Bedarfsplanung im Rettungsdienst: Standorte — Fahrzeuge — Personal — Kosten
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R. SchmiedelH. BehrendtE. Betzler
Bedarfsplanung im Rettungsdienst
Springer-Verlag Berlin Heidelberg GmbH
R. SchmiedelH. BehrendtE. Betzler
Bedarfsplanung im RettungsdienstStandorte – Fahrzeuge – Personal – Kosten
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Dr. R. SchmiedelH. BehrendtE. Betzler
FORTRAN Dr. Schmiedel GmbHHeerstraße 137a
53111 Bonn
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Softcover reprint of the hardcover 1st edition 2004
ISBN 978-3-642-62145-1 ISBN 978-3-642-18526-7 (eBook)DOI 10.1007/978-3-642-18526-7
Ursprünglich erschienen bei Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2004
Geleitwort
Rettungsdienst ist eine medizinische Dienstleistung, von der sich die meisten Bür-
ger wünschen, sie nie in Anspruch nehmen zu müssen. Zwar geht es nicht immer
um Leben oder Tod, wie manche Fernsehserien suggerieren, aber auch eine akute
gesundheitliche Störung, die eine sofortige medizinische Intervention am Ort des
Notfallgeschehens erfordert, ist nicht wünschenswert.
Trotzdem steigen Leistungsvolumen und Kosten der ärztlichen Krankenkassen
für den Bereich Rettungsdienst nahezu kontinuierlich an.
Auch wenn die Ausgaben für den Rettungsdienst nur einen kleinen Teil der
Ausgaben für das Gesundheitswesen ausmachen, haben wir hier ein milliarden-
schweres Segment.
Da der Kunde Patient die medizinische Leistung Rettungsdienst nicht frei wäh-
len kann, die Leistung bis auf einen kleinen Eigenanteil nicht selbst bezahlen muss
und es aus gutem Grund in diesem Markt Monopolstrukturen gibt, ist der ökono-
misch-medizinische Konflikt vorprogrammiert.
Dabei gibt es ein Beziehungsdreieck der Interessen, in dem es holzschnitzartig
zu einer typischen Konfliktlage kommt:
− Das Bundesland gibt den groben Rahmen die Erbringung rettungsdienstlicher
Leistungen, mit zum Teil planerischen Vorgaben („Hilfsfrist“) oder Qualitätsde-
finitionen (Personalausstattung) in den Landesrettungsdienstgesetzen vor.
− Der Leistungserbringer, also die Feuerwehren, die Hilfsorganisationen und/oder
private Unternehmen, führen den Rettungsdienst in dem ihnen übertragenen
Gebiet nach ihrer Interpretation des Landesrettungsdienstgesetzes durch, rech-
nen die Kosten zusammen und erwarten deren Begleichung durch die Kranken-
kassen.
− Die Krankenkassen sind primär verpflichtet, diese Kosten zu übernehmen, ohne
wesentlichen Einfluss auf die Art der Leistungserbringung zu haben.
Genau hier setzt die Arbeit von Schmiedel, Behrendt und Betzler an. Sie entwi-
ckeln seit vielen Jahren Kennzahlen, Benchmark-Analysen und mathematische
Modelle, um die Konflikte auf eine rationale Basis zu stellen. Da solche Planungs-
instrumente keinen absoluten Grad an Objektivität und Wahrheit haben können,
sind sie stets kontrovers. Diese Kontroverse ist aber eine fruchtbare. Sie trägt dazu
bei, die Instrumente kontinuierlich zu verfeinern.
Jetzt legen die Autoren ihre Konzepte, Definitionen und Modelle offen auf den
Tisch. Das ist mutig, das ist wegweisend, das bringt Transparenz. Es ist aber auch
VI
eine Premiere, da so umfassend zu diesem Thema in Deutschland bisher nicht ver-
öffentlicht wurde.
Ich wünsche dem Buch viele interessierte Leserinnen und Leser und bin über-
zeugt davon, dass es eine sehr fruchtbare und breite Diskussion entfachen wird.
Dr. med. Heinzpeter Moecke
Ärztlicher Direktor
KLINIKUM NORD
Geschäftsführer
Institut für Notfallmedizin
im
LBK Hamburg
Langenhorner Chaussee 560
22419 Hamburg
Vorwort
Eine Bedarfsplanung im Rettungsdienst stellt immer hohe fachliche Anforderun-
gen an ihre Durchführung. Angefangen von der Standortplanung über die Ermitt-
lung einer bedarfsgerechten Fahrzeugvorhaltung bis hin zum zugehörigen rechne-
rischen Personalbedarf und den sich daraus ergebenden Kosten. Die Autoren ver-
öffentlichen regelmäßig seit vielen Jahren zu allen Teilaspekten der rettungsdienst-
lichen Bedarfsplanung. Dazu zählen immer wieder auch Ergebnisse aus For-
schungsprojekten der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt). Das vorliegende
Buch stellt eine systematische Zusammenstellung ihrer bisherigen Veröffentli-
chungen zum Thema Bedarfsplanung im Rettungsdienst dar. Die verwendeten
Materialien wurden hierzu vollständig überarbeitet, erweitert und aktualisiert. Das
Buch wendet sich damit vor allem an Personen, die mit praktischen Fragen der
Bedarfsplanung im Rettungsdienst und/oder ihren Ergebnissen konfrontiert sind.
Mit der Vorlage des Buches möchten wir uns bei allen Beteiligten für ihre Un-
terstützung bedanken, insbesondere aber namentlich bei Herrn Kai Borgolte für
die professionelle textliche Umsetzung und Herrn Bruno Walter für die grafischen
Gestaltungen. Darüber hinaus bedanken wir uns bei Frau Hartmann vom Springer-
Verlag für Ihre Bereitschaft, das Manuskript zu veröffentlichen. Über Kritik und
Verbesserungsvorschläge würden wir uns sehr freuen.
Bonn im April 2004 Reinhard Schmiedel
Holger Behrendt
Emil Betzler
Inhaltsverzeichnis
Geleitwort.............................................................................................................. V
Vorwort ..............................................................................................................VII
Inhaltsverzeichnis ................................................................................................IX
Abkürzungsverzeichnis ................................................................................... XIII
1 Kurzüberblick Rettungsdienst ..........................................................................1
2 Entwicklungsschwerpunkte im Rettungsdienst ...............................................3
2.1 Rechtliche Rahmenbedingungen..................................................................3
2.2 Qualifikation des Personals..........................................................................4
2.3 Notfallmedizinische Technik .......................................................................6
2.4 Initiativen zur Strukturentwicklung..............................................................7
3 Komponenten der Rettungsdienstinfrastruktur ............................................13
3.1 Systemkomponente Leitstelle.....................................................................15
3.1.1 Ordnungsrahmen ................................................................................15
3.1.2 Vorgaben zur Durchführungsqualität .................................................16
3.2 Systemkomponente Fahrzeugstandort........................................................17
3.2.1 Anforderungen an die Standortplanung bedarfsgerechter
Rettungswachen...........................................................................................17
3.2.2 Anforderungen an die Standortplanung für Notarztstandorte.............19
3.2.3 Anforderungen an eine bereichsübergreifende Abstimmung der
Standortplanung...........................................................................................20
3.3 Systemkomponente Fahrzeug.....................................................................20
3.3.1 Neue Normen und Standards..............................................................21
3.3.2 Fahrzeuge zur Durchführung der Notfallversorgung..........................21
3.3.3 Fahrzeuge zur Durchführung von Krankentransporteinsätzen............22
3.3.4 Auswirkungen der EN 1789 auf die Systemkomponente Fahrzeug....22
3.3.5 Fahrzeuge zur Durchführung eines Mehrzweck-Fahrzeugsystems unter
Berücksichtigung der EN 1789 ...................................................................26
3.4 Systemkomponente Fahrzeugvorhaltung ...................................................30
3.4.1 Risikoabhängige Fahrzeugbemessung für die Notfallrettung .............31
X Inhaltsverzeichnis
3.4.2 Frequenzabhängige Fahrzeugbemessung für den Krankentransport... 32
3.4.3 Gesamtbedarf an Rettungsmitteln....................................................... 33
3.5 Systemkomponente Personal ..................................................................... 33
3.5.1 Rettungsfachpersonal ......................................................................... 34
3.5.2 Notärztliches Personal........................................................................ 35
3.5.3 Dienstplansicherheit ........................................................................... 36
3.5.4 Zusammenfassung .............................................................................. 37
4 Bedarfsplanung Leitstellenbereiche................................................................ 39
5 Bedarfsplanung Fahrzeugstandorte ............................................................... 45
5.1 Allgemeiner Ansatz zur Standortplanung von bedarfsgerechten
Rettungswachen ............................................................................................... 45
5.2 Standortplanung bedarfsgerechter Rettungswachen in Nordrhein-Westfalen60
5.3 Standortplanung bedarfsgerechter Rettungswachen in Mecklenburg-
Vorpommern.................................................................................................... 63
6 Bedarfsplanung Fahrzeugvorhaltung............................................................. 65
6.1 Allgemeine Bemessungsgrundsätze ........................................................... 65
6.2 Risikoabhängige Fahrzeugbemessung ....................................................... 67
6.3 Frequenzabhängige Fahrzeugbemessung ................................................... 73
6.4 Bemessungsbeispiel zur Fahrzeugvorhaltung ............................................ 74
7 Bedarfsplanung Personal................................................................................. 87
7.1 Der Begriff der Arbeitszeit ........................................................................ 87
7.2 Leitstellenpersonal ..................................................................................... 90
7.2.1 Personalbedarf für Disposition........................................................... 90
7.2.2 Personalbedarf für Leitstellenleitung................................................ 115
7.2.3 Personalbedarf für Lagedienstführung/Schichtleitung...................... 116
7.2.4 Personalbedarf für Systembetreuung................................................ 118
7.2.5 Personelle Verstärkung zur Bewältigung besonderer Lagen ............ 119
7.3 Einsatzpersonal ........................................................................................ 121
7.3.1 Arbeitsbereitschaft im Einsatzdienst ................................................ 121
7.3.2 Bereitschaftsdienst im Einsatzdienst ................................................ 124
7.3.3 Ermittlung des Bedarfs an Einsatzpersonal unter
Optimierungsgesichtspunkten.................................................................... 125
7.4 Verwaltungspersonal................................................................................ 134
7.4.1 Zentrale Verwaltung im Rettungsdienst ........................................... 134
7.4.2 Personalschlüssel der Zentralen Verwaltung.................................... 137
7.4.3 Bemessungsbeispiel der Zentralen Verwaltung................................ 138
7.5 Dienstplangestaltung im Rettungsdienst .................................................. 140
7.5.1 Ziele der personalwirtschaftlichen Optimierung............................... 140
7.5.2 Grundformen der Arbeitszeitgestaltung............................................ 141
7.5.3 Variation der Arbeitszeitdauer ......................................................... 141
7.5.4 Variation der Lage der Arbeitszeit ................................................... 142
Inhaltsverzeichnis XI
7.5.5 Entwicklungs- und Einführungsprozess von Arbeitszeitmodellen....149
7.5.6 Qualitätsvorgaben zur Dienstplansicherheit .....................................152
7.5.7 Vorteile einer rechnergestützten Dienstplanorganisation .................152
7.5.8 Dienstplanbeispiel für eine Leitstelle ...............................................160
8 Mindestinhalt Rettungsdienstbedarfsplan ...................................................167
9 Kosten im Rettungsdienst ..............................................................................169
9.1 Ökonomische Rahmenbedingungen.........................................................169
9.1.1 Zum Begriff der Wirtschaftlichkeit im Rettungsdienst.....................169
9.1.2 Leistungsstrukturen im Rettungsdienst .............................................171
9.1.3 Kostenstruktur im Rettungsdienst.....................................................173
9.1.4 Finanzierungsstruktur im Rettungsdienst..........................................178
9.1.5 Fazit und Ausblick............................................................................183
9.2 Entwicklung eines Kennzahlensystems....................................................185
9.2.1 Ansatz für ein Indikatorenmodell .....................................................185
9.2.2 Kostenstrukturanalyse ......................................................................187
9.2.3 Erläuterung der Bestandswerte.........................................................191
9.2.4 Erläuterung der Bestandsindikatoren................................................210
9.2.5 Budgetierung von Plankosten...........................................................224
10 Qualitätssicherung im Rettungsdienst ........................................................225
10.1 Vorbemerkungen zum Qualitätsbegriff ..................................................225
10.2 Grundkonzept zur Qualitätssicherung....................................................226
10.3 Implementierung eines Qualitätssicherungssystems...............................228
10.3.1 Projektdesign und Tools.................................................................228
10.3.2 Konzeptphase .................................................................................229
10.3.3 Umsetzungsphase ...........................................................................232
11 Entwicklungstendenzen des Rettungsdienstes............................................235
11.1 Ordnungspolitische Entwicklungen........................................................235
11.2 Entwicklung der Qualität .......................................................................236
11.3 Entwicklung der Wirtschaftlichkeit........................................................237
11.4 Entwicklung der Strukturen ...................................................................238
11.5 Entwicklung drahtgebundene Telekommunikation ................................240
11.6 Entwicklung drahtlose Telekommunikation...........................................241
11.7 Entwicklungen zu Notrufen aus Mobilfunknetzen .................................242
Literaturverzeichnis ..........................................................................................243
Sachverzeichnis..................................................................................................249
Abkürzungsverzeichnis
AGBF = Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren
AGBN = Arbeitsgemeinschaft der in Bayern tätigen Notärzte
AGMN = Arbeitsgemeinschaft in Mecklenburg-Vorpommern tätiger
Notärzte
AGNN = Arbeitsgemeinschaft in Norddeutschland tätiger Notärzte
AHA = American Heart Association
AnwJStd = Anwesenheitsjahresstunden
AnwStd = Anwesenheitsstunden
ÄLR = Ärztlicher Leiter Rettungsdienst
BÄK = Bundesärztekammer
BAND = Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften Notärzte
Deutschlands
BASt = Bundesanstalt für Straßenwesen
BBR = Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
BD = Bereitschaftsdienst
BDA = Berufsverband Deutscher Anästhesisten
BMA = Brandmeldeanlage
BMV = Bundesministerium für Verkehr
BOS = Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Brutto-
VZJStd
= Brutto-Vollzeitjahresstunden
CPR = Cardiopulmonary Resuscitation
DGAI = Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedi-
zin
DGU = Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie
DHD = Dringlicher Hausnotdienst
Di = Dienstag
DIVI = Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Not-
fallmedizin
DMH = Dringliche Medizinische Hilfe
Do = Donnerstag
E = Einwohner
EDGE = Enhanced Data Rate for GSM Evolution
EF = Einsatzfahrten
EL = Einsatzleitung bzw. Einsatzleiter
ELR = Einsatzleitrechner
XIV Abkürzungsverzeichnis
EMS = Emergency Medical Service
EPS = Sonstige in die Alarmierungsplanung im Brand- und Katast-
rophenschutz eingebundene Einheiten/Personal/Stellen
ERC = European Resuscitation Council
EW = Erfassungswelle
EWDK = Einwohnerdichteklasse
Fei = Feiertag
Fhz = Fahrzeug
FME = Funkmeldeempfänger
FMS = Funkmeldesystem
Fr = Freitag
FS/FP = Fachschwestern/-pfleger
GB = Geringfügig Beschäftigte
GB-JStd = Geringfügig-Beschäftigte-Jahresstunden
GKV = Gesetzliche Krankenversicherung
gP = geeignete Personen
GSG = Gesundheitsstrukturgesetz
HA = Hauptamtliche
HVO = Helfer vor Ort
IRLS = Integrierte Regionalleitstelle
ILS = Integrierte Leitstelle
ITF = Intensivtransportflugzeug
ITH = Intensivtransporthubschrauber
JStd = Jahresstunden
KatS = Katastrophenschutz
KH = Krankenhaus
KP/KS = Krankenpfleger / Krankenschwestern, die im Rettungsdienst
beschäftigt sind und mindestens über 2.000 Stunden prakti-
sche Erfahrung im Rettungsdienst verfügen
KTP = Krankentransport
KTW = Krankentransportwagen
LEPro = Landesentwicklungsprogramm
LK = Landkreis
LNA = Leitender Notarzt
LRD = Leiter Rettungsdienst
MEES = Mainz Emergency Evaluation
Score
Mi = Mittwoch
Mo = Montag
MPG = Medizinproduktegesetz
NA = Notarzt
NAW = Notarztwagen
NEF = Notarzt-Einsatzfahrzeug
Netto-
VZJStd
= Netto-Vollzeitjahresstunden
Abkürzungsverzeichnis XV
NF = Niederfrequenz
NF = Notfall
NOA = Privat-PKW eines selbstfahrenden Notarztes (kein DIN-
Fahrzeug)
OrgL = Organisatorischer Leiter
p95-Wert = 95-Prozent-Eintreffzeit/-Hilfsfrist
QM = Qualitätsmanagement
RA = Rettungsassistent
RAP = Rettungsassistentenpraktikant
RAZ = Regelmäßige Arbeitszeit
RD = Rettungsdienst
RDB = Rettungsdienstbereich
RH = Rettungshelfer
RLS = Rettungsleitstelle
RS = Rettungssanitäter
RS200 = Rettungssanitäter mit mindestens 200 Notfalleinsätzen
RTH = Rettungshubschrauber
RTW = Rettungswagen
Sa = Samstag
SEG = Schnell-Einsatz-Gruppe
SH = Sanitätshelfer
SH60 = Sanitätsausbildung 60 Stunden
SK = Stadtkreis (= kreisfreie Stadt)
So = Sonntag
SO = Sonstiger Ort
TG = Teilgebiet
THW = Technisches Hilfswerk
UVB = Unfallverhütungsbericht
VK = Vollzeitkraft
VND = Vertragsärztlicher Notdienst
VRAZ = Verlängerte regelmäßige Arbeitszeit
VZ = Vollzeit
VZJStd = Vollzeit-Jahresstunden
Werktag = Montag - Freitag
Wo = Woche
1 Kurzüberblick Rettungsdienst
Auch wenn es in den Großstädten Deutschlands bereits in der Mitte des 19. Jahr-
hunderts einen organisierten Rettungsdienst unter der Leitung der örtlichen Poli-
zei- oder Feuerwehrbehörde gab und 1908 in Frankfurt a. M. bereits der „Erste
Rettungskongress des Deutschen Roten Kreuzes“ durchgeführt wurde, stand – bis
auf einzelne Initiativen – bis in die 60er Jahre des 20. Jahrhunderts ausschließlich
der Transport von Kranken und Verletzten im Vordergrund der Tätigkeit, nicht je-
doch eine zusätzliche außerklinische notfallmedizinische Behandlung bei Notfall-
patienten.
Die Forderungen von Prof. Dr. Kirschner in den 30er Jahren, den Arzt zum
Notfallpatienten zu entsenden, und die ersten Versuche von Prof. Bauer in Heidel-
berg in den 50er Jahren, Notfalloperationen an der Unfallstelle durchzuführen,
fanden keine weite Akzeptanz. Auch die Anfang der 50er Jahre in einen Rettungs-
wagen (RTW) der Hamburger Feuerwehr eingebaute Eiserne Lunge wurde nur in
wenigen Fällen tatsächlich beim Patiententransport eingesetzt.
Die steigende Zahl der Unfallverletzten und -toten in den 50er Jahren führte zu
einer zunehmenden Unzufriedenheit mit dem deutschen Rettungssystem. Prof. Dr.
Frey in Mainz beauftragte deshalb Anfang der 60er Jahre seinen damaligen Mitar-
beiter Prof. Dr. Ahnefeld, ein Konzept zur Reorganisation des Rettungswesens in
Deutschland zu entwickeln. Kernpunkt dieses Reorganisationsmodells war die
konzeptionelle Entwicklung der Rettungskette, die die weitere Entwicklung der
Notfallmedizin in Deutschland entscheidend prägte und als „Chain of survival“
auch Eingang in die anglo-amerikanische Literatur gefunden hat (Ahnefeld u. Is-
rang 1971).
Parallel hierzu entwickelten sich im Zusammenhang mit dem Rettungsdienst an
vielen Orten lokale Initiativen. So wurde z. B. der erste Notarztwagen (NAW) be-
reits 1957 in Köln in Dienst gestellt. Weitere Städte und Landkreise folgten in den
nächsten Jahren. In den 60er Jahren begannen auch die ersten Experimente mit
dem Einsatz von Hubschraubern für die Unfallrettung, die letztlich 1970 zur In-
dienststellung von Christoph 1 in München führten. 1973 wurde in Ergänzung zur
bisherigen Notfallversorgung einer der ersten deutschen Neugeborenen-Notarzt-
dienste an der II. Kinderklinik des Krankenhauszweckverbandes Augsburg in
Dienst gestellt.
Die in den letzten 30 Jahren stattgefundenen Entwicklungen im System Ret-
tungsdienst lassen sich zusammenfassend beispielhaft anhand der Weiterentwick-
lung der Rettungsleitstellen aufzeigen. So wurden in den 70er Jahren in der Bun-
desrepublik Deutschland die ersten eigenständigen Rettungsleitstellen installiert,
R. Schmiedel et al., Bedarfsplanung im Rettungsdienst© Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2004
2 1 Kurzüberblick Rettungsdienst
wobei die Einsatzdisposition noch im wesentlichen dezentral über die Zentralen
der Rettungswachen des Rettungsdienstbereiches erfolgte. In den 80er Jahren wur-
de das Leitstellenkonzept bundesweit flächendeckend umgesetzt, wobei die Ret-
tungsleitstellen sich nach heutigem Verständnis zunehmend als Notrufannahme-,
Dispositions- und Alarmierungszentralen entwickelten, die Einsatzanforderungen
aufnehmen, nach ihrer Dringlichkeit einstufen und dem Einsatz jeweils das nächste
geeignete Fahrzeug zuordnen. Die 90er Jahre sind durch eine nochmalige Erhö-
hung der Qualitätsanforderungen an die Leitstellenleistung gekennzeichnet, wobei
der Einsatz moderner Technologien und die Qualifizierung der Leitstellenmitar-
beiter im Vordergrund von kreisbezogenen Leitstellen standen bzw. stehen.
Ergänzend ergibt sich für die neuen Länder folgendes Bild. In der früheren
DDR wurde der Notarztdienst im Rahmen der Dringlichen Medizinischen Hilfe
(DMH) organisiert, die integraler Bestandteil der Schnellen Medizinischen Hilfe
(SMH) war.
Die Schnelle Medizinische Hilfe umfasste die Dringliche Medizinische Hilfe
DMH (mobile spezialisierte medizinische Betreuung) und den Dringlichen Haus-
besuchsdienst DHD (mobile medizinische Grundbetreuung), deren Einsätze über
eine gemeinsame Leitstelle koordiniert und gelenkt wurden. Die präklinische Ver-
sorgung von Notfallpatienten im Rahmen der Dringlichen Medizinischen Hilfe der
früheren DDR erfolgte in der Regel durch einen Arzt. Insgesamt waren rund
12.000 Ärzte an Organisation und Durchführung der Schnellen Medizinischen Hil-
fe beteiligt, wovon 5.000 Ärzte im Dringlichen Hausbesuchsdienst DHD mitwirk-
ten.
Mit der Wiedervereinigung Deutschlands wurden die bestehenden rettungs-
dienstlichen Strukturen in den neuen Ländern aufgelöst und durch das rettungs-
dienstliche System der alten Länder ersetzt. Dabei wurden manche sinnhaften
Systemelemente des DDR-Systems unverständlicherweise abgeschafft. Hierzu
wurden von der Volkskammer Übergangsbestimmungen bis zum Inkrafttreten der
neuen Rettungsdienstgesetze verabschiedet.
Weitere wesentliche Veränderungen im Rettungsdienst der neuen Länder erga-
ben sich anschließend noch durch die Kreisgebietsreformen, wodurch sich die
kreisbezogenen Rettungsdienstbereiche vergrößerten.
2 Entwicklungsschwerpunkte im Rettungsdienst
Wesentliche Entwicklungen, die das heutige Bild des Rettungsdienstes in der Bun-
desrepublik Deutschland prägen, haben in den letzten drei Jahrzehnten stattgefun-
den. Hierzu zählen insbesondere die rechtlichen Rahmenbedingungen des Ret-
tungsdienstes, die Qualifikation des Personals, die notfallmedizinische Technik
sowie Initiativen zur strukturellen Weiterentwicklung im Rettungsdienst.
2.1 Rechtliche Rahmenbedingungen
Die Entwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen für den Rettungsdienst
zeigt, dass die rettungsdienstlichen Aufgaben zunächst nicht in eigenen Gesetzen
definiert wurden, sondern über die Feuerwehrgesetze oder über das Personenbe-
förderungsgesetz. Der 1970 beim Bundesverkehrsministerium gebildete Bund-
Länder-Ausschuss „Rettungswesen“ hat 1972 einen Musterentwurf erarbeitet, der
die Grundlage für die Rettungsdienstgesetze der Länder darstellte. Das erste Lan-
desrettungsdienstgesetz trat am 01.01.1974 in Bayern in Kraft. Es dauert bis 1993,
bis alle alten Länder ein eigenes Landesrettungsdienstgesetz verabschiedet hatten.
Die erste Generation der Landesrettungsdienstgesetze war ausgesprochen hete-
rogen bezogen auf die Beschreibung von Qualitätsmerkmalen für den Rettungs-
dienst. Im Vordergrund der meisten Gesetze standen verwaltungstechnische Re-
gelungen, die das Personenbeförderungsgesetz ersetzen sollten. Mit der in Bayern,
Baden-Württemberg und Hessen abgeschlossenen 3. Novellierung der Rettungs-
dienstgesetze wird mehr Gewicht auf rettungsdienstliche Strukturmerkmale gelegt,
die insbesondere die Themen „Private“ und die „Organisatorische Einheit von
Notfallrettung und Krankentransport“ sowie „Vergrößerung von Leitstellenberei-
chen“ und „Qualitätssicherung“ betreffen.
Mit der Wiedervereinigung Deutschlands erfolgte im Rettungswesen der neuen
Länder auch eine Anpassung an die rechtlichen Rahmenbedingungen der alten
Länder. Das von der Volkskammer der DDR am 13.09.1990 verabschiedete Ret-
tungsdienstgesetz regelte die Übergangsbestimmungen bis zum Inkrafttreten der
Rettungsdienstgesetze in den neuen Ländern. Die Rettungsdienstgesetze in den
neuen Ländern traten zwischen dem 09.05.1992 (Brandenburg) und dem
16.12.1993 (Sachsen-Anhalt) in Kraft.
Für den Notarztdienst in der Bundesrepublik Deutschland ist festzustellen, dass
es bis 1997 vom Gesetzgeber nicht für notwendig erachtet wurde, den Notarzt-
dienst in seiner ihm eigenen Struktur juristisch zu verankern. Erst die Einführung
R. Schmiedel et al., Bedarfsplanung im Rettungsdienst© Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2004
4 2 Entwicklungsschwerpunkte im Rettungsdienst
des § 75 in das SGB V schuf die Voraussetzung, den Notarztdienst von der
Reichsversicherungsordnung zu lösen, welche die außerklinische Notfallversor-
gung dem Sicherstellungsauftrag der Vertragsärzte exklusiv zuordnete.
2.2 Qualifikation des Personals
Aus dem historischen Blickwinkel heraus zeigt sich, dass Aus-, Fort- und Weiter-
bildung des im Rettungsdienst eingesetzten Personals lange Zeit ein wenig beach-
tetes Thema war. So dauerte z. B. die Fortbildung für im Rettungsdienst einge-
setzte nichtärztliche Mitarbeiter zuerst 8 und später 40 Stunden. Viele
Hilfsorganisationen setzten freiwillige Helfer oder Zivildienstleistende ein. Nach-
dem der Entwurf eines Gesetzes über den Beruf des Rettungssanitäters (Deutscher
Bundestag, Drucksache 7/822) in der 7. Legislaturperiode des Deutschen Bundes-
tages am 23.02.1972 endgültig gescheitert war, veröffentlichte 1977 der Bund-
Länder-Ausschuss „Rettungswesen“ seine Empfehlung für die 520-Stunden-Aus-
bildung von Rettungssanitätern. Dies war ein erster Schritt hin zur Professionali-
sierung des Rettungsfachpersonals. Der nächste Schritt in diese Richtung war die
Verabschiedung des Rettungsassistentengesetzes vom Deutschen Bundestag im
Jahr 1989. Dass diese Schritte die in sie gesetzten Erwartungen nur zum Teil er-
füllten, ist von Runggaldier et al. beschrieben worden (Runggaldier u. Bals 1997)
und hat zu den Forderungen des Reisensburger Memorandums geführt (Reisens-
burger Memorandum 1997). Der Sachverständigenrat für die Konzertierte Aktion
im Gesundheitswesen fordert in seinem Gutachten im Jahr 2003 zur Verbesserung
der Qualifikation im Rettungsdienst eine Verlängerung der Ausbildungszeit zum
Rettungsassistenten auf 3 Jahre, womit auch eine Neufestlegung zur Regelkompe-
tenz verbunden sein sollte (Sachverständigenrat für die Konzertierte Aktion im
Gesundheitswesen 2003, S. 651).
Die seit Mitte der 80er Jahre auch in Deutschland begonnene Diskussion um die
Einführung der Erstdefibrillation durch Rettungsassistenten (Franz 1985) wurde
zunächst sehr kontrovers geführt. Im Mittelpunkt der Diskussion stand die rechtli-
che Bewertung von therapeutischen Maßnahmen durch Rettungsassistenten. Mit
der Einführung der halbautomatischen Defibrillatoren und entsprechender Richtli-
nien wurden die rechtlichen Probleme für die Erstdefibrillation gelöst (Haux u.
Storch 1986; Arnzt et al. 1993). Durch diese Thematik ausgelöst, entspann sich ei-
ne Diskussion um die Frage, welche weiteren ärztlich-therapeutischen Maßnahmen
in besonderen Situationen an Rettungsassistenten delegiert werden können. Dies
führte zu der Stellungnahme der Bundesärztekammer (BÄK) zur Notkompetenz
von Rettungsassistenten und zur Delegation ärztlicher Leistungen im Rettungs-
dienst (Bundesärztekammer 1994).
Für die im Rettungsdienst eingesetzten Ärztinnen und Ärzte war es lange Zeit
umstritten, ob sie für die Notarzttätigkeit eine besondere Qualifikation benötigen.
Bis Mitte der 80er Jahre wurde von vielen die Behauptung „Jeder Arzt ein Not-
arzt“ vertreten.
2.2 Qualifikation des Personals 5
Erstmals auf der Jahrestagung des Berufsverbandes Deutscher Anästhesisten
(BDA) 1979 in Saarbrücken, die unter dem zentralen Leitthema: „Der Arzt im
Rettungsdienst“ stand, wurde von Prof. Dr. Ahnefeld, Prof. Dr. Dick, Prof. Dr.
Lemburg und Prof. Dr. Schuster das Konzept der interdisziplinären Fortbildung für
Notärzte formuliert. Dies führte 1980 zu den „Empfehlungen zur Organisation des
Rettungswesens“ der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivme-
dizin (DGAI) und des BDA (DGAI 1983a). 1982 wurden von der DGAI (DGAI
1983b) und 1983 von der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv-
und Notfallmedizin (DIVI) Empfehlungen zur Qualifikation für im Rettungsdienst
tätige Ärzte (DIVI 1995) veröffentlicht. Um die Bestrebungen zur Regelung der
Notarzt-Qualifikation zu koordinieren, führte die Arbeitsgemeinschaft in Nord-
deutschland tätiger Notärzte e. V. (AGNN) im Frühjahr 1983 das Passat-Gespräch
in Lübeck-Travemünde durch. Aus dem dort gefundenen Konsens resultierten die
1983 verabschiedete Empfehlungen des Vorstandes der BÄK zur Einführung des
Fachkundenachweises „Rettungsdienst“. Es dauerte weit mehr als 10 Jahre, bis alle
Landesärztekammern diesen Empfehlungen gefolgt waren. Zur Vereinheitlichung
der Voraussetzungen zur Erlangung des Fachkundenachweises „Rettungsdienst“
wurde von den Landesärztekammern und der Bundesärztekammer 1994 die erste
Konsensuskonferenz einberufen.
Parallel zu den ersten Aktivitäten der wissenschaftlichen Fachgesellschaften
und der Bundesärztekammer wurden die ersten Notarztarbeitsgemeinschaften ge-
gründet. 1982 die Arbeitsgemeinschaft der in Bayern tätigen Notärzte (AGBN)
und die Arbeitsgemeinschaft in Norddeutschland tätiger Notärzte e. V. (AGNN).
Nachdem fast zeitgleich auch in den anderen Ländern Notarztarbeitsgemeinschaf-
ten gegründet wurden, schlossen sich diese 1984 zur Bundesvereinigung der Ar-
beitsgemeinschaften Notärzte Deutschlands (BAND) zusammen. Zentrale Aufgabe
dieser Arbeitsgemeinschaft war und ist es, Fortbildungsangebote zur Qualifizie-
rung der im Rettungsdienst tätigen Ärzte anzubieten.
Die Diskussion um die Qualifikation der Notärzte war damit aber nicht abge-
schlossen. Von vielen Experten werden die Voraussetzungen zur Erlangung des
Fachkundenachweises „Rettungsdienst“ als zu niedrig eingestuft (Dick u. Moecke
1996). Die Qualifikation des Arztes im Rettungsdienst haben die Landesärzte-
kammern in das Weiterbildungsrecht aufgenommen und regeln den Bereich durch
den Fachkundenachweis Rettungsdienst oder die Zusatzbezeichnung Rettungsme-
dizin. Die Inhalte und die Zeiten der Weiterbildung unterscheiden sich von Ärzte-
kammer zu Ärztekammer. Während die Weiterbildungsordnung der Ärztekammer
Berlin eine 1,5-jährige klinische Tätigkeit, darunter mindestens 1 Jahr ganztägiger
Tätigkeit in einer von der Ärztekammer zugelassenen Intensivstation voraussetzt,
fordert die Weiterbildungsordnung der niedersächsischen Ärztekammer eine
zweijährige Weiterbildung im Stationsdienst, davon mindestens 3 Monate ganztä-
gig auf einer Intensivstation, deren Tätigkeitsspektrum zu grundlegenden Kennt-
nissen und Erfahrungen in der Erkennung und Behandlung von lebensbedrohlichen
Zuständen befähigt. Auch die Dauer des geforderten notfallmedizinischen Kurses
differiert zwischen 20 und 80 Stunden. Ähnliches gilt für die Anzahl der Notarzt-
einsätze, die unter Aufsicht erfolgt sein müssen. In einigen Weiterbildungsordnun-
6 2 Entwicklungsschwerpunkte im Rettungsdienst
gen – so z. B. der Ärztekammer Bremen und der Ärztekammer Berlin werden zu-
sätzlich Hospitationen in notfallmedizinisch relevanten Fächern, die nicht dem ei-
genen Fachgebiet zugehören, gefordert. Die Berliner Weiterbildungsordnung sieht
6 Wochen Hospitation vor in den Gebieten: Kinderanästhesie, Geburtshilfe, innere
Intensivstation oder operative Intensivstation.
Zur Überarbeitung des Curriculums „Fachkundenachweis Rettungsdienst“ fand
am 16.11.1998 die 3. Sitzung der Bundeskonsensuskonferenzen statt, an der alle
Landesärztekammern vertreten waren. Nach diesen Empfehlungen werden die
Voraussetzungen zur Erteilung des Fachkundenachweises Rettungsdienst/der Zu-
satzbezeichnung Rettungsmedizin bundesweit vereinheitlicht mit den 3 Säulen 30-
monatige klinische Tätigkeit, davon 6 Monate ganztägig auf einer Intensivbe-
handlungsstation, Notaufnahmestation, oder in einer Anästhesieabteilung, 80-
Stunden-Kurs entsprechend dem Kursbuch „Fachkundenachweis Rettungsdienst“
der Bundesärztekammer sowie Beteiligung an 50 Einsätzen unter Anleitung eines
Notarztes. Die Weiterbildung zu dieser Qualifikation soll frühestens nach 18 Mo-
naten klinischer Tätigkeit begonnen werden können.
Die Zusatzbezeichnung Rettungsmedizin ist in den Landesärztekammern
• Berlin,
• Hamburg,
• Niedersachsen,
• Rheinland-Pfalz und
• Baden Württemberg
eingeführt (Stand: August 2000).
Das wachsende Interesse an notfallmedizinischer Aus- und Fortbildung für
ärztliche und nichtärztliche Mitarbeiter/innen des Rettungsdienstes zeigt sich an
der seit Mitte der 70er zu beobachtenden Zunahme von regionalen und überregio-
nalen Fortbildungsveranstaltung zum Thema und der Gründung verschiedener
Fachzeitschriften, die heute zu den auflagenstärksten medizinischen Fachzeit-
schriften gehören.
2.3 Notfallmedizinische Technik
Auch in der im Rettungsdienst eingesetzten notfallmedizinischen Technik ist in
den vergangenen Jahrzehnten eine dramatische Entwicklung zu beobachten, die
natürlich ihre Auswirkungen auf die Investitionskosten im Rettungsdienst hat.
Ende der 70er stand auf arztbesetzten Rettungsmitteln meist lediglich ein De-
fibrillator zur Verfügung. Beatmet wurde mit einem Narkose-Kreisteil oder einem
Handbeatmungsbeutel. Noch 1977 wurde von Thiemens unter der Überschrift
„Respiratoren im Rettungsdienst – sinnvolle Ergänzung oder Luxus“ (Thiemens
1977) vorsichtig versucht, eine Bresche für Notfallbeatmungsgeräte zu schlagen.
Auch die Arbeit von Markowski „Vergleichende klinische Untersuchungen an
Notfallrespiratoren“ (Markowski 1978) löste eine erhebliche kontroverse Diskus-
2.4 Initiativen zur Strukturentwicklung 7
sion aus. Ebenso wurde der Einsatz von Spritzenpumpen diskutiert (Thiemens
1978) sowie die ersten mobilen Systeme für die mobile arterielle Blutdruckmes-
sung vorgestellt (Thiemens 1979). Zu dieser Zeit wurden auch die ersten Überwa-
chungsgeräte angeboten, die die verschiedenen Parameter in einem Gerät verein-
ten.
In den achtziger Jahren wurden nichtinvasive Methoden zur Überwachung von
Blutdruck (Moecke u. Voeltz 1985), peripherer Sauerstoffsättigung und Kohlendi-
oxidmessung für die klinische Intensivmedizin und Anästhesiologie entwickelt, die
mit Verzögerung ihren Einsatz im Rettungsdienst fanden (Wirtz u. Moecke 1991).
1990 beschrieben Moecke und Knuth in ihrem Beitrag: „Neue Generation von
arztbesetzten Rettungsmitteln: Die adäquate Geräteausstattung“ (Moecke und
Knuth 1990) den aktuellen Stand der Technik und stellten Forderungen für die
Weiterentwicklung auf. Insbesondere was die Weiterentwicklung der Beatmungs-
technologie und der endexspiratorischen CO2-Mess-Technologie betrifft, sind die-
se Forderungen in der Zwischenzeit weitgehend erfüllt worden. Auch hat sich die
Trockenchemie soweit entwickelt, dass die präklinische Messung nicht nur die
Blutzuckerkonzentration, sondern auch andere Parameter wie z. B. Elektrolyte,
Hämoglobin und pH, pCO2 und pO2 erlaubt (Schneider et al. 1997).
2.4 Initiativen zur Strukturentwicklung
Die für den Rettungsdienst verantwortlichen Länder gründeten 1970 den Bund-
Länder-Ausschuss „Rettungswesen“ zur Koordinierung der rettungsdienstlichen
Länderaktivitäten. Von ihm gingen und gehen wesentliche Strukturentwicklungen
des deutschen Rettungswesens aus.
Wesentliche Strukturdaten zum Rettungsdienst wurden von der Bundesanstalt
für Straßenwesen (BASt) erarbeitet. Veröffentlicht werden diese Ergebnisse seit
Mitte der 70er Jahre im „Unfallverhütungsbericht Straßenverkehr“ und in der Rei-
he „Untersuchungen zum Rettungswesen“. Die veröffentlichten Forschungsergeb-
nisse haben die rettungsdienstliche Diskussion in Deutschland nachhaltig beein-
flusst. So wurde im Rahmen der Forschungstätigkeit der Bundesanstalt für
Straßenwesen (BASt) z. B. Ende der 70er Jahre unter dem Titel „Entscheidungs-
strategien für die Notfallrettung“ das Simulationsmodell „Rettungswesen“ entwi-
ckelt (Schmiedel und Siegener 1981), welches zu Beginn der 80er Jahre in zahlrei-
chen Feldversuchen erfolgreich angewendet wurde (UVB 1983, S. 100). Aus-
gangsbasis für das Simulationsmodell ist das beobachtete Einsatzgeschehen wäh-
rend eines hinreichend langen Zeitraumes auf der Basis eines digitalisierten Stra-
ßennetzes. Das Rechenprogramm stellt für jede der geplanten Maßnahmen fest,
welche Auswirkungen auf Notfallrettung und Krankentransport sich bei deren Re-
alisierung sowohl im Hinblick auf leistungsrelevante Merkmale als auch kostenbe-
stimmende Größen ergeben würden. Die Analyse dieser Ergebnisdaten erlaubte es,
vorab die Zweckmäßigkeit der Durchführung einer Maßnahme zu beurteilen.
8 2 Entwicklungsschwerpunkte im Rettungsdienst
Zur Durchführung der Berechnung benötigte das Simulationsmodell „Rettungs-
wesen“ detaillierte Angaben über
• Straßenverkehrsnetz,
• Infrastruktur des Rettungsdienstes,
• Einsatzgeschehen,
• Dispositionsstrategien und
• Einsatzstrategien des Rettungsdienstes.
Das Simulationsmodell lieferte eine Reihe von Bewertungsparametern des si-
mulierten Rettungsdienstes, die sich unterteilen lassen in
• Daten zur Beschreibung der Leistungsfähigkeit und
• Daten zur Abschätzung der Kosten.
Leistungsrelevante Daten waren u. a. die berechneten Werte für die Eintreffzeit
und die Dispositionszeit. Angegeben wurden sowohl Durchschnittswerte als auch
Perzentilwerte. Kostenrelevante Daten waren unter anderem die benötigten Fahr-
leistungen sowie die Auslastung der Rettungsmittel.
Mit der Entwicklung des Simulationsmodells wurden von Schmiedel u. a. alle
der heute gebräuchlichen Dispositions- und Einsatzstrategien, wie z. B. Nächstes-
Fahrzeug-Strategie, Zuweisungs-Strategie, Bleib-am-Transportziel-Strategie, Stell-
platzstrategie, Absicherungsstrategie, entwickelt und formuliert sowie die funda-
mentale Basis und der Effizienznachweis des Mehrzweck-Fahrzeugsystems auf
wissenschaftlicher Grundlage postuliert.
Die Vielzahl der möglichen Alternativsimulationen ließ sich grob unterteilen
bezüglich
• Veränderungen der Rettungsdienstinfrastruktur,
• Veränderungen der Einsatzstrategie und
• Veränderungen im Einsatzgeschehen.
Das Simulationsmodell ermöglichte es, letztlich die Auswirkungen von gleich-
zeitigen Veränderungen in Ausstattung und Organisation eines Rettungsdienstsys-
tems vorab zur Prognose und Optimierung zu untersuchen.
Die öffentliche Unzufriedenheit mit der Qualität des Rettungsdienstes führte be-
reits Mitte der 70er Jahre zu weiteren verschiedenen staatlich initiierten For-
schungsaktivitäten. Beispielhaft sei nur der „Modellversuch Notfallrettung Unter-
franken“ erwähnt, der nach 5-jähriger Laufzeit 1980 abgeschlossen wurde. Diese
Untersuchung zeigte einen Innovationsbedarf im Bereich Leitstellen, Alarmierung,
medizin-technische Ausstattung und Aus- und Fortbildung auf.
Auch die Hilfsorganisationen und die Feuerwehren haben sich an der Struktur-
entwicklung intensiv beteiligt. Nur beispielhaft seien die Rettungsdienstkongresse
des Deutschen Roten Kreuzes (DRK), die Gründung des Instituts für Rettungs-
dienst des DRK im Jahr 1970 und die Beschlüsse der „Ständigen Konferenz für
den Rettungsdienst“ seit dem Jahr 1993 erwähnt.
2.4 Initiativen zur Strukturentwicklung 9
Der Meldevorgang, als erstes Glied in der Rettungskette, beeinflusst insbeson-
dere die Rettungszeit bei Notfällen, also die Zeitspanne nach Notfalleintritt bis
zum Beginn einer qualifizierten Hilfeleistung am Notfallort durch den Rettungs-
dienst. Der Beitrag des Rettungsdienstes zur raschen Hilfeleistung erstreckt sich
hierbei auf den Zeitraum nach Eingang einer Notfallmeldung in der Rettungsleit-
stelle (Anlaufzeit, Organisationszeit, Eintreffzeit), während im davor liegenden
Zeitabschnitt eine Vielzahl rettungsdienstunabhängiger Ursachenfaktoren zum
Entstehungsprozess der Meldung beitragen und damit die Größe der Vorlaufzeit
bestimmen. Bisher gilt der Meldevorgang als nur wenig beeinflussbar und dadurch
als wesentliche Schwachstelle im Rettungsablauf. Wirkungsrichtung und -stärke
der unterschiedlichen Einflussfaktoren des Meldevorgangs wurden in der Vergan-
genheit nur in Einzelaspekten qualitativ, teilweise auch quantitativ beschrieben
(z. B. Kenngrößen verschiedener Meldesysteme, Melderabstände, Meldewegent-
fernungen).
Schmiedel und Siegener haben in einem Forschungsprojekt den Entstehungs-
prozess der Meldung aus der Gesamtheit der ursächlich relevanten Einflussgrößen
heraus analysiert, um ihn in Form eines Modells berechenbar zu machen. Wesent-
liche Forderung an ein solches Meldevorgangmodell war, dass es „maßnahmeemp-
findlich“ reagieren soll, also z. B. Grundlage eines Vergleichs alternativer Melde-
systeme sein kann. Mit dem allgemeinen Ansatz zur Beschreibung des Meldevor-
gangs wurde erstmalig der Bereich „vor der Leitstelle“ systemanalytisch aufgear-
beitet und grundlegend für die Zukunft begrifflich definiert (Schmiedel u. Siegener
1982).
Ausgehend vom Ausschuss für Notfall- und Katastrophenmedizin der BÄK
wurden Strukturempfehlungen für den Rettungsdienst u. a. zum Leitenden Notarzt
(Bundesärztekammer 1988), zum Rettungsassistenten-Curriculum und zum Ärztli-
chen Leiter Rettungsdienst (Moecke u. Stratmann 1995) erarbeitet und über den
Deutschen Beirat für Erste Hilfe und Wiederbelebung verbreitet.
Die Sektion Rettungswesen der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für
Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) hat ebenfalls seit ihrer Gründung am
14.03.1980 für die DIVI (gegründet am 29.01.1977 in Frankfurt/Main) Struktur-
empfehlungen zum Rettungsdienst erarbeitet. Neben den Empfehlungen zur Quali-
fikation der Ärzte im Rettungsdienst 1983 sind hier besonders die Entwicklung des
DIVI-Notarzteinsatzprotokolls (Herden u. Moecke 1992) und des DIVI-Ret-
tungsdienstprotokolls (Moecke et al. 1994) sowie die Empfehlungen zum Quali-
tätsmanagement in der Notfallmedizin (Moecke u. Ahnefeld 1995a und b) und der
minimale Notarztdatensatz MIND zu nennen (Messelken u. Friedrich 1996). Die
konzeptionelle Weiterentwicklung erfolgte mit dem minimalen Notarztdatensatz
MIND2 (Messelken u. Schlechtriemen 2003).
Neben den staatlichen Stellen, den Feuerwehren und Hilfsorganisationen und
den ärztlichen Verbänden gab es auch viele private Initiativen, die für die Fortent-
wicklung des Rettungswesens wesentliche Beiträge geleistet haben. Die Björn-
Steiger-Stiftung, die ADAC-Luftrettung GmbH und die BINZ-Stiftung sind dafür
Beispiele.
10 2 Entwicklungsschwerpunkte im Rettungsdienst
Ausgehend von den positiven Ergebnissen insbesondere in der amerikanischen
Stadt Seattle, die eine Breitenausbildung in kardio-pulmonaler Wiederbelebung
auf die Überlebensraten nach Kammerflimmern zeigte, wurde ab Mitte der 80er
Jahre insbesondere in Göttingen, aber auch z. B. in Uelzen und Aschaffenburg ver-
sucht, diese Resultate in Deutschland zu wiederholen. Mit großem Aufwand und
enormen persönlichen Einsatz wurden die Programme installiert. Ernüchternde
Resultate und die Erkenntnis, dass der Aufwand nicht über längere Zeit aufrecht-
erhalten werden konnte, haben dazu geführt, dass die Programme wieder einge-
stellt wurden. Es gelang nicht, die Thematik dauerhaft als öffentliches Thema zu
etablieren.
Die positiven Erfahrungen mit den Richtlinien der American Heart Association
zur kardio-pulmonalen Reanimation führten zu der Überlegung, auch für andere
typische notfallmedizinische Situationen rational begründete Handlungsabläufe
vorzugeben. Damit sollte die medizinische Behandlungsqualität deutlich verbessert
werden und dem interdisziplinären Anspruch der deutschen Notfallmedizin Rech-
nung getragen werden. Eine erste Initiative auf diesem Gebiet war der „Workshop
Forschung und Ethik in der Notfallmedizin“, der 1992 an der Anästhesiologischen
Klinik der Universität Mainz unter der Leitung von Prof. Ahnefeld und Prof. Dick
mit Unterstützung der BINZ-Stiftung erfolgte. Resultat war das 1997 herausgege-
bene „Logbuch Notfallmedizin“ (Dick et al. 1997).
Ein Meilenstein in der Diskussion um die Steigerung von Effektivität und Effi-
zienz ist der bereits 1989 von Prof. Ahnefeld initiierte und geleitete Workshop
„Bestandsaufnahme Rettungsdienst“, welcher ebenfalls mit Unterstützung der
BINZ-Stiftung durchgeführt wurde. Für nahezu alle Bereiche des deutschen Ret-
tungsdienstes wurde der Ist-Zustand beschrieben, eine Soll-Konzeption vorgelegt
und Wege aufgezeigt, die für die Umsetzung notwendig wären. Die Ergebnisse
wurden einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht (Ahnefeld et al. 1992).
Der angestrebte Innovationsschub für effiziente Rettungsdienststrukturen blieb a-
ber der Initiative versagt.
Der Sachverständigenrat für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen hat
2003 im Gutachten zu Qualität und Versorgungsstrukturen wesentliche zukunfts-
orientierte Entwicklung im Rettungsdienst formuliert:
Rettungsdienstliche Infrastruktur
• „Für die Planung und Gestaltung der rettungsdienstlichen Infrastruktur wird ei-
ne stärker bereichsübergreifende Planung unabhängig von den Verwaltungs-
grenzen der Stadt- und Landkreise und ggf. auch der Bundesländer empfohlen.
Eine Intensivierung der Zusammenarbeit kann auch im Rahmen von Zweckver-
bänden erfolgen. Auf diesem Wege könnte die Zahl der Rettungsdienstbereiche,
der Rettungsleitstellen und ggf. auch der Rettungswachen reduziert werden.
Darüber hinaus sollte eine landesweite Planung in Erwägung gezogen werden.
Länder werden in der Flugrettung bereits als Rettungsdienstbereich und damit
als räumliche Bezugsgröße verwendet. Für die landesweite Planung spricht
auch die Möglichkeit einer besseren Abstimmung zwischen der Krankenhaus-
planung, die auf der Landesebene erfolgt, und der Planung der rettungsdienstli-
2.4 Initiativen zur Strukturentwicklung 11
chen Infrastruktur. Eine Abstimmung von Krankenhausplanung und Rettungs-
dienstplanung ist im Zuge der Einführung eines DRG-Systems und zu erwarten-
der Spezialisierungs- und Konzentrationsprozesse sowohl unter Qualitäts- als
auch unter Effizienzgesichtspunkten zu empfehlen. Den Verbänden der Kran-
kenversicherung sollten dabei Mitwirkungsrechte eingeräumt werden.“ (Sach-
verständigenrat 2003, S. 647 f.).
• „Leitstellen sollten zukünftig als „integrierte Leitstellen“ betrieben werden,
welche die Disposition aller eingehenden medizinischen Hilfeersuchen vorneh-
men. Hierzu bedarf es einer engen organisatorischen Einbindung des vertrags-
ärztlichen Bereitschaftsdienstes. Es ist davon auszugehen, dass auf diese Weise
Synergieeffekte erzielt und unnötige Notarzteinsätze vermieden werden könn-
ten. Die informations- und kommunikationstechnische Ausstattung der Leit-
stellen und die Qualifikation des eingesetzten Personals müssen auf die neuen
Aufgaben abgestimmt werden. Ferner sollten die Leitstellen über die einheitli-
che Notrufnummer „112“ erreichbar sein. In Vereinbarungen zur Finanzierung
der Leitstellen sollten die unterschiedlichen Aufgabenbereiche anteilig berück-
sichtigt werden. Vorhalteleistungen des Rettungsdienstes fallen auch in den Be-
reich staatlicher Daseinsvorsorge und werden nicht allein von gesetzlich versi-
cherten Personen in Anspruch genommen. Dies muss bei Regelungen zur
Finanzierung beispielsweise integrierter Leitstellen angemessen berücksichtigt
werden. Unter anderem sind gegebenenfalls die Budgets der vertragsärztlichen
Versorgung um Pauschalen für anteilig entstehende Leitstellenkosten zu berei-
nigen. Die Aufrechterhaltung oder eine Neuetablierung von parallelen Leitstel-
lenstrukturen für die ambulante ärztliche Notfallversorgung ist nach Ansicht des
Rates nicht sinnvoll.“ (Sachverständigenrat 2003, S. 649 f.).
Personalqualifikation
• „Zur Verbesserung der Qualifikation des Rettungsfachpersonals und um eine
Angleichung an die sonst für Gesundheitsfachberufe übliche Ausbildungs-
struktur zu erzielen, sollte die Ausbildung zum Rettungsassistenten auf drei Jah-
re verlängert werden. Den so ausgebildeten Rettungsassistenten könnten zu-
sätzliche Handlungskompetenzen und eigenständige Tätigkeitsmerkmale zuer-
kannt werden (Neufestlegung der Regelkompetenz). Das Rettungsassistentenge-
setz sowie die zugehörigen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen sollten ent-
sprechend novelliert werden.“ (Sachverständigenrat 2003, S. 651).
• „Qualifikationsanforderungen an Notärzte sollten bundesweit einheitlich for-
muliert und eine einheitliche Bezeichnung dieser Eignungsnachweise (z. B. Zu-
satzbezeichnung Notfallmedizin) eingeführt werden. In der Aus-, Weiter- und
Fortbildung der Notärzte sollten verstärkt Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt
werden, die zur Versorgung psychosozialer Notfallpatienten notwendig sind
(z. B. Gesprächsführung, Kriseninterventionstechniken). Ferner ist generell eine
adäquate fachliche Anleitung und Supervision der Notärzte sicherzustellen.“
(Sachverständigenrat 2003, S. 651).
12 2 Entwicklungsschwerpunkte im Rettungsdienst
Qualitätssicherung
• „Ansätze zur Evaluation und zum Qualitätsmanagement im Rettungsdienst sind
weiterzuentwickeln. Dazu ist in einem ersten Schritt Einvernehmen über die De-
finition wichtiger Parameter wie z. B. der Hilfsfrist herzustellen. Des Weiteren
muss eine einheitliche Dokumentation der Leistungsdaten erfolgen, auf deren
Basis eine vergleichende Evaluation von Organisationsstrukturen und Prozessen
sowie der Ergebnisqualität im Rettungsdienst möglich wird. Eine Weiterent-
wicklung des externen Qualitätsmanagements im Rettungsdienst kann z. B. auch
an Tracer-Diagnosen, der Implementierung von Leitlinien und standardisierten
Indikationskatalogen sowie überregionalen Benchmarking-Verfahren anknüp-
fen. Nachgeordnete Einrichtungen wie Krankenhäuser sollten in das Qualitäts-
management einbezogen und u. a. Klinikdaten (z. B. Mortalität, Verweildauer)
für die Outcome-Erfassung herangezogen werden. Ferner sollten auch die nicht
ärztlich begleiteten Rettungsdiensteinsätze evaluiert werden.“ (Sachverständi-
genrat 2003, S. 650 f.).
• „Die sich abzeichnenden Entwicklungen im Rettungswesen und die vom Rat
empfohlenen Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz im Rettungswesen wer-
den u. a. mit einer Vergrößerung einzelner Rettungsdienstbereiche, steigenden
Anforderungen an das Qualitätsmanagement und an die Erstellung von Leis-
tungsnachweisen einhergehen. Führungsstrukturen im Rettungswesen sollten
daher professionalisiert und transparenter gestaltet werden. In einigen landes-
rechtlichen Regelungen sind bestimmte Führungspositionen wie z. B. der Ärzt-
liche Leiter Rettungsdienst benannt, dessen flächendeckende Einführung vor
allem zur Gewährleistung eines wirkungsvollen Qualitätsmanagements gefor-
dert wird. Daneben existieren jedoch noch verschiedene andere ärztliche und
rettungsdienstliche Leitungspositionen mit sich teilweise überschneidenden
Aufgabenbereichen, die überwiegend getrennt für Bereitschafts- und Einsatzsi-
tuationen (z. B. Großschadensereignisse, „Massenanfall von Verletzten“) etab-
liert sind. Aus Sicht des Rates ist zu prüfen, ob Führungsstrukturen im Ret-
tungswesen durch die Einführung (ausschließlich) eines medizinischen und
eines rettungsdienstlichen Leiters einheitlicher, transparenter und effizienter ge-
staltet werden könnten.“ (Sachverständigenrat 2003, S. 651 f.).
3 Komponenten der Rettungsdienstinfrastruktur
In der Bundesrepublik Deutschland werden die Länder zur Organisation des Ret-
tungsdienstes in der Regel in Rettungsdienstbereiche gegliedert. In den Rettungs-
dienstbereichen werden die Leistungen des Rettungsdienstes zumeist zusammen
mit denen des Brandschutzes, der Technischen Hilfeleistung und des Katastro-
phenschutzes in der Anlaufphase durch eine (Integrierte) Leitstelle initialisiert und
aufeinander abgestimmt.
Ein Rettungsdienstbereich umfasst in der Regel das Gebiet eines Landkreises o-
der einer kreisfreien Stadt. Wenn es fachlich und wirtschaftlich angezeigt ist, sol-
len – nach den Vorstellungen moderner Rettungsdienstgesetze – sich die Landkrei-
se und die kreisfreien Städte jedoch ganz oder teilweise zu einem gemeinsamen
Rettungsdienstbereich mit einer gemeinsamen Bedarfsplanung und einer gemein-
samen Leitstelle zusammenschließen. Aus der Soll-Formulierung zur infrastruktu-
rellen, organisatorischen und ökonomischen Optimierung ergibt sich so für die
Aufgabenträger ein konkreter Prüfungsauftrag und im Bedarfsplan eine Begrün-
dungspflicht bei Abweichung. Eine Verbesserung der rettungsdienstlichen Ge-
samtversorgung durch eine räumliche Umstrukturierung und Vergrößerung der Zu-
ständigkeitsbereiche oberhalb der Kreisebene ist besonders dort zu erwarten, wo
− in hochverdichteten Räumen, verstädterte Gebiete durch Landkreisgrenzen zer-
schnitten werden,
− das Stadtumland im zentralörtlichen Sinne durch Landkreisgrenzen vom zuge-
hörigen zentralen Ort getrennt ist und
− die Kosten für die Vorhaltung einer Leitstelle in einem ungünstigen Verhältnis
zum Einsatzaufkommen und damit zur Leitstellenleistung stehen.
Die Strukturqualität der bodengebundenen Infrastruktur des Rettungsdienstes
konkretisiert sich systemanalytisch in fünf Systemkomponenten (Abb. 3.1.), die
jede für sich einzeln planbar, anhand von konkreten Qualitätszielen beschreibbar
und damit auch überprüfbar sind:
Leitstelle: die Struktur bezüglich der Organisation und der technischen
Ausstattung der Leitstelle.
Fahrzeugstandort: die Struktur der Rettungswachen und Notarztstandorte und
damit die Netzdichte der rettungsdienstlichen Vorhaltung.
Fahrzeugvorhaltung: die Struktur der Vorhaltung an Rettungsmitteln für die Not-
fallrettung und den Krankentransport einschließlich der Vor-
haltung für die notärztliche Versorgung.
R. Schmiedel et al., Bedarfsplanung im Rettungsdienst© Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2004
14 3 Komponenten der Rettungsdienstinfrastruktur
Systemanalyse zur Optimierung der bodengebundenen rettungsdienstlichenInfrastruktur - Exemplarische Darstellung der Systemkomponenten -
Rettungswachen-versorgungsbereich B
Rettungswachen-versorgungsbereich C
Rettungswachen-versorgungsbereich A
Grenze des Rettungsdienstbereichs
Rettungs-wache B
Rettungs-wache C
Rettungs-wache A
Leitstelle
112
112
112
112
Notarzt-standort
112
SystemkomponenteLeitstelle
SystemkomponenteFahrzeugstandort
SystemkomponenteFahrzeugvorhaltung
SystemkomponenteFahrzeug
112
112
SystemkomponentePersonal
Ist-Zustand 1999
Rettungswache Leistungs- Rettungsmittel Mo. bis Fr.
erbringerTyp Ruf von bis
Rettungsdienstbereich
RWA DRK Kreis RTW 80-83-1 07:00 07:00
RW B JUH Astadt RTW 40-83-1 07:00 07:00
RTW 40-83-1 07:00 16:00
RW C ASB Kreis RTW 20-83-1 07:00 07:00
Abb. 3.1. Systemanalyse zur Optimierung der bodengebundenen rettungsdienstlichen Inf-
rastruktur – Exemplarische Darstellung der Systemkomponenten
3.1 Systemkomponente Leitstelle 15
Fahrzeug: die Struktur bezüglich der fachgerechten Ausstattung/Ausrüs-
tung der Rettungsmittel.
Personal: die Struktur bezüglich des Umfangs und der Qualifikation
des Einsatzpersonals.
Nachstehend werden die fünf Systemkomponenten der Strukturqualität in ihren
Anforderungen beschrieben sowie in ihren Qualitätszielen definiert.
3.1 Systemkomponente Leitstelle
Um dem hohen Anspruch gerecht zu werden, der sich aus dem vom Rettungsdienst
zu schützenden Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit ergibt, müs-
sen alle rettungsdienstlichen Leistungen zentral koordiniert, gelenkt und geleitet
werden. Die zeitliche Besetzung der Einsatzleitplätze für die Disposition in den
Leitstellen hat dabei bedarfsgerecht zu erfolgen. Den Ordnungsrahmen definiert
die Leitstelle (Kap. 3.1.1).
Nur durch eine Zusammenlegung der Aufgaben ist eine im Patienteninteresse
notwendige optimale Notrufannahme, Fahrzeugdisposition und Einsatzsteuerung
möglich, die grundlegende Voraussetzung für die Sicherstellung einer effizienten
Notfallrettung, aber auch für eine insgesamt wirtschaftliche Leistungserbringung
im Rettungsdienst ist (Kap. 3.1.2).
3.1.1 Ordnungsrahmen
Die Leitstellen (im integrierten Betrieb) sind definiert als Fernmelde-, Notruf-, A-
larm- und Einsatzzentralen für den Brandschutz, die Technische Hilfeleistung, den
Katastrophenschutz und den Rettungsdienst in ihrem Gebiet. Dabei wird im über-
wiegenden Maße bisher noch von der Einräumigkeit der Rettungsdienstbereiche
mit den Hoheitsgebieten der Landkreise und kreisfreien Städte ausgegangen, je-
doch zur Verbesserung der Gesamtversorgung sowie der Wirtschaftlichkeit des
Rettungsdienstes häufig auch bestimmt, dass sich die Träger des Rettungsdienstes
zu größeren Raumeinheiten zusammenschließen sollen, in denen die Aufgaben ei-
ner regionalisierten Leitstelle zentral erbracht werden (Integrierte Regionalleit-
stelle).
Die Alarmierung, Lenkung und Leitung von Einsatzmitteln des Rettungsdiens-
tes obliegt damit grundsätzlich den Leitstellen im jeweiligen Zuständigkeitsbe-
reich. Der Einsatz und die Steuerung von Rettungshubschraubern erfolgt in der
Regel durch die Leitstelle, in deren Zuständigkeitsbereich ein Rettungshubschrau-
ber stationiert ist.
Die Besetzung von Leitstellen hat bedarfsgerecht zu erfolgen, so dass die stän-
dige personelle Erreichbarkeit der Leitstelle und die Einsatzbearbeitung gewähr-
leistet sind.
16 3 Komponenten der Rettungsdienstinfrastruktur
3.1.2 Vorgaben zur Durchführungsqualität
Das Dispositionsverfahren sowie die gewählte Einsatzstrategie sind bei der organi-
satorischen Einheit von Notfallrettung und Krankentransport Teil der Durchfüh-
rungsqualität. Die der Disposition der Rettungsmittel in den einzelnen Rettungs-
dienstbereichen zugrunde liegende Einsatzstrategie richtet sich nach dem jeweils
praktizierten Fahrzeugsystem sowie den örtlichen Bedingungen in den Rettungs-
dienstbereichen. Folgende Grundsätze und Qualitätsziele sind bei der Festlegung
der Dispositions- und Einsatzstrategien in den Rettungsdienstbereichen als Teil der
Durchführungsqualität zu beachten:
• Notfalleinsätze haben Vorrang gegenüber Krankentransporten. Die Entschei-
dung über die Alarmierung des Notarztes erfolgt nach der Indikationsliste für
den Einsatz des Notarztes.
• Bei Notfalleinsätzen gilt grundsätzlich die Nächstes-Fahrzeug-Strategie. Im
Krankentransport kann aufgrund der geringeren Dringlichkeit bei vorteilhaften
Fahrtkombinationen davon abgewichen werden (Routenoptimierung).
• Bei Notfalleinsätzen im Rahmen der organisatorischen Trennung von Notfall-
rettung und Krankentransport ist ergänzend zum Einsatz des Rettungswagens
mit oder ohne Notarzt, des Rettungshubschraubers oder des Notarzt-
Einsatzfahrzeuges die Alarmierung des dem Einsatzort zeitlich nächstbefindli-
chen minderqualifizierten Rettungsmittels der Krankentransportvorhaltung vor-
zusehen, sofern dadurch eine sinnvolle Verkürzung des versorgungsfreien In-
tervalls erreicht werden kann. Die Hilfsfrist wird hierdurch jedoch nicht
markiert.
• In allen Rettungsdienstbereichen ist durch geeignete organisatorische Maßnah-
men die rechtzeitige Voranmeldung von Fernfahrten und Krankentransporten
einzuführen.
• Für den Krankentransport sind in enger Zusammenarbeit mit den Beteiligten,
die regelmäßig und in größerem Umfang Krankentransporte nachfragen oder
vermitteln, Organisationsverfahren zu vereinbaren, die auf Voranmeldung von
Transportaufträgen und deren Umsetzung in eine bestmögliche Zeit-/Wegebe-
ziehung (Routenoptimierung) beruhen.
Zusätzlich zu den durch Rettungsdienstgesetze, Rechtsverordnungen und Ver-
waltungsvorschriften festgelegten Anforderungen an die Ausbildungsqualifikation
des Personals in der Leitstelle sind die Lehrinhalte des Leitstellenlehrgangs und
der ständigen Fortbildung des Personals in der Leitstelle festzulegen im Sinne der
Durchführungsqualität. Qualitätsziel der Aus- und Fortbildung muss es sein, die
Mitarbeiter zu befähigen, die Leitstelle als moderne Dienstleistungseinrichtung mit
Servicecharakter zu betreiben.
3.2 Systemkomponente Fahrzeugstandort 17
3.2 Systemkomponente Fahrzeugstandort
Die Systemkomponente Fahrzeugstandort besteht aus den beiden Grundelementen
Rettungswache und Notarztstandort, die auch einen gemeinsamen Standort bilden
können. In Kap. 3.2.1 werden die Anforderungen an die Standortplanung bedarfs-
gerechter Rettungswachen beschrieben, die in Kap. 3.2.2 um die Anforderungen an
die Standortplanung von Notarztstandorten ergänzt werden. Abschließend erfolgt
in Kap. 3.2.3 die Beschreibung der Anforderungen für eine bereichsübergreifende
Abstimmung der Standortplanung.
3.2.1 Anforderungen an die Standortplanung bedarfsgerechter
Rettungswachen
Bedarfsgerechte Rettungswachen sind Standorte der bodengebundenen rettungs-
dienstlichen Infrastruktur, an denen die für einen Rettungswachenversorgungsbe-
reich erforderlichen Rettungsmittel und das notwendige rettungsdienstliche Perso-
nal einsatzbereit vorgehalten werden. Anzahl und Standorte der bedarfsgerechten
Rettungswachen im Rettungsdienstbereich sind so festzulegen, dass die jeweilige
Landesvorgabe zur Hilfsfrist planerisch eingehalten werden kann.
Das Gebiet eines Rettungsdienstbereiches ist in Rettungswachenversorgungsbe-
reiche zu gliedern, in denen die Notfallversorgung jeweils von einer bedarfsge-
rechten Rettungswache aus sichergestellt wird. Größe, Lage und Abgrenzung des
Rettungswachenversorgungsbereiches ist so festzulegen, dass unter Berücksichti-
gung der Verkehrserschließung und der topographischen Gegebenheiten alle zu
versorgenden Gebietsteile des Rettungswachenversorgungsbereiches planerisch
innerhalb der Hilfsfrist vom Standort der Rettungswache aus über öffentliche Stra-
ßen zu erreichen sind. Ergänzend ist bei der Standortplanung von Rettungswachen
zu berücksichtigen, dass diese bevorzugt in die Nähe der Einsatzschwerpunkte
gelegt werden, so dass in möglichst kurzer Zeit möglichst viele Notfälle bedient
werden können.
Unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebotes bedeuten diese Vorgaben, dass
die Zuschnitte der Rettungswachenversorgungsbereiche unter Ausnutzung der ma-
ximalen zeitlichen Vorgaben bezüglich der Hilfsfrist für eine Anfahrtzeitdistanz
mit Sonderrechten entsprechend den Hilfsfristvorgaben abzüglich einer Minute für
den Mittelwert aus Dispositions- und Alarmierungszeit sowie im Mittel einer Mi-
nute als Ausrückzeit zu bemessen sind. Voraussetzung für eine Dispositions- und
Alarmierungszeit von im Mittel einer Minute bei der Durchführung der Notfall-
rettung ist ein optimales dynamisches Vorschlagswesen mit Hilfe der Leitstellen-
EDV sowie eine geeignete Alarmierungsorganisation und -technik.
In stark verdichteten Gebieten mit mehr als 100.000 Einwohnern und einer Be-
völkerungsdichte von über 1.000 Einwohnern pro qkm kann es notwendig sein,
Rettungswachenversorgungsbereiche so abzugrenzen, dass planerisch die Hilfs-
frist-Isochrone einer Rettungswache (Linie gleicher Hilfsfrist von einem festge-
legten Standort aus) in den jeweils benachbarten Rettungswachenversorgungsbe-
18 3 Komponenten der Rettungsdienstinfrastruktur
reich hinein verschoben ist. Diese Mehrfachabdeckung der stark verdichteten in-
nerstädtischen Bereiche ist deshalb notwendig, da die Einhaltung der Hilfsfrist im
Innenstadtgebiet während der tageszeitlich wiederkehrenden besonderen Verkehrs-
situationen (z. B. Hauptverkehrszeiten) nur gegen den Verkehrsfluss (verkehrs-
antizyklisch) von unterschiedlichen Standorten aus sichergestellt werden kann, wie
z. B. eine wechselseitige Versorgung von Gebieten bei einströmendem Verkehr
von innen nach außen sowie bei ausströmendem Verkehr von außen nach innen.
Anzahl und Abgrenzung der bedarfsgerechten Rettungswachenversorgungsbe-
reiche und die Lage der bedarfsgerechten Rettungswachen in einem Rettungs-
dienstbereich sind so zu ermitteln, dass das gesamte Gebiet eines Rettungsdienst-
bereiches durch bedarfsgerechte Rettungswachenversorgungsbereiche abgedeckt
wird, und dass sich die Versorgungsbereiche benachbarter Rettungswachen mög-
lichst wenig überschneiden (Richtwert: bis 20 % Überschneidung sind systembe-
dingt zu akzeptieren).
Decken sich die Grenzen der bedarfsgerechten Rettungswachenversorgungsbe-
reiche nicht mit den Grenzen eines Rettungsdienstbereiches, so ist die Sicherstel-
lung der Notfallversorgung in den entsprechenden Gebieten durch eine rettungs-
dienstbereichsübergreifende Bedarfsplanung unter Einbeziehung der benachbarten
Träger der Notfallversorgung zu regeln. Dabei kann die Sicherstellung der Not-
fallversorgung für ein Teilgebiet an einen der beiden Aufgabenträger im Wege der
kommunalen Zusammenarbeit abgetreten werden oder es können bereichsübergrei-
fende Arbeitsgemeinschaften zwischen den Aufgabenträgern eingerichtet werden.
Nach Ausschöpfung aller raumplanerischen Optimierungspotenziale zur Stand-
ortplanung von Rettungswachen unter Einbindung einer bereichsübergreifenden
Bedarfsplanung sind unter Berücksichtigung der Landesgesetzgebung die plane-
risch nicht versorgten Gebiete, die nicht oder nur sehr gering besiedelt sind, als so
genannte „Ausnahmegebiete“ planerisch dann nicht mehr einzubeziehen, wenn die
Gebiete nicht durch öffentliche Straßen erschlossen sind oder eine sehr geringe
Notfallwahrscheinlichkeit vorliegt, d. h. weniger als 10 Notfallereignisse sind im
Jahresdurchschnitt während der letzten vier Jahre dokumentiert worden (Vergan-
genheitsdaten). Weiterhin sind für die Standortplanung nicht zwingend planungs-
relevant Betriebsgelände mit eigenem Rettungsdienst und Truppenübungsplätze.
Die geforderte bedarfsgerechte und wirtschaftliche Versorgung mit Leistungen der
Notfallrettung ist damit abschließend auf die zusammenhängenden Gebiete abzüg-
lich der festgestellten Ausnahmegebiete zu beziehen.
In der Praxis bedeuten diese Planungsanforderungen, dass es einerseits nach
Einsatzentscheidung, Disposition, Alarmierung und Ausrücken mit Notfallret-
tungsmitteln und Sonderrechten auf der Anfahrt unter Berücksichtigung der örtli-
chen Gegebenheiten (Topographie, Straßenverhältnisse, Verkehrserschließung
etc.) möglich sein muss, vom Standort der Rettungswache aus die Grenzen des zu-
gehörigen Rettungswachenversorgungsbereiches innerhalb der Hilfsfrist planerisch
zu erreichen und andererseits gefordert wird, die maximal mögliche Größe eines
Rettungswachenversorgungsbereiches aus wirtschaftlichen Erwägungen heraus als
bedarfsgerechtes zugehöriges Versorgungsgebiet auch in Ansatz zu bringen.
3.2 Systemkomponente Fahrzeugstandort 19
Die Einteilung des Rettungsdienstbereiches in Rettungswachenversorgungsbe-
reiche, die Festlegung von Anzahl und Standorten der bedarfsgerechten Rettungs-
wachen sowie im Rahmen der bereichsübergreifenden Optimierung des Rettungs-
dienstes notfallmäßig zu versorgende Gebietsteile sind in einem Bedarfsplan
festzulegen.
3.2.2 Anforderungen an die Standortplanung für Notarztstandorte
Bei der Planung einer optimalen notärztlichen Versorgung sind ebenfalls unter Be-
achtung der landesgesetzlichen Vorgaben nachstehende Anforderungen zu berück-
sichtigen:
1. Bei der Ermittlung des Grundbedarfs an Notarztsystemen in den einzelnen Ret-
tungsdienstbereichen ist – sofern vorhanden – von den Landesvorgaben zur
Hilfsfrist des Notarztes auszugehen (Dispositionszeit, Alarmierungszeit, Aus-
rückzeit und Anfahrzeit).
2. Die Ausrückzeit eines Notarztsystems soll im Mittel nicht mehr als eine Minute
betragen.
3. Bei der Einrichtung von Notarztsystemen ist dem Rendezvous-System grund-
sätzlich der Vorrang vor dem Stationssystem zu geben. Eine Abweichung von
diesem Grundsatz ist zu begründen.
4. Die Notarztversorgungsbereiche der Notarztsysteme eines Rettungsdienstberei-
ches sind mit den Aufgabenträgern der benachbarten Rettungsdienstbereiche
abzustimmen und so zu wählen, dass auch eine bereichsübergreifende Versor-
gung möglichst ohne Überschneidung der einzelnen Versorgungsbereiche er-
folgt.
Nach den Planungsanforderungen sind die Rettungsdienstbereiche in Notarzt-
versorgungsbereiche einzuteilen, innerhalb derer es planerisch möglich ist, die
Hilfsfrist für den Notarzt durch den Notarzt in der Regel einzuhalten. Dies bedeu-
tet, dass die Ränder der Notarztversorgungsbereiche innerhalb einer Anfahrtzeit-
distanz mit Sonderrechten entsprechend den Landesvorgaben zur Hilfsfrist des
Notarztes minus zwei Minuten für Dispositions-, Alarmierungs- und Ausrückzeit
planerisch erreichbar sein müssen.
Grundsätzlich hat die Planung von Notarztversorgungsbereichen analog der
Fachplanung von Rettungswachenversorgungsbereichen zu erfolgen. Zusätzlich zu
den entsprechenden Vorgaben ist jedoch bei der Planung von Notarztversorgungs-
bereichen zu berücksichtigen, dass Notarztstandorte bevorzugt an Krankenhäusern
(bei hohen Einsatzzahlen z. B. > 3.000 Notarztalarmierungen pro Jahr ist einsatz-
taktisch auch ein Standort an der Rettungswache sinnvoll) oder an Orten einge-
richtet werden können, in denen eine ausreichende Anzahl von niedergelassenen
Ärztinnen und/oder Ärzten zur Verfügung stehen, die bereit und in der Lage sind,
die Notarztversorgung dienstplanmäßig sicherzustellen.
Die Planung der Notarztstandorte und Notarztversorgungsbereiche hat unter
Berücksichtigung der Standorte geeigneter Krankenhäuser ebenfalls nach Optimie-
20 3 Komponenten der Rettungsdienstinfrastruktur
rungsgesichtspunkten der Leistungsmaximierung bei gleichzeitiger Kostenmini-
mierung zu erfolgen.
Die Planungsergebnisse der Notarztstandorte sind ebenfalls im Bedarfsplan
festzuschreiben.
3.2.3 Anforderungen an eine bereichsübergreifende Abstimmung der
Standortplanung
Die rettungsdienstbereichsbezogene Planung von Rettungswachen- und Notarzt-
versorgungsbereichen bedeutet fast zwangsläufig, dass an den Rändern der Ret-
tungsdienstbereiche Versorgungsbereiche auszuweisen sind, deren Größe unter-
halb der möglichen Versorgungsfläche liegt bzw. deren Versorgungsfläche dann in
den Nachbarrettungsdienstbereich hineinreicht.
Zur Sicherstellung der Notfallversorgung auch an den Rändern der Rettungs-
dienstbereiche bei gleichzeitiger Vermeidung unwirtschaftlicher Strukturen, wie
sie bei rein rettungsdienstbereichsbezogener Planung unvermeidbar sind, ist fest-
zulegen, dass die Träger des Rettungsdienstes insbesondere die Funktionsfähigkeit
des bereichsübergreifenden Rettungsdienstes zu gewährleisten und bei der Be-
darfsplanung im eigenen Rettungsdienstbereich unter Optimierungsgesichtspunk-
ten zu berücksichtigen haben.
Eine rasche Versorgung von Notfallpatientinnen macht eine Zusammenarbeit
der Träger des Rettungsdienstes auch über Landes- und Bundesgrenzen hinaus
notwendig. Entsprechende Vereinbarungen sind zwischen den zuständigen Minis-
terien zu treffen. Diese Vereinbarungen sind bei der Bedarfsplanung im Rettungs-
dienstbereich für die Gebiete entlang von Bundes- und Landesgrenzen zwingend
zu berücksichtigen.
3.3 Systemkomponente Fahrzeug
Mit Inkrafttreten der EN 1789 gelten europaweit neue Normen für bestimmte
Rettungsmitteltypen, die in Kap. 3.3.1 vorgestellt werden. In Kap. 3.3.2 werden
die Vorgaben der EN 1789 zu Ausstattung und Ausrüstung von Rettungsmitteln
zur Durchführung der Notfallversorgung beschrieben. Ergänzend werden in Kap.
3.3.3 die Vorgaben der EN 1789 zu Ausstattung und Ausrüstung von Fahrzeugen
zur Durchführung von Krankentransporteinsätzen dargestellt. In Kap. 3.3.4 werden
die Auswirkungen der EN 1789 auf die Fahrzeuge im Rettungsdienst aufgezeigt.
Abschließend wird in Kap. 3.3.5 das Mehrzweck-Fahrzeugsystems unter dem
Blickwinkel der EN 1789 dargestellt.
3.3 Systemkomponente Fahrzeug 21
3.3.1 Neue Normen und Standards
Die Festlegungen für die Fahrzeuge im Rettungsdienst werden in Deutschland seit
Dezember 1999 über die EU-Norm EN 1789 „Rettungsdienstfahrzeuge und deren
Ausstattung – Krankenkraftwagen“ geregelt. Die EN 1789 ersetzt die bis dahin in
der Bundesrepublik Deutschland geltenden DIN 75080-1, 75080-2 und 75080-3.
Durch die EN 1789 entfallen die Bezeichnungen RTW und KTW als Funktionsbe-
zeichnungen für den Transport von Notfallpatienten bzw. nicht Notfallpatienten,
da nach der EN 1789 sowohl für den Transport von Notfallpatienten als auch den
Transport von Nicht-Notfallpatienten mehr als ein Fahrzeugtyp in Frage kommt.
Nach der EN 1789 handelt es sich bei einem Patienten um eine Person, deren
Zustand den Einsatz ausreichend geschulten Personals für medizinische Versor-
gung und/oder einen geeigneten Transport erfordert, während ein Notfallpatient
eine Person ist, die sich infolge Erkrankung, Verletzung oder sonstiger Gründe in
unmittelbarer oder zu erwartender Lebensgefahr befindet, die eine Notfallversor-
gung und/oder Überwachung und einen geeigneten Transport zu weiterführenden
diagnostischen Einrichtungen oder medizinischen Behandlungen erfordert.
Die EN 1789 legt die Definitionen, Anforderungen, Prüfungen und Ausrüstung
für Krankenkraftwagen fest. Der Anwendungsbereich der EN 1789 umfasst Anfor-
derungen an Konstruktion, Prüfmethoden, Betriebsverhalten und Ausrüstung von
Krankenkraftwagen, die zum Transport von Kranken oder Verletzten verwendet
werden. Die EN 1789 gilt für Krankenkraftwagen, in denen mindestens eine Per-
son liegend auf einer Krankentrage transportiert werden kann. Ein Rettungsdienst-
fahrzeug ist nach der EN 1789 ein Fahrzeug, das mit mindestens zwei ausgebilde-
ten Mitarbeitern besetzt und für die Versorgung und den Transport von mindestens
einem Patienten auf einer Krankentrage geeignet ist. Die Anforderungen werden
dabei für drei Kategorien von Krankenkraftwagen festgelegt, die sich in aufstei-
gender Form an den Umfang der Behandlung im Fahrzeug beziehen. Die erste
Kategorie umfasst Krankentransportwagen des Typs A1 und A
2 und die zweite
Kategorie den Notfallkrankenwagen als Typ B und die dritte Kategorie Rettungs-
wagen als Typ C.
3.3.2 Fahrzeuge zur Durchführung der Notfallversorgung
Nach der EN 1789 handelt es sich beim Typ B (Notfallkrankenwagen) um einen
Krankenkraftwagen, der für den Transport, die Erstversorgung und die Überwa-
chung von Patienten konstruiert und ausgerüstet ist, während es sich beim Typ C
(Rettungswagen) um einen Krankenkraftwagen handelt, der für den Transport, die
erweiterte Behandlung und Überwachung von Patienten konstruiert und ausgerüs-
tet ist.
Der Typ B (Notfallkrankenwagen) ist nur bedingt mit dem bisherigen RTW
(Rettungswagen) der DIN 75080-2 zu vergleichen, da die geforderten Kranken-
raummaße unter denen der deutschen DIN-Norm liegen, so dass unter diesen Fahr-
zeugtyp auch solche fallen, die von ihrer Größe bisher nur als KTW einzusetzen
22 3 Komponenten der Rettungsdienstinfrastruktur
waren. Die Ausrüstung des Typs B (Notfallkrankenwagen) der EN 1789 liegt al-
lerdings über der des bisher nach der DIN 75080-3 bezeichneten KTW, wobei ins-
besondere Schaufeltrage sowie diverse Gerätschaften zur Ruhigstellung der oberen
Wirbelsäule erstmalig zusätzlich vorgeschrieben sind.
Der nach der EN 1789 vorliegende Typ C (Rettungswagen) entspricht nicht den
bisherigen RTW der DIN 75080-2, da die notfallmedizinische Ausstattung erheb-
lich erweitert ist. Zur medizinisch-technischen Ausrüstung des Rettungswagens
gehört im Vergleich zum Typ B (Notfallkrankenwagen) der EN 1789 u. a. eine
erweiterte tragbare Wiederbelebungseinheit, ein automatisches Beatmungsgerät,
ein PEEP-Ventil sowie eine Infusionspumpe.
Da vonseiten der Europäischen Normung kein Notarzteinsatzfahrzeug genormt
wurde, gilt hier weiterhin für das Bundesgebiet die deutsche DIN NEF 75079.
3.3.3 Fahrzeuge zur Durchführung von Krankentransporteinsätzen
Nach der EN 1789 gibt es den so genannten Krankentransportwagen, wobei die
EN-Norm zwischen den beiden Typen A1 und A
2 unterscheidet. Sowohl der Typ
A1 als auch der Typ A
2 sind konstruiert und ausgerüstet für den Transport von Pa-
tienten, die vorhersehbar nicht Notfallpatienten sind.
Der Krankentransportwagen Typ A1 ist nach der EN 1789 ein Krankentrans-
portwagen, der für den Transport eines einzelnen Patienten geeignet ist. Hierzu
reicht nach der EN-Norm ein einfacher Kombi oder eine Großraumlimousine aus,
wenn zwischen Trennwand und Klappe die Länge 2 Meter beträgt, um eine Trage
anzubringen. Im wesentlichen besteht die Ausrüstung beim Typ A1 aus einer Trage
mit Auflage, einem Sitz, einem tragbaren Sauerstoffgerät, einer Infusionshalterung,
einigen Verbands- und Pflegehilfsmitteln sowie einem Funksprechgerät.
Der Krankentransportwagen Typ A2 ist nach der Definition der EN 1789 für
den Transport eines oder mehrerer Patienten auf einer Krankentrage oder einem
Tragesessel geeignet. Der Krankentransportwagen Typ A2 entspricht nach der EN-
Norm im wesentlichen der bisherigen DIN 75080-3, wobei bei der Ausrüstung al-
lerdings neben einigen medizinischen Geräten (z. B. Blutdruckmessgerät oder In-
fusionsgerät) die Vakuummatratze, die unter der bisherigen DIN 75080-3 für den
KTW vorgeschrieben war, entfällt.
3.3.4 Auswirkungen der EN 1789 auf die Systemkomponente
Fahrzeug
Die Einführung der Euronorm EN 1789 markiert einen wichtigen Punkt auf dem
Weg zu einem einheitlichen europäischen Ausrüstungsstandard im Rettungsdienst.
Aus den bedeutenden länderspezifischen Unterschieden, die derzeit noch Realität
in Europa sind, ergibt sich die Notwendigkeit, dass es sich hier in weiten Teilen
um einen für alle Seiten akzeptierten Kompromiss handelt. Dieser Kompromiss
3.3 Systemkomponente Fahrzeug 23
spiegelt häufig nicht die historisch gewachsenen Besonderheiten der Rettungs-
dienste der Unterzeichnerstaaten wider.
Die EN 1789 stellt den nun gültigen justitiablen Stand der Technik dar. Dieser
Umstand zwingt die Betreiber von Rettungsdienstfahrzeugen, sich bei zukünftigen
Beschaffungen an der neuen EN 1789 zu orientieren. Abweichungen von der gül-
tigen Norm können im Einzelfall zu dem Vorwurf des Organisationsverschuldens
führen und haftungsrechtliche Risiken nach sich ziehen.
Ebenso müssen die zuständigen Aufsichtsbehörden der Länder den in der EN
wiedergegebenen Stand der Technik bei der Erteilung von Genehmigungen zum
Betreiben von Krankentransport und/oder Notfallrettung berücksichtigen, um sich
nicht ebenfalls bei Unterschreiten dieser Vorgaben dem Vorwurf pflichtwidrigen
Verhaltens auszusetzen.
Schon die gewählten Begriffe für die unterschiedlichen Fahrzeuge weichen
deutlich voneinander ab – ein Notfallkrankenwagen ist laut DIN 75 080 eine
Contradictio in se, so dass von verantwortlicher Seite festgelegt werden muss, für
welche medizinische Indikation welcher Krankenkraftwagentyp zukünftig geeignet
erscheint. Auffallend ist, wie die nachfolgende Übersicht zeigt, dass insbesondere
die Maße des Krankenraumes des Krankenkraftwagens Typ B nach der EN 1789
die Vorgaben der alten DIN für RTW deutlich unterschreiten. Dieses führt zu einer
erheblichen Reduktion des ergonomischen Freiraumes.
Maße EN 1789 Typ B DIN 75 080 RTW
Höhe 1600 mm 1780 mm
Breite 1400 mm 1500 mm
Länge 2500 mm 2610 mm
Bei der in der EN 1789 für den Typ B geforderten Beladung mit medizinischem
Gerät gibt es entsprechend der nachfolgenden Übersicht klare Unterschiede zu der
Ausrüstung eines RTW nach DIN 75 080, die zum Teil aus dem länderunter-
schiedlichen Verständnis des Einsatzspektrums des Fahrzeuges verständlich wer-
den.
Ausrüstung EN 1789
Typ B
DIN 75 080
KTW Typ A
DIN 75 080
RTW
Schaufeltrage 1 0 0
Vakuummatratze 1 Nur auf Wunsch
des Bestellers
1
Pulsoxymeter 1 0 0
Defibrillator mit Auf-
zeichnung des Herz-
rhythmus
1 0 1
Automatisches Beat-
mungsgerät
0 0 1
24 3 Komponenten der Rettungsdienstinfrastruktur
Die EN 1789 setzt den Krankenkraftwagen Typ C mit dem NAW nach deut-
schem Verständnis gleich, während der Krankenkraftwagen Typ B für den Indika-
tionsbereich RTW nach DIN eingesetzt werden soll. Der Krankenkraftwagen Typ
A1
ist in der EN vorgesehen für die risikolose Krankenbeförderung von absehbar
Nicht-Notfallpatienten. Die konsequente Umsetzung der europäischen Norm EN
1789 führt zu einem Absenken des bisherigen nationalen Standards hinsichtlich
der ergonomischen Maße.
Warum diese begriffliche „Verwirrung“ in der EN 1789 gegenüber der DIN
75 080 entsteht, wird klar, wenn man die englische Version der EN 1789 liest.
