Bru 2016 ausgabe 05

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Amtlicher Teil - Beschlüsse des Amtsausschuss Brüssow 2 - Haushaltssatzung des Amtes Brüssow (Um.) 2 - Beschlüsse der Gemeindevertretung Schönfeld 3 - Haushaltssatzung der Gemeinde Schönfeld 4 - Beschlüsse der Gemeindevertretung Carmzow-Wallmow 4 - Beschlüsse der Stadtverordnetenvertretung Brüssow 5 - Beschlüsse der Gemeindevertretung Schenkenberg 5 - Beschlüsse der Gemeindevertretung Göritz 5 - Haushaltssatzung der Gemeinde Göritz 6 - Amtliche Bekanntmachung – Immissionsschutzgesetz (BlmSchG) 7 - Information aus dem Ordnungsamt 7 - Einladung der Jagdgenossenschaft Schönfeld 7 - Information des Amtsdirektors 8 - Information aus dem Fundbüro 8 - Öffentliche Bekanntmachung – Einladung zur Vorstandswahl 8 Inhaltsverzeichnis Nicht Amtlicher Teil - Regenbogengrundschule in Brüssow 10 - Kita „Gänseblümchen“ in Göritz 11 - Aktionstag der Jugendfeuerwehren zieht Besucher an 12 - Spendenaufruf für das Schwimmbad in Klockow 13 - Berg- und Kinderfest in Brüssow 14 - „Helfen kann jeder“ 15 - Veranstaltungen in den Gemeinden 16 - Kirchliche Informationen 18 - „Du bist ein Ton in Gottes Melodie“ 19 - Gratulationen 20 - Fußballspiele aller Mannschaften im Amt Brüssow 20 - Würdigung zum 30. Todestag 21 - Uckermärkischer Mythengarten e. V. 22 - Geführte Wanderungen „Trockene Vielfalt“ 22 - Ein fast vergessenes Kleinod, Elternbrief 32 23 Postwurfsendung sämtliche Haushalte Viele Besucher vergnügten sich beim ersten Bergfest in Brüssow (Foto: G. Müllenhagen) 24. Jahrgang Brüssow, den 19. Mai 2016 Ausgabe 05/2016

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Amtlicher Teil - Beschlüsse des Amtsausschuss Brüssow 2- Haushaltssatzung des Amtes Brüssow (Um.) 2- Beschlüsse der Gemeindevertretung Schönfeld 3- Haushaltssatzung der Gemeinde Schönfeld 4- Beschlüsse der Gemeindevertretung Carmzow-Wallmow 4- Beschlüsse der Stadtverordnetenvertretung Brüssow 5- Beschlüsse der Gemeindevertretung Schenkenberg 5- Beschlüsse der Gemeindevertretung Göritz 5- Haushaltssatzung der Gemeinde Göritz 6- Amtliche Bekanntmachung – Immissionsschutzgesetz (BlmSchG) 7- Information aus dem Ordnungsamt 7- Einladung der Jagdgenossenschaft Schönfeld 7- Information des Amtsdirektors 8- Information aus dem Fundbüro 8- Öffentliche Bekanntmachung – Einladung zur Vorstandswahl 8

InhaltsverzeichnisNicht Amtlicher Teil - Regenbogengrundschule in Brüssow 10- Kita „Gänseblümchen“ in Göritz 11- Aktionstag der Jugendfeuerwehren zieht Besucher an 12- Spendenaufruf für das Schwimmbad in Klockow 13- Berg- und Kinderfest in Brüssow 14- „Helfen kann jeder“ 15- Veranstaltungen in den Gemeinden 16- Kirchliche Informationen 18- „Du bist ein Ton in Gottes Melodie“ 19- Gratulationen 20- Fußballspiele aller Mannschaften im Amt Brüssow 20- Würdigung zum 30. Todestag 21- Uckermärkischer Mythengarten e. V. 22- Geführte Wanderungen „Trockene Vielfalt“ 22- Ein fast vergessenes Kleinod, Elternbrief 32 23

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Viele Besucher vergnügten sich beim ersten Bergfest in Brüssow (Foto: G. Müllenhagen)

24. Jahrgang Brüssow, den 19. Mai 2016 Ausgabe 05/2016

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2 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 05/2016

Amtliche Bekanntmachungen – Anfang –

Amtlicher Teil

Beschluss 3 lt. Beschlussvorlage 3Beschluss Haushaltssatzung (s. u.)Der Amtsausschuss des Amtes Brüssow (Uckermark) be-schließt auf der Sitzung am 05.04.2016 die Haushaltssatzung sowie den Haushaltsplan gemäß § 65 ff. der Kommunalver-fassung des Landes Brandenburg.

Ja-Stimmen 10 Nein-Stimmen 1 Enthaltungen 0

Beschluss 4 lt. Beschlussvorlage 4Beschluss Kassenkredit Der Amtsausschuss des Amtes Brüssow (Uckermark) be-schließt auf der Sitzung am 05.04.2016 zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit den Höchstbetrag der Kassenkredit-aufnahme gemäß § 76 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg.

Ja-Stimmen 11 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0

Beschlüsse des Amtsausschuss BrüssowBeschlüsse vom 05.04.2016

Beschluss 6 lt. Beschlussvorlage 6Ergänzung Aufwandsentschädigung Feuerwehr Der Amtsausschuss beschließt die 1. Änderungssatzung zur Satzung des Amtes Brüssow über die Aufwandsentschädigung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr -Entschädigungs-satzung Amtsfeuerwehr- mit der Anlage 6.

Ja-Stimmen 11 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0

Auf Grund des § 65 ff. der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss des Amtsausschusses vom 05.04.2016 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird 1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der

ordentlichen Erträge auf 1.908.600,00 € ordentlichen Aufwendungen auf 1.915.200,00 € außerordentlichen Erträge auf - € außerordentlichen Aufwendungen auf - €

2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag derEinzahlungen auf 1.847.000,00 € Auszahlungen auf 1.868.100,00 €

festgesetzt.

Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaus-haltes entfallen auf:

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 1.847.000,00 € Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 1.752.400,00 €

Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit - € Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 115.700,00 €

Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit - € Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit - €

Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven - € Auszahlungen an Liquiditätsreserven - €

§ 2Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsför-derungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

Haushaltssatzung des Amtes Brüssow (Uckermark) für das Haushaltsjahr 2016§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leis-tung von Investitionsauszahlungen und Auszahlungen für In-vestitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Haushaltsjahren wird auf 0,00 Euro festgesetzt.

§ 4Die Amtsumlage gemäß § 139 BbgKVerf wird auf 25,0 v. H. der für die amtsangehörigen Gemeinden für das Haushaltsjahr 2016 geltenden Umlagegrundlagen festgesetzt.

§ 51. Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und

Aufwendungen als für das Amt von wesentlicher Be-deutung angesehen werden, wird auf 10.000,00 Euro festgesetzt.

2. Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszah-lungen, ab der Investitionen und Investitionsfördermaß-nahmen im Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind, wird auf 50.000,00 Euro festgesetzt.

3. Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplan-mäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung des Amtsausschusses bedürfen, wird beiPersonalaufwendungen von mehr als 10.000,00 € Versorgungsaufwendungen von mehr als 10.000,00 € Aufwendungen für Sach- und Dienst-leistungen von mehr als 10.000,00 € Transferaufwendungen von mehr als 10.000,00 € Sonstige ordentliche Aufwendungen von mehr als 10.000,00 € Abschreibungen von mehr als 10.000,00 € Auszahlungen für Baumaßnahmen von mehr als 10.000,00 €

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Nr. 05/2016 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 3

Auszahlungen für Investitionsförder-maßnahmen von mehr als 10.000,00 € Auszahlungen aus der Finanzierungs-tätigkeit 10.000,00 € Sonstige investive Auszahlungen von mehr als 10.000,00 €

festgesetzt.

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszah-lungen, zu deren Leistung die Kämmerin die Zustimmung erteilt hat, sind dem Amtsaussschuss halbjährlich zur Kenntnis zu geben.

4. Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu er-lassen ist, werden bei:

a) der Erhöhung des gemäß Haushaltsplan zu erwar-tenden Fehlbetrages um 2 % des Gesamtbetrages der ordentlichen Aufwendungen, d. h. um 38.300,00 €

b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen auf 38.000,00 €

festgesetzt.

Brüssow, den 06.04.2016

NeumannAmtsdirektor

BekanntmachungsanordnungDie vorstehende Haushaltssatzung des Amtes Brüssow (Uckermark) für das Haushaltsjahr 2016 (Beschluss-Nr. 3/2016 vom 05.04.2016) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.Gemäß § 67 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (GVBL.I Nr.19 S. 286 vom 21.12.2007) wird da-rauf verwiesen, dass Jeder innerhalb der öffentlichen Sprech-zeiten des Amtes Brüssow (Uckermark), Prenzlauer Str. 8 in 17326 Brüssow, Einsicht in die Haushaltssatzung und deren Anlagen nehmen kann.

Brüssow, den 29.04.2016

NeumannAmtsdirektor

Beschluss 20 lt. Beschlussvorlage 20Beschluss Haushaltssatzung 2016 (s. Seite 4)Den Gemeindevertretern der Gemeinde Schönfeld liegt der Entwurf der Haushaltssatzung und Anlagen vor. Die Gemeindevertreter der Gemeinde Schönfeld beschlie-ßen auf der Sitzung am 07.04.2016 die Haushaltssatzung sowie den Haushaltsplan gemäß § 65 ff. der Kommunal-verfassung des Landes Brandenburg.

Ja-Stimmen 9 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0

Beschluss 21 lt. Beschlussvorlage 21Beschluss KassenkreditZur rechtzeitigen Leistung ihrer Auszahlungen kann die Ge-meinde Kassenkredite bis zu dem von der Gemeindevertretung festgesetzten Höchstbetrag aufnehmen, soweit dafür keine anderen Mittel zu Verfügung stehen. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf 241.200,00 € festgesetzt.Die Gemeindevertreter der Gemeinde Schönfeld beschlie-ßen auf der Sitzung am 07.04.2016 zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit den Höchstbetrag der Kassenkredit-aufnahme gemäß § 76 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg.

Ja-Stimmen 9 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0

Beschluss 25 lt. Beschlussvorlage 25Schließung Bibliothek im Dörphus KlockowAus Kostengründen beschließt die Gemeindevertretung Schönfeld die Bibliothek im Dörphus Klockow ab sofort zu schließen.Weiter wird ermöglicht, dass der AWO-Ortsverein den Raum ehem. Bibliothek vom 01.04.16 bis 30.09.16 nutzen kann, weil keine Strom- und Heizkosten in den Sommermonaten entstehen.

Beschlüsse der Gemeindevertretung SchönfeldBeschlüsse vom 07.04.2016

Bei Nutzung des Raumes, muss das im Amt gemeldet werden.Für 2017 wird nach Haushaltslage erneut über den Raum befunden.

Ja-Stimmen 9 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0

Beschluss 26 lt. Beschlussvorlage 26Zuschuss Planstelle Jugendhaus Klockow 2016Die Gemeindevertretung Schönfeld beschließt den Zuschuss in Höhe von 973,44 € für das Jahr 2016 (entsprechend der Haushaltslage) für die Planstelle im Jugendhaus Klockow.

Ja-Stimmen 7 Nein-Stimmen 2 Enthaltungen 0

Beschluss 23 lt. Beschlussvorlage 23 Kooperationsvertrag „Kommunalservice“ mit der Ländli-chen Arbeitsförderung Prenzlau e. V.Die Gemeindevertretung Schönfeld beschließt den Koopera-tionsvertrag über die Realisierung des Teilprojektes „Kommu-nalservice“ im Rahmen der Gesamtinitiative „Dorfgemeinschaft Schönfeld“ – Projektjahr 2016.

Ja-Stimmen 9 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0

Beschluss 22 lt. Beschlussvorlage 22Schließzeiten KitaDer Kitaausschuss der Kita „Knirspenburg“ beantragt für das Jahr 2016 folgende Schließzeiten:- 06.05.2016, Freitag nach Himmelfahrt- 23.12.2016–31.12.2016, 5 Tage zum JahreswechselEine 3-wöchige Sommerpause wird noch im Kitaausschuss beraten.Die Gemeindevertretung Schönfeld stimmt den Schließ-zeiten der Kita „Knirspenburg“ zu.

Ja-Stimmen 9 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0

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4 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 05/2016

Auf Grund des § 65 ff. der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 07.04.2016 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird

1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag derordentlichen Erträge auf 1.527.100,00 €ordentlichen Aufwendungen auf 1.567.500,00 €außerordentlichen Erträge auf 0,00 €außerordentlichen Aufwendungen auf 0,00 €

2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag derEinzahlungen auf 1.457.600,00 €Auszahlungen auf 1.481.500,00 €

festgesetzt.

Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaus-haltes entfallen auf:Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 1.447.300,00 €Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 1.331.700,00 €Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit 10.300,00 €Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 12.000,00 €Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit - € Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 137.800,00 €Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven - € Auszahlungen an Liquiditätsreserven - €

§ 2Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsför-derungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

§ 3Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leis-tung von Investitionsauszahlungen und Auszahlungen für In-vestitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Haushaltsjahren wird auf 0,00 Euro festgesetzt.

