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Amtlicher Teil - Amtliche Bekanntmachung – Genehmigung des vorhabenbe- zogenen Bebauungsplan Nr. 1 „Windfeld Wallmow“ der Gemeinde Carmzow-Wallmow, OT Wallmow 2 - Bekanntmachungsanordnung 2 - Landtagswahl 2014 Amt Brüssow – Wahlbeteiligung in den Wahlbezirken (Wahllokalen) 4 - Beschlüsse der Gemeinde Schenkenberg 4 - Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung Brüssow 5 - Beschlüsse der Gemeinde Göritz 5 - Beschlüsse der Gemeinde Carmzow-Wallmow 5 - Beschlüsse der Gemeinde Schönfeld 6 - Satzung über die Benutzung der Begegnungsstätten der Gemeinde Schönfeld 6 - Gebührensatzung der Begegnungsstätten der Gem. Schönfeld 7 - Breitbandausbau in den Gemeinden des Amtes 8 Inhaltsverzeichnis Nicht Amtlicher Teil - „Kastanienstübchen“-Kinder hoch auf dem Erntewagen – Erntedankfest in Cremzow 9 - Einschulung und Klassentreffen 9 - Informationsveranstaltung zum Thema „Pflege und Betreuung älterer Menschen heute und morgen in Brüssow und Umgebung“ 10 - Gratulationen 11 - Evangelisches Pfarramt Brüssow 12 - Evangelischer Pfarrsprengel Schönfeld 13 - Kampfkunst Dojo Uckermark e. V. 14 - Familiensportfest der Regenbogen-Grundschule 14 - 2. Familiensportfest der Gemeinde Göritz 15 - Bibliotheksoffener Sonntag 15 - Veranstaltungen in den Gemeinden u. im Jugenclub Brüssow 15 - Kita „Gänseblümchen“ Göritz lädt zum Martinsumzug ein 15 - Händler für Göritzer Weihnachtsmarkt gesucht 15

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Amtlicher Teil - Amtliche Bekanntmachung – Genehmigung des vorhabenbe- zogenen Bebauungsplan Nr. 1 „Windfeld Wallmow“ der Gemeinde Carmzow-Wallmow, OT Wallmow 2- Bekanntmachungsanordnung 2- Landtagswahl 2014 Amt Brüssow – Wahlbeteiligung in den Wahlbezirken (Wahllokalen) 4- Beschlüsse der Gemeinde Schenkenberg 4- Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung Brüssow 5- Beschlüsse der Gemeinde Göritz 5- Beschlüsse der Gemeinde Carmzow-Wallmow 5- Beschlüsse der Gemeinde Schönfeld 6- Satzung über die Benutzung der Begegnungsstätten der Gemeinde Schönfeld 6- Gebührensatzung der Begegnungsstätten der Gem. Schönfeld 7- Breitbandausbau in den Gemeinden des Amtes 8

InhaltsverzeichnisNicht Amtlicher Teil - „Kastanienstübchen“-Kinder hoch auf dem Erntewagen – Erntedankfest in Cremzow 9- Einschulung und Klassentreffen 9- Informationsveranstaltung zum Thema „Pflege und Betreuung älterer Menschen heute und morgen in Brüssow und Umgebung“ 10- Gratulationen 11- Evangelisches Pfarramt Brüssow 12- Evangelischer Pfarrsprengel Schönfeld 13- Kampfkunst Dojo Uckermark e. V. 14- Familiensportfest der Regenbogen-Grundschule 14- 2. Familiensportfest der Gemeinde Göritz 15- Bibliotheksoffener Sonntag 15- Veranstaltungen in den Gemeinden u. im Jugenclub Brüssow 15- Kita „Gänseblümchen“ Göritz lädt zum Martinsumzug ein 15- Händler für Göritzer Weihnachtsmarkt gesucht 15

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2 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 10/2014

Amtliche Bekanntmachungen – Anfang –

Amtlicher Teil

Amtliche BekanntmachungGenehmigung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1 „Windfeld Wallmow“

der Gemeinde Carmzow-Wallmow, OT Wallmow (zugleich Vorhaben- und Erschließungsplan)Die Gemeindevertreter der Gemeinde Carmzow-Wallmow ha-ben in ihrer Sitzung am 23.01.2014 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1 „Windfeld Wallmow“ (zugleich Vorhaben- und Erschließungsplan), bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Sep-tember 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) als Sat-zung beschlossen (Beschluss 36/2013). Die Begründung mit Umweltbericht wurde gebilligt.

Der Landkreis Uckermark hat mit Bescheid (AZ: 63-01786-14-15) vom 06.08.2014 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1 „Windfeld Wallmow“ (zugleich Vorhaben- und Erschlie-ßungsplan) genehmigt.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gegeben. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für das Amt Brüssow tritt der vorhabenbezogene Bebauungsplan in Kraft.

Jedermann kann den genehmigten vorhabenbezogenen Be-bauungsplan, die Begründung einschließlich Umweltbericht sowie die zusammenfassende Erklärung im Amt Brüssow Prenzlauer Str. 8 in 17326 Brüssow (Zimmer 1) während der Dienstzeiten einsehen und über ihre Inhalte Auskunft erhalten.

Dienstzeiten: Montag 8.30–12.00 Uhr und 13.00–15.00 UhrDienstag 8.30–12.00 Uhr und 13.00–17.30 UhrMittwoch 8.30–12.00 Uhr und 13.00–14.00 UhrDonnerstag 8.00–12.00 Uhr und 13.00–16.00 UhrFreitag 8.30–11.00 Uhr

Sprechzeiten:Dienstag 8.30–12.00 Uhr und 13.00–17.30 UhrDonnerstag 8.00–12.00 Uhr und 13.00–16.00 Uhr

(Außerhalb der Sprechzeiten ist während der Dienstzeiten eine Einsichtnahme nach telefonischer Voranmeldung unter 039742/8600 möglich.)

Der räumliche Geltungsbereich umfasst Landwirtschaftsflä-chen zwischen den Ortschaften Wendtshof, Wallmow, Trampe, Hammelstall und Hedwigshof; nordwestlich der Gemeindestra-ße K7315 und östlich der Gemeindestraße K7317. Im Norden des Geltungsbereichs liegt der Bullenberg. Der räumliche Geltungsbereich ist im beigefügten Übersichts-lageplan (M 1 : 20.000), s. S. 3, dargestellt.

Hinweise:gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1–Nr. 3 BauGBunbeachtlich werden - eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beacht-

liche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB be-achtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und

- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jah-res seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegen-über der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

gemäß § 44 BauGBSind durch den Bebauungsplan die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten, kann der Ent-schädigungsberechtigte Entschädigung verlangen. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschä-digungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in § 44 Abs. 3 Satz 1 BauGB be-zeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

Brüssow, den 01.10.2014

Neumann Amtsdirektor

Der von der Gemeindevertretung am 23.01.2014 beschlos-sene vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 1 „Windfeld Wallmow“ (zugleich Vorhaben- und Erschließungsplan) wird hiermit gemäß § 10 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Carmzow-Wallmow vom 19.11.2009, zuletzt geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 19.08.2010 in Form der Ersatz-bekanntmachung öffentlich bekannt gemacht.Im Rahmen der Ersatzbekanntmachung liegen die Planzeich-nung, die Begründung nebst Umweltbericht und die zusam-menfassende Erklärung zum vorhabenbezogenen Bebau-ungsplan gemäß § 12 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Carmzow-Wallmow in der derzeit geltenden Fassung in der Zeit vom

Bekanntmachungsanordnung27.10.2014 bis einschließlich 14.11.2014

(jeweils einschließlich)zu jedermanns Einsicht aus.

