Bru 2015 ausgabe 03

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Amtlicher Teil - Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung Brüssow 2 - Haushaltssatzung der Stadt Brüssow für das Haushaltsjahr 2015 2 - Beschlüsse der Gemeindevertretung Carmzow-Wallmow 3 - Beschlüsse der Gemeindevertretung Göritz 3 - Haushaltssatzung der Gemeinde Göritz für das Haushaltsjahr 2015 4 - Beschlüsse der Gemeindevertretung Schenkenberg 5 - Satzung der Gemeinde Schenkenberg 5 - Einladung Jagdgenossenschaft Brüssow 6 - Garagen dürfen nicht verkauft werden – Unterverpachtung meist unzulässig 7 - Einladung Jagdgenossenschaft Wollschow-Menkin 7 - Göritz/Malchow – Unser Dorf hat Zukunft 7 Inhaltsverzeichnis Nicht Amtlicher Teil - Faschingsparty in Wallmow 8 - Leselust mit ernstem Thema 8 - Klassentreffen der Schulabgänger von 1990 9 - Veranstaltungen in den Gemeinden 9 - Gratulationen 10 - Deutsches Rotes Kreuz – Wir sind umgezogen … 12 - Evangelischer Pfarrsprengel Schönfeld 13 - Evangelisches Pfarramt Brüssow 13 - Impressionen vom 51. Karneval in Brüssow 14 - Die BraLa als Familienerlebnis – Attraktives Programm für Kleine und Große zur 25. Landwirtschaftsschau 15 - Große Feuerwehr Schau 15

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Amtlicher Teil - Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung Brüssow 2- Haushaltssatzung der Stadt Brüssow für das Haushaltsjahr 2015 2- Beschlüsse der Gemeindevertretung Carmzow-Wallmow 3- Beschlüsse der Gemeindevertretung Göritz 3- Haushaltssatzung der Gemeinde Göritz für das Haushaltsjahr 2015 4- Beschlüsse der Gemeindevertretung Schenkenberg 5- Satzung der Gemeinde Schenkenberg 5- Einladung Jagdgenossenschaft Brüssow 6- Garagen dürfen nicht verkauft werden – Unterverpachtung meist unzulässig 7- Einladung Jagdgenossenschaft Wollschow-Menkin 7- Göritz/Malchow – Unser Dorf hat Zukunft 7

InhaltsverzeichnisNicht Amtlicher Teil - Faschingsparty in Wallmow 8- Leselust mit ernstem Thema 8- Klassentreffen der Schulabgänger von 1990 9- Veranstaltungen in den Gemeinden 9- Gratulationen 10- Deutsches Rotes Kreuz – Wir sind umgezogen … 12- Evangelischer Pfarrsprengel Schönfeld 13- Evangelisches Pfarramt Brüssow 13- Impressionen vom 51. Karneval in Brüssow 14- Die BraLa als Familienerlebnis – Attraktives Programm für Kleine und Große zur 25. Landwirtschaftsschau 15- Große Feuerwehr Schau 15

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2 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 03/2015

Amtliche Bekanntmachungen – Anfang –

Amtlicher Teil

Beschlüsse vom 10.02.2015

Benennung eines Schaubeauftragten – Beschlussvorlage Nr. 1Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Brüssow benennt Herrn Bernd Steinhöfel als Schaubeauftragten für den Schaubezirk 7 des Wasser- und Bodenverbandes „Uckerseen“.

Dafürstimmen: 12 Gegenstimmen: 0 Enthaltungen: 0

Beschlüsse vom 10.03.2015

Haushaltssatzung 2015 – Beschlussvorlage Nr. 5Die Stadtverordneten der Stadt Brüssow beschließen auf der Sitzung am 10.03.2015 die Haushaltssatzung sowie den Haushaltsplan gemäß § 65 ff. der Kommunalverfas-sung des Landes Brandenburg. (s. unten)

Dafürstimmen: 12 Gegenstimmen: 0 Enthaltungen: 0

Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung BrüssowKassenkredit 2015 – Beschlussvorlage Nr. 6Zur rechtzeitigen Leistung ihrer Auszahlungen kann die Ge-meinde Kassenkredite bis zu dem von der Gemeindevertretung festgesetzten Höchstbetrag aufnehmen, soweit dafür keine anderen Mittel zur Verfügung stehen.Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf 459.700,00 € festgesetzt.Die Stadtverordneten der Stadt Brüssow beschließen auf der Sitzung am 10.03.2015 zur Sicherstellung der Zah-lungsfähigkeit den Höchstbetrag der Kassenkreditauf-nahme gemäß § 76 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg.

Dafürstimmen: 12 Gegenstimmen: 0 Enthaltungen: 0

Auf Grund des § 65 ff. der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss der Stadtverordnetenver-sammlung vom 10.03.2015 folgende Haushaltssatzung er-lassen:

§ 1Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 2.973.700,00 € ordentlichen Aufwendungen auf 3.017.800,00 €

außerordentlichen Erträge auf - € außerordentlichen Aufwendungen auf - €

2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 2.893.600,00 € Auszahlungen auf 3.048.100,00 € festgesetzt.

Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaus-haltes entfallen auf:- Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 2.758.300,00 € - Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 2.780.300,00 €

- Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit 135.300,00 € - Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 143.500,00 €

- Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit - € - Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 124.300,00 €

- EinzahlungenausderAuflösungvonLiquiditätsreserven -€- AuszahlungenanLiquiditätsreserven -€

§ 2Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsför-derungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

§ 3DerGesamtbetragderVerpflichtungsermächtigungenzurLeis-tung von Investitionsauszahlungen und Auszahlungen für In-

Haushaltssatzung der Stadt Brüssow für das Haushaltsjahr 2015vestitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Haushaltsjahren wird auf 0,00 Euro festgesetzt.

§ 4Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haushalts-jahr wie folgt festgesetzt:1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 320 v. H.b) für die Grundstücke (Grundstücke B) 350 v. H.

2. Gewerbesteuer 320 v. H.

§ 51. Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Auf-

wendungen als für die Stadt von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf 10.000,00 Euro festgesetzt.

2. Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszah-lungen, ab der Investitionen und Investitionsfördermaß-nahmen im Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind, wird auf 50.000,00 Euro festgesetzt.

3. Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplan-mäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung bedürfen, wird bei

Personalaufwendungen von mehr als 10.000,00 € Versorgungsaufwendungen von mehr als 10.000,00 € Aufwendungen für Sach- und Dienst- leistungen von mehr als 10.000,00 € Transferaufwendungen von mehr als 10.000,00 € Sonstige ordentliche Aufwendungen von mehr als 10.000,00 € Abschreibungen von mehr als 10.000,00 € Auszahlungen für Baumaßnahmen von mehr als 10.000,00 € Auszahlungen für Investitionsförder- maßnahmen von mehr als 10.000,00 € Sonstige investive Auszahlungen von mehr als 10.000,00 €

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Nr. 03/2015 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 3

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszah-lungen, zu deren Leistung die Kämmerin die Zustimmung erteilt hat, sind der Stadtverordnetenversammlung halb-jährlich zur Kenntnis zu geben.

4. Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu er-lassen ist, werden bei:a) der Entstehung des gemäß Haushaltsplan zu erwar-

tenden Fehlbetrages um 2 % des Gesamtbetrages der ordentlichen Aufwendungen, d. h. um 60.300,00 €

b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen auf 50.000,00 €

festgesetzt.

Brüssow, den 11.03.2015

NeumannAmtsdirektor

BekanntmachungsanordnungDie vorstehende Haushaltssatzung der Stadt Brüssow für das Haushaltsjahr 2015 (Beschluss-Nr. 05/2015 vom 10.03.2015) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.Gemäß § 67 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (GVBL.I Nr. 19 S. 286 vom 21.12.2007) wird da-rauf verwiesen, dass Jeder innerhalb der öffentlichen Sprech-zeiten des Amtes Brüssow (Uckermark), Prenzlauer Str. 8 in 17326 Brüssow, Einsicht in die Haushaltssatzung und deren Anlagen nehmen kann.

Brüssow, den 11.03.2015

NeumannAmtsdirektor

Erneute Beteiligung zur 1. Änderung des B-Planes „Wind-feld Uckermark, Bereich Klockow der Gemeinde Schön-feld“ – Beschlussvorlage Nr. 9 Die Gemeinde Schönfeld, Landkreis Uckermark hat in der Gemeindevertretersitzung am 04.12.2014 einen erneuten Ent-wurfs- und Auslegungsbeschluss für den B-Plan „WF Ucker-mark, Bereich Klockow“ (1. Änderung) gefasst.Aufgrund eines überregionalen Planfeststellungsverfahrens, das sich auf den Geltungsbereich des Bebauungsplans aus-wirkt, musste die Anzahl der Baufelder gegenüber dem 1. Ent-wurf von vier auf zwei verringert werden. Das am 25.09.2014 of-fizielleröffneteSuchraumverfahrender50HertzTransmissionGmbH für die Trassenplanung einer 380 KV-Freileitung muss in der kommunalen Bauleitplanung berücksichtigt werden. Der Verlauf zweier Suchkorridore wird nachrichtlich übernommen. Damit sind die Grundzüge der Planung betroffen und es ist eine erneute Offenlage und Trägerbeteiligung erforderlich.Zur Gewährleistung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch liegt der 2. Entwurf des B-Plans „WF Uckermark, Bereich Klockow“, 1. Änderung einschl. der Begrün-dung mit Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 30.01.2015 bis zum 03.03.2015 in der Amtsverwaltung zu jedermanns Einsicht während der Dienstzeiten öffentlich aus.Die Gemeinde Carmzow-Wallmow wird als Nachbargemeinde um Stellungnahme zur o. a. Bauleitplanung gebeten.

Beschlüsse der Gemeindevertretung Carmzow-WallmowBeschlüsse vom 18.02.2015

Die Gemeinde Carmzow-Wallmow hat folgende Bedenken, bzw. Hinweise zum 2. Entwurf B-Plan „Windfeld Ucker-mark, Bereich Klockow“ (1. Änderung): keine

Dafürstimmen: 6 Gegenstimmen: 0 Enthaltungen: 0

Übernahme Mühlensee vom Land Brandenburg – Beschlussvorlage Nr. 6Die Landesregierung hat erklärt, dass weitere 19 Gewässer des sog. 1. Gewässerpaketes, denen eine vorrangige Bedeu-tung für den Natur- und Gewässerschutz des Landes sowie für den Landesforst zukommt, auf Antrag und Gremienbeschluss der jeweiligen Belegenheitskommune, nach Prüfung durch das fachlich zuständige Ministerium und Zustimmung des Kabinetts nach dem festgelegten Verfahren auf die Kommune übertragen werden können.In der Gemeinde Carmzow-Wallmow betrifft es den Mühlensee (Gemarkung Carmzow Flur 4 Flurstück 234 und die daneben-liegenden Grundstücke) mit 16,2235 ha.Die Gemeinde Carmzow-Wallmow stimmt der entgeltfreien Übernahme des Mühlensees zu.

Dafürstimmen: 0 Gegenstimmen: 6 Enthaltungen: 0

Zuschuss zur Planstelle Jugendhaus Klockow für 2015 – Beschlussvorlage Nr. 11Die Gemeindevertretung der Gemeinde Göritz beschließt einen Zuschuss in Höhe von 1.037,14 € für das Jahr 2015 für die Planstelle im Jugendhaus Klockow.

Dafürstimmen: 6 Gegenstimmen: 2 Enthaltungen: 0

Stellungnahme der Gemeinde zur Bauleitplanung: Erneute Beteiligung zur 1. Änderung B-Plan „Windfeld Uckermark, Bereich Klockow“ – Beschlussvorlage Nr. 7

Beschlüsse der Gemeindevertretung GöritzBeschlüsse vom 25.02.2015

Die Gemeindevertreter der Gemeinde Göritz haben folgen-de Bedenken, bzw. Hinweise zum 2. Entwurf B-Plan „Wind-feld Uckermark, Bereich Klockow“ (1. Änderung): keine.Dafürstimmen: 8 Gegenstimmen: 0 Enthaltungen: 0

Beschluss Haushaltssatzung 2015 – Beschlussvorlage Nr. 8Die Gemeindevertreter der Gemeinde Göritz beschließen auf der Sitzung am 25.02.2015 die Haushaltssatzung sowie den Haushaltsplan gemäß § 65 ff. der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg. (s. S. 4)Dafürstimmen: 8 Gegenstimmen: 0 Enthaltungen: 0

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4 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 03/2015

Beschluss Kassenkredit 2015 – Beschlussvorlage Nr. 9Zur rechtzeitigen Leistung ihrer Auszahlungen kann die Ge-meinde Kassenkredite bis zu dem von der Gemeindevertretung festgesetzten Höchstbetrag aufnehmen, soweit dafür keine anderen Mittel zur Verfügung stehen.Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeiteigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf 220.100,00 € festgesetzt.

