind.

• Er sollte daran denken, dasskleine Fachabteilungen mit ei-genständigen Diensten das Per-sonal dafür meistens nichtfinanzieren können und auf eineQuersubventionierung angewie-sen sind.

• Er sollte daran denken, dass

viele kleine Fachabteilungendann die Grenzen der Quersub-ventionierung erreichen unddann zwangsläufig die Fragekommt, ob man noch „systemre-levant“ ist für das Haus.

• Er sollte frühzeitig durch geeig-nete Maßnahmen (z.B. interdis-ziplinäre Hausdienste außerhalbder Hauptarbeitszeit) eine zeit-weilige organisatorische Zusam-menlegung benachbarter Fach-

disziplinen anstreben, um denvorletzten Aspekt gar nicht erstzur Diskussion zu stellen.In diesem Sinne kann man nur

allen Verantwortlichen für dienächsten Jahre ein „glücklichesHändchen“ wünschen.Weitere Informationen:Dipl.-oec. Wolfgang Plücker, Geschäftsführer DKI GmbHOberwall 17, 42289 Wuppertal, Tel.: 0202-7475760, Fax: [email protected], www.dkigmbh.de

Tabelle 2:Mindestfallzahl

Fachabteilung

Akut-Geriatrie

Allgemeinchirurgie

Anästhesie

Augenheilkunde

Dermatologie

Endoskopie

Frühgeburten

Gastroenterologie

Geburtshilfe

Gynäkologie

HNO-Heilkunde

Infektion

Innere Medizin

Intensivbehandlung

Intensivüberwachung

Kardiologie

Neurochirurgie

Neurologie ohne Stroke Unit

Onkologie

Orthopädie

Pädiatrie

Pädiatrische Onkologie

Rheumatologie

Unfallchirurgie

Urologie

Mindestfallzahl

1.463

2.160

8.288

3.836

2.835

12.265

1.348

2.063

6.078

2.835

2.910

2.145

2.920

633

1.348

1.925

1.610

1.820

1.200

1.763

1.950

263

1.568

1.725

2.030

Page 27: 87. Jahrgang Januar 2014 KRANKENHAUS - vlk · 2019-04-17 · Dr. Wolfgang Wesiack –Berufsverband Deutscher Internisten Berufs- und Gesundheitspolitik Welche Bedeutung hat die erlösorientierte

Berufs- und Gesundheitspolitik

Arzt und Krankenhaus 1/2014 27

Wirtschaftliche Lage

Mit Blick auf ihre wirtschaftli-che Situation sollten die Kranken-häuser angeben, ob sie in derGewinn- und Verlustrechnungfür das Jahr 2012 ein positives,negatives oder ausgeglichenesJahresergebnis erzielt haben.

Jahresergebnis 2012Danach hat 2012 jedes zweite

Allgemeinkrankenhaus inDeutschland (51%) Verluste ge-schrieben (Abb. 1). Gegenüberdem Vorjahr, als noch 31% einenJahresfehlbetrag aufwiesen, ent-spricht dies einer deutlichen Stei-gerung. Umgekehrt ist der Anteilder Krankenhäuser mit einen Jah-

resüberschuss von 55%auf gut 43% gesunken.Der Anteil der Kran-kenhäuser mit einemausgeglichenen Jahres-ergebnis hat sich von14% auf 7% halbiert(vgl. Abb 1).

Verglichen mit 2011ist das Jahresergebnisim Jahr 2012 in 57% derKrankenhäuser gesun-ken, bei rund 20% kon-stant geblieben und inrund 23% der Kranken-häuser gestiegen. ImVergleich zum letztenKrankenhaus Barome-ter 2012 mit den korres-pondierenden Bezugs-

jahren 2011und 2010 fälltauf, dasszum zweitenMal in Folge in mehrals der Hälfte der Kran-kenhäuser das Jahres-ergebnis rückläufigwar.

Insgesamt hat sichdie wirtschaftliche Si-tuation der deutschenKrankenhäuser im Jahr2012 somit dramatischverschlechtert.

Aktuelle SituationÜber das Jahresergeb-

nis 2012 hinaus sollten die Kran-kenhäuser auch ihre wirtschaftli-che Situation zumErhebungszeitpunkt im Frühjahr2013 beurteilen. Gut die Hälfteder Einrichtungen (53%) schätztihre wirtschaftliche Lage als eherunbefriedigend ein, nur 13% be-urteilen sie als gut, während 34%in dieser Hinsicht unentschiedensind (vgl. Abb. 2).