Ort: Verwaltungsgebäude des Amtes Brüssow Prenzlauer Straße 8, 17326 Brüssow (Zimmer 1)Zeit: während der Sprechzeiten

Brüssow, den 01.10.2014

NeumannAmtsdirektor

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Nr. 10/2014 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 3

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4 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 10/2014

Bereich Wähler %Brüssow 301 30,0Bagemühl 48 51,1Woddow 42 50,6Grünberg 70 32,9Menkin 78 33,1Carmzow 79 34,5Cremzow 57 64Wallmow 82 37,3

Landtagswahl 2014 Amt Brüssow – Wahlbeteiligung in den Wahlbezirken (Wahllokalen)

Bereich Wähler %Göritz 207 30,2Baumgarten 85 52,1Kleptow 40 33,6Ludwigsburg 38 62,3Schenkenberg 69 44,5Schönfeld 82 41,6Klockow 76 24,8Amt Brüssow Gesamt 1354 35,1

Beschlüsse vom 16.09.2014

Beschluss 45/2014 lt. Beschlussvorlage 0045/14Anhörung zur Versagung des gemeindlichen Einverneh-mens für die Errichtung und den Betrieb von 1 WKA in der Gemarkung Kleptow, Flur 1, Flurstück 16 Bezeichnung UM L2 (Reg.-Nr. G02414) Die ENERTRAG Aktiengesellschaft, Gut Dauerthal in 17291 Dauerthal hat beim Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg einen Genehmigungsantrag nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Errichtung und zum Betrieb von 1 WKA in der Gemarkung Kleptow, Flur 1, Flurstück 16 (Reg.-Nr. G02414) eingereicht.Mit Beschluss 023/14 hat die Gemeinde ihr Einvernehmen zum geplanten Vorhaben versagt, weil der Mindestabstand von 1.000 m zur Wohnbebauung mit 851,50 m unterschritten wird.Das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucher-schutz (LUGV) schreibt Folgendes:Eine Versagung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB kommt ausschließlich aus planungsrechtlichen Gründen in Betracht. Ist ein Vorhaben planungsrechtlich zulässig, muss die Gemeinde das gemeindliche Einvernehmen erteilen.Die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens ist gege-ben. Sie richtet sich nach § 35 BauGB, da dieses Vorhaben

Beschlüsse der Gemeinde Schenkenbergim Außenbereich privilegiert ist (§ 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB). Entgegenstehende Belange i. S. d. § 35 Abs. 3 S. 1 BauGB sind nicht ersichtlich. Im Gegenteil: Da das Vorhaben in einem vom Regionalplan Uckermark-Barnim ausgewiesenen Eig-nungsgebiet liegt, stehen die insoweit abgewogenen Belange sogar ausdrücklich dem Vorhaben nicht entgegen (§ 35 Abs. 3 S. 2 HS. 2 BauGB).Sie begründen Ihre Versagung des gemeindlichen Einver-nehmens mit einer „Abstandsfläche zur Wohnbebauung“ von 851,50 m. Es werde ein Mindestabstand von 1.000 m „gefor-dert“. Das ist aber kein entgegenstehender Belang i. S. d. § 35 Abs.3 S 1 BauGB. Für Abstände in dieser Größenordnung existiert keine rechtliche Grundlage. Im Gegenteil: Weil die Abstände zur Wohnbebauung, der wohl wichtigste Aspekt bei der Abwägung des bestehenden Regionalplanes Uckermark-Barnim waren und sich die Regionale Planungsgemeinschaft in Abwägung der für und gegen die verschiedenen geforderten Abstandsmaße für dieses Eignungsgebiet entschieden hat, ist der Belang eines Abstandes zur Wohnbebauung gemäß § 35 Abs. 3 S. 2 HS. 2 BauGB abschließend abgewogen. Er kann deshalb – selbst wenn es irgendeine sonstige Grund-lage gäbe, solche Abstände zu fordern, die es nicht gibt – nicht mehr Gegenstand der Beurteilung im Genehmigungsverfahren sein.

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Nr. 10/2014 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 5

Die positive Stellungnahme der Regionalen Planungsgemein-schaft liegt mit Datum 26.05.2014 vor. Aspekte, die der pla-nungsrechtlichen Zulässigkeit entgegenstehen könnten, sind nicht ersichtlich.Auf der Grundlage des § 70 der Brandenburgischen Bauord-nung beabsichtigt das LUGV, das gemeindliche Einvernehmen zu ersetzen.

Da es aus Sicht der Genehmigungsbehörde keine rechtlichen Gründe gibt, eine Baugenehmigung nicht zu erteilen, wurde erneut gebeten, eine Einvernehmenserklärung abzugeben.Es ist daher anzuraten, das Einvernehmen zu erklären oder vom LUGV ersetzen zu lassen.

Die Gemeindevertreter der Gemeinde Schenkenberg erklären ihr Einvernehmen für die Errichtung und zum Betrieb von 1

WKA in der Gemarkung Kleptow, Flur 1, Flurstück 16 (Reg.-Nr. G02414) mit der Bezeichnung UM L2.

Dafürstimmen 3 Gegenstimmen 3 Enthaltungen 1(abgelehnt)

Beschluss 47/2014 lt. Beschlussvorlage 0047/14Antrag des Landfrauenvereines auf Bezuschussung des Tages der Regionen 2014Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schenkenberg be-schließt, den Landfrauenverein UM e. V. für den Tag der Regi-onen 2014 mit einem Zuschuss von 500,00 € zu unterstützen.

Ja-Stimmen 7 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0

Beschluss 44/2014 lt. Beschlussvorlage 0044/14Wahl Kita-AusschussDie Stadtverordnetenversammlung Brüssow beschließt, dass folgende Stadtverordnete im Kita-Ausschuss mitarbeiten:

Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung BrüssowBeschlüsse vom 09.09.2014

Ronny Bahr und Maika Schulz.

Dafürstimmen 13 Gegenstimmen 0 Enthaltungen 0

Beschlüsse vom 24.09.2014

Beschluss 38/2014 lt. Beschlussvorlage 0038/14Bestätigung des Gesellschaftsvertrages der Kommunales Wohnungsunternehmen Prenzlau-Land GmbHDie Gemeindevertretung Göritz bestätigt den Gesellschafts-vertrag der Kommunales Wohnungsunternehmens Prenzlau-Land GmbH.

Ja-Stimmen 9 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0

Beschluss 39/2014 lt. Beschlussvorlage 0039/14Abwassertechnische Erschließung des gesamten Ortes Göritz in den nächsten JahrenEntsprechend des Abwasserkonzeptes des NUWA werden 2014/15 die leitungsgebundenen Abwasseranlagen in Göritz Dorfmitte und Teile der Bahnhofstraße hergestellt.Die Weiterführung sollte folgendermaßen erfolgen:- 2019 restliche Bahnhofstraße- 2020 Gärtnerweg und Schulstraße

Beschlüsse der Gemeinde Göritz- 2021 Chausseestraße Der Schönfelder Weg ist im gegenwärtigen Konzept (bis 2022) noch nicht enthalten.Während der Einwohnerversammlung am 28.06.14 wurde vorgeschlagen, die Bauabschnitte ohne Unterbrechung vor-zuziehen.Die Gemeindevertretung Göritz schlägt dem NUWA vor, die im Abwasserkonzept geplanten Bauabschnitte ab 2015/ 2016 vorzuziehen. Der Abschnitt Schönfelder Weg ist zusätzlich in das jetzige Abwasserkonzept aufzunehmen und nach dem Bauabschnitt Chausseestraße zu realisieren.

Ja-Stimmen 7 Nein-Stimmen 1 Enthaltungen 1

Beschluss 34/2014 lt. Beschlussvorlage 0034/14Rückbau öffentlicher Spielplatz in Göritz Die Gemeindevertretung Göritz beschließt den vollständigen Rückbau des öffentlichen Spielplatzes in Göritz.

Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 9 Enthaltungen 0

Beschluss 34/2014 lt. Beschlussvorlage 0034/14Änderung der Verkehrsführung in Wallmow, Buswende-schleife, Kreisstraße Richung TrampeDie Gemeindevertretung der Gemeinde Carmzow-Wallmow beschließt, die Verkehrsführung an der Buswendeschleife in Wallmow dahingehend zu ändern, dass der Verkehr aus Wallmow rechts lang in Fahrtrichtung Trampe geleitet wird und beauftragt den Amtsdirektor, einen entsprechenden Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde zu stellen. Der Antrag soll wie folgt begründet werden:- besondere Situation durch anliegende Schule und Kin-

dergarten- unübersichtliche Gegebenheiten- Grundstücksausfahrten im Kreuzungsbereich

Beschlüsse der Gemeinde Carmzow-WallmowBeschlüsse vom 17.09.2014

Dafürstimmen 7 Gegenstimmen 0 Enthaltungen 0

Beschluss 36/2014 lt. Beschlussvorlage 0036/14Wahl eines Vertreters für die Verbandsversammlung des Wasser- und Bodenverbandes „Welse“Die Gemeindevertretung Carmzow-Wallmow benennt Herrn Harald Hempel als Vertreter der Gemeinde zur Verbandsver-sammlung des Wasser- und Bodenverbandes „Welse“.Er vertritt alle Stimmenanteile der Gemeinde.

