Bru 2014 ausgabe 12

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Amtlicher Teil - Information zu Schließzeiten zum Jahreswechsel 2 - Beschlüsse des Amtsausschusses 2 - Beschlüsse der Gemeinde Carmzow-Wallmow 2 - Beschlüsse der Gemeinde Schenkenberg 3 - Satzung über die Benutzung der Begegnungsstätten der Gemeinde Schenkenberg 4 - Gebührensatzung der Begegnungsstätten der Gemeinde Schenkenberg 5 - Beschlüsse der Gemeinde Schönfeld 6 - Beschlüsse der Gemeinde Göritz 6 - Kundeninformation über Grenzwertüberschreitungen im Wasserwerk Brüssow 7 Inhaltsverzeichnis Nicht Amtlicher Teil - Anmeldung der Schulanfänger für 2015 8 - Gründungsversammlung des Schulfördervereins der Goethe-Grundschule Göritz 8 - Laternenumzug der Kita „Kastanienstübchen“ 8 - Wieder geht ein Jahr zu Ende 9 - Herbstlauf an der Regenbogengrundschule 9 - Welche Verbindung besteht zwischen dem Adventskranz und dem Heimatmuseum in Brüssow? 10 - Resümee nach 20 Jahren der Fusion der DRK Kreisverbände 11 - Gratulationen 12 - Veranstaltungen 14 - Kirchliche Informationen 16 - SV-Eintracht Göritz; Freunde des Rehasportes 18 - Lust auf Besuch? – Lateinamerikanische Gastfamilien gesucht 18 - Baumgarten: „Rentner haben Zeit“ 19

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Amtlicher Teil - Information zu Schließzeiten zum Jahreswechsel 2- Beschlüsse des Amtsausschusses 2- Beschlüsse der Gemeinde Carmzow-Wallmow 2- Beschlüsse der Gemeinde Schenkenberg 3- Satzung über die Benutzung der Begegnungsstätten der Gemeinde Schenkenberg 4- Gebührensatzung der Begegnungsstätten der Gemeinde Schenkenberg 5- Beschlüsse der Gemeinde Schönfeld 6- Beschlüsse der Gemeinde Göritz 6- Kundeninformation über Grenzwertüberschreitungen im Wasserwerk Brüssow 7

InhaltsverzeichnisNicht Amtlicher Teil - Anmeldung der Schulanfänger für 2015 8- Gründungsversammlung des Schulfördervereins der Goethe-Grundschule Göritz 8- Laternenumzug der Kita „Kastanienstübchen“ 8- Wieder geht ein Jahr zu Ende 9- Herbstlauf an der Regenbogengrundschule 9- Welche Verbindung besteht zwischen dem Adventskranz und dem Heimatmuseum in Brüssow? 10- Resümee nach 20 Jahren der Fusion der DRK Kreisverbände 11- Gratulationen 12- Veranstaltungen 14- Kirchliche Informationen 16- SV-Eintracht Göritz; Freunde des Rehasportes 18- Lust auf Besuch? – Lateinamerikanische Gastfamilien gesucht 18- Baumgarten: „Rentner haben Zeit“ 19

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2 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 12/2014

Amtliche Bekanntmachungen – Anfang –

Amtlicher Teil

Mitteilung des Amtes Brüssow über Schließzeiten zum JahreswechselDer letzte Sprechtag des Amtes ist der 23. Dezember 2014.

Ab Montag, 5. Januar 2015 finden wieder die regulären Sprechzeiten statt.

Am 29.12.2014, 30.12.2014 und am 02.01.2015 besteht ein Bereitschaftsdienst des Standesamtes von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr durch Frau Klünder. Sie ist unter der Rufnummer 0173/8672905 zu erreichen.

NeumannAmtsdirektor

Beschlüsse des AmtsausschussesBeschlüsse vom 27.10.2014

Beschluss 17 lt. Beschlussvorlage 17Abberufung Ortswehrführer Wollschow/MenkinKamerad Klaus Bartzick hat am 07.10.2014 das 65. Lebens-jahr vollendet.Lt. Tätigkeitsverordnung der Freiwilligen Feuerwehren wer-den mit Vollendung des 65. Lebensjahres Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Einsatzabteilung in die Alters- und Ehrenabteilung übernommen.Der Amtsausschuss beruft den Kameraden Klaus Bartzick von seiner Position als Ortswehrführer mit Wirkung vom 31.10.2014 ab.

Ja-Stimmen 10 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0

Beschluss 16 lt. Beschlussvorlage 16 Berufung Ortswehrführer Wollschow/MenkinDer Amtsausschuss bestellt Kameraden Martin Ziemke vom 01.11.2014 bis zum 31.10.2016 zum Ortswehrführer Woll-schow/Menkin.

Ja-Stimmen 10 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0

Beschluss 18 lt. Beschlussvorlage 18Berufung Ortswehrführer WallmowKamerad Frank Schröter wurde vom 01.07.2013 bis zum 30.06.2015 zum Ortswehrführer bestellt, wenn er die notwen-dige Qualifikation – Ortswehrführerlehrgang an der Landes-schule – absolviert.Diesen Lehrgang hat er in der Zeit vom 28.04. bis 30.04.2014 erfolgreich abgeschlossen.Die Dienstzeit der anderen Ortswehrführer läuft am 31.08.2018 aus.Der Amtsausschuss bestellt Kameraden Frank Schröter bis zum 31.08.2018 zum Ortswehrführer Wallmow.

Ja-Stimmen 10 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0

Beschlüsse der Gemeinde Carmzow-WallmowBeschlüsse vom 19.11.2014

Beschluss 39 lt. Beschlussvorlage 0039/14 mit ZusatzStellungnahme gemäß § 63 Abs. 3 BbgBO zum Bauantrag der Wendtshöfer Bioei GmbH & Co KG zur Errichtung eines Mobilstalles für 1000 LH in BiohaltungDie Gemeindevertretung Carmzow-Wallmow erteilt ihr Ein-vernehmen gemäß § 63 Abs. 3 BbgBG in Verbindung mit § 36 BauGB für das Aufstellen eines Mobilstalles für 1000 LH in Biohaltung auf den Flurstücken 6–12; 15; 16; 104; 105; 118–122 und 165–173 der Flur 2, der Gemarkung Wallmow unter folgenden Bedingungen:1. Der Bauantragsteller kommt selbst für die über den

vorhandenen Zustand hinausgehende Erschließung – straßenseitige Erschließung einschließlich Winterdienst sowie die Versorgungsanschlüsse Wasser und Strom im öffentlich genutzten Straßenraum bis an die Baugrund-stücksgrenze auf.

2. Eine Beeinträchtigung der Straßenbäume durch die re-gelmäßigen Stallverschiebungen ist auszuschließen und die dazu erforderliche Vermaßung im objektbezogenen Lageplan ist nachzuholen.

Dafürstimmen 7 Gegenstimmen 0 Enthaltungen 0

Beschluss des geprüften Jahresabschlusess 2011 – Beschluss 40 Die Gemeinde hat für den Schluss eines jeden Haushalts-jahres einen Jahresabschluss aufzustellen. In diesem ist die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage zu doku-mentieren.Der Jahresabschluss 2011 wurde durch das Rechnungsprü-fungsamt des Landkreises Uckermark geprüft. Der Prüfbericht wurde am 18.06.2014 dem Amt zugeleitet.Ausgang der Prüfung war der Entwurf des Jahresabschlusses 2011 der Gemeinde Carmzow-Wallmow, bestehend aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Rechenschaftsbericht sowie seinen Anla-gen, auf den sich der Prüfungsbericht bezieht.Nach § 82 Abs. 3 BdgKVerf stellt die Kämmerin den Entwurf des Jahresabschlusses mit seinen Anlagen auf und legt den geprüften Entwurf dem Hauptverwaltungsbeamten zur Fest-stellung vor.

Der vollständige Jahresabschluss sowie der Prüfbericht mit unserer Stellungnahme wurden der Gemeindevertretung zu-geleitet.

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Nr. 12/2014 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 3

Entlastungsvorschlag:Durch das Rechnungsprüfungsamt wird bestätigt, dass der Entwurf des Jahresabschlusses den gesetzlichen Vorschriften entspricht und unter Beachtung der Grundsätze ordnungs-gemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-Finanz- und Ertragslage der Gemeinde widerspiegelt.Der Rechenschaftsbericht steht im Einklang mit dem Entwurf des Jahresabschlusses, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gemeinde und stellt Risiken der künfti-gen Entwicklung zutreffend dar.Der Entwurf des Jahresabschlusses kann durch den Amts-direktor wie geprüft festgestellt und der Gemeindevertretung zugeleitet werden.Das Rechnungsprüfungsamt schlägt der Gemeindevertretung vor, den Jahresabschluss 2011 zu beschließen.Die Gemeindevertreter der Gemeinde Carmzow-Wallmow beschließen den geprüften Jahresabschluss des Haus-haltsjahres 2011 gemäß § 82 Abs. 4 der BdgKVverf.

