Bru 2015 ausgabe 07

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Amtlicher Teil - Informationen aus dem Fundbüro 2 - Verlustanzeige 2 - Beschlüsse der Gemeinde Schönfeld 2 - Beschlüsse der Gemeinde Schenkenberg 3 - Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung Brüssow 4 - Beschlüsse der Gemeinde Carmzow-Wallmow 4 - Öffentliche Bekanntmachung über die erneute Öffentlichkeits- beteiligung gemäß § 3 (2) BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Windfeld Uckermark, Klockow-Ost“ (2. Entwurf) der Gemeinde Schönfeld 4 - Abstimmungsbekanntmachung 6 - Bekanntmachung des Wasser- und Bodenverbandes „Welse“ – Gewässerunterhaltungsarbeiten 2015 8 Inhaltsverzeichnis Nicht Amtlicher Teil - Gedichte gehören zum Leben 9 - Klassenfahrt in die Wildnis 9 - Sportlicher Wettstreit am Kindertag 9 - Die Kita „Sonnenschein“ sagt Danke! 10 - Veranstaltungen in den Gemeinden 10 - Gratulationen 11 - Kirchliche Informationen 12 - Warum wird in Baumgarten jedes Jahr ein Baum gepflanzt? 13 - Preisträgerkonzert zum 7. Internationalen Malchower Kirchenpreis 13 - Impressionen vom Heimattag am 20. Juni 2015 14 - Menkin im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses 15

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Amtlicher Teil - Informationen aus dem Fundbüro 2- Verlustanzeige 2- Beschlüsse der Gemeinde Schönfeld 2- Beschlüsse der Gemeinde Schenkenberg 3- Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung Brüssow 4- Beschlüsse der Gemeinde Carmzow-Wallmow 4- Öffentliche Bekanntmachung über die erneute Öffentlichkeits- beteiligung gemäß § 3 (2) BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Windfeld Uckermark, Klockow-Ost“ (2. Entwurf) der Gemeinde Schönfeld 4- Abstimmungsbekanntmachung 6- Bekanntmachung des Wasser- und Bodenverbandes „Welse“ – Gewässerunterhaltungsarbeiten 2015 8

InhaltsverzeichnisNicht Amtlicher Teil - Gedichte gehören zum Leben 9- Klassenfahrt in die Wildnis 9- Sportlicher Wettstreit am Kindertag 9- Die Kita „Sonnenschein“ sagt Danke! 10- Veranstaltungen in den Gemeinden 10- Gratulationen 11- Kirchliche Informationen 12- WarumwirdinBaumgartenjedesJahreinBaumgepflanzt? 13- Preisträgerkonzert zum 7. Internationalen Malchower Kirchenpreis 13- Impressionen vom Heimattag am 20. Juni 2015 14- Menkin im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses 15

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2 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 07/2015

Amtliche Bekanntmachungen – Anfang –

Amtlicher Teil

Verlustanzeige

Gesucht wird eine bunt gemusterte Herrengeldbörse aus Stoff mit folgendem Inhalt:- Personalausweis- diverse Fahrscheine- Krankenkassenkarte- Sparkassenkarte- hoher Geldbetrag

Verloren wurde diese am Freitag, dem 12.06.2015, wahr-scheinlich gegen 14.00 Uhr im Bus der Linie 427. Der Finder erhält einen Finderlohn, je nach Vollständigkeit der Geldbörse.

Bitte melden Sie sich im Amt Brüssow bei Frau Sternbeck im Zimmer 6 bzw. unter Tel. 039742/86042.

Informationen aus dem Fundbüro

Fundhündin (Mischling, schwarz, rotes Hals-band) am 29.06.2015 abends in Kleptow ge-funden. Diese lief auf dem Hybrogelände in Kleptow umher und be-findetsichmomentanim Tierheim Prenzlau.

Bitte melden Sie sich im Amt Brüssow bei Frau Sternbeck in Zimmer 6 bzw. unter Tel. 039742/86042.

Beschluss 24 lt. Beschlussvorlage 24 Aufhebung des Satzungsbeschlusses über den vorhaben-bezogenen Bebauungsplan (vBP) „Windfeld Uckermark, Klockow-Ost“ der Gemeinde Schönfeld, Beschluss Nr. 18/2013 vom 04.04.2013Der vorhabenbezogene Bebauungsplan (vBP) „Windfeld Uckermark, Klockow-Ost" der Gemeinde Schönfeld, Stand März 2013, bestehend aus Planzeichnung und textlichen Fest-setzungen, wurde am 04.04.2013 als Satzung gemäß § 10 (1) BauGB beschlossen. Die Begründung mit dem Umweltbericht wurde gebilligt. Grundlage der Planung waren die in der Regionalversamm-lung beschlossenen Kriterien aus dem „Entwurf 2011“. Die Gemeinde war zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses davon ausgegangen, dass die Kriterien beibehalten werden und der sachliche Teilregionalplan zur Genehmigung geführt wird. Dies war jedoch nicht der Fall. Im Dezember 2013 wurde ein erneu-ter Entwurf mit einer geänderten Flächenkulisse auf Grundlage geänderten Kriterien beschlossen und zur erneuten Auslegung bestimmt. Aus diesem Grund möchte die Gemeinde den gefassten Sat-zungsbeschluss aufheben und erneut ins Verfahren treten.Hierbei soll eine Anpassung des vBP „Windfeld Uckermark, Bereich Klockow“ erfolgen. Die nunmehr geänderte Planung des Vorhabenträgers (geänderter WKA-Typ) ermöglicht die Aufnahme eines zusätzlichen Baufeldes zur baurechtlichen Vorbereitung einer sechsten Windkraftanlage (WKA).Aus den genannten Gründen soll der Abwägungs- und Sat-zungsbeschluss vom 04.04.2013 aufgehoben werden. Gleich-zeitig soll das Bauleitplanverfahren über einen erneuten Bil-ligungs- und Offenlagebeschluss für einen zweiten Entwurf fortgeführt werden.Die Gemeindevertretung Schönfeld hebt den am 04.04.2013 mit Beschluss Nr. 18/2013 gefassten Abwägungs- und Satzungsbeschluss über den vorhabenbezogenen Bebau-ungsplan (vBP) „Windfeld Uckermark, Klockow-Ost“ auf. Die Aufhebung des Beschlusses ist öffentlich bekannt zu machen.

Beschlüsse der Gemeinde SchönfeldBeschlüsse vom 04.06.2015

Ja-Stimmen 7 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0

Herr Schön hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 25 lt. Beschlussvorlage 25Beschluss über den 2. Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (vBP) „Windfeld Uckermark, Klockow-Ost“ der Gemeinde Schönfeld und die erneute Beteiligung der ÖffentlichkeitDer vorhabenbezogene Bebauungsplan (vBP) „Windfeld Uckermark, Klockow-Ost“ schafft die baurechtlichen Voraus-setzungen für die Errichtung von Windkraftanlagen (WKA) zwischen den Ortschaften Klockow und Kleptow. Der Gel-tungsbereichdesvBPumfassteineErweiterungsflächedesWindeignungsgebiets Schenkenberg („Windfeld Uckermark“) unter Anwendung der Abstandskriterien der Regionalen Pla-nungsgemeinschaft Uckermark-Barnim.DerRegionalplanbefindetsichinFortschreibungundhatmitdem „Entwurf 2013“ einen neuen Zwischenstand erreicht. Durch den 2. Entwurf des vBP erfolgt eine Anpassung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (vBP) „Windfeld Ucker-mark, Klockow-Ost“ an die überarbeiteten Kriterien des Sach-lichen Teilregionalplans „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“.Die Gemeinde Schönfeld reagiert damit auf den zeitlichen Fortschritt der Überarbeitung des Regionalplans; sie geht wei-terhin davon aus, dass das Gebiet als Windeignungsgebiet ausgewiesen wird.Außerdem dient der 2. Entwurf des vBP der Anpassung an die geänderte Planung des Vorhabenträgers und die Aufnahme eines zusätzlichen Baufelds für eine sechste Windkraftanlage (bisher 5 WKA geplant). Mit der Verdichtung des vBP „Windfeld Uckermark, Klockow-Ost“ um ein zusätzliches (sechstes) Baufeld kann die bestmög-liche Ausnutzung der Windfeld-Erweiterung erreicht werden.Die Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und

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Nr. 07/2015 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 3

sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB werden berücksichtigt. Den Gemeindevertretern liegen zur Beurteilung folgende Un-terlagen vor:- 2. Entwurf des Bebauungsplans „Windfeld Uckermark,

Klockow-Ost“, bestehend aus Planzeichnung und text-lichen Festsetzungen (Teil A) sowie seine Begründung (Teil B) in der Fassung vom April 2015- Umweltbericht und Eingriffs-Ausgleichs-Plan in der

Fassung vom April 2015 mit Anlagen: - (Zusammenstellung der Kompensationsmaß-

nahmen (Maßnahmeblätter)- Karten

Karte1a: Bestand/Konflikte„Biotope“Karte1b: Bestand/Konflikte„Fauna“Karte2: BestandundKonflikte„Boden“Karte3: BestandundKonflikte „Landschaftsbild“Karte 4: Maßnahmenübersicht

- Schallimmissionsprognose vom 10.04.2015- Schattenwurfanalyse vom 10.04.2015- Gutachten zu Vögeln und Fledermäusen

Die Gemeindevertreter der Gemeinde Schönfeld billigen den 2. Entwurf des Bebauungsplans „Windfeld Uckermark, Klockow-Ost“ in der Fassung vom April 2015, bestehend

aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen sowie seine Begründung mit Umweltbericht. Sie beschließen die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen Träger öffentlicher Be-lange gemäß § 4 (2) BauGB.Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Planzeich-nung und der Begründung mit Umweltbericht sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß den Regelungen des Baugesetz-buches ortsüblich bekannt zu machen. Es ist auf den Umweltbericht hinzuweisen sowie darauf, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind.