Im Vergleich zum Vorjahr hatsich die Einschätzung der wirt-schaftlichen Lage damit merklich

Karl Blum, Sabine Löffert, Matthias Offermanns, Petra Steffen

Rote Zahlen und Ärztemangel - Aktuelle Ergebnisse des DKI-Krankenhaus Barometers

Die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser ist dramatisch. Im Jahr 2012 schrieb jedes 2. Krankenhausin Deutschland Verluste. Das ist das Ergebnis des Krankenhaus Barometers 2013 des Deutschen Kran-kenhausinstituts (DKI), einer jährlich durchgeführten Repräsentativbefragung deutscher Krankenhäu-ser. Am diesjährigen Barometer beteiligten sich fast 300 Krankenhäuser. Die Ergebnisse sindrepräsentativ für die Allgemeinkrankenhäuser ab 50 Betten. Weitere Themenschwerpunkte des Krankenhaus Barometers waren u. a. der Ärztemangel und die Arbeitszeitorganisation in Ärztlichen Dienst 10 Jahre nach der Novellierung des Arbeitszeitgesetzes.Ausgewählte Barometer-Ergebnisse sind nachfolgend zusammengefasst.

Jahresfehl-betrag50,7 %

AusgeglichenesErgebnis 6,7 %

Jahresüber-schuss42,5 %

Karl Blum Sabine Löffert

Matthias Offermanns Petra Steffen

Abb. 1: Jahresergebnis 2012 – Krankenhäuser in %

© Deutsches Krankenhausinstitut

Page 28: 87. Jahrgang Januar 2014 KRANKENHAUS - vlk · 2019-04-17 · Dr. Wolfgang Wesiack –Berufsverband Deutscher Internisten Berufs- und Gesundheitspolitik Welche Bedeutung hat die erlösorientierte

Berufs- und Gesundheitspolitik

Arzt und Krankenhaus 1/201428

verschlechtert. Seinerzeit bezeich-neten noch 27% ihre wirtschaftli-che Lage als gut und lediglich34% als eher unbefriedigend.

Für 2014 gehen nur 22 % derKrankenhäuser von einer Verbes-serung, jedoch 39% von einer Ver-schlechterung ihrerwirtschaftlichen Situation aus; dieübrigen erwarten keine Verände-rung ihrer wirtschaftlichen Lage.Ähnlich wie im Vorjahr fallen dieZ u k u n f t s e r -wartungen der Krankenhäuserdaher pessimistisch aus.

Ärztemangel

Seit langem ist der ÄrztlicheDienst von allem Berufsgruppenim Krankenhaus am stärkstenvon Stellenbesetzungsproblemenbetroffen (Deutsches Kranken-hausinstitut 2006ff.). Im Jahr 2013hatten 58% der KrankenhäuserProbleme, offene Stellen im Ärzt-lichen Dienst zu besetzen. Nach-dem vor allem in der zweitenHälfte des letzten Jahrzehnts eindeutlicher Anstieg der betroffe-nen Häuser zu beobachten war,ist die Entwicklung seit Beginndes neuen Jahrzehnts rückläufig(vgl. Abb. 3).

Die Krankenhäuser mit Stellen-besetzungsproblemen im Ärztli-

chen Dienst konnten im Mittelrund 2,5 Vollkraftstellen nicht be-setzen. Im Vergleich zu den Vor-jahren ist auch der Ärztemangelin den betroffenen Krankenhäu-sern rückläufig. Bezogen auf dieGesamtzahl der heutigen Voll-kraftstellen in den jeweiligenHäusern konnten die Kranken-häuser mit Stellenbesetzungspro-blemen insgesamt 3% ihrerStellen im Ärztlichen Dienst nichtbesetzen.

Rechnet man die Ergebnisse aufdie Grundgesamtheit der Allge-meinkrankenhäuser ab 50 Bettenhoch, konnten bundesweit rund2.000 Vollkraftstellen im Ärztli-chen Dienst nicht besetzt werden.Das entspricht einem Anteilswertvon knapp 2% der ärztlichenVollkraftstellen im Krankenhausbundesweit. Auch hier ist dieEntwicklung seit Beginn des Jahr-zehnts rückläufig (vgl. Abb. 4).

Die Situation wird allerdingsteilweise durch den Einsatz vonHonorarärzten entschärft. ZweiDrittel der Krankenhäuser habenin Jahr 2012 Honorarärzte einge-setzt. Hochgerechnet entsprichtder Einsatz von Honorarärzteneinem Stellenäquivalent vonrund 2.200 ärztlichen Vollkräftenbundesweit.

Zwar ist nach wie vor die Beset-zung von Arztstellenein gravierendes Pro-blem der stationärenVersorgung in Deutsch-land. Seit Beginn desJahrzehnts hat sich dieLage aber etwas ent-spannt, insofern so-wohl die Anzahl derbetroffenen Häuser alsauch die Anzahl vakan-ter Arztstellen rückläu-fig sind.

