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ARTENSCHUTZRECHTLICHER FACHBEITRAG Gemeinde Rangendingen Zollernalbkreis in Rangendingen Bebauungsplan „Hitzenried II-Erweiterung – 1. Änderung“ Fassung vom 05.05.2020

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ARTENSCHUTZRECHTLICHER FACHBEITRAG

Gemeinde RangendingenZollernalbkreis

in Rangendingen

Bebauungsplan„Hitzenried II-Erweiterung – 1. Änderung“

Fassung vom 05.05.2020

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Bebauungsplan„Hitzenried II-Erweiterung – 1. Änderung“ in Rangendingen

Inhaltsübersicht

I. Einleitung und Rechtsgrundlagen.......................................................................................................1

1. Untersuchungszeitraum und Methode................................................................................................3

2. Rechtsgrundlagen................................................................................................................................. 5

II. Beschreibung der vom Vorhaben betroffenen Biotop- und Habitatstrukturen................................6

1. Lage des Untersuchungsgebietes.......................................................................................................6

2. Nutzung des Untersuchungsgebietes.................................................................................................6

3. Schutzgebiete im Bereich des Untersuchungsgebietes....................................................................7

3.1. Ausgewiesene Schutzgebiete nach dem Naturschutzrecht.............................................................7

3.2. Ausgewiesene FFH-Lebensraumtypen außerhalb von FFH-Gebieten............................................8

3.3. Biotopverbund.................................................................................................................................. 9

III. Vorhabensbedingte Betroffenheit von planungsrelevanten Arten..................................................10

1. Farn- und Blütenpflanzen (Pteridophyta et Spermatophyta)...........................................................13

1.1. Zur Ökologie der Dicken Trespe....................................................................................................13

1.2. Diagnose zum Status der Dicken Trespe im Gebiet......................................................................14

2. Säugetiere (Mammalia) ohne Fledermäuse (s.o.)..............................................................................16

2.1. Zur Ökologie des Bibers................................................................................................................17

2.2. Diagnose zum Status des Bibers im Gebiet...................................................................................17

2.3. Zur Ökologie der Haselmaus.........................................................................................................18

2.4. Diagnose zum Status der Haselmaus im Gebiet...........................................................................19

3. Fledermäuse (Microchiroptera)..........................................................................................................20

3.1. Zur Ökologie der Fledermäuse......................................................................................................21

3.2. Diagnose zum Status von Fledermäusen im Gebiet......................................................................21

4. Vögel (Aves)......................................................................................................................................... 23

4.1. Diagnose zum Status der Vogelarten im Gebiet............................................................................25

5. Reptilien (Reptilia)............................................................................................................................... 27

5.1. Zur Ökologie der Zauneidechse.....................................................................................................28

5.2. Diagnose zum Status der Zauneidechse im Gebiet.......................................................................28

IV. Ergebnis der artenschutzrechtlichen Prüfung..................................................................................30

V. Zielartenkonzept des Landes Baden-Württemberg für Rangendingen...........................................31

VI. Literaturverzeichnis............................................................................................................................. 34

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I. Einleitung und Rechtsgrundlagen

Anlass für den vorliegenden Artenschutzbeitrag ist die Aufstellung des Bebauungsplans „Hitzenried II-Erwei-

terung – 1. Änderung“ in Rangendingen.

Abb. 1: Übersichtskarte mit der Lage des Plangebietes (schwarz gestrichelt).

Abb. 2: Abgrenzungsplan zum Bebauungsplan „Hitzenried II – Erweiterung – 1. Änderung“.

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Durch die Planaufstellung könnten Eingriffe vorbereitet werden, die auch zu Störungen oder Verlusten von

geschützten Arten nach § 7 Abs. 2 BNatSchG oder deren Lebensstätten führen können. Die Überprüfung er -

folgt anhand des vorliegenden artenschutzrechtlichen Fachbeitrages.

Nachdem mit der Neufassung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) vom Dezember 2007 das deut-

sche Artenschutzrecht an die europäischen Vorgaben angepasst wurde, müssen bei allen genehmigungs-

pflichtigen Planungsverfahren und bei Zulassungsverfahren nunmehr die Artenschutzbelange entsprechend

den europäischen Bestimmungen durch eine artenschutzrechtliche Prüfung berücksichtigt werden.

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1. Untersuchungszeitraum und Methode

Die artenschutzrechtlich relevanten Untersuchungen erfolgten bislang zwischen Mitte Januar und Ende April

2020 in Form von sechs Übersichtsbegehungen. Die Untersuchungen werden parallel zum weiteren Verfah-

rensverlauf fort geführt. An dieser Stelle erfolgt der Hinweis, dass bei einer ‚Übersichtsbegehung‘ die Erhe-

bungen von sämtlichen artenschutzrechtlich relevanten Strukturen und Arten zusammengefasst werden. So

konnte z.B. eine Brutrevier-Erfassung in Form einer Linientaxierung vorgenommen worden sein und wäh-

rend dessen konnten Beobachtungen von Taxa aus anderen Artengruppen zusätzlich notiert worden sein.

Es wurde das vorhandene Inventar an biotischen und abiotischen Strukturen auf eine mögliche Nutzung

durch artenschutzrechtlich indizierte Spezies untersucht und die vorgefundenen relevanten Arten dokumen-

tiert. Innerhalb der Grünfläche und des Gebäudebestandes als Haupteinheiten wurden Kleinstrukturen defi-

niert, die als Habitate für Arten des Anhanges ll und IV der FFH-Richtlinie, für europäische Vogel- und Fle -

dermausarten sowie für die nach dem Bundesnaturschutzgesetz besonders oder streng geschützten Arten

geeignet sein könnten. So wurden auch sämtliche Strukturen nach vorjährigen Neststandorten, nach Brut-

höhlen, nach Rupfplätzen etc. abgesucht. Die Einstufung von Bäumen als Habitatbaum erfolgt in Anlehnung

an die Definition des Alt- und Totholzkonzeptes Baden-Württemberg (z. B. Bäume mit Stammhöhlen, Stamm-

verletzungen, mit hohem Alter oder starker Dimensionierung, stehendes Totholz mit BHD > 40 cm, Horstbäu-

me).

Im Vordergrund der Ermittlung von potenziellen Arten stand auch die Selektion des Zielartenkonzeptes des

Landes Baden-Württemberg (ZAK). Diese erfolgt durch die Eingabe der kleinsten im Portal des ZAK vorge-

gebenen Raumschaft in Verknüpfung mit den Angaben des Naturraumes und der im Gebiet vorkommenden

Habitatstrukturen. Im Ergebnis lieferte das ZAK die zu berücksichtigenden Zielarten.

Außer 17 europäischen Vogel- und 16 Fledermausarten standen nach der Auswertung des ZAK zunächst bei

den sonstigen Säugetieren der Biber (Castor fiber) und die Haselmaus (Muscardinus avellanarius), bei den

Reptilien die Zauneidechse (Lacerta agilis), drei Schmetterlingsarten sowie der Juchtenkäfer (Osmoderma

eremita) im Vordergrund. Von den Arten des Anhanges II der FFH-Richtlinie sollten nach dem ZAK der

Hirschkäfer (Lucanus cervus), die Spanische Fahne (Callimorpha quadripunctaria) und die Bauchige Windel-

schnecke (Vertigo moulinsiana) berücksichtigt werden.

Die detaillierte Erfassungsmethode sowie die Ergebnisse der Kartierung sind in den jeweiligen nachfolgen-

den Kapiteln zu den einzelnen Artengruppen vermerkt.

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Tab. 1: Begehungstermine im Untersuchungsgebiet

Nr. Datum Bearbeiter Uhrzeit Wetter Thema

(1) 13.01.2020 Schurr 14:30 – 15:15 Uhr 8 °C, bewölkt, windstill Biotopstrukturen

(2) 06.03.2020 Schurr 09:30 – 10:30 Uhr 6 °C, 100 % bewölkt, windstill Übersichtsbegehung

(3) 20.03.2020 Schurr 06:30 – 07:45 Uhr 6 °C, wolkenlos, windstill Übersichtsbegehung

(4) 08.04.2020 Mezger / Schurr 08:40 – 09:10 Uhr 6 °C, wolkenlos, windstill Übersichtsbegehung

(5) 20.04.2020 Mezger / Schurr 09:30 – 10:40 Uhr 12 °C, 2/8 bewölkt, schwach windig Übersichtsbegehung

(6) 29.04.2020 Prantl / Schurr 11:10 – 11:55 Uhr 14 °C, 6/8 bewölkt, schwach windig Übersichtsbegehung

Erläuterungen der Abkürzungen und Codierungen

! Übersichtsbegehung ! : Erfassung sämtlicher artenschutzrechtlich relevanter Strukturen, Tier- und Pflanzenarten

Ergänzend zu den eigenen Erhebungen wird das landesweite Zielartenkonzept (ZAK) für Rangendingen in

den Naturräumen ‚Obere Gäue‘ und ‚Südwestliches Albvorland‘ dargestellt und bei der Ergebnisfindung mit

diskutiert. Als zutreffende Habitatstrukturen wurden ausgewählt:

• D2.2.1 Grünland frisch und (mäßig) nährstoffreich (typische Glatthaferwiesen und verwandte Typen),

• D2.2.2 Grünland frisch und nährstoffreich (Flora nutzungsbedingt gegenüber D2.2.1 deutlich verarmt),

• D3.2 Streuobstwiesen frisch und (mäßig) nährstoffreich (typische Glatthaferwiesen und verwandte Ty-

pen),

• D5.1 Ausdauernde Ruderalflur,

• D6.1.2 Gebüsche und Hecken mittlerer Standorte und

• D6.2 Baumbestände (Feldgehölze, Alleen, Baumgruppen, inkl. baumdominierter Sukzessionsgehölze,

Fließgewässer begleitender baumdominierter Gehölze im Offenland (im Wald s. E1.7), Baum-

schulen und Weihnachtsbaumkulturen).

Im Zielartenkonzept für diese Auswahl sind 40 (43) Tierarten aus 5 (6) Artengruppen aufgeführt. Die Zahlan -

gaben in Klammern beinhalten neben den Arten des Anhanges IV der FFH-Richtlinie auch Arten des Anhan-

ges II. Die zu berücksichtigenden Arten nach dem Zielartenkonzept des Landes Baden-Württemberg (ZAK)

sind in Tabelle 11 im Anhang dieses Gutachtens dargestellt. Die Angaben in Klammer schließen den Hirsch-

käfer, die Spanische Fahne und die Bauchige Windelschnecke aus dem Anhang II der FFH-Richtlinie mit ein,

welcher in jener Tabelle nicht mit aufgeführt ist.

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2. Rechtsgrundlagen

Die rechtliche Grundlage für den vorliegenden Artenschutzbeitrag bildet der artenschutzrechtliche Verbotstat-

bestand des § 44 Abs. 1 BNatSchG der folgendermaßen gefasst ist:

"Es ist verboten,

• wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten, nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre

Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,

• wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Auf-

zucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn

sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert,

• Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten der Natur zu entnehmen,

zu beschädigen oder zu zerstören,

• wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen,

sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören."

Die Verbote nach § 44 Abs. 1 BNatSchG werden um den Absatz 5 ergänzt, mit dem bestehende und von

der Europäischen Kommission anerkannte Spielräume bei der Auslegung der artenschutzrechtlichen Vor-

schriften der FFH-Richtlinie genutzt und rechtlich abgesichert werden sollen, um akzeptable und im Vollzug

praktikable Ergebnisse bei der Anwendung der Verbotsbestimmungen des Absatzes 1 zu erzielen. Danach

gelten für nach § 15 BNatSchG zulässige Eingriffe in Natur und Landschaft sowie für Vorhaben im Sinne des

§ 18 Absatz 2 Satz 1, die nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zulässig sind, folgende Bestimmun-

gen:

1. Sind in Anhang IVa der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführte Tierarten oder europäische Vogelarten betroffen, liegt ein

Verstoß gegen das Verbot des Absatzes 1 Nr. 1 (Schädigungsverbot) nicht vor, wenn die Beeinträchtigung durch

den Eingriff oder das Vorhaben das Tötungs- und Verletzungsrisiko für Exemplare der betroffenen Arten nicht signi -

fikant erhöht und diese Beeinträchtigung bei Anwendung der gebotenen, fachlich anerkannten Schutzmaßnahmen

nicht vermieden werden kann. Weiterhin liegt ein Verstoß gegen das Verbot des Absatzes 1 Nr. 3 (Störungsverbot)

nicht vor, wenn die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ru-

hestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt bleibt. Die ökologische Funktion kann vorab durch vorge-

zogene Ausgleichsmaßnahmen (so genannte CEF-Maßnahmen) gesichert werden. Entsprechendes gilt für Stand-

orte wild lebender Pflanzen der in Anhang IVb der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführten Arten.