Ja-Stimmen 7 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0

Herr Schön nimmt an der Abstimmung nicht teil.

Beschluss 23 lt. Beschlussvorlage 231. Änderung der AufwandsentschädigungssatzungDie Gemeindevertretung Schönfeld beschließt die 1. Än-derungssatzung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Schönfeld.

Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 8 Enthaltungen 0

Beschlüsse vom 18.05.2015

Beschluss 21 lt. Beschlussvorlage 21Verlängerung der Betreuungszeiten in der Kita Baum-gartenDie Gemeindevertretung Schenkenberg stimmt der Verlänge-rung der Öffnungszeiten mit sofortiger Wirkung bis um 17.00 Uhr zu.

Ja-Stimmen 7 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0

Beschlüsse vom 15.06.2015

Beschluss 20 lt. Beschlussvorlage 20Verwaltungsreform des Landes BrandenburgDie Gemeinde Schenkenberg möchte, dass der Amtsdirektor mit den Leitern der Gemeinde Uckerland, Nordwestuckermark und den Ämtern Gramzow und Gartz Verhandlungen aufnimmt um eine Verwaltungseinheit mit über 10.000 Einwohner zu erhalten.Bei der neuen Verwaltungseinheit sollen Außenstellen der jetzt vorhandenen Amts- und Gemeindesitzen erhalten bleiben.Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schenkenberg be-schließt, dass der Amtsdirektor Verhandlungen aufnimmt, um die Bürger der Gemeinden nicht mit noch weiteren bürgerfremden Serviceeinrichtungen zu belasten.

Ja-Stimmen 6 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0

Beschluss 30 lt. Beschlussvorlage 30überplanmäßige Auszahlung Umbau Nebengebäude Kita BaumgartenDie Gemeindevertretung hat sich mit Beschluss Nr.05/2015 für den Umbau des Nebengebäudes der Kita Baumgarten ausgesprochen.

Beschlüsse der Gemeinde SchenkenbergFür den Beginn (Planungskosten) der Maßnahme wurden unter dem Produktsachkonto 12/36501/09610100 (Finanz-rechnungskontokonto 36501/78510000) 5.000,00 € in den Haushalt eingestellt.Auf Grund des Platzmangels in der Kita kann der Fördermit-telantrag für die Durchführung der Gesamtbaumaßnahme für das Haushaltsjahr 2015 gestellt werden. Die vorgesehene Maßnahme wurde bereits durch die Lokale Arbeitsgruppe Uckermark e. V. positiv bevotet.Die Gesamtkosten betragen laut Kostenschätzung: 120.000,00 €Einnahmen bei einer Förder-mittelbereitstellung von 75 % : 90.000,00 €Eigenanteil: 30.000,00 €

Die Gemeindevertretung Schenkenberg beschließt gemäß § 70 Abs.1 der Kommunalverfassung des Landes Bran-denburg die überplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 25.000,00 € bei dem Produktsachkonto 12/36501/09610100 (Finanzrechnungskonto 36501/7851000), Projekt Umbau Nebengebäude Kita Baumgarten.

Ja-Stimmen 6 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0

Beschluss 24 lt. Beschlussvorlage 24Zusätzlicher Bau einer Entwässerungsrinne für die Errich-tung eines Sandfanges in Baumgarten, Straße zum SeeDie GV hat sich für den Bau eines Sandfanges in Baumgarten ausgesprochen.Das Niederschlagswasser, das von der L26 die Straße zum See hinunterläuft, läuft unkontrolliert ab.Es wird empfohlen beidseitig der Straße eine Entwässerungs-mulde anzulegen.DieMuldebeginntanderderzeitigenVertiefunginderPflas-terstraße etwa in Höhe der Zufahrt 40 und 33. In diesem Be-

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reich steht derzeit das anfallende Niederschlagswasser. Die MuldenwerdenbeidseitiginAnlehnungandiePflasterstraße0,5 m breit ausgeführt. Dazu ist es notwendig, dass aufgrund der Straßenschäden mit dem Bau der Mulden eine Anglei-chungderPflasterungerfolgenmuss.Dasbedeutet,dassetwa50–70%derPflasterstraßeneugepflastertwerdenmüssen.Das Niederschlagswasser wird am Ende der Entwässerungs-mulde in jeweils zwei Straßenabläufe abgeleitet. Von dort er-folgt die Weiterleitung in den Koaleszensabscheider und den anschließenden Probeentnahmeschacht.Das gereinigte Niederschlagswasser wird danach in einen Regenwasserkanal bis in den See über einen Auslauf abge-leitet.DerAuslaufwirdmitFeldsteinpflasterausgeführt,umdie Fließgeschwindigkeit zu reduzieren und um Ausspülungen zu vermeiden.Die Ausführung der Entwässerungsrinnen kann in zwei Vari-anten ausgeführt werden.Die Entwässerungsmulde kann entweder als Betonmulde mit Betonmuldensteinen ausgeführt werden, oder in Naturstein-pflaster,entsprechenddervorhandenenStraße.Die Ausbildung der Entwässerungsrinnen erhöht die veran-schlagten Baukosten (BK) von 23 TEuro.Folgende Gesamtkosten werden erwartet:Variante 1: - AusführungPflasterrinne:BKca.70.000,00,Planung

9.000,00 Euro, gesamt 79.000,00 Euro

Variante 2:- Ausführung Betonmulde: BK ca. 40.000,00, Planung

6.000,00 Euro, gesamt 46.000,00 EuroDie Mehrkosten können durch Minderauszahlungen beim Projekt Ortsdurchfahrt Dauerthal (Produktsachkonto 54101,09610000/Finanzrechnungskonto 54101.78520000) gedeckt werden. Anlage: Planzeichnung Variante 1 und 2 Die Gemeindevertretung Schenkenberg beschließt die Entwässerungsrinne auszuführen in der u. a. Variante und gemäß § 70 Abs.1 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg die überplanmäßigen Auszahlun-gen in Höhe von ………………… € bei dem Produkt-sachkonto 12/54101/09610000( Finanzrechnungskonto 54101.78520000), Projekt Straße Baumgarten (Sandfang/ Oelabscheider).Folgende Variante kommt zur Ausführung: Nr……………

Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 6 Enthaltungen 0

Fazit:Die Gemeindevertreter sind sich einig, dass die Baumaß-nahme in zwei Bauabschnitte geteilt werden soll.Ein Bauabschnitt Sandfang und ein Bauabschnitt Rinne.Der Bauabschnitt Sandfang wird durchgeführt.Alle anwesenden Gemeindevertreter stimmen zu.

Beschluss 21/2015 lt. Beschlussvorlage 0021/151. Änderung der AufwandsentschädigungssatzungDie Stadtverordneten der Stadt Brüssow beschließen die 1. Änderungssatzung der Entschädigungssatzung der Stadt Brüssow. Diese soll ab dem 01.07.2015 in Kraft treten.Dafürstimmen 6 Gegenstimmen 5 Enthaltungen 2

Beschluss 24/2015 lt. Beschlussvorlage 0024/15Antrag auf Errichtung von 2 WKA in der Gemarkung StramehlDie Stadtverordneten der Stadt Brüssow erteilen ihr Einverneh-men nach § 36 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch für die Errichtung von 2 Windkraftanlagen (2 WKA) mit der Bezeichnung WKA 01 und 02 in der Gemarkung Stramehl, Flur 1, Flurstück 145/1

Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung BrüssowBeschlüsse vom 09.06.2015

durch die Windpark Fahrenwalde infra GmbH, Götemitz 5 in 18573 Rambin.

Dafürstimmen 1 Gegenstimmen 9 Enthaltungen 3

Beschluss 19/2015 lt. Beschlussvorlage 0019/15 Bezuschussung der Uckermärkischen MusikwochenDie Stadtverordnetenversammlung Brüssow beschließt, den Uckermärkischen Musikwochen e. V. zur Ausrichtung seines Konzertes in Grimme mit der Bereitstellung der Bestuhlung durch die Wohnungsverwaltungs GmbH Brüssow (Anlieferung/ Abholung) zu unterstützen.Dafürstimmen 13 Gegenstimmen 0 Enthaltungen 0

Beschlüsse vom 17.06.2015

Beschluss 16/2015 lt. Beschlussvorlage 0016/15Arbeitsplanung Gemeindearbeiter

Beschlüsse der Gemeinde Carmzow-WallmowDie Gemeindevertretung Carmzow-Wallmow beschließt die o. g. Arbeitsplanung für die Gemeindearbeiter im 2. Halbjahr 2015.