§ 4Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haushalts-jahr wie folgt festgesetzt:1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 325 v. H.b) für die Grundstücke (Grundstücke B) 390 v. H.

2. Gewerbesteuer 400 v. H.

§ 51. Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und

Aufwendungen als für die Gemeinde von wesentlicher

Haushaltssatzung der Gemeinde Schönfeld für das Haushaltsjahr 2016Bedeutung angesehen werden, wird auf 10.000,00 Euro festgesetzt.

2. Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszah-lungen, ab der Investitionen und Investitionsfördermaß-nahmen im Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind, wird auf 50.000,00 Euro festgesetzt.

3. Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplan-mäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfen, wird beiPersonalaufwendungen von mehr als 10.000,00 €Aufwendungen für Sach- und Dienst-leistungen von mehr als 10.000,00 €Transferaufwendungen von mehr als 10.000,00 €Sonstige ordentliche Aufwendungen von mehr als 10.000,00 €Auszahlungen für Baumaßnahmen von mehr als 10.000,00 €Auszahlungen für Investions-fördermaßnahmen von mehr als 10.000,00 €Sonstige investive Auszahlungen von mehr als 10.000,00 €

Über- und außerplanmäßige Ausgaben, zu deren Leis-tung die Kämmerin die Zustimmung erteilt hat, sind der Gemeindevertretung halbjährlich zur Kenntnis zu geben.

4. Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu er-lassen ist, werden bei:a) der Entstehung des gemäß Haushaltsplan zu erwar-

tenden Fehlbetrages um 2 % des Gesamtbetrages der ordentlichen Aufwendungen, d. h. um 31.300,00 €.

b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen auf 30.000,00 €

festgesetzt.

Schönfeld, den 08.04.2016Neumann

Amtsdirektor

BekanntmachungsanordnungDie vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Schön-feld für das Haushaltsjahr 2016 (Beschluss-Nr. 20/2016 vom 07.04.2016) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.Gemäß § 67 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (GVBL.I Nr.19 S.286 vom 21.12.2007) wird dar-auf verwiesen, dass Jeder innerhalb der öffentlichen Sprech-zeiten des Amtes Brüssow ( Uckermark ), Prenzlauer Str. 8 in 17326 Brüssow, Einsicht in die Haushaltssatzung und deren Anlagen nehmen kann.

Brüssow, den 29.04.2016

NeumannAmtsdirektor

Beschluss 14/2016 lt. Beschlussvorlage 0014/16Stellungnahme gemäß § 63 Abs. 3 BbgBO zum Bauantrag der Ökolandwirtschaft Wallmow GmbH zur Errichtung eines Schweinmaststalles für 425 TP in BiohaltungDie Gemeindevertretung Carmzow-Wallmow erteilt ihr Einverneh-men gemäß § 63 Abs. 3 BbgBO in Verbindung mit § 36 BauGB für den Neubau des Schweinmaststalles für 425 TP in Biohaltung auf

Beschlüsse der Gemeindevertretung Carmzow-WallmowBeschlüsse vom 20.04.2016

dem Flurstück 143/3der Flur 2 und auf dem Flurstück 23/1 der Flur 4 der Gemarkung Wallmow vorbehaltlich der Einhaltung der Immissionsgrenzwerte für die naheliegende Wohnnutzung und unter Berücksichtigung des Tierbestandes am Standort und der Fremdlagerung des HTK (Hühnertrockenkot).

Dafürstimmen 6 Gegenstimmen0 Enthaltungen 1

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Nr. 05/2016 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 5

Beschluss 15a/2016 Anpassung Eintrittspreise BadeanstaltDie Stadtverordneten einigen sich auf folgende Eintrittspreise für die Badeanstalt Brüssow:

Kinder (4–16 Jahre) 1,50 €Erwachsene (ab 17 Jahre) 2,50 €letzte Stunde freier Eintritt

SaisonkartenKinder (4–16 Jahre) 25,00 €Erwachsene (ab 17 Jahre) 40,00 €

Dafürstimmen 8 Gegenstimmen 3 Enthaltungen 1

Beschluss 13/2016 lt. Beschlussvorlage 13/16Bezuschussung der Uckermärkischen MusikwochenDie Stadtverordneten der Stadt Brüssow beschließen, den Uckermärkischen Musikwochen e. V. zur Ausrichtung seines

Beschlüsse der Stadtverordnetenvertretung BrüssowBeschlüsse vom 12.04.2016

Konzertes in Grimme durch die Bereitstellung der Bestuhlung und die Übernahme des An- und Abtransportes zu unterstüt-zen.

Dafürstimmen 12 Gegenstimmen 0 Enthaltungen 0

Beschluss 16/2016 lt. Beschlussvorlage 0016/16Gratulationen Alters- und EhejubiläenDie Stadtverordneten der Stadt Brüssow beschließen, die Gratulationen zu Altersjubiläen ab dem 70. Geburtstag, jeden 5. weiteren Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jährlich durchzuführen. Die Gratulationen zu Ehejubiläen werden zum 50. Jubiläum, 60., 65. und dann zu jedem weiteren Jubiläum durchgeführt.Der Ortsbeirat entscheidet über die Höhe der Zuwendung.Der Beschluss 9/2016 verliert hiermit seine Gültigkeit.

Dafürstimmen 12 Gegenstimmen 0 Enthaltungen 0

Beschluss 15 lt. Beschlussvorlage 15Antrag Kita auf SchließtagDie Kita „Krümelburg“ beantragt auf Grund eines pädagogischen Teamtages die Schließung der Kita am 13.05.2016 (Freitag). Hintergrund ist die Erarbeitung eines neuen Kitakonzeptes. An diesem Tag wird die Praxisberaterin des Landkreises Ucker-mark, Frau Friedrich, mit dem gesamten Kita-Team den Tag dafür nutzen, konzeptionelle Schwerpunkte zu erarbeiten. Bei laufendem Kitabetrieb ist das für alle Beteiligten nicht umsetzbar.Die Gemeindevertretung Schenkenberg stimmt der Schlie-ßung der Kita am 17.06.16 zu.

Ja-Stimmen 6 Nein-Stimmen 1 Enthaltungen 0

Beschlüsse der Gemeindevertretung SchenkenbergBeschlüsse vom 11.04.2016

Beschluss18 lt. Beschlussvorlage 18Bezuschussung der Uckermärkischen MusikwochenDie Gemeindevertretung beschließt, den Uckermärkischen Musikwochen e. V. zur Ausrichtung seines Konzertes in Lud-wigsburg mit einem finanziellen Zuschuss in Höhe von 250,00 Euro zu unterstützen.

Ja-Stimmen 6 Nein-Stimmen 1 Enthaltungen 0

Beschlüsse vom 30.03.2016

Beschluss 7 lt. Beschlussvorlage 7Kassenkredit 2016Zur rechtzeitigen Leistung ihrer Auszahlungen kann die Ge-meinde Kassenkredite bis zu dem von der Gemeindevertretung festgesetzten Höchstbetrag aufnehmen, soweit dafür keine anderen Mittel zur Verfügung stehen.Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf 207.000,00 € festgesetzt.Die Gemeindevertreter der Gemeinde Göritz beschließen auf der Sitzung am 30.03.16 zur Sicherstellung der Zahlungsfä-higkeit den Höchstbetrag der Kassenkreditaufnahme gemäß § 76 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg.

Ja-Stimmen 6 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0

Beschlüsse der Gemeindevertretung Göritz Beschlüsse vom 27.04.2016

Beschluss 14 lt. Beschlussvorlage 14Antrag der Gemeinde Göritz an die Baugenehmigungs-behörde des Landkreises Uckermark zur Zurückstellung eines Baugesuchs der e.n.o Energy GmbH auf Errich-tung von drei Windkraftanlagen in der Gemarkung Tornow (LUGV – Nr. G00316) auf der Grundlage des § 15 BauGB

Rückstellungs-AntragDie Gemeinde Göritz beantragt zum Schutz der Ziele Ihrer kommunalen Bauleitplanung bei der Baugenehmigungsbe-hörde des Landkreises Uckermark gemäß § 15 (3) BauGB die Zurückstellung des Baugesuchs der e.n.o Energy GmbH um 12 Monate.

Ja-Stimmen 8 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0

Page 6: Bru 2016 ausgabe 05

6 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 05/2016

Beschluss 13 lt. Beschlussvorlage 13Haushaltssatzung 2016 (s. u.)Am 30.03.2016 wurden die Haushaltssatzung und deren An-lagen beraten und mit Beschluss-Nr. 6/2016 von der Gemein-devertretung beschlossen.Mit der beschlossenen Haushaltssatzung 2016 wurden die laut Ergebnishaushalt ausgewiesenen außerordentlichen Erträge in Höhe von 23.900,00 € und außerordentlichen Aufwendun-

gen in Höhe von 8.600,00 € nicht festgesetzt. Im beschlosse-nen Haushaltsplan 2016 waren diese enthalten.Eine erneute Beschlussfassung ist deshalb erforderlich.Die Gemeindevertreter der Gemeinde Göritz beschließen auf der Sitzung am 27.04.2016 die Haushaltssatzung sowie den Haushaltsplan gemäß § 65 ff. der Kommunalverfas-sung des Landes Brandenburg.

Ja-Stimmen 8 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0

Auf Grund des § 65 ff. der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 27.04.2016 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der

ordentlichen Erträge auf 1.300.400,00 € ordentlichen Aufwendungen auf 1.337.000,00 € außerordentlichen Erträge auf 23.900,00 € außerordentlichen Aufwendungen auf 8.600,00 €

2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag derEinzahlungen auf 1.327.200,00 € Auszahlungen auf 1.359.600,00 €

festgesetzt.Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaus-haltes entfallen auf:Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 1.243.100,00 € Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 1.262.500,00 € Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit 84.100,00 € Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 70.000,00 € Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit - € Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 27.100,00 € Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven - € Auszahlungen an Liquiditätsreserven - €

§ 2Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsför-derungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

§ 3Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leis-tung von Investitionsauszahlungen und Auszahlungen für In-vestitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Haushaltsjahren wird auf 0,00 Euro festgesetzt.

§ 4Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haushalts-jahr wie folgt festgesetzt:1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 325 v. H.b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 350 v. H.

2. Gewerbesteuer 350 v. H.

§ 51. Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Auf-

wendungen als für die Gemeinde von wesentlicher Bedeu-tung angesehen werden, wird auf 10.000,00 € festgesetzt.

2. Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszah-lungen, ab der Investitionen und Investitionsfördermaß-

Haushaltssatzung der Gemeinde Göritz für das Haushaltsjahr 2016nahmen im Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind, wird auf 50.000,00 Euro festgesetzt.

3. Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplan-mäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfen, wird beiPersonalaufwendungen von mehr als 10.000,00 € Versorgungsaufwendungen von mehr als 10.000,00 € Aufwendungen für Sach- und Dienst-leistungen von mehr als 10.000,00 € Transferaufwendungen von mehr als 10.000,00 € Sonstige ordentliche Aufwendungen von mehr als 10.000,00 € Abschreibungen von mehr als 10.000,00 € Auszahlungen für Baumaßnahmen von mehr als 10.000,00 € Auszahlungen für Investitions-fördermaßnahmen von mehr als 10.000,00 € Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 10.000,00 € Sonstige investive Auszahlungen von mehr als 10.000,00 €

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszah-lungen, zu deren Leistung die Kämmerin die Zustimmung erteilt hat, sind der Gemeindevertretung halbjährlich zur Kenntnis zu geben.

4. Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu er-lassen ist, werden bei:a) der Erhöhung des gemäß Haushaltsplan zu er-

wartenden Fehlbetrages um 2 % des Gesamtbe-trages der ordentlichen Aufwendungen, d. h. um 26.700,00 € festgesetzt.

b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen auf 25.000,00 € festgesetzt.

Göritz, den 28.04.2016

NeumannAmtsdirektor

BekanntmachungsanordnungDie vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Göritz für das Haushaltsjahr 2016 (Beschluss-Nr. 13/2016 vom 27.04.2016) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.Gemäß § 67 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (GVBL.I Nr. 19 S. 286 vom 21.12.2007) wird da-rauf verwiesen, dass Jeder innerhalb der öffentlichen Sprech-zeiten des Amtes Brüssow (Uckermark), Prenzlauer Str. 8 in 17326 Brüssow, Einsicht in die Haushaltssatzung und deren Anlagen nehmen kann.

Brüssow, den 29.04.2016

NeumannAmtsdirektor

Page 7: Bru 2016 ausgabe 05

Nr. 05/2016 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 7

Hiermit lade ich Sie zu unserer Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Schönfeld am Dienstag, dem 15. Juni 2016, um 19.00 Uhr, in das Gemeindehaus in 17291 Schönfeld herzlich ein.

Tagesordnung: 1. Begrüßung und Feststellung der Mehrheiten für Beschlüsse2. Bericht des Vorsitzenden3. Bericht der Kassenführerin4. Bericht des Kassenprüfers5. Entlastung des Vorstandes 6. Beitragspflicht zur Berufsgenossenschaft

Einladung der Jagdgenossenschaft Schönfeld7. Verwendung des Reinertrages vom 1.4.2015 bis 31.3.20168. EDV Programm zur Führung des Jagdkatasters9. Sonstiges

Sollte ein Jagdgenosse nicht an der Sitzung teilnehmen kön-nen, so kann er einen Bevollmächtigten benennen. Dessen schriftliche Vollmacht muss zu Beginn der Versammlung vor-gelegt werden.

