Amtsblatt Münster Nr. 1 vom 9. Januar 2015 · 2016. 4. 1. · Amtsblatt Nr. 1 vom 9. Januar 2015 1...
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Amtsblatt Nr. 1 vom 9. Januar 2015 1
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Amtsblatt58. Jahrgang – Nr. 1 – 9. Januar 2015 – Postverlagsort 48127 Münster – H 1208 B
Inhalt
Öffentliche Bekanntmachungen
• Anmeldung zu den städtischen weiterführenden Schulen
• Wasser- und Bodenverband Obere Stever
• Aufnahme eines Aufgebotes
Öffentliche Bekanntmachungen
Anmeldung zu den städtischen weiterführenden SchulenDie Anmeldungen nehmen die Sekretariate der Schulen während folgender Zeiten entgegen:
FriedensschuleMontag, 19. 1. 2015 bis Freitag, 23. 1. 2015 von 9.00 bis 15.00 Uhr
Städtische GesamtschuleMontag, 2. 2. 2015 bis Freitag, 6. 2. 2015 vormittags von 9.00 – 13.00 Uhr nachmittags von 15.00 Uhr – 18.00 Uhr
Bischöfliche GymnasienDonnerstag, 19. 2. 2015 bis Mittwoch, 25. 2. 2015 vormittags von 9.00 bis 12.00 Uhr, montags-, mittwochs-, freitags nachmittags von 15.00 bis 18.00 Uhr
Städtische GymnasienMontag, 23. 2. 2015 bis Freitag, 27. 2. 2015 vormittags von 9.00 bis 12.00 Uhr, montags, mittwochs und freitags nachmittags von 15.00 bis 18.00 Uhr
Primusschule, Sekundarschule und städtische Haupt- und RealschulenMontag, 23. 2. 2015 bis Freitag, 27. 2. 2015 vormittags von 9.00 bis 12.00 Uhr, montags, mittwochs und freitags nachmittags von 15.00 bis 18.00 Uhr
Zur Anmeldung zu den weiterführenden Schulen sind die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch, das letzte Zeugnis der Grundschule im Original und das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular vorzulegen.
Die Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler, die eine Grundschule in der Stadt Münster besuchen, erhalten das vorbereitete Anmeldeformular durch die Grundschule. Für die Anmeldung der auswärtigen Schüler/-innen werden in den weiterführenden Schulen Formulare zur Anmeldung bereitgehalten.
Eltern, die ihre Kinder an der Friedensschule – Bischöfliche Gesamtschule – oder der Gesamtschule Münster-Mitte angemeldet haben, werden
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2 Amtsblatt Nr. 1 vom 9. Januar 2015
Absender:
STADT MÜNSTERPresseamt
48127 Münster
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rechtzeitig vor Beginn des Anmeldeverfahrens der anderen städtischen und bischöflichen weiterführenden Schulen über die Aufnahme informiert.
Aufnahme in die differenzierte Oberstufe der städtischen Gymnasien
Alle Schülerinnen und Schüler, die den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) mit Qualifikationsvermerk besitzen, können für die Oberstufe der Gymnasien aufgenommen werden.
Die Anmeldungen sind direkt mit Schüler Online unter www.schueleranmeldung.de in der Zeit vom 30. 1. 2015 – 19. 2. 2015 vorzunehmen.
Nähere Informationen erhalten Sie unter http://www.muenster.de/stadt/schulamt/.
Münster, den 6. Januar 2015
Der Oberbürgermeister i. V.
Dr. Andrea Hanke Stadträtin
Wasser- und Bodenverband Obere SteverDer Wasser- und Bodenverband Obere Stever, Sitz in Nottuln, führt ab sofort bis Ende des Jahres innerhalb des Verbandes die Unterhaltungsarbeiten an sonstigen Gewässern durch.
Gemäß § 39 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) Neubekanntmachung vom 31. 7. 2009 und § 97 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz – LWG) vom 25. 6. 1995 – jeweils in der zurzeit gültigen Fassung werden hiermit die Unterhaltungsarbeiten an den Gewässern angekündigt.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß §§ 20 und 21 der Verbandssatzung die Gewässeranlieger verpflichtet sind, das auf ihre Grundstücke gebrachte Räumgut bis zum 1. 11. 2015 wegzuräumen. Es wird ferner darauf hingewiesen, dass Besitzer der zum Verband gehörenden und an einem Wasserlauf des Verbandes liegenden zur Weide genutzten Grundstücke verpflichtet sind, diese gemäß § 20 Abs. 3. der Verbandssatzung ordnungsgemäß einzuzäunen. Der Zaun muss wenigstens 80 cm Abstand von der oberen
Böschungskante haben. Bei Dauerweiden ist eine Einfriedigung Vorschrift.
Gemäß § 20 Abs. 4 der Verbandssatzung muss der Abstand von Ackerflächen oder sonstigen intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen zum Gewässer mindestens 80 cm zur oberen Böschungskante betragen.
Nottuln, im Januar 2015
Wasser- und Bodenverband Obere Stever 48301 Nottuln
Josef Schulze Frenking Backmann Verbandsvorsteher
Aufnahme eines AufgebotesDer Gläubiger des in Verlust geratenen Sparbuches
Nr. 309091718
der Sparkasse Münsterland Ost hat dessen Kraftloserklärung beantragt.
Der Inhaber dieses Sparbuches wird hiermit aufgefordert, binnen drei Monaten, gerechnet von dem u. g. Datum an, seine Rechte unter Vorlegung des Sparbuches anzumelden; andernfalls wird das Sparbuch für kraftlos erklärt.
Münster, den 29. Dezember 2014
Sparkasse Münsterland Ost
Der Vorstand
Impressum
Herausgegeben von der Stadt Münster– Presseamt –Stadthaus 1, Klemensstraße 10, 48143 MünsterRedaktion Rainer BeikeTel. 02 51/4 92-13 50, Fax 02 51/4 92-77 12E-Mail: [email protected]: 1,00 €, Bezugsgeld jährlich 32,00 €AbonnementsbestellungenStadt Münster – Presseamt –Kündigung spätestens bis zum 15. Dezember für den 1. Januar des folgenden Jahres.Einzelnummern sind in der Münster-Information im Stadthaus 1 erhältlich.Außerdem abrufbar in Münsters Stadtnetz unter www.muenster.de/stadt/amtsblattDruck Stadt Münster, Personal- und Organisationsamt, Fachstelle Expedition und Druck, Scheibenstraße 109, 48143 Münster, Tel. 02 51/4 92-10 37
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Amtsblatt Nr. 1 vom 9. Januar 2015InhaltÖffentliche Bekanntmachungen
Öffentliche BekanntmachungenAnmeldung zu den städtischen weiterführenden SchulenFriedensschuleStädtische GesamtschuleBischöfliche GymnasienStädtische GymnasienPrimusschule, Sekundarschule und städtische Haupt- und RealschulenAufnahme in die differenzierte Oberstufe der städtischen Gymnasien
Wasser- und Bodenverband Obere SteverAufnahme eines Aufgebotes
ImpressumHerausgeberRedaktionAbonnementsbestellungenDruck