Die Gemeindevertreter der Gemeinde Göritz beschließen auf der Sitzung am 25.02.2015 zur Sicherstellung der Zah-lungsfähigkeit den Höchstbetrag der Kassenkreditauf-nahme gemäß § 76 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg.Dafürstimmen: 8 Gegenstimmen: 0 Enthaltungen: 0

Auf Grund des § 65 ff. der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 25.02.2015 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 1.375.700,00 € ordentlichen Aufwendungen auf 1.283.000,00 €

außerordentlichen Erträge auf - € außerordentlichen Aufwendungen auf - €

2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 1.378.100,00 € Auszahlungen auf 1.286.400,00 €

festgesetzt. Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaus-haltes entfallen auf:- Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 1.321.000,00 € - Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 1.210.600,00 €

- Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit 57.100,00 € - Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 49.500,00 €

- Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit - € - Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 26.300,00 €

- EinzahlungenausderAuflösung vonLiquiditätsreserven -€- AuszahlungenanLiquiditätsreserven -€

§ 2Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsför-derungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

§ 3DerGesamtbetragderVerpflichtungsermächtigungenzurLeis-tung von Investitionsauszahlungen und Auszahlungen für In-vestitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Haushaltsjahren wird auf 0,00 Euro festgesetzt.

§ 4Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haushalts-jahr wie folgt festgesetzt:1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 325 v. H.b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 350 v. H.

2. Gewerbesteuer 350 v. H.

§ 51. Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und

Aufwendungen als für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf 10.000,00 Euro festgesetzt.

Haushaltssatzung der Gemeinde Göritz für das Haushaltsjahr 20152. Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszah-

lungen, ab der Investitionen und Investitionsfördermaß-nahmen im Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind, wird auf 50.000,00 Euro festgesetzt.

3. Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplan-mäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfen, wird bei

Personalaufwendungen von mehr als 10.000,00 € Versorgungsaufwendungen von mehr als 10.000,00 € Aufwendungen für Sach- und Dienst- leistungen von mehr als 10.000,00 € Transferaufwendungen von mehr als 10.000,00 € Sonstige ordentliche Aufwendungen von mehr als 10.000,00 € Abschreibungen von mehr als 10.000,00 € Auszahlungen für Baumaßnahmen von mehr als 10.000,00 € Auszahlungen für Investitionsförder- maßnahmen von mehr als 10.000,00 € Sonstige investive Auszahlungen von mehr als 10.000,00 €

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszah-lungen, zu deren Leistung die Kämmerin die Zustimmung erteilt hat, sind der Gemeindevertretung halbjährlich zur Kenntnis zu geben.

4. Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu er-lassen ist, werden bei:a) der Erhöhung des gemäß Haushaltsplan zu erwar-

tenden Fehlbetrages um 2 % des Gesamtbetrages der ordentlichen Aufwendungen, d. h. um 25.600,00 Euro festgesetzt.

b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen auf 25.000,00 € festgesetzt.

Göritz, den 26.02.2015

NeumannAmtsdirektor

BekanntmachungsanordnungDie vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Göritz für das Haushaltsjahr 2015 (Beschluss-Nr. 08/2015 vom 25.02.2015) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.Gemäß § 67 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (GVBL.I Nr. 19 S. 286 vom 21.12.2007) wird da-rauf verwiesen, dass Jeder innerhalb der öffentlichen Sprech-zeiten des Amtes Brüssow ( Uckermark ), Prenzlauer Str. 8 in 17326 Brüssow, Einsicht in die Haushaltssatzung und deren Anlagen nehmen kann.

Brüssow, den 09.03.2015Neumann

Amtsdirektor

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Nr. 03/2015 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 5

Beschlüsse vom 16.02.15

Mittagsversorgung Kita – Beschlussvorlage Nr. 3Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schenkenberg beschließt für das Jahr 2015 die Mittagsversorgung der Kita Krümelburg durch die Firma Runge in voller Höhe zu übernehmen.

Dafürstimmen: 6 Gegenstimmen: 0 Enthaltungen: 0

Beschlüsse vom 02.03.15

Satzung über den Erlass einer Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 5 „Windfeld Baum-garten“ der Gemeinde Schenkenberg – Beschlussvorlage 9

Beschlüsse der Gemeindevertretung SchenkenbergDie Gemeindevertretung Schenkenberg beschließt auf-grund des § 3 Abs. 1 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) in der derzeit gültigen Fassung und der §§ 14 und 16 des Baugesetzbuches (BauGB) eben-falls in der derzeit gültigen Fassung folgende beigefügte Satzung über die Veränderungssperre für das Gebiet:Bebauungsplan Nr. 5 „Windfeld Baumgarten“ der Gemein-de Schenkenberg in der Fassung vom Februar 2015.Anlage 1: Satzung über die Veränderungssperre mit Über-sichtsplan (s. unten)

Dafürstimmen: 6 Gegenstimmen: 1 Enthaltungen: 0

Aufgrund des § 3 Abs. 1 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) in der derzeit gültigen Fassung und der §§ 14 und 16 des Baugesetzbuches (BauGB) ebenfalls in der derzeit gültigen Fassung beschließt die Gemeindever-tretung Schenkenberg auf ihrer Sitzung am 2. März 2015 fol-gende Veränderungssperre als Satzung:

§ 1 Zu sichernde PlanungDie Gemeindevertretung hat am 18.07.2012 entsprechend der überarbeiteten Kriterien für den Sachlichen Teilplan „Windnut-zung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ der Regionalen Pla-nungsgemeinschaft Uckermark-Barnim (Regionalplanentwurf 2011) die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 5 „Windfeld Baumgarten“ beschlossen. Mit dem Bebauungsplan Nr. 5 „Windfeld Baumgarten“ wird die Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweck-bestimmung „Wind“ gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 11 Abs. 2 BauNVO angestrebt. Die Errichtung von Windener-gieanlagen außerhalb der festgelegten Baugrenzen ist ausge-schlossen, so dass sowohl die Anzahl als auch die Lage der Windenergieanlagen zueinander städtebaulich gesteuert wird.Das überplante Gebiet ist im überarbeiteten Regionalplanent-wurf 2013 der Fortschreibung des Teilregionalplans weiterhin als Eignungsgebiet für Windenergienutzung („Grünow Nr. 12“) ausgewiesen. Zur Sicherung der Planung wird für das in § 2 bezeichnete Gebiet (räumlicher Geltungsbereich) eine Veränderungssperre erlassen.