Arbeitszeit

Zum 1.1.2004 trat inDeutschland das novel-lierte Arbeitszeitgesetz

(ArbZG) in Kraft. Die wesentlicheNeuregelung betraf die vollstän-dige Anerkennung von Bereit-schaftsdienstzeiten als Arbeits-zeit.

Ärzte mit Opt-outAbweichungen von der wö-

chentlichen Höchstarbeitszeitgemäß Arbeitszeitgesetz (48 Std.)sind möglich, wenn sie in einemTarifvertrag oder auf Grund einesTarifvertrages in einer Betriebs-oder Dienstvereinbarung zuge-lassen wurden und der Arbeit-nehmer schriftlich eingewilligthat (Opt-out-Regelung) Zumin-dest die tarifvertraglichen Vo-raussetzungen für die Opt-out-Regelung liegen in den deutschenKrankenhäusern weitgehend vor.Lediglich bei 9% der Einrichtun-gen war die tarifliche Grundlagedafür noch nicht gegeben.

Bezogen auf die Gesamtzahlder Beschäftigten im ÄrztlichenDienst (Köpfe) macht derzeitknapp die Hälfte (47%) der Ärztein den Krankenhäusern mit Opt-out davon Gebrauch. Die zuläs-sige wöchentliche Höchstarbeits-zeit im Opt-out richtet sich nachdem für das jeweilige Kranken-haus gültigen Tarifvertrag; in denmeisten Tarifverträgen liegt die-ser Wert bei rund 60 Stunden.Derzeit erreichen 64% der Ärztemit Opt-out-Regelung die jewei-lige Höchstarbeitszeit.

Tägliche HöchstarbeitszeitAbweichungen von der tägli-

chen Höchstarbeitszeit gemäßArbeitszeitgesetz (10 Std.) sindmöglich, wenn sie in einem Tarif-vertrag oder auf Grund eines Ta-rifvertrages in einer Betriebs-oder Dienstvereinbarung zuge-lassen wurden. In 46% der Kran-kenhäuser liegen die Voraus-setzungen für eine Verlängerungder täglichen Höchstarbeitszeitan Werktagen auf bis zu 24 Stun-den vor. Bedingt durch entspre-chende Sonderregelungen fällt

eherunbefriedigend

52,9 %

eher gut12,6 %

teils, teils34,4 %

Abb. 2: Beurteilung der derzeitigen wirtschaftlichen Situation des eigenen Krankenhauses

© Deutsches Krankenhausinstitut

Page 29: 87. Jahrgang Januar 2014 KRANKENHAUS - vlk · 2019-04-17 · Dr. Wolfgang Wesiack –Berufsverband Deutscher Internisten Berufs- und Gesundheitspolitik Welche Bedeutung hat die erlösorientierte

Berufs- und Gesundheitspolitik

Arzt und Krankenhaus 1/2014 29

2006

28,4

2008

67,3

2009

80,0

2010

80,3

2011 2013

74,0

58,0

Kranke

nhäu

ser in %

2006

1.300

2008

4.000

2009

5.000

2010

4.900

2011 2013

3.800

2.000

1000

2000

3000

4000

5000

6000

Ärzte in VK

Abb. 4: Nicht besetzte Stellen im Ärztlichen Dienst im Krankenhaus in VK bundesweit (Hochrechnung)

© Deutsches Krankenhausinstitut

© Deutsches Krankenhausinstitut

Abb. 3: Krankenhäuser mit Stellenbesetzungsproblemen im Ärztlichen Dienst

Page 30: 87. Jahrgang Januar 2014 KRANKENHAUS - vlk · 2019-04-17 · Dr. Wolfgang Wesiack –Berufsverband Deutscher Internisten Berufs- und Gesundheitspolitik Welche Bedeutung hat die erlösorientierte

Berufs- und Gesundheitspolitik

Arzt und Krankenhaus 1/201430

der Anteilswert für die Wochen-end- und Feiertage mit 66%merklich höher aus.

Die Krankenhäuser mit vorlie-genden Voraussetzungen für 24-Stunden-Dienste an Werktagensollten die Anzahl der Ärzte be-nennen, die solche Dienste tat-sächlich ableisten. Demnacherbringen bundesweit 34% derKrankenhausärzte in den ge-nannten Häusern 24-Stunden-Dienste an Werktagen. Verg-

lichen mit 2007 (41%) entsprichtdies einem Rückgang von 7%. In-folge des novellierten Arbeitszeit-gesetzes hat der Anteil derKrankenhausärzte, welche noch24-Stunden-Dienste leisten, somitinsgesamt abgenommen.