2. Sind andere besonders geschützte Arten betroffen, liegt bei Handlungen zur Durchführung eines Eingriffs oder Vor-

habens ein Verstoß gegen die Zugriffs-, Besitz- / Vermarktungsverbote nicht vor. Die artenschutzrechtlichen Verbote

bei nach § 15 zulässigen Eingriffen in Natur und Landschaft sowie nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zu-

lässigen Vorhaben im Sinne des § 18 Absatz 2 Satz 1 gelten somit nur für die in Anhang IV der FFH-RL aufgeführ-

ten Tier- und Pflanzenarten sowie europäischen Vogelarten.

Bei den nur nach nationalem Recht geschützten Arten ist durch die Änderung des NatSchG eine Vereinfa-

chung der Regelungen eingetreten. Eine artenschutzrechtliche Prüfung nach § 44 Abs. 1 BNatSchG ist für

diese Arten nicht erforderlich. Die Artenschutzbelange müssen insoweit im Rahmen der naturschutzrechtli-

chen Eingriffsregelung (Schutzgut Tiere und Pflanzen) über die Stufenfolge von Vermeidung, Minimierung

und funktionsbezogener Ausgleich behandelt werden. Werden Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i.V.m.

Abs. 5 BNatSchG bezüglich der gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten erfüllt, müssen die Ausnahmevor-

aussetzungen des § 45 Abs. 7 BNatSchG erfüllt sein.

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II. Beschreibung der vom Vorhaben betroffenen Biotop- und Habitatstrukturen

1. Lage des Untersuchungsgebietes

Das Untersuchungsgebiet liegt im Osten von Rangendingen innerhalb eines bestehenden Gewerbegebietes.

Es wird im Norden und Nordosten durch die bereits einseitig bebaute Daimlerstraße, im Westen durch die

Rudolf-Diesel-Straße und im Süden und Südosten durch die Hechinger Straße (L 410) begrenzt. Es liegt auf

einer Höhe von ca. 420 m über NHN.

Abb. 3: Ausschnitt aus der topografischen Karte (Plangebiet schwarz gestrichelt)

(Geobasisdaten © Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg, www.lgl-bw.de, Az.: 2851.9-1/19).

2. Nutzung des Untersuchungsgebietes

Während der Untersuchungsperiode wurde das Gelände landwirtschaftlich genutzt. Den größten Flächenan-

teil nahm dabei eine mehrschürige Fellwiese ein, welche nach Auskunft der Gemeindeverwaltung durch den

Pächter zur Viehfuttergewinnung bewirtschaftet wurde. Im Zentralbereich befand sich eine Halbstamm-Obst-

anlage mit verschiedenen Apfelsorten.

Abb. 4: Halbstamm-Obstanlage im Norden des Geltungsbereiches.

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3. Schutzgebiete im Bereich des Untersuchungsgebietes

3.1. Ausgewiesene Schutzgebiete nach dem Naturschutzrecht

Abb. 5: Orthofoto des Planungsraumes mit Eintragung der Schutzgebiete in der Umgebung (Geobasisdaten © Landesamt

für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg, www.lgl-bw.de, Az.: 2851.9-1/19).

Tab. 2: Schutzgebiete in der Umgebung des Geltungsbereiches

Lfd. Nr. Biot.-Nr. Bezeichnung Lage

(1) 7519-342 FFH-Gebiet: Rammert 50 m NO *

(2) 1-7619-417-7161 Offenlandbiotop: Starzel östlich von Rangendingen 100 m NO *

(3) 1-7619-417-7167 Offenlandbiotop: Nasswiese II östlich von Rangendingen 200 m S *

(4) 1-7619-417-8231 Baumhecken an der Zufahrt zum Parkplatz „Krummes Brückle“ 210 m O *

(5) 4.17.046 Landschaftsschutzgebiet: Mittleres Starzeltal 110 m NO *

Erläuterungen der Abkürzungen und Codierungen

* Lage : kürzeste Entfernung vom Mittelpunkt des Geltungsbereiches zum Schutzgebiet mit der entsprechenden Richtung, beim FFH-Gebiet kürzeste Entfernung von der Grenze des Geltungsbereiches.

Innerhalb des Geltungsbereiches bestehen keine Schutzgebiete. Das nächst gelegene ist das FFH-Gebiet

‚Rammert‘ in ca. 50 m Entfernung in nordöstlicher Richtung. Diesem ist in Richtung des Bebauungsplange-

bietes bereits eine einzeilige Bebauung vorgelagert. Vom Vorhaben gehen keine weiteren erheblichen nega-

tiven Wirkungen auf die Schutzgebiete und deren Inventare in der Umgebung aus.

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3.2. Ausgewiesene FFH-Lebensraumtypen außerhalb von FFH-Gebieten

Abb. 6: Orthofoto mit Eintragung der Mageren Flachland-Mähwiesen (gelbe Flächen) in der Umgebung

(Geobasisdaten © Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg, www.lgl-bw.de, Az.: 2851.9-1/19).

Tab. 3: Magere Flachland-Mähwiesen (FFH LRT 6510) in der Umgebung des Geltungsbereiches

Lfd. Nr. Biot.-Nr. Bezeichnung Lage

(1) 6510-800046054913 Glatthafer-Wiese östlich von Rangendingen 12 angrenzend

(2) 6510-800046054913 Salbei-Glatthaferwiese im Starzeltal, Teil 1 140 m N

(3) 6510-800046054908 Glatthafer-Wiese östlich von Rangendingen 6 180 m NO

(4) 6510-800046054912 Glatthafer-Wiese östlich von Rangendingen 11 180 m SO

(5) 6510-800046054915 Glatthafer-Wiese östlich von Rangendingen 14 250 m NO

(6) 6510-800046054739 Glatthafer-Wiese östlich von Rangendingen 15 260 m O

(7) 6510-800046054738 Glatthafer-Wiese wechselfrischer Standorte O Rangendingen 320 m NO

(8) 6510-800046054906 Glatthafer-Wiese östlich von Rangendingen 4 320 m O

Erläuterungen der Abkürzungen und Codierungen

Lage : kürzeste Entfernung vom Mittelpunkt des Geltungsbereiches zum Schutzgebiet mit der entsprechenden Richtung

Innerhalb des Geltungsbereiches liegen keine FFH-Lebensraumtypen, im Osten grenzt die „Glatthafer-Wiese

östlich von Rangendingen 12“ an. Da planungsbedingt keine Änderungen auf dieser Flächen vorgesehen

sind, gehen vom Vorhaben keine erheblichen negativen Wirkungen auf die FFH-Lebensraumtypen und de-

ren Inventare in der Umgebung aus.

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3.3. Biotopverbund

Der Fachplan „Landesweiter Biotopverbund‟ versteht sich als Planungs- und Abwägungsgrundlage, die ent-

sprechend dem Kabinettsbeschluss vom 24.04.2012 bei raumwirksamen Vorhaben in geeigneter Weise zu

berücksichtigen ist. Die Biotopverbundplanung ist auf der Ebene der kommunalen Bauleitplanung eine Ar-

beits- und Beurteilungsgrundlage zur diesbezüglichen Standortbewertung und Alternativen-Prüfung sowie

bei der Ausweisung von Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen-Flächen.

Nach § 21 BNatSchG Abs. 4 sind zudem die „Kernflächen, Verbindungsflächen und Verbindungselemente

durch Erklärung zu geschützten Teilen von Natur und Landschaft im Sinne des § 20 Absatz 2, durch pla-

nungsrechtliche Festlegungen, durch langfristige vertragliche Vereinbarungen oder andere geeignete Maß-

nahmen rechtlich zu sichern, um den Biotopverbund dauerhaft zu gewährleisten‟.

Der Fachplan „Landesweiter Biotopverbund‟ stellt im Offenland drei Anspruchstypen dar – Offenland trocke-

ner, mittlerer und feuchter Standorte. Innerhalb dieser wird wiederum zwischen Kernflächen, Kernräumen

und Suchräumen unterschieden. Kernbereiche werden als Flächen definiert, die aufgrund ihrer Biotopaus-

stattung und -eigenschaften eine dauerhafte Sicherung standorttypischer Arten, Lebensräume und Lebens-

gemeinschaften ermöglichen können. Die Suchräume werden als Verbindungselemente zwischen den Kern-

flächen verstanden, über welche die Ausbreitung und Wechselwirkung untereinander gesichert werden soll.

Abb. 7: Biotopverbund (farbige Flächen) in der Umgebung des Geltungsbereiches (schwarz gestrichelte Linie)

Der Geltungsbereich liegt weitgehend im Bereich einer Kernfläche mit Kernraum des Biotopverbundes mittle-

rer Standorte. Dies liegt darin begründet, dass in diesem Fachplan Obstbaumbestände generell als Kern-

raum des Biotopverbundes mittlerer Standorte definiert werden.

Tatsächlich handelt es sich bei dem Bestand um halbstämmige Apfelbäume im alten Ertragsalter mit einem

Schaftdurchmesser in Brusthöhe (BHD) von maximal ca. 20 cm. Als Habitatbäume für Höhlenbrüter sind sie

selbst somit nicht geeignet. Anzumerken ist, dass mehrere künstliche Nisthilfen in ihnen verhängt sind (siehe

Abb. 16, 17, 18 und 19).

Diesen von bebauten und versiegelten Flächen inzwischen nahezu isolierten Bereich als Kernfläche zu defi-

nieren, ergab sich aus dem zugrunde liegenden Algorithmus. Eine Verbundfunktion kommt diesem zum sta-

tus quo nicht mehr zu. Eine erhebliche zusätzliche Beeinträchtigung der Ziele des landesweiten Biotopver-

bundes kann durch die Umsetzung des Vorhabens nicht bestätigt werden.

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III. Vorhabensbedingte Betroffenheit von planungsrelevanten Arten

Im Nachfolgenden wird dargestellt, inwiefern durch das geplante Vorhaben planungsrelevante Artengruppen

betroffen sind. Bezüglich der streng geschützten Arten, der Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie sowie

den europäischen Vogelarten (= planungsrelevante Arten) ergeben sich aus § 44 Abs.1 Nr. 1 bis 3 i.V.m.

Abs. 5 BNatSchG für nach § 15 BNatSchG zulässige Eingriffe folgende Verbote:

Schädigungsverbot:

Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten und damit verbundene vermeidbare

Verletzung oder Tötung von Tieren oder ihrer Entwicklungsformen.

Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vor -

haben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang gewahrt wird.

Störungsverbot:

Erhebliches Stören von Tieren während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wan-

derungszeiten.

Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die Störung zu keiner Verschlechterung des Erhaltungs -

zustandes der lokalen Population führt.

Tab. 4: Durch das Vorhaben potenziell betroffene Artengruppen und die Eignung des Gebietes als Habitat

Arten / Artengruppe Habitateignung § gesetzlicher Schutzstatus

Farn- und

Blütenpflanzenpotenziell geeignet – Das Vorkommen von planungsrelevan-

ten Farn- und Blütenpflanzen war nicht vollständig auszu-

schließen. Der Untersuchungsraum liegt innerhalb des Haupt-

verbreitungsgebietes der Dicken Trespe (Bromus grossus)

und Bestände von der Art in der näheren Umgebung waren

bekannt. Tatsächlich besiedelt die Art fast ausschließlich

Ackerflächen und dort vorrangig solche mit Wintergetreidebau.