Dafürstimmen 8 Gegenstimmen 0 Enthaltungen 0

Die Gemeindevertreter von Schönfeld haben in öffentlicher Sit-zung am 04.06.2015 den 2. Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (vBP) „Windfeld Uckermark, Klockow-Ost“,

Öffentliche Bekanntmachung über die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Windfeld Uckermark,

Klockow-Ost“ (2. Entwurf) der Gemeinde Schönfeldbestehend aus der Planzeichnung (Teil A) in der Fassung vom April 2015 einschließlich der Begründung (Teil B) mit Umwelt-bericht gebilligt und zur Auslegung bestimmt.

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Nr. 07/2015 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 5

Zur Gewährleistung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB hatte der 1. Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Windfeld Uckermark, Klockow-Ost“ mit Begründung und dem Umweltbericht bereits in der Zeit vom 28.07. bis 31.08.2011 öffentlich ausgelegen; die Behörden, Nachbargemeinden sowie sonstige Träger öffentlicher Belange wurden benachrichtigt und beteiligt.

Der Fortschreibung des Regionalplans („Entwurf 2013“) erfor-derte eine Anpassung des vBP an die überarbeiteten Kriterien des Sachlichen Teilregionalplans „Windnutzung, Rohstoffsiche-rung und -gewinnung“. Außerdem dient der 2. Entwurf des vBP der Anpassung an die geänderte Planung des Vorhabenträgers und die Aufnahme eines zusätzlichen Baufelds für eine sechste Windkraftanlage. Nach § 2 (4) BauGB ist die Planung einer Umweltprüfung zu unterziehen. Der Umweltbericht nach § 2 a BauGB bildet einen separaten Teil der Begründung.

Folgende umweltrelevante Informationen sind neben dem Umweltbericht mit Eingriffs-Ausgleichsplan verfügbar:

- Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes und der voraussichtlichen Wirkungen auf die in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB genannten Schutzgüter, insbesondere folgende wesentliche Aussagen zu den Auswirkungen auf- den Menschen – Information über mögliche stoff-

liche und Schallemissionen sowie visuelle Stö-rungen (Schallimmissionsprognose und Schatten-wurfanalyse von Mai 2015);

- diePflanzen,Biotope–InformationzudenAuswir-kungen der Planung auf den Baum- und Gehölzbe-stand sowie Biotopstrukturen;

- die betroffenen Tierklassen:- Vögel – Information zu den Auswirkungen auf Brut-

vögel, unter besonderer Betrachtung des Kranich sowie potenziell vorkommende Kleinvogelarten; In-formation zu den Auswirkungen auf Rastvögel;

- Fledermäuse – Information zur Beeinflussung vonQuartieren und Jagdgebieten; Information zur Be-einträchtigungen von Flugbahnen;

- den Boden – Information zum Ausmaß der Versiege-lungen;

- das Landschaftsbild – Information zu den Auswir-kungen im Nah- und Fernbereich;

- Kulturgüter und sonstige Sachgüter – Informationen zu den Auswirkungen auf umliegende Denkmale

- sowie Informationen zu den Auswirkungen auf Was-ser, Klima und Luft sowie über ggfs. sich verstär-kende Wechselwirkungen.

- Bilanzierung der Eingriffe durch das geplante Vorhaben, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Sinne der natur-schutzrechtlichen Eingriffsregelung.

- Gutachten, die zur Umweltprüfung und der Erstellung des Umweltberichtes herangezogen wurden und öffentlich eingesehen werden können:- Windfeld Tornow/Klockow – Brutvogelkartierung 2011.

Teterow, Stand: 15. September 2011- „Brutplätze 2010 – Kranich und Rohrweihe im Vor-

habengebiet + 1 km-Puffer“. Teterow, Stand: 21. Dezember 2010.- Windfeld Uckermark – Ergebnisse und Bewertung

der Brutvogelkartierung 2009. Teterow, Stand: 2. März 2010- „Windfeld Tornow/Klockow – Rastvogelkartierung Fe-

bruar bis April 2011“. Teterow, Stand: 24. August 2011- „Windfeld Tornow/Klockow – Rastvogelkartierung

2009/2010“. Endbericht. Teterow, Stand: 14. Sep-tember 2011

- „Klockower See, Baumsee und Prenzlauer See – Brutvogelkartierung 2012 (Möwen und Seeschwal-ben)“. Teterow, Stand: 7. Mai 2013

- Einschätzung der Windenergieanlagenstandorte A5 & A6 hinsichtlich der Fledermausfauna im Zuge der geplanten Erweiterung des Windfeldes Uckermark. Travenhorst, März 2009

- „Einschätzung von 20 Windenergieanlagenstandor-ten hinsichtlich der Fledermausfauna im Zuge einer geplanten Erweiterung & Verdichtung des Wind-feldes Uckermark“. Travenhorst, Januar 2015

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6 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 07/2015

Der 2. Entwurf der Planurkunde, die Begründung, der Umwelt-bericht, die Fachgutachten sowie weitere umweltbezogene Stellungnahmen liegen in der Zeit vom

27.07.2015 bis einschließlich 27.08.2015 in der Amtsverwaltung Brüssow (Uckermark), Prenzlauer Stra-ße 8, 17326 Brüssow, in den Räumen des Bau- und Ordnungs-amts im ErdgeschossMontag 8.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 UhrDienstag 8.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 UhrMittwoch 8.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 14.00 UhrDonnerstag 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 UhrFreitag 8.30 bis 11.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Sie haben die Möglichkeit sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren. Während der Aus-legungsfrist können Hinweise und Anregungen zur Planung eingereicht werden. Auskünfte zur Planung werden während der Sprechzeiten

Dienstag 08.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 UhrDonnerstag 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhroder nach telefonischer Terminvereinbarung im Bau- und Ord-nungsamt erteilt.

Während dieser Auslegungszeit können Anregungen schriftlich übermittelt oder zur Niederschrift vorgetragen werden.Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemein-de den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist. Schriftlich vorgebrachte Anregungen sollen Namen und Anschrift des Verfassers und die Bezeichnung des betroffenen Grundstückes enthalten.

Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Brüssow, den 29.06.2015

NeumannAmtsdirektor des Amtes Brüssow

Abstimmungsbehörde: Amt Brüssow (Uckermark), Prenzlauer Straße 8, 17326 BrüssowGemeinde: Amt Brüssow für die amtsangehörigen Gemeinden Carmzow-Wallmow, Göritz, Schenkenberg, Schönfeld und Stadt BrüssowStimmkreis: 11

Bekanntmachungüber die Durchführung eines Volksbegehrens „Gegen eine Erweiterung der Kapazität und gegen den Bau einer 3. Start- und Landebahn am Verkehrsflughafen Berlin Bran-denburg BER“Die Vertreter der Volksinitiative „Gegen eine Erweiterung der Kapazität und gegen den Bau einer 3. Start- und Landebahn amVerkehrsflughafenBerlinBrandenburgBER“habenfrist-gemäß die Durchführung eines Volksbegehrens verlangt. Die Landesregierung oder ein Drittel der Mitglieder des Landtages Brandenburg haben innerhalb der Frist des § 13 Abs. 3 des Volksabstimmungsgesetzes (VAGBbg) keine Klage gegen die Zulässigkeit des Volksbegehrens anhängig gemacht.

Das Volksbegehren kann durch alle stimmberechtigten Bür-gerinnen und Bürger ab dem

19. August 2015 bis zum 18. Februar 2016durch Eintragung in die ausliegenden Eintragungslisten oder durchbrieflicheEintragungaufdenEintragungsscheinenun-terstützt werden. Gemäß § 17 Abs. 2 VAGBbg können die Bürgerinnen und Bürger ihr Eintragungsrecht durch Eintragung in die amtliche Eintragungsliste nur bei der Abstimmungsbe-hörde der Gemeinde ausüben, in der sie ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung oder, sofern sie keine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland haben, ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben; diese Bürgerinnen und

AbstimmungsbekanntmachungBürger können ihr Eintragungsrecht jedoch auch bei den zu Buchstabe A) angeführten weiteren Eintragungsstellen aus-üben.

Eintragungsberechtigt sind gemäß § 16 VAGBbg in Verbindung mit §§ 5 und 7 des Brandenburgischen Landeswahlgesetzes (BbgLWahlG) alle deutschen Bürgerinnen und Bürger, die zum Zeitpunkt der Eintragung oder spätestens am 18. Februar 2016

- das 16. Lebensjahr vollendet haben, also vor dem 19. Februar 2000 geboren sind,

- seit mindestens einem Monat im Land Brandenburg ihren ständigen Wohnsitz oder, sofern sie keine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland haben, ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben sowie

- nicht nach § 7 BbgLWahlG vom Wahlrecht ausgeschlos-sen sind.