Modelle der Arbeitszeitorganisation

Vor der Novellierung des Ar-beitszeitgesetzes war das sog. tra-ditionelle Bereitschaftsdienst-

modell das am häufigsten ange-wandte Arbeitszeitmodell imÄrztlichen Dienst der Kranken-häuser Dieses Modell sieht zweiDienste vor: einen Regeldienstvon ca. 8 Stunden und im An-schluss daran einen Bereitschafts-dienst von bis zu 16 Stunden.

Vor diesem Hintergrund wurdeder Verbreitungsgrad alternativerArbeitszeitmodelle erhoben.Konkret sollten die Befragten an-geben, welche Modelle der Ar-

0 20 40 60 80 100

Fachübergreifende Nachtdienste

Krankenhäuser in %

30,1

19,5

23,4

23,1

13,1

50,7

45,7

80,2

Isolierte Nachtdienste

Dienste mit unterschiedlichlangen Schichten

3-Schicht-Modell mit etwagleich langen Schichten

3 oder mehrzeitversetze Tagdienste

Zwei zeitversetze Tagdienste

Verlängerte Betriebs-/Servicezeiten

Traditionelles BD-Modell

Abb. 5: Arbeitszeitmodelle im Ärztlichen Dienst

Standardmäßige Arbeitszeitmodelle im Ärtzlichen Dienst

© Deutsches Krankenhausinstitut

Page 31: 87. Jahrgang Januar 2014 KRANKENHAUS - vlk · 2019-04-17 · Dr. Wolfgang Wesiack –Berufsverband Deutscher Internisten Berufs- und Gesundheitspolitik Welche Bedeutung hat die erlösorientierte

beitszeitorganisation standard-mäßig in ihrem Krankenhauszum Einsatz kommen1 (vgl. Abb.5. Sie zeigt die Ergebnisse für denÄrztlichen Dienst (Mehrfachnen-nungen waren möglich).

Demnach ist im ÄrztlichenDienst das traditionelle Bereit-schaftsdienstmodell nach wie vordas vorherrschende Arbeitszeit-modell. Vier von fünf Kranken-häusern gaben an, dass es beiIhnen standardmäßig zum Ein-satz kommt.

Ergänzend oder substitutivdazu hat sich in den Kranken-häusern eine Reihe anderer Ar-beitszeitmodelle etabliert. So sindetwa in jedem zweiten Kranken-haus verlängerte Service- oderBetriebszeiten mittlerweile Stan-dard. Im Unterschied zum tradi-tionellen Bereitschaftsdienst-modell bedeutet dies Vollarbeit inden späten Nachmittagsstundenbzw. in den Abendstunden. Ver-längerte Servicezeiten werdendabei insbesondere über zweizeitversetzte Tagdienste erreicht(51% der Krankenhäuser), selte-ner über drei oder mehr zeitver-setzte Tagdienste (13%). Darüberhinaus halten weitere Arbeitszeit-modelle zunehmend Einzug im

Ärztlichen Dienst, wie beispiels-weise das Drei-Schicht-Modell.

Auch die Organisation desNachtdienstes ist im ÄrztlichenDienst heterogener geworden. Sogab jedes fünfte Krankenhaus an,isolierte Nachdienste durchzu-führen (ohne Regeldienst vorund nach dem Nachtdienst).Fachübergreifende Nachtdienste,d.h. ein Arzt versorgt (mindes-tens) zwei Fachabteilungen, gibtes bereits in 30% der Einrichtun-gen.

Insgesamt lässt sich festhalten,dass auch rund 10 Jahre nach derNovellierung des Arbeitszeitge-setzes das traditionelle Bereit-schaftsdienstmodell zwar dasvorherrschende Arbeitszeitmo-dell im Ärztlichen Dienst deut-scher Krankenhäusern darstellt.Infolge verlängerter Betriebs-oder Servicezeiten ist die Arbeits-zeitorganisation jedoch merklichkomplexer geworden als vor In-krafttreten der Novellierung.

BereitschaftsdiensteIm Kontext des novellierten Ar-

beitszeitgesetzes stellt sich dieFrage, inwieweit die Ärzte imKrankenhaus noch Bereitschafts-dienst leisten (ohne Rufdienste).

Demnach leistet in mehr als derHälfte der Krankenhäuser (56%)der Ärztliche Dienst in allenFachabteilungen Bereitschafts-dienst. Gegenüber 2003 mit 71%entspricht dies einem merklichenRückgang von rund 15%.