Sekundärstandorte sind gelegentlich auch Ruderalflächen mit

nicht vollständiger Deckung durch das Vegetationskleid. Ent-

sprechende Ruderalstandorte wurden zu Beginn der Untersu-

chungen als kleinflächige Ökotone entlang der L 410 erfasst.

Es erfolgt eine nachfolgende Darstellung der

Untersuchungsergebnisse.

besonders / streng geschützt,

Anhang IV FFH-RL

Säugetiere

(inkl. Fledermäuse)potenziell geeignet – Eine potenzielle Nutzung durch Fleder-

mäuse als Jagdhabitat war gegeben. Quartiere für Wochen-

stuben oder zur Überwinterung wurden ausgeschlossen.

Eine Nutzung der Flächen durch die im ZAK aufgeführte

Haselmaus (Muscardinus avellanarius) wurde weitestgehend

ausgeschlossen. Die gebüschartigen Gehölzbestände mit

einzelnen eingeschlossenen Obsthochstämmen waren als

Habitat ungeeignet. Diese Flächen waren für eine stabile

Haselmaus-Gemeinschaft zu klein und lagen zu isoliert.

besonders / streng geschützt,

Anhang IV FFH-RL

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Tab. 6: Durch das Vorhaben potenziell betroffene Artengruppen und die Eignung des Gebietes als Habitat

Arten / Artengruppe Habitateignung § gesetzlicher Schutzstatus

Dennoch wurde als Nachweis-Methode das Verhängen von

nesting-tubes vorgenommen.

Abb. 8: Gebüschriegel entlang der L 410

Für den ebenfalls im ZAK aufgeführten Biber (Castor fiber)

fehlten sämtliche wesentlichen Habitatelemente, wie

gehölzbestandene Fließgewässer etc.

Es erfolgt eine nachfolgende Darstellung der

Untersuchungsergebnisse.

Vögel geeignet – Es wurden vorjährige Brutstätten von Vogelarten

vorgefunden. Es wurde eine standardisierte Brutrevierkartie-

rung begonnen.

Es erfolgt eine nachfolgende Darstellung der

Untersuchungsergebnisse.

alle Vögel mind. besonders

geschützt, VS-RL, BArtSchV

Reptilien potenziell geeignet - Planungsrelevante Reptilienarten waren

aufgrund der Biotopausstattung nicht zu erwarten.

Ein Vorkommen der im ZAK aufgeführten Zauneidechse

(Lacerta agilis) war dennoch nicht vollständig auszuschließen.

Als Nachweis-Methode wurde die Installation von 'künstlichen

Verstecken' für Reptilien gewählt.

Es erfolgt eine nachfolgende Darstellung der

Untersuchungsergebnisse.

besonders / streng geschützt,

Anhang IV FFH-RL

Amphibien nicht geeignet – Das Vorkommen von planungsrelevanten

Amphibienarten wurde ausgeschlossen. Es fehlten im

weitgehend isoliert gelegenen Geltungsbereich sämtliche

wesentlichen Habitatbausteine für eine Nutzung als Lebens-

stätte von sämtlichen Amphibienarten.

Es erfolgt keine weitere Prüfung.

besonders / streng geschützt,

Anhang IV FFH-RL

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Tab. 6: Durch das Vorhaben potenziell betroffene Artengruppen und die Eignung des Gebietes als Habitat

Arten / Artengruppe Habitateignung § gesetzlicher Schutzstatus

Wirbellose nicht geeignet - Planungsrelevante Evertebraten wurden

aufgrund der für sie fehlenden Biotopausstattung nicht

erwartet.

Im ZAK wurden die Schmetterlingsarten Dunkler Wiesen-

knopf-Ameisen-Bläuling (Maculinea nausithous), Großer

Feuerfalter (Lycaena dispar) und Nachtkerzenschwärmer

(Proserpinus proserpina) aufgeführt. Vorkommen von

Maculinea nausithous waren auszuschließen, da die Raupen-

Nährpflanze Großer Wiesenknopf (Sanguisorba officinalis) im

Gebiet nicht vorkam, sehr unwahrscheinlich war dort eine

Reproduktion des Großen Feuerfalters, da oxalsäurefreie

Ampferarten nicht nachgewiesen werden konnten, ebenso wie

die Larven-Nährpflanzen des Nachtkerzenschwärmers.

Für den Eremiten oder Juchtenkäfer (Osmoderma eremita)

fehlten Mulmbäume ebenso wie die Larval-Habitate für den

Hirschkäfer (Lucanus cervus) aus dem Anhang-II der FFH-

Richtlinie. Vorkommen beider Arten wurden für das Gebiet

ausgeschlossen.

Das selbe galt für die Spanische Flagge (Callimorpha

quadripunctaria), welche vor allem (innere) Säume von eher

geschlossenen Waldflächen besiedelt und Bestände von

Hochstauden mit Arten wie dem Wasserdost präferiert. Diese

Strukturen kamen im Gebiet nicht vor.

Auch die von der Bauchigen Windelschnecke (Vertigo

moulinsiana) bevorzugten Röhrichte und Seggenriede fehlten

innerhalb des Geltungsbereiches.

Es erfolgt keine weitere Prüfung.

besonders / streng geschützt,

Anhang IV FFH-RL

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Seite 12

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1. Farn- und Blütenpflanzen (Pteridophyta et Spermatophyta)

Ein Vorkommen von planungsrelevanten Arten dieser Gruppe im Wirkungsbereich wird entweder aufgrund

der Lage des Planungsraumes außerhalb des Verbreitungsgebietes der Art (V) und / oder aufgrund nicht vor-

handener Lebensraumstrukturen für ein Habitat der Art im Planungsraum (H) abgeschichtet.

Der Status der Dicken Trespe (Bromus grossus) (gelb hinterlegt) wird überprüft.

Tab. 5: Abschichtung der Farn- und Blütenpflanzen des Anhanges IV der FFH-Richtlinie nach dem Verbreitungsgebiet und den Habitat-Eigenschaften (ggf. mit Angabe zum Erhaltungszustand) 1

EigenschaftDeutscher Name Wissenschaftliche Bezeichnung

Erhaltungszustand

V H 1 2 3 4 5

! ? Dicke Trespe Bromus grossus + - - - -

X Frauenschuh Cypripedium calceolus - - + + -

X X Sumpf-Siegwurz Gladiolus palustris + + + + +

X X Sand-Silberscharte Jurinea cyanoides - + - - -

X X Liegendes Büchsenkraut Lindernia procumbens - ? - - -

X X Sumpf-Glanzkraut Liparis loeselii + + - - -

X X Kleefarn Marsilea quadrifolia - - - - -

X X Bodensee-Vergissmeinnicht Myosotis rehsteineri + + + + +

X X Biegsames Nixenkraut Najas flexilis ? ? ? ? ?

X X Sommer-Schraubenstendel Spiranthes aestivalis + + + + +

X X Europäischer Dünnfarn Trichomanes speciosum + + + + +

Erläuterungen der Abkürzungen und Codierungen

V mit [ X ] markiert: Plangebiet liegt außerhalb des Verbreitungsgebietes der Art.

H mit [ X ] markiert: Habitat-Eigenschaften für ein Artvorkommen fehlen im Wirkungsbereich des Plangebietes.

[ ! ] Vorkommen nicht auszuschließen; [ ? ] Überprüfung erforderlich

LUBW: Die Einstufung erfolgt über ein Ampel-Schema, wobei „grün“ [ + ] einen günstigen, „gelb“ [ - ] einen ungünstig-unzureichenden und „rot“ [ - ] einenungünstig-schlechten Erhaltungszustand widerspiegeln. Lässt die Datenlage keine genaue Bewertung eines Parameters zu, wird dieser als unbekannt(grau) [ ? ] eingestuft. Die Gesamtbewertung, also die Zusammenführung der vier Parameter, erfolgt nach einem festen Schema. Beispielsweise ist derErhaltungszustand als ungünstig-schlecht einzustufen, sobald einer der vier Parameter mit „rot“ bewertet wird.

1 Verbreitung 2 Population 3 Habitat

4 Zukunft 5 Gesamtbewertung (mit größerer Farbsättigung)

1.1. Zur Ökologie der Dicken Trespe

Der Geltungsbereich befindet sich innerhalb des südwestdeutschen Hauptverbreitungsgebietes der Dicken

Trespe (Bromus grossus). Die Art beansprucht grundsätzlich einen ‚extensiven‘ Feldfruchtanbau, bei wel-

chem zunächst auf eine tiefe Bodenbearbeitung (z.B. Schälpflügen) zugunsten einer flachgründigen Stoppel-

bearbeitung (z.B. durch Scheibeneggen) verzichtet wird. Darüber hinaus sollte der Dünger- und Herbizidein-

satz vor allem in den Randlagen dosiert werden bzw. nur bei Ausfall-Gefahren angewandt werden. Als

Fruchtanbau ist vor allem Wintergetreide geeignet und innerhalb diesem bevorzugt der Dinkelanbau, da die-

ser Anbau-Zyklus dem biologischen Zyklus von Bromus grossus am nächsten kommt.

Als Ersatz-Lebensraum weicht die Dicke Trespe inzwischen vermehrt auf ruderale Flächen aus, also solche,

die keiner regelmäßigen Bewirtschaftung (mehr) unterliegen. Eine wichtige Voraussetzung für eine Ansied-

lung der Art ist ein lockerer und zumindest kleinflächig offener Boden ohne wesentlichen Pflanzenbewuchs.

1 gemäß: LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (Hrsg.) (2013): FFH-Arten in Baden Württemberg – Erhaltungszustand 2013 der Arten in Baden-Württemberg.

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Zur Ökologie der Dicken Trespe (Bromus grossus) mit Bemerkungen zum Vorkommen im Gebiet.

Lebensraum

• Hauptstandorte sind Ackerränder und Wiesenwegraine;

• Wintergetreidebau ist dauerhaft erforderlich (v.a. Dinkel, Emmer, Einkorn und Weizen) zur Sicherung der Areale für denHerbstkeimer;

• Rotationsbrachen, Fehlstellen und Ruderalflächen sind Ersatzlebensräume;

• Besiedlung von planaren Tallagen bis submontanen Berglagen.

Abb. 9: Verbreitung der Dicken Trespe (Bromus grossus) in Baden-Württemberg unddie Lage des Untersuchungsgebietes.

Blütezeit • Von Mitte / Ende Juni bis Anfang August, je nach Höhenlage, Bodenbeschaffenheit, Exposition und Kontinentalität.

Lebensweise• Einjähriger Herbstkeimer;

• Fruchtreife August - September;

• Wasser- und Windverbreitung sowie durch Aussaat.

Verbreitung in Baden-Württemberg

• Verbreitungsschwerpunkte sind die Schwäbische Alb und die südlichen Gäubereiche;

• punktuelle Vorkommen sind auch im Bauland, im Markgräfler Land und von den Donau-Ablach-Platten bekannt;

• eine Verwechslungsmöglichkeit mit der Roggentrespe (Bromus secalinus) ist gegeben;

• Bei insgesamt unzureichender Datenlage wird ein stetiger Rückgang der Art im Land konstatiert.

1.2. Diagnose zum Status der Dicken Trespe im Gebiet

Waren die Saumstreifen zu Beginn der Untersuchungen im Januar 2020 noch spärlich von Vegetation be-

deckt, so entwickelte sich auf diesen Flächen im weiteren Jahresverlauf zunehmend eine halbschattige

Stickstoff liebende Saumgesellschaft mit Frühlings-Scharbockskraut (Ficaria verna), welche der Geo urbani-

Alliarion petiolatae - Gesellschaft zugeordnet werden kann.

Abb. 10: Nitrophytische Saumgesellschaft auf winterlich vegetationsarmen Standorten im Bereich der Gehölze.

Mit zunehmender Vegetationsentwicklung schloss sich die Pflanzendecke noch weiter und die Gesellschaft

verschob sich in eine an Großer Brennnessel (Urtica dioica) reiche nitrophytische Hochstaudenflur der Arte-

misietea vulgaris.