Hier wird der Krankenkraftwagen Typ B mit „emergency ambulance“ übersetzt,
während der Krankenkraftwagen Typ C als „mobile intensive care unit“ übersetzt
wird. Sinnvoll ist daher die Betrachtung der medizinischen Erfordernisse und des
gedachten Einsatzspektrums des jeweiligen Fahrzeuges.
Die Ausrüstung der Krankenkraftwagens des Typs A und Typs B zeigt, dass bei
der medizinischen Ausrüstung erhebliche Unterschiede vorhanden sind. Während
die medizinische Ausrüstung der Krankenkraftwagen des Typs A deutlich unter
dem KTW nach DIN 75 080 liegt, ist die medizinische Ausrüstung des Kranken-
kraftwagens Typ B erheblich hochwertiger als die des KTW nach DIN 75 080.
Es klafft also eine große Lücke im medizinischen Behandlungsstandard zwi-
schen den Typen A und B der EN 1789, die dem in Deutschland gewachsenen
Versorgungsanspruch zur Beförderung eines Nicht-Notfallpatienten nicht gerecht
wird. Für den Transport von absehbar Nicht-Notfallpatienten (= Krankentransport)
ist daher von den Typen A1 und A
2 der EN 1789 aufgrund der Raummaße aus-
schließlich der Typ A2 allerdings mit folgender zusätzlicher Ausstattung von:
• Vakuummatratze,
• manuelles Blutdruckmessgerät mit Manschetten 10 cm bis 66 cm und
• Stethoskop
einzusetzen. Dabei ist zu beachten, dass der Typ A in kritischen Risikofällen nicht
als Rückfallebene zu Notfallanfahrten einsetzbar ist.
Der Krankenkraftwagen Typ B ist für eine risikolose Krankenbeförderung im
Sinne des KTW nach DIN 75 080 (Nutzung für die Beförderung von Nicht-
Notfallpatienten) mit medizinischem Gerät überfrachtet. Insbesondere die zwin-
gende Vorhaltung eines EKG-Defibrillators, Pulsoxymeters, Fixationssatz zur Ru-
higstellung des oberen Wirbelsäulenbereichs (z. B. KED) oder der vorgesehenen
Magenspülgarnitur ist für die risikolose Krankenbeförderung medizinisch nicht in-
diziert.
Andererseits fehlen dem Krankenkraftwagen Typ B wesentliche medizinische
Ausrüstungsgegenstände (z. B. automatisches Beatmungsgerät, erweiterte tragbare
Wiederbelebungseinheit), um als Fahrzeug für die Beförderung von Notfallpati-
enten eingesetzt zu werden. Beim Einsatz des Notfallkrankenwagens Typ B zu ei-
ner Reanimation fehlen medizinische Ausrüstungsgegenstände, wie z. B. automati-
sches Beatmungsgerät, erweiterte tragbare Wiederbelebungseinheit lt. Tab. 6.5.7
der EN 1789, die heute zum Stand der medizinischen Wissenschaft in Deutschland
3.3 Systemkomponente Fahrzeug 25
zählen. Eine Entsendung eines Fahrzeuges ohne Beatmungsgerät zu einer Reani-
mation kann daher nur die Ausnahme sein.
Handelt es sich jedoch um Nicht-Notfallpatienten im Sinne der EN 1789, ist die
Forderung nach einem EKG-Defibrillator und einer Pulsoxymetrie überzogen, da
Patienten mit stabilen Vitalfunktionen ein derartiges Transportmonitoring routi-
nemäßig nicht benötigen. EKG-Defibrillatoren und Pulsoxymeter sind jedoch in
Anschaffung und Wartung, ebenso wie unter dem Gesichtspunkt des Zeitaufwan-
des aufgrund der Einweisung des Personals in die Bedienung nach dem Medi-
zinproduktegesetz (MPG), kostenintensive Geräte und tragen so mittelbar zur Er-
höhung der Transportkosten in der Krankenbeförderung bei.
Den Unterschied in der medizinischen Ausrüstung zwischen dem Kranken-
kraftwagen Typ C und dem RTW nach DIN gibt die nachfolgende Übersicht wie-
der. Letztlich entspricht der Krankenkraftwagen Typ C damit einem verbessert
ausgerüsteten RTW nach DIN.
Ausrüstungsgegenstand EN 1789
Typ C
DIN
75 080 RTW
Pericardpunktionssatz 1 0
Herzschrittmacher (extern) 1 0
Pulsoxymeter 1 0
Thermometer Messbereich mind. 28–42 ° C 1 0
Mobiltelefon 1 0
Neben dem Typ C als Gegenstück zum RTW nach der bisherigen DIN 75 080
ist in Ausnahmefällen als Lösung denkbar, den Krankenkraftwagen Typ B, opti-
miert durch die zusätzliche Beladung von:
• erweiterte tragbare Wiederbelebungseinheit,
• Thoraxdrainage-Satz,
• volumenbezogene Spritzen-Infusionspumpe,
• zentrale Venenkatheter,
• automatisches Beatmungsgerät (EN 794-3) und
• regulierbares PEEP-Ventil
in den Raummaßen der Krankenkraftwagen Typ C als Rettungswagen zum Einsatz
in der Notfallrettung in der Behandlung von Notfallpatienten nach EN 1789 zuzu-
lassen.
Ob allerdings diese Lösung im Falle der Anfechtung eines um die entsprechen-
den medizinischen Geräte erweiterten behördlichen Genehmigungsbescheides ei-
ner rechtlichen Bewertung durch ein europäisches Gericht standhält, muss bezwei-
felt werden, da durch ein solches Vorgehen der Sinn einer europaweit einheitlichen
Ausstattung der Rettungsdienstfahrzeuge unterlaufen wird.
Zusammenfassend ist auf der Grundlage der EN 1789 festzuhalten, dass für den
Transport von Nicht-Notfallpatienten der Typ A2 erweitert um medizinisches Ge-
rät (Vakuummatratze, manuelles Blutdruckmessgerät und Stethoskop) und der Typ
26 3 Komponenten der Rettungsdienstinfrastruktur
B ohne EKG-Defibrillator und Pulsoxymeter sowie für den Transport von Notfall-
patienten der Typ C bzw. ggf. ein um die Raummaße des Typs C erweiterter Typ
B mit einer zusätzlichen Beladung von
• erweiterte tragbare Wiederbelebungseinheit,
• Thoraxdrainage-Satz,
• volumenbezogene Spritzen-Infusionspumpe,
• zentrale Venenkatheter,
• automatisches Beatmungsgerät (EN 794-3) und
• regulierbares PEEP-Ventil
geeignet ist.
3.3.5 Fahrzeuge zur Durchführung eines Mehrzweck-Fahrzeug-
systems unter Berücksichtigung der EN 1789
Um eine wirtschaftliche und effiziente Organisation des Rettungsdienstes zu er-
zielen, sind bedarfsgerechte Fahrzeugsysteme sowohl für die Notfallrettung als
auch für den Krankentransport festzulegen. Generelle Fahrzeugsysteme als Orga-
nisationsform für die Notfallrettung und den Krankentransport sind nach der EN
1789
• das C-Fahrzeugsystem und
• das ABC-Fahrzeugsystem (Abb. 3.2.).
Das C-Fahrzeugsystem entspricht dabei grundsätzlich dem früheren Mehr-
zweck-Fahrzeugsystem, während das ABC-Fahrzeugsystem auf das ehemalige
RTW/KTW-Fahrzeugsystem zurückzuführen ist. Die Leitstelle kann je nach vor-
handenem Fahrzeugsystem nach
• der Zuweisungs-Strategie oder nach
• der Nächstes-Fahrzeug-Strategie
disponieren. Nach der Zuweisungs-Strategie erfolgt die Fahrzeugzuteilung durch
das Personal in der Leitstelle strikt gemäß der Aufgabentrennung von Notfallret-
tung und Krankentransport. Für Krankentransporte (= absehbar Nicht-Notfallpa-
tienten) wird a priori nur der Typ A2, erweitert um Vakuummatratze, manuelles
Blutdruckmessgerät und Stethoskop bzw. Typ B ohne EKG-Defibrillator und Pul-
soxymeter eingesetzt, während zur Bedienung von Notfallpatienten regelmäßig der
Typ C mit und ohne Notarzt sowie NEF benutzt wird. Wenn ausreichend bemes-
sene Notfallkapazitäten vorhanden sind, wird zwar das Risiko im Risikofall ver-
ringert, jedoch wird der Auslastungsgrad der für die Notfallrettung eingesetzten
Fahrzeuge gesenkt. Vom Leitstellenpersonal wird in erhöhtem Maße die Fähigkeit,
ein qualifiziertes Meldebild zu erfragen, sowie ein hohes Maß an Entscheidungssi-
cherheit verlangt.
3.3 Systemkomponente Fahrzeug 27
Zusammenhang zwischen Fahrzeugsystemen,Dispositionsstrategien und der DIN EN 1789
Fahrzeugsystem:
ABC-Fahrzeugsystem
Dispositionsstrategie:
Zuweisungs-Strategie
Dispositionsstrategie:
Nächstes-Fahrzeug-Strategie
Fahrzeugsystem:
C-Fahrzeugsystem
DispositionC-Fahrzeuge zu Notfällen
AB-Fahrzeuge* zu Kranken-transporten
DispositionC-Fahrzeuge zu Notfällen
Krankentransportenund
*Typ A2: Erweitert um Vakuummatratze, manuelles Blutdruckmeßgerät und Stethoskop
Typ B : Im Krankentransport ohne EKG-Defibrillator und Pulsoxymeter
Abb. 3.2. Zusammenhang zwischen Fahrzeugsystemen und Dispositionsstrategie und EN
1789
Grundsätzlich besteht bei der Zuweisungs-Strategie die Gefahr, dass ein nicht
geeignetes Fahrzeug gebunden wird bzw. aus einsatztaktischen Gründen verstärkt
Parallelalarmierungen ausgelöst werden. Darüber hinaus ist die Umsetzung der
Nächstes-Fahrzeug-Strategie als Dispositionsstrategie nur bedingt möglich, da das
dem Notfallort nächststehende freie Fahrzeug nicht immer auch das geeignete
Rettungsmittel zur qualifizierten Bedienung von Notfällen ist.
Bei der Nächstes-Fahrzeug-Strategie ist immer das dem Notfallort zeitlich
nächst befindliche geeignete Fahrzeug einzusetzen. Dies bedeutet, dass zur Ver-
kürzung der Eintreffzeit alle im Zuständigkeitsbereich der Leitstelle befindlichen
geeigneten Fahrzeuge sowohl auf der Anfahrt zum Einsatzort als auch nach Frei-
meldung – unmittelbar am Transportziel oder auf der Rückfahrt von einem erle-
28 3 Komponenten der Rettungsdienstinfrastruktur
digten Einsatz – mit in die Menge der disponierbaren Fahrzeuge aufzunehmen
sind.
Grundvoraussetzung für die Anwendung der Nächstes-Fahrzeug-Strategie durch
die Leitstelle ist, dass die Disposition der Rettungsmittel nicht statisch, d. h. in
Abhängigkeit des Einsatzortes von der zuständigen Rettungswache, sondern dy-
namisch in Abhängigkeit von den aktuellen Standorten der Fahrzeuge erfolgt.
Das C-Fahrzeugsystem bietet, wie die nachfolgenden Ausführungen zeigen, in
Verbindung mit der Nächstes-Fahrzeug-Strategie wesentliche Vorteile gegenüber
dem ABC-Fahrzeugsystem in Verbindung mit der Zuweisungs-Strategie. Das C-
Fahrzeugsystem sieht anstelle von Fahrzeugen des Typs A2, B und C regelmäßig
die Stationierung und den Einsatz des Typs C als Basisfahrzeug vor. Dabei wird
davon ausgegangen, dass diese Fahrzeuge zur Erfüllung ihrer Aufgaben bei Not-
falleinsätzen und Krankentransporten eine Ausstattung auf der Grundlage der gül-
tigen Norm haben (Abb. 3.3.).
Lediglich in Rettungsdienstbereichen sind abweichend hiervon zusätzlich Fahr-
zeuge des Typs A2 und B für den Bereich Krankentransport einzusetzen, wenn die
Anzahl der Fahrzeuge für die Krankentransportvorhaltung klar über der Anzahl
der Fahrzeuge für die Notfallrettung liegt. Die Entscheidung hierüber ist allerdings
in hohem Maße von den jeweiligen „Vor-Ort“-Bedingungen abhängig.
Das C-Fahrzeugsystem führt grundsätzlich zu einer höheren Fahrzeugauslastung
als sie beim ABC-Fahrzeugsystem erreichbar ist. Weiterhin tragen nicht mit einem
Patiententransport belegte C-Fahrzeuge aus der Krankentransportvorhaltung zur
Erhöhung des Sicherheitsniveaus in der Notfallrettung bei (Synergieeffekte). Das
C-Fahrzeugsystem begünstigt insbesondere auch das reine Rendezvous-System als
Organisationsform des bodengebundenen Notarztdienstes, da alle in der Fläche be-
findlichen C-Fahrzeuge in der Lage sind, sich bei Einsätzen mit Notarztindikation
gemeinsam mit einem Notarzt-Einsatzfahrzeug (NEF) zu einer Versorgungs- und
Transporteinheit der gültigen Norm zu ergänzen.
Beim C-Fahrzeugsystem werden die aus der dynamischen Komponente eines
Rettungssystems resultierenden Aspekte der mobilen Dezentralität praktisch zu
100 % leistungswirksam, was weitere erhebliche Eintreffzeitvorteile gegenüber
dem statischen Planungsansatz bedeutet. Dies ist mit keinem anderen Fahrzeug-
system in diesem Maße zu erzielen. Der Einsatz von C-Fahrzeugen im C-Fahr-
zeugsystem bringt auf der Leistungsseite eine deutliche Verbesserung der Qualität
des Rettungssystems, da am Notfallort immer ein gleich hoher Rettungsmittelstan-
dard gewährleistet ist. Außerdem ist das nächststehende einsatzbereite Rettungs-
mittel immer auch das geeignete Rettungsmittel, so dass die Vorab-Alarmierung
geringer qualifizierter Rettungsmittel parallel zum zeitlich entfernter stehenden
qualifizierten Fahrzeug wegfällt und damit ungeeignete Rettungsmittelkapazitäten
nicht über das erforderliche Maß hinaus zeitlich und räumlich gebunden werden.
Für jedes C-Fahrzeug nach dem C-Fahrzeugsystem – ob aus der risikoabhängigen
oder frequenzabhängigen Fahrzeugbemessung resultierend – gilt, dass zur Verkür-
zung der Eintreffzeit alle im Einsatzbereich sich bewegenden C-Fahrzeuge sowohl
auf der Anfahrt zum Einsatzort als auch nach Freimeldung unmittelbar am Trans-
3.3 Systemkomponente Fahrzeug 29
portziel oder auf der Rückfahrt von einem erledigten Einsatz mit in die Menge der
disponierbaren Rettungsmittel aufzunehmen sind.
Doppel-System
Selbstfahrer-Rendezvous-System
Notarzt fährt selbst im eigenen Fahrzeug(NOA) zum Notfallort.
NEF ist nicht am Notarztstandort stationiert.NEF holt den Notarzt ab und fährt dann zum Einsatzort.
Pickup-Rendezvous-System
Reines-Rendezvous-System
NEF ist am Notarztstandort stationiert undfährt direkt mit dem Notarzt zum Einsatzort.
RTH wird als Bereichsrettungsmittel im Sinneeines NEF eingesetzt.
RTH-Rendezvous-System
RTH-Ergänzungs-System
RTH ist ein ergänzendes/unterstützendesregionales Rettungsmittel (bis 70km Radius).
Pickup-Stations-System
BC-Fahrzeug ist nicht am Notarztstandort stationiert. BC-Fahrzeug holt den Notarzt ab und fährt dann zum Einsatzort.
Reines-Stations-System
BC-Fahrzeug ist am Notarztstandort stationiert undfährt direkt mit dem Notarzt zum Einsatzort.
Nächstes-Fahrzeug-Strategie
C-Fahrzeugsystem
ABC-Fahrzeugsystem
Zuweisungs-Strategie
*Typ A2: Erweitert um Vakuummatratze, manuelles Blutdruckmeßgerät und StethoskopTyp B : Im Krankentransport ohne EKG-Defibrillator und Pulsoxymeter
RETTUNGSMITTELMIT RETTUNGS-FACHPERSONAL
BESETZT
Rettungsmittel in Abhängigkeit vom Fahrzeugsystem unterBerücksichtung der zugehörigen Fahrzeugnormen (Stand: Mai 2000)
MIT
NOTARZT
BESETZT
Typ C
+
Notarzt
EN 1789
OHNE
NOTARZT
BESETZT
Notarzt-Einsatz-fahrzeug (NEF)
DIN 75079
Typ CEN 1789
Typ A *, B*oder C
2
EN 1789
Rettungshub-schrauber (RTH)
DIN 13230
= Klassisches Rendezvous-System (NEF + BC-Fahrzeug)
= Zusätzliche Fahrzeugkombinationen bei getrennten Notarztzubringern
BC-Fahrzeug ist am Notarztstandort stationiert undfährt direkt als Notarztzubringer zum Einsatzort.
Fahrzeugsysteme desnotärztlichen Personals
Fahrzeugsysteme desRettungsfachpersonals
Abb. 3.3. Rettungsmittel in Abhängigkeit vom Fahrzeugsystem unter Berücksichtigung
der zugehörigen Fahrzeugnormen (Stand: Mai 2000)
30 3 Komponenten der Rettungsdienstinfrastruktur
3.4 Systemkomponente Fahrzeugvorhaltung
Die bedarfsgerechte Rettungsmittelvorhaltung einer Rettungswache ist als Fach-
planung nach folgenden Anforderungen zu ermitteln:
• Rettungsmittel zur unverzüglichen Bedienung des Notfallaufkommens mit Son-
derrechten auf der Anfahrt sind risikoabhängig zu bemessen (Kap. 3.4.1).
• Rettungsmittel zur Bedienung des Krankentransportaufkommens (Anfahrt ohne
Sonderrechte) sind frequenzabhängig zu bemessen (Kap. 3.4.2), wobei unter
Berücksichtigung bestehender Landesvorgaben zur Wartezeit bei Kranken-
transporten ein Übertrag von höchstens 10 % des realen mittleren Einsatzzeit-
bedarfs in die Folgestunde zulässig ist.
Notfallpatienten im Sinne der Rettungsdienstgesetze sind Patienten, die sich in-
folge Erkrankungen, Verletzungen, Vergiftungen oder sonstigen Gründen in un-
mittelbarer Lebensgefahr befinden, die eine Notfallversorgung und/oder Überwa-
chung und gegebenenfalls einen geeigneten Transport zu weiterführenden
diagnostischen oder therapeutischen Einrichtungen erfordert, oder bei denen
schwere gesundheitliche Schäden zu befürchten sind, wenn sie nicht umgehend ge-
eignete medizinische Hilfe bzw. nicht unverzüglich die erforderliche medizinische
Versorgung erhalten.
Im Vergleich zur Definition der Notfallrettung nach den Rettungsdienstgesetzen
der Länder umfasst der Begriff der Notfallrettung gemäß DIN 13050 „Rettungswe-
sen Begriffe“ dagegen ausschließlich die organisierte Hilfe, die in ärztlicher Ver-
antwortlichkeit erfolgt und die Aufgabe hat, bei Notfallpatienten am Notfallort le-
bensrettende Maßnahmen durchzuführen, ihre Transportfähigkeit herzustellen und
diese Person unter Aufrechterhaltung der Transportfähigkeit und Vermeidung
weiterer Schäden in eine geeignete Gesundheitseinrichtung/Krankenhaus zu beför-
dern.
Die unterschiedliche definitorische Abgrenzung des Begriffs „Notfallrettung“
zwischen den Rettungsdienstgesetzen der Länder und der DIN 13050 führt beim
bodengebundenen Rettungsdienst in der Konsequenz dazu, dass die Notfallrettung
gemäß den Ländergesetzen im Einklang mit § 35 Straßenverkehrsordnung (StVO)
über die Benutzung von Sonderrechten auf der Anfahrt abzugrenzen ist, während
die Notfallrettung nach der DIN 13050 ausschließlich Einsatzfahrten mit arztbe-
setzten Rettungsmitteln umfasst.
Dabei ist dasjenige Aufkommen für den öffentlichen Rettungsdienst nicht be-
messungsrelevant, welches nicht dem gesetzlich definierten Aufgabenbereich nach
den Landesrettungsdienstgesetzen zuzuordnen ist. Hierzu zählen im Bereich der
Notfallrettung Leistungen, die in den originären Aufgabenbereich des vertrags-
ärztlichen Notdienstes fallen, sowie im Bereich Krankentransport die Konsiliar-
und Patientenfahrten. Entsprechende Aufkommensanalysen und -reduzierungen
sind im Vorfeld der Fahrzeugbemessung durchzuführen.
3.4 Systemkomponente Fahrzeugvorhaltung 31
Zur Optimierung der organisatorischen und wirtschaftlichen Synergieeffekte
sind die Ergebnisse der risiko- und frequenzabhängigen Bemessung, anschließend
dahingehend zu prüfen, ob
• die im Ergebnis der risikoabhängigen Bemessung noch enthaltenen freien Risi-
kopotenziale (da eventuell aufgrund des geringen Notfallaufkommens das vor-
gegebene Sicherheitsniveau mit 1 RTW nicht ausgeschöpft wird) durch Hinzu-
rechnen von Krankentransporten aus dem Versorgungsbereich bis zum vorgege-
benen Sicherheitsniveau ggf. auch zeitabhängig „aufgefüllt“ werden können.
Zur Ermittlung des Gesamtbedarfs an Fahrzeugen sind neben den bemessenen
Einsatzfahrzeugen auch die Reservefahrzeuge zu berücksichtigen (Kap. 3.4.3).
3.4.1 Risikoabhängige Fahrzeugbemessung für die Notfallrettung
Datengrundlage der Bemessung der bedarfsgerechten Notfallvorhaltung sind im
Rahmen einer Ist-Analyse die aus dem Aufkommen der bemessungsrelevanten
Notfallanfahrten (= Anfahrt mit Sonderrechten) errechneten Erwartungswerte der
Alarmierungshäufigkeit zu Notfällen, unterschieden nach den Tageskategorien
• Montag bis Donnerstag (Mo–Do),
• Freitag (Fr),
• Samstag (Sa) und
• Sonntag/Feiertag (So/Fei),
getrennt für die Rettungswachenversorgungsbereiche. Der Erfassungszeitraum für
die Ist-Analyse muss Leitstellendaten aus mindestens 13 repräsentativen Wochen
umfassen. Voraussetzung für eine bedarfsgerechte risikoabhängige Bemessung ist,
dass die Menge des Notfallaufkommens für sachgerecht und repräsentativ erachtet
wird. Bei EDV-mäßiger Datenzurverfügungstellung empfiehlt es sich, die Ist-
Analyse auf einen kompletten Jahresbestand an Leitstellendaten aufzusetzen.
Hierbei ist zu beachten, dass es sich bei den Häufigkeiten der Notfallanfahrten
im Erfassungszeitraum nicht um die Nachfragehäufigkeiten der Rettungswachen
handelt, sondern um die Nachfragehäufigkeiten im zu bemessenden Versorgungs-
bereich, unabhängig davon, von welchem Fahrzeugstandort aus die zugrunde lie-
genden Notfallanfahrten in der Realität gefahren wurden. Betrachtungsebene der
Bemessung des bedarfsgerechten Rettungsmittelvorhalteplans ist daher nicht das
erfasste Wachenaufkommen, sondern die erfasste Nachfrage nach Rettungsdienst-
leistungen der Notfallversorgung (Notfallanfahrten mit Einsatzort im Versor-
gungsbereich). Hieraus folgt die generelle Bemessungsmaxime: „Die Bemessung
der bedarfsgerechten Rettungsmittel für die Notfallrettung bestimmt sich aus-
schließlich aus der Nachfrage nach Rettungsdienstleistungen der Notfallrettung im
Versorgungsbereich.“
Grundlage der Bemessung der bedarfsgerechten Fahrzeugvorhaltung zur Durch-
führung von Notfallanfahrten ist die zu erwartende Jahreshäufigkeit von Notfaller-
eignissen (konkret: von bemessungsrelevanten Notfallanfahrten) im Versorgungs-
32 3 Komponenten der Rettungsdienstinfrastruktur
bereich der Rettungswache. Dabei wird der Bemessung der Vorhaltung an Notfall-
kapazitäten nicht die durchschnittlich täglich und stündlich zu erwartende Notfall-
Nachfrageverteilung zugrunde gelegt, sondern das seltener vorkommende gleich-
zeitige Auftreten mehrerer Notfallanfahrten. Bemessungsrelevante Größe ist daher
das im Jahresablauf bei einem bestimmten Notfallaufkommen unvermeidbare
gleichzeitig zu erwartende Auftreten mehrerer Notfallereignisse im Versorgungs-
bereich mit einer daraus folgenden Nachfrage nach Leistungen des Rettungsdiens-
tes in Form von Notfallanfahrten.
Abweichend von den Ergebnissen der risikoabhängigen Bemessung der Notfall-
rettungsmittel gilt jedoch, dass zur Sicherstellung der Notfallrettung grundsätzlich
an jeder Rettungswache mindestens 1 RTW dienstplanmäßig ständig einsatzbereit
vorzuhalten ist.
Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Standortplanung ist bei einer risiko-
abhängig ermittelten Fahrzeugvorhaltung von mindestens zwei RTW in einem
Rettungswachenversorgungsbereich zu prüfen, inwieweit eine wirtschaftliche de-
zentrale Vorhaltung an zwei Fahrzeugstandorten im Versorgungsbereich zur Op-
timierung der Notfallversorgung beiträgt. Hierbei muss jedoch die planerische Er-
reichbarkeit im gesamten Rettungswachenversorgungsbereich von den dezentralen
Standorten innerhalb der Hilfsfrist gewährleistet sein.
3.4.2 Frequenzabhängige Fahrzeugbemessung für den
Krankentransport
Die Bemessung der bedarfsgerechten Fahrzeugvorhaltung zur Durchführung von
Krankentransporteinsätzen (= Anfahrt ohne Sonderrechte) hat unter Berücksichti-
gung der tageszeitlichen Einsatzfahrtnachfrage (mittlere stündliche Alarmierungs-
häufigkeit) sowie dem realen mittleren Einsatzzeitbedarf (mittlere stündliche Alar-
mierungshäufigkeit x mittlere Einsatzzeit) frequenzabhängig zu erfolgen. Das be-
messungsrelevante Anfahrtaufkommen ergibt sich jeweils aus der Nachfrage nach
Krankentransporteinsätzen mit Einsatzort innerhalb des Rettungswachenversor-
gungsbereiches. Voraussetzung für eine bedarfsgerechte frequenzabhängige Be-
messung ist, dass die Menge des Krankentransportaufkommens als sachgerecht
und repräsentativ erachtet wird.
Fernfahrten sind Einsatzfahrten mit mehr als zwei Stunden Einsatzzeit und ei-
nem Transportziel außerhalb des eigenen Rettungsdienstbereiches. Die zur Bedie-
nung des Fernfahrtaufkommens in einem Rettungsdienstbereich notwendigen
KTW sind zusätzlich und ebenfalls frequenzabhängig zu bemessen, sofern das
Fernfahrtaufkommen im entsprechenden Zeitbereich bemessungsrelevant ist. Dies
ist dann der Fall, wenn über einen Zeitbereich von mindestens 3 aufeinander fol-
genden Stunden die mittlere stündliche Alarmierungshäufigkeit zu Fernfahrten den
Wert von 0,15 übersteigt. Ein rechnerischer Übertrag auf die Folgestunde ergibt
sich zwangsläufig aufgrund der überdurchschnittlich langen Einsatzzeiten bei
Fernfahrten.
3.5 Systemkomponente Personal 33
3.4.3 Gesamtbedarf an Rettungsmitteln
Die für die Rettungswachen bemessene Rettungsmittelvorhaltung ist im Rettungs-
mittelvorhalteplan für den Rettungsdienstbereich zusammenzuführen.
Zusätzlich zu den im Rettungsmittelvorhalteplan bemessenen bedarfsgerechten
und mit Personal dienstplanmäßig besetzt vorzuhaltenden Einsatzfahrzeugen sind
in jedem Rettungsdienstbereich Reservefahrzeuge zur Kompensation von Stand-
zeiten wegen Reparatur, Wartung, Desinfektion und Umrüstung vorzusehen. Als
bedarfsgerechter Bestand an Reservefahrzeugen sind in der Regel 15 bis 20 Pro-
zent des im Rettungsmittelvorhalteplan ausgewiesenen Bestandes an Einsatzfahr-
zeugen anzusehen. Die Reservefahrzeuge sind aus abgeschriebenen Rettungsmit-
teln zu rekrutieren, soweit diese noch wirtschaftlich betreibbar sind.
3.5 Systemkomponente Personal
Das im Rettungsdienst eingesetzte Personal ist zunächst in die Bereiche Leitstelle
und Einsatzdienst zu unterscheiden. Weiterhin gibt es Rettungsfachpersonal, wel-
ches ausschließlich im Einsatzdienst arbeitet, während neben den Notärzten, die in
der Regel nur sporadisch in der Notfallrettung eingesetzt werden, da sie eine Mul-
tifunktionalität wahrnehmen, insbesondere auch das Rettungsfachpersonal der Be-
rufsfeuerwehren zusätzlich im Brandschutz ausgebildet ist und eingesetzt wird. Bei
Ärzten ist der Jahresarbeitsanteil an der notfallmedizinischen Tätigkeit meist ge-
ring und wird häufig neben anderen gleichzeitigen Verpflichtungen in Klinik und
Praxis ausgeübt.
Des Weiteren ist das Rettungsfachpersonal in der Notfallrettung in hauptamt-
lich, nebenamtlich und ehrenamtlich Tätige zu trennen. Diese Unterscheidung ist
im Rahmen der Sicherstellung relevant: In Rettungsdiensten, deren Personal nur zu
bestimmten Zeiten tätig ist, werden sowohl bei Rettungsfachpersonal als auch bei
dem notärztlichen Personal überdurchschnittlich viele nebenamtlich Beschäftigte
eingesetzt. Der ehrenamtliche Einsatz betrifft hauptsächlich das Rettungsfachper-
sonal, jedoch ist auch im ärztlichen Bereich, vor allem in der Funktion Leitender
Notarzt, die ehrenamtliche Tätigkeit üblich.
Der Sicherstellungsauftrag in der Notfallversorgung macht es erforderlich, dass
die bedarfsgerecht bemessenen Leitstellenbesetzungen und Rettungsmittelkapazi-
täten mit entsprechend qualifiziertem Personal zu den festgelegten Vorhaltezeiten
auch tatsächlich verfügbar sind. Eine Nichtbesetzung der vorzuhaltenden Kapazi-
täten in der Notfallrettung infolge Personalausfall ist nicht zu tolerieren.
Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers bezüglich der Ruhezeiten ist hervorzuhe-
ben. Grundlage der geforderten Dienstplansicherheit ist eine sachgerechte Perso-
nalbedarfsrechnung sowie darauf aufbauend eine personalwirtschaftliche Optimie-
rung des Einsatzpersonals bei der Dienstplangestaltung. Gleichzeitig ist dafür Sor-
ge zu tragen, dass das an der Notfallrettung beteiligte Personal regelmäßig fortge-
34 3 Komponenten der Rettungsdienstinfrastruktur
bildet wird, da nur so ein konstant hohes Maß an Qualität in der Notfallrettung er-
halten werden kann.
Das folgende Kap. 3.5.1 beschäftigt sich mit dem Rettungsfachpersonal, an das
in Kap. 3.5.2 das notärztliche Personal anschließt. In Kap. 3.5.3 wird das Problem
der Dienstplansicherheit aufgegriffen. Abschließend erfolgt in Kap. 3.5.4 eine zu-
sammenfassende Übersicht zur Systemkomponente Personal.
3.5.1 Rettungsfachpersonal
Im Bereich der Systemanalyse Rettungsfachpersonal ist neben der Unterscheidung
in Haupt- und Nebenamt die Arbeitszeit und die Entlohnung zu beachten. Derzeit
besteht keine einheitliche tarifliche Regelung über die Arbeitszeiten des Rettungs-
fachpersonals. In Abhängigkeit von dem Arbeitgeber, z. B. Hilfsorganisation, Feu-
erwehr, Privatunternehmer, sind Arbeitszeit und Entlohnung unterschiedlich ges-
taltet. So variiert die vertraglich geregelte Arbeitszeit im Einsatzdienst zwischen
38,5 und 54 Stunden pro Woche. In rettungsdienstlichen Gemeinschaften, die aus
dem Zusammenschluss mehrerer Leistungserbringer entstanden sind, kann es zwi-
schen den verschiedenen Mitarbeitergruppen zu einem unterschiedlichen Arbeits-
zeitsoll kommen. So kann auf einem Rettungsmittel die Situation entstehen, dass
Rettungsassistent A, der bei Arbeitgeber X angestellt ist, mehr Wochenstunden ab-
zuleisten hat, als sein Partner, Rettungsassistent B, der einen Vertrag bei Arbeitge-
ber Y hat. Diese Konstellation führt zwangsläufig zu Unmut bei dem Rettungs-
fachpersonal und ist der Arbeitsatmosphäre nicht förderlich. In der Dienstplanung
muss dabei genau auf das unterschiedliche Stundensoll geachtet werden, die Pla-
nung wird verkompliziert.
Der Sicherstellungsauftrag in der Notfallrettung macht die Schichtarbeit im
Rettungswesen unabdingbar. Während in anderen medizinischen Assistenzberufen
das 3-Schicht-System etabliert ist, gibt es im Rettungsdienst unterschiedliche
Praktiken: Die klassische Arbeitszeit von 8 Stunden ist nahezu ausschließlich im
Rahmen statischer Arbeitsplätze, wie in der Leitstelle, im Schulsystem oder Orga-
nisationstätigkeiten etabliert. Im flexiblen Einsatzdienst werden 2-Schicht-Modelle
mit verlängerter Tagesarbeitszeit, meist mit integrierter Arbeitsbereitschaft inner-
halb der Gesamtstundenzahl favorisiert, aber auch die Variante eines 8-Stunden
Arbeitstages mit anschließendem Bereitschaftsdienst kommt zum Einsatz.
Ebenso uneinheitlich stellt sich der Verdienst des Rettungsfachpersonals dar.
Zum Teil sind es Besoldungsgesetze, die entsprechend der Beamtenlaufbahn grei-
fen, zum Teil sind es Tarife des öffentlichen Dienstes, die als Grundlage dienen.
Mit einer zunehmenden Anzahl privater Arbeitgeber sind jedoch außertarifliche
Entgelte, die unter den ortsüblichen Tarifen liegen, häufig geworden.
Unterschiedliche Arbeitszeit, verschiedene Schichtmodelle und uneinheitliche
Entlohnung lassen einen Vergleich von Personalkosten und Arbeitsstruktur ver-
schiedener Rettungsdienste nur eingeschränkt zu. Zur Zeit existiert für Arbeitneh-
mer und Arbeitgeber keine einheitliche Bezugsgröße, z. B. Gehalt pro Arbeits-
stunde, um Zeitaufwand und Entlohnung vergleichen zu können.
3.5 Systemkomponente Personal 35
Für das Rettungsfachpersonal sind neben optimalen technischen und logisti-
schen Voraussetzungen eine adäquate Bezahlung eine klare Dienstplanstruktur und
das definierte Einsatzspektrum Pfeiler der Berufszufriedenheit.
3.5.2 Notärztliches Personal
Die personalwirtschaftlichen Belange im System „Notärztliches Personal“ unter-
scheiden sich nicht wesentlich von denen im System des Rettungsfachpersonals.
Eine Analyse der Arbeitsstrukturen ergibt allerdings krasse Unterschiede beim not-
ärztlichen Personal im Bereich der Arbeitszeiten, der Dienstplangestaltung und der
Entlohnung.
Die ehrenamtliche Tätigkeit ist bei den primär eingesetzten Notärzten kaum an-
zutreffen, jedoch bedienen sich zahlreiche Kreise ehrenamtlich tätiger Notärzte,
um möglichst kostenneutral der Forderung nach fest verfügbaren Leitenden Not-
ärzten nachzukommen. Die im täglichen Einsatzdienst arbeitenden Notärzte sind
zu einem großen Teil Angestellte einer Klinik, die das ärztliche Personal für die
Notfallrettung zu stellen hat. Die Häufigkeit, mit der der einzelne Arzt eingesetzt
wird, ist daher zum einen abhängig von der Anzahl innerklinisch zur Verfügung
stehender Mediziner mit entsprechenden fachlichen Voraussetzungen zur Teil-
nahme am notärztlichen Dienst. Zum anderen bestimmt die innerklinische Organi-
sation (fest gebundene Oberärzte, Schichtdienste der Assistenten) und die Einsatz-
häufigkeit im Rahmen des Notarztdienstes die Besetzung.
Ist die Anzahl in einer bestimmten Klinik nicht ausreichend, bedient sich das
Krankenhaus oder der Träger des Rettungsdienstes anderer Ärzte. Es gibt aber
auch Rettungsdienste, die ohne Klinikanschluss und ihr ärztliches Personal auf
dem freien Markt erhalten. In den alten Ländern stellt die notärztliche Tätigkeit für
diese Ärzte in der Regel eine Nebentätigkeit dar, d. h. die Arbeit in der Notfallret-
tung ist abhängig von den Verpflichtungen im „Hauptberuf“. Eine hauptamtliche
Tätigkeit als Notarzt ist in der Bundesrepublik Deutschland nicht die Regel.
Das Personal, das innerhalb seiner Kliniktätigkeit am Notarztdienst teilnimmt,
arbeitet entweder in einem Schichtsystem oder die Tätigkeit wird als Bereit-
schaftsdienst gewertet. Der Unterschied besteht hauptsächlich in der Länge der
Arbeitszeit. Ein gesonderter Gehaltsanspruch besteht in Form von einer Einsatz-
pauschale zuzüglich eventueller Schichtzulagen oder Bereitschaftsdienstentgelte.
Rettungsdienste, die sich nebenberuflich tätiger Notärzte bedienen bzw. nicht
auf fest angestellte Klinikärzte zurückgreifen können, setzen das notärztliche Per-
sonal meist im 24-Stunden-Rhythmus ein. Die Entlohnung erfolgt entweder über
einen Pauschalbetrag oder über die Einsatzzahl. Möglich ist auch eine Kombinati-
on aus beidem. Zudem existieren Bereiche, in denen der Notarzt direkt mit den
Krankenkassen abrechnet.
Für die Dienstplansicherheit gilt analog zu dem Rettungsfachpersonal, dass eine
Beteiligung der Ärzte an der Planung und Ausarbeitung von Arbeitszeitmodellen
die Motivation und Einsatzfreude fördert.
36 3 Komponenten der Rettungsdienstinfrastruktur
3.5.3 Dienstplansicherheit
Der Sicherstellungsauftrag in der Notfallversorgung macht es erforderlich, dass die
bedarfsgerecht bemessenen Rettungsmittelkapazitäten mit entsprechend qualifi-
ziertem Personal zu den festgelegten Vorhaltezeiten auch tatsächlich verfügbar
sind. Eine Nichtbesetzung der vorzuhaltenden Kapazitäten der Notfallrettung in-
folge Personalausfall ist nicht zu tolerieren. Grundlage der geforderten Dienstplan-
sicherheit ist eine sachgerechte Personalbedarfsrechnung sowie darauf aufbauend
eine personalwirtschaftliche Optimierung des Einsatzpersonals bei der Dienstplan-
gestaltung.
Um ausreichende Dienstplansicherheit bei der Dienstplangestaltung zu ge-
währleisten, ist bei der Organisationsform der organisatorischen Einheit die erfor-
derliche Personalleistung mit einem Anteil von wenigstens 70 % von hauptamtli-
chen Kräften zu erbringen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass bei einem geringeren
hauptamtlichen Anteil die Besetzung der Notfallrettungsmittel teilweise nicht im-
mer gewährleistet ist (aufgrund zwangsläufig nur begrenzter Planungssicherheit
bei Zivildienstleistenden, Aushilfen und ggf. ehrenamtlichen Mitarbeitern). Das
vorhandene hauptamtliche Personal muss bei fehlender Dienstplansicherheit durch
Überstunden, teilweise unter Missachtung der arbeitszeitgesetzlichen Ruhezeiten,
Personalausfälle kurzfristig kompensieren. Ein gesicherter Dienstbetrieb in der
Organisationsform der organisatorischen Einheit erfordert daher einen Mindestan-
teil von 70 % an planbaren hauptamtlichen Personalanwesenheitsstunden.
Bei der Organisationsform der organisatorischen Trennung von Notfallrettung
und Krankentransport ist für die Kapazität der Notfallrettung von 100 % haupt-
amtlichen Personalanwesenheitsstunden auszugehen. Wenn es der Dienstplansi-
cherheit nicht entgegensteht, kann davon abgewichen werden (z. B. Einsatz ehren-
amtlicher Kräfte).
Die Umsetzung einer personalwirtschaftlichen Optimierung in der Dienstplan-
gestaltung sollte dabei sowohl die Ziele im Interesse der Dienststelle wie auch die
Ziele im Interesse der Mitarbeiter möglichst gleichrangig berücksichtigen:
• Die Ziele der Dienststelle sind neben der optimalen Nutzung der personellen
Ressourcen insbesondere die Sicherstellung der im Bedarfsplan festgelegten
Vorhaltezeiten. Die Anpassung der Funktionsstärke an Stark- und Schwachlast-
zeiten muss als Instrument der Flexibilität und Dezentralisierung im Bedarfsfall
möglich sein. Dies bedeutet auch das Zulassen örtlicher Gegebenheiten sowie
die Einflussnahme der Mitarbeiter auf die Verteilung von Arbeitszeit und Frei-
zeit zur Steigerung der Motivation, der Identifikation mit der eigenen Ret-
tungswache und mit dem Produkt Sicherheit. Ziel muss es sein, die planungsbe-
dingten Überstunden zu vermeiden.
• Die Ziele im Interesse der Mitarbeiter sind bei der Optimierung der Dienstplan-
gestaltung im Schichtdienst ebenfalls angemessen zu berücksichtigen. Die Ak-
zeptanz eines Schichtplanmodells (Arbeitszeitmodells) sind stark von den per-
sönlichen Erfahrungen der Mitarbeiter und deren Gewöhnung ab. Häufig wird
das seither praktizierte Modell, trotz objektiver Nachteile auch für den Einzel-
3.5 Systemkomponente Personal 37
nen, subjektiv als das beste Modell bewertet. In Bereichen mit langen Anfahrts-
zeiten des Personals vom Wohnort aus ist eine lange Schicht zur Vermeidung
häufiger Fahrzeiten eher von Vorteil. Familiäre Interessen hingegen können in
anderen Gruppen zur Favorisierung kürzerer Schichtzeiten führen. Grundsätz-
lich haben die Erfahrungen gezeigt, dass Rettungsdienste, die ihre Dienstplan-
gestaltung ohne ausreichende Mitwirkungsmöglichkeiten der Mitarbeiter umzu-
setzen versuchen, Probleme mit erhöhten Krankenständen, Konflikte mit
Betriebsräten und eine erhebliche Unruhe unter den Mitarbeitern zur Folge hat-
ten.
Zur Optimierung der personalwirtschaftlichen Verhältnisse bei ausreichender
Dienstplansicherheit steht im Vordergrund der Planungsverantwortung
− eine möglichst gleichmäßige Verteilung von Arbeitszeit und Arbeitsleistung auf
alle turnusmäßig zu besetzenden Arbeitsplätze,
− die vollständige Einhaltung von Mindestruhezeiten nach § 5 ArbZG,
− die Einhaltung einer zulässigen Anzahl aufeinander folgenden Nachtschichten
zur Erfüllung arbeitsmedizinischer Erkenntnisse,
− eine möglichst geringe Abweichung der dienstplanmäßigen Wochenarbeitszeit
von der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit,
− Vermeidung planungsbedingter Überstunden,
− eine gruppenorientierte Dienstplanung, um attraktive und weniger attraktive
Dienste gleichmäßig auf die Mitarbeiter zu verteilen,
− zusammenhängende freie Wochenenden,
− unerwünschte Schichtfolgewechsel zu minimieren.
Die Einführung von Mitarbeiterzeitkonten und die Flexibilisierung der Arbeits-
zeit sind weitere wesentliche ergebnisbestimmende Randbedingungen zur Quali-
tätsverbesserung und Erhöhung der Dienstplansicherheit bei der Besetzung der
rettungsdienstlichen Vorhaltekapazitäten.
3.5.4 Zusammenfassung
Zusammenfassend ist für das hauptamtlich in der Notfallrettung tätige Personal
folgendes zu bemerken:
• Die Vergleichbarkeit von Beschäftigungsverhältnissen ist nicht immer gewähr-
leistet, da einheitliche Vergleichsgrößen z. B. bezüglich Arbeitsaufwand und
Bezahlung fehlen.
• Arbeitszeit und Arbeitsleistung sind häufig nicht gleichmäßig auf alle turnus-
mäßig zu besetzenden Arbeitsplätze verteilt.
• Mindestruhezeiten nach § 5 ArbZG werden nicht vollständig eingehalten.
• Die zulässige Anzahl aufeinander folgender Nachtschichten zur Erfüllung ar-
beitsmedizinischer Erkenntnisse wird nicht selten überschritten.
38 3 Komponenten der Rettungsdienstinfrastruktur
• Eine gruppenorientierte Dienstplanung, um attraktive und weniger attraktive
Dienste gleichmäßig auf die Mitarbeiter zu verteilen, findet kaum statt
• Die Einführung von Mitarbeiterzeitkonten und die Flexibilisierung der Arbeits-
zeit sind weitere wesentliche ergebnisbestimmende Randbedingungen zur Qua-
litätsverbesserung und Erhöhung der Dienstplansicherheit bei der Besetzung der
rettungsdienstlichen Vorhaltekapazitäten.
4 Bedarfsplanung Leitstellenbereiche
Die Notwendigkeit eines zielführenden Planungskonzeptes bei der räumlichen
Vergrößerung von Leitstellenbereichen durch Zusammenschluss mehrerer kleiner
Leitstellenbereiche zu einem gemeinsamen Zuständigkeitsgebiet einer Leitstelle
zeigt sich beispielhaft anhand der Überlegungen in Abb. 4.1., wonach bei fünf
Leitstellenbereichen (eine Stadt mit vier angrenzenden Kreisen) ohne Berücksich-
tigung einer räumlichen Nachbarschaft insgesamt 26 Anordnungsszenarien für ein
Zuständigkeitsgebiet mit mindestens zwei Gebietskörperschaften denkbar sind. Da
jedoch als erster grundlegender Planungsansatz davon auszugehen ist, dass das Zu-
ständigkeitsgebiet einer Leitstelle immer ein räumlich zusammenhängendes Gebiet
sein soll, reduziert sich die Anzahl der 26 Planungsszenarien entsprechend dem
zugrunde gelegten räumlichen Anordnungsalgorithmus. So führt z. B. die Berück-
sichtigung von Siedlungsschwerpunkten als „Kristallisationskerne“ bei der räumli-
chen Aggregation zu regionalen Zuständigkeiten dazu, dass ausgehend von der
Annahme der kreisfreien Stadt als „Kristallisationskern“ für die direkt angrenzen-
den Kreise insgesamt immer noch 13 Aggregationsszenarien möglich sind.
Die aufgezeigten theoretischen Aggregations- und Anordnungsszenarien für
potenzielle Zuständigkeitsgebiete von Leitstellen verdeutlichen die Notwendigkeit
für ein zielführendes Planungskonzept, welches auf der räumlichen Basis von
Rettungsdienstbereichen vor allem eine fachlich objektive Begründung für ein ge-
wähltes Raumkonzept liefert.
Im Rahmen eines Forschungsprojektes der Bundesanstalt für Straßenwesen
(BASt) wurde bei der Erarbeitung eines solchen Konzeptes zur Findung bedarfsge-
rechter Leitstellenbereiche deshalb zunächst in aufbauenden Untersuchungsschrit-
ten analysiert, welche Faktoren überhaupt einen Einfluss auf die räumlichen Orga-
nisationsstrukturen von Leitstellen ausüben (Schmiedel 1998a). Hierbei wurden
eindimensionale Kenngrößen wie etwa Einwohner, Topographie oder Infrastruktur
aufgrund des multifaktoriellen Charakters des Rettungswesens als erklärende Fak-
toren a priori ausgeschlossen. Ebenso waren bereits damals Fragestellungen der
technischen Realisierbarkeit von eher nachrangiger Bedeutung, da nach unseren
langjährigen Erfahrungen aus der Verzahnung von konzeptioneller und operativer
Arbeit weder die Leitstellentechnik noch die Vernetzung der drahtlosen und draht-
gebundenen Telekommunikation über mehrere Gebietskörperschaften die limitie-
renden Faktoren sind.
R. Schmiedel et al., Bedarfsplanung im Rettungsdienst© Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2004
40 4 Bedarfsplanung Leitstellenbereiche
1
2
3 X X X X
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
Stadt AStadt A
Kreis DKreis DKreis DKreis CKreis CKreis C
Kreis BKreis BKreis B
KKrreeiiss AAKreis A
Beispiel an Kombinationsmöglichkeitenfür räumlich vergrößerte Zuständigkeitsgebiete von Leitstellen
Kombinationsmöglichkeiten von mindestens zwei räumlichen Gebieten nach ...
zusammenhängenden Gebieten mit einer Stadt als Mittelpunktfreier ZuordnungNr.
Stadt A Kreis A Kreis B Kreis C Kreis D Stadt A Kreis A Kreis B Kreis C Kreis D
Abb. 4.1. Beispiel an Kombinationsmöglichkeiten für räumlich vergrößerte Zuständig-
keitsgebiete von Leitstellen
4 Bedarfsplanung Leitstellenbereiche 41
Die Ausgangslage für das Organisationskonzept von bedarfsgerechten Zustän-
digkeitsgebieten von Leitstellen bildet deshalb zuerst die inhaltliche Bestimmung,
was überhaupt die „Bedarfsgerechtigkeit einer Leitstelle“ auszeichnet. Hierzu wur-
de entsprechend Abb. 4.2. folgende Definition entwickelt:
Eine Leitstelle ist als bedarfsgerecht zu bewerten, wenn
1. innerhalb des Zuständigkeitsgebietes der Leitstelle ein maximales und
zwischen benachbarten Zuständigkeitsgebieten ein minimales rettungs-
dienstliches Verkehrsaufkommen besteht (geographische Bedingung)
und
2. die Leitstelle aufgrund der eingehenden Auskunfts- und Hilfeersuchen
und der daraus resultierenden Bearbeitungszeit bedarfsgerecht besetzt
ist (ökonomische Bedingung).
Verkehrs-ströme im Dispo-sitionsbereich
Arbeits-zufriedenheit
Recht
Arbeits-organisation
Bedarfsgerechte Tisch-besetzung der Inte-
grierten Regionalleitstelle
Technik
Kreis A
Stadt A
Kreis C
Bedarfs-gerechtes
Zuständigkeits-gebiet
GeographischeBedingung
Routenoptimierung
Geographische Bedingung
ÖkonomischeBedingung
Abb. 4.2. Vernetzung der Bedingungen zur Bildung bedarfsgerechter Zuständigkeitsgebiete
von Leitstellen
Während die ökonomische Bedingung vor allem personalwirtschaftliche Frage-
stellungen tangiert, setzt die geographische Bedingung einen raumplanerischen
Ansatz voraus. Hierbei ist die räumliche Verdichtung und die funktionale Ver-
flechtung mit dem Umland für die Erfüllung der zuvor definierten geographischen
Bedingung von besonderem Interesse, da sich in siedlungsstrukturell abgegrenzten
Regionen die Verkehrswege einerseits auf ein Zentrum mit einem ausgeprägten
tertiären Sektor ausrichten, und andererseits innerhalb eines räumlichen Zentrums
42 4 Bedarfsplanung Leitstellenbereiche
eine Vernetzung der Verkehrswege mit den jeweiligen Teilräumen vorliegt. Daher
besteht die begründete Annahme,
dass auch die rettungsdienstliche Verkehrsspannung auf das Zentrum einer
Region ausgerichtet ist, und sich innerhalb des Zentrums durch Verkehrs-
vernetzungen mit den Teilräumen auszeichnet. Das wiederum impliziert
unter der getroffenen Annahme einer zentralörtlich ausgerichteten rettungs-
dienstlichen Verkehrsspannung, dass innerhalb einer so räumlich abge-
grenzten Region ein maximales intraregionales rettungsdienstliches Ver-
kehrsaufkommen und ein minimales interregionales rettungsdienstliches
Verkehrsaufkommen vorzufinden sind. Zusammenfassend ergibt sich somit,
dass das rettungsdienstliche Verkehrsaufkommen innerhalb einer so defi-
nierten Region möglichst hoch und zwischen Nachbarregionen möglichst
gering ist.
Das Ergebnis dieses Untersuchungsschrittes zur Ermittlung bedarfsgerechter
Zuständigkeitsbereiche von Leitstellen auf der Grundlage der geographischen Be-
dingung bildet das siedlungsstrukturelle Modell, welches auf den Raumordnungs-
regionen des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung (BBR) basiert (Bun-
desamt für Bauwesen und Raumordnung 1999). Die Planungsregionen der Länder
bilden in der Regel die räumliche Grundlage zur Abgrenzung der Raumordnungs-
regionen, die bundesweit kreisgrenzenscharf nach einheitlichen Kriterien sied-
lungsstrukturell typisiert sind. Für die „Neuen Länder“ erfüllte das siedlungsstruk-
turelle Modell darüber hinaus die wichtige Voraussetzung, dass die Kreisgebietsre-
formen und die damit veränderten Rettungsdienstbereiche bereits zum Zeitpunkt
des Forschungsprojektes vollständig berücksichtigt werden konnten.
Mit Blick auf die aus dem siedlungsstrukturellen Modell resultierende rettungs-
dienstliche Verkehrsspannung lässt sich zeigen, dass eine Vergrößerung der Zu-
ständigkeitsbereiche zur Optimierung des rettungsdienstlichen Verkehrsaufkom-
mens und -ablaufs beiträgt. Allerdings war es aufgrund einer fehlenden Datenlage
zur Zeit des Forschungsprojektes noch nicht möglich, die planerisch ermittelten
bedarfsgerechten Zuständigkeitsbereiche hinsichtlich der damit verbundenen zent-
ralörtlich ausgerichteten rettungsdienstlichen Verkehrsspannung gemäß der Prä-
misse des siedlungsstrukturellen Modells vertiefend zu untersuchen. Nachfolgende
Untersuchungen bestätigten allerdings diesen Sachverhalt.
Weiterhin führt unter konsequenter Disposition der Rettungsdiensteinsätze im
Sinne der „Nächstes-Fahrzeug-Strategie“ der siedlungsstrukturelle Ansatz entspre-
chend Abb. 4.3. zu einer Optimierung des Einsatzfahrtaufkommens, wie z. B. Ver-
kürzung der Eintreffzeiten und Reduzierung von „Leerfahrten“. Dieses Optimie-
rungspotenzial betrifft auch den Bereich der Disposition von Einsätzen über den
eigenen Rettungsdienstbereich hinaus (= Fernfahrten).
4 Bedarfsplanung Leitstellenbereiche 43
Rettungsdienstbereich, der übereine kreisbezogene Leitstellekoordiniert wird
Interhospitaltransfer
nicht dringlicheEinsatzfahrten
Rettungsdienstliche Verkehrsleistungbei drei Rettungsdienstbereichen
Rettungsdienstliche Verkehrsleistung beieinem bedarfsgerechten Zuständigkeitsgebiet
Bedarfsgerechter Dispositionsbereich,der über eine Integrierte Regional-leitstelle koordiniert wird
EO6
EO1
EO5
EO2EO3
EO4
EO6
EO1
EO5
EO2EO3
EO4
Einsatzort
Transportziel
kreisbezogene Leitstelle
Rettungswache
Integrierte Regionalleitstelle
Abb. 4.3. Schemaskizze für eine Optimierung der rettungsdienstlichen Verkehrsleistung
durch Zusammenlegung von mehreren Leitstellenbereichen zu einem gemeinsamen be-
darfsgerechten Zuständigkeitsgebiet
Abschließend betrachtet führt die Erfüllung der geographischen Bedingung mit
Hilfe des siedlungsstrukturellen Modells in der Konsequenz zu folgenden zwei
wichtigen Ergebnissen:
1. Das siedlungsstrukturelle Modell gewährleistet aufgrund des multifakto-
riellen Ansatzes eine zielführende Abgrenzung bedarfsgerechter Zu-
ständigkeitsbereiche von Leitstellen.
2. Der siedlungsstrukturelle Modellansatz ermöglicht als Planungsschritt
eine direkte und problemlose empirische Umsetzung der Bestimmung
bedarfsgerechter Zuständigkeitsbereiche anhand der zugrunde liegenden
Gebietskörperschaftsgrenzen der bestehenden kreisbezogenen Leitstel-
lenbereiche.
Die erstmalige Erstellung eines landesweiten Konzeptes über bedarfsgerechte
kreisgrenzenübergreifende Zuständigkeitsgebiete von Leitstellen (= Integrierte Re-
gionalleitstellen) für das Land Schleswig-Holstein legt dar, dass der gewählte Mo-
dellansatz auch in Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben zur Raumplanung in
Schleswig-Holstein steht, wonach der Rettungsdienst als raumbedeutsame Pla-
nungsaufgabe entsprechend § 1 Landesplanungsgesetz Schleswig-Holstein mit den
Erfordernissen der Raumordnung und der Landesplanung abzustimmen ist. Die
empirische Überprüfung des siedlungsstrukturellen Ansatzes im Untersuchungsge-
biet von Schleswig-Holstein erfolgte auf der Basis einer schriftlichen Befragung
der Kreise und kreisfreien Städte im Untersuchungsgebiet.
44 4 Bedarfsplanung Leitstellenbereiche
Die Ergebnisse dieser Befragung zeigen, dass der siedlungsstrukturelle Ansatz
zur Abgrenzung bedarfsgerechter Zuständigkeitsgebiete von Leitstellen neben
raumstrukturellen Gesichtspunkten beim rettungsdienstlichen Einsatzgeschehen
anhand der von den Kreisen und kreisfreien Städten gelieferten Angaben auf Lan-
desebene bestätigt wird. So zeigen die Ergebnisse u. a., dass in drei von vier regio-
nalen Zuständigkeitsgebieten das intraregionale rettungsdienstliche Einsatzfahrt-
aufkommen deutlich über dem interregionalen Einsatzfahrtaufkommen liegt. Auf
der Grundlage des siedlungsstrukturellen Planungsansatzes unter Berücksichtigung
der Landesraumordnungsplanung und den Ergebnissen der schriftlichen Befragung
der Kreise und kreisfreien Städte ergeben sich unter Berücksichtigung eines bereits
eingerichteten regionalen Leitstellenbereiches als Konzept für räumliche Zustän-
digkeitsgebiete von Leitstellen weitere vier regionale Zuständigkeitsgebiete und
somit insgesamt fünf bedarfsgerechte Zuständigkeitsgebiete von Leitstellen in
Schleswig-Holstein (Behrendt u. Schmiedel 2001c). Im Vergleich dazu existierten
zum Zeitpunkt der Untersuchung in Schleswig-Holstein unter Berücksichtigung ei-
ner bereits eingerichteten Regionalleitstelle insgesamt 14 noch kreisbezogene Leit-
stellen.
5 Bedarfsplanung Fahrzeugstandorte
In Kap. 5.1 erfolgt zuerst die Darstellung des allgemeinen Ansatzes zur Standort-
planung von Rettungswachen, angewandt auf das Land Schleswig-Holstein. In
Kap. 5.2 und 5.3 wird beispielhaft die durch die jeweilige Landesgesetzgebung
determinierte Standortplanung der Länder Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-
Vorpommern vorgestellt.
5.1 Allgemeiner Ansatz zur Standortplanung von
bedarfsgerechten Rettungswachen
Gemäß den Landesrettungsdienstgesetzen ist es Gegenstand der Notfallversor-
gung, bei Notfallpatienten Maßnahmen zur Erhaltung des Lebens oder zur Ver-
meidung gesundheitlicher Schäden einzuleiten, sie transportfähig zu machen und
unter fachgerechter Betreuung in eine für die weitere Versorgung geeignete Ein-
richtung zu befördern. Notfallpatienten im Sinne der Rettungsdienstgesetze sind
Patienten, die sich infolge Erkrankung, Verletzung oder Vergiftung oder aus sons-
tigen Gründen in unmittelbarer Lebensgefahr befinden, die eine Notfallversorgung
und/oder Überwachung und ggf. einen geeigneten Transport zu weiterführenden
diagnostischen oder therapeutischen Einrichtungen erfordert, oder bei denen
schwere gesundheitliche Schäden zu befürchten sind, wenn sie nicht umgehend ge-
eignete medizinische Hilfe bzw. „nicht unverzüglich die erforderliche medizini-
sche Versorgung“ (BayRDG vom 08.01.1998) erhalten. Der Begriff „unverzüg-
lich“ wird in den Landesrettungsdienstgesetzen dabei über die sogenannte „Hilfs-
frist“ definiert.
Die Hilfsfrist stellt die zentrale Leistungsvorgabe und einen Parameter für die
Bedarfsplanung im Rettungsdienst dar, aus der sich der Ausbaustandard der be-
darfsgerechten rettungsdienstlichen Infrastruktur der Rettungswachen ableitet. Die
Einhaltung der Hilfsfrist muss planerisch und organisatorisch sichergestellt wer-
den. In den Ländern gelten derzeit allerdings, wie Tabelle 5.1. zeigt, nicht nur un-
terschiedliche Hilfsfristvorgaben, sondern auch unterschiedliche zeitliche Definiti-
onen. Zur Übersicht sind die Zeitabschnitte des organisatorischen Rettungsab-
laufes in Abb. 5.1. mit den zugehörigen Zeitpunkten und Teilzeiten definiert.
R. Schmiedel et al., Bedarfsplanung im Rettungsdienst© Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2004
46 5 Bedarfsplanung Fahrzeugstandorte
Tabelle 5.1. Hilfsfristdefinitionen der Länder in der Bundesrepublik Deutschland
Land Abgrenzung und Definition der Landesnorm
Quelle Zeitabschnitt gemessen Bezeichnung
Vorgabe Höchstwert zur Einhaltung
der Landesnorm bei Notfällen
Baden-Württemberg
Rettungsdienstplan 1994, Kap. III 2. / Allgemeine
Grundsätze des Landesausschusses für den
Rettungsdienst v. 10.12.1985, Abs. 2.2
Bayern
2. AVBayRDG vom 13.08.1975 geändert durch Ver-
ordnung vom 11.12.1991 (GVBl. S. 511) und Ver-
ordnung vom 13.09.1993 (GVBl. S. 736), § 1 Abs. 1
Berlin
Rettungsdienstgesetz, § 2 Abs. 1
(GVBl. v. 08.07.1993, S. 313)
Brandenburg
Verordnung über den Landesrettungsdienstplan
des Landes Brandenburg vom 24.02.1997,
§ 7 Abs. 1, GVBl. Teil II v. 08.04.1997, S. 106 ff.
Bremen
Bremisches Hilfeleistungsgesetz, § 28 (Brem. GBI.
Nr. 25 v. 21.06.2002, S. 189)
Hamburg
Rettungsdienstgesetz, § 6 Abs. 2
(GVBl. Nr. 27 v. 16.06.1992, S. 117)
Hessen
Rettungsdienstgesetz, § 22 Abs. 2 (GVBl., Teil I, v.
30.11.1998, S. 499 / Vorläufiger Rettungsdienstplan,
Kap. 2.2.1 (1. Fortschreibung, Staatsanzeiger Hessen
Nr. 22 vom 28.05.2001, S. 1926)
Mecklenburg-Vorpommern
Rettungsdienstplan Mecklenburg-Vorpommern
in der Fassung von 22.02.2000
Niedersachsen
BedarfVO-RettD vom 04.01.1993, § 2 Abs. 2 und 3
(GVBl., Nr. 1 v. 07.01.1993, S. 1)
Nordrhein-Westfalen
Erläuterung zum Rettungsdienstgesetz, Landtag
Nordrhein-Westfalen Drucksache 11/31 81
vom 06.02.1992
Rheinland-Pfalz
Rettungsdienstgesetz, § 8 Abs. 2
(GVBl. v. 22.04.1991, S. 217)
Saarland
Landtag des Saarlandes
Drucksache 10/1339 vom 27.01.1993
Sachsen
Rettungsdienstgesetz (SächsGVBl. S. 9), geändert
durch Art. 11 des Gesetzes vom 04.07.1994
(SächsGVBl. S. 1261), § 2 Abs. 2 / Landesrettungs-
dienstplan vom 30.11.1994 (Sächs. Amtsblatt Nr. 67
v. 22.12.1994, S. 1526), Abs. 5.2
Sachsen-Anhalt
Rettungsdienstgesetz, § 7 Abs. 2
(GVBl. LSA 1993, S. 699)
Schleswig-Holstein
DVO-RDG vom 22.11.1993, § 7 Abs. 2 /
Konsenspapier zum Landesgutachten
Schleswig-Holstein vom 27.01.1995
Thüringen
Landesrettungsdienstplan vom 29.08.2000, Nr. 4.1
(Thüringer Staatsanzeiger Nr. 39/2000, S. 1891)
von Eingang der Meldung
bis Ankunft am Notfallort an
Straßen
von Fahrtbeginn
bis Ankunft am an einer Straße
liegenden Einsatzort
-- --
bedarfsgerecht
Hilfsfrist
15 Minuten in der Regel
Hilfsfrist
95 % in 15 Minuten
Hilfsfrist (= Fahrzeit)
12 Minuten in der Regel; 15 Minuten
in dünn besiedelten Gebieten
Eintreffzeit
95 % in 10 Minuten
--
flächendeckend und bedarfsgerecht
von Eingang der Meldung
bis Ankunft Notfallort
von Eröffnung des Einsatzes
bis Ankunft am Einsatzort an
befestigter Straße
Hilfsfrist
95 % in 10 Minuten
Hilfsfrist
10 Minuten im Jahresdurchschnitt aller
Einsätze
--
von nach Eingang der Meldung
bis Ankunft am an einer Straße
gelegenen Notfallort
Eintreffzeit
95% in 15 Minuten
Hilfsfrist
5 - 8 Minuten; 12 Minuten im
ländlichen Raum
von Eingang der Meldung
bis Ankunft am an einer Straße
gelegenen Notfallort
von Beginn der Einsatz-
entscheidung
bis Ankunft am an einer
öffentlichen Straße gelegenen
Einsatzort
Hilfeleistungsfrist (= Fahrzeit)
in der Regel maximal 15 Minuten
Fahrzeit
unter 10 Minuten
von Eingang der Meldung
bis Ankunft am an einer Straße
gelegenen Notfallort
von nach Eingang des
Hilfeersuchens
bis Ankunft am an einer
öffentlichen Straße gelegenen
Einsatzort
Hilfsfrist
95 % in 12 Minuten
von Eingang der Meldung
bis Ankunft am an einer Straße
gelegenen Notfallort
Hilfsfrist
95 % in 12 Minuten
von Fahrtbeginn
bis Ankunft am potentiellen
Notfallort
von Eingang der Meldung
bis Ankunft am Notfallort
von Eingang der Meldung
bis Ankunft am Notfallort
Hilfsfrist
14 Minuten in dicht besiedelten Gebieten;
17 Minuten in dünn besiedelten Gebieten;
95 % in 12 Minuten Fahrzeit in dicht
besiedelten Gebieten bzw.
95 % in 15 Minuten Fahrzeit in dünn
besiedelten Gebieten
Hilfsfrist
90 % in 12 Minuten
von nach Eingang der Meldung
bis Ankunft am ausschließ-
lich über eine Straße erreichbaren
möglichen Einsatzort
5.1 Allgemeiner Ansatz zur Standortplanung von bedarfsgerechten Rettungswachen 47
EINSATZ
LEITSTELLE
MELDEVORGANG
ZEITPUNKTE TEILZEITEN ZEITABSCHNITTE
Benachrichti-gungszeit
Gesprächs-aufbauzeit
Anlaufzeit
Notrufbe-arbeitungs-
zeit
Einsatzzeit
Vorlaufzeit imMeldevorgang
Meldezeit
Einsatzab-wicklungszeit
Eintreffzeit
Verweilzeitam Einsatzort
• Auffinden des Notfallortes
• Notfalleintritt
• Einsatzentscheidung
• Transportbeginn
• Ankunft beim Patienten
• Ankunft am Einsatzort
• Entscheidung überMeldeperson getroffen
• Dispositionsentscheidung/Einsatzvergabe/Alarmierungsbeginn
• Ankunft am Transportziel
• Ende Orientierungsphaseder Meldeperson
• Ausgerückt
• Patientenübergabe beendet
• Einrücken am Standort
• Freimeldezeitpunkt/Einsatzende / Folgeeinsatz
• Eintreffen der Melde-person am Melderstandort
• Beginn der Aufschalt-zeit in der zuständigenLeitstelle
• Abfragezeitpunkt/Gesprächsbeginn
• Alarmierung beendet/Einsatzbeginn
WIEDERHERSTELLUNGSZEITDER EINSATZBEREITSCHAFT
RÜCKFAHRTZEIT
ENTSCHEIDUNGSZEIT
ORIENTIERUNGSZEIT
MELDERZUGANGSZEIT
LEITSTELLEN-ERREICHUNGSZEIT
AUFSCHALTZEIT
GESPRÄCHSZEIT
DISPOSITIONSZEIT
AUSRÜCKZEIT
ANFAHRT-/ANFLUGZEIT
ZUGANGSZEIT
VERWEILZEITAM NOTFALLORT
TRANSPORTZEIT
ALARMIERUNGSZEIT
VERWEILZEITAM TRANSPORTZIEL
ENTDECKUNGSZEIT
Abb. 5.1. Zeitdefinitionen im organisatorischen Rettungsablauf
Entsprechend des Landesrettungsdienstgesetzes muss das Gebiet eines Ret-
tungsdienstbereiches so in Rettungswachenversorgungsbereiche aufgeteilt sein,
dass die Notfallversorgung von den bedarfsgerechten Rettungswachen innerhalb
der vorgesehenen Hilfsfrist aus planerisch sichergestellt ist. Größe, Lage und Ab-
grenzung des Rettungswachenversorgungsbereiches ist so festzulegen, dass unter
48 5 Bedarfsplanung Fahrzeugstandorte
Berücksichtigung der Verkehrserschließung und der topographischen Gegeben-
heiten alle zu versorgenden Gebietsteile des Rettungswachenversorgungsbereiches
planerisch innerhalb der Hilfsfrist vom Standort der Rettungswache aus über öf-
fentliche Straßen zu erreichen sind. Zusätzlich ist bei der Standortplanung von
Rettungswachen zu berücksichtigen, dass diese bevorzugt in die Nähe der Einsatz-
schwerpunkte zu verlegen sind, so dass entsprechend Abb. 5.2. in möglichst kurzer
Zeit möglichst viele Notfälle zu bedienen sind.
8.000 E
800 E
600 E
1.150 E
4.000 E
800 E
1.250 E
650 E
3.500 E
3 Min
6 Min
9 Min
12 Min
Szenario A: Zentrale Lage im Versorgungsbereich Szenario B: Randlage im Versorgungsbereich
Hilfsfrist- Von der Rettungswache aus erreichbare EinwohnerRadius Szenario A Szenario B
Zusätzlich Gesamt Zusätzlich Gesamtbis 3 Minuten 4.000 8.000bis 6 Minuten + 4.100 8.100 + 600 8.600bis 9 Minutenbis 12 Minuten
+18.550 26.650 +7.500 16.100+ 600 27.250 +9.300 25.400
bis 15 Minuten +1.850 27.250
Standort der Rettungswache
Grenze des Versorgungsbereiches
Hilfsfrist-Radius (modellhaft)
Siedlungsfläche mit Einwohnerzahl (E)
Gemeindegrenze
12 Min
650 E
0 km 5 km 10 km
15Min
benachbarte RW
benachbarte RW
benachbarte RW
8.000 E
800 E
4.000 E
5.000 E
800 E
1.250 E
650 E
3.500 E
3Min
6Min
9Min
12Min
15Min
benachbarte RW
benachbarte RW
benachbarte RW
600 E
1.150 E
900 E
600 E600 E
900 E
5.000 E
Abb. 5.2. Erreichbarkeitspotenzial einer Rettungswache innerhalb gesetzlicher Vorgaben
zur Hilfsfrist in Abhängigkeit von der räumlichen Lage des Standortes unter Berücksichti-
gung der Siedlungsflächen bei einem maximalen Überschneidungsanteil mit Nachbarret-
tungswachen von 20 Prozent (Szenario auf der Grundlage einer gesetzlichen Vorgabe zur
Hilfsfrist von 15 Minuten)
5.1 Allgemeiner Ansatz zur Standortplanung von bedarfsgerechten Rettungswachen 49
Unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebotes nach § 12 Sozialgesetzbuch V
(SGB V) bedeuten diese Vorgaben, dass die Zuschnitte der Rettungswachenver-
sorgungsbereiche unter Ausnutzung der maximalen zeitlichen Vorgaben bezüglich
der Hilfsfrist für die verbleibende Anfahrtzeitdistanz mit Sonder- und Wegerecht
zu planen sind (Abb. 5.1.). Das bedeutet z. B., dass bei einer Hilfsfrist von 15 Mi-
nuten sich eine planerisch zu berücksichtigende Anfahrtzeit von 13 Minuten er-
gibt, wenn für Gesprächs-, Dispositions-, Alarmierungs- und Ausrückzeit insge-
samt durchschnittlich 2 Minuten festgestellt werden. Die Ermittlung räumlich-zeit-
licher Distanzen erfolgt mittels Fahrzeitsimulationen in der Regel auf der Grundla-
ge von Realbefahrungen vor Ort.
In einem ersten Schritt erfolgt deshalb die Befahrung des Untersuchungsgebie-
tes unter Sonder- und Wegerecht. Entsprechend Abb. 5.3. wird die Befahrung in
Befahrungsabschnitte eingeteilt, für die anhand der Befahrungszeit die zugehöri-
gen mittleren Geschwindigkeiten ermittelt werden. Ein entsprechendes Befah-
rungsbeispiel zur Ermittlung von Durchschnittsgeschwindigkeiten ist in Abb. 5.4.
dargestellt.
bef01
AA
bef02
bef03
bef03
BB
01
03
04
06
08
34
34
07
02
sim01
Strecke der Fahrzeitsimulation
Berechnungsbeispiel von A nach B:
Messpunkt für Befahrung/Simulation
Befahrungsstrecke
Beispiel für ein Befahrungs- und Simulationsrasterzur Ermittlung räumlich-zeitlicher Distanzen
sim01
bef01
bef02
bef03 sim01+ + +
Abb. 5.3. Beispiel für ein Befahrungs- und Simulationsraster zur Ermittlung räumlich-
zeitlicher Distanzen
50 5 Bedarfsplanung Fahrzeugstandorte
Messpunkt A
Befahrungsbeispiel zur Ermittlung von Durchschnittsgeschwindigkeiten
Messpunkt B
von nach Fahrtstrecke Fahrtzeit Straßentyp Geschwindigkeit
Messpunkt A Messpunkt B 2.380 m 1 Min 30 Sek Bundesstraße 95,2 km/hMesspunkt B Messpunkt C 1.837 m 1 Min 27 Sek Kreisstraße 76,0 km/hMesspunkt C Messpunkt D 1.921 m 1 Min 21 Sek Kreisstraße 85,4 km/h… … … … … …
Abb. 5.4. Befahrungsbeispiel zur Ermittlung von Durchschnittsgeschwindigkeiten
Die Ermittlung der Weg-Zeit-Struktur unter Benutzung von Sonder- und Wege-
recht ist mit Hilfe von Messprotokollen entsprechend Abb. 5.5. durchzuführen.
Diese erlauben zum einen die exakte Dokumentation der zeitlich/räumlichen Ver-
hältnisse auf den einzelnen Messstrecken und stellen zum anderen durch die de-
taillierte Erfassung der Rahmenparameter für jede Teilstrecke (Streckencharakte-
ristika) die notwendigen Klassifizierungskriterien bereit, um die der Fahrzeitsimu-
lation zugrunde liegenden Durchschnittsgeschwindigkeiten für unterschiedliche
Streckenzustände überprüfen zu können.
Zusätzlich zur Erfassung der Messergebnisse je Teilstrecke sind die Rahmenbe-
dingungen für jede Teilbefahrung wie folgt zu dokumentieren:
• Datum
• Uhrzeit (Beginn und Ende Messfahrt)
• Teilnehmer (Fahrer, Beifahrer)
• Fahrzeugcharakteristika
− Rettungsmitteltyp
− Baujahr
− km-Stand
− Höchstgeschwindigkeit
− Motorleistung
5.1 Allgemeiner Ansatz zur Standortplanung von bedarfsgerechten Rettungswachen 51
Messprotokoll der Befahrung
mit Sonder- und Wegerecht Blatt Nr. 0 0 1
Messfahrten mit Sonder- und Wegerecht
Datum: Uhrzeit: von bis
Teilnehmer:
Fahrer:
Beifahrer:
Beifahrer:
Fahrzeugcharakteristika:
Typ:
Baujahr:
km-Stand:
Höchstgeschw.:
Motorleistung:
Bemerkungen:
Witterungsbedingungen: Straßenkategorie:
1 Sicht nicht behindert 0 Bundesautobahn
2 Sicht behindert 1 Bundesstraße
3 Sicht stark beeinträchtigt 2 Landesstraße
3 Kreisstraße
1 Fahrbahn trocken Sonstige öffentliche Straße (zweistreifig)
2 Fahrbahn Wechsel feucht/trocken 4 Asphalt
3 Fahrbahn nass 5 Platte
4 Fahrbahn stehende Nässe 6 Erdstraße
5 Fahrbahn schneebedeckt Sonstige öffentliche Straße (einstreifig)
6 Fahrbahnränder mit Schneeresten 7 Asphalt
7 Fahrbahn glättegefährdet 8 Platte
8 Fahrbahn stellenweise vereist 9 Erdstraße
1 Windstill 1 Offenes Gelände
2 Schwach windig 2 Allee
3 Stark windig 3 Wald
4 Sturmböen
1 Ebenes Gelände
2 Entlang von Talfluchten
Verkehrslage: 3 Hügeliges Gelände
1 Außerorts 4 Steigungen und Gefällstrecken
2 Innerorts 5 Bergfahrt
3 Erhebliche Messstörung 6 Talfahrt
1 Geringe Verkehrsdichte
2 Normale Verkehrsdichte
3 Hohe Verkehrsdichte
4 Kolonnenfahrt
5 Stop and Go
6 Stehender Verkehr
Abb. 5.5. Messprotokoll zur Ermittlung realer Weg-Zeit-Strukturen unter Benutzung von
Sonder- und Wegerecht
52 5 Bedarfsplanung Fahrzeugstandorte
Weitere Faktoren, die das Messergebnis einer gesamten Teilbefahrung beein-
flusst haben, wie z. B. Befahrung während der Rushhour, ortsfremder Fahrer, kön-
nen im Feld „Bemerkungen“ festgehalten werden und in die Analyse der Weg-
Zeit-Struktur einfließen. Im Protokoll der „Teilstreckenmessung“ entsprechend
Abb. 5.6. werden für alle Messstrecken folgende Streckenparameter dokumentiert:
• Streckenpunkt (Nummer gemäß Befahrungsplan)
• Tachostand am Streckenpunkt (100-Meter-genau)
• Zeit am Streckenpunkt (sekundengenau)
• 8 Charakteristika der Teilstrecke zwischen vorausgehendem und aktuellem
Messpunkt differenziert nach
− Witterungsbedingungen
− Verkehrslage
− Straßenverhältnisse
• Bemerkungen
Anfang und Ende der befahrenen Messstrecken (Messpunkte) sollten stets an
markanten Stellen wie Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen, Bahnübergän-
gen oder am Beginn/Ende geschlossener Ortschaften liegen und im Befahrungs-
plan eindeutig eingezeichnet sein.
In einem zweiten Schritt erfolgt für das Untersuchungsgebiet eine Vektorisie-
rung des öffentlichen Straßennetzes in Simulationsabschnitte, die mit für die Stra-
ßenkategorie typischen Durchschnittsgeschwindigkeiten entsprechend den Befah-
rungsergebnissen hinterlegt werden, um so auch Erreichbarkeiten von nicht
befahrenen Straßenabschnitten simulieren zu können (Abb. 5.3.).
Bei der konkreten Planung der bedarfsgerechten Standorte von Rettungswachen
in einem Rettungsdienstbereich ist aufgrund der dargestellten Erreichbarkeiten
durch reale Befahrungen vor Ort und zugehörigen Simulationen bedarfsgerecht in
zwei Stufen wie folgt vorzugehen:
• In der ersten Planungsstufe erfolgt die Auswahl und Festlegung derjenigen
Städte, in denen aufgrund ihrer siedlungsstrukturellen Ausstattung und zentral-
örtlichen Bedeutung sowie der damit verbundenen Notfallschwerpunkte im
Rettungsdienstbereich zumindest ein Standort einer Rettungswache einzurichten
ist.
• In der zweiten Planungsstufe erfolgt die kreisweite Festlegung der Standorte der
bedarfsgerechten Rettungswachen im Rettungsdienstbereich. Als Grundlagen
der zweiten Planungsstufe sind vorrangig zu berücksichtigen:
1. Eine gleichmäßige flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit allen
Leistungen der Notfallrettung unter Beachtung der Sparsamkeit und Wirt-
schaftlichkeit muss sichergestellt sein.
2. Die kleinräumige Lage der in der ersten Planungsstufe festgelegten Städte
unter Berücksichtigung ihres zukünftigen Versorgungsauftrages innerhalb
des Stadtgebietes muss festgelegt werden.
5.1 Allgemeiner Ansatz zur Standortplanung von bedarfsgerechten Rettungswachen 53
Blatt Nr.Messprotokoll der Befahrungmit Sonder- und Wegerechten
1 2 3 4 5 6 7 8
1 außerorts2 innerorts3 erheblicheMessstörung
1 geringe Verkehrsd.2 normale Verkehrsd.3 hohe Verkehrsdichte4 Kolonnenfahrt5 Stop and Go6 Stehender Verkehr
1 Sicht nicht behindert2 Sicht behindert3 Sicht stark beeinträcht.
1 Fahrb. trocken2 Fahrb. Wechsel feucht/tr,
43 Fahrb. nassFahrb. stehende Nässe
5 Fahrb. schneebedeckt6 Fahrb.ränder Schneereste7 Fahrb. glättegefährdet8 Fahrb. stellenw. vereist
1 windstill2 schwach windig3 stark windig4 Sturmböen
1 2 3 4 5 6 7 8
1 OffenesGelände
2 Allee3 Wald
1 ebenes Gelände2 entlang v. Talfluchten3 hügeliges Gelände4 Steigung und Gefällstr.5 Bergfahrt6 Talfahrt
Sonst. Zweistreifig4 Asphalt5 Platte6 Erdstr.sonst. einstreifig7 Asphalt8 Platte9 Erdstr.
0 Bundesautob.1 Bundesstr.2 Landesstr.3 Kreisstr.
Strecken-punkt
Nichtaus-füllen!
Tacho-stand[km]
Zeit
[Min / Sek]
Streckencharakteristika
Teilstreckenmessung
Witterungs-bedingungen
Verkehrs-lage
Straßen-kategorie
Bemerkungen
0 1
Abb. 5.6. Messprotokoll zur Teilstreckenmessung
54 5 Bedarfsplanung Fahrzeugstandorte
3. Soweit zweckmäßig, sind bestehende Fahrzeugstandorte im neuen Netz der
bedarfsgerechten Rettungswachen zu bestätigen.
4. Lokale Bevölkerungskonzentrationen und daraus resultierende lokale Not-
fallschwerpunkte außerhalb der größeren Städte sind zu beachten.
In stark verdichteten Gebieten mit mehr als 100.000 Einwohnern und einer Be-
völkerungsdichte von über 1.000 Einwohnern pro qkm kann es notwendig sein,
Rettungswachenversorgungsbereiche so abzugrenzen, dass planerisch die Hilfs-
frist-Isochrone einer Rettungswache (Linie gleicher Hilfsfrist von einem festge-
legten Standort aus) in den jeweils benachbarten Rettungswachenversorgungsbe-
reich hinein verschoben ist. Diese Mehrfachabdeckung der stark verdichteten
innerstädtischen Bereiche ist deshalb zweckmäßig, da die Einhaltung der Hilfsfrist
im Innenstadtgebiet während der tageszeitlich wiederkehrenden besonderen Ver-
kehrssituationen (z. B. Hauptverkehrszeiten) nur gegen den Verkehrsfluss (ver-
kehrsantizyklisch) von unterschiedlichen Standorten aus sichergestellt werden
kann, wie z. B. eine wechselseitige Versorgung von Gebieten bei einströmendem
Verkehr von innen nach außen sowie bei ausströmendem Verkehr von außen nach
innen.
Decken sich die Grenzen der bedarfsgerechten Rettungswachenversorgungsbe-
reiche nicht mit den Grenzen eines Rettungsdienstbereiches, so ist die Sicherstel-
lung der Notfallversorgung in den entsprechenden Gebieten durch eine rettungs-
dienstbereichsübergreifende Bedarfsplanung unter Einbeziehung der benachbarten
Träger der Notfallversorgung bedarfsgerecht zu regeln. Dabei kann die Sicher-
stellung der Notfallversorgung für ein Teilgebiet an einen der beiden Aufgabenträ-
ger im Wege der kommunalen Zusammenarbeit abgetreten werden, oder es können
bereichsübergreifende Arbeitsgemeinschaften zwischen den Aufgabenträgern ein-
gerichtet werden.
Grundsätzlich hat die Planung von Notarztversorgungsbereichen analog der
Fachplanung von Rettungswachenversorgungsbereichen zu erfolgen. Zusätzlich zu
den entsprechenden Vorgaben ist jedoch bei der Planung von Notarztversorgungs-
bereichen zu berücksichtigen, dass Notarztstandorte bevorzugt an Krankenhäusern
oder an Orten eingerichtet werden können, in denen eine ausreichende Anzahl von
niedergelassenen Ärztinnen und/oder Ärzten zur Verfügung steht, die bereit und in
der Lage sind, die Notarztversorgung dienstplanmäßig sicherzustellen. Bei hohen
Einsatzzahlen, z. B. > 3.000 Notarztalarmierungen pro Jahr, kann einsatztaktisch
auch ein Standort an der Rettungswache sinnvoll sein.
Die zuvor skizzierte Vorgehensweise zur Standortplanung von bedarfsgerechten
Rettungswachen soll nachfolgend anhand des Beispielkreises in Abb. 5.7. verdeut-
licht werden. Der Beispielkreis umfasst entsprechend Abb. 5.8. insgesamt knapp
150.000 Einwohner auf einer Fläche von 940 qkm, woraus sich eine mittlere Ein-
wohnerdichte von 160 Einwohnern pro qkm errechnet. Die Angaben zur Sied-
lungsfläche mit den zugehörigen Einwohnerzahlen zeigen, dass im zentralen
Kreisgebiet der Siedlungsschwerpunkt mit rund 49.000 Einwohnern liegt, wobei
im Südosten des Kreisgebietes ein weiterer Siedlungsschwerpunkt mit 13.000
Einwohnern bzw. im Südwesten mit 12.000 Einwohnern existiert.
5.1 Allgemeiner Ansatz zur Standortplanung von bedarfsgerechten Rettungswachen 55
Übersicht Beispielkreis
Beispiel-kreis
Abb. 5.7. Übersicht Beispielkreis
56 5 Bedarfsplanung Fahrzeugstandorte
Siedlungsflächen und Einwohnerzahlen im Beispielkreis
49.000
4.000
5.500
6.40010.300
5.400
7.700
12.000
4.300
3.300
13.000
4.600
Insgesamt:940 km², 149.500 EW
160 EW/km²
Abb. 5.8. Siedlungsflächen und Einwohnerzahlen im Beispielkreis
5.1 Allgemeiner Ansatz zur Standortplanung von bedarfsgerechten Rettungswachen 57
Ausgehend von der ersten Planungsstufe ergibt sich entsprechend der vorgefun-
denen Ist-Situation, dass an diesen drei Siedlungsschwerpunkten jeweils eine Ret-
tungswache vorhanden ist. Ist dies in Realität nicht der Fall, so wäre zu prüfen, ob
dort nicht ein Standort einer bedarfsgerechten Rettungswache einzurichten ist.
Abb. 5.9. zeigt die zeitliche Erreichbarkeit von den drei Rettungswachenstandorten
aus innerhalb der vorgegebenen Hilfsfrist. Danach ergibt sich, dass von der Ret-
tungswache A sowohl das nördliche Kreisgebiet nicht innerhalb der vorgegebenen
Hilfsfrist komplett zu versorgen ist, wie auch östliche Randgebiete. Weiterhin
zeigt sich, dass von den Rettungswachen B und C sämtliche zu versorgenden
Siedlungsflächen im südlichen Kreisgebiet innerhalb der Hilfsfrist zu erreichen
sind. Auszunehmen hiervon sind lediglich kurze Straßenabschnitte in Richtung
südliche Kreisgrenze. Abb. 5.10. zeigt das abschließende Standortkonzept für den
Beispielkreis, wonach die drei vorgegebenen Standorte im Wesentlichen bestätigt
werden. Die nicht innerhalb der Hilfsfrist versorgbaren Randgebiete des Kreises
sind durch eine bereichsübergreifende Versorgung sicherzustellen. Damit ergibt
sich für den Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes ein Standortkonzept
mit drei bedarfsgerechten Rettungswachen sowie einer durch öffentlich-rechtliche
Verträge festzulegenden bereichsübergreifenden Versorgung.
Allerdings zeigen die Erreichbarkeiten in Abb. 5.9. auch die Optimierungspo-
tenziale, die sich ergeben würden, wenn über die kommunalen Grenzen hinaus ei-
ne Standortplanung möglich gewesen wäre, da zwischen den drei Rettungswachen
A, B und C großflächig so genannte Überschneidungsgebiete vorliegen, also Ge-
biete, die von mindestens zwei Rettungswachen innerhalb der Hilfsfrist zu versor-
gen sind. Erst eine regionale oder landesweite Planung von Wachenstandorten
würde dieses Optimierungspotenzial, was sich in den vorhandenen relativ großzü-
gigen Überschneidungsflächen widerspiegelt, nutzen können und damit in der
Konsequenz zu einer Gesamtreduzierung der Anzahl der bedarfsgerechten Ret-
tungswachen führen.
Die Auswirkungen bedarfsgerechter Standortplanungen auf die Anzahl von
Rettungswachen in einem Rettungsdienstbereich sowie die Auswirkungen einer be-
reichsübergreifenden Standortplanung sind bereits konkreten Landesplanungen
detailliert zu entnehmen, wie sie beispielsweise in Schleswig-Holstein von uns
durchgeführt wurden. So zeigt das Ergebnis der Standortplanung in Schleswig-
Holstein, dass unter besonderer Berücksichtigung der bereichsübergreifenden Not-
fallversorgung von 92 vorgefundenen Rettungswachen insgesamt 46 Rettungswa-
chen, d. h. jede zweite, als bedarfsgerecht bestätigt wurden. Darüber hinaus wur-
den 24 Rettungswachen, also rund ein Viertel der vorgefundenen Standorte,
verlegt, während 21 Rettungswachen, d. h. knapp jede vierte Rettungswache, zur
Schließung empfohlen wurden. Gleichzeitig wurde die Eröffnung sechs neuer
Rettungswachen empfohlen. Zur Landesplanung Schleswig-Holstein ist noch als
wichtig anzumerken, dass der Planung die nach der Novellierung des Landesret-
tungsdienstgesetzes verkürzte Hilfsfrist von 12 Minuten zugrunde liegt, während
zuvor eine Hilfsfrist von 15 Minuten galt. Trotz einer zeitlichen Verkürzung der
Hilfsfrist ließ sich die räumliche Verteilung der Rettungswachen im Rahmen einer
landesweiten Planung durch eine Reduzierung wirtschaftlich optimieren.