Dafürstimmen 7 Gegenstimmen 0 Enthaltungen 0

Entlastung des Amtsdirektors für den geprüften Jahres-abschluss 2011-Beschluss 41Der geprüfte Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2011 wur-de laut Beschluss-Nr. 40/14von der Gemeindevertretung beschlossen.Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Uckermark schlägt der Gemeindevertretung vor, dem Amtsdirektor die Entlastung zu erteilen.Die Gemeindevertreter der Gemeinde Carmzow-Wallmow erteilen dem Amtsdirektor die Entlastung für den geprüf-ten Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2011 gemäß § 82 Abs. 4 der BdgKVerf.

Dafürstimmen 4 Gegenstimmen 3 Enthaltungen 0

BekanntmachungsanordnungDie Beschlüsse über den geprüften Jahresabschluss 2011 der Gemeinde Carmzow-Wallmow (Beschluss-Nr. 40/2014 vom 19.11.2014) und die Entlastung des Amtsdirektors für den geprüften Jahresabschluss 2011 (Beschluss-Nr. 41/2014 vom 19.11.2014) werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.Gemäß § 82 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (GVBL.I Nr. 19 S. 286 vom 21.12.2007) wird da-rauf verwiesen, dass Jeder innerhalb der öffentlichen Sprech-zeiten des Amtes Brüssow (Uckermark), Prenzlauer Str. 8 in 17326 Brüssow, Einsicht in den Jahresabschluss und deren Anlagen nehmen kann.

Brüssow, den 01.12.2014

NeumannAmtsdirektor

Beschluss 43 lt. Beschlussvorlage 0043/14 mit ZusatzEhrungen und Jubiläen in der GemeindeDie Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 22.10.2014 besprochen, Ehrungen zum 65., 70., 75., 80. und dann zu jedem weiteren Geburtstag vorzunehmen. Hierfür sollen Prä-sente im Werte von 15,- € überreicht werden. Bei Ehejubiläen (50., 60., 65., 70. Hochzeitstag) sollte das Präsent einen Wert von 30,- € haben. Die Gemeindevertretung Carmzow-Wallmow beschließt, Ehrungen in der Gemeinde Carmzow-Wallmow einheitlich vorzunehmen. Diese Regelung tritt ab morgen in Kraft.

Dafürstimmen 7 Gegenstimmen 0 Enthaltungen 0

Beschlüsse der Gemeinde SchenkenbergBeschlüsse vom 10.11.2014

Beschluss 57 lt. Beschlussvorlage 57Bestätigung des Gesellschaftsvertrages der Kommunales Wohnungsunternehmen Prenzlau-Land GmbHDie Gemeindevertretung Schenkenberg bestätigt den Ge-sellschaftsvertrag der Kommunales Wohnungsunternehmens Prenzlau-Land GmbH.

Ja-Stimmen 8 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0

Beschluss des geprüften Jahresabschlusses 2011 – Beschluss 53Die Gemeinde hat für den Schluss eines jeden Haushalts-jahres einen Jahresabschluss aufzustellen. In diesem ist die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage zu doku-mentieren. Der Jahresabschluss 2011 wurde durch das Rech-nungsprüfungsamt des Landkreises Uckermark geprüft. Der Prüfbericht wurde am 18.06.2014 dem Amt zugeleitet.Ausgang der Prüfung war der Entwurf des Jahresabschlusses 2011 der Gemeinde Schenkenberg, bestehend aus der Ergeb-nisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Rechenschaftsbericht sowie seinen Anlagen, auf den sich der Prüfungsbericht bezieht.Nach § 82 Abs. 3 BdgKVerf stellt die Kämmerin den Entwurf des Jahresabschlusses mit seinen Anlagen auf und legt den geprüften Entwurf dem Hauptverwaltungsbeamten zur Fest-stellung vor.

Der vollständige Jahresabschluss sowie der Prüfbericht mit unserer Stellungnahme wurden der Gemeindevertretung zu-geleitet.

Entlastungsvorschlag:Durch das Rechnungsprüfungsamt wird bestätigt, dass der Entwurf des Jahresabschlusses den gesetzlichen Vorschriften entspricht und unter Beachtung der Grundsätze ordnungs-gemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-Finanz- und Ertragslage der Gemeinde widerspiegelt.Der Rechenschaftsbericht steht im Einklang mit dem Entwurf des Jahresabschlusses, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gemeinde und stellt Risiken der künfti-gen Entwicklung zutreffend dar.Der Entwurf des Jahresabschlusses kann durch den Amts-direktor wie geprüft festgestellt und der Gemeindevertretung zugeleitet werden.Das Rechnungsprüfungsamt schlägt der Gemeindevertretung vor, den Jahresabschluss 2011 zu beschließen.Die Gemeindevertreter der Gemeinde Schenkenberg be-schließen den geprüften Jahresabschluss des Haushalts-jahres 2011 gemäß § 82 Abs. 4 der BdgKVverf.

Ja-Stimmen 8 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0

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4 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 12/2014

Entlastung des Amtsdirektors für den geprüften Jahres-abschluss 2011 – Beschluss 54Der geprüfte Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2011 wurde laut Beschluss-Nr. 53/14 von der Gemeindevertretung beschlossen.Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Uckermark schlägt der Gemeindevertretung vor, dem Amtsdirektor die Entlastung zu erteilen.Die Gemeindevertreter der Gemeinde Schenkenberg er-teilen dem Amtsdirektor die Entlastung für den geprüften Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2011 gemäß § 82 Abs. 4 der BdgKVerf.

Ja-Stimmen 8 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0

BekanntmachungsanordnungDie Beschlüsse über den geprüften Jahresabschluss 2011 der Gemeinde Schenkenberg (Beschluss-Nr. 53/2014 vom 10.11.2014) und die Entlastung des Amtsdirektors für den geprüften Jahresabschluss 2011 (Beschluss-Nr. 54/2014 vom 10.11.2014) werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.Gemäß § 82 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (GVBL.I Nr. 19 S. 286 vom 21.12.2007) wird da-rauf verwiesen, dass Jeder innerhalb der öffentlichen Sprech-

Aufgrund des §§ 2, 3 und 28 Ziffer 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I/07, Nr. 19, Seite 286) zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBl.I/14, Nr. 32) hat die Gemeindevertretung Schenkenberg in Ihrer Sitzung am 10.11.2014 folgende Satzung beschlossen:

§ 1 Geltungsbereich(1) Diese Satzung gilt für die Begegnungsstätten der Ge-

meinde Schenkenberg.(2) Zu den Begegnungsstätten zählen:

- der Speicher Ludwigsburg- das Gutshaus Schenkenberg- das Gemeindehaus Kleptow

§ 2 Nutzungsrecht(1) Die Gemeinde stellt die Begegnungsstätten zur Förderung

der Gemeinschaftsinteressen und für familiäre Zwecke als Veranstaltungsraum zur Verfügung.

(2) Nutzbar sind 1. der ausgebaute Teil des Speichers Ludwigsburg,

einschließlich der Außenanlagen, der Sanitäranla-gen und Küche inklusive Ausstattung,

2. der Saal im Gutshaus Schenkenberg,3. der ausgebaute Teil des Gemeindehauses Kleptow,

einschließlich der Sanitäranlagen und Küche inklusi-ve Ausstattung.

§ 3 Antragstellung(1) Die Nutzung der Räume nach § 2 Abs. 2 ist spätestens

zwei Wochen vor dem gewünschten Nutzungstermin formlos im Amt Brüssow, Prenzlauer Straße 8, 17326 Brüssow zu beantragen.

(2) Der Antrag muss den Zweck der Benutzung, den Namen des Benutzers, die Anschrift des Benutzers, den Zeitraum und die gewünschte Begegnungsstätte enthalten.

Satzung über die Benutzung der Begegnungsstätten der Gemeinde Schenkenberg(3) Über die Benutzung wird eine Nutzungsvereinbarung

geschlossen.(4) Antragsberechtigt sind voll geschäftsfähige, natürliche

oder sonstige juristische Personen.(5) Bei etwaigen Doppelanmeldungen entscheidet das Datum

der Antragstellung über die Vergabe der Räumlichkeit.

§ 4 Gebührenpflicht(1) Die Nutzung der in § 2 Abs. 2 genannten Räumlichkeiten

ist gebührenpflichtig.(2) Für die Nutzung der Räumlichkeiten nach § 2 Abs. 2 ist

eine Kaution zu entrichten.(3) Die Höhe der Gebühr und der Kaution richten sich nach

der Gebührensatzung für die Benutzung von Begeg-nungsstätten der Gemeinde Schenkenberg.

§ 5 Bestimmungen(1) Der Amtsdirektor hat das Hausrecht. Er kann dieses auf

den ehrenamtlichen Bürgermeister oder Bedienstete des Amtes Brüssow übertragen.

(2) Die geltende Hausordnung ist einzuhalten.(3) Die Gemeinde behält sich vor, ungeachtet einer erteilten

Genehmigung, die Benutzung einzuschränken bzw. ganz zu widerrufen, wenna. ein Verstoß gegen die vorliegende Satzung oder

Hausordnung,b. Eigenbedarf,c. Instandsetzungsarbeit,d. eine zu erwartende oder eingetretene Betriebsstö-

rung vorliegt.(4) Die Benutzung der Begegnungsstätten zu gemeindeei-

genen Zwecken hat Vorrang.