Auf entsprechenden Wuchsorten kann sich die Dicke Trespe (Bromus grossus) nicht etablieren, zumal eine

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für diese einjährige Art erforderliche Bodenbearbeitung am Standort fehlt. Ein Vorkommen von Bromus gros-

sus wird somit innerhalb des Geltungsbereiches ausgeschlossen.

✔ Aufgrund des Vergleichs der artspezifischen Habitatansprüche mit den Gegebenheiten vor Ort so-

wie den Untersuchungsergebnissen in diesem Bereich von Rangendingen wird ein Vorkommen

der indizierten Art ausgeschlossen und damit wird ein Verstoß gegen die Verbotstatbestände nach

§ 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG und § 44 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG ausge-

schlossen.

Abb. 11: Echte Schlüsselblume (Primula veris)

Es erfolgt an dieser Stelle der Hinweis, dass inner-

halb des Bebauungsplangebietes Vorkommen von

drei besonders geschützten Pflanzenarten festge-

stellt wurden. Es waren dies die Echte Schlüsselblu-

me (Primula veris), die Kleine Traubenhyazinthe

(Muscari botryoides) und die Weiße Narzisse (Nar-

cissus poeticus). Bei der Weiße Narzisse handelt es

sich vermutlich um solche, die aus wild abgelager-

ten Gartenabfällen stammen können. Von der Art

konnten sich inzwischen vier kleinere Gruppen über

Brutzwiebeln im Bereich der Gehölzbestände ent-

lang der Südgrenze des Geltungsbereiches entwi-

ckeln. Die Traubenhyazinthe wurde an drei Stellen

mit Einzelexemplaren verortet, welche vermutlich

aus einer einst extensiven Wiesennutzung überdau-

erten. Dasselbe gilt auch für die Echte Schlüsselblu-

me, die vor allem im östlichen Bereich über eine

größere Fläche nur vereinzelt vorkommt.

Abb. 12: Kleine Traubenhyazinthe (Muscari botryoides) Abb. 13: Weiße Narzisse (Narcissus poeticus)

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2. Säugetiere (Mammalia) ohne Fledermäuse (s.o.)

Ein Vorkommen von planungsrelevanten Arten dieser Gruppe im Wirkungsbereich wird entweder aufgrund

der Lage des Planungsraumes außerhalb des Verbreitungsgebietes der Art (V) und / oder aufgrund nicht vor-

handener Lebensraumstrukturen für ein Habitat der Art im Planungsraum (H) abgeschichtet. Das ZAK nennt

die Haselmaus (Muscardinus avellanarius) als zu berücksichtigende Art (gelb hinterlegt).

Tab. 6: Abschichtung der Säugetiere (ohne Fledermäuse) des Anhanges IV der FFH-Richtlinie nach dem Verbreitungs-gebiet und den Habitat-Eigenschaften (ggf. mit den Angaben zum Erhaltungszustand) 2

EigenschaftDeutscher Name Wissenschaftliche Bezeichnung

Erhaltungszustand

V H 1 2 3 4 5

! ? Biber Castor fiber + + + + +

X X Feldhamster Cricetus cricetus - - - - -

X X Wildkatze Felis silvestris - ? - ? -

! ? Haselmaus Muscardinus avellanarius ? ? ? ? ?

X X Luchs Lynx lynx ? ? ? ? ?

Erläuterungen der Abkürzungen und Codierungen

V mit [ X ] markiert: Plangebiet liegt außerhalb des Verbreitungsgebietes der Art.

H mit [ X ] markiert: Habitat-Eigenschaften für ein Artvorkommen fehlen im Wirkungsbereich des Plangebietes.

[ ! ] Vorkommen nicht auszuschließen; [ ? ] Überprüfung erforderlich

LUBW: Die Einstufung erfolgt über ein Ampel-Schema, wobei „grün“ [ + ] einen günstigen, „gelb“ [ - ] einen ungünstig-unzureichenden und „rot“ [ - ] einenungünstig-schlechten Erhaltungszustand widerspiegeln. Lässt die Datenlage keine genaue Bewertung eines Parameters zu, wird dieser als unbekannt(grau) [ ? ] eingestuft. Die Gesamtbewertung, also die Zusammenführung der vier Parameter, erfolgt nach einem festen Schema. Beispielsweise ist derErhaltungszustand als ungünstig-schlecht einzustufen, sobald einer der vier Parameter mit „rot“ bewertet wird.

1 Verbreitung 2 Population 3 Habitat

4 Zukunft 5 Gesamtbewertung (mit größerer Farbsättigung)

Die in Baden-Württemberg streng geschützten Arten und die FFH-Arten, die z.T. in begrenzten und gut be-

kannten Verbreitungsgebieten auftreten, waren im Umfeld des Planungsraumes mit Ausnahme des Bibers

(Castor fiber) und der Haselmaus (Muscardinus avellanarius) nicht zu erwarten. Deren Status wurde auf-

grund der für sie nutzbaren Habitatstrukturen innerhalb des Eingriffsbereiches überprüft.

2 gemäß: LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (Hrsg.) (2013): FFH-Arten in Baden Württemberg – Erhaltungszustand 2013 der Arten in Baden-Württemberg.

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2.1. Zur Ökologie des Bibers

Zur Ökologie des Biber (Castor fiber) mit Bemerkungen zum Vorkommen im Gebiet.

Lebensraum• Größere Bachniederungen und Flussauen mit

abwechslungsreich ausgebildeten Gewässerläufen;

• Uferbereiche und Vorländer mit grabbarem Substrat.

Abb. 14: Verbreitung des Biber (Castor fiber) in Baden-Württemberg (Stand 2010).

Verhalten

• Partnerbindung während der gesamten Lebensdauer;

• Aktivität überwiegend in der Dämmerung, allerdings auch tag- und nachtaktiv;

• Landspaziergänge sind vor allem von Jungtieren über mehrereKilometer bekannt.

Fortpflanzung • Geschlechtsreife mit 2 Jahren;

• 2 – 3 (-5) Jungtiere zwischen April und Juli.

Verbreitung in Baden-Württemberg

• Ca. 3.500 Exemplare mit wachsender Tendenz. Die Ausbreitung erfolgt über die östlichen und südlichen Landesteile entlang der kleineren Flüsse auf der Ostalb und in Südbaden. Das Donautal ist weitgehend besiedelt.

Der Biber ist eine sich in Ausbreitung befindliche Art, weshalb die in Abb. 14 dargestellten Nachweise aus

dem Jahr 2010 nicht mehr als aktuell angesehen werden können. Der Geltungsbereich liegt im Einzugsbe-

reich der Starzel und nachfolgend des Neckars und damit innerhalb des derzeitigen Verbreitungsgebietes

der Art.

2.2. Diagnose zum Status des Bibers im Gebiet

Durch die enge Bindung des Bibers an größere Gewässer wurde das Vorkommen der Art innerhalb des Wir-

kraumes entlang der Starzel untersucht. Während der Begehungen gelangen keine Nachweise des Bibers,

beispielsweise durch das Auffinden arttypischer Fraßspuren (kegelförmige Fällschnitte, Holzspäne, Gebiss-

spuren), Kotspuren oder mit Bibergeil markierte Bereiche eines Territoriums. Aufgrund dessen kann das Vor-

kommen des Bibers innerhalb des Wirkraumes entlang der Starzel zurzeit noch ausgeschlossen werden.

Eine Nutzung von Teilen des Geltungsbereiches durch den Biber wird ausgeschlossen.

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2.3. Zur Ökologie der Haselmaus

Die Haselmaus bewohnt Laub- und Mischwälder mit artenreichem Unterwuchs, strukturreiche Waldsäume

und breite artenreiche Hecken. Hier findet sie Unterschlupf und Nahrung. Haselmäuse sind sehr scheu und

dämmerungsaktiv. Am liebsten halten sie sich in dichtem Gestrüpp auf, weshalb man sie fast nie zu Gesicht

bekommt. Als geschickte Kletterer meiden Haselmäuse den Bodenkontakt. Mit ihren Artgenossen kommuni-

zieren sie in erster Linie über ihren Geruchssinn. Im Sommer schlafen Haselmäuse in kleinen selbstgebau -

ten Kugelnestern aus Zweigen, Gras und Blättern, die sie innen weich auspolstern. Manchmal ziehen sie

aber auch in Baumhöhlen oder Vogelnistkästen ein.

Zur Ökologie der Haselmaus (Muscardinus avellanarius) mit Bemerkungen zum Vorkommen im Gebiet.

Lebensraum

• Die Art besiedelt Waldgesellschaften aller Art, größere Feldgehölze und Feldhecken im nutzbaren Verbund. Zusammenhängende Strukturen sollen für einen stabilen Bestand 20 ha nicht unterschreiten.

• Zur Ernährung ist eine Strauchschicht mit Früchte tragenden Gehölzen über den gesamten Jahresverlauf erforderlich.

• Haselmäuse dringen in Parks und Obstgärten vor, sofern dichte Gehölze in störungsarmen Bereichen vorhanden sind.

Verhalten

• Die Art ist standorttreu und wechselt innerhalb eines kleineren Revieres regelmäßig den Standort durch Nutzung mehrerer selbst gebauter Sommerkobel (Parasiten- und Prädatorendruck);

• Nachtaktivität mit Ernährung von Knospen, Samen, Früchten, Blättern und teilweise auch Insektenlarven und Vogeleier.

• Während besonders heißer Phasen kann eine Sommerlethargie mit vollständiger Inaktivität der Tiere eintreten.

• Die Phase des Winterschlafes verläuft maximal von Oktober bis April. Als Auslöser wirkt die Nachttemperatur, welche bei raschem starken Absinken zu einem frühen Eintritt veranlasst.

Fortpflanzung• Geschlechtsreife im ersten Frühjahr nach dem Winterschlaf.

• Die Brunft beginnt sofort nach dem Winterschlaf und hält den gesamten Sommer an.

• Wurfzeit nach 22 – 24 Tagen mit 1 – 7 (9) Jungen.

Verbreitung in Baden-Württemberg

• Die Haselmaus kommt in allen Landesteilen vor und sie ist nach bisherigem Kenntnisstand nirgendwo häufig.

• Verbreitungslücken sind lediglich die Hochlagen des nördlichen Schwarzwaldes um Freudenstadt (vgl. SCHLUND32005) und des südlichen Schwarzwaldes um Hinterzarten, Titisee, Schauinsland, Feldberg). SCHLUND und SCHMID (2003 unveröff.) konnten allerdings Haselmäuse in Nistkästen in der Nähe des Naturschutzzentrums Ruhestein nachweisen.

3 SCHLUND, W. (2005): Haselmaus Muscardinus avellanarius (Linnaeus, 1758) in: BRAUN, M. & F. DIETERLEN (Hrsg. 2005): Die Säugetiere Baden-Württembergs. Band 2. Insektenfresser (Insectivora), Hasentiere (Lagomorpha), Nagetiere (Rodentia), Raubtiere (Carnivora), Paarhufer (Artiodactyla). Ulmer-Verlag. Stuttgart. 704 S.

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2.4. Diagnose zum Status der Haselmaus im Gebiet

Innerhalb des Geltungsbereiches kommen einzelne kleinere Gehölzriegel vor, die als Habitat für die Hasel-

maus bei einer ersten Betrachtung nicht geeignet sind. Dennoch wurden entsprechend der Methodenstan-

dards in den Bäumen und Sträuchern sogenannte nesting-tubes verhängt.

Abb. 15: Nesting-tube in einer Salweide (Salix alba) verhängt.

Es konnten im Gebiet und seiner Umgebung bis zum Redaktionsschluss keine Spuren von Haselmäusen

(Winter- oder Sommerkobel, Nahrungsreste mit typischen Nagespuren) entdeckt werden und die nesting-tu-

bes waren ohne Befund.

Prognose zum Schädigungsverbot nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG(Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten und damit verbundene vermeidbare Verletzungoder Tötung von Tieren oder ihrer Entwicklungsformen. Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die ökologi-sche Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusam-menhang gewahrt wird.)

