Bru 2016 ausgabe 04

24
Amtlicher Teil - Information der Friedhofsverwaltung 2 - Information aus dem Einwohnermeldeamt 2 - Beschlüsse der Gemeindevertretung Schönfeld 2 - 1. Änderungssatzung Gebühren Benutzung Schwimmbad Klockow 3 - Beschlüsse der Stadtverordnetenvertretung Brüssow 3 - Informationen aus dem Fundbüro 3 - Beschlüsse der Gemeindevertretung Carmzow-Wallmow 4 - Haushaltssatzung 2016 der Gemeinde Carmzow-Wallmow 4 - Verkauf Grundstück in der Gemeinde Carmzow-Wallmow 5 - Beschlüsse der Gemeindevertretung Schenkenberg 6 - Haushaltssatzung 2016 der Gemeinde Schenkenberg 6 - Beschlüsse der Gemeindevertretung Göritz 7 - Öffentliche Bekanntmachung des 4. Änderungsbeschlusses und der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Inhaltsverzeichnis Baugesetzbuch (BauGB) des Bebauungsplanes Nr. 1 „Sonder- gebiet Verwaltung Dauerthal“ der Gemeinde Schenkenberg 8 - Bekanntmachung Bauvorhaben (B) 109 Prenzlau – Blindow 9 - Information Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg 9 - Öffentliche Bekanntmachung Anordnungsbeschluss Flurbereinigungsverfahren Schenkenberg 10 Nicht Amtlicher Teil - Auszeichnung mit dem „Veltener Teller“ 13 - Kinder- und Jugendarbeit 13 - Veranstaltungen 14 - Gratulationen 18 - Kirchliche Informationen 18 - Sport – Vereinstätigkeiten – Sonstiges 19 Postwurfsendung sämtliche Haushalte 10. Osterfeuer des Anglervereins Brüssow am Krebssee (Foto: H. Richter) 24. Jahrgang Brüssow, den 21. April 2016 Ausgabe 04/2016

description

https://www.schibri.de/pdf/bru/bru_2016_Ausgabe_04.pdf

Transcript of Bru 2016 ausgabe 04

Page 1: Bru 2016 ausgabe 04

Amtlicher Teil - Information der Friedhofsverwaltung 2- Information aus dem Einwohnermeldeamt 2- Beschlüsse der Gemeindevertretung Schönfeld 2- 1. Änderungssatzung Gebühren Benutzung Schwimmbad Klockow 3- Beschlüsse der Stadtverordnetenvertretung Brüssow 3- Informationen aus dem Fundbüro 3- Beschlüsse der Gemeindevertretung Carmzow-Wallmow 4- Haushaltssatzung 2016 der Gemeinde Carmzow-Wallmow 4- Verkauf Grundstück in der Gemeinde Carmzow-Wallmow 5- Beschlüsse der Gemeindevertretung Schenkenberg 6- Haushaltssatzung 2016 der Gemeinde Schenkenberg 6- Beschlüsse der Gemeindevertretung Göritz 7- Öffentliche Bekanntmachung des 4. Änderungsbeschlusses und der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2

Inhaltsverzeichnis Baugesetzbuch (BauGB) des Bebauungsplanes Nr. 1 „Sonder- gebiet Verwaltung Dauerthal“ der Gemeinde Schenkenberg 8- Bekanntmachung Bauvorhaben (B) 109 Prenzlau – Blindow 9- Information Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg 9- Öffentliche Bekanntmachung Anordnungsbeschluss Flurbereinigungsverfahren Schenkenberg 10

Nicht Amtlicher Teil - Auszeichnung mit dem „Veltener Teller“ 13- Kinder- und Jugendarbeit 13- Veranstaltungen 14- Gratulationen 18- Kirchliche Informationen 18- Sport – Vereinstätigkeiten – Sonstiges 19

Pos

twur

fsen

dung

säm

tlich

e H

aush

alte

10. Osterfeuer des Anglervereins Brüssow am Krebssee (Foto: H. Richter)

24. Jahrgang Brüssow, den 21. April 2016 Ausgabe 04/2016

Page 2: Bru 2016 ausgabe 04

2 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 04/2016

Amtliche Bekanntmachungen – Anfang –

Amtlicher Teil

Durchführung der Standfestigkeitsprüfung an Grabsteinen gem. VSG 4.7. § 9 der Gartenbau-Berufsgenossenschaft auf den Friedhöfen des Amtes Brüssow

Friedhof Brüssow 9. Mai 2016 13.00 UhrFriedhof Battin 9. Mai 2016 14.00 UhrFriedhof Bagemühl 9. Mai 2016 14.25 UhrFriedhof Woddow 9. Mai 2016 14.50 UhrFriedhof Wollschow 9. Mai 2016 15.15 UhrFriedhof Menkin 9. Mai 2016 15.40 Uhr

Information der Friedhofsverwaltung

Nach den §§ 36 Abs. 2, 42 Abs. 3 sowie 50 Abs. 5 des Bun-desmeldegesetzes (BMG) haben die Meldebehörden einmal jährlich die Einwohner durch öffentliche Bekanntmachung über die Übermittlungssperren zu unterrichten.

Es wird deshalb darauf hingewiesen, dass - jeder Einwohner gem. § 50 Abs. 5 BMG der Weitergabe

der zu seiner Person gespeicherten Daten- an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von

Wahlvorschlägen in Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene

- an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk über Alters- und Ehejubiläen (Altersjubiläen sind der 70. Geburts-tag und jeder weitere fünfte, ab dem 100. Geburtstag jeder; Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum)

- an Adressbuchverlage- jeder Einwohner gem. § 36 Abs. 2 BMG der Weitergabe

der zu seiner Person gespeicherten Daten an das Bun-

Information aus dem EinwohnermeldeamtWiderspruchsbelehrung nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes vom 01.11.2015

desamt für Personalmanagement der Bundeswehr nach § 58 c Abs. 1 des Soldatengesetzes

- jeder Einwohner gem. § 42 Abs. 3 BMG der Weitergabe der zu seiner Person gespeicherten Daten an öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft

widersprechen kann.

Ein Widerspruch gegen die Weitergabe der gespeicherten Da-ten (Übermittlungssperre) ist schriftlich oder zur Niederschrift, mit Angabe gegen welche Datenübermittlung widersprochen wird, beim Amt Brüssow (Uckermark) - Einwohnermeldeamt -, Prenzlauer Straße 8, 17326 Brüssow einzulegen. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass das Amt Brüssow keinerlei Einfluss auf selbst veranlasste Namens- und Adress-einträge hat.

Brüssow, 04.04.2016gez. Tiebach

Einwohnermeldeamt

Beschluss 11 lt. Beschlussvorlage 11 Verkauf gemeindeeigener Grundstücke 213, 217–218, 5/34, 5/37, 348 (Klockow, Flur 1) und 26, 34, 87/1, 87/2, 88/2, 99, 104, 120 (Schönfeld, Flur 7)Die Gemeindevertretung Schönfeld stimmt der Vorbereitung für den Verkauf der Grundstücke Gemarkung Klockow, Flur 1, Flur-stücke 213, 216, 217, 218, 5/34, 5/37 und Gemarkung Schönfeld, Flur 7, Flurstücke 26, 34, 87/1, 87/2, 88/2, 99, 104, 120 zu.

Ja-Stimmen 8 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0

Beschluss 13 lt. Beschlussvorlage 13Straßenbeleuchtungszeiten reduzierenDie Gemeindevertretung Schönfeld beschließt für alle Orte der Gemeinde: - von 23.00 Uhr bis 5.00 Uhr Straßenbeleuchtung abzuschalten- außerdem wird jede 2 Leuchte ausgestellt- Kreuzungsbereiche und markante Punkte werden weiter

beleuchtet

Beschlüsse der Gemeindevertretung SchönfeldBeschlüsse vom 03.03.2016

Ja-Stimmen 8 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0

Beschluss 14 lt. Beschlussvorlage 14Nutzung Bürgerfahrzeug der Gemeinde SchönfeldFür die Nutzung des Bürgerfahrzeuges der Gemeinde Schön-feld werden folgende Festlegungen getroffen:

1. Für Fahrten nach Brüssow, Pasewalk und Prenzlau wer-den 10,00 € in Rechnung gestellt.

2. Für andere Fahrten (z. B. Arztbesuche), die oben nicht angeführt sind, werden je Kilometer 0,60 € in Rechnung gestellt.

Die Gemeindevertretung Schönfeld beschließt die Fahrten mit dem Bürgerfahrzeug, wie sie in der Erläuterung zum Beschluss benannt wurden.

Ja-Stimmen 8 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0

Friedhof Grimme 9. Mai 2016 16.10 UhrFriedhof Klockow 9. Mai 2016 16.45 UhrFriedhof Malchow 9. Mai 2016 17.10 Uhr

Die Anfangszeit des ersten Friedhofes ist fest. Die weiteren Anfangszeiten können sich geringfügig verändern aufgrund der auf den vorherigen Friedhöfen vorgefundenen Verhält-nisse.

gez. JoachimSachbearbeiterin Friedhof

Page 3: Bru 2016 ausgabe 04

Nr. 04/2016 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 3

Beschluss 15 lt. Beschlussvorlage 15Nutzung Vereinsraum FSV Blau-Weiß KlockowDer FSV Blau-Weiß Klockow nutzt einen Raum im Dörphus als Vereinsraum.

Für die Nutzung soll ab dem 01.01.2016 eine pauschale Zah-lung von Betriebskosten in Höhe von 1.000,00 € an die Ge-meinde erfolgen. Diese wird bis auf Widerruf gezahlt.

Die Gemeinde Schönfeld beschließt die Zahlung von Be-triebskosten in Höhe von 1.000,00 € ab dem 01.01.2016 durch den FSV Blau-Weiß Klockow. Die Zahlung erfolgt bis auf Widerruf.

Ein entsprechender Vertrag ist durch das Amt vorzubereiten.

Ja-Stimmen 8 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0

Beschluss 12 lt. Beschlussvorlage 121. Änderungssatzung der Gebührensatzung Schwimmbad Klockow (s. unten)Die Gemeindevertretung Schönfeld beschließt die vorliegende 1. Änderungssatzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Schwimmbades Klockow, mit der die Eintritts-preise ab der Badesaison 2016 festgelegt werden.

Ja-Stimmen 6 Nein-Stimmen 2 Enthaltungen 0

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Be-nutzung des Schwimmbades Klockow vom 06.02.2014 wird durch die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 03.03.2016 wie folgt geändert:

Artikel 1§ 2 Preisverzeichnis

Eintrittspreise:1. Tageskarten: Kinder von 0–2 Jahre 0,50 € Kinder von 3–7 Jahre 1,00 € Kinder von 8–16 Jahre 1,50 € ab 17 Jahre u. alle anderen Besucher 3,00 €2. Saisonkarte: 60,00 €

1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Schwimmbades Klockow

Artikel 2Inkrafttreten

(1) Die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhe-bung von Gebühren für die Benutzung des Schwimmba-des Klockow tritt ab 01.04.2016 in Kraft.

Brüssow, den 10.03.16

NeumannAmtsdirektor

Beschluss 8/2016 lt. Beschlussvorlage 8/16 mit ÄnderungFinanzielle Unterstützung für das Stadtbergfest am 30.04.2016Die Stadtverordneten der Stadt Brüssow beschließen eine Unterstützung des Stadtbergfestes am 30.04.2016 in Höhe von 500,00 Euro.

Dafürstimmen 9 Gegenstimmen 0 Enthaltungen 0

Beschluss 10/2016 lt. Beschlussvorlage 10/16Stellungnahme TÖB-Anfrage Bau 20 KV Kabeltrasse in BrüssowGemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird die Stadt Brüssow als Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme gebeten.Die ENERTRAG Netzinfrastruktur GmbH plant den Bau einer 20 KV Kabeltrasse von der Übergabestation Brüssow zur WKA WF T4. Die WKA WF T4 soll am Rande des bereits bestehen-den Windfeldes Wolfsmoor errichtet werden.

Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung BrüssowBeschlüsse vom 08.03.2016

Der Baubeginn ist im 2. Quartal 2016 geplant.Zur Prüfung des Sachverhaltes liegen folgende Anlagen der BV bei: 1. Erläuterungsbericht 2. Übersichtsplan 3. Grabenprofil-TiefbauDie Stadtverordneten der Stadt Brüssow haben zu o. g. Baumaßnahme folgende Anregungen und Bedenken:- durch das Bauamt hat eine Endabnahme zu erfolgen

Dafürstimmen 8 Gegenstimmen 1 Enthaltungen 0

Beschluss 11/2016 lt. Beschlussvorlage 11/16Kapitaldienst für Altschulden im WohnungswesenDie Stadtverordneten der Stadt Brüssow stimmen zu, den Kapitaldienst in Höhe von jährlich 54.287,60 €, befristet für 3 Jahre, aus dem Stadthaushalt zu finanzieren.

Dafürstimmen 9 Gegenstimmen 0 Enthaltungen 0

Am 29. Februar 2016 wurde vor dem Getränkeladen in Brüssow ein Schlüssel gefunden.

Wer vermisst diesen? Bitte melden Sie sich im Ordnungsamt

bei Frau Sternbeck bzw. unter Telefon 039742/86042.

Information aus dem Fundbüro

Page 4: Bru 2016 ausgabe 04

4 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 04/2016

Beschluss einer HaushaltssperreDie Gemeindevertretung Carmzow-Wallmow beschließt gemäß BbgKVerf § 71 Abs. 2 folgende Haushaltssperre: Produktklasse 5 Produktbereich 54 Punkt 9 Auszahlungen für Baumaßnahmen „Maßnah-

me Radweg“ Der Betrag von -140.000 € wird gesperrt.

Dafürstimmen 5 Gegenstimmen 0 Enthaltungen 3

Herr von Zitzewitz enthält sich der Stimme und bittet im Hin-blick auf eine mögliche Befangenheitsdiskussion um nament-liche Nennung im Protokoll.

Beschluss 11/2016 lt. Beschlussvorlage 0011/16Haushaltssatzung 2016 (s. unten)Den Gemeindevertretern der Gemeinde Carmzow/Wallmow liegen der Entwurf der Haushaltssatzung und Anlagen vor.Die Gemeindevertretung der Gemeinde Carmzow/Wall-mow beschließt auf der Sitzung am 16.03.2016 die Haus-haltssatzung sowie den Haushaltsplan gemäß § 65 ff. der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg.

Dafürstimmen 7 Gegenstimmen 0 Enthaltungen 1

Beschluss 12/2016 lt. Beschlussvorlage 0012/16Kassenkredit 2016Zur rechtzeitigen Leistung ihrer Auszahlungen kann die Gemein-de Kassenkredite bis zu dem von der Gemeindevertretung fest-

Beschlüsse der Gemeindevertretung Carmzow-WallmowBeschlüsse vom 16.03.2016

gesetzten Höchstbetrag aufnehmen, soweit dafür keine anderen Mittel zur Verfügung stehen. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf 180.300,00 € festgesetzt.Die Gemeindevertretung der Gemeinde Carmzow/Wallmow beschließt auf der Sitzung am 16.03.2016 zur Sicherstel-lung der Zahlungsfähigkeit den Höchstbetrag der Kassen-kreditaufnahme gemäß § 76 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg.

Dafürstimmen 7 Gegenstimmen 0 Enthaltungen 1

Beschluss 9/2016 lt. Beschlussvorlage 0009/16Zuschuss Feste 2016 Pfarramt SchönfeldDie Gemeindevertretung Carmzow-Wallmow beschließt einen Zuschuss für das Kinder- und Sommerfest sowie für das Weihnachtsfest 2016 des Evangelischen Pfarr-sprengels Schönfeld in Höhe von 1. Vorschlag 600 €

Dafürstimmen 2 Gegenstimmen 5 Enthaltungen 1

2. Vorschlag 450 €Dafürstimmen 4 Gegenstimmen 4 Enthaltungen 0

3. Vorschlag 300 € (Vorschlag 3 ist beschlossen)Dafürstimmen 4 Gegenstimmen 2 Enthaltungen 2

Die Beschlussvorlage Nr. 41/2015 verliert somit ihre Gül-tigkeit.

Auf Grund des § 65 ff. der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 16.03.2016 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 1.156.600,00 € ordentlichen Aufwendungen auf 1.248.400,00 € außerordentlichen Erträge auf 5.000,00 € außerordentlichen Aufwendungen auf 7.600,00 €2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 1.201.200,00 € Auszahlungen auf 1.296.800,00 € festgesetzt.

Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaus-haltes entfallen auf:Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 1.081.800,00 €Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 1.126.800,00 €Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit 119.400,00 € Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 170.000,00 € Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit - € Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 51.700,00 €

Haushaltssatzung der Gemeinde Carmzow-Wallmow für das Haushaltsjahr 2016Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven - € Auszahlungen an Liquiditätsreserven - €

§ 2Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsför-derungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

§ 3Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leis-tung von Investitionsauszahlungen und Auszahlungen für In-vestitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Haushaltsjahren wird auf 0,00 Euro festgesetzt.

§ 4Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haushalts-jahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuera) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 350 v. H.b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 350 v. H.

2. Gewerbesteuer 350 v. H.

§ 51. Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und

Aufwendungen als für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf 10.000,00 Euro festgesetzt.

Page 5: Bru 2016 ausgabe 04

Nr. 04/2016 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 5

2. Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszah-lungen, ab der Investitionen und Investitionsfördermaß-nahmen im Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind, wird auf 50.000,00 Euro festgesetzt.

3. Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplan-mäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfen, wird bei

Personalaufwendungen von mehr als 10.000,00 € Versorgungsaufwendungen von mehr als 10.000,00 € Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen von mehr als 10.000,00 € Transferaufwendungen von mehr als 10.000,00 € Sonstige ordentliche Aufwendungen von mehr als 10.000,00 € Abschreibungen von mehr als 10.000,00 € Auszahlungen für Baumaßnahmen von mehr als 10.000,00 € Auszahlungen für Investitionsförder- maßnahmen von mehr als 10.000,00 € Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 10.000,00 € Sonstige investive Auszahlungen von mehr als 10.000,00 €

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszah-lungen, zu deren Leistung die Kämmerin die Zustimmung erteilt hat, sind der Gemeindevertretung halbjährlich zur Kenntnis zu geben.

4. Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu er-lassen ist, werden bei:a) der Erhöhung des gemäß Haushaltsplan zu er-

wartenden Fehlbetrages um 2 % des Gesamtbe-trages der ordentlichen Aufwendungen, d. h. um 24.900,00 €.

b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen auf 30.000,00 €

festgesetzt.

Carmzow-Wallmow, den 17.03.2016

NeumannAmtsdirektor

BekanntmachungsanordnungDie vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Carmzow- Wallmow für das Haushaltsjahr 2016 (Beschluss-Nr. 11/2016 vom 16.03.2016) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.Gemäß § 67 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (GVBL.I Nr. 19 S. 286 vom 21.12.2007) wird da-rauf verwiesen, dass Jeder innerhalb der öffentlichen Sprech-zeiten des Amtes Brüssow (Uckermark), Prenzlauer Str. 8 in 17326 Brüssow, Einsicht in die Haushaltssatzung und deren Anlagen nehmen kann.

Brüssow, den 05.04.2016

NeumannAmtsdirektor

Furarte Furstc 142

Die Gemeinde Carmzow-Wallmow – vertreten durch das Amt Brüssow – als Eigentümer verkauft folgendes unbe-bautes Grundstück in der Gemarkung Wallmow:

Angaben zum ObjektLage: im Ort Wallmow zwischen Wallmow Nr. 5 und Nr. 7Katasterangaben: Gemarkung Wallmow Flur 1, Flurstück 142Fläche: 1.501 m2

Nutzung: 715 m2 Bauland 786 m2 Gartenland

Das Objekt ist zukünftig zwingend zur Wohnbebauung zu nutzen.

ObjektbeschreibungDas Grundstück liegt innerhalb der im Zusammenhang be-bauten Ortslage. Das Grundstück wurde als Spielplatz des Ortes genutzt, die Spielgeräte sind abgebaut. Derzeit ist das Grundstück unbebaut und ungenutzt. Es grenzt mit einer Länge von etwa 17 m an die Dorfstraße, rückwärtig grenzt es an einen Weiher.

Gebot: Mindestgebot: 8.000 EuroDie Angebote sind mit dem Vermerk „Angebot – nicht öff-nen" bis zum

31.05.2016,14.00 Uhrim

Amt Brüssow, SG Liegenschaften„Wallmow Nr. 6“

Prenzlauer Straße 8,17326 Brüssow schriftlicheinzureichen.

Bei dieser Anzeige handelt es sich um die Aufforderung zur Abgabe von Angeboten.

Die Entscheidung über den Verkauf trifft die Gemeinde Carmzow-Wallmow.Die Gemeinde Carmzow-Wallmow ist nicht verpflichtet über-haupt zu verkaufen.Zwischenverkauf ist vorbehalten.

Verkauf Grundstück Wallmow Nr. 6

Flurkarte Flurstück 142

Page 6: Bru 2016 ausgabe 04

6 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 04/2016

Beschlüsse vom 08.02.2016

Beschluss 6 lt. Beschlussvorlage 6Beschluss über die eingegangene Stellungnahme von der BOREAS Energie GmbH zum 2. Entwurf der 1. Ände-rung zum Bebauungsplan „Windfeld Uckermark, Bereich Schenkenberg“Im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs.2 BauGB ist von der Firma BOREAS Energie GmbH eine Stellungnahme ein-gegangen.- siehe Anlage-

Die Gemeindevertretung Schenkenberg stimmt der Stel-lungnahme von der BOREAS Energie GmbH unter folgen-den Anmerkungen zu:- alle 5 Anlagen müssen zurückgebaut werden- die neuen 3 WKA müssen im 800–1000 m Bereich

errichtet werden- es sind Maßnahmen zu treffen, die den Geräuschpegel

senken

Ja-Stimmen 6 Nein-Stimmen 1 Enthaltungen 0

Beschluss 7 lt. Beschlussvorlage 7Beschluss über die eingegangene Stellungnahme von der Windpark Bietikow GbR zum 2. Entwurf der 1. Ände-rung zum Bebauungsplan „Windfeld Uckermark, Bereich Schenkenberg“ Im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs.2 BauGB ist von der Firma Windpark Bietikow GbR eine Stellungnahme ein-gegangen.- siehe Anlage-

Die Gemeindevertretung Schenkenberg stimmt der Stel-lungnahme der Windpark Bietikow GbR unter folgenden Anmerkungen zu:

Beschlüsse der Gemeindevertretung Schenkenberg- es sind Maßnahmen zu treffen, die den Geräuschpegel

senken

Ja-Stimmen 5 Nein-Stimmen 2 Enthaltungen 0

Beschlüsse vom 14.03.2016

Beschluss 9 lt. Beschlussvorlage 9Haushaltssatzung 2016Den Gemeindevertretern der Gemeinde Schenkenberg liegen der Entwurf der Haushaltssatzung und Anlagen vor.

Die Gemeindevertreter der Gemeinde Schenkenberg be-schließen auf der Sitzung am 14.03.2016 die Haushalts-satzung sowie den Haushaltsplan gemäß § 65 ff. der Kom-munalverfassung des Landes Brandenburg.

Ja- Stimmen 6 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0

Beschluss 10 lt. Beschlussvorlage 10Kassenkredit 2016Zur rechtzeitigen Leistung ihrer Auszahlungen kann die Ge-meinde Kassenkredite bis zu dem von der Gemeindevertretung festgesetzten Höchstbetrag aufnehmen, soweit dafür keine anderen Mittel zur Verfügung stehen.Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf 519.000,00 € festgesetzt.

Die Gemeindevertreter der Gemeinde Schenkenberg be-schließen auf der Sitzung am 14.03.2016 zur Sicherstel-lung der Zahlungsfähigkeit den Höchstbetrag der Kassen-kreditaufnahme gemäß § 76 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg.