§ 6 Haftung und Versicherung(1) Der Benutzer, seine Mitglieder, Besucher, Gäste und

sonstige Dritte haben sich so zu verhalten, dass Unfälle,

zeiten des Amtes Brüssow (Uckermark), Prenzlauer Str. 8 in 17326 Brüssow, Einsicht in den Jahresabschluss und deren Anlagen nehmen kann.

Brüssow, den 01.12.2014

NeumannAmtsdirektor

Beschluss 51 lt. Beschlussvorlage 51Beschilderung des Weges von Baumgarten nach Lud-wigsburgDie Gemeindevertretung der Gemeinde Schenkenberg be-auftragt den Amtsdirektor des Amtes Brüssow (Uckermark) einen Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung beim Landkreis Uckermark zu stellen. Der Antrag soll auf eine Geschwindig-keitsbeschränkung auf 10 km/h abstellen und mit der enormen Staubentwicklung auf dem unbefestigten Landweg begründet werden.Die 10 km/h sind von Beginn des Weges in Baumgarten in Richtung Ludwigsburg auf 300 m zu begrenzen.

Ja-Stimmen 5 Nein-Stimmen 1 Enthaltungen 2

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Nr. 12/2014 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 5

Beschluss 55 lt. Beschlussvorlage 55Satzung über die Benutzung der Begegnungsstätten der Gemeinde SchenkenbergDie Gemeindevertretung der Gemeinde Schenkenberg be-schließt die vorliegende Satzung über die Benutzung der Be-gegnungsstätten der Gemeinde Schenkenberg.

Ja-Stimmen 8 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0

Beschädigungen oder unübliche Verunreinigungen ver-mieden werden.

(2) Der Benutzer, seine Mitglieder, Besucher, Gäste oder Sonstige haften für alle Schäden, die durch schuldhafte Verletzung ihrer Pflichten entstehen.

(3) Beschädigungen und nicht zu beseitigende Verunreini-gungen sind unverzüglich durch den Benutzer bei der Gemeinde Schenkenberg anzuzeigen. Entstehen der Ge-meinde Kosten für die Wiederherstellung des ursprüngli-chen Zustandes, sind diese vom Benutzer zu tragen.

(4) Der Antragsteller haftet für Schäden an der Baulichkeit oder am Inventar der Begegnungsstätten gegenüber der Gemeinde Schenkenberg.

(5) Bei Unfällen mit Personenschäden im Geltungsbereich dieser Satzung tritt die Haftung seitens der Gemeinde Schenkenberg ein, wenn das Verschulden der Gemeinde Schenkenberg vorliegt.

(6) Die Gemeinde Schenkenberg haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung an beweglichen Sachen. Für die auf den Parkplätzen oder anderen Teilflächen abgestellten Fahrzeuge wird keine Haftung übernommen, soweit die Gemeinde Schenkenberg ihrer Verkehrssicherungspflicht regelmäßig nachkommt.

(7) Fundgegenstände sind im Fundbüro des Amtes Brüssow abzugeben.

(8) Für Nutzungsunterbrechungen oder Nutzungsabbrüche, welche infolge von Betriebsstörungen oder aus anderen Gründen entstehen, haftet die Gemeinde Schenkenberg nicht, wenn die Gemeinde die Störung nicht verursacht oder verschuldet hat.

§ 7 In-Kraft-TretenDiese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Gleichzeitig tritt die „Satzung über die Erhebung von Benut-zungsgebühren für die Räumlichkeiten der Gemeindehäuser der Gemeinde Schenkenberg mit den Orten Baumgarten, Kleptow, Ludwigsburg und Schenkenberg“ vom 18.10.2007 außer Kraft.

Brüssow, 11.11.2014

NeumannAmtsdirektor

Beschluss 56 lt. Beschlussvorlage 56Gebührensatzung der Begegnungsstätten der Gemeinde SchenkenbergDie Gemeindevertretung der Gemeinde Schenkenberg be-schießt die vorliegende Gebührensatzung der Begegnungs-stätten der Gemeinde Schenkenberg.

Ja-Stimmen 8 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0

Aufgrund des §§ 2, 3 und 28 Ziffer 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I/07, Nr. 19, Seite 286) zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBl.I/14, Nr. 32) in Verbin-dung mit den §§ 6, 4 und 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) in der Fassung vom 31. März 2004 (GVBl.I/04, Nr. 8, Seite 174) zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBl.I/14, Nr. 32) hat die Gemeindevertretung Schenkenberg in ihrer Sitzung am 10.11.2014 folgende Gebührensatzung beschlossen:

§ 1 GeltungsbereichDiese Satzung gilt für die Begegnungsstätten der Gemeinde Schenkenberg gemäß § 2 Abs. 2 der Satzung über die Benut-zung der Begegnungsstätten der Gemeinde Schenkenberg.

§ 2 Gebührenschuldner(1) Gebührenschuldner, ist derjenige, der die Räumlichkeit

nutzt bzw. derjenige, dem eine Genehmigung zur Benut-zung der Begegnungsstätte erteilt wurde.

(2) Mehrere Gebührenschuldner haften gesamtschuldne-risch.

(3) Gebührenschuldner erhalten bis zur Begleichung ihrer Schuld keine erneute Nutzungsgenehmigung.

§ 3 Fälligkeit und Höhe der Gebühr(1) Die Gebühren für die Nutzung betragen für

Gebührensatzung der Begegnungsstätten der Gemeinde Schenkenberg1. den Speicher Ludwigsburg 100,00 €/24 h 60,00 €/12 h2. den Saal Schenkenberg 100,00 €/24 h 60,00 €/12 h3. das Gemeindehaus Kleptow 60,00 €/24 h 35,00 €/12 h

(2) Soweit nichts anderes geregelt wurde, ist die Gebühr 7 Tage vor der Benutzung zu entrichten. Der Gebühren-schuldner erhält einen Gebührenbescheid.

(3) Die Kaution in Höhe von 100,00 € ist 7 Tage vor der Benut-zung fällig. Diese wird nach ordnungsgemäßer Übergabe des Nutzungsobjektes ohne Abzug wieder ausgezahlt.

§ 4 In-Kraft-TretenDie Gebührensatzung der Begegnungsstätten der Gemeinde Schenkenberg tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe in Kraft.

Gleichzeitig tritt die „Satzung über die Erhebung von Benut-zungsgebühren für die Räumlichkeiten der Gemeindehäuser der Gemeinde Schenkenberg mit den Orten Baumgarten, Kleptow, Ludwigsburg und Schenkenberg“ vom 18.10.2007 außer Kraft.

Brüssow, 11.11.2014

NeumannAmtsdirektor

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6 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 12/2014

Beschlüsse der Gemeinde SchönfeldBeschlüsse vom 06.11.14

Beschluss 55 lt. Beschlussvorlage 55Gesellschaftsvertrag Dorfladen KlockowDer Gemeindevertretung liegt ein Entwurf des Gesellschafts-vertrages der Klockower Verwaltungsgesellschaft mbH so-wie ein Gesellschaftsvertrag der Dorfladen Klockow GmbH & Co.KG. vor.Die Gemeindevertretung Schönfeld beschließt die o. g. Verträge unter dem Vorbehalt der Prüfung und Zustim-mung durch die Kommunalaufsicht.

Ja-Stimmen 7 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0

Beschluss 53 lt. Beschlussvorlage 53Kauf von WärmezählernDie Gemeindevertretung der Gemeinde Schönfeld beschließt, die Wohnungsverwaltung Riebe mit dem Kauf und der laufen-den Ablesung/Abrechnung von Wärmezählern für das Dörphus Klockow zu beauftragen.

Ja-Stimmen 7 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0

Beschluss 54 lt. Beschlussvorlage 54Änderung der GeschäftsordnungDie Geschäftsordnung liegt jedem Gemeindevertreter seit der Beschlussfassung am 11.06.14 vor.Die Gemeindevertretung Schönfeld beschließt die Ände-rung der Geschäftsordnung.ist einzufügen:

§ 1(4) Die Gemeindevertretersitzungen beginnen um 18.00

Uhr.§ 2

Bis 3 Tage vor dem Sitzungstermin können die Gemeinde-vertreter Fragen zur Tagesordnung der folgenden Sitzung an den Amtsdirektor oder die entsprechenden Amtsleiter stellen.

ist zu streichen:§ 6

d) ggf. Bericht des Amtsdirektors oder des vom Amts-direktor bestimmten Verwaltungsvertreters oder des ehrenamtlichen Bürgermeisters,

Ja-Stimmen 7 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0

Beschlüsse vom 04.12.14

Beschluss 56 lt. Beschlussvorlage 56Ankündigungsbeschluss zum Erlass einer Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der winterlichen Straßenreinigung in der Gemeinde SchönfeldDie Gemeinde Schönfeld beabsichtigt zur Deckung der Kos-ten für die Straßenreinigung mit Wirkung zum 01.01.2015 Benutzungsgebühren zu erheben (vgl. § 64 Abs. 2 Nr. 1 Bbg-KVerf i. V. m. § 6 Abs. 1 des KAG). Hierzu wird eine Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der winterlichen Straßenreinigung in der Gemeinde Schönfeld erlassen. Voraussetzung hierfür ist zunächst der Erlass einer Straßenreinigungssatzung der Gemeinde. Das Gebührenaufkommen darf 75 von 100 nicht übersteigen, mindestens ein Kostenanteil von 25 von 100 hat die Gemeinde zu tragen.Die Eigentümer eines durch eine öffentliche Straße erschlosse-nen Grundstücks bzw. die Nutzer der Straßenreinigung haben damit zu rechnen, dass in 2015 Gebühren für die Durchführung der Straßenreinigung rückwirkend zum 01.01.2015 erhoben werden und diese durch entsprechende Bescheide veranlagt werden.Die Gemeindevertreter der Gemeinde Schönfeld beschlie-ßen den Erlass einer Satzung über die Erhebung von Ge-bühren für die Durchführung der winterlichen Straßenrei-nigung in der Gemeinde Schönfeld und die Erhebung der Gebühren rückwirkend zum 01.01.2015.