58 5 Bedarfsplanung Fahrzeugstandorte
Zeitliche Erreichbarkeit aus den Rettungswachen A, B und Cinnerhalb der vorgegebenen Hilfsfrist
RW A
RW B
RW C
Abb. 5.9. Zeitliche Erreichbarkeit aus den Rettungswachen A, B und C innerhalb der vor-
gegebenen Hilfsfrist
5.2 Standortplanung bedarfsgerechter Rettungswachen in Nordrhein-Westfalen 59
Standortkonzept für den Beispielkreis
RW A
RW B
RW C
RW ausserhalb
RW ausserhalb
RW ausserhalb
RW ausserhalbRW ausserhalb
Abb. 5.10. Standortkonzept für den Beispielkreis
60 5 Bedarfsplanung Fahrzeugstandorte
5.2 Standortplanung bedarfsgerechter Rettungswachen in
Nordrhein-Westfalen
Ein nach den Gesetzesmaterialien zum Rettungsgesetz in Nordrhein-Westfalen
vom 24.11.1992 gefordertes Planungsmodell, welches u. a. als Planungsgrößen die
Struktur und die Notfallhäufigkeit methodisch im Planungsprozess berücksichtigt,
hat folgerichtig grundsätzlich auf der Siedlungsstruktur des Planungsgebietes ab-
zustellen. Die Siedlungsstruktur selbst wiederum ist eine zentrale Größe der Raum-
ordnung und damit zentraler Gegenstand der Landesplanung. Aufsetzpunkt für das
geforderte Planungsmodell in Nordrhein-Westfalen im Bereich der Planung einer
rettungsdienstlichen Infrastruktur sind damit grundsätzlich die Vorgaben der Lan-
desplanung zur Siedlungsstruktur auf der Ebene der Kreise und kreisfreien Städte
als räumliche Abgrenzung der Rettungsdienstbereiche.
Die Landesplanung für Nordrhein-Westfalen führt zu raumwirksamen Planun-
gen aus, dass gemäß dem Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen das Lan-
desentwicklungsprogramm (LEPro) vom 05.10.1989 die öffentlichen Planungs-
und Maßnahmenträger dazu verpflichtet, die raumstrukturellen Planungsaufgaben
auf das funktional gegliederte System von Grund-, Mittel- und Oberzentren und –
davon ausgehend – auf ein System von Entwicklungsschwerpunkten und Ent-
wicklungsachsen auszurichten.
§ 6 LEPro führt zur Ausrichtung der städtebaulichen Entwicklung in den Ge-
meinden auf Siedlungsschwerpunkte aus, dass die Gemeinden die Entwicklung ih-
rer Siedlungsstruktur auf solche Standorte ausrichten sollen, die sich für ein räum-
lich gebündeltes Angebot von öffentlichen und privaten Einrichtungen der Ver-
sorgung, der Bildung und Kultur der sozialen und medizinischen Betreuung, des
Sports und der Freizeitgestaltung eignen (Siedlungsschwerpunkte). Dabei ist zu
berücksichtigen, dass diese Einrichtungen für die Bevölkerung in angemessener
Zeit erreichbar sein sollen.
§22 LEPro führt zur zentral-örtlichen Gliederung in Nordrhein-Westfalen aus,
dass für die Entwicklung der Siedlungsstruktur für das gesamte Landesgebiet ein
funktional gegliedertes System zentral-örtlicher Stufen zugrunde zu legen ist. Da-
durch sollen im Interesse der bestmöglichen Versorgung der Bevölkerung in allen
Teilen des Landes die Voraussetzung für einen gezielten Einsatz öffentlicher Mit-
tel zur Bereitstellung der erforderlichen Infrastruktur, entsprechend der angestreb-
ten zentral-örtlichen Gliederung geschaffen werden. Nach § 23 LEPro ist bei der
zentral-örtlichen Gliederung des Landes von der Tragfähigkeit von Versorgungs-
bereichen mit mindestens 25.000 Einwohnern auszugehen.
In § 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli
1994 wird ausgeführt, dass die kreisangehörige Gemeinden mit mehr als 60.000
Einwohnern Große kreisangehörige Städte sind, während kreisangehörige Ge-
meinden mit mehr als 25.000 Einwohnern als Mittlere kreisangehörige Städte fest-
gelegt sind. Die Landesregierung bestimmt durch Rechtsverordnung, welche Ge-
meinden Große kreisangehörige Städte oder Mittlere kreisangehörige Städte sind.
Eine Gemeinde ist zur Großen kreisangehörigen Stadt oder zur Mittleren kreisan-
5.2 Standortplanung bedarfsgerechter Rettungswachen in Nordrhein-Westfalen 61
gehörigen Stadt zu bestimmen, wenn sie an drei aufeinander folgenden Stichtagen
die erforderliche Einwohnerzahl aufweist. Eine Gemeinde ist auf ihren Antrag zu
streichen, wenn sie an fünf aufeinander folgenden Stichtagen die erforderliche
Einwohnerzahl um mehr als 10 vom Hundert unterschreitet. Eine Gemeinde ist von
Amts wegen zu streichen, wenn sie an fünf aufeinander folgenden Stichtagen die
erforderliche Einwohnerzahl um mehr als 20 vom Hundert unterschreitet.
Bei der Planung der bedarfsgerechten Standorte von Rettungswachen in einem
Kreisgebiet in Nordrhein-Westfalen wird deshalb ein zweistufiges Planungsmodell
(„Planungsmodell NRW“) angesetzt:
• In der ersten Planungsstufe erfolgt die Auswahl und A-priori-Festlegung der-
jenigen Gemeinden im Kreisgebiet, in denen aufgrund des Zentralitätskriteri-
ums und des Umlandkriteriums ein bedarfsgerechter Rettungswachenstandort
einzurichten ist. Hierzu sind folgende zwei Auswahlschritte nach Abb. 5.11.
vorgesehen:
1. Im ersten Auswahlschritt wird planerisch mit Hilfe des Zentralitätskriteriums
den räumlichen Schwerpunkten der Notfallhäufigkeit Rechnung getragen, in-
dem Gemeinden ab einer Einwohnerzahl einer mittleren kreisangehörigen
Stadt grundsätzlich zunächst als potenzieller Standort für eine bedarfsge-
rechte Rettungswache im Planungsprozess ausgewiesen werden.
2. Im zweiten Auswahlschritt werden die nach dem Zentralitätskriterium aus-
gewiesenen potenziellen Rettungswachenstandorte mit Hilfe des Umland-
kriteriums hinsichtlich der angrenzenden Siedlungsstruktur benachbarter
Gemeinden und der damit verbundenen Zentralität überprüft. Soweit die ge-
schlossenen Siedlungsflächen der benachbarten Gemeinden von mindestens
zwei potenziellen Rettungswachenstandorten nach dem Zentralitätskriterium
innerhalb einer zeitlichen Erreichbarkeit von 6 Minuten Anfahrtzeit vom
räumlich gedachten Mittelpunkt der potenziellen Standorte abgedeckt wer-
den, erfolgt als Planungsgrundsatz nach dem Umlandkriterium die Festle-
gung eines gemeinsamen Rettungswachenstandortes. Die 6 Minuten Anfahrt-
zeit ergeben sich aus der Begründung zum Rettungsdienstgesetz 1992
(Drucksache 11/3181), wonach das Netz der Rettungswachen so engmaschig
sein soll, dass jeder an einer Straße gelegene Notfallort in einer Eintreffzeit
(Hilfsfrist) von 5 bis 8 Minuten, im ländlichen Bereich bis 12 Minuten, er-
reichbar ist. Bei einer mittleren Dispositions- und Ausrückezeit von 2 Minu-
ten ergibt sich bei 8 Minuten Hilfsfrist eine zur Verfügung stehende Anfahrt-
zeit von 6 Minuten. Anschließend ist der Rettungswachenstandort unter Be-
rücksichtigung der räumlichen Siedlungs- und Verkehrsinfrastruktur nach
dem Kriterium der zeitlich schnellsten Erreichbarkeit kleinräumig zu ermit-
teln.
62 5 Bedarfsplanung Fahrzeugstandorte
A-Ort27.681 EW
C-Ort26.227 EW
B-Ort25.897 EW
vonNachbar-RWversorgt
vonNachbar-RWversorgt
vonNachbar-RWversorgt
vonNachbar-RWversorgt
Grenze desVersorgungsbereiches
RW 1
RW 2
6 Min6 Min6 Min
Planungsmodell NRW - 1. Planungsstufemit Zentralitäts- und Umlandkriterium
6 Min6 Min6 Min
6 Min6 Min6 Min
6 Min6 Min6 Min
Radius Anfahrtzeit(idealisiert)
Bebaute Ortslage
Gemeindegebiet
Abb. 5.11. Planungsmodell NRW – 1. Planungsstufe mit Zentralitäts- und Umlandkriteri-
um
5.3 Standortplanung bedarfsgerechter Rettungswachen in Mecklenburg-Vorpommern 63
Zielsetzung des Zentralitäts- und des Umlandkriteriums mit den zugehörigen
Auswahlschritten ist es, aus Gründen einer flächendeckenden, gleichmäßig guten
Versorgung der Bevölkerung zu vermeiden, dass Siedlungsflächen ab einer mittle-
ren kreisangehörigen Stadt im Rahmen rettungsdienstlicher Standortplanungen in
die Schnittmenge zweier Versorgungsbereichsgrenzen mit einer planerischen
Hilfsfrist von größer als 8 Minuten gelegt werden, wenn die rettungsdienstliche
Versorgung ausschließlich über die Mindestzahl an Rettungswachenstandorten
nach der zeitlichen Erreichbarkeit zur Flächendeckung sichergestellt wird.
• In der zweiten Planungsstufe erfolgt auf der Grundlage der A-priori-Rettungs-
wachenstandorte der ersten Planungsstufe (Zentralitätskriterium, Umlandkrite-
rium) sowie der zusätzlichen Standorte zur Einhaltung der räumlichen Erreich-
barkeit die endgültige Festlegung aller bedarfsgerechten Rettungswachenstand-
orte. Als Grundlagen der zweiten Planungsstufe sind zu prüfen und fachlich zu
hinterlegen:
1. Sicherstellung einer gleichmäßig guten flächendeckenden Versorgung der
Bevölkerung mit allen Leistungen der Notfallrettung gemäß § 2 Abs. 1 RettG
NRW unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebotes gemäß § 12 SGB V.
2. Ausweisung von quasi nicht besiedelten Gebieten mit einer sehr geringen
Notfallwahrscheinlichkeit, für die einschränkend eine längere Hilfsfrist gilt
(Erlass des Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit des
Landes Nordrhein-Westfalen vom 5. April 2000).
3. Besonderen lokalen Bevölkerungskonzentrationen und daraus resultierend
lokalen Notfallschwerpunkten ist gegebenenfalls auch unterhalb der Festle-
gung der ersten Planungsstufe Rechnung zu tragen.
4. Bestehende Fahrzeugstandorte sind, sofern sie mit dem Netz der bedarfsge-
rechten Rettungswachen kompatibel sind, zu berücksichtigen.
5. Bereichsübergreifende Versorgungsmöglichkeiten sind aufzuzeigen und zu
berücksichtigen.
Ergebnis der ersten und zweiten Planungsstufe ist die Festlegung der kleinräu-
migen Lage aller bedarfsgerechten Rettungswachen im Kreisgebiet.
5.3 Standortplanung bedarfsgerechter Rettungswachen in
Mecklenburg-Vorpommern
Zahl und Standorte der bedarfsgerechten Rettungswachen in einem Rettungsdienst-
bereich sind gemäß § 9 Abs. 1 des Rettungsdienstgesetzes in Mecklenburg-Vor-
pommern (RDG M-V) so zu bestimmen, dass eine gleichmäßige Versorgung des
Rettungsdienstbereiches mit Leistungen der Notfallrettung gewährleistet wird, und
die Standorte der Rettungswachen benachbarter Träger des öffentlichen Rettungs-
dienstes berücksichtigt sind. Bei der Planung ist gemäß § 7 Abs. 2 RDG M-V vor-
zusehen, dass ein geeignetes Rettungsmittel jeden an einer Straßen gelegenen Not-
64 5 Bedarfsplanung Fahrzeugstandorte
fallort in der Regel innerhalb von 10 Minuten (Hilfsfrist) erreichen kann. Die
Hilfsfrist umfasst den Zeitraum vom Eingang einer Notfallmeldung (erste Notruf-
signalisierung) bei der zuständigen Rettungsleitstelle bis zum Eintreffen eines ge-
eigneten Rettungsmittels am an einer Straße gelegenen Notfallort.
Für die Einhaltung der realen Hilfsfrist unter Ausnutzung aller Optimierungs-
potenziale bei Dispositions-, Einsatz- und Fahrzeugstrategien ist es nicht zwingend
erforderlich, dass der gesamte Einsatzbereich planerisch innerhalb der „statischen“
10-Minuten-Hilfsfrist-Isochrone einer Rettungswache liegt. Dies gilt dann, wenn
die jenseits der 10-Minuten-Hilfsfrist-Isochrone liegenden Flächen nur dünn be-
siedelt sind, und die Vorgaben nach Ziffer 2.5 Rettungsdienst-Plan Mecklenburg-
Vorpommern eingehalten werden. Danach gilt die Hilfsfrist entsprechend (§ 7
Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 RDG M-V) in einem Rettungsdienstbereich als in der Regel er-
füllt, wenn im jeweiligen Rettungsdienstbereich an einer Straße gelegene Notfal-
lorte im Jahresdurchschnitt aller Einsätze in nicht mehr als 10 Minuten erreicht
werden. Soweit im Rahmen dieser Berechnung bestimmte Einsatzorte auch unter
optimalen Bedingungen nicht innerhalb von 15 Minuten erreichbar sind, bedarf
dies der Anzeige gegenüber dem Sozialministerium und der besonderen Begrün-
dung.
Für jeden Rettungswachenversorgungsbereich sind die realen Raum-Zeit-Bezie-
hungen im Versorgungsbereich zum einen durch die 10-Minuten-Hilfsfrist-Iso-
chrone und zum anderen durch die 15-Minuten-Eintreffzeit-Isochrone darzustellen,
sofern diese innerhalb der Versorgungsbereichsgrenzen liegen. Die Zuordnung der
einzelnen Gemeinden und Ortsteile zu den Versorgungsbereichen bedarfsgerechter
Rettungswachen und Notarztstandorte hat nach der Optimumvariante zu erfolgen,
d. h. jeder Ortsteil wird zu dem Versorgungsbereich der bedarfsgerechten Ret-
tungswache bzw. des bedarfsgerechten Notarztstandortes zugeordnet, von dem aus
er innerhalb der kürzesten Anfahrtzeit erreicht werden kann.
6 Bedarfsplanung Fahrzeugvorhaltung
In Kap. 6.1 werden die allgemeinen Bemessungsgrundsätze zur Ermittlung der
Fahrzeugvorhaltung im Rettungsdienst vorgestellt, an die sich die Darstellung der
risikoabhängigen Fahrzeugbemessung in Kap. 6.2 anschließt. In Kap. 6.3 wird die
frequenzabhängige Fahrzeugbemessung zur Ermittlung der Krankentransportvor-
haltung (ohne Fernfahrten) beschrieben. In Kap. 6.4 erfolgt die Darstellung eines
Bemessungsbeispiels zur Verdeutlichung der Vorgehensweise zur Ermittlung der
bedarfsgerechten Fahrzeugvorhaltung im Rettungsdienst.
6.1 Allgemeine Bemessungsgrundsätze
Grundsätzlich ist immer vor der Berechnung der zur Bemessung der Fahrzeugvor-
haltung notwendigen Parameter das in der Leitstelle dokumentierte Einsatz-
fahrtaufkommen mit seinen erfassten Zeitstrukturen auf Plausibilität zu prüfen und
zu bewerten, wobei fehlerhafte Daten ggf. zu „bereinigen“ sind. Eine Bereinigung
von Einsatzfahrtdaten aus der Leitstelle ist immer dann notwendig, wenn sich auf-
grund z. B. fehlerhaft dokumentierter Zeitpunkte Negativzeiten errechnen oder un-
vollständige Angaben zum Einsatzort vorliegen. Der Umfang an Bereinigungsauf-
wand ist dabei im Wesentlichen von der Qualität der vorgefundenen Leitstellendo-
kumentation abhängig.
Das bemessungsrelevante Einsatzfahrtaufkommen unterteilt sich in die Aufga-
benbereiche Notfallrettung und Krankentransport. Als Notfälle gelten im Sinne der
Rettungsdienstgesetze grundsätzlich alle Anfahrten mit Sonder- und Wegerecht,
während alle Anfahrten ohne Sonder- und Wegerecht folgerichtig als Kranken-
transport klassifiziert werden. Die Plausibilität des Einsatzfahrtaufkommens ist
durch Vergleich mit normierten Kenngrößen, wie z. B. bundesweite Einsatzraten
(Schmiedel u. Behrendt 2002b), zu unterlegen, wobei größere Abweichungen
durch vertiefte Analysen der Ursachen aufzuklären sind.
Datengrundlage zur Bemessung der bedarfsgerechten Rettungsmittelvorhaltung
(Rettungsmittelvorhalteplan) sind die Erwartungswerte über die rettungsdienstliche
Ereignishäufigkeit und die zugehörige mittlere Einsatzzeit von Notfällen und
Krankentransporten für das betreffende Bemessungsintervall, wie z. B. für festge-
legte Schichten, und unterschieden nach Tageskategorien, wie z. B. Montag bis
Freitag, Samstag und Sonntag/Feiertag. Die Bemessungsparameter errechnen sich
aus dem erfassten Einsatzfahrtaufkommen mit Einsatzort im bedarfsgerechten Ret-
tungswachenversorgungsbereich. Diese Vorgehensweise gewährleistet, dass es
R. Schmiedel et al., Bedarfsplanung im Rettungsdienst© Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2004
66 6 Bedarfsplanung Fahrzeugvorhaltung
sich um die Nachfragehäufigkeiten im Versorgungsbereich der bedarfsgerechten
Rettungswachen handelt, unabhängig davon, von welchem Fahrzeugstandort aus
die zugrunde liegenden Notfall- bzw. Krankentransportfahrten in der Realität ge-
fahren wurden. Betrachtungsebene der Bemessung des bedarfsgerechten Ret-
tungsmittelvorhalteplanes ist daher nicht das erfasste Wachenaufkommen, sondern
die erfasste Nachfrage nach Rettungsdienstleistungen im Versorgungsbereich.
Hieraus folgt auch die generelle Bemessungsmaxime:
„Die Bemessung der bedarfsgerechten Fahrzeugvorhaltung bestimmt sich
aus der Nachfrage nach Rettungsdienstleistungen im Versorgungsbereich
der bedarfsgerechten Rettungswache.“
Als rettungsdienstliche Fachplanung ist die bedarfsgerechte Rettungsmittelvor-
haltung einer Rettungswache nach folgenden Anforderungen zu ermitteln:
• Rettungsmittel zur unverzüglichen Bedienung des Notfallaufkommens (Anfahrt
mit Sonder- und Wegerecht) sind risikoabhängig zu bemessen.
• Rettungsmittel zur Bedienung des Krankentransportaufkommens (Anfahrt ohne
Sonder- und Wegerecht) sind frequenzabhängig zu bemessen, wobei unter Be-
rücksichtigung bestehender Landesvorgaben zur Wartezeit bei Krankentrans-
porten ein Übertrag von höchstens 10 % des realen mittleren Einsatzzeitbedarfs
in die Folgestunde zulässig ist.
Die Bemessung der notwendigen Gesamtvorhaltung von dienstplanmäßig be-
setzten Einsatzfahrzeugen ist danach wie folgt durchzuführen (Abb. 6.1.):
• Im ersten Schritt wird die Fahrzeugvorhaltung zur Durchführung von Notfall-
fahrten bemessen (risikoabhängige Bemessung).
• Im zweiten Schritt wird die Fahrzeugvorhaltung zur Durchführung von Kran-
kentransporten ohne Fernfahrten bemessen (frequenzabhängige Bemessung).
• Im dritten Schritt wird die Fahrzeugvorhaltung zur Durchführung von Fern-
fahrten, sofern das Fernfahrtaufkommen bemessungsrelevant ist, bemessen (fre-
quenzabhängige Bemessung).
• Im vierten Schritt wird die bemessene Gesamtvorhaltung an bedarfsgerechten
Einsatzfahrzeugen zur Durchführung von Notfallfahrten und Krankentranspor-
ten einschließlich Fernfahrten sowie die Fahrzeugvorhaltung an den Notarzt-
standorten differenziert nach Tageskategorien und Dienstzeiten in einem Ret-
tungsmittelvorhalteplan zusammengeführt.
Zusätzlich zu den im Rettungsmittelvorhalteplan bemessenen bedarfsgerechten
und mit Personal dienstplanmäßig besetzt vorzuhaltenden Einsatzfahrzeugen sind
in jedem Rettungsdienstbereich Reservefahrzeuge zur Kompensation von Stand-
zeiten wegen Reparatur, Wartung, Desinfektion und Umrüstung vorzusehen (tech-
nische Reserve). Als bedarfsgerechter Bestand an Fahrzeugen zur technischen Re-
serve sind in der Regel 15 bis 20 Prozent des im Rettungsmittelvorhalteplan aus-
gewiesenen Bestandes an Einsatzfahrzeugen anzusehen. Die Reservefahrzeuge
6.2 Risikoabhängige Fahrzeugbemessung 67
sind aus abgeschriebenen Rettungsmitteln zu rekrutieren, soweit diese noch wirt-
schaftlich betreibbar sind.
6.2 Risikoabhängige Fahrzeugbemessung
Grundlage der Bemessung der bedarfsgerechten Fahrzeugvorhaltung zur Durch-
führung von Notfallanfahrten ist die zu erwartende Jahreshäufigkeit von Notfaller-
eignissen (konkret: bemessungsrelevante Notfallanfahrten) im Versorgungsbereich
jeder bedarfsgerechten Rettungswache.
Der Bemessung der Vorhaltung an Notfallkapazitäten wird nicht die durch-
schnittlich täglich und stündlich zu erwartende Notfall-Nachfrageverteilung zu-
grunde gelegt, sondern das seltener vorkommende gleichzeitige Auftreten mehrerer
Notfallanfahrten. Bemessungsrelevante Größe ist daher das im Jahresablauf bei ei-
nem bestimmten Notfallaufkommen unvermeidbare gleichzeitig zu erwartende
Auftreten mehrerer Notfallereignisse im Versorgungsbereich mit einer daraus fol-
genden Nachfrage nach Leistungen des Rettungsdienstes in Form von Notfallan-
fahrten.
Da das Eintreffen aufeinander folgender Notfälle und die daraus resultierende
Nachfrage nach Notfallanfahrten voneinander unabhängig und zufällig ist, lässt
sich der Umfang des gleichzeitigen Bedarfs an x Notfallrettungsmitteln anhand
statistischer Gesetzmäßigkeiten mittels der diskreten Wahrscheinlichkeitsfunktion
nach POISSON berechnen. Dies wird als so genannte risikoabhängige Bemessung
BEMESSUNGS-ERGEBNIS
EINGANGS-GRÖSSEN
RETTUNGSDIENST-LICHE SITUATION
Ermittlung einer bedarfsgerechten Rettungsmittelvorhaltung
Dokumentiertes Einsatzfahrtaufkommen in der Leitstelle
PLANUNGPLANUNG
Notfallfahrten mit
RTW KTW
risikoabhängigzu bemessen
frequenz-abhängig
zu bemessen
Krankentransportfahrten mit
RTW KTW
KrankentransportvorhaltungOptimierungsstufe
KTW - Nah KTW - Fern
Notfallvorhaltung
RTW
RETTUNGSDIENST-LICHE SITUATION
EINGANGS-GRÖSSEN
BEMESSUNGS-ERGEBNIS
Rettungsmittel Mo - Fr Samstag Sonn-/Feiertag
Typ Ruf 6 6 6
RTW 83/01 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1
RTW 83/02 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1
KTW 85/01 1 1 1 1 7 1 1 1 1 1 1 1 1
KTW 85/02
KTW 85/03 8 1 1
KTW 85/04 1 1 1 1 9 1
18 18 18121212
Abb. 6.1. Ablaufdiagramm zur Ermittlung einer bedarfsgerechten Rettungsmittelvorhaltung
68 6 Bedarfsplanung Fahrzeugvorhaltung
bezeichnet. Die POISSON-Verteilung gilt, wenn die durchschnittliche Anzahl der
Ereignisse das Ergebnis einer sehr großen Zahl von Ereignismöglichkeiten und ei-
ner sehr kleinen Ereigniswahrscheinlichkeit ist. Die allgemeine Formel zur Be-
rechnung der Wahrscheinlichkeitsfunktion für die POISSON-Verteilung, die durch
den Parameter λ vollständig charakterisiert wird, lautet:
!x
e
)x(P
x λ−⋅λ= (6.1)
mit λ = n ⋅ p > 0 und x = 0, 1, 2, ...
Für die risikoabhängige Bemessung gilt:
n = Arithmetisches Mittel der Notfalleinsatzzeit (mittlere Notfalleinsatzzeit) im
Erfassungszeitraum m
p =
m
k
= Eintrittswahrscheinlichkeit von Notfallanfahrten pro Minute
k = Summe Notfallanfahrten im Erfassungszeitraum m
m = Erfassungszeitraum in Minuten (Beispiel: Bei einem Bemessungsintervall
mit der Dauer von 8 Stunden von 07.00 bis 15.00 Uhr und einer Häufigkeit
von 251 Montagen bis Freitagen beträgt m = 251 x 8 x 60 = 120.480 Minu-
ten)
x = Anzahl gleichzeitiger Notfallfahrten innerhalb der mittleren Notfalleinsatz-
zeit, aus der die vorzuhaltende Anzahl an Notfallrettungsmitteln ermittelt
wird
e = Eulerische Zahl (2,71828...)
Da mehrere aufeinander folgende Einzelwahrscheinlichkeiten P(x) für x = 0, 1,
2, ... gleichzeitiger Notfallfahrten zu berechnen sind, bietet sich die Berechnung ü-
ber die folgende Rekursionsformel an:
)x(P
1x
)1x(P
+λ=+ (6.2)
mit P(0) = e-λ
Der statistische Nachweis, dass die empirisch beobachtete Aufkommenshäufig-
keit von x gleichzeitigen Notfallfahrten der erwarteten theoretischen Einzelwahr-
scheinlichkeit P(x) der POISSON-Verteilung entspricht, lässt sich u. a. mit dem
Kolmogoroff-Smirnoff-Test über die Güte der Anpassung führen.
Auszunehmen von der Grundannahme der Unabhängigkeit der Notfallereignisse
und der damit verbundenen Anzahl an gleichzeitig benötigten Fahrzeugen sind be-
sondere Schadenlagen, die einen gleichzeitigen Rettungsmittelbedarf über die
dienstplanmäßige Regelvorhaltung hinaus im Versorgungsbereich der Rettungswa-
che zur Folge haben und die nicht mehr unter die Aufgabenstellung der Bemes-
sung der Regelvorhaltung für die Notfallrettung fallen. Zur Bewältigung solcher
sehr seltener Schadenlagen sind Alarmierungsszenarien mit Rückfallebenen in der
Leitstelle hinterlegt, welche mit rettungswachenversorgungsbereichsübergreifen-
6.2 Risikoabhängige Fahrzeugbemessung 69
den, aber auch mit kurzfristig besetzbaren zusätzlichen Kapazitäten (z. B. SEG,
gerufenes Personal) zeitlich gestaffelt zum Einsatz kommen. Rettungsmittelkapa-
zitäten für solche Lagen sind daher nicht Gegenstand der risikoabhängigen Bemes-
sung der dienstplanmäßigen Regelvorhaltung.
Bei der risikoabhängigen Bemessung wird im mathematisch-statistischen Sinne
die Wiederkehrzeit desjenigen Ereignisses berechnet, dass innerhalb eines Zeitin-
tervalls (hier: der mittleren Notfalleinsatzzeit) eine bestimmte Anzahl x dienst-
planmäßig vorgehaltener Notfallrettungsmittel nicht mehr ausreicht, um eine be-
stehende Nachfrage nach X Notfallanfahrten zu bedienen. Oder anders ausge-
drückt: Das Risiko, dass die dienstplanmäßig zur Verfügung stehenden Notfallret-
tungsmittel nicht ausreichen, entspricht der Wahrscheinlichkeit, dass die Anzahl X
von gleichzeitigen Notfallfahrten einen größeren Wert als die Anzahl x der dienst-
planmäßig zur Verfügung stehenden Notfallrettungsmittel annimmt (= Überschrei-
tungswahrscheinlichkeit). Dieser zu bemessende Risikofall ist wie folgt definiert:
„Aufgrund von sich gleichzeitig ereignenden Notfällen entsteht eine Nach-
frage nach mehr Notfallanfahrten, als Notfallrettungsmittel im Rettungswa-
chenversorgungsbereich dienstplanmäßig vorgehalten werden, d. h. die ak-
tuelle Nachfrage überschreitet die dienstplanmäßige Regelvorhaltung.“
Die Überschreitungswahrscheinlichkeit P(X > x) für den Risikofall errechnet
sich nach der Formel:
∑
=−=>
x
0x
)x(P1)xX(P (6.3)
Die Wiederkehrzeit des Risikofalles bezeichnet den zeitlichen Abstand zwi-
schen zwei Risikosituationen, nämlich zwischen einer aktuellen Nachfrageüber-
schreitung der dienstplanmäßig vorgehaltenen Notfallkapazität und dem statistisch
erwarteten wiederholten Eintreten dieses Risikofalles. Die Wiederkehrzeit des Ri-
sikofalles wird mit der Dimension „Bemessungsintervalle“ (Schichten) angegeben.
Damit ist auch die Vergleichbarkeit der Überschreitungswahrscheinlichkeit für
unterschiedliche Tageskategorien und Schichtarten gewährleistet. Die Wieder-
kehrzeit W des Risikofalles (X > x) in Schichten ist die mit dem Kehrwert der Ü-
berschreitungswahrscheinlichkeit gewichtete mittlere Notfalleinsatzzeit n (in Mi-
nuten) bezogen auf die Dauer d des Bemessungsintervalls (in Minuten), wobei sich
die Dauer des Bemessungsintervalls aus der Division des Erfassungszeitraumes m
durch die Häufigkeit des Bemessungsintervalls pro Jahr ergibt (Beispiel: Bei ei-
nem Erfassungszeitraum von 120.480 Minuten und einer Häufigkeit von 251 Be-
messungsintervallen pro Jahr ergibt sich als Dauer für das Bemessungsintervall
480 Minuten). Die Wiederkehrzeit errechnet sich über die Formel:
d
n
x)P(X
1
W ⋅>
= (6.4)
70 6 Bedarfsplanung Fahrzeugvorhaltung
Anzumerken bleibt noch, dass der „Vorläufige Rettungsdienstplan des Landes
Hessen“ vom 30. April 2001 in Abschnitt 3 „Anforderung an die Strukturqualität
des Rettungsdienstes zur risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für die Notfallvor-
haltung“ die identische Definition des Risikofalls, der Wiederkehrzeit als auch der
Überschreitungswahrscheinlichkeit enthält.
Die folgende Auflistung zeigt die für die risikoabhängige Bemessung notwendi-
gen Bemessungsparameter (Grunddaten) je Rettungswachenversorgungsbereich:
a) Räumliche Abgrenzung des bedarfsgerechten Rettungswachenversorgungsbe-
reiches
b) Dauer des Bemessungsintervalls (der Schicht) in Minuten
c) Häufigkeit des Bemessungsintervalls (der Schicht) pro Jahr
d) Sicherheitsniveau (Wiederkehrzeit) in Schichten – Festlegung –
e) Jahreshäufigkeit von bemessungsrelevanten Notfallanfahrten im Rettungswa-
chenversorgungsbereich innerhalb des Bemessungsintervalls der Tageskategorie
f) Mittlere Notfalleinsatzzeit in Minuten
Erläuterung der Bemessungsparameter:
zu a): Die Ermittlung der Fahrzeugvorhaltung für die Notfallrettung kann be-
darfsgerecht nur auf den Ergebnissen einer Standortplanung erfolgen, wel-
che die räumliche Abgrenzung des bedarfsgerechten Rettungswachenver-
sorgungsbereiches ausweist.
zu b): Entscheidend für die Bemessung einer bedarfsgerechten Vorhaltung an
Notfallrettungsmitteln ist, dass der Parameter λ ausschließlich aus dem Ein-
satzfahrtaufkommen des pro Tageskategorie gleichen Bemessungsintervalls
(der Schicht) eines Jahres berechnet wird. Als Dauer des Bemessungsinter-
valls sind z. B. bei einem 3-Schicht-Betrieb mit den nach unterschiedlicher
Einsatzintensität abgegrenzten Schichten 07.00–15.00 Uhr, 15.00–23.00
Uhr und 23.00–07.00 Uhr (Schichtfolgen 8-8-8) jeweils 8 Stunden bzw.
480 Minuten zugrunde zu legen. Ebenso vorstellbar sind unter bestimmten
Bedingungen 12 oder 24-Schichten mit einem entsprechend längeren Be-
messungsintervall. Die zugehörigen Hinweise zum Sicherheitsniveau sind
hierbei zu beachten. Abschließend ist noch anzumerken, dass das Bemes-
sungsintervall im Rahmen der Fahrzeugbemessung nicht zwingend dem
„Schichtbegriff“ im Rahmen der Personaldienstplanung entsprechen muss.
zu c): Die Häufigkeit des Bemessungsintervalls (der Schicht) pro Jahr ergibt sich
durch das der Bemessung zugrunde liegende Jahr, wobei die für das Bun-
desland geltenden Wochenfeiertage bei der Ermittlung der Häufigkeit der
Tageskategorien zu berücksichtigen sind. Die Tageskategorien sind in
Montag bis Donnerstag (Mo–Do), Freitag (Fr), Samstag (Sa) und Sonntag/
Feiertag (So/Fei) zu unterteilen.
zu d): Für die Bemessung einer bedarfsgerechten Notfallvorhaltung ist für die
betreffenden Schichten ein (möglichst) einheitliches Sicherheitsniveau fest-
zulegen, welches für die „politische“ Akzeptanz der Wahrscheinlichkeit des
Überschreitungsfalles steht. Als grundsätzlich maßvolles Sicherheitsniveau
6.2 Risikoabhängige Fahrzeugbemessung 71
bei einem 3-Schicht-Modell mit einer Schichtdauer von acht Stunden ist ei-
ne Wiederkehrzeit von 10 Schichten anzusehen. Für Städte in hochver-
dichteten Agglomerationsräumen (> 100.000 Einwohner) wäre bei einem
hohen Anteil von Überschneidungsflächen unmittelbar benachbarter Ret-
tungswachen eine Wiederkehrzeit von 5 Schichten als maßvolles Sicher-
heitsniveau unter Beachtung der örtlichen Verhältnisse anzusehen. Abwei-
chungen vom 3-Schicht-Modell mit den Tageskategorien Mo–Do, Fr, Sa
und So/Fei sind beim Sicherheitsniveau über die zu errechenden Risikofälle
pro Jahr auf das Bemessungsergebnis eines 3-Schicht-Modells für die Ta-
geskategorien Mo–Do, Fr, Sa und So/Fei umzurechnen, um so näherungs-
weise ein Sicherheitsniveau von 10 bzw. 5 Schichten Wiederkehrzeit zu
gewährleisten.
Wichtiger Hinweis: Es ist methodisch wie inhaltlich festzuhalten, dass das
Sicherheitsniveau im Rahmen der risikoabhängigen Bemessung nicht mit
dem Zielerfüllungsgrad der Hilfsfrist (p95-Wert) zu verwechseln ist. Wäh-
rend der p95-Wert die Zielerfüllung ‘Einhaltung der Hilfsfrist’ in der Rea-
lität misst (Realmaß), ist das gewählte Sicherheitsniveau der Wiederkehr-
zeit in Schichten bei der risikoabhängigen Bemessung eine Planungsgröße
(Planungsmaß) zur Bemessung der Notfallkapazitäten.
zu e): Die Jahreshäufigkeit der bemessungsrelevanten Notfallanfahrten ergibt
sich dadurch, indem aus den Leitstellendaten eines Jahres nur diejenigen
bemessungsrelevanten Notfallfahrten ermittelt werden, deren Einsatzort im
Rettungswachenversorgungsbereich und deren Alarmierungszeitpunkt im
Bemessungsintervall liegt, d. h. alle Notfallanfahrten, die innerhalb der zu
bemessenden Schicht innerhalb eines Jahres (z. B. an allen 251 Montagen
bis Freitagen im Zeitraum von 7.00 bis 15.00 Uhr) zu Einsatzorten im Ver-
sorgungsbereich alarmiert wurden. Die Jahreshäufigkeit der bemessungsre-
levanten Notfallereignisse im Versorgungsbereich ist einer fundierten Be-
standsaufnahme über das Einsatzfahrtaufkommen im untersuchten Ret-
tungsdienstbereich zu entnehmen und ggf. auf ein Jahr hochzurechnen, so-
fern die Bestandsaufnahme des rettungsdienstlichen Einsatzgeschehens auf
einen Erfassungszeitraum unterhalb eines Jahres basiert.
zu f): Auch die mittlere Notfalleinsatzzeit (Zeitintervall zwischen Alarmierung
und Freimeldung) ist einer fundierten Bestandsaufnahme über das Einsatz-
fahrtaufkommen im untersuchten Rettungsdienstbereich zu entnehmen, dif-
ferenziert nach Versorgungsbereich, Tageskategorie und zugrunde liegen-
der Schicht. Die mittlere Notfalleinsatzzeit in Minuten wird aus dem Kol-
lektiv der unter Buchstabe e) ermittelten bemessungsrelevanten Notfallan-
fahrten errechnet.
Grundsätzlich ist zur risikoabhängigen Bemessung und zu deren Ergebnissen
für ein gewähltes Sicherheitsniveau darauf hinzuweisen, dass die bemessene Not-
fallvorhaltung nicht als statische „Insellösung“ im Rettungsdienstsystem besteht,
sondern dass weitere Rettungsdienstelemente als dynamische „Rückfallebenen“
durch eine sachgerechte Disposition der Leitstelle in Abhängigkeit von der Orga-
72 6 Bedarfsplanung Fahrzeugvorhaltung
nisationsform und vom praktizierten Fahrzeugsystem, z. B. bei organisatorischer
Einheit von Notfallrettung und Krankentransport in Verbindung mit einem Mehr-
zweck-Fahrzeugsystem, bei eintretenden Risikofällen aktiviert werden können.
Wenn die für den Versorgungsbereich bemessene regelhafte Notfallvorhaltung
durch Notfallfahrten gleichzeitig belegt ist und die Nachfrage nach einer weiteren
Notfallanfahrt zum Zeitpunkt der Disposition real entsteht (d. h. der Risikofall tritt
ein), kann durch die Leitstelle als
1. Rückfallebene ein im Versorgungsbereich vorhandener RTW aus der Kranken-
transportvorhaltung dem Notfall zugeordnet werden, sofern die-
ser „frei“ ist oder sich auf der Anfahrt zu einem Krankentrans-
port oder auf der Rückfahrt davon befindet und nicht mit einem
Patiententransport belegt ist. Ist dennoch kein freier „Kranken-
transport“-RTW verfügbar, so kann als
2. Rückfallebene ein im Versorgungsbereich stationiertes notarztbesetztes Ret-
tungsmittel dem Notfall (soweit nicht die Indikation für den Ein-
satz des Notarztes aufgrund des Meldebildes bereits ohnehin
vorliegt) zur Hilfsfristeinhaltung zugeteilt werden. Ist auch kein
bodengebundenes Notarztrettungsmittel im Versorgungsbereich
verfügbar, kann als
3. Rückfallebene ein RTW aus einem benachbarten Rettungswachenversorgungs-
bereich dem Notfall zugeordnet werden. Ist auch im benachbar-
ten Rettungswachenversorgungsbereich kein freier RTW zum
Dispositionszeitpunkt verfügbar, so kann tagsüber als
4. Rückfallebene der Rettungshubschrauber zur Kompensation des Risikofalles
dem Notfall zugeteilt werden.
Sofern Rettungsmittel der Rückfallebenen auf Veranlassung des Personals in
der Leitstelle aufgrund der Schadensmeldung parallel eingesetzt werden, kann je-
des zuerst am Einsatzort eintreffende parallel alarmierte (geeignete) Rettungsmittel
die Hilfsfrist für den Notfall markieren. Die aufgezeigten dynamischen Rückfall-
ebenen werden bei der Bemessung der Notfallkapazitäten rechnerisch jedoch nicht
kapazitätsmindernd in Ansatz gebracht. Sie kommen jedoch über das gewählte Si-
cherheitsniveau hinaus im „Realbetrieb“ für alle Notfallfahrten in Betracht.
Unabhängig von den Ergebnissen der risikoabhängigen Bemessung der Notfall-
rettungsmittel gilt jedoch, dass zur Sicherstellung der Notfallrettung grundsätzlich
an jeder bedarfsgerechten Rettungswache mindestens ein RTW dienstplanmäßig
ständig einsatzbereit vorzuhalten ist.
Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Standortplanung ist bei einer risiko-
abhängig ermittelten Fahrzeugvorhaltung von mindestens zwei RTW in einem
Rettungswachenversorgungsbereich zu prüfen, inwieweit eine wirtschaftliche de-
zentrale Vorhaltung an zwei räumlich getrennten Fahrzeugstandorten im Versor-
gungsbereich zur Optimierung der Notfallversorgung beiträgt. Hierbei muss je-
doch die planerische Erreichbarkeit im Rettungswachenversorgungsbereich von
beiden dezentralen Standorten innerhalb der Hilfsfrist gewährleistet sein.
6.3 Frequenzabhängige Fahrzeugbemessung 73
6.3 Frequenzabhängige Fahrzeugbemessung
Die Bemessung der bedarfsgerechten Fahrzeugvorhaltung zur Durchführung von
Krankentransporteinsätzen, d. h. Anfahrt ohne Sonder- und Wegerecht, hat unter
Berücksichtigung der tageszeitlichen Einsatzfahrtnachfrage (mittlere stündliche
Alarmierungshäufigkeit) sowie dem realen mittleren Einsatzzeitbedarf (mittlere
stündliche Alarmierungshäufigkeit x mittlere Einsatzzeit) frequenzabhängig zu er-
folgen. Das bemessungsrelevante Anfahrtaufkommen ergibt sich jeweils aus der
Nachfrage nach Krankentransportleistungen mit Einsatzort innerhalb des Rettungs-
wachenversorgungsbereiches. Voraussetzung für eine bedarfsgerechte frequenzab-
hängige Bemessung ist, dass die Menge des Krankentransportaufkommens als
sachgerecht und repräsentativ erachtet wird.
Entsprechend der stündlichen Einsatzfrequenz und unterschieden nach zweck-
mäßigen Wochentagskategorien gilt grundsätzlich für die frequenzabhängige Fahr-
zeugbemessung:
• Für Krankentransporteinsätze berechnet sich die Anzahl der vorzuhaltenden
Rettungsmittel pro Stundenintervall so, dass mit dem maximal bedienbaren Ein-
satzzeitbedarf (Anzahl vorgehaltene Fahrzeuge x 60 Minuten) der reale Einsatz-
zeitbedarf (mittlere stündliche Alarmierungshäufigkeit x mittlere Einsatzzeit) im
betrachteten Stundenintervall innerhalb einer maximalen Wartezeit von 30 Mi-
nuten pro Fahrzeug „abgefahren“ werden kann. Das rechnerisch nicht bediente
Aufkommen, was als Wartezeit der Fahrzeuge ausgewiesen wird, ist im nächs-
ten Stundenintervall als „abzufahrender“ Einsatzzeitbedarf zu berücksichtigen.
• In einem ergänzenden Schritt ist zu prüfen, ob die für die einzelnen Rettungs-
wachenversorgungsbereiche bemessene Krankentransportvorhaltung nicht wirt-
schaftlicher durch eine zentral bemessene Krankentransportvorhaltung sicher-
gestellt werden kann. Dieses Optimierungspotenzial ist vor allem in ländlich
geprägten Rettungswachenversorgungsbereichen mit einem relativ geringen
Krankentransportaufkommen oder auch während der nachfrageschwachen Ta-
geszeiten, z. B. nachts oder am Wochenende, auszuschöpfen. Die zentral be-
messene Krankentransportvorhaltung kann dezentral stationiert werden, um
Synergieeffekte auszunutzen.
Fernfahrten sind Einsatzfahrten mit mehr als zwei Stunden Einsatzzeit und ei-
nem Transportziel außerhalb des eigenen Rettungsdienstbereiches. Die zur Bedie-
nung des Fernfahrtaufkommens in einem Rettungsdienstbereich notwendigen
KTW sind zusätzlich und ebenfalls frequenzabhängig zu bemessen, sofern das
Fernfahrtaufkommen im entsprechenden Zeitbereich bemessungsrelevant ist. Dies
ist dann der Fall, wenn über einen Zeitbereich von mindestens drei aufeinander
folgenden Stunden die mittlere stündliche Alarmierungshäufigkeit zu Fernfahrten
den Wert von 0,15 übersteigt. Ein rechnerischer Übertrag auf die Folgestunde er-
gibt sich zwangsläufig aufgrund der überdurchschnittlich langen Einsatzzeiten bei
Fernfahrten.
74 6 Bedarfsplanung Fahrzeugvorhaltung
6.4 Bemessungsbeispiel zur Fahrzeugvorhaltung
Das nachfolgende reale Bemessungsbeispiel zur Ermittlung der rettungsdienstli-
chen Fahrzeugvorhaltung erfolgt für einen städtisch geprägten bedarfsgerechten
Versorgungsbereich innerhalb eines Landkreises, der nachfolgend als Versor-
gungsbereich A bezeichnet wird. Der Versorgungsbereich A umfasst eine Bevöl-
kerung mit rund 95.000 Einwohnern auf einer Fläche von rund 110 qkm. Damit er-
rechnet sich eine Bevölkerungsdichte von 864 Einwohner pro qkm. Dass der
Bemessung zugrunde gelegte Einsatzfahrtaufkommen wurde zuvor einer einge-
henden Plausibilitätsprüfung hinsichtlich der dokumentierten Zeitpunkte und
Einsatzortangaben unterzogen. Der Umfang an Einsatzfahrten von Notfallrettung
und Krankentransport bleibt von der ggf. notwendigen Datenbereinigung unbe-
rührt und umfasst im Versorgungsbereich A als erfasstes Jahresaufkommen insge-
samt 12.761 Einsatzfahrten von RTW und KTW. Davon sind 3.684 Einsatzfahrten
der Notfallrettung und 9.077 Einsatzfahrten dem Krankentransport zugeordnet.
Die Einsatzfahrten von notarztbesetzten Rettungsmitteln im Rendezvous-System
bleiben im vorliegenden Bemessungsbeispiel unberücksichtigt.
Ohne Berücksichtigung der Notarzteinsatzfahrten mit dem NEF ergibt sich ü-
berschlagsmäßig aus dem bemessungsrelevanten Einsatzfahrtaufkommen für den
Versorgungsbereich A eine Einsatzrate in Höhe von 135 Einsätzen pro 1.000 Ein-
wohner und Jahr, die sich aus einer Notfallrate in Höhe von 39 Notfällen pro 1.000
Einwohner und Jahr und einer Krankentransportrate von 96 Krankentransporten
pro 1.000 Einwohner und Jahr zusammensetzt. Das festgestellte Einsatzfahrtauf-
kommen im Versorgungsbereich entspricht ungefähr dem Bundesmaßstab für Ret-
tungsdienstbereiche in einem verstädterten Raum gemäß dem Regionstyp 2 des
Bundesamtes für Raumordnung und Raumplanung (BBR) nach Angaben der
„Leistungsanalyse 2000/01“, die eine Einsatzrate von 127 Einsätzen pro 1.000
Einwohner und Jahr mit 39 Notfällen pro 1.000 Einwohner und Jahr sowie 88
Krankentransporten pro 1.000 Einwohner und Jahr aufweisen.
Abb. 6.2. zeigt für den Versorgungsbereich A die zeitliche Verteilung der Ein-
satzfahrten von Notfallrettung und Krankentransport nach Tageskategorien und
Stundenintervallen. Ergänzend hierzu enthält Tabelle 6.1. das absolute Jahresauf-
kommen an Einsatzfahrten der Notfallrettung und des Krankentransportes. Danach
entfallen auf einen Montag bis Freitag im Mittel 10,4 Notfallfahrten und 30,2
Krankentransporte. Absolut entspricht das pro Jahr 2.620 Notfallfahrten und 7.581
Krankentransportfahrten. Erwartungsgemäß weist das Krankentransportaufkom-
men eine starke tageszeitliche Periodik auf. Während tagsüber eine Nachfragespit-
ze zwischen 09.00 und 11.00 Uhr vorliegt, ist in den Nachtstunden zwischen 2.00
und 6.00 Uhr „fast nichts los“. Neben der starken tageszeitlichen Schwankungen
im Krankentransport an Tagen von Montag bis Freitag ist weiterhin festzustellen,
dass das Krankentransportaufkommen an einem mittleren Samstag auf im Mittel
14,7 Krankentransporte zurückgeht, während das Notfallaufkommen praktisch un-
verändert bei durchschnittlich 10,5 Notfallfahrten liegt. Die zugehörigen absoluten
Jahreswerte betragen 533 Notfallfahrten bzw. 779 Krankentransporte. An Sonn-
6.4 Bemessungsbeispiel zur Fahrzeugvorhaltung 75
Stündliches Einsatzfahrtaufkommen von RTW/KTW nach Notfallrettung und
Krankentransport im ausgewählten Versorgungsbereich A
0,00
1,00
2,00
3,00
4,00
5,00
07-08
13-14
19-20
01-02
07-08
13-14
19-20
01-02
07-08
13-14
19-20
01-02
Stundenintervalle
Mittleres stündliches E
insatzfahrtaufkom
men
Krankentransport
Notfall
Mittlerer Montag-Freitag Mittlerer Sonntag/FeiertagMittlerer Samstag
Grundlage: 251 Montage-Freitage, 51 Samstage, 63 Sonntage/Feiertage
10,5 Notfallfahrten
14,7 Krankentransporte
Mittelwerte
8,4 Notfallfahrten
11,4 Krankentransporte
Mittelwert
10,4 Notfallfahrten
30,2 Krankentransporte
Mittelwerte
Abb. 6.2. Stündliches Einsatzfahrtaufkommen von RTW und KTW, unterschieden nach
Notfallrettung und Krankentransport im Versorgungsbereich A
und Feiertagen sinkt das Krankentransportaufkommen weiter auf im Mittel 11,4
Krankentransporte, wobei auch für das Notfallaufkommen ein leichter Rückgang
auf 8,4 Notfallfahrten festzustellen ist. Absolut betrachtet entspricht dies 531 Not-
fallfahrten und 717 Krankentransporten.
Zusammenfassend ist für das bemessungsrelevante Leistungsaufkommen im
Versorgungsbereich A festzuhalten, dass das Aufkommen an Einsatzfahrten der
Notfallrettung und des Krankentransportes der Höhe nach im Vergleich zu den
Bundeswerten plausibel ist. Weiterhin entspricht auch die zeitliche Verteilung des
Einsatzfahrtaufkommens im Versorgungsbereich A nach Tageskategorien und
Stundenintervallen rettungsdiensttypischen Verhältnissen. Weitere vertiefende Un-
tersuchungen sind folgerichtig nicht notwendig.
76 6 Bedarfsplanung Fahrzeugvorhaltung
Tabelle 6.1. Einsatzfahrtaufkommen im Versorgungsbereich A vor Zuteilung von Kran-
kentransporten zum bemessungsrelevanten Notfallfahrtaufkommen nach Tageskategorien
und Stundenintervallen
Stunden- Montag–Freitag Samstag Sonn-/Feiertag
intervall Notfall-
fahrten
Kranken-
transporte
Notfall-
fahrten
Kranken-
transporte
Notfall-
fahrten
Kranken-
transporte
07 - 08 89 306 13 56 15 23
08 - 09 123 669 14 53 19 26
09 - 10 132 809 30 60 22 48
10 - 11 157 982 26 58 27 55
11 - 12 173 734 26 44 27 43
12 - 13 159 552 31 62 34 51
13 - 14 142 619 27 70 40 33
14 - 15 146 599 33 37 22 39
15 - 16 161 455 24 26 23 33
16 - 17 150 355 20 45 28 26
17 - 18 133 248 24 26 28 33
18 - 19 143 209 35 31 38 42
19 - 20 136 211 33 27 23 44
20 - 21 130 163 18 34 36 36
21 - 22 121 127 23 26 32 30
22 - 23 88 115 27 19 14 33
23 - 24 76 85 20 20 18 18
00 - 01 68 65 16 12 15 21
01 - 02 53 40 18 15 7 15
02 - 03 55 54 15 15 20 12
03 - 04 41 47 20 13 7 12
04 - 05 44 35 11 11 11 13
05 - 06 44 46 15 10 11 13
06 - 07 57 53 13 9 13 17
07 - 07 2.620 7.581 533 779 531 717
Risikoabhängige Bemessung von RTW
Abb. 6.3. zeigt, dass das beobachtete Notfallfahrtaufkommen im Versorgungsbe-
reich A grundsätzlich der theoretisch erwarteten Gleichzeitigkeitsstruktur nach der
POISSON-Verteilung entspricht. Für die insgesamt neun unterschiedlichen Schich-
ten des Bemessungsbeispieles zeigt sich eine hohe Übereinstimmung zwischen den
beobachteten und den erwarteten Minutenhäufigkeiten des jeweiligen Bemes-
sungsintervalls von 0, 1, 2, ... zeitgleichen Notfallfahrten. Die Überprüfung der
Güte der Anpassung mit Hilfe des Kolmogoroff-Smirnoff-Tests (K-S-Test) ergibt
bei einem Signifikanzniveau von 5 % für alle neun Schichten einen signifikanten
Zusammenhang zwischen den beobachten und den erwarteten Minutenhäufigkeiten
von gleichzeitigen Notfallfahrten nach der POISSON-Verteilung. Das bedeutet, dass
sich aus dem vorliegenden Notfallfahrtaufkommen der Umfang des gleichzeitigen
Bedarfs an Rettungsmitteln (RTW) für ein gewähltes Sicherheitsniveau anhand
6.4 Bemessungsbeispiel zur Fahrzeugvorhaltung 77
statistischer Gesetzmäßigkeiten mittels der Verteilungsfunktion nach POISSON ver-
trauenswürdig ermitteln lässt.
Bemessungsparameter der risikoabhängigen Bemessung für den Versorgungs-
bereich A sind:
a) Räumliche Abgrenzung des bedarfsgerechten Rettungswachenversorgungsbe-
reiches
Im vorliegenden Bemessungsbeispiel wird vereinfachend von einem bedarfsge-
rechten Versorgungsbereich A ausgegangen, der die gesetzlichen Planungsvor-
gaben für den Rettungsdienst erfüllt.
b) Dauer des Bemessungsintervalls (der Schicht) in Minuten
Die vorliegende beispielhafte risikoabhängige Bemessung für den Versor-
gungsbereich A ist ein 3-Schicht-Betrieb mit den Tageszeitintervallen 07.00 bis
15.00 Uhr, 15.00 bis 23.00 Uhr und 23.00 bis 07.00 Uhr für die Tageskatego-
rien Montag bis Freitag, Samstag und Sonntag/Feiertag. Das Bemessungsinter-
Schicht: Mo-Fr von 07.00 bis 15.00 Uhr Schicht: Mo-Fr von 15.00 bis 23.00 Uhr Schicht: Mo-Fr von 23.00 bis 07.00 Uhr
Basis der Auswertung: 1.120 Notfallfahrten Basis der Auswertung: 1.061 Notfallfahrten Basis der Auswertung: 439 Notfallfahrten
Schicht: Sa von 07.00 bis 15.00 Uhr Schicht: Sa von 15.00 bis 23.00 Uhr Schicht: Sa von 23.00 bis 07.00 Uhr
Basis der Auswertung: 198 Notfallfahrten Basis der Auswertung: 205 Notfallfahrten Basis der Auswertung: 131 Notfallfahrten
Schicht: So/Fei von 07.00 bis 15.00 Uhr Schicht: So/Fei von 15.00 bis 23.00 Uhr Schicht: So/Fei von 23.00 bis 07.00 Uhr
Basis der Auswertung: 206 Notfallfahrten Basis der Auswertung: 222 Notfallfahrten Basis der Auswertung: 103 Notfallfahrten
60
120
180
240
300
360
420
480
0 1 2 3 4
Anzahl zeitgleicher Notfallfahrten
Einsatzfahrtminuten
Beobachtet
Erwartet
60
120
180
240
300
360
420
480
0 1 2 3 4
Anzahl zeitgleicher Notfallfahrten
Einsatzfahrtminuten
Beobachtet
Erwartet
60
120
180
240
300
360
420
480
0 1 2 3 4
Anzahl zeitgleicher Notfallfahrten
Einsatzfahrtminuten
Beobachtet
Erwartet
60
120
180
240
300
360
420
480
0 1 2 3 4
Anzahl zeitgleicher Notfallfahrten
Einsatzfahrtminuten
Beobachtet
Erwartet
60
120
180
240
300
360
420
480
0 1 2 3 4
Anzahl zeitgleicher Notfallfahrten
Einsatzfahrtminuten
Beobachtet
Erwartet
60
120
180
240
300
360
420
480
0 1 2 3 4
Anzahl zeitgleicher Notfallfahrten
Einsatzfahrtminuten
Beobachtet
Erwartet
60
120
180
240
300
360
420
480
0 1 2 3 4
Anzahl zeitgleicher Notfallfahrten
Einsatzfahrtminuten
Beobachtet
Erwartet
60
120
180
240
300
360
420
480
0 1 2 3 4
Anzahl zeitgleicher Notfallfahrten
Einsatzfahrtminuten
Beobachtet
Erwartet
60
120
180
240
300
360
420
480
0 1 2 3 4
Anzahl zeitgleicher Notfallfahrten
Einsatzfahrtminuten
Beobachtet
Erwartet
Abb. 6.3. Vergleich der beobachteten mit den nach der POISSON-Verteilung erwarteten
Einsatzminuten von gleichzeitig im Notfalleinsatz befindlichen Rettungsmitteln (RTW) im
Versorgungsbereich A, normiert nach Tageskategorie und Schicht (nach dem K-S-Test ent-
sprich mit 95 % Wahrscheinlichkeit die beobachtete Häufigkeitsverteilung der theoreti-
schen POISSON-Verteilung)
78 6 Bedarfsplanung Fahrzeugvorhaltung
vall hat für alle neun Schichten dieselbe Länge von 480 Minuten (8 x 60 Minu-
ten).
c) Häufigkeit des Bemessungsintervalls (der Schicht) pro Jahr
Das Einsatzfahrtaufkommen im Versorgungsbereich A ist ein erfasstes Jah-
reseinsatzfahrtaufkommen, dem 251 Montage bis Freitage, 51 Samstage sowie
63 Sonn- und Feiertage zugrunde liegen.
d) Sicherheitsniveau (Wiederkehrzeit) in Schichten – Festlegung –
Für das vorliegende Bemessungsbeispiel wird als maßvolles Sicherheitsniveau
eine Wiederkehrzeit von 10 Schichten festgelegt.
e) Jahreshäufigkeit von bemessungsrelevanten Notfallanfahrten im Versorgungs-
bereich innerhalb des Bemessungsintervalls der Tageskategorie
Tabelle 6.2. enthält das absolute bemessungsrelevante Aufkommen an Notfall-
fahrten für den Versorgungsbereich A, wie es sich für das 3-Schicht-Modell
nach Tageskategorien errechnet.
f) Mittlere Notfalleinsatzzeit in Minuten
Tabelle 6.2. enthält die mittlere Notfalleinsatzzeit für das bemessungsrelevante
Notfallfahrtaufkommen im Versorgungsbereich A für das 3-Schicht-Modell
nach Tageskategorien.
Tabelle 6.2. Ergebnis der risikoabhängigen Bemessung für den Versorgungsbereich A vor
Zuordnung von Krankentransporten zum bemessungsrelevante Notfallfahrtaufkommen
Standort: Beispiel VB Bemessungsparameter Bemessene RTW
Schicht Anzahl
Tage
Notfall-
fahrtauf-
kommen
Mittlere
Notfall-
einsatzzeit
Anzahl
RTW
Vorhalte-
stunden/
Woche
Wieder-
kehrzeit in
Schichten
Mo-Fr 07-15 Uhr 251 1.120 41 2 80 12
15-23 Uhr 251 1.061 43 2 80 13
23-07 Uhr 251 439 41 2 80 173
Sa 07-15 Uhr 51 198 38 2 16 21
15-23 Uhr 51 205 40 2 16 17
23-07 Uhr 51 131 39 2 16 64
So/Fei 07-15 Uhr 63 206 36 2 16 36
15-23 Uhr 63 222 43 2 16 22
23-07 Uhr 63 103 42 2 16 197
365 3.685 - - 336 -
Ergebnis der risikoabhängigen Bemessung von RTW
a) reines Notfallaufkommen
Tabelle 6.2. enthält neben den Parametern der risikoabhängigen Bemessung
auch das Ergebnis der Fahrzeugbemessung für das gewählte Sicherheitsniveau von
10 Schichten Wiederkehrzeit des Risikofalles. Danach sind aufgrund des festge-
stellten Notfallfahrtaufkommens von RTW mit der errechneten mittleren Einsatz-
zeit im Versorgungsbereich A zwei RTW bedarfsgerecht rund um die Uhr perso-
nell zu besetzen. Zur Erläuterung der in Tabelle 6.2. aufgeführten Ergebnisse der
risikoabhängigen Bemessung enthält die folgende Übersicht das Berechnungser-
gebnis für die Beispielschicht Montag bis Freitag von 07.00 bis 15.00 Uhr:
6.4 Bemessungsbeispiel zur Fahrzeugvorhaltung 79
zeitgleich Überschreitungs- Wiederkehrzeit Anzahl
mehr als ... wahrscheinlichkeit des Risikofalles bemessener
Notfallfahrten in Schichten RTW
0 31,6028 % 0,269322 1
1 5,6229 % 1,513681 1
2 0,6888 % 12,355866 2
3 0,0641 % 132,717554 3
4 0,0048 % 1.770,178891 4
5 0,0003 % 28.225,579699 5
Das Bemessungsergebnis ist wie folgt zu lesen: Für das Bemessungsaufkommen
von 1.120 Notfallfahrten von montags bis freitags zwischen 07.00 und 15.00 Uhr
bei einer mittleren Einsatzzeit von 41 Minuten errechnet sich bei einem λ-Wert
von 0,38114 die Wiederkehrzeit des Risikofalles von zeitgleich mehr als einer
Notfallfahrt zu 1,513681 Schichten. Oder anders ausgedrückt: Innerhalb von drei
Schichten ist statistisch gesehen zweimal die Situation zu erwarten, dass der Be-
darf nach mehr als einer Notfallanfahrt zeitgleich eintritt mit der Folge, dass ein
RTW als Vorhaltung nicht ausreichen würde. Damit wird das gewählte Sicher-
heitsniveau mit einer Wiederkehrzeit von 10 Schichten noch deutlich unterschrit-
ten. Dagegen beträgt die Wiederkehrzeit für zeitgleich mehr als zwei Notfallfahr-
ten 12,355866 Schichten, womit das gewählte Sicherheitsniveau von mindestens
10 Schichten erstmals überschritten und damit eingehalten wird. Ergebnis der risi-
koabhängigen Bemessung für die betrachtete Schicht (montags bis freitags zwi-
schen 07.00 und 15.00 Uhr) ist daher eine bedarfsgerechte Vorhaltung von zwei
RTW.
Die Bemessungsergebnisse für den Versorgungsbereich A zeigen in Tabelle
6.2. unabhängig von der Tageskategorie, dass in den Schichten von 07.00 bis
15.00 Uhr und von 15.00 bis 23.00 Uhr die Wiederkehrzeit des Risikofalls deut-
lich näher an dem gewählten Sicherheitsniveau von 10 Schichten liegt als in
Schichten zwischen 23.00 und 07.00 Uhr. Zum Beispiel beträgt die Wiederkehr-
zeit des Risikofalles am Sonntag/Feiertag bis zu 197 Schichten.
Um im Rahmen der risikoabhängigen Bemessung Synergieeffekte zwischen
Notfallrettung und Krankentransportvorhaltung zu nutzen und Wirtschaftlichkeits-
potenziale auszuschöpfen, werden deshalb in der Zeit von 23.00 bis 07.00 Uhr ent-
sprechend dem Zuteilungsschema nach Tabelle 6.3 die hierin anfallenden Kran-
kentransporte dem bemessungsrelevanten Notfallfahrtaufkommen zugeordnet. Als
Folge der Optimierung ergibt sich nach Tabelle 6.4. eine (aufkommensneutrale)
Verschiebung im insgesamt bemessungsrelevanten Fahrtaufkommen.
80 6 Bedarfsplanung Fahrzeugvorhaltung
Tabelle 6.3. Zuteilungsschema der Krankentransporte zum Notfallfahrtaufkommen im Ver-
sorgungsbereich A
Mittlerer
Montag bis Freitag
Mittlerer
Samstag
Mittlerer
Sonn-/Feiertag
07 - 08 nein nein nein
08 - 09 nein nein nein
09 - 10 nein nein nein
10 - 11 nein nein nein
11 - 12 nein nein nein
12 - 13 nein nein nein
13 - 14 nein nein nein
14 - 15 nein nein nein
15 - 16 nein nein nein
16 - 17 nein nein nein
17 - 18 nein nein nein
18 - 19 nein nein nein
19 - 20 nein nein nein
20 - 21 nein nein nein
21 - 22 nein nein nein
22 - 23 nein nein nein
23 - 24 ja ja ja
00 - 01 ja ja ja
01 - 02 ja ja ja
02 - 03 ja ja ja
03 - 04 ja ja ja
04 - 05 ja ja ja
05 - 06 ja ja ja
06 - 07 ja ja ja
Krankentransporte im Stundenintervall werden mit dem Notfall-
aufkommen im Versorgungsbereich risikoabhängig bemessen.
Krankentransporte im Stundenintervall werden im Versorgungs-
bereich frequenzabhängig bemessen.
ja
nein
6.4 Bemessungsbeispiel zur Fahrzeugvorhaltung 81
Tabelle 6.4. Einsatzfahrtaufkommen im Versorgungsbereich A nach Zuteilung von Kran-
kentransporten zum bemessungsrelevanten Notfallfahrtaufkommen nach Tageskategorien
und Stundenintervallen
Stunden- Montag bis Freitag Samstag Sonntag/Feiertag
intervall Notfall-
fahrten
Kranken-
transporte
Notfall-
fahrten
Kranken-
transporte
Notfall-
fahrten
Kranken-
transporte
07 - 08 89 306 13 56 15 23
08 - 09 123 669 14 53 19 26
09 - 10 132 809 30 60 22 48
10 - 11 157 982 26 58 27 55
11 - 12 173 734 26 44 27 43
12 - 13 159 552 31 62 34 51
13 - 14 142 619 27 70 40 33
14 - 15 146 599 33 37 22 39
15 - 16 161 455 24 26 23 33
16 - 17 150 355 20 45 28 26
17 - 18 133 248 24 26 28 33
18 - 19 143 209 35 31 38 42
19 - 20 136 211 33 27 23 44
20 - 21 130 163 18 34 36 36
21 - 22 121 127 23 26 32 30
22 - 23 88 115 27 19 14 33
23 - 24 160 - 41 - 35 -
00 - 01 133 - 29 - 36 -
01 - 02 94 - 34 - 23 -
02 - 03 109 - 31 - 32 -
03 - 04 89 - 34 - 20 -
04 - 05 80 - 22 - 25 -
05 - 06 91 - 26 - 25 -
06 - 07 110 - 22 - 30 -
07 - 07 3.046 7.155 641 672 653 595
b) nach Zuordnung von bestimmten Krankentransporten zum bemessungsrele-
vanten Notfallfahrtaufkommen
In Tabelle 6.5. sind die Ergebnisse der risikoabhängigen Bemessung unter Ein-
rechnung der Krankentransporte nach dem Zuteilungsschema in Tabelle 6.3 aufge-
führt. Danach zeigt sich, dass die risikoabhängige Bemessung auch unter Berück-
sichtigung der Krankentransporte in der Zeit von 23.00 bis 07.00 Uhr zu dem-
selben Vorhalteergebnis von zwei RTW führt wie bei der Bemessung des reinen
Notfallfahrtaufkommens. Das bedeutet für die bedarfsgerechte Notfallvorhaltung
an der Rettungswache des Versorgungsbereiches A, dass zwei RTW rund um die
Uhr zu stationieren sind, wobei als positiver Synergieeffekt in der Zeit von 23.00
bis 07.00 Uhr zusätzlich das Krankentransportaufkommen im Versorgungsbereich
82 6 Bedarfsplanung Fahrzeugvorhaltung
A ohne Verschlechterung des festgelegten Sicherheitsniveaus von 10 Schichten
mit über die Notfallvorhaltung von zwei RTW bedient werden kann.
Gegenüber Tabelle 6.2. verlängert sich die mittlere Einsatzzeit montags bis
freitags in der Zeit von 23.00 bis 07.00 Uhr von 41 auf 47 Minuten, am Samstag
von 39 auf 40 Minuten sowie an Sonn- und Feiertagen von 42 auf 51 Minuten, da
bei der Berechnung der mittleren Einsatzzeit für die risikoabhängige Bemessung
die Einsatzzeiten im Krankentransportaufkommen zwischen 23.00 und 07.00 Uhr
mit zu berücksichtigen sind.
Tabelle 6.6. zeigt für den Versorgungsbereich A die bemessene Notfallvorhal-
tung von 2 RTW rund um die Uhr mit einer zeitlichen Vorhaltekapazität von 960
Minuten pro Schicht (2 RTW x 8 Stunden x 60 Minuten = 960 Minuten). Gleich-
zeitig ist in Tabelle 6.6. die zeitliche Inanspruchnahme (in Minuten) durch risiko-
abhängig bemessene Einsatzfahrten für die Fallunterscheidungen keine RTW-
Fahrt, eine RTW-Fahrt, zwei zeitgleiche RTW-Fahrten sowie drei und mehr zeit-
gleiche RTW-Fahrten aufgeführt, wobei letzterer Fall real nicht bedienbar wäre
(Risikofall). In diesem Zusammenhang erscheint der Hinweis wichtig, dass zur Be-
urteilung einer Fahrzeugvorhaltung von Notfallrettungsmitteln nur die Betrachtung
der Einsatzminuten von zeitparallel im Einsatz befindlichen Rettungsmitteln fach-
lich richtig ist. Das ausschließliche Zugrundelegen der Anzahl von parallel im Ein-
satz befindlichen Rettungsmitteln ist dagegen zur Beurteilung einer Fahrzeugvor-
haltung von Notfallrettungsmitteln als nicht sachgerecht zu bewerten, da die
zeitliche Dimension, wie lange die Rettungsmittel parallel im Einsatz sind, voll-
ständig fehlt, was dazu führt, dass z. B. zwei Fahrzeuge die nur eine Minute zeitpa-
rallel im Einsatz sind mit der Situation gleichgesetzt wird, als wenn die beiden
Rettungsmittel 45 Minuten zeitparallel im Einsatz wären.
Tabelle 6.5. Ergebnis der risikoabhängigen Bemessung für den Versorgungsbereich A
nach Zuordnung von Krankentransporten entsprechend dem Zuteilungsschema zum bemes-
sungsrelevanten Notfallfahrtaufkommen
Standort: Beispiel VB Bemessungsparameter Bemessene RTW
Schicht Anzahl
Tage
Notfall-
fahrtauf-
kommen
Mittlere
Notfall-
einsatzzeit
Anzahl
RTW
Vorhalte-
stunden/
Woche
Wieder-
kehrzeit in
Schichten
Mo-Fr 07-15 Uhr 251 1.120 41 2 80 12
15-23 Uhr 251 1.061 43 2 80 13
23-07 Uhr 251 865 47 2 80 20
Sa 07-15 Uhr 51 198 38 2 16 21
15-23 Uhr 51 205 40 2 16 17
23-07 Uhr 51 238 40 2 16 11
So/Fei 07-15 Uhr 63 206 36 2 16 36
15-23 Uhr 63 222 43 2 16 22
23-07 Uhr 63 225 51 2 16 16
365 4.340 - - 336 -
Nach Tabelle 6.6. entfallen z. B. von der Vorhalteleistung in Höhe von 960 Mi-
nuten an Sonn- und Feiertagen zwischen 23.00 und 07.00 Uhr rund 6 % auf
Einsatzminuten mit 1 RTW-Fahrt und rund 1 % auf Einsatzminuten von zeitgleich
6.4 Bemessungsbeispiel zur Fahrzeugvorhaltung 83
2 RTW-Fahrten. Auf den kritischen Bedarf von zeitgleich 3 und mehr RTW-Fahr-
ten entfallen in dieser Schicht keine Einsatzminuten, womit die erwartete Nachfra-
ge nach Anfahrten mit RTW die bemessene Vorhaltekapazität von zwei RTW
nicht überschreitet, also kritische Risikofälle aus den Bemessungsdaten für diesen
Zeitraum auszuschließen sind. Über alle Schichten des Versorgungsbereiches A
betrachtet zeigt sich, dass der Bedarf nach 3 und mehr zeitgleichen RTW-Fahrten
bei höchstens 0,6 % der gesamten Vorhalteleistung liegt, was in dem vorliegenden
Beispiel max. 6 Minuten in der Schichtkategorie Montag bis Freitag von 15.00 bis
23.00 Uhr entspricht. Der im Beispiel sich ergebende Risikofall bei einem aktuell
anstehenden Bedarf von zeitgleich 3 und mehr RTW-Fahrten bei 2 dienstplanmä-
ßig vorgehaltenen RTW ist durch die Leitstelle unter Einbeziehung der vorhande-
nen Rückfallebenen möglichst zeitneutral zu kompensieren.
Tabelle 6.6. Auf die Tageskategorie normierte zeitliche Inanspruchnahme der Notfallvor-
haltung nach Schichten durch risikoabhängig bemessene Einsatzfahrten
Versorgungsbereich A Risikoabhängig bemessene RTW-Schichten
Mo-Fr
07-15 Uhr
Mo-Fr
15-23 Uhr
Mo-Fr
23-07 Uhr
Sa
07-15 Uhr
Sa
15-23 Uhr
Sa
23-07 Uhr
So/Fei
07-15 Uhr
So/Fei
15-23 Uhr
So/Fei
23-07 Uhr
2 2 2 2 2 2 2 2 2
960 Min 960 Min 960 Min 960 Min 960 Min 960 Min 960 Min 960 Min 960 Min
- keine RTW-Fahrten 812 Min 813 Min 839 Min 839 Min 826 Min 808 Min 854 Min 834 Min 898 Min
- 1 RTW-Fahrt 118 Min 116 Min 100 Min 105 Min 112 Min 125 Min 91 Min 108 Min 55 Min
- zeitgleich 2 RTW-Fahrten 25 Min 25 Min 18 Min 14 Min 20 Min 24 Min 13 Min 15 Min 7 Min
- zeitgleich 3 und mehr RTW-
Fahrten (Risikofall)
5 Min 6 Min 3 Min 2 Min 2 Min 3 Min 2 Min 3 Min 0 Min
Anzahl
vorgehaltener RTW
Vorhalteleistung
von RTW
davon beansprucht durch
Für die Einschätzung zur Einhaltung der Hilfsfrist durch die bemessenen RTW
ist es wichtig anzumerken, dass der kritische Risikofall nicht automatisch mit einer
Hilfsfristüberschreitung gleichzusetzen ist. So liegt z. B. bei einer Hilfsfristvorga-
be von 15 Minuten für einen Risikofall keine Hilfsfristüberschreitung vor, wenn
die Leitstelle zur Kompensation fehlender RTW-Kapazitäten z. B. im Falle des
Mehrzweck-Fahrzeugsystems einen freien "Krankentransport"-RTW zum Notfall-
ort alarmiert, der innerhalb der Hilfsfrist dort eintrifft oder z. B. aus dem Nachbar-
versorgungsbereich einen freien RTW alarmiert, der aufgrund der räumlichen Nä-
he zum Notfallort innerhalb von 15 Minuten dort eintreffen kann.
Frequenzabhängige Bemessung von KTW
Entsprechend den Ausführungen zur frequenzabhängigen Bemessung wird für das
in Tabelle 6.4. aufgeführte Krankentransportaufkommen die Fahrzeugvorhaltung
an KTW ermittelt. Durch die bereits erfolgte Berücksichtigung der Krankentrans-
porte in der Zeit von 23.00 bis 7.00 Uhr im Rahmen der risikoabhängigen Bemes-
sung ist eine frequenzabhängige Bemessung für den Versorgungsbereich A nur in
der Zeit von 07.00 bis 23.00 Uhr noch bedarfsnotwendig.
Ergebnis der frequenzabhängigen Bemessung von KTW
Die Ergebnisse der frequenzabhängigen Bemessung sind in Tabelle 6.7 aufgeführt.
Danach zeigt sich, dass von Montag bis Freitag zeitlich abgestuft maximal bis zu
84 6 Bedarfsplanung Fahrzeugvorhaltung
Tabelle 6.7. Bemessung der bedarfsgerechten Fahrzeugvorhaltung (KTW) zur Bedienung
der frequenzabhängig zu bemessenden Krankentransportfahrten im Versorgungsbereich A
Stund- Einsatzzeitbedarf Bedarfs- Erwar-
den- Melde- Ein- aus maxi- Übertrag gerechte tete
inter- häufig- satz Melde- ohne mit mal auf Fahr- Einsatz-
vall keit zeit häufig- bedien- Folge- zeug- auslas-
keit bar stunde vorhal- tung
tung
[.] [Min] [Min] [Min] [Min] [Min] [Min] [Prozent]
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10
Montag bis Freitag
0 - 1 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0 -
1 - 2 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0 -
2 - 3 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0 -
3 - 4 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0 -
4 - 5 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0 -
5 - 6 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0 -
6 - 7 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0 -
7 - 8 1,2196 55,7 67,9 67,9 67,9 120,0 0,0 2 56,6 %
8 - 9 2,6667 55,7 148,5 148,5 148,5 180,0 0,0 3 82,5 %
9 - 10 3,2235 55,7 179,5 179,5 179,5 240,0 0,0 4 74,8 %
10 - 11 3,9137 55,7 218,0 218,0 218,0 240,0 0,0 4 90,8 %
11 - 12 2,9255 55,7 162,9 162,9 162,9 240,0 0,0 4 67,9 %
12 - 13 2,2000 55,7 122,5 122,5 122,5 180,0 0,0 3 68,1 %
13 - 14 2,4667 55,7 137,4 137,4 137,4 180,0 0,0 3 76,3 %
14 - 15 2,3882 55,7 133,0 133,0 133,0 180,0 0,0 3 73,9 %
15 - 16 1,8118 55,7 100,9 100,9 100,9 120,0 0,0 2 84,1 %
16 - 17 1,4157 55,7 78,9 78,9 78,9 120,0 0,0 2 65,7 %
17 - 18 0,9882 55,7 55,0 55,0 55,0 60,0 0,0 1 91,7 %
18 - 19 0,8314 55,7 46,3 46,3 46,3 60,0 0,0 1 77,2 %
19 - 20 0,8392 55,7 46,7 46,7 46,7 60,0 0,0 1 77,9 %
20 - 21 0,6510 55,7 36,3 36,3 36,3 60,0 0,0 1 60,4 %
21 - 22 0,5059 55,7 28,2 28,2 28,2 60,0 0,0 1 47,0 %
22 - 23 0,4588 55,7 25,6 25,6 25,6 60,0 0,0 1 42,6 %
23 - 24 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0 -
Gesamt 28,5059 1.587,7 1.587,7 2.160,0 0,0 73,5 %
Samstag
0 - 1 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0 -
1 - 2 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0 -
2 - 3 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0 -
3 - 4 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0 -
4 - 5 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0 -
5 - 6 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0 -
6 - 7 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0 -
7 - 8 1,1000 45,8 50,3 50,3 50,3 60,0 0,0 1 83,9 %
8 - 9 1,0400 45,8 47,6 47,6 47,6 60,0 0,0 1 79,3 %
9 - 10 1,1800 45,8 54,0 54,0 54,0 60,0 0,0 1 90,0 %
10 - 11 1,1400 45,8 52,2 52,2 52,2 60,0 0,0 1 87,0 %
11 - 12 0,8600 45,8 39,4 39,4 39,4 60,0 0,0 1 65,6 %
12 - 13 1,2200 45,8 55,8 55,8 55,8 60,0 0,0 1 93,1 %
13 - 14 1,3800 45,8 63,2 63,2 63,2 60,0 3,2 1 100,0 %
14 - 15 0,7200 45,8 33,0 33,0 36,1 60,0 0,0 1 60,2 %
15 - 16 0,5000 45,8 22,9 22,9 22,9 60,0 0,0 1 38,1 %
16 - 17 0,8800 45,8 40,3 40,3 40,3 60,0 0,0 1 67,1 %
17 - 18 0,5000 45,8 22,9 22,9 22,9 60,0 0,0 1 38,1 %
18 - 19 0,6000 45,8 27,5 27,5 27,5 60,0 0,0 1 45,8 %
19 - 20 0,5200 45,8 23,8 23,8 23,8 60,0 0,0 1 39,7 %
20 - 21 0,6600 45,8 30,2 30,2 30,2 60,0 0,0 1 50,3 %
21 - 22 0,5000 45,8 22,9 22,9 22,9 60,0 0,0 1 38,1 %
22 - 23 0,3800 45,8 17,4 17,4 17,4 60,0 0,0 1 29,0 %
23 - 24 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0 -
Gesamt 13,1800 603,2 603,2 960,0 3,2 62,8 %
mittlere
maximal
Übertrag
6.4 Bemessungsbeispiel zur Fahrzeugvorhaltung 85
Tabelle 6.7. (Fortsetzung)
Stund- Einsatzzeitbedarf Bedarfs- Erwar-
den- Melde- Ein- aus maxi- Übertrag gerechte tete
inter- häufig- satz Melde- ohne mit mal auf Fahr- Einsatz-
vall keit zeit häufig- bedien- Folge- zeug- auslas-
keit bar stunde vorhal- tung
tung
[.] [Min] [Min] [Min] [Min] [Min] [Min] [Prozent]
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10
mittlere
maximal
Übertrag
Sonntag/Feiertag
0 - 1 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0 -
1 - 2 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0 -
2 - 3 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0 -
3 - 4 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0 -
4 - 5 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0 -
5 - 6 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0 -
6 - 7 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0 -
7 - 8 0,3607 45,7 16,5 16,5 16,5 60,0 0,0 1 27,5 %
8 - 9 0,4098 45,7 18,7 18,7 18,7 60,0 0,0 1 31,2 %
9 - 10 0,7541 45,7 34,5 34,5 34,5 60,0 0,0 1 57,5 %
10 - 11 0,8689 45,7 39,7 39,7 39,7 60,0 0,0 1 66,2 %
11 - 12 0,6885 45,7 31,5 31,5 31,5 60,0 0,0 1 52,5 %
12 - 13 0,8033 45,7 36,7 36,7 36,7 60,0 0,0 1 61,2 %
13 - 14 0,5246 45,7 24,0 24,0 24,0 60,0 0,0 1 40,0 %
14 - 15 0,6230 45,7 28,5 28,5 28,5 60,0 0,0 1 47,5 %
15 - 16 0,5246 45,7 24,0 24,0 24,0 60,0 0,0 1 40,0 %
16 - 17 0,4098 45,7 18,7 18,7 18,7 60,0 0,0 1 31,2 %
17 - 18 0,5246 45,7 24,0 24,0 24,0 60,0 0,0 1 40,0 %
18 - 19 0,6721 45,7 30,7 30,7 30,7 60,0 0,0 1 51,2 %
19 - 20 0,7049 45,7 32,2 32,2 32,2 60,0 0,0 1 53,7 %
20 - 21 0,5738 45,7 26,2 26,2 26,2 60,0 0,0 1 43,7 %
21 - 22 0,4754 45,7 21,7 21,7 21,7 60,0 0,0 1 36,2 %
22 - 23 0,5246 45,7 24,0 24,0 24,0 60,0 0,0 1 40,0 %
23 - 24 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0 -
Gesamt 9,4426 431,7 431,7 960,0 0,0 45,0 %
vier KTW für den Krankentransport bedarfsnotwendig sind, während an Samsta-
gen sowie an Sonn- und Feiertagen lediglich ein KTW in der Zeit von 07.00 bis
23.00 Uhr bedarfsgerecht ist.
Für den Versorgungsbereich A ergeben sich insgesamt 212 personell zu beset-
zende Wochenstunden für den KTW. Die erwartete Einsatzauslastung der KTW
nach Tabelle 6.7 zeigt insbesondere für Sonn- und Feiertage mit durchschnittlich
„nur“ 45 % die Notwendigkeit an, weitere Optimierungspotenziale zu prüfen, z. B.
inwieweit das Krankentransportaufkommen aus benachbarten Rettungswachenver-
sorgungsbereichen des Rettungsdienstbereiches gemeinsam zu bemessen ist bzw.
inwieweit eine zentrale Krankentransportvorhaltung für den Rettungsdienstbereich
insgesamt in krankentransportaufkommensschwachen Zeiten bedarfsgerecht ist.
Dabei sind bei einer über den Versorgungsbereich hinaus durchgeführten fre-
quenzabhängigen Bemessung bemessungstechnisch verlängerte Einsatzzeiten auf-
grund einer erhöhten Fahrtleistung zu berücksichtigen.
Zusammenführung der Ergebnisse zum Rettungsmittelvorhalteplan
In Abb. 6.4. sind die abschließenden Ergebnisse der risikoabhängigen und fre-
quenzabhängigen Bemessung von RTW und KTW für den Versorgungsbereich A
im bedarfsgerechten Rettungsmittelvorhalteplan zusammengeführt.
86 6 Bedarfsplanung Fahrzeugvorhaltung
Rettungsmittel Mo - Fr Samstag Sonn-/Feiertag Std.
Typ Ruf 6 12 18 6 12 18 6 12 18
RTW 83/011 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1
168
RTW 83/021 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1
168
KTW 85/011 1 1 1
71 1
23 '71 1 1
231 1 1
112
KTW 85/02 17 50
KTW 85/03 81 1
15 35
KTW 85/041 1 1 1
91
12 15
aus risikoabhängiger Bemessung
aus frequenzabhängiger Bemessung
Abb. 6.4. Bedarfsgerechter Rettungsmittelvorhalteplan für die Rettungswache im Versor-
gungsbereich A
Risikoabhängig ergeben sich in dem vorliegenden Bemessungsbeispiel für den
Versorgungsbereich A zwei RTW rund um die Uhr, woraus eine wöchentliche
Fahrzeugvorhaltung für die Notfallrettung in Höhe von 336 Wochenstunden resul-
tiert. Für die Krankentransportvorhaltung im Versorgungsbereich A sind nach der
frequenzabhängigen Bemessung insgesamt 212 personell zu besetzende Stunden
für eine Normalwoche bedarfsnotwendig. In der Summe sind damit an der Ret-
tungswache im Versorgungsbereich A insgesamt 548 Fahrzeugwochenstunden aus
risiko- und frequenzabhängiger Bemessung zu besetzen. In identischer Art und
Weise wären die Ergebnisse der risiko- und frequenzabhängigen Bemessung für
die im Beispiel nicht berücksichtigten Versorgungsbereiche des zugrunde liegen-
den Rettungsdienstbereiches durchzuführen. Über die risiko- und frequenzabhän-
gige Bemessung hinaus ist abschließend unter fachlichen Gesichtspunkten festzu-
legen, wie viele der bemessenen KTW im Rettungsdienstbereich dennoch als
tatsächliche RTW zu stationieren sind, um bei praktiziertem Mehrzweck-Fahr-
zeugsystem die Nächstes-Fahrzeug-Strategie hilfsfristoptimierend umsetzen zu
können.
Zusätzlich zu den im Rettungsmittelvorhalteplan bemessenen bedarfsgerechten
und mit Einsatzpersonal dienstplanmäßig besetzt vorzuhaltenden Einsatzfahrzeu-
gen sind in jedem Rettungsdienstbereich Reservefahrzeuge zur Kompensation von
Standzeiten wegen Reparatur, Wartung, Desinfektion und Umrüstung vorzusehen
(technische Reserve). Als bedarfsgerechter Bestand an Reservefahrzeugen sind in
der Regel 15 bis 20 Prozent des im Rettungsmittelvorhalteplan ausgewiesenen Be-
standes an Einsatzfahrzeugen anzusehen. Im vorliegenden Beispiel wäre bei 6
Einsatzfahrzeugen 1 Reservefahrzeug (RTW) für den Versorgungsbereich A als
bedarfsgerecht festzulegen.
7 Bedarfsplanung Personal
Bei der Betrachtung des bedarfsgerechten Personals erfolgt im Anschluss an die
Ausführungen zum Begriff der Arbeitszeit die Darstellung der Ermittlung der be-
darfsgerechten Personalausstattung, getrennt nach Leitstellenpersonal in Kap. 7.2,
Einsatzpersonal in Kap. 7.3 sowie Verwaltungspersonal in Kap. 7.4. Abschließend
wird in Kap. 7.5 eine kurze Einführung in die Dienstplangestaltung im Rettungs-
dienst vorgestellt.
7.1 Der Begriff der Arbeitszeit
Die wesentlichen gesetzlichen Bestimmungen, die die Fragen der Arbeitszeit im
Nacht- und Schichtdienst des Rettungsdienstes tangieren, sind im Arbeitszeitgesetz
vom 06.06.94 (ArbZG) in der Fassung der ab dem 1. Januar 2004 geltenden Re-
gelungen festgelegt.
Nach § 2 Abs. 1 ArbZG ist der Begriff der Arbeitszeit wie folgt abgegrenzt:
§ 2 Begriffsbestimmungen
(1) Arbeitszeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit vom Beginn bis zum
Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen; Arbeitszeiten bei mehreren Ar-
beitgebern sind zusammenzurechnen. Im Bergbau unter Tage zählen
die Ruhepausen zur Arbeitszeit.
Die Dauer der werktäglichen Arbeitszeit ist in § 3 ArbZG festgelegt (für die
Arbeit an Sonn- und Feiertagen gilt § 9 ff ArbZG):
§ 3 Arbeitszeit und Arbeitnehmer
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht ü-
berschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn
innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im
Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
Die Festlegung, dass die Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern zusammenzu-
rechnen sind, ist für den Rettungsdienst von besonderer Relevanz, da die mögli-
chen Gefahren infolge unzulässiger Doppelarbeit von Personen, die im Anschluss
an ihren „Hauptberuf“ noch Rettungsdiensttätigkeiten ausführen (z. B. wird nach
R. Schmiedel et al., Bedarfsplanung im Rettungsdienst© Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2004
88 7 Bedarfsplanung Personal
Feierabend noch eine Nachtschicht im Rettungsdienst gefahren), u. E. häufig un-
terschätzt werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass eine solche Überforderung bzw.