Innerhalb des Geltungsbereiches wurden keinerlei Fortpflanzungs- oder Ruhestätten von Haselmäusen re-

gistriert. Eine Beschädigung oder Zerstörung und eine damit verbundene vermeidbare Verletzung oder Tö-

tung von Tieren oder ihrer Entwicklungsformen kann zurzeit ausgeschlossen werden.

Prognose zum Störungsverbot nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG(Erhebliches Stören von Tieren während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszei-ten. Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die Störung zu keiner Verschlechterung des Erhaltungszustan-des der lokalen Population führt).

Erhebliche bau-, anlage- und betriebsbedingte Störwirkungen auf planungsrelevante Säugetierarten, die in

an das Plangebiet angrenzenden Bereichen vorkommen, sind nicht zu erwarten.

✔ Aufgrund des Vergleichs der artspezifischen Habitatansprüche mit den Gegebenheiten vor Ort so-

wie den Untersuchungsergebnissen wird ein Vorkommen der indizierten Arten zurzeit ausge-

schlossen und damit kann ein Verstoß gegen die Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1

i.V.m. Abs. 5 BNatSchG und § 44 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG zurzeit ausgeschlossen wer-

den.

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3. Fledermäuse (Microchiroptera)

Die nachfolgenden Nennungen der Fledermausarten für den Bereich des Messtischblattes 7619 (NW) stam-

men entweder aus der Dokumentation der LUBW, Ref. 25 – Arten- und Flächenschutz, Landschaftspflege

oder sind dem Zielartenkonzept (ZAK) entnommen.

Wie in Tab. 7 dargestellt, liegen der LUBW für das Messtischblatt-Viertel jüngere Nachweise (l) von 12 Fle-

dermausarten vor. Diese sind innerhalb der Zeilen gelb hinterlegt. Die Artnachweise in den Nachbarquadran-

ten sind mit "NQ" dargestellt, die aus dem ZAK stammenden Arten sind mit "ZAK" angegeben. Datieren die

Meldungen aus dem Berichtszeitraum vor dem Jahr 2000, so ist zusätzlich "1990-2000" vermerkt.

Tab. 7: Die Fledermausarten Baden-Württembergs mit der Einschätzung eines potenziellen Vorkommens im Untersu-chungsraum sowie der im ZAK aufgeführten Spezies (Quadranten der TK 1:25.000 Blatt 7619 NW) mit den An-gaben zum Erhaltungszustand. 4

Deutscher Name WissenschaftlicheBezeichnung

Vorkommen5 6 bzw.Nachweis

Rote ListeB-W 1)

FFH-Anhang

Erhaltungszustand

1 2 3 4 5

Mopsfledermaus Barbastella barbastellus l 1 II / IV - - - - -

Nordfledermaus Eptesicus nilssonii ZAK 2 IV + ? ? ? ?

Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus l / ZAK 2 IV + ? ? + ?

Nymphenfledermaus Myotis alcathoe NQ k.A. IV - - - - -

Bechsteinfledermaus Myotis bechsteinii l / ZAK 2 II / IV + + - - -

Große Bartfledermaus Myotis brandtii ZAK 1 IV + - - - -

Wasserfledermaus Myotis daubentonii l / ZAK 3 IV + + + + +

Wimperfledermaus Myotis emarginatus ZAK R II / IV + + - - -

Großes Mausohr Myotis myotis l / ZAK 2 II / IV + + + + +

Kleine Bartfledermaus Myotis mystacinus l / ZAK 3 IV + + + + +

Fransenfledermaus Myotis nattereri l / ZAK 2 IV + + + + +

Kleiner Abendsegler Nyctalus leisleri l / ZAK 2 IV + ? - - -

Großer Abendsegler Nyctalus noctula l / ZAK i IV + - + ? -

Rauhhautfledermaus Pipistrellus nathusii l / ZAK i IV + + + + +

Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus l / ZAK 3 IV + + + + +

Mückenfledermaus Pipistrellus pygmaeus NQ 1990-2000 / ZAK G IV + ? + + +

Braunes Langohr Plecotus auritus l / ZAK 3 IV + + + + +

Graues Langohr Plecotus austriacus NQ / ZAK G IV + ? - - -

4 gemäß: LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (Hrsg.) (2013): FFH-Arten in Baden Württemberg – Erhaltungszustand 2013 der Arten in Baden-Württemberg.

5 gemäß LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg - Geodaten für die Artengruppe der Fledermäuse; Ref. 25 – Arten- und Flächenschutz, Landschaftspflege; Stand 01.03.2013

6 BRAUN & DIETERLEN (2003): Die Säugetiere Baden-Württembergs, Band I, Allgemeiner Teil Fledermäuse (Chiroptera). Eugen Ulmer GmbH & Co., Stuttgart, Deutschland.

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Tab. 8: Die Fledermausarten Baden-Württembergs mit der Einschätzung eines potenziellen Vorkommens im Untersu-chungsraum sowie der im ZAK aufgeführten Spezies (Quadranten der TK 1:25.000 Blatt 7818 SW) mit den An-gaben zum Erhaltungszustand. 7

Erläuterungen der Abkürzungen und Codierungen

1): BRAUN ET AL. (2003): Rote Liste der gefährdeten Säugetiere in Baden-Württemberg. In: BRAUN, M. & F. DIETERLEIN (Hrsg.) (2003): DieSäugetiere Baden-Württembergs, Band 1.

1: vom Aussterben bedroht 2: stark gefährdet 3: gefährdet

G: Gefährdung unbekannten Ausmaßes i: gefährdete wandernde Tierart R: Art lokaler Restriktion

FFH-Anhang IV: Art nach Anhang IV der FFH-Richtlinie FFH-Anhang II / IV: Art nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie

BNatSchG §§: streng geschützte Art nach dem Bundesnaturschutzgesetz.

LUBW: Die Einstufung erfolgt über ein Ampel-Schema, wobei „grün“ [ + ] einen günstigen, „gelb“ [ - ] einen ungünstig-unzureichenden und „rot“ [ - ] einenungünstig-schlechten Erhaltungszustand widerspiegeln. Lässt die Datenlage keine genaue Bewertung eines Parameters zu, wird dieser als unbekannt(grau) [ ? ] eingestuft. Die Gesamtbewertung, also die Zusammenführung der vier Parameter, erfolgt nach einem festen Schema. Beispielsweise ist derErhaltungszustand als ungünstig-schlecht einzustufen, sobald einer der vier Parameter mit „rot“ bewertet wird.

1 Verbreitung 2 Population 3 Habitat

4 Zukunft 5 Gesamtbewertung (mit größerer Farbsättigung)

3.1. Zur Ökologie der Fledermäuse

Untersuchungen zur lokalen Gemeinschaft von Fledermäusen innerhalb eines Untersuchungsraumes kön-

nen grundsätzlich nur im aktiven Zyklus der Arten vorgenommen werden. Dieser umfasst den Zeitraum von

(März -) April bis Oktober (- November) eines Jahres. Außerhalb diesem herrscht bei den mitteleuropäischen

Arten die Winterruhe.

Die aktiven Phasen gliedern sich in den Frühjahrszug vom Winterquartier zum Jahreslebensraum im

(März-) April bis Mai. Diese mündet in die Wochenstubenzeit zwischen Mai und August. Die abschließende

Phase mit der Fortpflanzungszeit endet mit dem Herbstzug in die Winterquartiere im Oktober (- November).

Diese verschiedenen Lebensphasen können allesamt innerhalb eines größeren Untersuchungsgebietes statt

finden oder artspezifisch unterschiedlich durch ausgedehnte Wanderungen in verschiedenen Räumen. Im

Zusammenhang mit einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung sollten vor allem die Zeiträume der Wo-

chenstuben und des Sommerquartiers mit der Fortpflanzungsphase genutzt werden. Besonders geeignet

sind dabei die Monate Mai bis September.

3.2. Diagnose zum Status von Fledermäusen im Gebiet

Quartierkontrollen: Zur Ermittlung der lokalen Fledermausfauna wurden zunächst die Bäume im Gebiet

nach Höhlen und Spalten abgesucht. Es konnten keine nutzbaren Strukturen wie Baumhöhlen gefunden

werden.

Da dennoch das Übertagen von Einzeltieren in kleinsten, vom Boden aus nicht einsehbaren Spalten für

möglich gehalten werden muss, dürfen Baumfällungen nur außerhalb der aktiven Phase der Fledermäuse

erfolgen, also nicht im Zeitraum vom 1. März bis 31. Oktober.

Detektorbegehungen: Für einen Nachweis, ob Fledermäuse das Gelände als Jagdraum nutzen, werden im

Mai Begehungen als Transektgänge mit einem Ultraschalldetektor vorgesehen.

7 gemäß: LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (Hrsg.) (2013): FFH-Arten in Baden Württemberg – Erhaltungszustand 2013 der Arten in Baden-Württemberg.

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Prognose zum Schädigungsverbot nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG(Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten und damit verbundene vermeidbare Verletzungoder Tötung von Tieren oder ihrer Entwicklungsformen. Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die ökologi-sche Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusam-menhang gewahrt wird.)

Vorhabensbedingte Tötungen von Fledermäusen durch das Freiräumen des Baufeldes werden weitgehend

ausgeschlossen. Es kommen innerhalb des gesamten Geltungsbereiches keine Strukturen vor, die als Win-

terquartier oder als Wochenstube für Fledermäuse geeignet sind.

Ein Verstoß gegen § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG (Schädigungsverbot) kann ausgeschlos-

sen werden, wenn Gehölzrodungen außerhalb der aktiven Jahresperiode von Fledermäusen vorgenommen

werden. Dies ist in der Regel der Zeitraum von Anfang November bis Ende Februar.

Prognose zum Störungsverbot nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG(Erhebliches Stören von Tieren während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszei-ten. Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die Störung zu keiner Verschlechterung des Erhaltungszustan-des der lokalen Population führt.)

Signifikante negative Auswirkungen für die Fledermaus-Populationen aufgrund von bau-, anlage- und be-

triebsbedingten Wirkungen sind auch bei einer Nutzung des Gebietes als Jagdraum nicht zu erwarten.

Der Verbotstatbestand des erheblichen Störens von Tieren während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Über-

winterungs- und Wanderungszeiten wird für Fledermausarten nicht erfüllt.

✔ Ein Verstoß gegen die Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG und

§ 44 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG wird unter Einhaltung des o.a. Rodungszeitraumes ausge-

schlossen.

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Seite 22

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4. Vögel (Aves)

Im Rahmen der Übersichtsbegehungen wurde ein Ausschnitt der lokalen Vogelgemeinschaft als Stichprobe

mit erfasst. In der nachfolgenden Tabelle sind die beobachteten Vogelarten innerhalb des Wirkraumes aufge-

führt. Neben der fortlaufenden Nummer sind die Arten in alphabetischer Reihenfolge nach dem Deutschen

Namen sortiert. Den Arten ist die jeweilige wissenschaftliche Bezeichnung und die vom Dachverband

Deutscher Avifaunisten entwickelte und von SÜDBECK ET AL (2005) veröffentlichte Abkürzung (Abk.) zugeord-

net.

In der benachbarten Spalte ist die der Art zugeordneten Gilde abgedruckt, welche Auskunft über den Brut-

stätten-Typ gibt. Alle nachfolgenden Abkürzungen sind am Ende der Tabelle unter Erläuterungen der Ab-

kürzungen und Codierungen erklärt.

Die innerhalb der Zeilen gelb hinterlegten Arten sind nicht diesen Gilden zugeordnet, sondern werden als

'seltene, gefährdete, streng geschützte Arten, VSR-Arten und Kolonienbrüter' Art gesondert geführt.