Ja- Stimmen 6 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0

Auf Grund des § 65 ff. der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 14.03.2016 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der

ordentlichen Erträge auf 3.209.900,00 € ordentlichen Aufwendungen auf 3.127.400,00 € außerordentlichen Erträge auf 3.000,00 € außerordentlichen Aufwendungen auf 13.500,00 €

2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag derEinzahlungen auf 3.837.100,00 € Auszahlungen auf 4.065.500,00 €

festgesetzt.

Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaus-haltes entfallen auf:Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 3.119.900,00 €

Haushaltssatzung der Gemeinde Schenkenberg für das Haushaltsjahr 2016

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 2.863.900,00 €

Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit 717.200,00 € Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 1.173.200,00 €

Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit - € Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 28.400,00 €

Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven - € Auszahlungen an Liquiditätsreserven - €

§ 2Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsför-derungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

§ 3Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leis-tung von Investitionsauszahlungen und Auszahlungen für In-vestitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Haushaltsjahren wird auf 0,00 Euro festgesetzt.

Page 7: Bru 2016 ausgabe 04

Nr. 04/2016 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 7

§ 4Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haushalts-jahr wie folgt festgesetzt:1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 280 v. H.b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 300 v. H.

2. Gewerbesteuer 300 v. H.

§ 51. Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und

Aufwendungen als für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf 10.000,00 Euro festgesetzt.

2. Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszah-lungen, ab der Investitionen und Investitionsfördermaß-nahmen im Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind, wird auf 50.000,00 Euro festgesetzt.

3. Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplan-mäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfen, wird bei

Personalaufwendungen von mehr als 10.000,00 € Versorgungsaufwendungen von mehr als 10.000,00 € Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen von mehr als 10.000,00 € Transferaufwendungen von mehr als 10.000,00 € Sonstige ordentliche Aufwendungen von mehr als 10.000,00 € Abschreibungen von mehr als 10.000,00 € Auszahlungen für Baumaßnahmen von mehr als 10.000,00 € Auszahlungen für Investitionsförder- maßnahmen von mehr als 10.000,00 € Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 10.000,00 € Sonstige investive Auszahlungen von mehr als 10.000,00 €

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszah-lungen, zu deren Leistung die Kämmerin die Zustimmung erteilt hat, sind der Gemeindevertretung halbjährlich zur Kenntnis zu geben.

4. Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu er-lassen ist, werden bei:

a) der Entstehung des gemäß Haushaltsplan zu er-wartenden Fehlbetrages um 2 % des Gesamtbe-trages der ordentlichen Aufwendungen, d. h. um 62.500,00 €

b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen auf 62.000,00 €

festgesetzt.

Schenkenberg, den 15.03.2016

NeumannAmtsdirektor

BekanntmachungsanordnungDie vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Schenken-berg für das Haushaltsjahr 2016 (Beschluss-Nr. 9/2016 vom 14.03.2016) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.Gemäß § 67 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (GVBL.I Nr. 19 S. 286 vom 21.12.2007) wird da-rauf verwiesen, dass Jeder innerhalb der öffentlichen Sprech-zeiten des Amtes Brüssow (Uckermark), Prenzlauer Str. 8 in 17326 Brüssow, Einsicht in die Haushaltssatzung und deren Anlagen nehmen kann.

Brüssow, den 05.04.2016

NeumannAmtsdirektor

Beschluss 8 lt. Beschlussvorlage 8Schönfelder Weg als verkehrsberuhigte StraßeAnwohner der Straße „Schönfelder Weg“ in Göritz wiesen auf die Gefahr für die Fußgänger, aufgrund des fehlenden Geh-weges, hin. Es fahren hier viele Fahrzeuge entlang und die meisten Fahrzeugführer bestehen auf Tempo 50 und nehmen keine Rücksicht auf die Fußgänger und Fahrradfahrer. Da viele Familien mit u. a. schulpflichtigen Kindern in der Stra-ße wohnen, sind vorwiegend die Kinder von dem Umstand betroffen. Die Anwohner bitten darum, dass die Straße „Schönfelder Weg“ als verkehrsberuhigte Straße (Zone 30) deklariert wird.

Die Gemeindevertretung Göritz beschließen, einen Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung auf Verkehrsberuhi-gung (Zone 30) für den Schönfelder Weg an die Verkehrs-behörde des Landkreises Uckermark zu stellen.

Ja-Stimmen 2 Nein-Stimmen 4 Enthaltungen 0 abgelehnt

Beschlüsse der Gemeindevertretung GöritzBeschlüsse vom 30.03.2016

Beschluss 12 lt. Beschlussvorlage 12Wahl einer Vertretungsperson der Gemeindevertretung Göritz in die Verbandsversammlung des NUWADie Gemeindevertretung Göritz wählt Herrn Naumann als wei-teren Vertreter der Gemeinde in die Verbandsversammlung des NUWA.Als Stellvertretung wählt die Gemeindevertretung Göritz Herrn Koch.

Ja-Stimmen 6 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0

Page 8: Bru 2016 ausgabe 04

8 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 04/2016

Die Gemeindevertretung Schenkenberg hat in ihrer Sitzung am 08.02.2016 die 4. Änderung zum o. g. Bebauungsplan in der Fassung vom November 2015 einschließlich der Begründung beschlossen und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Das Plangebiet befindet sich in der Gemeinde Schenkenberg, westlich der Bundesautobahn A 20 im Ortsteil Dauerthal. Das Plangebiet ist weiträumig von intensiv genutzten Landwirt-schaftsflächen umgeben. Im Westen grenzt das Plangebiet an Wohnbebauung (Einfamilienhäuser) an. Die örtliche Er-schließungsstraße „Dauerthal“, die den Ortsteil Dauerthal mit der Dorflage Schenkenberg in westlicher Richtung und mit der Landesstraße L26 in östlicher Richtung verbindet, quert das Plangebiet an dessen Südrand.

Der Änderungsbereich umfasst eine Teilfläche des Bebauungs-plans Nr. 1 aus dem Jahr 2003. Dieser Bereich wurde durch die 1. Änderung überplant (festgesetzt am 09.05.2005). Das 1,95 ha große Plangebiet erstreckt sich über die Flurstücke 170–172, 174–178, 451, 460, 461 und 464 der Flur 2 der Gemarkung Schenkenberg.

Der Bebauungsplan wird in Anwendung des § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprü-fung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Die Voraussetzungen für die Anwendung des Verfahrens nach § 13 BauGB sind erfüllt.

Die Lage des Plangebiets ist im beigefügten Plankartenaus-schnitt dargestellt.

Planungsanlass und ZieleDie ENERTRAG AG hat die Absicht ihren Firmensitz um ein neues Gebäude zu erweitern. Der Entwurf des Gebäudes soll räumlich das vorhandene Gutshaus und den im Jahr 2005 realisierten Neubau verbinden und dient gleichzeitig zur Abschirmung der vorhandenen Stellplätze. Im rechtkräftigen Bebauungsplan von 2005 wurde bereits eine bauliche Erwei-terung vorgesehen. Diese Festsetzungen werden geringfügig verändert, damit der neue Entwurf realisiert werden kann.

Öffentliche Bekanntmachung des 4. Änderungsbeschlusses und der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) des Bebauungs-

planes Nr. 1 „Sondergebiet Verwaltung Dauerthal“ der Gemeinde SchenkenbergZur Gewährleistung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplans mit der Begründung in der Zeit vom

25.04.2016 bis 27.05.2016zu folgenden Zeiten

Montag 8.30–12.00 Uhr und 13.00–15.00 UhrDienstag 8.30–12.00 Uhr und 13.00–17.30 UhrMittwoch 8.30–12.00 Uhr und 13.00–14.00 UhrDonnerstag 8.00–12.00 Uhr und 13.00–16.00 UhrFreitag 8.30–11.00 Uhr

in der Amtsverwaltung Brüssow (Uckermark), Prenzlauer Straße 8, 17326 Brüssow, in den Räumen des Bau- und Ord-nungsamtes im Erdgeschoss, zu jedermanns Einsicht öffent-lich ausgelegt.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellung-nahmen, schriftlich oder zur Niederschrift, vorgebracht werden. Auskünfte zur Planung werden während der Sprechzeiten

Dienstag 8.30–12.00 Uhr und 13.00–17.30 UhrDonnerstag 8.00–12.00 Uhr und 13.00–16.00 Uhroder nach telefonischer Terminvereinbarung (039742/8600) im Bau- und Ordnungsamt erteilt.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechts-mäßigkeit der Bebauungsplanänderung nicht von Bedeutung ist. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Brüssow, 14.03.2016

NeumannAmtsdirektor

Page 9: Bru 2016 ausgabe 04

Nr. 04/2016 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 9

Bauvorhaben (B) 109 Prenzlau–Blindow von Abs. 300, km 2+317 NK 2649 005 bis Abs. 300, km 4+342, NK 2649 008 einschließlich- Neubau des Brückenbauwerkes über die Bahnstrecke

Prenzlau–Löwenberg und der grundhafte Ausbau der B 109 mit einem gemeinsamen Geh-/Radweg (Zwei-richtungsverkehr) in der Ortslage Prenzlau

- Neubau des Brückenbauwerkes über die Bahnstrecke Berlin - Stralsund, Anpassung der B 109 (freie Stre-cke) an den neuen Standort einschließlich Neubau eines gemeinsamen Geh-/Radweges (Zweirichtungs-verkehr)

- Neubau eines gemeinsamen Geh-/Radweges (Zwei-richtungsverkehr) zwischen Prenzlau und Blindow (freie Strecke)

im Landkreis Uckermark

Mit Planfeststellungsbeschluss des Landesamtes für Bauen und Verkehr (Planfeststellungsbehörde) vom 11.03.2015 (Geschäftszeichen: 2107-31102/0109/014) ist der Plan für das vorstehende Bauvorhaben festgestellt worden. Wesentliche Rechtsgrundlagen dieses Planfeststellungsbe-schlusses sind:Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in der Fassung der Bekannt-machung vom 28.06.2007 (BGBl. I S. 1206), das zuletzt durch Artikel 466 der Verordnung vom 31.08.2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist,Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Brandenburg (VwVfGBbg) vom 07.07.2009 (GVBl. I S. 262, 264), das zu-letzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 10.07.2014 (GVBl. I/14 Nr. 32) geändert worden ist, in Verbindung mit dem Verwal-tungsverfahrensgesetz (VwVfG) in der Fassung der Bekannt-machung vom 23.01.2003 (BGBl. I S. 102), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 25.07.2013 (BGBl. I S. 2749) geändert worden ist.Der Planfeststellungsbeschluss enthält Nebenbestimmungen.In dem Planfeststellungsbeschluss ist über alle rechtzeitig vorgetragenen Einwendungen, Forderungen und Anregungen entschieden worden.

Die Rechtsbehelfsbelehrung des Planfeststellungsbe-schlusses lautet:Gegen diesen PFB kann innerhalb eines Monats nach Zustel-lung Klage beim

Oberverwaltungsgericht Berlin-BrandenburgHardenbergstraße 31

10623 Berlin(§ 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 VwGO) erhoben werden.

Die Klage ist bei dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Bran-denburg schriftlich oder in elektronischer Form zu erheben.