Übermüdung nicht nur den Arbeitnehmer selbst beeinträchtigt, sondern auch Dritte
gefährdet werden, die von seiner Tätigkeit in unmittelbarer Abhängigkeit betroffen
sind. Besondere Aufmerksamkeit ist daher solchen Arbeitnehmern zu widmen, die
auf diese Art und Weise in mehreren Beschäftigungsverhältnissen, auch bei ge-
ringfügiger Beschäftigung im Rettungsdienst, stehen.
Die Höchstgrenze der Arbeitszeit bemisst sich nach den Vorschriften, welche
für die überwiegende Beschäftigung maßgeblich ist. Wird ein Arbeitnehmer z. B.
bei einer achtstündigen Arbeitszeit nur sechs Stunden beschäftigt, so ist seine
Weiterarbeit an anderer Stelle mithin selbst dann nur für zwei Stunden zulässig,
wenn für diesen Arbeitsplatz an sich eine Arbeitszeit von zehn Stunden gelten
würde.
Um den Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes entsprechen zu können, ist der
Arbeitgeber verpflichtet, sich ggf. nach der Zahl und Art der Beschäftigungsver-
hältnisse zu erkundigen. Unterbleibt dies, kann ein Verstoß gegen die einschlägi-
gen Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes vorliegen. Auch der fahrlässige Verstoß
des Arbeitgebers ist nach § 22 Abs. 1 ArbZG bußgeldbewehrt. Der Verstoß wird
gemäß § 23 Abs. 1 und 2 ArbZG dann zur Straftat, wenn durch ihn vorsätzlich o-
der fahrlässig Gesundheit oder Arbeitskraft eines Arbeitnehmers gefährdet werden.
Dies wird mit Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Von der werktäglichen Arbeitszeit von acht Stunden Dauer (§ 3 Satz 1 ArbZG)
sind Abweichungen möglich. Nach § 3 Satz 2 ArbZG kann die werktägliche Ar-
beitszeit auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn im festgelegten Zeit-
raum im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Dar-
über hinaus kann aufgrund tarifvertraglicher Regelungen oder per Betriebs- oder
Dienstvereinbarung gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 1 ArbZG eine Überschreitung der 10-
Stunden-Grenze möglich werden, was für den Rettungsdienst von besonderer Re-
levanz ist:
§ 7 Abweichungen und Ausnahmen
(1) In einem Tarifvertrag oder aufgrund eines Tarifvertrags in einer Be-
triebs- oder Dienstvereinbarung kann zugelassen werden,
1. abweichend von § 3
a) die Arbeitszeit über zehn Stunden werktäglich auch zu verlän-
gern, wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Um-
fang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst fällt,
b) einen anderen Ausgleichszeitraum festzulegen,
(...)
Im Arbeitszeitgesetz sind die Ruhepausen und die Ruhezeit abschließend gere-
gelt. Nach § 5 Abs. 1 ArbZG müssen Arbeitnehmer nach Beendigung der täglichen
Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben. Die
Öffnungsklausel zur abweichenden tarifvertraglichen Regelung der Ruhezeit, die
7.1 Der Begriff der Arbeitszeit 89
für den Rettungsdienst von Bedeutung ist, findet sich in § 7 Abs. 1 Nr. 3 und Abs.
2 Nr. 1 ArbZG:
§ 7 Abweichungen und Ausnahmen
(1) In einem Tarifvertrag oder aufgrund eines Tarifvertrags in einer Be-
triebs- oder Dienstvereinbarung kann zugelassen werden,
(...)
3. abweichend von § 5 Abs. 1 die Ruhezeit um bis zu zwei Stunden zu
kürzen, wenn die Art der Arbeit dies erfordert und die Kürzung der
Ruhezeit innerhalb eines festzulegenden Ausgleichszeitraums aus-
geglichen wird,
(...)
(2) Sofern der Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch einen entspre-
chenden Zeitausgleich gewährleistet wird, kann in einem Tarifvertrag
oder aufgrund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstverein-
barung ferner zugelassen werden,
1. abweichend von § 5 Abs. 1 die Ruhezeiten bei Rufbereitschaft den
Besonderheiten dieses Dienstes anzupassen, insbesondere Kürzun-
gen der Ruhezeit infolge von Inanspruchnahmen während dieses
Dienstes zu anderen Zeiten auszugleichen,
(...)
Nach § 4 Satz 1 ArbZG ist die Arbeit bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs
bis zu neun Stunden durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30
Minuten und bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden durch im Voraus
feststehende Ruhepausen von 45 Minuten zu unterbrechen. Die Ruhepausen kön-
nen in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden (§ 4
Satz 2 ArbZG).
Die Öffnungsklausel zur abweichenden tarifvertraglichen Regelung der Ruhe-
pausen findet sich in § 7 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 Nr. 3 ArbZG:
§ 7 Abweichungen und Ausnahmen
(1) In einem Tarifvertrag oder aufgrund eines Tarifvertrags in einer Be-
triebs- oder Dienstvereinbarung kann zugelassen werden,
(...)
2. abweichend von § 4 Satz 2 die Gesamtdauer der Ruhepausen in
Schichtbetrieben und Verkehrsbetrieben auf Kurzpausen von ange-
messener Dauer aufzuteilen,
(...)
(2) Sofern der Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch einen entspre-
chenden Zeitausgleich gewährleistet wird, kann in einem Tarifvertrag
oder aufgrund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstverein-
barung ferner zugelassen werden
(...)
90 7 Bedarfsplanung Personal
3. die Regelungen der §§ 3, 4, 5 Abs. 1 und § 6 Abs. 2 bei der Be-
handlung, Pflege und Betreuung von Personen der Eigenart dieser
Tätigkeit und dem Wohl dieser Personen entsprechend anzupassen,
(...)
Entscheidendes Kriterium für die Personalbedarfsermittlung ist die bei der per-
sonellen Besetzung der Rettungsmittel zugrunde zu legende Arbeitszeitbewertung.
Nach den tarifvertraglichen Festlegungen zur wöchentlichen Arbeitszeit bestimmt
z. B. der BAT in § 15 Abs. 1, dass die regelmäßige Arbeitszeit ausschließlich der
Pausen wöchentlich durchschnittlich 38,5 Stunden beträgt. Der Berechnung des
Durchschnitts der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit ist in der Regel ein
Zeitraum von 26 Wochen zugrunde zu legen. Bei Angestellten, die ständig Wech-
selschicht- oder Schichtarbeit zu leisten haben, kann ein längerer Zeitraum
zugrunde gelegt werden. Bei diesen Zeiträumen handelt es sich um Ausgleichszeit-
räume zur Berechnung des Mittelwertes der wöchentlichen Arbeitszeit. D. h. in ei-
ner Woche kann überdurchschnittlich lang gearbeitet werden, wenn zum Ausgleich
in einer anderen Woche entsprechend weniger lang gearbeitet wird. Der Aus-
gleichszeitraum hat insbesondere Bedeutung dafür, ob zu vergütende Überstunden
entstehen oder ob dies nicht der Fall ist.
Nach § 15 Abs. 7 BAT beginnt und endet die Arbeitszeit an der Arbeitsstelle.
Die Wegezeit zwischen Wohnung und Arbeitsstelle gehört somit nicht zur Ar-
beitszeit, so dass die Zeit auch nicht zu vergüten ist.
7.2 Leitstellenpersonal
In einer Leitstelle sind in der Regel folgende Personalfunktionen zu besetzen:
1. Leitstellenleitung
2. Schichtleitung/Lagedienstführung
3. Systembetreuung (Technik und Daten)
4. Disposition (Einsatzsachbearbeitung)
Die Administration von Querschnittsaufgaben (z. B. Personalbüro, Finanz- und
Lohnbuchhaltung, allgemeine Verwaltung) ist im engeren Personalbedarf, der sich
aus den genannten Funktionen ergibt, nicht enthalten, da der Umfang von Quer-
schnittsleistung von der Art der Anbindung der Leitstelle an eine übergeordnete
Administration abhängt (je nach Betreiberschaft).
7.2.1 Personalbedarf für Disposition
Die Berechnung des Personalbedarfs für die Personalfunktion Disposition setzt in
einem ersten Schritt die Ermittlung der bedarfsgerechten Besetztzeit der Einsatz-
leitplätze voraus. Auf der Grundlage der ermittelten bedarfsgerechten Besetztzeit
7.2 Leitstellenpersonal 91
der Einsatzleitplätze erfolgt dann in einem zweiten Schritt die Berechnung des Be-
darfs an Vollkräften für die Personalfunktion Disposition.
1. Schritt: Ermittlung der bedarfsgerechten Tischbesetztzeit
Zur Bemessung der bedarfsgerechten stündlich besetzten Einsatzleitplätze (Tisch-
besetztzeit) einer Leitstelle wird das im Rahmen des Forschungsprojektes „Analy-
se organisatorischer Strukturen im Rettungswesen“ (Schmiedel 1998a) entwickelte
und in der wissenschaftlichen Fachliteratur von Behrendt u. Schmiedel 2001a ver-
öffentlichte Referenzmodell (Abb. 7.1.) für die drei Bemessungsgrundsätze
a) Abfragesicherheit,
b) Bearbeitungssicherheit und
c) Mindestvorhaltung
wie folgt angesetzt:
a) Die Gesprächszeit bildet unter dem Gesichtspunkt der uneingeschränkten Leit-
stellenerreichbarkeit über die Notrufnummer 112 und andere Rufnummern (z.
B. die Rufnummer 19222) die Grundlage der risikoabhängigen Bemessung der
bedarfsgerechten Besetzung der Einsatzleitplätze zur unmittelbaren Abfrage a-
kustisch/optisch signalisierter Anrufe (Abfragesicherheit).
b) Die Gesamtbearbeitungszeit der disponierten Einsätze bildet unter dem Ge-
sichtspunkt der daraus resultierenden Arbeitsleistung die Grundlage der fre-
quenzabhängigen Bemessung der bedarfsgerechten Tischbesetzung der Einsatz-
leitplätze zur Einsatzbearbeitung (Bearbeitungssicherheit). Der Begriff Einsatz
bezieht sich dabei auf das Ereignis und nicht auf Einsatzfahrten (Alarmierun-
gen).
c) In der Leitstelle sind unabhängig von den Ergebnissen der risiko- bzw. fre-
quenzabhängigen Bemessung aus Sicherheitsgründen mindestens zwei Funktio-
nen rund um die Uhr vorzuhalten (Mindestvorhaltung).
Grundlage der risikoabhängigen Bemessung der bedarfsgerechten Tischbesetzt-
zeit zur unmittelbaren Abfrage von anstehenden Anrufen ist die zu erwartende Jah-
reshäufigkeit von eingehenden Auskunfts- und Hilfeersuchen in der Leitstelle. Da-
bei wird zur Bemessung nicht die mittlere stündlich zu erwartende Nachfragever-
teilung an Auskunfts- und Hilfeersuchen zugrunde gelegt, sondern das seltener
vorkommende gleichzeitige Auftreten mehrerer optisch/akustisch signalisierter
Anrufe, die zur Abfrage anstehen, was wir als „simultanes Ereignis“ bezeichnen.
Ein solches „simultanes Ereignis“ wird in dem Moment ein „kritisches simultanes
Ereignis“, d. h. ein „Risikofall“, wenn in der Leitstelle folgende Situation eintritt:
„Es stehen gleichzeitig mehr Auskunfts- und Hilfeersuchen zur Abfrage in der
Leitstelle an, als Einsatzleitplätze dienstplanmäßig besetzt sind (Tischbesetzung),
d. h. die aktuell anstehenden Anrufe überschreiten die Anzahl der mit Disponenten
dienstplanmäßig besetzten Einsatzleitplätze“.
Bei der Verteilung von Auskunfts- und Hilfeersuchen innerhalb eines Stunden-
intervalls wird von der grundsätzlichen Annahme ausgegangen, dass diese im Re-
gelbetrieb voneinander unabhängig und zufällig verteilt sind (Ausnahme: Schnitt-
92 7 Bedarfsplanung Personal
HÄUFIGKEIT VON NOTFALL-EINSÄTZEN NACH TAGESKATEGORIEN
HÄUFIGKEIT VONKRANKENTRANSPORTEINSÄTZEN
NACH TAGESKATEGORIEN
HÄUFIGKEIT VONFEUERWEHREINSÄTZEN
NACH TAGESKATEGORIEN
HÄUFIGKEIT VONNOTFALLEINSÄTZEN NACH
STUNDENINTERVALLEN
HÄUFIGKEIT VON KRANKEN-TRANSPORTEINSÄTZEN NACH
STUNDENINTERVALLEN
HÄUFIGKEIT VON VERMITTLUNGENDES VERTRAGSÄRZTLICHEN
NOTDIENSTES NACHSTUNDENINTERVALLEN
HÄUFIGKEIT VON FEUERWEHR-EINSÄTZEN NACH STUNDEN-
INTERVALLEN
AUFRUNDUNGSFAKTORFÜR EINSATZLEITPLÄTZE
HÄUFIGKEIT VON VERMITTLUNGEN DESVERTRAGSÄRZTLICHEN NOTDIENSTES
NACH TAGESKATEGORIEN
GESPRÄCHSZEIT VONFEUERWEHREINSÄTZEN
ERHÖHUNGSFAKTORFÜR AUSKUNFTSERSUCHEN
BEARBEITUNGSZEIT VONKRANKENTRANSPORTEINSÄTZEN
GESPRÄCHSZEIT VON KRANKEN-TRANSPORTEINSÄTZEN
GESPRÄCHSZEIT VON VERMITT-LUNGEN DES VERTRAGS-ÄRZTLICHEN NOTDIENSTES
BEARBEITUNGSZEIT VONNOTFALLEINSÄTZEN
ANRUFERWARTEZEIT
BEARBEITUNGSZEIT VON VERMITT-LUNGEN DES VERTRAGSÄRZTLI-CHEN NOTDIENSTES
BEMESSUNG
BEARBEITUNGSZEIT VONFEUERWEHREINSÄTZEN
GESPRÄCHSZEIT VONNOTFALLEINSÄTZEN
BEMESSUNGS-
ALGORITHMUS
Erforderliche Besetzung zur MindestvorhaltungErforderliche Frequenz- und risikoabhängige Besetzung
Erforderliche gutachterliche Bewertung
Bedarfsgerechte Anzahl und Besetztzeit der Einsatzleitplätze
Rechnerischer Bedarf an Disponenten-Personalleistung
Entwicklung Rahmendienstplan/ Arbeitszeitmodell
Dienstplantechnischer Bedarf an Disponenten-Personalleistung
OUTPUT
BEMESSUNG
INPUT
Aufkommen von Hilfe- und Auskunftsersuchen einer Integrierten Leitstellemit den Aufgabenbereichen Notfallrettung, Krankentransport, vertragsärztlicher
Notdienst, Brandschutz, Technische Hilfeleistung, Katastrophenschutz
Abb. 7.1. Referenzmodell zur Bemessung der stündlich zu besetzenden Einsatzleitplätze
und der Disponenten-Personalleistung einer Leitstelle
7.2 Leitstellenpersonal 93
stellenbereich Gefahrenabwehr bei Ereignissen mit erhöhtem Anrufaufkommen).
Bei der Erfüllung dieser Voraussetzung lässt sich im ersten Berechnungsschritt der
Umfang an gleichzeitig zu besetzenden Einsatzleitplätzen mittels der Verteilungs-
funktion nach POISSON ermitteln. Berechnet wird im mathematisch-statistischen
Sinne die Wiederkehrzeit des Ereignisses, dass innerhalb eines Zeitintervalls, z. B.
der mittleren Gesprächszeit, eine bestimmte Anzahl x personell besetzter Einsatz-
leitplätze nicht mehr ausreicht, um eine bestehende Nachfrage von anstehenden
Auskunfts- und Hilfeersuchen zu bedienen. Oder anders ausgedrückt: Das Risiko,
dass die zur Verfügung stehenden personell besetzten Einsatzleitplätze zur Abfra-
ge aller anstehenden Anrufe nicht ausreichen, entspricht der Wahrscheinlichkeit,
dass die Anzahl X von zur Abfrage anstehenden Auskunfts- und Hilfeersuchen in-
nerhalb eines Zeitintervalls einen größeren Wert als die Anzahl x der besetzten
Einsatzleitplätze annimmt (= Überschreitungswahrscheinlichkeit). Die Wieder-
kehrzeit des Ereignisses (X > x) ist die mit dem Kehrwert des Risikos gewichtete
Länge des zugrunde liegenden Zeitintervalls.
Zur risikoabhängigen Bemessung werden folgende Parameter benötigt:
• Mittlere Gesprächszeit in Minuten je Aufgabenbereich
• Jahreshäufigkeit von eingehenden Auskunfts- und Hilfeersuchen je Aufgaben-
bereich nach Tageskategorien und Stundenintervallen
Zielsetzung der risikoabhängigen Bemessung ist es, unter dem Gesichtspunkt
der ständigen Erreichbarkeit eine bedarfsgerechte Tischbesetzung unter Einhaltung
einer vorgegebenen maximalen Anrufwartezeit zu ermitteln, wozu ein zweiter Be-
rechnungsschritt notwendig ist. Nach einem speziellen Algorithmus ist auf der Ba-
sis der ermittelten besetzten Einsatzleitplätze pro Stundenintervall neben anderen
Qualitätsparametern insbesondere die zugehörige mittlere Wartezeit pro Anrufer
zu berechnen. Die Anrufwartezeit bei einem zugrunde liegenden Einsatzleitplatz
wird hierbei nach dem Warteschlangenmodell M/M/1 : (FIFO/∞/∞) ermittelt. Lie-
gen zwei und mehr Einsatzleitplätze zugrunde, erfolgt die Berechnung nach dem
Modell M/M/s : (FIFO/∞/∞). Die Schreibweise der beiden Warteschlangenmo-
delle ist dabei wie folgt zu lesen (Klassifizierungscode):
M: Das erste M beschreibt einen Ankunftsprozess, dessen Ankünfte poisson-
verteilt und damit die Zwischenankunftszeiten exponentialverteilt sind. Der
Buchstabe M leitet sich aus dem damit verbundenen Markov-Prozess ab.
M: Das zweite M charakterisiert einen Abfertigungsprozess, dessen Bedie-
nungszeiten poissonverteilt und damit die Zwischenbedienzeiten exponenti-
alverteilt sind. Auch hier leitet sich der Buchstabe M aus dem damit ver-
bundenen Markov-Prozess ab.
s: Der Buchstabe s gibt die Anzahl der Bedienstellen wieder.
FIFO: Die Bezeichnung FIFO charakterisiert die Schlangendisziplin, wonach der,
der zuerst kommt, auch zuerst bedient wird (first in, first out).
∞: Das erste ∞-Zeichen unterstellt eine unendliche Schlangenkapazität im
Modell.
94 7 Bedarfsplanung Personal
∞: Das zweite ∞-Zeichen charakterisiert einen unbeschränkter Input im Mo-
dell.
Mit Hilfe dieser Schreibweise ist auf kurze und prägnante Art und Weise das
zugrunde liegende Warteschlangenmodell charakterisiert. Die zuvor aufgeführten
Parameter für ein Warteschlangenmodell werden nachfolgend kurz erläutert.
Die Untersuchung von Warteschlangensystemen ist grundsätzlich immer da von
Interesse, wo, ganz allgemein betrachtet, Abfertigungsstationen existieren, an de-
nen pro Zeiteinheit eine bestimmte Anzahl von Einheiten eintrifft und zu bedienen
ist. Das Warteschlangensystem selbst besitzt einen so genannten Kanal als Bedie-
nungs- oder Abfertigungsstation, der immer nur genau eine Einheit aufnehmen und
bedienen kann. Wenn der Kanal leer ist, wird eine ankommende Einheit sofort be-
dient, andernfalls entsteht eine Schlange vor dem Kanal. Solche Warteschlangen
treten immer dann auf, wenn die eingehenden Einheiten die Anzahl der von den
Abfertigungsstationen abgefertigten Einheiten pro Zeiteinheit übersteigen. Mit Hil-
fe von Warteschlangenmodellen ist es nun möglich, die Dimensionierungen der
Abfertigungsstationen zu optimieren. Dabei wird zumeist davon ausgegangen, dass
sowohl die Ankunft als auch die Abfertigung der Einheiten im System zufällig
verteilt ist. Um die Wahrscheinlichkeitsverteilung der Zustände in einem solchen
System berechnen zu können, muss die Verteilung des zeitlichen Abstandes zwi-
schen den Ankünften sowie die Verteilung der Bedienzeiten im Kanal bekannt
sein.
Die Zugangscharakteristik ist durch die Ankunftsrate λ (= durchschnittliche
Anzahl der Zugänge je Zeiteinheit) bestimmt. Sind a) die Ankünfte zufällig und
voneinander unabhängig, ist b) die Wahrscheinlichkeit des Eintreffens zu allen
Zeitpunkten gleich und wird c) ein gleichzeitiges Eintreffen mehrerer Einheiten
durch Reihung ausgeschlossen, so kann dieses Ankunftsverhalten durch eine Pois-
son-Verteilung beschrieben werden.
Die Abgangscharakteristik ist durch die Abfertigungsrate μ (= mittlere Anzahl
abgefertigter Einheiten pro Zeiteinheit) beschreibbar. Ist die Abfertigung bezogen
auf die Dauer des Abfertigungsprozesses rein zufällig, so lässt sich dieser Prozess
ebenfalls durch eine Poisson-Verteilung beschreiben.
Die Verkehrsdichte als Resultat aus Zugangs- und Abgangsrate berechnet sich
wie folgt:
μλ=V (7.1)
mit
V = Verkehrsdichte
λ = Ankunftsrate
μ = Abfertigungsrate
Die Zahl und Anordnung der Kanäle (Bedienstellen) in einem Warteschlangen-
modell hat bezogen auf die Schlangenlänge und Wartezeit eine große Bedeutung.
Hierbei ist zu unterscheiden zwischen:
7.2 Leitstellenpersonal 95
• Ein-Kanal-System
• Mehr-Kanal-System
Allgemein wird beim Mehr-Kanal-System davon ausgegangen, dass jeder Kanal
die gleiche Abfertigungsrate besitzt. Zusätzlich ist noch zu unterscheiden, ob die
Kanäle parallel oder seriell angeordnet sind. In den vorliegenden Ausführungen
wird immer von parallel angeordneten Kanälen ausgegangen.
Bei der Schlangendisziplin wird für die nachfolgend vorgestellten Warteschlan-
genmodelle unterstellt, dass
1. die Möglichkeit des Wartens besteht,
2. ein Wartezwang vorliegt,
3. der zuerst kommt, zuerst bedient wird (First in; First out = FIFO) und
4. das Anstellen in geordneter Reihe erfolgt.
Bezüglich der Warteraumcharakteristik ist bei Warteschlangenmodellen zu un-
terscheiden, ob diese einen unendlichen Warteraum oder einen begrenzten Warte-
raum besitzen. In den vorliegenden Modellen wird aufgrund der Fragestellung von
einem unendlichen Warteraum ausgegangen, da ein begrenzter Warteraum nicht
den technischen Gegebenheiten einer Leitstelle für den bemessungsrelevanten Re-
gelbetrieb entspricht. Besondere Lagen mit plötzlichem hohen Anrufaufkommen
stellen in diesem Sinn keine voneinander unabhängigen Ereignisse dar, sie sind or-
ganisatorisch mit eigenständigen Planungsszenarien zu bewältigen (Kap. 7.2.5).
Bezüglich des Inputs in ein Warteschlangenmodell ist zu unterscheiden, ob dieser
begrenzt oder unbegrenzt ist. In den vorliegenden Modellen wird von einem unbe-
grenzten Input ausgegangen.
Nachfolgend werden die konkreten Berechnungsschritte für die zwei Warte-
schlangenmodelle vorgestellt (Abb. 7.2.):
• M/M/1: (FIFO/∞/∞) bedeutet, dass die Zugangs- und Abgangscharakteristik bei
dem vorliegenden Ein-Kanal-System poisson-verteilt ist, wobei von einem un-
endlichen Input bzw. Warteraum ausgegangen wird, wo der Erste, der kommt,
auch zuerst bedient wird.
• M/M/s: (FIFO/∞/∞) bedeutet, dass die Zugangs- und Abgangscharakteristik bei
dem vorliegenden Mehr-Kanal-System poisson-verteilt ist, wobei von einem
unendlichen Input bzw. Warteraum ausgegangen wird, wo der Erste, der
kommt, auch zuerst bedient wird.
Die Charakterisierung der beiden Modelle zeigt, dass diese von einer Reihe
vereinfachender Annahmen ausgehen, die allerdings nicht z. B. gegen eine Be-
rechnung der mittleren Wartezeiten pro Anrufer in Leitstellen sprechen, da insbe-
sondere die unterstellte Zugangs- und Abgangscharakteristik sich anhand von Re-
aldaten nachweisen lässt und die parallel geschalteten Bedienstellen ebenso den
Gegebenheiten einer Leitstelle entsprechen wie die unterstellte Schlangendisziplin.
Die nachfolgend aufgeführten Formeln gelten selbstverständlich immer nur für be-
reits „eingependelte“ Systeme. Für weitergehende Ausführungen wird auf die Lite-
96 7 Bedarfsplanung Personal
ratur zur Warteschlangentheorie verwiesen wie z. B. Damschke u. Drexel 1991,
Hillier u. Lieberman 1988 und Zimmermann 1997.
Warteschlangenmodell M/M/1: (FIFO/∞/∞)
Die Wahrscheinlichkeit, dass sich Einheiten im System mit einer Bedienstelle be-
finden, errechnet sich über folgende Formel:
( )μλ=> 0xP (7.2)
mit
P(x > 0) = Wahrscheinlichkeit, dass sich Einheiten im System befinden
λ = Ankunftsrate
μ = Abfertigungsrate
Die Berechnung der Wahrscheinlichkeit, dass sich keine Einheiten im System
mit einer Bedienstelle befinden, ist über die nachstehende Formel möglich:
( ) ( )0xP10xP >−== (7.3)
mit
P(x = 0) = Wahrscheinlichkeit, dass sich keine Einheiten im System befinden
P(x > 0) = Wahrscheinlichkeit, dass sich Einheiten im System befinden
Warteschlange
1 Kanal
Ein-Kanal-SystemM/M/1 : ( FIFO/ )� �/
(...) (...)
Warteschlange
3 Kanäleparallel
Mehr-Kanal-SystemM/M/3 : (FIFO/ )� �/
Warteschlangenmodell - Prinzipskizze
Abb. 7.2. Warteschlangenmodell - Prinzipskizze
7.2 Leitstellenpersonal 97
Die Formel zur Berechnung der mittleren Schlangenlänge bei Berücksichtigung
aller ankommenden Einheiten lautet:
)(
L
2
q λ−μ⋅μλ= (7.4)
mit
Lq
= mittlere Schlangenlänge
λ = Ankunftsrate
μ = Abfertigungsrate
Die Ermittlung der mittleren Wartezeit einer Einheit in der Schlange bei einem
System mit einer Bedienstelle erfolgt über folgende Formel:
( )λ−μ⋅μλ=
qW (7.5)
mit
Wq
= mittlere Wartezeit einer Einheit in der Schlange
λ = Ankunftsrate
μ = Abfertigungsrate
Beispielberechnung für das Modell M/M/1: (FIFO/∞/∞)
Für das Stundenintervall von 6.00 bis 7.00 Uhr an einem mittleren Montag
bis Freitag werden durchschnittlich 2,1953 Anrufe ermittelt. Die Ankunfts-
rate beträgt demnach:
Stunde pro Anrufe 2,1953=λ
Minute pro Anrufe 0,036588=
60
1953,2=λ
Sekunde pro Anrufe 0,0006098=
60
036588,0=λ
Bei einer mittleren Gesprächszeit von 50,1 Sekunden errechnen sich
71,9 Anrufe pro Stunde, die maximal von einer Bedienstelle bedient wer-
den können (= 60⋅1/(50,1/60)). Damit beträgt die Abfertigungsrate von ei-
ner Bedienstelle:
Stunde pro Anrufe 9,71=μ
Minute pro Anrufe 1,198333=
60
9,71=μ
Sekunde pro Anrufe 0,0199722=
60
198333,1=μ
Die folgenden Berechnungen beziehen sich immer auf Sekunden.
Die Verkehrsdichte errechnet sich im Stundenintervall von 6.00 bis 7.00
Uhr zu:
98 7 Bedarfsplanung Personal
3%0,0305=
0,0199722
0006098,0
V ==
Die Wahrscheinlichkeit, dass Anrufe eingehen und das System somit
nicht leer ist, beträgt:
( ) 0305,0
0199722,0
0006098,0
0xP ==>
Die Wahrscheinlichkeit, dass keine Anrufe eingehen, also das System
leer ist, errechnet sich zu:
( ) 9695,00305,010xP =−==Die Berechnung der mittleren Schlangenlänge im Stundenintervall von
6.00 bis 7.00 Uhr führt zu folgendem Ergebnis:
00096159,0
)0006098,00199722,0(0199722,0
0006098,0
L
2
q=
−⋅=
Die mittlere Wartezeit pro Anruf beträgt im vorliegenden System:
( ) Sekunden 85,1
0003867,0
0006098,0
0006098,00199722,00199722,0
0006098,0
Wq
==−⋅
=
Warteschlangenmodell M/M/s: (FIFO/∞/∞)
Die allgemeine Formel zur Berechnung der Wahrscheinlichkeit, dass sich keine
Einheiten in einem System mit mehr als einer Bedienstelle befinden, lautet:
( )
λ−μμ⋅
⎟⎟
⎠
⎞
⎜⎜
⎝
⎛
μλ⋅+
⎥
⎥
⎦
⎤
⎢
⎢
⎣
⎡
⎟⎟
⎠
⎞
⎜⎜
⎝
⎛
μλ⋅
==
∑
−
= s
s
!s
1
!n
1
1
0xP
s1s
0n
n
(7.6)
mit
P(x = 0) = Wahrscheinlichkeit, dass sich keine Einheiten im System befinden
s = Anzahl der Stationen
λ = Ankunftsrate
μ = Abfertigungsrate einer Station
sμ = Abfertigungsrate aller Stationen
Die Ermittlung der Wahrscheinlichkeit in einem System mit mehr als einer Be-
dienstelle, dass sich in diesem s oder mehr Einheiten befinden, geschieht über die
Formel:
( ) ( )0xP
s
s
!s
1
sxP
s
=⋅λ−μ
μ⋅⎟⎟
⎠
⎞
⎜⎜
⎝
⎛
μλ⋅=≥ (7.7)
mit
P(x ≥ s) = Wahrscheinlichkeit, dass sich s oder mehr Einheiten im System befin-
den
7.2 Leitstellenpersonal 99
P(x = 0) = Wahrscheinlichkeit, dass sich keine Einheiten im System befinden
s = Anzahl der Stationen
λ = Ankunftsrate
μ = Abfertigungsrate einer Station
sμ = Abfertigungsrate aller Stationen
Die mittlere Schlangenlänge bei Berücksichtigung aller ankommenden Einhei-
ten in einem System mit mehr als einer Bedienstelle wird über folgende Formel be-
rechnet:
( )sxP
s
Lq
≥⋅λ−μ
λ= (7.8)
mit
Lq
= mittlere Schlangenlänge
λ = Ankunftsrate
sμ = Abfertigungsrate aller Stationen
Die Berechnung der mittleren Wartezeit einer Einheit in der Schlange bei einem
System mit mehr als einer Bedienstelle erfolgt über die nachstehende Formel:
λ= q
q
L
W (7.9)
mit
Wq
= mittlere Wartezeit einer Einheit in der Schlange
Lq
= mittlere Schlangenlänge
λ = Ankunftsrate
Beispielberechnung für das Modell M/M/2: (FIFO/∞/∞)
Für das Stundenintervall von 10.00 bis 11.00 Uhr an einem mittleren Mon-
tag bis Freitag werden durchschnittlich 9,4335 Anrufe ermittelt. Die An-
kunftsrate beträgt demnach:
Stunde pro Anrufe 4335,9=λ
Minute pro Anrufe 0,157225=
60
4335,9=λ
Sekunde pro Anrufe 0,0026204=
60
157225,0=λ
Bei einer mittleren Gesprächszeit von 46,0 Sekunden errechnen sich
156,5 Anrufe pro Stunde, die maximal von zwei Bedienstellen bedient wer-
den können (= (60⋅2)/(46,0/60)). Damit beträgt die Abfertigungsrate von
allen Bedienstellen:
Stunde pro Anrufe 5,156s =μ
100 7 Bedarfsplanung Personal
Minute pro Anrufe 2,608333=
60
5,156
s =μ
Sekunde pro Anrufe 0,0434722=
60
608333,2
s =μ
Die folgenden Berechnungen beziehen sich immer auf Sekunden.
Die Abfertigungsrate für eine Station liegt im vorliegenden Beispiel bei:
Sekunde pro Anrufe 0,0217361=
2
0434722,0=μ
Die Verkehrsdichte errechnet sich im Stundenintervall von 10.00 bis
11.00 Uhr zu:
6%0,0602=
0,0434722
0026204,0
V ==
Die Wahrscheinlichkeit, dass keine Anrufe eingehen, also das System
leer ist, errechnet sich zu:
( )
⎟
⎟
⎠
⎞
⎜
⎜
⎝
⎛
−⋅
⎟⎟
⎠
⎞
⎜⎜
⎝
⎛⋅+⎟
⎟
⎠
⎞
⎜
⎜
⎝
⎛
⎟⎟
⎠
⎞
⎜⎜
⎝
⎛⋅+⎟
⎟
⎠
⎞
⎜
⎜
⎝
⎛
⎟⎟
⎠
⎞
⎜⎜
⎝
⎛⋅
==
0026204,00434722,0
0434722,0
0217361,0
0026204,0
!2
1
0217361,0
0026204,0
!1
1
0217361,0
0026204,0
!0
1
1
0xP
210
( ) 8862985,0
1282881,1
1
0641441,10145336,05,01205552,01
1 ==⋅⋅++
=
Die Wahrscheinlichkeit, dass zwei oder mehr Anrufe eingehen, beträgt:
( ) 0068537,08862985,0
0026204,00434722,0
0434722,0
0217361,0
0026204,0
!2
1
2xP
2
=⋅−
⋅⎟⎟
⎠
⎞
⎜⎜
⎝
⎛⋅=≥
Die Berechnung der mittleren Schlangenlänge im Stundenintervall von
10.00 bis 11.00 Uhr für das vorliegende System mit zwei Bedienstellen
führt zu folgendem Ergebnis:
0004396,00068537,0
0026204,00434722,0
0026204,0
Lq
=⋅−
=
Die mittlere Wartezeit pro Anruf beträgt im vorliegenden System:
nSekunde 71,0
0026204,0
0004396,0
Wq
==
Die Ausweisung der mittleren Wartezeit pro Anruf ist elementar, da über diesen
Qualitätsparameter die in der Regel in den Landesrettungsdienstgesetzen festge-
schriebene ständige Erreichbarkeit der Leitstelle (= Bemessungsgrundsatz: Abfra-
gesicherheit) planerisch nachgewiesen wird. Abb. 7.3. zeigt vereinfacht das grund-
sätzliche Schema zur Bemessung der stündlich zu besetzenden Einsatzleitplätze
einer Leitstelle im Rahmen der Sicherstellung der Abfragesicherheit unter Einbe-
ziehung des Qualitätsparameters Mittlere Wartezeit, wonach der iterative Prozess
solange durchgeführt wird, bis das Bemessungsergebnis Qualitätsparameter liefert,
welche dem gewählten Standard entsprechen. Die Bemessungsvorgabe zur mittle-
7.2 Leitstellenpersonal 101
ren Wartezeit pro Anruf sollte erfahrungsgemäß den Erwartungswert in einer
Bandbreite von 2 bis maximal 5 Sekunden nicht überschreiten.
Neben der risikoabhängigen Bemessung erfolgt im zugrunde liegenden Refe-
renzmodell (Abb. 7.1.) eine so genannte frequenzabhängige Bemessung mit der
Zielsetzung, die Einsatzbearbeitung für das Zuständigkeitsgebiet der Leitstelle an-
hand der zeitlichen Verteilungsmuster der eingehenden Hilfeersuchen, getrennt
nach Tageskategorien, Stundenintervallen und den zugrunde liegenden Aufgaben-
bereichen sicherzustellen (Bearbeitungssicherheit). Zur Sicherstellung des Bemes-
sungsgrundsatzes der Bearbeitungssicherheit ist bei Leitstellen als Richtwert eine
einsatzgebundene stündliche Auslastung als Richtwert in „Spitzenzeiten“ von ma-
ximal 75 % anzusetzen bei einer plausiblen mittleren Bearbeitungszeit. In der
Schema zur Bemessung der stündlichzu besetzenden Einsatzleitplätze einer Leitstelle
Eingangsparameter der Bemessung
Ergebnis der Bemessung- stündlich zu besetzende Einsatzleitplätze -
Überprüfungundgegebenenfalls
Korrektur
beiÜberschreitendervorgegebenenmittleren
Anrufwartezeitpro
Stundenintervall
Durchführung der Bemessung
Ergebnis der Bemessung- Qualitätsparameter -
Abb. 7.3. Schema zur Bemessung der stündlich zu besetzenden Einsatzleitplätze einer Leit-
stelle
102 7 Bedarfsplanung Personal
Summe der Hoch- und Schwachlaststunden ist eine tägliche mittlere Gesamtaus-
lastung in einer Bandbreite von 40 bis 65 % als bedarfsgerecht zu bewerten.
Zur frequenzabhängigen Bemessung werden folgende Parameter benötigt:
• Mittlere Bearbeitungszeit pro Einsatz in Minuten je Aufgabenbereich
• Jahreshäufigkeit von Einsätzen (= Hilfeersuchen) je Aufgabenbereich nach Ta-
geskategorien und Stundenintervallen
Bei der Untersuchung des Themas „Entwicklung bedarfsgerechter Dispositi-
onsbereiche von Rettungsleitstellen“ im Rahmen des am Beginn dieses Kapitels
aufgeführten BASt-Forschungsprojektes wurde wesentlich gestützt auf die ret-
tungsdienstliche Bundesstatistik „Leistungsanalyse“ eine Berechnung von typi-
schen zeitlichen Verteilungsmustern für das Meldeaufkommen von Hilfeersuchen
getrennt nach Aufgabenbereichen, Tageskategorien und Stundenintervallen durch-
geführt (Tabelle 7.1. und Tabelle 7.2.).
Die Referenzwerte der mittleren Gesprächs- und Bearbeitungszeit für verschie-
dene Aufgabenbereiche sind ausgehend von den Angaben aus dem Forschungs-
projekt aktualisiert um Angaben von derzeit 34 Leitstellen in Tabelle 7.3. bis
Tabelle 7.5. dargestellt. Danach beträgt die mittlere Gesprächszeit pro Einsatz:
1,22 Minuten pro Notfalleinsatz (73 Sekunden)
1,30 Minuten pro Krankentransporteinsatz (78 Sekunden)
1,07 Minuten pro Feuerwehreinsatz (64 Sekunden)
2,24 Minuten pro Vermittlung des vertragsärztlichen Notdienstes (134 Sekunden)
Hierzu korrespondierend beträgt die mittlere Bearbeitungszeit pro Einsatz:
7,31 Minuten pro Notfalleinsatz
6,00 Minuten pro Krankentransport
29,34 Minuten pro Feuerwehreinsatz
5,81 Minuten pro Einsatz des vertragsärztlichen Notdienstes
Tabelle 7.1. Verteilung des Aufkommens von Notfalleinsätzen, Krankentransporteinsätzen,
Feuerwehreinsätzen und Vermittlungen des vertragsärztlichen Notdienstes (VND) nach Ta-
geskategorien (in Prozent)
Aufkommensverteilung nach Tageskategorien #
Montag bis
Freitag
Samstag Sonntag/
Feiertag
Gesamt
Notfalleinsatz 70,3 % 15,4 % 14,3 % 100,0 %
Krankentransport 85,5 % 8,1 % 6,4 % 100,0 %
Feuerwehreinsatz 68,9 % 14,3 % 16,8 % 100,0 %
VND-Vermittlung 41,7 % 25,5 % 32,8 % 100,0 %
# Anhaltszahlen aus BASt-Bericht M 100, Seite 52 f.
7.2 Leitstellenpersonal 103
Tabelle 7.2. Verteilung des Aufkommens von Notfalleinsätzen, Krankentransporteinsätzen,
Feuerwehreinsätzen und Vermittlungen des vertragsärztlichen Notdienstes (VND) nach
Stundenintervallen und Tageskategorien (in Prozent)
Stunden- Aufkommensverteilung #
intervall Notfalleinsätze am ... Krankentransporte am ...
Mo - Fr Sa So/Fei Mo - Fr Sa So/Fei
00-01 2,4 % 3,0 % 4,0 % 1,0 % 2,3 % 3,0 %
01-02 2,2 % 3,1 % 3,6 % 0,7 % 1,5 % 2,7 %
02-03 1,6 % 2,2 % 3,4 % 0,6 % 1,6 % 1,8 %
03-04 1,4 % 2,2 % 2,7 % 0,5 % 1,2 % 1,8 %
04-05 1,5 % 1,7 % 2,1 % 0,4 % 1,4 % 1,6 %
05-06 1,5 % 2,0 % 1,8 % 0,7 % 1,4 % 0,9 %
06-07 2,3 % 2,2 % 2,2 % 2,0 % 3,0 % 1,6 %
07-08 3,7 % 2,7 % 2,6 % 5,1 % 3,4 % 2,8 %
08-09 4,8 % 3,6 % 3,3 % 9,6 % 5,0 % 4,4 %
09-10 5,6 % 4,8 % 5,1 % 12,6 % 8,2 % 6,8 %
10-11 6,2 % 5,3 % 5,6 % 12,1 % 8,3 % 7,4 %
11-12 6,0 % 5,4 % 5,8 % 9,4 % 7,7 % 7,3 %
12-13 6,0 % 5,6 % 4,9 % 7,7 % 6,2 % 5,2 %
13-14 5,2 % 5,4 % 5,4 % 6,4 % 5,9 % 6,2 %
14-15 5,5 % 5,0 % 5,2 % 6,3 % 5,7 % 5,5 %
15-16 5,4 % 5,2 % 5,1 % 5,3 % 4,9 % 5,8 %
16-17 5,7 % 5,3 % 5,0 % 4,6 % 4,5 % 5,4 %
17-18 5,6 % 6,2 % 4,8 % 3,8 % 4,5 % 5,4 %
18-19 5,7 % 5,6 % 5,0 % 3,0 % 5,5 % 5,1 %
19-20 5,1 % 5,0 % 5,2 % 2,3 % 4,4 % 4,6 %
20-21 5,1 % 4,9 % 4,5 % 1,8 % 4,1 % 4,2 %
21-22 4,5 % 4,5 % 4,8 % 1,5 % 3,9 % 3,8 %
22-23 3,9 % 4,8 % 4,1 % 1,5 % 3,2 % 3,9 %
23-24 3,1 % 4,3 % 3,8 % 1,1 % 2,2 % 2,8 %
Summe 100,0 % 100,0 % 100,0 % 100,0 % 100,0 % 100,0 %
Feuerwehreinsätze am ... Vermittlungen VND am ...
Mo - Fr Sa So/Fei Mo - Fr Sa So/Fei
00-01 2,8 % 4,1 % 4,7 % 5,7 % 2,1 % 2,7 %
01-02 2,3 % 3,4 % 4,1 % 5,7 % 1,7 % 2,1 %
02-03 1,9 % 3,1 % 3,7 % 5,7 % 1,7 % 2,0 %
03-04 1,7 % 2,3 % 3,2 % 5,7 % 0,8 % 1,8 %
04-05 1,4 % 2,2 % 2,5 % 2,1 % 0,4 % 1,8 %
05-06 1,5 % 1,9 % 2,2 % 2,1 % 0,4 % 1,8 %
06-07 2,2 % 2,0 % 2,0 % 2,7 % 0,4 % 1,8 %
07-08 3,1 % 2,2 % 2,1 % 1,4 % 1,3 % 4,2 %
08-09 4,0 % 2,7 % 2,6 % 1,4 % 4,3 % 5,6 %
09-10 4,5 % 3,7 % 3,4 % 0,0 % 7,7 % 8,6 %
10-11 5,0 % 4,3 % 4,3 % 0,0 % 6,8 % 7,8 %
11-12 5,0 % 4,9 % 4,7 % 0,0 % 6,8 % 5,9 %
12-13 5,1 % 5,3 % 5,0 % 0,0 % 6,0 % 4,2 %
13-14 5,2 % 5,0 % 4,9 % 0,5 % 5,2 % 3,8 %
14-15 5,4 % 5,6 % 5,1 % 2,1 % 3,8 % 3,2 %
15-16 5,8 % 5,4 % 4,7 % 2,1 % 3,6 % 3,8 %
16-17 6,2 % 5,3 % 5,4 % 2,1 % 2,5 % 5,1 %
17-18 6,3 % 5,4 % 5,2 % 3,0 % 4,3 % 5,4 %
18-19 6,2 % 6,1 % 5,6 % 3,2 % 9,0 % 5,0 %
19-20 5,9 % 5,7 % 5,5 % 7,6 % 9,0 % 7,4 %
20-21 5,5 % 5,3 % 5,6 % 13,8 % 9,4 % 4,7 %
21-22 4,8 % 4,7 % 4,9 % 11,7 % 4,6 % 4,6 %
22-23 4,4 % 5,0 % 4,8 % 11,7 % 4,2 % 4,5 %
23-24 3,8 % 4,4 % 3,8 % 9,6 % 3,8 % 2,3 %
Summe 100,0 % 100,0 % 100,0 % 100,0 % 100,0 % 100,0 %
# Anhaltszahlen aus BASt-Bericht M 100, Seite 47
104 7 Bedarfsplanung Personal
Tabelle 7.3. Mittlerer Zeitbedarf der Disponententätigkeiten für die Bearbeitung eines Not-
falleinsatzes bzw. Krankentransporteinsatzes
Disponententätigkeiten bei der Mittlerer Zeitbedarf
Bearbeitung von RettungsdiensteinsätzenNotfalleinsatz Krankentransport-
einsatz
(Anhaltswert) (Anhaltswert)
Kerntätigkeiten (zur Bearbeitung von Einsätzen)
1. Gesprächszeit
Meldedaten aufnehmen und Formular/ 73 Sek 78 Sek
Annahmemaske ausfüllen, Verhaltens-
hinweise geben, speichern
2. Tonband abhören, Verzeichnis nachsehen 40 Sek 0 Sek #
3. Alarmierung
a) Rettungswache (Telefon/Funk) oder 27 Sek
b) Alarmierung während Statusentgegennahme 34 Sek
(Folgeauftrag)
4. Übermittlung von Einsatzdaten 28 Sek 32 Sek
5. Entgegennahme/Änderung von Statusmeldungen
a) Einsatzübernahme 11 Sek 10 Sek
b) Ankunft am Einsatzort/Lagemeldung 24 Sek 20 Sek
c) Aufnahme Patienten 16 Sek 22 Sek
d) Ankunft Transportziel 16 Sek 20 Sek
e) Freimeldung 16 Sek 19 Sek
f) Ankunft Wache 15 Sek 24 Sek
6. Absprache/Rückmeldung Rettungswache 54 Sek 0 Sek #
7. Tätigkeiten, die nicht bei jedem Einsatz anfallen
(exemplarisch)
a) Anmeldung Krankenhaus
b) Kommunikation Polizei/Feuerwehr 65 Sek * 45 Sek *
c) Absprache mit Kollegen in der Leitstelle
d) Wegbeschreibung/Auskunft
e) Nachforderungen
Sonstige Tätigkeiten
8.
a) Weitervermittlung von nicht die Leitstelle
betreffenden Auskunfts-/Hilfeersuchen
b) Dienstgespräche (rettungsdienstintern)
c) Allgemeine Auskünfte erteilen
(Bereitschaftsdienste, z. B. Ärzte, Apotheken)
d) Nachfragen/Reklamationen bearbeiten
e) Tagebuch führen (besondere Vorkommnisse) 53 Sek * 57 Sek *
f) Bettennachweis führen
g) Sichten von Vorbestellungen
h) Auskünfte an eigene und Fremdfahrzeuge
über Anschlusskanäle
i) Funklotsung von Fremdfahrzeugen zu Zielen
innerhalb des Leitstellenbereichs
Mittlerer Zeitbedarf pro Einsatz 7,31 Min 6,00 Min
* Mittlerer Zeitbedarf pro Einsatz aus allen Tätigkeiten
# Zeitbedarf fällt im Krankentransport i. d. R. nicht an
Tätigkeiten, die nicht den Einsatzablauf betreffen
(exemplarisch)
7.2 Leitstellenpersonal 105
Tabelle 7.4. Mittlerer Zeitbedarf der Disponententätigkeiten für die Bearbeitung eines Feu-
erwehreinsatzes
Mittlerer
Zeitbedarf
(Anhaltswerte)
Kerntätigkeiten (zur Beabeitung von Einsätzen)
1. Gesprächszeit
Meldedaten aufnehmen und Formular/Annahmemaske ausfüllen, 64 Sek
Verhaltenshinweise geben, speichern
2. Tonband abhören, Verzeichnis nachsehen 41 Sek
3. Alarmierung
a) Feuerwache oder Feuerwehr (Telefon/Funk/Sirene/
Funkmeldeempfänger) oder 61 Sek
b) Alarmierung während Statusentgegennahme (Folgeauftrag)
4. Übermittlung von Einsatzdaten 69 Sek
5. Entgegennahme von Statusmeldungen
a) Ausrücken (aus) 42 Sek
b) Ankunft am Einsatzort (an) 37 Sek
c) Lagemeldung 143 Sek
d) Freimeldung (ab) 39 Sek
e) Ankunft Feuerwache/Feuerwehrstandort 42 Sek
6. Absprache/Rückmeldung mit Feuerwache/Feuerwehrstandort 98 Sek
7. Tätigkeiten, die nicht bei jedem Einsatz anfallen (exemplarisch)
a) Kommunikation Polizei/Rettungsdienst
b) Absprache mit Kollegen in der Leitstelle
c) Wegbeschreibung/Auskunft
d) Fahrzeug rufen zur Statusabfrage 488 Sek *
e) Nachforderungen
f) Besondere Anfragen (z. B. Gefahrstoffauskunft)
g) Benachrichtigung anderer Einheiten/Personen/Stellen
Sonstige Tätigkeiten
8.
a) Weitervermittlung von nicht die Leitstelle betreffenden
Auskunfts-/Hilfeersuchen
b) Dienstgespräche (feuerwehrintern)
c) Brandmeldeanlagen prüfen
d) Nachfragen/Reklamationen bearbeiten
e) Tagebuch führen (besondere Vorkommnisse)
f) Langzeitdokumentation
g) Zeitdurchsagen
h) Führungen 636 Sek *
i) Anordnungen für die Leitstelle sammeln
j) Auskünfte aller Art
k) Führen von Pegelstandsanzeigen, Tunnelüberwachung o. ä.
l) Mündliche Beratung von Bürgern
m) Auskünfte an eigene und Fremdfahrzeuge über Anschlusskanäle
n) Entgegennahme, Auswertung und Weitergabe von Warnmeldungen
über Hochwasser, Sturm, Unwetter etc.
o) Funklotsung von Fremdfahrzeugen zu Zielen innerhalb des
Leitstellenbereiches
Mittlerer Zeitbedarf pro Einsatz 29,34 Min
* Mittlerer Zeitbedarf pro Einsatz aus allen Tätigkeiten
Hinweis: Der mittlere Zeitbedarf der Disponententätigkeit bei der Bearbeitung von Feuerwehr-
einsätzen berücksichtigt auch gemeinsame Einsätze mit Einheiten des Rettungs-
dienstes und/oder Einheiten des Katastrophenschutzes.
Disponententätigkeiten bei der Bearbeitung von
Feuerwehreinsätzen
Tätigkeiten, die nicht den Einsatzablauf betreffen (exemplarisch)
106 7 Bedarfsplanung Personal
Tabelle 7.5. Mittlerer Zeitbedarf der Disponententätigkeiten für eine Vermittlung des ver-
tragsärztlichen Notdienstes
Mittlerer
Zeitbedarf
(Anhaltswerte)
Kerntätigkeiten (zur Bearbeitung von Vermittlungen)
1. Gesprächszeit
Meldedaten aufnehmen und Formular/Annahmemaske ausfüllen, 134 Sek
Verhaltenshinweise geben, speichern
2. Alarmierung
a) Arzt (Telefon/Funk) oder
b) Alarmierung während Statusentgegennahme (Folgeauftrag) 58 Sek
3. Übermittlung von Auftragsdaten 62 Sek
4. Tätigkeiten, die nicht bei jeder Vermittlung anfallen (exemplarisch)
a) Absprache mit Kollegen
b) Wegbeschreibung/Auskunft 39 Sek *
c) Fahrzeug/Arzt rufen zur Statusabfrage
d) Praxiseinbestellung organisieren
Sonstige Tätigkeiten
5. Tätigkeiten, die nicht den Vermittlungsablauf betreffen (exemplarisch)
a) Weitervermittlung von nicht die Leitstelle betreffenden Auskunfts-/
Hilfeersuchen
b) Allgemeine Auskünfte erteilen 54 Sek *
c) Nachfragen/Reklamationen bearbeiten
d) Tagebuch führen (besondere Vorkommnisse)
Mittlerer Zeitbedarf pro Vermittlung 5,81 Min
* Mittlerer Zeitbedarf pro Vermittlung aus allen Tätigkeiten
Disponententätigkeiten bei der Vermittlung
des vertragsärztlichen Notdienstes
Um die Gegebenheiten vor Ort in der Leitstelle bei der Bearbeitung von Hilfe-
ersuchen sachgerecht abzubilden, werden die Disponententätigkeiten in Kerntätig-
keiten und Sonstige Tätigkeiten unterteilt. Kerntätigkeiten fallen einsatzbezogen
an und sind zeitnah zu leisten. Sonstige Tätigkeiten sind notwendige Disponen-
tentätigkeiten zur Aufrechterhaltung der ständigen Betriebs- und Funktionsbereit-
schaft der Leitstelle und zur Durchführung der Leitstellenaufgaben, wie z. B.
Funktionsüberprüfung der Technik, Ablage von Dokumentationsunterlagen. Sons-
tige Tätigkeiten sind nicht an die direkte Einsatzbearbeitung gebunden. Der Zeit-
bedarf für Disponententätigkeiten in der Leitstelle lässt sich demzufolge anteilig in
• eine einsatzbezogene Bearbeitungszeit (Kerntätigkeiten) und
• eine nicht einsatzbezogene Bearbeitungszeit (Sonstige Tätigkeiten)
unterteilen. Die mittlere Bearbeitungszeit umfasst folglich die Zeitanteile für Kern-
tätigkeiten und die Zeitanteile für Sonstige Tätigkeiten. Die oben genannten Bear-
beitungszeiten basieren auf umfangreichen eigenen empirischen Forschungsergeb-
nissen und sind in der Praxis umfassend evaluiert.
Wenn die Vor-Ort-Bedingungen es begründet notwendig erscheinen lassen, ist
es bei einer konkreten Leitstellenbemessung auch denkbar, statt auf die genannten
Referenzwerte zurückzugreifen, die aufgabenbereichsbezogenen Gesprächs- und
7.2 Leitstellenpersonal 107
Bearbeitungszeiten mit Hilfe von gezielten Zeitbedarfsuntersuchungen konkret er-
mitteln zu lassen.
Neben den Anrufen, die zu Einsätzen führen (Hilfeersuchen), muss auch der
erwartete Umfang an Auskunftsersuchen (Auskünfte und sonstige Anrufe, z. B.
Weitervermittlung an die Polizei, Mehrfachanrufe aus Mobilfunknetzen, Pannen-
hilfe, Notrufmissbrauch) bei der Bemessung der bedarfsgerechten Tischbesetztzeit
für die Leitstelle mit berücksichtigt werden. Dies gilt auch für die zunehmende
Notwendigkeit, Hilfesuchenden Verhaltenshinweise zu geben. Hierzu wird die An-
zahl der Anrufe zu den gemeldeten Hilfeersuchen mit Hilfe eines Aufschlagfaktors
proportional erhöht (aktueller Referenzwert = 115 % aus 34 Leitstellen). Die Be-
rücksichtigung des Aufschlagfaktors zur Abbildung von Auskunftsersuchen erfolgt
sowohl bei der risikoabhängigen Bemessung als auch bei der frequenzabhängigen
Bemessung, wobei als mittlerer Zeitbedarf ausschließlich die Gesprächszeit (da
nur Auskunftsersuchen) des jeweiligen Aufgabenbereiches anteilig am Einsatzauf-
kommen in die Bemessung einfließt. Durch die Berücksichtigung des Aufschlages
kann auch örtlichen Besonderheiten in ausreichendem Maße Rechnung getragen
werden.
Das rechnerische Bemessungsergebnis der Tischbesetztzeit je Stundenintervall
wird grundsätzlich aufgerundet (Einsatzleitplatzaufrundung ab 0,1).
Die Erweiterung des Referenzmodells zur Bemessung der stündlichen Tischbe-
setztzeit in einer Leitstelle in Abhängigkeit vom Gesprächs- und Einsatzaufkom-
men um ausgewählte Qualitätsparameter ermöglicht die objektive Überprüfung
und Bewertung der Bemessungsergebnisse. Die Ermittlung der rechnerischen
Wartezeit pro Anruf ist dabei ein objektives Maß für die Qualität des Bemessungs-
ergebnisses, indem die zu gewährleistende personelle Erreichbarkeit der Leitstelle
bewertet werden kann und darüber hinaus vergleichbar über alle bemessungsrele-
vanten Zeitintervalle ist.
Nach Abschluss der Bemessung der bedarfsgerechten Tischbesetztzeit zur Si-
cherstellung von Abfragesicherheit und Bediensicherheit kann es gegebenenfalls in
einem letzten Arbeitsschritt über das reine Bemessungsergebnis hinaus angezeigt
sein, für einzelne Stundenintervalle eine zusätzliche Tischbesetzung vorzusehen,
um zusammenhängende Einzelschichten zu ermöglichen, die auch dienstplantech-
nisch umsetzbar sind. Das dargestellte Bemessungsmodell mit seinen drei Bemes-
sungsgrundsätzen liegt operationalisiert und vollständig programmtechnisch umge-
setzt vor und hat sich in einer Vielzahl konkreter Anwendungsfälle in der Leitstel-
lenpraxis vollumfänglich bewährt.
Bemessungsbeispiel Integrierte Regionalleitstelle
Das Bemessungsbeispiel wurde unter dem Gesichtspunkt der Regionalisierung von
Leitstellen gewählt. Ausgangspunkt der Bemessung der bedarfsgerechten Tischbe-
setztzeit einer Integrierten Regionalleitstelle bildet das Mengengerüst in Anleh-
nung an die mittlere Raumordnungsregion in der Bundesrepublik Deutschland.
Damit umfasst der der Leitstellenbemessung zugrunde liegende regionalisierte
Leitstellenbereich eine Fläche von 3.680 Quadratkilometern mit 845.000 Einwoh-
nern.
108 7 Bedarfsplanung Personal
Die Einwohnerdichte errechnet sich zu 229,59 Einwohner pro Quadratkilome-
ter. Auf der Basis einer Notfallrate von 42 Notfällen pro 1.000 Einwohner und
Jahr sowie 78 Krankentransporten pro 1.000 Einwohner und Jahr errechnen sich
insgesamt rund 101.400 rettungsdienstliche Einsätze. Bei einer Feuerwehreinsatz-
rate (Brandschutz und Technische Hilfeleistung ohne rettungsdienstliche Leistun-
gen) von 12 Feuerwehreinsätzen pro 1.000 Einwohner und Jahr ergeben sich rund
10.140 Feuerwehreinsätze. Vervollständigt wird das bemessungsrelevante Auf-
kommen an Hilfeersuchen mit einer angenommenen VND-Rate für den vertrags-
ärztlichen Notdienst von 30 Vermittlungen pro 1.000 Einwohner und Jahr, womit
sich für das gewählte Bemessungsbeispiel zusätzlich 25.350 Vermittlungen des
vertragsärztlichen Notdienstes errechnen. Als Erhöhungsfaktor für Auskunftsersu-
chen wurden 115 % angesetzt. Das Ergebnis der beispielhaften Leitstellenbemes-
sung auf der Grundlage der vorstehend genannten Zeitbedarfswerte, Stundenpegel
und des Mengengerüsts an Einsätzen und Vermittlungen ist in Tabelle 7.6 zusam-
menfassend dargestellt.
Unter Zugrundelegung der aufgeführten Bemessungsparameter sind zur Abfrage
und Bearbeitung der insgesamt 136.890 Hilfeersuchen des Rettungsdienstes, der
Feuerwehr und des vertragsärztlichen Notdienstes zuzüglich 157.424 zusätzliche
Auskunftsersuchen, d. h. insgesamt also 294.314 Auskunfts- und Hilfeersuchen,
die Einsatzleitplätze pro Normalwoche wie folgt bedarfsgerecht zu besetzen:
ELP 1: ständig besetzt .................................................. 168 Stunden/Normalwoche
ELP 2: ständig besetzt .................................................. 168 Stunden/Normalwoche
ELP 3: ständig besetzt .................................................. 168 Stunden/Normalwoche
ELP 4: Montag bis Freitag 07 bis 23 Uhr besetzt ...... 80 Stunden/Normalwoche
Samstag und Sonntag 08 bis 23 Uhr besetzt ...... 30 Stunden/Normalwoche
ELP 5: Montag bis Freitag 07 bis 17 Uhr besetzt ...... 50 Stunden/Normalwoche
Samstag 09 bis 21 Uhr besetzt ...... 12 Stunden/Normalwoche
ELP 6: Montag bis Freitag 08 bis 13 Uhr besetzt ...... 25 Stunden/Normalwoche
Zur Besetzung der Einsatzleitplätze sind insgesamt 701 Tischbesetztstunden pro
Normalwoche bzw. 36.383 Jahresstunden (JStd) erforderlich, davon sind 25.560
JStd (70,25 %) zur Durchführung von Leitstellenaufgaben und zugewiesenen Auf-
gaben (z. B. vertragsärztlicher Notdienst) und 10.823 JStd (29,75 %) zur Vermei-
dung von Risikosituationen von gleichzeitigen Meldegesprächen notwendig.
Die Qualitätsparameter des Bemessungsergebnisses sind für die Tageskatego-
rie Montag bis Freitag in Tabelle 7.7., für die Tageskategorie Samstag in Tabelle
7.8. und für die Tageskategorie Sonntag/Feiertag in Tabelle 7.9., jeweils nach
Stundenintervallen dargestellt. Tabelle 7.10. enthält zusammengefasst die wich-
tigstem Minimum-, Maximum- und Summenwerte. Nachfolgend werden die be-
rechneten Erwartungswerte von Anrufwartezeit, Gesprächs- und Bearbeitungszeit
sowie die erwartete Arbeitsleistung für die bemessene Integrierte Regionalleitstelle
angegeben.
7.2 Leitstellenpersonal 109
Tabelle 7.6. Ermittlung der stündlich zu besetzenden Einsatzleitplätze (Tischbesetztzeit)
und Disponenten-Personalleistung (in Jahresstunden) einer Leitstelle für die mittlere Raum-
ordnungsregion in der Bundesrepublik Deutschland
Leitstellenbereich: Mittlere Raumordnungsregion in der Bundesrepublik Deutschland
B e m e s s u n g s p a r a m e t e r
Einsatzaufkommen
Rate
Gesprächszeit (in Min)
Bearbeitungszeit (in Min)
Tageskategorien
B e m e s s u n g s e r g e b n i s
EinsatzleitplatzBesetztzeit der Einsatzleitplätze zur Abfrage von Auskunfts- und Hilfeersuchen sowie zur Einsatzbearbeitung
Montag - Freitag Samstag Sonntag/Feiertag
6 12 18 6 12 18 6 12 18
1 ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓
2 ▓ ▓ ▒ ▒ ▒ ▒ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▒ ▒ ▒ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▒ ▒ ▒ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓
3 ▒ ▒ ▒ ▒ ▒ ▒ ▒ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▒ ▒ ▒ ▒ ▒ ▒ ▒ ▒ ▒ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▒ ▒ ▒ ▒ ▒ ▒ ▒ ▒ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▒
4 ▒ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▒ ▒ ▒ ▒ ▒ ▒ ▒ ▓ ▓ ▓ ▓ ▓ ▒ ▒ ▒ ▒ ▓ ▓ ▓ ▒ ▒ ▒ ▓ ▓ ▒ ▒ ▒ ▒ ▒ ▒ ▒ ▒ ▓ ▒ ▒ ▒
5 ▒ ▒ ▓ ▓ ▓ ▒ ▒ ▒ ▒ ▒ ▒ ▒ ▒ ▒ ▒ ▒ ▒ ▒ ▒ ▒ ▒ ▒
6 ▒ ▒ ▒ ▒ ▒
7
8
9
10
Einsatzgebundene
Arbeitsleistung (%)
37
32
28
25
18
21
38
42
57
71
71
59
52
55
57
53
51
60
55
54
58
50
47
51
47
40
35
26
23
23
30
39
50
63
63
63
59
54
50
47
43
51
68
63
63
56
54
62
50
43
38
33
29
25
27
45
46
69
70
64
51
53
49
51
57
57
56
65
52
50
47
45
Montag - Freitag Samstag Sonntag/Feiertag
Arbeitsleistung
Gesamt (in %)
60,70 61,45 60,47
26,81 30,24 33,77
0,02 0,03 0,14
1,05 1,85 2,18
T i s c h b e s e t z t z e i t n a c h A u f g a b e n b e r e i c h e n
davon
Jahresstunden
in Prozent
T i s c h b e s e t z t z e i t n a c h B e m e s s u n g s g r u n d s ä t z e n
Jahresstunden
in Prozent
Rate = Einsätze pro 1.000 Einwohner und Jahr
▒ Besetzung der Einsatzleitplätze aufgrund rein risikoabhängiger Bemessung (1. Bemessungsgrundsatz "Abfragesicherheit)
▓ Besetzung der Einsatzleitplätze aufgrund risiko- und / oder frequenzabhängiger Bemessung (1. Bemessungsgrundsatz "Abfragesicherheit/
2. Bemessungsgrundsatz "Bearbeitungssicherheit")
* Disponenten-Personalleistung zur Sicherstellung von zwei Funktionen (3. Bemessungsgrundsatz "Mindestbesetzung")
Zur Sicherstellung der
Mindestbesetzung
Rettungsdienst Feuerwehr
Verkehrsdichte
Maximal (in %)
Minimale mittlere
Wartezeit (in Sek)
Maximale mittlere
Wartezeit (in Sek)
Gesamt
100,00
22.305
61,31
Vertragsärztlicher Notdienst
0
0,00
frequenz- und
risikoabhängig
rein risikoabhängig rein frequenzabhängig
Zur Sicherstellung der
Mindestbesetzung
7.509
20,64
6.569
18,05
0
100,00 70,25 29,75 0,00 0,00
36.383 25.560 10.823 0
Gesamt
Notfallrettung Krankentransport
-
-
1,22
7,31
1,30
6,00
36.383
65.910
78,00
10.140
12,00
136.890
-
35.490
42,00
1,07
29,34
25.350
30,00
2,24
5,81
Einsatzleitplatz- Erhöhungsfaktor für
Montag - Freitag Samstag Sonntag/Feiertagaufrundung ab Auskunftsersuchen (in %)
0,1 115 251 51 63
Bevölkerungsdichte: 229,59 E/qkm
Gesamt
Einwohner: 845.000 E Fläche: 3.680 qkm
Feuerwehr Vertragsärztlicher Notdienst
110 7 Bedarfsplanung Personal
Tabelle 7.7. Ermittlung von Qualitätsparametern für die bemessenen stündlich zu beset-
zenden Einsatzleitplätze einer Leitstelle für die mittlere Raumordnungsregion in der Bun-
desrepublik Deutschland für die Tageskategorie Montag bis Freitag
Leitstellenbereich: Mittlere Raumordnungsregion in der Bundesrepublik Deutschland
Parameter Qualitätsparameter auf der Basis des Bemessungsergebnisses für eingehende
Hilfe- und Auskunftsersuchen nach Tageskategorien und Stundenintervallen
Montag - Freitag
00-01 01-02 02-03 03-04 04-05 05-06 06-07 07-08 08-09 09-10 10-11 11-12
Ausgangsparameter
Anzahl besetzter Einsatzleitplätze (absolut) 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 5,00 6,00 6,00 6,00 6,00
Mittlere Gesprächszeit (Min.) 1,54 1,58 1,64 1,67 1,47 1,44 1,38 1,30 1,30 1,28 1,28 1,27
Mittlere Anzahl Hilfe- und Auskunftsersuchen (absolut) 16,74 14,57 12,56 11,53 7,89 9,40 18,28 35,66 60,27 75,48 74,65 61,19
Gesprächszeit gesamt (Min.) 25,76 23,03 20,59 19,32 11,60 13,55 25,31 46,47 78,14 96,50 95,25 77,79
Einsatzgebundene Bearbeitungszeit gesamt (Min.) 66,71 57,96 49,60 45,47 31,99 36,96 67,86 125,44 205,18 253,86 253,95 212,68
Bearbeitungszeit gesamt (Min.) 81,38 70,34 60,06 54,94 39,11 45,01 81,65 149,25 242,18 298,87 299,91 252,73
Qualitätsparameter
Einsatzgebundene Arbeitsleistung (Prozent) 37,1 32,2 27,6 25,3 17,8 20,5 37,7 41,8 57,0 70,5 70,5 59,1
Verkehrsdichte (Prozent) 14,3 12,8 11,4 10,7 6,4 7,5 14,1 15,5 21,7 26,8 26,5 21,6
Wahrscheinlichkeit eines Anrufes (Prozent) 34,9 31,9 29,1 27,5 17,6 20,2 34,4 53,9 72,8 80,0 79,6 72,7
Mittlere Wartezeit pro Anruf (Sek.) 0,36 0,27 0,20 0,17 0,03 0,05 0,31 0,02 0,04 0,11 0,11 0,04
Montag - Freitag
12-13 13-14 14-15 15-16 16-17 17-18 18-19 19-20 20-21 21-22 22-23 23-24
Ausgangsparameter
Anzahl besetzter Einsatzleitplätze (absolut) 6,00 5,00 5,00 5,00 5,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 3,00
Mittlere Gesprächszeit (Min.) 1,27 1,27 1,30 1,30 1,30 1,32 1,33 1,45 1,58 1,58 1,60 1,61
Mittlere Anzahl Hilfe- und Auskunftsersuchen (absolut) 53,04 45,60 47,31 42,51 40,01 36,80 33,25 32,40 35,34 30,27 28,75 22,84
Gesprächszeit gesamt (Min.) 67,18 58,08 61,59 55,31 51,95 48,53 44,06 46,86 55,99 47,80 45,98 36,72
Einsatzgebundene Bearbeitungszeit gesamt (Min.) 188,23 165,12 172,09 158,83 153,09 143,88 132,89 130,16 140,03 120,39 113,50 91,40
Bearbeitungszeit gesamt (Min.) 224,96 198,87 207,10 192,80 187,02 176,65 163,82 159,87 169,86 146,18 137,58 111,34
Qualitätsparameter
Einsatzgebundene Arbeitsleistung (Prozent) 52,3 55,0 57,4 52,9 51,0 60,0 55,4 54,2 58,3 50,2 47,3 50,8
Verkehrsdichte (Prozent) 18,7 19,4 20,5 18,4 17,3 20,2 18,4 19,5 23,3 19,9 19,2 20,4
Wahrscheinlichkeit eines Anrufes (Prozent) 67,4 62,0 64,2 60,2 57,9 55,5 52,0 54,2 60,7 54,9 53,6 45,9
Mittlere Wartezeit pro Anruf (Sek.) 0,02 0,06 0,08 0,05 0,04 0,25 0,17 0,24 0,50 0,28 0,25 1,05
7.2 Leitstellenpersonal 111
Tabelle 7.8. Ermittlung von Qualitätsparametern für die bemessenen stündlich zu beset-
zenden Einsatzleitplätze einer Leitstelle für die mittlere Raumordnungsregion in der Bun-
desrepublik Deutschland für die Tageskategorie Samstag
Leitstellenbereich: Mittlere Raumordnungsregion in der Bundesrepublik Deutschland
Parameter Qualitätsparameter auf der Basis des Bemessungsergebnisses für eingehende
Hilfe- und Auskunftsersuchen nach Tageskategorien und Stundenintervallen
Samstag
00-01 01-02 02-03 03-04 04-05 05-06 06-07 07-08 08-09 09-10 10-11 11-12
Ausgangsparameter
Anzahl besetzter Einsatzleitplätze (absolut) 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 4,00 5,00 5,00 5,00
Mittlere Gesprächszeit (Min.) 1,51 1,49 1,53 1,42 1,35 1,35 1,33 1,43 1,60 1,65 1,60 1,61
Mittlere Anzahl Hilfe- und Auskunftsersuchen (absolut) 20,35 17,29 15,26 11,45 9,62 10,13 14,26 18,70 32,86 52,68 52,00 51,25
Gesprächszeit gesamt (Min.) 30,71 25,82 23,39 16,27 13,02 13,66 18,97 26,76 52,60 86,67 83,33 82,25
Einsatzgebundene Bearbeitungszeit gesamt (Min.) 84,21 71,90 63,34 47,63 40,55 41,36 54,58 70,55 120,35 190,16 190,01 190,14
Bearbeitungszeit gesamt (Min.) 104,14 88,57 78,35 58,81 50,70 50,90 66,19 84,60 141,80 222,84 224,06 225,50
Qualitätsparameter
Einsatzgebundene Arbeitsleistung (Prozent) 46,8 39,9 35,2 26,5 22,5 23,0 30,3 39,2 50,1 63,4 63,3 63,4
Verkehrsdichte (Prozent) 17,1 14,3 13,0 9,0 7,2 7,6 10,5 14,9 21,9 28,9 27,8 27,4
Wahrscheinlichkeit eines Anrufes (Prozent) 40,1 35,0 32,3 23,8 19,5 20,4 27,1 36,0 58,4 76,4 75,1 74,6
Mittlere Wartezeit pro Anruf (Sek.) 0,59 0,35 0,27 0,09 0,04 0,05 0,13 0,37 0,40 0,48 0,40 0,37
Samstag
12-13 13-14 14-15 15-16 16-17 17-18 18-19 19-20 20-21 21-22 22-23 23-24
Ausgangsparameter
Anzahl besetzter Einsatzleitplätze (absolut) 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 4,00 4,00 3,00
Mittlere Gesprächszeit (Min.) 1,59 1,57 1,51 1,51 1,44 1,53 1,69 1,73 1,75 1,60 1,58 1,60
Mittlere Anzahl Hilfe- und Auskunftsersuchen (absolut) 46,45 42,86 38,22 36,16 32,40 39,38 53,55 49,44 49,51 34,59 32,68 28,00
Gesprächszeit gesamt (Min.) 73,94 67,22 57,76 54,50 46,76 60,20 90,73 85,57 86,86 55,25 51,53 44,78
Einsatzgebundene Bearbeitungszeit gesamt (Min.) 176,43 163,09 149,13 142,08 129,07 154,04 204,62 189,78 188,83 134,86 130,07 112,45
Bearbeitungszeit gesamt (Min.) 210,80 195,11 180,84 172,33 157,44 185,61 244,16 226,45 224,41 162,50 157,68 136,41
Qualitätsparameter
Einsatzgebundene Arbeitsleistung (Prozent) 58,8 54,4 49,7 47,4 43,0 51,3 68,2 63,3 62,9 56,2 54,2 62,5
Verkehrsdichte (Prozent) 24,6 22,4 19,3 18,2 15,6 20,1 30,2 28,5 29,0 23,0 21,5 24,9
Wahrscheinlichkeit eines Anrufes (Prozent) 70,9 67,4 61,8 59,7 54,1 63,3 78,0 76,0 76,5 60,2 57,7 52,8
Mittlere Wartezeit pro Anruf (Sek.) 0,23 0,15 0,07 0,06 0,03 0,09 0,61 0,48 0,52 0,48 0,37 1,85
112 7 Bedarfsplanung Personal
Tabelle 7.9. Ermittlung von Qualitätsparametern für die bemessenen stündlich zu beset-
zenden Einsatzleitplätze einer Leitstelle für die mittlere Raumordnungsregion in der Bun-
desrepublik Deutschland für die Tageskategorie Sonntag/Feiertag
Leitstellenbereich: Mittlere Raumordnungsregion in der Bundesrepublik Deutschland
Parameter Qualitätsparameter auf der Basis des Bemessungsergebnisses für eingehende
Hilfe- und Auskunftsersuchen nach Tageskategorien und Stundenintervallen
Sonntag/Feiertag
00-01 01-02 02-03 03-04 04-05 05-06 06-07 07-08 08-09 09-10 10-11 11-12
Ausgangsparameter
Anzahl besetzter Einsatzleitplätze (absolut) 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 4,00 4,00 4,00 4,00
Mittlere Gesprächszeit (Min.) 1,58 1,55 1,57 1,58 1,63 1,69 1,64 1,79 1,79 1,79 1,74 1,66
Mittlere Anzahl Hilfe- und Auskunftsersuchen (absolut) 21,67 18,50 16,32 14,20 12,47 10,77 12,35 21,75 29,87 45,36 45,31 40,21
Gesprächszeit gesamt (Min.) 34,19 28,63 25,58 22,42 20,34 18,21 20,24 38,89 53,32 81,05 78,62 66,70
Einsatzgebundene Bearbeitungszeit gesamt (Min.) 90,49 77,53 69,09 59,84 51,40 44,82 49,33 81,73 110,83 166,44 169,06 152,78
Bearbeitungszeit gesamt (Min.) 111,98 96,10 85,68 74,23 63,23 55,13 59,80 96,45 130,33 194,61 199,58 182,19
Qualitätsparameter
Einsatzgebundene Arbeitsleistung (Prozent) 50,3 43,1 38,4 33,2 28,6 24,9 27,4 45,4 46,2 69,4 70,4 63,7
Verkehrsdichte (Prozent) 19,0 15,9 14,2 12,5 11,3 10,1 11,2 21,6 22,2 33,8 32,8 27,8
Wahrscheinlichkeit eines Anrufes (Prozent) 43,5 38,0 34,7 31,2 28,8 26,2 28,6 47,8 58,9 74,2 73,2 67,2
Mittlere Wartezeit pro Anruf (Sek.) 0,84 0,49 0,36 0,25 0,19 0,14 0,19 1,38 0,47 2,18 1,90 1,00
Sonntag/Feiertag
12-13 13-14 14-15 15-16 16-17 17-18 18-19 19-20 20-21 21-22 22-23 23-24
Ausgangsparameter
Anzahl besetzter Einsatzleitplätze (absolut) 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 3,00
Mittlere Gesprächszeit (Min.) 1,62 1,58 1,55 1,59 1,66 1,68 1,66 1,76 1,67 1,67 1,68 1,57
Mittlere Anzahl Hilfe- und Auskunftsersuchen (absolut) 30,88 32,20 29,27 30,99 34,34 34,80 33,72 40,21 30,79 30,01 28,43 19,59
Gesprächszeit gesamt (Min.) 50,04 50,83 45,44 49,33 57,07 58,59 55,95 70,87 51,49 50,25 47,86 30,77
Einsatzgebundene Bearbeitungszeit gesamt (Min.) 122,40 126,19 117,06 121,47 135,70 136,57 134,40 157,00 124,62 119,91 113,79 80,28
Bearbeitungszeit gesamt (Min.) 148,61 152,71 142,85 146,95 164,42 164,97 163,37 188,43 152,35 145,46 138,42 98,53
Qualitätsparameter
Einsatzgebundene Arbeitsleistung (Prozent) 51,0 52,6 48,8 50,6 56,5 56,9 56,0 65,4 51,9 50,0 47,4 44,6
Verkehrsdichte (Prozent) 20,8 21,2 18,9 20,6 23,8 24,4 23,3 29,5 21,5 20,9 19,9 17,1
Wahrscheinlichkeit eines Anrufes (Prozent) 56,6 57,2 53,1 56,1 61,4 62,4 60,7 69,4 57,6 56,7 55,0 40,2
Mittlere Wartezeit pro Anruf (Sek.) 0,34 0,35 0,23 0,32 0,56 0,63 0,52 1,32 0,39 0,36 0,30 0,61
Tabelle 7.10. Zusammenfassung der Qualitätsparameter für die bemessenen stündlich zu
besetzenden Einsatzleitplätze einer Leitstelle für die mittlere Raumordnungsregion in der
Bundesrepublik Deutschland
Leitstellenbereich: Mittlere Raumordnungsregion in der Bundesrepublik Deutschland
Parameter Montag - Freitag Samstag Sonntag/Feiertag
Mini- Maxi- Summen- Mini- Maxi- Summen- Mini- Maxi- Summen-
mum mum wert mum mum wert mum mum wert
Ausgangsparameter
Anzahl besetzter Einsatzleitplätze (absolut) 3,00 6,00 - 3,00 5,00 - 3,00 4,00 -
Mittlere Gesprächszeit (Min.) 1,27 1,67 - 1,33 1,75 - 1,55 1,79 -
Mittlere Anzahl Hilfe- und Auskunftsersuchen (absolut) 7,89 75,48 - 9,62 53,55 - 10,77 45,36 -
Gesprächszeit gesamt (Min.) 11,60 96,50 1.153,34 13,02 90,73 1.248,55 18,21 81,05 1.106,68
Einsatzgebundene Bearbeitungszeit gesamt (Min.) 31,99 253,95 3.117,29 40,55 204,62 3.039,25 44,82 169,06 2.612,73
Bearbeitungszeit gesamt (Min.) 39,11 299,91 3.751,45 50,70 244,16 3.650,20 55,13 199,58 3.156,39
Qualitätsparameter
Einsatzgebundene Arbeitsleistung (Prozent) 17,8 70,5 - 22,5 68,2 - 24,9 70,4 -
Verkehrsdichte (Prozent) 6,4 26,8 - 7,2 30,2 - 10,1 33,8 -
Wahrscheinlichkeit eines Anrufes (Prozent) 17,6 80,0 - 19,5 78,0 - 26,2 74,2 -
Mittlere Wartezeit pro Anruf (Sek.) 0,02 1,05 - 0,03 1,85 - 0,14 2,18 -
7.2 Leitstellenpersonal 113
Anrufwartezeit
• Die maximale mittlere Wartezeit eines Anrufs beträgt an einem mittleren Mon-
tag bis Freitag rechnerisch 1,05 Sekunden im Stundenintervall von 23.00 bis
24.00 Uhr, am Samstag 1,85 Sekunden im selben Stundenintervall sowie an
Sonn- und Feiertagen 2,81 Sekunden im Stundenintervall von 09.00 bis 10.00
Uhr. Die bemessene Tischbesetztzeit gewährleistet damit planerisch eine stän-
dige Erreichbarkeit der Integrierten Regionalleitstelle unter den gewählten
Standards (Bandbreite 2 bis maximal 5 Sekunden).
Gesprächs- und Bearbeitungszeit
• Die Summe der Gesprächszeit beträgt an einem mittleren Montag bis Freitag im
Maximum 96,50 Minuten im Stundenintervall von 09.00 bis 10.00 Uhr. Die
mittlere Verkehrsdichte ist die Relation zwischen eingehenden Auskunfts- und
Hilfeersuchen und der Anzahl der maximal entgegennehmbaren Auskunfts- und
Hilfeersuchen. Die maximale mittlere Verkehrsdichte ist montags bis freitags
im Stundenintervall zwischen 09.00 und 10.00 Uhr zu verzeichnen. In diesem
Zeitintervall werden im Mittel 75,48 Hilfe- und Auskunftsersuchen in der Integ-
rierten Regionalleitstelle erwartet, während gleichzeitig an 6 Einsatzleitplätzen
bei einer mittleren Gesprächszeit von 1,28 Minuten maximal theoretisch 281,25
Gespräche (= 6 ELP x 1 Stunde x 60 Minuten / 1,28 Minuten) entgegennehm-
bar wären. Damit errechnet sich für dieses Stundenintervall eine maximale
mittlere Verkehrsdichte von 26,8 % (= 75,48 x 100 / 281,25). Die Vergleichs-
spitzen liegen an Samstagen zwischen 18.00 und 19.00 Uhr bei einer maxima-
len Verkehrsdichte von 30,2 % und maximal 90,73 Minuten Gesamtgesprächs-
zeit im selben Stundenintervall bzw. an Sonn- und Feiertagen zwischen 09.00
und 10.00 Uhr bei einer maximalen Verkehrsdichte von 33,8 % und maximal
81,05 Minuten Gesamtgesprächszeit im Stundenintervall zwischen 09.00 und
10.00 Uhr.
• Die Gesprächszeit ist Bestandteil der Bearbeitungszeit. Der Gesamtzeitbedarf
für Disponententätigkeiten lässt sich in eine einsatzbezogene Bearbeitungszeit
und eine nicht einsatzbezogene Bearbeitungszeit untergliedern. Die Bearbei-
tungszeit gesamt umfasst neben der Arbeitsleistung für Kerntätigkeiten kumu-
liert auch die Arbeitsleistung für Sonstige Tätigkeiten. Die einsatzgebundene
Bearbeitungszeit (einsatzgebundene Arbeitsleistung) pro Stundenintervall um-
fasst den Zeitbedarf für alle Kerntätigkeiten in diesem Stundenintervall. Die
entsprechenden Zeitbedarfswerte zur Bearbeitung von Einsätzen sind in den
Tabellen 7.3. bis 7.5. aufgeführt.
• Der Summenwert der einsatzgebundenen Bearbeitungszeit an einem mittleren
Montag bis Freitag beträgt 3.117,29 Minuten oder 51,95 Stunden, während der
Vergleichswert für die Bearbeitungszeit gesamt 3.751,45 Minuten oder 62,52
Stunden beträgt. Die einsatzgebundene Bearbeitungszeit beträgt damit 83,1 %
der Gesamtbearbeitungszeit.
• Die Vergleichssummenwerte für einen mittleren Samstag liegen bei 3.039,25
Minuten (50,65 Stunden) für die einsatzgebundene Bearbeitung und 3.650,20
Minuten (60,84 Stunden) für die gesamte Bearbeitungszeit. Der Summenwert
114 7 Bedarfsplanung Personal
der einsatzgebundenen Bearbeitungszeit beträgt damit am Samstag 83,3 % der
Gesamtbearbeitungszeit.
• Für einen mittleren Sonn- und Feiertag errechnen sich für die einsatzgebundene
Bearbeitungszeit 2.612,73 Minuten (43,55 Stunden) sowie für die Bearbei-
tungszeit gesamt 3.156,39 Minuten (52,61 Stunden). Der Summenwert der ein-
satzgebundenen Bearbeitungszeit beträgt damit am Sonn- und Feiertag 82,8 %
der Gesamtbearbeitungszeit.
Arbeitsleistung
• Die Berechnung der Arbeitsleistung nach Stundenintervallen bezieht sich auf
die einsatzgebundene Bearbeitungszeit, um so die mittlere Arbeitsleistung aus-
zuweisen, die tatsächlich durch die Disponenten im jeweiligen Stundenintervall
zeitnah zu leisten ist. Die Arbeitsleistung nach Tageskategorien bezieht sich da-
gegen auf die Gesamtbearbeitungszeit, um so die in der Integrierten Regional-
leitstelle an einem Montag bis Freitag, am Samstag und am Sonn- und Feiertag
insgesamt erwartete mittlere Arbeitsleistung zu errechnen. Die Differenz zwi-
schen der Gesamtbearbeitungszeit und der einsatzgebundenen Bearbeitungszeit
ist der zeitlich disponible Anteil an Arbeitsleistung, welcher bei hohen Arbeits-
belastungen in der Integrierten Regionalleitstelle in Zeiten mit einer geringeren
Arbeitsbelastung gegebenenfalls verlagert werden könnte.
• Die einsatzgebundene Arbeitsleistung schwankt in den Stundenintervallen an
Montagen bis Freitagen zwischen minimal 17,8 % und maximal 70,5 %, an
Samstagen zwischen 22,5 % und 68,2 % sowie an Sonn- und Feiertagen zwi-
schen 24,9 % und 70,4 %. Die erwartete Arbeitsleistung auf der Grundlage der
Gesamtbearbeitungszeit beträgt im Mittel an Montagen bis Freitagen 60,70 %,
an Samstagen 61,45 % sowie an Sonn- und Feiertagen 60,47 %.
Fazit
• Die Angaben zur mittleren Wartezeit pro Anruf zeigen, dass das Bemessungs-
ergebnis zur Durchführung von Leitstellenaufgaben sowie zugewiesenen Auf-
gaben in allen betrachteten Stundenintervallen innerhalb der von uns empfohle-
nen Bandbreite für die rechnerische mittlere stündliche Anrufwartezeit von zwei
bis fünf Sekunden liegt bzw. nahezu alle Stundenintervalle sogar eine mittlere
Wartezeit pro Anruf von deutlich unter einer Sekunde erwarten lassen. Damit
ist sowohl die ständige Erreichbarkeit der Integrierten Regionalleitstelle insbe-
sondere in zeitkritischen Fällen als auch die in den Landesrettungsdienstgeset-
zen geforderte ständige Erreichbarkeit einer Leitstelle planerisch nachgewiesen.
Die aufgezeigten Werte der erwarteten Arbeitsleistung liegen innerhalb der von
uns empfohlenen bedarfsgerechten Bandbreite von 40 bis 65 Prozent. Sie stel-
len darüber hinaus sicher, dass der Aufgabenumfang durch die Disponenten der
Integrierten Regionalleitstelle qualifiziert leistbar ist.
• Die dem Bemessungsergebnis zugrunde liegenden Parameter berücksichtigen
noch nicht die zu erwartenden Zeitvorteile im Arbeitsablauf bei der Ausstattung
mit moderner Leitstellentechnik. Nach Inbetriebnahme einer Integrierten Regi-
onalleitstelle ist es daher notwendig, geeignete Daten aufzuzeichnen, die eine
7.2 Leitstellenpersonal 115
Überprüfung der ermittelten Vorgaben im Sinne einer Eichphase ermöglichen.
Eine Nachdimensionierung bei Veränderung der Parameter ist dann möglich.
2. Schritt: Personalbedarf für Disposition
Zur Ermittlung der Anzahl der rechnerischen Vollzeitkräfte (VK), die zur Beset-
zung der Personalfunktion Disposition einer Leitstelle notwendig sind, werden fol-
gende Parameter benötigt:
a) der regelmäßige Vorhalteplan für die Besetzung der Einsatzleitplätze (Tischbe-
setztzeit) und damit die Anzahl der in Vollzeit zu besetzenden Einsatzleitplatz-
Stunden eines Jahres (Vollzeitjahresstunden)
b) die zugrunde zu legende regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit pro Vollzeitkraft
und damit die Brutto-Vollzeitjahresstunden (Brutto-VZJStd) pro Vollzeitkraft
c) die durchschnittliche Ausfallquote (in Prozent), das ist der mittlere Umfang an
Jahresausfallstunden pro Vollzeitkraft infolge Urlaub, Fortbildung, Abkomman-
dierung, Krankheit, Kur, Arbeitsbefreiung, Wochenfeiertage usw. bezogen auf
die Brutto-Vollzeitjahresstunden, die durchschnittliche Anwesenheitsquote (in
Prozent) ist die Ergänzung der Ausfallquote auf 100 %
d) die Netto-Vollzeitjahresstunden (Netto-VZJStd) pro Vollzeitkraft. Zur Berech-
nung der Netto-Vollzeitjahresstunden pro Vollzeitkraft werden die Brutto-Voll-
zeitjahresstunden pro Vollzeitkraft mit der Anwesenheitsquote multipliziert und
durch 100 dividiert.
Zur Ermittlung der Anzahl der rechnerischen Vollzeitkräfte wird die in Vollzeit
zu besetzende Tischbesetztzeit (in Jahresstunden) durch die Netto-Vollzeitjahres-
stunden einer Vollzeitkraft dividiert.