Jürgen Hammerschmidt,Vorsitzender des Jagdvorstandes

Jagdgenossenschaft SchönfeldDorfstraße 51, 17291 Schönfeld

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte vom 02.05.2016.Die Windpark Fahrenwalde infra GmbH, Göternitz 5, 18573 Rambin, hat einen Antrag (Posteingang in der Behörde am 29.10.2015) auf Erteilung einer Genehmigung nach dem Bun-des-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), das zuletzt geändert wurde durch Artikel 76 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1.474), für die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage des Typs ENERCON E-82 E2 mit einer Nabenhöhe von 138,38 m und einem Rotordurchmes-ser von 82 m im Windeignungsgebiet Fahrenwalde gestellt. Der Standort der Anlage befindet sich in der Gemarkung Fah-renwalde im Landkreis Vorpommern-Greifswald.Das Vorhaben ist nach Nummer 1.6.2. Spalte c des Anhanges 1 zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) vom 2. Mai 2013 (BGBl. I S. 973, 3.756) ge-neh-migungsbedürftig. Die Notwendigkeit für ein Verfahren nach § 10 BImSchG mit Beteiligung der Öffentlichkeit ergibt sich aus § 3 b des Gesetzes über die Umweltverträglichkeits-prüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2.490) ge-ändert worden ist, in Verbindung mit § 2 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe c der 4. BImSchV. Daher wird das Verfahren gemäß § 10 Absatz 3 BImSchG in Verbindung mit § 8 der Verord-nung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1.001), die durch Artikel 5 der Verordnung vom 28. April 2015 (BGBl. I S. 670) geändert worden ist, hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Antrag und die Antragsunterlagen liegen

vom 9. Mai 2016 bis einschließlich 8. Juni 2016 imStaatlichen Amt für Landwirtschaft und UmweltMecklenburgische SeenplatteAbteilung Immissions- und KlimaschutzHelmut-Just-Straße 4, 17036 Neubrandenburg

während der Dienststunden in der Zeit vonMontag–Donnerstag: 8.30–11.30 Uhr & 12.00–15.30 UhrFreitag: 8.30–11.30 Uhr

Amtliche Bekanntmachung nach § 10 Absatz 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)und zusätzlich im

Amt Uecker-Randow-Tal -Bauverwaltung-Lindenstraße3217309 Pasewalk

während der SprechzeitenMontag 9.00–11.30 UhrDienstag 9.00–12.00 Uhr und 13.00–15.30 UhrDonnerstag 9.00–12.00 Uhr und 13.00–15.30 UhrFreitag 8.00–11.30 Uhr

zur Einsichtnahme aus.

Einwendungen gegen das Vorhaben können während der Auslegung, beginnend mit der Auslegung der Unterlagen am 9. Mai 2016, und in der ihr nachfolgenden 14-tägigen Einwen-dungsfrist bis einschließlich 22. Juni 2016 schriftlich bei den oben bezeichneten Behörden erhoben werden. Mit Ablauf dieser Frist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.Die Einwendungen werden dem Antragsteller sowie den am Verfahren beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereiche von den Einwendungen berührt werden, bekanntgegeben. Der Ein-wender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmi-gungsver-fahrens nicht erforderlich sind.Sofern die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen erörterungsfähig und auch erörterungsbedürftig sind, werden im Ermessen der Behörde, auch bei Ausbleiben des Antrag-stellers oder der Personen, die Einwendungen erhoben haben, die Einwendungen voraussichtlich

am 20. Juli 2016 ab 10.00 Uhr imDorfgemeinschaftshaus/Gemeindezentrum BlumenhagenGroß Luckower Straße 317309 Jatznick/OT Blumenhagen

erörtert.

Der Erörterungstermin ist öffentlich. Die Zustellung der Ent-scheidung an die Personen, die Einwendungen erhoben ha-ben, kann durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen.

Information aus dem OrdnungsamtStadtwald BrüssowIch möchte darauf hinweisen, dass das Fahren mit sowie das Abstellen von Kraftfahrzeugen im Wald gem. § 16 Abs. 1 Wald-gesetz des Landes Brandenburg nicht gestattet ist. Ausnahmen gelten für Forst- und Jagdfahrzeuge sowie für Feuerwehr und Rettungswagen. Eine Zuwiderhandlung kann mit einer Geldbuße bis zu 20.000,00 Euro geahndet werden.

Sternbeck, Sachbearbeiterin

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8 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 05/2016

Information des Amtsdirektors

Frau Yvonne Pfund wurde gemäß § 7 a BbgDSG (Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten im Land Branden-burg) mit Wirkung zum 01.03.2016 zum Datenschutzbe-auftragten des Amtes Brüssow (Uckermark), Prenzlauer Straße 8 in 17326 Brüssow bestellt.

NeumannAmtsdirektor

Information aus dem Fundbüro

Am Donnerstag, 10. März 2016 wurde auf dem Parkplatz des Amtes, Prenzlauer Straße 8, in Brüssow ein Handy „Sony Z3“, bronzefarben, gefunden. Die Sim-Karte ist noch intakt. Bitte melden Sie sich im Ordnungsamt bzw. unter Telefon 039742/86042.

SternbeckSachbearbeiterin

Das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) hat mit Beschluss vom 18.02.2016 das Bodenordnungsverfahren Schenkenberg angeordnet.Das Verfahrensgebiet hat eine Größe von 1.723 ha und er-fasst, unter weitgehendem Ausschluss der bebauten Ortsla-gen, folgende Gemarkungen:- Gemarkung Schenkenberg, Flur 1 (tlw.) und Flur 2 (tlw.)- Gemarkung Ludwigsburg, Flur 1 (tlw.)- Gemarkung Baumgarten, Flur 1 (tlw.), Flur 2 (tlw.), Flur 3

(tlw.) und Flur 4 (tlw.)- Gemarkung Wittenhof, Flur 1 (tlw.) und Flur 2 (tlw.)

Die flurstückskonkrete Abgrenzung ergibt sich aus der Anlage zum Beschluss des LELF vom 18.02.2016.Die Grundstückseigentümer der in das Verfahren einbezoge-nen Flurstücke, die Inhaber von Erbbaurechten sowie Eigen-tümer sonderrechtsfähiger Bebauung im Verfahrensgebiet bilden die Teilnehmergemeinschaft des Verfahrens. Ihr obliegt die Neugestaltung des Bodenordnungsgebietes zur Verwirk-lichung der gemeinschaftlichen Interessen aller Teilnehmer unter Berücksichtigung der Interessen des Einzelnen.Zur Wahrnehmung der gemeinschaftlichen Interessen wird die Teilnehmergemeinschaft durch einen zu wählenden Vorstand vertreten (§§ 21 ff. FlurbG1 i. V. m. § 5 BbgLEG2). Die Organi-sation der Vorstandswahl liegt in der Verantwortung des LELF als obere Flurbereinigungsbehörde.Daher lade ich alle Teilnehmer des Verfahrens ein, um im Rahmen einer Teilnehmerversammlung den Vorstand der Teilnehmergemeinschaft zum Bodenordnungsverfahren „Schenkenberg“ zu wählen.

Termin: Dienstag, den 14. Juni 2016 um 18.00 UhrOrt: Gaststätte in Schenkenberg, Dorfstraße 24, 17291 Schenkenberg.

Neben der Wahl des Vorstandes werden weitergehende In-formationen zur Verfahrensdurchführung Gegenstand der Teil-nehmerversammlung sein.

Tagesordnung:1. Grundlagen zu den Aufgaben und der Arbeit des Vor-

stands der Teilnehmergemeinschaft2. Durchführung der Vorstandswahl3. Informationen zur Arbeit des Verbandes für Landentwick-

lung und Flurneuordnung im Land Brandenburg (während der Stimmauszählung)

4. Bekanntgabe der Ergebnisse der Wahl (ggf. Konstituie-rung des Vorstandes)

Hinweise zur Wahlberechtigung und zur Kandidatur:Der Vorstand wird durch die in der Teilnehmerversammlung an-wesenden Teilnehmer und bevollmächtigten Vertreter gewählt.Wahlberechtigt sind alle Teilnehmer des Verfahrens, d. h. alle Grundstückseigentümer der in das Verfahren einbezogenen Flurstücke, Inhaber von Erbbaurechten sowie Eigentümer sonderrechtsfähiger Bebauung im Verfahrensgebiet. Die Wahl-berechtigung ergibt sich insofern aus der Abgrenzung des Verfahrensgebietes gemäß der Flurstücksübersicht der öffentli-chen Auslegung des Anordnungsbeschlusses vom 18.02.2016 im Amt Brüssow (Uckermark) und in den Verwaltungssitzen der an die Flurbereinigungsgemeinde angrenzenden Gemeinden, der Stadtverwaltung Prenzlau und dem Amt Gramzow.

Ist ein Teilnehmer am Wahltermin verhindert, kann auch eine andere Person zur Wahrnehmung des Stimmrechtes bevoll-mächtigt werden. Die schriftliche Vollmacht ist im Wahltermin vorzulegen.Jeder Teilnehmer hat – ohne Rücksicht auf den Wert seiner Beteiligung am Verfahren – nur eine Stimme.Teilnehmer, die mehrfach am Verfahren beteiligt sind (zugleich beteiligt an mehreren Eigentümergemeinschaften und/oder Alleineigentum), haben nur eine Stimmberechtigung.Gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer und haben somit nur eine gemeinsame Stimmberechtigung.Juristische Personen werden durch ihre Organe (Vorstand, Geschäftsführer o. ä.) vertreten.

Öffentliche Bekanntmachung – Einladung zur VorstandswahlBodenordnungsverfahren Schenkenberg Verf.-Nr.: 5 001 16

1 Flurbereinigungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546) zuletzt geändert durch Artikel 17 des Ge-setzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2.794)

2 Gesetz über die ländliche Entwicklung und zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes und des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes im Land Brandenburg -BbgLEG- Brandenburgisches Landentwicklungsgesetz vom 29. Juni 2004 (GVBl. I/04 S. 298), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Juli 2010 (GVBl. I/10, [Nr. 28])

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Nr. 05/2016 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 9

Impressum Amtlicher TeilAmtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Stadt Brüssow mit den Gemeinden: Carmzow-Wallmow, Göritz, Schenkenberg, Schönfeld

Herausgeber und verantwortlich für Inhalt der amtlichen Mitteilungen:Amt Brüssow (Uckermark), Der Amtsdirektor, Prenzlauer Straße 8, 17326 Brüssow,Telefon: 039742/8600, E-Mail: [email protected]

Öffnungszeiten: Di. 08.30–12.00 und 13.00–17.30 Uhr & Do. 08.00–12.00 und 13.00–16.00 Uhr

Herstellungsleitung und Redaktion: Schibri-Verlag, Verlagssitz: Milow 60, 17337 UckerlandPostanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 StrasburgTel.: 039753/22757, Fax: 039753/22583, Internet: www.schibri.de, E-Mail: [email protected]

Bezugsmöglichkeiten: Siehe Impressum Nichtamtlicher Teil.

Druck/Endbearbeitung: Verlag + Druck Linus Wittich, Tel.: 039931/5790

Amtliche Bekanntmachungen – Ende –

Bevollmächtigte, die mehrere Teilnehmer im Wahltermin ver-treten, haben, unabhängig von der Anzahl der vertretenen Teilnehmer, nur eine Stimmberechtigung.

Der Vorstand wird für die gesamte Verfahrensdauer, vorzugs-weise aus den Reihen der Verfahrensbeteiligten, gewählt und soll die wesentlichen Interessenlagen innerhalb der Teilneh-mergemeinschaft widerspiegeln. Gewählt werden können neben den Verfahrensbeteiligten auch andere nicht direkt am Verfahren beteiligte Personen, wenn sich aus der Wahl ergibt, dass diese das Vertrauen innerhalb der Teilnehmergemein-schaft genießen.Personen, die Interesse an der aktiven Mitwirkung bei der Neugestaltung des Verfahrensgebietes innerhalb des zu wäh-

lenden Vorstandes haben, werden aufgefordert sich als Kan-didaten zur Wahl zu stellen. Die an dieser Vorstandsarbeit Interessierten werden zugleich gebeten bereits in Vorbereitung des Wahltermins dem LELF Prenzlau die beabsichtigte Kan-didatur mitzuteilen (Ansprechpartner ist Herr Günther, Tel.: 03984/718737).Dort erhalten Sie auch ergänzende Informationen zum Umfang und Inhalt dieser Tätigkeit.

Im Auftraggez. Benthin

Regionalteamleiter

Impressum Nichtamtlicher TeilAmtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Amt Brüssow (Um.) mit den Gemeinden: Carmzow-Wallmow, Göritz, Schenkenberg, Schönfeld

Bezugsmöglichkeiten:- Amt Brüssow (Uckermark), Prenzlauer Straße 8, 17326 Brüssow- Abonnements: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg (Um.)