Ja-Stimmen 6 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0

Beschlüsse der Gemeinde GöritzBeschlüsse vom 26.11.14

Beschluss 48 lt. Beschlussvorlage 48Ankündigungsbeschluss zum Erlass einer Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Straßenreinigung in der Gemeinde GöritzDie Gemeinde Göritz beabsichtigt, zur Deckung der Kosten für die Straßenreinigung mit Wirkung zum 01.01.2015 Benut-zungsgebühren zu erheben (vgl. § 64 Abs. 2 Nr. 1 BbgKVerf i. V. m. § 6 Abs. 1 des KAG). Hierzu wird eine Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Stra-ßenreinigung in der Gemeinde Göritz erlassen, nachdem die Straßenreinigungssatzung der Gemeinde angepasst wurde.Das Gebührenaufkommen darf 75 von 100 nicht übersteigen, mindestens einen Kostenanteil von 25 von 100 hat die Ge-meinde zu tragen.Die Eigentümer eines, durch eine öffentliche Straße erschlosse-nen Grundstückes bzw. die Nutzer der Straßenreinigung haben damit zu rechnen, dass in 2015 Gebühren für die Durchführung der Straßenreinigung rückwirkend zum 01.01.2015 erhoben wer-den und diese durch entsprechende Bescheide veranlagt werden.Die Gemeindevertreter der Gemeinde Göritz beschließen den Erlass einer Satzung über die Erhebung von Gebühren

für die Durchführung der winterlichen Straßenreinigung in der Gemeinde Göritz und die Erhebung der Gebühren rückwirkend zum 01.01.2015.

Ja-Stimmen 8 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0

Beschluss 49 lt. Beschlussvorlage 49Schließzeiten der Kita für 2015Die Kita Gänseblümchen beantragt für das Jahr 2015 folgende Schließzeiten:- 02.01.2015 1 Tag/Freitag nach Neujahr- 15.05.2015 1 Tag/Freitag nach Himmelfahrt- 23.12.15–03.01.2016 4 Tage zum Jahreswechsel/ Weihnachtsferien

Die Gemeindevertretung Göritz stimmt dem Antrag auf Schließzeiten 2015 in der Kita Gänseblümchen zu.

Ja-Stimmen 8 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0

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Nr. 12/2014 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 7

Impressum Amtlicher TeilAmtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Stadt Brüssow mit den Gemeinden: Carmzow-Wallmow, Göritz, Schenkenberg, Schönfeld

Herausgeber und verantwortlich für Inhalt der amtlichen Mitteilungen:Amt Brüssow (Uckermark), Der Amtsdirektor, Prenzlauer Straße 8, 17326 Brüssow,Telefon: 039742/8600, E-Mail: [email protected]Öffnungszeiten: Di. 08.00–12.00 und 13.00–17.30 Uhr & Do. 08.00–12.00 und 13.00–16.00 Uhr

Herstellungsleitung und Redaktion: Schibri-Verlag, Verlagssitz: Milow 60, 17337 UckerlandPostanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 StrasburgTel.: 039753/22757, Fax: 039753/22583, Internet: www.schibri.de, E-Mail: [email protected]

Druck/Endbearbeitung: Verlag + Druck Linus Wittich, Tel.: 039931/5790

Amtliche Bekanntmachungen – Ende –

Impressum Nichtamtlicher TeilAmtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Stadt Brüssow mit den Gemeinden: Carmzow-Wallmow, Göritz, Schenkenberg, Schönfeld

Bezugsmöglichkeiten:- Amt Brüssow (Uckermark), Prenzlauer Straße 8, 17326 Brüssow- Abonnements: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg (Um.)

Bezugsbedingungen:Der Bezug des Amtsblattes ist für Einwohner der Gemeinde Uckerland kostenfrei. Das Amtsblatt wird im Bereich der Gemeinde kostenlos verteilt. Der Bezugspreis für Abonnenten beträgt jährlich 12,- Euro + Porto.

Herstellungsleitung und Redaktion: Schibri-Verlag, Verlagssitz: Milow 60, 17337 Uckerland

Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil im Sinne der Presse: Schibri-Verlag, Verlagssitz: Milow 60, 17337 Uckerland

Anzeigen und Abonnements:Schibri-Verlag, Nicole Helms • Tel.: 039753/22757, Fax: 22583, E-Mail: [email protected]: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg

Druck/Endbearbeitung: Verlag + Druck Linus Wittich, Tel.: 039931/5790

Werte Kunden,

hiermit möchten wir Sie über Überschreitungen der Grenzwer-te der Trinkwasserverordnung bei den Indikatorparametern Mangan und Ammonium im Trinkwasser des Wasserwerkes Brüssow informieren. Auf Grund eines Schadens an der Fil-tertechnologie und damit verbunden einer eingeschränkten Entmanganung und Nitirifikation des Rohwassers kommt es zu sehr geringen Überschreitungen der Grenzwertkonzentra-tionen der Parameter Mangan und Ammonium.Das Gesundheits- und Veterinäramt des Landkreises Ucker-mark ist darüber informiert und hat für den Zeitraum der Re-paraturarbeiten der Trinkwasseraufbereitung eine Ausnah-megenehmigung für die Indikatorparameter Mangan und Ammonium erteilt, da die vorliegenden Konzentrationen der

Kundeninformation über Grenzwertüberschreitungen im Wasserwerk BrüssowNord-Uckermärkischer Wasser- und Abwasserverband

Grenzwertüberschreitung der Parameter keine Gefährdung der menschlichen Gesundheit darstellen.Betroffen sind die Ortschaften Brüssow, Petersruh, Butter-holz, Menkin, Wollschow, Frauenhagen, Woddow, Bagemühl, Grünberg, Battin, Trampe, Hammelstall und Stramehl.Eine Information über die Wiedereinhaltung der Grenzwerte im Trinkwasser für Mangan und Ammonium werden wir Ihnen ebenfalls öffentlich bekannt geben.

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne unter der Telefonnummer 03984/853-350 zur Verfügung.

Ihr Nord-Uckermärkischer Wasser- und Abwasserverband

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8 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 12/2014

Berichte und Mitteilungen aus Einrichtungen des Amtes/der Gemeinde

Kinder- und JugendarbeitAnmeldung der ABC-Schützen in der Regenbogengrundschule Brüssow

Die Anmeldungen der Schulanfänger für das Jahr 2015 an der Grundschule in Brüssow erfolgt am

Donnerstag, dem 15. Januar 2015.Dazu bittet die Schulleiterin Frau Griem, die Eltern mit ihren Kindern, die vom 1. Oktober 2008 bis 30. September 2009 geboren wurden, in der Zeit zwischen 8.00 und 15.30 Uhr im Schulleiterzimmer vorzusprechen. Die Geburtsurkunde des Kindes ist mitzubringen. Bei Verhinderung bitte unter Tele-fon 039742/ 80250 melden. Zum Einzugsbereich gehören die Stadt Brüssow mit den Ortsteilen Bagemühl, Grünberg, Woddow und Wollschow, die Gemeinde Carmzow-Wallmow und der Gemeindeteil Kleptow der Gemeinde Schenkenberg.

GriemSchulleiterin

Anmeldung der Schulanfänger 2015 in der Goethe-Grundschule-Göritz

Am Montag, dem 19.01.2015, in der Zeit von 16.00 bis 18.30 Uhr ist im Beisein des Kindes die Anmeldung zur Einschulung vorzunehmen. Die Geburtsurkunde des Kindes ist mitzubringen.Zum Einzugsbereich der Grundschule Göritz gehören die Ge-meinden Göritz, Schönfeld und der Ortsteil Schenkenberg mit dem Gemeindeteil Dauerthal der Gemeinde Schenkenberg.

gez. A. BembennekSchulleiterin

Am 14.01.2015 findet um 19.00 Uhr in der Gaststätte Helm-holz in Göritz die Gründungsversammlung des Schulförder-vereins der Goethe-Grundschule statt.Zweck und Ziel des Vereins ist die Förderung der Erzie-hung, der Bildung und Förderung der Jugendhilfe. Der Verein fördert unterrichtliche und außerunterrichtliche Aktivitäten

Gründungsversammlung des Schulfördervereins der Goethe-Grundschule Göritzder Schule, die nicht über den Haushaltsplan der Schule abgedeckt werden können, aber für die Erfüllung des päd-agogischen Auftrages notwendig sind.