§ 2 GeltungsbereichDer räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre ergibt sich verbindlich aus dem beigefügten Plan, der als Anlage 1 Teil der Satzung ist und der dem räumlichen Geltungsbereich des von der Gemeinde Schenkenberg am 18.07.2012 zur Aufstellung beschlossenen Bebauungsplan Nr. 5 „Windfeld Baumgarten“ entspricht.Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre um-fassthierbeidienachfolgendenFlurstückebzw.Teilflurstückeder Gemarkung Baumgarten:

Gemarkung Flur FlurstückBaumgarten 1 88–103Baumgarten 3 74–80Baumgarten 3 81/1

Anlage 1Satzung der Gemeinde Schenkenberg

Satzung über den Erlass einer Veränderungssperre für den geplanten Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 5 „Windfeld Baumgarten“ der Gemeinde Schenkenberg

Gemarkung Flur FlurstückBaumgarten 3 81/2Baumgarten 3 81/3Baumgarten 3 82–84Baumgarten 3 88–92Baumgarten 4 71Baumgarten 4 84–93Baumgarten 4 94/1Baumgarten 4 94/2Baumgarten 4 95Baumgarten 4 97Baumgarten 4 111–120Baumgarten 4 121/1

§ 3 Rechtswirkungen(1) In dem von der Veränderungssperre betroffenen Gebiet

ist § 14 BauGB maßgebend. Es dürfen:

a) Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchge-führt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden

b) Erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Verände-rungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustim-mungs-oderanzeigepflichtigsind,nichtvorgenom-men werden.

(2) Vorhaben, die vor Inkrafttreten der Veränderungssper-re baurechtlich genehmigt worden sind, Vorhaben, von denen die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungs-rechtes Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte be-gonnen werden dürfen, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt.

(3) In Anwendung des § 14 Abs. 2 BauGB kann von der Ver-änderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegen-stehen. Die Entscheidung über die Ausnahmen trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde.

§ 4 Inkrafttreten und Außerkrafttreten(1) Die Veränderungssperre ist ortsüblich im Amtsblatt be-

kanntzumachen.

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6 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 03/2015

(2) Die Veränderungssperre tritt am Tag nach ihrer Bekannt-machung in Kraft.

(3) Gemäß § 17 BauGB tritt sie nach Ablauf von zwei Jahren vom Tag der Bekanntmachung gerechnet, außer Kraft. Auf die Zweijahresfrist ist der seit der Zustellung der ersten Zurück-stellung eines Baugesuchs nach § 15 Abs. 1 BauGB abge-laufene Zeitraum anzurechnen.

Die Gemeinde kann die Frist um ein Jahr verlängern. Wenn besondere Umstände es er-fordern, kann die Gemeinde die Frist bis zu einem weiteren Jahr nochmals verlängern.

Die Veränderungssperre ist vor Fristablauf ganz oder teilweise außer Kraft zu setzen, sobald die Voraussetzungen für ihren Erlass weggefallen sind.

Die Veränderungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit die Bauleitplanung für das in § 2 genannte Gebiet rechtsverbindlich wird.

Hinweis:Auf die Vorschriften des § 18 (2) Satz 2 und 3 BauGB über die Gel-tendmachung etwaiger Entschädi-gungsansprüche für eingetretene Vermögensnachteile durch die Veränderungssperre nach § 18 (3) BauGB über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen.Weiterhin wird die Beschlusslage der Gemeinde der BVVG außeror-dentlichdurchdasAmtoffiziellzuge-stellt, damit sie Eingang in das Aus-schreibungsverfahrenfindenkann.

Brüssow, 3. März 2015

NeumannAmtsdirektor des Amtes Brüssow

Lageplan Geltungsbereich Veränderungssperre Bebauungsplan Nr. 5 „Windfeld Baumgarten“

Gemeinde Schenkenberg, Landkreis Uckermark

Am Freitag, den 17.04.2015 um 19.00 Uhr führt die Jagdge-nossenschaft Brüssow eine Genossenschaftsversammlung mit den Landeigentümern durch.Hierzu laden wir Sie herzlich ein.

Tagesordnung:1. Begrüßung durch den Vorsitzenden2. Feststellung der Beschlussfähigkeit3. Abstimmung über die Tagesordnung4. Bericht des Vorsitzenden 01.04.2013 bis 31.03.20155. Entlastung des Vorstandes

Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung6. Kassenbericht des Kassenführers7. Berich des Kassenprüfers8. Verwendung des Reinertrages 01.04.2013 bis 31.03.20159. Sonstiges, Verschiedenes

Tagungsort: Brüssow Kulturhaus (ehemals Kino)

Sollte ein Jagdgenosse an der Sitzung verhindert sein, muss dieser einen Bevollmächtigten benennen und dessen Voll-macht muss zu Beginn der Versammlung vorgelegt werden.

Der Vorstand der Jagdgenossenschaft Brüssow

Anlage 2: Übersichtsplan mit Geltungsbereich der Veränderungssperre

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Nr. 03/2015 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 7

Garagen dürfen nicht verkauft werden – Unterverpachtung zumeist unzulässig.

Hiermit laden wir zur Jagdgenosschaftsversammlung der Jagdgenosschaft Wollschow-Menkin am Donnerstag, dem 23.04.2015 um 19.00 Uhr in die Feuerwehr Menkin ein.

Tagesordnung: 1. Feststellung der Mehrheit für Beschlüsse2. Bericht des Vorsitzenden 3. Bericht Kassenführer4. Bericht Kassenprüfer5. Entlastung Vorstand6. Verwendung des Reinertrages

Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung7. Vergabe von Begehungsscheinen8. Beschluss zum Erwerb eines elektronischen Jagdkatasters9. Sonstiges

Sollte ein Jagdgenosse nicht an der Versammlung teilnehmen können, kann er einen Bevollmächtigten mit einer Vollmacht zu seiner Vertretung bestimmen. Diese muss vor der Versamm-lung vorgelegt werden.

Vorstand der Jadggenossenschafti. A. Karl Böning

Impressum Amtlicher TeilAmtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Stadt Brüssow mit den Gemeinden: Carmzow-Wallmow, Göritz, Schenkenberg, Schönfeld

Herausgeber und verantwortlich für Inhalt der amtlichen Mitteilungen:Amt Brüssow (Uckermark), Der Amtsdirektor, Prenzlauer Straße 8, 17326 Brüssow,Telefon: 039742/8600, E-Mail: [email protected]Öffnungszeiten: Di. 08.00–12.00 und 13.00–17.30 Uhr & Do. 08.00–12.00 und 13.00–16.00 Uhr

Herstellungsleitung und Redaktion: Schibri-Verlag, Verlagssitz: Milow 60, 17337 UckerlandPostanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 StrasburgTel.: 039753/22757, Fax: 039753/22583, Internet: www.schibri.de, E-Mail: [email protected]

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Amtliche Bekanntmachungen – Ende –

Impressum Nichtamtlicher TeilAmtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Stadt Brüssow mit den Gemeinden: Carmzow-Wallmow, Göritz, Schenkenberg, Schönfeld

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Bezugsbedingungen:Der Bezug des Amtsblattes ist für Einwohner des Amtes Brüssow kostenfrei. Das Amtsblatt wird im Bereich der Gemeinde kostenlos verteilt. Der Bezugspreis für Abonnenten beträgt jährlich 12,- Euro + Porto.