Unter dem Status wird die qualitative Zuordnung der jeweiligen Art im Gebiet vorgenommen, ob diese als

Brutvogel (B), Brutvogel in der Umgebung (BU) oder als Nahrungsgast (NG) zugeordnet wird. Dabei gilt der

qualitativ höchste Status aus den Beobachtungen. Wurde z.B. eine Art zunächst bei der Nahrungssuche

(NG) im Wirkungsraum des Geltungsbereiches beobachtet, nachfolgend ein Brutplatz in der Umgebung (BU)

entdeckt, so wird diese Art unter (BU) geführt. Die Abundanz gibt darüber hinaus eine Einschätzung über

die Anzahl der Brutpaare bzw. Brutreviere innerhalb des Geltungsbereiches mit dem Wirkungsraum (ohne

seine Umgebung).

In der Spalte mit dem Paragraphen-Symbol (§) wird die Unterscheidung von 'besonders geschützten' Arten

(§) und 'streng geschützten' Arten (§§) vorgenommen.

Abschließend ist der kurzfristige Bestands-Trend mit einem möglichen Spektrum von „-2“ bis „+2“ angege-

ben. Die detaillierten Ausführungen hierzu sind ebenfalls den Erläuterungen der Abkürzungen und Codie-

rungen am Ende der Tabelle zu entnehmen.

Tab. 8: Vogelbeobachtungen im Untersuchungsgebiet und in der Umgebung (die Arten mit ihrem Status)

Nr. Deutscher NameWissenschaftliche Bezeichnung

Abk.8 GildeStatus &

(Abundanz)RL

BW9 § Trend

1 Amsel Turdus merula A zw BU (0) * § +1

2 Bachstelze Motacilla alba Ba h/n BU (0) * § -1

3 Blaumeise Parus caeruleus Bm h BU (0) * § +1

4 Buchfink Fringilla coelebs B zw NG (0) * § -1

5 Buntspecht Dendrocopos major Bs h NG (0) * § 0

6 Elster Pica pica E zw NG (0) * § +1

7 Feldsperling Passer montanus Fe h NG (0) V § -1

8 Girlitz Serinus serinus Gi zw BU (0) * § -1

9 Goldammer Emberiza citrinella G b (zw) BU (0) V § -1

8 Abkürzungsvorschlag deutscher Vogelnamen nach: SÜDBECK, P., H. ANDRETZKE, S. FISCHER, K. GEDEON, T. SCHIKORE, K. SCHRÖDER & C. SUDFELDT (Hrsg.) (2005): Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands. Radolfzell.

9 BAUER, H.-G., M. BOSCHERT, M. I. FÖRSCHLER, J. HÖLZINGER, M. KRAMER & U. MAHLER (2016): Rote Liste und kommentiertes Verzeichnis der Brutvogelarten Baden-Württembergs. 6. Fassung. Stand 31. 12. 2013. – Naturschutz-Praxis Artenschutz 11.

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Seite 23

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Tab. 8: Vogelbeobachtungen im Untersuchungsgebiet und in der Umgebung (die Arten mit ihrem Status)

Nr. Deutscher NameWissenschaftliche Bezeichnung

Abk.10 GildeStatus &

(Abundanz)RL

BW11 § Trend

10 Graureiher Ardea cinerea Grr zw NG (0) * § 0

11 Grünfink Carduelis chloris Gf zw BU (0) * § 0

12 Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros Hr h/n, g BU (0) * § 0

13 Haussperling Passer domesticus H g B (I) V § -1

14 Kohlmeise Parus major K h B (I) * § 0

15 Mäusebussard Buteo buteo Mb ! ÜF (0) * §§ 0

16 Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla Mg zw BU (0) * § +1

17 Rabenkrähe Corvus corone Rk zw NG (0) * § 0

18 Rotkehlchen Erithacus rubecula R b BU (0) * § 0

19 Rotmilan Milvus milvus Rm ! ÜF (0) * §§ +1

20 Schwanzmeise Aegithalos caudatus Sm zw NG (0) * § 0

21 Singdrossel Turdus philomelos Sd zw BU (0) * § -1

22 Star Sturnus vulgaris S h BU (0) * § 0

23 Stieglitz Carduelis carduelis Sti zw BU (0) * § -1

24 Stockente Anas platyrhynchos Sto b NG (0) V § -1

25 Türkentaube Streptopelia decaocto Tt zw BU (0) * § -2

26 Turmfalke Falco tinnunculus Tf ! NG (0) V §§ 0

27 Wacholderdrossel Turdus pilaris Wd zw BU (0) * § -2

28 Zaunkönig Troglodytes troglodytes Z h/n BU (0) * § 0

29 Zilpzalp Phylloscopus collybita Zi b BU (0) * § 0

Erläuterungen der Abkürzungen und Codierungen

Gilde: !: keine Gilden-Zuordnung, da eine Einzelbetrachtung erforderlich ist (dies gilt für seltene, gefährdete, streng geschützte Arten, VSR-Artenund Kolonienbrüter).

b : Bodenbrüter f : Felsenbrüter g : Gebäudebrüter h/n : Halbhöhlen- / Nischenbrüter h : Höhlenbrüter

zw : Zweigbrüter bzw. Gehölzfreibrüter

Status: B = Brut im Geltungsbereich NG = Nahrungsgast

BU = Brut in direkter Umgebung um den Geltungsbereich ÜF = Überflug

Abundanz: geschätzte Anzahl der vorkommenden Reviere bzw. Brutpaare im Gebiet

1 BP = Klasse I 2-5 BP = Klasse II 6-15 BP = Klasse III 16-25 BP = Klasse IV 26-50 BP = Klasse V

Rote Liste: RL BW: Rote Liste Baden-Württembergs

* = ungefährdet V = Arten der Vorwarnliste

§: Gesetzlicher Schutzstatus

§ = besonders geschützt §§ = streng geschützt

Trend (Bestandsentwicklung zwischen 1985 und 2009 0 = Bestandsveränderung nicht erkennbar oder kleiner als 20 %

-1 = Bestandsabnahme zwischen 20 und 50 % -2 = Bestandsabnahme größer als 50 %

+1 = Bestandszunahme zwischen 20 und 50 % +2 = Bestandszunahme größer als 50 %

10 Abkürzungsvorschlag deutscher Vogelnamen nach: SÜDBECK, P., H. ANDRETZKE, S. FISCHER, K. GEDEON, T. SCHIKORE, K. SCHRÖDER & C. SUDFELDT (Hrsg.) (2005): Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands. Radolfzell.

11 BAUER, H.-G., M. BOSCHERT, M. I. FÖRSCHLER, J. HÖLZINGER, M. KRAMER & U. MAHLER (2016): Rote Liste und kommentiertes Verzeichnis der Brutvogelarten Baden-Württembergs. 6. Fassung. Stand 31. 12. 2013. – Naturschutz-Praxis Artenschutz 11.

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4.1. Diagnose zum Status der Vogelarten im Gebiet

Die im Untersuchungsgebiet vorgefundenen 29 Arten zählen zu den Brutvogelgemeinschaften der Sied-

lungsbereiche, der Gärten und Parks sowie der siedlungsnahen und von Gehölzen bestimmten Kulturland-

schaft. An Offenlandarten kam zusätzlich die Goldammer (BU) vor und von den an Gewässer gebundenen

Arten der Graureiher (NG) und die Stockente (NG). Von den im ZAK aufgeführten Vogelarten konnte ledig-

lich der Rotmilan im Überflug registriert werden.

Innerhalb des Geltungsbereiches konnten Vogelbruten von zwei Arten festgestellt werden. Es waren dies der

Haussperling mit einem Brutplatz im Dachbereich eines der bestehenden Werksgebäude sowie ein Brutplatz

der Kohlmeise in einer Nisthilfe im Bereich der Halbstammanlage. Weitere 16 Arten brüteten in der Umge-

bung. Neun Arten wurden als Nahrungsgäste eingestuft und zwei weitere wurden kreisend über dem Gebiet

bzw. im Überflug beobachtet.

Bezüglich der Brutplatzwahl nahmen unter den beobachteten Arten die Zweigbrüter (16 Arten) den größten

Anteil ein, gefolgt von den Höhlenbrütern (fünf Arten). Nachfolgend und gleichrangig waren die Nischen- und

die Bodenbrüter mit je vier Arten, dann die Gebäudebrüter mit drei Arten und schließlich die Felsenbrüter mit

einer Art.

Als landesweit ‚gefährdete‘ Arten konnten nicht registriert werden. Auf der ‚Vorwarnliste‘ (V) standen schließ-

lich der Feldsperling (NG), die Goldammer (BU), der Haussperling (B), die Stockente (NG) und der Turmfal-

ke (NG).

Abb. 16: Schnittholzkasten Abb. 17: Massivholzkasten Abb. 18: Holzbetonkasten Abb. 19: Schnittholzkasten

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Seite 25

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Prognose zum Schädigungsverbot nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG(Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten und damit verbundene vermeidbare Verletzungoder Tötung von Tieren oder ihrer Entwicklungsformen. Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die ökologi-sche Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusam-menhang gewahrt wird.)

Innerhalb des Geltungsbereiches wurden Fortpflanzungsstätten von zwei Vogelarten registriert. Eine davon

befand sich im Dachbereich eines der bestehenden Betriebsgebäude, welches im Zuge dieses Verfahrens

nicht verändert werden soll und ein weiteres in einer künstlichen Nisthilfe in eine

✔ Aufgrund des Vergleichs der artspezifischen Habitatansprüche mit den Gegebenheiten vor Ort so-

wie den Untersuchungsergebnissen wird ein Vorkommen der indizierten Arten ausgeschlossen

und damit kann ein Verstoß gegen die Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i.V.m.

Abs. 5 BNatSchG und § 44 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG ausgeschlossen werden.

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5. Reptilien (Reptilia)

Ein Vorkommen von planungsrelevanten Arten dieser Gruppe im Wirkungsbereich wird entweder aufgrund

der Lage des Planungsraumes außerhalb des Verbreitungsgebietes der Art (V) und / oder aufgrund nicht vor-

handener Lebensraumstrukturen für ein Habitat der Art im Planungsraum (H) abgeschichtet.

Das ZAK nennt die Zauneidechse (Lacerta agilis) als zu berücksichtigende Arten. Die Felder im Bereich der

Eigenschaften sind gelb hinterlegt.

Tab. 9: Abschichtung der Reptilienarten des Anhanges IV der FFH-Richtlinie nach dem Verbreitungsgebiet und den Ha-bitat-Eigenschaften (ggf. mit den Angaben zum Erhaltungszustand) 12

EigenschaftDeutscher Name Wissenschaftliche Bezeichnung

Erhaltungszustand

V H 1 2 3 4 5

X Schlingnatter Coronella austriaca + ? + + +

X X Europäische Sumpfschildkröte Emys orbicularis - - - - -

! ? Zauneidechse Lacerta agilis + - - - -

X X Westliche Smaragdeidechse Lacerta bilineata + + + + +

X X Mauereidechse Podarcis muralis + + + + +

X X Äskulapnatter Zamenis longissimus + + + + +

Erläuterungen der Abkürzungen und Codierungen

V mit [ X ] markiert: Plangebiet liegt außerhalb des Verbreitungsgebietes der Art.

H mit [ X ] markiert: Habitat-Eigenschaften für ein Artvorkommen fehlen im Wirkungsbereich des Plangebietes.

[ ! ] Vorkommen nicht auszuschließen; [ ? ] Überprüfung erforderlich

LUBW: Die Einstufung erfolgt über ein Ampel-Schema, wobei „grün“ [ + ] einen günstigen, „gelb“ [ - ] einen ungünstig-unzureichenden und „rot“ [ - ] einenungünstig-schlechten Erhaltungszustand widerspiegeln. Lässt die Datenlage keine genaue Bewertung eines Parameters zu, wird dieser als unbekannt(grau) [ ? ] eingestuft. Die Gesamtbewertung, also die Zusammenführung der vier Parameter, erfolgt nach einem festen Schema. Beispielsweise ist derErhaltungszustand als ungünstig-schlecht einzustufen, sobald einer der vier Parameter mit „rot“ bewertet wird.

1 Verbreitung 2 Population 3 Habitat

4 Zukunft 5 Gesamtbewertung (mit größerer Farbsättigung)

12 gemäß: LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (Hrsg.) (2013): FFH-Arten in Baden Württemberg – Erhaltungszustand 2013 der Arten in Baden-Württemberg.