Alle Interessenten sind herzlich eingeladen, an der Veran-staltung teilzunehmen.

Einen Tag vor Halloween, am 30.10.2014, luden wir die Kin-der unserer Gemeinde und deren Eltern zum Laternenumzug nach Carmzow ein. Bereits einige Tage zuvor bastelten die Kinder ihre eigenen Laternen im Kindergarten. Diese wurden dann stolz zu Beginn des Umzuges zum Leuchten gebracht. Angeführt von unserem Musiker Tilo Günther und abgesichert von den Feuerwehrleuten aus Wallmow starteten wir unseren Zug durch Carmzow. Die selbst gemachten Kürbislaternen leuchteten schön schaurig im Dunkeln. Aber auch die vielen anderen Laternen der Kinder erhellten die Straße.

Kürbisse laufen durch Carmzow – Laternenumzug der Kita „Kastanienstübchen“Nach der Rückkehr zum Kindergarten stärkten wir uns mit heißem Tee und Bratwurst. Aber nicht nur vor dem Bratwurst-stand bildete sich eine Schlange, auch am Löschfahrzeug war der Andrang groß, einen der begehrten Plätze für eine Rundfahrt zu ergattern. Am wärmenden Lagerfeuer ließen wir dann bei Knüppelkuchen und netten Gesprächen den Abend ausklingen.

Wir bedanken uns für die Unterstützung bei der Gemeinde Carmzow-Wallmow, der Feuerwehr Wallmow sowie allen an-deren fleißigen Helfern!

Kita „Kastanienstübchen“ Carmzow

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Nr. 12/2014 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 9

Nachdem uns das Wetter vor den Herbstferien einen Strich durch die Rechnung gemacht hatte, konnte der Herbstlauf am Freitag, dem 7. November 2014 nun endlich durchgeführt wer-den. Die Mädchen und Jungen waren sehr aufgeregt, denn alle

Herbstlauf an der Regenbogengrundschulehatten sich vorbereitet und wollten ihr Können unter Beweis stellen. So trafen wir uns bei schon recht kühlen Temperaturen zur 3. Stunde auf dem Sportplatz. Unsere Schulleiterin Frau Griem eröffnete den traditionellen Lauf und nachdem der Ab-lauf geklärt war, ging es auch schon los. Zunächst liefen wir uns warm. Nacheinander starteten dann die Mädchen und Jungen der sechs Klassen unserer Schule. Jeder strengte sich an und gab sein Bestes. Auf der Zielgeraden feuerten die Klassenkameraden und Lehrkräfte die Läufer noch einmal tüchtig an. Obwohl wir keine idealen Laufbedingungen hatten, wurden sogar vier neue Schulrekorde aufgestellt. Bei der Siegerehrung sah man viele glückliche Gesichter und stolz nahmen die besten Läufer ihre Medaillen entgegen. Zum Schluss erhielten alle Teilnehmer eine Urkunde.

Klasse 6Regenbogengrundschule Brüssow

…und viele Vorbereitungen versüßen den Kindern aus der Kita „Sonnenschein“ das Warten auf dem Weihnachtsmann.Die Kleinsten aus dem Kükennest konnten gemeinsam mit ihren Muttis Plätzchen backen und erprobten sich mit dem Nudelholz und den Ausstechformen.Die Kinder aus dem Schwalbennest machten es ihnen nach und ein Duft von Plätzchen zog durch alle Räume.Viele hübsche Weihnachtsgestecke wurden von Eltern und Erzieherinnen zur Freude anderer gefertigt.In gemütlicher Runde bastelten Eltern aus der Hasengrube und dem Fuchsbau sowie einige Kinder Adventskalender. Sie verschönern nun unsere Gruppenräume.Wir sagen allen Danke für die gemütlichen Stunden und wün-schen ein Frohes Fest und ein gesundes neues Jahr.

Das Team der Kita „Sonnenschein“

Wieder geht ein Jahr zu Ende

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10 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 12/2014

Heimatmuseum

Um es vorweg zu nehmen – die Verbindung besteht durch den Theologen und Pädagogen Johann Heinrich Wichern (1808–1881) aus Hamburg. Er hatte 1839 die Idee, verwahr-loste und verwaiste Kinder aus den Hamburger Elendsvierteln ein zu Hause zu geben. 1833 bezog er ein Haus und hatte bald 14 Jungen im Alter von 5 bis 18 Jahren zu betreuen. Um Licht in die dunkle Jahreszeit zu bringen, brachte er 1839 auf einem hölzernen Wagenrad vier dicke weiße Kerzen an für die Sonntage und kleinere rote Kerzen dazwischen für die Werktage. Erst 1860 wurde er mit Tannengrün geschmückt und nach dem ersten Weltkrieg setzte sich in Deutschland die Idee durch auch zu Hause christliche Symbole zu zeigen und es entstand der Kranz wie wir ihn heute kennen mit den vier Kerzen für die Sonntage. Johann Heinrich Wichern war Gründer und erster Vorsteher des Rauen Hauses und Initiator der heutigen Diakonie. Seine Ziele waren, dass Kinder und Jugendliche einen Beruf erler-nen, selbstständig werden und Verantwortung für ihr eigenes Leben übernehmen können. Während einer Reise durch den Norden Deutschlands handelte J. H. Wichern in Brüssow mit dem zuständigem Komitee aus, eine zu gründende „Rettungs-hilfe“ mit einem Bruder aus dem Rauen Haus zu besetzten. Im Oktober 1847 begab sich der Diakon C. F. Götzky auf die Reise nach Brüssow wo er am 1. Dezember 1847 das ,,Rothe Haus" einweihte. Christoph Friedrich Götzky, geboren 1822 in Braunschweig, erlernte den Beruf eines Buchbinders. Auf sei-ner Wanderschaft nach Schweden kam er 1844 nach Hamburg und nahm dort eine Arbeit an, die ihn auch mit dem Rauen Haus näher brachte. Er war angetan von der Arbeit Wicherns mit den Kindern und er beschloss Gehilfe im Rauen Haus zu werden. Nach einer längeren Ausbildung konnte er als Bruder in das Gehilfeninstitut aufgenommen werden. So war er es, der die Stelle als Diakon in Brüssow antreten konnte. C. F. Götzky hatte in Wichern einen väterlichen Freund gefunden, dem er sich in allen Dingen anvertraute. Von 1847 bis 1873 stand er mit Johann Heinrich Wichern und später mit dessen Sohn in einem regen Briefverkehr. In über 150 Briefen schrieb er über die Jahre nach Hamburg Briefe, in denen er über seinen schweren Beginn in Brüssow und die Arbeit mit den Jugendlichen berichtete. Er schilderte von sei-nen Tätigkeiten im Rettungshaus, machte Mitteilungen über das Familienleben und schrieb über Ereignisse die sich in der Stadt, der Kirche und dem Domänenamt ereigneten. Nach seiner Pensionierung zog er mit seiner Frau 1890 für ein Jahr nach Hamburg ins Raue Haus und später zu seinem Sohn

Welche Verbindung besteht zwischen dem Adventskranz und dem Heimatmuseum Brüssow?

Das Rothe Haus um 1900 (Foto aus dem Archiv Norman Glowe)

Adolph nach Groß Rosen in Schlesien wo er 1894 mit 71 Jahren verstarb. Der Diakon Christoph Bretschneider aus Wedel, ein Urenkel von C. F. Götzky, recherchierte über viele Jahre das Leben seines Vorfahren und stieß dabei in Hamburg im Rauen Haus auf die Briefe aus Brüssow. Er schrieb alle 159 Briefe ab und machte sie somit für unsere heutige Generation lesbar. Eine Kopie der 159 Briefe, auf über 100 Seiten, übergab er 1997 an das Heimatmuseum Brüssow/Uckermark als Geschenk, auch Kopien der Originalbriefe und von Dokumenten die über diese Zeit berichten. Wer noch mehr über das „Rothe Haus“ lesen möchte, findet einen Artikel dazu in der blauen Broschüre von 2009 mit Bei-trägen zur Geschichte der Stadt Brüsssow. In diesem Jahr bekam das Museum Brüssow Post vom Muse-umsverband Brandenburg e. V. Potsdam. In einer Datenbank stellen sie Sammlungen aus mittleren und kleineren Museen aus, die mit Mitteln des Ministeriums Wissenschaft, Forschung und Kultur gefördert werden. In unserem Fall wollen sie die abgeschriebenen Briefe von Götzky an Wichern online stellen. Die Vorbereitungen dazu sind abgeschlossen und in den nächs-ten Tagen soll die Sammlung online bekannt und recherchier-bar gemacht werden. Es ist ein umfangreicher Schriftverkehr gewesen und über die Feiertage haben sie vielleicht die Zeit, mal auf die Datenbank zu schauen und sich über das Heimat-museum zu informieren und nachzulesen. Sie finden die Seite unter www.museum-digital:de/brandenburg. Der Adventskranz wird in diesem Jahr 175 Jahre.