Umgekehrt ist der Anteil derKrankenhäuser, in denen dieÄrzte nicht in allen sondern inder Mehrzahl der Fachabteilun-gen Bereitschaftsdienst leisten,deutlich von 18% (2003) auf 32%(2013) gestiegen. Der Anteil derKrankenhäuser, in denen derÄrztliche Dienst nur in einigenFachabteilungen oder in keinerFachabteilung Bereitschafts-dienst leistet, ist im Zeitablauf re-lativ konstant geblieben (vgl. Tab.1).

Die Entwicklung der Bereit-schaftsdienstdauer im Zeitver-gleich zeigt Tabelle 1. Demnachnahm die Bereitschaftsdienst-dauer im Ärztlichen Dienst von14,5 Stunden in 2003 auf 13,9Stunden im Jahr 2013 ab. Vergli-chen damit geht die Bereit-schaftsdienstdauer an denWochenenden etwas stärker zu-rück Hier lag der durchschnittli-che Rückgang bei rund 3Stunden je Wochenendtag.

Berufs- und Gesundheitspolitik

Tab. 1: Bereitschaftsdienstzeiten im Ärztlichen Dienst 2013 - 2003

2013 2003 2013 2003

Mittelwert 13,9 14,5 19,1 22,3

Standardabweichung 3,7 2,5 5,7 4,3

Unterer Quartilswert 12,0 14,0 12,9 24,0

Median 15,0 15,5 23,0 24,0

Oberer Quartilswert 15,5 15,5 24,0 24,0

Bereitschaftsdienstzeiten Wochentags Wochenende

1Auf eine exakte Quantifizierung der Anwendung von Arbeitszeitmodellen etwa nach Fachbereichen oder Berufsgruppen wurde aus erhebungspraktischen Gründen verzichtet, so dass die nachfolgenden Ergebnisse nur Tendenzen widerspiegeln.

31

Page 32: 87. Jahrgang Januar 2014 KRANKENHAUS - vlk · 2019-04-17 · Dr. Wolfgang Wesiack –Berufsverband Deutscher Internisten Berufs- und Gesundheitspolitik Welche Bedeutung hat die erlösorientierte

Allerdings hat die Streuung derBereitschaftsdienstzeiten merk-lich zugenommen, wie die größe-ren Standardabweichungen undbreiteren Quartilsabstände bele-gen. Beispielsweise hat sich derQuartilsabstand für den werktäg-lichen Bereitschaftsdienst imÄrztlichen Dienst von einerStunde auf drei Stunden erhöht.Der untere Quartilswert liegt hiermittlerweile bei 12 Stunden(2003: 14 Stunden).

Noch deutlicher fallen die Ver-änderungen für den Bereit-schaftsdienst am Wochenendeaus. Während 2003 noch in drei

Vierteln der Krankenhäuser einedurchschnittliche Bereitschafts-dienstdauer von 24 StundenStandard im Ärztlichen Dienstwar, ist dies mittlerweile nurnoch in knapp der Hälfte der Ein-richtungen der Fall.

Insgesamt lässt sich festhalten,dass sich infolge des novelliertenArbeitszeitgesetzes die Bereit-schaftsdienstzeiten im Durch-schnitt zwar nur moderatverändert haben. Gleichwohl istdie Verteilung der Bereitschafts-dienstzeiten insgesamt deutlichheterogener als vor Inkrafttretender Gesetzesnovellierung. Dies

ist in erster Linie darauf zurück-zuführen, dass eine relevante An-zahl von Krankenhäusernalternative Arbeitszeitmodelleeingeführt und infolgedessen dieBereitschaftsdienstdauer ver-kürzt hat.

Berufs- und Gesundheitspolitik | Recht

Arzt und Krankenhaus 1/201432

Weitere Informationen:Deutsches KrankenhausinstitutHansaallee 201, 40549 Düsseldorf

Das Krankenhaus Barometer ist auf der Home-page des Deutschen Krankenhausinstituts alskostenloser Download verfügbar (www.dki.de).

RechtsfrageZu Anfang diesen Jahres ist

das sogenannte Patientenrechte-gesetz in Kraft getreten.

Danach sind nunmehr ver-schiedene Unklarheiten aufge-treten, wie künftig bei derAufklärung zu verfahren ist. Fürmich stellt sich insbesondere dieFrage, ob die Aufklärung auchdurch einen „nur“ in Weiterbil-dung befindlichen Arzt erfolgendarf oder nunmehr durch die ge-setzliche Neuregelung allein einFacharzt zur rechtswirksamenAufklärung in der Lage ist?