BekanntmachungFalls die Klage in elektronischer Form erhoben wird, sind die elektronischen Dokumente mit einer qualifizierten elektroni-schen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes zu versehen. und auf dem unter http://www.egvp.de veröffentlichten Kom-munikationsweg einzureichen. Falls die Klage schriftlich erhoben wird, sollen der Klage und allen Schriftsätzen Abschriften für die übrigen Beteiligten bei-gefügt werden (§ 81 Abs. 2 VwGO).Gemäß § 82 Abs. 1 VwGO muss die Klage den Kläger, den Beklagten (Landesamt für Bauen und Verkehr) und den Ge-genstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Der Kläger hat innerhalb einer Frist von sechs Wochen die zur Begründung seiner Klage dienenden Tatsachen und Beweismittel anzugeben (§ 17e Abs. 5 FStrG). § 87b Abs. 3 VwGO gilt entsprechend.Der Kläger muss sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Welche Bevollmächtigten dafür zugelassen sind, ergibt sich aus § 67 der VwGO.Der Planfeststellungsbeschluss (einschließlich Rechts-behelfsbelehrung) liegt mit einer Ausfertigung des fest-gestellten Planes in der Zeit

vom 25.04.2016 bis einschließlich 10.05.2016im Amt Brüssow, Prenzlauer Straße 8, in 17326 Brüssow, in den Räumen des Bau- und Ordnungsamtes im Erdge-schosswährend der Dienststunden Montag 8.30–12.00 Uhr und 13.00–15.00 UhrDienstag 8.30–12.00 Uhr und 13.00–17.30 UhrMittwoch 8.30–12.00 Uhr und 13.00–14.00 UhrDonnerstag 8.00–12.00 Uhr und 13.00–16.00 UhrFreitag 8.30–11.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht aus.Der Planfeststellungsbeschluss wird den Vereinigungen, über deren Einwendungen und Stellungnahmen entschieden wor-den ist, und denjenigen, über deren Einwendungen entschie-den worden ist, zugestellt (§ 17b Abs. 1 Nr. 7 FStrG und § 74 Abs. 4 Satz 1 VwVfG).Der Beschluss gilt mit dem Ende der Auslegungsfrist allen übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt (§ 1 Abs. 1 Satz 1 VwVfGBbg in Verbindung mit § 74 Abs. 5 Satz 3 VwVfG).Gemäß § 27a VwVfG wird unter http://www.lbv.brandenburg.de/683.htm eine Lesefassung des Planfeststellungsbeschlus-ses und des festgestellten Planes veröffentlicht.

Brüssow, den 05.04.2016

NeumannAmtsdirektor

Der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg informiert:Deckenerneuerung L 26 Ortsdurchfahrt Brüssow

In Brüssow wird in der Zeit

vom 09.05.2016 bis 20.05.2016die Straßendeckenerneuerung OD Brüssow, vom Kreuzungsbereich aus Richtung Löcknitz kommend bis zum

Ortsausgang in Richtung Prenzlau, durchgeführt. Die Baumaßnahme erfolgt in 2 Bauabschnitten unter Vollsperrung.

Weitere Informationen erfolgen über den Landesbetrieb, Nebenstelle Prenzlau.

Page 10: Bru 2016 ausgabe 04

10 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 04/2016

Das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung ordnet gemäß § 1 i. V. m. § 37 FlurbG1 und den Bestimmungen des BbgLEG2 die

Flurbereinigung „Schenkenberg“ Verfahrens.-Nr.: 500116

an.

1. VerfahrensgebietDas Verfahrensgebiet wild für die nachfolgend aufgeführten Flurstücke festgestellt:Land Brandenburg, Landkreis UckermarkGemeinde SchenkenbergGemarkung LudwigsburgFlur: 1, Flurstücke:21/1, 38/1–4, 40–43, 46, 52, 57–63, 64/1–2, 65–67, 69–82, 83/1–2, 87–95, 105–130, 151/1–2, 152–163, 165/1 2, 167, 168,175–177, 179–182, 184, 191, 205–208, 211–213, 221–223, 233, 242, 245–284, 289–327, 329–333, 335–352, 355–368, 370–374, 377, 378, 381–388, 392–394, 395–401, 403–420, 423, 424, 426–428, 430–445

Gemarkung BaumgartenFlur: 1, Flurstücke: 1–5, 46, 51–53, 56–58, 60–63, 65, 66,

70, 74, 79, 80, 83–105, 106–113, 115, 117–129

Flur: 2, Flurstücke: 2–4, 9, 10, 12, 14, 15, 22–27Flur: 3, Flurstücke: 1/2, 8–23, 25–47, 48/3, 50/2, 51, 52, 59,

60, 62, 72–80, 81/1–3, 82–100, 102–104, 107/4, 110–116, 118–128, 131, 133–179, 181–188

Flur: 4, Flurstücke: 9, 10/2, 35, 36, 48–54, 55/2, 58–93, 94/1–2, 95–100, 101/1–2, 102–120, 121/1–2, 122, 123/2–3, 124–125, 127, 135

Gemarkung SchenkenbergFlur: 1, Flurstücke:7, 8, 9/1–2, 10, 17, 18/1–2, 21–23, 31–33, 35–44, 45/2, 46, 47, 48/1–2, 49–59, 61–66, 71/1–2, 72, 73, 74/1–2, 75, 76/1–2, 77–93, 99–104, 107–110, 113–142, 143–153

Flur: 2, Flurstücke:1/1–2, 2/1–2, 3–14, 16–23, 24/1, 25, 26/1–2, 27/1–2, 28–32, 33/1–2, 34, 35/1–2, 36–48, 64/1–2, 65–74, 76, 89, 90, 92–94, 95/2, 98–103, 123–125, 134, 136–138, 140, 141, 144, 145, 146/1–2, 148, 149, 151, 159–168, 170–172, 174–178, 195–200, 202–216, 218–228, 229/2, 236–243, 244/2, 250, 251, 255/3–4, 256/1–2, 257/1–2, 261/1, 262–270, 271/1–2, 272–291, 292/1–2, 293–405, 406/1–2, 407, 408, 411/5, 413, 415, 417, 432, 433, 437–440, 445, 447–453, 455, 458–465, 467–470, 472–474, 476–480, 482, 488, 489, 494–496, 500–503, 509–512, 514–521, 523–571, 576–598

Gemarkung WittenhofFlur: 1, Flurstücke: 71–75, 80Flur: 2, Flurstücke: 1, 3, 4, 5/1, 6/1, 10, 12–28, 30, 35, 39,

40–46, 48, 52

Das Verfahrensgebiet ist auf der als Anlage zu diesem Be-schluss beigefügten Gebietskarte im Maßstab 1 : :25.000 dar-gestellt. Es hat auf der Grundlage der Unterlagen des Liegen-schaftskatasters eine Größe von ca. 1.723 ha.

2. Bekanntmachung und AuslageDer entscheidende Teil des Anordnungsbeschlusses wird in den Flurbereinigungsgemeinden und den daran angrenzenden Gemeinden öffentlich bekannt gemacht.

Öffentliche Bekanntmachung – AnordnungsbeschlussDer Beschluss mit Gründen und Gebietskarte liegt zur Ein-sichtnahme für die Beteiligten zwei Wochen lang nach der Bekanntmachung im

Amt Brüssow, Prenzlauer Straße 8,17326 BrüssowAmt Gramzow, Poststraße 25,17291 GramzowStadt Prenzlau, Am Steintor 4,17291 Prenzlaujeweils während der Geschäftszeiten aus.Gleichzeitig liegt der Beschluss mit Gründen und Gebietskarte im

Landesamt für Ländliche Entwicklung,Landwirtschaft und FlurneuordnungDienstsitz PrenzlauGrabowstraße 3317291 Prenzlau

3. BeteiligteAn der Flurbereinigung sind gemäß § 10 FlurbG beteiligt:- als Teilnehmer die Eigentümer der zum Flurbereinigungsgebiet gehören-

den Grundstücke sowie die den Eigentümern gleichste-henden Erbbauberechtigten,

- als Nebenbeteiligtea) Gemeinden und Gemeindeverbände, in deren Be-

zirk Grundstücke von der Flurbereinigung betroffen werden,

b) andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Land für gemeinschaftliche oder öffentliche Anlagen erhalten (§§ 39 und 40 FlurbG) oder deren Grenzen geändert werden (§ 58 Abs. 2 FlurbG),

c) Wasser- und Bodenverbände, deren Gebiet mit dem Flurbereinigungsgebiet räumlich zusammenhängt und dieses beeinflusst oder von ihm beeinflusst wird,

d) Inhaber von Rechten an den zum Flurbereinigungs-gebiet gehörenden Grundstücken oder von Rechten an solchen Rechten oder von persönlichen Rech-ten, die zum Besitz oder zur Nutzung solcher Grund-stücke berechtigen oder die Benutzung solcher Grundstücke beschränken,

e) Empfänger neuer Grundstücke nach den §§ 54 und 55 FlurbG bis zum Eintritt des neuen Rechtszu-standes (§ 61 Satz 2 FlurbG),

f) Eigentümer von nicht zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstöcken, denen ein Beitrag zu den Unterhaltungs- oder Ausführungskosten aufer-legt wird (§§ 42 Abs, 3 und 106 FlurbG) oder die zur Errichtung fester Grenzzeichen an der Grenze des Flurbereinigungsgebietes mitzuwirken haben (§ 56 FlurbG).

4. TeilnehmergemeinschaftMit diesem Anordnungsbeschluss entsteht gemäß § 16 FlurbG die Teilnehmergemeinschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts, die aus den Eigentümern der Grundstücke sowie aus den diesen gleichstehenden Erbbauberechtigten gebildet wird.

Sie führt den Namen

Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung „Schenkenberg“

und hat ihren Sitz in 17291 Schenkenberg. Die Teilnehmer-gemeinschaft steht nach § 17 FlurbG unter der Aufsicht der oberen Flurneuordnungsbehörde.

Page 11: Bru 2016 ausgabe 04

Nr. 04/2016 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 11

Die Teilnehmergemeinschaft hat gemäß der ihr nach § 3, Abs. 1 u. 4 BbgLEG übertragenen Aufgaben die verfahrensrechtli-che Stellung der Flurbereinigungsbehörde.

5. Aufforderung zur Anmeldung unbekannter RechteRechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung an der Flurbereinigung berechtigen, sind gemäß § 14 Abs. 1 FlurbG innerhalb einer Frist von drei Monaten nach erfolgter öffentlicher Bekanntmachung dieses Beschlusses beim

Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung, Dienstsitz PrenzlauGrabowstraße 33 in 17291 Prenzlauanzumelden.

Zu diesen Rechten gehören z. B. nicht eingetragene dingliche Rechte an Grundstücken oder Rechte an solchen Rechten sowie persönliche Rechte, die zum Besitz oder zur Nutzung von Grundstücken berechtigen oder die Nutzung von Grund-stücken beschränken.Auf Verlangen der oberen Flurbereinigungsbehörde hat der Anmeldende sein Recht innerhalb einer von der Behörde zu setzenden Frist nachzuweisen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist der Anmeldende nicht mehr zu beteiligen.Werden Rechte erst nach Ablauf der bezeichneten Frist an-gemeldet oder nachgewiesen, so kann die obere Flurbereini-gungsbehörde die bisherigen Verhandlungen und Festsetzun-gen gemäß § 14 Abs. 2 FlurbG gelten lassen.Der Inhaber eines bezeichneten Rechts muss nach § 14 Abs. 3 FlurbG die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetrete-nen Fristablaufes ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, demgegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist.

6. Zeitweilige Einschränkungen des EigentumsIn sinngemäßer Anwendung der §§ 34 und 85 Ziff 5 FlurbG ist von der Bekanntgabe des Beschlusses an bis zur Unanfecht-barkeit des Flurbereimgungsplanes in folgenden Fällen die Zustimmung der oberen Flurbereinigungsbehörde erforderlich:a) wenn die Nutzungsart der Grundstücke im Flurbereini-

gungsgebiet geändert werden soll; dies gilt nicht für die Änderungen, die zum ordnungsgemäßen Wirtschaftsbe-trieb gehören,

b) wenn Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hang-terrassen und ähnliche Anlagen errichtet, hergestellt, we-sentlich verändert oder beseitigt werden sollen,

c) wenn Obstbäume, Beerensträucher, Rebstöcke, Hop-fenstöcke, einzelne Bäume, Hecken, Feld- und Uferge-hölze beseitigt werden sollen. Die Beseitigung ist nur in Ausnahmefällen möglich, soweit landeskulturelle Belan-ge, insbesondere die des Naturschutzes und der Land-schaftspflege nicht beeinträchtigt werden,

d) wenn Holzeinschläge vorgenommen werden sollen, die den Rahmen einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung übersteigen.