7.2.2 Personalbedarf für Leitstellenleitung
Die Personalfunktion der Leitstellenleitung wird für die Organisationsverantwor-
tung, Personalverantwortung und Fachverantwortung einer Leitstelle vorgehalten.
Zu den Aufgaben der Leitstellenleitung zählen beispielsweise:
a) Leiten der Leitstelle
b) Wahrnehmen der Organisationsverantwortung für die Leitstelle
c) Wahrnehmen der Personalverantwortung für die Leitstelle
d) Wahrnehmen der Fachverantwortung für die Leitstelle
e) Öffentlichkeitsarbeit
f) Abwicklung von Anfragen und Beschwerden
g) Zusammenarbeit mit anderen Dienststellen/Organisationen
h) Aufstellen und Überwachen von Dienstplänen
i) Erstellung der Ausbildungskonzeption, Koordinieren der Aus- und Fortbildung
j) Wahrnehmen der Aus- und Fortbildungsangelegenheiten einschließlich Antrag-
verfahren für die Leitstelle
k) Bearbeiten von Funk- und Fernmeldeangelegenheiten einschließlich Antragver-
fahren
116 7 Bedarfsplanung Personal
l) Unterstützung bei der Erarbeitung von Einsatzstrategien/Versorgungsstrategien
m)Unterstützung bei der Erarbeitung einer Alarm- und Ausrückeordnung
n) Erarbeitung von Alarmplänen/Einsatzplänen für die Leitstelle
o) Anordnen von Rufbereitschaft
p) Bearbeiten von Anfragen und Beschwerden im Innenverhältnis
q) Wahrnehmen von Aufgaben der Qualitätssicherung und Statistik zur Leitstellen-
leistung
r) Durchführen von Beschaffungsverfahren für die Informations- und Kommuni-
kationstechnischen Einrichtungen (IuK-Technik) für die Leitstelle
s) Mitarbeit in fachbezogenen Projekt- und Arbeitsgruppen
t) Organisieren von Dienstbesprechungen
u) ggf. Teilnahme am Einsatzdienst (die Personalleistung hierfür wird nicht mit
bemessen)
Der erforderliche Personalbedarf für die Leitstellenleitung hängt u. a. ab von
a) dem Umfang der Aufgaben der Leitstellenleitung,
b) dem Umfang der Disponenten-Personalleistung und
c) dem Koordinierungsaufwand nach außen (z. B. Anzahl der Leistungserbringer).
Als Richtwert für den Personalbedarf der Leitstellenleitung werden unter fachli-
chen Gesichtspunkten 7,5 % der in Vollzeitjahresstunden gemessenen Disponen-
ten-Personalleistung angesetzt.
7.2.3 Personalbedarf für Lagedienstführung/Schichtleitung
Die Personalfunktion der Lagedienstführung kann in großen Feuerwehrleitstellen
und großen Integrierten Leitstellen (i. d. R. bei Berufsfeuerwehren) insbesondere
für taktische Leitungsaufgaben im Brand- und Katastrophenschutz sowie bei der
technischen Hilfeleistung vorgehalten werden. Die Aufgaben der Lagedienstfüh-
rung erfordern eine ständige Verfügbarkeit. Die Disposition von Einsätzen sollte in
großen Feuerwehrleitstellen und großen Integrierten Leitstellen im Regelfall eher
nicht zu den Aufgaben des Lagedienstführers zählen, da hierdurch eine Führungs-
übernahme während Sonder- oder aufwachsenden Lagen innerhalb der Leitstelle
bereits planerisch verhindert wird. Zu den Aufgaben des Lagedienstführers zählen
beispielsweise:
a) Überwachen der Gesamteinsatzlage sowie Steuern der Betriebsabläufe und Ver-
anlassen aller daraus resultierenden Maßnahmen außerhalb sowie innerhalb der
Leitstelle
b) Sicherstellen der ständigen Übersicht über die aktuelle und die zu erwartende
bzw. absehbare Entwicklung der Einsatzlage, Beurteilung der Gesamtlage und
Festlegung anderer Arbeitsverfahren in der Leitstelle (im laufenden Betrieb)
c) Entscheidung über Verstärkungsnotwendigkeit
d) Unterstützung bei der Ausarbeitung und Umsetzung von Einsatzplänen für Son-
der- und Großveranstaltungen
7.2 Leitstellenpersonal 117
e) Organisatorisch-taktisch-administrative Betreuung der Schicht
f) Ausüben der Dienst- und Fachaufsicht über die zu führende Schicht
g) Aktualisieren des Tagesdienstplans über die zu führende Schicht in Vertretung
der Leitstellenleitung
h) Durchführen des laufenden Dienstunterrichtes und Praxisanleitung neuer Leit-
stellenmitarbeiter, Inhalte der Schulungskonzeption schichtintern umsetzen
i) Beschaffen, Auswerten und Fortschreiben von Einsatzunterlagen sowie Bereit-
schaftsdienstplänen
j) Nachrichtentechnische Führung im Regeleinsatz bis hin zu Großschadenereig-
nissen
k) Mitwirken und Unterstützung im Sondereinsatz, Regeleinsatz bis hin zu Groß-
schadenereignissen
l) Informieren von Partner-/Nachbarleitstellen und betroffenen Fachdiensten bei
Großeinsätzen, außergewöhnlichen Ereignissen und bei Großschadenereignis-
sen
m)Anforderungen von Partner-/Nachbarleitstellen und betroffenen Fachdiensten
bei Großeinsätzen, außergewöhnlichen Ereignissen und bei Großschadensereig-
nissen
n) Ansprechpartner für alle BOS und Fachbehörden in Fragen die Einsatzabwick-
lung und die Lagebeurteilung betreffend („Verbindungsmann“)
o) Überwachen der Funktionsfähigkeit aller zentralen und peripheren Techniken
im Einsatzleitsystem, Kontrollieren der kommunikationstechnischen Funktiona-
lität des Dienstbetriebes der Leitstelle, Durchführen von Störungsanalysen und
Veranlassen weiterer Maßnahmen zur Störungsbeseitigung in Vertretung des
Systembetreuers der Leitstelle
p) Auslösender und Verbindungsmann zum Service-Techniker im Störungsfall der
Leitstellentechnik bzw. Infrastruktur bzw. EDV
q) Archivierung der Langzeitdokumentation
r) Teilnahme an turnusmäßigen Besprechungen mit der Leitstellenleitung
s) Ansprechpartner für alle Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
in Vertretung der Leitstellenleitung
t) Einsatzbezogene Kurzmitteilung an Presse und Medien
u) Bearbeitung von Anfragen und Beschwerden in Vertretung der Leitstellenlei-
tung
v) ggf. Teilnahme am Einsatzdienst (die Personalleistung hierfür wird nicht mit
bemessen)
Der Umfang an Vollzeitkräften für die Personalfunktion Lagedienstführung
richtet sich nach den örtlichen Besonderheiten. Die zugehörigen Personalkosten
zählen zu den nicht nach Fachdiensten schlüsselbaren Leitstellenkosten und wer-
den regelmäßig dem Fachdienst Brandschutz/Technische Hilfeleistung/Katastro-
phenschutz zugeordnet. Rettungsdienstlich relevante Kostenanteile des Lagedienst-
führers müssen fachlich begründet und nachgewiesen sein.
118 7 Bedarfsplanung Personal
In kleinen und mittleren Leitstellen wird bei besonderen Lagen die Personal-
funktion der Lagedienstführung von besonders geeigneten Disponenten „am
Tisch“ wahrgenommen, sodass hieraus kein zusätzlicher Personalbedarf entsteht.
Die Personalfunktion der Schichtleitung erfolgt in großen Feuerwehrleitstellen
und großen Integrierten Leitstellen in Personalunion durch den Lagedienstführer.
Es entsteht somit kein zusätzlicher Personalbedarf für die Personalfunktion
Schichtleitung. Der Personalbedarf für den Schichtleiter ist in kleinen und mittle-
ren Leitstellen in der bemessenen Disponenten-Personalleistung implizit enthalten.
7.2.4 Personalbedarf für Systembetreuung
Zu den Aufgaben der Personalfunktion Systembetreuung zählen beispielsweise:
a) Verantwortliches Administrieren und Betreuen des Einsatzleitrechnersystems
sowie der kommunikationstechnischen Ausstattung (Notrufabfrage, Sprech- und
Datenfunk, Alarmierung) einschließlich entsprechender Subsysteme in der Leit-
stelle
b) Unterstützung beim Erfassen und Liefern der Datenbestände für das Einsatzleit-
rechnersystem durch die Sachgebiete der jeweiligen Datenlieferanten (Hinweis:
Das Einpflegen von Daten in die Datenbank des Einsatzleitrechners durch den
Systembetreuer ist bei der Personalfunktion mit bemessen. Die einzugebenden
Daten sind dem Systembetreuer jedoch in einer geeigneten Qualität zur Verfü-
gung zu stellen, z. B. durch die entsprechenden Sachgebiete, kommunalen Fa-
chämter, sonstigen Stellen. Bei Ausgliederung von Teilen der Dateneingabe an
die Datenlieferanten (z. B. durch eigenverantwortliche Datenpflege über abge-
setzte Arbeitsplätze bei den Datenlieferanten) entsteht die hierfür kalkulierte
Personalleistung nicht mehr in der Leitstelle. Jede Veränderung der Datenbe-
stände ist parallel zu plausibilisieren, z. B. durch systemeigene Prüfroutinen,
Sichtprüfung auf richtigen Feldinhalt.)
c) Projektieren neuer Programm- und Hardware-Komponenten für die Leitstelle
d) Vorbereiten und Durchführen von Schulungen und Fortbildungen für die Dispo-
nenten sowie Vorbereiten und Durchführen weitergehender Schulungen für die
Lagedienstführer/Schichtleiter
e) Ermittlung eines qualifizierten Störungsbildes bei Störungen und Ausfällen der
kommunikationstechnischen Ausstattung der Funk- und Alarmierungsinfrastruk-
tur auf der Seite Leitstelle sowie der technischen Ausstattung der Leitstelle
(EDV, Kommunikationstechnik)
f) Beseitigung der Störung und des Ausfalls der kommunikationstechnischen Aus-
stattung der Funk- und Alarmierungsinfrastruktur auf der Seite Leitstelle sowie
der technischen Ausstattung der Leitstelle (EDV, Kommunikationstechnik) bis
zu einer definierten Tiefe
g) Übermittlung des Störungsbildes der kommunikationstechnischen Ausstattung
der Funk- und Alarmierungsinfrastruktur auf der Seite Leitstelle sowie der tech-
7.2 Leitstellenpersonal 119
nischen Ausstattung (EDV, Kommunikationstechnik) der Leitstelle und Beauf-
tragung des Service-Technikers
h) Überwachung der Wartungsintervalle der Leitstellentechnik (EDV, Kommuni-
kationstechnik)
i) Parametrieren von statistischen Auswertungen für den internen und externen
Gebrauch, z. B. für Qualitätssicherung, nach Vorgabe der Leitstellenleitung
j) Mitwirken in fachbezogenen Projekt- und Arbeitsgruppen
Für eine Leitstelle sind Planstellen für die Systembetreuung (verantwortliche
Datenpflege und Administration der Einsatzleitrechner und Kommunikationstech-
nik) mit der entsprechenden Qualifikation vorzusehen. Zur Ermittlung des Perso-
nalbedarfs für Systembetreuung wird unter fachlichen Gesichtspunkten ein Richt-
wert von 12 % der in Vollzeitjahresstunden gemessenen Disponenten-Personalleis-
tung angesetzt.
7.2.5 Personelle Verstärkung zur Bewältigung besonderer Lagen
Die bemessene Disponenten-Personalleistung zur bedarfsgerechten stündlichen
Besetzung der Einsatzleitplätze (Tischbesetztzeit) einer Leitstelle ist für den Re-
gelbetrieb ausgelegt. Bei einem plötzlichen Massenanfall von Notrufen und bei
Großschadenlagen muss eine sachgerechte Bearbeitung zu jeder Zeit sichergestellt
sein. Dazu ist eine schnelle Personalverfügbarkeit zu gewährleisten. Zur Bewälti-
gung besonderer Lagen unter Aufrechterhaltung des Regelbetriebs sind daher
technische und organisatorische Maßnahmen zur personellen Verstärkung vorzu-
sehen.
Als besondere Lagen, welche eine sofortige Personalverstärkung in 1 bis 5 Mi-
nuten bzw. eine weitere Personalverstärkung in mehr als 5 Minuten in der über-
lasteten Leitstelle erfordern, sind prinzipiell folgende Fallgestaltungen zu unter-
scheiden:
a) plötzlich eintretendes gehäuftes Anrufaufkommen
b) kurzfristig Überlast mit der Folge einer nicht zeitgerechten Abfrage und Bear-
beitung von zur Disposition anstehenden zeitkritischen Einsätzen („Warte-
schlange offener Einsätze“)
c) Großschadenlagen, welche einen oder mehrere Einsatzleitplätze zur Bearbei-
tung vollständig binden (parallel zum Regelbetrieb)
Die Fälle a) bis c) können einzeln oder in Kombination auftreten. Als Personal-
verstärkungsmöglichkeiten (organisatorische Maßnahme) kommen geordnet in
Frage:
Personalverstärkung in 1 bis 5 Minuten
a) Die im Dienst befindlichen Disponenten sind im Regelbetrieb an den Einsatz-
leitplätzen nicht zu 100 % ausgelastet. Die nicht mit Regelarbeitsleistung be-
legte freie Disponenten-Personalressource steht bei einem plötzlich eintretenden
gehäuften Anrufaufkommen unmittelbar zur Verfügung. Außerdem kann sofort
120 7 Bedarfsplanung Personal
organisatorisch reagiert werden durch Konzentration der im Regelbetrieb anwe-
senden Disponenten auf eine effektive Notrufabfrage und Eingabe der Meldun-
gen in das Einsatzleitrechnersystem (z. B. durch konzentrierte Abfrage am Not-
rufabfragesystem und konzentrierte/gekürzte Annahmemaske im Einsatzleit-
rechner).
b) Disponenten, die dienstplanmäßig in der Leitstelle Bereitschaftsdienst, d. h.
keine Tischarbeit leisten, stellen im 1- bis 5-Minutenbereich die höchste Ver-
fügbarkeit der Personalverstärkungsmöglichkeiten dar.
c) Für den unmittelbaren Bedarf an zusätzlicher Disponenten-Personalleistung
während der üblichen Tagesdienstzeiten kann darüber hinaus das im Dienst be-
findliche Personal der Leitstelle soweit möglich von anderen Aufgaben abgezo-
gen und auf die Bewältigung der besonderen Lage in der Leitstelle konzentriert
werden, z. B. Besetzung der Ausnahmeabfrageplätze zur Notrufabfrage. Hierfür
in Frage kommt primär das anwesende Systembetreuungspersonal. Hinweis für
die erforderliche Qualifikation Systembetreuer: für einfache Aufgaben der Sys-
tembetreuung ist die Disponentenqualifikation mit erweiterten EDV-Kenntnis-
sen ausreichend, der in einem IT-Beruf ausgebildete Systembetreuer muss ne-
ben Grundkenntnissen über Feuerwehr und Rettungsdienst am Leitstellenlehr-
gang teilgenommen haben.
d) Eine weitere Personalverstärkungsmöglichkeit im kurzfristigen Bereich von 1
bis 5 Minuten stellt im Leitstellendienst geschultes Personal aus dem Einsatz-
dienst einer angegliederten oder nahe gelegenen ständig besetzten Feuerwache
oder Rettungswache dar. Die Verstärkungsmöglichkeit dieser Wache richtet
sich jedoch danach, wie die Wache im Verstärkungsfall gerade besetzt ist. Die-
se kurzfristige Verstärkungsmöglichkeit ist eine „preiswerte“ Lösung gegenüber
den Vergütungsregelungen von Bereitschaftsdienst.
Personalverstärkung nach mehr als 5 Minuten
a) Schichtfreie Disponenten, welche freiwillig in der Freizeit über Funkalarmemp-
fänger erreichbar sind, stellen ein erhebliches Reservoir an kurzfristig einrufba-
ren Kräften dar. Diese Form der freiwilligen Rufbereitschaft verursacht keine
Kosten. Sie hat jedoch den Nachteil, dass eine dienstplanmäßige Personalver-
fügbarkeit nicht gewährleistet und der Verfügbarkeitszeitraum nicht vorherseh-
bar ist. Deshalb sollten zur Erhöhung der Alarmierungssicherheit möglichst
viele dienstfreie Disponenten im gerufenen Verstärkungsszenario enthalten
sein. Die bisherige Einsatzerfahrung bei Feuerwehr und Rettungsdienst zeigt,
dass in der Regel binnen 20 bis 30 Minuten jedoch ausreichend Personal zur
Verfügung steht.
b) Die Anordnung von Rufbereitschaft führt zwar bezüglich der zeitlichen Plan-
barkeit zu einem besseren Ergebnis, jedoch entstehen hieraus auch zusätzliche
Personalkosten. Als Orientierungswert ist Rufbereitschaft mit 12,5 % gegen-
über einer Tätigkeit in Vollzeit zu bewerten. Für Rufbereitschaft kommen nur
Disponenten in Frage, die sich in einem vom Arbeitgeber zu definierenden
Zeitradius um die Leitstelle rufbereit aufhalten.
7.3 Einsatzpersonal 121
7.3 Einsatzpersonal
Das für den Rettungsdienst relevante Arbeitsrecht ist hierarchisch aufgebaut. An
oberster Stelle stehen gesetzliche Regelungen, zu denen Verfassungsbestimmun-
gen, einfache Gesetze und Verordnungen gehören. Der vom Gesetzgeber durch
Öffnung freigegebene Regelungsgegenstand kann z. B. von den Tarifparteien ges-
taltet werden. Für die Tarifparteien sind abschließende Regelungen zwingendes
Recht. Auch auf der untersten Ebene, dem Betrieb (z. B. Kommunaler Aufgaben-
träger/Hilfsorganisation) ist es möglich, aufgrund eines Tarifvertrages in Form von
Betriebsvereinbarungen Arbeitsverhältnisse zu gestalten, sofern sie nicht durch öf-
fentliches oder tarifliches Recht abschließend geregelt sind. Individuelle arbeits-
vertragliche Regelungen haben nur Gültigkeit zwischen dem einzelnen Arbeitneh-
mer und seinem Arbeitgeber.
Schichtarbeit liegt vor, wenn eine bestimmte Arbeitsaufgabe über einen länge-
ren Zeitraum als die wirkliche Arbeitszeit eines Arbeitnehmers hinaus anfällt und
daher von mehreren Arbeitnehmern oder Arbeitnehmergruppen in einer geregelten
zeitlichen Reihenfolge erbracht wird (BAG, Urteil vom 18.07.1990 – 4 AZR
295/89 –). Nach § 15 Abs. 8 BAT ist Schichtarbeit die Arbeit nach einem Schicht-
plan (Dienstplan), der einen regelmäßigen Wechsel der täglichen Arbeitszeit in
Zeitabschnitten von längstens einem Monat vorsieht.
In Kap. 7.3.1 erfolgt die Erläuterung von Arbeitsbereitschaft im Einsatzdienst,
an die sich in Kap. 7.3.2 die Darstellung des Bereitschaftsdienstes anschließt. In
Kap. 7.3.3 erfolgt dann beispielhaft die Ermittlung des Bedarfs an Einsatzpersonal
unter Optimierungsgesichtspunkten.
7.3.1 Arbeitsbereitschaft im Einsatzdienst
Die in § 7 Abs. 1 ArbZG durch Tarifvertrag oder aufgrund eines Tarifvertrags in
einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung zugelassene Arbeitszeitverlängerung ist
für den Rettungsdienst von besonderer Bedeutung, da hier – im Gegensatz zu vie-
len industriellen Arbeitsplätzen – je nach örtlicher Situation zum Teil in erhebli-
chem Umfang Arbeitsbereitschaft anfällt. Als Beispiele für tarifrechtliche Arbeits-
zeitregelungen seien der BAT sowie der DRK-Tarif, aber auch die Arbeitsver-
tragsrichtlinien (AVR) genannt, in denen Festlegungen zur Arbeitszeit unter Be-
rücksichtigung der Bestimmungen des § 7 Abs. 3 und 4 ArbZG getroffen sind.
Entsprechend der tarifvertraglichen Bestimmung (z. B. § 15 Abs. 2 BAT) kann
die regelmäßige Arbeitszeit von wöchentlich 38,5 Stunden bei Vorliegen von Ar-
beitsbereitschaft verlängert werden
• bis zu 10 Stunden täglich (durchschnittlich 49 Stunden wöchentlich),
wenn in sie regelmäßig eine Arbeitsbereitschaft von durchschnittlich
mindestens 2 Stunden täglich fällt,
122 7 Bedarfsplanung Personal
• bis zu 11 Stunden täglich (durchschnittlich 54 Stunden wöchentlich),
wenn in sie regelmäßig eine Arbeitsbereitschaft von durchschnittlich
mindestens 3 Stunden täglich fällt,
• bis zu 12 Stunden täglich (durchschnittlich 60 Stunden wöchentlich),
wenn der Angestellte lediglich an der Arbeitsstelle anwesend sein muss,
um im Bedarf vorkommende Arbeiten zu verrichten.
Die Verlängerung der regelmäßigen Arbeitszeit setzt voraus, dass regelmäßig.
also wiederkehrend, normal und nicht nur gelegentlich, Arbeitsbereitschaft im ge-
forderten Umfang in die Arbeitszeit fällt. Nebenarbeiten, z. B. Rüsttätigkeiten,
Dokumentation und Zugangszeiten, werden der Zeit mit Arbeitsleistung zugerech-
net.
Arbeitsbereitschaft wird nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsge-
richtes (BAG) mit dem Begriff „Zeiten wacher Achtsamkeit im Zustande der Ent-
spannung“ beschrieben (Vgl. z. B. Urteile vom 14.04.1966 – 2 AZR 337/64 –
BAG 18, 273 = AP Nr. 1 zu § 15 BAT und 2 AZR 216/64 – BAG 18, 256 = AP
Nr. 3 zu § 13 AZO; Urteil vom 28.01.1981 – 4 AZR 892/78 = AP Nr. 1 zu § 18
MTL II; zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmtes Senatsurteil vom
30.01.1985 – 7 AZR 446/82 –; Urteil vom 12.02.1986 – 7 AZR 358/84 – BAG).
Nach den Maßstäben des Bundesarbeitsgerichtes sind Wartezeiten des Einsatzper-
sonals zwischen ihren Einsätzen als Arbeitsbereitschaft zu werten, auch wenn da-
bei keine völlige Entspannung eintritt, weil mit der jederzeitigen Notwendigkeit
der Arbeitsaufnahme gerechnet werden muss. Das Merkmal „Entspannung“ im Be-
griff der Arbeitsbereitschaft wird durch das Merkmal „wache Achtsamkeit“ relati-
viert; die fehlende Gelegenheit zum Schlafen und das notwendige Achten darauf,
ob Arbeit anfällt, stehen daher dem Vorliegen von Arbeitsbereitschaft nicht entge-
gen. Dabei braucht die im Tagesdurchschnitt erforderliche zweistündige Arbeits-
bereitschaft nicht zusammenhängend aufzutreten; es genügt, dass im Durchschnitt
der Schichten Wartezeiten von zusammengerechnet mindestens zwei Stunden pro
Tag eintreten.
Außer Betracht bleiben lediglich „Splitterzeiten“ von wenigen Minuten zwi-
schen zwei Arbeitsphasen, die keine ins Gewicht fallende Entspannung ermögli-
chen und deshalb gegenüber der Vollarbeit keine Arbeitsbereitschaft darstellen.
Bis zu welcher Zeitdauer eine Wartezeit als unerhebliche „Splitterzeit“ zu werten
ist, muss für das jeweilige Tätigkeitsbild – hier das Einsatzpersonal – bestimmt
werden; dabei ist ein Wert zu suchen, der unter der Mindestdauer einer Pause von
15 Minuten, aber über der als bloße „Verschnaufpause“ anzusehenden Dauer von
etwa zwei oder drei Minuten liegt (vgl. hierzu im einzelnen das bereits angeführte
Urteil AP Nr. 3 zu § 13 AZO). Das Bundesarbeitsgericht hat für die Tätigkeit im
Einsatzdienst diesen Wert mit zehn Minuten nicht beanstandet.
Beginn und Ende der Phase der Arbeitsbereitschaft müssen klar erkennbar sein
(etwa durch Betreten des Aufenthaltsraumes in der Rettungswache bzw. durch A-
larmierung über Telefon oder Sprechanlage). Nach Ansicht des Bundesarbeitsge-
richts steht dem Vorliegen von Arbeitsbereitschaft schließlich nicht entgegen, dass
das Einsatzpersonal bei Beginn der jeweiligen Wartezeit nicht weiß, wie lange die-
7.3 Einsatzpersonal 123
se dauern wird. Diese Ungewissheit liegt in der Natur der Tätigkeit im Rettungs-
dienst und hindert das Eintreten einer Entspannung nicht, wenn das Einsatzperso-
nal aufgrund der für seine Dienststelle vorliegenden Erfahrungswerte davon ausge-
hen kann, dass bis zum nächsten Einsatz in der Regel nicht lediglich eine „Ver-
schnaufpause“ von weniger als zehn Minuten eintreten wird. Nach der angeführten
Entscheidung AP Nr. 3 zu § 13 AZO ist es lediglich erforderlich, dass der Arbeit-
nehmer aus seiner eigenen Betriebserfahrung und dem gewöhnlichen Lauf seiner
Tätigkeit erkennen kann, dass von ihm in bestimmten Tagesabschnitten, die nach
ihrer zeitlichen Ausdehnung grundsätzlich zum Erreichen einer Entspannung ge-
eignet sind, im allgemeinen keine Dienstverrichtungen zu leisten sind.
Arbeitsbereitschaft bedeutet daher keine Freistellung des Mitarbeiters von der
Arbeit. Während der Arbeitsbereitschaft hat der Mitarbeiter infolge geringerer In-
anspruchnahme eine gegenüber der Vollarbeit geminderte Arbeitsleistung zu er-
bringen, da sie sich auf die Bereitschaft zur Verrichtung der Arbeit beschränkt.
Andererseits ist die Arbeitsbereitschaft von der Pause zu unterscheiden, in der sich
der Arbeitnehmer nicht „in wacher Achtsamkeit“ zur jederzeitigen Arbeitsaufnah-
me bereitzuhalten braucht.
Für die Verlängerung der regelmäßigen Arbeitszeit bei Vorliegen von Arbeits-
bereitschaft ist keine zusätzliche Vergütung zu gewähren. Der Mitarbeiter erhält
die gleiche Vergütung wie bei einer mittleren Arbeitszeit von 38,5 Stunden wö-
chentlich.
Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 30.01.1985 – 7 AZR
446/82 – anlässlich eines Rechtsstreits, in welchem es um die Frage der Zahlung
von Zeitzuschlägen im Rettungsdienst ging, zum Thema Arbeitsbereitschaft im
Rettungsdienst Stellung genommen. In seiner Entscheidung weist das BAG darauf
hin, dass die geschuldete Leistung, die den Wesensgehalt des Arbeitsverhältnisses
des Einsatzpersonals ausmache, im Fahren bzw. Begleiten eines Rettungsfahrzeugs
oder im Betreuen und Versorgen von Kranken oder Verletzten bestehe. In der zwi-
schen den einzelnen Einsätzen anfallenden Wartezeit halte sich das Einsatzperso-
nal nur für eine eventuelle Arbeitsleistung bereit und leiste keine Vollarbeit.
Da die Bereitschaft innerhalb der vom Einsatzpersonal zu leistenden regelmäßi-
gen Arbeitszeit liege, handle es sich bei der Wartezeit um Arbeitsbereitschaft. Das
Bundesarbeitsgericht betont in seiner Entscheidung ausdrücklich, dass die Bedeu-
tung der Verlängerung der regelmäßigen Arbeitszeit – im zu beurteilenden Fall
war diese auf wöchentlich 55 Stunden verlängert – darin liege, dass die innerhalb
der verlängerten Arbeitszeit geleistete Vollarbeit und die Arbeitsbereitschaft durch
die monatliche Vergütung abgegolten sei.
Gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG („Beginn und Ende der täglichen Arbeits-
zeit“) sowie des § 75 Abs. 3 Nr. 1 BPersVG kann der Betriebsrat über Beginn und
Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie über die Verteilung
der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage mitbestimmen, nicht jedoch über die
Dauer der täglichen Arbeitszeit (Ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. z. B. Be-
schluss vom 21.11.1978 – 1 ABR 67/76 = AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeits-
zeit; Beschluss vom 04.08.1981 – 1 ABR 106/79 – BAG 36, 161, 168 = AP Nr. 5
zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit, zu B II 2 b der Gründe; Beschluss vom
124 7 Bedarfsplanung Personal
31.08.1982 – 1 ABR 27/80 – BAG 40, 107, 110 = AP Nr. 5 zu § 87 BetrVG 1972
Arbeitszeit, zu B II der Gründe; Urteil vom 26.06.1985 – 4 AZR 585/83 = AP
Nr. 4 zu § 9 TVAL II; vgl. auch BVerwGE 37, 173 = AP Nr. 8 zu § 67 PersVG).
Es ist noch darauf hinzuweisen, dass im Falle des Vorliegens von durchschnitt-
lich mindestens drei Stunden Arbeitsbereitschaft täglich auch bei einer Rund-um-
die-Uhr-Vorhaltung von Einsatzfahrzeugen und Einsatzpersonal während der re-
gelmäßigen Arbeitszeit keine Wechselschichtarbeit vorliegt, da nach § 15 Abs. 8
Unterabs. 6 BAT Wechselschichten wechselnde Arbeitsschichten sind, „... in de-
nen ununterbrochen bei Tag und Nacht, werktags, sonntags und feiertags gearbei-
tet wird“. Dies gilt auch, wenn die regelmäßige Arbeitszeit z. B. am Wochenende
durch Bereitschaftsdienst unterbrochen wird.
7.3.2 Bereitschaftsdienst im Einsatzdienst
Nach BAT
Gemäß § 15 Abs. 6a ist der Angestellte verpflichtet, sich auf Anordnung des Ar-
beitgebers außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit an einer vom Arbeitgeber be-
stimmten Stelle aufzuhalten, um im Bedarfsfalle die Arbeit aufzunehmen (Bereit-
schaftsdienst). Der Arbeitgeber darf Bereitschaftsdienst nur anordnen, wenn zu
erwarten ist, dass zwar Arbeit anfällt, erfahrungsgemäß aber die Zeit ohne Ar-
beitsleistung überwiegt.
Zum Zwecke der Vergütungsberechnung wird die Zeit des Bereitschaftsdienstes
einschließlich der geleisteten Arbeit entsprechend dem Anteil der erfahrungsge-
mäß durchschnittlich anfallenden Zeit der Arbeitsleistung als Arbeitszeit gewertet
und mit der Überstundenvergütung (§ 35 Abs. 3 Unterabs. 2) vergütet. Die Be-
wertung darf 15 v.H., vom 8. Bereitschaftsdienst im Kalendermonat an 25 v.H.
nicht unterschreiten.
Nach DRK-Tarif
Gemäß § 14 Abs. 5 des DRK-Tarifvertrages ist jeder Mitarbeiter verpflichtet, sich
auf Anordnung des Arbeitgebers außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit an einer
vom Arbeitgeber bestimmten Stelle aufzuhalten, um im Bedarfsfalle die Arbeit
aufzunehmen (Bereitschaftsdienst), bzw. sich auf Anordnung des Arbeitgebers au-
ßerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit an einer, dem Arbeitgeber anzuzeigenden
Stelle aufzuhalten, um auf Abruf die Arbeit aufzunehmen (Rufbereitschaft). Der
Arbeitgeber darf Bereitschaftsdienst nur anordnen, wenn zu erwarten ist, dass zwar
Arbeit anfällt, erfahrungsgemäß aber die Zeit ohne Arbeitsleistung überwiegt bzw.
darf Rufbereitschaft nur anordnen, wenn erfahrungsgemäß lediglich in Ausnahme-
fällen Arbeit anfällt.
Für die Bewertung des Bereitschaftsdienstes bzw. der Rufbereitschaft als Ar-
beitszeit zum Zwecke der Vergütungsregelung bestimmt § 2 Anlage 2 DRK-Tarif,
dass für den Rettungsdienst die Sonderregelungen gemäß § 3 Anlaeg 1 DRK-Tarif
anzuwenden sind. In § 3 Abs. 2 der Anlage 1 DRK-Tarif wird festgelegt:
7.3 Einsatzpersonal 125
a) Der Bereitschaftsdienst wird wie folgt als Arbeitszeit bewertet:
Stufe A: bei einer Arbeitsleistung von 0 bis 10 % ................................. zu 15 %
Stufe B: bei einer Arbeitsleistung von mehr als 10 bis 25 % ................. zu 25 %
Stufe C: bei einer Arbeitsleistung von mehr als 25 bis 40 % ................. zu 40 %
Stufe D: bei einer Arbeitsleistung von mehr als 40 bis 49 % ................. zu 55 %
Ein hiernach der Stufe A zugeordneter Bereitschaftsdienst wird der Stufe B zu-
geteilt, wenn der Mitarbeiter während des Bereitschaftsdienstes in der Zeit von
22.00 Uhr bis 6.00 Uhr erfahrungsgemäß durchschnittlich mehr als dreimal, je-
doch mindestens insgesamt 2 Stunden dienstlich in Anspruch genommen wird.
b) Entsprechend der Zahl der vom Mitarbeiter je Kalendermonat abgeleisteten Be-
reitschaftsdienste wird die Zeit eines jeden Bereitschaftsdienstes zusätzlich wie
folgt als Arbeitszeit bewertet:
1. bis 8. Bereitschaftsdienst im Kalendermonat ..................................... zu 25 %
9. bis 12. Bereitschaftsdienst im Kalendermonat ................................... zu 35 %
13. und folgende Bereitschaftsdienste .................................................... zu 45 %
Die übrigen im Rettungsdienst zur Anwendung kommenden Regelwerke wie
z. B. die Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) enthalten nahezu gleich lautende Be-
stimmungen.
7.3.3 Ermittlung des Bedarfs an Einsatzpersonal unter
Optimierungsgesichtspunkten
Grundlage der Kalkulation des optimierten Bedarfs an Einsatzpersonal zur Beset-
zung eines Rettungsmittelvorhalteplans ist die exakte Kenntnis der zu erwartenden
Arbeitsleistung sowie des mittleren Umfangs an Arbeitsbereitschaft der Personal-
schichten.
Im Rettungsdienst sind der effektiven Arbeitsleistung des Einsatzpersonals die
Rüstzeit, die Einsatzabwicklungszeit sowie bei kurzer Einsatzfolge (weniger als
zehn Minuten Arbeitsbereitschaft zwischen zwei Einsätzen) eine Splitterzeit mit
der Dauer der zwischen den Einsätzen liegenden Zeit zuzuordnen. Neben der
Verlängerung der regelmäßigen Arbeitszeit durch Arbeitsbereitschaft besteht für
den Arbeitgeber aufgrund der im Rettungsdienst gebräuchlichen Tarifverträge die
Möglichkeit, zusätzlich außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit Bereitschaftsdienst
anzuordnen. Hierzu stellt z. B. der DRK-Tarifvertrag fest, dass für Schichten, in
denen die Zeit der Arbeitsbereitschaft überwiegt, das heißt, dass die Arbeitsleis-
tung weniger als 50 % beträgt, Bereitschaftsdienst angeordnet werden kann. Dabei
wird nach allen Tarifverträgen die Zeit des Bereitschaftsdienstes in Abhängigkeit
vom mittleren Umfang an Arbeitsleistung als Arbeitszeit vergütet.
Der Nachweis des Vorliegens von Arbeitsbereitschaft für alle Mitarbeiter in-
nerhalb desselben Turnus erfolgt entweder mit Hilfe von Aufzeichnungen der Mit-
arbeiter (Tätigkeitsnachweise) über einen hinlänglich langen Zeitraum oder hilfs-
126 7 Bedarfsplanung Personal
weise rechnerisch, wie nachfolgend gezeigt, über insgesamt drei Berechnungs-
schritte:
• Im ersten Berechnungsschritt wird die Zeit der Vollarbeit jeder Personalschicht
als Summe aus Rüstzeit, Einsatztätigkeit, Rückfahr- und Splitterzeiten kalku-
liert. Bei der im folgenden durchgeführten Modellberechnung werden als Rüst-
zeit je Mitarbeiter im Mittel jeweils 15 Minuten zu Beginn und Ende der
Schicht sowie je Einsatzfahrt („zwischenrüsten“) 20 Min. bei Notfällen, fünf
Min. bei Krankentransporten und 15 Min. bei NEF-Einsätzen in Ansatz ge-
bracht. Die Arbeitsleistung aus Einsatztätigkeiten ergibt sich aus der Multipli-
kation der Anzahl der Einsätze mit der mittleren Einsatzzeit. Die Arbeitsleis-
tung aus Rückfahrzeiten ergibt sich durch Multiplikation der Anzahl der
Rückfahrten zur Wache (Rückfahrtquote) mit der mittleren Rückfahrzeit. Bei
der Berechnung der Arbeitsleistung aus Splitterzeiten wird zur Kalkulation auf
der sicheren Seite eine Splitterzeit von 10 Minuten nach jedem Einsatz in An-
satz gebracht.
• Im zweiten Berechnungsschritt erfolgt die Kalkulation des mittleren Umfangs
an Arbeitsbereitschaft pro Schicht durch die Subtraktion der Vollarbeit (Zeit
mit Arbeitsleistung aus dem ersten Berechnungsschritt) von der Schichtdauer.
• Im dritten Berechnungsschritt erfolgt die Berechnung des Umfangs an durch-
schnittlicher täglicher Arbeitsbereitschaft, indem die Summe der Arbeitsbereit-
schaft pro Schicht über die Schichten im Turnus addiert und diese Summe
durch die Anzahl der Schichten im Turnus dividiert wird (Tabelle 7.12. für das
Trennmodell und Tabelle 7.13. für das Kombinationsmodell).
Grundlage einer Modellrechnung zur Verdeutlichung personalwirtschaftlicher
Optimierungspotenziale zwischen der Umsetzung des Trennmodells und des Kom-
binationsmodells bildet die Rettungsmittelvorhaltung gemäß dem in Abb. 7.4. dar-
gestellten Rettungsmittelvorhalteplan. Beispielhaft wird der Personalbedarf für ei-
ne Personalgruppe kalkuliert, die die Einsatzfahrzeuge RTW 5, RTW 6 und das
NEF 13 aus der Notfallvorhaltung sowie den RTW 9 und den RTW 10 aus der
RTW/KTW-Krankentransportvorhaltung besetzt. Alle Grundlagen der Beispiel-
rechnung entstammen einem Rettungsdienstbereich im Tarifgebiet West und bil-
den reale Verhältnisse in einem Rettungsdienstbereich der alten Länder ab.
Wird in einem Rettungsdienstbereich das Trennsystem praktiziert, so ist der
Personalbedarf für die Notfall- und die Krankentransportrettungsmittel getrennt zu
bemessen. Bei Umsetzung des Mehrzweck-Fahrzeugsystems kann der Personalbe-
darf für beide Aufgabenbereiche insgesamt gemeinsam bemessen werden, was ei-
nen Ausgleich der Arbeitsleistung zwischen den frequenzabhängig bemessenen
und daher hoch ausgelasteten Krankentransportrettungsmitteln und den vorhalte-
intensiven Notfallrettungsmitteln mit geringer Arbeitsleistung mit sich bringt
(Kombinationsmodell = Kombination des Verwendungszweckes).
Die Kalkulation eines wirtschaftlichen Personalbedarfs für die oben beschriebene
Rettungsmittelvorhaltung erfolgt aus Vergleichsgründen sowohl für das Trenn- als
auch für das Kombinationsmodell für einen rein hauptamtlichen Personalpool. Bei
den Berechnungen werden die für den Rettungsdienst praxisnahen Ausfallzei-
7.3 Einsatzpersonal 127Versorgungs-
Rettungsmittel
Montag-Donnerstag
Freitag
Samstag
Sonntag/Feiertag
øRM-
bereich
Typ
Ruf
612
18
Beispiel1
RTW
11
168
RTW
27
11
15
71
115
71
123
71
1
72
Beispiel2
RTW
31
168
RTW
47
11
23
71
123
71
123
71
1
112
Beispiel4
RTW
51
168
RTW
67
123
71
23
71
23
71
112
Beispiel3
RTW
71
168
Beispiel5
RTW
81
168
Zentrale
RTW
91
79
113
23
17
23
1
140
Bemessungfür
RTW
10
81
14
81
14
30
RDBGesamt
RTW
11
91
11
91
11
10
KTW
12
81
11
81
11
15
Beispiel1
NEF
13
1
168
Beispiel2
NEF
14
1
168
Beispiel3
NEF
15
1
168
Anmerkung:In
denangegebenenVorhaltezeitensinddieRüstzeitenenthalten.
RTW
-Wochenstunden
1.136
RTW/KTW
-Wochenstunden
180
ausBemessungderRTW-Notfallvorhaltung
KTW
-Wochenstunden
15
NEF-W
ochenstunden
504
ausBemessungderRTW/KTW-Krankentransportvorhaltung
Rettungsmittelwochenstunden
Gesamt
1.835
ausBemessungderKTW-Fernfahrtvorhaltung
davonRTW
undKTW
1.331
NEF-Vorhaltung
Abb. 7.4. Rettungsmittelvorhalteplan für den Beispielkreis
128 7 Bedarfsplanung Personal
ten mit einer Ausfallquote von 21,42 % gemäß Tabelle 7.11. in Ansatz gebracht.
Als Netto-Vollzeit-Jahresstunden (Netto-VZJStd) je hauptamtlicher Vollkraft, d. h.
als die Zeit, während der eine hauptamtliche Vollkraft dem Arbeitgeber in regel-
mäßiger Arbeitszeit pro Jahr zur Verfügung steht, ergeben sich danach bei einer
tarifvertraglich festgelegten regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 38,5
Stunden im Tarifgebiet West 1.577,5 Netto-VZJStd.
Die Prüfung des mittleren Umfangs an Arbeitsleistung je Schicht sowie des
mittleren Umfangs an Arbeitsbereitschaft der Schichten erfolgt für die beispielhaft
gewählte Rettungsmittelvorhaltung und das Trennmodell in Tabelle 7.12. und für
das Kombinationsmodell in Tabelle 7.13. Als Ergebnis der Prüfung ist festzustel-
len:
• Im Trennmodell ist in allen Personalschichten der Personalgruppe A (RTW 5,
RTW 6 und NEF 13) der gemäß § 15 Abs. 2 BAT erforderliche Umfang an Ar-
beitsbereitschaft auszuweisen, der eine Verlängerung der regelmäßigen wö-
chentlichen Arbeitszeit zulässt.
Tabelle 7.11. Ermittlung der Netto-Vollzeitjahresstunden je Vollkraft (VK) für Tarifverträ-
ge mit im Mittel 38,5 Stunden/Woche (Tarifgebiet West) – Beispielrechnung für einen ret-
tungsdienstüblichen Personalbestand –
Regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit je HA-VK 38,50 Stunden/Woche
Regelmäßige tägliche Arbeitszeit je HA-VK 7,70 Stunden/Tag
Anzahl Wochen in 2003 52,14 Wochen
Brutto-Vollzeitjahresstunden je HA-VK (Brutto-VZJStd) 2.007,39 Brutto-VZJStd
Mittlere Ausfallzeiten je eingesetzter HA-VK Tage
im Jahr 2003
Erholungsurlaub 28,6 220,22 JStd
FZA für Wochenfeiertage 11,0 84,70 JStd
Heiligabend und Silvester 1,0 7,70 JStd
Sonderurlaub 0,4 3,08 JStd
Krankheit 7,0 53,90 JStd
Kuren 0,5 4,08 JStd
Bildungsurlaub 0,2 1,54 JStd
Wehr-/Zivildienst 0,3 2,31 JStd
Erziehungsurlaub 0,0 0,00 JStd
Dienstbesprechung 0,8 6,16 JStd
Zusatzurlaub für Nachtarbeit 2,6 20,02 JStd
Aus- und Fortbildung 3,4 26,18 JStd
Ausfallzeiten je HA-VK gesamt 55,8 429,89 JStd
Netto-Vollzeitjahresstunden (Netto-VZJStd) je HA-VK: 1.577,50 Netto-VZJStd
Ausfallrate (Netto/Brutto-VZJStd) 21,42%
7.3 Einsatzpersonal 129
Tabelle 7.12. Kalkulation des Umfangs an Arbeitsleistung und Arbeitsbereitschaft der
Schichten nach Versorgungsbereichen und Personalgruppen bei Umsetzung des Trennmo-
dells
Rettungs- Tages- Schicht-Schicht- ø Anz. ø Ein- ø Rüst-, ø Arbeits- ø
mittel kategorie beginn ende Eins. satz- Rückkehr-, bereit- Arbeits-
zeit Splitter- schaft leistung
zeiten pro
Schicht
[.] [Min] [Min] [Std] [%]
1 2 3 4 5 6 7 8 9
Versorgungsbereich Beispiel, Personalgruppe A
RTW 5 Mo-Fr 7.00 15.00 1,6119 45 94,24 5,22 34,74 %
RTW 5 Mo-Fr 15.00 23.00 1,2141 45 78,28 5,78 27,69 %
RTW 5 Mo-Do 23.00 7.00 1,1394 45 75,79 5,88 26,47 %
RTW 5 Fr 23.00 7.00 1,0024 45 70,05 6,08 23,99 %
RTW 5 Sa 7.00 15.00 1,9287 45 107,57 4,76 40,49 %
RTW 5 Sa 15.00 23.00 1,7019 45 98,04 5,09 36,38 %
RTW 5 Sa 23.00 7.00 1,3813 45 85,63 5,54 30,79 %
RTW 5 So/Wf 7.00 15.00 2,6272 45 135,54 3,77 52,87 %
RTW 5 So/Wf 15.00 23.00 2,2231 45 118,46 4,36 45,52 %
RTW 5 So/Wf 23.00 7.00 1,1842 45 77,68 5,82 27,29 %
RTW 6 Mo-Fr 7.00 15.00 1,6119 45 94,24 5,22 34,74 %
RTW 6 Mo-Fr 15.00 23.00 1,2141 45 78,28 5,78 27,69 %
RTW 6 Sa 7.00 15.00 1,9287 45 107,57 4,76 40,49 %
RTW 6 Sa 15.00 23.00 1,7019 45 98,04 5,09 36,38 %
RTW 6 So/Wf 7.00 15.00 2,6272 45 135,54 3,77 52,87 %
RTW 6 So/Wf 15.00 23.00 2,2231 45 118,46 4,36 45,52 %
NEF 13 Mo-Fr 7.00 15.00 1,2474 45 73,95 5,83 27,10 %
NEF 13 Mo-Fr 15.00 23.00 1,0472 45 66,94 6,10 23,76 %
NEF 13 Mo-Do 23.00 7.00 0,6016 45 51,03 6,70 16,27 %
NEF 13 Fr 23.00 7.00 0,4718 45 46,44 6,87 14,10 %
NEF 13 Sa 7.00 15.00 1,4994 45 81,99 5,51 31,14 %
NEF 13 Sa 15.00 23.00 1,3328 45 76,66 5,72 28,47 %
NEF 13 Sa 23.00 7.00 0,6069 45 51,14 6,69 16,34 %
NEF 13 So/Wf 7.00 15.00 0,7854 45 57,71 6,45 19,39 %
NEF 13 So/Wf 15.00 23.00 1,1424 45 69,85 5,98 25,26 %
NEF 13 So/Wf 23.00 7.00 0,6772 45 53,54 6,60 17,50 %
Personalgruppe A Gesamt 5,54
Versorgungsbereich Beispiel, Personalgruppe B
RTW 9 Mo-Fr 7.00 15.00 7,8409 45 116,05 0,19 97,68 %
RTW 9 Mo-Fr 15.00 23.00 6,4843 45 139,81 0,81 89,92 %
RTW 9 Mo-Do 23.00 7.00 1,5000 45 68,00 5,74 28,23 %
RTW 9 Fr 23.00 7.00 1,8000 45 75,00 5,40 32,50 %
RTW 9 Sa 9.00 13.00 2,5347 45 68,35 0,96 76,00 %
RTW 9 Sa 23.00 7.00 2,3846 45 89,69 4,72 41,04 %
RTW 9 So/Wf 23.00 7.00 0,9558 45 54,12 6,38 20,23 %
RTW 10 Mo-Fr 9.00 14.00 4,7089 45 82,25 0,10 98,05 %
Personalgruppe B Gesamt 1,99
130 7 Bedarfsplanung Personal
Tabelle 7.13. Kalkulation des Umfangs an Arbeitsleistung und Arbeitsbereitschaft der
Schichten nach Versorgungsbereichen und Personalgruppen bei Umsetzung des Kombina-
tionsmodells
Rettungs- Tages- Schicht-Schicht- ø Anz. ø Ein- ø Rüst-, ø Arbeits- ø
mittel kategorie beginn ende Eins. satz- Rückkehr-, bereit- Arbeits-
zeit Splitter- schaft leistung
zeiten pro
Schicht
[.] [Min] [Min] [Std] [%]
1 2 3 4 5 6 7 8 9
Versorgungsbereich Beispiel, Leistungserbringer A
RTW 5 Mo-Fr 7.00 15.00 3,1300 45 95,78 4,06 49,30 %
RTW 5 Mo-Fr 15.00 23.00 1,2141 45 62,57 6,05 24,42 %
RTW 5 Mo-Do 23.00 7.00 1,1246 45 69,49 6,00 25,02 %
RTW 5 Fr 23.00 7.00 1,2775 45 74,55 5,80 27,51 %
RTW 5 Sa 7.00 15.00 2,5194 45 93,19 4,56 43,03 %
RTW 5 Sa 15.00 23.00 1,7019 45 90,04 5,22 34,71 %
RTW 5 Sa 23.00 7.00 1,8830 45 95,66 4,99 37,58 %
RTW 5 So/Wf 7.00 15.00 2,6272 45 121,54 4,00 49,95 %
RTW 5 So/Wf 15.00 23.00 2,2231 45 107,46 4,54 43,23 %
RTW 5 So/Wf 23.00 7.00 1,0700 45 67,40 6,07 24,07 %
RTW 6 Mo-Fr 7.00 15.00 3,1300 45 95,78 4,06 49,30 %
RTW 6 Mo-Fr 15.00 23.00 1,2141 45 62,57 6,05 24,42 %
RTW 6 Sa 7.00 15.00 2,5194 45 93,19 4,56 43,03 %
RTW 6 Sa 15.00 23.00 1,7019 45 90,04 5,22 34,71 %
RTW 6 So/Wf 7.00 15.00 2,6272 45 121,54 4,00 49,95 %
RTW 6 So/Wf 15.00 23.00 2,2231 45 107,46 4,54 43,23 %
NEF 13 Mo-Fr 7.00 15.00 1,2474 45 73,95 5,83 27,10 %
NEF 13 Mo-Fr 15.00 23.00 1,0472 45 66,94 6,10 23,76 %
NEF 13 Mo-Do 23.00 7.00 0,6016 45 51,03 6,70 16,27 %
NEF 13 Fr 23.00 7.00 0,4718 45 46,44 6,87 14,10 %
NEF 13 Sa 7.00 15.00 1,4994 45 81,99 5,51 31,14 %
NEF 13 Sa 15.00 23.00 1,3328 45 76,66 5,72 28,47 %
NEF 13 Sa 23.00 7.00 0,6069 45 51,14 6,69 16,34 %
NEF 13 So/Wf 7.00 15.00 0,7854 45 57,71 6,45 19,39 %
NEF 13 So/Wf 15.00 23.00 1,1424 45 69,85 5,98 25,26 %
NEF 13 So/Wf 23.00 7.00 0,6772 45 53,54 6,60 17,50 %
RTW 9 Mo-Fr 7.00 15.00 3,1300 45 95,78 4,06 49,30 %
RTW 9 Mo-Fr 15.00 23.00 1,2141 45 62,57 6,05 24,42 %
RTW 9 Mo-Do 23.00 7.00 1,1246 45 69,49 6,00 25,02 %
RTW 9 Fr 23.00 7.00 1,2775 45 74,55 5,80 27,51 %
RTW 9 Sa 9.00 13.00 1,3531 45 63,53 1,93 51,84 %
RTW 9 Sa 23.00 7.00 1,8830 45 95,66 4,99 37,58 %
RTW 9 So/Wf 23.00 7.00 1,0700 45 67,40 6,07 24,07 %
RTW 10 Mo-Fr 9.00 14.00 2,3066 45 78,84 1,96 60,88 %
Leistungserbringer A Gesamt 5,06
7.3 Einsatzpersonal 131
• Für die Personalgruppe B (RTW 9 und RTW 10) bemisst sich der mittlere Um-
fang an Arbeitsbereitschaft im Trennmodell auf weniger als zwei Stunden täg-
lich. Eine Verlängerung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit ist damit
für diese Personalgruppe nicht möglich. Die Arbeitszeit auf den Krankentrans-
portrettungsmitteln ist damit als Vollarbeitszeit zu bewerten.
• Werden die Rettungsmittel im Kombinationsmodell nach der Mehrzweck-Fahr-
zeugstrategie eingesetzt, so gleicht sich die Arbeitsleistung zwischen den Ret-
tungswagenbesatzungen aus. Der mittlere Umfang an Arbeitsbereitschaft aller
Schichten liegt mit fünf Stunden im Mittel der Schichten in einem Bereich, der
es grundsätzlich zulässt, die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit für alle
Schichten gemäß § 15 Abs. 2 BAT auf zumindest bis zu 49 Stunden zu verlän-
gern.
• Zusätzlich zur Verlängerung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit kann
in beiden Modellen Bereitschaftsdienst angeordnet werden. Die mittlere Ar-
beitsleistung der Schichten liegt häufig weit unter 50 %, d. h., dass die Zeiten
ohne Arbeitsleistung überwiegen.
Die Kalkulation eines wirtschaftlichen Personaleinsatzes unter Berücksichti-
gung einer umsetzbaren Abgrenzung der Schichten und einer tarifvertragskonfor-
men Arbeitszeitbewertung erfolgt in Tabelle 7.14. für das Trennmodell und in Ta-
belle 7.15. für das Kombinationsmodell. Bei der Beispielrechnung wird von einer
rein hauptamtlichen Besetzung (ohne ZDL, Praktikanten und Ehrenamtliche) aus-
gegangen.
Als Ergebnis wird in der Modellrechung bei Umsetzung des Trennsystems zur
dienstplanmäßigen Besetzung einer definierten Rettungsmittelvorhaltung ein Per-
sonalbedarf von 26,96 HA-VK festgestellt. Zur dienstplanmäßigen Besetzung der
gleichen Rettungsmittelvorhaltung und unter Berücksichtigung gleicher sonstiger
Rahmenparameter (Netto-VZJStd, Arbeitszeitverlängerung, etc.) errechnet sich für
das Kombinationsmodell (Mehrzweck-Fahrzeugsystem) ein Personalbedarf von
22,73 HA-VK. Aus Gründen der Vergleichbarkeit der Ergebnisse wurde für beide
Systemvarianten die zum Zwecke der Vergütungsregelung aus Bereitschaftsdienst
resultierende Arbeitszeit in hauptamtliche Vollkräfte umgewertet (Abgeltung der
Arbeitsleistung aus Bereitschaftsdienst durch Freizeit). Eine Gegenüberstellung
der Optimierungspotenziale im Rahmen der Fahrzeugbesetzung in Form eines Er-
gebnisvergleichs erfolgt in Tabelle 7.16..
Zusammenfassend kann dabei für das Berechnungsbeispiel vergleichend festge-
stellt werden:
• Der Personalbedarf zur Besetzung einer definierten Rettungsmittelvorhaltung
bemisst sich im Trennmodell zu 4,23 HA-VK mehr als dies im Kombinations-
modell (organisatorische Einheit im Mehrzweck-Fahrzeugsystem) der Fall ist.
• Der Personalbedarf im Trennmodell liegt damit um 15,69 % über dem Bedarf
im Kombinationsmodell.
132 7 Bedarfsplanung Personal
Tabelle 7.14. Kalkulation des Bedarfs an Einsatzpersonal für den Rettungsmittelvorhal-
teplan nach Personalgruppen im Beispielkreis – Variante: Trennmodell, Grundlage: BAT
V o r h a l t e c h a r a k t e r i s t i k
Tag.- AZ Tage Personal- Anwesenheitszeit in Summe Vollzeit Netto- pro Jahr
kateg. BD pro Jahr struktur Stunden pro Jahr AnwJStd faktor Vollzeit- HA- HA-BD-
[.] RB [Tage] [Uhr] HA ZDL EA HA-AZ HA-BD [Std] [.] Jstd. VK VZJStd
1 3 4 5 6 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17
Versorgungsbereich Beispiel Personalgruppe A
RTW 5 Mo-Fr AZ 252 07-15 2 0 0 4.032 0 4.032 0,786 1.577,5 2,01 0,0
RTW 5 Mo-Fr AZ 252 15-23 2 0 0 4.032 0 4.032 0,786 1.577,5 2,01 0,0
RTW 5 Mo-Do BD 203 23-07 2 0 0 0 3.248 3.248 0,265 1.577,5 0,00 860,7
RTW 5 Fr BD 49 23-07 2 0 0 0 784 784 0,250 1.577,5 0,00 196,0
RTW 5 Sa AZ 50 07-15 2 0 0 800 0 800 0,786 1.577,5 0,40 0,0
RTW 5 Sa AZ 50 15-23 2 0 0 800 0 800 0,786 1.577,5 0,40 0,0
RTW 5 Sa BD 50 23-07 2 0 0 0 800 800 0,308 1.577,5 0,00 246,4
RTW 5 So/Wf AZ 63 07-15 2 0 0 1.008 0 1.008 0,786 1.577,5 0,50 0,0
RTW 5 So/Wf AZ 63 15-23 2 0 0 1.008 0 1.008 0,786 1.577,5 0,50 0,0
RTW 5 So/Wf BD 63 23-07 2 0 0 0 1.008 1.008 0,273 1.577,5 0,00 275,2
RTW 6 Mo-Fr AZ 252 07-15 2 0 0 4.032 0 4.032 0,786 1.577,5 2,01 0,0
RTW 6 Mo-Fr AZ 252 15-23 2 0 0 4.032 0 4.032 0,786 1.577,5 2,01 0,0
RTW 6 Sa AZ 50 07-15 2 0 0 800 0 800 0,786 1.577,5 0,40 0,0
RTW 6 Sa AZ 50 15-23 2 0 0 800 0 800 0,786 1.577,5 0,40 0,0
RTW 6 So/Wf AZ 63 07-15 2 0 0 1.008 0 1.008 0,786 1.577,5 0,50 0,0
RTW 6 So/Wf AZ 63 15-23 2 0 0 1.008 0 1.008 0,786 1.577,5 0,50 0,0
NEF 13 Mo-Fr AZ 252 07-15 1 0 0 2.016 0 2.016 0,786 1.577,5 1,00 0,0
NEF 13 Mo-Fr AZ 252 15-23 1 0 0 2.016 0 2.016 0,786 1.577,5 1,00 0,0
NEF 13 Mo-Do BD 203 23-07 1 0 0 0 1.624 1.624 0,250 1.577,5 0,00 406,0
NEF 13 Fr BD 49 23-07 1 0 0 0 392 392 0,250 1.577,5 0,00 98,0
NEF 13 Sa AZ 50 07-15 1 0 0 400 0 400 0,786 1.577,5 0,20 0,0
NEF 13 Sa AZ 50 15-23 1 0 0 400 0 400 0,786 1.577,5 0,20 0,0
NEF 13 Sa BD 50 23-07 1 0 0 0 400 400 0,250 1.577,5 0,00 100,0
NEF 13 So/Wf AZ 63 07-15 1 0 0 504 0 504 0,786 1.577,5 0,25 0,0
NEF 13 So/Wf AZ 63 15-23 1 0 0 504 0 504 0,786 1.577,5 0,25 0,0
NEF 13 So/Wf BD 63 23-07 1 0 0 0 504 504 0,250 1.577,5 0,00 126,0
Summe rollierend 29.200 8.760 37.960 14,54 2.308,3
Aufschlag für einsatzbedingte Mehrarbeitsstunden 0,15 23,1
Kalkulierter Personalbedarf 14,69 2.331,4
Versorgungsbereich Beispiel Personalgruppe B
RTW 9 Mo-Fr AZ 252 07-15 2 0 0 4.032 0 4.032 1,000 1.577,5 2,56 0,0
RTW 9 Mo-Fr AZ 252 15-23 2 0 0 4.032 0 4.032 1,000 1.577,5 2,56 0,0
RTW 9 Mo-Do AZ 203 23-07 2 0 0 3.248 0 3.248 1,000 1.577,5 2,06 0,0
RTW 9 Fr AZ 49 23-07 2 0 0 784 0 784 1,000 1.577,5 0,50 0,0
RTW 9 Sa AZ 50 09-13 2 0 0 400 0 400 1,000 1.577,5 0,25 0,0
RTW 9 Sa AZ 50 23-07 2 0 0 800 0 800 1,000 1.577,5 0,51 0,0
RTW 9 So/Wf AZ 63 23-07 2 0 0 1.008 0 1.008 1,000 1.577,5 0,64 0,0
RTW 9
RTW 9 Mo-Fr AZ 252 09-14 2 0 0 2.520 0 2.520 1,000 1.577,5 1,60 0,0
Summe rollierend 16.824 0 16.824 10,68 0,0
Aufschlag für einsatzbedingte Mehrarbeitsstunden 0,11 0,0
Kalkulierter Personalbedarf 10,79 0,0
Kalkulierter Personalbedarf gesamt 25,48 2.331,4
bei Abgeltung Bereitschaft durch Freizeitausgleich 54.784 26,96
Rett.-
mittel
Personalbedarf
Vorh.-
zeit
7.3 Einsatzpersonal 133
Tabelle 7.15. Kalkulation des Bedarfs an Einsatzpersonal für den Rettungsmittelvorhal-
teplan nach Personalgruppen im Beispielkreis – Variante: Kombinationsmodell, Grundla-
ge: BAT
Personalbedarf
Rett.- Tag.- AZ Tage Personal- Anwesenheitszeit Summe Vollzeit Netto- pro Jahr
mittel kateg. BD pro Jahr struktur Stunden pro Jahr AnwJStd faktor Vollzeit- HA- HA-BD-
[.] RB [Tage] [Uhr] HA ZDL EA HA-AZ HA-BD [Std] [.] Jstd. VK VZJStd
1 3 4 5 6 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17
Versorgungsbereich Beispiel Leistungserbringer A
RTW 5 Mo-Fr AZ 252 07-15 2 0 0 4.032 0 4.032 0,787 1.577,5 2,01 0,0
RTW 5 Mo-Fr AZ 252 15-23 2 0 0 4.032 0 4.032 0,787 1.577,5 2,01 0,0
RTW 5 Mo-Do BD 203 23-07 2 0 0 0 3.248 3.248 0,250 1.577,5 0,00 812,0
RTW 5 Fr BD 49 23-07 2 0 0 0 784 784 0,275 1.577,5 0,00 215,6
RTW 5 Sa AZ 50 07-15 2 0 0 800 0 800 0,787 1.577,5 0,40 0,0
RTW 5 Sa AZ 50 15-23 2 0 0 800 0 800 0,787 1.577,5 0,40 0,0
RTW 5 Sa BD 50 23-07 2 0 0 0 800 800 0,376 1.577,5 0,00 300,8
RTW 5 So/Wf AZ 63 07-15 2 0 0 1.008 0 1.008 0,787 1.577,5 0,50 0,0
RTW 5 So/Wf AZ 63 15-23 2 0 0 1.008 0 1.008 0,787 1.577,5 0,50 0,0
RTW 5 So/Wf BD 63 23-07 2 0 0 0 1.008 1.008 0,250 1.577,5 0,00 252,0
RTW 6 Mo-Fr AZ 252 07-15 2 0 0 4.032 0 4.032 0,787 1.577,5 2,01 0,0
RTW 6 Mo-Fr AZ 252 15-23 2 0 0 4.032 0 4.032 0,787 1.577,5 2,01 0,0
RTW 6 Sa AZ 50 07-15 2 0 0 800 0 800 0,787 1.577,5 0,40 0,0
RTW 6 Sa AZ 50 15-23 2 0 0 800 0 800 0,787 1.577,5 0,40 0,0
RTW 6 So/Wf AZ 63 07-15 2 0 0 1.008 0 1.008 0,787 1.577,5 0,50 0,0
RTW 6 So/Wf AZ 63 15-23 2 0 0 1.008 0 1.008 0,787 1.577,5 0,50 0,0
NEF 13 Mo-Fr AZ 252 07-15 1 0 0 2.016 0 2.016 0,787 1.577,5 1,01 0,0
NEF 13 Mo-Fr AZ 252 15-23 1 0 0 2.016 0 2.016 0,787 1.577,5 1,01 0,0
NEF 13 Mo-Do BD 203 23-07 1 0 0 0 1.624 1.624 0,250 1.577,5 0,00 406,0
NEF 13 Fr BD 49 23-07 1 0 0 0 392 392 0,250 1.577,5 0,00 98,0
NEF 13 Sa AZ 50 07-15 1 0 0 400 0 400 0,787 1.577,5 0,20 0,0
NEF 13 Sa AZ 50 15-23 1 0 0 400 0 400 0,787 1.577,5 0,20 0,0
NEF 13 Sa BD 50 23-07 1 0 0 0 400 400 0,250 1.577,5 0,00 100,0
NEF 13 So/Wf AZ 63 07-15 1 0 0 504 0 504 0,787 1.577,5 0,25 0,0
NEF 13 So/Wf AZ 63 15-23 1 0 0 504 0 504 0,787 1.577,5 0,25 0,0
NEF 13 So/Wf BD 63 23-07 1 0 0 0 504 504 0,250 1.577,5 0,00 126,0
RTW 9 Mo-Fr AZ 252 07-15 2 0 0 4.032 0 4.032 0,787 1.577,5 2,01 0,0
RTW 9 Mo-Fr AZ 252 15-23 2 0 0 4.032 0 4.032 0,787 1.577,5 2,01 0,0
RTW 9 Mo-Do BD 203 23-07 2 0 0 0 3.248 3.248 0,250 1.577,5 0,00 812,0
RTW 9 Fr BD 49 23-07 2 0 0 0 784 784 0,275 1.577,5 0,00 215,6
RTW 9 Sa AZ 50 09-13 2 0 0 400 0 400 0,787 1.577,5 0,20 0,0
RTW 9 Sa BD 50 23-07 2 0 0 0 800 800 0,376 1.577,5 0,00 300,8
RTW 9 So/Wf BD 63 23-07 2 0 0 0 1.008 1.008 0,250 1.577,5 0,00 252,0
RTW 10 Mo-Fr AZ 252 09-13 2 0 0 2.520 0 2.520 0,787 1.577,5 1,26 0,0
Summe rollierend 40.184 14.600 54.784 20,04 3.890,8
Aufschlag für einsatzbedingte Mehrarbeitsstunden (1% Regelung) 0,20 38,9
Kalkulierter Personalbedarf gesamt 20,24 3.929,7
bei Abgeltung des Bereitschaftsdienstes durch Freizeitausgleich 22,73
Vorh.-
zeit
V o r h a l t e c h a r a k t e r i s t i k
134 7 Bedarfsplanung Personal
Tabelle 7.16. Optimierungspotenziale im Rahmen der Fahrzeugbesetzung
Ergebnis der Personalbedarfsrechnung
Grundlage: BAT
Trenn- Kombinations-Modell
modell
Anzahl Anzahl Minderbedarf
VK VK VK Anteil
26,96 22,73 -4,23 - 15,69%
• Ursache für den geringeren Personalbedarf im Kombinationsmodell ist die Tat-
sache, dass wegen des gleichmäßigen Rettungsmitteleinsatzes zu Notfällen und
Krankentransporten die Arbeitszeit auf den für Krankentransporte ursächlich
bemessenen Rettungsmitteln nicht als Vollarbeitszeit bewertet werden muss und
zusätzlich das aus der Besetzung der Krankentransportvorhaltung resultierende
Personal auf Bereitschaftsdienstschichten der Notfallvorhaltung eingesetzt wer-
den kann.
• Weitere Synergieeffekte, wie z. B. Verkürzung der Hilfsfrist, sind hierbei noch
nicht berücksichtigt.
7.4 Verwaltungspersonal
Mangels bundesweiter Schlüsselzahlen zum rettungsdienstlichen Verwaltungsper-
sonal sowie anderer Anknüpfungspunkte wird Rückgriff auf die Vorgaben des
Landes Niedersachsen genommen.
7.4.1 Zentrale Verwaltung im Rettungsdienst
In den „Richtlinien für die Ermittlung der betriebswirtschaftlichen Gesamtkosten –
Stand: 13.05.1997 – (Kostenrichtlinien)“ des Landes Niedersachsen ist für den Be-
reich der Verwaltung eine Abgrenzung der einzelnen Bereiche bei den Beauftrag-
ten und Aufgabenträgern hinsichtlich ihrer jeweiligen Kostenrelevanz für die Auf-
gabe „Rettungsdienst“ beschrieben. Abb. 7.5. zeigt die „Schematische Darstellung
der Verwaltungstätigkeiten“ (veröffentlicht im Nds. MBl. Nr. 31/1994, S. 1215).
Rettungsdienstverwaltung im Sinne der Vorgaben ist jede notwendige Aktivität
zur Aufgabenerfüllung, die nicht unmittelbar der Leistungserbringung dient und
die keinen technischen Hilfsbetrieb (z. B. Werkstatt) darstellt.
7.4 Verwaltungspersonal 135
RETTUNGSDIENSTVerwaltung
BETEILIGTE
Beauftragte Aufgabenträger Kostenträger
EINRICHTUNG
RLS Des.
Betriebs-leitung
Personal Finanzen Betriebs-leitung
Personal Finanzen
RW 1 - RW 6
RM RM RM RM RM RM
Abb. 7.5. Schematische Darstellung der Verwaltungstätigkeiten der Zentralen Verwaltung
Zentrale Verwaltung
Damit die einzelnen Leistungsbereiche innerhalb eines Rettungsdienstes aufeinan-
der abgestimmt funktionieren können, bedürfen sie einer leitenden und koordinie-
renden Verwaltung. Dieser Teil der Verwaltung wird unter dem Begriff „Zentrale
Verwaltung“ zusammengefasst (auch als sogenannte fiktive Verwaltung in den
Kostenrichtlinien bezeichnet). Die Zentrale Verwaltung besteht aufgrund der Auf-
gabe „Rettungsdienst“ sowohl beim Träger der Aufgabe als auch beim Beauftrag-
ten (Leistungserbringer). Dies gilt dem Grunde nach unabhängig vom Grad der tat-
sächlichen aktiven Aufgabendurchführung. Letztere hat lediglich Auswirkungen
auf den Umfang der Zentralen Verwaltung und damit deren Kostenvolumen.
Von der Zentralen Verwaltung sind nachfolgende Einrichtungen des Rettungs-
dienstes, in denen auch einrichtungsbezogene, betriebsbedingte Verwaltungsarbei-
ten zu erfüllen sind, auszunehmen:
• Rettungsleitstelle einschließlich örtlichen Einsatzleitung (RLS)
• Rettungswachen (RW)
• Rettungsmittel (RM)
136 7 Bedarfsplanung Personal
• Desinfektion (DES)
Folgende Verwaltungsarbeiten fallen hier an, deren Personalbedarf den jeweili-
gen genannten Kostenstellen direkt zuzuordnen ist:
• RLS: Erstellung von Dienst-, Schichtplänen, Personalangelegenheiten
• RW: Erstellung von Dienst-, Schichtplänen, Personalangelegenheiten, Fahr-
zeug- und Geräteübersichten führen
• RM: Fahrtberichte erstellen, Datenerfassung
• DES: Übersichten und Kontrollbücher führen
Die Zentrale Verwaltung wird systematisch in folgende Bereiche gegliedert:
• Betriebsleitung
• Personal
• Finanzen
Diese Bereiche werden sowohl beim Träger der Aufgabe als auch bei den Be-
auftragten tangiert. In welcher Intensität ist dabei abhängig von den jeweiligen
vertraglichen Regelungen zwischen dem Träger der Aufgabe und seinen Beauf-
tragten, wobei nicht immer bei allen Beteiligten alle Bereiche angesprochen wer-
den müssen. Der Umfang der Betroffenheit der einzelnen Bereiche wird auch zwi-
schen den einzelnen Beauftragten differieren.
Trägerkosten
Auch wenn der Träger der Aufgabe keine der Einrichtungen des Rettungsdienstes
selbst unterhält und damit keine Einsätze durchführt, werden innerhalb seines
kommunalen Verwaltungsapparates allein aufgrund der Aufgabenträgerschaft Me-
chanismen in Gang gesetzt, die notwendig (leistungsbezogen, rechtsnormverur-
sacht) sind, um die Aufgabe „Rettungsdienst“ rechtsfehlerfrei zu gewährleisten.
Dadurch entsteht ein Aufwand der Kosten des Rettungsdienstes darstellt.
Dies betrifft den Anteil der Verwaltung, der ausschließlich beim Träger ange-
siedelt ist, weil dieser aufgrund seiner hoheitlichen Tätigkeit Aufgaben wahr-
nimmt, die er nicht an Beauftragte delegieren kann. Diese speziellen Trägeraufga-
ben sind z. B. Führung und Verantwortlichkeit der Aufgabendurchführung, Koo-
peration mit den Kostenträgern, Erstellen und Fortführen des Bedarfsplanes, Bear-
beitung von Genehmigungen, Schieds- und Klageverfahren. Die hieraus resultie-
renden Trägerkosten sind gemäß den Kostenrichtlinien Kosten des Rettungsdiens-
tes und von daher nicht durch den allgemeinen Haushalt des Trägers zu finanzie-
ren.
Da die Kostenrichtlinien bei der weiteren konkreten Bemessung der Zentralen
Verwaltung
• keine Unterscheidung nach Trägerkosten und Kosten der Beauftragten hinsicht-
lich der kostenverursachenden Personalschlüssel herleiten und auch
• die Intensität der Aufgabenverteilung der Zentralen Verwaltung in den Berei-
chen Betriebsleitung, Personal und Finanzen in Abhängigkeit der jeweiligen
7.4 Verwaltungspersonal 137
vertraglichen Regelungen zwischen dem Träger der Aufgabe und seinen Beauf-
tragten variiert und außerdem
• es derzeit keine von den Kostenrichtlinien abweichende verbindliche Be-
schlusslage für die Kostenanlastung von Trägerkosten gibt,
umfasst die Personal- und Kostenbemessung sämtliche Kosten des Trägers sowie
der Beauftragten im Sinne der Abgrenzung der Zentralen Verwaltung.
7.4.2 Personalschlüssel der Zentralen Verwaltung
Zur Bemessung der Zentralen Verwaltung werden folgende Personalschlüssel als
Bemessungsgrundlage empfohlen:
Stelle Funktion Bemessungsgrundlage
a) 1,0 Betriebsleiter (BL)
Rettungsdienstleiter
(RDL)
Geschäftsführer (GF)
50 Mitarbeiter, ab der zweiten Rettungswa-
che und für jede weitere Rettungswache wird
die Stelle um 0,1 erhöht *)
b) 1,0 Personalbewirtschaf-
tung
150 Mitarbeiter
c) 1,0 Finanzbuchhaltung
inkl. Kreditoren-
buchhaltung
20.000 Einsatzfälle einschließlich Betriebs-
abrechnung
d) 1,0 Fakturierung/
Abrechnung
10.000 Einsatzfälle
Sofern die Fakturierung/Abrechnung an Dritte vergeben wird, entfällt Buchstabe
d) und die Kosten treten stattdessen im entsprechenden Sachkostenkonto auf.
Bei den Stellen nach den Buchstaben a) bis d) erfolgen entsprechende Kürzun-
gen oder Anhebungen bei einer veränderten Bemessungsgrundlage.
*) Zu dem Mehrbedarf für die Funktion Betriebsleiter/Rettungsdienstleiter/Ge-
schäftsführer im Umfang von 0,1 Stellen für den jeweils zweiten und weite-
ren Beauftragten in einem Rettungsdienstbereich konnte im Landesausschuss
Rettungsdienst kein Einvernehmen erzielt werden.
Die vorstehend aufgeführten Begriffe werden wie folgt erläutert:
1. Nichtberücksichtigung von Funktionen
Alle Funktionen, die nicht in den Kostenrichtlinien für die fiktive Verwaltung
benannt sind, finden keine zusätzliche Berücksichtigung.
2. Bewertung der Funktionen
a) Betriebsleiter, Rettungsdienstleiter, Geschäftsführer ..................BAT III
b) Personalbewirtschaftung..............................................................BAT Vb
c) Finanzbuchhaltung einschließlich Kreditorenbuchhaltung..........BAT Vb
d) Fakturierung, Abrechnung...........................................................BAT VIb
138 7 Bedarfsplanung Personal
Bemessungsgrundlage ist die Tabelle der Durchschnittssätze für die Berech-
nung der Angestelltenvergütung des Niedersächsischen Finanzministeriums in
der jeweils geltenden Fassung.
3. Berechnung der Mitarbeiterzahl
3.1 Personalwechsel kann bei der Bemessung der Funktionen Betriebsleiter/Ret-
tungsdienstleiter/Geschäftsführer und Personalbewirtschaftung keine Berück-
sichtigung finden.
3.2 Hauptamtliche Mitarbeiter und Zivildienstleistende werden mit 1,0 pro Kopf
bewertet.
3.3 Echte Teilzeitkräfte (19,25 Stunden/Woche), die nur für den Rettungsdienst
arbeiten, werden als 1,0-Vollstelle bewertet.
3.4 Mitarbeiter mit Mehrfachaufgaben auch außerhalb des Rettungsdienstes wer-
den nur anteilig berücksichtigt. Gleiches gilt für Zivildienstleistende mit Auf-
gaben auch außerhalb des Rettungsdienstes (z. B. Behindertenfahrdienst)
3.5 Nebenamtliche und ehrenamtliche Mitarbeiter sowie geringfügig beschäftigte
Mitarbeiter werden bei einer Jahresstundenleistung von 600 Stunden mit 1,0
bewertet.
3.6 Für Notarztsysteme gilt: Voraussetzung für die Berücksichtigung ist das Tätig-
werden durch die Verwaltung für das Notarztsystem, z. B. durch Finanzbuch-
haltung, Fakturierung. Notarztjahresstunden dividiert durch 1.540 Stunden er-
geben die Anzahl der Vollzeitstellen.
Freistellung: Tätigkeiten, die im Grunde nach nicht in den einsatzfreien Zeiten
zu erledigen sind.
Stelle Funktion Bemessungsgrundlage
1,0 Rettungswachenleiter
(RWL)
80 Mitarbeiter, ab der zweiten Rettungswa-
che und für jede weitere Rettungswache wird
die Stelle um 0,1 erhöht.
7.4.3 Bemessungsbeispiel der Zentralen Verwaltung
Als Grundlage der Bemessung des Verwaltungspersonalbedarfs mit dem Personal-
schlüssel der Kostenrichtlinie wurden beispielhaft folgende Parameter gewählt
(Beispielkreis):
• 11 Rettungswachen, davon zwei reine Notarztstandorte
• 36.000 Einsatzfahrten (aufgerundet)
• 8,90 Vollzeitkräfte Rettungsleitstelle (Anteil Rettungsdienst)
• 131,13 Vollzeitkräfte im Einsatzdienst
• 2,64 Rettungswachenleiter (freigestellt)
Die Bemessung des Personalbedarfs der Zentralen Verwaltung für den Bei-
spielkreis ist in Abb. 7.6. dargestellt.
7.5 Dienstplangestaltung im Rettungsdienst 139
Bemessung Personalbedarf "Zentrale Verwaltung"
RDB Beispielkreis
B E M E S S U N G S P A R A M E T E R : N i e d e r s a c h s e n
Soll-Konzept
11 Anzahl RW
36.000 Einsatzfahrten
8,90 Mitarbeiter RLS
131,13 Mitarbeiter FD
80 Mitarbeiter Fahrdienst pro RWL + 0,1 RWL ab der 2. RW 2,64 Mitarbeiter RWL
10,48 Mitarbeiter VW
153,15 FD/RLS/RWL/VW
zu 01: 50 Mitarbeiter FD/RLS/RWL/VW + 0,1 RDL ab der 2. RW 153,15 FD/RLS/RWL/VW
zu 02: 150 Mitarbeiter Personalbewirtschaftung 153,15 FD/RLS/RWL/VW
zu 03: 20.000 Einsatzfälle (Einsatzfahrten incl. Fehlfahrten) 36.000 Einsatzfahrten
zu 04: 10.000 Einsatzfälle (Einsatzfahrten incl. Fehlfahrten) 36.000 Einsatzfahrten
Bemessung des Verwaltungspersonals gemäß Personalschlüssel der Kostenrichtlinien (Stand: 13.05.97)
A U F G A B E N B E R E I C H der "Zentralen Verwaltung" RDB Beispielkreis
Soll-Konzept
01. Betriebsleitung: GF/RDL/Betriebsleiter 4,06 VK
02. Personal: Personalbewirtschaftung 1,02 VK
03. Finanzen: Finanzbuchhaltung & Kreditorenbuchhaltung 1,80 VK
04. Finanzen: Fakturierung & Abrechnung 3,60 VK
Summe Personal für Zentrale Verwaltung 10,48 VK
Abb. 7.6. Bemessung des Personalbedarfs für die Zentrale Verwaltung
Für den Beispielkreis errechnet sich mittels der Personalschlüssel der Kosten-
richtlinien die bedarfsgerechte Personalleistung der Zentralen Verwaltung zu 10,48
Vollzeitkräften zuzüglich 2,64 Vollzeitkräften für die Funktion Rettungswachen-
leiter (freigestellt).
140 7 Bedarfsplanung Personal
7.5 Dienstplangestaltung im Rettungsdienst
Hinweis: Die Ausführungen in den Kap. 7.5.2 bis 7.5.5 sind zitiert aus: Landesini-
tiative „Moderne Arbeitszeiten“, Ministerium für Arbeit und Soziales, Qualifikati-
on und Technologie des Landes Nordrhein-Westfalen. Die hier wiedergegebenen
Ausführungen zeigt sehr anschaulich die Problematik bei der Einführung neuer
Arbeitszeitmodelle im Rettungsdienst.
7.5.1 Ziele der personalwirtschaftlichen Optimierung
Die heutigen Anforderungen an den verantwortlichen Dienstplaner erreichen ab
einem Personalstamm von rund 20 zu planenden Mitarbeitern sehr schnell Dimen-
sionen, die mit Taschenrechner, Bleistift und Radiergummi nicht mehr befriedi-
gend lösbar sind. Die Lösung komplex werdender Dienstplansysteme kann heute
mit modernen EDV-Anwendungen optimiert und wirtschaftlich erledigt werden.
Ziele der personalwirtschaftlichen Optimierung sind unter anderem:
• Überschaubare Dienstpläne
• Beachtung der gesetzlichen und der tariflichen Bestimmungen
• Optimale Umsetzung der Vorgaben aus dem Vorhalteplan (Bedarfsplan)
• Besetzung aller Funktionsstellen
• Erfüllung aller geforderten Qualifikationen
• Wirtschaftlicher Umgang mit Personalressourcen („Mit dem rechnerischen Per-
sonalbedarf auch auskommen“)
• Flexibilisierung der Arbeitszeit
• Führen von Jahres-Stundenkonten
• Vermeidung von planungsbedingten Überstunden
• Berücksichtigung der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberinteressen
• Gleichmäßiges Verteilen von Aufgaben und Arbeitsleistung auf die Mitarbeiter
• Reduzierung der persönlichen Belastung der Mitarbeiter
• Zufriedene Mitarbeiter, die sich mit ihrem Dienstplan identifizieren und ihn
mitgestalten können
• Automatische Erstellung von monatlichen Arbeitszeitnachweisen für jeden Mit-
arbeiter
7.5 Dienstplangestaltung im Rettungsdienst 141
7.5.2 Grundformen der Arbeitszeitgestaltung
Bei der Gestaltung der Arbeitszeit spielt die Dauer, die Lage sowie die Aufteilung
der Arbeitszeit eine wichtige Rolle. Abb. 7.7. stellt diese Instrumente im Zusam-
menhang mit einigen Grundformen dar. Eine flexible Gestaltung der Arbeits- und
Betriebszeiten führt u. a. durch Kombination der unterschiedlichen Arbeitszeit-
formen zu einer Vielzahl an Arbeitszeitmodellen.
Übersicht zu den Grundformen der Arbeitszeitgestaltung
Dauer der Arbeitszeit Verteilung der Arbeitszeit
Lage der täglichen
Arbeitszeit
Aufteilung der Arbeits-
zeit im Ausgleichszeit-
raum
Die Arbeitszeitdauer be-
zeichnet die vertraglich
vereinbarte Arbeitszeit.
Sie kann nur im Rahmen
gesetzlicher und tarif-
rechtlicher Regelungen
erstmalig festgelegt bzw.
verkürzt oder verlängert
werden. Sie kann für alle
Beschäftigten gleich groß
oder verschieden sein.
Die Arbeitszeitlage gibt
den Beginn und das Ende
der zu leistenden Arbeits-
zeit an.
Die vertraglich vereinbar-
te Arbeitszeitdauer kann
gleichmäßig oder un-
gleichmäßig flexibel auf
einzelne Tage, Wochen
oder Monate verteilt
werden.
Mögliche Varianten sind:
• Teilzeit/Mobilzeit
• Altersteilzeit
• Job-Sharing
• Mehrarbeit, Überstun-
den
• Kurzarbeit
Mögliche Varianten sind:
• Schichtsysteme
• Versetzte Arbeitszei-
ten
• Springerlösungen
• Mehrfachbesetzungs-
systeme
• Gleitzeit und
Funktionszeit
• Jahresarbeitszeit
• Wahlarbeitszeit
• Korridormodelle
• Vertrauensarbeitszeit
• Telearbeit
Abb. 7.7. Übersicht zu den Grundformen der Arbeitszeitgestaltung
7.5.3 Variation der Arbeitszeitdauer
Arbeitgeber und Arbeitnehmer legen arbeitsvertraglich die Dauer der Arbeitszeit
fest. Jede Änderung bedarf einer Vertragsanpassung. Die tarifgebundenen Arbeits-
vertragsparteien können unter Anwendung tarifrechtlicher Möglichkeiten die Ar-
beitszeitdauer variieren. Eine Ausdehnung der tarifvertraglich vorgesehenen Dauer
142 7 Bedarfsplanung Personal
kann nur im Rahmen des Günstigkeitsprinzips vereinbart werden, oder dann, wenn
der Tarifvertrag eine Öffnungsklausel (z. B. Arbeitszeitkorridor) enthält. Die Ver-
kürzung der Arbeitszeitdauer kann individuell auf freiwilliger Basis erfolgen oder
durch einen Tarifvertrag.
Teilzeit oder Mobilzeit
Teilzeit oder Mobilzeit ist jede vertragliche Arbeitszeit, die geringer ist als die be-
triebliche Regelarbeitszeit für Vollzeitkräfte. Teilzeit kann in sehr unterschiedli-
chen flexiblen Verteilformen praktiziert werden. Beispielsweise können an ver-
schiedenen Wochentagen gleiche oder unterschiedliche Arbeitszeiten vereinbart
werden. An zwei Tagen könnten jeweils 8 Stunden Arbeit geleistet werden und die
nächsten zwei Tage wären frei.
Mehrarbeit und Überstunden
Von Mehrarbeit wird teilweise gesprochen, wenn die gesetzliche tägliche Regelar-
beitszeit von 8 Stunden überschritten wird. Damit sollen jene Stunden gekenn-
zeichnet werden, die gemäß § 16 Abs. 2 ArbZG aufzeichnungspflichtig sind, um
den Ausgleich zur werktäglich 8-stündigen bzw. zur wöchentlich 48-stündigen Ar-
beitszeit dokumentieren zu können.
Die Begriffe Mehrarbeit und Überstunden werden inzwischen – insbesondere in
den Tarifverträgen – meist synonym verwendet. In den Tarifverträgen werden
Mehrarbeit bzw. Überstunden typischerweise als Überschreitung der festgelegten
täglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit definiert.
7.5.4 Variation der Lage der Arbeitszeit
Flexibilisierung bezüglich der Lage der Arbeitszeit ist möglich, wenn die Anfangs-
und Endpunkte der Arbeitszeit variieren. Die vereinbarte Arbeitszeitdauer bleibt
hiervon unberührt.
Schichtsysteme
Die verschiedenen Schichtarbeitsformen werden nach der Zahl der zu arbeitenden
Schichten und der Zeit, zu der gearbeitet wird, unterschieden. In einem Wechsel-
schichtsystem, auch rotierendes System genannt, wird der Beschäftigte in wech-
selnden Schichten eingesetzt (2-, 3-, 4-, 5-Schicht-Systeme). Die Schichten können
regelmäßig mit festen Anfangs- und Endzeiten sein oder unregelmäßig, je nach
Konjunktur oder Saison. Permanente Schichtsysteme liegen dann vor, wenn der
Beschäftigte nur eine bestimmte Schicht übernimmt, z. B. nur Früh-, nur Spät- o-
der nur Nachtschicht.
Variation der Verteilung der Dauer
Für die unterschiedlichen Arbeitszeitformen trifft zu, dass die vertraglich verein-
barte Arbeitszeitdauer unterschiedlich gegliedert und abgearbeitet wird. Zur Pla-
nung und Abrechnung der Arbeitszeit werden häufig Arbeitszeitkonten eingeführt.
Arbeitszeitkonten registrieren die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden im Zeit-
7.5 Dienstplangestaltung im Rettungsdienst 143
verlauf. Es können dabei je nach Vereinbarung bestimmte Plus- und Minusstunden
auf- und abgebaut werden.
Jahresarbeitszeitmodelle
Bei einem Jahresarbeitszeitmodell werden basierend auf der wöchentlichen Ar-
beitszeitdauer die zu erarbeitenden Nettoarbeitsstunden berechnet. Die vertragli-
che Arbeitszeit wird dann entsprechend der betrieblichen Belange und der Mitar-
beiterinteressen im Durchschnitt eines Jahres erreicht. Das Gehalt wird unabhängig
von einer schwankenden Arbeitszeitverteilung kontinuierlich gezahlt.
Korridormodelle, Bandbreitenmodelle
Bei Korridor- und Bandbreitenmodellen wird eine Schwankungsbreite der täglich
oder wöchentlich zu leistenden Arbeitszeit mit Höchst- und Niedrigzeiten verein-
bart. Jede/r Arbeitnehmer/-in muss dabei die vertragliche Arbeitszeitdauer durch-
schnittlich erreichen.
Regelungsmöglichkeiten bei flexiblen Arbeitszeitmodellen
Flexible Arbeitszeitmodelle werden aus unterschiedlichen Gründen eingerichtet.
Beispielsweise um saisonale und konjunkturelle Nachfrageschwankungen aus-
zugleichen. Flexiblere Arbeitszeiten werden auch eingeführt, um den Beschäftigten
mehr Handlungsspielraum und Eigenverantwortung einzuräumen und die Zufrie-
denheit und Motivation der Mitarbeiter/-innen zu erhöhen. Die entsprechenden
Rahmenbedingungen werden in der Betriebsvereinbarung bzw. Arbeitszeitverein-
barung festgelegt.
Beispielhaft werden einige Regelungsmöglichkeiten zur Gestaltung eines fle-
xiblen Arbeitszeitmodells näher erläutert, die häufig in Betriebsvereinbarungen
vorkommen.