Bezugsbedingungen:- Das Amtsblatt erscheint zwölfmal jährlich in einer Auflagenhöhe von 2.670 Exemplaren.- Der Bezug des Amtsblattes ist für Einwohner des Amtes Brüssow und deren dazugehö-

renden Gemeinde kostenlos. - Der Bezugspreis für Abonnenten beträgt jährlich 12,- e + Porto.- Ein kostenloser Download des Amtsblattes ist über das Amt Brüssow (Uckermark) unter

www.amt-bruessow.de oder den Schibri-Verlag unter www.schibri.de möglich.

Verantwortlich für den redaktionellen Teil:Der Amtsdirektor, Tel.: 039742/8600Für unverlangt eingesandte Manuskripte besteht keine Verpflichtung der Veröffentlichung. Der Herausgeber und die Redaktion behalten sich vor, Beiträge zu kürzen und redaktionell zu bearbeiten. Die Verantwortung für den Inhalt der Beiträge liegt bei den Autoren.

Herstellungsleitung: V.i.S.d.P.: Schibri-Verlag, Verlagssitz: Milow 60, 17337 UckerlandPostanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 StrasburgRedaktion: Martina Goth, E-Mail: [email protected], Tel.: 039753/22757Anzeigen: Nicole Helms, E-Mail: [email protected], Tel.: 039753/22757

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10 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 05/2016

Berichte und Mitteilungen aus Einrichtungen des Amtes/der Gemeinde

Kinder- und Jugendarbeit

Am 13. Februar 2016 nahm ich am Kreis-Vorlesewettbewerb im Schwedter Ratssaal teil.

Dieser Herausforderung stellten sich weitere siebzehn Vorleser der 6. Klassen aller ucker-märkischen Grundschulen. Es ging um den besten Lesevortrag und die Teilnahme am Landeswettbewerb in Potsdam. Ich las einen Abschnitt aus dem Buch „Klassenspiel“ von Celia Rees. Es handelt davon, wie ein Mädchen sich nach ihrem Umzug in einer neuen Klasse zurechtfinden muss. Einige ihrer neuen Mitschüler machen ihr das Leben dabei nicht gerade leicht und schikanieren sie sogar.

Nach der Pause mussten wir auch noch einen unbekannten Text vorlesen. Eine fünf-köpfige Jury verfolgte und bewertete drei Stunden lang unsere Vorträge und hatte dann die schwierige Aufgabe, den besten Vorleser zu bestimmen. Jonathan Eichhorn von der Waldrand-Grundschule in Schwedt gewann schließlich den Wettstreit.

Mir hat dieser Nachmittag Spaß gemacht und ich bin ein bisschen stolz darauf, dass ich meine Schule in Schwedt vertreten durfte.

Malgorzata CiszekRegenbogengrundschule in Brüssow

Wettstreit der Besten

Das Thema „Gesunde Ernährung“ spielt im Biologieunterricht der 5. Klasse eine große Rolle. Wir fertigten Plakate zu diesem Thema an und überlegten gemeinsam mit unserer Lehrerin, wie wir noch mehr Einfluss nehmen könnten. Unsere Analyse hatte nämlich ergeben, dass die Brotbüchsen mancher Kinder oft Süßigkeiten enthielten. So kam uns die Idee, einen Obst- und Gemüsebasar in der Frühstückspause zu organisieren und gesunde Leckereien anzubieten.Am 28. Januar war es dann so weit. Obst und Gemüse wur-den gewaschen, portioniert und ansprechend angeboten. Die Mädchen und Jungen unserer Schule nahmen unseren Basar sehr gut an und versorgten sich rege. Kein Wunder, denn die Auswahl war groß und somit für jeden Geschmack etwas dabei. Die Farbenvielfalt von Tomaten, Gurken, Paprika, Bananen, Kiwis, Äpfeln und Mandarinen tat ihr Übriges. Zu unserem Angebot gehörten sogar Sternfrüchte und Litschis. Unser Projekt war lehrreich und hat uns riesigen Spaß ge-macht. Wir bedanken uns vor allem bei unseren Eltern für ihre Mithilfe.

Gesunde Ernährung in Theorie und Praxis

Klasse 5 der Regenbogengrundschule in Brüssow

Die Sparkasse Uckermark rief vor den Osterfeiertagen Kinder dazu auf, Ostereier fantasievoll und farbenfroh zu gestalten. Als Prämie wurde natürlich ein Preis für das schönste Ei in Aussicht gestellt. Die unterrichtenden Kunstlehrer der Regenbogen-grundschule Brüssow nahmen die Idee mit in die unteren Klassen.

Die Schüler der Jahrgänge 1–3 machten sich sofort ans Werk und gestalteten viele bunte Ostereier. Diese brachten sie dann während eines Unterrichtsganges in die Brüssower Sparkassenfiliale. Die Jury hatte nun die Qual der Wahl und entschied sich für das Ei von Hanna Bettinger aus dem 2. Jahrgang der Klasse Flex A. Am 19.04.2016 konnte Hanna ihren Preis dann persönlich in Empfang nehmen.

Wir möchten uns für die nette Unterstützung bei den Mitarbeiterinnen der Sparkas-senfiliale Brüssow bedanken.

Die Lehrkräfte der Regenbogengrundschule Brüssow

Späte Osterüberraschung

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Nr. 05/2016 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 11

seit vielen Jahren überraschen die Kinder der Kita „Gänse-blümchen“ die Senioren unserer Gemeinde zum Geburtstag mit einem kleinen Geburtstagsständchen. Leider ist das auf Grund des Bundesmeldegesetzes vom 01.11.2015 § 50 Absatz 2 nicht mehr möglich. Alle „Geburtstagskinder“ ab dem 65. und ab dem 80. Lebensjahr dann jährlich können wir nicht überraschen, da sie im Amtsblatt nicht erscheinen

Liebe Einwohner von Göritz, Malchow und Tornow,dürfen. Oftmals haben die Omas und Opas vergeblich auf uns gewartet. Wer weiterhin diese liebgewonnene Tradition erhalten möchte, kann sich gerne mit den Erzieherinnen in Verbindung setzen. Wir sind unter der Tel.-Nr.: 039851/242 zu erreichen!

Euer Team der Kita „Gänseblümchen“

Um dieser Frage sichtlich auf den Grund gehen zu können, haben die Erzieherinnen der „Käfergruppe“ auf der Elternver-sammlung die Idee geäußert, gemeinsam mit den Eltern für die Kinder Hochbeete zu bauen. Alle Eltern waren begeistert und sofort fanden sich drei Muttis die sich bereit erklärten, die Sache in die Hand zu nehmen. Monique Sonnenberg, Marie Thürnagel und Monique Pankow haben zusammen mit ihren Männern und Kindern die Hochbeete gebaut. Die Papas ha-ben gesägt und geschraubt und die Muttis haben ihre Kinder

Wie kommen die Erbsen und Möhren in unser Mischgemüse?beim Streichen der Kästen geholfen. Als das Hochbeet auf dem Kitagelände einen Platz gefunden hatte brachte uns Ste-fan Vilter die Muttererde. Nun können die „Käferkinder“ fleißig pflanzen und hoffentlich bald reichlich ernten. Vielen Dank an die fleißigen Eltern!

Euer "Gänseblümchen" Team

Wir haben uns im toom Baumarkt Prenzlau für die Kita-Initiative „Gemeinsam selber machen für mehr Kinderlachen!“ beworben und sind jetzt unter den drei Fi-nalisten. Nun wollen wir auch un-bedingt den 1. Platz, das heißt einen Warengutschein im Wert von 3.000 Euro gewinnen. Also helft uns dabei! Holt euch euren Wahlzettel im toom Baumarkt Prenzlau an der Kasse oder an der Hauptinfo und stimmt bis zum 04.06.2016 für die Kita „Gänseblümchen“ aus Göritz ab.

Aufgepasst & mitgemacht!

Bild links: Pauline Dobbert, Leandra Bierhals und Rosalie Rüh konnten am Freitag, den 29.04.2016 vor dem toom Baumarkt schon ganz viele Stimmen für unsere Kita sammeln.

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12 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 05/2016

Nun war es soweit! Unsere Kinder haben ihren Gutschein, den sie im Dezember 2015 für ihr riesengroßes, selbstgebasteltes Weihnachtsgesteck bekommen haben, eingelöst. Käferkinder, Sonnenkinder und unsere Vorschulkinder hatten einen Vormittag lang ihren Spaß und konnten nach Herzenslust im Bällebad toben, auf der Hüpfburg springen und in der Riesenrolle übers Wasser laufen.

Die „Gänseblümchen“ Kinder im Rumtollhaus Ein Dankeschön für alle MuttisAm 27. April 2016 wurde im Hort der Kita „Gänseblümchen“ fleißig gebastelt. Gleich-zeitig wurde aufgepasst, dass uns dabei auch keine Mutti überrascht. Mit viel Lie-be, Fantasie und Ausdauer gestalteten die Jungen und Mädchen eine Überraschung zum Muttertag. Dabei unterstützten uns Kerstin Wieczorek und Roswitha Kirsch. Zum Abschluss gab es für alle eine kleine Überraschung. Mit einem kleinen Mitmach-Lied ließen wir den schönen Nachmittag ausklingen. Ein Wiedersehen ist bereits geplant. Das Bastelmaterial sponserte die Dachdeckerei von Rainer Wieczorek aus Wismar. Vielen Dank!

Aktionstag der Jugendfeuerwehren zieht Besucher anAm 23. April standen auf dem Sportplatz in Carmzow mehr als 150 Uniformierte pünktlich um 9.00 Uhr zum Appell bereit. Es war der Aktionstag der Jugendfeuerwehren, der Kinder, Jugendliche und Erwachsene aus der gesamten Uckermark nach Carmzow trieb. Spannung lag in der Luft, als sich die jungen Kameradinnen und Kameraden endlich an die Arbeit machen durften und sich verschiedensten Herausforderun-gen stellten. Löschangriff, Hürdenlauf, Knoten, Erste Hilfe und Gummistiefelweitwurf waren nur einige Disziplinen, in denen

die Teilnehmer ihr Geschick und Können beweisen mussten. Die Jugendfeuerwehren haben lange auf diesen Tag hingear-beitet. Es wurde geübt, gekuppelt, gelernt und nochmals geübt. Umso toller war es für die Kinder und Jugendlichen, dass sie beim Wettkampf von den zahlreichen Eltern, Freunden und Besuchern angefeuert wurden. Für alle war es spannend, mitanzusehen, wie die Kinder und Jugendlichen mit Eifer bei der Sache waren und losspurteten, sobald die Pumpe heulte und Wasser durch die Schläuche schoss.

Wir möchten uns ganz herzlich bei den Eltern, der Agrargenossenschaft und der Dienstleistungs- und Getreidelagergesellschaft Kleptow mbH für den Transport der Kinder bedanken. Ohne euch wäre so ein Ausflug nicht möglich!

Das „Gänseblümchen“-Team

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Nr. 05/2016 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 13

Zum 25. Jahrestag der DDR im Jahre 1974 wurde das einzige Freischwimmbad in einem Dorf im damaligen Bezirk Neu-brandenburg eröffnet. Im Jahre 2014 konnten die Bürger der Gemeinde noch das 40-jährige Bestehen feiern. Die Frage ist: Wie lange noch? Die Existenz dieser einzigartigen Sport- und Erholungsstätte ist ernsthaft gefährdet! Trotz guter Besucherzahlen schreibt das Schwimmbad keine schwarzen Zahlen! Schon in diesem Jahr stand das Bad kurz vor dem Aus. Das konnte aber nach nochmaliger Überarbeitung des Haushaltsplanes für das Jahr 2016 abgewendet werden! Für drei Monate ist der Badebetrieb gesichert.In den über 40 Jahren haben in diesem Bad hunderte von Kindern aus den unteren Schulklassen in Klockow das Schwimmen gelernt, und viele davon sind noch jetzt häufige Besucher des Bades. Bis zu 300 Personen konnten an guten Besuchertagen gezählt werden. Weil im Bad auch Volleyball und Fußball möglich sind, trägt der Aufenthalt neben dem Schwimmen und der Erholung auch zur körperlichen Fitness bei. Die nächste Badegelegenheit ist von Klockow aus 10 km entfernt in Brüssow, bzw. in 15 km Entfernung in Prenzlau. Dadurch wird die Bedeutung dieses Bades, ganz besonders für die Kinder der umliegenden Ortschaften, jedem klar sein. Mit einem Aufruf wenden wir uns an alle Einwohner der Ge-meinde Schönfeld, des Amtes Brüssow und der umliegenden Gemeinden, uns bei der Finanzierung und dem weiteren Betrieb unseres Schwimmbades mit Spendengeldern zu unterstützen. Des Weiteren geht diese Bitte an alle Betriebe, Unternehmen, Vereine, Gesellschaften und Organisationen, durch Spenden – und seien sie noch so klein – den Erhalt des Bades für die Zukunft zu sichern. Jeder, der das möchte,

Spendenaufruf für das Schwimmbad in Klockow

erhält eine vom Amt Brüssow ausgestellte Spendenbeschei-nigung, um die Spende steuerlich absetzten zu können. Spendengelder überweisen Sie bitte unter dem Vermerk „Schwimmbad Klockow“ auf das folgende Konto: Bank: Sparkasse Uckermark in PrenzlauIBAN: DE55170560603461000026BIC: WELADED1UMP

Schon jetzt möchten wir uns im Namen aller Schwimmbad-nutzer und der Gemeindevertretung Schönfeld für die hof-fentlich reichen Spenden bedanken!