Sind entgegen den Anordnungen zu a) und b) Änderungen vorgenommen oder Anlagen hergestellt oder beseitigt worden, so können sie in der Flurbereinigung unberücksichtigt blei-ben. Die obere Flurbereinigungsbehörde kann den früheren Zustand gemäß § 137 FlurbG wieder herstellen lassen, wenn dieses der Flurbereinigung dienlich ist.Sind Eingriffe entgegen der Anordnung zu c) vorgenommen worden, so muss die obere Flurbereinigungsbehörde Ersatz-pflanzungen anordnen.

Sind entgegen der Anordnung zu d) Holzeinschläge vorge-nommen worden, so kann die obere Flurbereinigungsbehör-de anordnen, dass derjenige, der das Holz gefällt hat, die abgeholzte oder verlichtete Fläche nach Anweisungen der Forstaufsichtsbehörde wieder ordnungsgemäß in Bestand zu bringen hat.Zuwiderhandlungen gegen die Anordnung zu Buchstaben b), c) und d) dieses Beschlusses sind Ordnungswidrigkeiten und können mit einer Geldbuße bis zu 1.000,00 Euro für den ein-zelnen Fall geahndet werden (§ 154 FlurbG, §§ 1 und 17 des OWiG3). Unter Umständen kann auch eine höhere Geldbuße auferlegt werden (§ 17 Abs. 4 OWiG). Außerdem können Ge-genstände eingezogen werden, auf die sich die Ordnungswid-rigkeit bezieht (§ 154 Abs. 3 FlurbG).

7. Finanzierung des VerfahrensDie Verfahrenskosten gemäß § 104 FlurbG trägt das Land Brandenburg.Die Ausführungskosten trägt gemäß § 105 FlurbG die Teilneh-mergemeinschaft.

8. Sofortige VollziehungDie sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird nach § 80 Abs. 2 Ziff. 4 VwGO4 angeordnet.

GründeAusgelegt gemäß Ziffer 2 dieses Anordnungsbeschlusses.

RechtsbehelfsbelehrungGegen diesen Anordnungsbeschluss kann innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden.Die Frist beginnt mit dem 1 Jag der öffentlichen Bekanntma-chung.

Der Widerspruch ist beim

Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und FlurneuordnungDienstsitz PrenzlauGrabowstraße 3317291 Prenzlauschriftlich oder zur Niederschrift einzuleger.

Der Widerspruch hat gemäß § 80 Abs. 2 Ziff. 4 der Verwal-tungsgerichtsordnung keine aufschiebende Wirkung.

Groß Glienicke, den 18.02.2016

Im Auftrag

Axel GroßlindemannReferatsleiter Bodenordnung

Anlage:- Gebietskarte (s. S. 12)- Liste der verfahrenseinbezogenen Flurstücke

1 Flurbereinigungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBI. l S. 546) zuletzt geändert durch Artikel 17 des Geset-zes vom 19.12.2008 (BGBI. I S. 2.794)

2 Brandenburgisches Landentwicklungsgesetz vom 29.06.2004 (GVBI. l/04, Nr. 14, S. 298), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 10.07.2014 (GVBI. 1/14 Nr. 33)

3 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.02.1987 (BGBI. l S. 602) zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.05.2015 (BGBI. l S. 706)

4 Verwaltungsgerichtsordnung in der Fassung vom 19.03.1991 (BGBI. l, S. 686), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.12.2015 (BGBI I, S. 2.480)

Page 12: Bru 2016 ausgabe 04

12 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 04/2016

Impressum Amtlicher TeilAmtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Stadt Brüssow mit den Gemeinden: Carmzow-Wallmow, Göritz, Schenkenberg, Schönfeld

Herausgeber und verantwortlich für Inhalt der amtlichen Mitteilungen:Amt Brüssow (Uckermark), Der Amtsdirektor, Prenzlauer Straße 8, 17326 Brüssow,Telefon: 039742/8600, E-Mail: [email protected]

Öffnungszeiten: Di. 08.30–12.00 und 13.00–17.30 Uhr & Do. 08.00–12.00 und 13.00–16.00 Uhr

Herstellungsleitung und Redaktion: Schibri-Verlag, Verlagssitz: Milow 60, 17337 UckerlandPostanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 StrasburgTel.: 039753/22757, Fax: 039753/22583, Internet: www.schibri.de, E-Mail: [email protected]

Bezugsmöglichkeiten: Siehe Impressum Nichtamtlicher Teil.

Druck/Endbearbeitung: Verlag + Druck Linus Wittich, Tel.: 039931/5790

Amtliche Bekanntmachungen – Ende –

! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !

! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !

! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !

! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !

! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !

! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !

! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !

! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !

! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !

! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !

! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !

! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !

! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !

! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !

! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !

! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !

! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !

! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !

! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !

! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !

! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !

! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !

! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !

! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !

! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !

! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !

! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !

! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !

! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !

! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !

! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !

! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !

! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !

! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !

! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !

! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !

! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !

! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !

! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !

! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !

! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !

! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !

! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !

! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !

! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !

! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !

! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !

! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !

! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !

! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !

! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !

! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !

! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !

! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !

! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !

! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !

! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !

! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !

! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !

! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !

! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !

! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !

! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !

! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !

! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !

! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !

! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !

! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !

! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !

! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !

! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !

! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !

! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !

! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !

! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !

! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !

! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !

! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !

! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !

! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !

! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !

! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !

! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !

! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !

! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !

! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !

! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !

! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !

! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !

! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !

! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !

! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !

! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !

! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !

! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !

! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !

! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !

! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !

! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !

! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !

! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !

! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !

! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !

! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !

! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !

! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !

! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !

! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !

! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !

Landesamt für Ländliche Entwicklung,Landwirtschaft und Flurneuordnung

Flurbereinigungsverfahren SchenkenbergMaßstab

Gebietskarte

Lande sverme ssung u nd Ge obasisinfor matio n Brand enbur g, Topog rafische Kar te 1: 50:00 0, Potsdam

Bearbei tu ngsgrund lagen und Quel len:

1:50.000

Stand: Februar 2016

Legende

! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !

! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !

! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !

! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !

! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !

! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !

! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !

Verfahrensgrenze

Verfahrensnummer: 500116

Gebietskarte (Öffentliche Bekanntmachung – Anordnungsbeschluss)

Page 13: Bru 2016 ausgabe 04

Nr. 04/2016 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 13

Berichte und Mitteilungen aus Einrichtungen des Amtes/der Gemeinde

Auszeichnung mit dem „Veltener Teller“Am 5. Dezember 2015 wurden in Potsdam für ihr vorbildliches ehrenamtliches Engagement zehn Seniorinnen und Senioren mit dem „Veltener Teller“ geehrt. Eine von ihnen ist auch unse-re Karola Felske, die für ihre jahrlange und vorbildliche ehren-amtliche Arbeit im Seniorenbeirat der Uckermark mit diesem Teller ausgezeichnet wurde. Die feierliche Übergabe erfolgte am 8. März 2016, dem internationalen Frauentag, durch eine Beauftragte des Seniorenbeirates des Landkreises Uckermark während der Stadtverordnetenversammlung. Einen herzlichen Dank an Frau Felske für ihre geleistete Arbeit.

Kinder- und Jugendarbeit

Der „Veltener Teller“ ist eine Auszeichnung des Sozialminis-teriums, die zum 21. Mal vergeben wurde. Die Tradition geht auf Regine Hildebrandt, Brandenburgs erste Sozialministerin, zurück. Auf ihre Anregung hin wurde er 1995 in der Werkstatt von Hedwig Bollhagen entworfen. Die Verleihung findet tradi-tionell jedes Jahr im Dezember rund um den „Internationalen Tag des Ehrenamtes“ statt.

Brigitte Ehmer

Mit großer Spannung warteten die Kinder des Hortes Göritz auf ihre erste große Geburtstagsparty.Diese findet einmal im Jahr für alle Geburtstagskinder statt.In diesem Jahr überraschte uns dabei der Osterhase. Während des Liedes „Und wer im Januar geboren ist …“ erhielt jeder sein kleines Geschenk. Aus dem Erlös des Weihnachts-marktes, konnten Wünsche der Kinder für die Räumlichkei-ten erfüllt werden. Darunter waren unter anderem Traktoren, Sandspielzeug und riesige Kreisel. Zu den tollen Geschenken, die allen super gefielen, war es ein aufregender Tag mit vielen Spielen, wie z. B. Eierlauf, Montagsmaler und dem traditionel-len Eiertrudeln auf dem Hortspielplatz.

Wie der Osterhase zum Geburtstag kam …?

Der krönende Abschluss war ein von den Eltern zubereitetes Buffet mit Grillwürstchen, Salat, Kuchen und vielen Nasche-reien. Doch es kam noch besser!Der Osterhase versteckte trotz Regen die liebevollen selbst-gebastelten Osternester.Alle Kinder suchten voller Elan in allen Ecken nach der Über-raschung. Natürlich ist niemand leer ausgegangen und nahm ein Osternest mit nach Hause.

Ein ganz lieber Dank geht an unsere Eltern, die uns bei der großen Ostergeburtstagsparty unterstützten.

Marlies und Isabell

Page 14: Bru 2016 ausgabe 04

14 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 04/2016

Am 24. März 2016 waren Eltern und Großeltern bei den Kin-dern der Hasengrube zu Gast. Mit schauspielerischem Talent spielten die Kinder das Märchen vom „Schneewittchen und den sieben Zwergen“.

Märchenspiel in der „Hasengrube“Torsten Eich, Frank Schröder und Matthias Gienke haben einen großen Anteil daran, dass die Kinder in der Kita „Son-nenschein“ eine mega lange Treppe bekommen haben, die nun vielseitig ausprobiert wird.

Danke!

Männerbesuch ist cool!

Einen gemeinsamen Abend nahmen die Mitarbeiter der Kita „Sonnenschein“ zum Anlass, ihre Kollegin Monika Dittkrist in das verdiente Rentenleben zu ver-abschieden.

Veranstaltungen

Am Sonnabend, dem 11.06.2016 wird ab 10.00 Uhr die Kreis-tierschau in Göritz und daran anschließend das jährliche Dorffest stattfinden. Die Organisatoren stehen im regen Kon-takt. Im Göritzer Festteam wurden die Aufgaben verteilt. Göritz steht vor einer logistischen Herausforderung auch in Bezug auf die Verkehrs- bzw. Parkplatzregelung. Man kann hier auf Erfahrungen vom Kreiserntedankfest im Jahr 2009 aufbauend planen.

Die Kreistierschau steht unter der Schirmherrschaft des Land-rates. Es werden Ehrengäste, wie z. B. die Vorsitzenden der Zuchtverbände, der Landesbauernpräsident, der Amtstierarzt etc. eingeladen.Es ist mit einem großen Tier- und Kleintierbestand sowie mit vielen Besuchern zu rechnen. Es werden Wettbewerbe mit Kü-hen und Pferden stattfinden. Die Mitte der Buswendeschleife vor der Schule wird mit einem Folienteich für Fische verse-hen. Übrigens werden eine Sau mit Ferkel abschließend zum Verkauf angeboten, da diese nicht zurück in den heimischen Stall dürfen.

Göritzer Festprogramm stehtAb 14.00 Uhr wird dann gleich anschließend mit einem Pro-grammhöhepunkt das Dorffest auf dem Festplatz zwischen Schule und Kita beginnen. Es wurde ein großartiges Roger-Whittaker-Double gebucht. In der Grundschule Göritz üben Schülerinnen und Schüler mit ihren Lehrerinnen an einem neuen Theaterstück und in der Kita wird ebenfalls ein Auftritt vorbereitet. Die Mitglieder des Kita- bzw. des Schulförderver-eins arbeiten in diesem Jahr eng mit der Ortsfeuerwehr zu-sammen. Es sollen Kinder und Eltern für das Mitmachen in der Jugendfeuerwehr begeistert werden. Gegen 16.00 Uhr wird ein Unterhaltungsprogramm für die Kinder stattfinden. Es könnte übrigens auch sein, dass Ihnen Stelzenläuferinnen begegnen.Am Abend kann dann abwechselnd bei Musik vom DJ und von der Liveband „Jukebox“ getanzt werden. „Jukebox“ hat übrigens ihren Probenraum in Göritz. Die Band wird in diesem Jahr in veränderter Besetzung muggen. Außerdem werden Showtänzer aus Strasburg erwartet.Abschließend werden hier heute noch Händler oder Schausteller aufgerufen. Interessentenmeldung bitte an [email protected]

Anschließend gab es für jeden eine kleine Überraschung. Für alle Kita-Kinder überreichte Ronny Bahr vom Brüssower Fuß-ballverein eine Halterung für Bälle. Dafür sagen wir Danke!