Regelungsmöglichkeiten eines flexiblen Arbeitszeitmodells
• Arbeitszeitrahmen
• Zeitkonto
• Ausgleichszeitraum
• Individuelle Arbeitszeitsouveränität
• Regelungen zur Mehrarbeit
• Beschäftigungswirksamkeit
• Flankierende Maßnahmen
Arbeitszeitrahmen
Der Arbeitszeitrahmen gibt die zeitliche Lage und Verteilung der Arbeitszeit vor.
Die Betriebsvereinbarung kann es dem Arbeitgeber zugestehen, die konkrete
Festlegung der Arbeitszeit innerhalb der vereinbarten Grenzen vorzunehmen. Es
können aber auch Funktionszeiten mit bestimmten Anfangs- und Endzeiten und/
oder Ein- und Ausgleitspannen vereinbart werden. Innerhalb der vereinbarten
Funktionszeiten können die Mitarbeiter/-innen ihre Arbeitszeit nach Absprache mit
den Kolleginnen und Kollegen unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange
144 7 Bedarfsplanung Personal
eigenverantwortlich festlegen. Entsprechende Spielregeln für die Absprache soll-
ten zusätzlich getroffen werden.
Zeitkonto
Mit Hilfe des Zeitkontos werden alle Stunden registriert, die tatsächlich geleistet
wurden oder von der vertraglichen Regelarbeitszeit abweichen. Dabei können so-
wohl Plus- als auch Minusstunden entstehen, für die jeweils Höchstgrenzen fest-
gelegt werden können. Somit erleichtert das Zeitkonto die Einhaltung der Arbeits-
zeitdauer im Durchschnitt des Ausgleichszeitraums. Die Stundenzahl, die die
Ober- und Untergrenze des Zeitkontos bildet, orientiert sich an individuellen Zeit-
interessen und den betrieblichen Gegebenheiten. Daneben werden teilweise auch
Regelungen für den Fall, dass die Stundengrenzen überschritten werden, verein-
bart.
Ein Beispiel zur Zeitregelung innerhalb eines Arbeitszeitkontos ist das so ge-
nannte Ampelkonto:
Rote Phase: 36–50 Plus- oder Minusstunden, Beschäftigte und Vorgesetzte a-
nalysieren gemeinsam den hohen Zeitkontosaldo und vereinbaren z. B. Freizeit-
ausgleich, um den gewünschten Zeitausgleich zu erreichen.
Gelbe Phase: 26–35 Plus- oder Minusstunden, der/die Mitarbeiter/in vereinbart
gemeinsam mit der Gruppe und dem Vorgesetzten Maßnahmen, um sein/ihr Zeit-
konto auszugleichen.
Grüne Phase: 0–25 Plus- oder Minusstunden, der/die Mitarbeiter/in verwaltet
diesen Stundenbereich eigenverantwortlich. Unter Berücksichtigung der betriebli-
chen Belange können Zeitentnahmen erfolgen.
Ausgleichszeitraum
Durch Tarifvertrag oder aufgrund eines Tarifvertrags durch Betriebsvereinbarung
kann ein anderer als der gesetzlich vorgeschlagene Ausgleichszeitraum von 6 Ka-
lendermonaten zur Erreichung der gesetzlich zulässigen 48-Stunden-Woche fest-
gelegt werden (§ 7 Abs. 1 1. b) ArbZG). Für tarifgebundene Unternehmen sind die
tarifvertraglichen Ausgleichszeiträume zur Erreichung der Arbeitszeitdauer zu be-
achten.
Regelungen zur Mehrarbeit
Im Sinne der Beschäftigungssicherung wird angestrebt, Mehrarbeit durch Flexibi-
lisierung der regelmäßigen Arbeitszeit möglichst zu vermeiden. Im Rahmen aktu-
eller Tarifverträge gibt es große Spielräume bei den Regelungen zur Mehrarbeit.
Es finden sich u. a. tarifvertragliche Regelungen, Mehrarbeit zuschlagsfrei durch
Freizeit auszugleichen. Die tariflichen Zulagen für Sonn- und Feiertagsarbeit so-
wie für Spät- und Nachtarbeit werden davon nicht berührt.
Nacht- und Schichtarbeit
Das Arbeitszeitgesetz hat der Gestaltung der Nacht- und Schichtarbeit besonderes
Augenmerk geschenkt. Daher sollen diese Arbeitszeitformen auch hier besondere
Beachtung finden.
7.5 Dienstplangestaltung im Rettungsdienst 145
Auswirkungen von Nacht- und Schichtarbeit
Nacht- und Schichtarbeiter/-innen sind durch die arbeitszeitbedingte Verschiebung
des Lebens- und Arbeitsrhythmus besonderen Belastungen ausgesetzt. Sie leiden
überdurchschnittlich häufig unter Schlafstörungen, Appetitlosigkeit, Magen-,
Darm-, Herz-, Kreislauf- und nervösen Beschwerden. Die wechselnden bzw. un-
gewöhnlichen Arbeitszeiten können sich nicht nur auf die oder den Beschäftigte/n
selbst auswirken, sondern auch auf deren oder dessen Partner/in und Familie. In
diesem Zusammenhang wird von höheren Scheidungsraten (bis zu 60 %) oder
auch von einer schlechteren Schulbildung der Kinder als Folge der Nacht- und
Schichtarbeit berichtet. Somit können bei ungünstiger Gestaltung der Nacht- und
Schichtarbeit aufgrund der ungewöhnlichen bzw. wechselnden Arbeitszeiten ge-
sundheitliche Beschwerden sowie soziale und familiäre Nachteile auftreten.
Aus diesen Gründen ist es für die Gestaltung der Nacht- und Schichtarbeit we-
sentlich, die gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse, wie im Arbeits-
zeitgesetz (§ 6 Abs. 1 ArbZG) vorgegeben, zu berücksichtigen. Die Umsetzung
dieser Erkenntnisse soll die Gesundheit der Beschäftigten schützen und eine Basis
für deren körperliches, psychisches und soziales Wohlbefinden schaffen.
Die verschiedenen Schichtarbeitsformen werden u. a. nach der Zahl der zu ar-
beitenden Schichten und der Zeit, zu der gearbeitet wird, unterschieden:
• Permanente Schichtsysteme liegen dann vor, wenn die/der Beschäftigte
nur eine bestimmte Schicht übernimmt, z. B. nur Früh-, nur Spät-, nur
Nacht- oder nur geteilte Schicht. Permanente Spät-, Nacht- und geteilte
Schichten sind mit den arbeitswissenschaftlichen Empfehlungen, wie sie
beispielsweise die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
herausgegeben hat, schwer bis gar nicht vereinbar.
• Wechselschichtsysteme, auch rotierende Systeme genannt, setzen
die/den Beschäftigte/n in wechselnden Schichten ein. Hierbei sind
Schichtkombinationen mit und ohne Nachtschicht sowie mit und ohne
Wochenendarbeit möglich.
• Diskontinuierliche Schichtarbeit zeichnet sich dadurch aus, dass die
Betriebszeit unter 168 Stunden pro Woche liegt. In der Regel ist das
Wochenende oder auch nur der Sonntag arbeitsfrei.
• Kontinuierliche Schichtarbeit bedeutet, dass der Betrieb an jedem Tag
der Woche und rund um die Uhr aufrecht erhalten wird, also 168 Stun-
den pro Woche. Damit umfassen kontinuierliche Schichtsysteme sowohl
Nacht- als auch Samstags- und Sonntagsarbeit.
• Zweischichtsysteme können beispielsweise Früh- und Spätschicht mit je
8 Stunden oder Tag- und Nachtschicht mit je 12 Stunden – dies aller-
dings nur mit Ausnahmegenehmigung – sein.
• Dreischichtsysteme im klassischen Sinne setzen sich aus 3 Schichten
mit Nacharbeit zusammen (Früh-, Spät- und Nachtschicht). Dieser Beg-
riff kann sich auch auf die Anzahl der Schichtbelegschaften beziehen: je
nach Anzahl spricht man dann von Drei-, Vier- oder Fünfschichtsyste-
men.
146 7 Bedarfsplanung Personal
• Regelmäßige Schichtsysteme unterliegen festen Schichtanfangs- und
Schichtendzeiten und einem systematischen Wechsel zwischen den
Schichten (z. B. Früh-, Spät- und Nachtschicht mit Wechselzeiten um
6.00 Uhr, 14.00 Uhr und 22.00 Uhr).
• Unregelmäßige Schichtsysteme variieren sowohl in der Anzahl der Be-
schäftigten innerhalb einer Schicht als auch in der Anzahl der sich e-
ventuell überschneidenden Schichten. eine Entscheidungsgrundlage da-
für bildet der vorhersehbare, tageszeitabhängige Arbeitsanfall.
Wissenschaftliche Erkenntnisse zur Gestaltung von Nacht- und Schichtarbeit
Mit dem Arbeitszeitgesetz soll eine gesundheitsgerechte Gestaltung der Arbeitszeit
für die Beschäftigten sichergestellt werden. Dem arbeitenden Menschen soll eine
angemessene Erholungszeit ermöglicht werden und es soll gewährleistet werden,
das Familienleben und die Freizeitgestaltung so wenig wie möglich beeinträchtigt
werden. Besonders wichtig ist dies in Bezug auf Nacht- und Schichtarbeit, für die
in § 6 Abs. 1 ArbZG gefordert wird, dass „die Arbeitszeit der Nacht- und Schicht-
arbeitnehmer [...] nach den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen ü-
ber die menschengerechte Gestaltung der Arbeit festzulegen [ist]“.
Die Grundlagen der arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse zur Gestaltung der
Nacht- und Schichtarbeit haben in den Arbeitszeitregelungen verschiedener Tarif-
verträge ihren Niederschlag gefunden und werden dort z. T. weiterentwickelt.
Nach Auffassung der Arbeitsmedizin soll die menschengerechte Gestaltung der
Nacht- und Schichtarbeit insbesondere auch durch folgende Regelungen gesichert
werden:
1. Die Anzahl der aufeinander folgenden Nachtschichten sollte möglichst gering
sein. Konkret wird empfohlen, nicht mehr als 4 Nachtschichten hintereinander
vorzusehen.
− Auch nach mehreren aufeinander folgenden Nachtschichten können sich die
Körperfunktionen des Menschen nicht vollständig an Nachtarbeit und den
veränderten Lebensrhythmus anpassen.
− Je weniger Nachtschichten hintereinander, um so schneller kann sich der
Mensch wieder an den normalen Tagrhythmus gewöhnen.
− Je weniger Nachtschichten hintereinander, um so kleiner ist das Schlafdefi-
zit, das sich nach Nachtschichten aufbaut. Der nach der Nachtschicht not-
wendige Tagschlaf ist nicht so gut und dauert nicht so lange wie Nacht-
schlaf, da er einerseits zu Zeiten erhöhter körperlicher Leistungsbereitschaft
genommen wird und andererseits durch extreme Ereignisse wie Lärm und
Helligkeit eher gestört werden kann.
− Durch eine „Vorauswirkung“ der kommenden Nachtschicht, d. h. durch die
gedankliche und zeitliche Vorbereitung auf die Nachtschicht, werden sozi-
ale Kontakte, Freizeit- und Weiterbildungsmöglichkeiten in den frühen A-
bendstunden erschwert.
7.5 Dienstplangestaltung im Rettungsdienst 147
− Partner und Familie eines Nacharbeiters/einer Nachtarbeiterin müssen sich
in ihrer Lebensführung und ihrem Lebensrhythmus erheblich anpassen.
− Bei Dauernachtschicht kann es geschehen, dass innerhalb und außerhalb
des Betriebes eine abgegrenzte soziale Gruppe entsteht; teilweise kann dies
zur sozialen Isolation führen.
− Das Fehler- und Unfallrisiko steigt nach mehreren Nachtschichten hinter-
einander an.
2. Nach einer Nachtphase sollte eine möglichst lange Ruhephase folgen. Konkret
wird empfohlen, nicht weniger als 24 Stunden einzuplanen.
− Nachtarbeit stellt eine besondere Belastung für den Menschen dar, weil er
zu Zeiten des physiologischen Leistungstiefs Leistung erbringen soll. Die
Körperfunktionen, die der Circadianperiodik folgen, stellen sich nicht voll-
ständig um. Daher muss Nachtarbeitern/-innen nach ihrer Arbeitszeit mehr
Zeit zur Erholung gegeben werden als Tagarbeitern/-innen. Dies gilt ver-
stärkt für ältere Menschen.
3. Geblockte Wochenendfreizeiten sind besser als einzelne freie Tage am Wo-
chenende. Ein „Wochenende“ in diesem Sinne besteht aus zwei freien Tagen,
von denen mindestens einer ein Samstag oder ein Sonntag ist.
− Das Wochenende hat für Familienleben und Freizeitaktivitäten einen höhe-
ren Stellenwert als die Wochentage. Dies hängt damit zusammen, dass wir
in einer sog. Wochenend-Gesellschaft leben: die meisten sozialen und ge-
sellschaftlichen Ereignisse sind am Wochenende angesiedelt.
4. Schichtarbeiter/-innen sollten möglichst mehr freie Tage im Jahr haben als
Tagarbeiter.
− Die Mehrbelastung für Nacht- und Schichtarbeiter/-innen, die aus der un-
günstigen Lage und Verteilung der Arbeitszeit entsteht, sollte vor allem
durch Freizeit ausgeglichen werden.
5. Ungünstige Schichtfolgen sollten vermieden werden. Konkret wird empfohlen,
vorwärts-rotierte Schichtsysteme einzusetzen.
− Schichtarbeiter in vorwärts-rotierten Systemen (Früh-Spät-Nacht) berichten
insgesamt über weniger Beschwerden als Schichtarbeiter in rückwärts-
rotierten.
6. Die Frühschicht sollte nicht zu früh beginnen. Konkret wird empfohlen, dass
die Frühschicht eher um 7.00 Uhr als um 6.00 Uhr beginnen sollte.
− Durch lange Wegezeiten kann aus einer Frühschicht eine „halbe Nacht-
schicht“ werden.
− Durch sehr frühes Aufstehen kann sich bei Schichtarbeitern/innen ein
Schlafdefizit aufbauen, da Schichtarbeiter/innen vor einer Frühschicht er-
wiesenermaßen auch nicht früher schlafen gehen.
− Aufgrund des Schlafdefizits besteht ein erhöhtes Fehler- und Unfallrisiko.
7. Die Nachtschicht sollte möglichst früh enden.
− Dauer und Qualität der Schlafzeiten am Tag sind nicht beliebig, sondern
abhängig vom Zeitpunkt des Beginns: Je früher der Tagschlaf beginnt, um
148 7 Bedarfsplanung Personal
so höher ist der Erholungswert; er sollte besser um 6.00 Uhr als um 7.00
Uhr beginnen.
Die Empfehlungen 6 und 7 widersprechen sich bei voll-kontinuierlichen
Schicht-Systemen. Flexible Schichtwechselzeiten wären eine Möglichkeit, diesem
Problem zumindest teilweise zu begegnen.
8. Schichtwechselzeiten sollten flexibel sein.
− Durch flexible Schichtwechselzeiten können beispielsweise Übergabezeiten
realisiert werden, die für einen zuverlässigen Arbeitsablauf sorgen. In
Teams kann die Autonomie gefördert werden und individuelle Gegeben-
heiten der Einzelnen können berücksichtigt werden.
9. Eine Massierung von Arbeitstagen oder von Arbeitszeiten an einem Tag sollte
begrenzt sein.
− Wenn die Arbeitszeit von 8 Stunden pro Tag oder von 48 Stunden pro Wo-
che häufig und in Folge überschritten wird, so kann daraus für den Be-
schäftigten eine erhöhte Belastung resultieren, die zu körperlichen und psy-
chischen Gesundheitsrisiken führt. Dies gilt besonders für solche Tätigkei-
ten, die so genannten MAK-Werten (maximale Arbeitsplatzkonzentration)
unterliegen, die physisch und psychisch stark belastend sind oder ein hohes
Fehlerrisiko aufweisen.
10. Die Schichtlänge sollte von der Arbeitsbelastung abhängig sein.
− Ist die Arbeitsbelastung in den verschiedenen Schichten unterschiedlich, so
kann auch die Länge der einzelnen Schichten entsprechend unterschiedlich
sein. Wenn die Arbeitsbelastung in allen Schichten gleich ist, könnte einer-
seits eine Nachtschicht, die für sich schon eine Belastung bedeutet, kürzer
als Früh- und Spätschicht sein. Eine Verlängerung der Nachtschicht ist an-
dererseits möglich, wenn sie z. B. Anteile von Bereitschaftsdienst beinhal-
tet. Eine Verlängerung sollte allerdings eher nicht erfolgen, wenn es sich
beispielsweise um Tätigkeiten mit hohem Gefährdungspotenzial, z. B. in
chemischen Anlagen oder Kernkraftwerken handelt.
11. Schichtpläne sollten vorhersehbar und überschaubar sein. Einmal aufgestellte
Schichtpläne sollten von betrieblicher Seite möglichst zuverlässig eingehalten
werden.
− Familienleben und Freizeitaktivitäten sind damit für den/die Schichtarbei-
ter/-innen mittelfristig planbar.
12. Bei der Gestaltung von Arbeitszeit sollte partizipativ vorgegangen werden.
− Durch Partizipation bei der Arbeitszeitgestaltung, d. h. durch Einbeziehen
auch der von einer Arbeitszeitveränderung betroffenen Mitarbeiter/-innen,
werden neue Arbeitszeitsysteme von den Beschäftigten eher akzeptiert.
Dies gilt auch für die arbeitswissenschaftlichen Empfehlungen, die nicht
alle gleichzeitig und widerspruchsfrei realisierbar sind. Hier kann es sinn-
voll sein, mit den betroffenen Mitarbeitern/-innen eine Prioritätenliste zu
erarbeiten.
7.5 Dienstplangestaltung im Rettungsdienst 149
7.5.5 Entwicklungs- und Einführungsprozess von Arbeitszeitmodellen
Ein systematisches Vorgehen erleichtert den Entwicklungs- und Einführungspro-
zess neuer Arbeitszeitmodelle erheblich.
Wie bei den meisten arbeitsorganisatorischen Veränderungen stehen Mitarbei-
ter/-innen einer Veränderung der Arbeitszeit oftmals zunächst skeptisch gegen-
über. In der Belegschaft bestehen häufig vor allem Zweifel hinsichtlich der Not-
wendigkeit der Veränderungen und Misstrauen in Bezug auf die Folgen, die eine
solche Umstellung für sie mit sich bringen kann.
Eine systematische und transparente Vorgehensweise kann helfen, diese Skepsis
der Mitarbeiter/-innen abzubauen. Deshalb ist es sinnvoll, alle Beteiligten in den
Veränderungsprozess einzubeziehen. Neben der Geschäftsführung, der Personal-
leitung, den Mitarbeitervertretern (z. B. Betriebs- oder Personalrat) sollten sich
auch Vertreter von Mitarbeiter/-innen, die von der Veränderung unmittelbar be-
troffen sind, einbringen können. Ist im Unternehmen kein Betriebsrat vorhanden,
liegt die letzte Entscheidung beim Arbeitgeber. Trotzdem ist es auch in diesen
Unternehmen wichtig, durch die Beteiligung der betroffenen Beschäftigten Ak-
zeptanz und Praktikabilität eines neuen Arbeitszeitmodells sicherzustellen.
Besteht also die Möglichkeit, eine Arbeitsgruppe zu bilden, sollten Ziele, Me-
thoden und Ergebnisse so offen wie möglich dargelegt werden. Dies ist schon des-
halb sinnvoll, um beispielsweise aufkommende Gerüchte, die auf Vermutungen
und Fehlinformationen beruhen können, im Unternehmen zu vermeiden. Über eine
gemeinsame Erarbeitung und Festlegung der erforderlichen Ziele und Schritte
kann sich so jede Partei aktiv am Prozess beteiligen und damit auch die Entschei-
dung mit tragen. Ein solcher partizipativer, beteiligungsorientierter Ansatz fördert
die Motivation zur Mitarbeit und die Akzeptanz neuer Arbeitszeitmodelle. Gleich-
zeitig lassen sich mögliche Fehlplanungen minimieren. Die typischen Arbeits-
schritte des Entwicklungs- und Einführungsprozesses eines neuen Arbeitszeitmo-
dells sind in Abb. 7.8. dargestellt.
In den folgenden Abschnitten sind Inhalte und Methoden der einzelnen Schritte
im Entwicklungs- und Einführungsprozess beschrieben. Grundsätzlich sollten alle
Schritte durchgeführt werden. Unter Umständen ist es sinnvoll, mehrere Schritte
zu einem Schritt zusammenzufassen. Der gesamte Prozess oder auch einzelne
Schritte können durch einen externen Berater unterstützt werden. Berater/-innen
können z. B. gezielte Information weitergeben, Arbeitsgruppen moderieren oder
eine Evaluation durchführen. In der Darstellung wird von der Mitwirkung eines
Arbeitszeitberaters ausgegangen.
Analyse der IST-Situation: Was funktioniert nicht mehr, was muss verändert
werden?
Zur Beantwortung dieser Fragen setzen sich Arbeitgeber- und Arbeitnehmerver-
treter zusammen, klären die Ausgangssituation und die Anlässe für eine mögliche
Arbeitszeitumstellung und machen ihre Standpunkte und Ziele deutlich. Häufig ist
es sinnvoll, dazu die betrieblichen Fakten als kurze Ist-Analyse zusammenzustel-
len. Ist ein Arbeitszeitberater am Prozess beteiligt, kann er einen solchen Prozess
150 7 Bedarfsplanung Personal
moderieren, erste Informationen zu angedachten Arbeitszeitveränderungen geben
oder weitere Schritte empfehlen.
Planung des Vorgehens: Wie wird (gemeinsam) vorgegangen?
Für das weitere Vorgehen ist es sinnvoll, eine Arbeitsgruppe zu bilden. Diese ent-
scheidet über die Methoden und die zeitliche und inhaltliche Vorgehensweise im
Prozess der Arbeitszeitumstellung, verteilt die anfallenden Aufgaben und legt
Teilziele fest. Die Moderation einer solchen Arbeitsgruppe kann ebenfalls von ei-
nem Arbeitszeitberater übernommen werden.
Eine Dokumentation der Planung in Form einer Zielvereinbarung ist sinnvoll,
um so für alle Beteiligten das Ziel und die dahin führenden Schritte bzw. Ar-
beitsaufgaben transparent zu machen. Eine wichtige Aufgabe für das Gelingen des
weiteren Vorgehens ist die Beschaffung zielgerichteter Informationen beispiels-
weise in Bezug auf rechtliche Aspekte oder gesundheitsförderliche und sozialver-
trägliche Arbeitszeitgestaltung. Dies kann durch begleitende Literatur erfolgen o-
der durch den Berater stattfinden. So kann er auch verschiedene Arbeitszeitmo-
delle mit ihren Möglichkeiten und Beschränkungen und ihren Vor- und Nachteilen
vorstellen.
Zudem sollten zu diesem Zeitpunkt die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über
die geplante Arbeitszeitveränderung und das geplante Vorgehen informiert wer-
den. Dies kann beispielsweise durch eine Betriebsversammlung oder eine schriftli-
che Information erfolgen.
Analyse der Ist-Situation
Planung des Vorgehens
Festlegung der SOLL-Situation
Modellentwicklung
Testphase
Endgültige Entscheidung
Arbeitsschritte des Entwicklungs- und Einführungsprozesses
Abb. 7.8. Arbeitsschritte des Entwicklungs- und Einführungsprozesses eines neuen Ar-
beitszeitmodells
7.5 Dienstplangestaltung im Rettungsdienst 151
Festlegung der Soll-Situation: Welche Punkte sollte ein neues Arbeitszeitsys-
tem erfüllen?
In diesem Schritt sollten die Anforderungen an das Arbeitszeitsystem formuliert
werden, und zwar im Hinblick auf die zu erledigenden Tätigkeiten, die Arbeitsab-
läufe und die Organisations- und Personalstrukturen. Darüber hinaus müssen ge-
setzliche Vorgaben sowie tarifliche und betriebsbezogene Vereinbarungen berück-
sichtigt werden. Zudem ist es sinnvoll, festzulegen, wer genau von der Arbeitszeit-
veränderung betroffen sein wird: d. h. es muss eine Zielgruppenbestimmung statt-
finden.
Modellentwicklung: Wie kann ein neues Arbeitszeitmodell aussehen?
Je nach betrieblicher Zielvereinbarung können Arbeitszeitmodelle entweder von
der Arbeitsgruppe allein, von der Arbeitsgruppe mit Unterstützung des Arbeits-
zeitberaters oder von diesem alleine entwickelt werden. Die alternativen Pläne
sollten daraufhin überprüft werden, ob sie die jeweiligen Bedürfnisse von Arbeit-
geber- und Arbeitnehmerseite berücksichtigen. Hierbei sind auch Schnittstellen-
problematiken z. B. in Arbeitsabläufen oder in der Kommunikation zu bedenken.
Sollten mehrere alternative Arbeitszeitmodelle möglich sein, ist zu entscheiden,
welches eingeführt bzw. in der Testphase erprobt werden soll.
Dieser Prozess ist meist langwieriger als erwartet. Selten können schon alle
Auswirkungen eines neuen Arbeitszeitsystems sofort überblickt werden. Vielmehr
bedarf es Zeit, um so eine detaillierte Feinabstimmung durchzuführen. Wird hier
nicht sauber und genau vorgegangen, rächt sich dies an späterer Stelle.
Zur Feinabstimmung gehört auch die Berücksichtigung der Auswirkungen auf
Arbeitsabläufe und Organisationsstrukturen innerhalb bzw. auch außerhalb der
Abteilung. Zudem kann es notwendig werden, die Führungskräfte und Mitarbeiter
für die evtl. erweiterten administrativen und organisatorischen Qualifikationsan-
forderungen zu schulen.
Auf der Basis des entwickelten Modells kann dann eine Betriebsvereinbarung
erarbeitet werden.
Testphase
In einer Testphase wird das neue Modell hinsichtlich seiner „Alltagstauglichkeit“
sowohl für die Arbeitgeber- als auch für die Arbeitnehmerseite erprobt. Eine sol-
che vereinbarte Phase macht mögliche Korrekturen des Arbeitszeitsystems einfa-
cher.
Um zu klären, inwieweit das neue Arbeitszeitmodell die Bedürfnisse und Er-
wartungen von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite erfüllt hat, ist es wichtig,
Rückmeldungen über Vor- und Naschteile des Modells zu erheben. Eine Vorher-
Nachher-Befragung der direkt Betroffenen – zum Beispiel in Form eines Fragebo-
gens – kann zusätzlich zu den Diskussionen in der Arbeitsgruppe wertvolle Infor-
mationen liefern, die dann Grundlage für mögliche weitere Aktivitäten wie Schu-
lungen oder eine Anpassung des Arbeitszeitsystems sein können.
152 7 Bedarfsplanung Personal
Endgültige Entscheidung
Nach Beendigung der Testphase, der Rückmeldungen und der Evaluation sollte je
nach getroffener Vereinbarung geklärt werden, ob das neue Modell noch modifi-
ziert werden muss oder ob das neue Arbeitszeitmodell fest eingeführt wird.
7.5.6 Qualitätsvorgaben zur Dienstplansicherheit
Der Sicherstellungsauftrag in der Notfallversorgung macht es erforderlich, dass die
bedarfsgerecht bemessenen Rettungsmittelkapazitäten mit entsprechend qualifi-
ziertem Personal zu den festgelegten Vorhaltezeiten auch tatsächlich verfügbar
sind. Eine Nichtbesetzung der vorzuhaltenden Kapazitäten der Notfallversorgung
infolge Personalausfall ist nicht zu tolerieren. Grundlage der geforderten Dienst-
plansicherheit ist eine sachgerechte Personalbedarfsberechnung sowie darauf auf-
bauend eine personalwirtschaftliche Optimierung des Einsatzpersonals bei der
Dienstplangestaltung.
Um ausreichende Dienstplansicherheit bei der Dienstplangestaltung zu ge-
währleisten, ist bei der Organisationsform der organisatorischen Einheit von Not-
fallrettung und Krankentransport die erforderliche Personalleistung mit einem
Anteil von wenigstens 70 % von hauptamtlichen Kräften zu erbringen. Die Erfah-
rung hat gezeigt, dass bei einem geringeren hauptamtlichen Anteil die Besetzung
der Notfallrettungsmittel teilweise nicht immer gewährleistet ist (aufgrund zwangs-
läufig nur begrenzter Planungssicherheit bei Zivildienstleistenden, Aushilfen und
ggf. ehrenamtlichen Mitarbeitern). Das vorhandene hauptamtliche Personal muss
bei fehlender Dienstplansicherheit durch Überstunden, teilweise unter Missachtung
der arbeitszeitgesetzlichen Ruhezeiten, Personalausfälle kurzfristig kompensieren.
Ein gesicherter Dienstbetrieb in der Organisationsform der organisatorischen Ein-
heit erfordert daher einen Mindestanteil von 70 % an planbaren hauptamtlichen
Personalanwesenheitsstunden.
Bei der Organisationsform der organisatorischen Trennung von Notfallrettung
und Krankentransport ist für die Kapazitäten der Notfallversorgung von 100 %
hauptamtlichen Personalanwesenheitsstunden auszugehen. Wenn es der Dienst-
plansicherheit nicht entgegensteht, kann davon abgewichen werden (z. B. Einsatz
qualifizierter ehrenamtlicher Kräfte).
7.5.7 Vorteile einer rechnergestützten Dienstplanorganisation
Der Großteil der laufenden Kosten in öffentlichen Sicherheits-, Hilfeleistungs- und
Gesundheitssystemen resultiert aus Personalkosten. Unter dem Aspekt der Spar-
samkeit und Wirtschaftlichkeit kommt der Dienstplangestaltung deshalb eine zent-
rale Bedeutung zu. Ziel ist es, mit dem rechnerischen Personalbedarf im Jahresab-
lauf „auch auszukommen“, ohne dass planungsbedingte Mehrarbeit zu Überstun-
den bzw. zusätzlich zu vergütender Personalleistung führt.
7.5 Dienstplangestaltung im Rettungsdienst 153
Die Einführung von Mitarbeiterzeitkonten und die Flexibilisierung der Arbeits-
zeit – auch im öffentlichen Dienst – erfordert ein Umdenken in den Verantwor-
tungsstrukturen und bei der praktischen Umsetzung in eine Dienstplangestaltung.
Notwendig sind flexible Lösungsansätze, weil diese im Gegensatz zu starren
Schichtmodellen die zur Verfügung stehende Arbeitszeit wesentlich sinnvoller
ausnutzen und die Interessen der Mitarbeiter unterstützen. Der Dienstplaner muss
einen wirtschaftlich ausgeglichenen Dienstplan für sämtliche Soll-Funktionen ge-
währleisten, Überstunden und Fehlplanungen sollte er vermeiden.
Eine wirtschaftliche, bedarfsgerechte und zugleich mitarbeiterfreundliche Lö-
sung vor Ort muss insbesondere berücksichtigen:
• unterschiedliche Funktionen und Schichtlängen
• unterschiedliche Ausfallzeiten
• vorhandene Kapazitäten
• differente Planungszeiträume
• vorgegebene Rahmenbedingungen
Sicherstellungsauftrag
Der öffentliche Rettungsdienst gewährleistet über die Festlegungen im Bedarfsplan
den Schutz der Bevölkerung. Hierzu muss eine Vielzahl von Funktionsstellen mit
teilweise unterschiedlichen Anforderungen und Qualifikationen zumeist rund um
die Uhr vorgehalten werden. Dementsprechend verfügt ein moderner Rettungs-
dienst über einen Mitarbeiterstamm, der spezialisiert ist und entsprechend einge-
setzt werden kann. Wird dieser Mitarbeiterstamm durch externe Vorgaben verän-
dert oder sind bei
gleichem Mitarbeiter-
stamm zusätzliche
Funktionen mit ver-
änderter Arbeitszeit-
bewertung zu erfül-
len, ergeben sich Pro-
bleme bei der Perso-
nalbewirtschaftung
(Abb. 7.9.), die ein
rechnergestütztes in-
telligentes Personal-
management zur Res-
sourcenoptimierung
von Personalverfüg-
barkeit und Schicht-
dienstorganisation
quasi zwingend er-
fordern, wenn unwirt-
schaftliche Kosten
vermieden werden
sollen.
Wirtschaftlichkeit
Bedarfsplan
Probleme bei der Dienstplanorganisation
Frage:Wie können die unterschiedlichen Interessenlagenwirkungsvoll und effizient miteinander kombiniert werden ?
Mitarbeiter-Interessen
Organisation
Abb. 7.9. Probleme bei der Dienstplanorganisation
154 7 Bedarfsplanung Personal
Wirtschaftlichkeit
Aufgabenträger im Rettungsdienst, aber auch die Verantwortlichen in anderen Ge-
sundheitssystemen, sind gemäß dem Wirtschaftlichkeitsgebot angehalten, Kosten
zu sparen und dabei gleichbleibend effizient das hohe vorhandene Sicherheitsni-
veau zu halten. Wirtschaftlichkeitsreserven liegen erfahrungsgemäß in erster Linie
im Bereich der Personalkosten. Die Umsetzung vorgegebener Einsparziele lässt
sich bei unveränderter Vorhaltung nur durch eine exakte Ermittlung des Stellenbe-
darfs und der zugehörigen Mitarbeiteranzahl realisieren, wenn gleichzeitig auch
die daraus resultierende Personalleistung bedarfsgerecht auf den Soll-Funktionen
zum Einsatz kommt (Problem der Umsetzung).
Organisation
Funktionen im Rettungsdienst orientieren sich selten an den üblichen Arbeitszeiten
eines Bürobetriebes. Die gültigen Wochenarbeitszeiten der gängigen Regelwerke
zur Arbeitszeit lassen sich ökonomisch nur mit hohem organisatorischen Aufwand
an die Schichtdienstzeiten der Funktionsstellen im Rettungsdienst anpassen. Län-
gere Durchrechnungszeiträume lassen sich kaum vermeiden. Gleiches gilt insbe-
sondere für eine dienstplanverträgliche Kombination von kurzen Dienstzeiten
(überwiegend im Krankentransport) mit langen Schichten (Notfallrettung). Auch
hier sind ökonomische und dennoch mitarbeiterfreundliche Planungen mit Bleistift
und Radiergummi schnell zum Scheitern verurteilt.
Mitarbeiter
Der rollierende Einsatz der Mitarbeiter im Rettungsdienst führt zu schwankenden
Belastungen in der Schichtfolge sowie innerhalb der Wachbesatzungen. Neben
dem an sich schon belastenden Schichtdienst empfinden Mitarbeiter gerade den
Einsatz in Krankentransport-Tagschichten als besonders belastend. Eine gerechte
Diensteinteilung im Sinne der Mitarbeiter konnte jedoch aufgrund der komplexen
Anforderungen an die Gleichverteilung der Arbeitsleistung über alle Mitarbeiter
sowie die Gleichverteilung der Arbeitszeit im Schichtrhythmus (bisher) gar nicht
oder nur selten ansatzweise realisiert werden.
Lösungsansatz zur Ressourcenoptimierung
Ein zukunftsfähiger Lösungsansatz zur personalwirtschaftlichen Optimierung muss
den scheinbaren Zielkonflikt zwischen den Forderungen der Politik und der Perso-
nalökonomie sowie den Wünschen der Mitarbeiter an die Schichtdienstorganisati-
on auflösen und in Einklang bringen. Nur eine EDV-gestützte Vorgehensweise
ermöglicht im Rahmen des komplexen Lösungssystems eine weitgehende Einbin-
dung der Betroffenen bei der Optimierung der Dienstplanorganisation mit dem
Ziel, neben der Erfüllung der politisch-ökonomischen Vorgaben den Mitarbeitern
auch die Chance zu eröffnen, die Verteilung von Freizeit und Arbeitszeit ihren
Wünschen entsprechend systemverträglich zu organisieren und damit die persönli-
chen Belastungen zu reduzieren.
Die Umsetzung einer personalwirtschaftlichen Optimierung in der Dienstplan-
gestaltung sollte dabei sowohl die Ziele im Interesse der Dienststelle wie auch die
Ziele im Interesse der Mitarbeiter möglichst gleichrangig berücksichtigen:
7.5 Dienstplangestaltung im Rettungsdienst 155
• Die Ziele der Dienststelle sind neben der optimalen Nutzung der personellen
Ressourcen insbesondere - bei öffentlichen Hilfeleistungssystemen - die Sicher-
stellung des politisch vorgegebenen Versorgungsauftrages und Qualitätsstan-
dards, d. h. die Einhaltung des Sicherstellungsauftrages rund um die Uhr. Dies
gilt gleichermaßen für alle Formen von Dienstleistungssystemen im Schicht-
dienstbetrieb. Die Anpassung der Funktionsstärke an Stark- und Schwachlast-
zeiten muss als Instrument der Flexibilität und Dezentralisierung im Bedarfsfall
möglich sein. Dies bedeutet auch das Zulassen örtlicher Gegebenheiten sowie
die Einflussnahme der Mitarbeiter auf die Verteilung von Arbeitszeit und Frei-
zeit zur Steigerung der Motivation, der Identifikation mit dem eigenen Arbeits-
platz und mit dem Produkt Sicherheit sowie zur Vermeidung der oftmals dienst-
plantechnisch bedingten persönlichen Belastungen durch arbeitsmedizinisch
ungünstige Schichtfolgen.
• Die Ziele im Interesse der Mitarbeiter sind bei der Optimierung der Dienstplan-
gestaltung im Schichtdienst ebenfalls angemessen zu berücksichtigen. Die Ak-
zeptanz eines Schichtplanmodells hängt stark von den persönlichen Erfahrun-
gen der Mitarbeiter und deren Gewöhnung ab. Häufig wird das seither prak-
tizierte Modell, trotz objektiver Nachteile auch für den Einzelnen, subjektiv als
das beste Modell bewertet. Grundsätzlich haben die Erfahrungen gezeigt, dass
bei solchen Betriebseinheiten, die ihre Dienstplangestaltung ohne ausreichende
Mitwirkungsmöglichkeiten der Mitarbeiter umzusetzen versuchten, Probleme
bei erhöhten Krankenständen, Konflikte mit Personalräten und eine erhebliche
Unruhe unter den Mitarbeitern die Folge waren.
Das nachfolgend skizzierte Stufen-Konzept kompensiert dieses Konfliktpoten-
zial und unterstützt den Konsensfindungsprozess mit dem Ziel einer Optimierung
der Dienstplangestaltung im Schichtdienst zur Zufriedenheit möglichst vieler Be-
teiligten, um damit die persönlichen Belastungen zu reduzieren.
Stufenkonzept
Die Prozesse der Dienstplangestaltung und der Optimierung personalwirtschaftli-
cher Belange unterscheiden grundsätzlich drei aufeinander aufbauende Ebenen:
• In der Turnusmusterplanung (Stufe 1) werden die vorgegebenen Strukturen der
Soll-Funktionen (Sollstärken gemäß Vorhalteplan) in Arbeitszeitmodelle, d. h.
Turnusmusterpläne, rechnergestützt in optimale Schichtfolgen umgesetzt, z. B.
unter Beteiligung der Mitarbeitervertretung.
• In der Grunddienstplanung (Stufe 2) erfolgt dann die rechnergestützte Beset-
zung der Turnusmusterpläne mit geeignetem Personal unter vollständiger Be-
rücksichtigung von geplanten Fehlzeiten und weiteren Randbedingungen, wie
z. B. verschiedene Qualifikationen der Mitarbeiter und Qualifikationsanforde-
rungen an die Arbeitsplätze. Das Ergebnis sind Soll-Dienstpläne für längerfris-
tige Zeiträume, wie z. B. Jahresdienstplan oder Quartalsdienstpläne.
• In der Tagesdienstplanung (Stufe 3) erfolgt die konkrete Personaleinsatzpla-
nung für einen festgelegten Zeitraum (z. B. „Aushängedienstplan“) und die
Verwaltung des täglichen Routinebetriebs mit allen tagesaktuellen Veränderun-
156 7 Bedarfsplanung Personal
gen, wie z. B. Mitarbeiter werden krank, zusätzliche Dienste müssen geleistet
werden oder Diensttausch.
Für einen Musterdienstplan (Arbeitszeitmodell) ist nur Stufe 1 relevant.
Turnusmuster
Die flexibleren Arbeitszeitmodelle teilen die starren Schichtgruppen in mehrere
Untergruppen auf, die nach Bedarf und im Rahmen der definierten Restriktionen
Disponenten zum Dienst einteilen. Zu berücksichtigen sind künftig u. a. die Ar-
beitsleistung in den einzelnen Schichten und somit die individuelle Arbeitsbelas-
tung der Mitarbeiter, Zusatzdienste sowie Dienste mit unterschiedlichen langen
Dienstzeiten.
Genau an diesem Punkt setzt der entwickelte Lösungsansatz an: Für jede belie-
bige Sollstärke – auch z. B. im kombinierten Vorhalteplan mit Rettungsdienst,
Notarztdienst und Brandschutz/Technische Hilfeleistung – wird unter Berücksich-
tigung von Mindestruhezeiten automatisch dasjenige Arbeitszeitmodell rechner-
unterstützt und interaktiv ermittelt, welches von allen Beteiligten (z. B. Amtslei-
tung, Rettungsdienstleitung, Mitarbeitervertretung) die höchste Akzeptanz findet.
Diese Arbeitszeitmodelle werden als „Turnusmuster“ bezeichnet.
Es gilt hierbei zu unterscheiden zwischen den Möglichkeiten der interaktiv op-
timierten Turnusmusterplanung und der manuell optimierten Turnusmusterpla-
nung.
Interaktiv optimiertes Turnusmuster
Die optimierte Turnusmusterplanung erzeugt aus den im Vorhalteplan der zu be-
setzenden Arbeitsplätze selektierten Schichten zyklische, sich nach einer be-
stimmten Zahl von Wochen wiederholende Personaleinsatzpläne unter Berück-
sichtigung von bestimmten Präferenzen und ausgewählten Strategien. Ein zykli-
scher Plan (Turnusmuster) besteht in der Regel aus mehreren Wochenplänen, de-
ren Funktionen von einer über den gesamten Plan wochenweise rollierenden Zahl
von Mitarbeitergruppen (z. B. Wachabteilungen) besetzt werden. Turnusmuster
garantieren durch das Rollieren der Mitarbeiter eine gleiche Verteilung bei der Er-
füllung angenehmer und weniger angenehmer Funktionen, die sich aufgrund unter-
schiedlicher Schichten an jedem Wochentag ergeben. Bereits der Turnusmuster-
plan muss Schichtfolgeverbote und damit zu beachtende Mindestruhezeiten sowie
maximale, nicht zu überschreitende Wochenarbeitszeiten berücksichtigen.
Typische rechnergestützte Optimierungsstrategien bei der Entwicklung von
Turnusmusterplänen sind:
• die Einhaltung einer möglichst gleichmäßigen Verteilung von Arbeitszeit und
Arbeitsleistung auf alle turnusmäßig zu besetzenden Arbeitsplätze gewährleis-
ten
• die Einhaltung von Mindestruhezeiten z. B. nach ArbZG gewährleisten
• die Einhaltung einer z. B. in einer Betriebsvereinbarung festgelegten maximalen
Anzahl aufeinander folgender Nachtschichten zur optimalen Erfüllung arbeits-
medizinischer Erkenntnisse gewährleisten
7.5 Dienstplangestaltung im Rettungsdienst 157
• die Abweichung der Wochenarbeitszeit innerhalb einer Turnusgruppe minimie-
ren
• die Abweichung der Durchschnittswochenarbeitszeit von einem vorgegebenen
Sollwert oder von verschiedenen Turnusgruppen minimieren
• frei wählbare Gruppierungen von Schichten, die eine gruppenorientierte Dienst-
planung zulassen, um attraktive und unattraktive Dienste gleichmäßig zu ver-
teilen
• unerwünschte Schichtfolgewechsel minimieren
Die optimierte Turnusmusterplanung hilft dort das Arbeitszeitmodell zu finden,
wo Schichten mit unterschiedlichen Schichtschnitten, in unterschiedlichen Tages-
kategorien und mit unterschiedlichen Arbeitsleistungen realisiert werden sollen.
Manuell optimiertes Turnusmuster
Eine manuelle Nachbearbeitung der rechnergestützt erzeugten interaktiv optimier-
ten Turnusmuster muss möglich sein. Ergänzend können auch herkömmliche Ar-
beitszeitmodelle in die rechnergestützte Dienstplangestaltung eingebracht werden.
Bei Einführung eines neuen Turnusmusterplanes ist daher der Grad der Identifizie-
rung mit dem neuem Dienstplan durch die Mitarbeiter umso höher, je besser ein
Ausgleich zwischen Vor- und Nachteilen bei der Neuorganisation hergestellt wer-
den konnte.
Simulation alternativer Arbeitszeitmodelle
Besonders wichtig für den personalwirtschaftlichen Optimierungsprozess in der
Dienstplangestaltung ist die Notwendigkeit der Vorabsimulation und Alternativ-
Erzeugung unterschiedlicher Arbeitszeitmodelle mit Optimierungsstrategien. Hier-
mit lassen sich die Auswirkungen unterschiedlicher Arbeitszeitmodelle auf die
Einhaltung der Ruhezeiten, die gleichmäßige Verteilung der Schichtfolgen auf die
Wochentage, die gleichmäßige Verteilung der Arbeitsleistung bei unterschiedli-
chen Schichtbelastungen bis hin zur Integration auch kurzer Schichten in einen
rollierenden Schichtplan vorab überprüfen. Die Auswirkungen lassen sich an-
schaulich darstellen und mit allen Beteiligten erörtern und ggf. weiterentwickeln.
Grunddienstplanung
Die rechnerunterstützte Zuteilung der Mitarbeiter in die so entwickelten Turnus-
musterpläne erfolgt in der Grunddienstplanung. Mitarbeiter werden nach einem
Optimierungsalgorithmus gezielt oder automatisch in der Grunddienstplanung ent-
sprechend ihren Qualifikationen und unter Berücksichtigung von gesetzlichen Ru-
hezeiten in den Dienstplan eingetragen. Der Optimierungsalgorithmus zeigt even-
tuelle Fehlqualifikationen bei der Besetzung an und bietet direkte Auswahlalterna-
tiven über ein Vorschlagswesen nach einstellbaren Kriterien.
Zur vorausschauenden Planung von Ausfallzeiten (z. B. Erholungsurlaub, Lehr-
gänge, Abordnung) ist im Zusammenhang mit der Grunddienstplanung eine Funk-
tionalität zur Planung und Verwaltung von Ausfallzeiten erforderlich. Hierdurch
wird sichergestellt, dass nur im Rahmen der Vorgaben (z. B. Urlaubswünsche) ge-
nehmigt werden kann. Die vorgeplanten Ausfallzeiten werden automatisch in den
158 7 Bedarfsplanung Personal
Grunddienstplan übernommen und führen so zum Soll-Dienstplan, welcher Grund-
lage der mittelfristigen Diensteinteilung ist.
Tagesdienstplanung
Der tägliche Routinebetrieb der Dienstplanverwaltung obliegt dem Dienstplanver-
antwortlichen in der so genannten Tagesdienstplanung. In der Tagesdienstplanung
erfolgt sowohl die Erstellung der konkreten „Aushängedienstpläne“ als auch die
tagesaktuelle Verwaltung der Aushängedienstpläne und deren Abweichungen. Ver-
waltet werden u. a. kurzfristige Personalausfälle, wie z. B. das „Tauschen“ von
Einzelschichten durch die Mitarbeiter, eventuelle Zusatzdienste, der Ausfall von
Diensten oder auch Ausgleich von Plusstunden und Minusstunden der Mitarbeiter.
Innerhalb der Tagesdienstplanung werden die Zeitkonten der Mitarbeiter ge-
führt. Neben den arbeitsvertraglichen Soll-Stunden werden die tatsächlich geleis-
teten Ist-Stunden und alle Ausfallzeiten automatisch dokumentiert. Aus den Zeit-
konten resultieren u. a. die Prioritäten für das Vorschlagswesen. In der Tages-
dienstplanung werden auch die Zeitkonten der Mitarbeiter gebucht und somit ta-
gesaktuell fortgeschrieben. Bei kurzfristigem Personalausfall infolge von Krank-
heit oder nicht vorgeplanten Urlaubswünschen muss verfügbares und qualifiziertes
Alternativpersonal für den „ausgefallenen“ Mitarbeiter vorgeschlagen werden
(z. B. Angabe von Name und Telefonnummer). Auch werden dienstplanmäßige
Springer (Ausfallzeitreserve) automatisch in den Tagesdienstplan eingesetzt.
Der Optimierungsalgorithmus berücksichtigt dabei im Vorschlagswesen bereits
einen Vergleich zwischen dem Ist- und dem Soll-Jahresstundenbudget jedes Mit-
arbeiters und schlägt in Frage kommende Mitarbeiter entsprechend ihrem Stunden-
saldo und ihren Qualifikationen zur Auswahl vor. Neben dem Ist-Soll-Abgleich
sind weitere Vorschlagskriterien denkbar, so z. B. die Anzahl von geleisteten
Schichten mit hohem Arbeitsleistungsanteil. Mitarbeiter mit bisher hohen oder
niedrigen Arbeitsleistungsanteilen können dementsprechend eingesetzt werden, um
so die Arbeitsleistung der Mitarbeiter gerecht zu verteilen.
Die als „Autospringer“ auf vorgeplanten Springerschichten eingeteilten Mitar-
beiter werden hinsichtlich ihres Stundensaldos, ihrer Qualifikation und ihrem
Schichtschnitt selektiert (die ausgefallene Schicht sollte z. B. gleiche Anfangs- und
Endzeiten wie die Springerschicht aufweisen). Mit dieser Funktionalität kann Per-
sonal bei Verwendung von Zeitkonten kostenoptimiert in den Dienstplan einge-
bunden werden. Hierdurch werden planungsbedingte Überstunden vermieden. Der
Optimierungsalgorithmus orientiert sich an der vorgegebenen Soll-Stärke und ver-
meidet aus diesem Grund das unkontrollierte Anwachsen von kostenwirksamen
planungsbedingten Überstunden.
Die in der Tagesdienstplanung zur Verfügung gestellte Tagesdienstverwaltung
muss auch den Eintrag und die datenmäßige Berücksichtigung bei Fahrzeugwech-
sel oder Fahrer-/Beifahrerwechsel während der Schicht sowie nicht planmäßige
Anfangs- und Endezeitpunkte (z. B. vorzeitiges Dienstende oder Mehrarbeit infol-
ge von überlangen Einsätzen) berücksichtigen.
7.5 Dienstplangestaltung im Rettungsdienst 159
Zusatzdienste wie z. B. Fernfahrten werden dem aktuellen Dienstplan über ein-
fache Bedienungsfunktionen hinzugefügt. Die Tagesdienstplanung schlägt auch
hierfür geeignete Mitarbeiter vor.
Fazit
Insgesamt lassen sich die Ziele der personalwirtschaftlichen Optimierung nur mit
einer qualifizierten rechnergestützten Dienstplanorganisation lösen. Das Optimie-
rungspotenzial einer rechnergestützten Dienstplanorganisation zur Reduzierung
von Personalkosten liegt grundsätzlich in der Ausschöpfung der arbeitsrechtlichen
Möglichkeiten sowie in einer Vermeidung von planungsbedingten Mehrarbeits-
stunden durch optimale Dienstplanorganisation. Diese Wirtschaftlichkeitsreserven
lassen sich gesichert nur bei größeren Betriebseinheiten mit z. B. mehreren Rund-
um-die-Uhr-Diensten gemischt mit mehreren Tagesdiensten erzielen.
Die aufgezeigten Lösungsansätze zur optimierten Personaleinsatzplanung basie-
ren auf modernen Optimierungsalgorithmen, die aus reinen Vorhalteplänen mit de-
finierten Soll-Funktionen optimale praxisgerechte Arbeitszeitmodelle entwickeln
können.
Unter Berücksichtigung der sehr komplexen Ausgangssituation, nämlich die
unterschiedlichen Interessenslagen von Sicherstellungsauftrag, Wirtschaftlichkeit,
Organisation und Mitarbeiterwünsche optimal zu vereinen (Abb. 7.10.), bietet das
von uns entwickelte Dienstplansystem COMPEP® eine zielführende Lösung für
eine praxisgerechte zukunftsfähige optimierte Personaleinsatzplanung auf der Grund-
lage eines rechnerge-
stützten Dienstplanes.
Mitarbeiter-Interessen
Wirtschaftlichkeit
OrganisationOrganisation
Bedarfspla
n
Problemlösung Dienstplanorganisation
Antwort:Durch Computergestützte Personaleinsatzplanung, dieMitarbeiter flexibel und unter Einhaltung der arbeits-rechtlichen Grundsätze einsetzt, dabei aber wirtschaftlicheAspekte beachtet und den Schutzziel-Auftrag erfüllt.
Abb. 7.10. Problemlösung bei der Dienstplanorganisation
160 7 Bedarfsplanung Personal
7.5.8 Dienstplanbeispiel für eine Leitstelle
Rahmenbedingungen
Als Berechnungsbeispiel für einen Musterdienstplan (Arbeitszeitmodell) wird der
nachstehende Disponenten-Vorhalteplan einer Leitstelle für eine Normalwoche,
d. h. ohne Feiertage, zugrunde gelegt:
ELP 1: Montag bis Sonntag ........... rund um die Uhr
ELP 2: Montag bis Sonntag ........... rund um die Uhr
ELP 3: Montag bis Sonntag ........... rund um die Uhr
ELP 4: Montag bis Freitag ............. 8.00 bis 17.00 Uhr
ELP 5: Montag bis Freitag ............. 9.00 bis 18.00 Uhr
Springer 1: Montag bis Sonntag ........... rund um die Uhr
Springer 2: Montag bis Freitag ............. 8.00 bis 16.00 Uhr
Sinngemäß könnte dies auch für eine Rettungswache mit drei Rund-um-die-
Uhr-Fahrzeugen sowie zwei Fahrzeugen tagsüber von Montag bis Freitag gelten.
Angesetzt wird eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden pro
Woche. Dies bedeutet pro Disponent 2.085,71 Brutto-Vollzeitjahresstunden (Brut-
to-VZJStd). Für Ausfallzeiten werden 485,71 Vollzeitjahresstunden zugrunde ge-
legt (Ausfallquote 23,29 %). Hieraus ergeben sich 1.600,00 Netto-Vollzeitjahres-
stunden, die jedem Disponenten für Vollarbeit am Einsatzleitplatz (Tischarbeit)
pro Jahr rechnerisch zur Verfügung steht.
Für die im Beispiel genannte bedarfsgerechte Tischbesetztzeit errechnet sich ein
Bedarf von 19,3 Vollzeitkräften. Für die Umsetzung in ein Arbeitszeitmodell wer-
den hierzu 20 Disponenten („Köpfe“) planerisch benötigt, da 0,3 „Köpfe“ im Tur-
nusmuster nicht darstellbar sind. Im Musterdienstplan soll unterschieden werden
zwischen:
a) dem Turnusmuster für den ELP 1 für den Disponenten mit Schichtleiterfunktion
b) dem Turnusmuster für die ELP 2 bis ELP 5 für die „normalen“ Disponenten
Für die ständig besetzten ELP werden Schichtschnitte um 7.00 Uhr, 15.00 Uhr
und 23.00 Uhr festgelegt, d. h. drei Schichten à 8 Stunden. Dies gilt gleichermaßen
auch für die ständig besetzte Springerfunktion (Ausfallzeitreserve).
Das Arbeitszeitmodell für den ELP 1 (Disponent mit Schichtleiterfunktion) soll
neben der ständigen Besetzung des ELP 1 auch die Springerschicht von Montag
bis Freitag von 8.00 bis 16.00 Uhr umfassen. Hierdurch wird sicher gestellt, dass
werktags tagsüber ein Ausfall des Schichtleiters durch einen gleich qualifizierten
eingeplanten Springer unmittelbar kompensiert werden kann.
Der rechnerische Personalbedarf für den ELP 1 beträgt 5,5 Vollzeitkräfte. Das
zugehörige Turnusmuster wird für 5 Disponenten („Köpfe“) entwickelt. Sofern im
vorliegenden Beispiel mehr als 5 Disponenten über eine Eignung als Schichtleiter
verfügen, wäre es zweckmäßig, die ständig besetzte Springerfunktion komplett in
das Turnusmuster des ELP 1 zu integrieren (an Stelle der Springerfunktion werk-
tags tagsüber). Hierdurch wäre eine ständige Ausfallreserve für den Schichtleiter
dienstplantechnisch berücksichtigt.
7.5 Dienstplangestaltung im Rettungsdienst 161
Der entwickelte Musterdienstplan verwendet nachstehende Schichtbezeichnun-
gen (Schichttypen):
Ergebnis
Die nachstehenden Abbildungen zeigen exemplarisch
• den Vorhalteplan der Tischbesetztzeit der ELP 1 bis ELP 5 (Abb. 7.11.)
• das Turnusmuster für den Schichtleiter am ELP 1 (Abb. 7.12.) mit einer Tur-
nuslänge von 5 Wochen unter voller Berücksichtigung der Mindestruhezeiten
von 11 Stunden zwischen aufeinander folgenden Schichten. Hinweis: Die ein-
geplanten Springerschichten (SPLSp 2) sind aus dem „Aushängedienstplan“ zu
entfernen, wenn z. B. kein Bedarf aufgrund geplanter Fehlzeiten besteht. Hier-
durch wird die rechnerische Personalressource für den im Jahresablauf später
anfallenden Bedarf wirtschaftlich optimiert. Im 5-Wochen-Turnus ergibt sich so
pro Normalwoche exakt eine Arbeitszeit von 40 Stunden.
• das Turnusmuster für die „normalen“ Disponenten am ELP 2 bis ELP 5 (Abb.
7.13. und Abb. 7.14.) einschließlich der ständig besetzten Springerfunktion.
Hinweis: Es werden 3 eigenständige Turnusgruppen mit jeweils 5 Mitarbeitern
zugrunde gelegt. Die Mitarbeiter rollieren innerhalb jeder Turnusgruppe im wö-
chentlichen Wechsel.
− Für die Turnusgruppe 1 ergibt sich im fünfwöchigen Turnusdurchlauf eine
mittlere Arbeitszeit von 40,20 Std./Normalwoche.
− Für die Turnusgruppe 2 ergibt sich im fünfwöchigen Turnusdurchlauf eine
mittlere Arbeitszeit von 39,80 Std./Normalwoche.
− Für die Turnusgruppe 3 ergibt sich im fünfwöchigen Turnusdurchlauf eine
mittlere Arbeitszeit von 40,40 Std./Normalwoche.
− Alle 3 Turnusgruppen sind gleichermaßen an der Wochenendbesetzung be-
teiligt.
− Die Schichtfolge berücksichtigt in jedem Fall eine Mindestruhezeit von 11
Stunden.
162 7 Bedarfsplanung Personal
Das rechnerisch geringfügige Überschreiten/Unterschreiten der regelmäßigen
wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden im Durchrechnungszeitraum wird über
das Jahresstundenkonto für jeden Disponenten individuell verwaltet und ausgegli-
chen. Abweichungen vom Durchschnitt einer Normalwoche, d. h. ohne Feiertage,
ergeben sich z. B. bei dienstplanmäßigem Wegfall nicht erforderlicher Springer-
schichten, bei über den „Aushängedienstplan“ hinaus erforderlichen zusätzlichen
Springerschichten, bei überdurchschnittlichem Personalausfall und bei Wegfall
von Schichten an Wochenfeiertagen.
Abb. 7.11. Vorhalteplan der Schichten der bedarfsgerechten Tischbesetztzeit einer Integ-
rierten Leitstelle
7.5 Dienstplangestaltung im Rettungsdienst 163
Abb. 7.12. Turnusmuster für den Schichtleiter (ELP1) mit einer Turnuslänge von fünf Wo-
chen
164 7 Bedarfsplanung Personal
Abb. 7.13. Turnusmuster für die „normalen“ Disponenten (ELP 2 bis ELP 5), aufgeteilt in
drei gleichstarke Turnusgruppen mit einer Turnuslänge von jeweils fünf Normalwochen
(dargestellt Turnusgruppe 1)
7.5 Dienstplangestaltung im Rettungsdienst 165
Abb. 7.14. Turnusmuster für die „normalen“ Disponenten (ELP 2 bis ELP 5), aufgeteilt in
drei gleichstarke Turnusgruppen mit einer Turnuslänge von jeweils fünf Normalwochen
(dargestellt Turnusgruppen 2 und 3)
8 Mindestinhalt Rettungsdienstbedarfsplan
Im Bedarfsplan für den Rettungsdienstbereich werden die bedarfsgerechten, medi-
zinisch notwendigen, leistungsfähigen und wirtschaftlichen Vorhaltekapazitäten
für die Notfallrettung unter Beachtung der Vorgaben für die Einhaltung der Hilfs-
frist im Einzelnen räumlich und mengenmäßig festgelegt. Die bedarfsgerechten
Kapazitäten des qualifizierten Krankentransports sind ebenfalls in den Bedarfsplan
aufzunehmen.
Der Rettungsdienstbedarfsplan sollte mindestens folgende Angaben enthal-
ten:
• Beschreibung des Rettungsdienstbereichs
• Festlegung des Standortes und Betreibers der Rettungsleitstelle
• Räumliche und sächliche Ausstattung der Rettungsleitstelle
• Notfallmeldesystem und Telekommunikation
• Festlegung der in der Leitstelle praktizierten Einsatzdokumentation
• Räumliche Festlegungen zum Fahrzeugsystem sowie zu Einsatz- und Dispositi-
onsstrategien
• Räumliche Festlegung der bedarfsgerechten Rettungswachen einschließlich des
Nachweises ihrer Bedarfsnotwendigkeit
• Räumliche Festlegung der Notarztstandorte
• Festlegung der gewählten Organisationsform
• Festlegungen zur Qualitätssicherung im Rettungsdienst
• Festlegung der Rettungswachenversorgungsbereiche durch räumliche Darstel-
lung der unter Sonderrechtsbedingungen ermittelten Hilfsfrist-Isochronen für
jede Rettungswache
• Festlegung der Notarztversorgungsbereiche durch räumliche Darstellung der
unter Sonderrechtsbedingungen ermittelten Hilfsfrist-Isochronen für jeden be-
darfsgerechten Notarztstandort
• Angaben zu den einzelnen Rettungswachen und Notarztstandorten und dem je-
weiligen Leistungserbringer sowie der bedarfsgerechten Ausstattung mit Ret-
tungsmitteln (mit Angabe des zugrundeliegenden bemessungsrelevanten Fahrt-
aufkommens und seiner Struktur).
• Angaben über die mit benachbarten Rettungsdienstbereichen getroffenen Ver-
einbarungen zum bereichs- und grenzübergreifenden Rettungsdienst
• Angaben zur sächlichen Ausstattung im Luft-, Berg- und Wasserrettungsdienst
im Rettungsdienstbereich (nachrichtliche Angaben)
R. Schmiedel et al., Bedarfsplanung im Rettungsdienst© Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2004
168 8 Mindestinhalt Rettungsdienstbedarfsplan
• Angaben zu den genehmigten Leistungserbringern innerhalb des öffentlichen
Rettungsdienstes mit Standort und genehmigten Fahrzeugkapazitäten im Ret-
tungsdienstbereich
• Angaben zu den genehmigten privaten Krankentransportunternehmen außerhalb
des öffentlichen Rettungsdienstes mit Standort und genehmigten Fahrzeugkapa-
zitäten im Rettungsdienstbereich (nachrichtliche Angabe)
• Inkrafttreten
9 Kosten im Rettungsdienst
9.1 Ökonomische Rahmenbedingungen
9.1.1 Zum Begriff der Wirtschaftlichkeit im Rettungsdienst
Der Rettungsdienst hat bisher auf einen enormen emotionalen Vorteil im Vergleich
zu anderen öffentlichen Dienstleistungen bauen können. Die Bürger sind überwie-
gend felsenfest davon überzeugt, dass „ihr“ Rettungsdienst die für sie bestmögli-
che Versorgung im Notfall sicherstellt. Dieser Vertrauensvorschuss geht so weit,
dass auch die Institutionen, die den Rettungsdienst finanzieren, bisher kaum den
Anspruch erhoben haben, eine objektiven Nachweis für die Effektivität, die Effi-
zienz und die Akzeptanz des Rettungsdienstes vorgelegt zu bekommen und so den
Rettungsdienst in „Ruhe“ gelassen haben, obwohl das Sozialgesetzbuch V (SGB
V) in den §§ 133, 135 bis 139 für alle medizinischen Bereiche Maßnahmen zur
Qualitätssicherung verbindlich vorschreibt und in § 12 Abs. 1 SGB V das Wirt-
schaftlichkeitsgebot festgelegt ist. Hiernach müssen die Leistungen „... ausrei-
chend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen
nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind,
können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht be-
wirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.“
Doch diese Zeit der „Ruhe“ ist im Rettungsdienst spätestens seit der Verab-
schiedung des ersten Gesundheitsstrukturgesetzes (GSG) vorbei. Das GSG mit
seinen Forderungen nach mehr Transparenz von Leistungen und Kosten, Kosten-
senkung und Kostenbegrenzung sowie insbesondere nach Qualitätssicherung und
-kontrolle (= Qualitätsmanagement) hat auch vor dem Rettungsdienst nicht halt-
gemacht. So wird dem Rettungsdienst von einigen Politikern und Repräsentanten
der Kostenträger Ineffizienz unterstellt – ohne dass dafür bislang allerdings objek-
tive Nachweise vorliegen.
Im folgenden werden zunächst die Begriffe Wirtschaftlichkeit, Effizienz und
Effektivität erläutert, da sie sowohl in der Diskussion um die Optimierung des
Rettungsdienstes als auch in der wirtschaftswissenschaftlichen Literatur mit unter-
schiedlichen Bedeutungen verwendet werden.
R. Schmiedel et al., Bedarfsplanung im Rettungsdienst© Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2004
170 9 Kosten im Rettungsdienst
Wirtschaftlichkeitsprinzip
Das Wirtschaftlichkeitsprinzip, auch Rationalprinzip, ökonomisches Prinzip oder
Sparsamkeitsprinzip genannt, lässt sich als Vorgabe für betriebswirtschaftliches
Handeln in zwei Ausprägungen formulieren:
• Als Maximumprinzip verlangt es, mit gegebenen Mitteln (Input) einen maxi-
malen Ertrag (Output, Leistung) zu erwirtschaften;
• als Minimumprinzip fordert es, einen vorgegebenen Ertrag (Output) mit dem
minimalen Mitteleinsatz (Input) zu erreichen.
Zur Messung der Wirtschaftlichkeit – als Maßstab für die Einhaltung des Wirt-
schaftlichkeitsprinzips – werden gewöhnlich Quotienten aus dem Output und dem
ihm adäquaten Input gebildet (Output : Input).
Effektivität und Effizienz
Als genereller Ausdruck für die so definierten Relationen findet der Begriff Effi-
zienz im Sinne von Leistungsfähigkeit oder Wirksamkeit Anwendung; gelegentlich
wird er wiederum synonym mit Effektivität gebraucht. Letztgenannter Begriff im
engeren Sinn kennzeichnet jedoch lediglich die grundsätzliche Eignung eines
Handelns, ein angestrebtes Ziel zu erreichen. Dagegen soll Effizienz ein graduelles
Maß sein, mit dem Handlungen und deren Ergebnisse qualifiziert werden. Somit
ist eine Vielzahl von Output/Input-Relationen darstellbar, die sich sowohl auf ge-
samtbetriebliche als auch auf teilbetriebliche oder sogar auf einzelne Aktionen
erstrecken können und die sich durch die Auswahl und unterschiedliche Dimensio-
nierung der Output- und Input-Größen unterscheiden (Kern 1992).
In diesem Zusammenhang definieren wir die Begriffe Effektivität und Effizienz
im Rettungsdienst wie folgt:
• Effektivität ist der Zielerreichungsgrad einer rettungsdienstlichen Maßnahme
• Effizienz einer rettungsdienstlichen Maßnahme ist das Verhältnis des getätigten
Aufwandes zum erzielten Ertrag
Output-/Input-Relation
Bei der Bildung von Output/Input-Relationen können grundsätzlich Wertgrößen
und/oder Mengengrößen zur Darstellung von Output und Input Verwendung fin-
den. Werden Mengengrößen zueinander ins Verhältnis gesetzt, beschreibt dies den
Grad der technischen Effizienz oder auch Produktivität. Für eine ökonomische
Beurteilung von Handlungsmöglichkeiten ist der Ansatz von Wertgrößen bei der
Bildung von Output/Input-Relationen notwendig. Hierbei ist zu beachten, dass
steigende Preise für die Produktionsfaktoren bei unveränderten innerbetrieblichen
Produktionsverhältnissen und gleicher Absatzsituation zu einer verschlechterten
Wirtschaftlichkeit führen.
Die undifferenzierte Bildung einzelner Output/Input-Relationen lässt somit kei-
ne Aussage über die Wirtschaftlichkeit des Rettungsdienstes zu. Notwendig ist
vielmehr ein System mit verschiedenen Kennzahlen, die das betriebliche Gesche-
hen zahlenmäßig erfassen und in ihrer Gesamtheit die Kontrolle der Wirtschaft-
lichkeit gewährleisten. Voraussetzung für die Entwicklung eines Kennzahlensys-
9.1 Ökonomische Rahmenbedingungen 171
tems ist zunächst die Erfassung der für den Rettungsdienst charakteristischen
Merkmale der Leistungserstellung sowie der Kosten- und Finanzierungsstruktur.
9.1.2 Leistungsstrukturen im Rettungsdienst
Aufgabendefinition
Der Rettungsdienst ist nach heutiger Rechtsauffassung als eine öffentliche Aufgabe
der Gesellschaft dem Bereich der Daseinsvor- und Daseinsfürsorge sowie der Ge-
fahrenabwehr zuzuordnen und fällt in die grundsätzliche Regelungskompetenz der
Länder. Dabei versteht sich der öffentliche Rettungsdienst überwiegend heute noch
als medizinisch-organisatorisch-wirtschaftliche Einheit von Notfallrettung und
Krankentransport. So bedeutet beispielsweise die Novellierung des Rettungs-
dienstgesetzes von Baden-Württemberg (in Kraft seit 01.08.98) eine Aufkündi-
gung dieses Prinzips. Danach definiert sich Notfallrettung und Krankentransport
bestenfalls noch als organisatorischer Verbund bei klar getrennter Kostenstellen-
rechnung. Die Notfallrettung umfasst die Durchführung lebensrettender Maßnah-
men bei Notfallpatienten am Notfallort, die Herstellung der Transportfähigkeit
sowie die Beförderung dieser Personen unter Aufrechterhaltung der Transportfä-
higkeit und Vermeidung weiterer Schäden in eine geeignete Gesundheitseinrich-
tung. Allgemein wird unter Krankentransport die Beförderung und fachgerechte
Betreuung von Kranken, Verletzten oder sonstigen hilfsbedürftigen Personen ver-
standen, die keine Notfallpatienten sind.
Rettungskette
Die Notfallrettung ist dabei ein integraler Bestandteil der sogenannten Rettungs-
kette, mit der die unterschiedlichen Aufgaben der präklinischen Versorgung von
Notfallpatienten beschrieben und systematisiert werden. Dabei gilt: Die optimale
Funktionsweise des Gesamtsystems wird durch das schwächste Glied der Kette li-
mitiert.
Die Optimierung der Rettungskette umfasst zum einen die effektive Organisati-
on der einzelnen Teilbereiche und zum anderen die Abstimmung der einzelnen
Glieder der Kette aufeinander, so dass ein reibungsloses Ineinandergreifen ge-
währleistet ist.
Primärleistung
Die Primärleistung des Rettungsdienstes besteht in der Veränderung des Gesund-
heitszustandes des Patienten. Die Bestimmung des Qualitätsniveaus der Primär-
leistung ist außerordentlich schwierig, da der Begriff Gesundheit bzw. Krankheit
wenig operational ist und das Leistungsergebnis damit kaum vollständig quantifi-
zierbar und zudem noch bewertbar zu machen ist.
Outcome des Rettungsdienstes ist die Rettung von Leben und die Stabilisierung
von Gesundheit. Darüber hinaus wirken auf den Gesundheitszustand des Patienten
neben der erbrachten Leistung des Rettungsdienstes noch zahlreiche andere Fakto-
ren. Vor allem die Leistungen der übrigen Glieder der Rettungskette wirken auf
den Gesundheitszustand des Patienten ein, sodass sich die isolierte Messung der
172 9 Kosten im Rettungsdienst
Primärleistung des Rettungsdienstes außerordentlich schwierig gestaltet. Es ist da-
her notwendig, zur Erfassung und Bewertung der Leistung des Rettungsdienstes
die betriebswirtschaftliche Sekundärleistung, d. h. den Mitteleinsatz zur Errei-
chung der Primärleistung, heranzuziehen (Borjans 1986).
Sekundärleistung
Die Sekundärleistung des Rettungsdienstes umfasst (Kühner 1989)
• die Kommunikationsleistung
• die Vorhalteleistung und
• die Einsatzleistung.
Die Kommunikationsleistung des Rettungsdienstes wird von der Rettungsleit-
stelle erbracht, die sowohl die Notfallrettung als auch den Krankentransport als
Kommunikationszentrale initialisiert, begleitet und steuert. Damit nimmt der Ret-
tungsdienst innerhalb der Rettungskette eine besondere Stellung ein.
Die Vorhalteleistung kommt in der erforderlichen Betriebs- und Einsatzbereit-
schaft der Rettungsmittel und des erforderlichen Personals im festgelegten Umfang
zum Ausdruck. Als Messgröße für die Vorhalteleistung kann die Anzahl der Ret-
tungsmitteljahresstunden der personell besetzten Einsatzfahrzeuge herangezogen
werden. Dabei ist jedoch zu beachten, dass bezüglich der im bodengebundenen
Rettungsdienst eingesetzten Fahrzeuge (RTW, KTW, NEF, NAW) und besonders
bezüglich des eingesetzten Personals Unterschiede z. B. hinsichtlich der Ausbil-
dungsqualifikation und des Beschäftigungsverhältnisses bestehen. Für die umfas-
sende Darstellung der Vorhalteleistung sind neben Personal- und Fahrzeugbe-
standsstatistiken auch Angaben über die Gebäudeausstattung, z. B. die Anzahl und
die Geschossflächenwerte von Rettungswachen, Leitstellen, Notarztstandorten und
Verwaltungen notwendig.
Die Einsatzleistung des Rettungsdienstes ist weiter zu unterteilen in
• die Verkehrsleistung und
• die medizinische Leistung.
Die Verkehrsleistung umfasst die Beförderung von Einsatzpersonal und Pati-
enten sowie den Transport von medizinisch-technischem Gerät zum Einsatzort so-
wie eventuell den Transport von Blutplasma, Transplantaten etc. Als Messgrößen
für die Verkehrsleistung eignen sich Einsatzstatistiken differenziert nach Ret-
tungsmitteltypen, Statistiken über Fehleinsätze und Sondereinsätze (z. B. Fern-
fahrten) und Statistiken über die Kilometerleistung der Rettungsmittel.
Die medizinische Leistung des Rettungsdienstes kennzeichnet die Anwendung
notfallmedizinischer Erkenntnisse im Rahmen der präklinischen Erstversorgung.
Sie hängt einerseits von den Anforderungen des jeweiligen Einsatzes, andererseits
von der medizinischen Qualität ab (z. B. zeitliche Verfügbarkeit des Rettungsmit-
tels, Ausbildungsstand des eingesetzten Personals). Eine einheitliche Messung der
medizinischen Leistung des Rettungsdienstes ist deshalb nur sehr schwer möglich
und erfordert eine umfassende und kontinuierliche statistische Erhebungsmethodik
und Dokumentation unter Berücksichtigung von Qualitätsaspekten. Im Rahmen ei-
9.1 Ökonomische Rahmenbedingungen 173
nes umfangreichen Forschungs- und Entwicklungsprojektes im Auftrag der Bun-
desanstalt für Straßenwesen (BASt) haben wir uns mit der Optimierung von Ret-
tungsdiensteinsätzen sowie deren praktischen und ökonomischen Konsequenzen
detailliert befasst (Schmiedel, Moecke u. Behrendt 2002).
Die Entwicklung einheitlicher Messgrößen für die Leistungskomponenten Kom-
munikationsleistung, Vorhalteleistung, Verkehrsleistung und medizinische Leis-
tung ist aus den aufgezeigten Gründen nicht möglich. Zudem ist die Bedeutung der
einzelnen Leistungskomponenten für die beiden Einsatzklassen Notfallrettung und
Krankentransport von unterschiedlicher Priorität. Beim Krankentransport steht die
Verkehrsleistung im Vordergrund, während bei der Notfallrettung insbesondere
die Leistungskomponenten Vorhalteleistung, medizinische Leistung und Kommu-
nikationsleistung in gleichem Maße angesprochen werden. Die dargestellten
Schwierigkeiten bei der Entwicklung einheitlicher Messgrößen für die vier Leis-
tungskomponenten sind eine der Ursachen für die in der Gesundheitsgesetzgebung
immer wieder bemängelte fehlende Transparenz von Leistungen im Rettungs-
dienst.
9.1.3 Kostenstruktur im Rettungsdienst
Wertmäßiger Kostenbegriff
Im Folgenden wird unter Kosten der bewertete sachzielbezogene Güterverzehr ei-
ner Periode definiert. Dieser wertmäßige Kostenbegriff ist auch im Rettungsdienst
durch vier Merkmale gekennzeichnet:
• Es muss ein Güterverzehr vorliegen. Jede Produktion von Gütern und Dienst-
leistungen erfolgt durch die Kombination von Produktionsfaktoren (z. B. Perso-
nal, Fahrzeuge, Strom, Geräte). Diese Faktoren gehen ganz oder teilweise, mit-
telbar oder unmittelbar in das Endprodukt ein, sie werden verzehrt. Beispiele im
Rettungsdienst hierfür sind die Arbeitsleistung des Personals, der Verbrauch
von Kraftstoffen und Medikamenten sowie die Abnutzung von Fahrzeugen und
medizinischen Geräten.
• Der Güterverzehr muss mit Preisen bewertet sein, damit die verschiedenen Pro-
duktionsfaktoren zusammengefasst werden können. Als Beispiel sei nur die
Bewertung mit Anschaffungspreisen und Wiederbeschaffungspreisen genannt.
• Der Güterverzehr muss sachzielbezogen sein. Der bewertete Güterverzehr kann
nur dann zu den Kosten gerechnet werden, wenn er mit dem Sachziel (Rettungs-
dienst) in direktem ursächlichen Zusammenhang steht. Die Notwendigkeit zur
Abgrenzung stellt sich beispielsweise dann, wenn Leistungserbringer neben
dem Rettungsdienst auch andere Aufgabenfelder besetzen. Hier darf beispiels-
weise die Personalleistung allgemeiner Verwaltungsbereiche (Buchhaltung,
Lohn- und Gehaltsabrechnung etc.) nur anteilig den Kosten des Rettungsdiens-
tes zugeordnet werden.
• Die Kosten werden auf eine definierte Periode bezogen. In der Regel wird ein
Kalenderjahr als Rechnungsperiode gewählt, z. B. das laufende Kalenderjahr
174 9 Kosten im Rettungsdienst
(Benutzungsentgeltzeitraum). Auch der Budgetzeitraum z. B. des hessischen
Kosten- und Leistungsnachweises erstreckt sich in der Regel auf ein Kalender-
jahr. In begründeten Ausnahmefällen kann der Budgetzeitraum jedoch auch
abweichend vom Kalenderjahr vereinbart werden.
Von grundsätzlicher Bedeutung für die Erfassung und Darstellung der Kosten
im Rettungsdienst ist die Unterscheidung in Betriebskosten und Investitionskosten,
soweit in den Rettungsdienstgesetzen einiger Länder die Übernahme der Investiti-
onskosten durch das Land nach Maßgabe des Haushaltsplans noch festgeschrieben
ist. Zum Beispiel gewähren die Länder Schleswig-Holstein (vgl. § 8 Abs. 3 RDG)
und Mecklenburg-Vorpommern (vgl. § 10 Abs. 1 RDG M-V) den Kreisen und
kreisfreien Städten im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel Zuwendungen zu den
Kosten für lang- und mittelfristige Investitionen.
Da die beiden Begriffe Investitionskosten und Betriebskosten nicht dem Rech-
nungswesen entstammen und in den Rettungsdienstgesetzen auch nicht präzisiert
werden, ist eine eindeutige Abgrenzung notwendig und wie folgt vorzunehmen
(Borjans 1986):
• Betriebskosten beziehen sich auf Güter, die in ein und der selben Periode be-
schafft und verbraucht werden.
• Investitionskosten beziehen sich auf Güter, die in einer Periode beschafft und ü-
ber mehrere Perioden genutzt werden.
Da die allgemeine Kostendefinition einen Periodenbezug voraussetzt, ist der
Begriff Investitionskosten irreführend. Investitionsgüter (Nutzungsfaktoren) führen
zwar bei ihrer Anschaffung zu Ausgaben, Kosten entstehen jedoch erst beim Ver-
zehr des in ihnen vorhandenen Nutzungsvorrates im Laufe der Zeit. Die Bestim-
mung des sachzielbezogenen Verzehrs für jede Abrechnungsperiode geschieht mit
Hilfe der Abschreibung, d. h. Absetzung für Abnutzung (AfA).
Als Beispiel für eine Abschreibungsmethode sei hier kurz die lineare Abschrei-
bung skizziert. Die lineare Abschreibung unterstellt einen gleichmäßigen Werte-
verzehr während der Nutzungsdauer. Die effektiven oder die fiktiven Anschaf-
fungsausgaben werden zu gleichen Teilen auf die Jahre der Nutzung verteilt. Als
fiktive Anschaffungsausgaben können beispielsweise die für den Zeitpunkt der
Wiederbeschaffung des Anlagegutes geschätzten Preise (Wiederbeschaffungswer-
te) angesetzt werden. Die Schätzung der Anschaffungsausgaben zum Ersatzzeit-
punkt ist jedoch mit Unsicherheit verbunden, so dass als fiktive Anschaffungsaus-
gaben die Preise der jeweiligen Abrechnungsperiode, die sogenannten Wiederbe-
schaffungszeitwerte angesetzt werden können.
In Tabelle 9.1. werden als Beispiel die linearen Abschreibungsbeträge für einen
RTW mit einer Nutzungsdauer von 5 Jahren berechnet. Der Abschreibungssatz
beträgt folglich 20 % p. a. Ermittelt werden die Abschreibungen p. a. bei Berech-
nung vom Anschaffungswert im 1. Jahr (A), vom Wiederbeschaffungswert nach
Ablauf des 5. Jahres (B) sowie von den Wiederbeschaffungszeitwerten während
der Nutzungsdauer (C). Bei der Berechnung vom Wiederbeschaffungszeitwert oh-
ne Anpassung werden als Abschreibungsbeträge pro Jahr 20 % der aktuellen Wie-
9.1 Ökonomische Rahmenbedingungen 175
derbeschaffungspreise angesetzt. Bei der Variante mit Anpassung werden die in
den abgelaufenen Jahren der Nutzungsdauer zu geringen Abschreibungsbeträge
nachgeholt.
Tabelle 9.1. Beispiel für lineare Abschreibung
Beispiel: L i n e a r e A b s c h r e i b u n g
Jahr Aktuelle Abschreibung pro Jahr bei Berechnung vom ...
Wiederbeschaffungs- (A) Anschaffungs- (B) Wiederbe- (C) Wiederbeschaffungs z e i t wert
ausgaben wert schaffungswert ohne Anpassung mit Anpassung
1 120.000,00 EUR 24.000,00 EUR 26.000,00 EUR 24.000,00 EUR 24.000,00 EUR
2 120.000,00 EUR 24.000,00 EUR 26.000,00 EUR 24.000,00 EUR 24.000,00 EUR
3 123.000,00 EUR 24.000,00 EUR 26.000,00 EUR 24.600,00 EUR 25.800,00 EUR
4 125.000,00 EUR 24.000,00 EUR 26.000,00 EUR 25.000,00 EUR 26.200,00 EUR
5 130.000,00 EUR 24.000,00 EUR 26.000,00 EUR 26.000,00 EUR 30.000,00 EUR
Summe Abschreibungen 120.000,00 EUR 130.000,00 EUR 123.600,00 EUR 130.000,00 EUR
Im Rahmen der Kostenermittlung ist es notwendig, alle mit der Leistungserbrin-
gung im Rettungsdienst entstandenen Kosten (Gesamtkosten) auf allen Betrach-
tungsebenen (Bund, Land, Rettungsdienstbereich, Einsatzbereich usw.) zu erfas-
sen, unabhängig davon, wer die Kosten trägt. Die Gesamtkosten einer Abrech-
nungsperiode lassen sich nach verschiedenen Gesichtspunkten in Kostenarten ein-
teilen. Wird als Gliederungskriterium die Art der verbrauchten Produktionsfakto-
ren verwendet, so sind die Gesamtkosten beispielsweise in Personalkosten, Sach-
kosten, Dienstleistungskosten und Informationskosten zu unterteilen. Diese Kos-
tengruppen lassen sich gegebenenfalls noch weiter differenzieren.
Die Gliederung der Gesamtkosten nach ihrem Verhalten bei Veränderung der
Leistungsmenge führt zur Unterteilung in fixe und variable Kosten. Fixe Kosten
sind dadurch charakterisiert, dass sie sich bei Veränderung der Leistungsmenge im
Gegensatz zu den variablen Kosten nicht ändern. Die Höhe der fixen Kosten wird
definitionsgemäß ausschließlich durch den Umfang der bereitgestellten rettungs-
dienstlichen Betriebskapazität bestimmt. Demgegenüber werden die variablen
Kosten durch die Leistungsmenge verursacht, d. h. mit steigender Leistungsmenge
steigt sowohl die absolute Höhe der variablen Kosten als auch ihr Anteil an den
Gesamtkosten. Wird die Leistung des Rettungsdienstes grob vereinfacht mit dem
Begriff der Vorhalteleistung beschrieben, so betragen die fixen Kosten häufig bis
zu 90 % der Gesamtkosten des Rettungsdienstes. Diese Kosten fallen also selbst
dann an, wenn keine Einsatzleistung zu erbringen ist; sie sind bei einer definierten
rettungsdienstlichen Betriebskapazität von der tatsächlichen Zahl der Einsätze
quasi unabhängig.
Wesentlicher Bestandteil der fixen Kosten sind die Personalkosten. Diese um-
fassen alle Kosten, die direkt oder indirekt durch die Beschäftigung von Personal
(Einsatzpersonal, Leitstellenpersonal, Verwaltungspersonal, Notärzte) entstehen.
Auf die Personalkosten entfallen zwischen 70 und 80 % der Gesamtkosten des
Rettungsdienstes.
176 9 Kosten im Rettungsdienst
Neben den Personalkosten enthalten die Fixkosten u. a. Gebäudekosten, Kfz-
Versicherungen, Teile der Kommunikationskosten und Teile der Verwaltungskos-
ten sowie die Abschreibungen (periodisierte Investitionskosten).
Die Gesamtkosten des Rettungsdienstes können nach Art der Erfassung unter-
schieden werden in aufwandsgleiche und kalkulatorische Kosten. Die aufwands-
gleichen Kosten stimmen mit den entsprechenden Zahlen der Finanzbuchhaltung
überein, obwohl die Finanzbuchhaltung handels- und steuerrechtlichen Vorschrif-
ten unterliegt. Die kalkulatorischen Kosten können dagegen nicht aus der Finanz-
buchhaltung übernommen werden, da der dort ermittelte Aufwand nicht mit dem
bewerteten sachzielbezogenen Güterverzehr einer Periode übereinstimmt. Ihnen
steht in der Finanzbuchhaltung entweder kein Aufwand (Zusatzkosten) oder Auf-
wand in anderer Höhe (Anderskosten) gegenüber. Für den Rettungsdienst sind fol-
gende kalkulatorischen Kosten von Bedeutung:
• kalkulatorische Abschreibungen
• kalkulatorische Mieten
• kalkulatorische Zinsen
• kalkulatorische Bewertung der ehrenamtlichen Leistung
• kalkulatorische Bewertung des Einsatzes von Zivildienstleistenden
Kalkulatorische Abschreibungen
Innerhalb der kalkulatorischen Kosten machen die kalkulatorischen Abschreibun-
gen den größten Teil aus. Als kalkulatorische Abschreibung werden die Beträge
bezeichnet, die zur Erfassung des Werteverzehrs am Anlagevermögen in der Kos-
tenrechnung als Kosten angesetzt werden. Die kalkulatorischen Abschreibungen
im Rettungsdienst umfassen in der Regel Abschreibungen auf:
• Fahrzeuge
• Sonstige Rettungsmittel (z. B. Medizintechnik)
• Betriebs- und Geschäftsausstattung
• Leitstellentechnik (z. B. Einsatzleitrechnertechnik, Kommunikationstechnik)
• Verwaltungstechnik (z. B. Abrechnungs-EDV, Dienstplan-EDV)
Kalkulatorische Mieten
Kalkulatorische Mieten werden in der Regel für Liegenschaften und Gebäude be-
rechnet, die den den Rettungsdienst durchführenden Organisationen selbst gehören
oder ihnen verbilligt überlassen werden. Anstatt einer kalkulatorischen Miete wer-
den oft auch die Gebäudeabschreibungen als Hilfsgröße angesetzt.
Kalkulatorische Zinsen
In der Finanzbuchhaltung werden als Aufwand nur die tatsächlich gezahlten Zin-
sen für Fremdkapital verrechnet, wie z. B. Darlehenszinsen und Überziehungszin-
sen. Diese werden auch in der überwiegenden Zahl der rettungsdienstlichen Kos-
tendarstellungen (Kostenblatt, Kosten- und Leistungsnachweise) der einzelnen
Länder erfasst. Zur betriebswirtschaftlich korrekten Ermittlung der vollständigen
Gesamtkosten des Rettungsdienstes sollten dagegen kalkulatorische Zinsen auf das
gesamte betriebsnotwendige Kapital, also auch auf das Eigenkapital berechnet
9.1 Ökonomische Rahmenbedingungen 177
werden. Die Notwendigkeit zur Berechnung kalkulatorischer Zinsen als Kosten er-
gibt sich aus der Überlegung, dass das im Betrieb eingesetzte Kapital einen Wer-
teverzehr darstellt.
Die kalkulatorischen Zinsen werden ermittelt, indem ein Zinssatz auf das für die
betriebliche Tätigkeit (Sachziel) erforderliche Kapital angewendet wird. Zur Er-
mittlung des betriebsnotwendigen Kapitals ist vom betriebsnotwendigen Vermö-
gen auszugehen. Von den gesamten Vermögenswerten werden alle nicht betriebs-
notwendigen, das heißt nicht zur Durchführung des Rettungsdienstes notwendigen
Teile, ausgeklammert. Die Multiplikation des betriebsnotwendigen Kapitals mit
einem Zinssatz ergibt die kalkulatorischen Zinsen. Welcher Zinssatz der Rechnung
zugrunde gelegt werden soll, ist in der betriebswirtschaftlichen Diskussion strittig.
Eine Koppelung des anzuwendenden Zinssatzes an den langfristigen Kapitalmarkt-
satz wird für Zwecke der praktischen Rechnung im Regelfall zu vertreten sein. Ob
und in welcher Höhe kalkulatorische Zinsen in die Entgeltfindung eingehen, hängt
von den jeweiligen gesetzlichen Rahmenbedingungen ab. In Hessen z. B. umfassen
die entgeltfähigen Kosten eine kalkulatorische Verzinsung des nachweislich einge-
brachten Eigenkapitals mit einem Zinssatz, der einen Prozentpunkt über dem Zins-
satz für Sparguthaben mit gesetzlicher Kündigungsfrist liegt (§ 7 Abs. 1 Nr. 7 der
Rettungsdienst-Benutzungsentgeltverordnung).