Als Stellvertreter wird Herr Norbert Lüdtke bestimmt.

Dafürstimmen 7 Gegenstimmen 0 Enthaltungen 0

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6 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 10/2014

Beschlüsse vom 04.09.2014

Beschluss 38/2014 lt. Beschlussvorlage 0038/14Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für die Errichtung und den Betrieb nach § 4 BImSchG von 3 Wind-kraftanlagen mit der Bezeichnung UM L1, UM F7 und UM F8 in der Gemarkung Klockow, Flur 1, Flurstücke 445, 469Die ENERTRAG Aktiengesellschaft, Gut Dauerthal in 17291 Dauerthal hat beim Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg einen Genehmigungsantrag nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Errichtung und zum Betrieb von 3 WKA in der Gemarkung Klockow, Flur 1, Flurstücke 445, 469 (Reg.-Nr.RO 1.2-G02914- beim LUGV) eingereicht.Die geplanten WKA sind Anlagen vom Typ Nordex N 100 mit einer Leistung von 2500 KW und einer Nabenhöhe von 140 m. Bei Vorhaben, die nach §§ 31,33,34 oder 35 zu beurteilen sind, ist die Erteilung des Einvernehmens der Gemeinde gemäß § 36 Abs. 1 Satz 2 BauGB erforderlich.

Die Gemeindevertretung Schönfeld erteilt ihr Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch für die Errichtung und den Betrieb der 3 WKA in der Gemarkung Klockow, Flur 1, FS 445 und 469, lt. Lageplan.

Ja-Stimmen 7 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0

Herr Schön hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 39/2014 lt. Beschlussvorlage 0039/14Satzung über die Benutzung der Turnhalle der Gemeinde Schönfeld Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönfeld beschließt die vorliegende Satzung über die Benutzung der Turnhalle der Gemeinde Schönfeld.

Ja-Stimmen 8 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0

Beschluss 40/2014 lt. Beschlussvorlage 0040/14Gebührensatzung für die Benutzung der Turnhalle der Gemeinde Schönfeld Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönfeld beschließt die vorliegende Gebührensatzung für die Benutzung der Turn-halle der Gemeinde Schönfeld.

Ja-Stimmen 6 Nein-Stimmen 2 Enthaltungen 0

Beschlüsse der Gemeinde SchönfeldBeschluss 41/2014 lt. Beschlussvorlage 0041/14Hallenordnung Turnhalle Klockow Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönfeld beschließt die vorliegende Hausordnung Turnhalle Klockow mit folgender Erweiterung:

Nutzer, die nicht in der Gemeinde ansässig sind, haben be-wegliche Sportgeräte z. B. Bälle mitzubringen.

Ja-Stimmen 8 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0

Beschluss 42/2014 lt. Beschlussvorlage 0042/14Satzung über die Benutzung der Begegnungsstätten der Gemeinde Schönfeld Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönfeld beschließt die vorliegende Satzung über die Benutzung der Begegnungs-stätten der Gemeinde Schönfeld.

Ja-Stimmen 8 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0

Beschluss 43/2014 lt. Beschlussvorlage 0043/14 Gebührensatzung der Begegnungsstätten der Gemeinde Schönfeld Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönfeld beschließt die vorliegende Gebührensatzung für die Benutzung der Be-gegnungsstätten der Gemeinde Schönfeld.

Ja-Stimmen 8 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0

Beschluss 44/2014 lt. Beschlussvorlage 0044/14Hausordnung Dörphus Klockow Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönfeld beschließt die vorliegende Hausordnung Dörphus Klockow.

Ja-Stimmen 8 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0

Beschluss 45/2014 lt. Beschlussvorlage 0045/14Hausordnung Begegnungszentrum SchönfeldDie Gemeindevertretung der Gemeinde Schönfeld beschließt die vorliegende Hausordnung Begegnungszentrum Schönfeld.

Ja-Stimmen 8 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0

Aufgrund des §§ 2, 3 und 28 Ziffer 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I/07, Nr. 19, Seite 286) zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBl.I/14, Nr. 32) hat die Gemeindevertretung Schönfeld in Ihrer Sitzung am 04.09.2014 folgende Satzung beschlossen:

§ 1 Geltungsbereich(1) Diese Satzung gilt für die Begegnungsstätten der Ge-

meinde Schönfeld.(2) Zu den Begegnungsstätten zählen:

- Dörphus Klockow- Begegnungszentrum Schönfeld

Satzung über die Benutzung der Begegnungsstätten der Gemeinde Schönfeld§ 2 Nutzungsrecht

(1) Die Gemeinde stellt die Begegnungsstätten zur Förderung der Gemeinschaftsinteressen und für familiäre Zwecke als Veranstaltungsraum zur Verfügung.

(2) Nutzbar sind 1. der Sport- und Fitnessraum im Dörphus Klockow, 2. der Saal inklusive Küchentrakt im Dörphus Klockow,3. das gesamte Begegnungszentrum Schönfeld.

§ 3 Antragstellung(1) Die Nutzung der Räume nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 und 3

ist spätestens zwei Wochen vor dem gewünschten Nut-zungstermin formlos im Amt Brüssow, Prenzlauer Straße 8, 17326 Brüssow zu beantragen.

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Nr. 10/2014 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 7

(2) Der Antrag muss den Zweck der Benutzung, den Namen des Benutzers, die Anschrift des Benutzers, den Zeitraum und die gewünschte Begegnungsstätte enthalten.

(3) Über die Benutzung wird eine Nutzungsvereinbarung geschlossen.

(4) Antragsberechtigt sind voll geschäftsfähige, natürliche oder sonstige juristische Personen.

(5) Bei etwaigen Doppelanmeldungen entscheidet das Da-tum der Antragstellung über die Vergabe der Räumlich-keit.

(6) Für die Nutzung des Sport- und Fitnessraumes ist kein Antrag erforderlich.

(7) Der Schlüssel für den Sport- und Fitnessraum im Dörphus ist beim zuständigen Beauftragten der Gemeinde Schön-feld während der Öffnungszeiten abzuholen.

§ 4 Gebührenpflicht(1) Die Nutzung der in § 2 Abs. 2 genannten Räumlichkeiten

ist gebührenpflichtig.(2) Für die Nutzung der Räumlichkeiten nach § 2 Abs. 2 Pkt.

2 und 3 ist eine Kaution zu entrichten.(3) Die Höhe der Gebühr und der Kaution richten sich nach

der Gebührensatzung für die Benutzung von Begeg-nungsstätten der Gemeinde Schönfeld.

§ 5 Bestimmungen(1) Der Amtsdirektor hat das Hausrecht. Er kann dieses auf

den ehrenamtlichen Bürgermeister oder Bedienstete des Amtes Brüssow übertragen.

(2) Die geltende Hausordnung ist einzuhalten.(3) Die Gemeinde behält sich vor, ungeachtet einer erteilten

Genehmigung, die Benutzung einzuschränken bzw. ganz zu widerrufen, wenna. ein Verstoß gegen die vorliegende Satzung oder

Hausordnung,b. Eigenbedarf,c. Instandsetzungsarbeit,d. eine zu erwartende oder eingetretene Betriebsstö-

rung vorliegt.(4) Die Benutzung der Begegnungsstätten zu gemeindeei-

genen Zwecken hat Vorrang.

§ 6 Haftung und Versicherung(1) Der Benutzer, seine Mitglieder, Besucher, Gäste und

sonstige Dritte haben sich so zu verhalten, dass Unfälle, Beschädigungen oder unübliche Verunreinigungen ver-mieden werden.

(2) Der Benutzer, seine Mitglieder, Besucher, Gäste oder Sonstige haften für alle Schäden, die durch schuldhafte Verletzung ihrer Pflichten entstehen.

(3) Beschädigungen und nicht zu beseitigende Verunreini-gungen sind unverzüglich durch den Benutzer bei der Gemeinde Schönfeld anzuzeigen. Entstehen der Gemein-de Kosten für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes, sind diese vom Benutzer zu tragen.