A) Unterstützung des Volksbegehrens durch Eintragung in Eintragungslisten

Das Volksbegehren kann durch Eintragung in die auslie-genden Eintragungslisten in den folgenden Eintragungs-räumen der Abstimmungsbehörde bis Donnerstag, den 18. Februar 2016, 16.00 Uhr unterstützt werden:

Amt Brüssow (Uckermark)EinwohnermeldeamtPrenzlauer Straße 817326 BrüssowMontag 8.00–12.00 Uhr und 13.00–15.00 UhrDienstag 8.30–12.00 Uhr und 13.00–17.30 UhrMittwoch 8.00–12.00 Uhr und 13.00–14.00 UhrDonnerstag 8.00–12.00 Uhr und 13.00–16.00 UhrFreitag 8.00–11.00 Uhr

Am Montag, Mittwoch und Freitag nur nach telefoni-scher Voranmeldung.

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Nr. 07/2015 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 7

Personen, die sich in die Eintragungslisten eintragen wol-len, haben sich über ihre Person auszuweisen (§ 7 Abs. 1 Volksbegehrensverfahrensverordnung – VVVBbg).

Wer sich in die Eintragungsliste einträgt, muss persönlich und handschriftlich unterzeichnen. Neben der Unterschrift sind Familienname, Vorname, Tag der Geburt, Wohnort und Wohnung, bei mehreren Wohnungen die Hauptwoh-nung oder gewöhnlicher Aufenthalt, sowie der Tag der Ein-tragung lesbar einzutragen (§ 18 Abs. 1 VAGBbg i. V. m. § 8 Abs. 1 VVVBbg). Eine Eintragung kann nach § 18 Abs. 2 VAGBbg nicht mehr zurückgenommen werden.

Eintragungsberechtigte Personen, die wegen einer kör-perlichen Behinderung nicht in der Lage sind, die Eintra-gung selbst vorzunehmen und dies mit Hinweis auf ihre Behinderung zur Niederschrift erklären, werden von Amts wegen in die Eintragungsliste eingetragen (§ 15 Abs. 2 Satz 2 VAGBbg i. V. m. § 8 Abs. 2 VVVBbg).

Eintragungsberechtigte Personen, die wegen einer kör-perlichen Behinderung den Eintragungsraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kön-nen, können eine Person ihres Vertrauens (Hilfsperson) mit der Ausübung ihres Eintragungsrechts beauftragen. Hierfür ist der Hilfsperson eine entsprechende Vollmacht durch die eintragungsberechtigte Person auszustellen (§ 15 Abs. 2 Satz 2 VAGBbg i. V. m. § 7 Abs. 4 VVVBbg).

B) Unterstützung des Volksbegehrens durch briefliche Eintragung

Jeder Eintragungsberechtigte hat das Recht, auf Antrag dasVolksbegehrendurchbrieflicheEintragungzuunter-stützen. Der Antrag kann von der eintragungsberechtigten Person selbst oder einer von ihr bevollmächtigten Person schriftlich, elektronisch (z. B. per E-Mail oder Fax) oder mündlich (zur Niederschrift) bei der Abstimmungsbe-hörde gestellt werden, in der die eintragungsberechtigte Person ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung, oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Bei der elektronischen Antragstellung ist der Tag der Ge-burt der antragstellenden Person anzugeben (§ 15 Abs. 6 Satz 2 i. V. m. § 15 Abs. 2 Satz 2 VAGBbg). Eine fern-mündliche Antragstellung ist unzulässig.

Die antragstellende Person kann sich bei der Antrag-stellung auch der Hilfe einer Person ihres Vertrauens (Hilfsperson) bedienen (§ 15 Abs. 6 Satz 2 i. V. m. § 15 Abs. 2 Satz 2 VAGBbg).

Eintragungsscheine können bis zwei Tage vor Ablauf der Eintragungsfrist beantragt werden (§ 8a Abs. 5 VVVBbg).

DiefürdiebrieflicheEintragungerforderlichenUnterla-gen (Eintragungsschein und Briefumschlag) werden der antragstellenden Person entgeltfrei übersandt.

Die Eintragung muss persönlich vollzogen werden. Wer wegen einer körperlichen Behinderung nicht in der Lage ist,diebrieflicheEintragungpersönlichzuvollziehen,kannsich der Hilfe einer Person (Hilfsperson) bedienen (§ 15 Abs. 6 Satz 2 i. V. m. § 15 Abs. 2 Satz 2 VAGBbg). Auf dem Eintragungsschein hat die eintragungsberechtigte Person oder die Hilfsperson gegenüber der Abstimmungsbehörde an Eides statt zu versichern, dass sie die Erklärung der Unterstützung des Volksbegehrens persönlich oder nach dem erklärten Willen der eintragungsberechtigten Person abgegeben hat (§ 15 Abs. 7 VAGBbg).

BeiderbrieflichenEintragungmussderEintragungsbe-rechtigte den Eintragungsschein so rechtzeitig an die auf

dem amtlichen Briefumschlag angegebene Stelle absen-den, dass der Eintragungsbrief dort spätestens am 18. Februar 2016, 16.00 Uhr eingeht.

Der Eintragungsbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Der Eintragungsbrief kann auch bei der auf dem Briefumschlag angegebenen Stelle ab-gegeben werden.

Das verlangte Volksbegehren hat folgenden Wortlaut:

„Gegen eine Erweiterung der Kapazität und gegen den Bau einer 3. Start- und Landebahn am Verkehrs-flughafen Berlin Brandenburg BER“

Der Verkehrsflughafen Berlin Brandenburg BER inSchönefeld darf nicht über den im Planfeststellungsver-fahren gebilligten Umfang hinaus erweitert werden.

I.§ 19 Abs. 11 des Gemeinsamen Landesentwicklungspro-gramms der Länder Berlin und Brandenburg (Landesentwick-lungsprogramm – LEPro) in der Fassung vom 01.11.2003 ein-schließlich der Änderungen vom 10.10.2007 wird um folgende Sätze ergänzt:

1. Der Flughafen am Standort Schönefeld darf nicht mehr als zwei Start- und/oder Landebahnen haben.

2. Die Kapazität des Flughafens am Standort Schönefeld soll nicht über die Fähigkeit zur Abwicklung von 360.000 Flugbewegungen im Jahr hinaus ausgebaut werden.

II.Die Regierung des Landes Brandenburg wird aufgefordert, den Landesentwicklungsplan Flughafenstandortentwicklung (LEP FS) in der Fassung vom 30.05.2006 um folgendes Ziel und folgenden Grundsatz der Raumordnung zu ergänzen:

„Z16 Der Flughafen am Standort Schönefeld darf nicht mehr als zwei Start- und/oder Landebahnen haben.

G17 Die Kapazität des Flughafens am Standort Schönefeld soll nicht über die Fähigkeit zur Abwicklung von 360.000 Flug-bewegungen im Jahr hinaus ausgebaut werden.“

III.Falls das Land Berlin seine Mitwirkung an den in Nr. I. und II. vom Land Brandenburg beabsichtigten Ergänzungen des § 19 Abs. 11 LEPro und des LEP FS verweigert, wird das Land Brandenburg den „Vertrag über die Aufgaben und Trä-gerschaft sowie Grundlagen und Verfahren der gemeinsamen Landesplanung zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg (Landesplanungsvertrag)“ gemäß dessen Art. 24 kündigen. Die Regierung des Landes Brandenburg ist berechtigt, einen neuen Landesplanungsvertrag mit dem Land Berlin nur unter AusklammerungdesVerkehrsflughafensBerlinBrandenburgBER abzuschließen.

Namen und Anschriften der Vertreter und Stellvertreter:Vertreter: Stellvertreter:Peter Kreilinger Angelika BläschkePuschkinstraße 11 Karl-Liebknecht-Straße 6414542 Werder (Havel) 15831 Blankenfelde-Mahlow

Roland Skalla Djan HenowReiherweg 11 Brahmsstraße 1714532 Stahnsdorf 15745 Wildau

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8 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 07/2015

Vertreter: Stellvertreter:Markus Sprissler Thorsten KleisBirkenstraße 1b Puschkinstraße 97c14979 Großbeeren 15711 Königs Wusterhausen

Stefanie Waldvogel Christian SelchParkstraße 39 Potsdamer Straße 1215738 Zeuthen 15738 Zeuthen

Robert Nicolai Jörg WankeFontaneplatz 5 Fischerstraße 2315834 Rangsdorf 15806 Zossen

Vertreter: Stellvertreter:Viara Schaale Jens ZschiedrichEichenring 23 Siedlerweg 15 a15749 Ragow 14974 Ludwigsfelde

Brüssow, den 02.07.2015

Die Abstimmungsbehörde

Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz-WHG) vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 15.11.2014 (BGBl. I S. 1724), kündige ich hiermit an, dass der Wasser- und Bodenverband „Welse“ bzw. von ihm beauftragte Dritte vom 26. Mai bis 20. November 2015 in den Gemarkungen des Amtes Brüssow Unterhaltungs-arbeiten entsprechend des Unterhaltungsplanes des Jahres 2015 an Gewässern II. Ordnung (Gräben und Bäche), deren Unterhaltung nicht dem Bund oder dem Land obliegt, durch-führt. Die Arbeiten werden auf der Grundlage der §§ 78 und 79 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 02.03.2012 (GVBl. I/12 [Nr. 20]) geändert durch Art. 12 des Gesetzes vom 10.07.2014 (GVBl. I/14 [Nr. 32]) i. V. m. §§ 39–41 Wasserhaushaltsgesetz-WHG durchgeführt.