S. JahnsGemeindevertreter

Jubel gab es auch bei der an-schließenden Siegerehrung. Schirmherr der Veranstaltung war der Feuerwehrverband des Landkreises Uckermark, der edle Pokale beisteuerte. Insgesamt wurden die Kinder und Jugendlichen in drei Alters-klassen eingeteilt und bewertet. Der Löschangriff, das Highlight aller Disziplinen, wurde dabei gesondert benotet. Dass der Tag zu einem Erlebnis für alle Beteiligten wurde, lag nicht nur an dem sonnigen Wetter, son-dern auch an dem Engagement

aller Mitwirkenden. Die Amtsjugendwartin Jessica Tiebach, die den Aktionstag mit zahlreichen Helfern organisierte, bedankt sich bei allen, die sich die Zeit genommen haben, mitanzupa-cken und somit den Kindern und Jugendlichen einen solchen Tag bereiten konnten: „Man darf nicht vergessen, dass das alles auf ehrenamtlicher Basis geschieht. Wenn die Betreuer und Jugendwarte unter der Woche arbeiten, mit den Jugend-feuerwehren Ausbildungen machen und dann auch noch am Wochenende zu Wettkämpfen fahren, ist das ein dickes Lob wert.“ Damit hat sie recht, denn diese Kinder und Jugendlichen sind es hoffentlich später, die nach ihrer Zeit in der Jugend-feuerwehr in die Einsatzabteilung übertreten, weiterhin einen Teil ihrer Zeit in den Feuerwehrdienst investieren, um damit die Hilfeleistung in Notfällen in unserem ländlichen Raum ge-währleisten zu können.

PlatzierungenAltersklasse I (6–8 Jahre) Gesamtwertung1. Platz Jugendfeuerwehr „Templin I“2. Platz Jugendfeuerwehr „Klosterwalde I“3. Platz Jugendfeuerwehr „Baumgarten I“

Löschangriff1. Platz Jugendfeuerwehr „Templin I“2. Platz Jugendfeuerwehr „Boitzenburg“3. Platz Jugendfeuerwehr „Klosterwalde I“

Altersklasse II (9–12 Jahre)Gesamtwertung1. Platz Jugendfeuerwehr „Dedelow“2. Platz Jugendfeuerwehr „Gerswalde II“3. Platz Jugendfeuerwehr „Gerswalde I“

Löschangriff1. Platz: Jugendfeuerwehr „Klaushagen“2. Platz: Jugendfeuerwehr „Milmersdorf I“3. Platz: Jugendfeuerwehr „Gerswalde II“

Altersklasse III (13–17 Jahre)Gesamtwertung1. Platz Jugendfeuerwehr „Mittenwalde“2. Platz Jugendfeuerwehr „Klinkow“3. Platz Jugendfeuerwehr „Bandelow“

Löschangriff1. Platz Jugendfeuerwehr „Nechlin“2. Platz Jugendfeuerwehr „Mittenwalde“3. Platz Jugendfeuerwehr „Eickstedt“

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14 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 05/2016

Berg- und Kinderfest in BrüssowStrahlender Sonnenschein lockte zahlreiche Brüssower zum Berg- und Kinderfest. Bürgermeister Michael Rakow ging in seiner Begrüßungsrede auf die Entstehung des Berges ein.

Schlossermeister Erwin Kieselbach aus Brüssow hatte die Idee einen Berg am Rande des Großen Sees entstehen zu lassen. Er wollte mit diesem Berg einen weiteren Anziehungspunkt für Brüssow und seine Gäste schaffen. Im November 2003 trug er sein Anliegen der Stadtverordnetenversammlung vor. Es war kein einfacher Weg diesen Gedanken in die Tat um-zusetzen, aber nun ist es geschafft. Nach 12-jähriger Bauzeit wurde der Berg mit einer Höhe von 23 Metern fertiggestellt. Er soll als Aussichtspunkt über den Brüsssower See einen Blick in die schöne uckermärkische Landschaft sowie bei gu-tem Wetter die Aussicht bis Stettin und Schwedt ermöglichen. Der Bürgermeister dankte dem Ausschuss für Jugend, Kultur und Soziales der SVV unter Vorsitz von Petra Schulz für die Vorbereitung und insbesondere Katrin Kuchling für die Idee die Einweihung des Berges im Rahmen eines Kinderfestes zu feiern. Im Vorfeld des Festes ging an alle Bürger der Stadt der Aufruf einen Namen für den Berg zu finden, viele beteiligten sich. Bevor es zur Namensverkündung kam, gab es noch ein kleines Programm am Fuße des Berges. Die Kinder der Kita „Sonnenschein“ und Schüler der „Regenbo-genschule“ Brüssow sangen Lieder und trugen Gedichte vor.

Schülerinnen der Musikschule unter Leitung von Herrn Egert trugen ebenfalls zur kulturellen Umrahmung bei.

Im Anschluss wurde bei Kaffee und Kuchen geplaudert. Die Kinder besuchten verschiedene Spielstationen und freuten sich bald mit bunten Luftballons den Berg zu erklimmen. Ge-gen 16.00 Uhr war es dann endlich soweit, mit der Enthüllung der Informationstafel wurde das große Geheimnis gelüftet und der Berg bekam seinen Namen „Brüssower Utkiek“.

Anschließend gingen alle gemeinsam auf den Berg. Die bun-ten Luftballons wurden von dort mit besten Wünschen auf in den Himmel geschickt.

Ein großes Dankeschön geht an die Kameraden der Freiwilli-gen Feuerwehr, dem Karnevalsklub, dem Verein Lebendiges Brüssow, der Stephanus-Stiftung, dem Anglerverein, der Kirch-gemeinde und der Arbeitsgruppe Kalender Brüssow. Durch das Mitwirken aller war es rundum ein gelungenes Fest.

AGKB

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Nr. 05/2016 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 15

Alle zwei Jahre treffen sich unsere Mitglieder des Jugendrot-kreuz zum internen Vergleich ihres Wissens und Könnens. Diesmal eroberten sie am frühen Morgen des 9. April unter dem Motto „Helfen kann jeder“ das Schulgelände der Anna-Karbe-Grundschule in Gramzow und waren gespannt, welche Stationen und Aufgaben zu bewältigen waren. Eins vorweg –Erste Hilfe allein macht keinen kompetenten Jugendrotkreuzler mehr aus. Er sollte sich auch in der Geschichte des Deutschen Roten Kreuz auskennen und gesunde Ernährung beherrschen, sollte malen können und vor allem soll ihn immer, bei allem was er tut, Spaß und Freude begleiten.Insgesamt sieben Mannschaften aus den Verbandsbereichen Prenzlau, Templin und Eberswalde gingen in den unterschied-lichsten Altersklassen an den Start. Unsere beiden Mannschaften aus Prenzlau stellten an insgesamt sechs Stationen ihr Können, Wissen und ihre Kreativität unter Beweis. Im Bereich der Ersten Hilfe waren verschiedene „Krankheitsbilder“ zu erkennen und zu „behandeln“, das heißt, es sollten die ersten Maßnahmen einge-leitet werden. Die Kids schlugen sich hier wacker, sprachen und fassten eine bewusstlose Person an, führten die Atemkontrolle durch, setzten einen Notruf ab und legten den Verletzten in die stabile Seitenlage. Auch Schürfwunden nach einem Unfall mit einem Skateboard, ein geschlossener Bruch des Armes und ein Asthmaanfall schockten unsere Jugendrotkreuzler nicht. In allen Fällen erkannten sie das Verletzungsbild und leiteten die erforderlichen Maßnahmen schnell und zielführend ein. Nach den Verletzungen waren ihre Kreativität auf der einen und ihre Kenntnisse zu den Baderegeln auf der anderen Seite gefragt. Nach dem Prinzip der „Montagsmaler“ musste einer malen und die anderen die entsprechende Baderegel erraten. Aber auch ge-sunde Ernährung spielte eine Rolle. Kräuter mussten namentlich bestimmt, Obst und Gemüse am Geschmack erkannt und den Zuckergehalt von ausgewählten Lebensmitteln zuordnet werden. Zuletzt wurden ihre Kenntnisse bezüglich des Deutschen Roten Kreuz und dessen Geschichte getestet. Auch hier konnten alle die Schiedsrichter überzeugen und hohe Punktzahlen erreichen.

„Helfen kann jeder“

Unsere Teilnehmer hatten viel Spaß an den einzelnen Sta-tionen und unsere Gäste aus dem Amtsbereich Gramzow staunten, mit wieviel Eifer die Kinder und Jugendlichen bei der Sache waren, wo es doch nicht so einfach ist, Nachwuchs zu finden und zu begeistern. Auch ein Besuch im Eisenbahn-museum Gramzow durfte nicht fehlen. Mit einer fachlichen Führung wurde die Wartezeit bis zur Siegerehrung überbrückt. Verlierer gab es keine an diesem Tag. Jede Gruppe erhielt eine Urkunde mit der erreichten Punktzahl und einen Gutschein für eine gemeinsame Aktion, um das Miteinander noch mehr zu vertiefen. Ein herzliches Dankeschön geht an alle, die sich in der Vorbereitung und Durchführung mit eingebracht haben und diesen Tag zu einem Erlebnis für Groß und Klein werden ließen.

Axel Hoffmann, Sybille Trantow

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16 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 05/2016

Veranstaltungen

Veranstaltungen in den GemeindenSamstag, 21. Mai 2016- Amtsfeuerwehrtag & 120 Jahre FFw Brüssow- Ausstellungseröffnung „120 Jahre Feuerwehr“ im Heimatmuseum Brüssow

Sonntag, 22. Mai 201639. Internationaler Museumstag im Heimatmuseum Brüssow

Samstag, 11. Juni 2016- 10.00 Uhr Dorffest & Kreistierschau in Göritz- Kinder- und Baumfest in Baumgarten

Samstag, 18. Juni 2016Heimattag auf dem Marktplatz in Brüssow

Freitag, 24. Juni bis Sonntag, 26. Juni 2016Dorffest & Sportvereinsjubiläum in Menkin

Dorffest in Göritz am 11.06.2016

20:00 Uhr Tanz im Festzelt

DJ Sven und Liveband „Jukebox“

9:00-14:00 Uhr

Kreistierschau der Uckermark

14:00 Uhr Roger-Whittaker-

Double 15:00 Uhr Liederfest der Kita Göritz

15:30 Uhr Theater der Grundschule Göritz „Dornröschen“ …modern erzählt von Klasse 5/6

16:00 Uhr Kinderprogramm: „Black Nose Piraten - Schätze der Welt“

Showtanz aus Strasburg

Kinderschminken Springburg Stelzenläufer

Kulturhaus Kino BrüssowSonntag, 22. Mai 2016Findlingstournee 2016 – „NIEWIDZIALNE – UNSICHTBAR“Findlingspreis der Filmkommunikation Szczecin, Europäisches Filmfestival 2015

Sonntag, 5. Juni 2016„ALKI, ALKI“ (Deutschland 2015)

Sonntag, 19. Juni 2016„DIE KINDER DES FECHTERS“ (Finnland, Estland, Deutschland 2015)

Sonntag, 26. Juni 2016„VIRGIN MOUNTAIN“ (Island, Dänemark 2015)

Filmvorführung Kino (Kostenbeitrag 4,50 €, Beginn 20.00 Uhr)

Das Kinocafé ist immer ab 19 Uhr geöffnet.

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Nr. 05/2016 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 17

Wer wir sind. Wo wir leben. Was wir wollen.In welcher Zeit leben wir? Was können wir noch gestalten, was wird gestaltet? Welche Auswirkungen hat das, was irgendwo am anderen Ende der Welt geschieht, auf unser Leben? Wie gehen wir mit zunehmenden Unsicherheiten um? Welche Per-spektiven haben wir, unsere Kinder und Enkel? Was eigentlich ist Heimat?Diese und viele andere Fragen haben wir – Mitglieder des St. Sophien Orgel e.V. Menschen aus Prenzlau – uns gestellt und wollen sie mit Ihnen und interessanten Gesprächspartnern im Podium diskutieren.

Wir laden Sie ein zum UMdialog! Sechs Themen – zwei Orte. Wir treffen uns in Brüssow und in Prenzlau. Lassen Sie uns gemeinsam nach klugen Fragen und guten Antworten suchen; neue Gedanken wagen, uns vielleicht von alten Denkmustern verabschieden und gemeinsam Visionen für uns und unser Leben entwickeln. Lernen Sie neue Leute kennen, kommen Sie mit ihnen ins Gespräch, seien Sie gespannt! Wir freuen uns darauf, Sie zum UMdialog einladen und begrüßen zu dürfen.