Ehrenamtliche
Ein charakteristisches Merkmal der Leistungserbringung im Rettungsdienst ist die
Mitwirkung von ehrenamtlich tätigen Mitarbeitern. Diese werden nicht nach der
von ihnen erbrachten Leistung bezahlt, sondern, wenn überhaupt, in Form pau-
schaler Anerkennungsentgelte oder Aufwandsentschädigungen „entlohnt“. Als
Beispiel zur Bewertung der ehrenamtlichen Mitarbeit und Ermittlung der kalkula-
torischen Kosten wird das Vorgehen gemäß den Erläuterungen zum gültigen Kos-
tenblatt nach § 28 Abs. 4 RDG für den Rettungsdienst des Landes Baden-
Württemberg dargestellt. Danach werden die von ehrenamtlichen Mitarbeitern ge-
leisteten Stunden bewertet, als ob hauptberufliche Mitarbeiter sie geleistet hätten,
d. h. Bereitschaftsdienst oder Verlängerung der Arbeitszeit werden entsprechend
berücksichtigt. Diese Stunden werden mit einem fiktiven Stundensatz von mind.
19,17 EUR pro umgewertete Vollzeitstunde bewertet und so die gesamten kalku-
latorischen Kosten der ehrenamtlichen Leistungsstellung ermittelt. Inwieweit der
Wert der ehrenamtlichen Leistungen in die Entgelte einfließen soll, kann nur auf
der Basis der jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen entschieden werden. In Ba-
den-Württemberg fließen die gesamten kalkulatorischen Kosten der ehrenamtli-
chen Leistungserbringung gemäß § 28 Abs. 2 RDG zu mindestens 40 % in die Ent-
geltermittlung ein. In Hessen fließt gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 8 Rettungsdienst-
Benutzungsentgeltverordnung „ein angemessenes kalkulatorisches Entgelt für den
Wert der ehrenamtlichen Arbeit“ in die entgeltfähigen Kosten ein.
Solange der in die Entgeltermittlung einfließende Betrag über den tatsächlich an
die ehrenamtlichen Mitarbeiter erfolgten Zahlungen liegt, wird durch den Einsatz
ehrenamtlicher Mitarbeiter ein Überschuss erwirtschaftet, der z. B. zur Ausbildung
Ehrenamtlicher eingesetzt werden kann. Die dargestellte Regelung gibt somit auch
178 9 Kosten im Rettungsdienst
einen Anreiz, Ehrenamtliche an der Leistungserbringung zu beteiligen. Die durch
den Einsatz ehrenamtlicher Mitarbeiter realisierten Einsparungen gegenüber einer
Leistungserbringung mit ausschließlich hauptamtlichen Mitarbeitern reduzieren
gleichzeitig die Höhe der Entgelte und werden somit an die Benutzer des Ret-
tungsdienstes bzw. deren Krankenkassen weitergegeben.
Unter diesem Gesichtspunkt ist die Bereitschaft Ehrenamtlicher zur Mitwirkung
im Rettungsdienst von erheblicher Bedeutung. Aufgrund von Entwicklungen in der
Vergangenheit, z. B. zunehmende Professionalisierung des Rettungsdienstes und
steigende Anforderung an die Ausbildungsqualifikation, ist jedoch zu erwarten,
dass in Zukunft insbesondere in städtischen Gebieten eher weniger Ehrenamtliche
zur Mitwirkung im Rettungsdienst zur Verfügung stehen werden, wenn dies nicht
gezielt gefördert wird. Um den bisherigen Entwicklungstrend entgegenzuwirken,
ist es erforderlich, die Ehrenamtlichkeit im Rettungsdienst durch geeignete Maß-
nahmen zu verbessern.
Zivildienstleistende
Ähnliche Überlegungen gelten auch für die Kosten der im Rettungsdienst einge-
setzten Zivildienstleistenden. Der Einsatz von Zivildienstleistenden im Rettungs-
dienst wird in der Form abgegolten, dass das Bundesamt für den Zivildienst den
Leistungserbringern teilweise die Bezüge und die Kosten der Ausbildung der Zi-
vildienstleistenden erstattet. Dagegen sind die Kosten für die Unterbringung, Spe-
zialausbildung, Verpflegung und Dienstbekleidung von den Leistungserbringern
zu tragen. Für die Ermittlung der Gesamtkosten ist darüber hinaus jedoch eine kal-
kulatorische Bewertung des Einsatzes von Zivildienstleistenden notwendig. Es ist
allerdings nicht eindeutig, ob und in welchem Umfang die Arbeitsleistung von Zi-
vildienstleistenden angesichts des besonderen Beschäftigungsverhältnisses (zeit-
lich begrenzte Tätigkeit, Ausbildungsqualifikation, Fehlzeiten etc.) überhaupt mit
der Arbeitsleistung von hauptamtlichen Mitarbeitern verglichen und entsprechend
bewertet werden kann. Die Kosten für den Einsatz eines Zivildienstleistenden dif-
ferieren im Einzelfall erheblich, da z. B. mögliche Fahrkostenerstattungen indivi-
duell abweichen. Die Kosten betragen derzeit jährlich im Mittel ca. 10.000 EUR je
ZDL, von denen rund ein Drittel vom Bundesamt für den Zivildienst erstattet wird.
Unabhängig von der kalkulatorischen Bewertung werden durch den Einsatz von
Zivildienstleistenden erhebliche Einsparpotenziale realisiert. Zum gegenwärtigen
Zeitpunkt ist wohl davon auszugehen, dass Zivildienstleistende im bisherigen Um-
fang kurzfristig noch zur Verfügung stehen werden. Wegen der zunehmenden Qua-
lifikationsanforderungen an das Rettungspersonal und der Verkürzung der Zivil-
dienstdauer auf demnächst 9 Monate ist der Zivildienstleistende für den Rettungs-
dienst wohl ein „Auslaufmodell“. Derzeitige Überlegungen gehen von einem Ende
des Zivildienstes ab 2010 aus.
9.1.4 Finanzierungsstruktur im Rettungsdienst
Die Finanzierung des Rettungsdienstes wird in den Rettungsdienstgesetzen der
Länder und den ergänzenden Ausführungsbestimmungen mehr oder weniger de-
9.1 Ökonomische Rahmenbedingungen 179
tailliert und unterschiedlich geregelt. Der Rettungsdienst verfügt über ein polyge-
nes Finanzierungssystem, d. h. die Finanzierungslasten werden auf mehr als zwei
Finanzierungsträger verteilt. In Abhängigkeit von den verschiedenen Finanzie-
rungsquellen können für den Rettungsdienst vier erkennbare Finanzierungsberei-
che unterschieden werden (Kühner 1981b):
• Externe Finanzierung (Zuschüsse, Kostenübernahmen öffentlicher Haushalte)
• Tariffinanzierung (Finanzierung über Benutzungsentgelte, Gebühren, Preise)
• Interne Finanzierung (Eigenleistungen, Eigenmittel, Spenden)
• Finanzierungsbeiträge Dritter (zweckgebundene Zuschüsse von Stiftungen und
gemeinnützigen Vereinen)
In Abhängigkeit von den länderspezifischen Finanzierungsregelungen weichen
die Anteile der einzelnen Finanzierungsbereiche an der Gesamtfinanzierung er-
heblich voneinander ab.
Externe Finanzierung
Die landesrechtlichen Regelungen zur Finanzierung des Rettungsdienstes unter-
scheiden überwiegend zwischen Investitions- und Betriebskosten. Im Hinblick auf
die Finanzierung der Investitionskosten werden teilweise konkrete Investitionstat-
bestände (z. B. Fahrzeugbeschaffung, Errichtung von baulichen Anlagen, z. B.
Rettungswachen) benannt, die entweder vollständig oder anteilig aus öffentlichen
Haushalten finanziert werden. Teilweise stehen diese Finanzierungszusagen, wie
beispielsweise in Nordrhein-Westfalen gemäß § 15 Abs. 3 RettG, unter Haushalts-
vorbehalt.
Bei der Finanzierung des Rettungsdienstes durch öffentliche Mittel ist danach
zu unterscheiden, ob die Finanzierungsbeiträge durch den Bund, die Länder oder
die Kommunen geleistet werden.
Da der Rettungsdienst in die grundsätzliche Regelungskompetenz der Länder
fällt, sind die Einflussmöglichkeit und das finanzielle Engagement des Bundes im
Rettungsdienst begrenzt. Die externe Finanzierung durch den Bund umfasst im
wesentlichen den teilweisen Ausgleich von Kosten, die im Rettungsdienst durch
die Beschäftigung und den Einsatz von Zivildienstleistenden entstehen. Daneben
beteiligt sich der Bund an der Finanzierung des Rettungsdienstes durch die Bereit-
stellung und Wartung von bundeseigenen Rettungshubschraubern, den Einsatz ent-
sprechend ausgebildeter Piloten und durch die Übernahme eines Teils der Be-
triebskosten. Auch die rettungsdienstliche Grundlagen- und Anwendungsforschung
wurde in der Vergangenheit überwiegend von Bundesmitteln getragen. Das Bun-
desministerium für Verkehr (BMV) lässt durch die Bundesanstalt für Straßenwe-
sen (BASt) u. a. alle 2 Jahre die „Leistungsanalyse“ für den Rettungsdienst erstel-
len, die Grundlage des Unfallverhütungsberichtes des Bundesverkehrsministeriums
ist (Schmiedel 1997).
Der größte Anteil an der externen Finanzierung wird von den Ländern getragen,
soweit sie sich in den Rettungsdienstgesetzen zur Übernahme von Investitions-, a-
ber auch von Betriebskosten verpflichtet haben. Der Umfang der Kostenübernah-
me weicht in den einzelnen Ländern erheblich voneinander ab. Grundsätzlich ist
180 9 Kosten im Rettungsdienst
jedoch ein Rückzug der Länder aus der Finanzierung des Rettungsdienstes festzu-
stellen.
In Ländern, in denen den Landkreisen und kreisfreien Städten die Trägerschaft
des Rettungsdienstes übertragen ist, sind die Aufgabenträger in vielen Fällen auch
zur Mitfinanzierung des Rettungsdienstes verpflichtet. Die finanzielle Beteiligung
der Träger des Rettungsdienstes kann die Übernahme entstehender Kostenunterde-
ckung für eigene Einrichtungen (z. B. Feuerwehr) und die Übernahme von Kos-
tenunterdeckungen bei Leistungserbringern – z. B. in Sachsen-Anhalt gemäß § 20
Abs. 4 RettDG-LSA – umfassen. Darüber hinaus kann auch eine Beteiligung der
Aufgabenträger an der Finanzierung spezieller Tatbestände wie der nicht für Auf-
gaben des Rettungsdienstes verursachten Kosten einer Integrierten Leitstelle be-
stehen (z. B. in Schleswig-Holstein gemäß § 8 Abs. 1 RDG).
Die in den Rettungsdienstgesetzen der Länder geregelte Höhe der externen Fi-
nanzierung beeinflusst direkt den Anteil der Tariffinanzierung an den Gesamtkos-
ten.
Tariffinanzierung
Grundsätzliche Überlegung bei der Tariffinanzierung ist es, die Empfänger der
Leistung des Rettungsdienstes bzw. deren Krankenkassen an der Finanzierung zu
beteiligen. Der Begriff Tarif ist hier als Oberbegriff zu verstehen. In Abhängigkeit
davon, wer an der Gebührenfestsetzung beteiligt ist, können generell zwei Mög-
lichkeiten der Tariffinanzierung unterschieden werden:
• Finanzierung durch Benutzungsgebühren
• Finanzierung durch Benutzungsentgelte
Benutzungsgebühren werden aufgrund einer gesetzlichen Ermächtigung (z. B.
Kommunalabgabengesetz) und einer Gebührensatzung oder -ordnung durch Ge-
bührenbescheid erhoben. Gebührenschuldner bei der Erhebung ist der transpor-
tierte Patient, der seinerseits die Gebühren gegen seine Krankenkasse geltend ma-
chen kann (Ufer 1996).
Hinsichtlich der Höhe der Benutzungsgebühren sind zur Gebührenfinanzierung
folgende drei Prinzipien zu berücksichtigen:
1. Kostendeckungsprinzip:
Wird die öffentliche Einrichtung ganz oder teilweise aus Benutzungsgebühren fi-
nanziert, so dürfen die Gebühreneinnahmen die Kosten der Einrichtung nicht über-
steigen.
2. Verursacherprinzip:
Bei Einrichtungen, die überwiegend dem Vorteil einzelner Personen oder Perso-
nengruppen dienen, sollen möglichst kostendeckende Benutzungsgebühren erho-
ben werden, so dass die tatsächlichen Kosten nicht aus Steuermitteln gedeckt zu
werden brauchen, sondern durch den Empfänger der Leistung finanziert werden.
3. Äquivalenzprinzip:
Die Gebühr ist nach Art und Umfang der Inanspruchnahme zu bemessen. Maßstä-
be, die nicht im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Einrichtung stehen,
dürfen bei der Gebührenfestsetzung nicht berücksichtigt werden (Ausnahme: Er-
9.1 Ökonomische Rahmenbedingungen 181
mäßigung aus sozialen Gründen, z. B. nach § 4 Abs. 2 Satz 2 KAG Schleswig-
Holstein). Das OVG Nordrhein-Westfalen hat in seinem Urteil vom 11.08.1993 –
9 A 2239/91 – entschieden, dass auch die durch nicht gebührenpflichtige Einsätze
(Fehleinsätze) entstehenden Kosten nicht auf die in anderen Fällen gebühren-
pflichtigen Benutzer der Einrichtung umgelegt werden dürfen.
Die Krankenkassen müssen nach § 133 Abs. 2 SGB V die von den Trägern des
Rettungsdienstes oder dem Land festgesetzten Entgelte zur Grundlage ihrer Er-
stattung machen. Die Erstattungen können jedoch auf Festbeträge beschränkt wer-
den, wenn
1. vor der Entgeltfestsetzung den Krankenkassen oder ihren Verbänden keine Ge-
legenheit zur Erörterung gegeben wurde,
2. bei der Entgeltbemessung Investitionskosten und Kosten der Reservevorhaltung
berücksichtigt worden sind, die durch eine über die Sicherstellung der Leistun-
gen des Rettungsdienstes hinausgehende öffentliche Aufgabe der Einrichtungen
bedingt sind, oder
3. die Leistungserbringung gemessen an den rechtlich vorgegebenen Sicherstel-
lungsverpflichtungen unwirtschaftlich ist.
In einigen Ländern werden Benutzungsentgelte zwischen Trägern bzw. Durch-
führenden des Rettungsdienstes auf der einen Seite und den Kassen auf der ande-
ren Seite verhandelt oder im Falle des Fehlens einer Vereinbarung durch einseitige
Regelung festgesetzt oder von einer Schiedsstelle bestimmt (Ufer 1996).
Auffallend bei der Finanzierung des Rettungsdienstes ist die Existenz einer
Vielzahl unterschiedlicher Tarifsysteme. Die Rettungsdienstgesetze bzw. deren
Ausführungsbestimmungen lassen den an der Tarifgestaltung Beteiligten weitge-
hende Gestaltungsfreiheit. Deshalb sind die einzelnen Tarife nicht nur in ihrem
Niveau, sondern auch in ihrer Struktur sehr vielgestaltig und somit kaum miteinan-
der vergleichbar.
Bei der Tarifgestaltung ist zunächst festzulegen, ob und in welchem Umfang ei-
ne Tarifdifferenzierung vorgenommen werden soll, und nach welchen Kriterien die
Differenzierung vorzunehmen ist. Einheitstarife, die nicht oder nur wenig differen-
zieren, bieten den Vorteil der einfachen Berechnung und Erhebung sowie Überprü-
fung durch den Gebühren-/Rechnungsempfänger. Hierbei werden allerdings un-
gleiche Einzelleistungen gleich tarifiert, so dass bei großen Leistungsunterschieden
der Bezug zwischen Leistung und Preis verloren gehen kann (Kühner 1989).
Die Differenzierung der Tarife schafft grundsätzlich die Möglichkeit zur verur-
sachungsgerechten Preisbildung für die verschiedenen Einzelleistungen. Gleich-
zeitig steigt mit zunehmender Differenzierung der Aufwand für die Ermittlung und
die Erhebung der Tarife. Die Ermittlung differenzierter Tarife setzt die Existenz
einer qualifizierten Kostenrechnung voraus, die in der Lage ist, die durch die Ein-
zelleistungen verursachten Kosten zu ermitteln, da anderenfalls der Bezug zwi-
schen Einzelleistung und Preis gar nicht erst hergestellt werden kann.
Zur Differenzierung der Tarife sind unter anderem die folgenden typischen
Gliederungskriterien zu nennen:
182 9 Kosten im Rettungsdienst
• Leistungsart (Luftrettung, Notarztdienst, Notfallrettung, Krankentransport)
• Fahrzeugart (NEF, NAW, KTW, RTW, RTH)
• Eingesetztes Personal
− Anzahl
− Qualifikation (Arzt, Rettungsassistent, Rettungssanitäter etc.)
− Beschäftigungsverhältnis (hauptamtlich, ehrenamtlich etc.)
• Zurückgelegte Fahrstrecke
• Einsatzbereich (z. B. Fahrten über den Rettungsdienstbereich hinaus)
• Einsatzdauer (z. B. minutengenaue Abrechnung)
• Einsatzzeit (Tag/Nacht, Sonn- und Feiertage)
• Zusatzleistungen (z. B. Desinfektion, Fahrt mit Sonderrechten)
• Nachfragegruppen bzw. Gebührenträger (z. B. Selbstzahler, Sozialversiche-
rungsträger, Krankenhäuser)
Die genannten Einzelkriterien werden bei der konkreten Ausgestaltung der Tari-
fe häufig kombiniert, so dass sich im Rettungsdienst der Bundesrepublik Deutsch-
land eine große Vielfalt an Tarifnormen und -strukturen gebildet hat.
Die Kalkulation der (einheitlichen oder differenzierten) Tarife erfolgt im Regel-
fall in der Form, dass die erwarteten tariffähigen Kosten auf die erwarteten Einsät-
ze bezogen werden. Dabei ist vor allem die exakte Abschätzung der zukünftigen
Einsatzleistung problematisch. Zwar kann davon ausgegangen werden, dass die
Gesamtzahl der Einsätze konstant bleibt bzw. nur geringfügig schwankt; die
Struktur der Einsätze kann dagegen eher Veränderungen unterliegen. In Abhän-
gigkeit vom gewählten Tarifsystem und der zeitlichen Bindung der Tarife kann ei-
ne Veränderung der Einsatzstruktur zu erheblichen finanziellen Fehlentwicklungen
führen (Kühner 1981b).
Die in vielen Fällen praktizierte „Methodik“ des Vortrages der Erlösüber- oder
-unterdeckung auf den neuen Kalkulationsraum kann zu ganz erheblichen Sprün-
gen bei den Tarifen führen. Ein Vergleich der chronologischen Tarifentwicklung
ist auch aus diesem Grund häufig nur sehr unzulänglich möglich.
Interne Finanzierung
Die interne Finanzierung ist dadurch gekennzeichnet, dass die Leistungserbringer
an der Finanzierung des Rettungsdienstes beteiligt sind. Da die Finanzierung aus
öffentlichen Haushalten generell der externen Finanzierung zugeordnet wurde, be-
schränkt sich die interne Finanzierung in der Regel auf die Beiträge der Hilfsorga-
nisationen in ihrer Funktion als Leistungserbringer im Rettungsdienst.
Bei der Beteiligung der Hilfsorganisation an der Finanzierung des Rettungs-
dienstes müssen zwei Gesichtspunkte unterschieden werden (Kühner 1981b):
− Zum ersten übernehmen die Hilfsorganisationen im Rahmen ihrer satzungsge-
mäßen Aufgabe freiwillig (oder unfreiwillig) Kosten z. B. für verschiedene
Verwaltungsarbeiten, für die Beschaffung und Teilfinanzierung von Anlagegü-
tern oder auch für die Zwischenfinanzierung auftretender Verluste. Die so defi-
nierte Eigenbeteiligung wird von den Hilfsorganisationen über Eigenmittel
(Mitgliedsbeiträge, Spenden etc.) oder durch Kreditaufnahme finanziert. Als
9.1 Ökonomische Rahmenbedingungen 183
Beispiel sei hier die 10 %-Eigenbeteiligung der Hilfsorganisationen in Baden-
Württemberg an den förderungsfähigen Kosten gemäß § 26 Abs. 1 RDG ge-
nannt.
− Zum zweiten tragen die Hilfsorganisationen durch die Mitwirkung ihrer ehren-
amtlichen Kräfte sowie durch das Einbringen von Spendengeldern (eher selten)
zur Senkung der tariffähigen Kosten bei, ohne dass ihnen dadurch Aufwendun-
gen entstehen (ideeller Bereich).
Finanzierungsbeiträge Dritter
Eine finanzielle Beteiligung Dritter liegt dann vor, wenn die Finanzierungsbeiträ-
ge, unabhängig von den am Rettungsdienst Beteiligten, ausschließlich mit dem
Ziel der Förderung des Rettungsdienstes zur Verfügung gestellt werden (z. B. über
gemeinnützige Stiftungen).
In den landesrechtlichen Regelungen zur Finanzierung des Rettungsdienstes ist
eine Einbeziehung Dritter nicht ausdrücklich vorgesehen. In verschiedenen Län-
dern ist allerdings festgelegt, ob durch die Beiträge von Dritten die Träger der ex-
ternen Finanzierung oder die Träger der Tariffinanzierung entlastet werden. In
Nordrhein-Westfalen bleibt gemäß § 6 Abs. 2 KAG-NW bei der Zinsberechnung
im Rahmen der Gebührenermittlung „...der aus Beiträgen und Zuschüssen Dritter
aufgebrachte Eigenkapitalanteil außer Betracht.“
9.1.5 Fazit und Ausblick
Aussagefähige Ergebnisse zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit des Rettungs-
dienstes können nur dann erzielt werden, wenn die Rahmenbedingungen und die
Parameter sowie das zur Verfügung stehende Datenmaterial vergleichbar sind. Da
der Rettungsdienst in die grundsätzliche Regelungskompetenz der Länder fällt, ist
diese Grundvoraussetzung angesichts fehlender Harmonisierung unter den Ländern
nicht gegeben. Folgende Faktoren beeinträchtigen die Transparenz und die Ver-
gleichbarkeit des zur Verfügung stehenden Datenmaterials:
• Die länderspezifisch unterschiedlichen Rahmenbedingungen beeinflussen Orga-
nisation, Leistung, Kosten, Finanzierung und Tarifbildung des Rettungsdienstes
in unterschiedlichem Umfang.
• Das Fehlen einer einheitlich abgestimmten Systematik zur Erfassung und Dar-
stellung der Ausstattung, Leistungen und Kosten verhindert bereits im Ansatz
die Erstellung von Betriebsvergleichen.
Die unterschiedlichen Rahmenbedingungen in den Ländern verhindern eine se-
riöse vergleichende Überprüfung der Wirtschaftlichkeit des Rettungsdienstes z. B.
durch Benchmarking. Wie ausgeführt, ist die Entwicklung einer einheitlichen
Messgröße für die Leistungen des Rettungsdienstes problematisch. Die bestehen-
den Schwierigkeiten führen häufig dazu, die Leistung des Rettungsdienstes auf die
Einsatzleistung und/oder die Vorhalteleistung zu reduzieren und als Kennzahl für
die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit die Kosten je Einsatzfahrt oder je Vorhalte-
184 9 Kosten im Rettungsdienst
stunde heranzuziehen. Die Verwendung dieser Maßzahlen zur Wirtschaftlichkeits-
beurteilung über Ländergrenzen hinweg ist jedoch schon allein deshalb sachlich
unzulässig, weil die gesetzlichen Rahmenbedingungen ein unterschiedliches Leis-
tungsniveau (z. B. verschiedene Hilfsfristen, unterschiedliche Qualifikationen des
Einsatzpersonals) vorgeben. Höhere Kosten je Einsatzfahrt oder je Vorhaltestunde
sind damit alleine kein Indiz für eine schlechtere Wirtschaftlichkeit, solange nicht
sichergestellt ist, dass einem solchen Vergleich gleichwertige Leistungen zugrunde
liegen oder die Leistungen auf ein einheitliches Niveau normiert wurden.
Ein weiterer Grund für die mangelnde Transparenz und Vergleichbarkeit zur
Beurteilung der Wirtschaftlichkeit des Rettungsdienstes über Ländergrenzen hin-
weg ist das Fehlen einer einheitlichen Systematik zur Erfassung und Darstellung
der Ausstattungen, Leistungen und Kosten. Die fehlende Harmonisierung hat in
der Praxis zu einer Vielzahl von Kostenrechnungen und Kostendarstellungen ge-
führt. Soweit von den Leistungserbringern Darstellungen ihrer Kosten- und Leis-
tungsstruktur gefordert sind, dienen sie in der Regel als Grundlage für die Ver-
handlung und den Abschluss von Vereinbarungen zum Budget sowie zu Art und
Höhe von Tarifen. Damit gewinnen die Regelungen zur Finanzierung des Ret-
tungsdienstes direkten Einfluss auf die Kostenerfassung, so dass z. B. lediglich
diejenigen Kosten berücksichtigt und erfasst werden, die über Tarife finanziert
werden, und damit eine vollständige Kostenerfassung im Sinne einer Gesamtkos-
tenermittlung unterbleibt. Für die Überprüfung der Wirtschaftlichkeit ist es jedoch
notwendig, die Gesamtkosten des Rettungsdienstes unabhängig von der Finanzie-
rungsart zu erfassen.
Die bisherigen Ausführungen machen deutlich, dass auf Basis der bestehenden
Kostenblätter und Kosten- und Leistungsnachweise (KLN) ein Betriebsvergleich
der Rettungsdienste untereinander zum Zwecke der Erschließung von Wirtschaft-
lichkeitsreserven ohne weiteres nicht möglich ist. Die Herstellung der betriebli-
chen Wirtschaftlichkeit ist aber Grundvoraussetzung, damit die bei der Leistungs-
erbringung entstehenden Kosten über die Gesetzlichen Krankenversicherungsträ-
ger getragen werden. Grundlage hierzu ist das Wirtschaftlichkeitsgebot in § 12
SGB V sowie die Wirtschaftlichkeitsanforderungen in den Landesrettungsdienst-
gesetzen.
Der erste Schritt zu mehr Transparenz und Vergleichbarkeit bei der Beurteilung
der Wirtschaftlichkeit des Rettungsdienstes ist die Anwendung eines einheitlichen
Kennzahlensystems zur Erfassung und einheitlichen Strukturierung von Ausstat-
tungen, Leistungen und Kosten im Rettungsdienst. Kennzahlen fungieren dabei
nicht nur als Frühwarn- und Vergleichssystem, sondern auch als Planungsinstru-
mentarium. Der Vergleich der Ist-Werte mit den Soll-Werten zeigt auf, wo die
Ziele erreicht sind. Kennzahlen unterstützen somit die Planung und die Steuerung
des Rettungsdienstes. Die von uns hierzu entwickelte Systematik des Indikatoren-
modells INDIKAT® wurde in den zurückliegenden Jahren vielfach in der Praxis
eingesetzt und evaluiert. Es unterstützt sowohl die Kostenstrukturanalyse als auch
die Budgetierung für einzelne Leistungsbereiche, Leistungserbringer und Ret-
tungsdienstbereiche innerhalb vorgegebener länderspezifischer Regelungen. Doch
welche Kennzahlen sind nützlich? Was sagen sie aus? Wie werden Sie ermittelt?
9.2 Entwicklung eines Kennzahlensystems 185
Wie sind sie zu lesen und zu bewerten? Dies wird am Beispiel von INDIKAT®
nachfolgend in Kap. 9.2 ausführlich vorgestellt und diskutiert.
9.2 Entwicklung eines Kennzahlensystems
9.2.1 Ansatz für ein Indikatorenmodell
Aufgabe eines geeigneten Indikatorenmodells muss es sein, unter Verwendung von
Bestands- und Zielindikatoren (Kennzahlen) die Beantwortung der Fragestellun-
gen einer
• Kostenstrukturanalyse (Top-down-Berechnung) sowie einer
• Budgetierung (Bottom-up-Berechnung)
zur Herstellung der betrieblichen Wirtschaftlichkeit im Rettungsdienst qualifiziert
zu unterstützen.
Ziel der Kostenstrukturanalyse ist die Ermittlung von Bestandsindikatoren zur
Beurteilung der Wirtschaftlichkeit des Rettungsdienstes und zur Aufdeckung von
Wirtschaftlichkeitsreserven. Ausgangslage zur Bestimmung der Bestandsindikato-
ren (innerhalb einheitlicher Rahmenbedingungen) ist die strukturierte Erfassung
• der Ausstattung,
• der Leistungen und
• der Kosten
nach einer einheitlichen Systematik. Die Vorgehensweise nach INDIKAT® leistet
hierdurch den entscheidenden Beitrag zu mehr Transparenz und Vergleichbarkeit
der Bestandssituation von Ausstattung, Leistungen und Kosten und ermöglicht
durch Benchmarking Kostenoptimierung und -begrenzung im Rettungsdienst.
Ziel der Budgetierung mit Hilfe der Vorgehensweise nach INDIKAT® ist die
Kalkulation wirtschaftlicher Zielkosten (Budgets) mit Hilfe von Zielindikatoren
bei einer bedarfsgerechten Zielausstattung und erwarteten Zielleistungen. Durch
Soll-/Ist-Vergleich werden Wirtschaftlichkeitsreserven im Bereich der betriebli-
chen Wirtschaftlichkeit offenkundig.
Die integrierte Vorgehensweise basiert darauf, dass durch Gegenüberstellung
und Verknüpfung von Ausstattungs-, Leistungs- und Kostenwerten Schlüsselzah-
len gewonnen werden, die durch Anwendung einer einheitlichen Systematik eine
vergleichende Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringer sowie
ganzer Rettungsdienstbereiche innerhalb einheitlicher Rahmenbedingungen er-
möglichen.
Hierzu wird das zu analysierende Gesamtsystem des bodengebundenen Ret-
tungsdienstes systematisch, d. h. tabellarisch abgebildet. Dabei ist zunächst die
Frage zu klären, welche rettungsdienstlichen Leistungsbereiche zu bilden sind.
Entsprechend den Schwierigkeiten bei der Abbildung der Leistungen des Ret-
tungsdienstes gestaltet sich auch die Festlegung der Leistungsbereiche problema-
186 9 Kosten im Rettungsdienst
tisch. In Abhängigkeit von der Einsatzart bietet sich für den Rettungsdienst zu-
nächst die Unterteilung in die drei Leistungsbereiche Notarztstandort, Notfallret-
tung und Krankentransport an (Kühner 1989, S. 216). Die Trennung von Notfall-
rettung und Krankentransport ist jedoch deshalb nicht unkritisch, weil Infrastruk-
tureinrichtungen, z. B. Rettungswachen, Personal, Fahrzeuge, gemeinsam genutzt
werden und bei der Nächstes-Fahrzeug-Strategie im Mehrzweck-Fahrzeugsystem
zwischen den Bereichen korrekterweise nicht mehr unterschieden werden kann.
Aus diesen Gründen ist die Notfallrettung und der Krankentransport zum Leis-
tungsbereich „Rettungswachen“ zusammenzufassen. Bedenklich sind daher die
Ansätze zur faktischen und/oder buchhalterischen Trennung von Notfallrettung
und Krankentransport, wenn nicht gleichzeitig und folgerichtig dann auch zwei or-
ganisatorisch und wirtschaftlich eigenständige Systeme mit allen Konsequenzen
geschaffen werden. Dass dies zu Mehrkosten insgesamt führt, ist unmittelbar ein-
sichtig, da die bekannten ausstattungs-, leistungs- und kostenbezogenen Synergie-
effekte nicht mehr nutzbar sind. Die Forderungen nach einem wirtschaftlichen
Rettungsdienst sollten daher nicht durch eine unwirtschaftliche Disaggregation,
sondern durch abgestimmte Systemparameter und die tatsächliche Umsetzung der
betrieblichen Wirtschaftlichkeit erfüllt werden.
Die Ausstattung, Leistungen und Kosten des Notarztdienstes werden auf den
Leistungsbereich „Notarztstandorte“ abgebildet. Zur Erhöhung der Transparenz
der Kosten ist auch die Verwaltung des Rettungsdienstes als separater Leistungs-
bereich „Verwaltungen“ zu analysieren. In Anbetracht der Bedeutung der Kom-
munikationsleistung ist auch die Bildung eines eigenen Leistungsbereiches „Leit-
stellen“ notwendig.
Das Gesamtsystem des bodengebundenen Rettungsdienstes innerhalb eines Un-
tersuchungsgebietes (z. B. ein Rettungsdienstbereich oder Zusammenfassung meh-
rerer Rettungsdienstbereiche) wird in INDIKAT® daher in vier Leistungsbereiche
aufgeteilt:
• Rettungswachen (RW)
• Notarztstandorte (NA)
• Verwaltungen (VW)
• Leitstellen (LS)
Jeder Leistungsbereich wird in Kostenstellen gegliedert: Im Leistungsbereich
Rettungswachen ist für jede Rettungswache, im Leistungsbereich Notarztstandorte
für jeden Notarztstandort eine eigene Kostenstelle zu bilden. Sind im Untersu-
chungsgebiet mehrere Leistungserbringer mit eigener Verwaltung am Rettungs-
dienst beteiligt, so ist für jeden Leistungserbringer eine eigene Kostenstelle Ver-
waltung einzurichten. Werden im Rettungsdienstbereich mehrere Leitstellen
betrieben, ist für jede Leitstelle ebenfalls eine separate Kostenstelle einzurichten.
Dies gilt auch, wenn am Betrieb einer Leitstelle mehrere Leistungserbringer betei-
ligt sind. Werden Rettungswachen, Notarztstandorte oder Leitstellen gemeinsam
von mehreren Leistungserbringern betrieben, so sollte aus Gründen der Transpa-
renz immer für jeden beteiligten Leistungserbringer eine eigene Kostenstelle ein-
gerichtet werden.
9.2 Entwicklung eines Kennzahlensystems 187
Innerhalb eines Leistungsbereiches können dann zur Analyse die einzelnen
Kostenstellen z. B. nach Leistungserbringern zusammengefasst werden. Hierdurch
ist sowohl ein Vergleich zwischen Kostenstellen als auch zwischen Leistungserb-
ringern möglich. Durch Zusammenfassung aller Kostenstellen eines Leistungsbe-
reiches erhält man Bestandsindikatoren auf dem räumlichen Niveau des Untersu-
chungsgebietes. Bei Erfassung mehrerer Rettungsdienstbereiche bietet die
Vorgehensweise nach INDIKAT® die Möglichkeit, Kostenstellen, Leistungsberei-
che und Leistungserbringer verschiedener Rettungsdienstbereiche zur Beurteilung
der Wirtschaftlichkeit des Rettungsdienstes zu normieren.
9.2.2 Kostenstrukturanalyse
Die Kostenstrukturanalyse (KSA) umfasst eine tabellarische Darstellung der einge-
reichten Ist-Kosten in Absolutbeträgen mit korrespondierenden Angaben zu Ist-
Ausstattungs- und Leistungsparametern sowie eine Normierung der eingereichten
Ist-Kosten auf verursachergerechte Ist-Ausstattungs- und Leistungsparameter zum
Zwecke der Vergleichbarkeit. Zur Durchführung einer Kostenstrukturanalyse exis-
tieren für jeden der vier Leistungsbereiche im System INDIKAT® zwei Stufen:
1. Zunächst erfolgt die strukturierte Sammlung und Eingabe der Bestandswerte
2. Daraus werden durch intelligente Verknüpfung die Bestandsindikatoren abge-
leitet
Als Bestandswerte für den Bezugszeitraum (z. B. ein Kalenderjahr) werden die
drei Parametergruppen
I. Ausstattungsparameter,
II. Leistungsparameter und
III. Kostenparameter
erfasst. In Parametergruppe I wird die vorhandene Ist-Ausstattung mit Personal-
mengen, die Ausstattung mit Geschoss- und Garagenflächen, die Zahl der unter-
schiedlichen Fahrzeuge sowie die Zahl der versorgten Einwohner und die Fläche
des Versorgungsbereichs erfasst. In Parametergruppe II wird das Ist-Leistungsauf-
kommen im Bezugszeitraum (Anzahl der Fahrten, Fahrleistung) nach verschiede-
nen Fahrtarten erfasst. In Parametergruppe III werden die eingereichten Ist-Kosten
erfasst und in vier Kostengruppen praxisgerecht gegliedert:
• Personalkosten
• Sachkosten
• Abschreibungen/Leasingkosten
• Kalkulatorische Zinsen für das nachgewiesene Eigenkapital
Die Personalkosten in allen vier Leistungsbereichen werden u. a. aufgeteilt in:
• Notarztpersonal (nur im Leistungsbereich Notarztstandort)
• Hauptamtliches Personal (mit teilweise weiterer Differenzierung)
188 9 Kosten im Rettungsdienst
• ZDL-Personal
• Ehrenamtliches Personal
• Nebenamtliche/Aushilfen
• Auszubildende
• Fortbildungskosten
• Sonstige Personalkosten
Die Sachkosten im Leistungsbereich Rettungswachen werden aufgeteilt in:
• Gebäudekosten
• Fahrzeugkosten
• Kommunikationskosten
• Betriebsmittelkosten
Die Sachkosten im Leistungsbereich Notarztstandorte werden aufgeteilt in:
• Gebäudekosten
• Fahrzeugkosten
• Kommunikationskosten
• Betriebsmittelkosten
Die Sachkosten im Leistungsbereich Verwaltungen werden aufgeteilt in:
• Gebäudekosten
• Kommunikationskosten
• Verwaltungskosten
Die Sachkosten im Leistungsbereich Leitstellen werden aufgeteilt in:
• Gebäudekosten
• Technikkosten
• Betriebsmittelkosten
Zur Ermittlung der Bestandsindikatoren werden die Bestandswerte (Ausstat-
tung, Leistungen, Kosten) für jeden Leistungserbringer bzw. für jede Kostenstelle
bzw. für jeden Rettungsdienstbereich intelligent verknüpft. Dabei wird die be-
kannte Differenzierung in die vier Leistungsbereiche (RW, NA, VW, LS) und die
Dreiteilung der Datengruppen in Ausstattungswerte, Leistungswerte und Kosten-
werte beibehalten. Die Bestandsindikatoren „Kosten“ ermöglichen in Verbindung
mit den Bestandsindikatoren „Ausstattung“ und „Leistungen“ eine vergleichende
Beurteilung der Leistungserbringer bzw. der Kostenstellen bzw. der Rettungs-
dienstbereiche. Durch die systematische Gegenüberstellung sind Abweichungen
der Bestandsindikatoren zwischen den Leistungserbringern bzw. den Kostenstellen
bzw. den Rettungsdienstbereichen sofort erkennbar. Durch die einheitliche Syste-
matik der Kostenstrukturanalyse ist ein unmittelbarer Vergleich z. B. zwischen
• Kostenstellen,
• Leistungserbringern und
• Rettungsdienstbereichen
9.2 Entwicklung eines Kennzahlensystems 189
innerhalb des gleichen Landes verzerrungsfrei möglich (da gleiche rechtliche Rah-
menbedingungen).
Zur Kostenstrukturanalyse für einen Bezugszeitraum bietet sich eine struktu-
rierte (rechnergestützte) Formularerfassung je Kostenstelle an (z. B. Kosten- und
Leistungsnachweis, Gebührenbedarfsberechnung). Die Formularerfassung sollte
grundsätzlich nachstehende Ausstattungs-, Leistungs- und Kostenparameter ent-
halten:
Ausstattungsparameter
• Geschossfläche (in Quadratmetern), getrennt für Diensträume und Garagen
• Anzahl Fahrzeuge (Einsatzfahrzeuge, technische Reservefahrzeuge)
• Rettungsmitteljahresstunden
• Fläche Versorgungsbereich (in Quadratkilometern)
• Versorgte Bevölkerung (in Einwohnern)
Leistungsparameter
• Anzahl abrechenbare Einsatzfahrten, Fehlfahrten und Dienstfahrten
• Zugehörige Kilometerfahrleistungen
Kostenparameter
• Personalkosten (nach Personalstatus, Fortbildungskosten, Sonstige Personalkos-
ten)
• Gebäudekosten (Miete/mietgleiche Kosten, Steuern/Versicherungen, Instand-
haltung, Energiekosten, Entsorgungskosten, Gebäudereinigung/Sanitär)
• Fahrzeugkosten (Kfz-Versicherungen/Steuer, Kraftstoffe/Öle, Reifen/Kfz-Zube-
hör, Reparatur, Wartung, Sonstige Fahrzeugkosten)
• Technikkosten (Service Einsatzleitrechner und EDV-Subsysteme, Service
Kommunikationstechnik und Subsysteme, Service Infrastruktur Funk/Alarmie-
rung/Zubringer, Wähl-/Fest-/Datenverbindungen/Zuführung, Sonstige Technik-
kosten)
• Kommunikationskosten (Telefongebühren, Telefonanlage Wartung/Miete,
Funkanlagen Gebühren/Wartung, Sonstige Kommunikationskosten)
• Betriebsmittelkosten (Medizinischer Sachbedarf, Instandhaltung/Wartung Be-
triebsmittel, GWG Geräte/Betriebs-/Geschäftsausstattung, Dienstkleidung Be-
schaffung/Reinigung, Decken/Wäsche Beschaffung/Reinigung, Bürobedarf,
Fachliteratur)
• Verwaltungskosten (Bürobedarf, Kopierkosten, Porto, Rechts-/Inkassokosten/
Arbeitssicherheit, Verwaltungs-EDV Miete/Wartung, Fremdleistungs-Buchhal-
tung, Kosten der Verbände/übergeordnete Aufgaben, Fachliteratur, Zinsen und
Nebenkosten GV für Girokonto, Sonstige Sachkosten/GWG, Allgemeiner Ver-
waltungsaufwand)
• Abschreibungen/Leasing (Fahrzeuge, Sonstige Rettungsmittel/rettungsdienst-
spezifische Ausstattung, Betriebs−/Geschäftsausstattung, Einsatzleitrechner und
EDV-Subsysteme, Kommunikationstechnik und Subsysteme, Infrastruktur
Funk/Alarmierung/Zubringer)
190 9 Kosten im Rettungsdienst
• Kalkulatorische Zinsen für das nachgewiesene Eigenkapital
Die so erfasste Datenlage der eingereichten Ist-Ausstattung, Ist-Leistungen und
Ist-Kosten wird anschließend einer Kostenstrukturanalyse unterzogen. Hierzu sind
Festlegungen für eine strukturierte Darstellung erforderlich, um die Ergebniswerte
aufgrund vergleichbarer Entstehung einer Normierung in Kennzahlen (Indikatoren)
unterziehen zu können. Generell gilt:
1. Das abzubildende Gesamtsystem des bodengebundenen Rettungsdienstes ist in
die vier Leistungsbereiche Rettungswachen, Notarztstandorte, Verwaltungen
und Leitstellen möglichst verursacher- und zuordnungsgerecht aufzuteilen,
ggf. auch anteilig.
2. Alle Angaben beziehen sich auf denselben Analysezeitraum, z. B. ein Kalen-
derjahr.
3. Vollzeitkräfte als rechnerische Jahreswerte
4. Anwesenheitsstunden sind stets die im Dienst verbrachten (unbewerteten) Ar-
beitszeiten ohne Ausfallzeiten und ohne unbezahlte Pausen.
5. Grundsätzlich ist nur diejenige Ausstattung mit Personal, Gebäuden und Fahr-
zeugen zu erfassen, die der Kostenstelle zuzuordnen ist und für die im Ab-
schnitt Kostenparameter die zugehörigen Kosten vorliegen.
6. Unter Abschnitt Kostenparameter sind die zu den Ausstattungs- und Leis-
tungswerten korrespondierenden Personalkosten, Sachkosten und Abschrei-
bungen anzugeben.
7. Sind beispielsweise am Betrieb einer Rettungswache zwei Leistungserbringer
beteiligt, von denen lediglich ein Leistungserbringer die Gebäudekosten trägt,
so werden auch nur bei diesem Leistungserbringer die Gebäudekosten und die
Gebäudeflächen angegeben.
8. Ist ein Notarztstandort in eine Rettungswache integriert, so ist möglichst eine
anteilige Flächen- und Kostenschlüsselung auf die beiden Kostenstellen Ret-
tungswache und Notarztstandort vorzunehmen. Ansonsten werden Geschoss-
flächen und zugehörige Gebäudekosten der Kostenstelle Rettungswache zuge-
ordnet.
9. Grundsätzlich sind nur diejenigen Einsatzfahrten einzutragen, die auf Fahr-
zeugen erbracht werden, die der Kostenstelle zurechenbar sind und für die im
Abschnitt Kostenparameter die zugehörigen Kosten vorliegen.
10. Die angegebenen Flächen von Diensträumen und Garagen müssen zu den
gleichfalls angegebenen Gebäudekosten korrespondieren.
11. Bei der Angabe der Flächen für Diensträume und Garagen der Kostenstelle
sind nur die dem Rettungsdienst zurechenbaren Flächen einzutragen.
12. Grundsätzlich sind nur die „Netto“-Kosten einzutragen, das heißt Erstattungen
und sonstige Erlöse werden stets mit den zugehörigen Ausgaben zuvor ver-
rechnet (zum Beispiel Versicherungserstattungen aus Unfallschäden mit der
Fahrzeugkostenart Reparatur oder Erlöse aus Fahrzeugverkäufen mit der
Fahrzeugabschreibung).
9.2 Entwicklung eines Kennzahlensystems 191
9.2.3 Erläuterung der Bestandswerte
Bestandswerte: Leistungsbereich Rettungswachen
I. Ausstattung
Personal Vollkräfte HA-Einsatzperso-
nal
Hauptamtliches Einsatzpersonal in Voll-
kräften für RTW/KTW
Vollkräfte HA-Rettungs-
wachenleiter
Hauptamtliche Rettungswachenleiter in
Vollkräften (HA-RWL-VK)
Vollkräfte ZDL-Einsatzper-
sonal
ZDL-Einsatzpersonal in Vollkräften für
RTW/KTW
Vollzeitjahresstd EA-Ein-
satzpersonal
Bewertete Anwesenheitsjahresstunden des
EA-Einsatzpersonals für RTW/KTW
Vollkräfte Nebenamtliche/
Aushilfen − Einsatzpersonal
Nebenamtliche/Aushilfen (Einsatzperso-
nal) bewertet in Vollkräften für RTW/
KTW
Vollkräfte Auszubildende −Einsatzpersonal
Auszubildende (Einsatzpersonal) bewertet
in Vollkräften für RTW/KTW
Anwesenheitsjahresstd
HA-Einsatzpersonal
Anwesenheitsjahresstunden des haupt-
amtlichen Einsatzpersonals für RTW/
KTW
Anwesenheitsjahresstd
HA-Rettungswachenleiter
Anwesenheitsjahresstunden des haupt-
amtlichen Rettungswachenleiters (HA-
RWL-AnwJStd)
Anwesenheitsjahresstd
ZDL-Einsatzpersonal
Anwesenheitsjahresstunden des
ZDL-Einsatzpersonals für RTW/KTW
Anwesenheitsjahresstd
EA-Einsatzpersonal
Anwesenheitsjahresstunden des
EA-Einsatzpersonals für RTW/KTW
Anwesenheitsjahresstd
Nebenamtliche/Aushilfen −Einsatzpersonal
Anwesenheitsjahresstunden der Neben-
amtlichen/Aushilfen (Einsatzpersonal) für
RTW/KTW
Anwesenheitsjahresstd
Auszubildende −Einsatzpersonal
Anwesenheitsjahresstunden der Auszubil-
denden (Einsatzpersonal) für RTW/KTW
Gebäude Anzahl Rettungswachen Alle der Kostenstelle zurechenbaren Ret-
tungswachen
Fläche Diensträume
Rettungswachen
Fläche in qm der Diensträume für das
Einsatzpersonal für RTW/KTW
192 9 Kosten im Rettungsdienst
Fläche Garagen für
RTW/KTW
Fläche in qm der Garagen für RTW/KTW
FahrzeugeAnzahl RTW/KTW-
Einsatzfahrzeuge
Alle der Rettungswache zugeordneten
Einsatzfahrzeuge (RTW, KTW)
Anzahl RTW/KTW-
Reservefahrzeuge
Alle der Rettungswache zugeordneten
Fahrzeuge der technischen Reserve
(RTW, KTW)
Rettungsmitteljahresstunden
RTW/KTW
Rettungsmittelvorhaltestunden für
RTW/KTW der Rettungswachen im Jahr
Versorgte Einwohner Einwohner im Rettungswachenversor-
gungsbereich
Fläche Versorgungsbereich Fläche in qkm des Rettungswachenver-
sorgungsbereiches
Nachgewiesenes Eigenkapital Nachgewiesenes betriebsnotwendiges
Eigenkapital der Rettungswache entspre-
chend den Landesbestimmungen
Kalk. Zinssatz für das nachgewiesene
Eigenkapital
Kalkulatorischer Zinssatz (in Prozent) zur
Ermittlung der Kapitalkosten entspre-
chend den Landesbestimmungen
II. Leistungen
Abrechenbare Einsatzfahrten mit RTW/KTW
Abrechenbare Einsatzfahrten
(AEF)
Anzahl der abrechenbaren Einsatzfahrten
mit RTW und KTW
Kilometer (Akm) Km der abrechenbaren Einsatzfahrten mit
RTW und KTW
Fehlfahrten mit RTW/KTW
Fehlfahrten (FF) Anzahl der Fehlfahrten mit RTW und
KTW
Kilometer (FFkm) Km der Fehlfahrten mit RTW und KTW
Einsatzfahrten mit RTW/KTW
Einsatzfahrten (EF) Anzahl der Einsatzfahrten mit RTW und
KTW (Summe abrechenbare Einsatzfahr-
ten und Fehlfahrten)
Kilometer (EFkm) Km der Einsatzfahrten mit RTW und
KTW (Summe abrechenbare Einsatzfahr-
ten und Fehlfahrten)
9.2 Entwicklung eines Kennzahlensystems 193
Dienstfahrten mit RTW/KTW
Dienstfahrten (DF) Anzahl der Dienstfahrten mit RTW und
KTW
Kilometer (DFkm) Km der Dienstfahrten mit RTW und KTW
Gesamtfahrleistung mit RTW/KTW
Gesamtfahrten (GF) Anzahl aller Fahrten mit RTW und KTW
Gesamtkilometer (GFkm) Km aller Fahrten mit RTW und KTW
(aus Jahresvergleich Tachostand)
III. Kosten
Personalkosten
Jahresgesamtkosten
HA-Einsatzpersonal Summe der aufgewendeten Bruttogehälter
für das hauptamtliche Einsatzpersonal für
RTW/KTW einschl. Arbeitgeberanteil an
ges. Sozialversicherung, sonstige tarifli-
che Sozialaufwendungen, Zusatzversor-
gungskasse, Vermögenswirksame Leis-
tungen
HA-Rettungswachenleiter Summe der aufgewendeten Bruttogehälter
für den hauptamtlichen Rettungswachen-
leiter einschl. Arbeitgeberanteil an ges.
Sozialversicherung, sonstige tarifliche So-
zialaufwendungen, Zusatzversorgungskas-
se, Vermögenswirksame Leistungen
ZDL-Einsatzpersonal Alle Entgeltzahlungen an ZDL-Einsatz-
personal für RTW/KTW abzüglich aller
Erstattungen
EA-Einsatzpersonal Berücksichtigungsfähiger Wert der ehren-
amtlichen Leistung (ohne Verrechnung
der tatsächlich gezahlten Leistungen an
das ehrenamtliche Personal) für RTW/
KTW
Nebenamtliche/Aushilfen −Einsatzpersonal
Summe der aufgewendeten Bruttogehälter
für das nebenamtliche Einsatzpersonal für
RTW/KTW einschl. Arbeitgeberanteil an
ges. Sozialversicherung, sonstige tarifli-
che Sozialaufwendungen, Zusatzversor-
gungskasse, Vermögenswirksame Leis-
tungen
194 9 Kosten im Rettungsdienst
Auszubildende −Einsatzpersonal
Summe der aufgewendeten Ausbildungs-
vergütungen für die Auszubildenden für
RTW/KTW einschl. Arbeitgeberanteil an
ges. Sozialversicherung, sonstige tarifli-
che Sozialaufwendungen, Zusatzversor-
gungskasse, Vermögenswirksame Leis-
tungen
Fortbildungskosten Einsatzpersonal
Gesamt (inkl. Rettungswachenleiter)
Alle Kosten zur Fortbildung des Einsatz-
personals für RTW/KTW
Sonstige Personalkosten Einsatzperso-
nal Gesamt (inkl. Rettungswachenleiter)
Aufwendungen für „P-Schein“, med. Un-
tersuchungen, Gesundheitsvorsorge, Kan-
tinenzuschuss, Reisekosten, Personalver-
sicherung, Haftpflicht, sonstige Personal-
kosten für das RTW/KTW-Einsatzperso-
nal
Sachkosten
Gebäude Miete Diensträume + Gara-
gen/mietgleiche Kosten
Miete, Pacht, Abschreibung
Steuern/Versicherungen Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Haus-
rat, Glas, Einbruch/Diebstahl (ggf. anteilig
für RTW/KTW)
Instandhaltung Alle nicht abgeschriebenen Kosten zur In-
standhaltung der Diensträume und Gara-
gen (ggf. anteilig für RTW/KTW)
Energiekosten Strom, Gas, Wasser, Heizung (ggf. antei-
lig für RTW/KTW)
Entsorgungskosten Müllabfuhr, Sondermüll, Altölentsorgung,
Entsorgung Altreifen (ggf. anteilig für
RTW/KTW)
Gebäudereinigung/Sanitär Summe aller Personalaufwendungen für
das Reinigungspersonal, Reinigungsmittel
und GWG, Fußmatten, Handtücher, Sei-
fen (ggf. anteilig für RTW/KTW)
FahrzeugeKfz-Versicherungen/Steuer Kfz-Steuer, Haftpflichtversicherung,
Vollkaskoversicherung für RTW/KTW
Kraftstoffe/Öle Benzin, Diesel, Schmierstoffe für RTW/
KTW
Reifen/Kfz-Zubehör Kfz-Ersatzteile, Werkzeuge, Bereifung,
Kfz-Zubehör für RTW/KTW
9.2 Entwicklung eines Kennzahlensystems 195
Reparatur Reparaturkosten für RTW/KTW, Ach-
tung: Versicherungserstattungen für
Reparaturen sind in Abzug zu bringen.
Wartung Wartungskosten für RTW/KTW
Sonstige Fahrzeugkosten Summe aller Personalaufwendungen für
das Werkstattpersonal, sonstige Fahrzeug-
kosten (ggf. anteilig für RTW/KTW)
Kommu-
nikation
Telefongebühren Telefongebühren und Telefonanschluss
der Rettungswache
Telefonanlage Wartung/
Miete
Aufwendungen für Wartung/Miete der
Telefonanlage der Rettungswache
Funkanlagen Gebühren/
Wartung
Gebühren, Wartung und Versicherung für
Funkanlagen der Rettungswache und der
zugeordneten Fahrzeuge
Sonstige Kommunikations-
kosten
Telefax, Internet
Betriebs-
mittel
Medizinischer Sachbedarf Verbandsmaterial, med. Verbrauchsmate-
rial (Spritzen, Venenverweilkanülen, Infu-
sionssysteme usw.) für RTW/KTW
Instandhaltung/Wartung
Betriebsmittel
Reparaturen Medizintechnik, Prüfkosten
für RTW/KTW
GWG Geräte/Betriebs-/
Geschäftsausstattung
Geringwertige Wirtschaftsgüter der Aus-
stattung der Diensträume und Garagen für
RTW/KTW
Dienstkleidung −Beschaffung/Reinigung
Beschaffung und Reinigung der Dienst-
kleidung des Einsatzpersonals für
RTW/KTW
Decken/Wäsche −Beschaffung/Reinigung
Beschaffung und Reinigung der Decken
und Wäsche für RTW/KTW
Bürobedarf Büromaterial, Disketten, Kalender, Blö-
cke, Vordrucke usw. für die Rettungswa-
che
Fachliteratur Aufwendungen für Fachliteratur für das
Einsatzpersonal von RTW/KTW
Abschreibungen
AfA Fahrzeuge/Leasing Planmäßige/außerplanmäßige Abschrei-
bung der RTW/KTW, Leasing
196 9 Kosten im Rettungsdienst
AfA Sonstige Rettungsmittel/
rettungsdienstspezifische Ausstattung
Planmäßige/außerplanmäßige Abschrei-
bung der sonstigen Rettungsmittel (ohne
Kfz, ohne GWG), Leasing
AfA Betriebs-/Geschäftsausstattung Planmäßige/außerplanmäßige Abschrei-
bung der Betriebs-/Geschäftsausstattung
(ohne GWG), Leasing
Kalk. Zinsen für das nachgewiesene
Eigenkapital
Kapitalkosten entsprechend den Landes-
bestimmungen
Bestandswerte: Leistungsbereich Notarztstandorte
I. Ausstattung
Personal Vollkräfte Notarzt Notärzte in Vollkräften für NEF/NAW
Vollkräfte HA-Einsatz-
personal
Hauptamtliches Einsatzpersonal in Voll-
kräften für NEF/NAW
Vollkräfte ZDL-Einsatz-
personal
ZDL-Einsatzpersonal in Vollkräfte für
NEF/NAW
Vollzeitjahresstunden
EA-Einsatzpersonal
Bewertete Anwesenheitsjahresstunden des
EA-Einsatzpersonals für NEF/NAW in
Vollzeitjahresstunden
Vollkräfte Nebenamtliche/
Aushilfen − Einsatzpersonal
Nebenamtliche/Aushilfen (Einsatzperso-
nal) bewertet in Vollkräften für NEF/
NAW
Vollkräfte Auszubildende −Einsatzpersonal
Auszubildende (Einsatzpersonal) in Voll-
kräften je NEF/NAW
Anwesenheitsjahresstd
Notarzt
Anwesenheitsjahresstunden der Notärzte
im Notarztdienst
Anwesenheitsjahresstd
HA-Einsatzpersonal
Anwesenheitsjahresstunden des haupt-
amtlichen Einsatzpersonals für NEF/
NAW
Anwesenheitsjahresstd
ZDL-Einsatzpersonal
Anwesenheitsjahresstunden des
ZDL-Einsatzpersonals für NEF/NAW
Anwesenheitsjahresstd
EA-Einsatzpersonal
Anwesenheitsjahresstunden des
EA-Einsatzpersonals für NEF/NAW
Anwesenheitsjahresstd
Nebenamtliche/Aushilfen −Einsatzpersonal
Anwesenheitsjahresstunden der Neben-
amtlichen/Aushilfen (Einsatzpersonal) für
NEF/NAW
Anwesenheitsjahresstd Aus-
zubildende − Einsatzpersonal
Anwesenheitsjahresstunden der Auszubil-
denden (Einsatzpersonal) für NEF/NAW
9.2 Entwicklung eines Kennzahlensystems 197
Gebäude Anzahl Notarztstandorte Alle der Kostenstelle zurechenbaren Not-
arztstandorte
Fläche Diensträume
Notarztstandorte
Fläche in qm der Diensträume für das
Einsatzpersonal/Notärzte für NEF/NAW
Fläche Garagen für
NEF/NAW
Fläche in qm der Garagen für NEF/NAW
FahrzeugeAnzahl NEF/NAW-
Einsatzfahrzeuge
Alle dem Notarztstandort zugeordneten
Einsatzfahrzeuge (NEF, NAW)
Anzahl NEF/NAW-
Reservefahrzeuge
Alle dem Notarztstandort zugeordneten
Fahrzeuge der technischen Reserve (NEF,
NAW)
Rettungsmitteljahresstunden
NEF/NAW
Rettungsmittelvorhaltestunden für
NEF/NAW der Notarztstandorte im Jahr
Versorgte Einwohner Einwohner im Notarztversorgungsbereich
Fläche Versorgungsbereich Fläche in qkm des Notarztversorgungsbe-
reiches
Nachgewiesenes Eigenkapital Nachgewiesenes betriebsnotwendiges Ei-
genkapital des Notarztstandortes entspre-
chend den Landesbestimmungen
Kalk. Zinssatz für das nachgewiesene
Eigenkapital
Kalkulatorischer Zinssatz (in Prozent) zur
Ermittlung der Kapitalkosten entspre-
chend den Landesbestimmungen
II. Leistungen
Abrechenbare Einsatzfahrten mit NEF/NAW
Abrechenbare Einsatzfahrten
(AEF)
Anzahl der abrechenbaren Einsatzfahrten
mit NEF und NAW
Kilometer (Akm) Km der abrechenbaren Einsatzfahrten mit
NEF und NAW
Fehlfahrten mit NEF/NAW
Fehlfahrten (FF) Anzahl der Fehlfahrten mit NEF und
NAW
Kilometer (FFkm) Km der Fehlfahrten mit NEF und NAW
Einsatzfahrten mit NEF/NAW
Einsatzfahrten (EF) Anzahl der Einsatzfahrten mit NEF und
NAW (Summe abrechenbare Einsatz-
fahrten und Fehlfahrten)
198 9 Kosten im Rettungsdienst
Kilometer (EFkm) Km der Einsatzfahrten mit NEF und
NAW (Summe abrechenbare Einsatz-
fahrten und Fehlfahrten)
Dienstfahrten mit NEF/NAW
Dienstfahrten (DF) Anzahl der Dienstfahrten mit NEF und
NAW
Kilometer (DFkm) Km der Dienstfahrten mit NEF und NAW
Gesamtfahrleistung mit NEF/NAW
Gesamtfahrten (GF) Anzahl aller Fahrten mit NEF und NAW
Gesamtkilometer (GFkm) Km aller Fahrten mit NEF und NAW (aus
Jahresvergleich Tachostand)
III. Kosten
Personalkosten
Jahresgesamtkosten
Aufwand Notärzte Alle Aufwendungen für Nicht-KH-Ärzte
auf NEF/NAW bzw. bei KH-Ärzten:
Nachgewiesene anteilige Summe der auf-
gewendeten Bruttogehälter für Ärzte
einschl. Arbeitgeberanteil an ges. Sozial-
versicherung, sonstige tarifliche Sozial-
aufwendungen, Zusatzversorgungskasse,
Vermögenswirksame Leistungen, Fortbil-
dung Notarzt, sonstige Aufwendungen
HA-Einsatzpersonal Summe der aufgewendeten Bruttogehälter
für das hauptamtliche Einsatzpersonal für
NEF/NAW einschl. Arbeitgeberanteil an
ges. Sozialversicherung, sonstige tarifli-
che Sozialaufwendungen, Zusatzversor-
gungskasse, Vermögenswirksame Leis-
tungen
ZDL-Einsatzpersonal Alle Entgeltzahlungen an ZDL-Einsatz-
personal für NEF/NAW abzüglich aller
Erstattungen
EA-Einsatzpersonal Berücksichtigungsfähiger Wert der ehren-
amtlichen Leistung (ohne Verrechnung
der tatsächlich gezahlten Leistungen an
das ehrenamtliche Personal) für NEF/
NAW
9.2 Entwicklung eines Kennzahlensystems 199
Nebenamtliche/Aushilfen −Einsatzpersonal
Summe der aufgewendeten Bruttogehälter
für das nebenamtliche Einsatzpersonal für
NEF/NAW einschl. Arbeitgeberanteil an
ges. Sozialversicherung, sonstige tarifli-
che Sozialaufwendungen, Zusatzversor-
gungskasse, Vermögenswirksame Leis-
tungen
Auszubildende −Einsatzpersonal
Summe der aufgewendeten Ausbildungs-
vergütungen für die Auszubildenden für
NEF/NAW einschl. Arbeitgeberanteil an
ges. Sozialversicherung, sonstige tarifli-
che Sozialaufwendungen, Zusatzversor-
gungskasse, Vermögenswirksame Leis-
tungen
Fortbildungskosten Einsatzpersonal
Gesamt
Alle Kosten zur Fortbildung des Einsatz-
personals für NEF/NAW
Sonstige Personalkosten
Einsatzpersonal Gesamt
Aufwendungen für „P-Schein“, med. Un-
tersuchungen, Gesundheitsvorsorge, Kan-
tinenzuschuss, Reisekosten, Personalver-
sicherung, Haftpflicht, sonstige Personal-
kosten für das NEF/NAW-Einsatzpersonal
Sachkosten
Gebäude Miete Diensträume + Gara-
gen/mietgleiche Kosten
Miete, Pacht, Abschreibung
Steuern/Versicherungen Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Haus-
rat/Glas/Einbruch/Diebstahlversicherung
(ggf. anteilig für NEF/NAW)
Instandhaltung Alle nicht abgeschriebenen Kosten zur In-
standhaltung der Diensträume und Gara-
gen (ggf. anteilig für NEF/NAW)
Energiekosten Strom, Gas, Wasser, Heizung (ggf. antei-
lig für NEF/NAW)
Entsorgungskosten Müllabfuhr, Sondermüll, Altölentsorgung,
Entsorgung Altreifen (ggf. anteilig für
NEF/NAW)
Gebäudereinigung/Sanitär Summe aller Personalaufwendungen für
das Reinigungspersonal, Reinigungsmittel
und GWG, Fußmatten, Handtücher, Sei-
fen (ggf. anteilig für NEF/NAW)
200 9 Kosten im Rettungsdienst
FahrzeugeKfz-Versicherungen/Steuer Kfz-Steuer, Haftpflichtversicherung,
Vollkaskoversicherung für NEF/NAW
Kraftstoffe/Öle Benzin, Diesel, Schmierstoffe für
NEF/NAW
Reifen/Kfz-Zubehör Kfz-Ersatzteile, Werkzeuge, Bereifung,
Kfz-Zubehör für NEF/NAW
Reparatur Reparatur für NEF/NAW, Achtung: Ver-
sicherungserstattungen für Reparaturen
sind in Abzug zu bringen.
Wartung Wartungskosten für NEF/NAW
Sonstige Fahrzeugkosten Summe aller Personalaufwendungen für
das Werkstattpersonal, sonstige Fahr-
zeugkosten (ggf. anteilig für NEF/NAW)
Kommu-
nikation
Telefongebühren Telefongebühren und Telefonanschluss
des Notarztstandortes
Telefonanlage Wartung/
Miete
Aufwendungen für Wartung/Miete der
Telefonanlage des Notarztstandortes
Funkanlagen Gebühren/
Wartung
Gebühren Wartung und Versicherung für
Funkanlagen des Notarztstandortes und
der zugeordneten Fahrzeuge
Sonstige Kommunikations-
kosten
Telefax, Internet
Betriebs-
mittel
Medizinischer Sachbedarf Verbandsmaterial, med. Verbrauchsmate-
rial (Spritzen, Venenverweilkanülen, Infu-
sionssysteme usw.) für NEF/NAW
Instandhaltung/Wartung
Betriebsmittel
Reparaturen Medizintechnik, Prüfkosten
für NEF/NAW
GWG Geräte/Betriebs-/
Geschäftsausstattung
Geringwertige Wirtschaftsgüter der Aus-
stattung der Diensträume und Garagen für
NEF/NAW
Dienstkleidung −Beschaffung/Reinigung
Beschaffung und Reinigung der Dienst-
kleidung des Einsatzpersonals für
NEF/NAW
Decken/Wäsche −Beschaffung/Reinigung
Beschaffung und Reinigung der Decken
und Wäsche für NEF/NAW
Bürobedarf Büromaterial, Disketten, Kalender, Blö-
cke, Vordrucke usw. für den Notarzt-
standort
9.2 Entwicklung eines Kennzahlensystems 201
Fachliteratur Aufwendungen für Fachliteratur für das
Einsatzpersonal von NEF/NAW
Abschreibungen
AfA Fahrzeuge/Leasing Planmäßige/außerplanmäßige Abschrei-
bung der NEF/NAW, Leasing
AfA Sonstige Rettungsmittel/
rettungsdienstspezifische Ausstattung
Planmäßige/außerplanmäßige Abschrei-
bung der sonstigen Rettungsmittel (ohne
Kfz, ohne GWG), Leasing
AfA Betriebs-/Geschäftsausstattung Planmäßige/außerplanmäßige Abschrei-
bung der Betriebs-/Geschäftsausstattung
(ohne GWG), Leasing
Kalk. Zinsen für das nachgewiesene
Eigenkapital
Kapitalkosten entsprechend den Landes-
bestimmungen
Bestandswerte: Leistungsbereich Verwaltungen
I. Ausstattung
Personal Vollkräfte HA-GF/RDL/
Betriebsleiter
Hauptamtliches Personal für Geschäfts-
führung, Rettungsdienstleitung, Betriebs-
leitung in Vollkräften
Vollkräfte HA-Personal-
bewirtschaftung
Hauptamtliches Personal zur Personalbe-
wirtschaftung in Vollkräften
Vollkräfte HA-Finanz- und
Kreditorenbuchhaltung
Hauptamtliches Personal für die Finanz-
und Kreditorenbuchhaltung in Vollkräften
Vollkräfte HA-Fakturierung
und Abrechnung
Hauptamtliches Personal zur Fakturierung
und Abrechnung in Vollkräften
Vollkräfte HA-Verwaltungs-
personal
Summe Hauptamtliches Verwaltungsper-
sonal in Vollkräften
Vollkräfte ZDL-Verwal-
tungspersonal
ZDL-Verwaltungspersonal in Vollkräften
Vollzeitjahresstunden
EA-Verwaltungspersonal
Vollzeitbewertete Anwesenheitsstunden
des ehrenamtlichen Verwaltungspersonals
Vollkräfte Nebenamtliche/
Aushilfen − Verwaltungsper-
sonal
Nebenamtliches Verwaltungspersonal/
Aushilfen bewertet in Vollkräften
Vollkräfte Auszubildende
der Verwaltung
Auszubildende (Verwaltungspersonal)
bewertet in Vollkräften
202 9 Kosten im Rettungsdienst
Anwesenheitsjahresstunden
HA-GF/RDL/Betriebsleiter
Anwesenheitsjahresstunden des haupt-
amtlichen Personals für Geschäftsführung,
Rettungsdienstleitung, Betriebsleitung
Anwesenheitsjahresstunden
HA-Personalbewirtschaftung
Anwesenheitsjahresstunden des haupt-
amtlichen Personals für Personalbewirt-
schaftung
Anwesenheitsjahresstunden
HA-Finanz- und Kreditoren-
buchhaltung
Anwesenheitsjahresstunden des haupt-
amtlichen Personals für Finanz- und Kre-
ditorenbuchhaltung
Anwesenheitsjahresstunden
HA-Fakturierung und Ab-
rechnung
Anwesenheitsjahresstunden des haupt-
amtlichen Personals für Fakturierung und
Abrechnung
Anwesenheitsjahresstunden
HA-Verwaltungspersonal
Summe hauptamtliches Verwaltungsper-
sonal in Anwesenheitsjahresstunden
Anwesenheitsjahresstunden
ZDL-Verwaltungspersonal
Anwesenheitsjahresstunden des
ZDL-Verwaltungspersonals
Anwesenheitsjahresstunden
EA-Verwaltungspersonal
Anwesenheitsjahresstunden des
EA-Verwaltungspersonals
Anwesenheitsjahresstunden
Nebenamtliche/Aushilfen −Verwaltungspersonal
Anwesenheitsjahresstunden der Neben-
amtlichen/Aushilfen in der Verwaltung
Anwesenheitsjahresstunden
Auszubildende −Verwaltungspersonal
Anwesenheitsjahresstunden der Auszubil-
denden in der Verwaltung
Gebäude Fläche Diensträume der
Verwaltung
Fläche in qm der Diensträume für die
Rettungsdienstverwaltung
Nachgewiesenes Eigenkapital Nachgewiesenes betriebsnotwendiges
Eigenkapital der Verwaltung entsprechend
den Landesbestimmungen
Kalk. Zinssatz für das nachgewiesene
Eigenkapital
Kalkulatorischer Zinssatz (in Prozent) zur
Ermittlung der Kapitalkosten entspre-
chend den Landesbestimmungen
II. Leistungen
Einsatzfahrten mit RTW/KTW Anzahl der verwalteten Einsatzfahrten mit
RTW und KTW
Einsatzfahrten mit NEF/NAW Anzahl der verwalteten Einsatzfahrten mit
NEF und NAW
9.2 Entwicklung eines Kennzahlensystems 203
III. Kosten
Personalkosten
Jahresgesamtkosten
HA-GF/RDL/Betriebsleiter Summe der aufgewendeten Bruttogehälter
für das hauptamtliche Personal für Ge-
schäftsführung/Rettungsdienstleitung/Betr
iebsleitung einschl. Arbeitgeberanteil an
ges. Sozialversicherung, sonstige tarifli-
che Sozialaufwendungen, Zusatzversor-
gungskasse, Vermögenswirksame Leis-
tungen
HA-Personalbewirtschaftung Summe der aufgewendeten Bruttogehälter
für das hauptamtliche Personal für Per-
sonalbewirtschaftung einschl. Arbeitge-
beranteil an ges. Sozialversicherung,
sonstige tarifliche Sozialaufwendungen,
Zusatzversorgungskasse, Vermögenswirk-
same Leistungen
HA-Finanz- und
Kreditorenbuchhaltung
Summe der aufgewendeten Bruttogehälter
für das hauptamtliche Personal der Fi-
nanz- und Kreditorenbuchhaltung einschl.
Arbeitgeberanteil an ges. Sozialversiche-
rung, sonstige tarifliche Sozialaufwen-
dungen, Zusatzversorgungskasse, Vermö-
genswirksame Leistungen
HA-Fakturierung und
Abrechnung
Summe der aufgewendeten Bruttogehälter
für das hauptamtliche Personal zur Faktu-
rierung und Abrechnung einschl. Arbeit-
geberanteil an ges. Sozialversicherung,
sonstige tarifliche Sozialaufwendungen,
Zusatzversorgungskasse, Vermögenswirk-
same Leistungen
HA-Verwaltungspersonal Summe der aufgewendeten Bruttogehälter
für das hauptamtliche Verwaltungsperso-
nal einschl. Arbeitgeberanteil an ges. So-
zialversicherung, sonstige tarifliche Sozi-
alaufwendungen, Zusatzversorgungskasse,
Vermögenswirksame Leistungen
ZDL-Verwaltungspersonal Alle Entgeltzahlungen an ZDL-Einsatz-
personal abzüglich aller Erstattungen
204 9 Kosten im Rettungsdienst
EA-Verwaltungspersonal Berücksichtigungsfähiger Wert der ehren-
amtlichen Leistung (ohne Verrechnung
der tatsächlich gezahlten Leistungen an
das ehrenamtliche Personal)
Nebenamtliche/Aushilfen
der Verwaltung
Summe der aufgewendeten Bruttogehälter
für das nebenamtliche Verwaltungsperso-
nal einschl. Arbeitgeberanteil an ges. So-
zialversicherung, sonstige tarifliche Sozi-
alaufwendungen, Zusatzversorgungskasse,
Vermögenswirksame Leistungen
Auszubildende der
Verwaltung
Summe der aufgewendeten Ausbildungs-
vergütungen für die Auszubildenden im
Bereich Verwaltung einschl. Arbeitgeber-
anteil an ges. Sozialversicherung, sonstige
tarifliche Sozialaufwendungen, Zusatzver-
sorgungskasse, Vermögenswirksame
Leistungen
Fortbildungskosten
Verwaltungspersonal Gesamt
Alle Kosten zur Fortbildung des Verwal-
tungspersonals
Sonstige Personalkosten
Verwaltungspersonal Gesamt
Aufwendungen für Gesundheitsvorsorge,
Kantinenzuschuss, Reisekosten, sonstige
Personalkosten, Personalversicherung,
Haftpflicht
Sachkosten
Gebäude Miete Diensträume/
mietgleiche Kosten
Miete, Pacht, Abschreibung
Steuern/Versicherungen Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Haus-
rat-, Glas-, Einbruch/Diebstahlversiche-
rung
Instandhaltung Alle nicht abgeschriebenen Kosten zur In-
standhaltung der Diensträume der Ver-
waltung
Energiekosten Strom, Gas, Wasser, Heizung
Entsorgungskosten Müllabfuhr, Sondermüll
Gebäudereinigung/Sanitär Summe aller Personalaufwendungen für
das Reinigungspersonal, Reinigungsmittel
und GWG, Fußmatten, Handtücher, Sei-
fen
9.2 Entwicklung eines Kennzahlensystems 205
Kommu-
nikation
Telefongebühren Telefongebühren und Telefonanschluss
der Verwaltung
Telefonanlage Wartung/
Miete
Aufwendungen für Wartung/Miete der
Telefonanlage der Verwaltung
Sonstige Kommunikations-
kosten
Telefax, Internet
Verwal-
tung
Bürobedarf Büromaterial, Disketten, Kalender, Blö-
cke, Vordrucke usw. für die Verwaltung
Kopierkosten Kopierpapier, Verbrauchsmaterial, War-
tung Kopierer für die Verwaltung
Porto Aufwendungen für Porto/Versand
Rechts-/Inkassokosten/
Arbeitssicherheit
Kosten für Rechtsbeistand, Gerichtskos-
ten, Inkassokosten gerichtliches/außer-
gerichtliches Mahnverfahren, Kosten für
Arbeitssicherheit, Gutachten
Verwaltungs-EDV
Miete/Wartung
Kosten für Miete/Wartung der EDV-
Anlage der Verwaltung
Fremdleistung-Buchhaltung Kosten für Buchhaltung durch externe
Dienstleister
Kosten der Verbände/über-
geordnete Aufgaben
Aufwendungen für Verbandsarbeit, über-
bereichliche Aufgaben
Fachliteratur Aufwendungen für Fachliteratur für Ver-
waltungspersonal
Zinsen und Nebenkosten
GV für Girokonto
Zinsen für Girokonto, Nebenkosten des
Geldverkehrs
Sonstige Sachkosten/GWG Sonstige spezifische Verwaltungssach-
kosten, GWG
Allgemeiner Verwaltungs-
aufwand
Repräsentationsaufwand
Abschreibungen
AfA Verwaltungs-EDV/Leasing/Miete Planmäßige/außerplanmäßige Abschrei-
bung der Verwaltungs-EDV (ohne GWG),
Leasing, Miete
AfA Betriebs-/Geschäftsausstattung Planmäßige/außerplanmäßige Abschrei-
bung der Betriebs-/Geschäftsausstattung
(ohne GWG), Leasing
Kalk. Zinsen für das nachgewiesene
Eigenkapital
Kapitalkosten entsprechend den Landes-
bestimmungen
206 9 Kosten im Rettungsdienst
Bestandswerte: Leistungsbereich Leitstellen
I. Ausstattung
Personal Vollkräfte HA-Leitstellen-
leitung
Hauptamtliches Leitungspersonal in Voll-
kräften
Vollkräfte HA-System-
betreuung
Hauptamtliches Systembetreuungsperso-
nal in Vollkräften
Vollkräfte HA-Schichtlei-
tung/Lagedienstführung
Hauptamtliches Personal für Schichtlei-
tung/Lagedienstführung in Vollkräften
(soweit zusätzlich zu den Disponenten)
Vollkräfte HA-Disposition Hauptamtliche Disponenten in Vollkräften
Vollkräfte Nebenamtliche/
Aushilfen
Nebenamtliche/Aushilfen in der Leitstelle
bewertet in Vollkräften
Vollkräfte Auszubildende Auszubildende in der Leitstelle bewertet
in Vollkräften
Anwesenheitsjahresstd
HA-Leitstellenleitung
Anwesenheitsjahresstunden des haupt-
amtlichen Leitungspersonals
Anwesenheitsjahresstd
HA-Systembetreuung
Anwesenheitsjahresstunden des haupt-
amtlichen Systembetreuungspersonals
Anwesenheitsjahresstd
HA-Schichtleitung/
Lagedienstführung
Anwesenheitsjahresstunden des haupt-
amtlichen Personals für Schichtleitung/
Lagedienstführung (soweit zusätzlich zu
den Disponenten)
Anwesenheitsjahresstd
HA-Disponenten
Anwesenheitsjahresstunden der haupt-
amtlichen Disponenten
Anwesenheitsjahresstunden
Nebenamtliche/Aushilfen
Anwesenheitsjahresstunden der Neben-
amtlichen/Aushilfen in der Leitstelle
Anwesenheitsjahresstunden
Auszubildende
Anwesenheitsjahresstunden der Auszubil-
denden in der Leitstelle
Gebäude Fläche Diensträume
der Leitstelle
Fläche in qm für Betriebsraum, Ausnah-
meabfrageplätze, Technik, Leitung,
Systemverwaltung, Aufenthalt/Teeküche,
Sanitär, Ruheräume Verkehrsfläche
Versorgte Einwohner Einwohner im Versorgungsbereich der
Leitstelle
Fläche Versorgungsbereich Fläche in qkm des Versorgungsbereiches
der Leitstelle
9.2 Entwicklung eines Kennzahlensystems 207
Nachgewiesenes Eigenkapital Nachgewiesenes betriebsnotwendiges Ei-
genkapital der Leitstelle entsprechend den
Landesbestimmungen
Kalk. Zinssatz für das nachgewiesene
Eigenkapital
Kalkulatorischer Zinssatz zur Ermittlung
der Kapitalkosten entsprechend den Lan-
desbestimmungen
II. Leistungen
Alarmie-
rungen
Anzahl RD-Alarme Anzahl der durchgeführten rettungs-
dienstlichen Alarmierungen im Jahr
Anzahl FW-Ereignisse Anzahl Feuerwehreinsätze (Ereignisse) im
Jahr
Anzahl VND-Vermittlungen Anzahl der durchgeführten Vermittlungen
des vertragsärztlichen Notdienstes (KV-
Dienst) im Jahr
Alarmierungsäquivalent
(Summe Alarme)
Umgewertetes Alarmierungsaufkommen
(= RD-Alarme + 6 x FW-Ereignisse +
VND-Vermittlungen)
III. Kosten
Personalkosten
Jahresgesamtkosten
HA-Leitstellenleitung Summe der aufgewendeten Bruttogehälter
für das hauptamtliche Leitungspersonal
einschl. Arbeitgeberanteil an ges. Sozial-
versicherung, sonstige tarifliche Sozial-
aufwendungen, Zusatzversorgungskasse,
Vermögenswirksame Leistungen
HA-Systembetreuung Summe der aufgewendeten Bruttogehälter
für das hauptamtliche Systembetreuungs-
personal einschl. Arbeitgeberanteil an ges.
Sozialversicherung, sonstige tarifliche So-
zialaufwendungen, Zusatzversorgungskas-
se, Vermögenswirksame Leistungen
HA-Schichtleitung/
Lagedienstführung
Summe der aufgewendeten Bruttogehälter
für das hauptamtliche Personal für
Schichtleitung/Lagedienstführung einschl.
Arbeitgeberanteil an ges. Sozialversiche-
rung, sonstige tarifliche Sozialaufwen-
dungen, Zusatzversorgungskasse, Vermö-
genswirksame Leistungen
208 9 Kosten im Rettungsdienst
HA-Disposition Summe der aufgewendeten Bruttogehälter
für das hauptamtliche Dispositionsperso-
nal einschl. Arbeitgeberanteil an ges. So-
zialversicherung, sonstige tarifliche Sozi-
alaufwendungen, Zusatzversorgungskasse,
Vermögenswirksame Leistungen
Nebenamtliche/Aushilfen −Leitstellenpersonal
Summe der aufgewendeten Bruttogehälter
für das nebenamtliche Leitstellenpersonal
einschließlich Arbeitgeberanteil an ges.
Sozialversicherung, sonstige tarifliche So-
zialaufwendungen, Zusatzversorgungskas-
se, Vermögenswirksame Leistungen
Auszubildende −Leitstellenpersonal
Summe der aufgewendeten Ausbildungs-
vergütungen für die Auszubildenden der
Leitstelle einschließlich Arbeitgeberanteil
an ges. Sozialversicherung, sonstige tarif-
liche Sozialaufwendungen, Zusatzversor-
gungskasse, Vermögenswirksame Leis-
tungen
Fortbildungskosten
Leitstellenpersonal Gesamt
Alle Kosten zur Fortbildung des Leitstel-
lenpersonals
Sonstige Personalkosten
Leitstellenpersonal Gesamt
Med. Untersuchungen, Gesundheitsvor-
sorge, Kantinenzuschuss, Reisekosten,
Personalversicherung, Haftpflicht, sonsti-
ge Personalkosten
Sachkosten
Gebäude Miete Diensträume/
mietgleiche Kosten
Miete, Pacht, Abschreibung
Steuern/Versicherungen Grundsteuern, Gebäudeversicherung,
Hausrat, Glas, Einbruch/Diebstahl
Instandhaltung Alle nicht abgeschriebenen Kosten zur In-
standhaltung der Leitstelle
Energiekosten Strom, Gas, Wasser, Heizung
Entsorgungskosten Müllabfuhr, Sondermüll
Gebäudereinigung/Sanitär Summe aller Personalaufwendungen für
das Reinigungspersonal, Reinigungsmittel
und GWG, Fußmatten, Handtücher, Sei-
fen
9.2 Entwicklung eines Kennzahlensystems 209
Technik Service Einsatzleitrechner
und EDV-Subsysteme
Alle Aufwendungen für Wartung und
Pflege des Einsatzleitrechners, des digi-
talen Kartensystems sowie der EDV-
Subsysteme
Service Kommunikations-
technik und Subsysteme
Alle Aufwendungen für Wartungsvertrag
Notrufabfrage/Funkabfrage/Alarmierung
sowie nachrichtentechnische Subsysteme
Service Infrastruktur
Funk/Alarmierung/Zubringer
Alle Aufwendungen für Wartungsvertrag
für Gleichwellenfunk, digitale Alarmie-
rung, Zubringer
Wähl-/Fest-/Datenverbindun-
gen, Zuführungskosten
Telefongebühren für Wähl-/Fest-/Daten-
verbindungen und Zuführung, Anschluss-
kosten, Mietleitungen
Sonstige Technikkosten Telefax, Teletex, Telex, Internet, sonstige
Anbindungen
Betriebs-
mittel
Bürobedarf Büromaterial, Disketten, Kalender, Blö-
cke, Vordrucke usw. für die Leitstelle
Kopierkosten Kopierpapier, Verbrauchsmaterial, War-
tung Kopierer für die Leitstelle
Fachliteratur Aufwendungen für Fachliteratur für Leit-
stellenpersonal
GWG Geräte/Betriebs-/
Geschäftsausstattung
Ausstattung der Leitstelle mit geringwer-
tigen Wirtschaftsgütern
Administration/
Querschnittskosten
Personalbüro, Finanz-/Lohnbuchhaltung,
allgemeine Verwaltung der Leitstelle
durch übergeordnete Administration
(Querschnittsleistungen)
Hinweis: Diese Kostenart ist nur bei iso-
lierter Betrachtung der Leitstelle anzuset-
zen, da diese Kosten sonst im Leistungs-
bereich Verwaltungen in Ansatz zu brin-
gen sind.
Sonstige Betriebsmittel-
kosten
Sonstige Leitstellenspezifische Betriebs-
mittelkosten
Abschreibungen
AfA Einsatzleitrechner und
EDV-Subsysteme
Planmäßige/außerplanmäßige Abschrei-
bung/Leasing Einsatzleitrechner/digitales
Kartensystem
210 9 Kosten im Rettungsdienst
AfA Kommunikationstechnik und
Subsysteme
Planmäßige/außerplanmäßige Abschrei-
bung/Leasing Notrufabfrage/Funkabfrage/
Alarmierung/Zubringer
AfA Infrastruktur Funk/Alarmierung/
Zubringer
Planmäßige/außerplanmäßige Abschrei-
bung Funknetzinfrastruktur/Alarmierungs-
infrastruktur/Zubringersysteme
AfA Sonstige Betriebsausstattung Planmäßige/außerplanmäßige Abschrei-
bung/Leasing Sonstige Betriebsausstat-
tung
Kalk. Zinsen für das nachgewiesene
Eigenkapital
Kapitalkosten entsprechend den Landes-
bestimmungen
9.2.4 Erläuterung der Bestandsindikatoren
Bestandsindikatoren: Leistungsbereich Rettungswachen
I. Ausstattung
Personal ø Prozent AnwJStd =
HA : ZDL : EA : NE : AZB
Prozent-Verhältnis des Einsatzpersonals
von HA, ZDL, EA, NE, AZB
ø AnwJStd HA-Einsatz-
personal pro HA-VK
AnwJStd HA-Einsatzpersonal / HA-VK
Gebäude ø Fläche Diensträume
pro Rettungswache
Flächen Diensträume Rettungswachen /
Anzahl Rettungswachen
ø Fläche Diensträume pro
Vollkraft (inkl. Rettungswa-
chenleiter)
qm Diensträume / Summe VK Gesamtper-
sonal (Äquivalent: 600 EA-VZJStd = 1,0
EA-VK)
ø Fläche Garagen für
RTW/KTW pro Fhz
qm Garagen RTW/KTW / Summe Fahr-
zeuge RTW/KTW
Versor-
gung
ø Versorgte Bevölkerungs-
dichte
Versorgte Einwohner / qkm Versorgungs-
bereich
ø Versorgte Einwohner
pro Fahrzeug
Versorgte Einwohner / RTW/KTW im
Versorgungsbereich
ø Versorgte Einwohner
pro Rettungswache
Versorgte Einwohner / Anzahl Rettungs-
wachen
ø Versorgungsbereich
pro Rettungswache
Fläche Versorgungsbereich / Anzahl Ret-
tungswachen
9.2 Entwicklung eines Kennzahlensystems 211
II. Leistungen
ø Quote abrechenbare Einsatzfahrten Anteil der AEF von RTW und KTW an
GF in v. H.
ø Quote Fehlfahrten Anteil der FF von RTW und KTW an GF
in v. H.
ø Quote Einsatzfahrten Anteil der EF von RTW und KTW an GF
in v. H.
ø Quote Dienstfahrten Anteil der DF von RTW und KTW an GF
in v. H.