1/6 Höhenbereich nördlich Randow 03.08.–31.08. Gemarkungen Wallmow, Ziemken- dorf, Drense, Damme, Eickstedt, Wollin, Falkenwalde, SchmöllnIn diesem Zusammenhang haben die Anlieger und Hinterlieger gemäß § 41 Abs. 1 Nr. 2 Wasserhaushaltsgesetz-WHG zu

Bekanntmachung des Wasser- und Bodenverbandes „Welse“ – Gewässerunterhaltungsarbeiten 2015

dulden,dassdiezurUnterhaltungverpflichtetePersonoderihre Beauftragten die Grundstücke betreten, vorübergehend benutzen und aus ihnen Bestandteile für die Unterhaltung entnehmen, wenn diese anderweitig nur mit unverhältnismä-ßig hohen Kosten beschafft werden können, sofern die zur UnterhaltungverpflichtetePersongemäߧ41Abs.1Satz2Wasserhaushaltsgesetz-WHGderduldungspflichtigenPersondie beabsichtigten Maßnahmen rechtzeitig vorher angekündigt hat.

Sollten Fragen über Ort, Art und Umfang sowie zum genauen Zeitpunkt der o. g. Arbeiten auftreten, liegt der Unterhaltungs-plan für das Jahr 2015 an Werktagen in der Geschäftsstelle des Wasser- und Bodenverbandes „Welse“, Schwedter Stra-ße 31, in 16306 Passow zur Einsichtnahme aus bzw. stehen die zuständigen Verbandsingenieure, Frau Schmidt und Herr Strehl, telefonisch unter der Rufnummer 033336/675-5 bzw. persönlich nach vorheriger Terminabsprache zwecks Auskunft zur Verfügung.

Passow, den 27.04.2015

gez. StornowskiGeschäftsführer

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Herausgeber und verantwortlich für Inhalt der amtlichen Mitteilungen:Amt Brüssow (Uckermark), Der Amtsdirektor, Prenzlauer Straße 8, 17326 Brüssow,Telefon: 039742/8600, E-Mail: [email protected]

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Amtliche Bekanntmachungen – Ende –

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Nr. 07/2015 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 9

Berichte und Mitteilungen aus Einrichtungen des Amtes/der Gemeinde

Kinder- und Jugendarbeit

Am 12. Mai 2015 fuhren fünf Teilnehmer der Regenbogen-grundschule nach Lychen und nahmen am XIV. Uckermärker Rezitatorenausscheid teil. Mädchen und Jungen aus 17 Schu-len hatten sich in diesem Jahr zum traditionellen Wettstreit eingefunden. Wir wurden herzlich begrüßt und erlebten in der Pannwitz-Grundschule ein tolles Programm. Die Gastgeberschule hatte sich lange vorbereitet und konnte mit vielen Darbietungen be-geistern. So bewunderten wir die Jagdhornbläser, den Schul-chor und das Schulorchester. Schülerinnen und Schüler der Theatergruppe trugen Sketche vor und wir staunten über den Auftritt der Rope-Skipping-Mädchen. Dann wurde es ernst. Wir fanden uns in den Räumen ein und zogen Lose um die Reihenfolge zu ermitteln. Teun aus der 3. Klasse hatte die Nummer 17 gezogen und war mächtig aufgeregt. Er war zum ersten Mal dabei. Wir hörten die ver-schiedensten Gedichte und sahen viele kleine Künstler, die mit ihrer Stimme, Mimik und Gestik und manchmal auch mit Requisiten ihren Vortrag zu einem Erlebnis gestalteten. Auch wir gaben unser Bestes. Leider gelang es uns noch nicht, einen der vorderen Plätze zu belegen.

Gedichte gehören zum Leben

Die Teilnehmer aus der Regenbogengrundschule Brüssow

Nach der Siegerehrung ging es mit vielen neuen Eindrücken zurück nach Brüssow.

Die Mädchen und Jungen der Regenbogengrundschule

Vom 19. bis 21.05.15 besuchte die Klasse 4 die Wildnisschule „Teerofenbrücke“.Wir waren den ganzen Tag draußen in der Natur und konnten uns bei Sport und Spiel einmal so richtig austoben. Die Anlage mit Spielplatz, Kegelbahn, Fußballfeld und vielem mehr lud förmlich dazu ein.Am besten hat uns das Fußballturnier gefallen. Verbissen kämpften die Mannschaften um jedes Tor und die Mädchen feuerten die Jungen als Cheerleader an. Bester Torwart wurde schließlich Maikel und die meisten Tore schossen Ole und Justin. Bei einer Waldrallye mussten wir einzelne Stationen anlaufen und Aufgaben lösen. Die meisten Kinder waren eifrig dabei und bettelten regelrecht um das Vorlesen. Dabei lernten wir viel über den Wald.Am nächsten Tag waren wir mit Kescher und Lupe unterwegs. Wir untersuchten die kleinen Wassertiere, die wir schon auf Bil-dern im Sachbuch gesehen hatten. Natürlich fanden wir noch viele andere Tierchen, die wir mithilfe eines Bestimmungsbu-chesidentifizierenkonnten.Somerktenwirgarnicht,dasswireigentlich Unterricht hatten.

Klassenfahrt in die Wildnis

Am letzten Abend saßen wir mit unserem Stockbrot am Lager-feuer und werteten unsere Klassenfahrt aus. Alle waren sich einig, dass es ein tolles Erlebnis war.

Klasse 4 der Regenbogengrundschule

Am 1. Juni fand in Brüssow unser diesjähriges Sportfest statt. Morgens gingen alle Kinder der Regenbogengrundschule zum Sportplatz, um dort ihre Sportlichkeit in den drei Disziplinen Ballweitwurf, Weitsprung und 50-Meter-Lauf zu beweisen. Viele Eltern und Großeltern halfen an den einzelnen Statio-nen. Als sportlichste Schülerin unserer Schule ging aus den Wettkämpfen Charlotte Heine hervor. Sie war sowohl beim 50-Meter-Lauf mit 8,7 Sekunden als auch beim Ballweitwurf mit 27 Metern unschlagbar. Insgesamt erzielte sie 247 Punkte.

Sportlicher Wettstreit am KindertagIn der Einzelwertung holte sich Lea-Sophie Klein den Sieg beim Weitsprung mit 3,75 Metern und Christoph Winter erzielte eine Bestleistung im Ballweitwurf mit 42 Metern.Nach den Wettkämpfen und einem anschließenden Staffellauf ließen wir uns das Mittagessen schmecken. Dann verfolgten alle gespannt die Siegerehrung und viele Mädchen und Jungen konnten sich über Medaillen und Urkunden freuen.

Antonia Golz und Gina Böhme, Klasse 6

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10 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 07/2015

Die Kinder und Erzieherinnen der Kita „Sonnenschein“ bedanken sich aufs Herzlichste für die Geldspende an-lässlich des Heimattages in Brüssow.

Kita „Sonnenschein“

Dankeschön!

Veranstaltungen

Veranstaltungen in den Gemeinden

Samstag, 18. JuliSpaß und Gaudi in BaumgartenBeginn: 20.00 Uhr, Ort: Sportplatz FFwAlle gemeldeten Mannschaften, dazu gehören namhafte Teams wie die „Weltauswahl“ von Klockow oder der „Has-seröder Vernichtungsclub“ aus Baumgarten, müssen sich ab20.00UhrfürdenPokalwettbewerbqualifizieren.Nicht in gewohnter Fußballmanier, sondern in fünf verschie-denen Spaßwettbewerben z. B. Gummistiefelweitwurf, Tor-wandschießen und der Rest ist noch eine Überraschung.Ab 22.00 Uhr wird unter Flutlicht das 1. Baumgartner Mitternachtsfußballstattfinden.EswirdumdenneuenWanderpokal des Kultur und Freizeitverein Baumgarten e. V. gekämpft.Abgerundet wird diese Veranstaltung mit Musik von DJ Modjo, Bierwagen von der Firma Sojka und leckeren Spe-zialitäten vom Grill.Wir freuen uns auf viele interessierte Besucher.

Freitag–Sonntag, 31. Juli bis 2. AugustTrabant & Ostfahrzeugetreffen auf dem Campingplatz in Brüssow

Samstag, 1. August52. ParkfestCampingplatz, Freilichtbühne und Badeanstalt in Brüssow

Samstag, 8. AugustDorffest in Battin

Das nächste Amtsblatt Brüssow

erscheint am Donnerstag, dem 13.08.2015 Redaktionsschluss: 27.07.2015WerbeanzeigenAnzeigenschluss ist am 31.07.2015. Rufen Sie uns unter der 039753/22757 einfach an. Sie können auch eineE-Mail an [email protected] senden.

Warnung!Nach wie vor herrscht im Menkiner Wald das Eschen-sterben. Unser Wald besteht zu 45 % aus Eschen. Plötz-lich und ohne Vorwarnung können die Bäume zusam-menbrechen.