St. Sophien Orgel e. V. & die Stadt Prenzlau

TermineDemokratie – in der Krise?Donnerstag, 9. Juni 2016, 18.00 Uhr Prenzlau, Kleinkunstsaal Dominikanerkloster (Uckerwiek 813)„Die da oben machen soundso das, was sie wollen.“ – Ist das so? Warum fühlen sich viele Menschen angesichts politischer Prozesse ohnmächtig, auf lokaler Ebene wie auch im globalen Maßstab? Was bedeutet Demokratie? Wie bin ich beteiligt? Wie will ich mich beteiligen und beteiligt werden? Begeben wir uns auf die Suche, fragen, diskutieren, finden Antworten!

Fallen und Gefahren von Verschwörungsideologien für unsere GesellschaftDonnerstag, 23. Juni 2016, 18.00 Uhr, Brüssow, KinoWas sind Verschwörungsideologien, warum folgen Menschen ihnen? Wie erkennt man Verschwörungsideologien? Wo liegen die Ursachen und welche Interessen verbergen sich dahinter? Was kann man Verschwörungsideologien entgegensetzen und wie?

UMdialog

UMdialog ist ein vom Lokalen Aktionsplan Uckermark gefördertes Projekt.

Das nächste Amtsblatt Brüssow

erscheint am Donnerstag, dem 23.06.2016 Redaktionsschluss: 06.06.2016WerbeanzeigenAnzeigenschluss ist am 10.06.2016. Rufen Sie uns unter der 039753/22757 einfach an. Sie können auch eineE-Mail an [email protected] senden.

FARBENSPIELE … weil es Spaß macht, schöpferisch tätig zu sein,

… weil es manchmal nur ein wenig Ermutigung braucht, bisher verborgene Seiten von sich und der

Welt zu entdecken… weil im Miteinander Erstaunliches wachsen kann

Malgruppe des psychosozialen Projektes der Volkssolidarität Prenzlau – Leitung Bettina Mundry

Ausstellung vom 27.05. bis 17.07.2016Ausstellungseröffnung am Freitag, den 27. Mai 2016 um 15.00 Uhr

Öffnungszeiten: Mo.–Do. 9.00–13.00 Uhr oder nach Absprache, z. B. So., 14.00–17.00 Uhr

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18 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 05/2016

Evangelischer Pfarrsprengel SchönfeldGottesdienste und Veranstaltungen Fr., 20.05. 18.00 Uhr Malchow, Andacht z. Wochenschluss So., 22.05. 09.00 Uhr Baumgarten 10.15 Uhr Carmzow (Pfr. H. Albruschat, Berlin

– für alle Gemeinden)Fr., 27.05. 18.00 Uhr Malchow, Andacht z. Wochenschluss So., 29.05. 09.00 Uhr Kleptow 10.15 Uhr Schenkenberg 14.00 Uhr Schönfeld

Fr., 03.06. 18.00 UhrGutshaus Ludwigsburg Ev. Seniorenzentrum, Begrüßungs-abend zum 11. Stiftungstag mit Preisträgern des 8.Internatio-nalen Malchower Kirchenpreises und Abendbrot

Sa., 04.06.09.30 Uhr: Klockow, Andacht anlässlich des 11. Stiftungstages (Kirchenpräsident i. R. Helge Klassohn, Bad Saarow)

18.00 Uhr: Göritz, Preisträgerkonzert des 8.Internationalen Malchower Kirchenpreises

So., 05.06. 10.30 Uhr: Kirche Malchow, Festgottesdienst anlässlich des 11.Stiftungsfestes der Carl Büchsel-Stiftung und der Fertigstel-lung des restaurierten Taufengels und Wiedereinweihung der Grünberg – Orgel, Predigt: Ryszard Bogusz Bischof i. R. der Ev.-luth. Kirche A.B. der Diözese Wroclaw-Szczecin/Breslau-Stettin (Polen), Orgel: Rüdiger Schossig, Organist in Treue seit über 25 Jahren, Singkreis Schönfeld und Preisträger des 8. Internationalen Malchower Kirchenpreises14.00 Uhr: Kirche Malchow Festkonzert des Uckermärkischer Orgelfrühling „Klassik und Romantik für Jung und Alt“, Tobias Segsa, Orgel – Gabriele Näther, Sopran – Ivo Dudler,Horn

Fr., 10.06. 18.00 Uhr Malchow, Andacht z. Wochenschluss Sa., 11.06. 14.00 Uhr Tornow, TrauungSo., 12.06. 09.00 Uhr Cremzow 10.15 Uhr Göritz (Pfr. W. Schneider, Nechlin)Fr., 17.06. 18.00 Uhr Malchow, Andacht z. WochenschlussSo., 19.06. kein Gottesdienst – unsere Gemeinde

ist in Lettland „20 Jahre Partnerschaft“

Kirchliche Informationen

Gottesdienste Mai/Juni22.05.2016 10.00 Uhr Brüssow 29.05.2016 10.00 Uhr Fahrenwalde 14.00 Uhr Brüssow 16.00 Uhr Orgelfrühling in Brüssow mit Kon-

zert von Erik Hoeppe05.06.2016 10.00 Uhr Brüssow mit Abendmahl12.06.2016 10.00 Uhr Brüssow 14.00 Uhr Grünberg15.06.2016 19.00 Uhr Konzert mit Martin Schulz inBrüs-

sow18. Juni 2016 18.00 Uhr Konzert in der Woddower Kirche

mit Tino Eisbrenner19.06.2016 10.00 Uhr Brüssow 14.00 Uhr Woddow mit Taufe25. 06. 2016 19.00 Uhr Lange Nacht der Kirche in Menkin

und um Woddow26.06.2016 14.00 Uhr Gottesdienst in der Heidemühle

Arbeitseinsatz in Brüssow und BröllinAm 18. Juni um 9.00 Uhr auf dem Kirchplatz in Brüssow und am 11. Juni um 9.00 Uhr auf dem Friedhof in Bröllin.Für das leibliche Wohl ist gesorgt!

BesuchskreisIn der Kirchengemeinde haben sich ehrenamtliche zusammen-gefunden, die gerne Menschen besuchen möchten. Darüber bin ich sehr dankbar, dass wir so immer mehr in unserer Kir-chengemeinde zusammenwachsen. Wir freuen uns auf die vielfältigen Begegnungen und hoffen auf gute Resonanzen!

Orgelfrühling in Brüssow am 29. Mai 2016Um 16.00 Uhr beginnt der Orgelfrühling mit Konzert von Erik Hoeppe in der Brüssower Kirche (Jazz, Rock, Pop, Filmmusik).

Konzert in Brüssow am 15. Juni 2016Um 19.00 Uhr beginnt das Orgelkonzert mit Martin Schulz aus Frankfurt/Oder in der Brüssower Kirche.

Evangelisches Pfarramt BrüssowKonzert in Woddow am 18. Juni 2016Um 18.00 Uhr beginnt das Konzert in der Woddower Kirche mit dem Liedermacher und Komponisten Tino Eisbrenner.

Lange Nacht der Kirchen am 25. Juni 2016Beginn ist um 19.00 Uhr in Menkin mit dem Ensemble Maison Royale (Flöte, Violine, Cello, Cembalo) und um 21.00 Uhr Orgelmusik mit den Orgelschülern und Daniel Debrow mit Lesungen von Rochus Stordeur in der Woddower Kirche.

Missionsfest in der Heidemühle am 26. Juni 2016Die Tradition gibt es seit über 150 Jahren in der Gaststätte. Es ist ein besonderes Fest, das die ganze Region zusammenführt. Wir freuen uns auf Ihr Kommen!

Ablauf:Ab 13.30 Uhr Ankommen14.00 Uhr Gottesdienst mit Chören und Band15.00 Uhr Kaffee, Kuchen, Bratwurst und Getränkeab 15.30 Uhr Musik auf dem Platz und Beisammensein

Heimattag am 18. Juni 2016Der diesjährige Heimattag dreht sich um das Thema Hobby. Viele wollen sich auf dem Markt präsentieren und ihr Hobby vorstellen. Für das leibliche Wohl ist gesorgt und am Abend findet ein Tanz auf dem Markt statt. Beginn: 14:00 Uhr, Lassen Sie sich einladen!

Weitere Termine50 plus Das nächste Treffen findet am 25. Mai

2016 um 14.00 Uhr statt. Weitere Termi-ne: 29. Juni und 27. Juli und 31. August.

Männerkreis Das nächste Treffen findet am 26. Mai um 14.00 Uhr im Alten Pfarrhaus statt. Gemeinsam wollen wir Grillen! Nächster Termin: 16. Juni um 14.00 Uhr. Dort wol-len wir gemeinsam Brot backen!

Kaum zu Glauben Der Bibelabend findet am 2. Juni um 19.30 Uhr im Neuen Pfarrhaus statt!

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Nr. 05/2016 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 19

Fr., 24.06. 18.00 Uhr Malchow, Andacht z. WochenschlussSo., 26.06. 10.00 Uhr Schönfeld, Familiengottesdienst zum

Ferienbeginn Junge Gemeinde, Blä-serkreis Schönfeld

WöchentlichChristenlehre, Flöten- und Gitarrengruppen, Junge Gemeinde, Bläserchor, Schönfelder Singkreis, Handarbeitskreis, Konfir-manden- und Religionsunterricht, Schönfelder Frauenkreis (18.05, 29.06.), Göritzer Frauenkreis (18.05.,15.06.), Klocko-wer Kaffeerunde (16.06.), Gemeindekirchenrat (13.06.)

Zu allen Veranstaltungen bieten wir kostenfreie Fahr gelegenheiten an. Bitte nutzen Sie diese Möglichkeit!

Weitere Termine und Vorankündigung- Gemeindeausflug Frühjahr 2016 – Mittwoch 25. Mai 2016,

Malchow in der Mecklenburgischen Seenplatte, Orgelmu-seum und Schifffahrt

- 20 Jahre Partnerschaft Pfarrsprengel Schönfeld – let-tische Gemeinde Livani/Preili, Fahrt nach Lettland vom 16.–21. Juni 2016

- 2. Musikalische Landpartie in Ludwigsburg mit Konzert, Kaffee und Kuchen, Führung durch Gutshaus und Park, dem Preussischen Kammerorchester, So. 26. Juni 2016 um 15.00 Uhr Gutshof Aaron Dan (Querflöte), Preussisches Kammerorchester/Jakub Rabizo Violine und Leitung

- Sommerfest für alle Gemeindenachmittage Mittwoch 6. Juli 2016, 14.00 Uhr, Bläserchor Schönfeld, Kindergarten Göritz, Sommerprogramm von Ute Beckert (Sopran) und Maxim Shagaew (Banjo)

- Sommerfahrt 2016 Junge Gemeinde 22.–28. Juli 2016 „Wandern im Riesengebirge“ Kleinen Teichbaude

- Sommerfreizeit 1.–6. Klasse 25.–29. Juli 2016 – Mechow am Waschsee

- Familiengottesdienst zum Schulbeginn, Sonntag 4. Sep-tember 2016, 10.00 Uhr

Als im Spätherbst 2015 die erste Werbung zur Teilnahme am 8. Internationalen Malchower Kirchenpreis 2016 verteilt wurde, stellten wir uns im Schönfelder Pfarrsprengel die Frage, wieder ein Musikcamp zu organisieren, um eine Musikgruppe aufzu-bauen. In den Flöten- und Gitarrengruppen gibt es viele Anfän-ger. Werden wir Kinder finden, die gerne mitmachen? Werden sie es schaffen, gemeinsam zu musizieren? Wer von den Kin-dern würde sich trauen zu singen? Das musikalische Talent von Carlo Christiansen als Leiter einer Musikgruppe steht uns in diesem Jahr noch zur Verfügung. Der Wettbewerb ist nicht nur für Profis sondern für Kinder und Jugendliche, die Freude am Musizieren haben. Gudrun Dietz und Carlo Christiansen fragten bei den Flöten- und Gitarrenschülern zunächst unverbindlich an. Anfang Februar standen die Teilnehmer des Musikcamps fest. Mit Lucy-Sophie Stoldt, Isabell Fellwock, Paulina Vilter und Lena Neitzel fanden sich vier mutige Gitarristinnen. Silke Nikkel spielte Tenorflöte und Johanna Radeke mit Flöte und Gitarre gleich zwei Instrumente. Josephina Krüger, Vivian Kister und Wiebke Nikkel spielten Flöte und unterstützen den Gesang von Celina Hein und Lara Fester. Besonders toll ist, dass die Gruppe von den „Profis“ Ulrike-Julie Dietz auf der Geige, Max Dietz auf dem Schlagzeug und Carlo Christiansen auf der E-Gitarre be-gleitet wurde. Drei Wochen hatten die Musikschüler Zeit, die von Gudrun Dietz und Carlo ausgewählten Lieder einzustudieren. Am Freitag den 11. März begann das Camp mit getrennten Übungsstunden der Flöten- und Gitarrenspieler. Bereits am späten Abend gab es ein erstes gemeinsames Musizieren. Samstagmittag, zur Camphalbzeit, stellte sich noch immer die Frage, ob die beiden temperamentvollen Sängerinnen und die angespannt spielenden Instrumentalistinnen ein einheitli-ches Tempo finden werden. Das änderte sich schlagartig, als am Nachmittag Max und Uli ins Geschehen eingriffen. Das Schlagzeug sorgte für ein Tempo, dass allen Musiker(innen)n entgegen kam. Positiv überrascht waren alle Teilnehmer, als sie die Videoaufnahmen vom Samstagabend ansahen. Das war vergleichbar mit dem Auftritt der Gruppe von vor zwei Jahren. Davon konnten sich die Eltern und Großeltern am Sonntag bei einer ersten Vorführung überzeugen, als sie die Kinder abholten.Musikcamp war aber nicht nur konzentriertes Musizieren. Es war auch spielen, Noten schreiben, ausruhen, schlafen, es-sen, nachtwandern, sich kennenlernen und Freundschaften schließen. Besonders schön für die Organisatoren war, dass die Kinder auch zwischen den intensiven Übungsstunden die Lieder summten. Noch vor dem Sonntagsfrühstück probten kleine Gruppen spontan auf ihren Instrumenten.

