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Region Hannover Fachbereich Soziales Team 50.06 Aktuelle Fragen der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (§§ 67 ff. SGB XII) Hilfeplanung Fachtagung des Deutschen Vereins 24.10. 26.10.2016, Erkner / Berlin

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Region Hannover Fachbereich Soziales Team 50.06

Aktuelle Fragen der Hilfe zur Überwindung besonderer

sozialer Schwierigkeiten

(§§ 67 ff. SGB XII) – Hilfeplanung –

Fachtagung des Deutschen Vereins 24.10. – 26.10.2016, Erkner / Berlin

Thema

Die Neuorganisation der Hilfen nach

§§ 67 ff. SGB XII

in der Region Hannover

– Was wurde erreicht? Wie geht es weiter?

Sabine Sell

Region Hannover, Fachbereich Soziales

Fachsteuerung der Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

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Die Region Hannover

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- ca. 1,2 Mio. Einwohner u.

Einwohnerinnen

- 21 Städte und Gemeinden

- umfasst ca. 2.300 km²

(vergleichbar mit dem Saarland)

Die Region Hannover

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Trägerin des öffentlichen

Personennahverkehrs, der

Abfallentsorgung, der

Berufsbildenden Schulen und

der kommunalen

Krankenhäuser - aber auch

der örtlichen Sozialhilfe

Umwelt, Regionalplanung und

Naherholung sowie

Wirtschafts- und

Beschäftigungsförderung sind

weitere Aufgabenbereiche

Ausgangslage

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Hilfen nach §§ 67 ff. SGB XII in der Region Hannover

o 2011: Gesamtverantwortung der Region Hannover durch

Heranziehung zur Durchführung der Aufgaben des überörtlichen

Trägers der Sozialhilfe nach §§ 67 bis 69 SGB XII

o Finanzierung der Aufgaben des überörtlichen Trägers über

Zuweisung eines „sozialräumliches Budgets“ statt

„Spitzabrechnung“

Handlungskonzept für die gesamte Region Hannover

Neuorganisation

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2012 – 2014:

Neuorganisation der Hilfen nach §§ 67 ff. SGB XII in der

Region Hannover:

Projekt „Erstellung eines regionalen Konzeptes für die Hilfen

nach §§ 67 - 69 SGB XII in der Region Hannover“

Ziel:

„Ein bedarfsorientiertes und qualitativ gutes Unterstützungs- und

Hilfeangebot für Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten,

insbesondere Wohnungslose, in der gesamten Region Hannover ist

sichergestellt.“

Handlungsfelder des Regionalen Konzepts der Hilfen gem. §§ 67 ff. SGB XII

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Angebotsplanung Einzelfallsteuerung

Berichtswesen strukturelle

Rahmenbedingungen

AG nach

§ 4 SGB XII

Ziel und Auftrag der AG nach § 4 SGB XII in der

Region Hannover:

o Laufenden Qualitätssicherung des

Wohnungsnotfallhilfesystems in der Region

Hannover und Umsetzung des Regionalen

Konzepts für die Hilfen nach §§ 67 ff. SGB XII

o Strategische Planung zur Weiterentwicklung der

Hilfen und Fortschreibung der Konzeption

o Bestimmung von Unterarbeitsgruppen (UAGs)

WIRTSCHAFTSFÖRDERUNG - Fußzeile standardmäßig hier platziert, Datum manuell einfügen Folie 8

AG nach § 4 SGB XII

AG nach § 4 SGB XII in den Handlungsfeldern

Unterarbeitsgruppen der AG nach § 4 SGB XII in den Handlungsfeldern

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• UAG Wohnen

• UAG Arbeit und Beschäftigung

• UAG U25

• UAG Medizinische Versorgung

• FG Psychiatrie und Obdachlosigkeit

Angebotsplanung

Einzelfallsteuerung

• AK HÜbSch

Berichtswesen

• UAG Berichtswesen

strukturelle

Rahmenbedingungen

• UAG Vereinbarungen

• Regelmäßige

Dienstbesprechung

„67er-Hilfe“ mit

den Kommunen

Neuorganisation der Hilfen nach §§ 67 ff. SGB XII in der Region Hannover – Handlungskonzept

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Bestandsaufnahme Hilfeangebote gem. §§ 67 ff. SGB XII

Region Hannover

Stand 2012 (Beginn des Projekts)

6 x Stationäre Einrichtung

3 x Ambulante Hilfe/

Beratungsstelle

10 x Tagesaufenthalte/

niedrigschwelliges Angebot

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Neuorganisation der Hilfen nach §§ 67 ff. SGB XII in der Region Hannover – Handlungskonzept

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Bestandsaufnahme Hilfeangebote gem. §§ 67 ff. SGB XII

Region Hannover

Stand Oktober 2016

Ambulante Hilfe Begleitetes Wohnen

Prävention

Beratungsstelle für Frauen

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2005: Entwicklung des „Gesamtplanverfahrens“

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Mustervorlagen für den Gesamtplan durch das Niedersächsische

Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (LS)

Entwicklung eines Handbuchs mit Grundsätzen und Musterberichten

zum Gesamtplan für den Bereich der stationären Hilfe von den

entsprechenden Einrichtungen, der Landeshauptstadt Hannover und

der Region Hannover

Anpassung dieser Musterberichte auf die ambulante Hilfe in

Zusammenarbeit mit dem LS

Zielvereinbarungen, Hilfeplanung, Fach- und Einzelfallsteuerung – wer steuert und wohin?

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„Als wesentliche inhaltliche Merkmale für den Gesamtplan lassen sich beschreiben:

Der individuelle Hilfebedarf bildet die Grundlage für den Gesamtplan. Der

Gesamtplan orientiert sich an der individuellen Kompetenz- bzw. Bedarfssituation

des Hilfesuchenden und nicht am Leistungsspektrum des Anbieters.

Der Gesamtplan stellt keinen Verwaltungsakt dar. Er dient dem Sozialhilfeträger als

Instrument zur Steuerung und Dokumentation des Hilfeprozesses. Der Hilfeanspruch

ergibt sich aus der individuellen Bedarfsbeschreibung (anspruchsbegründender

Bericht).“

(Auszug aus dem Handbuch zum Gesamtplan)

Theorie Praxis

Erfordernis einer „Renovierung“, um diesem Anspruch gerecht werden zu

können.

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„Ein bedarfsorientiertes und qualitativ gutes Unterstützungs- und

Hilfeangebot für Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten,

insbesondere Wohnungslose, in der gesamten Region Hannover ist

sichergestellt.“

Renovierung des bisherigen „Gesamtpanverfahrens“ zu einem

Steuerungsinstrument für den Leistungsträger, um Bedarfe zu identifizieren

und Hilfeangebote entsprechend zu entwickeln und zugänglich zu machen (Grundlage zur Schaffung eines Berichtswesens)

Zielvereinbarungen zwischen Leistungsträgern und –erbringern

Konzeptionelle Einbindung der Regionskommunen mittels gemeinsamer

Zielentwicklung

Zielvereinbarungen, Hilfeplanung, Fach- und Einzelfallsteuerung – wer steuert und wohin?

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Aktuelle Fragen der Hilfe zur Überwindung besonderer

sozialer Schwierigkeiten

(§§ 67 ff. SGB XII) – Hilfeplanung – Fachtagung des Deutschen Vereins 24.10. – 26.10.2016, Erkner / Berlin

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