Familie von Oppen

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Nr. 07/2015 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 11

Wir gratulieren den Jubilaren des Amtes Brüssow zum Geburtstag im August 2015

Brüssow01.08. Gerda Kraatz zum 85. 01.08. Jürgen Wehlig zum 73.03.08. Josef Brand zum 66.03.08. Herbert Hüfner zum 79.03.08. Karl-Ernst Lemke zum 68.04.08. Ingrid Meier zum 83.05.08. Reinhard Behnke zum 86.05.08. Reiner Zehm zum 62.07.08. Volker Fengler zum 60.07.08. Margarete Tost zum 81.08.08. Edmund Bresgott zum 81.08.08. Magdalena Zok zum 86.09.08. Horst Stoebel zum 81.10.08. Margarete Bretzke zum 85. 11.08. Adolf Pagel zum 82.15.08. Ingrid-Elisabeth Weenen zum 78.18.08. Inge Tank zum 76.19.08. Egon Lemke zum 80.20.08. Anneliese Krasemann zum 77.21.08. Rosemarie Jäkel zum 77.23.08. Eva Klein zum 63.26.08. Jürgen Müller zum 62.27.08. Gisela Schönfeld zum 70.28.08. Joachim Hamann zum 82.31.08. Luzie Demare zum 92.31.08. Erwin Schossow zum 68.

Brüssow OT Bagemühl10.08. Eva Behm zum 67.16.08. Ursula Krejci zum 68.

Brüssow OT Grünberg10.08. Joachim Ploebsch zum 79.10.08. Ilse Treichel zum 79.16.08. Brunhilde Kucza zum 74.

Brüssow OT Woddow15.08. Dietmar Devantier zum 60.19.08. Brigitte König zum 61.25.08. Helga Turowski zum 76.27.08. Hans-Jürgen Wieland zum 73.29.08. Walter Götz zum 74.29.08. Doris Roggow zum 72.

Brüssow OT Wollschow03.08. Ingrid Richert zum 66.

Brüssow OT Frauenhagen30.08. Willi Tank zum 65.

Brüssow OT Petersruh20.08. Horst Westphal zum 77.

Brüssow OT Butterholz19.08. Wolfgang Völker zum 60.30.08. Lieselotte Engel zum 82.

Brüssow OT Battin12.08. Ina Zemmin zum 64.14.08. Bodo Herlitze zum 60.23.08. Hermann Eschenbach zum 63.23.08. Jürgen Matz zum 74.

Brüssow OT Trampe11.08. Fredi Liskow zum 67.17.08. Michael Loewenberg zum 66.

Brüssow OT Menkin18.08. Erich Radant zum 78.20.08. Martin Ludwig zum 90.25.08. Manfred Morgen zum 61.29.08. Janina Markowski zum 72.31.08. Lena Gueffroy zum 88.

Carmzow19.08. Dieter Grüsner zum 72.21.08. Friederitta Teichner zum 73.28.08. Siegmar Kühne zum 63.

Wallmow05.08. Waltraud Siegmann zum 66.07.08. Joachim Passow zum 64.08.08. Hans-Peter Wendt zum 63.17.08. Manfred Löwecke zum 67.27.08. Dietrich Klotzer zum 76.

Carmzow-Wallmow OT Cremzow30.08. Renate Hundt zum 71.31.08. Jürgen Rehdorf zum 61.

Göritz06.08. Dorothea Stoldt zum 83.11.08. Anita Semder zum 61.12.08. Doris Beuster zum 68.18.08. Horst Reinke zum 85.18.08. Hannelore Wendorff zum 68.19.08. Hans-Hubert Meinke zum 76.

Göritz OT Malchow05.08. Erwin Kuschel zum 69.

07.08. Rita Pietsch zum 63.09.08. Renate Naujokat zum 67.09.08. Siegfried Schukar zum 80.17.08. Irmgard Eichmann zum 81.

Göritz OT Tornow17.08. Eckhard Weidemann zum 66.

Schenkenberg10.08. Edith Tauchert zum 78.12.08. Bruno Meinke zum 95.12.08. Elli Struberg zum 79.12.08. Fred Utech zum 62.15.08. Erika Pasenow zum 76.18.08. Monika Krause zum 62.22.08. Erwin Otto zum 71.31.08. Margot Bojahra zum 81.

Schenkenberg OT Ludwigsburg06.08. Elisabeth Krenz zum 85.08.08. Regine Klewinghaus zum 80.21.08. Hildegard Gliese zum 80.

Schenkenberg OT Baumgarten04.08. Bernd Roeder zum 65.06.08. Christa Düring zum 86.09.08. Gisela Wegel zum 76.17.08. Waltraud Rollin zum 77.22.08. Horst Zimmermann zum 77.

Schenkenberg OT Kleptow01.08. Lieselotte Golz zum 81.29.08. Roland Hübner zum 72.

Schenkenberg OT Wittenhof07.08. Horst Adam zum 82.18.08. Siegfried Bönning zum 64.18.08. Ingrid Maczejewski zum 64.

Schönfeld24.08. Karl Thürnagel zum 88.29.08. Christa Körner zum 71.

Schönfeld OT Klockow01.08. Helmut Wobbe zum 70.03.08. Helga Majewski zum 78.09.08. Annemarie Hennrich zum 72.11.08. Jürgen Karp zum 72.12.08. Heidemarie Räder zum 74.18.08. Karola Schmidt zum 60.18.08. Renate Wilke zum 70.23.08. Wolfgang Greiff zum 87.26.08. Herbert Wüst zum 77.28.08. Vilma Thomas zum 61.30.08. Hartmut Schmidt zum 61.31.08. Christel Gest zum 60.

Schönfeld OT Neuenfeld09.08. Ulrich Östreich zum 80.17.08. Gotthard von Winterfeld zum 86.

Gratulationen

Goldene Hochzeit feiern am 21. August 2015

Ursula & Manfred Bauer aus Schönfeld

Es gratulieren recht herzlichBehnke, ehrenamtl. Bürgermeister

Neumann, Amtsdirektor

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12 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 07/2015

Kirchliche Informationen

Gottesdienste Juli/August19.07.2015 14.00 Uhr Brüssow26.07.2015 10.00 Uhr Brüssow mit Taufe 14.00 Uhr Bröllin mit Taufe02.08.2015 15.00 Uhr Wollschow (Burgwall)09.08.2015 10.00 Uhr Brüssow 16.08.2015 10.00 Uhr Brüssow23.08.2015 10.00 Uhr Brüssow

Sommerurlaub im PfarramtVom 3. bis 23. August 2015 ist das Pfarramt für drei Wochen nicht besetzt. Die Vertretung übernimmt Pastorin i. R. Frau Rosemarie Wienholz (Telefon: 03974/451851)

Historischer Nachmittag am 19. Juli um 14.00 Uhr in der Brüssower KircheAn diesem Tag soll der frisch restaurierte Turmraum mit den Kreuzen eröffnet werden. 14.00 Uhr Gottesdienst und Eröffnung des neuen Vorraums

mit Musik von Julius Mauersberger und Timofej Stordeur

15.00 Uhr Kaffee und Kuchen auf dem Kirchplatz16.00 Uhr Vortrag von Privatdozentin Dr. Anke Silomon über

„Die Bekennende Kirche und der Widerstand“

Ferienspiele in Brüssow vom 24. bis 25. Juli 2015 Herzliche Einladung an alle Kinder der 1. bis 6.Klasse zu den Ferienspielen. Wir wollen auf dem Campingplatz übernachten, spielen und vieles mehr. Die Ferienspiele sind kostenlos und eingeladen sind alle Kinder! Beginn ist am 24. Juli um 10.00 Uhr.

Evangelisches Pfarramt Brüssow

Gottesdienst am Burgwall bei Wollschow in der Randowam 2. August um 15.00 UhrMit den Kirchengemeinden Penkun und Retzin wollen wir an der Randow sein. Herzliche Einladung!Beginn: 15.00 Uhr, Gottesdienst mit Kirchenchorab 16.00 Uhr Kaffee, Kuchen, Wildschwein am Spieß und

den Bogenschützen aus Schmölln

Ausblick 2016Viele haben uns angesprochen, ob wir eine neue Reise planen und nun steht es fest und wir wollen mit der Kirchengemeinde Penkun in die Türkei auf den Spuren des Apostel Paulus sein. Von Antalya nach Istanbul. Viele Stationen wollen wir dort besuchen. Datum: 7. bis 17. März 2016Erstes Treffen: 8. September, 19.00 Uhr im Alten Pfarrhaus in

Brüssow

Weitere TermineMännerkreis DasnächsteTreffenfindetam29.Juli

statt. Wir treffen uns um 13.00 Uhr auf dem Kirchplatz in Brüssow und fahren zum Hybridkraftwerkwerk nach Wit-tenhof. Bitte anmelden bei Frau Bruch unter: 80237.

Seniorenkreis UnsernächstesTreffenfindetam27.Juli um 14.00 Uhr im Alten Pfarrhaus statt!

50plus DasnächsteTreffenfindetam23.Julium 14.00 Uhr statt. Wir wollen in die Heidemühle mit dem Fahrrad fahren!