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Göritz/ Malchow – Unser Dorf hat Zukunft

Für die meisten Garagen, die auf Grundstücken der Gemein-den stehen gilt:

1. Eigentümer der Garage ist die Gemeinde – ein Verkauf durch den Nutzer ist nicht rechtsverbindlich.

2. Eine Untervermietung ist ohne Zustimmung der Gemeinde zumeist rechtswidrig.

3. Die Nutzung ohne gültigen Pacht- oder Mietvertrag ist nicht ordnungsgemäß.

Bitte beachten Sie dies und fragen Sie im Zweifelsfall im Amt Brüssow, Zimmer 16 bei Frau Rückbrecht zu den Sprechzeiten des Amtes nach.

Da Göritz mit dem Ortsteil Malchow 2014 den Kreiswettbewerb gewonnen hat, wollen die Verantwortlichen der Gemeinde zusammen mit dem Amt Brüssow die Herausforderung an-nehmen und sich den kritischen Fragen und Blicken der Lan-desbewertungskommission stellen.Bei dem Rundgang Anfang Juli (genauer Termin folgt) kommt es darauf an, dass die Gemeinde sich offen und lebhaft vor-

stellt. Dafür ist das Organisationsteam auf die Mithilfe mög-lichst vieler angewiesen.

Wer sich einbringen möchte oder Ideen hat, kann sich über das Amt Brüssow - Frau Rückbrecht Tel. 039742/860-22 oder [email protected] melden oder direkt an den Bürger-meister Herrn Pohl wenden.

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8 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 03/2015

Berichte und Mitteilungen aus Einrichtungen des Amtes/der Gemeinde

Kinder- und Jugendarbeit

Am Faschingsdienstag begaben sich die Mädchen und Jungen der Regenbogengrundschule erneut zum närrischen Treiben nach Wallmow. Dort wurden wir wie immer herzlich begrüßt. Die meisten hatten sich phantasievoll verkleidet und so er-oberte ein buntes und lustiges Völkchen schnell den Saal für sich. Viele von uns freuten sich schon lange auf diesen Tag. Endlich mussten wir einmal nicht still sitzen und konnten rich-tig laut sein. So dröhnte der Saal auch, als wir den Mädchen der Funkengarde für ihre Darbietungen applaudierten. Die Pausen wurden geschickt überbrückt, indem man uns an den Höhepunkten der vergangenen Faschingsshows teilhaben ließ. Da gab es viel zu lachen. Es dauerte auch nicht lange undwirdurftenselbstaufderTanzflächeaktivwerden.BeiAC/DC, Helene Fischer und den vielen anderen Stars hielt es auch kaum noch jemanden auf seinem Platz. Dazwischen gab es immer lustige Spieleinlagen. Wir konnten uns beim Stuhltanz, Puzzeln, „Fliegerlied“ und der Karnevalskanone so richtig austoben. Leider war der Vormittag sehr schnell vorbei und die Busse standen schon zur Heimfahrt bereit. Es war eine tolle Zeit

Faschingsparty in Wallmow

und wir bedanken uns beim FCKW und allen Organisatoren ganz herzlich.

Die Mädchen und Jungen der Regenbogengrundschule

Am 15. Februar fand der tra-ditionelle Lesewettbewerb für die Schulen des Kreises statt. Erneut wetteiferten die Mäd-chen und Jungen aus den 6. Klassen der Uckermark um den gelungensten Lesevor-trag. Dieses Mal nahmen 20 Schülerinnen und Schüler aus größeren und kleineren Orten der Uckermark teil.Antonia Golz aus Brüssow vertrat die Regenbogen-grundschule erfolgreich im Schwedter Rathaus. Sie hatte zuvor beim Lesewett-bewerb in ihrer Klasse den ersten Platz belegt. Für den Wettstreit in Schwedt hatte sie einen Ausschnitt aus dem

anspruchsvollen Buch „Die Bücherdiebin“ von Markus Zusek gewählt. Anschließend musste sie, wie auch alle anderen Teil-nehmer, aus einem unbekannten Textbuch lesen. Als Sieger ging schließlich der Angermünder Ole Pazio aus dem Wettbewerb hervor. Auch er hatte sich mit einem Auszug aus dem „Tagebuch der Anne Frank“ für ein ernstes Thema entschieden.

Fachkonferenz Deutsch

Leselust mit ernstem Thema

Antonia Golz

Das nächste Amtsblatt Brüssow

erscheint am Donnerstag, dem 23.04.2015 Redaktionsschluss: 06.04.2015WerbeanzeigenAnzeigenschluss ist am 10.04.2015. Rufen Sie uns unter der 039753/22757 einfach an. Sie können auch eineE-Mail an [email protected] senden.

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Nr. 03/2015 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 9

Veranstaltungen

Das Organisationsteam Liane Fischer und Ronny Bahr plant ein Klassentreffen für die Schulabgänger der „Hermann-Ma-tern-Oberschule“, Jahrgang 1990. Es sind 25 Jahre seit dem Schulabgang vergangen und sehr interessant die ehemaligen Schulkameraden wiederzusehen und sich über das Leben der Einzelnen zu unterhalten. Bereits im Jahr 2010 traf man sich nach 20 Jahren wieder.Nun soll das Treffen am 2. Mai nach weiteren 5 Jahren wie-derholt werden. Die Wiedersehensfreude wäre groß, wenn alle ehemaligen Schüler dabei wären.Momentan wird noch für das nächste Treffen ein Mitschüler gesucht. Wer kann helfen? Der Aufenthalt unseres Mitschülers Frank Baumgart ist uns nicht bekannt. Er wurde 1980 in Brüssow eingeschult, lebte in Battin und war ungefähr zwei Jahre bei uns. Kann sich jemand erinnern wohin er gezogen oder wie er zu erreichen ist?

Das Treffen wird am 2. Mai 2015 in Ullas Eisstübchen in Brüssow um 16.00 Uhr stattfinden.