„Du bist ein Ton in Gottes Melodie“

Die nächste Feuerprobe bestand die „Schönfelder Musikgrup-pe“ bei ihrem Auftritt zum Ostergottesdienst in Carmzow vor großem Publikum. Die positive Resonanz auch von nichtfami-liären Zuhörern machte der Gruppe Mut für die Wettbewerbs-teilnahme. Vorher war noch einmal konzentriertes Arbeiten notwendig. Am 21. April traf sich die Gruppe nach einem lan-gen Schultag in der kalten Göritzer Kirche, um noch einmal an den Feinheiten zu feilen. Die Mühe war nicht umsonst. Die Musikanten der Gruppe begeisterten das Publikum nicht mit perfektem musikalischen Können sondern mit ihrer unbeküm-merten Lebensfreude während ihres Auftritts. Nach diesem tollen Vortrag erlebten die Mädchen der Gruppe, was sie schon immer ahnten. Ihre Jungs, Max und Carlo können auch laut. Mit Schlagzeug und E-Gitarre rockten sie die Göritzer Kirche. Das ist das Besondere am inzwischen 8. Internationalen Mal-chower Kirchenpreis. An zwei Tagen kann man Vorträge von Klassik über Kirchen- und Volksmusik, Jazz, Tango bis Rock erleben, vorgetragen auf verschiedensten Instrumenten wie Orgel, Gesang, Klavier, Gitarre, Akkordeon Blas- und Streich-instrumenten. Die Kinder und Jugendlichen aus Deutschland, Polen und Lettland haben gerade erst mit der Musikschule begonnen oder sind schon echte Profis. Jeder von ihnen ist ein kleiner Teil eines tollen Konzerts. Unverzichtbar für so eine Veranstaltung sind die Organisatoren, Helfer, Jurymitglieder und Zuschauer. Jeder von ihnen war Teil eines gelungenen Musikwettbewerbes, jeder von ihnen war „ein Ton in Gottes Melodie“ wie in einem der vorgetragenen Lieder der „Schön-felder Musikgruppe“.

Silke Nikkel

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20 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 05/2016

Sport – Vereinstätigkeiten – Sonstiges

Fußballspiele aller Mannschaften im Amt BrüssowKreisoberliga (Uckermarkliga)21.05. 15:00 Uhr Eintracht Göritz – Parmer SV I 15:00 Uhr City Schwedt – FSV Blau Weiß Klockow I28.05. 15:00 Uhr KSV Gollmitz – Eintracht Göritz 15:00 Uhr FSV Blau Weiß Klockow I – FSV Energie

Prenzlau II04.06. 13:00 Uhr Angermünde II – Eintracht Göritz 15:00 Uhr FC Schwedt – FSV Blau Weiß Klockow I11.06. 15:00 Uhr FSV Blau Weiß Klockow I – Parmer SV I 15:00 Uhr Eintracht Göritz – VfB Gramzow I

Kreisliga (Staffel A)21.05. 15:00 Uhr Tantower SV – VfB Preußen GMW29.05. 10:00 Uhr VfB Preußen GMW – Einheit Grünow II05.06. 10:00 Uhr VfB Preußen GMW – Kerkower SC12.06. 10:00 Uhr Heinersdorfer SV II – VfB Preußen GMW

Kreisliga (Staffel B)22.05. 10:00 Uhr SV Bandelow – Blücher Schenkenberg28./29.05. Blücher Schenkenberg spielfrei!

Kreisliga (Staffel B)05.06. 10:00 Uhr Fürstenwerder SV – Blücher Schenkenberg12.06. 10:00 Uhr Blücher Schenkenberg – DSV Vietmannsdorf

Kreisklasse (Staffel A)22.05. SpVgg. Carmzow/Brüssow spielfrei!29.05. 10:00 Uhr Borussia Criewen II – SpVgg Carmzow/

Brüssow05.06. 10:00 Uhr SpVgg Carmzow/Brüssow – Grün Weiß

Dobberzin12.06. 14:00 Uhr VfB Gramzow II – SpVgg Carmzow/Brüs-

sow

Kreisklasse (Staffel B)22.05. 10:00 Uhr FSV BW Klockow II – Gerswalder SV29.05. 10:00 Uhr Regenbogen Güstow – FSV Blau Weiß

Klockow II05.06. 10:00 Uhr FSV Blau Weiß Klockow II – KSV Gollmitz II12.06. 10:00 Uhr SG Thomsdorf – FSV Blau Weiß Klockow

II

Gratulationen

Wir gratulieren den Jubilaren des Amtes Brüssow zum Geburtstag im Juni 2016

Zum 75. Geburtstag19.06.2016 Elsa Radant Brüssow OT Menkin19.06.2016 Brigitte Seiler Brüssow OT Wollschow05.06.2016 Brunhilde Becker Carmzow05.06.2016 Gisela Butterling Carmzow-Wallmow OT Wendtshof12.06.2016 Dieter Bultmann Schönfeld OT Klockow

Zum 80. Geburtstag25.06.2016 Alwine Holzkämper Brüssow14.06.2016 Kurt Küther Göritz25.06.2016 Marga Rix Schenkenberg OT Baumgarten

Zum 90. Geburtstag04.06.2016 Annemarie Schröder Brüssow

Eiserne Hochzeit feiern am 9. Juni 2016

Elisabeth & Reinhard Behnke in Brüssow

Es gratulieren recht herzlichRakow, BürgermeisterNeumann, Amtsdirektor Goldene Hochzeit

feiern am 2. Juni 2016

Renate & Heinz Wilke in Schönfeld OT Klockow

Es gratulieren recht herzlichBehnke, BürgermeisterNeumann, Amtsdirektor

Das Heeresmusikkorps Neubrandenburg spielt in Löcknitz auf!Am 09.06.2016 ist es soweit. Der Schulverein zur Förderung der Schüler und Schülerinnen der Randow-Schule in Löcknitz lädt zu einem Benefizkonzert ein. Die Veranstaltung findet vor der spektakulären Kulisse des Löcknitzer Burgturms statt. Las-sen Sie sich in der Zeit von 19.00 bis 21.00 Uhr in ein vielfäl-tiges Klangerlebnis der modernen Orchestermusik entführen. Der Erlös aller Einnahmen kommt der Randow-Schule Löck-nitz, einer Schule mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Ent-wicklung“ zu Gute. Karten sind ab dem 02.05.2016 an der Burg Löcknitz, der Randow-Schule in Löcknitz, der Stadtinformation Pasewalk, Museum Strasburg und weiteren Stellen erhältlich. Nähere Informationen erhalten Sie unter 039754/51733. Wir freuen uns auf Sie.

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Nr. 05/2016 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 21

Würdigung zum 30. TodestagIn Erinnerung an den noch vielen bekannten Brüssower Su-perintendenten Heinz Kutschenreiter möchten wir einen Artikel veröffentlichen, welchen der ehemaligen Probst der pommerschen Kirche Friedrich Harder geschrieben hat. Dieser erschien am 1. Juni 1986 in der Evangelischen Wochenzeitung „Die Kirche“ in der DDR. Eine Kopie ist in unserem Brüssower Heimatmuseum erhalten.„Wenn der Herr die Gefangenen Zions erlösen wird, werden wir sein wie die Träumenden“ (Psalm 128,1). „Wir werden bei dem Herrn sein alle Zeit. So tröstet euch nun mit diesen Worten untereinander“ (1. Thessalonicher 4, 17–18). Diese beiden Zitate waren die Losungsworte, die über dem 70. und letzten Geburtstag und über dem letzten Lebensjahr des am 11. April nach kurzer schwerer Krankheit verstorbenen ehe-maligen Brüssower Superintendenten und Pfarrers Heinz Kut-schenreiter gestanden hatten. In seinem Leben hatte er selber immer einmal zurückschauend von den heimlichen Führungen Gottes gesprochen.Heinz Kutschenreiter war ein stiller Mann, dessen Leben nicht nur von einem tiefgründigen Humor und Herzensgüte zu allen Menschen geprägt, sondern auch fest im Glauben an den auferstandenen lebendigen Herrn verankert war. Das letzte von ihm noch wenige Tage vor seinem Tod gestaltete Plakat mit einem angebrochenen Kreuz und den Worten „Er ist auf-erstanden“ war auch nach seinem Heimgang noch an seiner Wohnungstür in Stralsund zu sehen. Seine Vorfahren hatten zu den Salzburgern gehört und um ihres Glaubens willen die Heimat verlassen müssen. Heinz Kutschenreiter war am 30. August 1915 als Sohn eines Kaufmanns in Berlin geboren worden. Schon früh fasste er in den Schülerbibelkreisen den Entschluss, Theologie zu studieren. Althaus und Ehlert waren in Berlin seine Lehrer. Ihnen verdankte er eine klare Verwur-zelung in der lutherischen Theologie. Als er vier Jahre spä-ter nach Erlangen ging, wurde er sehr bald einberufen und war vom ersten bis zum letzten Tag des zweiten Weltkrieges Soldat. Als einer der wenigen Überlebenden war er aus dem Kessel bei Minsk gekommen und wurde schließlich nach drei-maliger Verwundung gefangen genommen. Zu den heimlichen Führungen Gottes zähle er auch sein Zurückkommen nach Berlin, das kurze Wiedersehen des Vaters vor dessen Tode und sein Vikariat in der Erlösergemeinde in Lichtenberg. Be-sonders verbunden blieb er dem Vikariatsvater, Pfarrer Kun-zendorf, und seinem Generalsuperintendenten, dem späteren Greifswalder Bischof Krummacher. In dieser Zeit lernte er auch seine Frau kennen, die in ihrer Ehe in einer besonderen Weise seinen Dienst geteilt hat.Barikow war 1947 seine erste Pfarrstelle. Der Dienst war von den besonderen Belastungen der Nachkriegszeit geprägt. Einer Flut von Flüchtlingsströmen stand die Gemeinde ge-genüber. Daneben mussten sehr bald Aufgaben im Kirchen-kreis mit übernommen werden. 1958 kam die Berufung nach Brüssow als Superintendent in den damaligen Kirchenkreis

Prenzlau II. 25 Jahre sollten in Brüssow für das Ehepaar Kut-schenreiter als ein gemeinsames Leben für diese Gemeinden folgen. 14 Jahre war er Superintendent und elf Jahre Pfarrer von Brüssow nach der Aufteilung des Kirchenkreises und der Übernahme einiger Gemeinden aus der Kirche Berlin-Branden-burg in die Landeskirche Greifswald. Es war eine in besonderer Weise von Diakonie und Haushalterschaftsarbeit geprägte Gemeindearbeit, in der die Gemeinde zu Besuchsdienst und diakonischer Arbeit zugerüstet wurde. Die „Evangelischen Wochen“ kamen als besonderes Anliegen hinzu. Nicht zuletzt wurde dem Konvent besondere Aufmerksamkeit gewidmet, so dass dieser wie eine Familie zusammenwuchs.Zweieinhalb Jahre lebte das Ehepaar Kutschenreiter im Ruhe-stand in Stralsund, der von vielen neuen Diensten und Kontak-ten geprägt war. Neben dem Auftrag für die Krankenhausseel-sorge standen von Heinz Kutschenreiter gern übernommene Vertretungsdienste in den Stralsunder Gemeinden, auch die Mitarbeit in der offenen Marienkirche in der Sommersaison, Rüstzeitarbeit in der Landeskirchlichen Gemeinschaft und die Zusammenarbeit mit seiner Frau im Frauenmissionsge-betsbund.Abendmahlsfeier und Bibelarbeit waren gewiss nicht zufällig die letzten Dienste dieser dem Wort Gottes in besonderer Weise verpflichteten Persönlichkeit.Mit tiefem Dank gegenüber unserem Gott gedenkt unsere Landeskirche eines Pfarrers und Superintendenten, der sich ganz hineinstellte in die Reihe seiner Salzburger Vorfahren und seinen Konfirmationsspruch mit Leben füllte: „Herr, wohin sollen wir gehen? Du hast Worte des ewigen Lebens. Und wir haben geglaubt und erkannt, dass Du bist Christus, der Sohn des lebendigen Gottes.“

Der Museumsbeirat

Konfirmation mit Superintendent Kutschenreiter am 29.05.1960 (Foto Archiv Heimatmuseum Brüssow)