(4) Der Antragsteller haftet für Schäden an der Baulichkeit oder am Inventar der Begegnungsstätten gegenüber der Gemeinde Schönfeld.

(5) Bei Unfällen mit Personenschäden im Geltungsbereich dieser Satzung tritt die Haftung seitens der Gemeinde Schönfeld ein, wenn das Verschulden der Gemeinde Schönfeld vorliegt.

(6) Die Gemeinde Schönfeld haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung an beweglichen Sachen. Für die auf den Parkplätzen oder anderen Teilflächen abgestellten Fahrzeuge wird keine Haftung übernommen, soweit die Gemeinde Schönfeld ihrer Verkehrssicherungspflicht re-gelmäßig nachkommt.

(7) Fundgegenstände sind im Fundbüro des Amtes Brüssow abzugeben.

(8) Für Nutzungsunterbrechungen oder Nutzungsabbrüche, welche infolge von Betriebsstörungen oder aus anderen Gründen entstehen, haftet die Gemeinde Schönfeld nicht, wenn die Gemeinde die Störung nicht verursacht oder verschuldet hat.

§ 7 In-Kraft-TretenDiese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Brüssow, 05.09.2014Neumann

Amtsdirektor

Aufgrund des §§ 2, 3 und 28 Ziffer 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I/07, Nr. 19, Seite 286) zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBl.I/14, Nr. 32) in Verbin-dung mit den §§ 6, 4 und 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) in der Fassung vom 31. März 2004 (GVBl.I/04, Nr. 8, Seite 174) zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBl.I/14, Nr. 32) hat die Gemeindevertretung Schönfeld in ihrer Sitzung am 04.09.2014 folgende Gebührensatzung beschlossen:

§ 1 GeltungsbereichDiese Satzung gilt für die Begegnungsstätten der Gemeinde Schönfeld gemäß §2 Abs. 2 der Satzung über die Benutzung der Begegnungsstätten der Gemeinde Schönfeld.

§ 2 Gebührenschuldner(1) Gebührenschuldner, ist derjenige, der die Räumlichkeit

nutzt bzw. derjenige, dem eine Genehmigung zur Benut-zung der Begegnungsstätte erteilt wurde.

(2) Mehrere Gebührenschuldner haften gesamtschuldnerisch.

Gebührensatzung der Begegnungsstätten der Gemeinde Schönfeld

(3) Gebührenschuldner erhalten bis zur Begleichung ihrer Schuld keine erneute Nutzungsgenehmigung.

§ 3 Fälligkeit und Höhe der Gebühr(1) Die Gebühren für die Nutzung betragen für

1. den Saal inklusive Küche im Dörphus oder das Be-gegnungszentrum Schönfeld:1.1. Ortsansässige Personen der Gemeinde Schönfeld 30,00 €/12 h1.2. Ortsansässige Personen der Gemeinde Schönfeld 60,00 €/24 h1.3. Alle anderen Personen, die nicht ortsansässig in der Gemeinde Schönfeld sind 100,00 €/24 h

2. den Sport- und Fitnessraum im Dörphus:2.1. Ortsansässige Personen der Gemeinde Schönfeld 1,50 €/h2.2. Alle anderen Personen, die nicht ortsansässig in der Gemeinde Schönfeld sind 2,00 €/h

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8 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 10/2014

Impressum Amtlicher TeilAmtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Stadt Brüssow mit den Gemeinden: Carmzow-Wallmow, Göritz, Schenkenberg, Schönfeld

Herausgeber und verantwortlich für Inhalt der amtlichen Mitteilungen:Amt Brüssow (Uckermark), Der Amtsdirektor, Prenzlauer Straße 8, 17326 Brüssow,Telefon: 039742/8600, E-Mail: [email protected]Öffnungszeiten: Di. 08.00–12.00 und 13.00–17.30 Uhr & Do. 08.00–12.00 und 13.00–16.00 Uhr

Herstellungsleitung und Redaktion: Schibri-Verlag, Verlagssitz: Milow 60, 17337 UckerlandPostanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 StrasburgTel.: 039753/22757, Fax: 039753/22583, Internet: www.schibri.de, E-Mail: [email protected]

Druck/Endbearbeitung: Verlag + Druck Linus Wittich, Tel.: 039931/5790

Amtliche Bekanntmachungen – Ende –

(2) Ortsansässige Personen der Gemeinde sind Personen, die im Gemeindegebiet Schönfeld mit Haupt- oder Ne-benwohnung gemeldet sind.

(3) Die Gebühr des Sport- und Fitnessraumes ist vor der Nut-zung beim zuständigen Verantwortlichen im Dörphus zu entrichten. Dafür bedarf es keines förmlichen Bescheides.

(4) Soweit nichts anderes geregelt wurde, ist die Gebühr für den Saal im Dörphus und des Begegnungszentrums Schönfeld 7 Tage vor der Benutzung zu entrichten. Der Gebührenschuldner erhält einen Gebührenbescheid.

(5) Die Kaution in Höhe von 60,00 € ist bei Nutzung des Saals im Dörphus und des Begegnungszentrums Schönfeld 7 Tage vor der Benutzung fällig. Diese wird nach ordnungs-gemäßer Übergabe des Nutzungsobjektes ohne Abzug wieder ausgezahlt.

§ 7 In-Kraft-TretenDie Gebührensatzung der Begegnungsstätten der Gemeinde Schönfeld tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe in Kraft.

Gleichzeitig treten die „Satzung über die Erhebung von Benut-zungsgebühren für Gemeinschaftsräume des Gemeindezent-rums Dörphus“ vom 14.10.2005 und die „Entgeltordnung über die Erhebung von Entgelten für die Nutzung des Sport- und Fitnessraumes der Gemeinde Schönfeld im Dörphus“ vom 23.06.2009 außer Kraft.

Brüssow, 05.09.2014

NeumannAmtsdirektor

Impressum Nichtamtlicher TeilAmtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Stadt Brüssow mit den Gemeinden: Carmzow-Wallmow, Göritz, Schenkenberg, Schönfeld

Bezugsmöglichkeiten:- Amt Brüssow (Uckermark), Prenzlauer Straße 8, 17326 Brüssow- Abonnements: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg (Um.)

Bezugsbedingungen:Der Bezug des Amtsblattes ist für Einwohner der Gemeinde Uckerland kostenfrei. Das Amtsblatt wird im Bereich der Gemeinde kostenlos verteilt. Der Bezugspreis für Abonnenten beträgt jährlich 12,- Euro + Porto.

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Nach Informationen des von der Telekom beauftragten Pla-nungsbüros erfolgen Ende Oktober und im November die Tiefbaumaßnahmen im Rahmen der Breitbandinitiative für Brandenburg. Gleichzeitig werden die Knotenvermittler (KVS – graue bzw. weiße „Schränke“) erneuert und teilweise aus dem privaten in den öffentlichen Bereich verlegt. Die Voraus-setzungen für ein schnelles Internet sollen somit Ende dieses Jahres in den Gemeinden des Amtes geschaffen sein. Die

Breitbandausbau in den Gemeinden des Amtes

Telekom wird dann im 1. Quartal 2015 die Vermarktung der Internetanschlüsse vornehmen.

Sobald mir weitere Informationen vorliegen, werde ich diese gerne an Sie weiterleiten.

gez. NeumannAmtsdirektor

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Nr. 10/2014 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 9

Berichte und Mitteilungen aus Einrichtungen des Amtes/der Gemeinde

Kinder- und Jugendarbeit

Wie jedes Jahr zum Ende des Sommers war es auch dieses Jahr wieder soweit und das Erntedankfest stand vor der Tür. Die Carmzower Agrar GmbH lud die Kinder der Kita „Kastani-enstübchen“, am Sonntag, dem 07.09.2014, ein. Bereits am Freitag wurde der Erntewagen zur Kita gebracht, welcher dort von den Kindern und einigen Frauen aus Carm-zow liebevoll geschmückt wurde. Ein großes Dankeschön geht an die fleißigen Damen, die uns jedes Jahr mit ihrer Kreativität beeindrucken.Am Sonntag ging es dann früh los, die meisten Kinder sind mit ihren Eltern bereits nach Cremzow zum Stützpunkt der Carmzower Agrar GmbH gekommen. Mit großen Augen beob-achteten die Kinder wie der Traktor samt Erntewagen vorfuhr. Aufgeregt kletterten alle auf den Anhänger und dann konnte endlich die Fahrt losgehen. Zum Glück war das Wetter auf unserer Seite, so dass wir bei strahlendem Sonnenschein die Fahrt durch unsere Dörfer Cremzow, Carmzow und Hedwigs-hof sowie über Feld und Flur genießen konnten.