Wir haben geplant:Eine Kaffeetafel mit anschließendem Besuch der neu ent-standenen Brennerei mit Führung und Verkostung, sowie ei-nen Rundgang zu unseren Schulen und einen gemütlichen Grillabend.

Schulabgänger der Hermann-Matern-Oberschule beim Klassen-treffen im Jahr 2010

Sagt so schnell wie möglich, spätestens bis 4. April, ob ihr kommen könnt. Infos bitte an:Liane Fischer, Tel.: 01782562084 oder [email protected]

Klassentreffen der Schulabgänger von 1990

Gewerblich Anzeige

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10 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 03/2015

Diamantene Hochzeit feiern am 2. April 2015

Gerda & Walter Kraatzaus Brüssow

Es gratulieren recht herzlichRakow, BürgermeisterNeumann, Amtsdirektor

Diamantene Hochzeitfeiern am 9. April 2015

Rita & Max Richteraus Bagemühl

Es gratulieren recht herzlichKäpnick, Ortsvorsteherin

Rakow, BürgermeisterNeumann, Amtsdirektor

Goldene Hochzeit feiern am 10. April 2015

Brigitte & Wolfgang Großaus Brüssow

Es gratulieren recht herzlichRakow, BürgermeisterNeumann, Amtsdirektor

Wir gratulieren den Jubilaren des Amtes Brüssow zum Geburtstag im April 2015

Brüssow01.04. Sieghard Krüger zum 75.02.04. Wilhelm Albrecht zum 92.02.04. Jürgen Jonas zum 76.02.04. Karola Wolfram zum 60.03.04. Horst Gombert zum 67.03.04. Gertrud Röhle zum 90.03.04. Erna Schmidt zum 91.03.04. Elisabeth Witthuhn zum 90.05.04. Wally Dewitz zum 92.06.04. Hannelore Fischer zum 76.06.04. Klaus Müller zum 72.07.04. Rolf Weißgerber zum 74.10.04. Manfred Beyer zum 77.10.04. Werner Schlühsler zum 85.11.04. Erika Skupch zum 76.12.04. Arno Döbler zum 60.14.04. Edith Wildbredt zum 86.17.04. Christian Dieben zum 88.17.04. Inge Peukert zum 79.18.04. Regina Hentschel zum 60.18.04. Teresa Zemke zum 65.19.04. Gerd Kohn zum 65.20.04. Herta Steinke zum 83.21.04. Margit Glowe zum 63.25.04. Hannelore Hebenstreit zum 78.25.04. Ursula Minna Lotte Wojdowski zum 66.26.04. Detlef Utech zum 61.28.04. Herbert Fischer zum 76.28.04. Eleonore Wodrich zum 77.29.04. Sybille Dill zum 60.29.04. Detlef Kublank zum 77.

Brüssow OT Bagemühl03.04. Helga Zink zum 67.07.04. Gisela Flashaar zum 81.18.04. Erwin Ditmann zum 64.

Brüssow OT Grünberg04.04. Ursel Leske zum 78.09.04. Ingrid Hack zum 77.28.04. Erika Siebert zum 80.

Brüssow OT Woddow01.04. Heinz Behling zum 75.03.04. Joachim Kluge zum 81.10.04. Elli Gutsch zum 84.11.04. Gisela Küster zum 74.22.04. Krystyna Jadwiga Skiba zum 65.24.04. Helga Bluhm zum 76.

Brüssow OT Wollschow12.04. Erwin Radtke zum 85.18.04. Ralf Giese zum 71.27.04. Elisabeth Hain zum 90.28.04. August Richert zum 66.

Brüssow OT Grimme15.04. Joachim Groß zum 64.

16.04. Gerhard Rutz zum 75.18.04. Ursula Stangenberg zum 75.

Brüssow OT Stramehl06.04. Inge Karow zum 80.

Brüssow OT Battin27.04. Herta Merx zum 86.

Brüssow OT Trampe06.04. Wolfgang Blomberg zum 67.12.04. Karl-Heinz Störmer zum 85.16.04. Dr. Helmut Rautengarten zum 79.20.04. Else Füssel zum 83.

Brüssow OT Menkin04.04. Elisabeth Küssow zum 76.

Carmzow03.04. Gudrun Mandl zum 65.08.04. Erika Mandl zum 83.20.04. Helga Ruthenberg zum 76.23.04. Ilse Pliegl zum 84.27.04. Harold Domres zum 84.

Wallmow20.04. Anne-Christine Henkys zum 64.22.04. Bernfried Döring zum 84.24.04. Waltraud Butschalowski zum 72.

Carmzow-Wallmow OT Cremzow04.04. Helga Zimmermann zum 60.17.04. Irmgard Riemer zum 81.

Göritz02.04. Gerhard Wildermuth zum 66.05.04. Georg Makowiak zum 78.05.04. Ulrich Müller zum 65.07.04. Renate Poltrock zum 68.08.04. Horst Koschel zum 66.10.04. Renate Trettin zum 63.15.04. Erich Grewe zum 65.18.04. Irene Arndt zum 74.18.04. Anna Czolbe zum 90.18.04. Gisela Sonnenberg zum 81.22.04. Astrid Schwarz zum 63.24.04. Hildegard Genowsky zum 78.

Göritz OT Tornow03.04. Monika Becher zum 66.

Schenkenberg OT Ludwigsburg06.04. Kurt Schönfeldt zum 67.

Schenkenberg OT Baumgarten07.04. Erhard Krause zum 80.13.04. Manfred Galow zum 64.

Schenkenberg OT Kleptow13.04. Klaus-Dieter Ulrich zum 69.

29.04. Elke Arendt zum 65.29.04. Anita Bütow zum 61.

Schenkenberg OT Dauerthal22.04. Antje Liermann zum 60.

Schenkenberg OT Wittenhof14.04. Eckard Tech zum 66.

Schönfeld11.04. Gertrud David zum 86.11.04. Dietrich Nüske zum 77.26.04. Hans Lenzner zum 62.29.04. Rita Schott zum 61.

Schönfeld OT Klockow03.04. Reinhard Laschetzki zum 76.06.04. Inge Wendt zum 68.10.04. Irmgard Schenk zum 79.12.04. Gisela Bleek zum 66.13.04. Diethard Städtler zum 76.13.04. Adelheid Wüst zum 72.17.04. Gerd Iwert zum 62.19.04. Siegrid Jahns zum 67.22.04. Gabriele Deutscher zum 60.26.04. Jutta Herda zum 60.

Schönfeld OT Neuenfeld27.04. Marta Remus zum 83.