RechtsratGemäß §630e Bürgerliches Ge-

setzbuch (BGB) muss die Auf-klärung durch denBehandelnden, also den Opera-teur oder „durch eine Person er-folgen, die über die zurDurchführung der Maßnahmenotwendige Ausbildung ver-

fügt“. Ausweislich der Gesetzes-begründung soll die Formulie-rung „Ausbildung“ klarstellen,dass die Aufklärung „auchdurch eine Person erfolgen darf,die aufgrund ihrer abgeschlosse-nen fachlichen Ausbildung dienotwendige theoretische Befähi-gung zur Durchführung der vor-gesehenen Maßnahme erworbenhat, auch wenn sie möglicher-weise noch nicht das Maß anpraktischer Erfahrung ausweist,dass für die eigenständigeDurchführung der Maßnahmeselbst unverzichtbar ist“. Durchdie geforderte „Ausbildung“solle weiterhin sichergestelltwerden, dass „der aufklärendeArzt über die nötigen Kennt-nisse verfügt, um den Patientenumfassend über sämtliche fürdie Durchführung der Maß-nahme wesentlichen Umständeaufzuklären“. Weiter heißt es inder Gesetzesbegründung, dass

die Regelung „damit den Anfor-derungen aus der bisherigenPraxis entspreche und insbeson-dere den Bedürfnissen des Kran-kenhausalltags Rechnung trage,um eine gute medizinische Auf-klärung und Behandlung vonPatientinnen und Patienten mitdem vorhandenen ärztlichenPersonal zu gewährleisten“.

Unseres Erachtens sind dieseAusführungen dahingehend zu

Der Rechtsrat – Kurz und bündigRA Norbert H. Müller – Fachanwalt für Steuer- und Arbeitsrecht

Fall 1 - Patientenaufklärung

Norbert H. Müller

Page 33: 87. Jahrgang Januar 2014 KRANKENHAUS - vlk · 2019-04-17 · Dr. Wolfgang Wesiack –Berufsverband Deutscher Internisten Berufs- und Gesundheitspolitik Welche Bedeutung hat die erlösorientierte

Recht

Arzt und Krankenhaus 1/2014 33

verstehen, dass die Aufklärungnicht zwingend von einem Fach-arzt erbracht werden muss. DasGesetz fordert insbesondereauch nicht ausdrücklich die Auf-klärung durch einen Facharzt.Vor diesem Hintergrund, auchweil das sogenannte Patienten-rechtegesetz nach dem Willendes Gesetzgebers (vergleiche diejeweiligen Bundestagsdrucksa-chen) lediglich eine gesetzlicheWiedergabe bisheriger diesbe-

züglicher Rechtsprechung beab-sichtigt, kann die Aufklärungauch durch Nichtfachärzte erfol-gen, so diese die erwähntenQualifikationen und Fähigkeitenbezogen auf den jeweils aufzu-klärenden Behandlungsfallhaben. Auch ein noch in Weiter-bildung befindlicher Arzt kannsomit die Aufklärung durchfüh-ren, wenn er die genannten Vo-raussetzungen erfüllt. Höchstvorsorglich müssen wir aller-

dings darauf hinweisen, dassRechtsprechung, geschweigedenn höchstgerichtliche Recht-sprechung, zu dem neuen Pa-tientenrechtegesetz naturgemäßnoch nicht existiert und daherzum jetzigen Zeitpunkt nichtausgeschlossen werden kann,dass die benannte Vorschrift vonden Gerichten in Einzelfällenrestriktiver ausgelegt wird, alsdies von dem Gesetzgeber beab-sichtigt war.

RechtsfrageVerschiedene Firmen bieten

im Rahmen der zur Verfügunggestellten Aufklärungsbögendie Möglichkeit an, diese amComputer auszufüllen. Ist dasAusfüllen am Computer zuläs-sig, wenn danach ein zweifacherAusdruck erfolgt und beideExemplare vom Patienten unter-

schrieben sowie eines ihm über-lassen wird, oder setzt das Ge-setz zwingend einehandschriftliche Dokumenta-tion der Aufklärung voraus?

RechtsratWeder nach bisheriger Rechts-

lage noch nach dem neuen Pa-tientenrechtegesetz ist es

erforderlich,dass im Rah-men der Auf-k l ä r u n gverwendeteAufklärungs-bögen hand-s c h r i f t l i c ha u s g e f ü l l toder hand-schriftlich er-g ä n z twerden. Dievon Ihnen be-s c h r i e b e n eVo r g e h e n s -weise genügtdaher grund-

sätzlich den gesetzlichen Anfor-derungen. Allerdings ist es imHinblick darauf, dass die Be-weislast für eine ordnungsge-mäße Aufklärung auf Seiten desArztes beziehungsweise desKrankenhauses liegt, unseresErachtens im Normalfall vor-zugswürdig, die entsprechen-den Eintragungen hand-schriftlich während des Aufklä-rungsgesprächs vorzunehmenals (weiteren) Beleg für die Füh-rung eines individuellen Auf-klärungsgesprächs. Demgegen-über hat das Ausfüllen am PCmöglicherweise den Vorteil,dass nichts vergessen wird, be-inhaltet aber auch das Risiko,dass ohne individuellen Bezugzum Patienten vorausgefüllteBögen verwendet werden.Letztlich gilt es also, die Vor-und Nachteile der beiden Ver-fahrensweisen gegeneinanderabzuwägen. Formal-rechtlich istdas Ausfüllen am PC jedenfallsausreichend.