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5.1. Zur Ökologie der Zauneidechse

Die Zauneidechse benötigt als Habitat einen Verbund aus gut besonnten, schnell erwärmbaren Strukturen

(Steine, Totholz, Rohboden) zur Thermoregulation, Bereichen mit hochwüchsiger Vegetation, Steinhaufen

oder Trockenmauern zum Verstecken und grabbaren Substraten zum Ablegen der Eier (vgl. auch folgende

Tabelle zur Ökologie der Art).

Zur Ökologie der Zauneidechse (Lacerta agilis)

Lebensraum

• Ursprüngliche Steppenart der halboffenen Landschaften;

• trocken-warme und südexponierte Lagen, meist in ökotonen Saumstrukturen oder in Brachen oder Ruderalen;

• Auch in extensiven Grünlandflächen, Bahndämmen, Abbaustätten;

• benötigt Mosaik aus grabbarem Substrat, Offenbodenflächen, Verstecken (Holzpolder, Steinriegel, Trockenmauern).

Abb. 20: Verbreitung der Zauneidechse (Lacerta agilis) in Baden-Württemberg und die Lage des Untersuchungsgebietes (roter Pfeil).

Verhalten

• Ende der Winterruhe ab Anfang April;

• tagaktiv;

• Exposition in den Morgenstunden;

• grundsätzlich eher verborgener Lauerjäger.

Fortpflanzung

• Eiablage ab Mitte Mai bis Ende Juni, mehrere Gelege möglich;

• Eiablage in gegrabener und überdeckter Mulde;

• Jungtiere erscheinen ab Ende Juli und August.

Winterruhe• Ab Mitte September, Jungtiere zum Teil erst im Oktober;

• Quartiere sind Nagerbauten, selbst gegrabene Höhlen, große Wurzelstubben und Erdspalten

Verbreitung in Bad.-Württ.

• In allen Landesteilen von den Niederungen bis in die Mittelgebirge (ca. 850 m ü. NHN).

5.2. Diagnose zum Status der Zauneidechse im Gebiet

Abb. 21: Positionierung eines künstlichen Versteckes im südexponierten Saum vor einem Gehölzbestand.

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Seite 28

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Während der drei Begehungen im April wurden vor allem die Saumbereiche entlang der Gehölzstrukturen

nach Reptilien abgesucht und die ebenfalls dort installierten künstlichen Verstecke kontrolliert. Bis zum Re-

daktionsschluss konnten innerhalb des Geltungsbereiches keine Kriechtiere festgestellt werden.

✔ Aufgrund des Vergleichs der artspezifischen Habitatansprüche mit den Gegebenheiten vor Ort so-

wie den Untersuchungsergebnissen wird ein Vorkommen von planungsrelevanten Reptilienarten

zurzeit ausgeschlossen und damit wird zurzeit ein Verstoß gegen die Verbotstatbestände nach § 44

Abs. 1 Nr. 3 und 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG und § 44 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG ausge-

schlossen.

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IV. Ergebnis der artenschutzrechtlichen Prüfung

Tab. 10: Zusammenfassung der Ergebnisse der artenschutzrechtlichen Prüfung

Tier- und Pflanzengruppen Betroffenheit Ausmaß der Betroffenheit (Art, Ursache)

Farne und Blütenpflanzen nicht betroffen keines

Vögel ggf. betroffen keines

Säugetiere (ohne Fledermäuse) nicht betroffen keines

Fledermäuse ggf. betroffen keines

Reptilien nicht betroffen keines

Amphibien nicht betroffen keines

Wirbellose Käfer nicht betroffen keines

Schmetterlinge nicht betroffen keines

Libellen nicht betroffen keines

Weichtiere nicht betroffen keines

Die artenschutzrechtliche Prüfung kommt zu dem Ergebnis, dass unter Einhaltung der unten genannten Ver-

meidungs- und Minimierungsmaßnahmen, durch das geplante Vorhaben kein Verstoß gegen § 44 Abs. 1

i.V.m. Abs. 5 BNatSchG vorbereitet wird.

CEF- / FCS-Maßnahmen sowie Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen:

• Zum Schutz von Vögeln und Fledermäusen sind notwendige Gehölzrodungen ausschließlich

außerhalb der Vogelbrutzeit und der Aktivitätsphase von Fledermäusen, also nicht im Zeitraum vom

01. März bis 31. Oktober, zulässig.

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Seite 30

Hohenzollernweg 172186 Empfingen

07485/[email protected]

Aufgestellt:

Empfingen, den 05.05.2020

Fassung vom 05.05.20 für die Sitzung am 11.05.20

Bearbeiter:

Dr. Dirk Mezger, Dipl. Biol.

Rainer Schurr, Dipl.-Ing. (FH) Landespflege

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V. Zielartenkonzept des Landes Baden-Württemberg für Rangendingen

Tab. 11: Planungsrelevante Arten (FFH-RL Anhang IV, europäische Vogelarten) nach dem Zielartenkonzept

Deutscher Name Wissenschaftliche Bezeichnung ZAK-Status

Krite-rien ZIA

Rote ListeFFH-RL BG

D BW

Zielarten Säugetiere

Landesarten Gruppe A ZAK Krit. ZIA D BW FFH-RL BG

Wimperfledermaus Myotis emarginatus LA 2 - 1 R II, IV §§

Landesarten Gruppe B ZAK Krit. ZIA D BW FFH-RL BG

Bechsteinfledermaus Myotis bechsteinii LB 2a, 3 - 3 2 II, IV §§

Biber Castor fiber LB 2, 4 x 3 2 II, IV §§

Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus LB 2 - V 2 IV §§

Fransenfledermaus Myotis nattereri LB 2 - 3 2 IV §§

Graues Langohr Plecotus austriacus LB 2 - 2 1 IV §§

Große Bartfledermaus Myotis brandtii LB 2 - 2 1 IV §§

Naturraumarten ZAK Krit. ZIA D BW FFH-RL BG

Großes Mausohr Myotis myotis N 6 - 3 2 II, IV §§

Kleiner Abendsegler Nyctalus leisleri N 2a - G 2 IV §§

Nordfledermaus Eptesicus nilssonii N 2a - 2 2 IV §§

Zielarten Vögel

Landesarten Gruppe A ZAK Krit. ZIA D BW FFH-RL BG

Braunkehlchen Saxicola rubetra LA 2 x 3 1 - §

Grauammer Emberiza calandra LA 2 - 3 2 - §§

Haubenlerche Galerida cristata LA 2 - 1 1 - §§

Kiebitz Vanellus vanellus LA 2 - 2 2 - §§

Raubwürger Lanius excubitor LA 2 x 2 1 - §§

Rebhuhn Perdix perdix LA 2 x 2 2 - §

Wachtelkönig Crex crex LA 2 x 2 1 I §§

Landesarten Gruppe B ZAK Krit. ZIA D BW FFH-RL BG

Halsbandschnäpper Ficedula albicollis LB 3 - 3 3 I §§

Wendehals Jynx torquilla LB 2,3 x 2 2 - §§

Naturraumarten ZAK Krit. ZIA D BW FFH-RL BG

Baumfalke Falco subbuteo N 6 - 3 3 - §§

Baumpieper Anthus trivialis N 6 - V 3 - §

Dohle Coloeus monedula N 6 - - 3 - §

Feldlerche Alauda arvensis N 6 - 3 3 - §

Grauspecht Picus canus N 5,6 - 2 V I §§

Kuckuck Cuculus canorus N 6 - V 3 - §

Rotmilan Milvus milvus N 5 - - - I §§

Steinkauz Athene noctua N 6 - 2 V - §§

Zielarten Amphibien und Reptilien

Naturraumarten ZAK Krit. ZIA D BW FFH-RL BG

Zauneidechse Lacerta agilis N 6 - 3 V IV §§

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Seite 31

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Tab. 12: Planungsrelevante Arten (FFH-RL Anhang IV, europäische Vogelarten) nach dem Zielartenkonzept

Zielarten Tagfalter und Widderchen

Landesarten Gruppe B ZAK Krit. ZIA D BW FFH-RL BG

Du. Wie. Ameisen-Bläuling Maculinea nausithous LB 3 x 3 3 II, IV §§

Großer Feuerfalter Lycaena dispar LB 2,3 - 2 3! II, IV §§

Zielarten Totholzkäfer

Landesarten Gruppe B ZAK Krit. ZIA D BW FFH-RL BG

Juchtenkäfer Osmoderma eremita LB 2 - 2 2 II*, IV §§

Weitere europarechtlich geschützte Arten ZAK Krit. ZIA D BW FFH-RL BG

Braunes Langohr Plecotus auritus - - - V 3 IV §§

Großer Abendsegler Nyctalus noctula - - - - i IV §§

Haselmaus Muscardinus avellanarius - - - V G IV §§

Kleine Bartfledermaus Myotis mystacinus - - - 3 3 IV §§

Mückenfledermaus Pipistrellus pygmaeus - - - oE G IV §§

Nachtkerzenschwärmer Proserpinus proserpina - - - - V IV §§

Rauhhautfledermaus Pipistrellus nathusii - - - G i IV §§

Wasserfledermaus Myotis daubentonii - - - - 3 IV §§

Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus - - - - 3 IV §§

Erläuterungen der Abkürzungen und Codierungen

ZAK (landesweite Bedeutung der Zielarten – aktualisierte Einstufung, Stand 2005, für Fledermäuse und Vögel Stand 2009):

LA Landesart Gruppe A; vom Aussterben bedrohte Arten und Arten mit meist isolierten, überwiegend instabilen bzw. akutbedrohten Vorkommen, für deren Erhaltung umgehend Artenhilfsmaßnahmen erforderlich sind.

LB Landesart Gruppe B; Landesarten mit noch mehreren oder stabilen Vorkommen in einem wesentlichen Teil der von ihnenbesiedelten ZAK-Bezugsräume sowie Landesarten, für die eine Bestandsbeurteilung derzeit nicht möglich ist und für die keinBedarf für spezielle Sofortmaßnahmen ableitbar ist.

N Naturraumart; Zielarten mit besonderer regionaler Bedeutung und mit landesweit hoher Schutzpriorität.

Kriterien (Auswahlkriterien für die Einstufung der Art im Zielartenkonzept Baden-Württemberg, s.a. Materialien: Einstufungskriterien):

Zur Einstufung als Landesart: 1 (sehr selten); 2 (hochgradig gefährdet); 3 (sehr hohe Schutzverantwortung); 4(landschaftsprägende Habitatbildner).

Zur Einstufung als Naturraumart: 2a (2, aber noch in zahlreichen Naturräumen oder in größeren Beständen); 5 (hoheSchutzverantwortung, aber derzeit ungefährdet); 6 (gefährdet); 7 (naturräumliche Charakterart).

ZIA (Zielorientierte Indikatorart): Zielarten mit besonderer Indikatorfunktion, für die in der Regel eine deut liche Ausdehnung ihrerVorkommen anzustreben ist; detaillierte Erläuterungen siehe Materialien: Einstufungskriterien).

Rote Liste D: Gefährdungskategorie in Deutschland (Stand 12/2005, Vögel Stand 4/2009).

Rote Liste BW: Gefährdungskategorie in Baden-Württemberg (Stand 12/2005, Vögel Stand 4/2009).

FFH Besonders geschützte Arten nach FFH-Richtlinie (Rat der europäischen Gemeinschaft 1992, in der aktuellen Fassung, Stand5/2004): II (Anhang II), IV (Anhang IV), * (Prioritäre Art).

EG Vogelarten nach Anhang I der EG Vogelschutzrichtlinie, 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979, in der aktuellen Fassung,Stand 4/2009).

BG Schutzstatus nach BNatSchG in Verbindung mit weiteren Richtlinien und Verordnungen (Stand 8/2005); für die Aktualität derAngaben wird keine Gewährleistung übernommen, zu den aktuellen Einstufungen siehe Wisia Datenbank des BfN:www.wisia.de.