Gratulationen

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12 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 03/2015

DieMitarbeiterderhäuslichenKrankenpflegePrenzlaukönnensich jetzt über schöne, helle und größere Büroräume freuen.Im letzten Jahr konnte sich unser Team über Verstärkung freuen, so dass die Räumlichkeiten in der Stettiner Straße 5 einfach nicht mehr ausreichten, zu eng wurden.

Ab dem 1. März 2015 sind wir für Sie in der Friedrichstraße 37 in Prenzlau zu erreichen.Durch die zentrale Lage in mitten unserer City haben Sie jetzt noch bessere Möglichkeiten, (z. B. kürzere Anlaufwege, eben-erdige Büroräume), uns zu erreichen.

Schnell kann sich durch einen Unfall oder die Erkrankung eines Mitmenschen das gesamte Familien- und Berufsleben verändern und muss neu organisiert werden.AberauchwennSieFragen„rundumdiePflege“haben,ste-hen wir Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite, denn ab dem 1. Januar 2015 sind zusätzliche Betreuungsleistungen, wie:

- HilfeundOrganisationbeiderBewältigungdesPflegeall-tags,

- Hilfe beim Gang zu Ärzten, Behörden oder- Haushalts- und Serviceangebote

möglich.

Wir sind umgezogen …

Gemeinsam mit Ihnen möchten wir einen Tag der offenen Tür, am 8. Mai 2015 – unserem Weltrotkreuztag – feiern und laden Sie jetzt schon recht herzlich ein.Wir freuen uns auf Sie!

Ursula WagnerPflegedienstleiterin

Telefon: 03984/8720-33

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Nr. 03/2015 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 13

Kirchliche Informationen

Gottesdienste29.03. 10:00 Uhr Brüssow 14:00 Uhr Bagemühl im Randowblick02.04. 19:00 Uhr Gründonnerstag in Brüssow, Got-

tesdienst03.04. 19:00 Uhr Karfreitag, Fahrenwalde Kirche

mit Kirchenchor05.04. 06:30 Uhr Ostersonntag, Morgenandacht bei

Sonnenaufgang auf dem Friedhof in Brüssow

10:00 Uhr Ostergottesdienst in Brüssow mit Kirchenchor, Abendmahl und Taufe

12:00 Uhr Menkin mit Taufe12.04. 10:00 Uhr Brüssow mit Taufe 14:00 Uhr Grünberg18.04. 11.00 Uhr in Trampe19.04. 10:00 Uhr Brüssow 14:00 Uhr Bröllin

Kreuzweg 2015Hiermit lade ich Sie herzlich zu einem Kreuzweg von Löcknitz in die Heidemühle ein. Zu Fuß wollen wir unterwegs sein. In den Kirchen Löcknitz, Bergholz soll Station gemacht werden. Die Stationen von Jesu Kreuzgang sollen jeweils vorgelesen werden und für Essen und Trinken ist gesorgt. Beginn: 27. März um 16.00 Uhr in der Löcknitzer Kirche.Es gibt auch die Möglichkeit, die Autos in Löcknitz stehen zu lassen und wir holen sie gemeinsam wieder ab.

Fairen Abend in Brüssowam 31. März 2015 um 18.00 Uhr im Neuen Pfarrhaus. Gemein-sam wollen wir mit Frau Zimmermann aus Pasewalk und Frau Zahn uns über den Fairen Handel informieren und Produkte verkosten.

Evangelisches Pfarramt BrüssowKar- und Osterwoche in BrüssowGründonnerstag und Essen für Leib und Seeleam 2. April 2015 um 19.00 Uhr in der Brüssower Kirche. Ge-meinsam wollen wir ein Agapemahl in der Kirche zusammen feiern und Abendbrot essen.

Karfreitagam 3. April 2015 um 19.00 Uhr in der Fahrenwalder Kirche mit dem Kirchenchor aus Brüssow

Ostersonntag, 5. April 201506.30 Uhr Morgenandacht bei Sonnenaufgang auf dem

Friedhof in Brüssow mit Posaunenchor und ent-zünden der Osterkerze, Spaziergang zum Heim in Brüssow

08.00 Uhr Osterfrühstück in der Stephanusstiftung10.00 Uhr Ostergottesdienst in Brüssow mit Kirchenchor und

Abendmahl und Taufen12.00 Uhr Menkin mit Taufe

Weitere TermineMännerkreis Am 8. April 2015 um 5.00 Uhr wollen

wir gemeinsam Heringe angeln fahren! Informationen und Anmeldung bitte bei Frau Bruch: 03974/280237.

Seniorenkreis 13. April um 14.00 Uhr, Altes Pfarrhaus

50plus 31.März 2015 um 18.00 Uhr, Neues Pfarrhaus, Thema: Fairer Handel

Kaum zu glauben!? 16. April 2015 um 19.30 Uhr, Neues Pfarrhaus, Abende rund um den Alltag und den Glauben

Evangelischer Pfarrsprengel SchönfeldGottesdienste und Veranstaltungen Fr. 27.03. 18.00 Uhr Malchow, Kreuzweg der Jungen Ge-

meinden des Kirchenkreises Ucker-mark

So. 29.03. 10.00 Uhr Göritz (Gottesdienst zu Beginn der Karwoche mit Abendmahl, für alle Gemeinden ausgestaltet vom Schön-felder Singkreis, Pfr. W. Schneider Nechlin)

Fr. 03.04. 09.00 Uhr Kleptow/Cremzow/Tornow 10.30 Uhr Carmzow/Göritz/Schönfeld (alle Gottesdienste mit Abendmahl,

Pfr. H. Albruschat , Berlin, Pfr. W. Schneider, Nechlin und Pfr. Th.Dietz, Schönfeld)

Fr. 03.04. 18.00 Uhr Malchow, Andacht am Sterbetag JesuSa. 04.04. 21.00 Uhr Klockow (für alle Gemeinden), Litur-

gische Osternachtfeier mit Taufen, Abendmahl und Osterfeuer, Singkreis Schönfeld

So. 05.04. 10.00 Uhr Ostern: Baumgarten (Familiengottes-dienst, alle Gemeinden mit Bläsern)

Mo. 06.04. 10.15 Uhr Ostermontag: Göritz (Pfr. W. Schnei-der, Nechlin )

Fr. 10.04. 18.00 Uhr Malchow, Andacht zum WochenschlussSo. 12.04. Kein GottesdienstFr. 17.04. 18.00 Uhr Malchow, Andacht zum WochenschlussSo. 19.04. 09.00 Uhr für alle Gemeinden, Carmzow 10.15 Uhr Göritz 14.00 Uhr Tornow (Taufe)Fr. 24.04. 18.00 Uhr Malchow, Andacht zum WochenschlussSo. 26.04. 09.00 Uhr Klockow 10.15 Uhr Kleptow

Weitere Termine- Jugendkreuzweg 2015 Kirchenkreis Uckermark, Kirche Mal-

chow, Freitag 27. März 2015 um 18.00 Uhr- Osterfreizeit2015fürVor-undHauptkonfirmandenundalle

Kinder ab der 5. Klasse, Jugendherberge Seebad Herings-dorf, 8. bis 11. April 2015

Regelmäßige VeranstaltungenGemeindekirchenrat Montag, 30. März 2015 um 19.30 Uhr im Bernhard Mätzke Haus in Klockow.