Heimatmuseum Brüssow

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Nr. 12/2014 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 11

... ein guter Anlass für die Vorsitzende des Präsidiums, Frau Susanne Müller und die Vorstandsvorsitzende, Frau Carmen Drath anlässlich der XXV. Kreisversammlung am 22. Novem-ber 2014 zurück zu schauen, wie sich unser Verband während dieser Zeit entwickelt hat.In ihren Jahresberichten würdigten beide in besonderem Maße das Engagement der fast 1000 ehrenamtlichen Kameradinnen und Kameraden.Stellvertretend wurden vom Präsidium folgende Mitglieder für besondere Leistungen mit der Ehrenmedaille des Kreis-verbandes ausgezeichnet:

Stufe 1 Ulf Mändle Rüdiger Michael

Stufe 2 Waltraud Günther Sven Horn Annette Abitz Inge Skilandat Kathrin Reiche Anita Seltz Mirko Funke Ines Wehner Astrid Kostka

Kameradin Hannelore Kalina konnte das Verdienstabzei-chen für Mitglieder der ehren-amtlichen Gemeinschaften in der Stufe I aus den Händen des Präsidenten des DRK-Lan-desverbandes, Herrn Dr. Frank Hülsenbeck und des Vorstands-vorsitzenden, Herrn Hubertus Diemer, entgegennehmen.Die fleißige Arbeit unserer Ka-meradinnen und Kameraden zieht sich wie ein rotes Band

durch alle Leistungsbereiche. Was wären wir ohne unser Eh-renamt? Was ohne unsere Förderer?

Resümee nach 20 Jahren der Fusion der DRK Kreisverbände Templin und Prenzlau

Sie bestimmen unser Alleinstellungsmerkmal, das uns in die Lage versetzt für die Menschen in der Westuckermark und im Oberbarnim ein stets zuverlässiger und kompetenter Partner zu sein.Ganz gleich wo diese Leistungen erbracht werden, ob in unse-ren Kleiderstuben, der Erste Hilfe Ausbildung, dem Teddydok-tor in den Kindertagesstätten, im Katastrophenschutz oder in der Wasserwacht, als Vorlesepate im Pflegeheim oder in den Begegnungsstätten oder in unseren Einrichtungen.All das erfüllt uns mit Stolz und ist Motivation zugleich, sich in unserem Verband zu engagieren.

Dafür sagen das Präsidium und der Vorstand Danke!

Susanne MüllerCarmen Drath

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12 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 12/2014

Wir gratulieren den Jubilaren des Amtes Brüssow zum Geburtstag im Januar 2015

Brüssow01.01. Heidi Görlitz zum 69.02.01. Werner Müller zum 72.02.01. Irena Strak zum 65.03.01. Elsbeth Sprötge zum 89.04.01. Wilfried Bröer zum 66.06.01. Christian Weber zum 60.06.01. Elisabeth Wiemer zum 80.09.01. Erika Schwenn zum 79.11.01. Elfie Gnodtke zum 64.11.01. Edeltraud Knapik zum 75.12.01. Herta Hensel zum 82.13.01. Ingeborg Gombert zum 81.13.01. Albert Krüger zum 71.13.01. Werner Olschewski zum 79.14.01. Horst Bruch zum 64.14.01. Edith Dorow zum 85.14.01. Brigitte Möhl zum 80.14.01. Gertrud Schaal zum 95.15.01. Joachim Gärtner zum 65.16.01. Herta Alimowitsch zum 92.17.01. Ingeborg Gerzanna zum 73.18.01. Irmgard Berndt zum 77.19.01. Emmi Olschewski zum 77.20.01. Rosemarie Hübner zum 66.21.01. Helga Mertens zum 79.22.01. Jürgen Herb zum 65.24.01. Heinz Rakow zum 80.26.01. Erika Blank zum 77.29.01. Christa Burmeister zum 75.29.01. Bernhard Kurzyca zum 82.29.01. Doris Roeder zum 68.29.01. Hannelore Welch zum 74.30.01. Irma Schönberg zum 92.31.01. Anna Buczek-Kopka zum 69.31.01. Ilse Kieselbach zum 80.

Brüssow OT Bagemühl31.01. Wilfried Kumkar zum 75.

Brüssow OT Grünberg02.01. Wolfgang Schaede zum 77.05.01. Günter Buse zum 83.20.01. Edith Schirrmacher zum 75.23.01. Oda Nauschütz zum 85.

Brüssow OT Woddow16.01. Stanislaw Skiba zum 65.22.01. Hildegard Schulz zum 85.25.01. Teresa Maria Krajkowska zum 60.30.01. Hans-Jürgen Gombert zum 66.

Brüssow OT Wollschow01.01. Anneliese Schwenn zum 78.22.01. Bernd Steinhöfel zum 63.

Brüssow OT Frauenhagen27.01. Marianne Reich zum 72.

Brüssow OT Hammelstall17.01. Hans Hentschel zum 77.

Brüssow OT Moor24.01. Regina Klein zum 60.

Brüssow OT Battin05.01. Irene Breitenbeck zum 72.

Brüssow OT Trampe17.01. Wolfgang Radebold zum 77.

Brüssow OT Menkin08.01. Karl Markowski zum 73.11.01. Ursula Winter zum 65.13.01. Klaus Pawlowski zum 63.14.01. Helene Ludwig zum 82.21.01. Wilhelm Schönbeck zum 92.31.01. Edith Sprenger zum 74.

Carmzow01.01. Hildegard Winkelmann zum 76.02.01. Margot Wegner zum 88.03.01. Sieglinde Toll zum 66.05.01. Monika Baier zum 69.16.01. Brigitte Krüger zum 64.16.01. Ulrich Thoese zum 68.17.01. Inge Tews zum 65.19.01. Horst Winkelmann zum 74.22.01. Gisela Scheunemann zum 73.26.01. Karin-Karola Eggersdorf zum 63.28.01. Inge Zimmermann zum 76.29.01. Hermann Gaulke zum 72.31.01. Margarete Röhle zum 60.

Wallmow07.01. Ilse Döring zum 82.09.01. Eva Engelhardt-Wendt zum 63.16.01. Ewald Lance zum 84.28.01. Dieter Jakob zum 65.30.01. Eva Reimann zum 81.

Carmzow-Wallmow OT Cremzow19.01. Paul Jähnke zum 78.25.01. Ingrid Leide zum 77.25.01. Rita Zepernick zum 68.29.01. Wolfgang Schultz zum 81.

Göritz02.01. Gerhard Postier zum 74.04.01. Elsa Knoll zum 74.07.01. Bärbel Suckow zum 73.12.01. Edeltraut Ziebarth zum 61.14.01. Gerda Malchow zum 92.16.01. Winfried Zeidler zum 78.17.01. Egbert Kluge zum 61.21.01. Lothar Gnauck zum 64.24.01. Manfred Wendorff zum 67.26.01. Hannelore Bauermeister zum 73.

26.01. Rosemarie Röseler zum 81.28.01. Detlef Genetzky zum 64.

Göritz OT Malchow05.01. Gerda Schukar zum 78.18.01. Inge Kuschel zum 67.

Göritz OT Tornow10.01. Helga Herholz zum 78.

Schenkenberg17.01. Artur Borchardt zum 77.20.01. Margret Casparius zum 68.

Schenkenberg OT Ludwigsburg04.01. Edith Fester zum 77.04.01. Monika Gehrmann zum 63.

Schenkenberg OT Baumgarten10.01. Lothar Mehrle zum 62.16.01. Wolfgang Rix zum 66.17.01. Gertrud Klisch zum 81.25.01. Dorothea Reichert zum 77.30.01. Hannelore Schröder zum 74.31.01. Horst-Dieter Keskowski zum 60.

Schenkenberg OT Kleptow15.01. Eva-Maria Laatsch zum 73.20.01. Armin Schäfer zum 75.29.01. Hans-Joachim Theel zum 67.

Schenkenberg OT Wittenhof01.01. Karin Tech zum 62.

Schönfeld03.01. Ruth Wilke zum 76.09.01. Rainer Hufe zum 66.14.01. Ilse Falkus zum 78.

Schönfeld OT Klockow02.01. Georg Mack zum 65.08.01. Edelgard Postier zum 63.11.01. Robert Richter zum 76.

Schönfeld OT Neuenfeld10.01. Rüdiger Schossig zum 74.

Gratulationen

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Nr. 12/2014 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 13

Goldene Hochzeit feiern am 25. JanuarRenate und Joachim Klugeaus Brüssow

Es gratulieren recht herzlichRakow, BürgermeisterNeumann, Amtsdirektor

Diamantene Hochzeit feiern am 12. JanuarChristel & Otto Grau aus Trampe

Es gratulieren recht herzlichBuse, OrtsvorsteherRakow, BürgermeisterNeumann, Amtsdirektor

Eiserne Hochzeit feiern am 14. JanuarElsbeth & Karl Glödeaus Brüssow

Es gratulieren recht herzlichRakow, BürgermeisterNeumann, Amtsdirektor

Goldene Hochzeit feiern am 22. JanuarJutta & Hartmut Pruschkeaus Baumgarten

Es gratulieren recht herzlichGall, OrtsvorsteherMüller, BürgermeisterNeumann, Amtsdirektor

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14 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 12/2014

Veranstaltungen

Veranstaltungen in den GemeindenMontag, 29. Dezember 2014Weihnachtsbaumverbrennung in Woddow

Mittwoch, 31. Dezember 2014Silvestertanz in Klockow

Samstag, 10. Januar 2015Weihnachtsbaumverbrennung in Menkin, 17.00 Uhr

Samstag, 17. Januar 2015Weihnachtsbaumverbrennung auf dem Campingplatz in Brüssow

Jugendclub Brüssow19.12.2014 15.00 Uhr Weihnachtsfeier mit Weihnachts-

geschichte mit Frau Müller und Frau Sy

Vom 22. bis 31. Dezember 2014 bleibt der Jugendclub wegen Urlaub geschlossen.