Verabschiedung

Page 15: Bru 2016 ausgabe 04

Nr. 04/2016 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 15

Kulturhaus Kino BrüssowSonntag, 1. Mai 2016„AMY“(Großbritannien, 2015)

Sonntag, 8. Mai 2016„Dämonen und Wunder“ (Frankreich, 2015)

Filmvorführung Kino (Kostenbeitrag 4,50 €, Beginn 20.00 Uhr)

Veranstaltungen in den GemeindenSamstag, 23. April 2016Frühjahrsputz in Bagemühl

Samstag, 30. April 201610.00 Uhr Strandfest in Baumgarten14.00 Uhr Bergfest in Brüssow

Donnerstag, 5. Mai 201610.00 Uhr Herrentag und Fußballturnier in Baumgarten

Samstag, 7. Mai 201611. Brüssower Pokallauf in Brüssow

Samstag, 21. Mai 2016- Amtsfeuerwehrtag & 120 Jahre FFW Brüssow- Ausstellungseröffnung „120 Jahre Feuerwehr“ im Heimatmuseum Brüssow

Sonntag, 22. Mai 201639. Internationaler Museumstag im Heimatmuseum Brüssow

Ausschreibung 11. Brüssower PokallaufBestandteil des UM-Cup-Laufes

Ausrichter: SV Fortuna Schmölln

Datum: Sonnabend, den 07.05.2016Ort: Zeltplatz Brüssow (in der Nähe der Gaststätte Schützenhaus)Zeit: Anmeldung/Nachmeldungen, Ausgabe der Startnummern von 8.30 Uhr bis 9.30 Uhr im Mehrzweckgebäude auf dem ZeltplatzStart: 10.00 UhrStartgeld: frei für alle Kinder (Geburtsjahrgänge 2005 und

jünger) 3,- Euro für Geburtsjahrgänge 1997 bis 2004 4,-Euro für alle Erwachsenen bei Nachmeldung 2,- Euro zusätzlichStrecken:1. 10.00 Uhr - „Bambini“-Lauf bis AK 7 bis Geburtsjahr 2009 0,6 km - Nordic Walking 6,5 km2. 10.10 Uhr - Lauf der U10 (Geburtsjahre 2008 & 2007) 0,6km3. 10.20 Uhr - w/m U12 (Geburtsjahre 2005 & 2006) 1,2 km4. 10.30 Uhr - m U18 & U20 (Geburtsjahre 1997–2000) 6,5 km - Frauen alle AK (Geburtsjahre 1996 und älter) - Männer ab AK 70 (Geburtsjahre 1946 und älter) - Männer alle AK (Geburtsjahre 1996–1947) 10 km5. 10.35 Uhr - w/m U14 & Ü16 (Geburtsjahre 2001–2004) 3,5 km - WU 18 & WU 20 (Geburtsjahre 1997–2000)

Bemerkungen:Die Strecken sind vorwiegend Feldwege. Etwa 500 m Straßenbelag für die 6 km und 10 km, Imbissstand ist vorhanden

Ehrungen:Medaillen und Urkunden für alle Altersklassen, Pokale für die männlichen und weiblichen Streckensieger der 10,5 km, 6,5 km, 3,5 km, 1,2 km und 600 m

Wir bitten um Voranmeldung bis zum 01.05.2016 unter www.tollense-timinQ.de oder: Diethard Mieß Schmölln 62b 17291 Randowtal E-Mail: [email protected] Tel.-Nr.: 039862/2134

Sonntag, 24. April 2016 13.00 -17:00 Uhr

Prenzlauer Straße 35

Standgebühr: 2 EUR

Kontakt und Anmeldung erwünscht: Telefon: 039742 86868

[email protected]

Kulturhaus Kino Brüssow

Brüssow

Landkreis Uckermark

Sonntag, 24. April 201613.00–17.00 Uhr • Prenzlauer Straße 35

Standgebühr: 2,- Euro

Kontakt und Anmeldung erwünscht:Telefon: 039742/86868

[email protected]

Page 16: Bru 2016 ausgabe 04

16 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 04/2016

Der Brüssower Berg, ein Aussichtspunkt vor den Toren der Stadt erhält beim „Stadtbergfest“ am 30. April 2016 seinen Namen.

Stadtbergfest steht bevor

Erwin Kieselbach hatte vor nunmehr 12 Jahren die Idee, für Brüssow etwas Besonderes zu schaffen. Aus der Idee wurde ein Berg am Stadtrand. Der „Blick sollte bei klarem Wetter bis Stettin reichen“, meinte er. Der Berg sollte auch als Rodelberg dienen. Die Stadtverordneten ließen sich überzeugen. Seit 2004 flos-sen 28.000 Euro aus dem Brüssower Haushalt in dieses Pro-jekt. Als Rodelberg konnte er nicht genutzt werden, wie von Kieselbach geplant, da er zu steil ist, genauso wenig wie zu einer Bepflanzung, um ihm ein schöneres Ansehen zu geben.

Einladungzum 15. Traktorentreffenam 07. und 08. Mai 2016

in 17309 FahrenwaldeAnlässlich des 15jährigen Jubiläums haben wir einen professionellen

Bremswagen gebucht.Da die stärksten Traktoren in den unterschiedlichsten Gewichtsklassen ermittelt

werden sollen, wird das Bremswagenziehen ganztägig stattfinden.!!! Bremswagenziehen findet nur Samstag statt !!!

Samstag: 10:00 Uhr Eröffnung im Anschluss Bremswagenziehen 12:00 Uhr Mittagessen 13:00- 15:00 Uhr Kulturprogramm ab 14:00 Uhr Kaffee & Kuchen

Sonntag- Muttertag10:00 Uhr Frühschoppen10:00 Uhr Feldsteinziehen11:00 Uhr Rundfahrt durch's Dorf12:00 Uhr Mittagessen13:00 Uhr Cowboy Tessi

Für das Leibliche Wohl ist gesorgt

Eintritt: Erwachsene 3,00 € Kinder 0,50 €

Zeiten sind nur Richtwerte! Änderungen sind dem Verein vorbehalten!

Kontakt:Tel.: 0175 7810825 o. 0175 7340895e-mail: [email protected]

Aktionstag der Jugendfeuerwehren in CarmzowAm Samstag, 23.04.2016 findet ab 9.00 Uhr auf dem Sportplatz in Carmzow der Aktionstag der Jugendfeuerwehren des Kreisfeuerwehrverbandes Uckermark e. V. statt.Hierzu treffen sich alle 34 Jugendfeuerwehren unseres Verbandes, um sich in feuerwehrtechnischen und spaßigen Wett-kämpfen zu messen. Traditionell werden alle Mannschaften beim Löschangriff starten und außerdem Stationen wie Gum-mistiefelweitwurf, Erste-Hilfe, Geschicklichkeitsspiel und Knoten absolvieren.Wer sich die Leistungen unserer jungen Kameraden gerne einmal anschauen möchte, ist herzlich nach Carmzow eingela-den. Für das leibliche Wohl ist gesorgt.

Tiebach, Amtsjugendwart

Heimattag am 18. Juni 2016Auch in diesem Jahr soll es wieder einen Heimattag ge-ben, der unter dem Motto „Hobby“ steht. Wir laden alle, die ein Hobby haben und es gerne präsentieren würden zu diesem Nachmittag ein. Der Tag wird rund um den Markt-platz gestaltet. Gerne würden wir uns im Vorfeld mit Ihnen zur Absprache treffen. Wer also Freude hat, sein Hobby auf dem Markt zu präsentieren, ist herzlich zum ersten Treffen in der Wohnungsverwaltung am Donnerstag, 21. April 2016 um 19.00 Uhr eingeladen. Wir freuen uns auf Ihr Kommen!

Torsten Eich, Frank Schröder und Matthias Gienke

So liegt er nun da wie hingeworfen in der Ebene der Uckermark und gibt den Blick nur frei bis zum nahegelegenen See und auf die ersten Häuser der Stadt und die Kirchturmsspitze.Der Berg wird wohl kaum ein Zuschauermagnet werden wie bereits die letzten 12 Jahre zeigten.

Text und Fotos H. Richter

Page 17: Bru 2016 ausgabe 04

Nr. 04/2016 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 17

Veranstaltungs-Tipps - Was ist los in Torgelow?

Page 18: Bru 2016 ausgabe 04

18 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 04/2016

Kirchliche Informationen

Gratulationen

Wir gratulieren den Jubilaren des Amtes Brüssow zum Geburtstag im Mai 2016

Zum 70. Geburtstag25.05.2016 Margot Makowiak Schönfeld

Zum 75. Geburtstag01.05.2016 Johannes Eilers Brüssow OT Petersruh13.05.2016 Siegfried Jahns Schönfeld OT Klockow

Zum 80. Geburtstag18.05.2016 Herta Schwachenwald Brüssow01.05.2016 Manfred Kirchhoff Göritz

Zum 85. Geburtstag18.05.2016 Siegfried Fillinger Brüssow OT Grünberg12.05.2016 Johanna Fester Göritz23.05.2016 Gerhard Blum Göritz OT Tornow04.05.2016 Waltraud Schwanke Schenkenberg OT Kleptow

Goldene Hochzeit feiern am 20. Mai 2016Lisa und Rudolf Seelig

in Klockow

Es gratulieren recht herzlichBehnke, Bürgermeister Neumann, Amtsdirektor

Gottesdienste April/Mai24.04.2015 10.00 Uhr Brüssow, Gottesdienst mit Kirchen-

chor und Konfi rmandenvorstellung 14.00 Uhr Brüssow, Orgelempfang01.05.2015 10.00 Uhr Brüssow 14.00 Uhr Grünberg

Himmelfahrt 05.05.2016 14.30 Uhr Battin mit Kirchenchor08.05.2016 10.00 Uhr Brüssow

Pfi ngsten15.05.2016 10.00 Uhr Menkin mit Taufen 14.00 Uhr Gottesdienst mit Konfi rmation und

Posaunenchor

Gottesdienst mit Kirchenchor und Konfi rmandenvorstellungAm 24. April um 10.00 Uhr gestaltet der Kirchenchor den Got-tesdienst mit und es stellen sich die Konfi rmanden vor.

Jahresempfang des Orgelvereins am 24.04.2016Der st. sophien orgel e.v. lädt Sie zum diesjährigen Jahresemp-fang ein. Seit fünf Jahren besteht der Verein und bereichert das kulturelle Leben im Raum Brüssow. Alle sind zu diesem Nachmittag eingeladen!

14.00 Uhr Konzert und Vortrag mit Fabian Schmidt (Posau-ne) und Patrick Wildermuth (Orgel) und Vortrag von Gunnar Fischer über das Patronatswesen in Pommern

15.00 Uhr Empfang im Gutshaus von Brüssow bei Frau Haase mit Führung durch die neue Ausstellung

Wir freuen uns auf Ihr Kommen!

Konfi rmation Am 15. Mai 2016 um 14.00 Uhr in der Brüssower Kirche mit Posaunenchor:Konfi rmiert werden: Flamena Rattmann, Moritz Steinhöfel, Lex Schmidt, Josi Belz, Emely Mandl und Jonas Güßbacher.

Evangelisches Pfarramt BrüssowHimmelfahrt in BattinAm 5. Mai 2016 ab 14.30 Uhr an der Kirchenruine in BattinAblauf: 14.30 Uhr Gottesdienst unter freiem Himmel mit

dem Kirchenchor 15.30 Uhr Kaffee, Kuchen, Grillen und Getränke 16:30 Uhr Musik rund um die Kirche mit FolkFH

und Gemeinschaftstänzen ab 21:30 Uhr Kirchenkino

Herzliche Einladung!