ø Fahrleistung pro abrechenbare
Einsatzfahrt
Akm RTW und KTW / AEF RTW und
KTW
ø Fahrleistung pro Fehlfahrt FFkm RTW und KTW / FF RTW und
KTW
ø Fahrleistung pro Dienstfahrt DFkm RTW und KTW / DF RTW und
KTW
ø Fahrleistung pro Gesamtfahrt GFkm / GF RTW und KTW
ø Einsatzpersonal-Vorhalteleistung Summe AnwJStd Einsatzpersonal / EF
ø Einsatzpersonalrate Summe AnwJStd Einsatzpersonal / ver-
sorgte Einwohner * 1.000
ø Einsatzfahrtrate Summe EF mit RTW und KTW / ver-
sorgte Einwohner * 1.000
III. Kosten
Personalkosten
ø Jahresgesamtkosten
HA-Einsatzpersonal
pro VK
Jahresgesamtkosten HA-Einsatzpersonal /
HA-VK
HA-Rettungswachenleiter
pro VK
Jahresgesamtkosten HA-
Rettungswachenleiter / HA-RWL-VK
ZDL-Einsatzpersonal
pro VK
Jahresgesamtkosten ZDL-Einsatzpersonal
/ ZDL- VK
EA-Einsatzpersonal
pro VZStd
Jahresgesamtkosten EA-Einsatzpersonal /
EA-VZJStd
NE-Einsatzpersonal
pro VK
Jahresgesamtkosten NE-Einsatzpersonal /
NE-VK
AZB-Einsatzpersonal
pro VK
Jahresgesamtkosten Auszubildende
Einsatzpersonal / AZB-VK
212 9 Kosten im Rettungsdienst
ø Stun-
densatz
HA-Einsatzpersonal
pro AnwStd
Jahresgesamtkosten HA-Einsatzpersonal /
HA-AnwJStd
HA-Rettungswachenleiter
pro AnwStd
Jahresgesamtkosten HA-Rettungswachen-
leiter / HA-RWL-VK
ZDL-Einsatzpersonal
pro AnwStd
Jahresgesamtkosten ZDL-Einsatzpersonal
/ ZDL-AnwJStd
EA-Einsatzpersonal
pro AnwStd
Jahresgesamtkosten EA-Einsatzpersonal /
EA-AnwJStd
NE-Einsatzpersonal
pro AnwStd
Jahresgesamtkosten NE-Einsatzpersonal /
NE-AnwJStd
AZB-Einsatzpersonal
pro AnwStd
Jahresgesamtkosten AZB-Einsatzpersonal
/ AZB-AnwJStd
Einsatzpersonal Gesamt
pro AnwStd
Jahresgesamtkosten Einsatzpersonal /
Summe AnwJStd Einsatzpersonal
ø Fortbildungskosten Einsatzpersonal
Gesamt pro AnwStd
Fortbildungskosten / Summe AnwJStd
Einsatzpersonal
ø Sonstige Personalkosten Einsatz-
personal Gesamt pro AnwStd
Sonstige Personalkosten / Summe
AnwJStd Einsatzpersonal
ø Personalkosten Gesamt
pro AnwStd
Personalkosten Gesamt / Summe AnwJStd
Einsatzpersonal
ø Personalkosten Gesamt
pro RMStd RTW/KTW
Personalkosten Gesamt / Rettungsmittel-
jahresstunden RTW/KTW
Sachkosten
Gebäude ø Miete Diensträume +
Garagen/mietgleiche
Kosten pro qm
Kosten / Summe qm Diensträume +
1/3 qm Garagen
ø Steuern/Versicherungen
pro qm
Kosten / Summe qm Diensträume +
1/3 qm Garagen
ø Instandhaltung pro qm Kosten / Summe qm Diensträume +
1/3 qm Garagen
ø Energiekosten pro qm Kosten / Summe qm Diensträume +
1/3 qm Garagen
ø Entsorgungskosten pro qm Kosten / Summe qm Diensträume +
1/3 qm Garagen
ø Gebäudereinigung/Sanitär
pro qm
Kosten / Summe qm Diensträume +
1/3 qm Garagen
ø Gebäudekosten Gesamt
pro qm
Kosten / Summe qm Diensträume +
1/3 qm Garagen
9.2 Entwicklung eines Kennzahlensystems 213
Fahrzeugeø Kfz-Versicherungen/
Steuern pro Fhz
Kosten / Summe Fhz RTW/KTW
ø Kraftstoffe/Öle pro km Kosten / Gesamtkilometer RTW/KTW
ø Reifen/Kfz-Zubehör
pro km
Kosten / Gesamtkilometer RTW/KTW
ø Wartung/Reparatur
pro km
Kosten / Gesamtkilometer RTW/KTW
ø Sonstige Fahrzeugkosten
pro km
Kosten / Gesamtkilometer RTW/KTW
ø Fahrzeugkosten Gesamt
pro km
Kosten / Gesamtkilometer RTW/KTW
Kommu-
nikation
ø Telefongebühren pro EF
ø Telefonanlage Wartung/
Miete pro EF
Kosten / Einsatzfahrten RTW/KTW
Kosten / Einsatzfahrten RTW/KTW
ø Funkanlagen Gebühren/
Wartung pro EF
Kosten / Einsatzfahrten RTW/KTW
ø Sonstige Kommunikations-
kosten pro EF
Kosten / Einsatzfahrten RTW/KTW
ø Kommunikationskosten
Gesamt pro EF
Kosten / Einsatzfahrten RTW/KTW
Betriebs-
mittel
ø Medizinischer Sachbedarf
pro EF
Kosten / Einsatzfahrten RTW/KTW
ø Instandhaltung/Wartung
Betriebsmittel pro EF
Kosten / Einsatzfahrten RTW/KTW
ø GWG Geräte/Betriebs-/
Geschäftsausstattung pro EF
Kosten / Einsatzfahrten RTW/KTW
ø Dienstkleidung Beschaf-
fung/Reinigung pro AnwStd
Kosten / AnwJStd Einsatzpersonal
ø Decken/Wäsche Beschaf-
fung/Reinigung pro EF
Kosten / Einsatzfahrten RTW/KTW
ø Bürobedarf pro EF Kosten / Einsatzfahrten RTW/KTW
ø Fachliteratur pro EF Kosten / Einsatzfahrten RTW/KTW
ø Betriebsmittelkosten
Gesamt pro EF
Kosten / Einsatzfahrten RTW/KTW
ø Sachkosten Gesamt pro EF Kosten / Einsatzfahrten RTW/KTW
Abschreibungen
ø AfA Fahrzeuge/Leasing pro Fhz Kosten / Summe Fhz RTW/KTW
214 9 Kosten im Rettungsdienst
ø AfA Fahrzeuge/Leasing pro km Kosten / Gesamtkilometer RTW/KTW
ø AfA Fahrzeuge/Leasing pro EF Kosten / Einsatzfahrten RTW/KTW
ø AfA Sonstige Rettungsmittel/rettungs-
dienstspezifische Ausstattung pro EF
Kosten / Einsatzfahrten RTW/KTW
ø AfA Betriebs-/Geschäftsausstattung
pro EF
Kosten / Einsatzfahrten RTW/KTW
ø AfA Gesamt pro EF Kosten / Einsatzfahrten RTW/KTW
Kalk. Zinsen für das nachgewiesene Kapital
ø Zinsen pro EF Kosten / Einsatzfahrten RTW/KTW
Kosten Rettungswachen Gesamt
ø Kosten Rettungswachen Gesamt
pro EF
Kosten / Einsatzfahrten RTW/KTW
ø Kosten Rettungswachen Gesamt
pro RMStd
Kosten / Rettungsmitteljahresstunden
RTW/KTW
ø Kosten Rettungswachen Gesamt
pro Einwohner
Kosten / Versorgte Einwohner
Bestandsindikatoren: Leistungsbereich Notarztstandorte
I. Ausstattung
Personal ø AnwJStd HA-Einsatz-
personal pro HA-VK
AnwJStd HA-Einsatzpersonal / HA-VK
Gebäude ø Fläche Diensträume pro
Notarztstandort
qm Diensträume / Anzahl Notarztstand-
orte
ø Fläche Diensträume pro
VK (ohne Notärzte)
qm Diensträume / Summe VK Einsatzper-
sonal (Äquivalent: 600 EA-VZJStd = 1,0
EA-VK)
ø Fläche Garagen für
NEF/NAW pro Fhz
Summe Garagen NEF/NAW qm / Summe
Fahrzeuge NEF/NAW
Versor-
gung
ø Versorgte Bevölkerungs-
dichte
Versorgte Einwohner / qkm Versorgungs-
bereich
ø Versorgte Einwohner
pro Fahrzeug
Versorgte Einwohner / Summe Fahrzeuge
NEF/NAW
ø Versorgte Einwohner
pro Notarztstandort
Versorgte Einwohner / Anzahl Notarzt-
standorte
ø Versorgungsbereich
pro Notarztstandort
qkm Versorgungsbereich / Anzahl Not-
arztstandorte
9.2 Entwicklung eines Kennzahlensystems 215
II. Leistungen
ø Quote abrechenbare Einsatzfahrten Anteil der AEF von NEF und NAW an
GF in v. H.
ø Quote Fehlfahrten Anteil der FF von NEF und NAW an GF
in v. H.
ø Quote Einsatzfahrten Anteil der EF von NEF und NAW an GF
in v. H.
ø Quote Dienstfahrten Anteil der DF von NEF und NAW an GF
in v. H.
ø Fahrleistung pro abrechenbare
Einsatzfahrt
Akm NEF und NAW / AEF NEF und
NAW
ø Fahrleistung pro Fehlfahrt FFkm NEF/NAW / FF NEF und NAW
ø Fahrleistung pro Dienstfahrt DFkm NEF/NAW / DF NEF und NAW
ø Fahrleistung pro Gesamtfahrt GFkm / GF NEF und NAW
ø Einsatzpersonal-Vorhalteleistung Summe AnwJStd des Einsatzpersonals /
EF
ø Einsatzpersonalrate Summe AnwJStd des Einsatzpersonals /
Einwohnerzahl * 1.000
ø Notarztrate Summe EF mit NEF und NAW / Ver-
sorgte Einwohner * 1.000
III. Kosten
Personalkosten
ø Jahresgesamtkosten
Aufwand Notärzte pro VK Aufwand Notärzte / NA-VK
HA-Einsatzpersonal
pro VK
Jahresgesamtkosten HA-Einsatzpersonal /
HA-VK
ZDL-Einsatzpersonal
pro VK
Jahresgesamtkosten ZDL-Einsatzpersonal
/ ZDL-VK
EA-Einsatzpersonal
pro VZStd
Jahresgesamtkosten EA-Einsatzpersonal /
EA-VZStd
NE-Einsatzpersonal
pro VK
Jahresgesamtkosten Nebenamtliche/
Aushilfen Einsatzpersonal / NE-VK
AZB-Einsatzpersonal pro VKJahresgesamtkosten Auszubildende
Einsatzpersonal / AZB-VK
ø Stun-
densatz
Aufwand Notärzte
pro AnwStd
Aufwand Notärzte / NA-AnwJStd
216 9 Kosten im Rettungsdienst
HA-Einsatzpersonal
pro AnwStd
Jahresgesamtkosten HA-Einsatzpersonal /
HA-AnwJStd
ZDL-Einsatzpersonal
pro AnwStd
Jahresgesamtkosten ZDL-Einsatzpersonal
/ ZDL-AnwJStd
EA-Einsatzpersonal
pro AnwStd
Jahresgesamtkosten EA-Einsatzpersonal /
EA-AnwJStd
NE-Einsatzpersonal
pro AnwStd
Jahresgesamtkosten Nebenamtli-
che/Aushilfen / NE-AnwJStd
AZB-Einsatzpersonal
pro AnwStd
Jahresgesamtkosten Auszubildende /
AZB-AnwJStd
ø Fortbildungskosten Einsatzpersonal
pro AnwStd
Fortbildungskosten / Summe AnwJStd
Einsatzpersonal
ø Sonstige Personalkosten
Einsatzpersonal pro AnwStd
Sonstige Personalkosten / Summe
AnwJStd Einsatzpersonal
ø Personalkosten Gesamt
pro AnwStd
Personalkosten Gesamt / Summe AnwJStd
Einsatzpersonal und Notärzte
ø Personalkosten Gesamt
pro RMStd NEF/NAW
Personalkosten Gesamt / Rettungsmittel-
jahresstunden NEF und NAW
Sachkosten
Gebäude ø Miete Diensträume +
Garagen/mietgleiche
Kosten pro qm
Kosten / Summe qm Diensträume
+ 1/3 qm Garagen
ø Steuern/Versicherungen
pro qm
Kosten / Summe qm Diensträume
+ 1/3 qm Garagen
ø Instandhaltung pro qm Kosten / Summe qm Diensträume
+ 1/3 qm Garagen
ø Energiekosten pro qm Kosten / Summe qm Diensträume
+ 1/3 qm Garagen
ø Entsorgungskosten pro qm Kosten / Summe qm Diensträume
+ 1/3 qm Garagen
ø Gebäudereinigung/Sanitär
pro qm
Kosten / Summe qm Diensträume
+ 1/3 qm Garagen
ø Gebäudekosten Gesamt
pro qm
Kosten / Summe qm Diensträume
+ 1/3 qm Garagen
Fahrzeugeø Kfz-Versicherungen/
Steuer pro Fhz
Kosten / Summe Fhz NEF/NAW
ø Kraftstoffe/Öle pro km Kosten / Gesamtkilometer NEF/NAW
9.2 Entwicklung eines Kennzahlensystems 217
ø Reifen/Kfz-Zubehör
pro km
Kosten / Gesamtkilometer NEF/NAW
ø Wartung/Reparatur
pro km
Kosten / Gesamtkilometer NEF/NAW
ø Sonstige Fahrzeugkosten
pro km
Kosten / Gesamtkilometer NEF/NAW
ø Fahrzeugkosten Gesamt
pro km
Kosten / Gesamtkilometer NEF/NAW
Kommu-
nikation
ø Telefongebühren pro EF
ø Telefonanlage Wartung/
Miete pro EF
Kosten / Einsatzfahrten NEF/NAW
Kosten / Einsatzfahrten NEF/NAW
ø Funkanlagen Gebühren/
Wartung pro EF
Kosten / Einsatzfahrten NEF/NAW
ø Sonstige Kommunikations-
kosten pro EF
Kosten / Einsatzfahrten NEF/NAW
ø Kommunikationskosten
Gesamt pro EF
Kosten / Einsatzfahrten NEF/NAW
Betriebs-
mittel
ø Medizinischer Sachbedarf
pro EF
Kosten / Einsatzfahrten NEF/NAW
ø Instandhaltung/Wartung
Betriebsmittel pro EF
Kosten / Einsatzfahrten NEF/NAW
ø GWG Geräte/Betriebs-/
Geschäftsausstattung pro EF
Kosten / Einsatzfahrten NEF/NAW
ø Dienstkleidung Beschaf-
fung/Reinigung pro AnwStd
Kosten / AnwJStd Einsatzpersonal
ø Decken/Wäsche Beschaf-
fung/Reinigung pro EF
Kosten / Einsatzfahrten NEF/NAW
ø Bürobedarf pro EF Kosten / Einsatzfahrten NEF/NAW
ø Fachliteratur pro EF Kosten / Einsatzfahrten NEF/NAW
ø Betriebsmittelkosten
Gesamt pro EF
Kosten / Einsatzfahrten NEF/NAW
ø Sachkosten Gesamt pro EF Kosten / Einsatzfahrten NEF/NAW
Abschreibungen
ø AfA Fahrzeuge/Leasing pro Fhz Kosten / Anzahl Fhz NEF/NAW
ø AfA Fahrzeuge/Leasing pro km Kosten / Gesamtkilometer NEF/NAW
ø AfA Fahrzeuge/Leasing pro EF Kosten / Einsatzfahrten NEF/NAW
218 9 Kosten im Rettungsdienst
ø AfA Sonstige Rettungsmittel/rettungs-
dienstspezifische Ausstattung pro EF
Kosten / Einsatzfahrten NEF/NAW
ø AfA Betriebs-/Geschäftsausstattung
pro EF
Kosten / Einsatzfahrten NEF/NAW
ø AfA Gesamt pro EF Kosten / Einsatzfahrten NEF/NAW
Kalk. Zinsen für das nachgewiesene Kapital
ø Zinsen pro EF Kosten / Einsatzfahrten NEF/NAW
Kosten Notarztstandorte Gesamt
ø Kosten Notarztstandorte Gesamt
pro EF
Kosten / Einsatzfahrten NEF/NAW
ø Kosten Notarztstandorte Gesamt
pro RMStd
Kosten / Rettungsmitteljahresstunden
NEF/NAW
ø Kosten Notarztstandorte Gesamt
pro Einwohner
Kosten / Versorgte Einwohner
Bestandsindikatoren: Leistungsbereich Verwaltung
I. Ausstattung
Personal ø Prozent AnwJStd =
HA : ZDL : EA : NE : AZB
Prozent-Verhältnis des Verwaltungsper-
sonals von HA, ZDL, EA, NE, AZB
ø AnwJStd HA-Verwaltungs-
personal pro HA-VK
AnwJStd HA-Verwaltungspersonal /
HA-VK
Gebäude ø Fläche Diensträume
pro VK der Verwaltung
qm Diensträume / Summe VK Verwal-
tungspersonal (Äquivalent: 600 EA-
VZJStd = 1,0 EA-VK)
II. Leistungen
ø Gesamt-Einsatzfahrten
pro VK der Verwaltung
Summe Einsatzfahrten von RTW, KTW,
NEF und NAW der der Verwaltung zuge-
ordneten Rettungswachen und Notarzt-
standorte / Summe VK Verwaltungsper-
sonal
III. Kosten
Personalkosten
ø Jahresgesamtkosten
HA-GF/RDL/Betriebsleiter
pro VK
Jahresgesamtkosten HA-GF/RDL/
Betriebsleiter / HA-VK
HA-Personalbewirtschaftung
VK
Jahresgesamtkosten HA-Personal-
bewirtschaftung / HA-VK
9.2 Entwicklung eines Kennzahlensystems 219
HA-Finanz- und Kreditoren-
buchhaltung pro VK
Jahresgesamtkosten HA-Finanz- und
Kreditorenbuchhaltung / HA-VK
HA-Fakturierung und Ab-
rechnung pro VK
Jahresgesamtkosten HA-Fakturierung und
Abrechnung / HA-VK
HA-Verwaltungspersonal
pro VK
Jahresgesamtkosten HA-Verwaltungs-
personal/ HA-VK
ZDL-Verwaltungspersonal
pro VK
Jahresgesamtkosten ZDL-Verwaltungs-
personal / ZDL-VK
EA-Verwaltungspersonal pro
VZStd
Jahresgesamtkosten EA-Verwaltungs-
personal / EA-VZJStd
NE-Verwaltungspersonal
pro VK
Jahresgesamtkosten NE-Verwaltungs-
personal / NE-VK
AZB-Verwaltungspersonal
pro VK
Jahresgesamtkosten Auszubildende
Verwaltungspersonal / AZB-VK
ø Stun-
densatz
HA-GF/RDL/Betriebsleiter
pro AnwJStd
Jahresgesamtkosten HA-GF/RDL/
Betriebsleiter / HA-AnwJStd
HA-Personalbewirtschaftung
pro AnwJStd
Jahresgesamtkosten HA-Personal-
bewirtschaftung / HA-AnwJStd
HA-Finanz- und Kreditoren-
buchhaltung pro AnwJStd
Jahresgesamtkosten HA-Finanz- und
Kreditorenbuchhaltung / HA-AnwJStd
HA-Fakturierung und Ab-
rechnung pro AnwJStd
Jahresgesamtkosten HA-Fakturierung und
Abrechnung / HA-AnwJStd
ZDL-Verwaltungspersonal
pro AnwJStd
Jahresgesamtkosten ZDL-Verwaltungs-
personal / ZDL-AnwJStd
EA-Verwaltungspersonal
pro AnwJStd
Jahresgesamtkosten EA-Verwaltungs-
personal / EA-AnwJStd
NE-Verwaltungspersonal
pro AnwJStd
Jahresgesamtkosten NE-Verwaltungs-
personal / NE-AnwJStd
AZB-Verwaltungspersonal
pro AnwJStd
Jahresgesamtkosten Auszubildende der
Verwaltung / AZB-AnwJStd
ø Fortbildungskosten Verwaltungsper-
sonal Gesamt pro AnwStd
Fortbildungskosten / Summe AnwJStd
Verwaltungspersonal
ø Sonstige Personalkosten Verwaltungs-
personal Gesamt pro AnwStd
Sonstige Personalkosten / Summe
AnwJStd Verwaltungspersonal
ø Personalkosten Gesamt
pro AnwStd
Personalkosten Gesamt / Summe AnwJStd
Verwaltungspersonal
220 9 Kosten im Rettungsdienst
Sachkosten
Gebäude ø Miete für Diensträume
pro qm
Kosten / Summe qm Verwaltung
ø Steuern/Versicherungen
pro qm
Kosten / Summe qm Verwaltung
ø Instandhaltung pro qm Kosten / Summe qm Verwaltung
ø Energiekosten pro qm Kosten / Summe qm Verwaltung
ø Entsorgungskosten pro qm Kosten / Summe qm Verwaltung
ø Gebäudereinigung/Sanitär
pro qm
Kosten / Summe qm Verwaltung
ø Gebäudekosten Gesamt
pro qm
Kosten / Summe qm Verwaltung
Kommu-
nikation
ø Telefongebühren
pro EF
Kosten / Summe Einsatzfahrten mit RTW,
KTW, NEF, NAW
ø Telefonanlage Wartung/
Miete pro EF
Kosten / Summe Einsatzfahrten mit RTW,
KTW, NEF, NAW
ø Sonstige Kommunikations-
kosten pro EF
Kosten / Summe Einsatzfahrten mit RTW,
KTW, NEF, NAW
ø Kommunikationskosten
Gesamt pro EF
Kosten / Summe Einsatzfahrten mit RTW,
KTW, NEF, NAW
Verwal-
tung
ø Bürobedarf pro EF Kosten / Summe Einsatzfahrten mit RTW,
KTW, NEF, NAW
ø Kopierkosten pro EF Kosten / Summe Einsatzfahrten mit RTW,
KTW, NEF, NAW
ø Porto pro EF Kosten / Summe Einsatzfahrten mit RTW,
KTW, NEF, NAW
ø Rechts-/Inkassokosten/
Arbeitssicherheit pro EF
Kosten / Summe Einsatzfahrten mit RTW,
KTW, NEF, NAW
ø Verwaltungs-EDV Miete/
Wartung pro EF
Kosten / Summe Einsatzfahrten mit RTW,
KTW, NEF, NAW
ø Fremdleistung-Buch-
haltung pro EF
Kosten / Summe Einsatzfahrten mit RTW,
KTW, NEF, NAW
ø Kosten der Verbände/über-
geordnete Aufgaben pro EF
Kosten / Summe Einsatzfahrten mit RTW,
KTW, NEF, NAW
ø Fachliteratur pro EF Kosten / Summe Einsatzfahrten mit RTW,
KTW, NEF, NAW
ø Zinsen und Nebenkosten
GV für Girokonto pro EF
Kosten / Summe Einsatzfahrten mit RTW,
KTW, NEF, NAW
9.2 Entwicklung eines Kennzahlensystems 221
ø Sonstige Sachkosten/
GWG pro EF
Kosten / Summe Einsatzfahrten mit RTW,
KTW, NEF, NAW
ø Allgemeiner Verwaltungs-
aufwand po EF
Kosten / Summe Einsatzfahrten mit RTW,
KTW, NEF, NAW
ø Verwaltungskosten
Gesamt pro EF
Kosten / Summe Einsatzfahrten mit RTW,
KTW, NEF, NAW
ø Sachkosten Gesamt pro EF Kosten / Summe Einsatzfahrten mit RTW,
KTW, NEF, NAW
Abschreibungen
ø AfA Verwaltungs-EDV pro EF Kosten / Summe Einsatzfahrten mit RTW,
KTW, NEF, NAW
ø AfA Betriebs-/Geschäftsausstattung
pro EF
Kosten / Summe Einsatzfahrten mit RTW,
KTW, NEF, NAW
ø AfA Gesamt pro EF Kosten / Summe Einsatzfahrten mit RTW,
KTW, NEF, NAW
Zinsen für nachgewiesenes Kapital
ø Zinsen pro EF Kosten / Summe Einsatzfahrten mit RTW,
KTW, NEF, NAW
Kosten Verwaltung Gesamt
ø Kosten Verwaltung Gesamt pro EF Kosten / Summe Einsatzfahrten mit RTW,
KTW, NEF, NAW
ø Kosten Verwaltung Gesamt
pro Einwohner
Summe Kosten / Versorgte Einwohner
Bestandsindikatoren: Leistungsbereich Leitstellen
I. Ausstattung
Personal ø AnwJStd HA-Leitstellen-
personal pro HA-VK
AnwJStd HA-Leitstellenpersonal /
HA-VK
Gebäude ø Flächen Diensträume pro
HA-VK
Fläche Diensträume Leitstelle /
Summe HA-VK
Versor-
gung
ø Versorgte Bevölkerungs-
dichte
Versorgte Einwohner / qkm Versorgungs-
bereich der Leitstellen
II. Leistungen
ø Leitstellenpersonal-Vorhalteleistung Summe AnwJStd Leitstellenpersonal /
Summe Alarme
ø Leitstellenpersonalrate Summe AnwJStd Leitstellenpersonal /
Versorgte Einwohner * 1.000
222 9 Kosten im Rettungsdienst
ø Alarmierungsrate Summe Alarme / Versorgte Einwohner *
1.000
III. Kosten
Personalkosten
ø Jahresgesamtkosten
HA-Leitstellenleitung
pro VK
Jahresgesamtkosten HA-Leitstellenleitung
/ HA-VK
HA-Systembetreuung
pro VK
Jahresgesamtkosten HA-System-
betreuungspersonal / HA-VK
HA-Schichtleitung/Lage-
dienstführung pro VK
Jahresgesamtkosten HA-Schichtleitungs-/
Lagedienstführungpersonal / HA-VK
HA-Disposition pro VK Jahresgesamtkosten HA-Dispositions-
personal / HA-VK
NE-Leitstellenpersonal
pro VK
Jahresgesamtkosten Nebenamtliche/
Aushilfen / NE-VK
AZB-Leitstellenpersonal
pro VK
Jahresgesamtkosten Auszubildende /
AZB-VK
ø Fortbildungskosten Leitstellen-
personal Gesamt pro AnwStd
Fortbildungskosten / Summe AnwJStd
Leitstellenpersonal
ø Sonstige Personalkosten Leitstellen-
personal Gesamt pro AnwStd
Sonstige Personalkosten / Summe
AnwJStd Leitstellenpersonal
ø Personalkosten Gesamt
pro AnwStd
Personalkosten Gesamt / Summe AnwJStd
Leitstellenpersonal
Sachkosten
Gebäude ø Miete für Diensträume/
mietgleiche Kosten pro qm
Kosten / Summe qm Leitstelle
ø Steuern/Versicherungen
pro qm
Kosten / Summe qm Leitstelle
ø Instandhaltung pro qm Kosten / Summe qm Leitstelle
ø Energiekosten pro qm Kosten / Summe qm Leitstelle
ø Entsorgungskosten pro qm Kosten / Summe qm Leitstelle
ø Gebäudereinigung/Sanitär
pro qm
Kosten / Summe qm Leitstelle
ø Gebäudekosten Gesamt
pro qm
Kosten / Summe qm Leitstelle
Technik ø Einsatzleitrechner und
EDV-Subsysteme pro Alarm
Kosten / Summe Alarme
9.2 Entwicklung eines Kennzahlensystems 223
ø Service Kommunikations-
technik und Subsysteme pro
Alarm
Kosten / Summe Alarme
ø Service Infrastruktur
Funk/Alarmierung/Zubringer
pro Alarm
Kosten / Summe Alarme
ø Wähl-/Fest-/Datenverbin-
dungen/Zuführung pro Alarm
Kosten / Summe Alarme
ø Sonstige Technikkosten
pro Alarm
Kosten / Summe Alarme
ø Technikkosten Gesamt
pro Alarm
Kosten / Summe Alarme
Betriebs-
mittel
ø Bürobedarf pro Alarm Kosten / Summe Alarme
ø Kopierkosten pro Alarm Kosten / Summe Alarme
ø Fachliteratur pro Alarm Kosten / Summe Alarme
ø GWG Geräte/Betriebs-/
Geschäftsausstattung
pro Alarm
Kosten / Summe Alarme
ø Sonstige Betriebsmittel-
kosten pro Alarm
Kosten / Summe Alarme
ø Sachkosten Gesamt pro Alarm Kosten / Summe Alarme
Abschreibungen
ø AfA Einsatzleitrechner und
EDV-Subsysteme pro Alarm
Kosten / Summe Alarme
ø AfA Kommunikationstechnik
und Subsysteme pro Alarm
Kosten / Summe Alarme
ø AfA Infrastruktur Funk/Alarmierung/
Zubringer pro Alarm
Kosten / Summe Alarme
ø AfA Betriebsausstattung pro Alarm Kosten / Summe Alarme
ø AfA Gesamt pro Alarm Kosten / Summe Alarme
Zinsen für das nachgewiesene Kapital
ø Zinsen pro Alarm Kosten / Summe Alarme
Kosten Leitstellen Gesamt
ø Kosten Leitstellen Gesamt pro Alarm Kosten / Summe Alarme
ø Kosten Leitstellen Gesamt
pro Einwohner
Kosten / Versorgte Einwohner
224 9 Kosten im Rettungsdienst
9.2.5 Budgetierung von Plankosten
Die Vorgehensweise nach dem System INDIKAT® unterstützt auch die Voraus-
kalkulation von Kosten einer wirtschaftlichen Leistungserbringung unter Zugrun-
delegung von Zielindikatoren für Personalkosten, Sachkosten und Abschreibun-
gen. Die Zielindikatoren für Personalkosten werden für das entsprechende Progno-
sejahr unter Zugrundelegung der relevanten Einflussgrößen kalkuliert (z. B. vergü-
tungsrelevante Individualmerkmale, zuschlagspflichtige Stunden, Zulagen, Arbeit-
geberanteile usw.).
Die Zielindikatoren für Sachkosten und Abschreibungen sind durch plausible
Vergleiche und durch Benchmarking zu hinterlegen und spiegeln die anfallenden
Sachkosten und Abschreibungen je Kostenstelle als wirtschaftliche Durchschnitts-
größe wider. Je nach Wirtschaftlichkeitsgrad der einzelnen Kostenstellen werden
diese Durchschnittsgrößen entweder unter- oder überschritten. Bei wirtschaftlich
ausgerichteten Leistungsanbietern ist das über das Indikatorenmodell INDIKAT®
entwickelte Plan-Kostenbudget ausreichend bemessen. Bei nicht wirtschaftlichen
Leistungsanbietern dienen die über Indikatoren kalkulierten Budgets als Hinweis
für entweder unscharfe buchhalterische Zuordnungen oder Unwirtschaftlichkeiten.
Zunächst werden für die vier Leistungsbereiche Rettungswachen, Notarztstand-
orte, Verwaltungen und Leitstellen die Zielwerte einer bedarfsgerechten Ausstat-
tung und Leistung ermittelt und eingegeben. Anschließend werden die Zielindika-
toren festgelegt. Diese kennzeichnen eine wirtschaftliche Leistungserbringung un-
ter Berücksichtigung einer bedarfsgerechten Infrastrukturausstattung. Durch Ver-
knüpfung der Zielindikatoren mit den Zielwerten von Ausstattung und Leistung
wird für jeden Leistungsbereich das Plan-Kostenbudget auf Grundlage einer wirt-
schaftlichen Leistungserbringung errechnet. Durch einen Vergleich des Plan-Kos-
tenbudgets mit den Bestandskosten ist eine Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der
Leistungserbringer und die Erschließung von Wirtschaftlichkeitspotenzialen sowie
deren Quantifizierung möglich.
10 Qualitätssicherung im Rettungsdienst
Der Rettungsdienst in der Bundesrepublik Deutschland als ein integraler Bestand-
teil unseres Gesundheitssystems ist in zunehmendem Maße mit seiner medizini-
schen Leistungsfähigkeit Gegenstand des öffentlichen Interesses. Durch diese Öf-
fentlichkeit zeichnet sich die jüngste Entwicklung im betrieblichen Leistungs-
bereich des Rettungsdienstes u. a. durch eine zunehmende Implementierung von
Qualitätsmanagementsystemen aus, die unter dem Wirtschaftlichkeitsgebot die
Zielsetzung besitzen, Qualitätsstandards zu definieren, umzusetzen und auf Dauer
zu gewährleisten. Das Land Hessen hat mit Datum vom 27.02.2003 bereits eine
„Verordnung über die Qualitätssicherung im Rettungsdienst“ mit folgenden
Grundsätzen nach § 1 erlassen:
• Ziel der Qualitätssicherung im Rettungsdienst ist die Sicherstellung und
Optimierung eines auf den Patienten ausgerichteten und bedarfsgerech-
ten Rettungsdienstes unter wirtschaftlich effizienten Bedingungen.
• Die Träger der Notfallversorgung stellen sicher, dass geeignete Quali-
tätsmanagementstrukturen geschaffen werden, die unter Mitwirkung aller
Beteiligten anhand einer differenzierten Datenerfassung und -auswertung
eine regelmäßige Analyse der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität
des Rettungsdienstes ermöglichen, um daraus mögliche Verbesserungen
zu ermitteln und deren Umsetzung zu realisieren.
Die Umsetzung einer Qualitätssicherung wird folglich zunehmend wichtiger im
Rettungsdienst, sodass nachfolgend das Prinzip und die Einführung einer Quali-
tätssicherung dargestellt wird. Zuerst werden in Kap. 10.1 Vorbemerkungen zum
Qualitätsbegriff gemacht, an die sich in Kap. 10.2 das Grundkonzept zur Qualitäts-
sicherung aufgezeigt wird. In Kap. 10.3 erfolgt die Skizzierung einer Implementie-
rung eines solchen Qualitätssicherungssystems.
10.1 Vorbemerkungen zum Qualitätsbegriff
In der Euronorm EN ISO 8402 wird der allgemeine Qualitätsbegriff als „Gesamt-
einheit von Merkmalen einer Einheit bezüglich ihrer Eignung, vorausgesetzte Er-
fordernisse zu erfüllen“ definiert. Im Bereich der wissenschaftlichen Qualitätssi-
cherung im Gesundheitswesen zum Beispiel ist Qualität definiert als das Ausmaß,
mit dem die tatsächliche (medizinische) Versorgung mit zuvor festgelegten Krite-
R. Schmiedel et al., Bedarfsplanung im Rettungsdienst© Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2004
226 10 Qualitätssicherung im Rettungsdienst
rien einer guten Versorgung übereinstimmt. Hierzu wird der Qualitätsbegriff in
Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität unterteilt.
Für den Rettungsdienst ergeben sich grundsätzlich die drei Qualitätssegmente:
a) Die Strukturqualität enthält im Wesentlichen die personellen, operativen, tech-
nischen und infrastrukturellen Voraussetzungen des Rettungsdienstes. In die
Strukturqualität gehen u. a. sowohl Netzdichte der Standorte, Vorhaltung an
Einsatzmitteln und Personal, die Qualifikation des Personals als auch die Eig-
nung und Wertigkeit der infrastrukturellen Ausstattung bis zu deren Sicher-
heitskonzepten ein.
b) Die Prozessqualität umfasst alle Aspekte der Durchführung des organisatori-
schen Ablaufes während eines Rettungsdiensteinsatzes. Hierbei müssen die
Zeitabläufe ebenso beurteilt werden wie die erbrachten Leistungen wie zum
Beispiel die Leitstellenleistung bei der Notrufabfrage und der Disposition oder
auch die medizinischen Leistungen vor Ort.
c) Bei der Betrachtung der Ergebnisqualität wird zielorientiert danach gefragt,
welche Wirkungen durch die rettungsdienstlichen und medizinischen Leistun-
gen auf den Patientenzustand am standardisierten Endpunkt (Schnittstelle Ret-
tungsdienst/Krankenhaus) objektiv feststellbar sind. Die Beurteilung der Ergeb-
nisse dient primär der Qualitätsverbesserung und ihrer Sicherung bei begrenzten
finanziellen Ressourcen.
Bei der umfassenden Betrachtung des Qualitätsmanagements in der Gefahren-
abwehr und der Daseinsvorsorge müssen aber neben den primär Rettungsdienst-
beteiligten auch die Interessen und Blickwinkel der anderen beteiligten Gruppen
wie Hilfesuchende, Kostenträger, Aufgabenträger und politische Instanzen mit
einbezogen werden. Diesem ganzheitlichen Ansatz folgend sind zusätzliche Di-
mensionen wie Wirksamkeit, Relevanz, Gerechtigkeit, soziale Akzeptanz und
Wirtschaftlichkeit in die Definition des Qualitätsbegriffes mit einzubeziehen.
Qualitätsmanagement dient daher ganz allgemein dem Ziel, bei knapper wer-
denden Ressourcen die Qualität der Gefahrenabwehr und der Daseinsvorsorge zu
sichern und zu verbessern. Die Ziele der am Qualitätsmanagement Beteiligten sind
unterschiedlich. Während der Hilfesuchende Zufriedenheit mit der Versorgung an-
strebt, ist dem Leistungserbringer an Effektivität und dem Kostenträger bzw. Poli-
tiker an einem guten Kosten/Nutzen-Verhältnis gelegen. Qualitätsmanagement im
umfassenden Sinne beteiligt alle drei „Partner“ und berücksichtigt ihre unter-
schiedlichen Aspekte und Zielsetzungen.
10.2 Grundkonzept zur Qualitätssicherung
Qualitätssicherung ist dagegen der dynamische Prozess, der fortlaufend den Ist-
Zustand mit dem (zuvor festgelegten) Soll-Zustand vergleicht, bei Abweichungen
Korrekturmaßnahmen einleitet und schließlich die Wirksamkeit der eingeleiteten
Maßnahmen überprüft. Qualitätssicherung ist die Gesamtheit der organisatori-
10.2 Grundkonzept zur Qualitätssicherung 227
schen, technischen und normativen Maßnahmen zur Sicherung, Verbesserung und
Weiterentwicklung von Qualität.
Obwohl die Begriffe Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement in Hilfeleis-
tungssystemen, insbesondere im Umfeld des Rettungsdienstes, heute in zunehmen-
dem Maße begrifflich verwendet werden, wecken die Begriffe noch immer falsche
Erwartungen. Ziel ist es nicht, auf eine imaginäre Perfektion hinzuarbeiten. Ziel
einer Qualitätssicherung ist es vielmehr, zu garantieren, dass auf definierte Prob-
leme im Aufgabenbereich des Rettungsdienstes mit konstanter Regelmäßigkeit
kompetent und prompt reagiert wird. Effiziente Rettungsdienste strukturieren den
Weg zum Erreichen eines Zieles, um die Vergeudung von Ressourcen durch „Trial
and Error“ oder Zufälligkeiten zu verhindern.
Für den Gesamtbereich der Optimierung der rettungsdienstlichen Leistung ist
zielführend ein sechsstufiger Zyklus zu durchlaufen (Abb. 10.1.):
1. Problembereich definieren
− Zielkriterien für den Untersuchungsgegenstand aufstellen
− Qualitätskriterien operational für diesen Bereich definieren
2. Qualitätsanforderungsprofil festlegen (Qualitätsstandard)
− mittels Studien, Erfahrungen, Expertenmeinungen
− standardisierte Ablauf- und Handlungsalgorithmen entwickeln
3. Qualitätsdokumentation durchführen (Ist-Zustand)
− möglichst prospektiv anhand der oben genannten Kriterien
4. Qualitätsvergleich
− Vergleich des Ist-Zustandes mit dem Qualitätsstandard
− Abweichungen (plus/minus) außerhalb der zu definierenden Toleranzberei-
che
5. Fehleranalyse
− System-/Einzelanalyse nach Abweichungsgründen suchen
− typische Schwachstellen identifizieren
6. Qualitätssicherung
− Strategien zur Qualitätsverbesserung entwickeln
− Evaluierung der neuen Strategie führt wieder zum Anfang zu Punkt 1.
Der aufgezeigte zyklische Ablauf zur Qualitätssicherung setzt also voraus, dass
der einer Qualitätssicherung zu unterziehende Bereich definiert und mit geeigneten
Fragestellungen in der erforderlichen Tiefe und Breite durchdrungen wird. Das
Formulieren der hierfür erforderlichen Qualitätskriterien, das Festlegen der als
„Qualität“ anzusehenden Qualitätsanforderungsprofile sowie der für einen Quali-
tätsvergleich erforderliche Analysestandard im Sinne eines Auswertedesigns der
erfassten Qualitätskriterien ist Grundvoraussetzung für eine qualifizierte Fehler-
analyse.
228 10 Qualitätssicherung im Rettungsdienst
Zyklus derQualitäts-sicherung
Definition desProblembereichs1
Qualitätsanforderungsprofilfestlegen
(Qualitätsstandard)
2Qualitätssicherung
5
�
�
Zielkriterien für den Untersuchungs-gegenstand aufstellen
Qualitätskriterien operational fürdiesen Bereich definieren
�
�
mittels Studien, Erfahrungen,Expertenmeinungen
verbindliche Ablauf- undHandlungsalgorithmen entwickeln
Qualitätsdokumentationdurchführen (Ist-Zustand)3
� möglichst prospektiv anhand deroben genannten Kriterien
4� Vergleich des Ist-Zustandes mit demQualitätsstandard
Qualitätsvergleich
5 Fehleranalyse
�
�
�
System-/Einzelanalyse
nach Abweichungsgründen suchen
typische Schwachstellenidentifizieren
5
6�
�
Strategien zur Qualitätsver-besserung entwickeln
Evaluierung der neuen Strategieführt wieder zum Anfang zu Punkt 1
Qualitätssicherung
Abb. 10.1. Zyklus der Qualitätssicherung
10.3 Implementierung eines Qualitätssicherungssystems
Die Implementierung eines Qualitätssicherungssystems unterscheidet grundsätzlich
eine Phase des Projektdesigns und der Tools (Kap. 10.3.1), eine Konzeptphase
(Kap. 10.3.2) und eine Umsetzungsphase (Kap. 10.3.3).
10.3.1 Projektdesign und Tools
Zur Entwicklung und Umsetzung eines Konzeptes zur Qualitätssicherung der ret-
tungsdienstlichen Leistungen in einem Rettungsdienstbereich sind grundsätzlich
die zwei zeitlich und inhaltlich ineinandergreifenden Projektphasen vorzusehen:
• Konzeptphase
• Umsetzungsphase.
10.3 Implementierung eines Qualitätssicherungssystems 229
Im Rahmen der Konzeptphase werden die inhaltlichen und logistischen Zielset-
zungen eines Qualitätssicherungssystems für einen Rettungsdienstbereich erarbei-
tet. Dies umfasst auf der Basis einer Bestandsaufnahme der derzeitig vorhandenen
Dokumentationen zur rettungsdienstlichen Leistung die Festlegung der notwendi-
gen Instrumentarien zur Dokumentation und Auswertung sowie insbesondere de-
ren inhaltliche Ausgestaltung.
Im Rahmen der Umsetzungsphase werden die inhaltlichen und logistischen
Festlegungen zur Qualitätssicherung in ein praktikables und effizientes Mess- und
Auswertungsverfahren umgesetzt sowie die zugehörigen Instrumente, wie z. B. die
Erfassungsprogramme und die Auswertungsprogramme vor Ort eingeführt.
10.3.2 Konzeptphase
Im Rahmen der Konzeptphase sind die folgenden drei Arbeitsschritte zu leisten:
1. Bestandsaufnahme
2. Festlegung inhaltlicher Ziele
3. Festlegung logistischer Ziele
Um eine zielgerichtete Qualitätssicherung in einem Rettungsdienstbereich zu
gewährleisten, ist eine Dokumentation rettungsdienstlicher Leistungen notwendig,
die sowohl Leitstellendaten als auch Protokolldaten des Rettungsfachpersonals
bzw. des medizinischen Personals umfasst.
Im Rahmen des 1. Arbeitsschrittes „Bestandsaufnahme“ gilt es festzustellen, an
welchen Stellen in einem Rettungsdienstbereich rettungsdienstliche Leistungen do-
kumentiert bzw. ausgewertet werden. Hierbei ist insbesondere die inhaltliche Tiefe
der Dokumentation sowie die bisherige Qualität der erhobenen Daten zu erfassen
und darzustellen. Auf der Grundlage der Erkenntnisse der Bestandsaufnahme zur
festgestellten Dokumentation der rettungsdienstlichen Leistungen erfolgt im 2. Ar-
beitsschritt die Festlegung der inhaltlichen Ziele für eine zukunftsfähige Qualitäts-
sicherung rettungsdienstlicher Leistungen. Hierzu ist ein Katalog von routinemäßig
zu erhebenden und auszuwertenden Kennzahlen (Dokumentationskriterien) fest-
zulegen, die standardisiert und prägnant die rettungsdienstliche Leistung quantita-
tiv und qualitativ beschreiben.
Zu den quantitativen Kennzahlen zählen u. a. Angaben
• zum zeitlichen Ablauf,
• zur Einsatzstruktur sowie
• zum Diagnose- und Maßnahmenspektrum.
Als Bewertungsmaßstab für die dokumentierte rettungsdienstliche Leistung
wird ein Katalog qualitativer Ziele als Soll-Kennzahlen zur
• Strukturqualität,
• Prozessqualität und
• Ergebnisqualität
230 10 Qualitätssicherung im Rettungsdienst
rettungsdienstlicher Leistungen entwickelt.
Zur Strukturqualität des Rettungsdienstes zählen u. a.
• einwohnerbezogenes Aufkommen,
• eingesetztes Rettungsfachpersonal,
• eingesetzte Notärzte nach Fachgebiet,
• Altersverteilung der Patienten,
• Einsatzdringlichkeit/Notarztindikation,
• Zwischenfälle wie z. B. Aufnahmeprobleme im Krankenhaus.
Zur Prozessqualität des Rettungsdienstes zählen u. a.
• Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Hilfsfrist (Eintreffzeit),
• Versorgungszeit,
• Einsatzdauer,
darüber hinaus zur Patientenversorgung u. a.
• Korrelation von Erstdiagnosen und Maßnahmen,
• Ergebnis der rettungsdienstlichen Maßnahmen,
• Häufigkeitsverteilung des Schweregrades der Erkrankung/Verletzung bei Not-
arzteinsätzen,
• Häufigkeit/Schweregrad von Zwischenfällen, Ereignissen und Komplikationen,
• Vergleich der eigenen Daten mit anderen Rettungsdienstbereichen, Landesstan-
dard o. ä. (externes Qualitätsmanagement).
Die Ergebnisqualität des Rettungsdienstes stellt zielorientiert anhand von
standardisierten Kriterien und Zeitpunkten (Schnittstelle Rettungsdienst/Kranken-
haus) fest, wie sich Veränderungen des Patientenzustand durch die rettungsdienst-
lichen und medizinischen Leistungen des Rettungsfachpersonals bzw. des medizi-
nischen Personals objektiv ergeben.
Die inhaltliche Festlegung von Soll-Kennzahlen zur Qualitätssicherung ret-
tungsdienstlicher Leistungen soll letztendlich gewährleisten, dass einerseits die ge-
setzlichen Vorgaben zum Rettungsdienst, wie z. B. die
• Hilfsfrist,
eingehalten werden, andererseits Abweichungen von allgemeinen rettungsdienstli-
chen und medizinischen Standards/Vergleichswerten zeitnah erkannt werden, wie
z. B.
• Entwicklungen beim Einsatzaufkommen,
• Proportion Notfallrettung und Krankentransport
• Proportion Notfalleinsätze mit und ohne Notarzt,
• Fehleinsätze,
• medizinische Diagnosen,
• medizinische Maßnahmen,
• medizinischer Materialverbrauch.
10.3 Implementierung eines Qualitätssicherungssystems 231
Abweichungen von erfassten rettungsdienstlichen Kennzahlen gegenüber Soll-
Kennzahlen zeigen dabei solange einen Handlungsbedarf an, bis dass die vorgege-
benen Soll-Werte erreicht sind. Die Konsequenzen aus diesen Analysen betreffen
in erster Linie die folgenden Bereiche:
1. Einsatzdisposition
2. Einsatzablaufplanung
3. Mitarbeiterfort-/-weiterbildung
In einem 3. Arbeitsschritt werden die logistischen Ziele für eine bedarfsgerechte
Qualitätssicherung rettungsdienstlicher Leistungen entwickelt und dargestellt, um
eine zielgerichtete Implementierung des Konzeptes zu gewährleisten.
Bezüglich der Dokumentation medizinischer Leistungen durch das Rettungs-
fachpersonal und das notärztliche Personal ist festzuhalten, dass derzeit zwar mit
dem die Rettungsdienstprotokoll 1.0 sowie dem die Notarztprotokoll 4.0 die ent-
sprechenden schriftlichen Instrumente zur Dokumentation vorliegen; es allerdings
bisher keine standardisierten Handlungsalgorithmen gibt, die den Umgang mit dem
Protokoll festlegen.
Bei der Implementierung eines Qualitätsmanagements sind auch bei bereits be-
stehender schriftlicher Dokumentation mit Hilfe z. B. von DIVI-Protokollen die
Handlungsabläufe zur Dokumentation festzulegen, um sicherzustellen, dass eine
Datenqualität in der Dokumentation erreicht wird, die die Beurteilung von Stan-
dardprozeduren im Notarztdienst im Rahmen der Qualitätssicherung erlaubt.
Der erste Implementierungsschritt eines Systems zur Qualitätssicherung ret-
tungsdienstlicher Leistungen hat immer die schriftliche Erstdokumentation vor Ort
auf einem DIVI-Protokoll zu sein, an die sich nach Abschluss des Einsatzes eine
EDV-gestützte Eingabe der Protokolldaten anschließt.
Erst nach einer erfolgreichen Einführung einer schriftlichen Dokumentation mit
einer EDV-gestützten Nacherfassung und Auswertung der DIVI-Protokolle ist die-
se in einem weiteren Arbeitsschritt ggf. durch eine EDV-gestützte Erstdokumenta-
tion zu ersetzen. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass eine wirtschaftliche und
praktikablere Lösung entsprechend den jeweiligen Vor-Ort-Bedingungen gefunden
wird.
Mit der beginnenden schriftlichen Dokumentation der medizinischen Leistun-
gen auf DIVI-Protokollen durch das Rettungsfachpersonal und das medizinische
Fachpersonal soll sichergestellt werden, dass zukünftig ein einheitlicher Standard
im Umgang mit den Protokollen und der damit verbundenen Dokumentation der
medizinischen Leistungen erreicht wird.
Die Eingabe der schriftlich dokumentierten Protokolldaten in ein EDV-System
bietet dabei grundsätzlich immer noch einmal die Möglichkeit, die eigene Doku-
mentation auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. In dieser Einfüh-
rungsphase gilt es, diesen Effekt sowohl beim Rettungsfachpersonal als auch beim
notärztlichen Personal bewusst positiv zu nutzen, um so die Stärken und Schwä-
chen der eigenen Dokumentation herauszuarbeiten und auf einen vordefinierten
Standard zu bringen. Hierzu ist sicherzustellen, dass
232 10 Qualitätssicherung im Rettungsdienst
a) die Person, die schriftlich dokumentiert, auch die Eingabe der Protokolldaten in
ein EDV-System vornimmt,
b) der Zeitraum, wann die schriftliche Dokumentation in ein EDV-System ein-
zugeben ist, verbindlich vereinbart ist und
c) dass Fehler und Lücken in der schriftlichen Dokumentation bei der EDV-
Eingabe zu korrigieren bzw. aufzufüllen sind und diese auf der schriftlichen
Dokumentation kenntlich zu machen sind.
Darüber hinaus gilt es, um rettungstechnische und medizinische Daten auf einer
gemeinsamen Basis analysieren zu können, ein entsprechendes Konzept für eine
gemeinsame Datenbank zu erarbeiten.
10.3.3 Umsetzungsphase
Auf der Grundlage eines mit den Trägern des Rettungsdienstes abgestimmten
Konzepts zur Qualitätssicherung der rettungsdienstlichen Leistungen im Rettungs-
dienstbereich erfolgt die Umsetzung des Konzepts bis zum „Routinebetrieb“. Die
Umsetzung selbst betrifft dabei die Bereiche
• Leitstelle,
• Rettungswachen und
• Notarztstandorte.
Der Bereich Leitstelle umfasst sowohl die standardisierte regelmäßige Entnah-
me von ausgewählten Leitstellendaten als auch die Zusammenführung der an den
Rettungswachen bzw. Notarztstandorten dokumentierten Protokolldaten. Für die
Erfassung der Protokolldaten an den Rettungswachen bzw. Notarztstandorten wird
ein EDV-gestütztes Instrumentarium zur Erfassung der Protokolldaten von uns
entwickelt und eingeführt. Die Zusammenführung der bisherigen Leitstellendaten
mit den Protokolldaten aus den Rettungswachen bzw. Notarztstandorten erfolgt
programmgestützt. Hierzu ist eine Auswerteprozedur auf der Basis eines Statistik-
programms, wie z. B. SPSS/PC, zu entwickeln und einzusetzen. Die Auswertung
der zusammengeführten Daten erfolgt ebenfalls programmgestützt, z. B. mit
SPSS/PC. Die Auswerteprozedur ist im Rahmen der Umsetzung so zu entwickeln,
dass nach einer Einführungsphase die Auswertung und die damit verbundene Do-
kumentation selbständig vor Ort durchgeführt werden kann. Zusammenfassend
gewährleisten
• Konzeptphase und
• Umsetzungsphase
zur Qualitätssicherung der rettungsdienstlichen Leistungen in einem Rettungs-
dienstbereich die zielgerichtete Entwicklung und anschließende Umsetzung fol-
gender Punkte:
10.3 Implementierung eines Qualitätssicherungssystems 233
1. Fragestellung/Zielsetzung, das heißt: Mit welchen Zielen soll doku-
mentiert werden bzw. welche Fragen sollen mit Hilfe einer Dokumenta-
tion beantwortet werden?
2. Medium/Protokoll, das heißt: Welches (einheitliche) Protokoll soll zur
Erfassung der erforderlichen Daten eingesetzt werden?
3. Erfassungswerkzeug, das heißt: Mit welcher Software und mit welchem
EDV-Gerät soll erfasst werden?
4. Datensatz, das heißt: Welche Daten sollen erfasst und einer Auswertung
zugeführt werden?
5. Auswertung, das heißt: Wie sollen die dokumentierten und erfassten
Daten standardmäßig ausgewertet und die Ergebnisse dargestellt wer-
den?
6. Handlungskonsequenzen, das heißt: Wie soll mit den Ergebnissen um-
gegangen werden? (Welche Aktionen folgen aus den Ergebnissen?)
11 Entwicklungstendenzen des Rettungsdienstes
Die gesetzlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen im Rettungsdienst
sind einem stetigen und immer schnelleren Wandel unterworfen. Umfassende A-
nalysen der einschlägigen Literatur aber auch eigene Studien und Beobachtungen
von rettungsdienstlichen Entwicklungen in der Vergangenheit definieren nach un-
serer Einschätzung das denkbare bzw. absehbare Entwicklungspotenzial des Ret-
tungsdienstes (ohne Unterscheidung nach landesrechtlichen Besonderheiten) in
Form von Thesen mit dem Ziel einer bedarfsgerechten und wirtschaftlichen Ent-
wicklung wie folgt:
11.1 Ordnungspolitische Entwicklungen
1. Der Rettungsdienst wird auch weiterhin als öffentlich-rechtliche Aufgabe der
Gefahrenabwehr sowie der Daseinsvorsorge in der Zuständigkeit der Länder
gestaltet und weiter entwickelt.
2. Die Strukturen des Rettungsdienstes werden zukünftig noch sehr viel stärker
an den Forderungen von Effektivität und Effizienz gemessen. Die rettungs-
dienstlichen Strukturen werden daher unter fachlichen und wirtschaftlichen
Gesichtspunkten in zunehmendem Maße den geforderten Effizienznachweis
unter Berücksichtigung der Vernetzung der Strukturen erbringen müssen.
3. Angesichts der immer knapper werdenden finanziellen Ressourcen besteht ein
dringender Handlungsbedarf, die vorhandenen rettungsdienstlichen Strukturen
zu überprüfen, um durch Reorganisation in Form der Zusammenfassung be-
stehender Bereiche in Verbindung mit einer funktionalen Optimierung durch
ein einheitliches Qualitätsmanagement für den Rettungsdienst, die wirtschaft-
liche Tragfähigkeit und Akzeptanz des Gesamtsystems nachhaltig zu gewähr-
leisten.
4. Vor dem Hintergrund der aktuellen ökonomischen Grenzsituation lassen sich
Maximalforderungen für den Rettungsdienst nicht mehr umsetzen. Das heißt,
auch die Medizin muss in Zeiten relevanter sozioökonomische Veränderungen
mit der Zeit gehen, d. h. Notfallmedizin darf mit ökonomischen Augen be-
trachtet werden. Eine rein medizinische Argumentation neigt bei aller Über-
zeugungskraft dazu, die Ökonomie zu vergessen. In diesem Zusammenhang ist
festzustellen, dass nicht allein die medizinischen Erfordernisse für die Überle-
benschancen von Notfallpatienten ausschlaggebend sind. Vielmehr spielt auch
die therapiefreie Zeit bis zum Eintreffen eines Rettungsmittels am Notfallort
R. Schmiedel et al., Bedarfsplanung im Rettungsdienst© Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2004
236 11 Entwicklungstendenzen des Rettungsdienstes
eine zumindest gleich große Rolle. Dazu kommen weiterhin mögliche bzw.
tatsächliche und erhebliche Zeitverzögerungen bei der Aufnahme eines Not-
fallpatienten in ein geeignetes Krankenhaus. Vor diesem Hintergrund kommen
neben der schnellstmöglichen Notfallmeldung, insbesondere der sachgerechten
Laienhilfe bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes und der Organisation der
Aufnahme von Notfallpatienten in den versorgenden Krankenhäusern eine
zentrale Bedeutung zu.
5. Die rettungsdienstliche Fortentwicklung hat sich stärker als in der Vergangen-
heit regionsspezifischen Problemen, Ausgangsbedingungen und Bedürfnissen
anzupassen. Die zentrale Planungsverantwortung der Aufgabenträger wird zu-
künftig auch die geplante Raum- und Siedlungsentwicklung bei der Prognose
des rettungsdienstlichen Bedarfs berücksichtigen müssen. Die rettungsdienstli-
che Planung muss die notwendigen infrastrukturellen, personellen und wirt-
schaftlichen Voraussetzungen für die nachhaltige Entwicklung schaffen, kann
sie aber nicht hinreichend steuern. Viele der zu schaffenden Voraussetzungen
lassen sich leichter realisieren, wenn die unterschiedlichen Politik- und Hand-
lungsebenen zukünftig an einem Strang ziehen.
6. Die Bemühungen um die weitere Verbesserung des rettungsdienstlichen Ord-
nungsrahmens wird sich zwar darauf konzentrieren, dass die Dinge, die getan
werden richtig getan werden, aber noch sehr viel mehr darauf, dass die richti-
gen Dinge getan werden (z. B. zweifelsfreie Festlegung der Anforderungen an
die Qualität rettungsdienstlicher Strukturen, an ihre Prozesse und an deren Er-
gebnisse).
11.2 Entwicklung der Qualität
7. Auf zukünftige Qualitätsverbesserung im Rettungsdienst zielt die Einführung
und Umsetzung von Leitlinien. Die Einhaltung von Prozessstandards und der
Einsatz von Verfahren, die Leitlinienkonformität transparent zu machen, sind
Voraussetzung eines ökonomischen Rettungsdienst-Managements.
8. Die Qualität im Rettungsdienst wird zunehmend als Erfolgsfaktor definiert:
Was nicht gemessen wird, das wird auch nicht getan. Qualität muss zunächst
festgestellt werden, dass heißt gemessen werden. Dies bedeutet: Qualitätsziele
werden ins Auge gefasst und ihre Erreichung wird objektiv anhand von Kenn-
größen nachvollzogen. Der Rettungsdienst wird effektiver durch die Standar-
disierung der Ausstattung, die Ausschöpfung der rechtlichen, organisatori-
schen und ökonomischen Möglichkeiten und die Bündelung der Ressourcen
(Synergieeffekte). Für eine nachhaltige Qualitätssteigerung im Rettungsdienst
gilt zukunftsorientiert: Die Eigenkontrolle der Leistungserbringer im Ret-
tungsdienst macht eine Qualitätsüberwachung eher fragwürdig, wenn nicht gar
unmöglich.
9. Ziel der rettungsdienstlichen Gesamtentwicklung ist es u. a. eine einheitliche
Strategie für die kontinuierliche Verbesserung der Qualität im Rettungsdienst
11.3 Entwicklung der Wirtschaftlichkeit 237
zu entwickeln. Das Bewusstsein wird zunehmen, dass Daten des Rettungs-
dienstes der Rohstoff für Informationen sind. Allerdings sind Informationen
wertlos, solange aus ihnen nicht durch zielorientiertes Handeln (Umsetzung)
die richtigen Konsequenzen gezogen werden.
10. Die Entwicklung der Rettungsdienstgesetze macht deutlich, dass die Länder
unterschiedliche Schwerpunkte setzen. Es gilt deshalb insbesondere Vorgaben,
die die zukünftige Qualität bestimmen werden, im Sinne der Vergleichbarkeit
und des Wettbewerbs länderübergreifend einheitlich zu regeln. Klare Vorga-
ben für die Struktur-, Durchführungs- und Ergebnisqualität, die derzeit noch
weitestgehend fehlen, werden zukünftig bundesweit die Entwicklung des Ret-
tungsdienstes auch unter Wettbewerbsgesichtspunkten bestimmen.
11. Als Vorgabe für die sächliche Strukturqualität werden die Hilfsfrist und das
Sicherheitsniveau in der Notfallversorgung als Planungsparameter festgelegt.
Die Minutenvorgabe der Hilfsfrist ist das Planungsmaß für die Netzdichte der
bedarfsgerechten Rettungswachen. Die Vorgabe eines Sicherheitsniveaus in
der Notfallversorgung ist verantwortlich für die Anzahl der vorzuhaltenden
Notfallrettungsmittel und ihre zeitlichen Abstufungen.
12. Vorgaben für die Strukturqualität im personalwirtschaftlichen Bereich wird
neben den Anforderungen an die Qualifikation des Rettungsfachpersonals zu-
nehmend auch ein Mindestanteil an hauptamtlichen Kräften sein, um Dienst-
plansicherheit für die Besetzung von Soll-Funktionen zu gewährleisten.
13. Als überprüfbares Maß für die Einhaltung der Ergebnisqualität des Rettungs-
dienstes gilt in einer Reihe von Ländern derzeit schon ein 95 %-Anteil, bei
dem die Hilfsfrist in der Realität einzuhalten ist. Die Festlegung eines solchen
Maßes für die Ergebnisqualität wird zukünftig an Bedeutung gewinnen, wenn
die Einhaltung eines rettungsdienstlichen Versorgungsniveaus im Rahmen von
Qualitätssicherungsmaßnahmen überprüfbar sein soll. Der Perzentilwert ist
dabei ein Maß zur Überprüfung der Ergebnisqualität in der Realität und kein
Planungsmaß.
11.3 Entwicklung der Wirtschaftlichkeit
14. Die sich durch veränderte Schwerpunkte in den Rettungsdienstgesetzen ab-
zeichnende strategisch-organisatorische Neuausrichtung des Rettungsdienstes
wird dazu führen, dass die bisherige Satzungsregelung bei der Finanzierung
des Rettungsdienstes langfristig dem Verhandlungsmodell zwischen Leis-
tungserbringern und Kostenträgern weichen wird. Die Krankenkassen, die den
Hauptteil der Finanzierung des Rettungsdienstes tragen, werden die insgesamt
kostengünstigsten Varianten der Finanzierung des Rettungsdienstes unterstüt-
zen. Dies bedeutet, bei rettungsdienstgesetzlich vorgegebenem Output ist der
Mitteleinsatz zu minimieren (Minimumprinzip).
15. Länder mit Satzungsmodell werden aus Wirtschaftlichkeitsgründen zuneh-
mend das unwirtschaftliche Selbstkostendeckungsprinzip abschaffen und dem
238 11 Entwicklungstendenzen des Rettungsdienstes
sich in anderen Ländern bereits erfolgreich praktizierten und bewährten Ver-
handlungsmodell anschließen.
16. Obwohl die gesetzlichen Vorgaben einen wirtschaftlichen Rettungsdienst for-
dern, enthalten die bestehenden Strukturen teilweise noch erheblich Wirt-
schaftlichkeitsreserven. Die geforderte Kostentransparenz muss zukünftig
durch eine einheitliche Kostensystematik mit zugehörigen Ausstattungs- und
Leistungswerten zum Zwecke des Benchmarking auch praktikabel sein.
17. In der Zukunft werden Leistungs-, Service- und Wirtschaftlichkeitsvergleiche
in Verbindung mit entsprechenden Kennzahlensystemen an Bedeutung gewin-
nen, wenn der Rettungsdienst im Rahmen der politischen Vorgaben auch wei-
terhin finanzierbar bleiben soll.
18. Um den Nachweis der Wirtschaftlichkeit des Rettungsdienstsystems zu führen,
ist die Aufstellung einer transparenten Kosten- und Leistungsbilanz eine zwin-
gende Voraussetzung. Um dieses Ziel zu erreichen und um der neuen Budget-
verantwortung zu entsprechen, sind zukünftig Wirtschaftlichkeitsanalysen eine
wesentliche Grundforderung. Voraussetzung für ein solches Controlling sind
vergleichbare Anforderungen an die Basisstrukturen, die daraus abgeleiteten
Kennzahlensysteme sowie das adäquate Bewertungsverfahren. Ziel wird es
sein, über die Methoden der Datenverarbeitung den Verfahrensablauf weitest-
gehend zu automatisieren.
19. Zur Erhöhung von Qualität und Wirtschaftlichkeit bei den Leistungserbringern
werden zukünftig unter den Bedingungen des Wettbewerbs nur noch effiziente
Größenordnungen Bestand haben. Zusammenschlüsse von Leistungserbrin-
gern, auch über kommunale Grenzen hinweg, werden den betriebswirtschaftli-
chen Reformprozess nachhaltig unterstützen und vorantreiben.
11.4 Entwicklung der Strukturen
20. Zur Nutzung von Synergieeffekten wird der Rettungsdienst sich mit anderen
für Notfallereignisse vorgehaltenen Strukturen zunehmend verbinden und in
der Konsequenz sich als integraler Bestandteil eines umfassenden nichtpoli-
zeilichen Hilfeleistungssystems definieren.
21. Die Entwicklung eines umfassenden Hilfeleistungssystems bedeutet, dass die
vorhandenen Potenziale zum einen ihre spezifischen Aufgabenstellungen adä-
quat und autonom wahrnehmen können, sich andererseits aber unter Nutzung
aller Möglichkeiten der Organisation, Information und Kommunikation wech-
selseitig koordinieren und vernetzen. Die Strukturentwicklung im Rettungswe-
sen ist zukünftig in erheblichem Maße geprägt von dem Systemansatz, wonach
sich die wichtigsten Gefahrenabwehrpotenziale in einheitlichen Strukturen und
Schnittstellen integrieren (Integration von Brandschutz, Rettungsdienst, Ka-
tastrophenschutz in einer Leitstelle).
22. Für ein effektives und effizientes Zusammenwirken aller Bestandteile des um-
fassenden Hilfeleistungssystems kommt einer integrierten Steuerungszentrale
11.4 Entwicklung der Strukturen 239
eine übergeordnete und entscheidende Bedeutung zu. Neben der Optimierung
der internen Organisationsstrukturen wird die automatische Dokumentation
des Ablaufgeschehens zum Zwecke des Nachweises sowie der Qualitätssiche-
rung eine verbindliche Vorgabe. Es wird daher verstärkt darauf ankommen,
die Verzahnung der verschiedenen Versorgungsebenen im Sinne eines koope-
rierenden statt eines konkurrierenden Hilfeleistungssystems für die Bevölke-
rung umzusetzen.
23. Als Zugang der Bevölkerung zum Hilfeleistungssystem wird zumindest die eu-
ropäische münzfreie Notrufnummer 112 realisiert. Daneben werden noch wei-
tere Zugangsnummern eingerichtet, die dem Anrufer eine Vorselektion und
gleichzeitig damit eine Priorisierung seines Hilfeersuchens ermöglichen.
24. Im Sinne einer gleichbleibenden und qualitativ hohen Leistungserbringung
wird es in der Zukunft unabdingbar sein, die Handlungsabläufe sowie die Zu-
ständigkeiten der Beteiligten im Gesamtsystem der rettungsdienstlichen Hil-
feleistung zu systematisieren und die Schnittstellen sowie die Verknüpfungen
eindeutig abzugrenzen. In diesem Zusammenhang wird es notwendig sein,
einheitliche Algorithmen zu definieren, anhand derer auch die Qualität der
Aus- und Fortbildung des eingesetzten Personals überprüfbar ist.
25. Die aufgezeigten Strukturveränderungen sind in den meisten Ländern ohne
Alternative, wenn die bekannten und systemimmanenten Schwachstellen in-
nerhalb des Rettungsdienstes beseitigt werden sollen, mit dem Ziel eine höhere
Qualität und Wirtschaftlichkeit für ein umfassenderes integriertes Hilfeleis-
tungssystem zu gewährleisten.
26. Die Luftrettung wird sich als Teil des Rettungsdienstes schwerpunktmäßig
weiterentwickeln. Als Folge von absehbaren Veränderungen im Bereich der
stationären Strukturen wird der Interhospitaltransfer mit Intensivhubschrau-
bern oder Ambulanzhubschraubern an Volumen zunehmen. Zur Sicherung der
Qualität und der Wirtschaftlichkeit werden zusätzliche Anforderungen an die
Koordinierung der Sekundärtransporte, auch über Ländergrenzen hinweg, an
Bedeutung gewinnen.
27. Bei der absehbaren Entwicklung im Rettungsdienst wird das ehrenamtliche
Engagement weiterhin ein (wesentlicher) Faktor des gesamten Hilfeleistungs-
systems bleiben. Um den Beitrag des ehrenamtlichen Elementes zu sichern,
bedarf es entsprechender Anreize für eine ehrenamtliche Mitarbeit. Dies um-
fasst auch eine entsprechende Würdigung in der Politik sowie der öffentlichen
Meinung. Keinesfalls darf das ehrenamtliche Element zum Ausgleich von
Fehlentwicklungen bei der betriebswirtschaftlichen Gestaltung des Rettungs-
dienstes benutzt werden.
28. Die absehbaren Strukturveränderungen im Rettungsdienst bedingen, dass auch
gewachsene Strukturen und bewährte Organisationsregelungen auf den Prüf-
stand kommen. Die sich abzeichnenden Entwicklungen betreffen insbesondere
die Vergrößerung bisher kleinzelliger Rettungsdienstbereiche hin zu regiona-
len Strukturen sowie, systemkompatibel dazu, die Integration von Rettungs-
dienst, Brandschutz und Katastrophenschutz in Integrierten Leitstellen.
240 11 Entwicklungstendenzen des Rettungsdienstes
11.5 Entwicklung drahtgebundene Telekommunikation
29. Kurzfristig wird die Umstellung der Erstabfrage von Feuerwehr und Rettungs-
dienst auf Notruf-ISDN notwendig. Eine Anruferidentifizierung ist bei analo-
gen Notrufabfragen nur eingeschränkt möglich. Analoge Notrufabfragetechnik
wird absehbar nicht mehr verfügbar sein.
30. „Herr der letzten Meile“ wird trotz Einführung des Wettbewerbs im Telefon-
dienst zumindest mittelfristig die Deutsche Telekom als Eigner der Infra-
struktur auf Ortsnetzebene sein. Abgesehen von Direktanschlüssen für große
Unternehmen über Richtfunk/Glasfaserleitungen und von regionalen Anbie-
tern, werden die Telefonanschlussinhaber, unabhängig über welchen Telefon-
dienstanbieter sie kommunizieren, auch kurz- bis mittelfristig über die „letzte
Meile“ durch die Deutsche Telekom versorgt. Aufgrund der bestehenden Ruf-
nummernportabilität wird es besonders in Randgebieten der Leitstellenzustän-
digkeit sowie in Ballungsgebieten mit mehreren Erstabfragestellen innerhalb
eines Ortsnetzes, für den Anrufer immer unsicherer, seine notruforiginär zu-
ständige Erstabfragestelle direkt zu erreichen. Dieses Problem wird sich durch
die Vielzahl von neuen Netzanbietern mit nur einer Einspeisestelle im Orts-
netz der Deutschen Telekom noch weiter verschärfen.
31. Aussagen der Deutschen Telekom zufolge wird diese innerhalb der nächsten
Jahre voraussichtlich die analogen Notrufübertragungseinrichtungen nach Not-
ruf 73 „abschalten“. Hieraus zeichnet sich ein dringender Handlungsbedarf
seitens der Notdienstträger ab. Die analoge Notruftechnik Notruf 73 stammt
aus dem Jahre 1973. Reparaturen und Ersatzbeschaffung der analogen Not-
ruftechnik werden wirtschaftlich kaum noch zu vertreten sein.
32. Bei Einführung von Notruf-ISDN ist von folgenden Vorteilen auszugehen:
• Die Betriebskosten beim ISDN-Notruf sind geringere als beim Notruf 73.
• Erkennen des Anrufers durch Anruferidentifizierung.
• Schneller Verbindungsaufbau.
• Gute Übertragungsqualität.
• Schaffung virtueller Netzwerke (über digitale Wählverbindungen).
• Verknüpfung mit Einsatzleitrechnertechnik.
• Pro Ortsnetz uneingeschränkte Leitungsanzahl, nur begrenzt durch Abfra-
gekapazität der Einrichtung.
• Dynamische Kapazitätsanpassung der Abfragekapazität und der Zugangs-
kapazität nach Notrufaufkommen je Ortsnetz (Leitwegrouting mittels defi-
nierter Zeitbedingungen pro Ortsnetz).
• Getrennte Zuführung der Teilnehmer aus Mobilfunknetzen zur Erstabfrage-
stelle zur Verhinderung der Blockierung der Ortsnetze durch Mobilfunk-
teilnehmer sowie Übertragung der Gerätenummer anstelle der Rufnummer,
wenn Notruf 112 ohne Karte ausgelöst wird (bis jetzt nicht realisiert).
• Mehrwegzuführung der hexa-kodierten Notrufzugänge zwischen Erstabfra-
gestellen und Vermittlungsstellen im Ortsnetz der Erstabfragestellen mit
Vermittlungsstellen übergreifendem Routing.
11.6 Entwicklung drahtlose Telekommunikation 241
• Weitervermittelbarkeit erstabgefragter Anrufe an Dritte über digitale Fest-
verbindungen mittels Qsig
-Protokoll und Weitergabe der A-Teilnehmer-
Nummer herstellerunabhängig.
• Weitervermittlung erstabgefragter Anrufe über digitale Wählverbindungen
an Dritte, dadurch entfällt das Umsprechen und es können Leitungskosten
verringert werden.
• Trunk Reservation (bei Überlastung der angeschalteten Ortsnetze wird ein
reservierter Zugang zur zuständigen Erstabfragestelle für Notrufe über 112
freigehalten).
33. Vor dem Hintergrund parallel in der Fläche vorhandener digitaler und analo-
ger Notrufabfragesysteme muss eine gesicherte Kommunikation untereinander
auch in der Zukunft gesichert sein (mittels Digital-analog-Wandlern).
34. Vor dem Hintergrund der ISDN-Technik werden Drahtmeldeverbindungen bei
hohem Verfügbarkeitsanspruch zukünftig als virtuelle Festverbindungen ge-
schaffen. Diese bestehen aus digitalen Wählverbindungen, die sich dem Nut-
zer jedoch wie eine Festverbindung darstellen. Bei zukünftig sehr hohem Ver-
kehrsaufkommen kann auch der Einsatz von Festverbindungen wirtschaftlicher
als von Wählverbindungen sein.
35. Es ist absehbar, dass der Vernetzungsgrad zwischen Einsatzleitrechnersyste-
men mit Notrufabfrage- und Funksystemen bei den unterschiedlichen Not-
dienstträgern aufgrund des ständig wachsenden Kommunikationsbedarfs sowie
zunehmender Ansprüche an die Kommunikationsqualität sich umfangsmäßig
verändern wird. Aufgrund fehlender Schnittstellen sowie uneinheitlicher
Leistungsmerkmale an den Übergabepunkten der Einzelsysteme, aber auch
durch den Einsatz neuer digitaler Funksysteme werden die heute schon beste-
henden Vernetzungsprobleme sich weiter verschärfen.
11.6 Entwicklung drahtlose Telekommunikation
36. Vor dem Hintergrund der bekannten Schwachstellen des bestehenden, seit
mehr als rund 30 Jahren betriebenen analogen BOS-Funksystems und der sich
abzeichnenden allgemeinen Entwicklung in der Kommunikationstechnik wird
zukünftig ein digitales Funksystem die analogen BOS-Funknetze ablösen.
37. Bei realistischer Einschätzung der digitalen Funknetze ist davon auszugehen,
dass nach der konkreten Beschlussfassung der öffentlichen BOS-Nutzer ein
Zeitraum von wenigstens 5 Jahren für einen bundesweit synchronen Ausbau
der zugehörigen Funknetzinfrastruktur anzusetzen ist. In der Prognosevor-
schau sind mindestens weitere 5 bis 10 Jahre für die Umrüstung der Endgeräte
bei den BOS-Nutzern aufgrund von existierenden Abschreibungsregelungen
und unter Finanzierungsgesichtspunkten in Ansatz zu bringen.
38. Angesichts der immer knapper werdenden finanziellen Ressourcen wird mit
Einführung digitaler Funksysteme zwingend auch ein Austausch aller Fahr-
zeugfunkanlagen, Handfunkgeräte und Meldeempfänger erforderlich. Daneben
242 11 Entwicklungstendenzen des Rettungsdienstes
werden die noch unbekannten Kosten der System-Infrastruktur und die zu er-
wartende Gebühren für die Systemnutzung einen realistischen Wirtschaftlich-
keitsnachweis erschweren.
39. Da die Einführung digitaler Funksysteme in der Zukunft nach Vorliegen der
Systementscheidung noch einen Umsetzungszeitraum benötigt, wird ein Pa-
rallelbetrieb von analogen und digitalen Funksystemen wohl über längere Zeit
mit allen damit verbundenen Konsequenzen erforderlich werden. Die hierzu
notwendigen systemübergreifenden Lösungen sind noch zu entwickeln (Mi-
gration analog/digital).
40. Die Umsetzung eines digitalen Funknetzes wird die systemintegrierte Alarmie-
rung über Funkmeldeempfänger (Pager) für die Nutzer von Rettungsdienst und
Feuerwehr zwingend berücksichtigen müssen. Die benötigten Eindringtiefen
in Gebäude werden im Pagerbetrieb nur durch eine zusätzliche beträchtliche
Erhöhung der Zahl der Basisstationen im digitalen Funknetz möglich sein. Vor
dem Hintergrund des noch fehlenden Nachweises der Paging-Funktionalität im
digitalen Funksystem unterliegt die Pager-Alarmierung bei Feuerwehr und
Rettungsdienst einem besonderen Stellenwert. Gelingt der Nachweis nicht,
sind alternative Lösungen (z. B. in getrennten Netzen) zu diskutieren.
41. Die sich abzeichnende Entwicklung der bisher nicht gelösten systemimma-
nenten Funkalarmierung (Paging) muss im Sinne einer integralen Lösung den
Wirtschaftlichkeitsnachweis im Vergleich zu anderen Systemen standhalten.
Vor diesem Hintergrund gewinnen Alternativen, die in Sprechfunk-/Datennet-
ze und Pagernetze differenzieren, an Bedeutung. Die Alternativszenarien von
2 Parallelnetzen (Sprache/Daten vs. Alarmierung) werden in eine Entschei-
dungsdiskussion auf der Grundlage von funktionierenden Vorbildern einzube-
ziehen sein. Kommerzielle Netze wie z. B. Cityruf (Pager) zeigen, dass ein Pa-
rallelbetrieb zu Mobilfunknetzen (Sprache/Daten) technisch und ökonomisch
unter Marktbedingungen umsetzbar ist.
11.7 Entwicklungen zu Notrufen aus Mobilfunknetzen
42. Zur Erhöhung von Sicherheit und Qualität der Leitstellenerreichung bei Wahl
des Notrufs 112 aus den verschiedenen Mobilfunknetzen ist zukünftig grund-
sätzlich anzustreben, das Routingziel netzübergreifend zu vereinheitlichen.
43. Da der Notruf 112 aus Mobilfunknetzen auch ohne Karte im Gerät ausgelöst
werden kann, erscheint es zweckmäßig, in diesem Fall, anstelle der Rufnum-
mer die Gerätenummer zur notrufabfragenden Stelle zu übertragen (z. Z. nicht
möglich). Die Diskussion hierüber ist jedoch noch nicht abgeschlossen.
44. Eine zweckmäßige Möglichkeit zur Erstabfrage des Notrufs 112 aus den Mo-
bilfunknetzen ist es, zukünftig getrennt vom Leitwegrouting aus den Ortsnet-
zen im Hexa-Code die Mobilfunknetze zur Erstabfragestelle zuzuführen. Da-
mit wird das Ortsnetz-Routing nicht durch eine Vielzahl von Mobilfunkanru-
fen über den Notruf 112 blockiert.
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Sachverzeichnis
10-Stunden-Grenze 88
2-Schicht-Modelle 34
3-Schicht-System 34
520-Stunden-Ausbildung 4
ABC-Fahrzeugsystem 26
Abfertigungsrate 94
Abfragesicherheit 91
Abschreibung 174
Abschreibungsmethode 174
Absicherungsstrategie 8
ADAC-Luftrettung GmbH 9
Aggregationsszenarien 39
AGNN 5
Alarmierungsorganisation 17
American Heart Association 10
Anfahrt mit Sonderrechten 31
Anfahrt ohne Sonderrechte 32
Anfahrtzeitdistanz 17; 49
Ankunftsrate 94
Anlaufzeit 9
Anordnungsszenarien 39
Anrufwartezeit 93; 113
Äquivalenzprinzip 180
Arbeitsbereitschaft 121; 122
Arbeitsgemeinschaft in Norddeutschland
tätiger Notärzte e. V. 5
Arbeitsleistung 114
Arbeitszeit 34; 87
Arbeitszeitgestaltung 141
Arbeitszeitmodelle 149
Ärztlicher Leiter Rettungsdienst 9
Aufgabendefinition 171
Aufschlagfaktor 107
Auskunftsersuchen 107
Ausnahmegebiete 18
Ausschuss für Notfall- und
Katastrophenmedizin 9
Ausstattungsparameter 189
BAND 5
BAT 124
BBR 42
BDA 5
Bearbeitungssicherheit 91
Bearbeitungszeit 113
Beatmungstechnologie 7
bedarfsgerechte
Rettungsmittelvorhaltung 30
Bedarfsgerechte Rettungswachen 17
Befahrung 49
Bemessungsparameter 70
bemessungsrelevantes
Einsatzfahrtaufkommen 65
Benutzungsentgelte 180
Benutzungsgebühren 180
bereichsübergreifende Abstimmung 20
Bereitschaftsdienst 34; 124
Berufsverband Deutscher Anästhesisten
5
Besoldungsgesetze 34
besondere Lagen 119
besondere Schadenlagen 68
Bestandsindikatoren 187
Bestandswerte 187
Betriebsgelände 18
Betriebskosten 174
Bewertungsparameter 8
BINZ-Stiftung 9
Björn-Steiger-Stiftung 9
Bleib-am-Transportziel-Strategie 8
Bottom-up-Berechnung 185
Budgetierung 185
250 Sachverzeichnis
Bundesamt für Bauwesen und
Raumordnung 42
Bundesanstalt für Straßenwesen 7; 39
Bundesärztekammer 4
Bundeskonsensuskonferenz 6
Bundesvereinigung der
Arbeitsgemeinschaften Notärzte
Deutschlands 5
Bund-Länder-Ausschuss Rettungswesen
3; 7
C-Fahrzeugsystem 26
Deutsche Gesellschaft für
Anästhesiologie und Intensivmedizin
5
Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung
für Intensiv- und Notfallmedizin 5
Deutscher Beirat für Erste Hilfe und
Wiederbelebung 9
dezentrale Vorhaltung 72
DGAI 5
Dienstplanbeispiel 160
Dienstplangestaltung 36; 140
dienstplanmäßige Regelvorhaltung 68
Dienstplanorganisation 152
Dienstplansicherheit 33; 35; 36; 152
Dienstplanung 34
DIN 13050 Rettungswesen Begriffe 30
DIN 75080-1, 75080-2 und 75080-3 21
Dispositions- und Alarmierungszeit 17
Dispositions- und Einsatzstrategien 8;
16
Dispositionsverfahren 16
Dispositionszeit 8
DIVI 5
DIVI-Notarzteinsatzprotokoll 9
DIVI-Protokoll 231
Dringliche Medizinische Hilfe 2
Dringlicher Hausbesuchsdienst 2
DRK-Tarif 124
Durchführungsqualität 16
Effektivität 170
Effizienz 170
Effizienznachweis 8
Ehrenamtliche 177
einsatzgebundene Arbeitsleistung 114
Einsatzleistung 172
Einsatzleitplätze 15
Einsatzpauschale 35
Einsatzpersonal 121
Einsatzschwerpunkte 17; 48
Einsatzstrategie 16
Einsatzstrategien des Rettungsdienstes
8
Eintreffzeit 8; 9
Emergency Ambulance 24
EN 1789 20
EN ISO 8402 225
Entlohnung 34
Ergebnisqualität 226; 230
Erstdefibrillation 4
Externe Finanzierung 179
Fachkundenachweis Rettungsdienst 5
Fahrzeitsimulationen 49
Fahrzeug 15
Fahrzeugstandort 13
Fahrzeugvorhaltung 30; 65
Fernfahrten 32; 42; 73
Finanzierungsbeiträge Dritter 183
Flexibilisierung der Arbeitszeit 37
frequenzabhängige Bemessung 101
frequenzabhängige Fahrzeugbemessung
32; 73
Gesprächszeit 113
Großschadenlagen 119
Grunddienstplanung 157
hauptamtliches Personal 36
Hauptverkehrszeiten 18
Hessen 225
Hilfeersuchen 107
Hilfsfrist 17
Hilfsfrist des Notarztes 19
Hilfsfristdefinitionen 46
Hilfsfrist-Isochrone 17
Hilfsfristvorgaben 45
Hilfsorganisationen 8
INDIKAT® 185
Indikatorenmodell 185
Institut für Rettungsdienst des DRK 8
Integrierte Regionalleitstelle 15; 43
integrierter Betrieb 15
Interne Finanzierung 182
Investitionskosten 6; 174
Sachverzeichnis 251
Kalkulatorische Abschreibungen 176
Kalkulatorische Mieten 176
Kalkulatorische Zinsen 176
Kennzahlen 185
Kerntätigkeiten 106
Kliniktätigkeit 35
Kolmogoroff-Smirnoff-Test 68; 76
Kommunikationsleistung 172
Konzertierte Aktion 4
Kostenbegriff 173
Kostendeckungsprinzip 180
Kostenparameter 189
Kostenrichtlinien 134
Kostenstrukturanalyse 185; 187
Krankenhäuser 19
Krankenkassen 181
Krankentransportwagen 21
kreisfreie Stadt 13
K-S-Test 76
Lagedienstführung 116
Landesärztekammern 5
Landesentwicklungsprogramm 60
Landesraumordnungsplanung 44
Landesrettungsdienstgesetz 3
Landkreis 13
Leerfahrten 42
Leistungsbereiche 186
Leistungsparameter 189
Leitstelle 13; 15
Leitstellenleitung 115
Leitstellenpersonal 90
LEPro 60
Massenanfall 119
Maximumprinzip 170
Mecklenburg-Vorpommern 63
medizinische Leistung 172
Mehrfachabdeckung 18; 54
Mehrzweck-Fahrzeugsystem 8; 26; 126
Meldevorgang 9
Meldevorgangmodell 9
Messergebnisse 50
Messprotokollen 50
MIND 9
MIND2 9
Mindestvorhaltung 91
minimaler Notarztdatensatz 9
Minimumprinzip 170
Mitarbeiterzeitkonten 37
mittlere Bearbeitungszeit 102
mittlere Gesprächszeit 102
mittlere Wartezeit 100
Mobile Intensive Care Unit 24
Modellversuch Notfallrettung
Unterfranken 8
Musterdienstplan 160
Musterentwurf 3
Nachfrage nach
Rettungsdienstleistungen 31
Nachfragehäufigkeit 66
Nächstes-Fahrzeug-Strategie 8; 26; 27;
42
Nacht- und Schichtarbeit 145; 146
Nebentätigkeit 35
Nichtbesetzung 36
Niedersachsen 134
Nordrhein-Westfalen 60
Notarztdienst 3
Notärztliches Personal 35
Notarztstandorte 19; 54
Notarztversorgungsbereiche 19
Notfallereignisse 31
Notfallkrankenwagen 21
notfallmedizinische Technik 6
Notfallpatienten 30
Notfallrettung 30
Notfallwahrscheinlichkeit 18
Notkompetenz 4
Öffnungsklausel 89
Ordnungsrahmen 15
Organisationszeit 9
Output-/Input-Relation 170
Passat-Gespräch 5
Personalausfall 36
Personalbedarfsrechnung 36
Personalfunktion Disposition 90; 115
Personalqualifikation 11
personalwirtschaftliche
Optimierungspotenziale 126
personelle Erreichbarkeit 15
personelle Verstärkung 119
Planungsanforderungen 18
Planungsmodell NRW 61
Planungsverantwortung 37
POISSON-Verteilung 68
252 Sachverzeichnis
Primärleistung 171
Prozessqualität 226; 230
Qualitätsbegriff 225
Qualitätsmanagement 9
Qualitätsmanagementsysteme 225
Qualitätsparameter 100
Qualitätssicherung 12
Qualitätsstandards 225
Referenzmodell 92
reines Notfallaufkommen 78
Rendezvous-System 19
Reservefahrzeuge 66; 86
Rettungsassistentengesetz 4
Rettungsdienstbedarfsplan 167
Rettungsdienstbereich 13
rettungsdienstbereichsübergreifende
Bedarfsplanung 18
Rettungsdienstkongress 8
Rettungsdienstliche Infrastruktur 10
rettungsdienstliche Verkehrsspannung
42
Rettungsfachpersonal 33; 34
Rettungshubschrauber 15
Rettungskette 1; 171
Rettungsmedizin 6
Rettungsmittelvorhalteplan 33; 85
Rettungswachen 45
Rettungswachenversorgungsbereiche 17
Rettungswagen 21
risikoabhängige Fahrzeugbemessung
31; 67
risikoabhängigen Bemessung 93
Risikofall 69
Rückfallebenen 71
Ruhepausen 88
Ruhezeit 88
Sachverständigenrat für die Konzertierte
Aktion im Gesundheitswesen 10
Schichtarbeit 34
Schichtleitung 116
Schleswig-Holstein 43
Sekundärleistung 172
Sicherheitsniveau 70
siedlungsstrukturelles Modell 42
Simulationsmodell Rettungswesen 7
Sonstige Tätigkeiten 106
Splitterzeit 122
Ständige Konferenz für den
Rettungsdienst 8
Standortplanung 17; 45
Standortplanung in Schleswig-Holstein
57
Stationssystem 19
Stellplatzstrategie 8
Straßenverkehrsnetz 8
Strukturqualität 13; 226; 230
Synergieeffekte 79
Systembetreuung 118
Tagesdienstplanung 158
Tarife 34
Tariffinanzierung 180
Tätigkeitsnachweise 125
technische Reserve 66; 86
Teilnahme am notärztlichen Dienst 35
Top-down-Berechnung 185
topographische Gegebenheiten 17
Trägerkosten 136
Trennsystem 126
Truppenübungsplätze 18
Turnusmuster 156
Überschneidungsflächen 57
Überstunden 36
Umlandkriterium 63
Unfallverhütungsbericht Straßenverkehr
7
Vektorisierung 52
Vergrößerung von Leitstellenbereichen
39
verkehrsantizyklisch 18
Verkehrserschließung 17
Verkehrsleistung 172
Verursacherprinzip 180
Verwaltungspersonal 134
Volkskammer 3
Vorhalteleistung 172
Warteschlangenmodell 93
Warteschlangensystem 94
Wechselschichtarbeit 124
Weg-Zeit-Struktur 50
Weiterbildungsordnung 5
Weiterbildungsrecht 5
Wiederkehrzeit 69
Wirtschaftlichkeitspotenziale 79
Sachverzeichnis 253
Wirtschaftlichkeitsprinzip 170
Workshop Bestandsaufnahme
Rettungsdienst 10
Workshop Forschung und Ethik in der
Notfallmedizin 10
Zeitdefinitionen 47
Zentrale Verwaltung 134; 135
Zentralitätskriterium 63
Ziele der Dienststelle 36
Ziele im Interesse der Mitarbeiter 36
Zivildienstleistende 178
Zuständigkeitsbereich 15
Zuweisungs-Strategie 8; 26
Zyklus der Qualitätssicherung 228