RA Norbert H. Müller – Fachanwalt für Steuer- und Arbeitsrecht

Fall 2 – Digitale Aufklärungsbögen

Weitere Informationen:Rechtsanwalt Norbert H. Müller, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Steuerrecht c/o Kanzlei Klostermann, Dr. Schmidt, Monstadt, Dr. EisbrecherKortumstraße 100, 44787 Bochum, E-Mail: [email protected]

Foto: © DOC RABE Media/fotolia.com

Page 34: 87. Jahrgang Januar 2014 KRANKENHAUS - vlk · 2019-04-17 · Dr. Wolfgang Wesiack –Berufsverband Deutscher Internisten Berufs- und Gesundheitspolitik Welche Bedeutung hat die erlösorientierte

Flexible Echtzeit-Dokumentation

Die Dragon Medical PracticeEdition 2 von Nuance ermöglichtSpracherkennung in neuen Mi-crosoft-Anwendungen. Die Echt-zeit-Spracherkennung unterstütztAnwender im Praxisumfeld inder medizinischen Dokumenta-tion. Der Funktionsumfang derAnwendung umfasst mehr als 40000 medizinische Begriffe undVorlagen, Medikamentennamen,Verschlüsselungsoptionen undeinen neuen Transparenzmodus.Das Diktierfenster kann nun auchim Betriebssystem Windows 8, imAnwendungspaket Office 2013und im Webmail-Account Out-look.com via RIA (Rich InternetApplication Support) geöffnetwerden. Damit können Ärzte pa-rallel zum Diktiervorgang wei-tere Anwendungen bedienen undBefunde begutachten. Das medi-zinische Vokabular wurde erwei-tert. Die natürlichere Ausspracheder Text-to-Speech-Funktionbeim Vorlesen von Diktaten unddie vereinfachte Verwaltung derBenutzerprofile zielen auf einehohe Anwenderfreundlichkeit ab.Mit der sprachbasierten Eingabelassen sich nicht nur Arztbriefeund Befunde, sondern auch elek-tronische Patientendaten erstellenund aktualisieren. Zudem ermög-

licht sie die Navi-gation durch dieklinischen Pro-gramme.

Nuance Communications HealthcareGermany GmbHOtto-Hahn-Straße 9 a, 25337 Elmshornwww.nuance.de/healthcare

Produkte

Arzt und Krankenhaus 1/201434

Dank seiner umfangreichenAusstattung bietet das neue Xario200 Flexibilität in Routine- undSpezialuntersuchungenüber die verschiedenstenklinischen Anwendungs-gebiete hinweg: von ab-dominaler Bildgebungbis zur Geburtshilfeund Gynäkologie,von der Echokardio-grafie bis hin zummobilen Einsatz, vonmuskuloskeletalenbis hin zu vaskularenUntersuchungen. Dere r g o n o m i s c h eAufbau mitdem höhenver-stell- undschwenkbaren Bedienpanel, be-leuchteten Sondenports und einer

versenkbaren Tastatur zeichnenXario 200 ebenso aus, wie das in-tegrierte Datenmanagement des

Systems und das intuitiveBedienkonzept iStyle+ mitvollständig programmierba-rem Bedienpanel und TouchComand Screen. Alle drei

Komponenten steigern denKomfort für den Anwender

und beschleunigen dietäglichen Prozesse. Eine

Besonderheit ist der 19-Zoll-Monitor, der in dieser

Klasse einzigartig ist. Miteinem Tastendruck nutzt

das Gerät die vollstän-dige Monitorgröße alleinfür das Ultraschallbild.