Gewerbliche Anzeige

Kulturhaus Kino BrüssowSonntag, 04.01.2015 – 20.00 Uhr„MONSIEUR CLAUDE und seine Töchter“ (Frankreich 2014)

Sonntag, 18.01.2015 – 20.00 Uhr„MR. MAY und das Flüstern der Ewigkeit“ (Großbritannien/ Italien 2013)

Filmvorführung Kino (Kostenbeitrag 4,50 €)

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Nr. 12/2014 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 15

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16 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 12/2014

Kirchliche Informationen

Gottesdienste21.12.2014 14.00 Uhr 4. Advent, Brüssow mit Taufe und

Konzert mit dem Brüssower Kir-chenchor

24.12.2014 14.00 Uhr Heilig Abend, Bagemühl mit Posau-nenchor

15.30 Uhr Fahrenwalde mit Krippenspiel 17.00 Uhr Brüssow mit Krippenspiel 18.30 Uhr Menkin 26.12.2014 10.00 Uhr 2. Weihnachtsfeiertag, Grünberg28.12.2014 10.00 Uhr Brüssow31.12.2014 15.00 Uhr Silvester, Brüssow01.01.2015 16.00 Uhr Neujahr, Brüssow03.01.2015 15.00 Uhr Grünberg04.01.2015 10.00 Uhr Brüssow (Gemeinderaum)11.01.2015 10.00 Uhr Brüssow (Gemeinderaum)18.01.2015 10.00 Uhr Brüssow (Gemeinderaum) 14.00 Uhr Fahrenwalde

Adventsmusik und Andacht in der Brüssower KircheDer Brüssower Kirchenchor wird singen und wir werden Frau Bellmann als Chorleiterin verabschieden. Wir hoffen sehr, dass wir bis dahin eine neue Chorleiterin gefunden haben und sie vielleicht an diesem Tag vorstellen können. Ebenfalls wird es eine Taufe geben und wir werden gemeinsam singen. Hiermit laden wir Sie herzlich am 21.12.2014 um 14.00 Uhr ein!

Neujahrsandacht und Einladung ins Gutshaus GrünbergAm 03.01.2015 laden wir Sie herzlich um 15.00 Uhr in der Kirche zu Grünberg und anschließend sind alle herzlich ins alte Gutshaus bei Familie Schneider zu Kaffee, Tee und Kuchen

Evangelisches Pfarramt Brüssoweingeladen. Gemeinsam wollen wir uns die alten Kirchenbü-cher anschauen und Gemeinschaft erleben.

Weitere Termine50plusHerzliche Einladung zum 50plus Kreis am 28. Januar um 14.00 Uhr ins Kino ein! Gemeinsam wollen wir dort einen Film schau-en, Kaffee trinken und Kuchen essen.

MännerkreisNächster Termin 21. Januar 2015 um 7.30 Uhr. Gemeinsam wollen wir mit Frau Bettac zur Grünen Woche nach Berlin fahren. Bitte melden Sie sich bei Frau Bruch an: 03974/280237Herzliche Einladung an Alle!

Seniorenkreis trifft sich am 5. Januar 2015 um 14.00 Uhr im Alten Pfarrhaus!

Kaum zu glauben!? Der nächste Termin ist der 08.01.2015!Abenteuer AG dienstags, 14.00–15.30 Uhr im Alten

Pfarrhaus für Kinder der 1 bis 6 Klasse. Herzliche Einladung an alle Kinder!Nähkurs Do. (14-tägig) 18.00 Uhr, im Alten Pfarr-

haus. Informationen bei Fr. Bruch unter 80237.

Hauptkonfirmanden freitags,16.00 UhrVorkonfirmanden donnerstags, 16.00 UhrKirchenchor mittwochs, 19.30 Uhr im Alten PfarrhausPosaunenchor Mo., 18.30 Uhr im Pfarrhaus WallmowerFußball mit Torsten Leu, dienstags 16.30 Uhr

auf dem SportplatzKrabbelgruppe Mittwoch (14-tägig), 10.00 Uhr im Alten

Pfarrhaus

Gottesdienste und Veranstaltungen So., 21.12. 15.00 Uhr 4. Advent, Malchow, Weihnachts-

musik Ltg. Lukasz Popialkiewicz, Singkreis Schönfeld–Zespol Wo-kalny Agniculi, Flötenkreis, Instru-mentalisten, Adventsnachmittag im Malchower Labyrinthpark

Mi., 24.10. 15.30 Uhr Heilig Abend, Carmzow 15.30 Uhr Baumgarten 16.45 Uhr Klockow 16.45 Uhr Göritz 18.00 Uhr Tornow 23.30 Uhr Malchow (Christnacht)Fr., 26.12. 10.00 Uhr 2. Christtag, Schönfeld (mit Kinder-

gottesdienst), Festgottesdienst für alle Gemeinden mit Singkreis

keine Andacht in MalchowMi., 31.12. 15.00 Uhr Silvester, Kleptow (für alle Ge-

meinden, Kindergottesdienst und Abendmahl, es spielen die Schön-felder Bläser, Fahrdienst)

Fr., 02.01. 18.00 Uhr Malchow, Andacht zum Wochen-schluss

So., 04.01. 09.00 Uhr 2. Sonntag nach dem Christfest, Cremzow

10.15 Uhr Göritz Fr., 09.01. 18.00 Uhr Malchow, Andacht zum Wochen-

schluss

Evangelischer Pfarrsprengel SchönfeldSo., 11.01. 09.00 Uhr 1. So. nach Epiphanias, Carmzow 10.15 Uhr Baumgarten (mit Kleptow)Fr., 16.01. 18.00 Uhr Malchow Andacht zum Wochen-

schlussSo., 18.01. 09.00 Uhr 2. So. nach Epiphanias, Tornow 10.15 Uhr Klockow 14.00 Uhr SchönfeldFr., 23.01. 18.00 Uhr Malchow, Andacht zum Wochen-

schlussSo., 25.01. 09.00 Uhr 3. So. n. Epiphanias, Kleptow 10.15 Uhr GöritzFr. ,30.01. 18.00 Uhr Malchow, Andacht zum Wochen-

schluss

Regelmäßige VeranstaltungenChristenlehre, Flötengruppen (G. Dietz/C. Christiansen)Carmzow Dienstag Kindergarten, 9.00–10.00 UhrBaumgarten Dienstag 15.45–16.45 UhrKleptow Dienstag 1.–6. Kl., Treff 15.20 Uhr (Kirche)

(Fahrt nach Baumgarten u. dort gemeinsame Kinderstunde)

Göritz Donnerstag Kindergarten, 12.45–13.45 Uhr Donnerstag 1.–6.Kl., Gemeindehaus, 14–15 Uhr Flötengruppe, 15.00–16.00 Uhr Schönfeld Mittwoch 1.–6. Kl., Abfahrt Pfarrhaus Schön-

feld, 14.30 UhrKlockow Mittwoch 1.–6.Kl., Ev. Jugendhaus, 14.45–

16.00 Uhr

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Nr. 12/2014 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 17

Klockow Mittwoch Flötengruppe 16.00–17.15 UhrCarmzow Montag 1.–6. Kl., Pfarrhaus, 14.30–15.30

Uhr

Gitarrenunterricht (Carlo Christiansen)Montags (Schönfeld) und mittwochs (Klockow) nach persön-licher Absprache.

Gemeindenachmittage (S. Mähling, I. Peick, Th. Dietz)für alle älteren Einwohner unserer Dörfer und für alle, die Zeit und Lust haben, jeweils 14.00 Uhr an folgenden Orten:Montag 12.01. und 09.02. in Schönfeld; 19.01. und

16.02. in Schenkenberg/LudwigsburgMittwoch 14.01. und 11.02. in GöritzDonnerstag 08.01. und 05.02. in Klockow; 15.01. in Kleptow;

19.02. Baumgarten

Religionsunterricht (Th. Dietz)5./6. Klasse, donnerstags (14-tägig), 13.45–15.25 Uhr, Göritz Grundschule

Konfirmanden und Vorkonfirmanden (Th. Dietz)7./8. Klasse, mittwochs von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr im Ev. Kin-der- und Jugendhaus Klockow „Bernhard Mätzke“ (Fahrdienst zum Beginn, zum Abschluss bitte Abholung durch Eltern)

Junge Gemeinde/Jugendtreff (Carlo Christiansen)Mittwochs (14-tägig), 17.00 Uhr im Ev. Kinder- u. Jugendhaus Klockow, im Wechsel mit dem Konfirmandenunterricht

Bläserchor (Ltg. Tomasz Dabrowski) Mittwochs um 19.30 Uhr im Bernhard Mätzke-Haus Klockow

Schönfelder Singkreis (Ltg. Lukasz Popialkiewicz)Dienstags um 19.30 Uhr im Bernhard Mätzke-Haus Klockow

Schönfelder Frauenkreis (Gudrun Dietz)Mittwochs um 19.30 Uhr im Pfarrhaus Schönfeld, der nächste Termin ist der 14.01.2015

Göritzer Frauenkreis (Gisela Ninnemann)Jeweils am vorletzten Mittwoch um 14.00 Uhr im Gemeinde-haus Göritz, der nächste Termin ist am 21.01.2015

Klockower Kaffeerunde (Simone Mähling)Donnerstags um 14.00 Uhr im Bernhard Mätzke-Haus Klockow. Der nächste Termin ist am 22.01.2015

Handarbeitskreis (E.Dobbert, M.Kube)Dienstags (14-tägig), 13.30–16.00 Uhr, Göritzer Gemeindehaus

Gemeindekirchenrat Montag, den 19.01.2015 um 19.30 Uhr im Bernhard Mätzke Haus in Klockow

Zu allen Veranstaltungen bieten wir kostenfreie Fahrgele-genheiten an. Bitte nutzen Sie diese Möglichkeit!