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Tab. 13: Planungsrelevante Arten (FFH-RL Anhang IV, europäische Vogelarten) nach dem Zielartenkonzept

Gefährdungskategorien (Die Einzeldefinitionen der Einstufungskriterien sind zwischen den Artengruppen sowie innerhalb derArtengruppen zwischen der bundesdeutschen und der landesweiten Bewertung teilweise unterschiedlich und sind den jeweiligenOriginalquellen zu entnehmen):

1 vom Aussterben bedroht

2 stark gefährdet

3 gefährdet

V Art der Vorwarnliste

G Gefährdung anzunehmen

R (extrem) seltene Arten und/oder Arten mit geographischer Restriktion, abweichend davon bei Tagfaltern: reliktäres Vorkommenoder isolierte Vorposten

- nicht gefährdet

i gefährdete wandernde Art (Säugetiere)

! besondere nationale Schutzverantwortung

oE ohne Einstufung

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Bebauungsplan„Hitzenried II-Erweiterung – 1. Änderung“ in Rangendingen

VI. Literaturverzeichnis

Allgemein

BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (BFN) (Hrsg.) (2009): Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands -Band 1: Wirbeltiere, in Naturschutz und Biologische Vielfalt Heft 70(1), Bonn Bad Godesberg.

LUBW LANDESANSTALT FÜR UMWELT, MESSUNGEN UND NATURSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG (Hrsg.) (2014): Handbuch zur Erstellung von Managementplänen für die Natura 2000-Gebiete in Baden-Württemberg. Landesanstalt für Umwelt Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg. Version 1.3.

PETERSEN, B. ET AL. (2003): Das Europäische Schutzgebietssystem Natura 2000. Ökologie und Verbreitung von Arten der FFH-Richtlinie in Deutschland. Band 1: Pflanzen und Wirbellose. Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz Heft 69 / Band 1, 743 S.

PETERSEN, B. ET AL. (2004): Das Europäische Schutzgebietssystem Natura 2000. Ökologie und Verbreitung von Arten der FFH-Richtlinie in Deutschland. Band 2: Wirbeltiere. Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz Heft 69 / Band 2, 693 S.

TRAUTNER, J., K. KOCKELKE, H. LAMBRECHT & J. MAYER (2006): Geschützte Arten In Planungs- Und Zulassungsverfahren, Books On Demand GmbH, Norderstedt, Deutschland.

Säugetiere (Mammalia)

BITZ, A. (1990): Die Haselmaus Muscardinus avellanarius (Linnaeus, 1758). – In: KINZELBACH, R. & NIEHUS, M. (Hrsg.): Wirbeltiere, Beiträgezur Fauna von Rheinland-Pfalz. Mainzer Naturwiss. Archiv Beiheft 13: 279-285.

BRAUN M. & F. DIETERLEN (Hrsg.) (2003): Die Säugetiere Baden-Württembergs, Band I, Allgemeiner Teil Fledermäuse (Chiroptera). Eugen Ulmer GmbH & Co., Stuttgart, Deutschland.

BRAUN, M., DIETERLEN, F., HÄUSSLER, U., KRETZSCHMAR, F., MÜLLER, E., NAGEL, A., PEGEL, M., SCHLUND, W. & H. TURNI (2003): Rote Liste der gefährdeten Säugetiere in Baden-Württemberg. – in: BRAUN, M. & F. DIETERLEN [Hrsg.] (2003): Die Säugetiere Baden-Württembergs,Bd. 1, 263-272. – Eugen Ulmer GmbH & Co., Stuttgart, Deutschland.

DIETZ, C., O. VON HELVERSEN & D. NILL (2007): Handbuch der Fledermäuse Europas und Nordwestafrikas, Stuttgart: Franckh-Kosmos Verlag.

DIETZ, C., & A. KIEFER (2014): Die Fledermäuse Europas. Kennen, Bestimmen, Schützen. Kosmos Verlag, Stuttgart. 400 S.

DIETZ, M. & M. SIMON (2005): Fledermäuse (Chiroptera) - Allgemeine Hinweise zur Erfassung der Fledermäuse. In A. DOERPINGHAUS ET AL.: Methoden zur Erfassung von Arten der Anhänge IV und V der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie. Naturschutz und Biologische Vielfalt 20, 318–372.

FÖA Landschaftsplanung (2011): Arbeitshilfe Fledermäuse und Straßenverkehr. Entwurf Stand 05/2011. Bundesministerium für Verkehr Bau und Stadtentwicklung. Trier, Bonn.

FÖA Landschaftsplanung (2009): Leitfaden Fledermausschutz. Entwurf Stand 10/2010. Bundesministerium für Verkehr Bau- und Stadtentwicklung. Trier, Bonn.

HAMMER, M., ZAHN, A. & MARCKMANN, U. (2009): Kriterien für die Wertung von Artnachweisen basierend auf Lautaufnahmen. Version 1 - Oktober 2009. Koordinationsstellen für Fledermausschutz in Bayern.

HEIDECKE, D. (2005): Anleitung zur Biberbestandserfassung und -kartierung. Mitteilungen des Arbeitskreises Biberschutz 1.

JUŠKAITIS, R. & BÜCHNER, S. (2010): Die Haselmaus. Die Neue Brehmbücherei 670. Hohenwarsleben: Westarp Wissenschaften.

MEINIG, H., BOYE P. & BÜCHNER, S. (2004): Muscardinus avellanarius (LINNAEUS, 1758). - In: PETERSEN, B., ELLWANGER, G., BLESS, R., BOYE, P., SCHRÖDER, E. & SSYMANK, A. (Bearb.): Das europäische Schutzgebietssystem Natura 2000. Ökologie und Verbreitung von Arten der FFH-Richtlinie in Deutschland, Band 2: Wirbeltiere. – Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz, 69/2, 693 S.

SCHWAB, G. & SCHMIDBAUER, M. (2009): Kartieren von Bibervorkommen und Bestandserfassung. Mariaposching.

SKIBA, R. (2009): Europäische Fledermäuse. Kennzeichen, Echoortung und Detektoranwendung. 2., aktualisierte und erweiterte Auflage von 2009. Die neue Brehm-Bücherei Band 648. VerlagsKG Wolf. Nachdruck 2014.

STORCH, G. (1978): Muscardinus avellanarius (Linnaeus, 1758) – Haselmaus. – In: NIETHAMMER, J. & KRAPP, F. (Hrsg.): Handbuch der Säugetiere Europas Band 1/ I Nagetiere I. – Wiesbaden (Akademische Verlagsgesellschaft): 259-280.

WEBER, K. (2010): Fledermaus-Management in FFH-Gebieten. LWF und LfU testen Netzfang-Methode für die Erfassung der Bechsteinfledermaus. LWF aktuell, 76 (2010), 20–22.

Vögel (Aves)

BARTHEL, P.H. & HELBIG, A.J. (2005): Artenliste der Vögel Deutschlands. Limicola, 19 (2005), 89–111.

BAUER, H.-G., E. BEZZEL & W. FIEDLER (2005): Das Kompendium der Vögel Mitteleuropas. – 2. Aufl., Aula, Wiebelsheim, 3 Bände.

BAUER, H.-G., M. BOSCHERT, M. I. FÖRSCHLER, J. HÖLZINGER, M. KRAMER & U. MAHLER (2016): Rote Liste und kommentiertes Verzeichnis der Brutvogelarten Baden-Württembergs. 6. Fassung. Stand 31.12.2013. – Naturschutz-Praxis Artenschutz 11.

FLADE, M. (1994): Die Brutvogelgemeinschaften Mittel-und Norddeutschlands. Grundlagen für den Gebrauch vogelkundlicher Daten in der Landschaftsplanung. Eching.

GEDEON, K., C. GRÜNEBERG, A. MITSCHKE, C. SUDFELDT, W. EIKHORST, S. FISCHER, M. FLADE, S. FRICK, I. GEIERSBERGER, B. KOOP, M. KRAMER, T. KRÜGER, N. ROTH, T. RYSLAVY, S. STÜBING, S.R. SUDMANN, R. STEFFENS, F. VÖKLER UND K. WITT (2014): Atlas deutscher Brutvogelarten.

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Atlas of German Breeding Birds. Stiftung Vogelmonitoring Deutschland und Dachverband Deutscher Avifaunisten, Münster.

HÖLZINGER, J. ET AL. (1987): Die Vögel Baden - Württembergs, Gefährdung und Schutz; Artenhilfsprogramme. Avifauna Bad.-Württ. Bd. 1.1 und 1.2 ; Karlsruhe

HÖLZINGER, J. ET AL. (1997): Die Vögel Baden - Württembergs, Gefährdung und Schutz; Artenhilfsprogramme. Avifauna Bad.-Württ. Bd. 3.2, Karlsruhe: 939 S.

HÖLZINGER, J. ET AL. (1997): Die Vögel Baden - Württembergs, Singvögel 2. Avifauna Bad.-Württ. Bd. 3.2, Karlsruhe: 939 S.

HÖLZINGER, J. ET AL. (1999): Die Vögel Baden - Württembergs, Singvögel 1. Avifauna Bad.-Württ. Bd. 3.1, Karlsruhe: 861 S.

HÖLZINGER, J.& M. BOSCHERT (2001): Die Vögel Baden – Württembergs, Nicht-Singvögel 2. Avifauna Baden – Württembergs Bd. 2.2, Ulmer, Stuttgart: 880 S.

HÖLZINGER, J.& U. MAHLER (2001): Die Vögel Baden – Württembergs, Nicht-Singvögel 3. Avifauna Baden – Württembergs Bd. 2, Ulmer, Stuttgart: 547 S.

HÖLZINGER, J., H.-G. BAUER, M. BOSCHERT & U. MAHLER (2005): Artenliste der Vögel Baden-Württembergs. Ornith. Jh. Bad.-Württ. 22: 172 S.

HÖLZINGER, J., H.-G. BAUER, P. BERTHOLD, M. BOSCHERT & U. MAHLER (2005): Rote Liste und kommentiertes Verzeichnis der Brutvogelarten Baden-Württembergs. 5. Fassung. Stand 31.12.2004. Rastatt. 174 S.

HVNL-Arbeitsgruppe Artenschutz, KREUZIGER, J. & BERNSHAUSEN, F. (2012): Fortpflanzungs- und Ruhestätten bei artenschutzrechtlichen Betrachtungen in Theorie und Praxis. Grundlagen, Hinweise, Lösungsansätze - Teil 1: Vögel. Naturschutz und Landschaftsplanung, 44(8), 229–237.

MLR (Hrsg.) (2014): Im Portrait – die Arten der EU-Vogelschutzrichtlinie. Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR) in Zusammenarbeit mit der LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg. Bearbeitung: GÖG Gruppe für ökologische Gutachten; GUNTHER MATTHÄUS, MICHAEL FROSCH & DR. KLAUS ZINTZ. Karlsruhe. 144 S.

SÜDBECK, P. ET AL (2005): Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands. Radolfzell.

Reptilien (Reptilia)

BOSBACH, G. & K. WEDDELING (2005): Zauneidechse Lacerta agilis (LINNAEUS, 1758). In A. DOERPINGHAUS ET AL. Methoden zur Erfassung von Arten der Anhänge IV und V der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie. Naturschutz und Biologische Vielfalt 20, 285–298.

DEUSCHLE, J. J. REISS & R. SCHURR (1994b): Reptilien. In: Naturschutzbund Deutschland, Kreisverband Esslingen (Hrsg.): Natur im Landkreis Esslingen. Bd. 2: 54 S.

HACHTEL, M., SCHMIDT, P., ET AL. (2009): Erfassung von Reptilien – Eine Übersicht über den Einsatz künstlicher Verstecke (KV) und die Kombination mit anderen Methoden. In M. HACHTEL ET AL.. Methoden der Feldherpetologie. Zeitschrift für Feldherpetologie. Supplement 15, 85–134.

KORNDÖRFER, F. (1992): Hinweise zur Erfassung von Reptilien. In J. TRAUTNER. Arten- und Biotopschutz in der Planung: Methodische Standards zur Erfassung von Tierartengruppen [BVdL-Tagung Bad Wurzach, 9.-10.11.1991]. Ökologie in Forschung und Anwendung 5, 111–118.

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