Ziehm Imaging bringt seinenersten motorisierten, mobilen C-Bogen für den Einsatz im Hybrid-OP auf den Markt, eine flexible,platz- und kostensparende Alter-native zur Festinstallation. Er ist invier Achsen vollmotorisiert undwird per Joystick bedient. Jede Po-sition lässt sich per Knopfdruckspeichern. Das Joystick-Modulverfügt über eine Funktion zurFestlegung eines Isozentrums, umdas sich der C-Bogen konzentrischbewegt. Das Gerät eignet sich sofür orthopädische und kar-diologische Applikationen.Das Assistenzsystem Dis-tance Control unterstütztden kontaktfreien Kollisions-schutz. Die automatischeOberflächenerkennung istumlaufend in der Unter-kante des Flachdetektors in-tegriert. Nähert sich derFlachdetektor einem Patien-ten, verlangsamt sich diemotorisierte Bewegung. DasGerät wird unmittelbar zum Still-stand gebracht, bevor es eine defi-

nierte Sicherheitszone erreicht. Darüber hinaus verfügt die Hy-

brid-Edition über eine aktive Flüs-sigkeitskühlung. Dies sichert einezuverlässige Bildgebung ohne Un-terbrechung. Ziehm Vision RFDHybrid liefert gestochen scharfeBilder, ein umfassendes Konzeptzur Dosisreduzierung und eineVielzahl von Funktionen wie La-serpositionierung, Objekterken-nung im Strahlengang, adaptiveFiltertechnologie und strahlungs-freie Vergrößerung.

Vollmotorisiert statt festinstalliert

Klein, kompakt, mobil

Toshiba Medical Systems GmbHHellersbergstraße 4, 41460 Neusswww.toshiba-medical.de

Ziehm Imaging GmbHDonaustraße 31, 90451 Nürnbergwww.ziehm.com

Page 35: 87. Jahrgang Januar 2014 KRANKENHAUS - vlk · 2019-04-17 · Dr. Wolfgang Wesiack –Berufsverband Deutscher Internisten Berufs- und Gesundheitspolitik Welche Bedeutung hat die erlösorientierte

Ausschreibung für den VLK-Zukunftspreis

Der Gesamtvorstand des Verbandes der Leitenden Ärzte Deutschlands (VLK) hat sich in seiner Sitzung vom 13. September 2012 dafür ausgesprochen, künftig den VLK-Zukunftspreis zu verleihen.

Die Auszeichnung wird jährlich ausgeschrieben. Der VLK-Zukunftspreis wurde erstmalsim Rahmen des VLK-Bundeskongresses am 21. September 2013 verliehen. Erster Preisträger war Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer.Die Auszeichnung ist mit 3.000 € dotiert.

Welches sind die Kriterien für den Zukunftspreis?Im Mittelpunkt stehen ausgewöhnliche zukunftsorientierte Leistungen im Gesundheitswesen. Herausgehoben sind:

• Patientenversorgung• Ärztliche Fort- und Weiterbildung• Engagement im VLK• Lebenswerk

Der Zukunftspreis kann an Mitglieder des VLK und an Persönlichkeiten des Öffentlichen Lebens vergeben werden.

Wichtig sind:• Konkretisierbarkeit der Leistungen und des Engagements• Schriftliche Begründung für die Nominierung• Einreichung des Curriculum Vitae der vorgeschlagenen Persönlichkeit

Hiermit möchten wir die Mitglieder des VLK auffordern, Vorschläge für geeignete Persönlichkeiten

bis zum 31. Mai 2014

an den Präsidenten des VLK, Prof. Dr. Hans-Fred Weiser, Haus der Ärzteschaft, Tersteegenstr. 9, 40474 Düsseldorf einzureichen.

Der VLK-Zukunftspreis 2014 wird im Rahmen des 3. VLK-Bundeskongresses am 27. September 2014 in Berlin verliehen.

VLK intern

Arzt und Krankenhaus 1/2014 35

Page 36: 87. Jahrgang Januar 2014 KRANKENHAUS - vlk · 2019-04-17 · Dr. Wolfgang Wesiack –Berufsverband Deutscher Internisten Berufs- und Gesundheitspolitik Welche Bedeutung hat die erlösorientierte

kataloge prospekte

preislisten logo

plakate broschüren geschäftsdrucksachen

flyer digitaler druck

beilagen anzeigen

Besuchen Sie uns im Internet unter:

www.creativ-studio-arenz.de

wir setzen ihre vorstellungen in die tat um

Große Straße 79 · 27356 RotenburgTelefon: 04261 - 929075 E-Mail: [email protected]

Rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne!

Ihr Unternehmen im Internet

zum Beispiel Base One

· Beratung inkl. Bedarfsanalyse

· Designvorschlag

· Installation und Einrichtung des CMS-Systems Joomla

(damit Sie Ihre Internetseiten stets selbst aktuell halten können)

· Erstellung von bis zu sechs Internetseiten

· Einweisung in das System

Auf Wunsch registrieren wir Ihre Wunschdomain und stellen den Speicherplatz

für Ihren neuen Internetauftritt zur Verfügung.

creativ-studioarenz gmbh

große straße 7927356 rotenburg/wümmetelefon (0 42 61) 92 90-50telefax (0 42 61) 92 90-59