„Kastanienstübchen“-Kinder hoch auf dem Erntewagen – Erntedankfest in Cremzow

Zu Beginn des Erntedankgottesdienstes in der Cremzower Kirche wurde es dann „ernst“ für die Kita-Kinder. Sie präsen-tierten den Besuchern in Liedern und Gedichten, was sie über die Landwirtschaft und speziell über die Ernte gelernt hatten. Belohnt wurden sie dafür mit viel Beifall. Später waren alle zum Mittagessen in die Haferscheune ein-geladen. Für die Kinder wurde dort einiges geboten: Die Feu-erwehr aus Wallmow war vor Ort und fuhr mit den begeisterten Kindern zahlreiche Runden im Löschfahrzeug. Der Wallmower Kulturverein bastelte mit den Kindern wunderschöne Fenster-bilder zum Thema Herbst. Nach Kaffee und Kuchen gingen dann alle zufrieden nach Hause.Wir, die Kita „Kastanienstübchen“, bedanken uns ganz herzlich bei der Carmzower Agrar GmbH und allen Mitwirkenden für diesen tollen Tag!

Kita „Kastanienstübchen“ CarmzowDie Kita-Kinder auf dem Erntewagen und …

… beim Programm zum Gottesdienst.

Am 13. September trafen sich ehemalige Schüler der Brüssower Schule (Jahrgang 1956/57) zu einem Klassentreffen im Schüt-zenhaus.

Die 1. Klasse der Regenbogengrundschule Brüssow zur Einschu-lung am 23. August 2014.

Einschulung und Klassentreffen

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10 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 10/2014

Auch das Deutsche Rote Kreuz stellte seine Angebote zur Beratung und Betreuung von Betroffenen und deren Angehö-rigen umfassend vor.Die Pflege in der Häuslichkeit, der Hausnotruf, haushaltsnahe Dienstleistungen, der Frühstückstreff für Senioren, die An-gebote in unserer Begegnungsstätte am Markt sowie unser Kleiderstübchen in Brüssow tragen wesentlich dazu bei, die Selbstständigkeit bis ins hohe Alter zu erhalten.

In Brüssow und Umgebung werden schon viele Pflegebedürfti-ge von ihren Angehörigen zu Hause versorgt. Damit verbinden sich häufig große körperliche und seelische Belastungen.Die Zahl der Pflegebedürftigen wird in den nächsten Jahren auch in unserer Region ansteigen.Die Probleme, die schon heute auftreten, der Fachkräfteman-gel, der in aller Munde ist, werden sich in Zukunft noch ver-schärfen.

Diese Veranstaltung zeigte auf, dass uns in der Zukunft noch große Herausforderungen erwarten, um ein Leben in der ei-genen Häuslichkeit, selbstständig und gut betreut führen zu können.Diese Aufgaben zu lösen, erfordert das gemeinsame Handeln von Pflegediensten, Ärzten, Kommunen und Ortsgemeinschaften.

Informationsveranstaltung vom 24. September 2014 zum Thema „Pflege und Betreuung älterer Menschen heute und morgen in Brüssow und Umgebung“

Das Deutsche Rote Kreuz wird Ihnen auch weiterhin vor Ort ein zuverlässiger Partner sein!Sollten Sie Fragen an unser Pflegeteam haben, können Sie mich gern unter der Telefonnummer: 03984/8720-33 erreichen.

IhreUrsula Wagner

Pflegedienstleiterin

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Nr. 10/2014 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 11

Wir gratulieren den Jubilaren des Amtes Brüssow zum Geburtstag im November 2014

Brüssow01.11. Renate Otto zum 70.02.11. Günter Rußack zum 86.03.11. Gerhard Bleck zum 62.03.11. Karola Drewes zum 65.03.11. Sieglinde Kauffmann zum 64.05.11. Dieter Nagel zum 66.05.11. Werner Slowig zum 64.07.11. Günter Felske zum 79.07.11. Siegrid Müller zum 77.08.11. Käte Polarzek zum 86.08.11. Lotte Weinsheimer zum 95.10.11. Günter Trester zum 60.11.11. Anke Vollack zum 60.12.11. Anneliese Gieseler zum 76.12.11. Helga Gutzmann zum 75.12.11. Eva-Maria Jonas zum 78.15.11. Herbert Görlitz zum 80.15.11. Karola Houdelett zum 61.15.11. Dieter Knobloch zum 66.15.11. Willi Krasemann zum 81.16.11. Jerzy Wasowski zum 79.16.11. Marlene Zimmermann zum 65.17.11. Margareta Schmidt zum 84.19.11. Herbert Stolt zum 60.19.11. Irmgard Zander zum 76.22.11. Lotte Kuhfeld zum 82.22.11. Helga Littmann zum 63.24.11. Klaus-Dieter Vollack zum 64.26.11. Joachim Meier zum 75.29.11. Helmut Dittkrist zum 64.29.11. Joachim Kluge zum 74.29.11. Ursula Liskow zum 85.

Brüssow OT Bagemühl13.11. Gerda Grossmann zum 83.19.11. Ursula Marzinski zum 77.21.11. Bruno Schulz zum 83.22.11. Peter Machlinski zum 70.25.11. Horst Marzinski zum 73.

Brüssow OT Grünberg07.11. Heinz Winkler zum 78.12.11. Christel Piper zum 80.16.11. Klaus Dehner zum 61.18.11. Hilde Winkler zum 77.24.11. Manfred Dittmann zum 78.

Brüssow OT Woddow03.11. Edith Schimmelpfennig zum 79.28.11. Paul Groß zum 77.

Brüssow OT Wollschow25.11. Hans Richert zum 72.

Brüssow OT Grimme21.11. Christel Bettac zum 70.

Brüssow OT Frauenhagen09.11. Doris Reich zum 64.17.11. Wilfried Densdorf zum 74.

Brüssow OT Battin13.11. Bernd Burow zum 63.

Brüssow OT Trampe21.11. Joachim Rubruck zum 66.

Brüssow OT Menkin04.11. Wilfried Gueffroy zum 66.09.11. Wolfgang Schönbeck zum 64.11.11. Ruth Schulz zum 80.12.11. Elli Gruhlke zum 85.15.11. Reinhard Straßburg zum 60.

Carmzow05.11. Bärbel Jez zum 67.19.11. Horst Röhle zum 69.20.11. Wolfgang Mandl zum 65.24.11. Harald Ritter zum 62.28.11. Siegbert Grau zum 60.30.11. Kurt Scheunemann zum 75.

Wallmow30.11. Frieda Bucher zum 85.

Carmzow-Wallmow OT Cremzow03.11. Gertrud Lange zum 84.20.11. Karl Floth zum 80.23.11. Gertrud Klein zum 60.25.11. Hans Maron zum 61.

Göritz02.11. Udo Dähn zum 65.04.11. Gertrud Lange zum 73.05.11. Ingrid Stoldt zum 72.06.11. Ingrid Mikolaizyk zum 60.07.11. Werner Genetzky zum 82.07.11. Edith Klinger zum 88.08.11. Christel Odebrecht zum 77.09.11. Bernd Neitzke zum 66.13.11. Eckhard Krüger zum 70.14.11. Marianne Neitzke zum 64.15.11. Wilhelm Radtke zum 85.16.11. Ursula Bertram zum 63.17.11. Hans-Joachim Postier zum 73.22.11. Gerda Reifenthal zum 87.24.11. Charlotte Albrecht zum 80.27.11. Lieselotte Nickel zum 63.27.11. Sigrid Tamm zum 77.28.11. Wolfgang Wagner zum 68.

Göritz OT Malchow13.11. Eva Ulrich zum 80.21.11. Norbert Firyn zum 60.