Vorankündigung- Osterfreizeit 2015 für Vor- und Hauptkonfirmanden und

alle Kinder ab der 5. Klasse, Jugendherberge Seebad Heringsdorf, vom 8. bis 11. April 2015

- 7. Internationaler Malchower Kirchenpreis 2015, Kirche Göritz, Wettbewerbskonzerte Freitag/Sonnabend, den 01./02. Mai 2015

- 10. Stiftungstag der Carl Büchsel-Stiftung Schönfeld, 13./14. Juni 2015, 7. Internationaler Malchower Kirchen-preis-Preisträgerkonzert, Festgottesdienst anlässlich der Fertigstellung der Sanierung der Glasfenster in der Schenkenberger Kirche mit Altbischof Prof. Dr. Axel Noack

Erscheinung des Amtsblattes 2015

Ausgabe Redaktions-schluss

Anzeigen-schluss

Erscheinungs-termin

01/2015 05.01.2015 09.01.2015 22.01.2015

02/2015 02.02.2015 06.02.2015 19.02.2015

03/2015 09.03.2015 13.03.2015 26.03.2015

04/2015 06.04.2015 10.04.2015 23.04.2015

05/2015 04.05.2015 08.05.2015 21.05.2015

06/2015 01.06.2015 05.06.2015 18.06.2015

07/2015 29.06.2015 03.07.2015 16.07.2015

08/2015 27.07.2015 31.07.2015 13.08.2015

09/2015 07.09.2015 11.09.2015 24.09.2015

10/2015 12.10.2015 16.10.2015 29.10.2015

11/2015 02.11.2015 06.11.2015 19.11.2015

12/2015 30.11.2015 04.12.2015 17.12.2015

Das nächste Amtsblatt Brüssow

erscheint am Donnerstag, dem 22.01.2015 Redaktionsschluss: 05.01.2015WerbeanzeigenAnzeigenschluss ist am 09.01.2015. Rufen Sie uns unter der 039753/22757 einfach an. Sie können auch eineE-Mail an [email protected] senden.

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18 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 12/2014

Sport – Vereinstätigkeiten – Sonstiges

Wer in den letzten Monaten auf dem Göritzer Sportplatz war, dem ist sicher aufgefallen, dass es dort einige Veränderungen gegeben hat.Im Hinblick auf die 1. Saison der neu gegründeten Uckermark-liga haben die Fußballer in Eigenregie die Trainer- bzw. Spie-lerkabinen neu gestaltet. Ein besonderer Dank gilt dabei Mirko Mikolaizyk und Thomas Schlanert, die uns bei der Umsetzung in fachlicher Hinsicht zur Seite standen. Nicht minder hervorzu-heben bleibt das Sponsering der Agrargenossenschaft Göritz und der Firma HBB Impex-Profilblechhandel E. Wesoly, die uns mit der Bereitstellung von Baumaterialien unterstützt haben. Weiterhin wurde die Zusammenarbeit mit den alten sowie neuen Sponsoren intensiviert. Die neue Bandenwerbung ist ein Zeugnis davon.Groß war auch die Aufregung bei unseren kleinen Fußballern/-innen als es hieß, es gibt neue Jugendfußballtore. Fast ein Jahr haben wir dafür Papier und Pappe gesammelt.Ein ganz besonderer Dank gilt hierbei den fleißigen „Papier-sponsoren“, nämlich den Bürgern der Gemeinde Göritz und der Firma Ramm aus Prenzlau, mit deren Unterstützung und Engagement dieses kostenintensive Projekt umgesetzt werden konnte.Am 16.11.2014 war es dann endlich soweit und unsere neuen Tore konnten sportlich eingeweiht werden. Zu diesem Ereignis empfing unsere E-Juniorenmannschaft die E-Jugend der Vic-toria aus Templin. In einem spannenden Spiel konnte unser

SV-Eintracht Göritz

Team dem Tabellenführer ein 2 : 2 Unentschieden abtrotzen. Wenn das kein gutes Omen ist.Die Aktion „Papiersammeln“ wird nach einstimmiger Meinung weitergeführt, um neue Projekte – wie ein neues Ballfangnetz für den Trainingsplatz, für den geplanten Brunnenbau und und und … – realisieren zu können.Wir danken hiermit nochmals allen, die uns im Sportjahr 2014, in welcher Hinsicht auch immer, unterstützt haben. Der SV Eintracht Göritz wünscht Euch ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr 2015.

Die Schüler der Andenschule Bogota (Kolumbien) wollen ger-ne einmal den Verlauf von Jahreszeiten erleben. Dazu sucht das Humboldteum deutsche Familien, die offen sind, einen lateinamerikanischen Jugendlichen (15 bis 17 Jahre alt) als „Kind auf Zeit“ aufzunehmen. Spannend ist es, mit und durch das „Kind auf Zeit“ den eigenen Alltag neu zu erleben und gleichzeitig ein Fenster zu Shakiras fantastischem Heimatland aufzustoßen. Wer erinnert sich nicht an ihren Fußball-WM-Hit „Waka Waka“? Erfahren Sie aus erster Hand, dass das Bild das wir von Kolumbien haben nichts mit der Wirklichkeit dieses sanften Landes zu tun hat. Die kolumbianischen Jugendlichen lernen schon mehrere Jahre Deutsch als Fremdsprache, so dass eine Grundkommunikation gewährleistet ist. Ihr potentiel-les „Kind auf Zeit“ ist schulpflichtig und soll die nächstliegende Schule zu Ihrer Wohnung besuchen. Der Aufenthalt bei Ihnen ist gedacht von Samstag, den 25. April bis zum Sonntag, den

Lust auf Besuch? – Lateinamerikanische Schüler suchen Gastfamilien!12. Juli 2015. Wer Kolumbien kennen lernen möchte ist zu einem Gegenbesuch an der Andenschule Bogotá herzlich willkommen. Für Fragen und weitergehende Infos kontaktieren Sie bitte die internationale Servicestelle für Auslandsschulen:

Humboldteum – Verein für Bildung und KulturdialogGeschäftsstelleKönigstraße 2070173 Stuttgart

Tel. 0711/2221401, Fax 0711/2221402E-Mail: [email protected]

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Nr. 12/2014 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 19

Der Kultur- und Freizeitverein Baumgarten hatte die Senioren des kleinen Ortes zur Weihnachtsfeier in gemütlicher Run-de eingeladen. Die Frauen des Vereins hatten Mohnkuchen, Nusskuchen und andere Leckereien gebacken. Es kamen auch ehemalige Baumgärtner zum Wiedersehen. Bei einem Gläschen Sekt wurde viel erzählt.Die Überraschung: Gud Speleman kam mit seiner Gaukelei und zeigte uns die Kunst der Feuerartistik. Seine Dudelsack-musik ließ uns den Hauch des Mittelalters spüren.

Baumgarten: „Rentner haben Zeit“

Freunde des RehasportesIch wünsche allen Rehasportlerinnen eine schöne Weihnachtszeit und einen guten Rutsch!!!Es waren lustige Stunden, bei denen wir auch schon mal rote Köpfe hatten und Tücher zum Wasser tupfen brauchten. Mitunter war unser Weg auch steinig. Wir fanden jedoch immer eine Lösung. Zum neuen Jahr wird es mir bedingt durch meine familiäre Situation nicht mehr möglich sein, den Rehasport zu leiten. Ich bedanke mich bei Allen für die rege Teil-nahme und Unterstützung und hoffe, dass Ihr Verständnis für meine Entscheidung aufbringen könnt. Sport Frei !!!

Lilli Günther

Im Jahr 2017 wird Baumgarten das 777-jährige Bestehen des Ortes feiern. Und es wird dann auch die Fortsetzung der Dorf-chronik in Teil II geben. So war es für Carola Krafft als Ver-fasserin eine große Hilfe, dass an diesem Nachmittag weitere alte Fotos gesichtet wurden. Alle Gäste waren miteinander im Gespräch. Die Geschichten zu den Bildern ließen uns staunen und schmunzeln.

Es war ein wunderbar vorweihnachtlicher Nachmittag.

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20 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 12/2014