Evangelischer Pfarrsprengel SchönfeldGottesdienste und Veranstaltungen So., 19.07. 09.00 Uhr Kleptow 10.15 Uhr Göritz (für alle Gemeinden)Fr., 24.07. 18.00 Uhr Malchow, Andacht z. WochenschlussSo., 26.07. 09.00 Uhr Tornow 10.15 Uhr Baumgarten (für alle Gemeinden) Fr., 31.07. 18.00 Uhr Malchow, Andacht z. WochenschlussSa., 01.08. 11.00 Uhr Göritz – TrauungSo., 02.08. 09.00 Uhr Schenkenberg 10.15 Uhr Göritz (für alle Gemeinden)Fr., 07.08. 18.00 Uhr Malchow, Andacht zum Wochen-

schlussSo., 09.08. 09.00 Uhr Klockow 10.15 Uhr Carmzow (für alle Gemeinden)Fr., 14.08. 18.00 Uhr Malchow, Andacht z. WochenschlussSo., 16.08. 09.00 Uhr Kleptow 10.15 Uhr Schönfeld (für alle Gemeinden)Fr., 21.08. 18.00 Uhr Malchow, Andacht z. WochenschlussSo., 23.08. 09.00 Uhr Baumgarten 10.15 Uhr Göritz 16.00 Uhr Malchow, Uckermärkische Musikwo-

chen, zu Gast: Ensemble La Mon-vance

Fr., 28.08. 18.00 Uhr Malchow, Andacht z. Wochenschluss

Weitere Termine und Vorankündigung- Sommerfreizeit für Kinder der 1. bis 5. Klasse vom 20. bis

24. Juli in Groß Dölln- Jugendfreizeit 2015 (ab 6. Klasse), Radtour vom 17. bis

23. Juli, Insel Bornholm- Tagesfahrt nach Möglin mit Pfr. Schneider am 22. August,

mit Andacht Besuch Museum im Gutshaus, Dampferfahrt mit Kaffee und Kuchen, Freizeit und Abendessen

- Uckermärkische Musikwochen in Malchow am 23. August um 16.00 Uhr, Ensemble la Mouvauce

- Sommerfest in Ludwigsburg mit Andacht, Bläsern, Singen, Programm der Kindertagesstätte Göritz und „Köstliche Zei-ten“ Geschichten von Hans Fallada, Lesung mit Sabine Lang am Dienstag, dem 8. September um 14.00 Uhr im Gutshaus Ludwigsburg

- 25. Frauenfreizeit, 10.–13. September in Baden-Baden

Regelmäßige VeranstaltungenChristenlehre, Flöten- + Gitarrengruppen, Junge Gemeinde, Bläserchor, Schönfelder Singkreis, Handarbeitskreis, Kon-firmanden-u.Religionsunterricht,SchönfelderFrauenkreis(02.09.), Göritzer Frauenkreis (19.08.), Klockower Kaffeerun-de, Gemeindekirchenrat (14.09. um 19.30 Uhr im Jugendhaus Klockow)

Zu allen Veranstaltungen bieten wir kostenfreie Fahrgelegenheiten an. Bitte nutzen Sie diese Möglichkeit!

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Nr. 07/2015 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 13

Sport – Vereinstätigkeiten – Sonstiges

Preisträgerkonzert zum 7. Internationalen Malchower Kirchenpreis„Neben mir steht jetzt Bjarne Friedrich Drechsler. Bjarne ist dreizehn Jahre alt und ging im Alter von vier Jahren zur mu-sikalischenFrüherziehung.MitsechsJahrenfingerdannanTrompete zu spielen und ist mittlerweile Schüler des Carl-Philip-Emmanuel-Bach-Gymnasiums in Berlin, welches beson-ders auf Musik ausgerichtet ist. Außerdem hat er schon viele Musikwettbewerbe gewonnen.“ Herr Zur, der große Mann mit der tiefen Moderatorenstimme, nimmt jeden Künstler genau unter die Lupe und weiß sogar, welchen Hobbys sie nachge-hen: „Gleich wird uns Maciej Skowronek etwas auf der Orgel spielen. Wie die meisten Jungs in seinem Alter, interessiert er sich für Autos und Motorräder. Er ist aber auch ein großer Tierfreund. Vor allem hat er die Katzen lieb. Und bitte!“ Mit einem freundlichen Lächeln steht Herr Zur am Sonnabend, den 13. Juni im Altarraum der Carmzower Kirche und bittet jeden Akteur einzeln nach vorne. Jeden begrüßt er wie ei-nen alten Freund und freut sich sichtlich auf jede einzelne Darbietung. Dem Publikum in den Bankreihen und auf der Empore geht es nicht anders. Einige Besucher waren schon bei den Wettbewerbskonzerten im Mai dabei und hoffen auf eine gute Platzierung ihrer Favoriten. Wer zum ersten Mal dabeiist,wirdzwangsläufigmitgerissenvonderSchönheitder Musik und dem starken Auftreten der Teilnehmer. Von 18.00 bis 20.30 Uhr gibt es ein wahres Feuerwerk an musi-kalischen Eindrücken, von aufstrebenden Stargeigern über ergriffene Akkordeonspieler bis hin zu sattem Chorklang und

virtuosen Streich- und Bläserensembles. Walter Büchsel, Flö-tist beim HR-Sinfonieorchester, ist „begeistert von der Qualität der Vorträge“. Weiter sagt er: „Ich war schon oft Jurymitglied bei Jugend musiziert, aber nie habe ich ein Preisträgerkonzert mit so einer schönen Atmosphäre erlebt.“ Viele fragten sich im Vorfeld, wie es gelänge, siebzehn verschiedene Musiker und Gruppen hintereinander zu hören, dann die Preise zu verge-ben, dazu noch zwei gemeinsame Lieder zu singen, ohne das die Kurzweiligkeit dadurch verloren ginge. Eine Frau sagte mir nach dem Konzert: „Nach zwei Stunden hab’ ich mal auf die Uhr geguckt, die Zeit verging wie im Flug. Es war so ein unterhaltsames Konzert“. Wieder waren Musiker, Zuschauer und Angehörige aus Deutschland, Polen und Lettland zusammengekommen um dieses Konzert einmalig werden zu lassen. Eingebaut in den10. Stiftungstag der Carl Büchsel-Stiftung Uckermärkischer Kirchengemeinden Schönfeld, war das 7. Preisträgerkonzert eine von vielen Veranstaltungen, zu denen der Evangelische Pfarrsprengel Schönfeld am vergangenen Wochenende einge-laden hatte. Und dennoch strahlt dieses Konzert doch weiter als der Rest. Der Internationale Malchower Kirchenpreis ist in der Region eine Institution geworden. Die Teilnahme ist vor allem von Stettiner Seite sehr beliebt geworden, so dass in diesem Jahr mehr als die Hälfte der Teilnehmer aus Polen kam und man schmückt sich inzwischen auch mit seinen Malchower Urkun-den. Viele Teilnehmer kommen wieder und werben neue. So ist

Warum wird in Baumgarten jedes Jahr ein neuer Baum gepflanzt?Traditionell, nun schon zum 15. Mal in Folge wird in der Ge-meinde Baumgarten immer von einer anderen Familie zum Baumfest ein neuer Sprössling in die Erde gesetzt, um den Knirpsen der Kita „Krümelburg“ ein natürliches schattiges Dach auf ihrem angrenzenden Spielplatz zu gewährleisten.Dieses Mal hatten Herr Hornburg und Frau Giermann mit SöhnchenLucaseineRotbuchegepflanztdieunterdemBei-fall der Festbesucher, sicher zu einem mächtigen Schatten-spender wird.Bei sonnigen 30 Grad veranstaltete der Kultur- und Freizeit-verein Baumgarten e. V. nämlich sein beliebtes Baumfest mit Kinderspektakel. Jung und Alt genossen bei diesen hochsom-merlichen Temperaturen die Darbietung des Berliner Kinder-theaters „Aus dem Koffer“ sowie sportliche Aktivitäten in Form eines Spiel und Sportparcours. Eine weitere große Attraktion waren auch die Riesen Seifenblasen.Erstmalig und sehr zur Freude der Kinder aber auch der Er-wachsenen hat Thomas Matz seine ferngesteuerten Modell-autos über den Festplatz rasen lassen, was immer wieder zu wahren Beifallsstürmen führte. Ein Trödelmarkt umrahmte die Aktivitäten des Vereins, und lud zum Bummeln und Feilschen ein. Mit Kaffee und Kuchen sowie Leckerem vom Grill konnten sich die Besucher über den Tag stärken und verwöhnen lassen.Ganz besonders möchten wir uns bei der Firma ENERTRAG aus Dauerthal bedanken für die kostenlose Bereitstellung einer Hüpfburg, die übrigens auf Grund ihrer tollen Optik, super von den Kindern angenommen wurde. Gleichfalls auch bei der Ge-meindeSchenkenbergfürdiefinanzielleUnterstützung,ohnedie solch eine tolle Veranstaltung für uns gar nicht machbar wäre.

Text und Fotos von J. GiermannKultur- u. Freizeitverein Baumgarten e. V.