Danksagungen im Amtsblatt BrüssowAuch Sie können Danksagungen zu

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22 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 05/2016

Der Uckermärkische Mythengarten e. V. hat einen weiteren Schritt zur Vernetzung seiner attraktiven Rastplätze an lokalen Sagenstandorten unternommen. Er ist mit seinen ehrenamtlich durchgeführten Veranstaltungen an diesen Orten Partner der Regionalmarke Uckermark geworden. Die Auftaktveranstal-tung fand im neuen Vereinssitz im Artemishof in Flieth statt. In die „Garagen-Gallerie“ hatte Dr. Ursula Macht vom Artemis-Hof eingeladen. Ausgestellt sind Illustrationen zu Büchern von Bri-gitte Martin, insbesondere die Originale zu ihrem Sagenbuch: „Blütenblätter im Kaffee“, das die Gastgeberin als Mentalitäts-geschichte der Uckermark pries.Die nur wenigen Gäste waren aus Berlin und anderen ländli-chen Gegenden der Uckermark gekommen. Im kleinen Kreis ergab sich ein interessiertes Gespräch zu den Zwecken des Vereins – aktive Erholung, Verbreitung der Volkspoesie und seiner historischen und vorchristlichen Ursprünge, Toleranz-erziehung, Pflege der Beziehungen nach Polen etc. – Diese Ziele sollen durch engere und „dokumentierte“ Kooperations-

Uckermärkischer Mythengarten e. V.beziehungen zu touristischen Leistungsträgern stärker als bisher in die Öffentlichkeit getragen werden. Die in gemein-nütziger Arbeit geschaffenen Plätze sind bereits im Programm verschiedener Anbieter enthalten und sollen nun durch besse-re Vernetzung dazu beitragen den „Uckermärkischer Mythen-garten“ als „Marke“ zu etablieren. Der Verein wirbt um neue Mitglieder, um durch eine breite, von der Öffentlichkeit getragene Bewegung das Geschaffene als Allgemeingut zu sichern und zu erweitern. Anträge nimmt der Verein unter der Mail-Adresse: [email protected] oder [email protected] entgegen aber auch per Adresse: Uckermärkischer Mythengarten e. V. c/o Artemishof Suckower Straße 28, 17268 Flieth-Stegelitz.

Für Spenden sind wir dankbar: Unser Konto: IBAN: DE 10 1705 6060 3571 0027 16

Brigitte Martin

Lust auf Besuch? - Lateinamerikanische Schüler suchen Gastfamilien!Die Schüler der Deutschen Schule Cali (Kolumbien) wollen gerne einmal deutsche Weihnachten erleben und den Verlauf von Jahreszeiten kennenlernen. Dazu sucht das Humboldteum deutsche Familien, die offen sind, einen lateinamerikanischen Jugendlichen (15 bis 17 Jahre alt) aus dem Land des ewigen Frühlings als „Kind auf Zeit“ aufzunehmen.Spannend ist es, mit und durch das „Kind auf Zeit“ den eigenen Alltag neu zu erleben und gleichzeitig ein Fenster zu Shakiras fantastischem Heimatland aufzustoßen. Wer erinnert sich nicht an ihren Fußball-WM-Hit „Waka Waka“? Erfahren Sie aus ers-ter Hand, dass das Bild das wir von Kolumbien haben nichts mit der Wirklichkeit dieses sanften Landes zu tun hat. Die kolumbianischen Jugendlichen lernen schon mehrere Jahre

Deutsch, so dass eine Grundkommunikation gewährleistet ist. Ihr potentielles „Kind auf Zeit“ ist schulpflichtig und soll die nächstliegende Schule zu Ihrer Wohnung besuchen. Der Aufenthalt bei Ihnen ist gedacht von Samstag, den 10. Sep-tember 2016 bis zum Sonntag, den 25. Februar 2017. Wenn Ihre Kinder Kolumbien entdecken möchten, laden wir ein an einem Gegenbesuch unter Verwendung der Herbstferien über den Oktober 2017 teilzunehmen.Für Fragen und weitergehende Infos kontaktieren Sie bitte die internationale Servicestelle für Auslandsschulen: Hum-boldteum – Verein für Bildung und Kulturdialog, Königstraße 20, 70173 Stuttgart, Tel. 0711/2221400, Fax 0711/2221402, e-mail: [email protected], www.humboldteum.de

Unter dem Motto „Trockene Vielfalt“ findet eine geführte Exkursion in die Schwarzen Berge an der südlichen Gren-ze zu Brandenburg statt. Vorbei an militärischen Anlagen, die überwiegend von den Fledermäusen zum Winterschlaf genutzt werden, lässt die Wanderung in eine wunderschöne Pflanzenwelt eintauchen.

Termin: Samstag, 18. Juni 2016, 9.30 bis 12.00 Uhr Treffpunkt: Kreuzung alter Plattenweg - neue Asphaltstraße

an der Landesgrenze zu Brandenburg in der Nähe von 17328 Grünz

Anreise: A 20 Richtung Berlin – Abfahrt Grünow/Eick-städt/ Prenzlau Ost – links Richtung Schmölln – 2 km hinter Schmölln Durchfahrt durchs Randowtal – vor Grünz Plattenweg rechts ab (schlechter Plattenweg) – 3,6 km bis zur Lan-desgrenze Brandenburg (neue Asphaltstraße beginnt) – Treffpunkt erreicht!

Tourführer: Kees Vegelin

Unter dem Motto „Trockene Vielfalt“ findet eine geführte Exkursion in die Grünzer Berge an der südlichen Grenze zu Brandenburg statt. Aus der interessanten Geschichte der Nutzung dieses Gebiets entstand das Projekt zur Wieder-

Geführte Wanderungen „Trockene Vielfalt" – Stiftung Umwelt und Naturschutz MVherstellung kontinentaler Trockenrasen und Schaffung alter Landnutzungen in Form von Hudewald. Ziel dieses Projektes ist die Erhaltung und Entwicklung von Offenland-Lebens-raumtypen als maßgebliche Bestandteile des Gebietes.

Termin: Samstag, 18. Juni 2016, 13.30 bis 16.00 UhrTreffpunkt: A 20 Richtung Berlin – Abfahrt Grünow/Eick-

städt/ Prenzlau Ost – links Richtung Schmölln – 2 km hinter Schmölln Durchfahrt durchs Ran-dowtal (L25 /L283) – vor Grünz Einfahrt Plat-tenweg rechts

Tourführer: Kees Vegelin

Es wird keine Teilnahmegebühr erhoben. Spenden sind aber willkommen. Festes Schuhwerk oder Gummistiefel sind er-forderlich! Eine Teilnahme von Insekten-Allergikern kann nur bei Mitnahme eines Allergie-Notfallsets erfolgen! Für auf den Wanderungen entstandene Schäden übernimmt die Stiftung keine Haftung. Ihre Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.

Ansprechpartner:Stiftung Umwelt- und Naturschutz M-VMecklenburgstraße 7, 19053 SchwerinE-Mail: [email protected], Tel. 0385/7609995

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Ein fast vergessenes Kleinod in unserem AmtsbereichSüdwestlich von Grimme liegt ein Land-schaftsteil, welcher zu DDR-Zeiten als Kiesabbaugebiet genutzt wurde. Nach der Stilllegung hat sich dieses Gebiet immer mehr zu einem Lebensraum für Wildtiere entwickelt.Bereits 1992 wurde dieser Landschafts-bereich von der unteren Naturschutzbe-hörde unter besonderen Schutz gestellt.Insbesondere das Befahren mit motori-sierten Fahrzeugen ist verboten. Auch das Zelten und Feuermachen ist unter-

sagt. Die Naturschutzbehörde hat am südlichen Eingang zur ehemaligen Kiesgrube Bahnschwellen in den Boden eingelas-sen. Im nördlichen Zugang wurden Findlinge platziert.Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, diesen Lebensraum zu schützen, damit sich auch die nächste Generation an dem Gesang der Vögel und dem Anblick von z. B. Reh und Hase erfreuen können. Auch eine Jagd findet in diesem Gebiet nicht statt.Hier finden beispielsweise Singvogelarten, die aus ihren Über-winterungsquartieren zu uns kommen, einen Lebensraum, um ihre Jungen aufzuziehen. In einer sonst landwirtschaftlich ge-prägten Kulturlandschaft stellt dieses Kleinod ein Rückzugsge-biet und Lebensraum für Tiere und Pflanzen gleichermaßen dar.Wir alle können unseren Beitrag zum Erhalt dieses Lebensrau-mes leisten, indem wir auf den Wegen bleiben und die Tiere nicht unnötig beunruhigen. Es wäre schön, wenn dieser Artikel dazu beiträgt, dass Men-schen, die in diesem Schutzgebiet Erholung suchen, mit ihm

Elternbrief 32: 5 Jahre – Mit fünf schon in die Schule?Bestimmt sind Sie manchmal erstaunt, wie leicht Ihr Kind sich neue Wörter merkt, schwierige Bewegungsabläufe lernt, wie wacker es beim „Memory“-Spiel mithält oder sogar Ältere übertrumpft: Mit fünf Jahren sind Kinder hellwach und lern-begierig, sie sind sozusagen im besten Lernalter. Deswegen gehen immer mehr Bundesländer dazu über, Kinder bereits mit fünfeinhalb Jahren einzuschulen. Viele Eltern, deren Kinder nach früherem Recht erst mit sechseinhalb oder knapp sieben in die Schule gekommen wären, sind froh darüber: „Pauline langweilt sich in der Kita schon“, erzählt ihr Vater. Andere El-tern meinen, dass ihr Fünfjähriges noch zu klein ist, um sich in der Schule unter lauter größeren Kindern zu behaupten. Außerdem: „Leon ist noch so verspielt, wie soll er stundenlang stillsitzen und sich auf eine Sache konzentrieren?“, fragt sich seine Mutter. Sie möchte nicht, dass Leon überfordert wird, und würde ihn am liebsten zurückstellen lassen: „Er soll noch ein Jahr Kindheit haben!“Kinder entwickeln sich in ganz unterschiedlichem Tempo: Was für das eine gerade richtig ist, kann für das andere ge-nau falsch sein. Allerdings brauchen Sie nicht zu befürchten, dass „die Kindheit vorbei ist“, nur weil Ihr Kind in die Schule kommt: Die meisten Schulen bemühen sich, kindgerecht zu arbeiten: Stillarbeit und Bewegung wechseln sich ab, der Lern-stoff wird nicht stur gepaukt, sondern mit Basteln und Spielen verbunden. Die Lehrerinnen und Lehrer geben den Kindern unterschiedliche Aufgaben, je nach ihrem Entwicklungsstand. Falls Ihr Kind ein „Kann-Kind“ ist, das eingeschult werden kann, aber nicht muss, sollten Sie abwägen: Ist es deutlich kleiner, schüchterner, verträumter als der Durchschnitt der künftigen Erstklässler und fühlt es sich im Kindergarten sehr

wohl? Dann spricht einiges dafür, es noch ein Jahr dort zu belassen. Aber vielleicht ist es auch körperlich kräftig und spielt gerne mit Älteren, vielleicht kann es in diesem Jahr mit seiner besten Freundin in die Schule gehen? Dann sollten Sie vor dem frühen Schulanfang nicht zurückschrecken. Wichtig ist, dass Ihr Kind zu Hause und im Kindergarten mitbekommen hat: „Lernen macht Spaß! Ich kann ruhig Fehler machen und mir Hilfe holen, wenn ich etwas nicht weiß. Es lohnt sich, sich auch mal anzustrengen!“Denken Sie an die nächste Früherkennungsuntersuchung! Bei der U9 wird Ihr Kind noch einmal gründlich von Kopf bis Fuß untersucht und es findet eine erste Einschätzung statt, ob und wann es schulfähig ist.

Die kostenlose Verteilung der ANE-Elternbriefe im Land Bran-denburg wird gefördert durch das Ministerium für Arbeit, Sozi-ales, Gesundheit, Frauen und Familie (MASGF). Interessierte Brandenburger Eltern können diesen und alle weiteren Briefe kostenfrei über die Internetpräsenz des Arbeits-kreises Neue Erziehung e. V. www.ane.de, oder per E-Mail an [email protected], über eine Sammelbestellung in Ihrer Kita oder per Telefon 030/259006-35 bestellen. Die Elternbriefe kommen altersentsprechend bis zum 8. Ge-

burtstag in regelmäßi-gen Abständen nach Hause, auch für Ge-schwisterkinder.

Sabine SpeldaElternbriefe Brandenburg

Haus am Seein BrüssowWir bedanken uns herzlich für die vielen Glückwünsche zum 20-jährigen Jubiläum des Hauses am See und zur offiziellen Einführung unseres neuen Leiters!

Haus am See Prenzlauer Straße 23b • 17326 Brüssow Tel. 030 42 21 93 0 • [email protected] www.stephanus-wohnen-pflege.de

Pflegewohnen • Servicewohnen • Kurzzeitpflege

sorgsam und verantwortungsvoll umgehen. Dazu gehört bei-spielsweise auch, dass kein Müll in diesem wertvollen Lebens-raum hinterlassen wird.

Norbert PlaggeJagdpächter Grimme

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