Zu allen Veranstaltungen bieten wir Fahrgelegenheiten an.

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14 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 03/2015

Sport – Vereinstätigkeiten – Sonstiges

Am 7. und 15. Februar waren in unserer Stadt die Karnevals-veranstaltungen angesagt. Der Nachmittag des 7. Februar gehörte den Kindern. Die Kleinen fanden sich in ihren bunten Kostümen zu Spiel und Spaß in der Narrenhochburg „Zum Schwan“ ein. Die Räuber, Piraten, Prinzessinnen und Elfen wurden vom Kinderprinzenpaar Kate Trester und Tristan Stein-höfel regiert, welches sich schnell unter die Menge mischte, um an den Spielen und Tänzen teilzunehmen.

Dann ging es beim Umzug durch die Stadt auf die Suche nach Bürgermeister Michael Rakow, den man im Rathaus fand. Begleitet von vielen Brüssowern ging es weiter auf die Suche nach dem Prinzenpaar. Hier wurde man in der Puschkinstraße fündig. Die Regent-schaft über das närrische Volk und den Rathausschlüssel sowie die Stadtkasse übernahmen in diesem Jahr Karolin und Ronny Bahr. Beim Marktspektakel ließen sich viele Brüssower auf den Abend einstimmen. Unter dem Titel „Mit dem BKK durch Dick und Dünn“ ging es durch den Abend. Wie immer gaben Elferat, Karnevalssitten-polizei, Hofstaat und Funken unter Leitung des Vorsitzenden Mario Geister ihr Bestes. Durch das Programm durch das Zeremonienmeister Ronald Hanisch führte. Sketche wie „Bauer im Stress“ und „Tratsch in der Arztpraxis“ brachten Stimmung in den Saal. Besonders reizend anzusehen und vielbeklatscht waren die Tänze der Minifunken wie „Lebt denn der alte Holzmichel noch…“ Aber auch die Maxifunken zeigten ihr Bestes bei ihren Showtänzen. Nicht fehlen dürfen die Brüssower Sängerknaben. Besonders beklatscht tanzte das Männerballett den „Schwanensee“ und ging nicht ohne eine Zugabe. Gina Kobolla und Josie Bress-gott hatten einen Solotanz in petto. Ein Sketch von Angelika Neumann und Mario Geister zeigte, wie ein „Hochzeitstag“ wohl nicht ablaufen sollte. „Die perfekte Kindererziehung“ vermittelten dem Publikum Petra Hanisch und Tochter Claudia.Bei Familie Furkert hieß es „Wenn der Postbote zweimal klin-gelt“. Bei Hellhörigen beantwortete sich die Frage der Kinder der Familie nach den großen Ohren und der großen Nase bei Erscheinen des Postboten von selbst. „Hausmeister Krause“ war wieder mit im Programm. Und ein Tanz von Udo Bergfeld mit Mario Geister zu dem Lied „Die Wanne ist voll“ mit an-schließendem Bad in selbiger brachte ihnen viele Lacher ein.

Ein Aufmarsch des gesamten Karnevalsvereins, verbunden mit einem Dank an die Technik, die Verkündung der Kussfreiheit und das Lied „Ja, beim BKK nachts um halb eins“ ist alljährlich die Überleitung zur anschließenden Tanzveranstaltung.

Am 15. Februar wurde das Programm beim Rentnerkarneval nochmals ebenso erfolgreich aufgeführt.Wie in jedem Jahr wurde der Rosenmontag vereinsintern im „Haus am See“ begangen.

Der Vorsitzende des BKK Mario Geister dankt an dieser Stelle allen Sponsoren recht herzlich. Ebenfalls ein Dank an Lutz Koppermann und sein Team für die Versorgung.Brüssow, Helau!

H. Richter (Text und Fotos)

Impressionen vom 51. Karneval in Brüssow

Antrittsrede des Prinzenpaares beim Marktspektakel

Das Kinderprinzenpaar Kate Trester & Tristan Steinhöfel

Die Funken mit ihren feurigen Tänzen

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Nr. 03/2015 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 15

Gewerbliche/Private Anzeigen

Paaren im Glien. Bei der 25. Brandenburgischen Landwirt-schaftsausstellung vom 14. bis 17. Mai 2015 setzen die Ver-anstalter ganz auf ein Landerlebnis für die ganze Familie: Ein neuer Wasserspielplatz, Spielangebote und Streicheltiere für die Kinder, Unterhaltung, Information und ländliche Produkte für Haus und Garten für die Erwachsenen. Für kulinarischen Genuss sorgen die zahlreichen Anbieter mit märkischer Küche, fangfri-schem Fisch, selbst gebackenem Brot und Kuchen sowie dem ersten Freilandgemüse des Jahres von Brandenburger Feldern.Die Besonderheit der BraLa ist der unmittelbare Kontakt zwi-schen Erzeugern und Verbrauchern. Die Besucher bekom-men hier Antwort auf alle Fragen rund um Tierhaltung und dasLebenaufdemLand.SiesammelnAusflugstippsoder

Die BraLa als Familienerlebnis – Attraktives Programm für Kleine und Große zur 25. Landwirtschaftsschau

lassen sich einen guten Rat für den eigenen Garten oder ihr Haustier geben.

Preise:Tageskarten: Eintritt 8 Euro/ermäßigt 4 Euro/Kinder bis zu 6

Jahren frei, Familienticket (zwei Erwachsene + 3 Kinder bis 14 Jahren) 17,- Euro

Dauerkarte: 20,- Euro (gilt alle 4 Tage)

Pkw-Anreise:Berliner Autobahnring A10, Abf. Falkensee o. A24, Abf. Krem-men, folgend Ausschilderung MAFZ-Erlebnispark. ÖPNV: Bus 671 ab Bhf. Berlin-Spandau, Bus 649 ab Bhf. Wustermark bzw. Bhf. Brieselang.

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16 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 03/2015