Schenkenberg02.11. Heinz Penkert zum 63.14.11. Lothar Grams zum 61.26.11. Klaus Laufer zum 73.28.11. Renate Kasulke zum 73.29.11. Günter Münchow zum 61.29.11. Johanna Rasper zum 77.

Schenkenberg OT Ludwigsburg15.11. Gustav Krenz zum 87.

Schenkenberg OT Baumgarten04.11. Karla Roeder zum 61.15.11. Jörg-Peter Radke zum 69.15.11. Reinhard Rapsch zum 65.

Schenkenberg OT Kleptow14.11. Ilse Dorow zum 83.

Schenkenberg OT Wittenhof01.11. Kurt Runge zum 84.

Schönfeld18.11. Christel Altmann zum 73.24.11. Johanna Thürnagel zum 85.25.11. Edelgard Wilke zum 72.

Schönfeld OT Klockow11.11. Julius Uhlhorn zum 67.14.11. Karl-Heinz Kohli zum 62.23.11. Gerda Hennig zum 75.30.11. Werner Neumann zum 73.

Schönfeld OT Neuenfeld09.11. Ursula Schossig zum 74.11.11. Petra Hess zum 60.30.11. Elfriede Werth zum 84.

Gratulationen

Eiserne Hochzeitfeiern am 11. November

Edith & Günter Vohsaus Brüssow

Es gratulieren recht herzlich

Rakow, BürgermeisterNeumann, Amtsdirektor

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12 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 10/2014

Kirchliche Informationen

Gottesdienste19.10.2014 10.00 Uhr Brüssow 14.00 Uhr Trampe26.10.2014 10.00 Uhr Brüssow 14.00 Uhr Menkin31.10.2014 14.00 Uhr Reformationsgottesdienst mit Or-

geleinweihung in Woddow02.11.2013 10.00 Uhr Grünberg 14.00 Uhr Ehrenamtlichentag in Brüssow mit

Bischof Abromeit09.11.2014 10.00 Uhr Brüssow11.11.2014 17.00 Uhr Martinstag in Brüssow16.11.2014 10.00 Uhr Volkstrauertag, Brüssow 14.00 Uhr Volkstrauertag, Fahrenwalde

Orgeleinweihung in WoddowWir sind sehr glücklich, dass wir mit der Hilfe der Woddower und der Sparkasse die Orgel in Woddow einweihen dürfen. Für die vielfältige Unterstützung sind wir sehr dankbar! Darum wollen wir diesen Tag auch feierlich begehen. Am 31. Oktober 2014, um 14.00 Uhr ist ein Gottesdienst mit Orgeleinweihung und Konzert, ab 15.00 Uhr Kaffee und Ku-chen, gegen 16.00 Uhr die Orgelführung und Volksliedersingen.

Historischer Nachmittag in Brüssow am 2. November 2014Vieles ist im letzten Jahr geschehen, seitdem wir uns wegen der Kreuze in der Kirche getroffen haben. Wir haben unsere Kirche entdeckt und ihre Geschichte. Unsere Kirche – ein Zeugnis der Bekennenden Kirche. In Brüssow waren damals viele bedeutende Menschen, unter anderem auch Dietrich Bonhoeffer. Bei ihm ging Albrecht Schönherr ins Predigerse-minar. Aus diesem Grund wollen wir uns an diesem Tag un-serer Geschichte hier in Brüssow erinnern. Ablauf: 14.30 Uhr Gottesdienst mit Bischof Dr. Abromeit und ein Dankeschön an alle ehrenamtlichen Helfer und Helferinnen. Alle sind herzlich zu diesem Gottesdienst eingeladen! 15.45 Uhr Empfang in der Stephanusstiftung für alle und Vortag von Bischof Dr. Abromeit über Bonhoeffer und deren Zusammenhänge mit Brüssow. Ebenfalls wird uns PD. Dr. Anke Silomon über das Projekt mit den Emporen und Kreuzen berichten.

Essen für Leib und Seele findet am 5. November um 18.00 Uhr bei Michael Rakow in der Amtsstraße statt. Alle sind eingeladen!

MartinstagAm 11.11.2014 um 17.00 Uhr wird es wieder einen Martinsum-zug geben. Der Umzug beginnt am Kindergarten und endet mit einem Martinsstück in der Kirche. Anschließend sind alle herzlich zu heißen Getränken und einem kleinen Imbiss am Lagerfeuer eingeladen!

Filmpremiere am 15. November 2014 um 16.00 Uhr im Brüssower KinoÜber 15 Jugendliche aus Brüssow haben einen Film über ihre Sicht auf Brüssow gedreht. An zwei Wochenenden enstand dieser Film mit Herrn Rolf Kleine aus Berlin. Alles haben die Jugendlichen selbst gemacht. Es wurden Interviews geführt und selber geschauspielert. Wo ist ihr Lieblingsplatz und wie sieht er aus? Was ist schön an Brüssow oder was nervt? Las-sen Sie sich überraschen und einladen ins Brüssower Kino. Die Jugendlichen aus Brüssow freuen sich auf Ihr Kommen.

Evangelisches Pfarramt BrüssowEs wird einen kleinen Imbiss geben und wir freuen uns mit Ihnen ins Gespräch zu kommen!

Volkstrauertag am 16. November 2014Seit Jahren versuchen wir die Kriegsgräber auf den Friedhöfen in Ordnung zu bringen. Viel ist passiert und wir stehen kurz davor, alles geordnet zu haben. Herzlich laden wir Sie am Volkstrauertag in die Kirche nach Brüssow und Fahrenwalde ein, um der Opfer der Weltkriege zu gedenken. Anschließend wollen wir zu Fuß auf den Brüssower Friedhof gehen und dort einen Kranz niederlegen. In Fahrenwalde gehen wir an das Denkmal. Datum: 16. November 2014 um 10.00 Uhr in Brüssow und um 14.00 Uhr in Fahrenwalde.

Weitere Termine50plus 29. Oktober 2014, Beginn 14.00 Uhr Herzliche Einladung an Alle!Männerkreis 26. November 2014 um 14.00 Uhr Herzliche Einladung an Alle!Krabbelgruppe: Seit dem 1. Oktober gibt es alle 14 Tage,

immer mittwochs, beginnend um 10.00 Uhr im Alten Pfarrhaus eine Krabbel-gruppe. Sie wird geleitet von Claudia Bruch und Christin Müllenhagen.

Die nächsten Termine: 29. Oktober, 12. November und 26. November.

Herzliche Einladung!Seniorenkreis Nächstes Treffen: 27. Oktober 2014 um

14.00 Uhr im Alten Pfarrhaus! Kaum zu glauben!? Der nächste Termin ist der 6. November

2014!Abenteuer AG Dienstags von 14.00 bis 15.30 Uhr im

Alten Pfarrhaus, für Kinder der 1 bis 6 Klasse. Herzliche Einladung an alle Kinder!

Nähkurs Donnerstags (14-tägig), 18.00 Uhr im Alten Pfarrhaus. Infos bei Frau Bruch Tel. 80237.

Hauptkonfirmanden Freitag, 16.00 UhrVorkonfirmanden Donnerstag, 16.00 UhrKirchenchor Mittwochs, 19.30 Uhr im Alten Pfarr-

hausPosaunenchor Montags, 18.30 Uhr im Wallmower

PfarrhausFußball Dienstags, 16.30 Uhr, mit Torsten Leu

auf dem Sportplatz.

Lebendiger Adventskalender 2014Wir suchen: 15 GastgeberWir bieten: Gemeinschaft im Advent

Wer macht mit? Wir freuen uns auf ihre Rückmeldungen! Anmeldung unter: 039742/80237 bei Frau Bruch. Der Lebendige Adventska-lender startet am 1. Dezember um 18.00 Uhr. Von Montag bis Freitag wollen wir jeweils um 18.00 Uhr unterwegs sein.

Was soll dort geschehen? Den Ideen sind keine Grenzen gesetzt. Es gibt keine Vor-gaben und es geht um keinen Wettbewerb, sondern um Gemeinschaft!