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Impressionen vom Heimattag am 20. Juni 2015Am 20. Juni lud Brüssow zum 3. Handwerkstag rund um den Marktplatz ein. „Alles rund ums Handwerk“ war das diesjährige Thema. Unter der Regie von Matthias Gienke, Torsten Eich und Frank Schröder stellte man die alten, oft schon in dieser Art vergessenen Gewerke vor. 20 Teilnehmer hatten an diesem Tag zugesagt, dabei zu sein.Den Auftakt gab die Jagdhornbläsergruppe Randow-Tal. Be-sucher konnten dem „Hobby-Seiler“ Carsten Riemer von der Insel Usedom, der in Brüssow einen Kleingarten betreibt beim Entstehen eines Seiles an seiner etwa 140 Jahre alten Maschi-ne zusehen und fast vergessene Begriffe dieser Kunst auffri-

Die Organisatoren und der stellvertretende Bürgermeister. Die Jagdhornbläsergruppe Randow-Tal

der auch der Gewinner des diesjährigen Wettbewerbs, Bjarne Friedrich Drechsler, ein „Wiederholungstäter“. In der Vergangen-heit räumte er bereits einen Motivationspreis ab und empfahl sich für schwierigere Aufgaben. In diesem Jahr war es dann endlich soweit. Den ersten Platz hatte er sich lange erarbeitet. Nach dem Abendsegen durch Altbischof Prof. Dr. Axel Noack (Halle/S.) strömte der Regen auf die Erde, was die meisten Konzertbesucher dazu veranlasste, in das für diesen Fall vorbereitete Zelt zu strömen, um bei Getränken und allerlei Knabbereien den Abend auszuwerten. Natürlich durfte auch das Erfrischungsgetränk zum Musikpreis, die „Kalte Ente“, nicht fehlen. Auch sie ist inzwischen eine Institution geworden. Herrn Zur werden wir im nächsten Jahr wohl wieder sehen, im Gegensatz zu Bjarne, denn Hauptpreisträger müssen ein Jahr aussetzen, bevor sie erneut teilnehmen dürfen. Wer also im nächsten Jahr das Publikum verzaubern wird, ist ungewiss. Aber ich bin mir sicher, irgendwo da draußen schlummern noch unentdeckte Talente, die nur darauf warten, gefunden zu werden. Für all jene ist dieser Wettbewerb gemacht.

Namen der Sonder- und Hauptpreisträger 2015Sonderpreis „Ensemble“ gestiftet von der Uckermärkischen Kulturagentur gGmbH (je 250 €):- Schulchor aus Stettin/Pl- Blechbläserquartett Neubrandenburg mit Lilly-Marlen Dett-

mann, Georg Höcker, Jakob Wüsten und Phillip Borchert.

Sonderpreis für das Fach Orgel – gestiftet von der Sparkasse Uckermark (je 250 €):- Maksym Kalinowski und Maciej Skowronek – beide aus

Stettin/Pl

Sonderpreis gestiftet vom Rotary-Club Stettin International: - Julia Kaniewska (Violine), Stettin/Pl.- Izaak Wojciuszkiewicz (Akkordeon), Stettin/Pl- Mateusz Stankiewicz (Klavier), Stettin/Pl

„Verkündigungspreis“ gestiftet von den Gemeindekirchenräten des Pfarrsprengels Schönfeld und mit 500,00 € dotiert- Jugendchor der St. Marien Kantorei Anklam

3. Hauptpreise: dotiert mit jeweils 250 Euro- Josef Bordihn (Trompete), Ueckermünde- Anastasija Dementjeva (Klavier), Preili/Lv- Max Dietz (Schlagzeug), Schönfeld- Katharina Günther/Hannah Kamischke (Klavier vierhändig),

Möllenbeck/Neustrelitz- Aija Jermolovica (Gesang), Preili/Lv- FlötenquartettLîvāni/Lv- Schülerkammer-Orchester, Stettin/Pl

2. Hauptpreise, dotiert mit jeweils 500 Euro - Julia Iwanciw (Violine), Morzyczyn/Pl- Jakub Strycharczyk (Violine), Stettin/Pl

1. Hauptpreis, dotiert mit 750 Euro- Bjarne Friedhelm Drechsler (Trompete), Lübbenow/Ucker-

land

schen. Auch Gerd Prochnow zeigte dieses Handwerk. Helga Rehfeldt, Margarete Bastian und Erika Ananda Wenthin treffen sich sonst im Kulturhaus/Kino und hatten an diesem Tag ihre Spinnräder herausgeholt, um zu zeigen, wie die losen Fasern zu Fäden verarbeitet werden. Bei der Arbeit mit Hammer und Meißel konnte man Martin Felbrich beim Bau einer Schublade zuschauen. Der KFZ- & Zweiradservice Hoge bewies sich an der Reparatur eines Mopeds. Über die Schulter sehen konnte man auch Liane Fischer vom Salon Abitz beim Schaufrisieren. Der passionierte Bienenzüchter Imker Hamann gab Einblicke in die Arbeit mit Bienen und besonders interessant war für

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Am Nachmittag des 19. Juni waren viele Gäste, unter ihnen auch zahlreiche Bewohner von Menkin, der Einladung in die Menkiner Kirche gefolgt.Probst Andreas Haerter und Pastor Matthias Gienke würdig-ten die Bedeutung von Winterfeldt-Menkin für die Region. Es folgten Ansprachen und Grußworte des Präsidenten des DRK Landesverbandes, Dr. Frank-Walter Hülsenbeck, des Präsi-denten des Deutschen Roten Kreuzes, Dr. Rudolf Seiters, der Staatssekretärin Almuth Hartwig-Tiedt sowie des Landrates der Uckermark Dietmar Schulze. Die musikalische Begleitung des Festaktes übernahmen Mitglieder des Preußischen Kammer-orchesters Prenzlau.Anschließend wurde durch die Vorsitzende des Präsidiums des DRK-Kreisverband Uckermark West/Oberbarnim e. V., Susanne Müller, die Vorstandsvorsitzende Carmen Drath und unser Ehrenmitglied Kaspar von Oppen die vom Kreisverband gestiftete Gedenktafel enthüllt.Im Festzelt gab es dann einen Rückblick auf 25 Jahre DRK-Landesverband Brandenburg durch den Vorstandsvorsitzen-den Hubertus Diemer.Dr. Rudolf Seiters hatte die angenehme Aufgabe, den Schatz-meister des Landesverbandes Norbert Klamt mit der höchsten Auszeichnung des Deutschen Roten Kreuzes, dem Ehrenzei-chen, auszuzeichnen.Der 20. Juni stand ganz im Zeichen der Gründung des DRK-Landesverbandes Brandenburg vor 25 Jahren. Das war für das Präsidium und den Vorstand Anlass genug, zum zweiten Helferehrentag in das uckermärkische Menkin einzuladen.Und mit dabei unser Seniorenkabarett „Erste Hilfe“. Die vier Damen hatten rasch die Stimmung im Festzelt aufgeheizt und die Lachmuskeln aller Gäste arg strapaziert.Viele ehrenamtlich aktive Kameradinnen und Kameraden konnten sich über eine Wertschätzung ihres ehrenamtlichen Engagements freuen und wurden mit dem „Verdienstabzeichen

Festakt zum 150. Geburtstag Joachim von Winterfeldt-Menkin und 25 Jahre DRK-Landesverband Brandenburg

für Mitglieder der ehrenamtlichen Gemeinschaften im DRK-Landesverband Brandenburg e. V.“ geehrt.DankesagenwirauchgerndenfleißigenHelfern,diediesenTag zu einem schönen Erlebnis gemacht haben. Gut umsorgt von den Melzower und Prenzlauer Kameradinnen und Kame-raden fühlten sich alle Gäste in dem kleinen uckermärkischen Dörfchen Menkin sehr wohl.

Irmtraud RöhlDRK/Öffentlichkeitsarbeit

Der Enkel des ersten Präsidenten, Herr Kasper von Oppen mit der Vorsitzenden des Präsidiums, Frau Susanne Müller und der Vorstandsvorsitzenden Frau Carmen Drath

die Lütten der Wagen mit den Tieren aus Wald und Flur bei dem auch noch geraten werden konnte, welches Fell gehört zu welchem Tier und wie heißt dieses überhaupt. Mit dabei der Angelverein bei der Versorgung und Andreas Joachim mit seinen Holzschnitzereien.DerNatursteinpflasterWege-&TerassenbauerRonnyHahnhattesichzurDemonstrationseinerTätigkeitdasPflasterndes Kirchplatzes mit Natursteinen ausgewählt. Zu diesem Vor-haben hatte Frank Schröder von der LPG aG Radlader und

Kies und Torsten Eich geschlagene Steine bereitgestellt. Ma-lermeister Gombert sah man beim Streichen einer Eingangstür über die Schulter und Andreas Joachim stellte seine schönen Schnitzereien vor. Für gute Versorgung war an mehreren Stän-den gesorgt. Der Tag klang bei der Musik des DJ im großen Festzelt und im Freien aus. Allen Teilnehmern und allen, die für eine gute Versorgung der Gäste der Veranstaltung sorgten ein Dankeschön.

Fotos und Text: H. Richter

Menkin im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses

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