Gemeindeausfl ug nach Danzig vom 2. bis 5. Juni 201602.06. 7.00 Uhr Abfahrt auf dem Markt und Stadtbesichti-

gung in Danzig und Abendessen03.06. Fahrt nach Marienburg und Freizeit in Danzig mit

Abendessen04.06. Orgelkonzert im Dom von Oliva, Schifffahrt zur Wes-

terplatte und Folkloreabend mit Musik, Tanz und Essen

05.06. Besuch vom Ostseebad Sopot und Heimfahrt

Anmeldungen mit Pfarrbüro, oder telefonisch 03974/280237Kosten: 250 Euro p. P. (Einzelzimmerzuschlag 60 Euro), in dem Preis ist alles enthalten bis auf ein Mittag.

Weitere Termine50 plus Das nächste Treffen fi ndet am 27. April 2016

um 14.00 Uhr statt. Wir wollen nach Stettin ins Cafe 22 und in die Stadt! Bitte bei Frau Bruch anmelden: 80237

Seniorenkreis Nächstes Treffen ist am 25. April 2016 um 14.00 Uhr im Gemeinderaum im Alten Pfarr-haus.

Schibri-VerlagAm Markt 22, 17335 Strasburg

Anzeigenberaterin: Frau Helms

Tel.: 039753/22757, Fax: 22583E-Mail: [email protected]

Danksagungen im AmtsblattAuch Sie können Danksagungen

zu Hochzeiten, Geburtstagen, Trauer oder anderen Anlässen schalten.

Rufen Sie uns einfach an!

Page 19: Bru 2016 ausgabe 04

Nr. 04/2016 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 19

Evangelischer Pfarrsprengel SchönfeldGottesdienste und Veranstaltungen Fr./Sa. 22./23.04. Soli Deo Gloria – 8. Internationaler

Malchower Kirchenpreis in GöritzFr., 22.04. 18.00 Uhr Malchow, Andacht z. WochenschlussSo., 24.04. 09.30 Uhr Baumgarten, Familiengottesdienst

der Osterfreizeit mit Vorstellung der Konfirmanden

Fr., 29.04. 18.00 Uhr Malchow, Andacht z. Wochenschluss So., 01.05. 09.00 Uhr Kleptow 10.15 Uhr Schönfeld 16.00/19.00 Uhr Gerhard Schöne – Konzerte in Mal-

chow anlässlich der Eröffnung der 4. Saison im Malchower Labyrinthpark

Christi HimmelfahrtDo., 05.05. 10.30 Uhr Neuenfeld (für alle Gemeinden) 24. Musikalischer Gottesdienst mit

Schönfelder Singkreis, Bläsern und Flötenkreisen, anschließend Ge-meindefest

Fr., 06.05. 18.00 Uhr Malchow, Andacht z. Wochenschluss So., 08.05. 09.00 Uhr Klockow 10.15 Uhr Tornow Fr., 13.05. 18.00 Uhr Malchow, Andacht z. Wochenschluss

PfingstenSo., 15.05. 09.30 Uhr Göritz (für alle Gemeinden) Festgot-

tesdienst mit Konfirmation

Fr., 20.05. 18.00 Uhr Malchow, Andacht z. Wochenschluss So., 22.05. 09.00 Uhr Baumgarten 10.15 Uhr Carmzow (Pfr. H. Albruschat, Berlin

– für alle Gemeinden)Fr., 27.05. 18.00 Uhr Malchow, Andacht z. Wochenschluss

WöchentlichChristenlehre, Flöten- und Gitarrengruppen, Junge Gemeinde, Bläserchor, Schönfelder Singkreis, Handarbeitskreis, Konfir-manden- und Religionsunterricht, Schönfelder Frauenkreis (18.05, 29.06.), Göritzer Frauenkreis (18.05.,15.06.), Klocko-wer Kaffeerunde (28.04.,16.06.), Gemeindekirchenrat (02.05. um 19.30 Uhr)

Zu allen Veranstaltungen bieten wir kostenfreie Fahr gelegenheiten an. Bitte nutzen Sie diese Möglichkeit!

Weitere Termine und Vorankündigung- Familiengottesdienst in Baumgarten mit Vorstellung der

Konfirmanden am Sonntag, 24. April 2016um 9.30 Uhr, anschließend Konfirmandengespräch

- Gerhard Schöne zu Gast am 1. Mai 2016 im Malchower Labyrinthpark – Eröffnung der 4. Saison, 16.00 Uhr „Alles muss klein beginnen“ und 19.00 Uhr „Ich öffne die Tür weit am Abend“, Kartenverkauf im Ev. Pfarramt Schönfeld

- 24. Musikalischer Gottesdienst und Gemeindefest zu Christi Himmelfahrt Neuenfeld am 5. Mai 2016 um 10.30 Uhr, es singen und musizieren die Sing-, Flöten-, Gitarren- und Bläserkreise, anschließend für alle Gottesdienstbesucher Mittagessen und Kinderprogramm

- Festgottesdienst zu Pfingsten, Sonntag 15. Mai 2016 um 9.30 Uhr inGöritz, mit der Konfirmation von Anne Keskowski, Jan-Jacob von Zitzewitz, Alexander Hofmann und Hannes Richter, Singkreis Schönfeld

- Gemeindeausflug Frühjahr 2016, Mittwoch 25. Mai 2016, Malchow, Mecklenburgische Seenplatte

- 11. Stiftungstag der Carl Büchsel-Stiftung Schönfeld, 3.–5. Juni 2016 – 8. Internationaler Malchower Kirchenpreis – Begrüßungsabend in Ludwigsburg – Preisträgerkonzert, Festgottesdienst in der Malchower Kirche mit dem restau-rierten Taufengel und der wiedererklingenden Grüneberg-Orgel, Ryszard Bogusz, Bischof i. R. der Ev.-luth. Kirche A. B. der Diözese Wroclaw-Szczecin/Breslau-Stettin (Polen), Festkonzert in der Malchower Kirche

- 20 Jahre Partnerschaft Pfarrsprengel Schönfeld – lettische Gemeinde Livani/Preili, Fahrt nach Lettland vom 16. bis 21. Juni 2016

- 2. Musikalische Landpartie in Ludwigsburg mit dem Preus-sischen Kammerorchester, Sonntag, 26. Juni 2016 um 15.00 Uhr, Gutshof

Sport – Vereinstätigkeiten – Sonstiges

Fußballspiele aller Mannschaften im Amt BrüssowKreisoberliga (Uckermarkliga)23.04. 15.00 Uhr Vierraden – Eintracht Göritz 15.00 Uhr FSV Blau Weiß Klockow I – VfB Gramzow30.04. 15.00 Uhr Eintracht Göritz – FC Schwedt II 15.00 Uhr SG Milmersdorf – FSV Blau Weiß Klockow I07.05. 15.00 Uhr SV Boitzenburg – Eintracht Göritz 15.00 Uhr FSV Blau Weiß Klockow I – Germania Ly-

chen21.05. 15.00 Uhr Eintracht Göritz – Parmer SV I 15.00 Uhr City Schwedt – FSV Blau Weiß Klockow I

Kreisliga (Staffel A)23.04. 13.00 Uhr Schönow/Passow – VfB Preußen GMW08.05. 10.00 Uhr VfB Preußen GMW – Vierraden II21.05. 15.00 Uhr Tantower SV – VfB Preußen GMW

Kreisliga (Staffel B)24.04. 10.00 Uhr Blücher Schenkenberg – SV Victoria Templin II07.05. 10.00 Uhr Blücher Schenkenberg – Potzlower SV22.05. 10.00 Uhr SV Bandelow – Blücher Schenkenberg

Kreisklasse (Staffel A)24.04. 10.00 Uhr SpVgg. Carmzow/Brüssow – SV Pinnow II08.05. 10.00 Uhr SV Traktor Schönermark – SpVgg. Carm-

zow/Brüssow22.05. SpVgg. Carmzow/Brüssow spielfrei!

Kreisklasse (Staffel B)24.04. 10.00 Uhr FSV BW Klockow II – SV Milmersdorf II08.05. 10.00 Uhr Eintracht Haßleben – FSV BW Klockow II22.05. 10.00 Uhr FSV BW Klockow II – Gerswalder SV

Page 20: Bru 2016 ausgabe 04

20 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 04/2016

Wer hat denn nun die Brüssower Ostereier gefunden?Das wird sich bestimmt so manch einer gefragt haben. Gefunden wurden leider nur zwei der verlorenen Ostereier. Der Osterhase hatte sich wohl beim Verstecken zu viel Mühe gegeben. „Nur der frühe Vogel fängt den Wurm“ heißt ein Sprichwort und so waren die ersten Kinder schon um kurz vor 7.00 Uhr auf der Suche nach den verlorenen Ostereiern.Am Dienstag wurden die zwei gefundenen Ostereier im Amt Brüssow gegen sehr viel Süßes und Gutscheine eingetauscht. Lena Jahnke wurde mit ihrer Freundin Antonia Biermann fündig auf einer Schaukel auf dem Spielplatz hinter den Neubauten

und kann sich über einen Gutschein für die Badeanstalt freuen. Sophia-Loreen Bütow und Sarah-Emely Jahnke entdeckten ein großes Osterei auf dem Markt und Sophia-Loreen wird es sich im Schützenhaus gut gehen lassen.Dank sagen möchten wir, als Tourismusverein „Brüssower Land“ e. V., der Wohnungsverwaltungs GmbH Brüssow und dem „Schützenhaus“ Brüssow für die gesponser-ten Gutscheine sowie dem Landshop „Ihre Kette“ für die schön gefüllten Osterkörbe.

Anke Wodrich-LaurentTourismusverein „Brüssower Land“ e. V.

10. Osterfeuer des DAVDas 10. Jahr in Folge entfachte der Anglerverein sein Os-terfeuer in diesem Jahr wie gewohnt am Ostersamstag am Angelgewässer Krebssee. Es ist zu einer Tradition in Brüs-sow geworden, das zeigt auch die Teilnahme. 100 Mitglieder und Gäste hatten sich wieder eingefunden. 200 Bratwürste waren über den Tisch gegangen und die Getränke sorgten für die Stimmung. Zwei neue Finnhütten konnten eingeweiht werden. Das Geld für diese hatten die Mitglieder des Angler-

vereins beim Steine sammeln auf den Feldern der LPG AG erwirtschaftet. Dank an Herrn Schröder und an die, die beim Steine sammeln dabei waren. Besonderer Dank gilt Roman Gombert und Sven Bütow, die nach alter Zimmermannskunst (Holzverbindungen – gezapft und geblattert) die Hütten bauten. Das Wetter war uns hold und ein herrlicher Sonnenuntergang am Angelgewässer beendete den Abend.

Fotos u. Text H. Richter

Die Mitglieder des DAV sorgen für eine Bratwurst Es wurden in Eigeninitiative neue Sitzplätze erschaffen

Lena Jahnke & Antonia Biermann Sarah-Emely Jahnke & Sophia-Loreen Bütow

Page 21: Bru 2016 ausgabe 04

Nr. 04/2016 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 21

Elternbrief 12 – 12 Monate: Selber essen ist wichtiger als satt werdenEinen vollen Löffel zum Mund balancieren, ist nicht einfach, wenn man erst ein Jahr alt ist. Aber Selbermachen ist wich-tiger als satt werden, scheint sich die kleine Rafaela in den Kopf gesetzt zu haben. Auf dem Weg vom Teller zur „Lade-luke“ verliert der Löffel allerdings dauernd seine Fracht. Die freundlichen Hilfsangebote ihrer Mutter werden entschieden zurückgewiesen. Rafaela will es alleine schaffen!Auch wenn Ihr Kind jetzt Tag für Tag geschickter mit dem Löffel hantiert: Die Lust an ausladenden Bewegungen kommt dem Wunsch, das Essen in den Mund zu bekommen, manchmal in die Quere – mit dem Ergebnis, dass Quark oder Kartoffelpüree auch mal den Boden, die Lampe oder Ihr T-Shirt zieren. Und allzu gerne wird der Löffel noch mit dem Finger vertauscht, um ihn erst freudig im Möhrenbrei zu versenken und dann genüsslich abzulutschen. Selber essen ist ebenso schwierig wie schmierig. Doch wie oft beim Lernen kommt man hier nur durch Versuch und Irrtum weiter. So können Sie es Ihrem Kind, und sich selber, ein wenig leichter machen:- Kochen Sie jetzt öfter Gerichte, die sich mit den Fingern essen

lassen. Tomatensoße muss nicht sein, wenn Nudeln, Blumen-kohlröschen oder gedämpfte Karotten so schön griffig sind.