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Nr. 10/2014 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 13

Gottesdienste und Veranstaltungen Fr., 17.10. 18.00 Uhr Malchow – Andacht zum Wochen-

schlussSo., 19.10. 09.30 Uhr Lützelsachsen, Festgottesdienst

anlässlich des 25-jährigen Beste-hens der Partnerschaft

Fr., 24.10. 18.00 Uhr Malchow – Andacht zum Wochen-schluss

So., 26.10. 09.00 Uhr Baumgarten (Pfr. H. Albruschat) 10.15 Uhr Göritz (Pfr. H. Albruschat)Fr., 31.10. 10.00 Uhr Reformationstag, Cremzow (Fest-

gottesdienst mit Singkreis) 18.00 Uhr Malchow – Andacht zum Wochen-

schlussSo., 02.11. 10.00 Uhr Gutshaus Ludwigsburg, Andacht

mit Schlüsselübergabe zum Evan-gelischen Seniorenzentrum am Tage des 195. Jahrestages der Gründung Ludwigsburgs

Fr., 07.11. 18.00 Uhr Malchow – Andacht zum Wochen-schluss

So., 09.11. 10.15 Uhr Göritz, Dankgottesdienst 25 Jahre Mauerfall

Fr., 14.11. 18.00 Uhr Malchow – Andacht zum Wochen-schluss

Sa.,15.11. 16.00 Uhr TornowSo., 16.11. 09.00 Uhr Baumgarten/Carmzow 10.15 Uhr Cremzow/Klockow (alle Gottes-

dienste mit Abendmahl gehalten von Pfarrer H. Albruschat + Pfarrer T. Dietz)

16.00 Uhr Malchow, Konzert (3. Talentpodium), Preuss. Kammerorchester musi-ziert m. Talenten aus der Region

Mi., 19.11. 18.00 Uhr Buß- und Bettag, Schönfeld (für alle Gemeinden), Gottesdienst mit Abendmahl, Bläserkreis Schön-feld, Pfrn. Barbara Dirksen

Fr., 21.11. 18.00 Uhr Malchow – Andacht zum Wochen-schluss

So., 23.11. 09.00 Uhr Ewigkeitssonntag, Kleptow, mit Abendmahl

10.15 Uhr Göritz, mit Abendmahl 17.30 Uhr Cremzow, 21. Musik für Orgel, Flöte

und Geige

Regelmäßige VeranstaltungenChristenlehre, Flötengruppen(G. Dietz/C. Christiansen)Carmzow Dienstag Kindergarten, 9.00–10.00 UhrBaumgarten Dienstag 15.45–16.45 UhrKleptow Dienstag 1.–6. Kl., Treff 15.20 Uhr (Kirche)

(Fahrt nach Baumgarten u. dort gemeinsame Kinderstunde)

Göritz Donnerstag Kindergarten, 12.45–13.45 Uhr Donnerstag 1.–6.Kl., Gemeindehaus, 14–15 Uhr Flötengruppe, Gemeindehaus

15.00–16.00 Uhr Schönfeld Mittwoch 1.–6. Kl., Abfahrt Pfarrhaus Schön-

feld, 14.30 UhrKlockow Mittwoch 1.–6.Kl., Ev. Jugendhaus, 14.45–

16.00 Uhr Flötengruppe 16.00–17.15 UhrCarmzow Montag 1.–6. Kl., Pfarrhaus, 14.30–15.30

Uhr

Evangelischer Pfarrsprengel SchönfeldGitarrenunterricht (Carlo Christiansen)Montags (Schönfeld) und mittwochs (Klockow) nach persön-licher Absprache.

Gemeindenachmittage (S. Mähling, I. Peick, Th. Dietz)Für alle älteren Einwohner unserer Dörfer und für alle, die Zeit und Lust haben, jeweils 14.00 Uhr an folgenden Orten:Do. 06.11. Klockow, Mo. 10.11. Schönfeld, Mi. 12.11. Göritz, Do. 13.11. Carmzow, Mo. 17.11. Ludwigsburg

Religionsunterricht (Th. Dietz)5./6. Klasse, donnerstags (14-tägig), 13.45–15.25 Uhr, Göritz Grundschule

Konfirmanden und Vorkonfirmanden (Th. Dietz)7./8. Klasse, mittwochs von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr im Ev. Kin-der- und Jugendhaus Klockow „Bernhard Mätzke“ (Fahrdienst zum Beginn, zum Abschluss bitte Abholung durch Eltern)

Junge Gemeinde/Jugendtreff (Carlo Christiansen)Mittwochs (14-tägig), 17.00 Uhr im Ev. Kinder- u. Jugendhaus Klockow, im Wechsel mit dem Konfirmandenunterricht

Bläserchor (Ltg. Tomasz Dabrowski) Mittwochs um 19.30 Uhr im Bernhard Mätzke-Haus Klockow

Schönfelder Singkreis (Ltg. Lukasz Popialkiewicz)Dienstags um 19.30 Uhr im Bernhard Mätzke-Haus Klockow

Schönfelder Frauenkreis (Gudrun Dietz)Mittwochs um 19.30 Uhr im Pfarrhaus Schönfeld, die nächsten Termine sind am 05.11. und 26.11.

Göritzer Frauenkreis (Gisela Ninnemann)Jeweils am vorletzten Mittwoch um 14.00 Uhr im Gemeinde-haus Göritz, der nächste Termin ist am 19.11.

Klockower Kaffeerunde (Simone Mähling)Donnerstags um 14.00 Uhr im Bernhard Mätzke-Haus Klockow. Der nächste Termin ist am 20.11.

Handarbeitskreis (E.Dobbert, M.Kube)Dienstags (14-tägig), von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr im Göritzer Gemeindehaus

Gemeindekirchenrat Montag um 19.30 Uhr im Bernhard Mätzke Haus in Klockow

Vorankündigung- 25 Jahre Partnerschaft Lützelsachsen/Schönfeld, Jubilä-

umstreffen der Chöre, Männergruppen und aller die Zeit und Lust haben, 17. bis 19. Oktober 2014 in Lützelsachsen.

- Festgottesdienst am Reformationstag, Freitag 31.10., 10.00 Uhr, Kirche Cremzow, es singt der Schönfelder Singkreis.

- Andacht anlässlich Fertigstellung und der Schlüsselüberga-be für das Evangelische Seniorenzentrum Gutshaus Lud-wigsburg, Sonntag 2. November, 10.00 Uhr, Ruhr.

- Martinstag 2014 am 11.11. um 17.00 Uhr in Klockow an der Kita Knirpsenburg, Umzug und Anspiel, Datum, Zeit und Ort für Göritz wird noch bekanntgegeben.

- 3. Malchower Talentpodium mit den Preußen Kirche Mal-chow, Sonntag 16.11., 16.00 Uhr. Das preussische Kammer-orchester musiziert mit Schülern der Region, anschließend Zusammensein aller Musizierenden mit Abendbrot.

- 21. Musik zum Toten- und Ewigkeitssonntag, Sonntag, 23. November um 17.30 Uhr, Grüneberg – Orgel spielt Kantor Th. Weber, Gudrun Dietz Flöte, Ulrike-Julie Dietz Violine.

- Weihnachtsspiel der Kindergruppen sowie der Vor- und Hauptkonfirmanden, Sonntag, 2. Advent, 7. Dezember.

- Große Advents- und Weihnachtsfeier, Donnerstag 11. De-zember um 14.00 Uhr in Carmzow.

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14 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 10/2014

Sport – Vereinstätigkeiten – Sonstiges

Am Samstag, dem 06.09.14, konnte das Brüssower Kampf-kunst Dojo Uckermark e. V. Sensei R. Smolin aus Aschersleben zu einem besonderen Kampfkunstseminar begrüßen.R. Smolin ist Instructor der Ryuku Bujutsu Kenkyu Doyukai (RBKD), welche sich zur Aufgabe gemacht hat, das ursprüng-liche Okinawa Karate zu verbreiten.Die Unterrichtung begann mit einer Einführung in die grund-legenden Techniken des Shorin Ryu. Nach der Mittagspause widmete sich Sensei Smolin den einzelnen Grundschulkata. Die Gruppe der fortgeschrittenen Karateka übten die Kata „ROHAI“. Besonderes Augenmerk legte Sensei Smolin auf die korrekte Ausführung der einzelnen Techniken der Kata. Dabei flossen etliche Tropfen Schweiß.Im Anschluss wurden die grundlegenden Techniken der Hand-habung des Sai wiederholt. Nachfolgend wurde die Saijutsu Kata „Kyan no Sai“ geübt. Einzelne schwierige Passagen der Kata ließ Sensei Smolin wieder und wieder üben, bis auch der letzte Karate ein Verständnis für diese Kata entwickeln konnte.

Kampfkunst Dojo Uckermark e. V.

Nach dieser letzten Trainingsunterweisung trafen sich einige Karateka zu einer abschließenden Bewertung des Seminars mit Sensei Smolin.Der besondere Dank des Vereins gebührt der Familie Reiss, welche mit ihrer Unterstützung für die Versorgung aller Kara-teka während des Seminars aufkam.Des Weiteren möchten wir uns bei der Sparkasse Prenzlau, der Hybro Saatzucht Kleptow sowie dem Bürgermeister und der Stadt Brüssow für die gewährte finanzielle Unterstützung bedanken. Ohne deren Beitrag wäre die Durchführung in Brüs-sow nicht möglich gewesen.Aufbauend auf dieses Seminar werden fünf Karateka Ende September an einem Lehrgang unter der Leitung von Sihan (Großmeister) Toshihiro Oshiro in Dresden teilnehmen.

Bodo Fellwock/Vorsitzender KDU e. V.Kleptow 19, 17291 Schenkenberg, Tel 039854/63753

Bei schönstem Sonnenschein startete am 20. September wieder das traditionelle Familiensportfest der Regenbogen-Grundschule Brüssow. Die Schulleiterin Frau Griem und die Lehrkräfte luden ihre Schüler mit den Eltern, Großeltern und Geschwistern zur sportlichen Betätigung in Familie auf den Sportplatz in Brüssow ein.Nach den Begrüßungsworten von Frau Griem und einer klei-nen Aufwärmrunde konnten die Teilnehmer an verschiedenen Stationen, wie z.B. Dreibeinlauf, Pedalo, Tore schießen, Büch-sen werfen und anderen, ihr Können zeigen.

Familiensportfest bei bestem Wetter22 Kinder und 28 Eltern & Großeltern waren mit von der Partie. Bewiesen wurde auch wieder, dass Sport etwas für jedermann ist, denn der älteste Teilnehmer war mit 80 Jahren voll dabei und auch der jüngste mit zwei Jahren hatte seinen Spaß.Unter viel Beifall erhielten die Familien & Gäste als Anerken-nung für die Teilnahme eine Urkunde und die Schülerinnen und Schüler eine Medaille.Mit strahlenden Augen und bester Laune verabschiedeten sich alle ins Wochenende.

Sabine Kuschinski

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Nr. 10/2014 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 15

… und Petrus spielte mit! Bei herrlichem Sonnenschein er-öffnete unser Bürgermeister Daniel Pohl am 30.08.2014 um 10.00 Uhr an der Goethe-Grundschule mit einem kräftigen „Sport frei“ das 2. Familiensportfest der Gemeinde Göritz. Es trafen sich 66 Teilnehmer und Teilnehmerinnen in 16 Famili-enteams. Als jüngste Teilnehmerin konnten wir Lucy Werischak im Alter von 3 Jahren und Helga Naumann sowie Sigrid Tamm mit 76 Jahren als älteste Teilnehmerinnen begrüßen.Gut gelaunt mit Sports- und Teamgeist wurde an sieben Stationen um Punkte gekämpft. Es wurden Kegel gestoßen, Bälle geworfen und mit Geschicklichkeit transportiert, Skibret-ter gefahren, Tore geschossen und Gummistiefel geworfen.Bewertet wurde in sechs unterschiedlichen Altersklassen und es galt, die sportlichste Familie zu ermitteln. Sieger und Ti-telverteidiger wurde Familie Ninnemann, gefolgt von Familie Richter und Team 2 Grundmann/Scholz.

In den Altersklassen wurden folgende Plätze belegt:AK 3–6 Jahre AK 7–10 Jahre1. Lena Neitzel 1. Paul Neitzel2. Tessa Pohl 2. Jonas Vilter 3. Maja Pohl 3. Nick Werischak

2. Familiensportfest der Gemeinde GöritzAK 11–16 Jahre AK Ü 601. Tom Siepert 1. Gerlinde Ulrich2. Hannes Richter 2. Dorothee Stoldt3. Rebekka Ninnemann 3. Gerd Fliegel

AK 18–50 Jahre1. Sophia Scholz 1. Ulf Richter 2. Christina Neitzel 2. Mirko Siepert3. Friederike Naumann 3. Christian Vilter

Für das leibliche Wohl sorgten die Gaststätte Helmholz, die Göritzer Frauen der Seniorentanzgruppe und Rosen-Eiskrem mit einer Leckerei zur Abkühlung.

Wir danken den Sponsorender Agrargenossenschaft Uckermark agrar e. G. Göritz, Herrn Karl-Heinz Rehfeldt, der Gaststätte Helmholz und Rosen-Eis-krem Süd GmbH. Ein weiterer Dank geht an alle fl eißigen Helfer und Helferin-nen, die uns diesen schönen Tag ermöglichten sowie an Danny Schmidt für die technische Begleitung.

AG Göritz – kulturelle Veranstaltungen

Veranstaltungen

Veranstaltungen in den GemeindenSamstag, 18. Oktober 20142. Großes Drachenfest mit Kaffee und KuchenSamstag, 25. Oktober 2014Herbstputz in BagemühlFreitag, 31. Oktober 2014Halloween-Feuer auf der Dorfkoppel in KlockowSamstag, 1. November 2014 Fackelumzug in MenkinSamstag, 8. November 2014Martinstag in Bagemühl

Jugendclub Brüssow22.10.2014 16.00 Uhr Leseabenteuer mit Frau Sy29.10.2014 16.00 Uhr Basteln mit Kürbissen und Frau

Müller30.10.2014 15.00 Uhr Halloween-Party mit Frau Müller05.11.2014 16.00 Uhr Malen mit Serviettentechnik und

Frau Sy12.11.2014 16.00 Uhr Drahtformen mit Perlen gestal-

ten und Frau Müller

Vom 17. bis 21. November bleibt der Jugendclub wegen Urlaub geschlossen.

Für den Göritzer Weihnachts-markt am Sa., dem 29.11.2014, wer-den Händler gesucht. Hobby- sowie Gewerbehändler aller Art sind herzlich willkommen. Bitte zeitnah in der Gast-stätte Helmholz zwecks Platzplanung anmelden. Telefon: 039851/242

Händler für Göritzer Weihnachtsmarkt gesucht

Bibliotheksoffener Sonntag am 26.10.2014

von 10.00–18.00 Uhrin der Stadtbibliothek Brüssow mit Bücherfl ohmarkt, Ausleihe, Kaffee und Kuchen und kleinen Vorleseak-tionen für die ganze Familie.Treffpunkt Bibliothek – so heißt es in diesem Jahr in vielen Bibliothek der Uckermark.Entdecken Sie die Guten Seiten der Uckermark, so lautet unser Motto.Die Aktionswoche „Treffpunkt Bibliothek“ fi ndet vom 24.10. bis 31.10.2014 statt.

Weitere Veranstaltungen entnehmen Sie unserem F lyer, der liegt in allen Bibliotheken der Uckermark aus.Schauen Sie doch mal vorbei!

Christiane SyStadtbibliothek Brüssow

Telefonnummer: 039742/80776E-Mail: Bibliothek-Brü[email protected]

Der Förderverein der Kita „Gänseblümchen“ Göritz lädt zum Martinsumzug ein

Datum: 14.11.2014, 17.00 Uhr, Treffpunkt: Kirche in GöritzNach einem Anspiel in der Kirche wird uns der Laternenzug in die Kita „Gänseblümchen“ führen. Hier erwartet uns am Martinsfeuer warmer Tee und heiße Würstchen.Wir freuen uns auf das zahlreiche Erscheinen aller Großen und Kleinen.

Der Förderverein der Kita „Gänseblümchen“ Göritz

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16 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 10/2014

Das nächste Amtsblatt Brüssow

erscheint am Donnerstag, dem 20.11.2014 Redaktionsschluss: 03.11.2014WerbeanzeigenAnzeigenschluss ist am 07.11.2014. Rufen Sie uns unter der 039753/22757 einfach an. Sie können auch eineE-Mail an [email protected] senden.