- Bieten Sie Ihrem Kind einen Kompromiss an: Wenn jeder einen Löffel hat, kann auch jeder den andern mal füttern.

- Wenn das Essen nur noch Spielerei ist, beenden Sie die Mahlzeit ohne große Worte.

Die kostenlose Verteilung der ANE-Elternbriefe im Land Bran-denburg wird gefördert durch das Ministerium für Arbeit, Sozi-ales, Gesundheit, Frauen und Familie (MASGF). Interessierte Brandenburger Eltern können diesen und alle weiteren Briefe kostenfrei über die Internetpräsenz des Arbeitskreises Neue Erziehung e. V. www.ane.de, oder per E-Mail an [email protected], über eine Sammelbestellung in Ihrer Kita oder per Telefon 030/259006-35 bestellen. Die Elternbriefe kommen altersent-sprechend bis zum 8. Geburtstag in regelmäßigen Abständen nach Hause, auch für Geschwisterkinder.

Sabine SpeldaElternbriefe Brandenburg

Das ist ab dem 02.04.2016 wieder problemlos mit dem Ucker-markShuttle möglich. Bis zum 31.10.2016 befindet sich ein Fahrradträger für vier Fahrräder am Shuttle. Sollte einmal mehr Platz benötigt werden, kann man dies unter 03332/442755 vorher anmelden und wir hängen einen Fahrradanhänger für ca. 10 Fahrräder kostenfrei an den Shuttle.

An den Wochenenden und Feiertagen rotiert der Uckermark-Shuttle in zwei Richtungen rund um die Uckermark und ermög-licht den Radfahrern, Wanderern, Touristen und Uckermärkern die Uckermark zu entdecken. Sei es in kompletter Runde oder auch nur in Teilstrecken. So stehen z. B. Radfahrern viel mehr Möglichkeiten in der Fahrzielplanung offen, da Teilstrecken,

Start- bzw. Zielpunkte mit dem UckermarkShuttle erreicht werden können.

UVG Pressekontakt: Uckermärkische Verkehrsgesell-schaft mbH, Steffi Pohlan03332 442 [email protected]

Saisonstart BiberBus und UckermarkShuttle

Seit dem 27.03.2016 können Uckermär-ker, Besucher und Touristen die Region rund um Angermünde wieder mit dem Bi-berBus erkunden. Die Fahrt führt vom his-torischen Stadtkern Angermünde zum Gut Kerkow, dem NABU-Zentrum Blumberger Mühle, über das Weltnaturerbe Buchen-

BiberBus seit Ostersonntag wieder unterwegswald Grumsin, das Strandbad Wolletzsee bis zum Tierpark Angermünde. Stündlich fährt die BiberBus-Linie 496 rund um den Wolletzsee abwechselnd in entgegengesetzten Richtungen und verbindet somit die Stadt Angermünde mit den naturhistorischen High-lights und dem Charme der Region. Der BiberBus fährt vom 27.03.2016 bis 31.10.2016 täglich.

Mit dem Bus rund um die Uckermark und das auch mit dem Fahrrad?

Page 22: Bru 2016 ausgabe 04

22 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 04/2016

Noch mehr vor – Aktionstag „Barrierefrei durch unsere Welt“ am 10. Mai 2016

Gewerbliche Anzeige

Diesen Aktionstag wird der Familienunterstützende Dienst ge-meinsam mit unseren Aktiven des Kreisverbandes durchführen und damit auf das Thema Barrierefreiheit aufmerksam machen. Der Dienst befindet sich im Wohngebiet am Georg-Dreke-Ring der Stadt Prenzlau und in der Nähe des Einkaufszentrums Kaufland. Wir sind also mittendrin und entsprechend wichtig ist es uns, die Menschen im Wohngebiet zu erreichen, um für mehr Verständnis zu werben sowie den Bewohnern und den Bürgern die Möglichkeit zu geben, diesen Perspektivwandel zu erleben. Da der Familienunterstützende Dienst sich gerade in einer Wandlungsphase befindet und sein Angebot ausbaut, um die Bedarfe der Besucher zu decken, sind wir daran interessiert, auch die Bewohner der umliegenden Wohnungen einzubezie-hen und in unsere Arbeit einzubinden. Weiterhin möchten wir auch die Wohnbau Prenzlau und die Beiräte der Stadt Prenzlau für den Aktionstag begeistern, um eine hohe Transparenz zu erreichen und gegebenenfalls auf Verbesserungen für gehan-dicapte Menschen hinweisen. Auch die Oberschule „Philipp Hackert“ könnte mit ihren Schülern hinzugezogen werden, um auch hier für mehr Verständnis zu werben und Partner für Menschen mit Behinderungen zu finden. Der Familienun-terstützende Dienst betreut Menschen mit geistigen und/oder mehrfachen und/oder chronischen Behinderungen sowie deren Familienangehörige in der Freizeit und berät und begleitet diese entsprechend der Bedarfe auf Augenhöhe. Mit dem Aktionstag wollen wir zunächst auf das Thema „Bar-rierefreiheit“ in der Stadt Prenzlau aufmerksam machen und den Anstoß geben, mit offenen Augen durch unsere Stadt zu gehen. Vieles wurde in den letzten Jahren bereits getan, aber dennoch muss dieses Thema immer wieder aktuell aufgegrif-

Foto: Andre Zelck DRK Service GmbH

fen werden, wie uns Gespräche mit behinderten Menschen zeigen. Mit unserem Rollstuhlparcours geht es darum, das „gesunde“ Menschen den Perspektivwechsel einnehmen können. Un-terschiedliche Untergründe und Rampen mit verschiedenem Steigungswinkel werden hier die Möglichkeit bieten, sich ein-mal mit einem Rollstuhl, einem Rollator oder auch Gehstock zu versuchen.Verbringen Sie mit uns gemeinsam diesen Aktionstag mit vie-len Aktionen rund um das Thema „Barrierefreiheit“, bei Kaffee und Kuchen und einem Besuch unseres Familienunterstützen-den Dienstes am Georg-Dreke-Ring Nr. 47 am 10. Mai in der Zeit von 14.00 bis 18.00 Uhr.Wir freuen uns auf Ihr Kommen.

Jacqueline Eckardt

Page 23: Bru 2016 ausgabe 04

Nr. 04/2016 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 23

Informationsveranstaltungen zur Jugendweihe 2017

Uecker-Randow e.V.

24.05.2016 Eggesin • Betreutes Wohnen Eulenweg 2

25.05.2016 Ueckermünde • Familienzentrum Chausseestraße 25

26.05.2016 Torgelow • Mehrgenerationenhaus Blumenthaler Straße 18

31.05.2016 Strasburg • Haus der Familie Schulstr. 11 (Am Wall)

01.06.2016 Pasewalk • Club der Volkssolidarität Bürohaus am Markt

02.06.2016 Penkun • Realschule Stettiner Tor 4

Vielfältig, top organisiert, über zehn Jahre Erfahrung, unvergessliche Erinnerungen

Alle Veranstaltungen beginnen um 18:30 Uhr

Liebe Mädchen und Jungen,

seit vielen Jahren richten wir Jugenweihe-veranstaltungen in und um Strasburg, Pasewalk, Löcknitz, Ferdinandshof, Jatznick, Torgelow, Ueckermünde und Penkun aus. Ein professionelles und eingespieltes Orga-Team steht Euch stets zur Seite.

Diese Fakten sprechen für uns:

alle Tagesfahrten und Veranstaltungen sind bezahlbar und heimatnah

mehrtätige Kennenlernfahrt • 21. - 23.10.2016 Modenschau Schnupperkurs Fahrschule Tanzkurs unvergessliche Erinnerungen und vieles mehr

Jugendweihe 2017

Brigitte Seifert / Sylvia Schiebe Tel.: 03976 / 255 242 Mobil: 0151 / 46 32 84 66 Mehrgenerationenhaus Torgelow, Blumenthaler Str. 18

Kosten

Jugendweihebetrag: 77,- Euro Eltern und Geschwister zur Feierstunde gratis Gäste: 5,- Euro

Ansprechpartnerinnen:

Uecker- Randow e.V.

Starte mit uns in deinen neuen Lebensabschnitt!

Anmeldeformulare findet Ihr auf unserer Hompage und auf unserer Facebook-Seite!

Web: www.volkssolidaritaet.de/uecker-randow

Besucht uns auf der Wirtschaftsmesse in Torgelow am 18. u. 19.06. 2016 und auf der Leistungsschau in Pasewalk vom 09. bis 11.09.2016.

Die Volkssolidarität informiert!

Impressum Nichtamtlicher TeilAmtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Amt Brüssow (Um.) mit den Gemeinden: Carmzow-Wallmow, Göritz, Schenkenberg, Schönfeld

Bezugsmöglichkeiten:- Amt Brüssow (Uckermark), Prenzlauer Straße 8, 17326 Brüssow- Abonnements: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg (Um.)

Bezugsbedingungen:- Das Amtsblatt erscheint zwölfmal jährlich in einer Aufl agenhöhe von 2.670 Exemplaren.- Der Bezug des Amtsblattes ist für Einwohner des Amtes Brüssow und deren dazugehö-

renden Gemeinde kostenlos. - Der Bezugspreis für Abonnenten beträgt jährlich 12,- e + Porto.- Ein kostenloser Download des Amtsblattes ist über das Amt Brüssow (Uckermark) unter

www.amt-bruessow.de oder den Schibri-Verlag unter www.schibri.de möglich.

Verantwortlich für den redaktionellen Teil:Der Amtsdirektor, Tel.: 039742/8600Für unverlangt eingesandte Manuskripte besteht keine Verpfl ichtung der Veröffentlichung. Der Herausgeber und die Redaktion behalten sich vor, Beiträge zu kürzen und redaktionell zu bearbeiten. Die Verantwortung für den Inhalt der Beiträge liegt bei den Autoren.

Herstellungsleitung: V.i.S.d.P.: Schibri-Verlag, Verlagssitz: Milow 60, 17337 UckerlandPostanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 StrasburgRedaktion: Martina Goth, E-Mail: [email protected], Tel.: 039753/22757Anzeigen: Nicole Helms, E-Mail: [email protected], Tel.: 039753/22757

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verlages sowie dessen Anzeigen-preise. Die Verantwortung für den Inhalt der Anzeigen und Beilagen liegt bei den Inserenten.

Einige Bilder und/oder Fotos in dieser Ausgabe sind das urheberrechtlichgeschützte Eigen-tum von 123RF Linited, Fotolia oder autorisierten Lieferanten, die gemäß der Lizenzbedin-gungen genutzt werden. Diese Bilder und/oder Fotos dürfen nicht ohne Erlaubnis von 123RF Limited oder Foltolia kopiert oder heruntergeladen werden.

© Schibri-Verlag. Das Werk und seine Teile sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfälti-gung (auch Auszügen) bedarf der schriftlichen Genehmigung des Verlages.

Druck/Endbearbeitung: Verlag + Druck Linus Wittich

Page 24: Bru 2016 ausgabe 04

24 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 04/2016

Das nächste Amtsblatt Brüssow

erscheint am Donnerstag, dem 19.05.2016 Redaktionsschluss: 02.05.2016WerbeanzeigenAnzeigenschluss ist am 06.05.2016. Rufen Sie uns unter der 039753/22757 einfach an. Sie können auch eineE-Mail an [email protected] senden.